LANGUAGE: CATEGORY: FORM: VERSION: SENDER: DE ORIG F02 R2.0.9.S01 TED56 CUSTOMER: NO_DOC_EXT: SOFTWARE VERSION: ORGANISATION: COUNTRY: PHONE: E-mail: NOTIFICATION TECHNICAL: NOTIFICATION PUBLICATION: 2BR051P01 2016-000445 6.8.2 cosinex GmbH DE / [email protected] / / 1/9 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2014/24/EU Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber I.1) Name und Adressen Stadt Königs Wusterhausen Schlossstraße 3 Königs Wusterhausen 15711 Deutschland Kontaktstelle(n): Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Vergabestelle Telefon: +49 3375273250 E-Mail: [email protected] Fax: +49 3375273218 NUTS-Code: DE424 Internet-Adresse(n): Hauptadresse: www.stadt-kw.de I.2) Gemeinsame Beschaffung I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/ categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZX5%22 Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/ VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString= %22CXP9YHWYZX5%22 Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Abschnitt II: Gegenstand II.1) Umfang der Beschaffung II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten im Rahmen eines Liefervertrages Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-143 II.1.2) CPV-Code Hauptteil 55520000 II.1.3) Art des Auftrags Lieferauftrag II.1.4) Kurze Beschreibung: 2/9 Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 7 Kindertagesstätten und 4 Horteinrichtungen gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 697 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 580 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern. II.1.5) Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 4 780 000.00 EUR II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für alle Lose II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Kablow und Zernsdorf Los-Nr.: 1 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 55520000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE424 Hauptort der Ausführung: Kita Waldhaus und Kita Zernsdorfer Rübchen ; 15712 ; Königs Wusterhausen ; Kita Waldhaus, Heinrich-HeineStraße 3 A, 15712 Königs Wusterhausen/OT Kablow, Kita Zernsdorfer Rübchen, Alte Trift 3 A, 1... II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 1 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 2 Kindertagesstätten und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 175 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 130 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2017 Ende: 31/12/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es einer Kündigung bedarf. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja 3/9 Beschreibung der Optionen: Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Wernsdorf und Niederlehme Los-Nr.: 2 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 55520000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE424 Hauptort der Ausführung: Kita Kleine Pfefferkörner, Kita Räuberberg, Kita Zwergenstadt und Hort der Grundschule Niederlehme ; 15713 ; Königs Wusterhausen ; Kita Kleine Pfefferkörner, Dorfstraße 13, 15713 Königs Wusterhause... II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 2 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 3 Kindertagesstätten und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 216 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 160 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2017 Ende: 31/12/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es einer Kündigung bedarf. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig. 4/9 II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Neuvergabe der Verpflegung in der Kindertagesstätte des Ortsteils Senzig Los-Nr.: 3 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 55520000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE424 Hauptort der Ausführung: Kita Pumuckl, Senzig ; Werftstraße 103/104 ; 15712 ; Königs Wusterhausen II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 3 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in einer Kindertagesstätte mit Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in der Kindertagesstätte, mit einer Gesamtkapazität von 120 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 95 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2017 Ende: 31/12/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es einer Kündigung bedarf. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union 5/9 Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben II.2) Beschreibung II.2.1) Bezeichnung des Auftrags: Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten des Ortsteils Zeesen Los-Nr.: 4 II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 55520000 II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE424 Hauptort der Ausführung: Kita Spatzennest und Hort Am Zeesener See ; 15711 ; Königs Wusterhausen ; Kita Spatzennest, Puschkinstraße 74, 15711 Königs Wusterhausen/OT Zeesen, Hort Am Zeesener See, Fasanenstraße 1, 15711 Köni... II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 4 ausgeschriebenen Leistung soll die Vollverpflegung in 1 Kindertagesstätte und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 196 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 190 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern. II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt II.2.6) Geschätzter Wert II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beginn: 01/01/2017 Ende: 31/12/2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es einer Kündigung bedarf. II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig. II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union 6/9 Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein II.2.14) Zusätzliche Angaben Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben III.1) Teilnahmebedingungen III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen III.2) Bedingungen für den Auftrag III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Beachtung des Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept (HACCP). III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Abschnitt IV: Verfahren IV.1) Beschreibung IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja IV.2) Verwaltungsangaben IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 30/08/2016 Ortszeit: 11:00 IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2016 IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 30/08/2016 Ortszeit: 11:00 Ort: 7/9 Stadt Königs Wusterhausen Zentrale Vergabestelle, Raum A1.08/1.09 Schlossstraße 3 15711 Königs Wusterhausen Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Es sind keine Personen (Bieter) zugelassen. Abschnitt VI: Weitere Angaben VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen VI.3) Zusätzliche Angaben: Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Vergabeunterlagen stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Vergabestelle wird auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ggf. erforderliche Informationen und Nachrichten für alle Bieter bereitstellen.Interessenten haben mit der Anforderung der Vergabeunterlagen eine empfangsfähige E-Mailadresse anzugeben. Erfolgt dies nicht, werden die Informationen an die in der Anforderung enthaltene Adresse gesendet. Dadurch entstehende Informationsverluste gehen zu Lasten des Interessenten. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieterfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der Veröffentlichung genannten Fristen und Termine. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYZX5 VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten Heinrich-Mann-Allee 107 Potsdam 14473 Deutschland Telefon: +49 331866-1617 E-Mail: [email protected] Fax: +49 331866-1652 8/9 Internet-Adresse:www.mwe.brandenburg.de VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren -entfällt-entfälltDeutschland VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen: § 160 (1) GWB Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht: "(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist." § 135 GWB Unwirksamkeit: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, 9/9 und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union." VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 28/07/2016
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