pdf Kundmachung Verzeichnis über Berufung als

RT
GZ: 020-1/2016
Kundmachung
Gemäß dem Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 wird kundgemacht, dass das Verzeichnis über
die Berufung von Personen als Geschworene oder Schöffen für die Jahre 2017 und 2018 bis
Freitag, 19. August 2016
während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerservice der Gemeinde Hart bei Graz zur öffentlichen
Einsicht aufliegt.
Parteienverkehrszeiten:
Di 8.00 bis 15.00
Fr. 8.00 bis 12.15 und 13.15 bis 17.00
Jedermann kann innerhalb der Auflagefrist wegen der Eintragungen von Personen, die die
persönliche Voraussetzungen für das Amt eines Geschworenen oder Schöffen nicht erfüllen,
schriftlich oder mündlich Einspruch erheben. Die eingetragenen Personen können überdies in
gleicher Weise einen Befreiungsantrag stellen.
Der Bürgermeister
Ja
Angeschlagen am:
05.08.2016
Abgenommen am:
19.08 2016
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Gemeinde Hart bei Graz
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