Ausgabe 29/2016 - Weingarten im Blick

weingarten im
Amtsblatt und Bürgerzeitung
der Stadt Weingarten
Blick
Klosterfestspiele
Ausgabe 29/2016
Freitag, 22. Juli 2016
Vorhang auf für Galileo Galilei
Diese Ausgabe erscheint
auch online
Am Mittwoch, 27. Juli, feiern die Klosterfestspiele mit „Leben des Galilei“ am
neuen Spielort Nessenreben Premiere.
In dieser Ausgabe lesen Sie:
In einem seiner bekanntesten Werke entfaltet Bertolt Brecht den Lebensweg des
Physikers. Das Stück bringt zum Ausdruck, auf welch dünnem Eis sich jemand
bewegt, der der Wahrheit zur Geltung
verhelfen will. „Er muss auch diejenigen
überzeugen, die aus Angst vor Veränderung keinen Blick durch das ‚Fernrohr‘
werfen wollen“, so Regisseur Christof
Küster. Mit Vorfreude blickt er dabei auf
den neuen Spielort Nessenreben: „Hier
oben herrscht ein tolles Ambiente, die
historischen Gebäude, die Natur: Wir
haben hier eine Weite, die sehr gut zum
Stück passt, in dem es um das freie Denken geht“, so Küster. Unter klarem Sternenhimmel werde das Publikum hineingezogen in Galileis Durst nach Wissen.
Seite 2:
Rätseln
... können Sie beim diesjährigen Festspielrätsel, bei dem es Karten für die
Klosterfestspiele zu gewinnen gibt.
Seite 3-5:
Informieren
... sollten Sie sich über die neuesten
Ergebnisse und Beschlüsse des Gemeinderates.
Seite 7:
Pilgern
... und feiern können Sie beim Jakobusfest an der Pilgerstatue an der
Scherzach.
Seite 8:
Erleben
... Sie Einblicke in die Feierlichkeiten
zu 130 Jahre Freibad Nessenreben am
vergangenen Wochenende.
Theatererlebnis für die ganze Familie
Auch für junge Festspielbesucher gibt es
ein passendes Angebot. Mit Astrid Lindgrens „Meisterdetektiv Kalle Blomquist“
in einer Inszenierung von Nadine Klante
bereichert ein weiterer Kinderbuchklassiker die Klosterfestspiele. Mit wenig
Requisiten, verwandelbarem Bühnenbild,
Musik, Witz und Schwung begeistert das
Schauspielerquartett. Erstmals bieten die
Festspiele eine Familienkarte an, die für
40 Euro den Eintritt von zwei Erwachsenen und bis zu drei Kindern ermöglicht.
Kulturzelt als
Regenspielort
Um dem Festspielpublikum
bei schlechter
Witterung ein
eindrucksvolles
Theatererlebnis
bieten zu können, wird auch
2016 ein Kulturzelt zum Regenspielort. Hier ist
Platz für das gesamte Publikum, auch das
Catering kann hier Getränke und kleine
Snacks anbieten. Sowohl im Freilichtspielort, als auch im Kulturzelt sind alle
Plätze nummeriert.
Aufführungstermine
"Leben des Galilei":
27. Juli (Premiere)
28. bis 30. Juli
03. bis 06. August
10. bis 12. August
13. August (Derniere)
"Meisterdetektiv Kalle Blomquist"
07. August (Premiere)
14. und 15. August
Kartenverkauf im Kartenbüro der
Klosterfestspiele / Tourist-Information, Münsterplatz 1, 88250 Weingarten, Tel. 0751 / 405-230, E-Mail:
[email protected],
Internet: www.klosterfestspiele-weingarten.de und www.reservix.de.
Text: Jasmin Bisanz
Bild: Derek Schuh
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Festspielrätsel 2016
Gewinnen mit Brecht – wär doch nicht schlecht?
Auch zur Spielzeit 2016 steuert der
Förderverein der Klosterfestspiele
wieder ein Festspielrätsel bei. Kennen
Sie Autor und Stück der diesjährigen
Spielzeit? Lösen Sie das Brecht-Rätsel
und Sie gewinnen nicht nur Erkenntnis, sondern zusätzlich auch Freikarten
für ein besonderes Theatererlebnis am
neuen Spielort Nessenreben.
Beantworten Sie dazu die gestellten Fragen und füllen Sie die Buchstabenkästchen (ß=ss). Die Buchstaben aus den gekennzeichneten Kästchen ergeben in der
richtigen Reihenfolge den Namen einer
Person, die für den Durchblick Galileis
einen wichtigen handwerklichen Beitrag
leistet. Ihre Lösung – Antworten und
Lösungswort – schicken Sie bitte bis 29.
Juli an folgende Adresse: Geschäftsstelle
Klosterfestspiele, Münsterplatz 1, 88250
Weingarten. Gerne können Sie die Angaben auch per Mail an [email protected] oder Fax an 0751 / 4055125 übermitteln. Unter den richtigen
Lösungen verlosen die Klosterfestspiele
drei Gewinner, die jeweils Freikarten
für die Klosterfestspiele erhalten. Sollten Sie schon im Besitz von Karten sein,
wird den Gewinnern der Kaufpreis gegen
Nachweis zurückerstattet. Viel Glück!
Text: Prof. Reinhold Schmid /
Rainer Beck
Bild: Derek Schuh
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Kindertagesstätten
Zwei Einrichtungen werden ausgebaut
In den Kindergärten St. Elisabeth
und Martin-Luther werden die Plätze
durch entsprechende Baumaßnahmen
ausgebaut.
Die örtliche Bedarfsplanung ist das
zentrale Steuerungselement im Kindergartenbereich. Insgesamt 650 Familien
wurden in diesem Jahr angeschrieben
und um Mitteilung gebeten, ob und in
welcher Form sie für ihre Kinder einen
Betreuungsplatz benötigen. Ein positives Ergebnis konnte Doris Konya, Abteilungsleiterin Familie und Soziales,
für den Kindergartenbereich der über
Dreijährigen vermelden. Hier erhalten
alle Kinder den gewünschten Platz. Bei
den unter Dreijährigen können 33 Kinder
aufgenommen werden, 36 verbleiben auf
der Warteliste. Im Krippenbereich fehlen
derzeit sieben Plätze, die jedoch durch
alternative Betreuungsangebote ersetzt
werden können. Im Ganztagesbereich
besteht eine Warteliste von fünf Kindern.
Ausbau von zwei Einrichtungen
Um dem steigenden Bedarf bei den Betreuungsplätzen für unter Dreijährige
nachzukommen, sollen im Kindergarten St. Elisabeth die räumlichem Voraussetzungen für eine zweite altersgemischte Gruppe für bis zu fünf Kinder
ab zwei Jahren geschaffen werden. Die
Kosten für die Maßnahme belaufen sich
auf rund 100.000 Euro, von denen die
Stadt 90.000 Euro zu finanzieren hat.
Um eine Ganztagesbetreuung von bis zu
zehn Kindern zu ermöglichen, werden
entsprechende Umbaumaßnahmen im
Rahmen der Sanierung des Kindergartens Martin-Luther eingeplant. Abteilungsleiterin Konya rechnet für die gesamte Sanierungsmaßnahme mit einem
städtischen Investitionsanteil zwischen
200.000 und 250.000 Euro.
Kindergartenbeiträge steigen
Der Gemeinderat hat neben den Baumaßnahmen auch die Anhebung der Beiträge
für Kindergärten- und Betreuungsplät-
ze etwa drei Prozent beschlossen. Diese richten sich nach den gemeinsamen
Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände. Durch die Elternbeiträge werden etwa 17 Prozent der
Gesamtkosten im Kindergartenbereich
finanziert.
Kindergartenkonzeption entsteht
Die Stadt Weingarten arbeitet derzeit an
einer Kindergartenkonzeption für die
kommenden Jahre. Sie soll den künftigen
Bedarf bei der Betreuung von Kindern
bereits ab dem ersten Lebensjahr, die
Sanierung des Bestands, aktuelle Überlegungen von Kindergartenträgern zum
Ausbau von Einrichtungen und den sich
daraus gebenden Finanzierungsbedarf zu
einem nachhaltigen Handlungskonzept
zusammenführen. Da von einem steigenden Bedarf bei der Kleinkind- und Ganztagsbetreuung ausgegangen wird, sind die
aktuell beschlossenen Baumaßnahmen
erforderlich und auch nachhaltig geboten.
Text: Jasmin Bisanz
Flüchtlinge
Vergabe von Bauleistungen für die
Anschlussunterbringung
Für den Neubau einer Unterkunft für Flüchtlinge in der Doggenriedstraße sowie für den Dachausbau in der Boschstraße hat
der Gemeinderat die Zuständigkeiten einstimmig an die Stadtverwaltung übertragen.
In seiner Sitzung vom 18. Juli hat der Gemeinderat zugestimmt,
dass die Stadt die Gewerke Rohbauarbeiten und Holzbauarbeiten
an die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben darf,
ohne einen Beschluss des Gemeinderates einholen zu müssen. In
der Boschstraße, wo das Dach ausgebaut wird, kann die Stadt die
Abbrucharbeiten und Holzbauarbeiten vergeben. Außerdem wurde
beschlossen, dass der im Haushaltsplan 2016 aufgenommene Sperrvermerk für die Verwendung der Kreditmittel in Höhe von insgesamt 2 Mio. € aufgehoben wird.
Der Gemeinderat hatte am 30. Mai den Entwurfsplanungen zur Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zugestimmt. Die Baumaßnahmen sollen bis zum Frühjahr 2017 abgeschlossen sein.
Text: Bettina Scriba
Bild: Thomas Pommer
Blick auf das Baugrundstück Doggenriedstraße / Ecke Eugen-BolzWeg.
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Winzerweg
Bebauungsplanentwurf wird ausgelegt
Einstimmig hat der Gemeinderat dem
Entwurf des Bebauungsplans Winzerweg zugestimmt und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Der Entwurf des Bebauungsplans, in den
bereits die Ergebnisse der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung eingeflossen
sind, sieht unter anderem eine allgemeine
Wohnnutzung vor. Das Maß der Nachverdichtung wurde auf Empfehlung der
Anwohner differenziert. Am Winzerweg
als Wohnstraße sind zwei Vollgeschosse
mit ausbaubarem Dachgeschoss möglich, entlang der Doggenriedstraße darf
das ausgebaute Dachgeschoss ein drittes
Vollgeschoss darstellen. Der Bebauungs-
plan regelt darüber hinaus eine Obergrenze für die Anzahl von Wohneinheiten,
die Festsetzung einer Parkplatzanzahl
oder auch die Bepflanzung entlang der
Straßensäume. Mit dem nun gefassten
Auslegungsbeschluss hat die Öffentlichkeit nun in dem Zeitraum vom 15.08. bis
25.09.2016 die Möglichkeit, weitere Anregungen in der Abteilung Stadtplanung
und Bauordnung einzubringen. Der Gemeinderat wird sich im Herbst erneut mit
dem Bebauungsplan befassen.
Verträgliches Maß der Nutzung
Auslöser für die Aufstellung eines Bebauungsplans für den Winzerweg ist ein
Baugesuch für ein bislang unbebautes
Grundstück. Eine Angrenzer- und Nach-
barschaftsanhörung brachte Bedenken
der Bürgerschaft gegen das Maß der
vorgesehenen Bebauung zum Vorschein.
Um das verträgliche Maß der Nutzung zu
prüfen und zu definieren, hatte der Gemeinderat der Verwaltung im März 2015
den Auftrag erteilt, die Aufstellung eines
Bebauungsplanes vorzubereiten.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist von 15.08. bis
25.09.2016 zu den Öffnungszeiten der
Abteilung Stadtplanung und Bauordnung im Amtshaus sowie im Internet
unter http://www.weingarten-online.
de/beteiligung-stadtplanung möglich.
Text: Jasmin Bisanz
Strategie
Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
Die Städte Ravensburg und Weingarten richten sich frühzeitig auf einen
Anstieg der Nachfrage nach günstigem
Wohnraum ein.
Viel zu diskutieren gab es am 18. Juli
in der Gemeinderatssitzung zum Thema
bezahlbarer Wohnraum. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Udo Mann betonte, dass
bekannt sei, dass bezahlbarer Wohnraum
fehle und es höchste Zeit für solch ein
Vorgehen sei. Claus Keßel, Fraktionsvorsitzender der Grünen und Unabhängigen, vertrat die Meinung, dass diese
Entwicklung „lange Zeit sträflich vernachlässigt worden sei“. Das Bündnis
nannte er „richtig und mutig“. Oberbürgermeister Markus Ewald betonte, dass
es bei dem jetzigen Beschluss nur um
die Grundsätze und die Zielsetzung des
Bündnisses gehe. Die endgültige Verabschiedung erfolge im Herbst.
Sowohl in Weingarten als auch Ravensburg ist die Nachfrage nach günstigem
Wohnraum groß. Mit der prognostizierten
positiven Bevölkerungsentwicklung bis
2030 ist mit einem Anstieg des Bedarfs
in diesem Segment zu rechnen. Der Gemeinderat hat den Beschluss mit 18 Ja-,
fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen.
Text: Bettina Scriba
Gemeinderat
Vorläufiges Rechnungsergebnis 2015 steht fest
Höhere Gewerbesteuereinahmen und
höhere Finanzzuweisungen des Landes
Baden-Württemberg sorgen für ein erfreuliches Rechnungsergebnis 2015.
Im Gemeinderat wurde am 18. Juli das
vorläufige Rechnungsergebnis der Stadtverwaltung Weingarten für das Jahr 2015
durch die stellvertretende Kämmerin
Britta Fischer vorgestellt. Einnahmen
von EUR 65.289.000 stehen Ausgaben
von EUR 58.750.000 gegenüber. Die Zu-
führung zum Vermögenshaushalt beträgt
somit EUR 6.539.000. Veranschlagt hatte man ursprünglich eine Zuführung von
EUR 2.410.000.
Dies ist unter anderem den höheren Gewerbesteuereinnahmen (plus EUR 3,2
Mio.) und höheren Finanzzuweisungen
des Landes (plus EUR 560.000) zu verdanken. Des Weiteren wurden unter anderem bei den Baugenehmigungsgebühren
höhere Einnahmen erzielt und aufgrund
von gesunkenen Energiepreisen wurden
bei der Bewirtschaftung der städtischen
Liegenschaften rund EUR 310.000 eingespart.
Das sehr erfreuliche Rechnungsergebnis bedeutet für die Stadt, dass EUR
4.629.000 der Rücklage zugeführt werden können.
Text: Bettina Scriba
Bild: Andreas
Hermsdorf_pixelio.de
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Neubauprojekt WelfenstraSSe 6
Lückenschluss in der südlichen Altstadt
nierungsgebiets ein wichtiger Lückenschluss im Quartier gelungen.
Nach 15-monatiger Bauzeit steht der
Neubau Welfenstraße 6 kurz vor der
Fertigstellung. Alle Wohnungen sind
bereits verkauft oder vermietet. Damit
ist sechs Jahre nach Abschluss des Sa-
Von 1997 bis 2010 hatte die Stadt das
südliche Altstadtquartier zwischen der
Vogteistraße, Unteren Karlstraße, Scherzachstraße und Ochsengasse als Sanierungebiet „Innenstadt V“ besonders in den
Fokus der innerstädtischen Entwicklung
genommen. Eine Reihe baulich nicht
mehr sanierungsfähiger Gebäude wurden dort abgerissen, verschiedene Häuser
grundlegend saniert und der Straßenraum
aufgewertet. Doch die kleinteiligen Eigentumsverhältnisse vor allem an der
Welfenstraße hatten eine rasche bauliche
Neuordnung lange erschwert.
Aus acht Einzelgrundstücken hatte die
Bernhardt Bauträger GmbH die rund 812
m² große Fläche für ein Stadthaus mit
zehn Wohnungen und 18 Tiefgaragenstellplätzen geschaffen. Das erforderliche
Bebauungsplanverfahren und eine Reihe
von nachbarschaftlichen Belangen hatten
eine bauliche Realisierung immer wieder
verzögert. Im November 2014 konnte
schließlich die Baugenehmigung erteilt
werden. Im Herzen der Altstadt sind nun
drei Appartements, sechs Wohnungen
mit bis zu drei Zimmern sowie eine Penthouse-Wohnung mit Blick auf Kreuzberg
und Alpen entstanden. Durch die Schaffung zusätzlicher Stellplätze über den
hausinternen Bedarf hinaus trägt die Tiefgarage auch zur Entlastung der Parkplatzsituation im Quartier bei.
Die Tiefgarage ist so angelegt, dass auch
bei weiteren noch möglichen Baumaßnahmen beidseits des Neubaus eine Erschließung über die vorhandene Garageneinfahrt möglich ist.
„In Zeiten steigenden Wohnraumbedarfs
ist der Lückenschluss an der Welfenstraße ein wichtiger Baustein der innerstädtischen Entwicklung“, dankte OB Markus
Ewald dem Bauherrn bei einer Besichtigung des Neubaus in der vergangenen
Woche. Die ersten Wohnungen sollen im
Herbst bezogen werden.
Text und Bild: Rainer Beck
Bürgerinformationsveranstaltung
In Weingarten fehlen Gewerbeflächen
Die bestehenden Gewerbestandorte
sind weitgehend ausgereizt. Zur Entwicklung neuer Flächen gibt es nur
begrenzte Möglichkeiten. Dies machte
Rainer Kahnert vom Büro Dr. Acocella Stadt- und Regionalentwicklung bei
der Vorstellung des Gewerbeflächenentwicklungskonzepts im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung
im Schlössle deutlich.
Zur Ermittlung des Gewerbeflächenbedarfs bis zum Jahr 2030 wurden in Weingarten 398 gewerbeflächennachfragende
Betriebe befragt. 149 antworteten (37,4
Prozent), 21 von ihnen meldeten konkreten Flächenbedarf an. Modelltheoretische
Berechnungen ergaben schließlich, so
Kahnert, einen Bedarf (Mittelwert) von
rund 18,2 Hektar Nettobauflächen (ohne
Erschließungsflächen). Lediglich 5 Hekt-
ar aber stehen aktuell zur Verfügung. „Die
Deckung des Fehlbedarfs von rund 13,2
Hektar netto ist auf Weingartener Gemarkung kaum möglich“, so Kahnert. Kooperationen innerhalb des Gemeindeverbands
und in der Region seien daher empfehlenswert. Auch Maßnahmen wie selektive
Flächenvergaben, keine gebietsfremden
Nutzungen in bestehenden Gewerbegebieten oder eine Intensivierung der Flächennutzung durch verdichteten Gewerbebau regte der Planungsexperte an.
Bei der Vorstellung des Vergnügungsstättenkonzepts gab Kahnert zu bedenken,
dass ein Totalausschluss von Vergnügungsstätten innerhalb eines Stadtgebiets
verfassungsrechtlich nicht möglich, eine
Steuerung aber mit Blick auf Suchtprävention, Sozialschutz und Schutz von Minderjährigen zwingend geboten sei. Zwischen
zwei Spielhallen sowie zwischen einer
Spielhalle und Einrichtungen für Kinder
und Jugendliche sei im Landesglücksspielgesetz (LGlüG) ein Mindestabstand
von 500 Metern festgeschrieben. In Weingarten gibt es aktuell acht Spielhallen,
zwei Diskotheken und ein Wettbüro. Die
Spielhallen-Genehmigungen laufen zum
30.06.2017 aus. Am Löwenplatz bestehe
Investitionsinteresse, so Kahnert.
Beide Konzepte liegen noch bis 31. Juli
im Amtshaus (Kirchstraße 2) öffentlich
zur Einsichtnahme aus. Anregungen zu
den Entwürfen können bis dahin schriftlich bei der Abteilung Stadtplanung und
Bauordnung eingebracht werden. Nach
Sichtung und Einarbeitung der Anregungen sollen die Konzepte dann im Herbst
dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorgelegt werden.
Text und Bild: Barbara Müller
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Kinderolympiade am Samstag, 30. Juli
Olympia-Fieber in Weingartens Innenstadt
Am ersten Ferien-Samstag, den 30.
Juli, fällt um 10.30 Uhr der Startschuss
zur 17. Weingartener Kinderolympiade. Neben dem beliebten Bambini-Parcours und den vielen Stationen in der
Innenstadt zeigen auch die Breakdancer von „ExNatic Flava“ ihr Können.
Ab 10.30 Uhr dürfen die Olympioniken
sich in den Wettkampf stürzen - dann
geht es los an den Stationen. Bis 13.30
Uhr können alle Anlaufstellen besucht
werden, dann geht es nach einer kurzen
Auswertungsphase direkt zur Siegerehrung auf der Stadtgartenbühne um
14.30 Uhr. „Auf die Plätze, fertig, los!“
– schnell eine Startkarte für 2 Euro besorgen und ins spaßig-sportliche Ferienspektakel stürzen. Von 10.30 – 13.30 Uhr
dürfen junge Nachwuchssportler in der
Innenstadt an verschiedenen Stationen
wie Fußball, Tischtennis, Badminton,
Eisstockschießen etc. ihr Können beweisen. Neben sportlichen Fähigkeiten ist im
Alamannenmuseum im Kornhaus auch
„Köpfchen“ gefragt beim Museumsquiz.
Für die jüngsten Olympioniken unter 6
Jahren bietet die Kindersportschule unter der Leitung von Jochen Kucera auf
dem Löwenplatz wieder den BambiniParcours an.
Startkarten gibt es für 2 Euro im Stadtmarketingbüro, Kirchstraße 18, in der
Infothek im Rathaus, Kirchstraße 1
und im Sporthaus Grimm, Karlstraße
6 in Weingarten.
Am Veranstaltungstag können Startkarten nur beim Stadtmarketing von 9
bis 12 Uhr erstanden werden.
Weitere Infos auf
www.weingarten-online.de
Text und Bild: Marcel Martetschläger
Zusätzliche Aufgaben
Neue Ansprechpartnerin für
Bürgerschaftliches Engagement
Bettina Scriba, die seit November 2015
bei der Stadt Weingarten arbeitet, hat
zum 01. April 2016 weitere Aufgaben
übernommen.
Neben ihrer Arbeit als stellvertretende Pressesprecherin ist Bettina Scriba Hauptredakteurin für das Amtsblatt
und die Bürgerzeitung „Weingarten im
Blick“. Ein wichtiger Bestandteil ihrer
Arbeit wird dabei die Kommunikation
von Informationen rund um die Themen
Flüchtlinge und Integration sein. Darüber hinaus ist Bettina Scriba die neue
Ansprechpartnerin für Bürgerschaftliches Engagement in Weingarten. Diese
Aufgabe hat sie von Jasmin Bisanz übernommen. Seit Juni bringt Frau Scriba
den monatlichen Newsletter „Weingarten
engagiert!“ heraus, der eine kurze Pause
eingelegt hatte. Der Newsletter weist auf
interessante Termine, Fördermöglichkeiten und Fortbildungen hin. Auch ist
sie Ansprechpartnerin für alle Anliegen
rund um das Thema Bürgerschaftliches
Engagement. Geplant sind auch eine
Ehrenamts-Datenbank für Weingarten
und der Ausbau der Anerkennungskultur.
Zusätzlich ist sie für die Vorbereitung und
Durchführung von Verfahren für Ehrungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zuständig. Dazu gehören die
Bürgermedaille, das Bundesverdienstkreuz und die Landesehrennadel, die
zuletzt am 09. Juli an Iris Herzogenrath
verliehen wurde.
Text: Redaktion
Bild: privat
Bettina Scriba, stellvertretende Pressesprecherin von
Weingarten, ist u.a. auch für
das Thema Bürgerschaftliches
Engagement zuständig.
Der Newsletter "Weingarten engagiert!" kann jederzeit per E-Mail bei
[email protected]
anund abbestellt werden. Telefonisch ist
Bettina Scriba im Rathaus unter der
Rufnummer 0751 / 405-107 erreichbar.
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Am 25. Juli beim Pilgerdenkmal
Einladung zum Jakobus-Pilgerfest
Auch in diesem Jahr findet am Jakobustag wieder ein Pilgerfest statt. Die
Jakobspilger und ihre Gäste treffen
sich hierzu am Montag, 25. Juli, ab 17
Uhr beim Pilgerdenkmal an der Ochsengasse.
der Stadtverwaltung. Das offizielle Programm schließt mit einem gemeinsamen
Tanz um die Pilgerskulptur, die vom brasilianischen Künstler Claudio Pastro entworfen und von Martin Tretter aus Neuravensburg in Edelstahl umgesetzt wurde.
Als bedeutende Station auf dem oberschwäbischen Jakobsweg gedenkt Weingarten seit über zehn Jahren dem Leben
und Wirken des Apostels Jakobus mit
Worten, Musik und Tanz. Mitwirkende in
diesem Jahr sind die Dekanatsreferentin
des Dekanats Allgäu-Oberschwaben Karin Berhalter mit einem geistlichen Impuls, Oberbürgermeister Markus Ewald
mit einem Grußwort sowie der von Hubertus Conrady am Keyboard und am Akkordeon begleitete Jakobus-Projektchor.
Für das leibliche Wohl sorgt Rösslewirt
Gerhard Flaitz. Durch das Programm
führen die Initiatorin des Pilgerfestes,
Elisabeth Bieger und Rainer Beck von
Text: Rainer Beck
Bild: Reiner Jakubek
Spendenaktion
Drei Spielgeräte für Spielplatz
Im Rahmen einer bürgerschaftlichen
Aktion erhält der Spielplatz Siemensstraße eine Aufwertung. Spenden sind
noch möglich.
Drei Spielgeräte werden in den nächsten
Wochen den Spielplatz an der Siemensstraße bereichern: eine Dreh-Wippe, ein
Dreier-Turm-Reck sowie ein Drehspiel.
Dem Weingartener Baki Alkan ist es einmal mehr gelungen, hierfür Spenden von
Wirtschaft, Betrieben und Privatpersonen
einzuwerben. Durch seine bürgerschaftliche Aktion zur Verschönerung der Spielplätze sind bereits die Plätze am Stadtgarten und am Lindenhofstadion erweitert
worden. Die Einweihung der neuen Geräte des Spielplatzes Siemensstraße mit den
Spendern und Weingartens Oberbürgermeister Markus Ewald soll im September
2016 erfolgen. Neben der Bereitstellung
des Spendenkontos übernimmt die Stadt
Aufbau und Wartung des Spielgeräts.
Spendenkonto:
Betreff: Spielplatz Siemensstraße
Volksbank Weingarten
IBAN: DE09650916000800238001
BIC/SWIFT: GENODES1VWG
Sparkasse Weingarten
IBAN: DE78 6505 0110 0086 5002 70
BIC: SOLADES1RVB
Text: Jasmin Bisanz
Bild: Derek Schuh
Zwei Wippen für Kleinkinder bereichern
dank der Spendenaktion seit zwei Jahren
den Stadtgarten.
im
Blick
Stadtmuseum
im Schlössle
Der Wein der
Nonnen
Nicht nur die Benediktinerabtei auf
dem Martinsberg, sondern auch das
Franziskanerinnenkloster
an
der
Scherzach, die sogenannte Sammlung, besaß Rebgärten. Der Weinberg
befand sich bis zur Auflösung des
Klosters im Jahr 1782 in Hagnau am
Bodensee. „Alljährlich machten sich
zwei Nonnen auf den Weg zur Weinlese.“ Sie übernachteten im Priorat
Hofen (heute Friedrichshafen), das
zum Kloster Weingarten gehörte. Ihren
geernteten Wein durften sie in Altdorf
unversteuert ausschenken, im Gegensatz zum Verkauf von Handarbeiten,
wie Votivkerzen. Dies ist eine von vielen Geschichten in der aktuellen Ausstellung „Weingarten und der Wein“
(noch bis 25.09.). Übrigens kann man
dort an einem Rätsel teilnehmen, bei
dem man ein paar Fragen zum Thema
Wein zu beantworten hat – als Gewinne stehen u.a. der sonst nicht käufliche
Wein vom Martinsberg in Aussicht.
Stadtmuseum im Schlössle
Scherzachstr. 1
88250 Weingarten
Tel.: 0751 / 405 255
[email protected]
www.weingarten-online.de
Öffnungszeiten:
Mi – So 14 – 17 Uhr
Erw. 2 Euro, Erm. 1 Euro,
bis 12 J. freier Eintritt
Bild: Stadtarchiv
Text: Uwe Lohmann
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Rückblick
130 Jahre Freibad Nessenreben
Pünktlich um 15.30 Uhr hat das Bäderteam zusammen mit der Stadtverwaltung und deren Helfern am Freitag,
15. Juli, den Startschuss zum Jubiläumswochenende gegeben. Rund 34 km
sind die Schwimmer beim Radio 7 Drachenkinder „Schwimmen für einen guten Zweck“ ab 17 Uhr geschwommen.
Es kann noch bis heute, Freitag, den 22.
Juli, für die Radio 7-Drachenkinder gespendet werden. Nach einer rundum gelungenen Abendveranstaltung unter dem
Namen „Good Soundz Open Air“ mit
rund 750 Gästen ging es am Samstag,
16. Juli, mit dem Rutsch–Contest, Kinderschminken, einer Wasserrettungsvorführung vom DLRG und einem unserer
Highlights, dem „Promi – Bootsrennen
der Superlative“ weiter. Klarer Sieger war
der SSV Weingarten. Auf dem zweiten
Platz stehen die Weingartener Paddler
und - last but not least -, das Ravensburger Boot, welches durch Weingartener
Kollegen tatkräftig unterstützt wurde.
Abends heizte die Coverband „Rocksox“
im Zelt richtig ein. Am Sonntag durften
sich Klein und Groß am 130m-Schwimmen beteiligen. Jubiläumssiegerin vom
130m-Wettkampf wurde Steffi Thuma
vom SSV Weingarten. Ab 13 Uhr sorgte
die Event-Agentur „h2o-Events“ für ordentlich Stimmung und Spaß. Der Geschlechterkampf über Wasserparcours
und beim „Arschbomben–Contest“ war
eröffnet. Die Stadtverwaltung blickt auf
ein gelungenes und erfolgreiches Jubiläumsfest am vergangenen Wochenende
zurück. Unser Dank gilt dem Bäderteam,
dem SSV Weingarten, dem DLRG und
allen, die uns mit Rat und Tat unterstützt
haben. Unser nächstes Event: Speed &
Fun Day am 21. August. Übrigens: Auch
wenn die Temperaturen es nicht vermuten
lassen: Die Sommersauna ist noch bis
zum 31. Juli für Sie geöffnet.
Nähere Infos erhalten Sie unter:
www.baeder-weingarten.de
Text: Kathrin Happe
Bilder: Derek Schuh / Jürgen und Tobi
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Informationen
Amtliche Bekanntmachungen
Amtliche
Bekanntmachung
Friedhofssatzung der Stadt Weingarten
Aufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15 Abs. 1, 39 Abs. 2 und
49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes in Verbindung mit den
§§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg,
sowie den §§ 2, 11 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für
Baden-Württemberg, hat der Gemeinderat am 18.07.2016 die
nachstehende Friedhofssatzung beschlossen:
I. ALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
§1
Geltungsbereich und Widmung
(1) Diese Friedhofssatzung gilt für folgende Gebiete der in
der großen Kreisstadt Weingarten gelegenen und von ihr
verwalteten Friedhöfe:
a) Kreuzbergfriedhof
b) Marienfriedhof
(2) Die Friedhöfe in Weingarten sind öffentliche Einrichtungen der Stadt.
Sie dienen der Bestattung verstorbener Gemeindeeinwohner und der in der Stadt verstorbenen oder tot aufgefundenen
Personen ohne Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz.
Außerdem dürfen auf den Friedhöfen Verstorbene bestattet
werden, für die ein Wahlgrab nach § 12 dieser Satzung zur
Verfügung steht. In besonderen Fällen kann die Stadt die
Bestattung anderer Verstorbener zulassen. Die Friedhöfe
dienen auch der Bestattung von Totgeburten, Fehlgeburten
und Ungeborenen, falls ein Elternteil Einwohner der Stadt
ist.
(3) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften
über die Bestattung auch für die Beisetzung von Aschen.
II. ORDNUNGSVORSCHRIFTEN
§2
Öffnungszeiten
(1) Die Friedhöfe sind nur während der festgesetzten Zeiten
für den Besuch geöffnet. Die Besuchszeiten werden an den
Eingangsbereichen durch Hinweistafeln bekannt gegeben.
(2) Die Stadt kann das Betreten der Friedhöfe oder einzelner
Friedhofsteile aus besonderem Anlass vorübergehend untersagen.
§3
Verhalten auf den Friedhöfen
(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Die Anordnungen der Friedhofsverwaltung sind zu befolgen.
(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nicht gestattet,
1. die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen Kinderwagen und Fahrzeuge, die zur Fortbewegung zwingend erforderlich sind (z.B. Krankenfahrstühle und ähnliche Hilfsmittel), sowie Fahrzeuge der Stadt
und der für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden,
2. an Sonn- und Feiertagen sowie während einer Bestattung
oder einer Gedenkfeier in der Nähe störende und lärmverursachende Arbeiten auszuführen,
3. die Friedhöfe, ihre Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie gärtnerische- und
Rasenflächen sowie Grabstätten einschließlich deren
Grabeinfassungen, unberechtigterweise zu betreten,
4. Tiere mitzubringen (ausgenommen Blindenhunde),
5. Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten
Stellen abzulagern,
6. Waren und gewerbliche Dienste anzubieten,
7. Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken zu erstellen,
8. Druckschriften zu verteilen oder innerhalb der Friedhöfe
anzubringen. Gleiches gilt für die Zugangs- und Außenbereiche der Friedhöfe.
9. in den Anlagen der Friedhöfe zu lagern.
Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem
Zweck der Friedhöfe und der Ordnung auf ihnen zu vereinbaren sind.
(3) Totengedenkfeiern auf den Friedhöfen bedürfen der Zustimmung der Stadt. Sie sind spätestens eine Woche vorher
anzumelden.
§4
Gewerbliche Betätigung auf dem Friedhof
(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sonstige Gewerbetreibende bedürfen für die Tätigkeit auf den Friedhöfen der
vorherigen Zulassung durch die Stadt. Die Stadt kann den
Umfang der Tätigkeiten festlegen.
(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbetreibende, die
fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Die Stadt
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kann für die Prüfung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit
und Zuverlässigkeit geeignete Nachweise verlangen, insbesondere, dass die Voraussetzungen für die Ausübung der
Tätigkeit nach dem Handwerksrecht erfüllt werden.
Die Zulassung erfolgt durch Ausstellung eines Berechtigungsscheins; dieser ist den aufsichtsberechtigten Personen
der Stadt, auf Verlangen vorzuzeigen. Die Zulassung wird
auf fünf Jahre befristet.
(3) Die Gewerbetreibenden dürfen die Friedhofswege zur Ausübung ihrer Tätigkeit nur mit geeigneten Fahrzeugen, soweit dies zur Arbeitsverrichtung notwendig ist, befahren.
Werkzeuge und Materialien dürfen auf den Friedhöfen, nur
vorübergehend oder nur an den dafür bestimmten Stellen
gelagert werden. Mit Beendigung der Arbeit sind die Arbeits- und Lagerplätze wieder in den früheren Zustand zu
bringen.
Insbesondere sind sämtliche Gegenstände und / oder Arbeitswerkzeuge und -geräte, die für die Erledigung der
Arbeiten erforderlich waren von den Gewerbetreibenden
unverzüglich zu entfernen. Dies gilt auch für angefallenen
Abraum, Rest- oder Verpackungsmaterialien. Die Stadt
hat das Recht zurückgelassene Gegenstände und / oder
Arbeitswerkzeuge und -geräte in Verwahrung zu nehmen,
sofern diese zurückgelassen worden sind. Gewerblich genutzte Arbeitswerkzeuge und -geräte dürfen nicht in den
vorhandenen Wasserentnahmestellen der Friedhöfe gereinigt werden.
(4) Gewerbetreibende, die gegen die Vorschriften der Absätze
3 und 4 verstoßen, oder bei denen die Voraussetzungen des
Abs. 2 ganz oder teilweise nicht mehr gegeben sind, kann
die Stadt die Zulassung auf Zeit oder Dauer zurücknehmen
oder widerrufen.
(5) Das Verfahren nach Abs. 1 und 2 kann über einen einheitlichen Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg
abgewickelt werden; § 42 a) und §§ 71 a) bis 71 e) des
Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in der jeweils geltenden Fassung finden Anwendung.
(6) Gewerbliche Arbeiten dürfen nur in der Zeit von 8.00 bis
17.00 Uhr ausgeführt werden. Ausnahmen können von der
Friedhofsverwaltung zugelassen werden.
In den Fällen des § 2 Abs. 2 sind gewerbliche Arbeiten nur
mit Zustimmung der Stadt erlaubt.
(7) An Sonn- und Feiertagen sowie an Samstagnachmittagen
sind gewerbliche Arbeiten nicht erlaubt. Ausnahmen können von der Friedhofsverwaltung zugelassen werden.
(8) Die Stadt kann für bestimmte Tage oder Tageszeiten gewerbliche Arbeiten untersagen oder einschränken. Das
Gleiche gilt für Arbeiten, durch die Bestattungsfeierlichkeiten gestört werden können.
(9) Alle Arbeiten sind unter Wahrung der Ruhe und der Würde
der Friedhöfe durchzuführen. Im Übrigen gelten die Verhaltensvorschriften für Besucher (§ 3) sinngemäß auch für
Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten.
III. BESTATTUNGSVORSCHRIFTEN
§5
Allgemeines
(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes bei
der Stadt anzumelden. Wird eine Bestattung in einer früher
erworbenen Wahlgrabstätte beantragt, so ist der Stadt das
Nutzungsrecht nachzuweisen. Bei Anmeldung des Sterbefalls sind die erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
(2) Der Ort und die Zeit der Bestattung werden von der Stadt
festgesetzt. Wünsche der Geistlichen und der Hinterbliebenen werden, - soweit möglich -, berücksichtigt. An Samstagen, sowie an Sonn- und Feiertagen werden keine Trauerfeiern, Bestattungen und Beisetzungen vorgenommen.
§6
Beschaffenheit von Särgen, Sargausstattungen und Urnen
(1) Die Särge müssen festgefügt und so abgedichtet sein, dass
jedes Durchsickern von Feuchtigkeit ausgeschlossen ist.
(2) Die Särge dürfen grundsätzlich höchstens 205 cm lang, 65
cm hoch und im Mittelmaß jedoch maximal 65 cm breit
sein. Ist in besonderen Fällen ein größerer Sarg erforderlich, so sind dessen Maße bei der Anmeldung der Bestattung mitzuteilen. Die Abmessungen der Särge für Kinder
können sich nach deren Größe richten.
(3) Es dürfen nur Särge aus leicht abbaubarem Holz (Weichholz) oder gleichwertigem Material verwendet werden.
Die Särge dürfen in ihrer Bearbeitung z. B. kein PVC, PCP,
formaldehydabspaltende, nitrozellulosehaltige oder sonstige umweltgefährdende Lacke oder Zusätze enthalten.
Gleiches gilt für die Sargausstattung und das Sargzubehör.
Harthölzer sind nur als Furniere zugelassen. Ausnahmen
sind bei Toten möglich, die aus dem Ausland überführt
werden mussten. Särge aus anderem Material als Weichholz bedürfen vor Verwendung der Genehmigung der
Friedhofsverwaltung.
(4) Aschekapseln und Überurnen müssen aus einem Material
bestehen, das innerhalb der Ruhezeit vergänglich ist. Bei
den Überurnen ist die Vergänglichkeit durch eine entsprechende Zertifizierung (Aufkleber o.Ä.) für die einzelne
Urne nachzuweisen.
§7
Bestattung
(1) Auf den Friedhöfen stellt die Stadt die Aufbahrungsräume für die Aufbahrung, sowie die Aussegnungshallen für
die Trauerfeiern bereit. Bestattungen, Urnenbeisetzungen
und Ausgrabungen werden grundsätzlich durch das städtische Friedhofspersonal vorgenommen. Dazu gehört der
Transport der Särge zum Grab, das Öffnen und Schließen
der Gräber, Versenken der Särge oder die Beisetzung von
Urnen.
(2) Die Friedhofsverwaltung kann einzelne Arbeiten von Dritten ausführen lassen.
(3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens
0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
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§8
Ruhezeit
Die Ruhezeit der Verstorbenen beträgt auf allen Friedhöfen 20
Jahre, bei Kindern, die vor Vollendung des 10. Lebensjahres
verstoben sind, 15 Jahre.
Die Ruhezeit der Aschen von Verstorbenen beträgt auf allen
Friedhöfen 15 Jahre.
§9
Umbettungen
(1) Umbettungen von Verstorbenen und Aschen von Verstorbenen bedürfen, unbeschadet sonstiger gesetzlicher Vorschriften, der vorherigen Zustimmung der Stadt. Bei Umbettungen
von Verstorbenen wird die Zustimmung nur bei Vorliegen
eines wichtigen Grundes, in den ersten fünf Jahren der Ruhezeit nur bei Vorliegen eines dringenden öffentlichen Interesses oder eines besonderen Härtefalles erteilt.
(2) Umbettungen aus einem Sargreihengrab, Urnenreihengrab
oder Rasenreihengrab in ein anderes Sargreihengrab, Urnenreihengrab oder Rasenreihengrab sowie Umbettungen
aus Urnengemeinschaftsanlagen (§§ 15, 16 dieser Satzung)
und aus Baumgräbern sind innerhalb der Stadt grundsätzlich nicht zulässig. In besonders begründeten Fällen kann
die Stadt Ausnahmen von dieser Regelung zulassen
(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag. Antragsberechtigt
ist bei Umbettungen aus einem Sargreihengrab, Urnenreihengrab oder Rasenreihengrab der Verfügungsberechtigte,
bei Umbettungen aus einem Wahlgrab der Nutzungsberechtigte.
(4) In den Fällen des § 25 Abs. 1 Satz 3 und bei der Entziehung
von Nutzungsrechten nach § 25 Abs.1 Satz 4 dieser Satzung können Verstorbene oder Aschen Verstorbener, deren
Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, von Amts wegen in ein
Sargreihengrab, Urnenreihengrab oder Rasenreihengrab
oder in Urnengemeinschaftsanlagen (§§ 15,16 dieser Satzung) umgebettet werden.
Im Übrigen ist die Stadt bei Vorliegen eines dringenden
öffentlichen Interesses berechtigt, Umbettungen vorzunehmen.
(5) Die Umbettung lässt die Stadt durchführen, diese bestimmt
den Zeitpunkt der Umbettung.
(6) Die Kosten der Umbettung (vor Ablauf der Ruhezeit) und
den Ersatz von Schäden, die an benachbarten Grabstätten
und an Anlagen durch eine Umbettung entstehen, haben
die Antragsteller bzw. die Verursacher zu tragen, es sei
denn, es liegt ein Verschulden der Stadt vor.
(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eine Umbettung nicht
unterbrochen oder gehemmt.
im
Blick
(3) ab dem 01.04.2017 stehen zusätzlich folgende Arten von
Grabstätten zur Verfügung:
1. Rasengräber (Sarg- und Urnengräber)
2. Urnengemeinschaftsanlagen
3. Urnengemeinschaftsanlagen anonym
4. Baumgräber
(4) Ein Anspruch auf Überlassung einer bestimmten Grabstätte in bestimmter Lage sowie auf die Unveränderlichkeit
der Umgebung besteht nicht.
(5) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zugelassen.
§ 11
Reihengräber
(1) Die Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen
und die Beisetzung von Aschen Verstorbener, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zugeteilt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist
nicht möglich. Verfügungsberechtigter ist, – sofern keine
andere ausdrückliche Festlegung (z.B. durch Testament
oder Bestattungsvorsorge) erfolgt ist, - in nachstehender
Reihenfolge:
1. wer für die Bestattung sorgen muss (§ 31 Abs. 1 Bestattungsgesetz),
2. wer sich dazu verpflichtet hat,
3. der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.
Der Verfügungsberechtigte ist verpflichtet, persönlich Adressänderungen oder Wohnortwechsel unverzüglich der
Friedhofsverwaltung mitzuteilen.
(2) Auf den Friedhöfen sind ausgewiesen:
1. Reihengräber für Verstorbene bis zum vollendeten 10.
Lebensjahr,
2. Reihengräber für Verstorbene vom vollendeten 10. Lebensjahr an.
(3) In jedem Reihengrab wird nur ein Verstorbener bestattet
oder beigesetzt.
(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablauf der Ruhezeit nicht
in ein Wahlgrab umgewandelt werden.
(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldern oder Teilen von
ihnen nach Ablauf der Ruhezeit wird drei Monate vorher
durch Hinweise auf den betreffenden Gräbern und Aushang auf dem jeweiligen Friedhof bekanntgegeben.
(6) Absätze 1, 3 bis 5 gelten auch für Urnenreihengräber entsprechend.
§ 12
Wahlgräber
(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbestattungen, die Beisetzung von Aschen Verstorbener und die Bestattung von
Tot- und Fehlgeburten, an denen ein öffentlich-rechtliches
Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht wird
IV. GRABSTÄTTEN
durch Verleihung begründet. Nutzungsberechtigter ist die
durch die Verleihung bestimmte Person.
§ 10
(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werden auf Antrag zuAllgemeines
nächst für die Dauer der Ruhezeit nach § 8 verliehen. Sie
(1) Die Grabstätten stehen im Eigentum der Stadt. An ihnen
können nur anlässlich eines Todesfalles verliehen werden.
können Rechte nur nach dieser Satzung erworben werden.
Eine Verlängerung dieses Nutzungsrechtes nach Ablauf
(2) Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätder Ruhezeit ist nur auf Antrag möglich.
ten zur Verfügung gestellt:
(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit der Zahlung der Grab 1. Reihengräber (Sarg- und Urnengräber)
nutzungsgebühr. Auf Wahlgräber, bei denen die Grabnut 2. Wahlgräber (Sarg- und Urnengräber, zwei- und vierstellig)
zungsgebühr für das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist, sind
3. Urnennischenanlagen (Kolumbarium)
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§ 13
die Vorschriften über Reihengräber entsprechend anzuRasengräber
wenden. Ein Anspruch auf Verleihung oder Verlängerung
(1) Rasengräber sind Grabstätten in einem besonders ausgevon Nutzungsrechten besteht grundsätzlich nicht.
wiesenen Grabfeld.
(4) Wahlgräber können mehrstellige Einfach- oder Tiefgräber
sein. In einem Tiefgrab sind bei gleichzeitig laufenden Ru- (2) Als Rasengräber werden folgende Grabstätten zur Verfügung gestellt:
hezeiten nur zwei Bestattungen übereinander zulässig.
(5) Während der Nutzungszeit darf eine Bestattung nur statt- 1. Rasensargreihengrab
finden, wenn die Ruhezeit die Nutzungszeit nicht über- 2. Rasenurnenreihengrab
steigt oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis 3. Rasenurnenwahlgrab
(3) Die Ruhezeiten richten sich nach § 8 dieser Satzung. Die
zum Ablauf der Ruhezeit erneut verliehen worden ist.
Regelungen der §§ 11 und 12 dieser Satzung werden ana(6) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fall seines Ablebens
log angewandt.
seinen Nachfolger im Nutzungsrecht bestimmen. Wird
keine Regelung getroffen, so geht das Nutzungsrecht in (4) Die Pflege der Rasengräber obliegt ausschließlich der Stadt
bzw. einem von ihr beauftragten Dritten. In der Pflege sind
nachstehender Reihenfolge auf die Angehörigen des veraußer den laufenden Unterhaltungsarbeiten, auch die Anstorbenen Nutzungsberechtigten mit deren Zustimmung
lage des Rasens und ggf. das Auffüllen von Setzungen
über:
während der Nutzungsdauer enthalten.
1. auf den überlebenden Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn Kinder aus einer (5) Der anlässlich der Bestattung / Beisetzung auf der Rasenfläche abgelegte Grabschmuck ist innerhalb von zwei Wofrüheren Ehe vorhanden sind,
chen nach der Bestattung / Beisetzung vom Nutzungs- /
2. auf die ehelichen Kinder, nichtehelichen Kinder und AdVerfügungsberechtigten zu entfernen. Nach Ablauf der
optivkinder
Frist darf keine sonstige Grabausstattung (z.B. Grabla 3. auf die Stiefkinder,
terne, Weihwasserbehälter) und kein Grabschmuck (z.B.
4. auf die Enkel in der Reihenfolge der Berechtigung ihrer
Blumenschmuck, Grablichter) auf der Rasenfläche abgeVäter oder Mütter,
legt werden. Widerrechtlich auf der Rasenfläche abgelegte
5. auf die Eltern,
Grabausstattung sowie Grabschmuck werden von der Stadt
6. auf die Geschwister,
entfernt und entsorgt.
7. auf die Stiefgeschwister,
8. auf die nicht unter Nr. 1. bis Nr. 7. fallenden Erben.
§ 14
(7) Innerhalb der einzelnen Gruppen Nrn. 2 bis 4 und 6 bis 8
Urnennischenanlage (Kolumbarium)
wird jeweils der Älteste nutzungsberechtigt.
Urnennischenanlagen sind Nischen unterschiedlicher
(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zustimmung der Stadt (1) Größe in Mauern, die ausschließlich der Beisetzung von
das Nutzungsrecht zu Lebzeiten auf eine andere Person
Aschen Verstorbener dienen.
übertragen.
(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmen der Friedhofs- (2) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt werden können, richtet sich nach der Größe der Nische.
satzung und der dazu ergangenen Regelungen das Recht,
in der Wahlgrabstätte bestattet zu werden und über Bestat- (3) Der anlässlich der Beisetzung vor der Urnennische abgelegte Grabschmuck ist innerhalb von zwei Wochen nach
tung sowie im Rahmen der Regelungen der §§ 18 und 19
der Beisetzung vom Nutzungsberechtigten zu entfernen.
der Satzung über die Art der Gestaltung und der Pflege der
Nach Ablauf der Frist darf kein weiterer Grabschmuck vor
Grabstätte zu entscheiden.
der Urnennische abgelegt werden.
Verstorbene, die nicht zu dem Personenkreis des Abs. 6
Satz 2 gehören, dürfen in der Grabstätte nicht bestattet wer- (4) Die Ruhezeiten richten sich nach § 8 dieser Satzung. Die
Regelungen des § 12 Abs. 1- 9 dieser Satzung werden anaden. Die Stadt kann Ausnahmen zulassen.
log angewandt.
(10) Das Nutzungsrecht kann jederzeit nach Ablauf der letzten
§ 15
Ruhezeit zurückgegeben werden. Eine GebührenrückerUrnengemeinschaftsanlagen
stattung findet nicht statt.
(11) Mehrkosten, die der Stadt beim Ausheben des Grabes zu (1) Die Urnengemeinschaftsanlage besitzt ein gemeinsames
Grabmal mit den Namen der dort beigesetzten Aschen Vereiner weiteren Bestattung durch die Entfernung von Grabstorbener. Dieses Grabmal darf nur mit von der Stadt vormalen, Fundamenten und sonstigen Grabausstattungen
gegebenen Namensschildern versehen werden. Die Kosten
entstehen, hat der Nutzungsberechtigte zu erstatten, falls
für Beschriftung und das Anbringen des Namensschildes
er nicht selbst rechtzeitig für die Beseitigung dieser Geträgt der Verfügungsberechtigte.
genstände sorgt.
(12) Diese Vorschriften gelten entsprechend für Urnenwahl- (2) Die Pflege der Gemeinschaftsanlage obliegt ausschließlich der Stadt bzw. einem von ihr beauftragten Dritten. Der
gräber.
Verfügungsberechtigte hat keinen Einfluss auf die Art und
(13) In Urnenwahlgräbern können bis zu vier Urnen beigesetzt
Pflege der Bepflanzung, sowie die Art und Unterhaltung
werden.
des Grabmals.
(14) Die Beisetzung von Urnen in einem vorhandenen Erd(3) Auf der Gemeinschaftsanlage darf nichts angebracht bzw.
wahlgrab für Särge ist zulässig.
aufgestellt werden, insbesondere keine Grabeinfassungen,
keine sonstigen Grabausstattungen (z. B. Grablaterne,
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Weihwasserbehälter) und kein Grabschmuck (z. B. Blumenschmuck, Grablichter).
(4) Unerlaubte Gegenstände werden von der Stadt entfernt,
eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
§ 16
Urnengemeinschaftsanlagen anonym
Diese Urnengemeinschaftsanlagen dienen anonymen Beisetzungen von Aschen Verstorbener. Die Grabstätten werden
nicht gekennzeichnet, die beigesetzten Urnen werden in einem
Verzeichnis festgehalten. Anonyme Beisetzungen finden ohne
Beisein von Angehörigen des Verstorbenen und ohne Hinweis
auf den Zeitpunkt der Beisetzung statt.
§ 17
Baumgräber
(1) Baumgräber sind Urnengrabstätten in einem besonders
ausgewiesenen Grabfeld.
(2) Die Lage des Baumgrabes wird von der Stadt bestimmt.
Wünsche des Verstorbenen bzw. der Hinterbliebenen werden, soweit möglich, berücksichtigt.
(3) Die Ruhezeiten richten sich nach § 8 dieser Satzung.
(4) Die Pflege der Baumgräber obliegt ausschließlich der Stadt
bzw. einem von ihr beauftragten Dritten.
(5) Der anlässlich der Beisetzung auf der Baumumgebungsfläche abgelegte Grabschmuck ist innerhalb von zwei
Wochen nach der Beisetzung zu entfernen. Nach Ablauf
der Frist dürfen keine sonstigen Grabausstattungen (z. B.
Grablaterne, Weihwasserbehälter) und kein Grabschmuck
(z. B. Blumenschmuck, Grablichter) auf der Baumumgebungsfläche abgelegt werden. Widerrechtlich auf der Baumumgebungsfläche abgelegte Grabausstattungen sowie
Grabschmuck werden von der Stadt entfernt und entsorgt.
V. GRABMALE UND SONSTIGE
GRABAUSSTATTUNGEN
§ 18
Allgemeiner Gestaltungsgrundsatz
(1) Die folgenden Vorschriften unter §§ 18 - 23 gelten für
Grabstätten gemäß § 10 Abs. 2 Ziffern 1 und 2 dieser Satzung.
(2) Grabmale und sonstige Grabausstattungen sowie Grabschmuck müssen der Würde des Friedhofs in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtanlage entsprechen.
§ 19
Gestaltungsvorschriften
(1) Für Grabmale dürfen nur Natursteine, Holz, Schmiedeeisen oder Metall verwendet werden.
(2) Bei der Gestaltung und der Bearbeitung sind folgende Vorschriften einzuhalten:
1. Schriften, Ornamente und Symbole sind auf das Material, aus dem das Grabmal besteht, werkgerecht abzustimmen. Sie müssen gut verteilt und dürfen nicht aufdringlich groß sein.
2. Firmenbezeichnungen dürfen nur unauffällig und nicht
auf der Vorderseite des Grabmales angebracht werden
(max. Größe 80 x 30 mm).
im
Blick
(3) Auf Gräbern für Sargerdbestattungen sind Grabmale mit
einer Höhe von minimal 0,60 m bis maximal 1,40 m zulässig. Auf Kindergräbern sind Grabmale mit einer Höhe von
maximal 0,80 m zulässig.
Die Breite der Grabmale ist auf die Grabbreite begrenzt.
Die vorgenannten Maße sind von der Geländehöhe der jeweils angrenzenden Grabzwischenwege aus zu berechnen.
(4) Auf Urnenerdgrabstätten sind Grabmale mit einer Höhe
von minimal 0,60 m und maximal 0,80 m zulässig.
(5) Liegende Grabmale dürfen nur eben oder flach geneigt auf
die Grabstätte gelegt werden.
(6) Auf den Friedhöfen sind Grabeinfassungen jeder Art (auch
Pflanzen) nicht zulässig, soweit die Stadt die Grabzwischenbereiche in den einzelnen Grabfeldern mit Grabeinfassungsplatten belegt hat oder belegen will. Anderenfalls
sind lediglich Stein- oder Pflanzeinfassungen der Gräber
gestattet.
(7) Auf den Grabstätten sind insbesondere nicht zulässig,
1. Grabmale aus schwarzem oder grellweißem Kunststein
oder Gips, sowie aus Glas, Porzellan und Kunststoff jeder Form
2. Grabmale mit farbigem Anstrich; Ausnahmen sind zulässig, sofern der farbige Flächenanteil 10 % der Vorderfront des Grabmals nicht übersteigt. Grelle Farben und
Leuchtfarben sind ausgeschlossen.
3. Lichtbilder, wenn sie eine Größe von 10 x 15 cm überschreiten,
(8) Grababdeckungen können zugelassen werden. Hierbei
sollte jedoch mindestens die Hälfte der Grabfläche zur
Bepflanzung zur Verfügung stehen. Bezüglich der zu verwendenden Materialien der Grababdeckungen gelten die
Vorschriften der Absätze 1, 2 und 7 Ziffern 1. bis 3. Auf
Urnenerdgräbern sind Grabsteine und vollständige Grababdeckungen zulässig.
(9) Die vorgenannten Vorschriften der Absätze 1, 2 und 7 Ziffern 1. bis 3. gelten auch für die sonstigen Grabausstattungen (z. B. Grablaterne, Weihwasserbehälter).
(10) Die Stadt kann unter Berücksichtigung der Gesamtgestaltung sowie der Bewirtschaftung der Friedhöfe im Rahmen
der Absätze 2 bis 9 dieser Vorschrift Ausnahmen zulassen.
§ 20
Genehmigungserfordernis
(1) Die Errichtung und jede Veränderung von Grabmalen bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt.
Ohne Genehmigung sind bis zur Dauer von zwei Jahren
nach der Bestattung oder Beisetzung provisorische Holznamenstafeln mit einer Maximalgröße von 30 cm x 50
cm und Holzkreuze mit einer Maximalgröße von 150 cm
Höhe und Balkenbreite von 60 cm zulässig.
(2) Der Antrag und die Zeichnung über den Entwurf des Grabmales im Maßstab 1:10 sind zweifach durch den Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten und dessen Erfüllungsgehilfen (z.B. Steinmetzbetrieb) schriftlich bei der
Stadt / Friedhofsverwaltung einzureichen.
Dabei ist das zu verwendende Material, seine Bearbeitung,
der Inhalt und die Anordnung der Schrift, der Ornamente und der Symbole, die etwaige Farbgestaltung sowie die
Fundamentierung anzugeben.
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Soweit erforderlich, kann die Stadt Zeichnungen der
Schrift, der Ornamente und der Symbole im Maßstab 1:1
unter Angabe des Materials, seiner Bearbeitung und der
Form verlangen.
In besonderen Fällen kann die Vorlage eines Modelles oder
das Aufstellen einer Attrappe auf der Grabstätte verlangt
werden.
(3) Die Errichtung und jede Veränderung aller sonstigen Grabausstattungen bedürfen ebenfalls der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Stadt. Abs. 2 gilt entsprechend.
(4) Die Genehmigung erlischt, wenn das Grabmal oder die
sonstige Grabausstattung nicht innerhalb von einem Jahr
nach Erteilung der Genehmigung errichtet worden ist.
(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sie vor ihrer Aufstellung von der Stadt überprüft werden können.
ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung
der Stadt nicht innerhalb einer jeweils festzusetzenden
angemessenen Frist beseitigt, so ist die Stadt berechtigt,
dies auf Kosten des Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten zu tun oder nach dessen Anhörung das Grabmal
oder die sonstige Grabausstattung auf dessen Kosten zu
beseitigen. Die Stadt bewahrt die entfernten Gegenstände
drei Monate auf. Ist der Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu
ermitteln, so genügt ein sechswöchiger Hinweis auf der
Grabstätte, um die vorgenannten Maßnahmen der Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Für die durch nicht verkehrssichere Grabmale und sonstige
Grabausstattungen entstandenen Schäden haftet der jeweilige Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte.
§ 21
Aufstellung von Grabmalen / Standsicherheit
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen müssen standsicher sein.
Sie müssen ihrer Größe entsprechend nach den allgemein
anerkannten Regeln des Handwerks fundamentiert und befestigt sein, so dass sie dauerhaft standsicher sind.
Stehende Steingrabmale dürfen folgende Mindeststärken
nicht unterschreiten:
bis 1,20 m Höhe: 14 cm
bis 1,40 m Höhe: 16 cm
ab 1,40 m Höhe: 18 cm
(2) Müssen anlässlich von Bestattungen / Beisetzungen Grabmale und Einfassungen entfernt werden, dürfen diese nicht
auf dem öffentlichen Friedhofsgelände zwischengelagert
werden.
(3) Werden Grabmale und sonstige Grabausstattungen ohne
vorherige schriftliche Genehmigung der Stadt Weingarten
oder davon abweichend errichtet oder aufgestellt, kann die
Stadt den Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten und
/ oder den Grabmalersteller zur satzungskonformen Änderung oder Beseitigung des Grabmals und / oder der sonstigen Grabausstattung schriftlich auffordern.
Wird dieser Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen schriftlich festgesetzten Frist Folge geleistet, kann das
beanstandete Grabmal und die sonstige Grabausstattung
auf Kosten des Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten entfernt werden.
§ 23
Entfernung
(1) Grabmale und sonstige Grabausstattungen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Stadt von der Grabstätte
entfernt werden.
(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechtes sind
die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen zu entfernen. Wird diese Verpflichtung trotz schriftlicher Aufforderung der Stadt innerhalb einer jeweils festzusetzenden
angemessenen Frist nicht erfüllt, so kann die Stadt die
Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen im Wege
der Ersatzvornahme, auf Kosten des Grabnutzungs- oder
Verfügungsberechtigten nach dem Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz selbst entfernen.
(3) Die Stadt bewahrt die Grabmale und sonstigen Grabausstattungen drei Monate auf. Das Abräumen eines Grabes
ist der Friedhofsverwaltung schriftlich anzuzeigen.
§ 22
Unterhaltung
(1) Die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen sind
dauernd in würdigem und verkehrssicherem Zustand zu
halten und entsprechend zu überprüfen. Verantwortlich
dafür ist bei Reihengrabstätten der Verfügungsberechtigte,
bei allen Wahlgrabstätten der Nutzungsberechtigte.
(2) Erscheint die Standsicherheit von Grabmalen und sonstigen Grabausstattungen gefährdet, so haben die für die Unterhaltung verpflichteten Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigten unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei Gefahr
im Verzug kann die Stadt auf Kosten des Grabnutzungsoder Verfügungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen (z.B.
Umlegung von Grabmalen, Absperrung) treffen. Wird der
VI. HERRICHTEN UND PFLEGE DER GRABSTÄTTE
§ 24
Allgemeines
(1) Alle Grabstätten müssen der Würde des Ortes entsprechend
hergerichtet und dauernd gepflegt werden. Verwelkte Blumen und Kränze sind von den Grabstätten zu entfernen
und an den dafür vorgesehenen Plätzen abzulagern.
(2) Die Höhe und die Form der Grabhügel und die Art ihrer
Gestaltung sind dem Gesamtcharakter des Friedhofes, dem
besonderen Charakter des Friedhofsteils und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Soweit in den Grabzwischenbereichen Grabeinfassungsplatten verlegt worden
sind (§ 19 Abs. 6 dieser Satzung), dürfen die Grabbeete
nicht höher als die Grabeinfassungsplatten sein. Die Grabstätten dürfen nur mit solchen Pflanzen bepflanzt werden,
die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen nicht
beeinträchtigen. In der Breite sind die Anpflanzungen zu
begrenzen auf maximal den Bereich der Pflanzfläche innerhalb der Grabeinfassungen und der Höhe nach sind die
Anpflanzungen zu begrenzen auf maximal 1,30 m.
(3) Nicht zugelassen sind Grabgebinde aus künstlichen Werkstoffen und das Aufstellen privater Bänke.
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(4) Für das Herrichten und für die Pflege der Grabstätte hat der
Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte zu sorgen. Die
Verpflichtung erlischt erst mit dem Ablauf der Ruhezeit
bzw. des Nutzungsrechtes.
(5) Die Grabstätten müssen innerhalb von sechs Monaten nach
der Belegung hergerichtet sein.
(6) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ruhezeit oder des
Nutzungsrechts abzuräumen. § 23 Abs. 2 dieser Satzung
gilt entsprechend.
(7) Gartengeräte, Blumenvasen etc. dürfen am Grab (insbesondere hinter dem Grab) nicht aufbewahrt werden. Der
Würde des Ortes nicht entsprechende Gefäße (Flaschen,
Büchsen, Tassen etc.) als Behälter für Blumen oder Weihwasser dürfen nicht verwendet werden. Die Friedhofsverwaltung ist berechtigt, unerlaubt abgelegte Gegenstände zu
entfernen, eine Aufbewahrungspflicht besteht nicht.
(8) Das Herrichten, die Unterhaltung und jede Veränderung
der gärtnerischen Anlagen außerhalb der Grabstätten obliegt ausschließlich der Stadt.
§ 25
Vernachlässigung der Grabpflege
(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtet oder gepflegt, so
hat der Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte auf
schriftliche Aufforderung der Stadt die Grabstätte innerhalb einer jeweils festgesetzten angemessenen Frist in
Ordnung zu bringen.
Ist der Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so genügt ein
dreimonatiger Hinweis auf der Grabstätte. Wird die Aufforderung nicht befolgt, so können Reihengrabstätten (§
10 Abs. 2, Nr. 1 dieser Satzung) von der Stadt abgeräumt,
eingeebnet und eingesät werden. Bei Wahlgrabstätten (§
10 Abs. 2, Nr. 2 dieser Satzung) kann die Stadt in diesem
Fall die Grabstätte im Wege der Ersatzvornahme nach dem
Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung
entziehen. In dem Entziehungsbescheid ist der Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal und die sonstigen
Grabausstattungen innerhalb von drei Monaten nach Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen.
(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck gilt Abs. 1 Satz 1
entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist
der Verantwortliche nicht bekannt oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, so kann die Stadt den Grabschmuck entfernen.
(3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2 sind dem Verantwortlichen vorher anzudrohen.
VII. BENUTZUNG DER AUFBAHRUNGSRÄUME
§ 26
Aufbahrungsräume
(1) Die Aufbahrungsräume dienen der Aufnahme der Verstorbenen bis zur Bestattung. Sie dürfen nur in Begleitung eines Mitarbeiters der Friedhofsverwaltung oder mit
vorheriger Zustimmung der Friedhofsverwaltung betreten
werden.
im
Blick
(2) Sofern keine gesundheitsaufsichtsrechtlichen- oder sonstigen Bedenken bestehen, können die Angehörigen die
Verstorbenen während der festgesetzten Zeiten sehen. Die
Särge sind spätestens eine halbe Stunde vor Beginn der
Trauerfeier oder der Beisetzung endgültig zu schließen.
(3) Die Särge Verstorbener, bei denen der Verdacht besteht,
dass sie an einer meldepflichtigen Krankheit gelitten haben, sollen in einem besonderen Aufbahrungsraum aufgestellt werden. Der Zutritt zu diesen Räumen und die
Besichtigung der Verstorbenen bedürfen zusätzlich der
Genehmigung des Gesundheitsamtes.
(4) Bei durchschnittlichen Außentemperaturen ab 10 Grad
Celsius sind die vorhandenen Kühleinrichtungen innerhalb
der Aufbahrungsräume auf den Friedhöfen entsprechend
den Anweisungen der Friedhofsverwaltung zu nutzen.
VIII. HAFTUNG, ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
§ 27
Obhuts- und Überwachungspflicht, Haftung
(1) Der Stadt obliegen keine über die Verkehrssicherungspflicht hinausgehenden Obhut- und Überwachungspflichten. Die Stadt haftet nicht für Schäden, die durch nicht
satzungsgemäße Benutzung der Friedhöfe, ihrer Anlagen
und Einrichtungen, durch dritte Personen oder durch Tiere
entstehen. Im Übrigen haftet die Stadt nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Die Vorschriften über Amtshaftung
bleiben unberührt.
(2) Verfügungsberechtigte und Nutzungsberechtigte haften
für die schuldhaft verursachten Schäden, die infolge einer
unsachgemäßen oder den Vorschriften dieser Friedhofssatzung widersprechenden Benutzung oder eines mangelhaften Zustandes der Grabstätten entstehen. Sie haben die
Stadt von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die wegen
solcher Schäden geltend gemacht werden. Gehen derartige
Schäden auf mehrere Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigte zurück, so haften diese als Gesamtschuldner.
(3) Absatz 2 findet sinngemäß Anwendung auf die nach § 4
zugelassenen Gewerbetreibenden, auch für deren Bedienstete.
§ 28
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr. 2 des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg handelt, wer vorsätzlich
oder fahrlässig
1. die Friedhöfe entgegen der Vorschrift des § 2 betritt,
2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2
a) sich auf den Friedhöfen nicht der Würde der Orte entsprechend verhält oder die Weisungen des Friedhofpersonals nicht befolgt,
b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art befährt, die nicht
gem. § 3 Abs. 2 Ziffer 1 dieser Satzung ausgenommen
sind,
c) an Sonn- und Feiertagen sowie während einer Bestattung
oder einer Gedenkfeier in der Nähe störende und lärmverursachende Arbeiten ausführt,
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
d) die Friedhöfe, ihre Einrichtungen und Anlagen verunreinigt oder beschädigt, sowie gärtnerische und Rasenflächen sowie Grabstätten einschließlich deren Grabeinfassungen unberechtigterweise betritt,
e) Tiere mitbringt (ausgenommen Blindenhunde),
f) Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten
Stellen ablagern,
g) Waren und gewerbliche Dienste anbietet,
h) Film-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, außer zu privaten Zwecken erstellt,
i) Druckschriften verteilt oder innerhalb der Friedhöfe anbringt. Gleiches gilt für die Zugangs- und Außenbereiche
der Friedhöfe.,
j) in den Anlagen der Friedhöfe lagert.
3. eine gewerbliche Tätigkeit auf den Friedhöfen ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1) oder gegen die Vorschriften des § 4
Abs. 3 und 4 verstößt,
4. als Grabnutzungs- oder Verfügungsberechtigter oder als Gewerbetreibender Grabmale und sonstige Grabausstattungen
ohne oder abweichend von der Genehmigung errichtet, verändert (§ 20 Abs. 1 und 3) oder entfernt (§ 23 Abs. 1),
5. Grabmale und sonstige Grabausstattungen nicht in verkehrssicherem Zustand hält (§ 21 Abs. 1).
§ 29
Verwaltungs- und Benutzungsgebühren
(1) Für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen und für
Amtshandlungen auf dem Gebiet des Bestattungswesens
werden Verwaltungs- und Benutzungsgebühren nach der
jeweils geltenden Gebührensatzung erhoben.
(2) Ergänzend findet die Satzung über die Erhebung von Verwaltungsgebühren der Stadt Weingarten in der jeweils gültigen Fassung Anwendung.
Die Stadtverwaltung informiert
IX. ÜBERGANGS- UND SCHLUSSVORSCHRIFTEN
§ 30
Alte Rechte
Für Grabstätten, die bei Inkrafttreten dieser Friedhofssatzung
bereits bestanden haben, gelten die bisherigen Vorschriften.
Dies gilt nicht, wenn an diesen Grabstätten Wiederbelegungen
oder Nutzungsverlängerungen nach Inkrafttreten dieser Satzung stattfinden.
§ 31
Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in
Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofsordnung vom
01.01.1996 außer Kraft.
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) oder
aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung
wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht
schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Weingarten geltend gemacht
worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll,
ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über
die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.
Ausgefertigt:
Weingarten, den 20. Juli 2016
gez.
Markus Ewald
Oberbürgermeister
Aus dem Gemeinderat
STÄDTISCHE PRESSESTELLE
GESCHÄFTSSTELLE DES GEMEINDERATES
Nessenreben
Bericht aus dem Gemeinderat
Zeitweise Sperrung des Grillplatzes
Am Montag, den 18.07., hat der Gemeinderat getagt. Die
wichtigsten Informationen und Beschlüsse haben wir nachfolgend sowie im Hauptteil für Sie zusammengestellt.
Um die Aufführungen der Klosterfestspiele nicht zu stören,
wird der Grillplatz Nessenreben an den Spieltagen ab 19 Uhr
gesperrt.
Es handelt sich um folgende Termine:
27. Juli (Premiere)
28. bis 30. Juli
03. bis 06. August
10. bis 12. August
13. August (Derniere)
Wir bitten die Nutzer um Verständnis.
Text: Jasmin Bisanz
Bekanntgaben und Annahme von Spenden, Schenkungen
und ähnlichen Zuwendungen bzw. Sponsoringleistungen
Nach den Bekanntgaben der Verwaltung hat der Gemeinderat
der Annahme von Spenden in Höhe 1.900 € sowie sonstigen Zuwendungen in Höhe von 2.385,00 € zugestimmt.
Neufassung Friedhofssatzung
Die Mitglieder des Gemeinderats haben eine Neufassung der
Friedhofssatzung zur Beschlussfassung beschlossen.
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Kindertagesstätten: Bedarfsplan und
Elternbeiträge 2016/2017; Ausbauvorhaben
Der Gemeinderat hat dem Bedarfsplan
für das Kindergartenjahr 2016/2017, der
Festsetzung über die Elternbeiträge ab
September 2016, der Baumaßnahme der
kath. Gesamtkirchengemeinde im Kindergarten St. Elisabeth für die Errichtung
einer weiteren altersgemischten Gruppe
und der Baumaßnahme der evangelischen
Kirchengemeinde im Kindergarten Martin-Luther zum Ausbau von Ganztagesplätzen zugestimmt.
Grundsätze für ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum
Die Städte Ravensburg und Weingarten
wollen gemeinsam eine Strategie entwickeln, die dazu führt, dass bei größeren
Bauvorhaben auch die Belange der unteren und mittleren Einkommensschichten
berücksichtigt werden. Zentraler Grundsatz des Bündnisses ist die Festlegung eines Schlüssels für den Anteil an Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
bei Neubauvorhaben ab einer bestimmten
Größe. Der Gemeinderat hat den Grundsätzen zugestimmt. Das Bündnis soll in
der zweiten Jahreshälfte gemeinsam mit
allen Partnern unterzeichnet werden.
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Winzerweg“
- Entwurfsberatung
- Auslegungsbeschluss
Nach einem Beschluss über die Wertungsvorschläge der im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Beteiligung der betroffenen
Behörden und Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen hat
der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zugestimmt sowie die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der
betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Anschlussunterbringung Flüchtlinge
Doggenriedstraße und Boschstraße
- Ermächtigung zur Vergabe von Bauleistungen durch die Verwaltung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung dazu
ermächtigt, folgende Gewerke an die Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot
zu vergeben:
- Doggenriedstraße: Rohbau- und Holzbauarbeiten
- Boschstraße: Abbruch- und Holzbauarbeiten
im
Blick
Der im Haushaltsplan 2016 aufgenommene Sperrvermerk für die Verwendung
der Kreditmittel ist aufgehoben worden.
Ersatzbeschaffung Transportfahrzeug
für die städtischen Friedhöfe
Die Stadtverwaltung ist beauftragt worden, für die Ersatzbeschaffung des vorhandenen Transportfahrzeugs Leiber für
die städtischen Friedhöfe ein Vorführfahrzeug oder ein gut erhaltenes gebrauchtes
Transportfahrzeug zu erwerben. Sollte
kein solches Fahrzeug beschafft werden
können, wird die Verwaltung beauftragt,
ein entsprechendes neues Transportfahrzeug Leiber beschränkt auszuschreiben.
Arbeitsvergabe: Straßenbauarbeiten
2016
1. Endausbau Argonnenkaserne –
Wohnteil
(Gertrud-Luckner-/Bischof-Sproll-/Reinhold-Frank-Straße)
2. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Stadtgebiet
(Teilsan. Lazarett- und südl. Malerstraße)
3. Endausbau Baugebiet Kuenstraße
Nord
Nach VOB sind die Straßenbauarbeiten
an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten
Angebot, die Firma F. Storz (Niederlassung Ravensburg), zum Gesamtangebotspreis für die Lose 1, 2 und 3 in Höhe
von 401.199,02 € in Auftrag vergeben
worden.
Abfallwirtschaft: Problematik wilde
Müllablagerungen
Die Verwaltung versucht vorrangig die
Kontrollen der RaWEG-Sack Abgabestellen am Festplatz sowie in der Oberstadt
durch den Vollzugsdienst abzudecken.
Zur Unterstützung wird, falls erforderlich, ein Sicherheitsdienst zunächst bis
zum 31.12.2016 beauftragt.
Die Finanzierung der überplanmäßigen
Ausgabe soll zu Lasten der allgemeinen
Deckungsreserve erfolgen.
Information über den Stand der Kassenkredite, 2. Quartal
Der Gemeinderat wurde über den Stand
der Kassenkredite informiert.
Information: Vorläufiges Rechnungsergebnis 2015
Der Gemeinderat wurde über das vorläufige Rechnungsergebnis 2015 informiert.
Text: Sarah Schnetz
Impressum
im
Blick
Weingarten im Blick - Amtsblatt und
Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Herausgeber: Stadt Weingarten,
Kirchstraße 1, 88250 Weingarten
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co.
KG, Merk­
linger Straße 20, 71263
Weil der Stadt, Telefon 07033 525-0,
Telefax 07033 2048. Verantwortlich
für den amtlichen Teil, alle sonstigen
Verlautbarungen und Mitteilungen:
Oberbürgermeister Markus Ewald
oder sein Vertreter im Amt. Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigenteil: Brigitte
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Es gilt die jeweils aktuelle AnzeigenPreisliste. Posteinzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Gebühr.
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Weingarten, Rathaus, Kirchstraße 1,
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Redaktionsschluss für Berichte im
Infoteil und Veranstaltungskalender:
Mittwoch, 8 Uhr.
Erscheinungsweise:
Wöchentlich am Freitag
Verteilung: kostenlos an die Haushalte
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
KIRCHE IM BLICK
Geistliches Wort
Verrückte Welt
Vor einigen Wochen las ich in einer
Zeitschrift einen Artikel über Quantenphysik, der mich sehr fasziniert hat. In
der Welt des Allerkleinsten geschehen
Dinge, die unseren Alltagserfahrungen
komplett zuwider laufen.
In unserer gewohnten Alltagswelt existieren die Gegenstände, egal, ob wir sie
beobachten oder nicht: Das Nachbarhaus zum Beispiel steht da, auch wenn
wir nicht hinsehen. In der Quantenwelt
ist das ganz anders. Dort wird etwas in
bestimmten Fällen nur dann wirklich,
wenn ich hinsehe. Vorher muss es dort
nicht gewesen sein. Und seine Eigenschaften hängen davon ab, wie ich hinsehe.
Das Gesetz von Ursache und Wirkung
scheint in der Quantenwelt außer Kraft
zu sein. Wir merken zwar nichts davon,
weil unsere Sinne diese kleinen Dimensionen gar nicht wahrnehmen können.
Und doch finde ich das sehr faszinierend: den Gedanken, dass es Bereiche
unseres Lebens gibt, in denen ganz andere Gesetze gelten.
Solche Gedanken sind ja für die Religion nicht uninteressant. Dort ist ebenfalls von einer anderen Wirklichkeit die
Rede, die unsere bekannte Wirklichkeit
übersteigt und transzendiert. Jesus erzählt viel vom „Himmelreich“, vom
„Reich Gottes“, wo ebenfalls andere
Gesetze gelten. Es geht dabei allerdings
weniger um Physik, sondern oft um Be-
ziehungen zwischen uns Menschen.
„Die ersten werden die letzten sein“ ist
so ein Satz, der die herrschenden Verhältnisse auf den Kopf stellt. Er stammt
aus dem Gleichnis von den Arbeitern im
Weinberg. Diese werden nicht wie üblich
entsprechend ihrer Leistung belohnt, sondern jeder erhält das, was er an diesem
Tag zum Leben braucht.
In einer anderen biblischen Geschichte
werden alle Anwesenden Menschen satt,
obwohl kaum etwas zu essen da ist. Auch
das ist leider immer noch eine ferne Utopie für unsere Welt, Millionen Hungertote
erinnern uns jedes Jahr daran. Und das,
obwohl eigentlich genug da wäre, es ist
nur nicht richtig verteilt. Ganz andere
Gesetze des Zusammenlebens bräuchten
wir da … Könnte diese Utopie vielleicht
auch für unsere Welt wirklich werden,
wenn wir nur anders hinsehen würden,
wenn es uns wichtig genug wäre, dass
niemand an Hunger stirbt?
Die Bibel erzählt von einer ganz anderen Wirklichkeit, die schon unter uns
und zwischen uns und in uns da ist, sich
aber auch oft unseren Sinnen entzieht.
Doch die Gedanken sind in der Welt
und ich vertraue darauf, dass sie die Ursache einer großen Wirkung sind. Auch
aus dem kleinen Senfkorn wird einmal
eine große Pflanze.
Pfarrer Horst Gamerdinger,
Evangelische Kirchengemeinde
Bild: unsplash.com
Ökumene in Weingarten
Herzliche Einladung zum Jakobuspilgerfest
Am Jakobustag, Montag, 25.07., um 17
Uhr treffen sich bei der Pilgerskulptur am
Scherzachufer Pilger und Pilgerinnen aus
der Region zum traditionellen Pilgerfest.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem bunten Hauptteil dieser Ausgabe.
Katholische Gesamtkirchengemeinde
Einladung zum Prayerfestival in Rißegg
vom 12. – 14. August im Bischof-SprollBildungszentrum in Rißegg, veranstaltet
von „Jugend 2000“. Lobpreis, Anbetung,
Rosenkranz, Zeugnis, Anspiele und Talk
sind Inhalte des Festivals. Eingeladen
sind Jugendliche und junge Erwachsenen
im Alter von 15 – 35 Jahren.
Nähere Infos zum Programm, den Got-
tesdiensten, dem Einkehrtag und zur Anmeldung sind auf www.jugend2000.org
– Termine – Prayerfestival Rißegg 2016
zu finden.
19
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Katholische Kirchengemeinde St. Maria / Hl. Geist
GOTTESDIENSTORDNUNG
Samstag, 23. Juli, Hl. Birgitta von
Schweden
14.00 Uhr St. Maria: Tauffeier für
Anna Giglione
14.00 Uhr St. Magnus,Waldburg:
Trauung des Brautpaares Katharina
Stephan und Christian Sauter
Herzlichen Glückwunsch und Gottes
Segen auf dem gemeinsamen Lebensweg!
16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus:
Eucharistiefeier
18.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier
zum Sonntag
18.30 Uhr St. Maria: Wort-Gottes-Feier zum Sonntag mit Kommunion
Sonntag, 24. Juli, 17. Sonntag im Jahreskreis
L I:Gen 18,20-32; L II: Kol 2,12-14;
Ev: Lk 11,1-13
09.00 Uhr Kapelle im Krankenhaus:
Wort-Gottes-Feier mit Kommunion auf
den Stationen
09.00 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier
09.00 Uhr Hl. Geist: Kindergottesdienst im Gemeindehaus
10.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier
10.30 Uhr 14-Nothelfer-Kapelle: orth.
Gottesdienst
Montag, 25. Juli, Hl. Jakobus
18.00 Uhr Hl. Geist: Schweigen ohne
Anleitung
18.30 Uhr Hl. Geist: Schweigemeditation
18.30 Uhr St. Maria: Gebetszeit der St.
Norbert Gemeinschaft
Dienstag, 26. Juli, Hll. Joachim und
Anna
18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier
Mittwoch, 27. Juli
07.30 Uhr Hl. Geist: Ökumen. Schulgottesdienst zum Schuljahresende des
Gymasiums und der Realschule
08.20 Uhr Mensa der Tal- und Schussentalschule: Ökumen. Schulgottesdienst zum Schuljahresende der Talund Schussentalschule
09.00 Uhr Evang. Stadtkirche: Ökumen. Schulgottesdienst zum Schuljahresende der Schule am Martinsberg
16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus: WortGottes-Feier
18.30 Uhr Hl. Geist: Eucharistiefeier
Fr., 29.07., Gedenken für: Viktoria
Reutter
Sa., 30.07., Gedenken für: Bruno Reisch; Hubert Schuhmacher; Irmgard und
Richard Betsch; Helene und Georg
Felber und verst. Angeh.; Jahrtag für:
Anna, Josefa und Franz Kania; verst.
Angeh. der Familie Kroll; Franz und
Maria Boscher und verst. Angeh.
Beerdigungsdienst:
26. bis 29. Juli:
Pfarrer Benno Ohrnberger
02. bis 05. August:
Pastoralreferent Artur Sontheimer
Rosenkranz:
17.50 Uhr St. Maria: täglich
17.50 Uhr Hl. Geist: Samstag und
Mittwoch in der Kirche
Freitag, 29. Juli, Hl. Martha von Betanien
08.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier
MESSINTENTIONEN IN DIESER WOCHE
in St. Maria:
Di., 26.07., Gedenken für: Karl Kapler;
Johann Malsam jun. und sen. und Erna
Malsam; Otto Volk; Agathe und Florian
Makelke
Samstag, 30. Juli, Hl. Petrus Chrysologus
13.00 Uhr St. Georg, Ochsenhausen:
Trauung des Brautpaares Katrin Susanne Breuer und Florian Jauch
Herzlichen Glückwunsch und Gottes
Segen auf dem gemeinsamen Lebensweg!
16.30 Uhr Adolf-Gröber-Haus:
Wort-Gottes-Feier mit Kommunion
18.30 Uhr St. Maria: Eucharistiefeier
zum Sonntag
18.30 Uhr Hl. Geist: Wort-Gottes-Feier
zum Sonntag mit Kommunion
in Hl. Geist:
Sa., 23.07., Gedenken für: Familie
Amann und Bisle; Josef, Martin und
Gebhard Arnold; Josef Brunnbauer;
Paul Fahnenstiel, Alexander und Kristina Brul; Martha Linse; Brigitte Wachter; Jahrtag für: Anton Glaser
Mi., 27.07., Jahrtag für: Alexander
Geßler; Jakob Schilling
AUS DEM GEMEINDELEBEN
Gemeindereise
Trotz Regenwetter erlebten 32 Mitglieder
der SE St.Maria / Hl.Geist bereichernde Tage in fröhlicher Gemeinschaft im
Chiemgau und Umgebung.
Spirituell ließen wir uns vom Heiligen
Jahr der Barmherzigkeit inspirieren.
Dankbar, bestärkt und ermutigt kehrten
wir wohlbehalten nach Hause.
Elisabeth Biegert
Bild: Wilfried Löhnert
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Bericht über die gemeinsame Sitzung des KGR St. Maria und Hl. Geist
am 06. Juli
Während es am 09.06. um das nüchterne Zahlenwerk des Haushaltsplanes
ging, stand diesmal der Entwurf für
einen Verhaltenskodex für die Seelsorgeeinheit (SE) St. Maria und Hl. Geist
im Mittelpunkt und wurde zunächst in
Kleingruppen diskutiert.
Was verbirgt sich dahinter? Nach den
Missbrauchsfällen, die innerhalb der
Kath. Kirche passiert sind, ist es ein Bestreben der Diözese, ein Bewusstsein für
diese Problematik zu schaffen. Dieser
Verhaltenskodex soll Menschen für einen
achtsamen und wertschätzenden Umgang
sensibilisieren. Die Endfassung soll zu-
KONTAKTADRESSE
Kontaktadresse St. Maria
St.-Konrad-Str. 28 Fon 0751 56 17 74-0 - Fax 56 17 74-77
[email protected] /
www.st-maria-weingarten.de
Pfarrbüro-Öffnungszeiten St. Maria:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
von 9.00-11.00 Uhr
Mittwochnachmittag von
16.00-18.00 Uhr
Am Montag, 25., und Donnerstag, 28.
Juli, ist das Pfarrbüro geschlossen!
Kontaktadresse Hl. Geist
Keplerstraße 2 - Fon 0751 56 19 13-0 Fax 56 19 13-19
[email protected]
Pfarrbüro-Öffnungszeiten
Heilig Geist:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag
von 9.30-11.30 Uhr
Mittwochnachmittag von
16.00-18.00 Uhr
Am Montag, 25., und Donnerstag, 28.
Juli, ist das Pfarrbüro geschlossen!
Pastoralteam der Seelsorgeeinheit St.
Maria/Hl. Geist
Pfarrer: Benno Ohrnberger erreichbar über das Pfarramt St. Maria,
Tel. 0751 561774 -0
Pastoralreferentin: Carolin Augé,
Tel. 0751 561774 -34
Pastoralreferentin: Marie-Luise Hildebrand 07546 929820 oder
0751 561913-0
Pastoralreferent: Artur Sontheimer,
Tel. 0751 561913-13
nächst in Gruppierungen der SE vorgestellt und diskutiert werden. Danach wird
im KGR das weitere Procedere entschieden.
Die Berichte aus den Ausschüssen zeigten wieder, dass in der SE nicht nur viele
Ideen geboren, sondern auch konkret umgesetzt werden; z. B. aus dem Ausschuss
en contacto: Wir werden einem Freiwilligen, Pedro Zenon Quino Carrasco aus
unserer Partnergemeinde Cruz Gloriosa,
ermöglichen, in unserer SE mitzuleben.
Er wird seinen Freiwilligendienst im Kindergarten Corbellini leisten.
Besonders freuen wir uns, dass Hans Meinert wieder in St. Maria eine Ausstellung
macht zum Thema „Flucht und Liebe“.
Die Eröffnung ist für den 25. September
um 17 Uhr geplant.
Am 19.11., um 18.30 Uhr, werden wir
in Hl. Geist wieder einen Lichtergottesdienst gestalten. Die Lichtinstallation
übernehmen erneut die Künstler Schaf
und Kubitschek.
Gefreut haben wir uns über den stattlichen Überschuss beim Fronleichnamsfest
von 1.391,39 €, der nun auf alle drei Kirchengemeinden verteilt wird, mit herzlichem Dank an alle Beteiligten.
Der Kirchengemeinderat der SE St. Maria und Hl. Geist
Katholische Kirchengemeinde St. Martin
GOTTESDIENSTORDNUNG
Samstag, 23. Juli,
Hl. Birgitta von Schweden
08.30 Uhr Eucharistiefeier
(Marienkapelle)
09.15 Uhr Beichtgelegenheit
(Marienkapelle)
Sonntag, 24. Juli,
17. Sonntag im Jahreskreis
08.30 Uhr Eucharistiefeier
10.30 Uhr Eucharistiefeier mit dem Projektchor. Anschließend Kirchencafé zur
Verabschiedung von Vikar Frank
14.30 Uhr Thematische Kirchenführung
(Treffpunkt: Vorhalle der Basilika)
19.00 Uhr Abendmesse in englischer
Sprache
Montag, 25. Juli, Fest Hl. Jakobus
17.00 Uhr Jakobsfest bei der Pilgerfigur
an der Scherzach
Dienstag, 26. Juli, Hll. Joachim und
Anna
19.00 Uhr Abendmesse unter beiderlei
Gestalten, anschl. Eucharistische Anbetung am Sakramentsaltar
Mittwoch 27. Juli
09.00 Uhr Ökumenischer Gottesdienst
der Schule am Martinsberg zum Ende
des Schuljahres
20.00 Uhr Gebetskreis „Quellenabend“
in der Marienkapelle
Donnerstag, 28. Juli
08.30 Uhr Eucharistiefeier
(Marienkapelle)
Freitag, 29. Juli,
Hl. Marta von Betanien
15.00 Uhr Kreuzwegmeditation zur Todesstunde Jesu
19.00 Uhr Abendmesse, anschl. Einzelsegnung mit der Hl.-Blut-Reliquie
Samstag, 30. Juli,
Hl. Petrus Chrysologus
08.30 Uhr Eucharistiefeier
(Marienkapelle)
09.15 Uhr Beichtgelegenheit
(Marienkapelle)
Rosenkranz:
Kapelle Kreuzbergfriedhof: täglich (außer sonntags) 15.45 Uhr, in der Regel
montags, dienstags und donnerstags mit
anschließender Eucharistiefeier
Eugen-Bolz-Kapelle: täglich 19.00 Uhr
Beerdigungsdienst:
vom 25.07. - 05.08.: Vikar Matthias
Frank, Telefon 76 470 497
21
Ausgabe 29/2016
im
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
MESSINTENTIONEN
IN DIESER WOCHE
Di, 26.07., 19.00 Uhr: Gedenken: für
die armen Seelen, Irmgard Mennel,
Dr. Cesar Marinovici; Brigitte Wachter
Fr, 29.07., 19.00 Uhr: Gedenken:
Uta Göttner
AUS DEM GEMEINDELEBEN
Thematische Kirchenführung „Pilgern
durch die Hl. Pforte“
Blick
Kirchencafé mit
Verabschiedung
Marianische
Kongregation (MC)
Schon wieder sind zwei Jahre vergangen - und damit auch die Vikarszeit für
Matthias Frank in unserer Kirchengemeinde. Auch wenn sein Dienstende erst
in den Sommerferien liegen wird, wollen
wir ihm, bevor viele im Urlaub sind, im
Rahmen der Eucharistiefeier um 10.30
Uhr für seinen priesterlichen Dienst danken und uns vor allem im anschließenden
Kirchencafé von ihm persönlich verabschieden. Herzliche Einladung also zu
Gottesdienst und Begegnung in Basilika
und Kirchennahen Räumen!
Herzliche Einladung zum monatlichen
Treff am Dienstag, 26. Juli, nach der Anbetung in den Kirchennahen Räumen.
Caritasbriefe
Messe in englischer
Sprache
Sonntag, 24. Juli, 14.30 Uhr
Bild: privat
Bild: Reiner Jakubek
Im September findet die jährliche Caritas-Sammelaktion statt. Dazu werden
wieder im Vorfeld Helfer gebraucht, die
beim Einkuvertieren und Austeilen der
Briefe mitmachen. Zum Kuvertieren treffen wir uns in der kommenden Woche
am Donnerstag, den 28. Juli, ab 9 Uhr in
den Kirchennahen Räumen. Selbst, wenn
Sie nur kurz Zeit haben, sind Sie herzlich
willkommen, denn bei vielen Helfern
verteilt sich die Arbeit auf viele Hände.
Auch Kinder können gut mitmachen. Als
kleine Belohnung gibt‘s ein zweites Frühstück. Vielen Dank allen, die kommen
und mithelfen und damit zum Ausdruck
bringen, dass ihnen die Arbeit der Caritas
nicht egal ist!
Zum letzten Mal vor der Sommerpause
feiern wir am Sonntag, 24. Juli, um 19
Uhr in der Basilika wieder die Abendmesse in englischer Sprache.
Jakobusfest
Menschen mit Pilgerstab, Rucksack und
Muschel gehören zum Stadtbild in Weingarten. Vom Martinsberg aus hat der Pilger 2.400 km bis Santiago de Compostela
vor sich, wo in diesen Tagen, am 25. Juli,
das Fest des Hl. Jakobus groß gefeiert
wird. Die Basilika war und ist Ziel der
Pilger zum Hl. Blut Christi. Sie ist eine
Station auf dem süddeutschen Jakobsweg
und auch auf dem Martinus-Weg. Als
bedeutender Pilgerort hält sie in diesem
„Hl. Jahr der Barmherzigkeit“ ihre „Hl.
Pforte“ allen offen. In dieser thematischen Führung wandern wir als Pilger
durch die Bilderwelt der Basilika.
Text: Monika Peters
Bei diesem kleinen Straßenfest an der
Pilgerstatue an der Scherzach gilt seit jeher das Motto, dass man die Feste feiern
muss, wie sie fallen. Nachdem heuer der
Gedenktag des heiligen Jakobus auf den
Montag fällt, findet am 25. Juli ab 17 Uhr
dort wieder das Pilgerfest statt, bei dem
in diesem Jahr die Chöre von St. Maria
und Heilig Geist die musikalische Gestaltung und Dekanatsreferentin Karin
Berhalter den geistlichen Impuls übernehmen werden.
Senioren St. Martin
Alle Senioren sind herzlich eingeladen zum gemeinsamen Sommerfest am
Dienstag, 26. Juli, um 14.30 Uhr in den
Kirchennahen Räumen. Beim gemütlichen Beisammensein mit Kaffee und Kuchen wollen wir Bilder von den Ausflügen des Jahres anschauen. Gäste sind wie
immer willkommen.
KONTAKTADRESSE
Kontaktadressen:
Kath. Pfarramt ST. MARTIN,
Kirchplatz 6,
Telefon (0751)56127-0 / Fax -22
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch,
Freitag, jeweils 9 - 12 Uhr.
[email protected] /
www.st-martin-weingarten.de
Pfarrer Ekkehard Schmid,
Telefon 56127-13
Vikar Matthias Frank,
Telefon 76 470 497
Gemeindereferentin Simone MatznerSeneschi, Telefon 56127-19
Gemeindereferentin Monika Gröber,
Telefon 56127-0
22
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Evangelische Kirchengemeinde
GOTTESDIENSTE
10:45 Uhr, Gottesdienst, Gemeindezentrum Berg (Pfarrer Gamerdinger),
parallel Kinderkirche
11:00 Uhr, Krabbelgottesdienst mit
dem
Paul-Gerhardt-Kindergarten,
Stadtkirche (Pfarrer Günzler und Team)
Samstag, 23. Juli
14:00 Uhr, Taufgottesdienst, Stadtkirche (Pfarrer Günzler)
18:30 Uhr, Gottesdienst, Haus Judith
(Gross / Wieder)
Sonntag, 24. Juli
09:30 Uhr, Gottesdienst, Stadtkirche
(Pfarrer Gamerdinger), anschließend
Kirchencafé
Dienstag, 26. Juli
10:00 Uhr, Gottesdienst zum Schluss
des Kindergartenjahres, Stadtkirche
(Pfarrer Günzler und alle drei Kindergärten), Gäste sind herzlich willkommen!
Sonntag, 31. Juli
09:30 Uhr, Gottesdienst, Stadtkirche
(Pfarrer Erstling)
ANKÜNDIGUNGEN
Nachmittag für die ältere Generation
KONTAKTADRESSE
Evangelische Kirchengemeinde
Weingarten
www.weingarten-evangelisch.de
Gemeindebüro, Frau Erna Göllner,
Gartenstr. 9, Tel. 0751 / 45 691
Öffnungszeiten: Mo - Fr 9 - 12 Uhr,
Mi auch 14 - 16 Uhr
Pfarramt 1, Pfarrer Stephan Günzler,
Tel. 0751 / 48 843
Pfarramt 2, Pfarrer Horst Gamerdinger,
Tel. 0751 / 45 639
Pfarramt 3, Pfarrer Steffen Erstling,
Tel. 0751 / 46 980
Dienstag, 14:30 Uhr, kath. Gemeindehaus Heilig Geist. Thema: „Wenn Engel lachen“.
Die unverhoffte Liebesgeschichte der Katharina von Bora.
Kultur
KULTURZENTRUM LINSE E.V.
LinseJam Session #4
Freitag, 29. Juli - 22.30 Uhr
Über den Sommer hinweg öffnet das Kulturzentrum Linse die Türen für Leute, die
Lust auf gemeinsames Musizieren sowie
auf Improvisation mit bekannten, als auch
neuen Musikern aus der Region haben.
Die offene Bühne im Foyer der Linse
steht bereit für Musiker aller Genres und
Stile. Im Vordergrund steht ein zwangloses und freies Musizieren – die Musiker,
die da sind, geben den Ton an.
Also: Packt Euer Instrument ein, ölt die
Stimme und stürmt die Bühne.
Wir freuen uns auf eine wilde Mischung!
Meldet Euch per Mail ([email protected]) oder Telefon (0751 /
51199 ab 14 Uhr)
KULTUR UND REISEN
WEINGARTEN e.V.
In den Ferien nach
Bregenz, Spanien und
Dresden
Gerhard Junginger von Kultur und
Reisen hat jetzt neue Programme in
den Sommer- und Herbstferien zu den
Bregenzer Festspielen am 11.08., Verona und Musicals sowie in den Herbstferien zum halben Preis an die Costa
Brava/Spanien.
Neu ist ein Silvester-Kultur-Programm
nach Dresden. Alle Infos sind bei G. Junginger unter Tel. 0751 / 44 564 erhältlich.
Text: Gerhard Junginger
Text: Annika Buhl
Bild: Katharina Konizcek-Stehle
23
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
MUSIKVEREIN
WEINGARTEN E.V.
KULTUR BAR IMPULS
Wieder Ausbildungsplätze frei
Konzert
Für unseren Bläsernachwuchs im Musikverein Weingarten suchen wir neue
Schüler und Schülerinnen (ab ca. 8
Jahren), die gerne ein Instrument erlernen möchten.
Auch sind uns junggebliebene Erwachsene in der Instrumentalausbildung herzlich
willkommen. Musikalische Vorbildung
wird nicht vorausgesetzt. Rufen Sie uns
an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Info-Gespräch. Sie können sich zu
den üblichen Bürozeiten an unseren 1.
Vorsitzenden Alexander Kölle wenden
(Tel. 0751 / 36 36 912).
Stadtmusikdirektor Rafael Ohmayer ist
nach den Sommerferien erreichbar unter
Tel. 0751 / 48 379 (Mo-Fr, 14-18 Uhr).
Oder per Mail: [email protected]
Info über unseren Verein gibt es im Internet unter der Adresse:
www.stadtkapelle-weingarten.de
im
Blick
Nach einem gefeierten Auftritt von ImproPopArt Anfang April in der Kultur
Bar Impuls, geben die drei Musiker
erneut ihre Kunst der improvisierten
Musik am Samstag, den 23. Juli, ab 20
Uhr zum Besten.
Viele kennen ja improvisiertes Theater,
aber kennen Sie improvisierte Popmusik?
Unter dem Namen „ImproPopArt“, der
gleichzeitig Programm ist, komponieren
die drei Musikbegeisterten aus dem Stegreif einmalige Songs in verschiedenen
Stimmungen und Stilrichtungen. Das Publikum darf immer wieder Vorgaben machen und zusammen mit der Band einen
erfrischenden Abend mit humorvollen
und besinnlichen Momenten erleben.
Die Idee zu diesem Projekt wurde geboren vom Keyboarder und Allroundmusiker Niko Andresen, der die talentierte
Sängerin und Querflötenspielerin Stella
und den klassischen Geiger Stephan Melzer mit ins Boot nahm.
Der Eintritt ist frei. „Der Hut geht um“.
Text: Dagmar Asghari
Bild: ImproPopArt
Text: Carmen Gessler
Brauchtum
FÖRDERVEREIN FASNETSMUSEUM
Neuwahlen beim Förderverein Fasnetsmuseum
Bei der Hauptversammlung des Fördervereins Fasnetsmuseum der Plätzlerzunft wurde der Vorstand neu gewählt. Nach 19 Jahren an der Spitze
wurde Jürgen Hohl als Vorsitzender
des Fördervereins verabschiedet.
In seinem letzten Bericht konnte Jürgen Hohl auf erfolgreiche Jahre für das
Fasnetsmuseum zurückblicken. Seit der
Eröffnung 2003 haben mehr als 10.000
Besucher das Museum besichtigt, darunter über 2.500 Kinder aus Kindergärten
und Schulen. Bereits bei der Gründung
des Fördervereins 1997 zur Finanzierung
des Museumsprojektes war Jürgen Hohl
dessen Vorsitzender. Mit seinem großen
Gespür für Dekoration gestaltete er das
Museum als Stück seines Lebenswerkes.
In den 1970er Jahren hatte er als Archivar
der Plätzlerzunft die Idee eines Museums
schon intensiv verfolgt, zahlreiche Fasnetsobjekte gesammelt und erste Ausstellungen in der Stadthalle organisiert. Doch
lange Zeit fehlte das Bewusstsein für den
Wert der alten, nicht mehr genutzten Gegenstände und Häser, und so dauerte es
bis in 1990er Jahre, dass sich die Zunft
mit Klaus Müller an der Spitze für eine
dauerhafte Ausstellung der historischen
Häser, Masken und Utensilien im bis dahin ungenutzten Dachgeschoss des Zunfthauses entschied. Der Vizezunftmeister
der Plätzlerzunft, Thomas Gössling würdigte diesen herausragenden Einsatz für
das Museum. Zusammen mit Jürgen Hohl
wurde auch die stellvertretende Vorsitzende Christel Höflinger mit einem herzlichen Dank für ihre langjährige Tätigkeit
verabschiedet. Zum neuen Ersten Vorsit-
zenden des Vereins wurde der bisherige
Schriftführer Andreas Reutter gewählt.
Neuer stellvertretender Vorsitzender ist
Siegfried Wetzel, und Manuela Winkler
übernimmt das Amt der Schriftführerin.
In seinem Amt als Kassier wurde Peter
24
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Paul Neff bestätigt. Auch künftig werden
die erfolgreichen Veranstaltungen wie der
Kindermuseumstag fortgeführt. Zudem
ist eine eigene Museumsnacht geplant.
Dank der finanziellen Unterstützung der
Volksbank Weingarten im Rahmen ihrer
Jubiläumsspende wird es zudem möglich
sein, einen interaktiven audiodigitalen
Museumsführer für Kinder einzurichten
und didaktische Begleithefte zu erstel-
len. Auf diese Weise soll das Angebot für
Schulen und Kindergärten noch weiter
ausgebaut werden.
Bild und Text: Andreas Reutter
Freizeit und Erholung
KULTUR UND TOURISMUS - STADTFÜHRUNGEN
Streifzug durch die Weingartener Kloster- und Stadtgeschichte
An jedem Samstag bis Ende Oktober
lädt die Tourist-Information Weingarten Gäste und Einheimische zu der
Führung „Streifzug durch die Weingartener Kloster- und Stadtgeschichte“
ein.
Auf dem Rundgang durch die Stadt erklärt der Stadtführer die Entwicklung des
Fleckens Altdorf zur Stadt Weingarten,
die Entstehungsgeschichte des Klosters
auf dem Martinsberg mit der größten
Barockbasilika Deutschlands und er berichtet über die Zeit, als Altdorf Sitz der
vorderösterreichischen Landvogtei war.
Er zeigt bei dem Streifzug auch Häuser,
die in der Zeit unter der Herrschaft Vorderösterreichs entstanden sind: das Schlössle, das Amtshaus und das Haus des ehemaligen Landvogts (früher bekannt als
Gasthof zum Hirsch), in dem sich heute
unter anderem auch die Tourist-Information befindet. Weitere Themen sind die
Geschichte der Welfen, der Blutritt, die
Zeit Weingartens als Garnisonsstadt und
die Entwicklung der ersten fabrikartigen
Produktionsstätten in den leeren Klostergebäuden in der Zeit um 1850 hin zu
der Entstehung einer ersten Industrieachse entlang des vom Kloster gebauten
Baches. Den abschließenden Höhepunkt
findet der Stadtrundgang mit der barocken Klosteranlage auf dem Martinsberg
und der Barockbasilika. Die Führung innerhalb der Basilika erfolgt vorbehaltlich
kirchlicher Veranstaltungen.
Beginn: jeweils um 15 Uhr im Garten des
Stadtmuseums im Schlössle, Scherzachstr.1. Dauer: eineinhalb Stunden; Preis:
vier Euro.
Auskunft gibt es bei der Tourist-Information, Münsterplatz 1, Tel. 0751 /
405 232 und im Internet unter www.
weingarten-online.de.
Text: Betina Selberherr-Holtz
Bild: AKT
Schwäbischer Albverein OG Weingarten
KLEINGÄRTNERVEREIN WEINGARTEN E.V.
Wanderung
Gartenfest bei den Kleingärtnern Weingarten
- Rund um Fronhofen Treffpunkt: Sonntag, 24. Juli, 13.00 Uhr
Festplatz, Gehzeit ca. 3,5 Stunden, 12
km, ca. 150 HM. Fahrpreis: 2,50 Euro
für Mitglieder. Einkehr vorgesehen. Feste Schuhe und evtl. Stöcke. WF: Jürgen
Frank, Tel. 0751 / 43 287. Gäste sind
herzlich eingeladen!
Text: Piontek
Bild: SAV
Am kommenden Wochenende, 23. und
24. Juli, findet wieder das alljährliche
Gartenfest, verbunden mit dem „Tag
der offenen Gartentür“, des Kleingärtnervereins Weingarten e. V. an der Talstraße statt.
Bei hoffentlich schönem Wetter können
die Besucher sich bei einem Rundgang
durch die Anlage erholen und sich mit leckeren, frischen Salaten, Gegrilltem und
selbstgebackenen Kuchen verwöhnen
lassen.
Das Fest beginnt am Samstag um 15 Uhr
mit dem Bieranstich, am Sonntag um
10.30 Uhr mit dem Frühschoppen.
Die „Floridas“ spielen an beiden Tagen
live.
Die Vorstandschaft und alle Mitglieder
freuen sich auf zahlreiche Gäste!
Text: Elisabeth Emrich
25
Ausgabe 29/2016
im
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Blick
BÜCHEREI WEINGARTEN
Öffnungszeiten während der Sommerferien 2016
Während der Sommerferien haben wir
durchgehend für Sie geöffnet – mit reduzierten Öffnungszeiten wie folgt:
Montags: von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Mittwochs: von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Freitags: von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Dienstags und samstags bleibt die Bücherei geschlossen.
Diese Regelung gilt ab 29. Juli.
Ab 12. September haben wir wieder ganz
normalen Ausleihbetrieb.
Wir wünschen unseren Leserinnen und
Lesern eine erholsame Urlaubszeit!
Text: Sonja Wiegand
FOTOWERK
Fotowerk Oberschwaben stellt aus
„Mit eigenen Augen gesehen“- heißt
die Ausstellung von „Fotowerk- Oberschwaben“, die bis 07. Oktober in
Grünkraut zu sehen ist.
Noch vor kurzem haben sie in Berg mit
großem Erfolg ausgestellt - und nun das
nächste Mal, dass die Fotokünstler in
Grünkraut in den schönen Räumen der
Rathausgalerie ausstellen. Insofern möchten wir alle Fotofreunde und Interessierte
auf einen Besuch herzlich einladen.
Die Fotokünstler haben sich nicht auf ein
spezielles Thema beschränken lassen.
Neun Club-Mitglieder stellen ihre Werke
aus. Abstrakte, verfremdete, analoge, digitale… Menschen und Tiere, Ruhe und
Bewegung, Städteansichten, Landschaften, Makro- und Mikrokosmos, Figuren
und Räume treffen sich hier. Hier gehen
sie einen Dialog ein und lassen Raum
für Fantasie und Selbsterkundung zu. Es
reihen sich Bilder von Natur, Sport, Stillleben oder mehr aneinander. Es sind Va-
rianten und unterschiedliche Sichtweisen
auf die Welt, auf die Dinge, sie werden
ganz speziell ausgelotet und in neun unterschiedlichen Handschriften gezeigt mit eigenen Augen gesehen.
Ein Besuch der Ausstellung ist während
der Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Besuchen Sie auch unsere Homepage: www.fotowerk-oberschwaben.de.
Text: Fotowerk Oberschwaben
Sport
VEREINSHEIM TURNVEREIN WEINGARTEN 1860 E.V.
TC ÖSCH E.V. 1984
Öffnungszeiten
Turnerheim Weingarten Spinnenhirn,
Fam. Doris und Zlatko Majerle, Tel.
07529 / 6551, 88281 Schlier.
Freitag und Samstag ab 14 Uhr bis 24 Uhr
geöffnet.
Sonntag ab 11 Uhr bis 18 Uhr geöffnet
(Vesper nur noch nach Verfügbarkeit!)
BITTE BEACHTEN:
Juli
Freitag, 22. Juli (Rutenfreitag): geschlossene Gesellschaft
Freitag, 29. Juli: geschlossene Gesellschaft
August:
Sommerpause vom 01. bis einschließlich
18. August
September:
Bergfest Turnverein Weingarten voraussichtlich am Samstag, 03. September, und
Sonntag, 04. September
Der Turnverein Weingarten lädt ein!
Freitag, 09. September: geschlossene Gesellschaft.
Freitag 16. September: Hüttengaudi! Anmeldung ab 01. September
Eintritt 12,50 € incl. Maultaschenbuffet mit Salaten, Musik und Rahmenprogramm
Voranzeige Oktober:
Freitag, 07. Oktober um 20 Uhr Singen
für alle
Text: Doris Majerle
Impressionen 2015 Sommercamp
Sommertenniscamp
des TC Ösch
Tennis für Jugendliche in den Ferien.
Drei Tage Sport, Spiel und Spaß für alle
Mädels und Jungs ab 6 Jahren. Das besondere Sommerhighlight des TC Ösch
Weingarten in der Zeit vom Donnerstag,
28.07., bis Samstag, 30.07., jeweils zwi-
26
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
schen 09 und 16 Uhr, auf der Anlage des
TC Ösch Weingarten in der Haslachstraße
8. Von spannenden und fordernden Übungen bis zu Laufspielen und kleinen Tennis-Wettbewerben ist alles enthalten. Die
Spielerinnen und Spieler werden betreut
von einem professionellen A-Trainer und
unseren Tennisassistenten und Übungsleitern des Clubs. Auch wenn die Kinder
noch nie einen Schläger in der Hand hatten, ist es eine sehr gute Gelegenheit, drei
Tage intensives Tennis zu erleben und koordinative Ballübungen zu erlernen. Mit
viel Spaß an der Sportart können alle In-
teressierten erste Schritte im Tennissport
gehen oder ihr Tennisspiel verbessern.
Ob Anfänger, Hobby- oder Turnierspieler
bieten wir allen ein nach neusten pädagogischen und sportlichen Gesichtspunkten
abgestimmtes Programm. Im Vordergrund steht natürlich der Spaß am Sport
und Spiel. Täglich wird zwischen 9 und
16 Uhr trainiert und gespielt. In der Mittagszeit findet eine längere Pause inklusive von Vereinsmitgliedern zubereiteten
Mittagessens statt. Das Camp kostet für
alle drei Tage inklusive Essen und ausreichend Mineralwasser 99,- Euro. Sie kön-
Text: Michael Schrimpf
Bild: privat
SSV WEINGARTEN E.V.
TANZSPORTCLUB WELFEN
WEINGARTEN E.V.
Boule Club Weingarten
Müller und Brandt
erfolgreich bei den
württembergischen
Meisterschaften
Petra & Peter Schulz
auf Platz 2
nen sich auch für einzelne Tage zum Preis
von 40,- Euro anmelden. Sofern Sie einen
Leihschläger benötigen, bitte bei der Anmeldung angeben. Telefonisch oder per
Mail bei unserem Jugendwart: Joachim
Wölfer (0160 / 960 753 77) oder per mail
an [email protected].
Informationen über den Club finden
Sie unter: www.TC-Ösch.de
Erfolgreiche Plätzler
bei 10. Boule-Stadtmeisterschaft
Sechs Schwimmerinnen und Schwimmer des SSV Weingarten waren am
vergangenen Wochenende vom 16. bis
17. Juli bei den württembergischen
Meisterschaften in Schwäbisch Gmünd
vertreten. Bei insgesamt 20 Starts erzielten sie viele neue Bestzeiten und
sehr gute Ergebnisse.
Erfolgreichste Schwimmer des SSV
Weingarten an diesem Wochenende waren Emma Müller (Jg. 06) und Marco
Brandt (Jg. 05). In ihren Wettkämpfen
mussten sie sich jeweils nur zwei Konkurrenten geschlagen geben. Emma Müller erreichte in ihrer Jahrgangswertung
den 3. Platz über 100 m Brust und Marco
Brandt wurde Dritter über 100 m Rücken.
Neben ihnen waren vier weitere Schwimmerinnen des SSV Weingarten an den
württembergischen Meisterschaften beteiligt. Carla Meyer und Mia Sterk (beide Jg. 06) sowie Lisa Seeger und Svenja
Mehrle (beide Jg. 03) verzeichneten bei
fast jedem Start Steigerungen ihrer persönlichen Bestzeiten und reihten sich
ins Mittelfeld der württembergischen
Schwimmelite ein. Mit insgesamt elf TopTen-Platzierungen bei 20 Starts erzielte
die Mannschaft des SSV Weingarten somit gute Ergebnisse im direkten Vergleich
mit allen Schwimmern des Schwimmverbands Württemberg und kann sehr zufrieden sein.
Text: Stefanie Maier
Petra & Peter Schulz
Beim Turnier um den Allgäupokal des
Weiss-Blau Casino 84 Memmingen
e.V., das am 25.06. in der Festhalle Benningen ausgetragen wurde, startete unter den fast 70 Tanzpaaren in 9 Startklassen auch das Paar des TSC Welfen
Weingarten Petra und Peter Schulz.
In der Klasse Sen III A Standard erzielten
die beiden schon so manchen Erfolg. In
Memmingen blieb es selbst in der Endrunde noch spannend, da die Wertungen
breit gestreut waren. Groß war die Freude über die Bewertung der tänzerischen
Leistung von Petra & Peter mit dem zweiten Platz. Herzlichen Glückwunsch! Die
beiden unterrichten jede Woche mit Freude und großem Engagement eine Gruppe
beim TSC in Weingarten.
Text: Uta Schwarz
Bild: privat
Am vergangenen Wochenende fand unter herrlichen Bedingungen bereits die
10. Stadtmeisterschaft des Boule Club
Weingarten statt. Im Triplette spielten
18 Mannschaften auf dem Vereinsgelände in der Haslachstraße um den begehrten Wanderpokal der Stadt Weingarten.
Gespielt wurden als Dreiermannschaft
jeweils vier Spiele in der Vorrunde. Anschließend wurde ab dem Viertelfinale im
K.-o.-System das Halbfinale und Finale
ausgespielt.
Im Finale setzte sich die Mannschaft
Plätzler 4 mit Markus Uhl, Claudia und
Ralf Stemmer gegen das Team der Troko
1 um Daniel Nandhöfer, Nils Kaufmann
und Alexander Beck durch.
Im Spiel um Platz 3 spielten noch zwei
Teams der Plätzler gegeneinander. Gegen
die bisherigen Titelträger Claus Baur,
Rainer Rehagg und Ralf Stotz gewannen
Trixi Singer, Fabrizio und Pierino Lompardi. Perino wurde als jüngster und talentiertester Nachwuchsspieler mit einem
eigenen Pokal geehrt.
27
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Der BC Weingarten freut sich, dass viele Spieler der Einladung folgten und auf
hohem Niveau das Spiel betrieben. Selten
musste die Turnierleitung, vertreten durch
Gertrud und Albrecht Zuber, als Schiedsrichter die Kugeln messen und Spielsituationen erklären. Es zeigt sich, dass die
vielen Spieler schon Erfahrungen mit
dem französischen Volkssport haben und
sicher gerne nächstes Jahr wieder an der
Veranstaltung teilnehmen wollen.
Text und Bild: S. Burgstahler
Gesundheit
REHA-SPORT-BILDUNG E.V.
Typ-2-Diabetiker
gesucht
... für wissenschaftliche Studie zur Veränderung des Gesundheitsverhaltens
Heutzutage werden oft viel zu schnell Tabletten und Insulin zur Behandlung der
Stoffwechselerkrankung verschrieben.
Zunächst ist es wichtig zu verstehen, was
bereits im Körper passiert ist, als Sie die
Diagnose bekommen haben. Typ-2-Diabetes betrifft ihren gesamten Organismus
und wirkt sich ganz unterschiedlich auf
verschiedene Lebenssituationen auf. Frischen Sie Ihr Wissen auf oder lernen Sie
dazu!
Über insgesamt 8 Wochen erhalten Sie
Schulungseinheiten zum Thema Diabetes
sowie zum Umgang der Stoffwechselerkrankung mit Ernährung bzw. Sport. Sie
haben die Möglichkeit, parallel dazu in
einem Kurs- und Gerätetraining aktiv zu
werden.
Veranlasst wird die Studie durch eine Bachelor-Arbeit, welche von dem Ausmaß
des veränderten Gesundheitsverhaltens
während der Studienlaufzeit berichtet.
Offizieller Start der Studie ist am 27. Juli.
Anmeldungen sind bis zum 26.07. möglich. Gerne erhalten Sie weitere Informationen innerhalb eines persönlichen Beratungsgesprächs.
Tel. 0751 / 48 798 oder emely.pfeiffer@
rehaweingarten.de . RehaZentrum Weingarten, Sauterleutestr. 36, 88250 Weingarten.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
aus dem Rehazentrum!
Text: Emely Pfeiffer
im
Blick
Soziales
HOSPIZBEWEGUNG
WEINGARTEN-BAIENFURT-BAINDT-BERG E.V.
Warum hungert und dürstet ein Sterbender
nicht?
‚Ich kann ihn / sie doch nicht verhungern und verdursten lassen‘ - ein Satz,
der die Sorge vieler Angehöriger, in
der letzten Lebensphase eines Familienmitglieds etwas zu versäumen, gut
ausdrückt.
Dieses Thema treibt viele Menschen um,
sie machen sich Sorgen um die nachlassende Nahrungsaufnahme eines kranken
Menschen. Die Bedürfnisse nach Essen
und Trinken sind in dieser Zeit häufig
sehr reduziert. Für Angehörige ist meistens nur schwer auszuhalten, wenn der
Kranke nichts mehr isst und kaum mehr
trinkt.
In einem Vortrag wird darüber gesprochen, wie es sich mit dem Bedürfnis nach
Essen und Trinken in der palliativen Phase
verhält, welche Vorteile es hat, niemanden
zur Nahrungsaufnahme zu zwingen und
wie Angehörige dennoch einen Schwerstkranken liebevoll umsorgen können, so
dass dieser auch ohne Essen und Trinken
Lebensqualität erfahren kann.
Referentin: Dorothea Baur, Leiterin
ambulanter Hospizdienst
Dienstag, 26. Juli, 19 Uhr
Hospiz Ambulant, Vogteistraße 5,
Weingarten
Text: Dorothea Baur
Schulen
TALSCHULE WEINGARTEN
Wenn Schneewittchen
und Tiere im Unterricht rappen
Am 13. Juli fand an der Talschule eine
besondere Theatervorführung statt:
Zwei Theatergruppen zeigten Stücke,
die im Rahmen eines Theaterprojekts
der Kinderstiftung Ravensburg mit viel
Freude und Einsatz entstanden waren.
Seit Herbst stand Theaterspiel auf dem
Stundenplan der Fünft- und Sechstklässler sowie der internationalen Vorbereitungsklasse an der Talschule. Mit viel
Spielfreude erprobten beide Gruppen das
szenische Spiel. Unter der Leitung der
Schauspielerin Jutta Klawuhn sammelten
die Kinder mit Pantomime, Szenenspiel
und Körperübungen vielfältige Erfahrungen, so dass zum Abschluss die Theaterstücke „Schneewittchen“ und „Die
Bremer Märchenrapper“ auf die Bühne
gebracht werden konnten. Mit Unterstützung von zwei PH-Studentinnen und den
Lehrerinnen wurden die Stücke einstudiert und mehreren Klassen der Talschule
vorgeführt. Vor allem die dritten Klassen
genossen den Theaterbesuch bei den Wer-
krealschülern. Das Theaterprojekt wurde
von der Kinderstiftung gefördert. Kreativität, Kommunikation und Integration
standen an erster Stelle. Für die Schüler
der internationalen Vorbereitungsklasse
bedeutete Theaterspielen intensives, aber
auch lustvolles Eintauchen in die deutsche Sprache. Über das Schuljahr hinweg
wechselten mehrere Kinder aus der Vorbereitungsklasse in die andere Theatergruppe der Fünft- und Sechstklässler, so
dass die Deutschkenntnisse erweitert, die
Kinder spielerisch integriert und Freundschaften geschlossen werden konnten.
Text und Bild: Bettina Wolf
28
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
REALSCHULE WEINGARTEN
Absolventen der Realschule Weingarten
An der Realschule Weingarten haben
folgende Schüler und Schülerinnen die
Abschlussprüfung der „Mittleren Reife“ abgelegt:
10a: Carolin Sophie Balcewicz; Erik
Bauer; Sandro Dietrich; Bastian Epp; Selina Kolbl; Philipp Koop; Christian Korneev; Marc-Oliver Kugler; Rebecca Lau;
Sascha Marcenko; Vadim Masjukov; Jamiro Meschenmoser; Hannah Pfleghar;
Oleg Rief; Mohammed Saleh; Evelyn
Schnabel; Frank Schreiber; Lisa-Marie
Schütze (Lob); Oliver Schwarzmann; Michelle Tuske; Saliha Ünal; Kristina Ungefug (Lob); Marco Wieser
10b: Jonas Bader; Ellen Bauer; Mustafa Bekci; Leon Bialk; Daria Breitwieser
(Lob); Anna Eisele; Timo Faber (Lob);
Celine Fähndrich (Lob); Peter Fuchs; Verena Götz (Lob); Chiara-Laura Hämmerle; Helena Izvernicean; Christof Kattner;
Carolin Köhler (Preis); Nadine Krüner
(Lob); Emily Laheyne; Laura Maylein;
Faton Mehmeti; Leon Moschko; Julian
Podiebrad; Marcel Schwellinger; Annika
Stassen; Timon Vosseler; Anika Wahr;
Annabella Werth; Jonas Wetzel; Daniel
Windmüller; Tamara Würstle
10c: Caroline Appel (Preis); Dominik Asberger (Preis u. Fachpreis NWA); Markus
Baumgärtner; Elias Bertsch; Lara Bielau
(Preis u. Fachpreis Englisch); Jana Brückner; Kilian Bucher (Lob); Sajid Dar;
Milena Eder; Moritz Ewert; Kira Geisenhanslüke; Dominik Gmelin; Sascha
Hämmerle; Christian Haug (Preis); Tobias Kränkle (Preis); Fabienne Krezdorn;
Jannik Küchler (Preis); Diana Lytvynenko (Preis); Fabio Merz; Lisa Meschenmoser (Lob); Marco Rönsch (Preis); Max
Rössler (Preis); Jan Schweizer; Chiara
Stephan (Lob); Luca Tsavdarlis; Valerie
Wingerter (Preis); Sümeyra Yigiter
10d: Cynthia Acker; Nadine Bauhofer
(Preis); Kristin Borck; Leandra Brauchle
(Preis u. Fachpreis Mathematik); Luisa
Deifel (Preis); Tobias Fecker (Preis); Laura Hänsch (Lob); Andreas Huber (Lob);
Manuel Hund; Tom Huynh; Robin Isser;
Katrin Leser (Lob); Linus Nagel; Dennis
Nicoletti; Sherin Reinhardt; Katarina Ro-
senberg; Felix Rude; Nina Schmid; Ilka
Yasmin Seibold (Preis); Jasmin Steffen;
Marvin Ternes; Ramon Ternes; Niklas
Wiggenhauser; Ozan Yildiz; David Zeller
10e: Lea Bopp (Preis); Sarah Dahlke
(Preis u. Fachpreis Deutsch); Carina Erler (Lob); Aleyna Findik (Lob); Thomas
German; Nick Gindele; Elira Halili; Jonas Holletzek; Anna Izvernicean (Lob);
Julius Keinath (Lob); Daniel Knitz (Lob);
Emely Korpecki (Preis); Mattia Mauta;
Alessa Müller (Lob); Julian Preis; Jakob Sanowski (Preis); Jonathan Sprißler
(Preis); Moritz Stradt; Ellen Sugg (Preis);
Cihan Ucar; Tino Warneck; Andreas Wasemiller; Sarah Wieland (Lob)
Außer den o. g. Preisen und Lob für gute
Leistungen wurden dieses Jahr wieder
Fachpreise (Buchgutscheine) gestiftet
für die Jahrgangsbesten in den Fächern
Deutsch und Englisch (CHG-MERIDIAN AG, Weingarten) sowie in NWA und
Mathematik (Franz Lohr GmbH, Ravensburg).
Text: Melita Paul, Schulleiterin
Fröhliche Abschlussfeier
126 Zehntklässler der Realschule
Weingarten wurden mit der mittleren
Reife entlassen.
Viel Musik und Tanz wurde den stolzen
Absolventen, ihren Familien und Lehrern
zwischen den Reden im Kultur- und Kongresszentrum präsentiert. Den unüberhörbaren Auftakt machte das Trommlerkorps
der Realschule. Vier Trommler wurden
verabschiedet. Auch das Schulorchester
verliert sechs Musiker. Sportlich wurde
es beim Kangoo-Jump mit Federn unter
den Schuhen und beim Hip-Hop-Solo
von Oleg Rief. Die Schülersprecherinnen Carolin Appel und Anna Izvernicean blickten schmunzelnd zurück auf die
gemeinsame „Reise“ und freuten sich auf
mehr Verantwortung.
Im Mittelpunkt stand das Überreichen
der Zeugnisse und Sonderpreise für ehrenamtliches Engagement im Schulsanitätsdienst, in der Schülerbücherei, im
Trommlerkorps oder im Schulorchester.
Voller Stolz und festlich gekleidet holten
sich die Zehntklässler bei ihren Klassenlehrern ihre Zeugnisse der mittleren Rei-
fe ab. Herausragende Leistungen wurden
von den Bildungspartnern der Realschule, Firma Lohr und CHG Meridian, honoriert (siehe Foto).
bäumen, Lehrer zu Gärtnern, Eltern zu
Wurzeln. Am Schluss wünschte Melita
Paul den Schülern, trotz festem Stand beweglich zu bleiben.
Die Elternbeiratsvorsitzenden Christi- Text: Tanja Neidhart
na Oettinger und Reiner Martin und die Bild: Simone Volckart
Schulleiterin Melita Paul hatten für ihre
Reden zufällig denselben Ausgangspunkt
gewählt:
die
Einladungskar te
mit Birkenstämmen.
Bäume als
Symbol für
das Wachsen, die Weiterentwicklung,
die
Einzigartigkeit. Schüler Übergabe der Sonderpreise: Rektorin Melita Paul, Regina Reiß (Franz Lohr
wurden zu GmbH), Dominik Asberger, Leandra Brauchle, Sarah Dahlke, Lara Bielau,
Weihnachts- Max Rössler, Sandra Horne (CHG Meridian)
29
Ausgabe 29/2016
im
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Schulsozialarbeit
Weingarten
Die Werk-StadtDrachen sind los!
Die Schulsozialarbeiter der Stadt
Weingarten haben gemeinsam mit
Markus Freisinger, einem selbständigen Erlebnispädagogen, im Rahmen
vom Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ die Werk-Stadt-Drachen ins
Leben gerufen!
Zwischen Juni und Oktober 2016 trifft
sich die Gruppe bei jedem Wetter immer
donnerstags von 16.30 bis 18.30 Uhr auf
dem Brachland-Grundstück am Treppenabgang im Sechserweg in der Oberstadt.
Sobald sich die handwerklich begeisterten
Jungs zwischen 10 und 14 Jahren unter
fachmännischer Anleitung mit Hammer,
Säge, Feile und Bohrer am Werkstoff
Holz vertraut gemacht haben, werden
sie gemeinsam das verwilderte Grundstück vom Unrat befreien und sich einen
Werkzeug-Unterstand sowie geeignete
Sitzmöglichkeiten errichten. Neben der
Verantwortungsübernahme für die Gestaltung ihres eigenen Lebensraumes und
der Förderung der Selbständigkeit stehen
demokratische Werte wie Toleranz sowie
Mitbestimmung als Ziele im Vordergrund.
Um einen ersten Vorgeschmack auf die
Aktion zu bekommen, wurden alle interessierten Jungs am 02. Juni in den Stadtgarten eingeladen. Bei diesem ersten
Treffen stand das gegenseitige Kennenlernen der Jungs im Vordergrund sowie
der Umgang mit den gängigen Werkzeugen. Insgesamt war die Gruppe von ca.
21 Teilnehmern mit viel Freude und Eifer
dabei.
Eine erste Präsentation in der Öffentlichkeit ergab sich während des Welfenfests
am „Tag der Begegnung“ am 09.07. durch
die Verteilung von kleinen erfrischenden
Vitaminbomben an die Passanten, angereichert mit einer Prise Humor gegen eine
kleine freiwillige Spende.
Finanziert wird das Projekt über Fördergelder des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und begleitet und unterstützt
durch die Stadt Weingarten sowie durch
die Schulsozialarbeit Weingarten, die in
Trägerschaft des diakonischen Sozialunternehmens „Die Zieglerschen“ steht.
Text: Anja Höfer, Schulsozialarbeit WRS
Talschule Weingarten
Blick
Hochschulen
PÄDAGOGISCHE HOCHSCHULE WEINGARTEN
Alphabetisierung und Grundbildung studieren
Im Masterstudiengang Alphabetisierung und Grundbildung an der PH
Weingarten sind noch Studienplätze
frei. Die Bewerbungsfrist wurde daher
bis zum 30. September 2016 verlängert.
Der bundesweit einzigartige Studiengang
vermittelt umfassende Handlungskompetenzen für Lehrkräfte mit Aufgaben
im Bereich der Alphabetisierung und
Grundbildung, damit sie Jugendliche
und Erwachsene gezielt beim Lesen- und
Schreibenlernen unterstützen können.
Der Studiengang wurde als konsekutiver
Studiengang neu konzipiert und wendet
sich an Absolventinnen und Absolventen
von Lehramtsstudiengängen oder ein-
schlägigen Bachelorstudiengängen wie
zum Beispiel Lernförderung, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Bildung oder
Sozialpädagogik. Das Studium ist sowohl
in Vollzeit als auch in Teilzeit möglich. Es
werden keine Studiengebühren erhoben,
Studierende zahlen nur den regulären
Semesterbeitrag (derzeit 144,50 Euro/
Semester).
Weitere Informationen zum Studiengang und zur Bewerbung unter:
www.ph-weingarten.de/stag/
Text: Arne Geertz
HOCHSCHULE RAVENSBURG-WEINGARTEN
Von Erasmus-Kindern und
Wohnungsknappheit
Ehemalige französische Studierende
der Hochschule Ravensburg-Weingarten trafen sich nach 25 Jahren wieder
Es war eine Premiere für Weingarten, als
im Wintersemester 1990/91 die erste Generation an Studierenden aus Lyon und
St. Etienne für einen Auslandsaufenthalt
an die damalige Fachhochschule (FH)
Ravensburg-Weingarten kam. Nun, rund
25 Jahre später, sind 20 der heutigen Diplom-Ingenieure mit französischen Wurzeln wieder in Weingarten zusammengekommen: zu einem Klassentreffen der
besonderen Art.
„Ich erinnere mich gerne an die Zeit in
Weingarten zurück“, so Moustique Ennaji. Als einer der ersten französischen
Austauschstudierenden kam der heutige Diplom-Ingenieur 1991 aus dem
französischen Lyon an die damalige FH
Ravensburg-Weingarten. Im September
1994 schloss er an der oberschwäbischen
Hochschule sein Studium der Elektronik
ab. „Es war eine tolle Atmosphäre zum
Studieren und ein schönes Zusammenleben gemeinsam mit den Studierenden
der Pädagogischen Hochschule.“ Einige
seiner französischen Kommilitonen haben durch den Kontakt zwischen beiden
Hochschulen ihre Ehefrauen kennengelernt, erzählt Ennaji. „Viele haben heute
Kinder, ‚Bébés Erasmus‘ sagen wir in
Frankreich: Erasmus-Kinder.“
Zu Beginn der 90er-Jahre war das Erasmus-Programm gerade neu eingeführt
– und auch für die FH Ravensburg-Weingarten noch Neuland. Startschwierigkeiten blieben da nicht aus, erinnert sich
Silke Hamer, die damalige Leiterin des
Akademischen Auslandsamtes der heutigen Hochschule Ravensburg-Weingarten:
„Insbesondere die Unterbringung der
Studierenden war anfangs ein Problem“,
erzählt sie. „Relativ weite Anfahrtswege zur Hochschule waren da teilweise
unvermeidbar.“ Dennoch hat sie gute
Erinnerungen an diese Zeit Anfang der
90er-Jahre. „Zu den französischen Studierenden der ersten Generationen, die in
den Jahren 1990 und 1991 nach Weingarten gekommen waren, habe ich eine besondere Beziehung: Sie waren sozusagen
die Pioniere.“
Bis 2007 hat Silke Hamer rund 60 Austauschstudierende aus Lyon und St.
Etienne betreut. Die heutigen Akademikerinnen und Akademiker mit französischen Wurzeln studierten hauptsächlich
Maschinenbau, Elektrotechnik oder Phy-
30
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
sikalische Technik. Inzwischen arbeiten
die Absolventinnen und Absolventen in
Städten wie London oder Berlin, aber
auch im Bodenseeraum. Teilweise sind
sie auch wieder in ihre Heimat zurückgekehrt.
Diplom-Ingenieur (FH) Moustique Ennaji lebt und arbeitet mittlerweile in München. Nach Oberschwaben kommt er immer wieder gerne zurück. „Fünf bis zehn
Mal im Jahr bin ich am Bodensee, auf
jeden Fall immer im Juli zum Rutenfest“,
so der gebürtige Franzose. „Die Region
ist durch meinen Erasmus-Aufenthalt wie
eine zweite Heimat für mich geworden.“
die meisten Studentinnen und Studenten
aus Polen, Ungarn und der Türkei für einen Erasmus-Aufenthalt nach Weingarten.
Text: Julia Gold
Bild: Simone Müller
Information:
Das Erasmus-Programm wurde 1987
von der Europäischen Union zur Förderung von Studienaufenthalten an ausländischen Partnerhochschulen ins Leben
gerufen. An der Hochschule RavensburgWeingarten gehen jedes Semester durchschnittlich 7 (Sommersemester) bis 21
(Wintersemester) Erasmus-Studierende
ins europäische Ausland. Der Sprache
wegen sind England und Irland die zwei
beliebtesten Ziele. Umgekehrt kommen
Rund 25 Jahre nach ihrer Studienzeit an der Hochschule Ravensburg-Weingarten trafen
sich die Erasmus-Studierenden aus Frankreich wieder an ihrem ehemaligen Studienort
Weingarten.
Bildung
STIFTUNG KBZO
Geschwister-Scholl-Schule der Stiftung KBZO
Gesangsensemble und InstrumentalAG begeistern bei „Klingende Mainau“
Auf der Insel Mainau fanden die Begegnungen der Schulmusik, eine Veranstaltung des Ministeriums für Kultus, Jugend
und Sport Baden-Württemberg, des Europäischen Kulturforums Mainau e.V.
und der Stiftung „SINGEN MIT KINDERN“ statt. Eine der 24 musizierenden
Schulgruppen aller Schularten aus ganz
Baden-Württemberg, Österreich und der
Schweiz waren 13 Jugendliche des Gesangsensembles und der InstrumentalAG des Roland-Schlachter-Hauses unter
der Leitung von Frau Altmann.
Der Auftritt der kleinen elfköpfigen Singgruppe, der von drei Lehrkräften und
der Begleitung am E-Piano unterstützt
wurde, stand den Beiträgen anderer, großer Gruppen in nichts nach und wurde
mit begeistertem Applaus und erstaunter
Bewunderung belohnt. Auch die Instru-
mental-AG, bestehend aus sechs SchülerInnen und zwei LehrerInnen mit ihren
rhythmischen Körper-Percussions erntete
große Begeisterung.
Für die teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler war dieser sommerliche Tag auf
der schönen Mainau ein sicherlich ein-
maliges und unvergessliches Erlebnis in
ihrer Schulzeit. Die begleitenden Eltern
konnten so auch einen Ausflugstag mit
musikalischen Darbietungen auf der Mainau zum ermäßigten Preis genießen.
Text und Bild: Doris Sauter
31
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
Integrativer Karatekurs der VHS / Stiftung KBZO
Kinder mit Behinderung werden „weltmeisterlich“ trainiert
Jojo Kneer, Juniorenweltmeisterin 2015
und Drittplatzierte bei den U21-Europameisterschaften 2016, hat dem integrativen Karatekurs der VHS / Stiftung KBZO
ein buchstäblich weltmeisterliches Karatetraining gegeben.
Die Jugendlichen und Kinder des Karatekurses freuten sich sehr über diese Abwechslung und hießen die Weltmeisterin
in ihrem DoJo in der Turnhalle auf der
Burachhöhe herzlich willkommen. Neugierig wurde die junge Frau, die gerade
ihr Abitur erfolgreich hinter sich gebracht
hat, von den Karatekas mit vielen Fragen
gelöchert.
Dann aber ging es – nach traditioneller
Begrüßung und Aufwärmtraining – zur
Sache. Verschiedene Techniken wurden
erklärt, demonstriert und schließlich ausprobiert. „Itsch, nie, san“, wie der Japaner sagt („eins, zwei, drei“), übten die
Schüler fleißig und konzentriert.
Jojo Kneer demonstrierte an einem der
Kurstrainer verschiedene Selbstverteidigungstechniken und legte ihn spektakulär
auf die Matte. Die jungen Karatekämpfer
staunten nicht schlecht und waren sehr
beeindruckt, wie leicht es der zierlichen
Frau gelang, mit der richtigen Technik einen ausgewachsenen Mann niederzustrecken. Schließlich führte sie eine Katta, einen traditionellen Bewegungsablauf, der
den Einsatz verschiedener Karatetechniken gegen imaginäre Angreifer darstellt,
vor. Alle machten mit und konnten ihre
Katta, die sie für die anstehende Gürtelprüfung brauchen, üben. „Regelmäßig
werden nämlich international gültige
Prüfungen abgenommen. Dazu reist eine
speziell ausgebildete Prüferin des Deutschen Karateverbands an und nimmt die
Prüfungen ab“, weiß Thorsten Mühl, der
den integrativen Karate-Kurs seit zehn
Jahren leitet. „Der Kurs steht allen Menschen, ob mit oder ohne Behinderungen,
offen“, betont Mühl. „Wir sind für alle
Menschen da. Der Sport ist eine sehr gute
Möglichkeit der Begegnung und hilft
Vorurteile und Hemmungen abzubauen.
Bei uns trainieren sowohl Kinder im Rollstuhl als auch nicht behinderte Menschen.
Ich finde es immer noch erstaunlich, wie
schnell die Kinder und Jugendlichen und
auch inzwischen jungen Erwachsenen
zueinander finden und voneinander profitieren.“
Den Besuch einer echten Karate-Juniorenweltmeisterin wertete Mühl als eine
tolle Wertschätzung und willkommene
Abwechslung. „Wir wünschen Dir, liebe
Jojo Kneer, dass du 2020 die Goldmedaille gewinnst und sie dann mitbringst, wenn
du nochmal zu uns kommst“, verabschiedeten die jungen Karatekas Jojo Kneer,
die die Einladung dankend annahm: „Ich
komme sehr gerne nochmal vorbei, das
Training mit diesem besonderen Kurs
war überhaupt nicht anders als mit ande-
ren Kindern – ich bin sehr überrascht und
beeindruckt.“
INFO: Der Karatekurs der VHS Weingarten findet jeden Freitag (außer
Schulferien), in der Turnhalle der Stiftung KBZO (Burachhöhe) von 15 Uhr
bis 16.30 Uhr statt. Schnuppertraining
jederzeit möglich. Info bei Interesse
unter [email protected]
Text und Bild: Clemens Riedesser
Gruppenbild mit Weltmeisterin: Die Karatekas des integrativen Karatekurses der Vhs/Stiftung KBZO mit ihrem Leiter Thorsten Mühl nehmen Jojo Kneer in ihre Mitte (vordere Reihe
4. und 5. v. r.).
Jugend und Familie
KINDER- UND JUGENDBÜRO
Jugendxtra
Weingarten
Das Jugendxtra ist ein kleines Dankeschön-Paket für ehrenamtlich engagierte Jugendliche in Weingarten. Das
Paket enthält Gutscheine und ein Zertifikat.
Für das Jugendxtra sollte man Schüler
oder Auszubildender und ehrenamtlich in
Weingarten aktiv sein. Das JugendxtraPaket bekommst du durch das Ausfüllen
eines Bewerbungsschreibens. Die Bewerbungsunterlagen kannst du auf dem Jugendportal downloaden. Sie müssen bis
zum 30.09. im Kinder- und Jugendbüro
in der Liebfrauenstraße 24 abgegeben
werden.
http://www.jugendinfo-weingarten.de/
themen/kinder-und-jugendbuero/
Text: Sven Pahl
Grafik: Jugendinfo Weingarten
32
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
TEAM JUGENDARBEIT
JUGENDCLUB WEINGARTEN
Volleyballturnier
Zum Keniafest am Sonntag in Oberwolfach
Am Samstag, den 23.07., startet das
Team Jugendarbeit Weingarten im
Park Lerchenfeld beim Bauwagen
(Standort des Team Jugendarbeit
Weingarten) ein Volleyballturnier. Turnierbeginn ist 14 Uhr.
Helfer/innen des Jugendclubs Weingarten für die OPs in der Kinderklinik
in Kenia fahren diesen Sonntag nach
Oberwolfach im Schwarzwald zum
25-jährigen Jubiläum des dortigen Polio-Hilfe-Vereins.
Abfahrt ist um 9 Uhr am Festplatz in
Weingarten. Nähere Auskunft gibt es
beim Projektleiter Gerhard Junginger unter Tel. 0751 / 44 564 - ebenso zur Keniareise vom 22.08. – 06.09.2016.
Text: Gerhard Junginger
Ab 13 Uhr besteht auch Möglichkeit zu
einem „Warm up“. Mannschaften melden
sich bitte vorher beim Team Jugendarbeit Weingarten (Tel. 0751 / 44 660) mit
Teamnamen und Alter an. Mannschaften
bestehen aus 4 Personen zwischen 10 bis
17 Jahren. Für die Erst- bis Drittplatzierten gibt es tolle Preise. Das Gewinnerteam erhält einen Pokal. Für weitere Unterhaltung mit DJ (Markus Toepfer) und
Getränken ist gesorgt. Das VolleyballTurnier ist gefördert durch die Jugendfonds Weingarten aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben“.
Text: Christian Netti
Grafik: Jugendinfo Weingarten
Lockere Atmosphäre und viel Spaß sind garantiert.
Wirtschaft, Handel und Gastronomie
TECHNISCHE WERKE SCHUSSENTAL
Lokale Helden starten ins Finale
52 Vereine und Organisationen haben
sich um Fördergelder der TWS beworben – überwältigende Resonanz aus
der Region – zehn Finalisten in letzter
Runde
Ab dem 18. Juli geht es um die Plätze
auf dem Siegerpodest: Die zehn Finalisten des Förderwettbewerbs der Technische Werke Schussental GmbH & Co.
KG (TWS) stehen fest und starten in die
entscheidende Abstimmungsrunde. Insgesamt hatten sich 52 gemeinnützige Vereine, Gruppen und Organisationen unter
www.tws-lokalhelden.de um finanzielle
Unterstützung des regionalen Energieversorgers beworben. „Wir sind überwältigt
von der großen Zahl an Projekten und der
enormen Beteiligung bei der Online-Abstimmung“, erklärt TWS-Geschäftsführer
Dr. Andreas Thiel-Böhm.
Alle starten bei Null
Anlass des Wettbewerbs ist das 15-jährige Bestehen der TWS. Wer am Ende welchen Teil aus dem Sponsoring-Topf bekommt, entscheidet sich in der aktuellen
Abstimmungsrunde, die bis zum 27. Juli
läuft. Insgesamt lobt das Unternehmen
15.000 Euro an Unterstützung für Vereine
und Initiativen aus, die sich gemeinnützig
engagieren. Die Bandbreite der Bewerber
reichte von Musik- und Sportvereinen
über Technikinitiativen bis hin zu einer
ganzen Reihe von Gruppen, die sich für
Naturschutz, Menschen mit Handikap
oder für den Dialog zwischen Generationen und Kulturen einsetzen. Insgesamt
wurden 51.469 Stimmen für die Bewerber in der Vorrunde abgegeben.
Das sind die Finalteilnehmer in alphabetischer Reihenfolge:
-
Deutscher Amateur-Radio Club e.V.
Ortsgruppe Ravensburg
- Ege Tanz- und Kulturverein Bodensee
Oberschwaben e.V.
- Fanfarenzug Rauenspurg e.V. der Stadt
Ravensburg
-
First Responder der Hochschule Ravensburg/Weingarten
- Formula Student Team Weingarten
- Jugendfeuerwehr Ravensburg
- Musikverein Taldorf
- Ravensburg läuft für Toleranz
- TSB Ravensburg, Abteilung Geräteturnen
-
Türkisches Kultur- und Sportzentrum
e.V. Weingarten
Im Finale starten alle Teilnehmer wieder
bei Null. „Das Geld wird in jedem Fall
hervorragend angelegt sein. Denn der
Wert von bürgerschaftlichem Engagement
und gemeinnütziger Arbeit lässt sich nur
schwer in Zahlen ausdrücken“, hält Andreas Thiel-Böhm fest und ergänzt: „Wir
engagieren uns aus Überzeugung – und
zwar in der Region, wo wir zuhause sind.“
Per Klick mitentscheiden
Der komplette Wettbewerb findet online
statt unter www.tws-lokalhelden.de. Im
Finale wird per Eingabe der E-MailAdresse abgestimmt, wobei nur noch
einmal pro E-Mail-Adresse und nicht
mehr einmal täglich abgestimmt werden
kann. Das Finale läuft bis einschließlich
27. Juli. Am nächsten Tag gibt die TWS
die Gewinner auf der Homepage bekannt: Insgesamt gibt es zehnmal Bares
zwischen 500 und 2.500 Euro zu gewinnen. Zusätzlich vergeben im Anschluss
die TWS-Mitarbeitenden fünf Mal 1.000
Euro an ihre favorisierten Projekte. Es
bleibt also spannend!
Text: Brigitte Schäfer
33
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
im
Blick
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER BODENSEE-OBERSCHWABEN
Ehrenurkunden für langjährige Betriebszugehörigkeit
Die Industrie- und Handelskammer
Bodensee-Oberschwaben ehrt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum Betriebsjubiläum.
Gute und treue Mitarbeiter sind das
Rückgrat eines jeden Unternehmens. In
der Region Bodensee-Oberschwaben
sind langjährige Betriebszugehörigkei-
ten durchaus keine Seltenheit. Sie sind
Ausdruck nachhaltiger wirtschaftlicher
Strukturen und zeigen die Verbundenheit
der Menschen zu ihrer Region und ihren
Arbeitgebern.
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) gratuliert
folgenden Mitarbeitern, die im Juli dieses Jahres im Landkreis Ravensburg ihre
langjährige Betriebszugehörigkeit feiern
konnten:
ThyssenKrupp Schulte GmbH,
Weingarten
• Elefterios Giagazoklou (15 Jahre)
Text: Barbara Müller
Dies und Das
TIERHEIM RAVENSBURG/BERG
Sommerhitze setzt auch den Tieren zu
Während viele Menschen sich über
den endlich angebrochenen Sommer
freuen, werden die heißen Temperaturen für viele Tiere aktuell und während
kommender Hitzeperioden zur Belastung.
Der Grund:
Hund, Katze und Co. können sich im
Unterschied zum Menschen nicht durch
Schwitzen über die Haut abkühlen, sondern allein durch Trinken oder Hecheln.
Das Tierheim Ravensburg-Berg erklärt,
mit welchen Vorsorgemaßnahmen Tierhalter ihren Lieblingen unnötiges Leiden
oder gar den Hitzetod ersparen.
Bei großer Hitze ist vor allem ein Schattenplatz wichtig, an den sich das Tier jederzeit zurückziehen kann. Kleine Heimtiere, die im Außengehege leben, dürfen
nie schutzlos der Sonne ausgesetzt sein.
Tierhalter sollten sicherstellen, dass sich
das Gehege den ganzen Tag zumindest
teilweise im Schatten befindet. Volieren
und Gehege im Inneren des Hauses sollten nie direkt vor dem Fenster stehen, da
auch hier Sonneneinstrahlung und damit
Hitzeentwicklung extrem sein können.
Bei Hunden sollte das Gassigehen in die
Morgen- oder Abendstunden verlegt werden, wenn die Temperaturen niedriger
sind. Spaziergänge im schattigen Wald
sind dabei eher zu empfehlen, anstatt sich
mit dem Hund ungeschützt vor der Sonne
auf freier Fläche aufzuhalten.
Radtouren oder anstrengende Renn- und
Tobeaktivitäten sowie Autofahrten wäh-
rend der Tageshitze sollten vermieden
werden. Katzen sollten Zugang zu Räumen mit Fliesen (z.B. das Bad) erhalten.
Ausreichend Wasser zur Verfügung stellen Hunde und auch Katzen besitzen keine Schweißdrüsen, sie geben Hitze über
die Zunge (durch Hecheln) und über die
Pfoten ab. Besonders problematisch ist
es für kurznasige Rassen, da die Fläche der Nase zu gering für Abkühlung
ist. Übergewichtige Hunde, Hunde mit
Herz- Kreislaufproblemen, alte Hunde
oder Rassen mit dichtem Fell sind extra
gefährdet.
Da auch eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr entscheidend ist, bei Hitze aber
mehr Wasser verdunstet und die Tiere
mehr trinken, sollten Tierhalter öfter kontrollieren, ob genügend Wasser im Napf
vorhanden ist. Auch Frischfutter dient der
Flüssigkeitszufuhr, allerdings verdirbt es
bei Hitze schneller, weshalb Reste nach
dem Füttern schnell entfernt werden sollten.
Empfehlenswert ist es, in den Sommermonaten IMMER Wasser dabei zu haben.
Auch bei einem kurzen Gang in die Stadt.
Das Tierheim Ravensburg-Berg weist
darauf hin, dass sich Asphalt extrem aufheizt (bis zu 60 Grad) und die empfindlichen Hundepfoten Verbrennungen erleiden können.
Autos werden zur tödlichen Hitzefalle:
Auf gar keinen Fall dürfen Hunde, Katzen und andere Tiere alleine im Auto gelassen werden, auch nicht für wenige Minuten. Selbst wenn das Auto im Schatten
geparkt wird oder der Himmel bewölkt
erscheint, kann die Sonne schnell und unbemerkt auftauchen oder wandern. Autos
heizen sich schnell auf Temperaturen von
bis zu 50 Grad auf – eine tödliche Falle
für Tiere, die sich noch darin befinden.
Das Fenster einen Spalt geöffnet zu halten, ist absolut nicht ausreichend.
Schnelles Handeln bei ersten Warnsignalen entscheidend: Glasiger Blick, tiefrote
Zunge und Hecheln mit gestrecktem Hals
sind einige Anzeichen dafür, dass Hunden
die Hitze zu sehr zusetzt. Außerdem sind
Erbrechen, Gleichgewichtsstörungen und
schließlich Bewusstlosigkeit Anzeichen
für einen Hitzschlag, der im schlimmsten
Fall zum Tod des Tieres führt. Wenn Symptome auftreten, die auf einen Hitzschlag
deuten, ist so schnell wie möglich ein
Tierarzt aufzusuchen. Auf dem Weg dorthin kann man das Tier in der Zwischenzeit mit feuchten Handtüchern abkühlen.
Das Tierheim Ravensburg-Berg dankt an
dieser Stelle allen Händlern herzlich, die
in den Sommermonaten ein Schälchen
Wasser vor ihren Läden als Hundetränke
zur Verfügung stellen oder sogar die Tiere
an besonders heißen Tagen im Geschäft
erlauben.
Text: Jennifer Gasser
34
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
CDU
KINDERSTIFTUNG RAVENSBURG
CDU- Sommerprogramm 2016
„Sozial schwache Familien stärken“
Der CDU Stadtverband Weingarten
öffnet auch in diesem Jahr Türen, die
sonst verschlossen sind oder bietet Ihnen die Möglichkeit, interessante Orte
unserer Stadt näher kennen zu lernen.
Wir haben dafür zwei Programmpunkte aufgestellt, die unterschiedlicher
nicht sein könnten.
Am Donnerstag, den 29.07., um 18 Uhr
besuchen wir den modernen Betrieb des
Porschezentrums Oberschwaben in der
Hähnlehofstraße gegenüber REAL-Parkplatz (neben der DRK-Leitstelle). Angeboten wird eine kostenlose Führung.
Am Samstag, den 13.08., um 14.30 Uhr
wandern wir virtuell auf den Spuren des
christlichen Glaubens in Gestalt oberschwäbischer Klöster. Dies geht einher
mit einem Besuch im Museum für Klosterkultur in der Heinrich-Schatz-Straße
20. Dazu bieten wir eine Führung mit
dem Kenner kirchlichen Lebens Jürgen
Hohl an.
Text: Axel Müller
HELFERKREIS FLÜCHTLINGE
Sachspenden für
Flüchtlingsfamilien
Ein Helferkreis für Flüchtlinge in
Weingarten sucht für mehrere Flüchtlingsfamilien folgende Dinge:
mehrere Haarföns, Staubsauger, Wasserkocher, Fernsehgeräte, einen Satellitenreciever, Teppiche, Schränke und Regale
in verschiedenen Größen (keine Schrankwände oder mehrtürige Kleiderschränke),
einen kleinen Küchentisch, einen Kinderwagen, einen Buggy, Schuhe für einen
Jungen in Gr. 36 / 37.
Die Sachen sollten gut erhalten und funktionsfähig sein.
Kontaktaufnahme unter
Tel. 0751 / 76 40 434
Text: Doris Schaal
Vertreter und Beiratsmitglieder der
Kinderstiftung Ravensburg sprachen
mit Ravensburgs Erstem Bürgermeister Simon Blümcke und dem Weingartener Fachbereichsleiter Gesellschaft,
Bildung und Soziales, Rainer Beck,
über Armut und kommunale Sozialarbeit im Schussental.
Kindern in benachteiligten Familien zu
helfen ist das Ziel der im Jahr 2008 gegründeten Kinderstiftung Ravensburg.
Sie engagiert sich für Bildungs- und
Chancengerechtigkeit sowie gesellschaftliche Teilhabe und leistet wichtige Lobbyarbeit. Ihre Arbeit wird immer wichtiger. „Armut gibt es auch im reichen
und wirtschaftsstarken Oberschwaben“,
sagte Ewald Kohler, Geschäftsführer der
Kinderstiftung Ravensburg, in einer Gesprächsrunde mit dem Ersten Bürgermeister der Stadt Ravensburg, Simon Blümcke, und Rainer Beck, Fachbereichsleiter
Gesellschaft, Bildung und Soziales der
Stadt Weingarten, zu der die Kinderstiftung eingeladen hatte. Im Blickfeld stand
die kommunale Sozialpolitik.
Beiräte der Kinderstiftung berichteten
zunächst, wie sie in ihrer Alltagsarbeit
mit Kinderarmut konfrontiert werden.
Abgetragene oder mangelnde Kleidung,
zu kleine Turnschuhe, fehlendes Schulmaterial oder kein Pausenfrühstück seien
vielfach Hinweise dafür, sagte Werner
Thunig, stellvertretender Schulleiter Förderschule St. Christina. Auch werde oft
das Essens- oder Bus-Geld unregelmäßig
bezahlt und die betreffenden Schüler würden sich nicht selten isolieren. Deshalb sei
es wichtig, die Schularten weiterzuentwickeln und im Rahmen von Schulsozialarbeit flankierende Hilfe zu ermöglichen.
Bei Veranstaltungen des Kreisjugendrings
würden Jugendliche oft ohne Begründung abgemeldet, so Stefanie Nandi vom
Kreisjugendring Ravensburg. „Wir erfahren nicht, warum. Nach außen hin wird
der Schein gewahrt. Über das Angebot
des Familienbesuchers könne man ihrer
Erfahrung nach Familien frühzeitig erreichen und Hilfen erschließen.
An der Kleidung, dem mitgebrachten Essen, der Qualität des Spielzeugs oder auch
an ausstehenden Elternbeiträgen sei erkennbar, dass es vielen Familien nicht gut
gehe, berichtete Gabriele Fuchs, Leiterin
des Kindergartens Dreifaltigkeit in Ra-
vensburg. „Wir beobachten auch zunehmend beengte Wohnverhältnisse, es gibt
zu wenig bezahlbaren Wohnraum.“ Die
Eltern seien vielfach überfordert und verlagerten immer mehr Verantwortung auf
die Betreuungseinrichtungen. Mangelnde
Hygiene und eine unzureichende Gesundheitsversorgung seien vielfach Indizien
für benachteiligte Familien, sagte Gerold
Stiepani, Kinderarzt im Ruhestand. Viele
seiner aktiven Kollegen berichteten von
einer Zunahme von Krankheiten im Zuge
sozialer Schieflagen. Auch die interfamiliäre Kommunikation lasse in Familien
oft zu wünschen übrig, sagte Ursula Belli-Schillinger, Fachliche Geschäftsführerin des Sprachheilzentrums Ravensburg.
„Es gibt Kinder bei uns, die reden ununterbrochen, hören sich aber selbst nicht
zu und reagieren nicht auf Antworten“,
berichtete sie. Vernachlässigung und
emotionales Abgleiten seien gleichfalls
vielfach zu beobachten.
„Wir sind hier alle in der Verantwortung“,
sagte Ravensburgs Erster Bürgermeister
Simon Blümcke und lobte die Arbeit und
das Engagement der Kinderstiftung und
aller Beteiligten. Nur gemeinsam in einem
funktionierenden Netzwerk könne man
etwas bewirken. Die Stadt Ravensburg
engagiere sich zunehmend im sozialen
Wohnungsbau, sorge für stimmige Ganztagesbetreuungen, strebe Bildungs- und
Chancengerechtigkeit an und sehe sich als
Partner und Vermittler. Die auf der Basis
des Familienberichts 2012/13 entwickelten und vom Gemeinderat beschlossenen
Leitlinien als Wegweiser in der Familienpolitik gelte es zu aktivieren und weiterzuentwickeln, stimmte er einem Vorschlag
aus der Gesprächsrunde zu. „Wir sind für
konkrete Vorschläge immer offen.“
Die Bereitschaft für gemeinsame Konzepte sei auch in der Stadt Weingarten
groß, sagte Fachbereichsleiter Rainer
Beck. „Es ist aber nicht einfach, diejenigen zu erreichen, die wir erreichen möchten.“ Aktuell erhalten in Weingarten rund
600 Familien – davon 200 mit Kindern
– Unterstützungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II. Während sich
diese Zahlen in den vergangenen Jahren
nur unwesentlich erhöht hätten, seien
die Einzelfallhilfen aus den Sozialtöpfen von 880 im Jahr 2008 auf 1.200 im
vergangenen Jahr angestiegen. Auch die
Stadt Weingarten fördere den sozialen
35
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Wohnungsbau und engagiere sich in der
Jugendarbeit sowie in Sachen Kinderbetreuung. Damit die Hilfen ankommen, sei
eine effektive Netzwerkarbeit notwendig.
„Wir müssen gemeinsam überlegen, was
diese benachteiligten Menschen wirklich
brauchen und keine fertigen Konzepte
überstülpen“, so Beck. Die Kinderstiftung leiste diesbezüglich eine wertvolle
und gute Arbeit, lobte er.
Abschließend gab es an die Vertreter der
Städte noch Anregungen aus der Beiratschaft, die Familienförderung im Bereich
von kostenfreien Eintritten in Schwimmbäder, Eissporthalle, Bibliotheken und
andere Einrichtungen zu überdenken.
Bezüglich einer Verbesserung der Unterstützungssysteme hinsichtlich der
Zugangsvoraussetzungen sollte man vor
allem auch die Eltern mitbedenken, da
Kleinkinder immer auf die Begleitung
von Eltern angewiesen seien und der
kostenpflichtige Eintritt für die Eltern zu
teuer sei.
INFOS:
www.kinderstiftung-ravensburg.de
im
Blick
Text: Barbara Müller
Bild: Kinderstiftung
Erster Bürgermeister Simon Blümcke (Stadt Ravensburg, vorne, Vierter von links) und Rainer Beck, Leiter Fachbereich Gesellschaft, Bildung und Soziales (Stadt Weingarten, rechts
daneben) sprach mit Vertretern und Beiratsmitgliedern der Kinderstiftung Ravensburg über
Armut und kommunale Sozialpolitik im Schussental.
RENTENVERSICHERUNG RAVENSBURG
Marlene Gegenbauer übernimmt Leitung von Dieter Meschenmoser
Neues Gesicht der Rentenversicherung
in Ravensburg
Zu einem Plädoyer für die dezentrale
Organisation der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg
wurde die Verabschiedung des langjährigen Leiters des Regionalzentrums Ravensburg, Dieter Meschenmoser. Er habe
der Behörde in der Region Oberschwaben-Bodensee „ein Gesicht gegeben“,
betonte DRV-Geschäftsführer Andreas
Schwarz aus Karlsruhe. Eine bestens
funktionierende und eng vor Ort vernetzte Rentenversicherung übergab Meschenmoser an seine Nachfolgerin Marlene
Gegenbauer.
Das in der Deutschen Rentenversicherung einmalige, dezentral ausgerichtete
Organisationskonzept der DRV BadenWürttemberg biete den Kunden über alle
Verfahrenabschnitte durchgängig einen
persönlichen Service vor Ort und verleihe
der zuvor anonymen Verwaltung ein individuelles Gesicht, hob Andreas Schwarz
die Vorteile des Regionalprinzips hervor.
Persönliche Verbindlichkeit schaffe eine
völlig andere Qualität der Bürgernähe als
Hotlines oder Chatangebote. „Hier hat
man es mit leibhaftigen Menschen zu tun,
die man auch dann greifen und ansprechen kann, wenn einmal etwas nicht ganz
rund läuft“, so Schwarz. Und das wüssten
die Menschen zu schätzen.
Die „1a funktionierende Netzwerkarbeit“
(Schwarz) in der Region bewiesen die
Gäste: Alle, die mit der Rentenversicherung zu tun haben, waren gekommen,
um Dieter Meschenmoser Adieu zu sagen und seine Nachfolgerin im Netzwerk
willkommen zu heißen. Landrat Harald
Sievers stellte ebenfalls die gut in der
Region verankerte Rentenversicherung
in den Mittelpunkt seines Grußworts. Die
neue Chefin habe vor ihrer Tätigkeit bei
der „Rente“ im Landratsamt ihre ersten
Führungsaufgaben übernommen.
In launigen Worten, aber nicht ohne den
notwendigen Ernst, nahm Ministerialdirigent Gerhard Segmiller in seiner „Festrede“ Norbert Blüms geflügeltes Wort von
der sicheren Rente auf: Mit nur auf den
ersten Blick witzig erscheinenden Karrikaturen beleuchtete der in Stuttgart beim
Sozialministerium tätige Ministerialbeamte das Thema Rente mit Scharfsinn
und dem richtigen Rück- und Ausblick.
Systemvergleiche, politische Absichten,
von Bismarck bis Nahles: Das Thema Altersversorgung bleibe aktuell. Sein Fazit:
Klar ist die Rente sicher. Aber eine Wohlstandgarantie sei sie nicht, resumierte
Segmiller. Und er wagte die Prognose,
dass den Regionalzentren der DRV im
Land auch künftig die Arbeit nicht ausgehen werde.
Ganz offiziell verabschiedete Direktor
Volkart Steiner schließlich Dieter Meschenmoser. Auch wenn dessen Abschiedworte von einer Portion Wehmut
geprägt waren - die Entscheidung vor 13
Jahren, wieder zurück in seine Heimat
zu gehen, sei gut und richtig gewesen,
beschied er den Gästen. Er wisse das RZ
mit seiner Nachfolgerin an der Spitze in
besten Händen.
Marlene Gegenbauer verhieß in ihrer
kurzen Antrittsrede ein „reges Miteinander“, versprach Kritik statt „großzügiger
unverbindlicher Zustimmung.“ Kritik
sehe sie als ein Zeichen von Ehrlichkeit
und Wertschätzung. Ziel sei stets ein gutes Ergebnis. „Mein Anspruch ist, dass
die DRV BadenWürttemberg
erster Ansprechpartner vor Ort
bleibt.“
Text und Bild:
Gerd Markowetz
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
Jahrgänger 1956
Jahrgang 1956 plant 60er-Feier
Der Jahrgang 1956 trifft sich am Mittwoch, 27.07., um 18.30 Uhr im Café
Museum zur Besprechung der 60erFeier.
Wer Interesse an der Mitarbeit an der Planung hat und nicht kommen kann, kann
sich an Barbara Baur wenden:
Tel. 0160 / 94 80 36 03 oder
mail: [email protected].
Text: Barbara Baur
AOK - DIE GESUNDHEITSKASSE BODENSEE-OBERSCHWABEN
AOK ehrt langjährige Mitarbeiter drei Angestellte sind seit 40 Jahren im Dienst
Zusammen knapp ein halbes Jahrtausend: Im Rahmen eines Jubiläumsfestes ehrte die AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben 14
Dienstjubiläen von 25 Jahren und drei
40-jährige Dienstjubiläen. Zudem verabschiedete AOK-Geschäftsführer Roland Beierl eine Mitarbeiterin in den
Ruhestand.
Bei den Arbeitsjubilaren bedankte sich
der AOK-Geschäftsführer für die langjährige Treue und deren engagierte Tätigkeit.
„Es ist wichtig, dass die AOK auf die Erfahrung langjähriger Mitarbeiter zurückgreifen und darauf aufbauen kann. Die
persönliche Nähe zu den Versicherten,
Firmenkunden und Vertragspartnern in
der Region ist ein fundamentales Merkmal unseres Unternehmens“, betonte
Roland Beierl in seiner Festrede. Mehr
als 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
arbeiten bei der AOK – Die Gesundheitskasse Bodensee-Oberschwaben und sind
für unsere Kunden persönliche Ansprechpartner und Kümmerer. „Unsere Kunden
vertrauen der großen AOK-Gemeinschaft
und setzen auf unser Know-How und Engagement. Sie schätzen, dass die AOK so
nah bei ihnen ist.“
Das beeindruckt Roland Beierl: „Knapp
ein halbes Jahrtausend Berufserfahrung
bedeutet für mich eine hohe Kompetenz,
Engagement und über Jahre hinweg ein
gemeinschaftliches Arbeiten. Darauf bin
ich sehr stolz. Dass unsere AOK so erfolgreich ist, verdanken wir nicht zuletzt
den Jubilaren, die sich jeden Tag wieder
neu einbringen und unsere Unternehmensphilosophie GESUNDNAH für unsere
Kunden erlebbar machen.“
Im Beisein des Stellvertreters Bernd Gulde wurden den langjährigen Mitarbeitern
beim Jubiläumsfest eine Urkunde und
ein Geschenk überreicht. Die Ehrung für
40 Jahre Dienstzugehörigkeit erhielten
Gabriele Fähndrich, Roswitha Igel und
Reiner Sterk. Für 25 Jahre Treue wurde
Carola Baur, Anita Blochel, Marina EppIvanusec, Annette Hänsel, Martina Hiller,
Cornelia Kapahnke, Katharina Kistner,
Claudia Krall, Sabine Luge, Annette Sauter, Marion Schley, Silvija Vecerina, Siegfried Weidner und Sonja Eberle-Fischer
gedankt. Verabschiedet in den Ruhestand
wurde Brigitte Musch.
Text und Bild: Stefanie Dewor
Die Jubilare aus der Region Bodensee-Oberschwaben mit AOK-Geschäftsführer Roland
Beierl (links) und Stellvertreter Bernd Gulde (rechts).
Aus den Nachbargemeinden
LANDRATSAMT RAVENSBURG
Neue Selbsthilfegruppe für ungewollt Kinderlose sucht Teilnehmer
Für viele Paare ist ein unerfüllter Kinderwunsch eine Belastungsprobe. Der
Austausch mit anderen Betroffenen
kann hier helfen. Eine neue Selbsthilfegruppe für ungewollt Kinderlose rich-
tet sich an Frauen und Männer jeglichen Alters - Paare wie Einzelpersonen
-, deren Herzenswunsch sich nicht erfüllen ließ. In monatlichen Treffen soll
ein gegenseitiger Austausch von Erfah-
rungen und Informationen der Betroffenen stattfinden.
Ziel ist es, auch ohne eigene Kinder einen
Weg zu einer erfüllenden Lebensgestal-
37
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
tung zu finden. Oft hilft es den Betroffenen schon, dass sie mit ihren Problemen
und Fragen nicht alleine sind, um die psychisch und oft auch physisch belastende
Situation besser bewältigen zu können. In
den ersten Treffen werden Aufsätze und
Bücher zum Thema ungewollte Kinderlosigkeit als Gesprächsgrundlage hergenommen.
Nähere Informationen über die neue
Selbsthilfegruppe gibt es bei der Kontaktstelle für Selbsthilfe und bürgerschaftliches Engagement, Landratsamt
Ravensburg, Lilia Ließ, Tel. 0751 / 853119, E-Mail kontaktstelle-selbsthilfe@
landkreis-ravensburg.de oder bei Stefanie
Lorenz in Weingarten, Tel. 01577 / 53 85
104, E-Mail [email protected].
Text: Claudia Roßmann
EVANGELISCHES
BILDUNGSWERK
Freie Plätze für Kinder und Jugendliche
in den Sommerferien
Kinder der 1. – 6. Klasse:
Tagesbetreuung von 8:30 – 16:00 Uhr
in der Grundschule Oberzell vom 01. 12.08.; Staffelpreise von 130 – 70 Euro.
Kinder von 9 – 12 Jahren
in Tunau bei Kressbronn mit Übernachtung im Zeltlager vom 29.07. – 07.08. für
189 Euro.
Jugendliche ab 14 Jahren
in Schwangau vom 13. – 20.08.: Kosten
225 Euro.
Jugendliche ab 18 – 26 Jahren:
Roadtrip mit 50ccm Knallfahrräder in der
oberbayrischen Seenlandschaft vom 01. –
04.09.: Kosten 85 Euro zzgl. 45 - 55 Euro
Benzin.
Familien mit niedrigem Einkommen können Zuschüsse beantragen.
Infos gibt es beim Evang. Jugendwerk
– Tel. 0751 / 560 77-0 oder per Email:
[email protected] und im Internet unter
www.ejw-rv.de.
Text: Anita Wirthensohn
im
Blick
Notdienste
VOM 22. BIS 28. Juli 2016
Der Notdienst beginnt morgens um 8.30
Uhr und endet morgens um 8.30 Uhr des
folgenden Tages.
Donnerstag
Engel-Apotheke, Kirchstraße 3, 88212
Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/366480
Freitag
St.-Gallus-Apotheke,
Bodenegger
Straße 4, 88287 Grünkraut, Tel.-Nr.
0751/791220
KRANKENHAUS
Krankenhaus 14 Nothelfer GmbH, Ravensburger Straße 39, 88250 Weingarten,
Tel.-Nr.: 0751 / 406-0
Schussen-Apotheke,
Kirchstraße
12, 88284 Mochenwangen, Tel.-Nr.
07502/94280
ARZT
Ärztlicher Notdienst unter
Tel.-Nr. 116 117
KINDERARZT
Ärztlicher Notdienst unter
Tel.-Nr. (0180) 19 29 288
Samstag
Apotheke im real,
Franz-Beer-Straße 108, 88250 Weingarten, Tel.-Nr. 0751/7645508
Sonntag
Am Elisabethenkrankenhaus-Apotheke, Elisabethenstraße 19, 88212 Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/79107910
Montag
Apotheke im Stadtzentrum (Kaufland), Karlstraße 21, 88250 Weingarten,
Tel.-Nr. 0751/76463641
Dienstag
Löwen-Apotheke, Bachstraße 22, 88214
Ravensburg, Tel.-Nr. 0751/23295
Apotheke Horgenzell, Kornstraße 16,
88263 Horgenzell, Tel.-Nr. 07504/91335
Mittwoch
Achtal-Apotheke,
Ravensburger Straße 6, 88255 Baienfurt,
Tel.-Nr. 0751/5069440
Rathausplatz-Apotheke,
Hauptstraße 66, 88326 Aulendorf, Tel.Nr. 07525/60150
ZAHNARZT
Notdienst unter Tel.-Nr. (01805) 911 630
AUGENARZT
Notdienst unter Tel.-Nr. (0180) 19 29 346
TIERÄRZTLICHE BEREITSCHAFT
Samstag und Sonntag
Tierklinik Dr. Ganal und Dr. Ewert
(0751) 44430
telefonische Anmeldung erforderlich
NOTRUFE
Polizei Feuerwehr Rettungsdienst/Notarztdienst 110
112
112
GIFTNOTRUF
Tel.-Nr. (0761) 19 240
WASSER / GAS / STROM
Technische Werke Schussental GmbH &
Co. KG, 24-Stunden-Störungsdienst Tel.Nr. (0751) 804-2000
FRAUEN UND KINDER IN NOT:
Tel.-Nr. (0751) 16 365
Veranstaltungskalender
VOM 23. BIS 29. JULI 2016
Samstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Museum für Klosterkultur
Kostbarkeiten aus dem ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Baindt
Sonderausstellung noch
bis 28. August 2016
Abteilung für Kultur und Tourismus
15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
Garten des Stadtmuseums im Schlössle,
Scherzachstraße 1
Historische Stadtführung
Streifzug durch die Weingartener Kloster- und Stadtgeschichte, Preis: 4,- Euro,
Tel. 0751 / 405 232
Tourist-Information Weingarten
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
18.00 Uhr
Hähnlehofstraße 21
Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org.
Jehovas Zeugen Ravensburg
20.00 Uhr
Kultur Bar Impuls, Broner Platz
Improvisierte Live-Musik von drei
Vollblutmusikern
Eintritt frei
Kultur Bar Impuls
Sonntag
10.00 Uhr
Hähnlehofstr. 21
Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org.
Jehovas Zeugen Weingarten Russisch
13.00 Uhr
Festplatz
Wanderung rund um Fronhofen
Näheres unter „Freizeit und Erholung“,
WF. Jürgen Frank, Tel. 0751 / 43 287
Schwäbischer Albverein OG Weingarten
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Museum für Klosterkultur
Kostbarkeiten aus dem ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Baindt
Sonderausstellung noch
bis 28. August 2016
Abteilung für Kultur und Tourismus
18.00 Uhr
Hähnlehofstr. 21
Biblischer Vortrag, anschließend Bibelstudium
Alle Zusammenkünfte sind öffentlich.
Interessierte Personen sind herzlich willkommen. Besuchen Sie auch unsere Website: www.jw.org.
Jehovas Zeugen Weingarten
Montag
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
13:30 Uhr Radfahren oder Wandern große Tour, Tel. 0751 / 47104
14:00 Uhr Radfahren oder Wandern kleine Tour, Tel. 0751 / 556794
14:00 Uhr Geselligkeit und Tanz
14.30 Uhr bis 15.30 Uhr und
15.45 Uhr bis 16.45 Uhr
Gemeindesaal Heilig Geist
DRK-Seniorengymnastik
Tel. 0751 / 56 061-0
Deutsches Rotes Kreuz
14.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Kath. Gemeindehaus, Irmentrudstr. 12
Offener Folkloretanznachmittag
Tanzkreis St. Martin
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Hausaufgabenhilfe Englisch für alle
Klassenstufen mit Frau Redling
Agenda-Treff Oberstadt
16.00 Uhr bis 18.30 Uhr
InKultuRa e.V.,
Heinrich-Schatz-Straße 16
Kinderkochkurs ab acht Jahren
Preis pro Kurs:
5 Euro inkl. Materialkosten.
Kurs ist auch einzeln buchbar. Max. Teilnehmerzahl: sechs Personen. Anmeldung
per E-Mail oder telefonisch. Die Kurse
finden in unseren Vereinsräumen statt.
Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org
16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Vogteistr. 5
Hospiz Ambulant
Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen
Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur
Telefon: 0751 / 180 56 382
oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf)
17.30 Uhr bis 24.00 Uhr
Liebfrauenstraße 58, Weingarten
„Super-Montag“
Kino-Eintritt: 6 Euro,
Saft-Schorle (0,4 l) und
Fass-Biere: 2,50 Euro
Kulturzentrum Linse
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
BIK-Büro Kornhausgasse 2, Weingarten
Sprechstunde Kleinhandwerkerdienste
Wir vermitteln Kleinhandwerkerdienste
mit hausmeisterlichen vergleichbar.
Bürger in Kontakt (BIK),
Tel. 0751 / 55 74 549
18.00 Uhr bis 19.00 Uhr
BIK-Büro, Kornhausgasse 2
Sprechstunde Tauschbörse
Vermittlung von Diensten auf Gegenseitigkeit, unentgeltlich und privat.
Tel. 0751 / 55 74 549
Bürger in Kontakt (BIK)
18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
Räume Carisina, Waldseerstraße 4
Suchtselbsthilfe-Gruppe
Tel. 0751 / 44 319
18.30 Uhr bis 20.30 Uhr
Tagungsräume der AOK-Selbsthilfekontaktstelle Bodensee-Oberschwaben im
DRK-Gebäude,
Ulmer Str. 95, im Untergeschoss
Selbsthilfegruppe
„Schilddrüsenunterfunktion Hashimoto“
Beim monatlichen Treffen bieten wir
Austausch und Informationen über diese
Erkrankung. Kontakt: Tel. 07502 / 94 44
917 oder Tel. 0751 / 763 241. Homepage:
www.selbsthilfe-rv.de, Link: Selbsthilfegruppe Unterfunktion/Hashimoto
AOK Selbsthilfekontaktstelle BodenseeOberschwaben
Dienstag
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
InKultuRa e.V., Heinrich-Schatz-Str. 16
EBRU-Kurs I (Wassermalerei)
Termine: wöchentlich, dienstags
Ein Kurs beinhaltet vier Termine und ist
nur als Gesamtpaket buchbar. Preis für
vier Termine: 40 Euro zzgl. Material.
Nähere Informationen über Homepage.
Anmeldung per E-Mail oder telefonisch.
Die Kurse finden in unseren Vereinsräumen statt.
Tel. 0751 / 55 779 235, E-Mail: [email protected], www.inkultura.org
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Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
09:30 Uhr Gymnastik
14:00 Uhr Holzschnitzen und Werken
14:00 Uhr Stricken
14:00 Uhr Aquarellmalen
14:30 Uhr Gedächtnistraining
14:30 Uhr Volksliedersingen
16:00 Uhr Italienisch (Der Kurs ist voll
belegt)
14.30 Uhr bis 15.15 Uhr
Bücherei Weingarten
Vorlesen für Kinder im Vorschulalter
Lesewelten der Kinderstiftung Ravensburg
15.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Mutter-Kind-Gruppe
„Die kleinen Strolche“
Agenda-Treff Oberstadt
17.30 Uhr
Parkplatz Realschule
AOK-Radtreff
Dienstag bei gutem Wetter für Tourenräder und Rennräder. Abfahrt Parkplatz Realschule um 17.30 Uhr.
Leitung: Radfahrer-Verein Weingarten
19.00 Uhr
Hospiz Ambulant, Vogteistr. 5
Vortrag und Gespräch
Warum hungert und dürstet ein Sterbender nicht?
Referentin: Dorothea Baur
Leitung ambulanter Hospizdienst
Mittwoch
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Stadtbüro der Stiftung KBZO,
Schützenstr. 5
Marktfrühstück
Offener Treff für alle Marktbesucher. Alt
und Jung, behindert und nicht behindert
begegnen sich bei Kaffee, Tee und Butterbrezeln. Info: Stiftung KBZO Stadtbüro,
Schützenstr. 5,
Tel. 0751 / 76 40 477
AGIL im Stadtbüro
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
BIK-Büro, Kornhausgasse 2,
Weingarten
Patenschaft „ein Stück Weingarten“
Information über und Anmeldung als
Pate für ein „Stück Weingarten“
Bürger in Kontakt (BIK),
Tel. 0751 / 55 74 549
11.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Vogteistr. 5
Hospiz Ambulant
Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen
Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur
Telefon: 0751 / 180 56 382
oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf)
11.00 Uhr bis 12.00 Uhr
BIK-Büro, Kornhausgasse 2,
Weingarten
Sprechstunde Wahl-Oma-/Opa-Service
Wir vermitteln Ihnen eine/-n Wahl-Oma/Opa, die/der zu Ihrer Familie passt.
Bürger in Kontakt: Tel. 0751 / 5574549
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Haus am Mühlbach, Seniorenweg 4
Begegnungsstätte für Senioren
14:00 Uhr Mittwochswanderer
14:00 Uhr Tischboccia Gruppe 2
15:45 Uhr Mühlbachchor. Der Chor ist
offen für neue Sänger.
14.00 Uhr bis 15.00 Uhr und
15.15 Uhr bis 16.15 Uhr
Gemeindesaal St. Maria
DRK-Seniorengymnastik
Tel. 0751 / 56 061-0
Deutsches Rotes Kreuz
15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Ausstellung „Pigmentmalerei und Collagen“ von Anni Reichmann, noch bis
Mitte August.
Agenda-Treff Oberstadt
15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Mittwochscafé
Brettspiele mit Erich Briebrecher.
Agenda-Treff Oberstadt
im
Blick
15.00 Uhr bis 18.30 Uhr
Kultur- und Kongresszentrum,
Abt-Hyller-Straße 37
Verbraucherberatung
Beratung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger mit Empfehlungen der
Stiftung Warentest. GVV Verein für Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
e.V., Liebfrauenstraße 49
19.30 Uhr
Stadtgarten Weingarten
Promenadenkonzert
Es singt der Liederkranz Weingarten unter der Leitung von Frau Katrin Silbereisen.
Musikverein Weingarten e.V.
Donnerstag
ganztägig
Haus am Mühlbach
Beginn der Sommerpause.
Wiederöffnung am 12. September.
Bitte beachten!
08.00 Uhr
Freibad / Stiller Bach
Nordic Walking
Info: Ulla Vehe-Bergmann,
Tel. 0751 / 93 442
Schwäbischer Albverein OG Weingarten
09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Richard-Mayer-Str. 5
Frauentreff Oberstadt
Gespräch und Austausch, Nähen, Stricken, Sticken, Häkeln, Patchwork, Klöppeln und tun, was jede gerne mag.
Agenda-Treff Oberstadt
11.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Vogteistr. 5
Hospiz Ambulant
Begleitung und Beratung für schwerkranke und sterbende Menschen und ihre Angehörigen
Leitung: Dipl.-Päd. Dorothea Baur
Telefon: 0751 / 180 56 382
oder 0160 / 96 20 72 77(u. U. Anrufbeantworter, es erfolgt ein Rückruf)
15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
DRK-Heim, St.-Longinus-Straße
DRK-Yoga
Tel. 0751 / 56 061-0
Deutsches Rotes Kreuz
40
Ausgabe 29/2016
Amtsblatt und Bürgerzeitung der Stadt Weingarten
17.30 Uhr bis 21.30 Uhr
Liebfrauenstraße 58, Weingarten
Studenten-Tag in der Linse
Kino-Eintritt nur 5 Euro für Schüler und
Studenten auf alle Filme.
Kulturzentrum Linse
19.00 Uhr bis 20.30 Uhr
Räume Carisina, Waldseerstraße 4
Suchtselbsthilfe-Gruppe für Frauen
Tel. 0751 / 44 319
19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Talschule Weingarten, Block D,
Abt-Hyller-Str. 38
Singstunde
Info bei Chorleiterin Frau Silbereisen,
Tel. 0751 / 55 75 436
Liederkranz Weingarten
19.30 Uhr bis 21.15 Uhr
Haus der Familie, Liebfrauenstr. 24,
Multifunktionsraum, 2. Stock (Eingang
auf der Rückseite des Hauses)
SchrittWeise mit Hand, Fuß und Herz
Bewegungs-, Begegnungs- und Entdeckungsabende. Bitte bequeme Kleidung,
Getränk und eine Decke mitbringen. Freier Beitrag willkommen.
Leitung: Chr. Pietrek / Marc Hediger,
Kreative Ausdrucks- und Tanztherapeuten
Telefon 0176 / 78559072 oder
01573 / 3169279
Freitag
10.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Agenda-Treff Oberstadt
Freitagscafé und
Ausstellung „Pigmentmalerei und Collagen“ von Anni Reichmann, noch bis
Mitte August.
Agenda-Treff Oberstadt
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Museum für Klosterkultur
Kostbarkeiten aus dem ehemaligen Zisterzienserinnenkloster Baindt
Sonderausstellung noch
bis 28. August 2016
Abteilung für Kultur und Tourismus
18.00 Uhr bis 19.30 Uhr
KinderKleiderKiste „KiKKi“, Malerstr. 7
Kinderkleidung zu günstigen Preisen
Eingang am Parkplatz der Schule am
Martinsberg in der Oberstadt. Wir freuen
uns über Ihre Kleiderspenden.
Jugendcafé Weingarten
20.30 Uhr
Kultur Bar Impuls, Broner Platz
Afro-Express
Live-Musik und Jam-Session.
Eintritt frei. „Der Hut geht um“.
Kultur Bar Impuls
sam gegossen. Sie vertragen grundsätzlich keine Staunässe. Sobald die Früchte
erkennbar sind, sollte darauf geachtet
werden, dass diese nicht direkt auf dem
feuchten Boden aufliegen – am besten
werden kleine Styroporplatten unter
die Melonen gelegt. Das verhindert,
dass die Früchte an einer Stelle faulig
werden.
Wassonstnochinteressiert
Wassonstnoch
interessiert
Aus dem Verlag
Die Motive für den Kunstkalender ArtBW 2017 stehen
fest
Zwölf Motive für den ArtBW 2017
Das Kalender-Projekt ist eine Kooperation aller Nussbaum Medien-Betriebe. Bisher wurde der Kalender bereits
mehrmals in Form der Kalenderprojekte
Rhein-NeckarART und NeckART hochwertig produziert. Nun wurde das Projekt für Künstlerinnen und Künstler aus
ganz Baden-Württemberg geöffnet.
Die Künstlerinnen und Künstler konnten sich unter Einhaltung einiger Kriterien innerhalb eines Wettbewerbs
für die Teilnahme an diesem Projekt
bewerben.
Insgesamt sandten 312 Bewerberinnen
und Bewerber ihre Motive ein.
Mehr Informationen unter
http://www.nussbaummedien.de/ausdem-verlag/
Der Garten im Juli 2016
Tipp für Balkongärtner: Wem die Triebe
der Petunien zu lang geworden sind,
schneidet sie einfach kräftig zurück. Sie
treiben von der Basis her wieder aus und
blühen erneut üppig. Abgewelkte Blumen sollten regelmäßig entfernt werden.
14-tägliche Düngergaben erhöhen die
Blühbereitschaft der Pflanzen.
Pflegezeit: Melonen
Melonen müssen im Juli mit viel Aufmerksamkeit gepflegt werden. Dazu
gehören vor allem Schnittmaßnahmen,
die Bestäubung sowie sorgfältiges Gießen und Belüftung. Im Gegensatz zu
Hausgurken werden Melonen unter
Glas auch bei intensivster Sonneneinstrahlung nicht schattiert. Für guten Insektenflug zum Bestäuben müssen die
Häuser und Kästen offen sein. Bleibt
die Witterung anhaltend trocken und
warm, können im Frühbeetkasten die
Fenster dauerhaft heruntergenommen
werden. Von Beginn der Blüte bis zum
Fruchtansatz werden Melonen nur spar-
Erntezeit: Brokkoli
Im Mai gepflanzter Brokkoli erreicht
Mitte bis Ende Juli seine Erntereife.
Geerntet wird, wenn die Einzelknospen der Blume bereits gut ausgebildet,
aber noch fest geschlossen sind. Bei
warmem Wetter lockern die Blütenanlagen sehr schnell auf und verlieren
an Verzehrqualität, so dass der richtige
Schnittzeitpunkt nicht verpasst werden
darf. Nach der Ernte der Mittelblume
entwickeln sich aus den Blattachseln
Nebensprosse mit kleineren Blumen.
Die Brokkolipflanzen werden deshalb
nach der Haupternte weiter gepflegt.
So kann sich die Ernte bei guter Pflege
bis in den September hinein erstrecken:
Voraussetzung ist, dass regelmäßig gedüngt und ausreichend gewässert wird.
Schnittzeit: Süßkirschen
Süßkirschbäume sollten sofort nach der
Ernte geschnitten werden. Die Schnittwunden heilen zu diesem Zeitpunkt
gut und dem lästigen sogenannten
Gummifluss nach stärkeren Eingriffen
wird vorgebeugt. Dies gilt vor allem
für altgewachsene hochkronige Bäume
aus Zeiten, als schwach wachsende Unterlagen noch weitgehend unbekannt
waren. Solche Bäume können in Höhe
und Breite oft um einige Meter gekürzt
werden. Der Neutrieb bringt in den Folgejahren am jungen Fruchtholz größere Früchte hervor, die zudem gefahrlos
geerntet werden können. Schwer zu
beerntende Äste können gleich mit der
Säge abgetrennt und die Früchte am
Boden bequem geerntet werden.
Düngezeit: Rosen
Rosen erhalten Ende Juli die letzte Düngegabe, damit die Triebe bis zum Herbst
gut ausreifen. Wird später gedüngt, bilden die Triebe nicht ausreichend Holz
und festes Gewebe und frieren oft stark
zurück, auch in verhältnismäßig milden
Wintern. Zum Düngen werden kalkreiche Volldünger verwendet, deren Stickstoffanteil gering ist. Am besten geeignet sind spezielle Rosen-Dünger. Dazu
werden 30 - 40 Gramm je m² gestreut
und anschließend sanft eingehackt.
Wer keine synthetischen Mineraldünger verwenden will, arbeitet Kompost
in das Rosenbeet ein. Dabei reichen
3 Liter je m² vollkommen aus. Ist kein
Regen in Sicht, wird durchdringend gewässert, um den Dünger rasch in Wurzelnähe zu bringen.
Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e.V.