weingarten im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Blick Klosterfestspiele Ausgabe 29/2016 Freitag, 22. Juli 2016 Vorhang auf für Galileo Galilei Diese Ausgabe erscheint auch online Am Mittwoch, 27. Juli, feiern die Klosterfestspiele mit „Leben des Galilei“ am neuen Spielort Nessenreben Premiere. In dieser Ausgabe lesen Sie: In einem seiner bekanntesten Werke entfaltet Bertolt Brecht den Lebensweg des Physikers. Das Stück bringt zum Ausdruck, auf welch dünnem Eis sich jemand bewegt, der der Wahrheit zur Geltung verhelfen will. „Er muss auch diejenigen überzeugen, die aus Angst vor Veränderung keinen Blick durch das ‚Fernrohr‘ werfen wollen“, so Regisseur Christof Küster. Mit Vorfreude blickt er dabei auf den neuen Spielort Nessenreben: „Hier oben herrscht ein tolles Ambiente, die historischen Gebäude, die Natur: Wir haben hier eine Weite, die sehr gut zum Stück passt, in dem es um das freie Denken geht“, so Küster. Unter klarem Sternenhimmel werde das Publikum hineingezogen in Galileis Durst nach Wissen. Seite 2: Rätseln ... können Sie beim diesjährigen Festspielrätsel, bei dem es Karten für die Klosterfestspiele zu gewinnen gibt. Seite 3-5: Informieren ... sollten Sie sich über die neuesten Ergebnisse und Beschlüsse des Gemeinderates. Seite 7: Pilgern ... und feiern können Sie beim Jakobusfest an der Pilgerstatue an der Scherzach. Seite 8: Erleben ... Sie Einblicke in die Feierlichkeiten zu 130 Jahre Freibad Nessenreben am vergangenen Wochenende. Theatererlebnis für die ganze Familie Auch für junge Festspielbesucher gibt es ein passendes Angebot. Mit Astrid Lindgrens „Meisterdetektiv Kalle Blomquist“ in einer Inszenierung von Nadine Klante bereichert ein weiterer Kinderbuchklassiker die Klosterfestspiele. Mit wenig Requisiten, verwandelbarem Bühnenbild, Musik, Witz und Schwung begeistert das Schauspielerquartett. Erstmals bieten die Festspiele eine Familienkarte an, die für 40 Euro den Eintritt von zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern ermöglicht. Kulturzelt als Regenspielort Um dem Festspielpublikum bei schlechter Witterung ein eindrucksvolles Theatererlebnis bieten zu können, wird auch 2016 ein Kulturzelt zum Regenspielort. Hier ist Platz für das gesamte Publikum, auch das Catering kann hier Getränke und kleine Snacks anbieten. Sowohl im Freilichtspielort, als auch im Kulturzelt sind alle Plätze nummeriert. Aufführungstermine "Leben des Galilei": 27. Juli (Premiere) 28. bis 30. Juli 03. bis 06. August 10. bis 12. August 13. August (Derniere) "Meisterdetektiv Kalle Blomquist" 07. August (Premiere) 14. und 15. August Kartenverkauf im Kartenbüro der Klosterfestspiele / Tourist-Information, Münsterplatz 1, 88250 Weingarten, Tel. 0751 / 405-230, E-Mail: [email protected], Internet: www.klosterfestspiele-weingarten.de und www.reservix.de. Text: Jasmin Bisanz Bild: Derek Schuh 2 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Festspielrätsel 2016 Gewinnen mit Brecht – wär doch nicht schlecht? Auch zur Spielzeit 2016 steuert der Förderverein der Klosterfestspiele wieder ein Festspielrätsel bei. Kennen Sie Autor und Stück der diesjährigen Spielzeit? Lösen Sie das Brecht-Rätsel und Sie gewinnen nicht nur Erkenntnis, sondern zusätzlich auch Freikarten für ein besonderes Theatererlebnis am neuen Spielort Nessenreben. Beantworten Sie dazu die gestellten Fragen und füllen Sie die Buchstabenkästchen (ß=ss). Die Buchstaben aus den gekennzeichneten Kästchen ergeben in der richtigen Reihenfolge den Namen einer Person, die für den Durchblick Galileis einen wichtigen handwerklichen Beitrag leistet. Ihre Lösung – Antworten und Lösungswort – schicken Sie bitte bis 29. Juli an folgende Adresse: Geschäftsstelle Klosterfestspiele, Münsterplatz 1, 88250 Weingarten. Gerne können Sie die Angaben auch per Mail an [email protected] oder Fax an 0751 / 4055125 übermitteln. Unter den richtigen Lösungen verlosen die Klosterfestspiele drei Gewinner, die jeweils Freikarten für die Klosterfestspiele erhalten. Sollten Sie schon im Besitz von Karten sein, wird den Gewinnern der Kaufpreis gegen Nachweis zurückerstattet. Viel Glück! Text: Prof. Reinhold Schmid / Rainer Beck Bild: Derek Schuh 3 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Kindertagesstätten Zwei Einrichtungen werden ausgebaut In den Kindergärten St. Elisabeth und Martin-Luther werden die Plätze durch entsprechende Baumaßnahmen ausgebaut. Die örtliche Bedarfsplanung ist das zentrale Steuerungselement im Kindergartenbereich. Insgesamt 650 Familien wurden in diesem Jahr angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob und in welcher Form sie für ihre Kinder einen Betreuungsplatz benötigen. Ein positives Ergebnis konnte Doris Konya, Abteilungsleiterin Familie und Soziales, für den Kindergartenbereich der über Dreijährigen vermelden. Hier erhalten alle Kinder den gewünschten Platz. Bei den unter Dreijährigen können 33 Kinder aufgenommen werden, 36 verbleiben auf der Warteliste. Im Krippenbereich fehlen derzeit sieben Plätze, die jedoch durch alternative Betreuungsangebote ersetzt werden können. Im Ganztagesbereich besteht eine Warteliste von fünf Kindern. Ausbau von zwei Einrichtungen Um dem steigenden Bedarf bei den Betreuungsplätzen für unter Dreijährige nachzukommen, sollen im Kindergarten St. Elisabeth die räumlichem Voraussetzungen für eine zweite altersgemischte Gruppe für bis zu fünf Kinder ab zwei Jahren geschaffen werden. Die Kosten für die Maßnahme belaufen sich auf rund 100.000 Euro, von denen die Stadt 90.000 Euro zu finanzieren hat. Um eine Ganztagesbetreuung von bis zu zehn Kindern zu ermöglichen, werden entsprechende Umbaumaßnahmen im Rahmen der Sanierung des Kindergartens Martin-Luther eingeplant. Abteilungsleiterin Konya rechnet für die gesamte Sanierungsmaßnahme mit einem städtischen Investitionsanteil zwischen 200.000 und 250.000 Euro. Kindergartenbeiträge steigen Der Gemeinderat hat neben den Baumaßnahmen auch die Anhebung der Beiträge für Kindergärten- und Betreuungsplät- ze etwa drei Prozent beschlossen. Diese richten sich nach den gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände. Durch die Elternbeiträge werden etwa 17 Prozent der Gesamtkosten im Kindergartenbereich finanziert. Kindergartenkonzeption entsteht Die Stadt Weingarten arbeitet derzeit an einer Kindergartenkonzeption für die kommenden Jahre. Sie soll den künftigen Bedarf bei der Betreuung von Kindern bereits ab dem ersten Lebensjahr, die Sanierung des Bestands, aktuelle Überlegungen von Kindergartenträgern zum Ausbau von Einrichtungen und den sich daraus gebenden Finanzierungsbedarf zu einem nachhaltigen Handlungskonzept zusammenführen. Da von einem steigenden Bedarf bei der Kleinkind- und Ganztagsbetreuung ausgegangen wird, sind die aktuell beschlossenen Baumaßnahmen erforderlich und auch nachhaltig geboten. Text: Jasmin Bisanz Flüchtlinge Vergabe von Bauleistungen für die Anschlussunterbringung Für den Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge in der Doggenriedstraße sowie für den Dachausbau in der Boschstraße hat der Gemeinderat die Zuständigkeiten einstimmig an die Stadtverwaltung übertragen. In seiner Sitzung vom 18. Juli hat der Gemeinderat zugestimmt, dass die Stadt die Gewerke Rohbauarbeiten und Holzbauarbeiten an die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben darf, ohne einen Beschluss des Gemeinderates einholen zu müssen. In der Boschstraße, wo das Dach ausgebaut wird, kann die Stadt die Abbrucharbeiten und Holzbauarbeiten vergeben. Außerdem wurde beschlossen, dass der im Haushaltsplan 2016 aufgenommene Sperrvermerk für die Verwendung der Kreditmittel in Höhe von insgesamt 2 Mio. € aufgehoben wird. Der Gemeinderat hatte am 30. Mai den Entwurfsplanungen zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zugestimmt. Die Baumaßnahmen sollen bis zum Frühjahr 2017 abgeschlossen sein. Text: Bettina Scriba Bild: Thomas Pommer Blick auf das Baugrundstück Doggenriedstraße / Ecke Eugen-BolzWeg. 4 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Winzerweg Bebauungsplanentwurf wird ausgelegt Einstimmig hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans Winzerweg zugestimmt und den Auslegungsbeschluss gefasst. Der Entwurf des Bebauungsplans, in den bereits die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eingeflossen sind, sieht unter anderem eine allgemeine Wohnnutzung vor. Das Maß der Nachverdichtung wurde auf Empfehlung der Anwohner differenziert. Am Winzerweg als Wohnstraße sind zwei Vollgeschosse mit ausbaubarem Dachgeschoss möglich, entlang der Doggenriedstraße darf das ausgebaute Dachgeschoss ein drittes Vollgeschoss darstellen. Der Bebauungs- plan regelt darüber hinaus eine Obergrenze für die Anzahl von Wohneinheiten, die Festsetzung einer Parkplatzanzahl oder auch die Bepflanzung entlang der Straßensäume. Mit dem nun gefassten Auslegungsbeschluss hat die Öffentlichkeit nun in dem Zeitraum vom 15.08. bis 25.09.2016 die Möglichkeit, weitere Anregungen in der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung einzubringen. Der Gemeinderat wird sich im Herbst erneut mit dem Bebauungsplan befassen. Verträgliches Maß der Nutzung Auslöser für die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Winzerweg ist ein Baugesuch für ein bislang unbebautes Grundstück. Eine Angrenzer- und Nach- barschaftsanhörung brachte Bedenken der Bürgerschaft gegen das Maß der vorgesehenen Bebauung zum Vorschein. Um das verträgliche Maß der Nutzung zu prüfen und zu definieren, hatte der Gemeinderat der Verwaltung im März 2015 den Auftrag erteilt, die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorzubereiten. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist von 15.08. bis 25.09.2016 zu den Öffnungszeiten der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung im Amtshaus sowie im Internet unter http://www.weingarten-online. de/beteiligung-stadtplanung möglich. Text: Jasmin Bisanz Strategie Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Die Städte Ravensburg und Weingarten richten sich frühzeitig auf einen Anstieg der Nachfrage nach günstigem Wohnraum ein. Viel zu diskutieren gab es am 18. Juli in der Gemeinderatssitzung zum Thema bezahlbarer Wohnraum. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Udo Mann betonte, dass bekannt sei, dass bezahlbarer Wohnraum fehle und es höchste Zeit für solch ein Vorgehen sei. Claus Keßel, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Unabhängigen, vertrat die Meinung, dass diese Entwicklung „lange Zeit sträflich vernachlässigt worden sei“. Das Bündnis nannte er „richtig und mutig“. Oberbürgermeister Markus Ewald betonte, dass es bei dem jetzigen Beschluss nur um die Grundsätze und die Zielsetzung des Bündnisses gehe. Die endgültige Verabschiedung erfolge im Herbst. Sowohl in Weingarten als auch Ravensburg ist die Nachfrage nach günstigem Wohnraum groß. Mit der prognostizierten positiven Bevölkerungsentwicklung bis 2030 ist mit einem Anstieg des Bedarfs in diesem Segment zu rechnen. Der Gemeinderat hat den Beschluss mit 18 Ja-, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen. Text: Bettina Scriba Gemeinderat Vorläufiges Rechnungsergebnis 2015 steht fest Höhere Gewerbesteuereinahmen und höhere Finanzzuweisungen des Landes Baden-Württemberg sorgen für ein erfreuliches Rechnungsergebnis 2015. Im Gemeinderat wurde am 18. Juli das vorläufige Rechnungsergebnis der Stadtverwaltung Weingarten für das Jahr 2015 durch die stellvertretende Kämmerin Britta Fischer vorgestellt. Einnahmen von EUR 65.289.000 stehen Ausgaben von EUR 58.750.000 gegenüber. Die Zu- führung zum Vermögenshaushalt beträgt somit EUR 6.539.000. Veranschlagt hatte man ursprünglich eine Zuführung von EUR 2.410.000. Dies ist unter anderem den höheren Gewerbesteuereinnahmen (plus EUR 3,2 Mio.) und höheren Finanzzuweisungen des Landes (plus EUR 560.000) zu verdanken. Des Weiteren wurden unter anderem bei den Baugenehmigungsgebühren höhere Einnahmen erzielt und aufgrund von gesunkenen Energiepreisen wurden bei der Bewirtschaftung der städtischen Liegenschaften rund EUR 310.000 eingespart. Das sehr erfreuliche Rechnungsergebnis bedeutet für die Stadt, dass EUR 4.629.000 der Rücklage zugeführt werden können. Text: Bettina Scriba Bild: Andreas Hermsdorf_pixelio.de 5 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Neubauprojekt WelfenstraSSe 6 Lückenschluss in der südlichen Altstadt nierungsgebiets ein wichtiger Lückenschluss im Quartier gelungen. Nach 15-monatiger Bauzeit steht der Neubau Welfenstraße 6 kurz vor der Fertigstellung. Alle Wohnungen sind bereits verkauft oder vermietet. Damit ist sechs Jahre nach Abschluss des Sa- Von 1997 bis 2010 hatte die Stadt das südliche Altstadtquartier zwischen der Vogteistraße, Unteren Karlstraße, Scherzachstraße und Ochsengasse als Sanierungebiet „Innenstadt V“ besonders in den Fokus der innerstädtischen Entwicklung genommen. Eine Reihe baulich nicht mehr sanierungsfähiger Gebäude wurden dort abgerissen, verschiedene Häuser grundlegend saniert und der Straßenraum aufgewertet. Doch die kleinteiligen Eigentumsverhältnisse vor allem an der Welfenstraße hatten eine rasche bauliche Neuordnung lange erschwert. Aus acht Einzelgrundstücken hatte die Bernhardt Bauträger GmbH die rund 812 m² große Fläche für ein Stadthaus mit zehn Wohnungen und 18 Tiefgaragenstellplätzen geschaffen. Das erforderliche Bebauungsplanverfahren und eine Reihe von nachbarschaftlichen Belangen hatten eine bauliche Realisierung immer wieder verzögert. Im November 2014 konnte schließlich die Baugenehmigung erteilt werden. Im Herzen der Altstadt sind nun drei Appartements, sechs Wohnungen mit bis zu drei Zimmern sowie eine Penthouse-Wohnung mit Blick auf Kreuzberg und Alpen entstanden. Durch die Schaffung zusätzlicher Stellplätze über den hausinternen Bedarf hinaus trägt die Tiefgarage auch zur Entlastung der Parkplatzsituation im Quartier bei. Die Tiefgarage ist so angelegt, dass auch bei weiteren noch möglichen Baumaßnahmen beidseits des Neubaus eine Erschließung über die vorhandene Garageneinfahrt möglich ist. „In Zeiten steigenden Wohnraumbedarfs ist der Lückenschluss an der Welfenstraße ein wichtiger Baustein der innerstädtischen Entwicklung“, dankte OB Markus Ewald dem Bauherrn bei einer Besichtigung des Neubaus in der vergangenen Woche. Die ersten Wohnungen sollen im Herbst bezogen werden. Text und Bild: Rainer Beck Bürgerinformationsveranstaltung In Weingarten fehlen Gewerbeflächen Die bestehenden Gewerbestandorte sind weitgehend ausgereizt. Zur Entwicklung neuer Flächen gibt es nur begrenzte Möglichkeiten. Dies machte Rainer Kahnert vom Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung bei der Vorstellung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung im Schlössle deutlich. Zur Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfs bis zum Jahr 2030 wurden in Weingarten 398 gewerbeflächennachfragende Betriebe befragt. 149 antworteten (37,4 Prozent), 21 von ihnen meldeten konkreten Flächenbedarf an. Modelltheoretische Berechnungen ergaben schließlich, so Kahnert, einen Bedarf (Mittelwert) von rund 18,2 Hektar Nettobauflächen (ohne Erschließungsflächen). Lediglich 5 Hekt- ar aber stehen aktuell zur Verfügung. „Die Deckung des Fehlbedarfs von rund 13,2 Hektar netto ist auf Weingartener Gemarkung kaum möglich“, so Kahnert. Kooperationen innerhalb des Gemeindeverbands und in der Region seien daher empfehlenswert. Auch Maßnahmen wie selektive Flächenvergaben, keine gebietsfremden Nutzungen in bestehenden Gewerbegebieten oder eine Intensivierung der Flächennutzung durch verdichteten Gewerbebau regte der Planungsexperte an. Bei der Vorstellung des Vergnügungsstättenkonzepts gab Kahnert zu bedenken, dass ein Totalausschluss von Vergnügungsstätten innerhalb eines Stadtgebiets verfassungsrechtlich nicht möglich, eine Steuerung aber mit Blick auf Suchtprävention, Sozialschutz und Schutz von Minderjährigen zwingend geboten sei. Zwischen zwei Spielhallen sowie zwischen einer Spielhalle und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche sei im Landesglücksspielgesetz (LGlüG) ein Mindestabstand von 500 Metern festgeschrieben. In Weingarten gibt es aktuell acht Spielhallen, zwei Diskotheken und ein Wettbüro. Die Spielhallen-Genehmigungen laufen zum 30.06.2017 aus. Am Löwenplatz bestehe Investitionsinteresse, so Kahnert. Beide Konzepte liegen noch bis 31. Juli im Amtshaus (Kirchstraße 2) öffentlich zur Einsichtnahme aus. Anregungen zu den Entwürfen können bis dahin schriftlich bei der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung eingebracht werden. Nach Sichtung und Einarbeitung der Anregungen sollen die Konzepte dann im Herbst dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Text und Bild: Barbara Müller 6 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Kinderolympiade am Samstag, 30. Juli Olympia-Fieber in Weingartens Innenstadt Am ersten Ferien-Samstag, den 30. Juli, fällt um 10.30 Uhr der Startschuss zur 17. Weingartener Kinderolympiade. Neben dem beliebten Bambini-Parcours und den vielen Stationen in der Innenstadt zeigen auch die Breakdancer von „ExNatic Flava“ ihr Können. Ab 10.30 Uhr dürfen die Olympioniken sich in den Wettkampf stürzen - dann geht es los an den Stationen. Bis 13.30 Uhr können alle Anlaufstellen besucht werden, dann geht es nach einer kurzen Auswertungsphase direkt zur Siegerehrung auf der Stadtgartenbühne um 14.30 Uhr. „Auf die Plätze, fertig, los!“ – schnell eine Startkarte für 2 Euro besorgen und ins spaßig-sportliche Ferienspektakel stürzen. Von 10.30 – 13.30 Uhr dürfen junge Nachwuchssportler in der Innenstadt an verschiedenen Stationen wie Fußball, Tischtennis, Badminton, Eisstockschießen etc. ihr Können beweisen. Neben sportlichen Fähigkeiten ist im Alamannenmuseum im Kornhaus auch „Köpfchen“ gefragt beim Museumsquiz. Für die jüngsten Olympioniken unter 6 Jahren bietet die Kindersportschule unter der Leitung von Jochen Kucera auf dem Löwenplatz wieder den BambiniParcours an. Startkarten gibt es für 2 Euro im Stadtmarketingbüro, Kirchstraße 18, in der Infothek im Rathaus, Kirchstraße 1 und im Sporthaus Grimm, Karlstraße 6 in Weingarten. Am Veranstaltungstag können Startkarten nur beim Stadtmarketing von 9 bis 12 Uhr erstanden werden. Weitere Infos auf www.weingarten-online.de Text und Bild: Marcel Martetschläger Zusätzliche Aufgaben Neue Ansprechpartnerin für Bürgerschaftliches Engagement Bettina Scriba, die seit November 2015 bei der Stadt Weingarten arbeitet, hat zum 01. April 2016 weitere Aufgaben übernommen. Neben ihrer Arbeit als stellvertretende Pressesprecherin ist Bettina Scriba Hauptredakteurin für das Amtsblatt und die Bürgerzeitung „Weingarten im Blick“. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit wird dabei die Kommunikation von Informationen rund um die Themen Flüchtlinge und Integration sein. Darüber hinaus ist Bettina Scriba die neue Ansprechpartnerin für Bürgerschaftliches Engagement in Weingarten. Diese Aufgabe hat sie von Jasmin Bisanz übernommen. Seit Juni bringt Frau Scriba den monatlichen Newsletter „Weingarten engagiert!“ heraus, der eine kurze Pause eingelegt hatte. Der Newsletter weist auf interessante Termine, Fördermöglichkeiten und Fortbildungen hin. Auch ist sie Ansprechpartnerin für alle Anliegen rund um das Thema Bürgerschaftliches Engagement. Geplant sind auch eine Ehrenamts-Datenbank für Weingarten und der Ausbau der Anerkennungskultur. Zusätzlich ist sie für die Vorbereitung und Durchführung von Verfahren für Ehrungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zuständig. Dazu gehören die Bürgermedaille, das Bundesverdienstkreuz und die Landesehrennadel, die zuletzt am 09. Juli an Iris Herzogenrath verliehen wurde. Text: Redaktion Bild: privat Bettina Scriba, stellvertretende Pressesprecherin von Weingarten, ist u.a. auch für das Thema Bürgerschaftliches Engagement zuständig. Der Newsletter "Weingarten engagiert!" kann jederzeit per E-Mail bei [email protected] anund abbestellt werden. Telefonisch ist Bettina Scriba im Rathaus unter der Rufnummer 0751 / 405-107 erreichbar. 7 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Am 25. Juli beim Pilgerdenkmal Einladung zum Jakobus-Pilgerfest Auch in diesem Jahr findet am Jakobustag wieder ein Pilgerfest statt. Die Jakobspilger und ihre Gäste treffen sich hierzu am Montag, 25. Juli, ab 17 Uhr beim Pilgerdenkmal an der Ochsengasse. der Stadtverwaltung. Das offizielle Programm schließt mit einem gemeinsamen Tanz um die Pilgerskulptur, die vom brasilianischen Künstler Claudio Pastro entworfen und von Martin Tretter aus Neuravensburg in Edelstahl umgesetzt wurde. Als bedeutende Station auf dem oberschwäbischen Jakobsweg gedenkt Weingarten seit über zehn Jahren dem Leben und Wirken des Apostels Jakobus mit Worten, Musik und Tanz. Mitwirkende in diesem Jahr sind die Dekanatsreferentin des Dekanats Allgäu-Oberschwaben Karin Berhalter mit einem geistlichen Impuls, Oberbürgermeister Markus Ewald mit einem Grußwort sowie der von Hubertus Conrady am Keyboard und am Akkordeon begleitete Jakobus-Projektchor. Für das leibliche Wohl sorgt Rösslewirt Gerhard Flaitz. Durch das Programm führen die Initiatorin des Pilgerfestes, Elisabeth Bieger und Rainer Beck von Text: Rainer Beck Bild: Reiner Jakubek Spendenaktion Drei Spielgeräte für Spielplatz Im Rahmen einer bürgerschaftlichen Aktion erhält der Spielplatz Siemensstraße eine Aufwertung. Spenden sind noch möglich. Drei Spielgeräte werden in den nächsten Wochen den Spielplatz an der Siemensstraße bereichern: eine Dreh-Wippe, ein Dreier-Turm-Reck sowie ein Drehspiel. Dem Weingartener Baki Alkan ist es einmal mehr gelungen, hierfür Spenden von Wirtschaft, Betrieben und Privatpersonen einzuwerben. Durch seine bürgerschaftliche Aktion zur Verschönerung der Spielplätze sind bereits die Plätze am Stadtgarten und am Lindenhofstadion erweitert worden. Die Einweihung der neuen Geräte des Spielplatzes Siemensstraße mit den Spendern und Weingartens Oberbürgermeister Markus Ewald soll im September 2016 erfolgen. Neben der Bereitstellung des Spendenkontos übernimmt die Stadt Aufbau und Wartung des Spielgeräts. Spendenkonto: Betreff: Spielplatz Siemensstraße Volksbank Weingarten IBAN: DE09650916000800238001 BIC/SWIFT: GENODES1VWG Sparkasse Weingarten IBAN: DE78 6505 0110 0086 5002 70 BIC: SOLADES1RVB Text: Jasmin Bisanz Bild: Derek Schuh Zwei Wippen für Kleinkinder bereichern dank der Spendenaktion seit zwei Jahren den Stadtgarten. im Blick Stadtmuseum im Schlössle Der Wein der Nonnen Nicht nur die Benediktinerabtei auf dem Martinsberg, sondern auch das Franziskanerinnenkloster an der Scherzach, die sogenannte Sammlung, besaß Rebgärten. Der Weinberg befand sich bis zur Auflösung des Klosters im Jahr 1782 in Hagnau am Bodensee. „Alljährlich machten sich zwei Nonnen auf den Weg zur Weinlese.“ Sie übernachteten im Priorat Hofen (heute Friedrichshafen), das zum Kloster Weingarten gehörte. Ihren geernteten Wein durften sie in Altdorf unversteuert ausschenken, im Gegensatz zum Verkauf von Handarbeiten, wie Votivkerzen. Dies ist eine von vielen Geschichten in der aktuellen Ausstellung „Weingarten und der Wein“ (noch bis 25.09.). Übrigens kann man dort an einem Rätsel teilnehmen, bei dem man ein paar Fragen zum Thema Wein zu beantworten hat – als Gewinne stehen u.a. der sonst nicht käufliche Wein vom Martinsberg in Aussicht. Stadtmuseum im Schlössle Scherzachstr. 1 88250 Weingarten Tel.: 0751 / 405 255 [email protected] www.weingarten-online.de Öffnungszeiten: Mi – So 14 – 17 Uhr Erw. 2 Euro, Erm. 1 Euro, bis 12 J. freier Eintritt Bild: Stadtarchiv Text: Uwe Lohmann 8 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Rückblick 130 Jahre Freibad Nessenreben Pünktlich um 15.30 Uhr hat das Bäderteam zusammen mit der Stadtverwaltung und deren Helfern am Freitag, 15. Juli, den Startschuss zum Jubiläumswochenende gegeben. Rund 34 km sind die Schwimmer beim Radio 7 Drachenkinder „Schwimmen für einen guten Zweck“ ab 17 Uhr geschwommen. Es kann noch bis heute, Freitag, den 22. Juli, für die Radio 7-Drachenkinder gespendet werden. Nach einer rundum gelungenen Abendveranstaltung unter dem Namen „Good Soundz Open Air“ mit rund 750 Gästen ging es am Samstag, 16. Juli, mit dem Rutsch–Contest, Kinderschminken, einer Wasserrettungsvorführung vom DLRG und einem unserer Highlights, dem „Promi – Bootsrennen der Superlative“ weiter. Klarer Sieger war der SSV Weingarten. Auf dem zweiten Platz stehen die Weingartener Paddler und - last but not least -, das Ravensburger Boot, welches durch Weingartener Kollegen tatkräftig unterstützt wurde. Abends heizte die Coverband „Rocksox“ im Zelt richtig ein. Am Sonntag durften sich Klein und Groß am 130m-Schwimmen beteiligen. Jubiläumssiegerin vom 130m-Wettkampf wurde Steffi Thuma vom SSV Weingarten. Ab 13 Uhr sorgte die Event-Agentur „h2o-Events“ für ordentlich Stimmung und Spaß. Der Geschlechterkampf über Wasserparcours und beim „Arschbomben–Contest“ war eröffnet. Die Stadtverwaltung blickt auf ein gelungenes und erfolgreiches Jubiläumsfest am vergangenen Wochenende zurück. Unser Dank gilt dem Bäderteam, dem SSV Weingarten, dem DLRG und allen, die uns mit Rat und Tat unterstützt haben. Unser nächstes Event: Speed & Fun Day am 21. August. Übrigens: Auch wenn die Temperaturen es nicht vermuten lassen: Die Sommersauna ist noch bis zum 31. Juli für Sie geöffnet. Nähere Infos erhalten Sie unter: www.baeder-weingarten.de Text: Kathrin Happe Bilder: Derek Schuh / Jürgen und Tobi 9 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Informationen Amtliche Bekanntmachungen Amtliche Bekanntmachung Friedhofssatzung der Stadt Weingarten Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat am 18.07.2016 die nachstehende Friedhofssatzung beschlossen: I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN §1 Geltungsbereich und Widmung (1) Diese Friedhofssatzung gilt für folgende Gebiete der in der großen Kreisstadt Weingarten gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe: a) Kreuzbergfriedhof b) Marienfriedhof (2) Die Friedhöfe in Weingarten sind öffentliche Einrichtungen der Stadt. Sie dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot aufgefundenen Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz. Außerdem dürfen auf den Friedhöfen Verstorbene bestattet werden, für die ein Wahlgrab nach § 12 dieser Satzung zur Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Stadt die Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Die Friedhöfe dienen auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Stadt ist. (3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen. II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN §2 Öffnungszeiten (1) Die Friedhöfe sind nur während der festgesetzten Zeiten für den Besuch geöffnet. Die Besuchszeiten werden an den Eingangsbereichen durch Hinweistafeln bekannt gegeben. (2) Die Stadt kann das Betreten der Friedhöfe oder einzelner Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen. §3 Verhalten auf den Friedhöfen (1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Friedhofsverwaltung sind zu befolgen. (2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet, 1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Fahrzeuge, die zur Fortbewegung zwingend erforderlich sind (z.B. Krankenfahrstühle und ähnliche Hilfsmittel), sowie Fahrzeuge der Stadt und der für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden, 2. an Sonn- und Feiertagen sowie während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe störende und lärmverursachende Arbeiten auszuführen, 3. die Friedhöfe, ihre Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie gärtnerische- und Rasenflächen sowie Grabstätten einschließlich deren Grabeinfassungen, unberechtigterweise zu betreten, 4. Tiere mitzubringen (ausgenommen Blindenhunde), 5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern, 6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten, 7. Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken zu erstellen, 8. Druckschriften zu verteilen oder innerhalb der Friedhöfe anzubringen. Gleiches gilt für die Zugangs- und Außenbereiche der Friedhöfe. 9. in den Anlagen der Friedhöfe zu lagern. Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck der Friedhöfe und der Ordnung auf ihnen zu vereinbaren sind. (3) Totengedenkfeiern auf den Friedhöfen bedürfen der Zustimmung der Stadt. Sie sind spätestens eine Woche vorher anzumelden. §4 Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof (1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf den Friedhöfen der vorherigen Zulassung durch die Stadt. Die Stadt kann den Umfang der Tätigkeiten festlegen. (2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Stadt 10 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden. Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen der Stadt, auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung wird auf fünf Jahre befristet. (3) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege zur Ausübung ihrer Tätigkeit nur mit geeigneten Fahrzeugen, soweit dies zur Arbeitsverrichtung notwendig ist, befahren. Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen, nur vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen gelagert werden. Mit Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu bringen. Insbesondere sind sämtliche Gegenstände und / oder Arbeitswerkzeuge und -geräte, die für die Erledigung der Arbeiten erforderlich waren von den Gewerbetreibenden unverzüglich zu entfernen. Dies gilt auch für angefallenen Abraum, Rest- oder Verpackungsmaterialien. Die Stadt hat das Recht zurückgelassene Gegenstände und / oder Arbeitswerkzeuge und -geräte in Verwahrung zu nehmen, sofern diese zurückgelassen worden sind. Gewerblich genutzte Arbeitswerkzeuge und -geräte dürfen nicht in den vorhandenen Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden. (4) Gewerbetreibende, die gegen die Vorschriften der Absätze 3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann die Stadt die Zulassung auf Zeit oder Dauer zurücknehmen oder widerrufen. (5) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg abgewickelt werden; § 42 a) und §§ 71 a) bis 71 e) des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung. (6) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur in der Zeit von 8.00 bis 17.00 Uhr ausgeführt werden. Ausnahmen können von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden. In den Fällen des § 2 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten nur mit Zustimmung der Stadt erlaubt. (7) An Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagnachmittagen sind gewerbliche Arbeiten nicht erlaubt. Ausnahmen können von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden. (8) Die Stadt kann für bestimmte Tage oder Tageszeiten gewerbliche Arbeiten untersagen oder einschränken. Das Gleiche gilt für Arbeiten, durch die Bestattungsfeierlichkeiten gestört werden können. (9) Alle Arbeiten sind unter Wahrung der Ruhe und der Würde der Friedhöfe durchzuführen. Im Übrigen gelten die Verhaltensvorschriften für Besucher (§ 3) sinngemäß auch für Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten. III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN §5 Allgemeines (1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei der Stadt anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist der Stadt das Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Anmeldung des Sterbefalls sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. (2) Der Ort und die Zeit der Bestattung werden von der Stadt festgesetzt. Wünsche der Geistlichen und der Hinterbliebenen werden, - soweit möglich -, berücksichtigt. An Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen werden keine Trauerfeiern, Bestattungen und Beisetzungen vorgenommen. §6 Beschaffenheit von Särgen, Sargausstattungen und Urnen (1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist. (2) Die Särge dürfen grundsätzlich höchstens 205 cm lang, 65 cm hoch und im Mittelmaß jedoch maximal 65 cm breit sein. Ist in besonderen Fällen ein größerer Sarg erforderlich, so sind dessen Maße bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen. Die Abmessungen der Särge für Kinder können sich nach deren Größe richten. (3) Es dürfen nur Särge aus leicht abbaubarem Holz (Weichholz) oder gleichwertigem Material verwendet werden. Die Särge dürfen in ihrer Bearbeitung z. B. kein PVC, PCP, formaldehydabspaltende, nitrozellulosehaltige oder sonstige umweltgefährdende Lacke oder Zusätze enthalten. Gleiches gilt für die Sargausstattung und das Sargzubehör. Harthölzer sind nur als Furniere zugelassen. Ausnahmen sind bei Toten möglich, die aus dem Ausland überführt werden mussten. Särge aus anderem Material als Weichholz bedürfen vor Verwendung der Genehmigung der Friedhofsverwaltung. (4) Aschekapseln und Überurnen müssen aus einem Material bestehen, das innerhalb der Ruhezeit vergänglich ist. Bei den Überurnen ist die Vergänglichkeit durch eine entsprechende Zertifizierung (Aufkleber o.Ä.) für die einzelne Urne nachzuweisen. §7 Bestattung (1) Auf den Friedhöfen stellt die Stadt die Aufbahrungsräume für die Aufbahrung, sowie die Aussegnungshallen für die Trauerfeiern bereit. Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Ausgrabungen werden grundsätzlich durch das städtische Friedhofspersonal vorgenommen. Dazu gehört der Transport der Särge zum Grab, das Öffnen und Schließen der Gräber, Versenken der Särge oder die Beisetzung von Urnen. (2) Die Friedhofsverwaltung kann einzelne Arbeiten von Dritten ausführen lassen. (3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. 11 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten §8 Ruhezeit Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt auf allen Friedhöfen 20 Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstoben sind, 15 Jahre. Die Ruhezeit der Aschen von Verstorbenen beträgt auf allen Friedhöfen 15 Jahre. §9 Umbettungen (1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen von Verstorbenen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Stadt. Bei Umbettungen von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, in den ersten fünf Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalles erteilt. (2) Umbettungen aus einem Sargreihengrab, Urnenreihengrab oder Rasenreihengrab in ein anderes Sargreihengrab, Urnenreihengrab oder Rasenreihengrab sowie Umbettungen aus Urnengemeinschaftsanlagen (§§ 15, 16 dieser Satzung) und aus Baumgräbern sind innerhalb der Stadt grundsätzlich nicht zulässig. In besonders begründeten Fällen kann die Stadt Ausnahmen von dieser Regelung zulassen (3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt ist bei Umbettungen aus einem Sargreihengrab, Urnenreihengrab oder Rasenreihengrab der Verfügungsberechtigte, bei Umbettungen aus einem Wahlgrab der Nutzungsberechtigte. (4) In den Fällen des § 25 Abs. 1 Satz 3 und bei der Entziehung von Nutzungsrechten nach § 25 Abs.1 Satz 4 dieser Satzung können Verstorbene oder Aschen Verstorbener, deren Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein Sargreihengrab, Urnenreihengrab oder Rasenreihengrab oder in Urnengemeinschaftsanlagen (§§ 15,16 dieser Satzung) umgebettet werden. Im Übrigen ist die Stadt bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen. (5) Die Umbettung lässt die Stadt durchführen, diese bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung. (6) Die Kosten der Umbettung (vor Ablauf der Ruhezeit) und den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben die Antragsteller bzw. die Verursacher zu tragen, es sei denn, es liegt ein Verschulden der Stadt vor. (7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht unterbrochen oder gehemmt. im Blick (3) ab dem 01.04.2017 stehen zusätzlich folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung: 1. Rasengräber (Sarg- und Urnengräber) 2. Urnengemeinschaftsanlagen 3. Urnengemeinschaftsanlagen anonym 4. Baumgräber (4) Ein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit der Umgebung besteht nicht. (5) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen. § 11 Reihengräber (1) Die Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und die Beisetzung von Aschen Verstorbener, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist, – sofern keine andere ausdrückliche Festlegung (z.B. durch Testament oder Bestattungsvorsorge) erfolgt ist, - in nachstehender Reihenfolge: 1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz), 2. wer sich dazu verpflichtet hat, 3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt. Der Verfügungsberechtigte ist verpflichtet, persönlich Adressänderungen oder Wohnortwechsel unverzüglich der Friedhofsverwaltung mitzuteilen. (2) Auf den Friedhöfen sind ausgewiesen: 1. Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 10. Lebensjahr, 2. Reihengräber für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr an. (3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener bestattet oder beigesetzt. (4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab umgewandelt werden. (5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher durch Hinweise auf den betreffenden Gräbern und Aushang auf dem jeweiligen Friedhof bekanntgegeben. (6) Absätze 1, 3 bis 5 gelten auch für Urnenreihengräber entsprechend. § 12 Wahlgräber (1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die Beisetzung von Aschen Verstorbener und die Bestattung von Tot- und Fehlgeburten, an denen ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird IV. GRABSTÄTTEN durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die durch die Verleihung bestimmte Person. § 10 (2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag zuAllgemeines nächst für die Dauer der Ruhezeit nach § 8 verliehen. Sie (1) Die Grabstätten stehen im Eigentum der Stadt. An ihnen können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden. können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden. Eine Verlängerung dieses Nutzungsrechtes nach Ablauf (2) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätder Ruhezeit ist nur auf Antrag möglich. ten zur Verfügung gestellt: (3) Das Nutzungsrecht entsteht mit der Zahlung der Grab 1. Reihengräber (Sarg- und Urnengräber) nutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnut 2. Wahlgräber (Sarg- und Urnengräber, zwei- und vierstellig) zungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind 3. Urnennischenanlagen (Kolumbarium) 12 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten § 13 die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuRasengräber wenden. Ein Anspruch auf Verleihung oder Verlängerung (1) Rasengräber sind Grabstätten in einem besonders ausgevon Nutzungsrechten besteht grundsätzlich nicht. wiesenen Grabfeld. (4) Wahlgräber können mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ru- (2) Als Rasengräber werden folgende Grabstätten zur Verfügung gestellt: hezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig. (5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur statt- 1. Rasensargreihengrab finden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht über- 2. Rasenurnenreihengrab steigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis 3. Rasenurnenwahlgrab (3) Die Ruhezeiten richten sich nach § 8 dieser Satzung. Die zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist. Regelungen der §§ 11 und 12 dieser Satzung werden ana(6) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens log angewandt. seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Wird keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in (4) Die Pflege der Rasengräber obliegt ausschließlich der Stadt bzw. einem von ihr beauftragten Dritten. In der Pflege sind nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des veraußer den laufenden Unterhaltungsarbeiten, auch die Anstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung lage des Rasens und ggf. das Auffüllen von Setzungen über: während der Nutzungsdauer enthalten. 1. auf den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer (5) Der anlässlich der Bestattung / Beisetzung auf der Rasenfläche abgelegte Grabschmuck ist innerhalb von zwei Wofrüheren Ehe vorhanden sind, chen nach der Bestattung / Beisetzung vom Nutzungs- / 2. auf die ehelichen Kinder, nichtehelichen Kinder und AdVerfügungsberechtigten zu entfernen. Nach Ablauf der optivkinder Frist darf keine sonstige Grabausstattung (z.B. Grabla 3. auf die Stiefkinder, terne, Weihwasserbehälter) und kein Grabschmuck (z.B. 4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer Blumenschmuck, Grablichter) auf der Rasenfläche abgeVäter oder Mütter, legt werden. Widerrechtlich auf der Rasenfläche abgelegte 5. auf die Eltern, Grabausstattung sowie Grabschmuck werden von der Stadt 6. auf die Geschwister, entfernt und entsorgt. 7. auf die Stiefgeschwister, 8. auf die nicht unter Nr. 1. bis Nr. 7. fallenden Erben. § 14 (7) Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8 Urnennischenanlage (Kolumbarium) wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt. Urnennischenanlagen sind Nischen unterschiedlicher (8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Stadt (1) Größe in Mauern, die ausschließlich der Beisetzung von das Nutzungsrecht zu Lebzeiten auf eine andere Person Aschen Verstorbener dienen. übertragen. (9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofs- (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Nische. satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht, in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über Bestat- (3) Der anlässlich der Beisetzung vor der Urnennische abgelegte Grabschmuck ist innerhalb von zwei Wochen nach tung sowie im Rahmen der Regelungen der §§ 18 und 19 der Beisetzung vom Nutzungsberechtigten zu entfernen. der Satzung über die Art der Gestaltung und der Pflege der Nach Ablauf der Frist darf kein weiterer Grabschmuck vor Grabstätte zu entscheiden. der Urnennische abgelegt werden. Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Abs. 6 Satz 2 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet wer- (4) Die Ruhezeiten richten sich nach § 8 dieser Satzung. Die Regelungen des § 12 Abs. 1- 9 dieser Satzung werden anaden. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen. log angewandt. (10) Das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten § 15 Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine GebührenrückerUrnengemeinschaftsanlagen stattung findet nicht statt. (11) Mehrkosten, die der Stadt beim Ausheben des Grabes zu (1) Die Urnengemeinschaftsanlage besitzt ein gemeinsames Grabmal mit den Namen der dort beigesetzten Aschen Vereiner weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabstorbener. Dieses Grabmal darf nur mit von der Stadt vormalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen gegebenen Namensschildern versehen werden. Die Kosten entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls für Beschriftung und das Anbringen des Namensschildes er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Geträgt der Verfügungsberechtigte. genstände sorgt. (12) Diese Vorschriften gelten entsprechend für Urnenwahl- (2) Die Pflege der Gemeinschaftsanlage obliegt ausschließlich der Stadt bzw. einem von ihr beauftragten Dritten. Der gräber. Verfügungsberechtigte hat keinen Einfluss auf die Art und (13) In Urnenwahlgräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt Pflege der Bepflanzung, sowie die Art und Unterhaltung werden. des Grabmals. (14) Die Beisetzung von Urnen in einem vorhandenen Erd(3) Auf der Gemeinschaftsanlage darf nichts angebracht bzw. wahlgrab für Särge ist zulässig. aufgestellt werden, insbesondere keine Grabeinfassungen, keine sonstigen Grabausstattungen (z. B. Grablaterne, 13 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Weihwasserbehälter) und kein Grabschmuck (z. B. Blumenschmuck, Grablichter). (4) Unerlaubte Gegenstände werden von der Stadt entfernt, eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. § 16 Urnengemeinschaftsanlagen anonym Diese Urnengemeinschaftsanlagen dienen anonymen Beisetzungen von Aschen Verstorbener. Die Grabstätten werden nicht gekennzeichnet, die beigesetzten Urnen werden in einem Verzeichnis festgehalten. Anonyme Beisetzungen finden ohne Beisein von Angehörigen des Verstorbenen und ohne Hinweis auf den Zeitpunkt der Beisetzung statt. § 17 Baumgräber (1) Baumgräber sind Urnengrabstätten in einem besonders ausgewiesenen Grabfeld. (2) Die Lage des Baumgrabes wird von der Stadt bestimmt. Wünsche des Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen werden, soweit möglich, berücksichtigt. (3) Die Ruhezeiten richten sich nach § 8 dieser Satzung. (4) Die Pflege der Baumgräber obliegt ausschließlich der Stadt bzw. einem von ihr beauftragten Dritten. (5) Der anlässlich der Beisetzung auf der Baumumgebungsfläche abgelegte Grabschmuck ist innerhalb von zwei Wochen nach der Beisetzung zu entfernen. Nach Ablauf der Frist dürfen keine sonstigen Grabausstattungen (z. B. Grablaterne, Weihwasserbehälter) und kein Grabschmuck (z. B. Blumenschmuck, Grablichter) auf der Baumumgebungsfläche abgelegt werden. Widerrechtlich auf der Baumumgebungsfläche abgelegte Grabausstattungen sowie Grabschmuck werden von der Stadt entfernt und entsorgt. V. GRABMALE UND SONSTIGE GRABAUSSTATTUNGEN § 18 Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz (1) Die folgenden Vorschriften unter §§ 18 - 23 gelten für Grabstätten gemäß § 10 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 dieser Satzung. (2) Grabmale und sonstige Grabausstattungen sowie Grabschmuck müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen. § 19 Gestaltungsvorschriften (1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Metall verwendet werden. (2) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten: 1. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein. 2. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht auf der Vorderseite des Grabmales angebracht werden (max. Größe 80 x 30 mm). im Blick (3) Auf Gräbern für Sargerdbestattungen sind Grabmale mit einer Höhe von minimal 0,60 m bis maximal 1,40 m zulässig. Auf Kindergräbern sind Grabmale mit einer Höhe von maximal 0,80 m zulässig. Die Breite der Grabmale ist auf die Grabbreite begrenzt. Die vorgenannten Maße sind von der Geländehöhe der jeweils angrenzenden Grabzwischenwege aus zu berechnen. (4) Auf Urnenerdgrabstätten sind Grabmale mit einer Höhe von minimal 0,60 m und maximal 0,80 m zulässig. (5) Liegende Grabmale dürfen nur eben oder flach geneigt auf die Grabstätte gelegt werden. (6) Auf den Friedhöfen sind Grabeinfassungen jeder Art (auch Pflanzen) nicht zulässig, soweit die Stadt die Grabzwischenbereiche in den einzelnen Grabfeldern mit Grabeinfassungsplatten belegt hat oder belegen will. Anderenfalls sind lediglich Stein- oder Pflanzeinfassungen der Gräber gestattet. (7) Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig, 1. Grabmale aus schwarzem oder grellweißem Kunststein oder Gips, sowie aus Glas, Porzellan und Kunststoff jeder Form 2. Grabmale mit farbigem Anstrich; Ausnahmen sind zulässig, sofern der farbige Flächenanteil 10 % der Vorderfront des Grabmals nicht übersteigt. Grelle Farben und Leuchtfarben sind ausgeschlossen. 3. Lichtbilder, wenn sie eine Größe von 10 x 15 cm überschreiten, (8) Grababdeckungen können zugelassen werden. Hierbei sollte jedoch mindestens die Hälfte der Grabfläche zur Bepflanzung zur Verfügung stehen. Bezüglich der zu verwendenden Materialien der Grababdeckungen gelten die Vorschriften der Absätze 1, 2 und 7 Ziffern 1. bis 3. Auf Urnenerdgräbern sind Grabsteine und vollständige Grababdeckungen zulässig. (9) Die vorgenannten Vorschriften der Absätze 1, 2 und 7 Ziffern 1. bis 3. gelten auch für die sonstigen Grabausstattungen (z. B. Grablaterne, Weihwasserbehälter). (10) Die Stadt kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung sowie der Bewirtschaftung der Friedhöfe im Rahmen der Absätze 2 bis 9 dieser Vorschrift Ausnahmen zulassen. § 20 Genehmigungserfordernis (1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt. Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Holznamenstafeln mit einer Maximalgröße von 30 cm x 50 cm und Holzkreuze mit einer Maximalgröße von 150 cm Höhe und Balkenbreite von 60 cm zulässig. (2) Der Antrag und die Zeichnung über den Entwurf des Grabmales im Maßstab 1:10 sind zweifach durch den Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten und dessen Erfüllungsgehilfen (z.B. Steinmetzbetrieb) schriftlich bei der Stadt / Friedhofsverwaltung einzureichen. Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung, der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole, die etwaige Farbgestaltung sowie die Fundamentierung anzugeben. 14 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Soweit erforderlich, kann die Stadt Zeichnungen der Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1 unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der Form verlangen. In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modelles oder das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt werden. (3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt. Abs. 2 gilt entsprechend. (4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von einem Jahr nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist. (5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Stadt überprüft werden können. ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Stadt nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, so ist die Stadt berechtigt, dies auf Kosten des Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal oder die sonstige Grabausstattung auf dessen Kosten zu beseitigen. Die Stadt bewahrt die entfernten Gegenstände drei Monate auf. Ist der Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte, um die vorgenannten Maßnahmen der Ersatzvornahme durchzuführen. (3) Für die durch nicht verkehrssichere Grabmale und sonstige Grabausstattungen entstandenen Schäden haftet der jeweilige Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte. § 21 Aufstellung von Grabmalen / Standsicherheit (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein. Sie müssen ihrer Größe entsprechend nach den allgemein anerkannten Regeln des Handwerks fundamentiert und befestigt sein, so dass sie dauerhaft standsicher sind. Stehende Steingrabmale dürfen folgende Mindeststärken nicht unterschreiten: bis 1,20 m Höhe: 14 cm bis 1,40 m Höhe: 16 cm ab 1,40 m Höhe: 18 cm (2) Müssen anlässlich von Bestattungen / Beisetzungen Grabmale und Einfassungen entfernt werden, dürfen diese nicht auf dem öffentlichen Friedhofsgelände zwischengelagert werden. (3) Werden Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Stadt Weingarten oder davon abweichend errichtet oder aufgestellt, kann die Stadt den Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten und / oder den Grabmalersteller zur satzungskonformen Änderung oder Beseitigung des Grabmals und / oder der sonstigen Grabausstattung schriftlich auffordern. Wird dieser Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen schriftlich festgesetzten Frist Folge geleistet, kann das beanstandete Grabmal und die sonstige Grabausstattung auf Kosten des Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten entfernt werden. § 23 Entfernung (1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt von der Grabstätte entfernt werden. (2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Stadt innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Stadt die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege der Ersatzvornahme, auf Kosten des Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen. (3) Die Stadt bewahrt die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen drei Monate auf. Das Abräumen eines Grabes ist der Friedhofsverwaltung schriftlich anzuzeigen. § 22 Unterhaltung (1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich dafür ist bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte, bei allen Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte. (2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so haben die für die Unterhaltung verpflichteten Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr im Verzug kann die Stadt auf Kosten des Grabnutzungsoder Verfügungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (z.B. Umlegung von Grabmalen, Absperrung) treffen. Wird der VI. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE § 24 Allgemeines (1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern. (2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Soweit in den Grabzwischenbereichen Grabeinfassungsplatten verlegt worden sind (§ 19 Abs. 6 dieser Satzung), dürfen die Grabbeete nicht höher als die Grabeinfassungsplatten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht beeinträchtigen. In der Breite sind die Anpflanzungen zu begrenzen auf maximal den Bereich der Pflanzfläche innerhalb der Grabeinfassungen und der Höhe nach sind die Anpflanzungen zu begrenzen auf maximal 1,30 m. (3) Nicht zugelassen sind Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen privater Bänke. 15 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten (4) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte zu sorgen. Die Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit bzw. des Nutzungsrechtes. (5) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Belegung hergerichtet sein. (6) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts abzuräumen. § 23 Abs. 2 dieser Satzung gilt entsprechend. (7) Gartengeräte, Blumenvasen etc. dürfen am Grab (insbesondere hinter dem Grab) nicht aufbewahrt werden. Der Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße (Flaschen, Büchsen, Tassen etc.) als Behälter für Blumen oder Weihwasser dürfen nicht verwendet werden. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, unerlaubt abgelegte Gegenstände zu entfernen, eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht. (8) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Stadt. § 25 Vernachlässigung der Grabpflege (1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so hat der Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte auf schriftliche Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in Ordnung zu bringen. Ist der Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so genügt ein dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten (§ 10 Abs. 2, Nr. 1 dieser Satzung) von der Stadt abgeräumt, eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten (§ 10 Abs. 2, Nr. 2 dieser Satzung) kann die Stadt in diesem Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. (2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so kann die Stadt den Grabschmuck entfernen. (3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen. VII. BENUTZUNG DER AUFBAHRUNGSRÄUME § 26 Aufbahrungsräume (1) Die Aufbahrungsräume dienen der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie dürfen nur in Begleitung eines Mitarbeiters der Friedhofsverwaltung oder mit vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung betreten werden. im Blick (2) Sofern keine gesundheitsaufsichtsrechtlichen- oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen die Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen. (3) Die Särge Verstorbener, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben, sollen in einem besonderen Aufbahrungsraum aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die Besichtigung der Verstorbenen bedürfen zusätzlich der Genehmigung des Gesundheitsamtes. (4) Bei durchschnittlichen Außentemperaturen ab 10 Grad Celsius sind die vorhandenen Kühleinrichtungen innerhalb der Aufbahrungsräume auf den Friedhöfen entsprechend den Anweisungen der Friedhofsverwaltung zu nutzen. VIII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN § 27 Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung (1) Der Stadt obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhut- und Überwachungspflichten. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch nicht satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung bleiben unberührt. (2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer unsachgemäßen oder den Vorschriften dieser Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstehen. Sie haben die Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige Schäden auf mehrere Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner. (3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4 zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete. § 28 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. die Friedhöfe entgegen der Vorschrift des § 2 betritt, 2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2 a) sich auf den Friedhöfen nicht der Würde der Orte entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofpersonals nicht befolgt, b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, die nicht gem. § 3 Abs. 2 Ziffer 1 dieser Satzung ausgenommen sind, c) an Sonn- und Feiertagen sowie während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe störende und lärmverursachende Arbeiten ausführt, 16 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten d) die Friedhöfe, ihre Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, sowie gärtnerische und Rasenflächen sowie Grabstätten einschließlich deren Grabeinfassungen unberechtigterweise betritt, e) Tiere mitbringt (ausgenommen Blindenhunde), f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen ablagern, g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet, h) Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken erstellt, i) Druckschriften verteilt oder innerhalb der Friedhöfe anbringt. Gleiches gilt für die Zugangs- und Außenbereiche der Friedhöfe., j) in den Anlagen der Friedhöfe lagert. 3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1) oder gegen die Vorschriften des § 4 Abs. 3 und 4 verstößt, 4. als Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 20 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§ 23 Abs. 1), 5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 21 Abs. 1). § 29 Verwaltungs- und Benutzungsgebühren (1) Für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Bestattungswesens werden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung erhoben. (2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Weingarten in der jeweils gültigen Fassung Anwendung. Die Stadtverwaltung informiert IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN § 30 Alte Rechte Für Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung bereits bestanden haben, gelten die bisherigen Vorschriften. Dies gilt nicht, wenn an diesen Grabstätten Wiederbelegungen oder Nutzungsverlängerungen nach Inkrafttreten dieser Satzung stattfinden. § 31 Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. (2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsordnung vom 01.01.1996 außer Kraft. Hinweis: Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Weingarten geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Ausgefertigt: Weingarten, den 20. Juli 2016 gez. Markus Ewald Oberbürgermeister Aus dem Gemeinderat STÄDTISCHE PRESSESTELLE GESCHÄFTSSTELLE DES GEMEINDERATES Nessenreben Bericht aus dem Gemeinderat Zeitweise Sperrung des Grillplatzes Am Montag, den 18.07., hat der Gemeinderat getagt. Die wichtigsten Informationen und Beschlüsse haben wir nachfolgend sowie im Hauptteil für Sie zusammengestellt. Um die Aufführungen der Klosterfestspiele nicht zu stören, wird der Grillplatz Nessenreben an den Spieltagen ab 19 Uhr gesperrt. Es handelt sich um folgende Termine: 27. Juli (Premiere) 28. bis 30. Juli 03. bis 06. August 10. bis 12. August 13. August (Derniere) Wir bitten die Nutzer um Verständnis. Text: Jasmin Bisanz Bekanntgaben und Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bzw. Sponsoringleistungen Nach den Bekanntgaben der Verwaltung hat der Gemeinderat der Annahme von Spenden in Höhe 1.900 € sowie sonstigen Zuwendungen in Höhe von 2.385,00 € zugestimmt. Neufassung Friedhofssatzung Die Mitglieder des Gemeinderats haben eine Neufassung der Friedhofssatzung zur Beschlussfassung beschlossen. 17 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Kindertagesstätten: Bedarfsplan und Elternbeiträge 2016/2017; Ausbauvorhaben Der Gemeinderat hat dem Bedarfsplan für das Kindergartenjahr 2016/2017, der Festsetzung über die Elternbeiträge ab September 2016, der Baumaßnahme der kath. Gesamtkirchengemeinde im Kindergarten St. Elisabeth für die Errichtung einer weiteren altersgemischten Gruppe und der Baumaßnahme der evangelischen Kirchengemeinde im Kindergarten Martin-Luther zum Ausbau von Ganztagesplätzen zugestimmt. Grundsätze für ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum Die Städte Ravensburg und Weingarten wollen gemeinsam eine Strategie entwickeln, die dazu führt, dass bei größeren Bauvorhaben auch die Belange der unteren und mittleren Einkommensschichten berücksichtigt werden. Zentraler Grundsatz des Bündnisses ist die Festlegung eines Schlüssels für den Anteil an Wohnungen für einkommensschwache Haushalte bei Neubauvorhaben ab einer bestimmten Größe. Der Gemeinderat hat den Grundsätzen zugestimmt. Das Bündnis soll in der zweiten Jahreshälfte gemeinsam mit allen Partnern unterzeichnet werden. Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Winzerweg“ - Entwurfsberatung - Auslegungsbeschluss Nach einem Beschluss über die Wertungsvorschläge der im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zugestimmt sowie die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Anschlussunterbringung Flüchtlinge Doggenriedstraße und Boschstraße - Ermächtigung zur Vergabe von Bauleistungen durch die Verwaltung Der Gemeinderat hat die Verwaltung dazu ermächtigt, folgende Gewerke an die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben: - Doggenriedstraße: Rohbau- und Holzbauarbeiten - Boschstraße: Abbruch- und Holzbauarbeiten im Blick Der im Haushaltsplan 2016 aufgenommene Sperrvermerk für die Verwendung der Kreditmittel ist aufgehoben worden. Ersatzbeschaffung Transportfahrzeug für die städtischen Friedhöfe Die Stadtverwaltung ist beauftragt worden, für die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Transportfahrzeugs Leiber für die städtischen Friedhöfe ein Vorführfahrzeug oder ein gut erhaltenes gebrauchtes Transportfahrzeug zu erwerben. Sollte kein solches Fahrzeug beschafft werden können, wird die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes neues Transportfahrzeug Leiber beschränkt auszuschreiben. Arbeitsvergabe: Straßenbauarbeiten 2016 1. Endausbau Argonnenkaserne – Wohnteil (Gertrud-Luckner-/Bischof-Sproll-/Reinhold-Frank-Straße) 2. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Stadtgebiet (Teilsan. Lazarett- und südl. Malerstraße) 3. Endausbau Baugebiet Kuenstraße Nord Nach VOB sind die Straßenbauarbeiten an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot, die Firma F. Storz (Niederlassung Ravensburg), zum Gesamtangebotspreis für die Lose 1, 2 und 3 in Höhe von 401.199,02 € in Auftrag vergeben worden. Abfallwirtschaft: Problematik wilde Müllablagerungen Die Verwaltung versucht vorrangig die Kontrollen der RaWEG-Sack Abgabestellen am Festplatz sowie in der Oberstadt durch den Vollzugsdienst abzudecken. Zur Unterstützung wird, falls erforderlich, ein Sicherheitsdienst zunächst bis zum 31.12.2016 beauftragt. Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe soll zu Lasten der allgemeinen Deckungsreserve erfolgen. Information über den Stand der Kassenkredite, 2. Quartal Der Gemeinderat wurde über den Stand der Kassenkredite informiert. Information: Vorläufiges Rechnungsergebnis 2015 Der Gemeinderat wurde über das vorläufige Rechnungsergebnis 2015 informiert. Text: Sarah Schnetz Impressum im Blick Weingarten im Blick - Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Herausgeber: Stadt Weingarten, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merk linger Straße 20, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0, Telefax 07033 2048. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Oberbürgermeister Markus Ewald oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, 71263 Weil der Stadt. Es gilt die jeweils aktuelle AnzeigenPreisliste. Posteinzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Gebühr. Anzeigenannahme: anzeigen.71263@ nussbaummedien.de Abonnement und Zustellung: WDS Pressevertrieb GmbH, Josef-BeyerleStr. 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected] Redaktion: Pressestelle der Stadt Weingarten, Rathaus, Kirchstraße 1, 88250 Weingarten. Redaktionsleitung: Rainer Beck, Telefon 0751 405113, Redaktion/Koordination: Britta Zimmermann/Sandra König, Telefon 0751 405-288. E-Mail: [email protected] Homepage: www.weingarten-im-blick.de Redaktionsschluss für Berichte im Infoteil und Veranstaltungskalender: Mittwoch, 8 Uhr. Erscheinungsweise: Wöchentlich am Freitag Verteilung: kostenlos an die Haushalte 18 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten KIRCHE IM BLICK Geistliches Wort Verrückte Welt Vor einigen Wochen las ich in einer Zeitschrift einen Artikel über Quantenphysik, der mich sehr fasziniert hat. In der Welt des Allerkleinsten geschehen Dinge, die unseren Alltagserfahrungen komplett zuwider laufen. In unserer gewohnten Alltagswelt existieren die Gegenstände, egal, ob wir sie beobachten oder nicht: Das Nachbarhaus zum Beispiel steht da, auch wenn wir nicht hinsehen. In der Quantenwelt ist das ganz anders. Dort wird etwas in bestimmten Fällen nur dann wirklich, wenn ich hinsehe. Vorher muss es dort nicht gewesen sein. Und seine Eigenschaften hängen davon ab, wie ich hinsehe. Das Gesetz von Ursache und Wirkung scheint in der Quantenwelt außer Kraft zu sein. Wir merken zwar nichts davon, weil unsere Sinne diese kleinen Dimensionen gar nicht wahrnehmen können. Und doch finde ich das sehr faszinierend: den Gedanken, dass es Bereiche unseres Lebens gibt, in denen ganz andere Gesetze gelten. Solche Gedanken sind ja für die Religion nicht uninteressant. Dort ist ebenfalls von einer anderen Wirklichkeit die Rede, die unsere bekannte Wirklichkeit übersteigt und transzendiert. Jesus erzählt viel vom „Himmelreich“, vom „Reich Gottes“, wo ebenfalls andere Gesetze gelten. Es geht dabei allerdings weniger um Physik, sondern oft um Be- ziehungen zwischen uns Menschen. „Die ersten werden die letzten sein“ ist so ein Satz, der die herrschenden Verhältnisse auf den Kopf stellt. Er stammt aus dem Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg. Diese werden nicht wie üblich entsprechend ihrer Leistung belohnt, sondern jeder erhält das, was er an diesem Tag zum Leben braucht. In einer anderen biblischen Geschichte werden alle Anwesenden Menschen satt, obwohl kaum etwas zu essen da ist. Auch das ist leider immer noch eine ferne Utopie für unsere Welt, Millionen Hungertote erinnern uns jedes Jahr daran. Und das, obwohl eigentlich genug da wäre, es ist nur nicht richtig verteilt. Ganz andere Gesetze des Zusammenlebens bräuchten wir da … Könnte diese Utopie vielleicht auch für unsere Welt wirklich werden, wenn wir nur anders hinsehen würden, wenn es uns wichtig genug wäre, dass niemand an Hunger stirbt? Die Bibel erzählt von einer ganz anderen Wirklichkeit, die schon unter uns und zwischen uns und in uns da ist, sich aber auch oft unseren Sinnen entzieht. Doch die Gedanken sind in der Welt und ich vertraue darauf, dass sie die Ursache einer großen Wirkung sind. Auch aus dem kleinen Senfkorn wird einmal eine große Pflanze. Pfarrer Horst Gamerdinger, Evangelische Kirchengemeinde Bild: unsplash.com Ökumene in Weingarten Herzliche Einladung zum Jakobuspilgerfest Am Jakobustag, Montag, 25.07., um 17 Uhr treffen sich bei der Pilgerskulptur am Scherzachufer Pilger und Pilgerinnen aus der Region zum traditionellen Pilgerfest. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem bunten Hauptteil dieser Ausgabe. Katholische Gesamtkirchengemeinde Einladung zum Prayerfestival in Rißegg vom 12. – 14. August im Bischof-SprollBildungszentrum in Rißegg, veranstaltet von „Jugend 2000“. Lobpreis, Anbetung, Rosenkranz, Zeugnis, Anspiele und Talk sind Inhalte des Festivals. Eingeladen sind Jugendliche und junge Erwachsenen im Alter von 15 – 35 Jahren. Nähere Infos zum Programm, den Got- tesdiensten, dem Einkehrtag und zur Anmeldung sind auf www.jugend2000.org – Termine – Prayerfestival Rißegg 2016 zu finden. 19 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Katholische Kirchengemeinde St. Maria / Hl. Geist GOTTESDIENSTORDNUNG Samstag, 23. Juli, Hl. Birgitta von Schweden 14.00 Uhr St. Maria: Tauffeier für Anna Giglione 14.00 Uhr St. Magnus,Waldburg: Trauung des Brautpaares Katharina Stephan und Christian Sauter Herzlichen Glückwunsch und Gottes Segen auf dem gemeinsamen Lebensweg! 16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: Eucharistiefeier 18.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier zum Sonntag 18.30 Uhr St. Maria: Wort-Gottes-Feier zum Sonntag mit Kommunion Sonntag, 24. Juli, 17. Sonntag im Jahreskreis L I:Gen 18,20-32; L II: Kol 2,12-14; Ev: Lk 11,1-13 09.00 Uhr Kapelle im Krankenhaus: Wort-Gottes-Feier mit Kommunion auf den Stationen 09.00 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier 09.00 Uhr Hl. Geist: Kindergottesdienst im Gemeindehaus 10.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier 10.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle: orth. Gottesdienst Montag, 25. Juli, Hl. Jakobus 18.00 Uhr Hl. Geist: Schweigen ohne Anleitung 18.30 Uhr Hl. Geist: Schweigemeditation 18.30 Uhr St. Maria: Gebetszeit der St. Norbert Gemeinschaft Dienstag, 26. Juli, Hll. Joachim und Anna 18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier Mittwoch, 27. Juli 07.30 Uhr Hl. Geist: Ökumen. Schulgottesdienst zum Schuljahresende des Gymasiums und der Realschule 08.20 Uhr Mensa der Tal- und Schussentalschule: Ökumen. Schulgottesdienst zum Schuljahresende der Talund Schussentalschule 09.00 Uhr Evang. Stadtkirche: Ökumen. Schulgottesdienst zum Schuljahresende der Schule am Martinsberg 16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: WortGottes-Feier 18.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier Fr., 29.07., Gedenken für: Viktoria Reutter Sa., 30.07., Gedenken für: Bruno Reisch; Hubert Schuhmacher; Irmgard und Richard Betsch; Helene und Georg Felber und verst. Angeh.; Jahrtag für: Anna, Josefa und Franz Kania; verst. Angeh. der Familie Kroll; Franz und Maria Boscher und verst. Angeh. Beerdigungsdienst: 26. bis 29. Juli: Pfarrer Benno Ohrnberger 02. bis 05. August: Pastoralreferent Artur Sontheimer Rosenkranz: 17.50 Uhr St. Maria: täglich 17.50 Uhr Hl. Geist: Samstag und Mittwoch in der Kirche Freitag, 29. Juli, Hl. Martha von Betanien 08.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier MESSINTENTIONEN IN DIESER WOCHE in St. Maria: Di., 26.07., Gedenken für: Karl Kapler; Johann Malsam jun. und sen. und Erna Malsam; Otto Volk; Agathe und Florian Makelke Samstag, 30. Juli, Hl. Petrus Chrysologus 13.00 Uhr St. Georg, Ochsenhausen: Trauung des Brautpaares Katrin Susanne Breuer und Florian Jauch Herzlichen Glückwunsch und Gottes Segen auf dem gemeinsamen Lebensweg! 16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: Wort-Gottes-Feier mit Kommunion 18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier zum Sonntag 18.30 Uhr Hl. Geist: Wort-Gottes-Feier zum Sonntag mit Kommunion in Hl. Geist: Sa., 23.07., Gedenken für: Familie Amann und Bisle; Josef, Martin und Gebhard Arnold; Josef Brunnbauer; Paul Fahnenstiel, Alexander und Kristina Brul; Martha Linse; Brigitte Wachter; Jahrtag für: Anton Glaser Mi., 27.07., Jahrtag für: Alexander Geßler; Jakob Schilling AUS DEM GEMEINDELEBEN Gemeindereise Trotz Regenwetter erlebten 32 Mitglieder der SE St.Maria / Hl.Geist bereichernde Tage in fröhlicher Gemeinschaft im Chiemgau und Umgebung. Spirituell ließen wir uns vom Heiligen Jahr der Barmherzigkeit inspirieren. Dankbar, bestärkt und ermutigt kehrten wir wohlbehalten nach Hause. Elisabeth Biegert Bild: Wilfried Löhnert 20 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Bericht über die gemeinsame Sitzung des KGR St. Maria und Hl. Geist am 06. Juli Während es am 09.06. um das nüchterne Zahlenwerk des Haushaltsplanes ging, stand diesmal der Entwurf für einen Verhaltenskodex für die Seelsorgeeinheit (SE) St. Maria und Hl. Geist im Mittelpunkt und wurde zunächst in Kleingruppen diskutiert. Was verbirgt sich dahinter? Nach den Missbrauchsfällen, die innerhalb der Kath. Kirche passiert sind, ist es ein Bestreben der Diözese, ein Bewusstsein für diese Problematik zu schaffen. Dieser Verhaltenskodex soll Menschen für einen achtsamen und wertschätzenden Umgang sensibilisieren. Die Endfassung soll zu- KONTAKTADRESSE Kontaktadresse St. Maria St.-Konrad-Str. 28 Fon 0751 56 17 74-0 - Fax 56 17 74-77 [email protected] / www.st-maria-weingarten.de Pfarrbüro-Öffnungszeiten St. Maria: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.00-11.00 Uhr Mittwochnachmittag von 16.00-18.00 Uhr Am Montag, 25., und Donnerstag, 28. Juli, ist das Pfarrbüro geschlossen! Kontaktadresse Hl. Geist Keplerstraße 2 - Fon 0751 56 19 13-0 Fax 56 19 13-19 [email protected] Pfarrbüro-Öffnungszeiten Heilig Geist: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9.30-11.30 Uhr Mittwochnachmittag von 16.00-18.00 Uhr Am Montag, 25., und Donnerstag, 28. Juli, ist das Pfarrbüro geschlossen! Pastoralteam der Seelsorgeeinheit St. Maria/Hl. Geist Pfarrer: Benno Ohrnberger erreichbar über das Pfarramt St. Maria, Tel. 0751 561774 -0 Pastoralreferentin: Carolin Augé, Tel. 0751 561774 -34 Pastoralreferentin: Marie-Luise Hildebrand 07546 929820 oder 0751 561913-0 Pastoralreferent: Artur Sontheimer, Tel. 0751 561913-13 nächst in Gruppierungen der SE vorgestellt und diskutiert werden. Danach wird im KGR das weitere Procedere entschieden. Die Berichte aus den Ausschüssen zeigten wieder, dass in der SE nicht nur viele Ideen geboren, sondern auch konkret umgesetzt werden; z. B. aus dem Ausschuss en contacto: Wir werden einem Freiwilligen, Pedro Zenon Quino Carrasco aus unserer Partnergemeinde Cruz Gloriosa, ermöglichen, in unserer SE mitzuleben. Er wird seinen Freiwilligendienst im Kindergarten Corbellini leisten. Besonders freuen wir uns, dass Hans Meinert wieder in St. Maria eine Ausstellung macht zum Thema „Flucht und Liebe“. Die Eröffnung ist für den 25. September um 17 Uhr geplant. Am 19.11., um 18.30 Uhr, werden wir in Hl. Geist wieder einen Lichtergottesdienst gestalten. Die Lichtinstallation übernehmen erneut die Künstler Schaf und Kubitschek. Gefreut haben wir uns über den stattlichen Überschuss beim Fronleichnamsfest von 1.391,39 €, der nun auf alle drei Kirchengemeinden verteilt wird, mit herzlichem Dank an alle Beteiligten. Der Kirchengemeinderat der SE St. Maria und Hl. Geist Katholische Kirchengemeinde St. Martin GOTTESDIENSTORDNUNG Samstag, 23. Juli, Hl. Birgitta von Schweden 08.30 Uhr Eucharistiefeier (Marienkapelle) 09.15 Uhr Beichtgelegenheit (Marienkapelle) Sonntag, 24. Juli, 17. Sonntag im Jahreskreis 08.30 Uhr Eucharistiefeier 10.30 Uhr Eucharistiefeier mit dem Projektchor. Anschließend Kirchencafé zur Verabschiedung von Vikar Frank 14.30 Uhr Thematische Kirchenführung (Treffpunkt: Vorhalle der Basilika) 19.00 Uhr Abendmesse in englischer Sprache Montag, 25. Juli, Fest Hl. Jakobus 17.00 Uhr Jakobsfest bei der Pilgerfigur an der Scherzach Dienstag, 26. Juli, Hll. Joachim und Anna 19.00 Uhr Abendmesse unter beiderlei Gestalten, anschl. Eucharistische Anbetung am Sakramentsaltar Mittwoch 27. Juli 09.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst der Schule am Martinsberg zum Ende des Schuljahres 20.00 Uhr Gebetskreis „Quellenabend“ in der Marienkapelle Donnerstag, 28. Juli 08.30 Uhr Eucharistiefeier (Marienkapelle) Freitag, 29. Juli, Hl. Marta von Betanien 15.00 Uhr Kreuzwegmeditation zur Todesstunde Jesu 19.00 Uhr Abendmesse, anschl. Einzelsegnung mit der Hl.-Blut-Reliquie Samstag, 30. Juli, Hl. Petrus Chrysologus 08.30 Uhr Eucharistiefeier (Marienkapelle) 09.15 Uhr Beichtgelegenheit (Marienkapelle) Rosenkranz: Kapelle Kreuzbergfriedhof: täglich (außer sonntags) 15.45 Uhr, in der Regel montags, dienstags und donnerstags mit anschließender Eucharistiefeier Eugen-Bolz-Kapelle: täglich 19.00 Uhr Beerdigungsdienst: vom 25.07. - 05.08.: Vikar Matthias Frank, Telefon 76 470 497 21 Ausgabe 29/2016 im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten MESSINTENTIONEN IN DIESER WOCHE Di, 26.07., 19.00 Uhr: Gedenken: für die armen Seelen, Irmgard Mennel, Dr. Cesar Marinovici; Brigitte Wachter Fr, 29.07., 19.00 Uhr: Gedenken: Uta Göttner AUS DEM GEMEINDELEBEN Thematische Kirchenführung „Pilgern durch die Hl. Pforte“ Blick Kirchencafé mit Verabschiedung Marianische Kongregation (MC) Schon wieder sind zwei Jahre vergangen - und damit auch die Vikarszeit für Matthias Frank in unserer Kirchengemeinde. Auch wenn sein Dienstende erst in den Sommerferien liegen wird, wollen wir ihm, bevor viele im Urlaub sind, im Rahmen der Eucharistiefeier um 10.30 Uhr für seinen priesterlichen Dienst danken und uns vor allem im anschließenden Kirchencafé von ihm persönlich verabschieden. Herzliche Einladung also zu Gottesdienst und Begegnung in Basilika und Kirchennahen Räumen! Herzliche Einladung zum monatlichen Treff am Dienstag, 26. Juli, nach der Anbetung in den Kirchennahen Räumen. Caritasbriefe Messe in englischer Sprache Sonntag, 24. Juli, 14.30 Uhr Bild: privat Bild: Reiner Jakubek Im September findet die jährliche Caritas-Sammelaktion statt. Dazu werden wieder im Vorfeld Helfer gebraucht, die beim Einkuvertieren und Austeilen der Briefe mitmachen. Zum Kuvertieren treffen wir uns in der kommenden Woche am Donnerstag, den 28. Juli, ab 9 Uhr in den Kirchennahen Räumen. Selbst, wenn Sie nur kurz Zeit haben, sind Sie herzlich willkommen, denn bei vielen Helfern verteilt sich die Arbeit auf viele Hände. Auch Kinder können gut mitmachen. Als kleine Belohnung gibt‘s ein zweites Frühstück. Vielen Dank allen, die kommen und mithelfen und damit zum Ausdruck bringen, dass ihnen die Arbeit der Caritas nicht egal ist! Zum letzten Mal vor der Sommerpause feiern wir am Sonntag, 24. Juli, um 19 Uhr in der Basilika wieder die Abendmesse in englischer Sprache. Jakobusfest Menschen mit Pilgerstab, Rucksack und Muschel gehören zum Stadtbild in Weingarten. Vom Martinsberg aus hat der Pilger 2.400 km bis Santiago de Compostela vor sich, wo in diesen Tagen, am 25. Juli, das Fest des Hl. Jakobus groß gefeiert wird. Die Basilika war und ist Ziel der Pilger zum Hl. Blut Christi. Sie ist eine Station auf dem süddeutschen Jakobsweg und auch auf dem Martinus-Weg. Als bedeutender Pilgerort hält sie in diesem „Hl. Jahr der Barmherzigkeit“ ihre „Hl. Pforte“ allen offen. In dieser thematischen Führung wandern wir als Pilger durch die Bilderwelt der Basilika. Text: Monika Peters Bei diesem kleinen Straßenfest an der Pilgerstatue an der Scherzach gilt seit jeher das Motto, dass man die Feste feiern muss, wie sie fallen. Nachdem heuer der Gedenktag des heiligen Jakobus auf den Montag fällt, findet am 25. Juli ab 17 Uhr dort wieder das Pilgerfest statt, bei dem in diesem Jahr die Chöre von St. Maria und Heilig Geist die musikalische Gestaltung und Dekanatsreferentin Karin Berhalter den geistlichen Impuls übernehmen werden. Senioren St. Martin Alle Senioren sind herzlich eingeladen zum gemeinsamen Sommerfest am Dienstag, 26. Juli, um 14.30 Uhr in den Kirchennahen Räumen. Beim gemütlichen Beisammensein mit Kaffee und Kuchen wollen wir Bilder von den Ausflügen des Jahres anschauen. Gäste sind wie immer willkommen. KONTAKTADRESSE Kontaktadressen: Kath. Pfarramt ST. MARTIN, Kirchplatz 6, Telefon (0751)56127-0 / Fax -22 Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, jeweils 9 - 12 Uhr. [email protected] / www.st-martin-weingarten.de Pfarrer Ekkehard Schmid, Telefon 56127-13 Vikar Matthias Frank, Telefon 76 470 497 Gemeindereferentin Simone MatznerSeneschi, Telefon 56127-19 Gemeindereferentin Monika Gröber, Telefon 56127-0 22 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Evangelische Kirchengemeinde GOTTESDIENSTE 10:45 Uhr, Gottesdienst, Gemeindezentrum Berg (Pfarrer Gamerdinger), parallel Kinderkirche 11:00 Uhr, Krabbelgottesdienst mit dem Paul-Gerhardt-Kindergarten, Stadtkirche (Pfarrer Günzler und Team) Samstag, 23. Juli 14:00 Uhr, Taufgottesdienst, Stadtkirche (Pfarrer Günzler) 18:30 Uhr, Gottesdienst, Haus Judith (Gross / Wieder) Sonntag, 24. Juli 09:30 Uhr, Gottesdienst, Stadtkirche (Pfarrer Gamerdinger), anschließend Kirchencafé Dienstag, 26. Juli 10:00 Uhr, Gottesdienst zum Schluss des Kindergartenjahres, Stadtkirche (Pfarrer Günzler und alle drei Kindergärten), Gäste sind herzlich willkommen! Sonntag, 31. Juli 09:30 Uhr, Gottesdienst, Stadtkirche (Pfarrer Erstling) ANKÜNDIGUNGEN Nachmittag für die ältere Generation KONTAKTADRESSE Evangelische Kirchengemeinde Weingarten www.weingarten-evangelisch.de Gemeindebüro, Frau Erna Göllner, Gartenstr. 9, Tel. 0751 / 45 691 Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 12 Uhr, Mi auch 14 - 16 Uhr Pfarramt 1, Pfarrer Stephan Günzler, Tel. 0751 / 48 843 Pfarramt 2, Pfarrer Horst Gamerdinger, Tel. 0751 / 45 639 Pfarramt 3, Pfarrer Steffen Erstling, Tel. 0751 / 46 980 Dienstag, 14:30 Uhr, kath. Gemeindehaus Heilig Geist. Thema: „Wenn Engel lachen“. Die unverhoffte Liebesgeschichte der Katharina von Bora. Kultur KULTURZENTRUM LINSE E.V. LinseJam Session #4 Freitag, 29. Juli - 22.30 Uhr Über den Sommer hinweg öffnet das Kulturzentrum Linse die Türen für Leute, die Lust auf gemeinsames Musizieren sowie auf Improvisation mit bekannten, als auch neuen Musikern aus der Region haben. Die offene Bühne im Foyer der Linse steht bereit für Musiker aller Genres und Stile. Im Vordergrund steht ein zwangloses und freies Musizieren – die Musiker, die da sind, geben den Ton an. Also: Packt Euer Instrument ein, ölt die Stimme und stürmt die Bühne. Wir freuen uns auf eine wilde Mischung! Meldet Euch per Mail ([email protected]) oder Telefon (0751 / 51199 ab 14 Uhr) KULTUR UND REISEN WEINGARTEN e.V. In den Ferien nach Bregenz, Spanien und Dresden Gerhard Junginger von Kultur und Reisen hat jetzt neue Programme in den Sommer- und Herbstferien zu den Bregenzer Festspielen am 11.08., Verona und Musicals sowie in den Herbstferien zum halben Preis an die Costa Brava/Spanien. Neu ist ein Silvester-Kultur-Programm nach Dresden. Alle Infos sind bei G. Junginger unter Tel. 0751 / 44 564 erhältlich. Text: Gerhard Junginger Text: Annika Buhl Bild: Katharina Konizcek-Stehle 23 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten MUSIKVEREIN WEINGARTEN E.V. KULTUR BAR IMPULS Wieder Ausbildungsplätze frei Konzert Für unseren Bläsernachwuchs im Musikverein Weingarten suchen wir neue Schüler und Schülerinnen (ab ca. 8 Jahren), die gerne ein Instrument erlernen möchten. Auch sind uns junggebliebene Erwachsene in der Instrumentalausbildung herzlich willkommen. Musikalische Vorbildung wird nicht vorausgesetzt. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Info-Gespräch. Sie können sich zu den üblichen Bürozeiten an unseren 1. Vorsitzenden Alexander Kölle wenden (Tel. 0751 / 36 36 912). Stadtmusikdirektor Rafael Ohmayer ist nach den Sommerferien erreichbar unter Tel. 0751 / 48 379 (Mo-Fr, 14-18 Uhr). Oder per Mail: [email protected] Info über unseren Verein gibt es im Internet unter der Adresse: www.stadtkapelle-weingarten.de im Blick Nach einem gefeierten Auftritt von ImproPopArt Anfang April in der Kultur Bar Impuls, geben die drei Musiker erneut ihre Kunst der improvisierten Musik am Samstag, den 23. Juli, ab 20 Uhr zum Besten. Viele kennen ja improvisiertes Theater, aber kennen Sie improvisierte Popmusik? Unter dem Namen „ImproPopArt“, der gleichzeitig Programm ist, komponieren die drei Musikbegeisterten aus dem Stegreif einmalige Songs in verschiedenen Stimmungen und Stilrichtungen. Das Publikum darf immer wieder Vorgaben machen und zusammen mit der Band einen erfrischenden Abend mit humorvollen und besinnlichen Momenten erleben. Die Idee zu diesem Projekt wurde geboren vom Keyboarder und Allroundmusiker Niko Andresen, der die talentierte Sängerin und Querflötenspielerin Stella und den klassischen Geiger Stephan Melzer mit ins Boot nahm. Der Eintritt ist frei. „Der Hut geht um“. Text: Dagmar Asghari Bild: ImproPopArt Text: Carmen Gessler Brauchtum FÖRDERVEREIN FASNETSMUSEUM Neuwahlen beim Förderverein Fasnetsmuseum Bei der Hauptversammlung des Fördervereins Fasnetsmuseum der Plätzlerzunft wurde der Vorstand neu gewählt. Nach 19 Jahren an der Spitze wurde Jürgen Hohl als Vorsitzender des Fördervereins verabschiedet. In seinem letzten Bericht konnte Jürgen Hohl auf erfolgreiche Jahre für das Fasnetsmuseum zurückblicken. Seit der Eröffnung 2003 haben mehr als 10.000 Besucher das Museum besichtigt, darunter über 2.500 Kinder aus Kindergärten und Schulen. Bereits bei der Gründung des Fördervereins 1997 zur Finanzierung des Museumsprojektes war Jürgen Hohl dessen Vorsitzender. Mit seinem großen Gespür für Dekoration gestaltete er das Museum als Stück seines Lebenswerkes. In den 1970er Jahren hatte er als Archivar der Plätzlerzunft die Idee eines Museums schon intensiv verfolgt, zahlreiche Fasnetsobjekte gesammelt und erste Ausstellungen in der Stadthalle organisiert. Doch lange Zeit fehlte das Bewusstsein für den Wert der alten, nicht mehr genutzten Gegenstände und Häser, und so dauerte es bis in 1990er Jahre, dass sich die Zunft mit Klaus Müller an der Spitze für eine dauerhafte Ausstellung der historischen Häser, Masken und Utensilien im bis dahin ungenutzten Dachgeschoss des Zunfthauses entschied. Der Vizezunftmeister der Plätzlerzunft, Thomas Gössling würdigte diesen herausragenden Einsatz für das Museum. Zusammen mit Jürgen Hohl wurde auch die stellvertretende Vorsitzende Christel Höflinger mit einem herzlichen Dank für ihre langjährige Tätigkeit verabschiedet. Zum neuen Ersten Vorsit- zenden des Vereins wurde der bisherige Schriftführer Andreas Reutter gewählt. Neuer stellvertretender Vorsitzender ist Siegfried Wetzel, und Manuela Winkler übernimmt das Amt der Schriftführerin. In seinem Amt als Kassier wurde Peter 24 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Paul Neff bestätigt. Auch künftig werden die erfolgreichen Veranstaltungen wie der Kindermuseumstag fortgeführt. Zudem ist eine eigene Museumsnacht geplant. Dank der finanziellen Unterstützung der Volksbank Weingarten im Rahmen ihrer Jubiläumsspende wird es zudem möglich sein, einen interaktiven audiodigitalen Museumsführer für Kinder einzurichten und didaktische Begleithefte zu erstel- len. Auf diese Weise soll das Angebot für Schulen und Kindergärten noch weiter ausgebaut werden. Bild und Text: Andreas Reutter Freizeit und Erholung KULTUR UND TOURISMUS - STADTFÜHRUNGEN Streifzug durch die Weingartener Kloster- und Stadtgeschichte An jedem Samstag bis Ende Oktober lädt die Tourist-Information Weingarten Gäste und Einheimische zu der Führung „Streifzug durch die Weingartener Kloster- und Stadtgeschichte“ ein. Auf dem Rundgang durch die Stadt erklärt der Stadtführer die Entwicklung des Fleckens Altdorf zur Stadt Weingarten, die Entstehungsgeschichte des Klosters auf dem Martinsberg mit der größten Barockbasilika Deutschlands und er berichtet über die Zeit, als Altdorf Sitz der vorderösterreichischen Landvogtei war. Er zeigt bei dem Streifzug auch Häuser, die in der Zeit unter der Herrschaft Vorderösterreichs entstanden sind: das Schlössle, das Amtshaus und das Haus des ehemaligen Landvogts (früher bekannt als Gasthof zum Hirsch), in dem sich heute unter anderem auch die Tourist-Information befindet. Weitere Themen sind die Geschichte der Welfen, der Blutritt, die Zeit Weingartens als Garnisonsstadt und die Entwicklung der ersten fabrikartigen Produktionsstätten in den leeren Klostergebäuden in der Zeit um 1850 hin zu der Entstehung einer ersten Industrieachse entlang des vom Kloster gebauten Baches. Den abschließenden Höhepunkt findet der Stadtrundgang mit der barocken Klosteranlage auf dem Martinsberg und der Barockbasilika. Die Führung innerhalb der Basilika erfolgt vorbehaltlich kirchlicher Veranstaltungen. Beginn: jeweils um 15 Uhr im Garten des Stadtmuseums im Schlössle, Scherzachstr.1. Dauer: eineinhalb Stunden; Preis: vier Euro. Auskunft gibt es bei der Tourist-Information, Münsterplatz 1, Tel. 0751 / 405 232 und im Internet unter www. weingarten-online.de. Text: Betina Selberherr-Holtz Bild: AKT Schwäbischer Albverein OG Weingarten KLEINGÄRTNERVEREIN WEINGARTEN E.V. Wanderung Gartenfest bei den Kleingärtnern Weingarten - Rund um Fronhofen Treffpunkt: Sonntag, 24. Juli, 13.00 Uhr Festplatz, Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 12 km, ca. 150 HM. Fahrpreis: 2,50 Euro für Mitglieder. Einkehr vorgesehen. Feste Schuhe und evtl. Stöcke. WF: Jürgen Frank, Tel. 0751 / 43 287. Gäste sind herzlich eingeladen! Text: Piontek Bild: SAV Am kommenden Wochenende, 23. und 24. Juli, findet wieder das alljährliche Gartenfest, verbunden mit dem „Tag der offenen Gartentür“, des Kleingärtnervereins Weingarten e. V. an der Talstraße statt. Bei hoffentlich schönem Wetter können die Besucher sich bei einem Rundgang durch die Anlage erholen und sich mit leckeren, frischen Salaten, Gegrilltem und selbstgebackenen Kuchen verwöhnen lassen. Das Fest beginnt am Samstag um 15 Uhr mit dem Bieranstich, am Sonntag um 10.30 Uhr mit dem Frühschoppen. Die „Floridas“ spielen an beiden Tagen live. Die Vorstandschaft und alle Mitglieder freuen sich auf zahlreiche Gäste! Text: Elisabeth Emrich 25 Ausgabe 29/2016 im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Blick BÜCHEREI WEINGARTEN Öffnungszeiten während der Sommerferien 2016 Während der Sommerferien haben wir durchgehend für Sie geöffnet – mit reduzierten Öffnungszeiten wie folgt: Montags: von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr Mittwochs: von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr Freitags: von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr Dienstags und samstags bleibt die Bücherei geschlossen. Diese Regelung gilt ab 29. Juli. Ab 12. September haben wir wieder ganz normalen Ausleihbetrieb. Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern eine erholsame Urlaubszeit! Text: Sonja Wiegand FOTOWERK Fotowerk Oberschwaben stellt aus „Mit eigenen Augen gesehen“- heißt die Ausstellung von „Fotowerk- Oberschwaben“, die bis 07. Oktober in Grünkraut zu sehen ist. Noch vor kurzem haben sie in Berg mit großem Erfolg ausgestellt - und nun das nächste Mal, dass die Fotokünstler in Grünkraut in den schönen Räumen der Rathausgalerie ausstellen. Insofern möchten wir alle Fotofreunde und Interessierte auf einen Besuch herzlich einladen. Die Fotokünstler haben sich nicht auf ein spezielles Thema beschränken lassen. Neun Club-Mitglieder stellen ihre Werke aus. Abstrakte, verfremdete, analoge, digitale… Menschen und Tiere, Ruhe und Bewegung, Städteansichten, Landschaften, Makro- und Mikrokosmos, Figuren und Räume treffen sich hier. Hier gehen sie einen Dialog ein und lassen Raum für Fantasie und Selbsterkundung zu. Es reihen sich Bilder von Natur, Sport, Stillleben oder mehr aneinander. Es sind Va- rianten und unterschiedliche Sichtweisen auf die Welt, auf die Dinge, sie werden ganz speziell ausgelotet und in neun unterschiedlichen Handschriften gezeigt mit eigenen Augen gesehen. Ein Besuch der Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.fotowerk-oberschwaben.de. Text: Fotowerk Oberschwaben Sport VEREINSHEIM TURNVEREIN WEINGARTEN 1860 E.V. TC ÖSCH E.V. 1984 Öffnungszeiten Turnerheim Weingarten Spinnenhirn, Fam. Doris und Zlatko Majerle, Tel. 07529 / 6551, 88281 Schlier. Freitag und Samstag ab 14 Uhr bis 24 Uhr geöffnet. Sonntag ab 11 Uhr bis 18 Uhr geöffnet (Vesper nur noch nach Verfügbarkeit!) BITTE BEACHTEN: Juli Freitag, 22. Juli (Rutenfreitag): geschlossene Gesellschaft Freitag, 29. Juli: geschlossene Gesellschaft August: Sommerpause vom 01. bis einschließlich 18. August September: Bergfest Turnverein Weingarten voraussichtlich am Samstag, 03. September, und Sonntag, 04. September Der Turnverein Weingarten lädt ein! Freitag, 09. September: geschlossene Gesellschaft. Freitag 16. September: Hüttengaudi! Anmeldung ab 01. September Eintritt 12,50 € incl. Maultaschenbuffet mit Salaten, Musik und Rahmenprogramm Voranzeige Oktober: Freitag, 07. Oktober um 20 Uhr Singen für alle Text: Doris Majerle Impressionen 2015 Sommercamp Sommertenniscamp des TC Ösch Tennis für Jugendliche in den Ferien. Drei Tage Sport, Spiel und Spaß für alle Mädels und Jungs ab 6 Jahren. Das besondere Sommerhighlight des TC Ösch Weingarten in der Zeit vom Donnerstag, 28.07., bis Samstag, 30.07., jeweils zwi- 26 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten schen 09 und 16 Uhr, auf der Anlage des TC Ösch Weingarten in der Haslachstraße 8. Von spannenden und fordernden Übungen bis zu Laufspielen und kleinen Tennis-Wettbewerben ist alles enthalten. Die Spielerinnen und Spieler werden betreut von einem professionellen A-Trainer und unseren Tennisassistenten und Übungsleitern des Clubs. Auch wenn die Kinder noch nie einen Schläger in der Hand hatten, ist es eine sehr gute Gelegenheit, drei Tage intensives Tennis zu erleben und koordinative Ballübungen zu erlernen. Mit viel Spaß an der Sportart können alle In- teressierten erste Schritte im Tennissport gehen oder ihr Tennisspiel verbessern. Ob Anfänger, Hobby- oder Turnierspieler bieten wir allen ein nach neusten pädagogischen und sportlichen Gesichtspunkten abgestimmtes Programm. Im Vordergrund steht natürlich der Spaß am Sport und Spiel. Täglich wird zwischen 9 und 16 Uhr trainiert und gespielt. In der Mittagszeit findet eine längere Pause inklusive von Vereinsmitgliedern zubereiteten Mittagessens statt. Das Camp kostet für alle drei Tage inklusive Essen und ausreichend Mineralwasser 99,- Euro. Sie kön- Text: Michael Schrimpf Bild: privat SSV WEINGARTEN E.V. TANZSPORTCLUB WELFEN WEINGARTEN E.V. Boule Club Weingarten Müller und Brandt erfolgreich bei den württembergischen Meisterschaften Petra & Peter Schulz auf Platz 2 nen sich auch für einzelne Tage zum Preis von 40,- Euro anmelden. Sofern Sie einen Leihschläger benötigen, bitte bei der Anmeldung angeben. Telefonisch oder per Mail bei unserem Jugendwart: Joachim Wölfer (0160 / 960 753 77) oder per mail an [email protected]. Informationen über den Club finden Sie unter: www.TC-Ösch.de Erfolgreiche Plätzler bei 10. Boule-Stadtmeisterschaft Sechs Schwimmerinnen und Schwimmer des SSV Weingarten waren am vergangenen Wochenende vom 16. bis 17. Juli bei den württembergischen Meisterschaften in Schwäbisch Gmünd vertreten. Bei insgesamt 20 Starts erzielten sie viele neue Bestzeiten und sehr gute Ergebnisse. Erfolgreichste Schwimmer des SSV Weingarten an diesem Wochenende waren Emma Müller (Jg. 06) und Marco Brandt (Jg. 05). In ihren Wettkämpfen mussten sie sich jeweils nur zwei Konkurrenten geschlagen geben. Emma Müller erreichte in ihrer Jahrgangswertung den 3. Platz über 100 m Brust und Marco Brandt wurde Dritter über 100 m Rücken. Neben ihnen waren vier weitere Schwimmerinnen des SSV Weingarten an den württembergischen Meisterschaften beteiligt. Carla Meyer und Mia Sterk (beide Jg. 06) sowie Lisa Seeger und Svenja Mehrle (beide Jg. 03) verzeichneten bei fast jedem Start Steigerungen ihrer persönlichen Bestzeiten und reihten sich ins Mittelfeld der württembergischen Schwimmelite ein. Mit insgesamt elf TopTen-Platzierungen bei 20 Starts erzielte die Mannschaft des SSV Weingarten somit gute Ergebnisse im direkten Vergleich mit allen Schwimmern des Schwimmverbands Württemberg und kann sehr zufrieden sein. Text: Stefanie Maier Petra & Peter Schulz Beim Turnier um den Allgäupokal des Weiss-Blau Casino 84 Memmingen e.V., das am 25.06. in der Festhalle Benningen ausgetragen wurde, startete unter den fast 70 Tanzpaaren in 9 Startklassen auch das Paar des TSC Welfen Weingarten Petra und Peter Schulz. In der Klasse Sen III A Standard erzielten die beiden schon so manchen Erfolg. In Memmingen blieb es selbst in der Endrunde noch spannend, da die Wertungen breit gestreut waren. Groß war die Freude über die Bewertung der tänzerischen Leistung von Petra & Peter mit dem zweiten Platz. Herzlichen Glückwunsch! Die beiden unterrichten jede Woche mit Freude und großem Engagement eine Gruppe beim TSC in Weingarten. Text: Uta Schwarz Bild: privat Am vergangenen Wochenende fand unter herrlichen Bedingungen bereits die 10. Stadtmeisterschaft des Boule Club Weingarten statt. Im Triplette spielten 18 Mannschaften auf dem Vereinsgelände in der Haslachstraße um den begehrten Wanderpokal der Stadt Weingarten. Gespielt wurden als Dreiermannschaft jeweils vier Spiele in der Vorrunde. Anschließend wurde ab dem Viertelfinale im K.-o.-System das Halbfinale und Finale ausgespielt. Im Finale setzte sich die Mannschaft Plätzler 4 mit Markus Uhl, Claudia und Ralf Stemmer gegen das Team der Troko 1 um Daniel Nandhöfer, Nils Kaufmann und Alexander Beck durch. Im Spiel um Platz 3 spielten noch zwei Teams der Plätzler gegeneinander. Gegen die bisherigen Titelträger Claus Baur, Rainer Rehagg und Ralf Stotz gewannen Trixi Singer, Fabrizio und Pierino Lompardi. Perino wurde als jüngster und talentiertester Nachwuchsspieler mit einem eigenen Pokal geehrt. 27 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Der BC Weingarten freut sich, dass viele Spieler der Einladung folgten und auf hohem Niveau das Spiel betrieben. Selten musste die Turnierleitung, vertreten durch Gertrud und Albrecht Zuber, als Schiedsrichter die Kugeln messen und Spielsituationen erklären. Es zeigt sich, dass die vielen Spieler schon Erfahrungen mit dem französischen Volkssport haben und sicher gerne nächstes Jahr wieder an der Veranstaltung teilnehmen wollen. Text und Bild: S. Burgstahler Gesundheit REHA-SPORT-BILDUNG E.V. Typ-2-Diabetiker gesucht ... für wissenschaftliche Studie zur Veränderung des Gesundheitsverhaltens Heutzutage werden oft viel zu schnell Tabletten und Insulin zur Behandlung der Stoffwechselerkrankung verschrieben. Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was bereits im Körper passiert ist, als Sie die Diagnose bekommen haben. Typ-2-Diabetes betrifft ihren gesamten Organismus und wirkt sich ganz unterschiedlich auf verschiedene Lebenssituationen auf. Frischen Sie Ihr Wissen auf oder lernen Sie dazu! Über insgesamt 8 Wochen erhalten Sie Schulungseinheiten zum Thema Diabetes sowie zum Umgang der Stoffwechselerkrankung mit Ernährung bzw. Sport. Sie haben die Möglichkeit, parallel dazu in einem Kurs- und Gerätetraining aktiv zu werden. Veranlasst wird die Studie durch eine Bachelor-Arbeit, welche von dem Ausmaß des veränderten Gesundheitsverhaltens während der Studienlaufzeit berichtet. Offizieller Start der Studie ist am 27. Juli. Anmeldungen sind bis zum 26.07. möglich. Gerne erhalten Sie weitere Informationen innerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs. Tel. 0751 / 48 798 oder emely.pfeiffer@ rehaweingarten.de . RehaZentrum Weingarten, Sauterleutestr. 36, 88250 Weingarten. Herzlichen Dank und freundliche Grüße aus dem Rehazentrum! Text: Emely Pfeiffer im Blick Soziales HOSPIZBEWEGUNG WEINGARTEN-BAIENFURT-BAINDT-BERG E.V. Warum hungert und dürstet ein Sterbender nicht? ‚Ich kann ihn / sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz, der die Sorge vieler Angehöriger, in der letzten Lebensphase eines Familienmitglieds etwas zu versäumen, gut ausdrückt. Dieses Thema treibt viele Menschen um, sie machen sich Sorgen um die nachlassende Nahrungsaufnahme eines kranken Menschen. Die Bedürfnisse nach Essen und Trinken sind in dieser Zeit häufig sehr reduziert. Für Angehörige ist meistens nur schwer auszuhalten, wenn der Kranke nichts mehr isst und kaum mehr trinkt. In einem Vortrag wird darüber gesprochen, wie es sich mit dem Bedürfnis nach Essen und Trinken in der palliativen Phase verhält, welche Vorteile es hat, niemanden zur Nahrungsaufnahme zu zwingen und wie Angehörige dennoch einen Schwerstkranken liebevoll umsorgen können, so dass dieser auch ohne Essen und Trinken Lebensqualität erfahren kann. Referentin: Dorothea Baur, Leiterin ambulanter Hospizdienst Dienstag, 26. Juli, 19 Uhr Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5, Weingarten Text: Dorothea Baur Schulen TALSCHULE WEINGARTEN Wenn Schneewittchen und Tiere im Unterricht rappen Am 13. Juli fand an der Talschule eine besondere Theatervorführung statt: Zwei Theatergruppen zeigten Stücke, die im Rahmen eines Theaterprojekts der Kinderstiftung Ravensburg mit viel Freude und Einsatz entstanden waren. Seit Herbst stand Theaterspiel auf dem Stundenplan der Fünft- und Sechstklässler sowie der internationalen Vorbereitungsklasse an der Talschule. Mit viel Spielfreude erprobten beide Gruppen das szenische Spiel. Unter der Leitung der Schauspielerin Jutta Klawuhn sammelten die Kinder mit Pantomime, Szenenspiel und Körperübungen vielfältige Erfahrungen, so dass zum Abschluss die Theaterstücke „Schneewittchen“ und „Die Bremer Märchenrapper“ auf die Bühne gebracht werden konnten. Mit Unterstützung von zwei PH-Studentinnen und den Lehrerinnen wurden die Stücke einstudiert und mehreren Klassen der Talschule vorgeführt. Vor allem die dritten Klassen genossen den Theaterbesuch bei den Wer- krealschülern. Das Theaterprojekt wurde von der Kinderstiftung gefördert. Kreativität, Kommunikation und Integration standen an erster Stelle. Für die Schüler der internationalen Vorbereitungsklasse bedeutete Theaterspielen intensives, aber auch lustvolles Eintauchen in die deutsche Sprache. Über das Schuljahr hinweg wechselten mehrere Kinder aus der Vorbereitungsklasse in die andere Theatergruppe der Fünft- und Sechstklässler, so dass die Deutschkenntnisse erweitert, die Kinder spielerisch integriert und Freundschaften geschlossen werden konnten. Text und Bild: Bettina Wolf 28 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten REALSCHULE WEINGARTEN Absolventen der Realschule Weingarten An der Realschule Weingarten haben folgende Schüler und Schülerinnen die Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt: 10a: Carolin Sophie Balcewicz; Erik Bauer; Sandro Dietrich; Bastian Epp; Selina Kolbl; Philipp Koop; Christian Korneev; Marc-Oliver Kugler; Rebecca Lau; Sascha Marcenko; Vadim Masjukov; Jamiro Meschenmoser; Hannah Pfleghar; Oleg Rief; Mohammed Saleh; Evelyn Schnabel; Frank Schreiber; Lisa-Marie Schütze (Lob); Oliver Schwarzmann; Michelle Tuske; Saliha Ünal; Kristina Ungefug (Lob); Marco Wieser 10b: Jonas Bader; Ellen Bauer; Mustafa Bekci; Leon Bialk; Daria Breitwieser (Lob); Anna Eisele; Timo Faber (Lob); Celine Fähndrich (Lob); Peter Fuchs; Verena Götz (Lob); Chiara-Laura Hämmerle; Helena Izvernicean; Christof Kattner; Carolin Köhler (Preis); Nadine Krüner (Lob); Emily Laheyne; Laura Maylein; Faton Mehmeti; Leon Moschko; Julian Podiebrad; Marcel Schwellinger; Annika Stassen; Timon Vosseler; Anika Wahr; Annabella Werth; Jonas Wetzel; Daniel Windmüller; Tamara Würstle 10c: Caroline Appel (Preis); Dominik Asberger (Preis u. Fachpreis NWA); Markus Baumgärtner; Elias Bertsch; Lara Bielau (Preis u. Fachpreis Englisch); Jana Brückner; Kilian Bucher (Lob); Sajid Dar; Milena Eder; Moritz Ewert; Kira Geisenhanslüke; Dominik Gmelin; Sascha Hämmerle; Christian Haug (Preis); Tobias Kränkle (Preis); Fabienne Krezdorn; Jannik Küchler (Preis); Diana Lytvynenko (Preis); Fabio Merz; Lisa Meschenmoser (Lob); Marco Rönsch (Preis); Max Rössler (Preis); Jan Schweizer; Chiara Stephan (Lob); Luca Tsavdarlis; Valerie Wingerter (Preis); Sümeyra Yigiter 10d: Cynthia Acker; Nadine Bauhofer (Preis); Kristin Borck; Leandra Brauchle (Preis u. Fachpreis Mathematik); Luisa Deifel (Preis); Tobias Fecker (Preis); Laura Hänsch (Lob); Andreas Huber (Lob); Manuel Hund; Tom Huynh; Robin Isser; Katrin Leser (Lob); Linus Nagel; Dennis Nicoletti; Sherin Reinhardt; Katarina Ro- senberg; Felix Rude; Nina Schmid; Ilka Yasmin Seibold (Preis); Jasmin Steffen; Marvin Ternes; Ramon Ternes; Niklas Wiggenhauser; Ozan Yildiz; David Zeller 10e: Lea Bopp (Preis); Sarah Dahlke (Preis u. Fachpreis Deutsch); Carina Erler (Lob); Aleyna Findik (Lob); Thomas German; Nick Gindele; Elira Halili; Jonas Holletzek; Anna Izvernicean (Lob); Julius Keinath (Lob); Daniel Knitz (Lob); Emely Korpecki (Preis); Mattia Mauta; Alessa Müller (Lob); Julian Preis; Jakob Sanowski (Preis); Jonathan Sprißler (Preis); Moritz Stradt; Ellen Sugg (Preis); Cihan Ucar; Tino Warneck; Andreas Wasemiller; Sarah Wieland (Lob) Außer den o. g. Preisen und Lob für gute Leistungen wurden dieses Jahr wieder Fachpreise (Buchgutscheine) gestiftet für die Jahrgangsbesten in den Fächern Deutsch und Englisch (CHG-MERIDIAN AG, Weingarten) sowie in NWA und Mathematik (Franz Lohr GmbH, Ravensburg). Text: Melita Paul, Schulleiterin Fröhliche Abschlussfeier 126 Zehntklässler der Realschule Weingarten wurden mit der mittleren Reife entlassen. Viel Musik und Tanz wurde den stolzen Absolventen, ihren Familien und Lehrern zwischen den Reden im Kultur- und Kongresszentrum präsentiert. Den unüberhörbaren Auftakt machte das Trommlerkorps der Realschule. Vier Trommler wurden verabschiedet. Auch das Schulorchester verliert sechs Musiker. Sportlich wurde es beim Kangoo-Jump mit Federn unter den Schuhen und beim Hip-Hop-Solo von Oleg Rief. Die Schülersprecherinnen Carolin Appel und Anna Izvernicean blickten schmunzelnd zurück auf die gemeinsame „Reise“ und freuten sich auf mehr Verantwortung. Im Mittelpunkt stand das Überreichen der Zeugnisse und Sonderpreise für ehrenamtliches Engagement im Schulsanitätsdienst, in der Schülerbücherei, im Trommlerkorps oder im Schulorchester. Voller Stolz und festlich gekleidet holten sich die Zehntklässler bei ihren Klassenlehrern ihre Zeugnisse der mittleren Rei- fe ab. Herausragende Leistungen wurden von den Bildungspartnern der Realschule, Firma Lohr und CHG Meridian, honoriert (siehe Foto). bäumen, Lehrer zu Gärtnern, Eltern zu Wurzeln. Am Schluss wünschte Melita Paul den Schülern, trotz festem Stand beweglich zu bleiben. Die Elternbeiratsvorsitzenden Christi- Text: Tanja Neidhart na Oettinger und Reiner Martin und die Bild: Simone Volckart Schulleiterin Melita Paul hatten für ihre Reden zufällig denselben Ausgangspunkt gewählt: die Einladungskar te mit Birkenstämmen. Bäume als Symbol für das Wachsen, die Weiterentwicklung, die Einzigartigkeit. Schüler Übergabe der Sonderpreise: Rektorin Melita Paul, Regina Reiß (Franz Lohr wurden zu GmbH), Dominik Asberger, Leandra Brauchle, Sarah Dahlke, Lara Bielau, Weihnachts- Max Rössler, Sandra Horne (CHG Meridian) 29 Ausgabe 29/2016 im Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Schulsozialarbeit Weingarten Die Werk-StadtDrachen sind los! Die Schulsozialarbeiter der Stadt Weingarten haben gemeinsam mit Markus Freisinger, einem selbständigen Erlebnispädagogen, im Rahmen vom Bundesprogramm „Demokratie leben!“ die Werk-Stadt-Drachen ins Leben gerufen! Zwischen Juni und Oktober 2016 trifft sich die Gruppe bei jedem Wetter immer donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr auf dem Brachland-Grundstück am Treppenabgang im Sechserweg in der Oberstadt. Sobald sich die handwerklich begeisterten Jungs zwischen 10 und 14 Jahren unter fachmännischer Anleitung mit Hammer, Säge, Feile und Bohrer am Werkstoff Holz vertraut gemacht haben, werden sie gemeinsam das verwilderte Grundstück vom Unrat befreien und sich einen Werkzeug-Unterstand sowie geeignete Sitzmöglichkeiten errichten. Neben der Verantwortungsübernahme für die Gestaltung ihres eigenen Lebensraumes und der Förderung der Selbständigkeit stehen demokratische Werte wie Toleranz sowie Mitbestimmung als Ziele im Vordergrund. Um einen ersten Vorgeschmack auf die Aktion zu bekommen, wurden alle interessierten Jungs am 02. Juni in den Stadtgarten eingeladen. Bei diesem ersten Treffen stand das gegenseitige Kennenlernen der Jungs im Vordergrund sowie der Umgang mit den gängigen Werkzeugen. Insgesamt war die Gruppe von ca. 21 Teilnehmern mit viel Freude und Eifer dabei. Eine erste Präsentation in der Öffentlichkeit ergab sich während des Welfenfests am „Tag der Begegnung“ am 09.07. durch die Verteilung von kleinen erfrischenden Vitaminbomben an die Passanten, angereichert mit einer Prise Humor gegen eine kleine freiwillige Spende. Finanziert wird das Projekt über Fördergelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und begleitet und unterstützt durch die Stadt Weingarten sowie durch die Schulsozialarbeit Weingarten, die in Trägerschaft des diakonischen Sozialunternehmens „Die Zieglerschen“ steht. Text: Anja Höfer, Schulsozialarbeit WRS Talschule Weingarten Blick Hochschulen PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WEINGARTEN Alphabetisierung und Grundbildung studieren Im Masterstudiengang Alphabetisierung und Grundbildung an der PH Weingarten sind noch Studienplätze frei. Die Bewerbungsfrist wurde daher bis zum 30. September 2016 verlängert. Der bundesweit einzigartige Studiengang vermittelt umfassende Handlungskompetenzen für Lehrkräfte mit Aufgaben im Bereich der Alphabetisierung und Grundbildung, damit sie Jugendliche und Erwachsene gezielt beim Lesen- und Schreibenlernen unterstützen können. Der Studiengang wurde als konsekutiver Studiengang neu konzipiert und wendet sich an Absolventinnen und Absolventen von Lehramtsstudiengängen oder ein- schlägigen Bachelorstudiengängen wie zum Beispiel Lernförderung, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Bildung oder Sozialpädagogik. Das Studium ist sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich. Es werden keine Studiengebühren erhoben, Studierende zahlen nur den regulären Semesterbeitrag (derzeit 144,50 Euro/ Semester). Weitere Informationen zum Studiengang und zur Bewerbung unter: www.ph-weingarten.de/stag/ Text: Arne Geertz HOCHSCHULE RAVENSBURG-WEINGARTEN Von Erasmus-Kindern und Wohnungsknappheit Ehemalige französische Studierende der Hochschule Ravensburg-Weingarten trafen sich nach 25 Jahren wieder Es war eine Premiere für Weingarten, als im Wintersemester 1990/91 die erste Generation an Studierenden aus Lyon und St. Etienne für einen Auslandsaufenthalt an die damalige Fachhochschule (FH) Ravensburg-Weingarten kam. Nun, rund 25 Jahre später, sind 20 der heutigen Diplom-Ingenieure mit französischen Wurzeln wieder in Weingarten zusammengekommen: zu einem Klassentreffen der besonderen Art. „Ich erinnere mich gerne an die Zeit in Weingarten zurück“, so Moustique Ennaji. Als einer der ersten französischen Austauschstudierenden kam der heutige Diplom-Ingenieur 1991 aus dem französischen Lyon an die damalige FH Ravensburg-Weingarten. Im September 1994 schloss er an der oberschwäbischen Hochschule sein Studium der Elektronik ab. „Es war eine tolle Atmosphäre zum Studieren und ein schönes Zusammenleben gemeinsam mit den Studierenden der Pädagogischen Hochschule.“ Einige seiner französischen Kommilitonen haben durch den Kontakt zwischen beiden Hochschulen ihre Ehefrauen kennengelernt, erzählt Ennaji. „Viele haben heute Kinder, ‚Bébés Erasmus‘ sagen wir in Frankreich: Erasmus-Kinder.“ Zu Beginn der 90er-Jahre war das Erasmus-Programm gerade neu eingeführt – und auch für die FH Ravensburg-Weingarten noch Neuland. Startschwierigkeiten blieben da nicht aus, erinnert sich Silke Hamer, die damalige Leiterin des Akademischen Auslandsamtes der heutigen Hochschule Ravensburg-Weingarten: „Insbesondere die Unterbringung der Studierenden war anfangs ein Problem“, erzählt sie. „Relativ weite Anfahrtswege zur Hochschule waren da teilweise unvermeidbar.“ Dennoch hat sie gute Erinnerungen an diese Zeit Anfang der 90er-Jahre. „Zu den französischen Studierenden der ersten Generationen, die in den Jahren 1990 und 1991 nach Weingarten gekommen waren, habe ich eine besondere Beziehung: Sie waren sozusagen die Pioniere.“ Bis 2007 hat Silke Hamer rund 60 Austauschstudierende aus Lyon und St. Etienne betreut. Die heutigen Akademikerinnen und Akademiker mit französischen Wurzeln studierten hauptsächlich Maschinenbau, Elektrotechnik oder Phy- 30 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten sikalische Technik. Inzwischen arbeiten die Absolventinnen und Absolventen in Städten wie London oder Berlin, aber auch im Bodenseeraum. Teilweise sind sie auch wieder in ihre Heimat zurückgekehrt. Diplom-Ingenieur (FH) Moustique Ennaji lebt und arbeitet mittlerweile in München. Nach Oberschwaben kommt er immer wieder gerne zurück. „Fünf bis zehn Mal im Jahr bin ich am Bodensee, auf jeden Fall immer im Juli zum Rutenfest“, so der gebürtige Franzose. „Die Region ist durch meinen Erasmus-Aufenthalt wie eine zweite Heimat für mich geworden.“ die meisten Studentinnen und Studenten aus Polen, Ungarn und der Türkei für einen Erasmus-Aufenthalt nach Weingarten. Text: Julia Gold Bild: Simone Müller Information: Das Erasmus-Programm wurde 1987 von der Europäischen Union zur Förderung von Studienaufenthalten an ausländischen Partnerhochschulen ins Leben gerufen. An der Hochschule RavensburgWeingarten gehen jedes Semester durchschnittlich 7 (Sommersemester) bis 21 (Wintersemester) Erasmus-Studierende ins europäische Ausland. Der Sprache wegen sind England und Irland die zwei beliebtesten Ziele. Umgekehrt kommen Rund 25 Jahre nach ihrer Studienzeit an der Hochschule Ravensburg-Weingarten trafen sich die Erasmus-Studierenden aus Frankreich wieder an ihrem ehemaligen Studienort Weingarten. Bildung STIFTUNG KBZO Geschwister-Scholl-Schule der Stiftung KBZO Gesangsensemble und InstrumentalAG begeistern bei „Klingende Mainau“ Auf der Insel Mainau fanden die Begegnungen der Schulmusik, eine Veranstaltung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, des Europäischen Kulturforums Mainau e.V. und der Stiftung „SINGEN MIT KINDERN“ statt. Eine der 24 musizierenden Schulgruppen aller Schularten aus ganz Baden-Württemberg, Österreich und der Schweiz waren 13 Jugendliche des Gesangsensembles und der InstrumentalAG des Roland-Schlachter-Hauses unter der Leitung von Frau Altmann. Der Auftritt der kleinen elfköpfigen Singgruppe, der von drei Lehrkräften und der Begleitung am E-Piano unterstützt wurde, stand den Beiträgen anderer, großer Gruppen in nichts nach und wurde mit begeistertem Applaus und erstaunter Bewunderung belohnt. Auch die Instru- mental-AG, bestehend aus sechs SchülerInnen und zwei LehrerInnen mit ihren rhythmischen Körper-Percussions erntete große Begeisterung. Für die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler war dieser sommerliche Tag auf der schönen Mainau ein sicherlich ein- maliges und unvergessliches Erlebnis in ihrer Schulzeit. Die begleitenden Eltern konnten so auch einen Ausflugstag mit musikalischen Darbietungen auf der Mainau zum ermäßigten Preis genießen. Text und Bild: Doris Sauter 31 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick Integrativer Karatekurs der VHS / Stiftung KBZO Kinder mit Behinderung werden „weltmeisterlich“ trainiert Jojo Kneer, Juniorenweltmeisterin 2015 und Drittplatzierte bei den U21-Europameisterschaften 2016, hat dem integrativen Karatekurs der VHS / Stiftung KBZO ein buchstäblich weltmeisterliches Karatetraining gegeben. Die Jugendlichen und Kinder des Karatekurses freuten sich sehr über diese Abwechslung und hießen die Weltmeisterin in ihrem DoJo in der Turnhalle auf der Burachhöhe herzlich willkommen. Neugierig wurde die junge Frau, die gerade ihr Abitur erfolgreich hinter sich gebracht hat, von den Karatekas mit vielen Fragen gelöchert. Dann aber ging es – nach traditioneller Begrüßung und Aufwärmtraining – zur Sache. Verschiedene Techniken wurden erklärt, demonstriert und schließlich ausprobiert. „Itsch, nie, san“, wie der Japaner sagt („eins, zwei, drei“), übten die Schüler fleißig und konzentriert. Jojo Kneer demonstrierte an einem der Kurstrainer verschiedene Selbstverteidigungstechniken und legte ihn spektakulär auf die Matte. Die jungen Karatekämpfer staunten nicht schlecht und waren sehr beeindruckt, wie leicht es der zierlichen Frau gelang, mit der richtigen Technik einen ausgewachsenen Mann niederzustrecken. Schließlich führte sie eine Katta, einen traditionellen Bewegungsablauf, der den Einsatz verschiedener Karatetechniken gegen imaginäre Angreifer darstellt, vor. Alle machten mit und konnten ihre Katta, die sie für die anstehende Gürtelprüfung brauchen, üben. „Regelmäßig werden nämlich international gültige Prüfungen abgenommen. Dazu reist eine speziell ausgebildete Prüferin des Deutschen Karateverbands an und nimmt die Prüfungen ab“, weiß Thorsten Mühl, der den integrativen Karate-Kurs seit zehn Jahren leitet. „Der Kurs steht allen Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen, offen“, betont Mühl. „Wir sind für alle Menschen da. Der Sport ist eine sehr gute Möglichkeit der Begegnung und hilft Vorurteile und Hemmungen abzubauen. Bei uns trainieren sowohl Kinder im Rollstuhl als auch nicht behinderte Menschen. Ich finde es immer noch erstaunlich, wie schnell die Kinder und Jugendlichen und auch inzwischen jungen Erwachsenen zueinander finden und voneinander profitieren.“ Den Besuch einer echten Karate-Juniorenweltmeisterin wertete Mühl als eine tolle Wertschätzung und willkommene Abwechslung. „Wir wünschen Dir, liebe Jojo Kneer, dass du 2020 die Goldmedaille gewinnst und sie dann mitbringst, wenn du nochmal zu uns kommst“, verabschiedeten die jungen Karatekas Jojo Kneer, die die Einladung dankend annahm: „Ich komme sehr gerne nochmal vorbei, das Training mit diesem besonderen Kurs war überhaupt nicht anders als mit ande- ren Kindern – ich bin sehr überrascht und beeindruckt.“ INFO: Der Karatekurs der VHS Weingarten findet jeden Freitag (außer Schulferien), in der Turnhalle der Stiftung KBZO (Burachhöhe) von 15 Uhr bis 16.30 Uhr statt. Schnuppertraining jederzeit möglich. Info bei Interesse unter [email protected] Text und Bild: Clemens Riedesser Gruppenbild mit Weltmeisterin: Die Karatekas des integrativen Karatekurses der Vhs/Stiftung KBZO mit ihrem Leiter Thorsten Mühl nehmen Jojo Kneer in ihre Mitte (vordere Reihe 4. und 5. v. r.). Jugend und Familie KINDER- UND JUGENDBÜRO Jugendxtra Weingarten Das Jugendxtra ist ein kleines Dankeschön-Paket für ehrenamtlich engagierte Jugendliche in Weingarten. Das Paket enthält Gutscheine und ein Zertifikat. Für das Jugendxtra sollte man Schüler oder Auszubildender und ehrenamtlich in Weingarten aktiv sein. Das JugendxtraPaket bekommst du durch das Ausfüllen eines Bewerbungsschreibens. Die Bewerbungsunterlagen kannst du auf dem Jugendportal downloaden. Sie müssen bis zum 30.09. im Kinder- und Jugendbüro in der Liebfrauenstraße 24 abgegeben werden. http://www.jugendinfo-weingarten.de/ themen/kinder-und-jugendbuero/ Text: Sven Pahl Grafik: Jugendinfo Weingarten 32 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten TEAM JUGENDARBEIT JUGENDCLUB WEINGARTEN Volleyballturnier Zum Keniafest am Sonntag in Oberwolfach Am Samstag, den 23.07., startet das Team Jugendarbeit Weingarten im Park Lerchenfeld beim Bauwagen (Standort des Team Jugendarbeit Weingarten) ein Volleyballturnier. Turnierbeginn ist 14 Uhr. Helfer/innen des Jugendclubs Weingarten für die OPs in der Kinderklinik in Kenia fahren diesen Sonntag nach Oberwolfach im Schwarzwald zum 25-jährigen Jubiläum des dortigen Polio-Hilfe-Vereins. Abfahrt ist um 9 Uhr am Festplatz in Weingarten. Nähere Auskunft gibt es beim Projektleiter Gerhard Junginger unter Tel. 0751 / 44 564 - ebenso zur Keniareise vom 22.08. – 06.09.2016. Text: Gerhard Junginger Ab 13 Uhr besteht auch Möglichkeit zu einem „Warm up“. Mannschaften melden sich bitte vorher beim Team Jugendarbeit Weingarten (Tel. 0751 / 44 660) mit Teamnamen und Alter an. Mannschaften bestehen aus 4 Personen zwischen 10 bis 17 Jahren. Für die Erst- bis Drittplatzierten gibt es tolle Preise. Das Gewinnerteam erhält einen Pokal. Für weitere Unterhaltung mit DJ (Markus Toepfer) und Getränken ist gesorgt. Das VolleyballTurnier ist gefördert durch die Jugendfonds Weingarten aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“. Text: Christian Netti Grafik: Jugendinfo Weingarten Lockere Atmosphäre und viel Spaß sind garantiert. Wirtschaft, Handel und Gastronomie TECHNISCHE WERKE SCHUSSENTAL Lokale Helden starten ins Finale 52 Vereine und Organisationen haben sich um Fördergelder der TWS beworben – überwältigende Resonanz aus der Region – zehn Finalisten in letzter Runde Ab dem 18. Juli geht es um die Plätze auf dem Siegerpodest: Die zehn Finalisten des Förderwettbewerbs der Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG (TWS) stehen fest und starten in die entscheidende Abstimmungsrunde. Insgesamt hatten sich 52 gemeinnützige Vereine, Gruppen und Organisationen unter www.tws-lokalhelden.de um finanzielle Unterstützung des regionalen Energieversorgers beworben. „Wir sind überwältigt von der großen Zahl an Projekten und der enormen Beteiligung bei der Online-Abstimmung“, erklärt TWS-Geschäftsführer Dr. Andreas Thiel-Böhm. Alle starten bei Null Anlass des Wettbewerbs ist das 15-jährige Bestehen der TWS. Wer am Ende welchen Teil aus dem Sponsoring-Topf bekommt, entscheidet sich in der aktuellen Abstimmungsrunde, die bis zum 27. Juli läuft. Insgesamt lobt das Unternehmen 15.000 Euro an Unterstützung für Vereine und Initiativen aus, die sich gemeinnützig engagieren. Die Bandbreite der Bewerber reichte von Musik- und Sportvereinen über Technikinitiativen bis hin zu einer ganzen Reihe von Gruppen, die sich für Naturschutz, Menschen mit Handikap oder für den Dialog zwischen Generationen und Kulturen einsetzen. Insgesamt wurden 51.469 Stimmen für die Bewerber in der Vorrunde abgegeben. Das sind die Finalteilnehmer in alphabetischer Reihenfolge: - Deutscher Amateur-Radio Club e.V. Ortsgruppe Ravensburg - Ege Tanz- und Kulturverein Bodensee Oberschwaben e.V. - Fanfarenzug Rauenspurg e.V. der Stadt Ravensburg - First Responder der Hochschule Ravensburg/Weingarten - Formula Student Team Weingarten - Jugendfeuerwehr Ravensburg - Musikverein Taldorf - Ravensburg läuft für Toleranz - TSB Ravensburg, Abteilung Geräteturnen - Türkisches Kultur- und Sportzentrum e.V. Weingarten Im Finale starten alle Teilnehmer wieder bei Null. „Das Geld wird in jedem Fall hervorragend angelegt sein. Denn der Wert von bürgerschaftlichem Engagement und gemeinnütziger Arbeit lässt sich nur schwer in Zahlen ausdrücken“, hält Andreas Thiel-Böhm fest und ergänzt: „Wir engagieren uns aus Überzeugung – und zwar in der Region, wo wir zuhause sind.“ Per Klick mitentscheiden Der komplette Wettbewerb findet online statt unter www.tws-lokalhelden.de. Im Finale wird per Eingabe der E-MailAdresse abgestimmt, wobei nur noch einmal pro E-Mail-Adresse und nicht mehr einmal täglich abgestimmt werden kann. Das Finale läuft bis einschließlich 27. Juli. Am nächsten Tag gibt die TWS die Gewinner auf der Homepage bekannt: Insgesamt gibt es zehnmal Bares zwischen 500 und 2.500 Euro zu gewinnen. Zusätzlich vergeben im Anschluss die TWS-Mitarbeitenden fünf Mal 1.000 Euro an ihre favorisierten Projekte. Es bleibt also spannend! Text: Brigitte Schäfer 33 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten im Blick INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER BODENSEE-OBERSCHWABEN Ehrenurkunden für langjährige Betriebszugehörigkeit Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben ehrt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Betriebsjubiläum. Gute und treue Mitarbeiter sind das Rückgrat eines jeden Unternehmens. In der Region Bodensee-Oberschwaben sind langjährige Betriebszugehörigkei- ten durchaus keine Seltenheit. Sie sind Ausdruck nachhaltiger wirtschaftlicher Strukturen und zeigen die Verbundenheit der Menschen zu ihrer Region und ihren Arbeitgebern. Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) gratuliert folgenden Mitarbeitern, die im Juli dieses Jahres im Landkreis Ravensburg ihre langjährige Betriebszugehörigkeit feiern konnten: ThyssenKrupp Schulte GmbH, Weingarten • Elefterios Giagazoklou (15 Jahre) Text: Barbara Müller Dies und Das TIERHEIM RAVENSBURG/BERG Sommerhitze setzt auch den Tieren zu Während viele Menschen sich über den endlich angebrochenen Sommer freuen, werden die heißen Temperaturen für viele Tiere aktuell und während kommender Hitzeperioden zur Belastung. Der Grund: Hund, Katze und Co. können sich im Unterschied zum Menschen nicht durch Schwitzen über die Haut abkühlen, sondern allein durch Trinken oder Hecheln. Das Tierheim Ravensburg-Berg erklärt, mit welchen Vorsorgemaßnahmen Tierhalter ihren Lieblingen unnötiges Leiden oder gar den Hitzetod ersparen. Bei großer Hitze ist vor allem ein Schattenplatz wichtig, an den sich das Tier jederzeit zurückziehen kann. Kleine Heimtiere, die im Außengehege leben, dürfen nie schutzlos der Sonne ausgesetzt sein. Tierhalter sollten sicherstellen, dass sich das Gehege den ganzen Tag zumindest teilweise im Schatten befindet. Volieren und Gehege im Inneren des Hauses sollten nie direkt vor dem Fenster stehen, da auch hier Sonneneinstrahlung und damit Hitzeentwicklung extrem sein können. Bei Hunden sollte das Gassigehen in die Morgen- oder Abendstunden verlegt werden, wenn die Temperaturen niedriger sind. Spaziergänge im schattigen Wald sind dabei eher zu empfehlen, anstatt sich mit dem Hund ungeschützt vor der Sonne auf freier Fläche aufzuhalten. Radtouren oder anstrengende Renn- und Tobeaktivitäten sowie Autofahrten wäh- rend der Tageshitze sollten vermieden werden. Katzen sollten Zugang zu Räumen mit Fliesen (z.B. das Bad) erhalten. Ausreichend Wasser zur Verfügung stellen Hunde und auch Katzen besitzen keine Schweißdrüsen, sie geben Hitze über die Zunge (durch Hecheln) und über die Pfoten ab. Besonders problematisch ist es für kurznasige Rassen, da die Fläche der Nase zu gering für Abkühlung ist. Übergewichtige Hunde, Hunde mit Herz- Kreislaufproblemen, alte Hunde oder Rassen mit dichtem Fell sind extra gefährdet. Da auch eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr entscheidend ist, bei Hitze aber mehr Wasser verdunstet und die Tiere mehr trinken, sollten Tierhalter öfter kontrollieren, ob genügend Wasser im Napf vorhanden ist. Auch Frischfutter dient der Flüssigkeitszufuhr, allerdings verdirbt es bei Hitze schneller, weshalb Reste nach dem Füttern schnell entfernt werden sollten. Empfehlenswert ist es, in den Sommermonaten IMMER Wasser dabei zu haben. Auch bei einem kurzen Gang in die Stadt. Das Tierheim Ravensburg-Berg weist darauf hin, dass sich Asphalt extrem aufheizt (bis zu 60 Grad) und die empfindlichen Hundepfoten Verbrennungen erleiden können. Autos werden zur tödlichen Hitzefalle: Auf gar keinen Fall dürfen Hunde, Katzen und andere Tiere alleine im Auto gelassen werden, auch nicht für wenige Minuten. Selbst wenn das Auto im Schatten geparkt wird oder der Himmel bewölkt erscheint, kann die Sonne schnell und unbemerkt auftauchen oder wandern. Autos heizen sich schnell auf Temperaturen von bis zu 50 Grad auf – eine tödliche Falle für Tiere, die sich noch darin befinden. Das Fenster einen Spalt geöffnet zu halten, ist absolut nicht ausreichend. Schnelles Handeln bei ersten Warnsignalen entscheidend: Glasiger Blick, tiefrote Zunge und Hecheln mit gestrecktem Hals sind einige Anzeichen dafür, dass Hunden die Hitze zu sehr zusetzt. Außerdem sind Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und schließlich Bewusstlosigkeit Anzeichen für einen Hitzschlag, der im schlimmsten Fall zum Tod des Tieres führt. Wenn Symptome auftreten, die auf einen Hitzschlag deuten, ist so schnell wie möglich ein Tierarzt aufzusuchen. Auf dem Weg dorthin kann man das Tier in der Zwischenzeit mit feuchten Handtüchern abkühlen. Das Tierheim Ravensburg-Berg dankt an dieser Stelle allen Händlern herzlich, die in den Sommermonaten ein Schälchen Wasser vor ihren Läden als Hundetränke zur Verfügung stellen oder sogar die Tiere an besonders heißen Tagen im Geschäft erlauben. Text: Jennifer Gasser 34 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten CDU KINDERSTIFTUNG RAVENSBURG CDU- Sommerprogramm 2016 „Sozial schwache Familien stärken“ Der CDU Stadtverband Weingarten öffnet auch in diesem Jahr Türen, die sonst verschlossen sind oder bietet Ihnen die Möglichkeit, interessante Orte unserer Stadt näher kennen zu lernen. Wir haben dafür zwei Programmpunkte aufgestellt, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Am Donnerstag, den 29.07., um 18 Uhr besuchen wir den modernen Betrieb des Porschezentrums Oberschwaben in der Hähnlehofstraße gegenüber REAL-Parkplatz (neben der DRK-Leitstelle). Angeboten wird eine kostenlose Führung. Am Samstag, den 13.08., um 14.30 Uhr wandern wir virtuell auf den Spuren des christlichen Glaubens in Gestalt oberschwäbischer Klöster. Dies geht einher mit einem Besuch im Museum für Klosterkultur in der Heinrich-Schatz-Straße 20. Dazu bieten wir eine Führung mit dem Kenner kirchlichen Lebens Jürgen Hohl an. Text: Axel Müller HELFERKREIS FLÜCHTLINGE Sachspenden für Flüchtlingsfamilien Ein Helferkreis für Flüchtlinge in Weingarten sucht für mehrere Flüchtlingsfamilien folgende Dinge: mehrere Haarföns, Staubsauger, Wasserkocher, Fernsehgeräte, einen Satellitenreciever, Teppiche, Schränke und Regale in verschiedenen Größen (keine Schrankwände oder mehrtürige Kleiderschränke), einen kleinen Küchentisch, einen Kinderwagen, einen Buggy, Schuhe für einen Jungen in Gr. 36 / 37. Die Sachen sollten gut erhalten und funktionsfähig sein. Kontaktaufnahme unter Tel. 0751 / 76 40 434 Text: Doris Schaal Vertreter und Beiratsmitglieder der Kinderstiftung Ravensburg sprachen mit Ravensburgs Erstem Bürgermeister Simon Blümcke und dem Weingartener Fachbereichsleiter Gesellschaft, Bildung und Soziales, Rainer Beck, über Armut und kommunale Sozialarbeit im Schussental. Kindern in benachteiligten Familien zu helfen ist das Ziel der im Jahr 2008 gegründeten Kinderstiftung Ravensburg. Sie engagiert sich für Bildungs- und Chancengerechtigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe und leistet wichtige Lobbyarbeit. Ihre Arbeit wird immer wichtiger. „Armut gibt es auch im reichen und wirtschaftsstarken Oberschwaben“, sagte Ewald Kohler, Geschäftsführer der Kinderstiftung Ravensburg, in einer Gesprächsrunde mit dem Ersten Bürgermeister der Stadt Ravensburg, Simon Blümcke, und Rainer Beck, Fachbereichsleiter Gesellschaft, Bildung und Soziales der Stadt Weingarten, zu der die Kinderstiftung eingeladen hatte. Im Blickfeld stand die kommunale Sozialpolitik. Beiräte der Kinderstiftung berichteten zunächst, wie sie in ihrer Alltagsarbeit mit Kinderarmut konfrontiert werden. Abgetragene oder mangelnde Kleidung, zu kleine Turnschuhe, fehlendes Schulmaterial oder kein Pausenfrühstück seien vielfach Hinweise dafür, sagte Werner Thunig, stellvertretender Schulleiter Förderschule St. Christina. Auch werde oft das Essens- oder Bus-Geld unregelmäßig bezahlt und die betreffenden Schüler würden sich nicht selten isolieren. Deshalb sei es wichtig, die Schularten weiterzuentwickeln und im Rahmen von Schulsozialarbeit flankierende Hilfe zu ermöglichen. Bei Veranstaltungen des Kreisjugendrings würden Jugendliche oft ohne Begründung abgemeldet, so Stefanie Nandi vom Kreisjugendring Ravensburg. „Wir erfahren nicht, warum. Nach außen hin wird der Schein gewahrt. Über das Angebot des Familienbesuchers könne man ihrer Erfahrung nach Familien frühzeitig erreichen und Hilfen erschließen. An der Kleidung, dem mitgebrachten Essen, der Qualität des Spielzeugs oder auch an ausstehenden Elternbeiträgen sei erkennbar, dass es vielen Familien nicht gut gehe, berichtete Gabriele Fuchs, Leiterin des Kindergartens Dreifaltigkeit in Ra- vensburg. „Wir beobachten auch zunehmend beengte Wohnverhältnisse, es gibt zu wenig bezahlbaren Wohnraum.“ Die Eltern seien vielfach überfordert und verlagerten immer mehr Verantwortung auf die Betreuungseinrichtungen. Mangelnde Hygiene und eine unzureichende Gesundheitsversorgung seien vielfach Indizien für benachteiligte Familien, sagte Gerold Stiepani, Kinderarzt im Ruhestand. Viele seiner aktiven Kollegen berichteten von einer Zunahme von Krankheiten im Zuge sozialer Schieflagen. Auch die interfamiliäre Kommunikation lasse in Familien oft zu wünschen übrig, sagte Ursula Belli-Schillinger, Fachliche Geschäftsführerin des Sprachheilzentrums Ravensburg. „Es gibt Kinder bei uns, die reden ununterbrochen, hören sich aber selbst nicht zu und reagieren nicht auf Antworten“, berichtete sie. Vernachlässigung und emotionales Abgleiten seien gleichfalls vielfach zu beobachten. „Wir sind hier alle in der Verantwortung“, sagte Ravensburgs Erster Bürgermeister Simon Blümcke und lobte die Arbeit und das Engagement der Kinderstiftung und aller Beteiligten. Nur gemeinsam in einem funktionierenden Netzwerk könne man etwas bewirken. Die Stadt Ravensburg engagiere sich zunehmend im sozialen Wohnungsbau, sorge für stimmige Ganztagesbetreuungen, strebe Bildungs- und Chancengerechtigkeit an und sehe sich als Partner und Vermittler. Die auf der Basis des Familienberichts 2012/13 entwickelten und vom Gemeinderat beschlossenen Leitlinien als Wegweiser in der Familienpolitik gelte es zu aktivieren und weiterzuentwickeln, stimmte er einem Vorschlag aus der Gesprächsrunde zu. „Wir sind für konkrete Vorschläge immer offen.“ Die Bereitschaft für gemeinsame Konzepte sei auch in der Stadt Weingarten groß, sagte Fachbereichsleiter Rainer Beck. „Es ist aber nicht einfach, diejenigen zu erreichen, die wir erreichen möchten.“ Aktuell erhalten in Weingarten rund 600 Familien – davon 200 mit Kindern – Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Während sich diese Zahlen in den vergangenen Jahren nur unwesentlich erhöht hätten, seien die Einzelfallhilfen aus den Sozialtöpfen von 880 im Jahr 2008 auf 1.200 im vergangenen Jahr angestiegen. Auch die Stadt Weingarten fördere den sozialen 35 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Wohnungsbau und engagiere sich in der Jugendarbeit sowie in Sachen Kinderbetreuung. Damit die Hilfen ankommen, sei eine effektive Netzwerkarbeit notwendig. „Wir müssen gemeinsam überlegen, was diese benachteiligten Menschen wirklich brauchen und keine fertigen Konzepte überstülpen“, so Beck. Die Kinderstiftung leiste diesbezüglich eine wertvolle und gute Arbeit, lobte er. Abschließend gab es an die Vertreter der Städte noch Anregungen aus der Beiratschaft, die Familienförderung im Bereich von kostenfreien Eintritten in Schwimmbäder, Eissporthalle, Bibliotheken und andere Einrichtungen zu überdenken. Bezüglich einer Verbesserung der Unterstützungssysteme hinsichtlich der Zugangsvoraussetzungen sollte man vor allem auch die Eltern mitbedenken, da Kleinkinder immer auf die Begleitung von Eltern angewiesen seien und der kostenpflichtige Eintritt für die Eltern zu teuer sei. INFOS: www.kinderstiftung-ravensburg.de im Blick Text: Barbara Müller Bild: Kinderstiftung Erster Bürgermeister Simon Blümcke (Stadt Ravensburg, vorne, Vierter von links) und Rainer Beck, Leiter Fachbereich Gesellschaft, Bildung und Soziales (Stadt Weingarten, rechts daneben) sprach mit Vertretern und Beiratsmitgliedern der Kinderstiftung Ravensburg über Armut und kommunale Sozialpolitik im Schussental. RENTENVERSICHERUNG RAVENSBURG Marlene Gegenbauer übernimmt Leitung von Dieter Meschenmoser Neues Gesicht der Rentenversicherung in Ravensburg Zu einem Plädoyer für die dezentrale Organisation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg wurde die Verabschiedung des langjährigen Leiters des Regionalzentrums Ravensburg, Dieter Meschenmoser. Er habe der Behörde in der Region Oberschwaben-Bodensee „ein Gesicht gegeben“, betonte DRV-Geschäftsführer Andreas Schwarz aus Karlsruhe. Eine bestens funktionierende und eng vor Ort vernetzte Rentenversicherung übergab Meschenmoser an seine Nachfolgerin Marlene Gegenbauer. Das in der Deutschen Rentenversicherung einmalige, dezentral ausgerichtete Organisationskonzept der DRV BadenWürttemberg biete den Kunden über alle Verfahrenabschnitte durchgängig einen persönlichen Service vor Ort und verleihe der zuvor anonymen Verwaltung ein individuelles Gesicht, hob Andreas Schwarz die Vorteile des Regionalprinzips hervor. Persönliche Verbindlichkeit schaffe eine völlig andere Qualität der Bürgernähe als Hotlines oder Chatangebote. „Hier hat man es mit leibhaftigen Menschen zu tun, die man auch dann greifen und ansprechen kann, wenn einmal etwas nicht ganz rund läuft“, so Schwarz. Und das wüssten die Menschen zu schätzen. Die „1a funktionierende Netzwerkarbeit“ (Schwarz) in der Region bewiesen die Gäste: Alle, die mit der Rentenversicherung zu tun haben, waren gekommen, um Dieter Meschenmoser Adieu zu sagen und seine Nachfolgerin im Netzwerk willkommen zu heißen. Landrat Harald Sievers stellte ebenfalls die gut in der Region verankerte Rentenversicherung in den Mittelpunkt seines Grußworts. Die neue Chefin habe vor ihrer Tätigkeit bei der „Rente“ im Landratsamt ihre ersten Führungsaufgaben übernommen. In launigen Worten, aber nicht ohne den notwendigen Ernst, nahm Ministerialdirigent Gerhard Segmiller in seiner „Festrede“ Norbert Blüms geflügeltes Wort von der sicheren Rente auf: Mit nur auf den ersten Blick witzig erscheinenden Karrikaturen beleuchtete der in Stuttgart beim Sozialministerium tätige Ministerialbeamte das Thema Rente mit Scharfsinn und dem richtigen Rück- und Ausblick. Systemvergleiche, politische Absichten, von Bismarck bis Nahles: Das Thema Altersversorgung bleibe aktuell. Sein Fazit: Klar ist die Rente sicher. Aber eine Wohlstandgarantie sei sie nicht, resumierte Segmiller. Und er wagte die Prognose, dass den Regionalzentren der DRV im Land auch künftig die Arbeit nicht ausgehen werde. Ganz offiziell verabschiedete Direktor Volkart Steiner schließlich Dieter Meschenmoser. Auch wenn dessen Abschiedworte von einer Portion Wehmut geprägt waren - die Entscheidung vor 13 Jahren, wieder zurück in seine Heimat zu gehen, sei gut und richtig gewesen, beschied er den Gästen. Er wisse das RZ mit seiner Nachfolgerin an der Spitze in besten Händen. Marlene Gegenbauer verhieß in ihrer kurzen Antrittsrede ein „reges Miteinander“, versprach Kritik statt „großzügiger unverbindlicher Zustimmung.“ Kritik sehe sie als ein Zeichen von Ehrlichkeit und Wertschätzung. Ziel sei stets ein gutes Ergebnis. „Mein Anspruch ist, dass die DRV BadenWürttemberg erster Ansprechpartner vor Ort bleibt.“ Text und Bild: Gerd Markowetz 36 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten Jahrgänger 1956 Jahrgang 1956 plant 60er-Feier Der Jahrgang 1956 trifft sich am Mittwoch, 27.07., um 18.30 Uhr im Café Museum zur Besprechung der 60erFeier. Wer Interesse an der Mitarbeit an der Planung hat und nicht kommen kann, kann sich an Barbara Baur wenden: Tel. 0160 / 94 80 36 03 oder mail: [email protected]. Text: Barbara Baur AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE BODENSEE-OBERSCHWABEN AOK ehrt langjährige Mitarbeiter drei Angestellte sind seit 40 Jahren im Dienst Zusammen knapp ein halbes Jahrtausend: Im Rahmen eines Jubiläumsfestes ehrte die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben 14 Dienstjubiläen von 25 Jahren und drei 40-jährige Dienstjubiläen. Zudem verabschiedete AOK-Geschäftsführer Roland Beierl eine Mitarbeiterin in den Ruhestand. Bei den Arbeitsjubilaren bedankte sich der AOK-Geschäftsführer für die langjährige Treue und deren engagierte Tätigkeit. „Es ist wichtig, dass die AOK auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeiter zurückgreifen und darauf aufbauen kann. Die persönliche Nähe zu den Versicherten, Firmenkunden und Vertragspartnern in der Region ist ein fundamentales Merkmal unseres Unternehmens“, betonte Roland Beierl in seiner Festrede. Mehr als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und sind für unsere Kunden persönliche Ansprechpartner und Kümmerer. „Unsere Kunden vertrauen der großen AOK-Gemeinschaft und setzen auf unser Know-How und Engagement. Sie schätzen, dass die AOK so nah bei ihnen ist.“ Das beeindruckt Roland Beierl: „Knapp ein halbes Jahrtausend Berufserfahrung bedeutet für mich eine hohe Kompetenz, Engagement und über Jahre hinweg ein gemeinschaftliches Arbeiten. Darauf bin ich sehr stolz. Dass unsere AOK so erfolgreich ist, verdanken wir nicht zuletzt den Jubilaren, die sich jeden Tag wieder neu einbringen und unsere Unternehmensphilosophie GESUNDNAH für unsere Kunden erlebbar machen.“ Im Beisein des Stellvertreters Bernd Gulde wurden den langjährigen Mitarbeitern beim Jubiläumsfest eine Urkunde und ein Geschenk überreicht. Die Ehrung für 40 Jahre Dienstzugehörigkeit erhielten Gabriele Fähndrich, Roswitha Igel und Reiner Sterk. Für 25 Jahre Treue wurde Carola Baur, Anita Blochel, Marina EppIvanusec, Annette Hänsel, Martina Hiller, Cornelia Kapahnke, Katharina Kistner, Claudia Krall, Sabine Luge, Annette Sauter, Marion Schley, Silvija Vecerina, Siegfried Weidner und Sonja Eberle-Fischer gedankt. Verabschiedet in den Ruhestand wurde Brigitte Musch. Text und Bild: Stefanie Dewor Die Jubilare aus der Region Bodensee-Oberschwaben mit AOK-Geschäftsführer Roland Beierl (links) und Stellvertreter Bernd Gulde (rechts). Aus den Nachbargemeinden LANDRATSAMT RAVENSBURG Neue Selbsthilfegruppe für ungewollt Kinderlose sucht Teilnehmer Für viele Paare ist ein unerfüllter Kinderwunsch eine Belastungsprobe. Der Austausch mit anderen Betroffenen kann hier helfen. Eine neue Selbsthilfegruppe für ungewollt Kinderlose rich- tet sich an Frauen und Männer jeglichen Alters - Paare wie Einzelpersonen -, deren Herzenswunsch sich nicht erfüllen ließ. In monatlichen Treffen soll ein gegenseitiger Austausch von Erfah- rungen und Informationen der Betroffenen stattfinden. Ziel ist es, auch ohne eigene Kinder einen Weg zu einer erfüllenden Lebensgestal- 37 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten tung zu finden. Oft hilft es den Betroffenen schon, dass sie mit ihren Problemen und Fragen nicht alleine sind, um die psychisch und oft auch physisch belastende Situation besser bewältigen zu können. In den ersten Treffen werden Aufsätze und Bücher zum Thema ungewollte Kinderlosigkeit als Gesprächsgrundlage hergenommen. Nähere Informationen über die neue Selbsthilfegruppe gibt es bei der Kontaktstelle für Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement, Landratsamt Ravensburg, Lilia Ließ, Tel. 0751 / 853119, E-Mail kontaktstelle-selbsthilfe@ landkreis-ravensburg.de oder bei Stefanie Lorenz in Weingarten, Tel. 01577 / 53 85 104, E-Mail [email protected]. Text: Claudia Roßmann EVANGELISCHES BILDUNGSWERK Freie Plätze für Kinder und Jugendliche in den Sommerferien Kinder der 1. – 6. Klasse: Tagesbetreuung von 8:30 – 16:00 Uhr in der Grundschule Oberzell vom 01. 12.08.; Staffelpreise von 130 – 70 Euro. Kinder von 9 – 12 Jahren in Tunau bei Kressbronn mit Übernachtung im Zeltlager vom 29.07. – 07.08. für 189 Euro. Jugendliche ab 14 Jahren in Schwangau vom 13. – 20.08.: Kosten 225 Euro. Jugendliche ab 18 – 26 Jahren: Roadtrip mit 50ccm Knallfahrräder in der oberbayrischen Seenlandschaft vom 01. – 04.09.: Kosten 85 Euro zzgl. 45 - 55 Euro Benzin. Familien mit niedrigem Einkommen können Zuschüsse beantragen. Infos gibt es beim Evang. Jugendwerk – Tel. 0751 / 560 77-0 oder per Email: [email protected] und im Internet unter www.ejw-rv.de. Text: Anita Wirthensohn im Blick Notdienste VOM 22. BIS 28. Juli 2016 Der Notdienst beginnt morgens um 8.30 Uhr und endet morgens um 8.30 Uhr des folgenden Tages. Donnerstag Engel-Apotheke, Kirchstraße 3, 88212 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/366480 Freitag St.-Gallus-Apotheke, Bodenegger Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel.-Nr. 0751/791220 KRANKENHAUS Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Ravensburger Straße 39, 88250 Weingarten, Tel.-Nr.: 0751 / 406-0 Schussen-Apotheke, Kirchstraße 12, 88284 Mochenwangen, Tel.-Nr. 07502/94280 ARZT Ärztlicher Notdienst unter Tel.-Nr. 116 117 KINDERARZT Ärztlicher Notdienst unter Tel.-Nr. (0180) 19 29 288 Samstag Apotheke im real, Franz-Beer-Straße 108, 88250 Weingarten, Tel.-Nr. 0751/7645508 Sonntag Am Elisabethenkrankenhaus-Apotheke, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/79107910 Montag Apotheke im Stadtzentrum (Kaufland), Karlstraße 21, 88250 Weingarten, Tel.-Nr. 0751/76463641 Dienstag Löwen-Apotheke, Bachstraße 22, 88214 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/23295 Apotheke Horgenzell, Kornstraße 16, 88263 Horgenzell, Tel.-Nr. 07504/91335 Mittwoch Achtal-Apotheke, Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt, Tel.-Nr. 0751/5069440 Rathausplatz-Apotheke, Hauptstraße 66, 88326 Aulendorf, Tel.Nr. 07525/60150 ZAHNARZT Notdienst unter Tel.-Nr. (01805) 911 630 AUGENARZT Notdienst unter Tel.-Nr. (0180) 19 29 346 TIERÄRZTLICHE BEREITSCHAFT Samstag und Sonntag Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert (0751) 44430 telefonische Anmeldung erforderlich NOTRUFE Polizei Feuerwehr Rettungsdienst/Notarztdienst 110 112 112 GIFTNOTRUF Tel.-Nr. (0761) 19 240 WASSER / GAS / STROM Technische Werke Schussental GmbH & Co. KG, 24-Stunden-Störungsdienst Tel.Nr. (0751) 804-2000 FRAUEN UND KINDER IN NOT: Tel.-Nr. (0751) 16 365 Veranstaltungskalender VOM 23. BIS 29. JULI 2016 Samstag 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Museum für Klosterkultur Kostbarkeiten aus dem ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Baindt Sonderausstellung noch bis 28. August 2016 Abteilung für Kultur und Tourismus 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr Garten des Stadtmuseums im Schlössle, Scherzachstraße 1 Historische Stadtführung Streifzug durch die Weingartener Kloster- und Stadtgeschichte, Preis: 4,- Euro, Tel. 0751 / 405 232 Tourist-Information Weingarten 38 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten 18.00 Uhr Hähnlehofstraße 21 Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org. Jehovas Zeugen Ravensburg 20.00 Uhr Kultur Bar Impuls, Broner Platz Improvisierte Live-Musik von drei Vollblutmusikern Eintritt frei Kultur Bar Impuls Sonntag 10.00 Uhr Hähnlehofstr. 21 Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org. Jehovas Zeugen Weingarten Russisch 13.00 Uhr Festplatz Wanderung rund um Fronhofen Näheres unter „Freizeit und Erholung“, WF. Jürgen Frank, Tel. 0751 / 43 287 Schwäbischer Albverein OG Weingarten 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Museum für Klosterkultur Kostbarkeiten aus dem ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Baindt Sonderausstellung noch bis 28. August 2016 Abteilung für Kultur und Tourismus 18.00 Uhr Hähnlehofstr. 21 Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium Alle Zusammenkünfte sind öffentlich. Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org. Jehovas Zeugen Weingarten Montag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 13:30 Uhr Radfahren oder Wandern große Tour, Tel. 0751 / 47104 14:00 Uhr Radfahren oder Wandern kleine Tour, Tel. 0751 / 556794 14:00 Uhr Geselligkeit und Tanz 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr und 15.45 Uhr bis 16.45 Uhr Gemeindesaal Heilig Geist DRK-Seniorengymnastik Tel. 0751 / 56 061-0 Deutsches Rotes Kreuz 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr Kath. Gemeindehaus, Irmentrudstr. 12 Offener Folkloretanznachmittag Tanzkreis St. Martin 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Hausaufgabenhilfe Englisch für alle Klassenstufen mit Frau Redling Agenda-Treff Oberstadt 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr InKultuRa e.V., Heinrich-Schatz-Straße 16 Kinderkochkurs ab acht Jahren Preis pro Kurs: 5 Euro inkl. Materialkosten. Kurs ist auch einzeln buchbar. Max. Teilnehmerzahl: sechs Personen. Anmeldung per E-Mail oder telefonisch. Die Kurse finden in unseren Vereinsräumen statt. Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Vogteistr. 5 Hospiz Ambulant Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur Telefon: 0751 / 180 56 382 oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) 17.30 Uhr bis 24.00 Uhr Liebfrauenstraße 58, Weingarten „Super-Montag“ Kino-Eintritt: 6 Euro, Saft-Schorle (0,4 l) und Fass-Biere: 2,50 Euro Kulturzentrum Linse 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr BIK-Büro Kornhausgasse 2, Weingarten Sprechstunde Kleinhandwerkerdienste Wir vermitteln Kleinhandwerkerdienste mit hausmeisterlichen vergleichbar. Bürger in Kontakt (BIK), Tel. 0751 / 55 74 549 18.00 Uhr bis 19.00 Uhr BIK-Büro, Kornhausgasse 2 Sprechstunde Tauschbörse Vermittlung von Diensten auf Gegenseitigkeit, unentgeltlich und privat. Tel. 0751 / 55 74 549 Bürger in Kontakt (BIK) 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr Räume Carisina, Waldseerstraße 4 Suchtselbsthilfe-Gruppe Tel. 0751 / 44 319 18.30 Uhr bis 20.30 Uhr Tagungsräume der AOK-Selbsthilfekontaktstelle Bodensee-Oberschwaben im DRK-Gebäude, Ulmer Str. 95, im Untergeschoss Selbsthilfegruppe „Schilddrüsenunterfunktion Hashimoto“ Beim monatlichen Treffen bieten wir Austausch und Informationen über diese Erkrankung. Kontakt: Tel. 07502 / 94 44 917 oder Tel. 0751 / 763 241. Homepage: www.selbsthilfe-rv.de, Link: Selbsthilfegruppe Unterfunktion/Hashimoto AOK Selbsthilfekontaktstelle BodenseeOberschwaben Dienstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr InKultuRa e.V., Heinrich-Schatz-Str. 16 EBRU-Kurs I (Wassermalerei) Termine: wöchentlich, dienstags Ein Kurs beinhaltet vier Termine und ist nur als Gesamtpaket buchbar. Preis für vier Termine: 40 Euro zzgl. Material. Nähere Informationen über Homepage. Anmeldung per E-Mail oder telefonisch. Die Kurse finden in unseren Vereinsräumen statt. Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org 39 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 09:30 Uhr Gymnastik 14:00 Uhr Holzschnitzen und Werken 14:00 Uhr Stricken 14:00 Uhr Aquarellmalen 14:30 Uhr Gedächtnistraining 14:30 Uhr Volksliedersingen 16:00 Uhr Italienisch (Der Kurs ist voll belegt) 14.30 Uhr bis 15.15 Uhr Bücherei Weingarten Vorlesen für Kinder im Vorschulalter Lesewelten der Kinderstiftung Ravensburg 15.30 Uhr bis 17.00 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Mutter-Kind-Gruppe „Die kleinen Strolche“ Agenda-Treff Oberstadt 17.30 Uhr Parkplatz Realschule AOK-Radtreff Dienstag bei gutem Wetter für Tourenräder und Rennräder. Abfahrt Parkplatz Realschule um 17.30 Uhr. Leitung: Radfahrer-Verein Weingarten 19.00 Uhr Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5 Vortrag und Gespräch Warum hungert und dürstet ein Sterbender nicht? Referentin: Dorothea Baur Leitung ambulanter Hospizdienst Mittwoch 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Stadtbüro der Stiftung KBZO, Schützenstr. 5 Marktfrühstück Offener Treff für alle Marktbesucher. Alt und Jung, behindert und nicht behindert begegnen sich bei Kaffee, Tee und Butterbrezeln. Info: Stiftung KBZO Stadtbüro, Schützenstr. 5, Tel. 0751 / 76 40 477 AGIL im Stadtbüro 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr BIK-Büro, Kornhausgasse 2, Weingarten Patenschaft „ein Stück Weingarten“ Information über und Anmeldung als Pate für ein „Stück Weingarten“ Bürger in Kontakt (BIK), Tel. 0751 / 55 74 549 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr Vogteistr. 5 Hospiz Ambulant Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur Telefon: 0751 / 180 56 382 oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr BIK-Büro, Kornhausgasse 2, Weingarten Sprechstunde Wahl-Oma-/Opa-Service Wir vermitteln Ihnen eine/-n Wahl-Oma/Opa, die/der zu Ihrer Familie passt. Bürger in Kontakt: Tel. 0751 / 5574549 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4 Begegnungsstätte für Senioren 14:00 Uhr Mittwochswanderer 14:00 Uhr Tischboccia Gruppe 2 15:45 Uhr Mühlbachchor. Der Chor ist offen für neue Sänger. 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und 15.15 Uhr bis 16.15 Uhr Gemeindesaal St. Maria DRK-Seniorengymnastik Tel. 0751 / 56 061-0 Deutsches Rotes Kreuz 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Ausstellung „Pigmentmalerei und Collagen“ von Anni Reichmann, noch bis Mitte August. Agenda-Treff Oberstadt 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Mittwochscafé Brettspiele mit Erich Briebrecher. Agenda-Treff Oberstadt im Blick 15.00 Uhr bis 18.30 Uhr Kultur- und Kongresszentrum, Abt-Hyller-Straße 37 Verbraucherberatung Beratung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mit Empfehlungen der Stiftung Warentest. GVV Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz e.V., Liebfrauenstraße 49 19.30 Uhr Stadtgarten Weingarten Promenadenkonzert Es singt der Liederkranz Weingarten unter der Leitung von Frau Katrin Silbereisen. Musikverein Weingarten e.V. Donnerstag ganztägig Haus am Mühlbach Beginn der Sommerpause. Wiederöffnung am 12. September. Bitte beachten! 08.00 Uhr Freibad / Stiller Bach Nordic Walking Info: Ulla Vehe-Bergmann, Tel. 0751 / 93 442 Schwäbischer Albverein OG Weingarten 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr Richard-Mayer-Str. 5 Frauentreff Oberstadt Gespräch und Austausch, Nähen, Stricken, Sticken, Häkeln, Patchwork, Klöppeln und tun, was jede gerne mag. Agenda-Treff Oberstadt 11.00 Uhr bis 14.00 Uhr Vogteistr. 5 Hospiz Ambulant Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur Telefon: 0751 / 180 56 382 oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf) 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr DRK-Heim, St.-Longinus-Straße DRK-Yoga Tel. 0751 / 56 061-0 Deutsches Rotes Kreuz 40 Ausgabe 29/2016 Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten 17.30 Uhr bis 21.30 Uhr Liebfrauenstraße 58, Weingarten Studenten-Tag in der Linse Kino-Eintritt nur 5 Euro für Schüler und Studenten auf alle Filme. Kulturzentrum Linse 19.00 Uhr bis 20.30 Uhr Räume Carisina, Waldseerstraße 4 Suchtselbsthilfe-Gruppe für Frauen Tel. 0751 / 44 319 19.30 Uhr bis 21.00 Uhr Talschule Weingarten, Block D, Abt-Hyller-Str. 38 Singstunde Info bei Chorleiterin Frau Silbereisen, Tel. 0751 / 55 75 436 Liederkranz Weingarten 19.30 Uhr bis 21.15 Uhr Haus der Familie, Liebfrauenstr. 24, Multifunktionsraum, 2. Stock (Eingang auf der Rückseite des Hauses) SchrittWeise mit Hand, Fuß und Herz Bewegungs-, Begegnungs- und Entdeckungsabende. Bitte bequeme Kleidung, Getränk und eine Decke mitbringen. Freier Beitrag willkommen. Leitung: Chr. Pietrek / Marc Hediger, Kreative Ausdrucks- und Tanztherapeuten Telefon 0176 / 78559072 oder 01573 / 3169279 Freitag 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr Agenda-Treff Oberstadt Freitagscafé und Ausstellung „Pigmentmalerei und Collagen“ von Anni Reichmann, noch bis Mitte August. Agenda-Treff Oberstadt 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr Museum für Klosterkultur Kostbarkeiten aus dem ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Baindt Sonderausstellung noch bis 28. August 2016 Abteilung für Kultur und Tourismus 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr KinderKleiderKiste „KiKKi“, Malerstr. 7 Kinderkleidung zu günstigen Preisen Eingang am Parkplatz der Schule am Martinsberg in der Oberstadt. Wir freuen uns über Ihre Kleiderspenden. Jugendcafé Weingarten 20.30 Uhr Kultur Bar Impuls, Broner Platz Afro-Express Live-Musik und Jam-Session. Eintritt frei. „Der Hut geht um“. Kultur Bar Impuls sam gegossen. Sie vertragen grundsätzlich keine Staunässe. Sobald die Früchte erkennbar sind, sollte darauf geachtet werden, dass diese nicht direkt auf dem feuchten Boden aufliegen – am besten werden kleine Styroporplatten unter die Melonen gelegt. Das verhindert, dass die Früchte an einer Stelle faulig werden. Wassonstnochinteressiert Wassonstnoch interessiert Aus dem Verlag Die Motive für den Kunstkalender ArtBW 2017 stehen fest Zwölf Motive für den ArtBW 2017 Das Kalender-Projekt ist eine Kooperation aller Nussbaum Medien-Betriebe. Bisher wurde der Kalender bereits mehrmals in Form der Kalenderprojekte Rhein-NeckarART und NeckART hochwertig produziert. Nun wurde das Projekt für Künstlerinnen und Künstler aus ganz Baden-Württemberg geöffnet. Die Künstlerinnen und Künstler konnten sich unter Einhaltung einiger Kriterien innerhalb eines Wettbewerbs für die Teilnahme an diesem Projekt bewerben. Insgesamt sandten 312 Bewerberinnen und Bewerber ihre Motive ein. Mehr Informationen unter http://www.nussbaummedien.de/ausdem-verlag/ Der Garten im Juli 2016 Tipp für Balkongärtner: Wem die Triebe der Petunien zu lang geworden sind, schneidet sie einfach kräftig zurück. Sie treiben von der Basis her wieder aus und blühen erneut üppig. Abgewelkte Blumen sollten regelmäßig entfernt werden. 14-tägliche Düngergaben erhöhen die Blühbereitschaft der Pflanzen. Pflegezeit: Melonen Melonen müssen im Juli mit viel Aufmerksamkeit gepflegt werden. Dazu gehören vor allem Schnittmaßnahmen, die Bestäubung sowie sorgfältiges Gießen und Belüftung. Im Gegensatz zu Hausgurken werden Melonen unter Glas auch bei intensivster Sonneneinstrahlung nicht schattiert. Für guten Insektenflug zum Bestäuben müssen die Häuser und Kästen offen sein. Bleibt die Witterung anhaltend trocken und warm, können im Frühbeetkasten die Fenster dauerhaft heruntergenommen werden. Von Beginn der Blüte bis zum Fruchtansatz werden Melonen nur spar- Erntezeit: Brokkoli Im Mai gepflanzter Brokkoli erreicht Mitte bis Ende Juli seine Erntereife. Geerntet wird, wenn die Einzelknospen der Blume bereits gut ausgebildet, aber noch fest geschlossen sind. Bei warmem Wetter lockern die Blütenanlagen sehr schnell auf und verlieren an Verzehrqualität, so dass der richtige Schnittzeitpunkt nicht verpasst werden darf. Nach der Ernte der Mittelblume entwickeln sich aus den Blattachseln Nebensprosse mit kleineren Blumen. Die Brokkolipflanzen werden deshalb nach der Haupternte weiter gepflegt. So kann sich die Ernte bei guter Pflege bis in den September hinein erstrecken: Voraussetzung ist, dass regelmäßig gedüngt und ausreichend gewässert wird. Schnittzeit: Süßkirschen Süßkirschbäume sollten sofort nach der Ernte geschnitten werden. Die Schnittwunden heilen zu diesem Zeitpunkt gut und dem lästigen sogenannten Gummifluss nach stärkeren Eingriffen wird vorgebeugt. Dies gilt vor allem für altgewachsene hochkronige Bäume aus Zeiten, als schwach wachsende Unterlagen noch weitgehend unbekannt waren. Solche Bäume können in Höhe und Breite oft um einige Meter gekürzt werden. Der Neutrieb bringt in den Folgejahren am jungen Fruchtholz größere Früchte hervor, die zudem gefahrlos geerntet werden können. Schwer zu beerntende Äste können gleich mit der Säge abgetrennt und die Früchte am Boden bequem geerntet werden. Düngezeit: Rosen Rosen erhalten Ende Juli die letzte Düngegabe, damit die Triebe bis zum Herbst gut ausreifen. Wird später gedüngt, bilden die Triebe nicht ausreichend Holz und festes Gewebe und frieren oft stark zurück, auch in verhältnismäßig milden Wintern. Zum Düngen werden kalkreiche Volldünger verwendet, deren Stickstoffanteil gering ist. Am besten geeignet sind spezielle Rosen-Dünger. Dazu werden 30 - 40 Gramm je m² gestreut und anschließend sanft eingehackt. Wer keine synthetischen Mineraldünger verwenden will, arbeitet Kompost in das Rosenbeet ein. Dabei reichen 3 Liter je m² vollkommen aus. Ist kein Regen in Sicht, wird durchdringend gewässert, um den Dünger rasch in Wurzelnähe zu bringen. Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.
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