Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen

Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen
Gemäß Kapitel 2.10. Abs. 2.1 BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“
Herr / Frau*)
geb.:
Wohnort:
wird in unten genanntem Unternehmen mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt.
Die Beauftragung gilt für folgendes Unternehmen:
Die Beauftragung gilt für folgende Hubarbeitsbühnen:
Hersteller
Typ
Er / Sie hat seine / ihre Befähigung zum Bedienen der vorstehend genannten Hubarbeitsbühnen gemäß Kapitel 2.10, Abs.
2.1 „Betreiben von Hebebühnen“ der BGR 500 *Betreiben von Arbeitsmitteln“ gegenüber dem Unternehmer
*)
nachgewiesen.
Die Unterweisung erfolgte durch
Datum
*)
Unternehmer
Gabelstaplerfahrer / in
Unzutreffendes streichen
Schulungszentrum für Logistik und Bauwesen
Zertifizierter Bildungsträger gemäß AZWV
Internet: www.szfl.de
Mail: [email protected]
Tel.: 06735 – 912 7551
Fax: 06735 – 912 7552