Vereinbarung zwischen K2K-Performance GbR vertreten durch die Gesellschafter Ludwig Khouri und Marco Korn Ludwigstr. 3, 67227 Frankenthal, nachfolgend – „Unternehmen“ – und …...................................... ….............................................................................. …............................................................................. nachfolgend: „Tippgeber“ – Das Unternehmen und der Tippgeber werden nachfolgend gemeinsam auch als „die Parteien“ bezeichnet. Präambel Das Unternehmen ist auf den Vertrieb von Dienstleistungen im Bereich Sport/Fitness spezialisiert. Die Dienstleistung erfolgt ausschließlich online über die Homepage www.k2k-performance.com bzw. www.my.k2k-performance.com. Dem Endkunden werden über diese Plattform unterschiedliche Dienstleistungen, wie insbesondere Trainingspläne, Übungsanleitungen, Ernährungskonzepte, etc. zur eigenständigen Durchführung angeboten. Der Tippgeber ist daran interessiert, diese Produkte des Unternehmens vereinbaren gegen Provision die weiter zu empfehlen. Parteien Dies vorausgeschickt was folgt. §1 Grundsätzliches (1) Der Tippgeber muss bei Unterschrift der Vereinbarung beider Parteien mindestens 16 Jahre alt sein. (2) Die Vereinbarung kann monatlich in Schriftform durch beide Parteien aufgelöst und damit beendet werden. § 2 Pflichten des Tippgebers (1) Der Tippgeber verpflichtet sich einmal pro Woche an einer internen Schulung teilzunhemen, um Kenntnisse über das Produkt und dessen Vertriebsweg zu erlangen. (2) Der Tippgeber verpflichtet sich Stillschweigen über betriebsinterne Abläufe oder sonstige Betriebs- und Geschäftgeheimnisse zu wahren. Dies gilt auch nach Aussteigen oder Ausscheiden aus dem Unternehmen. § 3 Wettbewerb (1) Dem Tippgeber ist es untersagt, während seiner Tätigkeit für das Unternehmen K2K-Performance weder mittelbar noch unmittelbar ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Unternehmens für ein Konkurrenzunternehmen, welches gleichartige oder ähnliche Produkte aus dem Bereich Sport/Fitness/Gesundheit („Konkurrenzprodukte“) vertreibt tätig zu sein. 2 § 4 Provision (1) Der Tippgeber erhält 5% Provision auf den durch ihn generierten Umsatz. (2) Die Höhe der monatlich ausbezahlten Provision darf 450,00 € nicht übersteigen. (3) Der Tippgeber erhält die Provision, sofern nichts anderes vereinbart, per Banküberweisung durch das Unternehmen K2K-Performance GbR. § 5 Beendigung der Vereinbarung (1) Nach Beendigung der Vereinbarung und Ausscheiden des Tippgebers hat dieser alle vom Unternehmen K2K-Performance GbR erhaltenen Unterlagen und Werbemittel ohne Aufforderung zurück zu geben beziehungsweise zu vernichten. _________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift __________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift K2K Performance 3
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