BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. Informationstag Energie Das IT-Sicherheitsgesetz und die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen 30. August 2016, Bonn Themen arf und Handlungsbed sten Umsetzungsfri • Meldepflichten und Meldeprozesse nach dem IT-Sicherheitsgesetz • Mindeststandards zur IT-Sicherheit • Zertifizierung nach dem IT-Sicherheitskatalog für Netzbetreiber • Praxisvortrag: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes • Inhalte der Verordnung zur Bestimmung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) • Praxisbericht: Einführung und Zertifizierung eines ISMS • Wie unterstützt der BDEW? Moderation Kay Tidten | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin Referenten Dr. Alexander Dlouhy | Osborne Clarke, Köln Christoph Glanz | WEMAG AG, Schwerin Friedrich Hueber | Lexta Consultants Group, Berlin Kay Tidten | BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin Besuchen Sie uns unter www.bdew.de Programm Dienstag, 30. August 2016 9.00 Uhr Check-In und Begrüßungskaffee Tagungsleitung Kay Tidten, Fachgebietsleiter IT, Einkauf und Logistik, Geschäftsbereich Recht und Betriebswirtschaft, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 9.30 Uhr Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes — Für wen gilt was? • Regelungen und Umsetzungsfristen für Energieversorgungsnetze (Strom + Gas), Energieanlagen (Strom + Gas) sowie Fernwärme • Meldepflichten nach EnWG • Meldepflichten nach BSI-Gesetz • Benennung einer Kontaktstelle beim BSI vs. Ansprechpartner IT-Sicherheit bei der BNetzA Kay Tidten, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 10.00 Uhr Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) • Kerninhalte der BSI-KritisV • Wie wird eine Kritische Infrastruktur bestimmt? o Schwellenwerte, Stichtag und Bewertungszeiträume o Standortbegriff (u.a. für Messstellen, Direktvermarkter, dezentrale Erzeugungsanlagen) o Anlagenbegriff (Immissionsrechtliches Begriffsverständnis; Sonderkonstellationen) • Haftung und Haftungsprävention Dr. Alexander Dlouhy, Rechtsanwalt, Osborne Clarke, Köln 11.00 Uhr Fragen und Diskussion 11.15 Uhr Kaffeepause 11.45 Uhr IT-Sicherheitskatalog für Energieversorgungsnetze und Energieanlagen • Hintergrund und Inhalt des IT-Sicherheitskatalogs • Umsetzungspflicht und -frist für Netzbetreiber • Zertifizierung • Aktueller Stand zur Akkreditierung N.N., Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Bonn 12.15 Uhr Fragen und Diskussion 12.30 Uhr Gemeinsames Mittagessen 13.30 Uhr Praxisvortrag: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes aus Sicht eines mittelständischen Energieversorgers • Vorbereitung und Planung der Projekte • Benötigte Zeit zur Projektvorbereitung und Umsetzung • Besondere Herausforderungen • Lessons Learned - Do’s und Dont‘s • Tätigkeiten/ Aktivitäten nach Abschluss Christoph Glanz, Leiter IT, WEMAG AG, Schwerin Kurzbeschreibung 14.15 Uhr Praxisbericht: Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes, Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen • Definition des ISMS-Anwendungsbereichs — „Scoping“ • Aufwandsplanung und -treiber eines ISMS-Projekts • Erfolgsfaktor: ISMS-Risikobeurteilung Friedrich Hueber, Manager, Lexta Consultants Group, Berlin 15.00 Uhr Kaffeepause 15.15 Uhr Aktivitäten des BDEW zur Unterstützung seiner Mitglieder und Ausblick • BDEW Dienst zur pseudonymen Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen • Anwendungshilfe zur BSI-KritisV, Hintergrundinformationen zum IT-Sicherheitsgesetz • Ausblick: Thema IT-Sicherheit beim BDEW und in Deutschland • Ausblick: IT-Sicherheit in der EU (NIS-Richtlinie) Kay Tidten, BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Berlin 16.00 Uhr Abschlussdiskussion 16.15 Uhr Ende des Informationstages Hintergrund Im Juli 2015 ist die erste umfassende Regelung zur IT-Sicherheit für Betreiber Kritischer Infrastrukturen in Kraft getreten. Das Gesetz erweitert die bestehenden Regelungen zur IT-Sicherheit u.a. im BSI-Gesetz (Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik), im EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) und im Telekommunikationsgesetz bspw. um die Punkte: • Pflicht zur Einführung von IT-Sicherheitsmindeststandards • Pflicht zur Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen • Etablierung des BSI als zentrale Behörde zur IT-Sicherheit Ergänzend zum IT-Sicherheitsgesetz hat das Bundesministerium des Innern (BMI) am 3. Mai 2016 die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen (BSI-KritisV) erlassen. Dies ist für Betreiber von Energieanlagen und Energieversorgungsnetze auch gleichzeitig der Beginn der Meldepflicht für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Zudem haben die Unternehmen bis zum 31.01.2018 die Umsetzung des IT-Sicherheitskatalogs für Netzbetreiber durch eine erfolgreiche ISO 27001 Zertifizierung nachzuweisen. Im Laufe des Jahres wird die Veröffentlichung des IT-Sicherheitskatalogs für Energieanlagen erwartet. Auf dem BDEW-Informationstag erfahren Sie, welche Auswirkungen die neuen Regelungen auf Sie und Ihr Unternehmen haben. Diskutieren Sie mit erfahrenen Referenten, wie Sie sich am Besten auf die neuen Pflichten vorbereiten. Nutzen Sie die Veranstaltung zum persönlichen Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus der Branche. Zielgruppe Die Veranstaltung richtet sich an Abteilungs- und Bereichsleiter, verantwortliche Mitarbeiter aus den Bereichen Netzbetrieb und Netztechnik, IT und IT-Sicherheit, Sicherheits- und Notfallmanagement von Energieversorgungsunternehmen. Anmeldung Das IT-Sicherheitsgesetz und die Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen 30. August 2016, Bonn Vor- und Nachname Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen Funktion E-Mail* Zugangsdaten zum Download der Tagungsunterlagen von ew-online.de werden per E-Mail versendet. Unternehmen Postfach / Straße PLZ / Ort Telefon / Fax Ja Nein Abweichende Rechnungsanschrift Straße / Postfach PLZ / Ort Unterschrift / Stempel Termin und Ort Veranstaltungstermin Dienstag, 30. August 2016 9.30 Uhr bis 16.15 Uhr Veranstaltungsort Günnewig Hotel Bristol Bonn Prinz-Albert-Straße 2 53113 Bonn Tel.: 02 28.2 69 80 Fax: 02 28.2 69 82 22 www.guennewig.de/bnbristo/homepage.php Konditionen Teilnehmerbeitrag € 870,- für BDEW-Mitglieder € 1.250,- für Nicht-Mitglieder (einschließlich Tagungsunterlagen, Mittagessen, Pausengetränken, zzgl. MwSt.). Bei Absagen ab dem 13. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn berechnen wir 50 %, bei Absagen ab dem 7. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Teilnahmebeitrags. www.ew-online.de Veranstalter EW Medien und Kongresse GmbH Kleyerstraße 88 60326 Frankfurt am Main [email protected] www.ew-online.de Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EW Medien und Kongresse GmbH, die auf Anfrage erhältlich sind. Unternehmen Datum Fragen zur Anmeldung? Telefon 0 69.7 10 46 87-552 Ihre Ansprechpartner Projektleitung: Karoline Splitt Projektkoordination: Denise Ahrendt Telefon 0 30.28 44 94-214 [email protected] Abteilung BDEW-Mitglied Fax 0 69.7 10 46 87-95 52 [email protected] Zimmerreservierung Wir haben im Tagungshotel ein Zimmerkontingent zum Sonderpreis bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn für Sie reserviert. Bitte buchen Sie Ihre Übernachtung direkt unter dem Stichwort „EW Medien“. In Kooperation mit BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., Reinhardtstraße 32, 10117 Berlin Ansprechpartner: Kay Tidten Telefon 0 30.30 01 99-1526 [email protected] Anreise Für Ihre Anreise können Sie das kostengünstige Veranstaltungsticket der DB nutzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen“. Buchbar ist das Angebot ab sofort unter der Hotline 0 18 06.31 11 53 mit dem Stichwort: EW Medien (Telefonkosten aus dem Netz der Deutschen Telekom AG betragen 20ct/Anruf. Die Hotline ist Montag bis Samstag von 7.00–22.00 Uhr erreichbar.) In Kooperation mit Datenschutzhinweis Ihre persönlichen Angaben werden von der EW Medien und Kongresse GmbH nur für eigene Direktmarketingzwecke, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, verwendet. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe an Dritte nur zur Vertragserfüllung oder wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind. Falls Sie keine weiteren Informationen mehr erhalten wollen, können Sie uns dies jederzeit mit Wirkung in die Zukunft mitteilen. Eine Veranstaltung der
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