NRWMagazin

7/8
NRW Magazin
www.dbb-nrw.de
Zeitschrift des
DBB NRW Beamtenbund und Tarifunion
Juli/August 2016 · 59. Jahrgang
Personalratswahlen 2016:
DBB NRW Mitgliedsgewerkschaften erfolgreich
Roland Staude: „Dank an die Wahlhelfer
und Wahlvorstände für Ihre Arbeit!“
Die Personalratswahlen in der NRW-Landesverwaltung
und in den Kommunalverwaltungen sind vorüber, die
Ergebnisse liegen vor. Danach sind erneut in vielen Teilen
der Landesverwaltung und in den Kommunalverwaltungen die Kandidatinnen und Kandidaten der Mitgliedsgewerkschaften im Deutschen Beamtenbund NordrheinWestfalen erfolgreich aus den Wahlen hervorgegangen.
Roland Staude, Vorsitzender
des DBB NRW: „Wir sagen allen
Wählerinnen und Wählern, die
die Kandidatinnen und Kandidaten der DBB NRW Mitglieds-
gewerkschaften gewählt haben,
einen herzlichen Dank. Ein besonderer Dank gilt den Wahlhelfern und Wahlvorständen
für Ihre hervorragende Arbeit!
Hauptpersonalräte der
Ressorts der NRW-Landesregierung
In den meisten Bereichen waren die Fachgewerkschaften
des nordrhein-westfälischen
Beamtenbundes erneut erfolgreich, in einigen hat es leider
nicht ganz gereicht. Dennoch,
ein tolles Ergebnis.
Wir werden die gewählten Vertreterinnen und Vertreter in den
Personalvertretungen gemeinsam mit unseren Fachgewerkschaften sowohl fachlich als
auch kollegial unterstützen.
Damit tragen wir zu einer erfolgreichen Personalratsarbeit
im Sinne un­serer Beschäftigten bei“, so Staude.
Ergebnisse der
Personalratswahlen
Obwohl es sicherlich lohnenswert wäre, über das ein oder
andere gute oder gar großar­
Hauptpersonalrat beim
Justizministerium
_11O3V_JM - Vollzug .pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 01.Aug 2016 14:14:03; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Hauptpersonalrat
Strafvollzug beim
Justizministerium
Wie schon 2012, so hat auch
bei der jetzigen Wahl zum
Hauptpersonalrat „Strafvollzug“ der BSBD erneut, dieses
Mal mit elf der insgesamt
15 Mandate, deutlich die
Mehrheit erringen können.
Peter Brock
_11O3Y_Justizministerium.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 01.Aug 2016 14:13:58; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Hauptpersonalrat bei dem JM - Vollzug
Roland Staude
tige Wahlergebnis bei den Personalratswahlen „direkt vor
Ort“ zu berichten, muss dies
an dieser Stelle aus Platzgründen leider unterbleiben. Wir
verweisen diesbezüglich auf
die Verlautbarungen/Veröffentlichungen/Websites un­
serer Fachgewerkschaften.
um war der DBB mit seinen
in der Arbeitsgemeinschaft
Justiz zusammengeschlossenen Verbänden BDR, BSBD,
DAAV, DJG und DSTG-Finanzgerichte wieder erfolgreich.
Die AG Justiz stellt erneut mit
Wolfgang Lämmer (BDR) den
Personalratsvorsitzenden.
Seit 13 Jahren steht der
grad. Rechtspfleger diesem
Personalrat vor.
11 BSBD
4 ver.di
ver.di
4
BSBD
11
8 AG Justiz im DBB
7 ver.di
ver.di
7
Vorsitzender dieses Haupt­
personalrates ist erneut
Peter Brock.
Hauptpersonalrat beim
Finanzministerium
Wolfgang Lämmer
Hauptpersonalrat bei dem Justizministerium
AG Justiz
im DBB
8
Auch im zweiten Hauptpersonalrat in diesem Ministeri-
Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) konnte auch bei
diesen Personalratswahlen
wieder einen großartigen Erfolg für sich verbuchen. Der
Slogan „Personalvertretung
und DSTG: Zwei starke Partner
4 Neues Dienstrecht
6 Verband Hochschule Wissenschaft
7 DBB Stadtverband Essen
Alle Änderungen
im Überblick
Neues Mitglied
beim DBB NRW
Neuer Vorstand
gewählt
DBB NRW Magazin
Personalratswahlen
Die DPolG konnte erneut
zwei Sitze im Hauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Kommunales für
die Polizei gegen die Konkurrenz erringen.
Hauptpersonalrat beim
Ministerium für Wirtschaft,
Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk
_11PQI_HPR Finanzministerium.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 03.Aug 2016 08:42:49; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Rainer Vollmer
Bei den Beamten sicherte
sich die vdla gewerkschaft
erneut die Mehrheit. Mit
weiteren drei Sitzen bei den
Arbeitnehmern konnte sich
die DBB NRW Fachgewerkschaft in diesem Ministerium bei den Wahlen zum
Hauptpersonalrat behaupten. Vorsitzende ist Ingrid
Straub (vdla).
den Wahlen für den Haupt­
personalrat dieses Ressorts
gelungen.
_11O44_Ministerium für Arbeit.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 01.Aug 2016 14:13:53; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
7 vdla und BTB
6 ver.di
ver.di
6
Mit der wiedererlangten
Mehrheit der DBB Fachge­
werkschaften konnte Jan
Seidel (BTB) als Vorsitzender
gewählt werden.
HPR Finanzministerium
DSTG
ver.di
1 andere
12
Hauptpersonalrat beim
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege
und Alter
2
andere
1
ver.di
2
DSTG
12
vdla und BTB
7
Hauptpersonalrat
beim Ministerium für
Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz
_11Q0P_Klimaschutz,.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 03.Aug 2016 09:11:04; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
– Hand in Hand“ konnte offensichtlich überzeugen. Neuer
Vorsitzender dieses Hauptpersonalrates ist Rainer Vollmer.
Ministerium für
Klimaschutz,
Umwelt,
Landwirtschaf
t, Natur- und
Verbrauchersc
hutz
_11OE7_HPR Ministerium für Wirtschaft.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 02.Aug 2016 09:35:07; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
5 vdla, BDF, BTB
8 ver.di
2 andere
Rainer Welke
HPR
Ministerium für
Wirtschaft,
Energie,
Industrie,
Mittelstand
und Handwerk
andere
2
7 vdla
6 ver.di
Hauptpersonalrat beim
Ministerium für Inneres
und Kommunales
ver.di/
IG BCE
6
_11OE4_HPR beim MIK.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 02.Aug 2016 09:35:12; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
HPR beim MIK
vdla/
BTE
7
vdla, BDF
BTB
5
_11OE1_Gesundheit,.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 02.Aug 2016 09:35:09; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
7 vdla
8 ver.di
Ministerium
für
Gesundheit,
Emanzipation,
Pflege und
Alter
Michael Braunert
ver.di/
IG Bau
8
7 vdla
4 ver.di
ver.di/
GdP
8
vdla
7
ver.di
4
Die vdla gewerkschaft und der
BTE konnten erneut die Mehrheit in dem Ressort holen und
stellen mit Rainer Welke
(vdla) den Vorsitz im Hauptpersonalrat.
Im Innenministerium hat die
vdla gewerkschaft ein besseres Ergebnis als bei den vorherigen Wahlen erzielt. Die
DBB Fachgewerkschaft erreichte mit vier von sechs
Mandaten erneut die Mehrheit bei der Beschäftigtengruppe der Beamten, im Bereich der Arbeitnehmer
konnten jetzt drei Mandate
(von insgesamt neun) gewonnen werden. Die Mehrheit im
Hauptpersonalrat wurde nur
knapp verfehlt.
Polizeihauptpersonalrat
beim Ministerium für
Inneres und Kom­munales
_11PQR_Polizeihauptpersonalrat.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 03.Aug 2016 08:42:53; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
2 DPolG
11 GdP
2 BDK
GdP
11
Auch in diesem Ressort konnte die vdla gewerkschaft einen großen Erfolg verbuchen.
Vorsitzender des Hauptpersonalrates ist Michael Braunert
(vdla).
BDK
2
_11PQF_Bauen,.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 03.Aug 2016 08:42:55; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Ministerium
für Familie,
Kinder,
Jugend,
Kultur und
Sport
Ingrid Straub
Ministerium
für Bauen,
Wohnen,
Stadtentwickl
ung und
Verkehr
Juli/August 2016
Raimund Mirgeler
7 vdla
4 ver.di
5 vdla
4 ver.di
ver.di
4
vdla
5
Jan Seidel
Hier ist den beiden DBB Fachgewerkschaften vdla und BTB
ein beachtliches Ergebnis zu
2
Hauptpersonalrat beim
Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr
Hauptpersonalrat beim
Ministerium für Arbeit,
Integration und Soziales
_11O39_Familie, Kinder.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 01.Aug 2016 14:14:02; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Polizeihauptpersonalrat
DPolG
2
Hauptpersonalrat beim
Ministerium für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur
und Sport
Der Verbund der DBB NRW
Fachgewerkschaften vdla,
BDF und BTB konnte fünf Sitze
im Hauptpersonalrat beim
Ministerium für Klimaschutz,
Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
erreichen.
vdla
7
ver.di
4
vdla
7
Personalratswahlen
DBB NRW Magazin
_11N7K_HPR Gymnasium.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 29.Jul 2016 12:34:58; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
HPR Gymnasium
HPR Gymnasium
PHV
Die vdla gewerkschaft hat
auch dieses Mal souverän die
Mehrheit im Hauptpersonalrat
dieses Ressorts erlangt. Vorsitzender ist Raimund Mirgeler
(vdla).
Hauptpersonalrat Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung
_11OYF_Innovation,.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 02.Aug 2016 14:04:35; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
_11OYF_Innovation,.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm);
02.Aug 2016 14:04:35; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Ministerium
GEW
KLV
9
5
1
KLV
1
GEW
5
Hauptpersonalrat für
Lehrkräfte an Berufskollegs
PHV
9
Bei den Wahlen für die Personalräte im Gymnasialbereich
hat der nordrhein-westfälische
Philologenverband seine ab­
soluten Mehrheiten in allen
fünf Regierungsbezirken und
im Hauptpersonalrat (neun
von insgesamt 15 Sitzen für
den PhV) beim Schulministe­
rium behauptet. Vorsitzender
des Hauptpersonalrates bleibt
danach Elmar Gunkel.
Seite 1
_11N7I_HPR Grundschulen.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 29.Jul 2016 12:34:50; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
_11N71_HPR Berufskolleg.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 29.Jul 2016 12:34:58; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Wibke Poth
HPR Grundschulen
VBE
8
GEW
7
HPR Berufskolleg
Wilhelm Schröder
HPR Berufskolleg
vlbs
9
GEW
7
VBE
8
vlw
GEW
Schall
9
4
2
GEW
4
Schall
2
vlbs
9
vlw
9
für Innovation,
Wissenschaft
und Forschung
3 vdla
5 ver.di
Ministerium
für Innovation,
Wissenschaft
und Forschung
Erik Otto
vdla
3
ver.di
5
3 vdla
5 ver.di
ver.di
5
Hauptpersonalrat für
Lehrkräfte an Realschulen
In den Hauptpersonalräten
für die Haupt-, Gesamt- und
Förderschulen konnte der
VBE nach wie vor seine Stellung behaupten. Leider hat
es für Mehrheiten in diesen
Gremien erneut nicht
gereicht.
vdla
3
_11N7O_HPR Hauptschulen.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 29.Jul 2016 12:34:53; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
* 5 künstlerisch-wissenschaftl. Beschäftigte
* 5 künstlerisch-wissenschaftl. Beschäftigte
Auch im Ministerium für In­
novation, Wissenschaft und
Forschung stellt die vdla gewerkschaft mit Erik Otto den
Vorsitzenden im Hauptper­
sonalrat.
HPR Hauptschulen
_11N7Q_HPR Realschulen.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 29.Jul 2016 12:34:42; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Hauptpersonalräte im
Lehrerbereich der Schulen
Bekanntlich werden die Hauptpersonalräte im Lehrerbereich
für die jeweilige Schulform gebildet. Auch hier gab es bei den
Personalratswahlen beeindruckende Ergebnisse:
Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Gymnasien und
Weiterbildungskollegs
Hauptpersonalrat
für Lehrkräfte an
Hauptschulen
HPR Hauptschulen
VBE
5
GEW
Schall
8
2
Brigitte Balbach
HPR Realschulen
VBE
lehrer nrw
GEW
Schall
Schall
2
2
6
5
2
GEW
8
Schall
2
GEW
5
VBE
5
VBE
2
lehrer
nrw
6
Fazit
Wie eingangs erwähnt,
wurden bei den Personalratswahlen die Karten neu
gemischt; die Personalräte
der Fachgewerkschaften im
Deutschen Beamtenbund
Nordrhein-Westfalen
sind dabei gut ins Spiel
gekommen.
Hauptpersonalrat
für Gesamtschulen,
Gemeinschaftsschulen,
Sekundarschulen und
PRIMUS-Schulen
Seite 1
_11N7E_HPR Gesamtschulen.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 29.Jul 2016 12:34:55; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Die Personalratswahlen an den
Realschulen in NRW endeten
auch für den DBB NRW sehr
erfolgreich. lehrer nrw und VBE
konnten erneut die absolute
Mehrheit im Hauptpersonalrat
erreichen. Damit ist die Vorsitzende des Hauptpersonalrates
Brigitte Balbach (lehrer nrw)
wiedergewählt.
HPR Gesamtschulen
HPR Gesamtschulen
VBE
2
PHV
GEW
Schall
1
10
2
Schall
2
VBE
2
PHV
1
GEW
10
Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Grundschulen
Für den Hauptpersonalrat
für Lehrkräfte an Grundschulen konnte der VBE die Mehrheit erreichen und stellt mit
Wibke Poth (VBE) erneut die
Vorsitzende.
Hauptpersonalrat
Förderschulen
Seite 1
HPR Förderschulen

JK
DEUTSCHLAND
HPR Förderschulen
VBE
4
GEW
FERIENZIELE
_11PQL_HPR Förderschulen.pdf; s1; (297.04 x 209.90 mm); 03.Aug 2016 08:42:55; PDF-CMYK für Prinergy; L. N. Schaffrath DruckMedien
Elmar Gunkel
Seite 1
Ihre gute Zusammenarbeit
setzen die beiden DBB Fach­
gewerkschaften vlbs und vlw
wie schon bei den vergangenen Wahlen auch in 2016 fort
und haben mit einer gemeinsamen Liste kandidiert. Sowohl in den einzelnen Bezirkspersonalräten als auch im HPR
(vlbs/vlw 9, GEW 4, Schall 2)
konnten sie wiederum in allen
Räten die abso­luten Mehrheiten erringen. Vorsitzender ist
Wilhelm Schröder (vlbs).
11
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4
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Seite 1
Juli/August 2016
3
DBB NRW Magazin
Dienstrecht
Neues Dienstrecht – Ein Mosaik aus
vielen Kleinigkeiten
Dienstrechtsmodernisierungsgesetz:
viele kleine Änderungen statt großer Wurf
Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz werden
insbesondere das Landesbeamtengesetz (LBG), das Landesbesoldungsgesetz (LBesG) sowie das Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) neu gefasst. Die
meisten Neuerungen sind bereits zum 1. Juli 2016 in
Kraft getreten, einige bedürfen jedoch noch ergänzender Verordnungen, wie z. B. die Zahlung der Jubiläums­
zuwendung. Was ist neu und innovativ am neuen
Dienstrecht? Modern wohl relativ wenig, dafür
aber einiges neu.
© Pixbay
Hier die wesentlichen Änderungen: Beharrlichkeit zahlt
sich aus: Seit vielen Jahren hatte der Deutsche Beamtenbund
Nordrhein-Westfalen die Wiedereinführung der Jubiläumszuwendung als Geste der
Wertschätzung gefordert.
Ab dem 1. Juli 2016 sollen Beamtinnen und Beamte nun
▪▪ 300 Euro zum 25.
▪▪ 450 Euro zum 40.
▪▪ und 500 Euro zum 50.
Dienstjubiläum erhalten.
Zumindest einen Teilerfolg
konnte der DBB NRW bei der
Sonderzuwendung erreichen.
Zwar wurde die zweite Kürzung nicht zurückgenommen,
jedoch findet eine Integration
in die monatlichen Bezüge
statt (vsl. ab dem 1. Januar
2017). Diese Veränderung betrifft aktive Beamte wie auch
4
Juli/August 2016
Versorgungsempfänger und
führt nicht zu einer Veränderung der Jahresbezüge.
Besoldungsgruppen A 2, A 3
und A 4 werden abgeschafft
Das Problem der Unteralimentation in den unteren Besoldungsgruppen wurde nun auch vom
Gesetzgeber erkannt. Als Reak­
tion darauf werden die Besoldungsgruppen A 2, A 3 und A 4
abgeschafft und die Besoldungsgruppen A 5 und A 6 erhalten
weitere Erfahrungsstufen. Beamtinnen und Beamte dieser
Gruppen können dann je zehn
Erfahrungsstufen durchlaufen.
Eine große Ungerechtigkeit
konnte der DBB NRW im letzten Moment noch verhindern:
Bei der Verjährung von Ansprüchen war eine Verlängerung der Verjährungsfrist von
drei auf zehn Jahre zulasten
der Beamtinnen und Beamten
geplant. Kurz vor Schluss hatte
der Gesetzgeber jedoch eingelenkt und ist zur bisherigen Regelung zurückgekehrt.
Einen kleinen Schritt auf die Beamtinnen und Beamten zubewegt hat sich der Gesetzgeber
beim Punkt Versorgungsauskunft. Ursprünglich geplant war
ein Anspruch auf Versorgungsauskunft ab dem Jahr 2021. Die
gesetzliche Regelung könne
zwar nicht zu einem früheren
Zeitpunkt greifen, trotzdem sollen die Informationsmöglichkei-
ten mittels einzelner Maßnahmen verbessert werden. So soll
zum Beispiel der Versorgungsrechner des LBV weiter ausgebaut und die Einzelfallauskunft
großzügig gehandhabt werden.
Frauenförderung:
Chance vertan
Maßlos enttäuscht zeigte sich
Roland Staude, Vorsitzender
des DBB NRW, beim Thema
Frauenförderung: „Hier wurde
eine Chance vertan, wirklich etwas für die Förderung von Frauen in Führungspositionen zu
erreichen. Statt einer Verbesserung der Arbeitssituation sowie
einer besseren Genderisierung
der Beurteilungskriterien hat
der Gesetzgeber versucht, Frauenförderung mit einer schwammigen und rechtlich unsauberen Formulierung zu erreichen.“
Neben den oben genannten
Punkten besteht das Gesetz
zur Dienstrechtsmodernisierung noch aus vielen weiteren
kleinen Bausteinen.
Die wichtigsten sollen im Folgenden dargestellt werden:
Laufbahnen
Die detaillierten Änderungen
werden in der Laufbahnverordnung bestimmt, die wesent­
lichen Neuerungen sollen
jedoch schon hier kurz vor­
gestellt werden:
Die vier Laufbahngruppen werden auf zwei reduziert, wobei
es weiterhin zwei Einstiegsämter geben soll. Statt des einfachen, mittleren, gehobenen
und höheren Dienstes soll es
künftig nur noch Laufbahn 1
und 2 geben, jeweils mit zwei
Stufen. Da sich durch die Veränderung weder die Zugangsvoraussetzungen noch die
Durchlässigkeit ändert, bekommen die Lauf­b ahnen im
Grunde nicht viel mehr als einen neuen Namen.
Eine wirkliche Veränderung
wird es dagegen bei den Laufbahnen besonderer Fachrichtung geben. Sie sollen zu vier
Fachlaufbahnen zusammen­
gefasst werden:
▪▪ Gesundheit
▪▪ Technische Dienste (einschließlich naturwissenschaftlicher Dienste)
▪▪ Nichttechnische Dienste
(einschließlich allgemeine
Ver­waltung)
▪▪ Bildung und Wissenschaft
Die Zugangsvoraussetzungen
für die Laufbahngruppen wurden aufgrund der neuen Bildungsabschlüsse angepasst,
speziell für die Eingangsämter
der Laufbahngruppe 2:
Laufbahngruppe 2, Stufe 1
(früher gehobener Dienst)
▪▪ Eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein gesetzlich
als gleichwertig anerkannter
Bildungsstand
oder
▪▪ Ein Bachelorabschluss oder
eine entsprechende geeignete Qualifikation an einer
Fachhochschule, Universität, Technischen Hochschule, Berufsakademie oder
gleichstehenden Hochschule, die in einem anderen Bundesland oder beim
Bund erworben wurden,
sollen zur Sicherung der
Mobilität künftig besser
anerkannt werden. Darüber hinaus können bei einem Wechsel zusätzlich
Ausgleichzulagen gezahlt
werden, wenn die Besoldung beim vorherigen
Dienstherren höher
war.
Laufbahngruppe 2, Stufe 2
(früher höherer Dienst)
▪▪ Ein mit einem Mastergrad
abgeschlossenes, geeignetes
Hochschulstudium
oder
DBB NRW Magazin
Dienstrecht
Allgemeine Regelungen
Laufbahnbefähigungen, die in
einem anderen Bundesland
oder beim Bund erworben
wurden, sollen zur Sicherung
der Mobilität künftig besser
anerkannt werden. Darüber
hinaus können bei einem
Wechsel zusätzlich Ausgleichzulagen gezahlt werden, wenn
die Besoldung beim vorherigen
Dienstherren höher war.
Vorbereitungsdienst
Der Vorbereitungsdienst soll
künftig auch in Teilzeit erfolgen können, Beurlaubungen
sollen auch während der Vorbereitungszeit möglich sein.
Dies alles gilt jedoch nur dann,
wenn keine dienstlichen Gründe dagegensprechen.
Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber ihren Vorbereitungsdienst
künftig als „Beamte auf Probe“
absolvieren können. Das gilt
zum Beispiel im Bereich der
Feuerwehr, in dem eine abgeschlossene Berufsausbildung
Zugangsvoraussetzung ist.
Zulagen
Die allgemeine Stellenzulage
wird in die Strukturzulage umgewandelt.
Die Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen
Amtes soll künftig bereits ab
dem 13. Monat, statt wie bisher nach 18 Monaten, gezahlt
werden. Der DBB NRW hatte
eine Absenkung auf maximal
sechs Monate gefordert, ebenso wie eine Ausweitung auch
auf Verhinderungsvertretungen. Denn wie bisher auch, sollen die Zulagen weiterhin nur
bei Vakanzvertretungen gewährt werden.
Die Stellenzulagen für Beamtinnen und Beamte im Polizei-,
© Pixbay
▪▪ ein gleichwertiger Abschluss
an einer Universität, einer
Technischen Hochschule
oder einer anderen gleichstehenden Hochschule.
Feuerwehr- und Justizvollzugsdienst werden angeglichen
und darüber hinaus auch wieder ruhegehaltsfähig.
Der Dienstkleidungszuschuss
wird auf 35 Euro erhöht.
Auch Lehrerinnen und Lehrer
bzw. Leiterinnen und Leiter eines Kommunalen Integrationszentrums erhalten künftig die
Stellenzulagen für Lehrkräfte.
Der Zuschlag bei begrenzter
Dienstfähigkeit soll von fünf
auf zehn Prozent erhöht werden, die Mindestsumme soll
dann 300 Euro betragen. Hintergrund dieser Änderung ist,
dass Beamtinnen und Beamte, die nur begrenzt dienstfähig sind, bessergestellt sein
sollen als diejenigen, die auf
eigenen Wunsch in Teilzeit
arbeiten.
Vereinbarkeit von
Familie & Beruf
Die Möglichkeit, Sonderurlaub
aus familiären Gründen zu
nehmen, soll von zwölf auf 15
Jahre ausgeweitet werden. Zusammen mit der Elternzeit ergibt sich dann ein Rahmen von
insgesamt 18 Jahren.
Neben der Möglichkeit, fami­
lienbedingt Sonderurlaub zu
nehmen oder in Teilzeit zu
wechseln, besteht nun auch
ein Anspruch auf die vorzei­
tige Rückkehr in den aktiven
Dienst, in Voll- oder Teilzeit.
Allerdings wird dieser An-
spruch nach Einschätzung des
DBB NRW zu stark dadurch
eingeschränkt, dass eine vorzeitige Rückkehr nur dann erfolgen soll, wenn dienstliche
Belange nicht entgegenstehen und dem Beamten/der
Beamtin eine Fortsetzung der
Teilzeit/des Sonderurlaubs
nicht zuzumuten ist.
Bei einer Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell muss
die Freistellungsphase künftig
nicht mehr am Ende des Bewilligungszeitraums stehen,
sondern kann auch zu Anfang
oder während dieses Zeitraums liegen.
Die Eigenmittelgrenze beim
Familienzuschlag Stufe 1
für Kinder wird abgeschafft.
Das bedeutet vor allem für
Alleinerziehende eine Ver­
besserung.
Das Beamtenverhältnis auf
Zeit bei Professorinnen und
Professoren soll künftig auch
aufgrund von Geburt oder
Adoption eines minderjäh­
rigen Kindes verlängert
werden können.
Die Wahrnehmung eines öffentlichen Ehrenamtes sowie
einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung, Pflegschaft oder Testamentsvollstreckung gilt künftig nicht mehr
als genehmigungspflichtige
Nebentätigkeit. Ihre Übernahme ist der dienstvorgesetzten
Stelle trotzdem vor Aufnahme
schriftlich anzuzeigen.
Erstmalig ist das Gesundheitsmanagement gesetzlich verankert worden. Der DBB NRW
kritisiert jedoch die konkrete
Umsetzung. Es wird nur mit
weichen Formulierungen
agiert. Wie genau das Gesundheitsmanagement ausgestaltet werden soll, wird dagegen
nicht festgeschrieben. Es gibt
weder Mindeststandards noch
sind finanzielle oder personelle
Ressourcen hinterlegt.
Auch das Thema Personalentwicklung wird nun gesetzlich
festgeschrieben, und zwar mit
einer Verpflichtung der Beamtin/des Beamten, sich regelmäßig fortzubilden sowie
auch mit einer Verpflichtung
der Dienstherren, Fortbildungsmaßnahmen zu fördern. Jedoch können sie immer noch abgelehnt werden,
wenn dienstliche Belange
entgegenstehen.
Im Rahmen der Wiederherstellung der Dienstfähigkeit kann
der Dienstherr künftig stärker
an den Kosten für gesundheitliche und berufliche Rehabili­
tationsmaßnahmen beteiligt
werden.
In verschiedenen Modellprojekten sollen in den nächsten
Jahren Langzeitarbeitskonten
erprobt werden.
Besoldung sowie Aufwandsentschädigungen können
künftig auch auf ein Konto
im Ausland überwiesen werden. Die Kosten für die Überweisung trägt der Dienstherr, außer die Überweisung
findet auf ein Konto außerhalb des europäischen Auslands statt.
Geschäftsleitungen großer und
bedeutender Zweckverbände
sollen künftig besoldungsmäßig mit den Leitungen entsprechender Ämter der Stadtverwaltung gleichgestellt sein.
Die Bewerbungssituation von
Juniorprofessorinnen und Juni-
Juli/August 2016
5
Dienstrecht/
DBB intern
DBB NRW Magazin
orprofessoren soll verbessert
werden.
Versorgung
Es gelten künftig auch Dienstzeiten vor der Vollendung des
17. Lebensjahres als berücksichtigungsfähige Dienstzeiten
für die Versorgung, ebenso die
Zeiten des vorgesehenen Vorbereitungsdienstes in einem
öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis sowie Zeiten
in einem Dienstordnungsverhältnis bei einem Sozialversicherungsträger.
Nicht mehr ruhegehaltsfähig
sind dagegen künftig Zeiten
als Rechtsanwalt. Um den Bestandsschutz zu gewährleisten, sind hier Übergangsregelungen vorgesehen
Durch den Wegfall der Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 wird
das Mindestruhegehalt künftig
auf einer anderen Basis be-
die unter anderem den Wegfall der Besoldungsgruppen
A 2 bis A 4 zum Gegenstand
hatten, besteht aus Sicht des
Deutschen Beamtenbundes
Nordrhein-Westfalen noch
Nachbesserungsbedarf.
rechnet, ohne dass sich dadurch finanzielle Auswirkungen ergeben. Künftig beträgt
das Mindestruhegehalt mindestens 35 Prozent der ruhe­
gehaltsfähigen Dienstbezüge
oder – falls das günstiger ist
– 61,6 Prozent der Endstufe
der Besoldungsgruppe A 5.
lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge.
Entsprechend wird auch die
Berechnung des Witwen-/Witwergeldes und der Mindestunfallversorgung angepasst.
Für die korrekte Berechnung
der Versorgung müssen künftig nicht mehr nur bestehende
Einkünfte bei der Versorgungskasse angezeigt werden, sondern auch künftige Ansprüche
(Anwartschaften).
Bei der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit wird die Hinzuverdienstgrenze vor Erreichen
der Regelaltersgrenze von
325 auf 525 Euro angehoben.
Die einmalige Entschädigung
nach einem qualifizierten
Dienstunfall wird sowohl für
die Betroffenen als auch für ihre
Angehörigen deutlich erhöht.
Es besteht noch
Nachbesserungsbedarf
Ebenfalls erhöht wird der Kindererziehungs- und Kindererziehungsergänzungszuschlag
sowie der Pflege- und Kinderpflegeergänzungszuschlag. In
beiden Bereichen findet gleichzeitig eine Neuregelung statt
sowie eine Koppelung an die
Besonders mit Blick auf dem
in den letzten Tagen vor der
Verabschiedung des Gesetzes
von der Fraktion der SPD und
der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen eingereichten Änderungsantrag mit kurzfristigen,
umfangreichen Änderungen,
Zumal die Gewerkschaften keine Chance mehr hatten, zu diesem letzten Änderungsantrag
(Umfang 56 Seiten) Stellung zu
nehmen. „Man hat schon den
Eindruck, dass da mit heißer
Nadel in großer Hektik der
Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen zusammen­
gestrickt worden ist“, so Roland Staude. Beispielsweise
könne es nicht sein, dass nunmehr alle Justizhauptwachtmeister zum Justizoberwachtmeister degradiert würden.
„Auch wenn die Besoldung
die gleiche bleibt, die Kolle­
ginnen und Kollegen sind
irritiert. Das muss man an­ders, besser lösen“, so der
DBB NRW Vorsitzende.
JM
Neues Mitglied beim DBB NRW:
Verband Hochschule Wissenschaft
Fachgewerkschaft für alle hochschulpolitischen Fragen
Der vhw ist die Fachgewerkschaft für alle hochschulpolitischen Fragen und besteht in
Deutschland inzwischen seit
über 40 Jahren. Er umfasst als
einziger Hochschulverband
alle Hochschularten, Universitäten, Fachhochschulen sowie
Kunst- und Musikhochschulen.
Damit ist er Berufs- und Standesvertretung für alle Kolleginnen und Kollegen, die im Wissenschaftsbereich tätig sind.
Seinen Mitgliedern bietet er
neben kompetenter Beratung
und aktuellen Informationen
über die Zeitschrift „vhw-Mitteilungen“ vor allem eine
Gruppen-Diensthaftpflicht mit
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Juli/August 2016
Prof. Dr. Lückerath, Dr. Spelsberg-Papazoglou, Dr. Müller-Platz,
PD Reibert, Prof. Dr. Köhler (von links)
Schlüsselversicherung und
Rechtsschutz.
Auf Bundesebene ist der vhw
seit seiner Gründung eng mit
vhw nrw
Nach einiger Zeit als Gast ist der Verband Hochschule Wissenschaft (vhw) Nordrhein-Westfalen nun ordentliches
Mitglied beim Deutschen Beamtenbund Nordrhein-Westfalen. „Wir freuen uns sehr, dass wir unseren Mitgliederkreis durch den vhw noch erweitern können“, so Roland Staude, Vorsitzender des DBB NRW. „Es zeigt sich wieder
einmal, wie bunt und vielfältig der öffentliche Dienst ist.“
dem Deutschen Beamtenbund
verbunden, nun gelang mit der
Aufnahme in den DBB NRW
auch die Zusammenarbeit auf
Landesebene. „Die Zusammen-
arbeit in diesem Bereich ist
uns besonders wichtig, da
die Zuständigkeit für die Hochschulen in der Hoheit der Bundesländer liegt“, so Dr. Carl
Müller-Platz, Vorsitzender der
vhw-nrw. „Außerdem können
wir auch bei überschneidenden Fragestellungen an den
Erfahrungen des DBB NRW
und seiner Fachgewerkschaften teilhaben.“
Im Hauptpersonalrat beim Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung ist
der vhw-nrw durch Dr. Karoline
Spelsberg-Papazoglou vertreten.
JM
DBB NRW Magazin
DBB intern
Neuwahlen beim
DBB Stadtverband Essen
Besoldungsanpassung 2016 für
Beamtinnen und Beamte in NRW
DBB Essen
Die diesjährige Mitgliederversammlung des DBB
Stadtverbands Essen fand am 7. Juni 2016 in Essen-Borbeck statt. Als Gast konnte der stellvertretende Landesvorsitzendes des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen, Wolfgang
Römer, begrüßt werden.
Die Bezüge der Beamtinnen und Beamte in der nordrheinwestfälischen Landes- und Kommunalverwaltung erhöhen
sich ab 1. August 2016 um 2,1 Prozent – mindestens um einen Prozentsatz, der einem Erhöhungsbetrag von 75 Euro
entspricht – jedoch um 0,2 Prozent vermindert wird. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich um 30 Euro.
Die Besoldungsanpassung erfolgt mit der Zahlung der Bezüge für den Monat August 2016. Die aktuelle Besoldungstabelle steht auf der Website des Deutschen Beamtenbundes
Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.
In seiner Rede stellte Römer
u. a. das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz vor und
diskutierte anschließend ausführlich mit den Mitgliedern.
In diesem Jahr standen Neuwahlen an. Gewählt wurden:
zum 1. Vorsitzenden Jürgen
Matischak (DPVKOM), zum/
zur stellvertretenen Vorsitzenden Iskender Alexander Cicek
(DPVKOM) und Dorothea
Stommel (VBE), als Schrift­
führerin Gu­dula Schenk (BDR)
und als Kassiererin Beatrix
Bertram (DPVKOM).
DBB Kreisverband Neuss
Hans-Jürgen Matischak, Iskender Alexander Cicek, Beatrix Bertram, Dorothea Stommel, Gudula Schenk und Wolfgang Römer
(von rechts nach links)
in der Kommunal- und der Landesverwaltung
ab dem 1. August 2016
Auf dem Dach des Reichstages in Berlin: Katrin Runo, Ira Leifgen, MdB Ansgar Heveling, Elke Stirken,
KV-Vors. Norbert Clever, Horst Marquardt, Raphael Hermanski, Nadine Oehmen (von links)
Tarif- und Beamtenrecht thematisiert
Kreisverband Neuss in politischen Gesprächen in Berlin
Eine Informationsfahrt in die Bundeshauptstadt Berlin nutzten die Vorstände des DBB KV Neuss und der Kreisjugendgruppe für politische Gespräche mit dem Vorsitzenden des Bundestags-Innenausschusses und Wahlkreisab­
geordneten MdB Ansgar Heveling, CDU.
Breiten Raum nahm die Zerbröselung des Beamtenrechtes
durch die im Rahmen der
Föderalismusreform erfolgte
Zuständigkeitsverlagerung auf
die Länder ein. Ergänzend
wurden die mit den zeitversetzten Tarifverhandlungen für
Bund und Kommunen sowie
Ländern verbundenen höchst
unterschiedlichen Arbeitsbe­
dingungen insbesondere in
Juli/August 2016
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DBB intern/
dbb jugend
DBB NRW Magazin
Herausgeber: Deutscher Beamtenbund Nordrhein-Westfalen, Ernst-Gnoß-Straße 24, 40219 Düsseldorf.
Roland Staude (Vorsitzender). Telefon: 0211.491583-0. Telefax: 0211.491583-10.
E-Mail: [email protected]. Internet: www.dbb-nrw.de.
Chefredakteur: Joachim Klein (JK).
Redaktion: Markus Klügel (MK) und Johanna Muschalik (JM).
Bildredaktion: Tanja Henze
Redaktionsschluss: am 15. jeden Monats.
Hinweis: Die Beiträge, die mit dem Namen des Verfassers gezeichnet sind, stellen nicht unbedingt
die Meinung des Herausgebers dar.
Bezugsbedingungen: Die Zeitschrift erscheint zehnmal jährlich. Der Abonnementspreis für
Nichtmitglieder des dbb beträgt jährlich 15,90 Euro zuzüglich Postgebühren, der Bezugspreis
für das Einzelheft 2,00 Euro, Bezug durch die Post. Einzelstücke durch den Verlag. Für Mitglieder
des Deutschen Philologenverbandes ist der Bezug im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Verlag: dbb verlag gmbh. Internet: www.dbbverlag.de. E-Mail: [email protected]. Verlagsort und
Bestellanschrift: Friedrichstraße 165, 10117 Berlin. Telefon: 030.7261917-0. Telefax: 030.7261917-40.
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­Anzeigentarif Nr. 38, gültig ab 1.10.2015. Ständige Beilage: dbb magazin. ISSN 1438-2989
Kommunalverwaltungen und
Jobcentern thematisiert.
erläuterte DBB Kreisvorsitzender Norbert Clever.
„Im vergangenen Jahrhundert wurden ein einheitliches
Beamtenrecht anstelle von
dienstrechtlicher Kleinstaaterei sowie gemeinsame Ta­
rifverhandlungen mit allen
öffentlichen Arbeitgebern als
große politische Erfolge gefeiert. Heute bewegen wir
uns in entgegengesetzte
Richtungen und mit unnützem Mehraufwand“,
Auch MdB Heveling hielt einheitliche Regelungen im Beamten- und Tarifbereich für den
gesamten öffentlichen Dienst
für sinnvoll. „Aufgrund eigenständiger Interessen der Länder
ist zeitnah wohl eher nicht wieder mit einer beamtenrechtlichen Bundeskompetenz und
gemeinsamen Tarifverhandlungen mit allen öffentlichen
Arbeitgebern zu rechnen“,
Postvertriebsstück G 6051 • Deutsche Post AG „Entgelt bezahlt“
meinte Heveling mit Verweis
auf die ihm aus seiner Arbeit
im Innenausschuss bestens
bekannten Interessenlagen der
Länder. „Da ist noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten.“
Einvernehmen bestand darin, dass ungleiche Regelungen insbesondere zu Bezahlung und Arbeitszeiten nicht
motivierend sind und einem
gewünschten flexiblen Einsatz im gesamten öffentlichen Dienst entgegenstehen.
„Wir haben die Positionen
des DBB übermittelt und
für die Probleme sensibili­
siert“, fasste KV-Vorsitzender
Norbert Clever zusammen.
Und weiter: „Wir erwarten,
dass auch unsere Belange
in den politischen Entscheidungen berücksichtigt
werden.“
„Ein gutes politisches
Gespräch, wir bleiben im
Dialog“, so das gemeinsame
Resümee.
Keine EM-Pause: DBB jugend NRW reaktiviert
Jugendgruppe in Oberberg
Eine bunt gemischte Kreisjugendleitung gewählt
Während sich ein Großteil des (Sch)Landes im EM-Modus befand, arbeitet die DBB jugend NRW fleißig weiter.
Noch bevor das zweite Vorrundenspiel der „Mannschaft“ gegen Polen angepfiffen wurde, konnte der Verband
die Reaktivierung einer weiteren Kreisjugendgruppe feiern. Ort des Geschehens: die Kreisstadt Gummersbach
im Oberbergischen.
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Juli/August 2016
Kreisjugendleitung zur Wahl und
sicherten der Kreisjugendgruppe die volle Unterstützung bei
den kommenden Aufgaben zu.
Zu den ersten Arbeitsschritten
der neuen Kreisjugendgruppe
erläuterte Erasmus Mehlmann,
dass es zunächst wichtig sei,
die gewerkschaftlichen Strukturen aufzubauen und die Jugendgruppe sowie die DBB jugend NRW bekannt zu machen.
Gleichzeitig sollen das Kreis­
jugendleiterforum sowie der
Herbst-Landesjugendausschuss der DBB jugend NRW
besucht werden, um hier wichtige Informationen für die Arbeit vor Ort zu erhalten und
sich mit den Verbandskollegen
zu vernetzen.
Gehörte zu den ersten Gratulanten: Landesjugendleiter
Jano Hillnhütter (rechts außen)
Die DBB jugend NRW freut sich
über den Zuwachs bei den
Kreisjugendgruppen und
dbb jugend nrw
Der Einladung der Jugendor­
ganisation des Deutschen
Beamtenbundes NordrheinWest­falen zum Kreisjugendtag
Oberberg am 16. Juni waren
Delegierte aus verschiedenen
Fachgewerkschaften gefolgt, so­
dass es problemlos gelang, eine
bunt gemischte Kreisjugendleitung zu wählen. Deren Vorsitz
übernahm Erasmus Mehlmann
(Junger VBE). Unterstützt wird
er dabei von Alexander Mühlmann (stellv. Vorsitzender,
JUNGE POLIZEI), Thomas Wegner
(Kassierer, Junger VBE) und
Schriftführerin Caroline Heitmann (DSTG-Jugend). Landes­
jugendleiter Jano Hillnhütter
und Rainer Sülzer vom DBB
Kreisverband Oberbergischer
Kreis gratulierten der neuen
wünscht der KJG Oberberg
viel Erfolg.
MK