Arbeitsmarktreport - Landkreis Ammerland

Arbeitsmarktreport für den Bereich
des SGB II
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Berichtsmonat: Juli 2016
Arbeitsmarktreport
01.08.2016
Jobcenter Ammerland
Inhaltsverzeichnis
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Juli 2016
3
Arbeitslosenquote
4
Bedarfsgemeinschaften
5
Personen in Bedarfsgemeinschaften
6
Arbeitslosenzahlen
7
Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB II
8
Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB III
9
Jugendarbeitslosigkeit
10
Integrationen
11
Integrationen nach Gemeinden
12
Förderleistungen und Fördermaßnahmen
13
Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB II und SGB III
14
Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB II
15
Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB III
16
Glossar
17-20
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Arbeitsmarktreport
01.08.2016
Jobcenter Ammerland
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Juni 2016
Der Landkreis Ammerland nimmt seit dem 01.01.2005 als "zugelassener kommunaler Träger" die
gesamten Aufgaben nach dem SGB II in eigener Verantwortung wahr. Damit ist er einer von bundesweit
108 Kreisen.
Neben der Auszahlung von Leistungen zum Lebensunterhalt gehört im Wesentlichen die Vermittlung in
Arbeit zu den übernommenen Aufgaben.
Die Daten basieren hauptsächlich auf den offiziellen Daten zur Arbeitsmarktstatistik der Abteilung Statistik
der Bundesagentur für Arbeit und werden vom Landkreis Ammerland ermittelt und gemeldet. Daneben
erhebt das Jobcenter eigene Auswertungen in Ergänzung zur offiziellen Statistik.
Mit diesem Arbeitsmarktreport stellt das Jobcenter Ammerland der Verwaltung des Landkreises, den
kreisangehörigen Kommunen, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit einen monatlichen
Überblick zur Verfügung.
Der aktuelle Berichtsmonat
- auf einen Blick Arbeitslosenquote gesamt
4,4
davon Arbeitslosenquote SGB II
Arbeitslose Personen gesamt
davon Arbeitslose Personen SGB II
2,2
2.839
1.445
Die Zahl der Arbeitslosen aus dem SGB II im Landkreis Ammerland stieg gegenüber dem Vormonat um
87 Personen auf 1.445. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl um 123 Personen.
Die Arbeitslosenquote SGB II beträgt 2,2 %, im Vormonat sowie im Vorjahr lag sie bei 2,1%.
Detaillierte Entwicklungen für den Zeitraum eines Jahres können den folgenden Seiten entnommen
werden. Es werden in den folgenden Tabellen Vormonats- und Vorjahresvergleiche vorgenommen. Die
hier aufgezeigten Tendenzen werden durch Pfeile visuell dargestellt, diese beziehen sich stets auf den
Vergleich zum Berichtsmonat.
Weitere Informationen zur Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters Ammerland erhalten Sie unter:
http://www.ammerland.de/jobcenter_ammerland.php
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Jobcenter Ammerland
Arbeitslosenquote (%)
Merkmal
Juli 16
Juni 16
Juli 15
Arbeitslosenquote Landkreis
4,4
4,0
3,9
Quote SGB II
2,2
2,1
2,1
Quote SGB III
2,2
1,9
1,8
Quote Niedersachsen
6,1
5,9
6,1
Quote Bund
6,0
5,8
6,3
Entwicklung der Arbeitslosenquoten
Landkreis, Niedersachsen und Bund
%
8
7
6
5
4
3
2
1
0
Quote Landkreis gesamt
Quote SGB II
Quote SGB III
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Quote Niedersachsen
Quote Bund
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Jobcenter Ammerland
Bedarfsgemeinschaften
Valide, endgültige Daten liegen nach einer Wartezeit von mehreren Monaten vor.
Merkmal
April 16
Bedarfsgemeinschaften
3.183
Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften
3.500
3.139
3.000
3.183
2.500
2.000
1.500
1.000
Bedarfsgemeinschaften
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Jobcenter Ammerland
Personen in Bedarfsgemeinschaften
Valide, endgültige Daten liegen nach einer Wartezeit von mehreren Monaten vor.
Merkmal
April 16
Personen in Bedarfsgemeinschaften
% an Personen
6.232
darunter:
deutsch
5.188
83%
ausländisch
1.044
17%
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
4.251
68%
darunter:
männlich
2.954
weiblich
3.278
Ü55
715
alleinerziehend
746
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Sonstige Leistungsberechtigte
Personen ohne Leistungsanspruch
1.735
28%
39
1%
157
3%
Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten im Ammerland
5.000
4.500
4.211
4.000
4.206
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.735
1.703
1.000
500
0
erwerbsfähige Leistungsberechtige ELB
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Sozialgeldempfänger NEF
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Jobcenter Ammerland
Arbeitslosenzahlen
Merkmal
Juli 16
Juni 16
Juli 15
Arbeitslose insgesamt
2.839
2.593
2.499
Arbeitslose SGB II
1.445
1.358
1.322
Arbeitslose SGB III
1.394
1.235
1.177
Anzahl der Arbeitslosen nach Rechtskreisen
4.000
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
-
Arbeitslose insgesamt
Arbeitslose SGB II
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Arbeitslose SGB III
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Jobcenter Ammerland
Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB II
Merkmal
Juli 16
Juni 16
Juli 15
Apen
160
153
152
Bad Zwischenahn
358
349
355
Edewecht
220
210
198
Rastede
227
206
224
Westerstede
304
269
233
Wiefelstede
176
171
160
Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II pro Gemeinde
450
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Apen
Bad Zwischenahn
Edewecht
Rastede
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Westerstede
Wiefelstede
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Jobcenter Ammerland
Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB III
Merkmal
Juli 16
Juni 16
Juli 15
Apen
145
120
111
Bad Zwischenahn
329
310
317
Edewecht
232
196
198
Rastede
245
225
198
Westerstede
273
225
212
Wiefelstede
170
159
141
Anzahl
Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III pro Gemeinde
600
500
400
300
200
100
0
Apen
Bad Zwischenahn
Edewecht
Rastede
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Westerstede
Wiefelstede
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Jobcenter Ammerland
Jugendarbeitslosigkeit
Merkmal
Juli 16
Juni 16
Juli 15
377
264
263
SGB II
81
67
43
SGB III
296
197
220
Quote unter 25 Jahre
5,2
3,6
3,6
davon unter 20 Jahre
2,5
1,8
1,4
Arbeitslose Jugendliche gesamt
Anzahl
Jugendarbeitslosigkeit nach Rechtskreisen
400
350
300
250
200
150
100
50
0
Monat / Jahr
gesamt
SGB II
SGB III
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Jobcenter Ammerland
Integrationen nach § 48 a SGB II
März 2016
Aktuellste Auswertung
Valide Daten zu Integrationen liegen nur mit einer Wartezeit von mehreren Monaten vor.
Beschäftigungsaufnahmen von eLb gesamt
106
darunter:
Ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Duale Berufsausbildung
93
3
Sonstiges
10
Beschäftigungsaufnahmen von eLb unter 25 Jahre gesamt
16
* Zahlenwerte kleiner als 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf Daten kleiner als 3 geschlossen werden kann, werden
anonymisiert.
Anzahl der Integrationen
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Gesamt
davon U25
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Integrationen nach § 48 a SGB II pro Team
April 2015 bis einschl. März 2016
Aktuellste Auswertung
Valide Daten zu Integrationen liegen nur mit einer Wartezeit von mehreren Monaten vor.
Beschäftigungsaufnahmen von eLb gesamt
darunter:
Apen
1.163
93
Bad Zwischenahn
267
Edewecht
123
Rastede
145
Westerstede
203
Wiefelstede
117
U25
215
Anzahl der Integrationen pro Team
-Monatswerte-
Anzahl
160
140
120
100
80
60
40
20
0
Apen
Bad Zwischenahn
Edewecht
Rastede
Westerstede
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Wiefelstede
U25
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Jobcenter Ammerland
Förderleistungen und Fördermaßnahmen
Merkmal
Juli 16
Juni 16
Teilnehmer gesamt
469
515
Aktivierung und berufliche Eingliederung
110
110
6
7
Berufliche Weiterbildung
82
108
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
31
33
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
95
110
Freie Förderung
22
39
123
108
Berufswahl und Berufsausbildung
Kommunale Eingliederungsleistungen
und sonstige weitere Leistungen
Förderleistungen und Fördermaßnahmen
-prozentuale Anteile-
Aktivierung und berufliche Eingliederung
23%
26%
1%
Berufswahl und Berufsausbildung
Berufliche Weiterbildung
5%
18%
20%
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Beschäftigung schaffende Maßnahmen
7%
Freie Förderung
Kommunale Eingliederungsleistungen und
sonstige weitere Leistungen
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Jobcenter Ammerland
Arbeitslosenquoten in Niedersachsen
SGB II und SGB III
4,4
4,0
3,9
Ammerland aktuell
Ammerland Vormonat
Ammerland Vorjahr
Emsland
Osnabrück
Osterholz
Grafschaft Bentheim
Oldenburg
Diepholz
Harburg
Ammerland
Vechta
Rotenburg (Wümme)
Gifhorn
Verden
Friesland
Wolfsburg, Stadt
Nienburg (Weser)
Cloppenburg
Wittmund
Peine
Wolfenbüttel
Cuxhaven
Lüneburg
Göttingen
Heidekreis
Stade
Leer
Niedersachsen
Braunschweig, Stadt
Uelzen
Northeim
Osterode am Harz
Schaumburg
Hildesheim
Helmstedt
Aurich
Holzminden
Celle
Wesermarsch
Hameln-Pyrmont
Region Hannover
Oldenburg (Oldenburg), Stadt
Goslar
Osnabrück, Stadt
Lüchow-Dannenberg
Emden, Stadt
Delmenhorst, Stadt
Salzgitter, Stadt
Wilhelmshaven, Stadt
fett: Optionskreise
3,4
3,8
3,9
4,0
4,2
4,3
4,3
4,4
4,4
4,5
4,8
5,1
5,1
5,2
5,5
5,5
5,7
5,8
5,8
5,8
5,9
6,0
6,0
6,0
6,1
6,1
6,2
6,2
6,3
6,3
6,3
6,6
6,7
6,9
7,3
7,3
7,3
7,4
7,7
7,7
7,8
8,1
8,2
9,1
10,5
10,9
12,1
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Jobcenter Ammerland
Arbeitslosenquoten in Niedersachsen
SGB II
2,2
2,1
2,1
Ammerland aktuell
Ammerland Vormonat
Ammerland Vorjahr
Emsland
Osnabrück
Ammerland
Osterholz
Oldenburg
Vechta
Harburg
Grafschaft Bentheim
Diepholz
Rotenburg (Wümme)
Gifhorn
Verden
Cloppenburg
Friesland
Leer
Wittmund
Wolfsburg, Stadt
Nienburg (Weser)
Peine
Wolfenbüttel
Cuxhaven
Lüneburg
Heidekreis
Göttingen
Stade
Niedersachsen
Uelzen
Osterode am Harz
Northeim
Schaumburg
Braunschweig, Stadt
Hildesheim
Aurich
Holzminden
Celle
Helmstedt
Hameln-Pyrmont
Wesermarsch
Goslar
Oldenburg (Oldenburg), Stadt
Region Hannover
Osnabrück, Stadt
Lüchow-Dannenberg
Emden, Stadt
Delmenhorst, Stadt
Salzgitter, Stadt
Wilhelmshaven, Stadt
fett: Optionskreise
1,6
1,9
2,2
2,2
2,3
2,4
2,5
2,5
2,6
2,7
3,1
3,2
3,2
3,2
3,3
3,5
3,6
3,6
3,7
3,8
3,9
4,0
4,0
4,1
4,1
4,1
4,1
4,2
4,3
4,3
4,4
4,7
4,7
4,9
4,9
5,2
5,2
5,2
5,6
5,7
5,9
5,9
6,0
6,5
8,2
8,3
10,0
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Jobcenter Ammerland
Arbeitslosenquoten in Niedersachsen
SGB III
Ammerland aktuell
Ammerland Vormonat
Ammerland Vorjahr
2,2
1,9
1,8
Grafschaft Bentheim
Wolfsburg, Stadt
Helmstedt
Gifhorn
Diepholz
Osterholz
Braunschweig, Stadt
Region Hannover
Harburg
Rotenburg (Wümme)
Emsland
Göttingen
Northeim
Cuxhaven
Lüneburg
Stade
Verden
Oldenburg
Wolfenbüttel
Hildesheim
Nienburg (Weser)
Schaumburg
Heidekreis
Niedersachsen
Uelzen
Oldenburg (Oldenburg), Stadt
Friesland
Osnabrück
Vechta
Goslar
Osterode am Harz
Peine
Hameln-Pyrmont
Wilhelmshaven, Stadt
Wesermarsch
Ammerland
Osnabrück, Stadt
Lüchow-Dannenberg
Aurich
Wittmund
Delmenhorst, Stadt
Cloppenburg
Holzminden
Celle
Salzgitter, Stadt
Emden, Stadt
Leer
fett: Optionskreise
1,5
1,6
1,6
1,7
1,7
1,7
1,8
1,8
1,8
1,8
1,8
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
1,9
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,0
2,1
2,1
2,1
2,1
2,1
2,1
2,2
2,2
2,2
2,2
2,2
2,3
2,3
2,4
2,4
2,6
2,6
2,7
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Jobcenter
Ammerland
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Glossar
Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II):
Das Zweite Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland.
Es regelt die Förderung von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehörigen,
soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.
Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III):
Das Dritte Sozialgesetzbuch regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Es umfasst sämtliche Leistungen
und Maßnahmen zur Arbeitsförderung und enthält außerdem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung.
Optionskommune:
Andere Bezeichnung für: zugelassener kommunaler Träger. Im Rahmen der Experimentierklausel (§6a SGB II (alte
Fassung)) wurde 69 Trägern die Wahrnehmung aller Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen
Wahrnehmung übertragen. Diese Zulassungen wurden über den 31.12.2010 hinaus unbefristet verlängert. Darüber
hinaus wurden 41 weitere Träger zugelassen, die ab dem 01.01.2012 die Aufgaben der Grundsicherung wahrnehmen.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte:
Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die
• das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben,
• erwerbsfähig sind,
• hilfebedürftig sind und
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist,
unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden
Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält.
Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet.
Arbeitslose:
Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie
• nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten
• eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung
stehen und
• sich bei einer Agentur für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldet haben
Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos.
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Glossar
Bedarfsgemeinschaft:
Eine Bedarfsmeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam
wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft (nach § 7 SGB II) hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Des weiteren zählen dazu:
• weitere erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
• die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes,
welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der/die im Haushalt lebende/r Partner/-in dieses Elternteils,
• als Partner/-in des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
• die/der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatttin/Ehegatte
• der/die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner/-in
• eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so
zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen.
• die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den ersten drei aufgezählten Punkten genannten Personen,
wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes
nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft respektive Wohnungsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben und wirtschaften. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur
Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder), eine sog,
bedingte Einstandspflicht.
Zweckgemeinschaften (z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft.
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Sozialgeldempfänger:
Als Sozialgeldempfänger gelten gem. § 19 Abs.1 SGB II Personen, die
• nicht erwerbsfähig sind
• mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grund nach Leistungen nach dem SGB II
beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben und
• keinen Anspruch auf Grundsicherung nach § 41 SGB XII haben.
Sonstige Leistungsberechtigte:
Zu den sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) gehören alle leistungsberechtigten Personen, die keinen Anspruch auf
Gesamtregelleistung (ALG II oder Sozialgeld) haben, dafür jedoch ausschließlich eine der folgenden Leistungen erhalten:
• Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit nach § 26 SGB II Abs. 1
Satz 2 und Abs. 2 Satz 3
• Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II
• Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II.
Nicht Leistungsberechtigte:
Hierunter fallen
• vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen, die selbst keinen Anspruch auf Leiistungen nach dem SGB II
haben, obwohl sie ggf. mit ihrem Einkommen und Vermögen für die anderen BG-Mitglieder einstehen müssen. Darunter
fallen beispielsweise Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit Anspruch auf
BAföG/BAB oder Altersrente.
• Kinder ohne Leistungsanspruch, die als minderjährige und unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften leben und ihren
individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können, also individuell nicht hilfebedürftig sind.
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Glossar
U25:
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ü55:
Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben.
Erläuterungen zur Fördersystematik:
Aktivierung und berufliche Eingliederung:
In diese Kategorie fallen unter anderem Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Maßnahmen
aus dem Vermittlungsbudget, aber auch Probebeschäftigung und Arbeitshilfen für behinderte Menschen
sowie der Vermittlungsgutschein.
Berufswahl und Berufsorientierung:
In diesen Bereich fallen unter anderem Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter
Menschen, die Einstiegsqalifizierung und Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung.
Berufliche Weiterbildung:
Hierunter werden die Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach § 81 ff. SGB III abgebildet.
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit:
Hierunter werden Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von
Selbständigen zusammengefasst.
Beschäftigung schaffende Maßnahmen:
Bei Beschäftigung schaffenden Maßnahmen handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen und dem Programm der Bürgerarbeit (Beschäftigungsphase).
Freie Förderung:
Die Freie Förderung nach § 16f SGB II bietet die Möglichkeit, die bestehenden Instrumente unter Beachtung des Umgehungs- und Aufstockungsverbots zu erweitern.
Sonstige Förderung:
In der Sonstigen Förderung werden unter anderem die kommunalen Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung,
psychosoziale Beratung oder Kinderbetreuung zusammengefasst.
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Landkreis Ammerland
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
Ansprechpartner:
Herr Ristau
[email protected]
Telefon: 04488 56-4850
Fax: 04488 56-1599
http://www.ammerland.de/jo
bcenter_ammerland.php