Tagespflege Rulle - Westerfeld Sozial

Preisübersicht Tagespflege Rulle
Die Tagespflegekosten pro Tag setzen sich wie folgt zusammen:
Pflegestufe
Unterkunft
Verpflegung
Pflegekosten
O
18,00 €
1
36,50 €
10,30 €
3,80 €
2
48,00 €
3
59,00 €
Investitionskosten
Fahrtkosten
Gesamt
60,66 €
15,56 €
davon 5,06 €
Eigenanteil bei
Pflegestufe 1-3
79,16 €
13,00 €*
90,66 €
101,66 €
* Bei Beförderung im Rollstuhl zuzüglich eines Zuschlages von 5,00 € je einfache Fahrt.
Pflegekosten
Die Pflegekosten übernimmt die Pflegekasse, sofern eine Einstufung in eine der Pflegestufen
vorliegt. Von den Pflegekassen erhalten Sie nach Antragstellung zusätzlich zum Pflegegeld
oder zur ambulanten Pflege für die Tagespflege:
In Pflegestufe 0
In Pflegestufe 1
In Pflegestufe 2
In Pflegestufe 3
468,00 € und
1.144,00 € und
1.612,00 € und
bei Demenzbetroffenen
bei Demenzbetroffenen
bei Demenzbetroffenen
bei Demenzbetroffenen
231,00 €
689,00 €
1.298,00 €
1.612,00 €
Zusätzlich zahlt die Pflegekasse bei einer Einstufung in eine der Pflegestufen oder einer
Genehmigung über zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45 b SGB XI nochmals 104 €
oder 208 € monatlich für einen Tagespflegebesuch.
Unterkunfts- und Verpflegungskosten
Die Unterkunfts- und Verpflegungskosten sind privat zu begleichen oder nach Genehmigung
der Pflegekasse gegebenenfalls über zusätzliche Betreuungsleistungen -§ 45 b SGB XIerstattungsfähig. Nimmt ein Gast aufgrund seines Gesundheitszustandes, von der
gelegentlichen Verabreichung von Getränken abgesehen, ausschließlich Sondenkost zu sich,
deren Kosten von der Krankenkasse bzw. privaten Krankenversicherung getragen werden, so
entfällt das Verpflegungsentgelt (Lebensmittelaufwand) von täglich 3,80 €.
Für einen Abwesenheitstag werden nach dem Landesrahmenvertrag gemäß § 75 SGB XI die
Unterkunfts- und Verpflegungskosten um 5,00 € reduziert in Rechnung gestellt.
Investitionskosten
Die Investitionskosten werden, mit Ausnahme des Eigenanteils, vom Landkreis Osnabrück
übernommen, sofern eine Einstufung in die Pflegestufen 1 bis 3 vorliegt und der Wohnort des
Gastes sich in Niedersachsen befindet. Sollten Sie Anspruch auf Leistungen nach dem § 26c
Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge) haben oder nach dem Gesetz, das eine
entsprechende Anwendung des § 26c des Bundesversorgungsgesetztes bestimmt, teilen Sie
uns dies bitte vor Beginn Ihres Tagespflegeaufenthaltes schriftlich mit, da in diesem Fall die
Investitionskosten privat zu begleichen sind.
Stand: Juli 2016