Ausgabe August 2016

Mitteilungsblatt
Markt Remlingen
Freitag, 5. August 2016
Weiler Holzmühle
Klaus
FFoto:
otto: K
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laus Elze
laus
Elze
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Nummer 08
Verschiedenes
Wir gratulieren − unsere Jubilare
Rufen Sie den Bürgerbus
8. August: Elfriede Schwab, Jahnstr. 24, 86 Jahre
10. August: Anton Roth, Am Karussell 26, 75 Jahre
12. August: Lore Wehr, Marktheidenfelder Str. 7, 75 Jahre
Rufbus
16. August: Hellmut Wehr, Untere Gasse 1, 85 Jahre
Mittwochs
in der Zeit von
9:00 – 12:00 Uhr
18. August: Werner Stollberger, Hans-Gebhardt-Str. 5, 77 Jahre
20. August: Waltraut Liebchen, Alte Würzburger Str. 5, 78 Jahre
28. August: Hedwig Thoma, Marktheidenfelder Str. 13, 79 Jahre
31. August: Pauline Schebler, Am Schäferstor 1, 86 Jahre
Hinweis: Der Markt Remlingen gratuliert
allen Einwohnern ab dem 75. Geburtstag.
Zum 80. und dann im 5-Jahresrhythmus
gratuliert der Bürgermeister persönlich.
Fahrten in andere Mitgliedsgemeinden der VGem möglich.
Bitte vergessen Sie nicht:
Sollten Sie die Veröffentlichung Ihres
Geburtstages nicht wünschen, teilen Sie
dies bitte rechtzeitig vorher der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt,  09369 9079-13,
mit. Diese Meldung gilt dann auch für die
folgenden Jahre.
Melden Sie Ihren Fahrtenwunsch mindestens 15 Minuten vor
dem gewünschten Abfahrtstermin an dem zu vereinbarenden
Haltepunkt an unter
Liebe Seniorinnen und Senioren,
Telefon-Nummer (09369) 90 79 47
ich möchte Sie bitten, sofern Sie an Ihrem
Ehrentag nicht Zuhause anwesend sind,
mir eine Information zukommen zu lassen,
damit die Gratulation ggfs. auf einen anderen
Tag verschoben werden kann.
Die Gebühr je einfacher Fahrt beträgt wie bisher 0,50 €.
Abfallentsorgung
Impressum
Restmüll:
11. und 25. August
Bioabfall:
4. und 19.(!) August und 1. September
Leichtverpackungen
(LVP, Gelber Sack):
16.(!) und 29. August
Blaue Papiertonne:
16.(!) August
Wertstoffhof Aalbachtal Uettingen, In der Au
Öffnungszeiten:
Mittwoch
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Samstag
von 09:00 bis 14:00 Uhr
Elektroschrott:
Wertstoffhof Kiesäcker Waldbüttelbrunn
Dienstag
von 09:00 bis 18:00 Uhr
Mittwoch
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
von 09:00 bis 18:00 Uhr
Samstag
von 09:00 bis 14:00 Uhr
Das Mitteilungsblatt des Marktes Remlingen erscheint monatlich
jeweils am 1. Freitag und wird kostenlos an alle erreichbaren
Haushalte des Verbreitungsgebietes verteilt.
Herausgeber: MaGeTA-Verlag, Mittlerer Dallenbergweg 19,
97082 Würzburg im Auftrag des Marktes Remlingen
Verantwortlich für den gemeindlichen Teil ist der 1. Bürgermeister
Redaktion: Maria Geyer (v.i.S.d.P.), Tel. 0931 78421-89 ,
Mittl. Dallenbergweg 19, 97082 Würzburg,
Anzeigenannahme:
Gewerbliche Anzeigen: MaGeTA-Verlag, Tel. 0931 78421-89,
Fax 0931/78421-88, E-Mail: [email protected]
Private Kleinanzeigen, Dank- und Familienanzeigen:
VGem Helmstadt, Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: [email protected]
Zu veröffentlichende Artikel schicken Sie bitte per Post
(nicht per Fax!) oder per E-Mail als Word-Datei, bzw. Text-Datei
(ohne jegliche Formatierung) an die VGem Helmstadt, Im Kies 8,
97264 Helmstadt, z.Hd. Frau Sporn, Tel. 09369 9079-13,
E-Mail: [email protected].
Die Redaktion behält sich Kürzungen vor.
Belegexemplare der aktuellen Ausgabe können in der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt abgeholt werden. Auf Wunsch werden
Belegexemplare gegen Gebühr von 3,- Euro zugesandt.
Alle Informationen, Mediadaten und Erscheinungstermine unter
www.mageta-verlag.de
Das nächste Gemeindeblatt erscheint
am 2. September 2016.
Redaktionsschluss: 17. August 2016
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Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Informationen des Marktes Remlingen
Gemeindliche
Bekanntmachungen
Öffnungszeiten des Rathauses
Fundsache
Es wurde ein Waldarbeiterhelm gefunden. Abzuholen
im Rathaus während den Öffnungszeiten.
Tel. 2315, Fax 2515
Dienstag, Donnerstag und Samstag
von 8:30 bis 11:00 Uhr
Aus dem Gemeinderat
Bürgermeister-Sprechstunden:
Sitzung vom 30. Juni 2016
Montag von
Samstag von
Wasserversorgung - Erweiterung des Hochbehälters
19:00 bis 20:00 Uhr
10:00 bis 11:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten wird Ihr Anruf an die VGem Helmstadt
weitergeleitet.
Besuchen Sie uns auch unter:
www.remlingen.de
Pflege unbebauter
Grundstücke und
Reinhaltung der Gehwege
Der Markt Remlingen hat eine Satzung über die Reinhaltung
und Reinigung der öffentlichen Straßen. Diese Satzung verpflichtet jeden Bürger, den Gehweg sauber zu halten. Hierzu gehört auch, das überwuchernde Gras (insbesondere
bei unbebauten Grundstücken) zu beseitigen.
Im Zuge der beabsichtigten Erweiterung/Sanierung des bestehenden Hochbehälters wurde im April 2016 eine Bauwerksuntersuchung durchgeführt.
Das Ergebnis dieser Untersuchungen stellt sich wie folgt dar:
Die Wände und der Boden der Wasserkammer in Bezug auf
Karbonatisierungstiefe und die betontechnologischen Bewertung befinden sich in einem sehr guten Zustand.
An der Wasserkammerdecke haben sich vermutlich bei der
Herstellung der Decke die Abstandshalter in die Schalung eingedrückt, so dass hier jetzt Eisen freiliegen. Hieraus folgt, dass
der Aufwand für die Instandsetzung der Decke aufwändiger ist,
als ursprünglich angenommen.
Nach dem Abstrahlen der Betonschicht ist der Stahl zu behandeln und mit einem ausreichenden Schutz zu versehen. Aufgrund der erforderlichen Überdeckung in den Wasserkammern
sind mindestens zwei Arbeitsschritte für die Anbringung der
erforderlichen Überdeckung zuzüglich der Tropfputz-Struktur
erforderlich.
Nach der Untersuchung der Wasserkammer ergeben sich hinsichtlich der Betondeckung keine Bedenken, die gegen eine Sanierung sprechen.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, sich entsprechend zu verhalten bzw. ihre Mieter auf diese Pflichten hinzuweisen.
Bei der Außerbetriebnahme der Wasserkammer für die Untersuchung wurden auch die örtlichen Maße aufgenommen und
mit den vorliegenden Bestandsplänen abgeglichen.
Des Weiteren ist an einigen Grundstücken festzustellen,
dass die Sträucher und Äste der Bäume in den Gehweg
hineinragen.
Hierbei ergab sich, dass die Wasserkammer nicht wie im Bestandsplan dargestellt einen Durchmesser von 10,0 m, sondern lediglich einen Durchmesser von 9,50 m aufweist. Hieraus
resultiert eine Reduzierung des Speichervolumens. Somit ist
die Bevorratung des erforderlichen prognostizierten Wasserbedarfs für das Jahr 2035 im bestehenden Behälter nicht gesichert.
Nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz ist der öffentliche Verkehrsraum von hineinwachsenden Ästen, Sträuchern und dergleichen frei zu halten. Im Einzelnen bedeutet dies über Gehwegen bis zu einer Höhe von 2,50 m und
über dem Straßenraum bis zu einer Höhe von 4,50 m. Dasselbe gilt auch für unbebaute Grundstücke.
Entfernen Sie evtl. vorhandene Überwachsungen und helfen Sie durch Ihr entsprechendes Verhalten mit, nicht nur
den Vorschriften zu entsprechen sondern das Erscheinungsbild der Gemeinde positiv zu beeinflussen.
Denken Sie daran, Ihre unbebauten Grundstücke rechtzeitig zu mähen, nicht erst dann, wenn der Unkrautsamen
fliegt und Sie Ärger mit den Nachbarn bekommen.
Bitte helfen Sie durch das Sauberhalten der Straßen und
Gehwege mit, dass die Gemeinde diese Arbeiten nicht kostenpflichtig durch gemeindeeigenes Personal durchführen
lassen muss.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Der vorhandene Behälter kann nach der Verbesserung und Instandsetzung maximal ca. 600 m³ bevorraten, erforderlich sind
nach der Prognoserechnung jedoch ca. 650 m³.
Die fehlende Kubatur könnte durch stetiges Nachfördern aus
den Brunnen zwischengepuffert werden. Dadurch wird jedoch
der für die Tiefzone als Gegenbehälter fungierende Behälter nur
mäßig durchströmt, da die Förderung aus den Brunnen durch
das Ortsnetz bereits überwiegend im Ortsnetz verbraucht wird.
Die Alternative eines neuen Behälters sollte vor diesem Hintergrund erneut diskutiert werden.
Das Ingenieurbüro Arz hat die Vor- und Nachteile der beiden
Varianten bewertet und die Risiken und Kosten der beiden Varianten beleuchtet.
3
Informationen des Marktes Remlingen
Vergleichstabelle:
Platzbedarf
Variante 1
Erweiterung HB mit Instandsetzung der
Wasserkammer
Variante 2
Neubau HB
kein zusätzlicher Platzbedarf
ca. 40 m x 30 m
bei herkömmlicher Bauweise
ca. 35 m x 30 m bei Verwendung von
Edelstahltanks
Bewertung
++
Externes Grundstück erforderlich
nein, vorübergehend als Lagerfläche
und als Standort prov. Druckpumpwerk
Fläche erforderlich
Bewertung
+
Abbrucharbeiten
+
Versorgungsicherheit während der Baumaßnahme
--
Löschwasserversorgung während der
Baumaßnahme gesichert
geschätzte Baukosten
+
ca. 900.000 € netto
ca. 1.250.000 € netto
+
-
Kosten für Provisorium Druckerhöhung,
Desinfektion usw.
Bewertung
0
Versorgung nach Umbau/Neubau
ja, im Rahmen des Bestandes,
d.h. in Tiefzone
-
Bewertung
zusätzliche Kosten
da Bestand bis zum Umschluss auf den
Neubau in Betrieb bleibt: sehr hoch
++
nein, nur in Höhe der Brunnenförderung
Bewertung
alter HB muss abgebrochen werden
-
eingeschränkt, durch die Baumaßnahme
ist eine Chlorung während der Bauzeit
zu empfehlen
Bewertung
ja, um erforderliche zusätzliche Höhe zu
generieren, nur auf bzw. neben Tennisplatz möglich
--
nur Abbruch des Rohrkellers
Bewertung
Kosten für Ersatz Tennisplätze
-
Druck wie vorher, Anforderung nach
Nachspeisung mit kleinerer Hysterese
ohne Einschränkung.
Mit leicht höherem Druck für Tiefzone
Bewertung
0
+
separate Zuleitung empfohlen
ja
ja
Bewertung
0
0
Gesamtpunktzahl
29
24
Bewertung Ing.Büro Arz:
++
=
5 Punkte
+
=
4 Punkte
0
=
3 Punkte
-
=
2 Punkte
--
=
1 Punkt
Herr Marktgemeinderat Fischer ist der Auffassung, dass die
Vergleichstabelle des Ingenieurbüros Arz den Kriterien nach
unvollständig ist und teilweise falsche bzw. irreführende Annahmen und Wertungen enthält. Dadurch ist auch das Gesamtbewertungsergebnis des Ingenieurbüros Arz mit 29 Punkten
für die Variante 1 (Instandsetzung der bisherigen Anlage) und
nur 24 Punkten für die Variante 2 (Neubau) falsch und die vermeintliche „Entscheidungshilfe“ verleitet zu einer falschen Entscheidung.
Auch ohne Punkteschema (Gefahr der Scheinobjektivität) wird
klar, dass ein Neubau (überirische Bauweise) wesentlich vorteilhafter ist, als eine Instandsetzung der bisherigen Anlage.
4
--
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die wirtschaftlichste Lösung
realisiert werden soll.
Das Ingenieurbüro Arz wird beauftragt, die Sanierung des Hochbehälters auszuschreiben. Alternativ zur Sanierung werden Sondervorschläge (Neubau eines Hochbehälters) zugelassen.
Der Vorsitzende wird beauftragt, zeitnahe Gespräche mit dem Reitund Fahrverein über die Bereitstellung einer geeigneten Fläche neben den Tennisplätzen zu führen. Des Weiteren ist zu klären, ob evtl.
vorhandene Stromleitungen bei einem Neubau umverlegt werden
müssten. Als Baubeginn wird weiterhin Ende 2016 angestrebt.
Bauantrag (Genehmigungsfreistellung);
Wohnhausneubau mit Garage und Carport
auf Fl.Nr. 1278/2, Am Spielberg 9, Remlingen
Mit Antragsunterlagen vom 02.06.2016, eingegangen am
02.06.2016, wurde das o.g. Bauvorhaben im Rahmen der Genehmigungsfreistellung gem. Art. 58 BayBO eingereicht.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hasenknückel“ von Remlingen. Geplant ist die ErrichMitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Informationen des Marktes Remlingen
tung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport auf dem
Grundstück Am Spielberg 9 (Fl.Nr. 1278/2) von Remlingen.
In der vorliegenden Planung sind (wie vom Antragsteller durch
die Wahl des Verfahrensweges der Genehmigungsfreistellung
zum Ausdruck gebracht) keine Abweichungen von den Festsetzungen dieses Bebauungsplans enthalten. Hierzu war eine Klärung von Einzelfragen mit dem Planfertiger erforderlich, sodass
das Vorhaben nicht mehr rechtzeitig für die Marktgemeinderatssitzung vom 13.06.2016 vorbereitet werden konnte.
Da die diesbezügliche Klärung ergab, dass keine Abweichungen
vom Bebauungsplan vorliegen, kann das Vorhaben wie eingereicht im Rahmen der Genehmigungsfreistellung behandelt
werden. Um eine Zeitverzögerung zulasten der Bauwerber bis
zur nächsten Marktgemeinderatssitzung am 12.07.2016 zu vermeiden, wurden die Antragsunterlagen bereits an die Bauwerber zurückgesandt.
Der Marktgemeinderat beschließt, den Bauantrag gem.
Art. 58 BayBO (Genehmigungsfreistellung) zu behandeln.
Bauantrag: Erdauffüllung auf Fl.Nr. 1290,
Flurlage Spielberg, Remlingen
Mit Unterlagen vom 23.05.2016, eingegangen am 10.06.2016,
wird die baurechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben
beantragt. Gegenstand des Antrags ist eine großflächige Erdauffüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1290, Flurlage Spielberg,
im Außenbereich von Remlingen. Dem Antrag liegt folgender
Sachverhalt zugrunde:
Da mit großflächigen Erdauffüllungen ohne die erforderliche
baurechtliche Genehmigung begonnen wurde, erfolgte auf eine
bauaufsichtliche Kontrolle des Landratsamtes eine Baueinstellung verbunden mit der Aufforderung, einen entsprechenden
Bauantrag vorzulegen. Dieser wurde nunmehr eingereicht. Der
genaue Umfang der bereits erfolgten und der noch geplanten
Auffüllungen ist den Antragsunterlagen zu entnehmen. In baurechtlicher Hinsicht ist hierzu festzustellen, dass es sich um
ein Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB handelt. Eine
Privilegierung gem. § 35 Abs. 1 BauGB ist im vorliegenden Fall
nicht erkennbar, sodass das Vorhaben als sonstiges Vorhaben
gem. § 35 Abs. 2 BauGB zu beurteilen ist. Sonstige Vorhaben
können im Einzelfall u.a. dann genehmigt werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Hierzu zählen u.a.
die Belange des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzes sowie
des Natur- und Bodenschutzes (im Hinblick auf die Art des Auffüllmaterials), weiterhin die Belange des Orts- und Landschaftsbildes (im Hinblick auf die Größenordnung und Gestaltung der
Auffüllung).
Diese Punkte sind vom Landratsamt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu prüfen. Die Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen wird dem Marktgemeinderat unter
Verweis auf die o.g. Gesichtspunkte anheimgestellt.
Zusätzlich ist aus gemeindlicher Sicht festzustellen, dass sich
die bereits erfolgten Verfüllungen auch auf den gemeindlichen
Flurweg Fl.Nr. 1285 erstrecken; diese sind so zu entfernen, dass
der vorherige Zustand des Flurweges wiederhergestellt ist.
Aus Sicht des Marktgemeinderates ist aufgrund der bereits im
Vorfeld geschaffenen Verhältnisse die Zuverlässigkeit des Bauwerbers nicht gegeben.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Des Weiteren wird durch die geplante Erdauffüllung das Landschaftsbild nachteilig beeinträchtigt. Eine Verbesserung der Bodenqualität ist mit dem bereits abgelagerten Material ebenfalls
nicht gegeben.
Der Marktgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen
nicht zu erteilen.
Beschlussfassung
über die Feststellung der Jahresrechnung 2015
Nachdem in der Sitzung des Marktgemeinderates am
14.06.2016 unter TOP 6 keine ausführliche Aussprache über
den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses stattfand, beantragt Herr Marktgemeinderat Richard Fischer den Tagesordnungspunkt abzusetzen.
Der Marktgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt
abzusetzen.
Beschlussfassung
über die Entlastung zur Jahresrechnung 2015
Nachdem in der Sitzung des Marktgemeinderates am
14.06.2016 unter TOP 6 keine ausführliche Aussprache über
den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses stattfand,
beantragt Herr Marktgemeinderat Richard Fischer den Tagesordnungspunkt abzusetzen.
Der Marktgemeinderat beschließt, den Tagesordnungspunkt
abzusetzen.
„Schnelles Internet“ in Remlingen;
Antrag von Marktgemeinderatsmitglied
Dr. Richard Fischer vom 13.06.2016
Mit Mail vom 13.06.2016 wünscht Herr Marktgemeinderat Dr.
Richard Fischer die Sachbehandlung des Themas „Schnelles
Internet“. Herr Fischer stellt fest, dass die Leistungsfähigkeit
des Internets in Remlingen mangelhaft und eine Verbesserung
ohne Förderunterstützung in absehbarer Zeit wohl nicht zu erwarten sei.
Für die Sachbehandlung dürfen die nachfolgenden Informationen zur Kenntnis gegeben werden:
Mit Verwaltungsinfo des Bayerischen Landkreistages vom
11.04.2014 (s. Anlage) und Schreiben des Bay. Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom
18.07.2014 wurden alle bayerischen Gemeinden auf die Breitbandförderung der Bayerischen Staatsregierung hingewiesen.
Die Fördersätze der Gemeinden sind abhängig von bestimmten Strukturindikatoren und betragen 60 %, 70 % oder 80 %.
In Härtefällen wird ein Fördersatz von 90 % gewährt. Die Förderhöchstbeträge sind abhängig von der Siedlungsstruktur der
jeweiligen Gemeinde. Eine Gemeinde mit geringer Einwohnerdichte und vielen Ortsteilen erhält einen höheren Förderhöchstbetrag als eine Gemeinde, die dichter besiedelt ist und nur aus
wenigen Ortsteilen besteht. Der niedrigste Förderhöchstbetrag
beträgt 500.000 Euro. Der höchste Förderhöchstbetrag beträgt
950.000 Euro. Dazwischen sind die Förderhöchstbeträge in Stu5
Informationen des Marktes Remlingen
fen von 10.000 Euro gestaffelt. Bei interkommunaler Zusammenarbeit erhöht sich der individuelle Förderhöchstbeträge
um weitere 50.000 Euro für jede der beteiligten Gemeinden.
Fördersatz und Förderhöchstbetrag wirken wie folgt zusammen: Die Gemeinde gleicht dem im Auswahlverfahren ermittelten Netzbetreiber dessen prognostizierte Wirtschaftlichkeitslücke zu 100 % aus und erhält hierfür eine staatliche
Förderung in Höhe des jeweiligen Fördersatzes. Der Förderhöchstbetrag ist der Betrag, den eine Kommune maximal erhalten kann. Jede Kommune kann ihren Förderhöchstbetrag
durch ein oder mehrere Ausbauprojekte während der Laufzeit des Programms voll ausschöpfen.
Zur weiteren Unterstützung der Kommunen wurde ein
„Startgeld Netz“ eingeführt. Die am Förderverfahren teilnehmenden Kommunen erhalten zu Beginn des Verfahrens auf
Antrag eine feste Verwaltungspauschale von 5.000 Euro pro
Kommune für ihren administrativen Aufwand im Zuge des
Förderverfahrens. Das „Startgeld Netz“ wird auf die Förderung nach der Breitbandrichtlinie angerechnet.
Drei der vier Mitgliedsgemeinden der VGem haben das
„Startgeld Netz“ beantragt und das Planungsbüro Dr. Först
Consult mit der Durchführung des Förderverfahrens gem.
der Breitbandrichtlinie vom 10.07.2014 beauftragt. Beim
Markt Remlingen wurde für die Durchführung dieses Verfahrens keine Notwendigkeit gesehen.
Das Breitbandförderprogramm des Bundes (Beginn
18.11.2015) umfasst insgesamt 2,7 Milliarden Euro. Maximal
können für jedes einzelne Infrastrukturprojekt bis zu 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Fördersatz
des Bundes beträgt im Regelfall 50 Prozent der Kosten – bis
zu 70 Prozent bei besonders geringer Wirtschaftskraft. Eine
Kombination mit den Förderprogrammen der Länder oder
der EU ist möglich: In diesem Fall kann der Fördersatz bis zu
90 Prozent betragen. Der Eigenanteil der Kommune liegt bei
mindestens 10 Prozent. Der Bund fördert auch Beratungsleistungen mit 100% bis zu einem Höchstbetrag von 50.000
Euro. Ein Eigenanteil der Kommune ist nicht vorgesehen.
Nachdem das neue Bundesförderprogramm jede Kommune nach Antragstellung mit 50.000 € für Beraterleistungen
zur Durchführung des Förderprogramms und Erstellung von
Masterplänen unterstützt, wurde das Planungsbüro Dr. Först
Consult von der VGem Helmstadt bereits Ende April 2016 gebeten, für die Erstellung einer Masterplanung „Lehrrohrnetz“
Angebote für die VGem-Mitgliedsgemeinden vorzulegen. Die
Masterplanung ist ein wichtiges technisches Gesamtkonzept,
die die Kommunen bei der Umsetzung des von der Bundesregierung am 27.01.2016 beschlossenen DigiNetz-Gesetzes
unterstützen soll, bei Tiefbaumaßnahmen geeignete Lehrrohre mit zu verlegen.
Der erforderliche Förderantrag wurde von der VGem Helmstadt im Mai 2016 gestellt. Mit Schreiben vom 09.06.2016 hat
das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mitgeteilt, dass der Antrag auf Gewährung einer Förderung für Beraterleistungen positiv beschieden worden ist.
Der Eingang des offiziellen Förderbescheides wird in nächsten Tagen erwartet. Die Kosten für Erstellung einer VGemMasterplanung „Lehrrohrnetz“ (ca. 25.000 €) können somit
zu 100 % über das Förderprogramm des Bundes finanziert
werden.
Die Masterplanung und die sich darauf resultierenden Handlungsempfehlungen werden dem Marktgemeinderat zu gegebener Zeit zur Beratung vorgelegt.
6
Hinsichtlich eines evtl. möglichen Ausbaus der Leistungsfähigkeit des in Remlingen vorhandenen Netzes der Fa. TKN
Deutschland wird empfohlen, in einem ersten Schritt einen
Vertreter der Firma in eine der nächsten Marktgemeinderatssitzungen einzuladen, um detaillierte Informationen „aus erster Hand“ hierzu zu erhalten.
Haushaltssatzung des Marktes Remlingen
für das Haushaltsjahr 2016
Bekanntgabe
07.06.2016
der
rechtsaufsichtlichen
Würdigung
vom
Mit Schreiben des Landratsamtes Würzburg vom 07.06.2016
wurde die Haushaltssatzung des Marktes Remlingen für das
Haushaltsjahr 2016 rechtsaufsichtlich gewürdigt. Jedem Mitglied des Marktgemeinderates wurde mit der Sitzungseinladung ein Abdruck des vorgenannten Schreibens zur Kenntnisnahme übermittelt.
Verwaltungsstreitsache wg. Straßenausbaubeitrag
„Ansbacher Weg“;
Bekanntgabe der Urteilsbegründung
Am 17.03.2016 fand die mündliche Verhandlung zu o. g. Streitsache statt. Am 13.06.2016 wurde das Urteil nebst Begründung
an die Rechtsanwaltskanzlei des Marktes Ulbrich § Kollegen
übersandt, welches dem Marktgemeinderat elektronisch übersandt wurde.
Der Antrag der Klage lautete, den Straßenausbaubeitragsbescheid vom 19.03.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides
des Landratsamts Würzburg vom 24.11.2014 aufzuheben. Begründet wurde die Klage im Wesentlichen wie folgt:
• Die Baumaßnahme am Ansbacher Weg stelle keine beitragsfähige Verbesserung oder Erneuerung dar.
• Die Anlage sein nicht verbesserungs- bzw. erneuerungsbedürftig gewesen.
• Die Klägerin habe keinen besonderen Vorteil aus der
Anlage, da auf dem neu angelegten Parkstreifen vor ihrem
Grundstück stets Kraftfahrzeuge abgestellt seien, was die
Zufahrt zum Grundstück erheblich erschwere bzw. nahezu
unmöglich mache.
• Die Klägerin betrete das streitgegenständliche Grundstück
über das Grundstück Fl.Nr. 636 und nicht über den Ansbacher Weg.
• Sollte das Grundstück dem Grunde nach beitragspflichtig
sein, so müsse die Tiefenbegrenzung zur Anwendung kommen.
• Auf dem Grundstück sei keine bauliche oder gewerbliche
oder sonstige vergleichbare Nutzung im Sinne der Ausbaubeitragssatzung gegeben.
• Zudem sei zu berücksichtigen, dass das Grundstück im Außenbereich liege und damit nur 5 % der Grundstücksfläche
in die Verteilung einbezogen werden dürfe.
Die Entscheidung des VG Würzburg lautet: Die zulässige Klage ist unbegründet. Der angegriffene Bescheid erweist sich als
rechtmäßig und verletzt die Klägerin nicht in ihren Rechten.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Informationen des Marktes Remlingen
Das Gericht begründet seine Entscheidung im Wesentlichen
wie folgt:
• Die am Ansbacher Weg durchgeführten Baumaßnahmen
stellen einen Teilausbau dar, da mehr als ein Viertel der Gesamtlänge ausgebaut wurde, so dass es sich nicht um eine
reine nicht der Beitragspflicht unterliegende Reparaturmaßnahme handelt.
Sitzung vom 19. Juli 2016
Breitbandnetz in Remlingen der TKN Deutschland GmbH –
Informationen
Die Firma TKN Deutschland GmbH ist Betreiber des in Remlingen bestehenden Breitbandnetzes.
• Die Maßnahme stellt auch eine Erneuerung dar. Schon der
Ablauf der üblichen Nutzungszeit einer „normalen“ Straße
von 20 bis 25 Jahren indiziert die Erneuerungsbedürftigkeit.
Über das in den letzten Jahren von der TKN ausgebaute Netz
werden Telefonie, Internet und digitales Fernsehen bereitgestellt.
• Das klägerische Grundstück grenzt unmittelbar an die
gewidmete Straße einschließlich des in diesem Bereich
befindlichen Parkstreifens an. Es ist also ein leichtes, an das
Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten.
Unabhängig hiervon kann die Klägerin auf der Grundlage
des Straßenverkehrsrechts die Schaffung bzw. Freihaltung
einer Zufahrt zum Grundstück geltend machen. Unerheblich ist, ob die Klägerin ihr Grundstück tatsächlich vom
Ansbacher Weg aus oder anderweitig betritt.
Die Firma TKN versichert, dass den angeschlossenen Kabelkunden im Durchschnitt ca. 92 % der vermarkteten Datenübertragungsrate bereitgestellt werden. Sollten in Einzelfällen
geringere Übertragungsraten beim Endkunden auftreten als
vertraglich festgelegt, wird TKN auf Anfrage eine Einzelfallprüfung vornehmen und eine Lösung gemeinsam mit dem Endkunden erarbeiten.
• Die Klägerin kann sich nicht darauf berufen, für ihr Grundstück hätte die Tiefenbegrenzung angewendet werden müssen, da die bauliche Nutzung über eine Tiefe von 50, gemessen vom Ansbacher Weg aus, hinausreicht. Dies ergibt sich
daraus, dass an der nordwestlichen Ecke ihres Grundstücks
eine etwa 80 bis 90 m² große Holzhütte, also eine bauliche
Anlage, zu finden ist, die der Anwendung der Tiefenbegrenzungsregelung des § 8 Abs. 3 Nr. 2 ABS entgegensteht.
• Zudem kann sich die Klägerin nicht darauf berufen, ihr
Grundstück läge im Außenbereich und sei deshalb gem.
§ 8 Abs. 5 ABS nur mit 5 % der Grundstücksfläche in die
Verteilung einzubeziehen. Dies ergibt sich daraus, dass südöstlich des klägerischen Grundstücks ein Gewerbebetrieb
einschließlich einer befestigten Stellplatzfläche gelegen ist,
nordwestlich des Grundstücks durchgehende Wohnbebauung. Gleiches gilt auch für das südwestlich des klägerischen
Grundstücks befindliche Grundstück Fl.Nr. 637. Hieraus
ergibt sich eindeutig, dass es sich bei Grundstück Fl.Nr. 634
um eine Baulücke handelt und nicht um Außenbereich.
Aus alledem ergibt sich, dass der Bescheid vom 19.03.2013 in der
Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.11.2014 rechtmäßig ist
und die Klägerin nicht in ihren Rechten verletzt. Die Klage war daher
abzuweisen.
Bekanntgabe des Berichtes
über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015
Frau Marktgemeinderätin Schlereth regt an, dass in der nächsten Sitzung des Marktgemeinderates eine Aussprache über den
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die örtliche
Prüfung der Jahresrechnung 2015 stattfindet.
Der Vorsitzende sagt zu, dass der Tagesordnungspunkt: Bekanntgabe des Berichtes über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2015 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung gesetzt wird.
Von Herrn Marktgemeinderat Richard Fischer wird moniert,
dass das TKN-Netz nicht von weiteren Marktteilnehmern genutzt werden kann. Es sollte daher geprüft werden, ob eine
Antragstellung für das Bay. Förderprogramm „Förderung des
Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen“ für den Markt Remlingen sinnvoll ist.
Der Vorsitzende sagt zu, dies zu prüfen.
Information über BayernWLAN - Einrichtung von Hotspots
In der Sitzung am 15.03.2016 hat der Marktgemeinderat entschieden, dass er dem WLAN-Projekt grundsätzlich positiv gegenüber steht. Vorher sollte jedoch abgeklärt werden, welche
laufenden Betriebskosten anfallen werden und welche haftungsrechtlichen Probleme auf den Markt Remlingen zukommen können.
Die einmaligen Kosten belaufen sich bei betriebsfertiger Herstellung über die Firma TKN auf ca. 2.380,00 € für beide Hotspots. Die laufenden Kosten liegen bei mtl. 69,00 € je Hotspot
(50 MBit/s). Darin enthalten ist eine erweiterte Startseite über
die sich der Markt Remlingen positiv im „Welcome Portal“ des
Hotspotsystems - auch grafisch - als „Lieferant der Hotspots“
darstellen kann. Einmalige Einrichtung der Software erfolgt
durch TKN. Die Zahl der Nutzer ist unbegrenzt. Für die Nutzer
kann die verfügbare Bandbreite und die Nutzungsdauer am
Tag festgelegt werden. Für die Nutzer sind die beiden Hotspotsysteme kostenfrei. Der Markt Remlingen kann nicht für die sogenannte Störerhaftung herangezogen, da TKN und eben nicht
der Markt Remlingen als Betreiber beider Hotspotsysteme auftritt.
Hinzu kommen noch die Installationsarbeiten in den beiden
Liegenschaften. Diese werden voraussichtlich unter 1.000 € liegen.
Bauantrag:
Aufschüttung zur Bodenverbesserung
auf Fl.Nr. 3183, Flurlage Schneid, Remlingen
Mit Unterlagen vom 05.07.2016, eingegangen am 07.07.2016,
wurde die baurechtliche Genehmigung für das o.g. Vorhaben
beantragt, dies erfolgte nach hiesiger Kenntnis aufgrund entsprechender Auskünfte des Landratsamts.
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
7
Informationen des Marktes Remlingen
Geplant ist im Einzelnen, auf der gesamten Fläche des Grundstücks Fl.Nr. 3183 in der Flurlage Schneid von Remlingen auf
einer Höhe von 0,20 m Aushubmaterial der Bodenklasse Z 0
aufzubringen und dadurch eine Bodenverbesserung dieses
landwirtschaftlich genutzten Grundstücks herzustellen.
Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass es sich bei einer Aufschüttung um einen baurechtlich relevanten Sachverhalt handeln kann. In bauordnungsrechtlicher Hinsicht sind gem. Art.
57 Abs. 1 Nr. 9 BayBO Aufschüttungen bis zu einer Höhe von 2
m und einer Fläche von bis zu 500 m² verfahrensfrei zulässig;
da dieses Flächenmaß im vorliegenden Fall deutlich überschritten ist, handelt es sich somit um einen baugenehmigungspflichtigen Sachverhalt. In diesem Genehmigungsverfahren
ist das Vorhaben darüber hinaus auch im Hinblick auf andere
Rechtsgebiete (u.a. in landwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher bzw. abfallrechtlicher Hinsicht) zu prüfen.
In bauplanungsrechtlicher Hinsicht handelt es sich um ein Vorhaben im Außenbereich gem. § 35 BauGB; dort sind Vorhaben
entweder als privilegiertes Vorhaben (hier ggf. landwirtschaftliche Privilegierung) oder im Einzelfall als sonstiges Vorhaben
zulässig. Da keine Beeinträchtigung gemeindlicher Belange erkennbar ist, steht einer Erteilung des Einvernehmens aus hiesiger Sicht nichts entgegen, die Prüfung der o.g. Gesichtspunkte
erfolgt durch die Fachbehörden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens.
Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt - Zuwendung für
Beratungsleistungen
Die Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt hat mit Antrag vom
23.05.2016 eine Zuwendung gem. der Förderrichtlinie des Bundes zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland beantragt.
Mit Zuwendungsbescheid vom 20.06.2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur der VGem
Helmstadt als Projektförderung gem. §§ 23 , 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) eine einmalige und nicht rückzahlbare Zuwendung in voller Höhe bis zu 50.000,00 € für die
Inanspruchnahme von externen Planungs- und/oder Beratungsleistungen im Sinn der Nummer 3.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ bewilligt.
Die VGem Helmstadt ermöglicht einem/einer
Schulabgänger/-in, der/die sich für eine abwechslungsreiche und bürgernahe Ausbildung in einer
modernen Kommunalverwaltung interessiert,
Der Marktgemeinderat beschließt, dem Bauantrag das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB zu erteilen.
zum 1. September 2017
eine Ausbildung als
Verwaltungsstreitsache wg. Straßenausbaubeitrag
„Ansbacher Weg“; Bekanntgabe des Einlegens der Berufung
In der Streitsache hat die Anwaltskanzlei der Gegenpartei Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom
17.03.2016 eingelegt.
Information zur Haushaltsabwicklung/-ausführung;
Stand 30.06.2016
Die Gesamteinnahmen des Marktes Remlingen lagen im laufenden Haushaltsjahr 2016 bei 2.670.554,76 € (Stand 30.06.2016).
Die Gesamtausgaben des Haushaltsjahres 2016 betrugen
2.038.918,50 € (Stand 30.06.2016). Der Sollüberschuss des Jahres 2016 lag somit zum vorgenannten Stichtag bei 631.636.26 €.
Die Entwicklung der einzelnen Gruppierungen im Verwaltungsund Vermögenshaushalt 2016 können aus der mit der Sitzungseinladung übermittelten Gruppierungsübersicht (Stand
30.06.2016) entnommen werden.
Allgemeine Kommunalangelegenheiten;
Verschwiegenheitspflicht von Gemeinderatsmitgliedern
Mit Beschluss vom 20.04.2015 (4 CS 15.381) hat der Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Bay. VGH) über die Frage
entschieden, ob ein Stadtratsmitglied berechtigt war, ein ihm
vorliegendes Gutachten des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) zu veröffentlichen.
Die hierzu in der Fundstelle Nr. 12/2016 unter der Randnummer 134 abgedruckte Veröffentlichung wurde den Mitgliedern
des Marktgemeinderates mit der Sitzungseinladung elektronisch übermittelt.
8
Verwaltungsfachangestellte/r.
Wir bieten:
 vielseitige und anspruchsvolle 3-jährige Ausbildung
 im 1. Jahr ca. 850 € Ausbildungsvergütung
 Übernahmemöglichkeit bei entsprechenden
Leistungen und betrieblichem Bedarf
Wir erwarten:
 Mittleren Bildungsabschluss zum 31.07.2017
 mindestens befriedigende Leistungen
in den Fächern Deutsch und Mathematik
bzw. Rechnungswesen
 erfolgreiche Teilnahme am Einstellungstest
Bitte senden Sie bis spätestens 19. September 2016
die üblichen Bewerbungsunterlagen an die:
Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
z.Hd. des Gemeinschaftsvorsitzenden Klaus Beck,
Im Kies 8, 97264 Helmstadt.
Wir wünschen
schönen Urlaub!
Das Mageta-Verlags-Team
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Der Landkreis in Zahlen
Das Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat
die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2015
bekannt gegeben:
Gemeinde
Altertheim:
Aub:
Bergtheim:
Bieberehren:
Bütthard:
Eibelstadt:
Eisenheim:
Eisingen:
Erlabrunn:
Estenfeld:
Frickenhausen:
Gaukönigshofen:
Gelchsheim:
Gerbrunn:
Geroldshausen:
Giebelstadt:
Greußenheim:
Güntersleben:
Hausen b. Würzburg:
Helmstadt:
Hettstadt:
Höchberg:
Holzkirchen:
Kirchheim:
Kist:
Kleinrinderfeld:
Kürnach:
Leinach:
Margetshöchheim:
Neubrunn:
Oberpleichfeld:
Ochsenfurt:
Prosselsheim:
Randersacker:
Reichenberg:
Remlingen:
Riedenheim:
Rimpar:
Rottendorf:
Röttingen:
Sommerhausen:
Sonderhofen:
Tauberrettersheim:
Theilheim:
Thüngersheim:
Uettingen:
Unterpleichfeld:
Veitshöchheim:
Waldbrunn:
Waldbüttelbrunn:
Winterhausen:
Zell a.M.:
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Einwohner
1945
1506
3608
897
1338
3022
1323
3372
1742
5060
1229
2508
801
6235
1278
5380
1606
4403
2429
2610
3642
9329
963
2168
2551
2089
4796
3092
3104
2243
1070
11155
1182
3403
4075
1470
731
7530
5354
1705
1800
848
868
2313
2689
1920
3041
9673
2707
4866
1459
4299
Fischereiverband
Unterfranken e.V.
Staatliche Fischerprüfung Online
Registrierung zur Fischerprüfung Online
Um die Fischerprüfung Online ablegen zu können, müssen sich
die Interessenten zuerst zur Fischerprüfung Online registrieren.
Die Registrierung ist online im Internet unter:
www.fischerpruefung-online-bayern.de möglich.
Damit Sie sich richtig und erfolgreich zur Fischerprüfung Online
registrieren können, bitten wir Sie, die exakten Schritte zur
Registrierung zu beachten.
Die Schritte sind auf der Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken unter http://www.fischereiverband-unterfranken.de/
fischerpruefung.html veröffentlicht.
Anmeldung zum Vorbereitungslehrgang
Die Teilnahme an der Fischerprüfung setzt den Besuch eines Vorbereitungslehrganges mit einer Mindestanzahl von
30 Unterrichtsstunden in verschieden Fachgebieten voraus.
Ohne Vorbereitungslehrgang ist eine Teilnahme an der Prüfung
nicht möglich!
Geschult wird in den Fächern:
a) Fischkunde,
b) Gewässerkunde,
c) Rechtsvorschriften,
d) Schutz und Pflege,
e) Fanggeräte,
f) Praktische Einweisung in den Gebrauch von Fanggeräten,
g) Praktische Einweisung in die Behandlung gefangener Fische
Der Fischereiverband Unterfranken bietet in Zell am Main einen
Vorbereitungslehrgang unter Aufsicht eines staatlich geprüften
Ausbilders an. Der Lehrgang beginnt am 16.09.2016 und endet
am 25.09.2016.
Die Online Prüfung findet voraussichtlich am Samstag, den
08.10.2016 in Veitshöchheim statt.
Die genauen Termine sowie weitere Informationen und die Anmeldung für den Vorbereitungslehrgang erhalten Sie auf der
Homepage des Fischereiverbandes Unterfranken unter http://
www.fischereiverband-unterfranken.de/fischerpruefung.html.
Nähere Auskünfte erteilt der Fischereiverband Unterfranken:
Telefon: 0931-414455
Fax: 0931-415744
E-mail: [email protected]
Internet: www.fischereiverband-unterfranken.de
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Anzeige
Informationen des Marktes Remlingen
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Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Tagesmütter/Tagesväter
gesucht!
Qualifizierungskurs beginnt im Dezember 2016
Sie wollen im pädagogischen Bereich tätig sein und arbeiten
gerne mit Kindern? Sie suchen eine Aufgabe, die Ihnen Spaß
macht und die Sie zuhause ausüben können? Sie sind bereit,
mit Eltern und Jugendamt zusammenzuarbeiten und haben Interesse daran, sich in einem Qualifizierungskurs auf Ihre Aufgabe als Tagesmutter vorzubereiten oder verfügen über eine
entsprechende Ausbildung?
Dann ist die qualifizierte Tagespflege des Landkreises Würzburg
das Richtige für Sie. Um dieses Angebot ausbauen zu können,
sucht das Amt für Jugend und Familie Tagesmütter/Tagesväter, die mitmachen und sich qualifizieren wollen. Der Qualifizierungskurs richtet sich an alle Personen, die Interesse haben
Tagesmutter oder Tagesvater zu werden. Er bietet die Chance,
berufliche und persönliche Kompetenzen als Tagespflegeperson zu entwickeln und ist auch eine interessante Perspektive
für junggebliebene Senioren.
Die Qualifizierung beinhaltet 100 Unterrichtseinheiten (UE), bestehend aus einem Grundkurs (50 UE) und einem Aufbaukurs
(50 UE). Der Qualifizierungskurs beginnt im Dezember 2016
und wird im März 2017 mit dem Aufbaukurs abgeschlossen.
Information und Anmeldung beim Amt für Jugend und Familie,
Zeppelinstraße 15, 97074 Würzburg,
Susanne Forster: Tel. 0931 8003-387
Mail: [email protected]
Ursula Bördlein, Tel. 0931 8003-398,
Mail: [email protected]
Paritätischen Wohlfahrtsverband, Münzstraße 1, Würzburg,
Ursula Baur-Alletsee, Tel. 0931 55972,
Mail: [email protected]
Freizeit mal anders erleben!
– Begleiter gesucht
Wir suchen in Ihrer Region ehrenamtliche MitarbeiterInnen die stundenweise zur Entlastung der Familien die Betreuung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit
Behinderung sowie Senioren übernehmen.
Dabei geht es um Aktivitäten wie: Kinobesuche, Einkaufsbummel, Spaziergänge, Discobesuche, Schwimmbad, daheim Zeit verbringen…
Wir erwarten ein Mindestalter von 18 Jahren, Freude und
Verantwortung im Umgang mit Menschen und längerfristige Verfügbarkeit.
Ihr Einsatz wird mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt.
Nähere Informationen erhalten Sie unter:
Lebenshilfe Würzburg e.V. Familienentlastender Dienst
für Stadt und Landkreis Würzburg und Kitzingen;
Tel. 0931 78012910;
oder unter www.lebenshilfe-wuerzburg.de / offene_hilfen
Partner für eine starke Zukunft
Wir suchen für den Einsatz an der Mittelschule
Waldbüttelbrunn
Erzieher/in, Sozialpädagoge/in, Lehrer/in
oder vergleichbare Berufe
ab 13.09.2016
im Umfang von ca. 16 Stunden pro Woche für die Betreuung
der Mittelschüler bei den Hausaufgaben und in der Freizeit.
Wir bieten:
x Arbeitszeiten nachmittags
x Weiterbildungsmöglichkeiten
x Möglichkeit zu eigenverantwortlichen Arbeiten
Öffnungszeiten der VGem Helmstadt
(Kernzeit)
09369 9079-0 (Vermittlung)
Montag – Freitag:
8:30 bis 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch:
13:30 bis 15:30 Uhr
Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr
Besuchen Sie uns im Internet unter
www.vgem-helmstadt.de.
Auch dort stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Sie sollten:
x Freude an der Arbeit mit Kindern haben,
x über Kreativität, Kommunikationsfähigkeit und
Teamfähigkeit verfügen
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
gfi Würzburg gGmbH Sabine Schmidt
Mergentheimer Straße 180, 97084 Würzburg
Oder per E-Mail an: [email protected]
Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration
www.gfi-ggmbh.de
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Mitteilungen der Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt
Einrichten von Übermittlungssperren
Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche
Religionsgesellschaften nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG
(Bundesmeldegesetz)
Auskünfte an Adressbuchverlage
nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 3 BMG
(Bundesmeldegesetz)
Das Gesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer
Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen
der Mitglieder übermittelt werden dürfen. Dies gilt auch, wenn
diese nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören. Der betroffene Familienangehörige (nicht das Kirchenmitglied selbst) kann die Einrichtung einer
Übermittlungssperre verlangen und somit der Datenübermittlung widersprechen.
Das Gesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über
Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift von Einwohnern, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Übermittlungssperre gilt nicht, soweit die Daten für Zwecke
des Steuererhebungsrechts (Kirchensteuer) der jeweiligen Religionsgesellschaft übermittelt werden.
Auskünfte an Parteien, Wählergruppen
und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 1 BMG (Bundesmeldegesetz)
Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache
Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte erteilt werden
(nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen). Die
Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und
die aktuelle Anschrift.
Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
nach § 50 Abs. 5 i. v. m. § 50 Abs. 2 BMG
(Bundesmeldegesetz)
Es darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen an folgende Empfänger erteilt werden: Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften sowie Bewerber für diese, Presse und Rundfunk. Die
Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, aktuelle Anschrift sowie Tag und Art des Jubiläums.
Beim Markt Remlingen
ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- spätestens zum 01.11.2016 -
Datenübermittlung an das Bundesamt
für Personalmanagement der Bundeswehr
nach § 36 Abs. 2 BMG (Bundesmeldegesetz)
Die Meldebehörden übermitteln jeweils zum 31. März eines
Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit
an das Bundesamt für Wehrverwaltung (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Dies gilt nur für Personen, die
im nächsten Jahr volljährig werden. Mit diesen Angaben kann
das Bundesamt für Wehrverwaltung die Betroffenen über den
freiwilligen Wehrdienst informieren.
Sie können die Einrichtung von Übermittlungssperren verlangen und somit den einzelnen Auskünften widersprechen. Eine
Begründung für den jeweiligen Widerspruch ist nicht erforderlich. Der Widerspruch gilt bis auf Widerruf.
Die Übermittlungssperren werden nur für den Wohnsitz im
VGem-Bereich eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung
für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperre bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Der jeweilige Widerspruch kann bei der Meldebehörde der
Verwaltungsgemeinschaft Helmstadt, Im Kies 8 in 97264 Helmstadt oder online unter https://www.buergerserviceportal.de/
bayern/vghelmstadt/bsp_ewo_uebermittlungssperren, in unserem Bürgerserviceportal eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, wird
die Meldebehörde, die genannten Daten weiterleiten.
die Stelle eines/r
Beschäftigten
in Vollzeit (derzeit 39 Wochenstd.) zu besetzen.
Um unser Team verstärken zu können müssen Sie eine handwerkliche Ausbildung absolviert haben
und im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen B und T sein.
Voraussetzung ist ferner die Bereitschaft zur Weiterbildung als Fachkraft für Abwassertechnik.
Da mit der Tätigkeit auch Einsätze außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeiten (Winterdienst, Rufbereitschaft)
verbunden sind, erwarten wir, dass der/die Beschäftigte den Bauhof des Marktes Remlingen innerhalb
von 15 Minuten erreichen kann.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben, Sie zudem bereit sein, mit Eigeninitiative, Durchsetzungsvermögen,
Verantwortungsbewusstsein, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit und Fachkenntnis unser Team zu verstärken,
bewerben Sie sich einfach.
Das Entgelt und ggf. sonstige Leistungen werden nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gezahlt.
Die üblichen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis spätestens 26.08.2016 an den Markt Remlingen,
z.Hd. Herrn 1. Bürgermeister Klaus Elze, Marktplatz 1, 97280 Remlingen
oder online unter: [email protected].
Für weitere Auskünfte steht Ihnen der 1. Bürgermeister unter  0172/6536523 zur Verfügung.
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Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Fortbildung
Umgang mit Demenz
Fortbildungsreihe für Angehörige, BetreuerInnen und
Freunde von Menschen mit Demenz
Schulung zum/r Alltagsbegleiter/in zur Entlastung von
Menschen mit Demenz, Angehörigen und Senioren im
häuslichen Umfeld
Immer mehr Menschen begleiten in ihrem Familien- oder
Freundeskreis Menschen mit Demenz. Persönlichkeitsveränderungen der von Demenz betroffenen Personen und damit
verbundene Auswirkungen auf das alltägliche Leben und familiäre Miteinander sind für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die irritiert, verunsichert, den Alltag komplizierter werden lässt, mit Ängsten, aber auch Gefühlen der Wut
einhergeht und traurig macht.
Sie haben etwas Zeit übrig, gehen gerne mit Menschen um,
sind empathisch, aufgeschlossen und interessiert an Neuem?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Mit einer vierteiligen Schulungsreihe für Angehörige, Betroffene und Freunde will die Beratungs- und Kontaktstelle RuDiMachts! im September im Diakonischen Seniorenzentrum
Haus Lehmgruben Wissen zum Thema Demenz und Umgang
damit vermitteln und damit eine Ebene des gegenseitigen
Verständnisses für die personellen und situativen Veränderungen im häuslichen Umfeld schaffen.
Montag, 5.09.16
17.30 -19.30 Uhr
Demenz, Ursachen, Symptome, Verlauf, Diagnostik, Therapien
Montag, 12.09.16
17.30 -19.30 Uhr
Auswirkungen von Demenz auf das tägliche Leben,
Möglichkeiten der Unterstützung
Montag, 19.09.16
17.30 -19.30 Uhr
Hintergründe von Herausfordernde Verhaltensweisen (z.B.
Wut, Angst, Depression, Weglauftendenz, Verweigerung) und
Möglichkeiten der Kommunikation und des Umgangs
Montag, 26.09.16
17.30 -19.30 Uhr
Unterstützungs- und Entlastungsangebote durch die Pflegekasse; rechtliche Grundlagen ((Vorsorge-)Vollmacht, Anregung
einer Betreuung, Patientenverfügung)
Unkostenbeitrag: 10 Euro gesamt für alle Termine
Gelegenheiten zum gemeinsamen Austausch bestehen zudem
beim Angehörigentreffen jeden 3. Montag im Haus Lehmgruben von 14.30 – 16.00 Uhr.
Die Beratungs- und Kontaktstelle „RuDiMachts!“ im Diakonischen Seniorenzentrum Haus Lehmgruben in Marktheidenfeld bildet im Herbst 2016 interessierte Bürgerinnen
und Bürger zu AlltagsbegleiterInnen für Menschen mit
Demenz, Angehörige und Senioren fort. Die 40 stündige Schulung verteilt sich auf acht Vormittage mit jeweils 5
Fortbildungseinheiten und findet im Diakonischen Seniorenzentrum Marktheidenfeld statt. Mit seinem Stamm an
AlltagsbegleiterInnen ermöglicht „RuDiMachts!“ in Marktheidenfeld und umliegenden Gemeinden Besuchs-, Betreuungs- und Begleitdienste im häuslichen Umfeld zur
Entlastung pflegender Angehöriger, zur Unterstützung
von Senioren und zur Begleitung und Aktivierung von
Menschen mit Demenz. Die ehrenamtlichen Helfer erhalten für ihre Einsätze eine stündliche Aufwandserstattung.
Fahrtkosten werden bei den Einsätzen mit berücksichtigt.
Die Leistungen werden in der Regel bei Vorliegen einer
Pflegestufe von der jeweiligen Pflegekasse der zu unterstützenden Person getragen. Pflegerische Tätigkeiten sind in
der Regel bei den Einsätzen nicht vorgesehen.
Schulungstermine
jeweils von 8.15 - 12.30 Uhr:
Do 15.09./ Do 22.09./ Mo 26.09./ Do 06.10./Do 13.10./
Mo 24.10./ Mo 14.11./ Do 24.11.16
Haben Sie Fragen?
Anmeldung: Friederike Döring, Beratungs- und Kontaktstelle
„RuDiMachts!“, Lehmgrubenerstraße 18, 97828 Marktheidenfeld,
Tel.: 09391/9864-113 (Mo, Do von 7.30 – 16.00 Uhr,
Fr 7.30 - 13.30 Uhr) oder 9864 -0 (tgl. v. 8.30 – 16.00 Uhr)
E-mail: [email protected]
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Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
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Fortbildung
Neuer Studiengang
Hauswirtschaft beginnt
Würzburg – An der Landwirtschaftsschule Würzburg beginnt am
20. September 2016 wieder ein neuer einsemestriger Studiengang
Hauswirtschaft in Teilzeit. Eineinhalb Jahre lang wird an einem ganzen Tag oder zwei halben Tagen pro Woche Unterricht in Theorie
und Praxis erteilt. Die Schulferien sind unterrichtsfrei, damit der
Unterricht mit Familie und Beruf vereinbar ist.
Wer einen Haushalt zeitsparend und professionell führen will,
erhält hier eine solide Grundausbildung in allen Bereichen der
Hauswirtschaft: Ernährung, Kochpraxis, Haushaltsmanagement,
Haus- und Textilpflege, Familie und Persönlichkeitsbildung, Hausgartenbau bis zur Unternehmensführung. Auch die Prüfung nach
Ausbildereignungsverordnung wird abgelegt.
Moderne Hauswirtschaft ist professionell, anspruchsvoll und das
Lernen in einer Gruppe von hochmotivierten Erwachsenen macht
Spaß. Das bestätigen die Absolventinnen des ab-geschlossenen
Semesters, die derzeit die Berufsabschlussprüfung zur Hauswirtschafterin ablegen. Mit begrenztem Budget den Haushalt optimal
führen, Mahlzeiten mit Hintergrundwissen abwechslungsreich planen und zubereiten, alltägliche Arbeiten rationell ausführen oder
besondere Feste und Veranstaltungen kreativ mit dem nötigen
Fachwissen managen, das sind einige Kompetenzen, welche die
Teilzeitschule Hauswirtschaft vermittelt.
Reinigungs- und Bügelkraft für Privathaushalt
in Helmstadt gesucht.
zuverlässig, vertrauenswürdig, selbstständig und korrekt bei der Arbeit,
mit sehr guten Deutschkenntnissen. Freitags, 14-tägig, 8:00-12:00 Uhr,
10 € /Std. zuzügl. Knappschaftsmeldegebühr.
Tel. 09369-98 38 966
Besonders angesprochen sind Männer und Frauen in der Familienphase oder die einen Einstig in eine Berufstätigkeit in der Hauswirtschaft anstreben.
Weitere Informationen und Anmeldung am Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten Würzburg unter Tel. 0931/7904-6 oder
per E-Mail an [email protected]
„FRANGGNSTEIN“ SOMMERTHEATER AM SCHÜTZENHOF SAISON 2016
Nach dem durchschlagenden Erfolg vom letzten Jahr bringen ihn noch einmal auf die
Bühne des Theaters am Schützenhof: Franggnstein - Den fränkischen Frankenstein – recycelt, wiederbelebt und dank einer original fränkischen Frischzellenkur in Höchstform.
Wir verhackstücken mal wieder einen klassischen Stoff, rühren und schütteln alles sorgfältig durcheinander und fertig ist der unschlagbare Cocktail aus Musik, Comedy und
Kabarett, der in Unterfranken inzwischen schon Kultstatus hat. An das Skelett von Mary
Shelleys unsterblicher Geschichte nähen wir neue Einzelstränge, injizieren ein paar gute
Songs mit frisch transplantierten Texten. Wir straffen nochmal die Stimmbänder und
schrauben zwei linke Hände dran. Dann jagen wir ein paar Tropfen fränkisches Blut in die
Adern ,setzen das Ganze gehörig unter Strom und schon erleben Sie eine MonsterShow.
Georg Königer, Heike Mix ,Birgit Süß und Martin Hanns werden Sie auch dieses Jahr gekonnt in Angst und Schrecken versetzen.
Vorsicht, wenn Sie frisch geliftet sind: Die Lachfältchen könnten wieder kommen. Bitte
vergessen Sie nicht Ihren Organspendeausweis!
TERMINE: Di. 02. August bis Sa. 06. August
Di. 09. August bis So. 14. August
Theater am Schützenhof
Kartenvorverkauf: TouristInfo, Am Marktplatz 9, Würzburg Tel. 0931 – 37 23 98
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Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Veranstaltungen
Veranstaltungen
im Benediktushof
Holzkirchen
Klosterstraße 10, Holzkirchen,
Tel. 09369/9838-0
www.benediktushof-holzkirchen.de
Sonntag, 07. August, Sonntag 21. August
und Sonntag 4. September
jeweils 10 bis 14 Uhr
Vegan-Vegetarisches Brunch
Nach Herzenslust vegetarisch-vegan
schlemmen! Alles wird frisch aus regionalen
Zutaten in der offenen Küche zubereitet.
Anzeigen
Kosten: 14,90 € (ohne Getränke),
bis 6 Jahren kostenfrei, bis 12 Jahren nur 7,90 €.
Reservierung: Café-Restaurant TROAND
am Benediktushof Tel.: 09369-9838-50,
www.troand-benediktushof.de
Samstag, 13. August 2016 10 bis 13 Uhr
Zen am Samstag
Einladung bei Sitz- und Gehmeditation in
Stille gemeinsam Zen zu praktizieren.
kostenfrei und ohne Anmeldung,
Weitere Info: www.benediktushof-holzkirchen.de
Montag, 15. August 2016
16.30 Uhr
Kräuterwanderung & 3-Gängemenü
zur „Kräuterweihe“ an
Maria Himmelfahrt
Unter der Leitung von Heilpflanzenfachfrau Barbara Proske lernen Teilnehmer
Wildkräuter in der Umgebung kennen und
stellen einen Kräuterstrauß zusammen. Im
Anschluss gegen 18 Uhr werden die Kräuter-Aromen im 3-Gängemenü erschmeckbar.
Kosten: 35 € pro Person (ohne Getränke)
Reservierung: Café-Restaurant TROAND
am Benediktushof Tel.: 09369-9838-50,
www.troand-benediktushof.de
Samstag, 27. August 2016 10 bis 13 Uhr
Kontemplation am Samstag
Einladung bei Sitz- und Gehmeditation
in Stille gemeinsam Kontemplation zu
praktizieren.
kostenfrei und ohne Anmeldung,
Weitere Info: www.benediktushof-holzkirchen.de
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
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Anzeige
Fettstoffwechsel
Die Kombination aus Phosphatidylcholin (Lecithin) und der Gallensäure Desoxycholsäure in der Fettwegspritze,
eignet sich bestens zur Beseitigung unliebsamer Fettpölsterchen. 1988 erstmals eingesetzt, gibt es seit 2003 ein
standardisiertes Behandlungsprotokoll für die ästhetische Medizin.
Phosphatidylcholin kommt in sehr hohen Dosen in den Membranen der
Fettzellen vor. Die Fettzellen nehmen das injizierte Phosphatidylcholin in
ihre Wand auf, die Wand wird flexibler, die Fettzellen platzen durch die
Gallensäure. Das freiwerdende Fett wird aufgespalten, durch die Gallensäure emulgiert und in die Leber zum Abbau transportiert. Es bleiben CO2,
Wasser und Energie übrig.
Bei der Fett-weg-Spritze beginnt ab dem 1. Tag der Abschmelzprozess.
Erste sichtbare Veränderungen sehen wir ab dem 10. Tag, und die Haupteinschmelzphase findet in der 4.-6. Woche statt.
Nach 8 Wochen ist der Metabolismus dann meistens abgeschlossen.
Selten haben Menschen einen sehr langsamen Fettstoffwechsel. In diesen
Fällen kann es 3-6 Monate dauern, bis man sichtbare Ergebnisse bekommt.
Nach einer Behandlung am Bauch ist eine Umfangsreduzierung von 4 cm
realistisch.
Sehr gute Ergebnisse gibt es aber auch bei kleinen Arealen im Gesicht,
z.B. Hängebäckchen und dem Doppelkinn.
Detaillierte Fragen beantwortet Ihnen gerne Frau Dr. Monika Schatz
Gerberstr.19 in Würzburg. Tel. 0931 70 52 66 70, www.gesundmituns.de
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Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Verschiedenes
Katholische Pfarrgemeinde
Gemeindebücherei
Remlingen
Öffnungszeiten des Pfarrbüros Helmstadt
In den Sommerferien ist die Gemeindebücherei wie immer nur
am Donnerstag von 17 – 19 Uhr geöffnet!
Ingrid Aumüller
Donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Tel. 09369/2362, Fax 09369/20115
Mail: [email protected]
Krabbelgruppe
Holzkirchen / Wüstenzell
Für alle Kinder von 0-3 Jahren
mit ihren Mamas oder Papas.
Dienstags
von 10:00 – 11:30 Uhr
in Wüstenzell Bergstraße,
im alten Rathaus
TERMINE IN KÜRZE
Hinweis: Die Termine wurden dem Veranstaltungskalender entnommen;
sie können sich möglicherweise kurzfristig ändern
August 2016
Sa. 27. August Schützen: Sommerschießen
Ferienprogramm
Anzeigen
Vielen Dank
für die zahlreichen Glückwünsche
und Geschenke zu meinem
80. Geburtstag
Besonderen Dank an Frau Pfarrerin Mirlein,
an den 1. Bürgermeister Klaus Elze,
dem Schützenverein,
dem Männergesangverein,
dem Sportverein,
den Jagdhornbläsern Marktheidenfeld,
sowie allen Verwandten und Bekannten.
Burckie Zorn
Remlingen, Juni 2016
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
Herzlichen Dank
sagen möchte ich meiner Familie, Verwandten,
Freunden und Bekannten, die mir zum
70. Geburtstag
mit vielen Glückwünschen und Geschenken
große Freude bereitet haben.
Besonderen Dank an die, die zum Gelingen
dieses Tages beigetragen haben sowie an die
Schützengemeinschaft Remlingen und
die Evang. Kirchengemeinde.
Remlingen,
im Juli 2016
Renate Schumacher
17
Arzt & Apotheke
Mi. 17.08. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617
Notruf 112 für Feuerwehr & Rettungsdienst
Seit Februar 2010 gilt die dreistellige NOTRUF-NR. 112 für die
Feuerwehr und den Rettungsdienst. Die Notruf-Nr. 112 hat
folgende Vorteile: gebührenfrei wählbar auch mit Handys
ohne Guthaben und vorwahlfrei sowohl im Festnetz wie auch
in den Mobilfunknetzen.
Fr. 19.08. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Sa. 20.08. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
Do. 18.08. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Notfallpraxis Würzburg, Domerschulstr. 1, Tel. 0931 322833
Öffnungszeiten: Mittwoch: 14-21 Uhr, Freitag: 18-21 Uhr
Samstag/Sonntag/Feiertag: 8-21 Uhr
Vermittlungs- und Beratungszentrale des KVB Tel. 0180 5191212
Ärztlicher Bereitschaftsdienst Bayern:
kostenfreie bundesweite Bereitschaftsdienstnummer: 116 117
Kinder- und jugendärztlicher Bereitschaftsdienst:
Tel. 0700 35070035
Mo. 22.08. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9,  09342/7745
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Notdienst der Apotheken
Do. 25.08. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Notdienst jeweils von 8:00 Uhr
bis 8:00 Uhr des Folgetages
Tel. 0800 00 22 833
Hinweis: Die Termine können sich kurzfristig ändern;
es wird empfohlen, jeweils vorher anzurufen.
Mo. 01.08. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Di. 02.08. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Mi. 03.08. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
Do. 04.08. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Tauber-Apotheke, Röttingen,  09338/981824
Fr. 05.08. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
So. 21.08. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Di. 23.08. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
Mi. 24.08. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
Fr. 26.08. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
Sa. 27.08. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617
So. 28.08. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Mo. 29.08. Apostel-Apotheke, Esselbach, Dorfstr. 5,  09394/718
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Di. 30.08. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
Mi. 31.08. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Do. 01.09. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Fr. 02.09. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
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Sa. 06.08. Main-Tauber-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 56 A,  09342/1830
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
So. 07.08. Hof-Apotheke, Wertheim, Eichelgasse 1,  09342/914510
Schloss-Apotheke, Rottenbauer, Würzburger Str. 3,  0931/662617
Mo. 08.08. Maintal-Apotheke, Hafenlohr, Hauptstr. 31,  09391/2550
Rathaus-Apotheke, Uettingen, Würzburger Str. 6,  09369/2755
Di. 09.08. Hubertus-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 31,  09391/98990
Riemenschneider-Apotheke, Eisingen, Hauptstr. 19,  09306/1224
Mi. 10.08. Adler-Apotheke, Wertheim, Maingasse 9,  09342/7745
Bavaria-Apotheke in der Hauptstraße, Höchberg, Hauptstr. 34,  0931/48444
Do. 11.08. Schäfer’s Apotheke, Obere Pfarrgasse 26, Kreuzwertheim,  09342/21999
Apotheke am Rosengarten, Kist, Am Rosengarten 22,  09306/3125
Fr. 12.08. Laurentius-Apotheke, Marktheidenfeld, Kreuzbergstr. 5,  09391/98190
Brunnen-Apotheke, Waldbüttelbrunn, August-Bebel-Str. 55-59,  0931/3043020
Sa. 13.08. Schloss-Apotheke, Remlingen, Marktplatz 2,  09369/99199
Marien-Apotheke, Würzburger Str. 5-7, Reichenberg  0931/661030
So. 14.08. Apotheke Lengfurt, Friedrich-Ebert-Str. 36,  09395/251
St.-Martin-Apotheke, Helmstadt, Würzburger Str. 3,  09369/980280
Mo. 15.08. Spessart-Apotheke, Marktheidenfeld, Luitpoldstr. 21,  09391/98630
Hexenbruch-Apotheke, Albert-Schweitzer-Str. 51, Höchberg,  0931/409199
Di. 16.08. easy-Apotheke Marktheidenfeld, Georg-Mayer-Str. 15a,  09391/9088844
Bavaria-Apotheke am Marktplatz, Höchberg, Hauptstr. 107,  0931/49414
18
Dr. Jochen Schmelz
Holzkirchhausenerstr. 47
Helmstadt
Wir machen Urlaub vom 16.8.16 - 26.8.16
Vertretung übernimmt
Praxis Dr. Hay Tel. 09307-1661
Mitteilungsblatt Markt Remlingen August 2016
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