landesarchäologie bremen - Institut für Geschichtswissenschaft

LANDESARCHÄOLOGIE BREMEN
Die Landesarchäologie Bremen übernimmt die archäologische Forschung im Bundesland Bremen
entsprechend des Bremer Denkmalschutzgesetzes und der EU-Konvention von Malta zum Schutz des
archäologischen Erbes. In der Landesarchäologie Bremen sind zum nächstmöglichen Termin für die
Dauer von 24 Monaten
vier studentische Hilfskraftstellen
Entgeltgruppe TVL 01
mit 20 bis 40 Stunden/Monat
zu besetzen.
Aufgaben:
 Mitarbeit bei Ausgrabungen und Nacharbeit der Ausgrabungen
 Mitwirkung bei Veranstaltungen wie dem Tag des offenen Denkmals
 Unterstützung in der Forschung (Literaturrecherche und –organisation)
Einstellungsvoraussetzungen:
 Studium der Geschichts- oder Geowissenschaft im Bachelor mit mind. zwei abgeschlossenen
Hochschulsemestern oder Master
 Gute EDV-Kenntnisse (Office)
 Schwerpunkt oder Interesse an der Archäologie Nordwestdeutschlands
 Teamfähigkeit
 Körperliche Belastbarkeit beim Geländeeinsatz
Rückfragen richten Sie bitte an Frau Prof. Dr. Uta Halle, Universität Bremen, Fachbereich 08, Institut
für Geschichtswissenschaft, Bibliothekstraße, 29359 Bremen. (e-mail: [email protected])
Die Landesarchäologie Bremen beabsichtigt, den Anteil von Frauen zu erhöhen, und fordert deshalb
Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben. Schwerbehinderten Bewerberinnen/Bewerbern wird bei im
Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben. Bewerbungen von
Menschen mit Migrationshintergrund sind willkommen.
Bewerbungen mit aussagefähigen Unterlagen (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Auflistung der
bisher erworbenen benoteten Scheine, evtl. Arbeits- oder Praktikumszeugnisse) sind bis zum
19.08.2016 zu richten an:
Landesarchäologie Bremen
An der Weide 50a
28159 Bremen
Uta.Halle@landesarchäologie.bremen.de oder [email protected]
Wir bitten Sie, uns von Ihren Bewerbungsunterlagen nur Kopien (keine Mappen) oder pdf-Dokumente
einzureichen, da wir sie aus Kostengründen nicht zurücksenden können. Sie werden nach Abschluss
des Auswahlverfahrens vernichtet.