Bekanntmachung - Frühzeitige

Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn
BEKANNTMACHUNG
Flächennutzungsplanteiländerung zu den Bebauungsplänen „Gewerbepark Sembach IV“,
Ortsgemeinden Mehlingen und Sembach
Die Ortsgemeinderäte Mehlingen und Sembach haben die Aufstellung der Bebauungspläne
„Gewerbepark Sembach IV“ für den Westteil des Gewerbeparks Sembach beschlossen, mit
dem Ziel die Bereitstellung von großen, zusammenhängenden Gewerbe- und Industrieflächen
zu ermöglichen.
Für die konzeptionelle Verwirklichung der Bebauungspläne ist eine Teiländerung des
rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für diesen Bereich erforderlich, um die Entwicklung
aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB)
sicherzustellen. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet teilweise als
Sondergebiet für Hotel, als Fläche für Sportanlagen, sowie als Grünfläche dargestellt.
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanteiländerung ist aus der beigefügten Planskizze
ersichtlich.
In seiner Sitzung am 13.07.2016 hat der Verbandsgemeinderat Enkenbach-Alsenborn daher die
Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn im
Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB beschlossen.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Vorentwurf
der Teiländerung des Flächennutzungsplans zu den Bebauungsplänen „Gewerbepark Sembach
IV“ in der Zeit vom
04. August 2016 bis einschließlich 25. August 2016
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Enkenbach-Alsenborn – Verwaltungsgebäude
Hochspeyer, Hauptstraße 121, Zimmer 211 (Bauverwaltung) während den Dienststunden,
montags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr, dienstags und donnerstags
von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs und freitags von 08:30 Uhr
bis 12:30 Uhr zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungszeit wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und
Erörterung gegeben.
Enkenbach-Alsenborn, 20.07.2016
In Vertretung
Jürgen Wenzel
1. Beigeordneter