RT GZ: 020-1/2016 Kundmachung Gemäß dem Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 wird kundgemacht, dass das Verzeichnis über die Berufung von Personen als Geschworene oder Schöffen für die Jahre 2017 und 2018 bis Freitag, 19. August 2016 während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice der Gemeinde Hart bei Graz zur öffentlichen Einsicht aufliegt. Parteienverkehrszeiten: Di 8.00 bis 15.00 Fr. 8.00 bis 12.15 und 13.15 bis 17.00 Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist wegen der Eintragungen von Personen, die die persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen, schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen. Der Bürgermeister Ja Angeschlagen am: 05.08.2016 Abgenommen am: 19.08 2016 Seite 1 von 1 Gemeinde Hart bei Graz Pachern-Hauptstraße 117, A-8075 Hart bei Graz, Bezirk Graz-Umgehung DVR-Nr.: 0094098 J UID ATU28562203 J [email protected] • www.hartbeigraz.at
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