Übersicht Umrechnungsfaktoren Mietwohnraumförderung - L-Bank

Übersicht Tilgungszuschüsse und Umrechnungsfaktoren Mietwohnraumförderung 1
Stand:
12.08.2016
Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 2
Tilgungszuschuss je Wohneinheit in % des Bruttodarlehensbetrags 3
KfW-Effizienzhaus 40 Plus
KfW-Effizienzhaus 40
KfW-Effizienzhaus 55
KfW-Effizienzhaus 70
MW-/MB-Darlehen
für neuen Wohnraum
17,5
(max. 17.500 Euro)
12,5
(max. 12.500 Euro)
7,5
(max. 7.500 Euro)
2,5
(max. 2.500 Euro)
Umrechnungsfaktoren 4 bei (Teil-)Umwandlung von Darlehen
der Mietwohnraumförderung in einen Zuschuss
Umrechnungsfaktor für MW 10- / MB 10-Darlehen
10,06
Umrechnungsfaktor für MW 15- / MB 15-Darlehen
5,68
Umrechnungsfaktor für MW 25- / MB 25-Darlehen
3,29
1
Die Förderbedingungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Programm-Merkblättern (abrufbar unter www.l-bank.de).
2
Für Anträge auf Förderung nach früheren Landeswohnraumförderungsprogrammen gelten ggf. abweichende Konditionen.
3
Die Tilgungszuschusshöhen sind freibleibend und haben nur Gültigkeit für das Neugeschäft. Die Darlehen werden grundsätzlich mit den zum Zeitpunkt des Antragseingangs
bei der Wohnraumförderungsstelle geltenden Tilgungszuschusshöhen zugesagt; gilt am Tag der Zusage durch die L-Bank für Neuanträge ein höherer Tilgungszuschuss,
so gilt dieser höhere Tilgungszuschuss.
4
Faktor zur Berechnung der Zuschusshöhe bei einer (Teil-)Umwandlung eines MW- bzw. MB-Darlehens nach Ziffer 4.1.3 oder Ziffer 4.2.3 der VwV-LWFPr 2014 bzw. 2015/16.
Ihre Fragen zur Mietwohnraumförderung beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0721 150-3875.