Empfänger Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – 10707 Berlin
-XE-
Bearbeiterin
Zeichen
Empfänger
XE
Dienstgebäude:
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Zimmer
Telefon
+49 30 90139 3575
Fax
+49 30 90139 3576
E-Mail
[email protected]
Datum
19.07.2016
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Brückenneubau
Vergabe Nr. 16 - 049
Änderungsmitteilung 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu den Vergabeunterlagen wurde folgende Frage gestellt:
Titel. 7.4 Verankerungen
Die Verankerungen sind durch den AN zu planen und auszuführen. Die an den Verankerungen zu
befestigenden Anbauteile liegen nicht im Leistungsumfang des AN.
Ausnahme bildet hier die Pos. 7.4.1 Verankerung Geländer. Für alle anderen Verankerungen fehlen uns Angaben zur konstruktiven Ausbildung der entsprechenden Bereiche, auf deren Grundlage
eine gesicherte Kalkulation stattfinden kann. Im Sinne der Vergleichbarkeit der Angebote aller Bieter bitten wir daher, um Übergabe von Skizzen oder gleichwertigen Beschreibungen der konstruktiven Lösung der einzelnen Verankerungen.
Antwort:
In der Baubeschreibung ist unter Pkt. 1.1.4.14, Überschrift: Verankerungen BVG-Überbauten beschrieben, wie die Verankerungen auszuführen sind.
Für die Geländer, Gitter (mit und ohne Spritzschutz), Dachstütze auf Konsolen und für den Fußpunkt der LSA-Maste sind in der Anlage A_1_0_07 Detaildarstellungen enthalten. Für die Verankerung der Dachstützen auf den Straßenbahnüberbauten sind die Darstellungen gemäß Anlage
A_6_2_4 zu beachten.
Die Anordnungen der einzelnen BVG-Möblierungen auf den Straßenbahnüberbauten ist in der
Anlage: A_6_0_1 schematisch dargestellt.
Die Angaben in der Baubeschreibung unter Punkt 1.1.4.14 wurden mit den erforderlichen Angaben
ergänzt.
E-Mail
[email protected]
Internet
www.stadtentwicklung.berlin.de
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Seite 2 von 2
Weitere Unterlagen werden nicht zur Verfügung gestellt.
Im Änderungspaket 3 (AEP3) sind somit folgende Unterlagen enthalten:
- Änderungsmitteilung (AEP3)
- Baubeschreibung_15_07_2016
Ich bitte Sie die Änderungen zu beachten bzw. in Ihrer Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Burian
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
-1-
Baubeschreibung (BB)
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
-2-
Inhaltsverzeichnis
1
Allgemeine Beschreibung der Leistung .....................................12
1.1
Auszuführende Leistungen...................................................................................... 19
1.1.1
Leistungsabgrenzung .............................................................................................. 19
1.1.1.1 Baufeldberäumung ..................................................................................................... 19
1.1.1.2 Leistungen beteiligter Dritter ....................................................................................... 20
1.1.1.3 Straßenbau Rhinstraße .............................................................................................. 28
1.1.1.4 Freiflächen, Einzäunungen (Bauzustand/Endzustand) ............................................... 29
1.1.1.5 Berliner Feuerwehr ..................................................................................................... 29
1.1.1.6 Erreichbarkeit von Grundstücken................................................................................ 30
1.1.1.7 Archäologische Prospektion/Grabung......................................................................... 30
1.1.2
Übergeordnete Leistungen ...................................................................................... 30
1.1.3
Verkehrsführung/ Verkehrssicherung..................................................................... 32
1.1.3.1 Art und Umfang .......................................................................................................... 32
1.1.3.2 Rhinstraße / Straßenbahn .......................................................................................... 33
1.1.3.3 Gleisanlagen der DB AG ............................................................................................ 41
1.1.4
Ersatzneubau ............................................................................................................ 43
1.1.4.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen................................... 43
1.1.4.2 Baustoffe .................................................................................................................... 44
1.1.4.3 Statisches System und Konstruktionsmerkmale ......................................................... 45
1.1.4.4 Baugruben .................................................................................................................. 47
1.1.4.5 Erdarbeiten ................................................................................................................. 49
1.1.4.6 Wasserhaltung ........................................................................................................... 50
1.1.4.7 Unterbauten................................................................................................................ 50
1.1.4.8 Überbauten................................................................................................................. 55
1.1.4.9 Lager .......................................................................................................................... 56
1.1.4.10 Übergangskonstruktionen ........................................................................................... 57
1.1.4.11 Entwässerung ............................................................................................................. 58
1.1.4.12 Abdichtung und Beläge............................................................................................... 59
1.1.4.13 Absturzsicherung, Schutzeinrichtungen ...................................................................... 60
1.1.4.14 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen .................................................................... 61
1.1.4.15 Korrosions- und Oberflächenschutz ............................................................................ 63
1.1.4.16 Anti-Graffiti-Beschichtung ........................................................................................... 64
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
-31.1.4.17 Abbrucharbeiten ......................................................................................................... 64
1.1.5
Straßenbauarbeiten .................................................................................................. 72
1.1.5.1 Allgemeines, Art und Umfang ..................................................................................... 72
1.1.5.2 Abbruch Straßenbau .................................................................................................. 72
1.1.5.3 Straßenquerschnitt ..................................................................................................... 73
1.1.5.4 Oberbau ..................................................................................................................... 73
1.1.5.5 Randeinfassung ......................................................................................................... 75
1.1.5.6 Anpassungsbereiche .................................................................................................. 76
1.1.5.7 Oberboden-/ Rasenarbeiten ....................................................................................... 76
1.1.5.8 Straßenentwässerung ................................................................................................ 77
1.1.6
Ausstattung Rhinstraße ........................................................................................... 77
1.1.6.1 Art und Umfang .......................................................................................................... 77
1.1.6.2 Straßenbeleuchtung ................................................................................................... 78
1.1.6.3 StVO-Beschilderung ................................................................................................... 81
1.1.6.4 Fahrbahnmarkierungen .............................................................................................. 81
1.1.6.5 Lichtsignalanlagen (bauzeitlich und Endzustand) ....................................................... 82
1.1.7
Oberbauarbeiten Gleis 3 – Strecke 6071 ................................................................. 82
1.1.7.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen................................... 82
1.1.7.2 Lage der Baustelle; Oberbauarbeiten Gleis 3 ............................................................. 82
1.1.7.3 Bahnkörper ................................................................................................................. 82
1.1.7.4 Oberbau ..................................................................................................................... 83
1.1.7.5 Tiefbau ....................................................................................................................... 83
1.1.7.6 Bauablauf ................................................................................................................... 84
1.1.7.7 Sicherungsmaßnahmen.............................................................................................. 84
1.1.7.8 Stoffe / Bauteile .......................................................................................................... 84
1.1.7.9 Verwendung gewonnener Materialien und Reststoffe ................................................. 84
1.1.7.10 Mineralische Materialien inkl. Eignungs- und Gütenachweise ..................................... 84
1.1.7.11 DB-spezifische Angaben ............................................................................................ 85
1.1.7.12 Ergänzende Ausführungsbestimmungen .................................................................... 85
1.1.7.13 Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen .............................................................. 85
1.1.7.14 Vermessung ............................................................................................................... 86
1.1.7.15 Bestandsunterlagen und Dokumentation .................................................................... 86
1.1.7.16 Baubeschreibung........................................................................................................ 86
1.1.7.17 Baustraße ................................................................................................................... 91
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Baubeschreibung
-41.1.8
Kabel- und Leitungsbau – Straße/Brücke ............................................................... 91
1.1.8.1 Art und Umfang .......................................................................................................... 91
1.1.8.2 Einbau Kabelschutzrohre (KSR) ................................................................................. 92
1.1.8.3 Einbau Entwässerungsleitungen................................................................................. 93
1.1.8.4 Kabeltiefbau und Erdarbeiten ..................................................................................... 94
1.1.8.5 Leitungen, Kabelschächte, Kabelschutzrohre ............................................................. 94
1.1.9
Kabel- und Leitungsbau – DB AG............................................................................ 95
1.1.10
Neubau Treppen zwischen BVG-Haltestellen und S-Bahnsteig ............................ 95
1.2
Ausgeführte Vorarbeiten.......................................................................................... 99
1.2.1
Beweissicherung ...................................................................................................... 99
1.2.2
Vermessung .............................................................................................................. 99
1.2.3
Kampfmittel............................................................................................................... 99
1.2.4
Holzeinschlag (Baumfällungen/Rodungen) .......................................................... 100
1.3
Ausgeführte Leistungen ........................................................................................ 100
1.4
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ........................................................................ 102
1.4.1
Leistungen im Bereich der Rhinstraße ................................................................. 102
1.4.2
Leistungen im Bereich der DB AG ........................................................................ 103
1.5
Mindestanforderungen für Nebenangebote .......................................................... 103
2
Angaben zur Baustelle ...............................................................104
2.1
Lage der Baustelle.................................................................................................. 104
2.2
Vorhandene öffentliche Verkehrswege ................................................................. 104
2.3
Zugänge, Zufahrten ................................................................................................ 104
2.4
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen............................. 106
2.5
Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen............................................. 107
2.6
Gewässer ................................................................................................................ 107
2.7
Baugrundverhältnisse ............................................................................................ 107
2.7.1
Bodenverhältnisse ................................................................................................. 108
2.7.2
Grundwasser .......................................................................................................... 109
2.8
Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .......................................................... 109
2.9
Schutz-Bereiche und -Objekte ............................................................................... 109
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-52.9.1
Natur-, Landschaftsschutzgebiete ........................................................................ 109
2.9.2
Bäume und Flurgehölze ......................................................................................... 109
2.9.3
Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte ............................................................ 110
2.9.4
Gewässer, Wasserschutzgebiet ............................................................................ 111
2.9.5
Historische Bodenfunde, Grenzsteine .................................................................. 112
2.9.6
Fahrzeug- und Maschineneinsatz.......................................................................... 112
2.9.7
Vermessungspunkte .............................................................................................. 112
2.9.8
Kampfmittelbeseitigung ......................................................................................... 112
2.10
Anlagen im Baubereich .......................................................................................... 115
2.10.1
Allgemeines ............................................................................................................ 115
2.10.2
Vorhandene Versorgungsleitungen und sonstige bauliche Anlagen ................. 116
2.11
Öffentlicher Verkehr im Baubereich ...................................................................... 117
3
Angaben zur Ausführung ..........................................................118
3.1
Verkehrsführung, Verkehrssicherung................................................................... 118
3.1.1
Verkehrssicherung Straßenverkehr ...................................................................... 118
3.1.2
Bahnverkehr ........................................................................................................... 119
3.2
Bauablauf ................................................................................................................ 125
3.2.1
Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten ........................................................... 125
3.2.2
Ausführungsfristen ................................................................................................ 131
3.2.3
Abnahme ................................................................................................................. 132
3.3
Wasserhaltung ........................................................................................................ 133
3.3.1
Ingenieurbau ........................................................................................................... 133
3.3.2
Straßenbau.............................................................................................................. 133
3.4
Baubehelfe (Verbau, Arbeitsebenen und Gerüste) .............................................. 133
3.4.1
Allgemeines ............................................................................................................ 133
3.4.2
Arbeitsgeräte, Schutzeinrichtungen ..................................................................... 134
3.4.3
Baugrubenverbauten.............................................................................................. 135
3.5
Stoffe, Bauteile - Ausführungsbestimmungen zum LV........................................ 136
3.5.1
Allgemeines ............................................................................................................ 136
3.5.2
Maßtoleranzen ........................................................................................................ 137
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-63.5.3
Rohbau - Isthöhen .................................................................................................. 138
3.5.4
Baustelleneinrichtung, allgemeine Baukosten ..................................................... 138
3.5.5
Erdarbeiten ............................................................................................................. 138
3.5.5.1 Allgemeines .............................................................................................................. 138
3.5.5.2 Einbau und Verdichten von Füllboden ...................................................................... 140
3.5.6
Abbrucharbeiten ..................................................................................................... 140
3.5.6.1 Allgemeines .............................................................................................................. 140
3.5.6.2 Abbruchtechnologie und -durchführung .................................................................... 140
3.5.6.3 Abfuhr von Straßenbaumaterialien ........................................................................... 141
3.5.7
Beton-, Stahlbeton, Mauerarbeiten........................................................................ 141
3.5.7.1 Allgemeines .............................................................................................................. 141
3.5.7.2 Beton für Brücken und Ingenieurbauwerke ............................................................... 142
3.5.7.3 Anforderungen an die Betonqualität/Betonoberflächen ............................................. 143
3.5.7.4 Nachbehandlung von Beton ..................................................................................... 143
3.5.7.5 Aussparungen in Betonbauteilen .............................................................................. 144
3.5.7.6 Vergussmörtel .......................................................................................................... 144
3.5.8
Stahlbau-, Schmiede-, Schlosserarbeiten............................................................. 144
3.5.8.1 Allgemeines .............................................................................................................. 144
3.5.8.2 Fahrbahnübergänge ................................................................................................. 145
3.5.8.3 Lager ........................................................................................................................ 145
3.5.8.4 Geländer .................................................................................................................. 145
3.5.9
Abdichtung- und Oberflächenschutzarbeiten an Betonbauten ........................... 145
3.5.9.1 Allgemeines .............................................................................................................. 146
3.5.9.2 Oberflächenschutzsysteme (OS) / Anti-Graffiti-Systeme (AGS) ................................ 146
3.5.9.3 Betonersatzsysteme ................................................................................................. 147
3.5.9.4 Abdichtung von Fahrbahntafeln aus Stahl ................................................................ 147
3.5.9.5 Füllen von Rissen in Betonbauteilen ......................................................................... 148
3.5.9.6 Bauwerksfugen ......................................................................................................... 148
3.5.10
Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten ........................................................... 148
3.5.11
Allgemeines ............................................................................................................ 148
3.5.11.1 Schutzmaßnahmen für Korrosionsschutzmaßnahmen am Bauwerk ......................... 149
3.5.11.2 Metallüberzug durch Verzinken ................................................................................ 149
3.5.11.3 Metallüberzug durch Spritzverzinken ........................................................................ 150
3.5.11.4 Beschichtung von feuerverzinkten Stahlflächen ........................................................ 150
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-73.5.12
Ausbauarbeiten ...................................................................................................... 151
3.5.12.1 Vogeleinflugschutz ................................................................................................... 151
3.5.13
Straßen- und Wegebau........................................................................................... 152
3.5.14
StVO-Beschilderung ............................................................................................... 153
3.5.15
Fahrbahnmarkierung .............................................................................................. 154
3.5.16
Versorgungstrassen an den Überbauten .............................................................. 155
3.5.16.1 Leitungen Vattenfall .................................................................................................. 156
3.5.16.2 Leitungen Vattenfall BerlinLicht ................................................................................ 157
3.5.16.3 Leitungen Telekom ................................................................................................... 157
3.5.16.4 Leitungen BVG ......................................................................................................... 158
3.5.16.5 Leitungen Alliander ................................................................................................... 158
3.5.16.6 Leitungen Versatel.................................................................................................... 158
3.5.16.7 Leitungen BSR ......................................................................................................... 158
3.5.17
Nebenarbeiten und Unvorhergesehenes .............................................................. 159
3.5.18
S-Bahnstromanlagen.............................................................................................. 159
3.5.19
Anlagen der DB AG ................................................................................................ 160
3.6
Abfälle ..................................................................................................................... 161
3.6.1
Verantwortlichkeiten .............................................................................................. 161
3.6.2
Allgemeines ............................................................................................................ 161
3.6.3
Aushub- und Abbruchabfälle................................................................................. 162
3.6.4
Nachweisführung ................................................................................................... 164
3.6.5
Abrechnung der Entsorgung ................................................................................. 164
3.7
Arbeiten unter ungünstiger Witterung / Winterbau .............................................. 164
3.8
Beweissicherung .................................................................................................... 165
3.9
Sicherungsmaßnahmen ......................................................................................... 168
3.10
Belastungsannahmen (Ingenieurbau) ................................................................... 169
3.10.1
Bauwerke ................................................................................................................ 169
3.10.2
Baugrubenwände ................................................................................................... 170
3.11
Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren, Abrechnung .................................. 170
3.11.1
Allgemeines ............................................................................................................ 170
3.11.2
Einbau von bituminösem Mischgut....................................................................... 171
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-83.11.3
Einbau und Ausbau von Bodenmaterial ............................................................... 172
3.12
Prüfungen ............................................................................................................... 172
3.12.1
Allgemeines ............................................................................................................ 172
3.12.2
Prüfung des Bodeneinbaues ................................................................................. 173
3.12.3
Straßenbauprüfungen ............................................................................................ 173
3.12.3.1 Eignungsnachweise für Baustoffe ............................................................................. 173
3.12.3.2 Kontrollprüfungen ..................................................................................................... 174
3.12.4
Stahlbetonprüfungen ............................................................................................. 175
3.12.5
Stahlbauprüfungen................................................................................................. 176
3.12.6
Oberflächenschutz- und Instandsetzungsprüfungen an Betonbauteilen ........... 178
3.12.7
Prüfungen der Abdichtung .................................................................................... 178
3.12.8
Korrosionsschutz- und Oberflächenschutzprüfungen an Stahlbauten .............. 178
3.12.9
Lärmschutzprüfungen ............................................................................................ 179
3.13
Sicherheit und Gesundheitsschutz ....................................................................... 179
4
Ausführungsunterlagen .............................................................181
4.1
Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen (Vertragsbestandteile) ................. 181
4.1.1
Entwurfszeichnungen/Bestandszeichnungen ...................................................... 181
4.1.2
Gutachten/Untersuchungsberichte ....................................................................... 181
4.1.3
Ausführungsunterlagen Oberbau Gleis 3 ............................................................. 181
4.1.4
Sonstige Unterlagen ............................................................................................... 181
4.2
Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen............. 182
4.2.1
Baustelleneinrichtungsplan ................................................................................... 182
4.2.2
Montage/Demontage - Ablaufplan ......................................................................... 182
4.2.3
Bauzeitenplan ......................................................................................................... 182
4.2.4
Technische Bearbeitung Ingenieurbau ................................................................. 184
4.2.5
Zusätzliche Ausführungsunterlagen Straßenbau ................................................ 188
4.2.6
Qualitätssicherungsprogramme ............................................................................ 189
4.2.7
Bestandsunterlagen ............................................................................................... 189
4.2.7.1 Bestandsunterlagen für Ingenieurbauwerke.............................................................. 189
4.2.7.2 Bauwerksbuch und Bauwerksdatenbank .................................................................. 190
Druckdatum: 15.07.2016
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-94.2.7.3 Messprogramm / Messbolzenpläne .......................................................................... 191
4.2.7.4 Standsicherheitsnachweise als Bestandsunterlage .................................................. 192
4.2.7.5 Bestandsunterlagen für Verkehrsanlage ................................................................... 193
4.2.8
Vermessungsarbeiten und vermessungstechnische Unterlagen ....................... 193
4.2.9
Rechnungslegung .................................................................................................. 194
5
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ........................196
5.1
Allgemeine Vorschriften ........................................................................................ 196
5.2
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen/Vorschriften (ZTV) .................... 197
5.2.1
ZTV für Ingenieurbau.............................................................................................. 197
5.2.2
ZTV für Straßenbauarbeiten................................................................................... 198
5.2.3
Ausführungsvorschriften Land Berlin für Straßenbauarbeiten........................... 199
5.2.4
Sonstige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen .................................... 200
5.3
Technische Lieferbedingungen (TL) und Prüfvorschriften (TP).......................... 200
5.3.1
TL/TP für Ingenieurbau .......................................................................................... 200
5.3.2
TL/TP für Straßenbauarbeiten ............................................................................... 200
5.4
Richtzeichnungen................................................................................................... 202
5.5
Technische Merkblätter, Richtlinien...................................................................... 203
5.5.1
Technische Merkblätter, Richtlinien für Ingenieurbau ......................................... 203
5.5.2
Technische Merkblätter, Richtlinien für Straßenbauarbeiten .............................. 204
5.6
Sonstige Vorschriften ............................................................................................ 205
5.7
Sonstige Vorschriften Land Berlin ........................................................................ 207
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 10 Abkürzungen
AG
AGS
Alliander
AN
AP
ARS
ASB-ING
AU
AVV
BA
BASt
BaustellV
BB
BE
BerlStrG
BH
BlmSchG
BMVI
BNatSchG
Bph
BS
BSR
BVB
BVG
BWB
BZL
DAfStb
DB AG
DSchGBln
EAB
FA
FB
FBR
FZR
GOK
ITDZ
KD
KMR
KrWG
KS
Auftraggeber
Anti-Graffiti-Systeme
Alliander Stadtlicht GmbH
Auftragnehmer
Ausführungsplanung
Allgemeines Rundschreiben Straßenbau
Anweisung Straßeninformationsbank für Ingenieurbauten
Ausschreibung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Bauabschnitt
Bundesanstalt für Straßenwesen
Baustellenverordnung
Baubeschreibung
Baustelleneinrichtung
Berliner Straßengesetz
Bauhöhe
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Bundesnaturschutzgesetz
Bauphase
Bemessungssituation
Berliner Stadtreinigung
Besondere Vertragsbedingungen
Berliner Verkehrsgesellschaft
Berliner Wasserbetriebe
Bezugslinie
Deutscher Ausschuss für Stahlbeton
Deutsche Bahn AG
Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin
Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben
Feste Absperrung
Fahrbahn
Fahrbahnrand
Faserzementrohr
Geländeoberkante
IT-Dienstleistungszentrum Berlin
Kabel Deutschland
Kampfmittelräummaßnahmen
Kreislaufwirtschaftsgesetz
Kabelschacht
Druckdatum: 15.07.2016
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- 11 KSR
KT
Kvz
LAGA
LärmVO
LH
LKW
LPH
LSA
LV
M
OK
OS
PE-HD
PVC
QN
RF
RiZ
R-Kanal
RL
SenStadtUm
SiGeKo
S-Kanal
SOK
SR
ST-Richtlinie
Telekom
Tk
TM
TWB
TWL
UA
UVV
Vattenfall
Versatel
VLB
VS
VTU
VZ
WSG
WT
Kabelschutzrohr
Kalendertage
Kabelverteilerschrank
Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall
Verordnung zur Bekämpfung des Lärms
Lichte Höhe
Lastkraftwagen
Lichtpunkthöhe
Lichtsignalanlage
Leistungsverzeichnis
Muffe
Oberkante
Oberflächenschutzsystem
Polyethylen hoher Dichte
Poly-Vinyl-Chlorid
Querneigung
Richtungsfahrbahn
Richtzeichnung
Regenentwässerungskanal
Richtlinie
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Schmutzwasserkanal
Schienenoberkante
Schutzrohr
Richtlinie des Fachdienstes Signal- und Telekommunikation
Deutsche Telekom AG, inkl. Tochtergesellschaften
Telekommunikation
Technische Mitteilung
Teilbauwerk
Trinkwasserleitung
Unterabschnitt
Unfallverhütungsvorschrift
Vattenfall Europe AG inkl. Tochtergesellschaften
Versatel GmbH
Verkehrslenkung Berlin
Verteilerschrank
verkehrstechnische Unterlagen
Verkehrszeichen
Wasserschutzgebiet
Werktage
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 12 1
Allgemeine Beschreibung der Leistung
Die südliche Rhinstraßenbrücke befindet sich in Berlin-Friedrichsfelde Ost, Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Unmittelbar südlich des südlichen Widerlagers beginnt der
Bezirk Lichtenberg. Die Rhinstraße stellt die Nord-Süd-Verbindung zwischen den
Stadtteilen Hohenschönhausen und Friedrichsfelde dar.
Abbildung 1: Übersichtskarte
Bestand
Das Bestandsbauwerk überspannt vier Fernbahngleise sowie zwei S-Bahngleise im
Bereich des Haltepunktes Friedrichsfelde-Ost. Auf dem Bauwerk wird der Straßenverkehr je Richtungsfahrbahn (RF) zweistreifig geführt. Parallel zum Straßenverkehr
verläuft auch der Straßenbahnverkehr eingleisig je RF über das Bauwerk. An den
Außenseiten der Verkehrsbrücken befindet sich jeweils ein Geh- und Radweg, welcher auf der westlichen Seite eine Anbindung an die bestehende Treppen- / Aufzugsanlage hat.
Die vorhandene Brückenkonstruktion besteht aus 3 getrennten Stahlüberbauten, dem
westlichen Überbau, dem östlichen Überbau und der mittig angeordneten Leitungsbrücke. Das statische System der einzelnen Überbauten ist ein Zweifeldträger.
Das nördliche und südliche Widerlager bilden die Endauflager für die Überbauten.
Diese Unterbauten sind flach gegründet. Die Mittelunterstützungen sind durch
8 Pendelstützen realisiert, welche auf flach gegründeten Fundamentbalken stehen.
Am nördlichen Widerlager (Achse 10) wurden Rollenlager eingebaut, die Festlager
befinden sich am südlichen Widerlager (Achse 30).
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Baubeschreibung
- 13 -
Abbildung 2: Bestandsbauwerk - oben, Blickrichtung nach Süden
Abbildung 3: Bestandsbauwerk, Blickrichtung nach Westen (stadteinwärts)
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Baubeschreibung
- 14 -
südliches Widerlager
nördliches Widerlager
Die folgenden Darstellungen erläutern die Lagebezeichnungen für die weiteren Beschreibungen.
Abbildung 4: Grundriss Bestandsbauwerk südliche Rhinstraßenbrücke
Abbildung 5: Querschnitt Bestandsbauwerk südliche Rhinstraßenbrücke
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Baubeschreibung
- 15 -
Fernbahn
S - Bahn
NORD
Gleis 8
Gleis 6
Gleis 4
Gleis 3
Gleis 2
Gleis 1
SÜD
S-Bahnsteig
Abbildung 6: Längsschnitt Bestandsbauwerk südliche Rhinstraßenbrücke
Neubau
Bei den in den Jahren 2002 und 2006 durchgeführten Bauwerksprüfungen nach DIN
1076 wurden erhebliche Schäden festgestellt, welche die Tragfähigkeit und Standsicherheit beeinträchtigen. Auf Grund des bei der Bauwerksprüfung festgestellten
Schädigungsgrades wurde 2006 im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
nach RI-WI-BRÜ der Grundinstandsetzung ein vollständiger Neubau gegenüber gestellt. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde die Wirtschaftlichkeit eines Ersatzneubaus nachgewiesen.
Mit dem Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke wird die bestehende Brücke
erneuert und gleichzeitig werden die Umsteigebeziehungen zwischen Straßenbahn
und S-Bahn verbessert. Es werden zwei Treppenanlagen hergestellt, welche die
neuen Straßenbahnsteige mit dem S-Bahnsteig verbinden.
Im Zuge der Verbesserung der Umsteigebeziehungen werden auch die BVGHaltestellen erneuert. Es werden längere Bahnsteige hergestellt, welche sich teilweise auf der Brücke und hinter dem südlichen Widerlager befinden. Diese Bahnsteige
werden durch Stahl-Glas-Konstruktionen überdacht. Diese Überdachungen sind nicht
Teil dieser Ausschreibung. Entsprechende Fußpunkte der Dachstützen auf den
Überbauten sind durch den AN zu berücksichtigen.
Des Weiteren wird durch den Ersatzneubau der Mittelunterstützungen die Sicherheit
gegen den Anprall von Schienenfahrzeugen erheblich verbessert und normenkonform
ausgebildet. Die bestehende Konstruktion der Pendelstützen entspricht nicht mehr
der aktuell gültigen Norm.
Der Ersatzneubau besteht aus vier getrennten Überbauten, welche auf Widerlagern
und auf vier Wandscheiben in der Mittelachse gelagert werden. Die zweifeldrigen
Überbauten werden als Stahlträgerroste mit orthotropen Fahrbahnplatten ausgebildet.
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Baubeschreibung
- 16 Brückenquerschnitt - Straße:
Der gesamte Straßenquerschnitt im Bereich der südlichen Rhinstraßenbrücke besteht
aus zwei spiegelgleichen Straßenbrückenquerschnitten. Für jede Fahrtrichtung gibt
es einen Straßenüberbau, mit je einem Gehweg, einem Radweg und zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn der Rhinstraße. Der Querschnitt setzt sich demnach für einen Straßenüberbau folgendermaßen zusammen:
2,75 m
0,50 m
1,50 m
6,00 m
0,50 m
11,25 m
Gehweg (2,50 m bis Geländer)
Unterstreifen
Radfahrstreifen
2x 3,00 m Fahrstreifen
Notgehweg
Querschnitt Straßenüberbau
Folgende Regelquerneigungen sind auf den neuen Straßenüberbauten erforderlich:
•
•
•
Fahrbahn
Gehweg
Notgehweg
2,5 %
2,0 %
3,5 %
Brückenquerschnitt - Straßenbahn:
Analog den Straßenüberbauten gibt es für den Straßenbahnverkehr zwei getrennte,
spiegelbildliche Überbauten. Je Straßenbahnüberbau wird ein BVG-Gleis überführt,
inkl. Bahnsteig. Ein Straßenbahnquerschnitt setzt sich wie folgt zusammen:
4,83 m
1,23 m
1,38 m
4,63 m Regelbreite + 0,20 m Geländerbereich
(2,00 m Mindestbahnsteigbreite im Treppenbereich)
Abstand Bahnsteig / Gleisachse
Abstand Gleisachse / Außenkante Überbau
7,44 m
Querschnitt Straßenbahnüberbau
Folgende Regelquerneigungen sind auf den neuen Straßenbahnüberbauten erforderlich:
•
•
Bahnsteige
Fahrbahnbleche
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2,5 % (Anpassung am Treppenantritt erforderlich)
1,0 %
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Baubeschreibung
- 17 Brückenquerschnitt - gesamt:
Zwischen den einzelnen Überbauten gibt es jeweils eine 4 cm breite Bauwerksfuge.
Demnach setzt sich der Gesamtquerschnitt der Brückenkonstruktion wie folgt zusammen:
11,25 m
0,04 m
7,44 m
0,04 m
7,44 m
0,04 m
11,25 m
westlicher Straßenüberbau
Bauwerksfuge
westlicher Straßenbahnüberbau
Bauwerksfuge
östlicher Straßenbahnüberbau
Bauwerksfuge
östlicher Straßenüberbau
37,50 m
Gesamtquerschnittsbreite (Gesamtbreite der Brücke zwischen den außenliegenden Geländern = 37,00 m)
Abbildung 7: Gesamtquerschnitt Neubau südliche Rhinstraßenbrücke
Die Straßen- und Straßenbahnachsen verlaufen auf den einzelnen Überbauten im
Bestand als auch beim Ersatzneubau als Geraden parallel zueinander.
Die Straßenachsen befinden sich bei den Ersatzneubauten am inneren Fahrbahnrand. Die Gleisachsen der Straßenbahnen haben einen Abstand zur jeweils zugehörigen Straßenachse von 6,60 m.
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Baubeschreibung
- 18 Die Gradienten der Straßenbahnen richten sich ebenfalls nach den zugehörigen Gradienten der Straßenplanung. Die Straßenbahngradienten haben einen Höhenversatz
von +10 cm.
Allgemeine Hinweise und Randbedingungen
Die Herstellung der Bauwerke erfolgt als innerstädtische Maßnahme unter besonderer Berücksichtigung der beteiligten Dritten (u.a. Anlieger, Leitungsbetreiber, BVG,
DB Netz AG, S-Bahn Berlin GmbH).
Die Bauausführung ist zur Aufrechterhaltung des innerstädtischen Verkehrs in verschiedene Bauphasen aufgeteilt, in denen unterschiedliche Verkehrsführungen erforderlich sind:
•
Bauphase 0 – bauvorbereitende Maßnahmen
•
•
•
Bauphase 1 – Ersatzneubau westliches Brückenbauwerk
Bauphase 2 – Ersatzneubau östliches Brückenbauwerk
Bauphase 3 – Ausbau BVG
Der Betrieb auf den Fernbahnstrecken und der zweigleisigen S-Bahnstrecke ist während der Bauzeit aufrecht zu erhalten. Hiervon ausgenommen sind die vorangemeldeten Wochenendsperrpausen, die für die Herstellung des Ersatzneubaus der südlichen Rhinstraßenbrücke unabdingbar erforderlich sind. Der AN ist für die Einholung
der Betren verantwortlich.
Für die Ingenieurbauwerke ist die Technische Bearbeitung, einschließlich Ausführungsplanung, durch den AN zu erstellen, unter Beachtung der allgemeinen technischen Regelwerke, der bestehenden Randbedingungen für die Baumaßnahme und
der Maßgabe des wirtschaftlichen Handelns.
Des Weiteren ist durch den AN ein Gesamterdungskonzept zu erstellen, unter Berücksichtigung aller erdungsrelevanten Randbedingungen (S-Bahn, Fernbahn, Straßenbahn, Bauwerke). Die erforderlichen konstruktiven und technischen Maßnahmen
sind in die Ausführungsplanung der einzelnen Bauwerksteile zu integrieren. Die Zuarbeiten/Vorgaben/Richtlinien der einzelnen Unternehmen sind zu berücksichtigen.
Durch den AN ist die Technische Bearbeitung, einschließlich Ausführungsplanung für
den Straßenbau, zu erstellen.
Parallel zu den Hauptbauleistungen (Bauphasen 1 und 2) werden innerhalb der Baustellenflächen Bauleistungen der Leitungsbetreiber ausgeführt. Der AN hat innerhalb
seines Baufeldes die Voraussetzungen (Zugang Baufeld, erforderliche Bauflächen,
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Baubeschreibung
- 19 bauliche Vorleistungen, soweit diese für die Ausführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber erforderlich sind) für die Durchführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber sicherzustellen.
Anpassungen der Achsen bzw. der Gradienten im Bereich der Fern- und S-Bahngleise sind nicht geplant.
In der Anlage: A_0_10 ist der Trassierungsentwurf für die beiden S-Bahngleise enthalten sowie der Soll-Ist-Vergleich für die Fernbahngleise. Gemäß Aussage der DB
AG (01/2015) sind die aufgemessenen Punkte als Soll-Gleislage zu verwenden.
Im Bereich der SÜ Rhinstraße (Abzweig Biesdorfer Kreuz West / Bf Friedrichsfelde
Ost) bestehen für nachfolgende Streckenabschnitte folgende Höchstgeschwindigkeiten. Diese Angaben basieren auf dem ab 14.12.2014 gültigen VzG für das Fahrplanjahr 2015.
•
•
Strecke 6006 (S-Bahn) Gleis 1 (stadtauswärts)
Strecke 6006 (S-Bahn) Gleis 2 (stadteinwärts)
•
•
•
•
Strecke 6071 (Fernbahn) Gleis 3
Strecke 6078 (Fernbahn) Gleis 4
Strecke 6072 (Fernbahn) Gleis 6
Strecke 6072 (Fernbahn) Gleis 8
1.1
Auszuführende Leistungen
1.1.1
Leistungsabgrenzung
90 km/h
80 km/h
60 km/h
100 km/h
100 km/h
100 km/h
Die Leistungen sind wie folgt abgegrenzt:
1.1.1.1 Baufeldberäumung
Im Rahmen der Baufeldberäumung sind folgende Leistungen auszuführen:
•
Hecken und Büsche roden
•
Baumrodungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baufelder.
Wurzelstöcke sind zu roden.
•
Vorhandene Bäume im Baufeld und am Rand des Baufeldes sind zu schützen
•
Oberbodenabtrag auf den erforderlichen Bauflächen
•
Rückbau von Einzelfundamenten für Beleuchtungsmasten, Geländer, Schutzeinrichtungen usw. bzw. Schutzmaßnahmen
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Baubeschreibung
- 20 1.1.1.2 Leistungen beteiligter Dritter
Bereich Straße / BVG
Innerhalb der innerstädtischen Baustellenflächen sind umfangreiche Versorgungsleitungen vorhanden. Diese sind auf dem zugehörigen Raumverteilungsplan dargestellt
(Anlage: A_2_3_1).
Gemäß den vorliegenden Leitungsauskünften befinden sich Kabel/Leitungen folgender Medienträger im Bereich der obenliegenden Straße:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Berliner Wasserbetriebe (BWB) – Straßenentwässerung, Trinkwasserleitung
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Vattenfall Europe Netzservice GmbH (Vattenfall)
Vattenfall Europe Netzservice GmbH BerlinLicht (Vattenfall-BerlinLicht)
Deutsche Telekom (Telekom)
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (Kabel Deutschland)
Alliander Stadtlicht GmbH (Alliander)
Versatel GmbH (Versatel)
Berliner Stadtreinigung (BSR) - Glättemeldeanlage
Der AG hat mit den beteiligten Leitungsbetreibern für die Durchführung der unmittelbaren Baumaßnahme Abstimmungen getroffen. Die erforderlichen Leistungen an den
Versorgungsleitungen, die für die Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind,
werden durch die jeweiligen Leitungsbetreiber als Eigenleistung ausgeführt und sind
nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Zur Herstellung und Gewährleistung der Baufreiheit für die Baumaßnahme (Bauzustand) sowie die Herstellung der geplanten Bauwerke und Straßen (Endzustand) sind
durch den AN alle erforderlichen Baumaßnahmen an den Versorgungsleitungen zu
koordinieren und mit den beteiligten Leitungsbetreibern abzustimmen.
Der AN hat die notwendigen Leistungen getrennt für jede Teilmaßnahme (T) bei den
beteiligten Leitungsbetreibern rechtzeitig abzurufen und innerhalb seines Baufeldes
die Voraussetzungen (Zugang Baufeld, erforderliche Bauflächen, bauliche Vorleistungen, soweit diese für die Ausführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber erforderlich sind) für die Durchführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber sicherzustellen. Der AG ist hinsichtlich dieser Abstimmungen, dem Abruf der Leistungen etc. vom AN fortlaufend schriftlich zu informieren. Diesbezügliche Aufwendungen
sind in der Position „Bauzeitenplan“ zu berücksichtigen.
Es ist zu beachten, dass Leistungen dieser Ausschreibung und Leistungen der Leitungsbetreiber zeitgleich ausgeführt werden (z.B. Einbau bzw. Komplettierung von
Versorgungsleitungen im Bereich der Straße, an den Unterbauten und an den Überbauten).
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Baubeschreibung
- 21 In der Bauablaufplanung sind die nachfolgend genannten Zeiträume für die Eigenleistungen der Leitungsbetreiber zur Fertigstellung der bauzeitlichen und endgültigen
Versorgungstrassen zu berücksichtigen. Dabei sind die jeweiligen Bauphasen zu berücksichtigen. In der Bauphase 1 wird der westliche Brückenbereich erneuert und in
der Bauphase 2 der östliche Brückenbereich.
Zeile
1
Leitungsbetreiber
BWB
Neue
Medienrohre
Abläufe,
Leitungen
Leistung
Zeitbedarf
Bauausführung
[Kalenderwochen]
Anmeldung / Abruf 10 Kalenderwochen vor
Beginn jeder Teilmaßnahme
Teilmaßnahmen in der Bauphase 1:
T1 Einbau Abläufe und Rohre westliche
Richtungsfahrbahn Rhinstraße, Herstellung (Haus-) Anschlüsse der Straßenentwässerung, Prüfungen und Inbetriebnahme
gemäß
AP/AU der
BWB
Teilmaßnahmen in der Bauphase 2:
T2 Einbau Abläufe und Rohre westliche
Richtungsfahrbahn Rhinstraße, Herstellung (Haus-) Anschlüsse der Straßenentwässerung, Prüfungen und Inbetriebnahme
Abgrenzung: Brückenentwässerungen, Herstellung der Schächte DN400 und DN1000
(Schlammfänge) sowie der Anschluss der
Brückenentwässerungen an diese Schächte
und 2 Straßenabläufe (nördlich hinter Widerlager) einschließlich Anschlussleitung an die
Schlammfänge sind Leistungen des AN.
Die Leistungsgrenze AN / BWB sind die
Schächte DN1000
2
Vattenfall
westlich:
7x
DN140
östlich:
15x
DN140
Druckdatum: 15.07.2016
Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor
Beginn jeder Teilmaßnahme
Teilmaßnahmen in der Bauphase 1:
T1.1 Vormontage KSR am westlichen Straßenüberbau (Vormontageplatz)
5 AT
T1.2 digitale TV-KSR-Untersuchungen
1 AT
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 22 T1.3 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden)
3 AT
T1.4 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager
2 AT
T1.4 Rücklegung der Kabel aus dem Provisorium in den westlichen Überbau
- Vorlaufzeit
- Kabellegung + Montage
- Kabeldemontage Provisorium
14 AT
14 AT
2 AT
Teilmaßnahmen in der Bauphase 2:
T2.1 Rückbau des bauzeitlichen KabelProvisoriums auf dem östlichen Überbau des Bestandsbauwerkes
4 AT
T2.2 Vormontage KSR am östlichen Straßenüberbau (Vormontageplatz)
10 AT
T2.3 digitale TV-KSR-Untersuchungen
1 AT
T2.4 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden)
6 AT
T2.5 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager
4 AT
Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN
zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu
gewährleisten
3
Telekom
westlich:
8x
DN110
Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor
Beginn jeder Teilmaßnahme
Teilmaßnahmen in der Bauphase 1:
T1.1 Vormontage KSR am westlichen Straßenüberbau (Vormontageplatz)
15 AT
T1.2 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) sowie KSRMontage in den Widerlagergängen
2 AT
T1.3 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager (Gehwegbereich)
15 AT
T1.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand
Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN
zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 23 gewährleisten
4
BVG
westlich:
6x
DN110
östlich:
7x
DN110
Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor
Beginn jeder Teilmaßnahme
Teilmaßnahmen in der Bauphase 1:
T1.1 Vormontage KSR am westlichen Straßenbahnüberbau (Vormontageplatz)
5AT
T1.2 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden)
5 AT
T1.3 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager
3 AT
T1.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand
10 AT
T1.5 Herstellung Gründung Dachkonstruktion
hinter dem südlichen Widerlager
30 AT
Teilmaßnahmen in der Bauphase 2:
T2.1 Vormontage KSR am östlichen Straßenbahnüberbau (Vormontageplatz)
5 AT
T2.2 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden)
5 AT
T2.3 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager
T2.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand
T2.5 Herstellung Gründung Dachkonstruktion
hinter dem südlichen Widerlager
3 AT
10 AT
30 AT
Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN
zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu
gewährleisten
5
Versatel
Druckdatum: 15.07.2016
östlich:
2x
DN110
Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor
Beginn jeder Teilmaßnahme
Teilmaßnahmen in der Bauphase 2:
T2.2 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden)
5 AT
T2.3 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager
5 AT
T2.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Um-
10 AT
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 24 schalten in den Endzustand
Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN
zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu
gewährleisten
6
Vattenfall
BerlinLicht
westlich:
1x
DN110
östlich:
1x
DN110
Anmeldung / Abruf 8 Kalenderwochen vor
Beginn jeder Teilmaßnahme
Teilmaßnahmen in der Bauphase 1:
T1.1 elektrisches Abklemmen der vier westlichen Maste im Bereich des nördlichen
Vormontageplatzes und der zwei westlichen Beleuchtungsmaste des Bestandsbauwerks (durch die Stromnetz
Berlin GmbH)
2 AT
T1.2 Tiefbau hinter den westlichen Flügelwänden
10 AT
T1.3 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand
10 AT
T1.4 elektrisches Anklemmen der vier westlichen Maste im Bereich des nördlichen
Vormontageplatzes und der zwei westlichen Beleuchtungsmaste des neuen
Bauwerks (durch die Stromnetz Berlin
GmbH)
2 AT
Teilmaßnahmen in der Bauphase 2:
Druckdatum: 15.07.2016
T2.1 elektrisches Abklemmen der vier östlichen Maste im Bereich des nördlichen
Vormontageplatzes und der zwei östlichen Beleuchtungsmaste des Bestandsbauwerks (durch die Stromnetz
Berlin GmbH)
2 AT
T2.2 Tiefbau hinter den westlichen Flügelwände
10 AT
T2.3 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand
10 AT
T2.4 elektrisches Anklemmen der vier östlichen Maste im Bereich des nördlichen
Vormontageplatzes und der zwei östlichen Beleuchtungsmaste des neuen
Bauwerks (durch die Stromnetz Berlin
GmbH)
2 AT
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 25 -
7
Kabel
Deutschland
8
Alliander
Zur Miete bei Deutsche Telekom
westlich:
1x
DN110
östlich:
1x
DN110
Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor
Beginn jeder Teilmaßnahme
Teilmaßnahmen in der Bauphase 1:
T1.1 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden)
2 AT
T1.2 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager (Südseite)
2 AT
Teilmaßnahmen in der Bauphase 2:
T2.1 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden)
2 AT
T2.2 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager
(Südseite)
2 AT
Als bauvorbereitende Maßnahmen (Bauphase 0) werden vor Beginn der Hauptbaumaßnahme Umverlegungsarbeiten für verschiedene Kabel/Leitungen erforderlich.
Diese Eigenleistungen der Versorgungsunternehmen werden im November 2016 abgeschlossen. Weiterhin sind durch die BVG bereits Bauweichen und provisorische
Haltestellen für die Eingleisigkeit der BVG-Gleise sowie die Überfahrten hergestellt.
Diese Eigenleistung der BVG sind im November 2016 abgeschlossen.
Eine provisorische Leitungstrasse, inkl. Kabelschutzrohren (KSR), wird auf dem außer Betrieb genommenen Straßenbahnsteig des vorhandenen, östlichen Bestandsüberbaus durch Vattenfall errichtet (Bauphase 0, siehe Anlage: A_ 4_0_3). Diese
Behelfskonstruktion (Provisorium) wird so erstellt, dass ein 1,00m breiter und begehbarer Raum zwischen dem Straßenbahn-Lichtraum und der Behelfskonstruktion der
provisorischen Leitungstrasse im Fall eines Notausstieges der BVG-Gäste zur Verfügung steht.
Es ist eine Absperrkonstruktion vorzusehen, welche das Besteigen / Betreten des
Provisoriums verhindert. Diese wird ebenfalls durch Vattenfall errichtet.
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 26 Folgende Leitungsbetreiber befinden sich mit ihren Kabeln im Provisorium:
•
•
•
Vattenfall (6x KSR DN125x6,0 PVC)
Kabel Deutschland (2x KSR DN110x5,3 PVC)
Berliner Verkehrsbetriebe (2x KSR DN110 x5,3 PVC)
Der Rückbau des Provisoriums auf dem östlichen Bestandsüberbau erfolgt zu Beginn
der Bauphase 2 und wird durch Vattenfall in Eigenleistung ausgeführt.
Hinweis: Die Arbeiten für das Umverlegen/Umklemmen der Kabel werden bei Außentemperaturen unter +5°C sowie Bodenfrost (ab -0,40m) nicht ausgeführt.
Die Montage der Kabelschutzrohre und Leitungen an den Überbauten erfolgt bereits
auf den Vormontageflächen durch die jeweiligen Leitungsbetreiber. Hierzu werden an
den vorgefertigten Befestigungspunkten die Haltekonstruktionen sowie die Kabelschutzrohre montiert und danach zusammen mit den Überbauten eingebaut. Für diese Leistungen sind unter den Überbauten zum Ein- und Anbau der Kabelschutzrohre
und Leitungen für die Leitungsbetreiber Arbeitsräume frei zu halten. Des Weiteren
sind unmittelbar im Bereich der Vormontageplätze Lagerflächen für die Leitungsbetreiber von mindestens 25 m x 5 m frei zu halten und bereit zu stellen. Nach der Montage der Überbauten durch den AN werden die Übergänge der Kabelschutzrohre an
die Rohrdurchführungen der Kammerwände (Widerlager) durch die Leitungsbetreiber
hergestellt.
Für die Vervollständigung der Kabel- und Leitungstrassen außerhalb der Bauwerke
sind die Widerlagerbaugruben durch den AN bis zu den Unterkanten der Schleppplatten zu verfüllen. Anschließend verlegen die Leitungsbetreiber ihre Schutzrohre, Kabel
und Leitungen mit eigenem Tiefbau in den benötigten Baugruben und darüber hinaus.
Erst dann werden die Baugruben durch den AN endgültig verfüllt und die Schleppplatten durch den AN hergestellt.
Für die jeweiligen Teilmaßnahmen ist den Leitungsbetreibern ungehinderter Zugang
zu und in die Baugruben, auf die Baubehelfe, insbesondere an den Längsträgern und
in die Widerlagerkammern, zu gewähren und entsprechend ausreichende Baufreiheit
herzustellen.
Bereich Deutsche Bahn
Im Gleisbereich der Fern- und S-Bahn sind umfangreiche Versorgungskabel vorhanden. Diese sind auf den entsprechenden Raumverteilungsplänen dargestellt (Anlagen: A_2_5_1 und A_2_5_2). Für die genaue Belegung der einzelnen Kabelkanäle
sind die Angaben in den bahntechnischen Fachplanungen maßgebend. Abweichungen zu den Raumverteilungsplänen sind möglich.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 27 Gemäß den vorliegenden Leitungsauskünften befinden sich Kabel/Leitungen folgender Anlagenbereiche der Deutschen Bahn AG / Vodafone im Baufeld:
•
DB Energie
•
DB Netz AG
•
DB KT GmbH
•
Vodafone
Der AG hat mit den beteiligten Anlagenbetreibern für die Durchführung der unmittelbaren Baumaßnahme Abstimmungen getroffen. Die erforderlichen Leistungen an den
Versorgungsleitungen, die für die Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind,
werden durch den AG bzw. durch den AG beauftragten Dritten ausgeführt und sind
nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Zur Herstellung und Gewährleistung der Baufreiheit für die Baumaßnahme (Bauzustand) sowie die Herstellung der geplanten Bauwerke und Straßen (Endzustand) sind
durch den AN alle erforderlichen Baumaßnahmen an den bahntechnischen Anlagen
zu koordinieren und mit den beteiligten Anlagenbetreibern bzw. Anlagenverantwortlichen abzustimmen.
Der AN hat die notwendigen Leistungen getrennt für jede Teilmaßnahme (T) beim AG
bzw. beim vom AG beauftragten Dritten rechtzeitig abzurufen und innerhalb seines
Baufeldes die Voraussetzungen (Zugang Baufeld, erforderliche Bauflächen, bauliche
Vorleistungen, soweit diese für die Ausführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber erforderlich sind) für die Durchführung der Eigenleistungen sicherzustellen.
Die Anlagenbetreiber bzw. die Anlagenverantwortlichen sind hinsichtlich dieser Abstimmungen, dem Abruf der Leistungen etc. vom AN fortlaufend schriftlich zu informieren. Diesbezügliche Aufwendungen sind in der Position „Bauzeitenplan“ zu berücksichtigen.
Es ist zu beachten, dass Leistungen dieser Ausschreibung und Leistungen der Anlagenbetreiber zeitgleich ausgeführt werden.
Im Bereich der S-Bahnsteige sind folgende Leistungen durch den AN durchzuführen:
•
bauzeitliche Demontage und spätere Montage folgender Bahnhofsausstattung:
o
Sitzbankgruppen inkl. Haltepunktbeschilderung und Abfalleimer
o
Fahrplan-Tafeln
o
Betonplatten
o
Umsetzen der mobilen Rampe.
Die Ausstattungselemente können in Absprache mit der DB Station & Service durch den AN im Baufeld zwischenlagert werden.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 28 1.1.1.3 Straßenbau Rhinstraße
Abbrucharbeiten außerhalb Ausbaugrenzen
Abbrucharbeiten außerhalb der Ausbaugrenzen Straßenbau sind nicht Bestandteil
der Straßenbauarbeiten und gehören zur Leistung der jeweiligen Versorgungsunternehmen.
Abbrucharbeiten innerhalb der Ausbaugrenzen
Abbrucharbeiten innerhalb der Ausbaugrenzen Straßenbau erfolgen in Teilflächen,
gemäß Bauablauf zeitlich versetzt und sowie in nichtzusammenhängenden Abschnitten.
Durch den Auftragnehmer erfolgt der Aufbruch der Befestigungen entsprechend der
geplanten Straßenbaumaßnahmen.
Erschwernisse, die sich in Bezug auf Zwischenbauzustände ergeben, werden nicht
gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der jeweiligen Abbruchpositionen
einzukalkulieren.
Der Abbruch der bestehenden Straßenentwässerungsanlagen (Straßenabläufe und
Regenwasserleitung) außerhalb der Leistungsgrenze AN / BWB sind nicht Bestandteil der vorliegenden Leistungsbeschreibung, sondern erfolgt durch eine von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) beauftragte Baufirma.
Die Leistungsgrenze des AN definiert sich über die Lage der Übergabeschächte
DN1000 (RO1, RO3, RW1 und RW3). Die Herstellung dieser Schächte gehört zum
Leistungsumfang des AN (siehe Darstellung in Anlage: A_2_3_3).
Innerhalb dieser Leistungsgrenze AN/BWB sind hinter dem nördlichen Widerlager die
beiden Doppel-Straßenabläufe und der Bestandsschacht im Bereich des westlichen
Radweges durch den AN abzubrechen. Alle zugehörigen Entwässerungsleitungen
sind bis zur Leistungsgrenzen des AN/BWB ebenfalls zurückzubauen.
Die Sicherung vorhandener Schächte bei Rückbau des Straßenoberbaus erfolgt
durch den AN. Des Weiteren sind Sicherungsmaßnahmen für evtl. anfallendes Niederschlagswasser, aufgrund zurückgebauter Abläufe und Leitungen, im Baufeld
durch den AN vorzusehen. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet sondern
sind in die Abbruchpositionen einzurechnen.
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 29 Neubau Straßenentwässerung
Der Einbau der Straßenabläufe außerhalb der Leistungsgrenze AN / BWB, die Anpassung der bestehenden Schächte und Abläufe in diesem Bereich sowie der Anschluss dieser Abläufe und der Übergabeschächte DN1000 (RO1, RW1, RO3 und
RW3) an die öffentlichen Regenwasserkanäle werden durch die Berliner Wasserbetriebe ausgeführt. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Die erforderlichen Tiefbauarbeiten für Leitungen zwischen Leistungsgrenzen AN /
BWB und Ausbaugrenzen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und werden
von den Berliner Wasserbetrieben im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten
ausgeführt.
Die neuen Straßenabläufe hinter dem nördlichen Widerlager (innerhalb der Leistungsgrenze AN / BWB) sind durch den AN, einschließlich der erforderlichen Anschlussleitungen und Tiefbauarbeiten, herzustellen.
Fahrbahnmarkierungen
Die Fahrbahnmarkierungen im Bereich des Ersatzneubaus der südlichen Rhinstraßenbrücke sind gemäß Ausführungsplanung der Verkehrsführung (Endzustand) zu
erstellen und beidseitig an die Bestandsmarkierungen anzuschließen.
1.1.1.4 Freiflächen, Einzäunungen (Bauzustand/Endzustand)
Nach Beendigung der Baumaßnahme sind durch den AN alle Baustelleneinrichtungsund Lagerflächen sowie ggf. in Anspruch genommene Arbeitsstreifen, sofern Sie
nicht im Zuge des Vorhabens als neue Verkehrsflächen dienen, zu rekultivieren, d.h.
mindestens in den Ausgangszustand entsprechend Baufeldübergabe zurück zu versetzen.
Baustellenabgrenzungen sowie Schutz vor unberechtigtem Betreten der Baustelle,
wie Bauzäune einschließlich Tore, sind durch den AN auszuführen.
1.1.1.5 Berliner Feuerwehr
Für die Baustellenflächen sind Grundstückszugänglichkeiten, Wende und Ausfahrmöglichkeiten sowie die Sicherung der Löschwasserversorgung für die Berliner Feuerwehr zu gewährleisten. Weiterhin sind Straßensperrungen und -umverlegungen
sowie Sperrungen von Zu- bzw. Ausfahrten in Abstimmung mit dem AG mit einer Vorlaufzeit von 6 Kalenderwochen der Feuerwehr anzuzeigen.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 30 1.1.1.6 Erreichbarkeit von Grundstücken
Der AN hat die Erreichbarkeit von Grundstücken und Häusern sowie deren Ver- und
Entsorgung während der gesamten Bauzeit sicherzustellen.
Unvermeidliche baubedingte Einschränkungen sind rechtzeitig den Betroffenen bekannt zu geben und mit dem AG abzustimmen. Hier sind insbesondere der Parkplatzeigentümer des Einkaufsmarktes, die Anlieger der nord-westlich gelegenen
Kleingartenanlage, die Eigentümer/Mieter des nord-östlich Gewerbegebietes sowie
dem Eigentümer/den Mietern des süd-östlich gelegenen Geschäftshauses (Ärztehaus) Seddiner Str. 22 zu berücksichtigen.
Die Erreichbarkeit von Müllcontainern, insbesondere beim Ärztehaus, ist durch den
AN während der gesamten Baumaßnahme sicherzustellen. Ggf. sind Ersatzstandorte
für diese Container in Abstimmung mit den Eigentümern/Mietern festzulegen und einzurichten.
Anpassungen von Außenanlagen (Grundstückszufahrten, Zäune, Einfahrten, Tore)
und Pflanzungen zur Grundstückssicherung und zur Höhenangleichung erfolgen in
Abstimmung mit den Anliegern und dem AG.
Die Zufahrt des Supermarkt-Parkplatzes von der westlichen Richtungsfahrbahn der
Rhinstraße kann in der Bauphase 1 nicht genutzt werden. Der Zugang zum Parkplatz
ist über die zweite Zufahrt (Sackgasse Rhinstraße) möglich.
1.1.1.7 Archäologische Prospektion/Grabung
Wenn Funde gemäß §3 Abs. 1 DSchGBln bei Erdbauarbeiten gemeldet werden, hat
der AN die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung und Bergung der Funde zu ermöglichen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen.
1.1.2
Übergeordnete Leistungen
In diesen Abschnitten des Leistungsverzeichnisses sind übergeordnete allgemeine
Leistungen erfasst. Der LV-Abschnitt 00 beinhalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
00. UA 00
Baustelleneinrichtung für sämtliche Abschnitte des Leistungsverzeichnisses
(mit Bauschild, Bauzaun, Tore, Schutzmaßnahmen)
00. UA 01
Baubüro für den Auftraggeber
00. UA 02
Technische Bearbeitung Gesamtbaumaßnahme
Bauzeiten- und Bauablaufplan, Wocheneinsatzplan für Personal- und
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 31 Geräteeinsatz, Stellung eines Abfallbeauftragten für die Bauzeit, Stellung der Bahnberechtigten etc.
00. UA 03
Technische Bearbeitung Ingenieurbau/Straßenbau
Technische Bearbeitung bestehend aus Ausführungs- und Bestandsunterlagen für alle herzustellenden Bauwerke (Bau- und Endzustand)
einschließlich aller erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen, Baubegleitende
Vermessung und Bauwerksschlussvermessung einschließlich Dokumentation, Bestandsunterlagen, Koordinierungsarbeiten sowie Technische Bearbeitung des Straßenbaus,
Qualitätssicherungsprogramme,
Erdungsmaßnahmen
Messbolzen
Vermessung.
00. UA 04
Beweissicherung
Beweissicherung im Rahmen der gesamten Baumaßnahme
00. UA 05
Probenentnahme und Deklaration
Die Bestimmungen der „Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf
Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)“ vom 10.06.1998 (BGBl. I Nr. 35 vom
18.06.1998) sind einzuhalten. Die aus §2 und §3 der BaustellV „Planung der Ausführung des Bauvorhabens“ resultierenden Aufgaben werden durch den AG gesondert
beauftragt. Dahingehende Zuarbeiten des AN sind nach Aufforderungen zu erbringen. Den Weisungen ist in Abstimmung mit dem AG Folge zu leisten. Diesbezügliche
Aufwendungen sind in der Position der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen.
Bauzäune und Tore
Unter dem LV-Abschnitt 00.00 sind u.a. folgende Leistungen enthalten:
•
Aufstellen und Unterhalten der Bauzäune und Tore in den verschiedenen
Bauzuständen nach Anweisungen des AG (Bauzäune auf S-Bahnsteig (Blindenleitsystem darf nicht beeinträchtigt werden), Bauzäune / Tore zur Absperrung der Zugänglichkeiten der Straßenbahn-Notgehsteige inklusive abschließbare Türen (H=2,0 m) mit Panikschloss
•
Aufstellen und Unterhalten der Bauzäune und Tore in den verschiedenen
Bauzuständen für das Baubüro des AG
•
Aufstellen von Bauzäunen H=2,0 m an den Baugruben
•
Aufstellen von Bauzäunen H=2,0 m am Zugang Treppe Kleingartenanlage
Für die Zu- und Abfahrten zum Baubüro des AG sind abschließbare Tore aufzustellen.
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Baubeschreibung
- 32 Die Bauzäune und Tore sind durch den AN während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und zu unterhalten. Die Absperrungen sind im erforderlichen Umfang zu kontrollieren und bei Bedarf wieder ordnungsgemäß herzustellen.
Das Umsetzen der Bauzäune und Tore nach Aufforderung des AG umfasst folgende
Leistungen:
•
Umsetzen der Bauzäune und Tore bedingt durch Ereignisse, die nicht durch
den AN zu vertreten sind.
Alle Bauzäune und Tore des AN innerhalb eines Baufeldes, für die Bauphasen 1 und
2, sind Disposition des AN. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind in die
Positionen Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die nicht mehr benötigten Bauzäune und
Tore von der Baustelle zu entfernen.
Baumschutzmaßnahmen
Für Bäume im Bereich des Baufeldes sind Baumschutzmaßnahmen vorgesehen.
Die einzelnen Bäume sind mit einer Ummantelung zu schützen.
Schutzmaßnahmen vorhandene Bauteile
Für Maste, Vitrinen, Schilder usw. im Bereich des Baufeldes sind Schutzmaßnahmen
vorgesehen.
Die einzelnen Anlagen sind mit einer Ummantelung zu schützen. Für die Vitrinen
bzw. Schilder ist die Lesbarkeit zu gewährleisten.
Baubüro des AG
Die Baustelleneinrichtung des Auftraggebers ist spätestens 4 Kalenderwochen nach
Baubeginn komplett zu errichten und an den AG zur Benutzung zur übergeben.
1.1.3
Verkehrsführung/ Verkehrssicherung
1.1.3.1 Art und Umfang
Der Ersatzneubau des Brückenbauwerks gliedert sich in 4 Bauphasen:
•
Bauphase 0 – Bauvorbereitende Maßnahmen
•
Bauphase 1 – Herstellung der westlichen Überbauten
•
Bauphase 2 – Herstellung der östlichen Überbauten
•
Bauphase 3 – Ausbau BVG und Verkehrsanbindung
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Baubeschreibung
- 33 Für die Hauptbauphasen 1 und 2 ist eine halbseitige Bauweise und damit eine
2+0-Verkehrsführung auf jeweils einer Richtungsfahrbahn der Rhinstraße erforderlich.
Überleitungsstellen müssen im Bereich des Knotenpunktes Seddiner Straße sowie
nördlich der Brücke hergestellt werden.
Rhinstraße / Straßenbahn
•
Bauzeitliche Verkehrsführung Straßen- und Straßenbahnverkehr
•
Verkehrssicherung
•
Bauzeitlichen Schutzsystemen
•
Baustellenzufahrten
•
Fußgängerbehelfsbrücke
Gleisanlagen der DB AG
•
Bauzeitliche Verkehrsführung Bahnbetrieb
•
Aufstellen von Absperrgerät und bauzeitlichen Schutzsystemen
•
Treppenturm
•
Transportrampe
1.1.3.2 Rhinstraße / Straßenbahn
1.1.3.2.1 Bauzeitliche Verkehrsführung
Bauphase 0 – Bauvorbereitende Maßnahmen
Im Vorfeld der Hauptbaumaßnahmen werden bereits Anpassungen der Verkehrswege im Straßen- und Straßenbahnbereich durch die BVG durchgeführt (Eingleisigkeit
BVG, Anpassung der Kreuzung Rhinstraße/Seddiner Straße, Bau der nördliche Überfahrt).
Bauphase 1 – Herstellung der westlichen Überbauten
•
Sperrung des westlichen Straßenüberbaus
•
Umleitung des Straßenverkehrs auf den östlichen Bestandsüberbau
•
Anpassung und Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die Bauphase 1
•
Einbau der Fußgängerbehelfsbrücke
•
Sperrung des westlichen Rad-und Gehwegs
•
Umleitung des Rad- und Fußgängerverkehrs auf den östlichen Bestandsüberbau
•
Inbetriebnahme der Fußgängerbehelfsbrücke
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Baubeschreibung
- 34 Bauphase 2 – Herstellung der östlichen Überbauten
•
Ausbau der Fußgängerbehelfsbrücke
•
Umbau des Treppenturms (Gerüsttreppe) für Gleis 3
•
Wiederherstellung Treppenturm und Anschluss an den neuen westlichen
Straßenüberbau
•
Umsetzen der Baustelleneinrichtung und des Baubüros AG (für den Umsetzvorgang ist zwischen den Bauphasen 1 und 2 eine Zwischenlagerung, z.B. für
das Baubüro, erforderlich – Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs!)
•
Freigabe des westlichen Straßenüberbaus für den Fußgänger- und Fahrradverkehr
•
Anpassungen der Eingleisigkeit der Straßenbahn an die Bph2
•
Sperrung des östlichen Bestandsüberbaus für den Straßen-, und Radfahrerund Fußgängerverkehrs
•
Umleitung des Straßenverkehrs auf den westlichen neuen Überbau
•
Anpassung/Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die Bph2
•
Rückbau der Baustelleneinrichtung und Baubüro
Bauphase 3 – Ausbau BVG und Verkehrsanbindung
•
Inbetriebnahme der Treppenanlagen (S-Bahnsteig/BVG-Bahnsteige)
•
Inbetriebnahme der neuen BVG-Haltestellen
•
Anpassung und Inbetriebnahme der LSA-Anlage für den Endzustand
•
Aufhebung aller Sperrungen und Umleitung des Straßen-, Rad-und Fußgängerverkehrs
1.1.3.2.2 Verkehrssicherung
Anpassung der Beschilderung und Markierung
Die provisorische Beschilderung und Markierung ist gemäß den Verkehrszeichenplänen des AN zu errichten, welches auf Grundlage des bauzeitlichen Verkehrsführungskonzeptes des AGs beruht. Sämtliche verkehrssichernde Maßnahmen sind in
der Örtlichkeit auf Durchführung zu überprüfen und der Bestand in Übereinstimmung
mit den Verkehrszeichenplänen zu bringen. Bei Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung ist zu beachten, dass die Bestandsbeschilderung und -markierung an
die geänderte Verkehrsführung anzupassen ist. Das Auskreuzen von Bestandsbeschilderung hat dabei berührungsfrei zu erfolgen, um Schäden an den Schildern zu
vermeiden. Vorhandene Wegweiser für gesperrte Fahrtrichtungen sind außer Kraft zu
setzen. Vorhandene Festbeschilderung, die der Bau- und Arbeitsstellenbeschilderung
widerspricht, ist außer Kraft zu setzen. Fahrbahnmarkierungen sind gemäß Darstel-
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Baubeschreibung
- 35 lung in gelber Folie aufzubringen und nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei zu
entfernen. Das Umsetzen der Verkehrsleit- und -sicherungselemente hat gemäß Baufortschritt durch den AN zu erfolgen. Das Aufstellen zusätzlicher Halteverbote (Z283)
ist durch den AN selbstständig mit dem AG und der Verkehrslenkung Berlin bzw. mit
der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und auszuführen. Die genauen Schilderstandorte sind vor Ort festzulegen. Die Erkennbarkeit der Verkehrszeichen
ist zu gewährleisten.
Anpassung von Lichtsignalanlagen
Folgende Leistungen / Anpassungen sind durch den AN für die provisorischen Lichtsignalanlagen an der nördlichen Überfahrt und an der Kreuzung Seddiner Straße/Rhinstraße vorzunehmen:
•
Aufbau der Lichtsignalanlagen anhand der Verkehrstechnischen Unterlagen
des AG
•
Abschaltung der vorhandenen dauerhaften Lichtsignalanlage an der Kreuzung
Seddiner Straße/Rhinstraße
•
Anpassung der Lichtsignalanlagen anhand der Verkehrstechnischen Unterlagen des AG für die 2. Bauphase und ggf. für Unterphasen
•
Abbau der provisorischen Lichtsignalanlagen
•
Wiederinbetriebnahme der vorhandenen, stationären Lichtsignalanlage an der
Kreuzung Seddiner Straße/Rhinstraße
Einholen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung
Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der einzelnen Bauphasen ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin zu beantragen. Folgende Verkehrsführungen sind vorgesehen:
•
Bauphase 1 (Verlegung des Verkehrs auf östliche Richtungsfahrbahn)
•
Bauphase 1 (kurzeitige Vollsperrung der unter Verkehr befindlichen östlichen
Richtungsfahrbahn bei Kraneinsätzen)
•
Bauphase 2 (Verlegung des Verkehrs auf westliche Richtungsfahrbahn)
•
Bauphase 2 1 (kurzeitige Vollsperrung der unter Verkehr befindlichen westlichen Richtungsfahrbahn bei Kraneinsätzen)
•
Bauphase 3 (Sperrung eines Fahrstreifens, östliche Richtungsfahrbahn)
•
Bauphase 3 (Sperrung eines Fahrstreifens, westliche Richtungsfahrbahn)
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Baubeschreibung
- 36 1.1.3.2.3 Bauzeitliche Schutzsysteme
Absturzsicherungen Verbauten
Auf allen Verbauwänden im Bereich der Widerlager und der Mittelunterstützungen
sind in den entsprechenden Bauphasen durch den AN Absturzsicherungen einzubauen. Die Höhe der Absturzsicherung beträgt mind. 1,00m über Oberkante Gelände.
Schutzwände für Abbrucharbeiten
Zum Schutz der Gleise und Oberleitungen vor herunterfallendem Abbruchmaterial,
sind für den Rückbau der vorderen Widerlagerwände sog. Schutzwände zu errichten,
welche parallel zu den Gleisen 1 und 8 anzuordnen sind.
Diese Schutzwände sind außerhalb der Lichtraumprofile (Fern- und S-Bahn) zu errichten. Alle Stahlbauteile der Schutzwände sind zu erden.
Vor dem Errichten der Schutzwände wurden im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen (Bauphase 0) die gleisparallelen Bestandskabelkanäle auf beiden Widerlagerseiten zurückgebaut (jeweils auf der gesamten Widerlagelänge). Zwischen den
gleisparallelen Spundwänden und den Widerlagerwänden ist durch den AN bis auf
OK Bodenplatten (Widerlagersporne) auszuheben.
Die Konstruktion der Schutzwände ist nach Ausführungsplanung des AN aus mehrteiligen Stahltragstützen herzustellen und in den bestehenden Widerlagewänden sowie
Widerlagerspornen zu verankern. Diese Stützen stehen im Abstand von ca. 30cm zur
Vorderkante der Bestandswiderlager und auf der Oberkante der 1,10m breiten Widerlagersporne. Zwischen den Traggerüststützen ist eine Ausfachung mit Kanthölzern
herzustellen. Diese sind kraftschlüssig zu verkeilen.
Im Zuge des Rückbaus der Widerlagerwände, werden die Tragstützen der Schutzwände auf Grund ihrer Mehrteiligkeit abschnittsweise zurückgebaut. Die Holzausfachung sind ebenfalls abschnittsweise zurückzubauen.
Für den Abbruch der bestehenden Pendelstützenfundamente sind durch den AN
Schutzmaßnahmen in Richtung des Gleises 2 zu planen und herzustellen.
Notgehsteige für Straßenbahnverkehr
Für einen Fahrbetrieb mit einer Einrichtungs-Straßenbahn ist jeweils am freien Rand
des östlichen Bestandsüberbaus bzw. des neuen westlichen BVG-Überbaus ein Notgehsteig zu errichten, so dass im Fall einer Störung, die Fahrgäste die Straßenbahn
auf der Brücke verlassen können.
Die Notgehsteige müssen in den jeweiligen Bauphasen im Zuge des Aushubs der
Bestandsüberbauten montiert und fertiggestellt werden, so dass sie nach Ende der
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Baubeschreibung
- 37 WE-Sperrpause der DB AG (Fr. 22:00 – Mo 4:00 Uhr) betriebsbereit sind. Daher ist
ein hoher Vorfertigungsgrad (Modulsystem) erforderlich.
Vor dem Einschub der Überbauten sind die Notgehsteige vollständig zu demontieren.
Da für den Einschub der Überbauten nur eine WE-Sperrpause der DB AG zur Verfügung steht, muss die Demontagezeit des Modulsystems auf dieses Zeitfenster angepasst werden um den Rückbau zu gewährleisten.
In der Bauphase 1 sind auf dem Bestandsüberbau Rechteckrohre als Steckhülsen
horizontal auf der Oberseite des bestehenden Überbaus anzuschweißen. Die vorgefertigten Elemente des Notgehsteiges werden in diese Hülsen eingesteckt und lagegesichert.
In der Bauphase 2 wird der Notgehsteig am Rand des neuen BVG-Überbaus mittels
einer Einhängekonstruktion befestigt. Schweißverbindungen sind nicht zulässig (Korrosionsschutz). Bei der Ausführungsplanung dieses Überbaus ist dies durch den AN
zu berücksichtigen.
Als Absturzsicherungen zu den freien Rändern sind geschlossene Seitenwände
(H=1,80 m über Oberkante Gehwegbelag) herzustellen. Diese dienen gleichzeitig als
Berührungsschutz für die Oberleitungen der Fernbahn. Daher erfolgt die Ausführung
der Seitenwände analog RiZ ING Elt 2.
Die Gehsteige sind mit einem geschlossenen Plattenbelag herzustellen, welcher eine
rutschhemmende Oberfläche aufweist (Gitterroste nicht geeignet, da die Gehsteige
über die Oberleitungen der Fernbahn führen).
Der Abstand der Gleisachse zur Innenkante der Seitenwände beträgt 2,10m.
Als charakteristische Verkehrslast für die Notgehsteige sind 5,0 kNm² zu berücksichtigen.
Die Stahlkonstruktionen der Notgehsteige sind feuerverzinkt auszuführen.
Die Notgehsteige sind gemäß den Anforderungen der DB AG und der BVG zu erden.
1.1.3.2.4 Baustellenzufahrten
Nördlich und südlich des Brückenbauwerks sind BE-Flächen in den jeweiligen Bauphasen vorgesehen (siehe Anlage: A_1_2_15).
Die Zufahrt zu den nördlichen BE-Flächen erfolgt über die provisorische, nördliche
Überfahrt, welche hierfür im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme eingerichtet wird. Die
südlichen BE-Flächen sind über den Knotenpunkt Seddiner Str./Rhinstraße zu erreichen.
Nachfolgend wird beschrieben, wie die Erreichbarkeit der BE-Flächen in den einzelnen Bauphase prinzipiell möglich wäre.
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Baubeschreibung
- 38 Bauphase 1 – BE-Flächen auf westlicher Richtungsfahrbahn
Die Baustelle bzw. die nord-westliche BE-Fläche ist über die aus Norden kommende
Fahrbahn erreichbar. Aus Süden kommende Baustellenfahrzeuge müssen zum Erreichen der nördlichen BE-Fläche wenden, da ein direktes Abbiegen im Bereich der
nördlichen Überfahrt nicht vorgesehen ist. In Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße ist
das Wenden nicht in unmittelbarer Umgebung möglich. Der AN hat sich daher im Vorfeld über entsprechende Wendemöglichkeiten bzw. Anfahrtsrichtungen auf Grundlage
seiner Logistikplanung zu informieren.
Für die Bauphase 1 wird die Zufahrt der Kleingartenanlage im Bereich der nördlichen
Überfahrt gesperrt. Die Kleingartenanlage ist somit nur über die Verlängerung der
Rüdigerstraße bzw. die August-Bebel-Straße zu erreichen (parallel zu den Gleisen
der DB AG).
Aus Norden kommende Baustellenfahrzeuge können die nördliche BE-Fläche vorwärts befahren und diese rückwärtsfahrend wieder verlassen. Zum Verlassen der
Baustelle ist ein gesondertes Baustellenlichtsignal erforderlich, welches mit den temporären Lichtsignalanlagen an den beiden Überfahrten gekoppelt ist. Die Freigabe
dieses Signals kann durch die Fahrzeugführer separat, z.B. über einen Taster, angefordert werden. Nach dem Zurücksetzen der Baufahrzeuge können diese in die vorgesehene Überfahrtsspur des nach Süden laufenden Verkehrs einfädeln.
Das Einfahren in die süd-westlich gelegene BE-Fläche ist mit kleinen Transportfahrzeugen von Süden kommend möglich. Dabei kann über die Linksabbiegerspur (in
Richtung Sackgasse Rhinstraße) in diese BE-Fläche eingefahren werden. Für Fahrzeuge, welche aus der Seddiner Straße kommen ist diese BE-Fläche ebenfalls erreichbar.
Bauphase 2 – BE-Flächen auf östlicher Richtungsfahrbahn
Das Zufahrtskonzept zum Erreichen der östlichen BE-Flächen entspricht analog dem
der Bauphase 1. Ein Umbau der vorhandenen Schutzeinrichtungen, Beschilderungen
und Anpassungen an den temporären Lichtsignalanlagen ist gemäß den geprüften
und genehmigten verkehrstechnischen Unterlagen des AN erforderlich.
Für diese Bauphase 2 wird die Einfahrt zur Kleingartenanlage wieder geöffnet und die
gegenüberliegende Zufahrt zum Gewerbegebiet gesperrt.
Baustraße
Im Bereich der Eingleisigkeit des Straßenbahnverkehrs auf der nördlichen Seite ist in
den Bauphasen 1 und 2 eine parallel zu den Straßenbahngleisen verlaufende
Baustraße herzustellen. Für jede Bauphase ist eine separate Baustraße erforderlich.
Die Baustraße hat jeweils eine Breite von 3,50 m.
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- 39 Randbedingungen für die Baustraße neben den Straßenbahngleisen:
•
Schienen und Schwellen einer Richtung der Straßenbahn sind je Bauphase
ausgebaut (ca. 20 cm unter SOK)
•
Schotter des Gleisbettes ist begradigt und verbleibt im Gleisbett
•
Die Baustraßen sind mit Geotextilen von der Schotterschicht zu trennen
•
Aufbau der Baustraße mit 35 cm Schottertragschicht und 14 cm Asphalttragschicht
•
Anrampungen im Bereich der vorhandenen Bordsteine herstellen (Anpassung
des Übergangs Straße / Baustraße)
•
Baustraßen sind vollständig rückzubauen
Sonstige Hinweise
Es sind die beengten Platzverhältnisse zu beachten. Der AN hat den Maschinenbzw. Geräteeinsatz darauf abzustimmen (z.B. keine Wendemöglichkeiten für große
Transportfahrzeuge, Arbeiten im Bereich der Oberleitung der BVG).
Zwischen allen Einbauten, dem Baustellenverkehr/Baustraße und der Gleisachse der
Straßenbahn ist ein lichter Abstand von mind. 1,90 m einzuhalten. Der AN hat transportable Schutzeinrichtungen zwischen Baustraße und Straßenbahngleis aufzustellen.
Zugänge und Zufahrten von Flächen, die unter Verkehr stehen bzw. in privater Nutzung sind, dürfen ohne entsprechende Genehmigung/Erlaubnis nicht gesperrt oder in
ihrer Nutzung eingeschränkt werden.
Die Erlaubnis zum Benutzen und Betreten von privaten Wegen und Flächen bzw. deren Anmietung und Entschädigung außerhalb der zur Verfügung gestellten Fläche
etc. muss der AN eigenverantwortlich einholen.
Die als Baustellenzufahrten benötigten Flächen und Wege hat der AN so herzurichten, dass ihre Benutzung ohne Gefährdung des Verkehrs möglich ist. Benutzte Flächen sind entsprechend dem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.
Durch den Baubetrieb verursachte Schäden und Verschmutzungen an den Zufahrtsstraßen und Wegen und deren angrenzenden baulichen Anlagen hat der AN auf eigene Kosten zu beseitigen.
1.1.3.2.5 Fußgängerbehelfsbrücke
Um den barrierefreien Fußgängerverkehr während der Baumaßnahme weiter aufrecht zu erhalten, ist eine Fußgängerbehelfsbrücke herzustellen. Somit sind die vorhandenen Wegbeziehungen zwischen dem S-Bahnsteig (Treppenturm, inkl. Aufzug)
und der öffentlichen Straße weiterhin gegeben. Diese Behelfsbrücke überführt den
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- 40 Fußgängerverkehr vom Parkplatz des Einkaufsmarktes an die südliche Seite des
Treppenturms und überspannt somit das S-Bahngleis 1.
Der AN hat für diese Baubehelfskonstruktion die Ausführungsunterlagen zu erstellen,
die Behelfsbrücke fachgerecht herzustellen und vor Ort einzubauen sowie für die
Dauer von 12 Monaten vorzuhalten. Nach Beendigung der Bauphase 1 ist die Behelfsbrücke zu Beginn der Bauphase 2 vom AN zu demontieren und abzutransportieren. Für den Ein- und Ausbau der Fußgängerbehelfsbrücke sind Sperrpausen bei der
DB AG angemeldet.
Folgende Randbedingungen sind für die Behelfskonstruktion maßgebend:
•
Spannweite:
25,00 m
•
Gehwegbreite:
1,80 m (zwischen den Handläufen)
•
Längsneigung:
max. 3 % (in Richtung Parkplatz)
•
Belag:
geschlossener, rutschfester Gehwegbelag
•
Lastannahmen
qk = 5 kN/m²
•
Geländerhöhe:
1,20 m über OK Belag, Anordnung von Fußleisten
Die Konstruktion der Behelfsbrücke ist unter Berücksichtigung des Lichtraumprofils
der DB AG zu erstellen. Das Lichtraumprofil GC für durchgehende Hauptgleise gemäß Ril 800.0130, Abschn. 1, Bild 1 bzw. Ril 804.1101, Abschn. 4.1, Bild 4., gilt auch
für die S-Bahnstrecken. Dies betrifft die Konstruktionshöhe der Brücke sowie die Anordnung der Stützkonstruktion auf dem S-Bahnsteig.
Für die Auflagerung der Brücke im Bereich des Bahnsteiges sind Stützen anzuordnen, welche im Bahnsteigkörper zu gründen sind. Beim Öffnen des Bahnsteigkörpers
sind Sicherungsmaßnahmen für die Standsicherheit der vorhandenen Bahnsteigfertigteile vorzusehen.
Im Bereich der Stützen ist der S-Bahnsteig (Gleis 1) auf einer Länge von ~11 m abzusperren. Der AN hat diesen Bereich entsprechend zu sichern (Bauzaun). Die erforderliche Anpassungen des Haltebereiches der S-Bahn am Gleis 1 wird in der Bauphase 0 durchgeführt und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Haltestellenbereich von Gleis 2 ist nicht betroffen.
Im Bereich des Parkplatzes sind die vorhandene Zaunanlage anzupassen, Borde zurückzubauen und ein entsprechender Übergang vom Parkplatz zur Brücke für mobilitätseingeschränkte Personen (rollstuhlgerecht) herzustellen. Die Gründung auf dieser
Seite ist gemäß Ausführungsplanung des AN herzustellen.
Der obere Zu-/Ausgang des Treppenturms ist baulich anzupassen. Ein seitlicher Zugang zur Treppen- und Aufzugsanlage von der Behelfsbrücke ist herzustellen. Hierfür
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- 41 sind am Treppenturm Glasscheiben, inkl. der zugehörigen Fassadenprofile
(QR 75x1,8 mm), zu entfernen sowie der vorhandene Zu-/Ausgang vom Treppenturm
zur Bestandsbrücke zu schließen. Der Übergang vom oberen Podest des Treppenturms hin zur Behelfsbrücke ist für eine Nutzung mobilitätseingeschränkter Personen
(rollstuhlgerecht) anzupassen. Das vorhandene Treppengeländer ist im Bereich des
neu herzustellenden Zu-/Ausgangs anzupassen.
Des Weiteren ist vor dem Rückbau des westlichen Bestandsüberbau die Übergangskonstruktion vom Treppenturm zur Bestandsbrücke auszubauen.
Der Einbau und die Inbetriebnahme der Fußgängerbehelfsbrücke müssen vor dem
Rückbau des westlichen Bestandsüberbaus erfolgen. Nach dem Rückbau der Fußgängerbehelfsbrücke hat der AN den ursprünglichen Zustand des Treppenturms wieder herzustellen.
1.1.3.3 Gleisanlagen der DB AG
1.1.3.3.1 Bauzeitliche Verkehrsführung
Bauphase 0 – Bauvorbereitende Maßnahmen
•
Keine Maßnahmen
Bauphase 1 – Herstellung der westlichen Überbauten
•
Rückbau Gleis 3, inkl. Oberleitungsanpassungen
•
Aufbau der Gerüsttreppe am östlichen Bestandsüberbau
•
Aufbau Transportrampe
Bauphase 2 – Herstellung der östlichen Überbauten
•
Rückversetzen der Haltestellentafeln am S-Bahngleis 1
•
Umsetzen der Gerüsttreppe an den westlichen neuen Überbau
•
Rückbau Transportrampe
•
Abbau der Gerüsttreppe
•
Wiederherstellung Gleis 3, inkl. Oberleitungswiederherstellung
Bauphase 3 – Ausbau BVG und Verkehrsanbindung
•
Keine Maßnahmen
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Baubeschreibung
- 42 1.1.3.3.2 Aufstellen von Absperrgerät und bauzeitlichen Schutzsystemen
Feste Absperrung
Im Zuge der Hauptbauphasen 1 und 2 sind feste Absperrungen bei Arbeiten im
Gleisbereich der Fern- und S-Bahn erforderlich. Der Einbau einer Festen Absperrungen werden für die Gleise 1, 2, 4, 6 und 8 erforderlich. Die Anordnung und Einsatzdauer der festen Absperrungen an den jeweiligen Gleisen richtet sich dabei nach den
auszuführenden Arbeiten. Die einzubauende Länge der festen Absperrung beträgt je
Gleis 80m.
Randbedingungen für die feste Absperrung (gilt für Fern- und S-Bahn):
•
OK feste Absperrungen maximal 76 cm über SOK
•
Abstand feste Absperrung zur Gleisachse = 2,30m
•
feste Absperrung (FA) vom Typ UBZ II E verwenden (potentialausgleichsfreie
FA)
•
ein mehrfaches An- und Abbauen sowie Umsetzen der festen Absperrungen
ist in den Bauphasen 1 und 2 erforderlich, gemäß der Bauablaufplanung des
AN
1.1.3.3.3 Treppenturm (Gerüsttreppe)
Für einen Zugang zum Arbeitsbereich des zurückgebauten Gleises 3 wird ein für
Krantransporte zugelassener Treppenturm am östlichen Bestandsüberbau in der
Bauphase 1 errichtet. Der Treppenturm ist außerhalb der Lichtraumprofile der Gleise
2 und 4 zu errichten. Das vorhandene Brückengeländer und der Berührungsschutz
über dem Gleis 3 sind im Bereich des oberen Treppenzugangs zu entfernen bzw.
teilweise zurückzubauen und durch eine abschließbare und übersteigsichere Tür zu
ersetzen.
Für die Bauphase 2 ist der Treppenturm von der östlichen Seite des Bestandsüberbaus an die westliche Seiten des neuen westlichen Straßenüberbaus zu versetzen.
Der Treppenturm ist dabei wieder außerhalb der Lichtraumprofile der Gleise 2 und 4
zu errichten. Für einen Zugang zum Arbeitsbereich des zurückgebauten Gleises 3 ist
das neue Geländer in Teilabschnitten herzustellen. Für den Zugang des Treppenturmes ist das neue Geländerfeld auszusparen und bauzeitlich an den Zugang des
Treppenturmes absturz- und übersteigsicher anzupassen. Der Zugang ist mit einer
abschließbaren Zugangstür abzusichern, damit sich keine unbefugten Personen Zutritt verschaffen können.
Die zur Gleis 4 ausgerichtete Seite des Treppenturms ist als geschlossene Fläche
(Berührungsschutz Oberleitung) auszubilden.
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- 43 Der Treppenturm ist in jeder Phase gemäß den Anforderungen der DB AG und den
einschlägigen Regelwerken und Unfallverhütungsvorschriften zu erden.
Der Treppenturm ist in Abhängigkeit zum Bauablauf mehrfach anzuheben bzw. umzusetzen, um die Durchfahrt für Baumaschinen im Bereich Gleis 3 zu gewährleisten.
In diesem Zusammenhang werden in der Bauphase 1 nächtliche Vollsperrungen der
Rhinstraße auf dem östlichen Bestandsüberbau wegen Kraneinsätzen erforderlich.
Die Sperrungen sind auf ein notwendiges Maß zu begrenzen.
Der Treppenturm ist für Personenlasten vorzusehen. Die Gründung erfolgt jeweils im
Bereich des zurückgebauten Gleises 3. Der Schutz der vorhandenen Schotterschicht
ist einzurechnen.
Die Kosten für die oben beschriebenen Anpassungen bzw. Hilfskonstruktionen an
den Geländern in den jeweiligen Bauphasen sowie das Anheben/Umbauen der Gerüsttreppe sind in die Position Treppenturm einzukalkulieren.
1.1.3.3.4 Transportrampe Gleis 3
Es ist eine Rampe zum Herunterfahren der Baugeräte, welche per Bahn auf dem
Gleis 4 herangefahren werden, herzustellen. Diese Rampe ist auf der östlichen Brückenseite, im Bereich des zurückgebauten Gleises 3 herzustellen. Der AN hat diese
Rampe herzustellen und für die Bauphase 1 und 2 vorzuhalten. Wird die Rampe nicht
mehr benötigt, so hat der AN diese zurückzubauen.
Folgende Randbedingungen sind für diese Behelfskonstruktion maßgebend:
1.1.4
•
Abstand Außenkante Rampe zur Achse Gleis 4 = 1,70m
•
keine Auflagerung der Rampe auf technischen bzw. elektrotechnischen Anlagen der DB AG (z. B. Kabelkanäle)
•
Rampenbreite:
mind. 6,00m
•
Podestlänge:
mind. 7,00m
•
Länge der geneigten Rampe: mind. 6,00m
•
Rampenneigung:
mind. 1:8
•
Höhe über SOK (Gleis 4):
0,75m
•
Tragfähigkeit:
gemäß Geräteeinsatz des AN
Ersatzneubau
1.1.4.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen
Im Folgenden werden die wesentlichen Leistungen beschrieben:
•
Bodenaushub, Bodeneinbau
•
Herstellung Widerlager- und Überbauentwässerung, Übergabeschächte
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- 44 •
Herstellung Verbauten
•
Herstellung Unterbauten, Überbauten, Kappen und Schleppplatten
•
Herstellung Arbeits-, Trag-, Schutzgerüstgerüste und Schutzmaßnahmen für
den Winterbau
•
Herstellung Verschubvorrichtungen und Verschubbahnen
•
Abbrucharbeiten
•
Herstellung und Einbau Lager, Übergangskonstruktionen, Geländer, Messbolzen
•
Herstellung Fugen, Abdichtungen und Beläge der Fahrbahnen und
Geh-/Radwege auf der Brücke zwischen den Übergangskonstruktionen
•
Herstellung Borde, Böschungstreppen, Pflaster und Vogeleinflugschutz
•
Straßenbau
1.1.4.2 Baustoffe
Folgende Baustoffe sind vorgesehen:
•
Fundamente / Kopfbalken
C30/37
XC2, XD2, XF2, XA1, WA
•
Bohrpfähle
C30/37
XC2, XD2, XA2, WA
•
Widerlager, Flügel
C30/37
XC4, XD2, XF2, XA1, WA
•
Wandscheiben
C30/37
XC4, XD1, XF2, XA1, WA
•
Lagersockel
C40/50
XC4, XD2, XF2, WA
•
Kappen
C30/37 LP XC4, XD3, XF4, WA
•
Schleppplatten
C30/37
XC4, XD2, XF2, XA1, WA
•
Vollblockstufen
C30/37
XC4, XD1, XF2, WA
•
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0, WA
•
Betonstahl
B500B
•
Baustahl (Überbauten)
S355 N/M
Aufgrund der Besonderheiten bei der Herstellung massiger Bauteile ist im Rahmen
der Ausführungsplanung ein Qualitätssicherungsprogramm (-plan) aufzustellen. Hier
werden alle qualitätsrelevanten Maßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten bei der
Betonherstellung und Ausführung geregelt und dokumentiert.
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- 45 1.1.4.3 Statisches System und Konstruktionsmerkmale
Brücke
Die Brücke besteht aus 4 Überbauten. Die zwei außenliegenden Überbauten sind für
die Überführung der jeweiligen Richtungsfahrbahnen der Rhinstraße und der zugehörigen Rad- und Gehwege herzustellen. Die innen liegenden Überbauten überführen
die Straßenbahngleise und die Straßenbahn-Bahnsteige.
Die Straßenüberbauten sind aus 9 Längsträgern mit veränderlichen Höhen herzustellen. Die minimale Konstruktionshöhe beträgt 0,70 m. Die Konstruktionsunterkanten
(KUK) verlaufen im Querschnitt horizontal. Die orthotrope Fahrbahnplatte ist entsprechend der Querneigung der Fahrbahn bzw. des Gehweges bis zu 3,5% und in unterschiedliche Richtungen geneigt.
Die beiden Straßenbahnüberbauten sind aus jeweils 5 durchlaufenden Längsträgern
herzustellen. Zusätzlich sind über den Mittelstützungen je Überbau zusätzliche
Längsträger zwischen den unter den Gleisen befindlichen Längsträgern anzuordnen.
Diese zusätzlichen Träger sind über 4 Querträgerfelder anzuordnen, 2 Felder vor und
2 Felder hinter dem Mittelauflager.
Die Längsträger im Bereich des Bahnsteiges haben eine minimale Höhe von
ca. 1,15 m. Die Träger unterhalb der Gleise sind ca. 0,70 m hoch. Die KUK liegen in
der gleichen Höhe wie die der Straßenüberbauten. Auf den Bahnsteigen beträgt die
Regelquerneigung 2,5%.
Die Querträgerabstände betragen bei allen Überbauten ca. 2,30 m.
Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 41,65 m. Die zweifeldrigen Überbauten aus Stahl sind mit Stützweiten 22,575 m und 20,675 m herzustellen.
Bei der Bemessung der Konstruktionen ist in der Ausführungsplanung das Herstellungsverfahren, die Bauzustände und die Baubehelfe festzulegen und entsprechend
zu berücksichtigen.
Um die Eingriffe in die bestehende Straße möglichst gering zu halten, wurde auf
maßgebliche Achs- und Gradientenanpassungen verzichtet.
An den Flügelenden sind Gesimssporne herzustellen. Zwischen den Mittelunterstützungen sind Stützwände zur Abfangung des Geländesprunges zwischen Gleis 2 und
Gleis 3 herzustellen.
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- 46 Bei der Bemessung der Brücke sind neben den Standardlastmodellen auch das Sonderfahrzeug 2400/200 gemäß DIN EN 1991-2 zu verwenden.
•
•
•
•
•
•
•
Sonderfahrzeug 2400/200 gemäß DIN EN 1991-2:2010-12, Anhang A,
Tab. A.1
Die Befahrung erfolgt in Alleinfahrt und Schrittgeschwindigkeit (≤ 5 km/h)
ohne Brems- und Anfahrvorgänge
Ergänzende Regelungen nach Tab. A.2 und Bild A.1 sind zu beachten
Das Sonderfahrzeug ist gemäß A.2 (2) als vorübergehende Bemessungssituation zu betrachten
Teilsicherheitsbeiwert für das Sonderfahrzeug: γQ = 1,50 !
Anordnung des Fahrzeuges zwischen den Schrammborden in ungünstigster Stellung (A.3 (2))
Es ist keine dynamische Vergrößerung zu berücksichtigen (A.3 (4))
Für die Straßenbahn-Überbauten sind die Lastannahmen gemäß der Richtlinie zur
Bemessung und Nachrechnung von Straßenbahnbrücken der Berliner Verkehrsbetriebe zugrunde zu legen.
Als Ermüdungslastmodell ist das realistische Lastmodell dieser Richtlinie unter Ansatz des vollen Schwingbeiwertes zu verwenden. Die damit ermittelten Spannungen
sind in Anlehnung an die DIN EN 1993 mit Schadensäquivalenzfaktoren zu beaufschlagen, die sich an den Faktoren für Straßenbrücken orientieren. Vor allem trifft
dies auf den oberen Grenzwert für die Dauerfestigkeit (λmax) zu. Der Ermüdungsnachweis ist mit diesen Werten entsprechend dem Nachweisverfahren der Norm zu
führen. Im Zuge der Ausführungsplanung bedürfen diese Annahmen einer Bestätigung durch den AG in Abstimmung mit dem verantwortlichen Prüfingenieur.
Zur Vermeidung abhebender Kräfte in den Endauflagern ist durch planmäßige Überhöhungen der Längsträger eine beabsichtigte Stützensenkung in Achse 20 zu erzeugen. Des Weiteren sind die Lasten aus Eigengewicht, der auf den BVG-Überbauten
geplanten Festen Fahrbahnen, dauerhaft für die Überbauten anzusetzen. Ein Austausch der Festen Fahrbahnen ist gesondert zu betrachten.
Bauwerksdaten
•
Einzelstützweiten
22,575 m / 20,675 m
•
Gesamtlänge zw. Endauflagern
43,250 m
•
lichte Weite zwischen Widerlagern
41,650 m
•
kleinste lichte Höhe
F-Bahn: 5,83 m / S-Bahn: 4,96 m
•
Kreuzungswinkel / BWs-Schiefe
98,715 gon
•
Breite zwischen den Geländern
37,00 m
•
Gradiente:
Längsneigung 0,800%
•
Brückenfläche:
1.600m²
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- 47 1.1.4.4 Baugruben
Die Baugruben sind mittels ausgesteifter bzw. rückverankerten Spundwandverbauten
herzustellen. Die Verbauten sind einzupressen. Wegen des anstehenden Baugrundes sind vorab Auflockerungsbohrungen bis zur UK der jeweiligen Spundwand erforderlich. Treten Hindernissen im Baugrund auf (z.B. große Steine), so sind Austauschbohrungen zur Durchdringung dieser Hindernisse erforderlich.
In Ergänzung zum Baugrundgutachten darf die Mantelreibung im Bereich der Auflockerungsbohrungen für den Lastabtrag nicht berücksichtigt werden. Für den Spitzendruckwiderstand können die Kennwerte der Schicht (4) angesetzt werden, auch wenn
die Entfernung von UK Spundwand zur angrenzenden Schicht (5) <1,50 m beträgt.
Die Spundwände in den Gleisbereichen der DB AG und BVG sind zu erden.
Längsverbauten
Hinter den bestehenden Widerlagern sind in der Bauphase 1 rückverankerte Längsverbauten herzustellen. Die Längsverbauten sind an die Rückwände der Bestandswiderlager anzuschließen. Im Bereich der bestehenden Widerlager sind Austauschbohrungen zur Durchdringung der bestehenden Fundamente erforderlich. Weiterhin sind
im Bereich der bestehenden Kabelschächte vorab die Abdeckungen teilweise zurückzubauen, dass ein Verfüllen und Verdichten mit Erdstoff hergestellt werden kann. Danach sind Austauschbohrungen zur Durchdringung der Kabelschächte durchzuführen. Die Verbauten sind mit Verpressankern einlagig zu sichern. Es sind keine Gurtungen vorgesehen. Unter Bezug auf die EAB (EB 86) wird der Ausfall eines Ankers
durch Ersatzmaßnahmen berücksichtigt. Es sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
•
jeder Anker ist bei der Abnahmeprüfung mit 1,5facher statt 1,25facher charakteristischer Ankerlast zu prüfen,
•
Als Zugglieder sind Litzenanker mit mindestens 4 Litzen einzubauen,
•
Die tragenden Teile der Ankerköpfe sind hinter der Vorderkante der Verbauwand zu versenken.
Die Anker sind nach der Bauphase 1 zu lösen.
In der zweiten Bauphase sind die Verbauten mittels Ankerstäben, die durch die bereits hergestellten Widerlagerflügel bzw. die Verbauten senkrecht zur Gleisachse geführt werden, umzuankern. Die Verankerungen sind am Ende der Baumaßnahme zu
lösen und auszubauen. Die Verbauten im Bereich der neuen Widerlagerfundamente
bzw. der Hilfsflügel sind bis OK Baugrube zu entfernen. Der verbleibende Verbau ist
an die Hilfsflügel anzuschließen. Zudem ist auf den Hilfsflügeln eine Schotterhalterung für das befahrene Straßenbahngleis der Bauphase 2 herzustellen. Diese Schotterhalterung ist zwischen den Längsverbauten und der Hinterkante der neuen Wider-
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- 48 lager anzuordnen. Die Oberkante der Schotterhalterung entspricht der Oberkante der
Längsverbauten.
Die Längsverbauten sind bis 1,0 m unter SOK der BVG-Gleise zurückzubauen.
Verbauten parallel zum Gleis
Die Verbauten parallel zum Gleis werden mit Aussteifungen und Gurtungen untereinander ausgesteift. Die Verbauten sind möglichst verformungsarm auszubilden. In
den Eckbereichen der Baugruben sind diagonale Steifenlagen erforderlich. Zur Abtragung der horizontalen Beanspruchungen sind die Spundwandschlösser im Kopfbereich zu verschweißen.
Nach dem Rückbau der Bestandswiderlager und Wiederherstellung der neuen Fundamente der Widerlager können die Aussteifungen nach dem Verfüllen rückgebaut
werden.
Im Bereich der Mittelunterstützungen ist in der zugehörigen WE-Sperrpause vor dem
Einbringen der Verbauten parallel zum Gleis 2 die Stromschiene der S-Bahn zurückzubauen. Nach dem Einbau der Spundwände ist die Stromschiene wieder zu montieren und auszulehren. Diese Arbeiten sind im Auftrage des AN durch eine bei der DB
AG zugelassen Firma durchzuführen.
Der zeitliche Rückbau der Stromschiene ist im 1. und 2. Bauabschnitt erforderlich. Ein
eventueller Ersatz der Stromschienenabdeckung durch Beschädigung beim Rückbau
ist in die Leistungsposition aufnehmen.
Verbauten senkrecht zum Gleis
Die Verbauten senkrecht zum Gleis werden mit Aussteifungen und Gurtungen untereinander ausgesteift. Die Verbauten sind möglichst verformungsarm auszubilden. In
den Eckbereichen der Baugruben sind teilweise diagonale Steifenlagen erforderlich.
Zur Abtragung der horizontalen Beanspruchungen sind die Spundwandschlösser im
Kopfbereich zu verschweißen.
Im Bereich der Tiefenentwässerung sind die Spundbohlen kürzer einzubringen.
Nach dem Rückbau der Bestandswiderlager und Wiederherstellung der neuen Fundamente der Widerlager können die Aussteifungen nach dem Verfüllen rückgebaut
werden.
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- 49 Verbauten am Flügelende
Die Verbauten am Flügelende sind mit Verpressankern einlagig zu sichern. Es sind
keine Gurtungen vorgesehen. Unter Bezug auf die EAB (EB 86) wird der Ausfall eines Ankers durch Ersatzmaßnahmen berücksichtigt. Es sind folgende Bedingungen
zu erfüllen:
•
jeder Anker ist bei der Abnahmeprüfung mit 1,5facher statt 1,25facher charakteristischer Ankerlast zu prüfen.
•
Als Zugglieder sind Litzenanker mit mindestens 4 Litzen einzubauen.
•
Die tragenden Teile der Ankerköpfe sind hinter der Vorderkante der Verbauwand zu versenken.
Die Bestandsbebauung, vorhandener Bestandstrog, die Trinkwasserleitung und die
Oberleitungsmaste sind bei der Festlegung der Verankerungen besonders zu beachten. Im Bereich des Bestandstroges sind Durchkernungen der Wände und Sohlen
vorzusehen.
1.1.4.5 Erdarbeiten
Für alle ausgebauten Erdstoffe ist vor Abtransport die Erstellung einer Deklarationsanalytik einschließlich Einstufung als Doppelbeprobung je 500m³ Aushubvolumen erforderlich (Herstellung von je 2 gesondert herzustellenden Mischproben bestehend
aus je 8-10 Einzelproben). Diese Proben sind gemäß den Festlegungen SenStadtUm
“Untersuchungsumfang für Abfallentsorgung für Boden, Bauschutt und dgl.“ zu untersuchen. Die Abfuhr darf erst nach expliziter Freigabe durch den AG erfolgen. Die
Entsorgung aller Materialien, die in die LAGA-Belastungsklassen bis einschließlich Z2
eingestuft werden, ist Leistungsteil des AN.
Die Voruntersuchungen zur Belastung der auszubauenden Stoffe ergaben keinen
Verdacht auf Materialen mit einer LAGA-Einstufung >Z2. Sollten Stoffe mit der LAGAEinstufung >Z2 angetroffen werden, so ist für die Entsorgung der Materialien als gefährlicher Abfall der AG zuständig. Er benennt dem AN, die für die verschiedenen Abfälle zugelassenen Entsorgungsanlagen als Abfuhrziel. In diesem Fall ist lediglich das
Laden und der Abtransport zu diesen Anlagen Leistungsteil des AN.
Für die Erdarbeiten im Bereich der Widerlager ist eine vorlaufende Rasterfeldbeprobung für repräsentative Haufwerke im eingebauten Zustand durchzuführen. Es sind 4
Rasterfelder mit jeweils 4 Haufwerken im eingebauten Zustand zu bilden. Es sind jeweils 10 Bohrungen (Durchmesser 20-30 cm) je Rasterfeld herzustellen. Aus jeder
Bohrung sind jeweils 4 Einzelproben aus verschiedenen Tiefenlagen für die Haufwerke im eingebauten Zustand zu gewinnen. Mit den so gewonnenen Einzelproben sind
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- 50 je Haufwerk im eingebauten Zustand jeweils 2 Mischproben aus jeweils 8-10 Einzelproben zu erstellen und zu deklarieren.
Die Einteilung der Haufwerke im eingebauten Zustand (max. 500 m³), Einteilung der
Bohrungen je Rasterfeld, die Lage der Bohrungen, die Tiefenlagen der Probenentnahmen, usw. sind vorab durch den AN zu planen und zu dokumentieren und dem
AG zur Genehmigung vorzulegen. Die Ergebnisse der Analytik sind in die Planung zu
integrieren. Der Aushub der Baugruben erfolgt dann gemäß dieser Planung; der Erdstoff ist direkt abzutransportieren.
Der Erdstoff der Mittelunterstützung ist mittels Containern (Anzahl nach Disposition
des AN), die mit Kraneinsatz in den Bereich des Gleises 3 innerhalb von Betriebsruhen oder Sperrpausen ein- und wieder ausgehoben werden, innerhalb der Baustelle
auf Haufwerke zwischenzulagern, zu deklarieren und fachgerecht zu entsorgen. Die
Größe der Haufwerke beträgt hier maximal 250 m³.
Nach Erreichen der Baugrubensohle und Erneuerung der Tiefenentwässerungen bei
den Widerlagern und Mittelunterstützungen sind umgehend die Sauberkeitsschichten
einzubauen.
Die Böschungsflächen der Baugruben sind mit Folien zum Schutz der Oberflächen
abzudecken.
Für die Entwässerung des aus den Böschungsflächen austretenden Schichtenwassers sind Maßnahmen zum Sammeln und Abpumpen vorzuhalten. Die Leistungen
sind in die Position Baugrube herstellen einzurechnen.
1.1.4.6 Wasserhaltung
Die Baugruben für den Abbruch und den Ersatzneubau der Brücke greifen nicht in
das Grundwasser ein.
Beim Abbruch und Wiederherstellung der Tiefenentwässerungen unterhalb der Widerlager und Mittelunterstützung sind bauzeitliche Pumpenanlagen vorzuhalten und
zu betreiben, um die Entwässerung zwischen den Schächten aufrechtzuerhalten.
1.1.4.7 Unterbauten
Widerlager, Flügel
Die abschnittsweise Herstellung der Widerlager in den Bauphase 1 und 2 erfolgt in
geböschten und teilweise verbauten Baugruben. Zur Gewährleistung des halbseitigen
Straßenverkehrs auf der Rhinstraße und für die Herstellung der Baugruben und Widerlager sind beidseitig der Brücke rückverankerte Längsverbauten herzustellen.
In den Baugruben der Widerlager befinden sich Leitungen von Entwässerungsanlagen der DB Netz AG. Außerhalb der Baugruben befinden sich die zugehörigen
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- 51 Schächte. Die Verbauten sind durch den AN so einzubringen, dass die vorhandenen
Entwässerungsleitungen der DB Netz AG nicht beschädigt werden.
Ergeben die durch den AN ausgeführten Suchschachtungen eine Höhenlage dieser
Leitungen, die sich über bzw. direkt in der jeweiligen Gründungssohle der neuen Widerlager befindet, so sind die vorhandenen Leitungen durch den AN zurückzubauen
und im Zuge des Neubaus zu erneuern, inkl. Herstellung der Anschlüsse an die bestehenden Schächte.
Die Widerlager sind als kastenförmige Widerlager herzustellen und flach zu gründen.
Es sind gemeinsame Widerlager für die 4 Überbauten herzustellen. Die Widerlager
sind in zwei Abschnitten herzustellen. Die Fundamentplatten haben eine Stärke von
1,30 m bis 1,40 m (variiert infolge Gefälleausbildung an den Oberseiten) und werden
auf einer 10 cm starken Sauberkeitsschicht hergestellt. Die Widerlagerwände sind
1,60 m dick. Die Flügel bestehen aus 1,20 m dicken Wänden und angesetzten Kragflügeln entsprechend RiZ Flü 1, Bild 2. Die Wände haben eine Höhe von bis zu
8,00 m. Die Flügel werden biegesteif an die Widerlagerwände angeschlossen. Die
Flügelwände sind parallel zur überführten Straße angeordnet. Die aufgesetzten Kappen stehen seitlich 35cm über die Flügelwände heraus und haben eine Gesamtbreite
von 1,55m.
An den Flügelenden sind die Gesimse als Endsporne auszubilden, so dass Verfüllungen, Verdichtungen und Pflasterungen problemlos möglich sind.
Zur Beschränkung der Rissweiten sind in den Widerlagerwänden pro Widerlager vier
Scheinfugen gemäß RiZ Fug 2, Bild 1 anzuordnen. Des Weiteren sind im Übergangsbereich der Straßen- zu den Straßenbahnüberbauten Raumfugen gemäß
RiZ Fug, Bild 1 auszubilden.
Zur Erleichterung der Bauwerksbegutachtung ohne Störung des Zugverkehrs der untenliegenden Bahnstrecken sind an beiden Widerlagern Wartungsgänge nach
RiZ Was 6, Bild 1 anzuordnen. Diese sind über einen parallel zur Brückenachse verlaufenden Verbindungsgang verbunden. Die Zugänglichkeit ist über die westlichen
Böschungstreppen zu gewährleisten.
Die Entwässerung der Auflagerbänke erfolgt über eine 5%-ige Neigung der Betonoberfläche in Richtung der jeweiligen Wartungsgänge. In den Wartungsgängen der
Widerlager wird das anfallende Niederschlagswasser über Quer- und Längsneigungen abgeführt. Das Quergefälle hat dabei eine Neigung von 5% und das Gefälle in
Längsrichtung beträgt 2%.
Das anfallende Wasser ist seitlich aus den Flügelwänden zu führen. Die Entwässerungs-Hochpunkte befinden sich jeweils im Bereich der Widerlager-Raumfugen. In
Widerlagermitte ist jeweils ein Tiefpunkt vorzusehen. Hier sind analog RiZ Was 6,
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- 52 Bild 1 Durchführungen aus der Vorderseite der jeweiligen Widerlagerwand herzustellen. Die Durchführungen in den Widerlager- und Flügelwänden sind aus nichtrostenden Stahlrohren DN100 herzustellen.
An den Rückseiten der Widerlager sind für den Bauablauf erforderliche 1,20 m breite
Hilfsflügel herzustellen.
Die Fundamente (XD2, XF2, XC2, XA1), Widerlagerwände und Flügel (XD1, XF2,
XC4, XA1) sind in Stahlbeton der Güte C30/37 herzustellen. Es ist Betonstahl der
Sorte B500B einzubauen.
Neben den Lagersockeln sind auf den Auflagerbänken gemäß RiZ Lag 6 Flächen für
das Aufstellen von hydraulischen Pressen zum Anheben der Überbauten während eines Lagerwechsels herzustellen.
Die Widerlager sind so anzuordnen, dass sie den Mindestabstand von 3,30 m zur
Gleisachse sicherstellen.
An der Rückseite des südlichen Widerlagers sind zwei Konsolen für die Befestigung/Einspannung der Dachstützen der Straßenbahnsteige herzustellen (je Bauphase eine Konsole).
An den Widerlagern sind Erdungsfestpunkte an Auflagerbänken, Widerlagerwänden
und Fundamenten einzubauen. Die Erdungsfestpunkte sind mit durchgehenden verschweißten Bewehrungsstäben (Durchmesser 16 mm) im Inneren der Widerlager
stromfest zu verbinden. In den Fundamenten der Widerlager und der Mittelunterstützungen sind umlaufend Banderder (40x4 mm) einzubauen. Der AN hat hierzu ein
Gesamterdungskonzept unter Berücksichtigung aller beteiligten „Fachplaner Erdung“
im Zuge der Ausführungsplanung zu erstellen.
Mittelunterstützungen
Auf die Besonderheiten der beengten Platzverhältnisse insbesondere der bahntechnischen Anlagen im Gleisbereich, des aufwendigen Geräteeinsatzes, des Materialtransportes und des geringen Arbeitsraumes wird explizit hingewiesen.
Die bestehende Konstruktion mit einer Mittelunterstützung aus Pendelstützen entspricht nicht mehr den Anforderungen/Vorgaben der aktuell gültigen Normung
(DIN EN 1991-1-7 bzw. DIN EN 1991-1-7/NA).
Der Neubau der 4 Wandscheiben ist innerhalb zweier querverlaufender Verbauwände
herzustellen. Die Verbauwände sind entlang der bestehenden Flachgründung einzubringen.
Die Mittelunterstützungen sind aufgrund der entstehenden horizontalen Lasten aus
Anprall auf einer Tiefgründung abzusetzen. Je Wandscheibe sind 4 Großbohrpfähle
mit einem Durchmesser von 1,20 m herzustellen (Σ = 16 Pfähle). Die Länge der einzelnen Bohrpfähle ist abhängig vom Ergebnis der statischen Berechnung, im Zuge
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- 53 der Technischen Bearbeitung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durch den AN zu
ermitteln. Die in den Plänen dargestellte Länge von 15,00 m stellt lediglich eine Vordimensionierung dar.
Die Pfahlköpfe sind herzurichten. Die Pfahlkopfbalken sind auf einer 10 cm dicken
Sauberkeitsschicht herzustellen. Die Bewehrung der Bohrpfähle ist bis in die Wandscheiben zu führen und zu verankern.
Die 4 Wandscheiben sind jeweils 1,20 m breit und 6,00 m lang. Sie sind mit Fertigteilen (Wandstärke 12 cm), welche als verlorene Schalung und als Zerschellschicht dienen, herzustellen. Mit diesen gewählten Abmessungen und der vorhandenen Zerschellschicht werden die Forderungen gemäß Normung, Richtlinien der DB AG sowie
den sicherheitstechnischen Vorschriften erfüllt. Die Fertigteile sind so auszubilden,
dass ein seitliches Ausweichen, auch bei der Betonage, ausgeschlossen ist. Es dürfen keine Hilfskonstruktionen zum Abstützen oder Aussteifen der Fertigteile in das
Lichtraumprofil der S-Bahn ragen. Abstützungen in Richtung des Gleis 3 sind möglich.
Zur Aufnahme der Lager sind die Wandscheiben im Kopfbereich aufzuweiten. Die
Gesamthöhe der einzelnen Wandscheiben beträgt ca. 6,40 m.
Neben den Lagersockeln sind Flächen für das Aufstellen von hydraulischen Pressen
zum Anheben der Überbauten während eines Lagerwechsels, analog RiZ Lag 6, herzustellen.
Zur Sicherung des Geländesprungs zwischen den Gleise 2 und 3 sind zwischen den
Wandscheiben Stützwände herzustellen. Diese sind beidseitig an die bestehenden
Stützwände heranzuführen. Auf den Stützmauern sind, analog dem Bestand, Geländer zu errichten.
Die Bohrpfähle (XC2, XD2, XA2), die Pfahlkopfbalken (XD2, XF2, XC2, XA1) sowie
die Wandscheiben (XD1, XF2, XC4, XA1) sind in Stahlbeton der Güte C30/37 herzustellen. Es ist Betonstahl der Sorte B500B einzubauen. Die Pfähle sind im Grundwasser herzustellen. Beim Bohren ist sicherzustellen, dass ein ständiger Wasserüberdruck im Bohrloch gewährleistet ist. Das Bohrgut ist in Containern nach Disposition
des AN zwischenzulagern und in nächtlichen Betriebsruhen bzw. Sperrpausen zu den
Haufwerksplätzen des AN zu befördern, zu beproben und nach der Deklaration fachgerecht zu entsorgen.
Das anfallende Wasser beim Betonieren der Bohrpfähle ist zu sammeln, in wasserdichten Containern nach Disposition des AN zwischenzulagern und in nächtlichen Betriebsruhen bzw. Sperrpausen aus dem Mittelstützenbereich innerhalb der Baustelle
zu transportieren, zu beproben und nach der Deklaration fachgerecht zu entsorgen.
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- 54 Folgende Wasseraufbereitungsanlagen sind unabhängig von vorhandenen Überschreitungen des Grundwassers bezogen auf die zulässigen Parameter aufzustellen:
•
Neutralisationsanlage aufgrund der Erhöhung der ph-Werte des Förderwassers durch die Betonarbeiten
•
Enteisenungsanlage kombiniert mit einer Belüftungsanlage
Sichtflächen Unterbauten
Die großen Widerlager- und Flügelansichtsflächen sind als Sichtbeton herzustellen
(Sichtbetonklasse 2 nach Merkblatt „Sichtbeton“ des DBV).
Die unteren, ca. 1,50 m hohen Streifen sind mit einer glatten, saugenden Schalung
herzustellen. Die oberen Bereiche werden mit einer senkrechten, gehobelten Bretterschalung hergestellt. Die Brettschalung wird vertikal mit versetzten Stößen angeordnet.
Die unterschiedlich gestalteten Flächen sind durch in die Schalung eingelegte, 5 cm
breite Trapezleisten optisch zu trennen. Die Gesimse der Widerlager werden ebenfalls mit einer glatten, saugenden Schalung hergestellt.
Die Ansichtsflächen der Wandscheiben sind ebenfalls als Sichtbeton herzustellen. Es
gelten dieselben Anforderungen, wie bei den Widerlager- und Flügelansichtsflächen.
Die Herstellung der Wandscheiben erfolgt mit Fertigteilkästen als verlorene Schalung.
Diese Fertigteile sind mit einer glatten, saugenden Schalung herzustellen.
Infolge der Fertigteilbauweise (Nut und Feder Konstruktion), ergeben sich zwangsweise horizontale Fuge zwischen den einzelnen Elementen, welche eine Einzelbauteilhöhe von ca. 90 cm haben. Diese Fugen sind, analog der Flächentrennung bei
den Widerlagern bzw. Flügelwänden, durch eine werkseitige Profilierung der Fertigteilkanten (Nut und Feder) zu betonen.
Die Kopfaufweitungen der Wandscheiben werden ebenfalls mit einer glatten, saugenden Schalung hergestellt.
Die Mittelstützungen sind in das Gesamterdungskonzept zu integrieren. Die innere
Erdung der Mittelstützungen (Bewehrungskorb mit Fertigteilen) ist über Erdungsfestpunkte und Erdungsverbindern herzustellen. Die Fertigteile sind mit Erdungsfestpunkten auszustatten. An den Wandscheibenköpfen und den Fundamenten sind Erdungsfestpunkte vorzusehen.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 55 1.1.4.8 Überbauten
Die Brücke besteht aus 4 Überbauten. Die zwei außenliegenden Überbauten sind für
die Überführung der jeweiligen Richtungsfahrbahnen der Rhinstraße und der zugehörigen Rad- und Gehwege vorgesehen. Die innen liegenden Überbauten überführen
die Straßenbahngleise und die Straßenbahn-Bahnsteige.
Die Straßenüberbauten bestehen aus 9 Längsträgern mit veränderlichen Höhen. Die
Konstruktionshöhe beträgt minimal 0,70 m. Die Konstruktionsunterkante (KUK) verläuft im Querschnitt horizontal. Die orthotrope Fahrbahnplatte ist entsprechend der
Querneigung der Fahrbahn bzw. des Gehweges bis zu 3,5% und in unterschiedliche
Richtungen geneigt.
Die beiden Straßenbahnüberbauten bestehen aus jeweils 5 durchlaufenden Längsträgern. Zusätzlich wird über den Mittelstützungen je Überbau ein zusätzlicher Längsträger zwischen den unter den Gleisen befindlichen Längsträgern angeordnet. Diese
zusätzlichen Träger werden über 4 Querträgerfelder angeordnet, 2 Felder vor und
2 Felder hinter dem Mittelauflager.
Die Längsträger im Bereich des Bahnsteiges haben eine minimale Höhe von ca.
1,15m während die Träger unterhalb der Gleise nur ca. 0,70 m hoch sind. Die KUK
liegt in der gleichen Ebene wie die der Straßenüberbauten. Auf den Bahnsteigen beträgt die Regelquerneigung 2,5%.
Die Querträger haben bei allen Überbauten einen Abstand von ca. 2,30m. Um die
Querträger zu verschatten und die Längsrichtung des Überbaus zu betonen, erhalten
die Überbauten ca. 45cm hohe, im unteren Bereich abgewinkelte Gesimsbleche.
In den Querträgern sind Aussparungen für Leitungen erforderlich. Diese sind mit
Randeinfassungen zu versehen.
Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 41,65 m. Die zweifeldrigen Überbauten aus Stahl haben die Stützweiten 22,575 m und 20,675 m. Das Verhältnis von
Stützweite zur Konstruktionshöhe l/h beträgt maximal 33.
Die Gesamtbreite der Straßenüberbauten beträgt 11,25 m. Die Breite der Straßenbahnüberbauten beträgt jeweils 7,44 m. Die Gesamtbreite der Brücke zwischen den
außenliegenden Geländern beträgt 37,00 m. Die einzelnen Überbauten sind durch
4 cm breite Fugen getrennt. Diese 3 Längsfugen werden auf der gesamten Brückenlänge durch dauerhafte Fugenkonstruktionen geschlossen. Somit wird z.B. im Bereich
der Fernbahn ein mögliches Berühren der Oberleitung verhindert.
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Baubeschreibung
- 56 Für den Überbau ist ein Stahl der Stahlgüte S355 N/M zu verwenden. Dieser Stahl ist
nach DIN EN 1993 für Blechdicken bis 80mm im Straßenbrückenbau auch ohne Aufschweißbiegeversuch verwendbar.
Die Überbauten sind im Farbton DB 702 zu beschichten. Die Gesimsbleche sollen
sich farblich von den Überbauten abheben. Daher sind diese im Farbton DB 701 zu
beschichten.
Im Bereich der Fußgängerfurt sind Bordabsenkungen zu berücksichtigen.
Nach Fertigstellung der Überbauten sind Schwingungsmessungen an den 4 Überbauten durchzuführen und mit den Ergebnissen der Ausführungsplanung abzugleichen.
Die Überbauten sind in das Gesamterdungskonzept zu integrieren.
An Hoch- und Tiefpunkten quer zur Fahrbahn sind im Straßenbrückenbereich vor den
Übergangskonstruktionen Tropftüllen einzubauen. Im BVG-Bereich sind nur an den
Tiefpunkten Tropftüllen vorzusehen.
1.1.4.9 Lager
Die Anordnung und Konstruktion der Lager hat so zu erfolgen, dass ein Auswechseln
jederzeit möglich ist. Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 3.
Für das spätere Auswechseln querfester und allseits verschieblicher Lager ist je Lagerachse ein planmäßig in Querrichtung oder allseits verschiebliches Lager temporär
feststellbar auszubilden. Diese Leistung ist in die Einheitspreise der Lager einzurechnen.
Die für eine Auswechselung erforderlichen unteren und oberen Lagerplatten werden
gesondert vergütet.
Die planmäßigen Pressenansatzpunkte sind dauerhaft zu markieren und die Betonoberfläche im Bereich der Pressenansatzpunkte oder Aufstellflächen für Hilfskonstruktionen horizontal und entsprechend tragfähig auszubilden.
Das Unterstopfen, Vergießen oder Verpressen der Lager ist in die Einheitspreise der
Lager einzurechnen.
An allen Lagern sind Lagerstellungsanzeiger gemäß RIZ-ING Lag 1 anzuordnen.
Die Notwendigkeit oberer und unterer Ankerplatten ergibt sich aus statischen und
konstruktiven Erfordernissen. Ankerplatten werden gesondert vergütet.
Die vom Auftragnehmer zu erstellende Arbeitsanweisung zum Lagerwechsel ist in
das Bauwerksbuch zu integrieren.
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Baubeschreibung
- 57 Die Lagerung der zwei Straßenüberbauten erfolgt auf je zwei Lagern pro Achse und
Überbau. Der Festpunkt ist bei beiden Überbauten in der Achse 30. Hier sind in den
Lagerreihen 2 und 7 längs- und querfeste Kalottenlager einzubauen. In Achse 10 sind
in den Lagerreihen 2 und 7 querfeste Kalottenlager einzubauen. Alle anderen Lager
sind allseitig bewegliche Kalottenlager herzustellen.
Die Lagerung der zwei Straßenbahnüberbauten erfolgt ebenfalls auf je zwei Lagern
pro Achse und Überbau. Der Festpunkt befindet sich in der Achse 30. Hier ist in den
Lagerreihen 4 und 5 ein längs- und querfestes Kalottenlager einzubauen. In Achse 10
sind die querfesten Kalottenlager in den Lagerreihen 4 und 5 einzubauen. Alle anderen Lager sind allseitig bewegliche Kalottenlager herzustellen.
Neben den Lagersockeln sind auf den Auflagerbänken gemäß RiZ Lag 6 Flächen für
das Aufstellen von hydraulischen Pressen zum Anheben der Überbauten während eines Lagerwechsels vorzusehen.
1.1.4.10 Übergangskonstruktionen
Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 1. Zur Anwendung kommen Übergangskonstruktionen gemäß RIZ-ING Übe 1. Abweichend von der RIZ-ING Übe 1 sind die
Übergangskonstruktionen der Oberflächen der Borde, Gehwege und Gesimskappen
folgend und an den Gesimskappenaußenseiten bis zu deren Unterseite herunterzuführen.
In den Achsen 10 und 30 sind Übergangskonstruktionen mit einem Dichtprofil und einem Gesamtdehnweg von 80 mm nach RiZ Übe 1 einzubauen. Die Übergänge zwischen Kammerwand und Damm, außerhalb der Schleppplatten, sind gemäß
RiZ Abs 5 herzustellen.
Zwischen den Überbauten sind wasserdichte Übergangskonstruktionen herzustellen.
In den Übergangsbereichen der Straßenbrücken zu den Fahrbahnen sowie der Straßenbahnbrücken zur den freien Gleistrassen sind zur Vermeidung bzw. Minimierung
von Setzungsunterschieden und zum Schutz der vorhandenen Kabel und Leitungen
Schleppplatten einzubauen. Dabei sind die Kabelschutzrohre unterhalb dieser Platten
mind. 1,00m über das Ende der jeweiligen Schleppplatten zu führen. Die Konstruktion
der Schleppplatten erfolgt gemäß den Berliner Richtzeichnungen Rz 144 und Rz 146.
An den Rückseiten der Kammerwände werden die Schleppplatten auf Konsolen aufgelagert. Die Länge der Platten beträgt 4,00m, bei einer Dicke von 35 cm und einer
Neigung ≥ 3%. Sie werden auf einer 10 cm starken Sauberkeitsschicht hergestellt.
Die Schleppplatten (XD2, XF2, XC4, XA1) sind in Stahlbeton der Güte C30/37 herzustellen. Es ist Betonstahl der Sorte B500B zu verwenden.
Zu Beginn der Bauphase 1 ist die vorhandene Übergangskonstruktion zwischen dem
westlichen Bestandsüberbau und dem Treppenturm/Aufzugsanlage auszubauen und
zwischenzulagern. Nach Einbau der neuen westlichen Überbauten ist diese Über-
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Baubeschreibung
- 58 gangskonstruktion wieder einzubauen. Das Dichtprofil ist neu herzustellen und zu ersetzen.
1.1.4.11 Entwässerung
Überbauten
Das Niederschlagswasser wird über Quer- und Längsgefälle der Fahrbahnen in Richtung der Schrammborde geleitet. Das anfallende Wasser wird über 3 Brückenabläufe
pro Straßenüberbau und über 6 Brückenabläufe je Straßenbahnüberbau gefasst und
in die unterhalb der Fahrbahnplatte verlaufenden Sammelleitungen geleitet. Der Abstand der Abläufe beträgt maximal 16,00 m.
Die Straßenabläufe sowie die Abläufe im Bahnsteig der Straßenbahn sind gemäß
RiZ Was 4, Blatt 1 herzustellen. Die Abläufe in den Gleiströgen der Straßenbahn sind
als kreisrunde, feuerverzinkte Stahlabläufe (S235 JR) mit Lochrosten herzustellen.
Der Durchmesser des Ablaufkörpers ist >200mm. Die Lochroste sind aus Edelstahl 1.4571 einzubauen.
Alle Abläufe entwässern zum südlichen Widerlager hin. Die Sammelleitungen bestehen für die jeweils ersten zwei Abläufe aus Rohren DN150. Ab dem dritten Ablauf
werden Rohre DN200 verwendet. Es sind Rohre aus Gusseisen mit Korrosionsschutz
gemäß ZTV-ING einzubauen. Die Sammelleitungen sind analog RiZ Was 13 am
Überbau unterhalb der Abläufe abzuhängen. In den Kammerwänden sind wasserdichte Rohrdurchführungen herzustellen. Im Bereich der Übergangskonstruktion /
Wartungsgang sind elastische Rohrverbindungen gemäß RiZ Was 6 einzubauen.
Die Brückenentwässerung wird an die außerhalb des Brückenbauwerks angeordneten südlichen Schlammfangschächte DN1000 (RO1, RW1) angeschlossen. Diese
werden über Sammelleitungen DN300 aus Beton an die bestehenden Schächte der
Berliner Wasserbetriebe angeschlossen. Der Anschluss der Schlammfangschächte
an die öffentlichen Abwasserleitungen erfolgt durch die Berliner Wasserbetriebe in
Eigenregie und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Im Bereich der im Grundriss rechtwinklig abgehenden Entwässerungsleitungen der
Straßenbahnbrücken, hinter dem südlichen Widerlager, sind Revisionsschächte
DN400 PE-HD einzubauen (RO2, RW2).
Widerlager
Die Widerlager sind gemäß RiZ Was 7 zu hinterfüllen. An den erdseitigen Widerlagerwänden sind zur Versickerung des hinter den Widerlagern anfallenden Wassers
geotextile Filter-Drainmatten herzustellen und die grobkörnige Bodenschicht als Entwässerungsschicht einzubauen. Infolge des nicht versickerungsfähigen Untergrundes
sind teilporöse Grundrohre DN100, einschließlich Betonsockel und schwerdurchlässigem Material, einzubauen. Diese Rohre sind seitlich aus den Flügelwänden zu führen
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- 59 und an die bestehenden Entwässerungsschächte der DB Netz AG anzuschließen
(analog Bestand). Hierfür sind Entwässerungsrohre DN100 PE-HD zu verwenden.
Im nördlichen Widerlagerbereich sind zusätzliche Straßenabläufen gemäß
RiZ Was 8, Bild 1, einschließlich Rohrleitungen, einzubauen und an die Schlammfangschächte DN1000 (RO3, RW3) anzuschließen. Die Schleppplatten im Bereich
der Straße sind für die Abläufe auszusparen.
Der Anschluss der Schlammfangschächte an die öffentlichen Abwasserleitungen erfolgt durch die Berliner Wasserbetriebe und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Mittelunterstützungen
Entlang der neuen Fundamente der Mittelunterstützungen ist eine Drainageleitung
DN150 anzuordnen und an das bestehende Entwässerungssystem anzuschließen.
Die Ausführung erfolgt analog der bestehenden Entwässerungsanlage, welche im
Zuge des Ersatzneubaus zurückgebaut werden muss.
Die vorhandene Entwässerungsleitung DN150, welche sich im verbleibenden Fundamentabschnitt befindet und nicht zurückgebaut wird, ist dauerhaft zu schließen.
1.1.4.12 Abdichtung und Beläge
Die Abdichtung und die Beläge sind mit folgendem Aufbau herzustellen:
im Fahrbahnbereich - Straßenüberbauten:
•
•
•
Reaktionsharz-Dichtungsschicht (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4)
3,5cm Schutzschicht aus Gussasphalt
4,0cm Deckschicht aus Gussasphalt
im Gehwegbereich - Straßenüberbauten:
•
•
•
Reaktionsharz-Dichtungsschicht
3,0cm Schutzschicht aus Gussasphalt
3,0 cm Deckschicht aus Gussasphalt
Schrammborde und Stahlkappen – Straßenüberbauten:
•
Dünnbelag aus reaktionsharzgebundenen Schichten (gemäß ZTV-ING, Teil 7,
Abschnitt 5)
im Fahrbahnbereich (Gleiströge) – BVG-Überbauten:
•
Reaktionsharz-Dichtungsschicht (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4)
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Baubeschreibung
- 60 im Bahnsteigbereich – BVG-Überbauten:
•
•
Reaktionsharz-Dichtungsschicht (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4)
3,0cm Schutzschicht aus Gussasphalt
Die Deckschichten aus Gussasphalt der sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
Schrammborde / vertikale Bleche des Gleiströge – BVG-Überbauten:
•
Dünnbelag aus reaktionsharzgebundenen Schichten (gemäß ZTV-ING, Teil 7,
Abschnitt 5)
1.1.4.13 Absturzsicherung, Schutzeinrichtungen
Geländer
Die zu errichtenden Geländer auf den Straßenüberbauten und auf den Stützwänden
zwischen den Wandscheiben sind 1,00 m hoch herzustellen. Dabei bezieht sich die
Höhe jeweils auf die Oberkante der Kappe, Gesimsaufkantung bzw. Oberkante der
Befestigungsebene.
Alle Geländer / BVG-Gitter auf den vier Überbauten werden an den Fahrbahnplatten
befestigt. Die Befestigung ist analog RiZ A-GEL 30 (RiL 804.9060, DB AG) herzustellen. Der Durchmesser der BVG-Gitterpfosten beträgt 60 mm.
Die Geländer der BVG (Gitter) sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Es sind
jedoch alle Befestigungspunkte für diese Geländer (Gitter) durch den AN herzustellen. Der Regelabstand der Gitterpfosten beträgt 1,40 m. Die Hülsen sind vertikal auszurichten.
Die Absturzsicherungen an den Außenseiten der Straßenüberbauten sind als Füllstabgeländer nach RiZ Gel 4, 9, 10 und 11 herzustellen und erhalten einen Handlauf
mit Drahtseil. Die Geländer sind in den Bereichen der Beleuchtungsmaste zu unterbrechen, da die Maste in Flucht der Geländerachsen herzustellen sind.
Die Absturzsicherungen auf den Flügelwänden, im Bereich des öffentlichen Verkehrsraums, sind ebenfalls als Füllstabgeländer nach RiZ Gel 4, 9, 10, 11 und 14 herzustellen. Dabei sind die Geländer außerhalb des Bauwerkes auf Einzelfundamenten
analog RiZ Gel 7 zu gründen.
Zwischen den neu gebauten Wandscheiben sind analog dem Bestand Geländer auf
den Stützmauern herzustellen. Die Holmgeländer, mit einem Zwischenholm und angeschweißter Fußleiste nach RiZ A-GEL 16 und 33 (RiL 804.9060, DB AG), dienen
dem Schutz des Bahnpersonals.
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- 61 Schutzeinrichtungen
An den äußeren Brückenrändern sind als Schutzsystem Hochborde 15cm + Geländer
mit Seil einzubauen.
Im Bereich der Fußgängerfurt sind Poller herzustellen. Die Poller sind an die Fahrbahnoberseite aufgeschweißte Hülsenrohre anzuschweißen. Die Verankerungen mit
Hülsenrohren ist in das Beschichtungsystem des Überbaues zu integrieren.
Berührungsschutz Oberleitung
Im Bereich der Fernbahn ist an den Außenseiten der Straßenbrücken je ein Berührungsschutz für die Oberleitungen analog Richtzeichnung Ebs 02.05.19 herzustellen.
Der auskragende Berührungsschutz besitzt eine Breite von 1,25 m und ist mit einem
Winkel vom 20° nach unten geneigt. am Ende des Berührungsschutzes ist eine 5cm
hohe Führungsschiene (Regenkante) anzubringen und komplett zu verschweißen.
Der gesamte Berührungsschutz ist aus nichtrostendem Stahl, Stahlsorte A4 bzw. A5,
Werkstoff-Nr. 1.4401 oder 1.4571, herzustellen. Der Anschluss an die Überbauten erfolgt durch Schraubverbindungen mit galvanischer Trennung.
Absperrzaun
Im nord-östlichen Bereich des Brückenbauwerks befinden sich der BVGFahrleitungsmast M-E 30 und der Mast der BSR-Glättemeldeanlage. In diesem Bereich, an der Außenkante des Gehwegs, sind 2-Felder eines Einstabmattenzauns
vorhanden. Der AN hat diesen Zaun in der Bauphase 2 zurückzubauen, zwischenzulagern und nach Fertigstellung des Bauwerks wieder einzubauen.
1.1.4.14 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen
Böschungstreppen / Befestigungen
An den westlichen Seiten der Flügelwände sind jeweils eine Böschungstreppe analog
RiZ Bösch 1 mit beidseitigen Treppenwangen herzustellen. Dabei ist an den Zugängen zu den jeweiligen Wartungsgängen der Widerlager ein Zwischenpodest herzustellen. In den Bereichen zwischen den Böschungstreppen und den westlichen Flügelwänden ist Betonsteinpflaster als Böschungsbefestigungen einzubauen. Die
Blockstufen und das Pflaster sind auf 10cm Beton C12/15 zu befestigen.
Die Befestigungen hinter den Flügeln bzw. die Böschungsbefestigungen entlang der
Flügel im Tropfbereich der Gesimse erfolgen mit Betonsteinpflaster.
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- 62 Wartungsgänge
Die Zugänge zu den Wartungsgängen erfolgen durch Stahltüren gemäß RiZ Zug 4.
In den Wartungsgängen der Widerlager ist jeweils eine elektrische Anlage nach
RiZ Elt 3 einzubauen. Die Einspeisung erfolgt durch mobile Stromversorgung.
Vogeleinflugschutz
An den Widerlagern und Wandscheiben ist jeweils ein Vogeleinflugschutz gemäß
RiZ Ves 1 herzustellen.
Messbolzen
Für Setzungs- und Durchbiegungskontrollen sind an den Unterbauten und an den
Überbauten Messbolzen gemäß Richtlinie 20 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (RL20, Anlage: A_0_06) einzubauen. Die Messbolzen werden für
den Einbau durch den AG zur Verfügung gestellt.
Schalungsmatrizen
Am westlichen Flügel des südlichen Widerlagers ist eine Jahreszahl gemäß
RiZ Jahr 1 herzustellen.
Fußgängerüberweg
Auf der Brücke wird am Ende der Straßenbahnhaltestelle ein Fußgängerüberweg
hergestellt. Hierfür werden die Borde abgesenkt und der Gleisbereich abgedeckt. Der
Fußgängerüberweg erhält keine Lichtsignalanlage. Die Leerverrohrung und die Fußpunkte der LSA-Maste für einen evtl. nachträglichen Einbau einer Lichtsignalanlage
sind herzustellen. Unter dem Deckblech werden Platten mit vorgefertigten Bohrungen
und eingesetzten Schrauben angeschweißt. In den Fußplatten sind die Öffnungen für
die Leerverrohrung vorzusehen. Die Trapezsteifen sind in diesem Bereich durch zwei
Längsstreifen zu ersetzen.
Verankerungen Beleuchtungsmaste
Die Leerverrohrung und die Fußpunkte der Beleuchtungsmaste sind herzustellen. Auf
den Oberseiten der Gesimse werden Platten 35x35 cm mit 4 aufgeschweißten Gewindebolzen angeschweißt. In den Fußplatten sind die Öffnungen für die Leerverrohrung 2 x DN50 vorzusehen. Die Leerverrohrung wird von Mast zu Mast geführt. Nach
den Verankerungspunkten wird die Leerverrohrung über Aufweitungsstücke auf
DN110 aufgeweitet.
Die Leerverrohrung wird über angeschweißte Ankerschienen am Gesimsblech und
Rohrhalterungen an den Überbauten befestigt.
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- 63 Verankerungen BVG-Überbauten
Auf den Straßenbahnbrücken sind Verankerungen für die Möblierung vorzusehen.
Bei elektrischen Anlagen sind in den Deckblechen und Stahlblechen Öffnungen für
die Leerverrohrung vorzusehen.
Die Verankerungen bestehen aus aufgeschweißten Stahlplatten, die Belagshöhe
aufweisen. Die Beschichtungssysteme sind über die Stahlplatten zu führen. Die Befestigung der Möblierung erfolgt nachträglich durch Schweißverbindungen (nicht Gegenstand der Ausschreibung).
Folgende Einbauten sind vorgesehen:
• Verankerung Leuchtsäule (Pos. 07.04.0002: Kubische Lichtsäule: ca. 600 x
600 mm), inkl. Leerrohrführungen
•
Verankerungen für Überdachung, inkl. Entwässerungsdurchführungen
(Schnittgrößen am Fußpunkt der Dachkonstruktion siehe Anlage: A_1_0_06).
•
Verankerungen für 5-er Sitzgruppen (Pos. 07.04.0007) (je Sitzgruppe 2x
Quadratrohr QR100 200 x 200 mm mit einem Achsabstand von 2,16 m)
•
Verankerungen für Rück- und Querwände: 200 x 200 mm (Pos. 07.04.0006)
•
Verankerung Verkaufsautomaten (Pos 07.04.0011) 1000 x 1000 mm, inkl.
Leerrohrführungen
•
Verankerung Werbetafeln (Pos. 07.04.0012) 200 x 200 mm, inkl. Leerrohrführungen
•
Verankerung Poller im Bereich Überweg (Pos.07.04.0008) Hülsen für Poller
Außendurchmesser 100 mm
•
Verankerung Beleuchtungsmast (Pos. 07.04.0010)
Die Verankerungen für
• Fahrradbügel (Berliner Anlehnbügel, Typ „Kreuzberger Bügel"; StahlRundrohr Ø 60,3 mm, Länge 1,20 m) (Pos. 07.04.0003)
•
Geländerbefestigungen (Gitter, mit und ohne Spritzschutz)
erfolgt durch aufgeschweißte Hülsen analog der Geländerbefestigungen. Die Hülsen
sind vertikal auszurichten.
Die endgültige Lage der einzelnen BVG-Ausrüstungsgegenstände / -möbel ist vor
Beginn der Ausführungsplanung mit der BVG abzustimmen. Eine Übersicht zum derzeitigen Planungsstand dieser Anordnungen ist in der Anlage: A_6_0_1 dargestellt.
1.1.4.15 Korrosions- und Oberflächenschutz
Der Korrosionsschutz der einzelnen Brückenbauteile, Geländer, Lager usw. erfolgt
nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 64 Es sind folgende Systeme herzustellen:
•
Unterseite Fahrbahnbleche – Bauteil Nr. 1.2.2, System 1
•
Sichtflächen – Bauteil Nr. 1.3.1 b), System 1
•
Geländer – Bauteil Nr. 3.1 c), System 1
•
Lager, Lagerteile – Bauteil Nr. 3.2, System 1
•
Entwässerungsleitungen – Guss (werkseitig)
•
Außenflächen – Bauteil Nr. 3.3.3, System 1
•
Innenflächen – Bauteil Nr. 3.3.3, System 4
•
Zubehörteile (z.B. Rohrabhängungen) – Bauteil Nr. 3.3.4, System 1
•
Übergangskonstruktionen – Bauteil Nr. 3.4.2, System 1
•
Schramborde, Stahlkappen– Bauteil Nr. 3.7.1 a), System 1
•
Baustellenschweißstöße – Bauteil Nr. 5.2.2, System 1
•
Beleuchtungsmasten – Bauteil Nr. 6.3
An den Überbauten ist je ein Schild mit Beschreibung des aufgebrachten Korrosionsschutzes anzubringen.
1.1.4.16 Anti-Graffiti-Beschichtung
Die sichtbaren Betonflächen der Widerlager, Flügelwände, Wandscheiben, Kappen
und Stützwände sind mit einem permanenten Anti-Graffiti-System gemäß TL/TP-ING,
Teil 3, Abschnitt 2, TL AGS- Beton, AGS 1-2 zu beschichten. Das Merkblatt für AntiGraffiti-Systeme (AGS 11/03, Anlage: A_0_05) der Senatsverwaltung und Stadtentwicklung ist zu beachten.
1.1.4.17 Abbrucharbeiten
Das Bestandsbauwerk besteht aus 3 getrennten Überbauten. Die Überbauten wurden
als Stahlkonstruktionen errichtet. Der Abbruch des Bauwerkes erfolgt in den beiden
Hauptbauphasen 1 und 2. In der Bauphase 1 wird der westliche Überbau und die Leitungsbrücke, inkl. den zugehörigen Teilbereichen der Unterbauten zurückgebaut. In
der Bauphase 2 wird der östliche Überbau und die zugehörigen Teilbereichen der Unterbauten zurückgebaut.
Während des Rück- und Neubaus des Brückenbauwerks wird jeweils eine Richtungsfahrbahn der Rhinstraße voll gesperrt.
Das Abbruchgut ist durch den Auftragnehmer zu beproben, von der Baustelle zu entfernen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen (siehe auch BB, Pkt. 3.6).
Für die Abbrucharbeiten sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 65 Nach den jeweiligen Abbruchmaßnahmen sind die betroffenen Flächen der Rhinstraße sowie des S-Bahnsteiges zu reinigen, so dass alle Verunreinigungen vollständig
beseitigt sind und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist.
Nachfolgend wird der Rückbau des westlichen Brückenbauwerks beschrieben. Der
Rückbau des östlichen Brückenbauwerks erfolgt analog, jedoch ohne Leitungsbrücke.
Abbruch Befestigungen auf den Brückenüberbauten (Leichtern)
Der vorhandene Fahrbahnaufbau auf den Straßen und Gehwegen besteht in beiden
Richtungsfahrbahnen aus einer Gussasphaltdeck-/Schutzschicht auf einer Dichtungsschicht. Die Rad- und die Gehwegbefestigung ist identisch mit der im Fahrbahnbereich.
Alle zuvor genannten Befestigungen sind schichtenweise abzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. Im Bereich der durch den AN geplanten Trennschnitte sind sämtliche Asphaltreste zu entfernen.
Die vorhandenen Abläufe und Beleuchtungsmasten sind abzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. Die Geländer sind erst nach Aushub der Überbauten zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen.
Abbruch / Rückbau Kabeltrassen in der Leitungsbrücke
Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sind der Abbruch bzw. Rückbau und die
Entsorgung der unbelegten Kabelschutzrohrtrassen der Telekom Deutschland GmbH.
Weiterhin sind die belegten und unbelegten Kabelschutzrohrtrassen der Vattenfall
Netzservice GmbH, einschließlich der vorhandenen Kabel rückzubauen und zu entsorgen. Die vorhandenen Kabelschutzrohrtassen sowie die Kabeltrassen sind mit Asbestzementplatten verkleidet bzw. abgedeckt. Diese sind ebenfalls zurückzubauen
und zu entsorgen.
Die Anlagen befinden sich in der Leitungsbrücke mittig der Rhinstraßenbrücke.
Der Rückbau der vorhandenen Leitungsbrücke erfolgt in mehreren Teilabschnitten,
gemäß der Ausführungsplanung des AN. Daraus folgend sind sämtliche vorhandene
Leerrohre, Kabel und Asbestzementplatten im Bereich der vom AN festgelegten
Schnittstellen im Vorfeld auf einer Breite von mind. 1,00 m zu trennen bzw. zu demontieren. Dies muss in bereits festgelegten Zeitfenstern/Sperrpausen der DB AG
teilweise nachts und in mehreren Abschnitten erfolgen (beachte hierzu Anlage
A_0_11). Diese Arbeiten müssen vor Beginn der Wochenendsperrpause zum Trennen der Überbauten in der Bauphase 1 fertiggestellt sein.
Die Arbeiten sind von der Oberseite der Brücke durchzuführen. Lose aufliegende
Platten sind vor dem Brückenaushub zu entnehmen. Zeitweise ausgebaute, der Absicherung dienende Gitterroste sind wieder einzulegen und zu verschrauben. Ersatzschrauben sind durch den AN vorzuhalten.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 66 Absturzsicherungen sind ebenfalls durch den AN vorzuhalten!
Der Zugang zu den o. g. Schnittstellen erfolgt von der Seite des Fußgängerüberwegs
an der Kreuzung Seddiner Str./Rhinstraße und von der östlichen Fahrspur der westlichen Brückenseite aus. Ein Sicherheitszaun zum dann einspurigen Straßenbahngleis
ist aufzustellen und ein Sicherungsposten Straßenbahn zu bestellen.
Der vollständige Rückbau der Kabelschutzrohre, den darin liegenden Kabeln und der
Asbestzementplatten erfolgt nach dem Aushub die einzelnen Leitungsbrückensegmente im abgelegten Zustand.
Die nachfolgend aufgeführten Leistungen beinhalten sämtliche Leistungen der ordnungsgemäßen Entsorgung der PVC-Leerrohre, der vorhandenen Kabel und der Asbestzementplatten.
Für die Entsorgung der Asbestzementplatten sind dem AG sowie der Telekom
Deutschland GmbH und der Vattenfall Netzservice GmbH Entsorgungsnachweise zu
übergeben. Die abfallrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten.
Für die Rückbauarbeiten der Asbestzementplatten ist ein eingezäunter S/W-Bereich
mit Container vorzusehen.
Eine Beprobung des Materials der Asbestzementplatten nach DepV sowie der vorhandenen Kabel sind vor Beginn der Baumaßnahme durchzuführen. Das Ergebnisprotokoll und die Rechnung sind dem AG vorzulegen.
Für die Entsorgung der Kabel der Vattenfall Netzservice GmbH sind dieser die Entsorgungsnachweise zu übergeben.
Eingeschlossene Leistungen für den Rückbau der Asbestplatten sowie der Bestandskabel und Kabelschutzrohre sind:
•
Herrichten des erforderlichen Lager- und Arbeitsplatzes zur Demontage der
Brückenelemente und dem Rückbau der hier beschriebenen Leistungen
•
Vorhalten der notwendigen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel
•
Bauwasseranschluss (ausreichend dimensioniert - alternativ Wassertankwagen)
•
Baustromanschluss (alternativ Dieselaggregat)
Die Leitungsbrücke hat eine Spannweite von ca. 47,00 m. Gemäß der beigefügten
Bestandszeichnung (Anlage: A_1_3_17) sind folgende Leerrohre zu trennen, demontieren und zu entsorgen:
•
Deutsche Telekom AG: 3x 19 = 57 Stück PE-Rohre unbelegt
•
Vattenfall Netzservice GmbH: 1x 19 = 19 Stück PE-Rohre teilweise belegt,
inkl. Kabel (dann geschnitten) unterschiedlicher Stärke.
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Baubeschreibung
- 67 -
Die Vorankündigung und die Mitteilung von Tätigkeiten mit Asbest ist vom AN an das
LAGetSi zu richten.
Insbesondere für die Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien ist die TRGS 519 einzuhalten. Ein SiGeKo ist hinzuzuziehen.
Die Qualifikation des AN oder Sub-AN für Arbeiten mit Asbest ist nachzuweisen.
Die Anlagen A_1_3_17 und A_1_3_18 (Bestandspläne der Leitungsbrücke) sind Bestandteile dieser Ausschreibung.
Abbruch westlicher Überbau und Leitungsbrücke (östlicher Überbau analog)
Zum Abbruch des westlichen Straßenüberbaus und der Leitungsbrücke sind Hilfsunterstützungen erforderlich. Diese sind im Bereich des zurückgebauten Gleises 3 und
auf dem S-Bahnsteig zu errichten.
Die Hilfskonstruktionen sind nach Wahl des AN herzustellen und entsprechend zu
gründen. (siehe Anlagen: A_1_2_11, A_1_2_12 sowie A_1_3_35 bis A_1_3_44).
Die Hilfsstützen auf dem S-Bahnsteig sind durch eine entsprechende Schutzeinrichtung vom Personenverkehr abzusperren (Umzäunung, 2,0 m hoch, blickdicht). Des
Weiteren ist zu beachten, dass die Hilfsstützen das Blindenleitsystem auf dem SBahnsteig nicht beinträchtigen. Die Unterstützungskonstruktion sind entsprechend
anzupassen (z.B. Portalstützen). Alle Maßnahmen im Bereich des S-Bahnsteiges
sind mit dem Anlagenmanagement der DB Station &Service 8 Kalenderwochen vor
Beginn der jeweiligen Baumaßnahme abzustimmen.
Des Weiteren ist der Einbau von zusätzlichen Unterstützungen auf der nördlichen und
südlichen Bestandswiderlagerbank erforderlich sowie der Einbau von zusätzlichen
Aussteifungen zwischen den einzelnen Längsträgern. Diese Maßnahmen sind zur
Lagesicherung der einzelnen Überbausegmente während und nach den Trennarbeiten notwendig.
Beide Überbauten sind an einem Wochenende gemäß der vom AN geplanten Aufteilung in Aushubsegmente zu trennen. Es ist über der Fernbahn zu beginnen und anschließend sind die Arbeiten über der S-Bahn auszuführen. Eine Sperrpause für diese Tätigkeiten ist bei der DB AG angemeldet.
Schutzmaßnahmen, z.B. gegen Funkenflug mit hitzebeständigen Schutzmatten (Eigengewicht der Abdeckung beachten) oder Schutzwänden, sind für den laufenden
Straßen- und Bahnverkehr sowie für betroffene Anlagenteile der BVG und DB AG
(z.B. Oberleitungen, Stromschienen usw.) durch den AN vorzusehen. Die geplanten
Maßnahmen sind vor Ausführung der Arbeiten mit den zuständigen Anlagenbertreibern bzw. Anlagenverantwortlichen abzustimmen. Die Kosten für diese Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Abbruchpositionen der Überbauten einzukalkulieren.
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- 68 Anschließend erfolgt der Aushub der getrennten Überbausegmente. Es ist über der
S-Bahn zu beginnen und anschließend sind die Arbeiten über der Fernbahn auszuführen. Eine Sperrpause für diese Tätigkeiten ist bei der DB AG angemeldet. Die
ausgehobenen Teilstücke sind durch den AN abzutransportieren und fachgerecht zu
entsorgen.
Nach dem Aushubarbeiten sind die Hilfsunterstützungen durch den AN zurückzubauen.
Haufwerksplätze
Nördlich und südlich des Baufeldes ist je Bauphase ein Haufwerksplatz herzustellen.
Größe:
Einfassung:
Untergrund:
ca. 250 m³
mittels Winkelfertigteilen aus Stahlbeton
Trennlagen zu vorhandenen Oberflächen (Gleis, Straße)
Abbruch Unterbauten (Widerlager, inkl. Flügelwand)
Voraussetzungen für den Widerlagerabbruch sind die eingebauten Verbauten sowie
die gleisparallelen Schutzwände.
Der Abbruch der Widerlagerwände erfolgt parallel zum Aushub bzw. zur Herstellung
der Baugruben. Das Abbruchgerät befindet sich hinter den Widerlagern, da für die
Abbrucharbeiten keine Sperrpausen bei der DB AG vorgesehen sind.
Nach den Abbrucharbeiten müssen die Schutzwände zurückgebaut und Absturzsicherungen auf bzw. an den Verbauten eingebaut werden.
Für die Abbrucharbeiten an den erdseitigen beschichteten Flügelwand- und Widerlagerflächen ist ein eingezäunter S/W-Bereich mit Container vorzusehen. Die Untersuchungen gemäß Anlage: A_0_09 ergaben für verschiedene Proben erhöhte bis sehr
hohe PAK-Gehalte der vorhandenen Abdichtungen. Daher ist bei den erdseitigen
Flügelwand- und Widerlagerflächen die Betondeckung (ca. 5 cm), inkl. der Abdichtungsschicht zu entfernen und getrennt zu entsorgen.
Abbruch Unterbauten (Mittelunterstützungen)
Im Zuge der Aushubarbeiten sind die zugehörigen Pendelstützen der Mittelunterstützung zurückzubauen.
Für den Abbruch der Fundamente sind die Verbauten entlang der Gründung eine Voraussetzung. Der Abbruch erfolgt abschnittsweise zwischen den Verbauwänden, mit
parallelem Einbau von Verbauaussteifungen. Das Abbruchmaterial hat der AN entsprechend seinem Logistikkonzept fachgerecht zu entsorgen. Die beengten Platzverhältnisse sind zu berücksichtigen.
Es wird nicht das gesamte Bestandsfundament bzw. die gesamte Stützwand abgebrochen.
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- 69 Im Bereich der vorhandenen Arbeitsfuge (Bauabschnittsfuge) ist sauber und genau
abzubrechen.
Die vorhandene Drainageleitung DN150 entlang des Bestandsfundamentes ist abzubrechen.
Die im Fundamentkörper liegende Entwässerungsleitung DN150 wird beim Abbruch
der jeweiligen Fundamentabschnitte ebenfalls zurückgebaut (siehe Anlage:
A_1_3_15). Im Zuge des Neubaus der Gründung für die Mittelunterstützungen ist die
verbleibende Rohrleitung DN150 dauerhaft zu schließen, da kein Anschluss von neuen Entwässerungsleitungen an diesen Bestand geplant sind.
Im Zuge des Rückbaus der Fundamente entfällt auch die Stützwand zur Sicherung
des Höhensprungs zwischen den Gleisen 2 und 3. Die Schotterhalterung ist durch
den Verbau parallel zum Gleis 2 zu gewährleisten.
Maßnahmen zum Schutz des Gleises 2 (Sicherstellung, das kein Abbruchmaterial auf
das Gleis fällt, keine Staubeinwirkung, kein Arbeitsgerät in Lichtraum des Gleises 2)
während der Abbrucharbeiten sind nach Wahl des AN vorzusehen. Kosten hierfür
werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Abbruchpositionen einzurechnen.
Für diese Abbrucharbeiten sind keine Sperrpausen vorgesehen.
Der OL-Mast 6-3 der Fernbahn ist zu berücksichtigen, auch wenn im unmittelbaren
Bereich der Mastgründung keine Abbrucharbeiten stattfinden.
Abbruch Kabelschächte
Die vorhandenen Kabelschächte werden halbseitig zurückgebaut. In Bauphase 1 erfolgt der Rückbau auf der westlicher Seite der Längsverbauten, parallel zu den Abbrucharbeiten der Widerlager. Die Bestandsschächte sind aus Beton.
Der AN hat die Kabelschächte vor dem Einbau der Längsverbauten mit Erdstoff zu
verfüllen. Für das Einbringen der Längsverbauten sind Austauschbohrungen herzustellen. Nach dem Einbau der Längsverbauten können die Schächte halbseitig im
Zuge der Aushubarbeiten abgebrochen werden.
Abbruch Mast und Rückbau Sonden der BSR-Glättemeldeanlage
In der Bauphase 2 ist der vorhandene Mast der Glättemeldeanlage im nord-östlichen
Bereich der Baugrube inkl. dem zugehörigem Fundament zurückzubauen. Die Sonden der Glättemeldeanlage (ARCTIS-Sonde und SONDE BOSO 2) auf dem östlichen
Bestandsüberbau sind im Zuge des Rückbaus der Fahrbahnbefestigung durch den
AN auszubauen und zu entsorgen.
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) entfernt die derzeit am Mast montierten Ausrüstungselemente selbst. Der AN hat die BSR daher mind. 4 Kalenderwochen vor Beginn seiner erforderlichen Abbrucharbeiten in Kenntnis zu setzen.
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- 70 -
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- 71 Ausgebaute Stoffe
Stahlkonstruktionen Überbauten, Pendelstützen und Geländer:
Abfallschlüsselnummer: 17 04 05 (Eisen und Stahl)
Widerlager, Flügelwände und Stützwand:
≤ Z2 gemäß LAGA
Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton)
Widerlager und Flügelwände (Beton mit Abdichtungsschicht):
> Z2 gemäß LAGA
Abfallschlüsselnummer: 17 01 06* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln und Fliesen und Keramik, die gefährliche
Stoffe enthalten)
Fundamente:
≤ Z2 gemäß LAGA
Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton)
Kabelschächte:
≤ Z2 gemäß LAGA
Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton)
Asbestabdeckungen/ -verkleidungen in der Leitungsbrücke
Abfallschlüsselnummer: 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe)
Kabelschutzrohre in der Leitungsbrücke:
Abfallschlüsselnummer: 17 02 03 (Kunststoff)
Gussasphaltdeck- und Schutzschicht (Brücke):
Verwertungsklasse A nach AV RuVA-StB 01
Abfallschlüsselnummer: 17 03 02 (Bitumengemische)
Asphaltdeckschicht (Straße):
Verwertungsklasse A nach AV RuVA-StB 01
Abfallschlüsselnummer: 17 03 02 (Bitumengemische)
Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln (Straße):
Verwertungsklasse A nach AV RuVA-StB 01
Abfallschlüsselnummer: 17 03 02 (Bitumengemische)
Schicht ohne Bindemittel (Straße):
= Z1.1 gemäß LAGA
Abfallschlüsselnummer 170504
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Baubeschreibung
- 72 1.1.5
Straßenbauarbeiten
1.1.5.1 Allgemeines, Art und Umfang
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen für die Straßenbauarbeiten der Rhinstraße:
• Tragschichten
• Asphaltdecke
• Borde
• Pflaster, Platten
• Oberboden-/ Rasenarbeiten
1.1.5.2 Abbruch Straßenbau
Abbruch Straßenbau
Die Rhinstraße ist eine zweibahnige Hauptverkehrsstraße. Die Richtungsfahrbahnen
sind bis zu 7,85 m breit und durch einen Mittelstreifen baulich getrennt.
An den äußeren Rändern der Fahrbahnen ist jeweils ein im Durchschnitt 4,00 m breiter Seitenbereich für Radfahrer- und Fußgänger befestigt. Der südliche Seitenbereich
unterteilt sich in 0,50 m Sicherheitsstreifen, 1,50 m Radweg und einen 2,00 m bis
2,50 m breiten Gehweg. Der nördliche Seitenbereich unterteilt sich in 2,00 Unterstreifen (Grünstreifen) und einen 2,00 m bis 2,50 m breiten Gehweg.
Im vorhandenen Mittelstreifen wird die Straßenbahn geführt.
Abbruch Befestigungen Straßenbau
Der vorhandene Altfahrbahnaufbau der Rhinstraße besteht in beiden Richtungsfahrbahnen aus einer 4 bis 4,5 cm dicken Asphaltdeckschicht (nördl. SMA, südl. AC) einer 3 bis 4,5 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 8 bis 10 cm dicken Asphalttragschicht. Darunter wurden 25 bis 30 cm dicke Betonschichten ermittelt.
Die Randeinfassung der Fahrbahnen besteht aus Beton (Hochborde).
Die Seitenbereiche sind in Pflaster- und Plattenbauweise ausgebaut. Der Sicherheitsstreifen ist mit Mosaiksteinpflaster befestigt. Der Gehweg ist mit einer Plattenbahn mit oberseitigem Tiefbord ausgebildet. In der Gehwegüberfahrt ist Kleinsteinpflaster verlegt.
Das Abbruchgut ist durch den Auftragnehmer von der Baustelle zu entfernen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen (siehe hierzu Punkt 3.6 der vorliegenden
Baubeschreibung).
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- 73 1.1.5.3 Straßenquerschnitt
Die Rhinstraße wird zweibahnig, vierstreifig mit jeweils zwei Fahrstreifen für jede
Richtungsfahrbahn ausgebaut. Auf der Fahrbahn werden zwei Fahrstreifen mit jeweils 3 m angeordnet, wie im nördlichen Anschlussbereich bereits realisiert. Neben
diesen Fahrstreifen wird ein 1,50 m breiter Radfahrstreifen angeordnet. Der 2,50 m
breite Gehweg wird durch einen 50 cm breiten Unterstreifen von der Fahrbahn abgetrennt.
Der Regelquerschnitt der Rhinstraße Richtungsfahrbahn West setzt sich wie folgt zusammen:
Gehweg
2,00 - 2,50 m
Radfahrstreifen
1.50 - 1,80 m
Fahrbahn West 3,00 m + 3,00 m
6,00 m
Gesamtbreite
9,50 – 10,30 m
Der Regelquerschnitt der Rhinstraße Richtungsfahrbahn Ost setzt sich wie folgt zusammen:
Gehweg
2,00 - 2,50 m
Radfahrstreifen
1.50 - 1,80 m
Fahrbahn West 3,00 m + 3,00 m
6,00 m
Gesamtbreite
9,50 – 10,30 m
1.1.5.4 Oberbau
Das Planum ist zu profilieren und ausreichend zu verdichten. Auf dem Planum ist eine Tragfähigkeit von EV2 ≥ 45 MPa nachzuweisen.
Oberbau Straße
Für die Rhinstraße wurde gemäß RStO 2012 die Belastungsklasse Bk32 ermittelt.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgebaut.
Oberbau Belastungsklasse Bk32 – Regelausführung
Aufbau nach RStO 2012, Tafel 1, Zeile 5
4 cm
8 cm
14 cm
35 cm
61 cm
Splittmastixasphalt SMA 11 S, B 25/55-55A,
Asphaltbinder AC 22 B S, B 25/55-55 A
Asphalttragschicht AC 22 T S, B 50/70
Schottertragschicht 0/32, EV2 ≥ 150 MPa
Gesamtdicke Oberbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa
Druckdatum: 15.07.2016
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- 74 Fahrbahnbefestigung in der Pendelrinne, schmalen Streifen und Zwickeln
In der Pendelrinne, schmalen Streifen und Zwickeln, in denen der Einsatz eines Fertigers nicht möglich ist, besteht die Asphaltdeckschicht aus 4 cm Gussasphalt
MA 11 S.
Oberbau Belastungsklasse Bk32
Handeinbau Gussasphalt in Einzelflächen der Verteilerfahrbahnen
Aufbau nach RStO 2012, Tafel 1, Zeile 5
4 cm
Gussasphalt MA 11 S, B 20/30, viskositätssenkendes Additiv,
einschl. Abstreumaterial, nach Verfahren C
8 cm
Asphaltbinder AC 22 B S, B 25/55-55 A
14 cm
Asphalttragschicht AC 32 T S, B 50/70
35 cm
Schottertragschicht 0/32, EV2 ≥ 150 MPa
61 cm
Gesamtdicke Oberbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa
Die Anschlussfugen an Anschlussflächen sind nachträglich auf 12 mm und ≥ 40 mm
Tiefe aufzuschneiden und mit Fugenmasse herzustellen.
Die Querneigung der Rhinstraße beträgt 1,6 bis 3,0 v.H. und ist als Einseitneigung
zum äußeren Fahrbahnrand auszubilden.
Oberbau Gehwege, Gehwegüberfahrten
Befestigung der Gehwege
Für den Endzustand erfolgt die Befestigung der Gehwege entsprechend der berlintypischen Gehwegstruktur. Es sind neuwertige Pflasterbaustoffe und Platten einzubauen. Das Körnungsbild der Gehwegplatten muss sichtbar zu erkennen sein.
Plattenbahn
5cm
2 cm
3 cm
15 cm
25 cm
Gehwegplatten DIN EN 1339 Qualität PKDUI7 – DIN 485 A 350
Farbe grau, zweischichtig mit sichtbaren Körnungsbild, ungeschliffen,
Anfangsgriffigkeit > 60 SRT
diagonal verlegt
Kalkmörtel
Brechsand-Splitt-Gemisch 0/8
Frostschutzschicht 0/32 (RC-Material), EV2 ≥ 80 MPa
Gesamtaufbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa
Druckdatum: 15.07.2016
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- 75 Unterstreifen
5 cm
Mosaikpflaster, Pflastersteine nach DIN EN 1342, 50/50/50 mm
gespalten, F1, T2, Granit, Passé-Verband, seitliche Läuferreihe
3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/8
17 cm Frostschutzschicht 0/32 (RC-Material), EV2 ≥ 80 MPa
25 cm Gesamtaufbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa
Die Querneigung des Gehweges beträgt 1,5 - 6,0 v.H. und ist als Einseitneigung in
Richtung Fahrbahn auszubilden.
Konstruktionsaufbau Gehwegüberfahrt
Die Gehwegüberfahrt wird in gebundener Pflasterbauweise ausgebaut. Die Pflasterdecke besteht aus Kleinpflastersteinen, die in Passe zu verlegen sind. Die Pflasterfugen sind mit Zementmörtel einzuschlämmen. Entlang der Bordeinfassung und mittig
der Pflasterflächen sind Dehnungsfugen auszubilden.
9,00 cm Kleinpflaster DIN EN 1342 / 2 – II DIN 18502 – Granit
in Passe verlegt, mit mittiger und seitlicher Läuferreihe
3,00 cm Drainmörtelbettung
15,00 cm Drainbetontragschicht 8/32, C 25/30 (XF1, XA1)
30,00 cm Frostschutzschicht 0/45, EV2 ≥ 120 MPa
57,00 cm Gesamtaufbau gem. RStO 01, Tafel 3, Zeile 7 (Planum EV2 = 45 MN/m2)
Muster für zu liefernde Materialien
Alle relevanten Materialien bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die entsprechenden Eignungszertifikate und Liefernachweise sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Vor Einbau hat eine Bemusterung durch das zuständige Bezirksamt zu erfolgen.
1.1.5.5 Randeinfassung
An den Fahrbahnrändern der Rhinstraße werden Hochbordsteine auf Betonfundament mit Rückenstütze C 25/30 eingebaut. Dabei kommen Bordsteine aus Beton
nach DIN EN 1340, Qualität DTI, Abmessungen nach DIN 483 HB 150 x 300 mm, mit
Vorsatzschicht aus Weißzement (gewaschen) zur Anwendung.
Im Bereich der Gehwegüberfahrt werden am Fahrbahnrand Natursteinborde nach
DIN 482 - Größe B 6 auf Betonfundament mit Rückenstütze C 25/30 eingebaut.
Die Hochbordsteine haben einen Auftritt h =6-12 cm. Im Bereich der Gehwegüberfahrt werden die B 6-Bordsteine mit einem Auftritt von h = 3 cm eingebaut. Zum
Übergang sind die Bordsteine jeweils auf einer Länge von 2,00 m abzusenken.
Druckdatum: 15.07.2016
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- 76 Zu unbefestigten Flächen hin sind die Gehwegbefestigungen mit Tiefbordsteine auf
Betonfundament C 25/30 einzufassen. Entlang des Gehweges kommen dabei Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340, Qualität DTI, Abmessungen nach DIN 483
TB 80 x 250 mm zur Anwendung. An den Seitenkanten der Gehwegüberfahrt werden
Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340, Qualität DTI, Abmessungen nach DIN 483
TB 80 x 250 mm, eingesetzt.
1.1.5.6 Anpassungsbereiche
Im süd-/östlichen Gehweg am Sockelbereich des vorhandenen Bahnhofsgebäudes ist
der freigelegte Sockelbereich neu zu verkleiden.
Hierzu ist der vorhandene Untergrund ist zu reinigen, mit Mörtel zu nivellieren und mit
Klinkerriemchen zu verblenden. Die Größe und Farbe der Riemchen ist gemäß Bestand zu bestimmen und einzubauen.
Die vorhandene Treppe zum Bahnhofvorplatz ist anzupassen. Zur Herstellung einer
gleichmäßigen Oberflächenneigung im Gehwegbereich ist die oberste Treppenstufe
auszubauen.
Der Zugang nördlich am Gebäude liegend, ist anzupassen. Hierzu ist die oberste
Treppenstufe auszubauen und die daneben liegende Rampe mit vorhandenem Material baulich anzupassen. Die Toranlage einschließlich Pfosten ist an die neue Höhe
der Gehweghinterkante anzupassen.
1.1.5.7 Oberboden-/ Rasenarbeiten
Zu den Oberboden-/ Rasenarbeiten im Zuge des Straßenbaues der gehört:
• Oberbodenandeckung
• Rasenansaat mit Anfangspflege
Oberbodenandeckung
Auf den Grünstreifen des Gehweges ist der Rohboden mit 10 cm Oberboden nach
DIN 18915 abzudecken. Abschließend ist der Oberboden gärtnerisch nach
DIN 18917 für den geplanten Rasen zu bearbeiten. Die Oberbodenandeckung erfolgt
3 cm unter Oberkante Bord. Den Oberboden liefert der Auftragnehmer.
Rasenansaat, Anfangspflege
Die Böschungen und Mulden angedeckt mit Oberboden, sind mit Landschaftsrasen
RSM 7.1.1 (Standard mit Kräutern) mit 20 g/m2 anzusäen. Das Saatgut liefert der
Auftragnehmer.
Im Rahmen der Anfangspflege sind die Rasenflächen zu mähen und zu wässern.
Druckdatum: 15.07.2016
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- 77 Die Mahd der Rasenflächen erfolgt in mind. 1 Pflegegang, Schnittlänge 6 cm. Das
Mahlgut ist von den Flächen zu entfernen.
Zum Wässern der Rasenflächen hat der Auftragnehmer die erforderliche Wassermenge zu liefern und ohne Druck auszubringen. Die Wasserkosten und Wasserentnahmekosten sind in die LV-Position „Vegetationsfläche wässern“ einzurechnen. Das
Beschaffen, Betreiben, Vorhalten und Abbauen von Anschlussleitungen ist allein Sache des Auftragnehmers.
1.1.5.8 Straßenentwässerung
Die Entwässerung der Fahrbahnflächen erfolgt über Straßenabläufe am Fahrbahnrand. Die Entwässerungsanlagen der Fahrbahnflächen der Rhinstraße werden von
den BWB ausgeführt, mit Ausnahme der beiden Abläufe direkt hinter dem nördlichen
Widerlager. Diese Abläufe sind durch den Auftragnehmer zu erstellen, in Anlehnung
an das Regelblatt 400 der Berliner Wasserbetriebe (siehe hierzu auch Pkt. 1.1.1.3
dieser BB).
Übergabepunkte der Straßenentwässerung an die Berliner Wasserbetriebe sind die
vom AN zu erstellenden Schlammfänge bzw. Übergabeschächte DN1000. Die Anschlüsse zwischen dem bestehenden System und den neuen Schlammfängen erfolgen durch die Berliner Wasserbetriebe in Eigenleistung („Hausanschlüsse“).
1.1.6
Ausstattung Rhinstraße
1.1.6.1 Art und Umfang
Die Ausstattung der Rhinstraße beinhalten folgende Gewerke:
•
Straßenbeleuchtung (Abbruch, temporärer Rückbau und Neubau, Bauablauf)
•
StVO-Beschilderung (Abbruch und Neubau)
•
Fahrbahnmarkierungen
•
Lichtsignalanlagen (bauzeitlich und Endzustand)
•
Vorbereitung Lichtsignalanlage Überweg - Brücke
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- 78 1.1.6.2 Straßenbeleuchtung
1.1.6.2.1 Rückbau der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf dem Brückenbauwerk
Die abzubauenden Anlagen auf dem Brückenbauwerk befinden sich derzeit in Betrieb.
Vier Bestandsmaste LMST 16,0/18,0, die auf den Widerlagern des Bestandsbauwerks stehen, sind inkl. Fundament zu demontieren. Maste und Fundament müssen
entsorgt werden, die Leuchten sind an das Lager des Managers der ÖB zurückzuliefern. In der Bauphase 1 sind die zwei Beleuchtungsanlagen auf der westlichen Bauwerksseite und in Bauphase 2 die zwei Beleuchtungsanlagen auf dem östlichen Bestandsüberbau zurückzubauen.
1.1.6.2.2 Temporärer Rückbau der Straßenbeleuchtung im Bereich der Vormontageflächen
Die aufgrund der erforderlichen Brückenvormontage bauzeitlich abzubauenden Anlagen befinden sich derzeit in Betrieb.
Nördlich der Südlichen Rhinstraßenbrücke müssen nacheinander (jeweils halbseitig)
Vormontageflächen für die neue Brücke eingerichtet werden (siehe Anlage:
A_1_2_15). Hierfür müssen in der Bauphase 1 und in der Bauphase 2 jeweils vier
Lichtmaste Typ H10 demontiert und zwischengelagert werden. Diese sind nach Beendigung der jeweiligen Bauphase wieder einzubauen. Die Gründungselemente der
Lichtmaste (UT’s) verbleiben im Erdreich und sind durch den AN entsprechend zu sichern und zu kennzeichnen.
Die vorhandenen Versorgungskabel werden nicht ausgebaut. Die Anschlussarbeiten,
einschließlich Kabelverlegung, erfolgen durch Vattenfall-BerlinLicht und sind nicht
Bestandteil der Ausschreibung.
1.1.6.2.3 Neubau Straßenbeleuchtung auf dem Brückenbauwerk
Als neue Beleuchtung sind je Straßenüberbau drei gerade 10m Maste mit Leuchte Siteco SR 100 zu montieren. Dafür sind auf den Überbauten bauseits Flanschplatten
mit aufgeschweißten Gewindebolzen vorzusehen, welche an die Geometrie der Mastfüße angepasst werden. Die neuen Maste stehen in Achse der Gehweggeländer der
Straßenbrücke. Die Mastklappen sind zu den Gehwegen hin zu orientieren.
Der Mastanstrich erfolgt mit einer Eisenglimmer-Dickschichtfarbe gemäß ZTV-ING in
der Farbe DB 702 (grau).
Kabelanlage
Unter den Straßenüberbauten werden Schutzrohre PE-HD DN110 verlegt. Die entsprechenden Biegeradien der einzuziehenden Kabel sind dabei zu beachten.
Mittels Kabelziehdraht ist die Kabelverlegung zu ermöglichen.
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- 79 Die Anschlussarbeiten, einschließlich Kabelverlegung und Kabeltiefbau, erfolgen
durch Vattenfall-BerlinLicht und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung.
Materiallieferung/-bereitstellung
Alle Materialien, mit Ausnahme des Aufklebers, sind vom AN zu liefern. Das beigestellte Material ist vom AN beim Beleuchtungsmanager spätestens 4 Kalenderwochen
vor Einbau anzumelden und von dessen Lagerplatz (Rhenus in Velten - Entfernung
zur Baustelle 50 km) abzuholen. Der AG ist darüber rechtzeitig parallel schriftlich darüber zu informieren.
Anschrift des Lagers der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (Manager der ÖB):
Rhenus AG & Co. KG
Lager Vattenfall
Berliner Straße 8
16727 Velten
Die Beleuchtungsanlagen sind mitschaltend. Deshalb ist für dieses Bauvorhaben keine Bereitstellung von Funkempfänger und Antennen durch den Beleuchtungsmanager erforderlich.
Für die Kabelübergangskästen sind EKM 2050 oder gleichwertig, von VattenfallBerlinLicht zugelassene Kästen, einzusetzen.
Der Bereitstellung bzw. der Materialeinkauf hat so zu erfolgen, dass die abschnittsweise zeitlich versetzte Aufstellung berücksichtigt wird. Eine Vergütung erfolgt erst
mit Inbetriebnahme der Anlagen, dementsprechend erfolgt keine vorzeitige Vergütung
des Materials aus der Bauphase 2 infolge Komplettbestellung.
Leistungsabgrenzungen
Grundsätzlich gelten folgende Leistungsabgrenzungen:
Lieferung und Montage der Elektrokabel für den Anschluss der neuen Maste im Kabelübergangskasten erfolgt durch die Stromnetz Berlin GmbH. Die Bereitstellung
sämtlicher anderer Materialien erfolgt durch den AN nach Beauftragung durch die
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt.
Zum Leistungsumfang gehören gegebenenfalls das Zwischenlagern und das Transportieren des Materials zur Baustelle. Der Montagebetrieb übernimmt mit dem Material auch die Haftung bis zur Abnahme der Beleuchtungsanlagen.
Alle Schaltarbeiten für den Abbau, temporären Rückbau und Neubau den betroffenen
Beleuchtungsanlagen hat in allen Bauphasen durch Vattenfall-BerlinLicht zu erfolgen.
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- 80 Bei der Ausführung der Montagearbeiten sind die geltenden Regeln der Technik zu
beachten:
•
die einschlägigen DIN-Vorschriften
•
die Vorschriften des VDE
•
die Richtlinien und Bestimmungen der Vattenfall Europe Netzservice GmbH
•
die einschlägigen orts-, gewerbe-, feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften, die Bauordnung sowie alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und
Sonderauflagen
Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung vom Auftraggeber die erforderlichen
Ausführungszeichnungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm ausgeführten Anlagen der öffentlichen Beleuchtung nach Fertigstellung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Manager der öffentlichen Beleuchtung gemäß den geltenden Regeln der Technik abnehmen zu lassen. Das angefertigte Abnahmeprotokoll ist
dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben. Festgestellte Mängel sind ohne weitere Vergütung sofort zu beheben. Ist eine Nachprüfung erforderlich sind die hierfür
entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen.
1.1.6.2.4 Bauablauf Straßenbeleuchtung
Die folgenden Arbeiten sind in getrennten Bauphasen auszuführen:
Bauphase 1
•
elektrisches Abklemmen der betroffenen Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht
•
Demontage der vier Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke auf der
gesperrten, westlichen Straßenseite sowie abtransportieren und zwischenlagern der Maste (Bereich Vorfertigungsfläche)
•
Demontage der zwei Bestandsmaste im Bereich der Widerlager auf der
Westseite der Rhinstraßenbrücke
•
Montage der vier zwischengelagerten Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke, an alter Position (Bereich Vorfertigungsfläche)
•
Montage der drei neuen Maste auf dem neuen westlichen Straßenüberbau
•
elektrisches Anklemmen der neu errichteten bzw. wiederhergestellten Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 81 Bauphase 2
•
elektrisches Abklemmen der betroffenen Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht
•
Demontage der vier Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke auf der
gesperrten, östlichen Straßenseite sowie abtransportieren und zwischenlagern der Maste (Bereich Vorfertigungsfläche)
•
Demontage der zwei Bestandsmaste im Bereich der Widerlager auf der Ostseite der Rhinstraßenbrücke
•
Montage der vier zwischengelagerten Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke, an alter Position (Bereich Vorfertigungsfläche)
•
Montage der drei neuen Maste auf dem neuen östlichen Straßenüberbau
•
elektrisches Anklemmen der neu errichteten bzw. wiederhergestellten Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht
Die Ausführung muss in Abhängigkeit vom Baufortschritt beim Brücken- und Straßenneubau erfolgen. Sie muss sich in den Gesamtbauablauf einordnen. Zu beachten
ist weiterhin die Ausführungszeit der Netzarbeiten durch Vattenfall-BerlinLicht.
1.1.6.3 StVO-Beschilderung
Die vorhandene verkehrsregelnde und wegweisende Beschilderung ist im Zuge der
provisorischen Verkehrsführung betroffen, muss teilweise geändert werden und ist
nach Herstellung der Teilbauwerke und Verkehrsfreigabe wieder einzurichten. An der
verkehrsbehördlichen Daueranordnung der StVO-Beschilderung gibt es keine Änderungen.
1.1.6.4 Fahrbahnmarkierungen
Die Markierungen der Rhinstraße sind wiederherzustellen und an die neuen Verkehrsführungen anzupassen.
Die Markierung der Fahrbahn erfolgt mit Leitlinien und Fahrstreifenbegrenzungen. Für
alle Erstmarkierung sind Vormarkierungen vorzunehmen.
Für die Fahrbahnmarkierungen werden vom AG keine weiteren Unterlagen / Markierungspläne zur Verfügung gestellt. Die Bestandsmarkierung ist vor den Abbruchleistungen vermessungstechnisch aufzunehmen und in der Technischen Bearbeitung
zum Straßenbau zu berücksichtigen. Soweit in den mitgereichten Unterlagen hinsichtlich der Markierung nicht anders angegeben ist, erfolgt die Markierung entsprechend
RMS1 und RMS2.
Die Längsmarkierung ist grundsätzlich maschinell herzustellen. Handarbeit ist nicht
zulässig.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 82 1.1.6.5 Lichtsignalanlagen (bauzeitlich und Endzustand)
Die Lichtsignalanlagen sind in den einzelnen Bauphasen und im Endzustand anzupassen.
1.1.7
Oberbauarbeiten Gleis 3 – Strecke 6071
1.1.7.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen
Der Abschnitt des Leistungsverzeichnisses umfasst alle Leistungen für den Oberbau
des Gleises 3 der Fernbahnstrecke 6071 im Bau- und Endzustand. Folgende wesentliche Leistungen sind in diesem Abschnitt erfasst:
• Oberbauleistungen für den Rückbau des Gleises
•
Oberbauleistungen für den Wiedereinbau des Gleises
•
Stopfmaßnahmen
1.1.7.2 Lage der Baustelle; Oberbauarbeiten Gleis 3
Das von der Baumaßnahme von km 6,0+88 bis km 6,1+80 betroffene Gleis 3 gehört
zur Strecke 6071 Berlin-Lichtenberg – Berlin-Wuhlheide.
Die Strecke ist eine elektrifizierte Hauptbahn. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem
Streckenabschnitt beträgt 60 km/h.
Zur Strecke laufen folgende Strecken parallel:
• Strecke 6006, Abzw Warschauer Straße – Strausberg (S-Bahn)
Gleis 1 in Richtung Biesdorfer Kreuz
Gleis 2 in Richtung Lichtenberg
•
Strecke 6078, Berlin-Wriezener Gbf – Kietz (DB-Grenze)
Gleis 4, beide Richtungen
•
Strecke 6072, Berlin Lichtenberg – Ahrensfelde
Gleis 6 in Richtung Ahrensfelde
Gleis 8 in Richtung Lichtenberg
Die Ent- und Versorgung des Gleises 3 mit Stoffen und Oberbaumaterial ist nur
schienengebunden möglich.
1.1.7.3 Bahnkörper
Der vorhandene Bahnkörper der Strecke 6071 ist begrenzt durch die Gleise 2 und 4
sowie die Mittelstützenreihe der SÜ Rhinstraße. Mit Randwegmaterial ausgebildete
Randwege sind nicht vorhanden. Der Schotter zu den Nachbargleisen liegt auf Höhe
Schwellenoberkante.
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Baubeschreibung
- 83 1.1.7.4 Oberbau
Es ist im Bestand folgender Oberbau im Gleis 3 vorhanden:
von km
von
Oberbau
Baujahr
k
m
6,040
6,082
Weiche 33, EW 54-500-1:12l
2012
6,082
6,092
Endschwellensatz W 33
2012
6,092
6,107
W54K-B90-1667
Schwelle/Schiene 2012
6,107
6,112
K54-BS66-1538
Schwelle 1989 / Schiene 2012
6,112
6,180
K49-BS66-1538
Schwelle/Schiene 1989/1990
Führungen und Fangvorrichtungen sind nicht vorhanden.
1.1.7.5 Tiefbau
Für den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraße wurde ein Geotechnischer Ergebnisbericht 2014 erstellt (Anlage: A_0_02).
Am Standort wurde eine relativ einfache Baugrundschichtung erkundet:
Direkt in der Gleisachse erfolgten keine Erkundungen. Auf das Vorhandensein einer
Schutzschicht unter dem Gleis 3 kann aus dieser Unterlage nicht geschlossen werden.
Auffüllung:
•
Schüttung mit Erdstoffen (enggestufte und schluffige bis stark schluffige Feinund Mittelsande, zum Teil auch geschiebemergelähnliche Böden) im Wechsel
mit bauschutthaltigen Böden
•
Auffüllungen bis in Tiefen von 5,50 m bis 8,20 m ab OK Gelände
•
Lagerungsdichte locker bis mitteldicht, im Fahrbahnbereich ist eine mitteldichte Lagerung wahrscheinlich
Direkt in der Gleisachse erfolgten keine Erkundungen. Auf das Vorhandensein einer
Schutzschicht unter dem Gleis 3 kann aus dieser Unterlage nicht geschlossen werden.
Die Baugrunderkundung zeigt einen Grundwasseranschnitt ab ca. + 37,00 m ü NHN
und damit ca. 10 m unter SOK.
Parallel zum Gleis 3 verlaufende Entwässerungsleitungen konnten den Bestandsunterlagen nicht entnommen bzw. in der Örtlichkeit nicht festgestellt werden. Am
km 6,1+52 unterquert eine Entwässerungsleitung mit einer Mindestüberdeckung von
ca. 1,50 m das Gleis 3. Mit der Errichtung der Baustraße auf dem gleisfreien Schot-
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Baubeschreibung
- 84 terplanum erfolgen keine Änderungen am Unterbau und an der vorhandenen Entwässerungssituation.
1.1.7.6 Bauablauf
Die Herrichtung von Gleis 3 als Baustraße ist fast für die gesamte Bauzeit erforderlich.
1.1.7.7 Sicherungsmaßnahmen
Die Sperrung von Gleis 3 erfolgt vom Ra10 km 5,145 bis zum Grenzzeichen der Weiche 42. Das Gleis 4 wird im Bereich der Baustelle mit einer Festen Absperrung gesichert.
1.1.7.8 Stoffe / Bauteile
Alle zur Realisierung der Gleisbaumaßnahme ausgeschriebenen Leistungen benötigten Materialien sind durch den AN beizustellen. Sie müssen den EU-Spezifikationen
und den Einbaubestimmungen der DB AG entsprechen und von der DB Netz AG sowie dem EBA zugelassen sein.
1.1.7.9 Verwendung gewonnener Materialien und Reststoffe
Hinsichtlich der Entsorgung ist folgendes vorgesehen:
Schwelle BS66
Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN
Schiene S49 (Schrott)
Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN
Schotter (Ausbau nur soweit, wie für die
Herstellung des Verlegeplanums erforderlich)
Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN
Geokunststoff (Geotextil zwischen Schotter
und Baggermatten)
Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN
Keine Beprobung des Schotters durch AN
Nicht für die Wiederverwendung vorgesehene Stoffe sind vollständig und restlos von
der Baustelle zu entfernen und, gemäß den gesetzlichen Vorschriften sach- und
fachgerecht zu entsorgen.
1.1.7.10 Mineralische Materialien inkl. Eignungs- und Gütenachweise
Für alle zum Einbau im Bauvorhaben vorgesehenen Materialien z.B. Schotter ist die
Umweltverträglichkeit nachzuweisen. Dazu ist eine aktuelle chemische Analytik (nicht
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Baubeschreibung
- 85 älter als 1 Jahr) nach der im jeweiligen Bundesland gültigen Technischen Regeln der
LAGA vorzulegen, die von einem akkreditierten Labor erstellt wurde.
Für Materialien, die einer regelmäßigen Güteüberwachung unterliegen, genügt die
Vorlage der entsprechenden Überwachungszertifikate. Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter und Recyclingschotter sind zusätzlich die Anforderungen der Altschotterrichtlinie (RIL 880.4010 „Bautechnik; Verwertung von Altschotter“) und der DB-Standards DBS 918061 „Technische Lieferbedingungen Gleisschotter“ der DB AG einzuhalten.
1.1.7.11 DB-spezifische Angaben
Eignungsprüfungen
Sofern für die zur Verwendung gelangenden Baustoffe und Baustoffgemische Eignungsnachweise und/oder Erst- bzw. Eignungsprüfungen oder Zulassungsbescheide
erforderlich werden, sind diese mindestens 10 Werktage vor der ersten Verwendung
des Baustoffes/Baustoffgemisches der Bauüberwachung mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen.
Eigenüberwachungsprüfungen
Eigenüberwachungsprüfungen sind durch den AN so zu organisieren, dass eine qualitätsgerechte Bauausführung gewährleistet ist. Die Ergebnisse sind auf Anforderung
der Bauüberwachung zu übergeben.
Kontrollprüfungen
Die Verpflichtungen des AN aus den Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen
werden durch die Kontrollprüfungen des AG nicht eingeschränkt.
Abnahmen
Die Abnahme Gleisbau erfolgt nach VOB, Teil B, §12. Es gilt Ril 824.810 bzw.
Ril 824.2310, Anhang 3 und nach der darin festgelegten Frist nach Erreichen der erforderlichen Gleisbelastung.
1.1.7.12 Ergänzende Ausführungsbestimmungen
Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Bestimmungen und den bisherigen Angaben
•
Gleisbauarbeiten nach BVB § 16.4 und DIN 18325
1.1.7.13 Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen
Durch den AG wird die Ausführungsplanung Ersatzneubau Südliche Rhinstraßenbrücke, Anteil Bahnanlagen Strecke 6071, Gleis 3 gestellt.
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Baubeschreibung
- 86 1.1.7.14 Vermessung
Für die Bahnanlagen gilt Ril 883 und das Handbuch 88301 „Handbuch Eisenbahnvermessung“.
Der AN hat der DBAG alle im Rahmen der Vermessungsarbeiten verwendeten und
entstandenen Unterlagen vollständig und systematisch geordnet als Grundlage für
die Einarbeitung in das DB GIS zu übergeben.
Gleiserneuerung
Folgende Vermessungsarbeiten sind durch den AN durchzuführen:
• Kennzeichnen der Trassenhauptpunkte am Gleis (UA, UE, BA, BW, BE, AA,
NW, AE).
• Bauvermessung/ Absteckung Gleis 3
• Schlussvermessung für die Gleise 1, 2, 3, 4, 6 und 8 im Bereich des Stopfgangs
• Sicherung und Wiederherstellung der Gleisvermarkung
1.1.7.15 Bestandsunterlagen und Dokumentation
Die DBAG benötigt für den Betrieb der Anlage eine vollständige Dokumentation. Diese Dokumentation muss so beschaffen sein, dass die DBAG in der Lage ist, seinen
gesetzlichen Anforderungen, insbesondere denen nach VV Bau, VV Bau - STE nach
zu kommen, Betrieb, Erhaltung und Instandhaltung / Instandsetzung durchzuführen.
Das Vorliegen der Dokumentation ist aufgrund nationaler wie europarechtlicher Vorgaben, insbesondere der VV Bau, VV Bau - STE Voraussetzung einer endgültigen
Inbetriebnahme der fertiggestellten Anlage.
Bestandsdokumentation Ingenieurbau/ Verkehrsanlagen
Die Bestandsunterlagen sind gemäß Ril 885, Ril 809, TM 01-07 und nach ZTV-ING,
Teil 1, Abschnitt 2, Punkt 4 anzufertigen.
Alle Unterlagen sind durch den AN und die Bauüberwachung abzuzeichnen. Als Bestandsunterlagen sind zu übergeben:
•
•
die handrevidierten Ausführungspläne,
die daraus gefertigten Bestandsunterlagen, Dateiformat DWG und PDF
Lieferung auf CD und 1-fach in Papierform.
Jede CD-ROM ist mit einem Verzeichnis aller Dateien, deren Format und der verwendeten Programmversion zu übergeben.
1.1.7.16 Baubeschreibung
Gleistiefbau
Es sind keine Leistungen am Gleistiefbau vorgesehen, da das Schotterbett nicht vollständig zurückgebaut wird und Grundschotter verbleibt.
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- 87 Entwässerung
Mit dem Rück- und Neubau des Gleises 3 ergeben sich keine Veränderungen an den
Entwässerungsanlagen. Der vorhandene Entwässerungsschacht und die vorhandene
Querung am km 6,1+52 sind vor Beschädigung zu schützen.
Oberbau - Allgemeines
Für die Oberbauarbeiten gelten die Bestimmungen der Ril 820 und der Ril 824 der
DB AG.
Die Trassierung bleibt unverändert.
Das Verfahren zum Rück- und Wiederaufbau des Gleises 3 obliegt unter Beachtung
der örtlichen und baubetrieblichen Verhältnisse, dem vorgegebenen Bauablauf sowie
den Möglichkeiten der Baulogistik dem AN und ist mit dem AG abzustimmen.
Oberbau - Trassierung – Umbaugrenzen
Anpassungen der Achse bzw. der Gradienten sind für das Gleis 3 nicht vorgesehen.
Gemäß Aussage der DB AG (01/2015) sind die aufgemessenen Punkte als SollGleislage zu verwenden.
Oberbau - Rückbau
Für die Errichtung der Baustraße ist das Gleis 3 von der letzten durchgehenden
Langschwelle der Weiche 33 km 6,0+88 bis zum km 6,1+80 zurückzubauen. Die vorhandenen Fahrschienen sind am km 6,082 (WE Weiche 33) und am km 6,202 zu
trennen.
Die ausgebauten Schienen S54 sind zur Wiederverwendung im gesperrten Gleis 3
zwischen bauzeitlicher Rampe und Weiche 42 zu lagern. Schienen S49 sind zu verschrotten.
Die Kurzschwellen der Weiche 33 sowie die zum Wiedereinbau vorgesehenen B90Schwellen sind ebenfalls bauzeitlich zwischen der Rampe und Weiche 42 zu lagern.
Die ausgebauten Schwellen BS66 Herstellungsjahrjahr 1990 sind zu entsorgen.
Der Schotter ist bis zum Grundschotter (10 cm unter Unterkante wiedereinzubauende
Schwelle) nach Rückbau der Baustraße auszubauen.
Oberbau - Neubau
Für die Errichtung der Baustraße ist das Gleis 3 von der letzten durchgehenden
Langschwelle der Weiche 33 km 6,0+88 bis zum km 6,1+80 zurückzubauen. Die vorhandenen Fahrschienen sind am km 6,082 (WE Weiche 33) und am km 6,202 zu
trennen.
Die Oberbaumaterialien (Schwellen, Schienen, Schotter), welche neben den ausgebauten Stoffen noch zusätzlich erforderlich werden, werden nicht durch den AG beigestellt.
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Baubeschreibung
- 88 Es ist folgender Oberbau einzubauen:
von km
6,088
6,092
bis km
Oberbau
Bemerkung
6,092
Kurzschellen
von W 33
Kurzschwellen aus Bestand
Führung mit
Fangvorrichtung
Schwellen für Führung und Fangvorrichtung neu
6,151
Fahrschiene S54 aus Bestand ab WE
Fahrschiene S54 aus Bestand und neu
6,151
6,166
W54-B90-1667
Schwellen W54-B90 aus Bestand
Fahrschiene S54 neu
6,166
6,180
W54-B70-1667
Schwellen W14K B70 neu
Fahrschiene S54 neu
6,180
6,202
K54-BS66-1667
Fahrschiene S54 neu
6,202
Schienenwechsel S54/S49
Das Gleis 3 ist gemäß Ril 824.5010 zu Schweißen und nach Ril 824.2310 zu Richten
und zu Stopfen.
Zusätzlich zu den Richt- und Stopfarbeiten für den Wiederaufbau von Gleis 3 sind
noch folgende Stopfarbeiten durchzuführen:
Gleis,
von km
bis km
Weiche
Länge
Bemerkung
[m]
Gleis 1
6,0+40
6,3+00
260
Gleis 2
6,0+40
6,3+00
260
Maschinelles Stopfen nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an der SÜ
bzw. bei Verschlechterung der Gleislage während der Baumaßnahme
Gleis 3
6,0+10
6,4+00
390
Belastungsstopfgang
6,0+50
6,4+60
410
Maschinelles Stopfen nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an der SÜ
bzw. bei Verschlechterung der Gleislage während der Baumaßnahme
6,0+10
6,4+70
460
und Weichen 33
und 42
Gleis 4
und Weichen 34,
36, 39, 41,
44
Gleis 6
und Wei-
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 89 chen 32,
35, 40, 46
Kreuzung
48
Gleis 8
5,9+60
6,5+10
470
und Weichen 31,
43, 47
Führung und Fangvorrichtung
Aufgrund des vorhandenen Abstandes der Gleisachse von Gleis 3 zur Mittelstütze
von a ≤ 3,00 m ist gemäß Ril 804.5301 eine einseitige Führung mit Fangvorrichtung
erforderlich (Iog 54.06.0060). Beginn und Ende der Führungen mit Fangvorrichtung
haben gemäß Ril 820.2040 Abs. 8 (2) mindestens 10,80 m vor dem schützenden
Bauwerk zu liegen.
Die Lage ist wie folgt:
- km 6,0+92 Ende Endschwellensatz Weiche 33
- km 6,0+92 Anfang Fangvorrichtung
- km 6,0+98 Anfang Führung (bahnlinks)
- (km 6,1+06 Anfang Mittelstütze)
- (km 6,1+39 Ende Mittelstütze)
- km 6,1+45 Ende Führung (bahnlinks)
- km 6,1+51 Ende Fangvorrichtung
Die Führungsschiene S54 ist innenliegend und befindet sich neben der linken Schiene.
Bettung
Der Schotter ist soweit abzutragen, dass der abgelegte Gleisrost ca. 10 cm unter
Soll-SOK liegt. Sollte beim verbleibenden Schotter eine Verunreinigung durch die
Ramm- und Bohrarbeiten festgestellt werden, ist durch die Bauüberwachung eine
Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Es ist entsprechend Ril
820.2010A05 RC- oder Neuschotter einzubauen (RC-Schotter als Grundschotter,
Neuschotter als Stopfschotter).
Ein Befahren des eingebauten Schotterverlegeplanums nach dem Planieren mit
Fahrzeugen oder Baugeräten ist nicht zugelassen.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 90 Schweißarbeiten
Die Gleise sind lückenlos zu verschweißen.
Schweißarbeiten dürfen nur von solchen Schweißfachfirmen und deren Schweißern
ausgeführt werden, die für diese Leistungen nach den Vorgaben der Richtlinien der
DB AG zertifiziert / zugelassen sind. Bei den Schweißarbeiten sind die Bestimmungen der Ril 824 bzw. der DS 820/0142 und DS 820/06 zu beachten. Sämtliche ausgeführten Oberbauschweißungen sind schalltechnisch zu überprüfen. Das Prüfungsergebnis ist der DB AG noch vor der Inbetriebnahme-Abnahme schriftlich zu übergeben.
Stopf- und Richtarbeiten
Die Stopf- und Richtarbeiten dürfen nur mit bei der DB AG zugelassenen Baumaschinen durchgeführt werden, die mit einem MKS ausgerüstet sind.
Bei den Stopf- und Richtarbeiten ist die Ril 824 zu beachten.
Vermessung Gleise und Weichen
Ausgehend von den durch den objektbezogenen Lage- und Höhenfestpunkten sowie
Hauptachsen hat der AN alle für die planmäßige Ausführung der Oberbauarbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten (Berechnung und Detailabsteckung zur Bauausführung) und der erforderlichen Anschreibungen in eigener Verantwortung nach den
anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Erstellung eines Messprogrammes für die im Betrieb befindlichen Gleise
Der AN hat ein Messprogramm für die messtechnische Überwachung der im Betrieb
befindlichen Gleise 1, 2, 4, 6 und 8 zu erstellen. Das Messprogramm ist mit der
DBAG abzustimmen und von der DBAG bestätigen zu lassen. Übergabe der Unterlagen 3-fach zur Abstimmung bei der DBAG 8 Kalenderwochen nach Auftragserteilung.
Die Anpassung des Messprogramms in der Bauphase (auch mehrfach) ist in den
Einheitspreis einzurechnen.
Ladearbeiten
Zur Vermeidung von Materialbeschädigungen sind zum Abladen und Transport der
Oberbaustoffe ausschließlich zugelassene und bewährte Vorrichtungen zu verwenden.
Das Anschlagen der Last muss sicher und materialschonend erfolgen. Verbiegungen,
Einkerbungen und andere Beschädigungen sind auszuschließen.
Zur Vermeidung von Materialbeschädigungen an den Schienen dürfen nur Hebezeuge von Betreibern eingesetzt werden, die den Nachweis für die Verwendung von Traversen mit geeigneten Anschlagmitteln (Hebebändern, Schienenzangen mit Kunststoffbacken) erbracht haben.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 91 Schienen größer 10 m bis max. 30 m Länge dürfen nur unter Zuhilfenahme einer zugelassenen Traverse mit mindestens vier Aufhängepunkten bewegt werden.
Das Verziehen der Schienen über den Gleisrost ist untersagt.
Sämtliche v. g. Leistungen und daraus resultierende Erschwernisse sind in die Leistungspositionen einzurechnen.
Weiterhin sind das behelfsmäßige Laschen von Gleisstößen einschließlich Beistellen
von Schraubzwingen und Laschen als Nebenleistung in die Leistungspositionen einzurechnen.
1.1.7.17 Baustraße
Der Rückbau von Gleis 3 dient hauptsächlich zum Abbruch der Mittelstützen und
Neubau der Wandscheiben zwischen Gleis 2 und Gleis 3 und der hierfür erforderlichen Zuführung der Bautechnik wie z.B. Ramm- und Bohrgerät und Bagger. Vom AN
ist auf dem Schotterbett des zurückgeboten Gleises 3 eine Baustraße aus Baggermatten anzulegen.
Der Schotter ist von km 6,0+88 bis km 6,1+56 nach Rückbau des Gleises einzuebnen. Als Schutz vor Verschmutzung des verbleibenden Schotters ist ein Geokunststoff mit der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 5 auszurollen. Darauf sind zur Verteilung der Last und zur Vermeidung von Einprägungen des Raupenfahrwerks in das
vorhandene Schotterbett Baggermatten zu verlegen. Die Baggermatten werden quer
zur Fahrtrichtung angeordnet. Für die Transportstellung des Gerätes ist eine Länge
der Matten von 3,00 m vorgesehen. Zur erforderlichen Verbreiterung der Standfläche
des Bohrgeräts für die Arbeitsstellung wird die Fläche im Bereich des Bauwerks um
einen Meter entsprechend Baufortschritt mit weiteren Baggermatten ergänzt.
1.1.8
Kabel- und Leitungsbau – Straße/Brücke
1.1.8.1 Art und Umfang
Folgende Leitungsbetreiber sind im Bereich der Rhinstraße beteiligt:
•
Berliner Wasserbetriebe (BWB) - Straßenentwässerung
•
Vattenfall Europe Netzservice GmbH (Vattenfall)
•
Vattenfall Europe Netzservice GmbH BerlinLicht (Vattenfall-BerlinLicht)
•
Deutsche Telekom (Telekom)
•
Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (Kabel Deutschland)
•
Alliander Stadtlicht GmbH (Alliander)
•
Versatel GmbH (Versatel)
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 92 Eine Aufstellung der bestehenden Kabel und Leitungen ist in der BB unter Pkt. 2.10.2
zu finden. Folgende Leitungen bzw. Kabelschutzrohre (KSR) sind dafür in die neuen
Überbauten zu integrieren:
westlicher Straßenüberbau:
• 1x KSR DN110 Vattenfall BerlinLicht (Straßenbeleuchtung)
• 1x KSR DN110 Alliander (LSA-Überweg Brücke)
• 8x KSR DN110 für Deutsche Telekom
• 7x KSR DN140 für Vattenfall (Strom)
• 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200
westlicher Straßenbahnüberbau:
• 6x KSR DN110 für BVG
• 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 - Bahnsteig
• 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 – Gleistrog Straßenbahn
östlicher Straßenbahnüberbau:
• 7x KSR DN110 für BVG
• 2x KSR DN110 Versatel
• 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 - Bahnsteig
• 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 - Gleistrog Straßenbahn
östlicher Straßenüberbau:
• 1x KSR DN110 Vattenfall BerlinLicht (Straßenbeleuchtung)
• 1x KSR DN110 Alliander (LSA-Überweg Brücke)
• 15x KSR DN140 für Vattenfall (Strom)
• 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200
1.1.8.2 Einbau Kabelschutzrohre (KSR)
Alle erforderlichen Durchdringungen in den Querträgern der Überbauten und anzuschweißende Befestigungsschienen bzw. Abhängepunkte müssen gemäß den Angaben der Leitungsbetreiber bzw. der BVG durch den AN bei der werkstattseitigen Vorfertigung der Stahlbauelemente umgesetzt werden.
Der AN ist für die Bereitstellung und Montage der Ankerschienen an den vier Überbauten zuständig.
Der AN muss die Aufständerung der Überbauten auf der Vormontagefläche gegenüber der Geländeoberfläche so planen, dass eine Arbeitshöhe von ca. 2 m unter den
Fahrbahnblechen zur Verfügung steht. Hierdurch wird das stehende Arbeiten bei der
Verlegung/Montage der KSR ermöglicht.
Die Kammerwanddurchführungselemente, welche teilweise durch die Leitungsbetreiber gestellt werden, sind durch den AN einzubauen und über die gesamte Bauzeit
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 93 gegen Beschädigungen zu schützen. Für den Einbau der Durchführungselemente in
den Kammerwänden der Widerlager ist eine sehr hohe Genauigkeit beim Einbau
durch den AN sicherzustellen. Die Einbauteile sind an den Schalungen entsprechend
lagezusichern. Vor den jeweiligen Betonagen sind Kontrollmessungen durch den AN
erforderlich.
Die Durchführungen durch die Kammerwände sind vor der Verfüllung des Widerlagers temporär zu verschließen.
Die Komplettierung der Rohrdurchführungen mit dem Einbau der Dichtungselemente
sowie der Lückenschluss zwischen den KSR am Überbau hin zu den Kammerwänden erfolgt durch die Leitungsbetreiber bzw. durch die BVG, mit Ausnahme der erforderlichen Bauteile von Vattenfall BerlinLicht. Diese sind durch den Auftragnehmer
einzubauen.
Für diese Komplettierungsarbeiten sind den Leitungsbetreibern bzw. der BVG mindestens 2 Kalenderwochen uneingeschränkter Zutritt zu den Widerlagern zu gewähren (siehe auch BB, Pkt. 1.1.1.2).
Angaben zur den KSR-Konstruktionen der einzelnen Leitungsbetreiber bzw. der BVG
sowie zur Bereitstellung von Befestigungselementen und Einbauteilen sind in dieser
Baubeschreibung unter Pkt. 3.5.16 aufgeführt.
1.1.8.3 Einbau Entwässerungsleitungen
Die Entwässerungsleitungen werden über angeschweißte Haltepunkte und Abhängungen bzw. mit Montageschienen und Auflagerkonsolen an den Überbauten befestigt. Der AN ist für die Bereitstellung und Montage dieser Haltekonstruktionen zuständig. Die genaue Lage der Befestigungspunkte sowie von allen erforderlichen Aussparungen für die Entwässerungsleitungen sind im Zuge der Ausführungsplanung durch
den AN festzulegen.
Der Einbau der Entwässerungsleitungen, inkl. den erforderlichen Leitungsübergängen
zu den Widerlagern sowie der Kammerwanddurchführungen in den Widerlagern erfolgt durch den AN.
In den Kammerwänden werden für die Rohrdurchführungen Faserzementrohre (FZR)
DN400 eingebaut. Die genaue Lage der FZR ist im Zuge der Ausführungsplanung
durch den AN festzulegen, unter Beachtung der geplanten Schleppplatten in den
Straßen- und Gleisbereichen. Es sind Stahlschutzrohre DN300 unter den Schleppplatten herzustellen. Die Abdichtung zwischen den Entwässerungsrohren DN200, den
Stahlschutzrohren DN300 und den FZR DN400 gegen nichtdrückendes Wasser erfolgt jeweils durch Ringraumdichtungen.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 94 1.1.8.4 Kabeltiefbau und Erdarbeiten
Die Kabelschutzrohre bzw. die Schutzrohre von Leitungen im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen/Widerlagerbaugruben sind durch die Versorgungsunternehmen
bzw. durch die BVG in Eigenregie zu verlegen. Es ist zu beachten, dass die Herstellung der Schalung, die Herstellung der Bewehrung und die Betonage der Schleppplatten jeweils erst nach Verlegung aller Kabel und Leitungen erfolgen kann.
Für 1 Kalenderwoche sind den Leitungsbetreibern bzw. der BVG die entsprechenden
Bereiche hinter den Widerlagern für ihre Arbeiten zu überlassen. Die erforderlichen
Arbeiten der Versorgungsunternehmen bzw. der BVG umfassen:
•
Aushub der Leitungsgräben im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen und
darüber hinaus
•
Einbau der Kabelschutzrohre, der Leitungen und der Schutzrohre im Bereich
der Widerlagerhinterfüllungen und darüber hinaus
•
Verbindung der Kabelschutzrohre, der Leitungen und der Schutzrohre und an
die Einbauteile der Kammer- /Flügelwände, inkl. Einbau der Abdichtungselemente
•
Verfüllung der Leitungsgräben und Verdichtung
Die Verlegung der Entwässerungsleitungen der einzelnen Überbauten im Bereich der
Schleppplatten muss ebenfalls in diesem Zeitfenster durch den AN erfolgen. Der AN
hat dabei folgende Arbeiten auszuführen:
•
Aushub der Leitungsgräben im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen und
darüber hinaus
•
Aushub der Gruben für den Einbau der Übergabeschächte DN1000 (RO1,
RO3, RW1 und RW3) und der KG-Abwasserschächte DN400 (RO2 und RW2)
•
Einbau der Entwässerungsrohre im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen und
darüber hinaus
•
Anschluss der Entwässerungsleitungen an die eingebauten Schächte
•
Verfüllung der Leitungsgräben und Schachtgruben, inkl. Verdichtung
Der Anschluss der Übergabeschächte an die öffentlichen Abwasserleitungen erfolgt
durch die Berliner Wasserbetriebe in Eigenleistung und ist nicht Bestandteil dieser
Ausschreibung (siehe BB, Pkt. 1.1.1.3).
1.1.8.5 Leitungen, Kabelschächte, Kabelschutzrohre
Die Leitungen, Kabelschächte und Kabelschutzrohre der Leitungsbetreiber werden
außerhalb der Brücke durch die Leitungsbetreiber vor, während oder nach der Baumaßnahme rück-, um- und teilweise neugebaut.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 95 1.1.9
Kabel- und Leitungsbau – DB AG
Folgende Leitungsbetreiber sind im Bereich der Gleisanlagen der DB AG beteiligt:
•
DB Energie
•
DB Netz AG
•
DB KT GmbH
•
Vodafone
Eine Aufstellung der bestehenden Kabel und Leitungen ist im Abschnitt 2.10.2 zu finden.
Die Entwässerungsanlagen der DB AG (Schächte) sind zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen.
Erforderliche Rückbaumaßnahmen einzelner Entwässerungsanlagen (Tiefenentwässerung unterhalb der Widerlager und Entwässerungsleitung am Mittelpfeiler) im Zuge
des Ersatzneubaus der Widerlager bzw. der Mittelunterstützungen sind nach Beendigung der Baumaßnahme analog dem Bestand wieder herzustellen.
1.1.10
Neubau Treppen zwischen BVG-Haltestellen und S-Bahnsteig
Allgemeines
Es sind viertelgewendelte Treppen aus insgesamt jeweils 3 Treppenläufen, mit je einem Haupt- und einem Zwischenpodest herzustellen.
Zum einen ist das Lichtraumprofil der S-Bahn (S-Bahngleis 1) einzuhalten und zum
anderen der Abstand der Treppenkonstruktion zur Bahnsteigkante (S-Bahngleis 2)
von 2,50 m.
Zur Überwindung der Höhendifferenz sind je Treppe insgesamt 29 Stufen erforderlich. Das Verhältnis Stufenhöhe/Auftrittsbreite beträgt 18,0/28,0 cm. Die Treppenlaufbreite beträgt 1,80 m und die Gesamtbreite der Treppen, inkl. beidseitig angeordneter
Kehrrinnen, ergibt 2,48 m. Das Treppenauge im Deckblech des Bahnsteiges hat eine
Breite von 2,58 m so dass ein Einheben der vorgefertigten, oberen Treppenabschnitte möglich ist.
Die Treppen sind jeweils in zwei Abschnitten herzustellen. Die unteren Treppenabschnitte umfassen je 9 Stufen und das anschließende Hauptpodest. Dazu gehören je
2 Stützen im Bereich des Treppenantritts und je 4 Stützen unter dem Hauptpodest.
Die oberen geraden Treppenabschnitte bestehen aus je 2 x 10 Stufen. Nach den ersten 10 Stufen ist jeweils ein Zwischenpodest herzustellen.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 96 Im Bereich des An- und Austritts der Treppen beträgt das Quergefälle am
S-Bahnsteig und an den Straßenbahnsteigen jeweils 0 %. Dieses 0 %-Gefälle wird
nach ca. 1,00 m an das Regelquergefälle der jeweiligen Bahnsteige angepasst.
Gründung
Die Treppen sind im Bahnsteigkorpus des S-Bahn-Haltepunktes Friedrichsfelde Ost
zu gründen. Gemäß den vorliegenden Bestandsunterlagen besteht der Bahnsteig aus
gleisparallelen, U-förmigen Fertigteilrahmen (Hauben) mit einer Breite von ca. 2,75 m.
Dazwischen befindet sich eine Bodenauffüllung auf einer Breite von ca. 4,30 m. Die
Gründungsebene der innenliegenden Fertigteilstiele liegt bei 2,20 m unter OK Bahnsteig.
Es sind bewehrte Fundamentbalken zur Aufnahme der angedübelten Treppenstützen
herzustellen. Je Fundamentbalken sind 2 Stützen herzustellen.
Die Herstellung der Gründungen erfordert den Rückbau des ca. 14cm dicken Bahnsteigbelages (Beton B300) sowie die Anordnung von Verbauten.
Tragkonstruktion
Die Haupttragkonstruktion der Treppen ist aus geschlossenen Rechteckrohrprofilen
herzustellen. Die quadratischen Stützenprofile 180x6,3 mm sind im Bereich der Treppenantritte mit den quadratischen Querträgerprofilen 200x6,3 mm und im Bereich der
Hauptpodeste mit den Hauptträger-Rechteckprofilen 300x200x6,3 mm zu verschweißen. Die Stützen sind als Pendelstützen auszubilden und durch Diagonalverbände
untereinander auszusteifen.
Am jeweiligen Treppenaustritt, im Übergang zu den Straßenbahnsteigen, sind zusammengesetzte, rechteckige Querträger 400x100x8 mm herzustellen. Zwischen den
Querträgern der Brücken und der Treppen sind Übergangskonstruktionen anzuordnen.
Die Stufen der Treppen sind geschlossen und sind aus abgekanteten Blechen herzustellen. Die Trittstufen spannen zwischen den Setzstufen und tragen somit hauptsächlich über die kurze Spannweite ihre Lasten ab. Zudem wirken sie für die Setzstufen stabilisierend und übernehmen eine Flanschwirkung bei deren Lastabtrag.
Die Setzstufen tragen die Lasten der Trittstufen zu den seitlichen Abschlussblechen
ab. Diese leiten die Lasten in die Konsolbleche ein, die sie über die Kehrrinnen in die
Wangen weiterleiten.
Die Zwischenpodeste sind Teil der oberen Treppenläufe und sind geschlossen auszubilden.
Die Podeste sind 90 cm breit. Es sind je zwei tragende Bleche anzuordnen. Die Bleche tragen die Lasten direkt zu den Treppenwangen ab. An den Podesten sind keine
tiefer liegenden Kehrrinnen herzustellen.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 97 An die Hauptpodeste der unteren Treppenabschnitte sind die zwei oberen Treppenläufe mit Zwischenpodest anzuschließen. Die Hauptpodeste sind auf je 4 Stützen
aufzulagern. Die Hauptpodestplatten sind umlaufend an den Hauptträgern zu lagern
und durch Steifen an den Unterseiten zu verstärken.
Materialien
Beton:
Fundamentbalken Treppen
C25/30
XC2, WF
Sauberkeitsschicht
C12/15
X0, WF
Stahl:
Betonstahl
B500B
Treppen
S235 JR
Handläufe
Edelstahl Mat. Nr. 1.4401
Glas:
Treppengeländer
VSG mit 2x 6mm ESG (transparent)
Bahnsteiggeländer(Treppenauge)
VSG mit 2x 6mm ESG (transparent)
Korrosionsschutz
Der Korrosionsschutz der einzelnen Treppenbauteile ist nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2 herzustellen:
•
Sichtflächen Tragkonstruktion – Bauteil Nr. 1.3.1 b), System 1
•
Unterseite Stufen/Podeste – Bauteil Nr. 1.3.1 b), System 1
•
Oberseite Stufen/Podeste – Bauteil Nr. 1.1.4 b), System 1
alle horizontalen Laufflächen rutschhemmend (R 11) ausbilden
•
Geländer – Bauteil Nr. 3.1 b), System 1
•
Baustellenstöße – Bauteil Nr. 5.2.2, System 1
Farbton der Deckbeschichtung: DB 702
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 98 Absturzsicherung, Schutzeinrichtungen
Die Geländer an den Treppen und Podesten sind mit einer Höhe von 1,00 m herzustellen.
Die rechteckigen Geländerpfosten sind mittig auf der Oberseite der Längsträger zu
befestigen. Die Befestigung der Geländerpfosten ist in Anlehnung an RiZ A-GEL 30
(RiL 804.9060, DB AG) auszuführen.
Die seitlichen Einfassungen der Treppenöffnungen werden analog den Treppengeländern ausgeführt.
Die Füllungen zwischen den Geländerpfosten sind aus Verbundsicherheitsgläsern
(VSG) herzustellen. Die VSG sind aus 2 Scheiben Einscheibensicherheitsglas (ESG)
und zwischengeklebter Folie herzustellen.
Die VSG-Scheiben werden durch eine umlaufende Klemmkonstruktion 4-seitig gelagert. Zwischen den VSG-Scheiben und der umlaufenden Klemmkonstruktion sind
dauerelastische Kunststoffbänder einzubauen, um einen direkten Kontakt zwischen
den beiden Materialien zu verhindern.
Ausstattung
Gemäß Ril 813.0202, Abschn. 5, Abs. (9) der DB AG sind beidseitig der Treppenstufen Kehrrinnen mit einer Breite von jeweils 14 cm anzuordnen. Diese Kehrrinnen
werden nicht auf den Podesten weitergeführt.
Es sind beidseitig der Treppen Handläufe vorzusehen. Sie sind in einer Höhe von
85 cm über OK Treppenstufe anzuordnen. Die Handläufe sind 30 cm über die unterste und oberste Stufe hinauszuführen. Für die Ausführung der Handläufe sind die Vorgaben der Ril 813.0202, Abschn. 5, Abs. (8) und der TM 2014-03 I.SBB zu beachten.
Die offenen Bereiche unter den Podesten und Treppenläufen mit weniger als 2,30 m
Durchgangshöhe sind im Aufenthaltsbereich der S-Bahnhaltestelle zu sichern. Zur
Abgrenzung sind Mattenzäune zu verwenden (vertikale Stäbe), die direkt an die
Treppenkonstruktionen anzuschließen sind. Die Zaunpfähle sind auf die Betonoberfläche des Bahnsteiges aufzudübeln.
An den Treppenantritten sind auf dem S-Bahnsteig vor jeder Treppenanlage Entwässerungsrinnen mit Kiespackungen als Versickerungsmöglichkeit herzustellen.
Die Kiespackungen sind bei der Wiederverfüllung im Bahnsteigkorpus in PE-HD
Schächten DN400 einzufassen.
An den Treppenantritten am S-Bahnsteig sind an jeder Treppenanlage Portale zur
Aufnahme von Wegweisungen herzustellen.
In den rechteckigen Hauptträgern der Treppenanlage sind jeweils ein Leerrohr DN 63
einzubauen.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 99 Durch den Neubau der Treppen ist das vorhandene taktile Leitsystem für Blinde und
Sehbehinderte auf dem S-Bahnsteig anzupassen bzw. zu ergänzen. Es sind die Vorgaben Ril 813.0205 der DB AG zu beachten.
Die Treppenanlagen sind in das Gesamterdungskonzept zu integrieren. In den Fundamentbereichen und am Übergang zu den Überbauten sind Erdungsfestpunkte und
Erdungsverbinder vorzusehen.
Die Ausführungsplanung und der geplante Bauablauf sind mit dem Anlagenmanagement der DB Station & Service abzustimmen.
1.2
Ausgeführte Vorarbeiten
1.2.1
Beweissicherung
Vorlaufende Beweissicherungen sind nicht durchgeführt worden.
1.2.2
Vermessung
Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, das Schaffen der notwendigen Festpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen, das Urgeländeaufmaß
und das Abstecken des Baufeldes sind Sache des Auftraggebers. Der AG gibt geprüfte Koordinaten der Hauptachsen vor. Der schriftliche Abruf dieser Vorleistung des
AG hat 6 Kalenderwochen vor dem Zeitpunkt, an welchem diese vom AN benötigt
werden, zu erfolgen.
Die Sicherung dieser Punkte und Achsen, alle baubegleitenden Absteckungs- und
sonstige Vermessungsarbeiten, die für die Realisierung der geplanten baulichen Anlage erforderlich werden sowie sämtliche erforderlichen Vermessungsarbeiten zur Erstellung der Abrechnungsunterlagen und der Eigenüberwachung sind Sache des AN.
Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistungsposition
für die Vermessung einzurechnen.
Die Vermessung aller Gleisanlagen (DB AG und BVG), OL-Maste, usw. vor, während
(Verlaufsmessungen) und nach relevanter Bautätigkeiten (wie z.B. Einbringen Verbauten, Aushubarbeiten, Abbrucharbeiten) sowie des Endzustandes erfolgt durch den
AN. Hierfür ist vor Durchführung der Vermessungen ein QS-Programm aufzustellen.
An den Oberleitungsmasten wurden in der Bauphase 0 bereits Messmarken befestigt.
Diese sind bei den weiteren Vermessungen zu berücksichtigen. Alarmwerte für die
Oberleitungsmaste der DB AG sind in der Anlage A_3_1_2 festgelegt.
1.2.3
Kampfmittel
Gemäß des „Merkblattes zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ (Anlage: A_0_08) geht die zuständige Ordnungsbehörde ausschließlich einem
konkreten Verdacht auf Kampfmittelvorkommen nach.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 100 Trotz vorheriger Ermittlungen kann das Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich
und Sediment jedoch nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden. Stößt der AN
bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel bzw. Munition oder auf Gegenstände, deren Identität als Kampfmittel bzw. Munition nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, hat er wie folgt vorzugehen:
Die Arbeiten sind sofort zu unterbrechen. Die Fundstelle ist zu sichern und jegliches
Betreten zu untersagen. Der für die Beseitigung von Kampfmittel zuständige Polizeipräsident von Berlin ist unter der Notrufnummer 110 umgehend zu verständigen.
Der AN verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten durch deutlich sichtbaren Aushang und durch Belehrung sämtlicher Arbeitskräfte auf der Baustelle, die Einhaltung
vorstehender Vertragsbedingungen sicherzustellen.
Weitere Angaben zur Kampfmittelbeseitigung sind in dieser Baubeschreibung unter
Pkt. 2.9.8 enthalten.
1.2.4
Holzeinschlag (Baumfällungen/Rodungen)
Durch den AN sind auf den BE-Flächen bauvorbereitend die erforderlichen Baumfällungen durchzuführen. Betroffen sind in den Bauphasen 1 und 2 je 8 bestehenden
Bäume (siehe dazu Anlage: A_1_2_15). Die im Untergrund verbleibenden Stubben
sind durch den AN zu roden.
Die Baumfällungen müssen spätestens bis Ende Februar 2017 abgeschlossen sein.
Betroffen sind die Bäume entlang der südlichen Rhinstraße.
Als Ersatzausgleich für die 16 gefällten Bäume sowie zum Erhalt eines einheitlichen
und geschlossenen Alleebaumcharakters sind nach Beendigung der jeweiligen Bauphase die Baumart: Tilia intermedia „Pallida“ wieder zu pflanzen.
In der süd-westlichen Bestandsböschung sind ebenfalls 8 Bäume zu fällen, welche
sich im Bereich der Fußgängerbehelfsbrücke befinden. Diese Bäume sind nach
Rückbau der Fußgängerbehelfsbrücke durch Neupflanzungen zu ersetzen.
1.3
Ausgeführte Leistungen
Bauvorbereitende Maßnahmen (Bauphase 0) erfolgen durch SenStadtUm, die Berliner Verkehrsbetriebe sowie die Versorgungsunternehmen.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 101 Im Vorfeld der Bauphase 1 und 2 wurden folgende bauvorbereitenden Leistungen
durchgeführt:
SenStadtUm
•
Unterjährige Sperrpausenanmeldungen DB AG
•
Anpassung vorhandener Anlagen der DB AG
•
Kabelumverlegungen/ Einbau von Mehrlängen im Bereich der DB AG unterhalb der Brücke
•
Vodafone (LWL-Kabel)
•
DB-KT (Streckenkabel, Bahnhofskabel, LWL Kabel)
•
DB Energie GmbH
•
DB Netz AG (S-Bahnstrom, Oberleitung, LST, 50 Hz-Anlagen)
•
LST-Anlagen
•
Suchschachtungen für Erdkabel und Entwässerungsleitungen der DB AG
•
Bauzeitliche Verschiebung von Haltestellentafel und Zp 10/9 am S-Bahngleis 1
•
Abspannung der Oberleitungsmaste 6-3a, 6-4a und 6-4
•
Gründung und Errichtung des temporären Oberleitungsankers P1
Berliner Verkehrsbetriebe
Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch die BVG:
•
Aufbau und Inbetriebnahme der provisorischen Straßenbahn-Haltestellen im
südlichen Bereich der Kreuzung Rhinstraße/Seddiner Straße
•
Anpassung der Straßenbeleuchtung im Bereich der provisorischen Straßenbahn-Haltestellen
•
Herstellung der Eingleisigkeit der BVG-Trasse, inkl. Einbau Fangschiene
•
Herstellung der nördlichen Überfahrt für Bauphase 1
•
Herstellung der südlichen Überfahrt für Bauphase 1
•
Kabelumverlegung in Provisorium (2x DN110)
•
Rückbau der vorhandenen BVG-Haltestellen auf der südlichen Widerlagerseite
Versorgungsunternehmen
•
Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch Kabel Deutschland:
•
Kabelumverlegung in Provisorium (2x DN110)
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 102 •
•
Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch die Vattenfall AG:
•
Aufbau provisorische Kabeltrasse
•
Kabelumverlegung in Provisorium (6x DN125)
Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch die BSR:
•
Rückbau Glättemeldeanlage
1.4
Gleichzeitig laufende Bauarbeiten
1.4.1
Leistungen im Bereich der Rhinstraße
Neben den jeweiligen Leistungen der Leitungsbetriebe und der BVG im unmittelbaren
Baufeld werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 im unmittelbaren Anschluss des Baufeldes Bauleistungen der Berliner Wasserbetriebe zum Anschluss
der Brückenentwässerung durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss
auf die Fertigstellung der Teilbauwerke sowie der Inbetriebnahme einschließlich des
Umbaus der bauzeitlichen Verkehrsführung der Bauphase 2. Diese Leistungen sind
zu berücksichtigen und mit den BWB abzustimmen.
Neben den jeweiligen Leistungen der Leitungsbetriebe und den BWB im unmittelbaren Baufeld werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 Bauleistungen der
BVG für
•
•
•
•
•
die Bahnsteigdächer, einschließlich der Gründungen hinter dem südlichen
Widerlager
die Treppenanlagen zum S-Bahnsteig Friedrichsfelde Ost
Bahnsteigausstattungen
Gleisbauarbeiten
Deckschichten auf den BVG-Brücken
durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss auf die Fertigstellung der
Teilbauwerke sowie der Inbetriebnahme einschließlich des Umbaus der bauzeitlichen
Verkehrsführung der Bauphase 2. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und mit
der BVG abzustimmen.
Neben den jeweiligen Leistungen der BWB und der BVG im unmittelbaren Baufeld
werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 im unmittelbaren Anschluss
des Baufeldes Bauleistungen der Versorgungsunternehmen zum Anschluss der Kabeltrassen durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss auf die Fertigstellung der Teilbauwerke sowie der Inbetriebnahme einschließlich des Umbaus der
bauzeitlichen Verkehrsführung der Bauphase 2. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und mit den BWB und der BVG abzustimmen.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 103 1.4.2
Leistungen im Bereich der DB AG
Neben den Bauleistungen durch SenStadtUm im unmittelbaren Baufeld unterhalb der
Brücke werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 im unmittelbaren Anschluss des Baufeldes Bauleistungen für Kabelumverlegungen im Bereich der S- und
Fernbahn durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss auf die Fertigstellung der Teilbauwerke sowie deren Inbetriebnahme. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und mit allen Beteiligten abzustimmen.
1.5
Mindestanforderungen für Nebenangebote
Nebenangebote und Sondervorschläge sind nicht zugelassen.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
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- 104 2
Angaben zur Baustelle
2.1
Lage der Baustelle
Die geplante Baumaßnahme befindet sich in Berlin-Friedrichsfelde Ost und liegt im
Grenzbereich der Berliner Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg. Die Rhinstraße stellt dabei die Nord-Süd-Verbindung zwischen den Stadtteilen Hohenschönhausen und Friedrichsfelde dar.
2.2
Vorhandene öffentliche Verkehrswege
Die Erreichbarkeit der Baustelle ist über das öffentliche Straßen- und Wegenetz sicherzustellen. Im Baubereich sind die folgenden öffentlichen Verkehrswege vorhanden:
obenliegend:
•
•
•
Rhinstraße / Seddiner Straße
MetroTram-Linie M 17 und Straßenbahnlinien 27 und 37 (mit Haltestelle im
Baufeld)
öffentliche Geh- und Radwege
untenliegend:
•
•
Fernbahn (ohne Haltestellen im Baufeld):
• Strecke 6071 – Gleis 3
•
Strecke 6078 – Gleis 4
•
Strecke 6072 – Gleise 6 und 8
S-Bahn mit Haltepunkt: Friedrichsfelde Ost
•
Strecke 6006 – Gleise 1 und 2
Die oben- und untenliegenden Verkehrswege des Fußgängerverkehrs sind durch bestehende Treppenanlage und einen Aufzug miteinander verbunden. Diese Verkehrsbeziehung ist während der gesamten Bauzeit aufrecht zu erhalten.
2.3
Zugänge, Zufahrten
Zufahrten sind über die vorhandenen öffentlichen Straßen und Wege möglich. Vom
Auftraggeber werden keine gesonderten Zugänge und Zufahrten zur Verfügung gestellt.
Zufahrten von öffentlichen Straßen zu den Lagerplätzen und Baustelleneinrichtungsflächen sind vor Baubeginn festzulegen und dem AG schriftlich anzuzeigen.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 105 Für die Benutzung von nicht öffentlichen Wegen sind vor Baubeginn bei den betreffenden Baulastträgern und ggf. bei der Verkehrsbehörde die Genehmigungen einzuholen. Vom AN ist vor Benutzung des Verkehrsweges der Fahrbahnzustand mit Lageplan und Fotos in der Beweissicherung festzuhalten und vom Straßenbaulastträger
anerkennen zu lassen.
Der Straßenverkehr ist während der Bauzeit auf der Rhinstraße vollständig aufrecht
zu erhalten.
Materialanlieferungen über Gleise der DB AG
Der An- und Abtransport von Baumaschinen und Baumaterial für die Arbeiten unterhalb der Brücke erfolgt grundsätzlich über den Bahnhof Lichtenberg. Der AN hat eigenverantwortlich und rechtzeitig alle dazu erforderlichen Anträge und Genehmigungen bei den zuständigen Anlagenverantwortlichen der DB AG einzuholen. Die Kosten
hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Es sind durch den AN die bei der DB AG angemeldeten Sperrzeiten zu berücksichtigen.
Die Zuführung der schienengebundenen Fahrzeuge erfolgt über den Bahnhof BerlinLichtenberg. Die Fahrten von der Baustelle bis dorthin erfolgen als Rangierfahrt im
Baugleis unter Zuständigkeit des jeweiligen Technischen Berechtigten. Innerhalb des
Bahnhof Berlin-Lichtenberg durchzuführende Fahrten erfolgen ebenfalls als Rangierfahrten unter Führung der jeweiligen Weichenwärter. Werden im Bahnhof BerlinLichtenberg Gleise zum Abstellen von Fahrzeugen benötigt, sind diese beim Kundenmanagement der DB Netz AG, Regionalbereich Ost kostenpflichtig anzumieten
([email protected]). Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet
und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Als Gleise für die Verladungen / Entladung von Großmaschinen können Gleis 155
(mit seitlicher Laderampe) oder 156 (mit Kopf- und Seitenrampe) genutzt werden. Da
für diese Gleise besondere betriebliche Bestimmungen gelten und weitere Nutzer die
Gleise / Laderampen nutzen, ist eine rechtzeitige Nutzungsanfrage (bis 4 Kalenderwochen vor Nutzungswunsch) an die o.g. Mailadresse zu stellen. Die Straßenzufahrt
zur Verladerampe an den Gleisen 155, 156 befindet sich in Höhe der Buchberger
Straße 30, 10365 Berlin. Dort befinden sich auch Stellflächen, die ggf. angemietet
werden können.
Für die Anmietung der Flächen der Ladestraße ist bei der DB Services Immobilien eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert
vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Eine Rangierfahrt zwischen den Gleisen 155, 156 und der Einfahrt in das Baugleis
bewegt sich durch 3 bis 4 Weichenwärterbereiche (Stellwerksbereiche W3, B6, B9
und in der S-Bahn zusätzlich B11) und ist zwischen 30 und 60 Minuten unterwegs.
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 106 Eisenbahntypische Verzögerungen (planmäßige Verkehrsabwicklung, abweichende
Betriebsführungen) können zu einer Verlängerung dieser Zeit (auf ca. 2 Stunden) führen und sind einzukalkulieren und im Baustellenlogistikkonzept zu berücksichtigen.
Bei Rangierfahrten aus den Gleisen 155, 156 in Richtung der S-Bahn-Gleise sollten
die Rangierfahrten daher bereits ca. 30 Minuten vor Beginn der Gleissperrungen in
der S-Bahn im Bereich der Fernbahn bis zur Überleitverbindung S-Bahn - Fernbahn
durchgeführt werden um dort unmittelbar zu Beginn der Gleissperrungen ins Baugleis
einfahren zu können.
Zwischen dem Beginn der Baugleise im Bahnhof Berlin-Lichtenberg und der Baustelle SÜ Rhinstraße und zurück müssen im Baugleis weitere ca. 1200 m mit einer
Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durchfahren werden. Diese Zeit ist ebenfalls einzuplanen.
Von der Dauer der Sperrzeit müssen am Beginn und Ende jeweils ca. 30 Minuten für
Gleissperrung / Baugleiseinrichtung / Ausschaltung der Oberleitung bzw. Stromschiene eingeplant werden.
Das ausführende Eisenbahnverkehrsunternehmen (Eisenbahnbetriebsleiter oder beauftragte Person) muss sich über die betrieblichen Bedingungen (Besonderheiten
etc.) bei der DB Netz AG, Regionalbereich Ost, Produktionsdurchführung Berlin, Arbeitsgebiet Betrieb persönlich und nachweislich einweisen lassen.
Der AN hat ein Logistikkonzept zu erstellen. Auf Grund der hohen Komplexität der
Logistik im Zusammenspiel mit dem Regelbetrieb im S-Bahn und Fernbahnbereich im
Bahnhof Berlin-Lichtenberg sollte der AN Referenzen auf dem Gebiet der logistischen
Eisenbahnverkehrsleistungen im Bahnhof Berlin-Lichtenberg nachweisen. Verzögerungen des Regelbetriebes als Folge der Durchführung der Baulogistik dürfen nicht
auftreten.
Zum Be- und Entladen der Baumaschinen im Bereich des zurückgebauten Gleises 3
ist eine Transportrampe erforderlich. Angaben zu dieser Rampe sind in diese BB unter Pkt. 1.1.3.3.4 zu finden.
Einsatz schienengebundener Fahrzeuge
Beim Einsatz schienengebundener Fahrzeuge (z.B. 2-Wege-Bagger, Arbeitszüge) ist
der Einsatz der Fahrzeuge und der Fahrzeug- bzw. Arbeitszugführer in die zugehörigen Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren.
2.4
Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
Die Baustromversorgung ist Angelegenheit des AN. Die Kosten für die Anschlüsse
und die Stromentnahme werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 107 Stromabgabe aus dem öffentlichen Netz nicht möglich ist und stromerzeugende Aggregate eingesetzt werden müssen.
Bauwasser- und Bauabwasseranschlüsse usw. werden nicht zur Verfügung gestellt.
Der AN hat sich über die Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen
selbst zu informieren.
Der Bauwasser- und Abwasseranschluss an das öffentliche Netz ist vom AN herzustellen. Die Kosten hierfür und für die Wasserentnahme werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen.
2.5
Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen
Als Baustelleneinrichtungsflächen stehen nur die während der Bauzeit vom Verkehr
befreiten Teilbereiche der Straße und Wege im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme zur Verfügung. Es ist dabei zu beachten, dass ein Großteil dieser Flächen jeweils nur in einer der Bauphasen nutzbar ist.
Benötigt der AN zusätzliche Baustelleneinrichtungs- und/oder Lagerflächen, so hat er
diese eigenverantwortlich und auf seine Kosten anzumieten. Hierzu hat der AN den
AG im Vorfeld schriftlich zu informieren und eigenverantwortlich Abstimmungen zu
führen.
Zugänge und Zufahrten von Flächen, die unter Verkehr stehen bzw. in privater Nutzung sind, dürfen ohne entsprechende Genehmigung/Erlaubnis nicht gesperrt oder in
ihrer Nutzung eingeschränkt werden.
Das Aufstellen von Bauzäunen und dergleichen, die der AN zum Schutz seiner Lagerplätze, Unterkünfte usw. für erforderlich hält, sind Sache des AN und sind die LVPosition Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Flächen der Baulastträger sind nach Abschluss der Bautätigkeit wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Freistellungserklärungen über den ordnungsgemäßen Zustand der zurückgegebenen Flächen sind vom AN bis zur Abnahme an den AG in schriftlicher Form zu übergeben.
2.6
Gewässer
Im Baufeld befinden sich keine Gewässer.
Das Bauwerk der südlichen Rhinstraßenbrücke befindet sich nicht in einer Wasserschutzzone.
2.7
Baugrundverhältnisse
Die Bodenverhältnisse im Baufeld sind im Geotechnischen Ergebnisbericht, Stand
15.07.2014, einschließlich Anlagen beschrieben (siehe Anlage: A_0_02).
Auszüge aus dem Bericht werden im Folgenden zitiert und zusammengefasst.
Druckdatum: 15.07.2016
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- 108 2.7.1
Bodenverhältnisse
Am Standort wurde eine relativ einfache Baugrundschichtung erkundet:
Auffüllung (sehr unterschiedlich):
•
•
•
Schüttung mit Erdstoffen (enggestufte und schluffige bis stark schluffige Feinund Mittelsande, zum Teil auch geschiebemergelähnliche Böden) im Wechsel
mit bauschutthaltigen Böden
Tiefe 5,50m bis 8,20m ab OK Gelände
Lagerungsdichte locker bis mitteldicht, im Fahrbahnbereich ist eine mitteldichte Lagerung wahrscheinlich
Hinterfüllung (hier liegen nur Drucksondierungen vor):
•
•
•
bis ca. 4,00m unter OK Fahrbahn eher sandige Schüttstoffe (SE, SU)
darunter eher gemischtkörnige Böden
Im Bereich des WL Süd liegen Stahlbetonplatten und ein Schotterbett in ca.
6,80m Tiefe vor (Trogbauwerk unbekannten Ausmaßes)
Besonderheiten
In verschiedenen Bohrungen wurde in Tiefenbereichen von 0,60m bis 0,80m Betonschichten bzw. eine Asphaltschicht nachgewiesen.
Bohrungen im Bereich des südlichen Widerlagers ergaben, dass in 6,80m Tiefe eine
wahrscheinlich bewehrte Betonsohle vorhanden ist. Über diesem Beton liegt eine
Schotterlage von 0,30m bis 0,40m Dicke. Der Abgleich mit alten Bauwerksplänen
ergab, dass dort ein provisorisches S-Bahn-Gleis verlief. Die Darstellung im Grundriss deutet auf ein kleines Trogbauwerk hin.
Folgendes vereinfachtes Baugrundmodell wurde seitens des Baugrundgutachters
entworfen:
•
•
Schicht 1:
Schicht 2:
•
•
•
•
Schicht 3a:
Schicht 3b:
Schicht 4:
Schicht 5:
Druckdatum: 15.07.2016
Auffüllungen mit und ohne Fremdbestandteile (Bauschutt)
Mittelsand (nur außerhalb des Untersuchungsgebietes
noch vorhanden)
Geschiebelehm, steif, nur lokal vorhanden
Geschiebemergel, steif, lagenweise weich bis steif
Sand, Mittelsand, grobsandig, kiesig, steinig, dicht gelagert
Geschiebemergel, sehr sandig, halbfest mit wasserführe
den Sandlagen
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- 109 2.7.2
Grundwasser
Bei der aktuellen Baugrunderkundung stand Wasser ab etwa +37,00müNHN an. Diese Höhenlage deckt sich mit den Grundwasserhöhen der Archivbohrungen.
In den Sanden der Schicht (4) wurde der erste Wasseranschnitt festgestellt. In der
darunter folgenden Schicht (5), welche in sehr unterschiedlichen Tiefenbereichen mit
wasserführenden Sandlagen durchzogen ist, wird ein zweiter Wasseranschnitt nachgewiesen. Eine hydraulische Verbindung zwischen beiden Wasserspiegeln wird vermutet.
Genaue Angaben zu den Grundwasserschwankungen liegen nicht vor. Da dieser
Wasserspiegel nur für die Ausführung von Bohrpfählen von Bedeutung ist, ist die
Kenntnis der Grundwasserschwankung von sehr geringer Bedeutung.
Über der Schicht (3) sind temporär Stauwasserbildungen und in der Baugrubenböschung Schichtenwasseraustritte zu erwarten.
Zur Entwässerung der Hinterfüllung sind besondere Maßnahmen erforderlich, da hier
keine Versickerung erfolgen kann.
2.8
Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen
Eine Seitenentnahme sowie Ablagerungsstellen stellt der Auftraggeber nicht zur Verfügung.
Die Beschaffung ist Sache des AN. Er hat die erforderlichen Genehmigungen zu beschaffen und dem AG zur Einsichtnahme vorzulegen.
2.9
Schutz-Bereiche und -Objekte
2.9.1
Natur-, Landschaftsschutzgebiete
Alle entsprechenden Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG)
und des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchGBln) sind in ihren neuesten Fassungen zu beachten.
Grundsätzlich ist bei allen Arbeiten im Baufeld darauf zu achten, dass nur die tatsächlich benötigten Flächen in Anspruch genommen werden. Landschaftspflegerische
Gesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen.
2.9.2
Bäume und Flurgehölze
Im Baufeld stehende zu erhaltende Einzelbäume sind durch den AN bei Baubeginn
gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 mit einer Bohlenummantelung zu schützen. Die
Bohlenummantelungen sind regelmäßig zu kontrollieren und funktionsfähig zu halten.
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- 110 Im Bereich der Kronentraufe ist auf eine Erd- und Baustofflagerung zu verzichten, der
Wurzelbereich ist bei Freilegung vor Austrocknung zu schützen. Im Kronentraufbereich zuzüglich 1,50m sind Bodenarbeiten ausschließlich in Handarbeit auszuführen.
2.9.3
Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte
Bei der Durchführung aller Bauarbeiten sind zu beachten:
•
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
(Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung
Besonders hingewiesen wird auf:
•
Landes-Immisionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln in der aktuellen Fassung)
•
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm AVV Baulärm gemäß §66 des BImSchG, hier AVV Baulärm - Geräuschimmissionen - in der aktuellen Fassung,
wonach in Gebieten, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, die Immissionsrichtwerte von:
•
tagsüber 55 dB (A) und
•
nachts 40 dB (A)
zu beachten sind.
Die angegebenen Werte sind mit dem Beurteilungspegel zu vergleichen, gemittelt
über den ganzen Tag bzw. Nacht. Zur Nachtzeit ist zusätzlich der Spitzenpegel auf
den Wert „Richtwert +20 dB(A)“ begrenzt.
Die in vorgenannten Gesetzen für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete aufgeführten Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel sind einzuhalten
(Baulärm).
Die Immissionsrichtwerte der Vorschriften und Gesetze sind bei sämtlichen Bauarbeiten bindend einzuhalten. Ausnahmeregelungen für die Zulassung höherer Immissionsrichtwerte bei Vorliegen vorhersehbarer Besonderheiten nach AVV Baulärm und
Landes-Immisionsschutzgesetz Berlin bedürfen in jedem Fall der Genehmigung
durch die zuständige Behörde des Landes Berlin.
Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für die Durchführung kurzeitiger, lärmintensiver Bauarbeiten in der Nacht (Zeitraum 20.00 Uhr bis 7.00Uhr) sowie an Sonnund Feiertagen (insbesondere für Abbruch- und Verbauarbeiten), erfolgt schriftlich
durch den AN rechtzeitig, mindestens 4 Kalenderwochen vor Beginn der Arbeiten,
über den AG bei der zuständigen Behörde des Landes Berlin. Alle Aufwendungen zur
Einholung der Ausnahmegenehmigungen sind zu berücksichtigen.
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- 111 Der AN hat in Abstimmung mit dem AG alle betroffenen Anwohner rechtzeitig und
umfassend über die vorgesehenen Arbeiten und die damit verbundenen Beeinträchtigungen zu informieren.
Es wird darauf verwiesen, dass Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung lärmintensiver Bauarbeiten gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz anhörungspflichtig sind.
Der AG bzw. der vom AG bevollmächtigte AN hat die Genehmigungen zu beantragen.
Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des
Angebotes abgegolten.
Für Sägearbeiten mit Kreissägen sind Sägeblätter zu verwenden, die durch auf dem
Vollkreis verteilte Einschnitte und veränderte Zahnfräsungen leiser, als die üblichen
sind.
Ab- und Aufbruch durch Stemmen mit schlagendem Werkzeug (z. B. Druckluft- und
Hydraulikhämmer bzw. -meißel) ist nur mit schallgedämmten Geräten zulässig.
Bei nächtlichen Stahlbaumontagearbeiten sind keine Schlagschrauber zu verwenden.
Für nächtliche Abtransporte von Abbruchmaterial über Gleise der DB AG sind keine
Blechwaggons zulässig. Es sind nur Arbeitszüge mit Palettenwagen (Holzbelag) zu
verwenden.
Baustellenbeleuchtungen sind so aufzustellen, dass Verkehrsteilnehmer und Anwohner nicht geblendet werden.
Maßnahmen zum Schutz der gewerblichen Arbeitnehmer infolge Lärmbelästigung
sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Verunreinigter Boden/Bauschutt
Beim Auffinden von verunreinigtem Boden oder Bauschutt sind die Arbeiten mit diesen Materialien sofort zu unterbrechen und die Bauleitung des Auftraggebers sowie
die zuständigen Stellen zu informieren. Der Auftragnehmer hat die anfallenden Bauabfälle grundsätzlich artspezifisch getrennt voneinander zu sammeln und zu entsorgen. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet, Entsorgungskosten für gefährliche Abfälle trägt jedoch der Auftraggeber.
Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle
Beim Auffinden von asbesthaltigen (oder mit sonstigen Schadstoffen verunreinigten)
Bauabfällen ist die Bauleitung des Auftraggebers sofort zu unterrichten. Entsorgungskosten für gefährliche Abfälle trägt der Auftraggeber.
2.9.4
Gewässer, Wasserschutzgebiet
Das Baufeld liegt nicht in einer Wasserschutzzone, vgl. BB, Pkt. 2.6.
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- 112 2.9.5
Historische Bodenfunde, Grenzsteine
Bei etwaigen vorgeschichtlichen Funden wird auf das Denkmalschutzgesetz Berlins
in der neuesten Fassung hingewiesen. Der AN hat über etwaige Funde den AG und
den Landeskonservator des Landes Berlin umgehend schriftlich zu verständigen.
Gleiches gilt für das Auffinden historischer Grenzsteine.
2.9.6
Fahrzeug- und Maschineneinsatz
Beim Einsatz von Maschinen ist ein Erschütterungsschutz gemäß DIN 4150 einzuhalten.
Es sind nur Maschinen und Verfahren einzusetzen, welche dem Stand der Technik
entsprechen. Weiterhin dürfen nur erschütterungsarme Bauverfahren zum Einsatz
kommen. Die zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden gesetzlichen Regelungen,
Abgasnormen usw. sind einzuhalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen
gilt als Nebenleistungen und ist mit den Preisen des Angebotes abgegolten.
Für nächtliche Abtransporte von Abbruchmaterial über Gleise der DB AG sind keine
Blechwaggons zulässig. Es sind nur Arbeitszüge mit Palettenwagen (Holzbelag) einzusetzen.
Baugeräte (Krane, Betonpumpen usw.) sind gemäß den Vorgaben der DB AG zu erden. Die Schienen der S-Bahn dürfen hierfür nicht genutzt werden.
Es sind Krananweisungen für alle Baukräne erforderlich (typ- und standortbezogen).
Alle Bauteile, wie z. B. Spundwände, sind beim Einheben doppelt anzuschlagen
(doppelte Seilsicherung).
Betonpumpen sind nur mit gekapselten Gelenken zulässig, wenn die Fern- bzw.
S-Bahn überbrückt wird. Dazu muss der Ausleger einer Betonpumpe arretierbar sein,
so dass im Havariefall dieser Ausleger in seiner Lage gesichert ist.
2.9.7
Vermessungspunkte
Das im Baufeld befindliche vom Auftraggeber vorgebebene Festpunktfeld sowie
Grenzzeichen sind während der Bauarbeiten zu schützen. Vom AN beschädigte
Punkte sind auf Kosten des AN wiederherzustellen. Die Wiederherstellung darf nur
durch den vom Auftraggeber beauftragten Vermesser ausgeführt werden.
2.9.8
Kampfmittelbeseitigung
Grundsätzlich besteht aufgrund der Ereignisse des II. Weltkrieges für alle Flächen
des Landes Berlin ein bloßer Verdacht, bei Bodeneingriffen Kampfmittel anzutreffen.
Auf das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ wird
hingewiesen (siehe Anlage: A_0_08_1).
Um Informationen über ein bestehendes Restrisikos zu erhalten, werden im Wesentlichen die Kriegsluftbilder der Alliierten auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln hin ausgewertet (siehe Bericht Luftbildauswertung – Anlage: A_0_08_2).
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- 113 Grundsätzlich stellen kriegsbedingte Bodenvertiefungen (z.B. Bombentrichter, Erdlöcher, Löschteiche, Splittergraben usw.) Anhaltspunkte bzw. Merkmale dar, weil sie
der Entledigung von Kampfmitteln gedient haben könnten. Andere erkennbare Zerstörungen (z.B. Ruinen, Trümmerflächen) sind keine Anhaltspunkte bzw. Merkmale.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass für das gesamte Baufeld kein höherer als der
bloße Verdacht besteht. Ein bloßer Verdacht liegt vor, wenn der Luftbildauswertung
keine Anhaltspunkte bzw. Merkmale zu entnehmen sind oder diese Anhaltspunkte
bzw. Merkmale im Bereich der Bodeneingriffe nach Kampfmitteln untersucht werden
bzw. wurden.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich auch außerhalb von Anhaltspunkten bzw. Merkmalen Kampfmittel befinden können. Das Vorhandensein von
Kampfmitteln kann nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden. Eine generelle
und vollständige „Kampfmittelfreiheit“ wird für die übergebenen Flächen nicht bescheinigt.
Im vorliegenden Fall weist die Luftbildauswertung zwei Bombentrichter im Baufeld
aus.
Zur Reduzierung des verbleibenden Risikos hat der Auftragnehmer die in der
OZ 14.01.0001 beschriebenen Untersuchungen bzw. Maßnahmen von einer fachkundigen Firma der Kampfmittelräumung, welche über die Befähigung der §§ 7,19
und 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) verfügt, durchführen zu lassen. Diese
Untersuchungen umfassen grundsätzlich nur die in der Luftbildauswertung ermittelten
Anhaltspunkte bzw. Merkmale im Bereich der Bodeneingriffe. Solange das LKA
KTI 25 der Polizei oder die Ordnungsbehörde SenStadtUm XOA 2 nicht das Vorliegen einer konkreten Gefahr feststellt, dienen alle Untersuchungen des Auftragnehmers der Gefahrenerforschung bzw. der Reduzierung eines verbliebenen Risikos.
Der Auftragnehmer muss in seiner Kalkulation berücksichtigen, dass einige Arbeiten
des Kampfmittelbergungsdienstes zeitgleich mit seinen eigenen Leistungen erfolgen
können. Etwaige Mehraufwendungen sind mit dem Angebotspreis abgegolten.
Handelt es sich bei den geborgenen Anomalien bzw. Störkörper um Schrott, so ist
dieser vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Fallen für die Entsorgung des
Schrottes Kosten an, so werden diese dem Auftragnehmer auf Nachweis ohne Umlage erstattet. Handelt es sich bei einigen der geborgenen Anomalien bzw. Störkörper
ausnahmsweise doch um Kampfmittel, richtet sich die Beseitigung nach den geltenden Vorschriften und dem Stand der Technik, die der Fachfirma der Kampfmittelräumung bekannt sind.
Der Auftragnehmer hat seine durchgeführten Leistungen gemäß den Vorschriften der
ATV DIN 18323 und den Arbeitshilfen Kampfmittelräumung (AH KMR) zu dokumentieren sowie einen Abschlussbericht nach KMRPAS vorzulegen. Dies gilt auch, wenn
im Zuge der durchgeführten Arbeiten keine Kampfmittel geborgen wurden. Sofern im
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- 114 Leistungsverzeichnis dafür keine Positionen vorgesehen sind, werden diese Aufwendungen nicht gesondert vergütet.
Die vorgesehenen Verfahren, Geräte und sonstige Techniken stehen dem Auftragnehmer grundsätzlich frei. Allerdings muss der Auftragnehmer bei Bohrlochsondierungen und Flächenscans nur solche Geräte einsetzen, die
a) so genau wie möglich zwischen dem Vorliegen von metallischem Schrott und
eines kompakten Eisenkörpers, der auf Kampfmittelvorkommen hinweist, unterscheiden können,
b) eine genaue Verortung und Tiefe der Anomalien bzw. Störpunkte sowie mindestens deren Größe und Volumen angeben können.
Die Messdaten müssen in einer so hohen Qualität erhoben werden, dass über die
ermittelten charakteristischen Kennwerte, die nicht auf metallischen Schrott hinweisen, jederzeit eine aussagekräftige Wichtung / Reihung (Ranking) möglich ist. Der
Auftragnehmer hat die zuvor beschriebene Wichtung / Reihung (Ranking) unaufgefordert vorzulegen, wenn mehr als eine Anomalie detektiert worden ist. Die Aufwendungen dafür werden nicht gesondert vergütet.
Der Auftraggeber kann die Darstellung weiterer Eigenschaften von Anomalien bzw.
Störkörpern, wie z.B. die Dipolbestimmung, verlangen. Dies wird grundsätzlich der
Fall sein, wenn die Bergung der detektierten Anomalien bzw. Störkörper mit hohen
Kosten verbunden wäre. Der Auftragnehmer hat bei der Herstellung, Vorhaltung und
Besicherung der Bohrlöcher zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber die Erhebung
weiterer Messdaten fordern kann.
Erschwernisse für das Sondieren und Auswerten im unmittelbaren Bereich vorhandener Bebauungen bzw. Anlagen und der ggf. bereits hergestellten Bauteile (z.B. Stahlspundwände, Stahlträger, Schlitzwände) sowie Erschwernisse durch Grund- und
Schichtenwasser sind bei der Wahl und dem Einsatz der Technik zu beachten und
werden nicht gesondert vergütet.
Nach Übergabe einer aussagekräftigen und mangelfreien Auswertung der Erkundungsergebnisse behält sich der Auftraggeber eine Prüfzeit von 3 Kalenderwochen
vor. Die Ausführungszeiträume und die Prüfzeiten der jeweiligen Erkundungen sind in
der Bauablaufplanung zu berücksichtigen und im Bauablaufplan gesondert darzustellen.
Das verbleibende Restrisiko wird dem Auftragnehmer übertragen. Dies entspricht
dem üblichen Umgang der Baudienststellen des Landes Berlin mit dem von Kampfmitteln ausgehenden Restrisiko. Damit liegt die Bestätigung nach ATV DIN 18299
Nr. 0.1.17 vor. Es steht dem Auftragnehmer frei, weiterführende Untersuchungen
nach Kampfmitteln durchzuführen. Die Aufwendungen dafür hat er in den Positionen
mit zu kalkulieren, für deren Erbringung er weiterführende Untersuchungen für erforderlich hält.
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- 115 Trotz der beschriebenen Maßnahmen zur Reduzierung des Restrisikos kann das
Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich und im Sediment nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden. Der AG hat mit bzw. nach Durchführung der beschriebenen Maßnahmen das von Kampfmitteln ausgehende Restrisiko deutlich reduziert.
Werden bei der Durchführung des Bauvorhabens Gegenstände angetroffen, deren
Identität als Kampfmittel nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen, ist die Fundstelle zu sichern, jegliches Betreten zu untersagen und die Polizei über den Notruf zu informieren.
Aufgrund der geplanten Bauabläufe sind ein mehrmaliges An- und Abfahren von
sämtlichen erforderlichen Gerätschaften sowie das mehrmalige Einrichten von Anlagen der Baustelleneinrichtung erforderlich. Der hierdurch entstehende Mehraufwand
wird mit den Leistungen im LV-Abschnitt 14 vergütet, sofern in den entsprechenden
Positionen nicht anderes vorgesehen ist.
Die Ergebnisse sind zu dokumentieren, auszuwerten und dem AG zu übergeben. Es
ist ein Abschlussbericht zu allen durchgeführten KM-Maßnahmen zu erstellen und
nach dem EDV- System KMRPAS mit vollständiger, ausführlicher Dokumentation zu
übergeben.
2.10
Anlagen im Baubereich
2.10.1
Allgemeines
Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Bauarbeiten beim AG und bei Leitungsbetreibern sowie den öffentlichen Unternehmensträgern über den Kabel- und Leitungsbestand zu erkundigen und sich zu vergewissern, ob zusätzliche Rohrleitungen und
Kabel im Baubereich liegen. Er hat sich über genaue Lage und Tiefe bzw. Höhe der
Leitungen und Kabel zu informieren und sich entsprechend einweisen zu lassen. Die
Sicherung der Kabel und Leitungen sowie die eventuell erforderliche bauseitig bedingte Verlegung vorhandener Kabel/Leitungen hat jeweils in Abstimmung mit dem
zuständigen Leitungsbetreiber zu erfolgen, ebenso die Rückverlegung nach Beendigung der Baumaßnahme.
Bei sonstigen vor Ort ggf. aufgefundenen/angetroffenen Kabeln/Leitungen ist der Betreiber zu ermitteln und von den Bauarbeiten unverzüglich zu unterrichten. Nicht in
Betrieb befindliche Kabel/Leitungen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Betreibers ausgebaut werden.
Bei Arbeiten in der Nähe von Kabelanlagen oder Leitungen sind die Schutzvorschriften, Kabelmerkblätter usw. sowie die Anweisungen der Eigentümer zu beachten.
Der AN hat die Markierung dieser Leitungen bei deren Eigentümer zu beantragen und
deren Unversehrtheit bei den Bauarbeiten zu gewährleisten. Nur nach Absprache mit
dem AG werden Suchschlitze, Handabtrag usw. ausgeführt.
Druckdatum: 15.07.2016
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- 116 Die Kosten für die Behebung von Schäden an Leitungen etc., die auf Nichtbeachtung
der vorgenannten Auflagen, auf nicht ausreichende bzw. nicht sorgfältige Sicherung
usw. zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Beschädigungen sind sofort dem
AG schriftlich zu melden.
Die in der DIN 4150-3 „Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ formulierten Grenzwerte,
insbesondere die Anhaltswerte von Schwinggeschwindigkeiten für Erschütterungen
infolge Baubetrieb auf bauliche Anlagen sind bei der Durchführung der gesamten
Baumaßnahme einzuhalten.
2.10.2
Vorhandene Versorgungsleitungen und sonstige bauliche Anlagen
Im Bereich des Brückenbauwerkes befinden sich folgende Anlagen:
•
Möglicher Bestandstrog (S-Bahn) hinter dem südlichen Bestandswiderlager
(genaue Geometrie unbekannt)
•
Bestandsspundwände aus vorigen Baumaßnahmen im Bereich des möglichen
Bestandstrog (S-Bahn)
•
Personenaufzug mit Treppenanlage
•
Tiefgegründete Bestandsbebauung im Bereich des südlichen Widerlagers
•
BVG- Bahnsteige
•
Straßenbahngleise der BVG
•
Gleise der S- und Fernbahn unterhalb der Brücke
•
S-Bahnsteig Friedrichsfelde Ost
•
Trinkwasserleitung DN400 der BWB hinter dem nördlichen Widerlager
•
Straßenbeleuchtungen
•
Glättemeldeanlage auf östlichem Bestandsstraßenüberbau mit Mast im nordöstlichen Bereich der Brücke
•
Vorhandene Straßenentwässerungen
•
Kabeltröge neben Widerlagern und Mittelstütze im Bereich der Fern- und SBahngleise
•
Oberleitungsmaste der DB AG
•
Fahrleitungsmaste der BVG
•
Tiefenentwässerung der DB AG unterhalb der Widerlager einschließlich
Schächte neben den Widerlagern
•
ggf. Bestandsspundwände aus vorigen Baumaßnahmen im Bereich der vorhandenen Mittelunterstützung (zwischen den Gleisen 2 und 3)
•
Kabelschächte der Telekom (nördlicher Schacht: Nr. 5411492; südlicher
Schacht: Nr. 711140)
•
Parkplatz mit Zufahrten von Rhinstraße
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- 117 •
diverse Werbetafeln im Bereich des Baufeldes
Vorhandene Leitungen im Bereich der Rhinstraße – siehe Anlage: A_2_3_1
•
Vattenfall (2x 10kV - a.B., 2x 30 kV - a.B., 11x Fm - i.B.)
•
Berliner Verkehrsbetriebe (2x PE DN110)
•
Deutsche Telekom (57x PE DN110)
•
Versatel (2x DN110)
•
Kabel Deutschland (angemietet über die Deutsche Telekom)
•
Alliander (LSA – angemietet über die Deutsche Telekom)
•
öffentliche Beleuchtung – Vattenfall BerlinLicht (2x DN110)
•
BSR (Sondenkabel für Glättemeldeanlage + Mast)
•
Berliner Wasserbetriebe (Trinkwasserleitung DN400 und Anlagen zur Straßenentwässerung)
Vorhandene Leitungen im Bereich der DB AG – siehe Anlage: A_2_5_1 und A_2_5_2
•
Vodafone Kabel (LWL-Kabel)
•
DB Energie (S-Bahnstrom – 30kV)
•
DB Netz AG (S-Bahnstrom, LST, 50Hz, Oberleitung-OSE)
•
DB KT GmbH (Streckenkabel, Bahnhofskabel)
•
DB Netz AG (Entwässerungsschächte und –leitungen)
Die in der Anlage dargestellten Kabel und Leitungen beziehen sich auf Angaben der
jeweiligen Anlagenbereiche und auf eine Ortsbegehung zur Bestandserkundung vom
05.03.2015. Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Eintragungen kann nicht übernommen werden.
2.11
Öffentlicher Verkehr im Baubereich
Die Rhinstraße ist während der Bauzeit unter Verkehr. Der Geh- und Radwegverkehr
ist während der gesamten Bauzeit aufrecht zu erhalten.
Über das Bestandsbauwerk verkehren die MetroTram-Linie M 17 sowie die Straßenbahnlinien 27 und 37 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG).
Es ist sicherzustellen, dass der an der Baustelle vorbei fahrende Verkehr in keinster
Weise durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt oder gefährdet wird. Der Verkehrsraum ist insbesondere vor Staub und Schmutz zu schützen.
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- 118 3
Angaben zur Ausführung
Vor Beginn der Ausführung der Bauleistung ist der Abfallbeauftragte des AN zu benennen.
Besondere Ereignisse, welche die Einschaltung der Polizei, der Feuerwehr, des Arztes, der Berufsgenossenschaften usw. erforderlich machen, sind sofort dem Auftraggeber schriftlich zu melden.
3.1
Verkehrsführung, Verkehrssicherung
3.1.1
Verkehrssicherung Straßenverkehr
Der AG hat ein bauzeitliches Verkehrskonzept im Rahmen der Planung erstellt. Mit
dieser Unterlage sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der
Zwänge und bautechnischen Anforderungen Möglichkeiten und Grenzen für die innere und äußere Erschließung der Maßnahme dargestellt. Das bauzeitliche Verkehrskonzept wird dem AN nach Auftragserteilung übergeben.
•
Bauzeitliche Verkehrsführung des Kfz-Verkehrs
•
Bauzeitliche Geh- und Radwegführung
Der AN hat unter Berücksichtigung der bestehenden Randbedingungen (Baustellenzufahrt, Verkehrsführungen usw.) und Einschränkungen das bauzeitliche Verkehrsführungskonzept des AG fortzuschreiben und für die Baumaßnahme in anordnungsfähige Verkehrszeichenpläne zu überführen.
Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend §34
StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei
Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Fahrzeuggewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sonder- und Schwertransporte jeglicher Art sind rechtzeitig durch den AN bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde als Sondernutzung anzumelden.
Alle Leistungen zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung sind durch den AN nach
den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), neueste Ausgabe, sowie ergänzenden Bestimmungen des Landes Berlin auszuführen und zu koordinieren. Die Einrichtungen der Verkehrssicherung erfolgt nach RSA.
Für die Leistungen zur Einrichtung der Verkehrssicherung der einzelnen Bauphasen
hat der AN rechtzeitig mindestens 2 Kalenderwochen vor dem zu berücksichtigendem
Zeitraum der Prüfung und Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde von bis
8 Kalenderwochen den erstellten Antrag einschließlich aller Anlagen auf Erteilung einer entsprechenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnung 6-fach auf Papier und
1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) dem Auftraggeber zur Überprüfung mit
dem Bauvertrag einschließlich Sichtvermerk zu übergeben. Dieser reicht danach die
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- 119 Unterlagen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein. Die Verantwortlichkeiten hinsichtlich straßenverkehrsbehördlicher Antragerstellung und Antragsinhalt bleiben davon unberührt. Dem Antrag sind alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere die richtliniengemäßen Beschilderungs- und Markierungspläne,
beizufügen.
Die Verkehrssicherungspflicht obliegt während der gesamten Bauzeit und bis zur Abnahme der Baumaßnahme einschließlich dem Rückbau der bauzeitlichen Verkehrsführungsmaßnahmen dem AN. Die Abgrenzung der Baustelle zur Straße und die sichere Führung des Anliegerverkehrs während der gesamten Bauzeit ist Sache des
AN. Gleiches gilt für die sichere Führung der Fußgänger und Radfahrer bei Querungen.
Zu den für die Verkehrssicherung und -regelung notwendigen Maßnahmen gehören
auch das Umsetzen bzw. Umbau dieser Einrichtungen bei Wechsel der Verkehrsbzw. Bauphasen. Es ist Sache des AN, zerstörte oder verbrauchte Teile dieser Einrichtung, die für eine ständige Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig
sind, unverzüglich zu ersetzen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind in die Einheitspreise der betroffenen LV-Positionen einzurechnen.
Durch gleichzeitig laufende Bauarbeiten Dritter (z.B. Leitungsbetreiber) sind die Einrichtungen zur Verkehrssicherung durch den AN zu verändern und wiederherzustellen.
Die bauzeitlichen Verkehrsführungsmaßnahmen, Absperrungen, Beleuchtungen, Beleuchtungen der Verkehrsschilder usw. sind im erforderlichen Umfang gemäß ZTVSA97, Abschnitt 7 (3), zu überprüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren und wöchentlich dem AG 1-fach in Kopie auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben. Die entsprechenden Aufwendungen sind in den relevanten
LV-Positionen der Vor- und Unterhaltung zu berücksichtigen.
3.1.2
Bahnverkehr
Es gelten die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der DB AG. Insbesondere
folgende ergänzende Hinweise sind zu beachten:
Bauüberwacher Bahn/ technischer Berechtigter
Bei Arbeiten im Schutzbereich der Bahnanlagen ist eine Bauüberwachung Bahn erforderlich. Die Funktion des Bauüberwachers Bahn bzw. technischer Berechtigter
wird in dessen Auftrag durch die örtl. BOL/BÜ des AG wahrgenommen. Die notwendigen Koordinierungen und die erforderlichen Abstimmungen mit der Bauüberwachung Bahn sind Sache des AN.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 120 Mit der BOL/BÜ des AG sind insbesondere folgende Punkte abzustimmen:
•
Beantragung von Bau- und Betriebsanweisungen (Betra),
•
Erstellung der Sicherungspläne und Durchführung der Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich,
•
die Bau- und Sicherungsüberwachung vor Ort durch die BOL/BÜ des AG,
•
die Beantragung der erforderlichen Zwischen- und Endabnahmen bei bahnspezifischen Belangen.
Bei Arbeiten im Gefahrenbereich überwacht die BOL/BÜ des AG, dass der Eisenbahnbetrieb nicht gefährdet wird, das heißt, dass die Verpflichtung zur Wahrung der
Betriebssicherheit eingehalten wird. Deshalb dürfen derartige Arbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung der BOL/BÜ des AG im Einzelfall durchgeführt werden. Als Gefahrenbereich wird ein freizuhaltender Abstand vom Betriebsgleis bis zur Baugrenze,
der für ein während des Eisenbahnbetriebes gefahrloses Arbeiten ermöglicht, im Regelfall mit 2,30 m (feste Absperrung) festgelegt.
Unfallverhütungsvorschrift (UVV)
Die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Bahn AG
bzw. der Eisenbahnunfallkasse (EUK) sowie die hierzu erlassenen Weisungen und
die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind einzuhalten.
Ersteinweisung
Durch den Bauüberwacher Bahn hat eine Ersteinweisung über die Gefahren aus dem
Eisenbahnbetrieb nachweislich zu erfolgen. Der verantwortliche Bauleiter des AN
sorgt ebenfalls nachweislich für die Belehrung seiner Beschäftigten über die Gefahren durch den Bahnbetrieb und deren Abwendung. Der Nachweis darüber ist der örtlichen Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb sind in Abstimmung mit der BOL/BÜ des AG und der DB Netz AG unter Beachtung der
Ril 132.0118 festzulegen.
Sicherungsposten / Aufsichtskräfte
Der AN stellt für die Durchführung der Leistung zur Sicherung seiner Arbeitskräfte vor
den Gefahren des Eisenbahnbetriebes alle erforderlichen Aufsichtskräfte. Die Bauarbeiten des AN sind so zu optimieren, dass der Bedarf von Sicherungsposten / Aufsichtskräften minimiert wird. Die Kosten für angemeldete aber nicht benötigte Sicherungskräfte / Aufsichtskräfte trägt der AN.
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Baubeschreibung
- 121 Betreten Gleisbereiche
Das Überschreiten der in Betrieb befindenden Gleisanlagen sowie Betreten des
Gleisbereiches ist ohne Sicherungsposten nicht gestattet! Das unbeabsichtigte Betreten des Gleisbereiches ist durch zugelassene Maßnahmen (z. B. feste Absperrung,
parallel aufgestellte Zäune usw.) zu verhindern. Das Betreten bzw. Überqueren der
Gleisanlagen sowie die Ausführung von Arbeiten im Gleisbereich ist nur nach Sperrung der Gleise unter Deckung einer gültigen Betriebs- und Bauanweisung (Betra) zulässig.
Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
Zur Sicherheit des Eisenbahnbetriebes und der mit den Abrissarbeiten bzw. Neubau
Beschäftigten muss vor Baubeginn festgelegt werden, welche der durchzuführenden
Arbeitsschritte nur in Sperr- bzw. Zugpausen und welche auch während des Zugbetriebes ggf. mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden können.
Grundsätzliche Forderungen für Arbeiten im Bereich von Gleisen
•
Für das Einbringen von Baugrubenverbauten ist ein erschütterungsfreies Verfahren anzuwenden. Die Nullmessung des benachbarten Gleises erfolgt vor
Baubeginn. Während der Einbringarbeiten sind laufende Messungen auszuführen. Bei Toleranzüber- oder -unterschreitung > = 5 mm ist sofort die
BOL/BÜ des AG zu informieren.
•
Während der gesamten Bauzeit ist eine ständige augenscheinliche Kontrolleder Gleislage unter Hinzuziehung der BOL/BÜ des AG vorzunehmen und zu
dokumentieren.
•
Kontrollmessungen zur messtechnischen Überwachung sind laufend durchzuführen.
•
Eine Stopfkolonne ist während des Einbringens der Verbauten sowie bei der
Herstellung der Bohrpfahlgründungen vorzuhalten.
•
Bei allen Erdarbeiten sind Schotterverunreinigungen auszuschließen.
•
Nach Beendigung der Bautätigkeit sind zur Sicherung der Gleisanlage, von
Kabelkanälen usw. notwendige Hilfskonstruktionen, Verbauten usw. zu entfernen bzw. abzutrennen. Dazu ist der BOL/BÜ des AG ein Nachweis zu übergeben.
Absturzsicherung
Die Verpflichtung zur sicheren Betriebsführung ist insbesondere während Baumaßnahmen gemäß EBA-Verordnung Bau (Ausgabe 08/2007) festgelegt. So kann bei
außerplanmäßig haltenden Zügen in Havariesituationen nach Aufheben der Türblo-
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Baubeschreibung
- 122 ckierung die Möglichkeit für Personen bestehen, das Schienenfahrzeug bzw. die
Waggons zu verlassen.
Werden Baugruben mit Hilfe von Verbauten gesichert, die eine Absturzhöhe von ab
1,00 m haben, muss eine Absturzsicherung auf dem Verbau angeordnet werden. Die
Ausbildung des Geländers ist in Anlehnung an Modul 801.1101 Abs. 27 bzw. Modul
804.9050 (Detailrichtzeichnung HB-ZH 13) vorzunehmen.
Kraneinsatz, Rammgeräteeinsatz etc.
Bei möglichen Geräteeinsätzen, deren Schwenkbereich über oder in die Nähe des
Bahnkörpers führt, müssen rechtzeitig Abstimmungen zur Betriebssicherheit durch
den Baubetrieb mit den zuständigen Stellen der DB Netz AG über die BOL/BÜ des
AG geführt werden (Vorlaufzeit mind. 4 Kalenderwochen).
Auf die Besonderheiten beim An- und Abtransport der großen Baugeräte für Arbeiten
im Bereich der Mittelunterstützungen mittels Tiefladewaggon wird explizit hingewiesen. Die Ladefläche des Waggons ist auf die Höhe der Rampe im Gleisbereich 3 abzustimmen.
Alle eingesetzten Anschlag- und Betriebsmittel müssen den gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Das Anschlagen und Transportieren von Lasten
muss so erfolgen, dass sie sich nicht lösen bzw. herunterfallen können. Das Betriebsgleis darf nicht mit Lasten überschwenkt werden.
Die Anschlag- oder Trennarbeiten an Konstruktionsteilen, bei denen eine Absturzgefährdung für Beschäftigte besteht, müssen durch Absturzsicherungen (Fangnetze,
Auffanggurte etc.) arbeitssicher gestaltet werden. Bei Arbeiten im Bereich der Gleisanlagen sind die Lasten doppelt anzuschlagen.
Schutzrüstung / Traggerüste
Die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit aller direkt oder indirekt durch die geplante Maßnahme und das Betreiben der baulichen Anlage beeinträchtigten oder beanspruchten Bahnanlagen ist ständig und ohne Einschränkung zu garantieren, wobei
Bahndämme nicht unter- oder abgegraben werden dürfen. Die Signalsicht darf durch
Gerüste und Schalungen nicht beeinträchtigt werden.
Abnahmen
Vor jeder ersten Zugfahrt nach einer Sperr- bzw. Zugpause muss der ordnungsgemäße Zustand der zum Abbruch bzw. zum Neubau vorgesehenen Bauteile hinsichtlich der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes bzw. der Betriebsanlagen der Bahn durch
die BOL/BÜ unter Beteiligung der DB Netz AG und der Technischen Aufsichtsbehörde abgenommen werden.
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- 123 Sonstiges
Die v. g. Bedingungen müssen unbedingt eingehalten werden. Ausnahmen hiervon
werden nur im Ausnahmefall von der DB Netz AG genehmigt. Bei Unregelmäßigkeiten oder Gefahr für den Eisenbahnbetrieb sind die Arbeiten sofort einzustellen und
unverzüglich die DB Netz AG über die BOL/BÜ des AG zu verständigen.
Die Abbruch- und die Neubauarbeiten erfolgen in Eigenverantwortung durch den AN.
Es ist Sache des AN, die Einhaltung der RiLi 132 Managementhandbuch Arbeitsschutz der DB AG und der Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften zu
überwachen. Die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Bau-Berufsgenossenschaft sind zu beachten.
Sämtliche erforderlichen Aufwendungen zur Einhaltung der Forderungen für Arbeiten
im Bahnbereich, für Abstimmungen, Anträge, Gebühren usw. sind bei der Kalkulation
zu berücksichtigen und in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Anmeldung der Betra und Arbeitszüge
In der Anlage: A_0_11 sind die mit der DB AG vorabgestimmten Sperrpausen aufgeführt. Diese Sperrzeiten gelten vorbehaltlich evtl. Änderungen/Anpassungen im Betriebsablauf der DB AG. Dem AN obliegt die gesamte Baustellenlogistik, der Betrieb
und Transport zur Einhaltung der Sperrpausen- und Terminvorgabe. Die Aufwendungen hierfür sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Änderungen für evtl. Verschiebungen von Sperrzeiten oder Beantragung von zusätzlichen
Sperrzeiten sind durch den AN rechtzeitig und eigenverantwortlich mit der DB AG und
dem Bauherrn abzustimmen.
Zur Inanspruchnahme der vorgesehenen Sperrpausen übergibt der AN jeweils 6 Kalenderwochen vorher auf der Grundlage seiner Planungsunterlagen und Bauablaufes
alle Leistungen mit Betriebsbeeinflussung der DB AG über die BOL/BÜ des AG mit
folgenden Mindestangaben:
•
auszuführende Arbeiten, detaillierter Arbeitsablaufplan
•
Ausführungszeit (Dauer der Arbeitsschritte)
•
Ausführungsort (Arbeitsbereich)
•
Angaben zu erforderlichen Änderungen der örtlich zugelassenen Geschwindigkeiten,
•
Gleissperrungen
•
ausführende Firma
•
verantwortlicher Bauleiter
•
Angaben zum Einsatz von Baumaschinen und Kranen.
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- 124 Mit aufzuführen sind vor- und nachlaufende Arbeiten. Der Arbeitsablaufplan ist vor
Übergabe von der Bauüberwachung des AG bestätigen zu lassen. Der baubetriebliche Anmeldeprozess hat nach den Regularien der RiL 406 zu erfolgen. Die Verfasser
der Anträge müssen die erforderlichen Qualifikationen und zugehörigen Qualifizierungsnachweise entsprechend RiL 406 besitzen.
Die Arbeitserbringungszeiten des AN ergeben sich aus den angemeldeten Sperrpausen bzw. gemäß §5 des Bauvertrages aus der BETRA, jedoch ohne vorgenannte Zeiten für Fachdienste.
Durch betriebliche Erfordernisse der DB AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbedingte Änderungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z.B. durch Verspätungen, Bedarfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/ -ende bis jeweils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund betrieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht
besonders vergütet. Dem Grunde nach vergütungsfähig sind nur durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten ab der 31. Minute je AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/ -ende.
Der AN hat bei seinen Arbeitseinsätzen in den Sperrzeiten vorlaufende und nachlaufende Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Kosten für Erschwernisse (Beleuchtung, Zuschläge o. ä.), die durch die Ausführung
der Arbeiten während der Sperrpausen entstehen können, sind in den Angebotspreis
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Sollten vom AN zusätzliche Sperrungen und Maßnahmen mit Betriebsbeeinflussung
benötigt werden, hat er diese formgerecht zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass beantragte zusätzliche Sperrungen nicht in jedem Fall genehmigt werden.
Damit verbundene Kosten trägt der AN.
Der erforderliche Aufwand für Arbeiten unter Betriebsbeeinflussung in den Sperrpausen einschließlich erforderlicher Nacht- und Feiertagsarbeit ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.
Es ist Sache des AN, ggf. erforderliche Arbeitszüge und Eisenbahnwagen, ZweiWege-Fahrzeuge entsprechend seines Bedarfes zu bestellen und die Verfügbarkeit
zu sichern. Die Kosten hierfür sind vom AN in der Kalkulation zu berücksichtigen und
in der Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Alle Einsätze von Arbeitszügen sind rechtzeitig zu planen und mit der BOL/BÜ des
AG und der DB Netz AG abzustimmen. Arbeitszüge, Zweiwegefahrzeuge / SKL u.a.
sind nur mit AZ-Führern nach entsprechend vorher erfolgter betrieblicher Regelung
einsetzbar.
Für gleisgebundene Maschinen muss der AN die notwendigen Zulassungen besitzen.
Die Ausbildungsnachweise, Zulassungen und Abnahmebescheinigungen sind dem
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- 125 AG vorzulegen. Das Personal muss örtlich eingewiesen sein. Diese Einweisung ist
aktenkundig zu dokumentieren.
Der AN hat nachzuweisen, dass bei Ausfall der Technik Ersatzmaschinen vorhanden
sind. Die zum Einsatz kommenden Maschinen sind mit den wichtigsten Parametern
zu benennen. Die Ausrüstung der Maschinen mit Erdung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften ist im Einsatzfall dem zuständigen Technisch Berechtigten nachzuweisen.
Vor jeder Sperrpause ist der BOL/BÜ des AG ein Notfallkonzept (u. a. mit Angaben
zur Ersatztechnik, zu den Zugriffsmöglichkeiten und zum Transport dieser Technik
auf die Baustelle) vorzulegen. Die Pflicht zur Disposition liegt beim AN.
Das erste Notfallkonzept ist durch den AN zur Beantragung der jeweiligen BETRA
vorzulegen.
Arbeitszugführer
Für die Gestellung der Arbeitszugführer ist der AN zuständig. Die Kosten für die Gestellung der AZ-Führer sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzurechnen.
Der AZ-Führer des AN hat die Befähigung nach den Bestimmungen der DB AG
nachzuweisen und sich die notwendige Orts- und Streckenkenntnisse anzueignen.
3.2
Bauablauf
3.2.1
Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten
Der Bauablauf sowie die Bauverfahren, insbesondere für den Straßenbau, den Ingenieurbau und die Arbeiten der Leitungsbetreiber und der BVG sind unter Berücksichtigung der gemäß BVB sowie Punkt 3.2.2 einzuhaltenden Vertragsfristen sowie der
bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten dem AN prinzipiell überlassen.
Die Durchführung der Arbeiten ist innerhalb der vertraglich vorgesehenen Bauzeit sicherzustellen.
Innerhalb der Baustelle sind umfangreiche Leistungen der beteiligten Leitungsbetreiber und der BVG durchzuführen. Der AN hat diese Leistungen in Abstimmung mit den
Leitungsbetreiber und der BVG zu koordinieren und in den Gesamtbauablauf zu integrieren und hauptverantwortlich abzustimmen (siehe auch 1.1.1.2. „Leistungen beteiligter Dritter“).
Alle aus den beschriebenen und bekannten Randbedingungen bzw. dementsprechenden Eigenarten der Baustelle zu erwartenden Schwierigkeiten müssen im Angebot berücksichtigt und einkalkuliert werden. Der Auftragnehmer hat Mehrschichtenbetrieb zur Einhaltung der Termine zu berücksichtigen. Nacht- und Wochenendarbeiten
sind in für verschiedene Bauaktivitäten (z.B. Abbruch und Einbau der Überbauten,
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- 126 Bohrpfahlherstellung) erforderlich. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert
vergütet und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Für diese Arbeiten ist
das Sperrzeitenkonzept DB AG zu berücksichtigen (siehe Anlage: A_0_11).
Für Nacht- und Wochenendarbeit hat der AN bei den zuständigen Stellen rechtzeitig
die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Aufwendungen hierfür werden
nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Der AN hat für den vorgesehenen Bauablauf aller Gewerke (u.a. Stadtstraßenbau
und Ingenieurbau, Leitungsbetreiber, BVG, DB AG) einen detaillierten Bauzeitenplan
gemäß BB, Pkt. 4.2.3 zu erstellen. Abweichungen vom genehmigten Bauzeitenplan
sind nur mit Zustimmung des AG möglich.
Bei der Aufstellung des Bauzeitenplanes für den Bereich Ingenieurbau ist zu berücksichtigen, dass auf der Baustelle nur vom AG zur Ausführung freigegebene Zeichnungen verwendet werden dürfen.
Prüf- und Freigabezeiten sind in der Ausführungsfristen mit enthalten und müssen
vom AN berücksichtigt werden. Eine Verlängerung der Ausführungsfrist erfolgt hierdurch nicht.
Die Gestaltung des Bauablaufes und die Sicherung der Baustelle hat in enger Abstimmung insbesondere mit dem AG und den Leitungsbetreibern sowie der BVG zu
erfolgen (s.a. Hinweise unter BB, Pkt. 2.11 „Öffentlicher Verkehr im Baubereich“).
Grundsätzlich erfolgen die Straßenbauarbeiten für den Endzustand in jeder Bauphase (1 und 2) im Nachgang zu den geplanten Leitungsbauarbeiten der Leitungsbetreiber.
Vorgezogene und ausgeführte Leistungen sind unter BB, Pkt. 1.3 „Ausgeführte Leistungen“ beschrieben.
Es sind vier Bauphasen vorgesehen. Im Folgenden werden die wesentlichen Bauleistungen der Hauptbauphasen Bph1 und Bph2 beschrieben.
Die Bauphasen 0 und 3 werden hier nicht näher beschrieben, da sie nicht Bestandteil
dieses Auftrages sind.
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- 127 -
Bph
Nr.
Leistungen
0
-
Bauvorbereitende Maßnahmen
1
1
Einrichten der bauzeitlichen Verkehrsführung:
• Sperrung des westlichen Straßenverkehrs
• Umleitung des Straßenverkehrs auf den östlichen Bestandsüberbau
• Anpassung/Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die
Bph1
• Anpassungen Treppenturm
• Einbau der Fußgängerbehelfsbrücke
• Sperrung des westlichen Bestandsüberbaus für Radfahrer und Fußgänger
• Umleitung der Radfahrer und Fußgänger auf den östlichen Bestandsüberbau
• Inbetriebnahme der Fußgängerbehelfsbrücke
2
Leichtern und Rückbauarbeiten auf dem westlichen Überbau
und der Leitungsbrücke zur Vorbereitung des Rückbaus der
Überbauten
3
Rückbau des Gleises 3
Umbau der OL-Anlage
Beginn der Grundsperrung für Gleis 3
Aufbau der Transportrampe und des Treppenturms im Bereich
des zurückgebauten Gleises 3
4
Aufbau der Hilfsunterstützungen im Bereich des Gleis 3 und
auf dem S-Bahnsteig sowie vorbereitende Maßnahmen zur
Rückbau der Überbauten
5
Trennen der beiden Überbauten
6
Aushub der getrennten Überbausegmente, Anpassung dieser
Segmente für den Abtransport und Abtransport sowie Entsorgung der Einzelteile
Aushub der Pendelstützen
Aushub der Hilfsunterstützungen
7
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Beginn der Vormontage der neuen westlichen Überbauten
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- 128 -
Bph
Nr.
Leistungen
8
Einbau aller Verbauten für die BP1 im Bereich der Widerlager
und der Mittelunterstützungen, inkl. den Längsverbauten parallel zu den BVG-Gleisen (erforderliche Aussteifungen bzw.
Verankerungen werden im weiteren Bauverlauf eingebaut)
9
Herstellung der Mittelunterstützungen (Achse 20)
• Sperrung Abbruch des vorhandenen Fundamentbalkens, inkl. zugehöriger Stützwand und Geländer
• Herstellung der Bohrpfähle
• Herstellung des Kopfbalkens
• Herstellung der zwei Wandscheiben mittels Fertigteilelementen und der neuen Stützwände
• Herstellung der Lagersockel
10
Herstellung der Widerlager (Achse 10 und 30)
• Herstellung der Schutzwände für die Abbrucharbeiten
der Widerlager
• Herstellung der Baugruben, inkl. Herstellung der Verankerungen für die Längsverbauten sowie Abbruch der
Widerlager
• Herstellung der Widerlager-Bodenplatten
• Herstellung der Widerlager- und Flügelwände
• Herstellung der Lagersockel, der Widerlagerabdichtungen, Einbau der Entwässerungsleitungen und
Schächte, lagenweiser Einbau der Widerlagerhinterfüllungen
• Einbau der bauzeitlichen Schotterhalterung auf den
Hilfsflügel für die BVG-Gleise
11
Montage der Kabelschutzrohr an den neuen Überbauten
(Vormontageflächen) durch die jeweiligen Leitungsbetreiber
12
Einschub und Abstapeln der vorgefertigten westlichen Überbauten, inkl. Lagereinbau
13
Anschluss der Kabelschutzrohre an die Widerlagerdurchführungen und anschließenden Leitungstiefbau hinter den
Widerlagern durch die jeweiligen Leitungsbetreiber
Anschlussarbeiten der Entwässerungsleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe
14
Herstellung der Schleppplatten hinter den Widerlagern im
Straßen- und Gleisbereich
15
Komplettierung der westlichen Teilbauwerke (Übergangskonstruktionen, Geländer, Beleuchtung usw.)
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- 129 -
Bph
2
Nr.
Leistungen
16
Straßenbau westliche Richtungsfahrbahn
17
Einrichten der bauzeitlichen Verkehrsführung:
• Ausbau der Fußgängerbehelfsbrücke
• Umbau des Treppenturms für Gleis 3
• Wiederherstellung Treppenturm und Anschluss an den
neuen westlichen Straßenüberbau
• Freigabe des westlichen Straßenüberbaus für den Fußgänger- und Fahrradverkehr
• Anpassungen der Eingleisigkeit der Straßenbahn an die
Bph2 durch die BVG
• Rückbau der provisorischen Kabeltrasse durch den Leitungsbetreiber
• Sperrung des östlichen Bestandsüberbaus für den Straßen-, und Radfahrer- und Fußgängerverkehrs
• Umsetzen BE
• Umleitung des Straßenverkehrs auf den westlichen
neuen Überbau
• Anpassung/Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die
Bph2
18
Leichtern und Rückbauarbeiten auf dem östlichen Überbau
zur Vorbereitung des Überbau-Rückbaus
Rückbau Mast, Fundament und Sonden der BSR-Glättemeldeanlage
19
Aufbau der Hilfsunterstützungen im Bereich des Gleis 3 und
auf dem S-Bahnsteig sowie vorbereitende Maßnahmen zur
Rückbau der Überbauten
20
Trennen des östlichen Bestandsüberbaus
21
Aushub der getrennten Überbausegmente, Anpassung dieser
Segmente für den Abtransport und Abtransport sowie Entsorgung der Einzelteile
Aushub der Pendelstützen
Aushub der Hilfsunterstützungen
22
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Beginn der Vormontage der neuen östlichen Überbauten
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Baubeschreibung
- 130 -
Bph
Nr.
Leistungen
23
Einbau aller Verbauten für die Bph2 im Bereich der Widerlager
und der Mittelunterstützungen – bereichsweise Anschluss an
die Verbauten der Bph1 herstellen (erforderliche Aussteifungen bzw. Verankerungen werden im weiteren Bauverlauf eingebaut)
24
Herstellung der Mittelunterstützungen (Achse 20)
• Sperrung Abbruch des vorhandenen Fundamentbalkens, inkl. zugehöriger Stützwand und Geländer
• Herstellung der Bohrpfähle
• Herstellung des Kopfbalkens
• Herstellung der zwei Wandscheiben mittels Fertigteilelementen und der neuen Stützwände
• Herstellung der Lagersockel
25
Vorbereitende Maßnahmen für Wiederherstellung von Gleis 3
• Gleisbett für Wiederinbetriebnahme von Gleis 3 herrichten
• Kabeltiefbau neben den Mittelunterstützungen
26
Herstellung der Widerlager (Achse 10 und 30)
• Herstellung der Schutzwände für die Abbrucharbeiten
der Widerlager
• Herstellung der Baugruben, inkl. Herstellung der Verankerungen für die Längsverbauten sowie Abbruch der
Widerlager
• Herstellung der Widerlager-Bodenplatten
• Herstellung der Widerlager- und Flügelwände
• Herstellung der Lagersockel, der Widerlagerabdichtungen, Einbau der Entwässerungsleitungen und
Schächte, lagenweiser Einbau der Widerlagerhinterfüllungen
27
Abbau der Transportrampe und des Treppenturms
Wiederherstellen von Gleis 3
Umbau der OL-Anlage
Aufhebung der Grundsperrung für Gleis 3
28
bereichsweiser Rückbau der Verbauten
29
Montage der Kabelschutzrohr an den neuen Überbauten
(Vormontageflächen) durch die jeweiligen Leitungsbetreiber
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Baubeschreibung
- 131 -
Bph
Nr.
Leistungen
30
Einschub und Abstapeln der vorgefertigten östlichen Überbauten, inkl. Lagereinbau
31
Stopfgänge für alle Gleise der DB AG (Belastungsstopfgang
für Gleis 3)
32
Anschluss der Kabelschutzrohre an die Widerlagerdurchführungen und anschließenden Leitungstiefbau hinter den
Widerlagern durch die jeweiligen Leitungsbetreiber
Anschlussarbeiten der Entwässerungsleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe
3
33
Herstellung der Schleppplatten hinter den Widerlagern im
Straßen- und Gleisbereich
34
Komplettierung der östlichen Teilbauwerke
konstruktionen, Geländer, Beleuchtung usw.)
35
Straßenbau östliche Richtungsfahrbahn
-
Verkehrssicherung
(Übergangs-
Ausbauarbeiten BVG
3.2.2
Ausführungsfristen
Die Vertragsfristen sind in den BVB benannt.
Bei der Festlegung der Gesamtbauzeit wurden insgesamt 36 Werktage für mögliche
Ausfalltage berücksichtigt. Die Grenzwerte für Ausfalltage sind unter Punkt 3.7 „Arbeiten unter ungünstiger Witterung / Winterbau“ dieser Baubeschreibung definiert. Überschreitungen dieser Grenzwerte gelten entsprechend der VOB/B als Behinderung.
Weniger als 36 dokumentierte Werktage während des gesamten Ausführungszeitraumes bedingen eine Verkürzung der vertraglichen Ausführungsfristen.
Die in der Baubeschreibung benannten Ausführungsfristen für die Eigenleistungen
der Leitungsbetreiber sind vom AN zu berücksichtigen und in seinen Planungen und
bei Herstellung der Bauwerke verbindlich zu erfassen.
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- 132 Folgende Randbedingungen der Leistungen der Leitungsbetreiber sind zu berücksichtigen:
Berliner Wasserbetriebe (BWB)
•
Schweißarbeiten ab -5°C dürfen nur unter Zustimmung der Schweißfachaufsicht der BWB durchgeführt werden
•
Innenrohrschutz mittels Zementmörtel im Schweißnahtbereich darf nur bis zu
Temperaturen von ca. 7°C verwendet werden.
•
Außenrohrschutz mittels Densolen-Band darf bis zu Temperaturen von -10°C
hergestellt werden
•
Für Schweißarbeiten an Stahlrohren gilt Regelblatt WN 500.
•
Abmauerungsarbeiten an den R-Kanälen sind in regenarmer Zeit durchzuführen.
Vattenfall / Vattenfall BerlinLicht
•
Arbeiten dürfen nicht bei Frost durchgeführt werden
•
Arbeiten dürfen nicht während Großveranstaltungen durchgeführt werden
BVG
•
Arbeiten dürfen nicht bei Frost durchgeführt werden
•
Arbeiten dürfen nicht während Großveranstaltungen durchgeführt werden
Telekom
•
Arbeiten dürfen nicht bei Frost durchgeführt werden
•
Arbeiten dürfen nicht während Großveranstaltungen durchgeführt werden
DB AG
Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und Fristen vom AN zu vertreten
sind, gehen, unbeschadet zusätzlicher Ansprüche des Auftraggebers, die Kosten, die
sich aus der verlängerten Bauzeit ergeben, zu seinen Lasten.
3.2.3
Abnahme
Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist schriftlich zu verlangen. Eine Abnahme von Teilleistungen nach §12 (5) 2. VOB/B erfolgt nicht. Werden Teilleistungen in Benutzung,
u.a. unter Verkehr, genommen, findet eine technische Überprüfung und eine Zustandsfeststellung nach §4 (10) VOB/B statt.
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- 133 Die Mängelanspruchsfrist beginnt mit der rechtsgeschäftlichen Abnahme, die erst
nach vollständiger Fertigstellung der gesamten Leistung erfolgt.
Folgende Unterlagen sind mindestens gemäß den geltenden Richtlinien mit dem Abnahmeverlangen dem AG zu übergeben:
Ingenieurbau
•
Vollständige geprüfte Ausführungsstatik (A- Exemplar) 1-fach in gebundener
Form und digital für die Ingenieurbauwerke
•
1. Hauptuntersuchung gemäß DIN 1076
•
Bauwerksbuch für die Ingenieurbauwerke.
•
Bestandsübersichts- und Bestandspläne entsprechend RL 14
•
Vermessungsunterlagen
Straßenbau Rhinstraße
•
Prüfprotokolle, Prüfunterlagen gemäß den geltenden Richtlinien
Die vertraglichen Leistungen hinsichtlich der Bestandsunterlagen der Ingenieurbauwerke nach ZTV-Ing und RL14 gelten als wesentliche Leistungen.
3.3
Wasserhaltung
3.3.1
Ingenieurbau
Für den Ingenieurbau beim Abbruch und Neubau des Bauwerkes sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich.
3.3.2
Straßenbau
Für den Straßenbau sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich.
3.4
Baubehelfe (Verbau, Arbeitsebenen und Gerüste)
3.4.1
Allgemeines
Das Anlegen und Beseitigen erforderlicher Arbeitsebenen und Zufahrten bzw. Zufahrtsrampen zu den Ebenen für die Ausführung der Arbeiten sind Leistungen des AN
und werden nicht gesondert vergütet. Die Leistungen sind in die Position für die
Baustelleneinrichtung einzurechnen.
Das Aufstellen, Vorhalten, eventuelles Umbauen und Beseitigen von Gerüsten, Hilfsstützen, Verschubbahnen, Arbeitsbühnen, Arbeitsebenen, Zufahrten, Verbauten,
Schalgerüsten, Kranaufstellflächen inkl. Pratzenfundamente und dgl. für die Ausfüh-
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- 134 rung der vertragsgemäßen Leistungen ist, soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine
besonderen Ansätze vorgesehen sind, in die Einheitspreise einzurechnen.
Insbesondere die Aufwendungen und Maßnahmen für Materialtransporte infolge der
tiefen Baugruben für die Widerlager und zur Inselbaustelle der Mittelstützen sind in
die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen. Gleiches gilt für Treppentürme, soweit es der Bauablauf zulässt, für die Schaffung der Zugänglichkeit zu den Mittelstützen vom Überbau aus.
Alle Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel (Kräne, Hebezeug o.ä.), die zur
Versorgung der Bauflächen erforderlich sind, sind soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, in die Position für die Baustelleneinrichtung einzurechnen
Alle Erschwernisse und Maßnahmen, die durch den anliegenden Verkehr entstehen
sind hierbei zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen.
Die Prüfung der Ausführungsstatik und der dazugehörigen Pläne für alle Verbaumaßnahmen sowie die Abbruch- und Montagekonzepte (einschließlich der statischen
Nachweise) erfolgen durch den Auftraggeber. Erforderliche Maßnahmen/Abnahmen
vor Ort erfolgen ebenfalls durch den Auftraggeber.
Entstehen bei der Abnahme der Verbaumaßnahmen und der Umsetzung der Abbruch- und Montagekonzepte usw. durch Umstände, die der AN zu vertreten hat,
Mehraufwendungen, Zeitverzögerungen, Doppelprüfungen, nochmalige Anfahrten
o.ä., so hat der AN die entstandenen Kosten zu tragen.
Der AN hat die Mitbenutzung seiner Trag- und Arbeitsgerüste auch anderen am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen (z.B. Leitungsbetreiber, BVG) zu gestatten.
3.4.2
Arbeitsgeräte, Schutzeinrichtungen
Schutzgerüste, z.B. gegen herabfallende Teile über den Verkehrswegen, sind vom
AN aufzustellen. Die Kosten sind, sofern keine gesonderten Positionen vorhanden
sind, in die entsprechenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert
vergütet.
Vor der Montage von Arbeits- und Schutzgerüsten ist dem Auftraggeber ein geprüfter
statischer Nachweis einschließlich der erforderlichen Ausführungszeichnungen 1-fach
auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen. Die Gerüste sind nach der Montage, vor der Inbetriebnahme von einem
Prüfingenieur nach Wahl des AN abzunehmen. Ihre Abnahme ist zu protokollieren
und den Bauakten beizulegen. Die Kosten für Planung, Prüfung und Abnahme werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Pauschal- bzw. Einheitspreise einzurechnen.
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Baubeschreibung
- 135 3.4.3
Baugrubenverbauten
Allgemeines
Aufwendungen für Pass-, Eck-, Abzweig-, Kreuzungs- und Übergangsbohlen gehören
zur Leistung des AN und werden nicht gesondert vergütet, wenn nicht im Leistungsverzeichnis entsprechende Ansätze vorhanden sind.
Das Anlegen und Beseitigen erforderlicher Arbeitsebenen und Zufahrten zu den Ebenen für die Ausführung der Arbeiten sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet. Mehrmaliges An- und Abfahren von Geräten ist einzurechnen.
Vor Beginn von Verbauarbeiten hat der AN nach vorhandenen Leitungen oder sonstigen Hindernissen zu sondieren. Die Leistungen hierfür sind in die entsprechenden
Positionen einzurechnen.
Das Herstellen von Suchgräben zum Auffinden von Leitungen oder sonstigen Hindernissen wird gesondert vergütet. Die Ausführung erfolgt nur auf Anweisung des
AG.
Es sind Absturzsicherung auf/an den Verbauten vorzusehen.
Neubau
Die hinter den Widerlagern im Bereich des Mittelstreifens befindliche Kabelkanäle
und -schächte, Längsverbauten im Bestand, das Trogbauwerk aus vorigen Baumaßnahmen und die vorhandenen Leitungen sind bei der Planung der Verbaumaßnahmen zu beachten. Notwendige Verpressanker oder sonstige Verankerungen der bauzeitlichen Verbauten müssen diese durchörtern. Für den Einbau der Verbauten sind
Durchörterungen bzw. Austauschbohrungen an bestehenden Konstruktionen durchzuführen (z.B. Austauschbohrungen im Bereich der Widerlagerfundamente und Kabelschächte).
Die in der DIN 4150-3 Einwirkungen auf bauliche Anlagen formulierten Grenzwerte,
insbesondere die Anhaltswerte von Schwinggeschwindigkeiten für Erschütterungen
infolge Baubetriebs auf bauliche Anlagen sind einzuhalten.
Rückbau
Die Verpressanker sind nach der Verfüllung der Baugruben zu entspannen.
Die Baugrubenverbauten sind nach dem Abschluss der Arbeiten folgendermaßen zurückzubauen:
•
Längsverbauten an Widerlagern (verankert) bis UK Oberbau Straßenbahngleise rückbauen
in Bauphase 2 sind die Längsverbauten, welche deckungsgleich mit den Hilfsflügeln sind, auf OK Baugrube abzutrennen und auszubauen
•
Querverbauten am Mittelpfeiler bis OK neues Fundament rückbauen
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- 136 •
Querverbauten vor den Widerlager bis OK neues Fundament rückbauen
•
Sonstige Verbauten an den Widerlagern komplett rückbauen
•
Rückbau der Schotterhalterung für BVG-Gleise auf Hilfsflügeln
Verluste aller Art bei der Baugrubenverkleidung, insbesondere beim Ausbau und
Verbleib derselben im Baugrund oder Bauwerk werden nicht gesondert vergütet.
3.5
Stoffe, Bauteile - Ausführungsbestimmungen zum LV
3.5.1
Allgemeines
Falls im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges steht, verstehen sich die Preise
einschließlich Lieferung aller Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffe, allen Nebenleistungen, die zur sachgemäßen Durchführung der geforderten Leistungen notwendig sind.
Produkte (Stoffe und Bauteile) aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,
die den technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich
der im Hersteller-Staat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn sie das zu erreichende Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit
und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft gewährleisten.
Auf Verlangen hat der AN die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der
Produkte dem Auftraggeber in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen.
Sämtliche Baustoffgüten und -merkmale sind auf den Zeichnungen und/oder in den
Leistungstexten bzw. in den vertraglich vereinbarten Richtlinien, DIN-Normen und
Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen vermerkt.
Die Qualität und Quantität aller eingebauten Materialien ist durch Übergabe der Materialscheine vor der weiteren Verwendung im Original nachzuweisen.
Für Baustoffe und Bauteile, die nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen, ist gleichzeitig mit den zugehörigen Ausführungsunterlagen die Bauaufsichtliche Zulassung einzureichen.
In Ergänzung der VOB/B § 4 Nr. 5 hat der AN auch die von ihm ausgebauten und auf
der Baustelle lagernden Gegenstände (wieder einzubauende Gegenstände) bis zum
Wiedereinbau vor Beschädigungen und Diebstahl zu schützen.
Für alle durch den AN zu liefernden relevanten Materialien sind die entsprechenden
Eignungszertifikate, Produktdatenblätter und Liefernachweise rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format
*.pdf) einzureichen und vorzulegen.
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- 137 3.5.2
Maßtoleranzen
Ingenieurbau
Die zulässigen Abmaße und Ebenheitstoleranzen bei der Bauausführung des AN sind
in DIN 18201, 18202 und 18203 für den Hochbau festgelegt. Sie gelten sinngemäß
für alle hier auszuführenden Bauleistungen.
Zudem sind die zulässigen Maßtoleranzen im Massivbau gemäß ZTV-ING, Teil 3,
Abschnitt 2, Absatz 8 zu beachten.
Für den Stahlbau (Überbauten, Geländer usw.) gelten die Allgemeintoleranzen für
Schweißkonstruktionen, DIN EN ISO 13920. Die Grenzabmaße für Längen- und Winkelmaße sind mit der Toleranzklasse B, die Geradheits-, Ebenheits- und Parallelitätstoleranzen sind mit der Toleranzklasse F festgelegt. Des Weiteren wird auf die
ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 1, Stahlbau verwiesen. Die Schweißnähte müssen mindestens die Anforderungen der Bewertungsgruppe B (hoch) nach DIN EN ISO 5817
erfüllen.
Bei Handeinbau der Schutz- und Deckschichten der Asphaltbeläge sind die Ebenheitsbedingungen der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4 einzuhalten. Für den maschinellen
Einbau gelten die Vorgaben der ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 4, Tabelle 25.
Alle darüber hinausgehenden Abweichungen gelten als Mangel gem. §13 VOB/B.
Baugruben
Spundwände: Lotabweichungen quer zur Spundwandachse max. 1,5 % der Bohlenlänge, Ansatzpunkt 2cm innen / 5cm außen
Straßenbau
Die zulässigen Maßabweichungen gemäß den gültigen Richtlinien für den Erd- und
Straßenbau sind nicht zu überschreiten.
Alle Überschreitungen gelten als Mangel gemäß §13 VOB/B.
Leitungsbau
Die zulässigen Maßabweichungen gemäß den gültigen Richtlinien für den Leitungsbau sind nicht zu überschreiten.
Alle Überschreitungen gelten als Mangel gemäß §13 VOB/B.
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- 138 3.5.3
Rohbau - Isthöhen
Die zulässigen Abmaße der Brückenoberfläche ergeben sich aus den Festlegungen
der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Punkt 3.
Das Netznivellement ist dem AG in 2-facher Ausfertigung auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben.
3.5.4
Baustelleneinrichtung, allgemeine Baukosten
Die allgemeine verkehrstechnische Sicherung der Baustelle, die Baustellenumzäunung, die Baustellenbeleuchtung, die Baustellenüberwachung, Schnee- und Eisberäumung usw. unterliegen dem AN. Die Kosten sind, soweit keine gesonderten Positionen vorhanden, in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen.
3.5.5
Erdarbeiten
3.5.5.1 Allgemeines
Der anfallende Bodenaushub ist anhand der „LAGA Mitteilung 20" und den „Merkblättern zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin" zu bewerten, zuzuordnen. bzw. einzustufen und entsprechend diesen Richtlinien und zugehörigen gesetzlichen Grundlagen zu verwerten oder zu beseitigen (siehe Baubeschreibung, Pkt. 3.6)
Informationen zu möglichen Entsorgungsunternehmen sind im Internet unter folgenden Adressen veröffentlicht:
• Liste der Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Berlin:
http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/sonderabfall/verwertung1.shtml
• Entsorgungs- und Verwertungsanlagen im Land Brandenburg:
http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/sonderabfall/bbliste.shtml
Für die Einstufung bzw. Zuordnung ist ein prüfbarer Nachweis vorzulegen. Die Verwertung und die·Verwertungswege des anfallenden Bodenaushubs sind einschließlich·einer Mengenbilanz prüfbar nachzuweisen (siehe auch Besondere Vertragsbedingungen). Alle hierdurch entstehenden Leistungen und Aufwendungen, z. B. Kosten für .die Beprobung nach LAGA und die SBB-Gebühren, sind in die Einheitspreise
der Leistungspositionen der Erdarbeiten einzurechnen.
Für vorstehende Absätze gelten die Ausführungen des Abschnittes 3.6 dieser Baubeschreibung zur Entsorgung, Verwertung oder·Beseitigung von Bauabfällen im Land
Berlin sinngemäß.
Aufmaß und Mengenberechnungen für Erdarbeiten hat der Auftragnehmer gemäß
Baubeschreibung, Abschnitt 3.11 von einem·hierfür qualifizierten Vermessungsinge-
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Baubeschreibung
- 139 nieur oder von qualifizierten Fachkräften eines Vermessungsbüros erstellen zu lassen. Eine·gesonderte Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt hierfür nicht. Die Beauftragung dieser Leistungen ist Sache des Auftragnehmers.
Vom Auftragnehmer sind im Rahmen der Ausführung die nach DIN 4124 erforderlichen Standsicherheitsnachweise der Baugruben und Böschungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lasten aus Baubetrieb nach DIN 4084 zu führen. Die Kosten
dafür sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
In der ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“ ist der Begriff "Homogenbereiche" neu eingeführt
worden. Die Richtlinie für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB) wurde diesbezüglich noch nicht angepasst und beinhaltet noch die Baugrundbeschreibung nach Bodenklassen. Demnach gilt lt. Rundschreiben SenStadtUm V M Nr. 08/2015: Die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18300 Erdarbeiten“
VOB Teil C, sind bis auf weiteres an Stelle neuer Regelungen weiterhin in der Fassung von 2012 anzuwenden.
Beim Aushub sind Wurzelstöcke und alte, außer Betrieb befindliche Rohre und Kabel,
soweit sie nicht in gesonderten Positionen erfasst sind, ohne besondere Vergütung
und ohne Abzug bei den Bodenmassen auszubauen und abzufahren.
In Betrieb befindliche Rohre und Kabel sind nur nach besonderer Anweisung des Auftraggebers auszubauen. Die Kosten werden auf Nachweis vergütet.
Hindernisse im Baugrund sind dem Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragten örtlichen Bauüberwachung unverzüglich anzuzeigen. Für die Anerkennung von zusätzlichen Aufwendungen aus dem Antreffen von Hindernissen ist eine Besichtigung durch
die örtliche Bauüberwachung erforderlich, die Anzeige allein ist hierfür nicht ausreichend.
Lassen sich hinsichtlich der vorhandenen Situationen im Baufeld im Besonderen zum
vorhandenen Brückenbauwerk z. B. mit Bezug auf den Baugrund,·andere Bauwerke,
Leitungen o. ä. trotz Einsicht in Bestandsunterlagen und andere Unterlagen, z. B. mit
historischem Anspruch sowie unabhängig von bereits beschriebenen Maßnahmen
Punkte augenscheinlich nicht klären, hat der Auftragnehmer diese vor Beginn der Arbeiten, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, mit Suchschachtungen oder anderen
geeigneten Maßnahmen zu erkunden.
Eventuell abzufahrender·nasser Boden (Aushubboden) ist mit wasserdichten Muldenfahrzeugen abzufahren.
Grundsätzlich sind·die Fundamente im gewachsenen·mineralischen Boden zu gründen. Sollten beim Aushub örtlich noch aufgefüllte Bereiche angetroffen werden, sind
diese gegen verdichteten Sand mit 100% DPr zu ersetzen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Baugrubensohlen selber oder durch einen von
ihm ernannten Vertreter abzunehmen bzw. abnehmen zu lassen.
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- 140 Bauwerks- und Leitungsreste sind bereits beim Aushub zu separieren. Mehrkosten
bei der Entsorgung, die aufgrund einer Vermengung beim Aushub entstehen, gehen
zu Lasten des Auftragnehmers.
Bei allen Transportleistungen ist davon auszugehen,·dass nur Triebwagen eingesetzt
werden können.
3.5.5.2 Einbau und Verdichten von Füllboden
Das Hinterfüllen und Überschütten von baulichen Anlagen erfolgt nach ZTVE-StB 09,
Abschnitt 9 und nach dem „Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung von Bauwerken“.
Bodenaustauschstoffe, Dammaufschüttungen, Baugrubenverfüllungen usw. sind auf
100% DPr zu verdichten, soweit in den entsprechenden Positionen keine anderen
Verdichtungswerte gefordert sind.
3.5.6
Abbrucharbeiten
3.5.6.1 Allgemeines
Aufmaß und Mengenberechnungen für Abbrucharbeiten erfolgen durch einen vom
Auftragnehmer zu beauftragenden für die Durchführung der Leistungen qualifizierten
Vermessungsingenieur oder qualifizierten Fachkräften eines Vermessungsbüros. Eine gesonderte Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt hierfür nicht.
Die Erlöse aus der Verwertung des Stahlschrottes hat der Auftragnehmer in seinem
Angebot zu berücksichtigen. Im Leistungsverzeichnis enthalten die betreffenden Positionen einen Hinweis,·dass die Erlöse aus der Verwertung des Stahlschrottes in die
Einheitspreise einzurechnen sind siehe auch Baubeschreibung, Abschnitt 3.11.
3.5.6.2 Abbruchtechnologie und -durchführung
Für den Abbruch der bestehenden Bauwerke hat der AN die vorgesehene Abbruchtechnologie im Detail auszuarbeiten. Das Abbruchverfahren ist anzugeben und die
Reihenfolge des Abbruchs ist festzulegen. Kranstellungen sind auszuweisen und die
Art und Aufstellorte der Schutz- und Arbeitsgerüste usw. müssen dargestellt sein. Die
Detail- einschließlich Zeitplanung ist dem Auftraggeber mindestens 6 Kalenderwochen vor Ausführung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Randbedingungen der Verkehrsführung (Kfz-Verkehr, Geh- und Radwegverkehr) sind zu berücksichtigen.
Weitere Bestandsunterlagen, als die dieser Ausschreibung beiliegenden Unterlagen,
werden nicht zur Verfügung gestellt.
Während der gesamten Abbruchtätigkeit sind Immissionseinwirkungen auf umliegende Grundstücke zu vermeiden, insbesondere ist die Staubentwicklung durch ge-
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- 141 eignete Maßnahmen, wie ausreichendes Sprengen mit Wasser, in engsten Grenzen
zu halten. Die in BB, Pkt. 2.9 erhobenen Auflagen und Forderungen sind zu beachten.
Die Abbrucharbeiten sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen.
Alle Abbrucharbeiten sind zur Begrenzung der Beeinflussung der Randbebauung und
des Bestandsbauwerks erschütterungsarm (z. B. hydraulisches Sprengen, Fräsen,
Abbruchzange, Schälen, Sägen oder Schneiden) durchzuführen.
Die Festlegungen gemäß BB, Pkt. 3.6 sind zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer unabhängig von der im Amtsentwurf vorgestellten Abbruchvariante prinzipiell die Abbruchverfahren frei wählen
kann. Selbstverständlich sind alle genannten Randbedingungen zu beachten.
3.5.6.3 Abfuhr von Straßenbaumaterialien
In den entsprechenden Leistungspositionen sind Angaben zur Handhabung ausgebauter Straßenbaumaterialien·enthalten, die vom Auftragnehmer zu beachten·sind.
Die Festlegungen gemäß BB, Pkt. 3.6 ff sind zu beachten.
3.5.7
Beton-, Stahlbeton, Mauerarbeiten
3.5.7.1 Allgemeines
Bauteile mit Abmessungen ≥ 0,80m sind massige Bauteile bei denen aufgrund großer
Abmessungen eine erhöhte Bauteilerwärmung infolge Hydratation auftreten kann. Für
diese Bauteile gelten zusätzlich die DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton
und das Merkblatt Rissbildung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins.
Bei der Preisbildung ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber für die zu betonierenden Bauteile die für das Bauwerk notwendigen optimalen Qualitätsanforderungen festlegt.
Rüttelöffnungen sind in den Bewehrungszeichnungen einzutragen.
Mindestens 4 Kalenderwochen vor Beginn der Betonierarbeiten sind daher die Betonrezepturen vorzulegen, Sieblinien, Konsistenzen und Nachbehandlung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Verwendung von Transportbeton ist dem Auftraggeber von jeder Lieferung eine Ausfertigung des Lieferscheines sofort auszuhändigen.
Zur Ausführung der Sichtflächen wird auf die ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 2, Punkt 4.3
sowie das Merkblatt Sichtbeton und die vereinbarte Sichtbetonklasse hingewiesen.
Es sind Musterflächen für den AG herzustellen.
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Baubeschreibung
- 142 Der Auftraggeber behält sich vor, Bauwerksteile mit fehlerhaften Sichtbetonflächen
nicht abzunehmen. Sie sind auf geeignete Weise abzubrechen und neu herzustellen.
Zum Schutz des Grundwassers sind für die Betonherstellung nur chromatarme Zemente bzw. Zemente mit Chromatreduzierern sowie ausschließlich Wasser mit
Trinkwasserqualität zu verwenden.
3.5.7.2 Beton für Brücken und Ingenieurbauwerke
Für die Festlegung, Herstellung, Verarbeitung, Nachbehandlung und Überwachung
des Einbaus der Betone mit einer Festigkeitsklasse C25/30 und höher gelten die
Festlegungen der DIN EN 206-1, der DIN EN 13670 und der DIN 1045, Teil 2 und 3
(Überwachungsklasse 2) sofern nicht in der ZTV-ING zusätzliche Anforderungen gestellt sind.
Aufgrund der Besonderheiten bei der Herstellung massiger Bauteile ist ein Qualitätssicherungsprogramm (-plan) aufzustellen, in dem alle qualitätsrelevanten Maßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten bei Betonherstellung und Ausführung geregelt
und dokumentiert werden.
Der AN hat für die Herstellung massiger Bauteile betontechnische Maßnahmen zur
Reduzierung der Rissbildung und Sicherstellung der Dauerhaftigkeit zu ergreifen. Die
Maßnahmen sind nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der bestehenden Randbedingungen (u.a. verschiedene Jahreszeiten, klimatische Bedingungen, Bauteilabmessungen) festzulegen. Nachfolgend sind mögliche Maßnahmen, ohne Anspruch
auf Vollständigkeit, aufgeführt:
•
Wahl geeigneter Zemente und Betonzusammensetzung,
•
Teilweiser Austausch von Zement gegen Flugasche,
•
Zemente mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung (LH, VLH)
•
Betonzusammensetzungen für Sommer- und Winterrezepturen,
•
Frischbetontemperatur (geeignete Maßnahmen hierfür sind: Berieselung der
Gesteinskörnungen mit Kaltwasser unter Ausnutzung der Verdunstungskälte,
Verwendung von Frischwasser, Begrenzung der Zementtemperatur, Beschattung der Lagereinrichtungen, aktive Kühlung durch Flüssigstickstoff),
•
Langsame Wärmefreisetzung (ggf. Temperaturmessungen in großformatigen
Probeblöcken),
•
Gesteinskörnungen mit niedriger Temperaturdehnzahl,
•
Begrenzung des relevanten Kapillarporenraumes durch den Wasserzementwert.
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Baubeschreibung
- 143 Alle Aufwendungen für die Planung und Ausführung der betontechnischen Maßnahmen für die Herstellung massiger Bauteile sind in die entsprechenden Einheitspreise
einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Für Betonlieferungen dürfen nur Transportwerke beauftragt werden, die in der Liste
der zugelassenen Transportbetonwerke bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführt werden (Anlage: A_0_13) und von denen ein bestätigtes Betonsortenverzeichnis vorliegt. Beantragungen auf Zulassung und Erweiterungen sind
unter Beachtung der Prüffristen zur Zulassung möglich. Die Koordinierung zur rechtzeitigen Zulassung obliegt dem AN.
3.5.7.3 Anforderungen an die Betonqualität/Betonoberflächen
Die sichtbaren Außenflächen von Stahl-/Spannbetonkonstruktionen sind als Sichtbeton auszuführen.
Es gelten die Anforderungen der DIN 18217 und die Vorgaben im „Merkblatt Sichtbeton“, (Bundesverband der Deutschen Zementindustrie, PF 519566, 50941 Köln).
Die Kriterien für Textur (T2), Porigkeit (P3-saugende Schalung), Farbtongleichmäßigkeit (FT2), Arbeits- und Schalhautfuge (AF3) und Ebenheit (E2), Arbeits- und Schalhautfugen (AF 3) und Schalhautklassen (SHK 2) für die Sichtbetonklasse SB3 sind
für alle sichtbaren Außenflächen festgelegt. Die gestalterischen Anforderungen an die
verschiedenen Betonoberflächen sind auf den Ausschreibungsplänen definiert.
3.5.7.4 Nachbehandlung von Beton
Die Nachbehandlung des Beton hat nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3, Pkt. 2.8.7-–
Nachbehandlung und Schutz, die DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton,
Punkt 6.3 - Nachbehandlung, Schutz und Steuerung des Wärmeabflusses sowie das
Merkblatt Rissbildung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins, Punkt 4.4.3 Nachbehandlung und Schutz des Betons zu erfolgen.
Der AN hat für die Nachbehandlung massiger Bauteile betontechnische Maßnahmen
zur Reduzierung der Rissbildung und Sicherstellung der Dauerhaftigkeit zu ergreifen.
Die Maßnahmen sind nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der bestehenden
Randbedingungen (u.a. verschiedene Jahreszeiten, klimatische Bedingungen, Bauteilabmessungen) festzulegen. Es wird darauf verwiesen, dass die Bauteile nach der
Betonage mindestens 7 Tage in der Schalung verbleiben müssen.
Alle Aufwendungen für die Planung und Ausführung des bauteilbezogenen Nachbehandlungskonzeptes für die Herstellung massiger Bauteile sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Die trotz sorgfältiger Nachbehandlung auftretenden Risse >0,2mm sind mit Kunstharz
zu verpressen (ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5). Alle hierdurch entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet.
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Baubeschreibung
- 144 3.5.7.5 Aussparungen in Betonbauteilen
Die Herstellung von Aussparungen, wie z. B. für Lagersockel, Leitungsdurchführungen, Verankerungen, Aussparung für Entwässerungsleitung unter dem Überbau
usw., sowie das Anlegen der Aussparungen für den Einbau der Übergangskonstruktionen werden, sofern keine gesonderten Positionen vorhanden sind, nicht gesondert
vergütet. Der Aufwand ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen.
Im Leistungsverzeichnis sind für alle Aussparungen ab einer Fläche von 0,5m x 0,5m
gesonderte Positionen vorhanden.
Das Vergießen der Aussparungen, das Einbringen von Lagerfugen oder sonstige
Vermörtelungen / Einbau von Zweitbeton, z.B. für die Verankerung von Fahrbahnübergangskonstruktionen und Lagern, ist in die Einheitspreise der Einbauteile einzurechnen.
3.5.7.6 Vergussmörtel
Das Vergießen von Aussparungen für die Verankerung von Stahlkonstruktionsteilen
(Lager und dgl.) und das Unterstopfen von Bauteilen (Geländer, Schutzsystem und
dgl.) erfolgt mit hydraulischem Spezialvergussmörtel (volumen-, frost- und tausalzbeständig) und ist mit den Einheitspreisen der Einbauteile abgegolten.
3.5.8
Stahlbau-, Schmiede-, Schlosserarbeiten
3.5.8.1 Allgemeines
Das Unternehmen, in dessen Betrieb Schweißarbeiten an oder für Straßen- und Wegebrücken ausgeführt werden, muss eine gültige Bescheinigung nach DIN EN 1090
(Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) in der jeweils gültigen Ausführungsklasse verfügen.
Die Überbauten (Haupttragwerke) sind nach DIN EN 1090-2 in Verbindung mit DBS
918005 der Ausführungsklasse EXC 3 DB zugeordnet.
Für tragende Bauteile von Brücken gelten die Lieferbedingungen der Deutschen
Bahn DBS 918 002-02.
Die Ausführung aller Stahlkonstruktionen erfolgt für die Stahlüberbauten auf Grundlage der DIN EN 1090-2 in Verbindung mit den Technischen Lieferbedingungen für die
Ausführung von Eisenbahnbrücken (DBS 918 002-02).
Die Planung, Lieferung und der Einbau von Blechen mit entsprechender Z- Güteklasse zur Vermeidung von Terrassenbrüchen ist in den Einheitspreis der Leistungspositionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet.
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Baubeschreibung
- 145 Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) für feuerverzinkte Stahlbauteile sind
aus nichtrostendem Stahl der Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff Nr. 1.4401 bzw.
1.4571 nach DIN EN 10088 bzw. DIN EN ISO 3506 herzustellen.
Verbindungen und Konstruktionsteile aus einer Kombination von unterschiedlichen
Metallen, z. B. Baustahl und nichtrostendem Stahl (Kombination „schwarzer
Stahl/weißer Stahl“) sind nichtleitend auszubilden. Die Aufwendungen hierfür sind in
die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren.
Alle bauzeitlichen Montageaussteifungen und Stabilisierungsverbände sind nach
Herstellung der Überbauten auszubauen. Die Konstruktion der Überbauten sowie der
Korrosionsschutz darf hierdurch nicht verändert bzw. beeinträchtigt werden. Diese
Hilfskonstruktionen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Position für die
Stahlkonstruktion der Überbauten einzurechnen, sofern keine gesonderten Positionen
vorhanden sind. (Die Tonnage für die Hilfskonstruktionen wird beim Vordersatz der
Stahltonnage Überbauten nicht berücksichtigt; abgerechnet wird die Stahltonnage der
Überbauten im Endzustand).
Außenliegende Stegnähte von Hauptträgern sind blecheben zu schleifen. Die Kosten
hierfür sind in die Position für die Stahltonnage einzurechnen.
3.5.8.2 Fahrbahnübergänge
Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 1. Zur Anwendung kommen Fahrbahnübergangskonstruktionen gemäß RiZ-ING Übe 1. Abweichend von der Darstellung dieser
Richtzeichnung sind die Übergangskonstruktionen der Oberfläche der Borde, Gehwege und Gesimskappen folgend und an den Gesimsaußenseiten bis zu deren Unterseiten herunter zuführen.
3.5.8.3 Lager
Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 3.
Im Bauwerksbuch ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Halterungen der Rohrleitungstrassen beim Lagerwechsel zu lösen sind. Nach dem Lagerwechsel sind die
Halterungen wieder zu befestigen. Für den Lagerwechsel dürfen die Überbauten
höchstens 1cm angehoben werden.
3.5.8.4 Geländer
Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 4.
3.5.9
Abdichtung- und Oberflächenschutzarbeiten an Betonbauten
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- 146 3.5.9.1 Allgemeines
Das Herstellen von Hohlkehlen und Abrundungen für die Abdichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
Alle Klebeflansche für den Abdichtungsanschluss müssen den Anforderungen nach
ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1, Punkt 3.5 (3) entsprechen. Bei Abweichungen sind die
Oberflächenvorbereitungen nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1, Punkt 3.5 (4) zu Lasten
des AN auszuführen.
Für die Abdichtung von Brücken, Tunnel und sonstigen Ingenieurbauwerken aus Beton sind ausschließlich Fugenbänder aus Elastomeren einzusetzen. Ihre Werkstoffeigenschaften müssen mindestens den Forderungen der DIN 7865-2 entsprechen. Fugenabschlussbänder im Sichtbetonbereich sind im Farbton betongrau auszubilden.
Erforderliche Schutzmaßnahmen gegen widrige Witterungseinflüsse (z. B. Zelt- oder
Planabdeckungen gegen Nässe o.ä.) sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet.
3.5.9.2 Oberflächenschutzsysteme (OS) / Anti-Graffiti-Systeme (AGS)
Das Bauwerk ist zur VOB-Abnahme frei von Schmierereien an den Auftraggeber zu
übergeben.
Anti-Graffiti-Systeme (AGS) sind eine vorbeugende, trennschichtbildende Schutzschicht für Oberflächen verschiedenster Baustoffe (Kunst-, Natursteinmetallische
Stoffe und Plastik). Das AGS erleichtert das Entfernen von Farbschmierereien, Plakatierungen u.a. auf Sichtflächen. Die Oberflächen sind vor Beginn des Auftrages der
AGS zu reinigen und vorzubereiten.
An die AGS werden folgende Anforderungen gestellt:
•
mehrmalige Wirksamkeit der Schutzschicht nach einer Oberflächensäuberung,
•
keine farbliche und physikalische Veränderung der Bauteil- bzw. Bauwerksoberfläche,
•
keine Umweltbelastung (Zulassung für Einsatz in Wasserschutzgebiet),
•
beständig gegen Witterungsbeanspruchungen.
Vor dem Einsatz des AGS-Stoffes hat der AN durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (oder aus Liste zugelassener Stoffe) die geforderten Eigenschaften nachzuweisen und dieses 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf)
dem AG einzureichen. Zusätzlich sind Probeflächen anzulegen. Die Aufwendungen
sind in die Position für das AGS-System einzurechnen. Es dürfen nur Baustoffsysteme verwendet werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und
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Baubeschreibung
- 147 in der „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme“ enthalten sind.
Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführt.
Diese Zusammenstellung wird laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund) oder im Internet auf der
Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht.
Für die Vorbereitung der zu schützenden Unterlage und für das Aufbringen der AGS
gelten die Ausführungsanweisungen bzw. Verarbeitungsrichtlinien des Stoffherstellers. Die Arbeiten dürfen nur von Personal ausgeführt werden, das über die erforderliche Qualifikation verfügt. Der Qualifikationsnachweis ist vor Ausführung der Arbeiten
dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben. Alle weiteren Informationen und Bedingungen sind dem Merkblatt für AntiGraffiti-Systeme der Senatsverwaltung (siehe Anlage: A_0_05) zu entnehmen.
Die Bauwerke sind zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme bzw. Zustandsfeststellungen
frei von Farbschmierereien, Plakatierungen etc. dem AG zu übergeben.
3.5.9.3 Betonersatzsysteme
Betonersatzsysteme dienen zur Instandsetzung geschädigter Betonbauteile, zur Herstellung von Ausgleichsschichten oder zum Füllen von Fehlstellen im Beton.
Für die Vorbereitung der Betonunterlage und die Ausführung der Betonersatzsysteme
gilt die ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen.
Es dürfen nur Baustoffsysteme verwendet werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und in der „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und
Stoffsysteme“ enthalten sind. Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) geführt.
Diese Zusammenstellung werden laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund) oder im Internet auf der
Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht.
3.5.9.4 Abdichtung von Fahrbahntafeln aus Stahl
Für die Ausführung gilt die ZTV-ING, Teil 7, Abschnitte 4 und 5 - Beläge auf Stahl.
Es dürfen nur Baustoffsysteme eingesetzt werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und die in der bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) geführten „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme“ enthalten sind. Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen
(BASt) geführt.
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Baubeschreibung
- 148 Die Zusammenstellungen werden laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund), oder im Internet auf der
Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht.
3.5.9.5 Füllen von Rissen in Betonbauteilen
Das Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen durch Injektion oder Tränkung erfolgt nach der ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5.
Es dürfen nur Baustoffsysteme eingesetzt werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und in der „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und
Stoffsysteme“ enthalten sind. Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) geführt.
Die Zusammenstellungen werden laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund), oder im Internet auf der
Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht.
3.5.9.6 Bauwerksfugen
Fugenbänder und Fugenbleche, die für einen Zeitraum zwischen dem Betonieren
zweier Bauteile oder Bauwerke frei liegen, sind ausreichend vor Beschädigung zu
schützen. Sämtliche Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in
die Preise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Es ist darauf zu
achten, dass für die Montage des Dehnfugenbandes im Widerlager des Teilbauwerks
1 in der Bauphase 1 ausreichend Platz zum Längsverbau eingeplant wird.
Erforderliche Formteile, Stoßausbildungen usw. werden nicht gesondert vergütet.
Sämtliche Fugen und Fugenabschlussbänder sind aus Elastomeren herzustellen.
Stöße (an Ecken, Knicke, usw.) sind im Werk durch Vulkanisieren herzustellen.
3.5.10
Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten
3.5.11
Allgemeines
Für die Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten gelten grundsätzlich:
•
ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3: Korrosionsschutz von Stahlbauten
•
DIN EN ISO 12944-1 bis 8 Beschichtungsstoffe, Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme
•
DIN EN ISO 1461 mit Beiblatt 1: Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte
Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen, Hinweise zur
Anwendung der Norm
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Baubeschreibung
- 149 Dem AN ist bekannt, dass er bei Aufbringen der letzten Deckbeschichtung gemäß
Regelfall alle Maßnahmen, welche für das qualitätsgerechte Aufbringen erforderlich
sind (Einhausungen und Schutzeinrichtungen, Umweltschutzeinrichtungen bei Aufbringen mit Airless-Spritzverfahren, Ausführung nur durch qualifiziertes Personal, Witterung usw.) in die betreffende Leistungsposition einzurechnen hat.
Für den Korrosionsschutz sind Stoffe gemäß TL/TP-KOR-Stahlbauten zu verwenden.
3.5.11.1 Schutzmaßnahmen für Korrosionsschutzmaßnahmen am Bauwerk
Bereits beschichtete Stahlbauteile sind zu schützen, wenn in der Umgebung Arbeiten
(z.B. Strahlarbeiten, Schneidarbeiten usw.) durchgeführt werden, die den bereits aufgebrachten Korrosionsschutz beschädigen können. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise für den Korrosionsschutz einzurechnen.
3.5.11.2 Metallüberzug durch Verzinken
Für tragende feuerverzinkte Metall- und Stahlbauteile ist die DASt-Richtlinie 022 Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen anzuwenden.
3.5.11.2.1 Feuerverzinken von Großbauteilen
- entfällt 3.5.11.2.2 Feuerverzinken von Bauteilen (Geländer usw.)
1. Oberflächenvorbereitung
2. Überzug durch Feuerverzinken nach DIN EN 1461 mit Beiblatt 1,
3. Baustellenschweißnähte und andere Beschädigungen an der Feuerverzinkung
sind wie folgt auszubessern:
- Oberflächenvorbereitung durch Strahlen, Oberflächenvorbereitung Sa3 nach DIN
EN ISO 12944-4
- Überzug durch thermisch gespritzten Zink (Spritzverzinkung) nach
DIN EN 22063, Schichtdicke 100µm
Sonstige Hinweise und Anforderungen
Die vorgesehenen Konstruktionsteile sind bereits in der Planungsphase vom
AN mit dem Feuerverzinkungsunternehmen abzustimmen. Soweit Hohlbauteile eine
Feuerverzinkung erhalten sollen, sind Lage und Größe der Einfluss-, Durchfluss- und
Entlüftungsöffnungen in Abstimmung mit dem Feuerverzinkungsunternehmen festzulegen.
Nach Aufbringen der Deckbeschichtung sind die v.g. Öffnungen mit UV-beständigen
Kunststoffstopfen zu verschließen (soweit dies möglich ist).
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Baubeschreibung
- 150 Die Ausbesserung von Schäden im Zinküberzug mit einer Zwei-KomponentenEpoxidharz-Zinkstaubbeschichtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur
mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig.
3.5.11.3 Metallüberzug durch Spritzverzinken
1. Stahlflächen im Werk für den Korrosionsschutz vorbereiten, Oberflächenvorbereitung Sa3
2. Überzug mit thermisch gespritztem Zink nach DIN EN 22063, Schichtdicke 100µm
3. Baustellenschweißnähte und andere Beschädigungen an der Feuerverzinkung
sind wie folgt auszubessern:
a) Oberflächenvorbereitung durch Strahlen, Oberflächenvorbereitung Sa3
nach DIN EN ISO 12944-4
b) Überzug durch thermisch gespritzten Zink (Spritzverzinkung) nach
DIN EN 22063, Schichtdicke 100µm
3.5.11.4 Beschichtung von feuerverzinkten Stahlflächen
1. Reinigen und Anrauen der verzinkten Oberfläche durch Reinigungsstrahlen
(Sweepen) nach DIN EN ISO 12944-4.
Für die Ausführung gilt:
- Reinigungsstrahlen ist mit kleinkörnigem (Körnung zwischen 0,2 mm und
0,5 mm), kantigem, nichtmetallischem Strahlmittel bei geringem Druck durchzuführen (Strahldruck unter 4 bar, Strahlwinkel ca. 30°, Abstand der Düse von der Oberfläche ca. 0,5 bis 0,8 m, Luftfeuchtigkeit unter 50 v. H., Strahlleistung 30-45m2/h).
- Die überstrahlte Oberfläche muss ein halbmattes bis mattes Aussehen erhalten.
- Durch das Reinigungsstrahlen darf nicht mehr als 5 bis 12µm des Zinküberzuges
entfernt werden.
2. Beschichtungen gemäß den Angaben in den entsprechenden LV-Positionen gemäß ZTV-ING, Teil4, Abschnitt 3 - ZTV-KOR-Stahlbauten sowie nach TL/TP-KORStahlbauten mit Stoffen auf Epoxidharz- bzw. Polyurethan-Grundlage
Farbton der letzten Deckbeschichtung nach Angabe des Auftraggebers.
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- 151 3.5.12
Ausbauarbeiten
3.5.12.1 Vogeleinflugschutz
Die Lagerspalte der Auflagerbänke erhalten Vogeleinflugschutzkonstruktionen.
Folgende Punkte sind bei der Anordnung der Vogeleinflugschutzkonstruktionen zu
berücksichtigen:
1. Allgemeines
Die Konstruktionen müssen leicht zu montieren bzw. zur Bauwerksprüfung oder zur
Durchführung von Erhaltungsarbeiten leicht demontierbar / zu entfernen sowie dauerhaft gegen mutwillige Zerstörung sein.
Ausklappbare Elemente müssen ohne Hebezeug von einem Menschen bedienbar /
bewegbar sein und dürfen im ausgeklappten Zustand die Prüfung nicht behindern.
Die Verschlüsse der klappbaren Elemente sind derart auszubilden, dass Schrauben
o.ä. Teile nicht herunterfallen können.
Vor der Anfertigung der Konstruktion ist dem AG vom AN ein Ausführungsplan zur
Genehmigung einzureichen.
2. Beispiele für Konstruktionen und Mindestabmessungen
a)
Gitterroste als aushebbare oder ausklappbare Rahmenkonstruktion.
Rostweite max. 30mm.
Einzelgewicht bei aushebbaren Konstruktionen max. 20kg.
Klappbare Teile max. 15kg/je Seite.
b)
Konstruktionen in Anlehnung an Richtzeichnung VES-1
3. Werkstoffe und Verbindungsmittel
a)
Gitterroste aus Stahl mit Korrosionsschutz nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt
3, Anhang A, Tab. A 4.3.2, Bauteil 3.1c, Korrosivitätskategorie C5-I, Beschichtungssystem Nr. 1, Farbton der letzten Deckbeschichtung DB703
b)
Befestigungselemente aus Stahl mit Korrosionsschutz nach ZTV-ING, Teil 4,
Abschnitt 3, Anhang A, Tab. A 4.3.2, Bauteil 3.1c, Korrosivitätskategorie C5I, Beschichtungssystem Nr. 1, Farbton der letzten Deckbeschichtung DB703
c)
Verbindungsmittel aus nichtrostendem Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff-Nr.
1.4401 bzw. 1.4571
d)
Kunststoffe müssen witterungs- und alterungsbeständig sein (PVC ist nichtzugelassen).
e)
Streckmetall, Maschenweite 30 mm, dauerhaft korrosionsgeschützt
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- 152 3.5.13
Straßen- und Wegebau
Für die Herstellung von Befestigungen in Asphaltbauweise gelten insbesondere die
ZTV E-StB 09, ZTV SoB-StB 04/07 und ZTV Asphalt-StB 07/13.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der zugehörigen Baustoffe und Bauteile
einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist.
Alle durch den Auftragnehmer zu liefernden relevanten Materialien bedürfen des
Sichtvermerks des Auftraggebers. Die entsprechenden Eignungszertifikate und Liefernachweise sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG 1-fach auf Papier und
1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen. Vor Einbau
hat eine Bemusterung zu erfolgen.
Transportleistungen
Sämtliche Transportleistungen innerhalb des Baufeldes einschließlich ggf. erforderlicher Zwischenlagerung sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet.
Asphaltbauweise
Erforderlicher anteiliger Handeinbau bei bituminösen Trag-, Binder- und Deckschichten in Anschlussbereichen, schmalen Streifen und Zwickeln, in denen der Einsatz eines Fertigers nicht möglich ist, ist bei der Kalkulation der Positionen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht in den Positionen ausdrücklich
etwas anderes bestimmt ist.
Innerhalb der Asphaltfahrbahn dürfen die Nähte verschiedener Schichten und Lagen
nicht übereinander liegen. Längsnähte sollen 20 cm seitlich versetzt angeordnet werden. Bei Quernähten ist ein Versatz von 50 cm anzustreben. Beiderseits der Naht
dürfen keine mangelhaft verdichteten Zonen verbleiben. Die Anschlüsse an vorhandene Asphaltbefestigungen sind grundsätzlich zu schneiden und als Fugen gemäß
ZTV Fug-StB 01 auszubilden.
Eventuelle Tagesansätze sind in allen Schichten zu schneiden. Dies ist eine Nebenleistung. Die Herstellung von provisorischen Abschlüssen, Rampen und Angleichungen, auch in Längsrichtung sowie deren Beseitigung sind Nebenleistungen und werden nicht besonders vergütet.
Mit den Eignungsprüfungen für bituminöse Materialien sind auch die Nachweise der
SZ-Werte der Splitte für Binder- und Deckschicht einzureichen. Es wird ein SZ-Wert
von maximal 18 für die Splitte in den Binder- und Deckschichten festgelegt.
Behinderungen durch Einbauten
Bei der Durchführung der Straßen- und Gehwegbauarbeiten sind die Einbauten wie
Schächte, Straßenabläufe dgl. und Leitungen, Kabel dgl. zu beachten. Erschwernisse
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Baubeschreibung
- 153 bei den Abbrucharbeiten, Erdarbeiten sowie beim Herstellen der Straßen- und Gehwegbefestigung durch Einbauten und Leitungen werden nicht gesondert vergütet und
sind in die Einheitspreise einzurechnen.
Fertigteile
Zur Lieferung von Betonwaren sind nur Betriebe zugelassen, die Inhaber des Gütezeichens "Güteschutz für Betonstein" für die betreffenden Erzeugnisgruppen sind.
Zu verwenden sind Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI.
Beim Einbau von Hochbordsteinen einschließlich Betonfundament sind Dehnungsfugen im Abstand höchstens 8 m und beim Anschluss an Bauwerke und Einbauten
auszuführen. Für die Herstellung dieser Dehnungsfugen sind in die entsprechenden
Positionen einzurechnen.
Alle Betonfundamente und Betontragschichten sind aus Beton der Mindestfestigkeitsklasse C 25/30 mit den Expositionsklassen XF1, XA1 nach DIN 1045-1 herzustellen.
Wasserdurchlässige Betontragschicht
Als Wasserdurchlässige Betontragschicht ist eine Dränbetondeckschicht (DBD 8,
C 25/30) gemäß Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV, Ausgabe
2013, FGSV-Nr. 947) einzusetzen. Anhaltswerte für die Zusammensetzung sind der
Tabelle 7 des M VV zu entnehmen.
Die Herstellung des Betons erfolgt im Zentralmischverfahren in einem Mischwerk mit
einem Transportweg von nicht mehr als 60 Minuten Fahrzeit bis zur Baustelle (Pelletbildung kontrollieren). Der Einbau erfolgt als Handeinbau, die Verdichtung mittels
Glattmantelwalze, ohne Vibration.
3.5.14
StVO-Beschilderung
Für Schilder und Aufstellvorrichtungen gilt die „Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen, Ausgabe 2007“ (IVZ Norm/2007).
Kleinverkehrszeichen
Als Kleinverkehrsschilder werden Flachverkehrszeichen mit Blechdicke von 2mm,
randverstärkt, nach IVZ-Norm Standard I, verwendet.
Alle Schilder sind aus Hartaluminium der Legierung AlMg2 mit Randverstärkung
durch Alu-Profil-Rahmen, entsprechend den geltenden „Gütebedingungen für Verkehrszeichen“ herzustellen und sollen das RAL-Gütezeichen tragen. Für die Schildflächen ist die von der BASt geprüfte und vom BMVBS zur Verarbeitung gemäß den
Güteanforderungen freigegebene Folie der Retroreflexionsklasse RA2, Aufbau C
nach EN 12899-1, einzusetzen. Die Rückseiten der Schilder einschließlich aller zum
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Baubeschreibung
- 154 Schild gehörenden Verstärkungsrippen und -profile sind nach DIN 6171 grau zu lackieren.
Als Aufstellvorrichtungen dienen Rohrpfosten aus Stahl, Rohrdurchmesser 60,3mm,
mit Abdeckkappe. Die Befestigung der Schilder am Pfosten erfolgt mit feuerverzinkten Stahl-Rohrschellen. Das Verschraubungsmaterial besteht aus nichtrostendem
Stahl mind. der Stahlsorte A 2. Als Gründung sind Fundamente nach IVZ-Norm Typ A
mit tmin= 0,75m einzubauen.
Für das Ausstellen/Anbringen der seitlichen Schilder gelten folgende Bodenfreiheiten:
3.5.15
•
bei Hochaufstellung (Abstand vom FBR mind. 0,30m): 2,25m
•
auf Trenninseln: 0,60 m
Fahrbahnmarkierung
Die Endmarkierungen sind als Markierung mit verbesserter Nachtsichtbarkeit bei
Nässe (Typ-II-Markierung), der Verkehrsklasse P7 und der Überrollbarkeitsklasse T3
herzustellen.
Die Markierungsarbeiten sind bei trockener Witterung durchzuführen. Insbesondere
ist vor der Applikation die Eignung der zu markierenden Flächen hinsichtlich Sauberkeit, Trockenheit, Kohäsion und Unterlage zu prüfen. Erforderlichenfalls ist die Markierungsfläche zu trocknen und in jedem Fall vorher zu reinigen. Dies ist in die Positionen für die Markierung einzurechnen.
Alle Markierungen sind einschließlich Vormarkierung gemäß ZTV M 13, Pkt. 3.5
durchzuführen.
Sämtliche Markierungsstoffe liefert der AN. Es sind nur Markierungsstoffe nach
ZTV M 13 - zugelassen nach BASt-Liste - zu verwenden.
Es dürfen nur die Nachstreumittel appliziert werden, die vom Hersteller des Markierungsstoffes genannt werden und die im Prüfbericht aufgeführt sind.
Die verwendeten Markierungsstoffe und Nachstreumittel müssen aufeinander abgestimmt sein und den geprüften Materialien entsprechen.
Es ist vom AN ein Prüfbericht der BASt über die eingesetzten Stoffe und ihre Kombinationen nachzuweisen und dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen.
Die Nachstreumittel (Perlen und Griffigkeitsmittel) müssen gleichmäßig über die
Oberfläche verteilt werden. Die Handstreuung ist unzulässig. Das Nachstreumittel
muss ausreichend tief (50% bis 60%) im Markierungsmaterial eingebettet sein und
die vorgeschriebene Menge darf nicht unterschritten werden.
Die Markierungssysteme haben gegenüber den gewöhnlichen Fremdeinwirkungen
(vorgesehenen Radüberrollungen, üblicher Wintereinsatz) resistent zu sein. Vor Ab-
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Baubeschreibung
- 155 lauf der Gewährleistung muss die Markierung die Anforderungen nach ZTV M 13,
Abschnitt 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 und 4.9 erfüllen.
Alle Markierungs- und Beistoffe müssen in verarbeitungsfähiger Form zur Arbeitsstelle geliefert werden. Die Artikelbezeichnung in der Kennzeichnung aller Gebinde muss
mit den betreffenden Angaben der BASt-Prüfberichte übereinstimmen.
3.5.16
Versorgungstrassen an den Überbauten
An den Überbauten sind die Montageschienen für die Versorgungstrassen bereits im
Werk an den Überbauten nach Vorgabe der Versorgungsunternehmen bzw. der BVG
einzubauen. Die Entwässerungsleitungen und die Leitungen der Straßenbeleuchtung
und Versatel werden über angeschweißte Haltepunkte und Abhängungen bzw. mit
angeschweißten Montageschienen und Halterungen mit den Überbauten befestigt.
Die Montage der Halterungen und der KSR auf der Baustelle erfolgt in Eigenregie der
Leitungsbetreiber nach rechtzeitiger Information durch den AN. Dies betrifft:
•
•
•
Vattenfall
BVG
Telekom.
Für die VUs
• Vattenfall BerlinLicht
• BSR
• Versatel (KSR werden beigestellt)
• Alliander
erfolgt die Herstellung und Montage der Montageschienen, Halterungen und KSR
durch den AN. Die KSR sind mit einem Ziehdraht mit 2,00 Überhang auszustatten.
In den Querträgern sind Aussparungen nach Vorgabe der Leitungsbetreiber bzw. der
BVG vom AN herzustellen.
In den Kammerwänden sind Mantelrohre und Einbauteile nach Vorgabe der Leitungsbetreiber vom AN einzubauen. Die Bereitstellung der Einbauteile erfolgt durch
• Vattenfall
• Telekom.
Für
• Vattenfall BerlinLicht
• Versatel
• Alliander
• BVG
sind die Mantelrohre und Einbauteile durch den AN bereit- bzw. herzustellen.
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Baubeschreibung
- 156 Die Bereitstellung des benötigten Materials für die Herstellung der Übergänge von
den KSR unter den Überbauten hin zu den Einbauteilen in den Widerlagern sowie die
Montage dieser Bauteile erfolgt durch
• Vattenfall
• Telekom
• Versatel
• Alliander
• BVG
Für
•
Vattenfall BerlinLicht
sind die Übergange von den KSR unter der Brücke hin zu den Widerlagern durch den
AN herzustellen, inkl. Bereitstellung des benötigten Materials.
Vor Herstellung der Schleppplatten durch den AN müssen nach rechtzeitiger Bekanntgabe durch den AN die Leitungsbetreiber ihre Schutzrohre für die Medien unterhalb der Schleppplatte einbauen sowie die erforderlichen Erdarbeiten in Eigenregie
herstellen. Die Schutzrohre werden 1,50 m über das jeweilige Ende der Schleppplatten geführt.
Die Ausführungsplanung des AN zu den Rohrdurchführungen und Montageschienen
ist mit den Versorgungsunternehmen bzw. der BVG vor Beginn der Fertigung abzustimmen.
3.5.16.1 Leitungen Vattenfall
Die Ankerschienen zur Befestigung der Leitungen von Vattenfall haben einen Regelabstand von 1,13 m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen:
•
je Trasse Schutzrohr + Kabel: 15 kg/m
•
zuzüglich Eigengewicht Halterung
Die Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis A_4_0 sind zu beachten.
Im Zuge des Brückenneubaues plant die Stromnetz Berlin GmbH (Netzbetreiber) vertreten durch die Vattenfall Europe Netzservice GmbH den Einbau von 2 Kabelschutzrohrtrassen.
Trasse 1 Überbau Westseite mit 7 Stück KSR ø140*6,7
Trasse 2 Überbau Ostseite mit 15 Stück KSR ø140*6,7
Hinweis:
Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil in diesem LV und müssen entsprechend
bauzeitlich berücksichtigt werden:
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 157 •
•
•
•
Montage der Rohrhalterungen und Kabelschutzrohre am Brückenüberbau
Durchführung einer digitalen TV-Kabelschutzrohruntersuchung nach dem
Einhub des Brückenüberbaus
Anschluss und Durchführung der KSR durch die Futterrohre in den Kammerwänden - die Verlegung der Rohre hinter den Kammerwänden im Erdreich
Rückbau des bauzeitlichen Kabel-Provisorium auf dem östlichen Überbau
des Bestandsbauwerkes (kann erst nach Fertigstellung des 1. BA einschließlich Kabelumlegung erfolgen).
3.5.16.2 Leitungen Vattenfall BerlinLicht
Die Ankerschienen zur Befestigung der Leitungen von Vattenfall BerlinLicht haben einen Regelabstand von 1,50 m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen:
•
je Trasse Schutzrohr + Kabel: 15 kg/m
•
zuzüglich Eigengewicht Halterung
3.5.16.3 Leitungen Telekom
1. Die Ankerschienen zur Befestigung der KK-Abhängungen sind im Abstand von
1,50 m zu montieren. Zulässige Belastung der Ankerschienen aus Leerrohr und
Kabeleigengewicht:
je Trasse Schutzrohr + Kabel: 20 kg/m (inkl. Halterungen)
2. Für die gesamte Leerrohrtrasse stellt die Deutsche Telekom AG, die Materialien,
wie Leerrohre, Rohrbögen, Abstandshalter, Muffen und Dehnungsausgleichmuffen bauseits zur Verfügung.
3. Die in den mitgeltenden Unterlagen der Deutschen Telekom AG vorgeschriebenen Bauweisen sind bindend.
4. Die Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis A_4_1 sind zu beachten.
5. Mitgeltende Unterlagen zur Ausführung von Arbeiten für die Telekom Deutschland
GmbH:
•
ZTV Tk-Netz 9
•
ZTV Tk-Netz 10
•
ZTV Tk-Netz 12
•
ZTV Tk-Netz 23
•
RI-LEI-BRÜ
•
Konstruktions- und Montageanweisung für das Herstellen von Kabelkanalanlagen
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Baubeschreibung
- 158 •
(KKA) über Brücken
•
Raumverteilungspläne
•
Bauwerkspläne
•
Weiterhin gilt die Ausführungsplanung nach Freigabe
6. Zum Abrechnen und Erfassen der erbrachten Leistung gelten die Bedingungen
der ZTV Tk-Netz 9, einschl. der Erbringung eines Nachweises über die eingebaute KK-Anlage (Revisionszeichnung, Bilder). Die neu eingebauten Anlagen sind
entsprechend der Vorgaben der ZTV Tk-Netz 23 am offenen Graben einzumessen zu lassen. Hierzu wird parallel ein Vermessungsbüro beauftragt, dieses ist
generell zeitnah hinzuzuziehen.
3.5.16.4 Leitungen BVG
Die Ankerschienen zur Befestigung der Auflagerungen der Leitungen von der BVG
haben einen Regelabstand von 1,50m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen:
•
Gesamt (charakteristisch): ≤ 6,00kN
3.5.16.5 Leitungen Alliander
Die Ankerschienen zur Befestigung der Auflagerungen der Leitungen von Alliander
haben einen Regelabstand von 1,50m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen:
•
Gesamt (charakteristisch): ≤ 6,00kN
Die KSR in Brückenlängsrichtung sind als DN 110 PE-HD herzustellen. In Querrichtung sind KSR DN 75 PE-HD einzubauen.
3.5.16.6 Leitungen Versatel
Die Ankerschienen zur Befestigung der Auflagerungen der Leitungen von Versatel
haben einen Regelabstand von 1,50m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen:
•
Gesamt (charakteristisch): ≤ 6,00kN
3.5.16.7 Leitungen BSR
Die Haltekonstruktionen zur Befestigung der Abhängungen der Leitungen von BSR
haben einen Regelabstand von 2,00 m. Alle Halterungen sind aus Edelstahl Werkstoff Nr. 1.4571 herzustellen.
Die KSR sind als geschweißte Edelstahlrohre (Innennaht geschweißt) Werkstoff Nr.:
1.4571, 42,4 x 1,6 mm herzustellen. Die KSR sind mit Rohrschellen zu befestigen.
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 159 3.5.17
Nebenarbeiten und Unvorhergesehenes
Falls unvorhergesehene Arbeiten anfallen, ist vor Beginn derselben die Leistung beim
AG schriftlich anzuzeigen und hierfür ein Nachtragsangebot vorzulegen.
Selbiges gilt für Mengenmehrungen nach §2 (3) VOB/B
Nachtragsangebote sind entsprechend der Gliederung im Leistungsverzeichnis, der
Kostenträgerzuordnung, möglichst mit STLK-Positionen aufzustellen, mit einem Inhaltverzeichnis zu versehen sowie mit allen begründenden Unterlagen einzureichen.
Die Nachtragsangebote sind nach den gültigen Vorschriften und den Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen (ATV’en, siehe VOB/C) aufzustellen und einzureichen. Die Übergabe hat auch in elektronischer Form mittels GAEB-Schnittstelle zu
erfolgen und hierbei unter der Ordnungszahl 99 zu führen.
Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Nachforderungen des
AN, die sich aus nicht eindeutig und erschöpfend beschriebenen Nachtragsangeboten ergeben, sind ausgeschlossen. Pauschalen werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Die Kosten für die Erstellung der Nachtragsangebote werden über die nachtragsbezogenen Gemeinkostenansätze berücksichtigt.
3.5.18
S-Bahnstromanlagen
Zulassung für Arbeiten an S-Bahnstromanlagen – Fachspezifische Aussagen sind in
allen Planungs- und Bauphasen mit I.NP-O 6S abzustimmen. Die Arbeiten an den SBahnstromanlagen (Stromschienen- und Fahrleitungsanlagen, Rückleitungsanlagen,
30 kV und aller dazu gehöriger Kabeltiefbau) dürfen nur durch Firmen durchgeführt
werden, die durch den AG innerhalb des Prüfsystems S-Bahnen zugelassen sind.
Die aktuelle Zulassungsliste ist erhältlich bei: Deutsche Bahn AG, Systemverbund
Bahn – Beschaffung, Einkauf GS-Anl./TGA/Video/Messtechnik (TEI-O-E), Strategischer Einkauf Bahnstromversorgung S-Bahn, Caroline-Michaelis-Str. 5 – 11, 10115
Berlin.
Alle Arbeiten einschließlich der Planung sind von einer mindestens mit Prüfstufe 4
zugelassenen Firma nach dem Prüfsystem für die „Erbringung von Planungs- und
Ausrüstungsleistungen für die Berliner S-Bahn“ auszuführen.
Bauteile systembezogen für S-Bahn Berlin - Alle einzubauenden Bauteile müssen
bahnzugelassen sein. Die Richtlinie 998.0101Z02 enthält eine Aufstellung der zugelassenen Bauteile für die Bahnstromversorgung der Berliner S-Bahn. Darüber hinaus
gelten die aktuellen technischen Mitteilungen.
Einige Hersteller bieten Bauteile für unterschiedliche Stromschienensysteme an. Im
vorliegenden Leistungsverzeichnis ist immer davon auszugehen, dass systemrelevante zugelassene Bauteile und Materialien für die Berliner S-Bahn gemeint sind.
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 160 Materialnachweise - Für die gelieferten Materialien und Bauteile sind die Zulassungen
und Nachweise des Herstellers vorzulegen. Sämtliche systemrelevante Bauteile für
die S-Bahnstromanlagen müssen eine Zulassung von I.NP-O 6S besitzen (Zulassung
S-BEV Berlin).
In einigen Positionen sind Einzelbauteile konkret mit Produktbezeichnung und / oder
Hersteller benannt. Bei diesen Bauteilen handelt es sich immer um zugelassenes Material eines bestimmten Herstellers. Grundsätzlich darf immer gleichwertiges Material
verwendet werden, wenn die entsprechenden Technischen Freigaben und Zulassungen von I.NP-O 6S vorliegen.
Die Bahnenergieversorgung ist in jeder Bauphase zu gewährleisten, auch bei Bauzwischenzuständen und Provisorien. Bei Kabelumverlegearbeiten bzw. Zwischenzuständen sind entsprechende Technologien zu entwickeln, um die Funktionsfähigkeit
zu gewährleisten (sukzessive Umverlegung der Kabel). Bei provisorischen Kabelverlegungen ist über die gesamte Liegedauer der mechanische Schutz der Kabel sicherzustellen.
Bei Kabelarbeiten sind die Hinweise des Herstellers zu beachten. Sämtliche neu verlegte Kabel sind zu kennzeichnen. Die neuen Kabelanlagen sind komplett mit Kennzeichnungsbändern / -schildern auszurüsten. Die Beschriftung der Kennzeichnungsbänder / -schilder ist mit der Ausführungsplanung festzulegen. Die Kennzeichnung ist
auf den Bändern erhaben zu prägen. Die Kabelkennzeichnungsbänder für die PRLKabel sind mit roter Farbe auszuführen.
Kabelprüfung - Die Erstprüfung ist bei neugelegten Kabelanlagen (auch bei Teillängen) vor dem Einbau in die bestehende Anlage durchzuführen. Sie ist als Voraussetzung zur Freigabe der Bahnstromversorgungsanlage mit Prüfprotokollen zu belegen.
Die Kabelprüfungen sind nach den verbindlichen Festlegungen zu Prüfungen im Kabelnetz der S-Bahn, in aktueller Fassung durchzuführen und zu dokumentieren. Zur
Abnahme sind für sämtliche verlegten Kabel die Messprotokolle der Kabelprüfung
(Mantel- und Durchgangsprüfung), einschließlich Messprotokoll für PRL, vorzulegen.
Nach DIN/VDE, EUK und Richtlinie 998.0101 Abschnitt 5 ist folgende Verfahrensweise zur Schutzabdeckung zu beachten und in Anwendung zu bringen: Wird der
Schutzabstand von 1m (Gleisabstand 4,50 m) bzw. für unterwiesenes Personal (EfK
bzw. EuP) von 0,5 m (Gleisabstand 4,00 m) unterschritten, so ist entweder die
Stromschiene neben dem Baugleis spannungslos zu machen oder eine isolierende
Abdeckung anzubringen. Das Aufsetzen der Bauabdeckung erfolgt grundsätzlich im
spannungsfreien Zustand.
3.5.19
Anlagen der DB AG
Zulassung für Arbeiten an Anlagen der DB AG - Arbeiten an den Anlagen der DB AG
(einschl. Kabeltiefbau) dürfen nur durch zertifizierte Firmen durchgeführt werden.
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- 161 3.6
Abfälle
3.6.1
Verantwortlichkeiten
Der AG ist nach §3 (8) KrWG Abfallerzeuger für die Bau- und Abbruchfälle, die unmittelbar aus der Baumaßnahme stammen. Die rechtliche Verantwortung des Abfallerzeugers als Auftraggeber der Bauleistung bezieht sich nur auf diese Abfälle. Abfallbesitzer für diese Abfälle wird nach §3 (9) KrWG der Auftragnehmer. Er wird vom Auftraggeber (Abfallerzeuger) gemäß §22 KrWG mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben
des Abfallerzeugers beauftragt.
Das bauausführende Unternehmen ist Abfallerzeuger und Abfallbesitzer nach §3 (8)
bzw. (9) KrWG für die Abfälle, die es u. a. durch Lieferung, Betrieb und Unterhaltung
der Baumaßnahme einschließlich Baustelleneinrichtung erzeugt.
Der AN hat gemäß §7 und §8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) seine Bautätigkeit so einzurichten, dass der Anfall von Abfällen minimiert wird und bei der Entsorgung die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung hat.
Zur Durchsetzung / Überwachung des Abfallmanagements und zur Realisierung der
Nachweisführung sowie der abfallrechtlichen Dokumentation (siehe auch Punkt 3.6.4)
hat der AN einen Abfallbeauftragten (i.S.d. §59 KrWG) mit der entsprechenden Qualifikation zu benennen. Der Qualifikationsnachweis ist unmittelbar mit Baubeginn dem
AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben.
3.6.2
Allgemeines
Für den Nachweis der Entsorgung gefährlicher Abfälle ist ein elektronisches Nachweisverfahren einzusetzen. Durch den AN ist sicherzustellen, dass das durch ihn
verwendete System die Anforderungen für die elektronische Nachweisführung gegenüber der SBB mbH in Berlin/ Brandenburg erfüllt bzw. kompatibel ist.
Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen - einschließlich des Einholens der dafür erforderlichen behördlichen Genehmigungen - obliegt dem AG. Dem AG sind bei Auftreten von gefährlichen Abfällen unverzüglich folgende Unterlagen zur Verfügung zu
stellen:
•
vollständige Deklarationsanalyse einschl. Probenahmeprotokoll (in Papierform
und digital im Format *.pdf)
•
Herkunftsbeschreibung mit Lageskizze
•
Mengenschätzung
Nach dem Vorliegen des bestätigten Entsorgungsnachweises informiert der AG den
AN über die zugewiesene Entsorgungsanlage. Der AN ist gegebenenfalls nach expliziter Aufforderung durch den AG für den Transport zu dieser Anlage zuständig, sofern
nicht in den LV-Positionen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
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- 162 Im Zusammenhang mit der elektronischen Nachweisführung hat der AN dafür zu sorgen, dass alle von ihm vorgesehenen Beförderer von gefährlichen Abfällen das vereinbarte elektronische Nachweisverfahren benutzen können.
Alle Aufwendungen, welche durch die vorgenannte Verfahrensweise entstehen, hat
der AN in den entsprechenden Positionen einzurechnen. Dazu gehören auch die
Aufwendungen für das fachgerechte Zwischenlagern und Laden der Abfälle.
3.6.3
Aushub- und Abbruchabfälle
Allgemeines
Bei den Rückbau- und Aushubmaßnahmen hat der AN auf eine sortenreine Trennung
der anfallenden Abfallarten und deren Belastung (gefährliche und nicht gefährliche
Abfälle) zu achten. Dazu sind geeignete und wirtschaftliche Abbruchtechnologien zu
wählen. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der Aushub- und Abbruchpositionen einzurechnen.
Der AN hat 14 Tage nach Auftragsvergabe jedoch spätestens 2 Kalenderwochen vor
Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber ein Entsorgungskonzept vorzulegen, das folgende wesentliche Punkte enthält:
•
Kurzbeschreibung der Aushub- bzw. Abbruchtechnologie unter Berücksichtigung der Anforderungen an separierten Rückbau und Abfalltrennung aller Abfälle
Vorabgestimmt mit dem AG ist eine insitu-Beprobung der Aushubkubaturen
oberhalb des Grundwassers. Hierfür sind vor den Aushubarbeiten Bohrungen
für Probeentnahmen durch den AN herzustellen.
Diese Bohrgut-Beprobung erfolgt in einem vom AN festzulegendem und mit
dem AG abzustimmenden Raster in Lage und Tiefe über dem Grundwasserhorizont entsprechend dem vorgeschriebenen Haufwerksvolumen von 500 m³
unter Berücksichtigung der jeweiligen Aushubtiefe. Die Mischproben sind aus
jeweils 4 Einzelproben zu entnehmen und herzustellen. Das Raster der Beprobung in Tiefe und Fläche wird entsprechend dem vorgeschriebenen Haufwerksvolumen von 500 m³ mit 2 Mischproben festgelegt. Je 500 m³ Rastervolumen ist ein Haufwerk zu bilden. Die so beprobten Raster sind vor Ort abzustecken und in einem Plan zu dokumentieren. Der spätere Aushub kann dann
aufgrund der Deklarationseinstufung (mit Festlegung der Entsorgungszuordnung) unter Einhaltung der Rasterfelder direkt geladen und abtransportiert
werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation und Zuordnung zwischen Beprobungsstandort und Lage innerhalb der Baustelle ist sicherzustellen.
•
Benennung der Lagerplätze für Haufwerke
•
Benennung des akkreditierten Labors für Deklarationsanalysen. Akkreditierungsurkunden für Labor, Zulassungen für Transporteur und Entsorgungsanlagen (für nicht gefährliche Abfälle und für gefährliche Abfälle)
•
Auflistung der anfallenden Abfallarten (ASN-Nummern) und Boden/Schutt
u.a., Aushub ohne ASN
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- 163 •
Auflistung der geplanten Entsorgungswege für alle anfallenden Abfallarten
(nicht gefährlich)
Für alle Materialien müssen Deklarationsanalysen durch den AN durchgeführt werden. Dies ist in den entsprechenden Positionen gesondert ausgewiesen. Der AN
muss ein zertifiziertes Prüflabor beauftragen. Das Analyseergebnis muss alle Anforderungen an die Verwertung bzw. Entsorgung von Abfällen nach den technischen
Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erfüllen und auch digital zur
Verfügung gestellt werden.
Gefährlicher Abfall erfordert einen höheren Beprobungsumfang. Der AN hat den Beprobungsumfang frühzeitig mit der zuständigen Abfallgenehmigungsbehörde (SBB
mbH) abzustimmen. Diesbezügliche Aufwendungen sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Verzögerungen bei der Zuweisung des gefährlichen Abfalls, die sich aus unzureichenden Beprobungen bzw. Analysen ergeben, gehen zu
Lasten des AN. Der Abfall ist bis zum Ergebnis der Beprobung entsprechend den gesetzlichen Regelungen zwischenzulagern und zu sichern.
Bei gefährlichen Abfällen ist für die Lagerflächen der Haufwerke eine Untergrund- und
Oberflächenabdichtung (z. B. reißfeste Folie) erforderlich.
Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in einer Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik zu ermitteln. Die Lagerorte der Haufwerke sind vom AN so zu wählen, dass sie den Bauablauf nicht stören. Alle Aufwendungen, welche für die Zwischenlagerung, Sicherung, usw. der Abfälle entstehen, hat der
AN bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Die Abfälle sind so zwischenzulagern,
dass der Baufortschritt nicht behindert oder gefährdet wird.
Die durch den AG zur Verfügung gestellten BE-Flächen einschließlich Zu- und Abfahrten sind zu beachten (siehe auch Punkt 2.3 Zugänge, Zufahrten und Punkt 2.5
Lager- und Arbeitsplätze).
Die Ergebnisse der Deklarationsanalysen (Untersuchungsbericht mit Bewertung und
Einstufung des Materials sowie Probenahmeprotokoll) sind dem AG rechtzeitig vor
der Entsorgung vorzulegen. Eine Entsorgung der Haufwerke kann erst erfolgen, wenn
bei dem AG alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Als Zeitraum für die Übergabe der Ergebnisse der Deklarationsergebnisse und des
Probenahmeprotokolls stehen dem AN maximal 10 Werktage zur Verfügung. Für die
Deklarationsbestätigung und Einstufung des beprobten Materials für den AG sind
mindestens 2 Werktage zu berücksichtigen.
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- 164 3.6.4
Nachweisführung
Der AN ist verpflichtet, während des Bauvorhabens für die Entsorgung der nicht gefährlichen Abfälle eine abfallwirtschaftliche Dokumentation zu führen. Anforderungen
an die Dokumentation für nicht gefährliche Abfälle:
•
Herkunft der entsorgten Haufwerke (mit Zuordnung zur LV-Position) für jedes
Haufwerk ist über eine Lageskizze nachzuweisen, aus welchem Aushubbereich der zugehörige Boden stammt.
•
Deklarationsergebnis (Bezug zum Untersuchungsbericht)
•
Annahmeerklärung Entsorger (bei Lieferung an andere Bauvorhaben, Bestätigung der Zulässigkeit des dortigen Einbaus)
•
Nachweis der entsorgten Menge (haufwerksbezogen)
Die entsprechenden Unterlagen sind dem AG mindestens monatlich, aber spätestens
zum Zeitpunkt der Abrechnung, 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger
(Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen.
3.6.5
Abrechnung der Entsorgung
Die Entsorgung der anfallenden Abbruch- und Aushubmassen ist Angelegenheit des
Auftragnehmers. Die dabei anfallende Gebühren und Entgelte werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen. Davon
nicht betroffen sind alle gefährlichen Abfälle.
3.7
Arbeiten unter ungünstiger Witterung / Winterbau
Zur Einhaltung der vereinbarten Vertragsfristen sind auch Einflüsse und Randbedingungen aus den Jahreszeiten mit ungünstiger, insbesondere winterlicher Witterung
zu berücksichtigen.
Während der Ausführungszeit kann es aufgrund der Witterungsverhältnisse zu Einschränkungen im Baubetrieb kommen. Während dieser Zeit ist die Baustelle mit besonderer Sorgfalt abzusichern. Der AN hat für die erforderlichen Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu sorgen. Es ist Sache des AN, seinen Bauablauf so zu gestalten, dass
die vereinbarten Vertragsfristen eingehalten werden. Die Arbeiten zu den ausgeschriebenen Leistungen bzw. Gewerken sind bis zur Erreichung der jeweiligen
Grenzwerte, ab denen die Notwendigkeit von Winterbaumaßnahmen besteht, welche
sich aus den Technischen Regelwerken ergeben, fortzusetzen.
Bei Eintreten einer Überschreitung der nachfolgend genannten Grenzwerte, welche
eine Fortführung der Arbeiten nur mittels Winterbaumaßnahmen ermöglichen würde,
ist der AN berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Hiervon sind jedoch nur die Bauleistungen erfasst, welche auf Grund der eingetretenen Grenzwertüberschreitung nicht
mehr ohne erforderliche Winterbaumaßnahmen ausgeführt werden können.
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- 165 Vom AN ist täglich zu prüfen und anhand der Wetterdaten der zugehörigen Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes sowie den Messergebnissen im Baustellenbereich zu dokumentieren, ob die Witterungsverhältnisse die Fortführungen der Arbeiten
ermöglichen, die Arbeiten auf Grund einer Überschreitung des jeweiligen Grenzwertes eingestellt werden müssen oder die Witterungsverhältnisse eine Wiederaufnahme
der Arbeit zulassen. Die Ergebnisse sind durch den AN in Wetterprotokollen zu dokumentieren und dem Auftraggeber täglich 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf
Datenträger (Format *.pdf) zur Prüfung und Bestätigung zu übergeben.
Mit der Einstellung der Arbeiten aufgrund der Grenzwertüberschreitungen, die sich
aus den Technischen Regelwerken ergeben, ist keine Verlängerung der vereinbarten
Vertragsfristen verbunden. Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit mit denen bei Abgabe des Angebotes gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung und sind somit nicht gesamtbauzeitverlängernd.
Mit nachfolgenden Witterungseinflüssen ist während der Bauzeit zu rechnen:
•
Lufttemperatur, gemessen um 07.00Uhr bis -10°C
•
Bodenfrosttiefe bis 50cm
•
Schneehöhe bis 50cm
Überschreitungen einer der drei Grenzwerte gelten entsprechend der VOB/B als Behinderung.
Bei der Festlegung der Gesamtbauzeit wurden allerdings 36 Werktage für hieraus
abzuleitende mögliche Ausfalltage bereits berücksichtigt. Weniger als 36 dokumentierte Werktage während des gesamten Ausführungszeitraumes bedingen eine Verkürzung der vertraglichen Ausführungsfristen.
Es steht dem AN im Rahmen seiner Bauablaufplanung frei, unter Einhaltung der Vertragsfristen, auch einen Bauablauf vorzusehen, welcher weitere Winterbaumaßnahmen beinhaltet. Diese Aufwendungen werden durch den Auftraggeber nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen.
3.8
Beweissicherung
Vor Baubeginn, während der Bauzeit (Zwischenzustände) und am Ende der Bauzeit
(Endzustand) ist mittels einer Beweissicherung (geodätisch und bautechnisch) der
Zustand des Geländes sowie der baulichen Anlagen, die im Einflussbereich der
Baumaßnahme liegen, vom AN festzustellen.
Folgende bauliche Anlagen sind zwingend zu berücksichtigen:
•
südliche Rhinstraße, Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Randstreifen
•
Gleisanlagen BVG, S-Bahn, F-Bahn
•
angrenzende Bebauungen (u.a. Gebäude, Treppenanlagen)
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- 166 •
bestehende Schächte
•
Mastanlagen, Schilder, Oberleitungen, Beleuchtungen
•
bestehende Zufahrten zu privaten Grundstücken (u.a. Zufahrt Parkplatz Einkaufsmarkt)
•
Treppenturm, Bahnsteige
•
Pflasterprotokolle
•
sonstige Anlagen
Ergeben sich aus der vom AN gewählten Bautechnologie bzw. Baulogistik weitere
bauliche Anlagen bzw. Einflussbereiche, über die o.g. Aufzählung hinaus, sind diese
durch den AN zu berücksichtigen und mit dem AG abzustimmen.
Der AN hat vor Baubeginn ein Beweissicherungsprogramm aufstellen. Das Beweissicherungsprogramm hat folgendes beinhalten:
•
Auflistung (mit Lageplan) der beweiszusichernden Objekte,
•
Termine der Erstzustandsaufnahmen (vor Baubeginn), der voraussichtlichen
Zwischenzustandsaufnahmen (während der Bauzeit) und der Endzustandsaufnahme (nach Bauende),
•
Beschreibung des Beweissicherungsverfahrens.
Dieses Beweissicherungsprogramm ist vom AG zu genehmigen. Eventuelle Änderungswünsche des AGs sind dabei zu berücksichtigen. Sämtliche Kosten hierfür (u.a.
der Bausachverständige) sind in die entsprechenden Positionen des LV einzurechnen.
Mit dem Beweissicherungsverfahren ist so rechtzeitig zu beginnen, dass die Erstzustandsaufnahme der evtl. noch zusätzlich zu sichernden Objekte noch vor Baubeginn
abgeschlossen werden kann. Hierzu zählen auch Schalluntersuchungen an mindestens 4 Stellen innerhalb des Baufeldes (2 Messungen nachts, 1:30 Uhr, zwei Messung morgens 7:00 Uhr, jeweils nördlich und südlich des Baufeldes). Die ausgeschriebenen Schalluntersuchungen im Rahmen der Beweissicherungen erfolgen mit
dem Ziel, hinsichtlich der Lärmpegel in db(A) im Baufeld Referenzwerte ohne Einfluss
der Baumaßnahme zu erhalten.
Das Betreten fremder Grundstücke, der eventuell noch zusätzlich zu sichernden Objekte, das Anbringen von Marken u.ä. auf fremden Grundstücken ist nur mit Zustimmung des dinglich Berechtigten und je nach Lage auch des Pächters oder Mieters zulässig. Der AN hat das schriftliche Einverständnis der Betroffenen rechtzeitig
herbeizuführen und hat sie dabei über die Zwecke des Beweissicherungsverfahrens
zu unterrichten. Weiterhin sind die dinglich Berechtigten, ggf. auch Pächter und Mieter sowie die zuständigen Behörden vor dem jeweiligen Termin rechtzeitig schriftlich
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- 167 zu benachrichtigen. Erhält der AN nachweislich widererwarten keine Zustimmung, ist
der AG rechtzeitig davon schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Das Beweissicherungsverfahren umfasst die Feststellungen des baulichen Zustandes
der gefährdeten Anlagen. Die Untersuchung der gefährdeten Anlagen hat sich auf alle Teile zu erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen
ist nicht nur der Gebäudezustand, sondern auch der Zustand der Gebäudeausstattung und Einrichtung, der maschinellen Anlagen und dgl. Falls es zur eindeutigen
Feststellung erforderlich ist, sind fotografische Bilder anzufertigen. Erkennbare Schäden sind dauerhaft zu markieren. Wenn es zur genauen Feststellung notwendig ist,
hat der AN Beobachtungsmarken, z.B. Höhenbolzen, anzubringen. Der neutrale Bausachverständige stellt im Einvernehmen mit dem AG fest, wo Höhenbolzen anzubringen sind und wann bzw. in welchen Zeitabständen Höhenmessungen vorzunehmen
sind. Der AN hält die Messpunkte im Lageplan „Beweissicherung“ fest.
Die außerhalb des Einflussgebietes liegende Ausgangs- und Abschlussbolzen werden mit den entsprechenden Höhenangaben vom AG zur Verfügung gestellt und sind
in dem Lageplan „Beweissicherung“ ebenfalls einzutragen. Wenn dies nicht möglich
ist, ist die Lage der Bolzen so genau zu beschreiben, dass eine Verwechslung unmöglich ist. Der AN beantragt beim AG schriftlich und rechtzeitig vor der Ur- oder einer Wiederholungsmessung die Bestimmung bzw. Überprüfung der Höhen für die
Ausgangs-und Abschlussbolzen.
Die Messbolzen sind im Lageplan zu nummerieren und in einer Aufstellung der Reihe
nach zu erfassen. Über die Messergebnisse ist eine besondere Niederschrift zu fertigen und dem Lageplan „Beweissicherung“ beizufügen.
Der AG behält sich die Durchführung zusätzlicher Kontrollmessungen vor.
Bei der geodätischen Beobachtung von Höhenmarken dokumentiert der AN:
•
Beschreibung der zum Einsatz zu bringenden Messinstrumente und Programme,
•
Qualifikation der mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeiter,
•
Beschreibung des Messverfahrens,
•
die zu erwartende Standardabweichung der Messung,
Die Messbolzen sind im Lageplan „Beweissicherung“ zu nummerieren und in einer
Liste der Reihe nach zu erfassen. Die Liste muss enthalten:
•
Punkt-Nummer
•
Datum der Urmessung bzw. der Wiederholungsmessung,
•
Höhe der Urmessung bzw. der Wiederholungsmessung,
•
Differenzen der Wiederholungsmessungen zur Ur- und der vorhergehenden
Wiederholungsmessung
•
Name des Beobachters.
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- 168 Eine Genehmigung zur Betretung von privaten Grundstücken und das Einbringen von
Beobachtungsmarken zur Durchführung von Vermessungen hat der AN einzuholen.
Der AN hat an Beweissicherungsbegehungen zu beteiligen:
•
den neutralen Bausachverständigen des AN
•
den AG
•
die dinglich Berechtigten, ggf. auch Pächter oder Mieter
•
bei öffentlichen Anlagen die zuständige Behörde.
Der AN hat über jeden Termin eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift ist
von allen am Termin Beteiligten durch Unterschrift anzuerkennen. Es ist darüber hinaus eine Fotodokumentation anzufertigen.
Verweigert ein Beteiligter seine Unterschrift, so ist der AG hiervon unverzüglich
schriftlich zu verständigen. Er entscheidet darüber, ob ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren vom AN zu veranlassen ist.
Von den Niederschriften erhält jeder Beteiligte eine Ausfertigung, der AG diese jedoch 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf).
Haftung
Im Fall der Beweissicherung durch den AN steht dieser dafür ein, dass die von ihm
erstellte Dokumentation über den Urzustand ausreichend, vollständig und zutreffend
ist.
Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken der vom AN erstellten zusätzlichen Beweissicherung gehen zu seinen Lasten.
3.9
Sicherungsmaßnahmen
Die Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Umwelt sind in eigener Verantwortung des AN gewissenhaft durchzuführen. Rechtliche Regelungen und einschlägige Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind zu befolgen,
auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht erwähnt sind (VOB/B §4 (2)).
Die Baustelle ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung zu sichern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie z. B.
die Herstellung von Schutzgeländern, Bauzäunen, Absperrungen, Schutzgerüsten,
Schutzwänden, Beleuchtungen, Beschilderungen usw. gehen, sofern sie nicht als
Leistungen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, zu Lasten des AN. Die Kosten
hierfür sind in die Einheitspreise der Baustelleinrichtung einzurechnen.
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- 169 3.10
Belastungsannahmen (Ingenieurbau)
3.10.1
Bauwerke
Straßenüberbauten
Die Straßenüberbauten sind für zivile Verkehrslasten nach DIN EN 1991-2 bzw.
DIN EN 1991- 2/NA für das Lastmodell LM1 zu bemessen. Zusätzlich ist, entsprechend der Vorgabe des AG, das Sonderlastmodell 2400/200 nach DIN EN 1991-2,
2010-12, 4.3.4 bzw. Anhang A, Tab. A1 zu berücksichtigen. Bei dieser Bemessung
sind die ergänzenden Angaben des AG (vorübergehende Bemessungssituation, Teilsicherheitsbeiwert γQ = 1,50 usw.) zu berücksichtigen.
Für die Ermüdungsnachweise der Straßenbrücken sind die Eingangswerte in den Anlagen 3 zum ARS 22/2012 des BMVI geregelt. Bei der Tragwerksbemessung ist von
folgenden Randbedingungen auszugehen:
•
Verkehrskategorie 1
•
Verkehrsart: mittlere Entfernung
Zur Vermeidung abhebender Kräfte in den Endauflagern ist durch planmäßige Überhöhungen der Längsträger eine Stützensenkung in Achse 20 zu erzeugen.
Straßenbahn-Überbauten
Für die Straßenbahn-Überbauten sind die Lastannahmen gemäß der Richtlinie zur
Bemessung und Nachrechnung von Straßenbahnbrücken (Mai 1997), der Berliner
Verkehrsbetriebe zugrunde zu legen.
Als Ermüdungslastmodell ist das realistische Lastmodell dieser Richtlinie unter Ansatz des vollen Schwingbeiwertes zu verwenden. Die damit ermittelten Spannungen
sind in Anlehnung an die DIN EN 1993 mit Schadensäquivalenzfaktoren zu beaufschlagen, die an die vorhandene Situation angepasst sind und sich an den Faktoren
für Straßenbrücken orientieren. Vor allem trifft dies auf den oberen Grenzwert für die
Dauerfestigkeit (λmax) zu. Der Ermüdungsnachweis ist mit diesen Werten entsprechend dem Nachweisverfahren der Norm zu führen. Im Zuge der Ausführungsplanung bedürfen diese Annahmen einer Bestätigung durch den AG in Abstimmung mit
dem verantwortlichen Prüfingenieur.
Zur Vermeidung abhebender Kräfte in den Endauflagern ist durch planmäßige Überhöhungen der Längsträger eine Stützensenkung in Achse 20 zu erzeugen. Des Weiteren ist das Eigengewicht, der auf den BVG-Überbauten geplanten Festen Fahrbahnen, als dauerhafte Belastung für die Überbauten einzukalkulieren und in
den Bestandsunterlagen zu vermerken. Der Austausch der Festen Fahrbahnen ist in
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- 170 der Ausführungsplanung als außergewöhnlicher Lastfall zu berücksichtigen und bedarf einer entsprechenden statischen Prüfung.
3.10.2
Baugrubenwände
Die Baugrubenwände sind für einen erhöhten aktiven Erddruck (50%) zu bemessen.
Als Verkehrslasten aus dem Baubetrieb auf die erdseitigen Flächen der Baugruben
ist mindestens eine unbegrenzte Flächenlast von 10kN/m².
3.11
Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren, Abrechnung
3.11.1
Allgemeines
Die Leistungen für Aufmaß und Mengenberechnung dürfen keinem Vermessungsbüro übertragen werden, das bei der gleichen Baumaßnahme Planungs-, Bauausführungs- oder Bauüberwachungsleistungen ausgeführt hat oder ausführt.
Aufmaßverfahren
Absteckungsunterlagen
Entsprechend §3 (2) VOB/B zeigt der AG dem AN die örtliche Vermarkung der Festpunkte bzw. der Achshauptpunkte an und übergibt einen gegenseitig protokollierte
Absteckungsunterlage aus der das Datum, die beteiligten Personen, die Koordinaten
und der Bezug zur Örtlichkeit bzw. dem Bauwerk hervorgehen.
Der AN ist verpflichtet, diese Unterlagen inhaltlich nachzuprüfen und mit den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten durch eigene Kontrollmessungen zu überprüfen. Bei
der Feststellung eines offensichtlichen oder auch nur vermuteten Fehlers ist der Auftraggeber vom AN sofort nach Entdeckung oder Eintritt der Vermutung schriftlich darauf hinzuweisen und zur Klarstellung des vermuteten Mangels oder Fehlers heranzuziehen.
Der AG zeigt dem AN die örtliche Vermarkung der Festpunkte an und übergibt eine
gegenseitig protokollierte Absteckungsunterlage, aus der das Datum, die beteiligten
Personen, die Koordinaten und Höhen hervorgehen. Die Sicherung der Festpunkte ist
Sache des AN. Die Wiederherstellung der Festpunkte darf nur durch den vom AG
beauftragten Vermesser ausgeführt werden. Die vom AN beschädigten Punkte sind
auf Kosten des AN wieder herzustellen.
Abrechnung
Als Grundlage für die Abrechnung der Bauleistungen wird durch den AN ein Urgeländeaufmaß (Bestandsvermessung der Baufeldflächen nach Abräumung) erstellt und
an den AG 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.dwg / *.pdf)
übergeben.
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- 171 Notwendige Aufmaße vor Ort sind durch den AN und den Auftraggeber baubegleitend
gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie
den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig
und sofort erkennen lassen. Zur Aufnahme der Schlussabrechnung müssen die gesamten Aufmaße in einem Aufmaß- und Abrechnungsplan eingetragen werden. Es ist
auch ein jeweils elektronisches Aufmaß zu fertigen und dem AG zu übergeben. Die
Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB) zu beachten. Die Abrechnung von Profilierungsschichten erfolgt nach der Masse dieser Schichten.
3.11.2
Einbau von bituminösem Mischgut
Abzugsberechnungen erfolgen entsprechend den geltenden Vorschriften.
Die Berechnungen gelten durch den AN als anerkannt, wenn innerhalb von 21 Tagen
nach Zustellung keine schriftliche Bestätigung oder kein Widerspruch durch den AN
erfolgt.
Zusätzlich zu ZTV Asphalt-StB 07/13 gelten folgende Änderungen und Ergänzungen
der Abzugsregeln als vereinbart:
1) Überschreitung des Hohlraumgehaltes an der fertigen Schicht
a) bis max. 2Vol.-%: Abzug oder eine Gewährleistungsverlängerung von 5Jahren.
b) mehr als 2 Vol.-%: Erneuerung der betroffenen Schicht. Würde auch ein Abzug
infolge Unterschreitung des geforderten Verdichtungsgrades entstehen, ist der
höhere Abzug maßgebend.
Bei Überschreitungen des Grenzwertes für den Hohlraumgehalt bis max. 2Vol.-%
ist gemäß folgender Formel ein Abzug vorzunehmen:
A= p2/100 x 10 x EP x F
A
p
- Abzug in EURO (netto)
- über den Grenzwert hinausgehende Überschreitung des geforderten
Hohlraumgehaltes in Vol. v.H. (absolut)
EP - der sich aus der Abrechnung ergebende Einheitspreis in EURO/m²
F - dem Nachweis zugehörige Fläche in m²
2) Überschreitung des Hohlraumgehaltes am Marshallprobekörper
a) Liegen entsprechende Prüfergebnisse an der fertigen Schicht vor, sind diese
maßgebend.
b) Liegen keine Ergebnisse vor, ist unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichung bei den Marshallprobekörpern analog 1) zu verfahren. Der nachträgliche
Nachweis am Bohrkern ist maßgebend.
3) Haft- und Schichtenverbund
Bei nicht vorhandenen Schichtenverbund ist eine Minderung der Vergütung um
0,50 €/m² und der Schichtgrenze für die zuzuordnenden Flächen vorzunehmen.
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- 172 4) Unterschreitung elastische Rückstellung
Aufgrund von Unterschreitungen des Grenzwertes für die elastische Rückstellung,
bei Verwendung von polymermodifiziertem Bitumen ist es erforderlich, durch weitere Untersuchungen die Wirksamkeit der Polymerzusätze nachzuweisen. Die
Kosten trägt der AN.
a) Walzasphalt - als Nachweise gelten
•
•
Spurbildungstest
die Ermittlung des Brechpunktes nach Fraaß
Bei nicht bestandenen Nachweisen ist eine Gewährleistungsverlängerung um
2 Jahre vorzunehmen.
5) Unterschreitung des Erweichungspunktes Ring und Kugel
Die Unterschreitung des Erweichungspunktes Ring und Kugel führt zu einer Beeinträchtigung der Verformungsstabilität.
Eine Bewertung hat für die Bauklassen Bk100 bis Bk32 über den Spurbildungsversuch (Anforderung an die fertige Schicht <= 4,5mm) zu erfolgen.
Bei Nichtbestehen ist eine Gewährleistungsverlängerung um 2 Jahre vorzunehmen.
6) Unterschreitung des Verdichtungsgrades
Bei Unterschreitung des Verdichtungsgrades unter 96% ist die betroffene Schicht
auszubauen und vertragskonform neu herzustellen.
3.11.3
Einbau und Ausbau von Bodenmaterial
Die amtlichen Wiegekarten (Originale) sind sofort nach Ausführung der Leistung beim
AG abzugeben.
3.12
Prüfungen
3.12.1
Allgemeines
Die vom Auftraggeber geforderten Prüfungen zum Nachweis der vertragsgemäßen
Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der einschlägigen DINVorschriften, ZTV und der VOB hat der AN ohne besondere Vergütung zu erbringen
und durch Zeugnisse zu belegen.
Der AN hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Vorschriften und technischen Lieferbedingungen zu erbringen. Diese Forderung gilt grundsätzlich als erfüllt,
wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen und das Prüfergebnis dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital
auf Datenträger (Format *.pdf) vor Bauausführung eingereicht wird. Behinderungen,
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Baubeschreibung
- 173 Stillstände durch Abnahmen, Prüfungen usw. berechtigen nicht zu Nachforderungen.
Der AN hat die Zugänglichkeit der Bauteile für die Kontrolle durch den Auftraggeber
sicherzustellen.
3.12.2
Prüfung des Bodeneinbaues
Die Kosten für die Prüfung sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen
einzurechnen.
Dem Auftraggeber wird unmittelbar nach Durchführung der Prüfung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag, eine Ausfertigung der jeweiligen Prüfungsniederschrift
ausgehändigt. Bei Prüfungen mit negativem Ergebnis werden die Versuche nach
ordnungsgemäßer Durchführung der Leistung wiederholt. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Durchführung der Prüfungen nicht oder nicht vollständig nach, ist der
Auftraggeber berechtigt, ein Labor seiner Wahl mit der Durchführung der Prüfungen
auf Kosten des AN zu beauftragen. Verdichtungen des Hinterfüllmaterials und Eigenüberwachung der Verdichtungswerte sind durch den AN nach ZTVE-StB 09 durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen
einzurechnen. Führt der AN keine oder nicht ausreichende Verdichtungskontrollen
durch und weist der Auftraggeber durch Kontrollprüfungen nicht ausreichende Verdichtungswerte nach, so ist die betroffene Hinterfüllung wieder auszubauen und
durch geeignetes, einbau- und verdichtungsfähiges Material zu ersetzen. Diese Leistung wird nicht vergütet. Die Kosten für den notwendigen Bodenaustausch, der erforderlichen Kontrollprüfungen und Wiederholungsprüfungen nach Wiedereinbau sind in
vollem Umfang vom AN zu tragen.
Einzubauende Bodenmaterialien müssen der in den Leistungspositionen angegebenen Schadstoffbelastungsklasse entsprechen. Die Kosten hierfür einschließlich der
erforderlichen Nachweise sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen
einzurechnen.
3.12.3
Straßenbauprüfungen
3.12.3.1 Eignungsnachweise für Baustoffe
Vor Arbeitsbeginn hat der AN sämtliche Nachweise über die Eignungsprüfungen der
Beläge dem Auftraggeber zur Zustimmung einzureichen.
Eignungsprüfungen / Erstprüfungen und Eignungsnachweise sind dem Auftraggeber
mindestens 10 Werktage vor der geplanten Ausführung vorzulegen und gleichzeitig
dem Auftraggeber im pdf Format zu mailen.
Der Plan der Eigenüberwachungsprüfungen und die Benennung des Prüflabors sind
dem Auftraggeber vor Baubeginn zu übergeben.
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Baubeschreibung
- 174 Die durchzuführenden Prüfungen sind u.a. in der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1 und in
der ZTV Asphalt-StB 07/13 geregelt.
Auszug aus „Empfehlungen für ergänzende Standardleistungstexte für den Straßenbau im Land Berlin vom 13.12.2012“:
Anforderungen für Gussasphalt auf Fahrbahnen
Bei besonderen Beanspruchungen sind gemäß den ZTV Asphalt-StB 07/13 erweiterte Erstprüfungen durchzuführen. Bezüglich der Verformungsbeständigkeit ist dies zusätzlich zu der statischen und dynamischen Eindringtiefe die Ermittlung der Druckfestigkeit am Probewürfel. Um bei den hoch verformungsbeständigen Mischgutsorten
auch ein günstiges Verhalten bei tiefen Temperaturen sicherzustellen, sind außerdem
Biegezugprüfungen an Probeprismen durchzuführen. Diese Leistung ist in die Position „Asphaltdeckschicht MA 11 S herstellen“ einzurechnen.
3.12.3.2 Kontrollprüfungen
Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber gemäß dem aktuell geltenden Technischen Regelwerk veranlasst. Prinzipiell beauftragt der Auftraggeber zwecks Probenahme ein unabhängiges Prüfinstitut.
Kontrollprüfungen und Probenahmen des Auftraggebers sind fachkompetent durch
den Auftragnehmer zu unterstützen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (örtliche Bauüberwachung) jede fertig gestellte Lage (Planum, Tragschichten, Asphaltschichten) rechtzeitig zur Besichtigung anzuzeigen. Erfolgt das nicht, behält sich der
Auftraggeber vor, den Rückbau der darauf aufgebauten Schicht zu verlangen.
Wird bei Kontrollprüfungen festgestellt, dass die geforderten Werte nicht erreicht werden, geht jede Wiederholung der Kontrollprüfungen zu Lasten des Auftragnehmers.
Mit dem Einbau über ungebundenen Schichten liegender Schichten darf erst nach
schriftlicher Freigabe des Auftraggebers begonnen werden.
Nach spezieller Aufforderung des Auftraggebers (örtliche Bauüberwachung) hat der
Auftragnehmer Probegefäße, erforderliche Hilfskräfte, Hilfsmittel für Probenahmen
oder Durchführung der Prüfung vor Ort zu stellen. Dazu gehört z.B. ein beladener
LKW von min. 8,0 t Gesamtgewicht als Gegengewicht bei der Durchführung von Plattendruckversuchen.
Für Kontrollprüfung an Asphaltschichten gilt die ZTV Asphalt- StB 07/13.
Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten
Messungen zur Bestimmung der Einbaudicken sind vom Auftraggeber (örtliche Bauüberwachung) und Auftragnehmer gemeinsam durchzuführen.
Die Dickenmessung aller Schichten erfolgt unabhängig vom Baustoff nach der Technischen Prüfvorschrift zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Stra-
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- 175 ßenbau TPD-StB 12. Die Anzahl und Lage der Messstellen sind für alle Bauweisen
nach den Regelungen des Technischen Regelwerkes festzulegen. Es sind die Formblätter des TPD-StB 12 zu verwenden. Der Auftragnehmer hat alle für die Bestimmung der Einbaudicken benötigten Mess- und Arbeitsgeräte auf der Baustelle vorzuhalten und das für die Messung erforderliche Personal zu stellen.
Ebenheitsmessungen
Die Prüfung der Ebenheit der Fahrbahnoberfläche erfolgt gemäß den Technischen
Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und
Querrichtung, TP Eben- Berührende Messungen 07.
Griffigkeitsmessungen
Die Prüfung der Griffigkeit erfolgt gemäß den Technischen Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau TP Griff- StB (SKM) 07.
3.12.4
Stahlbetonprüfungen
Die Güteüberwachung im Beton- und Stahlbetonbau richtet sich nach den Vorschriften der DIN EN 106-1, DIN 1045, Teile 2 bis 4 und der ZTV-ING.
Eignungsprüfungen
Die Eignungs- bzw. Erstprüfungen erfolgen entsprechend der vorgenannten Vorschriften.
Eigenüberwachung
Bei der Überwachung des Betoneinbaus hat das Bauunternehmen den Nachweis der
maßgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften nach DIN 1045, Teil 3, zu führen.
Fremdüberwachung
Der Einbau von Beton der Überwachungsklasse ≥ 2 ist durch eine anerkannte Überwachungsstelle zu prüfen (DIN 1045, Teil 3, Anhang C).
Für jede Betonstahllieferung ist ein Lieferschein mit Angabe der fremd überwachenden Stelle vorzulegen. Bei Lieferung über einen Händler oder Biegebetrieb, der von
verschiedenen Herstellern Betonstahl bezieht, hat dieser die Herkunft des Betonstahles eindeutig nachzuweisen.
Kontrollprüfungen
Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber gemäß dem technischen Regelwerk
(ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 1) veranlasst. Dafür hat der AN entsprechende Termine
im Bauablauf bzw. Arbeitsablauf zu berücksichtigen.
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Baubeschreibung
- 176 Die Kosten einer Wiederholungsprüfung, die wegen Nichtbestehens einer Kontrollprüfung vom Auftraggeber veranlasst wird, trägt der AN. Nach Aufforderung des Auftraggebers hat der AN Proben aller Art der zur Verwendung kommenden Stoffe zu Kontrollprüfungen bzw. Identitätsprüfung zu entnehmen.
3.12.5
Stahlbauprüfungen
Prüfungen und Abnahmen für Stahlbauarbeiten erfolgen gemäß ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 1.
Die DBS 918002-02 – Technische Lieferbedingungen für warmgewalzte Erzeugnisse
aus Baustählen für den Eisenbahnbrückenbau ist Bestellgrundlage. Prüfungen und
Abnahmen erfolgen nach DIN EN 10204. Die Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion im Werk wird vom Auftraggeber beauftragt. Der Fertigstellungstermin ist
dem Auftraggeber so frühzeitig anzugeben, dass die Werksabnahme vor dem Verladen der Stahlkonstruktion vorgenommen werden kann. Das Prüfprogramm hat der
Auftragnehmer vor der Materialbestellung, die Abnahmezeugnisse vor Beginn der
Fertigung, dem Auftraggeber vorzulegen.
Neben den grundsätzlich nach DBS 918002-02 vereinbarten allgemeinen und zusätzlichen Anforderungen an die Stahlerzeugnisse werden folgende weitere Anforderungen an die Lieferung gestellt:
•
Als Konstruktionsstähle für den Überbau sind ausschließlich Stähle gemäß
Angaben auf den Stahlbauausführungszeichnungen zu verwenden.
•
Für quer zur Walzrichtung beanspruchte Bleche ist Z-Material nach
DIN EN 1993-1-10 (Stahlsortenauswahl in Hinblick auf Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung) vorzusehen. Der Einsatz derartiger Bleche ist
in die entsprechende LV-Position einzukalkulieren. Vor der Bestellung der
Werkstoffe hat der Auftragnehmer gemäß der DIN EN 1993-1-10 die Auswahl
der erforderlichen Z-Güten vorzunehmen. Auf den Stahlbauausführungsplänen sind die entsprechenden Vorgaben anzugeben.
•
Wird eine Feuerverzinkung von Konstruktionsteilen vorgesehen, so ist die
Eignung des Materials zum Feuerverzinken durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
•
Werden Konstruktionsteile gekantet, so ist die Kaltumformbarkeit des betroffenen Materials durch den Auftragnehmer nachzuweisen.
Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, für die Abnahme Werkstoffproben im Werk
des Auftragnehmers zu entnehmen und sie von einem Prüfinstitut – z. B. von der
Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) oder von der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt (SLV) – prüfen zu lassen.
Das Material für die Probestücke stellt der Auftragnehmer, die Kosten für die Prüfung
durch das Institut übernimmt der Auftraggeber.
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- 177 Alle zur Kontrolle im Werk und auf der Baustelle erforderlichen Geräte, Gerüste,
Strom, Hilfskräfte usw. sind dem Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Alle erforderlichen Eignungs- und Gütenachweise sind vom Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung nach den gültigen Vorschriften durchzuführen.
Für tragende Bauteile von Brücken sind vom Auftragnehmer Abnahmeprüfzeugnisse
3.2 nach DIN EN 10204 vorzulegen. Der Abnahmebeauftragte des Bestellers gemäß
DIN EN 10204 muss eine vom Auftraggeber anerkannte Prüfstelle sein. Für tragende
Bauteile von Brücken dürfen Stähle der Gütegruppe JR und J0 nicht verwendet werden. Für sekundäre Konstruktionselemente und andere konstruktive Ingenieurbauten
sind die Prüfzeugnisse gemäß DIN EN 1090-2 erforderlich. Die Kosten sind in die
Einheitspreise einzurechnen.
Für sonstige Bauwerke und Bauwerksteile mit nicht vorwiegend ruhender Beanspruchung sind ebenfalls nur Werkstoffe zu verwenden, die für den jeweiligen Anwendungsbereich zugelassen und durch ein vom AG anerkanntes Prüfinstitut im Lieferwerk geprüft und abgenommen wurden. Das Prüfprogramm ist vor der Materialbestellung, und die Abnahmezeugnisse sind vor Beginn der Fertigung dem Auftraggeber
zur Bestätigung vorzulegen.
Der Beginn der Schweißarbeiten in der Werkstatt ist dem Auftraggeber rechtzeitig
vorher mitzuteilen.
Vor Beginn der Werkstatt- und Montagearbeiten sind Schweißnaht- und Röntgenpläne aufzustellen, die der Zustimmung des Auftraggebers und des ggf. von ihm beauftragten Prüfingenieurs bedürfen.
Schweißpläne müssen alle erforderlichen schweißtechnischen Angaben enthalten.
Dazu zählen z. B.:
•
Schweißtechnische Gestaltung
•
Werkstoff
•
Nahtarten
•
Nahtvorbereitung
•
Nahtabmessungen
•
Bearbeitung der Nähte
•
Schweißverfahren
•
Schweißzusatzwerkstoffe, Schweißpulver und Sonstiges
•
Werkstatt- und Baustellenschweißung
•
Nahtaufbau, Schweißrichtung und Schweißfolge, Schweißpositionen
•
Wärmebehandlung, falls erforderlich
•
Schweißnahtprüfungen.
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Baubeschreibung
- 178 Die Durchstrahlungsprüfungen gemäß DIN EN 1090-2 sind vom Auftragnehmer ohne
gesonderte Vergütung durchzuführen.
3.12.6
Oberflächenschutz- und Instandsetzungsprüfungen an Betonbauteilen
Prüfungen und Untersuchungen für
•
Betonersatzsysteme (BE),
•
Oberflächenschutzsysteme OS-A bis OS-F.
Der AN hat ohne besondere Vergütung nachzuweisen, dass die Güteeigenschaften
der Stoffe, der Stoffsysteme und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen.
Die Prüfungen und Untersuchungen erfolgen für die einzelnen Baustoffe entsprechend der ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4.
3.12.7
Prüfungen der Abdichtung
Es wird auf die ZTV-ING, Teil 7, Abschnitte 1 und 4, hingewiesen.
3.12.8
Korrosionsschutz- und Oberflächenschutzprüfungen an Stahlbauten
Grundsätzlich gelten die ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3 - Korrosionsschutz von Stahlbauten.
Die verwendeten Beschichtungsstoffe müssen den TL/TP-KOR-Stahlbauten entsprechen und in der Zusammenstellung der zertifizierten Beschichtungsstoffe der BASt
enthalten sein.
Die nach DIN EN ISO 12944, Teil 6, durchzuführenden Prüfungen der Beschichtungsstoffe und der einzelnen Korrosionsschutzschichten sind Leistungen (Nebenleistungen) des AN.
Der AN hat dem Auftraggeber den Zeitpunkt der Prüfungen in der Werkstatt und auf
der Baustelle rechtzeitig, aber mindestens eine Kalenderwoche vor Beginn, mitzuteilen, damit sie in Gegenwart eines Beauftragten des Auftraggebers durchgeführt werden können.
Die Ergebnisse sind unter Verwendung von Formblättern des Auftraggebers festzuhalten.
Auch die Messungen zur Feststellung der äußeren Bedingungen und damit zur Ermittlung des Taupunktes sind auf entsprechenden Formularen zu protokollieren.
Zur Klärung der Ursachen von etwaigen Mängeln am Korrosionsschutz sind Kontrollflächen nach DIN EN ISO 12944, Teil 7, anzulegen. Die Aufwendungen hierfür sind
gemäß VOB/C (DIN 18364, Abschnitt 4.1.5) Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet.
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Baubeschreibung
- 179 Die Prüfung von Schichtdicken gemäß DIN EN ISO 12944, Teil 5, erfolgt mit magnetoelektrischen Messgeräten, z. B. Schichtdicken-Messgeräte SM 1. Der AN hat ein
geeignetes Gerät auf der Baustelle vorzuhalten.
Für die Feststellung der äußeren Bedingungen und zur Ermittlung des Taupunktes
hat der AN ein geeignetes Feuchte-Temperatur-Messgerät, z. B. Hygrophill 4455, auf
der Baustelle vorzuhalten.
Die Abnahmen der Entrostungs- und Beschichtungsarbeiten im Werk werden im Auftrag des Auftraggebers von einem durch den Auftraggeber beauftragten Institut
durchgeführt. Die Kosten hierfür übernimmt der Auftraggeber.
Die Abnahmen auf der Baustelle werden vom Auftraggeber durchgeführt.
3.12.9
Lärmschutzprüfungen
Siehe Festlegungen zu Leistungen des AN, BB, Pkt. 3.8
3.13
Sicherheit und Gesundheitsschutz
Die Leistung wird durch den AG an einen Dritten vergeben. Der AN muss alle vom
AG geforderten Zuarbeiten für die Erstellung des SIGE-Planes liefern.
Die Bestimmungen der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)“ vom 10.06.1998 (BGBI I S. 1283), zuletzt
geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 23.12.2004 (BGBI I S. 3758) sind einzuhalten.
Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) gemäß §2 (3) wird korrespondierend zum Bauzeitenplan des AN durch ein vom AG beauftragtes Planungsbüro
oder den vom AG beauftragten SIGE-Koordinator aufgestellt und monatlich fortgeschrieben.
Dieser Plan gliedert sich in fünf Abschnitte:
1. Zu erwartende Gefährdungen während der Bauausführung der einzelnen Gewerke in örtlicher und zeitlicher Hinsicht.
2. Notwendige Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung der aus Punkt 1 resultierenden Gefährdungen.
3. Anzuwendende und durchzuführende Arbeitsschutzbestimmungen.
4. Ergänzungen bisheriger Vorgaben und weiterführende Informationen für alle Beteiligten, z.B. bezogen auf Ausschreibungstexte, auf Leitungspositionen, auf Pläne oder sonstige für die Baumaßnahme/Baustelle geltenden Unterlagen und vereinbarten Regelungen.
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Baubeschreibung
- 180 5. Auf der Grundlage des Bauzeitenplanes des AN wird vom SIGE-Koordinator eine
Baustellenverordnung aufgestellt. Der Erhalt ist vom AN und von allen Nachunternehmern schriftlich zu bestätigen.
Vom AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt.
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Baubeschreibung
- 181 4
Ausführungsunterlagen
4.1
Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen (Vertragsbestandteile)
Neben der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis werden weiterhin nur
Unterlagen gemäß dem beiliegenden Anlagenverzeichnis übergeben:
•
Anlage A_0
Übergeordnete Anlagen
•
Anlage A_1
Planunterlagen Ingenieurbau
•
Anlage A_2
Planunterlagen Straßenbau
•
Anlage A_3
Planunterlagen DB AG
•
Anlage A_4
Planunterlagen Versorgungsleitungen
•
Anlage A_5
Planunterlagen Betriebstechnik
•
Anlage A_6
Planunterlagen BVG
Vor Beginn der Technischen Bearbeitung sind der aktuelle Leitungsbestand im Baubereich sowie der jeweilige aktuelle Planungsstand der Bauleistungen der einzelnen
involvierten Leitungsbetreiber abzufordern. Die Übergaben und Abstimmungen sind
durch den AN zu koordinieren und der AG darüber schriftlich zu informieren.
Nach Beauftragung werden folgende weitere Unterlagen in digitaler Form als Bearbeitungsgrundlage für die Erstellung der Ausführungsplanung, insbesondere für die
Demontageplanung, übergeben:
•
Statische Berechnungen Bestandsbauwerk
Diese Unterlagen liegen beim AG vor und können im Zuge der Angebotserstellung
eingesehen werden.
4.1.1
Entwurfszeichnungen/Bestandszeichnungen
siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_1, A_2, A_3, A_4, A_5 und A_6
4.1.2
Gutachten/Untersuchungsberichte
siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_0
4.1.3
Ausführungsunterlagen Oberbau Gleis 3
siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_3_0
4.1.4
Sonstige Unterlagen
Entwurfsunterlagen Oberleitung Fernbahn siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_3_1
Bestandsunterlagen DB AG siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_3_2
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 182 4.2
Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen
4.2.1
Baustelleneinrichtungsplan
Vor Beginn der Arbeiten, spätestens 4 Kalenderwochen nach Auftragserteilung, hat
der AN einen abgestimmten Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
Dieser Plan ist in Abhängigkeit zum Bauablaufplan und den verschiedenen Bauzuständen auf zu stellen und fortzuschreiben.
4.2.2
Montage/Demontage - Ablaufplan
Der AN hat eine detaillierte Montage-/Demontage- und Abbruchtechnologie mit allen
erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (einschließlich Verkehrsführungsmaßnahmen)
zu erarbeiten, diese in einem Ablaufplan darzustellen und dem Auftraggeber 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Zu beachten sind die in der BB, Punkt 2.11 aufgeführten Randbedingungen für die Verkehrssperrungen. Die technische Bearbeitung von Montage-, Demontagevorgängen sowie
Verkehrssicherungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen ist unter BB, Punkt 4.2.5
Technische Bearbeitung erfasst.
Der AN hat detaillierte Ablaufpläne für den gesamten Bauablauf in den verschiedenen
Bauphasen in 4facher Ausfertigung aufzustellen und dem Auftraggeber zur Prüfung
und Genehmigung vorzulegen.
4.2.3
Bauzeitenplan
Der AN hat eine detaillierte Bauablaufplanung unter Zugrundelegung der in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und insbesondere unter Punkt 3.2 der Baubeschreibung gemachten Festlegungen unter der Verwendung des vom Auftraggeber
angewandten Programms „MS-Projekt“ spätestens 3 Kalenderwochen nach Auftragserteilung zu übergeben.
Dabei sind die Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge von- bzw. untereinander zu
verknüpfen. Die Vertragstermine und der kritische Weg sind darzustellen. Es sind zusätzlich die verschiedenen Schnittstellen darzustellen, wie
•
Alle Leistungen der beteiligten Leitungsbetreiber sind detailliert aufzuführen.
Die Leistungen der Leitungsbetreiber sind unter Berücksichtigung einschließlich der Darstellung der vereinbarten Abrufzeiten jeder Teilmaßnahme (T) der
Eigenleistungen der Leitungsbetreiber darzustellen.
•
Angaben mindestens der terminkritischen und wesentlichen Bau- bzw. Planungsleistungen des AN Bau einschließlich der Prüf- und Genehmigungszeiträume des AG und Dritter
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 183 •
Einschränkungen der Andienbarkeit von Anliegern
•
Leistungszeiträume von Prüfingenieuren, Architekten, Ingenieurbüros, etc.
•
Leistungen zu Verkehrsführungen und -provisorien, Bau- und Lieferungstransporten, Baustellenerschließungen
•
Sperrungen von Straßen, getrennt nach Straßenkategorie.
•
Sperrungen von Gleisanlagen
•
Sperrungen im Bereich der DB AG
•
Zeiten ohne geplante Bauaktivitäten
•
Schulferienzeiten im Land Berlin und Brandenburg
Der AN ist verpflichtet, einen kompetenten Ablaufplaner, der mit dem vorgenannten
Programm vertraut ist, einzusetzen.
Es ist weiterhin ein abschließendes Verzeichnis der Ausführungsunterlagen mitzuliefern, welches sämtliche zu erstellende Zeichnungen und weitere Unterlagen mit Terminangaben über „Einreichung zur Prüfung“ (Soll- und Istzeiten) und „Vorlage auf der
Baustelle“ (Soll- und Istzeiten) unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten
Mindestprüfzeiten enthält.
Die Terminangabe über „Vorlage auf der Baustelle“ ist mit den zeitlichen Angaben der
entsprechenden Bauaktivitäten im Terminplan abzustimmen und, wenn notwendig, im
Bauzeitenplan darzustellen.
Für die Prüfung und Genehmigung des einzureichenden Bauzeitenplanes einschließlich des Verzeichnisses der Ausführungsunterlagen durch den Auftraggeber gilt eine
Frist von 18 Werktagen als vereinbart. Auch diese Frist ist im Bauzeitenplan zu berücksichtigen und darzustellen.
Der Bauzeitenplan einschließlich Verzeichnis der Ausführungsunterlagen ist dem AG
4-fach auf Papier und 2-fach digital auf Datenträger (Format *.mpp und *pdf) einzureichen.
Mit Zustimmung des Auftraggebers wird der Bauzeitenplan hinsichtlich der Darstellung der beinhalteten Fristen gemäß BVB Vertragsbestandteil. Alle weiteren Angaben
des Bauzeitenplanes gelten als Information und zur Darstellung der Erfüllung des
Bauvertrages durch den AN.
Während der weiteren Bauausführung ist der vom Auftraggeber zum Vertragsbestandteil erklärte Bauzeitenplan einschließlich der Darstellung vom SOLL und dem
IST mindestens monatlich fortzuschreiben und dem AG 3-fach auf Papier und 1-fach
digital auf Datenträger (Format *.mpp und *pdf) einzureichen. Das fortgeschriebene
zugehörige Verzeichnis der Ausführungsunterlagen ist dem AG gleichzeitig in selbiger v.g. Anzahl mit zu übergeben.
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 184 Die Aufwendungen zum Bauzeitenplan sind in den LV-Positionen „Bauzeitenplan“
und „Bauzeitenplan fortschreiben“ komplett zu berücksichtigen.
Bei Nichtbeachtung der Fristen zur Fortschreibung behält sich der Auftraggeber vor,
diese zu Lasten des AN kurzfristig an ein Ingenieurbüro zu vergeben.
Wocheneinsatzplan
Weiterhin sind, zur Information, Unterrichtung und zum zeitlichen Eintakten seiner
Leistungen, dem Auftraggeber die geplanten detaillierten Bauvertragsleistungen in
Wocheneinsatzplänen mit Angabe des Personal- und Geräteeinsatzes, getrennt nach
Eigen- und Nachunternehmerleistungen jedes Nachunternehmers, entsprechend dem
Bauzeitenplan des AN zu erstellen, fortzuschreiben und mindestens jeweils mit einer
Woche Vorlauf, d.h. bis spätestens am Montag der vorherigen Woche, 10:00Uhr,
dem AG 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen. Es sind dabei die Liefertermine, Zustandsfeststellungen, Abnahmen, Aushubarbeiten, Betonagen, Vorlage von Genehmigungen etc. eindeutig darzustellen.
Gleichzeitig ist jeweils mit dem Wocheneinsatzplan das fortgeschriebene Verzeichnis
der Ausführungsunterlagen einzureichen.
Die Aufwendungen zum Wocheneinsatzplan sind in der LV-Position „Wocheneinsatzplan“ komplett zu berücksichtigen.
Bei Nichtbeachtung der Fristen zur Aufstellung behält sich der Auftraggeber vor, diese zu Lasten des AN kurzfristig an ein Ingenieurbüro zu vergeben.
4.2.4
Technische Bearbeitung Ingenieurbau
Die vom Auftraggeber nach BB, Punkt 4.1 zur Verfügung gestellten Unterlagen haben
Entwurfscharakter (mit Ausnahme der Anlage: A_3_0) und werden, auch im Auftragsfall, nur in digitaler Form (pdf-Dateien) zur Verfügung gestellt.
Die gesamte technische Bearbeitung (nach ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2) für diese
Abschnitte des Bauvorhabens mit den erforderlichen Standsicherheitsnachweisen
und detaillierten Ausführungszeichnungen ist vom AN auf der Basis der vorgenannten
Unterlagen, ausschließlich weiterer Unterlagen, zu erbringen.
Im Zuge der technischen Bearbeitung sind die Standsicherheitsnachweise (Statische
Berechnungen) gemäß ZTV-ING, Teil I, Abschnitt 2 und nach den Richtlinien für das
Aufstellen und Prüfen EDV-unterstützter Standsicherheitsnachweise (Ri-EDV-AP
2001) aufzustellen.
Im Leistungsverzeichnis sind für die technische Bearbeitung entsprechender LVPositionen vorgesehen.
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- 185 Zur Technischen Bearbeitung gehören auch u.a.:
•
Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen für Bauhilfskonstruktionen, wie Baugrubenverbauten, Arbeitsgerüste, Schutzgerüste, Krane etc.
•
Ausführungsplanung für die Baubehelfe/Bauzwischenzustände u.a. Verbauten, S-Bahnsteig, Treppenturm
•
Geprüfte statische Berechnung vorhandener Konstruktionen, Brücken,
Schächte, Rampen usw., soweit sie durch schwere Geräte des AN bei der
Ausführung belastet werden.
•
Statische Berechnung für die Ingenieurbauwerke einschließlich aller statischen Nachweise auch für alle Bauzustände.
•
Ausführungszeichnungen,
mit
Integration
der
Leistungen
Dritter
(Ausführungszeichnungen nach DIN 1356-2 enthalten alle für die Ausführung
bestimmten Einzelangaben in Werk-, Teil- und Sonderzeichnungen und dienen als Grundlage für die Ausführung der baulichen Leistungen).
•
Schalpläne inkl. Darstellung der Verankerungen und Arbeitsfugen
•
Baugrubenpläne,
•
Werkstattplanungen für den Stahlbau der Ingenieurbauwerke
•
Rohbauzeichnungen
(Rohbauzeichnungen nach DIN 1356-3 sind ergänzte Schalpläne mit allen für
die Ausführung des Tragwerkes erforderlichen Angaben, z.B. über Mauerwerk, Ankerschienen, Dämmschichten, Aussparungen, Arbeitsfugen etc.)
•
Bewehrungszeichnungen mit Darstellungen von Rüttelöffnungen und Stahllisten
•
Mauerwerkspläne
•
Fertigteilzeichnungen
•
Planung der Erdung der Bauwerke und Erstellung von Ausführungszeichnungen für alle erforderlichen Bauteile der Erdungssysteme. Die Erdungssysteme
sind zusätzlich auf einem Übersichtsplan je Bauwerk zusammenhängend mit
allen erforderlichen Bauteilen darzustellen. Das Gesamterdungskonzept ist
fachtechnisch durch die DB AG, BVG, DB Station & Service zu prüfen.
•
Vermessungsarbeiten einschl. Bestandsvermessung, höhentechnische Kontrollen einschließlich der notwendigen Zeichnungen, Skizzen etc.
•
technische Bearbeitung von Montage-, Demontagevorgängen für den Abbruch
des bestehenden Kreuzungsbauwerks einschließlich aller erforderlichen statischen Nachweise für Zwischenzustände der Montagen bzw. des Abbruchs.
•
Technische Bearbeitungen zu Qualitätssicherungsplänen
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- 186 Alle statischen und konstruktiven Maßnahmen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber
abzustimmen.
Die statischen Berechnungen und die Ausführungspläne für die Bauhilfsmaßnahmen
sowie für die Bauwerke müssen für die einzelnen Baubereiche auf einmal und mit
den dazugehörigen Übersichtsplänen und einer Darstellung der benachbarten Bauteile bzw. Baubereiche sowie einem Zeichnungsverzeichnis eingereicht werden.
Für sämtliche Bauteile, die nicht DIN-Normen entsprechen, ist gleichzeitig mit den
Ausführungsunterlagen die „Bauaufsichtliche Zulassung“ einzureichen.
Für die Genehmigung von Änderungen der Abmessungen und/oder von technischen
Einzelheiten des dem Vertrag zugrunde liegenden Bauentwurfes durch den AN ist
dem Auftraggeber spätestens bei Übergabe der Ausführungsunterlagen auch eine
Aufstellung über die bauvertraglichen, insbesondere der terminlichen und finanziellen,
Auswirkungen der Änderungen vorzulegen.
Nach Auftragsvergabe muss vom AN ein Koordinator und dessen ständiger Vertreter
benannt werden. Die Aufgaben des Koordinators sind in der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, geregelt. Die Kosten des Koordinators sind in die Positionen der „Technischen Bearbeitung“ einzurechnen.
Für die Ablaufplanung, die Koordinierung der Bauarbeiten und die Genehmigungsverfahren ist vor Beginn der technischen Bearbeitung ein Verzeichnis der Ausführungsunterlagen (Zeichnungen und dazugehörige statische Berechnungen) vorzulegen, in
dem neben Zeichnungsnummern und Bezeichnungen der Bauteile der Übergabetermin der Unterlagen an den Auftraggeber zwecks Prüfung und Genehmigung zur Ausführung sowie der Termin, zu dem die jeweiligen Ausführungsunterlagen auf der
Baustelle bzw. in der Werkstatt benötigt werden, angegeben sein muss (siehe auch
Punkt 4.2.3). Die Prüfzeiten aller Beteiligten sind nachvollziehbar auszuweisen.
Dieses Verzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben. Abweichungen sind dem Auftraggeber mindestens 4 Kalenderwochen vor dem ursprünglichen Termin mitzuteilen.
Die Vertragsfristen hinsichtlich der
„Fertigstellung Technische Bearbeitung Ingenieurbau und Einreichung (es zählt der
Eingang beim AG)“
sind in den BVB benannt. Es sind dabei jeweils spätestens zur benannten Frist die
gesamten Unterlagen der Technischen Bearbeitung Ingenieurbau einzureichen.
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 187 Zur Technischen Bearbeitung jedes Teilbauwerks gehören folgende Inhalte:
•
Technische Bearbeitung Ingenieurbau einschließlich Messbolzenpläne
•
alle Qualitätssicherungsprogramme
Für das Prüf- und Genehmigungsverfahren des Auftraggebers sind jeweils folgende
Prüfzeiten der eingereichten Unterlagen zu berücksichtigen:
•
Baubehelfe einschl. Abbruchkonzept
3 Kalenderwochen
•
QS-Pläne
3 Kalenderwochen
•
Gründungen
4 Kalenderwochen
•
Unterbauten
6 Kalenderwochen
•
Überbau einschl. Montagekonzept
•
Treppen
•
restliche Unterlagen
10 Kalenderwochen
6 Kalenderwochen
13 Kalenderwochen
Diese Prüfzeiten setzen das Vorliegen der kompletten Statik des jeweiligen Teilbauwerkes bzw. der zugehörigen erforderlichen Statik z.B. für Baubehelfe, Abbruch- und
Montagekonzepte voraus. Werden Statik und Ausführungsunterlagen zeitgleich in
den Prüflauf gegeben, verlängert sich das Prüf- und Genehmigungsverfahren des
Auftraggebers jeweils um 2 Kalenderwochen.
Verlängerungen des Prüf- und Genehmigungsverfahrens, die durch eine fehler- und
mangelhafte Ausführungsplanung entstehen, gehen zu Lasten des AN. Freigabeverzögerungen aus den vorgenannten Änderungen begründen keine Bauzeitverlängerungen. Die Kosten für Mehrfachprüfungen, die der AN zu vertreten hat, gehen zu
seinen Lasten.
Die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Materialien und Abmessungen
und sonstigen Festlegungen für die Baumaßnahme sind durch den AN nachzuweisen.
Die Bauwerke dürfen in ihrer äußeren Gestaltung ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht verändert werden. Nach Vertragsabschluss sind bei der Technischen Bearbeitung der Ausführungsunterlagen eventuell auftretende Abweichungen von den
Festlegungen, die sich aus statischen und konstruktiven Gründen und der Verpflichtung zu wirtschaftlicher Bauweise ergeben, vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Alle anfallenden Berechnungen, Zeichnungen usw. zur Ermittlung und Optimierung
der auszuführenden Konstruktion sind mit der angebotenen Vergütung für die „Technische Bearbeitung Ingenieurbau" abgegolten.
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Baubeschreibung
- 188 Anzahl der zu liefernden Unterlagen jeweils digital in dwg-Format (mit eTransmit), als
dxf-Dateien sowie als pdf-Dateien und in Papierform:
•
Statische Berechnungen
3-fach
•
Übersichtspläne, Schalpläne, Ausführungszeichnungen
15-fach
•
sonstige Zeichnungen, wie z. B. Bewehrungspläne,
Verbaupläne, Korrosionsschutzpläne, Detailpläne, Stahlbaupläne
Werkpläne
15-fach
Mit der Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen dürfen nur Ingenieure mit guter
Sachkenntnis und mehrjähriger Erfahrung im Brücken- und konstruktiven Ingenieurbau beauftragt werden.
Wenn nicht als gesonderte Leistungsposition aufgeführt, sind alle vorgenannten Aufwendungen mit dem Preisangebot abgegolten.
4.2.5
Zusätzliche Ausführungsunterlagen Straßenbau
Für den Straßenbau hat der AN folgende Technische Bearbeitungen Straßenbau als
Ausführungsunterlagen zu erstellen:
•
Planung für bauzeitliche bzw. provisorische Entwässerungsmaßnahme
•
Ausführungsplanung für die Baubehelfe/Bauzwischenzustände
•
Planumsbuch
Die Herstellung eines Planumsbuches wird vom AN ohne zusätzliche Vergütung übernommen.
Zu den Ausführungsunterlagen gehören mindestens die durchzuführenden Bestandsvermessungen, Ausführungszeichnungen (Querschnitte, Lageplan, Höhenplan, Absteckplan, Schnitte, Details / Darstellung und in Bezug des weiteren Bestandes sowie
des neuen Bauwerks), Abstecklisten, das Deckenbuch etc. hinsichtlich der Verkehrsanlage / Straßenbaus, der Straßenentwässerung, der Schutzeinrichtungen, Ausstattung, Beleuchtung, Beschilderungen und Markierungen.
Die Technische Bearbeitung Straßenbau kann erst nach Bestandsvermessung des
Urgeländes und der jeweiligen Anschlussbereiche nach Einrichtung der bauzeitlichen
Verkehrsführung, durchgeführt durch den AN, abschließend erfolgen. Bereiche, welche durch die bauzeitliche Verkehrsführung nicht zugänglich sind, sind vor Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung bzw. in vorhergehenden Bauphasen im Bestand zu vermessen. Die Technische Bearbeitung Straßenbau ist erst nach Vorliegen
der Planungsgrundlage der Bestandsvermessung je Teilbereich zu erstellen.
Jeweils spätestens 8 Kalenderwochen nach Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung ist die komplette Technische Bearbeitung Straßenbau für den jeweiligen Teil-
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Baubeschreibung
- 189 bereich mit Bezügen zur Technischen Bearbeitung Ingenieurbau und zum weiteren
Bestand fertig zu stellen.
Die gesamten Ausführungsunterlagen je Teilbereich sind komplett zur Prüfung und
Genehmigung beim AG einzureichen.
Für das Prüf- und Genehmigungsverfahren des Auftraggebers ist je Teilbereich jeweils eine Prüfzeit von 6 Kalenderwochen zu berücksichtigen.
Alle diesbezüglichen Aufwendungen sind bei den entsprechenden LV-Positionen zu
berücksichtigen.
4.2.6
Qualitätssicherungsprogramme
Für verschiedene Arbeiten sind gesonderte Qualitätssicherungsprogramme (QSProgramme) zu erstellen und fortzuschreiben.
Die QS-Programme müssen die behandelten Sachverhalte textlich ausreichend beschreiben und sind mit Skizzen und Plänen zu ergänzen.
Die QS-Programme je Hauptbauphase sind dem AG mit der kompletten Technischen
Bearbeitung Ingenieurbau zur Zustimmung vorzulegen.
Für alle Arbeiten, für welche keine gesonderten Qualitätssicherungsprogramme verlangt werden, ist die Qualitätssicherung durch den AN eigenverantwortlich sicherzustellen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht.
4.2.7
Bestandsunterlagen
4.2.7.1 Bestandsunterlagen für Ingenieurbauwerke
Bei der Herstellung der Bestandsunterlagen ist die Richtlinie RL14 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu beachten. Die Richtlinie steht im Internet
zum Herunterladen zur Verfügung unter:
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/rl14/index.shtml
Weiterhin stehen unter diesem Link Vorlagedateien und Muster zur Erstellung der
Bestandsunterlagen zum Download bereit.
Bestandspläne/Bestandsübersichtspläne
Zusätzlich zu den Inhalten der RL14 wird vereinbart, dass der AN dem AG die mit
CAD-System gemäß RL14 SenStadtUm hergestellten Bestands- bzw. Bestandsübersichtspläne als Papierausdruck rechtzeitig vorab zur Prüfung 2-fach auf Papier und
1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einreicht.
Der AN konvertiert die geprüften bzw. entsprechend dem Prüfvermerk des Auftraggeber berichtigten CAD-Zeichnungen (DXF-Format und TIFF-Format gemäß Vorgabe) bzw. den handschriftlichen Eintragungen auf den Plänen und übergibt die resulDruckdatum: 15.07.2016
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- 190 tierenden Dateien dem Auftraggeber mit einer schriftlichen Bestätigung, dass der Inhalt der Datei mit den geprüften Papierausdrucken übereinstimmt.
Für die Zeichnungen ist ein Zeichnungsverzeichnis zu erstellen.
Fotodokumentation / Lichtbilder
Die Lichtbilder (Papierform) werden vom AN digitalisiert (gescannt) gemäß Vorgabe
und als Datei dem Auftraggeber übergeben. Die mit einer Digitalkamera hergestellten
Bilder werden auf das erforderliche Format konvertiert und als Datei dem Auftraggeber übergeben.
Diese Leistungen sind in die entsprechende Position einzurechnen.
4.2.7.2 Bauwerksbuch und Bauwerksdatenbank
Bauwerksbücher für Brücken- und Ingenieurbauwerke sind für ihre Erhaltung und Instandsetzung erforderlich. Sie müssen sämtliche Konstruktionsmerkmale des Bauwerkes mit Angabe der verwendeten Materialien sowie Angaben über die technische
Ausstattung enthalten.
Ggf. fehlende Angaben für die Erstellung der Bestandsunterlagen des gesamten
Bauwerkes (Überbau, Unterbauten, Rampen usw.) sind von den jeweiligen am Bau
beteiligten Auftragnehmern abzufordern. Dies ist mit dem Einheitspreis abgegolten.
Bauwerksdaten erfassen, Bauwerksbuch erstellen
Die Erfassung der Bauwerksdaten erfolgt nach der relationalen Datenstruktur der
Anweisung Straßeninformationsbank (ASB-ING) des BMVI, eingeführt mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) 09/2004. Zur Erstellung eines vollständigen
Bauwerksbuches sind sämtliche in der ASB-ING enthaltenen Bauwerksdaten zu erfassen.
Südliche Rhinstraßenbrücke
-
östlicher Straßenüberbau, Bauwerksnummer 21080_1, ASB-Nr.: 3447059_1
-
östlicher BVG-Überbau, BW12.1-Rhinstraßenbrücke Bauwerksnummer
(21080_2, ASB-Nr.: 3447059_2)
-
westlicher BVG-Überbau, BW12.2-Rhinstraßenbrücke Bauwerksnummer
(21080_3, ASB-Nr.: 3447059_3)
-
westlicher Straßenüberbau, Bauwerksnummer 21080_4, ASB-Nr.: 3447059_4
-
Treppenanlage, BW12.3-Rhinstraßenbrücke (ASB-Nr.: 3447059_5)
Der AG übergibt dem AN den Grunddatensatz je Teilbauwerk (Format *.CAB) nach
Abruf durch den AN innerhalb von 2 Kalenderwochen.
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Baubeschreibung
- 191 Zusätzlich zu den Inhalten der RL14 wird vereinbart, dass der AN dem AG die Bauwerksbücher aus den nach ASB-ING erfassten Daten zur Prüfung auf Vollständigkeit
und Richtigkeit vorab zur Prüfung 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger
(Format *.pdf) einreicht.
Nach Gleichstellung mit den geprüften Exemplaren durch den AN erfolgt die Übergabe der Daten im Übergabeformat der ASB-ING-Bauwerksdaten sowie die Übergabe
eines Ausdrucks der Bauwerksbücher nach Konvertierung im TIFF-Format gemäß
Vorgabe.
Ein Erfassungsprogramm zur Erfassung der Bauwerksdaten und für den Ausdruck
des Bauwerksbuches nach DIN 1076 ist (für Dritte) wie folgt zu beziehen:
Wendebaum-Peter-Mosbach GmbH (WPM)
Grubenstraße 95 b
66540 Neunkirchen
Tel.: +49 - 6821-97040
Fax: +49 - 6821-730245
Die Bauwerksbücher sind vor der Abnahme der Bauwerke an den AG zu übergeben.
Diese Leistungen sind in die entsprechende Position einzurechnen.
4.2.7.3 Messprogramm / Messbolzenpläne
Herstellen von Messbolzenplänen erfolgt gemäß SenStadtUm - Richtlinie RL20
„Richtlinien zur Erstellung eines Messbolzenplanes, RL 20“ (Anlage: A_0_06).
Der AN reicht dem AG die mit CAD-System gemäß RL14 SenStadtUm hergestellten
Messbolzenpläne als Papierausdruck rechtzeitig vorab zur Prüfung 4-fach auf Papier
und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) ein.
Der AN konvertiert die geprüften bzw. entsprechend dem Prüfvermerk des Auftraggebers berichtigten CAD-Zeichnungen (DXF-Format und TIFF-Format gemäß Vorgabe) bzw. den handschriftlichen Eintragungen auf den Plänen und übergibt die resultierenden Dateien dem Auftraggeber mit einer schriftlichen Bestätigung, dass der Inhalt der Datei mit den geprüften Papierausdrucken übereinstimmt.
Der AN hat im Zuge und nach Erstellung der Bauwerke bis zur formalen Bauwerksabnahme fortlaufende Kontrollvermessungen unter sinngemäßer Anwendung
der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 und der DIN 18710 durchzuführen und dies dem AG
laufend zu dokumentieren. Die Übergabe erfolgt 2-fach auf Papier und 1-fach digital
auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg, *.pdf). Die Messungen sind insbesondere vor
und nach Lastwechsel vorzunehmen.
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- 192 Dazu hat der AN ein Messprogramm spätestens 4 Kalenderwochen nach Baubeginn
zur Genehmigung dem AG vorzulegen. Das Messprogramm hat zu beinhalten:
•
Durchführung der Grundmessung an den eingebauten Messbolzen. Dazu sind
die Höhen mit hoher Genauigkeit entsprechend DIN 18710 bezogen auf das
vom AG bereitgestellte Messpunktfeld und zusätzlich der Abstand der paarweise angeordneten Messbolzen an den Fugen zu bestimmen,
•
Beschreibung der zum Einsatz zu bringenden Messinstrumente und Programme,
•
Qualifikation der die Leistungserbringung beauftragten Mitarbeiter,
•
Beschreibung des Messverfahrens,
•
die zu erwartende (Standardabweichung) der Messung,
•
Zeitpunkte bzw. Anzahl der Wiederholungsmessungen.
Für das Prüf- und Genehmigungsverfahren des Auftraggebers ist je Teilbauwerk jeweils eine Prüfzeit von 4 Kalenderwochen zu berücksichtigen
Die Messergebnisse sind in die Messbolzenpläne einzutragen und fortlaufend dem
AG 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg, *.pdf) zu
überreichen.
Mit der Bauwerksabnahme beendet der AN die Leistung mit einem qualifizierten Abschluss. Die Ablieferung erfolgt in je 4-facher Auswertung auf dauerhaftem, lichtbeständigem und pausfähigem transparentem Material. Zusätzlich wird die Auswertung
einschließlich Planunterlagen 1-fach digital auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg,
*.pdf) dem überreicht. Der AN übergibt die verwendeten Festpunkte und Vorschläge
zur Weiterführung der Messungen dem AG. Diese Leistung ist von einem hierfür qualifizierten Vermessungsingenieur oder von qualifizierten Fachkräften eines Vermessungsbüros erstellen zu lassen.
Die gesamten Aufwendungen sind in die entsprechenden LV-Positionen zu berücksichtigen.
4.2.7.4 Standsicherheitsnachweise als Bestandsunterlage
Im Zuge der technischen Bearbeitung sind die Standsicherheitsnachweise (Statische
Berechnungen) gemäß ZTV-ING, Teil I, Abschnitt 2 und nach den Richtlinien für das
Aufstellen und Prüfen EDV-unterstützter Standsicherheitsnachweise (Ri-EDV-AP
2001) aufzustellen.
Nach Fertigstellung der Bauwerke hat der AN eine Ausfertigung der Standsicherheitsnachweise einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen für jedes Bauwerk
zu liefern. Der Inhalt, der Umfang und die Form dieses Nachweises müssen dem
Musterbeispiel (Teil C der Anforderungen) sinngemäß entsprechen.
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- 193 Standsicherheitsnachweise sind in einem in sich vollständigen und für die Dokumentation kurz gefassten Teil I und in einem Teil II, zu dem alle übrigen Berechnungen,
insbesondere die Schnittgrößenermittlung mit EDV gehören, aufzustellen.
Teil I muss so aufgebaut sein, dass die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse auch ohne Teil II gewährleistet ist. Dabei sind die zur Nachweisführung notwendigen Ergebnisse aus Teil II in Form von Tabellen, Skizzen oder Bildform zu übernehmen.
Teil II wird nach der abgeschlossenen Prüfung durch den Prüfingenieur dem AG
komplett eingereicht.
Auf vorgenannten Unterlagen hat der AN die Übereinstimmung mit der Bauausführung vor Ort zu bescheinigen und alle Prüf- und Genehmigungsvermerke zu übernehmen.
Die Bestandsstatiken sind entsprechend Vorgaben des AG und RL14 zu binden.
4.2.7.5 Bestandsunterlagen für Verkehrsanlage
Vor Beginn der jeweiligen Teilbaumaßnahme erstellt der Auftragnehmer ein für alle
Beteiligten verbindliches Bestands- und Urgeländeaufmaß. Der Bestand wird digital
erfasst.
Die Erstellung und Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Bauzeit ist
Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen.
4.2.8
Vermessungsarbeiten und vermessungstechnische Unterlagen
Die Vermessungsleistungen sind in der ZTV Verm-StB 01 geregelt. Für alle durch
den AN durchzuführenden Vermessungs- und Absteckungsarbeiten gelten folgende
Genauigkeitsanforderungen:
Lagefehler eines abgesteckten Punktes im Bereich des Straßenbaues:
=
+
< ±10
Höhenfehler eines abgesteckten Punktes:
= ±3
entsprechend DIN 18710-1 (mittlere Genauigkeit)
Lagefehler eines abgesteckten Punktes im Bereich des Ingenieurbaues:
=
+
< ±5
Höhenfehler eines abgesteckten Punktes:
= ±2
entsprechend DIN 18710-1 (hohe Genauigkeit)
Die Fehlertoleranzen beziehen sich auf das vom AG vorgegebene Festpunktfeld.
Spätestens einen Monat nach Abschluss der Baumaßnahme (VOB-Abnahme) hat der
AN alle von ihm im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtmaßnahme, ins-
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 194 besondere Straßenbau und Ingenieurbauwerke, erarbeiteten vermessungstechnischen Unterlagen (Berechnungen, Koordinaten- und Höhenverzeichnisse, grafische
Auswertungen, Schlussvermessung mit Soll-Ist-Vergleich usw.) im Original, geordnet
zusammengestellt und mit entsprechenden Erläuterungen versehen, dem Auftraggeber 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg, *.pdf) zu
übergeben.
Nach Auftragserteilung erhält der AN ein Festpunktnetz. Der AN ist für die Sicherung
und den Schutz gegen Beschädigung der Festpunkte verantwortlich. Die Festpunkte
dürfen über die gesamte Bauzeit keinerlei Veränderungen (in Lage und Höhe) durch
das Baugeschehen (Entnahme und Einbau von Boden bzw. Grundwasser und Bauteilen und von Drücken) erleiden.
4.2.9
Rechnungslegung
Die Bauvertragsleistungen werden über zwei Kostenträger finanziert. Dementsprechend erfolgt die Rechnungslegung und Bezahlung gesplittet über diese zwei Kostenträger.
Es gibt bei dieser Maßnahme folgende Kostenträger
Kostenträger 1 (KT1): Land Berlin
Über den Kostenträger 1 (KT1) werden die teilungsrelevanten Kosten, welche zu den
Bauwerken gehören, über das Land Berlin abgerechnet.
Kostenträger 2 (KT2): BVG
Über den Kostenträger 2 (KT2) werden die teilungsrelevanten Kosten, welche zu den
Bauwerken gehören, über die BVG abgerechnet. Der AN hat die an die BVG über die
SenStadtUm adressierten Abschlags- und Schlussrechnungen für die Maßnahmen
nach § 1 Abs. 1 Buchstabe a) gemäß § 70 der AV zur LHO, jeweils im Original einzureichen. Die jeweiligen geprüften Rechnungen werden umgehend unter Angabe des
Netto- und Bruttobetrages und gesonderter Ausweisung der gesetzlichen Umsatzsteuer an die BVG zur Zahlung weitergeleitet.
Für jeden Kostenträger sind getrennte Rechnungen aufzustellen und einzureichen.
Für die Treppenanlagen der BVG und für die erforderlichen Maßnahmen auf den
Straßenbahnüberbauten zur Befestigung der BVG-Haltestellendächer und der BVGHaltestellenausstattungen (z.B. Sockel für Fahrradbügel, Gitter usw.) sind ebenfalls
gesonderte Rechnungen aufzustellen und einzureichen (abweichend von den bauwerksbezogenen Rechnungen). Die hierfür zugehörige Kostenstelle ist durch den AN
mit dem AG im Vorfeld abzustimmen.
Die Kosten für die getrennten Rechnungslegungen werden nicht gesondert vergütet.
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Baubeschreibung
- 195 Die Rechnungen sind auch in digitaler Form (GAEB Datenaustausch) in bearbeitbarem Format zu übergeben. Hierbei sind die Berechnungswege und Mengenangaben
analog zu den bestätigten Aufmaßunterlagen aufzustellen und als DA11-Datei zu
übergeben.
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Baubeschreibung
- 196 5
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Maßgebend für die statische Berechnung, konstruktive Bearbeitung und die Ausführung der Arbeiten sind insbesondere:
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B
und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB/C), ZVB/E-StB,
sowie DIN-Normen, Eurocodes, ARS des BMVI und ZTV.
Die Baubestimmungen, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Richtzeichnungen, Technische Lieferbedingungen (TL), Technische Prüfvorschriften (TP) usw. gelten jeweils in
der neusten Fassung bzw. Ausgabe zum Zeitpunkt der Vergabe.
Nachfolgend sind nur die wesentlichen Technischen Regelwerke und Vorschriften
genannt. Alle nicht aufgeführten Technischen Regelwerke und Vorschriften, die für
eine den anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechenden Ausführung der Bauleistung erforderlich sind, sind zu beachten und sind Bestandteil der Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen.
5.1
Allgemeine Vorschriften
•
Die einschlägigen DIN-Vorschriften
***Bezugsquelle:
- DIN – Deutsches Institut für Normung e.V.
Beuth Verlag GmbH,
Postfach 1145, 10772 Berlin
Tel.: +49 - 30-26012260
Fax: +49 - 30-26011260
web: www.beuth.de
•
Eurocodes
Eurocode 1: DIN EN 1991 und DIN EN 1991/NA
- Einwirkungen auf Tragwerke
Eurocode 2: DIN EN 1992 und DIN EN 1992/NA
- Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken
Eurocode 3: DIN EN 1993 und DIN EN 1993/NA
- Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten
Eurocode 4: DIN EN 1994 und DIN EN 1994/NA
- Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 197 Eurocode 7:DIN EN 1997 und DIN EN 1997/NA
- Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik
DIN 1054
Baugrund; Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau
***Bezugsquelle:
- DIN – Deutsches Institut für Normung e.V.
Beuth Verlag GmbH,
Postfach 1145, 10772 Berlin
Tel.: +49 - 30-26012260
Fax: +49 - 30-26011260
web: www.beuth.de
•
Straßenbau A-Z, Sammlung
Allgemeine Rundschreiben des Bundesministers für Verkehr, Bauen und
Stadtentwicklung (BMVBS)
***Bezugsquelle:
- Straßenbau A-Z, Sammlung Technischer Regelwerke und Amtlicher Bestimmungen für das Straßenwesen
Erich Schmidt Verlag GmbH & Co,
Postfach 304240, 10785 Berlin
Fax: +49 - 30-25008521
web: www.erich-schmidt-verlag.de
5.2
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen/Vorschriften (ZTV)
5.2.1
ZTV für Ingenieurbau
Für die Ausführung o.g. Baumaßnahme gilt die ZTV-ING.
Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Ingenieurbauwerke, ZTV-ING
***Bezugsquelle:
Verkehrsblatt-Verlag
Hohe Straße 39, 44139 Dortmund
Tel.:
+49 - 180-5340140
Fax:
+49 - 180-5340120
web:
www.verkehrsblatt.de
Druckdatum: 15.07.2016
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 198 Die in der ZTV-ING herangezogenen weiteren Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen oder Regelwerke, die nachfolgend nicht aufgelistet sind, werden ebenfalls
als Vertragsbestandteil vereinbart.
5.2.2
ZTV für Straßenbauarbeiten
***Bezugsquelle:
FGSV Verlag GmbH,
Wesselinger Straße 17, 50999 Köln
Tel.:
+49 - 2236-384630
Fax:
+49 - 2236-384640
www.fgsv-verlag.de
web:
ZTV E-StB 09
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im
Straßenbau
ZTV SoB-StB 04/07
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
ZTV Pflaster-StB 06
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von
Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen
ZTV Asphalt-StB 07/13
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt
ZTV A- StB 12
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in
Verkehrsflächen
ZTV BEA-StB 09
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen
ZTV Beton-StB 07
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln von Fahrbahndecken aus Beton
ZTV A- StB 97/06
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in
Verkehrsflächen
Druckdatum: 15.07.2016
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Baubeschreibung
- 199 ZTV Fug- StB 01
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen
ZTV Ew-StB 91
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau
ZTV La-StB 05
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau
ZTV-SA 97/01
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten
an Arbeitsstellen an Straßen
ZTV Verm- StB 01
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung
im Straßen- und Brückenbau
ZTV-M 13
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Markierung von
Straßen
ZTV-PS 98
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen
5.2.3
Ausführungsvorschriften Land Berlin für Straßenbauarbeiten
***Bezugsquelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt,
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
web:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/projekte_
tiefbau.shtml
Rundschreiben SenStadtUm VI C 01/2008
Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für das Herstellen von Asphaltdeckschichten aus Gussasphalt – Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS)
Nr. 10/08 des BMVBS vom 05.06.2008 (Änderungen und Ergänzungen der
ZTV Asphalt-StB 01 zur Temperaturabsenkung bei Gussasphalten),
Stand Juni 2008
Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und
Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16.05.2013
Druckdatum: 15.07.2016
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
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- 200 Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes für Aufgrabungen
in Verkehrsflächen vom 25.01.2008
Rundschreiben SenStadtUm VI C Nr.01/2009
Eigenschaften von Straßenbaustoffen für den Öffentlichen Straßenraum im Land Berlin vom 20.03.2009
5.2.4
Sonstige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
ZTV-TKNetz 9
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Baumaßnahmen am Telekommunikationsnetz, Teil 9: Abrechnung von Bauleistungen
***Bezugsquelle:
Deutsche Telekom Technik GmbH
ZTPL, PDF 1-3, 64307 Darmstadt
web: www.evergabe.telekom.de/eV2_public/conditions/index.htm
5.3
Technische Lieferbedingungen (TL) und Prüfvorschriften (TP)
5.3.1
TL/TP für Ingenieurbau
***Bezugsquelle:
Verkehrsblatt-Verlag
Schleefstr. 14, 44287 Dortmund
Tel.: +49 - 180-5340140
Fax: +49 - 180-5340120
Technische Lieferbedingungen
Allgemeine Baustähle nach DIN EN 10025, DB BN 918002
TL/TP-KOR-Stahlbauten
5.3.2
TL/TP für Straßenbauarbeiten
***Bezugsquelle:
FGSV Verlag GmbH
Wesselinger Straße 17, 50999 Köln
Tel.: +49 - 2236-384630
Fax: +49 - 2236-384640
web: www.fgsv-verlag.de
TLG Asphalt-StB 03
Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau - Teil: Güteüberwachung
Druckdatum: 15.07.2016
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- 201 TL Asphalt-StB 07/13
Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen
TP Asphalt-StB 10
Technische Prüfvorschriften für Asphalt
TL AG- StB 09
Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat
TL Gestein- StB 04/07
Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau
TL SoB-StB 04/07
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau
TL G SoB- StB 04/07
Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von
Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung
TL BUB E-StB 09
Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus
TL RC- ToB 95
Technische Lieferbedingungen für Recycling-Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel
TL Fug- StB 01
Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen
TP Fug- StB 01
Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen
TPD- StB 12
Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im
Straßenbau
TP- Griff- StB (SRT) 04
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Messverfahren SRT
TP- Griff- StB (SKM) 07
Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Seitenkraftmessverfahren
TP BF- StB 05
Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau
Druckdatum: 15.07.2016
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Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 202 TP Eben- Berührende Messungen 07
Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in
Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen
TL BE-StB 15
Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen
TL Bitumen-StB 07/13
Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen
TL Pflaster-StB 06/15
Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken,
Plattenbelägen und Einfassungen
TL M 06
Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien
TL Transportable Lichtsignalanlagen, Ausgabe 1997
Technische Lieferbedingungen für Transportable Lichtsignalanlagen
TL Transportable Schutzeinrichtungen, Ausgabe 1997
Technische Lieferbedingungen für Transportable Schutzeinrichtungen
TL Aufstellvorrichtungen 97, Ausgabe 1997
Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen
TL Vorübergehende Markierungen 97, Ausgabe 1997
Technische Lieferbedingungen für vorübergehende Markierungen
TL Warnbänder 97, Ausgabe 1997
Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Straßen
TL Warnleuchten 90, Ausgabe 1990
Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten
5.4
Richtzeichnungen
RiZ-ING Richtzeichnungen und Richtlinien für den Brücken- und andere Ingenieurbauten (anzuwendende Richtzeichnungen sind auf den Zeichnungen vermerkt)
***Bezugsquelle:
- ZTV’s, TL und TP beziehbar über
Verkehrsblatt-Verlag
Hohe Straße 39, 44139 Dortmund
Tel.:
+49 - 180-5340140
Fax:
+49 - 180-5340120
web:
www.verkehrsblatt.de
Druckdatum: 15.07.2016
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 203 5.5
Technische Merkblätter, Richtlinien
5.5.1
Technische Merkblätter, Richtlinien für Ingenieurbau
Standsicherheitsnachweise für Kunstbauten: Anforderungen an den Inhalt, den
Umfang und die Form. Schriftenreihe Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 504.
Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr.
Richtlinie für das Aufstellen und die Prüfung EDV-gestützter Standsicherheitsnachweise, Ri-EDV-AP
***Bezugsquelle:
- Verkehrsblatt-Verlag
Hohe Straße 39, 44139 Dortmund
Tel.:
+49 - 180-5340140
Fax:
+49 - 180-5340120
www.verkehrsblatt.de
web:
Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke
Merkblatt „Sichtbeton“ des Deutschen Beton Verein e.V.
***Bezugsquelle:
Deutscher Beton Verein,
Kurfürstendamm 129, 10785 Berlin
Fax:
+49 - 30-23609623
E-Mail:
[email protected]
www.betonverein.de
web:
Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ der Deutschen Gesellschaft für
Erd- und Grundbau e.V., EAB
Richtlinien für Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit (Verzögerter Beton); Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, DAfStb)
DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton
Merkblatt Rissbildung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins
Merkblatt über Anforderungen an Abstandhalter für die Bewehrung von Stahlund Spannbetonbauteilen und Hinweise über die Bauausführung
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
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Baubeschreibung
- 204 Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 631 der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V.
Bewertungskatalog EN 25817 – ISO 5817 des Deutschen Verbandes für
Schweißtechnik (Fachbuchreihe Schweißtechnik; Band 120)
DASt-Richtlinie 022 – Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen
Merkblatt für Anti-Graffiti-Systeme
***Bezugsquelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt X OI 2
Württembergische Straße 6
10707 Berlin, Tel.: +49 - 30-9012-5508
5.5.2
Technische Merkblätter, Richtlinien für Straßenbauarbeiten
***Bezugsquelle:
FGSV Verlag GmbH,
Wesselinger Straße 17, 50999 Köln
Tel.:
+49- 2236-384630
Fax:
+49- 2236-384640
www.fgsv-verlag.de
web:
RAPStra
Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische
im Straßenbau
RuA-StB 01, Fassung 2005
Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau
RAS-LG 4, Ausgabe 1999
Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) Abschnitt
4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen
RStO 12
Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen
Druckdatum: 15.07.2016
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 205 Richtlinie für den Umgang mit Bankettschälgut, Ausgabe 2010
Merkblätter
***Bezugsquelle:
FGSV Verlag GmbH,
Wesselinger Straße 17, 50999 Köln
Tel.:
+49- 2236-384630
Fax:
+49- 2236-384640
web:
www.fgsv-verlag.de
M BgA Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten, Ausgabe 2004
M WA Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt, Ausgabe 2009
H FA Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen
mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Ausgabe 2010
MTA Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt, Ausgabe 2010
Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im Erdbau, Ausgabe 1993
Merkblatt für Dränbetontragschichten - M DBT, Ausgabe 2013
5.6
Sonstige Vorschriften
RSA 95/09- Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen
***Bezugsquelle:
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund
Tel.:
+49 - 180-5340140
Fax:
+49 - 180-5340120
www.verkehrsblatt.de
web:
RUB 1992- Richtlinie für die Umleitungsbeschilderung
***Bezugsquelle:
Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund
Tel.:
+49 - 180-5340140
Fax:
+49 - 180-5340120
web:
www.verkehrsblatt.de
Druckdatum: 15.07.2016
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 206 VwV-StVO- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung
***Bezugsquelle:
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
web:
www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
IVZ-Norm 2007- Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen
***Bezugsquelle:
RAL- Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und
Verkehrseinrichtungen e.V.
Steinhausstraße 79, 58099 Hagen
Tel.:
+49 - 2331-3 77 95 93
Fax:
+49 - 2331-3 77 95 94
www.ivst-vz.de
web:
Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft)
*** Bezugsquelle:
Erich Schmidt Verlag GmbH & Co,
Postfach 30 42 40, 10785 Berlin
Telefax: +49-30- 25 00 85-21
RiLSA- Richtlinien für Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2010
***Bezugsquelle:
FGSV Verlag GmbH,
Wesselinger Straße 17, 50999 Köln
Tel.:
+49 - 2236-384630
Fax:
+49 - 2236-384640
web:
www.fgsv-verlag.de
DIN VDE 0832 – Straßenverkehrs-Signalanlagen
***Bezugsquelle:
VDE-Verlag GmbH
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
Tel.:
+49 - 30-348001 222
Fax:
+49 - 30-26011260
web:
www.vde-verlag.de
RSM- Regelsaatgutmischung
*** Bezugsquelle:
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
– FLL, Colmantstr. 32, 53115 Bonn
Tel:
+49 - 228-965010 0
web:
www.fll.de
Druckdatum: 15.07.2016
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen
Baubeschreibung
- 207 5.7
Sonstige Vorschriften Land Berlin
Richtlinie über Grundwasserförderung bei Baumaßnahmen und
Eigenversorgungsanlagen im Land Berlin
***Bezugsquelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
web: www.stadtentwicklung.berlin.de/Umwelt/Wasser/Wasserrecht
Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG Bln)
***Bezugsquelle:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
web: http://gesetze.berlin.de
Merkblatt für die Verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen
auf Straßen
***Bezugsquelle:
Der Polizeipräsident in Berlin, Dezernat Straßenverkehr – Dez SV 2
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen
(LAGA – Länderarbeitsgemeinschaft Abfall)
TR LAGA Fassung 2003/2004
Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische
Regeln – Allgemeiner Teil (Überarbeitung Endfassung November 2003), Teil II:
Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand 2004
*** Bezugsquelle:
Für das Land Berlin
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Württembergische Straße 6, 10707 Berlin
web: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/M20.shtml
Druckdatum: 15.07.2016