Übersicht Tilgungszuschüsse und Umrechnungsfaktoren Mietwohnraumförderung 1 Stand: 12.08.2016 Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016 2 Tilgungszuschuss je Wohneinheit in % des Bruttodarlehensbetrags 3 KfW-Effizienzhaus 40 Plus KfW-Effizienzhaus 40 KfW-Effizienzhaus 55 KfW-Effizienzhaus 70 MW-/MB-Darlehen für neuen Wohnraum 17,5 (max. 17.500 Euro) 12,5 (max. 12.500 Euro) 7,5 (max. 7.500 Euro) 2,5 (max. 2.500 Euro) Umrechnungsfaktoren 4 bei (Teil-)Umwandlung von Darlehen der Mietwohnraumförderung in einen Zuschuss Umrechnungsfaktor für MW 10- / MB 10-Darlehen 10,06 Umrechnungsfaktor für MW 15- / MB 15-Darlehen 5,68 Umrechnungsfaktor für MW 25- / MB 25-Darlehen 3,29 1 Die Förderbedingungen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Programm-Merkblättern (abrufbar unter www.l-bank.de). 2 Für Anträge auf Förderung nach früheren Landeswohnraumförderungsprogrammen gelten ggf. abweichende Konditionen. 3 Die Tilgungszuschusshöhen sind freibleibend und haben nur Gültigkeit für das Neugeschäft. Die Darlehen werden grundsätzlich mit den zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der Wohnraumförderungsstelle geltenden Tilgungszuschusshöhen zugesagt; gilt am Tag der Zusage durch die L-Bank für Neuanträge ein höherer Tilgungszuschuss, so gilt dieser höhere Tilgungszuschuss. 4 Faktor zur Berechnung der Zuschusshöhe bei einer (Teil-)Umwandlung eines MW- bzw. MB-Darlehens nach Ziffer 4.1.3 oder Ziffer 4.2.3 der VwV-LWFPr 2014 bzw. 2015/16. Ihre Fragen zur Mietwohnraumförderung beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0721 150-3875.
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