Gemeindenachrichten vom 21.07.2016

GEMEINDE EIKEN
Gemeindenachrichten vom 21.07.2016
Nationalfeiertag/Büros geschlossen
Die Büros der Gemeindeverwaltung Eiken bleiben am Montag, 1. August 2016 (Nationalfeiertag)
den ganzen Tag geschlossen. Ab Dienstag, 2. August 2016 sind wir wieder Sie da. Bitte beachten Sie, dass bis am 5. August 2016 die Sommeröffnungszeiten gelten.
Gemeindekanzlei Eiken
Bundesfeier 2016
Am Montag, 1. August 2016 findet die offizielle Bundesfeier der Gemeinde Eiken auf dem
Schulhausplatz statt (bei schlechtem Wetter im Kulturellen Saal). Der Festbetrieb startet um
17.00 Uhr. Nach dem musikalischen Auftakt um 18.30 Uhr mit der Jodlergruppe Edelwyss oberes Fricktal, der Musikgesellschaft Eiken sowie der Begrüssung und dem Grusswort durch Gemeindeammann Patrik Balmer folgt die Festansprache von Grossrätin Tanja Suter. Um 21.30
Uhr findet der beliebte Lampionumzug statt. Alle Kinder erhalten im Anschluss ein Gratisgetränk
und einen 1. August-Weggen. Feiern Sie zusammen mit der Dorfbevölkerung den Nationalfeiertag und die dörfliche Gemeinschaft. Wir heissen Sie ganz herzlich willkommen!
Gemeinderat und Männerchor Eiken
Eingaben Budget 2017
Damit die Budgetberatungen für das Jahr 2017 rechtzeitig in Angriff genommen werden können,
bitten wir die Bevölkerung, dem Gemeinderat allfällige Vorschläge und Anregungen bis spätestens Dienstag, 16. August 2016 einzureichen. Budgetbegehren, die nach diesem Termin eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Finanzverwaltung Eiken
Baugesuchsauflage
Vom 22.7. - 22.8.2016 liegen auf der Gemeindekanzlei Eiken folgende Bauvorhaben öffentlich
auf
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Bauvorhaben:
Bauparzelle:
Frei Markus, Rüttistrasse 26, 5074 Eiken
dito Bauherrschaft
Mauer und Gittersteinzaun
4591, Rüttistrasse
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Bauvorhaben:
Bauparzelle:
Dep. Finanzen + Ressourcen, 5001 Aarau
dito Bauherrschaft
Teilsanierung Zivilschutzausbildungszentrum ZAZ inkl. Aufstockung und
Erweiterung mit Schulungsräumen
5364, Laufenburgerstrasse
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Bauvorhaben:
Bauparzelle:
Winter Christoph, Panoramaweg 28, 5070 Frick
dito Bauherrschaft
Einbau 2 ½ Zimmer-Wohnung
5575, Gehrenstrasse
Bauherrschaft:
Projektverfasser:
Bauvorhaben:
Bauparzelle:
DSM Nutritional Products AG Werk Sisseln, Hauptstrasse 4, 4334 Sisseln
dito Bauherrschaft
Neubau Büro-Container
5524, Laufenburgerstrasse
Reinigung der Verbandsleitungen des Abwasserverbandes Stein-Münchwilen-EikenSisseln
Im Rahmen des Verbands-GEP (Generelle Entwässerungsplanung) werden die Verbandsleitungen des Abwasserverbandes Stein-Münchwilen-Eiken-Sisseln (SMES) gereinigt und mittels Kanalfernseher aufgenommen. Die Arbeiten finden ab dem 21.07.2016 bis ca. 12.08.2016 statt und
werden von der Firma Kanalreinigung Näf GmbH ausgeführt. Wir bitten die Bevölkerung um
Kenntnisnahme.
Gemeindeverwaltung; Kaufmännische Lehrstelle
Hast du Freude am regen Kontakt mit der Bevölkerung und interessieren dich die vielseitigen
Dienstleistungen und Aufgaben der Gemeinde, dann ist die Lehre auf unserer Gemeindeverwaltung (Branche: öffentliche Verwaltung; E- oder M-Profil) genau das Richtige für dich. Bezirksoder guten Sekundarschülerinnen und -schülern bieten wir ab August 2017 eine abwechslungsreiche, fundierte Ausbildung in kleinen Kompetenzzentren mit modern eingerichteten Ausbildungsplätzen. Die Bewerbung mit Lebenslauf und Foto, Zeugniskopien und Multicheck Kaufmann/Kauffrau ist bis zum 10. August 2016 an die Gemeindekanzlei, 5074 Eiken einzureichen.
Bei Fragen gibt Gemeindeschreiberin Jennyfer Enge (Tel. 062 865 35 00) gerne Auskunft.
Sommeröffnungszeiten der Verwaltung während Sommerferien
Wie bei vielen Gemeinden sind erstmals die Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung während
der Sommerferien reduziert. Während der Zeit bis am Freitag, 5. August 2016, gelten für die
Abteilungen der Gemeindeverwaltung folgende reduzierte Öffnungszeiten:
Montag – Freitag:
08.00 – 12.00 Uhr (nachmittags geschlossen)
Termine ausserhalb der vorstehenden Öffnungszeiten können gerne telefonisch vereinbart werden. Am Nachmittag ist ein Pikettdienst für Notfälle (Bestattungsamt) sichergestellt. Die Telefonnummer ist auf der Hauptnummer der Verwaltung (Tel. 062 865 35 00) in Erfahrung zu bringen.
Die reduzierten Öffnungszeiten haben auf die Arbeitszeit des Personals keinen Einfluss.
Ab 8. August 2016 sind die Schalter wieder zu den gewohnten Bürostunden geöffnet. Gemeinderat und Verwaltung danken für das Verständnis und wünschen allen schöne und erholsame
Sommertage.
Gemeinderat Eiken
Genehmigung Gestaltungsplan Mühle
Der Gemeinderat hat am 18.07.2016 folgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung Gestaltungsplan Mühle in Übereinstimmung mit der öffentlichen Auflage.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht
erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt bei der Rechtsabteilung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt am Tag nach der Publikation im
Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG)
sind ebenfalls berechtigt Beschwerde zu führen. Wer es unterlassen hat, im Einwendungsverfahren Einwendungen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den vorliegenden
Entscheid nicht mehr anfechten (§ 4 Abs. 2 BauG).
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist
a) aufzuzeigen, wie die Rechtsabteilung entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist
mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. Die Beschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden.
Mit der Genehmigung des Gestaltungsplans wird für die im Plan festgelegten, im öffentlichen
Interesse liegenden Werke das Enteignungsrecht erteilt (§ 132 Abs. 1 Baugesetz, BauG).
Gemeinderat Eiken