Stellenausschreibung Beim Landkreis Mansfeld-Südharz ist im Ordnungsamt zum 01.10.2016 eine Stelle als Sachbearbeiter/in Jagdwesen zu besetzen. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste und einsatzfreudige Persönlichkeit, die neben guten fachlichen Kenntnissen über ein sicheres und freundliches Auftreten verfügt und selbstständig arbeiten kann. Zu den Arbeitsaufgaben dieser Stellen gehören schwerpunktmäßig u. a.: - Erteilung, Versagung und Einziehung von Jagdscheinen Festsetzung und Bestätigung der Abschusspläne einschließlich der Kontrolle der Erfüllung Aufsicht über die Jagdgenossenschaften Prüfung von Satzungen und Pachtverträgen Gestaltung von Jagdbezirken und Kontrolle der Jagdreviere Mitwirkung bei der Sicherung der Einhaltung jagdrechtlicher Bestimmungen Wildseuchenbekämpfung Jagdaufsicht und Bestellung von Jagdaufsehern Zusammenarbeit mit dem Kreisjägermeister, dem Jagdbeirat und der Jägerschaft Bestätigung von Schweißhundeführern Bestellung von Wildschadenschätzern Durchführung der Jägerprüfung Stellungnahmen zu Maßnahmen im Straßenbau Einholung von Auskunftsersuchen Feststellung und Anzeige von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Jagdwesen Führung der Jagdscheinkartei sowie Erstellung von Statistiken Von den Bewerbern und Bewerberinnen wird die Befähigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst gefordert sowie - sehr gute Verwaltungsrechtskenntnisse Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur Teilnahme an der Rufbereitschaft. Die Einstellung erfolgt mit 40 Wochenstunden nach dem Beamtengesetz Land Sachsen-Anhalt, vergütet in der BG A8 BesO. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 15.08.2016 an den Landkreis Mansfeld-Südharz Amt für Personal und Organisation Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen Kosten im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren können nicht erstattet werden. Die Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten werden diese Unterlagen 3 Monate nach dem Bewerbungsende vernichtet. In Vertretung Hepner
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