Österreichische Lehrwarte- und Instruktorenausbildung

Leitung:
Mag. Alfred Wagner
Fürstenweg 185
A-6020 Innsbruck
www.bspa.at/innsbruck
Österreichische Instruktor/innen-Ausbildung
Abteilungsvorstand:
Sekretariat:
Telefon:
Mag. Werner Kandolf
Daniela Schrott
+43 512 507 45401
E-Mail:
[email protected]
26. Juli 2016
Ausschreibung zur Ausbildung von Instruktorinnen und
Instruktoren für VOLLEYBALL 2017 (LVID 21713)
Die Bundessportakademie Innsbruck führt gemeinsam mit dem Österreichischen Volleyball Verband
eine Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für VOLLEYBALL durch.
Ausbildungsleitung
AV Mag. Werner Kandolf, Bundessportakademie Innsbruck, E-Mail: [email protected]
Florian Sedlacek, Österr. Volleyball Verband, E-Mail: [email protected]
Fachverband
Österreichischer Volleyball Verband, Prinz-Eugen-Str. 12, 1040 Wien, Tel.: +43 (0) 1 729 4190-0,
Fax: +43 (0) 1 729 4190-601, E-Mail: [email protected], Internet: www.volleynet.at
Ausbildungsziel
Die Kursteilnehmer/innen sollen in die richtige Gestaltung, Planung, Organisation und Leitung des
Übungs- und Trainingsbetriebes der Sportart Volleyball eingeführt werden, so dass sie selbständig in der
Lage sind, Gruppen zu führen, Trainingskonzepte zu entwickeln, in Verein-, Schule- und Fitnessbereich
den Trainingsbetrieb kompetent zu leiten und bei Spielen Mannschaften zu betreuen.
Zielgruppe
Personen, die Spaß am Volleyball haben und die Sportart anderen nach gesicherten Erkenntnissen im
Breiten- bzw. Leistungssport vermitteln wollen, sowie engagierte Volleyballer/innen die den
Sportbetrieb in Vereinen fördern und leiten möchten.
Ausbildungsaufbau
Die Instruktor/innen-Ausbildung dient als Voraussetzung für den Einstieg in die Trainer/innen-Ausbildung
(1. und 2. Semester der Österreichischen Trainerausbildung).
Ausbildungstermine
Eignungsprüfung:
1. Kursteil:
2. Kursteil:
3. Kursteil:
4. Kursteil und Abschlussprüfung
12.
12.
09.
28.
30.
Februar 2017
– 18. Februar 2017
– 15. April 2017
April – 01. Mai 2017
Juni – 02. Juli 2017
in
in
in
in
in
Innsbruck
Innsbruck
Innsbruck
Innsbruck
Innsbruck
An allen Ausbildungstagen besteht Anwesenheitspflicht.
Anmeldung
Die Kursanmeldung bitte nur einsenden, wenn alle Kursteile besucht werden können! Rücksendung des
vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars an die Bundessportakademie Innsbruck, Fürstenweg 185,
6020 Innsbruck
Anmeldeschluss
05. Jänner 2017
Aus organisatorischen Gründen können nur 30 Teilnehmer/innen aufgenommen werden. Die Reihung
erfolgt nach Einlangen der Anmeldungen. Der Kurs kann nur zustande kommen, wenn die
Mindestteilnehmer/innenzahl von 20 erfüllt ist.
Ausbildungsbeginn
Sonntag, 12. Februar 2017, 13.00 Uhr (genaue Information zur Eignungsprüfung und dem 1. Kursteil
erfolgt nach der Anmeldung). Bitte bereits in Spielbekleidung für die Halle erscheinen (Umkleide - und
Duschmöglichkeiten vorhanden). Tägliche Unterrichtszeit von 8.00 bis 19.00 Uhr
Aufnahmebedingungen
 Der/Die Aufnahmewerber/in muss im Jahr der Abschlussprüfung das 18. Lebensjahr vollendet haben
 Ärztliche Bestätigung, welche zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als 6 Monate ist
(siehe Anmeldeformular)
 Rücksendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars
 Überweisung des Lern- bzw. Unterrichtsmittelbeitrages (siehe Kurskosten) gleichzeitig mit der
Anmeldung
 Abgeschlossene Übungsleiterausbildung des ÖVV oder eines Landesverbandes (Bestätigung in
Kopie beilegen)
 Bestehen der Eignungsprüfung
 Nachweis eines mind. 8stündigen Erste-Hilfe-Kurses bis zur Abschlussprüfung (Führerschein nicht älter als 5 Jahre, oder mit Auffrischungskurs)
Die Anmeldung ist erst nach Einlangen aller Anmeldeunterlagen und der Überweisung des
Lernmittelbeitrages gültig.
Eignungsprüfung

Nachweis der Spielfähigkeit hinsichtlich der primären Spielidee des Volleyballspieles "den Ball in der
Luft halten"
 Kleinfeldspiel 3 gegen 3 auf 6 Meter x 6 Meter
 Richtungspritschen und - baggern in Dreiecksaufstellung
 Aufschlag in eine Spielfeldhälfte mit Annahmehandlung
 Angriff eines zugeworfenen Balles
Spielern und Spielerinnen der 1. und 2. Bundesliga wird die Eignungsprüfung angerechnet. Der Nachweis
muss durch eine Kopie der Spielerbestätigung übermittelt werden. Bestandene und absolvierte
Übungsleiterausbildungen werden nicht als Ersatz der Eignungsprüfung anerkannt!
Ausrüstung
Trainingsbekleidung für das Freigelände und die Halle, Volleyball-Spielbekleidung.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird von einer staatlichen Prüfungskommission abgehalten, wobei die
Vortragenden als Fachprüfer/innen eingesetzt werden. Die Absolventen/innen erhalten ein staatliches
Zeugnis.
Kurskosten
Die Teilnahme am Lehrgang ist kostenlos. Fahrt- und Aufenthaltskosten sowie Kosten für Lernunterlagen
(Skripten) gehen jedoch zu Lasten der Teilnehmer/innen.
Überweisung des Betrages von € 100,-- gleichzeitig mit der Anmeldung (wird mit den Lern- bzw.
Unterrichtsmitteln rückverrechnet)
IBAN: AT52 0100 0000 0541 0286
BIC: BUNDATWW
Kontowortlaut: Bundessportakademie Innsbruck
Verwendungszweck: Instruktorin/Instruktor für VOLLEYBALL (LVID 21713)
Bei einer Abmeldung vor Kursbeginn oder bei Nichtbestehen der Eignungsprüfung wird der bereits
einbezahlte Lernmittelbeitrag nur bis Jahresende rückerstattet. Hierfür ist der Rückerstattungsantrag
(zum Downloaden auf der Homepage der BSPA Innsbruck im Menüpunkt Formulare) auszufüllen und an
die BSPA Innsbruck (Abteilung Instruktoren) zu senden.
Unterkunft und Verpflegung
Auswärtige Teilnehmer/innen, die in Innsbruck Quartier benötigen, werden gebeten, dafür selbst Vorsorge
zu treffen.
Quartiermöglichkeiten in Innsbruck:
Landessportcenter Tirol
Volkshaus Reichenau
Zimmernachweis Innsbruck
Tel.: +43 (0) 512/33838-461
ca. € 30,-- ÜF
Tel.: +43 (0) 512/341086
ca. € 25,-- ÜF
Tel.: +43 (0) 512/562000
www.tiscover.at/innsbruck
Sonstiges
Teilnehmer/innen sind nach dem Schulunterrichtsgesetz mit Ausnahme der Eignungsprüfung
unfallversichert, jedoch nicht krankenversichert. Für die Dauer der Ausbildung besteht für alle Personen
eine Haftpflichtversicherung.
Namens- bzw. Adressenänderungen sind umgehend im Sekretariat bekannt zu geben .
Sonderbedingungen – Anrechenbarkeiten:
Geprüfte Leibeserzieher/innen, Diplomsportlehrer/innen, Trainer/innen und Instruktoren/Instruktorinnen
sowie Studierende an den österreichischen Instituten für Sportwissenschaften können vom Besuch jener
allgemeinen Lehrveranstaltungen dispensiert werden, von denen sie gleichwertige Prüfungen im Rahmen
ihrer Ausbildung abgelegt haben. Die Teilnahme an den Prüfungen in jenen Unterrichtsgegenständen, die
im Rahmen der kommissionellen Abschlussprüfung geprüft werden , ist jedoch verpflichtend, ebenso ist die
Teilnahme an den Prüfungen in allen spartenspezifischen Unterrichtsgegenständen verpflichtend.
Entsprechende Unterlagen sind dem Sekretariat 14 Tage vor Ausbildungsbeginn zu übermitteln, eine
spätere Anrechnung kann nicht erfolgen.
Abteilungsvorstand:
Mag. Werner Kandolf
Für den ÖVV:
Florian Sedlacek
Anmeldung bis spätestens 05. Jänner 2017
an die Bundessportakademie Innsbruck einsenden
ANMELDUNG
Die Anmeldung kann nur berücksichtigt werden, wenn die Sozialversicherungsnummer angegeben und der Lernmittelbeitrag überwiesen wurde!
Ich nehme verbindlich an der Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für
VOLLEYBALL (LVID 21713) teil.
□ Herr
□ Frau Name: .....................................................….. Vorname: .....................................
Akadem. Grad: .............................. Staatsbürgerschaft: …………………… …………………
Anschrift: .........................................................................................................................
Plz.
Ort
Str.
Nr.
Soz.Vers.Nr: ..................................... geb. am: ……………………………… ………………...
Telefon: …………………………………………………………………………………………………
E-Mail: ………………………………………………………………………………………………….
Verein: .............................……..........
Verband: ....... .............................................
Ich erkläre mich mit den Rückerstattungsbedingungen sowie mit der Weitergabe des
Kursergebnisses und meiner Daten (Adresse; Mail-Adresse) an den zuständigen
Sportfachverband und an die BSO einverstanden.
Datum: ...................................
Unterschrift: .......................................................
--------------------------------------------------------------------------------------------Zur Vorlage bei der Bundessportakademie Innsbruck
ÄRZTLICHE BESTÄTIGUNG
Eine Teilnahme an der Eignungsprüfung ist nur nach Vorlage der ärztlichen
Bestätigung möglich!
Herr/Frau.......................................................................... geb. am:.................... ...........
Anschrift: ............................................................................................................. .........
Plz.
Ort
Str.
Nr.
Hiermit wird bestätigt, dass aus medizinischer Sicht keine Kontraindikation zur Teilnahme
an der staatlichen Ausbildung von Instruktorinnen und Instruktoren für VOLLEYBALL
besteht.
.................................
(Datum)
...................................................................................
(Unterschrift und Stempel des Arztes/der Ärztin)