Wohnanlage „E-Werk“ - Südthüringer Rundschau

Südthüringer RUNDSCHAU
Nr. 30 Jahrgang 26/2016
Innovative Produktneuheiten und
Entwicklungen gesucht
Gemeinschaftsstand zur iENA 2015 in Nürnberg. Foto: J. Dahlems
Themar/Nürnberg (jd). Das
Südthüringer Erfindernetzwerk
ERiNET und der Verein der
Ingenieure und Techniker in
Thüringen (TITT) e.V. suchen
Innovatoren und Produktentwickler aus
Unternehmen,
Handwerksbetrieben,
Instituten und von freiberuflichen
Erfindern aus dem Landkreis
Hildburghausen, die ihre kreativen und pfiffigen Produktentwicklungen zur 68. internationalen Leitveranstaltung und
Erfinderfachmesse für „Ideen
- Erfindungen – neue Produkte“
iENA 2016 in Nürnberg vom
27. bis 30. Oktober 2016 am
Gemeinschaftsstand „Thüringen“ präsentieren möchten.
Die internationale Fachmesse
ist branchenoffen.
Nach der schutzrechtlichen
Sicherung kreativer Ergebnisse
aus Forschung und Entwicklung müssen diese schnell und
unkompliziert neuen Kunden und Märkten präsentiert
werden. Eine Möglichkeit,
Produktentwicklung in Form
von Mustern, Modellen, Prototypen, Postern einem inter-
nationalen Fachpublikum zu
präsentieren, stellt die Teilnahme an der internationalen
Leistungsschau und Fachmesse „iENA 2016 am Gemeinschaftsstand „Thüringen“ in
Nürnberg dar.
So zeigten sich 95 Prozent
der befragten Aussteller am
Gemeinschaftsstand zur iENA
2015 mit der Kontaktqualität sehr zufrieden. 65 Prozent
konnten noch während der
Leitveranstaltung konkrete Gespräche führen. Das Südthüringer Erfindernetzwerk „ERiNET“
und der VITT e.V. suchen interessante und innovative Produktentwicklung, die zur internationalen Leitveranstaltung
und Fachmesse „iENA 2016“
im Messezentrum Nürnberg,
Halle 12 in der Zeit vom 27.
bis 30. Oktober 2016 am Gemeinschaftsstand präsentiert
werden. Die Aussteller werden
in Vorbereitung ihres Messeauftrittes und in Nürnberg
fachkundig vom Erfindernetzwerk unterstützt, verspricht
Patentingenieur Jens Dahlems.
Vor allem der Austausch von
Informationen aller Beteiligten
erweitert den Horizont auf vielen Ebenen. Innovation ist der
entscheidendste Wettbewerbsfaktor unserer Zeit und eine Investition in die Zukunft.
Keine Produktentwicklung
kommt ohne Marktanalyse aus
– somit wird die Resonanz der
internationalen Fachbesucher
der iENA zu einem wesentlichen Teil auf dem langen Weg
von der Idee bis zum Markterfolg. Eine Beteiligung an der
Leitveranstaltung in Nürnberg
bietet auf unkomplizierte und
direkte Weise die besten Möglichkeiten,
Produktentwicklungen erfolgreich einem kompetenten und internationalen
Publikum sowie Medienvertretern aus aller Welt vorzustellen.
Produktneuheiten werden mit
dieser Initiative in das richtige
Licht des Betrachters gerückt.
Die iENA 2016 bietet eine internationale Plattform für Ideen,
Erfindungen und Neuheiten.
Die Präsenz des Deutschen Patent- und Markenamtes und
weiterer internationaler Patentämter sowie zahlreiche Organisationen und Fachverbände bieten qualifizierte Fachberatungen und optimale Bedingungen zur Vermarktung eines
Produktes, einer Idee, Entwicklung oder Erfindung. Weitere
Informationen unter www.erinet.de Rubrik iENA 2016
Eine internationale Fachjury ehrt herausragende Erfinder und deren erfinderische
Leistung mit Medaillen und
Ehrenpreisen. In der Fachbranche und zur Vorbereitung der
Markteinführung eines neuen
Produktes besitzen diese Auszeichnungen einen hohen Stellenwert.
Interessenten melden sich
bis 20. August 2016 beim Erfindernetzwerk ERiNET, Jens
Dahlems, Tel.: 03683/798-106,
E-Mail: [email protected]
Seite 7 Samstag, 30. Juli 2016
Nebenberufliche Tätigkeit - Zeitlicher
Umfang nicht mehr entscheidend
Bonn. Nach § 3 Nr. 26 EStG
sind Einnahmen aus bestimmten
nebenberuflichen Tätigkeiten bis
zur Höhe von insgesamt 2.400
Euro im Jahr steuerfrei. Von einer nebenberuflichen Tätigkeit
ist auszugehen, wenn sie nicht
mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nimmt.
Entscheidend war bisher, dass
bis zu einer Grenze von 12 bis 13
Stunden pro Woche die Tätigkeit
als nebenberuflich anzusehen
war (ca. 1/3 der Arbeitszeit eines
Vollzeiterwerbs).
Tipp: Das Finanzgericht Köln
hat entschieden, dass die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 26 EStG
auch dann zur Anwendung
kommt, wenn jemand zwar
mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs tätig wird, letztlich
aber den Höchstbetrag von 2.400
Euro nicht überschreitet (Urteil
vom 25.2.2015, Az. 3 K 1350/12).
Das Finanzgericht unterstellt,
dass eine Vergütung nur für die
Arbeitszeit von maximal 14 Stunden gezahlt wird und der Betroffene die darüberhinausgehende
Tätigkeit unentgeltlich erbringt.
Eine strenge, formalistische
Sichtweise bei der Beurteilung
der Nebenberuflichkeit würde zu
einem widersinnigen Ergebnis
führen, das mit dem Zweck der
Regelung nicht zu vereinbaren
ist. Es sollte nicht sein, dass derjenige, der ein größeres ehrenamtliches Engagement zeigt, nicht
gefördert, sondern noch benachteiligt wird.
Hinweise, wie ganz gezielt
Steuern gespart werden können,
bietet der Informationsdienst
Steuerzahler-Tip. Er erscheint seit
über 39 Jahren im VSRW-Verlag
und bietet dem Leser monatlich
im Umfang von 12 Seiten DIN
A 4 in allgemein verständlicher
Form aktuelle Steuerinformationen aus Gesetzgebung, Finanzverwaltung und Rechtspre-
chung.
Den Steuerzahler-Tip gibt es
auch in der GmbH-Datenbank:
Hier finden Abonnenten zunächst die beiden letzten Ausgaben des Steuerzahler-Tip als
E-Paper. Darüber hinaus kann in
sämtlichen Ausgaben seit 2003
bequem nach allen Themen recherchiert werden, die den Privatbereich der Steuerzahler betreffen.
Ein Probe-, Print- oder Onlineabo kann unter http://www.
vsrw.de/steuerzahler-tip/steuerzahler-tip bezogen werden.
Mit falschen Kennzeichen unterwegs
Eisfeld. Am 25. Juli 2016
wurde gegen 20.15 Uhr in der
Schleusinger Straße in Eisfeld
ein LKW Mercedes Sprinter
angehalten und kontrolliert.
Dabei stellten die Beamten fest,
dass das angebrachte Kennzeichen an dem LKW nicht zum
LKW, sondern zu einem PKW
VW Passat gehört. Der 25-jährige Fahrer aus dem Ilmkreis
räumte die Tat in seiner Befragung ein. Anzeigen wegen
Kennzeichenmissbrauch, Verstoß gegen das Pflichtversicherungs- und Kraftfahrzeugsteuergesetz wurden erlassen.
www.suedthueringer-rundschau.de
Thüringer Kinderhospizdienst startet
Ausbildungskurs in Südthüringen
Ehrenamtliche Familienbegleiter der Landkreise Südthüringens gesucht
Südthüringen. Ende August 2016, findet das erste Einstiegsmodul zur Ausbildung als
ehrenamtlicher
Familienbegleiter des Thüringer Kinderhospizdienstes in Suhl statt.
Über 6.000 Familien sind in
Mitteldeutschland von einem
schweren Schicksal betroffen.
Ihr Kind oder ihre Kinder sind
lebenslimitierend
erkrankt.
Warum mein Kind? Was kann
ich tun? Wer hilft mir? Das
sind die ersten Fragen, die sich
betroffene Eltern nach der Diagnose einer schweren Krankheit bei ihrem geliebten Kind
stellen. Ab diesem Zeitpunkt
setzt das Hilfeangebot des Thüringer
Kinderhospizdienstes
ein. Um diese Hilfe flächendeckend anbieten zu können,
ist der Trägerverein des ambulanten Thüringer Kinderhospizdienstes auf ehrenamtliche
Helferinnen und Helfer angewiesen. „70 Familienbegleiter
im Freistaat haben wir in den
vergangenen Jahren qualifiziert und beginnen nun in Suhl
einen neuen Kurs. Fast täglich
erreichen uns Anfragen von
betroffenen Familien.“, weiß
Marion Werner, Vorstandsmitglied des Trägervereins des
Thüringer Kinderhospizdienstes zu berichten. Den betroffenen Familien Perspektiven
aufzuzeigen, sie im Alltag zu
entlasten, aber sie auch auf die
schweren Stunden der Trauer
vorzubereiten, braucht die Bereitschaft von Mitmenschen,
sich zu engagieren. Es sind alle
Personen herzlich eingeladen,
die ein wenig ihrer Zeit diesen
Familien widmen möchten
und damit ein Stück Menschlichkeit weitergeben wollen.
Für weitere Informationen und
Anmeldung wenden sich Interessiere bitte an die Geschäftsstelle des Thüringer Kinderhospizdienstes unter Telefon:
03631.4608910 oder [email protected].
Modernes Wohnen - hochwertig & bezahlbar“
Wohnanlage „E-Werk“
Bernhardstraße 6 - 98673 Eisfeld
Anzeige: Eisfeld. Das Objekt in der Bernhardstraße 6 in
Eisfeld, dass in den Jahren 1928 und 1935 in zwei Bauabschnitten als „Kreiselektrizitätsamt Eisfeld“ erbaut und nach
dem Krieg unter VEB Energieversorgung Eisfeld geführt
wurde, wird von Michael Thüring zu einer modernen, hochwertigen, aber auch bezahlbaren Wohnanlage umgebaut.
Nach langen Jahren des Leerstandes wurde das Objekt im
Jahr 2015 von der Firma „Hausservice Thüring“ käuflich erworben. Ein umfängliches Konzept zur Generalsanierung
des Objektes zur Entstehung einer Eigentumswohnalnge
Michael Thüring
Am Markt 13
98673 Eisfeld
mit 11 Wohneinheiten wurde vom Bauträger entwickelt.
Neben dem Abriss mehrerer alter Nebengebäude wird vor
allem die totale Entkernung vom Keller bis zum Dach eine
„Herkulesaufgabe“ darstellen. Die alten Außenwände und
Decken werden erhalten, umgebaut und mit einer Wärmedämmung versehen. Neben dem Ausbau im Dachgeschoss
sind außerdem drei neue Außentreppenanlagen sowie
eine Carportanlage geplant. Der Einbau einer modernen
Blockheizkraftanlage mit Kraft-Wärme-Kopplung sorgt für
effiziente und umweltfreundliche Heiz- und Warmwasser-
Tel.:
0 36 86 / 61 63 94 5
Fax:
0 36 86 / 61 63 94 6
Mobil: 01 51 / 17 86 13 89
[email protected]
versorgung.
Einige Eigentumswohnungen wurden bereits an künftige Eigennutzer aus Eisfeld und der näheren Umgebung
verkauft. Bei frühzeitigem Erwerb der Wohnungen können
auch individuelle bauliche Wünsche der Wohnungserwerber berücksichtigt und realisiert werden.
Interessenten können sich jederzeit mit dem Bauträger
„Hausservice Thüring“, Am Markt 13 in 98673 Eisfeld, Tel.:
0 36 86 / 6 16 39 45, Mobil: 01 51 / 17 86 13 89 in Verbindung
setzen und Termine vereinbaren.