Seite drucken SERVICEHEFT Informations- und Bestellunterlagen für Aussteller WEITERE INFOS UNTER WWW.DIE-LEITMESSE.DE/AUSSTELLERPORTAL Inhaltsverzeichnis Seite drucken Blau markierte Formulare müssen unbedingt ausgefüllt / bearbeitet werden! Deadline Allgemeine Informationen Ansprechpartner Messeablauf / Messehallen (Überblick) Organisations- und Baurichtlinien 2016 Anfahrts- und Geländeplan 4–5 6 7–12 13 ToDo:Organisatorisches Allgemein c Abgabe der Unternehmensdarstellung und Unternehmensschwerpunkte für den Messeführer und die DKM-Internetseite 29.08.1614 r Anmeldung Standpersonal c 26.09.1615 c Anmeldung von Aktionen auf dem Messestand Verteilen von Materialien außerhalb des Messestandes 26.09.1616–17 c Eintrittskarten Meet-Night 18–19 cHotelreservierung 26.09.1620 c Mitteilung an die GEMA – Musiknutzung bei Messen und Ausstellungen 21 Organisatorisches Standbau c r Standbaugenehmigung / Nachbarschaftliches Einverständnis Klassischer Standbau 19.09.16 Sonderbau 12.09.16 Doppelstock 25.07.16 c Vorgezogener Aufbau / vorzeitige Anlieferung 26.09.1622 Standbau cBodenbeläge 26.09.1623 c Mietsystem „Basic“ 15.08.16 / 12.09.1624–25 c Mietsystem „Standard“ 15.08.16 / 12.09.1626–27 c Mietsystem „Business“ 15.08.16 / 12.09.1628–29 c Zusatzausstattung für „Basic“, „Standard“, „Business“ 12.09.1630 c Mietsystem „Maximum“ 15.08.16 / 12.09.1631–32 cIndividualstandbau 15.08.1633 cMietmöbel / Standzubehör 26.09.1634–36 Standzubehör und -services c r Abfallentsorgung 10.10.1637 cBlumenservice / Mietpflanzen38–39 cStandbewachung 10.10.1640-43 cCatering / Geschirr- und Gläserservice 10.10.1644 cStandreinigung 45 Technik c Anmeldung eines eigenen WLAN-Netzwerkes 10.10.1646 cDeckenabhängungen 26.09.1647–51 cInternetzugang / Grundrisskizze 26.09.1652–57 c Mietscanner 10.10.1658–59 c Präsentations- und Medientechnik 26.09.1660–61 cSprinkleranlage 26.09.1662–64 cStromanschluss / Grundrissskizze 26.09.1665–67 cWasserinstallation / Grundrissskizze 26.09.1668–71 Logistik und Lager c Abstellflächen im Freigelände der Westfalenhallen 26.09.16 72 c Arbeitsbühnen 26.09.1673 c Gabelstapler und Einlagerung Leergut / Vollgut 10.10.1674 cLagerraum 26.09.1675 cPaketservice 10.10.1676–77 Marketingservice c DKM Unternehmens-Portal (Infos, Termine & Kontakte) 78 c DKM Termin-Tool 79 c Marketingunterstützung – Einladung Vertriebspartner 80 c Marketingunterstützung – Aufkleber, Anzeigen, Mailings, Sonderwerbeformen & Sonstiges 11.08.16 / 01.09.1681–82 cMessetraining 10.10.1683 c Analyse des Messeauftritts 10.10.1684 cWerbeartikel 26.09.1685 c Portable Displaylösungen 26.09.1686 Weitere Dienstleistungen cAusstellungsversicherung 10.10.16 87–88 cBesprechungsraum 89 cHostessenvermittlung 26.09.1690 cMessefilm 10.10.1691 cStandfotografie 10.10.1692 cWorkshops 93 Aussteller-Teilnahmebedingungen94–98 2 Seite drucken Inhaltsverzeichnis nach Deadlines Blau markierte Formulare müssen unbedingt ausgefüllt / bearbeitet werden! c r Standbaugenehmigung / Nachbarschaftliches Einverständnis c Marketingunterstützung – Aufkleber, Anzeigen, Mailings, Sonderwerbeformen & Sonstiges Deadline 25.07.16 Doppelstock 11.08.16 / 01.09.16 81-82 15.08.16 / 12.09.1624-25 15.08.16 / 12.09.16 26-27 15.08.16 / 12.09.16 28-29 15.08.16 / 12.09.16 31-32 15.08.1633 c Mietsystem „Basic“ c Mietsystem „Standard“ c Mietsystem „Business“ c Mietsystem „Maximum“ c Individualstandbau c Abgabe der Unternehmensdarstellung und Unternehmensschwerpunkte für den Messeführer und die DKM-Internetseite 29.08.1614 c Zusatzausstattung für „Basic“, „Standard“, „Business“ 12.09.1630 c r Standbaugenehmigung / Nachbarschaftliches Einverständnis Sonderbau 12.09.16 c r Standbaugenehmigung / Nachbarschaftliches Einverständnis Klassischer Standbau 19.09.16 c r Anmeldung Standpersonal c Anmeldung von Aktionen auf dem Messestand Verteilen von Materialien außerhalb des Messestandes c Hotelreservierung c Vorgezogener Aufbau / vorzeitige Anlieferung c Bodenbeläge c Mietmöbel / Standzubehör c Deckenabhängungen c Internetzugang / Grundrisskizze c Präsentations- und Medientechnik c Sprinkleranlage c Stromanschluss / Grundrissskizze c Wasserinstallation / Grundrissskizze c Abstellflächen im Freigelände der Westfalenhallen c Arbeitsbühnen c Lagerraum c Werbeartikel c Portable Displaylösungen c Hostessenvermittlung c Abfallentsorgung r c Standbewachung c Catering / Geschirr- und Gläserservice c Anmeldung eines eigenen WLAN-Netzwerkes c Mietscanner c Gabelstapler und Einlagerung Leergut / Vollgut c Paketservice cMessetraining c Analyse des Messeauftritts c Ausstellungsversicherung c Messefilm c Standfotografie 26.09.1615 26.09.16 16-17 26.09.1620 26.09.1622 26.09.1623 26.09.16 34-36 26.09.16 47-51 26.09.16 52-57 26.09.16 60-61 26.09.16 62-64 26.09.16 65-67 26.09.16 68-71 26.09.1672 26.09.1673 26.09.1675 26.09.1685 26.09.16 86 26.09.1690 10.10.1637 10.10.16 40-43 10.10.1644 10.10.1646 10.10.16 58-59 10.10.1674 10.10.16 76-77 10.10.1683 10.10.1684 10.10.16 87-88 10.10.1691 10.10.1692 Ohne Deadline c Eintrittskarten Meet-Night 18-19 c Mitteilung an die GEMA – Musiknutzung bei Messen und Ausstellungen 21 c Blumenservice / Mietpflanzen 38-39 c Standreinigung45 c DKM Unternehmens-Portal (Anmeldung, Infos & Termine) 78 c DKM Termin-Tool 79 c Marketingunterstützung – Einladung Vertriebspartner 80 c Besprechungsraum89 c Workshops93 3 Seite drucken Ansprechpartner Organisation Klaus Hohmann bbg Betriebsberatungs GmbH Tel.: +49 921 75758-75 Bindlacher Straße 4 Fax: +49 921 75758-20 95448 Bayreuth [email protected] Standbaugenehmigung / Organisation Tanja Klang Tel.: +49 209 8182444 Mobil: +49 171 6915727 Fax: +49 209 3861850 [email protected] Bartels & Klang GbR Innenarchitektur Kurt-Schumacher-Straße 100 45881 Gelsenkirchen www.bartelsundklang.de Veranstaltungsort Nikolas Wiese Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH Tel.: +49 231 1204-857 Strobelallee 45 Fax: +49 231 1204-678 44139 Dortmund [email protected] Servicepartner Aussteller-Catering Lisa Montforts / Daniela Graßer KHC Westfalenhallen GmbH – Messegastronomie Tel.: +49 231 1204-219 und -684 Strobelallee 45 Fax: +49 231 1204-878 44139 Dortmund [email protected] Bodenbeläge Martin Lenart Markus GmbH Tel.: +49 211 951990 Großenbaumer Weg 1 Fax: +49 211 4180515 40472 Düsseldorf [email protected] Hostessen Sina Richard InterCris Messeagentur GmbH Tel.: +49 5102 9384-77 Hildesheimer Straße 532 Fax: +49 5102 938450 30880 Laatzen [email protected] Hotelbuchungen Sabine Reisinger DORTMUNDtourismus GmbH Tel.: +49 231 18999-115 Max-von-der-Grün-Platz 5-6 Fax: +49 231 18999333 44137 Dortmund [email protected] Medientechnik Stefan Völkner Velten GmbH Tel.: +49 6138 9766-0 Roemerring 43 Fax: +49 6138 9766-66 55278 Mommenheim [email protected] Messenbau Anne Gerasch Uniplan GmbH & Co. KG Tel: +49 221 84569-275 Schanzenstraße 39 a/b Fax: +49 221 84569-258 51063 Köln [email protected] 4 Seite drucken Ansprechpartner Messefilm Jens Wennekampfilmfirma.net Tel: +49 221 168170-42 Lokomotivstraße 7 Fax: +49 221 168170-43 50733 Köln [email protected] Messeserviceleistungen Irene Stein-Wollburg HDS Ideenmessebau Tel: +49 2305 9730770 Westring 210a Fax: +49 2305 97307720 44579 Castrop-Rauxel [email protected] Messetraining / Messestrategie Ivana Kolarescolar-Akademie Tel: +49 6151 305 831 Schepp Allee 66 Fax: +49 6151 305 832 64295 Darmstadt [email protected] Portable Displaylösungen Tanja Löppert s-press Werbetechnik GmbH Tel.: +49 921 289954-70 Bindlacher Straße 10 Fax: +49 921 289954-85 95448 Bayreuth [email protected] Presse / Öffentlichkeitsarbeit Katharina Baumer bbg Betriebsberatungs GmbH Tel.: +49 921 75758-18 Bindlacher Straße 4 Fax: +49 921 75758-20 95448 Bayreuth [email protected] Standfotografie Enno Friedrichef-artfoto Tel.: +49 4131 63983 Bernsteinstraße 1 Fax: +49 4131 681170 21339 Lüneburg [email protected] Versicherung Barbara Fröhlich Richthammer Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Tel.: +49 961 48101-37 Zum Burgstall 38 + 51 Fax: +49 961 4810199 92637 Weiden [email protected] Werbeartikel Ralf Hesse m.e.s. Marketingsservices GmbH Tel.: +49 2175 990670 Walter-Frese-Straße 6 Fax: +49 2175 9906730 42799 Leichlingen [email protected] 5 Seite drucken Messeablauf / Messehallen Sonntag 23.10.2016 08.00 Uhr Montag 24.10.2016 00.00–24.00 Uhr Standaufbau 00.00–18.00 Uhr 18.00 Uhr ab 19.00 Uhr Hallen 2 und 3A Standaufbau Ende Standaufbau Warm-Up Veranstaltung Dienstag 25.10.2016 Beginn offizieller Standaufbau Mittwoch 26.10.2016 09.00–18.30 Uhr Hallen 3B, 4, 5 und 7 Messebetrieb mit Vorträgen, Kongressen und Workshops Meet-Night ab 18.30 Uhr Hallen 2 und 3A Donnerstag 27.10.2016 09.00–17.30 Uhr Hallen 3B, 4, 5 und 7 Messebetrieb mit Vorträgen, Kongressen und Workshops 17.00 Uhr Vermittlertombola 18.00 Uhr Beginn Standabbau Samstag 18.00 Uhr Ende Standabbau 29.10.2016 Halle 7 Speaker’s Corner Messehallen Speaker’s Corner 8 7 4 3B 2N 6 5 3A 2 1 Meet & Eat Hauptzugänge Kongresse Workshops Warm-Up Meet-Night 6 Seite drucken Organisations- und Baurichtlinien 2016 (Seite 1 von 6) Die nachfolgenden Organisations- und Baurichtlinien (im Folgenden „DKM-Richtlinien“) sind ebenso wie die Technischen Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH Bestandteil der Aussteller-Teilnahmebedingungen. Die Aussteller-Teilnahmebedingungen sowie die DKM-Richtlinien gehen jedoch den Technischen-Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH (im Folgenden „Technischen Richtlinien“), wenn diese nicht die sicherheitsrelevanten Bestimmungen der Messe Westfalenhallen GmbH außer Kraft setzen, vor. Die vorgenannten Regelwerke können unter www.die-leitmesse.de abgerufen werden. 1. Ansprechpartner für die DKM-Messeorganisation Tanja Klang (Bartels & Klang GbR Innenarchitektur) Kurt-Schumacher-Str. 100 45881 Gelsenkirchen Tel. +49 209 8182444 Fax. +49 209 3861850 Mobil: +49 171 6915727 E-Mail: [email protected] Das DKM-Servicebüro mit allen Messekooperationspartnern des Veranstalters und der DKM-Messeorganisation befindet sich während des Aufbaus, des Messebetriebes und des Abbaus im Verbindungsgang zwischen Halle 4 und Halle 7. 2. Messebauer / Messeagentur • Aussteller sind verpflichtet folgende Informationen an ihren Messebauer weiterzuleiten: - vermasster Standplan mit Angabe der Versorgungskanäle (siehe Punkt 4), - Aussteller-Teilnahmebedingungen, - DKM-Richtlinien und - die Technischen Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH. Aussteller haben dafür Sorge zu tragen, dass die dort hinterlegten Anforderungen und die daraus resultierenden Pflichten eingehalten werden. • Für den Auf- und Abbau benötigen die Messebauer keinen Messeausweis. • Sollen Messebauer während der offiziellen Messezeiten (Dienstag, 25.10.2016, ab 19.00 Uhr bis Donnerstag, 27.10.2016, 17.30 Uhr) Zugang zu den Messehallen haben, werden Messeausweise benötigt. Die Messeausweise erhalten die Messebauer beim jeweiligen Aussteller im Rahmen der Standpersonal-Anmeldung. • Informationen zum Aufbau unter Punkt 8 und 10. 3. Standsicherheit • Die Standsicherheit hat bei Bau und Betrieb des Messestandes absolute Priorität (siehe unter anderem Punkt 6 und die Technischen Richtlinien). Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die DKM-Richtlinien und/oder der Technischen Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH die notwendigen Änderungen und erforderlichenfalls die Entfernung des Standes zu verlangen. • Wird der entsprechenden Aufforderung des Veranstalters nicht innerhalb von 12 Stunden Folge geleistet, kann der Veranstalter die notwendige Änderung oder die Entfernung des Standes auf Kosten des Ausstellers veranlassen. Im Falle der Schließung des Standes hat der Aussteller die volle Miete zu entrichten und die entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten. 4. Vermasster Standplan Jedem Aussteller wird im Aussteller-Portal ein exakt vermasster Standplan mit Angabe der Versorgungskanäle (Strom, Wasser, Telekom) zur Verfügung gestellt. Dieser muss beim vereinfachten Standbaugenehmigungsverfahren eingereicht werden (siehe Punkt 7.2). 5. Halleninformationen 5.1 Halle 4 • Es sind keine Abhängungen möglich. • Die Halle ist nicht besprinklert. • Die möglichen Bodenbelastungen variieren je nach Standort – insbesondere bei Sonderbauten muss die Belastung bei der DKM-Messeorganisation erfragt werden. 7 Seite drucken Organisation- und Baurichtlinien 2016 (Seite 2 von 6) 5.2 Halle 3B • Abhängungen sind fast überall möglich. Die Bestellung hat ausschließlich über das Serviceheft zu erfolgen (Formular „Deckenabhängungen“). • Alle Messestände mit einer sprinkleruntauglichen Deckenfläche (Deckenverschluss über 50% pro m²) benötigen eine Sprinkleranlage. Die Bestellung hat ausschließlich über das Serviceheft zu erfolgen (Formular „Sprinkleranlagen“). Eine Kopie der Bestellung muss mit dem Antrag auf Standbaugenehmigung (siehe Punkt 7) bei der DKM-Messeorganisation eingereicht werden. • Die zulässige Bodenbelastung in der Halle 3B beträgt 20 kN/m² (bzw. Brückenklasse SLW 30). 6. Gestaltung und Ausstattung der Stände Die Gestaltung und Ausstattung der Stände bleibt nach Maßgabe der nachfolgenden Vorbehalte den Ausstellern überlassen (vgl. 4.7 der Technischen Richtlinien): • Der Aussteller ist vor der Planung seines Standbaus verpflichtet, sich über die baulichen Gegebenheiten seiner gebuchten Standfläche (Säulen, Brandschutzeinrichtungen etc.) rechtzeitig beim Veranstalter zu informieren. • Eingriffe in die Bausubstanz sind nicht gestattet (vgl. 4.7.3 der Technischen Richtlinien). • Gestaltung und Aufbau der einzelnen Stände haben so zu erfolgen, dass kein anderer Aussteller durch Werbeflächen, Schauobjekte, Standbaumaterialien o.ä. in der Darstellung seines Messeauftritts behindert wird. • Alle beim Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein und den gesetzlichen und behördlichen Auflagen entsprechen (vgl. 4.4 der Technischen Richtlinien). • Die vorgegebenen Standgrenzen dürfen nicht überschritten werden. An den Standkanten sind grundsätzlich nur 3,50 m Bauhöhe gestattet. Eingerückt um einen Nachbarschaftsabstand von 1,00 m sind max. 5,00 m Bauhöhe zugelassen. Mit einer schriftlich erteilten Sondergenehmigung ist die max. Bauhöhe 6,30 m. • Bei einer Bauhöhe von mehr als 3,50 m an der Standkante muss das schriftliche Einverständnis aller unmittelbar an den betreffenden Stand angrenzenden Nachbarn vorliegen. Die sogenannten „nachbarschaftlichen Einverständniser klärungen“ müssen mit dem Antrag auf Standbaugenehmigung (siehe Punkt 7) eingereicht werden. Die „nachbarschaftlichen Einverständniserklärungen“ müssen – auch bei unveränderter Bauweise – jährlich neu eingeholt werden. Die Hallenpläne, in denen die Standnachbarn vermerkt sind, sind unter www.die-leitmesse.de einsehbar. Die Kontaktdaten der Standnachbarn sind bei der DKM-Messeorganisation erhältlich. • Bei unmittelbar angrenzenden Messeständen hat der Aussteller des höher gebauten Standes dafür Sorge zu tragen, dass die Rückseiten der zum Standnachbarn hin überstehenden Standwände einheitlich und neutral gehalten werden. Insbesondere Leitungen und konstruktive Elemente jeglicher Art müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden. • Die Aufstellung von besonders schweren Ausstellungsgegenständen und Ständen, für die Fundamente oder besondere Vorrichtungen benötigt werden, bedarf der Genehmigung des Veranstalters. • Wände, die an Besuchergänge grenzen, müssen durch den Einbau von Öffnungen, Nischen, Displays u.ä. aufgelockert werden, um damit den offenen Charakter als Ausstellungsstand der Veranstaltung zu dokumentieren. Der geschlossene Anteil an einer Gangseite darf 30% nicht überschreiten. Eine Überschreitung ist nur mit schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig. Es gilt ein Bestandsschutz für bereits konzeptionierte Stände. • Alle Räume, die allseits umschlossen sind (geschlossene Räume) müssen eine ausreichende optische und akustische Verbindung zur Halle haben, um jederzeit eine Orientierung und Alarmierung auf dem Stand zu gewährleisten. Gefangene Räume sind nicht zulässig. • Es gilt das „Merkblatt für Glas“ (vgl. 4.4.3 der Technischen Richtlinien). • Die Verwendung von Pendeltüren, Drehtüren, Codiertüren, Schiebetüren sowie sonstige Zugangssperren in Fluchtwegen ist nicht zulässig. Falt- und Schiebetüren können für kleinere Räume mit bis zu 20 m² Grundfläche zugelassen werden. Ein schriftliches Einverständnis vom Veranstalter ist notwendig. Es sollen bevorzugt Anschlagtüren verwendet werden. Türen in Fluchtwegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen und jederzeit von innen leicht und in voller Breite geöffnet werden können (vgl. 4.5 der Technischen Richtlinien). • Allgemein begehbare Flächen, die unmittelbar an Flächen angrenzen, die mehr als 0,20 m tiefer liegen, sind mit Brüstungen zu umwehren. Diese müssen mindestens 1,10 m hoch sein. Es müssen mindestens ein Obergurt, ein Mittelgurt und ein Untergurt im Abstand von max. 35 cm vorhanden sein. Für Brüstungen sind 1,0 kN/m an der Oberkante anzusetzen. Für ein Podest ist ein statischer Nachweis zu erbringen. Dieser ist beim Antrag zur Standbaugenehmigung einzureichen (siehe Punkt 7). Die tragenden Unterkonstruktionen von Podesten sind aus nichtbrennbaren Baustoffen herzustellen. Einstufig begehbare Fußböden dürfen höchstens 0,20 m hoch sein. Leitern, Aufstiege und Stege müssen den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen (vgl. 4.6 der Technischen Richtlinien). 8 Seite drucken Organisations- und Baurichtlinien 2016 (Seite 3 von 6) 7. Standbaugenehmigung 7.1 Bauarten Es wird zwischen vier Bauarten unterschieden: • Klassischer Stand: Dieser entspricht den DKM-Richtlinien • Sonderbauten: Stände mit über 5,00 m Bauhöhe, mit Sprinkler / Abhängungen oder mit besonderen Exponaten (z.B. Autos) • Doppelstockstand • Komplettpaket-Stände 7.2 Genehmigungsverfahren • Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standbau jährlich neu durch den Veranstalter genehmigen zu lassen (Ausnahme: Komplettpaket-Stände). Dies gilt auch für Messestände, die genauso wie im Vorjahr aufgebaut werden. Hierzu muss der Aussteller bei der DKM-Messeorganisation bzw. der bbg Betriebsberatungs GmbH nachfolgende Unterlagen einreichen (Antrag): - Je nach Bauart ausgefülltes Formblatt „Standbaugenehmigung/Klassischer Stand“ oder ausgefülltes Formblatt „Standbaugenehmigung/Sonderbau oder Doppelstockstand“ und die dort aufgeführten Unterlagen (beide Formulare sind im Aussteller-Portal hinterlegt). - Vermasste Pläne des Standes entsprechend der gebuchten Standfläche: Bei einer Differenz zwischen dem vermassten Standplan und der gebuchten Standfläche kann die Genehmigung auch nach Erteilung nachträglich aufgehoben werden. Bei einem klassischen Stand kann ein vermasster Plan eingereicht werden. Eine Pflicht besteht jedoch nicht. - Bei besonderen Standkonstruktionen behält sich der Veranstalter vor, eine Statik und eine Prüfstatik einzufordern. Beim Antrag eines Doppelstockstandes ist die Einreichung einer Statik und einer Prüfstatik Pflicht. Der Aussteller ist in der Wahl des Statikers / Prüfstatikers frei. Eine Empfehlung kann bei der DKM-Messeorganisation eingeholt werden. Die Kosten für die Statik / Prüfstatik trägt der Aussteller. Die statische Berechnung ist jährlich neu einzureichen, da es zu Änderungen in den gesetzmäßigen Anforderungen kommen kann. Der Statiker kann jedoch die vorhandenen Unterlagen dahingehend überprüfen und mit einem entsprechenden Anschreiben für die aktuelle Messe freigeben. - Jeder Aussteller ist für die Standsicherheit seines Standes selbst verantwortlich. Daher ist diese, sofern erforderlich, durch Zeichnungen, Standsicherheitsnachweise, Baubeschreibung, Konstruktionspläne, Zertifikate zur Sprinklertauglichkeit, Lastenpläne etc. durch den Aussteller nachzuweisen. Falls erforderlich, werden nach vorheriger Absprache mit dem Aussteller externe Dienstleister und Gutachter zur Gewährleistung der Standsicherheit eingeschaltet. Die Kosten hierfür werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. • Ein Antrag gilt nur dann als eingereicht, wenn die Unterlagen vollständig (mit allen ggf. erforderlichen Nachweisen, Einverständnissen, Plänen etc.) sind. Das Formblatt „Standbaugenehmigung“ kann per Fax, alle anderen Unterlagen müssen per Post eingereicht werden. Es werden nur in Papierkopie vorliegende Pläne bearbeitet (bitte genaue Maßstäbe angeben). •Standbaugenehmigungen werden grundsätzlich nur schriftlich erteilt. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. • Fall-Beispiel zur Anwendung der DKM-Richtlinien: - Reihen- und Kopfstände - Inselstände müssen nicht um 1 m einrücken, d.h. dort kann man auch an der Standkante 5 m hoch bauen. 9 Seite drucken Organisations- und Baurichtlinien 2016 (Seite 4 von 6) 7.3 Fristen Der vollständige Antrag muss rechtzeitig bei der DKM-Messeorganisation eingereicht werden. Es gelten nachfolgende Fristen: • 19.09.2016 beim klassischen Stand • 12.09.2016 beim Sonderbau • 25.07.2016 beim Doppelstockstand Für später eingehende Anträge wird eine Aufwandspauschale je Genehmigung für den klassischen Stand iHv 100 € zzgl. MwSt., für den Sonderbau iHv 200 € zzgl. MwSt. und für den Doppelstockstand iHv 500 € zzgl. MwSt. erhoben. Eine Genehmigung von Doppelstockständen ist nur bis maximal 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Später eingehende Anträge können nicht mehr genehmigt werden. 7.4 Bearbeitungsgebühr Das Standbaugenehmigungsverfahren ist für klassische Stände und Sonderbauten kostenfrei. Bei einem Doppelstockbau fällt eine Bearbeitungsgebühr iHv 2.000 € zzgl. MwSt. pro Genehmigung an. 8. Standaufbau 8.1 Bauliche Gegebenheiten Der Aussteller ist vor der Planung seines Standbaus verpflichtet, sich über die baulichen Gegebenheiten seiner gebuchten Standfläche (Säulen, Brandschutzeinrichtungen etc.) rechtzeitig bei der DKM-Messeorganisation zu informieren. 8.2 Messebau • Der Standbau muss den eingereichten Standbauunterlagen (siehe Punkt 7) entsprechend ausgeführt werden. Bei groben Abweichungen kann der Standbau gestoppt werden. Dies gilt insbesondere bei Sicherheitsbedenken. • Jeder Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das Messebaumaterial nur auf dem eigenen Stand platziert wird. Gänge und Wege an den Standgrenzen müssen frei begehbar und für Stapler frei befahrbar ein. Flucht- und Rettungswege sowie Löscheinrichtungen müssen jederzeit frei zugänglich sein. Eine Lagerung des Messebaumaterials auf fremden Standflächen ist verboten. Der Veranstalter behält sich vor, derart gelagerte Materialien auf Kosten des Ausstellers zu entfernen. • Für den Standbau benötigte Materialien oder zur sofortigen Aufstellung auf der Standfläche angelieferte Exponate können in der Auf- und Abbauphase kurzzeitig im Hallengang abgestellt werden, wenn hierdurch die aus Sicherheitsgründen geforderten Gangbreiten nicht unterschritten und logistische Belange ausreichend berücksichtigt werden. Dies wird als erfüllt angesehen, wenn entlang der Standgrenze zum Hallengang ein Streifen von maximal 0,9 m zum Abstellen genutzt wird. Unabhängig von der Breite des Hallenganges und der abgestellten Güter ist zwingend ein Durchgang in einer Mindestbreite von 1,2 m frei zu halten. Flächen vor Notausgängen und die Kreuzungsbereiche der Hallengänge sind hiervon ausgenommen und müssen jederzeit in voller Breite freigehalten werden. Die Hallengänge dürfen nicht zur Errichtung von Montageplätzen oder zur Aufstellung von Maschinen (z.B. Holzbearbeitungsmaschinen, Werkbänke) genutzt werden. Auf Verlangen der DKM-Messeorganisation kann die sofortige Räumung des Hallengangs gefordert werden. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen kann die DKM-Messeorganisation die Räumung auf Kosten des Ausstellers veranlassen. • Bei der Lackierung von Standwänden, die auf dem Hallenboden stehen, muss der Hallenboden abgeklebt werden. Farbrückstände, die auf dem Hallenboden zurück bleiben, werden zu Lasten des Ausstellers entfernt. 8.3 Aufbauzeiten • Mit dem Aufbau des Standes muss rechtzeitig begonnen werden. • Die Aufbauzeiten sind: 23.10.2016 ab 08.00 Uhr durchgehend bis 25.10.2016 18.00 Uhr (offizieller Aufbau) • Neben dem offiziellen Aufbau besteht bei Sonderbauten bzw. doppelstöckigen Ständen die Möglichkeit, den kostenpflichtigen „vorgezogenen Aufbau“ (frühestens ab 20.10.2016 / 12.00 Uhr) zu beantragen. Ein entsprechendes Formular kann im Aussteller-Portal heruntergeladen werden. • Das Ende des Aufbaus am 25.10.2016 um 18.00 Uhr ist verbindlich für alle Aussteller und Messebauer. Wenn erkennbar ist, dass sich die Aufbauarbeiten aus Gründen, die der Messebauer / Aussteller nicht zu vertreten hat, verzögern werden, ist jeder Messebauer / Aussteller verpflichtet, die DKM-Messeorganisation umgehend zu informieren, um gemeinsam nach Lösungen für einen geordneten Aufbau zu suchen. • Werden nach Aufbauende noch Arbeiten auf dem Messestand verrichtet, die die Reinigungsarbeiten und das Verlegen der Hallengangläufer behindern, dann werden alle Kosten, die ursächlich durch diese Behinderung entstehen, dem Aussteller in Rechnung gestellt. 10 Seite drucken Organisations- und Baurichtlinien 2016 (Seite 5 von 6) 9. Standabbau • Der Beginn des allgemeinen Abbaus wird rechtzeitig vom Veranstalter bekannt gegeben. • Die Standfläche ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Teppichklebeband und Klebereste sind einwandfrei und ohne Beschädigung des Untergrunds zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten. • Der Aussteller haftet darüber hinaus für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials. 10. Be- und Entladen / Parken • Für die Messebauer ist ein spezieller Parkbereich auf dem Gelände der Westfalenhallen reserviert (Parkplatz C2 / ca. 400 m von den Messehallen entfernt). Hier können Lkws und Anhänger vor und nach dem Entladen kostenfrei parken. Der Parkausweis kann entweder im Aussteller-Portal oder auf der DKM-Website unter dem Menüpunkt „Messebauer“ heruntergeladen werden. Für die Zufahrt auf das Messegelände muss bei der Anfahrt vor Ort eine Kaution iHv 50 € hinterlegt werden. Die Auszahlung ist befristet, weitere Informationen finden Sie auf dem Quittungsbeleg der Kaution. • Für Aufbaufahrzeuge gelten folgende Beschränkungen während der Messezeit: Das Abstellen von Lkws und Anhängern jeglicher Art (auch Pkw Anhänger) auf den Parkplätzen in unmittelbarer Hallennähe während der Messezeit (zwischen Auf- und Abbau) ist nicht gestattet. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. • Alle Abbaufahrzeuge müssen zunächst den Parkplatz „C2“ anfahren. Von dort werden diese je nach freier Kapazität auf dem Westfalenhallengelände abgerufen. Die Einfahrt der Abbaufahrzeuge, d.h. die Zufahrt zu den Hallen, kann zum Abbau am 27.10.2016 unabhängig von der Fahrzeuggröße erst ab 19.00 Uhr erfolgen. • Der Messevorplatz vor den Westfalenhallen 4 und 5 kann von Auf- und Abbaufahrzeugen nur während der Auf- und Abbauzeiten, zum Abbau am 27.10.2016 jedoch erst ab 19.00 Uhr, befahren werden. • Im Aussteller-Portal ist ein Anfahrts- und Geländeplan mit den farblich gekennzeichneten Einfahrten hinterlegt. 11. Müllentsorgung 11.1 Standauf- und abbau • Abfälle und Verpackungsmaterialien müssen vom Aussteller fachgerecht entsorgt werden. • Es ist nicht gestattet, eigene Container zur Abfallentsorgung aufzustellen. • Die Entsorgung des Abfalls kann kostenpflichtig bestellt werden. Ein entsprechendes Serviceformular ist im Aussteller- Portal abrufbar. • Zurückgelassene Abfälle und Verpackungsmaterialien werden auf Kosten des Ausstellers entsorgt. In einem solchen Fall wird eine Müllpauschale von 250 € zzgl. MwSt. pro Rollcontainer 1,8 m³ (min. jedoch 250 € zzgl. MwSt.) fällig. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten. 11.2 Messe • Jeder Aussteller erhält zu Beginn des jeweiligen Messetages mit Sonderfarbe gekennzeichnete 120-l Müllbeutel. Die Anzahl der Müllbeutel richtet sich nach der jeweiligen Standgröße: - bis 20 m²: 1 Müllbeutel - bis 40 m²: 2 Müllbeutel - bis 60 m²: 3 Müllbeutel - bis 80 m²: 4 Müllbeutel - bis 150 m²: 5 Müllbeutel - über 150 m²: 7 Müllbeutel Die Müllbeutel sind am Ende der jeweiligen Messetage an der Standkante zu platzieren. Die Entsorgung der Müllbeutel übernimmt der Veranstalter. • Sollten die oben genannten Müllbeutel zur Entsorgung des Abfalls während des Messebetriebs nicht ausreichen, ist der Aussteller selbst verantwortlich, den Abfall fachgerecht und auf seine Kosten zu entsorgen. Weitere Müllbeutel können kostenpflichtig über das entsprechende Serviceformular im Aussteller-Portal bestellt werden. 12. Strom-, Wasser- und Internetanschluss Der Strom-, Wasser- und Internetanschluss ist vom Aussteller direkt bei dem vom Veranstalter beauftragten Dienstleister zu buchen. 13. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Messe- und Ausstellungsgeländes, der Hallengänge und der Stände vor und nach dem ersten Messetag. Von der Reinigung ausgenommen sind die Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen. Zur Müllentsorgung siehe Punkt 11. 11 Seite drucken Organisations- und Baurichtlinien 2016 (Seite 6 von 6) 14. Anlieferungen 14.1 Anlieferungen während des Aufbaus Während des Aufbaus können Anlieferungen zu den Messeständen über folgende Tore und Zufahrten erfolgen: Halle 3B (Einfahrt Süd 2 / Strobelallee – Wirtschaftshof / Tor 32): • Donnerstag, 20.10.2016 / 12.00 Uhr bis Sonntag, 23.10.2016 / 8.00 Uhr für vorgezogenen Aufbau* • Sonntag, 23.10.2016 / 8.00 Uhr bis Dienstag, 25.10.2016 / 18.00 Uhr für offiziellen Aufbau Foyer Halle 3B (Einfahrt Süd 3 / Strobelallee): • Dienstag, 25.10.2016 von 8.00 bis 18.00 Uhr Halle 4 (Einfahrt Süd 3 / Strobelallee – Tor 42): • Donnerstag, 20.10.2016 / 12.00 Uhr bis Sonntag, 23.10.2016 / 8.00 Uhr für vorgezogenen Aufbau* • Sonntag, 23.10.2016 / 8.00 Uhr bis Dienstag, 25.10.2016 / 18.00 Uhr für offiziellen Aufbau Halle 4 (Einfahrt West 4 – Im Rabenloh / Tor 45): • Sonntag, 23.10.2016 / 8.00 bis 20.00 Uhr • Montag, 24.10.2016 / 8.00 bis 20.00 Uhr • Dienstag, 25.10.2016 / 8.00 bis 18.00 Uhr Messe-Forum (Einfahrt Süd 3 / Strobelallee): • Sonntag, 23.10.2016 / 8.00 Uhr bis Dienstag, 25.10.2016 / 18.00 Uhr * Anlieferungen vor dem offiziellen Aufbaubeginn (siehe Punkt 8.3) sind kostenpflichtig und müssen vorher angemeldet werden. Siehe Formular „Vorgezogener Aufbau / vorzeitige Anlieferung“. Das Formular kann im Aussteller-Portal heruntergeladen werden. 14.2 Anlieferungen während der Messe • Wir empfehlen dringend, Anlieferungen an den Messestand durch Caterer und andere Servicedienstleister in der Zeit von 7.00 bis 9.00 Uhr durchführen zu lassen. Anlieferungen vor 7.00 Uhr sind nicht möglich. • Anlieferungen an den Messestand können über alle Zufahrten erfolgen. Gegen Zahlung einer Kaution iHv 50 € (zahlbar vor Ort – siehe Punkt 10) kann das Gelände befahren und die Anlieferung an den Messestand durchgeführt werden. Bitte informieren Sie Ihre Dienstleister über die Notwendigkeit, die Kaution iHv 50 € mitzuführen. Die Auszahlung ist befristet, weitere Informationen finden Sie auf dem Quittungsbeleg der Kaution. • Kurierdienste müssen ihre Sendungen über die DKM-Poststelle (Halle 4, Tor 41, neben dem Aufzug) anliefern. Die DKM-Poststelle – wird betrieben von Fa. Kühne – ist deutlich erkennbar markiert. Die Annahme und Weiterleitung über die DKM-Poststelle ist kostenpflichtig (siehe Aussteller-Portal, Formular „Paketservice“). 15. Rauchverbot Während der gesamten Veranstaltung besteht in allen Messehallen, Gängen, Funktionsräumen und Sälen absolutes Rauchverbot. Raucherbereiche sind im Außenbereich ausgewiesen. 16. Sonderwerbeformen Sonderwerbeformen (u.a. Werbemaßnahmen außerhalb der Standflächen) können gegen Entgelt beim Veranstalter gebucht werden. 17. Aussteller-Newsletter Nach Erhalt der Buchungsbestätigungen erhalten Aussteller regelmäßig wichtige Informationen zur Vorbereitung und Durchführung der Messe. 18. Fristen Serviceheft Aussteller sind verpflichtet, die im Serviceheft festgelegten Fristen (bspw. Abgabe der Unternehmensdarstellung im Messeführer) einzuhalten. 12 Speaker’s Corner Kongresse/Workshops Eingang Messehallen Warm-Up/Meet-Night Anfahrts- und Geländeplan Seite drucken 13 Seite drucken Abgabe Ihrer Unternehmensdarstellung und Unternehmensschwerpunkte für den Messeführer und die DKM-Internetseite Deadline: 29.08.2016 Ansprechpartner: Andrea Krauß, Tel.: +49 921 75758-77, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-91 Telefon Halle Telefax Stand Abgabe Ihrer Unternehmensdarstellung Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit Ihrem Unternehmensprofil im Messeführer und auf der DKM-Internetseite zu präsentieren. Der Abdruck Ihrer Unternehmensdarstellung ist im Standpreis enthalten. Für Mitaussteller ist die Abgabe Ihres Unternehmensprofils ebenfalls möglich, wenn der Mitaussteller durch den Hauptaussteller offiziell angemeldet wurde und eine Mindestfläche von 9 m2 pro Aussteller nicht unterschritten wird. Eintrag Unternehmensdarstellung Nach Freischaltung Ihrer eingetragenen Daten kann Ihr Profil über die Ausstellerliste, bzw. über Ihr DKM UnternehmensPortal von den Fachbesuchern eingesehen werden. Voraussetzung für den Andruck im Messeführer ist die termingerechte Freigabe Ihrer Daten bis zum 29.08.2016. Einträge, die nach diesem Datum erfolgen, können im Messeführer leider nicht mehr berücksichtigt werden. Abgabe Ihrer Unternehmensschwerpunkte Auch in diesem Jahr bieten wir unseren Fachbesuchern den Service an, ihren Messebesuch effizient zu planen. So sollen die Fachbesucher im Internet die ausstellenden Unternehmen gezielt nach deren Schwerpunkten auswählen und so einen persönlichen Messeplan erstellen können. AUSSTELLER A STAND-NUMMER AssCompact 3B-F17 FIRMENPROFIL / PRODUKTE / DIENSTLEISTUNGEN AssCompact ist ein monatliches Fachmagazin für Führungskräfte, Entscheidungsträger und unabhängige Vermittler der Finanz- und Versicherungswirtschaft. Mit praxisorientierten Fachbeiträgen von ausgewählten Autoren, Interviews, Urteilen und Kurzmeldungen informiert AssCompact zielgruppengerecht seine Leser. Die Auflage von AssCompact unterliegt der Auflagenkontrolle der IVW. Die Marke AssCompact steht neben dem Printmedium mit Newsletter und verschiedenen Formaten bei AssCompact TV auch für Mailings, Foren, Events, Studien und einem aktuellen Stellenmarkt – eben alles was den (Wissens)-austausch zwischen unabhängigen Vermittlern und Unternehmen fördert: - AssCompact: Fachmagazin in Deutschland und Österreich - AssCompact TV: Sendungen für und von der Branche - AssCompact Wissen: Studien und Kompetenzforen zu aktuellen Themen - AssCompact Open: Golfturnierserie - AssCompact Mailing: E-Mailservice - AssCompact Stellenmarkt - AssCompact Newsletter: tägliche News per E-Mail Aus diesem Grund ist die Abgabe Ihrer Unternehmensschwerpunkte ein wichtiges Medium, um von den einzelnen Fachbesuchern als Anbieter gefunden zu werden. Wir nennen ebenfalls im Messeführer alle Aussteller nochmals sortiert nach Unternehmensschwerpunkten. Die Berücksichtigung im Messeführer kann nur erfolgen, wenn die Schwerpunkte bis zum 29.08.2016 vorliegen. Eine spätere Abgabe kann für den Messeführer leider nicht mehr berücksichtigt werden. Die Abgabe Ihrer Unternehmensschwerpunkte erfolgt online im Ausstellerportal über den Menüpunkt: Eintrag Unternehmensschwerpunkte KONTAKTDATEN bbg Betriebsberatungs GmbH AssCompact Bindlacher Str. 4 D-95448 Bayreuth Tel.: Fax: E-Mail: Web: 49 921 75758-0 49 921 75758-20 [email protected] http://www.asscompact.de 1 14 Seite drucken Anmeldung Standpersonal Deadline: 26.09.2016 lt / ngt ausgefül Muss unbedi n erde bearbeitet w Ansprechpartner: Michael Grzonka, Tel.: +49 921 75758-78, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-91 Telefon Halle Telefax Stand Bitte melden Sie bis zum 26.09.2016 die Personen, die für Ihr Unternehmen oder gegebenenfalls für Ihre(n) Mitaussteller auf der Messe tätig sein werden, an. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Mitaussteller ab, ob dieser selbst die Anmeldung vornimmt oder ob Sie dies für Ihren Mitaussteller vornehmen sollen. Bitte melden Sie außer Ihrem Standpersonal auch alle von Ihnen beauftragten Dienstleister, wie z.B. Hostessen, an. Und so melden Sie Ihr Standpersonal an: • Im Aussteller-Portal wird Ihnen unter dem Menüpunkt „Standpersonal-Anmeldung“ und dort im Register „Standpersonal-Verwaltung“ die Anmeldung Ihres Standpersonals erklärt. • Im Register „Noch nicht angemeldete Personen“ finden Sie eine Übersicht von allen uns vorliegenden Mitarbeitern Ihres Unternehmens. Hier klicken Sie nur noch die betreffenden Mitarbeiter an, die Sie als Standpersonal anmelden möchten. • Neue Mitarbeiter bzw. Ihre vor Ort tätigen Hostessen fügen Sie unter dem Register „Neueintrag“ hinzu. • Unter „Bereits angemeldete Personen“ wird Ihnen dann die Liste Ihrer angemeldeten Personen angezeigt. Rechtzeitig vor Messebeginn (ab Mitte September) werden wir alle Messeausweise an die oben genannte Adresse senden. Falls Sie hiervon abweichende Wünsche haben, bitten wir Sie um Kontaktaufnahme. Wichtige Hinweise: • Sie verfügen über ein unbegrenztes Freikartenkontingent. Eine Freikarte umfasst den Besuch der Warm-Up Veranstaltung am Dienstag und die Teilnahme an beiden Messetagen. • Eintrittskarten für die Meet-Night am 26.10.2016 können Sie mit dem Serviceformular „Eintrittskarten Meet-Night“ kostenpflichtig bestellen. •Im DKM Termin-Tool (kostenfrei) können Sie Ihr Stand personal mit den möglichen Gesprächsterminen einstellen. Die angemeldeten Fachbesucher haben dann im Vorfeld der DKM die Möglichkeit, die angebotenen Termine anzufragen. Informationen hierzu finden Sie auf dem Serviceformular „DKM Termin-Tool“. 15 Seite drucken Anmeldung von Aktionen auf dem Messestand / Verteilen von Materialien außerhalb des Messestandes Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Klaus Hohmann, Tel.: +49 921 75758-75, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-91 Telefon Halle Telefax Stand Aktionen auf dem Messestand Jeder Aussteller ist verpflichtet, Veranstaltungen auf seinem Stand, die zu Geräuschs-, Geruchs- und visuellen Beeinträchtigungen der Nachbaraussteller führen können, beim Veranstalter bis zum 26.09.2016 schriftlich anzumelden und von diesem schriftlich genehmigen zu lassen. Nicht genehmigte Aktionen können vom Veranstalter verboten werden. c Wir möchten auf unserem Messestand folgende Aktionen durchführen: Art der Aktion / en: _________________________________________________________________________________ Wie oft und wie lange soll die Aktion pro Messetag veranstaltet werden? __________________________________________________________________________________________________ __________________________________________________________________________________________________ Medieneinsatz: Tonverstärkeranlage und Beschallung: c ja c nein Einsatz von Funkmikrofonen: c ja c nein bei ja: Funkübertragungsfrequenzen: ________________ Art des Funksystems: ____________________________ Hersteller / Modelltyp: ____________________________ c ja c nein Lichtemittierende Projektoren, LED-Wände oder Laser: c ja c nein Geruchsemissionen: c Wir haben Interesse an einer Sondernutzung unserer Standfläche am 26.10.2016 außerhalb der offiziellen Messeöffnungszeit (z.B. Standparty von 18.30 bis 23.00 Uhr) und bitten um Kontaktaufnahme. Verteilen von Materialien außerhalb des Messestandes Die Rückmeldungen der jährlichen Fachbesucherbefragung zeigen, dass viele Fachbesucher sich durch das Verteilen von Materialien wie z.B. Druckschriften außerhalb der Messestände gestört fühlen. Daher werden wir weiterhin die Anzahl der Verteilpersonen abhängig von Ihrer gebuchten Standfläche reglementieren (maximal mögliche Anzahl: bis 19 m2 gebuchte Standfläche: 1 Verteilperson; ab 20 m2: 2 Verteilpersonen; ab 40 m2: 3 Verteilpersonen; ab 60 m2: 4 Verteilpersonen). c Wir möchten Verteilaktionen außerhalb des Messestandes durchführen: Material (z.B. Flyer): _____________________________________ Personaleinsatz (Anzahl Personen): ________ Mit Unterschrift und Zusendung dieses Formulars erkennen Sie die nachfolgenden Bedingungen an (siehe nachfolgende Seite). Ort / Datum Unterschrift / Stempel Unter den auf der Nachfolgeseite genannten Bedingungen genehmigen wir Ihre beantragte / n Aktion / en. ___________________________________________________ Ort / Datum Klaus Hohmann 16 Anmeldung von Aktionen auf dem Messestand / Verteilen von Materialien außerhalb des Messestandes Seite drucken Deadline: 26.09.2016 Auszug aus den Aussteller-Teilnahmebedingungen Punkt 7 „Werbemaßnahmen der Aussteller“: 7.1 Werbemaßnahmen sowie das Scannen von Besuchern sind nur auf dem Messestand des Ausstellers zulässig. Auf eine angemessene Bekleidung von Hostessen und Standpersonal ist zu achten. Für Werbemaßnahmen außerhalb des Messestandes und auf dem Freigelände vor der Messe stehen den Ausstellern verschiedene kostenpflichtige Sonderwerbeformen zur Verfügung. Diese können beim Veranstalter gebucht werden. 7.2 Jeder Aussteller ist verpflichtet, alle Werbemaßnahmen auf seinem Stand, die zu Geräusch-, Geruchs- oder zu visuellen Beeinträchtigungen der Nachbaraussteller führen können (u.a. Ton-Verstärkungsanlagen), Verteil- aktionen außerhalb des Messestandes sowie Standparties außerhalb der Messezeiten, spätestens einen Monat vor Messebeginn dem Veranstalter bekannt zu machen und von diesem genehmigen zu lassen. Der Veranstalter behält sich unter Wahrung des Hausrechts vor, alle nicht genehmigten sowie unzulässigen Werbemaßnahmen zu unterbinden, Abmahnungen zu erteilen und evtl. Schadensersatz geltend zu machen. Minderungs- und / oder Schadensersatzansprüche stehen dem Aussteller insoweit nicht zu. 7.3 Standparties sind nur am ersten Messetag möglich. Eine Genehmigung (siehe 7.2) ist kostenpflichtig. 7.4 Die Genehmigung der Werbemaßnahme (siehe 7.2) kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden und kann mit Auflagen erteilt werden. 7. 5 Eine Genehmigung für den Einsatz von Ton-Verstärkeranlagen wird nur mit nachfolgenden Auflagen erteilt: • der A-bewertete energieäquivalente Schalldruckpegel, gemessen an der Standkante des Schallverursachers in 1,00 m Höhe darf den Wert von 75 dB(A) nicht überschreiten. In strittigen Fällen wird der Veranstalter Schalldruckpegelmessungen durchführen und bei Überschreiten des Grenzwertes die Tonanlage still legen lassen. • mit einer Ton-Verstärkeranlage moderierte Stand-Aktionen (z.B. Verlosungen) dürfen am Tag maximal 4 Mal mit einer Dauer von 10 Minuten pro Messetag durchgeführt werden. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn von den betroffenen Standnachbarn das Einverständnis vorliegt. Bei Zuwiderhandlung der vorgenannten Auflagen wird jede weitere Verteilaktion für den Rest der Messedauer untersagt. Minderungs- und / oder Schadensersatzansprüche stehen dem Aussteller insoweit nicht zu. 7.6 Eine Genehmigung für Verteilaktionen außerhalb des Messestandes wird nur mit nachfolgenden Auflagen erteilt: • Die werbefreien Zonen sind zu beachten. Diese sind: Das Freigelände der Messe, das Foyer Messe-Forum, das Foyer der Halle 3B, die Speaker’s Corner, die Übergänge der Hallen 3B, 4, 5 und 7, die Workshopräume, alle Cateringzonen, die Empore, das Medienzentrum, Vorraum Saal 30 und 31, die Toiletten sowie die unmittelbaren Zugangsbereiche der Hallen 3B, 4 und 5 (Radius von 20 Metern ab Halleneingang). • Es ist untersagt, sich dauerhaft vor einen fremden Messestand zu positionieren. • Die Zahl der zulässigen Verteilpersonen richtet sich nach der gebuchten Standfläche des Ausstellers. Maximal sind zulässig: bis 19 m2 eine Person; ab 20 m2 zwei Personen, ab 40 m2 drei Personen und ab 60 m2 vier Personen. Bei Zuwiderhandlung der vorgenannten Auflagen wird jede weitere Verteilaktion für den Rest der Messedauer untersagt. Minderungs- und / oder Schadensersatzansprüche stehen dem Aussteller insoweit nicht zu. 7.7 Folgende Werbemaßnahmen sind nicht zulässig: • Das dauerhafte Abspielen von Musik sowie musikalische Darbietungen jeglicher Art während der Messezeiten. Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn von den betroffenen Standnachbarn das Einverständnis vorliegt. • Das Verteilen von sperrigen Werbegeschenken (wie z.B. Besen, Schneeschaufel, Gießkanne). 7.8 Bei Einsatz von Funkmikrofonen müssen dem Veranstalter vorab, spätestens zwei Wochen vor Messebeginn, verbindlich die Funkübertragungsfrequenzen und das eingesetzte System genannt werden, damit Doppelungen von Funkübertragungsfrequenzen und dadurch hervorgerufene Störungen in andere Funkübertragungssysteme vermieden werden können. Auch die Funkfrequenzen von Fernbedienungen für Objekte aller Art (insbesondere Zeppeline, Modellautos, etc.) müssen dem Veranstalter vorab genannt werden. 17 Seite drucken Eintrittskarten Meet-Night Frühzeitige Buchung empfohlen! emäß Erfahrungsg ebucht! schnell ausg Ansprechpartner: Anja Augustin, Tel.: +49 921 75758-64, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-20 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Unmittelbar im Anschluss des ersten Messetages (26.10.2016) beginnt um 18.30 Uhr in den Hallen 2 und 3A die Jubiläums-Meet-Night in diesem Jahr mit einer extra Überraschungs-Halle. In ungezwungener Atmosphäre lassen die Messeteilnehmer hier den ersten Messetag in angenehmer Art und Weise ausklingen. Genussvolles gibt es am Buffet und zunächst steht die Kommunikation im Vordergrund. Im Verlauf des Abends öffnet sich die extra Überraschungs-Halle, in der die Messeteilnehmer dann nach Herzenslust feiern können. Auf vielfachen Wunsch spielt auf der Jubiläums-Meet-Night die beliebte Partyband Groovin Affairs, die schon bei früheren Meet-Nights für eine großartige Stimmung sorgten. Aktuelle Informationen zur Meet-Night gibt es im Vorfeld der DKM unter: www.die-leitmesse.de / meet-night Folgende Bestellmöglichkeiten haben Sie: • • • Jubiläums-Meet-Night Eintrittskarte Preis: 75 € (inkl. MwSt., Buffet, Getränke und Unterhaltungsprogramm) – freie Platzwahl in Halle 2 und Foyer Halle 2 Jubiläums-Meet-Night Laufkarte Preis: 40 € (inkl. MwSt., Getränke und Unterhaltungsprogramm) – Zutritt ab 21.30 Uhr möglich In diesem Jahr können die Aussteller auch 6-er oder 8-er Tische in der Halle 3A reservieren (es gibt nur eine begrenzte Anzahl). Es muss ein ganzer Tisch reserviert werden. Preis 6-er Tisch: 590 € (= 6 Eintrittskarten inkl. MwSt., Buffet, Getränke und Unterhaltungsprogramm) Preis 8-er Tisch: 790 € (= 8 Eintrittskarten inkl. MwSt., Buffet, Getränke und Unterhaltungsprogramm) Wir bestellen: _______ Jubiläums-Meet-Night Eintrittskarten (75 € inkl. MwSt. pro Karte) _______ Jubiläums-Meet-Night Laufkarte (40 € inkl. MwSt. pro Karte) _______ 6-er Tisch (= jeweils 6 Eintrittkarten pro Tisch / 590 € inkl. MwSt. pro Tisch) _______ 8-er Tisch (= jeweils 8 Eintrittkarten pro Tisch / 790 € inkl. MwSt. pro Tisch) Bestellte Eintrittskarten können vom Veranstalter nicht zurückgenommen werden. Gerne weisen wir Sie auf die Compliance-Information auf der nachfolgenden Seite hin. __________________________________________________________________________________________________ Unterschrift / Stempel Ort / Datum 18 Meet-Night und Compliance Seite drucken Unter Compliance wird allgemein die Sicherstellung des regelkonformen Verhaltens einer Unternehmensorganisation verstanden. Als Regeln kommen neben strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Vorschriften auch Selbstverpflichtungen und gesellschaftliche Wertvorstellungen in Betracht. In der Versicherungswirtschaft wird im Moment vielfach die Frage aufgeworfen, ob und inwieweit sogenannte Vermittler-Incentives unter Compliance-Aspekten problematisch sein könnten. Hintergrund: Der Versicherungsmakler ist als Sachwalter den Interessen seiner Kunden verpflichtet. Die Tätigkeit des Maklers wird durch die vom Versicherer gezahlte Courtage abgegolten, die in die Versicherungsprämie eingerechnet ist und deshalb vom Kunden wirtschaftlich getragen wird. Jede darüber hinaus gehende Zuwendung eines Versicherers an Versicherungsmakler ist dahingehend zu überprüfen, ob sie geeignet ist, den Versicherungsmakler bei seiner Auswahlentscheidung sachwidrig zu beeinflussen. Das ist nach allgemeiner Überzeugung nicht der Fall, wenn es sich um eine „sozialadäquate“ Zuwendung handelt, also um eine übliche Zuwendung von geringem Umfang im Rahmen der Kontaktpflege. Derartige Zuwendungen sind typischerweise nicht hinreichend geeignet, geschäftliche Entscheidungen sachwidrig zu beeinflussen. Unter diesem Gesichtspunkt dürften zum Beispiel Einladungen zum Essen oder zu Fachveranstaltungen einschließlich Bewirtung unter Compliance-Gesichtspunkten unproblematisch sein, solange nicht die Bewirtung, sondern der fachliche Austausch den Schwerpunkt der Begegnung bestimmt. Dies ist an den Umständen des Einzelfalls zu messen. Dabei ist auch der Lebenszuschnitt des Empfängers von Bedeutung. Ein Versicherungsmakler kann den Versicherungsschutz seiner Kunden nur dann sachgerecht gestalten kann, wenn er Produkte, Prozesse und Schadenregulierung des Versicherers kennt. Deshalb ist es notwendig und üblich, dass Ver sicherungsmakler zu Versicherungsunternehmen geschäftliche und persönliche Kontakte pflegen. Die DKM sowie die Meet-Night bietet im Sinne des „social networkings“ eine Plattform für Fachgespräche und Diskussionen. Laden Aussteller Besucher zu einem Besuch der Meet-Night ein, so kann diese Kostenübernahme als sozial adäquate Zuwendung eingestuft werden, wenn die dafür aufgewendeten Kosten angemessene und übliche Größenordnungen (etwa 100 € p. P.) nicht übersteigen und keine weitere n Leistungen wie zum Beispiel Reise- und Übernachtungskosten übernommen werden. Der Schwerpunkt der Begegnung liegt im fachlichen Austausch. Makler können inhaltliche und strategische Informationen über das Versicherungsunternehmen erhalten, die ihnen bei ihrer Auswahlentscheidung helfen. Eine sachwidrige Beeinflussung des Maklers ist auf Grund des überschaubaren Wertes der Einladung (und dem nicht unerheblichen Eigenanteil (Anreise, ggf. Übernachtung, Arbeitszeitverlust) des Maklers nicht zu erkennen. Insoweit bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken, wenn Aussteller Versicherungsmakler zu einem Besuch der Meet-Night einladen. gez. Hans-Ludger Sandkühler Sandkühler & Schirmer Rechtsanwälte Bochum | Berlin 19 Seite drucken Hotelreservierung Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Sabine Reisinger, Tel.: +49 231 18999-115, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse DORTMUNDtourismus GmbH Frau Sabine Reisinger Max-von-der-Grün-Platz 5-6 44137 Dortmund Fax: +49 231 18999333 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Buchen Sie Ihr Hotelzimmer nur über den DORTMUNDtourismus Service, da dieser für den Zeitraum der DKM 2016 ein Zimmerkontingent hält. Die Vermittlung der DORTMUNDtourismus GmbH ist für Sie kostenfrei. Veranstaltung: Tagungsstätte: DKM 2016 Westfalenhallen Dortmund Wir buchen verbindlich: Einzelzimmer Doppelzimmer Dreibettzimmer Inklusivpreise pro Person und Nacht: : c Preisgruppe I (150 € – 174 €) c Preisgruppe II (110 € – 150 €) c Preisgruppe III (80 € – 110 €) c Preisgruppe IV (58 € – 80 €) Bei Doppelbelegung reduzieren sich die Preise. Falls die gewünschte Preiskategorie nicht vorhanden ist, wünschen wir eine Unterbringung in einem Hotel c höherer Preisgruppe c niedrigerer Preisgruppe Anreisetag: Abreisetag: Nächte: Ankunftszeit im Hotel: Anreise mit: c Auto c Bahn c Flugzeug Besondere Wünsche: c Wir wünschen Informationen zu weiteren Dienstleistungen der DORTMUNDtourismus GmbH (z.B. Shuttle- / Transfer-Services, individuelle Tagungs- und / oder Seminarräume) Ansprechpartner: Carsten Schmitz, Tel.: +49 231 18999-124, E-Mail: [email protected] __________________________________________________________________________________________________ Ort / Datum Unterschrift / Stempel 20 Mitteilung an die GEMA Musiknutzungen bei Messen und Ausstellungen Seite drucken ÖFFENTLICHE AUFFÜHRUNG, VORFÜHRUNG, WIEDERGABE UHRHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTER MUSIK Aufgaben der GEMA Die GEMA verwaltet als Treuhänderin ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Verleger) die ihr von diesen zur Wahrnehmung übertragenen Nutzungsrechte an Musikwerken. Die Wahrnehmung erstreckt sich darüber hinaus auch auf das nahezu gesamte Weltrepertoire urheberrechtlich geschützter Musik. Rechtliche Grundlagen Das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Urheberrechtsgesetz vom 9. September 1965 schützt den Urheber eines Werkes in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Der Urheber hat das Recht zu bestimmen, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist. Der Urheber hat darüber das ausschließliche Recht sein Werk zu verwerten. Hierzu zählt u.a. das Recht, sein Werk öffentlich aufzuführen, vorzuführen und wiederzugeben. Der Urheberrechtsschutz besteht zu Lebzeiten und bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Bearbeitungen werden wie selbstständige Werke geschützt. Begriffsbestimmungen 1.Aufführung, Vorführung, Wiedergabe Aufführungen sind persönliche Darbietungen von Musik, unabhängig davon, ob sie durch Berufs- oder Laienmusiker durchgeführt werden. Bei Vorführungen handelt es sich um die Projektion von bewegten Bildern (Film) oder Standbildern (Diaschau) auf eine Leinwand mit Musik. Wiedergaben umfassen das Abspielen vorbestehender Ton- und Bildtonträger sowie die Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen. 2.Veranstalter Als Veranstalter gilt in der Regel derjenige, der für die Aufführung, Vorführung, Wiedergabe in organisatorischer und finanzieller Hinsicht verantwortlich ist und der die Aufführung durch seine Tätigkeit veranlasst hat. 3.Veranstaltung Unter Veranstaltungen sind zeitlich begrenzte Einzelereignisse zu verstehen, die aus bestimmtem Anlass stattfinden.Hiervon zu unterscheiden sind ständige, zum alltäglichen Geschehen gehörende Musikwiedergaben z.B. in Form der Musikbeschallung von Geschäftsräumen oder Austellungsständen. Rechtevergabe Die Einräumung der urheberrechtlichen Nutzungsrechte durch die GEMA an Werken ihres Repertoires erfolgt auf vor herige Anmeldung entweder in Form einer Einzelgenehmigung oder durch Abschluss eines Pauschalvertrages für Musikaufführungen und -wiedergaben, Weiterübertragungen und Vervielfältigungen. Zum GEMA-Fragebogen, gelangen Sie über den nachfolgenden Link: http://die-leitmesse.de/GEMA 21 Seite drucken Vorgezogener Aufbau / vorzeitige Anlieferung Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Tanja Klang, Tel. +49 209 8182444, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Bartels & Klang GbR Innenarchitektur Kurt-Schumacher-Straße 100 45881 Gelsenkirchen Fax: +49 209 3861850 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Neben dem offiziellen Aufbau (vom 23.10.2016 / 08.00 Uhr bis 25.10.2016 / 18.00 Uhr) besteht bei großen bzw. doppelstöckigen Ständen die Möglichkeit, einen kostenpflichtigen „vorgezogenen Aufbau“ und / oder eine „vorzeitige Anlieferung“ zu beantragen. Der vorgezogene Aufbau und die vorzeitige Anlieferung sind grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sie können nur ausstellerbezogen erteilt werden, d. h. ein Messebauer, der für mehrere Aussteller die Messestände baut, muss den vorgezogenen Aufbau / vorzeitige Anlieferung für jeden Aussteller separat beantragen. Der vorgezogene Aufbau / die vorzeitige Anlieferung kann nur gewährt werden, wenn folgende Regeln verbindlich eingehalten werden: <Der Messebauer muss sich vor dem Beginn des Aufbaus im DKM-Servicebüro melden. <Der Messebauer hat dafür zu sorgen, dass sein Baumaterial und Werkzeug nicht auf anderen, noch leeren Bauflächen deponiert wird und die Verkehrsflächen frei bleiben. Bei Zuwiderhandlungen wird – insbesondere bei der vorzeitigen Anlieferung – das Material sonst kostenpflichtig auf der Standfläche platziert. Wir empfehlen, nur das Baumaterial an den Stand zu bringen, welches an einem Tag verbaut werden kann und anfallendes Leergut zügig vom Stand zu entfernen. Freiflächen zur Lagerung sind der Messeleitung bekannt und können nur im Servicebüro erfragt und zugewiesen werden. Der Missbrauch der Vorteile des vorgezogenen Aufbaus / der vorzeitigen Anlieferung hat zur Konsequenz, dass der betroffene Messestand baulich sofort bis zum Beginn des offiziellen Aufbaus stillgelegt wird. Die vereinbarten Gebühren werden trotzdem in voller Höhe fällig. Wir bieten Ihnen an, das vorher von Ihnen angemeldete Abfallvolumen fachgerecht zu entsorgen. Bitte bestellen Sie eine ausreichende Anzahl von 1,8 m³ Rollcontainern (max. Beladung 850 kg) über das Formular „Abfallentsorgung“. Wir beantragen den vorgezogenen Aufbau (inkl. Anlieferung am gleichen Tag): c ab Samstag, dem 22.10.2016, ab 8.00 Uhr durchgehend (Gebühr 750 €) c ab Freitag, den 21.10.2016, ab 8.00 Uhr durchgehend (Gebühr 1.500 €) c ab Donnerstag, den 20.10.2016, ab 12.00 Uhr durchgehend (Gebühr 3.000 €) Wir beantragen die vorzeitige Anlieferung des Materials (ohne Aufbau): c am Samstag, dem 22.10.2016, ab 8.00 Uhr (Gebühr 300 €) c am Freitag, den 21.10.2016, ab 8.00 Uhr (Gebühr 400 €) c am Donnerstag, den 20.10.2016, ab 12.00 Uhr (Gebühr 500 €) Die genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung geht Ihnen vom Veranstalter der DKM 2016 (bbg Betriebsberatungs GmbH) zu. cWir haben folgende Messebaufirma für den Standaufbau beauftragt: ________________________________________ ___________________________________________________________________________________________________ Ort / Datum Unterschrift / Stempel Bestätigungsfeld (nur von Bartels & Klang auszufüllen): Kommentar: _________________________________________________________________________________________ Hiermit gilt die beantragte Leistung als bestätigt. Die Rechnung wird Ihnen in gesonderter Post zugehen. ___________________________________________________________________________________________________ Ort / Datum Tanja Klang 22 Seite drucken Bodenbeläge Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Martin Lenart, Tel.: +49 211 951990, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Markus GmbH Großenbaumer Weg 1 40472 Düsseldorf Fax: +49 211 4180515 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Wir bestellen: Bezeichnung m2 Preis m2 inkl. Boden verlegen, abkleben, Folienabdeckung, aufnehmen, entsorgen Teppich Fair-Floor B1 (Velours) schwarz anthrazit 12,95 € silbergrau mais feuer bordeaux minzgrün himmelblau ultra gras royal Farbe Teppich Fair-Rips B1 schwarz griffo 6,95 € mausgrau silber gelb orange rot Farbe Laminat 38,95 € (inkl. Podestboden) Ahorn Buche Nussbaum Farbe (Laminat wird immer auf Podestboden verlegt, Höhe ca. 50 mm) c zzgl. Winkelprofil alu-silber (optional) Preis / lfdm 11,95 € Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungskondition: Vorkasse ohne Abzug gemäß Auftragsbestätigung bis zum 26.09.2016. Sonstige Auslegeware, Podestböden und Sondermaterialien bieten wir Ihnen gerne auf Anfrage an. c x Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf. c Bitte senden Sie uns ein Farbmuster an oben genannte Adresse. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 23 Seite drucken Mietsystem „Basic“ Deadline: 12.09.2016 Frühbucherrabatt 6 € / m2 bei Bestellung bis 15.08.2016 Ansprechpartner: Anne Gerasch, Tel.: +49 221 84569-275, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Uniplan GmbH & Co. KG Schanzenstraße 39 a/b 51063 Köln Fax: +49 221 84569-258 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Wir bitten um ein Angebot für einen Systemstand „Basic“ 69 € pro m2 zzgl. MwSt. cWir bestellen einen Systemstand „Basic“ 69 € pro m2 zzgl. MwSt. Wir haben einen cReihenstand cEckstand cKopfstand mit den Abmessungen x m Basic 1 Basic 2 (hier mit abschließbarer Kabine aus Zusatzaustattung) Der Systemstand „Basic“ beinhaltet folgende Leistungen: Teppichboden Rips, Standbegrenzungswände im Octanorm-System (silber / lichtgraue Füllungen, 250 cm hoch), Stützwände wahlweise einseitig in den angegebenen Farben oder zur Stabilisierung ohne Wandfüllungen (siehe Beispielbilder) c weiß (normal) c rot RAL 3020 c blau RAL 5017 Wandbeschriftung, max. 30 Buchstaben, Schrifttyp: Helvetica schwarz (weitere Grafik gerne auf Anfrage) Auf- und Abbau des Messestandes in Dortmund Bitte beachten Sie, dass der Stromanschluss über das Formular „Stromanschluss“ separat bestellt werden muss. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 24 Mietsystem „Basic“ Seite drucken ... und so könnte Ihr BASIC-Stand mit zusätzlicher Ausstattung aussehen: Basic 3 Hier beispielhaft mit Stützwänden mit und ohne Wandfüllung zur Stabilisierung, vollflächigem Druck auf allen Wandfüllungen (ab druckfertigen Daten) und Armstrahlern zur Ausleuchtung der Grafikmotive. Basic 4 Hier beispielhaft mit Stützwänden ohne Wandfüllung zur Stabilisierung, Wandfolie in Standardfarbe blau ähnlich RAL 5003 und vollflächigem Druck auf der rechten Außenwand (ab druckfertigen Daten). Logo auf dem Türsturz ab druckfertigen Daten, Stehtisch mit weißer Tischplatte und Barhockern Coma, sowie weißem Sideboard. Basic 5 Hier beispielhaft mit schrägen Stützwänden zur Stabilisierung und Logo (ab druckfertigen Daten), Wandfolie in Standardfarbe gelb ähnlich RAL 1023 und vollflächigem Druck auf einer Vorsatzplatte (mit Bildtafelhaltern) an der Rückwand (ab druckfertigen Daten). Alle angegebenen Preise verstehen sich für die Dauer der Veranstaltung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 25 Seite drucken Mietsystem „Standard“ Deadline: 12.09.2016 Frühbucherrabatt 6 € / m2 bei Bestellung bis 15.08.2016 Ansprechpartner: Anne Gerasch, Tel.: +49 221 84569-275, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Uniplan GmbH & Co. KG Schanzenstraße 39 a/b 51063 Köln Fax: +49 221 84569-258 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Wir bitten um ein Angebot für einen Systemstand „Standard“ 85 € pro m2 zzgl. MwSt. cWir bestellen einen Systemstand „Standard“ 85 € pro m2 zzgl. MwSt. c Wir interessieren uns für Zusatzausstattung Wir haben einen cReihenstand cEckstand cKopfstand mit den Abmessungen Standard 1 x m Der Systemstand „Standard“ beinhaltet folgende Leistungen: < Teppichboden Rips, bitte den gewünschten Farbton ankreuzen: schwarz anthrazit hellgrau dunkelrot blau grün sunset orange < Standbegrenzungswände im Octanorm-System, silber / lichtgraue Füllungen, 250 cm hoch < Octanorm-Deckenzargen an den offenen Standseiten einschließlich Querträger und Stützen < Blende 200x30cm, vorgehängt zu den offenen Standseiten < Blendenbeschriftung, max. 30 Buchstaben, Schrifttyp: Helvetica schwarz (weitere Grafik gerne auf Anfrage) < je 1 Strahler 50W pro 3 m2 Standfläche < Kabine 100 x 100 cm mit abschließbarer Drehtür lichtgrau < Garderobenleiste in der Kabine < Auf- und Abbau des Messestandes in Dortmund Bitte beachten Sie, dass der Stromanschluss über das Formular „Stromanschluss“ separat bestellt werden muss. c Ich möchte darüber hinaus weitere Beratung zu Ausstattungsmöglichkeiten – bitte rufen Sie mich an Ort / Datum Unterschrift / Stempel 26 Seite drucken Mietsystem „Standard“ ... und so könnte Ihr STANDARD-Stand mit zusätzlicher Ausstattung aussehen: Standard 2 Grafik für die Wände ab druckfertigen Daten, inkl. Material und Kaschierung auf die Wandfüllung m2 120 € Logo für die Blende 120 € ab druckfertigen Daten Wandfarbe nach RAL (hier dunkelrot wie RAL 3004) für 40 € lfdm (Türblatt farbig / passend Aufpreis 135 €) Theke THE15 weiß, abschließbar 237 € Stehtisch mit weißer Tischplatte (Modell nach Anfrage 47,70 € /59,70 €) Barhocker COMA weiß, 42 € Vitrine LUX (200 cm, 50 x 50 cm) 200 € Standard 3 Grafik für die Wände ab druckfertigen Daten, inkl. Material und Kaschierung auf die Wandfüllung m2 120 € Logo für die Blende 120 € ab druckfertigen Daten Wandfarbe nach RAL (hier schiefergrau wie RAL 7015) für 40 € lfdm Theke THE03.1 weiß, abschließbar 237 € Stehtisch mit weißer Tischplatte (Modell nach Anfrage 47,70 € /59,70 €) Barhocker GRAV weiß 25 € Prospektständer P3 55 € Zusätzliche Strahler gem. Basisausstattung 44 € Alle angegebenen Preise verstehen sich für die Dauer der Veranstaltung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 27 Seite drucken Mietsystem „Business“ Deadline: 12.09.2016 Frühbucherrabatt 10 € / m2 bei Bestellung bis 15.08.2016 Ansprechpartner: Anne Gerasch, Tel.: +49 221 84569-275, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Uniplan GmbH & Co. KG Schanzenstraße 39 a/b 51063 Köln Fax: +49 221 84569-258 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Wir bitten um ein Angebot für einen Systemstand „Business“ 129 € pro m2 zzgl. MwSt. cWir bestellen einen Systemstand „Business“ 129 € pro m2 zzgl. MwSt. c Wir interessieren uns für Zusatzausstattung Wir haben einen cReihenstand cEckstand cKopfstand mit den Abmessungen Business 1 x m Der Systemstand „Business“ beinhaltet folgende Leistungen: < Teppichboden Rips, bitte den gewünschten Farbton ankreuzen: schwarz anthrazit hellgrau dunkelrot blau grün sunset orange < Standbegrenzungswände im Octanorm-System, silber / lichtgraue Füllungen, 250 cm hoch < Decke Octanorm-Struktur, umlaufend (ca.100 x 100 cm), silber, bis Oberkante 300 cm, auf das Octanorm-System aufgesetzt < Blende rechteckig 202 x 40 cm, lichtgrau, je 1 x pro offene Gangseite < Blendenbeschriftung, max. 30 Buchstaben, Schrifttyp: Helvetica schwarz – (weitere Grafik gerne auf Anfrage) < je 1 Strahler 50W pro 3 m² Standfläche < Kabine 100 x 100 cm je 9 m² Standfläche mit abschließbarer Drehtür lichtgrau < Garderobenleiste in der Kabine < 1 Theke EXPO weiß, mit Glaseinlegeboden und Glasfront (85 cm b x 40 cm t x 98 cm h) < 1 Tisch PLUTO chrom mit weißer runder Tischplatte und 3 Stühle MIRO weiß < Auf- und Abbau des Messestandes in Dortmund Bitte beachten Sie, dass der Stromanschluss über das Formular „Stromanschluss“ separat bestellt werden muss. c Ich möchte darüber hinaus weitere Beratung zu Ausstattungsmöglichkeiten – bitte rufen Sie mich an. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 28 Seite drucken Mietsystem „Business“ ... und so könnte Ihr BUSINESS-Stand mit zusätzlicher Ausstattung aussehen: Business 2 Grafik für die Wände ab druckfertigen Daten, inkl. Material und Kaschierung auf die Wandfüllung m2 120 € Logo für die Blende 120 € ab druckfertigen Daten Wandfarbe nach RAL (hier schiefergrau wie RAL 7015) für 40 € lfdm Aufpreis farbige Drehtür 118 € Stehgruppe im Austausch gegen Sitzgruppe und Theke EXPO aus Basispaket ohne Aufpreis (Barhocker COMA / Stehtisch Pluto weiß) Business 3 Grafik für die Wände ab druckfertigen Daten, inkl. Material und Kaschierung auf die Wandfüllung m2 120 € Logo für die Blende 120 € ab druckfertigen Daten Wandfarbe nach RAL (hier rot wie RAL 3002) für 40 € lfdm Aufpreis farbige Drehtür 118 € Stehgruppe im Austausch gegen Sitzgruppe und Theke EXPO aus Basispaket ohne Aufpreis (Stühle Bigframe / Sitztisch Pluto weiß) Infotheke aus Octanorm-System lichtgrau, mit Schiebetüren, abschließbar im Austausch gegen die Theke EXPO aus Basispaket kostenfrei Business 4 Grafik für die Wände ab druckfertigen Daten, inkl. Material und Kaschierung auf die Wandfüllung m2 120 € Logo für die Blende 120 € ab druckfertigen Daten Wandfarbe nach RAL (hier staubgrau wie RAL 7037) für 40 € lfdm Sitzgruppe im Austausch gegen Möbel und Theke EXPO aus Basispaket ohne Aufpreis (Stühle VITRA.03 / Sitztisch schwarz) Alle angegebenen Preise verstehen sich für die Dauer der Veranstaltung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 29 Seite drucken Zusatzausstattung für Miet-Systemstände Deadline: 12.09.2016 Zusatzausstattung für Miet-Systemstände „Basic“, „Standard“ und „Business“ pro m2 6,50 € cVeloursteppich, Aufpreis auf Rips, Farbton nach Absprache c0,5 oder 1 lfdm Wand lichtgrau wie in Basisausstattung (für Kabine) c1 lfdm Wandfüllung einseitig farbig nach RAL – Aufpreis für Farbe – Farben 40 € 40 € cDrehtür oder Falttür abschließbar inkl. Rahmen und Sturz cDrehtür farbig (Aufpreis farbig) cVorhang schwarz, inkl. Rahmen und Sturz lichtgrau cGlas-Wandelement, leicht getönt, 1 m x 2 m mit Sturz (nur für „Standard“ und „Business“) 118 € 118 € 70 € 118 € cStrahler 50W wie in Basisausstattung (nur für „Standard“ und „Business“) cAuslegestrahler 50W cElektro-Verteilung ab 6 kW-20 kW cSteckdose 3-fach cInfotheke hellgrau, 100 x 50 cm + 104,5 cm, mit Schiebetüren 44 € 40 € 149 € 27 € 178 € cBildwechselrahmen A1, mattsilber, ohne Inhalt 32 € cMonteurstunde für zusätzliche Leistungen je angefangene 15 Minuten 16,50 € cLogo für Blende (ab druckfertigen Daten) 120 € cProspektständer P3 cTheke THE15 237 € 55 € cTheke THE05 237 € abschließbar cTheke EXPO mit Glasfront/hinten offen 237 € cTheke THE03.1 237 € abschließbar cPC-Präsenter DIS21 179 € abschließbar – weiteres Mobiliar gerne nach Absprache – Alle angegebenen Preise verstehen sich für die Dauer der Veranstaltung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 30 Seite drucken Mietsystem „Maximum“ und Zusatzausstattung Deadline: 12.09.2016 Frühbucherrabatt 11 € / m2 bei Bestellung bis 15.08.2016 Ansprechpartner: Anne Gerasch, Tel.: +49 221 84569-275, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Uniplan GmbH & Co. KG Schanzenstraße 39 a/b 51063 Köln Fax: +49 221 84569-258 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Wir bitten um ein Angebot für einen Systemstand „Maximum“ 157 € pro m2 zzgl. MwSt. cWir bestellen einen Systemstand „Maximum“ 157 € pro m2 zzgl. MwSt. c Wir interessieren uns für Zusatzausstattung Wir haben einen Maximum 1 cReihenstand cEckstand cKopfstand mit den Abmessungen x m Der Systemstand „Maximum“ beinhaltet folgende Leistungen: < Teppichboden Rips, bitte den gewünschten Farbton ankreuzen: schwarz anthrazit hellgrau dunkelrot blau grün sunset orange Maximum 2 < Maxima-Profile 250 cm und 350 cm hoch, Wandfüllungen 16 mm stark, weiß, Kabine 200 x 100 cm mit abschließbarer Drehtür < Maxima-Deckenträger bis auf 350 cm Höhe mit Blendenplatte zur Gangseite und Helvetica-Schrift max. 30 Buchstaben (weitere Grafik gerne auf Anfrage) < Eingespanntes Deckensegel auf 250 cm Höhe, weiß, umlaufend 100 cm tief < Je ein Strahler SSR 100W je 3 m2 Standfläche < Eine Steckdose in der Kabine < 1 Stehtisch mit schwarzer oder weißer Tischplatte und drei Barhocker COMA wahlweise in schwarz oder weiß < Auf- und Abbau des Messestandes in Dortmund Bitte beachten Sie, dass der Stromanschluss über das Formular „Stromanschluss“ separat bestellt werden muss. c Ich möchte darüber hinaus weitere Beratung zu Ausstattungsmöglichkeiten – bitte rufen Sie mich an. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 31 Seite drucken Mietsystem „Maximum“ und Zusatzausstattung ... und so könnte Ihr MAXIMUM-Stand mit zusätzlicher Ausstattung aussehen: Maximum 3 Grafik für die Wände ab druckfertigen Daten, inkl. Material und Kaschierung auf die Wandfüllung m2 120 € Logo für die Blende 120 € ab druckfertigen Daten Theke THE15 237 € Ledersessel SAPRI 81 € Beistelltisch ADJUSTABLE 75 € Bereits inklusive: Stehtisch PABLO oder PLUTO mit schwarzer oder weißer Platte und Barhocker COMA in schwarz oder weiß Maximum 4 Grafik für die Wände ab druckfertigen Daten, inkl. Material und Kaschierung auf die Wandfüllung m2 120 € Logo für die Blende 120 € ab druckfertigen Daten Sitztisch PABLO oder PLUTO mit weißer Tischplatte 51,70 € Stühle Bigframe Netzgewebe weiß 55 € Bereits inklusive: Stehtisch PABLO oder PLUTO mit schwarzer oder weißer Platte und Barhocker COMA in schwarz oder weiß Zusatzausstattung für Miet-Systemstand „Maximum“ <Verloursteppich in 8 Standardfarben, Aufpreis auf Rips <1 lfdm Wand weiß, 250 cm hoch, 16 mm stark <1 lfdm Wandfüllung einseitig farbig nach RAL – Aufpreis für Farbe – <Drehtür weiß abschließbar für Kabine <Elektro-Verteilung ab 6 kW-20 kW <Steckdose 3-fach <Monteurstunde für zusätzliche Leistungen je angefangene 15 Minuten pro qm 6,50 € 155 € 45 € 118 € 149 € 27 € 16,50 € – weiteres Mobiliar gerne nach Absprache – Alle angegebenen Preise verstehen sich für die Dauer der Veranstaltung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. 32 Seite drucken Individualstandbau Deadline: 15.08.2016 Ansprechpartner: Anne Gerasch, Tel.: +49 221 84569-275, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Uniplan GmbH & Co. KG Schanzenstraße 39 a/b 51063 Köln Fax: +49 221 84569-258 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Wir bitten um Kontaktaufnahme bezüglich eines Briefings für einen Individualstand. ... denn wir können auch anders! Ort / Datum Unterschrift / Stempel 33 Seite drucken Mietmöbel und Standzubehör Deadline für Mietmobiliar OHNE Standbau: 26.09.2016 Ansprechpartner: Anne Gerasch, Tel.: +49 221 84569-275, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Uniplan GmbH & Co. KG Schanzenstraße 39 a/b 51063 Köln Fax: +49 221 84569-258 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Um Ihnen den Bestellvorgang zu erleichtern, finden Sie nachfolgend eine vereinfachte Auswahl unserer gängigsten Möbel zur direkten Bestellung (vorbehaltlich Verfügbarkeit). Eine größere Auswahl an Mobiliar können Sie anschauen, wenn Sie auf diesen Link http://die-leitmesse.de/Mietmobiliar_2016 klicken. Wir bestellen: Stück Sitztisch „PLUTO“ chrom mit schwarzer Tischplatte rund Ø 70 cm 47,70 € Stück Sitztisch „Quadro“ 70 x 70 cm mit Tischplatte weiß 31,50 € Beide Tische wahlweise mit schwarzer oder weißer Tischplatte lieferbar Stück Sitztisch „Flyline“ schwarz 80 x 80 cm mit Glasplatte 35,50 € Stück Sitztisch „Flyline“ silber 80 x 80 cm mit Glasplatte 35,50 € Stück Beistelltisch „Atlas“ mit satinierter Glasplatte rund Ø 70 cm 92 € Stück Beistelltisch „Cube“ weiß ca. 40 x 43 x 43 cm 40 € 34 Seite drucken Mietmöbel und Standzubehör Stück Stehtisch „PLUTO“ chrom mit schwarzer Tischplatte rund Ø 70 cm 47,70 € Stück Stehtisch „PABLO“ silber mit schwarzer Tischplatte rund Ø 70 cm 57,70 € Beide Tische wahlweise mit schwarzer oder weißer Tischplatte lieferbar Stück Stuhl „Vitra .03“ schwarz / silber 52 € Stück Stuhl „Talin“ schwarz 24 € Stück Stuhl „Bigframe“ weiß / silber 55 € Stück Stuhl „Miro“ weiß / chrom 35 € c Stück Barhocker „Grav“ schwarz oder weiß 25 € c c c Stück Barhocker „Lem“ schwarz oder weiß 76 € 35 Seite drucken Mietmöbel und Standzubehör c c Stück Barhocker „Coma“ schwarz oder weiß 42 € c c c Stück Barhocker „Coma“ blau oder rot 42 € c Stück Sideboard „Standard“ schwarz, weiß oder lichtgrau 65 € Alle angegebenen Preise verstehen sich für die Dauer der Veranstaltung zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 36 Seite drucken Abfallentsorgung Deadline: 10.10.2016 lt / ngt ausgefül Muss unbedi n erde bearbeitet w Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Jeder Aussteller der DKM 2016 ist verpflichtet, seine Abfälle selbst zu entsorgen. Für die DKM 2016 gilt folgende Regelung: 1. Die während des Messebetriebes am 26.10. und 27.10.2016 anfallenden Abfälle werden auf Kosten des Veranstalters entsorgt. Jeder Aussteller erhält zu Beginn des jeweiligen Messetages bezogen auf die Größe seines Messestandes mit Sonderfarbe gekennzeichnete 120 l-Müllbeutel wie folgt: - bis 20 m2: 1 Müllbeutel, - bis 80 m2: 4 Müllbeutel, - bis 40 m2: 2 Müllbeutel, - bis 150 m2: 5 Müllbeutel, - bis 60 m2: 3 Müllbeutel, - über 150 m2: 7 Müllbeutel Die Müllbeutel können zum Ende des Messetages an der Standkante abgestellt werden. Dort werden sie von Dienstleistern abgeholt, die vom Veranstalter beauftragt sind. 2. Der während des Auf- und Abbaus anfallende Abfall muss vom Aussteller selbst entsorgt werden. Daher bitten wir Sie, von Auf- und Abbau anfallende Abfälle bis zum 10.10.2016 bei der Firma HDS-IDEENMESSEBAU anzumelden. Es ist nicht gestattet, eigene Container aufzustellen! Wir bieten Ihnen an, das vorher von Ihnen angemeldete Abfallvolumen fachgerecht zu entsorgen. Bitte bestellen Sie eine ausreichende Anzahl von 1,8 m3 Rollcontainern (max. Beladung 850 kg). c Bestellung: Stück 1,8 m3 Rollcontainer für Restmüll. (110 € pro Rollcontainer einschließlich Entsorgung) Liefertermin: Satz Müllbeutel für Restmüll (3 Stück je 120 l) Liefertermin: (31 € pro Satz Müllbeutel (Sonderfarbe) einschließlich Entsorgung) c Entsorgung von Standbaumaterial auf Anfrage! c Wir entsorgen unsere bei Auf- und Abbau anfallenden Abfälle selbst. Hinweis: Zurückgelassene Abfälle sowie Verpackungsmaterialien werden auf Kosten des Ausstellers entsorgt. In einem solchen Fall wird eine Müllpauschale von 250 € zzgl. MwSt. pro Rollcontainer 1,8 m³ (min. jedoch 250 € zzgl. Mwst.) fällig. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 37 Seite drucken Blumenservice und Mietpflanzen Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Bestellung zur Lieferung am letzten Aufbautag (Musterbilder siehe nachfolgendes Formular): 1.) Mietpflanzen Höhe in cm Stück Ficus Stück Ficus Stück Ficus Stück Efeusäule Stück Kentia / Areca Palme Stück Lorbeerkugel / -pyramide Stück Bambus (auf Anfrage) Stück Buxuskugel Stück Buxuskugel Stück Buxuxpyramide Stück Buxuspyramide Stück Phönix Palme Stück Taxus Säule Stück Thuja Stück Thuja 160 200 220 180 200 160 140 d=45 d=70 120 160 200 160 120 200 Netto-Preis/Stück 32 € 40 € 56 € 56 € 56 € 56 € 45 € 60 € 63 € 74 € 82 € 64 € 64 € 28 € 64 € 2.) Frischblumendekoration Diverse Blumendekoration für Theken und Tische nach Absprache mit Blumen Kersting ([email protected]) Frau Kersting erreichen Sie unter: Mobil: 0177 4920088 Alle o. g. Mietpflanzen sind mit Zinktöpfen silber / schwarz inklusive Anlieferung, Abtransport und Pflanzenpflege während der Veranstaltung. 3.) Individuelle Standbegrünung oder Bepflanzung vorhandener Flächen c Zusatzanfrage 4.) Mietübertopf (Zink oder Kunststoff) in Sonderfarben je 7 € Besondere Wünsche nehmen wir gerne nach Rücksprache entgegen. c Zusatzanfrage c Zinkgefäß hell c Zinkgefäß anthrazit c Kunststoff terracotta Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau und die dort hinterlegten Hinweise zum Blumenservice. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 38 Mietpflanzenübersicht Ficus Kentia Palme Seite drucken Efeusäule Areca Palme Lorbeerkugel / -säule Buxuskugel / -pyramide Thuja Bambus Phönix-Palme 39 Seite drucken Standbewachung Deadline: 10.10.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Buchung einer separaten Standbewachung während des Aufbaus: Wachperson / en vom bis , von Uhr bis Uhr vom bis , von Uhr bis Uhr c Buchung einer separaten Standbewachung während der Messetage: Wachperson / en vom bis , von Uhr bis Uhr vom bis , von Uhr bis Uhr c Buchung einer separaten Standbewachung während des Abbaus: Wachperson / en vom bis , von Uhr bis Uhr vom bis , von Uhr bis Uhr Die Bewachung ist nach folgenden Dienstinstruktionen auszuführen: Der Sicherheitsmitarbeiter achtet darauf, dass kein Unbefugter den Ausstellungsstand betritt und Diebstähle und Beschädigungen vermieden werden. Schäden müssen unmittelbar im Sicherheitsbüro angezeigt werden. Wertvolle Einzelteile (z.B. Laptops) sind dem Sicherheitsmitarbeiter zu übergeben und an- bzw. einzuschließen und in der bei Dienstantritt auszufüllenden Inventarliste aufzunehmen. Eine Person, die den Ausstellungsstand bei Eintreffen des Standpersonals übernimmt, ist in der Inventarliste zu benennen. Separate Standbewachung: Pro Person pro Stunde 24,20 € zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer inklusive Nacht- und Sonntagszuschlag. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 40 BDWS – Allgemeine Geschäftsbedingungen für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe Stand: 05/2002 Seite drucken (Seite 1 von 3) 1. Allgemeine Dienstausführung (1) as Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a 1 Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und D übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revier-, Separat- oder Sonderdienst aus. a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei – soweit nichts anderes vereinbart ist – bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen. b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmann/Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehende Wachobjekte eingesetzt sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt. c) Zu den Sonderdiensten gehören z. B. Personenkontrollen, Personenbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Wertdienste, Sicherungsposten , der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichts-diensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste. (2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheitsunternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart. (3)Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. Aug. 72 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 3. Feb. 95, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dez. 97 (BGBl 1, A. 2970), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt – ausgenommen bei Gefahr im Verzuge – bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen. (4)Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. 2. Begehungsvorschrift Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift / der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisungen des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge, Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift / des Alarmplanes bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden. 3. Schlüssel und Notfallanschriften (1)Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. (2)Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Unternehmer im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriften änderungen müssen dem Unternehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Unternehmer über aufgeschaftete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungs reihenfolge anzuordnen. 4. Beanstandungen (1)Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. (2)Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist – spätestens innerhalb von sieben Werktagen – für Abhilfe sorgt. 5. Auftragsdauer Der Vertrag läuft – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – ein Jahr. Wird er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. 6. Ausführung durch andere Unternehmer Der Unternehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber sich zur´Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß § 34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmer zu bedienen. 41 BDWS – Allgemeine Geschäftsbedingungen für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe Stand: 05/2002 Seite drucken (Seite 2 von 3) 7. Unterbrechung der Bewachung (1)Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Unternehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. (2) Im Falle der Unterbrechung ist der Unternehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen. 8. Vorzeitige Vertragsauflösung (1)Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder -gegenstands kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. (2) Gibt der Unternehmer das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. 9. Rechtsnachfolge Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmers wird der Vertrag nicht berührt. 10. Haftung und Haftungsbegrenzung (1)Die Haftung des Unternehmers für Sach- und Vermögensschäden, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Abs. (3) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen oder durch schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht worden ist. (2)In jedem Fall leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Unternehmers auf den bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. (3)Die in Absatz (1) genannten Höchstgrenzen betragen: a) 250.000,00 € für Sachschäden b) 15.000,00 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen c) 12.500,00 € für reine Vermögensschäden (4)Ansprüche auf Ersatz von Sach- und Vermögensschäden direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig oder durch Verletzung wesentlicher Vertragspflichten herbeigeführt haben. In jedem Fall fahrlässiger Schadensverursachung ist die Haftung der Mitarbeiter auf den bei vergleichbaren Geschäften typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. (5) Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungs vertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haft pflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen. 11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen (1)Schadenersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird, Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. (2) Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadenverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. 12. Haftpflichtversicherung und Nachweis Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergeben, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Diese Höhen der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 7.12.1995. 42 BDWS – Allgemeine Geschäftsbedingungen für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe Stand: 05/2002 Seite drucken (Seite 3 von 3) 13. Zahlung des Entgelts (1)Das Entgelt für den Vertrag ist soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu zahlen. (2)Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. (3) Bei Zahlungsverzug trotz Mahnung ruht die Leistungsverpflichtung des Unternehmens nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder vom Vertrag überhaupt entbunden ist. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB. 14. Preisänderung Im Falle der Veränderung/Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Ausreichend für die Geltendmachung veränderter Lohnkosten ist eine entsprechende Bestätigung des BDWS. 15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen (1)Der Vertrag ist für den Unternehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. (2)Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. 16. Abwerbungsverbot und Vertragsstrafe (1) (2) em Auftraggeber ist es nicht gestattet, Mitarbeiter des Unternehmens zur Auflösung ihres Arbeitsverhältnisses und D zur Begründung eines neuen Dienst- oder Arbeitsverhältnisses als selbständiger oder unselbständiger Mitarbeiter des Auftraggebers zu veranlassen. Diese Bestimmung gilt auch noch sechs Monate nach Beendigung des Vertrages. Verstößt der Auftraggeber schuldhaft gegen die Bestimmungen des Abs. 1, so ist er verpflichtet, die sechsfache Monatsgebühr als Vertragsstrafe zu zahlen. 17. Datenschutz (1)Für den Datenschutz gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), vor allem die §§ 27 ff. für nicht öffentliche Stellen in seiner jeweils gültigen Fassung. (2) Insbesondere gilt § 5 BDSG (Datengeheimnis). (3) Bei Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden die Haftungsregelungen der Ziffer 10 Anwendung. 18. Gerichtsstand und Erfüllungsort Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder handelt es sich um öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstand-Vereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die im Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort und/oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt, b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. 19. Schlussbestimmung Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. 43 Seite drucken Stand-Catering / Geschirr- und Gläserservice Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner:Lisa Montforts, Tel.: +49 231 1204-219, E-Mail: [email protected] Daniela Graßer, Tel.: +49 231 1204-684 Aussteller- / Rechnungsadresse KHC Westfalenhallen GmbH Lisa Montforts oder Daniela Graßer Strobelallee 41 44139 Dortmund Fax: +49 231 1204-878 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Sie sind Aussteller der DKM 2016 in den Westfalenhallen Dortmund und haben für sich oder Ihre Messebesucher Bedarf an gastronomischer Unterstützung? Kein Problem für uns. Das CulinaDo-Catering-Team beliefert Sie gerne an Ihrem DKM-Messestand. In unserem Bestellformular erhalten Sie Informationen zu unserem umfangreichen Angebot, welches von Mineralwasser über eine Vielzahl kulinarischer Köstlichkeiten bis hin zu Champagner reicht. http://die-leitmesse.de/Standcatering_2016 Bitte drucken Sie das Bestellformular aus und faxen es an die o.g. Faxnummer zurück. Bei weiteren Fragen oder Wünschen können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Bitte beachten Sie für generelle Informationen auch unsere umfangreiche Homepage: www.westfalenhallen.de Ort / Datum Unterschrift / Stempel 44 Seite drucken Standreinigung Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Die Verkehrsflächen des Messegeländes im Innen- sowie im Außenbereich werden auf Veranlassung des Veranstalters gereinigt. Der Veranstalter übernimmt auf eigene Kosten die Grundreinigung der Messestände am Vorabend der Messe und die wiederkehrende Reinigung der Messestände am Ende des ersten Messetages. Bitte stellen Sie hierfür auf Ihrem Messestand eine frei zugängliche 230 V-Steckdose zur Verfügung, damit elektrische Reinigungsgeräte (Staubsauger, Shampoonierer) angeschlossen werden können. Zusatz-Bestellung: < Sonderleistungen: c Glasreinigung 1 Stunde einer Raumpflegerin 1 Stunde eines Gebäudereinigers 1 m² Teppichboden shampoonieren < Standgröße: c Spezialbehandlung von Exponaten usw. 26,20 € 32,85 € 4,70 € m² Im Interesse einer ordnungsgemäßen Standreinigung bitten wir Sie, unbedingt für Strom und Licht zu sorgen. Reklamationen von nicht ordnungsgemäßer Reinigung werden nur bei sofortiger Meldung im Messe-Servicebüro im Übergang Halle 4 zu Halle 7 entgegengenommen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 45 Seite drucken Anmeldung eines eigenen WLAN-Netzwerkes Deadline: 10.10.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Für den Betrieb eines eigenen Access Points / WLAN-Routers auf dem Gelände der Westfalenhallen gelten prinzipiell folgende Bedingungen, die eingehalten werden müssen: < < < < < < < < Verwendung des 2 GHZ oder 5 GHz Frequenzbandes. Die Nutzung von Kanalbündelung ist nicht gestattet. Es darf im 2,4 GHz Band ausschließlich Kanal 13 und im 5 GHz Band ausschließlich Kanal 36 verwendet werden.Die Nutzung anderer Kanäle, z.B. über eine Funktion der eingesetzten Hardware zur automatischen Auswahl von Kanälen, ist nicht gestattet. Die abgestrahlte Sendeleistung darf an der Grenze des Standes -80 dBm nicht übersteigen. Das WLAN muss verschlüsselt sein. Das WLAN darf nur von Personen benutzt werden, die den Stand betreuen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte, u.a. auch an Besucher, sowie der Verkauf von Internet- und Telekommunikationsleistungen sind nicht gestattet. Der Name des WLAN-Netzwerkes (SSID) muss sichtbar sein und Ihre Standnummer enthalten. Die verwendete Hardware hat sich an die in Europa geltenden Richtlinien für Funknetze zu halten. Die Einhaltung dieser Regeln wird während der Veranstaltung wiederholt kontrolliert. Bei Verstößen werden die entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt. Kommt der Verursacher der Aufforderung der Westfalenhallen wiederholt nicht nach, das WLAN-Netzwerk gemäß den Bedingungen zu konfigurieren, behalten die Westfalenhallen sich das Recht vor, das WLAN-Netzwerk außer Betrieb zu nehmen und den Internetanschluss vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. Die Haftung für Rechtsverstöße, die durch Personen begangen werden, welche das kundeneigene WLAN benutzen, liegt beim Betreiber (z.B. Aussteller/Veranstalter). Dieser hat durch geeignete Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass das Begehen von Rechtsverstößen durch Benutzer des kundeneigenen WLANs möglichst verhindert wird. Ebenso haftet der Betreiber für Schäden, die durch den nicht genehmigten Betrieb eines kundeneigenen WLANs oder dessen nicht den Vorgaben entsprechenden Konfiguration entstehen. An dieser Stelle möchten wir Sie auf folgendes hinweisen: Sie können auch einen vorkonfigurierten WLAN-Router kostenpflichtig bei uns bestellen. Ebenso können Sie bei uns Zugangsdaten zu dem auf dem Gelände bereits vorhandenen WLAN bestellen. Hierzu können Sie das Formular „Internetzugang“ verwenden. Bitte füllen Sie die folgenden Felder aus. Nur vollständig ausgefüllte Formulare können berücksichtigt werden. c WPA2-PSK (personal) c WPA2-EAP/TTLS (enterprise) Verschlüsselung: c Kanal 36 (5 GHz) SSID: Verwendete Kanäle c Kanal 13 (2,4 GHz) c 802.11g c 802.11a Verwendete WLAN Standards: c 802.11n Hersteller, Modell und genutzte Firmware- / Software-Version aller eingesetzten Access Points / WLAN-Router: Anzahl Endgeräte: c Eine weitergehende Beratung ist gewünscht. Um allen Ausstellern und Besuchern möglichst störungsfreie WLAN-Netzwerke zur Verfügung zu stellen, behält sich die Westfalenhallen Dortmund GmbH vor, in Abhängigkeit von der Anzahl und der räumlichen Zuordnung, Genehmigungen / Anträge für kundeneigene WLAN-Netzwerke zu verweigern bzw. nicht zu genehmigen. Ein Rechtsanspruch auf die Genehmigung besteht nicht. Die Bearbeitung des Antrages stellen wir Ihnen mit 109 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer in Rechnung. c Ich habe die Hinweise gelesen, versichere die Richtigkeit der gemachten Angaben und erkläre mich mit den Bedingungen einverstanden. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 46 Seite drucken Deckenabhängungen Deadline: 26.09.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Bestellung: Stück Abhängepunkte inkl. Drahtseil (leihweise Gestellung) Preis Tragkraft je Punkt von über 10 kg bis max. 75 kg 130 € Tragkraft je Punkt von über 75 kg bis max. 130 kg oder für bauseitig gelieferte Motoren und Handkettenzüge 145 € Punktgewicht Gesamtgewicht (in kg) Wichtig: < Die maximale Belastung je Abhängung (vertikal) beträgt in den Hallen 3B und 5 max. 130 kg je Punkt. Ohne entsprechend Gewichtsangaben werden keine Drahtseile montiert. < < Bitte beachten Sie, dass Deckenabhängungen nur in den Hallen 3B und 5 möglich sind. < Eine punktgenaue Abhängung kann nicht zugesichert werden (Seitenabweichung max. +/- 30cm) < Tiefster Punkt einer Abhängung ist 3,00 m über dem Hallenboden. Abhängungen, die außerhalb der Standfläche liegen, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters < zulässig. < Übergabepunkt sind Reutlinger – Typ 50 SV – mit Ringöse M12 und M20. Bitte beachten Sie die beigefügten technischen Informationen. Wir bitten um die Beifügung einer vermaßten Standskizze mit den eingezeichneten Abhängungen sowie die entsprechenden Gewichtsangaben. Bitte beachten Sie, dass eine termingerechte Ausführung der Montagearbeiten nur dann garantiert werden kann, wenn die Bestellung der Abhängepunkte fristgerecht, spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der Firma HDS Ideenmessebau eingegangen ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) sowie die technischen Richtlinien auf den folgenden Seiten. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 47 Seite drucken Deckenabhängungen Technische Richtlinien In der Erstellung der Hängepunkte ist die Bereitstellung von Verschiebeösen enthalten. Der Aussteller kann seinen abzuhängenden Gegenstand somit direkt an die vorzufindende Ringöse M12 anschlagen. Keilschlösser werden aus sicherheitstechnischen Gründen nicht mehr eingesetzt. Je nach anfallender Lastgröße werden stattdessen Reutlinger, Typ 50 SV, mit Ringöse M12 oder M20 verwendet. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die regulär bereitgestellten Verschiebeösen nicht in Verbindung mit Hebezeugen (Motor- oder Kettenzüge) eingesetzt werden dürfen. Wenn Kettenzüge verwendet werden, müssen diese im Plan kenntlich gemacht werden. Desweiteren ist eine Typ-Bezeichnung mit Gewichtsangabe pro Kettenzug anzugeben. Wir weisen darauf hin, dass es beim Setzen der Hängepunkte zu Maßtoleranzen kommen kann. Das Anschlagen an dem Hängepunkt sowie an der Traverse muss im Geltungsbereich der BGV C1 liegen. Eine Prüfung Ihrer abzuhängenden Lasten behalten wir uns vor. Die Montage von ausstellereigenen Materialien, wie Lichtsystemen oder Exponaten, ist unter Beachtung der derzeit gültigen und anerkannten Regeln der Technik sowie der diesbezüglich geltenden Vorschriften wie DIN VDE und UVV (insbesondere der BGV C1) auszuführen. Die Verwendung von Seilklemmen als Anschlagmittel ist nicht zulässig. Bei unsachgemäßer Nutzung unseres Materials wird dem Aussteller nach entsprechender Feststellung das Material in Rechnung gestellt. Nach Abbau Ihres Systems o. ä. bitten wir Sie, die Stahlseile bis zur Ringöse wieder aufzurollen. Wenn dies nicht erfolgt ist, werden zu Ihren Lasten die Stahlseile mit einem Pauschalbetrag von 25 € pro Seil in Rechnung gestellt. Übergabepunkt Reutlinger, Typ 50 SV, Ringöse M12 oder M20 48 Seite drucken Deckenabhängungen Deadline: 26.09.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle Ihre Deckenabhängung eingerichtet werden soll. Die Standzeichnung ist unbedingt erforderlich! 49 AGB – Deckenabhängungen Seite drucken (Seite 1 von 2) 1. Vorbemerkungen Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH hat für die stattfindenden Ausstellungen und Veranstaltungen Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern / Veranstaltern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit den zuständigen Ämtern der Stadt Dortmund sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Messe oder Ausstellung, die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Teilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Messe oder Ausstellung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit der Zulassungsbestätigung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag auf die Entgelte entsprechend der Angaben in der Servicemappe zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit anderen Messegesellschaften in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im übrigen behält sich die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1 Hausordnung/Auszug aus der Hausordnung Polizei 110 (extern) Feuer 112 (extern) (1) (2) (3) (4) (5) Das Messegelände ist Privatgelände. Eigentümer ist die Stadt Dortmund. Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH als Nutzer übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet. 50 AGB – Deckenabhängungen Seite drucken (Seite 2 von 2) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Austellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet. Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist Besuchern nicht gestattet. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. In einzelnen Räumen kann ein Rauchverbot angeordnet sein. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Der Eigenart der Messe oder Ausstellung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden (Ausnahme: JAGD & HUND). Hunde und andere Tiere dürfen nur dann mit in das Gelände gebracht werden, wenn es der Art und der Thematik der Veranstaltung entspricht. Alle mitgebrachten Tiere müssen unter stetiger Kontrolle und angeleint sein. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände über den nächstgelegenen Ausgang zu verlassen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 2. Abhängungen von der Hallendecke Abhängungen von der Hallendecke sind an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich. Abhängungen sind genehmigungspflichtig und nach DIN 1142 sowie in Anlehnung an die BGV C1 auszuführen. Die Durchführung ist gebunden an die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH oder deren Vertragsfirma. In Halle 4 sind Abhängungen von der Hallendecke nicht möglich. 2.1 Technische Ausführung u. Realisierbarkeit von Abhängungen von der Hallendecke Gemäß den allgemeinen und spezifischen Veranstaltungsbedingungen der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH ist die Montage von Abhängungen zu den in den Bestellvordrucken genannten Konditionen nur in den Hallen 2, 2N, 3A, 3B, 5, 6 und 8 möglich. In der Halle 7 sind Abhängungen nur auf gesonderte Anfrage möglich. Anfragen diesbezüglich richten Sie bitte an die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH, Aussteller-Service-Team. In der Halle 4 sind keine Abhängungen von der Hallendecke möglich. Bitte beachten Sie, dass eine termingerechte Bereitstellung der Abhängungen nur dann garantiert werden kann, wenn die Bestellung der Abhängungen fristgerecht, spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH eingegangen ist. Tiefster Punkt einer Abhängung ist 3,00 m über dem Hallenboden. Abhängungen, die außerhalb der Standfläche liegen, sind nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH zulässig. Die Montage von ausstellereigenen Materialien, wie Lichtsysteme oder Exponaten, ist unter Beachtung der derzeit gültigen und anerkannten Regeln der Technk sowie der desbezüglich geltenden Vorschiften wie DIN, VDE und UVV (insbesondere der BGV C1) auszuführen. Die Verwendug von Seilklemmen als Anschlagmittel ist nicht zulässig. (Quelle: Technische Richtlinien Westfalenhallen) 51 Seite drucken Internetzugang (Anschlüsse und Zubehör) Deadline: 26.09.2016 (für kabelgebundene Internetanschlüsse) (Seite 1 von 2) Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Wir bestellen folgende Internetzugänge und Zubehör für den Zeitraum der DKM 2016: Anzahl KABELGEBUNDENE INTERNETANSCHLÜSSE Preis LAN Basis (4.096 kbit/s beim Download und 384 kbit/s beim Upload) 479 € LAN Standard (8.192 kbit/s beim Download und 768 kbit/s beim Upload) 659 € LAN Premium (16.384 kbit/s beim Download und 1.536 kbit/s beim Upload ) 899 € Bei den folgenden Anschlüssen ist die Anzahl der Endgeräte, die an den Anschlüssen verwendet werden kann, nicht limitiert. Das Datenübertragungsvolumen ist ebenfalls nicht limitiert (Daten-Flatrate) LAN Premium Plus (32.768 kbit/s beim Download und 3.072 kbit/s beim Upload) 1.199 € Profi-LAN Basis (4.096 kbit/s beim Down- und Upload ) 1.059 € Profi-LAN Standard (8.192 kbit/s beim Down- und Upload) 1.599 € Profi-LAN Premium (16.384 kbit/s beim Down- und Upload) 1.929 € Profi-LAN Premium Plus (32.768 kbit/s beim Down- und Upload) 2.259 € Aussteller-WLAN Router* Am Messestand eingerichtetes WLAN (geeignet für die Nutzung von bis zu 15 kabellosen Endgeräte). Das WLAN wird im Frequenzband 2.4 GHz betrieben und ist mit einer WPA2 Verschlüsselung gesichert. Die Weitergabe der Zugangsdaten an Personen, die nicht Vertreter der o.g. Firma sind (insbesondere Besucher) ist nicht gestattet. Ein WLAN-Router als Endgerät zum Verleih ist in diesem Anschluss enthalten. Dieser Anschluss bedingt einen kabelgebundenen Internetanschluss (siehe oben). Anstatt eines LAN-Routers wird ein WLAN-Router konfiguriert und ausgeliefert, an den bis zu 4 Endgeräte kabelgebunden angeschlossen werden können. 120 € Bitte machen Sie folgende Angaben: Name des WLAN (SSID, keine Sonderzeichen) _________________________________________________________________________________ Der Name des WLAN muss die Standnummer enthalten. Der Router wird so konfiguriert, dass der Name des WLAN nicht sichtbar ist. Passwort (min. 8 Zeichen, keine Sonderzeichen): ________________________________________ *Um allen Ausstellern und Besuchern möglichst störungsfreie WLAN-Netzwerke zur Verfügung zu stellen, behält sich die Westfalenhallen Dortmund GmbH vor, in Abhängigkeit von der Anzahl und der räumlichen Zuordnung, Bestellungen von Aussteller-WLANs zu verweigern bzw. nicht auszuführen. Ein Rechtsanspruch auf die Bestellung besteht nicht. 52 Seite drucken Internetzugang (Anschlüsse und Zubehör) (Seite 2 von 2) Anzahl KABELLOSE INTERNETANSCHLÜSSE / WIRELESS INTERNET ACCESS POINTS Preis Bei den folgenden kabellosen Internetanschlüssen hat die verfügbare Bandbreite pro Endgerät keine vorkonfigurierte Beschränkung, sondern ergibt sich durch die an der Übertragung beteiligten Geräte und Medien (Endgerät des Benutzers, Access Point, Switch, Standleitung, vom Benutzer kontaktierter Server, etc.), andere Teile der Infrastruktur (Kabel, Switche, Standleitung, etc.) und deren Auslastung sowie durch die Anzahl und das Nutzungsverhalten anderer Benutzer. Die Zugangsdaten berechtigen zum Zugriff auf das unverschlüsselte WLAN „Mercure & Kongress“ und auf das unverschlüsselte WLAN der Messe. WLAN mini (ein Endgerät / maximal 180 Minuten – Zeit während der eine Verbindung besteht) 10 € WLAN standard (ein Endgerät / maximal 24 Stunden** – Zeit, ab der erstmalig eine Verbindung hergestellt wurde) 30 € WLAN pro (fünf Endgeräte / für die Dauer der Messe – bis zu max. 7 Tage) 260 € Bitte beachten Sie: W ährend der Messetage steht sowohl den Ausstellern als auch den Fachbesuchern ein kostenfreies Besucher-WLAN zur Verfügung. Die Bandbreite ist auf 1 Mbit/s pro Endgerät beschränkt. D en gewünschten Standort der kabelgebundenen Anschlüsse bitten wir Sie mittels nachfolgender Grundrissskizze mitzuteilen. Die kabellosen Internetanschlüsse können auch noch ab der Aufbau- und Messelaufzeit im DKM-Servicebüro ohne Aufpreis erworben werden. Detaillierte Informationen zum Internetzugang auf dem Gelände der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH erhalten Sie unter http://internet.messe-dortmund.de. robleme mit Ihrem Internetzugang und dem gebuchten Zubehör auf Ihrem Stand bitten wir Sie, umgehend im P DKM-Servicebüro zu melden (nur dann sind Gewährleistungsansprüche möglich). Wenn Sie beabsichtigen auf Ihrem Messestand ein eigen betriebenes WLAN zu nutzen, so bitten wir Sie, dieses auf dem Formular „Anmeldung eines eigenen WLAN-Netzwerkes“ anzumelden. Bei der Bestellung von kabelgebundenen Internetanschlüssen bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (http://www.dokom21.de/AGB) und die Nutzungsbedingungen der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH (http://www.dokom21.de/Nutzungsbedingungen) ausgehändigt bekommen und gelesen habe und diese akzeptiere. Zudem habe ich von den folgenden allgemeinen Hinweisen zu den Kommunikationsanschlüssen in den Westfalenhallen genehmigend Kenntnis genommen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 53 Seite drucken Grundrissskizze für kabelgebundenen Internetanschluss Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle Ihr kabelgebundener Anschluss eingerichtet werden soll. Die Standzeichnung ist unbedingt erforderlich! Ort / Datum Unterschrift / Stempel 54 Allgemeine Hinweise zu den Kommunikationsanschlüssen auf dem Gelände der Westfalenhallen Seite drucken (Seite 1 von 3) Um unsere Service-Qualität und Kundenzufriedenheit zu gewährleisten ist beim Bring-Service zur Übergabe der bestellten Produkte / Leistungen die Anwesenheit eines autorisierten Vertreters des Ausstellers notwendig. Bei Nichtanwesenheit des Standpersonals, werden Kontaktdaten hinterlegt und nach Kontaktaufnahme durch den Aussteller ein neuer Termin zur Übergabe ausgemacht. Die Installation und Konfiguration von zusätzlicher, vom Kunden mitgebrachter Ausrüstung und Software ist nicht im Lieferumfang enthalten. Die Kommunikationsanschlüsse dürfen ausschließlich von Vertretern der im Formular genannten Firma genutzt werden und dürfen Dritten (insbesondere Besuchern) nicht zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Westfalenhallen Dortmund GmbH kann die angebotenen Produkte und Dienstleistungen nur soweit bereitstellen, wie es die technische Verfügbarkeit an dem geforderten Standort (z.B. Messestand oder Halle) ermöglicht. Reklamationen hingehend der Ausführung der beauftragten Dienstleistungen sind umgehend im Aussteller-Service-Center im Messe-Forum oder schriftlich bei der Westfalenhallen Dortmund GmbH geltend zu machen. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Nachgewiesene Beanstandungen verpflichten zur Nachbesserung. Eine Minderung des Entgelts oder eine Entbindung vom Vertrag ist nur nach fehlgeschlagener Nachbesserung möglich. Endgeräte Gemietete Endgeräte können ab dem letzten Aufbautag im Aussteller-Service-Center im Messe-Forum abgeholt werden. Möchten Sie die Endgeräte direkt an den Stand geliefert bekommen, wo diese dann auch vom Servicepartner in Betrieb genommen werden, können Sie den kostenpflichtigen Bring-Service buchen. Ausgegebene Endgeräte werden selbstständig vom Stand abgeholt. Dies geschieht am letzten Messetag nach Messeschluss. Sollen die Endgeräte früher zurückgegeben werden, so können diese im Aussteller-Service-Center oder beim Pförtner abgegeben werden. Achten Sie darauf, die Endgeräte vollständig abzugeben. Eventuelle, beim Kunden verbliebene Verpackungsmaterialien, sind bis zur Abholung aufzubewahren. Defekte Hardware wird schnellstmöglich ausgetauscht. Wir behalten uns vor, im Reparaturfall auch ähnliche, jedoch gleichwertige Geräte zu liefern. Alle Endgeräte sind Vermietungen der Westfalenhallen Dortmund GmbH und stehen leihweise zur Verfügung. Es wird um pflegliche Behandlung und bestimmungsgemäßen Einsatz gebeten. Die Leihgabe erfolgt auf das Risiko des Kunden. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Aufbewahrung und Sicherung der Geräte zuständig. Sollten Endgeräte fehlen oder unvollständig sein, so wird der jeweilige Neupreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Telekommunikationsanschlüsse Analoge und digitale Telefonanschlüsse werden aus einer auf dem Messegelände installierten TK-Anlage bereitgestellt. Für die Anschlüsse gelten folgende Merkmale: Rufnummernsperre Folgende Rufnummernbereiche sind durch die TK-Anlage gesperrt: 010….. (Call-by-call / Internet-by-call) 0191….. (Internet Service Provider) 0190, 0900 (Premium Rate-Dienste) Digitaler Telefonanschluss (ISDN) Die digitalen Anschlüsse entsprechen weitgehend dem Euro-ISDN-Standard. Ein digitaler Anschluss verfügt über 2 B-Kanäle mit jeweils 64 Kbit/s und einen D-Kanal. Kanalbündelung für Datenkommunikation der beiden B-Kanäle wird unterstützt. Die Verbindung ins Internet über einen Internet Service Provider ist über diese Verbindung nicht möglich. Bei einem digitalen Anschluss stehen zwei Nebenstellen-Rufnummern zur Verfügung, welche Ihnen von der Westfalenhallen Dortmund GmbH mitgeteilt werden. Der digitale Anschluss wird mit ca. 5m Kabelreserve installiert. Der Anschlusspunkt ist ein Adapter mit 2 RJ45 Ports. An diesem Splitter können auch RJ11 Stecker angeschlossen werden. Am Anschlusspunkt wird eine stromführende Steckdose benötigt. Datenübertragung nach dem Standard X.31 (X.25 über D-Kanal) ist möglich. 55 Allgemeine Hinweise zu den Kommunikationsanschlüssen auf dem Gelände der Westfalenhallen Seite drucken (Seite 2 von 3) Analoger Anschluss Bei einem analogen Anschluss steht Ihnen eine Nebenstellen-Rufnummer zur Verfügung, welche Ihnen von der Westfalenhallen Dortmund GmbH mitgeteilt wird. Der analoge Anschluss wird mit ca. 5m Kabelreserve installiert. Der Anschlusspunkt ist ein NFN-Adapter. Amtsvorwahl Das Amt wird durch die Kennziffer 0 angewählt. Bisherige Rufnummer Es ist möglich, die Rufnummer einer früheren Veranstaltung erneut zu erhalten. Dazu ist die Angabe der bisherigen Rufnummer nötig. Die bisherige Rufnummer kann nur dann vergeben werden, wenn es sich um denselben Standort wie beim vorherigen Mal handelt und diese Rufnummer noch zur Verfügung steht. LAN Anschluss (Internetzugang) Der Zugang zum Internet wird über ein auf dem Messegelände installiertes, lokales, nicht öffentliches Netzwerk (LAN) bereitgestellt. Dieses Netzwerk ist breitbandig unter Verwendung von Network Address Translation (NAT) an das Internet angebunden. Voraussetzung für die Nutzung der LAN-Anschlüsse ist ein Ethernet netzwerkfähiges Endgerät (TCP/IP Protokoll). End geräte beziehen ihre privaten IP-Adressen automatisch über das Dynamic Host Control Protocol (DHCP) von einem mitgelieferten Router. Wenn Endgeräte so konfiguriert sind, dass die Nutzung eines Proxys vorgegeben ist, kann ein Zugang zum Internet für diese Geräte nicht garantiert werden. Weitere Schutzmechanismen wie Firewall Soft- oder Hardware oder Virenscanner-Software obliegen dem Endnutzer. Die Unterstützung von mehr als einem VPN-Tunnel gleichzeitig kann nicht garantiert werden. Für jedes IP-Telefon steht Ihnen eine Rufnummer zur Verfügung, welche Ihnen von der Westfalenhallen Dortmund GmbH mitgeteilt wird. Ein LAN-Anschluss wird mit ca. 5m Kabelreserve installiert. Der Anschlusspunkt für Endgeräte ist ein 4-Port-Router am LAN-Anschluss. Vom Kunden mitgebrachte Router können nur an den mitgelieferten Router angeschlossen werden ohne diesen zu ersetzen. Kabel für den Anschluss von End geräten an den Router sind vom Kunden selbst zu stellen. Der Anschluss von Endgeräten direkt an den LAN-Anschluss ist nicht gestattet. Die Westfalenhallen Dortmund GmbH weist darauf hin, dass bei Nichtbeachtung der oben genannten Regelungen die entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden. WLAN In den Messehallen ist ein flächendeckendes WLAN installiert. Das WLAN unterstützt die Standards 802.11n und 802.11ac in den Frequenzbändern 2,4GHz und 5GHz. Endgeräte beziehen ihre privaten IP-Adressen automatisch über das Dynamic Host Control Protocol (DHCP) von einem Access Point. Wenn Endgeräte so konfiguriert sind, dass die Nutzung eines Proxys vorgegeben ist, kann ein Zugang zum Internet für diese Geräte nicht garantiert werden. Bei der Nutzung von WLAN-Netzwerken, die auf der Nutzung von Vouchern oder Zugangsdaten (Benutzername und Passwort)basieren, können nur Endgeräte genutzt werden, die in der Lage sind eine Startseite anzuzeigen, auf der diese Informationen auch eingegeben werden können. Kostenpflichtige Zugänge zum WLAN können auch im Aussteller-Service-Center bezogen werden. Die Einrichtung kundeneigener WLAN-Netzwerke auf dem Gelände der Westfalenhallen Dortmund GmbH ist nur in Ausnahmefällen möglich und muss kostenpflichtig beantragt werden. Nutzen Sie hierzu bitte das Formular A22. Nutzen Sie unser Angebot zur spezifischen Einrichtung von WLAN-Netzwerken für Kunden. Bitte beachten Sie, dass durch Störfrequenzen anderer WLAN-Netzwerke, anderer Funksender, die Vielzahl der Nutzer oder durch verschiedene Standbauweisen (insbesondere bei technologieorientierten Veranstaltungen) die Geschwindigkeit und die Stabilität negativ beeinflusst werden kann. Alternativ können Sie einen drahtgebunden Netzwerkanschluss verwenden (siehe LAN-Anschluss). Wir empfehlen dringend die Nutzung eines drahtgebundenen Netzwerkanschlusses, insbesondere wenn über die Verbindung geschäftskritische Verträge abgewickelt werden sollen. Reklamationen in Bezug auf die Stabilität und die Signalstärke unserer Funknetzwerke (WLANs) sind ausgeschlossen. 56 Allgemeine Hinweise zu den Kommunikationsanschlüssen auf dem Gelände der Westfalenhallen Seite drucken (Seite 3 von 3) Nicht-öffentliche IP-Adresse Für den Zugang zum Internet über die Netzwerke wird eine nicht öffentliche IP-Adresse zur Verfügung gestellt über die Dienste im Internet genutzt werden können. Diese ist jedoch aus dem Internet heraus nicht direkt erreichbar. Auf- und Abbau von Telekommunikationsanschlüssen Alle Telekommunikationsanschlüsse, mit Ausnahme der abzuholenden Endgeräte / Hardware, werden spätestens am ersten Aufbautag bereitgestellt. Sollten die Anschlüsse früher benötigt werden (z.B. wegen vorgezogenem Aufbau), so kann dies im Bestellformular angegeben werden. Der Abbau der Anschlüsse erfolgt zum ersten Abbautag, spätestens am letzten Abbautag. Alle zum Aufbau benötigten Materialien bleiben im Besitz der Westfalenhallen Dortmund GmbH und werden bei Verlust oder Beschädigung zum Neupreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr berechnet. Die Telekommunikationsanschlüsse werden aus den Bodentanks heraus verlegt. Diese sollten bis zur Verlegung der Telekommunikationsanschlüsse nicht mit Teppich oder anderweitig verdeckt werden. Standskizze Telekommunikationsanschlüsse werden an dem in der Skizze eingezeichneten Standort installiert. Sollte keine Skizze vorliegen, wird platzieren der Anschluss nach eigenem Ermessen platziert. Sollte eine Umverlegung des Anschlusses nötig sein, wird Ihnen der Aufwand in Rechnung gestellt. Leistungsmerkmale der Telekommunikationsanschlüsse Folgende Leistungsmerkmale werden von unseren Telekommunikationsanschlüssen zur Verfügung gestellt: CLIP (Übermittlung der Rufnummer / Rufnummernanzeige / Calling Line Identification Presentation) - nicht bei analogen Anschlüssen CW (Anklopfen / Call Waiting) 3PTY (Dreierkonferenz / Three-Party Conference) analog, ISDN HOLD (Halten, Rückfrage, Makeln / Call Hold) Weitervermittlung Rufumleitung (*10 Zielrufnummer zum Aktivieren, *11 zum Deaktivieren ) Rufumleitung bei besetzt (*12 Zielrufnummer zum Aktiveren, *11 zum Deaktivieren) Rufumleitung nach Zeit (*13 Zielrufnummer zum Aktiveren, *11 zum Deaktivieren) Rufumleitung bei besetzt und nach Zeit (*14 Zielrufnummer zum Aktiveren, *11 zum Deaktivieren) Nutzungszeitraum Gemietete Dienstleistungen gelten für den Zeitraum der Veranstaltung. In der Regel können die bestellten Dienstleistungen bereits ab dem ersten Aufbautag nach der Bereitstellung genutzt werden. 57 Seite drucken Mietscanner zur Datenerfassung von Fachbesuchern Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner: Andrea Krauß, Tel.: +49 921 75758-77, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-91 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Ein Service, der Ihren Messeauftritt professionalisiert und die Nachbearbeitung optimiert und vereinfacht. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, die Daten Ihrer Standbesucher mit Hilfe des auf dem Besucherausweis aufgedruckten Barcodes zu erfassen. Hierzu stellen wir Ihnen, für die Dauer der Veranstaltung, mobile Barcodescanner zur Verfügung. Des Weiteren erhalten Sie von uns Aktionskarten, auf denen Sie bis zu sechs Aktionen für die Messe-Nachbearbeitung selbst definieren können (z.B. „Termin vereinbaren“, „Angebote zusenden“). Erfassen Sie nach dem Besucherbarcode einfach noch den Strichcode Ihrer jeweils gewünschten Aktion(en). Nach Rückgabe der Geräte erstellen wir eine umfassende Datei Ihrer gescannten Standbesucher und deren Aktionen. Bitte beachten Sie, dass die Nutzung der Barcodescanner während der DKM 2016 nur auf dem eigenen Messestand gestattet werden kann. Kosten Der Preis pro Barcodescanner beträgt für den kompletten Messezeitraum bei Abnahme von < 1 - 2 Gerät(en) 149 € zzgl. MwSt. < 3 - 5 Geräten 139 € zzgl. MwSt. < ab 6 Geräten 135 € zzgl. MwSt. Bestellung Wir bestellen hiermit, gemäß den nachfolgenden Nutzungsbedingungen Barcodescanner Die Übersicht Ihrer gescannten Standbesucher und deren Aktionen, können Sie am Folgetag (28.10.2016) über das Aussteller-Portal abrufen. Zusatzservice: Wir können für Sie Aktionsbarcodes auch in größerer Anzahl in Ihre Messedokumente einbinden, so dass Sie Ihre Messedaten elektronisch (ohne Medienbruch) weiterverarbeiten können. c Wir haben Interesse an näheren Informationen hinsichtlich des Zusatzservices – Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf! Ort / Datum Unterschrift / Stempel 58 Nutzungsbedingungen Barcodescanner Seite drucken (Stand: Dezember 2014) Nutzungsbedingungen Barcodescanner (Stand: Dezember 2014) Für die Dauer der Veranstaltung vermietet die bbg Betriebsberatungs GmbH („bbg“) an die Aussteller (im Folgenden „Nutzer“) sog. Barcodescanner. Die Barcodescanner werden von der evenTeq GmbH ausgegeben und vor Ausgabe auf deren Funktionsfähigkeit getestet. Für die Nutzung der Barcodescanner gelten die nachfolgenden Bedingungen: I. Benutzung / Funktionsweise 1. Der Barcodescanner ist im Abstand von 12 – 18 Zentimetern auf den Barcode des Besucherausweises zu richten. Durch das Drücken der blauen Taste wird der Barcodescanner aktiviert. Halten Sie die blaue Taste gedrückt, bis ein akustisches Signal ertönt und die grüne LED-Leuchte aufleuchtet. 2. Mit dem Barcodescanner wird eine sog. Aktionskarte mit sechs vorgegebenen „Aktionsbarcodes“ ausgegeben. Durch diese Karte kann der Nutzer optional jedem Besucher eine entsprechende Aktion zur Messe-Nachbearbeitung zuordnen. Die einzelnen Aktionen sind im Vorfeld der Messe von den Nutzern selbst zu definieren und neben dem Aktionsbarcode handschriftlich zu vermerken. Nach Einlesen des Besucherbarcodes kann der Nutzer zusätzlich einen oder mehrere Barcodes der Aktionskarte einscannen. Dadurch werden die Aktionsbarcodes dem jeweils zuletzt eingescannten Besucherbarcode zugewiesen. Die Aktionskarte ist sorgfältig aufzubewahren, da in der Auswertung lediglich die Aktionsbezeichnungen Aktion 1 bis Aktion 6 vermerkt werden. 3. Die Speicherkapazität des Barcodescanners erlaubt das Scannen von ca. 4.000 Barcodes (Besucher- und Aktionsbarcodes). Falls die LED-Leuchte am Barcodescanner zu blinken beginnt, ist der Speicher des Barcodescanners voll belegt oder die Batterien zu schwach. Um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten, muss der Nutzer den entsprechenden Barcodescanner am Technik-Counter bei der evenTeq GmbH zum Auslesen der Daten abgeben. II. Rückgabe / Auswertung 1. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird empfohlen, die Barcodescanner am Ende des ersten Veranstaltungstages zum Auslesen am Technik-Counter bei der evenTeq GmbH abzugeben. 2. Die Barcodescanner sind nach Veranstaltungsende am Technik-Counter bei der evenTeq GmbH abzugeben. 3. Werden die Barcodescanner rechtzeitig abgegeben (Ziffer II Nr. 2), erhalten die Nutzer innerhalb von drei Werktagen nach der Veranstaltung die von ihnen eingescannten Besucherdaten per E-Mail im Excel-Format zugeschickt. Nur im Ausnahmefall und nach schriftlicher Zustimmung durch die evenTeq GmbH können die Barcodescanner auf Kosten der Nutzer auf dem Postweg an nachfolgende Adresse zugesandt werden: evenTeq GmbH, Herrn Michael Binder, Mitterweg 36, 83233 Bernau am Chiemsee 4. Die Auswertung basiert auf Daten, die von den Besuchern dem Veranstalter angegeben wurden. Die bbg übernimmt keinerlei Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der eingescannten Besucherdaten. III.Vergütung Der Mietpreis pro Barcodescanner beträgt: - 1-2 Geräte(n) 149 € zzgl. MwSt. - 3-5 Geräte(n) 139 € zzgl. MwSt. - ab 6 Geräte(n) 135 € zzgl. MwSt. IV.Pflichten Nutzer / Gewährleistung / Haftung 1. Der Nutzer verpflichtet sich, die Barcodescanner nur für das Scannen von Besuchern seines Standes zu verwenden. Das Scannen von Besuchern außerhalb der gebuchten Standfläche – insbesondere in den Gängen, Ein- und Ausgängen, etc. – ist nicht zulässig. 2. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass der Barcodescanner vor Beschädigung, Zerstörung und Verlust geschützt wird. Im Fall des vom Nutzer verschuldeten Verlustes, Zerstörung oder Beschädigung des Barcodescanners ist der Nutzer zum Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens verpflichtet (325 € zzgl. MwSt. pro Barcodescanner). 3. Im Falle der nicht rechtzeitigen Rückgabe der Barcodescanner (Ziffer II Nr. 3) hat der Nutzer für eine geeignete Versandverpackung zu sorgen. Beschädigungen durch den Postversand gehen zu Lasten des Nutzers und sind von diesem zu ersetzen. bbg haftet bei nicht rechtzeitiger Rückgabe der Barcodescanner und Versendung per Post nicht für einen eventuellen Datenverlust. 4. Einen technischer Defekt oder sonstige Mängel an den Barcodescannern hat der Nutzer unverzüglich der evenTeq GmbH anzuzeigen. 5. Ein technischer Defekt der Barcodescanner und ein damit verbundener Datenverlust sind nicht auszuschließen. Im Falle eines technischen Defektes ist bbg verpflichtet, den defekten Barcodescanner gegen ein funktionsfähiges Gerät auszutauschen. Der Nutzer ist berechtigt, die Vergütung für die Dauer, in der ihm kein funktionsfähiger Barcodescanner zur Verfügung steht, zeitanteilig zu kürzen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen eines Datenverlustes, kann der Nutzer nur unter den Beschränkungen gemäß nachfolgender Ziffer 6 geltend machen. 6. Eine Haftung von bbg – gleich aus welchem Grund – setzt voraus, dass bbg ein Verschulden in Form von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit haftet bbg nur dann, wenn es sich um eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt oder wenn ein Verstoß gegen Kardinalpflichten vorliegt. V. Datenschutz / UWG 1. Der Nutzer verpflichtet sich, vor dem Scannen des Barcodes auf dem Besucherausweis, das Einverständnis des Besuchers einzuholen. 2. Der Nutzer ist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Insbesondere verpflichtet sich der Nutzer § 7 UWG beim Versand von Informationen per E-Mail / Fax oder Kontaktaufnahme per Telefon zu beachten. VI.Sonstiges Die Barcodescanner sind Eigentum der evenTeq GmbH. 59 Seite drucken Präsentations- und Medientechnik (Blatt 1) Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Stefan Völkner, Tel.: +49 6138 9766-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse VELTEN GmbH Stefan Völkner Roemerring 43 55278 Mommenheim Fax: +49 6138 9766-66 Telefon Halle Telefax Stand Generieren Sie mehr Kontakte durch innovative Präsentationstechnik und machen Sie auf sich aufmerksam! Machen Sie Ihren Messestand zum besonderen Eye-Catcher. Höchste Qualitätsstandards, modernste Technik und eine perfekte technische Umsetzung – dafür steht der Name VELTEN. Wir bieten Ihnen innovative Medien- und Veranstaltungstechnik zur Ausstattung Ihres Messestandes. Im Folgenden finden Sie einen kleinen Auszug aus unserem Portfolio. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns dieses Formular per Fax. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung und beraten Sie gerne! Eyecatcher mit Fernwirkung LED-Systeme sind ein ganz besonderer Eye-Catcher für Ihren Messestand. Schon aus der Ferne sind die Bildsysteme in den tageslichtgefüllten Messeräumen gut zu sehen. Ob LED-Laufschrift, LED-Wand, LED-Vorhänge oder Creative-LED (sowohl in als auch über Ihrem Messestand) – unsere Technik bietet Ihnen vielseitige Möglichkeiten. c Klingt interessant. Bitte rufen Sie mich an! Präsentieren Sie begeisternd Binden Sie Ihre Kunden in Ihre Präsentation mit ein. Präsentieren Sie lebhaft und nutzen Sie neue Technologien, wie z.B. Multitouch-Displays oder Bewegungserkennungssysteme. Interaktive Technik macht Ihren Messestand zum Erlebnis. c Klingt interessant. Bitte rufen Sie mich an! Machen Sie auf sich aufmerksam Erwecken Sie mit Displaytechnologien in Standard- und Sonderformaten besondere Aufmerksamkeit. Wir realisieren für Sie Plasmabildschirme mit 103“-Bildschirmdiagonale, Breitbildprojektionen oder Stegloswände. Ihrer Vorstellung sind (fast) keine Grenzen gesetzt. c Klingt interessant. Bitte rufen Sie mich an! Weitere Artikel erhalten Sie gerne auf Anfrage. Ebenso Kamera, Regie-, Lichttechnik und vieles mehr. 60 Seite drucken Präsentations- und Medientechnik (Blatt 2) Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Stefan Völkner, Tel.: +49 6138 9766-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse VELTEN GmbH Stefan Völkner Roemerring 43 55278 Mommenheim Fax: +49 6138 9766-66 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Folgende Gerätschaften können gemietet werden: Stück Stück Stück Präsentationsbildschirme Bezeichnung LCD-Display 40“ 16:9-Format, 96 cm Bilddiagonale 350 € LCD-Display 46“ 16:9-Format, 116 cm Bilddiagonale 480 € LCD-Display 55“ 16:9-Format, 125 cm Bilddiagonale 560 € LCD-Display 70“ 16:9-Format, 177 cm Bilddiagonale 1.250 € LCD-Display 82“ 16:9-Format, 208 cm Bilddiagonale, inkl. ScreenLifter 3.600 € LCD-Display 98“ 16:9-Format, 249 cm Bilddiagonale, inkl. ScreenLifter 3.900 € Monitor Design-Ständer 2 m für Geräte bis 55“ 90 € Monitor Design-Ständer 2 m für Geräte bis 80“ 105 € Projektionstechnik Bezeichnung Preis LCD-Projektor 3.000 3.000 ANSI-Lumen, mit Standardoptik LCD-Projektor 15.000 15.000 ANSI-Lumen, inkl. Optik Preis 300 € 2.050 € Leinwand, 2,1 m x 1,6 m Aufprojektionsleinwand 120 € Leinwand, 3,0 m x 2,3 m Aufprojektionsleinwand 180 € Zuspieltechnik Bezeichnung Preis DVD / Blue Ray Player Stück Stück 50 € Notebook inkl. MS Office 215 € Präsentations-PC inkl. Monitor und MS Office 180 € HD-Multimedia Player zum Abspielen von MPEG-1, MPEG-2 und WMV Dateien in Endlosschleife 125 € IT-Technik (ohne Einrichtung) Bezeichnung Funkpresenter zum Weiterschalten von Charts Internet-Terminal inkl. Tastatur und Trackball (ohne Internetzugang) Preis 20 € 730 € W-LAN-USB-Stick (ohne Einrichtung) 20 € IT-Personaldienstleistung Personalkosten pro angefangene Stunde 70 € Tontechnik Bezeichnung Musikbeschallung, klein 2 Lautsprecher, Mischpult, Endstufe, CD-Player, Kabel 320 € Musikbeschallung, mittel 4 Lautsprecher, Mischpult, Endstufe, CD-Player, Kabel 410 € Musikbeschallung, groß 6 Lautsprecher, Mischpult, Endstufe, CD-Player, Kabel 560 € Funkmikrofon Drahtlos Mikrofon inkl. Empfänger 160 € Preis Die angegebenen Preise gelten für die Dauer der DKM 2016. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Anlieferung, Installation und Abbau der Geräte ist bis zu 30 Minuten Zeitaufwand inklusive. Mehrarbeit wird mit 42 € pro angefangener Stunde abgerechnet. Die Rufbereitschaft während der Messe ist ebenfalls beinhaltet. Es gelten unsere AGBs. Diese und weitere Informationen finden Sie unter www.velten.tv! Ort / Datum Unterschrift / Stempel 61 Seite drucken Sprinkleranlage Deadline: 26.09.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Wir bestellen eine Sprinkleranlage für einen zweigeschossigen Messestand bzw. eine geschlossene überbaute Fläche. Stück Sprinkleranlage Preis Sprinklerkopf 68°C x ½ Zoll inkl. Nebenkosten 630 € Die Anzahl der zu installierenden Sprinklerköpfe richtet sich nach den genehmigten Standbauplänen. Bitte senden Sie uns einen Deckenspiegel mit Angabe der überbauten Fläche in m2 sowie einen Schnitt mit den erforderlichen Höhenangaben im Maßstab 1:100 zu. Die Montagearbeiten können nur in Abstimmung mit den Messebauern der jeweiligen Ausstellungsstände erfolgen. Mehraufwand wie Reparaturen, Ergänzungen oder Änderungen, die durch das Verschulden des Ausstellers oder des Messe bauers verursacht werden, gehen zu Lasten der Aussteller. Die zusätzlichen Kosten werden nach Aufwand mit einem Stundensatz von 65 € abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass die Sprinkleranlage sowie das Zubehör Leihmaterialien sind, welche aus sicherheitstechnischen Gründen nicht bei der nächsten Messe wieder verwendet werden dürfen. Bitte lassen Sie die Sprinkleranlage nach der Demontage Ihres Standes auf Ihrer Standfläche zurück. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die Technischen Richtlinien der Messe Westfalenhallen und die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 62 AGB – Sprinkleranlage Seite drucken (Seite 1 von 2) 1. Vorbemerkungen Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH hat für die stattfindenden Ausstellungen und Veranstaltungen Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern / Veranstaltern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit den zuständigen Ämtern der Stadt Dortmund sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Messe oder Ausstellung, die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Teilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Messe oder Ausstellung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit der Zulassungsbestätigung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag auf die Entgelte entsprechend der Angaben in der Servicemappe zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit anderen Messegesellschaften in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im übrigen behält sich die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1 Hausordnung / Auszug aus der Hausordnung Polizei 110 (extern) Feuer 112 (extern) (1) Das Messegelände ist Privatgelände. Eigentümer ist die Stadt Dortmund. Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH als Nutzer übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. (2) Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintritts karte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden. (3) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen. (4) Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. (5) Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet. (6) Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Austellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet. 63 AGB – Sprinkleranlage Seite drucken (Seite 2 von 2) (7) Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist Besuchern nicht gestattet. (8) Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. (9) In einzelnen Räumen kann ein Rauchverbot angeordnet sein. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. (10) Der Eigenart der Messe oder Ausstellung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. (11) Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden (Ausnahme: JAGD & HUND). (12) Hunde und andere Tiere dürfen nur dann mit in das Gelände gebracht werden, wenn es der Art und der Thematik der Veranstaltung entspricht. (13) Alle mitgebrachten Tiere müssen unter stetiger Kontrolleund angeleint sein. (14) Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände über den nächstgelegenen Ausgang zu verlassen. (15) Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 2. Sicherheitseinrichtungen Sprinkleranlagen, Feuermelder, Feuerlöscheinrichtungen, Rauchmelder, Rauchabzugseinrichtungen, Nachströmöffnungen, Schließvorrichtungen der Hallentore und andere Sicherheitseinrichtungen, deren Hinweiszeichen und die grünen Notausgangskennzeichen müssen jederzeit zugänglich und sichtbar sein, sie dürfen nicht zugestellt oder zugebaut werden. 3. Sprinkleranlage Die Ladenstraße Halle 1 und die Halle 3B sind mit einer Sprinkleranlage ausgestattet. Für doppelgeschossige Bauweise ist laut Landesbauordnung eine Sprinkleranlage vorgeschrieben. 4. Standüberdachung / Sprinkler Offene Rasterdecken sind zulässig. Waagerechte Dekorationen, Deckenflächen über Einzel- und Sammelständen sind genehmigungspflichtig. Die Genehmigung erteilt die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH. Es sind für diese Flächen mindestens „schwerentflammbare Materialien“ zu verwenden, der Nachweis DIN 4102/B1 oder EN 13501-1 ist durch Prüfzeugnis zu erbringen. Um den Sprinklerschutz nicht zu beeinträchtigen, müssen in gesprinklerten Hallen Stände nach oben hin grundsätzlich offen sein. Decken sind als offen zu betrachten, wenn nicht mehr als 50 % der Fläche, bezogen auf den einzelnen Quadratmeter, geschlossen sind. Sprinklertaugliche Decken mit einer Maschenweite von mindestens 2 x 4 mm bzw. 3 x 3 mm sind bis 30 m² Feldgröße zugelassen. Einzelne Felder sind addierbar. Die Gewebeplane ist horizontal und ausschließlich einlagig zu verspannen. Ein Durchhängen der Gewebeplane ist zu vermeiden. Beleuchtungskörper unter eventuellen Rasterdeckenfeldern dürfen diese nicht mehr als 20% je Quadratmeter abdecken. Sollen geschlossene Decken eingebaut werden, muss auf Kosten des Standbetreibers der Sprinklerschutz mobil unter den Decken eingebaut werden. Möglichkeiten des Anschließens von Sprinklerleitungen müssen vorhanden sein. Werden die technischen Voraussetzungen nicht geschaffen, ist der Aufbau von mehrgeschossigen Ausstellungsständen in gesprinklerten Hallen nicht möglich. 64 Seite drucken Stromanschluss Deadline: 26.09.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Wir bestellen unter Anerkennung der auf der Folgeseite aufgeführten Anschluss- und Lieferbedingungen für Elektrizität folgende Leistungen: 1. Stromanschluss Stromanschluss 230 V / 16 A, 3 kW inkl. Schukosteckdose und Stromverbrauch für 3 Tage Stromanschluss bis 6 kW inkl. CEE Kraftsteckdose 400 V / 16 A und erforderlicher Leitung (ohne Stromverbrauch) Stromanschluss bis 12 kW inkl. CEE Kraftsteckdose 400 V / 32 A und erforderlicher Leitung (ohne Stromverbrauch) Stromanschluss bis 20 kW inkl. CEE Kraftsteckdose 400 V / 32 A und erforderlicher Leitung (ohne Stromverbrauch) Stromanschluss bis 30 kW inkl. CEE Kraftsteckdose 400 V / 63 A und erforderlicher Leitung (ohne Stromverbrauch) Stromanschluss bis 50 kW inkl. CEE Kraftsteckdose 400 V / 125 A und erforderlicher Leitung (ohne Stromverbrauch) 164,00 € 202,50 € 294,00 € 420,00 € 593,00 € 945,00 € Stromanschluss an der Hallendecke für Halle 3B auf Anfrage 2. Drehstrom- (Kraft-) Anschlüsse (über 6 kW erforderlich): Montage einer Zuleitung für ausstellerseitig beigestellte Verteilung bis 5 x 6 Ø (3 x32 A) Standerdung 27,80 € 33,00 € 3. Elektro-Verteilungen: Unterverteilung mit 6 Schuko-Steckdosen bis 12 KW, FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten Unterverteilung mit 12 Schuko-Steckdosen bis 20 KW, FI-Schutzschalter und Sicherungsautomaten 123,00 € 246,00 € 4. Zähler und Zählertafeln, Steckerfertig (über 6 kW erforderlich): Montage einer Zählertafel mit Sicherung für Drehstromanschluss 3x16 A Montage einer Zählertafel mit Sicherung für Drehstromanschluss 3x63 A Montage einer Zählertafel mit Sicherung für Drehstromanschluss 3x100 A 69,00 € 84,00 € 96,00 € Platz für Stromanschlüsse sowie für Zählertafel bitte mittels Skizze (siehe Grundskizze für den Stromanschluss) bekannt geben. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die folgenden Anschluss- und Lieferungsbedingungen für Elektrizität sowie die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 65 Seite drucken Stromanschluss Anschluss- und Lieferungsbedingungen für Elektrizität 1. Für Verbraucheranlagen bis 3 kW wird Wechselstrom mit 230 Volt, für Kraftanlagen Drehstrom mit 230 / 400 Volt zur Verfügung gestellt. Die Anlagen werden nach den Vorschriften des örtlichen EVU und den geltenden VDE-Vorschriften errichtet. 2. Die Installation der Zuleitung in den Stand wird durch ihre Bestellung über die technische Messeleitung veranlasst und nach Anschlusswerten berechnet (Mindestanschlusswert 3 kW). Wird keine genaue Angabe zur Gesamtbelastung angegeben, behält sich die technische Messeleitung die Schätzung lt. Standgröße vor. 3. Anschlüsse über 6 kW können grundsätzlich nur mit Stromzähler eingerichtet werden. Die Berechnung des Stromverbrauchs erfolgt nach dem tatsächlich gezählten Verbrauch. Die Kosten des Stromverbrauchs belaufen sich auf 0,50 € pro kWh. Für Beschädigungen am Zähler werden dem Aussteller die Reparaturkosten in Rechnung gestellt. Sollten von den Ausstellern Zähler mitgebracht werden, so können diese nur anerkannt und angeschlossen werden, wenn hierfür der Nachweis einer einwandfreien Eichung erbracht wird. 4. Das gesamte Material für Licht und Kraftanlagen bleibt Eigentum der Elektrofirma und wird nur mietweise für die D auer der Ausstellung zur Verfügung gestellt. Es ist Sache des Ausstellers, dafür zu sorgen, dass das verwendete Material am Schluss der Ausstellung wieder vollzählig zur Ablieferung kommt. Fehlendes oder beschädigtes Material wird in Rechnung gestellt. 5.Zahlungsbedingungen: Alle vorgenannten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Bereitstellung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen sind vor dem Abbau des Standes geltend zu machen, damit die Gewähr der ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Berechnung Ihrer Stromanschlüsse: 1. Anschlüsse bis 3 kW (Wechselstrom 230 V) Anzahl Anschlüsse für folgende Geräte, Brennstellen oder dergleichen Anschlusswert in kW Summe der Belastung kW 2. Anschlüsse über 6 kW (Drehstrom 400 V) zzgl. Stromverbrauch und Zählertafel Anzahl Anschlüsse für folgende Geräte, Brennstellen oder dergleichen Anschlusswert in kW Summe der Belastung kW 66 Seite drucken Grundrissskizze für den Stromanschluss Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle die Elektroanschlüsse sowie Zählertafel errichtet werden sollen. Die Standzeichnung ist unbedingt erforderlich! Elektroanschluss Wandelement 67 Seite drucken Wasserinstallation Deadline: 26.09.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Wir bestellen unter Anerkennung der aufgeführten Anschluss- und Lieferbedingungen für Wasserinstallationen folgende Leistungen: Wasseranschlüsse Stück Wasser- und Abwasseranschluss mietweise an eine vom Aussteller zu bestimmende Stelle verlegt, inkl. Absperrventil, Geräteanschluss an einer vom Aussteller bereitgestellten Spüle und Wasserverbrauch. Zweitanschluss (Kombination nebeneinander stehender Geräte) 433,00 € 26,00 € Anschluss von Geräten und Einrichtungen Stück Zapfventil anschließen 21,50 € Stück Kaffeemaschine anschließen 36,00 € Stück Spülmaschine anschließen 50,00 € Verlängerung der Wasserleitung innerhalb des Standes sowie Mietgeräte wie Spülen, Spülmaschinen etc. auf Anfrage Standort des Wasseranschlusses bitte mittels Skizze (siehe Grundrissskizze für die Wasserinstallation) bekannt geben. Anschluss- und Lieferungsbedingungen für die Wasserinstallation 1. Die Wasserversorgung erfolgt seitens der DEW, Dortmunder Energie und Wasser, über das messeeigene Versorgungsnetz. Der Wasserdruck beträgt ca. 4 bar, Härtegrad 9 d.H. Die Lieferbedingungen der DEW bilden demzufolge einen ergänzenden Bestandteil dieser Lieferbedingungen. 2. Für eine Unterbrechung der Wasserversorgung oder Druckschwankungen infolge höherer Gewalt oder anderer von der Messeleitung nicht zu vertretender Umstände kann keine Haftung übernommen werden. 3. Die Wasserinstallationen werden nur von den von der Messeleitung zugelassenen Installateuren ausgeführt. 4. Das bei jedem Anschluss installierte Absperrventil ist abends vom Standpersonal zu schließen. Bei Nichtbeachten kann für eventuell auftretende Schäden keine Haftung übernommen werden. 5. Der Wasserverbrauch sowie die Gebühren für die Abwasserableitung werden entweder durch geprüfte Zähler ermittelt oder von der Installationsfirma pauschal berechnet. 6. Die Bereitstellung ist unverzüglich zu prüfen. Reklamationen sind vor dem Abbau des Stands geltend zu machen, damit die Gewähr der ordnungsgemäßen Prüfung gegeben ist. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten zudem die AGB Wasserinstallation der Messe Westfalenhallen sowie die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungsund Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 68 Seite drucken Grundrissskizze für die Wasserinstallation Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand Standskizze mit genauer Maßangabe, an welcher Stelle der Wasseranschluss und -abfluss bzw. das Wasch- oder Spülbecken errichtet werden soll. Die Standzeichnung ist unbedingt erforderlich! 69 AGB – Wasserinstalllation Seite drucken (Seite 1 von 2) 1. Vorbemerkungen Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH hat für die stattfindenden Ausstellungen und Veranstaltungen Richtlinien erlassen, mit dem Ziel, allen Ausstellern / Veranstaltern optimale Gelegenheiten zu geben, ihre Exponate darzustellen und ihre Besucher und Interessenten anzusprechen. Sie sind bindend für alle Aussteller und Veranstalter. Gleichzeitig enthalten diese Richtlinien Sicherheitsbestimmungen, die im Interesse unserer Aussteller und Besucher ein Höchstmaß an Sicherheit bei der technischen und gestalterischen Ausrüstung der Veranstaltung bieten sollen. Mit den zuständigen Ämtern der Stadt Dortmund sind die Bauordnungs-, Brandschutz- und sonstigen Sicherheitsbestimmungen abgestimmt. Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH behält sich vor, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu prüfen. Außerdem sind die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Durchführung einer Messe oder Ausstellung, die Inbetriebnahme eines Ausstellungsstandes kann im Interesse aller Teilnehmer untersagt werden, wenn vorgefundene Mängel bis zu Beginn der Messe oder Ausstellung nicht beseitigt worden sind. Weitere Forderungen zur Sicherheit und zum Standbau, die sich darüber hinaus ergeben sollten, bleiben vorbehalten. Die Auftragsformulare für Leistungen werden in der Regel mit der Zulassungsbestätigung versandt; diese sind auszufüllen und termingerecht zurückzusenden, da bei verspäteter Einsendung die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH keine Gewähr für eine ordnungs- und fristgemäße Erledigung übernehmen kann. Außerdem behält sich die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH vor, bei verspätet eingesandten Bestellungen einen Preisaufschlag auf die Entgelte entsprechend der Angaben in der Servicemappe zu erheben. Zur Information gehen den Ausstellern gegebenenfalls weitere Rundschreiben über Einzelheiten der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung zu. Diese Technischen Richtlinien sind mit anderen Messegesellschaften in ein einheitliches Gliederungsschema gefasst. Baurecht ist Landesrecht. Dadurch und aufgrund unterschiedlicher baulicher Gegebenheiten der einzelnen Messeplätze unterscheiden sich die jeweiligen Ausführungsbestimmungen. Im übrigen behält sich die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH Änderungen vor. Der deutsche Text ist verbindlich. 1.1 Hausordnung / Auszug aus der Hausordnung Polizei 110 (extern) Feuer 112 (extern) (1) (2) (3) (4) Das Messegelände ist Privatgelände. Eigentümer ist die Stadt Dortmund. Die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH als Nutzer übt neben dem jeweiligen Veranstalter das Hausrecht aus. Besucher dürfen das Gelände einschließlich der Gebäude (ausgenommen Verwaltung) nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten. Alle übrigen Personen benötigen einen Ausweis. Ein Aufenthalt ist nur für die durch die Eintrittskarte oder den Ausweis bestimmten Zeiten und Gebäude gestattet. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Geländes mitzuführen und auf Verlangen dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen. Ausstellungsstände dürfen nur unter Aufsicht des Standpersonals betreten werden. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen sich nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten im Messegelände aufhalten. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen. Die für Besucher freigegebenen Einrichtungen sind pfleglich und schonend zu benutzen. Alle übrigen Einrichtungen und Anlagen dürfen von Besuchern nicht betreten oder in Betrieb gesetzt werden. 70 AGB – Wasserinstalllation Seite drucken (Seite 2 von 2) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13) (14) (15) Kundgebungen oder Demonstrationen auf dem Messegelände sind nicht gestattet. Das gewerbliche Fotografieren und Filmen im Messegelände und in den Hallen, insbesondere der Austellungsgegenstände und Ausstellungsstücke, ist nicht gestattet. Die Zurschaustellung, das Verkaufen oder Verteilen von Schriften und Waren jeglicher Art, der Gebrauch von Tonträgern oder Lautverstärkern etc. auf dem Messegelände ist Besuchern nicht gestattet. Das Befahren des Messegeländes mit Fahrzeugen ist nur mit besonderer Erlaubnis zulässig. In einzelnen Räumen kann ein Rauchverbot angeordnet sein. Die entsprechenden Hinweise sind zu beachten. Der Eigenart der Messe oder Ausstellung entsprechend kann die Mitnahme von Taschen und ähnlichen Behältnissen in die Veranstaltung untersagt werden. Aus Sicherheitsgründen können auch Taschen und ähnliche Behältnisse und Kleidung, wie Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt hin kontrolliert werden. Waffen dürfen nicht mit in das Gelände gebracht werden (Ausnahme: JAGD & HUND). Hunde und andere Tiere dürfen nur dann mit in das Gelände gebracht werden, wenn es der Art und der Thematik der Veranstaltung entspricht. Alle mitgebrachten Tiere müssen unter stetiger Kontrolleund angeleint sein. Veranstaltungsbesucher haben mit Ende der Öffnungszeit die Veranstaltung und das Gelände über den nächstgelegenen Ausgang zu verlassen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten. 2. Druckluft-, Elektro-, Erdgas- und Wasserversorgung Die Druckluft-, Elektro-, und Wasserversorgung der Stände erfolgt aus den Versorgungskanälen. Eine Versorgung einzelner Stände mit Erdgas ist nicht möglich. 3. Wasser- und Abwasserinstallation Jeder Stand, der mit Wasser/Abwasser versorgt werden soll, erhält einen oder mehrere Anschlüsse. Zuflüsse allein sind nur bei festangeschlossenen Verbrauchsgeräten zulässig. Abflussleitungen unter 50 mm Nennweite werden nicht verlegt. Wasserzufluss und -abfluss werden bis OKF durch die Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH oder deren Vertragsfirma kostenpflichtig verlegt. Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die gewünschte Platzierung der Anschlüsse ersichtlich ist. Die Wasserversorgung kann am letzten Veranstaltungstag aus Sicherheitsgründen nach Messeschluss eingestellt werden. Alle Installationen innerhalb der Stände müssen der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung entsprechen, so dass durch Installation und Betrieb eines Anschlusses eine nachhaltige Beeinflussung der Trinkwasserqualität ausgeschlossen ist. 71 Seite drucken Abstellflächen im Freigelände der Westfalenhallen Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Tanja Klang, Tel. +49 209 8182444, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Bartels & Klang GbR Innenarchitektur Kurt-Schumacher-Straße 100 45881 Gelsenkirchen Fax: +49 209 3861850 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Anmietung von hallennahen Abstellflächen im Freigelände der Westfalenhallen zur Nutzung während der Messezeiten: c Fläche zur Abstellung eines Kühlfahrzeuges (Gebühr 450 €) Das Fahrzeug hat die Abmessungen L = X B = m (ein Stromanschluss von 230 V / 16 A liegt an der Fläche, bitte eigenes Verlängerungskabel mitbringen) c Fläche zur Abstellung eines Fahrzeuges (Gebühr 250 €) Das Fahrzeug hat die Abmessungen L = X B = (kein Stromanschluss) Anlieferung des Fahrzeugs am . . 2016 um m Uhr durch Firma _____________________________________________________________________________________________________ Unternehmen, Straße, PLZ, Ort _____________________________________________________________________________________________________ Name, Vorname und Telefonnummer (Mobil) des Ansprechpartners Die genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Rechnung geht Ihnen vom Veranstalter der DKM 2016 (bbg Betriebsberatungs GmbH) zu. Ort / Datum Unterschrift / Stempel Bestätigungsfeld (nur von Bartels & Klang auszufüllen): Kommentar: _________________________________________________________________________________________ Hiermit gilt die beantragte Leistung als bestätigt. Die Rechnung wird Ihnen in gesonderter Post zugehen. Hinweis: Die Bestätigung mit örtlicher Zuweisung der Abstellfläche kann aus organisatorischen Gründen erst ab der KW 42 ausgesprochen werden. ___________________________________________________________________________________________________ Ort / Datum Tanja Klang 72 Seite drucken Arbeitsbühnen Deadline: 26.09.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Bestellung: c 6 m Scherenbühne zum Preis von 55 € / Std. Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag, 22.10.2016 um 23.10.2016 um 24.10.2016 um 25.10.2016 um 27.10.2016 um 28.10.2016 um 29.10.2016 um Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Std. Std. Std. Std. Std. Std. Std. c 8 m Scherenbühne zum Preis von 60 € / Std. Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag, 22.10.2016 um 23.10.2016 um 24.10.2016 um 25.10.2016 um 27.10.2016 um 28.10.2016 um 29.10.2016 um Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Std. Std. Std. Std. Std. Std. Std. Die Mindesteinsatzdauer für Scherenbühnen beträgt 60 Minuten. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 1/2 Std. zzgl. 25 € für den An- / Abtransport. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 73 Seite drucken Gabelstapler und Einlagerung Leergut / Vollgut Deadline: 10.10.2016 Für später eingehende Bestellungen wird ein Aufschlag von 15% erhoben Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Bestellung: c 3t Gabelstaplergestellung mit Fahrer zum Preis von 129 € / Std. Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, Samstag, 22.10.2016 um 23.10.2016 um 24.10.2016 um 25.10.2016 um 27.10.2016 um 28.10.2016 um 29.10.2016 um Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Uhr für die Dauer von ca. Std. Std. Std. Std. Std. Std. Std. Die Mindesteinsatzdauer für Gabelstapler beträgt 30 Minuten. Die Abrechnung erfolgt je angefangene 1/2 Std. zzgl. eine 1/2 Std. für An- und Abfahrt. Sonntags- und Nachtzuschläge werden nicht erhoben! c Lagerung Lagerung von Leergut / Vollgut ca. m3 Volumen Kosten für die Einlagerung pro Stück von: Leitern 49,90 € Handhubwagen 49,90 € Hubgerüst (Genie) 100,00 € Stück Stück Stück Das übrige Vollgut berechnen wir mit 68 € je angefangene cbm. Mindestabrechnung bei Leergut: 3 m3 Kosten: 44,50 € pro m3 zzgl. Speditionsprovision von 17,50 € pauschal pro Auftrag Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Der Einsatz von Kränen und Gabelstaplern ist den Vertragsspediteuren der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH vorbehalten. Ausnahmen sind genehmigungs- und gebührenpflichtig mit der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH abzustimmen. Die Vertragsspediteure der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH üben im Messegelände das Speditionsrecht aus. Für die den Spediteuren erteilten Aufträge gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), neueste Fassung und der Speditionstarif für Messen und Ausstellungen in Dortmund. Eine Haftung der Messe Westfalenhallen Dortmund GmbH für alle Risiken, die sich aus der Tätigkeit der Speditionsfirmen ergeben können, ist ausgeschlossen. Die Lagerung von Leergut jeglicher Art auf den Ständen ist verboten. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 74 Seite drucken Lagerraum Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Auch in diesem Jahr bieten wir Ihnen Lagerräume in verschiedenen Größen für die Einlagerung von Materialien an. Wichtig: Die Lagerflächen sind kein verlängerter Messestand und können daher nicht als fehlende Besprechungsräume oder als Küche genutzt werden. Die Flächen dürfen ausschließlich zur Einlagerung von Materialien genutzt werden. Bestellung folgender Lagerraumflächen: c 9 m2 Lagerraum zum Preis von 350 € zzgl. gesetzlicher MwSt. c 18 m2 Lagerraum zum Preis von 505 € zzgl. gesetzlicher MwSt. c 24 m2 Lagerraum zum Preis von 640 € zzgl. gesetzlicher MwSt. Im Gesamtpreis sind die Grundflächenmiete, eine Systemkabine mit verschließbarer Tür und 2 Schlüsseln (Profilzylinderschloss) sowie die Grundbewachung enthalten. Die Bewachung schließt die Zugangskontrolle für Aussteller in den Lagerraumbereich ein – nicht die Einzelbewachung der Lagerräume. Für den Verlust oder die Beschädigung von eingelagertem Material übernimmt HDS-Ideenmessebau keine Haftung. Benötigte Stromanschlüsse müssen separat bestellt werden. Sonstige technische Anschlüsse sind nicht möglich. Die Anlieferungen erfolgen über den Paket- und Güterservice zur DKM 2016. Bitte auf Palettenbreite mit max. 80 cm (EURO-Palette) achten. Sonderpaletten mit größerer Breite passen nicht durch die Tür. Die Anmietung beginnt am Montag, den 24.10.2016 um 12.00 Uhr und endet am Freitag, den 28.10.2016 um 12.00 Uhr. Zahlungskonditionen: Vorkasse ohne Abzug. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 75 Seite drucken Paketservice Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner: Irene Stein-Wollburg, Tel.: +49 2305 973077-0, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse HDS-IDEENMESSEBAU Westring 210a 44579 Castrop-Rauxel Fax: +49 2305 97307720 Telefon Telefon Telefax Telefax Halle Halle Stand Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ c Bestellung des Güter- bzw. Paketservices voraussichtlich in folgender Anzahl: Stück Paketzustellung Annahme: Zwischenlagerung und Zustellung für bis zu 5 Pakete pro Anlieferung (Einzelgewicht max. 10 kg): 1 Stück Paket 17,90 € jedes weitere Paket 5,30 € Stück Palettenzustellung mit Gesamtanlieferung (gültig auch für Anlieferungen in die Lagerräume) Annahme: Zwischenlagerung und Zustellung in einer Menge für 1 Palette (Euromaß) 138,00 € 1 Stück Palette bis 1 m3 1 Stück Palette bis 2 m3 (Höchstmaß) 170,00 € Stück Palettenzustellung mit einzelner Paketanlieferung Annahme: Zwischenlagerung und Einzelzustellung ohne Kommissionierungsarbeiten für 1 Palette (Euromaß) 74,00 € + 6,90 € pro Paket 1 Stück Palette bis 1 m3 1 Stück Palette bis 2 m3 (Höchstmaß) 79,00 € + 6,90 € pro Paket Die Annahme dieser Sendungen kann nur bei genauer Auszeichnung zur Weiterleitung an den jeweiligen Empfänger erfolgen (mindestens Aussteller + Standnummer – korrekte Adressierung siehe nachfolgende Seite). Bei Anlieferungen von Paketen ohne Angabe des Ausstellers (Halle, Stand Nr.) berechnen wir eine Aufwandsgebühr von 12,50 € für die Ermittlung des Empfängers. Anlieferungen von Palettenzustellungen erfolgen erst auf Anforderung des Kunden im Messebüro der Fa. Kühne. Allgemeines: Zur Anlieferung/Abholung ist das DKM-Servicebüro ab 21.10.2016 jeweils von 7.00–19.00 Uhr besetzt. Ansprechpartner vor Ort: Kühne GmbH, Herr Peter Döring Messebüro Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund Tel.: +49 231 104791 Fax: +49 231 7213448 Wir bitten Sie, alle Termine für Gerätschaften und Personal sowie sonstige Aufträge schriftlich zu vereinbaren. Vorgenannte Preise verstehen sich inklusiv aller Nebenkosten und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Preise entnehmen Sie bitte den Speditionsentgelten für die DKM 2016. Diese Tarife sendet Ihnen HDS-Ideenmessebau gerne auf Anfrage zu. Vereinbarungen zwischen Ausstellern oder deren beauftragten Firmen bezüglich Sonderkonditionen mit der Fa. Kühne Messespeditionen finden zur DKM 2016 keine Anwendung. Für weitere, nicht oben aufgeführte Leistungen kontaktieren Sie bitte Fa. Kühne Messespedition. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. HDS behält sich vor, bei Bestelleingang eine Teilrechnung zu stellen. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von HDS-Ideenmessebau. (hier klicken: www.hds-messebau.de/agb.php) Ort / Datum Unterschrift / Stempel 76 Paketservice Seite drucken So ist Ihre Sendung richtig adressiert und optimal markiert: Lieferadresse: Kühne Messespedition GmbH Büro Messezentrum Westfalenhallen Dortmund Herr Peter Döring Rheinlanddamm 200 44139 Dortmund Markierung: DKM 2016 (25.10. - 27.10.2016) Haupt-Aussteller: [Bitte Ihre offizielle Firmenbezeichnung angeben. Wenn Sie nur Mitaussteller sind, dann geben Sie hier die offizielle Bezeichnung des Hauptausstellers an] Halle: [Hallen-Nr.] Stand: [korrekte Stand-Nr.] Ansprechpartner: [Name des Ansprechpartners auf dem Messestand] Bitte liefern Sie die Sendung am [____].10.2016 ab [____] Uhr an den Messestand an. 77 Seite drucken DKM Unternehmens-Portal (Anmeldung, Infos & Termine) Ansprechpartner: Andrea Krauß, Tel.: +49 921 75758-77, E-Mail: [email protected] Ihr DKM Unternehmens-Portal Wir bieten Ihnen und Ihren Vertriebspartnern einen besonderen Mehrwert an. Wenn Sie Ihre Vertriebspartner mit Ihrem individuellen Link einladen (Menüpunkt „Einladungslink“ in Ihrem AusstellerPortal), so landen diese auf Ihrem DKM Unternehmens-Portal. In diesem Portal haben Sie nun die Möglichkeit, dem Vertriebspartner neben der kostenfreien Anmeldemöglichkeit, wertvolle Informationen über Ihr Unternehmen, ganzjährig Kontaktchancen sowie mit dem DKM Termin-Tool einen ganz besonderen Service zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie alle von uns angebotenen Möglichkeiten ausschöpfen, dann würden Sie sich wie folgt Ihrem Vertriebspartner bei Eingabe des Einladungslinks präsentieren: Ihr Unternehmenslogo* Hinweis auf Ihren Stand* Begrüßungstext Ihres Vorstandes / Geschäftsführers über Menüpunkt „Begrüßung“ eingeben Kostenfreie Anmeldemöglichkeit* Das Unternehmen Hier stellen Sie Ihre unternehmensspezifischen Informationen dar: Unternehmensdarstellung, Kontaktdaten und Unternehmenswebsite geben Sie unter dem Menüpunkt „Eintrag Unternehmensdarstellung“ ein. DKM Termin-Tool Ihre Vertriebspartner können im Vorfeld der DKM festgelegte Termine bei vorgegebenen Gesprächspartnern Ihres Unternehmens anfragen bzw. buchen. Bei Interesse bitte im Login-Bereich den Menüpunkt „Termin-Tool“ anklicken. AssCompact News* Sollten AssCompact News über Ihr Unternehmen vorliegen, dann werden die aktuellsten News hier angezeigt. * bereits von uns vorbereitet (sofern vorhanden) Hinweis: Das DKM Unternehmens-Portal gibt es in zwei Versionen: Mit kostenfreier Anmeldemöglichkeit (www.die-leitmesse.de/ unternehmenskurzname /2016) Ohne kostenfreie Anmeldemöglichkeit (www.die-leitmesse.de/ unternehmenskurzname) darauf haben auch andere nicht von Ihnen eingeladene Fachbesucher Zugriff. Vorteile des DKM Unternehmens-Portals: Übersichtliche Informationsseite über Ihr Unternehmen für angemeldete und potentielle Fachbesucher. Das Serviceangebot „Termin-Tool“ schafft Planungssicherheit für Sie als Aussteller und Ihre Vertriebspartner und ggfs. andere angemeldete Fachbesucher, die Interesse an Ihrem Unternehmen haben. In der Ausstellerliste auf www.die-leitmesse.de wird Ihr Unternehmen mit Ihrem DKM Unternehmens-Portal verlinkt. 78 Seite drucken DKM Termin-Tool Ansprechpartner: Andrea Krauß, Tel.: +49 921 75758-77, E-Mail: [email protected] Ihr DKM Termin-Tool (kostenfrei) Damit Vermittler ihren Messebesuch besser planen und schon im Voraus einen Termin an Ihrem Stand vereinbaren können, gibt es seit zwei Jahren das DKM Temin-Tool. Darüber können Fachbesucher konkrete Termine bei den Personen / Gesprächspartnern Ihres Unternehmens, die Sie in dem System hinterlegen, anfragen bzw. buchen. Schicken Sie Ihren Vertriebspartnern per E-Mail einfach Ihren individuellen Einladungslink, über den diese auf Ihr DKM Unternehmens-Portal (siehe Formular „DKM Unternehmens-Portal“) geleitet werden. Dort befindet sich auch das TerminTool. Zusätzlich verweist ab Mitte September der Menüpunkt „Gesprächstermine“ auf der DKM-Homepage auf die Aussteller, die den Fachbesuchern diesen Service bieten. Vorteile für Aussteller: Sie bieten Vermittlern einen exklusiven Service. Bessere Planbarkeit des Standpersonals hinsichtlich der Auslastung Gespräche können besser vorbereitet werden (im Termin-Tool wird auch der Gesprächsanlass abgefragt). Professionelle und übersichtliche Präsentation der Personen, die aus Ihrem Haus für Gespräche zur Verfügung stehen Leichtes Handling für Sie als Aussteller – sowohl für den Administrator / Messekoordinator als auch für die angefragten Gesprächspartner Vorteile für Fachbesucher: Fachbesucher können ihren Messebesuch im Vorfeld besser planen. Messebesuch wird dadurch effizienter und effektiver. Leichtes Handling: Terminanfrage bzw. Buchung ist einfach und bequem. Wir empfehlen folgende Vorgehensweise: 1. Gehen Sie in Ihrem Aussteller-Portal in die Rubrik „Termin-Tool“. Dort erwarten Sie den Leitfaden für die Nutzung des Termin-Tools (jeweils eine Version für den Administrator als auch für die Gesprächspartner). Der Leitfaden erklärt Ihnen das Anlegen sowie das Handling Ihres Termin-Tools. 2. Klicken Sie dann in Ihrem Login Bereich auf das Register „Termin-Tool“. Dort konfigurieren Sie das Termin-Tool für Ihr Unternehmen. 79 Seite drucken Marketingunterstützung – Einladung Vertriebspartner Ansprechpartner: Michael Schröder, Tel.: +49 921 75758-27, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-20 Telefon Halle Telefax Stand Sie verfügen über ein unbegrenztes Freikartenkontingent unabhängig von der m2-Zahl Ihres Standes. Eine Freikarte umfasst den Besuch der Warm-Up Veranstaltung am Dienstag, die Teilnahme an beiden Messetagen und an der Vermittlertombola am letzten Messetag um 17.00 Uhr. Nicht eingeschlossen bei diesen Einladungsmöglichkeiten ist der kostenpflichtige Besuch der Meet-Night am Mittwoch (26.10.2016). Die Eintrittskarten hierfür können Sie unter dem Serviceangebot „Eintrittskarten Meet-Night“ bestellen. Folgende Möglichkeiten haben wir für Sie vorbereitet, damit Sie bestehende und potenzielle Vertriebspartner einfach und effizient einladen können: <Einladungslink Laden Sie Ihre Vertriebspartner bequem per E-Mail mit einem kostenfreien Anmeldelink ein. Diesen Link finden Sie in Ihrem Aussteller-Portal unter dem Menüpunkt „Sponsoring Teilnehmer“. Über diesen Link melden sich Ihre Vertriebspartner online kostenfrei zur DKM an. <Fachbesucher-Folder mit integriertem Messegutschein Senden Sie Ihren Geschäftspartnern alternativ oder zusätzlich einen Fachbesucherfolder (Format DIN-lang) mit integriertem Messegutschein, sowie Ihrem Unternehmenslogo (4c) und Ihrem individuellen Einladungslink. Ein PDF-Muster Ihres Fachbesucherfolders können Sie in Ihrem Aussteller-Portal (Menüpunkt „Sponsoring Teilnehmer“) einsehen. Ab der KW 27 können Sie diesen Folder im Ausstellerportal kostenfrei bestellen. Entweder Sie bestellen das Grundpaket mit 250 Stück oder ordern auf Wunsch eine geringere oder höhere Auflage. Der Versand der Flyer erfolgt dann ab KW 30. Alternativ können Sie ab KW 27 Ihren individuellen Fachbesucherfolder auch direkt als PDF downloaden. <Online-Einladungsbanner Stellen Sie zusätzlich den Online-Einladungsbanner auf Ihre Hompage (in Verbindung mit Ihrem Einladungslink). Wir haben hierfür animierte und statische Online-Banner in verschiedenen Formaten für Sie vorbereitet. Diese Banner können Sie im Aussteller- Portal unter dem Menüpunkt „Downloads“ herunterladen. Hinweis: Den aktuellen Anmeldestand können Sie jederzeit in Ihrem Ausstellerportal unter dem Menüpunkt „Sponsoring Teilnehmer“ einsehen. Spezial-Bonus für akquisitionsfreudige Aussteller Wenn Sie die oben beschriebenen Einladungsmöglichkeiten intensiv nutzen und somit für viele anwesende Vermittler auf der DKM 2016 sorgen, werden wir dies belohnen! So erhalten Sie ab 50 von Ihnen eingeladenen und auf der DKM 2016 anwesenden Vermittlern (grüner Messeausweis) ein Guthaben von 500 € auf den Service von AssCompact Mailing (www.asscompact-mailing.de). Pro weitere 50 anwesende Vermittler erhalten Sie weitere 500 € Guthaben. Über Ihren Bonus werden wir Sie Mitte November 2016 informieren. 80 Seite drucken Marketingunterstützung – Aufkleber, Anzeigen, Mailings, Sonderwerbeformen & Sonstiges Deadline: 01.09.2016 (11.08.2016 für Beilage DKM Special) Ansprechpartner: siehe unten Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-20 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Wir bestellen: Bögen mit DKM-Aufkleber (1 Bogen = 24 Aufkleber / kostenfrei) Ansprechpartner: Michael Schröder, Tel.: +49 921 75758-27, E-Mail: [email protected] Wir buchen folgende Leistung: Anzeigenschaltung im kostenfrei ausliegenden Messeführer DKM 2016: Auflage: 6.000 Stück Anzeige 4c: 1/1 Seite Maße (b x h) in mm (Anschnitt): 123 x 214 + 5 mm Beschnittzugabe Preis: 1.450 € zzgl. MwSt. Buchungsschluss: 01.09.2016 Druckunterlagenschluss: 09.09.2016 Erscheinungsdatum: 25.10.2016 Wir haben Interesse an folgenden Leistungsangeboten und bitten um Kontaktaufnahme: Anzeigenschaltung in AssCompact (Oktober: Schwerpunktthema „DKM 2016“) Das monatlich erscheinende Fachmagazin der Finanz- und Versicherungswirtschaft informiert mit einer Auflage von rund 40.000 Exemplaren unabhängige Vermittler mittels redaktionellen Beiträgen sowie Anzeigen über erfolgreiche Konzepte und Lösungsansätze. www.asscompact.de Anzeigenschaltung im DKM Special 2016 (Die Beilage zur Messe) Das DKM Special 2016 wird in sieben verschiedenen Fachzeitschriften der Finanz- und Versicherungsbranche beigelegt. Zusätzlich wird die Beilage während der DKM in den Dortmunder Hotels sowie in den Eingangsbereichen der Messehallen ausgelegt. Die Gesamtauflage der Publikation beträgt ca. 150.000 Exemplare. Ansprechpartner: Sven Jeron, Tel.: +49 921 75758-43, E-Mail: [email protected] AssCompact Mailing Dieser Standalone Newsletter informiert unabhängige Vermittler effizient und aktuell über Angebote, Produkte oder Veranstaltungen per E-Mail. Ihre exklusiven Informationen werden selektiv (PLZ-Gebiete / Bundesländer / Tätigkeitsschwerpunkte) an die Makler versendet. Jeder erhält somit nur die für ihn relevanten Informationen. Die Empfängerzahlen sowie den Kontakt- und Preisrechner finden Sie unter www.asscompact-mailing.de. 81 Seite drucken Marketingunterstützung – Aufkleber, Anzeigen, Mailings, Sonderwerbeformen & Sonstiges Online-Werbung (Website & Newsletter) Nutzen Sie die hohen Zugriffsraten der unabhängigen Vermittler durch einen Werbebanner auf www.die-leitmesse.de | www.asscompact.de oder machen Sie durch ein Werbemittel im DKM Fachbesucher-Newsletter auf sich aufmerksam. Ganz neu sind die Content Marketing Formate von AssCompact! Schalten Sie ein werblich gekennzeichnetes Advertorial und verlängern dessen Reichweite über den Newsletter oder Facebook. AssCompact TV Treten Sie mit Ihrer Zielgruppe live und interaktiv in einen TV-Dialog und setzen Sie anschließend Ihre Produktgeber-Videos in unsere umfangreiche Mediathek unter www.asscompact.tv. Im Rahmen der AssCompact TV Thementage präsentieren Sie Ihre Lösung zum jeweiligen Schwerpunkt. So sieht die Zukunft der Kommunikation mit dem unabhängigen Vermittler aus – einfach, schnell, überzeugend, interaktiv und kostengünstig. Alles in höchster TV Qualität. Sonderwerbeformen (auf der DKM 2016) Heben Sie sich von der Konkurrenz ab und erzeugen Sie durch zusätzliche Präsenz eine höhere Aufmerksamkeit auf der DKM 2016. Ob eine unserer zahlreichen Werbeflächen innerhalb bzw. außerhalb der Hallen oder die Umsetzung Ihrer eigenen Idee. Wir unterstützen Sie gerne! Präsentation Sonderwerbeformen 2016 http://die-leitmesse.de/Sonderwerbeformen_DKM2016 Studie DKM Trends 2016 Um Ihnen die Analyse der DKM 2016 im Nachgang zu erleichtern, haben wir die Studie „DKM Trends 2016“ entwickelt. Diese wird Ihnen interessante Fakten für Ihre zukünftigen Messeplanungen liefern und zudem die Ergebnisse der Fachbesucherbefragung zu Ihrem ganz persönlichen Standauftritt liefern. www.die-leitmesse.de/studie Ansprechpartner: Jochen Leiber, Tel.: +49 921 75758-39, E-Mail: [email protected] Tipp: Auf der DKM-Homepage können Sie ab Juli unter der Rubrik Aussteller und dem Menüpunkt „DKM-Aktionen“ über den Button Neueintrag besondere Standaktionen wie Pressetreffs, Präsentationen, Verlosungen … (keine Workshops!) eintragen. Diese Aktionen werden wir auch in unserem DKM Fachbesucher-Newsletter kommunizieren. Nutzen Sie daher diese Möglichkeit! Ort / Datum Unterschrift / Stempel 82 Seite drucken Messetraining Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner: Ivana Kolar, Tel.: +49 6151 305831, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse escolar – Akademie Schepp Allee 66 64295 Darmstadt Fax: +49 6151 305832 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Messetraining Fit for Fair – Zur Stärkung Ihres Messeauftritts Das Messegeschäft wird für alle anspruchsvoller und ist oft fast ausschließlich durch ökonomische Aspekte geprägt. Die hohe Schule des Verkaufens einhergehend mit globalen Wettbewerbsbedingungen sind Herausforderungen an die Motivation, die Kompetenz und die Softskills der Mitarbeiter. Das firmeninterne Messetraining zeigt auf, welche Chancen sich auf dem Messestand erschließen können und berücksichtigt dabei aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Marke und Kommunikation. Seminarinhalte I. II. III. IV. V. Die Messe als Marketinginstrument Qualitative und quantitative Messeziele Die Kunst, Messegespräche zu eröffnen und zielgerecht zu führen Kompetente und aktive Gesprächsstrategien Überzeugend und souverän auf Messen Äußeres Erscheinungsbild wirkungsvoll einsetzen Messe-Behavior – international Schwierige Situationen am Messestand Die Messeneuigkeiten als Publikumsmagnet Moderne Produktpräsentationen Standteam & Regeln Umgang mit Kollegen – auch international Unser Angebot zur Messe DKM 2016: Leistung Preis Entwicklung eines Kriterienkatalogs, Konzeption und Leitfaden erstellen, Briefing mit Ihnen, Einweisung des Referenten Durchführung des Workshops (Ort Ihrer Wahl), Anwesenheit des Trainers von 08.30 – 17.00 Uhr Nachbearbeitung, Evaluierung des Trainings Summe netto für max. 12 Teilnehmer zzgl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer 2.200 € In diesem Angebot sind auch enthalten: < Detaillierte Vorgespräche < Auswahl des passenden Referenten < Ihr individuelles Trainingskonzept < Umfassende Beratung und Betreuung während des gesamten Prozesses < Erstellung der Präsentation < Anreisezeit der Referenten < Realisierung der Schulung < Auswertung der von den Teilnehmern abgegebenen Feedbackbögen < Telefonische Nachgespräche c Sie haben Interesse an einem Messetraining? Dann nehmen wir gerne Kontakt zu Ihnen auf und erstellen Ihnen ein individuellen Angebot. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 83 Seite drucken Analyse des Messeauftritts Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner: Ivana Kolar, Tel.: +49 6151 305831, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse escolar – Akademie Schepp Allee 66 64295 Darmstadt Fax: +49 6151 305832 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Analyse des Messeauftritts Markeninszenierungen und insbesondere Messen, stehen heute mehr denn je unter starkem Kosten- und Effizienzdruck. Somit werden Messen und Events dann zum echten Erfolg und Gewinn für das Unternehmen, wenn sie für Führungskräfte und Fachabteilungen nachvollziehbar und messbar sind. Wir untersuchen, wie Ihr Messeauftritt auf Ihre Zielgruppe wirkt, erarbeiten Lösungsansätze und evaluieren Ihre Erfolge auf der Basis von Fakten! Themenfelder < < < < < < < Unternehmensspezifische Strategien entwickeln die auf eine maximale Wirkung im Markt erzielen Erfolgskontrolle Messe Wirkungsanalyse des Messeauftritts Leadmanagement – Steigerung der Qualität Benchmarking Marken- und Imageanalysen Marktforschung Methoden < < < < < < < < < Mitarbeiterbefragungen Besucherumfragen / Kundenbefragungen Besucherzählung Erhebung des Wegverlaufs Besucherspitzen identifizieren Wirkungsgrad von Eye-Catchern bewerten Zielgruppenanalysen Produkt- und Scantests Mystery-Shopping / Mystery-Visits Preis auf Anfrage. Bei Interesse an einer Analyse Ihres Messeauftritts, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot, basierend auf Ihren Bedürfnissen. 84 Seite drucken Werbeartikel Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Ralf Hesse, Tel.: +49 2175 990670, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse m.e.s. Marketingsservices GmbH Ralf Hesse Walter-Frese-Str. 6 42799 Leichlingen Fax: +49 2175 9906730 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Nutzen Sie unsere Erfahrung im Bereich Werbeartikel und lassen Sie sich Ihr individuelles Angebot erstellen. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach Ihrem unverwechselbaren Werbeartikel für Ihren Messeauftritt. c Ich bitte um Ihren Anruf für ein telefonisches oder persönliches Beratungsgespräch. c Bitte erstellen Sie uns ein schriftliches Angebot über (Artikel, Menge, Werbeanbringungswunsch, etc.): _______________________________________________________________________________________________ _______________________________________________________________________________________________ Perfektion im Zusammenspiel Die besten Leistungen entstehen im Team. Sich gegenseitig inspirieren, Ideen gemeinsam weiterentwickeln, Vertrauen aufbauen: Das verstehen wir unter Dienstleistung. In allem, was wir für unsere Auftraggeber leisten, folgen wir daher unserem Leitmotiv „menschlich kompetent“. Damit wir Sie bestmöglich entlasten und die gemeinsamen Ziele erreichen. Beeindrucken, aber nicht um jeden Preis. Teuer ist nicht gleich erfolgreich. Für den zielorientierten Einkauf von Werbemitteln benötigt man Erfahrung, Kreativität, umfassende Produktkenntnisse und den aktuellen Überblick über den gesamten Markt. Unsere Aufgabe ist es, aus der Masse der Anbieter die für den jeweiligen Einsatz optimalen Artikel herauszufiltern. Selbstverständlich zu den günstigsten Konditionen. Abgestimmt auf Zielgruppe, Corporate Design und Budget entfalten die Produkte die gewünschte Wirkung. So können wir Ihnen in jeder Preiskategorie unterschiedlichste Artikel anbieten; Von Sonderanfertigungen über hochwertige Markenprodukte bis hin zu günstigen Streuartikeln. Denn auf die Klasse kommt es an, nicht auf den Etat. Auf unserer Homepage www.mes-marketingservices.de finden Sie interessante Artikel, Ideen und Werbemöglichkeiten. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 85 Seite drucken Portable Displaylösungen für Marketing, Messen und Events Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Tanja Löppert, Tel.: +49 921 289954-70, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse s-press Werbetechnik GmbH Bindlacher Straße 10 95448 Bayreuth Fax: +49 921 289954-85 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Die s-press Werbetechnik GmbH ist offizieller Partner der DKM 2016 für portable Displaylösungen und Digitaldruck für Marketing, Messen und Events. Produkt Größe Preis Stück Abbildung LED Rahmen Bringen Sie ihre A1 Plakate durch einen hinterleuchteten Plakat rahmen besonders zur Geltung. Die Premium Leuchtdisplayvariante ist gleichmäßig und brillant aufgrund einer gefrästen Acrylplatte ausgeleuchtet. Die Leuchtbox ist mit 25 mm Aluminium-Klappprofilen auf Gehrung bestückt. Sehr gute Ausleuchtung durch LED! 69,00 € Säule – beidseitig beleuchtet Beidseitig leuchtender Standpylon für den Innenbereich mit einer Leuchtstoffröhre (58 Watt). Durch die rechts und links angebrachten Klemmprofile ist das Einlegen oder Austauschen der Motive sehr einfach. Geschützt wird das Motiv durch eine Antireflex-Folie. 119,00 € Ablösbare Folien – Easy-Dot Mit dem Material Easy-Dot kann jeder ohne Probleme Folien verkleben und die Folien rückstandlos wieder abziehen. Bei pfleglicher Behandlung sind die Folien auch mehrfach einsetzbar. Sie können entscheiden, ob Sie alle Standwände bekleben wollen oder nur eine Wand. Die Folien werden auf die vorhandenen Systeme von einem unserer Mitarbeiter zugeschnitten. 25,00 € pro m2 Erstmontage: 99,00 € 50“ Monitorständer Schließen Sie ihr I-Pad oder Ihren PC an einen großen Monitor an. Auf Wunsch liefern wir auch ein I-Pad mit Internetanschluss. 99,00 € Montage & Einweisung: 99,00 € Touchscreen Monitor 32“ auf Ständer Nutzen Sie die Vorteile eines „I-Pads“ (Steuerung durch Finger) auch auf einem großen 32“ Display, indem Sie Ihr I-Pad oder Ihren Laptop direkt an unseren 32“ Touchscreen anschließen. Auf Wunsch liefern wir auch ein I-Pad mit Internetanschluss. Roll-Up Der Klassiker unter den Messeaufstellern, den wir Ihnen in zwei Größen liefern können. Inkl. Transporttasche. 119, 00 € Montage & Einweisung: 119, 00 € 85 x 200 cm 79,90 € 100 x 200 cm 94,50 € Bei Bestellung fallen pro Produktionsauftrag einmalig 47,00 € Handling-Kosten an. Die gesamten Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Gerne erhalten Sie von uns auf Anfrage auch weitere Messeausstattungsprodukte. Für all unsere Produkte erhalten Sie auf Anfrage Daten-Formblätter mit Detailangaben für Ihre Grafiken. Alle Artikel werden zum Messestand geliefert. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 86 Seite drucken Ausstellungsversicherung Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner: Barbara Fröhlich, Tel.: +49 961 48101-37, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse Richthammer Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Zum Burgstall 38 + 51 92637 Weiden Fax: +49 961 48101-99 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Antrag zur Ausstellungsversicherung DKM 2016 in Zusammenarbeit mit der Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, Filialdirektion Nürnberg und der bbg Betriebsberatungs GmbH. Wir beantragen Versicherungsschutz gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Ausstellungsversicherung (AVB Ausstellung 1988 – Fassung Januar 2008) in nachstehendem Umfang und für die in der Anlage aufgeführten Gegenstände. Der Hin- und Rücktransport dieser Gegenstände zur DKM 2016 gilt mitversichert. Versicherungsschutz besteht erst nach erfolgter Bestätigung durch die Richthammer Versicherungsmakler GmbH & Co. KG. Den Wortlaut der Versicherungsbedingungen erhalten Sie mit der Deckungszusage oder vorab auf Anforderung. Ort: Dortmunder Westfalenhallen Beginn: Ende: Ausstellungsversicherung mit An- und Abtransport innerhalb der Bundesrepublik Deutschland Versicherte Güter Versicherungssummen Gesamtsumme bis (ausgenommen sind Schmuck, 50.000,00 € 100.000,00 € Edelsteine, Bargeld, Urkunden) a) Standausrüstung (ohne Verbrauchsmaterial) € zu 3,0‰ zu 2,7‰ = b) Exponate €zu 2,9‰ zu 2,6‰ = (nicht bruchempfindlich) c) bruchempfindliche Güter € zu 7,5‰ zu 7,5‰ = (z.B. Glas, Porzellan, Ton, Gips, Bildschirme, Terminals, etc.) € € € Ausstellungsversicherung mit An- und Abtransport aus westeuropäischen Ländern Versicherte Güter Versicherungssummen Gesamtsumme bis (ausgenommen sind Schmuck, 50.000,00 € 100.000,00 € Edelsteine, Bargeld, Urkunden) a) Standausrüstung (ohne Verbrauchsmaterial) €zu 3,7‰ zu 3,3‰ = b) Exponate €zu 3,7‰ zu 3,3‰ = (nicht bruchempfindlich) c) bruchempfindliche Güter €zu 8,5‰ zu 8,5‰ = (z.B. Glas, Porzellan, Ton, Gips, Bildschirme, Terminals, etc.) Die Prämien gelten je angefangene 14 Tage, die Mindestprämie beträgt 65,00 € netto. Beitragssumme aller Bausteine = zzgl. Versicherungssteuer (19%) = Gesamtbetrag = € € € € € € Eine Aufstellung der zu versichernden Gegenstände ist beizufügen. 87 Seite drucken Ausstellungsversicherung Antrag und Versicherungsschein Transport von: nach: und zurück nach: Hinweis: Bei Transporten mit betriebseigenen, geliehenen oder gemieteten Kraftfahrzeugen ist das Risiko des Einbruchdiebstahls und des Diebstahls des ganzen Fahrzeugs nur unter der Voraussetzung versichert, dass <das Fahrzeug während eines unbeaufsichtigten Abstellens stets allseits verschlossen ist, <sich das Fahrzeug bei einem mehr als zweistündigen unbeaufsichtigten Abstellen am Tag in einer verschlossenen Garage oder auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz befindet, <sich das Fahrzeug bei einem unbeaufsichtigten Abstellen während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr), und zwar auch bei Aufenthalten bis zu zwei Stunden, in einer verschlossenen Garage oder auf einem bewachten Parkplatz befindet. Sofern sich weder eine verschlossene Garage noch ein bewachter Parkplatz in zumutbarer Entfernung befinden, besteht Versicherungsschutz auch dann, wenn sich das Fahrzeug auf einem umfriedeten und abgeschlossenen Platz eines bewohnten Anwesens befindet, <offene Fahrzeuge oder Anhänger mit einer allseits verschlossenen Plane versehen sind. Angaben zum Aussteller / Versicherungsnehmer: Name / Firmenbezeichnung: Anschrift: Ansprechpartner für Rückfragen: Fax-Nr.: Tel.-Nr.: E-Mail: Ort, Datum Unterschrift Versicherungsbestätigung, Vertragsbedingungen und -Bestimmungen erhalten Sie von uns per E-Mail, die Beitragsrechnung direkt von der Helvetia. Es wird Einzugsermächtigung von folgender Bankverbindung erteilt: Konto-Inhaber: Geldinstitut: IBAN: BIC: Datum / Unterschrift Die Prämie beträgt: € zzgl. 19% Versicherungssteuer: € Gesamtbetrag: € Frankfurt Verhalten im Schadensfall: Datum / Unterschrift Bitte verständigen Sie umgehend die Richthammer Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Per Tel.: 0961 48101-37, Fax: 0961 48101-99 oder E-Mail: [email protected] Bei Eigentumsdelikten verständigen Sie darüber hinaus bitte die örtliche Polizeidienststelle. Bitte achten Sie bei Abnahme der versicherten Ausstellungsgüter auf äußerliche Beschädigungen und lassen Sie sich diese vom Frachtführer bestätigen. Verdeckte Transportschäden sind sofort nach Feststellung dem abliefernden Frachtführer mitzuteilen. Dieser ist zur Schadenfeststellung aufzufordern. 88 Seite drucken Besprechungsraum Ansprechpartner: Hilde Skarupa, Tel.: +49 921 75758-28, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-20 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Auch auf der DKM 2016 bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, einen Besprechungsraum anzumieten. Es steht Ihnen für die DKM 2016 eine separate Räumlichkeit für bis zu 15 Personen in unmittelbarer Nähe zu den Messehallen zur Verfügung, die über kurze Laufwege erreicht werden kann. Die Mietdauer beträgt mindestens eine, maximal zwei Stunden. Für jede Stunde berechnen wir einen Mietpreis von 190 € zuzüglich gesetzlicher MwSt. Zur Ausstattung gehören: < < < < < 15 Stühle ein Besprechungstisch Stromanschluss Kaltgetränke Kaffee Sollten Sie zusätzliches Catering wünschen, können Sie dieses über die Serviceleistung „Stand-Catering“ bestellen. c Wir haben Interesse, einen Besprechungsraum anzumieten. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 89 Seite drucken Hostessenvermittlung Deadline: 26.09.2016 Ansprechpartner: Sina Richard (Projektleitung), Tel.: +49 5102 9384-77, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse InterCris Messeagentur GmbH Hildesheimer Straße 532 30880 Laatzen Fax: +49 5102 938450 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Unser professionelles und attraktives Messepersonal unterstützt Sie gerne in folgenden Bereichen: Gastronomische Betreuung, Information, Produktberatung, Promotion, VIP-Betreuung, Teamleitung u.v.m. Messehostess / Messehost: Tagessatz: 160 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Überstunde: 19 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrtwertsteuer Chefhostess: Tagessatz: 170 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Überstunde: 20 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Die in unseren Tagessätzen enthaltenen Leistungen auf einen Blick: < < < < < < < < < Auswahl der Hostessen / Hosts nach Ihrem Anforderungsprofil Messebekleidung inklusive Endreinigung Übernachtungs- und Fahrtkosten Mehrsprachigkeit aller Hostessen / Hosts Regelmäßige Trainings zur Motivation und Schulung unseres Personals Präsentation der Hostessen / Hosts anhand von SetCards Garantierter Ersatz bei Ausfall von Standpersonal Einsatznachweisführung und zentrale Abrechnung Sämtliche Arbeitgeberleistungen Unsere Tagessätze beziehen sich auf eine Arbeitszeit von 9 Stunden inklusive 45 Minuten Pause. Buchung: MessehostessAnzahl ChefhostessAnzahl Zeitraum Zeitraum Einweisung am Vortag Einweisung am Vortag c ja c ja c nein c nein Wir erstellen Ihnen auf Wunsch gerne eine Präsentationsmappe nebst individuellem Angebot. Weitere Infos unter: www.intercris.de Ort / Datum Unterschrift / Stempel 90 Seite drucken Messefilm Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner: Jens Wennekamp, Tel.: +49 221 168170-42, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse filmfirma.net Lokomotivstraße 7 50733 Köln Fax: +49 221 168170-43 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ Präsentieren Sie Ihr Angebot und Ihren Messeauftritt dauerhaft mit einem Film. Sie stellen aus und sind mit Angeboten, Personal und Ihrem Know-how auf einem eigenen Messestand auf der DKM vertreten? Bringen Sie diese Möglichkeiten dauerhaft zusammen, um potentiellen Kunden, die es nicht auf die Messe schaffen, auch im Nachgang zu informieren. Zeigen Sie sich und Ihre Produkte und Dienstleistungen authentisch und sympathisch vor Ort in einem kurzen Film. Die Firmen-, Stand- oder Portfoliovorstellung produzieren wir individuell für Sie vor Ort auf der Messe ohne viel Zeitaufwand. Unser Messeangebot für die DKM 2016: Komplette Filmproduktion z.B. mit Interview (ca. 3 Minuten) auf der Messe inkl. passender Hintergrundmusik und Kontakteinblendung für nur 500 € zzgl. 19% MwSt. Was Sie erwartet können Sie sich in unserer Messefilm-Galerie anschauen unter www.messefilm.club. Mit uneingeschränkten Nutzungsrechten können Sie den Film zeitnah auf Ihrer Unternehmenswebsite veröffentlichen, in sozialen Medien und auf Videoportalen verteilen oder Ihren Kunden und Partnern zusenden und können sich so einem breiten Publikum präsentieren. Auch nach Produktionsende stehen wir Ihnen gerne z.B. für technische Fragen zur Seite. Oder benötigen Sie noch kurzfristig einen professionellen Film, um ihn auf der Messe zu zeigen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach und wir erstellen Ihnen ein kostenloses individuelles Angebot. c Wir haben Interesse, einen Messefilm erstellen zu lassen. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 91 Seite drucken Standfotografie Deadline: 10.10.2016 Ansprechpartner: Enno Friedrich, Tel.: +49 4131 63983, mobil: +49 171 523 8669, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse ef – artfoto Bernsteinstraße 1 21339 Lüneburg Fax: +49 4131 681170 Telefon Halle Telefax Stand c abweichende Rechnungsanschrift: ________________________________________________________________ ____________________________________________________________________________________________________ In diesem Jahr bieten wir Ihnen als Standfotografen die Firma ef-artfoto (www.ef-artfoto.de) an. Folgende Pakete hat die Firma ef-artfoto für Sie geschnürt: Grundpaket: Kurzdokumentation des Messestandes an einem der Messetage, ohne feste Terminierung Umfang: 5 Aufnahmen Format: digital 35 MB tiff pro Motiv, einschl. CD-ROM Preis: 150 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Premiumpaket: Dokumentation des Messestandes an einem der Messetage Umfang: ca.10 Aufnahmen Standpräsentation ohne Besetzung außerhalb der offiziellen Messezeiten (Digitalfotografie, Studioblitzbeleuchtung) Standpräsentation mit Messegästen im Tagesgeschehen Format: digital 35 MB tiff pro Motiv, einschl. CD-ROM Preis: 250 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer Gerne steht Ihnen Enno Friedrich auch für ein individuelles Angebot zur Verfügung. cWir buchen das Grundpaket Standfotografie. Enno Friedrich setzt sich mit uns in Verbindung. cWir buchen das Premiumpaket. Enno Friedrich setzt sich mit uns in Verbindung. cWir interessieren uns für ein individuelles Arrangement. Enno Friedrich setzt sich bezüglich der Terminvereinbarung und Beratung mit uns in Verbindung. Ort / Datum Unterschrift / Stempel 92 Seite drucken Workshops: Raumbuchung emäß Erfahrungsg ebucht! schnell ausg Ansprechpartner: Hilde Skarupa, Tel.: +49 921 75758-28, E-Mail: [email protected] Aussteller- / Rechnungsadresse bbg Betriebsberatungs GmbH Postfach 10 02 52 95402 Bayreuth Fax: +49 921 75758-20 Telefon Halle Telefax Stand Für Aussteller, die mindestens 8 m2 gebucht haben, bieten wir an, auf der DKM 2016 einen Workshop in Eigenregie am 26. oder 27.10.2016 abzuhalten. Drei Workshop-Räume stehen Ihnen in Halle 5 zur Auswahl: < Zwei Workshop-Räume jeweils bestuhlt für 60 Personen / Preis pro Zeiteinheit (45 Min.) 800 € zzgl. MwSt. < Ein Workshop-Raum bestuhlt für 80 Personen / Preis pro Zeiteinheit (45 Min.) 1.000 € zzgl. MwSt. Ausstattung der Workshop-Räume: < Reihenbestuhlung < Rednerpult < Leinwand < Beamer < Tontechnik mit je 1 Headset und 1 Funkhandmikrofon < ein Notebook (installierte Power Point Version 2010 / Präsentationsformat 16:9) < Presenter Folgende Zeitfenster stehen Ihnen an den beiden Messetagen zur Verfügung: Mittwoch, 26.10.2016 10.00–10.45 Uhr / 11.00–11.45 Uhr / 12.00–12.45 Uhr / 13.00–13.45 Uhr / 14.00–14.45 Uhr / 15.00–15.45 Uhr / 16.00–16.45 Uhr / 17.00–17.45 Uhr Donnerstag, 27.10.2016 10.00–10.45 Uhr / 11.00–11.45 Uhr / 12.00–12.45 Uhr / 13.00–13.45 Uhr / 14.00–14.45 Uhr / 15.00–15.45 Uhr / 16.00–16.45 Uhr Folgende Services sind in der Raummiete enthalten: < Das Workshop-Programm veröffentlichen wir in den DKM News des Fachmagazins AssCompact, auf der DKM-Internetseite im Vorfeld der Messe, in der DKM App sowie im Messeführer/Programmfolder und auf Infoflächen während der Messezeit. < Wir scannen Ihre Workshop-Besucher und stellen Ihnen die Daten nach der DKM im Aussteller-Portal zur Verfügung. < Da die bbg als Veranstalter der DKM Bildungsdienstleister im Rahmen der Initiative „gut beraten“ ist, können Sie – um die Attraktivität Ihres Workshops zu erhöhen – einen Weiterbildungspunkt für Ihren Workshop bei der bbg beantragen (www.die-leitmesse.de/gut-beraten.pdf). Sofern für Ihren Workshop ein Weiterbildungspunkt möglich ist, leiten wir im Nachgang der DKM die Punkte der Teilnehmer an die Initiative „gut beraten“ weiter. Die Kosten von 1 € pro Weiterbildungspunkt übernimmt der Veranstalter, die bbg Betriebsberatungs GmbH, für den Fachbesucher. < Neben dem Workshopraum haben wir für Sie eine Talk Area eingerichtet, in der Ihre Besucher nach dem Vortrag mit dem Referenten weiter diskutieren können. < Wir bieten Ihnen an, Ihre Powerpoint Präsentation nach der DKM als Download auf unsere Internetseite zu stellen. In Absprache mit Ihrem Referenten werden wir deshalb diese Präsentation vor Ort auf einem Stick sichern. Zusätzlicher Service (kostenpflichtig) Lassen Sie Ihren Fachvortrag auch als innovatives Online-Video von unserem Servicepartner „Studio47“ aufzeichnen (Bereitstellung Ihres Fachvortrages als professioneller Videomitschnitt). Damit profitieren Sie von Ihrem Vortrag auch nach der Messe! Bei Interesse bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Hilde Skarupa. 93 Aussteller-Teilnahmebedingungen Seite drucken (Seite 1 von 4) Aussteller-Teilnahmebedingungen DKM Die DKM 2016 vom 25.10. – 27.10.2016 (Messetage 26. und 27.10.2016) in Dortmund ist eine Fachmesse der Finanz- und Versicherungs wirtschaft. Zugelassen als Aussteller und Besucher sind nur Unternehmen und Personen, die Produkte, Dienstleistungen und Angebote für die Finanz- und Versicherungsbranche präsentieren, vermitteln oder beraten sowie in einer vergleichbaren Art und Weise tätig sind. Jeder Anmeldung und deren Annahme (Buchungsbestätigung) liegen ausschließlich die folgenden Aussteller-Teilnahmebedingungen der bbg Betriebsberatungs GmbH zugrunde. 1. Allgemeines 1.1 Die Veranstaltung trägt den Namen „DKM 2016“. Veranstalter ist die bbg Betriebsberatungs GmbH, 95402 Bayreuth, Postfach 10 02 52, Tel.: +49 921 75758-0, Fax: +49 921 75758-20, E-Mail: [email protected]. Der Veranstalter nutzt die Veranstaltungsflächen aufgrund eines Mietvertrages mit der Messe Westfalenhallen GmbH. 1.2 Zustimmungen und Genehmigungen im Rahmen dieser Aussteller-Teilnahmebedingungen werden vom Veranstalter oder einem von ihm beauftragten Dritten grundsätzlich schriftlich erteilt. Mündliche Absprachen sind nicht verbindlich. 1.3 Die Baurichtlinien des Veranstalters sowie die Technischen Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH können im Aussteller portal und unter www.die-leitmesse.de abgerufen werden. Diese sind Bestandteil dieser Aussteller-Teilnahmebedingungen. Die Aussteller-Teilnahmebedingungen und die Baurichtlinien des Veranstalters gehen jedoch den Technischen-Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH vor. 2. Anmeldung / Zahlungsbedingungen / Kündigung 2.1 Nach Eingang des Buchungsformulars per Fax, Brief oder E-Mail für eine Standfläche (Anmeldung) erhält der Aussteller eine Buchungsbestätigung per E-Mail (Annahme). Damit kommt der Vertrag über die Vermietung einer Standfläche zustande. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. 2.2 Der Veranstalter hat Anspruch auf eine Abschlagszahlung in Höhe von 33% der Gesamtmiete. Der Aussteller gerät mit der Abschlags zahlung sowie der Zahlung des Restbetrags in Verzug, wenn die Rechnungsbeträge nicht binnen 2 Wochen ab Rechnungsdatum auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sind. 2.3 Gerät der Aussteller mit der Zahlung einer der Rechnungen länger als 2 Wochen in Verzug, so kann der Veranstalter den Vertrag nach seiner Wahl aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen oder dem Aussteller – abweichend von der ursprünglichen Standposition – eine andere, dem Aussteller zumutbare Lage des Standes zuweisen. Der Veranstalter ist weiterhin berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, wenn der Aussteller mit dem Standaufbau in Verzug gerät und hierdurch die berechtigten Interessen des Veranstalters und / oder anderer Aussteller wesentlich beeinträchtigt werden. 2.4 Im Fall der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund durch den Veranstalter verpflichtet sich der Aussteller, den vollen Stand flächenmietpreis zu erstatten, es sei denn, dass die Standfläche anderweitig vermietet werden kann; in diesem Fall sind etwaige Mindererlöse vom Aussteller zu erstatten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten. 2.5 Der Aussteller hat das Recht, von dem Vertrag durch schriftliche Erklärung, die spätestens 4 Monate vor Messebeginn beim Veranstalter eingegangen sein muss, zurückzutreten. In diesem Fall hat der Veranstalter einen Anspruch in Höhe von 33% des vereinbarten Mietpreises als pauschale Stornogebühr, es sei denn, dass der Aussteller einen geringeren Schaden des Veranstalters nachweist; in diesem Fall ist der (geringere) Schaden zu erstatten. Später als 4 Monate vor Messebeginn ist ein Rücktritt vom Vertrag durch den Aussteller nicht möglich, es sei denn, dass der Aussteller kraft Gesetzes zum Rücktritt berechtigt ist. 2.6 Werden Rechnungen auf Weisung des Ausstellers an Dritte gelegt, so bleibt der Aussteller gleichwohl Schuldner. 3. Standmiete / Standflächen 3.1 Der Mietpreis für die Standflächen (Haupt- und Mitaussteller) ist dem Anmeldeformular zu entnehmen. Das Anmeldeformular ist Bestandteil dieser Aussteller-Teilnahmebedingungen. Der Mietpreis bezieht sich lediglich auf die gemietete Fläche, d.h. sonstige Ein- bzw. Aufbauten oder sonstige Leistungen sind nicht enthalten. 3.2 Baulich bedingt sind Säulen und Träger in einzelnen Hallen und ggf. den Standflächen vorhanden. Die Säulen sind in den Standplänen gekennzeichnet. 4. Mehrere Mieter / Überlassung der Standfläche an Dritte / Untervermietung Der Aussteller kann eine vollständige oder teilweise Untervermietung der Standfläche an Dritte nur mit Zustimmung des Veranstalters (Blatt 3 des Anmeldeformulars) vornehmen. Für Dritte (z.B. Unternehmen, Verbände), die nicht in der Ausstellerliste genannt sind, darf auf dem Stand nicht geworben werden. Eine ohne Zustimmung erfolgte Aufnahme eines Mitausstellers, Weitergabe der Standfläche an Dritte oder Bewerbung berechtigt den Veranstalter, den Vertrag mit dem Aussteller fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und den Stand auf Kosten des Ausstellers räumen zu lassen. Minderungs- und /oder Schadensersatzansprüche stehen dem Aussteller insoweit nicht zu. 5. Änderungen / Höhere Gewalt 5.1 Wird die Durchführung der Messe aufgrund von unvorhersehbaren und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen etc.) zeitlich, räumlich oder in sonstiger Weise beeinträchtigt, ist der Veranstalter berechtigt, zur Aufrechterhaltung der Messe alle zweck- und verhältnismäßigen Änderungen vorzunehmen und sonstige Maßnahmen zu ergreifen (zeitliche Abkürzung der Messe, Verlegung oder Verkleinerung der Standflächen etc.). Zu einer Mietminderung wegen derartiger Änderungen und Maßnahmen ist der Aussteller nur dann berechtigt, wenn ihn die Änderungen und Maßnahmen so schwerwiegend treffen, dass sein Interesse an der Messeteilnahme – aus objektiver Sicht eines Dritten – gänzlich wegfällt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche des Ausstellers sind ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für den Fall, dass die Durchführung der Messe aufgrund von unvorhersehbaren und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen gänzlich unmöglich werden sollte. 5.2 Kann die Messe aufgrund von unvorhersehbaren und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen etc.) nicht durchgeführt werden, wird der Veranstalter die Aussteller umgehend informieren. Bis zu diesem Zeitpunkt vom Veranstalter im Auftrag des Ausstellers erbrachte Dienstleistungen sind vom Aussteller gleichwohl zu vergüten, wenn und soweit er die Dienstleistungen trotz Ausfalles der Messe nutzen kann. 5.3 Muss der Veranstalter aufgrund von unvorhersehbaren und vom Veranstalter nicht zu vertretenden Umständen (höhere Gewalt, behördliche Anordnungen etc.) eine begonnene Messe (Beginn Standaufbau) absagen, so hat der Aussteller keinen Anspruch auf Rückzahlung der Standmiete. 94 Aussteller-Teilnahmebedingungen Seite drucken (Seite 2 von 4) 6. Standzuteilung / Informationen für Messebauer 6.1 Die Standzuteilung erfolgt durch den Veranstalter. Besondere Wünsche des Ausstellers werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Standzuteilung erfolgt im Regelfall gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung. Sie wird dem Aussteller, unter Bekanntgabe der Hallenund Standnummern mitgeteilt. Die Standzuteilung wird mit Zahlung der Abschlagsrechnung verbindlich. Danach kann der Veranstalter eine Verlegung des Standes nur mit Zustimmung des betroffenen Ausstellers vornehmen. Bei Änderung der Ein- und Ausgänge, der Notausgänge sowie der Durchgänge, die aus zwingenden technischen Gründen veranlasst sind, kann der Veranstalter die Standfläche verlegen, ohne dass hierdurch ein Rücktritts- oder Minderungsrecht des Ausstellers begründet wird. Der Veranstalter ist jedoch ver pflichtet, Änderungen der Lage, der Art oder der Maße des Standes nur unter Berücksichtigung der Zweck- und Verhältnismäßigkeit vorzunehmen und die Änderungen dem Aussteller unverzüglich mitzuteilen. 6.2 Aussteller sind verpflichtet folgende Informationen an die jeweiligen Messebauer weiterzuleiten: der vermasste Standplan mit Angabe der Versorgungskanäle, die Aussteller-Teilnahmebedingungen, Baurichtlinien des Veranstalters und die Technischen Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die dort hinterlegten Anforderungen und die daraus resultierenden Pflichten eingehalten werden. 7. Gestaltung und Ausstattung der Stände / Veranstalter-Baurichtlinien 7.1 Die Gestaltung und Ausstattung der Stände bleibt nach Maßgabe der nachfolgenden Vorbehalte den Ausstellern überlassen: - Gestaltung und Aufbau der einzelnen Stände haben so zu erfolgen, dass kein anderer Aussteller durch Werbeflächen, Schauobjekte, Standbaumaterialien o.ä. in der Darstellung seines Messeauftritts behindert wird. - Die Veranstalter-Baurichtlinien sind in jedem Fall einzuhalten. - Alle beim Aufbau verwendeten Materialien müssen schwer entflammbar sein und den gesetzlichen und behördlichen Auflagen entsprechen (vgl. 4.4 der Technischen-Richtlinien der Messe Westfalenhallen GmbH). - Die vorgegebenen Standgrenzen dürfen nicht überschritten werden; an den Standkanten sind grundsätzlich nur 3,50 m Bauhöhe gestattet; eingerückt um einen Nachbarschaftsabstand von 1,00 m sind max. 5,00 m Bauhöhe zugelassen. - Die Aufstellung von besonders schweren Ausstellungsgegenständen und Ständen, für die Fundamente oder besondere Vorrichtungen benötigt werden, bedarf der Genehmigung des Veranstalters. - Bei einer Standkante höher als 3,50 m, muss das schriftliche Einverständnis aller unmittelbar an den betreffenden Stand an grenzenden Nachbarn vorliegen. Die sogenannten „nachbarschaftlichen Einverständniserklärungen“ müssen mit dem Antrag auf Erteilung der Standbaugenehmigung (siehe Punkt 8) eingereicht werden. Das nachbarschaftliche Einverständnis ist auch bei unveränderter Bauweise jährlich neu einzuholen. Bei unmittelbar angrenzenden Messeständen hat der Aussteller des höher gebauten Standes dafür Sorge zu tragen, dass die Rückseiten der zum Standnachbarn hin überstehenden Standwände einheitlich und neutral gehalten werden. Insbesondere Leitungen und konstruktive Elemente jeglicher Art müssen in geeigneter Weise abgedeckt werden. 7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, bei Verstößen gegen die vorgenannten Regelungen die notwendigen Änderungen und erforderlichen falls die Entfernung des Standes zu verlangen. Wird der entsprechenden Aufforderung des Veranstalters nicht innerhalb von 12 Stunden Folge geleistet, kann der Veranstalter die notwendige Änderung oder die Entfernung des Standes auf Kosten des Ausstellers veranlassen. Im Falle der Schließung des Standes hat der Aussteller den vollen Mietpreis zu entrichten und die entstandenen Kosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten. 8. Standbaugenehmigung 8.1 Es wird zwischen drei Bauarten unterschieden: - Klassischer Stand: Dieser entspricht den Veranstalter-Baurichtlinien - Sonderbauten: Stände mit über 5,00 m Bauhöhe, mit Sprinkler / Abhängungen oder mit besonderen Exponaten (z.B. Autos) - Doppelstockstand: Doppelstöckige Stände 8.2 Jeder Aussteller ist verpflichtet, seinen Standbau jährlich neu durch den Veranstalter genehmigen zu lassen. Dies gilt auch für Messestände, die genauso wie im Vorjahr aufgebaut werden. Hierzu muss der Aussteller bei einem vom Veranstalter bestimmten Partner nachfolgende Unterlagen einreichen (Antrag): - Ausgefülltes Formblatt „Standbaugenehmigung“ (im Ausstellerportal hinterlegt) und die dort aufgeführten Unterlagen - Vermasste Pläne des Standes entsprechend der gebuchten Standfläche. Bei einer Differenz zwischen dem vermassten Standplan und der gebuchten Standfläche kann die Genehmigung auch nach Erteilung nachträglich aufgehoben werden. Bei einem klassischen Stand kann ein vermasster Plan eingereicht werden. Eine Pflicht besteht jedoch nicht. - Bei besonderen Standkonstruktionen behält sich der Veranstalter vor, eine Statik und eine Prüfstatik einzufordern. Die Einreichung einer Statik und einer Prüfstatik ist bei einem Doppelstockstand Pflicht. Die Anforderungen an das Verfahren der Statik / Prüfstatik ist in den Veranstalter-Baurichtlinien geregelt. Die Kosten für die Statik / Prüfstatik trägt der Aussteller. - Jeder Aussteller ist für die Standsicherheit seines Standes selbst verantwortlich. Daher ist diese, sofern erforderlich, durch Zeichnungen, Standsicherheitsnachweise, Baubeschreibung, Konstruktionspläne, Zertifikate zur Sprinklertauglichkeit, Lastenpläne etc. durch den Aussteller nachzuweisen. Falls erforderlich, werden nach vorheriger Absprache mit dem Aussteller externe Dienstleister und Gutachter zur Gewährleistung der Standsicherheit eingeschaltet. Die Kosten hierfür werden dem Aussteller in Rechnung gestellt. Ein Antrag gilt nur dann als eingereicht, wenn die Unterlagen vollständig (mit alle ggf. erforderlichen Nachweisen, Einverständnissen, Plänen etc.) sind. Das Formblatt „Standbaugenehmigung“ kann per Fax, alle anderen Unterlagen müssen per Post eingereicht werden. 8.3 Der vollständige Antrag muss rechtzeitig bei einem vom Veranstalter bestimmten Partner eingereicht werden. Es gelten nachfolgende Fristen: - 18.09.2016 beim klassischen Stand - 11.09.2016 beim Sonderbau - 31.07.2016 beim Doppelstockstand Für später eingehende Anträge wird eine Aufwandspauschale je Genehmigung für den klassischen Stand iHv 100 € zzgl. USt., für den Sonderbau iHv 200 € zzgl. USt. und für den Doppelstockstand iHv 500 € zzgl. USt. erhoben. Eine Genehmigung von Doppelstock ständen ist nur bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn möglich. Später eingehende Anträge können nicht mehr genehmigt werden. 8.4 Das Standbaugenehmigungsverfahren ist für klassische Stände und Sonderbauten kostenfrei. Bei einem Doppelstockbau fällt eine Bearbeitungsgebühr iHv 2.000 € zzgl. USt. pro Genehmigung an. 95 Aussteller-Teilnahmebedingungen Seite drucken (Seite 3 von 4) 9. Standaufbau 9.1 Der Aussteller ist vor der Planung seines Standbaus verpflichtet, sich über die baulichen Gegebenheiten seiner gebuchten Standfläche (Säulen, Brandschutzeinrichtungen etc.) rechtzeitig beim Veranstalter zu informieren. Termine für den Standaufbau werden rechtzeitig vom Veranstalter bekannt gegeben. 9.2 Jeder Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das Messebaumaterial so um den eigenen Stand platziert wird, dass Gänge und Wege an den Standgrenzen frei begehbar und für Stapler frei befahrbar sind. Eine Lagerung des Messebaumaterials auf fremden Standflächen ist verboten. Der Veranstalter behält sich vor, derart gelagerte Materialien auf Kosten des Ausstellers zu entfernen. 9.3 Beim Aufbau anfallende Abfälle und Verpackungsmaterialien müssen vom Aussteller fachgerecht entsorgt werden. Zurückgelassene Abfälle sowie Verpackungsmaterialien werden auf Kosten des Ausstellers entsorgt. In einem solchen Fall wird eine Müllpauschale von 250 € zzgl. USt. pro Rollcontainer 1,8 m³ (min. jedoch 250 € zzgl. USt.) fällig. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten. 10. Standabbau Der Beginn des allgemeinen Abbaus wird rechtzeitig vom Veranstalter bekannt gegeben. Kein Stand darf vor Beendigung der Messe (letzter Messetag – 17.30 Uhr) ganz oder teilweise geräumt werden. Zuwiderhandelnde Aussteller haben eine Vertragsstrafe in Höhe der halben Bruttostandmiete zu zahlen. Die Standfläche ist im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Teppichklebeband und Klebereste sind einwandfrei und ohne Beschädigung des Untergrunds zu beseitigen. Andernfalls ist der Veranstalter berechtigt, diese Arbeiten auf Kosten des Ausstellers ausführen zu lassen. Zurückgelassene Abfälle sowie Verpackungsmaterialien werden auf Kosten des Ausstellers entsorgt. In einem solchen Fall wird eine Müllpauschale von 250 € zzgl. USt. pro Rollcontainer 1,8 m³ (min. jedoch 250 € zzgl. USt.) fällig. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben vorbehalten. Der Aussteller haftet darüber hinaus für Beschädigungen des Fußbodens, der Wände und des miet- oder leihweise zur Verfügung gestellten Materials. 11. Hausrecht Der Veranstalter übt im gesamten Messegelände für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeit der Messe das Hausrecht aus. Das Mitbringen von Tieren in die Messehallen ist nicht erlaubt. Der Veranstalter ist berechtigt, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Messe sachdienlichen Weisungen zu erteilen. 12. Strom-, Wasser-, Tele- und Datenkommunikationsanschluss Der Strom-, Wasser-, Tele- und Datenkommunikationsanschluss ist vom Aussteller direkt bei dem vom Veranstalter beauftragten Dienstleister zu buchen. 13. Reinigung Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Messe- und Ausstellungsgeländes, der Hallengänge und der Stände vor und nach dem ersten Messetag. Von der Reinigung ausgenommen sind die Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen. 14. Bewachung Die allgemeine Bewachung des Messe- und Ausstellungsgeländes übernimmt der Veranstalter ohne Haftung für Verluste oder Beschädigungen. Für die Beaufsichtigung und Bewachung des Standes ist der Aussteller selbst verantwortlich. Das gilt auch während der Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Beendigung der Veranstaltung. Der Veranstalter empfiehlt, zur Sicherung des Standes während der Nachtstunden rechtzeitig eine Standwache über den vom Veranstalter beauftragten Dienstleister zu buchen. 15. Werbemaßnahmen der Aussteller 15.1Jeder Aussteller ist verpflichtet, alle Werbemaßnahmen auf seinem Stand, die zu Geräusch-, Geruchs- oder zu visuellen Beeinträchtigungen der Nachbaraussteller führen können, spätestens einen Monat vor Messebeginn dem Veranstalter bekannt zu machen und von diesem genehmigen zu lassen. Eine Genehmigung ist auch für die Durchführung von Verteilaktionen außerhalb des Messestandes erforderlich. Standparties außerhalb der Messezeiten sind kostenpflichtig und beim Veranstalter zu genehmigen. Standparties sind nur am ersten Messetag möglich. 15.2 Eine Genehmigung der Werbemaßnahme kann von bestimmten Voraussetzungen abhängig gemacht werden und mit Auflagen erteilt werden. Eine Genehmigung für den Einsatz von Ton-Verstärkeranlagen wird nur unter nachfolgenden Voraussetzungen erteilt: - der A-bewertete energieäquivalente Schalldruckpegel, gemessen an der Standkante des Schallverursachers in 1,00 m Höhe darf den Wert von 75 dB(A) nicht überschreiten. In strittigen Fällen wird der Veranstalter Schalldruckpegelmessungen durchführen und bei Überschreiten des Grenzwertes die Tonanlage still legen lassen. - Mit einer Ton-Verstärkeranlage moderierte Stand-Aktionen (z.B. Verlosungen) dürfen am Tag maximal 4 Mal mit einer Dauer von 10 Minuten pro Messetag durchgeführt werden. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn von den betroffenen Standnachbarn das Einverständnis vorliegt. 15.3Werbemaßnahmen sowie das Scannen von Besuchern sind nur auf dem Messestand des Ausstellers zulässig. Auf eine angemessene Bekleidung von Hostessen und Standpersonal ist zu achten. Das Verteilen von Werbemitteln außerhalb der Standfläche ist nach vorheriger Genehmigung unter den nachfolgenden Bedingungen gestattet: - Die werbefreien Zonen sind zu beachten. Diese sind: Das Freigelände der Messe, das Foyer Messe-Forum, das Foyer der Halle 3B, die Speaker’s Corner, die Übergänge der Hallen 3B, 4 und 5, die Workshopräume, alle Cateringzonen, die Empore, das Medienzentrum, Vorraum Saal 30 und 31, die Toiletten sowie die unmittelbaren Zugangsbereiche der Hallen 3B, 4 und 5 (Radius von 20 Metern ab Halleneingang). - Es ist untersagt, sich fest vor einen fremden Messestand zu positionieren. - Die Zahl der zulässigen Verteilpersonen richtet sich nach der gebuchten Standfläche des Ausstellers. Maximal sind zulässig: bis 19 m2 eine Person; ab 20 m2 zwei Personen, ab 40 m2 drei Personen und ab 60 m2 vier Personen. Bei Zuwiderhandlung der vorgenannten Bedingungen wird jede weitere Verteilaktion für den Rest der Messedauer untersagt. 15.4 Folgende Werbemaßnahmen sind nicht zulässig: - Das dauerhafte Abspielen von Musik (siehe hierzu auch Punkt 15.2) sowie musikalische Darbietungen jeglicher Art während der Messezeiten. Dies ist ausnahmsweise zulässig, wenn von den betroffenen Standnachbarn das Einverständnis vorliegt. - Das Verteilen von sperrigen Werbegeschenken (wie z.B. Besen, Schneeschaufel, Gießkanne). 96 Aussteller-Teilnahmebedingungen Seite drucken (Seite 4 von 4) 15.5 Bei Einsatz von Funkmikrofonen müssen dem Veranstalter vorab verbindlich die Funkübertragungsfrequenzen und das eingesetzte System genannt werden, damit Doppelungen von Funkübertragungsfrequenzen und dadurch hervorgerufene Störungen in andere Funkübertragungssysteme vermieden werden können. Auch die Funkfrequenzen von Fernbedienungen für Objekte aller Art (insbesondere Zeppeline, Modellautos, etc.) müssen dem Veranstalter vorab genannt werden. 15.6 Der Veranstalter behält sich unter Wahrung des Hausrechts vor, alle nicht genehmigten sowie unzulässigen Werbemaßnahmen zu unterbinden, Abmahnungen zu erteilen und evtl. Schadensersatz geltend zu machen. 15.7 Für Webemaßnahmen außerhalb des Messestandes und auf dem Freigelände vor der Messe stehen den Ausstellern verschiedene kostenpflichtige Sonderwerbeformen zur Verfügung. Diese können beim Veranstalter gebucht werden. 16. Gewerblicher Rechtsschutz Die Wahrung der Urheberrechte oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Ausstellungsobjekten ist ausschließlich Sache des Ausstellers. 17. GEMA-Genehmigung Bei Musikwiedergabe am Stand ist die Genehmigung der GEMA-Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte einzuholen (GEMA-Bezirksdirektion Stuttgart, Key Account Management, Messe- und Veranstaltungsorte, Herdweg 63, 70174 Stuttgart, Tel.: +49 711 2252-794, Fax: +49 711 2252-800, E-Mail: [email protected]). 18. Rauchverbot Während der gesamten Veranstaltung besteht in allen Messehallen, Gängen, Funktionsräumen und Sälen absolutes Rauchverbot. Raucherbereiche sind im Außenbereich ausgewiesen. 19. Fotografieren / Filmaufnahmen 19.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen sowie Filmaufnahmen vom Ausstellungsgeschehen, von den Ausstellungs bauten und -ständen und den ausgestellten Gegenständen anfertigen zu lassen und für Werbung oder Presseveröffentlichungen ohne Vergütung oder Entschädigung zu verwenden. Dies gilt auch für Aufnahmen, die unmittelbar von der Presse (u.a. Fernsehen, Radio, Print und Online) mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden. 19.2 Fotografien und Filmaufnahmen vom Aussteller oder von vom Austeller beauftragten Personen müssen beim Veranstalter genehmigt werden. Für Kameras und sonstiges Equipment, das am Messestand oder in den Veranstaltungsräumlichkeiten angebracht wird, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. 20. Aussteller-Beitrag für den AUMA Der Veranstalter hat sich verpflichtet, den Aussteller-Beitrag für den AUMA (=Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V.) in Höhe von 0,60 € zzgl. USt. je m² Ausstellungsfläche (Halle oder Freigelände) von seinen Ausstellern zu erheben und dem AUMA zuzuleiten. Der Aussteller erklärt hierzu mit der Buchung sein Einverständnis. Als Spitzenverband der deutschen Messewirtschaft vertritt der AUMA die Interessen von Ausstellern, Besuchern und Veranstaltern; er informiert und berät Messeinteressenten aus dem In- und Ausland (weitere Infos unter www.auma-messen.de). 21. Haftung 21.1 Der Veranstalter haftet unbeschränkt nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. In allen anderen Fällen haftet der Veranstalter nur bei der Verletzung von Kardinalpflichten. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt und beträgt höchstens die dreifache Standmiete je Schadensfall. Im Übrigen ist die Haftung wegen einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für das Verhalten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Veranstalters. 21.2Der Aussteller / Mitaussteller haftet für etwaige Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Jeder Aussteller ist verpflichtet eine entsprechende Versicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen und diese auf Anforderung gegenüber dem Veranstalter nachzuweisen. 21.3Der Aussteller ist verpflichtet, an evtl. ausgestellten Maschinen und Geräten Schutzvorrichtungen anzubringen, die den berufs genossenschaftlichen Unfallversicherungsvorschriften entsprechen. Der Veranstalter ist berechtigt, das Ausstellen oder die Inbetrieb nahme von Maschinen und Geräten nach seinem Ermessen zu untersagen, falls Bedenken gegen deren Sicherheit bestehen. 22. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist Dortmund, ausschließlicher Gerichtsstand ist Bayreuth, soweit es sich bei dem Aussteller um einen Vollkaufmann handelt. Es gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der deutsche Text ist verbindlich. 23. Datenschutz 23.1 Personenbezogene Daten werden vom Veranstalter und gegebenenfalls von dessen Netzwerk-, Kooperations- und Medienpartnern unter Beachtung der Vorschriften der jeweils aktuellen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes sowie weiterer einschlägiger Datenschutzvorschriften zur Betreuung und Information von Kunden und Interessenten sowie zur Abwicklung der angebotenen Dienstleistungen erhoben, verarbeitet und genutzt. 23.2 Zum Zwecke der schnellen bilateralen Kommunikation unter den jeweiligen Ausstellern und einer reibungslosen Messeorganisation mit den Netzwerkpartnern des Veranstalters behält sich der Veranstalter ausdrücklich das Recht vor, die ihm seitens der Aussteller mitgeteilten Kontaktadressen (bspw. für die Einholung einer „nachbarschaftlichen Einverständniserklärung“ beim Ausstellungs nachbarn) an andere Aussteller und die Netzwerkpartner des Veranstalters weiterzureichen. Die Weitergabe weitergehender Informationen ist allerdings ausgeschlossen. Die Einwilligung kann jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen werden. 23.3 Der Aussteller erklärt mit Übersendung der Buchung sein Einverständnis zur Nutzung seiner E-Mail-Adresse, um eine reibungslose Messeorganisation zu gewährleisten. 24. Salvatorische Klausel Diese Teilnahmebedingungen bzw. dieser Vertrag bleiben auch dann gültig, wenn einzelne Bestimmungen sich als ungültig erweisen sollten. Die betreffende Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen Zwecke soweit wie möglich entspricht. Stand 15.01.2015 97 Seite drucken Veranstalter bbg Betriebsberatungs GmbH [email protected] www.bbg-gruppe.de
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