Stellenausschreibung Landkreis Mansfeld

Stellenausschreibung
Beim Landkreis Mansfeld-Südharz ist im Ordnungsamt zum 01.10.2016 eine Stelle
als
Sachbearbeiter/in Jagdwesen
zu besetzen.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und einsatzfreudige Persönlichkeit, die
neben guten fachlichen Kenntnissen über ein sicheres und freundliches Auftreten
verfügt und selbstständig arbeiten kann.
Zu den Arbeitsaufgaben dieser Stellen gehören schwerpunktmäßig u. a.:
-
Erteilung, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen
Festsetzung und Bestätigung der Abschusspläne einschließlich der
Kontrolle der Erfüllung
Aufsicht über die Jagdgenossenschaften
Prüfung von Satzungen und Pachtverträgen
Gestaltung von Jagdbezirken und Kontrolle der Jagdreviere
Mitwirkung bei der Sicherung der Einhaltung jagdrechtlicher
Bestimmungen
Wildseuchenbekämpfung
Jagdaufsicht und Bestellung von Jagdaufsehern
Zusammenarbeit mit dem Kreisjägermeister, dem Jagdbeirat und der
Jägerschaft
Bestätigung von Schweißhundeführern
Bestellung von Wildschadenschätzern
Durchführung der Jägerprüfung
Stellungnahmen zu Maßnahmen im Straßenbau
Einholung von Auskunftsersuchen
Feststellung und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im
Jagdwesen
Führung der Jagdscheinkartei sowie Erstellung von Statistiken
Von den Bewerbern und Bewerberinnen wird die Befähigung für den mittleren
allgemeinen Verwaltungsdienst gefordert sowie
-
sehr gute Verwaltungsrechtskenntnisse
Führerschein Klasse B und
Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft.
Die Einstellung erfolgt mit 40 Wochenstunden nach dem Beamtengesetz Land
Sachsen-Anhalt, vergütet in der BG A8 BesO.
Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte
Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 15.08.2016 an
den
Landkreis Mansfeld-Südharz
Amt für Personal und Organisation
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22
06526 Sangerhausen
Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet
werden.
Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend
frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden diese Unterlagen 3
Monate nach dem Bewerbungsende vernichtet.
In Vertretung
Hepner