Seminar: Der Wohnsitz - Auswirkungen auf die Leistungspflicht von

HAUS IM INNEREN LIND
Rütimann Rechtsanwälte
PRAXIS-SEMINAR
Der Wohnsitz – Auswirkungen auf die
Leistungspflicht von Gemeinden
Dieses Seminar richtet sich spezifisch an
Mitarbeitende der kommunalen Sozialen und
Einwohnerdienste und deren Vorgesetzte.
KURSORTE UND TERMINE
Winterthur – (SG, TG, SH, ZH)
2. September 2016
Sozialhilfe, Ergänzungsleistungen der AHV
und die Finanzierung von Pflegeleistungen
knüpfen an den Wohnsitz einer Person an.
Spiez – (BE, FR, OW)
16. September 2016
St. Moritz – (GR)
Bei Heimaufenthalten ist regelmässig zu
entscheiden, ob der aktuelle oder ein früherer
23. September 2016
Wohnsitz eine Gemeinde zu einer bestimmten
Leistung verpflichtet.
Brig – (VS, BE)
Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der
Bedeutung des Einwohnerregisters bei der
Wohnsitzbestimmung.
Liestal – (BS, BL, SO)
Lernziel
Die Bedeutung des Wohnsitzbegriffs für die
Leistungspflicht soll am Ende des Seminars
klar definiert sein und im Einzelfall richtig
beurteilt werden können.
18. November 2016
4. November 2016
11. November 2016
Luzern – (ZG, SZ, LU, NW, OW, UR)
SEMINARLEITER / REFERENT
Solothurn – (SO, AG, BE, BL, BS)
Peter Rütimann, lic. iur.,
Rechtsanwalt Winterthur
Walenstadt – (SG, GL, GR)
Rechtskonsulent und Ausbilder
des Verbands der Schweizerischen Einwohnerdienste (VSED)
25. November 2016
2. Dezember 2016
Auf die neben den Kursorten stehenden
Kantone gehen wir speziell ein.
PROGRAMM
SEMINARKOSTEN
09.00 – 09.45 Der Wohnsitz
475 Franken pro Teilnehmer/in
Die Kosten beinhalten Seminarkosten,
Dokumentation und Verpflegung
(Mittagessen und Kaffeepausen)
Definition eines generellen Wohnsitzbegriffs auf der Grundlage von Art. 23 ZGB
09.45 – 10.15
Praxisfälle zum Wohnsitzbegriff
10.15 – 10.30Kaffeepause 10.45 – 11.30
Spezialgesetzliche Wohnsitzbegriffe
– Melderechtlicher Wohnsitzbegriff
– Unterstützungswohnsitz (Sozialhilfe)
– Wohnsitz der Ergänzungsleistungsgesetzes
– Wohnsitzbegriff der Pflegefinanzierung
– Wohnsitzbegriff des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
11.30 – 12.15
Fallbeispiele zu spezialgesetzlichen Wohnsitzbegriffen
13.15 – 14.30
Übergang der Leistungspflicht beim Heimeintritt
Geht die Leistungspflicht der Gemeinde bei einem Eintritt in eine Institution der Pflege, des Betreuten Wohnens oder in ein Alters-
heim an die neue Gemeinde über? 14.30 – 16.00
Fallbeispiele zu den Themen Wohnsitz, Heimeintritt
und Leistungspflicht 16.00 – 16.15
Fragen aus der Praxis der Seminarteilnehmer
16.15 – 16.30
Offene Fragen / Seminarabschluss
HAUS IM INNEREN LIND
Rütimann Rechtsanwälte
VERANSTALTER
KURSSEKRETARIAT
Haus im Inneren Lind
Für Rückfragen stehen wir Ihnen
Rütimann Rechtsanwälte
gern telefonisch oder per E-Mail unter
Lindstrasse 6
Postfach 2223
8401 Winterthur
Tel. 052 269 11 00
Fax 052 269 11 09
[email protected] zur Verfügung.
Details zum Seminar:
www.lind.team.ch/seminare
Anmeldeschluss ist der
20. August 2016.
E-Mail: [email protected]
Pro Seminar können maximal 20
Website: www.lind.team
Teilnehmende berücksichtigt werden.
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