Ferienprogramm - Teilnahmebedingungen

Ferienprogramm 2016 - Teilnahmebedingungen
Teilnahmehinweise
Teilnahmeberechtigt sind Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 17 Jahren, soweit sie ihren Wohnsitz in
der Gemeinde Schwaig b. Nürnberg haben. Ausnahmen sind im Einzelfall nach Absprache möglich.
Teilnahmebeschränkungen (Alter, Teilnehmerzahl) sind bei einigen Veranstaltungen notwendig und es wird
gesondert darauf hingewiesen.
Verbindliche Anmeldung
Voraussetzung für die Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen des Ferienprogramms ist eine
verbindliche Anmeldung. Sind Ihre Kinder an einer Teilnahme verhindert, bitten wir Sie um eine Absage,
möglichst 2 Tage vor der entsprechenden Veranstaltung im Rathaus bei Frau Buchner unter Telefon 0911/
500 99 – 37 oder E-Mail an: [email protected].
Einen Anmeldebogen zum Ferienprogramm 2016 finden Sie auf Seite … Diesen bitte heraustrennen,
ausfüllen und als Erziehungsberechtigter unterschreiben. Für jedes Kind bitte einen eigenen Anmeldebogen
ausfüllen. Zusätzliche Anmeldeformulare sind sowohl im Rathaus erhältlich als auch im Internet unter
www.schwaig.de – Ferienprogramm. Anmeldestart ist Montag, 04.07.2016 zwischen 17 und 19 Uhr auf
Zimmer 3, im EG des Rathauses. Weitere Anmeldungen sind zu den üblichen Öffnungszeiten von Dienstag
05.07.2016 bis Dienstag, 12.07.2016 (Anmeldeschluss!) möglich. Der Ferienpass kann gegen Vorlage des
Anmeldeabschnitts und der Begleichung der Teilnahmegebühren ab Mittwoch, 13.07. bis spätestens
Mittwoch, 20.07.2016 während der Öffnungszeiten des Rathauses abgeholt werden (Mo.-Fr. 7 - 12 Uhr, Mi.
zusätzlich 15 – 17 Uhr). Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Gleichbehandlung keine Anmeldungen vor dem 04.07.2016, 17.00 Uhr angenommen werden können; senden Sie aus diesem Grund
keine Anmeldungen per Post, Fax oder E-Mail.
Entrichtung des Kostenbeitrages
Bei Abholung des Ferienpasses sind für kostenpflichtige Veranstaltungen die Gebühren zu begleichen. Bei
Nichtteilnahme kann keine Rückerstattung erfolgen; Ausnahme: bei Absage einer Veranstaltung durch die
Gemeinde.
Allgemeine Informationen
Durchführung
Die Veranstaltungen finden statt, wenn pro Einzelangebot ausreichend verbindliche Anmeldungen
vorliegen. Ist eine Veranstaltung im Freien geplant, fällt sie bei widrigen Wetterverhältnissen aus, es sei
denn, es gibt einen Ausweichort/Ersatztermin. Wir bitten die Eltern, ihre Kinder jeweils rechtzeitig zu den
Events zu schicken. Die Leiter sind berechtigt, den Kindern Anweisungen zu erteilen. Werden diese nicht
befolgt, kann die/der jeweilige Leiter/in das Kind von der Veranstaltung ausschließen.
Versicherungsschutz
Eigens für das Ferienprogramm 2016 wurde durch die Gemeinde eine Unfall- und Haftpflichtversicherung
abgeschlossen, die allen Teilnehmern und Betreuern einen zusätzlichen Versicherungsschutz bietet. Der
Versicherungsschutz und die Aufsichtspflicht beginnen und enden jeweils am Treffpunkt und der
vereinbarten Sammelstelle zum Ende der Veranstaltung. Die Bildung von selbständigen Kleingruppen, die
ohne weitere Aufsichtspersonen den Veranstaltungsort erkunden, ist für Ferienprogrammteilnehmer/innen
ab einem Alter von 12 Jahren mit schriftlicher Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten möglich.