HAUS IM INNEREN LIND Rütimann Rechtsanwälte PRAXIS-SEMINAR Der Wohnsitz – Auswirkungen auf die Leistungspflicht von Gemeinden Dieses Seminar richtet sich spezifisch an Mitarbeitende der kommunalen Sozialen und Einwohnerdienste und deren Vorgesetzte. KURSORTE UND TERMINE Winterthur – (SG, TG, SH, ZH) 2. September 2016 Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen der AHV und die Finanzierung von Pflegeleistungen knüpfen an den Wohnsitz einer Person an. Spiez – (BE, FR, OW) 16. September 2016 St. Moritz – (GR) Bei Heimaufenthalten ist regelmässig zu entscheiden, ob der aktuelle oder ein früherer 23. September 2016 Wohnsitz eine Gemeinde zu einer bestimmten Leistung verpflichtet. Brig – (VS, BE) Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der Bedeutung des Einwohnerregisters bei der Wohnsitzbestimmung. Liestal – (BS, BL, SO) Lernziel Die Bedeutung des Wohnsitzbegriffs für die Leistungspflicht soll am Ende des Seminars klar definiert sein und im Einzelfall richtig beurteilt werden können. 18. November 2016 4. November 2016 11. November 2016 Luzern – (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR) SEMINARLEITER / REFERENT Solothurn – (SO, AG, BE, BL, BS) Peter Rütimann, lic. iur., Rechtsanwalt Winterthur Walenstadt – (SG, GL, GR) Rechtskonsulent und Ausbilder des Verbands der Schweizerischen Einwohnerdienste (VSED) 25. November 2016 2. Dezember 2016 Auf die neben den Kursorten stehenden Kantone gehen wir speziell ein. PROGRAMM SEMINARKOSTEN 09.00 – 09.45 Der Wohnsitz 475 Franken pro Teilnehmer/in Die Kosten beinhalten Seminarkosten, Dokumentation und Verpflegung (Mittagessen und Kaffeepausen) Definition eines generellen Wohnsitzbegriffs auf der Grundlage von Art. 23 ZGB 09.45 – 10.15 Praxisfälle zum Wohnsitzbegriff 10.15 – 10.30Kaffeepause 10.45 – 11.30 Spezialgesetzliche Wohnsitzbegriffe – Melderechtlicher Wohnsitzbegriff – Unterstützungswohnsitz (Sozialhilfe) – Wohnsitz der Ergänzungsleistungsgesetzes – Wohnsitzbegriff der Pflegefinanzierung – Wohnsitzbegriff des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts 11.30 – 12.15 Fallbeispiele zu spezialgesetzlichen Wohnsitzbegriffen 13.15 – 14.30 Übergang der Leistungspflicht beim Heimeintritt Geht die Leistungspflicht der Gemeinde bei einem Eintritt in eine Institution der Pflege, des Betreuten Wohnens oder in ein Alters- heim an die neue Gemeinde über? 14.30 – 16.00 Fallbeispiele zu den Themen Wohnsitz, Heimeintritt und Leistungspflicht 16.00 – 16.15 Fragen aus der Praxis der Seminarteilnehmer 16.15 – 16.30 Offene Fragen / Seminarabschluss HAUS IM INNEREN LIND Rütimann Rechtsanwälte VERANSTALTER KURSSEKRETARIAT Haus im Inneren Lind Für Rückfragen stehen wir Ihnen Rütimann Rechtsanwälte gern telefonisch oder per E-Mail unter Lindstrasse 6 Postfach 2223 8401 Winterthur Tel. 052 269 11 00 Fax 052 269 11 09 [email protected] zur Verfügung. Details zum Seminar: www.lind.team.ch/seminare Anmeldeschluss ist der 20. August 2016. E-Mail: [email protected] Pro Seminar können maximal 20 Website: www.lind.team Teilnehmende berücksichtigt werden. JETZT ANMELDEN www.lind.team.ch/ seminaranmeldung
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