Mitteilungsblatt Markt Remlingen Freitag, 5. August 2016 Weiler Holzmühle Klaus FFoto: otto: K oto: laus Elze laus Elze lze Nummer 08 Verschiedenes Wir gratulieren − unsere Jubilare Rufen Sie den Bürgerbus 8. August: Elfriede Schwab, Jahnstr. 24, 86 Jahre 10. August: Anton Roth, Am Karussell 26, 75 Jahre 12. August: Lore Wehr, Marktheidenfelder Str. 7, 75 Jahre Rufbus 16. August: Hellmut Wehr, Untere Gasse 1, 85 Jahre Mittwochs in der Zeit von 9:00 – 12:00 Uhr 18. August: Werner Stollberger, Hans-Gebhardt-Str. 5, 77 Jahre 20. August: Waltraut Liebchen, Alte Würzburger Str. 5, 78 Jahre 28. August: Hedwig Thoma, Marktheidenfelder Str. 13, 79 Jahre 31. August: Pauline Schebler, Am Schäferstor 1, 86 Jahre Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert allen Einwohnern ab dem 75. Geburtstag. Zum 80. und dann im 5-Jahresrhythmus gratuliert der Bürgermeister persönlich. Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich. Bitte vergessen Sie nicht: Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres Geburtstages nicht wünschen, teilen Sie dies bitte rechtzeitig vorher der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, 09369 9079-13, mit. Diese Meldung gilt dann auch für die folgenden Jahre. Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden Haltepunkt an unter Liebe Seniorinnen und Senioren, Telefon-Nummer (09369) 90 79 47 ich möchte Sie bitten, sofern Sie an Ihrem Ehrentag nicht Zuhause anwesend sind, mir eine Information zukommen zu lassen, damit die Gratulation ggfs. auf einen anderen Tag verschoben werden kann. Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €. Abfallentsorgung Impressum Restmüll: 11. und 25. August Bioabfall: 4. und 19.(!) August und 1. September Leichtverpackungen (LVP, Gelber Sack): 16.(!) und 29. August Blaue Papiertonne: 16.(!) August Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au Öffnungszeiten: Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr Elektroschrott: Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn Dienstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch von 07:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 18:00 Uhr Samstag von 09:00 bis 14:00 Uhr Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt. Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 , Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg, Anzeigenannahme: Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89, Fax 0931/78421-88, E-Mail: [email protected] Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen: VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: [email protected] Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post (nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei (ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8, 97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13, E-Mail: [email protected]. Die Redaktion behält sich Kürzungen vor. Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt. Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter www.mageta-verlag.de Das nächste Gemeindeblatt erscheint am 2. September 2016. Redaktionsschluss: 17. August 2016 2 Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Informationen des Marktes Remlingen Gemeindliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten des Rathauses Fundsache Es wurde ein Waldarbeiterhelm gefunden. Abzuholen im Rathaus während den Öffnungszeiten. Tel. 2315, Fax 2515 Dienstag, Donnerstag und Samstag von 8:30 bis 11:00 Uhr Aus dem Gemeinderat Bürgermeister-Sprechstunden: Sitzung vom 30. Juni 2016 Montag von Samstag von Wasserversorgung - Erweiterung des Hochbehälters 19:00 bis 20:00 Uhr 10:00 bis 11:00 Uhr Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt weitergeleitet. Besuchen Sie uns auch unter: www.remlingen.de Pflege unbebauter Grundstücke und Reinhaltung der Gehwege Der Markt Remlingen hat eine Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen. Diese Satzung verpflichtet jeden Bürger, den Gehweg sauber zu halten. Hierzu gehört auch, das überwuchernde Gras (insbesondere bei unbebauten Grundstücken) zu beseitigen. Im Zuge der beabsichtigten Erweiterung/Sanierung des bestehenden Hochbehälters wurde im April 2016 eine Bauwerksuntersuchung durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen stellt sich wie folgt dar: Die Wände und der Boden der Wasserkammer in Bezug auf Karbonatisierungstiefe und die betontechnologischen Bewertung befinden sich in einem sehr guten Zustand. An der Wasserkammerdecke haben sich vermutlich bei der Herstellung der Decke die Abstandshalter in die Schalung eingedrückt, so dass hier jetzt Eisen freiliegen. Hieraus folgt, dass der Aufwand für die Instandsetzung der Decke aufwändiger ist, als ursprünglich angenommen. Nach dem Abstrahlen der Betonschicht ist der Stahl zu behandeln und mit einem ausreichenden Schutz zu versehen. Aufgrund der erforderlichen Überdeckung in den Wasserkammern sind mindestens zwei Arbeitsschritte für die Anbringung der erforderlichen Überdeckung zuzüglich der Tropfputz-Struktur erforderlich. Nach der Untersuchung der Wasserkammer ergeben sich hinsichtlich der Betondeckung keine Bedenken, die gegen eine Sanierung sprechen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten, sich entsprechend zu verhalten bzw. ihre Mieter auf diese Pflichten hinzuweisen. Bei der Außerbetriebnahme der Wasserkammer für die Untersuchung wurden auch die örtlichen Maße aufgenommen und mit den vorliegenden Bestandsplänen abgeglichen. Des Weiteren ist an einigen Grundstücken festzustellen, dass die Sträucher und Äste der Bäume in den Gehweg hineinragen. Hierbei ergab sich, dass die Wasserkammer nicht wie im Bestandsplan dargestellt einen Durchmesser von 10,0 m, sondern lediglich einen Durchmesser von 9,50 m aufweist. Hieraus resultiert eine Reduzierung des Speichervolumens. Somit ist die Bevorratung des erforderlichen prognostizierten Wasserbedarfs für das Jahr 2035 im bestehenden Behälter nicht gesichert. Nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz ist der öffentliche Verkehrsraum von hineinwachsenden Ästen, Sträuchern und dergleichen frei zu halten. Im Einzelnen bedeutet dies über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und über dem Straßenraum bis zu einer Höhe von 4,50 m. Dasselbe gilt auch für unbebaute Grundstücke. Entfernen Sie evtl. vorhandene Überwachsungen und helfen Sie durch Ihr entsprechendes Verhalten mit, nicht nur den Vorschriften zu entsprechen sondern das Erscheinungsbild der Gemeinde positiv zu beeinflussen. Denken Sie daran, Ihre unbebauten Grundstücke rechtzeitig zu mähen, nicht erst dann, wenn der Unkrautsamen fliegt und Sie Ärger mit den Nachbarn bekommen. Bitte helfen Sie durch das Sauberhalten der Straßen und Gehwege mit, dass die Gemeinde diese Arbeiten nicht kostenpflichtig durch gemeindeeigenes Personal durchführen lassen muss. Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Der vorhandene Behälter kann nach der Verbesserung und Instandsetzung maximal ca. 600 m³ bevorraten, erforderlich sind nach der Prognoserechnung jedoch ca. 650 m³. Die fehlende Kubatur könnte durch stetiges Nachfördern aus den Brunnen zwischengepuffert werden. Dadurch wird jedoch der für die Tiefzone als Gegenbehälter fungierende Behälter nur mäßig durchströmt, da die Förderung aus den Brunnen durch das Ortsnetz bereits überwiegend im Ortsnetz verbraucht wird. Die Alternative eines neuen Behälters sollte vor diesem Hintergrund erneut diskutiert werden. Das Ingenieurbüro Arz hat die Vor- und Nachteile der beiden Varianten bewertet und die Risiken und Kosten der beiden Varianten beleuchtet. 3 Informationen des Marktes Remlingen Vergleichstabelle: Platzbedarf Variante 1 Erweiterung HB mit Instandsetzung der Wasserkammer Variante 2 Neubau HB kein zusätzlicher Platzbedarf ca. 40 m x 30 m bei herkömmlicher Bauweise ca. 35 m x 30 m bei Verwendung von Edelstahltanks Bewertung ++ Externes Grundstück erforderlich nein, vorübergehend als Lagerfläche und als Standort prov. Druckpumpwerk Fläche erforderlich Bewertung + Abbrucharbeiten + Versorgungsicherheit während der Baumaßnahme -- Löschwasserversorgung während der Baumaßnahme gesichert geschätzte Baukosten + ca. 900.000 € netto ca. 1.250.000 € netto + - Kosten für Provisorium Druckerhöhung, Desinfektion usw. Bewertung 0 Versorgung nach Umbau/Neubau ja, im Rahmen des Bestandes, d.h. in Tiefzone - Bewertung zusätzliche Kosten da Bestand bis zum Umschluss auf den Neubau in Betrieb bleibt: sehr hoch ++ nein, nur in Höhe der Brunnenförderung Bewertung alter HB muss abgebrochen werden - eingeschränkt, durch die Baumaßnahme ist eine Chlorung während der Bauzeit zu empfehlen Bewertung ja, um erforderliche zusätzliche Höhe zu generieren, nur auf bzw. neben Tennisplatz möglich -- nur Abbruch des Rohrkellers Bewertung Kosten für Ersatz Tennisplätze - Druck wie vorher, Anforderung nach Nachspeisung mit kleinerer Hysterese ohne Einschränkung. Mit leicht höherem Druck für Tiefzone Bewertung 0 + separate Zuleitung empfohlen ja ja Bewertung 0 0 Gesamtpunktzahl 29 24 Bewertung Ing.Büro Arz: ++ = 5 Punkte + = 4 Punkte 0 = 3 Punkte - = 2 Punkte -- = 1 Punkt Herr Marktgemeinderat Fischer ist der Auffassung, dass die Vergleichstabelle des Ingenieurbüros Arz den Kriterien nach unvollständig ist und teilweise falsche bzw. irreführende Annahmen und Wertungen enthält. Dadurch ist auch das Gesamtbewertungsergebnis des Ingenieurbüros Arz mit 29 Punkten für die Variante 1 (Instandsetzung der bisherigen Anlage) und nur 24 Punkten für die Variante 2 (Neubau) falsch und die vermeintliche „Entscheidungshilfe“ verleitet zu einer falschen Entscheidung. Auch ohne Punkteschema (Gefahr der Scheinobjektivität) wird klar, dass ein Neubau (überirische Bauweise) wesentlich vorteilhafter ist, als eine Instandsetzung der bisherigen Anlage. 4 -- Der Marktgemeinderat beschließt, dass die wirtschaftlichste Lösung realisiert werden soll. Das Ingenieurbüro Arz wird beauftragt, die Sanierung des Hochbehälters auszuschreiben. Alternativ zur Sanierung werden Sondervorschläge (Neubau eines Hochbehälters) zugelassen. Der Vorsitzende wird beauftragt, zeitnahe Gespräche mit dem Reitund Fahrverein über die Bereitstellung einer geeigneten Fläche neben den Tennisplätzen zu führen. Des Weiteren ist zu klären, ob evtl. vorhandene Stromleitungen bei einem Neubau umverlegt werden müssten. Als Baubeginn wird weiterhin Ende 2016 angestrebt. Bauantrag (Genehmigungsfreistellung); Wohnhausneubau mit Garage und Carport auf Fl.Nr. 1278/2, Am Spielberg 9, Remlingen Mit Antragsunterlagen vom 02.06.2016, eingegangen am 02.06.2016, wurde das o.g. Bauvorhaben im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO eingereicht. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hasenknückel“ von Remlingen. Geplant ist die ErrichMitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Informationen des Marktes Remlingen tung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem Grundstück Am Spielberg 9 (Fl.Nr. 1278/2) von Remlingen. In der vorliegenden Planung sind (wie vom Antragsteller durch die Wahl des Verfahrensweges der Genehmigungsfreistellung zum Ausdruck gebracht) keine Abweichungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans enthalten. Hierzu war eine Klärung von Einzelfragen mit dem Planfertiger erforderlich, sodass das Vorhaben nicht mehr rechtzeitig für die Marktgemeinderatssitzung vom 13.06.2016 vorbereitet werden konnte. Da die diesbezügliche Klärung ergab, dass keine Abweichungen vom Bebauungsplan vorliegen, kann das Vorhaben wie eingereicht im Rahmen der Genehmigungsfreistellung behandelt werden. Um eine Zeitverzögerung zulasten der Bauwerber bis zur nächsten Marktgemeinderatssitzung am 12.07.2016 zu vermeiden, wurden die Antragsunterlagen bereits an die Bauwerber zurückgesandt. Der Marktgemeinderat beschließt, den Bauantrag gem. Art. 58 BayBO (Genehmigungsfreistellung) zu behandeln. Bauantrag: Erdauffüllung auf Fl.Nr. 1290, Flurlage Spielberg, Remlingen Mit Unterlagen vom 23.05.2016, eingegangen am 10.06.2016, wird die baurechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben beantragt. Gegenstand des Antrags ist eine großflächige Erdauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1290, Flurlage Spielberg, im Außenbereich von Remlingen. Dem Antrag liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Da mit großflächigen Erdauffüllungen ohne die erforderliche baurechtliche Genehmigung begonnen wurde, erfolgte auf eine bauaufsichtliche Kontrolle des Landratsamtes eine Baueinstellung verbunden mit der Aufforderung, einen entsprechenden Bauantrag vorzulegen. Dieser wurde nunmehr eingereicht. Der genaue Umfang der bereits erfolgten und der noch geplanten Auffüllungen ist den Antragsunterlagen zu entnehmen. In baurechtlicher Hinsicht ist hierzu festzustellen, dass es sich um ein Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB handelt. Eine Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB ist im vorliegenden Fall nicht erkennbar, sodass das Vorhaben als sonstiges Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall u.a. dann genehmigt werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Hierzu zählen u.a. die Belange des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzes sowie des Natur- und Bodenschutzes (im Hinblick auf die Art des Auffüllmaterials), weiterhin die Belange des Orts- und Landschaftsbildes (im Hinblick auf die Größenordnung und Gestaltung der Auffüllung). Diese Punkte sind vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen wird dem Marktgemeinderat unter Verweis auf die o.g. Gesichtspunkte anheimgestellt. Zusätzlich ist aus gemeindlicher Sicht festzustellen, dass sich die bereits erfolgten Verfüllungen auch auf den gemeindlichen Flurweg Fl.Nr. 1285 erstrecken; diese sind so zu entfernen, dass der vorherige Zustand des Flurweges wiederhergestellt ist. Aus Sicht des Marktgemeinderates ist aufgrund der bereits im Vorfeld geschaffenen Verhältnisse die Zuverlässigkeit des Bauwerbers nicht gegeben. Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Des Weiteren wird durch die geplante Erdauffüllung das Landschaftsbild nachteilig beeinträchtigt. Eine Verbesserung der Bodenqualität ist mit dem bereits abgelagerten Material ebenfalls nicht gegeben. Der Marktgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung 2015 Nachdem in der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.06.2016 unter TOP 6 keine ausführliche Aussprache über den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses stattfand, beantragt Herr Marktgemeinderat Richard Fischer den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Der Marktgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Beschlussfassung über die Entlastung zur Jahresrechnung 2015 Nachdem in der Sitzung des Marktgemeinderates am 14.06.2016 unter TOP 6 keine ausführliche Aussprache über den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses stattfand, beantragt Herr Marktgemeinderat Richard Fischer den Tagesordnungspunkt abzusetzen. Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt abzusetzen. „Schnelles Internet“ in Remlingen; Antrag von Marktgemeinderatsmitglied Dr. Richard Fischer vom 13.06.2016 Mit Mail vom 13.06.2016 wünscht Herr Marktgemeinderat Dr. Richard Fischer die Sachbehandlung des Themas „Schnelles Internet“. Herr Fischer stellt fest, dass die Leistungsfähigkeit des Internets in Remlingen mangelhaft und eine Verbesserung ohne Förderunterstützung in absehbarer Zeit wohl nicht zu erwarten sei. Für die Sachbehandlung dürfen die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis gegeben werden: Mit Verwaltungsinfo des Bayerischen Landkreistages vom 11.04.2014 (s. Anlage) und Schreiben des Bay. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 18.07.2014 wurden alle bayerischen Gemeinden auf die Breitbandförderung der Bayerischen Staatsregierung hingewiesen. Die Fördersätze der Gemeinden sind abhängig von bestimmten Strukturindikatoren und betragen 60 %, 70 % oder 80 %. In Härtefällen wird ein Fördersatz von 90 % gewährt. Die Förderhöchstbeträge sind abhängig von der Siedlungsstruktur der jeweiligen Gemeinde. Eine Gemeinde mit geringer Einwohnerdichte und vielen Ortsteilen erhält einen höheren Förderhöchstbetrag als eine Gemeinde, die dichter besiedelt ist und nur aus wenigen Ortsteilen besteht. Der niedrigste Förderhöchstbetrag beträgt 500.000 Euro. Der höchste Förderhöchstbetrag beträgt 950.000 Euro. Dazwischen sind die Förderhöchstbeträge in Stu5 Informationen des Marktes Remlingen fen von 10.000 Euro gestaffelt. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich der individuelle Förderhöchstbeträge um weitere 50.000 Euro für jede der beteiligten Gemeinden. Fördersatz und Förderhöchstbetrag wirken wie folgt zusammen: Die Gemeinde gleicht dem im Auswahlverfahren ermittelten Netzbetreiber dessen prognostizierte Wirtschaftlichkeitslücke zu 100 % aus und erhält hierfür eine staatliche Förderung in Höhe des jeweiligen Fördersatzes. Der Förderhöchstbetrag ist der Betrag, den eine Kommune maximal erhalten kann. Jede Kommune kann ihren Förderhöchstbetrag durch ein oder mehrere Ausbauprojekte während der Laufzeit des Programms voll ausschöpfen. Zur weiteren Unterstützung der Kommunen wurde ein „Startgeld Netz“ eingeführt. Die am Förderverfahren teilnehmenden Kommunen erhalten zu Beginn des Verfahrens auf Antrag eine feste Verwaltungspauschale von 5.000 Euro pro Kommune für ihren administrativen Aufwand im Zuge des Förderverfahrens. Das „Startgeld Netz“ wird auf die Förderung nach der Breitbandrichtlinie angerechnet. Drei der vier Mitgliedsgemeinden der VGem haben das „Startgeld Netz“ beantragt und das Planungsbüro Dr. Först Consult mit der Durchführung des Förderverfahrens gem. der Breitbandrichtlinie vom 10.07.2014 beauftragt. Beim Markt Remlingen wurde für die Durchführung dieses Verfahrens keine Notwendigkeit gesehen. Das Breitbandförderprogramm des Bundes (Beginn 18.11.2015) umfasst insgesamt 2,7 Milliarden Euro. Maximal können für jedes einzelne Infrastrukturprojekt bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Fördersatz des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der Kosten – bis zu 70 Prozent bei besonders geringer Wirtschaftskraft. Eine Kombination mit den Förderprogrammen der Länder oder der EU ist möglich: In diesem Fall kann der Fördersatz bis zu 90 Prozent betragen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei mindestens 10 Prozent. Der Bund fördert auch Beratungsleistungen mit 100% bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro. Ein Eigenanteil der Kommune ist nicht vorgesehen. Nachdem das neue Bundesförderprogramm jede Kommune nach Antragstellung mit 50.000 € für Beraterleistungen zur Durchführung des Förderprogramms und Erstellung von Masterplänen unterstützt, wurde das Planungsbüro Dr. Först Consult von der VGem Helmstadt bereits Ende April 2016 gebeten, für die Erstellung einer Masterplanung „Lehrrohrnetz“ Angebote für die VGem-Mitgliedsgemeinden vorzulegen. Die Masterplanung ist ein wichtiges technisches Gesamtkonzept, die die Kommunen bei der Umsetzung des von der Bundesregierung am 27.01.2016 beschlossenen DigiNetz-Gesetzes unterstützen soll, bei Tiefbaumaßnahmen geeignete Lehrrohre mit zu verlegen. Der erforderliche Förderantrag wurde von der VGem Helmstadt im Mai 2016 gestellt. Mit Schreiben vom 09.06.2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass der Antrag auf Gewährung einer Förderung für Beraterleistungen positiv beschieden worden ist. Der Eingang des offiziellen Förderbescheides wird in nächsten Tagen erwartet. Die Kosten für Erstellung einer VGemMasterplanung „Lehrrohrnetz“ (ca. 25.000 €) können somit zu 100 % über das Förderprogramm des Bundes finanziert werden. Die Masterplanung und die sich darauf resultierenden Handlungsempfehlungen werden dem Marktgemeinderat zu gegebener Zeit zur Beratung vorgelegt. 6 Hinsichtlich eines evtl. möglichen Ausbaus der Leistungsfähigkeit des in Remlingen vorhandenen Netzes der Fa. TKN Deutschland wird empfohlen, in einem ersten Schritt einen Vertreter der Firma in eine der nächsten Marktgemeinderatssitzungen einzuladen, um detaillierte Informationen „aus erster Hand“ hierzu zu erhalten. Haushaltssatzung des Marktes Remlingen für das Haushaltsjahr 2016 Bekanntgabe 07.06.2016 der rechtsaufsichtlichen Würdigung vom Mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 07.06.2016 wurde die Haushaltssatzung des Marktes Remlingen für das Haushaltsjahr 2016 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Jedem Mitglied des Marktgemeinderates wurde mit der Sitzungseinladung ein Abdruck des vorgenannten Schreibens zur Kenntnisnahme übermittelt. Verwaltungsstreitsache wg. Straßenausbaubeitrag „Ansbacher Weg“; Bekanntgabe der Urteilsbegründung Am 17.03.2016 fand die mündliche Verhandlung zu o. g. Streitsache statt. Am 13.06.2016 wurde das Urteil nebst Begründung an die Rechtsanwaltskanzlei des Marktes Ulbrich § Kollegen übersandt, welches dem Marktgemeinderat elektronisch übersandt wurde. Der Antrag der Klage lautete, den Straßenausbaubeitragsbescheid vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Landratsamts Würzburg vom 24.11.2014 aufzuheben. Begründet wurde die Klage im Wesentlichen wie folgt: • Die Baumaßnahme am Ansbacher Weg stelle keine beitragsfähige Verbesserung oder Erneuerung dar. • Die Anlage sein nicht verbesserungs- bzw. erneuerungsbedürftig gewesen. • Die Klägerin habe keinen besonderen Vorteil aus der Anlage, da auf dem neu angelegten Parkstreifen vor ihrem Grundstück stets Kraftfahrzeuge abgestellt seien, was die Zufahrt zum Grundstück erheblich erschwere bzw. nahezu unmöglich mache. • Die Klägerin betrete das streitgegenständliche Grundstück über das Grundstück Fl.Nr. 636 und nicht über den Ansbacher Weg. • Sollte das Grundstück dem Grunde nach beitragspflichtig sein, so müsse die Tiefenbegrenzung zur Anwendung kommen. • Auf dem Grundstück sei keine bauliche oder gewerbliche oder sonstige vergleichbare Nutzung im Sinne der Ausbaubeitragssatzung gegeben. • Zudem sei zu berücksichtigen, dass das Grundstück im Außenbereich liege und damit nur 5 % der Grundstücksfläche in die Verteilung einbezogen werden dürfe. Die Entscheidung des VG Würzburg lautet: Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angegriffene Bescheid erweist sich als rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten. Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Informationen des Marktes Remlingen Das Gericht begründet seine Entscheidung im Wesentlichen wie folgt: • Die am Ansbacher Weg durchgeführten Baumaßnahmen stellen einen Teilausbau dar, da mehr als ein Viertel der Gesamtlänge ausgebaut wurde, so dass es sich nicht um eine reine nicht der Beitragspflicht unterliegende Reparaturmaßnahme handelt. Sitzung vom 19. Juli 2016 Breitbandnetz in Remlingen der TKN Deutschland GmbH – Informationen Die Firma TKN Deutschland GmbH ist Betreiber des in Remlingen bestehenden Breitbandnetzes. • Die Maßnahme stellt auch eine Erneuerung dar. Schon der Ablauf der üblichen Nutzungszeit einer „normalen“ Straße von 20 bis 25 Jahren indiziert die Erneuerungsbedürftigkeit. Über das in den letzten Jahren von der TKN ausgebaute Netz werden Telefonie, Internet und digitales Fernsehen bereitgestellt. • Das klägerische Grundstück grenzt unmittelbar an die gewidmete Straße einschließlich des in diesem Bereich befindlichen Parkstreifens an. Es ist also ein leichtes, an das Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten. Unabhängig hiervon kann die Klägerin auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts die Schaffung bzw. Freihaltung einer Zufahrt zum Grundstück geltend machen. Unerheblich ist, ob die Klägerin ihr Grundstück tatsächlich vom Ansbacher Weg aus oder anderweitig betritt. Die Firma TKN versichert, dass den angeschlossenen Kabelkunden im Durchschnitt ca. 92 % der vermarkteten Datenübertragungsrate bereitgestellt werden. Sollten in Einzelfällen geringere Übertragungsraten beim Endkunden auftreten als vertraglich festgelegt, wird TKN auf Anfrage eine Einzelfallprüfung vornehmen und eine Lösung gemeinsam mit dem Endkunden erarbeiten. • Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, für ihr Grundstück hätte die Tiefenbegrenzung angewendet werden müssen, da die bauliche Nutzung über eine Tiefe von 50, gemessen vom Ansbacher Weg aus, hinausreicht. Dies ergibt sich daraus, dass an der nordwestlichen Ecke ihres Grundstücks eine etwa 80 bis 90 m² große Holzhütte, also eine bauliche Anlage, zu finden ist, die der Anwendung der Tiefenbegrenzungsregelung des § 8 Abs. 3 Nr. 2 ABS entgegensteht. • Zudem kann sich die Klägerin nicht darauf berufen, ihr Grundstück läge im Außenbereich und sei deshalb gem. § 8 Abs. 5 ABS nur mit 5 % der Grundstücksfläche in die Verteilung einzubeziehen. Dies ergibt sich daraus, dass südöstlich des klägerischen Grundstücks ein Gewerbebetrieb einschließlich einer befestigten Stellplatzfläche gelegen ist, nordwestlich des Grundstücks durchgehende Wohnbebauung. Gleiches gilt auch für das südwestlich des klägerischen Grundstücks befindliche Grundstück Fl.Nr. 637. Hieraus ergibt sich eindeutig, dass es sich bei Grundstück Fl.Nr. 634 um eine Baulücke handelt und nicht um Außenbereich. Aus alledem ergibt sich, dass der Bescheid vom 19.03.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.11.2014 rechtmäßig ist und die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt. Die Klage war daher abzuweisen. Bekanntgabe des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 Frau Marktgemeinderätin Schlereth regt an, dass in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates eine Aussprache über den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 stattfindet. Der Vorsitzende sagt zu, dass der Tagesordnungspunkt: Bekanntgabe des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt wird. Von Herrn Marktgemeinderat Richard Fischer wird moniert, dass das TKN-Netz nicht von weiteren Marktteilnehmern genutzt werden kann. Es sollte daher geprüft werden, ob eine Antragstellung für das Bay. Förderprogramm „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ für den Markt Remlingen sinnvoll ist. Der Vorsitzende sagt zu, dies zu prüfen. Information über BayernWLAN - Einrichtung von Hotspots In der Sitzung am 15.03.2016 hat der Marktgemeinderat entschieden, dass er dem WLAN-Projekt grundsätzlich positiv gegenüber steht. Vorher sollte jedoch abgeklärt werden, welche laufenden Betriebskosten anfallen werden und welche haftungsrechtlichen Probleme auf den Markt Remlingen zukommen können. Die einmaligen Kosten belaufen sich bei betriebsfertiger Herstellung über die Firma TKN auf ca. 2.380,00 € für beide Hotspots. Die laufenden Kosten liegen bei mtl. 69,00 € je Hotspot (50 MBit/s). Darin enthalten ist eine erweiterte Startseite über die sich der Markt Remlingen positiv im „Welcome Portal“ des Hotspotsystems - auch grafisch - als „Lieferant der Hotspots“ darstellen kann. Einmalige Einrichtung der Software erfolgt durch TKN. Die Zahl der Nutzer ist unbegrenzt. Für die Nutzer kann die verfügbare Bandbreite und die Nutzungsdauer am Tag festgelegt werden. Für die Nutzer sind die beiden Hotspotsysteme kostenfrei. Der Markt Remlingen kann nicht für die sogenannte Störerhaftung herangezogen, da TKN und eben nicht der Markt Remlingen als Betreiber beider Hotspotsysteme auftritt. Hinzu kommen noch die Installationsarbeiten in den beiden Liegenschaften. Diese werden voraussichtlich unter 1.000 € liegen. Bauantrag: Aufschüttung zur Bodenverbesserung auf Fl.Nr. 3183, Flurlage Schneid, Remlingen Mit Unterlagen vom 05.07.2016, eingegangen am 07.07.2016, wurde die baurechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben beantragt, dies erfolgte nach hiesiger Kenntnis aufgrund entsprechender Auskünfte des Landratsamts. Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 7 Informationen des Marktes Remlingen Geplant ist im Einzelnen, auf der gesamten Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 3183 in der Flurlage Schneid von Remlingen auf einer Höhe von 0,20 m Aushubmaterial der Bodenklasse Z 0 aufzubringen und dadurch eine Bodenverbesserung dieses landwirtschaftlich genutzten Grundstücks herzustellen. Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass es sich bei einer Aufschüttung um einen baurechtlich relevanten Sachverhalt handeln kann. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht sind gem. Art. 57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO Aufschüttungen bis zu einer Höhe von 2 m und einer Fläche von bis zu 500 m² verfahrensfrei zulässig; da dieses Flächenmaß im vorliegenden Fall deutlich überschritten ist, handelt es sich somit um einen baugenehmigungspflichtigen Sachverhalt. In diesem Genehmigungsverfahren ist das Vorhaben darüber hinaus auch im Hinblick auf andere Rechtsgebiete (u.a. in landwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher bzw. abfallrechtlicher Hinsicht) zu prüfen. In bauplanungsrechtlicher Hinsicht handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB; dort sind Vorhaben entweder als privilegiertes Vorhaben (hier ggf. landwirtschaftliche Privilegierung) oder im Einzelfall als sonstiges Vorhaben zulässig. Da keine Beeinträchtigung gemeindlicher Belange erkennbar ist, steht einer Erteilung des Einvernehmens aus hiesiger Sicht nichts entgegen, die Prüfung der o.g. Gesichtspunkte erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens. Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt - Zuwendung für Beratungsleistungen Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt hat mit Antrag vom 23.05.2016 eine Zuwendung gem. der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland beantragt. Mit Zuwendungsbescheid vom 20.06.2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der VGem Helmstadt als Projektförderung gem. §§ 23 , 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung in voller Höhe bis zu 50.000,00 € für die Inanspruchnahme von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen im Sinn der Nummer 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ bewilligt. Die VGem Helmstadt ermöglicht einem/einer Schulabgänger/-in, der/die sich für eine abwechslungsreiche und bürgernahe Ausbildung in einer modernen Kommunalverwaltung interessiert, Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen. zum 1. September 2017 eine Ausbildung als Verwaltungsstreitsache wg. Straßenausbaubeitrag „Ansbacher Weg“; Bekanntgabe des Einlegens der Berufung In der Streitsache hat die Anwaltskanzlei der Gegenpartei Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 17.03.2016 eingelegt. Information zur Haushaltsabwicklung/-ausführung; Stand 30.06.2016 Die Gesamteinnahmen des Marktes Remlingen lagen im laufenden Haushaltsjahr 2016 bei 2.670.554,76 € (Stand 30.06.2016). Die Gesamtausgaben des Haushaltsjahres 2016 betrugen 2.038.918,50 € (Stand 30.06.2016). Der Sollüberschuss des Jahres 2016 lag somit zum vorgenannten Stichtag bei 631.636.26 €. Die Entwicklung der einzelnen Gruppierungen im Verwaltungsund Vermögenshaushalt 2016 können aus der mit der Sitzungseinladung übermittelten Gruppierungsübersicht (Stand 30.06.2016) entnommen werden. Allgemeine Kommunalangelegenheiten; Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderatsmitgliedern Mit Beschluss vom 20.04.2015 (4 CS 15.381) hat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Bay. VGH) über die Frage entschieden, ob ein Stadtratsmitglied berechtigt war, ein ihm vorliegendes Gutachten des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zu veröffentlichen. Die hierzu in der Fundstelle Nr. 12/2016 unter der Randnummer 134 abgedruckte Veröffentlichung wurde den Mitgliedern des Marktgemeinderates mit der Sitzungseinladung elektronisch übermittelt. 8 Verwaltungsfachangestellte/r. Wir bieten: vielseitige und anspruchsvolle 3-jährige Ausbildung im 1. Jahr ca. 850 € Ausbildungsvergütung Übernahmemöglichkeit bei entsprechenden Leistungen und betrieblichem Bedarf Wir erwarten: Mittleren Bildungsabschluss zum 31.07.2017 mindestens befriedigende Leistungen in den Fächern Deutsch und Mathematik bzw. Rechnungswesen erfolgreiche Teilnahme am Einstellungstest Bitte senden Sie bis spätestens 19. September 2016 die üblichen Bewerbungsunterlagen an die: Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt z.Hd. des Gemeinschaftsvorsitzenden Klaus Beck, Im Kies 8, 97264 Helmstadt. Wir wünschen schönen Urlaub! Das Mageta-Verlags-Team Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Der Landkreis in Zahlen Das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2015 bekannt gegeben: Gemeinde Altertheim: Aub: Bergtheim: Bieberehren: Bütthard: Eibelstadt: Eisenheim: Eisingen: Erlabrunn: Estenfeld: Frickenhausen: Gaukönigshofen: Gelchsheim: Gerbrunn: Geroldshausen: Giebelstadt: Greußenheim: Güntersleben: Hausen b. Würzburg: Helmstadt: Hettstadt: Höchberg: Holzkirchen: Kirchheim: Kist: Kleinrinderfeld: Kürnach: Leinach: Margetshöchheim: Neubrunn: Oberpleichfeld: Ochsenfurt: Prosselsheim: Randersacker: Reichenberg: Remlingen: Riedenheim: Rimpar: Rottendorf: Röttingen: Sommerhausen: Sonderhofen: Tauberrettersheim: Theilheim: Thüngersheim: Uettingen: Unterpleichfeld: Veitshöchheim: Waldbrunn: Waldbüttelbrunn: Winterhausen: Zell a.M.: Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Einwohner 1945 1506 3608 897 1338 3022 1323 3372 1742 5060 1229 2508 801 6235 1278 5380 1606 4403 2429 2610 3642 9329 963 2168 2551 2089 4796 3092 3104 2243 1070 11155 1182 3403 4075 1470 731 7530 5354 1705 1800 848 868 2313 2689 1920 3041 9673 2707 4866 1459 4299 Fischereiverband Unterfranken e.V. Staatliche Fischerprüfung Online Registrierung zur Fischerprüfung Online Um die Fischerprüfung Online ablegen zu können, müssen sich die Interessenten zuerst zur Fischerprüfung Online registrieren. Die Registrierung ist online im Internet unter: www.fischerpruefung-online-bayern.de möglich. Damit Sie sich richtig und erfolgreich zur Fischerprüfung Online registrieren können, bitten wir Sie, die exakten Schritte zur Registrierung zu beachten. Die Schritte sind auf der Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken unter http://www.fischereiverband-unterfranken.de/ fischerpruefung.html veröffentlicht. Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang Die Teilnahme an der Fischerprüfung setzt den Besuch eines Vorbereitungslehrganges mit einer Mindestanzahl von 30 Unterrichtsstunden in verschieden Fachgebieten voraus. Ohne Vorbereitungslehrgang ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich! Geschult wird in den Fächern: a) Fischkunde, b) Gewässerkunde, c) Rechtsvorschriften, d) Schutz und Pflege, e) Fanggeräte, f) Praktische Einweisung in den Gebrauch von Fanggeräten, g) Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische Der Fischereiverband Unterfranken bietet in Zell am Main einen Vorbereitungslehrgang unter Aufsicht eines staatlich geprüften Ausbilders an. Der Lehrgang beginnt am 16.09.2016 und endet am 25.09.2016. Die Online Prüfung findet voraussichtlich am Samstag, den 08.10.2016 in Veitshöchheim statt. Die genauen Termine sowie weitere Informationen und die Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang erhalten Sie auf der Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken unter http:// www.fischereiverband-unterfranken.de/fischerpruefung.html. Nähere Auskünfte erteilt der Fischereiverband Unterfranken: Telefon: 0931-414455 Fax: 0931-415744 E-mail: [email protected] Internet: www.fischereiverband-unterfranken.de 9 Anzeige Informationen des Marktes Remlingen 10 Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Tagesmütter/Tagesväter gesucht! Qualifizierungskurs beginnt im Dezember 2016 Sie wollen im pädagogischen Bereich tätig sein und arbeiten gerne mit Kindern? Sie suchen eine Aufgabe, die Ihnen Spaß macht und die Sie zuhause ausüben können? Sie sind bereit, mit Eltern und Jugendamt zusammenzuarbeiten und haben Interesse daran, sich in einem Qualifizierungskurs auf Ihre Aufgabe als Tagesmutter vorzubereiten oder verfügen über eine entsprechende Ausbildung? Dann ist die qualifizierte Tagespflege des Landkreises Würzburg das Richtige für Sie. Um dieses Angebot ausbauen zu können, sucht das Amt für Jugend und Familie Tagesmütter/Tagesväter, die mitmachen und sich qualifizieren wollen. Der Qualifizierungskurs richtet sich an alle Personen, die Interesse haben Tagesmutter oder Tagesvater zu werden. Er bietet die Chance, berufliche und persönliche Kompetenzen als Tagespflegeperson zu entwickeln und ist auch eine interessante Perspektive für junggebliebene Senioren. Die Qualifizierung beinhaltet 100 Unterrichtseinheiten (UE), bestehend aus einem Grundkurs (50 UE) und einem Aufbaukurs (50 UE). Der Qualifizierungskurs beginnt im Dezember 2016 und wird im März 2017 mit dem Aufbaukurs abgeschlossen. Information und Anmeldung beim Amt für Jugend und Familie, Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg, Susanne Forster: Tel. 0931 8003-387 Mail: [email protected] Ursula Bördlein, Tel. 0931 8003-398, Mail: [email protected] Paritätischen Wohlfahrtsverband, Münzstraße 1, Würzburg, Ursula Baur-Alletsee, Tel. 0931 55972, Mail: [email protected] Freizeit mal anders erleben! – Begleiter gesucht Wir suchen in Ihrer Region ehrenamtliche MitarbeiterInnen die stundenweise zur Entlastung der Familien die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung sowie Senioren übernehmen. Dabei geht es um Aktivitäten wie: Kinobesuche, Einkaufsbummel, Spaziergänge, Discobesuche, Schwimmbad, daheim Zeit verbringen… Wir erwarten ein Mindestalter von 18 Jahren, Freude und Verantwortung im Umgang mit Menschen und längerfristige Verfügbarkeit. Ihr Einsatz wird mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt. Nähere Informationen erhalten Sie unter: Lebenshilfe Würzburg e.V. Familienentlastender Dienst für Stadt und Landkreis Würzburg und Kitzingen; Tel. 0931 78012910; oder unter www.lebenshilfe-wuerzburg.de / offene_hilfen Partner für eine starke Zukunft Wir suchen für den Einsatz an der Mittelschule Waldbüttelbrunn Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Lehrer/in oder vergleichbare Berufe ab 13.09.2016 im Umfang von ca. 16 Stunden pro Woche für die Betreuung der Mittelschüler bei den Hausaufgaben und in der Freizeit. Wir bieten: x Arbeitszeiten nachmittags x Weiterbildungsmöglichkeiten x Möglichkeit zu eigenverantwortlichen Arbeiten Öffnungszeiten der VGem Helmstadt (Kernzeit) 09369 9079-0 (Vermittlung) Montag – Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr Montag – Mittwoch: 13:30 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr Besuchen Sie uns im Internet unter www.vgem-helmstadt.de. Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Sie sollten: x Freude an der Arbeit mit Kindern haben, x über Kreativität, Kommunikationsfähigkeit und Teamfähigkeit verfügen Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: gfi Würzburg gGmbH Sabine Schmidt Mergentheimer Straße 180, 97084 Würzburg Oder per E-Mail an: [email protected] Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration www.gfi-ggmbh.de 11 Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt Einrichten von Übermittlungssperren Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Bundesmeldegesetz) Auskünfte an Adressbuchverlage nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 3 BMG (Bundesmeldegesetz) Das Gesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen der Mitglieder übermittelt werden dürfen. Dies gilt auch, wenn diese nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Der betroffene Familienangehörige (nicht das Kirchenmitglied selbst) kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen und somit der Datenübermittlung widersprechen. Das Gesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift von Einwohnern, die mindestens 18 Jahre alt sind. Die Übermittlungssperre gilt nicht, soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts (Kirchensteuer) der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 1 BMG (Bundesmeldegesetz) Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte erteilt werden (nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen). Die Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und die aktuelle Anschrift. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz) Es darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen an folgende Empfänger erteilt werden: Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften sowie Bewerber für diese, Presse und Rundfunk. Die Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums. Beim Markt Remlingen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt - spätestens zum 01.11.2016 - Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nach § 36 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz) Die Meldebehörden übermitteln jeweils zum 31. März eines Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an das Bundesamt für Wehrverwaltung (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Dies gilt nur für Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden. Mit diesen Angaben kann das Bundesamt für Wehrverwaltung die Betroffenen über den freiwilligen Wehrdienst informieren. Sie können die Einrichtung von Übermittlungssperren verlangen und somit den einzelnen Auskünften widersprechen. Eine Begründung für den jeweiligen Widerspruch ist nicht erforderlich. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf. Die Übermittlungssperren werden nur für den Wohnsitz im VGem-Bereich eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperre bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten. Der jeweilige Widerspruch kann bei der Meldebehörde der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, Im Kies 8 in 97264 Helmstadt oder online unter https://www.buergerserviceportal.de/ bayern/vghelmstadt/bsp_ewo_uebermittlungssperren, in unserem Bürgerserviceportal eingelegt werden. Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird die Meldebehörde, die genannten Daten weiterleiten. die Stelle eines/r Beschäftigten in Vollzeit (derzeit 39 Wochenstd.) zu besetzen. Um unser Team verstärken zu können müssen Sie eine handwerkliche Ausbildung absolviert haben und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen B und T sein. Voraussetzung ist ferner die Bereitschaft zur Weiterbildung als Fachkraft für Abwassertechnik. Da mit der Tätigkeit auch Einsätze außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten (Winterdienst, Rufbereitschaft) verbunden sind, erwarten wir, dass der/die Beschäftigte den Bauhof des Marktes Remlingen innerhalb von 15 Minuten erreichen kann. Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, Sie zudem bereit sein, mit Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Fachkenntnis unser Team zu verstärken, bewerben Sie sich einfach. Das Entgelt und ggf. sonstige Leistungen werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 26.08.2016 an den Markt Remlingen, z.Hd. Herrn 1. Bürgermeister Klaus Elze, Marktplatz 1, 97280 Remlingen oder online unter: [email protected]. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der 1. Bürgermeister unter 0172/6536523 zur Verfügung. 12 Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Fortbildung Umgang mit Demenz Fortbildungsreihe für Angehörige, BetreuerInnen und Freunde von Menschen mit Demenz Schulung zum/r Alltagsbegleiter/in zur Entlastung von Menschen mit Demenz, Angehörigen und Senioren im häuslichen Umfeld Immer mehr Menschen begleiten in ihrem Familien- oder Freundeskreis Menschen mit Demenz. Persönlichkeitsveränderungen der von Demenz betroffenen Personen und damit verbundene Auswirkungen auf das alltägliche Leben und familiäre Miteinander sind für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die irritiert, verunsichert, den Alltag komplizierter werden lässt, mit Ängsten, aber auch Gefühlen der Wut einhergeht und traurig macht. Sie haben etwas Zeit übrig, gehen gerne mit Menschen um, sind empathisch, aufgeschlossen und interessiert an Neuem? Dann sind Sie bei uns richtig! Mit einer vierteiligen Schulungsreihe für Angehörige, Betroffene und Freunde will die Beratungs- und Kontaktstelle RuDiMachts! im September im Diakonischen Seniorenzentrum Haus Lehmgruben Wissen zum Thema Demenz und Umgang damit vermitteln und damit eine Ebene des gegenseitigen Verständnisses für die personellen und situativen Veränderungen im häuslichen Umfeld schaffen. Montag, 5.09.16 17.30 -19.30 Uhr Demenz, Ursachen, Symptome, Verlauf, Diagnostik, Therapien Montag, 12.09.16 17.30 -19.30 Uhr Auswirkungen von Demenz auf das tägliche Leben, Möglichkeiten der Unterstützung Montag, 19.09.16 17.30 -19.30 Uhr Hintergründe von Herausfordernde Verhaltensweisen (z.B. Wut, Angst, Depression, Weglauftendenz, Verweigerung) und Möglichkeiten der Kommunikation und des Umgangs Montag, 26.09.16 17.30 -19.30 Uhr Unterstützungs- und Entlastungsangebote durch die Pflegekasse; rechtliche Grundlagen ((Vorsorge-)Vollmacht, Anregung einer Betreuung, Patientenverfügung) Unkostenbeitrag: 10 Euro gesamt für alle Termine Gelegenheiten zum gemeinsamen Austausch bestehen zudem beim Angehörigentreffen jeden 3. Montag im Haus Lehmgruben von 14.30 – 16.00 Uhr. Die Beratungs- und Kontaktstelle „RuDiMachts!“ im Diakonischen Seniorenzentrum Haus Lehmgruben in Marktheidenfeld bildet im Herbst 2016 interessierte Bürgerinnen und Bürger zu AlltagsbegleiterInnen für Menschen mit Demenz, Angehörige und Senioren fort. Die 40 stündige Schulung verteilt sich auf acht Vormittage mit jeweils 5 Fortbildungseinheiten und findet im Diakonischen Seniorenzentrum Marktheidenfeld statt. Mit seinem Stamm an AlltagsbegleiterInnen ermöglicht „RuDiMachts!“ in Marktheidenfeld und umliegenden Gemeinden Besuchs-, Betreuungs- und Begleitdienste im häuslichen Umfeld zur Entlastung pflegender Angehöriger, zur Unterstützung von Senioren und zur Begleitung und Aktivierung von Menschen mit Demenz. Die ehrenamtlichen Helfer erhalten für ihre Einsätze eine stündliche Aufwandserstattung. Fahrtkosten werden bei den Einsätzen mit berücksichtigt. Die Leistungen werden in der Regel bei Vorliegen einer Pflegestufe von der jeweiligen Pflegekasse der zu unterstützenden Person getragen. Pflegerische Tätigkeiten sind in der Regel bei den Einsätzen nicht vorgesehen. Schulungstermine jeweils von 8.15 - 12.30 Uhr: Do 15.09./ Do 22.09./ Mo 26.09./ Do 06.10./Do 13.10./ Mo 24.10./ Mo 14.11./ Do 24.11.16 Haben Sie Fragen? Anmeldung: Friederike Döring, Beratungs- und Kontaktstelle „RuDiMachts!“, Lehmgrubenerstraße 18, 97828 Marktheidenfeld, Tel.: 09391/9864-113 (Mo, Do von 7.30 – 16.00 Uhr, Fr 7.30 - 13.30 Uhr) oder 9864 -0 (tgl. v. 8.30 – 16.00 Uhr) E-mail: [email protected] Anzeige Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 13 Anzeigen Fortbildung Neuer Studiengang Hauswirtschaft beginnt Würzburg – An der Landwirtschaftsschule Würzburg beginnt am 20. September 2016 wieder ein neuer einsemestriger Studiengang Hauswirtschaft in Teilzeit. Eineinhalb Jahre lang wird an einem ganzen Tag oder zwei halben Tagen pro Woche Unterricht in Theorie und Praxis erteilt. Die Schulferien sind unterrichtsfrei, damit der Unterricht mit Familie und Beruf vereinbar ist. Wer einen Haushalt zeitsparend und professionell führen will, erhält hier eine solide Grundausbildung in allen Bereichen der Hauswirtschaft: Ernährung, Kochpraxis, Haushaltsmanagement, Haus- und Textilpflege, Familie und Persönlichkeitsbildung, Hausgartenbau bis zur Unternehmensführung. Auch die Prüfung nach Ausbildereignungsverordnung wird abgelegt. Moderne Hauswirtschaft ist professionell, anspruchsvoll und das Lernen in einer Gruppe von hochmotivierten Erwachsenen macht Spaß. Das bestätigen die Absolventinnen des ab-geschlossenen Semesters, die derzeit die Berufsabschlussprüfung zur Hauswirtschafterin ablegen. Mit begrenztem Budget den Haushalt optimal führen, Mahlzeiten mit Hintergrundwissen abwechslungsreich planen und zubereiten, alltägliche Arbeiten rationell ausführen oder besondere Feste und Veranstaltungen kreativ mit dem nötigen Fachwissen managen, das sind einige Kompetenzen, welche die Teilzeitschule Hauswirtschaft vermittelt. Reinigungs- und Bügelkraft für Privathaushalt in Helmstadt gesucht. zuverlässig, vertrauenswürdig, selbstständig und korrekt bei der Arbeit, mit sehr guten Deutschkenntnissen. Freitags, 14-tägig, 8:00-12:00 Uhr, 10 € /Std. zuzügl. Knappschaftsmeldegebühr. Tel. 09369-98 38 966 Besonders angesprochen sind Männer und Frauen in der Familienphase oder die einen Einstig in eine Berufstätigkeit in der Hauswirtschaft anstreben. Weitere Informationen und Anmeldung am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Würzburg unter Tel. 0931/7904-6 oder per E-Mail an [email protected] „FRANGGNSTEIN“ SOMMERTHEATER AM SCHÜTZENHOF SAISON 2016 Nach dem durchschlagenden Erfolg vom letzten Jahr bringen ihn noch einmal auf die Bühne des Theaters am Schützenhof: Franggnstein - Den fränkischen Frankenstein – recycelt, wiederbelebt und dank einer original fränkischen Frischzellenkur in Höchstform. Wir verhackstücken mal wieder einen klassischen Stoff, rühren und schütteln alles sorgfältig durcheinander und fertig ist der unschlagbare Cocktail aus Musik, Comedy und Kabarett, der in Unterfranken inzwischen schon Kultstatus hat. An das Skelett von Mary Shelleys unsterblicher Geschichte nähen wir neue Einzelstränge, injizieren ein paar gute Songs mit frisch transplantierten Texten. Wir straffen nochmal die Stimmbänder und schrauben zwei linke Hände dran. Dann jagen wir ein paar Tropfen fränkisches Blut in die Adern ,setzen das Ganze gehörig unter Strom und schon erleben Sie eine MonsterShow. Georg Königer, Heike Mix ,Birgit Süß und Martin Hanns werden Sie auch dieses Jahr gekonnt in Angst und Schrecken versetzen. Vorsicht, wenn Sie frisch geliftet sind: Die Lachfältchen könnten wieder kommen. Bitte vergessen Sie nicht Ihren Organspendeausweis! TERMINE: Di. 02. August bis Sa. 06. August Di. 09. August bis So. 14. August Theater am Schützenhof Kartenvorverkauf: TouristInfo, Am Marktplatz 9, Würzburg Tel. 0931 – 37 23 98 14 Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Veranstaltungen Veranstaltungen im Benediktushof Holzkirchen Klosterstraße 10, Holzkirchen, Tel. 09369/9838-0 www.benediktushof-holzkirchen.de Sonntag, 07. August, Sonntag 21. August und Sonntag 4. September jeweils 10 bis 14 Uhr Vegan-Vegetarisches Brunch Nach Herzenslust vegetarisch-vegan schlemmen! Alles wird frisch aus regionalen Zutaten in der offenen Küche zubereitet. Anzeigen Kosten: 14,90 € (ohne Getränke), bis 6 Jahren kostenfrei, bis 12 Jahren nur 7,90 €. Reservierung: Café-Restaurant TROAND am Benediktushof Tel.: 09369-9838-50, www.troand-benediktushof.de Samstag, 13. August 2016 10 bis 13 Uhr Zen am Samstag Einladung bei Sitz- und Gehmeditation in Stille gemeinsam Zen zu praktizieren. kostenfrei und ohne Anmeldung, Weitere Info: www.benediktushof-holzkirchen.de Montag, 15. August 2016 16.30 Uhr Kräuterwanderung & 3-Gängemenü zur „Kräuterweihe“ an Maria Himmelfahrt Unter der Leitung von Heilpflanzenfachfrau Barbara Proske lernen Teilnehmer Wildkräuter in der Umgebung kennen und stellen einen Kräuterstrauß zusammen. Im Anschluss gegen 18 Uhr werden die Kräuter-Aromen im 3-Gängemenü erschmeckbar. Kosten: 35 € pro Person (ohne Getränke) Reservierung: Café-Restaurant TROAND am Benediktushof Tel.: 09369-9838-50, www.troand-benediktushof.de Samstag, 27. August 2016 10 bis 13 Uhr Kontemplation am Samstag Einladung bei Sitz- und Gehmeditation in Stille gemeinsam Kontemplation zu praktizieren. kostenfrei und ohne Anmeldung, Weitere Info: www.benediktushof-holzkirchen.de Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 15 Anzeige Fettstoffwechsel Die Kombination aus Phosphatidylcholin (Lecithin) und der Gallensäure Desoxycholsäure in der Fettwegspritze, eignet sich bestens zur Beseitigung unliebsamer Fettpölsterchen. 1988 erstmals eingesetzt, gibt es seit 2003 ein standardisiertes Behandlungsprotokoll für die ästhetische Medizin. Phosphatidylcholin kommt in sehr hohen Dosen in den Membranen der Fettzellen vor. Die Fettzellen nehmen das injizierte Phosphatidylcholin in ihre Wand auf, die Wand wird flexibler, die Fettzellen platzen durch die Gallensäure. Das freiwerdende Fett wird aufgespalten, durch die Gallensäure emulgiert und in die Leber zum Abbau transportiert. Es bleiben CO2, Wasser und Energie übrig. Bei der Fett-weg-Spritze beginnt ab dem 1. Tag der Abschmelzprozess. Erste sichtbare Veränderungen sehen wir ab dem 10. Tag, und die Haupteinschmelzphase findet in der 4.-6. Woche statt. Nach 8 Wochen ist der Metabolismus dann meistens abgeschlossen. Selten haben Menschen einen sehr langsamen Fettstoffwechsel. In diesen Fällen kann es 3-6 Monate dauern, bis man sichtbare Ergebnisse bekommt. Nach einer Behandlung am Bauch ist eine Umfangsreduzierung von 4 cm realistisch. Sehr gute Ergebnisse gibt es aber auch bei kleinen Arealen im Gesicht, z.B. Hängebäckchen und dem Doppelkinn. Detaillierte Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Dr. Monika Schatz Gerberstr.19 in Würzburg. Tel. 0931 70 52 66 70, www.gesundmituns.de 16 Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Verschiedenes Katholische Pfarrgemeinde Gemeindebücherei Remlingen Öffnungszeiten des Pfarrbüros Helmstadt In den Sommerferien ist die Gemeindebücherei wie immer nur am Donnerstag von 17 – 19 Uhr geöffnet! Ingrid Aumüller Donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung. Tel. 09369/2362, Fax 09369/20115 Mail: [email protected] Krabbelgruppe Holzkirchen / Wüstenzell Für alle Kinder von 0-3 Jahren mit ihren Mamas oder Papas. Dienstags von 10:00 – 11:30 Uhr in Wüstenzell Bergstraße, im alten Rathaus TERMINE IN KÜRZE Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen; sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern August 2016 Sa. 27. August Schützen: Sommerschießen Ferienprogramm Anzeigen Vielen Dank für die zahlreichen Glückwünsche und Geschenke zu meinem 80. Geburtstag Besonderen Dank an Frau Pfarrerin Mirlein, an den 1. Bürgermeister Klaus Elze, dem Schützenverein, dem Männergesangverein, dem Sportverein, den Jagdhornbläsern Marktheidenfeld, sowie allen Verwandten und Bekannten. Burckie Zorn Remlingen, Juni 2016 Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Herzlichen Dank sagen möchte ich meiner Familie, Verwandten, Freunden und Bekannten, die mir zum 70. Geburtstag mit vielen Glückwünschen und Geschenken große Freude bereitet haben. Besonderen Dank an die, die zum Gelingen dieses Tages beigetragen haben sowie an die Schützengemeinschaft Remlingen und die Evang. Kirchengemeinde. Remlingen, im Juli 2016 Renate Schumacher 17 Arzt & Apotheke Mi. 17.08. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie auch in den Mobilfunknetzen. Fr. 19.08. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Sa. 20.08. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Do. 18.08. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833 Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern: kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117 Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst: Tel. 0700 35070035 Mo. 22.08. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9, 09342/7745 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Notdienst der Apotheken Do. 25.08. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Notdienst jeweils von 8:00 Uhr bis 8:00 Uhr des Folgetages Tel. 0800 00 22 833 Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern; es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen. Mo. 01.08. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Di. 02.08. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Mi. 03.08. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Do. 04.08. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Tauber-Apotheke, Röttingen, 09338/981824 Fr. 05.08. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 So. 21.08. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Di. 23.08. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Mi. 24.08. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Fr. 26.08. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 Sa. 27.08. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 So. 28.08. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Mo. 29.08. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5, 09394/718 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Di. 30.08. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Mi. 31.08. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Do. 01.09. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Fr. 02.09. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 Anzeigen Sa. 06.08. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A, 09342/1830 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 So. 07.08. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1, 09342/914510 Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3, 0931/662617 Mo. 08.08. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31, 09391/2550 Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6, 09369/2755 Di. 09.08. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31, 09391/98990 Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19, 09306/1224 Mi. 10.08. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9, 09342/7745 Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34, 0931/48444 Do. 11.08. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim, 09342/21999 Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22, 09306/3125 Fr. 12.08. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5, 09391/98190 Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59, 0931/3043020 Sa. 13.08. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2, 09369/99199 Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg 0931/661030 So. 14.08. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36, 09395/251 St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3, 09369/980280 Mo. 15.08. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21, 09391/98630 Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg, 0931/409199 Di. 16.08. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a, 09391/9088844 Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107, 0931/49414 18 Dr. Jochen Schmelz Holzkirchhausenerstr. 47 Helmstadt Wir machen Urlaub vom 16.8.16 - 26.8.16 Vertretung übernimmt Praxis Dr. Hay Tel. 09307-1661 Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016 Anzeigen Anzeigen Remlingen: Garten (220 m²) mit Gerätehaus und Obstbaumbestand zu verkaufen. Tel. 09369/2649 Suche Baugrundstück für 4-6-Familienhaus zu kaufen, auch mit Abrissgebäude (und Sie können auch weiterhin Miteigentümer bleiben und eine Wohnung zum Eigenbedarf oder zur Vermietung erwerben). Junge Familie sucht dringend Baugrundstück oder Haus in Helmstadt, Uettingen oder Remlingen Tel. 09307-988 979 4-Zi-Whg oder Haus mit Garten zur Miete oder Kauf schnellstmöglich gesucht für meine 2 Kinder, mich und Hund. 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