Nahverkehrsplan für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Nahverkehr Amberg-Sulzbach Anlagen Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Nahverkehrsplan für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes Nahverkehr Amberg-Sulzbach Anlagen Im Auftrag des Zweckverbandes Nahverkehr Amberg-Sulzbach Juli 2016 Bearbeiter: gevas humberg & partner Ingenieurgesellschaft für Verkehrsplanung und Verkehrstechnik mbH München – Karlsruhe – Augsburg Grillparzerstr. 12a 81675 München Julia Brummer, Dipl.-Geogr. Erik Meder, Dipl.-Geogr. Melanie Weigel, Dipl.-Geogr. Telefon 089 / 489085 0 Telefax 089 / 489085 55 Email [email protected] www.gevas-ingenieure.de © gevas humberg & partner 2016 Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Anlagen Anlage 1 Mitglieder des Arbeitskreises Anlage 2 Übersicht über das Beteiligungsverfahren und den Planungsprozess Anlage 3 Übersicht über die Maßnahmen zur Bedienungshäufigkeit nach Verkehrszeiten und Grenz- und Richtwerten (Karte 107 – 135) Anlage 4 Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN Anlage 5 Stellungnahmen zum 2. Zwischenbericht Anlage 6 Stellungnahmen zum Endbericht Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Anlage 1 Mitglieder des Arbeitskreises Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach ZNAS: Herr Hans-Jürgen Haas Frau Nicola Honig Frau Verena Weigl Landkreis Amberg-Sulzbach: Frau Alexandra Sitter-Czarnec (Kreisrätin, Verbandsrätin ZNAS) Herr Hubert Jungbauer (Kreisrat, Verbandsrat ZNAS) Herr Günther Cermak (Kreisrat, Verbandsrat ZNAS) Stadt Amberg: Herr Martin Seibert (Stadtrat, Verbandsrat ZNAS) Herr Helmut Wilhelm (Stadtrat, Verbandsrat ZNAS) Herr Norbert Wasner (Stadtrat, Verbandsrat ZNAS) Stadt Amberg und Landkreis Frau Birgit Binder (Schul- und Sportamt) Amberg-Sulzbach: Herr Gerhard Fleischmann (Behindertenbeauftragter) Frau Eva Maria Welsch (Behindertenbeauftragte; nach Ausscheiden von Herrn Fleischmann) VAS: Herr Peter Bruckner (Bruckner) Herr Alfred Meller (RBO) Herr Helmuth Pfeffer (RBO) Herr Christian Neff (RBO) Herr Thomas Huber (RBO) IHK Regensburg: Herr Johann Schmalzl Fachlicher Berater des ZNAS: Herr Prof. Dr. Willi Weißkopf Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Anlage 2 Übersicht über das Beteiligungsverfahren Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 1. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis) 31.07.2014 2. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis) 23.09.2014 Verbandsversammlung ZNAS 22.10.2014 3. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis) 24.11.2014 4. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis) 23.02.2015 5. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis) 11.05.2015 Verbandsversammlung ZNAS 22.05.2015 6. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis) 22.09.2015 Beteiligung von Verkehrsunternehmen, Verbänden und Kommunen zum 1. und 2. Berichtsentwurf 14.10.2015 7. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis) 08.12.2015 Informationsveranstaltung Verkehrsunternehmer 03.03.2016 Beteiligung zum Endbericht 05.04.2016 Verbandsversammlung mit endgültiger Beschlussfassung und In-Kraft-Setzen des Nahverkehrsplanes 21.07.2016 Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Anlage 3 Übersicht über die Maßnahmen zur Bedienungshäufigkeit nach Verkehrszeiten und Grenz- und Richtwerten (Karte 107 – 135) Tirschenreuth Forchheim Neustadt an der Waldnaab Maßnahme für Richtwert ausreichend $ + Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + Freihung Gebenbach $ + Etzelwang $ + Weiden i.d. OPf. Anpassung der Abfahrtszeiten bzw. ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten für einen 60-min-Takt (L55 / L63) zur Annäherung an den Grenzwert Vilseck Nürnberger Land Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, HVZ, GW) keine Maßnahme (Angebot im SPNV ausreichend) Bayreuth Land $ + Hirschau Sulzbach-Rosenberg $ + Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der HVZ (Grenzwert) Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + Anpassung der Abfahrtszeiten zur Einrichtung eines richtigen Takts bei L55 (ca. 60-min-Takt) zur Annäherung an den Grenzwert bzw. zusätzliche Verstärkerfahrten für Erfüllung GW 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ +Kümmersbruck $ + Ursensollen $ + Kastl Maßnahmen bei Richtwert gelten auch für Grenzwert Schwandorf Landkreisgemeinden Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 107 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, HVZ, GW) Ammersricht $ + Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der HVZ (Grenzwert) - Ausschnitt Amberg - Maßnahme für Amberg betrifft auch Ammersricht Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Raigering $ +Eglsee Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Annäherung an Grenzwert mit Maßnahme für Richtwert Amberg Gailoh $ + $ + $ + $ + Maßnahme für Richtwert Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Grenzwerterfüllung durch Maßnahmen für Amberg bei Richt- und Grenzwert Landkreisgrenze Kü 0 0,5 1 2 Kilometer ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 108 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Einrichtung von einer zusätzl. Fahrt (0,5 FP) bei Linie 41 Ohrenbach $ + Forchheim Bayreuth Land keine Maßnahme (60-min-Takt SPNV ausreichend) $ + Edelsfeld Kirchenreinbach Maßnahmen bei GW ausreichend $ + Gebenbach $ + $ + Neukirchen Mimbach $ + $ + Etzelwang Sulzbach-Rosenberg Kempfenhof Weigendorf Ursulapoppenricht + $ $ + $ + $ $ + + Obersdorf $ + Högen $ + Traßlberg Haunritz $ Poppenricht$ ++ $ + Witzlhof Schließen der Bedienungslücken und ggf. Einrichtung von Taktfahrten (Linie 45/60) Viehberg Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + 16 Kilometer $ + Forst $ + Holzhammer $ + + $ +$ Kastl Pfaffenhofen $ + Utzenhofen Maßnahme von NVZ auch auf HVZ ausweiten (Mimbach und Ursulapoppenricht) $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Maßnahme von NVZ auch auf HVZ ausweiten Einrichtung von zwei zusätzl. Fahrtenpaaren (Linie 62) $ +Hiltersdorf Kümmersbruck $ + $ + Haselmühl Schwandorf bestehendes Angebot (60-min-Takt) ausreichend für Poppenricht, Witzlhof und Traßlberg $ +Pittersberg $ + Einführung Takt durch Überlagerung der Linie 60 und 61 und Ergänzung von Fahrten (v.a. Vormittag) Einrichtung von einem zusätzl. Fahrtenpaar (Linie 109 oder 110) Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Maßnahme für Amberg (L9) deckt Kümmersbruck ab Mendorferbuch Neumarkt in der Oberpfalz Einrichtung von einem zusätzl. Fahrtenpaar (Linie 45) $ + Hirschau Maßnahme von NVZ auch auf HVZ ausweiten Ursensollen Maßnahme für Kastl deckt Pfaffenhofen ab 8 Maßnahme von NVZ auch auf HVZ ausweiten $ + Ehenfeld $ + Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, HVZ, RW) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der HVZ (Richtwert) Vilseck Einrichtung von einem zusätzl. Fahrtenpaar (Linie 43) 4 Maßnahmen bei GW ausreichend $ +TanzfleckThansüß + Freihung$ +$ $ + Kürmreuth bestehendes Angebot (60-min-Takt) ausreichend für Obersdorf und Kempfenhof 0 Weiden i.d. OPf. Maßnahme von NVZ auch auf HVZ ausweiten Maßnahmen bei Haunritz, Högen und Weigendorf decken Kirchenreinbach ab (0,5 FP) Maßnahme für Weigendorf deckt Haunritz und Högen ab Einrichtung von 1,1 zusätzl. Fahrtenpaaren (Linie 59 oder 68) Neustadt an der Waldnaab 60-min-Takt mit Verstärker im SPNV und bestehendes Busangebot ausreichend Einrichtung von zwei zusätzl. Nürnberger Land Fahrtenpaaren (Linie 47) Maßnahme von NVZ auch auf HVZ ausweiten Maßnahme für Edelsfeld deckt Kürmreuth ab Einrichtung von einem zusätzl. Fahrtenpaar (Linie 57) Maßnahmen für Weigendorf decken Etzelwang ab und 60-min-Takt im SPNV ausreichend Einrichtung von einem zusätzl. Fahrtenpaar (Linie 49) Gemeindegrenze Landkreisgrenze Erschließung Haselmühl (Linie 9) ganztägig (nicht nur im Abendverkehr) und Maßnahme für Kümmersbruck Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 109 Einrichtung von 2,6 zusätzl. Fahrtenpaaen (Linie 65) Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Bedienung von Neubernricht bei allen Fahrten und Einrichtung zusätzl. Fahrten; Ziel: Taktverkehr Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, HVZ, RW) Maßnahme der NVZ auf HVZ ausweiten Neubernricht $ + Maßnahme der NVZ auf HVZ ausweiten Ammersricht $ + $ + Maßnahme der NVZ auf HVZ ausweiten; Einrichtung von zusätzl. Fahrten bei L14 (Maßnahme für GE Immenstetten Nord) $ + Luitpoldhöhe $ + Schäflohe Raigering Maßnahme für Karmensölden deckt auch Schäflohe ab $ +Eglsee Amberg $ + $ + Gärbershof $ + Maßnahme der NVZ auf HVZ ausweiten Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + $ + Krumbach Maßnahme für Amberg betrifft auch Eglsee Gailoh Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der HVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - Maßnahme für Amberg betrifft auch Ammersricht Maßnahme der NVZ auf HVZ ausweiten Karmensölden $ + GE Immenstetten Nord 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität $ + ggf. Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L62) Verdichtung aller Stadtlinien auf einen 30-min-Takt Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Maßnahme für Amberg betrifft auch Gailoh Landkreisgrenze Kü 0 0,5 1 2 Kilometer ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 110 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, NVZ, GW) Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Weiden i.d. OPf. Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Anpassung der Abfahrtszeiten bzw. ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten für einen 60-min-Takt (Linie 55 / 63) Anpassung der Abfahrtszeiten zur Einrichtung eines richtigen Takts bei Linie 55 (ca. 60-min-Takt) zur Erfüllung des GW $ + Ehenfeld Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Gebenbach $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität $ + $ + Kemnath a. Buchberg Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ +Raigering Ammerthal Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + Hirschau $ + Sulzbach-Rosenberg Nürnberger Land Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Grenzwert) $ + Annäherung an den Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + Gailoh $ + Ursensollen Annäherung an den Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + Kastl Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Schwandorf Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 111 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von 1,1 zusätzl. Fahrtenpaaren (Linie 41) Ohrenbach Forchheim Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt Bayreuth (0,5 FP) bei Linie 57 Land am Vormittag $ + Einrichtung von einem zusätzl. Fahrtenpaar (Linie 57) 60-min-Takt SPNV ausreichend, ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten bei Linie 47 (s. Etzelwang) zusätzliche Fahrten bei Linie 47 für Etzelwang erfüllen RW bei Kirchenreinbach (1,1 FP) keine Maßnahme (60-min-Takt SPNV ausreichend) Einrichtung von 1,5 zusätzl. Fahrtenpaaren (Linie 49) Maßnahme für Tanzfleck deckt Seugast/Böcklmühle ab Einrichtung von 1,5 zusätzl. Fahrtenpaaren (Linie 59 oder 68) Neustadt an der Waldnaab 60-min-Takt SPNV ausreichend, Maßnahme für TanzfleckWeiden i.d. OPf. ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten deckt Großschönbrunn ab bei Linie 58, 64 oder 67 Tanzfleck Einrichtung von zusätzl. Fahrten zur Thansüß Schaffung eines reinen 60-min-Takts (L55) $ + $ Freihung$ ++ $ Seugast $ + + Vilseck + Ehenfeld Großschönbrunn $ + $ $ + Kürmreuth Edelsfeld $ + Kirchenreinbach Maßnahme für GW ausreichend $ + Gebenbach $ + $ Neukirchen Mimbach $ + + $ + Sulzbach-Rosenberg Kempfenhof Weigendorf Ursulapoppenricht + $ $ + $ + $ $ + + Obersdorf $ + Högen $ + Traßlberg Haunritz $ Poppenricht $ ++ $ + 60-min-Takt SPNV ausreichend, ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten Etzelwang bei LinieLand 47 Nürnberger zusätzliche Fahrten bei Linie 47 für Etzelwang erfüllen RW bei Haunritz, Högen und Weigendorf $ + $ + Ammerthal Viehberg Maßnahme für Ammerthal deckt Viehberg ab keine Maßnahme (60-min-Takt L21 (Obersdorf) und L23 (Kempfenhof) ausreichend $ + Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Richtwert) Verlängerung einiger Fahrten, die in Schnaittenbach beginnen/enden bis Holzhammer (L55) $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität $ + Kemnath a. Buchberg Einrichtung von 0,8 zusätzl. Fahrtenpaaren (Line 59) $ + + $ $$ + + + $ +$ Haselmühl $ +Etsdorf Ursensollen Maßnahme für Krumbach deckt Etsdorf, Paulsdorf und Hiltersdorf ab (Linie 62) Maßnahme für Amberg Schwandorf + $ +$ $ +Pittersberg keine Maßnahme (60-min-Takt Linie 56 ausreichend) $ + Einrichtung von zusätzl. Fahrten in der NVZ bis Gärmersdorf / Moos (L9/69) deckt Kümmersbruck ab Landkreisgemeinden Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt (0,5 FP) bei Linie 109 oder 110 Mendorferbuch Einführung Takt durch Überlagerung mehrerer Linien und Ergänzung von Fahrten (L60, 61) Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Einrichtung zusätzl. Fahrten bzw. Verschiebung bestehender Fahrten für reinen 30-min-Takt (Linie 54) Neumarkt in der Oberpfalz 0 siehe Mimbach $ + Holzhammer Paulsdorf Moos Gärmersdorf Hiltersdorf Kümmersbruck Kastl Pfaffenhofen Maßnahme für Kastl deckt Pfaffenhofen ab Schließen von Bedienungslücken und ggf. Einrichtung von Taktfahrten (Linie 45/60) zur Annäherung an den RW 4 8 16 Kilometer $ + Hirschau Bedienung von Forst bei L55 (ggf. im 60-min-Takt) $ + Forst Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, NVZ, RW) Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Maßnahme für GW ausreichend Witzlhof Taktverdichtung (30-min-Takt) bei den Stadtlinien Einrichtung von 2,3 zusätzl. Fahrtenpaaren (Linie 43) zusätzliche Fahrten fürTirschenreuth Tanzfleck verbessern Angebot; ggf. Einrichtung zusätzlicher Fahrten im SPNV Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 112 Einrichtung von zwei zusätzl. Fahrtenpaaren (Linie 65 oder 73) Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bei Linie 58 im Stadtgebiet (Ziel: Taktverkehr) Neubernricht $ + $ + GE Immenstetten Nord Maßnahme für Stadtlinien betrifft Luitpoldhöhe Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bei Linie 56 im Stadtgebiet (Ziel: Taktverkehr) Ammersricht $ + Karmensölden Maßnahme für Karmensölden deckt auch Schäflohe ab $ + Schäflohe Raigering $ +Eglsee $ + $ + Gärbershof $ + Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bei Linien 60 und 61 mit Schaffung eines 60-min-Takts durch Überlagerung von Fahrten 0,5 1 2 Kilometer 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität $ + ggf. Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bei L62/L14 im Stadtgebiet (Ziel: Taktverkehr) Verdichtung aller Stadtlinien auf einen 30-min-Takt Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Gailoh (Annäherung an Richtwert, aber Erfüllung Grenzwert) 0 $ + $ + $ + $ + Krumbach Amberg Gailoh Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Anpassung der Abfahrtszeiten zur Einrichtung eines annähernden Takts bei Linie 59 $ + Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Eglsee (Annäherung an Richtwert) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - keine Maßnahme, da 30-min-Takt im Bestand ausreichend Luitpoldhöhe $ + Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, NVZ, RW) ggf. Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bei Linie 14 und/oder Linie 55 (maximal 60-min-Takt) Landkreisgrenze Kü ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 113 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Auerbach i.d. OPf. Forchheim $ + Michelfeld Bayreuth Land Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Hahnbach (Schlicht und Neustadt an der Waldnaab Sorghof) $ + Auerbach i.d. OPf. Weiden i.d. OPf. Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Gebenbach Schlicht $ + $ + $ + $ + Hirschau Schnaittenbach $ + $ + Hahnbach Gebenbach $ + + $ + $ $ + Lintach $ +Ammerthal $ + $ + Kastl Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert (bei 60-min-Takt), ansonsten Annäherung Neumarkt in der Oberpfalz $ Lengenfeld $ + + Hohenkemnath $ +$ + $ + Theuern$ Ursensollen + Ebermannsdorf Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Ursensollen $ + Ensdorf Rieden $ + $ + $ +Hohenburg Vilshofen Schmidmühlen Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert 0 4 8 16 Kilometer 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Freudenberg Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Mendorferbuch Köfering Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ + $ + $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Aschach Illschwang Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Kemnath a. Buchberg Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Schwend Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Grenzwert) Maßnahme für Richtwert erfüllt Grenzwert Ehenfeld Edelsfeld Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Nürnberger Land Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Gebenbach $ +Sorghof $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, SVZ, GW) $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Aschach (betrifft auch Freudenberg und Lintach) Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Ebermannsdorf Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Ebermannsdorf Schwandorf Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Ebermannsdorf (betrifft Ensdorf, Rieden, Schmidmühlen und Vilshofen) Regensburg Land Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 114 ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, SVZ, GW) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Grenzwert) - Ausschnitt Amberg Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Raigering $ +Eglsee $ + $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Amberg Gailoh $ + $ + Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Landkreisgrenze Kü 0 0,5 1 2 Kilometer ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 115 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von einem Fahrtenpaar ggf. als Bedarf (L52) Einrichtung von einem Fahrtenpaar ggf. als Bedarf (L41) bestehendes Angebot im SPNV ausreichend; Maßnahme für Hahnbach betrifft Vilseck Ohrenbach Maßnahme für Auerbach Forchheim deckt Nasnitz und Michelfeld ab Bayreuth Land Maßnahme für Auerbach und Degelsdorf decken Ranna ab + $ +Nasnitz$ $ + Degelsdorf $ + Michelfeld $ + Auerbach i.d. OPf. $ + Welluck Maßnahme für Hahnbach Ranna deckt Sorghof und Schlicht ab Einrichtung von zwei Fahrtenpaaren (L57), ggf. als Bedarf $ + $ + $ + Kürmreuth Königstein Edelsfeld $ + Hirschbach Einrichtung eines zusätzl. Fahrtenpaars (L49), ggf. als Bedarf Maßnahme für Großschönbrunn deckt Freihung, Tanzfleck und Seugast ab Einrichtung von einem FP (ggf. als Bedarf) (L68) Maßnahme für Großschönbrunn Maßnahme für Edelsfeld Neustadt an der Waldnaab ausreichend für Thansüß Weiden i.d. OPf. deckt Welluck ab $ + Maßnahme für Edelsfeld deckt Kürmreuth und Königstein ab Maßnahme von Kirchenreinbach (L47) deckt Hirschbach ab Einrichtung von drei FP ggf. als Bedarf (L50) Tirschenreuth $ + Thansüß $ $ +Sorghof Freihung$ ++ +Vilseck Seugast $ $ +$ + Schlicht Ehenfeld Großschönbrunn $ + + $ Kirchenreinbach Tanzfleck Maßnahme für Hahnbach deckt Süß ab Einrichtung von zwei Fahrtenpaaren (L58), ggf. als Bedarf Einrichtung von einzelnen Bedarfsfahrten ausreichend (L55/L63) Maßnahme für Gebenbach betrifft Hirschau und Schnaittenbach Einrichtung von einzelnen Bedarfsfahrten (L55), die Forst und Holzhammer bedienen +Forst $ + + $ +$ $ +Iber $ $ + $ + Holzhammer Gebenbach $ Einrichtung von einem Hirschau + Hahnbach$ + Einrichtung eines zusätzl. Fahrtenpaar als Bedarf (L47) Mimbach für Gebenbach Kemnath a. Buchberg Einrichtung eines Fahrtenpaars (L25), ggf. als Bedarf $ + Maßnahme Nürnberger Land betrifft Mimbach Fahrtenpaars (L59), ggf. als Bedarf Ursulapoppenricht Weigendorf $ + Maßnahme von Kirchenund Ursulapoppenricht $ $ + $ + Kempfenhof $ + reinbach deckt Haunritz, + Obersdorf $ + Högen Maßnahme für Aschach $ + $Traßlberg Högen und Weigendorf ab Haunritz Wutschdorf $ + $ + + betrifft Freudenberg, Poppenricht$ + Witzlhof $ + $ + Freudenberg $ + Lintach Lintach und Wutschdorf Aschach Angebot Linie 20 auf Illschwang Maßnahme für Edelsfeld Mo-Fr ausweiten (Obers$ +Ammerthal $ Moos deckt Poppenricht ab $ + Einrichtung der bestehenden + $ +Paulsdorf dorf und Kempfenhof) Etsdorf Gärmersdorf $ + $ +$ Hiltersdorf Viehberg $ + Fahrten an allen Tagen (L59) + Köfering Lengenfeld Schwend $ + Maßnahme für Amberg $ + + $ Maßnahme für Maßnahme für betrifft Traßlberg und Witzlhof Hohenkemnath +$ Einrichtung von zwei $ + Krumbach betrifft Etsdorf, Mendorferbuch $ + Theuern$ Fahrtenpaaren (L43) Ursensollen + Ebermannsdorf Hilterdorf und Paulsdorf deckt Köfering ab Einrichtung eines Schwandorf Maßnahme für Kastl $ + Fahrtenpaars (L66) $ + $ + Maßnahme für Schwend Hausen Pittersberg + Maßnahme für Pfaffenhofen Ursensollen deckt $ ggf. als Bedarf deckt Illschwang ab Amberg (L9) auf $ + Hohenkemnath ab Wolfsbach Einrichtung eines Gärmersdorf und $ + Ensdorf $ + Maßnahme für Ammerthal Fahrtenpaars als Bedarf Moos ausweiten Utzenhofen Rieden $ + deckt Viehberg ab (L109 oder L110) $ + Mendorferbuch Einführung der bestehenden Einrichtung eines Maßnahme für Vilshofen$ Maßnahme für UrsenEinrichtung eines FahrtenHohenburg + Fahrt an allen Tagen und Ein$ + Neumarkt in der Oberpfalz Fahrtenpaars als Hohenburg deckt sollen deckt Kastl paars als Bedarf (L65) und Pfaffenhofen ab 0 4 8 Bedarf (L45) Süß Hausen ab Einführung von zusätzl. Fahrten (L60) ggf. als Bedarf 16 Kilometer Schnaittenbach Schmidmühlen $ + Einrichtung eines Fahrtenpaars als Maßnahme für Ebermannsdorf deckt Bedarf (L61) Schmidmühlen, Rieden, Vilshofen, Ensdorf und Wolfsbach ab (L54) richtung von 1,5 zusätzl. Fahrtenpaaren (L54) Maßnahme für Ebermannsdorf deckt Lengenfeld und Theuern ab (L54) Regensburg Land Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, SVZ, RW) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 116 ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Maßnahme für Hahnbach deckt Neubernricht ab (Linie 58) Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Schule, SVZ, RW) bestehendes Angebot ausreichend Neubernricht Einrichtung neuer Fahrten (L56) als Bedarfsverkehr Angebot bei Linie 56 ausreichend und Maßnahme für Amberg deckt auch Luitpoldhöhe ab (Linie 7) $ + Karmensölden Maßnahme für Karmensölden deckt auch Schäflohe ab $ + Ammersricht $ + $ + GE Immenstetten Nord bestehendes Angebot (60-min-Takt Linie 2) ausreichend Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Einrichtung von zusätzlichen Fahrten, ggf. als Bedarf $ + Luitpoldhöhe $ + Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - Schäflohe Raigering $ +Eglsee $ + $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Maßnahme für Amberg deckt auch Eglsee ab Krumbach Amberg $ + $ + Gärbershof Gailoh $ + Maßnahme für Ursensollen deckt Gärbershof ab $ + Einführung von einzelnen (ggf. Bedarfs-) Fahrten in der SVZ (Linie 62) Ausweitung Rufbus im 60-min-Takt auf alle Stadtlinien ab 19:00 Uhr Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Maßnahme für Amberg deckt auch Gailoh ab Landkreisgrenze Quelle: eigene Vorschläge Kü 0 0,5 1 2 Kilometer ¯ Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 117 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, HVZ, GW) Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Weiden i.d. OPf. Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der HVZ (Grenzwert) Maßnahme für Richtwert erfüllt Grenzwert bei Einführung eines 60-min-Takts Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + Gebenbach $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Sulzbach-Rosenberg Nürnberger Land $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ + Raigering $ +Gailoh Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Ursensollen $ + Kastl Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet Schwandorf Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 118 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Bayreuth Land 60-min-Takt im SPNV ausreichend; ggf. Einrichtung zusätzlich Fahrten bei L58, L64 und L67 mit Überlagerung zur Einrichtung von Taktverkehren keine Maßnahmen, da Angebot i.d. Angebot OPf. im SPNVWeiden und zusätzl. L49 (Tanzfleck) ausreichend 60-min-Takt SPNV und Neustadt an der Waldnaab Maßnahme für Tanzfleck (L49; Tageswert) ausreichend 60-min-Takt im SPNV und bestehendes Angebot L48 und zusätzl. Fahrten L47 (Weigendorf) ausreichend 60-min-Takt SPNV und Maßnahme für Weigendorf (L47; Tageswert) ausreichend Nürnberger Land Maßnahme für SulzbachRosenberg deckt Obersdorf und Kempfenhof ab Schließen der Bedienungslücken bei L45 und L60 durch Schaffung von zusätzl., versetzten Fahrten (Ziel: 60-min-Takt) $ + Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, HVZ, RW) + Thansüß $ +$ Freihung Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der HVZ (Richtwert) Maßnahme der NVZ auf die HVZ ausweiten Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Vilseck Verdichtung der Stadtlinien auf einen 30-min-Takt Maßnahme der NVZ auf die HVZ ausweiten Gebenbach $ + $ + $ + Mimbach Etzelwang Neukirchen Sulzbach-Rosenberg $ + Kempfenhof Ursulapoppenricht + $ + $ + Obersdorf $ + $ Einführung Takt durch Überlagerung mehrerer Linien (L60, L61) und Ergänzung von Fahrten (inbes. vormittags) Ursensollen $ + Kastl $ + Pfaffenhofen Maßnahme für Kastl betrifft Pfaffenhofen $ + Maßnahme der NVZ auf die HVZ ausweiten $ + Hirschau +Kümmersbruck $$ + Haselmühl $ + Forst Holzhammer $ + Maßnahme der NVZ auf die HVZ ausweiten $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Maßnahme für Gebenbach deckt Mimbach und Ursulapoppenricht ab (60-min-Takt ausreichend) Maßnahme für Amberg deckt Kümmersbruck ab (L9) Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet Schwandorf Ausweitung bzw. Verlängerung der L9 nach Haselmühl Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 119 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Bedienung Neubernricht bei allen Fahrten (L58) und Einrichtung zusätzl. Fahrten (max. 60-min-Takt) Neubernricht Maßnahme der NVZ auf die HVZ ausweiten Maßnahme für Karmensölden deckt auch Schäflohe ab $ + Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Luitpoldhöhe (Annäherung an RW) Ammersricht $ + Karmensölden Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, HVZ, RW) Maßnahme der NVZ auf die HVZ ausweiten $ + $ + GE Immenstetten Nord Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der HVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - keine Maßnahme, da 30-min-Takt und Angebot L55 und L59 im Bestand ausreichend Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Maßnahme für GE Immenstetten Nord betrifft auch Raigering (L14) $ + $ + $ + $ + Luitpoldhöhe $ + Schäflohe Raigering $ +Eglsee $ + Krumbach Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Eglsee (Annäherung an Richtwert) Amberg $ + $ + Gärbershof $ + 2. Priorität 3. Priorität $ + Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L62), max. im 60-min-Takt Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Maßnahme für Ursensollen betrifft Gärberhof (L60, L61) Gailoh 1. Priorität Verdichtung aller Stadtlinien auf einen 30-min-Takt Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Gailoh (Annäherung an Richtwert) 0 0,5 1 2 Kilometer Landkreisgrenze Kü ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 120 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, NVZ, GW) Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Weiden i.d. OPf. Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Grenzwert) Maßnahme für Richtwert erfüllt Grenzwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + Gebenbach $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Sulzbach-Rosenberg Nürnberger Land $ + $ + Raigering Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + Gailoh Ursensollen $ + Kastl $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Schwandorf Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 121 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von 3,6 zusätzl. Fahrtenpaaren (L41; Tageswert) Ohrenbach $ + Forchheim Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab $ + Edelsfeld bestehendes Angebot SPNV und L48 und zusätzl. Angebot L47 (Weigendorf) ausreichend $ + bestehendes Angebot Nürnberger Land SPNV und zusätzl. Angebot L47 (Weigendorf) ausreichend Einrichtung von 1,7 zusätzl. Fahrtenpaaren (L47; Tageswert) $ + Mimbach $ + Sulzbach-Rosenberg Kempfenhof Weigendorf Ursulapoppenricht + $ $ + $ + $ $ + + Obersdorf $ + Högen $ + Traßlberg Haunritz + Poppenricht $ +$ $ + Witzlhof Schwend $ + Einrichtung von 2,3 zusätzl. Fahrtenpaaren (L43; Tageswert) Einrichtung von 2,5 zusätzl. Fahrtenpaaren (L66 oder L24; Tageswert) $ + $ + $ + + $ $$ + + + $ +$ Haselmühl + Ursensollen $ $ + Kastl $ + Pfaffenhofen $ + Schließen der Bedienungslücken (L60 und L45) durch Schaffung Maßnahme für Ammerthal zusätzlicher Fahrten Neumarkt (60-min-Takt)in der Oberpfalz deckt Viehberg ab (Tageswert) Maßnahmen für Kastl betrifft Pfaffenhofen und Utzenhofen 4 8 16 Kilometer $ + Hirschau zusätzl. Bedienung von Forst (L55) Weiden i.d. OPf. $ + Forst Holzhammer $ + bestehendes Angebot und zusätzl. Fahrten bei Maßnahme für Ehenfeld ausreichend Maßnahme für Amberg deckt Kümmersbruck ab (L9) $ + Mendorferbuch Einrichtung von 2,5 zusätzl. Fahrtenpaaren (L65; Tageswert) $ +Pittersberg Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, NVZ, RW) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Richtwert) Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Maßnahmen für Amberg deckt Witzlhof und Traßlberg ab (L7) $ +Etsdorf Maßnahmen bei Karmensölden (L56) und Edelsfeld (L57) verbessern Angebot für Poppenricht Einführung Takt durch Überlagerung mehrerer Linien (L60, L61) und Ergänzung von Fahrten Fahrten, die in Schnaittenbach beginnen/enden bis Holzhammer verlängern (L55) Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L55) Paulsdorf Moos Gärmersdorf Hiltersdorf Kümmersbruck Ammerthal Viehberg Utzenhofen 0 Gebenbach $ + + $ + $ Etzelwang Neukirchen Verdichtung Stadtlinien auf einen 30-min-Takt Maßnahme für Weigendorf deckt Haunritz und Högen ab (Tageswert) Maßnahmen für SulzbachRosenberg decken Obersdorf und Kempfenhof ab Maßnahmen für Gebenbach decken Mimbach und Ursulapoppenricht ab Kirchenreinbach Einrichtung von drei zusätzl. Fahrtenpaaren (L59 oder L68) (Tageswert) Maßnahme für Tanzfleck deckt Seugast und Großschönbrunn ab (Tageswert) $ +TanzfleckThansüß + Freihung$ +$ $ + Seugast $ + Vilseck + Ehenfeld Großschönbrunn $ + $ Einrichtung von 3,5 zusätzl. Kürmreuth Fahrtenpaaren (L57; Tageswert) Tirschenreuth Einrichtung von drei zusätzl. Fahrtenpaaren (L49;Tageswert) Maßnahme für Tanzfleck deckt Thansüß ab, ggf. zusätzliche Fahrten im SPNV 60-min-Takt SPNV und zusätzl. Fahrten L49 (Tanzfleck) ausreichend Maßnahme für Edelsfeld deckt auch Kürmreuth ab (Tageswert) Maßnahme für Weigendorf deckt Kirchenreinbach ab (Tageswert) 60-min-Takt im SPNV ausreichend, ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten bei den Linien 58, 64 und 67 (Überlagerung) Maßnahme für Krumbach deckt Pauldorf, Hilterdorf und Etsdorf ab (Tageswert) Schwandorf Einrichtung von drei zusätzl. Fahrtenpaaren (L109 oder L110; Tageswert) Regensburg Land Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Ausweitung L9 auch tagsüber nach Haselmühl Maßnahme für Amberg auf Gärmersdorf und Moos ausweiten (L9; 0,6 FP; Tageswert) oder Einrichtung zusätzl. Fahrten L69 Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Landkreisgrenze Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.:122 ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von zusätzlichen Fahrten im Stadtgebiet Amberg, Ziel: Taktverkehr (L58) Neubernricht Einrichtung von zusätzlichen Fahrten im Stadtgebiet Amberg, Ziel: Taktverkehr (L56) Maßnahme für Karmensölden deckt auch Schäflohe ab $ + Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Luitpoldhöhe (Annäherung an RW) Ammersricht $ + Karmensölden Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, NVZ, RW) ggf. Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bei Linie 14 und/oder Linie 55 (maximal 60-min-Takt) $ + $ + GE Immenstetten Nord Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - keine Maßnahme, da 30-min-Takt und Angebot L55 und L59 im Bestand ausreichend Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Maßnahme für GE Immenstetten Nord betrifft auch Raigering (L14) $ + $ + $ + $ + Luitpoldhöhe $ + Schäflohe Raigering $ +Eglsee $ + Krumbach Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Eglsee (Annäherung an Richtwert) Amberg $ + $ + Gärbershof Maßnahme für Ursensollen betrifft Gärberhof (L60, L61) Gailoh $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität $ + Schließen der Bedienungslücke zwischen 08:00 und 12:00 bzw. 13:30 und 16:00 Uhr durch Einrichtung von zusätzl. Fahrten bei Linie 62 Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Verdichtung aller Stadtlinien auf einen 30-min-Takt Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Gailoh (Annäherung an Richtwert) 0 0,5 1 2 Kilometer Landkreisgrenze Kü ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 123 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, SVZ, GW) Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Weiden i.d. OPf. Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Grenzwert) Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Annäherung an den Grenzwert durch Maßnahme für den Richtwert (Hirschau) Gebenbach $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ + $ + $ + $ + $ + Hirschau Schnaittenbach 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Nürnberger Land Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ + $ + Luitpoldhöhe Eglsee $ +Amberg $ +Gailoh Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Ursensollen $ + Kastl $ + $ + Raigering Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Annäherung an den Grenzwert durch Maßnahme für den Richtwert Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet Schwandorf Landkreisgemeinden Annäherung an den Grenzwert durch Maßnahme für den Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 124 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Einrichtung von einzelnen Fahrten im SPNV und bei L49 ausreichend, ggf. als Bedarf Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab mit Maßnahme für das GE Immenstetten Nord auch Gebenbach, Mimbach und Ursulapoppenricht bedienen und Maßnahme für Hirschau betrifft Gebenbach, Mimbach und Ursulapoppenricht auch Weiden i.d. OPf. $ + Thansüß Forst Gebenbach $ + Mimbach $ + Sulzbach-Rosenberg Kempfenhof Ursulapoppenricht + $ + $ $ + Obersdorf $ + $Traßlberg $ ++ $ +Witzlhof Poppenricht Nürnberger Land Maßnahme für Sulzbach-Rosenberg betrifft auch Kempfenhof und Obersdorf $ + Hirschau + $ +$ Ursensollen $ + Kastl $ + Pfaffenhofen Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + Holzhammer $ + Schnaittenbach Einrichtung zusätzlicher Fahrten L56, ggf. im 60-min-Takt Maßnahme für Ursensollen betrifft auch Kastl und Pfaffenhofen (L60) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) Einrichtung von Fahrten in der SVZ, die Forst und Holzhammer mitbedienen Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L55), ggf. als Bedarf Ausweitung Angebot L20 auf Mo-Fr ausweiten Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, SVZ, RW) 2. Priorität 3. Priorität Maßnahme für Hirschau betrifft auch Schnaittenbach Maßnahme für Amberg betrifft auch Traßlberg und Witzlhof (L7) $ + Einführung Takt durch Überlagerung mehrerer Linien (z.B. L 60, L 61) und Ergänzung von Fahrten 1. Priorität Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet Schwandorf Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.:125 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach bestehendes Fahrtenpaar (L55) ausreichend, aber Angebot sollte an allen Tagen bestehen; Maßnahme von Hirschau betrifft auch das GE Immenstetten Nord Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L58), ggf. als Bedarf Neubernricht $ + Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Luitpoldhöhe Einrichtung neuer Fahrten (L56) als Bedarfsverkehr Ammersricht $ + Karmensölden Maßnahme für Karmensölden deckt auch Schäflohe ab $ + Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Mo-Fr Ferien, SVZ, RW) $ + GE Immenstetten Nord Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - keine Maßnahme, da bestehender 60-min-Takt L2 ausreichend Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit bestehendes Angebot L59 auf alle Tage ausweiten $ + $ + $ + $ + Luitpoldhöhe $ + Schäflohe Raigering $ +Eglsee $ + Krumbach Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Eglsee Amberg $ + $ + Gärbershof $ + 2. Priorität 3. Priorität $ + Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L62), ggf. als Bedarf Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Maßnahme für Ursensollen deckt Gärbershof ab Gailoh 1. Priorität Ausweitung 60-min-Takt auf alle Stadtlinien ab 19:00 Uhr Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Maßnahme für Stadtlinien betrifft auch Gailoh Landkreisgrenze Kü 0 0,5 1 2 Kilometer ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 126 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Samstag, NVZ, GW) Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Weiden i.d. OPf. Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Grenzwert) Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert $ + $ + $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Gebenbach $ + Nürnberger Land Sulzbach-Rosenberg $ + Ursensollen $ + Kastl 3. Priorität Raigering $ + $ + Gailoh Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert für Kastl 2. Priorität $ + Poppenricht Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + Hirschau 1. Priorität Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Amberg Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Schwandorf Landkreisgemeinden Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 127 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von drei zusätzl. Fahrtenpaaren (L41) und Entfall der Beschränkung für bestehendes Angebot Bayreuth Land Maßnahme für Michelfeld deckt Nasnitz ab Einrichtung von zwei zusätzl. Fahrtenpaaren (L50) Angebot im SPNV und Maßnahmen L58 (Neubernricht) ausreichend Maßnahme für Welluck deckt Degelsdorf ab Ohrenbach Einrichtung von zwei zusätzl. Fahrtenpaaren (L49) Einrichtung von drei zusätzl. $ $ + + Angebot im SPNV und MaßFahrtenpaaren (L52) $ + nahme L49 (Großschönbrunn) $ + Degelsdorf Neustadt an der Waldnaab ausreichend Michelfeld Maßnahme für Neubernricht $ + deckt Schlicht und Sorghof ab Nasnitz Welluck Maßnahme für Großschönbrunn deckt Tanzfleck, Thansüß und Seugast ab Weiden i.d. OPf. Einrichtung zusätzl. Fahrten (L55) Einrichtung von drei zusätzl. Fahrtenpaaren (L57) Tirschenreuth Einrichtung von 2,5 zusätzl. Fahrtenpaaren (L68) Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Samstag, NVZ, RW) Gemeindeteile mit Mängeln Maßnahme für Gebenbach deckt $ +Tanzfleck in der Bedienungshäufigkeit Hirschau und Mimbach ab Sorghof Maßnahme für $ + $ + Freihung$ in der NVZ (Richtwert) $ + + Weigendorf deckt Thansüß Maßnahme für Neubernricht Maßnahme für Kürmreuth Kürmreuth $ + $ +Vilseck Seugast $ Kirchenreinbach ab Prioritäten zur Verbesserung deckt Süß ab (1,5 FP) deckt Edelsfeld und Iber ab + Schlicht der Bedienungshäufigkeit Fahrten (L55), die in Edelsfeld Angebot SPNV ausreichend, Schnaittenbach beginnen/ + Ehenfeld $ Großschönbrunn $ + 1. Priorität $ + + $ zusätzl. Einrichtung von Fahrten enden bis Holzhammer $ + 2. Priorität (L48) zw. 07:00 und 13:00 Uhr verlängern Holzhammer Kirchenreinbach $ + Gebenbach $ + $ + $ + Forst $ + $ + $ + 3. Priorität Süß Iber Hirschau $ + Bei Fahrten der L55 + Angebot SPNV und MaßMaßnahme für $ + $ auch Forst mitbedienen Maßnahme für Gebenbach Etzelwang Neukirchen Sulzbach-RosenbergMimbach $ + nahme für Weigendorf Raigering auf Nürnberger Land (max. 60-min-Takt) Kempfenhof Ursulapoppenricht deckt Ursulapoppenricht ab $ Weigendorf ausreichend für Etzelwang Kemnath ausweiten + $ + $ $ + $ + Obersdorf Kemnath a. Buchberg $ + (Fahrtverlängerung) + $ + Högen $ + Traßlberg Haunritz Einrichtung von drei zusätzl. +Wutschdorf Maßnahme für Raigering $ + +$ Poppenricht $ +$ $ + Fahrtenpaaren (L47) $ Freudenberg + Witzlhof deckt Freudenberg, Verdichtung Stadtlinien Illschwang Lintach Wutschdorf und Lintach ab auf 30-min-Takt (Su.-Ro, Maßnahme für Weigendorf $ +Ammerthal$ Paulsdorf $ Moos +Etsdorf Kempfenhof, Obersdorf) + $ +Hiltersdorf deckt Haunritz und Högen ab + $ Gärmersdorf$ Maßnahme für Krumbach +$ Viehberg $ + + deckt Paulsdorf und Etsdorf ab Kümmersbruck $ + $ + Einrichtung von Fahrten bei $ + Haselmühl $ + L66 und L76 mit Überlagerung bei bestehenden Fahrten (L62) Schwend Köfering + Ursensollen $ $ + Ziel: 60-min-Takt Anmerkung: bei Ortsteilen Halt in Hiltersdorf; Maßnahme von Hohenkemnath + $ +$ Kastl Pfaffenhofen Einrichtung von vier zusätzl. Fahrtenpaaren (L24 / L66) $ + Einrichtung von Fahrten bei L45 und L60 mit Überlagerung Utzenhofen $ + Einrichtung von zwei zusätzl. Fahrtenpaaren und Entfall Hausen der bestehenden Verkehrsbeschränkung (Köfering, Moos und Gärmersdorf) Schwandorf Krumbach (L62) auf Hiltersdorf ausweiten im ländlichen Raum werden $ +Pittersberg Maßnahme für Amberg deckt Kümmersbruck ab (L9) $ + Maßnahme für Amberg Maßnahme für Kastl Neumarkt in der Oberpfalz betrifft Traßlberg und betrifft Ursensollen, Witzlhof (L7) Hohenkemnath, Pfaffenhofen und Einrichtung von drei zusätzl. Utzenhofen Fahrtenpaaren (L43); betrifft 0 4 8 16 auch Viehberg $ + Kilometer Ausweitung L9 auf Haselmühl Einrichtung von drei Fahrtenpaaren (L65) Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Einrichtung von zwei zusätzl. Fahrtenpaaren bei Linie 109 als Bedarfsverkehr Mendorferbuch Hohenburg Maßnahme für Gärbershof (L61) betrifft Hohenburg und Hausen nur Tageswerte betrachtet Landkreisgrenze Quelle: eigene Vorschläge bestehendes Angebot und Maßnahme für Kürmreuth ausreichend für Poppenricht Regensburg Land Karten-Nr.: 128 ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von zusätzl. Fahrten im Stadtgebiet Amberg (L58); Ziel: Taktverkehr Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Samstag, NVZ, RW) keine Maßnahme erforderlich Neubernricht $ + Maßnahme für Amberg betrifft auch Luitpoldhöhe (L7) Ammersricht $ + Maßnahme für Karmensölden deckt Schäflohe ab $ + $ + Luitpoldhöhe $ + Schäflohe Einrichtung von zusätzlichen Fahrten vor 08:00 Uhr und nach 13:00 und Verschiebung bestehender Fahrten für Einrichtung eines annähernden 60-min-Takts (L59) Raigering $ +Eglsee Amberg $ + $ + Gärbershof $ + Schließen der Bedienungslücke am Vormittag bei L60 und L61 durch Überlagerung von Fahrten Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + $ + Krumbach Maßnahme für Amberg betrifft auch Eglsee (L10) Gailoh Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der NVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - Maßnahme für Amberg betrifft auch Ammersricht (L2) Einrichtung von zusätzl. Fahrten im Stadtgebiet Amberg (L56); Ziel: Taktverkehr Karmensölden $ + GE Immenstetten Nord 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität $ + Schließen der Bedienungslücke bei Linie 62 Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Verdichtung aller Stadtlinien auf einen 30-min-Takt (bis 16:00 Uhr) Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Maßnahme für Amberg betrifft auch Gailoh (L5) Landkreisgrenze Kü 0 0,5 1 2 Kilometer ¯ Quelle: eigene Vorschläge Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 129 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Samstag, SVZ, GW) Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Weiden i.d. OPf. Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Grenzwert) Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert $ + $ + $ + $ + $ + Hirschau Schnaittenbach Nürnberger Land 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Amberg Eglsee $ + $ + $ + Raigering $ + Amberg Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert für das GE Immenstetten Nord Gailoh Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert für Gärbershof und Kastl $ + Kastl Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Amberg Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert (bis 19:00 Uhr) für Amberg, danach Annäherung an Grenzwert mit Maßnahme für Amberg bei Richtwert Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Schwandorf Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 130 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Einrichtung von einzelnen zusätzl. Fahrten (L49), ggf. als Bedarf Forchheim Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Einrichtung von zusätzlichen Fahrten (L55), ggf. als Bedarf Weiden i.d. OPf. Bei Fahrten der L55 auch Forst mitbedienen und Maßnahme für Gebenbach betrifft auch Forst $ + Forst Holzhammer $ + Mimbach $ + Sulzbach-Rosenberg Kempfenhof Ursulapoppenricht + $ + $ $ + Obersdorf $ + $Traßlberg Poppenricht $ ++ $ + Witzlhof Nürnberger Land Maßnahme für Sulzbach-Rosenberg betrifft Obersdorf (L21) und Kempfenhof (L23) Schließen der Bedienungslücke zwischen 18:00 und 24:00 Uhr (L56) mit Einrichtung zusätzl. Fahrten (ggf. als Bedarf) $ + Hirschau Fahrten bei Linie 55, die in Schnaittenbach beginnen/ enden, bis Holzhammer (als Bedarf) verlängern; Maßnahme von Gebenbach betrifft Holzhammer + $ + $ +$ Schnaittenbach Maßnahme für Gebenbach betrifft Mimbach und Ursulapoppenricht Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Maßnahme für Gebenbach betrifft Schnaittenbach und Hirschau Maßnahme für Amberg betrifft auch Traßlberg und Witzlhof (L7) Ursensollen Maßnahmen für Gärbershof (L60) und Kastl (L45) betreffen auch Pfaffenhofen Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) Thansüß Ausweitung des Angebots der Stadtlinien bis 18:00, danach Angebot L20 vorhanden Gebenbach Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Samstag, SVZ, RW) $ + + Kastl $ +$ Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Schwandorf Pfaffenhofen Landkreisgemeinden Maßnahme für Gärbershof (L60) betrifft auch Ursensollen Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Maßnahme für Gärbershof (L60) betrifft auch Kastl; zusätzlich ggf. Einrichtung weiterer Fahrten (L45) 0 4 8 16 Kilometer Karten-Nr.: 131 Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach keine Maßnahme erforderlich Einrichtung von einzelnen Fahrten, ggf. als Bedarf (L58) Neubernricht $ + Maßnahme für Amberg betrifft auch Luitpoldhöhe (L7) Ammersricht $ + Maßnahme für Karmensölden auf Schäflohe ausweiten $ + GE Immenstetten Nord Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - keine Maßnahme, da bestehendes Angebot ausreichend Einrichtung mehrerer Fahrten auf der Linie 56 (Bedarfsverkehr) Karmensölden Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Samstag, SVZ, RW) $ + Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Einrichtung von Fahrten im Stadtgebiet Amberg (L59), ggf. als Bedarf $ + $ + $ + $ + Luitpoldhöhe $ + Schäflohe Raigering $ +Eglsee $ + Krumbach Maßnahme für Amberg betrifft auch Eglsee (L10) Amberg $ + $ + Gärbershof Gailoh $ + ggf. Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L60) 1 2 Kilometer 3. Priorität Einrichtung von Fahrten im Stadtgebiet Amberg (L62), ggf. als Bedarf Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet Einrichtung eines 30-min-Takts bei allen Stadtbuslinien und Ausweitung 60-min-Takt bei allen Linien ab 19:00 Uhr Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Quelle: eigene Vorschläge Kü 0,5 2. Priorität $ + Maßnahme für Amberg betrifft auch Gailoh (L5) 0 1. Priorität ¯ Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 132 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Tirschenreuth Forchheim Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Sonntag, SVZ, GW) Bayreuth Land Neustadt an der Waldnaab Weiden i.d. OPf. Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Grenzwert) Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert Nürnberger Land Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Amberg Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Amberg Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + $ + Schnaittenbach 1. Priorität 2. Priorität 3. Priorität Ammersricht Eglsee $ + $ + Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Hausen Gailoh Ursensollen $ + $ + Raigering $ +Kümmersbruck $ + $ + Kastl Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert Annäherung an Grenzwert durch Maßnahme für Richtwert Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Amberg Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Schwandorf Grenzwerterfüllung durch Maßnahme für Richtwert für Amberg Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Neumarkt in der Oberpfalz Quelle: eigene Vorschläge Karten-Nr.: 133 0 4 8 16 Kilometer Regensburg Land ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L41) Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L50) Maßnahme für Nasnitz deckt Michelfeld ab Bayreuth Land Maßnahme für Degelsdorf deckt Welluck und Ranna ab Nasnitz Ohrenbach Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L49) Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L52) + Degelsdorf Maßnahme für Neubernricht Maßnahmen für Schnaittenbach $ + $ $ + deckt Schlicht, Sorghof, Michelfeld$ (L55) ausreichend für Mimbach + Auerbach i.d. OPf.$ Hahnbach und Süß ab (L58, 3 FP) und Ursulapoppenricht + Neustadt an der Waldnaab $ + Welluck Maßnahme für Edelsfeld deckt Kürmreuth ab (3 FP, L57) Weiden i.d. OPf. von drei FahrtenEinrichtung paaren ggf. als Bedarf (L68) Tanzfleck Einführung von Fahrten bei den Stadtlinien, ggf. als Bedarf Edelsfeld $ + $ + $ + Sorghof Thansüß $ +Schlicht Seugast $ + $ + Kürmreuth Maßnahme für Edelsfeld deckt Iber ab (3 FP, L57); alternativ zusätzl. Fahrten L25 Maßnahme für Großschönbrunn deckt Tanzfleck und Seugast ab Maßnahmen für Degelsdorf und Nasnitz decken Auerbach ab $ + Ranna Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L57) Tirschenreuth Angebot im SPNV und Maßnahme für Großschönbrunn ausreichend für Thansüß Maßnahme für Schnaittenbach (L55) und Großschönbrunn (L49) ausreichend für Gebenbach Bedienung von Forst bei bestehenden Fahrten (L55) Großschönbrunn $ + $ + Süß $ + Ehenfeld Forst Fahrten (L55), die in Schnaittenbach beginnen/enden bis Holzhammer verlängern, ggf. als Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Sonntag, SVZ, RW) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit $ + $ + $ + 1. Priorität 2. Priorität Holzhammer $ + Gebenbach $ + $ + $ + 3. Priorität $ + Hahnbach $ + $ + Kirchenreinbach Hirschau Schnaittenbach $ + $ + Einrichtung von zusätzl. Fahrten (L55), ggf. als Bedarf Kemnath a. Buchberg Sulzbach-RosenbergMimbach $ + Maßnahme für KirchenreinNürnberger Land Weigendorf Kempfenhof bach deckt Weigendorf, $ + $ + Ursulapoppenricht $ $ + + Högen und Haunritz ab Maßnahme für Schnaitten$ + Haunritz $ + Obersdorf + $ Högen $ + $Traßlberg AschachLintach $$ bach betrifft Hirschau +Wutschdorf + Poppenricht $ ++ Freudenberg $ + Einführung von Fahrten + $ + $ Witzlhof Maßnahme für Edelsfeld bei L21 (Obersdorf) und Etsdorf Maßnahme für Raigering deckt Poppenricht ab L23 (Kempfenhof) $ + Moos Paulsdorf $ Ammerthal betrifft Kemnath a. Buchberg, + $ + Gärmersdorf $ + Illschwang + $ $ +$ Lintach, Wutschdorf $ + Viehberg + Hiltersdorf Maßnahme für Krumbach Aschach, und Freudenberg (L59, 3 FP) $ + Schwend Kümmersbruck $ + Maßnahme für Schwend betrifft Etsdorf, Hilterdorf $ + deckt Illschwang ab und Paulsdorf (L62, 3FP) Köfering +$ Ursensollen $ + Maßnahme für Anmerkung: bei Ortsteilen $ + Hohenkemnath Iber Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L47) Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L24 / L66) Ammerthal deckt Viehberg ab Ebermannsdorf + Kastl $ +$ Pfaffenhofen Utzenhofen Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L43) $ + Maßnahmen für Kastl Einrichtung von zusätzl. Fahrten Pfaffenhofen bei L45 und L60 als Bedarf und in der decken Neumarkt Oberpfalz (L45, L60) und UtzenÜberlagerung hofen (nur L45) ab Maßnahme für Hausen betrifft Ursensollen und Hohenburg 0 4 8 Pittersberg $ +Hausen $ + Hohenburg Mendorferbuch Einrichtung von 2,5 Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L61) 16 Kilometer Maßnahmen für Gärmersdorf und Mendorferbuch betreffen Köfering $ + Bedienung durch bestehende Schwandorf Fahrt auf Linie 54 $ + Einrichtung von drei Fahrtenpaaren als Bedarfsfahrten Einrichtung von Fahrten bzw. Bedienung von Hohenkemnath (L72) mit 3 zusätzl. Fahrtenpaaren, ggf. als Bedarf Maßnahme für Amberg deckt Traßlberg und Witzlhof ab (L7) Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L9/L69; Gärmersdorf / Moos) Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L65) im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Landkreisgrenze Quelle: eigene Vorschläge Maßnahme für Amberg deckt Kümmersbruck ab (L9) Regensburg Land Karten-Nr.: 134 ¯ Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Einführung von einzelnen Fahrten ggf. als Bedarf (L58) Maßnahmen zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit (Sonntag, SVZ, RW) keine Maßnahme erforderlich Neubernricht $ + Maßnahme für Amberg betrifft auch Luitpoldhöhe (L7) Gemeindeteile mit Mängeln in der Bedienungshäufigkeit in der SVZ (Richtwert) - Ausschnitt Amberg - Maßnahme für Amberg betrifft auch Ammersricht (L2) Einrichtung neuer Fahrten (L56) als Bedarfsverkehr Ammersricht $ + Prioritäten zur Verbesserung der Bedienungshäufigkeit Einführung von einzelnen Fahrten ggf. als Bedarf (L59) $ + Karmensölden Maßnahme für Karmensölden betrifft Schäflohe $ + GE Immenstetten Nord $ + $ + $ + $ + Luitpoldhöhe $ + Schäflohe Raigering $ +Eglsee $ + Krumbach Maßnahme für Amberg betrifft auch Eglsee (L10) Amberg $ + $ + Gärbershof Gailoh $ + Maßnahme für Hausen betrifft Gärbershof und ist ausreichend 1 2 Kilometer 3. Priorität Einführung von einzelnen Fahrten als Bedarf (L62) Anmerkung: bei Ortsteilen im ländlichen Raum werden nur Tageswerte betrachtet Einrichtung von zusätzlichen Fahrten bei allen Stadtbuslinien am Nachmittag (mit Anrufbus; z.B. im 60-min-Takt) Landkreisgemeinden Nachbarlandkreise Gemeindegrenze Landkreisgrenze Quelle: eigene Vorschläge Kü 0,5 2. Priorität $ + Maßnahme für Amberg betrifft auch Gailoh (L5) 0 1. Priorität ¯ Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung Karten-Nr.: 135 Nahverkehrsplan Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Anlage 4 Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN Empfehlungen für bauliche Mindeststandards, die für den barrierefreien Um- und Neubau von Bushaltestellen im VGN-Gebiet grundsätzlich umgesetzt werden sollen. Das vorliegende Papier definiert Standards hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit an Bushaltestellen. Diese baulichen Mindestanforderungen orientieren sich an den allgemein anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und Empfehlungen zur Herstellung der Barrierefreiheit. Die örtliche Umsetzung dieser Standards zur Barrierefreiheit auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik obliegt den Aufgabenträgern in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und Baulastträgern sowie in Zusammenarbeit mit den Verbänden, Beauftragten und Beiräten der Betroffenen. Hierbei soll dieses Papier eine möglichst praxisnahe Hilfestellung liefern. Die zugrundeliegenden Gedanken orientieren sich an dem Leitbild einer vollständigen Teilhabe und eines „Designs für alle“, dass keine Personengruppe bewusst ausgrenzt. „Barrierefreiheit“ bleibt dabei auch weiter ein Prozess der Annäherung an ein Ideal und ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen. Eine zentrale Herangehensweise an Barrierefreiheit und damit auch Grundlage wesentlicher Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien ÖPNV ist das Zwei-Sinne-Prinzip. Es besagt, dass dem Grunde nach bei wesentlichen Informationen und Orientierungshilfen immer zwei der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten angesprochen werden müssen. Mit diesen Sinnen können Informationen visuell, akustisch oder taktil erfasst werden, wobei für die Orientierung im Straßenraum meist das Sehen und Hören vorrangig gebraucht werden. Sind diese eingeschränkt, kann das zum Teil durch Hilfsmittel kompensiert werden (z. B. Sehhilfe oder Hörgerät). Dagegen sind gehörlose oder blinde Menschen darauf angewiesen, den ausgefallenen Sinn bestmöglich durch die verbleibenden auszugleichen. Ziel ist die vollständige Umsetzung der folgend beschriebenen Mindestanforderungen (Ziffer 1). Sollte dies am vorgesehenen Standort unter den gegebenen Randbedingungen nicht möglich sein, ist dies anhand einer Reihe von Planungsschritten (Ziffer 2) zu prüfen und deren Ergebnisse zu dokumentieren. Nur wenn auch nach dieser Prüfung die Mindestanforderungen nicht eingehalten werden können, darf von diesen abgewichen werden. Dabei sollen aber auch dann noch möglichst viele Bestandteile des Mindeststandards umgesetzt werden. Darüber hinaus sind weitere Einbauten und Einrichtungen, die über die hier genannten Mindestanforderungen hinausgehen – wie z. B. Fahrgastunterstände oder Systeme zur dynamischen Fahrgastinformation, ebenfalls entsprechend den Erfordernissen an die Barrierefreiheit zu gestalten. Hierbei sind insbesondere die erforderlichen Bewegungsflächen zu berücksichtigen und freizuhalten sowie das Zwei-Sinne-Prinzip einzubeziehen. Gleiches gilt auch für die barrierefreie Gestaltung des Umfelds von Haltestellen. In diesem Zusammenhang sind insbesondere Gehwege und Querungsstellen in Verbindung mit den Wegen zur Haltestelle und die entsprechenden Aufstellflächen zu nennen. PV4/PV9, 24.11.2015 2015-11-24 Standards Bushaltestellen im VGN.docx Seite 1 von 7 1. Bauliche Mindeststandards Bauliche Zielsetzung Mindestanforderung Empfohlene Ergänzung stufenlose Erreichbarkeit der Wartefläche mindestens ein stufenloser Zugang größere Niveauunterschiede sollten durch Rampen ausgeglichen werden lichte Durchgangsbreite von 1 m, mind. aber 0,9 m Gehwegbreite von 1,8 – 2,0 m bei kombiniertem Fuß- und Radweg 3,0 – 4,0 m verkehrssichere und barrierefreie Rampen Mindestbreite 1,2 m Längsgefälle max. 6 % an Zu- und Abgängen Bewegungsflächen von mind. 1,5 x 1,5 m alle 6 m Rampenlänge muss ein Ruhepodest (mind. 1,5 m lang) eingebaut sein im Falle hoher Frequentierung sollten die Begegnungsflächen auf 1,8 m x 1,8 m geplant werden ausreichend Fläche für Rangiervorgänge auf der Bewegungsfläche 1,5 m x 1,5 m Mindestflächenbedarf für Rollstuhlfahrer bei Einsatz einer Klapprampe 2,5 m x 1,5 m nach Möglichkeit Ausweitung der nutzbaren Breite auf 3,0 – 4,0 m sollte die Mindestbreite von 2,5 m nicht umsetzbar sein, entfällt bei Einsatz eines mind. 20 cm hohen Formsteins, entsprechender Anfahrbarkeit sowie Fahrzeugeinsatz die Rampe und die nutzbare Breite wird auf mind. 1,5 m reduziert Neigungsarme Gestaltung mit geringem Quergefälle maximale Längsneigung: 3 % maximale Querneigung: 2,5 % bei einer Längsneigung von 3 – 6 % sollten nach längstens 10 m jeweils Erholungsebenen vorgesehen werden gefahrlos begehund befahrbarer Bodenbelag Oberflächenbelag muss befestigt sein: rutschhemmend und erschütterungsarm nach DIN 18040-3 visuelle Unterscheidung zum Gehweg hin, rutschfeste möglichst fugenlose, erschütterungsarme Oberflächen z.B. Pflastersteine, Asphalt oder Gehwegplatten optisch und haptisch erfassbare Bodenindikatoren taktiles Leitsystem mit visuell kontrastierenden Bodenindikatoren Einstiegsfeld(er) mit Rippenprofil mind. je auf Höhe der Türen in 30 cm Entfernung zum Bordstein quert ein Radweg den Auffindestreifen, ist dieser zu unterbrechen Auffindestreifen über gesamte Länge des Bushaltes bis zu Einstiegsfeld(ern) / Aufmerksamkeitsfeld(ern) führen in Richtung des Haltestellenmastes Der Bordstein muss sich kontraststark abheben und nahes Anfahren zulassen Reduzierung des Restspaltes zwischen Haltestellenbord und Fahrzeugeinstieg auf 5 cm (auf einer Länge von mind. 9 m, für den Zugang zu Tür 1 u. 2) Bordsteinhöhe soll mindestens 16 cm betragen ab 18 cm Höhe soll sich das Busbord visuell kontraststark vom Umgebungsbelag abheben bei ausreichender Anfahrmöglichkeit und entsprechendem Fahrzeugeinsatz bzw. einer Wartefläche < 2,5 m, soll die Bordsteinhöhe von mind. 20 cm geprüft werden der Einsatz von Sonderborden wird empfohlen (Reduzierung des Restspaltes und Schonung der Busreifen) Berücksichtigung der Schleppkurve von Gelenkbussen bei Busbuchten Seite 2 von 7 Bauliche Zielsetzung Mindestanforderung möglichst lange Haltbarkeit der Fahrbahn Empfohlene Ergänzung bei hohem Fahrzeugaufkommen: Prüfung des Einbaus einer halbstarren Decke oder den kompletten Einsatz von Beton für die Fahrbahn im Bereich der Haltestelle Position des Haltestellenmasts soll das Auffinden der 1. Tür erleichtern Abstand zur Bordkante = 1 m darf den Mindestflächenbedarf eines Rollstuhlfahrers nicht beeinträchtigen darf darüber hinaus nicht zu Behinderungen führen bei Platzmangel kann der Mast ggf. auch auf der fahrbahnabgewandten Seite platziert werden kann der Mindestflächenbedarf eines Rollstuhlfahrers dennoch nicht eingehalten werden, ist eine Prüfung zur Verlegung der Haltestelle erforderlich zur Aufrechterhaltung des Parkverbots im gesamten Bereich der Haltestelle und zur Verbesserung der Anfahrbarkeit ist die Kennzeichnung der Haltestelle mit einer Grenzmarkierung (Zeichen 299 STVO) zu prüfen Aushangfahrpläne sind für alle Fahrgäste gut einsehbar einheitliche Aufhängung bei mittlerer Sichthöhe von 1,4 m (bezogen auf die Mitte des Fahrplankastens) bei einem Fahrgastunterstand mit Informationsvitrine ist kein separater Aushangfahrplan am Mast nötig unter dem Aushangfahrplan soll kein Abfallbehälter angebracht werden Die Beleuchtung muss ausreichend und blendfrei sein Haltestellen sind ausreichend zu beleuchten nach Möglichkeit sollen sie in unmittelbarer Nähe von Lichtquellen angeordnet oder mit einer eigenen Lichtquelle ausgestattet werden es soll eine blendfreie Grundbeleuchtung ohne Schattenbildung insbesondere auch für Orientierungssysteme ermöglich werden Folgende Quellen wurden für den vorliegenden baulichen Standard für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN verwendet. Diese sind in der jeweils aktuellen Fassung zu beachten: DIN 18040-1 – Barrierefreies Bauen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum DIN 32975 – Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung DIN 32984 – Bodenindikatioren im öffentlichen Raum Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ) Anhang IV zur Verordnung (EG) 661/2009 i. V. m. UN-ECE Regelung 107 Seite 3 von 7 Hinweise zur Schnittstelle Fahrzeug – Haltestelle Fahrzeuge / Fahrzeugausstattung Infrastruktur / Haltestelle Hochflurbus keine Barrierefreiheit möglich Niederflur- / Low-Entry-Bus unter 16 cm Bordstein nicht barrierefrei ab 16 cm Bordstein mit Klapprampe barrierefrei (Tiefe der Aufstellfläche von ca. 2,5 m erforderlich) ab 20 cm Bordstein ohne Klapprampe barrierefrei nur Bordsteinbereiche unter oder gleich 16 cm können beim An- und Abfahren überstrichen werden Höhe der Überstreichfähigkeit sowie der Absenkfähigkeit (Kneeling) der Fahrzeuge ist auch von den Einstellungen in den Werkstätten der Verkehrsunternehmen abhängig Bei der Anlage von Busbuchten ist die Schleppkurve von Gelenkbussen zu beachten Kleinbus (auch Niederflur- / Low-EntryVarianten) PKW über 16 cm Bordstein nicht barrierefrei nur Bordsteinbereiche unter oder gleich 16 cm können aufgrund tiefgreifender Außenschwenktüren angefahren werden ( Neigung der Klapprampe ≤ 12 %) keine Barrierefreiheit möglich nur Bordsteinbereiche unter 16 cm können angefahren werden Seite 4 von 7 2. Planungsschritte zur Prüfung von Haltestellen auf Umsetzbarkeit des Mindeststandards Oberstes Ziel ist die Umsetzung des Mindeststandards. Beim Um- bzw. Neubau von Haltestellen sind daher folgende Planungsschritte nachvollziehbar zu prüfen. Planungsschritt 1: Der Mindeststandard ist am vorgesehenen Standort vollständig umsetzbar. Umsetzung Mindeststandard Planungsschritt 2 Planungsschritt 2: Sofern der Mindeststandard am vorgesehenen Standort unter den gegebenen Randbedingungen (z.B. aus Platzmangel) nicht umsetzbar ist, sind folgende Handlungsoptionen zu prüfen und deren Ergebnisse zu dokumentieren: 2.1 Kann die Haltestelle im Umkreis von 100 m sinnvoll an einen anderen Standort verlegt werden, wo der geforderte Standard möglich ist? Umsetzung Mindeststandard Prüfe Schritt 2.2 2.2 Kann mit vertretbarem Aufwand durch Zukauf eines Grundstücks angrenzend zum Bürgersteig die erforderliche Haltestellentiefe für den Einsatz der Einstiegshilfe hergestellt werden? Umsetzung Mindeststandard Prüfe Schritt 2.3 2.3 Kann der Standard durch eine Neuordnung des Straßenraums erreicht werden, z. B durch eine Fahrbahneinengung bzw. den Bau eines Haltestellenkaps? Abb.: Fahrbahneinengung Beispiel: Haltestelle in Münster/Westf. Die Gehwegbreite wurde von ca. 1,30 m auf 2,60 m vergrößert, damit die Wartefläche für den Einsatz der Klapprampe ausreichend breit ist. Außerdem ist so ein Buskap entstanden. Die Haltestelle befindet sich in einem Wohngebiet mit relativ wenig Verkehr. Quelle: Mehrens, 2015. Umsetzung Mindeststandard Prüfe Schritt 2.4 Seite 5 von 7 2.4 Kann der Standard durch Einbau eines Sonderbords mit 20 cm (oder höher) erreicht werden, so dass der Ein- und Ausstieg auch ohne den Einsatz der Klapprampe ermöglicht wird? Vor einer Verwendung von hohen Sonderborden ist zusätzlich zu prüfen: - Ist das Sonderbord mit den eingesetzten Fahrzeugtypen kompatibel? - Ist eine geradlinige und störungsfreie Anfahrbarkeit des Haltestellenbereichs gewährleistet? - Kann an der Haltestelle erforderlichenfalls eine Höhenzonierung (oder ein vergleichbares Verfahren) umgesetzt werden? Das bedeutet, dass die Überstreichungsflächen in der An- und Abfahrt z.B. mit einem 16 cm hohen Sonderbord und der Haltebereich (v.a. 2. Tür) mit einem mindestens 20 cm hohen Sonderbord ausgestattet werden. Dies kann dann erforderlich sein, wenn ein Überstreichen der Fahrzeuge bei der Anfahrt aufgrund der Haltestellenlage nicht auszuschließen ist, z.B. bei Anfahrt aus einer starken Kurve. Abb.: Höhenzonierung Beispiel: Haltestelle in Kassel Wegen der Anfahrbarkeit aus einer starken Kurve konnte die Haltestelle Schulzentrum Brückenhof nicht vollständig auf 22 cm erhöht werden. Die Überstreichungsfläche in der Anfahrt wurde mit einem 16 cm hohen Sonderbordstein ausgestattet. Die Rampen nicht berücksichtigt, ist die 50 m lange Haltestelle so aufgeteilt, dass 17 m mit einer Haltestellenhöhe von 16 cm sowie 29 m mit einer Haltestellenhöhe von 22 cm ausgeführt wurden. Quelle: Wiesenhütter, KVG Kassel, 2015. Abb.: Busbucht mit Nase Quelle: Stocker Arnet, Bau- u. Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, 2015. Beispiel: Haltestelle im Kanton Basel-Landschaft Zur Verbesserung der Anfahrbarkeit von Haltestellenbuchten werden im Umland von Basel Busbuchten mit einer Nase im Anfahrtsbereich gebaut. Durch diese Nasen kann der eigentli- Seite 6 von 7 che Haltebereich mit erhöhten Sonderbordsteinen auch bei kurzen Anfahrtsflächen optimal angefahren werden. Umsetzung Mindeststandard Planungsschritt 3 Planungsschritt 3: Wird nach Prüfung der o.g. Möglichkeiten festgestellt, dass ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle gemäß Mindeststandard aus sicherheitstechnischen bzw. rechtlichen Gründen oder sinnvoll bzw. verhältnismäßig nicht umsetzbar ist, liegt ein Ausnahmetatbestand vor. Gründe hierfür können sein: 1. Bauliche Gründe, z.B. - unbefestigter Seitenstreifen (Bankett) ohne Verbindung zum öffentlichen Wegenetz - keine ausreichende Gehwegbreite, die mit einem verhältnismäßigem Aufwand erweitert werden kann (z.B. Grunderwerb) 2. Topografische Gründe, z.B. - Hanglage, d.h. die max. zulässige Neigung, um die Steigung mittels Handrollstuhl zu überwinden und die Bremssicherheit nicht zu gefährden, kann nicht eingehalten werden. 3. Funktionale Gründe, z.B. - temporäre Ersatzhaltestellen bei Schienenersatzverkehr, - Haltestellen, die ausschließlich mit taxibasierten Bedarfsverkehren bedient werden. Liegen bauliche, topografische und/oder funktionale Gründe für einen Ausnahmetatbestand vor, sind diese ausreichend zu dokumentieren. Planungsschritt 4 Planungsschritt 4: Auch bei Ausnahmetatbeständen ist eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit anzustreben. Daher sollte in diesen Ausnahmefällen zusätzlich geprüft werden, ob Teilaspekte der Barrierefreiheit bzw. des Mindeststandards zielführend umgesetzt werden können. Hierzu zählen insbesondere eine auf 16 cm erhöhte, befestigte Wartefläche, sofern eine Verbindung zum Gehweg besteht. der Einbau von Bodenindikatoren, d.h. Auffindestreifen und Einstiegsfeld, sofern eine Verbindung zum Gehweg vorhanden ist. die Anforderungen an die Position und bauliche Ausgestaltung des Haltestellenmast die Anforderungen an den Aushangkasten inkl. Aushangfahrplan Seite 7 von 7 Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Anlage 5 Stellungnahmen zum 2. Zwischenbericht Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 1. Stellungnahme der Stadt Sulzbach-Rosenberg: - Die Zahl der P+R-Plätze ist nicht mehr korrekt: Es bestehen aktuell 116 P+R-Plätze zzgl. 3 Kurzzeit-Parkplätze sowie zwei Parkplätze für Schwerbehinderte - Die Einwohnerzahl in Tabelle 9 von 16.960 ist nicht korrekt, es müssten rund 19.000 Einwohner sein - Die Bettenanzahl des Klinikum Sulzbach-Rosenberg ist nicht korrekt und beträgt 165 Betten Stellungnahme der Verwaltung: - Bei den Korrekturen zur Bettenanzahl des Klinikums St. Anna sowie zu den Parkplätzen am Bahnhof Sulzbach-Rosenberg handelt es sich um einen Schreibfehler bzw. um eine veraltete Datengrundlage. Beide Punkte wurden im Endbericht korrigiert. - Bezüglich der Einwohnerzahl wird seitens des Planungsbüros gevas humberg & partner darauf hingewiesen, dass hier der Ortsteil Sulzbach-Rosenberg gemeint ist und nicht das gesamte Stadtgebiet mit dazugehörigen Ortsteilen, mit denen die Einwohnerzahl bei den benannten rund 19.000 Einwohnern liegen würde. Dies wird durch einen Vermerk in der Tabelle dargestellt. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 2. Stellungnahme des Marktes Kastl: In der ersten Behandlung in der Marktratssitzung am 05.11.2015 in nicht-öffentlicher Sitzung – innerhalb der Beteiligungsfrist – wurde die Aufnahme des Raumes Kastl in die Verkehrsachse Neumarkt – Amberg mit dem Fernziel eines Taktverkehrs begrüßt und sichert dem ZNAS die Unterstützung zu. Hierüber wurde Beschluss gefasst. Das Thema wurde in der darauffolgenden Sitzung am 16.11.2015 – somit nach der gesetzten Frist – als Bekanntgabe nochmals thematisiert als Marktrat Schwarzfischer anregt, den Ortsteil Dettnach (29 Einwohner) aufzunehmen. In der folgenden Diskussion wurde daraufhin sogar noch die Aufnahme weiterer Orte wie Zapfl (5 EW), Langenberg (3 EW), Saugraben (3 EW), Hohengrund (k.A.), Guttenberg (3 EW), Richt (2 EW) und Schwärz (6 EW) angeregt. Stellungnahme der Verwaltung: Das Planungsbüro gevas nimmt dazu sinngemäß wie folgt Stellung: Die Leitlinie des Freistaates Bayern für die Nahverkehrsplanung geht ausdrücklich davon aus, dass Klein- und Kleinstorte bei der Nahverkehrsplanung nicht berücksichtigt werden können. Zum einen wäre dies wirtschaftlich nicht darstellbar, zum anderen würde dies die Fahrzeiten so verlängern, dass die Nutzung des ÖPNV für die übrigen Fahrgäste wesentlich unattraktiver würde. Zudem dürfte in den meisten Klein- und Kleinstorten keine geeignete Wendemöglichkeit bestehen. Der ZNAS ergänzt, dass hier ganz offensichtlich die Themen Schulbusverkehr (Pflichtaufgabe des Schulaufwandsträgers) und Öffentlicher Personennahverkehr (freiwillige Aufgabe des ÖPNVAufgabenträgers) verwechselt werden. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 3. Stellungnahme der Gemeinde Gebenbach: Die Gemeinde Gebenbach fordert eine Verkürzung des vorgesehenen Taktes auf eine Stunde. Ferner werden die überfüllten Busse im Ort Kainsricht moniert. Es werden für Gemeindeteile Rufbusse gewünscht. Weiterhin sollen die Umsteigeverbindungen Freihung – Amberg und Sulzbach – Rosenberg – Schnaittenbach verbessert werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der ZNAS sowie gevas humberg & partner nehmen dazu wie folgt Stellung: Gebenbach ist Teil der Verkehrsachse Amberg – Hirschau. Somit ist nach der Leitlinie zu den Hauptverkehrszeiten ohnehin ein Stundentakt das Ziel und als Teil der Verkehrsachse gibt die Leitlinie des Freistaates Bayern generell Taktverkehr vor, der als Ziel auch bereits aufgenommen worden ist und in den Maßnahmenbeschreibungen vorgesehen ist. Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Bus der Linie 49 ab Kainsricht über die zugelassenen Kapazitäten an Sitz- und Stehplätzen belegt wird. Leider herrscht oft die irrige Meinung, wenn im ÖPNV Stehplätze belegt werden, sei dieser bereits „überfüllt“. Im Rahmen der Qualitätskriterien wird die Aufnahme von Obergrenzen für die Kapazitäten diskutiert werden; sofern jedoch die vom Gesetzgeber zugelassene Zahl vom Aufgabenträger reduziert wird, hat dieser die anfallenden Mehrkosten z.B. für einen Verstärkerbus zu tragen. Im konkreten Fall kommt hinzu, dass die angesprochene Linie 49 eine kommerzielle Linie ist, auf die der ZNAS keinen Einfluss hat und für die die Festlegungen des künftigen Nahverkehrsplanes keine unmittelbaren Bindungswirkungen entfalten. Das gleiche gilt für die angesprochene Linie 63 Sulzbach-Rosenberg – Schnaittenbach. Das Thema Rufbusse wird bei der Fortführung ebenfalls diskutiert werden, dies war bisher nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ist jedoch nicht realistisch, nur für die sehr wenigen Gebenbacher Ortsteile einen eigenen Rufbus einzuführen. Zudem besteht die Erfahrung, dass im ZNASVerbandsgebiet Rufbusse extrem schlecht angenommen werden, da diese frühzeitig vorher bestellt werden müssen. Diese Erfahrungen decken sich mit Erfahrungen in den Landkreisen Schwandorf und Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Neustadt/WN. Wenn, dann können Rufbusanbindungen nur im Rahmen der gesamten Linien, die den Gemeindebereich Gebenbach betreffen, angedacht werden. Im Rahmen der bereits erstellten Maßnahmenvorschläge, die im nächsten Bearbeitungsschritt noch detailliert auszuformulieren sind, wurde bereits von der Firma gevas humberg & partner vorgeschlagen, auf diesen Linien zu Schwachverkehrszeiten die Einführung von bedarfsgerechten Verkehren zu prüfen (z.B. abends und an Sonntagen). Diese können jedoch immer nur in dem Umfang realistisch umgesetzt werden, als es entsprechend der Priorität zur Erreichung der Grenzwerte – und vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit – in späteren Schritten zur Erreichung des als Ziel vorgegebenen Richtwertes erforderlich sind. Über den Richtwert hinausgehende Wünsche wären auch von der jeweiligen Kommune selbst zu finanzieren. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Anlage 6 Stellungnahmen zum Endbericht Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden in der Verbandsversammlung am 21.07.2016 beschlossen. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 1. Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz: Der Nahverkehrsplan des ZNAS wird zur Kenntnis genommen. Stellungnahme der Verwaltung: keine Veranlassung Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 2. Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach: Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach führt an, dass die benannten Vorgaben zur Barrierefreiheit die personellen Möglichkeiten des Amtes übersteigen und zudem die Finanzierung innerhalb des Verwaltungszweiges nicht geklärt ist. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen sowie die Einrichtung neuer Haltestellen sei daher im Einzelfall zu begründen, entbehrliche Haltestellen sollten nach Möglichkeit aufgelöst werden. Es wird zudem die Erstellung einer Prioritätenliste gefordert. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stellungnahme geht von falschen rechtlichen Annahmen aus. Es ist nicht so, dass die nichtbarrierefreie Haltestelle der Regeltatbestand ist und dass die Anlage von barrierefreien Haltestellen die Ausnahme ist, die zu begründen wäre. Nach § 8 PBefG ist gesetzlich normiert, dass die barrierefreie Haltestelle ab 01.01.2022 die Regel zu sein hat und nicht-barrierefreie Haltestellen Ausnahmen darstellen, die zu begründen sind. Insoweit geht die Stellungnahme des StBAAS fehl. Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach führt als Begründung fehlendes Personal und fehlende Finanzierungsmöglichkeiten an. Dies ist grundsätzlich zu berücksichtigen, allerdings steht das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach - vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzungen des Freistaates Bayern zum Thema Barrierefreiheit - als Behörde des Freistaates Bayern in besonderer Verantwortung für das Thema. Eine Prioritätenliste liegt insoweit vor, als im Nahverkehrsplan in der Priorität 1 alle Haltestellen genannt sind, die bis zum 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut sein sollen. Dies betrifft Haltestellen in Ortszentren, an Schulen, Verwaltungseinrichtungen, Bahnhöfen, Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen und wichtigen Umsteigepunkten. Die Zuordnung bestehender Haltestellen zu dieser Kategorie obliegt dem StBAAS eigenverantwortlich in seiner Funktion als Straßenbaulastträger. Seitens des ZNAS könnte eine detaillierte Liste mit Nennung von konkreten Haltestellennamen erst nach Erstellen eines erweiterten und detaillierteren Haltestellen-Katasters mittelfristig vorgelegt Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach werden (derzeit in der Vergabephase). Bis dahin bleibt es bei der Verantwortlichkeit des Straßenbaulastträgers. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 3. Stellungnahme des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN): Der VGN verweist darauf, dass gemäß Nahverkehrsplan der VGN-Tarif nur im SPNV und im ein- und ausbrechenden Verkehr zur Anwendung kommt. Ursprünglich sei jedoch die Vollintegration des ZNAS-Gebietes in den VGN-Verbundraum beabsichtigt gewesen. Hierauf nehme der Nahverkehrsplan keinen Bezug. Daher wird die Bitte geäußert, zu dieser neuen Haltung Stellung zu nehmen. Weiterhin weist der VGN darauf hin, dass drei Linien, die im ein- und ausbrechenden Verkehr auch das ZNAS-Gebiet berühren, bereits in den Nahverkehrsplänen der Landkreise Neumarkt i.d.OPf. und Nürnberger Land als Teil dortiger Linienbündel definiert wurden. Damit diese drei Linien bei künftigen Linienbündeln nicht erneut berücksichtigt werden, sollten die bereits bestehenden Linienbündel im Nahverkehrsplan erwähnt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Grundsätzlich ist es richtig, dass bei Kooperationsstart mit dem VGN 1997 das Ziel einer Vollintegration in den VGN definiert worden war. Diese Konstellation ist aber nicht mehr aktuell und entspricht nicht mehr den derzeitigen Gegebenheiten. Nachdem seitens der Unternehmen und zum Teil auch seitens der Kommunen von Anfang an größerer Widerstand vorhanden war, wurde zunächst das „Amberger Modell“ definiert, d.h. zum Integrationsstart wurde der VGN-Tarif auf der Schiene, im ein- und ausbrechenden Verkehr sowie im Zubringerverkehr von und zum SPNV eingeführt. Die weitere Integration sollte in Stufen, die jedoch nicht näher definiert waren, umgesetzt werden. Fast alle nach dem ZNAS/VAS-Gebiet folgenden Beitrittskandidaten wollten das Amberger Modell übernehmen, da es die besten Vorteile für alle Fahrgäste bietet. Seitens des VGN wurde jedoch bis vor kurzem ein zweiter Fall Amberg nicht geduldet. Mittlerweile stehen die Unternehmen, die die Tarifhoheit besitzen, einer Vollintegration sehr skeptisch gegenüber. Es ist nicht zu erwarten, dass diese einer Vollintegration zustimmen. Dies zeigt auch die Entscheidung 2015 des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab gegen den VGN-Beitritt. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Parallel hat sich zwischenzeitlich auch die Ansicht innerhalb des VGN etwas geändert. Beim Beitritt des Landkreises Kitzingen 2016 lautete die Beschlusslage, dass bei der Integration von Aufgabenträgern, die sich in zwei Verbünden organisieren, dieser die Wahlfreiheit hat, welchen Tarif er im Binnenverkehr zur Anwendung bringen möchte. Der Landkreis Kitzingen hat sich für den Beibehalt des bisherigen Mainfranken-Tarifs Würzburg entschieden, der VGN-Tarif kommt ausschließlich im SPNV und im ein- und ausbrechenden Verkehr zur Anwendung. Somit wurde in Kitzingen das „Amberger Modell“ annähernd übernommen. Auch das Gebiet des ZNAS/VAS organisiert sich, wie der Raum Kitzingen, in zwei Verbünden. Wie oben dargestellt, findet im SPNV, im ein- und ausbrechenden Verkehr und im Zubringerverkehr vom und zum Bahnhof der VGN-Verbundtarif Anwendung und im sonstigen Binnenverkehr gilt der Tarifverbund Oberpfalz Nord (TON), der mittelfristig zu einem Oberpfalz-Tarif ausgebaut werden soll. Somit ist die Lage im Verbandsgebiet absolut vergleichbar mit der Lage im Raum Kitzingen. Weiterhin ist die Stadt Nürnberg seit einiger Zeit der Auffassung, dass zur Lösung der Finanzierungsprobleme des ÖPNV im Stadtgebiet Nürnberg eigene zusätzliche Tarife und Tarifbestimmungen eingeführt werden sollen. Diese weichen zum Teil erheblich vom VGN-Tarif ab. Teile dieses neuen Tarifkonzeptes wurden – zum Teil zunächst auf drei Jahre befristet – bereits 2016 eingeführt. Hierzu zählen z.B. eine überproportionale Verteuerung der Einzelfahrscheine, der Solo 31, des 4er-Tickets und des TagesTicket Solo sowie eine Vergünstigung des 9-Uhr-Abos. Genaugenommen könnte man dabei auch von einem „Nürnberger Haustarif“ sprechen. Der VGN würde daher vom ZNAS bzw. der VAS eine Tarifharmonisierung verlangen, die er in anderen Bereichen bereits aufgegeben hat. Der ZNAS besteht daher darauf, dass die Beschlusslage auch auf das ZNAS-Gebiet angewendet wird und der ZNAS Wahlfreiheit für den Binnenverkehrstarif hat. Anwendung soll hier der TON-Tarif bzw. der noch zu entwickelnde Oberpfalz-Tarif finden. Zudem hat sich die bisherige Regelung, die nunmehr seit 19 Jahren Bestand hat, sehr bewährt. Bezüglich der landkreisübergreifenden Linien wird im Nahverkehrsplan unter Kapitel 7.1. die Formulierung aufgenommen, dass für landkreisübergreifende Linien die Festlegungen des Aufgabenträgers gelten sollen, der für die Linie die zuständige Behörde darstellt (also in der Regel der Aufgabenträger, auf dessen Gebiet die Mehrheit der Fahrplankilometer liegt). Für Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach landkreisübergreifende Linien, für die der ZNAS nicht die zuständige Behörde ist, werden durch den Nahverkehrsplan des ZNAS keine Anforderungen gestellt (z.B. Linien 440 und 446 des VU Meidenbauer). Anders ist die Situation bei den landkreisübergreifenden Linien im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. Hier ist eindeutig der ZNAS die zuständige Behörde. In Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz wurde der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. daher aufgefordert, die Linien 60 und 89 aus dem dortigen Linienbündel zu entnehmen, da der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. nicht die zuständige Behörde für diese Linien ist. Hierüber wurde Ende Juni im entsprechenden Ausschuss Beschluss gefasst (vgl. Stellungnahme Landkreis Neumarkt i.d. OPf.). Nach Mitteilung von Herrn Landrat Gailler hat der Verkehrsausschuss des Landkreises Neumarkt i.d. OPf. entsprechend dem Vorschlag des ZNAS entschieden. Der Einwand hat sich somit erledigt und der ZNAS wird eine Vergabe der Linie 60 mit dem Aufgabenträger Landkreis Neumarkt i.d. OPf. für dessen Gebiet abstimmen. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 4. Stellungnahme der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG): Es bestehen keine Einwände. Stellungnahme der Verwaltung: keine Veranlassung Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 5. Stellungnahme des Landkreises Amberg-Sulzbach, Tiefbauverwaltung: Es besteht Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass das Investitionsprogramm für den Ausbau und den Erhalt der Kreisstraßen auch künftig zahlreiche Maßnahmen vorsieht, die zu einer verbesserten Infrastruktur für die Abwicklung des ÖPNV führen. Voraussetzung ist jedoch eine weiterhin positive Finanz- und Haushaltsausstattung des Landkreises Amberg-Sulzbach. Stellungnahme der Verwaltung: Der Landkreis Amberg-Sulzbach wird gebeten, entsprechend der Pflicht aus dem PBefG und der UNBehindertenrechtskonvention eine entsprechende Finanz- und Personalausstattung sicherzustellen, so dass die Haltestellen der Priorität 1 bis zum Jahr 2022 barrierefrei umgebaut werden können. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 6. Stellungnahme des Landkreises Neumarkt i.d. OPf.: Der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. weist darauf hin, dass die Linie 60 (Neumarkt-Amberg) im Nahverkehrsplan des Landkreises Neumarkt i.d. OPf. dem Linienbündel 3 zugewiesen worden ist und 2019 durch den Landkreis Neumarkt i.d. OPf. ausgeschrieben werden soll. Dies solle im Nahverkehrsplan erwähnt werden, um eine doppelte Zuteilung der Linie zu vermeiden. Stellungnahme der Verwaltung: Der ZNAS hat sich diesbezüglich mit der Regierung der Oberpfalz in Verbindung gesetzt. Diese teilt die Auffassung des ZNAS, dass für die Linie 60 der ZNAS und nicht der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. der zuständige Aufgabenträger ist. Zudem wurde bei der Erstellung der Linienbündel 2014/2015 der ZNAS vom Landkreis Neumarkt i.d. OPf. nicht beteiligt. In Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz wurde beim Landkreis Neumarkt i.d. OPf. der offizielle Antrag auf Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans gestellt, in dem die Linie 60 (ebenso wie die Freizeitlinie 89) aus dem Linienbündel herausgenommen werden soll. Im Gegenzug sichert der ZNAS zu, bei einer Ausschreibung den Status Quo auf dem Abschnitt Neumarkt i.d. OPf. – Lauterhofen nicht zu verschlechtern. Zudem würden die Ausschreibungsunterlagen abgestimmt und ggf. eine Kostenaufteilung z.B. nach Fahrplankilometern angeboten werden. Hierüber hat am 20. Juni 2016 der zuständige Ausschuss des Landkreises Neumarkt i.d. OPf. entschieden. Nach Mitteilung von Herrn Landrat Gailler hat der Verkehrsausschuss des Landkreises Neumarkt i.d. OPf. entsprechend dem Vorschlag des ZNAS entschieden. Der Einwand hat sich somit erledigt und der ZNAS wird im Falle einer Ausschreibung der Linien 60 und 89 den Landkreis Neumarkt i.d. OPf. bei Planung der Ausschreibung und Erstellung der Vergabeunterlagen einbinden und im Rahmen der gemeinsamen Vorbereitung einer Vorabbekanntmachung frühzeitig beteiligen. Eine Verschlechterung des Angebotes gegenüber dem Status Quo auf Neumarkter Gebiet ist grundsätzlich zu vermeiden. Fordert der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. darüberhinausgehende Verbesserungen, so beteiligt sich der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. an den dadurch entstehenden Mehrkosten auf dem Streckenabschnitt Neumarkt – Lauterhofen. Auch eine gemeinsame Definition der Leistungsbeschreibung und Aufteilung der Kosten nach dem Anteil der Fahrplankilometer ist denkbar. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 7. Stellungnahme des Marktes Kastl: Die Festlegung, die Bedeutung der Achse Neumarkt – Kastl – Amberg durch die Definition als Verkehrsachse zu steigern, wird begrüßt, ebenso das Ziel der Einführung eines Taktverkehrs. Der Markt Kastl sichert die Unterstützung zu. Im Übrigen verweist der Markt Kastl auf seine Stellungnahme zum Zwischenbericht vom 05.11.2015 (vgl. Anlage 5). Stellungnahme der Verwaltung: keine Veranlassung Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 8. Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Stadt Amberg: Der Behindertenbeauftragte der Stadt Amberg merkt an, dass Schritt für Schritt alle Haltestellen im Verbandsgebiet nach dem Muster der Haltestelle Beethovenstraße, die einvernehmlich geplant worden ist, barrierefrei umgebaut werden sollen. Den baulichen Standards des VGN wird zugestimmt. Stellungnahme der Verwaltung: keine Veranlassung Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 9. Stellungnahme der Gemeinde Edelsfeld: Mit den inhaltlichen Festlegungen, die vom Geschäftsleiter des ZNAS dem Gemeinderat in der Sitzung vom 03. Mai 2016 vorgestellt wurden, besteht Einverständnis. Stellungnahme der Verwaltung: Außer der Korrektur des Beschlussbuchauszugs, dass die Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 umgesetzt werden soll und nicht die Erreichung des Richtwertes, besteht keine Veranlassung. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 10. Stellungnahme des Marktes Königstein: Dem Entwurf des Nahverkehrsplanes wird zugestimmt. Stellungnahme der Verwaltung: keine Veranlassung Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 11. Stellungnahme der Verkehrsgemeinschaft Amberg-Sulzbach (VAS): Die VAS empfiehlt, dass das Hinweisschild „im Auftrag des ZNAS“ als Aufkleber angebracht werden und durch den ZNAS beschafft werden sollte, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Weiterhin schlägt der VAS vor, auf die Festsetzung, es dürfen dauerhaft nur 80% der zugelassenen Stellplätze belegt werden, zu verzichten und die maximal zugelassene Zahl an Stehplätzen zuzulassen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Formulierung unter Kapitel 7.2.2.2 im Nahverkehrsplan wird dahingehend geändert, dass das Stellschild mit dem ZNAS-Logo ausschließlich bei vom ZNAS vergebenen gemeinwirtschaftlichen Linien anzubringen sein wird (ist also bei kommerziellen Linien, die das jeweilige Unternehmen eigenverantwortlich betreibt, nicht zulässig). Die Beschaffung obliegt dem Auftragnehmer, das Logo stellt der ZNAS als Druckvorlage. Insoweit entfällt die benannte Möglichkeit des Aufklebers von selbst, da dieser dann während des gesamten Umlaufes eines Fahrzeuges vorhanden wäre, also auch wenn das Fahrzeug im Umlauf auf einer kommerziellen/eigenwirtschaftlichen Linie eingesetzt wird. Genau dies will der ZNAS jedoch vermeiden, um dem Fahrgast klar erkennbar zu machen, dass kommerzielle/ eigenwirtschaftliche Linien allein in der Verantwortung des Unternehmers liegen und nicht in der Verantwortung des ZNAS (wie bei gemeinwirtschaftlichen Linien). Bezogen auf die Stehplatzzahl ist aus Sicht des ZNAS an einer dauerhaften Begrenzung festzuhalten. Diese wird im Nahverkehrsplan und in den Vergaben so formuliert, dass dauerhaft an mehr als vier aufeinanderfolgende Schul- oder Werktagen (bei Vergaben bisher drei) maximal 80% der für das betreffende Fahrzeug vom TÜV zugelassenen Stehplätze belegt werden dürfen. Andernfalls ist für zusätzliche Kapazitäten zu sorgen. Gerade das Thema Stehplätze war in den vergangenen Jahren der mit Abstand häufigste Beschwerdepunkt von Fahrgästen und Schülereltern. Die vom TÜV zugelassene (nicht wie die VAS angibt gesetzlich zugelassene) Stehplatzzahl berechnet sich ausschließlich nach dem zugelassenen Achsgewicht (in der Regel 8 Personen pro m² Stehfläche) und nicht nach den realistischen Möglichkeiten der tatsächlichen Auslastung der Fläche (VDV-Empfehlung 4 Personen pro m² Stehfläche). Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach Nach Auffassung des ZNAS ist dies insbesondere im Schülerverkehr, bei dem in der Regel noch zusätzliche Taschen etc. befördert werden müssen, nicht sachgerecht. Gefolgt werden kann dem Hinweis, dass neuere Fahrzeuge aufgrund der Anforderungen an die Barrierefreiheit (Rollstuhl-Stellplatz) weniger Sitzplätze aufweisen als ältere Fahrzeuge. Somit werden in neueren Bussen dem Grunde nach mehr Stellplätze vorgesehen als in älteren Fahrzeugen. Gerade deshalb hat der ZNAS die Grenze bei 80% der vom TÜV zugelassenen (und nach Achslast ermittelten) Stehplatz-Zahl gezogen und nicht bei z.B. 50%, was die Unternehmen noch weitaus mehr beeinträchtigt hätte. Stehplätze werden also im ÖPNV der barrierefreien Zukunft noch wichtiger und normaler als bisher. Allerdings soll die belegbare Stehplatzzahl auch den möglichen und zumutbaren Realitäten entsprechen und nicht einen theoretischen Wert auf Basis der möglichen Achslast darstellen. Mit 80% wurde daher ein ausgewogener Kompromiss gefunden, der diese Interessen und Entwicklungen ebenso berücksichtigt wie die Belange der Fahrgäste. Das Interesse der Unternehmen, eine größtmögliche Zahl an Schülern möglichst kostengünstig zu befördern – also unter Ausnutzung der maximal zugelassenen Stehplatzzahl – muss hier einer Grenze in Form einer zumutbaren Beförderungsleistung unterliegen. Zudem werden Schüler, die regelmäßig über Jahre auf engstem Raum befördert werden, kaum in späterer Zeit dem ÖPNV gegenüber positiv eingestellte Kunden werden. Hier ist ein Ausgleich zu schaffen zwischen betriebswirtschaftlicher Denkweise der Unternehmen und der Vorhaltung einer attraktiven Beförderungsleistung. Es bleibt daher bei der Begrenzung auf eine maximale Auslastung auf 80% der zugelassenen Stehplätze an mehr als an vier aufeinanderfolgenden Schul- oder Werktagen. Diese zeitliche Grenze ist nach Auffassung des ZNAS erforderlich, um einzelne Tagesspitzen aufzufangen – z.B. Berufsschultage, früheres Unterrichtsende oder schlechtes Wetter im Winter. Wird die gesetzte Obergrenze von 80% an vier Tagen nacheinander überschritten, spricht vieles für die Vermutung, dass es sich nicht um einzelne Spitzentage aufgrund besonderer Umstände handelt, sondern ein strukturelles Problem vorliegt, also zu wenig Kapazitäten für regelmäßig verkehrende Fahrgäste vorgehalten werden. Hier ist nach Auffassung des ZNAS daher im Interesse eines attraktiven ÖPNV (und auch im Interesse der Kundenakquise) deutlich mehr Rücksicht auf die realistische Beförderungsmöglichkeit zu nehmen. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 12. Stellungnahme Gemeinde Birgland: Die Gemeinde weist auf die festgestellten Defizite u.a. am Wochenende und an Schultagen am Nachmittag hin. Diese sollen, wie im Nahverkehrsplan dargestellt, beseitigt werden. Die Gemeinde Birgland sei von einer guten Infrastruktur, gerade auch von einem guten Fahrtenangebot des ÖPNV, abhängig. Stellungnahme der Verwaltung: Der ZNAS hatte bereits vor dem Nahverkehrsplan beabsichtigt, die Linie 24, die das Birgland mit Sulzbach-Rosenberg verbindet, mit einem wesentlich besseren Fahrtenangebot am Nachmittag und am Wochenende auszuschreiben. Die Vorabinformation im EU-Amtsblatt wurde veröffentlicht und somit das Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt. Entsprechend der Rechtslage nach dem neuen PBefG hat der bisherige Linienbetreiber innerhalb der gesetzlichen 3-Monatsfrist einen Antrag auf kommerziellen Verkehr für die Linie 24 gestellt, den die Regierung der Oberpfalz trotz deutlich schlechterem Fahrtenangebot gegenüber dem Ausschreibungsobjekt für zehn Jahre genehmigt hat. Somit liegt der Status Quo nicht am ZNAS, sondern an der geltenden Rechtslage. Nachdem eine Linienverkehrsgenehmigung dem Linienbetreiber einen Abwehranspruch gegen andere Linien einräumt, werden Verbesserungen wohl nur außerhalb bestehender Fahrtage (z.B. am Wochenende) möglich werden, nicht jedoch an Tagen, an denen die kommerzielle Linie verkehrt. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 13. Stellungnahme Behindertenbeauftragte des Landkreises Amberg-Sulzbach: Die Behindertenbeauftragte bittet, bei der Umsetzung der Barrierefreiheit bei den Haltestellen der Priorität 1 als Frist den 01.01.2022 zu übernehmen. Ansonsten bestehen gegen den Nahverkehrsplan keine Einwände. Stellungnahme der Verwaltung: Obwohl die Stellungnahme nach der gesetzten Frist abgegeben wurde, soll sie Berücksichtigung finden. Aus Sicht der ZNAS Geschäftsstelle ist eine Fristsetzung sinnvoll, um die politisch gewollte Barrierefreiheit im Verbandsgebiet vorwärts zu bringen. Mit ausdrücklicher Nennung der im PBefG genannten Frist für die Haltestellen der Priorität 1 soll nochmals klargestellt werden, dass auch der ZNAS eine Grundversorgung mit barrierefreien Haltestellen bis zum vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen Termin anstreben soll. Sofern dieser Kraftakt von den Straßenbaulastträgern bewältigt wird, kann der weitere Ausbau im Rahmen der genannten Ausnahmen nach Auffassung des ZNAS auch langsamer vonstatten gehen, da eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01.01.2022, wie vom PBefG gefordert, ohnehin nicht möglich sein wird. Der ZNAS hält es daher für sinnvoller, die wichtigen Haltestellen tatsächlich entsprechend zu verbessern und dafür für die weniger wichtigen Haltestellen den Umsetzungszeitraum zu verlängern. Bei der Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaus wird somit im Nahverkehrsplan unter Kapitel 7.2.1.3 eine Ergänzung angefügt, wonach die Haltestellen der Priorität 1 bis 01.01.2022 (§ 8 Abs. 3 PBefG) barrierefrei auszugestalten sind. Für die Haltestellen der übrigen Prioritäten kann die Frist bei entsprechender Begründung als Ausnahme nach § 8 Abs. 3 PBefG überschritten werden. Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach 14. Stellungnahme Gemeinde Gebenbach: Es wird auf die Stellungnahme vom 19.11.2015 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen (vgl. Anlage 5). Stellungnahme der Verwaltung: Obwohl die Stellungnahme nach der gesetzten Frist abgegeben wurde, soll sie Berücksichtigung finden. Inhaltlich wurden keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht. Der Bereich Gebenbach liegt innerhalb der Verkehrsachse Amberg – Hirschau und hat somit ein weitaus besseres Planziel als Orte im ländlichen Raum. Entsprechend der Leitlinie des Freistaates Bayern wird Gebenbach bei Umsetzung der Planungen z.B. einen Taktverkehr nach Amberg haben. Damit würden die Verbesserungswünsche der Gemeinde weitestgehend umgesetzt werden. Über den Richtwert der Leitlinie hinausgehende Forderungen der Gemeinde können jedoch nicht berücksichtigt werden und müssten ggf. zu 100% von der Gemeinde Gebenbach finanziert werden.
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