1. Traktandenliste mit Botschaften

EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ
Ausserordentliche
Kirchgemeindeversammlung
17. August 2016, 20:00 Uhr,
Thomaskirche Liebefeld
Traktanden
1.
Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2016
Genehmigung
2.
Projekt Strukturen – Genehmigung Organisationsreglement ab 1. Januar 2017
Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident
3.
Projekt Strukturen – Genehmigung Personal- und Entschädigungsreglement
ab 1. Januar 2017
Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident
4.
Verschiedenes
Hinweise
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 18. Juli bis 17. August 2016 zu den
ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss Köniz,
Muhlernstrasse 5, 3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden. Weitere Informationen
erhalten Sie auch im Internet unter www.kg-koeniz.ch/Organisation/KG-Versammlung. Das
Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der Versammlung auf.
Dagegen kann gemäss Organisationsreglement Art. 18 Abs. 2 spätestens an der
Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Das Stimmrecht wird an der Versammlung anhand des Stimmregisters kontrolliert.
Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche
angehören. Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen Personalausweis mit Foto
vorzuweisen.
Rechtsmittelbelehrung
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz in
Ostermundigen angefochten werden. Die Frist beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei
Sachentscheiden 30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt am Tag nach der
Versammlung (Art. 47 VRPG). Betrifft die Beschwerde eine Teil- oder Totalrevision des
Organisationsreglements ist sie an das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu
richten (Art. 56 Ziff.3 GG BSG 170.11). Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften
beanstanden will, muss - wenn es möglich war - diesen Mangel an der Versammlung schon
gerügt haben (Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).
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Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung
teilzunehmen.
Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung
Raoul Wanger
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Botschaften zu den Traktanden
Traktandum 2 und 3
Projekt Strukturen – Genehmigung Organisationsreglement ab 1. Januar 2017
Projekt Strukturen – Genehmigung Personal- und Entschädigungsreglement
ab 1. Januar 2017
Anlässlich der ordentlichen Wahlen 2012 konnte der Kirchgemeinderat nicht mehr besetzt
werden. Der Regierungsrat des Kantons Bern setzte mit Beschluss vom 19. Dezember 2012
eine besondere Verwaltung der Kirchgemeinde Köniz ein und beauftragte den besonderen
Verwalter u.a. damit, gemeinsam mit Vertretenden der Kirchgemeinde Köniz ein Modell zu
erarbeiten, mit welchem die strukturellen Probleme der Kirchgemeinde gelöst werden können.
Mit dem Projekt sollte ein Struktur- und Organisationsmodell erarbeitet werden, welches den
Anforderungen an eine moderne Kirchgemeinde gerecht wird. Die Projektarbeiten sollten
sicherstellen, dass die Kirchgemeinde über eine zeitgemässe Struktur und Organisation
verfügt, welche die optimale Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet.
Die eingesetzte Projektgruppe hat sich im 2. Halbjahr 2013 intensiv mit der Struktur der
Kirchgemeinde Köniz auseinandergesetzt. Der besondere Verwalter gab in Absprache mit
dem neuen Kirchgemeinderatspräsidenten den Bericht „Struktur und Organisation der
evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz – Neuorganisation“ am 23. Dezember 2013 in
die Vernehmlassung.
Vorentscheide der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom
03.09.2014:
Ausgangslage, Grund für das Projekt:
Die a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 3. September 2014 hat den Kirchgemeinderat
beauftragt, in welche Richtung im Projekt Strukturen weitergearbeitet werden soll. Die vom
Kirchgemeinderat entschiedene Aufbauorganisation basiert auf diesen Entscheiden der a.o.
KGV. Zudem sollen die bisher im Projekt Strukturen erarbeiteten Unterlagen zur Unterstützung
dienen.
Ziele, Ergebnisse und Resultate der Teilprojekte:
Teilprojekt Finanzen
Ziel des Teilprojekts Finanzen:
Aus- bzw. Überarbeitung der Prozesse im Bereich Finanzen, die eine ordnungsgemässe
Rechnungslegung ermöglichen und den Kirchenkreisen eine effiziente Erledigung der
Finanzarbeiten ermöglichen. Insbesondere ist der Budgeterstellungs- und der
Kreditkontrollprozess zu überprüfen, der letztendlich eine Entlastung der Kirchenkreise von
Finanzarbeiten bewirken soll.
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Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Finanzen:
Effiziente Finanzprozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im
Bereich Finanzen.
Teilprojekt Personal
Ziel des Teilprojekts Personal:
Aus- bzw. Überarbeitung der Personalprozesse zur Personalgewinnung, Personalhonorierung
und -beurteilung, Personalaustritt etc. mit Fokus Entlastung der Kirchenkreise und deren
Personalverantwortliche, inkl. Professionalisierung der Personalarbeit und Wahrnehmung der
Arbeitgeberverantwortung.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Personal:
Effiziente Personalprozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen
im Personalbereich.
Die Bereiche Personal und Finanzen werden ihre Abläufe in den nächsten Monaten
optimieren, damit die Kirchenkreise möglichst von administrativen Aufgaben entlastet werden
können. So können sie sich ganz der Gestaltung des kirchlichen Lebens in ihrem Kreis
widmen.
Teilprojekt Bau und Liegenschaften
Ziel des Teilprojekts Bau und Liegenschaften:
Aus- bzw. Überarbeitung der Prozesse im Bereich Bau und Liegenschaften wie
Liegenschaftsunterhalt, Miete und Vermietung, Ressourcenplanung in Bezug auf
Liegenschaften, Schaffung eines Kompetenzcenters, das alle Kirchenkreise unterstützt.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Bau und Liegenschaften:
Organisations- und Prozessmodell für den Bereich Bau und Liegenschaften, das zur
Entlastung der Kirchenkreise führen soll.
Der Bereich Bau und Liegenschaften wird künftig zentral zusammen mit den Bedürfnisträgern
betreut. D.h., dass die Kirchenkreise, welche die einzelnen Gebäude benützen, ihre
Bedürfnisse betreffend Umbau- oder Ausbau an eine Stelle in der Kirchgemeindeverwaltung
richten können. Dort werden auch die nötigen Unterhalts- und Reparaturarbeiten geplant,
budgetiert und in Auftrag gegeben. Mit Frau Girardi haben wir die nötige Fachperson
gefunden, welche die Kirchgemeinde als Facilitymanagerin unterstützen wird.
Teilprojekt Informatik
Ziel des Teilprojekts Informatik:
Auf- bzw. Erarbeitung und Ergänzung der IT-Prozesse wie Support, Beschaffung etc. für die
ganze Kirchgemeinde Köniz und Umsetzungsvorbereitung der bisher gefallenen
Teilentscheide.
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Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Informatik:
Effiziente IT-Prozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im ITBereich mit Kostenschätzung für ein zukünftiges Modell.
Teilprojekt Kirchenkreis
Ziel des Teilprojekts Kirchenkreis:
Erarbeitung eines Organisationsmodells für die Schaffung eines gemeinsamen Kirchenkreises
Liebefeld/Köniz/Schliern.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Kirchenkreis:
Von den drei Kirchenkreisen ein akzeptierbares Organisationsmodell mit Abwägung der
Chancen/ Risiken/Stärken/Schwächen und Auswirkungen auf das kirchliche Leben.
Zusammenlegung von Kreisen:
Der Vorschlag liegt nun vor, dass die drei Kirchenkreise Liebefeld, Köniz und Schliern sich
zusammenschliessen. Es soll ein Kirchenkreis entstehen, der 9
Kirchenkreiskommissionsmitglieder haben wird, die nach Möglichkeit aus je 3 Mitgliedern der
drei bisherigen Kreise zusammengesetzt sind. Der neue Kirchenkreis wird sich selber
organisieren und soll im Rahmen der vertikalisierten Unterstützungsprozesse bestmöglich
unterstützt werden, um das kirchliche Leben gestalten zu können.
Das Hauptziel der Strukturreform ist, dass alle Kirchenkreise das kirchliche Leben vor Ort
optimal gestalten können. Dafür haben wir verschiedene Unterstützungsprozesse vorgesehen.
Teilprojekt Kommunikation
Ziel des Teilprojekts Kommunikation:
Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie für die ganze Kirchgemeinde inkl. Aufzeigen der
bisher eingesetzten Ressourcen und Erarbeitung der Kommunikationsprozesse mit klarer
Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Social Media (Facebook, Twitter
usw.) und neue Formen (elektronische Medien) müssen in die Prozesse einbezogen werden.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Kommunikation:
Klare Kommunikationsprozesse mit einer Kommunikationsstrategie, die insbesondere auch
auf die Bedürfnisse der Kirchenkreise bzw. des kirchlichen Lebens ausgerichtet sind.
Teilprojekt Rechtsgrundlagen
Ziel des Teilprojekts Rechtsgrundlagen:
Überarbeitung/Anpassung der bestehenden Reglemente, Verordnungen, Weisungen,
Merkblätter usw. Regelungen der Kirchgemeinde Köniz gemäss den Teilprojektergebnissen
und nach Massgabe der kantonalen Stellen (Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR)
inkl. refbejuso.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des Teilprojekts Rechtsgrundlagen:
Aktualisiertes Regelwerk z.H. Kirchgemeinderat / Kirchgemeindeversammlung.
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Kirchgemeinderat
Neu ist vorgesehen, dass es ab 1. Januar 2017 8 Kirchgemeinderäte, d.h. je 1 Person pro
Kreis und 3 Personen für den neugeschaffenen Kirchenkreis Mitte plus 1 Person für das
Präsidium geben wird. Nebst dem Präsidium wird jede/r Kirchgemeinderätin bzw.
Kirchgemeinderat ein Ressort übernehmen. Damit soll auch zum Ausdruck kommen, dass der
Gesamtkirchgemeinderat und jede einzelne Rätin oder jeder einzelne Rat für die ganze
Kirchgemeinde verantwortlich ist. Dieser Vorschlag wird von allen heutigen
Kirchgemeinderätinnen und Kirchgemeinderäten vollumfänglich mitgetragen. Dieses Konzept
hat der Kirchgemeinderat in einer Klausurtagung gemeinsam erarbeitet.
Details und Vorgehen
Die Details der Organisationsveränderungen und auch die Grundsätze der zukünftigen Regeln
der Zusammenarbeit sind im Organisationsreglement festgehalten, welches an der a.o.
Kirchgemeindeversammlung vom 17. August 2016 zu genehmigen ist. Gleichzeitig wird an
dieser Kirchgemeindeversammlung auch das überarbeitete Personal- und
Entschädigungsreglement diskutiert werden und zu genehmigen sein. Beide Reglemente
gingen in eine umfassende Vernehmlassung bei den Kirchenkreiskommissionen, wie auch bei
der Personalkommission. Sie konnten dank vieler wertvoller Hinweise noch ergänzt werden.
Anschliessend wird der Kirchgemeinderat die Organisations- und Personalverordnung mit den
nötigen Anhängen verabschieden.
Im ordentlichen Vorbereitungsverfahren wurden die zwei Reglemente aufgelegt und an der
ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17. August 2016 vorgestellt.
Wir haben bei dieser Strukturrevision das Rad nicht gänzlich neu erfunden. So haben wir uns
sehr stark an das Normorganisationsreglement des Kantons Bern angelehnt. Die Vorprüfung
beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat unser Organisationsreglement
bestanden. Das Rad ist nicht neu, aber einige Speichen sind doch ersetzt worden. Unser Ziel
war es, übersichtliche, klare und schlanke Reglemente zu erarbeiten, die gut verständlich sind.
Der Kirchgemeinderat beantragt der Kirchgemeindeversammlung
Das Organisationsreglement und das Personal- und Entschädigungsreglement gültig ab 1.
Januar 2017 zu genehmigen.
Die Traktandenliste ist ohne Gewähr. Die Publikationen im Anzeiger Region Bern vom
13. Juli sowie vom 3. August 2016 sind verbindlich.
Köniz, 22. Juni 2016
KIRCHGEMEINDERAT KÖNIZ
Präsident
sig. Bruno Sigrist
Vize-Präsident
sig. Beat Müller
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