Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – 10707 Berlin -XE- Bearbeiterin Zeichen Empfänger XE Dienstgebäude: Württembergische Straße 6 10707 Berlin Zimmer Telefon +49 30 90139 3575 Fax +49 30 90139 3576 E-Mail [email protected] Datum 19.07.2016 Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Brückenneubau Vergabe Nr. 16 - 049 Änderungsmitteilung 3 Sehr geehrte Damen und Herren, zu den Vergabeunterlagen wurde folgende Frage gestellt: Titel. 7.4 Verankerungen Die Verankerungen sind durch den AN zu planen und auszuführen. Die an den Verankerungen zu befestigenden Anbauteile liegen nicht im Leistungsumfang des AN. Ausnahme bildet hier die Pos. 7.4.1 Verankerung Geländer. Für alle anderen Verankerungen fehlen uns Angaben zur konstruktiven Ausbildung der entsprechenden Bereiche, auf deren Grundlage eine gesicherte Kalkulation stattfinden kann. Im Sinne der Vergleichbarkeit der Angebote aller Bieter bitten wir daher, um Übergabe von Skizzen oder gleichwertigen Beschreibungen der konstruktiven Lösung der einzelnen Verankerungen. Antwort: In der Baubeschreibung ist unter Pkt. 1.1.4.14, Überschrift: Verankerungen BVG-Überbauten beschrieben, wie die Verankerungen auszuführen sind. Für die Geländer, Gitter (mit und ohne Spritzschutz), Dachstütze auf Konsolen und für den Fußpunkt der LSA-Maste sind in der Anlage A_1_0_07 Detaildarstellungen enthalten. Für die Verankerung der Dachstützen auf den Straßenbahnüberbauten sind die Darstellungen gemäß Anlage A_6_2_4 zu beachten. Die Anordnungen der einzelnen BVG-Möblierungen auf den Straßenbahnüberbauten ist in der Anlage: A_6_0_1 schematisch dargestellt. Die Angaben in der Baubeschreibung unter Punkt 1.1.4.14 wurden mit den erforderlichen Angaben ergänzt. E-Mail [email protected] Internet www.stadtentwicklung.berlin.de Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Seite 2 von 2 Weitere Unterlagen werden nicht zur Verfügung gestellt. Im Änderungspaket 3 (AEP3) sind somit folgende Unterlagen enthalten: - Änderungsmitteilung (AEP3) - Baubeschreibung_15_07_2016 Ich bitte Sie die Änderungen zu beachten bzw. in Ihrer Angebotsbearbeitung zu berücksichtigen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Burian Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -1- Baubeschreibung (BB) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -2- Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Beschreibung der Leistung .....................................12 1.1 Auszuführende Leistungen...................................................................................... 19 1.1.1 Leistungsabgrenzung .............................................................................................. 19 1.1.1.1 Baufeldberäumung ..................................................................................................... 19 1.1.1.2 Leistungen beteiligter Dritter ....................................................................................... 20 1.1.1.3 Straßenbau Rhinstraße .............................................................................................. 28 1.1.1.4 Freiflächen, Einzäunungen (Bauzustand/Endzustand) ............................................... 29 1.1.1.5 Berliner Feuerwehr ..................................................................................................... 29 1.1.1.6 Erreichbarkeit von Grundstücken................................................................................ 30 1.1.1.7 Archäologische Prospektion/Grabung......................................................................... 30 1.1.2 Übergeordnete Leistungen ...................................................................................... 30 1.1.3 Verkehrsführung/ Verkehrssicherung..................................................................... 32 1.1.3.1 Art und Umfang .......................................................................................................... 32 1.1.3.2 Rhinstraße / Straßenbahn .......................................................................................... 33 1.1.3.3 Gleisanlagen der DB AG ............................................................................................ 41 1.1.4 Ersatzneubau ............................................................................................................ 43 1.1.4.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen................................... 43 1.1.4.2 Baustoffe .................................................................................................................... 44 1.1.4.3 Statisches System und Konstruktionsmerkmale ......................................................... 45 1.1.4.4 Baugruben .................................................................................................................. 47 1.1.4.5 Erdarbeiten ................................................................................................................. 49 1.1.4.6 Wasserhaltung ........................................................................................................... 50 1.1.4.7 Unterbauten................................................................................................................ 50 1.1.4.8 Überbauten................................................................................................................. 55 1.1.4.9 Lager .......................................................................................................................... 56 1.1.4.10 Übergangskonstruktionen ........................................................................................... 57 1.1.4.11 Entwässerung ............................................................................................................. 58 1.1.4.12 Abdichtung und Beläge............................................................................................... 59 1.1.4.13 Absturzsicherung, Schutzeinrichtungen ...................................................................... 60 1.1.4.14 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen .................................................................... 61 1.1.4.15 Korrosions- und Oberflächenschutz ............................................................................ 63 1.1.4.16 Anti-Graffiti-Beschichtung ........................................................................................... 64 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -31.1.4.17 Abbrucharbeiten ......................................................................................................... 64 1.1.5 Straßenbauarbeiten .................................................................................................. 72 1.1.5.1 Allgemeines, Art und Umfang ..................................................................................... 72 1.1.5.2 Abbruch Straßenbau .................................................................................................. 72 1.1.5.3 Straßenquerschnitt ..................................................................................................... 73 1.1.5.4 Oberbau ..................................................................................................................... 73 1.1.5.5 Randeinfassung ......................................................................................................... 75 1.1.5.6 Anpassungsbereiche .................................................................................................. 76 1.1.5.7 Oberboden-/ Rasenarbeiten ....................................................................................... 76 1.1.5.8 Straßenentwässerung ................................................................................................ 77 1.1.6 Ausstattung Rhinstraße ........................................................................................... 77 1.1.6.1 Art und Umfang .......................................................................................................... 77 1.1.6.2 Straßenbeleuchtung ................................................................................................... 78 1.1.6.3 StVO-Beschilderung ................................................................................................... 81 1.1.6.4 Fahrbahnmarkierungen .............................................................................................. 81 1.1.6.5 Lichtsignalanlagen (bauzeitlich und Endzustand) ....................................................... 82 1.1.7 Oberbauarbeiten Gleis 3 – Strecke 6071 ................................................................. 82 1.1.7.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen................................... 82 1.1.7.2 Lage der Baustelle; Oberbauarbeiten Gleis 3 ............................................................. 82 1.1.7.3 Bahnkörper ................................................................................................................. 82 1.1.7.4 Oberbau ..................................................................................................................... 83 1.1.7.5 Tiefbau ....................................................................................................................... 83 1.1.7.6 Bauablauf ................................................................................................................... 84 1.1.7.7 Sicherungsmaßnahmen.............................................................................................. 84 1.1.7.8 Stoffe / Bauteile .......................................................................................................... 84 1.1.7.9 Verwendung gewonnener Materialien und Reststoffe ................................................. 84 1.1.7.10 Mineralische Materialien inkl. Eignungs- und Gütenachweise ..................................... 84 1.1.7.11 DB-spezifische Angaben ............................................................................................ 85 1.1.7.12 Ergänzende Ausführungsbestimmungen .................................................................... 85 1.1.7.13 Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen .............................................................. 85 1.1.7.14 Vermessung ............................................................................................................... 86 1.1.7.15 Bestandsunterlagen und Dokumentation .................................................................... 86 1.1.7.16 Baubeschreibung........................................................................................................ 86 1.1.7.17 Baustraße ................................................................................................................... 91 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -41.1.8 Kabel- und Leitungsbau – Straße/Brücke ............................................................... 91 1.1.8.1 Art und Umfang .......................................................................................................... 91 1.1.8.2 Einbau Kabelschutzrohre (KSR) ................................................................................. 92 1.1.8.3 Einbau Entwässerungsleitungen................................................................................. 93 1.1.8.4 Kabeltiefbau und Erdarbeiten ..................................................................................... 94 1.1.8.5 Leitungen, Kabelschächte, Kabelschutzrohre ............................................................. 94 1.1.9 Kabel- und Leitungsbau – DB AG............................................................................ 95 1.1.10 Neubau Treppen zwischen BVG-Haltestellen und S-Bahnsteig ............................ 95 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten.......................................................................................... 99 1.2.1 Beweissicherung ...................................................................................................... 99 1.2.2 Vermessung .............................................................................................................. 99 1.2.3 Kampfmittel............................................................................................................... 99 1.2.4 Holzeinschlag (Baumfällungen/Rodungen) .......................................................... 100 1.3 Ausgeführte Leistungen ........................................................................................ 100 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten ........................................................................ 102 1.4.1 Leistungen im Bereich der Rhinstraße ................................................................. 102 1.4.2 Leistungen im Bereich der DB AG ........................................................................ 103 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote .......................................................... 103 2 Angaben zur Baustelle ...............................................................104 2.1 Lage der Baustelle.................................................................................................. 104 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege ................................................................. 104 2.3 Zugänge, Zufahrten ................................................................................................ 104 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen............................. 106 2.5 Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen............................................. 107 2.6 Gewässer ................................................................................................................ 107 2.7 Baugrundverhältnisse ............................................................................................ 107 2.7.1 Bodenverhältnisse ................................................................................................. 108 2.7.2 Grundwasser .......................................................................................................... 109 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen .......................................................... 109 2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte ............................................................................... 109 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -52.9.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete ........................................................................ 109 2.9.2 Bäume und Flurgehölze ......................................................................................... 109 2.9.3 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte ............................................................ 110 2.9.4 Gewässer, Wasserschutzgebiet ............................................................................ 111 2.9.5 Historische Bodenfunde, Grenzsteine .................................................................. 112 2.9.6 Fahrzeug- und Maschineneinsatz.......................................................................... 112 2.9.7 Vermessungspunkte .............................................................................................. 112 2.9.8 Kampfmittelbeseitigung ......................................................................................... 112 2.10 Anlagen im Baubereich .......................................................................................... 115 2.10.1 Allgemeines ............................................................................................................ 115 2.10.2 Vorhandene Versorgungsleitungen und sonstige bauliche Anlagen ................. 116 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich ...................................................................... 117 3 Angaben zur Ausführung ..........................................................118 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung................................................................... 118 3.1.1 Verkehrssicherung Straßenverkehr ...................................................................... 118 3.1.2 Bahnverkehr ........................................................................................................... 119 3.2 Bauablauf ................................................................................................................ 125 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten ........................................................... 125 3.2.2 Ausführungsfristen ................................................................................................ 131 3.2.3 Abnahme ................................................................................................................. 132 3.3 Wasserhaltung ........................................................................................................ 133 3.3.1 Ingenieurbau ........................................................................................................... 133 3.3.2 Straßenbau.............................................................................................................. 133 3.4 Baubehelfe (Verbau, Arbeitsebenen und Gerüste) .............................................. 133 3.4.1 Allgemeines ............................................................................................................ 133 3.4.2 Arbeitsgeräte, Schutzeinrichtungen ..................................................................... 134 3.4.3 Baugrubenverbauten.............................................................................................. 135 3.5 Stoffe, Bauteile - Ausführungsbestimmungen zum LV........................................ 136 3.5.1 Allgemeines ............................................................................................................ 136 3.5.2 Maßtoleranzen ........................................................................................................ 137 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -63.5.3 Rohbau - Isthöhen .................................................................................................. 138 3.5.4 Baustelleneinrichtung, allgemeine Baukosten ..................................................... 138 3.5.5 Erdarbeiten ............................................................................................................. 138 3.5.5.1 Allgemeines .............................................................................................................. 138 3.5.5.2 Einbau und Verdichten von Füllboden ...................................................................... 140 3.5.6 Abbrucharbeiten ..................................................................................................... 140 3.5.6.1 Allgemeines .............................................................................................................. 140 3.5.6.2 Abbruchtechnologie und -durchführung .................................................................... 140 3.5.6.3 Abfuhr von Straßenbaumaterialien ........................................................................... 141 3.5.7 Beton-, Stahlbeton, Mauerarbeiten........................................................................ 141 3.5.7.1 Allgemeines .............................................................................................................. 141 3.5.7.2 Beton für Brücken und Ingenieurbauwerke ............................................................... 142 3.5.7.3 Anforderungen an die Betonqualität/Betonoberflächen ............................................. 143 3.5.7.4 Nachbehandlung von Beton ..................................................................................... 143 3.5.7.5 Aussparungen in Betonbauteilen .............................................................................. 144 3.5.7.6 Vergussmörtel .......................................................................................................... 144 3.5.8 Stahlbau-, Schmiede-, Schlosserarbeiten............................................................. 144 3.5.8.1 Allgemeines .............................................................................................................. 144 3.5.8.2 Fahrbahnübergänge ................................................................................................. 145 3.5.8.3 Lager ........................................................................................................................ 145 3.5.8.4 Geländer .................................................................................................................. 145 3.5.9 Abdichtung- und Oberflächenschutzarbeiten an Betonbauten ........................... 145 3.5.9.1 Allgemeines .............................................................................................................. 146 3.5.9.2 Oberflächenschutzsysteme (OS) / Anti-Graffiti-Systeme (AGS) ................................ 146 3.5.9.3 Betonersatzsysteme ................................................................................................. 147 3.5.9.4 Abdichtung von Fahrbahntafeln aus Stahl ................................................................ 147 3.5.9.5 Füllen von Rissen in Betonbauteilen ......................................................................... 148 3.5.9.6 Bauwerksfugen ......................................................................................................... 148 3.5.10 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten ........................................................... 148 3.5.11 Allgemeines ............................................................................................................ 148 3.5.11.1 Schutzmaßnahmen für Korrosionsschutzmaßnahmen am Bauwerk ......................... 149 3.5.11.2 Metallüberzug durch Verzinken ................................................................................ 149 3.5.11.3 Metallüberzug durch Spritzverzinken ........................................................................ 150 3.5.11.4 Beschichtung von feuerverzinkten Stahlflächen ........................................................ 150 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -73.5.12 Ausbauarbeiten ...................................................................................................... 151 3.5.12.1 Vogeleinflugschutz ................................................................................................... 151 3.5.13 Straßen- und Wegebau........................................................................................... 152 3.5.14 StVO-Beschilderung ............................................................................................... 153 3.5.15 Fahrbahnmarkierung .............................................................................................. 154 3.5.16 Versorgungstrassen an den Überbauten .............................................................. 155 3.5.16.1 Leitungen Vattenfall .................................................................................................. 156 3.5.16.2 Leitungen Vattenfall BerlinLicht ................................................................................ 157 3.5.16.3 Leitungen Telekom ................................................................................................... 157 3.5.16.4 Leitungen BVG ......................................................................................................... 158 3.5.16.5 Leitungen Alliander ................................................................................................... 158 3.5.16.6 Leitungen Versatel.................................................................................................... 158 3.5.16.7 Leitungen BSR ......................................................................................................... 158 3.5.17 Nebenarbeiten und Unvorhergesehenes .............................................................. 159 3.5.18 S-Bahnstromanlagen.............................................................................................. 159 3.5.19 Anlagen der DB AG ................................................................................................ 160 3.6 Abfälle ..................................................................................................................... 161 3.6.1 Verantwortlichkeiten .............................................................................................. 161 3.6.2 Allgemeines ............................................................................................................ 161 3.6.3 Aushub- und Abbruchabfälle................................................................................. 162 3.6.4 Nachweisführung ................................................................................................... 164 3.6.5 Abrechnung der Entsorgung ................................................................................. 164 3.7 Arbeiten unter ungünstiger Witterung / Winterbau .............................................. 164 3.8 Beweissicherung .................................................................................................... 165 3.9 Sicherungsmaßnahmen ......................................................................................... 168 3.10 Belastungsannahmen (Ingenieurbau) ................................................................... 169 3.10.1 Bauwerke ................................................................................................................ 169 3.10.2 Baugrubenwände ................................................................................................... 170 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren, Abrechnung .................................. 170 3.11.1 Allgemeines ............................................................................................................ 170 3.11.2 Einbau von bituminösem Mischgut....................................................................... 171 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -83.11.3 Einbau und Ausbau von Bodenmaterial ............................................................... 172 3.12 Prüfungen ............................................................................................................... 172 3.12.1 Allgemeines ............................................................................................................ 172 3.12.2 Prüfung des Bodeneinbaues ................................................................................. 173 3.12.3 Straßenbauprüfungen ............................................................................................ 173 3.12.3.1 Eignungsnachweise für Baustoffe ............................................................................. 173 3.12.3.2 Kontrollprüfungen ..................................................................................................... 174 3.12.4 Stahlbetonprüfungen ............................................................................................. 175 3.12.5 Stahlbauprüfungen................................................................................................. 176 3.12.6 Oberflächenschutz- und Instandsetzungsprüfungen an Betonbauteilen ........... 178 3.12.7 Prüfungen der Abdichtung .................................................................................... 178 3.12.8 Korrosionsschutz- und Oberflächenschutzprüfungen an Stahlbauten .............. 178 3.12.9 Lärmschutzprüfungen ............................................................................................ 179 3.13 Sicherheit und Gesundheitsschutz ....................................................................... 179 4 Ausführungsunterlagen .............................................................181 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen (Vertragsbestandteile) ................. 181 4.1.1 Entwurfszeichnungen/Bestandszeichnungen ...................................................... 181 4.1.2 Gutachten/Untersuchungsberichte ....................................................................... 181 4.1.3 Ausführungsunterlagen Oberbau Gleis 3 ............................................................. 181 4.1.4 Sonstige Unterlagen ............................................................................................... 181 4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen............. 182 4.2.1 Baustelleneinrichtungsplan ................................................................................... 182 4.2.2 Montage/Demontage - Ablaufplan ......................................................................... 182 4.2.3 Bauzeitenplan ......................................................................................................... 182 4.2.4 Technische Bearbeitung Ingenieurbau ................................................................. 184 4.2.5 Zusätzliche Ausführungsunterlagen Straßenbau ................................................ 188 4.2.6 Qualitätssicherungsprogramme ............................................................................ 189 4.2.7 Bestandsunterlagen ............................................................................................... 189 4.2.7.1 Bestandsunterlagen für Ingenieurbauwerke.............................................................. 189 4.2.7.2 Bauwerksbuch und Bauwerksdatenbank .................................................................. 190 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung -94.2.7.3 Messprogramm / Messbolzenpläne .......................................................................... 191 4.2.7.4 Standsicherheitsnachweise als Bestandsunterlage .................................................. 192 4.2.7.5 Bestandsunterlagen für Verkehrsanlage ................................................................... 193 4.2.8 Vermessungsarbeiten und vermessungstechnische Unterlagen ....................... 193 4.2.9 Rechnungslegung .................................................................................................. 194 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ........................196 5.1 Allgemeine Vorschriften ........................................................................................ 196 5.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen/Vorschriften (ZTV) .................... 197 5.2.1 ZTV für Ingenieurbau.............................................................................................. 197 5.2.2 ZTV für Straßenbauarbeiten................................................................................... 198 5.2.3 Ausführungsvorschriften Land Berlin für Straßenbauarbeiten........................... 199 5.2.4 Sonstige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen .................................... 200 5.3 Technische Lieferbedingungen (TL) und Prüfvorschriften (TP).......................... 200 5.3.1 TL/TP für Ingenieurbau .......................................................................................... 200 5.3.2 TL/TP für Straßenbauarbeiten ............................................................................... 200 5.4 Richtzeichnungen................................................................................................... 202 5.5 Technische Merkblätter, Richtlinien...................................................................... 203 5.5.1 Technische Merkblätter, Richtlinien für Ingenieurbau ......................................... 203 5.5.2 Technische Merkblätter, Richtlinien für Straßenbauarbeiten .............................. 204 5.6 Sonstige Vorschriften ............................................................................................ 205 5.7 Sonstige Vorschriften Land Berlin ........................................................................ 207 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 10 Abkürzungen AG AGS Alliander AN AP ARS ASB-ING AU AVV BA BASt BaustellV BB BE BerlStrG BH BlmSchG BMVI BNatSchG Bph BS BSR BVB BVG BWB BZL DAfStb DB AG DSchGBln EAB FA FB FBR FZR GOK ITDZ KD KMR KrWG KS Auftraggeber Anti-Graffiti-Systeme Alliander Stadtlicht GmbH Auftragnehmer Ausführungsplanung Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Anweisung Straßeninformationsbank für Ingenieurbauten Ausschreibung Allgemeine Verwaltungsvorschrift Bauabschnitt Bundesanstalt für Straßenwesen Baustellenverordnung Baubeschreibung Baustelleneinrichtung Berliner Straßengesetz Bauhöhe Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bundesnaturschutzgesetz Bauphase Bemessungssituation Berliner Stadtreinigung Besondere Vertragsbedingungen Berliner Verkehrsgesellschaft Berliner Wasserbetriebe Bezugslinie Deutscher Ausschuss für Stahlbeton Deutsche Bahn AG Gesetz zum Schutz von Denkmalen in Berlin Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben Feste Absperrung Fahrbahn Fahrbahnrand Faserzementrohr Geländeoberkante IT-Dienstleistungszentrum Berlin Kabel Deutschland Kampfmittelräummaßnahmen Kreislaufwirtschaftsgesetz Kabelschacht Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 11 KSR KT Kvz LAGA LärmVO LH LKW LPH LSA LV M OK OS PE-HD PVC QN RF RiZ R-Kanal RL SenStadtUm SiGeKo S-Kanal SOK SR ST-Richtlinie Telekom Tk TM TWB TWL UA UVV Vattenfall Versatel VLB VS VTU VZ WSG WT Kabelschutzrohr Kalendertage Kabelverteilerschrank Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall Verordnung zur Bekämpfung des Lärms Lichte Höhe Lastkraftwagen Lichtpunkthöhe Lichtsignalanlage Leistungsverzeichnis Muffe Oberkante Oberflächenschutzsystem Polyethylen hoher Dichte Poly-Vinyl-Chlorid Querneigung Richtungsfahrbahn Richtzeichnung Regenentwässerungskanal Richtlinie Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator Schmutzwasserkanal Schienenoberkante Schutzrohr Richtlinie des Fachdienstes Signal- und Telekommunikation Deutsche Telekom AG, inkl. Tochtergesellschaften Telekommunikation Technische Mitteilung Teilbauwerk Trinkwasserleitung Unterabschnitt Unfallverhütungsvorschrift Vattenfall Europe AG inkl. Tochtergesellschaften Versatel GmbH Verkehrslenkung Berlin Verteilerschrank verkehrstechnische Unterlagen Verkehrszeichen Wasserschutzgebiet Werktage Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 12 1 Allgemeine Beschreibung der Leistung Die südliche Rhinstraßenbrücke befindet sich in Berlin-Friedrichsfelde Ost, Stadtbezirk Marzahn-Hellersdorf. Unmittelbar südlich des südlichen Widerlagers beginnt der Bezirk Lichtenberg. Die Rhinstraße stellt die Nord-Süd-Verbindung zwischen den Stadtteilen Hohenschönhausen und Friedrichsfelde dar. Abbildung 1: Übersichtskarte Bestand Das Bestandsbauwerk überspannt vier Fernbahngleise sowie zwei S-Bahngleise im Bereich des Haltepunktes Friedrichsfelde-Ost. Auf dem Bauwerk wird der Straßenverkehr je Richtungsfahrbahn (RF) zweistreifig geführt. Parallel zum Straßenverkehr verläuft auch der Straßenbahnverkehr eingleisig je RF über das Bauwerk. An den Außenseiten der Verkehrsbrücken befindet sich jeweils ein Geh- und Radweg, welcher auf der westlichen Seite eine Anbindung an die bestehende Treppen- / Aufzugsanlage hat. Die vorhandene Brückenkonstruktion besteht aus 3 getrennten Stahlüberbauten, dem westlichen Überbau, dem östlichen Überbau und der mittig angeordneten Leitungsbrücke. Das statische System der einzelnen Überbauten ist ein Zweifeldträger. Das nördliche und südliche Widerlager bilden die Endauflager für die Überbauten. Diese Unterbauten sind flach gegründet. Die Mittelunterstützungen sind durch 8 Pendelstützen realisiert, welche auf flach gegründeten Fundamentbalken stehen. Am nördlichen Widerlager (Achse 10) wurden Rollenlager eingebaut, die Festlager befinden sich am südlichen Widerlager (Achse 30). Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 13 - Abbildung 2: Bestandsbauwerk - oben, Blickrichtung nach Süden Abbildung 3: Bestandsbauwerk, Blickrichtung nach Westen (stadteinwärts) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 14 - südliches Widerlager nördliches Widerlager Die folgenden Darstellungen erläutern die Lagebezeichnungen für die weiteren Beschreibungen. Abbildung 4: Grundriss Bestandsbauwerk südliche Rhinstraßenbrücke Abbildung 5: Querschnitt Bestandsbauwerk südliche Rhinstraßenbrücke Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 15 - Fernbahn S - Bahn NORD Gleis 8 Gleis 6 Gleis 4 Gleis 3 Gleis 2 Gleis 1 SÜD S-Bahnsteig Abbildung 6: Längsschnitt Bestandsbauwerk südliche Rhinstraßenbrücke Neubau Bei den in den Jahren 2002 und 2006 durchgeführten Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 wurden erhebliche Schäden festgestellt, welche die Tragfähigkeit und Standsicherheit beeinträchtigen. Auf Grund des bei der Bauwerksprüfung festgestellten Schädigungsgrades wurde 2006 im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach RI-WI-BRÜ der Grundinstandsetzung ein vollständiger Neubau gegenüber gestellt. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurde die Wirtschaftlichkeit eines Ersatzneubaus nachgewiesen. Mit dem Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke wird die bestehende Brücke erneuert und gleichzeitig werden die Umsteigebeziehungen zwischen Straßenbahn und S-Bahn verbessert. Es werden zwei Treppenanlagen hergestellt, welche die neuen Straßenbahnsteige mit dem S-Bahnsteig verbinden. Im Zuge der Verbesserung der Umsteigebeziehungen werden auch die BVGHaltestellen erneuert. Es werden längere Bahnsteige hergestellt, welche sich teilweise auf der Brücke und hinter dem südlichen Widerlager befinden. Diese Bahnsteige werden durch Stahl-Glas-Konstruktionen überdacht. Diese Überdachungen sind nicht Teil dieser Ausschreibung. Entsprechende Fußpunkte der Dachstützen auf den Überbauten sind durch den AN zu berücksichtigen. Des Weiteren wird durch den Ersatzneubau der Mittelunterstützungen die Sicherheit gegen den Anprall von Schienenfahrzeugen erheblich verbessert und normenkonform ausgebildet. Die bestehende Konstruktion der Pendelstützen entspricht nicht mehr der aktuell gültigen Norm. Der Ersatzneubau besteht aus vier getrennten Überbauten, welche auf Widerlagern und auf vier Wandscheiben in der Mittelachse gelagert werden. Die zweifeldrigen Überbauten werden als Stahlträgerroste mit orthotropen Fahrbahnplatten ausgebildet. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 16 Brückenquerschnitt - Straße: Der gesamte Straßenquerschnitt im Bereich der südlichen Rhinstraßenbrücke besteht aus zwei spiegelgleichen Straßenbrückenquerschnitten. Für jede Fahrtrichtung gibt es einen Straßenüberbau, mit je einem Gehweg, einem Radweg und zwei Fahrstreifen je Richtungsfahrbahn der Rhinstraße. Der Querschnitt setzt sich demnach für einen Straßenüberbau folgendermaßen zusammen: 2,75 m 0,50 m 1,50 m 6,00 m 0,50 m 11,25 m Gehweg (2,50 m bis Geländer) Unterstreifen Radfahrstreifen 2x 3,00 m Fahrstreifen Notgehweg Querschnitt Straßenüberbau Folgende Regelquerneigungen sind auf den neuen Straßenüberbauten erforderlich: • • • Fahrbahn Gehweg Notgehweg 2,5 % 2,0 % 3,5 % Brückenquerschnitt - Straßenbahn: Analog den Straßenüberbauten gibt es für den Straßenbahnverkehr zwei getrennte, spiegelbildliche Überbauten. Je Straßenbahnüberbau wird ein BVG-Gleis überführt, inkl. Bahnsteig. Ein Straßenbahnquerschnitt setzt sich wie folgt zusammen: 4,83 m 1,23 m 1,38 m 4,63 m Regelbreite + 0,20 m Geländerbereich (2,00 m Mindestbahnsteigbreite im Treppenbereich) Abstand Bahnsteig / Gleisachse Abstand Gleisachse / Außenkante Überbau 7,44 m Querschnitt Straßenbahnüberbau Folgende Regelquerneigungen sind auf den neuen Straßenbahnüberbauten erforderlich: • • Bahnsteige Fahrbahnbleche Druckdatum: 15.07.2016 2,5 % (Anpassung am Treppenantritt erforderlich) 1,0 % Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 17 Brückenquerschnitt - gesamt: Zwischen den einzelnen Überbauten gibt es jeweils eine 4 cm breite Bauwerksfuge. Demnach setzt sich der Gesamtquerschnitt der Brückenkonstruktion wie folgt zusammen: 11,25 m 0,04 m 7,44 m 0,04 m 7,44 m 0,04 m 11,25 m westlicher Straßenüberbau Bauwerksfuge westlicher Straßenbahnüberbau Bauwerksfuge östlicher Straßenbahnüberbau Bauwerksfuge östlicher Straßenüberbau 37,50 m Gesamtquerschnittsbreite (Gesamtbreite der Brücke zwischen den außenliegenden Geländern = 37,00 m) Abbildung 7: Gesamtquerschnitt Neubau südliche Rhinstraßenbrücke Die Straßen- und Straßenbahnachsen verlaufen auf den einzelnen Überbauten im Bestand als auch beim Ersatzneubau als Geraden parallel zueinander. Die Straßenachsen befinden sich bei den Ersatzneubauten am inneren Fahrbahnrand. Die Gleisachsen der Straßenbahnen haben einen Abstand zur jeweils zugehörigen Straßenachse von 6,60 m. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 18 Die Gradienten der Straßenbahnen richten sich ebenfalls nach den zugehörigen Gradienten der Straßenplanung. Die Straßenbahngradienten haben einen Höhenversatz von +10 cm. Allgemeine Hinweise und Randbedingungen Die Herstellung der Bauwerke erfolgt als innerstädtische Maßnahme unter besonderer Berücksichtigung der beteiligten Dritten (u.a. Anlieger, Leitungsbetreiber, BVG, DB Netz AG, S-Bahn Berlin GmbH). Die Bauausführung ist zur Aufrechterhaltung des innerstädtischen Verkehrs in verschiedene Bauphasen aufgeteilt, in denen unterschiedliche Verkehrsführungen erforderlich sind: • Bauphase 0 – bauvorbereitende Maßnahmen • • • Bauphase 1 – Ersatzneubau westliches Brückenbauwerk Bauphase 2 – Ersatzneubau östliches Brückenbauwerk Bauphase 3 – Ausbau BVG Der Betrieb auf den Fernbahnstrecken und der zweigleisigen S-Bahnstrecke ist während der Bauzeit aufrecht zu erhalten. Hiervon ausgenommen sind die vorangemeldeten Wochenendsperrpausen, die für die Herstellung des Ersatzneubaus der südlichen Rhinstraßenbrücke unabdingbar erforderlich sind. Der AN ist für die Einholung der Betren verantwortlich. Für die Ingenieurbauwerke ist die Technische Bearbeitung, einschließlich Ausführungsplanung, durch den AN zu erstellen, unter Beachtung der allgemeinen technischen Regelwerke, der bestehenden Randbedingungen für die Baumaßnahme und der Maßgabe des wirtschaftlichen Handelns. Des Weiteren ist durch den AN ein Gesamterdungskonzept zu erstellen, unter Berücksichtigung aller erdungsrelevanten Randbedingungen (S-Bahn, Fernbahn, Straßenbahn, Bauwerke). Die erforderlichen konstruktiven und technischen Maßnahmen sind in die Ausführungsplanung der einzelnen Bauwerksteile zu integrieren. Die Zuarbeiten/Vorgaben/Richtlinien der einzelnen Unternehmen sind zu berücksichtigen. Durch den AN ist die Technische Bearbeitung, einschließlich Ausführungsplanung für den Straßenbau, zu erstellen. Parallel zu den Hauptbauleistungen (Bauphasen 1 und 2) werden innerhalb der Baustellenflächen Bauleistungen der Leitungsbetreiber ausgeführt. Der AN hat innerhalb seines Baufeldes die Voraussetzungen (Zugang Baufeld, erforderliche Bauflächen, Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 19 bauliche Vorleistungen, soweit diese für die Ausführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber erforderlich sind) für die Durchführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber sicherzustellen. Anpassungen der Achsen bzw. der Gradienten im Bereich der Fern- und S-Bahngleise sind nicht geplant. In der Anlage: A_0_10 ist der Trassierungsentwurf für die beiden S-Bahngleise enthalten sowie der Soll-Ist-Vergleich für die Fernbahngleise. Gemäß Aussage der DB AG (01/2015) sind die aufgemessenen Punkte als Soll-Gleislage zu verwenden. Im Bereich der SÜ Rhinstraße (Abzweig Biesdorfer Kreuz West / Bf Friedrichsfelde Ost) bestehen für nachfolgende Streckenabschnitte folgende Höchstgeschwindigkeiten. Diese Angaben basieren auf dem ab 14.12.2014 gültigen VzG für das Fahrplanjahr 2015. • • Strecke 6006 (S-Bahn) Gleis 1 (stadtauswärts) Strecke 6006 (S-Bahn) Gleis 2 (stadteinwärts) • • • • Strecke 6071 (Fernbahn) Gleis 3 Strecke 6078 (Fernbahn) Gleis 4 Strecke 6072 (Fernbahn) Gleis 6 Strecke 6072 (Fernbahn) Gleis 8 1.1 Auszuführende Leistungen 1.1.1 Leistungsabgrenzung 90 km/h 80 km/h 60 km/h 100 km/h 100 km/h 100 km/h Die Leistungen sind wie folgt abgegrenzt: 1.1.1.1 Baufeldberäumung Im Rahmen der Baufeldberäumung sind folgende Leistungen auszuführen: • Hecken und Büsche roden • Baumrodungen im Bereich der Baustelleneinrichtungsflächen und Baufelder. Wurzelstöcke sind zu roden. • Vorhandene Bäume im Baufeld und am Rand des Baufeldes sind zu schützen • Oberbodenabtrag auf den erforderlichen Bauflächen • Rückbau von Einzelfundamenten für Beleuchtungsmasten, Geländer, Schutzeinrichtungen usw. bzw. Schutzmaßnahmen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 20 1.1.1.2 Leistungen beteiligter Dritter Bereich Straße / BVG Innerhalb der innerstädtischen Baustellenflächen sind umfangreiche Versorgungsleitungen vorhanden. Diese sind auf dem zugehörigen Raumverteilungsplan dargestellt (Anlage: A_2_3_1). Gemäß den vorliegenden Leitungsauskünften befinden sich Kabel/Leitungen folgender Medienträger im Bereich der obenliegenden Straße: • • • • • • • • • Berliner Wasserbetriebe (BWB) – Straßenentwässerung, Trinkwasserleitung Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Vattenfall Europe Netzservice GmbH (Vattenfall) Vattenfall Europe Netzservice GmbH BerlinLicht (Vattenfall-BerlinLicht) Deutsche Telekom (Telekom) Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (Kabel Deutschland) Alliander Stadtlicht GmbH (Alliander) Versatel GmbH (Versatel) Berliner Stadtreinigung (BSR) - Glättemeldeanlage Der AG hat mit den beteiligten Leitungsbetreibern für die Durchführung der unmittelbaren Baumaßnahme Abstimmungen getroffen. Die erforderlichen Leistungen an den Versorgungsleitungen, die für die Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind, werden durch die jeweiligen Leitungsbetreiber als Eigenleistung ausgeführt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Zur Herstellung und Gewährleistung der Baufreiheit für die Baumaßnahme (Bauzustand) sowie die Herstellung der geplanten Bauwerke und Straßen (Endzustand) sind durch den AN alle erforderlichen Baumaßnahmen an den Versorgungsleitungen zu koordinieren und mit den beteiligten Leitungsbetreibern abzustimmen. Der AN hat die notwendigen Leistungen getrennt für jede Teilmaßnahme (T) bei den beteiligten Leitungsbetreibern rechtzeitig abzurufen und innerhalb seines Baufeldes die Voraussetzungen (Zugang Baufeld, erforderliche Bauflächen, bauliche Vorleistungen, soweit diese für die Ausführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber erforderlich sind) für die Durchführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber sicherzustellen. Der AG ist hinsichtlich dieser Abstimmungen, dem Abruf der Leistungen etc. vom AN fortlaufend schriftlich zu informieren. Diesbezügliche Aufwendungen sind in der Position „Bauzeitenplan“ zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass Leistungen dieser Ausschreibung und Leistungen der Leitungsbetreiber zeitgleich ausgeführt werden (z.B. Einbau bzw. Komplettierung von Versorgungsleitungen im Bereich der Straße, an den Unterbauten und an den Überbauten). Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 21 In der Bauablaufplanung sind die nachfolgend genannten Zeiträume für die Eigenleistungen der Leitungsbetreiber zur Fertigstellung der bauzeitlichen und endgültigen Versorgungstrassen zu berücksichtigen. Dabei sind die jeweiligen Bauphasen zu berücksichtigen. In der Bauphase 1 wird der westliche Brückenbereich erneuert und in der Bauphase 2 der östliche Brückenbereich. Zeile 1 Leitungsbetreiber BWB Neue Medienrohre Abläufe, Leitungen Leistung Zeitbedarf Bauausführung [Kalenderwochen] Anmeldung / Abruf 10 Kalenderwochen vor Beginn jeder Teilmaßnahme Teilmaßnahmen in der Bauphase 1: T1 Einbau Abläufe und Rohre westliche Richtungsfahrbahn Rhinstraße, Herstellung (Haus-) Anschlüsse der Straßenentwässerung, Prüfungen und Inbetriebnahme gemäß AP/AU der BWB Teilmaßnahmen in der Bauphase 2: T2 Einbau Abläufe und Rohre westliche Richtungsfahrbahn Rhinstraße, Herstellung (Haus-) Anschlüsse der Straßenentwässerung, Prüfungen und Inbetriebnahme Abgrenzung: Brückenentwässerungen, Herstellung der Schächte DN400 und DN1000 (Schlammfänge) sowie der Anschluss der Brückenentwässerungen an diese Schächte und 2 Straßenabläufe (nördlich hinter Widerlager) einschließlich Anschlussleitung an die Schlammfänge sind Leistungen des AN. Die Leistungsgrenze AN / BWB sind die Schächte DN1000 2 Vattenfall westlich: 7x DN140 östlich: 15x DN140 Druckdatum: 15.07.2016 Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor Beginn jeder Teilmaßnahme Teilmaßnahmen in der Bauphase 1: T1.1 Vormontage KSR am westlichen Straßenüberbau (Vormontageplatz) 5 AT T1.2 digitale TV-KSR-Untersuchungen 1 AT Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 22 T1.3 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) 3 AT T1.4 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager 2 AT T1.4 Rücklegung der Kabel aus dem Provisorium in den westlichen Überbau - Vorlaufzeit - Kabellegung + Montage - Kabeldemontage Provisorium 14 AT 14 AT 2 AT Teilmaßnahmen in der Bauphase 2: T2.1 Rückbau des bauzeitlichen KabelProvisoriums auf dem östlichen Überbau des Bestandsbauwerkes 4 AT T2.2 Vormontage KSR am östlichen Straßenüberbau (Vormontageplatz) 10 AT T2.3 digitale TV-KSR-Untersuchungen 1 AT T2.4 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) 6 AT T2.5 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager 4 AT Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu gewährleisten 3 Telekom westlich: 8x DN110 Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor Beginn jeder Teilmaßnahme Teilmaßnahmen in der Bauphase 1: T1.1 Vormontage KSR am westlichen Straßenüberbau (Vormontageplatz) 15 AT T1.2 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) sowie KSRMontage in den Widerlagergängen 2 AT T1.3 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager (Gehwegbereich) 15 AT T1.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 23 gewährleisten 4 BVG westlich: 6x DN110 östlich: 7x DN110 Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor Beginn jeder Teilmaßnahme Teilmaßnahmen in der Bauphase 1: T1.1 Vormontage KSR am westlichen Straßenbahnüberbau (Vormontageplatz) 5AT T1.2 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) 5 AT T1.3 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager 3 AT T1.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand 10 AT T1.5 Herstellung Gründung Dachkonstruktion hinter dem südlichen Widerlager 30 AT Teilmaßnahmen in der Bauphase 2: T2.1 Vormontage KSR am östlichen Straßenbahnüberbau (Vormontageplatz) 5 AT T2.2 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) 5 AT T2.3 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager T2.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand T2.5 Herstellung Gründung Dachkonstruktion hinter dem südlichen Widerlager 3 AT 10 AT 30 AT Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu gewährleisten 5 Versatel Druckdatum: 15.07.2016 östlich: 2x DN110 Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor Beginn jeder Teilmaßnahme Teilmaßnahmen in der Bauphase 2: T2.2 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) 5 AT T2.3 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager 5 AT T2.4 Verlegen/Ziehen der Kabel und Um- 10 AT Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 24 schalten in den Endzustand Hinweis: Der Leitungsbetreiber hat dem AN zu Beginn der Bauphase 1 Baufreiheit zu gewährleisten 6 Vattenfall BerlinLicht westlich: 1x DN110 östlich: 1x DN110 Anmeldung / Abruf 8 Kalenderwochen vor Beginn jeder Teilmaßnahme Teilmaßnahmen in der Bauphase 1: T1.1 elektrisches Abklemmen der vier westlichen Maste im Bereich des nördlichen Vormontageplatzes und der zwei westlichen Beleuchtungsmaste des Bestandsbauwerks (durch die Stromnetz Berlin GmbH) 2 AT T1.2 Tiefbau hinter den westlichen Flügelwänden 10 AT T1.3 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand 10 AT T1.4 elektrisches Anklemmen der vier westlichen Maste im Bereich des nördlichen Vormontageplatzes und der zwei westlichen Beleuchtungsmaste des neuen Bauwerks (durch die Stromnetz Berlin GmbH) 2 AT Teilmaßnahmen in der Bauphase 2: Druckdatum: 15.07.2016 T2.1 elektrisches Abklemmen der vier östlichen Maste im Bereich des nördlichen Vormontageplatzes und der zwei östlichen Beleuchtungsmaste des Bestandsbauwerks (durch die Stromnetz Berlin GmbH) 2 AT T2.2 Tiefbau hinter den westlichen Flügelwände 10 AT T2.3 Verlegen/Ziehen der Kabel und Umschalten in den Endzustand 10 AT T2.4 elektrisches Anklemmen der vier östlichen Maste im Bereich des nördlichen Vormontageplatzes und der zwei östlichen Beleuchtungsmaste des neuen Bauwerks (durch die Stromnetz Berlin GmbH) 2 AT Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 25 - 7 Kabel Deutschland 8 Alliander Zur Miete bei Deutsche Telekom westlich: 1x DN110 östlich: 1x DN110 Anmeldung / Abruf 4 Kalenderwochen vor Beginn jeder Teilmaßnahme Teilmaßnahmen in der Bauphase 1: T1.1 Herstellen Lückenschlüsse an den westlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) 2 AT T1.2 Tiefbau hinter den westlichen Widerlager (Südseite) 2 AT Teilmaßnahmen in der Bauphase 2: T2.1 Herstellen Lückenschlüsse an den östlichen Widerlagern (Übergang von Brücke zu Kammerwänden) 2 AT T2.2 Tiefbau hinter den östlichen Widerlager (Südseite) 2 AT Als bauvorbereitende Maßnahmen (Bauphase 0) werden vor Beginn der Hauptbaumaßnahme Umverlegungsarbeiten für verschiedene Kabel/Leitungen erforderlich. Diese Eigenleistungen der Versorgungsunternehmen werden im November 2016 abgeschlossen. Weiterhin sind durch die BVG bereits Bauweichen und provisorische Haltestellen für die Eingleisigkeit der BVG-Gleise sowie die Überfahrten hergestellt. Diese Eigenleistung der BVG sind im November 2016 abgeschlossen. Eine provisorische Leitungstrasse, inkl. Kabelschutzrohren (KSR), wird auf dem außer Betrieb genommenen Straßenbahnsteig des vorhandenen, östlichen Bestandsüberbaus durch Vattenfall errichtet (Bauphase 0, siehe Anlage: A_ 4_0_3). Diese Behelfskonstruktion (Provisorium) wird so erstellt, dass ein 1,00m breiter und begehbarer Raum zwischen dem Straßenbahn-Lichtraum und der Behelfskonstruktion der provisorischen Leitungstrasse im Fall eines Notausstieges der BVG-Gäste zur Verfügung steht. Es ist eine Absperrkonstruktion vorzusehen, welche das Besteigen / Betreten des Provisoriums verhindert. Diese wird ebenfalls durch Vattenfall errichtet. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 26 Folgende Leitungsbetreiber befinden sich mit ihren Kabeln im Provisorium: • • • Vattenfall (6x KSR DN125x6,0 PVC) Kabel Deutschland (2x KSR DN110x5,3 PVC) Berliner Verkehrsbetriebe (2x KSR DN110 x5,3 PVC) Der Rückbau des Provisoriums auf dem östlichen Bestandsüberbau erfolgt zu Beginn der Bauphase 2 und wird durch Vattenfall in Eigenleistung ausgeführt. Hinweis: Die Arbeiten für das Umverlegen/Umklemmen der Kabel werden bei Außentemperaturen unter +5°C sowie Bodenfrost (ab -0,40m) nicht ausgeführt. Die Montage der Kabelschutzrohre und Leitungen an den Überbauten erfolgt bereits auf den Vormontageflächen durch die jeweiligen Leitungsbetreiber. Hierzu werden an den vorgefertigten Befestigungspunkten die Haltekonstruktionen sowie die Kabelschutzrohre montiert und danach zusammen mit den Überbauten eingebaut. Für diese Leistungen sind unter den Überbauten zum Ein- und Anbau der Kabelschutzrohre und Leitungen für die Leitungsbetreiber Arbeitsräume frei zu halten. Des Weiteren sind unmittelbar im Bereich der Vormontageplätze Lagerflächen für die Leitungsbetreiber von mindestens 25 m x 5 m frei zu halten und bereit zu stellen. Nach der Montage der Überbauten durch den AN werden die Übergänge der Kabelschutzrohre an die Rohrdurchführungen der Kammerwände (Widerlager) durch die Leitungsbetreiber hergestellt. Für die Vervollständigung der Kabel- und Leitungstrassen außerhalb der Bauwerke sind die Widerlagerbaugruben durch den AN bis zu den Unterkanten der Schleppplatten zu verfüllen. Anschließend verlegen die Leitungsbetreiber ihre Schutzrohre, Kabel und Leitungen mit eigenem Tiefbau in den benötigten Baugruben und darüber hinaus. Erst dann werden die Baugruben durch den AN endgültig verfüllt und die Schleppplatten durch den AN hergestellt. Für die jeweiligen Teilmaßnahmen ist den Leitungsbetreibern ungehinderter Zugang zu und in die Baugruben, auf die Baubehelfe, insbesondere an den Längsträgern und in die Widerlagerkammern, zu gewähren und entsprechend ausreichende Baufreiheit herzustellen. Bereich Deutsche Bahn Im Gleisbereich der Fern- und S-Bahn sind umfangreiche Versorgungskabel vorhanden. Diese sind auf den entsprechenden Raumverteilungsplänen dargestellt (Anlagen: A_2_5_1 und A_2_5_2). Für die genaue Belegung der einzelnen Kabelkanäle sind die Angaben in den bahntechnischen Fachplanungen maßgebend. Abweichungen zu den Raumverteilungsplänen sind möglich. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 27 Gemäß den vorliegenden Leitungsauskünften befinden sich Kabel/Leitungen folgender Anlagenbereiche der Deutschen Bahn AG / Vodafone im Baufeld: • DB Energie • DB Netz AG • DB KT GmbH • Vodafone Der AG hat mit den beteiligten Anlagenbetreibern für die Durchführung der unmittelbaren Baumaßnahme Abstimmungen getroffen. Die erforderlichen Leistungen an den Versorgungsleitungen, die für die Durchführung der Baumaßnahme notwendig sind, werden durch den AG bzw. durch den AG beauftragten Dritten ausgeführt und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Zur Herstellung und Gewährleistung der Baufreiheit für die Baumaßnahme (Bauzustand) sowie die Herstellung der geplanten Bauwerke und Straßen (Endzustand) sind durch den AN alle erforderlichen Baumaßnahmen an den bahntechnischen Anlagen zu koordinieren und mit den beteiligten Anlagenbetreibern bzw. Anlagenverantwortlichen abzustimmen. Der AN hat die notwendigen Leistungen getrennt für jede Teilmaßnahme (T) beim AG bzw. beim vom AG beauftragten Dritten rechtzeitig abzurufen und innerhalb seines Baufeldes die Voraussetzungen (Zugang Baufeld, erforderliche Bauflächen, bauliche Vorleistungen, soweit diese für die Ausführung der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber erforderlich sind) für die Durchführung der Eigenleistungen sicherzustellen. Die Anlagenbetreiber bzw. die Anlagenverantwortlichen sind hinsichtlich dieser Abstimmungen, dem Abruf der Leistungen etc. vom AN fortlaufend schriftlich zu informieren. Diesbezügliche Aufwendungen sind in der Position „Bauzeitenplan“ zu berücksichtigen. Es ist zu beachten, dass Leistungen dieser Ausschreibung und Leistungen der Anlagenbetreiber zeitgleich ausgeführt werden. Im Bereich der S-Bahnsteige sind folgende Leistungen durch den AN durchzuführen: • bauzeitliche Demontage und spätere Montage folgender Bahnhofsausstattung: o Sitzbankgruppen inkl. Haltepunktbeschilderung und Abfalleimer o Fahrplan-Tafeln o Betonplatten o Umsetzen der mobilen Rampe. Die Ausstattungselemente können in Absprache mit der DB Station & Service durch den AN im Baufeld zwischenlagert werden. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 28 1.1.1.3 Straßenbau Rhinstraße Abbrucharbeiten außerhalb Ausbaugrenzen Abbrucharbeiten außerhalb der Ausbaugrenzen Straßenbau sind nicht Bestandteil der Straßenbauarbeiten und gehören zur Leistung der jeweiligen Versorgungsunternehmen. Abbrucharbeiten innerhalb der Ausbaugrenzen Abbrucharbeiten innerhalb der Ausbaugrenzen Straßenbau erfolgen in Teilflächen, gemäß Bauablauf zeitlich versetzt und sowie in nichtzusammenhängenden Abschnitten. Durch den Auftragnehmer erfolgt der Aufbruch der Befestigungen entsprechend der geplanten Straßenbaumaßnahmen. Erschwernisse, die sich in Bezug auf Zwischenbauzustände ergeben, werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der jeweiligen Abbruchpositionen einzukalkulieren. Der Abbruch der bestehenden Straßenentwässerungsanlagen (Straßenabläufe und Regenwasserleitung) außerhalb der Leistungsgrenze AN / BWB sind nicht Bestandteil der vorliegenden Leistungsbeschreibung, sondern erfolgt durch eine von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) beauftragte Baufirma. Die Leistungsgrenze des AN definiert sich über die Lage der Übergabeschächte DN1000 (RO1, RO3, RW1 und RW3). Die Herstellung dieser Schächte gehört zum Leistungsumfang des AN (siehe Darstellung in Anlage: A_2_3_3). Innerhalb dieser Leistungsgrenze AN/BWB sind hinter dem nördlichen Widerlager die beiden Doppel-Straßenabläufe und der Bestandsschacht im Bereich des westlichen Radweges durch den AN abzubrechen. Alle zugehörigen Entwässerungsleitungen sind bis zur Leistungsgrenzen des AN/BWB ebenfalls zurückzubauen. Die Sicherung vorhandener Schächte bei Rückbau des Straßenoberbaus erfolgt durch den AN. Des Weiteren sind Sicherungsmaßnahmen für evtl. anfallendes Niederschlagswasser, aufgrund zurückgebauter Abläufe und Leitungen, im Baufeld durch den AN vorzusehen. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Abbruchpositionen einzurechnen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 29 Neubau Straßenentwässerung Der Einbau der Straßenabläufe außerhalb der Leistungsgrenze AN / BWB, die Anpassung der bestehenden Schächte und Abläufe in diesem Bereich sowie der Anschluss dieser Abläufe und der Übergabeschächte DN1000 (RO1, RW1, RO3 und RW3) an die öffentlichen Regenwasserkanäle werden durch die Berliner Wasserbetriebe ausgeführt. Diese Arbeiten sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die erforderlichen Tiefbauarbeiten für Leitungen zwischen Leistungsgrenzen AN / BWB und Ausbaugrenzen sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und werden von den Berliner Wasserbetrieben im Zusammenhang mit den Straßenbauarbeiten ausgeführt. Die neuen Straßenabläufe hinter dem nördlichen Widerlager (innerhalb der Leistungsgrenze AN / BWB) sind durch den AN, einschließlich der erforderlichen Anschlussleitungen und Tiefbauarbeiten, herzustellen. Fahrbahnmarkierungen Die Fahrbahnmarkierungen im Bereich des Ersatzneubaus der südlichen Rhinstraßenbrücke sind gemäß Ausführungsplanung der Verkehrsführung (Endzustand) zu erstellen und beidseitig an die Bestandsmarkierungen anzuschließen. 1.1.1.4 Freiflächen, Einzäunungen (Bauzustand/Endzustand) Nach Beendigung der Baumaßnahme sind durch den AN alle Baustelleneinrichtungsund Lagerflächen sowie ggf. in Anspruch genommene Arbeitsstreifen, sofern Sie nicht im Zuge des Vorhabens als neue Verkehrsflächen dienen, zu rekultivieren, d.h. mindestens in den Ausgangszustand entsprechend Baufeldübergabe zurück zu versetzen. Baustellenabgrenzungen sowie Schutz vor unberechtigtem Betreten der Baustelle, wie Bauzäune einschließlich Tore, sind durch den AN auszuführen. 1.1.1.5 Berliner Feuerwehr Für die Baustellenflächen sind Grundstückszugänglichkeiten, Wende und Ausfahrmöglichkeiten sowie die Sicherung der Löschwasserversorgung für die Berliner Feuerwehr zu gewährleisten. Weiterhin sind Straßensperrungen und -umverlegungen sowie Sperrungen von Zu- bzw. Ausfahrten in Abstimmung mit dem AG mit einer Vorlaufzeit von 6 Kalenderwochen der Feuerwehr anzuzeigen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 30 1.1.1.6 Erreichbarkeit von Grundstücken Der AN hat die Erreichbarkeit von Grundstücken und Häusern sowie deren Ver- und Entsorgung während der gesamten Bauzeit sicherzustellen. Unvermeidliche baubedingte Einschränkungen sind rechtzeitig den Betroffenen bekannt zu geben und mit dem AG abzustimmen. Hier sind insbesondere der Parkplatzeigentümer des Einkaufsmarktes, die Anlieger der nord-westlich gelegenen Kleingartenanlage, die Eigentümer/Mieter des nord-östlich Gewerbegebietes sowie dem Eigentümer/den Mietern des süd-östlich gelegenen Geschäftshauses (Ärztehaus) Seddiner Str. 22 zu berücksichtigen. Die Erreichbarkeit von Müllcontainern, insbesondere beim Ärztehaus, ist durch den AN während der gesamten Baumaßnahme sicherzustellen. Ggf. sind Ersatzstandorte für diese Container in Abstimmung mit den Eigentümern/Mietern festzulegen und einzurichten. Anpassungen von Außenanlagen (Grundstückszufahrten, Zäune, Einfahrten, Tore) und Pflanzungen zur Grundstückssicherung und zur Höhenangleichung erfolgen in Abstimmung mit den Anliegern und dem AG. Die Zufahrt des Supermarkt-Parkplatzes von der westlichen Richtungsfahrbahn der Rhinstraße kann in der Bauphase 1 nicht genutzt werden. Der Zugang zum Parkplatz ist über die zweite Zufahrt (Sackgasse Rhinstraße) möglich. 1.1.1.7 Archäologische Prospektion/Grabung Wenn Funde gemäß §3 Abs. 1 DSchGBln bei Erdbauarbeiten gemeldet werden, hat der AN die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung und Bergung der Funde zu ermöglichen. Die hierfür notwendigen Maßnahmen sind im Vorfeld mit dem AG abzustimmen. 1.1.2 Übergeordnete Leistungen In diesen Abschnitten des Leistungsverzeichnisses sind übergeordnete allgemeine Leistungen erfasst. Der LV-Abschnitt 00 beinhalten im Wesentlichen folgende Leistungen: 00. UA 00 Baustelleneinrichtung für sämtliche Abschnitte des Leistungsverzeichnisses (mit Bauschild, Bauzaun, Tore, Schutzmaßnahmen) 00. UA 01 Baubüro für den Auftraggeber 00. UA 02 Technische Bearbeitung Gesamtbaumaßnahme Bauzeiten- und Bauablaufplan, Wocheneinsatzplan für Personal- und Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 31 Geräteeinsatz, Stellung eines Abfallbeauftragten für die Bauzeit, Stellung der Bahnberechtigten etc. 00. UA 03 Technische Bearbeitung Ingenieurbau/Straßenbau Technische Bearbeitung bestehend aus Ausführungs- und Bestandsunterlagen für alle herzustellenden Bauwerke (Bau- und Endzustand) einschließlich aller erforderlichen Bauhilfsmaßnahmen, Baubegleitende Vermessung und Bauwerksschlussvermessung einschließlich Dokumentation, Bestandsunterlagen, Koordinierungsarbeiten sowie Technische Bearbeitung des Straßenbaus, Qualitätssicherungsprogramme, Erdungsmaßnahmen Messbolzen Vermessung. 00. UA 04 Beweissicherung Beweissicherung im Rahmen der gesamten Baumaßnahme 00. UA 05 Probenentnahme und Deklaration Die Bestimmungen der „Verordnung über Sicherheit- und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)“ vom 10.06.1998 (BGBl. I Nr. 35 vom 18.06.1998) sind einzuhalten. Die aus §2 und §3 der BaustellV „Planung der Ausführung des Bauvorhabens“ resultierenden Aufgaben werden durch den AG gesondert beauftragt. Dahingehende Zuarbeiten des AN sind nach Aufforderungen zu erbringen. Den Weisungen ist in Abstimmung mit dem AG Folge zu leisten. Diesbezügliche Aufwendungen sind in der Position der Baustelleneinrichtung zu berücksichtigen. Bauzäune und Tore Unter dem LV-Abschnitt 00.00 sind u.a. folgende Leistungen enthalten: • Aufstellen und Unterhalten der Bauzäune und Tore in den verschiedenen Bauzuständen nach Anweisungen des AG (Bauzäune auf S-Bahnsteig (Blindenleitsystem darf nicht beeinträchtigt werden), Bauzäune / Tore zur Absperrung der Zugänglichkeiten der Straßenbahn-Notgehsteige inklusive abschließbare Türen (H=2,0 m) mit Panikschloss • Aufstellen und Unterhalten der Bauzäune und Tore in den verschiedenen Bauzuständen für das Baubüro des AG • Aufstellen von Bauzäunen H=2,0 m an den Baugruben • Aufstellen von Bauzäunen H=2,0 m am Zugang Treppe Kleingartenanlage Für die Zu- und Abfahrten zum Baubüro des AG sind abschließbare Tore aufzustellen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 32 Die Bauzäune und Tore sind durch den AN während der gesamten Bauzeit vorzuhalten und zu unterhalten. Die Absperrungen sind im erforderlichen Umfang zu kontrollieren und bei Bedarf wieder ordnungsgemäß herzustellen. Das Umsetzen der Bauzäune und Tore nach Aufforderung des AG umfasst folgende Leistungen: • Umsetzen der Bauzäune und Tore bedingt durch Ereignisse, die nicht durch den AN zu vertreten sind. Alle Bauzäune und Tore des AN innerhalb eines Baufeldes, für die Bauphasen 1 und 2, sind Disposition des AN. Diese werden nicht gesondert vergütet und sind in die Positionen Baustelleneinrichtung einzurechnen. Nach Beendigung der Baumaßnahme sind die nicht mehr benötigten Bauzäune und Tore von der Baustelle zu entfernen. Baumschutzmaßnahmen Für Bäume im Bereich des Baufeldes sind Baumschutzmaßnahmen vorgesehen. Die einzelnen Bäume sind mit einer Ummantelung zu schützen. Schutzmaßnahmen vorhandene Bauteile Für Maste, Vitrinen, Schilder usw. im Bereich des Baufeldes sind Schutzmaßnahmen vorgesehen. Die einzelnen Anlagen sind mit einer Ummantelung zu schützen. Für die Vitrinen bzw. Schilder ist die Lesbarkeit zu gewährleisten. Baubüro des AG Die Baustelleneinrichtung des Auftraggebers ist spätestens 4 Kalenderwochen nach Baubeginn komplett zu errichten und an den AG zur Benutzung zur übergeben. 1.1.3 Verkehrsführung/ Verkehrssicherung 1.1.3.1 Art und Umfang Der Ersatzneubau des Brückenbauwerks gliedert sich in 4 Bauphasen: • Bauphase 0 – Bauvorbereitende Maßnahmen • Bauphase 1 – Herstellung der westlichen Überbauten • Bauphase 2 – Herstellung der östlichen Überbauten • Bauphase 3 – Ausbau BVG und Verkehrsanbindung Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 33 Für die Hauptbauphasen 1 und 2 ist eine halbseitige Bauweise und damit eine 2+0-Verkehrsführung auf jeweils einer Richtungsfahrbahn der Rhinstraße erforderlich. Überleitungsstellen müssen im Bereich des Knotenpunktes Seddiner Straße sowie nördlich der Brücke hergestellt werden. Rhinstraße / Straßenbahn • Bauzeitliche Verkehrsführung Straßen- und Straßenbahnverkehr • Verkehrssicherung • Bauzeitlichen Schutzsystemen • Baustellenzufahrten • Fußgängerbehelfsbrücke Gleisanlagen der DB AG • Bauzeitliche Verkehrsführung Bahnbetrieb • Aufstellen von Absperrgerät und bauzeitlichen Schutzsystemen • Treppenturm • Transportrampe 1.1.3.2 Rhinstraße / Straßenbahn 1.1.3.2.1 Bauzeitliche Verkehrsführung Bauphase 0 – Bauvorbereitende Maßnahmen Im Vorfeld der Hauptbaumaßnahmen werden bereits Anpassungen der Verkehrswege im Straßen- und Straßenbahnbereich durch die BVG durchgeführt (Eingleisigkeit BVG, Anpassung der Kreuzung Rhinstraße/Seddiner Straße, Bau der nördliche Überfahrt). Bauphase 1 – Herstellung der westlichen Überbauten • Sperrung des westlichen Straßenüberbaus • Umleitung des Straßenverkehrs auf den östlichen Bestandsüberbau • Anpassung und Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die Bauphase 1 • Einbau der Fußgängerbehelfsbrücke • Sperrung des westlichen Rad-und Gehwegs • Umleitung des Rad- und Fußgängerverkehrs auf den östlichen Bestandsüberbau • Inbetriebnahme der Fußgängerbehelfsbrücke Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 34 Bauphase 2 – Herstellung der östlichen Überbauten • Ausbau der Fußgängerbehelfsbrücke • Umbau des Treppenturms (Gerüsttreppe) für Gleis 3 • Wiederherstellung Treppenturm und Anschluss an den neuen westlichen Straßenüberbau • Umsetzen der Baustelleneinrichtung und des Baubüros AG (für den Umsetzvorgang ist zwischen den Bauphasen 1 und 2 eine Zwischenlagerung, z.B. für das Baubüro, erforderlich – Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs!) • Freigabe des westlichen Straßenüberbaus für den Fußgänger- und Fahrradverkehr • Anpassungen der Eingleisigkeit der Straßenbahn an die Bph2 • Sperrung des östlichen Bestandsüberbaus für den Straßen-, und Radfahrerund Fußgängerverkehrs • Umleitung des Straßenverkehrs auf den westlichen neuen Überbau • Anpassung/Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die Bph2 • Rückbau der Baustelleneinrichtung und Baubüro Bauphase 3 – Ausbau BVG und Verkehrsanbindung • Inbetriebnahme der Treppenanlagen (S-Bahnsteig/BVG-Bahnsteige) • Inbetriebnahme der neuen BVG-Haltestellen • Anpassung und Inbetriebnahme der LSA-Anlage für den Endzustand • Aufhebung aller Sperrungen und Umleitung des Straßen-, Rad-und Fußgängerverkehrs 1.1.3.2.2 Verkehrssicherung Anpassung der Beschilderung und Markierung Die provisorische Beschilderung und Markierung ist gemäß den Verkehrszeichenplänen des AN zu errichten, welches auf Grundlage des bauzeitlichen Verkehrsführungskonzeptes des AGs beruht. Sämtliche verkehrssichernde Maßnahmen sind in der Örtlichkeit auf Durchführung zu überprüfen und der Bestand in Übereinstimmung mit den Verkehrszeichenplänen zu bringen. Bei Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung ist zu beachten, dass die Bestandsbeschilderung und -markierung an die geänderte Verkehrsführung anzupassen ist. Das Auskreuzen von Bestandsbeschilderung hat dabei berührungsfrei zu erfolgen, um Schäden an den Schildern zu vermeiden. Vorhandene Wegweiser für gesperrte Fahrtrichtungen sind außer Kraft zu setzen. Vorhandene Festbeschilderung, die der Bau- und Arbeitsstellenbeschilderung widerspricht, ist außer Kraft zu setzen. Fahrbahnmarkierungen sind gemäß Darstel- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 35 lung in gelber Folie aufzubringen und nach Abschluss der Arbeiten rückstandsfrei zu entfernen. Das Umsetzen der Verkehrsleit- und -sicherungselemente hat gemäß Baufortschritt durch den AN zu erfolgen. Das Aufstellen zusätzlicher Halteverbote (Z283) ist durch den AN selbstständig mit dem AG und der Verkehrslenkung Berlin bzw. mit der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde abzustimmen und auszuführen. Die genauen Schilderstandorte sind vor Ort festzulegen. Die Erkennbarkeit der Verkehrszeichen ist zu gewährleisten. Anpassung von Lichtsignalanlagen Folgende Leistungen / Anpassungen sind durch den AN für die provisorischen Lichtsignalanlagen an der nördlichen Überfahrt und an der Kreuzung Seddiner Straße/Rhinstraße vorzunehmen: • Aufbau der Lichtsignalanlagen anhand der Verkehrstechnischen Unterlagen des AG • Abschaltung der vorhandenen dauerhaften Lichtsignalanlage an der Kreuzung Seddiner Straße/Rhinstraße • Anpassung der Lichtsignalanlagen anhand der Verkehrstechnischen Unterlagen des AG für die 2. Bauphase und ggf. für Unterphasen • Abbau der provisorischen Lichtsignalanlagen • Wiederinbetriebnahme der vorhandenen, stationären Lichtsignalanlage an der Kreuzung Seddiner Straße/Rhinstraße Einholen der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung Die straßenverkehrsbehördliche Anordnung der einzelnen Bauphasen ist bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landes Berlin zu beantragen. Folgende Verkehrsführungen sind vorgesehen: • Bauphase 1 (Verlegung des Verkehrs auf östliche Richtungsfahrbahn) • Bauphase 1 (kurzeitige Vollsperrung der unter Verkehr befindlichen östlichen Richtungsfahrbahn bei Kraneinsätzen) • Bauphase 2 (Verlegung des Verkehrs auf westliche Richtungsfahrbahn) • Bauphase 2 1 (kurzeitige Vollsperrung der unter Verkehr befindlichen westlichen Richtungsfahrbahn bei Kraneinsätzen) • Bauphase 3 (Sperrung eines Fahrstreifens, östliche Richtungsfahrbahn) • Bauphase 3 (Sperrung eines Fahrstreifens, westliche Richtungsfahrbahn) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 36 1.1.3.2.3 Bauzeitliche Schutzsysteme Absturzsicherungen Verbauten Auf allen Verbauwänden im Bereich der Widerlager und der Mittelunterstützungen sind in den entsprechenden Bauphasen durch den AN Absturzsicherungen einzubauen. Die Höhe der Absturzsicherung beträgt mind. 1,00m über Oberkante Gelände. Schutzwände für Abbrucharbeiten Zum Schutz der Gleise und Oberleitungen vor herunterfallendem Abbruchmaterial, sind für den Rückbau der vorderen Widerlagerwände sog. Schutzwände zu errichten, welche parallel zu den Gleisen 1 und 8 anzuordnen sind. Diese Schutzwände sind außerhalb der Lichtraumprofile (Fern- und S-Bahn) zu errichten. Alle Stahlbauteile der Schutzwände sind zu erden. Vor dem Errichten der Schutzwände wurden im Zuge der bauvorbereitenden Maßnahmen (Bauphase 0) die gleisparallelen Bestandskabelkanäle auf beiden Widerlagerseiten zurückgebaut (jeweils auf der gesamten Widerlagelänge). Zwischen den gleisparallelen Spundwänden und den Widerlagerwänden ist durch den AN bis auf OK Bodenplatten (Widerlagersporne) auszuheben. Die Konstruktion der Schutzwände ist nach Ausführungsplanung des AN aus mehrteiligen Stahltragstützen herzustellen und in den bestehenden Widerlagewänden sowie Widerlagerspornen zu verankern. Diese Stützen stehen im Abstand von ca. 30cm zur Vorderkante der Bestandswiderlager und auf der Oberkante der 1,10m breiten Widerlagersporne. Zwischen den Traggerüststützen ist eine Ausfachung mit Kanthölzern herzustellen. Diese sind kraftschlüssig zu verkeilen. Im Zuge des Rückbaus der Widerlagerwände, werden die Tragstützen der Schutzwände auf Grund ihrer Mehrteiligkeit abschnittsweise zurückgebaut. Die Holzausfachung sind ebenfalls abschnittsweise zurückzubauen. Für den Abbruch der bestehenden Pendelstützenfundamente sind durch den AN Schutzmaßnahmen in Richtung des Gleises 2 zu planen und herzustellen. Notgehsteige für Straßenbahnverkehr Für einen Fahrbetrieb mit einer Einrichtungs-Straßenbahn ist jeweils am freien Rand des östlichen Bestandsüberbaus bzw. des neuen westlichen BVG-Überbaus ein Notgehsteig zu errichten, so dass im Fall einer Störung, die Fahrgäste die Straßenbahn auf der Brücke verlassen können. Die Notgehsteige müssen in den jeweiligen Bauphasen im Zuge des Aushubs der Bestandsüberbauten montiert und fertiggestellt werden, so dass sie nach Ende der Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 37 WE-Sperrpause der DB AG (Fr. 22:00 – Mo 4:00 Uhr) betriebsbereit sind. Daher ist ein hoher Vorfertigungsgrad (Modulsystem) erforderlich. Vor dem Einschub der Überbauten sind die Notgehsteige vollständig zu demontieren. Da für den Einschub der Überbauten nur eine WE-Sperrpause der DB AG zur Verfügung steht, muss die Demontagezeit des Modulsystems auf dieses Zeitfenster angepasst werden um den Rückbau zu gewährleisten. In der Bauphase 1 sind auf dem Bestandsüberbau Rechteckrohre als Steckhülsen horizontal auf der Oberseite des bestehenden Überbaus anzuschweißen. Die vorgefertigten Elemente des Notgehsteiges werden in diese Hülsen eingesteckt und lagegesichert. In der Bauphase 2 wird der Notgehsteig am Rand des neuen BVG-Überbaus mittels einer Einhängekonstruktion befestigt. Schweißverbindungen sind nicht zulässig (Korrosionsschutz). Bei der Ausführungsplanung dieses Überbaus ist dies durch den AN zu berücksichtigen. Als Absturzsicherungen zu den freien Rändern sind geschlossene Seitenwände (H=1,80 m über Oberkante Gehwegbelag) herzustellen. Diese dienen gleichzeitig als Berührungsschutz für die Oberleitungen der Fernbahn. Daher erfolgt die Ausführung der Seitenwände analog RiZ ING Elt 2. Die Gehsteige sind mit einem geschlossenen Plattenbelag herzustellen, welcher eine rutschhemmende Oberfläche aufweist (Gitterroste nicht geeignet, da die Gehsteige über die Oberleitungen der Fernbahn führen). Der Abstand der Gleisachse zur Innenkante der Seitenwände beträgt 2,10m. Als charakteristische Verkehrslast für die Notgehsteige sind 5,0 kNm² zu berücksichtigen. Die Stahlkonstruktionen der Notgehsteige sind feuerverzinkt auszuführen. Die Notgehsteige sind gemäß den Anforderungen der DB AG und der BVG zu erden. 1.1.3.2.4 Baustellenzufahrten Nördlich und südlich des Brückenbauwerks sind BE-Flächen in den jeweiligen Bauphasen vorgesehen (siehe Anlage: A_1_2_15). Die Zufahrt zu den nördlichen BE-Flächen erfolgt über die provisorische, nördliche Überfahrt, welche hierfür im Vorfeld der Hauptbaumaßnahme eingerichtet wird. Die südlichen BE-Flächen sind über den Knotenpunkt Seddiner Str./Rhinstraße zu erreichen. Nachfolgend wird beschrieben, wie die Erreichbarkeit der BE-Flächen in den einzelnen Bauphase prinzipiell möglich wäre. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 38 Bauphase 1 – BE-Flächen auf westlicher Richtungsfahrbahn Die Baustelle bzw. die nord-westliche BE-Fläche ist über die aus Norden kommende Fahrbahn erreichbar. Aus Süden kommende Baustellenfahrzeuge müssen zum Erreichen der nördlichen BE-Fläche wenden, da ein direktes Abbiegen im Bereich der nördlichen Überfahrt nicht vorgesehen ist. In Abhängigkeit von der Fahrzeuggröße ist das Wenden nicht in unmittelbarer Umgebung möglich. Der AN hat sich daher im Vorfeld über entsprechende Wendemöglichkeiten bzw. Anfahrtsrichtungen auf Grundlage seiner Logistikplanung zu informieren. Für die Bauphase 1 wird die Zufahrt der Kleingartenanlage im Bereich der nördlichen Überfahrt gesperrt. Die Kleingartenanlage ist somit nur über die Verlängerung der Rüdigerstraße bzw. die August-Bebel-Straße zu erreichen (parallel zu den Gleisen der DB AG). Aus Norden kommende Baustellenfahrzeuge können die nördliche BE-Fläche vorwärts befahren und diese rückwärtsfahrend wieder verlassen. Zum Verlassen der Baustelle ist ein gesondertes Baustellenlichtsignal erforderlich, welches mit den temporären Lichtsignalanlagen an den beiden Überfahrten gekoppelt ist. Die Freigabe dieses Signals kann durch die Fahrzeugführer separat, z.B. über einen Taster, angefordert werden. Nach dem Zurücksetzen der Baufahrzeuge können diese in die vorgesehene Überfahrtsspur des nach Süden laufenden Verkehrs einfädeln. Das Einfahren in die süd-westlich gelegene BE-Fläche ist mit kleinen Transportfahrzeugen von Süden kommend möglich. Dabei kann über die Linksabbiegerspur (in Richtung Sackgasse Rhinstraße) in diese BE-Fläche eingefahren werden. Für Fahrzeuge, welche aus der Seddiner Straße kommen ist diese BE-Fläche ebenfalls erreichbar. Bauphase 2 – BE-Flächen auf östlicher Richtungsfahrbahn Das Zufahrtskonzept zum Erreichen der östlichen BE-Flächen entspricht analog dem der Bauphase 1. Ein Umbau der vorhandenen Schutzeinrichtungen, Beschilderungen und Anpassungen an den temporären Lichtsignalanlagen ist gemäß den geprüften und genehmigten verkehrstechnischen Unterlagen des AN erforderlich. Für diese Bauphase 2 wird die Einfahrt zur Kleingartenanlage wieder geöffnet und die gegenüberliegende Zufahrt zum Gewerbegebiet gesperrt. Baustraße Im Bereich der Eingleisigkeit des Straßenbahnverkehrs auf der nördlichen Seite ist in den Bauphasen 1 und 2 eine parallel zu den Straßenbahngleisen verlaufende Baustraße herzustellen. Für jede Bauphase ist eine separate Baustraße erforderlich. Die Baustraße hat jeweils eine Breite von 3,50 m. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 39 Randbedingungen für die Baustraße neben den Straßenbahngleisen: • Schienen und Schwellen einer Richtung der Straßenbahn sind je Bauphase ausgebaut (ca. 20 cm unter SOK) • Schotter des Gleisbettes ist begradigt und verbleibt im Gleisbett • Die Baustraßen sind mit Geotextilen von der Schotterschicht zu trennen • Aufbau der Baustraße mit 35 cm Schottertragschicht und 14 cm Asphalttragschicht • Anrampungen im Bereich der vorhandenen Bordsteine herstellen (Anpassung des Übergangs Straße / Baustraße) • Baustraßen sind vollständig rückzubauen Sonstige Hinweise Es sind die beengten Platzverhältnisse zu beachten. Der AN hat den Maschinenbzw. Geräteeinsatz darauf abzustimmen (z.B. keine Wendemöglichkeiten für große Transportfahrzeuge, Arbeiten im Bereich der Oberleitung der BVG). Zwischen allen Einbauten, dem Baustellenverkehr/Baustraße und der Gleisachse der Straßenbahn ist ein lichter Abstand von mind. 1,90 m einzuhalten. Der AN hat transportable Schutzeinrichtungen zwischen Baustraße und Straßenbahngleis aufzustellen. Zugänge und Zufahrten von Flächen, die unter Verkehr stehen bzw. in privater Nutzung sind, dürfen ohne entsprechende Genehmigung/Erlaubnis nicht gesperrt oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Die Erlaubnis zum Benutzen und Betreten von privaten Wegen und Flächen bzw. deren Anmietung und Entschädigung außerhalb der zur Verfügung gestellten Fläche etc. muss der AN eigenverantwortlich einholen. Die als Baustellenzufahrten benötigten Flächen und Wege hat der AN so herzurichten, dass ihre Benutzung ohne Gefährdung des Verkehrs möglich ist. Benutzte Flächen sind entsprechend dem ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Durch den Baubetrieb verursachte Schäden und Verschmutzungen an den Zufahrtsstraßen und Wegen und deren angrenzenden baulichen Anlagen hat der AN auf eigene Kosten zu beseitigen. 1.1.3.2.5 Fußgängerbehelfsbrücke Um den barrierefreien Fußgängerverkehr während der Baumaßnahme weiter aufrecht zu erhalten, ist eine Fußgängerbehelfsbrücke herzustellen. Somit sind die vorhandenen Wegbeziehungen zwischen dem S-Bahnsteig (Treppenturm, inkl. Aufzug) und der öffentlichen Straße weiterhin gegeben. Diese Behelfsbrücke überführt den Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 40 Fußgängerverkehr vom Parkplatz des Einkaufsmarktes an die südliche Seite des Treppenturms und überspannt somit das S-Bahngleis 1. Der AN hat für diese Baubehelfskonstruktion die Ausführungsunterlagen zu erstellen, die Behelfsbrücke fachgerecht herzustellen und vor Ort einzubauen sowie für die Dauer von 12 Monaten vorzuhalten. Nach Beendigung der Bauphase 1 ist die Behelfsbrücke zu Beginn der Bauphase 2 vom AN zu demontieren und abzutransportieren. Für den Ein- und Ausbau der Fußgängerbehelfsbrücke sind Sperrpausen bei der DB AG angemeldet. Folgende Randbedingungen sind für die Behelfskonstruktion maßgebend: • Spannweite: 25,00 m • Gehwegbreite: 1,80 m (zwischen den Handläufen) • Längsneigung: max. 3 % (in Richtung Parkplatz) • Belag: geschlossener, rutschfester Gehwegbelag • Lastannahmen qk = 5 kN/m² • Geländerhöhe: 1,20 m über OK Belag, Anordnung von Fußleisten Die Konstruktion der Behelfsbrücke ist unter Berücksichtigung des Lichtraumprofils der DB AG zu erstellen. Das Lichtraumprofil GC für durchgehende Hauptgleise gemäß Ril 800.0130, Abschn. 1, Bild 1 bzw. Ril 804.1101, Abschn. 4.1, Bild 4., gilt auch für die S-Bahnstrecken. Dies betrifft die Konstruktionshöhe der Brücke sowie die Anordnung der Stützkonstruktion auf dem S-Bahnsteig. Für die Auflagerung der Brücke im Bereich des Bahnsteiges sind Stützen anzuordnen, welche im Bahnsteigkörper zu gründen sind. Beim Öffnen des Bahnsteigkörpers sind Sicherungsmaßnahmen für die Standsicherheit der vorhandenen Bahnsteigfertigteile vorzusehen. Im Bereich der Stützen ist der S-Bahnsteig (Gleis 1) auf einer Länge von ~11 m abzusperren. Der AN hat diesen Bereich entsprechend zu sichern (Bauzaun). Die erforderliche Anpassungen des Haltebereiches der S-Bahn am Gleis 1 wird in der Bauphase 0 durchgeführt und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Der Haltestellenbereich von Gleis 2 ist nicht betroffen. Im Bereich des Parkplatzes sind die vorhandene Zaunanlage anzupassen, Borde zurückzubauen und ein entsprechender Übergang vom Parkplatz zur Brücke für mobilitätseingeschränkte Personen (rollstuhlgerecht) herzustellen. Die Gründung auf dieser Seite ist gemäß Ausführungsplanung des AN herzustellen. Der obere Zu-/Ausgang des Treppenturms ist baulich anzupassen. Ein seitlicher Zugang zur Treppen- und Aufzugsanlage von der Behelfsbrücke ist herzustellen. Hierfür Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 41 sind am Treppenturm Glasscheiben, inkl. der zugehörigen Fassadenprofile (QR 75x1,8 mm), zu entfernen sowie der vorhandene Zu-/Ausgang vom Treppenturm zur Bestandsbrücke zu schließen. Der Übergang vom oberen Podest des Treppenturms hin zur Behelfsbrücke ist für eine Nutzung mobilitätseingeschränkter Personen (rollstuhlgerecht) anzupassen. Das vorhandene Treppengeländer ist im Bereich des neu herzustellenden Zu-/Ausgangs anzupassen. Des Weiteren ist vor dem Rückbau des westlichen Bestandsüberbau die Übergangskonstruktion vom Treppenturm zur Bestandsbrücke auszubauen. Der Einbau und die Inbetriebnahme der Fußgängerbehelfsbrücke müssen vor dem Rückbau des westlichen Bestandsüberbaus erfolgen. Nach dem Rückbau der Fußgängerbehelfsbrücke hat der AN den ursprünglichen Zustand des Treppenturms wieder herzustellen. 1.1.3.3 Gleisanlagen der DB AG 1.1.3.3.1 Bauzeitliche Verkehrsführung Bauphase 0 – Bauvorbereitende Maßnahmen • Keine Maßnahmen Bauphase 1 – Herstellung der westlichen Überbauten • Rückbau Gleis 3, inkl. Oberleitungsanpassungen • Aufbau der Gerüsttreppe am östlichen Bestandsüberbau • Aufbau Transportrampe Bauphase 2 – Herstellung der östlichen Überbauten • Rückversetzen der Haltestellentafeln am S-Bahngleis 1 • Umsetzen der Gerüsttreppe an den westlichen neuen Überbau • Rückbau Transportrampe • Abbau der Gerüsttreppe • Wiederherstellung Gleis 3, inkl. Oberleitungswiederherstellung Bauphase 3 – Ausbau BVG und Verkehrsanbindung • Keine Maßnahmen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 42 1.1.3.3.2 Aufstellen von Absperrgerät und bauzeitlichen Schutzsystemen Feste Absperrung Im Zuge der Hauptbauphasen 1 und 2 sind feste Absperrungen bei Arbeiten im Gleisbereich der Fern- und S-Bahn erforderlich. Der Einbau einer Festen Absperrungen werden für die Gleise 1, 2, 4, 6 und 8 erforderlich. Die Anordnung und Einsatzdauer der festen Absperrungen an den jeweiligen Gleisen richtet sich dabei nach den auszuführenden Arbeiten. Die einzubauende Länge der festen Absperrung beträgt je Gleis 80m. Randbedingungen für die feste Absperrung (gilt für Fern- und S-Bahn): • OK feste Absperrungen maximal 76 cm über SOK • Abstand feste Absperrung zur Gleisachse = 2,30m • feste Absperrung (FA) vom Typ UBZ II E verwenden (potentialausgleichsfreie FA) • ein mehrfaches An- und Abbauen sowie Umsetzen der festen Absperrungen ist in den Bauphasen 1 und 2 erforderlich, gemäß der Bauablaufplanung des AN 1.1.3.3.3 Treppenturm (Gerüsttreppe) Für einen Zugang zum Arbeitsbereich des zurückgebauten Gleises 3 wird ein für Krantransporte zugelassener Treppenturm am östlichen Bestandsüberbau in der Bauphase 1 errichtet. Der Treppenturm ist außerhalb der Lichtraumprofile der Gleise 2 und 4 zu errichten. Das vorhandene Brückengeländer und der Berührungsschutz über dem Gleis 3 sind im Bereich des oberen Treppenzugangs zu entfernen bzw. teilweise zurückzubauen und durch eine abschließbare und übersteigsichere Tür zu ersetzen. Für die Bauphase 2 ist der Treppenturm von der östlichen Seite des Bestandsüberbaus an die westliche Seiten des neuen westlichen Straßenüberbaus zu versetzen. Der Treppenturm ist dabei wieder außerhalb der Lichtraumprofile der Gleise 2 und 4 zu errichten. Für einen Zugang zum Arbeitsbereich des zurückgebauten Gleises 3 ist das neue Geländer in Teilabschnitten herzustellen. Für den Zugang des Treppenturmes ist das neue Geländerfeld auszusparen und bauzeitlich an den Zugang des Treppenturmes absturz- und übersteigsicher anzupassen. Der Zugang ist mit einer abschließbaren Zugangstür abzusichern, damit sich keine unbefugten Personen Zutritt verschaffen können. Die zur Gleis 4 ausgerichtete Seite des Treppenturms ist als geschlossene Fläche (Berührungsschutz Oberleitung) auszubilden. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 43 Der Treppenturm ist in jeder Phase gemäß den Anforderungen der DB AG und den einschlägigen Regelwerken und Unfallverhütungsvorschriften zu erden. Der Treppenturm ist in Abhängigkeit zum Bauablauf mehrfach anzuheben bzw. umzusetzen, um die Durchfahrt für Baumaschinen im Bereich Gleis 3 zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang werden in der Bauphase 1 nächtliche Vollsperrungen der Rhinstraße auf dem östlichen Bestandsüberbau wegen Kraneinsätzen erforderlich. Die Sperrungen sind auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Der Treppenturm ist für Personenlasten vorzusehen. Die Gründung erfolgt jeweils im Bereich des zurückgebauten Gleises 3. Der Schutz der vorhandenen Schotterschicht ist einzurechnen. Die Kosten für die oben beschriebenen Anpassungen bzw. Hilfskonstruktionen an den Geländern in den jeweiligen Bauphasen sowie das Anheben/Umbauen der Gerüsttreppe sind in die Position Treppenturm einzukalkulieren. 1.1.3.3.4 Transportrampe Gleis 3 Es ist eine Rampe zum Herunterfahren der Baugeräte, welche per Bahn auf dem Gleis 4 herangefahren werden, herzustellen. Diese Rampe ist auf der östlichen Brückenseite, im Bereich des zurückgebauten Gleises 3 herzustellen. Der AN hat diese Rampe herzustellen und für die Bauphase 1 und 2 vorzuhalten. Wird die Rampe nicht mehr benötigt, so hat der AN diese zurückzubauen. Folgende Randbedingungen sind für diese Behelfskonstruktion maßgebend: 1.1.4 • Abstand Außenkante Rampe zur Achse Gleis 4 = 1,70m • keine Auflagerung der Rampe auf technischen bzw. elektrotechnischen Anlagen der DB AG (z. B. Kabelkanäle) • Rampenbreite: mind. 6,00m • Podestlänge: mind. 7,00m • Länge der geneigten Rampe: mind. 6,00m • Rampenneigung: mind. 1:8 • Höhe über SOK (Gleis 4): 0,75m • Tragfähigkeit: gemäß Geräteeinsatz des AN Ersatzneubau 1.1.4.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen Im Folgenden werden die wesentlichen Leistungen beschrieben: • Bodenaushub, Bodeneinbau • Herstellung Widerlager- und Überbauentwässerung, Übergabeschächte Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 44 • Herstellung Verbauten • Herstellung Unterbauten, Überbauten, Kappen und Schleppplatten • Herstellung Arbeits-, Trag-, Schutzgerüstgerüste und Schutzmaßnahmen für den Winterbau • Herstellung Verschubvorrichtungen und Verschubbahnen • Abbrucharbeiten • Herstellung und Einbau Lager, Übergangskonstruktionen, Geländer, Messbolzen • Herstellung Fugen, Abdichtungen und Beläge der Fahrbahnen und Geh-/Radwege auf der Brücke zwischen den Übergangskonstruktionen • Herstellung Borde, Böschungstreppen, Pflaster und Vogeleinflugschutz • Straßenbau 1.1.4.2 Baustoffe Folgende Baustoffe sind vorgesehen: • Fundamente / Kopfbalken C30/37 XC2, XD2, XF2, XA1, WA • Bohrpfähle C30/37 XC2, XD2, XA2, WA • Widerlager, Flügel C30/37 XC4, XD2, XF2, XA1, WA • Wandscheiben C30/37 XC4, XD1, XF2, XA1, WA • Lagersockel C40/50 XC4, XD2, XF2, WA • Kappen C30/37 LP XC4, XD3, XF4, WA • Schleppplatten C30/37 XC4, XD2, XF2, XA1, WA • Vollblockstufen C30/37 XC4, XD1, XF2, WA • Sauberkeitsschicht C12/15 X0, WA • Betonstahl B500B • Baustahl (Überbauten) S355 N/M Aufgrund der Besonderheiten bei der Herstellung massiger Bauteile ist im Rahmen der Ausführungsplanung ein Qualitätssicherungsprogramm (-plan) aufzustellen. Hier werden alle qualitätsrelevanten Maßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten bei der Betonherstellung und Ausführung geregelt und dokumentiert. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 45 1.1.4.3 Statisches System und Konstruktionsmerkmale Brücke Die Brücke besteht aus 4 Überbauten. Die zwei außenliegenden Überbauten sind für die Überführung der jeweiligen Richtungsfahrbahnen der Rhinstraße und der zugehörigen Rad- und Gehwege herzustellen. Die innen liegenden Überbauten überführen die Straßenbahngleise und die Straßenbahn-Bahnsteige. Die Straßenüberbauten sind aus 9 Längsträgern mit veränderlichen Höhen herzustellen. Die minimale Konstruktionshöhe beträgt 0,70 m. Die Konstruktionsunterkanten (KUK) verlaufen im Querschnitt horizontal. Die orthotrope Fahrbahnplatte ist entsprechend der Querneigung der Fahrbahn bzw. des Gehweges bis zu 3,5% und in unterschiedliche Richtungen geneigt. Die beiden Straßenbahnüberbauten sind aus jeweils 5 durchlaufenden Längsträgern herzustellen. Zusätzlich sind über den Mittelstützungen je Überbau zusätzliche Längsträger zwischen den unter den Gleisen befindlichen Längsträgern anzuordnen. Diese zusätzlichen Träger sind über 4 Querträgerfelder anzuordnen, 2 Felder vor und 2 Felder hinter dem Mittelauflager. Die Längsträger im Bereich des Bahnsteiges haben eine minimale Höhe von ca. 1,15 m. Die Träger unterhalb der Gleise sind ca. 0,70 m hoch. Die KUK liegen in der gleichen Höhe wie die der Straßenüberbauten. Auf den Bahnsteigen beträgt die Regelquerneigung 2,5%. Die Querträgerabstände betragen bei allen Überbauten ca. 2,30 m. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 41,65 m. Die zweifeldrigen Überbauten aus Stahl sind mit Stützweiten 22,575 m und 20,675 m herzustellen. Bei der Bemessung der Konstruktionen ist in der Ausführungsplanung das Herstellungsverfahren, die Bauzustände und die Baubehelfe festzulegen und entsprechend zu berücksichtigen. Um die Eingriffe in die bestehende Straße möglichst gering zu halten, wurde auf maßgebliche Achs- und Gradientenanpassungen verzichtet. An den Flügelenden sind Gesimssporne herzustellen. Zwischen den Mittelunterstützungen sind Stützwände zur Abfangung des Geländesprunges zwischen Gleis 2 und Gleis 3 herzustellen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 46 Bei der Bemessung der Brücke sind neben den Standardlastmodellen auch das Sonderfahrzeug 2400/200 gemäß DIN EN 1991-2 zu verwenden. • • • • • • • Sonderfahrzeug 2400/200 gemäß DIN EN 1991-2:2010-12, Anhang A, Tab. A.1 Die Befahrung erfolgt in Alleinfahrt und Schrittgeschwindigkeit (≤ 5 km/h) ohne Brems- und Anfahrvorgänge Ergänzende Regelungen nach Tab. A.2 und Bild A.1 sind zu beachten Das Sonderfahrzeug ist gemäß A.2 (2) als vorübergehende Bemessungssituation zu betrachten Teilsicherheitsbeiwert für das Sonderfahrzeug: γQ = 1,50 ! Anordnung des Fahrzeuges zwischen den Schrammborden in ungünstigster Stellung (A.3 (2)) Es ist keine dynamische Vergrößerung zu berücksichtigen (A.3 (4)) Für die Straßenbahn-Überbauten sind die Lastannahmen gemäß der Richtlinie zur Bemessung und Nachrechnung von Straßenbahnbrücken der Berliner Verkehrsbetriebe zugrunde zu legen. Als Ermüdungslastmodell ist das realistische Lastmodell dieser Richtlinie unter Ansatz des vollen Schwingbeiwertes zu verwenden. Die damit ermittelten Spannungen sind in Anlehnung an die DIN EN 1993 mit Schadensäquivalenzfaktoren zu beaufschlagen, die sich an den Faktoren für Straßenbrücken orientieren. Vor allem trifft dies auf den oberen Grenzwert für die Dauerfestigkeit (λmax) zu. Der Ermüdungsnachweis ist mit diesen Werten entsprechend dem Nachweisverfahren der Norm zu führen. Im Zuge der Ausführungsplanung bedürfen diese Annahmen einer Bestätigung durch den AG in Abstimmung mit dem verantwortlichen Prüfingenieur. Zur Vermeidung abhebender Kräfte in den Endauflagern ist durch planmäßige Überhöhungen der Längsträger eine beabsichtigte Stützensenkung in Achse 20 zu erzeugen. Des Weiteren sind die Lasten aus Eigengewicht, der auf den BVG-Überbauten geplanten Festen Fahrbahnen, dauerhaft für die Überbauten anzusetzen. Ein Austausch der Festen Fahrbahnen ist gesondert zu betrachten. Bauwerksdaten • Einzelstützweiten 22,575 m / 20,675 m • Gesamtlänge zw. Endauflagern 43,250 m • lichte Weite zwischen Widerlagern 41,650 m • kleinste lichte Höhe F-Bahn: 5,83 m / S-Bahn: 4,96 m • Kreuzungswinkel / BWs-Schiefe 98,715 gon • Breite zwischen den Geländern 37,00 m • Gradiente: Längsneigung 0,800% • Brückenfläche: 1.600m² Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 47 1.1.4.4 Baugruben Die Baugruben sind mittels ausgesteifter bzw. rückverankerten Spundwandverbauten herzustellen. Die Verbauten sind einzupressen. Wegen des anstehenden Baugrundes sind vorab Auflockerungsbohrungen bis zur UK der jeweiligen Spundwand erforderlich. Treten Hindernissen im Baugrund auf (z.B. große Steine), so sind Austauschbohrungen zur Durchdringung dieser Hindernisse erforderlich. In Ergänzung zum Baugrundgutachten darf die Mantelreibung im Bereich der Auflockerungsbohrungen für den Lastabtrag nicht berücksichtigt werden. Für den Spitzendruckwiderstand können die Kennwerte der Schicht (4) angesetzt werden, auch wenn die Entfernung von UK Spundwand zur angrenzenden Schicht (5) <1,50 m beträgt. Die Spundwände in den Gleisbereichen der DB AG und BVG sind zu erden. Längsverbauten Hinter den bestehenden Widerlagern sind in der Bauphase 1 rückverankerte Längsverbauten herzustellen. Die Längsverbauten sind an die Rückwände der Bestandswiderlager anzuschließen. Im Bereich der bestehenden Widerlager sind Austauschbohrungen zur Durchdringung der bestehenden Fundamente erforderlich. Weiterhin sind im Bereich der bestehenden Kabelschächte vorab die Abdeckungen teilweise zurückzubauen, dass ein Verfüllen und Verdichten mit Erdstoff hergestellt werden kann. Danach sind Austauschbohrungen zur Durchdringung der Kabelschächte durchzuführen. Die Verbauten sind mit Verpressankern einlagig zu sichern. Es sind keine Gurtungen vorgesehen. Unter Bezug auf die EAB (EB 86) wird der Ausfall eines Ankers durch Ersatzmaßnahmen berücksichtigt. Es sind folgende Bedingungen zu erfüllen: • jeder Anker ist bei der Abnahmeprüfung mit 1,5facher statt 1,25facher charakteristischer Ankerlast zu prüfen, • Als Zugglieder sind Litzenanker mit mindestens 4 Litzen einzubauen, • Die tragenden Teile der Ankerköpfe sind hinter der Vorderkante der Verbauwand zu versenken. Die Anker sind nach der Bauphase 1 zu lösen. In der zweiten Bauphase sind die Verbauten mittels Ankerstäben, die durch die bereits hergestellten Widerlagerflügel bzw. die Verbauten senkrecht zur Gleisachse geführt werden, umzuankern. Die Verankerungen sind am Ende der Baumaßnahme zu lösen und auszubauen. Die Verbauten im Bereich der neuen Widerlagerfundamente bzw. der Hilfsflügel sind bis OK Baugrube zu entfernen. Der verbleibende Verbau ist an die Hilfsflügel anzuschließen. Zudem ist auf den Hilfsflügeln eine Schotterhalterung für das befahrene Straßenbahngleis der Bauphase 2 herzustellen. Diese Schotterhalterung ist zwischen den Längsverbauten und der Hinterkante der neuen Wider- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 48 lager anzuordnen. Die Oberkante der Schotterhalterung entspricht der Oberkante der Längsverbauten. Die Längsverbauten sind bis 1,0 m unter SOK der BVG-Gleise zurückzubauen. Verbauten parallel zum Gleis Die Verbauten parallel zum Gleis werden mit Aussteifungen und Gurtungen untereinander ausgesteift. Die Verbauten sind möglichst verformungsarm auszubilden. In den Eckbereichen der Baugruben sind diagonale Steifenlagen erforderlich. Zur Abtragung der horizontalen Beanspruchungen sind die Spundwandschlösser im Kopfbereich zu verschweißen. Nach dem Rückbau der Bestandswiderlager und Wiederherstellung der neuen Fundamente der Widerlager können die Aussteifungen nach dem Verfüllen rückgebaut werden. Im Bereich der Mittelunterstützungen ist in der zugehörigen WE-Sperrpause vor dem Einbringen der Verbauten parallel zum Gleis 2 die Stromschiene der S-Bahn zurückzubauen. Nach dem Einbau der Spundwände ist die Stromschiene wieder zu montieren und auszulehren. Diese Arbeiten sind im Auftrage des AN durch eine bei der DB AG zugelassen Firma durchzuführen. Der zeitliche Rückbau der Stromschiene ist im 1. und 2. Bauabschnitt erforderlich. Ein eventueller Ersatz der Stromschienenabdeckung durch Beschädigung beim Rückbau ist in die Leistungsposition aufnehmen. Verbauten senkrecht zum Gleis Die Verbauten senkrecht zum Gleis werden mit Aussteifungen und Gurtungen untereinander ausgesteift. Die Verbauten sind möglichst verformungsarm auszubilden. In den Eckbereichen der Baugruben sind teilweise diagonale Steifenlagen erforderlich. Zur Abtragung der horizontalen Beanspruchungen sind die Spundwandschlösser im Kopfbereich zu verschweißen. Im Bereich der Tiefenentwässerung sind die Spundbohlen kürzer einzubringen. Nach dem Rückbau der Bestandswiderlager und Wiederherstellung der neuen Fundamente der Widerlager können die Aussteifungen nach dem Verfüllen rückgebaut werden. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 49 Verbauten am Flügelende Die Verbauten am Flügelende sind mit Verpressankern einlagig zu sichern. Es sind keine Gurtungen vorgesehen. Unter Bezug auf die EAB (EB 86) wird der Ausfall eines Ankers durch Ersatzmaßnahmen berücksichtigt. Es sind folgende Bedingungen zu erfüllen: • jeder Anker ist bei der Abnahmeprüfung mit 1,5facher statt 1,25facher charakteristischer Ankerlast zu prüfen. • Als Zugglieder sind Litzenanker mit mindestens 4 Litzen einzubauen. • Die tragenden Teile der Ankerköpfe sind hinter der Vorderkante der Verbauwand zu versenken. Die Bestandsbebauung, vorhandener Bestandstrog, die Trinkwasserleitung und die Oberleitungsmaste sind bei der Festlegung der Verankerungen besonders zu beachten. Im Bereich des Bestandstroges sind Durchkernungen der Wände und Sohlen vorzusehen. 1.1.4.5 Erdarbeiten Für alle ausgebauten Erdstoffe ist vor Abtransport die Erstellung einer Deklarationsanalytik einschließlich Einstufung als Doppelbeprobung je 500m³ Aushubvolumen erforderlich (Herstellung von je 2 gesondert herzustellenden Mischproben bestehend aus je 8-10 Einzelproben). Diese Proben sind gemäß den Festlegungen SenStadtUm “Untersuchungsumfang für Abfallentsorgung für Boden, Bauschutt und dgl.“ zu untersuchen. Die Abfuhr darf erst nach expliziter Freigabe durch den AG erfolgen. Die Entsorgung aller Materialien, die in die LAGA-Belastungsklassen bis einschließlich Z2 eingestuft werden, ist Leistungsteil des AN. Die Voruntersuchungen zur Belastung der auszubauenden Stoffe ergaben keinen Verdacht auf Materialen mit einer LAGA-Einstufung >Z2. Sollten Stoffe mit der LAGAEinstufung >Z2 angetroffen werden, so ist für die Entsorgung der Materialien als gefährlicher Abfall der AG zuständig. Er benennt dem AN, die für die verschiedenen Abfälle zugelassenen Entsorgungsanlagen als Abfuhrziel. In diesem Fall ist lediglich das Laden und der Abtransport zu diesen Anlagen Leistungsteil des AN. Für die Erdarbeiten im Bereich der Widerlager ist eine vorlaufende Rasterfeldbeprobung für repräsentative Haufwerke im eingebauten Zustand durchzuführen. Es sind 4 Rasterfelder mit jeweils 4 Haufwerken im eingebauten Zustand zu bilden. Es sind jeweils 10 Bohrungen (Durchmesser 20-30 cm) je Rasterfeld herzustellen. Aus jeder Bohrung sind jeweils 4 Einzelproben aus verschiedenen Tiefenlagen für die Haufwerke im eingebauten Zustand zu gewinnen. Mit den so gewonnenen Einzelproben sind Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 50 je Haufwerk im eingebauten Zustand jeweils 2 Mischproben aus jeweils 8-10 Einzelproben zu erstellen und zu deklarieren. Die Einteilung der Haufwerke im eingebauten Zustand (max. 500 m³), Einteilung der Bohrungen je Rasterfeld, die Lage der Bohrungen, die Tiefenlagen der Probenentnahmen, usw. sind vorab durch den AN zu planen und zu dokumentieren und dem AG zur Genehmigung vorzulegen. Die Ergebnisse der Analytik sind in die Planung zu integrieren. Der Aushub der Baugruben erfolgt dann gemäß dieser Planung; der Erdstoff ist direkt abzutransportieren. Der Erdstoff der Mittelunterstützung ist mittels Containern (Anzahl nach Disposition des AN), die mit Kraneinsatz in den Bereich des Gleises 3 innerhalb von Betriebsruhen oder Sperrpausen ein- und wieder ausgehoben werden, innerhalb der Baustelle auf Haufwerke zwischenzulagern, zu deklarieren und fachgerecht zu entsorgen. Die Größe der Haufwerke beträgt hier maximal 250 m³. Nach Erreichen der Baugrubensohle und Erneuerung der Tiefenentwässerungen bei den Widerlagern und Mittelunterstützungen sind umgehend die Sauberkeitsschichten einzubauen. Die Böschungsflächen der Baugruben sind mit Folien zum Schutz der Oberflächen abzudecken. Für die Entwässerung des aus den Böschungsflächen austretenden Schichtenwassers sind Maßnahmen zum Sammeln und Abpumpen vorzuhalten. Die Leistungen sind in die Position Baugrube herstellen einzurechnen. 1.1.4.6 Wasserhaltung Die Baugruben für den Abbruch und den Ersatzneubau der Brücke greifen nicht in das Grundwasser ein. Beim Abbruch und Wiederherstellung der Tiefenentwässerungen unterhalb der Widerlager und Mittelunterstützung sind bauzeitliche Pumpenanlagen vorzuhalten und zu betreiben, um die Entwässerung zwischen den Schächten aufrechtzuerhalten. 1.1.4.7 Unterbauten Widerlager, Flügel Die abschnittsweise Herstellung der Widerlager in den Bauphase 1 und 2 erfolgt in geböschten und teilweise verbauten Baugruben. Zur Gewährleistung des halbseitigen Straßenverkehrs auf der Rhinstraße und für die Herstellung der Baugruben und Widerlager sind beidseitig der Brücke rückverankerte Längsverbauten herzustellen. In den Baugruben der Widerlager befinden sich Leitungen von Entwässerungsanlagen der DB Netz AG. Außerhalb der Baugruben befinden sich die zugehörigen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 51 Schächte. Die Verbauten sind durch den AN so einzubringen, dass die vorhandenen Entwässerungsleitungen der DB Netz AG nicht beschädigt werden. Ergeben die durch den AN ausgeführten Suchschachtungen eine Höhenlage dieser Leitungen, die sich über bzw. direkt in der jeweiligen Gründungssohle der neuen Widerlager befindet, so sind die vorhandenen Leitungen durch den AN zurückzubauen und im Zuge des Neubaus zu erneuern, inkl. Herstellung der Anschlüsse an die bestehenden Schächte. Die Widerlager sind als kastenförmige Widerlager herzustellen und flach zu gründen. Es sind gemeinsame Widerlager für die 4 Überbauten herzustellen. Die Widerlager sind in zwei Abschnitten herzustellen. Die Fundamentplatten haben eine Stärke von 1,30 m bis 1,40 m (variiert infolge Gefälleausbildung an den Oberseiten) und werden auf einer 10 cm starken Sauberkeitsschicht hergestellt. Die Widerlagerwände sind 1,60 m dick. Die Flügel bestehen aus 1,20 m dicken Wänden und angesetzten Kragflügeln entsprechend RiZ Flü 1, Bild 2. Die Wände haben eine Höhe von bis zu 8,00 m. Die Flügel werden biegesteif an die Widerlagerwände angeschlossen. Die Flügelwände sind parallel zur überführten Straße angeordnet. Die aufgesetzten Kappen stehen seitlich 35cm über die Flügelwände heraus und haben eine Gesamtbreite von 1,55m. An den Flügelenden sind die Gesimse als Endsporne auszubilden, so dass Verfüllungen, Verdichtungen und Pflasterungen problemlos möglich sind. Zur Beschränkung der Rissweiten sind in den Widerlagerwänden pro Widerlager vier Scheinfugen gemäß RiZ Fug 2, Bild 1 anzuordnen. Des Weiteren sind im Übergangsbereich der Straßen- zu den Straßenbahnüberbauten Raumfugen gemäß RiZ Fug, Bild 1 auszubilden. Zur Erleichterung der Bauwerksbegutachtung ohne Störung des Zugverkehrs der untenliegenden Bahnstrecken sind an beiden Widerlagern Wartungsgänge nach RiZ Was 6, Bild 1 anzuordnen. Diese sind über einen parallel zur Brückenachse verlaufenden Verbindungsgang verbunden. Die Zugänglichkeit ist über die westlichen Böschungstreppen zu gewährleisten. Die Entwässerung der Auflagerbänke erfolgt über eine 5%-ige Neigung der Betonoberfläche in Richtung der jeweiligen Wartungsgänge. In den Wartungsgängen der Widerlager wird das anfallende Niederschlagswasser über Quer- und Längsneigungen abgeführt. Das Quergefälle hat dabei eine Neigung von 5% und das Gefälle in Längsrichtung beträgt 2%. Das anfallende Wasser ist seitlich aus den Flügelwänden zu führen. Die Entwässerungs-Hochpunkte befinden sich jeweils im Bereich der Widerlager-Raumfugen. In Widerlagermitte ist jeweils ein Tiefpunkt vorzusehen. Hier sind analog RiZ Was 6, Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 52 Bild 1 Durchführungen aus der Vorderseite der jeweiligen Widerlagerwand herzustellen. Die Durchführungen in den Widerlager- und Flügelwänden sind aus nichtrostenden Stahlrohren DN100 herzustellen. An den Rückseiten der Widerlager sind für den Bauablauf erforderliche 1,20 m breite Hilfsflügel herzustellen. Die Fundamente (XD2, XF2, XC2, XA1), Widerlagerwände und Flügel (XD1, XF2, XC4, XA1) sind in Stahlbeton der Güte C30/37 herzustellen. Es ist Betonstahl der Sorte B500B einzubauen. Neben den Lagersockeln sind auf den Auflagerbänken gemäß RiZ Lag 6 Flächen für das Aufstellen von hydraulischen Pressen zum Anheben der Überbauten während eines Lagerwechsels herzustellen. Die Widerlager sind so anzuordnen, dass sie den Mindestabstand von 3,30 m zur Gleisachse sicherstellen. An der Rückseite des südlichen Widerlagers sind zwei Konsolen für die Befestigung/Einspannung der Dachstützen der Straßenbahnsteige herzustellen (je Bauphase eine Konsole). An den Widerlagern sind Erdungsfestpunkte an Auflagerbänken, Widerlagerwänden und Fundamenten einzubauen. Die Erdungsfestpunkte sind mit durchgehenden verschweißten Bewehrungsstäben (Durchmesser 16 mm) im Inneren der Widerlager stromfest zu verbinden. In den Fundamenten der Widerlager und der Mittelunterstützungen sind umlaufend Banderder (40x4 mm) einzubauen. Der AN hat hierzu ein Gesamterdungskonzept unter Berücksichtigung aller beteiligten „Fachplaner Erdung“ im Zuge der Ausführungsplanung zu erstellen. Mittelunterstützungen Auf die Besonderheiten der beengten Platzverhältnisse insbesondere der bahntechnischen Anlagen im Gleisbereich, des aufwendigen Geräteeinsatzes, des Materialtransportes und des geringen Arbeitsraumes wird explizit hingewiesen. Die bestehende Konstruktion mit einer Mittelunterstützung aus Pendelstützen entspricht nicht mehr den Anforderungen/Vorgaben der aktuell gültigen Normung (DIN EN 1991-1-7 bzw. DIN EN 1991-1-7/NA). Der Neubau der 4 Wandscheiben ist innerhalb zweier querverlaufender Verbauwände herzustellen. Die Verbauwände sind entlang der bestehenden Flachgründung einzubringen. Die Mittelunterstützungen sind aufgrund der entstehenden horizontalen Lasten aus Anprall auf einer Tiefgründung abzusetzen. Je Wandscheibe sind 4 Großbohrpfähle mit einem Durchmesser von 1,20 m herzustellen (Σ = 16 Pfähle). Die Länge der einzelnen Bohrpfähle ist abhängig vom Ergebnis der statischen Berechnung, im Zuge Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 53 der Technischen Bearbeitung unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit durch den AN zu ermitteln. Die in den Plänen dargestellte Länge von 15,00 m stellt lediglich eine Vordimensionierung dar. Die Pfahlköpfe sind herzurichten. Die Pfahlkopfbalken sind auf einer 10 cm dicken Sauberkeitsschicht herzustellen. Die Bewehrung der Bohrpfähle ist bis in die Wandscheiben zu führen und zu verankern. Die 4 Wandscheiben sind jeweils 1,20 m breit und 6,00 m lang. Sie sind mit Fertigteilen (Wandstärke 12 cm), welche als verlorene Schalung und als Zerschellschicht dienen, herzustellen. Mit diesen gewählten Abmessungen und der vorhandenen Zerschellschicht werden die Forderungen gemäß Normung, Richtlinien der DB AG sowie den sicherheitstechnischen Vorschriften erfüllt. Die Fertigteile sind so auszubilden, dass ein seitliches Ausweichen, auch bei der Betonage, ausgeschlossen ist. Es dürfen keine Hilfskonstruktionen zum Abstützen oder Aussteifen der Fertigteile in das Lichtraumprofil der S-Bahn ragen. Abstützungen in Richtung des Gleis 3 sind möglich. Zur Aufnahme der Lager sind die Wandscheiben im Kopfbereich aufzuweiten. Die Gesamthöhe der einzelnen Wandscheiben beträgt ca. 6,40 m. Neben den Lagersockeln sind Flächen für das Aufstellen von hydraulischen Pressen zum Anheben der Überbauten während eines Lagerwechsels, analog RiZ Lag 6, herzustellen. Zur Sicherung des Geländesprungs zwischen den Gleise 2 und 3 sind zwischen den Wandscheiben Stützwände herzustellen. Diese sind beidseitig an die bestehenden Stützwände heranzuführen. Auf den Stützmauern sind, analog dem Bestand, Geländer zu errichten. Die Bohrpfähle (XC2, XD2, XA2), die Pfahlkopfbalken (XD2, XF2, XC2, XA1) sowie die Wandscheiben (XD1, XF2, XC4, XA1) sind in Stahlbeton der Güte C30/37 herzustellen. Es ist Betonstahl der Sorte B500B einzubauen. Die Pfähle sind im Grundwasser herzustellen. Beim Bohren ist sicherzustellen, dass ein ständiger Wasserüberdruck im Bohrloch gewährleistet ist. Das Bohrgut ist in Containern nach Disposition des AN zwischenzulagern und in nächtlichen Betriebsruhen bzw. Sperrpausen zu den Haufwerksplätzen des AN zu befördern, zu beproben und nach der Deklaration fachgerecht zu entsorgen. Das anfallende Wasser beim Betonieren der Bohrpfähle ist zu sammeln, in wasserdichten Containern nach Disposition des AN zwischenzulagern und in nächtlichen Betriebsruhen bzw. Sperrpausen aus dem Mittelstützenbereich innerhalb der Baustelle zu transportieren, zu beproben und nach der Deklaration fachgerecht zu entsorgen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 54 Folgende Wasseraufbereitungsanlagen sind unabhängig von vorhandenen Überschreitungen des Grundwassers bezogen auf die zulässigen Parameter aufzustellen: • Neutralisationsanlage aufgrund der Erhöhung der ph-Werte des Förderwassers durch die Betonarbeiten • Enteisenungsanlage kombiniert mit einer Belüftungsanlage Sichtflächen Unterbauten Die großen Widerlager- und Flügelansichtsflächen sind als Sichtbeton herzustellen (Sichtbetonklasse 2 nach Merkblatt „Sichtbeton“ des DBV). Die unteren, ca. 1,50 m hohen Streifen sind mit einer glatten, saugenden Schalung herzustellen. Die oberen Bereiche werden mit einer senkrechten, gehobelten Bretterschalung hergestellt. Die Brettschalung wird vertikal mit versetzten Stößen angeordnet. Die unterschiedlich gestalteten Flächen sind durch in die Schalung eingelegte, 5 cm breite Trapezleisten optisch zu trennen. Die Gesimse der Widerlager werden ebenfalls mit einer glatten, saugenden Schalung hergestellt. Die Ansichtsflächen der Wandscheiben sind ebenfalls als Sichtbeton herzustellen. Es gelten dieselben Anforderungen, wie bei den Widerlager- und Flügelansichtsflächen. Die Herstellung der Wandscheiben erfolgt mit Fertigteilkästen als verlorene Schalung. Diese Fertigteile sind mit einer glatten, saugenden Schalung herzustellen. Infolge der Fertigteilbauweise (Nut und Feder Konstruktion), ergeben sich zwangsweise horizontale Fuge zwischen den einzelnen Elementen, welche eine Einzelbauteilhöhe von ca. 90 cm haben. Diese Fugen sind, analog der Flächentrennung bei den Widerlagern bzw. Flügelwänden, durch eine werkseitige Profilierung der Fertigteilkanten (Nut und Feder) zu betonen. Die Kopfaufweitungen der Wandscheiben werden ebenfalls mit einer glatten, saugenden Schalung hergestellt. Die Mittelstützungen sind in das Gesamterdungskonzept zu integrieren. Die innere Erdung der Mittelstützungen (Bewehrungskorb mit Fertigteilen) ist über Erdungsfestpunkte und Erdungsverbindern herzustellen. Die Fertigteile sind mit Erdungsfestpunkten auszustatten. An den Wandscheibenköpfen und den Fundamenten sind Erdungsfestpunkte vorzusehen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 55 1.1.4.8 Überbauten Die Brücke besteht aus 4 Überbauten. Die zwei außenliegenden Überbauten sind für die Überführung der jeweiligen Richtungsfahrbahnen der Rhinstraße und der zugehörigen Rad- und Gehwege vorgesehen. Die innen liegenden Überbauten überführen die Straßenbahngleise und die Straßenbahn-Bahnsteige. Die Straßenüberbauten bestehen aus 9 Längsträgern mit veränderlichen Höhen. Die Konstruktionshöhe beträgt minimal 0,70 m. Die Konstruktionsunterkante (KUK) verläuft im Querschnitt horizontal. Die orthotrope Fahrbahnplatte ist entsprechend der Querneigung der Fahrbahn bzw. des Gehweges bis zu 3,5% und in unterschiedliche Richtungen geneigt. Die beiden Straßenbahnüberbauten bestehen aus jeweils 5 durchlaufenden Längsträgern. Zusätzlich wird über den Mittelstützungen je Überbau ein zusätzlicher Längsträger zwischen den unter den Gleisen befindlichen Längsträgern angeordnet. Diese zusätzlichen Träger werden über 4 Querträgerfelder angeordnet, 2 Felder vor und 2 Felder hinter dem Mittelauflager. Die Längsträger im Bereich des Bahnsteiges haben eine minimale Höhe von ca. 1,15m während die Träger unterhalb der Gleise nur ca. 0,70 m hoch sind. Die KUK liegt in der gleichen Ebene wie die der Straßenüberbauten. Auf den Bahnsteigen beträgt die Regelquerneigung 2,5%. Die Querträger haben bei allen Überbauten einen Abstand von ca. 2,30m. Um die Querträger zu verschatten und die Längsrichtung des Überbaus zu betonen, erhalten die Überbauten ca. 45cm hohe, im unteren Bereich abgewinkelte Gesimsbleche. In den Querträgern sind Aussparungen für Leitungen erforderlich. Diese sind mit Randeinfassungen zu versehen. Die lichte Weite zwischen den Widerlagern beträgt 41,65 m. Die zweifeldrigen Überbauten aus Stahl haben die Stützweiten 22,575 m und 20,675 m. Das Verhältnis von Stützweite zur Konstruktionshöhe l/h beträgt maximal 33. Die Gesamtbreite der Straßenüberbauten beträgt 11,25 m. Die Breite der Straßenbahnüberbauten beträgt jeweils 7,44 m. Die Gesamtbreite der Brücke zwischen den außenliegenden Geländern beträgt 37,00 m. Die einzelnen Überbauten sind durch 4 cm breite Fugen getrennt. Diese 3 Längsfugen werden auf der gesamten Brückenlänge durch dauerhafte Fugenkonstruktionen geschlossen. Somit wird z.B. im Bereich der Fernbahn ein mögliches Berühren der Oberleitung verhindert. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 56 Für den Überbau ist ein Stahl der Stahlgüte S355 N/M zu verwenden. Dieser Stahl ist nach DIN EN 1993 für Blechdicken bis 80mm im Straßenbrückenbau auch ohne Aufschweißbiegeversuch verwendbar. Die Überbauten sind im Farbton DB 702 zu beschichten. Die Gesimsbleche sollen sich farblich von den Überbauten abheben. Daher sind diese im Farbton DB 701 zu beschichten. Im Bereich der Fußgängerfurt sind Bordabsenkungen zu berücksichtigen. Nach Fertigstellung der Überbauten sind Schwingungsmessungen an den 4 Überbauten durchzuführen und mit den Ergebnissen der Ausführungsplanung abzugleichen. Die Überbauten sind in das Gesamterdungskonzept zu integrieren. An Hoch- und Tiefpunkten quer zur Fahrbahn sind im Straßenbrückenbereich vor den Übergangskonstruktionen Tropftüllen einzubauen. Im BVG-Bereich sind nur an den Tiefpunkten Tropftüllen vorzusehen. 1.1.4.9 Lager Die Anordnung und Konstruktion der Lager hat so zu erfolgen, dass ein Auswechseln jederzeit möglich ist. Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 3. Für das spätere Auswechseln querfester und allseits verschieblicher Lager ist je Lagerachse ein planmäßig in Querrichtung oder allseits verschiebliches Lager temporär feststellbar auszubilden. Diese Leistung ist in die Einheitspreise der Lager einzurechnen. Die für eine Auswechselung erforderlichen unteren und oberen Lagerplatten werden gesondert vergütet. Die planmäßigen Pressenansatzpunkte sind dauerhaft zu markieren und die Betonoberfläche im Bereich der Pressenansatzpunkte oder Aufstellflächen für Hilfskonstruktionen horizontal und entsprechend tragfähig auszubilden. Das Unterstopfen, Vergießen oder Verpressen der Lager ist in die Einheitspreise der Lager einzurechnen. An allen Lagern sind Lagerstellungsanzeiger gemäß RIZ-ING Lag 1 anzuordnen. Die Notwendigkeit oberer und unterer Ankerplatten ergibt sich aus statischen und konstruktiven Erfordernissen. Ankerplatten werden gesondert vergütet. Die vom Auftragnehmer zu erstellende Arbeitsanweisung zum Lagerwechsel ist in das Bauwerksbuch zu integrieren. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 57 Die Lagerung der zwei Straßenüberbauten erfolgt auf je zwei Lagern pro Achse und Überbau. Der Festpunkt ist bei beiden Überbauten in der Achse 30. Hier sind in den Lagerreihen 2 und 7 längs- und querfeste Kalottenlager einzubauen. In Achse 10 sind in den Lagerreihen 2 und 7 querfeste Kalottenlager einzubauen. Alle anderen Lager sind allseitig bewegliche Kalottenlager herzustellen. Die Lagerung der zwei Straßenbahnüberbauten erfolgt ebenfalls auf je zwei Lagern pro Achse und Überbau. Der Festpunkt befindet sich in der Achse 30. Hier ist in den Lagerreihen 4 und 5 ein längs- und querfestes Kalottenlager einzubauen. In Achse 10 sind die querfesten Kalottenlager in den Lagerreihen 4 und 5 einzubauen. Alle anderen Lager sind allseitig bewegliche Kalottenlager herzustellen. Neben den Lagersockeln sind auf den Auflagerbänken gemäß RiZ Lag 6 Flächen für das Aufstellen von hydraulischen Pressen zum Anheben der Überbauten während eines Lagerwechsels vorzusehen. 1.1.4.10 Übergangskonstruktionen Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 1. Zur Anwendung kommen Übergangskonstruktionen gemäß RIZ-ING Übe 1. Abweichend von der RIZ-ING Übe 1 sind die Übergangskonstruktionen der Oberflächen der Borde, Gehwege und Gesimskappen folgend und an den Gesimskappenaußenseiten bis zu deren Unterseite herunterzuführen. In den Achsen 10 und 30 sind Übergangskonstruktionen mit einem Dichtprofil und einem Gesamtdehnweg von 80 mm nach RiZ Übe 1 einzubauen. Die Übergänge zwischen Kammerwand und Damm, außerhalb der Schleppplatten, sind gemäß RiZ Abs 5 herzustellen. Zwischen den Überbauten sind wasserdichte Übergangskonstruktionen herzustellen. In den Übergangsbereichen der Straßenbrücken zu den Fahrbahnen sowie der Straßenbahnbrücken zur den freien Gleistrassen sind zur Vermeidung bzw. Minimierung von Setzungsunterschieden und zum Schutz der vorhandenen Kabel und Leitungen Schleppplatten einzubauen. Dabei sind die Kabelschutzrohre unterhalb dieser Platten mind. 1,00m über das Ende der jeweiligen Schleppplatten zu führen. Die Konstruktion der Schleppplatten erfolgt gemäß den Berliner Richtzeichnungen Rz 144 und Rz 146. An den Rückseiten der Kammerwände werden die Schleppplatten auf Konsolen aufgelagert. Die Länge der Platten beträgt 4,00m, bei einer Dicke von 35 cm und einer Neigung ≥ 3%. Sie werden auf einer 10 cm starken Sauberkeitsschicht hergestellt. Die Schleppplatten (XD2, XF2, XC4, XA1) sind in Stahlbeton der Güte C30/37 herzustellen. Es ist Betonstahl der Sorte B500B zu verwenden. Zu Beginn der Bauphase 1 ist die vorhandene Übergangskonstruktion zwischen dem westlichen Bestandsüberbau und dem Treppenturm/Aufzugsanlage auszubauen und zwischenzulagern. Nach Einbau der neuen westlichen Überbauten ist diese Über- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 58 gangskonstruktion wieder einzubauen. Das Dichtprofil ist neu herzustellen und zu ersetzen. 1.1.4.11 Entwässerung Überbauten Das Niederschlagswasser wird über Quer- und Längsgefälle der Fahrbahnen in Richtung der Schrammborde geleitet. Das anfallende Wasser wird über 3 Brückenabläufe pro Straßenüberbau und über 6 Brückenabläufe je Straßenbahnüberbau gefasst und in die unterhalb der Fahrbahnplatte verlaufenden Sammelleitungen geleitet. Der Abstand der Abläufe beträgt maximal 16,00 m. Die Straßenabläufe sowie die Abläufe im Bahnsteig der Straßenbahn sind gemäß RiZ Was 4, Blatt 1 herzustellen. Die Abläufe in den Gleiströgen der Straßenbahn sind als kreisrunde, feuerverzinkte Stahlabläufe (S235 JR) mit Lochrosten herzustellen. Der Durchmesser des Ablaufkörpers ist >200mm. Die Lochroste sind aus Edelstahl 1.4571 einzubauen. Alle Abläufe entwässern zum südlichen Widerlager hin. Die Sammelleitungen bestehen für die jeweils ersten zwei Abläufe aus Rohren DN150. Ab dem dritten Ablauf werden Rohre DN200 verwendet. Es sind Rohre aus Gusseisen mit Korrosionsschutz gemäß ZTV-ING einzubauen. Die Sammelleitungen sind analog RiZ Was 13 am Überbau unterhalb der Abläufe abzuhängen. In den Kammerwänden sind wasserdichte Rohrdurchführungen herzustellen. Im Bereich der Übergangskonstruktion / Wartungsgang sind elastische Rohrverbindungen gemäß RiZ Was 6 einzubauen. Die Brückenentwässerung wird an die außerhalb des Brückenbauwerks angeordneten südlichen Schlammfangschächte DN1000 (RO1, RW1) angeschlossen. Diese werden über Sammelleitungen DN300 aus Beton an die bestehenden Schächte der Berliner Wasserbetriebe angeschlossen. Der Anschluss der Schlammfangschächte an die öffentlichen Abwasserleitungen erfolgt durch die Berliner Wasserbetriebe in Eigenregie und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Bereich der im Grundriss rechtwinklig abgehenden Entwässerungsleitungen der Straßenbahnbrücken, hinter dem südlichen Widerlager, sind Revisionsschächte DN400 PE-HD einzubauen (RO2, RW2). Widerlager Die Widerlager sind gemäß RiZ Was 7 zu hinterfüllen. An den erdseitigen Widerlagerwänden sind zur Versickerung des hinter den Widerlagern anfallenden Wassers geotextile Filter-Drainmatten herzustellen und die grobkörnige Bodenschicht als Entwässerungsschicht einzubauen. Infolge des nicht versickerungsfähigen Untergrundes sind teilporöse Grundrohre DN100, einschließlich Betonsockel und schwerdurchlässigem Material, einzubauen. Diese Rohre sind seitlich aus den Flügelwänden zu führen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 59 und an die bestehenden Entwässerungsschächte der DB Netz AG anzuschließen (analog Bestand). Hierfür sind Entwässerungsrohre DN100 PE-HD zu verwenden. Im nördlichen Widerlagerbereich sind zusätzliche Straßenabläufen gemäß RiZ Was 8, Bild 1, einschließlich Rohrleitungen, einzubauen und an die Schlammfangschächte DN1000 (RO3, RW3) anzuschließen. Die Schleppplatten im Bereich der Straße sind für die Abläufe auszusparen. Der Anschluss der Schlammfangschächte an die öffentlichen Abwasserleitungen erfolgt durch die Berliner Wasserbetriebe und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Mittelunterstützungen Entlang der neuen Fundamente der Mittelunterstützungen ist eine Drainageleitung DN150 anzuordnen und an das bestehende Entwässerungssystem anzuschließen. Die Ausführung erfolgt analog der bestehenden Entwässerungsanlage, welche im Zuge des Ersatzneubaus zurückgebaut werden muss. Die vorhandene Entwässerungsleitung DN150, welche sich im verbleibenden Fundamentabschnitt befindet und nicht zurückgebaut wird, ist dauerhaft zu schließen. 1.1.4.12 Abdichtung und Beläge Die Abdichtung und die Beläge sind mit folgendem Aufbau herzustellen: im Fahrbahnbereich - Straßenüberbauten: • • • Reaktionsharz-Dichtungsschicht (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4) 3,5cm Schutzschicht aus Gussasphalt 4,0cm Deckschicht aus Gussasphalt im Gehwegbereich - Straßenüberbauten: • • • Reaktionsharz-Dichtungsschicht 3,0cm Schutzschicht aus Gussasphalt 3,0 cm Deckschicht aus Gussasphalt Schrammborde und Stahlkappen – Straßenüberbauten: • Dünnbelag aus reaktionsharzgebundenen Schichten (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 5) im Fahrbahnbereich (Gleiströge) – BVG-Überbauten: • Reaktionsharz-Dichtungsschicht (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 60 im Bahnsteigbereich – BVG-Überbauten: • • Reaktionsharz-Dichtungsschicht (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4) 3,0cm Schutzschicht aus Gussasphalt Die Deckschichten aus Gussasphalt der sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Schrammborde / vertikale Bleche des Gleiströge – BVG-Überbauten: • Dünnbelag aus reaktionsharzgebundenen Schichten (gemäß ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 5) 1.1.4.13 Absturzsicherung, Schutzeinrichtungen Geländer Die zu errichtenden Geländer auf den Straßenüberbauten und auf den Stützwänden zwischen den Wandscheiben sind 1,00 m hoch herzustellen. Dabei bezieht sich die Höhe jeweils auf die Oberkante der Kappe, Gesimsaufkantung bzw. Oberkante der Befestigungsebene. Alle Geländer / BVG-Gitter auf den vier Überbauten werden an den Fahrbahnplatten befestigt. Die Befestigung ist analog RiZ A-GEL 30 (RiL 804.9060, DB AG) herzustellen. Der Durchmesser der BVG-Gitterpfosten beträgt 60 mm. Die Geländer der BVG (Gitter) sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Es sind jedoch alle Befestigungspunkte für diese Geländer (Gitter) durch den AN herzustellen. Der Regelabstand der Gitterpfosten beträgt 1,40 m. Die Hülsen sind vertikal auszurichten. Die Absturzsicherungen an den Außenseiten der Straßenüberbauten sind als Füllstabgeländer nach RiZ Gel 4, 9, 10 und 11 herzustellen und erhalten einen Handlauf mit Drahtseil. Die Geländer sind in den Bereichen der Beleuchtungsmaste zu unterbrechen, da die Maste in Flucht der Geländerachsen herzustellen sind. Die Absturzsicherungen auf den Flügelwänden, im Bereich des öffentlichen Verkehrsraums, sind ebenfalls als Füllstabgeländer nach RiZ Gel 4, 9, 10, 11 und 14 herzustellen. Dabei sind die Geländer außerhalb des Bauwerkes auf Einzelfundamenten analog RiZ Gel 7 zu gründen. Zwischen den neu gebauten Wandscheiben sind analog dem Bestand Geländer auf den Stützmauern herzustellen. Die Holmgeländer, mit einem Zwischenholm und angeschweißter Fußleiste nach RiZ A-GEL 16 und 33 (RiL 804.9060, DB AG), dienen dem Schutz des Bahnpersonals. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 61 Schutzeinrichtungen An den äußeren Brückenrändern sind als Schutzsystem Hochborde 15cm + Geländer mit Seil einzubauen. Im Bereich der Fußgängerfurt sind Poller herzustellen. Die Poller sind an die Fahrbahnoberseite aufgeschweißte Hülsenrohre anzuschweißen. Die Verankerungen mit Hülsenrohren ist in das Beschichtungsystem des Überbaues zu integrieren. Berührungsschutz Oberleitung Im Bereich der Fernbahn ist an den Außenseiten der Straßenbrücken je ein Berührungsschutz für die Oberleitungen analog Richtzeichnung Ebs 02.05.19 herzustellen. Der auskragende Berührungsschutz besitzt eine Breite von 1,25 m und ist mit einem Winkel vom 20° nach unten geneigt. am Ende des Berührungsschutzes ist eine 5cm hohe Führungsschiene (Regenkante) anzubringen und komplett zu verschweißen. Der gesamte Berührungsschutz ist aus nichtrostendem Stahl, Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff-Nr. 1.4401 oder 1.4571, herzustellen. Der Anschluss an die Überbauten erfolgt durch Schraubverbindungen mit galvanischer Trennung. Absperrzaun Im nord-östlichen Bereich des Brückenbauwerks befinden sich der BVGFahrleitungsmast M-E 30 und der Mast der BSR-Glättemeldeanlage. In diesem Bereich, an der Außenkante des Gehwegs, sind 2-Felder eines Einstabmattenzauns vorhanden. Der AN hat diesen Zaun in der Bauphase 2 zurückzubauen, zwischenzulagern und nach Fertigstellung des Bauwerks wieder einzubauen. 1.1.4.14 Sonstige Ausstattung und Einrichtungen Böschungstreppen / Befestigungen An den westlichen Seiten der Flügelwände sind jeweils eine Böschungstreppe analog RiZ Bösch 1 mit beidseitigen Treppenwangen herzustellen. Dabei ist an den Zugängen zu den jeweiligen Wartungsgängen der Widerlager ein Zwischenpodest herzustellen. In den Bereichen zwischen den Böschungstreppen und den westlichen Flügelwänden ist Betonsteinpflaster als Böschungsbefestigungen einzubauen. Die Blockstufen und das Pflaster sind auf 10cm Beton C12/15 zu befestigen. Die Befestigungen hinter den Flügeln bzw. die Böschungsbefestigungen entlang der Flügel im Tropfbereich der Gesimse erfolgen mit Betonsteinpflaster. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 62 Wartungsgänge Die Zugänge zu den Wartungsgängen erfolgen durch Stahltüren gemäß RiZ Zug 4. In den Wartungsgängen der Widerlager ist jeweils eine elektrische Anlage nach RiZ Elt 3 einzubauen. Die Einspeisung erfolgt durch mobile Stromversorgung. Vogeleinflugschutz An den Widerlagern und Wandscheiben ist jeweils ein Vogeleinflugschutz gemäß RiZ Ves 1 herzustellen. Messbolzen Für Setzungs- und Durchbiegungskontrollen sind an den Unterbauten und an den Überbauten Messbolzen gemäß Richtlinie 20 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (RL20, Anlage: A_0_06) einzubauen. Die Messbolzen werden für den Einbau durch den AG zur Verfügung gestellt. Schalungsmatrizen Am westlichen Flügel des südlichen Widerlagers ist eine Jahreszahl gemäß RiZ Jahr 1 herzustellen. Fußgängerüberweg Auf der Brücke wird am Ende der Straßenbahnhaltestelle ein Fußgängerüberweg hergestellt. Hierfür werden die Borde abgesenkt und der Gleisbereich abgedeckt. Der Fußgängerüberweg erhält keine Lichtsignalanlage. Die Leerverrohrung und die Fußpunkte der LSA-Maste für einen evtl. nachträglichen Einbau einer Lichtsignalanlage sind herzustellen. Unter dem Deckblech werden Platten mit vorgefertigten Bohrungen und eingesetzten Schrauben angeschweißt. In den Fußplatten sind die Öffnungen für die Leerverrohrung vorzusehen. Die Trapezsteifen sind in diesem Bereich durch zwei Längsstreifen zu ersetzen. Verankerungen Beleuchtungsmaste Die Leerverrohrung und die Fußpunkte der Beleuchtungsmaste sind herzustellen. Auf den Oberseiten der Gesimse werden Platten 35x35 cm mit 4 aufgeschweißten Gewindebolzen angeschweißt. In den Fußplatten sind die Öffnungen für die Leerverrohrung 2 x DN50 vorzusehen. Die Leerverrohrung wird von Mast zu Mast geführt. Nach den Verankerungspunkten wird die Leerverrohrung über Aufweitungsstücke auf DN110 aufgeweitet. Die Leerverrohrung wird über angeschweißte Ankerschienen am Gesimsblech und Rohrhalterungen an den Überbauten befestigt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 63 Verankerungen BVG-Überbauten Auf den Straßenbahnbrücken sind Verankerungen für die Möblierung vorzusehen. Bei elektrischen Anlagen sind in den Deckblechen und Stahlblechen Öffnungen für die Leerverrohrung vorzusehen. Die Verankerungen bestehen aus aufgeschweißten Stahlplatten, die Belagshöhe aufweisen. Die Beschichtungssysteme sind über die Stahlplatten zu führen. Die Befestigung der Möblierung erfolgt nachträglich durch Schweißverbindungen (nicht Gegenstand der Ausschreibung). Folgende Einbauten sind vorgesehen: • Verankerung Leuchtsäule (Pos. 07.04.0002: Kubische Lichtsäule: ca. 600 x 600 mm), inkl. Leerrohrführungen • Verankerungen für Überdachung, inkl. Entwässerungsdurchführungen (Schnittgrößen am Fußpunkt der Dachkonstruktion siehe Anlage: A_1_0_06). • Verankerungen für 5-er Sitzgruppen (Pos. 07.04.0007) (je Sitzgruppe 2x Quadratrohr QR100 200 x 200 mm mit einem Achsabstand von 2,16 m) • Verankerungen für Rück- und Querwände: 200 x 200 mm (Pos. 07.04.0006) • Verankerung Verkaufsautomaten (Pos 07.04.0011) 1000 x 1000 mm, inkl. Leerrohrführungen • Verankerung Werbetafeln (Pos. 07.04.0012) 200 x 200 mm, inkl. Leerrohrführungen • Verankerung Poller im Bereich Überweg (Pos.07.04.0008) Hülsen für Poller Außendurchmesser 100 mm • Verankerung Beleuchtungsmast (Pos. 07.04.0010) Die Verankerungen für • Fahrradbügel (Berliner Anlehnbügel, Typ „Kreuzberger Bügel"; StahlRundrohr Ø 60,3 mm, Länge 1,20 m) (Pos. 07.04.0003) • Geländerbefestigungen (Gitter, mit und ohne Spritzschutz) erfolgt durch aufgeschweißte Hülsen analog der Geländerbefestigungen. Die Hülsen sind vertikal auszurichten. Die endgültige Lage der einzelnen BVG-Ausrüstungsgegenstände / -möbel ist vor Beginn der Ausführungsplanung mit der BVG abzustimmen. Eine Übersicht zum derzeitigen Planungsstand dieser Anordnungen ist in der Anlage: A_6_0_1 dargestellt. 1.1.4.15 Korrosions- und Oberflächenschutz Der Korrosionsschutz der einzelnen Brückenbauteile, Geländer, Lager usw. erfolgt nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 64 Es sind folgende Systeme herzustellen: • Unterseite Fahrbahnbleche – Bauteil Nr. 1.2.2, System 1 • Sichtflächen – Bauteil Nr. 1.3.1 b), System 1 • Geländer – Bauteil Nr. 3.1 c), System 1 • Lager, Lagerteile – Bauteil Nr. 3.2, System 1 • Entwässerungsleitungen – Guss (werkseitig) • Außenflächen – Bauteil Nr. 3.3.3, System 1 • Innenflächen – Bauteil Nr. 3.3.3, System 4 • Zubehörteile (z.B. Rohrabhängungen) – Bauteil Nr. 3.3.4, System 1 • Übergangskonstruktionen – Bauteil Nr. 3.4.2, System 1 • Schramborde, Stahlkappen– Bauteil Nr. 3.7.1 a), System 1 • Baustellenschweißstöße – Bauteil Nr. 5.2.2, System 1 • Beleuchtungsmasten – Bauteil Nr. 6.3 An den Überbauten ist je ein Schild mit Beschreibung des aufgebrachten Korrosionsschutzes anzubringen. 1.1.4.16 Anti-Graffiti-Beschichtung Die sichtbaren Betonflächen der Widerlager, Flügelwände, Wandscheiben, Kappen und Stützwände sind mit einem permanenten Anti-Graffiti-System gemäß TL/TP-ING, Teil 3, Abschnitt 2, TL AGS- Beton, AGS 1-2 zu beschichten. Das Merkblatt für AntiGraffiti-Systeme (AGS 11/03, Anlage: A_0_05) der Senatsverwaltung und Stadtentwicklung ist zu beachten. 1.1.4.17 Abbrucharbeiten Das Bestandsbauwerk besteht aus 3 getrennten Überbauten. Die Überbauten wurden als Stahlkonstruktionen errichtet. Der Abbruch des Bauwerkes erfolgt in den beiden Hauptbauphasen 1 und 2. In der Bauphase 1 wird der westliche Überbau und die Leitungsbrücke, inkl. den zugehörigen Teilbereichen der Unterbauten zurückgebaut. In der Bauphase 2 wird der östliche Überbau und die zugehörigen Teilbereichen der Unterbauten zurückgebaut. Während des Rück- und Neubaus des Brückenbauwerks wird jeweils eine Richtungsfahrbahn der Rhinstraße voll gesperrt. Das Abbruchgut ist durch den Auftragnehmer zu beproben, von der Baustelle zu entfernen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen (siehe auch BB, Pkt. 3.6). Für die Abbrucharbeiten sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 65 Nach den jeweiligen Abbruchmaßnahmen sind die betroffenen Flächen der Rhinstraße sowie des S-Bahnsteiges zu reinigen, so dass alle Verunreinigungen vollständig beseitigt sind und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet ist. Nachfolgend wird der Rückbau des westlichen Brückenbauwerks beschrieben. Der Rückbau des östlichen Brückenbauwerks erfolgt analog, jedoch ohne Leitungsbrücke. Abbruch Befestigungen auf den Brückenüberbauten (Leichtern) Der vorhandene Fahrbahnaufbau auf den Straßen und Gehwegen besteht in beiden Richtungsfahrbahnen aus einer Gussasphaltdeck-/Schutzschicht auf einer Dichtungsschicht. Die Rad- und die Gehwegbefestigung ist identisch mit der im Fahrbahnbereich. Alle zuvor genannten Befestigungen sind schichtenweise abzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. Im Bereich der durch den AN geplanten Trennschnitte sind sämtliche Asphaltreste zu entfernen. Die vorhandenen Abläufe und Beleuchtungsmasten sind abzubrechen und fachgerecht zu entsorgen. Die Geländer sind erst nach Aushub der Überbauten zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen. Abbruch / Rückbau Kabeltrassen in der Leitungsbrücke Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung sind der Abbruch bzw. Rückbau und die Entsorgung der unbelegten Kabelschutzrohrtrassen der Telekom Deutschland GmbH. Weiterhin sind die belegten und unbelegten Kabelschutzrohrtrassen der Vattenfall Netzservice GmbH, einschließlich der vorhandenen Kabel rückzubauen und zu entsorgen. Die vorhandenen Kabelschutzrohrtassen sowie die Kabeltrassen sind mit Asbestzementplatten verkleidet bzw. abgedeckt. Diese sind ebenfalls zurückzubauen und zu entsorgen. Die Anlagen befinden sich in der Leitungsbrücke mittig der Rhinstraßenbrücke. Der Rückbau der vorhandenen Leitungsbrücke erfolgt in mehreren Teilabschnitten, gemäß der Ausführungsplanung des AN. Daraus folgend sind sämtliche vorhandene Leerrohre, Kabel und Asbestzementplatten im Bereich der vom AN festgelegten Schnittstellen im Vorfeld auf einer Breite von mind. 1,00 m zu trennen bzw. zu demontieren. Dies muss in bereits festgelegten Zeitfenstern/Sperrpausen der DB AG teilweise nachts und in mehreren Abschnitten erfolgen (beachte hierzu Anlage A_0_11). Diese Arbeiten müssen vor Beginn der Wochenendsperrpause zum Trennen der Überbauten in der Bauphase 1 fertiggestellt sein. Die Arbeiten sind von der Oberseite der Brücke durchzuführen. Lose aufliegende Platten sind vor dem Brückenaushub zu entnehmen. Zeitweise ausgebaute, der Absicherung dienende Gitterroste sind wieder einzulegen und zu verschrauben. Ersatzschrauben sind durch den AN vorzuhalten. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 66 Absturzsicherungen sind ebenfalls durch den AN vorzuhalten! Der Zugang zu den o. g. Schnittstellen erfolgt von der Seite des Fußgängerüberwegs an der Kreuzung Seddiner Str./Rhinstraße und von der östlichen Fahrspur der westlichen Brückenseite aus. Ein Sicherheitszaun zum dann einspurigen Straßenbahngleis ist aufzustellen und ein Sicherungsposten Straßenbahn zu bestellen. Der vollständige Rückbau der Kabelschutzrohre, den darin liegenden Kabeln und der Asbestzementplatten erfolgt nach dem Aushub die einzelnen Leitungsbrückensegmente im abgelegten Zustand. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen beinhalten sämtliche Leistungen der ordnungsgemäßen Entsorgung der PVC-Leerrohre, der vorhandenen Kabel und der Asbestzementplatten. Für die Entsorgung der Asbestzementplatten sind dem AG sowie der Telekom Deutschland GmbH und der Vattenfall Netzservice GmbH Entsorgungsnachweise zu übergeben. Die abfallrechtlichen Vorschriften sind einzuhalten. Für die Rückbauarbeiten der Asbestzementplatten ist ein eingezäunter S/W-Bereich mit Container vorzusehen. Eine Beprobung des Materials der Asbestzementplatten nach DepV sowie der vorhandenen Kabel sind vor Beginn der Baumaßnahme durchzuführen. Das Ergebnisprotokoll und die Rechnung sind dem AG vorzulegen. Für die Entsorgung der Kabel der Vattenfall Netzservice GmbH sind dieser die Entsorgungsnachweise zu übergeben. Eingeschlossene Leistungen für den Rückbau der Asbestplatten sowie der Bestandskabel und Kabelschutzrohre sind: • Herrichten des erforderlichen Lager- und Arbeitsplatzes zur Demontage der Brückenelemente und dem Rückbau der hier beschriebenen Leistungen • Vorhalten der notwendigen Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel • Bauwasseranschluss (ausreichend dimensioniert - alternativ Wassertankwagen) • Baustromanschluss (alternativ Dieselaggregat) Die Leitungsbrücke hat eine Spannweite von ca. 47,00 m. Gemäß der beigefügten Bestandszeichnung (Anlage: A_1_3_17) sind folgende Leerrohre zu trennen, demontieren und zu entsorgen: • Deutsche Telekom AG: 3x 19 = 57 Stück PE-Rohre unbelegt • Vattenfall Netzservice GmbH: 1x 19 = 19 Stück PE-Rohre teilweise belegt, inkl. Kabel (dann geschnitten) unterschiedlicher Stärke. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 67 - Die Vorankündigung und die Mitteilung von Tätigkeiten mit Asbest ist vom AN an das LAGetSi zu richten. Insbesondere für die Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien ist die TRGS 519 einzuhalten. Ein SiGeKo ist hinzuzuziehen. Die Qualifikation des AN oder Sub-AN für Arbeiten mit Asbest ist nachzuweisen. Die Anlagen A_1_3_17 und A_1_3_18 (Bestandspläne der Leitungsbrücke) sind Bestandteile dieser Ausschreibung. Abbruch westlicher Überbau und Leitungsbrücke (östlicher Überbau analog) Zum Abbruch des westlichen Straßenüberbaus und der Leitungsbrücke sind Hilfsunterstützungen erforderlich. Diese sind im Bereich des zurückgebauten Gleises 3 und auf dem S-Bahnsteig zu errichten. Die Hilfskonstruktionen sind nach Wahl des AN herzustellen und entsprechend zu gründen. (siehe Anlagen: A_1_2_11, A_1_2_12 sowie A_1_3_35 bis A_1_3_44). Die Hilfsstützen auf dem S-Bahnsteig sind durch eine entsprechende Schutzeinrichtung vom Personenverkehr abzusperren (Umzäunung, 2,0 m hoch, blickdicht). Des Weiteren ist zu beachten, dass die Hilfsstützen das Blindenleitsystem auf dem SBahnsteig nicht beinträchtigen. Die Unterstützungskonstruktion sind entsprechend anzupassen (z.B. Portalstützen). Alle Maßnahmen im Bereich des S-Bahnsteiges sind mit dem Anlagenmanagement der DB Station &Service 8 Kalenderwochen vor Beginn der jeweiligen Baumaßnahme abzustimmen. Des Weiteren ist der Einbau von zusätzlichen Unterstützungen auf der nördlichen und südlichen Bestandswiderlagerbank erforderlich sowie der Einbau von zusätzlichen Aussteifungen zwischen den einzelnen Längsträgern. Diese Maßnahmen sind zur Lagesicherung der einzelnen Überbausegmente während und nach den Trennarbeiten notwendig. Beide Überbauten sind an einem Wochenende gemäß der vom AN geplanten Aufteilung in Aushubsegmente zu trennen. Es ist über der Fernbahn zu beginnen und anschließend sind die Arbeiten über der S-Bahn auszuführen. Eine Sperrpause für diese Tätigkeiten ist bei der DB AG angemeldet. Schutzmaßnahmen, z.B. gegen Funkenflug mit hitzebeständigen Schutzmatten (Eigengewicht der Abdeckung beachten) oder Schutzwänden, sind für den laufenden Straßen- und Bahnverkehr sowie für betroffene Anlagenteile der BVG und DB AG (z.B. Oberleitungen, Stromschienen usw.) durch den AN vorzusehen. Die geplanten Maßnahmen sind vor Ausführung der Arbeiten mit den zuständigen Anlagenbertreibern bzw. Anlagenverantwortlichen abzustimmen. Die Kosten für diese Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Abbruchpositionen der Überbauten einzukalkulieren. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 68 Anschließend erfolgt der Aushub der getrennten Überbausegmente. Es ist über der S-Bahn zu beginnen und anschließend sind die Arbeiten über der Fernbahn auszuführen. Eine Sperrpause für diese Tätigkeiten ist bei der DB AG angemeldet. Die ausgehobenen Teilstücke sind durch den AN abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Nach dem Aushubarbeiten sind die Hilfsunterstützungen durch den AN zurückzubauen. Haufwerksplätze Nördlich und südlich des Baufeldes ist je Bauphase ein Haufwerksplatz herzustellen. Größe: Einfassung: Untergrund: ca. 250 m³ mittels Winkelfertigteilen aus Stahlbeton Trennlagen zu vorhandenen Oberflächen (Gleis, Straße) Abbruch Unterbauten (Widerlager, inkl. Flügelwand) Voraussetzungen für den Widerlagerabbruch sind die eingebauten Verbauten sowie die gleisparallelen Schutzwände. Der Abbruch der Widerlagerwände erfolgt parallel zum Aushub bzw. zur Herstellung der Baugruben. Das Abbruchgerät befindet sich hinter den Widerlagern, da für die Abbrucharbeiten keine Sperrpausen bei der DB AG vorgesehen sind. Nach den Abbrucharbeiten müssen die Schutzwände zurückgebaut und Absturzsicherungen auf bzw. an den Verbauten eingebaut werden. Für die Abbrucharbeiten an den erdseitigen beschichteten Flügelwand- und Widerlagerflächen ist ein eingezäunter S/W-Bereich mit Container vorzusehen. Die Untersuchungen gemäß Anlage: A_0_09 ergaben für verschiedene Proben erhöhte bis sehr hohe PAK-Gehalte der vorhandenen Abdichtungen. Daher ist bei den erdseitigen Flügelwand- und Widerlagerflächen die Betondeckung (ca. 5 cm), inkl. der Abdichtungsschicht zu entfernen und getrennt zu entsorgen. Abbruch Unterbauten (Mittelunterstützungen) Im Zuge der Aushubarbeiten sind die zugehörigen Pendelstützen der Mittelunterstützung zurückzubauen. Für den Abbruch der Fundamente sind die Verbauten entlang der Gründung eine Voraussetzung. Der Abbruch erfolgt abschnittsweise zwischen den Verbauwänden, mit parallelem Einbau von Verbauaussteifungen. Das Abbruchmaterial hat der AN entsprechend seinem Logistikkonzept fachgerecht zu entsorgen. Die beengten Platzverhältnisse sind zu berücksichtigen. Es wird nicht das gesamte Bestandsfundament bzw. die gesamte Stützwand abgebrochen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 69 Im Bereich der vorhandenen Arbeitsfuge (Bauabschnittsfuge) ist sauber und genau abzubrechen. Die vorhandene Drainageleitung DN150 entlang des Bestandsfundamentes ist abzubrechen. Die im Fundamentkörper liegende Entwässerungsleitung DN150 wird beim Abbruch der jeweiligen Fundamentabschnitte ebenfalls zurückgebaut (siehe Anlage: A_1_3_15). Im Zuge des Neubaus der Gründung für die Mittelunterstützungen ist die verbleibende Rohrleitung DN150 dauerhaft zu schließen, da kein Anschluss von neuen Entwässerungsleitungen an diesen Bestand geplant sind. Im Zuge des Rückbaus der Fundamente entfällt auch die Stützwand zur Sicherung des Höhensprungs zwischen den Gleisen 2 und 3. Die Schotterhalterung ist durch den Verbau parallel zum Gleis 2 zu gewährleisten. Maßnahmen zum Schutz des Gleises 2 (Sicherstellung, das kein Abbruchmaterial auf das Gleis fällt, keine Staubeinwirkung, kein Arbeitsgerät in Lichtraum des Gleises 2) während der Abbrucharbeiten sind nach Wahl des AN vorzusehen. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet sondern sind in die Abbruchpositionen einzurechnen. Für diese Abbrucharbeiten sind keine Sperrpausen vorgesehen. Der OL-Mast 6-3 der Fernbahn ist zu berücksichtigen, auch wenn im unmittelbaren Bereich der Mastgründung keine Abbrucharbeiten stattfinden. Abbruch Kabelschächte Die vorhandenen Kabelschächte werden halbseitig zurückgebaut. In Bauphase 1 erfolgt der Rückbau auf der westlicher Seite der Längsverbauten, parallel zu den Abbrucharbeiten der Widerlager. Die Bestandsschächte sind aus Beton. Der AN hat die Kabelschächte vor dem Einbau der Längsverbauten mit Erdstoff zu verfüllen. Für das Einbringen der Längsverbauten sind Austauschbohrungen herzustellen. Nach dem Einbau der Längsverbauten können die Schächte halbseitig im Zuge der Aushubarbeiten abgebrochen werden. Abbruch Mast und Rückbau Sonden der BSR-Glättemeldeanlage In der Bauphase 2 ist der vorhandene Mast der Glättemeldeanlage im nord-östlichen Bereich der Baugrube inkl. dem zugehörigem Fundament zurückzubauen. Die Sonden der Glättemeldeanlage (ARCTIS-Sonde und SONDE BOSO 2) auf dem östlichen Bestandsüberbau sind im Zuge des Rückbaus der Fahrbahnbefestigung durch den AN auszubauen und zu entsorgen. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) entfernt die derzeit am Mast montierten Ausrüstungselemente selbst. Der AN hat die BSR daher mind. 4 Kalenderwochen vor Beginn seiner erforderlichen Abbrucharbeiten in Kenntnis zu setzen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 70 - Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 71 Ausgebaute Stoffe Stahlkonstruktionen Überbauten, Pendelstützen und Geländer: Abfallschlüsselnummer: 17 04 05 (Eisen und Stahl) Widerlager, Flügelwände und Stützwand: ≤ Z2 gemäß LAGA Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton) Widerlager und Flügelwände (Beton mit Abdichtungsschicht): > Z2 gemäß LAGA Abfallschlüsselnummer: 17 01 06* (Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln und Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten) Fundamente: ≤ Z2 gemäß LAGA Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton) Kabelschächte: ≤ Z2 gemäß LAGA Abfallschlüsselnummer: 17 01 01 (Beton) Asbestabdeckungen/ -verkleidungen in der Leitungsbrücke Abfallschlüsselnummer: 17 06 05* (asbesthaltige Baustoffe) Kabelschutzrohre in der Leitungsbrücke: Abfallschlüsselnummer: 17 02 03 (Kunststoff) Gussasphaltdeck- und Schutzschicht (Brücke): Verwertungsklasse A nach AV RuVA-StB 01 Abfallschlüsselnummer: 17 03 02 (Bitumengemische) Asphaltdeckschicht (Straße): Verwertungsklasse A nach AV RuVA-StB 01 Abfallschlüsselnummer: 17 03 02 (Bitumengemische) Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln (Straße): Verwertungsklasse A nach AV RuVA-StB 01 Abfallschlüsselnummer: 17 03 02 (Bitumengemische) Schicht ohne Bindemittel (Straße): = Z1.1 gemäß LAGA Abfallschlüsselnummer 170504 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 72 1.1.5 Straßenbauarbeiten 1.1.5.1 Allgemeines, Art und Umfang Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen für die Straßenbauarbeiten der Rhinstraße: • Tragschichten • Asphaltdecke • Borde • Pflaster, Platten • Oberboden-/ Rasenarbeiten 1.1.5.2 Abbruch Straßenbau Abbruch Straßenbau Die Rhinstraße ist eine zweibahnige Hauptverkehrsstraße. Die Richtungsfahrbahnen sind bis zu 7,85 m breit und durch einen Mittelstreifen baulich getrennt. An den äußeren Rändern der Fahrbahnen ist jeweils ein im Durchschnitt 4,00 m breiter Seitenbereich für Radfahrer- und Fußgänger befestigt. Der südliche Seitenbereich unterteilt sich in 0,50 m Sicherheitsstreifen, 1,50 m Radweg und einen 2,00 m bis 2,50 m breiten Gehweg. Der nördliche Seitenbereich unterteilt sich in 2,00 Unterstreifen (Grünstreifen) und einen 2,00 m bis 2,50 m breiten Gehweg. Im vorhandenen Mittelstreifen wird die Straßenbahn geführt. Abbruch Befestigungen Straßenbau Der vorhandene Altfahrbahnaufbau der Rhinstraße besteht in beiden Richtungsfahrbahnen aus einer 4 bis 4,5 cm dicken Asphaltdeckschicht (nördl. SMA, südl. AC) einer 3 bis 4,5 cm dicken Asphaltbinderschicht und einer 8 bis 10 cm dicken Asphalttragschicht. Darunter wurden 25 bis 30 cm dicke Betonschichten ermittelt. Die Randeinfassung der Fahrbahnen besteht aus Beton (Hochborde). Die Seitenbereiche sind in Pflaster- und Plattenbauweise ausgebaut. Der Sicherheitsstreifen ist mit Mosaiksteinpflaster befestigt. Der Gehweg ist mit einer Plattenbahn mit oberseitigem Tiefbord ausgebildet. In der Gehwegüberfahrt ist Kleinsteinpflaster verlegt. Das Abbruchgut ist durch den Auftragnehmer von der Baustelle zu entfernen und einer fachgerechten Entsorgung zuzuführen (siehe hierzu Punkt 3.6 der vorliegenden Baubeschreibung). Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 73 1.1.5.3 Straßenquerschnitt Die Rhinstraße wird zweibahnig, vierstreifig mit jeweils zwei Fahrstreifen für jede Richtungsfahrbahn ausgebaut. Auf der Fahrbahn werden zwei Fahrstreifen mit jeweils 3 m angeordnet, wie im nördlichen Anschlussbereich bereits realisiert. Neben diesen Fahrstreifen wird ein 1,50 m breiter Radfahrstreifen angeordnet. Der 2,50 m breite Gehweg wird durch einen 50 cm breiten Unterstreifen von der Fahrbahn abgetrennt. Der Regelquerschnitt der Rhinstraße Richtungsfahrbahn West setzt sich wie folgt zusammen: Gehweg 2,00 - 2,50 m Radfahrstreifen 1.50 - 1,80 m Fahrbahn West 3,00 m + 3,00 m 6,00 m Gesamtbreite 9,50 – 10,30 m Der Regelquerschnitt der Rhinstraße Richtungsfahrbahn Ost setzt sich wie folgt zusammen: Gehweg 2,00 - 2,50 m Radfahrstreifen 1.50 - 1,80 m Fahrbahn West 3,00 m + 3,00 m 6,00 m Gesamtbreite 9,50 – 10,30 m 1.1.5.4 Oberbau Das Planum ist zu profilieren und ausreichend zu verdichten. Auf dem Planum ist eine Tragfähigkeit von EV2 ≥ 45 MPa nachzuweisen. Oberbau Straße Für die Rhinstraße wurde gemäß RStO 2012 die Belastungsklasse Bk32 ermittelt. Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise ausgebaut. Oberbau Belastungsklasse Bk32 – Regelausführung Aufbau nach RStO 2012, Tafel 1, Zeile 5 4 cm 8 cm 14 cm 35 cm 61 cm Splittmastixasphalt SMA 11 S, B 25/55-55A, Asphaltbinder AC 22 B S, B 25/55-55 A Asphalttragschicht AC 22 T S, B 50/70 Schottertragschicht 0/32, EV2 ≥ 150 MPa Gesamtdicke Oberbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 74 Fahrbahnbefestigung in der Pendelrinne, schmalen Streifen und Zwickeln In der Pendelrinne, schmalen Streifen und Zwickeln, in denen der Einsatz eines Fertigers nicht möglich ist, besteht die Asphaltdeckschicht aus 4 cm Gussasphalt MA 11 S. Oberbau Belastungsklasse Bk32 Handeinbau Gussasphalt in Einzelflächen der Verteilerfahrbahnen Aufbau nach RStO 2012, Tafel 1, Zeile 5 4 cm Gussasphalt MA 11 S, B 20/30, viskositätssenkendes Additiv, einschl. Abstreumaterial, nach Verfahren C 8 cm Asphaltbinder AC 22 B S, B 25/55-55 A 14 cm Asphalttragschicht AC 32 T S, B 50/70 35 cm Schottertragschicht 0/32, EV2 ≥ 150 MPa 61 cm Gesamtdicke Oberbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa Die Anschlussfugen an Anschlussflächen sind nachträglich auf 12 mm und ≥ 40 mm Tiefe aufzuschneiden und mit Fugenmasse herzustellen. Die Querneigung der Rhinstraße beträgt 1,6 bis 3,0 v.H. und ist als Einseitneigung zum äußeren Fahrbahnrand auszubilden. Oberbau Gehwege, Gehwegüberfahrten Befestigung der Gehwege Für den Endzustand erfolgt die Befestigung der Gehwege entsprechend der berlintypischen Gehwegstruktur. Es sind neuwertige Pflasterbaustoffe und Platten einzubauen. Das Körnungsbild der Gehwegplatten muss sichtbar zu erkennen sein. Plattenbahn 5cm 2 cm 3 cm 15 cm 25 cm Gehwegplatten DIN EN 1339 Qualität PKDUI7 – DIN 485 A 350 Farbe grau, zweischichtig mit sichtbaren Körnungsbild, ungeschliffen, Anfangsgriffigkeit > 60 SRT diagonal verlegt Kalkmörtel Brechsand-Splitt-Gemisch 0/8 Frostschutzschicht 0/32 (RC-Material), EV2 ≥ 80 MPa Gesamtaufbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 75 Unterstreifen 5 cm Mosaikpflaster, Pflastersteine nach DIN EN 1342, 50/50/50 mm gespalten, F1, T2, Granit, Passé-Verband, seitliche Läuferreihe 3 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/8 17 cm Frostschutzschicht 0/32 (RC-Material), EV2 ≥ 80 MPa 25 cm Gesamtaufbau, Planum EV2 ≥ 45 MPa Die Querneigung des Gehweges beträgt 1,5 - 6,0 v.H. und ist als Einseitneigung in Richtung Fahrbahn auszubilden. Konstruktionsaufbau Gehwegüberfahrt Die Gehwegüberfahrt wird in gebundener Pflasterbauweise ausgebaut. Die Pflasterdecke besteht aus Kleinpflastersteinen, die in Passe zu verlegen sind. Die Pflasterfugen sind mit Zementmörtel einzuschlämmen. Entlang der Bordeinfassung und mittig der Pflasterflächen sind Dehnungsfugen auszubilden. 9,00 cm Kleinpflaster DIN EN 1342 / 2 – II DIN 18502 – Granit in Passe verlegt, mit mittiger und seitlicher Läuferreihe 3,00 cm Drainmörtelbettung 15,00 cm Drainbetontragschicht 8/32, C 25/30 (XF1, XA1) 30,00 cm Frostschutzschicht 0/45, EV2 ≥ 120 MPa 57,00 cm Gesamtaufbau gem. RStO 01, Tafel 3, Zeile 7 (Planum EV2 = 45 MN/m2) Muster für zu liefernde Materialien Alle relevanten Materialien bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die entsprechenden Eignungszertifikate und Liefernachweise sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG vorzulegen. Vor Einbau hat eine Bemusterung durch das zuständige Bezirksamt zu erfolgen. 1.1.5.5 Randeinfassung An den Fahrbahnrändern der Rhinstraße werden Hochbordsteine auf Betonfundament mit Rückenstütze C 25/30 eingebaut. Dabei kommen Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340, Qualität DTI, Abmessungen nach DIN 483 HB 150 x 300 mm, mit Vorsatzschicht aus Weißzement (gewaschen) zur Anwendung. Im Bereich der Gehwegüberfahrt werden am Fahrbahnrand Natursteinborde nach DIN 482 - Größe B 6 auf Betonfundament mit Rückenstütze C 25/30 eingebaut. Die Hochbordsteine haben einen Auftritt h =6-12 cm. Im Bereich der Gehwegüberfahrt werden die B 6-Bordsteine mit einem Auftritt von h = 3 cm eingebaut. Zum Übergang sind die Bordsteine jeweils auf einer Länge von 2,00 m abzusenken. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 76 Zu unbefestigten Flächen hin sind die Gehwegbefestigungen mit Tiefbordsteine auf Betonfundament C 25/30 einzufassen. Entlang des Gehweges kommen dabei Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340, Qualität DTI, Abmessungen nach DIN 483 TB 80 x 250 mm zur Anwendung. An den Seitenkanten der Gehwegüberfahrt werden Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340, Qualität DTI, Abmessungen nach DIN 483 TB 80 x 250 mm, eingesetzt. 1.1.5.6 Anpassungsbereiche Im süd-/östlichen Gehweg am Sockelbereich des vorhandenen Bahnhofsgebäudes ist der freigelegte Sockelbereich neu zu verkleiden. Hierzu ist der vorhandene Untergrund ist zu reinigen, mit Mörtel zu nivellieren und mit Klinkerriemchen zu verblenden. Die Größe und Farbe der Riemchen ist gemäß Bestand zu bestimmen und einzubauen. Die vorhandene Treppe zum Bahnhofvorplatz ist anzupassen. Zur Herstellung einer gleichmäßigen Oberflächenneigung im Gehwegbereich ist die oberste Treppenstufe auszubauen. Der Zugang nördlich am Gebäude liegend, ist anzupassen. Hierzu ist die oberste Treppenstufe auszubauen und die daneben liegende Rampe mit vorhandenem Material baulich anzupassen. Die Toranlage einschließlich Pfosten ist an die neue Höhe der Gehweghinterkante anzupassen. 1.1.5.7 Oberboden-/ Rasenarbeiten Zu den Oberboden-/ Rasenarbeiten im Zuge des Straßenbaues der gehört: • Oberbodenandeckung • Rasenansaat mit Anfangspflege Oberbodenandeckung Auf den Grünstreifen des Gehweges ist der Rohboden mit 10 cm Oberboden nach DIN 18915 abzudecken. Abschließend ist der Oberboden gärtnerisch nach DIN 18917 für den geplanten Rasen zu bearbeiten. Die Oberbodenandeckung erfolgt 3 cm unter Oberkante Bord. Den Oberboden liefert der Auftragnehmer. Rasenansaat, Anfangspflege Die Böschungen und Mulden angedeckt mit Oberboden, sind mit Landschaftsrasen RSM 7.1.1 (Standard mit Kräutern) mit 20 g/m2 anzusäen. Das Saatgut liefert der Auftragnehmer. Im Rahmen der Anfangspflege sind die Rasenflächen zu mähen und zu wässern. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 77 Die Mahd der Rasenflächen erfolgt in mind. 1 Pflegegang, Schnittlänge 6 cm. Das Mahlgut ist von den Flächen zu entfernen. Zum Wässern der Rasenflächen hat der Auftragnehmer die erforderliche Wassermenge zu liefern und ohne Druck auszubringen. Die Wasserkosten und Wasserentnahmekosten sind in die LV-Position „Vegetationsfläche wässern“ einzurechnen. Das Beschaffen, Betreiben, Vorhalten und Abbauen von Anschlussleitungen ist allein Sache des Auftragnehmers. 1.1.5.8 Straßenentwässerung Die Entwässerung der Fahrbahnflächen erfolgt über Straßenabläufe am Fahrbahnrand. Die Entwässerungsanlagen der Fahrbahnflächen der Rhinstraße werden von den BWB ausgeführt, mit Ausnahme der beiden Abläufe direkt hinter dem nördlichen Widerlager. Diese Abläufe sind durch den Auftragnehmer zu erstellen, in Anlehnung an das Regelblatt 400 der Berliner Wasserbetriebe (siehe hierzu auch Pkt. 1.1.1.3 dieser BB). Übergabepunkte der Straßenentwässerung an die Berliner Wasserbetriebe sind die vom AN zu erstellenden Schlammfänge bzw. Übergabeschächte DN1000. Die Anschlüsse zwischen dem bestehenden System und den neuen Schlammfängen erfolgen durch die Berliner Wasserbetriebe in Eigenleistung („Hausanschlüsse“). 1.1.6 Ausstattung Rhinstraße 1.1.6.1 Art und Umfang Die Ausstattung der Rhinstraße beinhalten folgende Gewerke: • Straßenbeleuchtung (Abbruch, temporärer Rückbau und Neubau, Bauablauf) • StVO-Beschilderung (Abbruch und Neubau) • Fahrbahnmarkierungen • Lichtsignalanlagen (bauzeitlich und Endzustand) • Vorbereitung Lichtsignalanlage Überweg - Brücke Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 78 1.1.6.2 Straßenbeleuchtung 1.1.6.2.1 Rückbau der vorhandenen Straßenbeleuchtung auf dem Brückenbauwerk Die abzubauenden Anlagen auf dem Brückenbauwerk befinden sich derzeit in Betrieb. Vier Bestandsmaste LMST 16,0/18,0, die auf den Widerlagern des Bestandsbauwerks stehen, sind inkl. Fundament zu demontieren. Maste und Fundament müssen entsorgt werden, die Leuchten sind an das Lager des Managers der ÖB zurückzuliefern. In der Bauphase 1 sind die zwei Beleuchtungsanlagen auf der westlichen Bauwerksseite und in Bauphase 2 die zwei Beleuchtungsanlagen auf dem östlichen Bestandsüberbau zurückzubauen. 1.1.6.2.2 Temporärer Rückbau der Straßenbeleuchtung im Bereich der Vormontageflächen Die aufgrund der erforderlichen Brückenvormontage bauzeitlich abzubauenden Anlagen befinden sich derzeit in Betrieb. Nördlich der Südlichen Rhinstraßenbrücke müssen nacheinander (jeweils halbseitig) Vormontageflächen für die neue Brücke eingerichtet werden (siehe Anlage: A_1_2_15). Hierfür müssen in der Bauphase 1 und in der Bauphase 2 jeweils vier Lichtmaste Typ H10 demontiert und zwischengelagert werden. Diese sind nach Beendigung der jeweiligen Bauphase wieder einzubauen. Die Gründungselemente der Lichtmaste (UT’s) verbleiben im Erdreich und sind durch den AN entsprechend zu sichern und zu kennzeichnen. Die vorhandenen Versorgungskabel werden nicht ausgebaut. Die Anschlussarbeiten, einschließlich Kabelverlegung, erfolgen durch Vattenfall-BerlinLicht und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. 1.1.6.2.3 Neubau Straßenbeleuchtung auf dem Brückenbauwerk Als neue Beleuchtung sind je Straßenüberbau drei gerade 10m Maste mit Leuchte Siteco SR 100 zu montieren. Dafür sind auf den Überbauten bauseits Flanschplatten mit aufgeschweißten Gewindebolzen vorzusehen, welche an die Geometrie der Mastfüße angepasst werden. Die neuen Maste stehen in Achse der Gehweggeländer der Straßenbrücke. Die Mastklappen sind zu den Gehwegen hin zu orientieren. Der Mastanstrich erfolgt mit einer Eisenglimmer-Dickschichtfarbe gemäß ZTV-ING in der Farbe DB 702 (grau). Kabelanlage Unter den Straßenüberbauten werden Schutzrohre PE-HD DN110 verlegt. Die entsprechenden Biegeradien der einzuziehenden Kabel sind dabei zu beachten. Mittels Kabelziehdraht ist die Kabelverlegung zu ermöglichen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 79 Die Anschlussarbeiten, einschließlich Kabelverlegung und Kabeltiefbau, erfolgen durch Vattenfall-BerlinLicht und sind nicht Bestandteil der Ausschreibung. Materiallieferung/-bereitstellung Alle Materialien, mit Ausnahme des Aufklebers, sind vom AN zu liefern. Das beigestellte Material ist vom AN beim Beleuchtungsmanager spätestens 4 Kalenderwochen vor Einbau anzumelden und von dessen Lagerplatz (Rhenus in Velten - Entfernung zur Baustelle 50 km) abzuholen. Der AG ist darüber rechtzeitig parallel schriftlich darüber zu informieren. Anschrift des Lagers der Vattenfall Europe Netzservice GmbH (Manager der ÖB): Rhenus AG & Co. KG Lager Vattenfall Berliner Straße 8 16727 Velten Die Beleuchtungsanlagen sind mitschaltend. Deshalb ist für dieses Bauvorhaben keine Bereitstellung von Funkempfänger und Antennen durch den Beleuchtungsmanager erforderlich. Für die Kabelübergangskästen sind EKM 2050 oder gleichwertig, von VattenfallBerlinLicht zugelassene Kästen, einzusetzen. Der Bereitstellung bzw. der Materialeinkauf hat so zu erfolgen, dass die abschnittsweise zeitlich versetzte Aufstellung berücksichtigt wird. Eine Vergütung erfolgt erst mit Inbetriebnahme der Anlagen, dementsprechend erfolgt keine vorzeitige Vergütung des Materials aus der Bauphase 2 infolge Komplettbestellung. Leistungsabgrenzungen Grundsätzlich gelten folgende Leistungsabgrenzungen: Lieferung und Montage der Elektrokabel für den Anschluss der neuen Maste im Kabelübergangskasten erfolgt durch die Stromnetz Berlin GmbH. Die Bereitstellung sämtlicher anderer Materialien erfolgt durch den AN nach Beauftragung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Zum Leistungsumfang gehören gegebenenfalls das Zwischenlagern und das Transportieren des Materials zur Baustelle. Der Montagebetrieb übernimmt mit dem Material auch die Haftung bis zur Abnahme der Beleuchtungsanlagen. Alle Schaltarbeiten für den Abbau, temporären Rückbau und Neubau den betroffenen Beleuchtungsanlagen hat in allen Bauphasen durch Vattenfall-BerlinLicht zu erfolgen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 80 Bei der Ausführung der Montagearbeiten sind die geltenden Regeln der Technik zu beachten: • die einschlägigen DIN-Vorschriften • die Vorschriften des VDE • die Richtlinien und Bestimmungen der Vattenfall Europe Netzservice GmbH • die einschlägigen orts-, gewerbe-, feuer- und verkehrspolizeilichen Vorschriften, die Bauordnung sowie alle sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und Sonderauflagen Der Auftragnehmer erhält nach Auftragserteilung vom Auftraggeber die erforderlichen Ausführungszeichnungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm ausgeführten Anlagen der öffentlichen Beleuchtung nach Fertigstellung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und den Manager der öffentlichen Beleuchtung gemäß den geltenden Regeln der Technik abnehmen zu lassen. Das angefertigte Abnahmeprotokoll ist dem Auftraggeber unaufgefordert zu übergeben. Festgestellte Mängel sind ohne weitere Vergütung sofort zu beheben. Ist eine Nachprüfung erforderlich sind die hierfür entstehenden Kosten vom Auftragnehmer zu tragen. 1.1.6.2.4 Bauablauf Straßenbeleuchtung Die folgenden Arbeiten sind in getrennten Bauphasen auszuführen: Bauphase 1 • elektrisches Abklemmen der betroffenen Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht • Demontage der vier Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke auf der gesperrten, westlichen Straßenseite sowie abtransportieren und zwischenlagern der Maste (Bereich Vorfertigungsfläche) • Demontage der zwei Bestandsmaste im Bereich der Widerlager auf der Westseite der Rhinstraßenbrücke • Montage der vier zwischengelagerten Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke, an alter Position (Bereich Vorfertigungsfläche) • Montage der drei neuen Maste auf dem neuen westlichen Straßenüberbau • elektrisches Anklemmen der neu errichteten bzw. wiederhergestellten Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 81 Bauphase 2 • elektrisches Abklemmen der betroffenen Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht • Demontage der vier Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke auf der gesperrten, östlichen Straßenseite sowie abtransportieren und zwischenlagern der Maste (Bereich Vorfertigungsfläche) • Demontage der zwei Bestandsmaste im Bereich der Widerlager auf der Ostseite der Rhinstraßenbrücke • Montage der vier zwischengelagerten Bestandsmaste nördlich der Rhinstraßenbrücke, an alter Position (Bereich Vorfertigungsfläche) • Montage der drei neuen Maste auf dem neuen östlichen Straßenüberbau • elektrisches Anklemmen der neu errichteten bzw. wiederhergestellten Beleuchtungsmaste durch Vattenfall-BerlinLicht Die Ausführung muss in Abhängigkeit vom Baufortschritt beim Brücken- und Straßenneubau erfolgen. Sie muss sich in den Gesamtbauablauf einordnen. Zu beachten ist weiterhin die Ausführungszeit der Netzarbeiten durch Vattenfall-BerlinLicht. 1.1.6.3 StVO-Beschilderung Die vorhandene verkehrsregelnde und wegweisende Beschilderung ist im Zuge der provisorischen Verkehrsführung betroffen, muss teilweise geändert werden und ist nach Herstellung der Teilbauwerke und Verkehrsfreigabe wieder einzurichten. An der verkehrsbehördlichen Daueranordnung der StVO-Beschilderung gibt es keine Änderungen. 1.1.6.4 Fahrbahnmarkierungen Die Markierungen der Rhinstraße sind wiederherzustellen und an die neuen Verkehrsführungen anzupassen. Die Markierung der Fahrbahn erfolgt mit Leitlinien und Fahrstreifenbegrenzungen. Für alle Erstmarkierung sind Vormarkierungen vorzunehmen. Für die Fahrbahnmarkierungen werden vom AG keine weiteren Unterlagen / Markierungspläne zur Verfügung gestellt. Die Bestandsmarkierung ist vor den Abbruchleistungen vermessungstechnisch aufzunehmen und in der Technischen Bearbeitung zum Straßenbau zu berücksichtigen. Soweit in den mitgereichten Unterlagen hinsichtlich der Markierung nicht anders angegeben ist, erfolgt die Markierung entsprechend RMS1 und RMS2. Die Längsmarkierung ist grundsätzlich maschinell herzustellen. Handarbeit ist nicht zulässig. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 82 1.1.6.5 Lichtsignalanlagen (bauzeitlich und Endzustand) Die Lichtsignalanlagen sind in den einzelnen Bauphasen und im Endzustand anzupassen. 1.1.7 Oberbauarbeiten Gleis 3 – Strecke 6071 1.1.7.1 Allgemeines, Art und Umfang der auszuführenden Leistungen Der Abschnitt des Leistungsverzeichnisses umfasst alle Leistungen für den Oberbau des Gleises 3 der Fernbahnstrecke 6071 im Bau- und Endzustand. Folgende wesentliche Leistungen sind in diesem Abschnitt erfasst: • Oberbauleistungen für den Rückbau des Gleises • Oberbauleistungen für den Wiedereinbau des Gleises • Stopfmaßnahmen 1.1.7.2 Lage der Baustelle; Oberbauarbeiten Gleis 3 Das von der Baumaßnahme von km 6,0+88 bis km 6,1+80 betroffene Gleis 3 gehört zur Strecke 6071 Berlin-Lichtenberg – Berlin-Wuhlheide. Die Strecke ist eine elektrifizierte Hauptbahn. Die Höchstgeschwindigkeit in diesem Streckenabschnitt beträgt 60 km/h. Zur Strecke laufen folgende Strecken parallel: • Strecke 6006, Abzw Warschauer Straße – Strausberg (S-Bahn) Gleis 1 in Richtung Biesdorfer Kreuz Gleis 2 in Richtung Lichtenberg • Strecke 6078, Berlin-Wriezener Gbf – Kietz (DB-Grenze) Gleis 4, beide Richtungen • Strecke 6072, Berlin Lichtenberg – Ahrensfelde Gleis 6 in Richtung Ahrensfelde Gleis 8 in Richtung Lichtenberg Die Ent- und Versorgung des Gleises 3 mit Stoffen und Oberbaumaterial ist nur schienengebunden möglich. 1.1.7.3 Bahnkörper Der vorhandene Bahnkörper der Strecke 6071 ist begrenzt durch die Gleise 2 und 4 sowie die Mittelstützenreihe der SÜ Rhinstraße. Mit Randwegmaterial ausgebildete Randwege sind nicht vorhanden. Der Schotter zu den Nachbargleisen liegt auf Höhe Schwellenoberkante. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 83 1.1.7.4 Oberbau Es ist im Bestand folgender Oberbau im Gleis 3 vorhanden: von km von Oberbau Baujahr k m 6,040 6,082 Weiche 33, EW 54-500-1:12l 2012 6,082 6,092 Endschwellensatz W 33 2012 6,092 6,107 W54K-B90-1667 Schwelle/Schiene 2012 6,107 6,112 K54-BS66-1538 Schwelle 1989 / Schiene 2012 6,112 6,180 K49-BS66-1538 Schwelle/Schiene 1989/1990 Führungen und Fangvorrichtungen sind nicht vorhanden. 1.1.7.5 Tiefbau Für den Ersatzneubau der südlichen Rhinstraße wurde ein Geotechnischer Ergebnisbericht 2014 erstellt (Anlage: A_0_02). Am Standort wurde eine relativ einfache Baugrundschichtung erkundet: Direkt in der Gleisachse erfolgten keine Erkundungen. Auf das Vorhandensein einer Schutzschicht unter dem Gleis 3 kann aus dieser Unterlage nicht geschlossen werden. Auffüllung: • Schüttung mit Erdstoffen (enggestufte und schluffige bis stark schluffige Feinund Mittelsande, zum Teil auch geschiebemergelähnliche Böden) im Wechsel mit bauschutthaltigen Böden • Auffüllungen bis in Tiefen von 5,50 m bis 8,20 m ab OK Gelände • Lagerungsdichte locker bis mitteldicht, im Fahrbahnbereich ist eine mitteldichte Lagerung wahrscheinlich Direkt in der Gleisachse erfolgten keine Erkundungen. Auf das Vorhandensein einer Schutzschicht unter dem Gleis 3 kann aus dieser Unterlage nicht geschlossen werden. Die Baugrunderkundung zeigt einen Grundwasseranschnitt ab ca. + 37,00 m ü NHN und damit ca. 10 m unter SOK. Parallel zum Gleis 3 verlaufende Entwässerungsleitungen konnten den Bestandsunterlagen nicht entnommen bzw. in der Örtlichkeit nicht festgestellt werden. Am km 6,1+52 unterquert eine Entwässerungsleitung mit einer Mindestüberdeckung von ca. 1,50 m das Gleis 3. Mit der Errichtung der Baustraße auf dem gleisfreien Schot- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 84 terplanum erfolgen keine Änderungen am Unterbau und an der vorhandenen Entwässerungssituation. 1.1.7.6 Bauablauf Die Herrichtung von Gleis 3 als Baustraße ist fast für die gesamte Bauzeit erforderlich. 1.1.7.7 Sicherungsmaßnahmen Die Sperrung von Gleis 3 erfolgt vom Ra10 km 5,145 bis zum Grenzzeichen der Weiche 42. Das Gleis 4 wird im Bereich der Baustelle mit einer Festen Absperrung gesichert. 1.1.7.8 Stoffe / Bauteile Alle zur Realisierung der Gleisbaumaßnahme ausgeschriebenen Leistungen benötigten Materialien sind durch den AN beizustellen. Sie müssen den EU-Spezifikationen und den Einbaubestimmungen der DB AG entsprechen und von der DB Netz AG sowie dem EBA zugelassen sein. 1.1.7.9 Verwendung gewonnener Materialien und Reststoffe Hinsichtlich der Entsorgung ist folgendes vorgesehen: Schwelle BS66 Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN Schiene S49 (Schrott) Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN Schotter (Ausbau nur soweit, wie für die Herstellung des Verlegeplanums erforderlich) Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN Geokunststoff (Geotextil zwischen Schotter und Baggermatten) Verladung auf Fahrzeug des AN und Entsorgung durch AN Keine Beprobung des Schotters durch AN Nicht für die Wiederverwendung vorgesehene Stoffe sind vollständig und restlos von der Baustelle zu entfernen und, gemäß den gesetzlichen Vorschriften sach- und fachgerecht zu entsorgen. 1.1.7.10 Mineralische Materialien inkl. Eignungs- und Gütenachweise Für alle zum Einbau im Bauvorhaben vorgesehenen Materialien z.B. Schotter ist die Umweltverträglichkeit nachzuweisen. Dazu ist eine aktuelle chemische Analytik (nicht Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 85 älter als 1 Jahr) nach der im jeweiligen Bundesland gültigen Technischen Regeln der LAGA vorzulegen, die von einem akkreditierten Labor erstellt wurde. Für Materialien, die einer regelmäßigen Güteüberwachung unterliegen, genügt die Vorlage der entsprechenden Überwachungszertifikate. Für den Nachweis der Umweltverträglichkeit von Neuschotter und Recyclingschotter sind zusätzlich die Anforderungen der Altschotterrichtlinie (RIL 880.4010 „Bautechnik; Verwertung von Altschotter“) und der DB-Standards DBS 918061 „Technische Lieferbedingungen Gleisschotter“ der DB AG einzuhalten. 1.1.7.11 DB-spezifische Angaben Eignungsprüfungen Sofern für die zur Verwendung gelangenden Baustoffe und Baustoffgemische Eignungsnachweise und/oder Erst- bzw. Eignungsprüfungen oder Zulassungsbescheide erforderlich werden, sind diese mindestens 10 Werktage vor der ersten Verwendung des Baustoffes/Baustoffgemisches der Bauüberwachung mit allen erforderlichen Anlagen einzureichen. Eigenüberwachungsprüfungen Eigenüberwachungsprüfungen sind durch den AN so zu organisieren, dass eine qualitätsgerechte Bauausführung gewährleistet ist. Die Ergebnisse sind auf Anforderung der Bauüberwachung zu übergeben. Kontrollprüfungen Die Verpflichtungen des AN aus den Eignungs- und Eigenüberwachungsprüfungen werden durch die Kontrollprüfungen des AG nicht eingeschränkt. Abnahmen Die Abnahme Gleisbau erfolgt nach VOB, Teil B, §12. Es gilt Ril 824.810 bzw. Ril 824.2310, Anhang 3 und nach der darin festgelegten Frist nach Erreichen der erforderlichen Gleisbelastung. 1.1.7.12 Ergänzende Ausführungsbestimmungen Ergänzend zu den Zusätzlichen Technischen Bestimmungen und den bisherigen Angaben • Gleisbauarbeiten nach BVB § 16.4 und DIN 18325 1.1.7.13 Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen Durch den AG wird die Ausführungsplanung Ersatzneubau Südliche Rhinstraßenbrücke, Anteil Bahnanlagen Strecke 6071, Gleis 3 gestellt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 86 1.1.7.14 Vermessung Für die Bahnanlagen gilt Ril 883 und das Handbuch 88301 „Handbuch Eisenbahnvermessung“. Der AN hat der DBAG alle im Rahmen der Vermessungsarbeiten verwendeten und entstandenen Unterlagen vollständig und systematisch geordnet als Grundlage für die Einarbeitung in das DB GIS zu übergeben. Gleiserneuerung Folgende Vermessungsarbeiten sind durch den AN durchzuführen: • Kennzeichnen der Trassenhauptpunkte am Gleis (UA, UE, BA, BW, BE, AA, NW, AE). • Bauvermessung/ Absteckung Gleis 3 • Schlussvermessung für die Gleise 1, 2, 3, 4, 6 und 8 im Bereich des Stopfgangs • Sicherung und Wiederherstellung der Gleisvermarkung 1.1.7.15 Bestandsunterlagen und Dokumentation Die DBAG benötigt für den Betrieb der Anlage eine vollständige Dokumentation. Diese Dokumentation muss so beschaffen sein, dass die DBAG in der Lage ist, seinen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere denen nach VV Bau, VV Bau - STE nach zu kommen, Betrieb, Erhaltung und Instandhaltung / Instandsetzung durchzuführen. Das Vorliegen der Dokumentation ist aufgrund nationaler wie europarechtlicher Vorgaben, insbesondere der VV Bau, VV Bau - STE Voraussetzung einer endgültigen Inbetriebnahme der fertiggestellten Anlage. Bestandsdokumentation Ingenieurbau/ Verkehrsanlagen Die Bestandsunterlagen sind gemäß Ril 885, Ril 809, TM 01-07 und nach ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Punkt 4 anzufertigen. Alle Unterlagen sind durch den AN und die Bauüberwachung abzuzeichnen. Als Bestandsunterlagen sind zu übergeben: • • die handrevidierten Ausführungspläne, die daraus gefertigten Bestandsunterlagen, Dateiformat DWG und PDF Lieferung auf CD und 1-fach in Papierform. Jede CD-ROM ist mit einem Verzeichnis aller Dateien, deren Format und der verwendeten Programmversion zu übergeben. 1.1.7.16 Baubeschreibung Gleistiefbau Es sind keine Leistungen am Gleistiefbau vorgesehen, da das Schotterbett nicht vollständig zurückgebaut wird und Grundschotter verbleibt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 87 Entwässerung Mit dem Rück- und Neubau des Gleises 3 ergeben sich keine Veränderungen an den Entwässerungsanlagen. Der vorhandene Entwässerungsschacht und die vorhandene Querung am km 6,1+52 sind vor Beschädigung zu schützen. Oberbau - Allgemeines Für die Oberbauarbeiten gelten die Bestimmungen der Ril 820 und der Ril 824 der DB AG. Die Trassierung bleibt unverändert. Das Verfahren zum Rück- und Wiederaufbau des Gleises 3 obliegt unter Beachtung der örtlichen und baubetrieblichen Verhältnisse, dem vorgegebenen Bauablauf sowie den Möglichkeiten der Baulogistik dem AN und ist mit dem AG abzustimmen. Oberbau - Trassierung – Umbaugrenzen Anpassungen der Achse bzw. der Gradienten sind für das Gleis 3 nicht vorgesehen. Gemäß Aussage der DB AG (01/2015) sind die aufgemessenen Punkte als SollGleislage zu verwenden. Oberbau - Rückbau Für die Errichtung der Baustraße ist das Gleis 3 von der letzten durchgehenden Langschwelle der Weiche 33 km 6,0+88 bis zum km 6,1+80 zurückzubauen. Die vorhandenen Fahrschienen sind am km 6,082 (WE Weiche 33) und am km 6,202 zu trennen. Die ausgebauten Schienen S54 sind zur Wiederverwendung im gesperrten Gleis 3 zwischen bauzeitlicher Rampe und Weiche 42 zu lagern. Schienen S49 sind zu verschrotten. Die Kurzschwellen der Weiche 33 sowie die zum Wiedereinbau vorgesehenen B90Schwellen sind ebenfalls bauzeitlich zwischen der Rampe und Weiche 42 zu lagern. Die ausgebauten Schwellen BS66 Herstellungsjahrjahr 1990 sind zu entsorgen. Der Schotter ist bis zum Grundschotter (10 cm unter Unterkante wiedereinzubauende Schwelle) nach Rückbau der Baustraße auszubauen. Oberbau - Neubau Für die Errichtung der Baustraße ist das Gleis 3 von der letzten durchgehenden Langschwelle der Weiche 33 km 6,0+88 bis zum km 6,1+80 zurückzubauen. Die vorhandenen Fahrschienen sind am km 6,082 (WE Weiche 33) und am km 6,202 zu trennen. Die Oberbaumaterialien (Schwellen, Schienen, Schotter), welche neben den ausgebauten Stoffen noch zusätzlich erforderlich werden, werden nicht durch den AG beigestellt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 88 Es ist folgender Oberbau einzubauen: von km 6,088 6,092 bis km Oberbau Bemerkung 6,092 Kurzschellen von W 33 Kurzschwellen aus Bestand Führung mit Fangvorrichtung Schwellen für Führung und Fangvorrichtung neu 6,151 Fahrschiene S54 aus Bestand ab WE Fahrschiene S54 aus Bestand und neu 6,151 6,166 W54-B90-1667 Schwellen W54-B90 aus Bestand Fahrschiene S54 neu 6,166 6,180 W54-B70-1667 Schwellen W14K B70 neu Fahrschiene S54 neu 6,180 6,202 K54-BS66-1667 Fahrschiene S54 neu 6,202 Schienenwechsel S54/S49 Das Gleis 3 ist gemäß Ril 824.5010 zu Schweißen und nach Ril 824.2310 zu Richten und zu Stopfen. Zusätzlich zu den Richt- und Stopfarbeiten für den Wiederaufbau von Gleis 3 sind noch folgende Stopfarbeiten durchzuführen: Gleis, von km bis km Weiche Länge Bemerkung [m] Gleis 1 6,0+40 6,3+00 260 Gleis 2 6,0+40 6,3+00 260 Maschinelles Stopfen nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an der SÜ bzw. bei Verschlechterung der Gleislage während der Baumaßnahme Gleis 3 6,0+10 6,4+00 390 Belastungsstopfgang 6,0+50 6,4+60 410 Maschinelles Stopfen nach Beendigung der Tiefbauarbeiten an der SÜ bzw. bei Verschlechterung der Gleislage während der Baumaßnahme 6,0+10 6,4+70 460 und Weichen 33 und 42 Gleis 4 und Weichen 34, 36, 39, 41, 44 Gleis 6 und Wei- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 89 chen 32, 35, 40, 46 Kreuzung 48 Gleis 8 5,9+60 6,5+10 470 und Weichen 31, 43, 47 Führung und Fangvorrichtung Aufgrund des vorhandenen Abstandes der Gleisachse von Gleis 3 zur Mittelstütze von a ≤ 3,00 m ist gemäß Ril 804.5301 eine einseitige Führung mit Fangvorrichtung erforderlich (Iog 54.06.0060). Beginn und Ende der Führungen mit Fangvorrichtung haben gemäß Ril 820.2040 Abs. 8 (2) mindestens 10,80 m vor dem schützenden Bauwerk zu liegen. Die Lage ist wie folgt: - km 6,0+92 Ende Endschwellensatz Weiche 33 - km 6,0+92 Anfang Fangvorrichtung - km 6,0+98 Anfang Führung (bahnlinks) - (km 6,1+06 Anfang Mittelstütze) - (km 6,1+39 Ende Mittelstütze) - km 6,1+45 Ende Führung (bahnlinks) - km 6,1+51 Ende Fangvorrichtung Die Führungsschiene S54 ist innenliegend und befindet sich neben der linken Schiene. Bettung Der Schotter ist soweit abzutragen, dass der abgelegte Gleisrost ca. 10 cm unter Soll-SOK liegt. Sollte beim verbleibenden Schotter eine Verunreinigung durch die Ramm- und Bohrarbeiten festgestellt werden, ist durch die Bauüberwachung eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen zu treffen. Es ist entsprechend Ril 820.2010A05 RC- oder Neuschotter einzubauen (RC-Schotter als Grundschotter, Neuschotter als Stopfschotter). Ein Befahren des eingebauten Schotterverlegeplanums nach dem Planieren mit Fahrzeugen oder Baugeräten ist nicht zugelassen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 90 Schweißarbeiten Die Gleise sind lückenlos zu verschweißen. Schweißarbeiten dürfen nur von solchen Schweißfachfirmen und deren Schweißern ausgeführt werden, die für diese Leistungen nach den Vorgaben der Richtlinien der DB AG zertifiziert / zugelassen sind. Bei den Schweißarbeiten sind die Bestimmungen der Ril 824 bzw. der DS 820/0142 und DS 820/06 zu beachten. Sämtliche ausgeführten Oberbauschweißungen sind schalltechnisch zu überprüfen. Das Prüfungsergebnis ist der DB AG noch vor der Inbetriebnahme-Abnahme schriftlich zu übergeben. Stopf- und Richtarbeiten Die Stopf- und Richtarbeiten dürfen nur mit bei der DB AG zugelassenen Baumaschinen durchgeführt werden, die mit einem MKS ausgerüstet sind. Bei den Stopf- und Richtarbeiten ist die Ril 824 zu beachten. Vermessung Gleise und Weichen Ausgehend von den durch den objektbezogenen Lage- und Höhenfestpunkten sowie Hauptachsen hat der AN alle für die planmäßige Ausführung der Oberbauarbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten (Berechnung und Detailabsteckung zur Bauausführung) und der erforderlichen Anschreibungen in eigener Verantwortung nach den anerkannten Regeln der Technik durchzuführen. Erstellung eines Messprogrammes für die im Betrieb befindlichen Gleise Der AN hat ein Messprogramm für die messtechnische Überwachung der im Betrieb befindlichen Gleise 1, 2, 4, 6 und 8 zu erstellen. Das Messprogramm ist mit der DBAG abzustimmen und von der DBAG bestätigen zu lassen. Übergabe der Unterlagen 3-fach zur Abstimmung bei der DBAG 8 Kalenderwochen nach Auftragserteilung. Die Anpassung des Messprogramms in der Bauphase (auch mehrfach) ist in den Einheitspreis einzurechnen. Ladearbeiten Zur Vermeidung von Materialbeschädigungen sind zum Abladen und Transport der Oberbaustoffe ausschließlich zugelassene und bewährte Vorrichtungen zu verwenden. Das Anschlagen der Last muss sicher und materialschonend erfolgen. Verbiegungen, Einkerbungen und andere Beschädigungen sind auszuschließen. Zur Vermeidung von Materialbeschädigungen an den Schienen dürfen nur Hebezeuge von Betreibern eingesetzt werden, die den Nachweis für die Verwendung von Traversen mit geeigneten Anschlagmitteln (Hebebändern, Schienenzangen mit Kunststoffbacken) erbracht haben. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 91 Schienen größer 10 m bis max. 30 m Länge dürfen nur unter Zuhilfenahme einer zugelassenen Traverse mit mindestens vier Aufhängepunkten bewegt werden. Das Verziehen der Schienen über den Gleisrost ist untersagt. Sämtliche v. g. Leistungen und daraus resultierende Erschwernisse sind in die Leistungspositionen einzurechnen. Weiterhin sind das behelfsmäßige Laschen von Gleisstößen einschließlich Beistellen von Schraubzwingen und Laschen als Nebenleistung in die Leistungspositionen einzurechnen. 1.1.7.17 Baustraße Der Rückbau von Gleis 3 dient hauptsächlich zum Abbruch der Mittelstützen und Neubau der Wandscheiben zwischen Gleis 2 und Gleis 3 und der hierfür erforderlichen Zuführung der Bautechnik wie z.B. Ramm- und Bohrgerät und Bagger. Vom AN ist auf dem Schotterbett des zurückgeboten Gleises 3 eine Baustraße aus Baggermatten anzulegen. Der Schotter ist von km 6,0+88 bis km 6,1+56 nach Rückbau des Gleises einzuebnen. Als Schutz vor Verschmutzung des verbleibenden Schotters ist ein Geokunststoff mit der Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 5 auszurollen. Darauf sind zur Verteilung der Last und zur Vermeidung von Einprägungen des Raupenfahrwerks in das vorhandene Schotterbett Baggermatten zu verlegen. Die Baggermatten werden quer zur Fahrtrichtung angeordnet. Für die Transportstellung des Gerätes ist eine Länge der Matten von 3,00 m vorgesehen. Zur erforderlichen Verbreiterung der Standfläche des Bohrgeräts für die Arbeitsstellung wird die Fläche im Bereich des Bauwerks um einen Meter entsprechend Baufortschritt mit weiteren Baggermatten ergänzt. 1.1.8 Kabel- und Leitungsbau – Straße/Brücke 1.1.8.1 Art und Umfang Folgende Leitungsbetreiber sind im Bereich der Rhinstraße beteiligt: • Berliner Wasserbetriebe (BWB) - Straßenentwässerung • Vattenfall Europe Netzservice GmbH (Vattenfall) • Vattenfall Europe Netzservice GmbH BerlinLicht (Vattenfall-BerlinLicht) • Deutsche Telekom (Telekom) • Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (Kabel Deutschland) • Alliander Stadtlicht GmbH (Alliander) • Versatel GmbH (Versatel) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 92 Eine Aufstellung der bestehenden Kabel und Leitungen ist in der BB unter Pkt. 2.10.2 zu finden. Folgende Leitungen bzw. Kabelschutzrohre (KSR) sind dafür in die neuen Überbauten zu integrieren: westlicher Straßenüberbau: • 1x KSR DN110 Vattenfall BerlinLicht (Straßenbeleuchtung) • 1x KSR DN110 Alliander (LSA-Überweg Brücke) • 8x KSR DN110 für Deutsche Telekom • 7x KSR DN140 für Vattenfall (Strom) • 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 westlicher Straßenbahnüberbau: • 6x KSR DN110 für BVG • 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 - Bahnsteig • 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 – Gleistrog Straßenbahn östlicher Straßenbahnüberbau: • 7x KSR DN110 für BVG • 2x KSR DN110 Versatel • 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 - Bahnsteig • 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 - Gleistrog Straßenbahn östlicher Straßenüberbau: • 1x KSR DN110 Vattenfall BerlinLicht (Straßenbeleuchtung) • 1x KSR DN110 Alliander (LSA-Überweg Brücke) • 15x KSR DN140 für Vattenfall (Strom) • 1x Entwässerungsleitung DN150 / DN200 1.1.8.2 Einbau Kabelschutzrohre (KSR) Alle erforderlichen Durchdringungen in den Querträgern der Überbauten und anzuschweißende Befestigungsschienen bzw. Abhängepunkte müssen gemäß den Angaben der Leitungsbetreiber bzw. der BVG durch den AN bei der werkstattseitigen Vorfertigung der Stahlbauelemente umgesetzt werden. Der AN ist für die Bereitstellung und Montage der Ankerschienen an den vier Überbauten zuständig. Der AN muss die Aufständerung der Überbauten auf der Vormontagefläche gegenüber der Geländeoberfläche so planen, dass eine Arbeitshöhe von ca. 2 m unter den Fahrbahnblechen zur Verfügung steht. Hierdurch wird das stehende Arbeiten bei der Verlegung/Montage der KSR ermöglicht. Die Kammerwanddurchführungselemente, welche teilweise durch die Leitungsbetreiber gestellt werden, sind durch den AN einzubauen und über die gesamte Bauzeit Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 93 gegen Beschädigungen zu schützen. Für den Einbau der Durchführungselemente in den Kammerwänden der Widerlager ist eine sehr hohe Genauigkeit beim Einbau durch den AN sicherzustellen. Die Einbauteile sind an den Schalungen entsprechend lagezusichern. Vor den jeweiligen Betonagen sind Kontrollmessungen durch den AN erforderlich. Die Durchführungen durch die Kammerwände sind vor der Verfüllung des Widerlagers temporär zu verschließen. Die Komplettierung der Rohrdurchführungen mit dem Einbau der Dichtungselemente sowie der Lückenschluss zwischen den KSR am Überbau hin zu den Kammerwänden erfolgt durch die Leitungsbetreiber bzw. durch die BVG, mit Ausnahme der erforderlichen Bauteile von Vattenfall BerlinLicht. Diese sind durch den Auftragnehmer einzubauen. Für diese Komplettierungsarbeiten sind den Leitungsbetreibern bzw. der BVG mindestens 2 Kalenderwochen uneingeschränkter Zutritt zu den Widerlagern zu gewähren (siehe auch BB, Pkt. 1.1.1.2). Angaben zur den KSR-Konstruktionen der einzelnen Leitungsbetreiber bzw. der BVG sowie zur Bereitstellung von Befestigungselementen und Einbauteilen sind in dieser Baubeschreibung unter Pkt. 3.5.16 aufgeführt. 1.1.8.3 Einbau Entwässerungsleitungen Die Entwässerungsleitungen werden über angeschweißte Haltepunkte und Abhängungen bzw. mit Montageschienen und Auflagerkonsolen an den Überbauten befestigt. Der AN ist für die Bereitstellung und Montage dieser Haltekonstruktionen zuständig. Die genaue Lage der Befestigungspunkte sowie von allen erforderlichen Aussparungen für die Entwässerungsleitungen sind im Zuge der Ausführungsplanung durch den AN festzulegen. Der Einbau der Entwässerungsleitungen, inkl. den erforderlichen Leitungsübergängen zu den Widerlagern sowie der Kammerwanddurchführungen in den Widerlagern erfolgt durch den AN. In den Kammerwänden werden für die Rohrdurchführungen Faserzementrohre (FZR) DN400 eingebaut. Die genaue Lage der FZR ist im Zuge der Ausführungsplanung durch den AN festzulegen, unter Beachtung der geplanten Schleppplatten in den Straßen- und Gleisbereichen. Es sind Stahlschutzrohre DN300 unter den Schleppplatten herzustellen. Die Abdichtung zwischen den Entwässerungsrohren DN200, den Stahlschutzrohren DN300 und den FZR DN400 gegen nichtdrückendes Wasser erfolgt jeweils durch Ringraumdichtungen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 94 1.1.8.4 Kabeltiefbau und Erdarbeiten Die Kabelschutzrohre bzw. die Schutzrohre von Leitungen im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen/Widerlagerbaugruben sind durch die Versorgungsunternehmen bzw. durch die BVG in Eigenregie zu verlegen. Es ist zu beachten, dass die Herstellung der Schalung, die Herstellung der Bewehrung und die Betonage der Schleppplatten jeweils erst nach Verlegung aller Kabel und Leitungen erfolgen kann. Für 1 Kalenderwoche sind den Leitungsbetreibern bzw. der BVG die entsprechenden Bereiche hinter den Widerlagern für ihre Arbeiten zu überlassen. Die erforderlichen Arbeiten der Versorgungsunternehmen bzw. der BVG umfassen: • Aushub der Leitungsgräben im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen und darüber hinaus • Einbau der Kabelschutzrohre, der Leitungen und der Schutzrohre im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen und darüber hinaus • Verbindung der Kabelschutzrohre, der Leitungen und der Schutzrohre und an die Einbauteile der Kammer- /Flügelwände, inkl. Einbau der Abdichtungselemente • Verfüllung der Leitungsgräben und Verdichtung Die Verlegung der Entwässerungsleitungen der einzelnen Überbauten im Bereich der Schleppplatten muss ebenfalls in diesem Zeitfenster durch den AN erfolgen. Der AN hat dabei folgende Arbeiten auszuführen: • Aushub der Leitungsgräben im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen und darüber hinaus • Aushub der Gruben für den Einbau der Übergabeschächte DN1000 (RO1, RO3, RW1 und RW3) und der KG-Abwasserschächte DN400 (RO2 und RW2) • Einbau der Entwässerungsrohre im Bereich der Widerlagerhinterfüllungen und darüber hinaus • Anschluss der Entwässerungsleitungen an die eingebauten Schächte • Verfüllung der Leitungsgräben und Schachtgruben, inkl. Verdichtung Der Anschluss der Übergabeschächte an die öffentlichen Abwasserleitungen erfolgt durch die Berliner Wasserbetriebe in Eigenleistung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung (siehe BB, Pkt. 1.1.1.3). 1.1.8.5 Leitungen, Kabelschächte, Kabelschutzrohre Die Leitungen, Kabelschächte und Kabelschutzrohre der Leitungsbetreiber werden außerhalb der Brücke durch die Leitungsbetreiber vor, während oder nach der Baumaßnahme rück-, um- und teilweise neugebaut. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 95 1.1.9 Kabel- und Leitungsbau – DB AG Folgende Leitungsbetreiber sind im Bereich der Gleisanlagen der DB AG beteiligt: • DB Energie • DB Netz AG • DB KT GmbH • Vodafone Eine Aufstellung der bestehenden Kabel und Leitungen ist im Abschnitt 2.10.2 zu finden. Die Entwässerungsanlagen der DB AG (Schächte) sind zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen. Erforderliche Rückbaumaßnahmen einzelner Entwässerungsanlagen (Tiefenentwässerung unterhalb der Widerlager und Entwässerungsleitung am Mittelpfeiler) im Zuge des Ersatzneubaus der Widerlager bzw. der Mittelunterstützungen sind nach Beendigung der Baumaßnahme analog dem Bestand wieder herzustellen. 1.1.10 Neubau Treppen zwischen BVG-Haltestellen und S-Bahnsteig Allgemeines Es sind viertelgewendelte Treppen aus insgesamt jeweils 3 Treppenläufen, mit je einem Haupt- und einem Zwischenpodest herzustellen. Zum einen ist das Lichtraumprofil der S-Bahn (S-Bahngleis 1) einzuhalten und zum anderen der Abstand der Treppenkonstruktion zur Bahnsteigkante (S-Bahngleis 2) von 2,50 m. Zur Überwindung der Höhendifferenz sind je Treppe insgesamt 29 Stufen erforderlich. Das Verhältnis Stufenhöhe/Auftrittsbreite beträgt 18,0/28,0 cm. Die Treppenlaufbreite beträgt 1,80 m und die Gesamtbreite der Treppen, inkl. beidseitig angeordneter Kehrrinnen, ergibt 2,48 m. Das Treppenauge im Deckblech des Bahnsteiges hat eine Breite von 2,58 m so dass ein Einheben der vorgefertigten, oberen Treppenabschnitte möglich ist. Die Treppen sind jeweils in zwei Abschnitten herzustellen. Die unteren Treppenabschnitte umfassen je 9 Stufen und das anschließende Hauptpodest. Dazu gehören je 2 Stützen im Bereich des Treppenantritts und je 4 Stützen unter dem Hauptpodest. Die oberen geraden Treppenabschnitte bestehen aus je 2 x 10 Stufen. Nach den ersten 10 Stufen ist jeweils ein Zwischenpodest herzustellen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 96 Im Bereich des An- und Austritts der Treppen beträgt das Quergefälle am S-Bahnsteig und an den Straßenbahnsteigen jeweils 0 %. Dieses 0 %-Gefälle wird nach ca. 1,00 m an das Regelquergefälle der jeweiligen Bahnsteige angepasst. Gründung Die Treppen sind im Bahnsteigkorpus des S-Bahn-Haltepunktes Friedrichsfelde Ost zu gründen. Gemäß den vorliegenden Bestandsunterlagen besteht der Bahnsteig aus gleisparallelen, U-förmigen Fertigteilrahmen (Hauben) mit einer Breite von ca. 2,75 m. Dazwischen befindet sich eine Bodenauffüllung auf einer Breite von ca. 4,30 m. Die Gründungsebene der innenliegenden Fertigteilstiele liegt bei 2,20 m unter OK Bahnsteig. Es sind bewehrte Fundamentbalken zur Aufnahme der angedübelten Treppenstützen herzustellen. Je Fundamentbalken sind 2 Stützen herzustellen. Die Herstellung der Gründungen erfordert den Rückbau des ca. 14cm dicken Bahnsteigbelages (Beton B300) sowie die Anordnung von Verbauten. Tragkonstruktion Die Haupttragkonstruktion der Treppen ist aus geschlossenen Rechteckrohrprofilen herzustellen. Die quadratischen Stützenprofile 180x6,3 mm sind im Bereich der Treppenantritte mit den quadratischen Querträgerprofilen 200x6,3 mm und im Bereich der Hauptpodeste mit den Hauptträger-Rechteckprofilen 300x200x6,3 mm zu verschweißen. Die Stützen sind als Pendelstützen auszubilden und durch Diagonalverbände untereinander auszusteifen. Am jeweiligen Treppenaustritt, im Übergang zu den Straßenbahnsteigen, sind zusammengesetzte, rechteckige Querträger 400x100x8 mm herzustellen. Zwischen den Querträgern der Brücken und der Treppen sind Übergangskonstruktionen anzuordnen. Die Stufen der Treppen sind geschlossen und sind aus abgekanteten Blechen herzustellen. Die Trittstufen spannen zwischen den Setzstufen und tragen somit hauptsächlich über die kurze Spannweite ihre Lasten ab. Zudem wirken sie für die Setzstufen stabilisierend und übernehmen eine Flanschwirkung bei deren Lastabtrag. Die Setzstufen tragen die Lasten der Trittstufen zu den seitlichen Abschlussblechen ab. Diese leiten die Lasten in die Konsolbleche ein, die sie über die Kehrrinnen in die Wangen weiterleiten. Die Zwischenpodeste sind Teil der oberen Treppenläufe und sind geschlossen auszubilden. Die Podeste sind 90 cm breit. Es sind je zwei tragende Bleche anzuordnen. Die Bleche tragen die Lasten direkt zu den Treppenwangen ab. An den Podesten sind keine tiefer liegenden Kehrrinnen herzustellen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 97 An die Hauptpodeste der unteren Treppenabschnitte sind die zwei oberen Treppenläufe mit Zwischenpodest anzuschließen. Die Hauptpodeste sind auf je 4 Stützen aufzulagern. Die Hauptpodestplatten sind umlaufend an den Hauptträgern zu lagern und durch Steifen an den Unterseiten zu verstärken. Materialien Beton: Fundamentbalken Treppen C25/30 XC2, WF Sauberkeitsschicht C12/15 X0, WF Stahl: Betonstahl B500B Treppen S235 JR Handläufe Edelstahl Mat. Nr. 1.4401 Glas: Treppengeländer VSG mit 2x 6mm ESG (transparent) Bahnsteiggeländer(Treppenauge) VSG mit 2x 6mm ESG (transparent) Korrosionsschutz Der Korrosionsschutz der einzelnen Treppenbauteile ist nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tabelle A 4.3.2 herzustellen: • Sichtflächen Tragkonstruktion – Bauteil Nr. 1.3.1 b), System 1 • Unterseite Stufen/Podeste – Bauteil Nr. 1.3.1 b), System 1 • Oberseite Stufen/Podeste – Bauteil Nr. 1.1.4 b), System 1 alle horizontalen Laufflächen rutschhemmend (R 11) ausbilden • Geländer – Bauteil Nr. 3.1 b), System 1 • Baustellenstöße – Bauteil Nr. 5.2.2, System 1 Farbton der Deckbeschichtung: DB 702 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 98 Absturzsicherung, Schutzeinrichtungen Die Geländer an den Treppen und Podesten sind mit einer Höhe von 1,00 m herzustellen. Die rechteckigen Geländerpfosten sind mittig auf der Oberseite der Längsträger zu befestigen. Die Befestigung der Geländerpfosten ist in Anlehnung an RiZ A-GEL 30 (RiL 804.9060, DB AG) auszuführen. Die seitlichen Einfassungen der Treppenöffnungen werden analog den Treppengeländern ausgeführt. Die Füllungen zwischen den Geländerpfosten sind aus Verbundsicherheitsgläsern (VSG) herzustellen. Die VSG sind aus 2 Scheiben Einscheibensicherheitsglas (ESG) und zwischengeklebter Folie herzustellen. Die VSG-Scheiben werden durch eine umlaufende Klemmkonstruktion 4-seitig gelagert. Zwischen den VSG-Scheiben und der umlaufenden Klemmkonstruktion sind dauerelastische Kunststoffbänder einzubauen, um einen direkten Kontakt zwischen den beiden Materialien zu verhindern. Ausstattung Gemäß Ril 813.0202, Abschn. 5, Abs. (9) der DB AG sind beidseitig der Treppenstufen Kehrrinnen mit einer Breite von jeweils 14 cm anzuordnen. Diese Kehrrinnen werden nicht auf den Podesten weitergeführt. Es sind beidseitig der Treppen Handläufe vorzusehen. Sie sind in einer Höhe von 85 cm über OK Treppenstufe anzuordnen. Die Handläufe sind 30 cm über die unterste und oberste Stufe hinauszuführen. Für die Ausführung der Handläufe sind die Vorgaben der Ril 813.0202, Abschn. 5, Abs. (8) und der TM 2014-03 I.SBB zu beachten. Die offenen Bereiche unter den Podesten und Treppenläufen mit weniger als 2,30 m Durchgangshöhe sind im Aufenthaltsbereich der S-Bahnhaltestelle zu sichern. Zur Abgrenzung sind Mattenzäune zu verwenden (vertikale Stäbe), die direkt an die Treppenkonstruktionen anzuschließen sind. Die Zaunpfähle sind auf die Betonoberfläche des Bahnsteiges aufzudübeln. An den Treppenantritten sind auf dem S-Bahnsteig vor jeder Treppenanlage Entwässerungsrinnen mit Kiespackungen als Versickerungsmöglichkeit herzustellen. Die Kiespackungen sind bei der Wiederverfüllung im Bahnsteigkorpus in PE-HD Schächten DN400 einzufassen. An den Treppenantritten am S-Bahnsteig sind an jeder Treppenanlage Portale zur Aufnahme von Wegweisungen herzustellen. In den rechteckigen Hauptträgern der Treppenanlage sind jeweils ein Leerrohr DN 63 einzubauen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 99 Durch den Neubau der Treppen ist das vorhandene taktile Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte auf dem S-Bahnsteig anzupassen bzw. zu ergänzen. Es sind die Vorgaben Ril 813.0205 der DB AG zu beachten. Die Treppenanlagen sind in das Gesamterdungskonzept zu integrieren. In den Fundamentbereichen und am Übergang zu den Überbauten sind Erdungsfestpunkte und Erdungsverbinder vorzusehen. Die Ausführungsplanung und der geplante Bauablauf sind mit dem Anlagenmanagement der DB Station & Service abzustimmen. 1.2 Ausgeführte Vorarbeiten 1.2.1 Beweissicherung Vorlaufende Beweissicherungen sind nicht durchgeführt worden. 1.2.2 Vermessung Das Abstecken der Hauptachsen der baulichen Anlagen, das Schaffen der notwendigen Festpunkte in unmittelbarer Nähe der baulichen Anlagen, das Urgeländeaufmaß und das Abstecken des Baufeldes sind Sache des Auftraggebers. Der AG gibt geprüfte Koordinaten der Hauptachsen vor. Der schriftliche Abruf dieser Vorleistung des AG hat 6 Kalenderwochen vor dem Zeitpunkt, an welchem diese vom AN benötigt werden, zu erfolgen. Die Sicherung dieser Punkte und Achsen, alle baubegleitenden Absteckungs- und sonstige Vermessungsarbeiten, die für die Realisierung der geplanten baulichen Anlage erforderlich werden sowie sämtliche erforderlichen Vermessungsarbeiten zur Erstellung der Abrechnungsunterlagen und der Eigenüberwachung sind Sache des AN. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Leistungsposition für die Vermessung einzurechnen. Die Vermessung aller Gleisanlagen (DB AG und BVG), OL-Maste, usw. vor, während (Verlaufsmessungen) und nach relevanter Bautätigkeiten (wie z.B. Einbringen Verbauten, Aushubarbeiten, Abbrucharbeiten) sowie des Endzustandes erfolgt durch den AN. Hierfür ist vor Durchführung der Vermessungen ein QS-Programm aufzustellen. An den Oberleitungsmasten wurden in der Bauphase 0 bereits Messmarken befestigt. Diese sind bei den weiteren Vermessungen zu berücksichtigen. Alarmwerte für die Oberleitungsmaste der DB AG sind in der Anlage A_3_1_2 festgelegt. 1.2.3 Kampfmittel Gemäß des „Merkblattes zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ (Anlage: A_0_08) geht die zuständige Ordnungsbehörde ausschließlich einem konkreten Verdacht auf Kampfmittelvorkommen nach. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 100 Trotz vorheriger Ermittlungen kann das Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich und Sediment jedoch nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden. Stößt der AN bei der Durchführung des Bauvorhabens auf Kampfmittel bzw. Munition oder auf Gegenstände, deren Identität als Kampfmittel bzw. Munition nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, hat er wie folgt vorzugehen: Die Arbeiten sind sofort zu unterbrechen. Die Fundstelle ist zu sichern und jegliches Betreten zu untersagen. Der für die Beseitigung von Kampfmittel zuständige Polizeipräsident von Berlin ist unter der Notrufnummer 110 umgehend zu verständigen. Der AN verpflichtet sich, vor Aufnahme der Arbeiten durch deutlich sichtbaren Aushang und durch Belehrung sämtlicher Arbeitskräfte auf der Baustelle, die Einhaltung vorstehender Vertragsbedingungen sicherzustellen. Weitere Angaben zur Kampfmittelbeseitigung sind in dieser Baubeschreibung unter Pkt. 2.9.8 enthalten. 1.2.4 Holzeinschlag (Baumfällungen/Rodungen) Durch den AN sind auf den BE-Flächen bauvorbereitend die erforderlichen Baumfällungen durchzuführen. Betroffen sind in den Bauphasen 1 und 2 je 8 bestehenden Bäume (siehe dazu Anlage: A_1_2_15). Die im Untergrund verbleibenden Stubben sind durch den AN zu roden. Die Baumfällungen müssen spätestens bis Ende Februar 2017 abgeschlossen sein. Betroffen sind die Bäume entlang der südlichen Rhinstraße. Als Ersatzausgleich für die 16 gefällten Bäume sowie zum Erhalt eines einheitlichen und geschlossenen Alleebaumcharakters sind nach Beendigung der jeweiligen Bauphase die Baumart: Tilia intermedia „Pallida“ wieder zu pflanzen. In der süd-westlichen Bestandsböschung sind ebenfalls 8 Bäume zu fällen, welche sich im Bereich der Fußgängerbehelfsbrücke befinden. Diese Bäume sind nach Rückbau der Fußgängerbehelfsbrücke durch Neupflanzungen zu ersetzen. 1.3 Ausgeführte Leistungen Bauvorbereitende Maßnahmen (Bauphase 0) erfolgen durch SenStadtUm, die Berliner Verkehrsbetriebe sowie die Versorgungsunternehmen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 101 Im Vorfeld der Bauphase 1 und 2 wurden folgende bauvorbereitenden Leistungen durchgeführt: SenStadtUm • Unterjährige Sperrpausenanmeldungen DB AG • Anpassung vorhandener Anlagen der DB AG • Kabelumverlegungen/ Einbau von Mehrlängen im Bereich der DB AG unterhalb der Brücke • Vodafone (LWL-Kabel) • DB-KT (Streckenkabel, Bahnhofskabel, LWL Kabel) • DB Energie GmbH • DB Netz AG (S-Bahnstrom, Oberleitung, LST, 50 Hz-Anlagen) • LST-Anlagen • Suchschachtungen für Erdkabel und Entwässerungsleitungen der DB AG • Bauzeitliche Verschiebung von Haltestellentafel und Zp 10/9 am S-Bahngleis 1 • Abspannung der Oberleitungsmaste 6-3a, 6-4a und 6-4 • Gründung und Errichtung des temporären Oberleitungsankers P1 Berliner Verkehrsbetriebe Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch die BVG: • Aufbau und Inbetriebnahme der provisorischen Straßenbahn-Haltestellen im südlichen Bereich der Kreuzung Rhinstraße/Seddiner Straße • Anpassung der Straßenbeleuchtung im Bereich der provisorischen Straßenbahn-Haltestellen • Herstellung der Eingleisigkeit der BVG-Trasse, inkl. Einbau Fangschiene • Herstellung der nördlichen Überfahrt für Bauphase 1 • Herstellung der südlichen Überfahrt für Bauphase 1 • Kabelumverlegung in Provisorium (2x DN110) • Rückbau der vorhandenen BVG-Haltestellen auf der südlichen Widerlagerseite Versorgungsunternehmen • Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch Kabel Deutschland: • Kabelumverlegung in Provisorium (2x DN110) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 102 • • Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch die Vattenfall AG: • Aufbau provisorische Kabeltrasse • Kabelumverlegung in Provisorium (6x DN125) Bauvorbereitende Maßnahmen, Bauphase 0 durch die BSR: • Rückbau Glättemeldeanlage 1.4 Gleichzeitig laufende Bauarbeiten 1.4.1 Leistungen im Bereich der Rhinstraße Neben den jeweiligen Leistungen der Leitungsbetriebe und der BVG im unmittelbaren Baufeld werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 im unmittelbaren Anschluss des Baufeldes Bauleistungen der Berliner Wasserbetriebe zum Anschluss der Brückenentwässerung durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss auf die Fertigstellung der Teilbauwerke sowie der Inbetriebnahme einschließlich des Umbaus der bauzeitlichen Verkehrsführung der Bauphase 2. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und mit den BWB abzustimmen. Neben den jeweiligen Leistungen der Leitungsbetriebe und den BWB im unmittelbaren Baufeld werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 Bauleistungen der BVG für • • • • • die Bahnsteigdächer, einschließlich der Gründungen hinter dem südlichen Widerlager die Treppenanlagen zum S-Bahnsteig Friedrichsfelde Ost Bahnsteigausstattungen Gleisbauarbeiten Deckschichten auf den BVG-Brücken durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss auf die Fertigstellung der Teilbauwerke sowie der Inbetriebnahme einschließlich des Umbaus der bauzeitlichen Verkehrsführung der Bauphase 2. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und mit der BVG abzustimmen. Neben den jeweiligen Leistungen der BWB und der BVG im unmittelbaren Baufeld werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 im unmittelbaren Anschluss des Baufeldes Bauleistungen der Versorgungsunternehmen zum Anschluss der Kabeltrassen durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss auf die Fertigstellung der Teilbauwerke sowie der Inbetriebnahme einschließlich des Umbaus der bauzeitlichen Verkehrsführung der Bauphase 2. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und mit den BWB und der BVG abzustimmen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 103 1.4.2 Leistungen im Bereich der DB AG Neben den Bauleistungen durch SenStadtUm im unmittelbaren Baufeld unterhalb der Brücke werden insbesondere während der Bauphase 1 und 2 im unmittelbaren Anschluss des Baufeldes Bauleistungen für Kabelumverlegungen im Bereich der S- und Fernbahn durchgeführt. Diese Leistungen haben unmittelbar Einfluss auf die Fertigstellung der Teilbauwerke sowie deren Inbetriebnahme. Diese Leistungen sind zu berücksichtigen und mit allen Beteiligten abzustimmen. 1.5 Mindestanforderungen für Nebenangebote Nebenangebote und Sondervorschläge sind nicht zugelassen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 104 2 Angaben zur Baustelle 2.1 Lage der Baustelle Die geplante Baumaßnahme befindet sich in Berlin-Friedrichsfelde Ost und liegt im Grenzbereich der Berliner Bezirke Marzahn-Hellersdorf und Lichtenberg. Die Rhinstraße stellt dabei die Nord-Süd-Verbindung zwischen den Stadtteilen Hohenschönhausen und Friedrichsfelde dar. 2.2 Vorhandene öffentliche Verkehrswege Die Erreichbarkeit der Baustelle ist über das öffentliche Straßen- und Wegenetz sicherzustellen. Im Baubereich sind die folgenden öffentlichen Verkehrswege vorhanden: obenliegend: • • • Rhinstraße / Seddiner Straße MetroTram-Linie M 17 und Straßenbahnlinien 27 und 37 (mit Haltestelle im Baufeld) öffentliche Geh- und Radwege untenliegend: • • Fernbahn (ohne Haltestellen im Baufeld): • Strecke 6071 – Gleis 3 • Strecke 6078 – Gleis 4 • Strecke 6072 – Gleise 6 und 8 S-Bahn mit Haltepunkt: Friedrichsfelde Ost • Strecke 6006 – Gleise 1 und 2 Die oben- und untenliegenden Verkehrswege des Fußgängerverkehrs sind durch bestehende Treppenanlage und einen Aufzug miteinander verbunden. Diese Verkehrsbeziehung ist während der gesamten Bauzeit aufrecht zu erhalten. 2.3 Zugänge, Zufahrten Zufahrten sind über die vorhandenen öffentlichen Straßen und Wege möglich. Vom Auftraggeber werden keine gesonderten Zugänge und Zufahrten zur Verfügung gestellt. Zufahrten von öffentlichen Straßen zu den Lagerplätzen und Baustelleneinrichtungsflächen sind vor Baubeginn festzulegen und dem AG schriftlich anzuzeigen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 105 Für die Benutzung von nicht öffentlichen Wegen sind vor Baubeginn bei den betreffenden Baulastträgern und ggf. bei der Verkehrsbehörde die Genehmigungen einzuholen. Vom AN ist vor Benutzung des Verkehrsweges der Fahrbahnzustand mit Lageplan und Fotos in der Beweissicherung festzuhalten und vom Straßenbaulastträger anerkennen zu lassen. Der Straßenverkehr ist während der Bauzeit auf der Rhinstraße vollständig aufrecht zu erhalten. Materialanlieferungen über Gleise der DB AG Der An- und Abtransport von Baumaschinen und Baumaterial für die Arbeiten unterhalb der Brücke erfolgt grundsätzlich über den Bahnhof Lichtenberg. Der AN hat eigenverantwortlich und rechtzeitig alle dazu erforderlichen Anträge und Genehmigungen bei den zuständigen Anlagenverantwortlichen der DB AG einzuholen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Es sind durch den AN die bei der DB AG angemeldeten Sperrzeiten zu berücksichtigen. Die Zuführung der schienengebundenen Fahrzeuge erfolgt über den Bahnhof BerlinLichtenberg. Die Fahrten von der Baustelle bis dorthin erfolgen als Rangierfahrt im Baugleis unter Zuständigkeit des jeweiligen Technischen Berechtigten. Innerhalb des Bahnhof Berlin-Lichtenberg durchzuführende Fahrten erfolgen ebenfalls als Rangierfahrten unter Führung der jeweiligen Weichenwärter. Werden im Bahnhof BerlinLichtenberg Gleise zum Abstellen von Fahrzeugen benötigt, sind diese beim Kundenmanagement der DB Netz AG, Regionalbereich Ost kostenpflichtig anzumieten ([email protected]). Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Als Gleise für die Verladungen / Entladung von Großmaschinen können Gleis 155 (mit seitlicher Laderampe) oder 156 (mit Kopf- und Seitenrampe) genutzt werden. Da für diese Gleise besondere betriebliche Bestimmungen gelten und weitere Nutzer die Gleise / Laderampen nutzen, ist eine rechtzeitige Nutzungsanfrage (bis 4 Kalenderwochen vor Nutzungswunsch) an die o.g. Mailadresse zu stellen. Die Straßenzufahrt zur Verladerampe an den Gleisen 155, 156 befindet sich in Höhe der Buchberger Straße 30, 10365 Berlin. Dort befinden sich auch Stellflächen, die ggf. angemietet werden können. Für die Anmietung der Flächen der Ladestraße ist bei der DB Services Immobilien eine Nutzungsvereinbarung abzuschließen. Die Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Eine Rangierfahrt zwischen den Gleisen 155, 156 und der Einfahrt in das Baugleis bewegt sich durch 3 bis 4 Weichenwärterbereiche (Stellwerksbereiche W3, B6, B9 und in der S-Bahn zusätzlich B11) und ist zwischen 30 und 60 Minuten unterwegs. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 106 Eisenbahntypische Verzögerungen (planmäßige Verkehrsabwicklung, abweichende Betriebsführungen) können zu einer Verlängerung dieser Zeit (auf ca. 2 Stunden) führen und sind einzukalkulieren und im Baustellenlogistikkonzept zu berücksichtigen. Bei Rangierfahrten aus den Gleisen 155, 156 in Richtung der S-Bahn-Gleise sollten die Rangierfahrten daher bereits ca. 30 Minuten vor Beginn der Gleissperrungen in der S-Bahn im Bereich der Fernbahn bis zur Überleitverbindung S-Bahn - Fernbahn durchgeführt werden um dort unmittelbar zu Beginn der Gleissperrungen ins Baugleis einfahren zu können. Zwischen dem Beginn der Baugleise im Bahnhof Berlin-Lichtenberg und der Baustelle SÜ Rhinstraße und zurück müssen im Baugleis weitere ca. 1200 m mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h durchfahren werden. Diese Zeit ist ebenfalls einzuplanen. Von der Dauer der Sperrzeit müssen am Beginn und Ende jeweils ca. 30 Minuten für Gleissperrung / Baugleiseinrichtung / Ausschaltung der Oberleitung bzw. Stromschiene eingeplant werden. Das ausführende Eisenbahnverkehrsunternehmen (Eisenbahnbetriebsleiter oder beauftragte Person) muss sich über die betrieblichen Bedingungen (Besonderheiten etc.) bei der DB Netz AG, Regionalbereich Ost, Produktionsdurchführung Berlin, Arbeitsgebiet Betrieb persönlich und nachweislich einweisen lassen. Der AN hat ein Logistikkonzept zu erstellen. Auf Grund der hohen Komplexität der Logistik im Zusammenspiel mit dem Regelbetrieb im S-Bahn und Fernbahnbereich im Bahnhof Berlin-Lichtenberg sollte der AN Referenzen auf dem Gebiet der logistischen Eisenbahnverkehrsleistungen im Bahnhof Berlin-Lichtenberg nachweisen. Verzögerungen des Regelbetriebes als Folge der Durchführung der Baulogistik dürfen nicht auftreten. Zum Be- und Entladen der Baumaschinen im Bereich des zurückgebauten Gleises 3 ist eine Transportrampe erforderlich. Angaben zu dieser Rampe sind in diese BB unter Pkt. 1.1.3.3.4 zu finden. Einsatz schienengebundener Fahrzeuge Beim Einsatz schienengebundener Fahrzeuge (z.B. 2-Wege-Bagger, Arbeitszüge) ist der Einsatz der Fahrzeuge und der Fahrzeug- bzw. Arbeitszugführer in die zugehörigen Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzukalkulieren. 2.4 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen Die Baustromversorgung ist Angelegenheit des AN. Die Kosten für die Anschlüsse und die Stromentnahme werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen. Diese Regelung gilt auch dann, wenn eine Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 107 Stromabgabe aus dem öffentlichen Netz nicht möglich ist und stromerzeugende Aggregate eingesetzt werden müssen. Bauwasser- und Bauabwasseranschlüsse usw. werden nicht zur Verfügung gestellt. Der AN hat sich über die Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen selbst zu informieren. Der Bauwasser- und Abwasseranschluss an das öffentliche Netz ist vom AN herzustellen. Die Kosten hierfür und für die Wasserentnahme werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen. 2.5 Lager- und Arbeitsplätze, Baustelleneinrichtungen Als Baustelleneinrichtungsflächen stehen nur die während der Bauzeit vom Verkehr befreiten Teilbereiche der Straße und Wege im unmittelbaren Umfeld der Baumaßnahme zur Verfügung. Es ist dabei zu beachten, dass ein Großteil dieser Flächen jeweils nur in einer der Bauphasen nutzbar ist. Benötigt der AN zusätzliche Baustelleneinrichtungs- und/oder Lagerflächen, so hat er diese eigenverantwortlich und auf seine Kosten anzumieten. Hierzu hat der AN den AG im Vorfeld schriftlich zu informieren und eigenverantwortlich Abstimmungen zu führen. Zugänge und Zufahrten von Flächen, die unter Verkehr stehen bzw. in privater Nutzung sind, dürfen ohne entsprechende Genehmigung/Erlaubnis nicht gesperrt oder in ihrer Nutzung eingeschränkt werden. Das Aufstellen von Bauzäunen und dergleichen, die der AN zum Schutz seiner Lagerplätze, Unterkünfte usw. für erforderlich hält, sind Sache des AN und sind die LVPosition Baustelleneinrichtung einzurechnen. Flächen der Baulastträger sind nach Abschluss der Bautätigkeit wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Freistellungserklärungen über den ordnungsgemäßen Zustand der zurückgegebenen Flächen sind vom AN bis zur Abnahme an den AG in schriftlicher Form zu übergeben. 2.6 Gewässer Im Baufeld befinden sich keine Gewässer. Das Bauwerk der südlichen Rhinstraßenbrücke befindet sich nicht in einer Wasserschutzzone. 2.7 Baugrundverhältnisse Die Bodenverhältnisse im Baufeld sind im Geotechnischen Ergebnisbericht, Stand 15.07.2014, einschließlich Anlagen beschrieben (siehe Anlage: A_0_02). Auszüge aus dem Bericht werden im Folgenden zitiert und zusammengefasst. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 108 2.7.1 Bodenverhältnisse Am Standort wurde eine relativ einfache Baugrundschichtung erkundet: Auffüllung (sehr unterschiedlich): • • • Schüttung mit Erdstoffen (enggestufte und schluffige bis stark schluffige Feinund Mittelsande, zum Teil auch geschiebemergelähnliche Böden) im Wechsel mit bauschutthaltigen Böden Tiefe 5,50m bis 8,20m ab OK Gelände Lagerungsdichte locker bis mitteldicht, im Fahrbahnbereich ist eine mitteldichte Lagerung wahrscheinlich Hinterfüllung (hier liegen nur Drucksondierungen vor): • • • bis ca. 4,00m unter OK Fahrbahn eher sandige Schüttstoffe (SE, SU) darunter eher gemischtkörnige Böden Im Bereich des WL Süd liegen Stahlbetonplatten und ein Schotterbett in ca. 6,80m Tiefe vor (Trogbauwerk unbekannten Ausmaßes) Besonderheiten In verschiedenen Bohrungen wurde in Tiefenbereichen von 0,60m bis 0,80m Betonschichten bzw. eine Asphaltschicht nachgewiesen. Bohrungen im Bereich des südlichen Widerlagers ergaben, dass in 6,80m Tiefe eine wahrscheinlich bewehrte Betonsohle vorhanden ist. Über diesem Beton liegt eine Schotterlage von 0,30m bis 0,40m Dicke. Der Abgleich mit alten Bauwerksplänen ergab, dass dort ein provisorisches S-Bahn-Gleis verlief. Die Darstellung im Grundriss deutet auf ein kleines Trogbauwerk hin. Folgendes vereinfachtes Baugrundmodell wurde seitens des Baugrundgutachters entworfen: • • Schicht 1: Schicht 2: • • • • Schicht 3a: Schicht 3b: Schicht 4: Schicht 5: Druckdatum: 15.07.2016 Auffüllungen mit und ohne Fremdbestandteile (Bauschutt) Mittelsand (nur außerhalb des Untersuchungsgebietes noch vorhanden) Geschiebelehm, steif, nur lokal vorhanden Geschiebemergel, steif, lagenweise weich bis steif Sand, Mittelsand, grobsandig, kiesig, steinig, dicht gelagert Geschiebemergel, sehr sandig, halbfest mit wasserführe den Sandlagen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 109 2.7.2 Grundwasser Bei der aktuellen Baugrunderkundung stand Wasser ab etwa +37,00müNHN an. Diese Höhenlage deckt sich mit den Grundwasserhöhen der Archivbohrungen. In den Sanden der Schicht (4) wurde der erste Wasseranschnitt festgestellt. In der darunter folgenden Schicht (5), welche in sehr unterschiedlichen Tiefenbereichen mit wasserführenden Sandlagen durchzogen ist, wird ein zweiter Wasseranschnitt nachgewiesen. Eine hydraulische Verbindung zwischen beiden Wasserspiegeln wird vermutet. Genaue Angaben zu den Grundwasserschwankungen liegen nicht vor. Da dieser Wasserspiegel nur für die Ausführung von Bohrpfählen von Bedeutung ist, ist die Kenntnis der Grundwasserschwankung von sehr geringer Bedeutung. Über der Schicht (3) sind temporär Stauwasserbildungen und in der Baugrubenböschung Schichtenwasseraustritte zu erwarten. Zur Entwässerung der Hinterfüllung sind besondere Maßnahmen erforderlich, da hier keine Versickerung erfolgen kann. 2.8 Seitenentnahmen und Ablagerungsstellen Eine Seitenentnahme sowie Ablagerungsstellen stellt der Auftraggeber nicht zur Verfügung. Die Beschaffung ist Sache des AN. Er hat die erforderlichen Genehmigungen zu beschaffen und dem AG zur Einsichtnahme vorzulegen. 2.9 Schutz-Bereiche und -Objekte 2.9.1 Natur-, Landschaftsschutzgebiete Alle entsprechenden Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchGBln) sind in ihren neuesten Fassungen zu beachten. Grundsätzlich ist bei allen Arbeiten im Baufeld darauf zu achten, dass nur die tatsächlich benötigten Flächen in Anspruch genommen werden. Landschaftspflegerische Gesichtspunkte sind dabei zu berücksichtigen. 2.9.2 Bäume und Flurgehölze Im Baufeld stehende zu erhaltende Einzelbäume sind durch den AN bei Baubeginn gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 mit einer Bohlenummantelung zu schützen. Die Bohlenummantelungen sind regelmäßig zu kontrollieren und funktionsfähig zu halten. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 110 Im Bereich der Kronentraufe ist auf eine Erd- und Baustofflagerung zu verzichten, der Wurzelbereich ist bei Freilegung vor Austrocknung zu schützen. Im Kronentraufbereich zuzüglich 1,50m sind Bodenarbeiten ausschließlich in Handarbeit auszuführen. 2.9.3 Immissionsschutz-Bereiche und -Objekte Bei der Durchführung aller Bauarbeiten sind zu beachten: • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung Besonders hingewiesen wird auf: • Landes-Immisionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln in der aktuellen Fassung) • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Schutz gegen Baulärm AVV Baulärm gemäß §66 des BImSchG, hier AVV Baulärm - Geräuschimmissionen - in der aktuellen Fassung, wonach in Gebieten, in denen vorwiegend Wohnungen untergebracht sind, die Immissionsrichtwerte von: • tagsüber 55 dB (A) und • nachts 40 dB (A) zu beachten sind. Die angegebenen Werte sind mit dem Beurteilungspegel zu vergleichen, gemittelt über den ganzen Tag bzw. Nacht. Zur Nachtzeit ist zusätzlich der Spitzenpegel auf den Wert „Richtwert +20 dB(A)“ begrenzt. Die in vorgenannten Gesetzen für allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete aufgeführten Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel sind einzuhalten (Baulärm). Die Immissionsrichtwerte der Vorschriften und Gesetze sind bei sämtlichen Bauarbeiten bindend einzuhalten. Ausnahmeregelungen für die Zulassung höherer Immissionsrichtwerte bei Vorliegen vorhersehbarer Besonderheiten nach AVV Baulärm und Landes-Immisionsschutzgesetz Berlin bedürfen in jedem Fall der Genehmigung durch die zuständige Behörde des Landes Berlin. Die Beantragung der Ausnahmegenehmigung für die Durchführung kurzeitiger, lärmintensiver Bauarbeiten in der Nacht (Zeitraum 20.00 Uhr bis 7.00Uhr) sowie an Sonnund Feiertagen (insbesondere für Abbruch- und Verbauarbeiten), erfolgt schriftlich durch den AN rechtzeitig, mindestens 4 Kalenderwochen vor Beginn der Arbeiten, über den AG bei der zuständigen Behörde des Landes Berlin. Alle Aufwendungen zur Einholung der Ausnahmegenehmigungen sind zu berücksichtigen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 111 Der AN hat in Abstimmung mit dem AG alle betroffenen Anwohner rechtzeitig und umfassend über die vorgesehenen Arbeiten und die damit verbundenen Beeinträchtigungen zu informieren. Es wird darauf verwiesen, dass Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung lärmintensiver Bauarbeiten gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz anhörungspflichtig sind. Der AG bzw. der vom AG bevollmächtigte AN hat die Genehmigungen zu beantragen. Lärmschutzmaßnahmen gelten als Nebenleistungen und sind mit den Preisen des Angebotes abgegolten. Für Sägearbeiten mit Kreissägen sind Sägeblätter zu verwenden, die durch auf dem Vollkreis verteilte Einschnitte und veränderte Zahnfräsungen leiser, als die üblichen sind. Ab- und Aufbruch durch Stemmen mit schlagendem Werkzeug (z. B. Druckluft- und Hydraulikhämmer bzw. -meißel) ist nur mit schallgedämmten Geräten zulässig. Bei nächtlichen Stahlbaumontagearbeiten sind keine Schlagschrauber zu verwenden. Für nächtliche Abtransporte von Abbruchmaterial über Gleise der DB AG sind keine Blechwaggons zulässig. Es sind nur Arbeitszüge mit Palettenwagen (Holzbelag) zu verwenden. Baustellenbeleuchtungen sind so aufzustellen, dass Verkehrsteilnehmer und Anwohner nicht geblendet werden. Maßnahmen zum Schutz der gewerblichen Arbeitnehmer infolge Lärmbelästigung sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Verunreinigter Boden/Bauschutt Beim Auffinden von verunreinigtem Boden oder Bauschutt sind die Arbeiten mit diesen Materialien sofort zu unterbrechen und die Bauleitung des Auftraggebers sowie die zuständigen Stellen zu informieren. Der Auftragnehmer hat die anfallenden Bauabfälle grundsätzlich artspezifisch getrennt voneinander zu sammeln und zu entsorgen. Kosten hierfür werden nicht gesondert vergütet, Entsorgungskosten für gefährliche Abfälle trägt jedoch der Auftraggeber. Entsorgung asbesthaltiger Bauabfälle Beim Auffinden von asbesthaltigen (oder mit sonstigen Schadstoffen verunreinigten) Bauabfällen ist die Bauleitung des Auftraggebers sofort zu unterrichten. Entsorgungskosten für gefährliche Abfälle trägt der Auftraggeber. 2.9.4 Gewässer, Wasserschutzgebiet Das Baufeld liegt nicht in einer Wasserschutzzone, vgl. BB, Pkt. 2.6. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 112 2.9.5 Historische Bodenfunde, Grenzsteine Bei etwaigen vorgeschichtlichen Funden wird auf das Denkmalschutzgesetz Berlins in der neuesten Fassung hingewiesen. Der AN hat über etwaige Funde den AG und den Landeskonservator des Landes Berlin umgehend schriftlich zu verständigen. Gleiches gilt für das Auffinden historischer Grenzsteine. 2.9.6 Fahrzeug- und Maschineneinsatz Beim Einsatz von Maschinen ist ein Erschütterungsschutz gemäß DIN 4150 einzuhalten. Es sind nur Maschinen und Verfahren einzusetzen, welche dem Stand der Technik entsprechen. Weiterhin dürfen nur erschütterungsarme Bauverfahren zum Einsatz kommen. Die zum Zeitpunkt der Bauausführung geltenden gesetzlichen Regelungen, Abgasnormen usw. sind einzuhalten. Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen gilt als Nebenleistungen und ist mit den Preisen des Angebotes abgegolten. Für nächtliche Abtransporte von Abbruchmaterial über Gleise der DB AG sind keine Blechwaggons zulässig. Es sind nur Arbeitszüge mit Palettenwagen (Holzbelag) einzusetzen. Baugeräte (Krane, Betonpumpen usw.) sind gemäß den Vorgaben der DB AG zu erden. Die Schienen der S-Bahn dürfen hierfür nicht genutzt werden. Es sind Krananweisungen für alle Baukräne erforderlich (typ- und standortbezogen). Alle Bauteile, wie z. B. Spundwände, sind beim Einheben doppelt anzuschlagen (doppelte Seilsicherung). Betonpumpen sind nur mit gekapselten Gelenken zulässig, wenn die Fern- bzw. S-Bahn überbrückt wird. Dazu muss der Ausleger einer Betonpumpe arretierbar sein, so dass im Havariefall dieser Ausleger in seiner Lage gesichert ist. 2.9.7 Vermessungspunkte Das im Baufeld befindliche vom Auftraggeber vorgebebene Festpunktfeld sowie Grenzzeichen sind während der Bauarbeiten zu schützen. Vom AN beschädigte Punkte sind auf Kosten des AN wiederherzustellen. Die Wiederherstellung darf nur durch den vom Auftraggeber beauftragten Vermesser ausgeführt werden. 2.9.8 Kampfmittelbeseitigung Grundsätzlich besteht aufgrund der Ereignisse des II. Weltkrieges für alle Flächen des Landes Berlin ein bloßer Verdacht, bei Bodeneingriffen Kampfmittel anzutreffen. Auf das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ wird hingewiesen (siehe Anlage: A_0_08_1). Um Informationen über ein bestehendes Restrisikos zu erhalten, werden im Wesentlichen die Kriegsluftbilder der Alliierten auf das mögliche Vorhandensein von Kampfmitteln hin ausgewertet (siehe Bericht Luftbildauswertung – Anlage: A_0_08_2). Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 113 Grundsätzlich stellen kriegsbedingte Bodenvertiefungen (z.B. Bombentrichter, Erdlöcher, Löschteiche, Splittergraben usw.) Anhaltspunkte bzw. Merkmale dar, weil sie der Entledigung von Kampfmitteln gedient haben könnten. Andere erkennbare Zerstörungen (z.B. Ruinen, Trümmerflächen) sind keine Anhaltspunkte bzw. Merkmale. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für das gesamte Baufeld kein höherer als der bloße Verdacht besteht. Ein bloßer Verdacht liegt vor, wenn der Luftbildauswertung keine Anhaltspunkte bzw. Merkmale zu entnehmen sind oder diese Anhaltspunkte bzw. Merkmale im Bereich der Bodeneingriffe nach Kampfmitteln untersucht werden bzw. wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich auch außerhalb von Anhaltspunkten bzw. Merkmalen Kampfmittel befinden können. Das Vorhandensein von Kampfmitteln kann nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden. Eine generelle und vollständige „Kampfmittelfreiheit“ wird für die übergebenen Flächen nicht bescheinigt. Im vorliegenden Fall weist die Luftbildauswertung zwei Bombentrichter im Baufeld aus. Zur Reduzierung des verbleibenden Risikos hat der Auftragnehmer die in der OZ 14.01.0001 beschriebenen Untersuchungen bzw. Maßnahmen von einer fachkundigen Firma der Kampfmittelräumung, welche über die Befähigung der §§ 7,19 und 20 des Sprengstoffgesetzes (SprengG) verfügt, durchführen zu lassen. Diese Untersuchungen umfassen grundsätzlich nur die in der Luftbildauswertung ermittelten Anhaltspunkte bzw. Merkmale im Bereich der Bodeneingriffe. Solange das LKA KTI 25 der Polizei oder die Ordnungsbehörde SenStadtUm XOA 2 nicht das Vorliegen einer konkreten Gefahr feststellt, dienen alle Untersuchungen des Auftragnehmers der Gefahrenerforschung bzw. der Reduzierung eines verbliebenen Risikos. Der Auftragnehmer muss in seiner Kalkulation berücksichtigen, dass einige Arbeiten des Kampfmittelbergungsdienstes zeitgleich mit seinen eigenen Leistungen erfolgen können. Etwaige Mehraufwendungen sind mit dem Angebotspreis abgegolten. Handelt es sich bei den geborgenen Anomalien bzw. Störkörper um Schrott, so ist dieser vom Auftragnehmer fachgerecht zu entsorgen. Fallen für die Entsorgung des Schrottes Kosten an, so werden diese dem Auftragnehmer auf Nachweis ohne Umlage erstattet. Handelt es sich bei einigen der geborgenen Anomalien bzw. Störkörper ausnahmsweise doch um Kampfmittel, richtet sich die Beseitigung nach den geltenden Vorschriften und dem Stand der Technik, die der Fachfirma der Kampfmittelräumung bekannt sind. Der Auftragnehmer hat seine durchgeführten Leistungen gemäß den Vorschriften der ATV DIN 18323 und den Arbeitshilfen Kampfmittelräumung (AH KMR) zu dokumentieren sowie einen Abschlussbericht nach KMRPAS vorzulegen. Dies gilt auch, wenn im Zuge der durchgeführten Arbeiten keine Kampfmittel geborgen wurden. Sofern im Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 114 Leistungsverzeichnis dafür keine Positionen vorgesehen sind, werden diese Aufwendungen nicht gesondert vergütet. Die vorgesehenen Verfahren, Geräte und sonstige Techniken stehen dem Auftragnehmer grundsätzlich frei. Allerdings muss der Auftragnehmer bei Bohrlochsondierungen und Flächenscans nur solche Geräte einsetzen, die a) so genau wie möglich zwischen dem Vorliegen von metallischem Schrott und eines kompakten Eisenkörpers, der auf Kampfmittelvorkommen hinweist, unterscheiden können, b) eine genaue Verortung und Tiefe der Anomalien bzw. Störpunkte sowie mindestens deren Größe und Volumen angeben können. Die Messdaten müssen in einer so hohen Qualität erhoben werden, dass über die ermittelten charakteristischen Kennwerte, die nicht auf metallischen Schrott hinweisen, jederzeit eine aussagekräftige Wichtung / Reihung (Ranking) möglich ist. Der Auftragnehmer hat die zuvor beschriebene Wichtung / Reihung (Ranking) unaufgefordert vorzulegen, wenn mehr als eine Anomalie detektiert worden ist. Die Aufwendungen dafür werden nicht gesondert vergütet. Der Auftraggeber kann die Darstellung weiterer Eigenschaften von Anomalien bzw. Störkörpern, wie z.B. die Dipolbestimmung, verlangen. Dies wird grundsätzlich der Fall sein, wenn die Bergung der detektierten Anomalien bzw. Störkörper mit hohen Kosten verbunden wäre. Der Auftragnehmer hat bei der Herstellung, Vorhaltung und Besicherung der Bohrlöcher zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber die Erhebung weiterer Messdaten fordern kann. Erschwernisse für das Sondieren und Auswerten im unmittelbaren Bereich vorhandener Bebauungen bzw. Anlagen und der ggf. bereits hergestellten Bauteile (z.B. Stahlspundwände, Stahlträger, Schlitzwände) sowie Erschwernisse durch Grund- und Schichtenwasser sind bei der Wahl und dem Einsatz der Technik zu beachten und werden nicht gesondert vergütet. Nach Übergabe einer aussagekräftigen und mangelfreien Auswertung der Erkundungsergebnisse behält sich der Auftraggeber eine Prüfzeit von 3 Kalenderwochen vor. Die Ausführungszeiträume und die Prüfzeiten der jeweiligen Erkundungen sind in der Bauablaufplanung zu berücksichtigen und im Bauablaufplan gesondert darzustellen. Das verbleibende Restrisiko wird dem Auftragnehmer übertragen. Dies entspricht dem üblichen Umgang der Baudienststellen des Landes Berlin mit dem von Kampfmitteln ausgehenden Restrisiko. Damit liegt die Bestätigung nach ATV DIN 18299 Nr. 0.1.17 vor. Es steht dem Auftragnehmer frei, weiterführende Untersuchungen nach Kampfmitteln durchzuführen. Die Aufwendungen dafür hat er in den Positionen mit zu kalkulieren, für deren Erbringung er weiterführende Untersuchungen für erforderlich hält. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 115 Trotz der beschriebenen Maßnahmen zur Reduzierung des Restrisikos kann das Vorhandensein von Kampfmitteln im Erdreich und im Sediment nie völlig und verbindlich ausgeschlossen werden. Der AG hat mit bzw. nach Durchführung der beschriebenen Maßnahmen das von Kampfmitteln ausgehende Restrisiko deutlich reduziert. Werden bei der Durchführung des Bauvorhabens Gegenstände angetroffen, deren Identität als Kampfmittel nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann, sind die Arbeiten sofort zu unterbrechen, ist die Fundstelle zu sichern, jegliches Betreten zu untersagen und die Polizei über den Notruf zu informieren. Aufgrund der geplanten Bauabläufe sind ein mehrmaliges An- und Abfahren von sämtlichen erforderlichen Gerätschaften sowie das mehrmalige Einrichten von Anlagen der Baustelleneinrichtung erforderlich. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird mit den Leistungen im LV-Abschnitt 14 vergütet, sofern in den entsprechenden Positionen nicht anderes vorgesehen ist. Die Ergebnisse sind zu dokumentieren, auszuwerten und dem AG zu übergeben. Es ist ein Abschlussbericht zu allen durchgeführten KM-Maßnahmen zu erstellen und nach dem EDV- System KMRPAS mit vollständiger, ausführlicher Dokumentation zu übergeben. 2.10 Anlagen im Baubereich 2.10.1 Allgemeines Der AN ist verpflichtet, sich vor Beginn der Bauarbeiten beim AG und bei Leitungsbetreibern sowie den öffentlichen Unternehmensträgern über den Kabel- und Leitungsbestand zu erkundigen und sich zu vergewissern, ob zusätzliche Rohrleitungen und Kabel im Baubereich liegen. Er hat sich über genaue Lage und Tiefe bzw. Höhe der Leitungen und Kabel zu informieren und sich entsprechend einweisen zu lassen. Die Sicherung der Kabel und Leitungen sowie die eventuell erforderliche bauseitig bedingte Verlegung vorhandener Kabel/Leitungen hat jeweils in Abstimmung mit dem zuständigen Leitungsbetreiber zu erfolgen, ebenso die Rückverlegung nach Beendigung der Baumaßnahme. Bei sonstigen vor Ort ggf. aufgefundenen/angetroffenen Kabeln/Leitungen ist der Betreiber zu ermitteln und von den Bauarbeiten unverzüglich zu unterrichten. Nicht in Betrieb befindliche Kabel/Leitungen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Betreibers ausgebaut werden. Bei Arbeiten in der Nähe von Kabelanlagen oder Leitungen sind die Schutzvorschriften, Kabelmerkblätter usw. sowie die Anweisungen der Eigentümer zu beachten. Der AN hat die Markierung dieser Leitungen bei deren Eigentümer zu beantragen und deren Unversehrtheit bei den Bauarbeiten zu gewährleisten. Nur nach Absprache mit dem AG werden Suchschlitze, Handabtrag usw. ausgeführt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 116 Die Kosten für die Behebung von Schäden an Leitungen etc., die auf Nichtbeachtung der vorgenannten Auflagen, auf nicht ausreichende bzw. nicht sorgfältige Sicherung usw. zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des AN. Beschädigungen sind sofort dem AG schriftlich zu melden. Die in der DIN 4150-3 „Einwirkungen auf bauliche Anlagen“ formulierten Grenzwerte, insbesondere die Anhaltswerte von Schwinggeschwindigkeiten für Erschütterungen infolge Baubetrieb auf bauliche Anlagen sind bei der Durchführung der gesamten Baumaßnahme einzuhalten. 2.10.2 Vorhandene Versorgungsleitungen und sonstige bauliche Anlagen Im Bereich des Brückenbauwerkes befinden sich folgende Anlagen: • Möglicher Bestandstrog (S-Bahn) hinter dem südlichen Bestandswiderlager (genaue Geometrie unbekannt) • Bestandsspundwände aus vorigen Baumaßnahmen im Bereich des möglichen Bestandstrog (S-Bahn) • Personenaufzug mit Treppenanlage • Tiefgegründete Bestandsbebauung im Bereich des südlichen Widerlagers • BVG- Bahnsteige • Straßenbahngleise der BVG • Gleise der S- und Fernbahn unterhalb der Brücke • S-Bahnsteig Friedrichsfelde Ost • Trinkwasserleitung DN400 der BWB hinter dem nördlichen Widerlager • Straßenbeleuchtungen • Glättemeldeanlage auf östlichem Bestandsstraßenüberbau mit Mast im nordöstlichen Bereich der Brücke • Vorhandene Straßenentwässerungen • Kabeltröge neben Widerlagern und Mittelstütze im Bereich der Fern- und SBahngleise • Oberleitungsmaste der DB AG • Fahrleitungsmaste der BVG • Tiefenentwässerung der DB AG unterhalb der Widerlager einschließlich Schächte neben den Widerlagern • ggf. Bestandsspundwände aus vorigen Baumaßnahmen im Bereich der vorhandenen Mittelunterstützung (zwischen den Gleisen 2 und 3) • Kabelschächte der Telekom (nördlicher Schacht: Nr. 5411492; südlicher Schacht: Nr. 711140) • Parkplatz mit Zufahrten von Rhinstraße Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 117 • diverse Werbetafeln im Bereich des Baufeldes Vorhandene Leitungen im Bereich der Rhinstraße – siehe Anlage: A_2_3_1 • Vattenfall (2x 10kV - a.B., 2x 30 kV - a.B., 11x Fm - i.B.) • Berliner Verkehrsbetriebe (2x PE DN110) • Deutsche Telekom (57x PE DN110) • Versatel (2x DN110) • Kabel Deutschland (angemietet über die Deutsche Telekom) • Alliander (LSA – angemietet über die Deutsche Telekom) • öffentliche Beleuchtung – Vattenfall BerlinLicht (2x DN110) • BSR (Sondenkabel für Glättemeldeanlage + Mast) • Berliner Wasserbetriebe (Trinkwasserleitung DN400 und Anlagen zur Straßenentwässerung) Vorhandene Leitungen im Bereich der DB AG – siehe Anlage: A_2_5_1 und A_2_5_2 • Vodafone Kabel (LWL-Kabel) • DB Energie (S-Bahnstrom – 30kV) • DB Netz AG (S-Bahnstrom, LST, 50Hz, Oberleitung-OSE) • DB KT GmbH (Streckenkabel, Bahnhofskabel) • DB Netz AG (Entwässerungsschächte und –leitungen) Die in der Anlage dargestellten Kabel und Leitungen beziehen sich auf Angaben der jeweiligen Anlagenbereiche und auf eine Ortsbegehung zur Bestandserkundung vom 05.03.2015. Eine Gewährleistung für die Vollständigkeit und Genauigkeit der Eintragungen kann nicht übernommen werden. 2.11 Öffentlicher Verkehr im Baubereich Die Rhinstraße ist während der Bauzeit unter Verkehr. Der Geh- und Radwegverkehr ist während der gesamten Bauzeit aufrecht zu erhalten. Über das Bestandsbauwerk verkehren die MetroTram-Linie M 17 sowie die Straßenbahnlinien 27 und 37 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG). Es ist sicherzustellen, dass der an der Baustelle vorbei fahrende Verkehr in keinster Weise durch die Baumaßnahmen beeinträchtigt oder gefährdet wird. Der Verkehrsraum ist insbesondere vor Staub und Schmutz zu schützen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 118 3 Angaben zur Ausführung Vor Beginn der Ausführung der Bauleistung ist der Abfallbeauftragte des AN zu benennen. Besondere Ereignisse, welche die Einschaltung der Polizei, der Feuerwehr, des Arztes, der Berufsgenossenschaften usw. erforderlich machen, sind sofort dem Auftraggeber schriftlich zu melden. 3.1 Verkehrsführung, Verkehrssicherung 3.1.1 Verkehrssicherung Straßenverkehr Der AG hat ein bauzeitliches Verkehrskonzept im Rahmen der Planung erstellt. Mit dieser Unterlage sind unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Zwänge und bautechnischen Anforderungen Möglichkeiten und Grenzen für die innere und äußere Erschließung der Maßnahme dargestellt. Das bauzeitliche Verkehrskonzept wird dem AN nach Auftragserteilung übergeben. • Bauzeitliche Verkehrsführung des Kfz-Verkehrs • Bauzeitliche Geh- und Radwegführung Der AN hat unter Berücksichtigung der bestehenden Randbedingungen (Baustellenzufahrt, Verkehrsführungen usw.) und Einschränkungen das bauzeitliche Verkehrsführungskonzept des AG fortzuschreiben und für die Baumaßnahme in anordnungsfähige Verkehrszeichenpläne zu überführen. Transportfahrzeuge dürfen nur das zulässige Gesamtgewicht entsprechend §34 StVZO aufweisen. Entsprechende Kontrollen behält sich der Auftraggeber vor. Bei Feststellung einer Überschreitung des zulässigen Fahrzeuggewichtes bei Transportfahrzeugen erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Behörde. Sonder- und Schwertransporte jeglicher Art sind rechtzeitig durch den AN bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde als Sondernutzung anzumelden. Alle Leistungen zur Verkehrsführung und Verkehrssicherung sind durch den AN nach den Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA), neueste Ausgabe, sowie ergänzenden Bestimmungen des Landes Berlin auszuführen und zu koordinieren. Die Einrichtungen der Verkehrssicherung erfolgt nach RSA. Für die Leistungen zur Einrichtung der Verkehrssicherung der einzelnen Bauphasen hat der AN rechtzeitig mindestens 2 Kalenderwochen vor dem zu berücksichtigendem Zeitraum der Prüfung und Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde von bis 8 Kalenderwochen den erstellten Antrag einschließlich aller Anlagen auf Erteilung einer entsprechenden straßenverkehrsbehördlichen Anordnung 6-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) dem Auftraggeber zur Überprüfung mit dem Bauvertrag einschließlich Sichtvermerk zu übergeben. Dieser reicht danach die Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 119 Unterlagen bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde ein. Die Verantwortlichkeiten hinsichtlich straßenverkehrsbehördlicher Antragerstellung und Antragsinhalt bleiben davon unberührt. Dem Antrag sind alle erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere die richtliniengemäßen Beschilderungs- und Markierungspläne, beizufügen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt während der gesamten Bauzeit und bis zur Abnahme der Baumaßnahme einschließlich dem Rückbau der bauzeitlichen Verkehrsführungsmaßnahmen dem AN. Die Abgrenzung der Baustelle zur Straße und die sichere Führung des Anliegerverkehrs während der gesamten Bauzeit ist Sache des AN. Gleiches gilt für die sichere Führung der Fußgänger und Radfahrer bei Querungen. Zu den für die Verkehrssicherung und -regelung notwendigen Maßnahmen gehören auch das Umsetzen bzw. Umbau dieser Einrichtungen bei Wechsel der Verkehrsbzw. Bauphasen. Es ist Sache des AN, zerstörte oder verbrauchte Teile dieser Einrichtung, die für eine ständige Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit notwendig sind, unverzüglich zu ersetzen. Hierdurch entstehende Mehrkosten sind in die Einheitspreise der betroffenen LV-Positionen einzurechnen. Durch gleichzeitig laufende Bauarbeiten Dritter (z.B. Leitungsbetreiber) sind die Einrichtungen zur Verkehrssicherung durch den AN zu verändern und wiederherzustellen. Die bauzeitlichen Verkehrsführungsmaßnahmen, Absperrungen, Beleuchtungen, Beleuchtungen der Verkehrsschilder usw. sind im erforderlichen Umfang gemäß ZTVSA97, Abschnitt 7 (3), zu überprüfen. Die Prüfungen sind zu dokumentieren und wöchentlich dem AG 1-fach in Kopie auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben. Die entsprechenden Aufwendungen sind in den relevanten LV-Positionen der Vor- und Unterhaltung zu berücksichtigen. 3.1.2 Bahnverkehr Es gelten die einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der DB AG. Insbesondere folgende ergänzende Hinweise sind zu beachten: Bauüberwacher Bahn/ technischer Berechtigter Bei Arbeiten im Schutzbereich der Bahnanlagen ist eine Bauüberwachung Bahn erforderlich. Die Funktion des Bauüberwachers Bahn bzw. technischer Berechtigter wird in dessen Auftrag durch die örtl. BOL/BÜ des AG wahrgenommen. Die notwendigen Koordinierungen und die erforderlichen Abstimmungen mit der Bauüberwachung Bahn sind Sache des AN. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 120 Mit der BOL/BÜ des AG sind insbesondere folgende Punkte abzustimmen: • Beantragung von Bau- und Betriebsanweisungen (Betra), • Erstellung der Sicherungspläne und Durchführung der Sicherungsmaßnahmen im Gleisbereich, • die Bau- und Sicherungsüberwachung vor Ort durch die BOL/BÜ des AG, • die Beantragung der erforderlichen Zwischen- und Endabnahmen bei bahnspezifischen Belangen. Bei Arbeiten im Gefahrenbereich überwacht die BOL/BÜ des AG, dass der Eisenbahnbetrieb nicht gefährdet wird, das heißt, dass die Verpflichtung zur Wahrung der Betriebssicherheit eingehalten wird. Deshalb dürfen derartige Arbeiten nur mit schriftlicher Genehmigung der BOL/BÜ des AG im Einzelfall durchgeführt werden. Als Gefahrenbereich wird ein freizuhaltender Abstand vom Betriebsgleis bis zur Baugrenze, der für ein während des Eisenbahnbetriebes gefahrloses Arbeiten ermöglicht, im Regelfall mit 2,30 m (feste Absperrung) festgelegt. Unfallverhütungsvorschrift (UVV) Die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) der Deutschen Bahn AG bzw. der Eisenbahnunfallkasse (EUK) sowie die hierzu erlassenen Weisungen und die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind einzuhalten. Ersteinweisung Durch den Bauüberwacher Bahn hat eine Ersteinweisung über die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb nachweislich zu erfolgen. Der verantwortliche Bauleiter des AN sorgt ebenfalls nachweislich für die Belehrung seiner Beschäftigten über die Gefahren durch den Bahnbetrieb und deren Abwendung. Der Nachweis darüber ist der örtlichen Bauüberwachung unaufgefordert vorzulegen. Die notwendigen Sicherungsmaßnahmen gegenüber den Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb sind in Abstimmung mit der BOL/BÜ des AG und der DB Netz AG unter Beachtung der Ril 132.0118 festzulegen. Sicherungsposten / Aufsichtskräfte Der AN stellt für die Durchführung der Leistung zur Sicherung seiner Arbeitskräfte vor den Gefahren des Eisenbahnbetriebes alle erforderlichen Aufsichtskräfte. Die Bauarbeiten des AN sind so zu optimieren, dass der Bedarf von Sicherungsposten / Aufsichtskräften minimiert wird. Die Kosten für angemeldete aber nicht benötigte Sicherungskräfte / Aufsichtskräfte trägt der AN. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 121 Betreten Gleisbereiche Das Überschreiten der in Betrieb befindenden Gleisanlagen sowie Betreten des Gleisbereiches ist ohne Sicherungsposten nicht gestattet! Das unbeabsichtigte Betreten des Gleisbereiches ist durch zugelassene Maßnahmen (z. B. feste Absperrung, parallel aufgestellte Zäune usw.) zu verhindern. Das Betreten bzw. Überqueren der Gleisanlagen sowie die Ausführung von Arbeiten im Gleisbereich ist nur nach Sperrung der Gleise unter Deckung einer gültigen Betriebs- und Bauanweisung (Betra) zulässig. Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen Zur Sicherheit des Eisenbahnbetriebes und der mit den Abrissarbeiten bzw. Neubau Beschäftigten muss vor Baubeginn festgelegt werden, welche der durchzuführenden Arbeitsschritte nur in Sperr- bzw. Zugpausen und welche auch während des Zugbetriebes ggf. mit zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Grundsätzliche Forderungen für Arbeiten im Bereich von Gleisen • Für das Einbringen von Baugrubenverbauten ist ein erschütterungsfreies Verfahren anzuwenden. Die Nullmessung des benachbarten Gleises erfolgt vor Baubeginn. Während der Einbringarbeiten sind laufende Messungen auszuführen. Bei Toleranzüber- oder -unterschreitung > = 5 mm ist sofort die BOL/BÜ des AG zu informieren. • Während der gesamten Bauzeit ist eine ständige augenscheinliche Kontrolleder Gleislage unter Hinzuziehung der BOL/BÜ des AG vorzunehmen und zu dokumentieren. • Kontrollmessungen zur messtechnischen Überwachung sind laufend durchzuführen. • Eine Stopfkolonne ist während des Einbringens der Verbauten sowie bei der Herstellung der Bohrpfahlgründungen vorzuhalten. • Bei allen Erdarbeiten sind Schotterverunreinigungen auszuschließen. • Nach Beendigung der Bautätigkeit sind zur Sicherung der Gleisanlage, von Kabelkanälen usw. notwendige Hilfskonstruktionen, Verbauten usw. zu entfernen bzw. abzutrennen. Dazu ist der BOL/BÜ des AG ein Nachweis zu übergeben. Absturzsicherung Die Verpflichtung zur sicheren Betriebsführung ist insbesondere während Baumaßnahmen gemäß EBA-Verordnung Bau (Ausgabe 08/2007) festgelegt. So kann bei außerplanmäßig haltenden Zügen in Havariesituationen nach Aufheben der Türblo- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 122 ckierung die Möglichkeit für Personen bestehen, das Schienenfahrzeug bzw. die Waggons zu verlassen. Werden Baugruben mit Hilfe von Verbauten gesichert, die eine Absturzhöhe von ab 1,00 m haben, muss eine Absturzsicherung auf dem Verbau angeordnet werden. Die Ausbildung des Geländers ist in Anlehnung an Modul 801.1101 Abs. 27 bzw. Modul 804.9050 (Detailrichtzeichnung HB-ZH 13) vorzunehmen. Kraneinsatz, Rammgeräteeinsatz etc. Bei möglichen Geräteeinsätzen, deren Schwenkbereich über oder in die Nähe des Bahnkörpers führt, müssen rechtzeitig Abstimmungen zur Betriebssicherheit durch den Baubetrieb mit den zuständigen Stellen der DB Netz AG über die BOL/BÜ des AG geführt werden (Vorlaufzeit mind. 4 Kalenderwochen). Auf die Besonderheiten beim An- und Abtransport der großen Baugeräte für Arbeiten im Bereich der Mittelunterstützungen mittels Tiefladewaggon wird explizit hingewiesen. Die Ladefläche des Waggons ist auf die Höhe der Rampe im Gleisbereich 3 abzustimmen. Alle eingesetzten Anschlag- und Betriebsmittel müssen den gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen. Das Anschlagen und Transportieren von Lasten muss so erfolgen, dass sie sich nicht lösen bzw. herunterfallen können. Das Betriebsgleis darf nicht mit Lasten überschwenkt werden. Die Anschlag- oder Trennarbeiten an Konstruktionsteilen, bei denen eine Absturzgefährdung für Beschäftigte besteht, müssen durch Absturzsicherungen (Fangnetze, Auffanggurte etc.) arbeitssicher gestaltet werden. Bei Arbeiten im Bereich der Gleisanlagen sind die Lasten doppelt anzuschlagen. Schutzrüstung / Traggerüste Die Standsicherheit und Funktionstüchtigkeit aller direkt oder indirekt durch die geplante Maßnahme und das Betreiben der baulichen Anlage beeinträchtigten oder beanspruchten Bahnanlagen ist ständig und ohne Einschränkung zu garantieren, wobei Bahndämme nicht unter- oder abgegraben werden dürfen. Die Signalsicht darf durch Gerüste und Schalungen nicht beeinträchtigt werden. Abnahmen Vor jeder ersten Zugfahrt nach einer Sperr- bzw. Zugpause muss der ordnungsgemäße Zustand der zum Abbruch bzw. zum Neubau vorgesehenen Bauteile hinsichtlich der Sicherheit des Eisenbahnbetriebes bzw. der Betriebsanlagen der Bahn durch die BOL/BÜ unter Beteiligung der DB Netz AG und der Technischen Aufsichtsbehörde abgenommen werden. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 123 Sonstiges Die v. g. Bedingungen müssen unbedingt eingehalten werden. Ausnahmen hiervon werden nur im Ausnahmefall von der DB Netz AG genehmigt. Bei Unregelmäßigkeiten oder Gefahr für den Eisenbahnbetrieb sind die Arbeiten sofort einzustellen und unverzüglich die DB Netz AG über die BOL/BÜ des AG zu verständigen. Die Abbruch- und die Neubauarbeiten erfolgen in Eigenverantwortung durch den AN. Es ist Sache des AN, die Einhaltung der RiLi 132 Managementhandbuch Arbeitsschutz der DB AG und der Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaften zu überwachen. Die Unfallverhütungsvorschriften der jeweiligen Bau-Berufsgenossenschaft sind zu beachten. Sämtliche erforderlichen Aufwendungen zur Einhaltung der Forderungen für Arbeiten im Bahnbereich, für Abstimmungen, Anträge, Gebühren usw. sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Anmeldung der Betra und Arbeitszüge In der Anlage: A_0_11 sind die mit der DB AG vorabgestimmten Sperrpausen aufgeführt. Diese Sperrzeiten gelten vorbehaltlich evtl. Änderungen/Anpassungen im Betriebsablauf der DB AG. Dem AN obliegt die gesamte Baustellenlogistik, der Betrieb und Transport zur Einhaltung der Sperrpausen- und Terminvorgabe. Die Aufwendungen hierfür sind in die Position der Baustelleneinrichtung einzukalkulieren. Änderungen für evtl. Verschiebungen von Sperrzeiten oder Beantragung von zusätzlichen Sperrzeiten sind durch den AN rechtzeitig und eigenverantwortlich mit der DB AG und dem Bauherrn abzustimmen. Zur Inanspruchnahme der vorgesehenen Sperrpausen übergibt der AN jeweils 6 Kalenderwochen vorher auf der Grundlage seiner Planungsunterlagen und Bauablaufes alle Leistungen mit Betriebsbeeinflussung der DB AG über die BOL/BÜ des AG mit folgenden Mindestangaben: • auszuführende Arbeiten, detaillierter Arbeitsablaufplan • Ausführungszeit (Dauer der Arbeitsschritte) • Ausführungsort (Arbeitsbereich) • Angaben zu erforderlichen Änderungen der örtlich zugelassenen Geschwindigkeiten, • Gleissperrungen • ausführende Firma • verantwortlicher Bauleiter • Angaben zum Einsatz von Baumaschinen und Kranen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 124 Mit aufzuführen sind vor- und nachlaufende Arbeiten. Der Arbeitsablaufplan ist vor Übergabe von der Bauüberwachung des AG bestätigen zu lassen. Der baubetriebliche Anmeldeprozess hat nach den Regularien der RiL 406 zu erfolgen. Die Verfasser der Anträge müssen die erforderlichen Qualifikationen und zugehörigen Qualifizierungsnachweise entsprechend RiL 406 besitzen. Die Arbeitserbringungszeiten des AN ergeben sich aus den angemeldeten Sperrpausen bzw. gemäß §5 des Bauvertrages aus der BETRA, jedoch ohne vorgenannte Zeiten für Fachdienste. Durch betriebliche Erfordernisse der DB AG können Zugverspätungen auftreten. Betriebsbedingte Änderungen der Sperrpausen und Arbeitszugfahrten (z.B. durch Verspätungen, Bedarfszüge) sind möglich. Wartezeiten pro AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/ -ende bis jeweils 30 Minuten, die abweichend vom Bauablaufplan und Betriebsablaufplan aufgrund betrieblicher Unregelmäßigkeiten entstehen, werden nicht besonders vergütet. Dem Grunde nach vergütungsfähig sind nur durch den Auftraggeber verursachte Wartezeiten ab der 31. Minute je AZ-Fahrt bzw. am Sperrpausenbeginn/ -ende. Der AN hat bei seinen Arbeitseinsätzen in den Sperrzeiten vorlaufende und nachlaufende Sicherungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Kosten für Erschwernisse (Beleuchtung, Zuschläge o. ä.), die durch die Ausführung der Arbeiten während der Sperrpausen entstehen können, sind in den Angebotspreis einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Sollten vom AN zusätzliche Sperrungen und Maßnahmen mit Betriebsbeeinflussung benötigt werden, hat er diese formgerecht zu beantragen. Es wird darauf hingewiesen, dass beantragte zusätzliche Sperrungen nicht in jedem Fall genehmigt werden. Damit verbundene Kosten trägt der AN. Der erforderliche Aufwand für Arbeiten unter Betriebsbeeinflussung in den Sperrpausen einschließlich erforderlicher Nacht- und Feiertagsarbeit ist bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet. Es ist Sache des AN, ggf. erforderliche Arbeitszüge und Eisenbahnwagen, ZweiWege-Fahrzeuge entsprechend seines Bedarfes zu bestellen und die Verfügbarkeit zu sichern. Die Kosten hierfür sind vom AN in der Kalkulation zu berücksichtigen und in der Baustelleneinrichtung einzurechnen. Alle Einsätze von Arbeitszügen sind rechtzeitig zu planen und mit der BOL/BÜ des AG und der DB Netz AG abzustimmen. Arbeitszüge, Zweiwegefahrzeuge / SKL u.a. sind nur mit AZ-Führern nach entsprechend vorher erfolgter betrieblicher Regelung einsetzbar. Für gleisgebundene Maschinen muss der AN die notwendigen Zulassungen besitzen. Die Ausbildungsnachweise, Zulassungen und Abnahmebescheinigungen sind dem Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 125 AG vorzulegen. Das Personal muss örtlich eingewiesen sein. Diese Einweisung ist aktenkundig zu dokumentieren. Der AN hat nachzuweisen, dass bei Ausfall der Technik Ersatzmaschinen vorhanden sind. Die zum Einsatz kommenden Maschinen sind mit den wichtigsten Parametern zu benennen. Die Ausrüstung der Maschinen mit Erdung gemäß den Unfallverhütungsvorschriften ist im Einsatzfall dem zuständigen Technisch Berechtigten nachzuweisen. Vor jeder Sperrpause ist der BOL/BÜ des AG ein Notfallkonzept (u. a. mit Angaben zur Ersatztechnik, zu den Zugriffsmöglichkeiten und zum Transport dieser Technik auf die Baustelle) vorzulegen. Die Pflicht zur Disposition liegt beim AN. Das erste Notfallkonzept ist durch den AN zur Beantragung der jeweiligen BETRA vorzulegen. Arbeitszugführer Für die Gestellung der Arbeitszugführer ist der AN zuständig. Die Kosten für die Gestellung der AZ-Führer sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzurechnen. Der AZ-Führer des AN hat die Befähigung nach den Bestimmungen der DB AG nachzuweisen und sich die notwendige Orts- und Streckenkenntnisse anzueignen. 3.2 Bauablauf 3.2.1 Reihenfolge und Abwicklung der Arbeiten Der Bauablauf sowie die Bauverfahren, insbesondere für den Straßenbau, den Ingenieurbau und die Arbeiten der Leitungsbetreiber und der BVG sind unter Berücksichtigung der gemäß BVB sowie Punkt 3.2.2 einzuhaltenden Vertragsfristen sowie der bestehenden Randbedingungen und Abhängigkeiten dem AN prinzipiell überlassen. Die Durchführung der Arbeiten ist innerhalb der vertraglich vorgesehenen Bauzeit sicherzustellen. Innerhalb der Baustelle sind umfangreiche Leistungen der beteiligten Leitungsbetreiber und der BVG durchzuführen. Der AN hat diese Leistungen in Abstimmung mit den Leitungsbetreiber und der BVG zu koordinieren und in den Gesamtbauablauf zu integrieren und hauptverantwortlich abzustimmen (siehe auch 1.1.1.2. „Leistungen beteiligter Dritter“). Alle aus den beschriebenen und bekannten Randbedingungen bzw. dementsprechenden Eigenarten der Baustelle zu erwartenden Schwierigkeiten müssen im Angebot berücksichtigt und einkalkuliert werden. Der Auftragnehmer hat Mehrschichtenbetrieb zur Einhaltung der Termine zu berücksichtigen. Nacht- und Wochenendarbeiten sind in für verschiedene Bauaktivitäten (z.B. Abbruch und Einbau der Überbauten, Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 126 Bohrpfahlherstellung) erforderlich. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Für diese Arbeiten ist das Sperrzeitenkonzept DB AG zu berücksichtigen (siehe Anlage: A_0_11). Für Nacht- und Wochenendarbeit hat der AN bei den zuständigen Stellen rechtzeitig die erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Die Aufwendungen hierfür werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Der AN hat für den vorgesehenen Bauablauf aller Gewerke (u.a. Stadtstraßenbau und Ingenieurbau, Leitungsbetreiber, BVG, DB AG) einen detaillierten Bauzeitenplan gemäß BB, Pkt. 4.2.3 zu erstellen. Abweichungen vom genehmigten Bauzeitenplan sind nur mit Zustimmung des AG möglich. Bei der Aufstellung des Bauzeitenplanes für den Bereich Ingenieurbau ist zu berücksichtigen, dass auf der Baustelle nur vom AG zur Ausführung freigegebene Zeichnungen verwendet werden dürfen. Prüf- und Freigabezeiten sind in der Ausführungsfristen mit enthalten und müssen vom AN berücksichtigt werden. Eine Verlängerung der Ausführungsfrist erfolgt hierdurch nicht. Die Gestaltung des Bauablaufes und die Sicherung der Baustelle hat in enger Abstimmung insbesondere mit dem AG und den Leitungsbetreibern sowie der BVG zu erfolgen (s.a. Hinweise unter BB, Pkt. 2.11 „Öffentlicher Verkehr im Baubereich“). Grundsätzlich erfolgen die Straßenbauarbeiten für den Endzustand in jeder Bauphase (1 und 2) im Nachgang zu den geplanten Leitungsbauarbeiten der Leitungsbetreiber. Vorgezogene und ausgeführte Leistungen sind unter BB, Pkt. 1.3 „Ausgeführte Leistungen“ beschrieben. Es sind vier Bauphasen vorgesehen. Im Folgenden werden die wesentlichen Bauleistungen der Hauptbauphasen Bph1 und Bph2 beschrieben. Die Bauphasen 0 und 3 werden hier nicht näher beschrieben, da sie nicht Bestandteil dieses Auftrages sind. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 127 - Bph Nr. Leistungen 0 - Bauvorbereitende Maßnahmen 1 1 Einrichten der bauzeitlichen Verkehrsführung: • Sperrung des westlichen Straßenverkehrs • Umleitung des Straßenverkehrs auf den östlichen Bestandsüberbau • Anpassung/Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die Bph1 • Anpassungen Treppenturm • Einbau der Fußgängerbehelfsbrücke • Sperrung des westlichen Bestandsüberbaus für Radfahrer und Fußgänger • Umleitung der Radfahrer und Fußgänger auf den östlichen Bestandsüberbau • Inbetriebnahme der Fußgängerbehelfsbrücke 2 Leichtern und Rückbauarbeiten auf dem westlichen Überbau und der Leitungsbrücke zur Vorbereitung des Rückbaus der Überbauten 3 Rückbau des Gleises 3 Umbau der OL-Anlage Beginn der Grundsperrung für Gleis 3 Aufbau der Transportrampe und des Treppenturms im Bereich des zurückgebauten Gleises 3 4 Aufbau der Hilfsunterstützungen im Bereich des Gleis 3 und auf dem S-Bahnsteig sowie vorbereitende Maßnahmen zur Rückbau der Überbauten 5 Trennen der beiden Überbauten 6 Aushub der getrennten Überbausegmente, Anpassung dieser Segmente für den Abtransport und Abtransport sowie Entsorgung der Einzelteile Aushub der Pendelstützen Aushub der Hilfsunterstützungen 7 Druckdatum: 15.07.2016 Beginn der Vormontage der neuen westlichen Überbauten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 128 - Bph Nr. Leistungen 8 Einbau aller Verbauten für die BP1 im Bereich der Widerlager und der Mittelunterstützungen, inkl. den Längsverbauten parallel zu den BVG-Gleisen (erforderliche Aussteifungen bzw. Verankerungen werden im weiteren Bauverlauf eingebaut) 9 Herstellung der Mittelunterstützungen (Achse 20) • Sperrung Abbruch des vorhandenen Fundamentbalkens, inkl. zugehöriger Stützwand und Geländer • Herstellung der Bohrpfähle • Herstellung des Kopfbalkens • Herstellung der zwei Wandscheiben mittels Fertigteilelementen und der neuen Stützwände • Herstellung der Lagersockel 10 Herstellung der Widerlager (Achse 10 und 30) • Herstellung der Schutzwände für die Abbrucharbeiten der Widerlager • Herstellung der Baugruben, inkl. Herstellung der Verankerungen für die Längsverbauten sowie Abbruch der Widerlager • Herstellung der Widerlager-Bodenplatten • Herstellung der Widerlager- und Flügelwände • Herstellung der Lagersockel, der Widerlagerabdichtungen, Einbau der Entwässerungsleitungen und Schächte, lagenweiser Einbau der Widerlagerhinterfüllungen • Einbau der bauzeitlichen Schotterhalterung auf den Hilfsflügel für die BVG-Gleise 11 Montage der Kabelschutzrohr an den neuen Überbauten (Vormontageflächen) durch die jeweiligen Leitungsbetreiber 12 Einschub und Abstapeln der vorgefertigten westlichen Überbauten, inkl. Lagereinbau 13 Anschluss der Kabelschutzrohre an die Widerlagerdurchführungen und anschließenden Leitungstiefbau hinter den Widerlagern durch die jeweiligen Leitungsbetreiber Anschlussarbeiten der Entwässerungsleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe 14 Herstellung der Schleppplatten hinter den Widerlagern im Straßen- und Gleisbereich 15 Komplettierung der westlichen Teilbauwerke (Übergangskonstruktionen, Geländer, Beleuchtung usw.) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 129 - Bph 2 Nr. Leistungen 16 Straßenbau westliche Richtungsfahrbahn 17 Einrichten der bauzeitlichen Verkehrsführung: • Ausbau der Fußgängerbehelfsbrücke • Umbau des Treppenturms für Gleis 3 • Wiederherstellung Treppenturm und Anschluss an den neuen westlichen Straßenüberbau • Freigabe des westlichen Straßenüberbaus für den Fußgänger- und Fahrradverkehr • Anpassungen der Eingleisigkeit der Straßenbahn an die Bph2 durch die BVG • Rückbau der provisorischen Kabeltrasse durch den Leitungsbetreiber • Sperrung des östlichen Bestandsüberbaus für den Straßen-, und Radfahrer- und Fußgängerverkehrs • Umsetzen BE • Umleitung des Straßenverkehrs auf den westlichen neuen Überbau • Anpassung/Inbetriebnahme der LSA-Anlage für die Bph2 18 Leichtern und Rückbauarbeiten auf dem östlichen Überbau zur Vorbereitung des Überbau-Rückbaus Rückbau Mast, Fundament und Sonden der BSR-Glättemeldeanlage 19 Aufbau der Hilfsunterstützungen im Bereich des Gleis 3 und auf dem S-Bahnsteig sowie vorbereitende Maßnahmen zur Rückbau der Überbauten 20 Trennen des östlichen Bestandsüberbaus 21 Aushub der getrennten Überbausegmente, Anpassung dieser Segmente für den Abtransport und Abtransport sowie Entsorgung der Einzelteile Aushub der Pendelstützen Aushub der Hilfsunterstützungen 22 Druckdatum: 15.07.2016 Beginn der Vormontage der neuen östlichen Überbauten Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 130 - Bph Nr. Leistungen 23 Einbau aller Verbauten für die Bph2 im Bereich der Widerlager und der Mittelunterstützungen – bereichsweise Anschluss an die Verbauten der Bph1 herstellen (erforderliche Aussteifungen bzw. Verankerungen werden im weiteren Bauverlauf eingebaut) 24 Herstellung der Mittelunterstützungen (Achse 20) • Sperrung Abbruch des vorhandenen Fundamentbalkens, inkl. zugehöriger Stützwand und Geländer • Herstellung der Bohrpfähle • Herstellung des Kopfbalkens • Herstellung der zwei Wandscheiben mittels Fertigteilelementen und der neuen Stützwände • Herstellung der Lagersockel 25 Vorbereitende Maßnahmen für Wiederherstellung von Gleis 3 • Gleisbett für Wiederinbetriebnahme von Gleis 3 herrichten • Kabeltiefbau neben den Mittelunterstützungen 26 Herstellung der Widerlager (Achse 10 und 30) • Herstellung der Schutzwände für die Abbrucharbeiten der Widerlager • Herstellung der Baugruben, inkl. Herstellung der Verankerungen für die Längsverbauten sowie Abbruch der Widerlager • Herstellung der Widerlager-Bodenplatten • Herstellung der Widerlager- und Flügelwände • Herstellung der Lagersockel, der Widerlagerabdichtungen, Einbau der Entwässerungsleitungen und Schächte, lagenweiser Einbau der Widerlagerhinterfüllungen 27 Abbau der Transportrampe und des Treppenturms Wiederherstellen von Gleis 3 Umbau der OL-Anlage Aufhebung der Grundsperrung für Gleis 3 28 bereichsweiser Rückbau der Verbauten 29 Montage der Kabelschutzrohr an den neuen Überbauten (Vormontageflächen) durch die jeweiligen Leitungsbetreiber Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 131 - Bph Nr. Leistungen 30 Einschub und Abstapeln der vorgefertigten östlichen Überbauten, inkl. Lagereinbau 31 Stopfgänge für alle Gleise der DB AG (Belastungsstopfgang für Gleis 3) 32 Anschluss der Kabelschutzrohre an die Widerlagerdurchführungen und anschließenden Leitungstiefbau hinter den Widerlagern durch die jeweiligen Leitungsbetreiber Anschlussarbeiten der Entwässerungsleitungen durch die Berliner Wasserbetriebe 3 33 Herstellung der Schleppplatten hinter den Widerlagern im Straßen- und Gleisbereich 34 Komplettierung der östlichen Teilbauwerke konstruktionen, Geländer, Beleuchtung usw.) 35 Straßenbau östliche Richtungsfahrbahn - Verkehrssicherung (Übergangs- Ausbauarbeiten BVG 3.2.2 Ausführungsfristen Die Vertragsfristen sind in den BVB benannt. Bei der Festlegung der Gesamtbauzeit wurden insgesamt 36 Werktage für mögliche Ausfalltage berücksichtigt. Die Grenzwerte für Ausfalltage sind unter Punkt 3.7 „Arbeiten unter ungünstiger Witterung / Winterbau“ dieser Baubeschreibung definiert. Überschreitungen dieser Grenzwerte gelten entsprechend der VOB/B als Behinderung. Weniger als 36 dokumentierte Werktage während des gesamten Ausführungszeitraumes bedingen eine Verkürzung der vertraglichen Ausführungsfristen. Die in der Baubeschreibung benannten Ausführungsfristen für die Eigenleistungen der Leitungsbetreiber sind vom AN zu berücksichtigen und in seinen Planungen und bei Herstellung der Bauwerke verbindlich zu erfassen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 132 Folgende Randbedingungen der Leistungen der Leitungsbetreiber sind zu berücksichtigen: Berliner Wasserbetriebe (BWB) • Schweißarbeiten ab -5°C dürfen nur unter Zustimmung der Schweißfachaufsicht der BWB durchgeführt werden • Innenrohrschutz mittels Zementmörtel im Schweißnahtbereich darf nur bis zu Temperaturen von ca. 7°C verwendet werden. • Außenrohrschutz mittels Densolen-Band darf bis zu Temperaturen von -10°C hergestellt werden • Für Schweißarbeiten an Stahlrohren gilt Regelblatt WN 500. • Abmauerungsarbeiten an den R-Kanälen sind in regenarmer Zeit durchzuführen. Vattenfall / Vattenfall BerlinLicht • Arbeiten dürfen nicht bei Frost durchgeführt werden • Arbeiten dürfen nicht während Großveranstaltungen durchgeführt werden BVG • Arbeiten dürfen nicht bei Frost durchgeführt werden • Arbeiten dürfen nicht während Großveranstaltungen durchgeführt werden Telekom • Arbeiten dürfen nicht bei Frost durchgeführt werden • Arbeiten dürfen nicht während Großveranstaltungen durchgeführt werden DB AG Soweit Überschreitungen der Ausführungstermine und Fristen vom AN zu vertreten sind, gehen, unbeschadet zusätzlicher Ansprüche des Auftraggebers, die Kosten, die sich aus der verlängerten Bauzeit ergeben, zu seinen Lasten. 3.2.3 Abnahme Die rechtsgeschäftliche Abnahme ist schriftlich zu verlangen. Eine Abnahme von Teilleistungen nach §12 (5) 2. VOB/B erfolgt nicht. Werden Teilleistungen in Benutzung, u.a. unter Verkehr, genommen, findet eine technische Überprüfung und eine Zustandsfeststellung nach §4 (10) VOB/B statt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 133 Die Mängelanspruchsfrist beginnt mit der rechtsgeschäftlichen Abnahme, die erst nach vollständiger Fertigstellung der gesamten Leistung erfolgt. Folgende Unterlagen sind mindestens gemäß den geltenden Richtlinien mit dem Abnahmeverlangen dem AG zu übergeben: Ingenieurbau • Vollständige geprüfte Ausführungsstatik (A- Exemplar) 1-fach in gebundener Form und digital für die Ingenieurbauwerke • 1. Hauptuntersuchung gemäß DIN 1076 • Bauwerksbuch für die Ingenieurbauwerke. • Bestandsübersichts- und Bestandspläne entsprechend RL 14 • Vermessungsunterlagen Straßenbau Rhinstraße • Prüfprotokolle, Prüfunterlagen gemäß den geltenden Richtlinien Die vertraglichen Leistungen hinsichtlich der Bestandsunterlagen der Ingenieurbauwerke nach ZTV-Ing und RL14 gelten als wesentliche Leistungen. 3.3 Wasserhaltung 3.3.1 Ingenieurbau Für den Ingenieurbau beim Abbruch und Neubau des Bauwerkes sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. 3.3.2 Straßenbau Für den Straßenbau sind keine Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich. 3.4 Baubehelfe (Verbau, Arbeitsebenen und Gerüste) 3.4.1 Allgemeines Das Anlegen und Beseitigen erforderlicher Arbeitsebenen und Zufahrten bzw. Zufahrtsrampen zu den Ebenen für die Ausführung der Arbeiten sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet. Die Leistungen sind in die Position für die Baustelleneinrichtung einzurechnen. Das Aufstellen, Vorhalten, eventuelles Umbauen und Beseitigen von Gerüsten, Hilfsstützen, Verschubbahnen, Arbeitsbühnen, Arbeitsebenen, Zufahrten, Verbauten, Schalgerüsten, Kranaufstellflächen inkl. Pratzenfundamente und dgl. für die Ausfüh- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 134 rung der vertragsgemäßen Leistungen ist, soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, in die Einheitspreise einzurechnen. Insbesondere die Aufwendungen und Maßnahmen für Materialtransporte infolge der tiefen Baugruben für die Widerlager und zur Inselbaustelle der Mittelstützen sind in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen. Gleiches gilt für Treppentürme, soweit es der Bauablauf zulässt, für die Schaffung der Zugänglichkeit zu den Mittelstützen vom Überbau aus. Alle Geräte, Werkzeuge und sonstige Betriebsmittel (Kräne, Hebezeug o.ä.), die zur Versorgung der Bauflächen erforderlich sind, sind soweit dafür im Leistungsverzeichnis keine besonderen Ansätze vorgesehen sind, in die Position für die Baustelleneinrichtung einzurechnen Alle Erschwernisse und Maßnahmen, die durch den anliegenden Verkehr entstehen sind hierbei zu berücksichtigen und in die Einheitspreise einzurechnen. Die Prüfung der Ausführungsstatik und der dazugehörigen Pläne für alle Verbaumaßnahmen sowie die Abbruch- und Montagekonzepte (einschließlich der statischen Nachweise) erfolgen durch den Auftraggeber. Erforderliche Maßnahmen/Abnahmen vor Ort erfolgen ebenfalls durch den Auftraggeber. Entstehen bei der Abnahme der Verbaumaßnahmen und der Umsetzung der Abbruch- und Montagekonzepte usw. durch Umstände, die der AN zu vertreten hat, Mehraufwendungen, Zeitverzögerungen, Doppelprüfungen, nochmalige Anfahrten o.ä., so hat der AN die entstandenen Kosten zu tragen. Der AN hat die Mitbenutzung seiner Trag- und Arbeitsgerüste auch anderen am Bauvorhaben beteiligten Unternehmen (z.B. Leitungsbetreiber, BVG) zu gestatten. 3.4.2 Arbeitsgeräte, Schutzeinrichtungen Schutzgerüste, z.B. gegen herabfallende Teile über den Verkehrswegen, sind vom AN aufzustellen. Die Kosten sind, sofern keine gesonderten Positionen vorhanden sind, in die entsprechenden Positionen einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Vor der Montage von Arbeits- und Schutzgerüsten ist dem Auftraggeber ein geprüfter statischer Nachweis einschließlich der erforderlichen Ausführungszeichnungen 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen. Die Gerüste sind nach der Montage, vor der Inbetriebnahme von einem Prüfingenieur nach Wahl des AN abzunehmen. Ihre Abnahme ist zu protokollieren und den Bauakten beizulegen. Die Kosten für Planung, Prüfung und Abnahme werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden Pauschal- bzw. Einheitspreise einzurechnen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 135 3.4.3 Baugrubenverbauten Allgemeines Aufwendungen für Pass-, Eck-, Abzweig-, Kreuzungs- und Übergangsbohlen gehören zur Leistung des AN und werden nicht gesondert vergütet, wenn nicht im Leistungsverzeichnis entsprechende Ansätze vorhanden sind. Das Anlegen und Beseitigen erforderlicher Arbeitsebenen und Zufahrten zu den Ebenen für die Ausführung der Arbeiten sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet. Mehrmaliges An- und Abfahren von Geräten ist einzurechnen. Vor Beginn von Verbauarbeiten hat der AN nach vorhandenen Leitungen oder sonstigen Hindernissen zu sondieren. Die Leistungen hierfür sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Das Herstellen von Suchgräben zum Auffinden von Leitungen oder sonstigen Hindernissen wird gesondert vergütet. Die Ausführung erfolgt nur auf Anweisung des AG. Es sind Absturzsicherung auf/an den Verbauten vorzusehen. Neubau Die hinter den Widerlagern im Bereich des Mittelstreifens befindliche Kabelkanäle und -schächte, Längsverbauten im Bestand, das Trogbauwerk aus vorigen Baumaßnahmen und die vorhandenen Leitungen sind bei der Planung der Verbaumaßnahmen zu beachten. Notwendige Verpressanker oder sonstige Verankerungen der bauzeitlichen Verbauten müssen diese durchörtern. Für den Einbau der Verbauten sind Durchörterungen bzw. Austauschbohrungen an bestehenden Konstruktionen durchzuführen (z.B. Austauschbohrungen im Bereich der Widerlagerfundamente und Kabelschächte). Die in der DIN 4150-3 Einwirkungen auf bauliche Anlagen formulierten Grenzwerte, insbesondere die Anhaltswerte von Schwinggeschwindigkeiten für Erschütterungen infolge Baubetriebs auf bauliche Anlagen sind einzuhalten. Rückbau Die Verpressanker sind nach der Verfüllung der Baugruben zu entspannen. Die Baugrubenverbauten sind nach dem Abschluss der Arbeiten folgendermaßen zurückzubauen: • Längsverbauten an Widerlagern (verankert) bis UK Oberbau Straßenbahngleise rückbauen in Bauphase 2 sind die Längsverbauten, welche deckungsgleich mit den Hilfsflügeln sind, auf OK Baugrube abzutrennen und auszubauen • Querverbauten am Mittelpfeiler bis OK neues Fundament rückbauen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 136 • Querverbauten vor den Widerlager bis OK neues Fundament rückbauen • Sonstige Verbauten an den Widerlagern komplett rückbauen • Rückbau der Schotterhalterung für BVG-Gleise auf Hilfsflügeln Verluste aller Art bei der Baugrubenverkleidung, insbesondere beim Ausbau und Verbleib derselben im Baugrund oder Bauwerk werden nicht gesondert vergütet. 3.5 Stoffe, Bauteile - Ausführungsbestimmungen zum LV 3.5.1 Allgemeines Falls im Leistungsverzeichnis nichts Gegenteiliges steht, verstehen sich die Preise einschließlich Lieferung aller Bau-, Bauhilfs- und Betriebsstoffe, allen Nebenleistungen, die zur sachgemäßen Durchführung der geforderten Leistungen notwendig sind. Produkte (Stoffe und Bauteile) aus Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die den technischen Vertragsbedingungen nicht entsprechen, werden einschließlich der im Hersteller-Staat durchgeführten Prüfungen und Überwachungen als gleichwertig behandelt, wenn sie das zu erreichende Schutzniveau - Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit - gleichermaßen dauerhaft gewährleisten. Auf Verlangen hat der AN die Unterlagen über die Prüfung und Überwachung der Produkte dem Auftraggeber in deutscher Sprache unverzüglich vorzulegen. Sämtliche Baustoffgüten und -merkmale sind auf den Zeichnungen und/oder in den Leistungstexten bzw. in den vertraglich vereinbarten Richtlinien, DIN-Normen und Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen vermerkt. Die Qualität und Quantität aller eingebauten Materialien ist durch Übergabe der Materialscheine vor der weiteren Verwendung im Original nachzuweisen. Für Baustoffe und Bauteile, die nicht den einschlägigen DIN-Vorschriften entsprechen, ist gleichzeitig mit den zugehörigen Ausführungsunterlagen die Bauaufsichtliche Zulassung einzureichen. In Ergänzung der VOB/B § 4 Nr. 5 hat der AN auch die von ihm ausgebauten und auf der Baustelle lagernden Gegenstände (wieder einzubauende Gegenstände) bis zum Wiedereinbau vor Beschädigungen und Diebstahl zu schützen. Für alle durch den AN zu liefernden relevanten Materialien sind die entsprechenden Eignungszertifikate, Produktdatenblätter und Liefernachweise rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 137 3.5.2 Maßtoleranzen Ingenieurbau Die zulässigen Abmaße und Ebenheitstoleranzen bei der Bauausführung des AN sind in DIN 18201, 18202 und 18203 für den Hochbau festgelegt. Sie gelten sinngemäß für alle hier auszuführenden Bauleistungen. Zudem sind die zulässigen Maßtoleranzen im Massivbau gemäß ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 2, Absatz 8 zu beachten. Für den Stahlbau (Überbauten, Geländer usw.) gelten die Allgemeintoleranzen für Schweißkonstruktionen, DIN EN ISO 13920. Die Grenzabmaße für Längen- und Winkelmaße sind mit der Toleranzklasse B, die Geradheits-, Ebenheits- und Parallelitätstoleranzen sind mit der Toleranzklasse F festgelegt. Des Weiteren wird auf die ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 1, Stahlbau verwiesen. Die Schweißnähte müssen mindestens die Anforderungen der Bewertungsgruppe B (hoch) nach DIN EN ISO 5817 erfüllen. Bei Handeinbau der Schutz- und Deckschichten der Asphaltbeläge sind die Ebenheitsbedingungen der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 4 einzuhalten. Für den maschinellen Einbau gelten die Vorgaben der ZTV Asphalt-StB 07/13, Abschnitt 4, Tabelle 25. Alle darüber hinausgehenden Abweichungen gelten als Mangel gem. §13 VOB/B. Baugruben Spundwände: Lotabweichungen quer zur Spundwandachse max. 1,5 % der Bohlenlänge, Ansatzpunkt 2cm innen / 5cm außen Straßenbau Die zulässigen Maßabweichungen gemäß den gültigen Richtlinien für den Erd- und Straßenbau sind nicht zu überschreiten. Alle Überschreitungen gelten als Mangel gemäß §13 VOB/B. Leitungsbau Die zulässigen Maßabweichungen gemäß den gültigen Richtlinien für den Leitungsbau sind nicht zu überschreiten. Alle Überschreitungen gelten als Mangel gemäß §13 VOB/B. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 138 3.5.3 Rohbau - Isthöhen Die zulässigen Abmaße der Brückenoberfläche ergeben sich aus den Festlegungen der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, Punkt 3. Das Netznivellement ist dem AG in 2-facher Ausfertigung auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben. 3.5.4 Baustelleneinrichtung, allgemeine Baukosten Die allgemeine verkehrstechnische Sicherung der Baustelle, die Baustellenumzäunung, die Baustellenbeleuchtung, die Baustellenüberwachung, Schnee- und Eisberäumung usw. unterliegen dem AN. Die Kosten sind, soweit keine gesonderten Positionen vorhanden, in die Position Baustelleneinrichtung einzurechnen. 3.5.5 Erdarbeiten 3.5.5.1 Allgemeines Der anfallende Bodenaushub ist anhand der „LAGA Mitteilung 20" und den „Merkblättern zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin" zu bewerten, zuzuordnen. bzw. einzustufen und entsprechend diesen Richtlinien und zugehörigen gesetzlichen Grundlagen zu verwerten oder zu beseitigen (siehe Baubeschreibung, Pkt. 3.6) Informationen zu möglichen Entsorgungsunternehmen sind im Internet unter folgenden Adressen veröffentlicht: • Liste der Entsorgungsanlagen für gefährliche Abfälle in Berlin: http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/sonderabfall/verwertung1.shtml • Entsorgungs- und Verwertungsanlagen im Land Brandenburg: http://www.berlin.de/sen/umwelt/abfallwirtschaft/de/sonderabfall/bbliste.shtml Für die Einstufung bzw. Zuordnung ist ein prüfbarer Nachweis vorzulegen. Die Verwertung und die·Verwertungswege des anfallenden Bodenaushubs sind einschließlich·einer Mengenbilanz prüfbar nachzuweisen (siehe auch Besondere Vertragsbedingungen). Alle hierdurch entstehenden Leistungen und Aufwendungen, z. B. Kosten für .die Beprobung nach LAGA und die SBB-Gebühren, sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen der Erdarbeiten einzurechnen. Für vorstehende Absätze gelten die Ausführungen des Abschnittes 3.6 dieser Baubeschreibung zur Entsorgung, Verwertung oder·Beseitigung von Bauabfällen im Land Berlin sinngemäß. Aufmaß und Mengenberechnungen für Erdarbeiten hat der Auftragnehmer gemäß Baubeschreibung, Abschnitt 3.11 von einem·hierfür qualifizierten Vermessungsinge- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 139 nieur oder von qualifizierten Fachkräften eines Vermessungsbüros erstellen zu lassen. Eine·gesonderte Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt hierfür nicht. Die Beauftragung dieser Leistungen ist Sache des Auftragnehmers. Vom Auftragnehmer sind im Rahmen der Ausführung die nach DIN 4124 erforderlichen Standsicherheitsnachweise der Baugruben und Böschungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Lasten aus Baubetrieb nach DIN 4084 zu führen. Die Kosten dafür sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. In der ATV DIN 18300 „Erdarbeiten“ ist der Begriff "Homogenbereiche" neu eingeführt worden. Die Richtlinie für Erdarbeiten im Straßenbau (ZTV E-StB) wurde diesbezüglich noch nicht angepasst und beinhaltet noch die Baugrundbeschreibung nach Bodenklassen. Demnach gilt lt. Rundschreiben SenStadtUm V M Nr. 08/2015: Die „Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) DIN 18300 Erdarbeiten“ VOB Teil C, sind bis auf weiteres an Stelle neuer Regelungen weiterhin in der Fassung von 2012 anzuwenden. Beim Aushub sind Wurzelstöcke und alte, außer Betrieb befindliche Rohre und Kabel, soweit sie nicht in gesonderten Positionen erfasst sind, ohne besondere Vergütung und ohne Abzug bei den Bodenmassen auszubauen und abzufahren. In Betrieb befindliche Rohre und Kabel sind nur nach besonderer Anweisung des Auftraggebers auszubauen. Die Kosten werden auf Nachweis vergütet. Hindernisse im Baugrund sind dem Auftraggeber bzw. der von ihm beauftragten örtlichen Bauüberwachung unverzüglich anzuzeigen. Für die Anerkennung von zusätzlichen Aufwendungen aus dem Antreffen von Hindernissen ist eine Besichtigung durch die örtliche Bauüberwachung erforderlich, die Anzeige allein ist hierfür nicht ausreichend. Lassen sich hinsichtlich der vorhandenen Situationen im Baufeld im Besonderen zum vorhandenen Brückenbauwerk z. B. mit Bezug auf den Baugrund,·andere Bauwerke, Leitungen o. ä. trotz Einsicht in Bestandsunterlagen und andere Unterlagen, z. B. mit historischem Anspruch sowie unabhängig von bereits beschriebenen Maßnahmen Punkte augenscheinlich nicht klären, hat der Auftragnehmer diese vor Beginn der Arbeiten, in Abstimmung mit dem Auftraggeber, mit Suchschachtungen oder anderen geeigneten Maßnahmen zu erkunden. Eventuell abzufahrender·nasser Boden (Aushubboden) ist mit wasserdichten Muldenfahrzeugen abzufahren. Grundsätzlich sind·die Fundamente im gewachsenen·mineralischen Boden zu gründen. Sollten beim Aushub örtlich noch aufgefüllte Bereiche angetroffen werden, sind diese gegen verdichteten Sand mit 100% DPr zu ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Baugrubensohlen selber oder durch einen von ihm ernannten Vertreter abzunehmen bzw. abnehmen zu lassen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 140 Bauwerks- und Leitungsreste sind bereits beim Aushub zu separieren. Mehrkosten bei der Entsorgung, die aufgrund einer Vermengung beim Aushub entstehen, gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Bei allen Transportleistungen ist davon auszugehen,·dass nur Triebwagen eingesetzt werden können. 3.5.5.2 Einbau und Verdichten von Füllboden Das Hinterfüllen und Überschütten von baulichen Anlagen erfolgt nach ZTVE-StB 09, Abschnitt 9 und nach dem „Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung von Bauwerken“. Bodenaustauschstoffe, Dammaufschüttungen, Baugrubenverfüllungen usw. sind auf 100% DPr zu verdichten, soweit in den entsprechenden Positionen keine anderen Verdichtungswerte gefordert sind. 3.5.6 Abbrucharbeiten 3.5.6.1 Allgemeines Aufmaß und Mengenberechnungen für Abbrucharbeiten erfolgen durch einen vom Auftragnehmer zu beauftragenden für die Durchführung der Leistungen qualifizierten Vermessungsingenieur oder qualifizierten Fachkräften eines Vermessungsbüros. Eine gesonderte Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt hierfür nicht. Die Erlöse aus der Verwertung des Stahlschrottes hat der Auftragnehmer in seinem Angebot zu berücksichtigen. Im Leistungsverzeichnis enthalten die betreffenden Positionen einen Hinweis,·dass die Erlöse aus der Verwertung des Stahlschrottes in die Einheitspreise einzurechnen sind siehe auch Baubeschreibung, Abschnitt 3.11. 3.5.6.2 Abbruchtechnologie und -durchführung Für den Abbruch der bestehenden Bauwerke hat der AN die vorgesehene Abbruchtechnologie im Detail auszuarbeiten. Das Abbruchverfahren ist anzugeben und die Reihenfolge des Abbruchs ist festzulegen. Kranstellungen sind auszuweisen und die Art und Aufstellorte der Schutz- und Arbeitsgerüste usw. müssen dargestellt sein. Die Detail- einschließlich Zeitplanung ist dem Auftraggeber mindestens 6 Kalenderwochen vor Ausführung zur Prüfung und Genehmigung einzureichen. Die Randbedingungen der Verkehrsführung (Kfz-Verkehr, Geh- und Radwegverkehr) sind zu berücksichtigen. Weitere Bestandsunterlagen, als die dieser Ausschreibung beiliegenden Unterlagen, werden nicht zur Verfügung gestellt. Während der gesamten Abbruchtätigkeit sind Immissionseinwirkungen auf umliegende Grundstücke zu vermeiden, insbesondere ist die Staubentwicklung durch ge- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 141 eignete Maßnahmen, wie ausreichendes Sprengen mit Wasser, in engsten Grenzen zu halten. Die in BB, Pkt. 2.9 erhobenen Auflagen und Forderungen sind zu beachten. Die Abbrucharbeiten sind rechtzeitig mit dem AG abzustimmen. Alle Abbrucharbeiten sind zur Begrenzung der Beeinflussung der Randbebauung und des Bestandsbauwerks erschütterungsarm (z. B. hydraulisches Sprengen, Fräsen, Abbruchzange, Schälen, Sägen oder Schneiden) durchzuführen. Die Festlegungen gemäß BB, Pkt. 3.6 sind zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer unabhängig von der im Amtsentwurf vorgestellten Abbruchvariante prinzipiell die Abbruchverfahren frei wählen kann. Selbstverständlich sind alle genannten Randbedingungen zu beachten. 3.5.6.3 Abfuhr von Straßenbaumaterialien In den entsprechenden Leistungspositionen sind Angaben zur Handhabung ausgebauter Straßenbaumaterialien·enthalten, die vom Auftragnehmer zu beachten·sind. Die Festlegungen gemäß BB, Pkt. 3.6 ff sind zu beachten. 3.5.7 Beton-, Stahlbeton, Mauerarbeiten 3.5.7.1 Allgemeines Bauteile mit Abmessungen ≥ 0,80m sind massige Bauteile bei denen aufgrund großer Abmessungen eine erhöhte Bauteilerwärmung infolge Hydratation auftreten kann. Für diese Bauteile gelten zusätzlich die DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton und das Merkblatt Rissbildung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins. Bei der Preisbildung ist zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber für die zu betonierenden Bauteile die für das Bauwerk notwendigen optimalen Qualitätsanforderungen festlegt. Rüttelöffnungen sind in den Bewehrungszeichnungen einzutragen. Mindestens 4 Kalenderwochen vor Beginn der Betonierarbeiten sind daher die Betonrezepturen vorzulegen, Sieblinien, Konsistenzen und Nachbehandlung mit dem Auftraggeber abzustimmen. Bei der Verwendung von Transportbeton ist dem Auftraggeber von jeder Lieferung eine Ausfertigung des Lieferscheines sofort auszuhändigen. Zur Ausführung der Sichtflächen wird auf die ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 2, Punkt 4.3 sowie das Merkblatt Sichtbeton und die vereinbarte Sichtbetonklasse hingewiesen. Es sind Musterflächen für den AG herzustellen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 142 Der Auftraggeber behält sich vor, Bauwerksteile mit fehlerhaften Sichtbetonflächen nicht abzunehmen. Sie sind auf geeignete Weise abzubrechen und neu herzustellen. Zum Schutz des Grundwassers sind für die Betonherstellung nur chromatarme Zemente bzw. Zemente mit Chromatreduzierern sowie ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität zu verwenden. 3.5.7.2 Beton für Brücken und Ingenieurbauwerke Für die Festlegung, Herstellung, Verarbeitung, Nachbehandlung und Überwachung des Einbaus der Betone mit einer Festigkeitsklasse C25/30 und höher gelten die Festlegungen der DIN EN 206-1, der DIN EN 13670 und der DIN 1045, Teil 2 und 3 (Überwachungsklasse 2) sofern nicht in der ZTV-ING zusätzliche Anforderungen gestellt sind. Aufgrund der Besonderheiten bei der Herstellung massiger Bauteile ist ein Qualitätssicherungsprogramm (-plan) aufzustellen, in dem alle qualitätsrelevanten Maßnahmen sowie die Verantwortlichkeiten bei Betonherstellung und Ausführung geregelt und dokumentiert werden. Der AN hat für die Herstellung massiger Bauteile betontechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Rissbildung und Sicherstellung der Dauerhaftigkeit zu ergreifen. Die Maßnahmen sind nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der bestehenden Randbedingungen (u.a. verschiedene Jahreszeiten, klimatische Bedingungen, Bauteilabmessungen) festzulegen. Nachfolgend sind mögliche Maßnahmen, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, aufgeführt: • Wahl geeigneter Zemente und Betonzusammensetzung, • Teilweiser Austausch von Zement gegen Flugasche, • Zemente mit niedriger Hydratationswärmeentwicklung (LH, VLH) • Betonzusammensetzungen für Sommer- und Winterrezepturen, • Frischbetontemperatur (geeignete Maßnahmen hierfür sind: Berieselung der Gesteinskörnungen mit Kaltwasser unter Ausnutzung der Verdunstungskälte, Verwendung von Frischwasser, Begrenzung der Zementtemperatur, Beschattung der Lagereinrichtungen, aktive Kühlung durch Flüssigstickstoff), • Langsame Wärmefreisetzung (ggf. Temperaturmessungen in großformatigen Probeblöcken), • Gesteinskörnungen mit niedriger Temperaturdehnzahl, • Begrenzung des relevanten Kapillarporenraumes durch den Wasserzementwert. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 143 Alle Aufwendungen für die Planung und Ausführung der betontechnischen Maßnahmen für die Herstellung massiger Bauteile sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Für Betonlieferungen dürfen nur Transportwerke beauftragt werden, die in der Liste der zugelassenen Transportbetonwerke bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt geführt werden (Anlage: A_0_13) und von denen ein bestätigtes Betonsortenverzeichnis vorliegt. Beantragungen auf Zulassung und Erweiterungen sind unter Beachtung der Prüffristen zur Zulassung möglich. Die Koordinierung zur rechtzeitigen Zulassung obliegt dem AN. 3.5.7.3 Anforderungen an die Betonqualität/Betonoberflächen Die sichtbaren Außenflächen von Stahl-/Spannbetonkonstruktionen sind als Sichtbeton auszuführen. Es gelten die Anforderungen der DIN 18217 und die Vorgaben im „Merkblatt Sichtbeton“, (Bundesverband der Deutschen Zementindustrie, PF 519566, 50941 Köln). Die Kriterien für Textur (T2), Porigkeit (P3-saugende Schalung), Farbtongleichmäßigkeit (FT2), Arbeits- und Schalhautfuge (AF3) und Ebenheit (E2), Arbeits- und Schalhautfugen (AF 3) und Schalhautklassen (SHK 2) für die Sichtbetonklasse SB3 sind für alle sichtbaren Außenflächen festgelegt. Die gestalterischen Anforderungen an die verschiedenen Betonoberflächen sind auf den Ausschreibungsplänen definiert. 3.5.7.4 Nachbehandlung von Beton Die Nachbehandlung des Beton hat nach DIN EN 13670 und DIN 1045-3, Pkt. 2.8.7-– Nachbehandlung und Schutz, die DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton, Punkt 6.3 - Nachbehandlung, Schutz und Steuerung des Wärmeabflusses sowie das Merkblatt Rissbildung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins, Punkt 4.4.3 Nachbehandlung und Schutz des Betons zu erfolgen. Der AN hat für die Nachbehandlung massiger Bauteile betontechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Rissbildung und Sicherstellung der Dauerhaftigkeit zu ergreifen. Die Maßnahmen sind nach Wahl des AN unter Berücksichtigung der bestehenden Randbedingungen (u.a. verschiedene Jahreszeiten, klimatische Bedingungen, Bauteilabmessungen) festzulegen. Es wird darauf verwiesen, dass die Bauteile nach der Betonage mindestens 7 Tage in der Schalung verbleiben müssen. Alle Aufwendungen für die Planung und Ausführung des bauteilbezogenen Nachbehandlungskonzeptes für die Herstellung massiger Bauteile sind in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Die trotz sorgfältiger Nachbehandlung auftretenden Risse >0,2mm sind mit Kunstharz zu verpressen (ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5). Alle hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AN und werden nicht gesondert vergütet. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 144 3.5.7.5 Aussparungen in Betonbauteilen Die Herstellung von Aussparungen, wie z. B. für Lagersockel, Leitungsdurchführungen, Verankerungen, Aussparung für Entwässerungsleitung unter dem Überbau usw., sowie das Anlegen der Aussparungen für den Einbau der Übergangskonstruktionen werden, sofern keine gesonderten Positionen vorhanden sind, nicht gesondert vergütet. Der Aufwand ist in die entsprechenden Einheitspreise einzurechnen. Im Leistungsverzeichnis sind für alle Aussparungen ab einer Fläche von 0,5m x 0,5m gesonderte Positionen vorhanden. Das Vergießen der Aussparungen, das Einbringen von Lagerfugen oder sonstige Vermörtelungen / Einbau von Zweitbeton, z.B. für die Verankerung von Fahrbahnübergangskonstruktionen und Lagern, ist in die Einheitspreise der Einbauteile einzurechnen. 3.5.7.6 Vergussmörtel Das Vergießen von Aussparungen für die Verankerung von Stahlkonstruktionsteilen (Lager und dgl.) und das Unterstopfen von Bauteilen (Geländer, Schutzsystem und dgl.) erfolgt mit hydraulischem Spezialvergussmörtel (volumen-, frost- und tausalzbeständig) und ist mit den Einheitspreisen der Einbauteile abgegolten. 3.5.8 Stahlbau-, Schmiede-, Schlosserarbeiten 3.5.8.1 Allgemeines Das Unternehmen, in dessen Betrieb Schweißarbeiten an oder für Straßen- und Wegebrücken ausgeführt werden, muss eine gültige Bescheinigung nach DIN EN 1090 (Schweißzertifikat und EG-Zertifikat) in der jeweils gültigen Ausführungsklasse verfügen. Die Überbauten (Haupttragwerke) sind nach DIN EN 1090-2 in Verbindung mit DBS 918005 der Ausführungsklasse EXC 3 DB zugeordnet. Für tragende Bauteile von Brücken gelten die Lieferbedingungen der Deutschen Bahn DBS 918 002-02. Die Ausführung aller Stahlkonstruktionen erfolgt für die Stahlüberbauten auf Grundlage der DIN EN 1090-2 in Verbindung mit den Technischen Lieferbedingungen für die Ausführung von Eisenbahnbrücken (DBS 918 002-02). Die Planung, Lieferung und der Einbau von Blechen mit entsprechender Z- Güteklasse zur Vermeidung von Terrassenbrüchen ist in den Einheitspreis der Leistungspositionen einzurechnen und wird nicht gesondert vergütet. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 145 Verbindungsmittel (Schrauben, Muttern usw.) für feuerverzinkte Stahlbauteile sind aus nichtrostendem Stahl der Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff Nr. 1.4401 bzw. 1.4571 nach DIN EN 10088 bzw. DIN EN ISO 3506 herzustellen. Verbindungen und Konstruktionsteile aus einer Kombination von unterschiedlichen Metallen, z. B. Baustahl und nichtrostendem Stahl (Kombination „schwarzer Stahl/weißer Stahl“) sind nichtleitend auszubilden. Die Aufwendungen hierfür sind in die entsprechenden Einheitspreise einzukalkulieren. Alle bauzeitlichen Montageaussteifungen und Stabilisierungsverbände sind nach Herstellung der Überbauten auszubauen. Die Konstruktion der Überbauten sowie der Korrosionsschutz darf hierdurch nicht verändert bzw. beeinträchtigt werden. Diese Hilfskonstruktionen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Position für die Stahlkonstruktion der Überbauten einzurechnen, sofern keine gesonderten Positionen vorhanden sind. (Die Tonnage für die Hilfskonstruktionen wird beim Vordersatz der Stahltonnage Überbauten nicht berücksichtigt; abgerechnet wird die Stahltonnage der Überbauten im Endzustand). Außenliegende Stegnähte von Hauptträgern sind blecheben zu schleifen. Die Kosten hierfür sind in die Position für die Stahltonnage einzurechnen. 3.5.8.2 Fahrbahnübergänge Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 1. Zur Anwendung kommen Fahrbahnübergangskonstruktionen gemäß RiZ-ING Übe 1. Abweichend von der Darstellung dieser Richtzeichnung sind die Übergangskonstruktionen der Oberfläche der Borde, Gehwege und Gesimskappen folgend und an den Gesimsaußenseiten bis zu deren Unterseiten herunter zuführen. 3.5.8.3 Lager Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 3. Im Bauwerksbuch ist der Hinweis aufzunehmen, dass die Halterungen der Rohrleitungstrassen beim Lagerwechsel zu lösen sind. Nach dem Lagerwechsel sind die Halterungen wieder zu befestigen. Für den Lagerwechsel dürfen die Überbauten höchstens 1cm angehoben werden. 3.5.8.4 Geländer Es gilt die ZTV-ING, Teil 8, Abschnitt 4. 3.5.9 Abdichtung- und Oberflächenschutzarbeiten an Betonbauten Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 146 3.5.9.1 Allgemeines Das Herstellen von Hohlkehlen und Abrundungen für die Abdichtung wird nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Alle Klebeflansche für den Abdichtungsanschluss müssen den Anforderungen nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1, Punkt 3.5 (3) entsprechen. Bei Abweichungen sind die Oberflächenvorbereitungen nach ZTV-ING Teil 7, Abschnitt 1, Punkt 3.5 (4) zu Lasten des AN auszuführen. Für die Abdichtung von Brücken, Tunnel und sonstigen Ingenieurbauwerken aus Beton sind ausschließlich Fugenbänder aus Elastomeren einzusetzen. Ihre Werkstoffeigenschaften müssen mindestens den Forderungen der DIN 7865-2 entsprechen. Fugenabschlussbänder im Sichtbetonbereich sind im Farbton betongrau auszubilden. Erforderliche Schutzmaßnahmen gegen widrige Witterungseinflüsse (z. B. Zelt- oder Planabdeckungen gegen Nässe o.ä.) sind Leistungen des AN und werden nicht gesondert vergütet. 3.5.9.2 Oberflächenschutzsysteme (OS) / Anti-Graffiti-Systeme (AGS) Das Bauwerk ist zur VOB-Abnahme frei von Schmierereien an den Auftraggeber zu übergeben. Anti-Graffiti-Systeme (AGS) sind eine vorbeugende, trennschichtbildende Schutzschicht für Oberflächen verschiedenster Baustoffe (Kunst-, Natursteinmetallische Stoffe und Plastik). Das AGS erleichtert das Entfernen von Farbschmierereien, Plakatierungen u.a. auf Sichtflächen. Die Oberflächen sind vor Beginn des Auftrages der AGS zu reinigen und vorzubereiten. An die AGS werden folgende Anforderungen gestellt: • mehrmalige Wirksamkeit der Schutzschicht nach einer Oberflächensäuberung, • keine farbliche und physikalische Veränderung der Bauteil- bzw. Bauwerksoberfläche, • keine Umweltbelastung (Zulassung für Einsatz in Wasserschutzgebiet), • beständig gegen Witterungsbeanspruchungen. Vor dem Einsatz des AGS-Stoffes hat der AN durch Vorlage eines Prüfungszeugnisses (oder aus Liste zugelassener Stoffe) die geforderten Eigenschaften nachzuweisen und dieses 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) dem AG einzureichen. Zusätzlich sind Probeflächen anzulegen. Die Aufwendungen sind in die Position für das AGS-System einzurechnen. Es dürfen nur Baustoffsysteme verwendet werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 147 in der „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme“ enthalten sind. Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführt. Diese Zusammenstellung wird laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund) oder im Internet auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht. Für die Vorbereitung der zu schützenden Unterlage und für das Aufbringen der AGS gelten die Ausführungsanweisungen bzw. Verarbeitungsrichtlinien des Stoffherstellers. Die Arbeiten dürfen nur von Personal ausgeführt werden, das über die erforderliche Qualifikation verfügt. Der Qualifikationsnachweis ist vor Ausführung der Arbeiten dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben. Alle weiteren Informationen und Bedingungen sind dem Merkblatt für AntiGraffiti-Systeme der Senatsverwaltung (siehe Anlage: A_0_05) zu entnehmen. Die Bauwerke sind zum Zeitpunkt der VOB-Abnahme bzw. Zustandsfeststellungen frei von Farbschmierereien, Plakatierungen etc. dem AG zu übergeben. 3.5.9.3 Betonersatzsysteme Betonersatzsysteme dienen zur Instandsetzung geschädigter Betonbauteile, zur Herstellung von Ausgleichsschichten oder zum Füllen von Fehlstellen im Beton. Für die Vorbereitung der Betonunterlage und die Ausführung der Betonersatzsysteme gilt die ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4 - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen. Es dürfen nur Baustoffsysteme verwendet werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und in der „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme“ enthalten sind. Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführt. Diese Zusammenstellung werden laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund) oder im Internet auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht. 3.5.9.4 Abdichtung von Fahrbahntafeln aus Stahl Für die Ausführung gilt die ZTV-ING, Teil 7, Abschnitte 4 und 5 - Beläge auf Stahl. Es dürfen nur Baustoffsysteme eingesetzt werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und die in der bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführten „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme“ enthalten sind. Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 148 Die Zusammenstellungen werden laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund), oder im Internet auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht. 3.5.9.5 Füllen von Rissen in Betonbauteilen Das Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen durch Injektion oder Tränkung erfolgt nach der ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 5. Es dürfen nur Baustoffsysteme eingesetzt werden, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und in der „Zusammenstellung der geprüften Stoffe und Stoffsysteme“ enthalten sind. Diese Zusammenstellung wird bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) geführt. Die Zusammenstellungen werden laufend fortgeschrieben und im Verkehrsblatt (Verkehrsblatt-Verlag GmbH, Hohe Straße 39, 44139 Dortmund), oder im Internet auf der Website der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) unter www.bast.de veröffentlicht. 3.5.9.6 Bauwerksfugen Fugenbänder und Fugenbleche, die für einen Zeitraum zwischen dem Betonieren zweier Bauteile oder Bauwerke frei liegen, sind ausreichend vor Beschädigung zu schützen. Sämtliche Schutzmaßnahmen werden nicht gesondert vergütet. Sie sind in die Preise der entsprechenden Leistungspositionen einzurechnen. Es ist darauf zu achten, dass für die Montage des Dehnfugenbandes im Widerlager des Teilbauwerks 1 in der Bauphase 1 ausreichend Platz zum Längsverbau eingeplant wird. Erforderliche Formteile, Stoßausbildungen usw. werden nicht gesondert vergütet. Sämtliche Fugen und Fugenabschlussbänder sind aus Elastomeren herzustellen. Stöße (an Ecken, Knicke, usw.) sind im Werk durch Vulkanisieren herzustellen. 3.5.10 Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten 3.5.11 Allgemeines Für die Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten gelten grundsätzlich: • ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3: Korrosionsschutz von Stahlbauten • DIN EN ISO 12944-1 bis 8 Beschichtungsstoffe, Korrosionsschutz von Stahlbauten durch Beschichtungssysteme • DIN EN ISO 1461 mit Beiblatt 1: Durch Feuerverzinken auf Stahl aufgebrachte Zinküberzüge (Stückverzinken) - Anforderungen und Prüfungen, Hinweise zur Anwendung der Norm Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 149 Dem AN ist bekannt, dass er bei Aufbringen der letzten Deckbeschichtung gemäß Regelfall alle Maßnahmen, welche für das qualitätsgerechte Aufbringen erforderlich sind (Einhausungen und Schutzeinrichtungen, Umweltschutzeinrichtungen bei Aufbringen mit Airless-Spritzverfahren, Ausführung nur durch qualifiziertes Personal, Witterung usw.) in die betreffende Leistungsposition einzurechnen hat. Für den Korrosionsschutz sind Stoffe gemäß TL/TP-KOR-Stahlbauten zu verwenden. 3.5.11.1 Schutzmaßnahmen für Korrosionsschutzmaßnahmen am Bauwerk Bereits beschichtete Stahlbauteile sind zu schützen, wenn in der Umgebung Arbeiten (z.B. Strahlarbeiten, Schneidarbeiten usw.) durchgeführt werden, die den bereits aufgebrachten Korrosionsschutz beschädigen können. Die Kosten dafür sind in die Einheitspreise für den Korrosionsschutz einzurechnen. 3.5.11.2 Metallüberzug durch Verzinken Für tragende feuerverzinkte Metall- und Stahlbauteile ist die DASt-Richtlinie 022 Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen anzuwenden. 3.5.11.2.1 Feuerverzinken von Großbauteilen - entfällt 3.5.11.2.2 Feuerverzinken von Bauteilen (Geländer usw.) 1. Oberflächenvorbereitung 2. Überzug durch Feuerverzinken nach DIN EN 1461 mit Beiblatt 1, 3. Baustellenschweißnähte und andere Beschädigungen an der Feuerverzinkung sind wie folgt auszubessern: - Oberflächenvorbereitung durch Strahlen, Oberflächenvorbereitung Sa3 nach DIN EN ISO 12944-4 - Überzug durch thermisch gespritzten Zink (Spritzverzinkung) nach DIN EN 22063, Schichtdicke 100µm Sonstige Hinweise und Anforderungen Die vorgesehenen Konstruktionsteile sind bereits in der Planungsphase vom AN mit dem Feuerverzinkungsunternehmen abzustimmen. Soweit Hohlbauteile eine Feuerverzinkung erhalten sollen, sind Lage und Größe der Einfluss-, Durchfluss- und Entlüftungsöffnungen in Abstimmung mit dem Feuerverzinkungsunternehmen festzulegen. Nach Aufbringen der Deckbeschichtung sind die v.g. Öffnungen mit UV-beständigen Kunststoffstopfen zu verschließen (soweit dies möglich ist). Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 150 Die Ausbesserung von Schäden im Zinküberzug mit einer Zwei-KomponentenEpoxidharz-Zinkstaubbeschichtung ist nur in begründeten Ausnahmefällen und nur mit schriftlicher Genehmigung des Auftraggebers zulässig. 3.5.11.3 Metallüberzug durch Spritzverzinken 1. Stahlflächen im Werk für den Korrosionsschutz vorbereiten, Oberflächenvorbereitung Sa3 2. Überzug mit thermisch gespritztem Zink nach DIN EN 22063, Schichtdicke 100µm 3. Baustellenschweißnähte und andere Beschädigungen an der Feuerverzinkung sind wie folgt auszubessern: a) Oberflächenvorbereitung durch Strahlen, Oberflächenvorbereitung Sa3 nach DIN EN ISO 12944-4 b) Überzug durch thermisch gespritzten Zink (Spritzverzinkung) nach DIN EN 22063, Schichtdicke 100µm 3.5.11.4 Beschichtung von feuerverzinkten Stahlflächen 1. Reinigen und Anrauen der verzinkten Oberfläche durch Reinigungsstrahlen (Sweepen) nach DIN EN ISO 12944-4. Für die Ausführung gilt: - Reinigungsstrahlen ist mit kleinkörnigem (Körnung zwischen 0,2 mm und 0,5 mm), kantigem, nichtmetallischem Strahlmittel bei geringem Druck durchzuführen (Strahldruck unter 4 bar, Strahlwinkel ca. 30°, Abstand der Düse von der Oberfläche ca. 0,5 bis 0,8 m, Luftfeuchtigkeit unter 50 v. H., Strahlleistung 30-45m2/h). - Die überstrahlte Oberfläche muss ein halbmattes bis mattes Aussehen erhalten. - Durch das Reinigungsstrahlen darf nicht mehr als 5 bis 12µm des Zinküberzuges entfernt werden. 2. Beschichtungen gemäß den Angaben in den entsprechenden LV-Positionen gemäß ZTV-ING, Teil4, Abschnitt 3 - ZTV-KOR-Stahlbauten sowie nach TL/TP-KORStahlbauten mit Stoffen auf Epoxidharz- bzw. Polyurethan-Grundlage Farbton der letzten Deckbeschichtung nach Angabe des Auftraggebers. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 151 3.5.12 Ausbauarbeiten 3.5.12.1 Vogeleinflugschutz Die Lagerspalte der Auflagerbänke erhalten Vogeleinflugschutzkonstruktionen. Folgende Punkte sind bei der Anordnung der Vogeleinflugschutzkonstruktionen zu berücksichtigen: 1. Allgemeines Die Konstruktionen müssen leicht zu montieren bzw. zur Bauwerksprüfung oder zur Durchführung von Erhaltungsarbeiten leicht demontierbar / zu entfernen sowie dauerhaft gegen mutwillige Zerstörung sein. Ausklappbare Elemente müssen ohne Hebezeug von einem Menschen bedienbar / bewegbar sein und dürfen im ausgeklappten Zustand die Prüfung nicht behindern. Die Verschlüsse der klappbaren Elemente sind derart auszubilden, dass Schrauben o.ä. Teile nicht herunterfallen können. Vor der Anfertigung der Konstruktion ist dem AG vom AN ein Ausführungsplan zur Genehmigung einzureichen. 2. Beispiele für Konstruktionen und Mindestabmessungen a) Gitterroste als aushebbare oder ausklappbare Rahmenkonstruktion. Rostweite max. 30mm. Einzelgewicht bei aushebbaren Konstruktionen max. 20kg. Klappbare Teile max. 15kg/je Seite. b) Konstruktionen in Anlehnung an Richtzeichnung VES-1 3. Werkstoffe und Verbindungsmittel a) Gitterroste aus Stahl mit Korrosionsschutz nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tab. A 4.3.2, Bauteil 3.1c, Korrosivitätskategorie C5-I, Beschichtungssystem Nr. 1, Farbton der letzten Deckbeschichtung DB703 b) Befestigungselemente aus Stahl mit Korrosionsschutz nach ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3, Anhang A, Tab. A 4.3.2, Bauteil 3.1c, Korrosivitätskategorie C5I, Beschichtungssystem Nr. 1, Farbton der letzten Deckbeschichtung DB703 c) Verbindungsmittel aus nichtrostendem Stahlsorte A4 bzw. A5, Werkstoff-Nr. 1.4401 bzw. 1.4571 d) Kunststoffe müssen witterungs- und alterungsbeständig sein (PVC ist nichtzugelassen). e) Streckmetall, Maschenweite 30 mm, dauerhaft korrosionsgeschützt Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 152 3.5.13 Straßen- und Wegebau Für die Herstellung von Befestigungen in Asphaltbauweise gelten insbesondere die ZTV E-StB 09, ZTV SoB-StB 04/07 und ZTV Asphalt-StB 07/13. Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der zugehörigen Baustoffe und Bauteile einschließlich Abladen und Lagern auf der Baustelle, sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vorgesehen ist. Alle durch den Auftragnehmer zu liefernden relevanten Materialien bedürfen des Sichtvermerks des Auftraggebers. Die entsprechenden Eignungszertifikate und Liefernachweise sind rechtzeitig vor Ausführungsbeginn dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen. Vor Einbau hat eine Bemusterung zu erfolgen. Transportleistungen Sämtliche Transportleistungen innerhalb des Baufeldes einschließlich ggf. erforderlicher Zwischenlagerung sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden nicht gesondert vergütet. Asphaltbauweise Erforderlicher anteiliger Handeinbau bei bituminösen Trag-, Binder- und Deckschichten in Anschlussbereichen, schmalen Streifen und Zwickeln, in denen der Einsatz eines Fertigers nicht möglich ist, ist bei der Kalkulation der Positionen zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet, sofern nicht in den Positionen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Innerhalb der Asphaltfahrbahn dürfen die Nähte verschiedener Schichten und Lagen nicht übereinander liegen. Längsnähte sollen 20 cm seitlich versetzt angeordnet werden. Bei Quernähten ist ein Versatz von 50 cm anzustreben. Beiderseits der Naht dürfen keine mangelhaft verdichteten Zonen verbleiben. Die Anschlüsse an vorhandene Asphaltbefestigungen sind grundsätzlich zu schneiden und als Fugen gemäß ZTV Fug-StB 01 auszubilden. Eventuelle Tagesansätze sind in allen Schichten zu schneiden. Dies ist eine Nebenleistung. Die Herstellung von provisorischen Abschlüssen, Rampen und Angleichungen, auch in Längsrichtung sowie deren Beseitigung sind Nebenleistungen und werden nicht besonders vergütet. Mit den Eignungsprüfungen für bituminöse Materialien sind auch die Nachweise der SZ-Werte der Splitte für Binder- und Deckschicht einzureichen. Es wird ein SZ-Wert von maximal 18 für die Splitte in den Binder- und Deckschichten festgelegt. Behinderungen durch Einbauten Bei der Durchführung der Straßen- und Gehwegbauarbeiten sind die Einbauten wie Schächte, Straßenabläufe dgl. und Leitungen, Kabel dgl. zu beachten. Erschwernisse Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 153 bei den Abbrucharbeiten, Erdarbeiten sowie beim Herstellen der Straßen- und Gehwegbefestigung durch Einbauten und Leitungen werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen. Fertigteile Zur Lieferung von Betonwaren sind nur Betriebe zugelassen, die Inhaber des Gütezeichens "Güteschutz für Betonstein" für die betreffenden Erzeugnisgruppen sind. Zu verwenden sind Bordsteine aus Beton nach DIN EN 1340 Qualität DTI. Beim Einbau von Hochbordsteinen einschließlich Betonfundament sind Dehnungsfugen im Abstand höchstens 8 m und beim Anschluss an Bauwerke und Einbauten auszuführen. Für die Herstellung dieser Dehnungsfugen sind in die entsprechenden Positionen einzurechnen. Alle Betonfundamente und Betontragschichten sind aus Beton der Mindestfestigkeitsklasse C 25/30 mit den Expositionsklassen XF1, XA1 nach DIN 1045-1 herzustellen. Wasserdurchlässige Betontragschicht Als Wasserdurchlässige Betontragschicht ist eine Dränbetondeckschicht (DBD 8, C 25/30) gemäß Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV, Ausgabe 2013, FGSV-Nr. 947) einzusetzen. Anhaltswerte für die Zusammensetzung sind der Tabelle 7 des M VV zu entnehmen. Die Herstellung des Betons erfolgt im Zentralmischverfahren in einem Mischwerk mit einem Transportweg von nicht mehr als 60 Minuten Fahrzeit bis zur Baustelle (Pelletbildung kontrollieren). Der Einbau erfolgt als Handeinbau, die Verdichtung mittels Glattmantelwalze, ohne Vibration. 3.5.14 StVO-Beschilderung Für Schilder und Aufstellvorrichtungen gilt die „Industrie-Norm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen, Ausgabe 2007“ (IVZ Norm/2007). Kleinverkehrszeichen Als Kleinverkehrsschilder werden Flachverkehrszeichen mit Blechdicke von 2mm, randverstärkt, nach IVZ-Norm Standard I, verwendet. Alle Schilder sind aus Hartaluminium der Legierung AlMg2 mit Randverstärkung durch Alu-Profil-Rahmen, entsprechend den geltenden „Gütebedingungen für Verkehrszeichen“ herzustellen und sollen das RAL-Gütezeichen tragen. Für die Schildflächen ist die von der BASt geprüfte und vom BMVBS zur Verarbeitung gemäß den Güteanforderungen freigegebene Folie der Retroreflexionsklasse RA2, Aufbau C nach EN 12899-1, einzusetzen. Die Rückseiten der Schilder einschließlich aller zum Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 154 Schild gehörenden Verstärkungsrippen und -profile sind nach DIN 6171 grau zu lackieren. Als Aufstellvorrichtungen dienen Rohrpfosten aus Stahl, Rohrdurchmesser 60,3mm, mit Abdeckkappe. Die Befestigung der Schilder am Pfosten erfolgt mit feuerverzinkten Stahl-Rohrschellen. Das Verschraubungsmaterial besteht aus nichtrostendem Stahl mind. der Stahlsorte A 2. Als Gründung sind Fundamente nach IVZ-Norm Typ A mit tmin= 0,75m einzubauen. Für das Ausstellen/Anbringen der seitlichen Schilder gelten folgende Bodenfreiheiten: 3.5.15 • bei Hochaufstellung (Abstand vom FBR mind. 0,30m): 2,25m • auf Trenninseln: 0,60 m Fahrbahnmarkierung Die Endmarkierungen sind als Markierung mit verbesserter Nachtsichtbarkeit bei Nässe (Typ-II-Markierung), der Verkehrsklasse P7 und der Überrollbarkeitsklasse T3 herzustellen. Die Markierungsarbeiten sind bei trockener Witterung durchzuführen. Insbesondere ist vor der Applikation die Eignung der zu markierenden Flächen hinsichtlich Sauberkeit, Trockenheit, Kohäsion und Unterlage zu prüfen. Erforderlichenfalls ist die Markierungsfläche zu trocknen und in jedem Fall vorher zu reinigen. Dies ist in die Positionen für die Markierung einzurechnen. Alle Markierungen sind einschließlich Vormarkierung gemäß ZTV M 13, Pkt. 3.5 durchzuführen. Sämtliche Markierungsstoffe liefert der AN. Es sind nur Markierungsstoffe nach ZTV M 13 - zugelassen nach BASt-Liste - zu verwenden. Es dürfen nur die Nachstreumittel appliziert werden, die vom Hersteller des Markierungsstoffes genannt werden und die im Prüfbericht aufgeführt sind. Die verwendeten Markierungsstoffe und Nachstreumittel müssen aufeinander abgestimmt sein und den geprüften Materialien entsprechen. Es ist vom AN ein Prüfbericht der BASt über die eingesetzten Stoffe und ihre Kombinationen nachzuweisen und dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen. Die Nachstreumittel (Perlen und Griffigkeitsmittel) müssen gleichmäßig über die Oberfläche verteilt werden. Die Handstreuung ist unzulässig. Das Nachstreumittel muss ausreichend tief (50% bis 60%) im Markierungsmaterial eingebettet sein und die vorgeschriebene Menge darf nicht unterschritten werden. Die Markierungssysteme haben gegenüber den gewöhnlichen Fremdeinwirkungen (vorgesehenen Radüberrollungen, üblicher Wintereinsatz) resistent zu sein. Vor Ab- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 155 lauf der Gewährleistung muss die Markierung die Anforderungen nach ZTV M 13, Abschnitt 4.3, 4.4, 4.5, 4.6 und 4.9 erfüllen. Alle Markierungs- und Beistoffe müssen in verarbeitungsfähiger Form zur Arbeitsstelle geliefert werden. Die Artikelbezeichnung in der Kennzeichnung aller Gebinde muss mit den betreffenden Angaben der BASt-Prüfberichte übereinstimmen. 3.5.16 Versorgungstrassen an den Überbauten An den Überbauten sind die Montageschienen für die Versorgungstrassen bereits im Werk an den Überbauten nach Vorgabe der Versorgungsunternehmen bzw. der BVG einzubauen. Die Entwässerungsleitungen und die Leitungen der Straßenbeleuchtung und Versatel werden über angeschweißte Haltepunkte und Abhängungen bzw. mit angeschweißten Montageschienen und Halterungen mit den Überbauten befestigt. Die Montage der Halterungen und der KSR auf der Baustelle erfolgt in Eigenregie der Leitungsbetreiber nach rechtzeitiger Information durch den AN. Dies betrifft: • • • Vattenfall BVG Telekom. Für die VUs • Vattenfall BerlinLicht • BSR • Versatel (KSR werden beigestellt) • Alliander erfolgt die Herstellung und Montage der Montageschienen, Halterungen und KSR durch den AN. Die KSR sind mit einem Ziehdraht mit 2,00 Überhang auszustatten. In den Querträgern sind Aussparungen nach Vorgabe der Leitungsbetreiber bzw. der BVG vom AN herzustellen. In den Kammerwänden sind Mantelrohre und Einbauteile nach Vorgabe der Leitungsbetreiber vom AN einzubauen. Die Bereitstellung der Einbauteile erfolgt durch • Vattenfall • Telekom. Für • Vattenfall BerlinLicht • Versatel • Alliander • BVG sind die Mantelrohre und Einbauteile durch den AN bereit- bzw. herzustellen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 156 Die Bereitstellung des benötigten Materials für die Herstellung der Übergänge von den KSR unter den Überbauten hin zu den Einbauteilen in den Widerlagern sowie die Montage dieser Bauteile erfolgt durch • Vattenfall • Telekom • Versatel • Alliander • BVG Für • Vattenfall BerlinLicht sind die Übergange von den KSR unter der Brücke hin zu den Widerlagern durch den AN herzustellen, inkl. Bereitstellung des benötigten Materials. Vor Herstellung der Schleppplatten durch den AN müssen nach rechtzeitiger Bekanntgabe durch den AN die Leitungsbetreiber ihre Schutzrohre für die Medien unterhalb der Schleppplatte einbauen sowie die erforderlichen Erdarbeiten in Eigenregie herstellen. Die Schutzrohre werden 1,50 m über das jeweilige Ende der Schleppplatten geführt. Die Ausführungsplanung des AN zu den Rohrdurchführungen und Montageschienen ist mit den Versorgungsunternehmen bzw. der BVG vor Beginn der Fertigung abzustimmen. 3.5.16.1 Leitungen Vattenfall Die Ankerschienen zur Befestigung der Leitungen von Vattenfall haben einen Regelabstand von 1,13 m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen: • je Trasse Schutzrohr + Kabel: 15 kg/m • zuzüglich Eigengewicht Halterung Die Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis A_4_0 sind zu beachten. Im Zuge des Brückenneubaues plant die Stromnetz Berlin GmbH (Netzbetreiber) vertreten durch die Vattenfall Europe Netzservice GmbH den Einbau von 2 Kabelschutzrohrtrassen. Trasse 1 Überbau Westseite mit 7 Stück KSR ø140*6,7 Trasse 2 Überbau Ostseite mit 15 Stück KSR ø140*6,7 Hinweis: Folgende Leistungen sind nicht Bestandteil in diesem LV und müssen entsprechend bauzeitlich berücksichtigt werden: Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 157 • • • • Montage der Rohrhalterungen und Kabelschutzrohre am Brückenüberbau Durchführung einer digitalen TV-Kabelschutzrohruntersuchung nach dem Einhub des Brückenüberbaus Anschluss und Durchführung der KSR durch die Futterrohre in den Kammerwänden - die Verlegung der Rohre hinter den Kammerwänden im Erdreich Rückbau des bauzeitlichen Kabel-Provisorium auf dem östlichen Überbau des Bestandsbauwerkes (kann erst nach Fertigstellung des 1. BA einschließlich Kabelumlegung erfolgen). 3.5.16.2 Leitungen Vattenfall BerlinLicht Die Ankerschienen zur Befestigung der Leitungen von Vattenfall BerlinLicht haben einen Regelabstand von 1,50 m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen: • je Trasse Schutzrohr + Kabel: 15 kg/m • zuzüglich Eigengewicht Halterung 3.5.16.3 Leitungen Telekom 1. Die Ankerschienen zur Befestigung der KK-Abhängungen sind im Abstand von 1,50 m zu montieren. Zulässige Belastung der Ankerschienen aus Leerrohr und Kabeleigengewicht: je Trasse Schutzrohr + Kabel: 20 kg/m (inkl. Halterungen) 2. Für die gesamte Leerrohrtrasse stellt die Deutsche Telekom AG, die Materialien, wie Leerrohre, Rohrbögen, Abstandshalter, Muffen und Dehnungsausgleichmuffen bauseits zur Verfügung. 3. Die in den mitgeltenden Unterlagen der Deutschen Telekom AG vorgeschriebenen Bauweisen sind bindend. 4. Die Anlagen gemäß Anlagenverzeichnis A_4_1 sind zu beachten. 5. Mitgeltende Unterlagen zur Ausführung von Arbeiten für die Telekom Deutschland GmbH: • ZTV Tk-Netz 9 • ZTV Tk-Netz 10 • ZTV Tk-Netz 12 • ZTV Tk-Netz 23 • RI-LEI-BRÜ • Konstruktions- und Montageanweisung für das Herstellen von Kabelkanalanlagen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 158 • (KKA) über Brücken • Raumverteilungspläne • Bauwerkspläne • Weiterhin gilt die Ausführungsplanung nach Freigabe 6. Zum Abrechnen und Erfassen der erbrachten Leistung gelten die Bedingungen der ZTV Tk-Netz 9, einschl. der Erbringung eines Nachweises über die eingebaute KK-Anlage (Revisionszeichnung, Bilder). Die neu eingebauten Anlagen sind entsprechend der Vorgaben der ZTV Tk-Netz 23 am offenen Graben einzumessen zu lassen. Hierzu wird parallel ein Vermessungsbüro beauftragt, dieses ist generell zeitnah hinzuzuziehen. 3.5.16.4 Leitungen BVG Die Ankerschienen zur Befestigung der Auflagerungen der Leitungen von der BVG haben einen Regelabstand von 1,50m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen: • Gesamt (charakteristisch): ≤ 6,00kN 3.5.16.5 Leitungen Alliander Die Ankerschienen zur Befestigung der Auflagerungen der Leitungen von Alliander haben einen Regelabstand von 1,50m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen: • Gesamt (charakteristisch): ≤ 6,00kN Die KSR in Brückenlängsrichtung sind als DN 110 PE-HD herzustellen. In Querrichtung sind KSR DN 75 PE-HD einzubauen. 3.5.16.6 Leitungen Versatel Die Ankerschienen zur Befestigung der Auflagerungen der Leitungen von Versatel haben einen Regelabstand von 1,50m. Vorhandene Belastung der Ankerschienen: • Gesamt (charakteristisch): ≤ 6,00kN 3.5.16.7 Leitungen BSR Die Haltekonstruktionen zur Befestigung der Abhängungen der Leitungen von BSR haben einen Regelabstand von 2,00 m. Alle Halterungen sind aus Edelstahl Werkstoff Nr. 1.4571 herzustellen. Die KSR sind als geschweißte Edelstahlrohre (Innennaht geschweißt) Werkstoff Nr.: 1.4571, 42,4 x 1,6 mm herzustellen. Die KSR sind mit Rohrschellen zu befestigen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 159 3.5.17 Nebenarbeiten und Unvorhergesehenes Falls unvorhergesehene Arbeiten anfallen, ist vor Beginn derselben die Leistung beim AG schriftlich anzuzeigen und hierfür ein Nachtragsangebot vorzulegen. Selbiges gilt für Mengenmehrungen nach §2 (3) VOB/B Nachtragsangebote sind entsprechend der Gliederung im Leistungsverzeichnis, der Kostenträgerzuordnung, möglichst mit STLK-Positionen aufzustellen, mit einem Inhaltverzeichnis zu versehen sowie mit allen begründenden Unterlagen einzureichen. Die Nachtragsangebote sind nach den gültigen Vorschriften und den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV’en, siehe VOB/C) aufzustellen und einzureichen. Die Übergabe hat auch in elektronischer Form mittels GAEB-Schnittstelle zu erfolgen und hierbei unter der Ordnungszahl 99 zu führen. Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Nachforderungen des AN, die sich aus nicht eindeutig und erschöpfend beschriebenen Nachtragsangeboten ergeben, sind ausgeschlossen. Pauschalen werden grundsätzlich nicht akzeptiert. Die Kosten für die Erstellung der Nachtragsangebote werden über die nachtragsbezogenen Gemeinkostenansätze berücksichtigt. 3.5.18 S-Bahnstromanlagen Zulassung für Arbeiten an S-Bahnstromanlagen – Fachspezifische Aussagen sind in allen Planungs- und Bauphasen mit I.NP-O 6S abzustimmen. Die Arbeiten an den SBahnstromanlagen (Stromschienen- und Fahrleitungsanlagen, Rückleitungsanlagen, 30 kV und aller dazu gehöriger Kabeltiefbau) dürfen nur durch Firmen durchgeführt werden, die durch den AG innerhalb des Prüfsystems S-Bahnen zugelassen sind. Die aktuelle Zulassungsliste ist erhältlich bei: Deutsche Bahn AG, Systemverbund Bahn – Beschaffung, Einkauf GS-Anl./TGA/Video/Messtechnik (TEI-O-E), Strategischer Einkauf Bahnstromversorgung S-Bahn, Caroline-Michaelis-Str. 5 – 11, 10115 Berlin. Alle Arbeiten einschließlich der Planung sind von einer mindestens mit Prüfstufe 4 zugelassenen Firma nach dem Prüfsystem für die „Erbringung von Planungs- und Ausrüstungsleistungen für die Berliner S-Bahn“ auszuführen. Bauteile systembezogen für S-Bahn Berlin - Alle einzubauenden Bauteile müssen bahnzugelassen sein. Die Richtlinie 998.0101Z02 enthält eine Aufstellung der zugelassenen Bauteile für die Bahnstromversorgung der Berliner S-Bahn. Darüber hinaus gelten die aktuellen technischen Mitteilungen. Einige Hersteller bieten Bauteile für unterschiedliche Stromschienensysteme an. Im vorliegenden Leistungsverzeichnis ist immer davon auszugehen, dass systemrelevante zugelassene Bauteile und Materialien für die Berliner S-Bahn gemeint sind. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 160 Materialnachweise - Für die gelieferten Materialien und Bauteile sind die Zulassungen und Nachweise des Herstellers vorzulegen. Sämtliche systemrelevante Bauteile für die S-Bahnstromanlagen müssen eine Zulassung von I.NP-O 6S besitzen (Zulassung S-BEV Berlin). In einigen Positionen sind Einzelbauteile konkret mit Produktbezeichnung und / oder Hersteller benannt. Bei diesen Bauteilen handelt es sich immer um zugelassenes Material eines bestimmten Herstellers. Grundsätzlich darf immer gleichwertiges Material verwendet werden, wenn die entsprechenden Technischen Freigaben und Zulassungen von I.NP-O 6S vorliegen. Die Bahnenergieversorgung ist in jeder Bauphase zu gewährleisten, auch bei Bauzwischenzuständen und Provisorien. Bei Kabelumverlegearbeiten bzw. Zwischenzuständen sind entsprechende Technologien zu entwickeln, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten (sukzessive Umverlegung der Kabel). Bei provisorischen Kabelverlegungen ist über die gesamte Liegedauer der mechanische Schutz der Kabel sicherzustellen. Bei Kabelarbeiten sind die Hinweise des Herstellers zu beachten. Sämtliche neu verlegte Kabel sind zu kennzeichnen. Die neuen Kabelanlagen sind komplett mit Kennzeichnungsbändern / -schildern auszurüsten. Die Beschriftung der Kennzeichnungsbänder / -schilder ist mit der Ausführungsplanung festzulegen. Die Kennzeichnung ist auf den Bändern erhaben zu prägen. Die Kabelkennzeichnungsbänder für die PRLKabel sind mit roter Farbe auszuführen. Kabelprüfung - Die Erstprüfung ist bei neugelegten Kabelanlagen (auch bei Teillängen) vor dem Einbau in die bestehende Anlage durchzuführen. Sie ist als Voraussetzung zur Freigabe der Bahnstromversorgungsanlage mit Prüfprotokollen zu belegen. Die Kabelprüfungen sind nach den verbindlichen Festlegungen zu Prüfungen im Kabelnetz der S-Bahn, in aktueller Fassung durchzuführen und zu dokumentieren. Zur Abnahme sind für sämtliche verlegten Kabel die Messprotokolle der Kabelprüfung (Mantel- und Durchgangsprüfung), einschließlich Messprotokoll für PRL, vorzulegen. Nach DIN/VDE, EUK und Richtlinie 998.0101 Abschnitt 5 ist folgende Verfahrensweise zur Schutzabdeckung zu beachten und in Anwendung zu bringen: Wird der Schutzabstand von 1m (Gleisabstand 4,50 m) bzw. für unterwiesenes Personal (EfK bzw. EuP) von 0,5 m (Gleisabstand 4,00 m) unterschritten, so ist entweder die Stromschiene neben dem Baugleis spannungslos zu machen oder eine isolierende Abdeckung anzubringen. Das Aufsetzen der Bauabdeckung erfolgt grundsätzlich im spannungsfreien Zustand. 3.5.19 Anlagen der DB AG Zulassung für Arbeiten an Anlagen der DB AG - Arbeiten an den Anlagen der DB AG (einschl. Kabeltiefbau) dürfen nur durch zertifizierte Firmen durchgeführt werden. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 161 3.6 Abfälle 3.6.1 Verantwortlichkeiten Der AG ist nach §3 (8) KrWG Abfallerzeuger für die Bau- und Abbruchfälle, die unmittelbar aus der Baumaßnahme stammen. Die rechtliche Verantwortung des Abfallerzeugers als Auftraggeber der Bauleistung bezieht sich nur auf diese Abfälle. Abfallbesitzer für diese Abfälle wird nach §3 (9) KrWG der Auftragnehmer. Er wird vom Auftraggeber (Abfallerzeuger) gemäß §22 KrWG mit der Erfüllung bestimmter Aufgaben des Abfallerzeugers beauftragt. Das bauausführende Unternehmen ist Abfallerzeuger und Abfallbesitzer nach §3 (8) bzw. (9) KrWG für die Abfälle, die es u. a. durch Lieferung, Betrieb und Unterhaltung der Baumaßnahme einschließlich Baustelleneinrichtung erzeugt. Der AN hat gemäß §7 und §8 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) seine Bautätigkeit so einzurichten, dass der Anfall von Abfällen minimiert wird und bei der Entsorgung die Verwertung Vorrang vor der Beseitigung hat. Zur Durchsetzung / Überwachung des Abfallmanagements und zur Realisierung der Nachweisführung sowie der abfallrechtlichen Dokumentation (siehe auch Punkt 3.6.4) hat der AN einen Abfallbeauftragten (i.S.d. §59 KrWG) mit der entsprechenden Qualifikation zu benennen. Der Qualifikationsnachweis ist unmittelbar mit Baubeginn dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zu übergeben. 3.6.2 Allgemeines Für den Nachweis der Entsorgung gefährlicher Abfälle ist ein elektronisches Nachweisverfahren einzusetzen. Durch den AN ist sicherzustellen, dass das durch ihn verwendete System die Anforderungen für die elektronische Nachweisführung gegenüber der SBB mbH in Berlin/ Brandenburg erfüllt bzw. kompatibel ist. Die Entsorgung von gefährlichen Abfällen - einschließlich des Einholens der dafür erforderlichen behördlichen Genehmigungen - obliegt dem AG. Dem AG sind bei Auftreten von gefährlichen Abfällen unverzüglich folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen: • vollständige Deklarationsanalyse einschl. Probenahmeprotokoll (in Papierform und digital im Format *.pdf) • Herkunftsbeschreibung mit Lageskizze • Mengenschätzung Nach dem Vorliegen des bestätigten Entsorgungsnachweises informiert der AG den AN über die zugewiesene Entsorgungsanlage. Der AN ist gegebenenfalls nach expliziter Aufforderung durch den AG für den Transport zu dieser Anlage zuständig, sofern nicht in den LV-Positionen ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 162 Im Zusammenhang mit der elektronischen Nachweisführung hat der AN dafür zu sorgen, dass alle von ihm vorgesehenen Beförderer von gefährlichen Abfällen das vereinbarte elektronische Nachweisverfahren benutzen können. Alle Aufwendungen, welche durch die vorgenannte Verfahrensweise entstehen, hat der AN in den entsprechenden Positionen einzurechnen. Dazu gehören auch die Aufwendungen für das fachgerechte Zwischenlagern und Laden der Abfälle. 3.6.3 Aushub- und Abbruchabfälle Allgemeines Bei den Rückbau- und Aushubmaßnahmen hat der AN auf eine sortenreine Trennung der anfallenden Abfallarten und deren Belastung (gefährliche und nicht gefährliche Abfälle) zu achten. Dazu sind geeignete und wirtschaftliche Abbruchtechnologien zu wählen. Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise der Aushub- und Abbruchpositionen einzurechnen. Der AN hat 14 Tage nach Auftragsvergabe jedoch spätestens 2 Kalenderwochen vor Beginn der Arbeiten dem Auftraggeber ein Entsorgungskonzept vorzulegen, das folgende wesentliche Punkte enthält: • Kurzbeschreibung der Aushub- bzw. Abbruchtechnologie unter Berücksichtigung der Anforderungen an separierten Rückbau und Abfalltrennung aller Abfälle Vorabgestimmt mit dem AG ist eine insitu-Beprobung der Aushubkubaturen oberhalb des Grundwassers. Hierfür sind vor den Aushubarbeiten Bohrungen für Probeentnahmen durch den AN herzustellen. Diese Bohrgut-Beprobung erfolgt in einem vom AN festzulegendem und mit dem AG abzustimmenden Raster in Lage und Tiefe über dem Grundwasserhorizont entsprechend dem vorgeschriebenen Haufwerksvolumen von 500 m³ unter Berücksichtigung der jeweiligen Aushubtiefe. Die Mischproben sind aus jeweils 4 Einzelproben zu entnehmen und herzustellen. Das Raster der Beprobung in Tiefe und Fläche wird entsprechend dem vorgeschriebenen Haufwerksvolumen von 500 m³ mit 2 Mischproben festgelegt. Je 500 m³ Rastervolumen ist ein Haufwerk zu bilden. Die so beprobten Raster sind vor Ort abzustecken und in einem Plan zu dokumentieren. Der spätere Aushub kann dann aufgrund der Deklarationseinstufung (mit Festlegung der Entsorgungszuordnung) unter Einhaltung der Rasterfelder direkt geladen und abtransportiert werden. Eine nachvollziehbare Dokumentation und Zuordnung zwischen Beprobungsstandort und Lage innerhalb der Baustelle ist sicherzustellen. • Benennung der Lagerplätze für Haufwerke • Benennung des akkreditierten Labors für Deklarationsanalysen. Akkreditierungsurkunden für Labor, Zulassungen für Transporteur und Entsorgungsanlagen (für nicht gefährliche Abfälle und für gefährliche Abfälle) • Auflistung der anfallenden Abfallarten (ASN-Nummern) und Boden/Schutt u.a., Aushub ohne ASN Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 163 • Auflistung der geplanten Entsorgungswege für alle anfallenden Abfallarten (nicht gefährlich) Für alle Materialien müssen Deklarationsanalysen durch den AN durchgeführt werden. Dies ist in den entsprechenden Positionen gesondert ausgewiesen. Der AN muss ein zertifiziertes Prüflabor beauftragen. Das Analyseergebnis muss alle Anforderungen an die Verwertung bzw. Entsorgung von Abfällen nach den technischen Regeln der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erfüllen und auch digital zur Verfügung gestellt werden. Gefährlicher Abfall erfordert einen höheren Beprobungsumfang. Der AN hat den Beprobungsumfang frühzeitig mit der zuständigen Abfallgenehmigungsbehörde (SBB mbH) abzustimmen. Diesbezügliche Aufwendungen sind in den entsprechenden Positionen zu berücksichtigen. Verzögerungen bei der Zuweisung des gefährlichen Abfalls, die sich aus unzureichenden Beprobungen bzw. Analysen ergeben, gehen zu Lasten des AN. Der Abfall ist bis zum Ergebnis der Beprobung entsprechend den gesetzlichen Regelungen zwischenzulagern und zu sichern. Bei gefährlichen Abfällen ist für die Lagerflächen der Haufwerke eine Untergrund- und Oberflächenabdichtung (z. B. reißfeste Folie) erforderlich. Die Wahl der Haufwerksstandorte und deren Flächenbedarf hat der AN in einer Zuständigkeit gemäß seiner Baustellenlogistik zu ermitteln. Die Lagerorte der Haufwerke sind vom AN so zu wählen, dass sie den Bauablauf nicht stören. Alle Aufwendungen, welche für die Zwischenlagerung, Sicherung, usw. der Abfälle entstehen, hat der AN bei der Kalkulation mit zu berücksichtigen. Die Abfälle sind so zwischenzulagern, dass der Baufortschritt nicht behindert oder gefährdet wird. Die durch den AG zur Verfügung gestellten BE-Flächen einschließlich Zu- und Abfahrten sind zu beachten (siehe auch Punkt 2.3 Zugänge, Zufahrten und Punkt 2.5 Lager- und Arbeitsplätze). Die Ergebnisse der Deklarationsanalysen (Untersuchungsbericht mit Bewertung und Einstufung des Materials sowie Probenahmeprotokoll) sind dem AG rechtzeitig vor der Entsorgung vorzulegen. Eine Entsorgung der Haufwerke kann erst erfolgen, wenn bei dem AG alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Als Zeitraum für die Übergabe der Ergebnisse der Deklarationsergebnisse und des Probenahmeprotokolls stehen dem AN maximal 10 Werktage zur Verfügung. Für die Deklarationsbestätigung und Einstufung des beprobten Materials für den AG sind mindestens 2 Werktage zu berücksichtigen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 164 3.6.4 Nachweisführung Der AN ist verpflichtet, während des Bauvorhabens für die Entsorgung der nicht gefährlichen Abfälle eine abfallwirtschaftliche Dokumentation zu führen. Anforderungen an die Dokumentation für nicht gefährliche Abfälle: • Herkunft der entsorgten Haufwerke (mit Zuordnung zur LV-Position) für jedes Haufwerk ist über eine Lageskizze nachzuweisen, aus welchem Aushubbereich der zugehörige Boden stammt. • Deklarationsergebnis (Bezug zum Untersuchungsbericht) • Annahmeerklärung Entsorger (bei Lieferung an andere Bauvorhaben, Bestätigung der Zulässigkeit des dortigen Einbaus) • Nachweis der entsorgten Menge (haufwerksbezogen) Die entsprechenden Unterlagen sind dem AG mindestens monatlich, aber spätestens zum Zeitpunkt der Abrechnung, 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen und vorzulegen. 3.6.5 Abrechnung der Entsorgung Die Entsorgung der anfallenden Abbruch- und Aushubmassen ist Angelegenheit des Auftragnehmers. Die dabei anfallende Gebühren und Entgelte werden nicht gesondert vergütet und sind in die entsprechenden LV-Positionen einzurechnen. Davon nicht betroffen sind alle gefährlichen Abfälle. 3.7 Arbeiten unter ungünstiger Witterung / Winterbau Zur Einhaltung der vereinbarten Vertragsfristen sind auch Einflüsse und Randbedingungen aus den Jahreszeiten mit ungünstiger, insbesondere winterlicher Witterung zu berücksichtigen. Während der Ausführungszeit kann es aufgrund der Witterungsverhältnisse zu Einschränkungen im Baubetrieb kommen. Während dieser Zeit ist die Baustelle mit besonderer Sorgfalt abzusichern. Der AN hat für die erforderlichen Arbeitssicherheitsmaßnahmen zu sorgen. Es ist Sache des AN, seinen Bauablauf so zu gestalten, dass die vereinbarten Vertragsfristen eingehalten werden. Die Arbeiten zu den ausgeschriebenen Leistungen bzw. Gewerken sind bis zur Erreichung der jeweiligen Grenzwerte, ab denen die Notwendigkeit von Winterbaumaßnahmen besteht, welche sich aus den Technischen Regelwerken ergeben, fortzusetzen. Bei Eintreten einer Überschreitung der nachfolgend genannten Grenzwerte, welche eine Fortführung der Arbeiten nur mittels Winterbaumaßnahmen ermöglichen würde, ist der AN berechtigt, die Arbeiten einzustellen. Hiervon sind jedoch nur die Bauleistungen erfasst, welche auf Grund der eingetretenen Grenzwertüberschreitung nicht mehr ohne erforderliche Winterbaumaßnahmen ausgeführt werden können. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 165 Vom AN ist täglich zu prüfen und anhand der Wetterdaten der zugehörigen Wetterstation des Deutschen Wetterdienstes sowie den Messergebnissen im Baustellenbereich zu dokumentieren, ob die Witterungsverhältnisse die Fortführungen der Arbeiten ermöglichen, die Arbeiten auf Grund einer Überschreitung des jeweiligen Grenzwertes eingestellt werden müssen oder die Witterungsverhältnisse eine Wiederaufnahme der Arbeit zulassen. Die Ergebnisse sind durch den AN in Wetterprotokollen zu dokumentieren und dem Auftraggeber täglich 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) zur Prüfung und Bestätigung zu übergeben. Mit der Einstellung der Arbeiten aufgrund der Grenzwertüberschreitungen, die sich aus den Technischen Regelwerken ergeben, ist keine Verlängerung der vereinbarten Vertragsfristen verbunden. Witterungseinflüsse während der Ausführungszeit mit denen bei Abgabe des Angebotes gerechnet werden musste, gelten nicht als Behinderung und sind somit nicht gesamtbauzeitverlängernd. Mit nachfolgenden Witterungseinflüssen ist während der Bauzeit zu rechnen: • Lufttemperatur, gemessen um 07.00Uhr bis -10°C • Bodenfrosttiefe bis 50cm • Schneehöhe bis 50cm Überschreitungen einer der drei Grenzwerte gelten entsprechend der VOB/B als Behinderung. Bei der Festlegung der Gesamtbauzeit wurden allerdings 36 Werktage für hieraus abzuleitende mögliche Ausfalltage bereits berücksichtigt. Weniger als 36 dokumentierte Werktage während des gesamten Ausführungszeitraumes bedingen eine Verkürzung der vertraglichen Ausführungsfristen. Es steht dem AN im Rahmen seiner Bauablaufplanung frei, unter Einhaltung der Vertragsfristen, auch einen Bauablauf vorzusehen, welcher weitere Winterbaumaßnahmen beinhaltet. Diese Aufwendungen werden durch den Auftraggeber nicht gesondert vergütet und sind in die jeweiligen Leistungspositionen einzurechnen. 3.8 Beweissicherung Vor Baubeginn, während der Bauzeit (Zwischenzustände) und am Ende der Bauzeit (Endzustand) ist mittels einer Beweissicherung (geodätisch und bautechnisch) der Zustand des Geländes sowie der baulichen Anlagen, die im Einflussbereich der Baumaßnahme liegen, vom AN festzustellen. Folgende bauliche Anlagen sind zwingend zu berücksichtigen: • südliche Rhinstraße, Fahrbahnen, Geh- und Radwege, Randstreifen • Gleisanlagen BVG, S-Bahn, F-Bahn • angrenzende Bebauungen (u.a. Gebäude, Treppenanlagen) Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 166 • bestehende Schächte • Mastanlagen, Schilder, Oberleitungen, Beleuchtungen • bestehende Zufahrten zu privaten Grundstücken (u.a. Zufahrt Parkplatz Einkaufsmarkt) • Treppenturm, Bahnsteige • Pflasterprotokolle • sonstige Anlagen Ergeben sich aus der vom AN gewählten Bautechnologie bzw. Baulogistik weitere bauliche Anlagen bzw. Einflussbereiche, über die o.g. Aufzählung hinaus, sind diese durch den AN zu berücksichtigen und mit dem AG abzustimmen. Der AN hat vor Baubeginn ein Beweissicherungsprogramm aufstellen. Das Beweissicherungsprogramm hat folgendes beinhalten: • Auflistung (mit Lageplan) der beweiszusichernden Objekte, • Termine der Erstzustandsaufnahmen (vor Baubeginn), der voraussichtlichen Zwischenzustandsaufnahmen (während der Bauzeit) und der Endzustandsaufnahme (nach Bauende), • Beschreibung des Beweissicherungsverfahrens. Dieses Beweissicherungsprogramm ist vom AG zu genehmigen. Eventuelle Änderungswünsche des AGs sind dabei zu berücksichtigen. Sämtliche Kosten hierfür (u.a. der Bausachverständige) sind in die entsprechenden Positionen des LV einzurechnen. Mit dem Beweissicherungsverfahren ist so rechtzeitig zu beginnen, dass die Erstzustandsaufnahme der evtl. noch zusätzlich zu sichernden Objekte noch vor Baubeginn abgeschlossen werden kann. Hierzu zählen auch Schalluntersuchungen an mindestens 4 Stellen innerhalb des Baufeldes (2 Messungen nachts, 1:30 Uhr, zwei Messung morgens 7:00 Uhr, jeweils nördlich und südlich des Baufeldes). Die ausgeschriebenen Schalluntersuchungen im Rahmen der Beweissicherungen erfolgen mit dem Ziel, hinsichtlich der Lärmpegel in db(A) im Baufeld Referenzwerte ohne Einfluss der Baumaßnahme zu erhalten. Das Betreten fremder Grundstücke, der eventuell noch zusätzlich zu sichernden Objekte, das Anbringen von Marken u.ä. auf fremden Grundstücken ist nur mit Zustimmung des dinglich Berechtigten und je nach Lage auch des Pächters oder Mieters zulässig. Der AN hat das schriftliche Einverständnis der Betroffenen rechtzeitig herbeizuführen und hat sie dabei über die Zwecke des Beweissicherungsverfahrens zu unterrichten. Weiterhin sind die dinglich Berechtigten, ggf. auch Pächter und Mieter sowie die zuständigen Behörden vor dem jeweiligen Termin rechtzeitig schriftlich Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 167 zu benachrichtigen. Erhält der AN nachweislich widererwarten keine Zustimmung, ist der AG rechtzeitig davon schriftlich in Kenntnis zu setzen. Das Beweissicherungsverfahren umfasst die Feststellungen des baulichen Zustandes der gefährdeten Anlagen. Die Untersuchung der gefährdeten Anlagen hat sich auf alle Teile zu erstrecken, die in Augenschein genommen werden können. Zu erfassen ist nicht nur der Gebäudezustand, sondern auch der Zustand der Gebäudeausstattung und Einrichtung, der maschinellen Anlagen und dgl. Falls es zur eindeutigen Feststellung erforderlich ist, sind fotografische Bilder anzufertigen. Erkennbare Schäden sind dauerhaft zu markieren. Wenn es zur genauen Feststellung notwendig ist, hat der AN Beobachtungsmarken, z.B. Höhenbolzen, anzubringen. Der neutrale Bausachverständige stellt im Einvernehmen mit dem AG fest, wo Höhenbolzen anzubringen sind und wann bzw. in welchen Zeitabständen Höhenmessungen vorzunehmen sind. Der AN hält die Messpunkte im Lageplan „Beweissicherung“ fest. Die außerhalb des Einflussgebietes liegende Ausgangs- und Abschlussbolzen werden mit den entsprechenden Höhenangaben vom AG zur Verfügung gestellt und sind in dem Lageplan „Beweissicherung“ ebenfalls einzutragen. Wenn dies nicht möglich ist, ist die Lage der Bolzen so genau zu beschreiben, dass eine Verwechslung unmöglich ist. Der AN beantragt beim AG schriftlich und rechtzeitig vor der Ur- oder einer Wiederholungsmessung die Bestimmung bzw. Überprüfung der Höhen für die Ausgangs-und Abschlussbolzen. Die Messbolzen sind im Lageplan zu nummerieren und in einer Aufstellung der Reihe nach zu erfassen. Über die Messergebnisse ist eine besondere Niederschrift zu fertigen und dem Lageplan „Beweissicherung“ beizufügen. Der AG behält sich die Durchführung zusätzlicher Kontrollmessungen vor. Bei der geodätischen Beobachtung von Höhenmarken dokumentiert der AN: • Beschreibung der zum Einsatz zu bringenden Messinstrumente und Programme, • Qualifikation der mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeiter, • Beschreibung des Messverfahrens, • die zu erwartende Standardabweichung der Messung, Die Messbolzen sind im Lageplan „Beweissicherung“ zu nummerieren und in einer Liste der Reihe nach zu erfassen. Die Liste muss enthalten: • Punkt-Nummer • Datum der Urmessung bzw. der Wiederholungsmessung, • Höhe der Urmessung bzw. der Wiederholungsmessung, • Differenzen der Wiederholungsmessungen zur Ur- und der vorhergehenden Wiederholungsmessung • Name des Beobachters. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 168 Eine Genehmigung zur Betretung von privaten Grundstücken und das Einbringen von Beobachtungsmarken zur Durchführung von Vermessungen hat der AN einzuholen. Der AN hat an Beweissicherungsbegehungen zu beteiligen: • den neutralen Bausachverständigen des AN • den AG • die dinglich Berechtigten, ggf. auch Pächter oder Mieter • bei öffentlichen Anlagen die zuständige Behörde. Der AN hat über jeden Termin eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift ist von allen am Termin Beteiligten durch Unterschrift anzuerkennen. Es ist darüber hinaus eine Fotodokumentation anzufertigen. Verweigert ein Beteiligter seine Unterschrift, so ist der AG hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Er entscheidet darüber, ob ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren vom AN zu veranlassen ist. Von den Niederschriften erhält jeder Beteiligte eine Ausfertigung, der AG diese jedoch 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf). Haftung Im Fall der Beweissicherung durch den AN steht dieser dafür ein, dass die von ihm erstellte Dokumentation über den Urzustand ausreichend, vollständig und zutreffend ist. Etwaige Unrichtigkeiten oder Lücken der vom AN erstellten zusätzlichen Beweissicherung gehen zu seinen Lasten. 3.9 Sicherungsmaßnahmen Die Maßnahmen zum Schutz der Menschen und der Umwelt sind in eigener Verantwortung des AN gewissenhaft durchzuführen. Rechtliche Regelungen und einschlägige Vorschriften zum Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz sind zu befolgen, auch wenn sie in den Vertragsunterlagen nicht erwähnt sind (VOB/B §4 (2)). Die Baustelle ist gemäß Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Straßenverkehrsordnung zu sichern. Sämtliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. die Herstellung von Schutzgeländern, Bauzäunen, Absperrungen, Schutzgerüsten, Schutzwänden, Beleuchtungen, Beschilderungen usw. gehen, sofern sie nicht als Leistungen im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind, zu Lasten des AN. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der Baustelleinrichtung einzurechnen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 169 3.10 Belastungsannahmen (Ingenieurbau) 3.10.1 Bauwerke Straßenüberbauten Die Straßenüberbauten sind für zivile Verkehrslasten nach DIN EN 1991-2 bzw. DIN EN 1991- 2/NA für das Lastmodell LM1 zu bemessen. Zusätzlich ist, entsprechend der Vorgabe des AG, das Sonderlastmodell 2400/200 nach DIN EN 1991-2, 2010-12, 4.3.4 bzw. Anhang A, Tab. A1 zu berücksichtigen. Bei dieser Bemessung sind die ergänzenden Angaben des AG (vorübergehende Bemessungssituation, Teilsicherheitsbeiwert γQ = 1,50 usw.) zu berücksichtigen. Für die Ermüdungsnachweise der Straßenbrücken sind die Eingangswerte in den Anlagen 3 zum ARS 22/2012 des BMVI geregelt. Bei der Tragwerksbemessung ist von folgenden Randbedingungen auszugehen: • Verkehrskategorie 1 • Verkehrsart: mittlere Entfernung Zur Vermeidung abhebender Kräfte in den Endauflagern ist durch planmäßige Überhöhungen der Längsträger eine Stützensenkung in Achse 20 zu erzeugen. Straßenbahn-Überbauten Für die Straßenbahn-Überbauten sind die Lastannahmen gemäß der Richtlinie zur Bemessung und Nachrechnung von Straßenbahnbrücken (Mai 1997), der Berliner Verkehrsbetriebe zugrunde zu legen. Als Ermüdungslastmodell ist das realistische Lastmodell dieser Richtlinie unter Ansatz des vollen Schwingbeiwertes zu verwenden. Die damit ermittelten Spannungen sind in Anlehnung an die DIN EN 1993 mit Schadensäquivalenzfaktoren zu beaufschlagen, die an die vorhandene Situation angepasst sind und sich an den Faktoren für Straßenbrücken orientieren. Vor allem trifft dies auf den oberen Grenzwert für die Dauerfestigkeit (λmax) zu. Der Ermüdungsnachweis ist mit diesen Werten entsprechend dem Nachweisverfahren der Norm zu führen. Im Zuge der Ausführungsplanung bedürfen diese Annahmen einer Bestätigung durch den AG in Abstimmung mit dem verantwortlichen Prüfingenieur. Zur Vermeidung abhebender Kräfte in den Endauflagern ist durch planmäßige Überhöhungen der Längsträger eine Stützensenkung in Achse 20 zu erzeugen. Des Weiteren ist das Eigengewicht, der auf den BVG-Überbauten geplanten Festen Fahrbahnen, als dauerhafte Belastung für die Überbauten einzukalkulieren und in den Bestandsunterlagen zu vermerken. Der Austausch der Festen Fahrbahnen ist in Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 170 der Ausführungsplanung als außergewöhnlicher Lastfall zu berücksichtigen und bedarf einer entsprechenden statischen Prüfung. 3.10.2 Baugrubenwände Die Baugrubenwände sind für einen erhöhten aktiven Erddruck (50%) zu bemessen. Als Verkehrslasten aus dem Baubetrieb auf die erdseitigen Flächen der Baugruben ist mindestens eine unbegrenzte Flächenlast von 10kN/m². 3.11 Vermessungsleistungen, Aufmaßverfahren, Abrechnung 3.11.1 Allgemeines Die Leistungen für Aufmaß und Mengenberechnung dürfen keinem Vermessungsbüro übertragen werden, das bei der gleichen Baumaßnahme Planungs-, Bauausführungs- oder Bauüberwachungsleistungen ausgeführt hat oder ausführt. Aufmaßverfahren Absteckungsunterlagen Entsprechend §3 (2) VOB/B zeigt der AG dem AN die örtliche Vermarkung der Festpunkte bzw. der Achshauptpunkte an und übergibt einen gegenseitig protokollierte Absteckungsunterlage aus der das Datum, die beteiligten Personen, die Koordinaten und der Bezug zur Örtlichkeit bzw. dem Bauwerk hervorgehen. Der AN ist verpflichtet, diese Unterlagen inhaltlich nachzuprüfen und mit den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten durch eigene Kontrollmessungen zu überprüfen. Bei der Feststellung eines offensichtlichen oder auch nur vermuteten Fehlers ist der Auftraggeber vom AN sofort nach Entdeckung oder Eintritt der Vermutung schriftlich darauf hinzuweisen und zur Klarstellung des vermuteten Mangels oder Fehlers heranzuziehen. Der AG zeigt dem AN die örtliche Vermarkung der Festpunkte an und übergibt eine gegenseitig protokollierte Absteckungsunterlage, aus der das Datum, die beteiligten Personen, die Koordinaten und Höhen hervorgehen. Die Sicherung der Festpunkte ist Sache des AN. Die Wiederherstellung der Festpunkte darf nur durch den vom AG beauftragten Vermesser ausgeführt werden. Die vom AN beschädigten Punkte sind auf Kosten des AN wieder herzustellen. Abrechnung Als Grundlage für die Abrechnung der Bauleistungen wird durch den AN ein Urgeländeaufmaß (Bestandsvermessung der Baufeldflächen nach Abräumung) erstellt und an den AG 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.dwg / *.pdf) übergeben. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 171 Notwendige Aufmaße vor Ort sind durch den AN und den Auftraggeber baubegleitend gemeinsam durchzuführen und zu protokollieren. Sie sind so darzustellen, dass sie den Zusammenhang zur Baumaßnahme durch Orts- und Stationsangaben eindeutig und sofort erkennen lassen. Zur Aufnahme der Schlussabrechnung müssen die gesamten Aufmaße in einem Aufmaß- und Abrechnungsplan eingetragen werden. Es ist auch ein jeweils elektronisches Aufmaß zu fertigen und dem AG zu übergeben. Die Regelungen für die Elektronische Bauabrechnung (REB) zu beachten. Die Abrechnung von Profilierungsschichten erfolgt nach der Masse dieser Schichten. 3.11.2 Einbau von bituminösem Mischgut Abzugsberechnungen erfolgen entsprechend den geltenden Vorschriften. Die Berechnungen gelten durch den AN als anerkannt, wenn innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung keine schriftliche Bestätigung oder kein Widerspruch durch den AN erfolgt. Zusätzlich zu ZTV Asphalt-StB 07/13 gelten folgende Änderungen und Ergänzungen der Abzugsregeln als vereinbart: 1) Überschreitung des Hohlraumgehaltes an der fertigen Schicht a) bis max. 2Vol.-%: Abzug oder eine Gewährleistungsverlängerung von 5Jahren. b) mehr als 2 Vol.-%: Erneuerung der betroffenen Schicht. Würde auch ein Abzug infolge Unterschreitung des geforderten Verdichtungsgrades entstehen, ist der höhere Abzug maßgebend. Bei Überschreitungen des Grenzwertes für den Hohlraumgehalt bis max. 2Vol.-% ist gemäß folgender Formel ein Abzug vorzunehmen: A= p2/100 x 10 x EP x F A p - Abzug in EURO (netto) - über den Grenzwert hinausgehende Überschreitung des geforderten Hohlraumgehaltes in Vol. v.H. (absolut) EP - der sich aus der Abrechnung ergebende Einheitspreis in EURO/m² F - dem Nachweis zugehörige Fläche in m² 2) Überschreitung des Hohlraumgehaltes am Marshallprobekörper a) Liegen entsprechende Prüfergebnisse an der fertigen Schicht vor, sind diese maßgebend. b) Liegen keine Ergebnisse vor, ist unter Berücksichtigung der zulässigen Abweichung bei den Marshallprobekörpern analog 1) zu verfahren. Der nachträgliche Nachweis am Bohrkern ist maßgebend. 3) Haft- und Schichtenverbund Bei nicht vorhandenen Schichtenverbund ist eine Minderung der Vergütung um 0,50 €/m² und der Schichtgrenze für die zuzuordnenden Flächen vorzunehmen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 172 4) Unterschreitung elastische Rückstellung Aufgrund von Unterschreitungen des Grenzwertes für die elastische Rückstellung, bei Verwendung von polymermodifiziertem Bitumen ist es erforderlich, durch weitere Untersuchungen die Wirksamkeit der Polymerzusätze nachzuweisen. Die Kosten trägt der AN. a) Walzasphalt - als Nachweise gelten • • Spurbildungstest die Ermittlung des Brechpunktes nach Fraaß Bei nicht bestandenen Nachweisen ist eine Gewährleistungsverlängerung um 2 Jahre vorzunehmen. 5) Unterschreitung des Erweichungspunktes Ring und Kugel Die Unterschreitung des Erweichungspunktes Ring und Kugel führt zu einer Beeinträchtigung der Verformungsstabilität. Eine Bewertung hat für die Bauklassen Bk100 bis Bk32 über den Spurbildungsversuch (Anforderung an die fertige Schicht <= 4,5mm) zu erfolgen. Bei Nichtbestehen ist eine Gewährleistungsverlängerung um 2 Jahre vorzunehmen. 6) Unterschreitung des Verdichtungsgrades Bei Unterschreitung des Verdichtungsgrades unter 96% ist die betroffene Schicht auszubauen und vertragskonform neu herzustellen. 3.11.3 Einbau und Ausbau von Bodenmaterial Die amtlichen Wiegekarten (Originale) sind sofort nach Ausführung der Leistung beim AG abzugeben. 3.12 Prüfungen 3.12.1 Allgemeines Die vom Auftraggeber geforderten Prüfungen zum Nachweis der vertragsgemäßen Beschaffenheit von Lieferungen und Leistungen im Rahmen der einschlägigen DINVorschriften, ZTV und der VOB hat der AN ohne besondere Vergütung zu erbringen und durch Zeugnisse zu belegen. Der AN hat dem Auftraggeber den Nachweis über die Gütesicherung der zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Vorschriften und technischen Lieferbedingungen zu erbringen. Diese Forderung gilt grundsätzlich als erfüllt, wenn die Stoffe oder Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten Güteschutzgemeinschaft tragen und das Prüfergebnis dem AG 1-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) vor Bauausführung eingereicht wird. Behinderungen, Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 173 Stillstände durch Abnahmen, Prüfungen usw. berechtigen nicht zu Nachforderungen. Der AN hat die Zugänglichkeit der Bauteile für die Kontrolle durch den Auftraggeber sicherzustellen. 3.12.2 Prüfung des Bodeneinbaues Die Kosten für die Prüfung sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Dem Auftraggeber wird unmittelbar nach Durchführung der Prüfung, spätestens jedoch am folgenden Arbeitstag, eine Ausfertigung der jeweiligen Prüfungsniederschrift ausgehändigt. Bei Prüfungen mit negativem Ergebnis werden die Versuche nach ordnungsgemäßer Durchführung der Leistung wiederholt. Kommt der AN seiner Verpflichtung zur Durchführung der Prüfungen nicht oder nicht vollständig nach, ist der Auftraggeber berechtigt, ein Labor seiner Wahl mit der Durchführung der Prüfungen auf Kosten des AN zu beauftragen. Verdichtungen des Hinterfüllmaterials und Eigenüberwachung der Verdichtungswerte sind durch den AN nach ZTVE-StB 09 durchzuführen. Die Kosten hierfür sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. Führt der AN keine oder nicht ausreichende Verdichtungskontrollen durch und weist der Auftraggeber durch Kontrollprüfungen nicht ausreichende Verdichtungswerte nach, so ist die betroffene Hinterfüllung wieder auszubauen und durch geeignetes, einbau- und verdichtungsfähiges Material zu ersetzen. Diese Leistung wird nicht vergütet. Die Kosten für den notwendigen Bodenaustausch, der erforderlichen Kontrollprüfungen und Wiederholungsprüfungen nach Wiedereinbau sind in vollem Umfang vom AN zu tragen. Einzubauende Bodenmaterialien müssen der in den Leistungspositionen angegebenen Schadstoffbelastungsklasse entsprechen. Die Kosten hierfür einschließlich der erforderlichen Nachweise sind in die Einheitspreise der entsprechenden Positionen einzurechnen. 3.12.3 Straßenbauprüfungen 3.12.3.1 Eignungsnachweise für Baustoffe Vor Arbeitsbeginn hat der AN sämtliche Nachweise über die Eignungsprüfungen der Beläge dem Auftraggeber zur Zustimmung einzureichen. Eignungsprüfungen / Erstprüfungen und Eignungsnachweise sind dem Auftraggeber mindestens 10 Werktage vor der geplanten Ausführung vorzulegen und gleichzeitig dem Auftraggeber im pdf Format zu mailen. Der Plan der Eigenüberwachungsprüfungen und die Benennung des Prüflabors sind dem Auftraggeber vor Baubeginn zu übergeben. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 174 Die durchzuführenden Prüfungen sind u.a. in der ZTV-ING, Teil 7, Abschnitt 1 und in der ZTV Asphalt-StB 07/13 geregelt. Auszug aus „Empfehlungen für ergänzende Standardleistungstexte für den Straßenbau im Land Berlin vom 13.12.2012“: Anforderungen für Gussasphalt auf Fahrbahnen Bei besonderen Beanspruchungen sind gemäß den ZTV Asphalt-StB 07/13 erweiterte Erstprüfungen durchzuführen. Bezüglich der Verformungsbeständigkeit ist dies zusätzlich zu der statischen und dynamischen Eindringtiefe die Ermittlung der Druckfestigkeit am Probewürfel. Um bei den hoch verformungsbeständigen Mischgutsorten auch ein günstiges Verhalten bei tiefen Temperaturen sicherzustellen, sind außerdem Biegezugprüfungen an Probeprismen durchzuführen. Diese Leistung ist in die Position „Asphaltdeckschicht MA 11 S herstellen“ einzurechnen. 3.12.3.2 Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber gemäß dem aktuell geltenden Technischen Regelwerk veranlasst. Prinzipiell beauftragt der Auftraggeber zwecks Probenahme ein unabhängiges Prüfinstitut. Kontrollprüfungen und Probenahmen des Auftraggebers sind fachkompetent durch den Auftragnehmer zu unterstützen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (örtliche Bauüberwachung) jede fertig gestellte Lage (Planum, Tragschichten, Asphaltschichten) rechtzeitig zur Besichtigung anzuzeigen. Erfolgt das nicht, behält sich der Auftraggeber vor, den Rückbau der darauf aufgebauten Schicht zu verlangen. Wird bei Kontrollprüfungen festgestellt, dass die geforderten Werte nicht erreicht werden, geht jede Wiederholung der Kontrollprüfungen zu Lasten des Auftragnehmers. Mit dem Einbau über ungebundenen Schichten liegender Schichten darf erst nach schriftlicher Freigabe des Auftraggebers begonnen werden. Nach spezieller Aufforderung des Auftraggebers (örtliche Bauüberwachung) hat der Auftragnehmer Probegefäße, erforderliche Hilfskräfte, Hilfsmittel für Probenahmen oder Durchführung der Prüfung vor Ort zu stellen. Dazu gehört z.B. ein beladener LKW von min. 8,0 t Gesamtgewicht als Gegengewicht bei der Durchführung von Plattendruckversuchen. Für Kontrollprüfung an Asphaltschichten gilt die ZTV Asphalt- StB 07/13. Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten Messungen zur Bestimmung der Einbaudicken sind vom Auftraggeber (örtliche Bauüberwachung) und Auftragnehmer gemeinsam durchzuführen. Die Dickenmessung aller Schichten erfolgt unabhängig vom Baustoff nach der Technischen Prüfvorschrift zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Stra- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 175 ßenbau TPD-StB 12. Die Anzahl und Lage der Messstellen sind für alle Bauweisen nach den Regelungen des Technischen Regelwerkes festzulegen. Es sind die Formblätter des TPD-StB 12 zu verwenden. Der Auftragnehmer hat alle für die Bestimmung der Einbaudicken benötigten Mess- und Arbeitsgeräte auf der Baustelle vorzuhalten und das für die Messung erforderliche Personal zu stellen. Ebenheitsmessungen Die Prüfung der Ebenheit der Fahrbahnoberfläche erfolgt gemäß den Technischen Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, TP Eben- Berührende Messungen 07. Griffigkeitsmessungen Die Prüfung der Griffigkeit erfolgt gemäß den Technischen Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau TP Griff- StB (SKM) 07. 3.12.4 Stahlbetonprüfungen Die Güteüberwachung im Beton- und Stahlbetonbau richtet sich nach den Vorschriften der DIN EN 106-1, DIN 1045, Teile 2 bis 4 und der ZTV-ING. Eignungsprüfungen Die Eignungs- bzw. Erstprüfungen erfolgen entsprechend der vorgenannten Vorschriften. Eigenüberwachung Bei der Überwachung des Betoneinbaus hat das Bauunternehmen den Nachweis der maßgebenden Frisch- und Festbetoneigenschaften nach DIN 1045, Teil 3, zu führen. Fremdüberwachung Der Einbau von Beton der Überwachungsklasse ≥ 2 ist durch eine anerkannte Überwachungsstelle zu prüfen (DIN 1045, Teil 3, Anhang C). Für jede Betonstahllieferung ist ein Lieferschein mit Angabe der fremd überwachenden Stelle vorzulegen. Bei Lieferung über einen Händler oder Biegebetrieb, der von verschiedenen Herstellern Betonstahl bezieht, hat dieser die Herkunft des Betonstahles eindeutig nachzuweisen. Kontrollprüfungen Kontrollprüfungen werden vom Auftraggeber gemäß dem technischen Regelwerk (ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 1) veranlasst. Dafür hat der AN entsprechende Termine im Bauablauf bzw. Arbeitsablauf zu berücksichtigen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 176 Die Kosten einer Wiederholungsprüfung, die wegen Nichtbestehens einer Kontrollprüfung vom Auftraggeber veranlasst wird, trägt der AN. Nach Aufforderung des Auftraggebers hat der AN Proben aller Art der zur Verwendung kommenden Stoffe zu Kontrollprüfungen bzw. Identitätsprüfung zu entnehmen. 3.12.5 Stahlbauprüfungen Prüfungen und Abnahmen für Stahlbauarbeiten erfolgen gemäß ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 1. Die DBS 918002-02 – Technische Lieferbedingungen für warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen für den Eisenbahnbrückenbau ist Bestellgrundlage. Prüfungen und Abnahmen erfolgen nach DIN EN 10204. Die Fertigungsüberwachung der Stahlkonstruktion im Werk wird vom Auftraggeber beauftragt. Der Fertigstellungstermin ist dem Auftraggeber so frühzeitig anzugeben, dass die Werksabnahme vor dem Verladen der Stahlkonstruktion vorgenommen werden kann. Das Prüfprogramm hat der Auftragnehmer vor der Materialbestellung, die Abnahmezeugnisse vor Beginn der Fertigung, dem Auftraggeber vorzulegen. Neben den grundsätzlich nach DBS 918002-02 vereinbarten allgemeinen und zusätzlichen Anforderungen an die Stahlerzeugnisse werden folgende weitere Anforderungen an die Lieferung gestellt: • Als Konstruktionsstähle für den Überbau sind ausschließlich Stähle gemäß Angaben auf den Stahlbauausführungszeichnungen zu verwenden. • Für quer zur Walzrichtung beanspruchte Bleche ist Z-Material nach DIN EN 1993-1-10 (Stahlsortenauswahl in Hinblick auf Bruchzähigkeit und Eigenschaften in Dickenrichtung) vorzusehen. Der Einsatz derartiger Bleche ist in die entsprechende LV-Position einzukalkulieren. Vor der Bestellung der Werkstoffe hat der Auftragnehmer gemäß der DIN EN 1993-1-10 die Auswahl der erforderlichen Z-Güten vorzunehmen. Auf den Stahlbauausführungsplänen sind die entsprechenden Vorgaben anzugeben. • Wird eine Feuerverzinkung von Konstruktionsteilen vorgesehen, so ist die Eignung des Materials zum Feuerverzinken durch den Auftragnehmer nachzuweisen. • Werden Konstruktionsteile gekantet, so ist die Kaltumformbarkeit des betroffenen Materials durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Es bleibt dem Auftraggeber vorbehalten, für die Abnahme Werkstoffproben im Werk des Auftragnehmers zu entnehmen und sie von einem Prüfinstitut – z. B. von der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung (BAM) oder von der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt (SLV) – prüfen zu lassen. Das Material für die Probestücke stellt der Auftragnehmer, die Kosten für die Prüfung durch das Institut übernimmt der Auftraggeber. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 177 Alle zur Kontrolle im Werk und auf der Baustelle erforderlichen Geräte, Gerüste, Strom, Hilfskräfte usw. sind dem Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Alle erforderlichen Eignungs- und Gütenachweise sind vom Auftragnehmer ohne besondere Aufforderung nach den gültigen Vorschriften durchzuführen. Für tragende Bauteile von Brücken sind vom Auftragnehmer Abnahmeprüfzeugnisse 3.2 nach DIN EN 10204 vorzulegen. Der Abnahmebeauftragte des Bestellers gemäß DIN EN 10204 muss eine vom Auftraggeber anerkannte Prüfstelle sein. Für tragende Bauteile von Brücken dürfen Stähle der Gütegruppe JR und J0 nicht verwendet werden. Für sekundäre Konstruktionselemente und andere konstruktive Ingenieurbauten sind die Prüfzeugnisse gemäß DIN EN 1090-2 erforderlich. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Für sonstige Bauwerke und Bauwerksteile mit nicht vorwiegend ruhender Beanspruchung sind ebenfalls nur Werkstoffe zu verwenden, die für den jeweiligen Anwendungsbereich zugelassen und durch ein vom AG anerkanntes Prüfinstitut im Lieferwerk geprüft und abgenommen wurden. Das Prüfprogramm ist vor der Materialbestellung, und die Abnahmezeugnisse sind vor Beginn der Fertigung dem Auftraggeber zur Bestätigung vorzulegen. Der Beginn der Schweißarbeiten in der Werkstatt ist dem Auftraggeber rechtzeitig vorher mitzuteilen. Vor Beginn der Werkstatt- und Montagearbeiten sind Schweißnaht- und Röntgenpläne aufzustellen, die der Zustimmung des Auftraggebers und des ggf. von ihm beauftragten Prüfingenieurs bedürfen. Schweißpläne müssen alle erforderlichen schweißtechnischen Angaben enthalten. Dazu zählen z. B.: • Schweißtechnische Gestaltung • Werkstoff • Nahtarten • Nahtvorbereitung • Nahtabmessungen • Bearbeitung der Nähte • Schweißverfahren • Schweißzusatzwerkstoffe, Schweißpulver und Sonstiges • Werkstatt- und Baustellenschweißung • Nahtaufbau, Schweißrichtung und Schweißfolge, Schweißpositionen • Wärmebehandlung, falls erforderlich • Schweißnahtprüfungen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 178 Die Durchstrahlungsprüfungen gemäß DIN EN 1090-2 sind vom Auftragnehmer ohne gesonderte Vergütung durchzuführen. 3.12.6 Oberflächenschutz- und Instandsetzungsprüfungen an Betonbauteilen Prüfungen und Untersuchungen für • Betonersatzsysteme (BE), • Oberflächenschutzsysteme OS-A bis OS-F. Der AN hat ohne besondere Vergütung nachzuweisen, dass die Güteeigenschaften der Stoffe, der Stoffsysteme und der fertigen Leistung den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Die Prüfungen und Untersuchungen erfolgen für die einzelnen Baustoffe entsprechend der ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 4. 3.12.7 Prüfungen der Abdichtung Es wird auf die ZTV-ING, Teil 7, Abschnitte 1 und 4, hingewiesen. 3.12.8 Korrosionsschutz- und Oberflächenschutzprüfungen an Stahlbauten Grundsätzlich gelten die ZTV-ING, Teil 4, Abschnitt 3 - Korrosionsschutz von Stahlbauten. Die verwendeten Beschichtungsstoffe müssen den TL/TP-KOR-Stahlbauten entsprechen und in der Zusammenstellung der zertifizierten Beschichtungsstoffe der BASt enthalten sein. Die nach DIN EN ISO 12944, Teil 6, durchzuführenden Prüfungen der Beschichtungsstoffe und der einzelnen Korrosionsschutzschichten sind Leistungen (Nebenleistungen) des AN. Der AN hat dem Auftraggeber den Zeitpunkt der Prüfungen in der Werkstatt und auf der Baustelle rechtzeitig, aber mindestens eine Kalenderwoche vor Beginn, mitzuteilen, damit sie in Gegenwart eines Beauftragten des Auftraggebers durchgeführt werden können. Die Ergebnisse sind unter Verwendung von Formblättern des Auftraggebers festzuhalten. Auch die Messungen zur Feststellung der äußeren Bedingungen und damit zur Ermittlung des Taupunktes sind auf entsprechenden Formularen zu protokollieren. Zur Klärung der Ursachen von etwaigen Mängeln am Korrosionsschutz sind Kontrollflächen nach DIN EN ISO 12944, Teil 7, anzulegen. Die Aufwendungen hierfür sind gemäß VOB/C (DIN 18364, Abschnitt 4.1.5) Nebenleistungen und werden nicht gesondert vergütet. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 179 Die Prüfung von Schichtdicken gemäß DIN EN ISO 12944, Teil 5, erfolgt mit magnetoelektrischen Messgeräten, z. B. Schichtdicken-Messgeräte SM 1. Der AN hat ein geeignetes Gerät auf der Baustelle vorzuhalten. Für die Feststellung der äußeren Bedingungen und zur Ermittlung des Taupunktes hat der AN ein geeignetes Feuchte-Temperatur-Messgerät, z. B. Hygrophill 4455, auf der Baustelle vorzuhalten. Die Abnahmen der Entrostungs- und Beschichtungsarbeiten im Werk werden im Auftrag des Auftraggebers von einem durch den Auftraggeber beauftragten Institut durchgeführt. Die Kosten hierfür übernimmt der Auftraggeber. Die Abnahmen auf der Baustelle werden vom Auftraggeber durchgeführt. 3.12.9 Lärmschutzprüfungen Siehe Festlegungen zu Leistungen des AN, BB, Pkt. 3.8 3.13 Sicherheit und Gesundheitsschutz Die Leistung wird durch den AG an einen Dritten vergeben. Der AN muss alle vom AG geforderten Zuarbeiten für die Erstellung des SIGE-Planes liefern. Die Bestimmungen der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)“ vom 10.06.1998 (BGBI I S. 1283), zuletzt geändert durch Artikel 15 der Verordnung vom 23.12.2004 (BGBI I S. 3758) sind einzuhalten. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) gemäß §2 (3) wird korrespondierend zum Bauzeitenplan des AN durch ein vom AG beauftragtes Planungsbüro oder den vom AG beauftragten SIGE-Koordinator aufgestellt und monatlich fortgeschrieben. Dieser Plan gliedert sich in fünf Abschnitte: 1. Zu erwartende Gefährdungen während der Bauausführung der einzelnen Gewerke in örtlicher und zeitlicher Hinsicht. 2. Notwendige Einrichtungen und Maßnahmen zur Abwendung der aus Punkt 1 resultierenden Gefährdungen. 3. Anzuwendende und durchzuführende Arbeitsschutzbestimmungen. 4. Ergänzungen bisheriger Vorgaben und weiterführende Informationen für alle Beteiligten, z.B. bezogen auf Ausschreibungstexte, auf Leitungspositionen, auf Pläne oder sonstige für die Baumaßnahme/Baustelle geltenden Unterlagen und vereinbarten Regelungen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 180 5. Auf der Grundlage des Bauzeitenplanes des AN wird vom SIGE-Koordinator eine Baustellenverordnung aufgestellt. Der Erhalt ist vom AN und von allen Nachunternehmern schriftlich zu bestätigen. Vom AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator bestellt. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 181 4 Ausführungsunterlagen 4.1 Vom AG zur Verfügung gestellte Unterlagen (Vertragsbestandteile) Neben der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis werden weiterhin nur Unterlagen gemäß dem beiliegenden Anlagenverzeichnis übergeben: • Anlage A_0 Übergeordnete Anlagen • Anlage A_1 Planunterlagen Ingenieurbau • Anlage A_2 Planunterlagen Straßenbau • Anlage A_3 Planunterlagen DB AG • Anlage A_4 Planunterlagen Versorgungsleitungen • Anlage A_5 Planunterlagen Betriebstechnik • Anlage A_6 Planunterlagen BVG Vor Beginn der Technischen Bearbeitung sind der aktuelle Leitungsbestand im Baubereich sowie der jeweilige aktuelle Planungsstand der Bauleistungen der einzelnen involvierten Leitungsbetreiber abzufordern. Die Übergaben und Abstimmungen sind durch den AN zu koordinieren und der AG darüber schriftlich zu informieren. Nach Beauftragung werden folgende weitere Unterlagen in digitaler Form als Bearbeitungsgrundlage für die Erstellung der Ausführungsplanung, insbesondere für die Demontageplanung, übergeben: • Statische Berechnungen Bestandsbauwerk Diese Unterlagen liegen beim AG vor und können im Zuge der Angebotserstellung eingesehen werden. 4.1.1 Entwurfszeichnungen/Bestandszeichnungen siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_1, A_2, A_3, A_4, A_5 und A_6 4.1.2 Gutachten/Untersuchungsberichte siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_0 4.1.3 Ausführungsunterlagen Oberbau Gleis 3 siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_3_0 4.1.4 Sonstige Unterlagen Entwurfsunterlagen Oberleitung Fernbahn siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_3_1 Bestandsunterlagen DB AG siehe Anlagenverzeichnis, Anlage A_3_2 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 182 4.2 Vom AN zu erstellende bzw. zu beschaffende Ausführungsunterlagen 4.2.1 Baustelleneinrichtungsplan Vor Beginn der Arbeiten, spätestens 4 Kalenderwochen nach Auftragserteilung, hat der AN einen abgestimmten Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Dieser Plan ist in Abhängigkeit zum Bauablaufplan und den verschiedenen Bauzuständen auf zu stellen und fortzuschreiben. 4.2.2 Montage/Demontage - Ablaufplan Der AN hat eine detaillierte Montage-/Demontage- und Abbruchtechnologie mit allen erforderlichen Sicherungsmaßnahmen (einschließlich Verkehrsführungsmaßnahmen) zu erarbeiten, diese in einem Ablaufplan darzustellen und dem Auftraggeber 6 Wochen vor Beginn der Arbeiten zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. Zu beachten sind die in der BB, Punkt 2.11 aufgeführten Randbedingungen für die Verkehrssperrungen. Die technische Bearbeitung von Montage-, Demontagevorgängen sowie Verkehrssicherungs- und Verkehrslenkungsmaßnahmen ist unter BB, Punkt 4.2.5 Technische Bearbeitung erfasst. Der AN hat detaillierte Ablaufpläne für den gesamten Bauablauf in den verschiedenen Bauphasen in 4facher Ausfertigung aufzustellen und dem Auftraggeber zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen. 4.2.3 Bauzeitenplan Der AN hat eine detaillierte Bauablaufplanung unter Zugrundelegung der in den Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) und insbesondere unter Punkt 3.2 der Baubeschreibung gemachten Festlegungen unter der Verwendung des vom Auftraggeber angewandten Programms „MS-Projekt“ spätestens 3 Kalenderwochen nach Auftragserteilung zu übergeben. Dabei sind die Abhängigkeiten der einzelnen Vorgänge von- bzw. untereinander zu verknüpfen. Die Vertragstermine und der kritische Weg sind darzustellen. Es sind zusätzlich die verschiedenen Schnittstellen darzustellen, wie • Alle Leistungen der beteiligten Leitungsbetreiber sind detailliert aufzuführen. Die Leistungen der Leitungsbetreiber sind unter Berücksichtigung einschließlich der Darstellung der vereinbarten Abrufzeiten jeder Teilmaßnahme (T) der Eigenleistungen der Leitungsbetreiber darzustellen. • Angaben mindestens der terminkritischen und wesentlichen Bau- bzw. Planungsleistungen des AN Bau einschließlich der Prüf- und Genehmigungszeiträume des AG und Dritter Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 183 • Einschränkungen der Andienbarkeit von Anliegern • Leistungszeiträume von Prüfingenieuren, Architekten, Ingenieurbüros, etc. • Leistungen zu Verkehrsführungen und -provisorien, Bau- und Lieferungstransporten, Baustellenerschließungen • Sperrungen von Straßen, getrennt nach Straßenkategorie. • Sperrungen von Gleisanlagen • Sperrungen im Bereich der DB AG • Zeiten ohne geplante Bauaktivitäten • Schulferienzeiten im Land Berlin und Brandenburg Der AN ist verpflichtet, einen kompetenten Ablaufplaner, der mit dem vorgenannten Programm vertraut ist, einzusetzen. Es ist weiterhin ein abschließendes Verzeichnis der Ausführungsunterlagen mitzuliefern, welches sämtliche zu erstellende Zeichnungen und weitere Unterlagen mit Terminangaben über „Einreichung zur Prüfung“ (Soll- und Istzeiten) und „Vorlage auf der Baustelle“ (Soll- und Istzeiten) unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Mindestprüfzeiten enthält. Die Terminangabe über „Vorlage auf der Baustelle“ ist mit den zeitlichen Angaben der entsprechenden Bauaktivitäten im Terminplan abzustimmen und, wenn notwendig, im Bauzeitenplan darzustellen. Für die Prüfung und Genehmigung des einzureichenden Bauzeitenplanes einschließlich des Verzeichnisses der Ausführungsunterlagen durch den Auftraggeber gilt eine Frist von 18 Werktagen als vereinbart. Auch diese Frist ist im Bauzeitenplan zu berücksichtigen und darzustellen. Der Bauzeitenplan einschließlich Verzeichnis der Ausführungsunterlagen ist dem AG 4-fach auf Papier und 2-fach digital auf Datenträger (Format *.mpp und *pdf) einzureichen. Mit Zustimmung des Auftraggebers wird der Bauzeitenplan hinsichtlich der Darstellung der beinhalteten Fristen gemäß BVB Vertragsbestandteil. Alle weiteren Angaben des Bauzeitenplanes gelten als Information und zur Darstellung der Erfüllung des Bauvertrages durch den AN. Während der weiteren Bauausführung ist der vom Auftraggeber zum Vertragsbestandteil erklärte Bauzeitenplan einschließlich der Darstellung vom SOLL und dem IST mindestens monatlich fortzuschreiben und dem AG 3-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.mpp und *pdf) einzureichen. Das fortgeschriebene zugehörige Verzeichnis der Ausführungsunterlagen ist dem AG gleichzeitig in selbiger v.g. Anzahl mit zu übergeben. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 184 Die Aufwendungen zum Bauzeitenplan sind in den LV-Positionen „Bauzeitenplan“ und „Bauzeitenplan fortschreiben“ komplett zu berücksichtigen. Bei Nichtbeachtung der Fristen zur Fortschreibung behält sich der Auftraggeber vor, diese zu Lasten des AN kurzfristig an ein Ingenieurbüro zu vergeben. Wocheneinsatzplan Weiterhin sind, zur Information, Unterrichtung und zum zeitlichen Eintakten seiner Leistungen, dem Auftraggeber die geplanten detaillierten Bauvertragsleistungen in Wocheneinsatzplänen mit Angabe des Personal- und Geräteeinsatzes, getrennt nach Eigen- und Nachunternehmerleistungen jedes Nachunternehmers, entsprechend dem Bauzeitenplan des AN zu erstellen, fortzuschreiben und mindestens jeweils mit einer Woche Vorlauf, d.h. bis spätestens am Montag der vorherigen Woche, 10:00Uhr, dem AG 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einzureichen. Es sind dabei die Liefertermine, Zustandsfeststellungen, Abnahmen, Aushubarbeiten, Betonagen, Vorlage von Genehmigungen etc. eindeutig darzustellen. Gleichzeitig ist jeweils mit dem Wocheneinsatzplan das fortgeschriebene Verzeichnis der Ausführungsunterlagen einzureichen. Die Aufwendungen zum Wocheneinsatzplan sind in der LV-Position „Wocheneinsatzplan“ komplett zu berücksichtigen. Bei Nichtbeachtung der Fristen zur Aufstellung behält sich der Auftraggeber vor, diese zu Lasten des AN kurzfristig an ein Ingenieurbüro zu vergeben. 4.2.4 Technische Bearbeitung Ingenieurbau Die vom Auftraggeber nach BB, Punkt 4.1 zur Verfügung gestellten Unterlagen haben Entwurfscharakter (mit Ausnahme der Anlage: A_3_0) und werden, auch im Auftragsfall, nur in digitaler Form (pdf-Dateien) zur Verfügung gestellt. Die gesamte technische Bearbeitung (nach ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2) für diese Abschnitte des Bauvorhabens mit den erforderlichen Standsicherheitsnachweisen und detaillierten Ausführungszeichnungen ist vom AN auf der Basis der vorgenannten Unterlagen, ausschließlich weiterer Unterlagen, zu erbringen. Im Zuge der technischen Bearbeitung sind die Standsicherheitsnachweise (Statische Berechnungen) gemäß ZTV-ING, Teil I, Abschnitt 2 und nach den Richtlinien für das Aufstellen und Prüfen EDV-unterstützter Standsicherheitsnachweise (Ri-EDV-AP 2001) aufzustellen. Im Leistungsverzeichnis sind für die technische Bearbeitung entsprechender LVPositionen vorgesehen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 185 Zur Technischen Bearbeitung gehören auch u.a.: • Statische Berechnungen und Ausführungszeichnungen für Bauhilfskonstruktionen, wie Baugrubenverbauten, Arbeitsgerüste, Schutzgerüste, Krane etc. • Ausführungsplanung für die Baubehelfe/Bauzwischenzustände u.a. Verbauten, S-Bahnsteig, Treppenturm • Geprüfte statische Berechnung vorhandener Konstruktionen, Brücken, Schächte, Rampen usw., soweit sie durch schwere Geräte des AN bei der Ausführung belastet werden. • Statische Berechnung für die Ingenieurbauwerke einschließlich aller statischen Nachweise auch für alle Bauzustände. • Ausführungszeichnungen, mit Integration der Leistungen Dritter (Ausführungszeichnungen nach DIN 1356-2 enthalten alle für die Ausführung bestimmten Einzelangaben in Werk-, Teil- und Sonderzeichnungen und dienen als Grundlage für die Ausführung der baulichen Leistungen). • Schalpläne inkl. Darstellung der Verankerungen und Arbeitsfugen • Baugrubenpläne, • Werkstattplanungen für den Stahlbau der Ingenieurbauwerke • Rohbauzeichnungen (Rohbauzeichnungen nach DIN 1356-3 sind ergänzte Schalpläne mit allen für die Ausführung des Tragwerkes erforderlichen Angaben, z.B. über Mauerwerk, Ankerschienen, Dämmschichten, Aussparungen, Arbeitsfugen etc.) • Bewehrungszeichnungen mit Darstellungen von Rüttelöffnungen und Stahllisten • Mauerwerkspläne • Fertigteilzeichnungen • Planung der Erdung der Bauwerke und Erstellung von Ausführungszeichnungen für alle erforderlichen Bauteile der Erdungssysteme. Die Erdungssysteme sind zusätzlich auf einem Übersichtsplan je Bauwerk zusammenhängend mit allen erforderlichen Bauteilen darzustellen. Das Gesamterdungskonzept ist fachtechnisch durch die DB AG, BVG, DB Station & Service zu prüfen. • Vermessungsarbeiten einschl. Bestandsvermessung, höhentechnische Kontrollen einschließlich der notwendigen Zeichnungen, Skizzen etc. • technische Bearbeitung von Montage-, Demontagevorgängen für den Abbruch des bestehenden Kreuzungsbauwerks einschließlich aller erforderlichen statischen Nachweise für Zwischenzustände der Montagen bzw. des Abbruchs. • Technische Bearbeitungen zu Qualitätssicherungsplänen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 186 Alle statischen und konstruktiven Maßnahmen sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die statischen Berechnungen und die Ausführungspläne für die Bauhilfsmaßnahmen sowie für die Bauwerke müssen für die einzelnen Baubereiche auf einmal und mit den dazugehörigen Übersichtsplänen und einer Darstellung der benachbarten Bauteile bzw. Baubereiche sowie einem Zeichnungsverzeichnis eingereicht werden. Für sämtliche Bauteile, die nicht DIN-Normen entsprechen, ist gleichzeitig mit den Ausführungsunterlagen die „Bauaufsichtliche Zulassung“ einzureichen. Für die Genehmigung von Änderungen der Abmessungen und/oder von technischen Einzelheiten des dem Vertrag zugrunde liegenden Bauentwurfes durch den AN ist dem Auftraggeber spätestens bei Übergabe der Ausführungsunterlagen auch eine Aufstellung über die bauvertraglichen, insbesondere der terminlichen und finanziellen, Auswirkungen der Änderungen vorzulegen. Nach Auftragsvergabe muss vom AN ein Koordinator und dessen ständiger Vertreter benannt werden. Die Aufgaben des Koordinators sind in der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2, geregelt. Die Kosten des Koordinators sind in die Positionen der „Technischen Bearbeitung“ einzurechnen. Für die Ablaufplanung, die Koordinierung der Bauarbeiten und die Genehmigungsverfahren ist vor Beginn der technischen Bearbeitung ein Verzeichnis der Ausführungsunterlagen (Zeichnungen und dazugehörige statische Berechnungen) vorzulegen, in dem neben Zeichnungsnummern und Bezeichnungen der Bauteile der Übergabetermin der Unterlagen an den Auftraggeber zwecks Prüfung und Genehmigung zur Ausführung sowie der Termin, zu dem die jeweiligen Ausführungsunterlagen auf der Baustelle bzw. in der Werkstatt benötigt werden, angegeben sein muss (siehe auch Punkt 4.2.3). Die Prüfzeiten aller Beteiligten sind nachvollziehbar auszuweisen. Dieses Verzeichnis ist regelmäßig fortzuschreiben. Abweichungen sind dem Auftraggeber mindestens 4 Kalenderwochen vor dem ursprünglichen Termin mitzuteilen. Die Vertragsfristen hinsichtlich der „Fertigstellung Technische Bearbeitung Ingenieurbau und Einreichung (es zählt der Eingang beim AG)“ sind in den BVB benannt. Es sind dabei jeweils spätestens zur benannten Frist die gesamten Unterlagen der Technischen Bearbeitung Ingenieurbau einzureichen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 187 Zur Technischen Bearbeitung jedes Teilbauwerks gehören folgende Inhalte: • Technische Bearbeitung Ingenieurbau einschließlich Messbolzenpläne • alle Qualitätssicherungsprogramme Für das Prüf- und Genehmigungsverfahren des Auftraggebers sind jeweils folgende Prüfzeiten der eingereichten Unterlagen zu berücksichtigen: • Baubehelfe einschl. Abbruchkonzept 3 Kalenderwochen • QS-Pläne 3 Kalenderwochen • Gründungen 4 Kalenderwochen • Unterbauten 6 Kalenderwochen • Überbau einschl. Montagekonzept • Treppen • restliche Unterlagen 10 Kalenderwochen 6 Kalenderwochen 13 Kalenderwochen Diese Prüfzeiten setzen das Vorliegen der kompletten Statik des jeweiligen Teilbauwerkes bzw. der zugehörigen erforderlichen Statik z.B. für Baubehelfe, Abbruch- und Montagekonzepte voraus. Werden Statik und Ausführungsunterlagen zeitgleich in den Prüflauf gegeben, verlängert sich das Prüf- und Genehmigungsverfahren des Auftraggebers jeweils um 2 Kalenderwochen. Verlängerungen des Prüf- und Genehmigungsverfahrens, die durch eine fehler- und mangelhafte Ausführungsplanung entstehen, gehen zu Lasten des AN. Freigabeverzögerungen aus den vorgenannten Änderungen begründen keine Bauzeitverlängerungen. Die Kosten für Mehrfachprüfungen, die der AN zu vertreten hat, gehen zu seinen Lasten. Die in den Ausschreibungsunterlagen angegebenen Materialien und Abmessungen und sonstigen Festlegungen für die Baumaßnahme sind durch den AN nachzuweisen. Die Bauwerke dürfen in ihrer äußeren Gestaltung ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht verändert werden. Nach Vertragsabschluss sind bei der Technischen Bearbeitung der Ausführungsunterlagen eventuell auftretende Abweichungen von den Festlegungen, die sich aus statischen und konstruktiven Gründen und der Verpflichtung zu wirtschaftlicher Bauweise ergeben, vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen. Alle anfallenden Berechnungen, Zeichnungen usw. zur Ermittlung und Optimierung der auszuführenden Konstruktion sind mit der angebotenen Vergütung für die „Technische Bearbeitung Ingenieurbau" abgegolten. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 188 Anzahl der zu liefernden Unterlagen jeweils digital in dwg-Format (mit eTransmit), als dxf-Dateien sowie als pdf-Dateien und in Papierform: • Statische Berechnungen 3-fach • Übersichtspläne, Schalpläne, Ausführungszeichnungen 15-fach • sonstige Zeichnungen, wie z. B. Bewehrungspläne, Verbaupläne, Korrosionsschutzpläne, Detailpläne, Stahlbaupläne Werkpläne 15-fach Mit der Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen dürfen nur Ingenieure mit guter Sachkenntnis und mehrjähriger Erfahrung im Brücken- und konstruktiven Ingenieurbau beauftragt werden. Wenn nicht als gesonderte Leistungsposition aufgeführt, sind alle vorgenannten Aufwendungen mit dem Preisangebot abgegolten. 4.2.5 Zusätzliche Ausführungsunterlagen Straßenbau Für den Straßenbau hat der AN folgende Technische Bearbeitungen Straßenbau als Ausführungsunterlagen zu erstellen: • Planung für bauzeitliche bzw. provisorische Entwässerungsmaßnahme • Ausführungsplanung für die Baubehelfe/Bauzwischenzustände • Planumsbuch Die Herstellung eines Planumsbuches wird vom AN ohne zusätzliche Vergütung übernommen. Zu den Ausführungsunterlagen gehören mindestens die durchzuführenden Bestandsvermessungen, Ausführungszeichnungen (Querschnitte, Lageplan, Höhenplan, Absteckplan, Schnitte, Details / Darstellung und in Bezug des weiteren Bestandes sowie des neuen Bauwerks), Abstecklisten, das Deckenbuch etc. hinsichtlich der Verkehrsanlage / Straßenbaus, der Straßenentwässerung, der Schutzeinrichtungen, Ausstattung, Beleuchtung, Beschilderungen und Markierungen. Die Technische Bearbeitung Straßenbau kann erst nach Bestandsvermessung des Urgeländes und der jeweiligen Anschlussbereiche nach Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung, durchgeführt durch den AN, abschließend erfolgen. Bereiche, welche durch die bauzeitliche Verkehrsführung nicht zugänglich sind, sind vor Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung bzw. in vorhergehenden Bauphasen im Bestand zu vermessen. Die Technische Bearbeitung Straßenbau ist erst nach Vorliegen der Planungsgrundlage der Bestandsvermessung je Teilbereich zu erstellen. Jeweils spätestens 8 Kalenderwochen nach Einrichtung der bauzeitlichen Verkehrsführung ist die komplette Technische Bearbeitung Straßenbau für den jeweiligen Teil- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 189 bereich mit Bezügen zur Technischen Bearbeitung Ingenieurbau und zum weiteren Bestand fertig zu stellen. Die gesamten Ausführungsunterlagen je Teilbereich sind komplett zur Prüfung und Genehmigung beim AG einzureichen. Für das Prüf- und Genehmigungsverfahren des Auftraggebers ist je Teilbereich jeweils eine Prüfzeit von 6 Kalenderwochen zu berücksichtigen. Alle diesbezüglichen Aufwendungen sind bei den entsprechenden LV-Positionen zu berücksichtigen. 4.2.6 Qualitätssicherungsprogramme Für verschiedene Arbeiten sind gesonderte Qualitätssicherungsprogramme (QSProgramme) zu erstellen und fortzuschreiben. Die QS-Programme müssen die behandelten Sachverhalte textlich ausreichend beschreiben und sind mit Skizzen und Plänen zu ergänzen. Die QS-Programme je Hauptbauphase sind dem AG mit der kompletten Technischen Bearbeitung Ingenieurbau zur Zustimmung vorzulegen. Für alle Arbeiten, für welche keine gesonderten Qualitätssicherungsprogramme verlangt werden, ist die Qualitätssicherung durch den AN eigenverantwortlich sicherzustellen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 4.2.7 Bestandsunterlagen 4.2.7.1 Bestandsunterlagen für Ingenieurbauwerke Bei der Herstellung der Bestandsunterlagen ist die Richtlinie RL14 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt zu beachten. Die Richtlinie steht im Internet zum Herunterladen zur Verfügung unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/rl14/index.shtml Weiterhin stehen unter diesem Link Vorlagedateien und Muster zur Erstellung der Bestandsunterlagen zum Download bereit. Bestandspläne/Bestandsübersichtspläne Zusätzlich zu den Inhalten der RL14 wird vereinbart, dass der AN dem AG die mit CAD-System gemäß RL14 SenStadtUm hergestellten Bestands- bzw. Bestandsübersichtspläne als Papierausdruck rechtzeitig vorab zur Prüfung 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einreicht. Der AN konvertiert die geprüften bzw. entsprechend dem Prüfvermerk des Auftraggeber berichtigten CAD-Zeichnungen (DXF-Format und TIFF-Format gemäß Vorgabe) bzw. den handschriftlichen Eintragungen auf den Plänen und übergibt die resulDruckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 190 tierenden Dateien dem Auftraggeber mit einer schriftlichen Bestätigung, dass der Inhalt der Datei mit den geprüften Papierausdrucken übereinstimmt. Für die Zeichnungen ist ein Zeichnungsverzeichnis zu erstellen. Fotodokumentation / Lichtbilder Die Lichtbilder (Papierform) werden vom AN digitalisiert (gescannt) gemäß Vorgabe und als Datei dem Auftraggeber übergeben. Die mit einer Digitalkamera hergestellten Bilder werden auf das erforderliche Format konvertiert und als Datei dem Auftraggeber übergeben. Diese Leistungen sind in die entsprechende Position einzurechnen. 4.2.7.2 Bauwerksbuch und Bauwerksdatenbank Bauwerksbücher für Brücken- und Ingenieurbauwerke sind für ihre Erhaltung und Instandsetzung erforderlich. Sie müssen sämtliche Konstruktionsmerkmale des Bauwerkes mit Angabe der verwendeten Materialien sowie Angaben über die technische Ausstattung enthalten. Ggf. fehlende Angaben für die Erstellung der Bestandsunterlagen des gesamten Bauwerkes (Überbau, Unterbauten, Rampen usw.) sind von den jeweiligen am Bau beteiligten Auftragnehmern abzufordern. Dies ist mit dem Einheitspreis abgegolten. Bauwerksdaten erfassen, Bauwerksbuch erstellen Die Erfassung der Bauwerksdaten erfolgt nach der relationalen Datenstruktur der Anweisung Straßeninformationsbank (ASB-ING) des BMVI, eingeführt mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) 09/2004. Zur Erstellung eines vollständigen Bauwerksbuches sind sämtliche in der ASB-ING enthaltenen Bauwerksdaten zu erfassen. Südliche Rhinstraßenbrücke - östlicher Straßenüberbau, Bauwerksnummer 21080_1, ASB-Nr.: 3447059_1 - östlicher BVG-Überbau, BW12.1-Rhinstraßenbrücke Bauwerksnummer (21080_2, ASB-Nr.: 3447059_2) - westlicher BVG-Überbau, BW12.2-Rhinstraßenbrücke Bauwerksnummer (21080_3, ASB-Nr.: 3447059_3) - westlicher Straßenüberbau, Bauwerksnummer 21080_4, ASB-Nr.: 3447059_4 - Treppenanlage, BW12.3-Rhinstraßenbrücke (ASB-Nr.: 3447059_5) Der AG übergibt dem AN den Grunddatensatz je Teilbauwerk (Format *.CAB) nach Abruf durch den AN innerhalb von 2 Kalenderwochen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 191 Zusätzlich zu den Inhalten der RL14 wird vereinbart, dass der AN dem AG die Bauwerksbücher aus den nach ASB-ING erfassten Daten zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit vorab zur Prüfung 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) einreicht. Nach Gleichstellung mit den geprüften Exemplaren durch den AN erfolgt die Übergabe der Daten im Übergabeformat der ASB-ING-Bauwerksdaten sowie die Übergabe eines Ausdrucks der Bauwerksbücher nach Konvertierung im TIFF-Format gemäß Vorgabe. Ein Erfassungsprogramm zur Erfassung der Bauwerksdaten und für den Ausdruck des Bauwerksbuches nach DIN 1076 ist (für Dritte) wie folgt zu beziehen: Wendebaum-Peter-Mosbach GmbH (WPM) Grubenstraße 95 b 66540 Neunkirchen Tel.: +49 - 6821-97040 Fax: +49 - 6821-730245 Die Bauwerksbücher sind vor der Abnahme der Bauwerke an den AG zu übergeben. Diese Leistungen sind in die entsprechende Position einzurechnen. 4.2.7.3 Messprogramm / Messbolzenpläne Herstellen von Messbolzenplänen erfolgt gemäß SenStadtUm - Richtlinie RL20 „Richtlinien zur Erstellung eines Messbolzenplanes, RL 20“ (Anlage: A_0_06). Der AN reicht dem AG die mit CAD-System gemäß RL14 SenStadtUm hergestellten Messbolzenpläne als Papierausdruck rechtzeitig vorab zur Prüfung 4-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.pdf) ein. Der AN konvertiert die geprüften bzw. entsprechend dem Prüfvermerk des Auftraggebers berichtigten CAD-Zeichnungen (DXF-Format und TIFF-Format gemäß Vorgabe) bzw. den handschriftlichen Eintragungen auf den Plänen und übergibt die resultierenden Dateien dem Auftraggeber mit einer schriftlichen Bestätigung, dass der Inhalt der Datei mit den geprüften Papierausdrucken übereinstimmt. Der AN hat im Zuge und nach Erstellung der Bauwerke bis zur formalen Bauwerksabnahme fortlaufende Kontrollvermessungen unter sinngemäßer Anwendung der ZTV-ING, Teil 1, Abschnitt 2 und der DIN 18710 durchzuführen und dies dem AG laufend zu dokumentieren. Die Übergabe erfolgt 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg, *.pdf). Die Messungen sind insbesondere vor und nach Lastwechsel vorzunehmen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 192 Dazu hat der AN ein Messprogramm spätestens 4 Kalenderwochen nach Baubeginn zur Genehmigung dem AG vorzulegen. Das Messprogramm hat zu beinhalten: • Durchführung der Grundmessung an den eingebauten Messbolzen. Dazu sind die Höhen mit hoher Genauigkeit entsprechend DIN 18710 bezogen auf das vom AG bereitgestellte Messpunktfeld und zusätzlich der Abstand der paarweise angeordneten Messbolzen an den Fugen zu bestimmen, • Beschreibung der zum Einsatz zu bringenden Messinstrumente und Programme, • Qualifikation der die Leistungserbringung beauftragten Mitarbeiter, • Beschreibung des Messverfahrens, • die zu erwartende (Standardabweichung) der Messung, • Zeitpunkte bzw. Anzahl der Wiederholungsmessungen. Für das Prüf- und Genehmigungsverfahren des Auftraggebers ist je Teilbauwerk jeweils eine Prüfzeit von 4 Kalenderwochen zu berücksichtigen Die Messergebnisse sind in die Messbolzenpläne einzutragen und fortlaufend dem AG 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg, *.pdf) zu überreichen. Mit der Bauwerksabnahme beendet der AN die Leistung mit einem qualifizierten Abschluss. Die Ablieferung erfolgt in je 4-facher Auswertung auf dauerhaftem, lichtbeständigem und pausfähigem transparentem Material. Zusätzlich wird die Auswertung einschließlich Planunterlagen 1-fach digital auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg, *.pdf) dem überreicht. Der AN übergibt die verwendeten Festpunkte und Vorschläge zur Weiterführung der Messungen dem AG. Diese Leistung ist von einem hierfür qualifizierten Vermessungsingenieur oder von qualifizierten Fachkräften eines Vermessungsbüros erstellen zu lassen. Die gesamten Aufwendungen sind in die entsprechenden LV-Positionen zu berücksichtigen. 4.2.7.4 Standsicherheitsnachweise als Bestandsunterlage Im Zuge der technischen Bearbeitung sind die Standsicherheitsnachweise (Statische Berechnungen) gemäß ZTV-ING, Teil I, Abschnitt 2 und nach den Richtlinien für das Aufstellen und Prüfen EDV-unterstützter Standsicherheitsnachweise (Ri-EDV-AP 2001) aufzustellen. Nach Fertigstellung der Bauwerke hat der AN eine Ausfertigung der Standsicherheitsnachweise einschließlich aller Änderungen und Ergänzungen für jedes Bauwerk zu liefern. Der Inhalt, der Umfang und die Form dieses Nachweises müssen dem Musterbeispiel (Teil C der Anforderungen) sinngemäß entsprechen. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 193 Standsicherheitsnachweise sind in einem in sich vollständigen und für die Dokumentation kurz gefassten Teil I und in einem Teil II, zu dem alle übrigen Berechnungen, insbesondere die Schnittgrößenermittlung mit EDV gehören, aufzustellen. Teil I muss so aufgebaut sein, dass die Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse auch ohne Teil II gewährleistet ist. Dabei sind die zur Nachweisführung notwendigen Ergebnisse aus Teil II in Form von Tabellen, Skizzen oder Bildform zu übernehmen. Teil II wird nach der abgeschlossenen Prüfung durch den Prüfingenieur dem AG komplett eingereicht. Auf vorgenannten Unterlagen hat der AN die Übereinstimmung mit der Bauausführung vor Ort zu bescheinigen und alle Prüf- und Genehmigungsvermerke zu übernehmen. Die Bestandsstatiken sind entsprechend Vorgaben des AG und RL14 zu binden. 4.2.7.5 Bestandsunterlagen für Verkehrsanlage Vor Beginn der jeweiligen Teilbaumaßnahme erstellt der Auftragnehmer ein für alle Beteiligten verbindliches Bestands- und Urgeländeaufmaß. Der Bestand wird digital erfasst. Die Erstellung und Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Bauzeit ist Sache des AN und wird nicht gesondert vergütet und ist in die entsprechenden Positionen einzurechnen. 4.2.8 Vermessungsarbeiten und vermessungstechnische Unterlagen Die Vermessungsleistungen sind in der ZTV Verm-StB 01 geregelt. Für alle durch den AN durchzuführenden Vermessungs- und Absteckungsarbeiten gelten folgende Genauigkeitsanforderungen: Lagefehler eines abgesteckten Punktes im Bereich des Straßenbaues: = + < ±10 Höhenfehler eines abgesteckten Punktes: = ±3 entsprechend DIN 18710-1 (mittlere Genauigkeit) Lagefehler eines abgesteckten Punktes im Bereich des Ingenieurbaues: = + < ±5 Höhenfehler eines abgesteckten Punktes: = ±2 entsprechend DIN 18710-1 (hohe Genauigkeit) Die Fehlertoleranzen beziehen sich auf das vom AG vorgegebene Festpunktfeld. Spätestens einen Monat nach Abschluss der Baumaßnahme (VOB-Abnahme) hat der AN alle von ihm im Zusammenhang mit der Errichtung der Gesamtmaßnahme, ins- Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 194 besondere Straßenbau und Ingenieurbauwerke, erarbeiteten vermessungstechnischen Unterlagen (Berechnungen, Koordinaten- und Höhenverzeichnisse, grafische Auswertungen, Schlussvermessung mit Soll-Ist-Vergleich usw.) im Original, geordnet zusammengestellt und mit entsprechenden Erläuterungen versehen, dem Auftraggeber 2-fach auf Papier und 1-fach digital auf Datenträger (Format *.xls, *.dwg, *.pdf) zu übergeben. Nach Auftragserteilung erhält der AN ein Festpunktnetz. Der AN ist für die Sicherung und den Schutz gegen Beschädigung der Festpunkte verantwortlich. Die Festpunkte dürfen über die gesamte Bauzeit keinerlei Veränderungen (in Lage und Höhe) durch das Baugeschehen (Entnahme und Einbau von Boden bzw. Grundwasser und Bauteilen und von Drücken) erleiden. 4.2.9 Rechnungslegung Die Bauvertragsleistungen werden über zwei Kostenträger finanziert. Dementsprechend erfolgt die Rechnungslegung und Bezahlung gesplittet über diese zwei Kostenträger. Es gibt bei dieser Maßnahme folgende Kostenträger Kostenträger 1 (KT1): Land Berlin Über den Kostenträger 1 (KT1) werden die teilungsrelevanten Kosten, welche zu den Bauwerken gehören, über das Land Berlin abgerechnet. Kostenträger 2 (KT2): BVG Über den Kostenträger 2 (KT2) werden die teilungsrelevanten Kosten, welche zu den Bauwerken gehören, über die BVG abgerechnet. Der AN hat die an die BVG über die SenStadtUm adressierten Abschlags- und Schlussrechnungen für die Maßnahmen nach § 1 Abs. 1 Buchstabe a) gemäß § 70 der AV zur LHO, jeweils im Original einzureichen. Die jeweiligen geprüften Rechnungen werden umgehend unter Angabe des Netto- und Bruttobetrages und gesonderter Ausweisung der gesetzlichen Umsatzsteuer an die BVG zur Zahlung weitergeleitet. Für jeden Kostenträger sind getrennte Rechnungen aufzustellen und einzureichen. Für die Treppenanlagen der BVG und für die erforderlichen Maßnahmen auf den Straßenbahnüberbauten zur Befestigung der BVG-Haltestellendächer und der BVGHaltestellenausstattungen (z.B. Sockel für Fahrradbügel, Gitter usw.) sind ebenfalls gesonderte Rechnungen aufzustellen und einzureichen (abweichend von den bauwerksbezogenen Rechnungen). Die hierfür zugehörige Kostenstelle ist durch den AN mit dem AG im Vorfeld abzustimmen. Die Kosten für die getrennten Rechnungslegungen werden nicht gesondert vergütet. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 195 Die Rechnungen sind auch in digitaler Form (GAEB Datenaustausch) in bearbeitbarem Format zu übergeben. Hierbei sind die Berechnungswege und Mengenangaben analog zu den bestätigten Aufmaßunterlagen aufzustellen und als DA11-Datei zu übergeben. Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 196 5 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen Maßgebend für die statische Berechnung, konstruktive Bearbeitung und die Ausführung der Arbeiten sind insbesondere: Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen VOB/B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen - ATV (VOB/C), ZVB/E-StB, sowie DIN-Normen, Eurocodes, ARS des BMVI und ZTV. Die Baubestimmungen, Normen, Vorschriften, Richtlinien, Richtzeichnungen, Technische Lieferbedingungen (TL), Technische Prüfvorschriften (TP) usw. gelten jeweils in der neusten Fassung bzw. Ausgabe zum Zeitpunkt der Vergabe. Nachfolgend sind nur die wesentlichen Technischen Regelwerke und Vorschriften genannt. Alle nicht aufgeführten Technischen Regelwerke und Vorschriften, die für eine den anerkannten Regeln der Bautechnik entsprechenden Ausführung der Bauleistung erforderlich sind, sind zu beachten und sind Bestandteil der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen. 5.1 Allgemeine Vorschriften • Die einschlägigen DIN-Vorschriften ***Bezugsquelle: - DIN – Deutsches Institut für Normung e.V. Beuth Verlag GmbH, Postfach 1145, 10772 Berlin Tel.: +49 - 30-26012260 Fax: +49 - 30-26011260 web: www.beuth.de • Eurocodes Eurocode 1: DIN EN 1991 und DIN EN 1991/NA - Einwirkungen auf Tragwerke Eurocode 2: DIN EN 1992 und DIN EN 1992/NA - Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Eurocode 3: DIN EN 1993 und DIN EN 1993/NA - Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten Eurocode 4: DIN EN 1994 und DIN EN 1994/NA - Bemessung und Konstruktion von Verbundtragwerken aus Stahl und Beton Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 197 Eurocode 7:DIN EN 1997 und DIN EN 1997/NA - Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik DIN 1054 Baugrund; Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau ***Bezugsquelle: - DIN – Deutsches Institut für Normung e.V. Beuth Verlag GmbH, Postfach 1145, 10772 Berlin Tel.: +49 - 30-26012260 Fax: +49 - 30-26011260 web: www.beuth.de • Straßenbau A-Z, Sammlung Allgemeine Rundschreiben des Bundesministers für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung (BMVBS) ***Bezugsquelle: - Straßenbau A-Z, Sammlung Technischer Regelwerke und Amtlicher Bestimmungen für das Straßenwesen Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Postfach 304240, 10785 Berlin Fax: +49 - 30-25008521 web: www.erich-schmidt-verlag.de 5.2 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen/Vorschriften (ZTV) 5.2.1 ZTV für Ingenieurbau Für die Ausführung o.g. Baumaßnahme gilt die ZTV-ING. Zusätzliche Technische Vorschriften und Richtlinien für Ingenieurbauwerke, ZTV-ING ***Bezugsquelle: Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund Tel.: +49 - 180-5340140 Fax: +49 - 180-5340120 web: www.verkehrsblatt.de Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 198 Die in der ZTV-ING herangezogenen weiteren Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen oder Regelwerke, die nachfolgend nicht aufgelistet sind, werden ebenfalls als Vertragsbestandteil vereinbart. 5.2.2 ZTV für Straßenbauarbeiten ***Bezugsquelle: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln Tel.: +49 - 2236-384630 Fax: +49 - 2236-384640 www.fgsv-verlag.de web: ZTV E-StB 09 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau ZTV SoB-StB 04/07 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau ZTV Pflaster-StB 06 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen ZTV Asphalt-StB 07/13 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt ZTV A- StB 12 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen ZTV BEA-StB 09 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen - Asphaltbauweisen ZTV Beton-StB 07 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln von Fahrbahndecken aus Beton ZTV A- StB 97/06 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 199 ZTV Fug- StB 01 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fugen in Verkehrsflächen ZTV Ew-StB 91 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Entwässerungseinrichtungen im Straßenbau ZTV La-StB 05 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau ZTV-SA 97/01 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen ZTV Verm- StB 01 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauvermessung im Straßen- und Brückenbau ZTV-M 13 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Markierung von Straßen ZTV-PS 98 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für passive Schutzeinrichtungen 5.2.3 Ausführungsvorschriften Land Berlin für Straßenbauarbeiten ***Bezugsquelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin web: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/de/projekte_ tiefbau.shtml Rundschreiben SenStadtUm VI C 01/2008 Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen für das Herstellen von Asphaltdeckschichten aus Gussasphalt – Allgemeines Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 10/08 des BMVBS vom 05.06.2008 (Änderungen und Ergänzungen der ZTV Asphalt-StB 01 zur Temperaturabsenkung bei Gussasphalten), Stand Juni 2008 Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über Geh- und Radwege (AV Geh- und Radwege) vom 16.05.2013 Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 200 Ausführungsvorschrift zu § 7 des Berliner Straßengesetzes für Aufgrabungen in Verkehrsflächen vom 25.01.2008 Rundschreiben SenStadtUm VI C Nr.01/2009 Eigenschaften von Straßenbaustoffen für den Öffentlichen Straßenraum im Land Berlin vom 20.03.2009 5.2.4 Sonstige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ZTV-TKNetz 9 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen der Deutschen Telekom AG für Baumaßnahmen am Telekommunikationsnetz, Teil 9: Abrechnung von Bauleistungen ***Bezugsquelle: Deutsche Telekom Technik GmbH ZTPL, PDF 1-3, 64307 Darmstadt web: www.evergabe.telekom.de/eV2_public/conditions/index.htm 5.3 Technische Lieferbedingungen (TL) und Prüfvorschriften (TP) 5.3.1 TL/TP für Ingenieurbau ***Bezugsquelle: Verkehrsblatt-Verlag Schleefstr. 14, 44287 Dortmund Tel.: +49 - 180-5340140 Fax: +49 - 180-5340120 Technische Lieferbedingungen Allgemeine Baustähle nach DIN EN 10025, DB BN 918002 TL/TP-KOR-Stahlbauten 5.3.2 TL/TP für Straßenbauarbeiten ***Bezugsquelle: FGSV Verlag GmbH Wesselinger Straße 17, 50999 Köln Tel.: +49 - 2236-384630 Fax: +49 - 2236-384640 web: www.fgsv-verlag.de TLG Asphalt-StB 03 Technische Lieferbedingungen für Asphalt im Straßenbau - Teil: Güteüberwachung Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 201 TL Asphalt-StB 07/13 Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen TP Asphalt-StB 10 Technische Prüfvorschriften für Asphalt TL AG- StB 09 Technische Lieferbedingungen für Asphaltgranulat TL Gestein- StB 04/07 Technische Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau TL SoB-StB 04/07 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau TL G SoB- StB 04/07 Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil: Güteüberwachung TL BUB E-StB 09 Technische Lieferbedingungen für Böden und Baustoffe im Erdbau des Straßenbaus TL RC- ToB 95 Technische Lieferbedingungen für Recycling-Baustoffe in Tragschichten ohne Bindemittel TL Fug- StB 01 Technische Lieferbedingungen für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen TP Fug- StB 01 Technische Prüfvorschriften für Fugenfüllstoffe in Verkehrsflächen TPD- StB 12 Technische Prüfvorschriften zur Bestimmung der Dicken von Oberbauschichten im Straßenbau TP- Griff- StB (SRT) 04 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Messverfahren SRT TP- Griff- StB (SKM) 07 Technische Prüfvorschriften für Griffigkeitsmessungen im Straßenbau, Teil: Seitenkraftmessverfahren TP BF- StB 05 Technische Prüfvorschriften für Boden und Fels im Straßenbau Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 202 TP Eben- Berührende Messungen 07 Technische Prüfvorschriften für Ebenheitsmessungen auf Fahrbahnoberflächen in Längs- und Querrichtung, Teil: Berührende Messungen TL BE-StB 15 Technische Lieferbedingungen für Bitumenemulsionen TL Bitumen-StB 07/13 Technische Lieferbedingungen für Straßenbaubitumen und gebrauchsfertige polymermodifizierte Bitumen TL Pflaster-StB 06/15 Technische Lieferbedingungen für Bauprodukte zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen und Einfassungen TL M 06 Technische Lieferbedingungen für Markierungsmaterialien TL Transportable Lichtsignalanlagen, Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Transportable Lichtsignalanlagen TL Transportable Schutzeinrichtungen, Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Transportable Schutzeinrichtungen TL Aufstellvorrichtungen 97, Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Aufstellvorrichtungen für Schilder und Verkehrseinrichtungen an Arbeitsstellen TL Vorübergehende Markierungen 97, Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für vorübergehende Markierungen TL Warnbänder 97, Ausgabe 1997 Technische Lieferbedingungen für Warnbänder bei Arbeitsstellen an Straßen TL Warnleuchten 90, Ausgabe 1990 Technische Lieferbedingungen für Warnleuchten 5.4 Richtzeichnungen RiZ-ING Richtzeichnungen und Richtlinien für den Brücken- und andere Ingenieurbauten (anzuwendende Richtzeichnungen sind auf den Zeichnungen vermerkt) ***Bezugsquelle: - ZTV’s, TL und TP beziehbar über Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund Tel.: +49 - 180-5340140 Fax: +49 - 180-5340120 web: www.verkehrsblatt.de Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 203 5.5 Technische Merkblätter, Richtlinien 5.5.1 Technische Merkblätter, Richtlinien für Ingenieurbau Standsicherheitsnachweise für Kunstbauten: Anforderungen an den Inhalt, den Umfang und die Form. Schriftenreihe Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik, Heft 504. Herausgegeben vom Bundesministerium für Verkehr. Richtlinie für das Aufstellen und die Prüfung EDV-gestützter Standsicherheitsnachweise, Ri-EDV-AP ***Bezugsquelle: - Verkehrsblatt-Verlag Hohe Straße 39, 44139 Dortmund Tel.: +49 - 180-5340140 Fax: +49 - 180-5340120 www.verkehrsblatt.de web: Merkblatt über den Einfluss der Hinterfüllung auf Bauwerke Merkblatt „Sichtbeton“ des Deutschen Beton Verein e.V. ***Bezugsquelle: Deutscher Beton Verein, Kurfürstendamm 129, 10785 Berlin Fax: +49 - 30-23609623 E-Mail: [email protected] www.betonverein.de web: Empfehlungen des Arbeitskreises „Baugruben“ der Deutschen Gesellschaft für Erd- und Grundbau e.V., EAB Richtlinien für Beton mit verlängerter Verarbeitungszeit (Verzögerter Beton); Eignungsprüfung, Herstellung, Verarbeitung und Nachbehandlung (Deutscher Ausschuss für Stahlbeton, DAfStb) DAfStb-Richtlinie Massige Bauteile aus Beton Merkblatt Rissbildung des Deutschen Beton- und Bautechnik-Vereins Merkblatt über Anforderungen an Abstandhalter für die Bewehrung von Stahlund Spannbetonbauteilen und Hinweise über die Bauausführung Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 204 Güte- und Prüfbestimmungen RAL-RG 631 der Gütegemeinschaft für die Stückbeschichtung von Bauteilen e.V. Bewertungskatalog EN 25817 – ISO 5817 des Deutschen Verbandes für Schweißtechnik (Fachbuchreihe Schweißtechnik; Band 120) DASt-Richtlinie 022 – Feuerverzinken von tragenden Stahlbauteilen Merkblatt für Anti-Graffiti-Systeme ***Bezugsquelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt X OI 2 Württembergische Straße 6 10707 Berlin, Tel.: +49 - 30-9012-5508 5.5.2 Technische Merkblätter, Richtlinien für Straßenbauarbeiten ***Bezugsquelle: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln Tel.: +49- 2236-384630 Fax: +49- 2236-384640 www.fgsv-verlag.de web: RAPStra Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau RuA-StB 01, Fassung 2005 Richtlinien für die umweltverträgliche Anwendung von Ausbaustoffen mit teer/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau RAS-LG 4, Ausgabe 1999 Richtlinien für die Anlage von Straßen – Teil: Landschaftspflege (RAS-LP) Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen RStO 12 Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 205 Richtlinie für den Umgang mit Bankettschälgut, Ausgabe 2010 Merkblätter ***Bezugsquelle: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln Tel.: +49- 2236-384630 Fax: +49- 2236-384640 web: www.fgsv-verlag.de M BgA Merkblatt für den Bau griffiger Asphaltdeckschichten, Ausgabe 2004 M WA Merkblatt für die Wiederverwendung von Asphalt, Ausgabe 2009 H FA Hinweise für das Fräsen von Asphaltbefestigungen und Befestigungen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen, Ausgabe 2010 MTA Merkblatt für Temperaturabsenkung von Asphalt, Ausgabe 2010 Merkblatt über flächendeckende dynamische Verfahren zur Prüfung der Verdichtung im Erdbau, Ausgabe 1993 Merkblatt für Dränbetontragschichten - M DBT, Ausgabe 2013 5.6 Sonstige Vorschriften RSA 95/09- Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen ***Bezugsquelle: Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund Tel.: +49 - 180-5340140 Fax: +49 - 180-5340120 www.verkehrsblatt.de web: RUB 1992- Richtlinie für die Umleitungsbeschilderung ***Bezugsquelle: Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund Tel.: +49 - 180-5340140 Fax: +49 - 180-5340120 web: www.verkehrsblatt.de Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 206 VwV-StVO- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung ***Bezugsquelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur web: www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de IVZ-Norm 2007- Industrienorm für Aufstellvorrichtungen von Standardverkehrszeichen ***Bezugsquelle: RAL- Güteschutzgemeinschaft Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen e.V. Steinhausstraße 79, 58099 Hagen Tel.: +49 - 2331-3 77 95 93 Fax: +49 - 2331-3 77 95 94 www.ivst-vz.de web: Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) *** Bezugsquelle: Erich Schmidt Verlag GmbH & Co, Postfach 30 42 40, 10785 Berlin Telefax: +49-30- 25 00 85-21 RiLSA- Richtlinien für Lichtsignalanlagen, Ausgabe 2010 ***Bezugsquelle: FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln Tel.: +49 - 2236-384630 Fax: +49 - 2236-384640 web: www.fgsv-verlag.de DIN VDE 0832 – Straßenverkehrs-Signalanlagen ***Bezugsquelle: VDE-Verlag GmbH Bismarckstraße 33 10625 Berlin Tel.: +49 - 30-348001 222 Fax: +49 - 30-26011260 web: www.vde-verlag.de RSM- Regelsaatgutmischung *** Bezugsquelle: Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. – FLL, Colmantstr. 32, 53115 Bonn Tel: +49 - 228-965010 0 web: www.fll.de Druckdatum: 15.07.2016 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Ersatzneubau der südlichen Rhinstraßenbrücke über Bahnanlagen Baubeschreibung - 207 5.7 Sonstige Vorschriften Land Berlin Richtlinie über Grundwasserförderung bei Baumaßnahmen und Eigenversorgungsanlagen im Land Berlin ***Bezugsquelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt web: www.stadtentwicklung.berlin.de/Umwelt/Wasser/Wasserrecht Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG Bln) ***Bezugsquelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt web: http://gesetze.berlin.de Merkblatt für die Verkehrstechnische Sicherung von Arbeitsstellen auf Straßen ***Bezugsquelle: Der Polizeipräsident in Berlin, Dezernat Straßenverkehr – Dez SV 2 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen (LAGA – Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) TR LAGA Fassung 2003/2004 Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen – Technische Regeln – Allgemeiner Teil (Überarbeitung Endfassung November 2003), Teil II: Technische Regeln für die Verwertung 1.2 Bodenmaterial (TR Boden) Stand 2004 *** Bezugsquelle: Für das Land Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Württembergische Straße 6, 10707 Berlin web: www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/M20.shtml Druckdatum: 15.07.2016
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