Schriftliche Beauftragung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen Gemäß Kapitel 2.10. Abs. 2.1 BGR 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ Herr / Frau*) geb.: Wohnort: wird in unten genanntem Unternehmen mit dem Bedienen von Hubarbeitsbühnen beauftragt. Die Beauftragung gilt für folgendes Unternehmen: Die Beauftragung gilt für folgende Hubarbeitsbühnen: Hersteller Typ Er / Sie hat seine / ihre Befähigung zum Bedienen der vorstehend genannten Hubarbeitsbühnen gemäß Kapitel 2.10, Abs. 2.1 „Betreiben von Hebebühnen“ der BGR 500 *Betreiben von Arbeitsmitteln“ gegenüber dem Unternehmer *) nachgewiesen. Die Unterweisung erfolgte durch Datum *) Unternehmer Gabelstaplerfahrer / in Unzutreffendes streichen Schulungszentrum für Logistik und Bauwesen Zertifizierter Bildungsträger gemäß AZWV Internet: www.szfl.de Mail: [email protected] Tel.: 06735 – 912 7551 Fax: 06735 – 912 7552
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