Melde- und Informationsportal (MIP) für Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes - Benutzeranleitung Stand: August 2016 Link zur Webseite: https://mip.bsi.bund.de Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis......................................................................................................................................... 3 Einleitung................................................................................................................................................................ 4 1. Allgemeine Hinweise........................................................................................................................................ 5 1.1. Traffic Light Protocol................................................................................................................................ 5 1.2. Im Melde- und Informationsportal gespeicherte Daten..................................................................6 1.3 Ansprechpartner im BSI........................................................................................................................... 6 2. Registrierung...................................................................................................................................................... 7 3. Zugangsdaten..................................................................................................................................................... 8 4. Anmeldung....................................................................................................................................................... 10 5. Navigation......................................................................................................................................................... 11 6. Meldungsabgabe............................................................................................................................................. 13 Glossar................................................................................................................................................................... 21 2 Abkürzungsverzeichnis Abb. Abbildung BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik BSI-KritisV Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung) GÜAS Gemeinsame übergeordnete Ansprechstellen JSON JavaScript Object Notation KRITIS Kritische Infrastrukturen MIP Melde- und Informationsportal OTP One Time Password PDF Portable Document Format TLP Traffic Light Protocol URL Uniform Resource Locator 3 Einleitung Mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (ITSicherheitsgesetz)1 werden Betreiber Kritischer Infrastrukturen u. a. dazu verpflichtet, signifikante IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu melden. Das Melde- und Informationsportal (MIP) bildet die Schnittstelle zur Erfüllung dieser Meldepflicht. Darüber hinaus erhalten verpflichtete Unternehmen über dieses Portal eine Fülle von aktuellen Informationen zur Optimierung der Sicherheit sowohl auf operativer als auch auf strategischer Ebene. 1 https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzestexte/it-sicherheitsgesetz.pdf? blob=publicationFile 4 1. Allgemeine Hinweise 1.1. Traffic Light Protocol Die durch das BSI bereitgestellten Dokumente enthalten mitunter sensitive Informationen. Um der damit verbundenen Schutzbedürftigkeit Rechnung zu tragen, werden diese Informationen gemäß des Traffic Light Protocol (TLP)2 eingestuft. Das TLP sieht die folgende Klassifizierung vor: • TLP WHITE: Informationen dürfen uneingeschränkt an jeden einschließlich Massenmedien weitergegeben werden. • TLP GREEN: Informationen dürfen auch an andere Organisationen weitergegeben, aber nicht veröffentlicht oder den Massenmedien zugänglich gemacht werden. • TLP AMBER: Wenn es den Zielen der Arbeitsgruppe dient, dürfen Informationen auch an Kollegen in der eigenen Organisation oder an andere Organisationen (zum Beispiel Berater) weitergegeben werden („Need-to-know“-Prinzip). • TLP RED: Informationen dürfen nur im Kreise der auf das TLP verpflichteten, in einer Besprechung anwesenden Personen ausgetauscht werden. Dokumente dürfen vom Empfänger nur nach Genehmigung durch den Absender weitergegeben werden. Eine Weitergabe von sensiblen Informationen durch das BSI an nach dem IT-Sicherheitsgesetz verpflichtete Unternehmen ist nur dann möglich, wenn Sie bei der Registrierung (Benennung der Kontaktstelle) die TLP-Erklärung vollständig abgegeben bzw. dies zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt haben. 2 https://mip.bsi.bund.de/Anlage 1 TLP-Merkblatt.pdf 5 1.2. Im Melde- und Informationsportal gespeicherte Daten Die Sicherheit der im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes und im Melde- und Informationsportal erfassten Daten steht für das BSI an vorderster Stelle. Daher werden sowohl die Daten zu Ihrem Unternehmen als auch zu den von Ihnen betriebenen Kritischen Infrastrukturen nicht dauerhaft im Portal gespeichert, sondern zeitnah zur weiteren Verarbeitung in interne IT-Systeme des BSI transferiert. Gleiches gilt für die Daten, die bei der Meldung von Vorfällen erfasst werden. Diese wichtige Sicherheitseigenschaft bedingt gewisse Einbußen beim Nutzerkomfort. Einmal erfasste und zur Übertragung an das BSI freigegebene Daten, wie z. B. Vorfallsmeldungen, können nicht mehr eingesehen oder verändert werden. Daher erhalten Sie nach der Abgabe von Registrierungs- oder Meldungsdaten die Möglichkeit, die erfassten Daten in Form eines PDFFormulars sowie eines zur automatisierten Verarbeitung geeigneten JSON-Datensatzes herunterzuladen. Die JSON-Datensätze können Sie beispielsweise verwenden, um Vorfallsmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt (z. B. bei Folge-/Abschlussmeldung oder einem weiteren Vorfall mit ähnlichen Angaben) erneut in das MIP zu importieren und weiterzubearbeiten. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um sensible Daten handelt und es sich empfiehlt, diese in Ihrem eigenen Interesse sicher aufzubewahren. Impressum, Datenschutzerklärung, Benutzerhinweise und Haftungsausschluss finden Sie immer am oberen Ende der Seite. 1.3 Ansprechpartner im BSI Betreibern, Gemeinsame übergeordnete Ansprechstellen (GÜAS) sowie Behörden stehen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung. Für sämtliche Fragen bezüglich des Meldeprozesses und des IT-Sicherheitsgesetzes kontaktieren Sie bitte das KRITIS-Büro E-Mail: [email protected] Telefon: +49 (0)228 99 9582 6166 Fax: +49 (0)228 99 10 9588 6166 Für Fragen zum Meldeportal und allen damit verbundenen Fragen, kontaktieren Sie bitte die 6 Meldestelle im Nationalen IT-Lagezentrum Email-Adresse: [email protected] Beachten Sie hierzu bitte auch Punkt 8 der weiterführenden Informationen zu alternativen Meldewegen im Falle von technischen Problemen3. 2. Registrierung Das Melde- und Informationsportal (MIP) ist unter der folgenden URL verfügbar: https://mip.bsi.bund.de Damit gelangen Sie auf die folgende Startseite: Abbildung 1: Startseite des Melde- und Informationsportal Sofern Sie sich bereits registriert haben, können Sie sich hier über den „Login“-Button (2) anmelden. Ansonsten gelangen Sie durch einen Klick auf den Button „Registrieren“ (1) zum Registrierungsprozess. 3 https://www.bsi.bund.de/Meldeformular 7 Dieser läuft in mehreren Schritten ab: 1. Auswahl der Registrierungsart (Betreiber oder GÜAS) 2. Erfassung der Stamm- und Kontaktdaten 3. Nur bei Betreibern: - Erfassung der Kritischen Infrastrukturen gem. BSI-KritisV4. Hier werden zunächst die Kritischen Infrastrukturen erfasst. Anschließend können Sie in der Übersicht die jeweiligen Aufsichtsbehörden angeben. Sowohl Kritische Infrastrukturen als auch Aufsichtsbehörden können anschließend editiert und gelöscht werden - Zur Registrierung von Anlagen durch die Betreiber muss die Verwendung von JavaScript erlaubt sein 4. Prüfansicht zur Kontrolle der gemachten Angaben. Von hier aus haben Sie die Möglichkeit, zurück zur Erfassung der Stamm- und Kontaktdaten sowie ggf. zur Erfassung der Kritischen Infrastrukturen zu gehen und dort Korrekturen vorzunehmen. Anschließend können Sie die Registrierung abschließen. 5. Bestätigungsansicht: Hier können Sie eine PDF-Bestätigung mit allen getätigten Angaben herunterladen. Darüber hinaus können Sie einen JSON-Datensatz herunterladen, mit dem Sie Ihre Daten zu einem späteren Zeitpunkt pflegen können, sobald Sie einen Zugang zum zugriffsbeschränkten Bereich des Meldeportals haben. Diesen erhalten Sie nach Abschluss des Registrierungsprozesses durch das BSI. Wenn Sie in dieser Ansicht angekommen sind, ist es nicht mehr möglich, Ihre Daten zu ändern. Wichtig: Bitte nutzen Sie während des Registrierungsprozesses nur die vorhandenen Links und Buttons. Der "Zurück"-Button des Browsers sowie die Aktualisierung der Seite (z. B. mittels F 5Tast) darf nicht genutzt werden. 3. Zugangsdaten Der Zugang zum internen Bereich des Melde- und Informationsportals (MIP) ist für Institutionen (Betreiber, GÜAS, Behörden) nur nach vollständig abgeschlossenem Registrierungsvorgang 4 https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bsi-kritisv/gesamt.pdf 8 möglich. Nach Abschluss der Registrierung werden die erforderlichen Zugangsdaten (Benutzer-ID und Passwort) auf dem Postweg übermittelt. Um sich im MIP anmelden zu können, erhält jede Institution einen sogenannten OTP-Token (One Time Password) zum Generieren von Einmalpasswörtern (siehe Abb. 2). Sie erhalten drei Geräte, so dass diese an Mitarbeiter weitergegeben werden können, die ebenfalls Zugang zum Melde- und Informationsportal haben sollen. Hinweis: Es ist Sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter mit Zugang zum MIP vollständig TLPverpflichtet sein müssen. Abbildung 2: Token Hardware für Einmalpasswörter Die OTP-Token nutzen einen zeitbasierten Algorithmus zur Erzeugung von Einmalpasswörtern. Durch Betätigen des roten Ein-/Ausschalterknopfes generiert der OTP-Token ein für fünf Minuten gültiges Einmalpasswort, welches aus sechs Ziffern besteht. Die im Display links zu sehenden horizontalen Striche geben die Zeitdauer (30 Sekunden) an, bevor ein neues Einmalpasswort generiert wird. Läuft diese Zeitspanne ab, kann durch erneutes Betätigen des Ein-/Ausschalterknopfes ein neues Passwort generiert werden. Falls einer der Token einen Defekt aufweist, die generierten Zufallszahlen ungültig sind oder es zu Verlust eines Tokens kommt, kontaktieren Sie bitte umgehend die Meldestelle im Nationalen ITLagezentrum (Email-Adresse: [email protected]). Zur Identifizierung des defekten Tokens halten Sie bitte die Seriennummer, die sich auf der Rückseite des Tokens befindet, bereit. Sie können weiterhin einen der anderen Token zur Anmeldung im MIP verwenden. 9 4. Anmeldung Abbildung 3: Anmeldung via Einmalpasswort Auf der Startseite des Melde- und Informationsportals, können Sie sich über den dort befindlichen „Login“-Button anmelden (vgl. Abb. 1). In den Feldern (1) „Benutzer-ID“ und „Passwort“ tragen Sie die von uns übermittelten Zugangsdaten ein. Im Feld „OTP-Token / Einmalpasswort“ geben Sie die 6-stellige Zufallszahl ein, die durch einer der drei Token generiert wurde. Sind die Angaben korrekt, gelangen Sie anschließend zum internen Bereich des MIP. Hinweise: - Anmeldungen durch mehrere Mitarbeiter parallel sind mit verschiedenen Token möglich. - Bitte melden Sie sich aus Sicherheitsgründen nach jeder Benutzung vom MIP ab, indem Sie auf den „abmelden“-Button klicken. 10 5. Navigation Der interne Bereich im MIP bietet die folgende Navigation: Abbildung 4: Startseite innerhalb des Melde- und Informationsportals Unter Meldungen (1) (siehe Abb. 4) haben Sie die Möglichkeit, die durch das IT-Sicherheitsgesetz vorgeschriebenen Meldungen an das BSI zu übermitteln. Hierbei handelt es sich um Erst-, Folgeund Abschlussmeldungen (im Kapitel „6. Meldungsabgabe“ werden die einzelnen Schritte des Prozesses näher betrachtet). 11 Der Button Informationen (2) (siehe Abb. 5) führt Sie zu einer Übersicht der aktuellen Informationen des BSI. Hierunter finden Sie beispielsweise aktuelle Cyber-Sicherheits-Warnungen. Wenn Sie mit dem Mauszeiger über das Menü Informationen fahren, dann erscheint ein Hinweis zum Inhalt des Titels. Abbildung 5: MIP-Informationen Unter „Informationen“ finden Sie folgende Auswahlmöglichkeiten: - „Operative Informationen“ bietet Ihnen aktuelle Sicherheitswarnungen und weitere Informationen zur Verwendung im operativen Betrieb. Die graue Zahl neben dem Titel zeigt Ihnen die Anzahl der ungelesenen Nachrichten. - „Security Dashboard“: hier finden Sie das Cyber-Sicherheitslagebild sowie Lagedossiers 12 6. Meldungsabgabe Über den Link „Meldungen“ (vgl. Punkt 5 „Navigation“) in der Navigation gelangen Sie zur Übersicht der bislang von Ihnen abgegebenen Meldungen. Hier können Sie wählen zwischen „Neue Erstmeldung abgeben“ (1) oder „Neue freiwillige Meldung abgeben“ (2) (siehe Abb. 6). Ersterer dient der Abgabe von Vorfallsmeldungen zu meldungspflichtigen Vorfällen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes. Freiwillige Meldungen hingegen sind solche, die nicht der Meldepflicht unterliegen, die Sie aber beispielsweise zur Information an das BSI oder zwecks Kontaktaufnahme zu Experten im BSI übermitteln möchten. Abbildung 6: Meldungsabgabe und Meldungsübersicht Sofern Sie bereits Meldungen abgegeben haben, befinden sich in dieser Übersicht auch Buttons zur Abgabe von Folge- oder Abschlussmeldungen. 13 Die Details früherer Meldungen sind nicht dauerhaft auf dem Portal gespeichert und können daher nicht mehr eingesehen werden. Die Übersicht der alten Meldungen dient vielmehr der Abgabe von Folge- oder Abschlussmeldungen sowie der Abwicklung von Rückfragen durch das BSI. Durch Anklicken einer der Buttons zur Meldungsabgabe gelangen Sie zunächst zu einer vorgeschalteten Seite, auf der Sie früher erfasste Meldungsdatensätze importieren können. Das anschließend bereitgestellte Meldeformular wird dann mit diesen Daten vorbefüllt. Falls Sie keinen Import wünschen, klicken Sie einfach auf den Button „Importieren und weiter zur Erfassung“ (1). Sie erhalten dann ein leeres Meldeformular (siehe Abb. 7). Abbildung 7: Vorfallsmeldung erfassen 14 Falls Sie eine Folgemeldung abgeben möchten und sich entschieden haben die JSON-Datei mit einzubinden, brauchen Sie nur die entsprechende JSON-Datei zu markieren und in das leere Feld zu ziehen. Anschließend wird das Feld, wie in Abbildung 8 zu sehen, befüllt und kann durch Anklicken des Buttons „Importieren und weiter zur Erfassung“ (1) erfasst werden. Abbildung 8: Vorfallsmeldung durch Import von JSON erfassen Das anschließend bereitgestellte Meldeformular wird dann mit diesen Daten vorbefüllt. Diese Funktion ist für die Abgabe von Folge- und Abschlussmeldungen sehr hilfreich. Da IT-Sicherheitsvorfälle sehr unterschiedlich gelagert sein können, bietet das Meldeformular zur Erfassung von freiwilligen Meldungen bzw. Erst-, Folge- oder Abschlussmeldungen Ihnen die Möglichkeit, eine Vielzahl von Details zum jeweiligen Vorfall zu erfassen. 15 Lediglich die Angaben im Abschnitt „0. Allgemeine Angaben zum Meldenden“ sind verpflichtend (1). Abbildung 9: Meldeformular Pflichtfelder sind in der vordersten Spalte des Formulars mit einem * gekennzeichnet. Bedingte Pflichtangaben (z. B. entweder/oder), die von bestimmten Eingaben abhängen, sind mit zwei ** und einer Erläuterung gekennzeichnet. Um überflüssige Rückfragen zu ersparen und eine bestmögliche Meldungsbearbeitung zu gewährleisten, sind Sie gebeten, so viele und präzise Angaben wie möglich zu machen. 16 Beim Übermitteln des Formulars über den „Absenden“-Button (1) am Ende des Formulars, werden Ihre Eingaben serverseitig validiert (siehe Abb. 10). Dabei werden u. a. Pflichtangaben und Formate (z. B. gültige Datumsangabe) geprüft. Abbildung 10: Absenden des Meldeformulars Bitte beachten Sie, dass sich mit Anklicken des „Absenden“-Buttons ein Zeitfenster von 30 Minuten öffnet. Innerhalb dieses Zeitfensters, kann die von Ihnen verfasste Meldung heruntergeladen werden. Nach Ablauf der 30 Minuten werden die Informationen aus Sicherheitsgründen aus dem MIP entfernt. Hinweis: Wenn Sie sich entscheiden die Dateien herunterzuladen, bewahren Sie diese in Ihrem Interesse stets sorgfältig und in einer sicheren Umgebung auf. Im Fehlerfall gelangen Sie nach dem Anklicken des oben genannten „Absenden“ Buttons, erneut zu dem von Ihnen ausgefüllten Formular. Hier werden Sie nun auf ungültige oder unvollständige 17 Pflichtangaben hingewiesen. Im Kopf des Meldeformulars befindet sich der rot hinterlegte Hinweis (1) (siehe Abb. 11). Die aufgezeigten Fehler müssen korrigiert oder ergänzt werden, bevor das Formular übertragen werden kann. Auch hier gilt nach Eingang der Meldung das Zeitfenster von 30 Minuten, um diese als PDF oder JSON herunterzuladen. Abbildung 11: Fehler beim Ausfüllen des Meldeformulars 18 Nach erfolgreicher Meldungsabgabe gelangen Sie zurück zur Übersicht. Ihre aktuell abgegebene Meldung wird darin mit aufgelistet. Zudem sehen Sie hier nun auch die entsprechenden Links, um eine Bestätigung Ihrer Meldung mit allen Detailangaben (als PDF-Datei) sowie einen JSON-Datensatz herunterzuladen. Mit einem Klick auf den gewünschten Link, wird der entsprechende Datensatz auf den Rechner heruntergeladen (siehe Abb. 12). Bitte beachten Sie auch hier das bereits zuvor erwähnte Zeitfenster von 30 Minuten. Abbildung 12: Meldungsübersicht und Meldungen herunterladen 19 Rückfragen durch das BSI können sowohl telefonisch als auch über das Meldeportal erfolgen. Eine Rückfrage über das MIP ist in der Übersicht der von Ihnen abgegebenen Meldungen verfügbar. Antworten Sie auf solche Rückfragen bitte stets durch Abgabe einer Folge- bzw. Abschlussmeldung. 20 Glossar Betreiber Betreiber im Sinne des § 1 Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) sind natürliche oder juristische Personen, die unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf die Beschaffenheit und den Betrieb einer Anlage oder Teilen davon ausübt. Erst-, Folge-, Abschlussmeldung Erstmeldung: Neue Meldung, die vom Betreiber im MIP eingestellt wird Folgemeldung: Aktualisierung einer bereits abgegebenen Meldung Abschlussmeldung: Abschließen einer im MIP eingestellten Meldung Gemeinsame übergeordnete Ansprechstellen (GÜAS) Betreiber, die dem gleichen Sektor angehören, können dem BSI eine gemeinsame übergeordnete Ansprechstelle benennen. In diesem Fall läuft die Kommunikation zwischen dem BSI und den Betreibern über die GÜAS. IT- Sicherheitsgesetz Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme Kritische Infrastrukturen Kritische Infrastrukturen sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten. In Deutschland werden folgende Sektoren (und Branchen) den Kritischen Infrastrukturen zugeordnet: • Transport und Verkehr (Luftfahrt, Seeschifffahrt, Binnenschifffahrt, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Logistik) • Energie (Elektrizität, Mineralöl, Gas) • Informationstechnik und Telekommunikation 21 • • • • • • (Telekommunikation, Informationstechnik) Finanz- und Versicherungswesen (Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister, Börsen) Staat und Verwaltung (Regierung und Verwaltung, Parlament, Justizeinrichtungen, Notfall- und Rettungswesen einschließlich Katastrophenschutz) Ernährung (Ernährungswirtschaft, Lebensmittelhandel) Wasser (Öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung) Gesundheit (Medizinische Versorgung, Arzneimittel und Impfstoffe, Labore) Medien und Kultur (Rundfunk (Fernsehen und Radio), gedruckte und elektronische Presse, Kulturgut, symbolträchtige Bauwerke) Melde- und Informationsportal Das MIP bildet die Schnittstelle zwischen Betreibern Kritischer Infrastrukturen, die durch das ITSicherheitsgesetz dazu verpflichtet wurden ITSicherheitsvorfälle zu melden, und dem BSI. OTP-Token Der „One Time Password“-Token nutzt einen zeitbasierten Algorithmus zur Erzeugung von Einmalpasswörtern. Security Dashboard Im Security Dashboard sind Themenlagebilder (z. B. Identitätsdiebstahl, Malware, Botnetze) sowie Lagedossiers hinterlegt. Traffic Light Protocol Vereinbarung zum Schutz von Informationen. Das TLP dient der Schaffung von Vertrauen bzgl. des Schutzes ausgetauschter Informationen durch Regelung der Weitergabe. 22
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