Kunstfreiheit, Art. 5 III GG Geschützt: Werk

Kunstfreiheit, Art. 5 III GG formal-­typologischer Ansatz:
Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps müssen erfüllt sein (z.B. Malen)
materieller Kunstbegriff:
Kunst ist freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden
moderner Kunstbegriff: Maßgeblich ist, dass wegen Mannigfaltigkeit der Aussage ständig neue, weiterreichende Interpretationen möglich sind BVerfG kombiniert diese Begriffe Geschützt: Werk-­ und Wirkbereich Ä Geschützt: Künstler und unentbehrliche Mittler
RA Dr. Schlömer