Ablauf und Themenliste für das Bachelorseminar Taxation

BACHELORSEMINAR TAXATION
WINTERSEMESTER 2016/17
1
Dozenten



2
Prof. Dr. Robert Ullmann (Universität Augsburg)
Judith Geyer (Universität Augsburg)
Natalie Steiner (Universität Augsburg)
Ablauf
Eine Anmeldung für das Bachelorseminar Taxation im Wintersemester 2016/17 ist ab
sofort möglich. Nachfolgend werden Ihnen 16 aktuelle Themen zur Auswahl gestellt.
Das Seminar ist auf 32 Teilnehmer begrenzt. Zudem kann jedes Thema höchstens zweimal vergeben werden. Etwa nach einem Drittel der Bearbeitungszeit sollten Sie eigenständig einen Termin mit Ihrem Betreuer vereinbaren, um den von Ihnen selbst erstellten
Gliederungsentwurf zu diskutieren und abzustimmen. Selbstverständlich können Sie jederzeit auch etwaig aufkommende Fragen mit Ihrem Betreuer erörtern.
Abgabetermin der gedruckten Fassung der Seminararbeit ist Dienstag, 18.10.2016
(Persönliche Abgabe am Lehrstuhl oder Poststempel). Darüber hinaus senden Sie bitte
die digitale Fassung der Arbeit (pdf und word) bis zum Abgabetermin per Email an Ihren
Betreuer.
Voraussichtlich im November/Dezember 2016 findet eine Präsenzveranstaltung statt,
in der alle Teilnehmer ihre bearbeiteten Themen präsentieren und mit den anderen Teilnehmern und den Dozenten diskutieren. Der genaue Termin ist abhängig von der Teilnehmerzahl und wird Ihnen schnellstmöglich mitgeteilt. Je nach Teilnehmerzahl erfolgt
später ggf. auch eine Aufteilung in kleinere Gruppen. Der Vortrag beläuft sich auf ca. 15
Minuten (bzw. ca. 25 Minuten bei Belegung eines Themas durch zwei Studierende1) mit
ca. 5-10 Minuten darauffolgender Diskussion. Der Abgabetermin der Präsentationsfolien ist Montag, 31.10.2016 (pdf und ggf. powerpoint an [email protected]).
1
Ihr Vortragspartner wird Ihnen unmittelbar am Tag nach der Abgabefrist der gedruckten Fassung der
Seminararbeit mitgeteilt.
1
Die Präsentationsfolien werden allen Teilnehmern zur allgemeinen Vorbereitung auf das
Seminar zur Verfügung gestellt.
Die Note setzt sich zusammen zu (1) 70% aus der Note der Seminararbeit und (2) 30%
aus der Note der eigenen Präsentation2 zzgl. der mündlichen Beteiligung (Teilleistungen).
Eine verspätete Abgabe der Seminararbeit (gedruckte Fassung) oder der Präsentationsfolien führt zu einer Bewertung der zugehörigen Teilleistung mit der Note 5,0. Bitte beachten Sie auch die „Anleitung zur Anfertigung wissenschaftlicher Arbeiten“ auf der Internetseite des Lehrstuhls. Diese enthält insbesondere auch Informationen über die Länge
der Seminararbeit.
Voraussetzung für die Teilnahme sind grundsätzlich mindestens zwei erfolgreich abgelegte Veranstaltungen aus dem Bereich Betriebswirtschaftliche Steuerlehre (im Sommersemester 2016 belegte Veranstaltungen werden insofern berücksichtigt). Im Wintersemester 2016/17 kann es aber auch ausreichend sein, wenn Sie mindestens eine solche
Veranstaltung bereits abgelegt haben und parallel zu dem Bachelorseminar an einer zweiten Veranstaltung mit Prüfungsabsicht teilnehmen. Weitere Ausnahmeregelungen sind im
Einzelfall möglich.
Bitte wählen Sie mindestens fünf Themen aus und ordnen diese nach Ihrer Präferenz
(Erst-, Zweit-, Drittwunsch etc.). Diese Präferenz senden Sie bitte zusammen mit allen
übrigen Anmeldeunterlagen an [email protected] (Lebenslauf (ohne Lichtbild),
aktueller Notenausdruck). Alle vollständigen Anmeldungen, die bis zum Donnerstag,
4.8.2016, eingehen, werden gleichwertig berücksichtigt; über die Reihenfolge der Themenzuweisung entscheidet insofern das Losverfahren. Ihr konkretes Thema erhalten Sie
unmittelbar am Freitag, 5. 8.2016. Bei zu hoher Anzahl an Anmeldungen entscheiden die
Anzahl der bisher abgelegten Vorleistungen sowie die -noten im Bereich der Steuerlehre
über die Teilnahme. Alle Anmeldungen, die nach diesem Termin eingehen, werden in der
Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt, sofern die maximale Teilnehmerzahl noch nicht
erreicht ist.
2
Im Falle gemeinsamer Präsentationen mehrerer Studierender werden individuelle Noten vergeben. Es
wird dann aber gleichwohl ein gemeinsamer Präsentationsfoliensatz erbeten.
2
3
Liste der Themen
Die angefügten Quellenvorschläge sollen Ihnen einen ersten Einstieg in Ihr Thema ermöglichen. Es ist keinesfalls ausreichend, sich auf diese Literatur zu beschränken.
3.1
Liste der rechtlichen Themen
1. Zuordnung gemischt genutzter Wirtschaftsgüter bei doppelstöckigen Personengesellschaften
Kurzzusammenfassung:
Fraglich ist, welchem Vermögen Wirtschaftsgüter, die in mehreren Untergesellschaften und der Obergesellschaft genutzt werden, ertragsteuerrechtlich zugeordnet werden. In Frage kommt hierbei neben dem Betriebsvermögen der jeweiligen
Gesellschaft auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter bei der jeweiligen Gesellschaft sowie u. U. das Sonderbetriebsvermögen der Obergesellschaft
bei der Untergesellschaft. Die Arbeit soll die Grundsätze der Zuordnung der Wirtschaftsgüter bei Mitunternehmerschaften darstellen. Es ist insbesondere zu analysieren, wie von einem Gesellschafter der Obergesellschaft überlassene Wirtschaftsgüter ertragsteuerrechtlich zu behandeln sind, wenn diese von der Obergesellschaft an die Untergesellschaft überlassen werden. Weiterhin soll untersucht
werden, wie gemischt genutzte Wirtschaftsgüter, d. h. Nutzung in mehreren Untergesellschaften und/oder zugleich der Obergesellschaft, ertragsteuerrechtlich
zugeordnet werden können. Eine Unterscheidung zwischen Grund und Boden/Gebäuden und beweglichen Wirtschaftsgütern sowie zwischen positiven und negativen Wirtschaftsgütern könnte hierbei hilfreich sein. In der Arbeit soll auch auf die
Bedeutung (Rechtsfolgen) der jeweiligen Zuordnung eingegangen werden.
Quellenvorschläge:

Schmid: Steuerbilanzielle Fragestellungen bei Sonderbetriebsvermögen
im Verhältnis von Obergesellschaft zu Untergesellschaft bei doppel- stöckigen Personengesellschaften, DStR 1997, 941Bal, Taxation of virtual
currency, Leiden 2014.

BFH v. 18.7. 1979, I R 199/75, BStBl II 1979, 750.

Blümich/Bode EStG § 15 Rn. 464-467.
3
2. Aktueller Stand und Entwicklungen im Bereich der Joint Audits (Grenzüberschreitende Betriebsprüfungen)
Kurzzusammenfassung:
Die Betriebsprüfung führt in der Praxis bei Auslandssachverhalten aufgrund fehlender Abstimmung häufig zu Doppelbesteuerungen und aufwendigen Verständigungsverfahren. Aufgrund der zunehmenden Internationalisierung erscheint es
daher sinnvoll auch grenzüberschreitende Betriebsprüfungen durchzuführen. In
der Arbeit soll der aktuelle Stand und die derzeitigen Entwicklungen in diesem
Bereich dargestellt und analysiert werden. Hierbei ist auch auf Probleme bei der
Umsetzung sog. Joint Audits einzugehen.
Quellenvorschläge:

Eisgruber: Praxiserfahrungen zu Joint Audits, DStR-Beih 2013, 89.

Dirk Simons, Florian Schmidt, Reiner Quick, Wo liegen die Schwachstellen der Joint-Audit-Forschung?, WPg 2016, 195.

Dirk Simons, Florian Schmidt, Reiner Quick, Sind Joint Audits sinnvoll?
WPg 2016, 11.
3. Veräußerungen nach § 23 EStG im Kontext von Trennungs- und Scheidungsfällen
Kurzzusammenfassung:
Eine Veräußerung im Sinne von § 23 EStG kann auch vorliegen, wenn ein Ehegatte zur Abgeltung des Zugewinnausgleichsanspruchs des anderen Ehegatten
diesem eine Immobilie oder einen Miteigentumsanteil überträgt. Ist der Ehegatte
zuvor aus der Familienwohnung ausgezogen, ist der Tatbestand des § 23 Abs. 1
S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG (zu eigenen Wohnzwecken) oftmals nicht mehr erfüllt. Die
Voraussetzungen, Rechtsfolgen und Vermeidungsmöglichkeiten dieser sogenannten Trennungsfalle sollen dargestellt und diskutiert werden.
4
Quellenvorschläge:

Sagmeister: Private Veräußerungsgeschäfte im Rahmen von Scheidungsfolgenvereinbarungen DStR 2011, 1589.

Tiedtke, Wälzholz: Private Veräußerungsgeschäfte (Spekulationsgeschäfte) nach § 23 EStG im Rahmen von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen - zugleich eine Anmerkung zu der Verfügung der OFD
Frankfurt vom 5. 2. 2001, in diesem Heft Seite 414 -, RNotZ 2001, 380.

Arens: Steuerliche Folgen und Gestaltungsüberlegungen bei Vermögensauseinandersetzung und –übertragung, FPR 2003, 426.

Christian Karasek: Die Veräußerung von Wohneigentum im Rahmen des
Zugewinnausgleichs, FamRZ 2002, 590.
4. Darstellung und Diskussion der Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen
Kurzzusammenfassung:
Wird einem Mitarbeiter einer Kapitalgesellschaft eine Beteiligung an dieser eingeräumt, erzielt er während der Haltedauer Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG. Bei einer Veräußerung stellt sich die Frage, ob hierbei Einkünfte
aus nicht selbstständiger Arbeit nach § 19 EStG oder Einkünfte nach §§ 17, 20
EStG vorliegen. Die Arbeit soll den aktuellen Stand der Rechtsprechung und die
Meinung des Schrifttums darstellen und diskutieren. Hierbei ist auch auf die
Rechtsfolgen der jeweiligen Qualifikation einzugehen.
Quellenvorschläge:

Crezelius, Georg, Einkunftsartenkonkurrenz bei Mitarbeiterbeteiligungen, in: Gestaltung der Gegenwart als Ausgangspunkt der Rechtsentwicklung, Festschrift für H.-Michael Korth zum 70. Geburtstag, hrsg.
von: Heinz-Dieter Blümke u.a., Stuttgart 2016.

BFH vom 7.5.2014 – VI R 73/12, BStBl. II 2014, 904.

FG Köln vom 20.5.2015 – III K 3253/11, Az. des BFH IX R 43/15
5

Weitnauer/Dunkmann: Strukturierung von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen – Teil 2, GWR 2013, 371.

Käshammer/Ramirez: Zuflusszeitpunkt und wirtschaftliches Eigentum
bei Mitarbeiterkapitalbeteiligungen – Fehlinterpretation des BFH-Urteils
vom 30.6.2011?, DStR 2014, 1419.

Geserich: Die steuerliche Behandlung von Aktienüberlassungen und Aktienoptionen, DStR-Beih 2014, 53.
5. Passivierung von Rückstellungen für Prozessrisiken in der Handels- und
Steuerbilanz
Kurzzusammenfassung:
Fraglich ist, in welcher Weise Risiken für Prozesskosten in der Handels- und Steuerbilanz behandelt werden. Ziel der Arbeit ist es Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen Handels- und Steuerbilanz in diesen Fällen beim Ansatz dem
Grunde nach und der Höhe nach herauszuarbeiten und kritisch zu würdigen.
Quellenvorschläge:

Wendt, Michael, Vor Gericht und auf hoher See … - Rückstellungen für
Prozessrisiken, in: Gestaltung der Gegenwart als Ausgangspunkt der
Rechtsentwicklung, Festschrift für H.-Michael Korth zum 70.
Geburtstag, hrsg. von: Heinz-Dieter Blümke u.a., Stuttgart 2016.

Osterloh-Konrad: Rückstellungen für Prozessrisiken in Handels- und
Steuerbilanz - Kriterien der Risikokonkretisierung und ihre Anwendung
auf die Prozesssituation (Teil I), DStR 2003, 1631.

Osterloh-Konrad: Rückstellungen für Prozessrisiken in Handels- und
Steuerbilanz - Kriterien der Risikokonkretisierung und ihre Anwendung
auf die Prozesssituation (Teil II), DStR 2003, 1675.

Sielaff: Das Objektivierungserfordernis bei der Bilanzierung von Rückstellungen, DStR 2008, 369.
6
6. Aktuelle Maßnahmen gegen sog. Dividendenstripping (Cum/Cum-Geschäfte)
Kurzzusammenfassung:
Eine im Inland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Körperschaft kann
durch Übertragung des Aktienbestands vor dem Dividendenstichtag auf ein inländisches Kreditinstitut, das den Aktienbestand in den Handelsbestand übernimmt,
derzeit die Besteuerungsfolgen des § 8b Abs. 4 KStG vermeiden. Durch Rückübertragung nach dem Dividendenstichtag erzielt die Körperschaft einen nach §
8b Abs. 2 KStG wirtschaftlich zu 95 % steuerfreien Veräußerungsgewinn. Gegen
derartige Gestaltungen hat der Bundestag am 9.6.2016 das Maßnahmenpaket zur
Reform der Investmentbesteuerung beschlossen. Der Bundesrat hat dem InvStRefG am 8.7.2016 zugestimmt. Die neuen Regelungen orientieren sich am Vorbild der australischen und amerikanischen Regelungen. Ziel der Arbeit ist es die
Problematik des Dividendenstrippings darzulegen. Anschließend soll die Reform
des Gesetzgebers dargestellt und kritisch beleuchtet werden.
Quellenvorschläge:

Kußmaul/Kloster, Dividendenstripping erneut im Fokus des Gesetzgebers, DB 2016, 849.

Berger/Matuszewski, Dividendenstripping im Fokus der Finanzverwaltung, BB 2011, 3097-3104.

Stadler/Mager: Der Regierungsentwurf des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung, DStR 2016, 697.

Jetter/Mager: Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung, SteuK 2016, 23.

Kempf/Hirtz: Schwerpunkte des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur
Reform der Investmentbesteuerung, DStR 2016, 1.

Haisch/Hüniken, Erhebliche Verschärfung der Steueranrechnung bei
deutschen Aktien geplant, BB 2016, 345-350.

BT-Drs. 18/8045; BT-Drs. 18/8739.

BR-Drs. 320/16; BR-Drs. 320/1/16.
7
7. Abschaffung der 10-jährigen Haltedauer des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
Kurzzusammenfassung:
Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999 wurde die Voraussetzung der Haltedauer
zur steuerfreien Veräußerung privater Immobilien von 2 auf 10 Jahren erhöht.
Seitdem wird immer wieder die komplette Abschaffung dieser Regelung, d. h. die
Steuerpflicht privater Veräußerungsgewinne unabhängig von einer Haltedauer
diskutiert. Ziel der Arbeit ist es die Diskussion um die Ausweitung dieser Besteuerung darzustellen. Hierbei soll das Für und Wider der Abschaffung der 10-jährigen Frist kritisch beleuchtet werden. Dabei ist u.a. auch auf den Zweck, die Entwicklung und die systematische Begründung (Reinvermögenszugangstheorie vs.
Quellentheorie) der Regelung einzugehen.
Quellenvorschläge:

Intemann: Verlängerung der Spekulationsfrist und Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze, NWB 2010, 3529.

Blümich, EStG Kommentar, § 23 EStG, Rn. 10 f.

Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG Kommentar, § 23, Rz. A 82.

Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften nach der
BVerfG – Entscheidung „Rückwirkung im Steuerrecht I“, DB 2014,
2206.

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 07. Juli 2010, 2 BvL 13/05, 2
BvL 14/02, 2 BvL 2/04, Rückwirkung im Steuerrecht I: Verlängerung
der Spekulationsfrist bei Grundstücksveräußerungsgeschäften teilweise
verfassungswidrig
8
8. Korrespondierende Bilanzierung des Besitz- und Betriebsunternehmens bei
Betriebsaufspaltung
Kurzzusammenfassung:
Aufgrund von personeller und sachlicher Verflechtung zweier Unternehmen kann
es zu einer Betriebsaufspaltung kommen. In der Folge erzielt das Besitzunternehmen, das dem Betriebsunternehmen eine wesentliche Betriebsgrundlage vermietet/verpachtet, keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Der Fokus liegt also auf einer wirtschaftlichen Einheit, die in Form zweier rechtlicher Unternehmen auftritt. Diese werden steuerrechtlich und bilanziell getrennt behandelt. Es stellt sich allerdings die Frage, ob
sie bei der Behandlung bilanzieller Einzelfragen, die beide Unternehmen betreffen, z. B. bezüglich des Pachtvertrags oder der Rückgabeverpflichtung der verpachteten Wirtschaftsgüter, einheitliche bzw. korrespondierende Ansätze wählen
müssen, oder ob es möglich ist, dass beide Unternehmen unabhängige bzw. getrennte Entscheidungen bezüglich der Bilanzierung dieser Sachverhalte treffen
können. Ziel der Arbeit ist es den aktuellen Stand des Schrifttums, der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung diesbezüglich darzustellen und kritisch zu würdigen.
Quellenvorschläge:

Georg Crezelius: "Einheitsbilanzierung" bei Betriebsaufspaltung? DB
2012, 651.

Ullrich/Helmuth, Die Besteuerung der Personengesellschaft, 2015.

BFH-Urteil vom 8.3.1989, X R 9/86, BStBl. 1989 II, 714.

Weber-Grellet: Keine Pflicht zur Aktivierung eines Instandhaltungsaufwands, Anmerkung zum BFH- Urteil, FR 2015, 555.
9
9. Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen bei Mieterein- und -umbauten im Ertragsteuerrecht
Kurzzusammenfassung:
Die Einbauten und Umbauten eines Mieters im Mietobjekt können unterschiedliche ertragsteuerrechtliche Konsequenzen auslösen. Fraglich ist, ob es sich um eine
Betriebsvorrichtung bzw. einen Scheinbestandteil oder um unmittelbar betriebszweckbezogene Umbauten bzw. Gebäudeteile im wirtschaftlichen Eigentum des
Mieters handelt. Wenn keiner dieser Fälle vorliegt, kommt u.U. ein Nutzungsrecht
des Mieters in Betracht oder der sofortige Abzug als Erhaltungsaufwand. Ziel der
Arbeit ist es die Abgrenzung der beschriebenen Sachverhalte darzustellen und zu
diskutieren. Dabei sollen auch die Rechtsfolgen der jeweiligen Einordnung aufgezeigt werden.
Quellenvorschläge:

BMF 18.7.03, IV C 3 - S 2211 - 94/03 Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden.

Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 5 Anm. 521, Mieterein- und
umbauten

Strahl: Wirtschaftliches Eigentum bei Gebäuden auf fremdem Grund und
Boden und Mietereinbauten, FR 2003, 447.
10. Anpassung der Konzernklausel des § 8c KStG durch das StÄndG 2015
Kurzzusammenfassung:
Die Vermeidung des Verlustuntergangs nach § 8c KStG bei Veräußerung innerhalb des Konzerns gemäß § 8c Abs. 1 S. 5 KStG war bisher zu eng gefasst, so
dass häufig auch nicht missbräuchliche, konzerninterne Gestaltungen vom Untergang der Verluste betroffen waren. Mit dem StÄndG 2015 wurde § 8c Abs. 1 S.
5 KStG überarbeitet. Ziel der Arbeit ist es die Problematik nach alter Gesetzeslage
darzulegen sowie die Neuerungen anhand von Beispielen aufzuzeigen und kritisch
10
zu beleuchten. Hierbei ist darauf einzugehen, ob die Änderung des § 8c Abs. 1 S.
5 KStG geeignet ist, die vorherige Kritik zu beseitigen und somit zu beurteilen,
ob es diese Anpassung ermöglicht, alle nicht missbräuchlichen Gestaltungen innerhalb des Konzerns vom Verlustuntergang freizustellen.
Quellenvorschläge:

Hielscher: Wesentliche Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung
zum Jahreswechsel 2015/2016, BC 2015, 564.

Bethmann, Mammen, Sassen: Alternativkonzepte zu § 8c KStG, DStR
2012, 1941.

Gosch/Roser, KStG § 8c, Rn. 137a.

Zöller/Gläser, Umstrukturierungen und grenzüberschreitende Reinvestitionen: Praktische Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2015 für
Unternehmen, BB 2016, 663-668.
11. Anpassung des § 6b EStG an europarechtliche Vorgaben durch das
StÄndG 2015
Kurzzusammenfassung:
Gemäß § 6b EStG können stille Reserven unter gewissen Voraussetzungen bei
Veräußerung auf ein Reinvestitionsgut übertragen werden. Der Aufschub der Besteuerung greift aber nur, wenn das neu angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehört. Dies
verstößt gemäß EuGH gegen die Niederlassungsfreiheit. Der Gesetzgeber hat daher mit dem StÄndG 2015 einen § 6b Abs. 2a ins Einkommensteuergesetz aufgenommen, der bei einer Reinvestition in das EU/EWR-Ausland vorsieht, die Zahlung der auf die stillen Reserven entfallenden Steuern über 5 Jahre zu verteilen.
Ziel der Arbeit ist es zu beurteilen, ob die Neuregelung geeignet ist, die Europarechtswidrigkeit zu beseitigen. Hierbei könnte u.U. ein Vergleich zum Ausgleichsposten nach § 4g EStG gezogen werden. Außerdem ist die konkrete Ausgestaltung der Regelung kritisch zu beleuchten.
Quellenvorschläge:
11

EuGH, Urt. v. 16.4.2015 – C-591/13, Kommission/Deutschland

Hielscher: Wesentliche Änderungen bei der Unternehmensbesteuerung
zum Jahreswechsel 2015/2016, BC 2015, 564.

Hottmann: Anpassung § 6b EStG an europarechtliche Vorgaben, SteuK
2016, 151.

Loschelder: Zinslose Steuerstundung für Reinvestitionen in das Betriebsvermögen einer EU-/EWR-Betriebsstätte, DStR 2016, 9.

Guido Förster, Die Neuregelung des § 6 b Abs. 2 a EStG für Reinvestitionen im EU/EWR-Ausland, WPg 2015, 1319.

Zöller/Gläser, Umstrukturierungen und grenzüberschreitende Reinvestitionen: Praktische Auswirkungen des Steueränderungsgesetzes 2015 für
Unternehmen, BB 2016, 663-668.
12
3.2
Liste der empirischen Themen
12. Upward Earnings Management in der Steuergestaltung
Kurzzusammenfassung:
Es soll herausgearbeitet werden, welche Anreize für ein Unternehmen und sein
Management bestehen, im Hinblick auf mögliche Steuergestaltungen (tax deference) Upward Earnings Management zu betreiben. Dabei ist die bestehende
Literatur auszuwerten und hieraus Hinweise für die Belege der Wirkungen zu präsentieren.
Quellenvorschläge:

Badertscher et al., Earnings Management Strategies and the Trade‐Off
between Tax Benefits and Detection Risk: To Conform or Not to Conform?, The Accounting Review, 2009, S. 63.

Phillips et al., Earnings Management: New Evidence Based on Deferred
Tax Expense, The Accounting Review, 2003, S. 491.

Coppens/Peek, An analysis of earnings management by European private
firms, Journal of International Accounting, Auditing and Taxation, 2005,
S. 1.
13. Steuervermeidung messen
Kurzzusammenfassung:
Steuervermeidung und ihre Ursachen sind eines der Hauptthemen der empirischen
Steuerforschung. Da es sich allerdings bei der Steuervermeidung um einen Vorgang handelt, der meist nicht direkt zu beobachten ist, da verschiedene Motive
und Anreizstrukturen eine Rolle spielen, ist es schwer deren Umfang zu erfassen.
Die Arbeit soll die wichtigsten Messinstrumente und ihre Vor- und Nachteile herausarbeiten.
13
Quellenvorschläge:

Slemrod/Yitzhaki, Tax Avoidance Evasion, and Administration, in
Handbook of Public Economics, 2002, S. 1423.

Dyreng et al., Long-run corporate tax avoidance, The Accounting Review, 2010, S. 61.

Desai/Dharmapala, Corporate tax avoidance and high-powered incentives, Journal of Financial Economics, 2006, S. 145.
14. Steuervorteile durch Fremdfinanzierung
Kurzzusammenfassung:
Zinsaufwendungen können in der Regel vor Anwendung des Steuertarifs vom Gewinn abgezogen werden, während Gewinnauszahlungen (Kosten der Finanzierung über Eigenkapital) als unbeachtliche Gewinnverwendungen keine Auswirkungen auf die zu zahlende Steuer haben. Die Arbeit soll einen Überblick schaffen, was das Ausmaß und die Art der möglichen Verzerrungswirkungen daraus
betrifft.
Quellenvorschläge:

Scholes et al., Taxes and business strategy: A planning approach, 2009.

Graham/Mills, 2008. Using tax return data to simulate corporate marginal tax rates, Journal of Accounting and Economics, S. 366.

Blouin et al., 2010, Have the tax benefits of debt been overstated? Journal of Financial Economics, S. 195.
14
15. Reduzierung der Unternehmenssteuern und Investitionen
Kurzzusammenfassung:
In den letzten Jahrzehnten sind in den meisten Industrieländern die Steuern für
Unternehmen, insbesondere große Kapitalgesellschaften, deutlich reduziert worden. Das liegt zum einen am Wettbewerb der Länder untereinander um das mobile
Steuersubstrat. Zum anderen wird auch immer wieder angeführt, dass so die Unternehmen mehr Spielräume für Investitionen haben. Die Arbeit soll einen Überblick über die Literatur geben, die erörtert, ob ein Senken der Steuersätze für Unternehmen zu erhöhten Investitionen führt. Dies kann bspw. am Beispiel der Unternehmenssteuerreform 2008 und der Senkung des Körperschaftsteuersatzes von
25% auf 15% geschehen - sich allerdings nach Wahl des Studierenden auch auf
eine andere Steuerreform beziehen.
Quellenvorschläge:

Serrato/Zidar, Who Benefits from State Corporate Tax Cuts? A Local
Labor Markets Approach with Heterogeneous Firms, NBER Working
Paper, 2014.

Heinemann et al., RATE-CUTTING TAX REFORMS AND CORPORATE TAX COMPETITION IN EUROPE, Economics and Politics,
2010, S 498.

Dobbins/Jacob, Do Corporate Tax Cuts Increase Investments?, Accounting and Business Research, 2016.
16. Empirische Evidenz zur Steuermoral
Kurzzusammenfassung:
Ein großer Teil der empirischen Steuerliteratur beschäftigt sich mit den Anreizen
zur Befolgung von Steuergesetzgebung (Compliance). Dieser Aspekt ist vor allem
für den Gesetzgeber interessant, der versucht durch passende Maßnahmen die
Steuermoral hoch zu halten. Die Arbeit soll einen Überblick über die in der Literatur besprochenen Einflussfaktoren und über Methoden zur Messung geben.
15
Quellenvorschläge:

Daude et al., What drives tax morale?, OECD Working paper, 2012.

Luttmer/Singhal, Tax Morale, Journal of Economic Perspectives, 2014,
S. 149.

Torgler, Tax Compliance and Tax Morale: a theoretical and empirical
analysis, 2007.

Kirchler et al., Enforced versus voluntary tax compliance: The “slippery
slope” framework, Journal of Economic Psychology, 2008, S. 210.
16