Kunstfreiheit, Art. 5 III GG formal-typologischer Ansatz: Gattungsanforderungen eines bestimmten Werktyps müssen erfüllt sein (z.B. Malen) materieller Kunstbegriff: Kunst ist freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden moderner Kunstbegriff: Maßgeblich ist, dass wegen Mannigfaltigkeit der Aussage ständig neue, weiterreichende Interpretationen möglich sind BVerfG kombiniert diese Begriffe Geschützt: Werk- und Wirkbereich Ä Geschützt: Künstler und unentbehrliche Mittler RA Dr. Schlömer
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