Artikel KG - Kirchgemeinde Köniz

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www.kg-koeniz.ch | AUGUST 2016
EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHGEMEINDE KÖNIZ
Ausserordentliche Kirchgemeindeversammlung
17. August 2016, 20.00 Uhr, Thomaskirche Liebefeld
der Strukturreform ist, dass alle Kirchenkreise das kirchliche Leben vor Ort optimal
gestalten können. Dafür haben wir verschiedene Unterstützungsprozesse vorgesehen.
Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 15. Juni 2016
Genehmigung
2. Projekt Strukturen – Genehmigung Organisationsreglement ab 1. Januar 2017
Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident
3. Projekt Strukturen – Genehmigung Personal- und Entschädigungsreglement ab 1. Januar 2017
Sprecher: Bruno Sigrist, Kirchgemeinderatspräsident
4. Verschiedenes
Botschaften zu den Traktanden
Traktandum 2 und 3
Projekt Strukturen – Genehmigung Organisationsreglement ab 1.Januar 2017
Projekt Strukturen – Genehmigung
Personal- und Entschädigungsreglement ab 1. Januar 2017
Anlässlich der ordentlichen Wahlen 2012
konnte der Kirchgemeinderat nicht mehr
besetzt werden. Der Regierungsrat des
Kantons Bern setzte mit Beschluss vom
19. Dezember 2012 eine besondere Verwaltung der Kirchgemeinde Köniz ein und beauftragte den besonderen Verwalter u.a.
damit, gemeinsam mit Vertretenden der
Kirchgemeinde Köniz ein Modell zu erarbeiten, mit welchem die strukturellen Probleme der Kirchgemeinde gelöst werden
können. Mit dem Projekt sollte ein Struktur- und Organisationsmodell erarbeitet
werden, welches den Anforderungen an
eine moderne Kirchgemeinde gerecht
wird. Die Projektarbeiten sollten sicherstellen, dass die Kirchgemeinde über eine
zeitgemässe Struktur und Organisation
verfügt, welche die optimale Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet.
Die eingesetzte Projektgruppe hat sich im
2. Halbjahr 2013 intensiv mit der Struktur
der Kirchgemeinde Köniz auseinandergesetzt. Der besondere Verwalter gab in Absprache mit dem neuen Kirchgemeinderatspräsidenten den Bericht «Struktur und
Organisation der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Köniz – Neuorganisation» am 23. Dezember 2013 in die Vernehmlassung.
Vorentscheide der ausserordentlichen
Kirchgemeindeversammlung vom
03.09.2014:
Ausgangslage, Grund für das Projekt:
Die a.o. Kirchgemeindeversammlung vom
3. September 2014 hat den Kirchgemeinderat beauftragt, in welche Richtung im Projekt Strukturen weitergearbeitet werden
soll. Die vom Kirchgemeinderat entschiedene Aufbauorganisation basiert auf diesen
Entscheiden der a.o. KGV. Zudem sollen die
bisher im Projekt Strukturen erarbeiteten
Unterlagen zur Unterstützung dienen.
Ziele, Ergebnisse und Resultate
der Teilprojekte:
Teilprojekt Finanzen
Ziel des Teilprojekts Finanzen:
Aus- bzw. Überarbeitung der Prozesse im
Bereich Finanzen, die eine ordnungsgemässe Rechnungslegung ermöglichen und
den Kirchenkreisen eine effiziente Erledigung der Finanzarbeiten ermöglichen. Insbesondere ist der Budgeterstellungs- und
der Kreditkontrollprozess zu überprüfen,der
letztendlich eine Entlastung der Kirchenkreise von Finanzarbeiten bewirken soll.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des
Teilprojekts Finanzen:
Effiziente Finanzprozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im Bereich Finanzen.
Teilprojekt Personal
Ziel des Teilprojekts Personal:
Aus- bzw. Überarbeitung der Personalprozesse zur Personalgewinnung, Personalhonorierung und -beurteilung, Personalaustritt etc. mit Fokus Entlastung der Kirchenkreise und deren Personalverantwortliche,
inkl. Professionalisierung der Personalarbeit und Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des
Teilprojekts Personal:
Effiziente Personalprozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im Personalbereich.
Die Bereiche Personal und Finanzen werden
ihre Abläufe in den nächsten Monaten optimieren, damit die Kirchenkreise möglichst
von administrativen Aufgaben entlastet
werden können.So können sie sich ganz der
Gestaltung des kirchlichen Lebens in ihrem
Kreis widmen.
Teilprojekt Bau und Liegenschaften
Ziel des Teilprojekts Bau
und Liegenschaften:
Aus- bzw. Überarbeitung der Prozesse im
Bereich Bau und Liegenschaften wie Liegenschaftsunterhalt, Miete und Vermietung, Ressourcenplanung in Bezug auf Liegenschaften, Schaffung eines Kompetenzcenters, das alle Kirchenkreise unterstützt.
Erwartete Ergebnisse und Resultate des
Teilprojekts Bau und Liegenschaften:
Organisations- und Prozessmodell für den
Bereich Bau und Liegenschaften, das zur
Entlastung der Kirchenkreise führen soll.
Der Bereich Bau und Liegenschaften wird
künftig zentral zusammen mit den Bedürfnisträgern betreut. D.h., dass die Kirchenkreise, welche die einzelnen Gebäude
benützen, ihre Bedürfnisse betreffend
Umbau- oder Ausbau an eine Stelle in der
Kirchgemeindeverwaltung richten können.
Dort werden auch die nötigen Unterhaltsund Reparaturarbeiten geplant, budgetiert
und in Auftrag gegeben. Mit Frau Girardi haben wir die nötige Fachperson gefunden,
welche die Kirchgemeinde als Facilitymanagerin unterstützen wird.
Teilprojekt Informatik
Ziel des Teilprojekts Informatik:
Auf- bzw. Erarbeitung und Ergänzung der
IT-Prozesse wie Support, Beschaffung etc.
für die ganze Kirchgemeinde Köniz und Umsetzungsvorbereitung der bisher gefallenen
Teilentscheide.
Erwartete Ergebnisse und Resultate
des Teilprojekts Informatik:
Effiziente IT-Prozesse mit klarer Formulierung der Kompetenzen und Verantwortungen im IT-Bereich mit Kostenschätzung für
ein zukünftiges Modell.
Teilprojekt Kirchenkreis
Ziel des Teilprojekts Kirchenkreis:
Erarbeitung eines Organisationsmodells für
die Schaffung eines gemeinsamen Kirchenkreises Liebefeld/Köniz/Schliern.
Erwartete Ergebnisse und Resultate
des Teilprojekts Kirchenkreis:
Von den drei Kirchenkreisen ein akzeptierbares Organisationsmodell mit Abwägung
der Chancen/Risiken/Stärken/Schwächen
und Auswirkungen auf das kirchliche Leben.
Zusammenlegung von Kreisen:
Der Vorschlag liegt nun vor, dass die drei
Kirchenkreise Liebefeld, Köniz und Schliern
sich zusammenschliessen. Es soll ein Kirchenkreis entstehen, der 9 Kirchenkreiskommissionsmitglieder haben wird, die
nach Möglichkeit aus je 3 Mitgliedern der
drei bisherigen Kreise zusammengesetzt
sind. Der neue Kirchenkreis wird sich selber
organisieren und soll im Rahmen der vertikalisierten Unterstützungsprozesse bestmöglich unterstützt werden, um das kirchliche
Leben gestalten zu können. Das Hauptziel
Teilprojekt Kommunikation
Ziel des Teilprojekts Kommunikation:
Erarbeitung einer Kommunikationsstrategie für die ganze Kirchgemeinde inkl.Aufzeigen der bisher eingesetzten Ressourcen
und Erarbeitung der Kommunikationsprozesse mit klarer Regelung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Social Media
(Facebook, Twitter usw.) und neue Formen
(elektronische Medien) müssen in die Prozesse einbezogen werden.
Erwartete Ergebnisse und Resultate
des Teilprojekts Kommunikation:
Klare Kommunikationsprozesse mit einer
Kommunikationsstrategie, die insbesondere auch auf die Bedürfnisse der Kirchenkreise bzw. des kirchlichen Lebens ausgerichtet sind.
Teilprojekt Rechtsgrundlagen
Ziel des Teilprojekts Rechtsgrundlagen:
Überarbeitung/Anpassung der bestehenden Reglemente, Verordnungen, Weisungen, Merkblätter usw. Regelungen der
Kirchgemeinde Köniz gemäss den Teilprojektergebnissen und nach Massgabe der
kantonalen Stellen (Amt für Gemeinden
und Raumordung AGR) inkl. refbejuso.
Erwartete Ergebnisse und Resultate
des Teilprojekts Rechtsgrundlagen:
Aktualisiertes Regelwerk z.H. Kirchgemeinderat/Kirchgemeindeversammlung.
Kirchgemeinderat
Neu ist vorgesehen, dass es ab 1. Januar
2017, 8 Kirchgemeinderäte, d.h. je 1 Person
pro Kreis und 3 Personen für den neugeschaffenen Kirchenkreis Mitte plus 1 Person
für das Präsidium geben wird. Nebst dem
Präsidium wird jede/r Kirchgemeinderätin
bzw. Kirchgemeinderat ein Ressort übernehmen. Damit soll auch zum Ausdruck
kommen, dass der Gesamtkirchgemeinderat und jede einzelne Rätin oder jeder
einzelne Rat für die ganze Kirchgemeinde
verantwortlich ist.Dieser Vorschlag wird von
allen heutigen Kirchgemeinderätinnen und
Kirchgemeinderäten vollumfänglich mitgetragen. Dieses Konzept hat der Kirchgemeinderat in einer Klausurtagung gemeinsam erarbeitet.
Details und Vorgehen
Die Details der Organisationsveränderungen und auch die Grundsätze der zukünftigen Regeln der Zusammenarbeit sind im
Organisationsreglement festgehalten, welches an der a.o. Kirchgemeindeversammlung vom 17. August 2016 zu genehmigen
ist. Gleichzeitig wird an dieser Kirchgemeindeversammlung auch das überarbeitete
Personal- und Entschädigungsreglement
diskutiert werden und zu genehmigen sein.
Beide Reglemente gingen in eine umfassende Vernehmlassung bei den Kirchenkreiskommissionen,wie auch bei der Perso-
Hinweise
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften können vom 18.Juli bis 17.August 2016 zu den ordentlichen Öffnungszeiten im Kirchgemeindesekretariat, Ritterhuus Schloss Köniz, Muhlernstrasse 5,
3098 Köniz, eingesehen oder bezogen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.kg-koeniz.ch/Organisation/KGVersammlung. Das Protokoll der letzten Kirchgemeindeversammlung liegt 30 Tage vor der Versammlung auf. Dagegen kann gemäss Organisationsreglement Art. 18 Abs. 2 spätestens an der
Versammlung schriftlich oder mündlich Einsprache erhoben werden.
Stimmrecht
Das Stimmrecht wird an der Versammlung
anhand des Stimmregisters kontrolliert. Stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der
Kirchgemeinde wohnhaften Personen, die das
18. Altersjahr zurückgelegt haben und der evangelisch-reformierten Landeskirche angehören.
Die Stimmberechtigen haben auf Verlangen einen
Personalausweis mit Foto vorzuweisen.
Rechtsmittelbelehrung
Entscheide der Versammlung können mit Beschwerde an den Regierungsstatthalter mit Sitz
in Ostermundigen angefochten werden. Die Frist
beträgt bei Wahlen 10 Tage, bei Sachentscheiden
30 Tage. (Art. 60, 63, 67a VRPG). Die Frist beginnt
am Tag nach der Versammlung (Art. 47 VRPG).
Betrifft die Beschwerde eine Teil- oder Totalrevision des Organisationsreglements ist sie an das
Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zu
richten (Art.56 Ziff.3 GG BSG 170.11).Wer Zuständigkeits- oder Verfahrensvorschriften beanstanden will, muss, – wenn es möglich war –, diesen
Mangel an der Versammlung schon gerügt haben
(Rügepflicht nach Art.49a GG BSG 170.11).
Alle Stimmberechtigten sind herzlich eingeladen, an der Kirchgemeindeversammlung teilzunehmen.
Der Präsident der Kirchgemeindeversammlung
Raoul Wanger
nalkommission. Sie konnten dank vieler
wertvoller Hinweise noch ergänzt werden.
Anschliessend wird der Kirchgemeinderat
die Organisations- und Personalverordnung
mit den nötigen Anhängen verabschieden.
Im ordentlichen Vorbereitungsverfahren wurden die zwei Reglemente aufgelegt und an
der ausserordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 17.August 2016 vorgestellt.
Wir haben bei der Strukturrevision das Rad
nicht gänzlich neu erfunden. So haben wir
uns sehr stark an das Normorganisationsreglement des Kantons Bern angelehnt. Die
Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und
Raumordnung (AGR) hat unser Organisationsreglement bestanden. Das Rad ist
nicht neu, aber einige Speichen sind doch
ersetzt worden. Unser Ziel war es, übersichtliche, klare und schlanke Reglemente
zu erarbeiten, die gut verständlich sind.
Der Kirchgemeinderat beantragt der
Kirchgemeindeversammlung
Das Organisationsreglement und das Personal- und Entschädigungsreglement gültig
ab 1.Januar 2017 zu genehmigen.
Die Traktandenliste ist ohne Gewähr. Die
Publikationen im Anzeiger Region Bern vom
13. Juli sowie vom 3. August 2016 sind verbindlich.
Köniz, 22.Juni 2016
KIRCHGEMEINDERAT KÖNIZ
Präsident
sig. Bruno Sigrist
Vize-Präsident
sig. Beat Müller
KIRCHGEMEINDEVERSAMMLUNG
15. JUNI IM MURRIHUUS SCHLIERN /
Die wichtigsten Beschlüsse:
– Die Jahresrechnung 2015
schliesst positiv ab,
– die Kirchgemeindeversammlung
hat wieder eine Vizepräsidentin:
Dr. Regula Christina Zürcher
Borlat,
– die Strukturrevision ist auf Kurs,
– Ratspräsident Bruno Sigrist tritt
2017 nicht zur Wiederwahl an.
– Brigitte Stebler ist als Nachfolgerin designiert.
Ratspräsident: Nichtantritt
zur Legislatur 2017–2020
Zum Schluss der Kirchgemeindeversammlung informierte Ratspräsident Bruno Sigrist, er werde sich
für die neue Legislaturperiode ab
2017 nicht zur Wiederwahl stellen.
«Ich durfte viele ganz interessante
Aufgaben anpacken – langweilig ist
es mir nie geworden», betonte er.
Sein Hauptgrund,nicht anzutreten,
sei «ganz einfach»: «Am 29.Dezember 2015 durfte ich meine Partnerin
heiraten, die in Deutschland lebt.»
Er werde ebenfalls nach Deutschland ziehen. Sein Fazit: «Die Liebe
zieht mich nach Bamberg.»
Brigitte Stebler als neue Ratspräsidentin ab 2017 designiert
Der bis Ende 2016 weiterhin «voll
engagierte» Ratspräsident Bruno
Sigrist kündigte an, dass an
der Kirchgemeindeversammlung
vom November 2016 die Kirchgemeinderätin aus Wabern, Brigitte
Stebler, zur Wahl als Ratspräsidentin vorgeschlagen werde.
Alfred Arm, Infobeauftragter
Vollständiger Bericht KGV
Siehe www.kg-koeniz.ch/Startseite
und später unter www.kg.koeniz.ch/
Aktuell/Kirchgemeinde
A. Arm / B. Stebler
Einstimmige Beschlüsse – Ratspräsident tritt 2017 nicht zur Wiederwahl an
Betriebsausflug Kirchgemeinde Köniz 17. Juni 2016: Ratspräsident Bruno Sigrist
zieht mit Kirchgemeinderätin Brigitte Stebler an der gleichen Säge: Brigitte Stebler
aus Wabern ist als neue Präsidentin des Kirchgemeinderates ab 2017 nominiert.
Ihre Wahl erfolgt an der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November.