EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung 17. August 2016, 20:00 Uhr, Thomaskirche Liebefeld Traktanden 1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2016 Genehmigung 2. Projekt Strukturen – Genehmigung Organisationsreglement ab 1. Januar 2017 Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident 3. Projekt Strukturen – Genehmigung Personal- und Entschädigungsreglement ab 1. Januar 2017 Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident 4. Verschiedenes Hinweise Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 18. Juli bis 17. August 2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss Köniz, Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.kg-koeniz.ch/Organisation/KG-Versammlung. Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der Versammlung auf. Dagegen kann gemäss Organisationsreglement Art. 18 Abs. 2 spätestens an der Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden. Stimmrecht Das Stimmrecht wird an der Versammlung anhand des Stimmregisters kontrolliert. Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören. Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen Personalausweis mit Foto vorzuweisen. Rechtsmittelbelehrung Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in Ostermundigen angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG). Betrifft die Beschwerde eine Teil- oder Totalrevision des Organisationsreglements ist sie an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu richten (Art. 56 Ziff.3 GG BSG 170.11). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss - wenn es möglich war - diesen Mangel an der Versammlung schon gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11). Seite 1 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen. Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung Raoul Wanger Seite 2 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ Botschaften zu den Traktanden Traktandum 2 und 3 Projekt Strukturen – Genehmigung Organisationsreglement ab 1. Januar 2017 Projekt Strukturen – Genehmigung Personal- und Entschädigungsreglement ab 1. Januar 2017 Anlässlich der ordentlichen Wahlen 2012 konnte der Kirchgemeinderat nicht mehr besetzt werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern setzte mit Beschluss vom 19. Dezember 2012 eine besondere Verwaltung der Kirchgemeinde Köniz ein und beauftragte den besonderen Verwalter u.a. damit, gemeinsam mit Vertretenden der Kirchgemeinde Köniz ein Modell zu erarbeiten, mit welchem die strukturellen Probleme der Kirchgemeinde gelöst werden können. Mit dem Projekt sollte ein Struktur- und Organisationsmodell erarbeitet werden, welches den Anforderungen an eine moderne Kirchgemeinde gerecht wird. Die Projektarbeiten sollten sicherstellen, dass die Kirchgemeinde über eine zeitgemässe Struktur und Organisation verfügt, welche die optimale Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet. Die eingesetzte Projektgruppe hat sich im 2. Halbjahr 2013 intensiv mit der Struktur der Kirchgemeinde Köniz auseinandergesetzt. Der besondere Verwalter gab in Absprache mit dem neuen Kirchgemeinderatspräsidenten den Bericht „Struktur und Organisation der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz – Neuorganisation“ am 23. Dezember 2013 in die Vernehmlassung. Vorentscheide der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 03.09.2014: Ausgangslage, Grund für das Projekt: Die a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 3. September 2014 hat den Kirchgemeinderat beauftragt, in welche Richtung im Projekt Strukturen weitergearbeitet werden soll. Die vom Kirchgemeinderat entschiedene Aufbauorganisation basiert auf diesen Entscheiden der a.o. KGV. Zudem sollen die bisher im Projekt Strukturen erarbeiteten Unterlagen zur Unterstützung dienen. Ziele, Ergebnisse und Resultate der Teilprojekte: Teilprojekt Finanzen Ziel des Teilprojekts Finanzen: Aus- bzw. Überarbeitung der Prozesse im Bereich Finanzen, die eine ordnungsgemässe Rechnungslegung ermöglichen und den Kirchenkreisen eine effiziente Erledigung der Finanzarbeiten ermöglichen. Insbesondere ist der Budgeterstellungs- und der Kreditkontrollprozess zu überprüfen, der letztendlich eine Entlastung der Kirchenkreise von Finanzarbeiten bewirken soll. Seite 3 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Finanzen: Effiziente Finanzprozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im Bereich Finanzen. Teilprojekt Personal Ziel des Teilprojekts Personal: Aus- bzw. Überarbeitung der Personalprozesse zur Personalgewinnung, Personalhonorierung und -beurteilung, Personalaustritt etc. mit Fokus Entlastung der Kirchenkreise und deren Personalverantwortliche, inkl. Professionalisierung der Personalarbeit und Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Personal: Effiziente Personalprozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im Personalbereich. Die Bereiche Personal und Finanzen werden ihre Abläufe in den nächsten Monaten optimieren, damit die Kirchenkreise möglichst von administrativen Aufgaben entlastet werden können. So können sie sich ganz der Gestaltung des kirchlichen Lebens in ihrem Kreis widmen. Teilprojekt Bau und Liegenschaften Ziel des Teilprojekts Bau und Liegenschaften: Aus- bzw. Überarbeitung der Prozesse im Bereich Bau und Liegenschaften wie Liegenschaftsunterhalt, Miete und Vermietung, Ressourcenplanung in Bezug auf Liegenschaften, Schaffung eines Kompetenzcenters, das alle Kirchenkreise unterstützt. Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Bau und Liegenschaften: Organisations- und Prozessmodell für den Bereich Bau und Liegenschaften, das zur Entlastung der Kirchenkreise führen soll. Der Bereich Bau und Liegenschaften wird künftig zentral zusammen mit den Bedürfnisträgern betreut. D.h., dass die Kirchenkreise, welche die einzelnen Gebäude benützen, ihre Bedürfnisse betreffend Umbau- oder Ausbau an eine Stelle in der Kirchgemeindeverwaltung richten können. Dort werden auch die nötigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten geplant, budgetiert und in Auftrag gegeben. Mit Frau Girardi haben wir die nötige Fachperson gefunden, welche die Kirchgemeinde als Facilitymanagerin unterstützen wird. Teilprojekt Informatik Ziel des Teilprojekts Informatik: Auf- bzw. Erarbeitung und Ergänzung der IT-Prozesse wie Support, Beschaffung etc. für die ganze Kirchgemeinde Köniz und Umsetzungsvorbereitung der bisher gefallenen Teilentscheide. Seite 4 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Informatik: Effiziente IT-Prozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im ITBereich mit Kostenschätzung für ein zukünftiges Modell. Teilprojekt Kirchenkreis Ziel des Teilprojekts Kirchenkreis: Erarbeitung eines Organisationsmodells für die Schaffung eines gemeinsamen Kirchenkreises Liebefeld/Köniz/Schliern. Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Kirchenkreis: Von den drei Kirchenkreisen ein akzeptierbares Organisationsmodell mit Abwägung der Chancen/ Risiken/Stärken/Schwächen und Auswirkungen auf das kirchliche Leben. Zusammenlegung von Kreisen: Der Vorschlag liegt nun vor, dass die drei Kirchenkreise Liebefeld, Köniz und Schliern sich zusammenschliessen. Es soll ein Kirchenkreis entstehen, der 9 Kirchenkreiskommissionsmitglieder haben wird, die nach Möglichkeit aus je 3 Mitgliedern der drei bisherigen Kreise zusammengesetzt sind. Der neue Kirchenkreis wird sich selber organisieren und soll im Rahmen der vertikalisierten Unterstützungsprozesse bestmöglich unterstützt werden, um das kirchliche Leben gestalten zu können. Das Hauptziel der Strukturreform ist, dass alle Kirchenkreise das kirchliche Leben vor Ort optimal gestalten können. Dafür haben wir verschiedene Unterstützungsprozesse vorgesehen. Teilprojekt Kommunikation Ziel des Teilprojekts Kommunikation: Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie für die ganze Kirchgemeinde inkl. Aufzeigen der bisher eingesetzten Ressourcen und Erarbeitung der Kommunikationsprozesse mit klarer Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Social Media (Facebook, Twitter usw.) und neue Formen (elektronische Medien) müssen in die Prozesse einbezogen werden. Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Kommunikation: Klare Kommunikationsprozesse mit einer Kommunikationsstrategie, die insbesondere auch auf die Bedürfnisse der Kirchenkreise bzw. des kirchlichen Lebens ausgerichtet sind. Teilprojekt Rechtsgrundlagen Ziel des Teilprojekts Rechtsgrundlagen: Überarbeitung/Anpassung der bestehenden Reglemente, Verordnungen, Weisungen, Merkblätter usw. Regelungen der Kirchgemeinde Köniz gemäss den Teilprojektergebnissen und nach Massgabe der kantonalen Stellen (Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR) inkl. refbejuso. Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Rechtsgrundlagen: Aktualisiertes Regelwerk z.H. Kirchgemeinderat / Kirchgemeindeversammlung. Seite 5 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ Kirchgemeinderat Neu ist vorgesehen, dass es ab 1. Januar 2017 8 Kirchgemeinderäte, d.h. je 1 Person pro Kreis und 3 Personen für den neugeschaffenen Kirchenkreis Mitte plus 1 Person für das Präsidium geben wird. Nebst dem Präsidium wird jede/r Kirchgemeinderätin bzw. Kirchgemeinderat ein Ressort übernehmen. Damit soll auch zum Ausdruck kommen, dass der Gesamtkirchgemeinderat und jede einzelne Rätin oder jeder einzelne Rat für die ganze Kirchgemeinde verantwortlich ist. Dieser Vorschlag wird von allen heutigen Kirchgemeinderätinnen und Kirchgemeinderäten vollumfänglich mitgetragen. Dieses Konzept hat der Kirchgemeinderat in einer Klausurtagung gemeinsam erarbeitet. Details und Vorgehen Die Details der Organisationsveränderungen und auch die Grundsätze der zukünftigen Regeln der Zusammenarbeit sind im Organisationsreglement festgehalten, welches an der a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 17. August 2016 zu genehmigen ist. Gleichzeitig wird an dieser Kirchgemeindeversammlung auch das überarbeitete Personal- und Entschädigungsreglement diskutiert werden und zu genehmigen sein. Beide Reglemente gingen in eine umfassende Vernehmlassung bei den Kirchenkreiskommissionen, wie auch bei der Personalkommission. Sie konnten dank vieler wertvoller Hinweise noch ergänzt werden. Anschliessend wird der Kirchgemeinderat die Organisations- und Personalverordnung mit den nötigen Anhängen verabschieden. Im ordentlichen Vorbereitungsverfahren wurden die zwei Reglemente aufgelegt und an der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. August 2016 vorgestellt. Wir haben bei dieser Strukturrevision das Rad nicht gänzlich neu erfunden. So haben wir uns sehr stark an das Normorganisationsreglement des Kantons Bern angelehnt. Die Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat unser Organisationsreglement bestanden. Das Rad ist nicht neu, aber einige Speichen sind doch ersetzt worden. Unser Ziel war es, übersichtliche, klare und schlanke Reglemente zu erarbeiten, die gut verständlich sind. Der Kirchgemeinderat beantragt der Kirchgemeindeversammlung Das Organisationsreglement und das Personal- und Entschädigungsreglement gültig ab 1. Januar 2017 zu genehmigen. Die Traktandenliste ist ohne Gewähr. Die Publikationen im Anzeiger Region Bern vom 13. Juli sowie vom 3. August 2016 sind verbindlich. Köniz, 22. Juni 2016 KIRCHGEMEINDERAT KÖNIZ Präsident sig. Bruno Sigrist Vize-Präsident sig. Beat Müller Seite 6
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