Ausschreibung „Kulturherbst des Landkreises Würzburg“ 1. Termin: − Freitag, 23.09.2016 bis Sonntag, 16.10.2016 − 03.10. = Tag der Deutschen Einheit (in 2016 ein Montag) 2. Veranstalter/Teilnehmer: Vereine, Organisationen, Privatpersonen, Gewerbebetriebe (Kunsthandwerk, Weinbau), kulturelle Einrichtungen, Galerien, Orchester, Musikgruppen, Theater, Kinos etc. aus dem Raum Würzburg (sowohl Laien und Hobbykünstler als auch Professionelle) 3. Veranstaltungsorte: Einrichtungen in Gemeinden des Landkreises Würzburg 4. Programminhalte: Musik, Gesang, Theater, Kabarett, Mundart, Tanz, Gestaltung, Malerei, Kunsthandwerk, Film, Literatur, Brauchtum, Neuzeitliches, Historisches, Progressives, Frankenwein etc. 5. Organisation: − Landkreis Würzburg übernimmt Werbung (Programmheft, Beilage Main-Post, diverse Anzeigen etc.) − Teilnehmer trägt seine Veranstaltung eigenverantwortlich, trägt alle veranstaltungsbezogenen Einnahmen und Ausgaben − Landkreis stellt Leerplakate und Logos für Kulturherbst für Eigenwerbung der Teilnehmer zur Verfügung 6. Programmbeispiele: Konzerte (Klassik, Barock, Folk, Pop etc.), fränkisches Brauchtum, Autorenlesungen, Ausstellungen, Theater, Workshops, Liederabende, Filmvorführung, offene Werkstatt, kulturelle Wanderungen, besondere Führungen, Kultur und Wein 7. Zulassungs- und Qualitätskriterien: – Die Programmbeiträge sollen eine spezielle Besonderheit für den Kulturherbst darstellen. – Die Programmbeiträge sollen eine möglichst breite Palette der künstlerischen Ausdrucksformen und des Begriffs „Kultur“ gewährleisten (auch Film, moderne Musik, Avantgarde u.ä.) und treffend beschrieben werden (z.B. Werke, Künstler, Personen). – Das Programmangebot soll einem anspruchsvollen Niveau gerecht werden. -/- -2- 8. Rechtliche Voraussetzungen: – Alle Veranstaltungen sind durch den Veranstalter gem. Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) der Gemeinde anzuzeigen. – Bei der Abgabe von alkoholischen Getränken ist zusätzlich regelmäßig vom jeweiligen Veranstalter eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) bei der jeweils zuständigen Gemeinde des Veranstaltungsortes zu beantragen. – Die GEMA-Vorschriften sind zu beachten (Ansprechpartner: GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg, Sachgebiet Unterfranken, Johannisstr. 1, 90419 Nürnberg, Tel. 0911 93359-0, www.gema.de).
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