Schlüsseltabellen für Freie Waldorfschulen

Information und Technik
Nordrhein-Westfalen
Ministerium
für Schule und Weiterbildung
des Landes Nordrhein-Westfalen
- Geschäftsbereich Statistik -
Schlüsselverzeichnis
Waldorfschule / Hiberniaschule
Schuljahr 2016/2017
Stand: 22. Jul. 2016
Schlüssel
Seite
Lehrerdaten
Beschäftigungsart
Einsatzstatus
Staatsangehörigkeit
2
3
4
Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund von
- Nichtunterrichtlicher Tätigkeiten
- Mehrleistungen
- Minderleistungen
5
7
8
Erteilte Unterrichtsstunden je Lehrkraft nach Bildungsbereichen
10
Unterrichtsdaten
Fremdsprachenunterricht
- Bildungsbereich
- Fach
- Art der Gruppe
11
11
11
Klassendaten
Kurzbezeichnung
der Klasse
- Waldorfschule
- Hiberniaschule
12
12
Bildungsgang/ Fachklasse
Klassenart
Organisationsform
Jahrgang der Teilklasse
Förderschwerpunkt
Staatsangehörigkeit
13
13
13
14
14
15
Herkunft der Schüler
nach
- Schulform
- Art
16
16
Grundschulempfehlung
Staatsangehörigkeit
Betreuung
15
15
15
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss
Art der Maßnahme
17
Abgänger/ Abschlüsse (SCD012)
Schüler, die diese Schule, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben
- Waldorfschule
- Hiberniaschule
18
19
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Waldorfschulen
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Beschäftigungsart
Beschäftigungsart
Schlüssel
Altersteilzeit (Beschäftigungsphase)
1)
Altersteilzeit, vorm. Teilzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung)
1)
Altersteilzeit, vorm. Vollzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung)
2)
Jahresfreistellung (§ 64 LBG)
3)
Teilzeit
Vollzeit
AT
TA
VA
TS
T
V
nur Beamte
3)
Nebenamtliche Beschäftigung
NA
nur Angestellte
3)
Nebenberufliche Beschäftigung
SB
Geringfügige Beschäftigung
Nebenberufliche Beschäftigung
Studierende
GB
SB
ST
Beamte, nebenamtlich (nicht hauptamtlich im Schuldienst)
NA
4)
G
S
X
Gestellungsvertrag
5)
Beamte auf Widerruf (LAA)
6)
Unentgeltlich Beschäftigte
Hinweise:
1.
Altersteilzeit (Ansparphase): VA = Vollzeitlehrkräfte, TA = Teilzeitlehrkräfte
Bei Lehrkräften, die sich für Altersteilzeit entschieden haben, ist zu beachten:
• Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Vollzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden
haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der
Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „VA“ einzutragen.
• Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Teilzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden
haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der
Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „TA“ einzutragen.
• Für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis (hauptberufliche Lehrkräfte), die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, besteht
der Anspruch auf Altersermäßigung aus Gründen des Tarifvertragsrechts in dem nach dem Runderlass vom 3.11.1998 (BASS 2105 Nr.15) maßgeblichen Umfang fort.
• Lehrkräfte, die sich in der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit befinden erhalten die Beschäftigungsart „AT“. Dies gilt sowohl beim Teilzeitmodell als auch beim Blockmodell.
• Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befinden, werden in der ASD nicht mehr erfasst.
2.
Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Bitte tragen Sie daher als Beschäftigungsart stets den Schlüssel „TS“ ein.
Für Lehrkräfte, die während eines Urlaubs aus familiären Gründen oder Elternzeit Teilzeitarbeit verrichten ist bei der
Beschäftigungsart einzutragen: „T“ (Teilzeit), „NA“ (nebenamtlich / nur Beamte) oder. „SB“ (nebenberuflich / nur
Angestellte).
4.
Gestellungsvertrag (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges) zwischen dem Land bzw. dem
Schulträger und dem Arbeitgeber der Lehrkraft. Die Lehrkraft verbleibt im Anstellungsverhältnis ihres Arbeitgebers. Zwischen dem Land bzw. dem Schulträger und der Lehrkraft besteht kein Arbeitsvertragsverhältnis
(z.B. Religionslehrer im Dienst der evangelischen Kirche, Ordensangehöriger).
Bedarfsdeckender Unterricht der LAA bzw. Studienreferendare: Es sind alle Lehramtsanwärter in die LID
einzutragen, auch wenn sie zum Erhebungsstichtag keinen bedarfsdeckenden Unterricht erteilen. Der bedarfsdeckende Unterricht beträgt während des ersten und des letzten Vierteljahres der Ausbildung (Einstellungstermine
01.05. und 01.11., Schlusstermine 31.10. bzw. 30.04.) 0 Stunden und während der zwei vollständigen Ausbildungshalbjahre jeweils 9 Stunden. Als Pflichtstundensoll wird die Stundenzahl eingetragen, die zum Stichtag der Statistikerstellung gilt, dies sind 0 oder 9 Stunden.
Unentgeltlich Beschäftigte: Lehrkräfte (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges), die vom Schulträger weder direkt noch indirekt (z.B. an den Arbeitgeber bei Gestellungsverträgen) vergütet wird.
3.
5.
6.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Einsatzstatus
Einsatzstatus
Stammschule, nur hier tätig
Stammschule, ganz oder teilweise auch an anderen Schulen tätig
Nicht Stammschule, aber auch hier tätig
Schlüssel
A
B
Hinweis
Bei Status A und B ist eine gegenseitige Verständigung der Schulen, insbesondere hinsichtlich der
Aufteilung des Pflichtstundensolls notwendig!
Auswertungen der Amtlichen Schuldaten haben verdeutlicht, dass es hier in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Fehleintragungen gekommen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der
nordrhein-westfälischen Lehrkräfte erst dann zuverlässig bestimmt werden kann, wenn belastbare
Angaben zum Einsatzstatus vorliegen. Die Schulleitungen werden daher gebeten, sich in solchen
Fällen untereinander abzustimmen. Weiterführende Hinweise zur Erfassung des Einsatzstatus der
Lehrerinnen und Lehrer entnehmen Sie bitte den Eintragungshilfen. In Zweifelsfällen steht Ihnen
auch der fachliche Support von IT.NRW gerne zur Verfügung. Die Telefonnummern finden Sie im
Anschreiben zur Erhebung der Amtlichen Schuldaten.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
STAATSANGEHÖRIGKEITEN
Staatsangehörigkeit
afghanisch
ägyptisch
albanisch
algerisch
amerikanisch
andorranisch
angolanisch
antiguanisch
äquatorialguineisch
argentinisch
armenisch
aserbaidschanisch
äthiopisch
australisch
bahamaisch
bahrainisch
bangladeschisch
barbadisch
belgisch
belizisch
beninisch
bhutanisch
bolivianisch
bosnisch-herzegowinisch
botsuanisch
brasilianisch
Britisch
britisch (Überseegebiete)
bruneiisch
bulgarisch
burkinisch
burundisch
cabo-verdisch
chilenisch
chinesisch
chinesisch (Hongkong)
chinesisch (Macau)
costa-ricanisch
dänisch
der Vereinigten Arabischen Emirate
dominicanisch (Dominica)
dominikanisch (Dominik. Republik)
dschibutisch
ecuadorianisch
eritreisch
estnisch
fidschianisch
finnisch
französisch
gabunisch
gambisch
georgisch
ghanaisch
grenadisch
griechisch
guatemaltekisch
guinea-bissauisch
guineisch
guyanisch
haitianisch
honduranisch
indisch
indonesisch
irakisch
iranisch
irisch
isländisch
israelisch
italienisch
Schlüssel
423
287
121
221
368
123
223
320
274
323
422
425
225
523
324
424
460
322
124
330
229
426
326
122
227
327
168
185
429
125
258
291
242
332
479
411
412
334
126
469
333
335
230
336
224
127
526
128
129
236
237
430
238
340
134
345
259
261
328
346
347
436
437
438
439
135
136
441
137
Staatsangehörigkeit
ivorisch
jamaikanisch
japanisch
jemenitisch
jordanisch
kambodschanisch
kamerunisch
kanadisch
kasachisch
katarisch
kenianisch
kirgisisch
kiribatisch
kolumbianisch
komorisch
kongolesisch (Kongo)
kongolesisch (Kongo, Dem. Republik)
koreanisch
(Korea, Volksrepublik)
koreanisch
(Korea, Republik)
kosovarisch
kroatisch
kubanisch
kuwaitisch
laotisch
lesothisch
lettisch
libanesisch
liberianisch
libysch
liechtensteinisch
litauisch
lucianisch
luxemburgisch
madagassisch
malawisch
malaysisch
maledivisch
malisch
maltesisch
marokkanisch
marshallisch
mauretanisch
mauritisch
mazedonisch
mexikanisch
mikronesisch
moldauisch
monegassisch
mongolisch
montenegrinisch
mosambikanisch
myanmarisch
namibisch
nauruisch
nepalesisch
neuseeländisch
nicaraguanisch
niederländisch
nigerianisch
nigrisch
norwegisch
ohne Angabe
ohne Bezeichnung
(nur palästinensische Gebiete)
omanisch
österreichisch
pakistanisch
palauisch
panamaisch
papua-neuguineisch
Schlüssel
231
355
442
421
445
446
262
348
444
447
243
450
530
349
244
245
246
434
467
150
130
351
448
449
226
139
451
247
248
141
142
366
143
249
256
482
454
251
145
252
544
239
253
144
353
545
146
147
457
140
254
427
267
531
458
536
354
148
232
255
149
999
459
456
151
461
537
357
538
Staatsangehörigkeit
paraguayisch
peruanisch
philippinisch
polnisch
portugiesisch
ruandisch
rumänisch
russisch
salomonisch
salvadorianisch
sambisch
samoanisch
san-marinesisch
sâo-toméisch
saudi-arabisch
schwedisch
schweizerisch
senegalesisch
serbisch
seychellisch
sierra-leonisch
simbabwisch
singapurisch
slowakisch
slowenisch
somalisch
sonstige afrikanische
sonstige amerikanische
sonstige asiatische
sonstige europäische
sonstige ozeanische
spanisch
srilankisch
staatenlos
südafrikanisch
sudanesisch
südsudanesisch
surinamisch
swasiländisch
syrisch
tadschikisch
taiwanisch
tansanisch
thailändisch
togoisch
tongaisch
tschadisch
tschechisch
tunesisch
türkisch
turkmenisch
tuvaluisch
ugandisch
ukrainisch
ungarisch
ungeklärt
uruguayisch
usbekisch
vanuatuisch
vatikanisch
venezolanisch
vietnamesisch
vincentisch
von St. Kitts und Nevis
von Timor-Leste
von Trinidad und Tobago
weißrussisch (belarussisch)
zentralafrikanisch
zyprisch
Schlüssel
359
361
462
152
153
265
154
160
524
337
257
543
156
268
472
157
158
269
170
271
272
233
474
155
131
273
299
399
499
199
599
161
431
997
263
277
278
364
281
475
470
465
282
476
283
541
284
164
285
163
471
540
286
166
165
998
365
477
532
167
367
432
369
370
483
371
169
289
181
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/ Mehr-/Minderleistungen
Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, sowie Pflichtstundenermäßigungen aus persönlichen oder schulorganisatorischen Gründen
Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern sind die Schulaufsichtsbehörden gebeten worden, in ihren Genehmigungsbescheiden
die entsprechende ASD-Verschlüsselungsnummer anzugeben. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Stelle
in Verbindung.
Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/Anrechungsstunden
— im Grundbedarf (kein gesonderter Ausgleichsbedarf)
— Ausgleichsbedarf (nur mit Anerkennung durch die Schulaufsicht)
— Finanziert aus Zeitbudget (nur Ausgleichsbedarf)
— Finanziert aus Rundungsgewinnen (nur Ausgleichsbedarf)
— Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird
— Sonstiges
Archivpädagogik
Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung (halbe Anrechnung)
Ausbildungsbeauftragter OVP
Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird
Auslandstätigkeit (Landeslehrerentsendeprogramm)
Beratungsaufgaben in der Sek I
Bildungspolitische Sonderaufgaben
Eignungspraktikum Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Eignungspraktikum Mentor Schule
Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft
Einstiegshilfen in Beruf/Ausbildung
Fachberater Schulaufsicht
Förderung des Theatertreffens für behinderte Kinder und Jugendliche
Förderung lernschwacher und begabter Schülerinnen und Schüler
Fortbildung und Qualifikation, Medien und Datenschutz
Koordinations- und Beratungsaufgaben im Landesvorhaben KAoA
Landes- und Bundeswettbewerbe, Landesschülertheater
Laufbahnberatung und -kontrolle in der gymnasialen Oberstufe
Lehrerwochenstunden, die nicht verplant sind
Mitarbeit in Regionalen Arbeitsstellen
Nichtschüler-, Änderungs- und Feststellungsprüfungen
Pädagogische Tätigkeiten im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung
Personalratstätigkeit
Praxissemester Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Praxissemester Mentor Schule
Projekt: Abitur-Online
Schulleitungspauschale
Schulpraktische Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Ausbildung (Lehrkraft in Ausbildung, § 7 VOBASOF)
Schulpraktische Ausbildung an Schule (qualifizierte Fachkraft, § 11 VOBASOF)
Schulpsychologischer Dienst
Schulübergreifende Aufgaben kleineren Umfangs
Schwerbehindertenvertretung
Sonstige nichtunterrichtliche Tätigkeiten
Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Rundungsgewinnen finanziert ist
Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus wechselnden Ausgleichs- und Mehrbedarfe finanziert ist
Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Zeitbudget finanziert ist
Sport sowie für Beratung und Koordination im Verbundsystem Schule und Leistungssport
SV-Verbindungslehrer, Beratungslehrer
Tätigkeit als Verwaltungsassistent / Verwaltungsassistentin
Teamabsprachen, Unterrichtsvorbereitung für Gemeinsames Lernen
Übergangsbegleitung im Rahmen des Langzeitpraktikums im Ausbildungskonsens KAoA
Vorbereitungsdienst Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung
Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen
Wechselnde Ausgleichs- und Mehrbedarfe: Curriculumentwicklung/ Zentrale Prüfungen
Zusätzliche Koordinations- und Beratungsaufgaben im Ausbildungskonsens KAoA
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ASD
Schlüssel
740
965
900
950
655
540
745
625
715
930
860
640
735
850
635
590
875
550
945
650
880
960
610
665
765
815
510
630
620
955
520
615
970
885
750
820
645
530
935
600
985
605
500
730
980
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Verwendungshinweise:
Ad) 510
Schulleitungspauschale einschl. Erhöhung um 1 Stunde zur Vorbereitung auf die veränderten Anforderungen für die Leitung einer eigenverantwortlichen Schule (insbesondere Teilnahme an Fortbildungen). Die
Schulleitungspauschale darf ausschließlich für das auf Grundstellen geführte Lehrpersonal eingetragen werden, nicht jedoch das vom Schulträger bereitgestellte sonstige Personal!
Ad) 520
auch: Beratungstätigkeiten an allgemeinbildenden Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung.
Ad) 600
Bitte beachten Sie, dass lediglich die Teamabsprachen und die Vorbereitung des gemeinsamen Unterrichts,
nicht jedoch dessen Durchführung oder Teilabordnungen an andere Schulen einzutragen sind! Bitte berücksichtigen Sie bei gemeinsam erteiltem Unterricht bzw. Teamteaching auch die entsprechenden Hinweise in
den Eintragungshilfen.
Ad) 610
Tragen Sie Ermäßigungsstunden für Personalratstätigkeit nur in dem Umfang ein, wie er von der Bezirksregierung zur Refinanzierung anerkannt wurde.
Ad) 620
Die Lehrkraft ist gemäß § 11 Abs. 1 VOBASOF im Umfang von zwei Unterrichtsstunden von ihrer Unterrichtsverpflichtung freizustellen.
Ad) 630
Für die Ausbildung stehen gemäß § 10 Abs. 1 VOBASOF durchschnittlich fünf Wochenstunden zur Verfügung.
Ad) 665
Für die Aufgaben, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstunden für das jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4 Abs. 12).
Ad) 765
Für die Aufgaben, die Schulen im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Schulen je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstunden für das jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4
Abs. 12).
Ad) 900
Gemäß § 11 Abs. 6 OVP (BASS 20-03 Nr. 11) erhält jede Schule von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu
erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts insgesamt zwei Anrechnungsstunden für Ausbildungszwecke. Diese Anrechnungsstunden können dem Ausbildungsbeauftragten OVP, aber auch anderen
Mentoren zugeordnet werden.
Ad) 950
Flexible Mittel werden i. d. R. zur Finanzierung von Vertretungsunterricht eingesetzt. In besonderen Fällen
kann aus Flexiblen Mitteln allerdings auch ein Ausgleichsbedarf (z. B. Lehrerfortbildung, wechselnde Integrationsmaßnahmen, Hausunterricht) finanziert werden. Sofern sich die finanzierten Maßnahmen nicht in
der UVD als Unterricht niederschlagen, sind die Stunden bei der entlasteten Lehrkraft hier einzutragen.
Ad) 965
Die Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagsbetreuung wird hälftig als nichtunterrichtliche Tätigkeit in
der LID eingetragen (1 Stunde Aufsicht = 0,5 Anrechnungsstunden mit Grund 965).
Ad) 970
Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht!
Unter diesem Schlüssel sind auch Beratungstätigkeiten für sonderpädagogische Förderung von Lehrkräften
mit Förderschullehramt an allgemeinbildende Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums und Stellenanteile zur Unterstützung des Einstiegs in die Inklusion zu verbuchen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Mehrleistung
aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen/ aus schulorganisatorischen Gründen
Aufrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL
Beschäftigungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr"
Mehrarbeit (angeordnet und regelmäßig)
Überschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht)
Überschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite
ASD
Schlüssel
150
100
110
160
170
Verwendungshinweise:
Ad) 100
Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Während der Beschäftigungsphase sind die Lehrkräfte weiterhin im bisherigen Umfang
der wöchentlichen Arbeitszeit tätig. Haushaltsrechtlich werden sie jedoch nur mit dem reduzierten Vergütungs- bzw. Besoldungsumfang geführt. In der LID wird unter "Pflichtstundensoll" der reduzierte Umfang
eingetragen. Die Differenz zwischen reduziertem "Pflichtstundensoll" und tatsächlicher Arbeitsleistung wird
hier ausgewiesen.
Ad) 160
Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein
Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.
Ad) 170
Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für
Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Minderleistung
wegen persönlicher Pflichtstundenermäßigungen/ aus schulorganisatorischen Gründen
Abrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL
Abwesend wegen Beschäftigungsverbot gem. § 6 Abs. 1 MuSchG
Beurlaubung (auch Elternzeit), Rückkehr im Laufe des Schuljahres
Freistellungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr"
Langfristige Erkrankung
Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen
Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Erhöhung auf Antrag)
Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Regelanrechnung)
Rückgabe vorgeleisteter Stunden wegen Nichtinanspruchnahme von Altersteilzeit
Rückgabe Vorgriffsstunden
Sonstige Ermäßigungen aus besonderen persönlichen Gründen
Unterschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht)
Unterschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite
Wiedereingliederungsmaßnahme
ASD
Schlüssel
350
250
230
290
240
200
220
210
270
275
300
360
370
260
Verwendungshinweise:
Ad) 200
Die Eintragung des Grundes ist für vollzeitbeschäftigte Lehrer zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr im Umfang von max. 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr im Umfang von max. 3 Stunden zulässig. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr sind max. 0,5 Stunden und ab dem 60. Lebensjahr
zwischen 1,5 und 2 Stunden eintragbar. Die Verwendung des Schlüssels ist für Lehrkräfte vor Vollendung
des 55. Lebensjahres sowie für verbeamtete Lehrkräfte in Altersteilzeit nicht zulässig!
Ad) 210
Der Grund darf bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften im Umfang von max. 4 Stunden, bei teilzeitbeschäftigten im Umfang von max. 3 Stunden eingetragen werden.
Ad) 230
Nur Lehrkräfte, die im Laufe des Schuljahres für eine Arbeitsleistung wieder zur Verfügung stehen. Über das
gesamte Schuljahr beurlaubte Lehrkräfte (auch Elternzeit) sind nicht in der LID zu erfassen.
Ad) 240
Lehrkräfte, die bei der Unterrichtsplanung der Schule nicht berücksichtigt sind und somit auch nicht in der
UVD eingetragen werden. Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier
in Abzug gebracht.
Ad) 250
Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier in Abzug gebracht.
Ad) 260
Das Pflichtstundensoll der Lehrkräfte bei Wiedereingliederungsmaßnahmen bleibt unverändert. Die für eine
Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stehenden Stunden sind als Ermäßigung hier einzutragen. Demgegenüber werden Lehrkräfte mit Teildienstfähigkeit wie Teilzeitbeschäftigte behandelt. D. h. das Pflichtstundensoll wird mit reduziertem Umfang eingetragen, so dass keine gesonderte Stundenermäßigung erfolgt.
Ad) 290
Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Jahresfreistellung befinden, sind weiterhin in der LID einzutragen. Als Pflichtstundensoll ist, wie in der Beschäftigungsphase, die reduzierte Stundenzahl einzutragen
und als 'Minderleistung' mit dem Grund 290 zu ermäßigen, sodass sich der zu erteilende Unterricht auf 0
Stunden reduziert.
Ad) 300
Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Ad) 360
Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein
Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr.
Ad) 370
Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für
Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Erteilte Stunden nach Bildungsbereichen
Erteilter Unterricht nach Bildungsbereichen
Bereich
Schlüssel
Allgemeinbildende
Schulen
Jahrgänge EP, 01 bis 04
Jahrgänge 05 bis 11
Jahrgänge 12 bis 13 (Hiberniaschule nur Jahrgang 12)
P
Förderschulen
Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung
Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Gehörlose)
Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Schwerhörige)
Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung
Förderschwerpunkt Lernen
Förderschwerpunkt Sehen (Blinde)
Förderschwerpunkt Sehen (Sehbehinderte)
Förderschwerpunkt Sprache
EZ
GB
GH
SG
KB
LB
BL
SH
SB
S1
S2
Schule für Kranke
KR
Berufsgrundbildung/Berufsausbildung (nur Hiberniaschule, Jahrgänge 07 bis 12)
HB
Werkstattlehrer (nur Hiberniaschule, Jahrgänge 07 bis 12)
WL
Hiberniakolleg
K
Semester 01 bis 06
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Fremdsprachlicher Unterricht
Bildungsbereich
Schlüssel
Allgemeinbildender Bereich
Bereich Förderschule und Schule für Kranke
Berufsgrundbildung/Berufsausbildung
Hiberniakolleg
A
S
B
K
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Fach
Schlüssel
Altgriechisch
Englisch
Französisch
Italienisch
Lateinisch
Russisch
Sonstige Fremdsprachen
G
E
F
I
L
R
SR
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Art der Gruppe
Schlüssel
Begegnung mit Sprachen in der Primarstufe
Pflichtunterricht sowie Unterricht im Wahlpflichtbereich
59
00
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Kurzbezeichnung der Klasse
Kurzbezeichnung der Klasse / Teilklassenmerkmal – ohne Hiberniaschule
Bereich
Klasse bzw. Schuljahrgang
Schlüssel
1. und 2. Stelle
Jahrgang bzw. Stufe
Schuleingangsphase (jahrgangsübergreifend mit Beteiligung der Schuleingangsphase)*
EP
Allgemeinbildender Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E1)*
Bereich
1E
2E
Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E2 und ggf. E3)*
Regelklasse
Bereich
Förderschule
3.Stelle:
Parallelität
01, 02, 03 - 13
Schuleingangsphase (jahrgangsübergreifend mit Beteiligung der Schuleingangsphase)*
EP
Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E1)*
1E
Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E2 und ggf. E3)*
2E
Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E3, nur Geistige Entwicklung)*
3E
A-Z
01, 02, 03 - 12
Regelklasse
Zusätzlich für Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
85
86
 Berufspraxisstufe in Vollzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12)
 -Berufspraxisstufe in Teilzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12)
Schule für Kranke
71, 88
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Kurzbezeichnung der Klasse / Teilklassenmerkmal – Hiberniaschule
Klasse/ Schuljahrgang
Schlüssel
1. und 2. Stelle
Jahrgang bzw. Stufe,
Semester
Schuleingangsphase (jahrgangsübergreifend mit Beteiligung der Schuleingangsphase)*
EP
Allgemeinbildender Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E1)*
Bereich
1E
2E
Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E2 und ggf. E3)*
Regelklasse
01, 02, 03 - 06
Berufsgrundbildung 07, 08, 09, 10 im Klassenverband
07, 08, 09, 10
Berufsausbildung
Hiberniakolleg
11, 12 im Klassenverband (Berufskolleg)
 Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
 Tischler/in
 Feinmechaniker/in
 Maßschneider/in
 Kinderpfleger/in
Semester 01, 02, 03, 04, 05, 06
(Semester 01 und 02 für Seiteneinsteiger in das Hiberniakolleg)
3.Stelle:
Parallelität
A-Z
11, 12
01, 02, 03, 04,
05, 06
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* Für Klassen der Schuleingangsphase muss stets auch der Jahrgang der Teilklassen angegeben werden.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Teilklassenmerkmal
-
Ohne Eintrag, bzw. 01, 02,..., 99
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Bildungsgang (Gliederung) / Fachklasse
Schlüssel
Allgemeinbildender Bereich
Bildungsgang
Fachklasse
Ohne Eintrag
Ohne Eintrag
H01
99800
H02
17703
45400
50900
53200
13400
K02
Ohne Eintrag
Hiberniaschule
Berufsgrundbildung (ohne weitere Zuordnung; nur Jahrgänge 07 bis 10)
Berufsausbildung
(nur Jahrgänge 11 und 12)
Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik
Tischler/in
Feinmechaniker/in
Maßschneider/in
Kinderpfleger/in
Hiberniakolleg (Semester 01 bis 06)
Schule für Kranke (Gliederung nur in Verbindung mit Förderschwerpunkt KR)
Allgemeinbildend
Berufsbildend (Vollzeit)
Berufsbildend (Teilzeit)
AB
BV
BT
Ohne Eintrag
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Klassenart
Zulässigkeitsbereich
Schlüssel
Alle Jahrgänge
Regelklasse / Jahrgang/ Semester
Schuleingangsphase, jahrgangsbezogene Unterrichtsorganisation
Schuleingangsphase, jahrgangsübergreifende Unterrichtsorganisation
Jgh. 08 bis 10
Integrative Lerngruppe (gemäß BASS 13 – 41 Nr. 3)
RK
JB
JU
IL
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Organisationsform
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Primarstufe
Schlüssel
Halbtagsunterricht
Teilnahme am gebundenen Ganztag
Teilnahme am erweiterten Ganztag
1
2
3
Teilnahme am offenen Ganztag
4
Nur für Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Jahrgang der Teilklasse
Schuleingangsphase: Schulbesuchsjahr 1, Schulbesuchsjahr 2, Schulbesuchsjahr 3
Jahrgang
Förderschule,
Förderschwerpunkt
Geistige Entwicklung
E1, E2, E3
01, 02, 03,…, 13
Berufspraxisstufe in Vollzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12)
85
Berufspraxisstufe in Teilzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12)
86
Schule für Kranke
71, 88
Hinweis zum Schulbesuchsjahr:
Als Jahrgang der Teilklasse ist ausschließlich in der Schuleingangsphase ("EP", "1E", "2E") das individuelle Schulbesuchsjahr
der Schülerin/des Schülers anzugeben. Für Wiederholer außerhalb der Schuleingangsphase ist der besuchte Jahrgang einzutragen.
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Förderschwerpunkt
Schlüssel
Emotionale und soziale Entwicklung
EZ
Geistige Entwicklung
GB
Hören und Kommunikation (Gehörlose)
GH
Hören und Kommunikation (Schwerhörige)
SG
Körperliche und motorische Entwicklung
KB
Kranke
KR
Lernen
LB
Sehen (Blinde)
BL
Sehen (Sehbehinderte)
SH
Sprache
SB
- EZ im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
EZ
- GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung
- SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
- SB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen
GH
GH
SG
SG
KB
KB
BL
BL
SH
SH
SB
Ohne Förderschwerpunkt
LB
GB
LB
GB
LB
GB
LB
GB
LB
GB
LB
LB
leer
Hinweise:
In der Primar- und Sekundarstufe I wird zum Hauptförderschwerpunkt die mögliche Kombination mit den Förderschwerpunkten LB und GB erfragt. Ist der Hauptförderschwerpunkt bereits LB oder GB, sind keine weiteren Förderschwerpunkte einzutragen. Mit dieser Information wird dann auswertungsseitig unterschieden, ob ein zieldifferentes (Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen oder im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) oder ein
zielgleiches (Bildungsgänge der Allgemeinbildenden Schule) gemeinsames Lernen erfolgt.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Schwerstbehinderte
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
Ja
Nein
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Reformpädagogik
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
Ohne Eintrag
Keine Reformpädagogik
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Grundschulempfehlung
Zulässigkeitsbereich
Jhg. 05 i.V. mit der
Herkunftsschulform
„G“ /- art „11“)
Schlüssel
Empfehlung
keine Empfehlung
Hauptschule
Hauptschule – bedingt Realschule
Realschule
Realschule – bedingt Gymnasium
Gymnasium
@
04XX
0410
10XX
1020
20XX
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Staatsangehörigkeiten
Zulässigkeitsbereich
Alle Jahrgänge
Schlüssel
Nationalitätenschlüssel entsprechend denen der Seite 4
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Betreuung
Zulässigkeitsbereich
Schlüssel
keine Teilnahme an Ganztagsangeboten und/oder Übermittagbetreuung
Übermittagbetreuung
Jahrgangsstufen
01 bis 04
Nur für Schülerinnen und Schüler in (Teil-)Klassen mit Halbtagsunterricht an Schulen mit offenem
Ganztagsbetrieb
ausschließlich Schule von acht bis eins
Nicht für Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb
Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus
Nicht für Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb
Jahrgangsstufen
05 bis 11
0
keine Teilnahme an Ganztagsangeboten und/oder Übermittagbetreuung
ausschließlich Übermittagbetreuung
Übermittagbetreuung und zusätzliches Ganztagsangebot
5
8
9
0
6
7
Hinweis:
Die Betreuung (Spalte 970 ff.) wird als eigenständiges Merkmal auf Teilklassenebene erhoben. Fehlanzeigen sind anzuzeigen.
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Herkunft der Schüler / Schulform
Schlüssel
Berufskolleg
Förderschule oder Schule für Kranke
Freie Waldorfschule oder Hiberniaschule
Früherziehung für Hör - bzw. Sehgeschädigte
Gemeinschaftsschule
Gesamtschule
Grundschule (auch : Primarstufe der Volksschule)
Gymnasium (auch Aufbaugymnasium)
Hauptschule (auch : Sekundarstufe I der Volksschule)
Keine Schule bzw. kein Förderschulkindergarten (Einschulung)
PRIMUS-Schule
Realschule (auch Aufbaurealschule)
Sekundarschule
Sonstige Schule bzw. keine Schule, auch seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogene deutsche Schüler
Weiterbildungskolleg
Ausländische Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugewandert sind
BK
S
FW
FE
GM
GE
G
GY
H
ES
PS
R
SE
XS
WB
AS
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Herkunft der Schüler / Art
Zulässigkeitsbereich
Schlüssel
Alle Jahrgänge in Kombination mit Herkunftsschulform …
ES
Schüler, die in diesem
Schuljahr erstmals eine
Schule bzw. einen
Schul- oder Förderschulkindergarten bzw.
eine Früherziehung
besucht haben
51
Kinder, die nach dem Stichtag gem. GV, NRW, S.278 das 6. Lebensjahr vollendet
haben (§ 35 Abs. 2 SchulG)
52
Kinder, die in diesem Schuljahr erstmals eine Schule besuchen und im vergangenen
Schuljahr aus erheblichen gesundheitlichen Gründen zurückgestellt wurden (§35
Abs.3 SchulG)
53
Gleiche oder niedrigere Jahrgangsstufe gegenüber den amtlichen Schuldaten des
Vorjahres wegen Nichtversetzung (§ 50 Abs. 5 SchulG)
00
Gleiche Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen freiwilliger Wiederholung oder Rücktritts (§ 20 Abs 3 APO-S I i.V. § 50 SchulG); Verbleib in der
Schulstufe (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
03
Verbleib in der Schuleingangsphase
04
Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres durch Versetzung oder
versetzungsanalogen Übergang innerhalb der Schulform (§ 50 Abs.1 Satz 1 SchulG,
§ 29, §35 VVzAO-SF)
11
Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den amtlichen Schuldaten des Vorjahres wegen
Vorversetzung (§ 50 Abs. 1, Satz 2 SchulG)
12
SK
Kinder, die im abgelaufenen Schuljahr einen Förderschul-(nicht Sonderkindergarten)
besucht haben (§19 Abs.5 SchulG).
19
AS, XS
Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogen sind
99
BK,
GY,
SE,
BK,
GB,
GY,
PS,
Schüler, die im Vorjahr
bereits eine Schule
bzw. einen Schul- oder
Förderschulkindergarten bzw. eine Früherziehung besucht haben
Kinder, die bis zum Stichtag gem. GV, NRW, S.278 das 6. Lebensjahr vollendet haben
(§ 35 Abs. 1 SchulG)
G, GE, GM,
H, R, LB,
SO, XS
FW, G ,
GE, GM,
H, R, LB,
SE, SO, XS
G, GB, FW, LB,
PS, SO
BK, FW, G, GB,
GE, GM, GY, H,
R, LB, PS, SE,
SO, XS
BK, FW, G, GE,
GM, GY, H, R,
PS, SE, SO, XS
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (SCD011)
Art der Maßnahme
Schlüssel
Zulässige Jahrgänge
Bedeutung
BE
Berufsfelderkundung
LP
Langzeitpraktikum
PA
Potentialanalyse
PK
Praxiskurse
08
08, 09, 10
08
09, 10
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Abgänger/ Abschlüsse (SCD012)
Höchster bisher erworbener Abschluss 1) der Schülerinnen und Schüler, die diese Schule am
Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht)
(ohne Hiberniaschule)
Abgang von der Schule
aus Jahrgangsstufe
Zeugnis
Einzutragender
Schlüssel
1. Bildungsbereich der Freien Waldorfschule (zielgleich)
Allgemeinbildender Bereich und Bildungsbereich der Förderschule ohne die Förderschwerpunkte Lernen, Geistige Entwicklung und Schule für Kranke
06 – 13
09
2)
10
11 - 12
12
13
Ohne Abschluss
2)
Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule
A
W
Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule
W
Hauptschulabschluss (§1 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
(§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Obersstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
(§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Obersstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule (ohne Abitur und ohne Fachhochschulreife)
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
(§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Obersstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Fachhochschulreife (schulischer Teil) (ohne Abitur)
Abitur (allgemeine Hochschulreife)
B
W
D
F
G
W
D
F
G
W
D
F
G
H
K
2.a Bildungsbereich der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen (zieldifferent)
06 – 09
2)
Ohne Abschluss
Abschlusszeugnis des Bildungsganges im Förderschwerpunkt Lernen
Hauptschulabschluss (ohne Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B)
10 – 12
A
3)
V
B
2.b Bildungsbereich der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (zieldifferent)
81–86 06–11,85,86
2)
Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
M
4)
3. Schule für Kranke
Ohne Abschluss
A
Zeugnis der Waldorfschule
W
Hauptschulabschluss (§1 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
B
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
D
(§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
71
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der
F
gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der
G
gymnasialen Oberstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Fachhochschulreife (schulischer Teil) (ohne Abitur)
H
Abitur (allgemeine Hochschulreife)
K
1)
Unabhängig von der Jahrgangsstufe ist stets der höchste erreichte Schulabschluss einzutragen. Dies können auch Abschlüsse niedrigerer Jahrgangsstufen sein.
2)
Zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt
3)
Abgangsart V nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel LB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2
4)
Abgangsart M nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel GB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2
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Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
Höchster bisher erworbener Abschluss 1) der Schülerinnen und Schüler, die diese Schule am
Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht)
(Hiberniaschule)
Abgang von der Schule
aus Jahrgang/Semester
06 – 12
2)
Einzutragender
Schlüssel
Zeugnis
Ohne Abschluss
A
Berufsgrundbildung
2)
Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule
09
W
Berufsgrundbildung Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule
10
Hauptschulabschluss (§1 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
Berufsausbildung
11 - 12
Berufsausbildung
12
Hiberniakolleg
3)
Semester 01, 02
(nur Seiteneinsteiger)
Hiberniakolleg
3)
Semester 03, 04
Hiberniakolleg
Semester 05
Hiberniakolleg
Semester 06
W
B
Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule
W
Hauptschulabschluss nach Klasse 10
(§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
D
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
F
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51)
G
Nur Berufsabschluss
5A
Berufsabschluss und Hauptschulabschluss nach Klasse 10
5D
Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
5F
Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
5G
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe
G
Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der
gymnasialen Oberstufe
G
Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
5F
Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
5G
Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
5F
Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung
zum Besuch der gymnasialen Oberstufe
5G
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
H
Berufsabschluss und Fachhochschulreife
5J
Fachhochschulreife (schulischer Teil)
H
Berufsabschluss und Fachhochschulreife
5J
Abitur (allgemeine Hochschulreife) (ohne Berufsabschluss)
K
Berufsabschluss und Abitur (allgemeine Hochschulreife)
5K
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1)
Unabhängig von der Jahrgangsstufe ist stets der höchste erreichte Schulabschluss einzutragen. Dies können auch Abschlüsse niedrigerer Jahrgangsstufen sein.
2)
Zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt
Seite: 19 von 20
Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17
Waldorfschulen
3)
Semester 01 und 02 nur für Seiteneinsteiger in den Kollegzweig der Hiberniaschule; Übergänger aus dem Jahrgang 12 der
Hiberniaschule wechseln direkt in das 03 Semester.
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