Nahverkehrsplan für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes

Nahverkehrsplan
für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes
Nahverkehr Amberg-Sulzbach
Anlagen
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Nahverkehrsplan
für das Verbandsgebiet des Zweckverbandes
Nahverkehr Amberg-Sulzbach
Anlagen
Im Auftrag des
Zweckverbandes Nahverkehr Amberg-Sulzbach
Juli 2016
Bearbeiter:
gevas humberg & partner
Ingenieurgesellschaft
für Verkehrsplanung und
Verkehrstechnik mbH
München – Karlsruhe – Augsburg
Grillparzerstr. 12a
81675 München
Julia Brummer, Dipl.-Geogr.
Erik Meder, Dipl.-Geogr.
Melanie Weigel, Dipl.-Geogr.
Telefon 089 / 489085 0
Telefax 089 / 489085 55
Email [email protected]
www.gevas-ingenieure.de
© gevas humberg & partner 2016
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Anlagen
Anlage 1
Mitglieder des Arbeitskreises
Anlage 2
Übersicht über das Beteiligungsverfahren und den Planungsprozess
Anlage 3
Übersicht über die Maßnahmen zur Bedienungshäufigkeit nach Verkehrszeiten und
Grenz- und Richtwerten (Karte 107 – 135)
Anlage 4
Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN
Anlage 5
Stellungnahmen zum 2. Zwischenbericht
Anlage 6
Stellungnahmen zum Endbericht
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Anlage 1
Mitglieder des Arbeitskreises
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
ZNAS:
Herr Hans-Jürgen Haas
Frau Nicola Honig
Frau Verena Weigl
Landkreis Amberg-Sulzbach:
Frau Alexandra Sitter-Czarnec (Kreisrätin, Verbandsrätin ZNAS)
Herr Hubert Jungbauer (Kreisrat, Verbandsrat ZNAS)
Herr Günther Cermak (Kreisrat, Verbandsrat ZNAS)
Stadt Amberg:
Herr Martin Seibert (Stadtrat, Verbandsrat ZNAS)
Herr Helmut Wilhelm (Stadtrat, Verbandsrat ZNAS)
Herr Norbert Wasner (Stadtrat, Verbandsrat ZNAS)
Stadt Amberg und Landkreis
Frau Birgit Binder (Schul- und Sportamt)
Amberg-Sulzbach:
Herr Gerhard Fleischmann (Behindertenbeauftragter)
Frau Eva Maria Welsch (Behindertenbeauftragte; nach
Ausscheiden von Herrn Fleischmann)
VAS:
Herr Peter Bruckner (Bruckner)
Herr Alfred Meller (RBO)
Herr Helmuth Pfeffer (RBO)
Herr Christian Neff (RBO)
Herr Thomas Huber (RBO)
IHK Regensburg:
Herr Johann Schmalzl
Fachlicher Berater des ZNAS:
Herr Prof. Dr. Willi Weißkopf
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Anlage 2
Übersicht über das Beteiligungsverfahren
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
1. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis)
31.07.2014
2. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis)
23.09.2014
Verbandsversammlung ZNAS
22.10.2014
3. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis)
24.11.2014
4. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis)
23.02.2015
5. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis)
11.05.2015
Verbandsversammlung ZNAS
22.05.2015
6. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis)
22.09.2015
Beteiligung von Verkehrsunternehmen, Verbänden und Kommunen
zum 1. und 2. Berichtsentwurf
14.10.2015
7. Sitzung arbeitsbegleitender Ausschuss (Arbeitskreis)
08.12.2015
Informationsveranstaltung Verkehrsunternehmer
03.03.2016
Beteiligung zum Endbericht
05.04.2016
Verbandsversammlung mit endgültiger Beschlussfassung und In-Kraft-Setzen
des Nahverkehrsplanes
21.07.2016
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Anlage 3
Übersicht über die Maßnahmen zur Bedienungshäufigkeit nach Verkehrszeiten und Grenz- und
Richtwerten (Karte 107 – 135)
Tirschenreuth
Forchheim
Neustadt an der Waldnaab
Maßnahme für Richtwert
ausreichend
$
+
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
$
+
Freihung
Gebenbach
$
+
Etzelwang
$
+
Weiden i.d. OPf.
Anpassung der Abfahrtszeiten
bzw. ggf. Einrichtung zusätzl.
Fahrten für einen 60-min-Takt
(L55 / L63) zur Annäherung an
den Grenzwert
Vilseck
Nürnberger Land
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, HVZ, GW)
keine Maßnahme (Angebot
im SPNV ausreichend)
Bayreuth Land
$
+
Hirschau
Sulzbach-Rosenberg
$
+
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der HVZ (Grenzwert)
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
Anpassung der Abfahrtszeiten zur
Einrichtung eines richtigen Takts
bei L55 (ca. 60-min-Takt) zur
Annäherung an den Grenzwert
bzw. zusätzliche Verstärkerfahrten
für Erfüllung GW
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+Kümmersbruck
$
+
Ursensollen
$
+ Kastl
Maßnahmen bei Richtwert
gelten auch für Grenzwert
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 107
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, HVZ, GW)
Ammersricht
$
+
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der HVZ (Grenzwert)
- Ausschnitt Amberg -
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Ammersricht
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Raigering
$
+Eglsee
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Annäherung an Grenzwert mit
Maßnahme für Richtwert
Amberg
Gailoh
$
+
$
+
$
+
$
+
Maßnahme für Richtwert
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahmen für Amberg bei
Richt- und Grenzwert
Landkreisgrenze
Kü
0
0,5
1
2
Kilometer
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 108
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Einrichtung von einer zusätzl.
Fahrt (0,5 FP) bei Linie 41
Ohrenbach
$
+
Forchheim
Bayreuth Land
keine Maßnahme (60-min-Takt
SPNV ausreichend)
$
+
Edelsfeld
Kirchenreinbach Maßnahmen bei GW ausreichend
$
+
Gebenbach $
+
$
+ Neukirchen
Mimbach
$
+
$
+
Etzelwang
Sulzbach-Rosenberg
Kempfenhof
Weigendorf
Ursulapoppenricht
+
$
$
+ $
+ $
$
+
+
Obersdorf
$
+
Högen
$
+
Traßlberg
Haunritz
$
Poppenricht$
++
$
+
Witzlhof
Schließen der Bedienungslücken
und ggf. Einrichtung von Taktfahrten
(Linie 45/60)
Viehberg
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
16
Kilometer
$
+
Forst
$
+
Holzhammer
$
+
+
$
+$
Kastl
Pfaffenhofen
$
+
Utzenhofen
Maßnahme von NVZ auch
auf HVZ ausweiten (Mimbach
und Ursulapoppenricht)
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Maßnahme von NVZ auch
auf HVZ ausweiten
Einrichtung von zwei zusätzl.
Fahrtenpaaren (Linie 62)
$
+Hiltersdorf
Kümmersbruck
$
+
$
+
Haselmühl
Schwandorf
bestehendes Angebot (60-min-Takt)
ausreichend für Poppenricht, Witzlhof
und Traßlberg
$
+Pittersberg
$
+
Einführung Takt durch Überlagerung der Linie 60 und 61
und Ergänzung von Fahrten
(v.a. Vormittag)
Einrichtung von einem zusätzl.
Fahrtenpaar (Linie 109 oder 110)
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Maßnahme für Amberg (L9)
deckt Kümmersbruck ab
Mendorferbuch
Neumarkt in der Oberpfalz
Einrichtung von einem zusätzl.
Fahrtenpaar (Linie 45)
$
+
Hirschau
Maßnahme von NVZ auch
auf HVZ ausweiten
Ursensollen
Maßnahme für Kastl
deckt Pfaffenhofen ab
8
Maßnahme von NVZ auch
auf HVZ ausweiten
$
+ Ehenfeld
$
+
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, HVZ, RW)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der HVZ (Richtwert)
Vilseck
Einrichtung von einem zusätzl.
Fahrtenpaar (Linie 43)
4
Maßnahmen bei GW ausreichend
$
+TanzfleckThansüß
+
Freihung$
+$
$
+
Kürmreuth
bestehendes Angebot (60-min-Takt)
ausreichend für Obersdorf und Kempfenhof
0
Weiden i.d. OPf.
Maßnahme von NVZ auch
auf HVZ ausweiten
Maßnahmen bei Haunritz,
Högen und Weigendorf decken
Kirchenreinbach ab (0,5 FP)
Maßnahme für Weigendorf
deckt Haunritz und Högen ab
Einrichtung von 1,1 zusätzl.
Fahrtenpaaren (Linie 59 oder 68)
Neustadt an der Waldnaab
60-min-Takt mit Verstärker im
SPNV und bestehendes Busangebot
ausreichend
Einrichtung
von zwei
zusätzl.
Nürnberger
Land
Fahrtenpaaren (Linie 47)
Maßnahme von NVZ auch
auf HVZ ausweiten
Maßnahme für Edelsfeld
deckt Kürmreuth ab
Einrichtung von einem zusätzl.
Fahrtenpaar (Linie 57)
Maßnahmen für Weigendorf
decken Etzelwang ab und
60-min-Takt im SPNV ausreichend
Einrichtung von einem zusätzl.
Fahrtenpaar (Linie 49)
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Erschließung Haselmühl (Linie 9)
ganztägig (nicht nur im Abendverkehr) und
Maßnahme für Kümmersbruck
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 109
Einrichtung von 2,6 zusätzl.
Fahrtenpaaen (Linie 65)
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Bedienung von Neubernricht
bei allen Fahrten und Einrichtung
zusätzl. Fahrten; Ziel: Taktverkehr
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, HVZ, RW)
Maßnahme der NVZ auf
HVZ ausweiten
Neubernricht
$
+
Maßnahme der NVZ auf HVZ
ausweiten
Ammersricht
$
+
$
+
Maßnahme der NVZ auf HVZ
ausweiten; Einrichtung von zusätzl.
Fahrten bei L14 (Maßnahme
für GE Immenstetten Nord)
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Schäflohe
Raigering
Maßnahme für Karmensölden
deckt auch Schäflohe ab
$
+Eglsee
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
$
+
Maßnahme der NVZ auf
HVZ ausweiten
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
$
+
Krumbach
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Eglsee
Gailoh
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der HVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Ammersricht
Maßnahme der NVZ auf
HVZ ausweiten
Karmensölden
$
+ GE Immenstetten Nord
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
$
+
ggf. Einrichtung von
zusätzl. Fahrten (L62)
Verdichtung aller Stadtlinien
auf einen 30-min-Takt
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Gailoh
Landkreisgrenze
Kü
0
0,5
1
2
Kilometer
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 110
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, NVZ, GW)
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Weiden i.d. OPf.
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Anpassung der Abfahrtszeiten
bzw. ggf. Einrichtung zusätzl.
Fahrten für einen 60-min-Takt
(Linie 55 / 63)
Anpassung der Abfahrtszeiten
zur Einrichtung eines richtigen
Takts bei Linie 55 (ca. 60-min-Takt)
zur Erfüllung des GW
$
+ Ehenfeld
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Gebenbach
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
$
+
$
+
Kemnath a. Buchberg
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+Raigering
Ammerthal
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
Hirschau
$
+
Sulzbach-Rosenberg
Nürnberger Land
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Grenzwert)
$
+
Annäherung an den
Grenzwert durch
Maßnahme für Richtwert
$
+ Gailoh
$
+
Ursensollen
Annäherung an den
Grenzwert durch
Maßnahme für Richtwert
$
+ Kastl
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 111
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von 1,1 zusätzl.
Fahrtenpaaren (Linie 41)
Ohrenbach
Forchheim
Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt
Bayreuth
(0,5 FP) bei
Linie 57 Land
am Vormittag
$
+
Einrichtung von einem zusätzl.
Fahrtenpaar (Linie 57)
60-min-Takt SPNV ausreichend,
ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten
bei Linie 47 (s. Etzelwang)
zusätzliche Fahrten bei Linie 47
für Etzelwang erfüllen RW bei
Kirchenreinbach (1,1 FP)
keine Maßnahme (60-min-Takt
SPNV ausreichend)
Einrichtung von 1,5 zusätzl.
Fahrtenpaaren (Linie 49)
Maßnahme für Tanzfleck
deckt Seugast/Böcklmühle ab
Einrichtung von 1,5 zusätzl.
Fahrtenpaaren (Linie 59 oder 68)
Neustadt an der Waldnaab
60-min-Takt SPNV ausreichend,
Maßnahme für TanzfleckWeiden i.d. OPf.
ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten
deckt Großschönbrunn ab
bei Linie 58, 64 oder 67
Tanzfleck
Einrichtung von zusätzl. Fahrten zur
Thansüß
Schaffung eines reinen 60-min-Takts (L55)
$
+
$
Freihung$
++
$ Seugast $
+
+
Vilseck
+ Ehenfeld
Großschönbrunn $
+ $
$
+
Kürmreuth
Edelsfeld
$
+
Kirchenreinbach Maßnahme für GW ausreichend
$
+
Gebenbach $
+
$ Neukirchen
Mimbach
$
+ +
$
+
Sulzbach-Rosenberg
Kempfenhof
Weigendorf
Ursulapoppenricht
+
$
$
+ $
+ $
$
+
+
Obersdorf
$
+
Högen
$
+
Traßlberg
Haunritz
$
Poppenricht $
++
$
+
60-min-Takt SPNV ausreichend,
ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten
Etzelwang
bei LinieLand
47
Nürnberger
zusätzliche Fahrten bei Linie 47
für Etzelwang erfüllen RW bei
Haunritz, Högen und Weigendorf
$
+
$
+
Ammerthal
Viehberg
Maßnahme für Ammerthal
deckt Viehberg ab
keine Maßnahme (60-min-Takt
L21 (Obersdorf) und L23 (Kempfenhof)
ausreichend
$
+
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Richtwert)
Verlängerung einiger Fahrten, die in
Schnaittenbach beginnen/enden
bis Holzhammer (L55)
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
$
+
Kemnath a. Buchberg
Einrichtung von 0,8 zusätzl.
Fahrtenpaaren (Line 59)
$
+
+ $
$$
+
+
+
$
+$
Haselmühl
$
+Etsdorf
Ursensollen
Maßnahme für Krumbach
deckt Etsdorf, Paulsdorf und
Hiltersdorf ab (Linie 62)
Maßnahme für Amberg
Schwandorf
+
$
+$
$
+Pittersberg
keine Maßnahme (60-min-Takt
Linie 56 ausreichend)
$
+
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten in der NVZ bis
Gärmersdorf / Moos (L9/69)
deckt Kümmersbruck ab
Landkreisgemeinden
Einrichtung einer zusätzlichen Fahrt
(0,5 FP) bei Linie 109 oder 110
Mendorferbuch
Einführung Takt durch Überlagerung mehrerer Linien und
Ergänzung von Fahrten (L60, 61)
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Einrichtung zusätzl. Fahrten bzw.
Verschiebung bestehender Fahrten
für reinen 30-min-Takt (Linie 54)
Neumarkt in der Oberpfalz
0
siehe Mimbach
$
+
Holzhammer
Paulsdorf
Moos
Gärmersdorf
Hiltersdorf
Kümmersbruck
Kastl
Pfaffenhofen
Maßnahme für Kastl
deckt Pfaffenhofen ab
Schließen von Bedienungslücken
und ggf. Einrichtung von Taktfahrten
(Linie 45/60) zur Annäherung an den RW
4
8
16
Kilometer
$
+
Hirschau
Bedienung von Forst bei L55
(ggf. im 60-min-Takt)
$
+
Forst
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, NVZ, RW)
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Maßnahme für GW ausreichend
Witzlhof
Taktverdichtung (30-min-Takt)
bei den Stadtlinien
Einrichtung von 2,3 zusätzl.
Fahrtenpaaren (Linie 43)
zusätzliche Fahrten fürTirschenreuth
Tanzfleck
verbessern Angebot; ggf. Einrichtung
zusätzlicher Fahrten im SPNV
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 112
Einrichtung von zwei zusätzl.
Fahrtenpaaren (Linie 65 oder 73)
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten bei Linie 58 im Stadtgebiet
(Ziel: Taktverkehr)
Neubernricht
$
+
$
+ GE Immenstetten Nord
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft Luitpoldhöhe
Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten bei Linie 56 im Stadtgebiet
(Ziel: Taktverkehr)
Ammersricht
$
+
Karmensölden
Maßnahme für Karmensölden
deckt auch Schäflohe ab
$
+
Schäflohe
Raigering
$
+Eglsee
$
+
$
+
Gärbershof
$
+
Einrichtung von zusätzlichen Fahrten
bei Linien 60 und 61 mit Schaffung
eines 60-min-Takts durch Überlagerung
von Fahrten
0,5
1
2
Kilometer
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
$
+
ggf. Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten bei L62/L14 im Stadtgebiet
(Ziel: Taktverkehr)
Verdichtung aller Stadtlinien
auf einen 30-min-Takt
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Gailoh (Annäherung
an Richtwert, aber Erfüllung Grenzwert)
0
$
+
$
+
$
+
$
+
Krumbach
Amberg
Gailoh
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Anpassung der Abfahrtszeiten
zur Einrichtung eines annähernden
Takts bei Linie 59
$
+
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Eglsee (Annäherung
an Richtwert)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
keine Maßnahme, da 30-min-Takt
im Bestand ausreichend
Luitpoldhöhe
$
+
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, NVZ, RW)
ggf. Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten bei Linie 14 und/oder Linie
55 (maximal 60-min-Takt)
Landkreisgrenze
Kü
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 113
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Auerbach i.d. OPf.
Forchheim
$
+
Michelfeld
Bayreuth Land
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Hahnbach (Schlicht und
Neustadt an der Waldnaab
Sorghof)
$
+
Auerbach i.d. OPf.
Weiden i.d. OPf.
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Gebenbach
Schlicht
$
+
$
+
$
+
$
+
Hirschau Schnaittenbach
$
+
$
+
Hahnbach Gebenbach
$
+
+
$
+ $
$
+ Lintach
$
+Ammerthal $
+
$
+ Kastl
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
(bei 60-min-Takt), ansonsten
Annäherung
Neumarkt in der Oberpfalz
$ Lengenfeld
$
+ +
Hohenkemnath
$
+$
+
$
+
Theuern$
Ursensollen
+ Ebermannsdorf
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Ursensollen
$
+
Ensdorf
Rieden $
+
$
+
$
+Hohenburg
Vilshofen
Schmidmühlen
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
0
4
8
16
Kilometer
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Freudenberg
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Mendorferbuch
Köfering
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+
$
+
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Aschach
Illschwang
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Kemnath a. Buchberg
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Schwend
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Grenzwert)
Maßnahme für Richtwert
erfüllt Grenzwert
Ehenfeld
Edelsfeld
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Nürnberger Land
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Gebenbach
$
+Sorghof
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, SVZ, GW)
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Aschach (betrifft auch
Freudenberg und Lintach)
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Ebermannsdorf
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Ebermannsdorf
Schwandorf
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Ebermannsdorf (betrifft
Ensdorf, Rieden, Schmidmühlen und Vilshofen)
Regensburg Land
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 114
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, SVZ, GW)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Grenzwert)
- Ausschnitt Amberg Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Raigering
$
+Eglsee
$
+
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Amberg
Gailoh
$
+
$
+
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Landkreisgrenze
Kü
0
0,5
1
2
Kilometer
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 115
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von einem
Fahrtenpaar ggf. als Bedarf (L52)
Einrichtung von einem
Fahrtenpaar ggf. als Bedarf (L41)
bestehendes Angebot im SPNV ausreichend;
Maßnahme für Hahnbach betrifft Vilseck
Ohrenbach
Maßnahme für Auerbach
Forchheim
deckt Nasnitz und Michelfeld ab
Bayreuth Land
Maßnahme für Auerbach und
Degelsdorf decken Ranna ab
+
$
+Nasnitz$
$
+
Degelsdorf
$
+
Michelfeld
$
+
Auerbach i.d. OPf.
$
+
Welluck
Maßnahme für Hahnbach
Ranna deckt Sorghof und Schlicht ab
Einrichtung von zwei
Fahrtenpaaren (L57),
ggf. als Bedarf
$
+
$
+
$
+
Kürmreuth
Königstein
Edelsfeld
$
+
Hirschbach
Einrichtung eines zusätzl.
Fahrtenpaars (L49), ggf. als Bedarf
Maßnahme für Großschönbrunn deckt
Freihung, Tanzfleck und Seugast ab
Einrichtung von einem
FP (ggf. als Bedarf) (L68)
Maßnahme für Großschönbrunn
Maßnahme für Edelsfeld
Neustadt
an der Waldnaab ausreichend für Thansüß
Weiden i.d. OPf.
deckt Welluck
ab
$
+
Maßnahme für Edelsfeld deckt
Kürmreuth und Königstein ab
Maßnahme von Kirchenreinbach (L47) deckt
Hirschbach ab
Einrichtung von drei FP
ggf. als Bedarf (L50)
Tirschenreuth
$
+ Thansüß
$
$
+Sorghof Freihung$
++
+Vilseck Seugast $
$
+$
+
Schlicht
Ehenfeld
Großschönbrunn $
+
+ $
Kirchenreinbach
Tanzfleck
Maßnahme für Hahnbach deckt Süß ab
Einrichtung von zwei
Fahrtenpaaren (L58),
ggf. als Bedarf
Einrichtung von
einzelnen Bedarfsfahrten ausreichend
(L55/L63)
Maßnahme für Gebenbach betrifft Hirschau
und Schnaittenbach
Einrichtung von einzelnen
Bedarfsfahrten (L55), die Forst
und Holzhammer bedienen
+Forst $
+
+
$
+$
$
+Iber $
$
+
$
+
Holzhammer
Gebenbach $
Einrichtung von einem
Hirschau
+
Hahnbach$
+
Einrichtung eines zusätzl.
Fahrtenpaar als Bedarf (L47)
Mimbach
für Gebenbach Kemnath a. Buchberg
Einrichtung eines
Fahrtenpaars (L25), ggf. als Bedarf
$
+ Maßnahme
Nürnberger Land
betrifft
Mimbach
Fahrtenpaars (L59), ggf. als Bedarf
Ursulapoppenricht
Weigendorf
$
+
Maßnahme von Kirchenund Ursulapoppenricht
$
$
+ $
+ Kempfenhof
$
+
reinbach deckt Haunritz,
+
Obersdorf
$
+ Högen
Maßnahme für Aschach
$
+ $Traßlberg
Högen und Weigendorf ab
Haunritz
Wutschdorf
$
+
$
+
+
betrifft Freudenberg,
Poppenricht$
+ Witzlhof
$
+
$
+ Freudenberg
$
+ Lintach
Lintach und Wutschdorf
Aschach
Angebot Linie 20 auf
Illschwang
Maßnahme für Edelsfeld
Mo-Fr ausweiten (Obers$
+Ammerthal $
Moos
deckt Poppenricht ab
$
+
Einrichtung der bestehenden
+
$
+Paulsdorf
dorf und Kempfenhof)
Etsdorf
Gärmersdorf $
+ $
+$
Hiltersdorf
Viehberg $
+
Fahrten an allen Tagen (L59)
+
Köfering Lengenfeld
Schwend $
+
Maßnahme für Amberg
$
+
+ $
Maßnahme für
Maßnahme für
betrifft Traßlberg und Witzlhof
Hohenkemnath
+$
Einrichtung von zwei $
+
Krumbach
betrifft Etsdorf,
Mendorferbuch
$
+
Theuern$
Fahrtenpaaren (L43) Ursensollen
+
Ebermannsdorf
Hilterdorf und Paulsdorf
deckt
Köfering
ab
Einrichtung eines
Schwandorf
Maßnahme für
Kastl
$
+
Fahrtenpaars (L66)
$
+
$
+
Maßnahme für Schwend
Hausen
Pittersberg
+
Maßnahme für
Pfaffenhofen
Ursensollen deckt $
ggf. als Bedarf
deckt Illschwang ab
Amberg (L9) auf
$
+ Hohenkemnath ab Wolfsbach
Einrichtung eines
Gärmersdorf und
$
+
Ensdorf
$
+
Maßnahme für Ammerthal
Fahrtenpaars als Bedarf
Moos ausweiten
Utzenhofen
Rieden $
+
deckt Viehberg ab
(L109 oder L110)
$
+
Mendorferbuch
Einführung der bestehenden
Einrichtung eines
Maßnahme für
Vilshofen$
Maßnahme für UrsenEinrichtung eines FahrtenHohenburg
+
Fahrt
an allen Tagen und Ein$
+
Neumarkt
in der Oberpfalz
Fahrtenpaars
als
Hohenburg deckt
sollen deckt Kastl
paars als Bedarf (L65)
und Pfaffenhofen ab
0
4
8
Bedarf (L45)
Süß
Hausen ab
Einführung von zusätzl.
Fahrten (L60) ggf. als Bedarf
16
Kilometer
Schnaittenbach
Schmidmühlen
$
+
Einrichtung eines
Fahrtenpaars als
Maßnahme für Ebermannsdorf deckt
Bedarf (L61)
Schmidmühlen, Rieden, Vilshofen,
Ensdorf und Wolfsbach ab (L54)
richtung von 1,5 zusätzl.
Fahrtenpaaren (L54)
Maßnahme für Ebermannsdorf
deckt Lengenfeld und Theuern
ab (L54)
Regensburg Land
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, SVZ, RW)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 116
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Maßnahme für Hahnbach deckt
Neubernricht ab (Linie 58)
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Schule, SVZ, RW)
bestehendes Angebot ausreichend
Neubernricht
Einrichtung neuer Fahrten (L56)
als Bedarfsverkehr
Angebot bei Linie 56 ausreichend
und Maßnahme für Amberg deckt
auch Luitpoldhöhe ab (Linie 7)
$
+
Karmensölden
Maßnahme für Karmensölden
deckt auch Schäflohe ab
$
+
Ammersricht
$
+
$
+ GE Immenstetten Nord
bestehendes Angebot (60-min-Takt Linie 2)
ausreichend
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten, ggf. als Bedarf
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
Schäflohe
Raigering
$
+Eglsee
$
+
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Maßnahme für Amberg
deckt auch Eglsee ab
Krumbach
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
Gailoh
$
+
Maßnahme für Ursensollen
deckt Gärbershof ab
$
+
Einführung von einzelnen (ggf.
Bedarfs-) Fahrten in der SVZ (Linie 62)
Ausweitung Rufbus im
60-min-Takt auf alle Stadtlinien
ab 19:00 Uhr
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Maßnahme für Amberg
deckt auch Gailoh ab
Landkreisgrenze
Quelle: eigene Vorschläge
Kü
0
0,5
1
2
Kilometer
¯
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 117
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, HVZ, GW)
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Weiden i.d. OPf.
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der HVZ (Grenzwert)
Maßnahme für Richtwert
erfüllt Grenzwert bei Einführung eines 60-min-Takts
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
Gebenbach
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Sulzbach-Rosenberg
Nürnberger Land
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+ Raigering
$
+Gailoh
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Ursensollen
$
+ Kastl
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 118
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Bayreuth Land
60-min-Takt im SPNV
ausreichend; ggf. Einrichtung
zusätzlich Fahrten bei L58, L64
und L67 mit Überlagerung zur
Einrichtung von Taktverkehren
keine Maßnahmen, da Angebot
i.d. Angebot
OPf.
im SPNVWeiden
und zusätzl.
L49 (Tanzfleck) ausreichend
60-min-Takt
SPNV
und
Neustadt
an der
Waldnaab
Maßnahme für Tanzfleck
(L49; Tageswert) ausreichend
60-min-Takt im SPNV und
bestehendes Angebot L48
und zusätzl. Fahrten L47
(Weigendorf) ausreichend
60-min-Takt SPNV und
Maßnahme für Weigendorf
(L47; Tageswert) ausreichend
Nürnberger Land
Maßnahme für SulzbachRosenberg deckt Obersdorf und Kempfenhof ab
Schließen der Bedienungslücken
bei L45 und L60 durch Schaffung
von zusätzl., versetzten Fahrten
(Ziel: 60-min-Takt)
$
+
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, HVZ, RW)
+ Thansüß
$
+$
Freihung
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der HVZ (Richtwert)
Maßnahme der NVZ auf
die HVZ ausweiten
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Vilseck
Verdichtung der Stadtlinien
auf einen 30-min-Takt
Maßnahme der NVZ auf
die HVZ ausweiten
Gebenbach
$
+
$
+
$
+
Mimbach
Etzelwang Neukirchen Sulzbach-Rosenberg
$
+
Kempfenhof
Ursulapoppenricht
+
$
+ $
+
Obersdorf
$
+ $
Einführung Takt durch
Überlagerung mehrerer
Linien (L60, L61) und
Ergänzung von Fahrten
(inbes. vormittags)
Ursensollen
$
+ Kastl
$
+
Pfaffenhofen
Maßnahme für Kastl
betrifft Pfaffenhofen
$
+
Maßnahme der NVZ auf
die HVZ ausweiten
$
+
Hirschau
+Kümmersbruck
$$
+
Haselmühl
$
+
Forst
Holzhammer
$
+
Maßnahme der NVZ auf
die HVZ ausweiten
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Maßnahme für Gebenbach
deckt Mimbach und Ursulapoppenricht ab (60-min-Takt
ausreichend)
Maßnahme für Amberg
deckt Kümmersbruck ab
(L9)
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet
Schwandorf
Ausweitung bzw. Verlängerung
der L9 nach Haselmühl
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 119
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Bedienung Neubernricht
bei allen Fahrten (L58) und
Einrichtung zusätzl. Fahrten
(max. 60-min-Takt)
Neubernricht
Maßnahme der NVZ auf
die HVZ ausweiten
Maßnahme für Karmensölden
deckt auch Schäflohe ab
$
+
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Luitpoldhöhe
(Annäherung an RW)
Ammersricht
$
+
Karmensölden
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, HVZ, RW)
Maßnahme der NVZ auf
die HVZ ausweiten
$
+
$
+ GE Immenstetten Nord
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der HVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
keine Maßnahme, da 30-min-Takt
und Angebot L55 und L59 im
Bestand ausreichend
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Maßnahme für GE Immenstetten
Nord betrifft auch Raigering (L14)
$
+
$
+
$
+
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Schäflohe
Raigering
$
+Eglsee
$
+
Krumbach
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Eglsee (Annäherung
an Richtwert)
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
$
+
2. Priorität
3. Priorität
$
+
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten (L62), max. im
60-min-Takt
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Maßnahme für Ursensollen
betrifft Gärberhof (L60, L61)
Gailoh
1. Priorität
Verdichtung aller Stadtlinien
auf einen 30-min-Takt
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Gailoh (Annäherung
an Richtwert)
0
0,5
1
2
Kilometer
Landkreisgrenze
Kü
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 120
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, NVZ, GW)
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Weiden i.d. OPf.
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Grenzwert)
Maßnahme für Richtwert
erfüllt Grenzwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
Gebenbach
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Sulzbach-Rosenberg
Nürnberger Land
$
+
$
+
Raigering
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für
Richtwert
$
+
Gailoh
Ursensollen
$
+ Kastl
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 121
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von 3,6 zusätzl.
Fahrtenpaaren (L41; Tageswert)
Ohrenbach
$
+
Forchheim
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
$
+
Edelsfeld
bestehendes Angebot SPNV
und L48 und zusätzl. Angebot
L47 (Weigendorf) ausreichend
$
+
bestehendes Angebot
Nürnberger
Land
SPNV
und zusätzl. Angebot
L47 (Weigendorf) ausreichend
Einrichtung von 1,7 zusätzl.
Fahrtenpaaren (L47; Tageswert)
$
+
Mimbach
$
+
Sulzbach-Rosenberg
Kempfenhof
Weigendorf
Ursulapoppenricht
+
$
$
+ $
+ $
$
+
+
Obersdorf
$
+
Högen
$
+
Traßlberg
Haunritz
+
Poppenricht $
+$
$
+
Witzlhof
Schwend
$
+
Einrichtung von 2,3
zusätzl. Fahrtenpaaren (L43; Tageswert)
Einrichtung von 2,5 zusätzl.
Fahrtenpaaren (L66 oder
L24; Tageswert)
$
+
$
+
$
+
+ $
$$
+
+
+
$
+$
Haselmühl
+
Ursensollen $
$
+ Kastl
$
+
Pfaffenhofen
$
+
Schließen der Bedienungslücken
(L60 und L45) durch Schaffung
Maßnahme für Ammerthal
zusätzlicher Fahrten Neumarkt
(60-min-Takt)in der
Oberpfalz
deckt
Viehberg ab (Tageswert)
Maßnahmen für Kastl betrifft
Pfaffenhofen und
Utzenhofen
4
8
16
Kilometer
$
+
Hirschau
zusätzl. Bedienung
von Forst (L55)
Weiden i.d. OPf.
$
+
Forst
Holzhammer
$
+
bestehendes Angebot und
zusätzl. Fahrten bei Maßnahme
für Ehenfeld ausreichend
Maßnahme für Amberg
deckt Kümmersbruck
ab (L9)
$
+
Mendorferbuch
Einrichtung von 2,5 zusätzl.
Fahrtenpaaren (L65; Tageswert)
$
+Pittersberg
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, NVZ, RW)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Richtwert)
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Maßnahmen für Amberg
deckt Witzlhof und
Traßlberg ab (L7)
$
+Etsdorf
Maßnahmen bei Karmensölden
(L56) und Edelsfeld (L57) verbessern Angebot für Poppenricht
Einführung Takt durch
Überlagerung mehrerer
Linien (L60, L61) und
Ergänzung von Fahrten
Fahrten, die in
Schnaittenbach
beginnen/enden bis
Holzhammer verlängern
(L55)
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten (L55)
Paulsdorf
Moos
Gärmersdorf
Hiltersdorf
Kümmersbruck
Ammerthal
Viehberg
Utzenhofen
0
Gebenbach
$
+
+
$
+ $
Etzelwang Neukirchen
Verdichtung Stadtlinien
auf einen 30-min-Takt
Maßnahme für Weigendorf
deckt Haunritz und Högen ab
(Tageswert)
Maßnahmen für SulzbachRosenberg decken Obersdorf und Kempfenhof ab
Maßnahmen für Gebenbach
decken Mimbach und Ursulapoppenricht ab
Kirchenreinbach
Einrichtung von drei zusätzl.
Fahrtenpaaren (L59 oder L68)
(Tageswert)
Maßnahme für Tanzfleck
deckt Seugast und Großschönbrunn ab (Tageswert)
$
+TanzfleckThansüß
+
Freihung$
+$
$
+ Seugast $
+
Vilseck
+ Ehenfeld
Großschönbrunn $
+ $
Einrichtung von 3,5 zusätzl. Kürmreuth
Fahrtenpaaren (L57; Tageswert)
Tirschenreuth
Einrichtung von drei zusätzl.
Fahrtenpaaren (L49;Tageswert)
Maßnahme für Tanzfleck deckt
Thansüß ab, ggf. zusätzliche
Fahrten im SPNV
60-min-Takt SPNV und
zusätzl. Fahrten L49
(Tanzfleck) ausreichend
Maßnahme für Edelsfeld
deckt auch Kürmreuth ab
(Tageswert)
Maßnahme für
Weigendorf deckt
Kirchenreinbach ab
(Tageswert)
60-min-Takt im SPNV ausreichend,
ggf. Einrichtung zusätzl. Fahrten bei
den Linien 58, 64 und 67 (Überlagerung)
Maßnahme für Krumbach
deckt Pauldorf, Hilterdorf
und Etsdorf ab (Tageswert)
Schwandorf
Einrichtung von drei zusätzl.
Fahrtenpaaren (L109 oder
L110; Tageswert)
Regensburg Land
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Ausweitung L9 auch
tagsüber nach Haselmühl
Maßnahme für Amberg
auf Gärmersdorf und
Moos ausweiten (L9; 0,6 FP;
Tageswert) oder Einrichtung
zusätzl. Fahrten L69
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Landkreisgrenze
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.:122
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten im Stadtgebiet Amberg,
Ziel: Taktverkehr (L58)
Neubernricht
Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten im Stadtgebiet Amberg,
Ziel: Taktverkehr (L56)
Maßnahme für Karmensölden
deckt auch Schäflohe ab
$
+
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Luitpoldhöhe
(Annäherung an RW)
Ammersricht
$
+
Karmensölden
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, NVZ, RW)
ggf. Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten bei Linie 14 und/oder Linie
55 (maximal 60-min-Takt)
$
+
$
+ GE Immenstetten Nord
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
keine Maßnahme, da 30-min-Takt
und Angebot L55 und L59 im
Bestand ausreichend
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Maßnahme für GE Immenstetten
Nord betrifft auch Raigering (L14)
$
+
$
+
$
+
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Schäflohe
Raigering
$
+Eglsee
$
+
Krumbach
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Eglsee (Annäherung
an Richtwert)
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
Maßnahme für Ursensollen
betrifft Gärberhof (L60, L61)
Gailoh
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
$
+
Schließen der Bedienungslücke
zwischen 08:00 und 12:00 bzw.
13:30 und 16:00 Uhr durch
Einrichtung von zusätzl. Fahrten
bei Linie 62
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Verdichtung aller Stadtlinien
auf einen 30-min-Takt
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Gailoh (Annäherung
an Richtwert)
0
0,5
1
2
Kilometer
Landkreisgrenze
Kü
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 123
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, SVZ, GW)
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Weiden i.d. OPf.
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Grenzwert)
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Annäherung an den
Grenzwert durch Maßnahme
für den Richtwert (Hirschau)
Gebenbach
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+
$
+
$
+
$
+
$
+
Hirschau Schnaittenbach
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Nürnberger Land
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+
$
+
Luitpoldhöhe
Eglsee
$
+Amberg
$
+Gailoh
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Ursensollen
$
+ Kastl
$
+
$
+ Raigering
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Annäherung an den
Grenzwert durch Maßnahme
für den Richtwert
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Annäherung an den
Grenzwert durch Maßnahme
für den Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 124
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Einrichtung von einzelnen
Fahrten im SPNV und bei
L49 ausreichend,
ggf. als Bedarf
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
mit Maßnahme für das GE Immenstetten
Nord auch Gebenbach, Mimbach und
Ursulapoppenricht bedienen und Maßnahme
für Hirschau betrifft Gebenbach, Mimbach
und Ursulapoppenricht auch
Weiden i.d. OPf.
$
+ Thansüß
Forst
Gebenbach
$
+
Mimbach
$
+
Sulzbach-Rosenberg
Kempfenhof
Ursulapoppenricht
+
$
+ $
$
+
Obersdorf
$
+ $Traßlberg
$
++
$
+Witzlhof
Poppenricht
Nürnberger Land
Maßnahme für Sulzbach-Rosenberg
betrifft auch Kempfenhof und
Obersdorf
$
+
Hirschau
+
$
+$
Ursensollen
$
+ Kastl
$
+
Pfaffenhofen
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
Holzhammer
$
+
Schnaittenbach
Einrichtung zusätzlicher
Fahrten L56, ggf. im
60-min-Takt
Maßnahme für Ursensollen
betrifft auch Kastl und
Pfaffenhofen (L60)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
Einrichtung von Fahrten in der
SVZ, die Forst und Holzhammer
mitbedienen
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten (L55), ggf. als Bedarf
Ausweitung Angebot L20 auf
Mo-Fr ausweiten
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, SVZ, RW)
2. Priorität
3. Priorität
Maßnahme für Hirschau
betrifft auch Schnaittenbach
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Traßlberg
und Witzlhof (L7)
$
+
Einführung Takt durch Überlagerung
mehrerer Linien (z.B. L 60, L 61)
und Ergänzung von Fahrten
1. Priorität
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.:125
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
bestehendes Fahrtenpaar (L55)
ausreichend, aber Angebot sollte an
allen Tagen bestehen; Maßnahme von
Hirschau betrifft auch das GE
Immenstetten Nord
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten (L58), ggf. als Bedarf
Neubernricht
$
+
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Luitpoldhöhe
Einrichtung neuer Fahrten (L56)
als Bedarfsverkehr
Ammersricht
$
+
Karmensölden
Maßnahme für Karmensölden
deckt auch Schäflohe ab
$
+
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Mo-Fr Ferien, SVZ, RW)
$
+ GE Immenstetten Nord
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
keine Maßnahme, da
bestehender 60-min-Takt
L2 ausreichend
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
bestehendes Angebot L59
auf alle Tage ausweiten
$
+
$
+
$
+
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Schäflohe
Raigering
$
+Eglsee
$
+
Krumbach
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Eglsee
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
$
+
2. Priorität
3. Priorität
$
+
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten (L62), ggf. als Bedarf
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Maßnahme für Ursensollen
deckt Gärbershof ab
Gailoh
1. Priorität
Ausweitung 60-min-Takt auf
alle Stadtlinien ab 19:00 Uhr
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Maßnahme für Stadtlinien
betrifft auch Gailoh
Landkreisgrenze
Kü
0
0,5
1
2
Kilometer
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 126
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Samstag, NVZ, GW)
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Weiden i.d. OPf.
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Grenzwert)
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
$
+
$
+
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Gebenbach
$
+
Nürnberger Land
Sulzbach-Rosenberg
$
+
Ursensollen
$
+ Kastl
3. Priorität
Raigering
$
+
$
+
Gailoh
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
für Kastl
2. Priorität
$
+
Poppenricht
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
$
+
Hirschau
1. Priorität
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Amberg
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 127
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von drei zusätzl.
Fahrtenpaaren (L41) und Entfall
der Beschränkung für bestehendes
Angebot
Bayreuth
Land
Maßnahme
für Michelfeld
deckt Nasnitz ab
Einrichtung von zwei zusätzl.
Fahrtenpaaren (L50)
Angebot im SPNV und
Maßnahmen L58 (Neubernricht) ausreichend
Maßnahme für Welluck
deckt Degelsdorf ab
Ohrenbach
Einrichtung von zwei zusätzl.
Fahrtenpaaren (L49)
Einrichtung von drei zusätzl.
$
$
+ +
Angebot im SPNV und MaßFahrtenpaaren (L52)
$
+
nahme L49 (Großschönbrunn)
$
+ Degelsdorf
Neustadt an der Waldnaab
ausreichend
Michelfeld
Maßnahme für Neubernricht
$
+ deckt
Schlicht und Sorghof ab
Nasnitz
Welluck
Maßnahme für Großschönbrunn
deckt Tanzfleck, Thansüß
und Seugast ab
Weiden i.d. OPf.
Einrichtung zusätzl.
Fahrten (L55)
Einrichtung von drei zusätzl.
Fahrtenpaaren (L57)
Tirschenreuth
Einrichtung von 2,5 zusätzl.
Fahrtenpaaren (L68)
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Samstag, NVZ, RW)
Gemeindeteile mit Mängeln
Maßnahme für Gebenbach deckt
$
+Tanzfleck
in der Bedienungshäufigkeit
Hirschau und Mimbach ab
Sorghof
Maßnahme für
$
+
$
+
Freihung$
in der NVZ (Richtwert)
$
+
+
Weigendorf deckt
Thansüß Maßnahme für Neubernricht
Maßnahme für Kürmreuth
Kürmreuth
$
+
$
+Vilseck Seugast $
Kirchenreinbach ab
Prioritäten zur Verbesserung
deckt Süß ab (1,5 FP)
deckt Edelsfeld und Iber ab
+
Schlicht
der Bedienungshäufigkeit
Fahrten (L55), die in
Edelsfeld
Angebot SPNV ausreichend,
Schnaittenbach
beginnen/
+ Ehenfeld
$
Großschönbrunn $
+ 1. Priorität
$
+
+ $
zusätzl. Einrichtung von Fahrten
enden bis Holzhammer
$
+ 2. Priorität
(L48) zw. 07:00 und 13:00 Uhr
verlängern
Holzhammer
Kirchenreinbach
$
+
Gebenbach
$
+
$
+
$
+
Forst
$
+
$
+
$
+ 3. Priorität
Süß
Iber
Hirschau
$
+
Bei Fahrten der L55
+
Angebot SPNV und MaßMaßnahme für
$
+ $
auch Forst mitbedienen
Maßnahme für Gebenbach
Etzelwang Neukirchen Sulzbach-RosenbergMimbach $
+
nahme
für Weigendorf
Raigering auf
Nürnberger
Land
(max. 60-min-Takt)
Kempfenhof
Ursulapoppenricht deckt Ursulapoppenricht ab $
Weigendorf
ausreichend für Etzelwang
Kemnath ausweiten
+
$
+
$
$
+ $
+ Obersdorf
Kemnath a. Buchberg
$
+
(Fahrtverlängerung)
+
$
+
Högen
$
+
Traßlberg
Haunritz
Einrichtung von drei zusätzl.
+Wutschdorf Maßnahme für Raigering
$
+
+$
Poppenricht $
+$
$
+
Fahrtenpaaren (L47)
$
Freudenberg
+
Witzlhof
deckt Freudenberg,
Verdichtung Stadtlinien Illschwang
Lintach
Wutschdorf und Lintach ab
auf
30-min-Takt
(Su.-Ro,
Maßnahme für Weigendorf
$
+Ammerthal$
Paulsdorf $
Moos
+Etsdorf
Kempfenhof, Obersdorf)
+
$
+Hiltersdorf
deckt Haunritz und Högen ab
+ $
Gärmersdorf$
Maßnahme für Krumbach
+$
Viehberg $
+
+
deckt Paulsdorf und Etsdorf ab
Kümmersbruck
$
+
$
+
Einrichtung von Fahrten bei
$
+
Haselmühl
$
+
L66 und L76 mit Überlagerung
bei bestehenden Fahrten (L62)
Schwend
Köfering
+
Ursensollen $
$
+
Ziel: 60-min-Takt
Anmerkung: bei Ortsteilen
Halt
in Hiltersdorf; Maßnahme von
Hohenkemnath
+
$
+$
Kastl
Pfaffenhofen
Einrichtung von vier zusätzl.
Fahrtenpaaren (L24 / L66)
$
+
Einrichtung von Fahrten bei
L45 und L60 mit Überlagerung
Utzenhofen
$
+
Einrichtung von zwei zusätzl.
Fahrtenpaaren und Entfall
Hausen der bestehenden Verkehrsbeschränkung (Köfering,
Moos und Gärmersdorf)
Schwandorf
Krumbach (L62)
auf Hiltersdorf ausweiten im ländlichen Raum werden
$
+Pittersberg
Maßnahme für Amberg
deckt Kümmersbruck ab (L9)
$
+
Maßnahme für Amberg
Maßnahme für Kastl Neumarkt in der Oberpfalz
betrifft Traßlberg und
betrifft Ursensollen,
Witzlhof (L7)
Hohenkemnath,
Pfaffenhofen und
Einrichtung von drei zusätzl.
Utzenhofen
Fahrtenpaaren (L43); betrifft
0
4
8
16
auch Viehberg
$
+
Kilometer
Ausweitung L9
auf Haselmühl
Einrichtung von drei
Fahrtenpaaren (L65)
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Einrichtung von zwei zusätzl.
Fahrtenpaaren bei Linie 109
als Bedarfsverkehr
Mendorferbuch
Hohenburg
Maßnahme für Gärbershof
(L61) betrifft Hohenburg
und Hausen
nur Tageswerte betrachtet
Landkreisgrenze
Quelle: eigene Vorschläge
bestehendes Angebot und
Maßnahme für Kürmreuth
ausreichend für Poppenricht
Regensburg Land
Karten-Nr.: 128
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten im Stadtgebiet
Amberg (L58); Ziel: Taktverkehr
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Samstag, NVZ, RW)
keine Maßnahme erforderlich
Neubernricht
$
+
Maßnahme für Amberg betrifft
auch Luitpoldhöhe (L7)
Ammersricht
$
+
Maßnahme für Karmensölden
deckt Schäflohe ab
$
+
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Schäflohe
Einrichtung von zusätzlichen Fahrten
vor 08:00 Uhr und nach 13:00 und
Verschiebung bestehender Fahrten
für Einrichtung eines annähernden
60-min-Takts (L59)
Raigering
$
+Eglsee
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
$
+
Schließen der Bedienungslücke
am Vormittag bei L60 und L61
durch Überlagerung von Fahrten
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
$
+
Krumbach
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Eglsee (L10)
Gailoh
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der NVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
Maßnahme für Amberg betrifft
auch Ammersricht (L2)
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten im Stadtgebiet
Amberg (L56); Ziel: Taktverkehr
Karmensölden
$
+ GE Immenstetten Nord
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
$
+
Schließen der Bedienungslücke bei Linie 62
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Verdichtung aller Stadtlinien auf
einen 30-min-Takt (bis 16:00 Uhr)
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Gailoh (L5)
Landkreisgrenze
Kü
0
0,5
1
2
Kilometer
¯
Quelle: eigene Vorschläge
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 129
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Samstag, SVZ, GW)
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Weiden i.d. OPf.
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Grenzwert)
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
$
+
$
+
$
+
$
+
$
+
Hirschau Schnaittenbach
Nürnberger Land
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Amberg
Eglsee
$
+
$
+
$
+ Raigering
$
+
Amberg
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert für das GE Immenstetten
Nord
Gailoh
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
für Gärbershof und Kastl
$
+ Kastl
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Amberg
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
(bis 19:00 Uhr) für Amberg,
danach Annäherung an
Grenzwert mit Maßnahme
für Amberg bei Richtwert
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Schwandorf
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 130
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Einrichtung von einzelnen
zusätzl. Fahrten (L49), ggf.
als Bedarf
Forchheim
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten (L55), ggf. als Bedarf
Weiden i.d. OPf.
Bei Fahrten der L55 auch
Forst mitbedienen und Maßnahme
für Gebenbach betrifft auch Forst
$
+
Forst Holzhammer
$
+
Mimbach
$
+
Sulzbach-Rosenberg
Kempfenhof
Ursulapoppenricht
+
$
+ $
$
+
Obersdorf
$
+ $Traßlberg
Poppenricht $
++
$
+
Witzlhof
Nürnberger Land
Maßnahme für Sulzbach-Rosenberg
betrifft Obersdorf (L21) und Kempfenhof (L23)
Schließen der Bedienungslücke
zwischen 18:00 und 24:00 Uhr
(L56) mit Einrichtung zusätzl.
Fahrten (ggf. als Bedarf)
$
+
Hirschau
Fahrten bei Linie 55, die in
Schnaittenbach beginnen/
enden, bis Holzhammer (als
Bedarf) verlängern; Maßnahme von
Gebenbach betrifft Holzhammer
+ $
+
$
+$
Schnaittenbach
Maßnahme für Gebenbach
betrifft Mimbach und
Ursulapoppenricht
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Maßnahme für Gebenbach
betrifft Schnaittenbach und
Hirschau
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Traßlberg
und Witzlhof (L7)
Ursensollen
Maßnahmen für Gärbershof (L60)
und Kastl (L45) betreffen auch
Pfaffenhofen
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
Thansüß
Ausweitung des Angebots
der Stadtlinien bis 18:00,
danach Angebot L20 vorhanden
Gebenbach
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Samstag, SVZ, RW)
$
+
+ Kastl
$
+$
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Schwandorf
Pfaffenhofen
Landkreisgemeinden
Maßnahme für Gärbershof (L60)
betrifft auch Ursensollen
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Maßnahme für Gärbershof (L60)
betrifft auch Kastl; zusätzlich ggf.
Einrichtung weiterer Fahrten (L45)
0
4
8
16
Kilometer
Karten-Nr.: 131
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
keine Maßnahme erforderlich
Einrichtung von einzelnen
Fahrten, ggf. als Bedarf (L58)
Neubernricht
$
+
Maßnahme für Amberg betrifft
auch Luitpoldhöhe (L7)
Ammersricht
$
+
Maßnahme für Karmensölden
auf Schäflohe ausweiten
$
+ GE Immenstetten Nord
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
keine Maßnahme, da bestehendes
Angebot ausreichend
Einrichtung mehrerer Fahrten auf
der Linie 56 (Bedarfsverkehr)
Karmensölden
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Samstag, SVZ, RW)
$
+
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Einrichtung von Fahrten im
Stadtgebiet Amberg (L59),
ggf. als Bedarf
$
+
$
+
$
+
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Schäflohe
Raigering
$
+Eglsee
$
+
Krumbach
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Eglsee (L10)
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
Gailoh
$
+
ggf. Einrichtung von
zusätzl. Fahrten (L60)
1
2
Kilometer
3. Priorität
Einrichtung von Fahrten
im Stadtgebiet Amberg (L62),
ggf. als Bedarf
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte (bei NVZ) betrachtet
Einrichtung eines 30-min-Takts
bei allen Stadtbuslinien und
Ausweitung 60-min-Takt bei allen
Linien ab 19:00 Uhr
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Quelle: eigene Vorschläge
Kü
0,5
2. Priorität
$
+
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Gailoh (L5)
0
1. Priorität
¯
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 132
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Tirschenreuth
Forchheim
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Sonntag, SVZ, GW)
Bayreuth Land
Neustadt an der Waldnaab
Weiden i.d. OPf.
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Grenzwert)
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
Nürnberger Land
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Amberg
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Amberg
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
$
+
Schnaittenbach
1. Priorität
2. Priorität
3. Priorität
Ammersricht
Eglsee
$
+
$
+
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Hausen
Gailoh
Ursensollen
$
+
$
+
Raigering
$
+Kümmersbruck
$
+
$
+ Kastl
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
Annäherung an Grenzwert
durch Maßnahme für Richtwert
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Amberg
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Schwandorf
Grenzwerterfüllung durch
Maßnahme für Richtwert
für Amberg
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Neumarkt in der Oberpfalz
Quelle: eigene Vorschläge
Karten-Nr.: 133
0
4
8
16
Kilometer
Regensburg Land
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L41)
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L50)
Maßnahme für Nasnitz
deckt Michelfeld ab
Bayreuth Land
Maßnahme für Degelsdorf
deckt Welluck und Ranna ab
Nasnitz
Ohrenbach
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L49)
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L52)
+ Degelsdorf Maßnahme für Neubernricht
Maßnahmen für Schnaittenbach
$
+ $
$
+
deckt Schlicht, Sorghof,
Michelfeld$
(L55) ausreichend für Mimbach
+
Auerbach i.d. OPf.$
Hahnbach
und
Süß
ab
(L58,
3
FP)
und Ursulapoppenricht
+
Neustadt an der Waldnaab
$
+
Welluck
Maßnahme für Edelsfeld
deckt Kürmreuth ab (3 FP, L57)
Weiden i.d.
OPf. von drei FahrtenEinrichtung
paaren ggf. als Bedarf (L68)
Tanzfleck
Einführung von Fahrten bei
den Stadtlinien, ggf. als Bedarf
Edelsfeld
$
+
$
+
$
+
Sorghof
Thansüß
$
+Schlicht Seugast $
+
$
+
Kürmreuth
Maßnahme für Edelsfeld
deckt Iber ab (3 FP, L57);
alternativ zusätzl. Fahrten L25
Maßnahme für Großschönbrunn
deckt Tanzfleck und Seugast ab
Maßnahmen für Degelsdorf und
Nasnitz decken Auerbach ab
$
+ Ranna
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L57)
Tirschenreuth
Angebot im SPNV und
Maßnahme
für Großschönbrunn ausreichend
für Thansüß
Maßnahme für Schnaittenbach
(L55) und Großschönbrunn (L49)
ausreichend für Gebenbach
Bedienung von
Forst bei
bestehenden
Fahrten (L55)
Großschönbrunn
$
+
$
+
Süß
$
+
Ehenfeld
Forst
Fahrten (L55), die in Schnaittenbach beginnen/enden bis Holzhammer verlängern, ggf. als Bedarf
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Sonntag, SVZ, RW)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
$
+
$
+
$
+
1. Priorität
2. Priorität
Holzhammer
$
+
Gebenbach
$
+
$
+
$
+
3. Priorität
$
+
Hahnbach
$
+
$
+
Kirchenreinbach
Hirschau Schnaittenbach
$
+
$
+
Einrichtung von zusätzl.
Fahrten (L55), ggf. als Bedarf
Kemnath a. Buchberg
Sulzbach-RosenbergMimbach $
+
Maßnahme
für
KirchenreinNürnberger Land
Weigendorf
Kempfenhof
bach deckt Weigendorf,
$
+
$
+ Ursulapoppenricht
$
$
+
+
Högen und Haunritz ab
Maßnahme für Schnaitten$
+
Haunritz
$
+
Obersdorf
+
$
Högen $
+ $Traßlberg AschachLintach $$
bach betrifft Hirschau
+Wutschdorf
+
Poppenricht $
++
Freudenberg
$
+
Einführung von Fahrten
+
$
+ $
Witzlhof
Maßnahme für Edelsfeld
bei L21 (Obersdorf) und
Etsdorf
Maßnahme für Raigering
deckt Poppenricht ab
L23 (Kempfenhof)
$
+
Moos Paulsdorf $
Ammerthal
betrifft Kemnath a. Buchberg,
+
$
+
Gärmersdorf
$
+
Illschwang
+ $
$
+$
Lintach, Wutschdorf
$
+ Viehberg
+ Hiltersdorf Maßnahme für Krumbach Aschach,
und
Freudenberg
(L59, 3 FP)
$
+
Schwend
Kümmersbruck
$
+
Maßnahme für Schwend
betrifft
Etsdorf,
Hilterdorf
$
+
deckt Illschwang ab
und Paulsdorf (L62, 3FP)
Köfering
+$
Ursensollen $
+
Maßnahme für
Anmerkung: bei Ortsteilen
$
+
Hohenkemnath
Iber
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L47)
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L24 / L66)
Ammerthal deckt
Viehberg ab
Ebermannsdorf
+ Kastl
$
+$
Pfaffenhofen
Utzenhofen
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L43)
$
+
Maßnahmen für Kastl
Einrichtung von zusätzl. Fahrten
Pfaffenhofen
bei L45 und L60 als Bedarf
und in der decken
Neumarkt
Oberpfalz
(L45, L60) und UtzenÜberlagerung
hofen (nur L45) ab
Maßnahme für Hausen betrifft
Ursensollen und Hohenburg
0
4
8
Pittersberg
$
+Hausen
$
+
Hohenburg Mendorferbuch
Einrichtung von 2,5 Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L61)
16
Kilometer
Maßnahmen für Gärmersdorf
und Mendorferbuch betreffen
Köfering
$
+
Bedienung durch bestehende
Schwandorf
Fahrt auf Linie 54
$
+
Einrichtung von drei
Fahrtenpaaren als Bedarfsfahrten
Einrichtung von Fahrten bzw.
Bedienung von Hohenkemnath
(L72) mit 3 zusätzl. Fahrtenpaaren,
ggf. als Bedarf
Maßnahme für Amberg
deckt Traßlberg und
Witzlhof ab (L7)
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L9/L69;
Gärmersdorf / Moos)
Einrichtung von drei Fahrtenpaaren ggf. als Bedarf (L65)
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Landkreisgrenze
Quelle: eigene Vorschläge
Maßnahme für Amberg deckt
Kümmersbruck ab (L9)
Regensburg Land
Karten-Nr.: 134
¯
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Einführung von einzelnen
Fahrten ggf. als Bedarf (L58)
Maßnahmen zur
Verbesserung der
Bedienungshäufigkeit
(Sonntag, SVZ, RW)
keine Maßnahme erforderlich
Neubernricht
$
+
Maßnahme für Amberg betrifft
auch Luitpoldhöhe (L7)
Gemeindeteile mit Mängeln
in der Bedienungshäufigkeit
in der SVZ (Richtwert)
- Ausschnitt Amberg -
Maßnahme für Amberg betrifft
auch Ammersricht (L2)
Einrichtung neuer Fahrten (L56)
als Bedarfsverkehr
Ammersricht
$
+
Prioritäten zur Verbesserung
der Bedienungshäufigkeit
Einführung von einzelnen
Fahrten ggf. als Bedarf (L59)
$
+
Karmensölden
Maßnahme für Karmensölden
betrifft Schäflohe
$
+ GE Immenstetten Nord
$
+
$
+
$
+
$
+
Luitpoldhöhe
$
+
Schäflohe
Raigering
$
+Eglsee
$
+
Krumbach
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Eglsee (L10)
Amberg
$
+
$
+
Gärbershof
Gailoh
$
+
Maßnahme für Hausen
betrifft Gärbershof und
ist ausreichend
1
2
Kilometer
3. Priorität
Einführung von einzelnen
Fahrten als Bedarf (L62)
Anmerkung: bei Ortsteilen
im ländlichen Raum werden
nur Tageswerte betrachtet
Einrichtung von zusätzlichen
Fahrten bei allen Stadtbuslinien
am Nachmittag (mit Anrufbus;
z.B. im 60-min-Takt)
Landkreisgemeinden
Nachbarlandkreise
Gemeindegrenze
Landkreisgrenze
Quelle: eigene Vorschläge
Kü
0,5
2. Priorität
$
+
Maßnahme für Amberg
betrifft auch Gailoh (L5)
0
1. Priorität
¯
Geobasisdaten:
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Karten-Nr.: 135
Nahverkehrsplan
Verbandsgebiet Amberg-Sulzbach
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Anlage 4
Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN
Bauliche Standards für den barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen im VGN
Empfehlungen für bauliche Mindeststandards, die für den barrierefreien Um- und Neubau
von Bushaltestellen im VGN-Gebiet grundsätzlich umgesetzt werden sollen.
Das vorliegende Papier definiert Standards hinsichtlich der Umsetzung der Barrierefreiheit
an Bushaltestellen. Diese baulichen Mindestanforderungen orientieren sich an den allgemein
anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen DIN-Normen und Empfehlungen zur
Herstellung der Barrierefreiheit.
Die örtliche Umsetzung dieser Standards zur Barrierefreiheit auf Basis der allgemein anerkannten Regeln der Technik obliegt den Aufgabenträgern in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen und Baulastträgern sowie in Zusammenarbeit mit den Verbänden, Beauftragten und Beiräten der Betroffenen. Hierbei soll dieses Papier eine möglichst praxisnahe Hilfestellung liefern.
Die zugrundeliegenden Gedanken orientieren sich an dem Leitbild einer vollständigen Teilhabe und eines „Designs für alle“, dass keine Personengruppe bewusst ausgrenzt. „Barrierefreiheit“ bleibt dabei auch weiter ein Prozess der Annäherung an ein Ideal und ein Kompromiss zwischen den Bedürfnissen unterschiedlicher Gruppen von Menschen.
Eine zentrale Herangehensweise an Barrierefreiheit und damit auch Grundlage wesentlicher
Maßnahmen zur Schaffung eines barrierefreien ÖPNV ist das Zwei-Sinne-Prinzip. Es besagt,
dass dem Grunde nach bei wesentlichen Informationen und Orientierungshilfen immer zwei
der drei Sinne Hören, Sehen und Tasten angesprochen werden müssen. Mit diesen Sinnen
können Informationen visuell, akustisch oder taktil erfasst werden, wobei für die Orientierung
im Straßenraum meist das Sehen und Hören vorrangig gebraucht werden. Sind diese eingeschränkt, kann das zum Teil durch Hilfsmittel kompensiert werden (z. B. Sehhilfe oder Hörgerät). Dagegen sind gehörlose oder blinde Menschen darauf angewiesen, den ausgefallenen Sinn bestmöglich durch die verbleibenden auszugleichen.
Ziel ist die vollständige Umsetzung der folgend beschriebenen Mindestanforderungen
(Ziffer 1). Sollte dies am vorgesehenen Standort unter den gegebenen Randbedingungen
nicht möglich sein, ist dies anhand einer Reihe von Planungsschritten (Ziffer 2) zu prüfen und
deren Ergebnisse zu dokumentieren. Nur wenn auch nach dieser Prüfung die Mindestanforderungen nicht eingehalten werden können, darf von diesen abgewichen werden. Dabei sollen aber auch dann noch möglichst viele Bestandteile des Mindeststandards umgesetzt werden.
Darüber hinaus sind weitere Einbauten und Einrichtungen, die über die hier genannten Mindestanforderungen hinausgehen – wie z. B. Fahrgastunterstände oder Systeme zur dynamischen Fahrgastinformation, ebenfalls entsprechend den Erfordernissen an die Barrierefreiheit zu gestalten. Hierbei sind insbesondere die erforderlichen Bewegungsflächen zu berücksichtigen und freizuhalten sowie das Zwei-Sinne-Prinzip einzubeziehen.
Gleiches gilt auch für die barrierefreie Gestaltung des Umfelds von Haltestellen. In diesem
Zusammenhang sind insbesondere Gehwege und Querungsstellen in Verbindung mit den
Wegen zur Haltestelle und die entsprechenden Aufstellflächen zu nennen.
PV4/PV9, 24.11.2015
2015-11-24 Standards Bushaltestellen im VGN.docx
Seite 1 von 7
1.
Bauliche Mindeststandards
Bauliche
Zielsetzung
Mindestanforderung
Empfohlene Ergänzung
stufenlose Erreichbarkeit der
Wartefläche
 mindestens ein stufenloser Zugang
 größere Niveauunterschiede
sollten durch Rampen ausgeglichen werden
 lichte Durchgangsbreite von
1 m, mind. aber 0,9 m
 Gehwegbreite von 1,8 – 2,0 m
 bei kombiniertem Fuß- und Radweg
3,0 – 4,0 m
verkehrssichere und
barrierefreie
Rampen
 Mindestbreite 1,2 m
 Längsgefälle max. 6 %
 an Zu- und Abgängen Bewegungsflächen von mind. 1,5 x
1,5 m
 alle 6 m Rampenlänge muss ein
Ruhepodest (mind. 1,5 m lang)
eingebaut sein
 im Falle hoher Frequentierung sollten
die Begegnungsflächen auf 1,8 m x
1,8 m geplant werden
ausreichend Fläche
für Rangiervorgänge
auf der
Bewegungsfläche
 1,5 m x 1,5 m Mindestflächenbedarf für Rollstuhlfahrer
 bei Einsatz einer Klapprampe
2,5 m x 1,5 m
 nach Möglichkeit Ausweitung der nutzbaren Breite auf 3,0 – 4,0 m
 sollte die Mindestbreite von 2,5 m nicht
umsetzbar sein, entfällt bei Einsatz eines mind. 20 cm hohen Formsteins,
entsprechender Anfahrbarkeit sowie
Fahrzeugeinsatz die Rampe und die
nutzbare Breite wird auf mind. 1,5 m
reduziert
Neigungsarme Gestaltung mit geringem Quergefälle
 maximale Längsneigung: 3 %
 maximale Querneigung: 2,5 %
 bei einer Längsneigung von 3 – 6 %
sollten nach längstens 10 m jeweils Erholungsebenen vorgesehen werden
gefahrlos begehund befahrbarer
Bodenbelag
 Oberflächenbelag muss befestigt sein:
rutschhemmend und erschütterungsarm nach DIN 18040-3
 visuelle Unterscheidung zum Gehweg
hin, rutschfeste möglichst fugenlose,
erschütterungsarme Oberflächen
 z.B. Pflastersteine, Asphalt oder Gehwegplatten
optisch und haptisch
erfassbare
Bodenindikatoren
 taktiles Leitsystem mit visuell
kontrastierenden Bodenindikatoren
 Einstiegsfeld(er) mit Rippenprofil mind. je auf Höhe der Türen
in 30 cm Entfernung zum Bordstein
 quert ein Radweg den Auffindestreifen, ist dieser zu unterbrechen
 Auffindestreifen über gesamte Länge
des Bushaltes bis zu Einstiegsfeld(ern)
/ Aufmerksamkeitsfeld(ern)
 führen in Richtung des Haltestellenmastes
Der Bordstein muss
sich kontraststark
abheben und nahes
Anfahren zulassen
 Reduzierung des Restspaltes
zwischen Haltestellenbord und
Fahrzeugeinstieg auf 5 cm
(auf einer Länge von mind. 9 m,
für den Zugang zu Tür 1 u. 2)
 Bordsteinhöhe soll mindestens
16 cm betragen
 ab 18 cm Höhe soll sich das
Busbord visuell kontraststark
vom Umgebungsbelag abheben
 bei ausreichender Anfahrmöglichkeit
und entsprechendem Fahrzeugeinsatz
bzw. einer Wartefläche < 2,5 m, soll die
Bordsteinhöhe von mind. 20 cm geprüft
werden
 der Einsatz von Sonderborden wird
empfohlen (Reduzierung des Restspaltes und Schonung der Busreifen)
 Berücksichtigung der Schleppkurve von
Gelenkbussen bei Busbuchten
Seite 2 von 7
Bauliche
Zielsetzung
Mindestanforderung
möglichst lange
Haltbarkeit der
Fahrbahn
Empfohlene Ergänzung
 bei hohem Fahrzeugaufkommen:
Prüfung des Einbaus einer halbstarren
Decke oder den kompletten Einsatz von
Beton für die Fahrbahn im Bereich der
Haltestelle
Position des
Haltestellenmasts
soll das Auffinden
der 1. Tür erleichtern
 Abstand zur Bordkante = 1 m
 darf den Mindestflächenbedarf
eines Rollstuhlfahrers nicht beeinträchtigen
 darf darüber hinaus nicht zu
Behinderungen führen
 bei Platzmangel kann der Mast ggf.
auch auf der fahrbahnabgewandten
Seite platziert werden
 kann der Mindestflächenbedarf eines
Rollstuhlfahrers dennoch nicht eingehalten werden, ist eine Prüfung zur Verlegung der Haltestelle erforderlich
 zur Aufrechterhaltung des Parkverbots
im gesamten Bereich der Haltestelle
und zur Verbesserung der Anfahrbarkeit ist die Kennzeichnung der Haltestelle mit einer Grenzmarkierung (Zeichen 299 STVO) zu prüfen
Aushangfahrpläne
sind für alle Fahrgäste gut einsehbar
 einheitliche Aufhängung bei
mittlerer Sichthöhe von 1,4 m
(bezogen auf die Mitte des
Fahrplankastens)
 bei einem Fahrgastunterstand mit Informationsvitrine ist kein separater
Aushangfahrplan am Mast nötig
 unter dem Aushangfahrplan soll kein
Abfallbehälter angebracht werden
Die Beleuchtung
muss ausreichend
und blendfrei sein
 Haltestellen sind ausreichend
zu beleuchten
 nach Möglichkeit sollen sie in
unmittelbarer Nähe von Lichtquellen angeordnet oder mit einer eigenen Lichtquelle ausgestattet werden
 es soll eine blendfreie Grundbeleuchtung ohne Schattenbildung insbesondere auch für Orientierungssysteme ermöglich werden
Folgende Quellen wurden für den vorliegenden baulichen Standard für den barrierefreien
Ausbau von Bushaltestellen im VGN verwendet. Diese sind in der jeweils aktuellen Fassung
zu beachten:

DIN 18040-1 – Barrierefreies Bauen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude

DIN 18040-3 Barrierefreies Bauen – Planungsgrundlagen – Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum

DIN 32975 – Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung

DIN 32984 – Bodenindikatioren im öffentlichen Raum

Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA)

Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt)

Empfehlungen für Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs (EAÖ)

Anhang IV zur Verordnung (EG) 661/2009 i. V. m. UN-ECE Regelung 107
Seite 3 von 7
Hinweise zur Schnittstelle Fahrzeug – Haltestelle
Fahrzeuge / Fahrzeugausstattung
Infrastruktur / Haltestelle
Hochflurbus
 keine Barrierefreiheit möglich
Niederflur- / Low-Entry-Bus
 unter 16 cm Bordstein nicht barrierefrei
 ab 16 cm Bordstein mit Klapprampe barrierefrei
(Tiefe der Aufstellfläche von ca. 2,5 m erforderlich)
 ab 20 cm Bordstein ohne Klapprampe barrierefrei
nur Bordsteinbereiche unter oder gleich 16 cm können
beim An- und Abfahren überstrichen werden
Höhe der Überstreichfähigkeit sowie der Absenkfähigkeit
(Kneeling) der Fahrzeuge ist auch von den Einstellungen
in den Werkstätten der Verkehrsunternehmen abhängig
Bei der Anlage von Busbuchten ist die Schleppkurve von
Gelenkbussen zu beachten
Kleinbus
(auch Niederflur- / Low-EntryVarianten)
PKW
 über 16 cm Bordstein nicht barrierefrei
nur Bordsteinbereiche unter oder gleich 16 cm können
aufgrund tiefgreifender Außenschwenktüren angefahren
werden
( Neigung der Klapprampe ≤ 12 %)
 keine Barrierefreiheit möglich
 nur Bordsteinbereiche unter 16 cm können angefahren
werden
Seite 4 von 7
2.
Planungsschritte zur Prüfung von Haltestellen auf Umsetzbarkeit des Mindeststandards
Oberstes Ziel ist die Umsetzung des Mindeststandards. Beim Um- bzw. Neubau von Haltestellen sind daher folgende Planungsschritte nachvollziehbar zu prüfen.
Planungsschritt 1:
Der Mindeststandard ist am vorgesehenen Standort vollständig umsetzbar.


Umsetzung Mindeststandard
Planungsschritt 2
Planungsschritt 2:
Sofern der Mindeststandard am vorgesehenen Standort unter den gegebenen Randbedingungen (z.B. aus Platzmangel) nicht umsetzbar ist, sind folgende Handlungsoptionen zu prüfen und deren Ergebnisse zu dokumentieren:
2.1
Kann die Haltestelle im Umkreis von 100 m sinnvoll an einen anderen Standort verlegt werden, wo der geforderte Standard möglich ist?


Umsetzung Mindeststandard
Prüfe Schritt 2.2
2.2
Kann mit vertretbarem Aufwand durch Zukauf eines Grundstücks angrenzend zum
Bürgersteig die erforderliche Haltestellentiefe für den Einsatz der Einstiegshilfe hergestellt werden?


Umsetzung Mindeststandard
Prüfe Schritt 2.3
2.3
Kann der Standard durch eine Neuordnung des Straßenraums erreicht werden, z. B
durch eine Fahrbahneinengung bzw. den Bau eines Haltestellenkaps?
Abb.: Fahrbahneinengung
Beispiel: Haltestelle in Münster/Westf.
Die Gehwegbreite wurde von ca. 1,30 m auf 2,60 m
vergrößert, damit die Wartefläche für den Einsatz
der Klapprampe ausreichend breit ist. Außerdem ist
so ein Buskap entstanden. Die Haltestelle befindet
sich in einem Wohngebiet mit relativ wenig Verkehr.
Quelle: Mehrens, 2015.


Umsetzung Mindeststandard
Prüfe Schritt 2.4
Seite 5 von 7
2.4
Kann der Standard durch Einbau eines Sonderbords mit 20 cm (oder höher) erreicht
werden, so dass der Ein- und Ausstieg auch ohne den Einsatz der Klapprampe ermöglicht wird?
Vor einer Verwendung von hohen Sonderborden ist zusätzlich zu prüfen:
- Ist das Sonderbord mit den eingesetzten Fahrzeugtypen kompatibel?
- Ist eine geradlinige und störungsfreie Anfahrbarkeit des Haltestellenbereichs gewährleistet?
- Kann an der Haltestelle erforderlichenfalls eine Höhenzonierung (oder ein vergleichbares Verfahren) umgesetzt werden?
Das bedeutet, dass die Überstreichungsflächen in der An- und Abfahrt z.B. mit einem 16 cm hohen Sonderbord und der Haltebereich (v.a. 2. Tür) mit einem mindestens 20 cm hohen Sonderbord ausgestattet werden. Dies kann dann erforderlich sein, wenn ein Überstreichen der Fahrzeuge bei der Anfahrt aufgrund der Haltestellenlage nicht auszuschließen ist, z.B. bei Anfahrt aus einer starken Kurve.
Abb.: Höhenzonierung
Beispiel: Haltestelle in Kassel
Wegen der Anfahrbarkeit aus einer starken Kurve
konnte die Haltestelle Schulzentrum Brückenhof
nicht vollständig auf 22 cm erhöht werden. Die Überstreichungsfläche in der Anfahrt wurde mit einem 16
cm hohen Sonderbordstein ausgestattet. Die Rampen nicht berücksichtigt, ist die 50 m lange Haltestelle so aufgeteilt, dass 17 m mit einer Haltestellenhöhe
von 16 cm sowie 29 m mit einer Haltestellenhöhe
von 22 cm ausgeführt wurden.
Quelle: Wiesenhütter, KVG Kassel, 2015.
Abb.: Busbucht mit Nase
Quelle: Stocker Arnet, Bau- u. Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft, 2015.
Beispiel: Haltestelle im Kanton Basel-Landschaft
Zur Verbesserung der Anfahrbarkeit von Haltestellenbuchten werden im Umland von Basel
Busbuchten mit einer Nase im Anfahrtsbereich gebaut. Durch diese Nasen kann der eigentli-
Seite 6 von 7
che Haltebereich mit erhöhten Sonderbordsteinen auch bei kurzen Anfahrtsflächen optimal
angefahren werden.


Umsetzung Mindeststandard
Planungsschritt 3
Planungsschritt 3:
Wird nach Prüfung der o.g. Möglichkeiten festgestellt, dass ein barrierefreier Ausbau der
Haltestelle gemäß Mindeststandard aus sicherheitstechnischen bzw. rechtlichen Gründen
oder sinnvoll bzw. verhältnismäßig nicht umsetzbar ist, liegt ein Ausnahmetatbestand vor.
Gründe hierfür können sein:
1. Bauliche Gründe, z.B.
- unbefestigter Seitenstreifen (Bankett) ohne Verbindung zum öffentlichen Wegenetz
- keine ausreichende Gehwegbreite, die mit einem verhältnismäßigem Aufwand erweitert werden kann (z.B. Grunderwerb)
2. Topografische Gründe, z.B.
- Hanglage, d.h. die max. zulässige Neigung, um die Steigung mittels Handrollstuhl zu
überwinden und die Bremssicherheit nicht zu gefährden, kann nicht eingehalten werden.
3. Funktionale Gründe, z.B.
- temporäre Ersatzhaltestellen bei Schienenersatzverkehr,
- Haltestellen, die ausschließlich mit taxibasierten Bedarfsverkehren bedient werden.
Liegen bauliche, topografische und/oder funktionale Gründe für einen Ausnahmetatbestand
vor, sind diese ausreichend zu dokumentieren.

Planungsschritt 4
Planungsschritt 4:
Auch bei Ausnahmetatbeständen ist eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit anzustreben. Daher sollte in diesen Ausnahmefällen zusätzlich geprüft werden, ob Teilaspekte der
Barrierefreiheit bzw. des Mindeststandards zielführend umgesetzt werden können. Hierzu
zählen insbesondere
eine auf 16 cm erhöhte, befestigte Wartefläche, sofern eine Verbindung zum Gehweg
besteht.
der Einbau von Bodenindikatoren, d.h. Auffindestreifen und Einstiegsfeld, sofern eine
Verbindung zum Gehweg vorhanden ist.
die Anforderungen an die Position und bauliche Ausgestaltung des Haltestellenmast
die Anforderungen an den Aushangkasten inkl. Aushangfahrplan
Seite 7 von 7
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Anlage 5
Stellungnahmen zum 2. Zwischenbericht
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
1. Stellungnahme der Stadt Sulzbach-Rosenberg:
-
Die Zahl der P+R-Plätze ist nicht mehr korrekt: Es bestehen aktuell 116 P+R-Plätze zzgl. 3
Kurzzeit-Parkplätze sowie zwei Parkplätze für Schwerbehinderte
-
Die Einwohnerzahl in Tabelle 9 von 16.960 ist nicht korrekt, es müssten rund 19.000
Einwohner sein
-
Die Bettenanzahl des Klinikum Sulzbach-Rosenberg ist nicht korrekt und beträgt 165 Betten
Stellungnahme der Verwaltung:
-
Bei den Korrekturen zur Bettenanzahl des Klinikums St. Anna sowie zu den Parkplätzen am
Bahnhof Sulzbach-Rosenberg handelt es sich um einen Schreibfehler bzw. um eine veraltete
Datengrundlage. Beide Punkte wurden im Endbericht korrigiert.
-
Bezüglich der Einwohnerzahl wird seitens des Planungsbüros gevas humberg & partner
darauf hingewiesen, dass hier der Ortsteil Sulzbach-Rosenberg gemeint ist und nicht das
gesamte Stadtgebiet mit dazugehörigen Ortsteilen, mit denen die Einwohnerzahl bei den
benannten rund 19.000 Einwohnern liegen würde. Dies wird durch einen Vermerk in der
Tabelle dargestellt.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
2. Stellungnahme des Marktes Kastl:
In der ersten Behandlung in der Marktratssitzung am 05.11.2015 in nicht-öffentlicher Sitzung –
innerhalb der Beteiligungsfrist – wurde die Aufnahme des Raumes Kastl in die Verkehrsachse
Neumarkt – Amberg mit dem Fernziel eines Taktverkehrs begrüßt und sichert dem ZNAS die
Unterstützung zu. Hierüber wurde Beschluss gefasst.
Das Thema wurde in der darauffolgenden Sitzung am 16.11.2015 – somit nach der gesetzten Frist –
als Bekanntgabe nochmals thematisiert als Marktrat Schwarzfischer anregt, den Ortsteil Dettnach (29
Einwohner) aufzunehmen. In der folgenden Diskussion wurde daraufhin sogar noch die Aufnahme
weiterer Orte wie Zapfl (5 EW), Langenberg (3 EW), Saugraben (3 EW), Hohengrund (k.A.),
Guttenberg (3 EW), Richt (2 EW) und Schwärz (6 EW) angeregt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Planungsbüro gevas nimmt dazu sinngemäß wie folgt Stellung:
Die Leitlinie des Freistaates Bayern für die Nahverkehrsplanung geht ausdrücklich davon aus, dass
Klein- und Kleinstorte bei der Nahverkehrsplanung nicht berücksichtigt werden können.
Zum einen wäre dies wirtschaftlich nicht darstellbar, zum anderen würde dies die Fahrzeiten so
verlängern, dass die Nutzung des ÖPNV für die übrigen Fahrgäste wesentlich unattraktiver würde.
Zudem dürfte in den meisten Klein- und Kleinstorten keine geeignete Wendemöglichkeit bestehen.
Der ZNAS ergänzt, dass hier ganz offensichtlich die Themen Schulbusverkehr (Pflichtaufgabe des
Schulaufwandsträgers) und Öffentlicher Personennahverkehr (freiwillige Aufgabe des ÖPNVAufgabenträgers) verwechselt werden.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
3. Stellungnahme der Gemeinde Gebenbach:
Die Gemeinde Gebenbach fordert eine Verkürzung des vorgesehenen Taktes auf eine Stunde. Ferner
werden die überfüllten Busse im Ort Kainsricht moniert. Es werden für Gemeindeteile Rufbusse
gewünscht. Weiterhin sollen die Umsteigeverbindungen Freihung – Amberg und Sulzbach –
Rosenberg – Schnaittenbach verbessert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der ZNAS sowie gevas humberg & partner nehmen dazu wie folgt Stellung:
Gebenbach ist Teil der Verkehrsachse Amberg – Hirschau. Somit ist nach der Leitlinie zu den
Hauptverkehrszeiten ohnehin ein Stundentakt das Ziel und als Teil der Verkehrsachse gibt die
Leitlinie des Freistaates Bayern generell Taktverkehr vor, der als Ziel auch bereits aufgenommen
worden ist und in den Maßnahmenbeschreibungen vorgesehen ist.
Es wird nicht davon ausgegangen, dass der Bus der Linie 49 ab Kainsricht über die zugelassenen
Kapazitäten an Sitz- und Stehplätzen belegt wird. Leider herrscht oft die irrige Meinung, wenn im
ÖPNV Stehplätze belegt werden, sei dieser bereits „überfüllt“.
Im Rahmen der Qualitätskriterien wird die Aufnahme von Obergrenzen für die Kapazitäten diskutiert
werden; sofern jedoch die vom Gesetzgeber zugelassene Zahl vom Aufgabenträger reduziert wird,
hat dieser die anfallenden Mehrkosten z.B. für einen Verstärkerbus zu tragen.
Im konkreten Fall kommt hinzu, dass die angesprochene Linie 49 eine kommerzielle Linie ist, auf die
der ZNAS keinen Einfluss hat und für die die Festlegungen des künftigen Nahverkehrsplanes keine
unmittelbaren Bindungswirkungen entfalten. Das gleiche gilt für die angesprochene Linie 63
Sulzbach-Rosenberg – Schnaittenbach.
Das Thema Rufbusse wird bei der Fortführung ebenfalls diskutiert werden, dies war bisher nicht
Gegenstand des Verfahrens. Es ist jedoch nicht realistisch, nur für die sehr wenigen Gebenbacher
Ortsteile einen eigenen Rufbus einzuführen. Zudem besteht die Erfahrung, dass im ZNASVerbandsgebiet Rufbusse extrem schlecht angenommen werden, da diese frühzeitig vorher bestellt
werden müssen. Diese Erfahrungen decken sich mit Erfahrungen in den Landkreisen Schwandorf und
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Neustadt/WN. Wenn, dann können Rufbusanbindungen nur im Rahmen der gesamten Linien, die
den Gemeindebereich Gebenbach betreffen, angedacht werden.
Im Rahmen der bereits erstellten Maßnahmenvorschläge, die im nächsten Bearbeitungsschritt noch
detailliert auszuformulieren sind, wurde bereits von der Firma gevas humberg & partner
vorgeschlagen, auf diesen Linien zu Schwachverkehrszeiten die Einführung von bedarfsgerechten
Verkehren zu prüfen (z.B. abends und an Sonntagen). Diese können jedoch immer nur in dem
Umfang realistisch umgesetzt werden, als es entsprechend der Priorität zur Erreichung der
Grenzwerte – und vorbehaltlich der finanziellen Leistungsfähigkeit – in späteren Schritten zur
Erreichung des als Ziel vorgegebenen Richtwertes erforderlich sind.
Über den Richtwert hinausgehende Wünsche wären auch von der jeweiligen Kommune selbst zu
finanzieren.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Anlage 6
Stellungnahmen zum Endbericht
Die Stellungnahmen der Verwaltung wurden in der Verbandsversammlung am 21.07.2016
beschlossen.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
1. Stellungnahme der Regierung der Oberpfalz:
Der Nahverkehrsplan des ZNAS wird zur Kenntnis genommen.
Stellungnahme der Verwaltung:
keine Veranlassung
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
2. Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Amberg-Sulzbach:
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach führt an, dass die benannten Vorgaben zur Barrierefreiheit
die personellen Möglichkeiten des Amtes übersteigen und zudem die Finanzierung innerhalb des
Verwaltungszweiges nicht geklärt ist. Der barrierefreie Ausbau von Haltestellen sowie die Einrichtung
neuer Haltestellen sei daher im Einzelfall zu begründen, entbehrliche Haltestellen sollten nach
Möglichkeit aufgelöst werden. Es wird zudem die Erstellung einer Prioritätenliste gefordert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme geht von falschen rechtlichen Annahmen aus. Es ist nicht so, dass die nichtbarrierefreie Haltestelle der Regeltatbestand ist und dass die Anlage von barrierefreien Haltestellen
die Ausnahme ist, die zu begründen wäre.
Nach § 8 PBefG ist gesetzlich normiert, dass die barrierefreie Haltestelle ab 01.01.2022 die Regel zu
sein hat und nicht-barrierefreie Haltestellen Ausnahmen darstellen, die zu begründen sind. Insoweit
geht die Stellungnahme des StBAAS fehl.
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach führt als Begründung fehlendes Personal und fehlende
Finanzierungsmöglichkeiten an. Dies ist grundsätzlich zu berücksichtigen, allerdings steht das
Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach - vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzungen des
Freistaates Bayern zum Thema Barrierefreiheit - als Behörde des Freistaates Bayern in besonderer
Verantwortung für das Thema.
Eine Prioritätenliste liegt insoweit vor, als im Nahverkehrsplan in der Priorität 1 alle Haltestellen
genannt sind, die bis zum 01.01.2022 barrierefrei ausgebaut sein sollen. Dies betrifft Haltestellen in
Ortszentren, an Schulen, Verwaltungseinrichtungen, Bahnhöfen, Krankenhäusern, Senioren- und
Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen und wichtigen Umsteigepunkten. Die Zuordnung
bestehender Haltestellen zu dieser Kategorie obliegt dem StBAAS eigenverantwortlich in seiner
Funktion als Straßenbaulastträger.
Seitens des ZNAS könnte eine detaillierte Liste mit Nennung von konkreten Haltestellennamen erst
nach Erstellen eines erweiterten und detaillierteren Haltestellen-Katasters mittelfristig vorgelegt
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
werden (derzeit in der Vergabephase). Bis dahin bleibt es bei der Verantwortlichkeit des
Straßenbaulastträgers.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
3. Stellungnahme des Verkehrsverbundes Großraum Nürnberg (VGN):
Der VGN verweist darauf, dass gemäß Nahverkehrsplan der VGN-Tarif nur im SPNV und im ein- und
ausbrechenden Verkehr zur Anwendung kommt. Ursprünglich sei jedoch die Vollintegration des
ZNAS-Gebietes in den VGN-Verbundraum beabsichtigt gewesen. Hierauf nehme der Nahverkehrsplan
keinen Bezug. Daher wird die Bitte geäußert, zu dieser neuen Haltung Stellung zu nehmen.
Weiterhin weist der VGN darauf hin, dass drei Linien, die im ein- und ausbrechenden Verkehr auch
das ZNAS-Gebiet berühren, bereits in den Nahverkehrsplänen der Landkreise Neumarkt i.d.OPf. und
Nürnberger Land als Teil dortiger Linienbündel definiert wurden. Damit diese drei Linien bei
künftigen Linienbündeln nicht erneut berücksichtigt werden, sollten die bereits bestehenden
Linienbündel im Nahverkehrsplan erwähnt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Grundsätzlich ist es richtig, dass bei Kooperationsstart mit dem VGN 1997 das Ziel einer
Vollintegration in den VGN definiert worden war. Diese Konstellation ist aber nicht mehr aktuell und
entspricht nicht mehr den derzeitigen Gegebenheiten.
Nachdem seitens der Unternehmen und zum Teil auch seitens der Kommunen von Anfang an
größerer Widerstand vorhanden war, wurde zunächst das „Amberger Modell“ definiert, d.h. zum
Integrationsstart wurde der VGN-Tarif auf der Schiene, im ein- und ausbrechenden Verkehr sowie im
Zubringerverkehr von und zum SPNV eingeführt. Die weitere Integration sollte in Stufen, die jedoch
nicht näher definiert waren, umgesetzt werden.
Fast alle nach dem ZNAS/VAS-Gebiet folgenden Beitrittskandidaten wollten das Amberger Modell
übernehmen, da es die besten Vorteile für alle Fahrgäste bietet. Seitens des VGN wurde jedoch bis
vor kurzem ein zweiter Fall Amberg nicht geduldet.
Mittlerweile stehen die Unternehmen, die die Tarifhoheit besitzen, einer Vollintegration sehr
skeptisch gegenüber. Es ist nicht zu erwarten, dass diese einer Vollintegration zustimmen. Dies zeigt
auch die Entscheidung 2015 des Landkreises Neustadt a.d. Waldnaab gegen den VGN-Beitritt.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Parallel hat sich zwischenzeitlich auch die Ansicht innerhalb des VGN etwas geändert. Beim Beitritt
des Landkreises Kitzingen 2016 lautete die Beschlusslage, dass bei der Integration von
Aufgabenträgern, die sich in zwei Verbünden organisieren, dieser die Wahlfreiheit hat, welchen Tarif
er im Binnenverkehr zur Anwendung bringen möchte. Der Landkreis Kitzingen hat sich für den
Beibehalt des bisherigen Mainfranken-Tarifs Würzburg entschieden, der VGN-Tarif kommt
ausschließlich im SPNV und im ein- und ausbrechenden Verkehr zur Anwendung. Somit wurde in
Kitzingen das „Amberger Modell“ annähernd übernommen.
Auch das Gebiet des ZNAS/VAS organisiert sich, wie der Raum Kitzingen, in zwei Verbünden. Wie
oben dargestellt, findet im SPNV, im ein- und ausbrechenden Verkehr und im Zubringerverkehr vom
und zum Bahnhof der VGN-Verbundtarif Anwendung und im sonstigen Binnenverkehr gilt der
Tarifverbund Oberpfalz Nord (TON), der mittelfristig zu einem Oberpfalz-Tarif ausgebaut werden soll.
Somit ist die Lage im Verbandsgebiet absolut vergleichbar mit der Lage im Raum Kitzingen.
Weiterhin ist die Stadt Nürnberg seit einiger Zeit der Auffassung, dass zur Lösung der
Finanzierungsprobleme des ÖPNV im Stadtgebiet Nürnberg eigene zusätzliche Tarife und
Tarifbestimmungen eingeführt werden sollen. Diese weichen zum Teil erheblich vom VGN-Tarif ab.
Teile dieses neuen Tarifkonzeptes wurden – zum Teil zunächst auf drei Jahre befristet – bereits 2016
eingeführt. Hierzu zählen z.B. eine überproportionale Verteuerung der Einzelfahrscheine, der Solo
31, des 4er-Tickets und des TagesTicket Solo sowie eine Vergünstigung des 9-Uhr-Abos.
Genaugenommen könnte man dabei auch von einem „Nürnberger Haustarif“ sprechen.
Der VGN würde daher vom ZNAS bzw. der VAS eine Tarifharmonisierung verlangen, die er in anderen
Bereichen bereits aufgegeben hat.
Der ZNAS besteht daher darauf, dass die Beschlusslage auch auf das ZNAS-Gebiet angewendet wird
und der ZNAS Wahlfreiheit für den Binnenverkehrstarif hat. Anwendung soll hier der TON-Tarif bzw.
der noch zu entwickelnde Oberpfalz-Tarif finden.
Zudem hat sich die bisherige Regelung, die nunmehr seit 19 Jahren Bestand hat, sehr bewährt.
Bezüglich der landkreisübergreifenden Linien wird im Nahverkehrsplan unter Kapitel 7.1. die
Formulierung aufgenommen, dass für landkreisübergreifende Linien die Festlegungen des
Aufgabenträgers gelten sollen, der für die Linie die zuständige Behörde darstellt (also in der Regel der
Aufgabenträger, auf dessen Gebiet die Mehrheit der Fahrplankilometer liegt). Für
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
landkreisübergreifende Linien, für die der ZNAS nicht die zuständige Behörde ist, werden durch den
Nahverkehrsplan des ZNAS keine Anforderungen gestellt (z.B. Linien 440 und 446 des VU
Meidenbauer).
Anders ist die Situation bei den landkreisübergreifenden Linien im Landkreis Neumarkt i.d. OPf. Hier
ist eindeutig der ZNAS die zuständige Behörde. In Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz
wurde der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. daher aufgefordert, die Linien 60 und 89 aus dem dortigen
Linienbündel zu entnehmen, da der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. nicht die zuständige Behörde für
diese Linien ist. Hierüber wurde Ende Juni im entsprechenden Ausschuss Beschluss gefasst (vgl.
Stellungnahme Landkreis Neumarkt i.d. OPf.).
Nach Mitteilung von Herrn Landrat Gailler hat der Verkehrsausschuss des Landkreises Neumarkt i.d.
OPf. entsprechend dem Vorschlag des ZNAS entschieden. Der Einwand hat sich somit erledigt und
der ZNAS wird eine Vergabe der Linie 60 mit dem Aufgabenträger Landkreis Neumarkt i.d. OPf. für
dessen Gebiet abstimmen.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
4. Stellungnahme der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG):
Es bestehen keine Einwände.
Stellungnahme der Verwaltung:
keine Veranlassung
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
5. Stellungnahme des Landkreises Amberg-Sulzbach, Tiefbauverwaltung:
Es besteht Einverständnis. Es wird darauf hingewiesen, dass das Investitionsprogramm für den
Ausbau und den Erhalt der Kreisstraßen auch künftig zahlreiche Maßnahmen vorsieht, die zu einer
verbesserten Infrastruktur für die Abwicklung des ÖPNV führen. Voraussetzung ist jedoch eine
weiterhin positive Finanz- und Haushaltsausstattung des Landkreises Amberg-Sulzbach.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Landkreis Amberg-Sulzbach wird gebeten, entsprechend der Pflicht aus dem PBefG und der UNBehindertenrechtskonvention eine entsprechende Finanz- und Personalausstattung sicherzustellen,
so dass die Haltestellen der Priorität 1 bis zum Jahr 2022 barrierefrei umgebaut werden können.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
6. Stellungnahme des Landkreises Neumarkt i.d. OPf.:
Der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. weist darauf hin, dass die Linie 60 (Neumarkt-Amberg) im
Nahverkehrsplan des Landkreises Neumarkt i.d. OPf. dem Linienbündel 3 zugewiesen worden ist und
2019 durch den Landkreis Neumarkt i.d. OPf. ausgeschrieben werden soll. Dies solle im
Nahverkehrsplan erwähnt werden, um eine doppelte Zuteilung der Linie zu vermeiden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der ZNAS hat sich diesbezüglich mit der Regierung der Oberpfalz in Verbindung gesetzt. Diese teilt
die Auffassung des ZNAS, dass für die Linie 60 der ZNAS und nicht der Landkreis Neumarkt i.d. OPf.
der zuständige Aufgabenträger ist. Zudem wurde bei der Erstellung der Linienbündel 2014/2015 der
ZNAS vom Landkreis Neumarkt i.d. OPf. nicht beteiligt.
In Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz wurde beim Landkreis Neumarkt i.d. OPf. der
offizielle Antrag auf Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans gestellt, in dem die Linie 60 (ebenso
wie die Freizeitlinie 89) aus dem Linienbündel herausgenommen werden soll. Im Gegenzug sichert
der ZNAS zu, bei einer Ausschreibung den Status Quo auf dem Abschnitt Neumarkt i.d. OPf. –
Lauterhofen nicht zu verschlechtern. Zudem würden die Ausschreibungsunterlagen abgestimmt und
ggf. eine Kostenaufteilung z.B. nach Fahrplankilometern angeboten werden.
Hierüber hat am 20. Juni 2016 der zuständige Ausschuss des Landkreises Neumarkt i.d. OPf.
entschieden. Nach Mitteilung von Herrn Landrat Gailler hat der Verkehrsausschuss des Landkreises
Neumarkt i.d. OPf. entsprechend dem Vorschlag des ZNAS entschieden. Der Einwand hat sich somit
erledigt und der ZNAS wird im Falle einer Ausschreibung der Linien 60 und 89 den Landkreis
Neumarkt i.d. OPf. bei Planung der Ausschreibung und Erstellung der Vergabeunterlagen einbinden
und im Rahmen der gemeinsamen Vorbereitung einer Vorabbekanntmachung frühzeitig beteiligen.
Eine Verschlechterung des Angebotes gegenüber dem Status Quo auf Neumarkter Gebiet ist
grundsätzlich zu vermeiden. Fordert der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. darüberhinausgehende
Verbesserungen, so beteiligt sich der Landkreis Neumarkt i.d. OPf. an den dadurch entstehenden
Mehrkosten auf dem Streckenabschnitt Neumarkt – Lauterhofen. Auch eine gemeinsame Definition
der Leistungsbeschreibung und Aufteilung der Kosten nach dem Anteil der Fahrplankilometer ist
denkbar.
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7. Stellungnahme des Marktes Kastl:
Die Festlegung, die Bedeutung der Achse Neumarkt – Kastl – Amberg durch die Definition als
Verkehrsachse zu steigern, wird begrüßt, ebenso das Ziel der Einführung eines Taktverkehrs. Der
Markt Kastl sichert die Unterstützung zu. Im Übrigen verweist der Markt Kastl auf seine
Stellungnahme zum Zwischenbericht vom 05.11.2015 (vgl. Anlage 5).
Stellungnahme der Verwaltung:
keine Veranlassung
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8. Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Stadt Amberg:
Der Behindertenbeauftragte der Stadt Amberg merkt an, dass Schritt für Schritt alle Haltestellen im
Verbandsgebiet nach dem Muster der Haltestelle Beethovenstraße, die einvernehmlich geplant
worden ist, barrierefrei umgebaut werden sollen. Den baulichen Standards des VGN wird
zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
keine Veranlassung
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9. Stellungnahme der Gemeinde Edelsfeld:
Mit den inhaltlichen Festlegungen, die vom Geschäftsleiter des ZNAS dem Gemeinderat in der
Sitzung vom 03. Mai 2016 vorgestellt wurden, besteht Einverständnis.
Stellungnahme der Verwaltung:
Außer der Korrektur des Beschlussbuchauszugs, dass die Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022
umgesetzt werden soll und nicht die Erreichung des Richtwertes, besteht keine Veranlassung.
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10. Stellungnahme des Marktes Königstein:
Dem Entwurf des Nahverkehrsplanes wird zugestimmt.
Stellungnahme der Verwaltung:
keine Veranlassung
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11. Stellungnahme der Verkehrsgemeinschaft Amberg-Sulzbach (VAS):
Die VAS empfiehlt, dass das Hinweisschild „im Auftrag des ZNAS“ als Aufkleber angebracht werden
und durch den ZNAS beschafft werden sollte, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten.
Weiterhin schlägt der VAS vor, auf die Festsetzung, es dürfen dauerhaft nur 80% der zugelassenen
Stellplätze belegt werden, zu verzichten und die maximal zugelassene Zahl an Stehplätzen
zuzulassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Formulierung unter Kapitel 7.2.2.2 im Nahverkehrsplan wird dahingehend geändert, dass das
Stellschild mit dem ZNAS-Logo ausschließlich bei vom ZNAS vergebenen gemeinwirtschaftlichen
Linien anzubringen sein wird (ist also bei kommerziellen Linien, die das jeweilige Unternehmen
eigenverantwortlich betreibt, nicht zulässig). Die Beschaffung obliegt dem Auftragnehmer, das Logo
stellt der ZNAS als Druckvorlage. Insoweit entfällt die benannte Möglichkeit des Aufklebers von
selbst, da dieser dann während des gesamten Umlaufes eines Fahrzeuges vorhanden wäre, also auch
wenn das Fahrzeug im Umlauf auf einer kommerziellen/eigenwirtschaftlichen Linie eingesetzt wird.
Genau dies will der ZNAS jedoch vermeiden, um dem Fahrgast klar erkennbar zu machen, dass
kommerzielle/ eigenwirtschaftliche Linien allein in der Verantwortung des Unternehmers liegen und
nicht in der Verantwortung des ZNAS (wie bei gemeinwirtschaftlichen Linien).
Bezogen auf die Stehplatzzahl ist aus Sicht des ZNAS an einer dauerhaften Begrenzung festzuhalten.
Diese wird im Nahverkehrsplan und in den Vergaben so formuliert, dass dauerhaft an mehr als vier
aufeinanderfolgende Schul- oder Werktagen (bei Vergaben bisher drei) maximal 80% der für das
betreffende Fahrzeug vom TÜV zugelassenen Stehplätze belegt werden dürfen. Andernfalls ist für
zusätzliche Kapazitäten zu sorgen.
Gerade das Thema Stehplätze war in den vergangenen Jahren der mit Abstand häufigste
Beschwerdepunkt von Fahrgästen und Schülereltern. Die vom TÜV zugelassene (nicht wie die VAS
angibt gesetzlich zugelassene) Stehplatzzahl berechnet sich ausschließlich nach dem zugelassenen
Achsgewicht (in der Regel 8 Personen pro m² Stehfläche) und nicht nach den realistischen
Möglichkeiten der tatsächlichen Auslastung der Fläche (VDV-Empfehlung 4 Personen pro m²
Stehfläche).
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
Nach Auffassung des ZNAS ist dies insbesondere im Schülerverkehr, bei dem in der Regel noch
zusätzliche Taschen etc. befördert werden müssen, nicht sachgerecht.
Gefolgt werden kann dem Hinweis, dass neuere Fahrzeuge aufgrund der Anforderungen an die
Barrierefreiheit (Rollstuhl-Stellplatz) weniger Sitzplätze aufweisen als ältere Fahrzeuge. Somit werden
in neueren Bussen dem Grunde nach mehr Stellplätze vorgesehen als in älteren Fahrzeugen. Gerade
deshalb hat der ZNAS die Grenze bei 80% der vom TÜV zugelassenen (und nach Achslast ermittelten)
Stehplatz-Zahl gezogen und nicht bei z.B. 50%, was die Unternehmen noch weitaus mehr
beeinträchtigt hätte. Stehplätze werden also im ÖPNV der barrierefreien Zukunft noch wichtiger und
normaler als bisher. Allerdings soll die belegbare Stehplatzzahl auch den möglichen und zumutbaren
Realitäten entsprechen und nicht einen theoretischen Wert auf Basis der möglichen Achslast
darstellen. Mit 80% wurde daher ein ausgewogener Kompromiss gefunden, der diese Interessen und
Entwicklungen ebenso berücksichtigt wie die Belange der Fahrgäste.
Das Interesse der Unternehmen, eine größtmögliche Zahl an Schülern möglichst kostengünstig zu
befördern – also unter Ausnutzung der maximal zugelassenen Stehplatzzahl – muss hier einer Grenze
in Form einer zumutbaren Beförderungsleistung unterliegen. Zudem werden Schüler, die regelmäßig
über Jahre auf engstem Raum befördert werden, kaum in späterer Zeit dem ÖPNV gegenüber positiv
eingestellte Kunden werden. Hier ist ein Ausgleich zu schaffen zwischen betriebswirtschaftlicher
Denkweise der Unternehmen und der Vorhaltung einer attraktiven Beförderungsleistung. Es bleibt
daher bei der Begrenzung auf eine maximale Auslastung auf 80% der zugelassenen Stehplätze an
mehr als an vier aufeinanderfolgenden Schul- oder Werktagen. Diese zeitliche Grenze ist nach
Auffassung des ZNAS erforderlich, um einzelne Tagesspitzen aufzufangen – z.B. Berufsschultage,
früheres Unterrichtsende oder schlechtes Wetter im Winter. Wird die gesetzte Obergrenze von 80%
an vier Tagen nacheinander überschritten, spricht vieles für die Vermutung, dass es sich nicht um
einzelne Spitzentage aufgrund besonderer Umstände handelt, sondern ein strukturelles Problem
vorliegt, also zu wenig Kapazitäten für regelmäßig verkehrende Fahrgäste vorgehalten werden.
Hier ist nach Auffassung des ZNAS daher im Interesse eines attraktiven ÖPNV (und auch im Interesse
der Kundenakquise) deutlich mehr Rücksicht auf die realistische Beförderungsmöglichkeit zu
nehmen.
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12. Stellungnahme Gemeinde Birgland:
Die Gemeinde weist auf die festgestellten Defizite u.a. am Wochenende und an Schultagen am
Nachmittag hin. Diese sollen, wie im Nahverkehrsplan dargestellt, beseitigt werden. Die Gemeinde
Birgland sei von einer guten Infrastruktur, gerade auch von einem guten Fahrtenangebot des ÖPNV,
abhängig.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der ZNAS hatte bereits vor dem Nahverkehrsplan beabsichtigt, die Linie 24, die das Birgland mit
Sulzbach-Rosenberg verbindet, mit einem wesentlich besseren Fahrtenangebot am Nachmittag und
am Wochenende auszuschreiben. Die Vorabinformation im EU-Amtsblatt wurde veröffentlicht und
somit das Ausschreibungsverfahren in Gang gesetzt. Entsprechend der Rechtslage nach dem neuen
PBefG hat der bisherige Linienbetreiber innerhalb der gesetzlichen 3-Monatsfrist einen Antrag auf
kommerziellen Verkehr für die Linie 24 gestellt, den die Regierung der Oberpfalz trotz deutlich
schlechterem Fahrtenangebot gegenüber dem Ausschreibungsobjekt für zehn Jahre genehmigt hat.
Somit liegt der Status Quo nicht am ZNAS, sondern an der geltenden Rechtslage.
Nachdem eine Linienverkehrsgenehmigung dem Linienbetreiber einen Abwehranspruch gegen
andere Linien einräumt, werden Verbesserungen wohl nur außerhalb bestehender Fahrtage (z.B. am
Wochenende) möglich werden, nicht jedoch an Tagen, an denen die kommerzielle Linie verkehrt.
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13. Stellungnahme Behindertenbeauftragte des Landkreises Amberg-Sulzbach:
Die Behindertenbeauftragte bittet, bei der Umsetzung der Barrierefreiheit bei den Haltestellen der
Priorität 1 als Frist den 01.01.2022 zu übernehmen. Ansonsten bestehen gegen den Nahverkehrsplan
keine Einwände.
Stellungnahme der Verwaltung:
Obwohl die Stellungnahme nach der gesetzten Frist abgegeben wurde, soll sie Berücksichtigung
finden.
Aus Sicht der ZNAS Geschäftsstelle ist eine Fristsetzung sinnvoll, um die politisch gewollte
Barrierefreiheit im Verbandsgebiet vorwärts zu bringen. Mit ausdrücklicher Nennung der im PBefG
genannten Frist für die Haltestellen der Priorität 1 soll nochmals klargestellt werden, dass auch der
ZNAS eine Grundversorgung mit barrierefreien Haltestellen bis zum vom Bundesgesetzgeber
vorgegebenen Termin anstreben soll. Sofern dieser Kraftakt von den Straßenbaulastträgern bewältigt
wird, kann der weitere Ausbau im Rahmen der genannten Ausnahmen nach Auffassung des ZNAS
auch langsamer vonstatten gehen, da eine vollständige Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01.01.2022, wie
vom PBefG gefordert, ohnehin nicht möglich sein wird. Der ZNAS hält es daher für sinnvoller, die
wichtigen Haltestellen tatsächlich entsprechend zu verbessern und dafür für die weniger wichtigen
Haltestellen den Umsetzungszeitraum zu verlängern.
Bei der Priorisierung des barrierefreien Haltestellenausbaus wird somit im Nahverkehrsplan unter
Kapitel 7.2.1.3 eine Ergänzung angefügt, wonach die Haltestellen der Priorität 1 bis 01.01.2022 (§ 8
Abs. 3 PBefG) barrierefrei auszugestalten sind. Für die Haltestellen der übrigen Prioritäten kann die
Frist bei entsprechender Begründung als Ausnahme nach § 8 Abs. 3 PBefG überschritten werden.
Nahverkehrsplan Zweckverband Amberg-Sulzbach
14. Stellungnahme Gemeinde Gebenbach:
Es wird auf die Stellungnahme vom 19.11.2015 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung verwiesen
(vgl. Anlage 5).
Stellungnahme der Verwaltung:
Obwohl die Stellungnahme nach der gesetzten Frist abgegeben wurde, soll sie Berücksichtigung
finden.
Inhaltlich wurden keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht. Der Bereich Gebenbach liegt innerhalb
der Verkehrsachse Amberg – Hirschau und hat somit ein weitaus besseres Planziel als Orte im
ländlichen Raum. Entsprechend der Leitlinie des Freistaates Bayern wird Gebenbach bei Umsetzung
der Planungen z.B. einen Taktverkehr nach Amberg haben. Damit würden die Verbesserungswünsche
der Gemeinde weitestgehend umgesetzt werden.
Über den Richtwert der Leitlinie hinausgehende Forderungen der Gemeinde können jedoch nicht
berücksichtigt werden und müssten ggf. zu 100% von der Gemeinde Gebenbach finanziert werden.