Ausschreibung - Landkreis Würzburg

Ausschreibung „Kulturherbst des Landkreises Würzburg“
1. Termin:
− Freitag, 23.09.2016 bis Sonntag, 16.10.2016
− 03.10. = Tag der Deutschen Einheit (in 2016 ein Montag)
2. Veranstalter/Teilnehmer:
Vereine, Organisationen, Privatpersonen, Gewerbebetriebe (Kunsthandwerk, Weinbau), kulturelle Einrichtungen, Galerien, Orchester, Musikgruppen, Theater, Kinos etc. aus dem Raum Würzburg (sowohl
Laien und Hobbykünstler als auch Professionelle)
3. Veranstaltungsorte:
Einrichtungen in Gemeinden des Landkreises Würzburg
4. Programminhalte:
Musik, Gesang, Theater, Kabarett, Mundart, Tanz, Gestaltung, Malerei, Kunsthandwerk, Film, Literatur,
Brauchtum, Neuzeitliches, Historisches, Progressives, Frankenwein etc.
5. Organisation:
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Landkreis Würzburg übernimmt Werbung (Programmheft, Beilage Main-Post, diverse Anzeigen etc.)
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Teilnehmer trägt seine Veranstaltung eigenverantwortlich, trägt alle veranstaltungsbezogenen Einnahmen und Ausgaben
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Landkreis stellt Leerplakate und Logos für Kulturherbst für Eigenwerbung der Teilnehmer zur Verfügung
6. Programmbeispiele:
Konzerte (Klassik, Barock, Folk, Pop etc.), fränkisches Brauchtum, Autorenlesungen, Ausstellungen,
Theater, Workshops, Liederabende, Filmvorführung, offene Werkstatt, kulturelle Wanderungen, besondere Führungen, Kultur und Wein
7. Zulassungs- und Qualitätskriterien:
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Die Programmbeiträge sollen eine spezielle Besonderheit für den Kulturherbst darstellen.
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Die Programmbeiträge sollen eine möglichst breite Palette der künstlerischen Ausdrucksformen und
des Begriffs „Kultur“ gewährleisten (auch Film, moderne Musik, Avantgarde u.ä.) und treffend beschrieben werden (z.B. Werke, Künstler, Personen).
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Das Programmangebot soll einem anspruchsvollen Niveau gerecht werden.
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8. Rechtliche Voraussetzungen:
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Alle Veranstaltungen sind durch den Veranstalter gem. Art. 19 Landesstraf- und Verordnungsgesetz
(LStVG) der Gemeinde anzuzeigen.
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Bei der Abgabe von alkoholischen Getränken ist zusätzlich regelmäßig vom jeweiligen Veranstalter
eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) bei der jeweils zuständigen Gemeinde des
Veranstaltungsortes zu beantragen.
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Die GEMA-Vorschriften sind zu beachten (Ansprechpartner: GEMA-Bezirksdirektion Nürnberg,
Sachgebiet Unterfranken, Johannisstr. 1, 90419 Nürnberg, Tel. 0911 93359-0, www.gema.de).