A 079/2016 Vollmacht zur Einholung der SOKA

ARBEITS-, SOZIAL- UND TARIFRECHT
A 079/2016 vom 04.08.2016
Vollmacht zur Einholung der SOKA-BAU Enthaftungsbescheinigung neu gefasst
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die SOKA ihre Vollmacht
zur Einholung der SOKA-BAU Enthaftungsbescheinigung mit Stand 30.
Mai 2016 neu gefasst hat.
Wie Ihnen bekannt ist, sind von Ihnen in dem Vollmachtsformular die
eingesetzten Arbeitnehmer anzugeben. Unterhalb der Überschrift findet
sich nun der Hinweis, dass „Änderungen zu Arbeitnehmern monatlich
zu prüfen und aktualisieren“ sind. Dieser Hinweis war zuvor unter Abs.
2 Satz 2 des Formulars enthalten.
Die aktuelle Fassung der Vollmacht können Sie auf der Homepage der
SOKA im Internet abrufen oder der beigefügten Anlage entnehmen.
Anlage
im Mitgliederbereich unserer Homepage
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