Supporter-Vereinbarung

Vereinbarung
zwischen
K2K-Performance GbR
vertreten durch die Gesellschafter Ludwig Khouri und Marco Korn
Ludwigstr. 3, 67227 Frankenthal,
nachfolgend – „Unternehmen“ –
und
…......................................
…..............................................................................
….............................................................................
nachfolgend: „Tippgeber“ –
Das Unternehmen und der Tippgeber werden nachfolgend gemeinsam auch als „die
Parteien“ bezeichnet.
Präambel
Das Unternehmen ist auf den Vertrieb von Dienstleistungen im Bereich Sport/Fitness
spezialisiert. Die Dienstleistung erfolgt ausschließlich online über die Homepage
www.k2k-performance.com bzw. www.my.k2k-performance.com. Dem Endkunden
werden über diese Plattform unterschiedliche Dienstleistungen, wie insbesondere
Trainingspläne, Übungsanleitungen, Ernährungskonzepte, etc. zur eigenständigen
Durchführung angeboten. Der Tippgeber ist daran interessiert, diese Produkte des
Unternehmens
vereinbaren
gegen
Provision
die
weiter
zu
empfehlen.
Parteien
Dies
vorausgeschickt
was
folgt.
§1 Grundsätzliches
(1) Der Tippgeber muss bei Unterschrift
der Vereinbarung beider Parteien
mindestens 16 Jahre alt sein.
(2) Die Vereinbarung kann monatlich in Schriftform durch beide Parteien
aufgelöst und damit beendet werden.
§ 2 Pflichten des Tippgebers
(1) Der Tippgeber verpflichtet sich einmal pro Woche an einer internen Schulung
teilzunhemen, um Kenntnisse über das Produkt und dessen Vertriebsweg zu
erlangen.
(2) Der Tippgeber verpflichtet sich Stillschweigen über betriebsinterne Abläufe
oder sonstige Betriebs- und Geschäftgeheimnisse zu wahren. Dies gilt auch
nach Aussteigen oder Ausscheiden aus dem Unternehmen.
§ 3 Wettbewerb
(1) Dem
Tippgeber
ist es
untersagt,
während
seiner
Tätigkeit
für
das
Unternehmen K2K-Performance weder mittelbar noch unmittelbar ohne
ausdrückliche,
schriftliche
Zustimmung
des
Unternehmens
für
ein
Konkurrenzunternehmen, welches gleichartige oder ähnliche Produkte
aus
dem Bereich Sport/Fitness/Gesundheit („Konkurrenzprodukte“) vertreibt tätig
zu sein.
2
§ 4 Provision
(1) Der Tippgeber erhält 5% Provision auf den durch ihn generierten Umsatz.
(2) Die Höhe der monatlich ausbezahlten Provision darf 450,00 € nicht
übersteigen.
(3) Der Tippgeber erhält die Provision, sofern nichts anderes vereinbart, per
Banküberweisung durch das Unternehmen K2K-Performance GbR.
§ 5 Beendigung der Vereinbarung
(1) Nach Beendigung der Vereinbarung und Ausscheiden des Tippgebers hat
dieser alle vom Unternehmen K2K-Performance GbR erhaltenen Unterlagen
und Werbemittel ohne Aufforderung zurück zu geben beziehungsweise zu
vernichten.
_________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift
__________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift K2K Performance
3