2016-000445 software ver

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FORM:
VERSION:
SENDER:
DE
ORIG
F02
R2.0.9.S01
TED56
CUSTOMER:
NO_DOC_EXT:
SOFTWARE VERSION:
ORGANISATION:
COUNTRY:
PHONE:
E-mail:
NOTIFICATION TECHNICAL:
NOTIFICATION PUBLICATION:
2BR051P01
2016-000445
6.8.2
cosinex GmbH
DE
/
[email protected]
/
/
1/9
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
I.1)
Name und Adressen
Stadt Königs Wusterhausen
Schlossstraße 3
Königs Wusterhausen
15711
Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Königs Wusterhausen, Fachbereich II, Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3375273250
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 3375273218
NUTS-Code: DE424
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-kw.de
I.2)
Gemeinsame Beschaffung
I.3)
Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei
zur Verfügung unter: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/company/announcements/
categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP9YHWYZX5%22
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/
VMPCenter/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=
%22CXP9YHWYZX5%22
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Abschnitt II: Gegenstand
II.1)
Umfang der Beschaffung
II.1.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten im Rahmen eines Liefervertrages
Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-143
II.1.2)
CPV-Code Hauptteil
55520000
II.1.3)
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)
Kurze Beschreibung:
2/9
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der ausgeschriebenen Leistung
soll die Vollverpflegung in 7 Kindertagesstätten und 4 Horteinrichtungen gebunden werden. Die Vollverpflegung
umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 697 Plätzen, Frühstück, Mittagessen und
Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 580 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu liefern.
II.1.5)
Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 4 780 000.00 EUR
II.1.6)
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Kablow und Zernsdorf
Los-Nr.: 1
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
55520000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Kita Waldhaus und Kita Zernsdorfer Rübchen ; 15712 ; Königs Wusterhausen ; Kita Waldhaus, Heinrich-HeineStraße 3 A, 15712 Königs Wusterhausen/OT Kablow, Kita Zernsdorfer Rübchen, Alte Trift 3 A, 1...
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 1 ausgeschriebenen
Leistung soll die Vollverpflegung in 2 Kindertagesstätten und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die
Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 175 Plätzen, Frühstück,
Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 130 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu
liefern.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2017
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein
weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien
gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es
einer Kündigung bedarf.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
3/9
Beschreibung der Optionen:
Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig.
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten der Ortsteile Wernsdorf und Niederlehme
Los-Nr.: 2
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
55520000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Kita Kleine Pfefferkörner, Kita Räuberberg, Kita Zwergenstadt und Hort der Grundschule Niederlehme ; 15713 ;
Königs Wusterhausen ; Kita Kleine Pfefferkörner, Dorfstraße 13, 15713 Königs Wusterhause...
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 2 ausgeschriebenen
Leistung soll die Vollverpflegung in 3 Kindertagesstätten und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die
Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 216 Plätzen, Frühstück,
Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 160 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu
liefern.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2017
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein
weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien
gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es
einer Kündigung bedarf.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig.
4/9
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Neuvergabe der Verpflegung in der Kindertagesstätte des Ortsteils Senzig
Los-Nr.: 3
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
55520000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Kita Pumuckl, Senzig ; Werftstraße 103/104 ; 15712 ; Königs Wusterhausen
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 3 ausgeschriebenen
Leistung soll die Vollverpflegung in einer Kindertagesstätte mit Horteinrichtung gebunden werden. Die
Vollverpflegung umfasst in der Kindertagesstätte, mit einer Gesamtkapazität von 120 Plätzen, Frühstück,
Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 95 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu
liefern.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2017
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein
weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien
gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es
einer Kündigung bedarf.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig.
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
5/9
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
II.2)
Beschreibung
II.2.1)
Bezeichnung des Auftrags:
Neuvergabe der Verpflegung in den Kindertagesstätten des Ortsteils Zeesen
Los-Nr.: 4
II.2.2)
Weitere(r) CPV-Code(s)
55520000
II.2.3)
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE424
Hauptort der Ausführung:
Kita Spatzennest und Hort Am Zeesener See ; 15711 ; Königs Wusterhausen ; Kita Spatzennest,
Puschkinstraße 74, 15711 Königs Wusterhausen/OT Zeesen, Hort Am Zeesener See, Fasanenstraße 1, 15711
Köni...
II.2.4)
Beschreibung der Beschaffung:
Die Stadt Königs Wusterhausen betreibt Kindertagesstätten und Schulhorte. Mit der in Los 4 ausgeschriebenen
Leistung soll die Vollverpflegung in 1 Kindertagesstätte und 1 Horteinrichtung gebunden werden. Die
Vollverpflegung umfasst in den Kindertagesstätten, mit einer Gesamtkapazität von 196 Plätzen, Frühstück,
Mittagessen und Vesper. Im Hort, mit einer Gesamtkapazität von 190 Plätzen, ist ausschließlich Vesper zu
liefern.
II.2.5)
Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen
aufgeführt
II.2.6)
Geschätzter Wert
II.2.7)
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2017
Ende: 31/12/2019
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Vertragsdauer beträgt 3 Jahre und verlängert sich um jeweils ein
weiteres Jahr, wenn dieser Vertrag nicht 6 Monate vor Ablauf der Vertragszeit schriftlich von einer der Parteien
gekündigt wird. Die Vertragsdauer beträgt maximal 6 Jahre. Der Vertrag endet am 31.12.2022 ohne das es
einer Kündigung bedarf.
II.2.10)
Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die tatsächliche Teilnehmerzahl an der Vollverpflegung ändert sich regelmäßig.
II.2.12)
Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
6/9
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert
wird: nein
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1)
Teilnahmebedingungen
III.1.1)
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufsoder Handelsregister
III.1.2)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.3)
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
III.1.5)
Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)
Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Beachtung des Hazard Analysis and Critical Control Points-Konzept (HACCP).
III.2.3)
Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)
Beschreibung
IV.1.1)
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)
Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung
bzw. des Dialogs
IV.1.6)
Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)
Verwaltungsangaben
IV.2.1)
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 30/08/2016
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)
Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an
ausgewählte Bewerber
IV.2.4)
Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)
Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30/09/2016
IV.2.7)
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 30/08/2016
Ortszeit: 11:00
Ort:
7/9
Stadt Königs Wusterhausen
Zentrale Vergabestelle, Raum A1.08/1.09
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Es sind keine Personen (Bieter) zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)
Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)
Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)
Zusätzliche Angaben:
Unter http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren.
Die Vergabeunterlagen stehen dort vollständig bereit und sind kostenlos herunterzuladen. Ein Versand
in Papierform ist nicht vorgesehen. Die Vergabestelle wird auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg
ggf. erforderliche Informationen und Nachrichten für alle Bieter bereitstellen.Interessenten haben mit der
Anforderung der Vergabeunterlagen eine empfangsfähige E-Mailadresse anzugeben. Erfolgt dies nicht,
werden die Informationen an die in der Anforderung enthaltene Adresse gesendet. Dadurch entstehende
Informationsverluste gehen zu Lasten des Interessenten. Die ausschreibende Stelle ist verpflichtet, zusätzlich
angeforderte Informationen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
zu erteilen. Damit können zusätzliche Informationen (Bieterfragen) bis spätestens 10 Tage vor Ablauf
der Angebotsfrist angefordert werden. Die Interessenten sind verantwortlich für die Einhaltung der in der
Veröffentlichung genannten Fristen und Termine.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins
für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen
nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die
Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die
Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die
Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die
Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch
Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YHWYZX5
VI.4)
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Heinrich-Mann-Allee 107
Potsdam
14473
Deutschland
Telefon: +49 331866-1617
E-Mail: [email protected]
Fax: +49 331866-1652
8/9
Internet-Adresse:www.mwe.brandenburg.de
VI.4.2)
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
-entfällt-entfälltDeutschland
VI.4.3)
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen:
§ 160 (1) GWB Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 (2) bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
"(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist."
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
9/9
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."
VI.4.4)
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2016