Leitung: Mag. Alfred Wagner Fürstenweg 185 A-6020 Innsbruck www.bspa.at/innsbruck Österreichische Instruktor/innen-Ausbildung Abteilungsvorstand: Sekretariat: Telefon: Mag. Werner Kandolf Daniela Schrott +43 512 507 45401 E-Mail: [email protected] 26. Juli 2016 Ausschreibung zur Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für VOLLEYBALL 2017 (LVID 21713) Die Bundessportakademie Innsbruck führt gemeinsam mit dem Österreichischen Volleyball Verband eine Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für VOLLEYBALL durch. Ausbildungsleitung AV Mag. Werner Kandolf, Bundessportakademie Innsbruck, E-Mail: [email protected] Florian Sedlacek, Österr. Volleyball Verband, E-Mail: [email protected] Fachverband Österreichischer Volleyball Verband, Prinz-Eugen-Str. 12, 1040 Wien, Tel.: +43 (0) 1 729 4190-0, Fax: +43 (0) 1 729 4190-601, E-Mail: [email protected], Internet: www.volleynet.at Ausbildungsziel Die Kursteilnehmer/innen sollen in die richtige Gestaltung, Planung, Organisation und Leitung des Übungs- und Trainingsbetriebes der Sportart Volleyball eingeführt werden, so dass sie selbständig in der Lage sind, Gruppen zu führen, Trainingskonzepte zu entwickeln, in Verein-, Schule- und Fitnessbereich den Trainingsbetrieb kompetent zu leiten und bei Spielen Mannschaften zu betreuen. Zielgruppe Personen, die Spaß am Volleyball haben und die Sportart anderen nach gesicherten Erkenntnissen im Breiten- bzw. Leistungssport vermitteln wollen, sowie engagierte Volleyballer/innen die den Sportbetrieb in Vereinen fördern und leiten möchten. Ausbildungsaufbau Die Instruktor/innen-Ausbildung dient als Voraussetzung für den Einstieg in die Trainer/innen-Ausbildung (1. und 2. Semester der Österreichischen Trainerausbildung). Ausbildungstermine Eignungsprüfung: 1. Kursteil: 2. Kursteil: 3. Kursteil: 4. Kursteil und Abschlussprüfung 12. 12. 09. 28. 30. Februar 2017 – 18. Februar 2017 – 15. April 2017 April – 01. Mai 2017 Juni – 02. Juli 2017 in in in in in Innsbruck Innsbruck Innsbruck Innsbruck Innsbruck An allen Ausbildungstagen besteht Anwesenheitspflicht. Anmeldung Die Kursanmeldung bitte nur einsenden, wenn alle Kursteile besucht werden können! Rücksendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars an die Bundessportakademie Innsbruck, Fürstenweg 185, 6020 Innsbruck Anmeldeschluss 05. Jänner 2017 Aus organisatorischen Gründen können nur 30 Teilnehmer/innen aufgenommen werden. Die Reihung erfolgt nach Einlangen der Anmeldungen. Der Kurs kann nur zustande kommen, wenn die Mindestteilnehmer/innenzahl von 20 erfüllt ist. Ausbildungsbeginn Sonntag, 12. Februar 2017, 13.00 Uhr (genaue Information zur Eignungsprüfung und dem 1. Kursteil erfolgt nach der Anmeldung). Bitte bereits in Spielbekleidung für die Halle erscheinen (Umkleide - und Duschmöglichkeiten vorhanden). Tägliche Unterrichtszeit von 8.00 bis 19.00 Uhr Aufnahmebedingungen Der/Die Aufnahmewerber/in muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben Ärztliche Bestätigung, welche zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist (siehe Anmeldeformular) Rücksendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars Überweisung des Lern- bzw. Unterrichtsmittelbeitrages (siehe Kurskosten) gleichzeitig mit der Anmeldung Abgeschlossene Übungsleiterausbildung des ÖVV oder eines Landesverbandes (Bestätigung in Kopie beilegen) Bestehen der Eignungsprüfung Nachweis eines mind. 8stündigen Erste-Hilfe-Kurses bis zur Abschlussprüfung (Führerschein nicht älter als 5 Jahre, oder mit Auffrischungskurs) Die Anmeldung ist erst nach Einlangen aller Anmeldeunterlagen und der Überweisung des Lernmittelbeitrages gültig. Eignungsprüfung Nachweis der Spielfähigkeit hinsichtlich der primären Spielidee des Volleyballspieles "den Ball in der Luft halten" Kleinfeldspiel 3 gegen 3 auf 6 Meter x 6 Meter Richtungspritschen und - baggern in Dreiecksaufstellung Aufschlag in eine Spielfeldhälfte mit Annahmehandlung Angriff eines zugeworfenen Balles Spielern und Spielerinnen der 1. und 2. Bundesliga wird die Eignungsprüfung angerechnet. Der Nachweis muss durch eine Kopie der Spielerbestätigung übermittelt werden. Bestandene und absolvierte Übungsleiterausbildungen werden nicht als Ersatz der Eignungsprüfung anerkannt! Ausrüstung Trainingsbekleidung für das Freigelände und die Halle, Volleyball-Spielbekleidung. Abschlussprüfung Die Abschlussprüfung wird von einer staatlichen Prüfungskommission abgehalten, wobei die Vortragenden als Fachprüfer/innen eingesetzt werden. Die Absolventen/innen erhalten ein staatliches Zeugnis. Kurskosten Die Teilnahme am Lehrgang ist kostenlos. Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Kosten für Lernunterlagen (Skripten) gehen jedoch zu Lasten der Teilnehmer/innen. Überweisung des Betrages von € 100,-- gleichzeitig mit der Anmeldung (wird mit den Lern- bzw. Unterrichtsmitteln rückverrechnet) IBAN: AT52 0100 0000 0541 0286 BIC: BUNDATWW Kontowortlaut: Bundessportakademie Innsbruck Verwendungszweck: Instruktorin/Instruktor für VOLLEYBALL (LVID 21713) Bei einer Abmeldung vor Kursbeginn oder bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung wird der bereits einbezahlte Lernmittelbeitrag nur bis Jahresende rückerstattet. Hierfür ist der Rückerstattungsantrag (zum Downloaden auf der Homepage der BSPA Innsbruck im Menüpunkt Formulare) auszufüllen und an die BSPA Innsbruck (Abteilung Instruktoren) zu senden. Unterkunft und Verpflegung Auswärtige Teilnehmer/innen, die in Innsbruck Quartier benötigen, werden gebeten, dafür selbst Vorsorge zu treffen. Quartiermöglichkeiten in Innsbruck: Landessportcenter Tirol Volkshaus Reichenau Zimmernachweis Innsbruck Tel.: +43 (0) 512/33838-461 ca. € 30,-- ÜF Tel.: +43 (0) 512/341086 ca. € 25,-- ÜF Tel.: +43 (0) 512/562000 www.tiscover.at/innsbruck Sonstiges Teilnehmer/innen sind nach dem Schulunterrichtsgesetz mit Ausnahme der Eignungsprüfung unfallversichert, jedoch nicht krankenversichert. Für die Dauer der Ausbildung besteht für alle Personen eine Haftpflichtversicherung. Namens- bzw. Adressenänderungen sind umgehend im Sekretariat bekannt zu geben . Sonderbedingungen – Anrechenbarkeiten: Geprüfte Leibeserzieher/innen, Diplomsportlehrer/innen, Trainer/innen und Instruktoren/Instruktorinnen sowie Studierende an den österreichischen Instituten für Sportwissenschaften können vom Besuch jener allgemeinen Lehrveranstaltungen dispensiert werden, von denen sie gleichwertige Prüfungen im Rahmen ihrer Ausbildung abgelegt haben. Die Teilnahme an den Prüfungen in jenen Unterrichtsgegenständen, die im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung geprüft werden , ist jedoch verpflichtend, ebenso ist die Teilnahme an den Prüfungen in allen spartenspezifischen Unterrichtsgegenständen verpflichtend. Entsprechende Unterlagen sind dem Sekretariat 14 Tage vor Ausbildungsbeginn zu übermitteln, eine spätere Anrechnung kann nicht erfolgen. Abteilungsvorstand: Mag. Werner Kandolf Für den ÖVV: Florian Sedlacek Anmeldung bis spätestens 05. Jänner 2017 an die Bundessportakademie Innsbruck einsenden ANMELDUNG Die Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Sozialversicherungsnummer angegeben und der Lernmittelbeitrag überwiesen wurde! Ich nehme verbindlich an der Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für VOLLEYBALL (LVID 21713) teil. □ Herr □ Frau Name: .....................................................….. Vorname: ..................................... Akadem. Grad: .............................. Staatsbürgerschaft: …………………… ………………… Anschrift: ......................................................................................................................... Plz. Ort Str. Nr. Soz.Vers.Nr: ..................................... geb. am: ……………………………… ………………... Telefon: ………………………………………………………………………………………………… E-Mail: …………………………………………………………………………………………………. Verein: .............................…….......... Verband: ....... ............................................. Ich erkläre mich mit den Rückerstattungsbedingungen sowie mit der Weitergabe des Kursergebnisses und meiner Daten (Adresse; Mail-Adresse) an den zuständigen Sportfachverband und an die BSO einverstanden. Datum: ................................... Unterschrift: ....................................................... --------------------------------------------------------------------------------------------Zur Vorlage bei der Bundessportakademie Innsbruck ÄRZTLICHE BESTÄTIGUNG Eine Teilnahme an der Eignungsprüfung ist nur nach Vorlage der ärztlichen Bestätigung möglich! Herr/Frau.......................................................................... geb. am:.................... ........... Anschrift: ............................................................................................................. ......... Plz. Ort Str. Nr. Hiermit wird bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Kontraindikation zur Teilnahme an der staatlichen Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für VOLLEYBALL besteht. ................................. (Datum) ................................................................................... (Unterschrift und Stempel des Arztes/der Ärztin)
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