Preisübersicht Tagespflege Rulle Die Tagespflegekosten pro Tag setzen sich wie folgt zusammen: Pflegestufe Unterkunft Verpflegung Pflegekosten O 18,00 € 1 36,50 € 10,30 € 3,80 € 2 48,00 € 3 59,00 € Investitionskosten Fahrtkosten Gesamt 60,66 € 15,56 € davon 5,06 € Eigenanteil bei Pflegestufe 1-3 79,16 € 13,00 €* 90,66 € 101,66 € * Bei Beförderung im Rollstuhl zuzüglich eines Zuschlages von 5,00 € je einfache Fahrt. Pflegekosten Die Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse, sofern eine Einstufung in eine der Pflegestufen vorliegt. Von den Pflegekassen erhalten Sie nach Antragstellung zusätzlich zum Pflegegeld oder zur ambulanten Pflege für die Tagespflege: In Pflegestufe 0 In Pflegestufe 1 In Pflegestufe 2 In Pflegestufe 3 468,00 € und 1.144,00 € und 1.612,00 € und bei Demenzbetroffenen bei Demenzbetroffenen bei Demenzbetroffenen bei Demenzbetroffenen 231,00 € 689,00 € 1.298,00 € 1.612,00 € Zusätzlich zahlt die Pflegekasse bei einer Einstufung in eine der Pflegestufen oder einer Genehmigung über zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI nochmals 104 € oder 208 € monatlich für einen Tagespflegebesuch. Unterkunfts- und Verpflegungskosten Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind privat zu begleichen oder nach Genehmigung der Pflegekasse gegebenenfalls über zusätzliche Betreuungsleistungen -§ 45 b SGB XIerstattungsfähig. Nimmt ein Gast aufgrund seines Gesundheitszustandes, von der gelegentlichen Verabreichung von Getränken abgesehen, ausschließlich Sondenkost zu sich, deren Kosten von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung getragen werden, so entfällt das Verpflegungsentgelt (Lebensmittelaufwand) von täglich 3,80 €. Für einen Abwesenheitstag werden nach dem Landesrahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI die Unterkunfts- und Verpflegungskosten um 5,00 € reduziert in Rechnung gestellt. Investitionskosten Die Investitionskosten werden, mit Ausnahme des Eigenanteils, vom Landkreis Osnabrück übernommen, sofern eine Einstufung in die Pflegestufen 1 bis 3 vorliegt und der Wohnort des Gastes sich in Niedersachsen befindet. Sollten Sie Anspruch auf Leistungen nach dem § 26c Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) haben oder nach dem Gesetz, das eine entsprechende Anwendung des § 26c des Bundesversorgungsgesetztes bestimmt, teilen Sie uns dies bitte vor Beginn Ihres Tagespflegeaufenthaltes schriftlich mit, da in diesem Fall die Investitionskosten privat zu begleichen sind. Stand: Juli 2016
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