Leistungsbeschreibung für die wissenschaftlich-technische Begleitung des 10.000-HäuserProgramms der Bayerischen Staatsregierung I. Hintergrund Das „10.000-Häuser-Programm – EnergieBonusBayern“ als neues Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) fördert bis zum 31.12.2019 Eigentümer selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser finanziell • beim Bau oder der energetischen Modernisierung ihres Wohnhauses mit dem Ziel, ein aus energetischer Sicht zukunftsfähiges Haus mit innovativem Heiz- /Speichersystem zu schaffen, • bei der Integration dieser Häuser in das Energiesystem der Zukunft (verstärkte Nutzung von volatilen Stromquellen) durch die Flexibilisierung ihres Strombedarfs • sowie beim vorzeitigen Austausch veralteter, ineffizienter Heizungsanlagen. Um eine möglichst große Wirkung zu erzielen und möglichst viele Eigenheimbesitzer anzusprechen, gewährt die Staatsregierung den „EnergieBonusBayern“ in zwei Varianten: 1. Programmteil „EnergieSystemHaus“ Das „EnergieSystemHaus“ setzt Impulse für zukunftsfähige Häuser und das Energiesystem der Zukunft. Bauherren und Hauseigentümer sollen in die Lage versetzt werden, die energetischen Anforderungen an die Gebäude der Zukunft schon jetzt zu verwirklichen – im Gebäudebestand wie beim Neubau. Bei diesem Programmteil stehen Investitionen in moderne Heiz-/SpeicherKombinationen im Fokus, die durch eine intelligente Steuerung (Energiemanagementsystem) Smart-Grid-fähig sein müssen. Das Fördersystem ist technologieoffen; es besteht aus einem „Technik-Bonus“ und einem optionalen „EnergieeffizienzBonus“. 2 2. Programmteil „Heizungstausch“ Der Programmteil „Heizungstausch“ richtet sich an Hauseigentümer, die keine umfassende energetische Modernisierung anstreben, sondern sich auf den vorgezogenen Austausch ihrer Heizungsanlage konzentrieren, um dadurch ihren Energieverbrauch deutlich zu senken. In diesem Programmteil wird der Austausch von bis zu 25.000 25 bis 30 Jahre alten Heizkesseln (insbesondere Gas und Öl) durch innovative Brennwertkessel, Biomassekessel oder KWK-Anlagen gefördert. Insbesondere im Programmteil „EnergieSystemHaus“ ist der Fokus des Programms, innovative neue Techniken in den Markt zu bringen und weiterzuverbreiten. Da sich Fördermittelgeber und Fördermittelempfänger hier häufig auf wissenschaftlich-technisches Neuland begeben (Smart Grid, Brennstoffzellen, Eisspeicher), ist die Unterstützung durch eine wissenschaftliche Einrichtung erforderlich. Weitere Informationen zum Förderprogramm unter: www.energiebonus.bayern II. Art und Umfang der Leistung Der Auftragszeitraum wird entsprechend der zu erbringenden Leistungen in zwei Zeiträume/Phasen untergliedert (Antragsphase und Abwicklungsphase im Programm). II.1. Der Auftragnehmer (AN) erbringt im Zeitraum ab Zuschlag bis 31.12.2019 (Antragsphase) folgende Leistungen: 1. Teilnahme an 14-tägigen Jour Fixe-Terminen im StMWi in München mit persönlicher Anwesenheit des Projektleiters und den für die zu besprechenden Fachthemen erforderlichen Mitarbeitern zur Besprechung und Koordinierung aktueller Aufgabenstellungen und Lösung konkreter Detailprobleme. Für diese Leistung sind (einschließlich Vor- und Nachbereitung der Sitzungen) bis zu 35 Arbeitsstunden im Monat anzusetzen. 2. Fachliche Begleitung, Unterstützung und Beratung des Auftraggebers in Sitzungen insbesondere bei Besprechungen und Workshops mit den beiden Bewilligungsstellen (Regierung von Unterfranken und Regierung von Nieder- 3 bayern) und bei (Info-) Veranstaltungen zum Förderprogramm (z.B. Besprechungen mit Vertretern von Industrie und Verbänden) bayernweit (10-20 Termine pro Jahr, also ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von bis zu 15 Stunden zusätzlich pro Monat). 3. Außerdem sind Leistungen der folgenden Themengebiete zu erbringen: Themengebiet 1: Laufende Abwicklung/Betreuung des Förderprogramms a) Beantwortung wissenschaftlich-technischer Fragestellungen im Rahmen der Förderprogrammabwicklung: - Anfragen von Antragsstellern, Energieberatern, Unternehmen sowie der beiden Abwicklungsbehörden (Regierung von Unterfranken und Regierung von Niederbayern) bzgl. der Prüfung der Förderfähigkeit neuer, bisher kaum in der Praxis eingesetzter Techniken auf den Gebieten Heizsysteme, Speichertechnologien und erneuerbare Energien. Insbesondere betrifft dies Fragestellungen zu Techniken, die z.T. noch in der Entwicklung und besonders innovativ sind (z.B. Energiemanagementsysteme, Smart Grid). - Anfragen, die sich aus der laufenden Abwicklung des Programms und der Auswertung der bisherigen Förderanträge und Verwendungsnachweise ergeben. Hierbei geht es um die Detektion und Lösung von Problemstellungen im Rahmen des Programms (z.B. Erkennen von Missverständnissen bei Antragstellern und Energieberatern bzgl. der Förderbestimmungen). Das StMWi koordiniert die Anfragen und gibt die Antworten des AN entweder direkt an den Fragesteller weiter oder gibt dem AN den Auftrag, sich direkt mit dem Fragesteller in Verbindung zu setzen. Durchschnittlich ist erfahrungsgemäß mit ca. 25-35 Anfragen pro Monat und damit mit einem Arbeitsaufwand von bis zu 35 Arbeitsstunden pro Monat zu rechnen. Hinweis: Vertraglich ist der AN verpflichtet, dem AG innerhalb von max. 2 Werktagen einen Vorschlag zur Beantwortung von Anfragen zu übermitteln (Reaktionszeit). 4 Außerdem fällt auch die Erstellung von Textbausteinen zur qualifizierten Beantwortung von technischen und fördertechnischen Rückfragen der Antragsteller sowie zur Erweiterung der FAQ-Antworten auf der OnlinePlattform unter diesen Punkt. Hierfür sind bis zu 5 Arbeitsstunden pro Monat anzusetzen. b) Erarbeitung von Arbeitshilfen (für Antragsteller und Energieberater) zu den bestehenden Fördertatbeständen in Form von Checklisten. c) Simulation des Verhaltens verschiedener Gebäudeanlagentechniken zur Beurteilung der Förderfähigkeit bestimmter Fördertatbestände (z.B. Auswirkung der verstärkten Förderung von Wärmepumpen auf Stromversorgung). d) Einsatz und bedarfsorientierte Anpassung von softwaregestützten Berechnungsprogrammen zur technischen Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen als Unterstützung für die beiden Bewilligungsstellen. Für die Buchstaben b) bis d) im Themengebiet 1 sind bis zu 10 Arbeitsstunden pro Monat anzusetzen. Themengebiet 2: Weiterentwicklung des Förderprogramms a) Erarbeitung von Definitionen für die Weiterentwicklung von bestehenden Fördertatbeständen (z.B. Ausweitung oder Begrenzung von Fördertatbeständen bei Speichersystemen oder zu netzdienlicher Photovoltaik). b) Fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Einführung neuer, fachlich sinnvoller Förderbausteine im Rahmen einer Novellierung des Förderprogramms (z.B. gesetzlich notwendig aufgrund geänderter Bundesförderung mit entsprechendem Anpassungsbedarf oder ggf. Erweiterungen durch Wärmepumpenheizungen, Fernwärmesysteme, Lüftungsanlagen etc.). Im Zuge dessen auch Unterstützung bei der Erstellung der fachlichen Grundlagen für zu ändernde Richtlinien, Merkblätter, Info-Flyer und Broschüren. 5 Für die Buchstaben a) und b) im Themengebiet 2 sind bis zu 50 Arbeitsstunden pro Monat anzusetzen. Themengebiet 3: Evaluierung und Kontrolle a) Regelmäßige/laufende Evaluierung des Programms durch Auswertung und Bewertung der Anträge zur Identifikation von Anzeichen für Bedarf zur Korrektur und/oder Weiterentwicklung des Förderprogramms, b) Mitwirkung an der Erarbeitung eines Konzeptes für Stichprobenkontrollen der durch das Programm geförderten Gebäude bzw. Anlagen. Für die Buchstaben a) und b) im Themengebiet 3 sind bis zu 10 Stunden pro Monat anzusetzen. II.2. Abwicklungsphase: Der AN erbringt im Zeitraum ab 01.01.2020 bis 31.12.2021 (Abwicklungsphase) folgende Leistungen: 1. Teilnahme an 14-tägigen Jour Fixe-Terminen im StMWi in München mit persönlicher Anwesenheit des Projektleiters und den für die zu besprechenden Fachthemen erforderlichen Mitarbeitern zur Besprechung und Koordinierung aktueller Aufgabenstellungen und Lösung konkreter Detailprobleme. Für diese Leistung sind (einschließlich Vor- und Nachbereitung der Sitzungen) bis zu 35 Arbeitsstunden im Monat anzusetzen. 2. Fachliche Begleitung, Unterstützung und Beratung des Auftraggebers in Sitzungen insbesondere bei Besprechungen und Workshops mit den beiden Bewilligungsstellen (Regierung von Unterfranken und Regierung von Niederbayern) und den Auftragnehmern für die Stichprobenkontrolle bayernweit . (10-20 Termine pro Jahr, also ein durchschnittlicher Arbeitsaufwand von bis zu 15 Stunden zusätzlich pro Monat). 3. Außerdem sind Leistungen der folgenden Themengebiete zu erbringen: 6 Themengebiet 1: Laufende Abwicklung/Betreuung des Förderprogramms a) Beantwortung wissenschaftlich-technischer Fragestellungen im Rahmen der Förderprogrammabwicklung: - Anfragen von Antragsstellern, Energieberatern, Unternehmen sowie der beiden Abwicklungsbehörden (Regierung von Unterfranken und Regierung von Niederbayern) bzgl. der Prüfung der Förderfähigkeit neuer, bisher kaum in der Praxis eingesetzter Techniken auf den Gebieten Heizsysteme, Speichertechnologien und erneuerbare Energien. Insbesondere betrifft dies Fragestellungen zu Techniken, die z.T. noch in der Entwicklung und besonders innovativ sind (z.B. Energiemanagementsysteme, Smart Grid). - Anfragen, die sich aus der laufenden Abwicklung des Programms und der Auswertung der Verwendungsnachweise ergeben. Hierbei geht es um die Detektion und Lösung von Problemstellungen im Rahmen des Programms (z.B. Erkennen von Missverständnissen bei Antragstellern und Energieberatern bzgl. der Förderbestimmungen). b) Simulation des Verhaltens verschiedener Gebäudeanlagentechniken zur Beurteilung der Förderfähigkeit bestimmter Fördertatbestände Das StMWi koordiniert die Anfragen und gibt die Antworten des AN entweder direkt an den Fragesteller weiter oder gibt dem AN den Auftrag, sich direkt mit dem Fragesteller in Verbindung zu setzen. In dieser Phase ist mit ca. 20-30 Anfragen pro Monat und insgesamt mit einem Arbeitsaufwand für beide Buchstaben von bis zu 30 Arbeitsstunden pro Monat zu rechnen. Themengebiet 2: Evaluierung und Kontrolle Abschließende Evaluierung des Programms durch Auswertung und Bewertung der Anträge und Verwendungsnachweise zur Identifikation von Anzeichen für eine mögliche Weiterentwicklung des Förderprogramms. Für das Themengebiet 2 sind bis zu 40 Stunden in Monat anzusetzen. 7 III. Lose Die Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen. IV. Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen. V. Zeitliche Vorgaben Das Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2021. VI. Vertragsausgestaltung Die Regelungen für den Auftrag ergeben sich aus dem beigefügten Vertrag, der bei einem Vertragsabschluss zum Tragen kommt. Die Vergütung wird gemäß § 7 des Vertrages zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der im Angebot angegebenen Stundensätze. Der Auftragnehmer hat während der Vertragslaufzeit über eine Berufsbzw. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung in folgendem Umfang zu verfügen: Für schuldhaft verursachte Vermögensschäden Haftung mindestens bis zu 500.000,- € je Schadensereignis und insgesamt mindestens bis zu 1.000.000,- €. Diese ist dem Auftraggeber durch Vorlage einer Versicherungspolice innerhalb von 2 Wochen nach Vertragsbeginn nachzuweisen. Die Vorlage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine unzulässige Änderung der Vertragsbedingungen dar und führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Bitte stellen Sie daher sicher, dass Ihrem Angebot keine AGB beigefügt sind und in Ihrem Angebot an keiner Stelle auf Ihre AGB Bezug genommen wird. VII. Rechteeinräumung und Geheimhaltung Der Auftraggeber erwirbt die ausschließlichen, zeitlich, inhaltlich und räumlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Arbeitsergebnissen und allen weiteren im Rahmen dieses Vertrags geschaffenen Werken wie Dokumente, Projektskizzen, 8 Entwürfe sowie Zwischenergebnisse für die Dauer der urheberrechtlichen Schutzfrist. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag betrauten Personen die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes beachten. Der Auftragnehmer hat – auch über das Vertragsende hinaus – alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages zur Kenntnis gelangten Informationen, Daten und Unterlagen, sowie die von ihm im Rahmen des Auftrags gefertigten Informationen vor einer Kenntnisnahme durch Unbefugte und gegen eine nicht vertragsgemäße Nutzung, Vervielfältigung und Weitergabe zu sichern. Dies gilt ausdrücklich auch für Vervielfältigungen in elektronisch lesbarer Form. Diese Pflichten des Auftragnehmers gelten insbesondere auch für personenbezogene Informationen, Daten sowie Unterlagen und Datenträger, die diese Informationen enthalten. Eine detaillierte Regelung dazu erfolgt im Vertrag. VIII. Inhalt des Angebots Das Angebot muss aus den folgenden Unterlagen bestehen: Anschreiben Für die Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsanschreiben auszufüllen und zu unterschreiben. Eignung Das Vergabeverfahren richtet sich an Bieter, die über besondere Erfahrungen verfügen und umfangreiche technische Kompetenzen auf folgenden Themengebieten vorweisen können: • Energieeffizienz von Wohngebäuden, • Konzeption und Umsetzung von gebäudetechnischen Anlagen, • Netzdienliche Energieversorgung (Strom, Wärme), 9 • Fachkenntnis über die wesentlichen energetischen und gesetzlichen Vorgaben, Berechnungsverfahren und Simulationswerkzeuge im Gebäudebereich, • Fachkenntnis zum Monitoring und der Bilanzierung von Wohngebäuden und ihren technischen Anlagen, • Kenntnis zu den Energie-Förderprogrammen von StMWi, Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen: 1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: a. eine unterschriebene Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters (in Euro) während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, b. eine unterschriebene Erklärung über den spezifischen Jahresumsatz des Bieters in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags während der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Hinweis für Bewerber, die noch nicht volle drei Geschäftsjahre tätig sind: Die unter 1. aufgeführten Erklärungen sind ab Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme vorzulegen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. 2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a. Vorlage von Referenzen des Unternehmens zu Projekten auf folgenden Themengebieten, die innerhalb der letzten drei Jahre erbracht worden sind: 10 a.a Realisierte/abgeschlossene Referenzprojekte, in denen die Themengebiete Berechnung des Wärmebedarfs, Versorgungstechnik oder Lüftung/Klimatisierung abgedeckt wurden, a.b realisierte/abgeschlossene Referenzprojekte Heizungssysteme mit erneuerbaren Energien (z.B. KWK-Anlagen, Biomassefeuerung, solarthermische Anlagen, Wärmespeicher, Wärmepumpensysteme, oberflächennahe Geothermie), a.c realisierte/abgeschlossene Referenzprojekte zu PV-Anlagen, Batterien und/oder Smart-Grid-Lösungen a.d realisierte/abgeschlossene Referenzprojekte zur Anwendung softwaregestützter energiewirtschaftlicher Systemsimulationen des Verhaltens verschiedener Gebäudeanlagentechniken in Wohngebäuden, a.e realisierte/abgeschlossene Referenzprojekte zur energetischen Bilanzierung von Wohngebäuden und ihren technischen Anlagen Es gelten folgende Vorgaben: Insgesamt müssen mind. drei Referenzprojekte angegeben werden. Es müssen alle Buchstaben durch Referenzprojekte thematisch abgedeckt werden. Eine Referenz kann sich dabei auf mehrere Buchstaben beziehen. Mind. eine Referenz muss sich jedoch auf mind. zwei Buchstaben beziehen. Bei der Angabe der Referenzen ist eindeutig Bezug zu den oben genannten Themengebieten herzustellen Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein: - Name des Auftraggebers mit Angabe eines Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten, - Angabe welche(s) Themengebiet(e) aus der Sicht des Bieters durch die Referenz abgedeckt werden, - inhaltliche Darstellung des Projekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der erbrachten Leistung, - Erbringungszeitpunkt, 11 - Wert der Leistung. b. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Bieter angehören oder nicht, c. Nachweis der Eignung des für den Auftrag vorgesehenen Führungskräfte durch: - Studien- und Ausbildungsnachweise Mindestanforderung: Projektleiter mit Hochschulabschluss (technisch/naturwissenschaftliches Fach) d. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind, e. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bieter unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, f. eine unterschriebene Scientologyschutzerklärung. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe), können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen. 3. Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bietergemeinschaften müssen jedoch Kartellrechtskonformität eigenverantwortlich prüfen und sicherstellen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat eine rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind; 12 es erklärt, dass es im Vergabeverfahren sowie bei der Durchführung des sich hieraus eventuell ergebenden Auftrags von einem zu bezeichnenden Mitglied der Bietergemeinschaft vertreten wird (gilt nicht für das zum Vertreter bestimmte Mitglied); und es sich bezüglich aller Forderungen im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren sowie der Durchführung des sich hieraus eventuell ergebenden Auftrags gegenüber dem Auftraggeber der gesamtschuldnerischen Haftung gemäß § 421 BGB unterwirft. 4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Dem Angebot ist eine unterschriebene Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 und 124 GWB sowie zum Ausschluss bei schwerwiegendem Verstoß gegen SchwarzArbG, AEntG und MiLoG beizufügen. Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) ist die Erklärung von allen beteiligten Unternehmen abzugeben. Das StMWi wird vor Zuschlagserteilung vom Bieter bzw. den Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit sich der Bieter bezieht (Eignungsleihe), einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 5. Unterauftragnehmer Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. 13 Außerdem wird das StMWi vor Zuschlagserteilung für den oder die Unterauftragnehmer einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 6. Qualitative Bewertung Zur qualitativen Beurteilung des Angebots sind folgende Darstellungen vorzulegen: a) Personenmonate der Berufserfahrung der eingesetzten Führungskraft als verantwortliche/r Projektleiter(in) Zum Nachweis der Führungserfahrung des Projektverantwortlichen ist in der Eigenerklärung zu den Zuschlagskriterien (Anhang 2) anzugeben, in welchen Zeiträumen er oder sie als verantwortlicher Projektleiter/in seit dem 01.01.2006 (nicht zusammenhängend) tätig war. b) Fachliche Kompetenz/Berufserfahrung des eingesetzten Teams: Zum Nachweis der fachlichen Kompetenz/Berufserfahrung der Projektmitarbeiter ist in der Eigenerklärung zu den Zuschlagskriterien (Anhang 2) darzustellen, welche Erfahrung die mit dem Projekt betrauten Mitarbeiter seit dem 01.01.2006 ‒ (nicht zusammenhängend) in folgenden Bereichen haben: ba) Energieeffizientes und wirtschaftlichkeitsoptimiertes Planen und Bauen von Wohngebäude ‒ Neubau und Sanierung, bb) Energiebedarfsberechnungen für Wohngebäude (Berechnungsprogramme nach EnEV, PHPP im Vergleich), bc) Wohngebäudebelüftung mit Wärmerückgewinnung (Neubau und Sanierung), bd) energieeffiziente und hygienische Warmwasserbereitung, be) Heizungssysteme für fossile Brennstoffe (Öl und Gas-Brennwerttechnik), bf) Innovative Biomasseheizsysteme (inkl. Partikelfilter und Brennwerttechnik), bg) Kraft-Wärme-Kopplungssysteme (BHKW, Mini-BHKW, Brennstoffzellen, Stirlinganlagen), bh) Wärmepumpensysteme (Erd-, Grundwasser-, Luftwärmepumpen, Gaswärmepumpen), 14 bi) PV-Anlagen inkl. zugehöriger Stromspeichertechnik, bj) Wärmespeichersysteme (wasserbasiert, PCM, Feststoffspeicher): Kurz- und Langzeitspeicherung, bk) Smart Grid – intelligentes Stromnetz – Demand Side Management, bl) Wärmeversorgungslösungen im Quartiersmaßstab. Bei der Darstellung ist unter Nennung der Personenmonate anzugeben, in welchen Zeiträumen die Tätigkeiten ausgeübt wurden und welche(s) Themengebiet(e) aus der Sicht des Bieters durch die Berufserfahrung abgedeckt werden. Hinweis: Gewertet werden die Personenmonate der Befassung der hauptsächlich für das Thema vorgesehenen zwei fachlich verantwortlichen Mitarbeiter (m/f). Zum Nachweis über die einschlägige Berufserfahrung ist die beiliegende Eigenerklärung zu den Zuschlagskriterien (Anhang 2) von dem jeweiligen Mitarbeiter/in auszufüllen und zu unterschreiben. 7. Preisangaben Im Angebot sind die Preisobergrenzen (Höchstpreise) für beide Zeiträume/Phasen getrennt anzugeben. Zudem sind die angesetzten Stundensätze vorzulegen. Für die Darstellung der Kosten ist das angehängte Preisblatt (Anhang 1) auszufüllen. Die Höchstpreise beziehen sich auf alle in dem Gliederungspunkt II aufgeführten Leistungen. Die Höchstpreise beinhalten sämtliche Kosten und Auslagen, die dem Auftragnehmer anlässlich der Durchführung und Erbringung der o.g. Leistungen entstehen. 15 IX. Zuschlagskriterien 1. Preis und Qualität werden gleich gewichtet nach folgender Formel: 𝒁𝒖𝒔𝒄𝒉𝒍𝒂𝒈𝒔𝒒𝒖𝒐𝒕𝒊𝒆𝒏𝒕 = 𝑺𝒖𝒎𝒎𝒆 𝑷𝒖𝒏𝒌𝒕𝒆 𝑸𝒖𝒂𝒍𝒊𝒕ä𝒕 × 𝟏𝟎𝟎. 𝟎𝟎𝟎 𝑬𝒖𝒓𝒐 𝑷𝒓𝒆𝒊𝒔 2. Die Wertung der Qualität erfolgt anhand der Matrix in Anhang 3. 3. Für den Preis wird die Summe der Höchstpreise (incl. Mehrwertsteuer) für die Antragsphase und die Abwicklungsphase gewertet. 4. Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem größten Zuschlagsquotienten. X. Zuschlags- und Bindefrist Das Angebot inklusive aller Anlagen muss unterschrieben in einem verschlossenen Umschlag bis 06.09.2016, 12:00 Uhr (Eingang im Ministerium) mit folgender Aufschrift eingesandt oder dort abgegeben werden: „Bitte nicht öffnen! – Angebot für wissenschaftlich-technische Begleitung des 10.000-Häuser-Programms; Az. 9150/56/1“ sofort z. Hd. Herrn Florens Hans Dittrich Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) Prinzregentenstraße 28 80538 München Das Angebot ist in deutscher Sprache zu verfassen. Die Abgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zugelassen. Der Zuschlag wird bis spätestens 11.10.2016 erteilt. Bis dahin sind die Bieter an ihr Angebot gebunden. Die Durchführung der Leistung beginnt ab Zuschlag. 16 XI. Nachprüfungsbehörde Vergabekammer Südbayern Regierung von Oberbayern 80534 München Tel.: +49 (89) 2176-2411 Fax: +49 (89) 2176-2847 Anhang 1 Preisblatt Im Angebot sind eine Preisobergrenze (Höchstpreis) für die Leistungen im Zeitraum ab Zuschlag bis 31.12.2019 (Antragsphase) und eine Preisobergrenze für die Abwicklungsphase (01.01.2020 bis 31.12.2021) anzugeben. Zudem sind die angesetzten Stundensätze vorzulegen. Für die Darstellung der Kosten nutzen Sie bitte dieses Preisblatt, zu dem lediglich, soweit zur Darstellung der Angebotsstruktur erforderlich, Zeilen für weitere Stundensätze hinzugefügt werden dürfen. 2 Preisblatt 1: Antragsphase (ab Zuschlagserteilung bis 31.12.2019) Leistung Mitarbeiter Projektleiter Teilnahme an 14tägigen Jour Fixe- Projektmitarbeiter Terminen im StMWi (bis zu 35 Projektmitarbeiter Arbeitsstunden) Fachliche Begleitung, Unterstützung und Beratung des Auftraggebers in Sitzungen (bis zu 15 Arbeitsstunden) Themengebiet 1: Laufende Abwicklung/Betreu ung des Förderprogramms (bis zu 50 Arbeitsstunden) Themengebiet 2: Weiterentwicklung des Förderprogramms (bis zu 50 Arbeitsstunden) Themengebiet 3: Evaluierung und Kontrolle (bis zu 10 Arbeitsstunden) Höchstpreis EUR (netto) Höchstpreis EUR (brutto) in in Stundensatz in EUR (netto) Geschätzte Verteilung des Arbeitsaufwands in Stunden Summe in EUR (netto) 3 Preisblatt 2: Abwicklungsphase (01.01.2020 bis 31.12.2021) Leistung Mitarbeiter Projektleiter Teilnahme an 14tägigen Jour Fixe- Projektmitarbeiter Terminen im StMWi (bis zu 35 Projektmitarbeiter Arbeitsstunden) Fachliche Begleitung, Unterstützung und Beratung des Auftraggebers in Sitzungen (bis zu 15 Arbeitsstunden) Themengebiet 1: Laufende Abwicklung/Betreu ung des Förderprogramms (bis zu 30 Arbeitsstunden) Themengebiet 2: Evaluierung und Kontrolle (bis zu 40 Arbeitsstunden) Höchstpreis EUR (netto) Höchstpreis EUR (brutto) in in Stundensatz in EUR (netto) Geschätzte Verteilung des Arbeitsaufwands in Stunden Summe in EUR (netto)
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