Information und Technik Nordrhein-Westfalen Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen - Geschäftsbereich Statistik - Schlüsselverzeichnis Waldorfschule / Hiberniaschule Schuljahr 2016/2017 Stand: 22. Jul. 2016 Schlüssel Seite Lehrerdaten Beschäftigungsart Einsatzstatus Staatsangehörigkeit 2 3 4 Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund von - Nichtunterrichtlicher Tätigkeiten - Mehrleistungen - Minderleistungen 5 7 8 Erteilte Unterrichtsstunden je Lehrkraft nach Bildungsbereichen 10 Unterrichtsdaten Fremdsprachenunterricht - Bildungsbereich - Fach - Art der Gruppe 11 11 11 Klassendaten Kurzbezeichnung der Klasse - Waldorfschule - Hiberniaschule 12 12 Bildungsgang/ Fachklasse Klassenart Organisationsform Jahrgang der Teilklasse Förderschwerpunkt Staatsangehörigkeit 13 13 13 14 14 15 Herkunft der Schüler nach - Schulform - Art 16 16 Grundschulempfehlung Staatsangehörigkeit Betreuung 15 15 15 Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss Art der Maßnahme 17 Abgänger/ Abschlüsse (SCD012) Schüler, die diese Schule, nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben - Waldorfschule - Hiberniaschule 18 19 Seite: 1 von 20 Waldorfschulen Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Beschäftigungsart Beschäftigungsart Schlüssel Altersteilzeit (Beschäftigungsphase) 1) Altersteilzeit, vorm. Teilzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung) 1) Altersteilzeit, vorm. Vollzeitbeschäftigt (Verzichtsphase Altersermäßigung) 2) Jahresfreistellung (§ 64 LBG) 3) Teilzeit Vollzeit AT TA VA TS T V nur Beamte 3) Nebenamtliche Beschäftigung NA nur Angestellte 3) Nebenberufliche Beschäftigung SB Geringfügige Beschäftigung Nebenberufliche Beschäftigung Studierende GB SB ST Beamte, nebenamtlich (nicht hauptamtlich im Schuldienst) NA 4) G S X Gestellungsvertrag 5) Beamte auf Widerruf (LAA) 6) Unentgeltlich Beschäftigte Hinweise: 1. Altersteilzeit (Ansparphase): VA = Vollzeitlehrkräfte, TA = Teilzeitlehrkräfte Bei Lehrkräften, die sich für Altersteilzeit entschieden haben, ist zu beachten: • Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Vollzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „VA“ einzutragen. • Hauptamtliche Lehrkräfte, die sich als Teilzeitbeschäftigte für Altersteilzeit nach Vollendung des 60. Lebensjahres entschieden haben (Optionsmodell), verzichten nach Vollendung des 55. Lebensjahres auf die zustehende Altersermäßigung. Während der Verzichtsphase bis zum Beginn der Altersteilzeit ist als Beschäftigungsart der Schlüssel „TA“ einzutragen. • Für Lehrkräfte im Tarifbeschäftigungsverhältnis (hauptberufliche Lehrkräfte), die Altersteilzeit in Anspruch nehmen, besteht der Anspruch auf Altersermäßigung aus Gründen des Tarifvertragsrechts in dem nach dem Runderlass vom 3.11.1998 (BASS 2105 Nr.15) maßgeblichen Umfang fort. • Lehrkräfte, die sich in der Beschäftigungsphase der Altersteilzeit befinden erhalten die Beschäftigungsart „AT“. Dies gilt sowohl beim Teilzeitmodell als auch beim Blockmodell. • Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Altersteilzeit (Blockmodell) befinden, werden in der ASD nicht mehr erfasst. 2. Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Bitte tragen Sie daher als Beschäftigungsart stets den Schlüssel „TS“ ein. Für Lehrkräfte, die während eines Urlaubs aus familiären Gründen oder Elternzeit Teilzeitarbeit verrichten ist bei der Beschäftigungsart einzutragen: „T“ (Teilzeit), „NA“ (nebenamtlich / nur Beamte) oder. „SB“ (nebenberuflich / nur Angestellte). 4. Gestellungsvertrag (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges) zwischen dem Land bzw. dem Schulträger und dem Arbeitgeber der Lehrkraft. Die Lehrkraft verbleibt im Anstellungsverhältnis ihres Arbeitgebers. Zwischen dem Land bzw. dem Schulträger und der Lehrkraft besteht kein Arbeitsvertragsverhältnis (z.B. Religionslehrer im Dienst der evangelischen Kirche, Ordensangehöriger). Bedarfsdeckender Unterricht der LAA bzw. Studienreferendare: Es sind alle Lehramtsanwärter in die LID einzutragen, auch wenn sie zum Erhebungsstichtag keinen bedarfsdeckenden Unterricht erteilen. Der bedarfsdeckende Unterricht beträgt während des ersten und des letzten Vierteljahres der Ausbildung (Einstellungstermine 01.05. und 01.11., Schlusstermine 31.10. bzw. 30.04.) 0 Stunden und während der zwei vollständigen Ausbildungshalbjahre jeweils 9 Stunden. Als Pflichtstundensoll wird die Stundenzahl eingetragen, die zum Stichtag der Statistikerstellung gilt, dies sind 0 oder 9 Stunden. Unentgeltlich Beschäftigte: Lehrkräfte (ohne Berücksichtigung des Beschäftigungsumfanges), die vom Schulträger weder direkt noch indirekt (z.B. an den Arbeitgeber bei Gestellungsverträgen) vergütet wird. 3. 5. 6. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 2 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Einsatzstatus Einsatzstatus Stammschule, nur hier tätig Stammschule, ganz oder teilweise auch an anderen Schulen tätig Nicht Stammschule, aber auch hier tätig Schlüssel A B Hinweis Bei Status A und B ist eine gegenseitige Verständigung der Schulen, insbesondere hinsichtlich der Aufteilung des Pflichtstundensolls notwendig! Auswertungen der Amtlichen Schuldaten haben verdeutlicht, dass es hier in den vergangenen Jahren zu zahlreichen Fehleintragungen gekommen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der nordrhein-westfälischen Lehrkräfte erst dann zuverlässig bestimmt werden kann, wenn belastbare Angaben zum Einsatzstatus vorliegen. Die Schulleitungen werden daher gebeten, sich in solchen Fällen untereinander abzustimmen. Weiterführende Hinweise zur Erfassung des Einsatzstatus der Lehrerinnen und Lehrer entnehmen Sie bitte den Eintragungshilfen. In Zweifelsfällen steht Ihnen auch der fachliche Support von IT.NRW gerne zur Verfügung. Die Telefonnummern finden Sie im Anschreiben zur Erhebung der Amtlichen Schuldaten. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 3 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen STAATSANGEHÖRIGKEITEN Staatsangehörigkeit afghanisch ägyptisch albanisch algerisch amerikanisch andorranisch angolanisch antiguanisch äquatorialguineisch argentinisch armenisch aserbaidschanisch äthiopisch australisch bahamaisch bahrainisch bangladeschisch barbadisch belgisch belizisch beninisch bhutanisch bolivianisch bosnisch-herzegowinisch botsuanisch brasilianisch Britisch britisch (Überseegebiete) bruneiisch bulgarisch burkinisch burundisch cabo-verdisch chilenisch chinesisch chinesisch (Hongkong) chinesisch (Macau) costa-ricanisch dänisch der Vereinigten Arabischen Emirate dominicanisch (Dominica) dominikanisch (Dominik. Republik) dschibutisch ecuadorianisch eritreisch estnisch fidschianisch finnisch französisch gabunisch gambisch georgisch ghanaisch grenadisch griechisch guatemaltekisch guinea-bissauisch guineisch guyanisch haitianisch honduranisch indisch indonesisch irakisch iranisch irisch isländisch israelisch italienisch Schlüssel 423 287 121 221 368 123 223 320 274 323 422 425 225 523 324 424 460 322 124 330 229 426 326 122 227 327 168 185 429 125 258 291 242 332 479 411 412 334 126 469 333 335 230 336 224 127 526 128 129 236 237 430 238 340 134 345 259 261 328 346 347 436 437 438 439 135 136 441 137 Staatsangehörigkeit ivorisch jamaikanisch japanisch jemenitisch jordanisch kambodschanisch kamerunisch kanadisch kasachisch katarisch kenianisch kirgisisch kiribatisch kolumbianisch komorisch kongolesisch (Kongo) kongolesisch (Kongo, Dem. Republik) koreanisch (Korea, Volksrepublik) koreanisch (Korea, Republik) kosovarisch kroatisch kubanisch kuwaitisch laotisch lesothisch lettisch libanesisch liberianisch libysch liechtensteinisch litauisch lucianisch luxemburgisch madagassisch malawisch malaysisch maledivisch malisch maltesisch marokkanisch marshallisch mauretanisch mauritisch mazedonisch mexikanisch mikronesisch moldauisch monegassisch mongolisch montenegrinisch mosambikanisch myanmarisch namibisch nauruisch nepalesisch neuseeländisch nicaraguanisch niederländisch nigerianisch nigrisch norwegisch ohne Angabe ohne Bezeichnung (nur palästinensische Gebiete) omanisch österreichisch pakistanisch palauisch panamaisch papua-neuguineisch Schlüssel 231 355 442 421 445 446 262 348 444 447 243 450 530 349 244 245 246 434 467 150 130 351 448 449 226 139 451 247 248 141 142 366 143 249 256 482 454 251 145 252 544 239 253 144 353 545 146 147 457 140 254 427 267 531 458 536 354 148 232 255 149 999 459 456 151 461 537 357 538 Staatsangehörigkeit paraguayisch peruanisch philippinisch polnisch portugiesisch ruandisch rumänisch russisch salomonisch salvadorianisch sambisch samoanisch san-marinesisch sâo-toméisch saudi-arabisch schwedisch schweizerisch senegalesisch serbisch seychellisch sierra-leonisch simbabwisch singapurisch slowakisch slowenisch somalisch sonstige afrikanische sonstige amerikanische sonstige asiatische sonstige europäische sonstige ozeanische spanisch srilankisch staatenlos südafrikanisch sudanesisch südsudanesisch surinamisch swasiländisch syrisch tadschikisch taiwanisch tansanisch thailändisch togoisch tongaisch tschadisch tschechisch tunesisch türkisch turkmenisch tuvaluisch ugandisch ukrainisch ungarisch ungeklärt uruguayisch usbekisch vanuatuisch vatikanisch venezolanisch vietnamesisch vincentisch von St. Kitts und Nevis von Timor-Leste von Trinidad und Tobago weißrussisch (belarussisch) zentralafrikanisch zyprisch Schlüssel 359 361 462 152 153 265 154 160 524 337 257 543 156 268 472 157 158 269 170 271 272 233 474 155 131 273 299 399 499 199 599 161 431 997 263 277 278 364 281 475 470 465 282 476 283 541 284 164 285 163 471 540 286 166 165 998 365 477 532 167 367 432 369 370 483 371 169 289 181 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 4 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/ Mehr-/Minderleistungen Veränderung der regelmäßigen wöchentlichen Pflichtstunden der Lehrkräfte aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen, sowie Pflichtstundenermäßigungen aus persönlichen oder schulorganisatorischen Gründen Um Ihnen die Zuordnung zu erleichtern sind die Schulaufsichtsbehörden gebeten worden, in ihren Genehmigungsbescheiden die entsprechende ASD-Verschlüsselungsnummer anzugeben. In Zweifelsfällen setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nichtunterrichtliche Tätigkeiten/Anrechungsstunden — im Grundbedarf (kein gesonderter Ausgleichsbedarf) — Ausgleichsbedarf (nur mit Anerkennung durch die Schulaufsicht) — Finanziert aus Zeitbudget (nur Ausgleichsbedarf) — Finanziert aus Rundungsgewinnen (nur Ausgleichsbedarf) — Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird — Sonstiges Archivpädagogik Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung (halbe Anrechnung) Ausbildungsbeauftragter OVP Ausgleichsbedarf, der aus flexiblen Mitteln finanziert wird Auslandstätigkeit (Landeslehrerentsendeprogramm) Beratungsaufgaben in der Sek I Bildungspolitische Sonderaufgaben Eignungspraktikum Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Eignungspraktikum Mentor Schule Einsatz als sozialpädagogische Fachkraft Einstiegshilfen in Beruf/Ausbildung Fachberater Schulaufsicht Förderung des Theatertreffens für behinderte Kinder und Jugendliche Förderung lernschwacher und begabter Schülerinnen und Schüler Fortbildung und Qualifikation, Medien und Datenschutz Koordinations- und Beratungsaufgaben im Landesvorhaben KAoA Landes- und Bundeswettbewerbe, Landesschülertheater Laufbahnberatung und -kontrolle in der gymnasialen Oberstufe Lehrerwochenstunden, die nicht verplant sind Mitarbeit in Regionalen Arbeitsstellen Nichtschüler-, Änderungs- und Feststellungsprüfungen Pädagogische Tätigkeiten im Bereich Ganztag und Übermittagbetreuung Personalratstätigkeit Praxissemester Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Praxissemester Mentor Schule Projekt: Abitur-Online Schulleitungspauschale Schulpraktische Ausbildung am Zentrum für schulpraktische Ausbildung (Lehrkraft in Ausbildung, § 7 VOBASOF) Schulpraktische Ausbildung an Schule (qualifizierte Fachkraft, § 11 VOBASOF) Schulpsychologischer Dienst Schulübergreifende Aufgaben kleineren Umfangs Schwerbehindertenvertretung Sonstige nichtunterrichtliche Tätigkeiten Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Rundungsgewinnen finanziert ist Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus wechselnden Ausgleichs- und Mehrbedarfe finanziert ist Sonstiger Ausgleichsbedarf, der aus Zeitbudget finanziert ist Sport sowie für Beratung und Koordination im Verbundsystem Schule und Leistungssport SV-Verbindungslehrer, Beratungslehrer Tätigkeit als Verwaltungsassistent / Verwaltungsassistentin Teamabsprachen, Unterrichtsvorbereitung für Gemeinsames Lernen Übergangsbegleitung im Rahmen des Langzeitpraktikums im Ausbildungskonsens KAoA Vorbereitungsdienst Fachleiter Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben und zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen Wechselnde Ausgleichs- und Mehrbedarfe: Curriculumentwicklung/ Zentrale Prüfungen Zusätzliche Koordinations- und Beratungsaufgaben im Ausbildungskonsens KAoA Seite: 5 von 20 ASD Schlüssel 740 965 900 950 655 540 745 625 715 930 860 640 735 850 635 590 875 550 945 650 880 960 610 665 765 815 510 630 620 955 520 615 970 885 750 820 645 530 935 600 985 605 500 730 980 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Verwendungshinweise: Ad) 510 Schulleitungspauschale einschl. Erhöhung um 1 Stunde zur Vorbereitung auf die veränderten Anforderungen für die Leitung einer eigenverantwortlichen Schule (insbesondere Teilnahme an Fortbildungen). Die Schulleitungspauschale darf ausschließlich für das auf Grundstellen geführte Lehrpersonal eingetragen werden, nicht jedoch das vom Schulträger bereitgestellte sonstige Personal! Ad) 520 auch: Beratungstätigkeiten an allgemeinbildenden Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums für sonderpädagogische Förderung. Ad) 600 Bitte beachten Sie, dass lediglich die Teamabsprachen und die Vorbereitung des gemeinsamen Unterrichts, nicht jedoch dessen Durchführung oder Teilabordnungen an andere Schulen einzutragen sind! Bitte berücksichtigen Sie bei gemeinsam erteiltem Unterricht bzw. Teamteaching auch die entsprechenden Hinweise in den Eintragungshilfen. Ad) 610 Tragen Sie Ermäßigungsstunden für Personalratstätigkeit nur in dem Umfang ein, wie er von der Bezirksregierung zur Refinanzierung anerkannt wurde. Ad) 620 Die Lehrkraft ist gemäß § 11 Abs. 1 VOBASOF im Umfang von zwei Unterrichtsstunden von ihrer Unterrichtsverpflichtung freizustellen. Ad) 630 Für die Ausbildung stehen gemäß § 10 Abs. 1 VOBASOF durchschnittlich fünf Wochenstunden zur Verfügung. Ad) 665 Für die Aufgaben, die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstunden für das jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4 Abs. 12). Ad) 765 Für die Aufgaben, die Schulen im Rahmen des Praxissemesters erfüllen, erhalten die Schulen je Praxissemesterstudierende/-n zwei Anrechnungsstunden für das jeweilige Schulhalbjahr (Praxiselementeerlass Nr. 4 Abs. 12). Ad) 900 Gemäß § 11 Abs. 6 OVP (BASS 20-03 Nr. 11) erhält jede Schule von den insgesamt im Vorbereitungsdienst zu erteilenden 18 Wochenstunden selbstständigen Unterrichts insgesamt zwei Anrechnungsstunden für Ausbildungszwecke. Diese Anrechnungsstunden können dem Ausbildungsbeauftragten OVP, aber auch anderen Mentoren zugeordnet werden. Ad) 950 Flexible Mittel werden i. d. R. zur Finanzierung von Vertretungsunterricht eingesetzt. In besonderen Fällen kann aus Flexiblen Mitteln allerdings auch ein Ausgleichsbedarf (z. B. Lehrerfortbildung, wechselnde Integrationsmaßnahmen, Hausunterricht) finanziert werden. Sofern sich die finanzierten Maßnahmen nicht in der UVD als Unterricht niederschlagen, sind die Stunden bei der entlasteten Lehrkraft hier einzutragen. Ad) 965 Die Aufsicht im Bereich Ganztag und Übermittagsbetreuung wird hälftig als nichtunterrichtliche Tätigkeit in der LID eingetragen (1 Stunde Aufsicht = 0,5 Anrechnungsstunden mit Grund 965). Ad) 970 Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht! Unter diesem Schlüssel sind auch Beratungstätigkeiten für sonderpädagogische Förderung von Lehrkräften mit Förderschullehramt an allgemeinbildende Schulen innerhalb eines Kompetenzzentrums und Stellenanteile zur Unterstützung des Einstiegs in die Inklusion zu verbuchen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 6 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Mehrleistung aufgrund individueller dienst- oder arbeitsrechtlicher Vereinbarungen/ aus schulorganisatorischen Gründen Aufrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL Beschäftigungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr" Mehrarbeit (angeordnet und regelmäßig) Überschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht) Überschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite ASD Schlüssel 150 100 110 160 170 Verwendungshinweise: Ad) 100 Eine besondere Form der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung ist die Jahresfreistellung (früher "Sabbatjahr" genannt). Während der Beschäftigungsphase sind die Lehrkräfte weiterhin im bisherigen Umfang der wöchentlichen Arbeitszeit tätig. Haushaltsrechtlich werden sie jedoch nur mit dem reduzierten Vergütungs- bzw. Besoldungsumfang geführt. In der LID wird unter "Pflichtstundensoll" der reduzierte Umfang eingetragen. Die Differenz zwischen reduziertem "Pflichtstundensoll" und tatsächlicher Arbeitsleistung wird hier ausgewiesen. Ad) 160 Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Ad) 170 Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 7 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Minderleistung wegen persönlicher Pflichtstundenermäßigungen/ aus schulorganisatorischen Gründen Abrundung der Pflichtstundenzahl aufgrund von § 2 Abs. 1 AVO-RL Abwesend wegen Beschäftigungsverbot gem. § 6 Abs. 1 MuSchG Beurlaubung (auch Elternzeit), Rückkehr im Laufe des Schuljahres Freistellungsphase „Jahresfreistellung (§ 64 LBG)“, vormals "Sabbatjahr" Langfristige Erkrankung Pflichtstundenermäßigung aus Altersgründen Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Erhöhung auf Antrag) Pflichtstundenermäßigung wegen Schwerbehinderung (Regelanrechnung) Rückgabe vorgeleisteter Stunden wegen Nichtinanspruchnahme von Altersteilzeit Rückgabe Vorgriffsstunden Sonstige Ermäßigungen aus besonderen persönlichen Gründen Unterschreitung der Pflichtstundenzahl aus organisatorischen Gründen (z. B. Epochenunterricht) Unterschreitung der Pflichtstundenzahl wegen Pflichtstunden-Bandbreite Wiedereingliederungsmaßnahme ASD Schlüssel 350 250 230 290 240 200 220 210 270 275 300 360 370 260 Verwendungshinweise: Ad) 200 Die Eintragung des Grundes ist für vollzeitbeschäftigte Lehrer zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr im Umfang von max. 1 Stunde, ab dem 60. Lebensjahr im Umfang von max. 3 Stunden zulässig. Für teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte zwischen dem 56. Und 59. Lebensjahr sind max. 0,5 Stunden und ab dem 60. Lebensjahr zwischen 1,5 und 2 Stunden eintragbar. Die Verwendung des Schlüssels ist für Lehrkräfte vor Vollendung des 55. Lebensjahres sowie für verbeamtete Lehrkräfte in Altersteilzeit nicht zulässig! Ad) 210 Der Grund darf bei vollzeitbeschäftigten Lehrkräften im Umfang von max. 4 Stunden, bei teilzeitbeschäftigten im Umfang von max. 3 Stunden eingetragen werden. Ad) 230 Nur Lehrkräfte, die im Laufe des Schuljahres für eine Arbeitsleistung wieder zur Verfügung stehen. Über das gesamte Schuljahr beurlaubte Lehrkräfte (auch Elternzeit) sind nicht in der LID zu erfassen. Ad) 240 Lehrkräfte, die bei der Unterrichtsplanung der Schule nicht berücksichtigt sind und somit auch nicht in der UVD eingetragen werden. Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier in Abzug gebracht. Ad) 250 Das Pflichtstundensoll bleibt unverändert. Die volle Pflichtstundenzahl wird hier in Abzug gebracht. Ad) 260 Das Pflichtstundensoll der Lehrkräfte bei Wiedereingliederungsmaßnahmen bleibt unverändert. Die für eine Arbeitsleistung nicht zur Verfügung stehenden Stunden sind als Ermäßigung hier einzutragen. Demgegenüber werden Lehrkräfte mit Teildienstfähigkeit wie Teilzeitbeschäftigte behandelt. D. h. das Pflichtstundensoll wird mit reduziertem Umfang eingetragen, so dass keine gesonderte Stundenermäßigung erfolgt. Ad) 290 Lehrkräfte, die sich in der Freistellungsphase der Jahresfreistellung befinden, sind weiterhin in der LID einzutragen. Als Pflichtstundensoll ist, wie in der Beschäftigungsphase, die reduzierte Stundenzahl einzutragen und als 'Minderleistung' mit dem Grund 290 zu ermäßigen, sodass sich der zu erteilende Unterricht auf 0 Stunden reduziert. Ad) 300 Eintragung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Schulaufsicht. Seite: 8 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Ad) 360 Gemäß § 2 Abs. 4 VO zu § 93 Abs. 2 SchulG darf die Zahl der Stunden maximal sechs Stunden betragen. Ein Ausgleich (§ 2 Abs. 4 AVO-RL) erfolgt i. d. R. innerhalb des Schuljahres, ausnahmsweise im folgenden Schuljahr. Ad) 370 Die Ermäßigungsstunden wegen der Anwendung der Pflichtstunden-Bandbreite (§ 3 Abs. 1 AVO-RL) für Unterschreitung und Überschreitung müssen sich in der Schule insgesamt ausgleichen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 9 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Erteilte Stunden nach Bildungsbereichen Erteilter Unterricht nach Bildungsbereichen Bereich Schlüssel Allgemeinbildende Schulen Jahrgänge EP, 01 bis 04 Jahrgänge 05 bis 11 Jahrgänge 12 bis 13 (Hiberniaschule nur Jahrgang 12) P Förderschulen Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Gehörlose) Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (Schwerhörige) Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Sehen (Blinde) Förderschwerpunkt Sehen (Sehbehinderte) Förderschwerpunkt Sprache EZ GB GH SG KB LB BL SH SB S1 S2 Schule für Kranke KR Berufsgrundbildung/Berufsausbildung (nur Hiberniaschule, Jahrgänge 07 bis 12) HB Werkstattlehrer (nur Hiberniaschule, Jahrgänge 07 bis 12) WL Hiberniakolleg K Semester 01 bis 06 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 10 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Fremdsprachlicher Unterricht Bildungsbereich Schlüssel Allgemeinbildender Bereich Bereich Förderschule und Schule für Kranke Berufsgrundbildung/Berufsausbildung Hiberniakolleg A S B K zurück zur Inhaltsübersicht Fach Schlüssel Altgriechisch Englisch Französisch Italienisch Lateinisch Russisch Sonstige Fremdsprachen G E F I L R SR zurück zur Inhaltsübersicht Art der Gruppe Schlüssel Begegnung mit Sprachen in der Primarstufe Pflichtunterricht sowie Unterricht im Wahlpflichtbereich 59 00 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 11 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Kurzbezeichnung der Klasse Kurzbezeichnung der Klasse / Teilklassenmerkmal – ohne Hiberniaschule Bereich Klasse bzw. Schuljahrgang Schlüssel 1. und 2. Stelle Jahrgang bzw. Stufe Schuleingangsphase (jahrgangsübergreifend mit Beteiligung der Schuleingangsphase)* EP Allgemeinbildender Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E1)* Bereich 1E 2E Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E2 und ggf. E3)* Regelklasse Bereich Förderschule 3.Stelle: Parallelität 01, 02, 03 - 13 Schuleingangsphase (jahrgangsübergreifend mit Beteiligung der Schuleingangsphase)* EP Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E1)* 1E Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E2 und ggf. E3)* 2E Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E3, nur Geistige Entwicklung)* 3E A-Z 01, 02, 03 - 12 Regelklasse Zusätzlich für Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 85 86 Berufspraxisstufe in Vollzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12) -Berufspraxisstufe in Teilzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12) Schule für Kranke 71, 88 zurück zur Inhaltsübersicht Kurzbezeichnung der Klasse / Teilklassenmerkmal – Hiberniaschule Klasse/ Schuljahrgang Schlüssel 1. und 2. Stelle Jahrgang bzw. Stufe, Semester Schuleingangsphase (jahrgangsübergreifend mit Beteiligung der Schuleingangsphase)* EP Allgemeinbildender Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E1)* Bereich 1E 2E Schuleingangsphase (jahrgangsbezogen, mit E2 und ggf. E3)* Regelklasse 01, 02, 03 - 06 Berufsgrundbildung 07, 08, 09, 10 im Klassenverband 07, 08, 09, 10 Berufsausbildung Hiberniakolleg 11, 12 im Klassenverband (Berufskolleg) Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik Tischler/in Feinmechaniker/in Maßschneider/in Kinderpfleger/in Semester 01, 02, 03, 04, 05, 06 (Semester 01 und 02 für Seiteneinsteiger in das Hiberniakolleg) 3.Stelle: Parallelität A-Z 11, 12 01, 02, 03, 04, 05, 06 zurück zur Inhaltsübersicht * Für Klassen der Schuleingangsphase muss stets auch der Jahrgang der Teilklassen angegeben werden. Seite: 12 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Teilklassenmerkmal - Ohne Eintrag, bzw. 01, 02,..., 99 zurück zur Inhaltsübersicht Bildungsgang (Gliederung) / Fachklasse Schlüssel Allgemeinbildender Bereich Bildungsgang Fachklasse Ohne Eintrag Ohne Eintrag H01 99800 H02 17703 45400 50900 53200 13400 K02 Ohne Eintrag Hiberniaschule Berufsgrundbildung (ohne weitere Zuordnung; nur Jahrgänge 07 bis 10) Berufsausbildung (nur Jahrgänge 11 und 12) Elektroniker/in für Energie- und Gebäudetechnik Tischler/in Feinmechaniker/in Maßschneider/in Kinderpfleger/in Hiberniakolleg (Semester 01 bis 06) Schule für Kranke (Gliederung nur in Verbindung mit Förderschwerpunkt KR) Allgemeinbildend Berufsbildend (Vollzeit) Berufsbildend (Teilzeit) AB BV BT Ohne Eintrag zurück zur Inhaltsübersicht Klassenart Zulässigkeitsbereich Schlüssel Alle Jahrgänge Regelklasse / Jahrgang/ Semester Schuleingangsphase, jahrgangsbezogene Unterrichtsorganisation Schuleingangsphase, jahrgangsübergreifende Unterrichtsorganisation Jgh. 08 bis 10 Integrative Lerngruppe (gemäß BASS 13 – 41 Nr. 3) RK JB JU IL zurück zur Inhaltsübersicht Organisationsform Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Primarstufe Schlüssel Halbtagsunterricht Teilnahme am gebundenen Ganztag Teilnahme am erweiterten Ganztag 1 2 3 Teilnahme am offenen Ganztag 4 Nur für Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 13 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Jahrgang der Teilklasse Schuleingangsphase: Schulbesuchsjahr 1, Schulbesuchsjahr 2, Schulbesuchsjahr 3 Jahrgang Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung E1, E2, E3 01, 02, 03,…, 13 Berufspraxisstufe in Vollzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12) 85 Berufspraxisstufe in Teilzeitform (ab Schulbesuchsjahr 12) 86 Schule für Kranke 71, 88 Hinweis zum Schulbesuchsjahr: Als Jahrgang der Teilklasse ist ausschließlich in der Schuleingangsphase ("EP", "1E", "2E") das individuelle Schulbesuchsjahr der Schülerin/des Schülers anzugeben. Für Wiederholer außerhalb der Schuleingangsphase ist der besuchte Jahrgang einzutragen. zurück zur Inhaltsübersicht Förderschwerpunkt Schlüssel Emotionale und soziale Entwicklung EZ Geistige Entwicklung GB Hören und Kommunikation (Gehörlose) GH Hören und Kommunikation (Schwerhörige) SG Körperliche und motorische Entwicklung KB Kranke KR Lernen LB Sehen (Blinde) BL Sehen (Sehbehinderte) SH Sprache SB - EZ im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen EZ - GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - GH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen - SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - SG im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen - KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - KB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen - BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - BL im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen - SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Geistige Entwicklung - SH im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen - SB im Bildungsgang des Förderschwerpunkts Lernen GH GH SG SG KB KB BL BL SH SH SB Ohne Förderschwerpunkt LB GB LB GB LB GB LB GB LB GB LB LB leer Hinweise: In der Primar- und Sekundarstufe I wird zum Hauptförderschwerpunkt die mögliche Kombination mit den Förderschwerpunkten LB und GB erfragt. Ist der Hauptförderschwerpunkt bereits LB oder GB, sind keine weiteren Förderschwerpunkte einzutragen. Mit dieser Information wird dann auswertungsseitig unterschieden, ob ein zieldifferentes (Bildungsgang im Förderschwerpunkt Lernen oder im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) oder ein zielgleiches (Bildungsgänge der Allgemeinbildenden Schule) gemeinsames Lernen erfolgt. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 14 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Schwerstbehinderte Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel Ja Nein zurück zur Inhaltsübersicht Reformpädagogik Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel Ohne Eintrag Keine Reformpädagogik zurück zur Inhaltsübersicht Grundschulempfehlung Zulässigkeitsbereich Jhg. 05 i.V. mit der Herkunftsschulform „G“ /- art „11“) Schlüssel Empfehlung keine Empfehlung Hauptschule Hauptschule – bedingt Realschule Realschule Realschule – bedingt Gymnasium Gymnasium @ 04XX 0410 10XX 1020 20XX zurück zur Inhaltsübersicht Staatsangehörigkeiten Zulässigkeitsbereich Alle Jahrgänge Schlüssel Nationalitätenschlüssel entsprechend denen der Seite 4 zurück zur Inhaltsübersicht Betreuung Zulässigkeitsbereich Schlüssel keine Teilnahme an Ganztagsangeboten und/oder Übermittagbetreuung Übermittagbetreuung Jahrgangsstufen 01 bis 04 Nur für Schülerinnen und Schüler in (Teil-)Klassen mit Halbtagsunterricht an Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb ausschließlich Schule von acht bis eins Nicht für Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb Schule von acht bis eins und Dreizehn Plus Nicht für Schulen mit offenem Ganztagsbetrieb Jahrgangsstufen 05 bis 11 0 keine Teilnahme an Ganztagsangeboten und/oder Übermittagbetreuung ausschließlich Übermittagbetreuung Übermittagbetreuung und zusätzliches Ganztagsangebot 5 8 9 0 6 7 Hinweis: Die Betreuung (Spalte 970 ff.) wird als eigenständiges Merkmal auf Teilklassenebene erhoben. Fehlanzeigen sind anzuzeigen. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 15 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Herkunft der Schüler / Schulform Schlüssel Berufskolleg Förderschule oder Schule für Kranke Freie Waldorfschule oder Hiberniaschule Früherziehung für Hör - bzw. Sehgeschädigte Gemeinschaftsschule Gesamtschule Grundschule (auch : Primarstufe der Volksschule) Gymnasium (auch Aufbaugymnasium) Hauptschule (auch : Sekundarstufe I der Volksschule) Keine Schule bzw. kein Förderschulkindergarten (Einschulung) PRIMUS-Schule Realschule (auch Aufbaurealschule) Sekundarschule Sonstige Schule bzw. keine Schule, auch seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogene deutsche Schüler Weiterbildungskolleg Ausländische Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugewandert sind BK S FW FE GM GE G GY H ES PS R SE XS WB AS zurück zur Inhaltsübersicht Herkunft der Schüler / Art Zulässigkeitsbereich Schlüssel Alle Jahrgänge in Kombination mit Herkunftsschulform … ES Schüler, die in diesem Schuljahr erstmals eine Schule bzw. einen Schul- oder Förderschulkindergarten bzw. eine Früherziehung besucht haben 51 Kinder, die nach dem Stichtag gem. GV, NRW, S.278 das 6. Lebensjahr vollendet haben (§ 35 Abs. 2 SchulG) 52 Kinder, die in diesem Schuljahr erstmals eine Schule besuchen und im vergangenen Schuljahr aus erheblichen gesundheitlichen Gründen zurückgestellt wurden (§35 Abs.3 SchulG) 53 Gleiche oder niedrigere Jahrgangsstufe gegenüber den amtlichen Schuldaten des Vorjahres wegen Nichtversetzung (§ 50 Abs. 5 SchulG) 00 Gleiche Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres wegen freiwilliger Wiederholung oder Rücktritts (§ 20 Abs 3 APO-S I i.V. § 50 SchulG); Verbleib in der Schulstufe (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung 03 Verbleib in der Schuleingangsphase 04 Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den ASD des Vorjahres durch Versetzung oder versetzungsanalogen Übergang innerhalb der Schulform (§ 50 Abs.1 Satz 1 SchulG, § 29, §35 VVzAO-SF) 11 Höhere Jahrgangsstufe gegenüber den amtlichen Schuldaten des Vorjahres wegen Vorversetzung (§ 50 Abs. 1, Satz 2 SchulG) 12 SK Kinder, die im abgelaufenen Schuljahr einen Förderschul-(nicht Sonderkindergarten) besucht haben (§19 Abs.5 SchulG). 19 AS, XS Schüler, die seit den letzten amtlichen Schuldaten aus dem Ausland zugezogen sind 99 BK, GY, SE, BK, GB, GY, PS, Schüler, die im Vorjahr bereits eine Schule bzw. einen Schul- oder Förderschulkindergarten bzw. eine Früherziehung besucht haben Kinder, die bis zum Stichtag gem. GV, NRW, S.278 das 6. Lebensjahr vollendet haben (§ 35 Abs. 1 SchulG) G, GE, GM, H, R, LB, SO, XS FW, G , GE, GM, H, R, LB, SE, SO, XS G, GB, FW, LB, PS, SO BK, FW, G, GB, GE, GM, GY, H, R, LB, PS, SE, SO, XS BK, FW, G, GE, GM, GY, H, R, PS, SE, SO, XS zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 16 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (SCD011) Art der Maßnahme Schlüssel Zulässige Jahrgänge Bedeutung BE Berufsfelderkundung LP Langzeitpraktikum PA Potentialanalyse PK Praxiskurse 08 08, 09, 10 08 09, 10 zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 17 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Abgänger/ Abschlüsse (SCD012) Höchster bisher erworbener Abschluss 1) der Schülerinnen und Schüler, die diese Schule am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) (ohne Hiberniaschule) Abgang von der Schule aus Jahrgangsstufe Zeugnis Einzutragender Schlüssel 1. Bildungsbereich der Freien Waldorfschule (zielgleich) Allgemeinbildender Bereich und Bildungsbereich der Förderschule ohne die Förderschwerpunkte Lernen, Geistige Entwicklung und Schule für Kranke 06 – 13 09 2) 10 11 - 12 12 13 Ohne Abschluss 2) Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule A W Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule W Hauptschulabschluss (§1 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Obersstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Obersstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule (ohne Abitur und ohne Fachhochschulreife) Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Obersstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Fachhochschulreife (schulischer Teil) (ohne Abitur) Abitur (allgemeine Hochschulreife) B W D F G W D F G W D F G H K 2.a Bildungsbereich der Förderschule, Förderschwerpunkt Lernen (zieldifferent) 06 – 09 2) Ohne Abschluss Abschlusszeugnis des Bildungsganges im Förderschwerpunkt Lernen Hauptschulabschluss (ohne Berechtigung zum Besuch der Klasse 10, Typ B) 10 – 12 A 3) V B 2.b Bildungsbereich der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (zieldifferent) 81–86 06–11,85,86 2) Abschlusszeugnis der Förderschule, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung M 4) 3. Schule für Kranke Ohne Abschluss A Zeugnis der Waldorfschule W Hauptschulabschluss (§1 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) B Hauptschulabschluss nach Klasse 10 D (§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) 71 Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der F gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der G gymnasialen Oberstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Fachhochschulreife (schulischer Teil) (ohne Abitur) H Abitur (allgemeine Hochschulreife) K 1) Unabhängig von der Jahrgangsstufe ist stets der höchste erreichte Schulabschluss einzutragen. Dies können auch Abschlüsse niedrigerer Jahrgangsstufen sein. 2) Zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt 3) Abgangsart V nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel LB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2 4) Abgangsart M nur zulässig in Kombination mit dem Schlüssel GB im Feld Förderschwerpunkt 1 oder Förderschwerpunkt 2 Seite: 18 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen Höchster bisher erworbener Abschluss 1) der Schülerinnen und Schüler, die diese Schule am Ende des abgelaufenen Schuljahres verlassen haben (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) (Hiberniaschule) Abgang von der Schule aus Jahrgang/Semester 06 – 12 2) Einzutragender Schlüssel Zeugnis Ohne Abschluss A Berufsgrundbildung 2) Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule 09 W Berufsgrundbildung Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule 10 Hauptschulabschluss (§1 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) Berufsausbildung 11 - 12 Berufsausbildung 12 Hiberniakolleg 3) Semester 01, 02 (nur Seiteneinsteiger) Hiberniakolleg 3) Semester 03, 04 Hiberniakolleg Semester 05 Hiberniakolleg Semester 06 W B Zeugnis der Waldorfschule/Hiberniaschule W Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (§2 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) D Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (§3 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) F Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (§4 bzw. §8 der PO-Waldorf-SI v. 21.06.2008 BASS 13-51) G Nur Berufsabschluss 5A Berufsabschluss und Hauptschulabschluss nach Klasse 10 5D Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 5F Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 5G Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe G Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe G Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 5F Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 5G Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife ohne Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 5F Berufsabschluss und Mittlerer Schulabschluss – Fachoberschulreife mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe 5G Fachhochschulreife (schulischer Teil) H Berufsabschluss und Fachhochschulreife 5J Fachhochschulreife (schulischer Teil) H Berufsabschluss und Fachhochschulreife 5J Abitur (allgemeine Hochschulreife) (ohne Berufsabschluss) K Berufsabschluss und Abitur (allgemeine Hochschulreife) 5K zurück zur Inhaltsübersicht 1) Unabhängig von der Jahrgangsstufe ist stets der höchste erreichte Schulabschluss einzutragen. Dies können auch Abschlüsse niedrigerer Jahrgangsstufen sein. 2) Zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt Seite: 19 von 20 Schlüsselverzeichnis, Schuljahr 2016/17 Waldorfschulen 3) Semester 01 und 02 nur für Seiteneinsteiger in den Kollegzweig der Hiberniaschule; Übergänger aus dem Jahrgang 12 der Hiberniaschule wechseln direkt in das 03 Semester. zurück zur Inhaltsübersicht Seite: 20 von 20
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