Arbeitsmarktreport für den Bereich des SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende Berichtsmonat: Juli 2016 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Inhaltsverzeichnis Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Juli 2016 3 Arbeitslosenquote 4 Bedarfsgemeinschaften 5 Personen in Bedarfsgemeinschaften 6 Arbeitslosenzahlen 7 Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB II 8 Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB III 9 Jugendarbeitslosigkeit 10 Integrationen 11 Integrationen nach Gemeinden 12 Förderleistungen und Fördermaßnahmen 13 Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB II und SGB III 14 Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB II 15 Niedersachsenvergleich der Arbeitslosenquoten SGB III 16 Glossar 17-20 Seite 2 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Die Grundsicherung für Arbeitsuchende im Juni 2016 Der Landkreis Ammerland nimmt seit dem 01.01.2005 als "zugelassener kommunaler Träger" die gesamten Aufgaben nach dem SGB II in eigener Verantwortung wahr. Damit ist er einer von bundesweit 108 Kreisen. Neben der Auszahlung von Leistungen zum Lebensunterhalt gehört im Wesentlichen die Vermittlung in Arbeit zu den übernommenen Aufgaben. Die Daten basieren hauptsächlich auf den offiziellen Daten zur Arbeitsmarktstatistik der Abteilung Statistik der Bundesagentur für Arbeit und werden vom Landkreis Ammerland ermittelt und gemeldet. Daneben erhebt das Jobcenter eigene Auswertungen in Ergänzung zur offiziellen Statistik. Mit diesem Arbeitsmarktreport stellt das Jobcenter Ammerland der Verwaltung des Landkreises, den kreisangehörigen Kommunen, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit einen monatlichen Überblick zur Verfügung. Der aktuelle Berichtsmonat - auf einen Blick Arbeitslosenquote gesamt 4,4 davon Arbeitslosenquote SGB II Arbeitslose Personen gesamt davon Arbeitslose Personen SGB II 2,2 2.839 1.445 Die Zahl der Arbeitslosen aus dem SGB II im Landkreis Ammerland stieg gegenüber dem Vormonat um 87 Personen auf 1.445. Im Vergleich zum Vorjahresmonat stieg die Zahl um 123 Personen. Die Arbeitslosenquote SGB II beträgt 2,2 %, im Vormonat sowie im Vorjahr lag sie bei 2,1%. Detaillierte Entwicklungen für den Zeitraum eines Jahres können den folgenden Seiten entnommen werden. Es werden in den folgenden Tabellen Vormonats- und Vorjahresvergleiche vorgenommen. Die hier aufgezeigten Tendenzen werden durch Pfeile visuell dargestellt, diese beziehen sich stets auf den Vergleich zum Berichtsmonat. Weitere Informationen zur Aufgabenwahrnehmung des Jobcenters Ammerland erhalten Sie unter: http://www.ammerland.de/jobcenter_ammerland.php Seite 3 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Arbeitslosenquote (%) Merkmal Juli 16 Juni 16 Juli 15 Arbeitslosenquote Landkreis 4,4 4,0 3,9 Quote SGB II 2,2 2,1 2,1 Quote SGB III 2,2 1,9 1,8 Quote Niedersachsen 6,1 5,9 6,1 Quote Bund 6,0 5,8 6,3 Entwicklung der Arbeitslosenquoten Landkreis, Niedersachsen und Bund % 8 7 6 5 4 3 2 1 0 Quote Landkreis gesamt Quote SGB II Quote SGB III Seite 4 von 20 Quote Niedersachsen Quote Bund Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Bedarfsgemeinschaften Valide, endgültige Daten liegen nach einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Merkmal April 16 Bedarfsgemeinschaften 3.183 Entwicklung der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften 3.500 3.139 3.000 3.183 2.500 2.000 1.500 1.000 Bedarfsgemeinschaften Seite 5 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Personen in Bedarfsgemeinschaften Valide, endgültige Daten liegen nach einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Merkmal April 16 Personen in Bedarfsgemeinschaften % an Personen 6.232 darunter: deutsch 5.188 83% ausländisch 1.044 17% Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 4.251 68% darunter: männlich 2.954 weiblich 3.278 Ü55 715 alleinerziehend 746 Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte Sonstige Leistungsberechtigte Personen ohne Leistungsanspruch 1.735 28% 39 1% 157 3% Entwicklung der Anzahl der Leistungsberechtigten im Ammerland 5.000 4.500 4.211 4.000 4.206 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.735 1.703 1.000 500 0 erwerbsfähige Leistungsberechtige ELB Seite 6 von 20 Sozialgeldempfänger NEF Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Arbeitslosenzahlen Merkmal Juli 16 Juni 16 Juli 15 Arbeitslose insgesamt 2.839 2.593 2.499 Arbeitslose SGB II 1.445 1.358 1.322 Arbeitslose SGB III 1.394 1.235 1.177 Anzahl der Arbeitslosen nach Rechtskreisen 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 - Arbeitslose insgesamt Arbeitslose SGB II Seite 7 von 20 Arbeitslose SGB III Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB II Merkmal Juli 16 Juni 16 Juli 15 Apen 160 153 152 Bad Zwischenahn 358 349 355 Edewecht 220 210 198 Rastede 227 206 224 Westerstede 304 269 233 Wiefelstede 176 171 160 Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB II pro Gemeinde 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Seite 8 von 20 Westerstede Wiefelstede Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Arbeitslosenzahlen nach Gemeinden SGB III Merkmal Juli 16 Juni 16 Juli 15 Apen 145 120 111 Bad Zwischenahn 329 310 317 Edewecht 232 196 198 Rastede 245 225 198 Westerstede 273 225 212 Wiefelstede 170 159 141 Anzahl Anzahl der Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III pro Gemeinde 600 500 400 300 200 100 0 Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Seite 9 von 20 Westerstede Wiefelstede Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Jugendarbeitslosigkeit Merkmal Juli 16 Juni 16 Juli 15 377 264 263 SGB II 81 67 43 SGB III 296 197 220 Quote unter 25 Jahre 5,2 3,6 3,6 davon unter 20 Jahre 2,5 1,8 1,4 Arbeitslose Jugendliche gesamt Anzahl Jugendarbeitslosigkeit nach Rechtskreisen 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Monat / Jahr gesamt SGB II SGB III Seite 10 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Integrationen nach § 48 a SGB II März 2016 Aktuellste Auswertung Valide Daten zu Integrationen liegen nur mit einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Beschäftigungsaufnahmen von eLb gesamt 106 darunter: Ungeförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung Duale Berufsausbildung 93 3 Sonstiges 10 Beschäftigungsaufnahmen von eLb unter 25 Jahre gesamt 16 * Zahlenwerte kleiner als 3 und Daten, aus denen rechnerisch auf Daten kleiner als 3 geschlossen werden kann, werden anonymisiert. Anzahl der Integrationen 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Gesamt davon U25 Seite 11 von 20 Integrationen nach § 48 a SGB II pro Team April 2015 bis einschl. März 2016 Aktuellste Auswertung Valide Daten zu Integrationen liegen nur mit einer Wartezeit von mehreren Monaten vor. Beschäftigungsaufnahmen von eLb gesamt darunter: Apen 1.163 93 Bad Zwischenahn 267 Edewecht 123 Rastede 145 Westerstede 203 Wiefelstede 117 U25 215 Anzahl der Integrationen pro Team -Monatswerte- Anzahl 160 140 120 100 80 60 40 20 0 Apen Bad Zwischenahn Edewecht Rastede Westerstede Seite 12 von 20 Wiefelstede U25 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Förderleistungen und Fördermaßnahmen Merkmal Juli 16 Juni 16 Teilnehmer gesamt 469 515 Aktivierung und berufliche Eingliederung 110 110 6 7 Berufliche Weiterbildung 82 108 Aufnahme einer Erwerbstätigkeit 31 33 Beschäftigung schaffende Maßnahmen 95 110 Freie Förderung 22 39 123 108 Berufswahl und Berufsausbildung Kommunale Eingliederungsleistungen und sonstige weitere Leistungen Förderleistungen und Fördermaßnahmen -prozentuale Anteile- Aktivierung und berufliche Eingliederung 23% 26% 1% Berufswahl und Berufsausbildung Berufliche Weiterbildung 5% 18% 20% Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Beschäftigung schaffende Maßnahmen 7% Freie Förderung Kommunale Eingliederungsleistungen und sonstige weitere Leistungen Seite 13 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Arbeitslosenquoten in Niedersachsen SGB II und SGB III 4,4 4,0 3,9 Ammerland aktuell Ammerland Vormonat Ammerland Vorjahr Emsland Osnabrück Osterholz Grafschaft Bentheim Oldenburg Diepholz Harburg Ammerland Vechta Rotenburg (Wümme) Gifhorn Verden Friesland Wolfsburg, Stadt Nienburg (Weser) Cloppenburg Wittmund Peine Wolfenbüttel Cuxhaven Lüneburg Göttingen Heidekreis Stade Leer Niedersachsen Braunschweig, Stadt Uelzen Northeim Osterode am Harz Schaumburg Hildesheim Helmstedt Aurich Holzminden Celle Wesermarsch Hameln-Pyrmont Region Hannover Oldenburg (Oldenburg), Stadt Goslar Osnabrück, Stadt Lüchow-Dannenberg Emden, Stadt Delmenhorst, Stadt Salzgitter, Stadt Wilhelmshaven, Stadt fett: Optionskreise 3,4 3,8 3,9 4,0 4,2 4,3 4,3 4,4 4,4 4,5 4,8 5,1 5,1 5,2 5,5 5,5 5,7 5,8 5,8 5,8 5,9 6,0 6,0 6,0 6,1 6,1 6,2 6,2 6,3 6,3 6,3 6,6 6,7 6,9 7,3 7,3 7,3 7,4 7,7 7,7 7,8 8,1 8,2 9,1 10,5 10,9 12,1 Seite 14 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Arbeitslosenquoten in Niedersachsen SGB II 2,2 2,1 2,1 Ammerland aktuell Ammerland Vormonat Ammerland Vorjahr Emsland Osnabrück Ammerland Osterholz Oldenburg Vechta Harburg Grafschaft Bentheim Diepholz Rotenburg (Wümme) Gifhorn Verden Cloppenburg Friesland Leer Wittmund Wolfsburg, Stadt Nienburg (Weser) Peine Wolfenbüttel Cuxhaven Lüneburg Heidekreis Göttingen Stade Niedersachsen Uelzen Osterode am Harz Northeim Schaumburg Braunschweig, Stadt Hildesheim Aurich Holzminden Celle Helmstedt Hameln-Pyrmont Wesermarsch Goslar Oldenburg (Oldenburg), Stadt Region Hannover Osnabrück, Stadt Lüchow-Dannenberg Emden, Stadt Delmenhorst, Stadt Salzgitter, Stadt Wilhelmshaven, Stadt fett: Optionskreise 1,6 1,9 2,2 2,2 2,3 2,4 2,5 2,5 2,6 2,7 3,1 3,2 3,2 3,2 3,3 3,5 3,6 3,6 3,7 3,8 3,9 4,0 4,0 4,1 4,1 4,1 4,1 4,2 4,3 4,3 4,4 4,7 4,7 4,9 4,9 5,2 5,2 5,2 5,6 5,7 5,9 5,9 6,0 6,5 8,2 8,3 10,0 Seite 15 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Arbeitslosenquoten in Niedersachsen SGB III Ammerland aktuell Ammerland Vormonat Ammerland Vorjahr 2,2 1,9 1,8 Grafschaft Bentheim Wolfsburg, Stadt Helmstedt Gifhorn Diepholz Osterholz Braunschweig, Stadt Region Hannover Harburg Rotenburg (Wümme) Emsland Göttingen Northeim Cuxhaven Lüneburg Stade Verden Oldenburg Wolfenbüttel Hildesheim Nienburg (Weser) Schaumburg Heidekreis Niedersachsen Uelzen Oldenburg (Oldenburg), Stadt Friesland Osnabrück Vechta Goslar Osterode am Harz Peine Hameln-Pyrmont Wilhelmshaven, Stadt Wesermarsch Ammerland Osnabrück, Stadt Lüchow-Dannenberg Aurich Wittmund Delmenhorst, Stadt Cloppenburg Holzminden Celle Salzgitter, Stadt Emden, Stadt Leer fett: Optionskreise 1,5 1,6 1,6 1,7 1,7 1,7 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 1,9 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,0 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,1 2,2 2,2 2,2 2,2 2,2 2,3 2,3 2,4 2,4 2,6 2,6 2,7 Seite 16 von 20 Jobcenter Ammerland Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Glossar Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II): Das Zweite Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die Förderung von erwerbsfähigen Personen ab 15 und unter 65 Jahren sowie deren Angehörigen, soweit diese ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können. Drittes Sozialgesetzbuch (SGB III): Das Dritte Sozialgesetzbuch regelt das deutsche Arbeitsförderungsrecht. Es umfasst sämtliche Leistungen und Maßnahmen zur Arbeitsförderung und enthält außerdem Regelungen zur Arbeitslosenversicherung. Optionskommune: Andere Bezeichnung für: zugelassener kommunaler Träger. Im Rahmen der Experimentierklausel (§6a SGB II (alte Fassung)) wurde 69 Trägern die Wahrnehmung aller Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur alleinigen Wahrnehmung übertragen. Diese Zulassungen wurden über den 31.12.2010 hinaus unbefristet verlängert. Darüber hinaus wurden 41 weitere Träger zugelassen, die ab dem 01.01.2012 die Aufgaben der Grundsicherung wahrnehmen. Erwerbsfähige Leistungsberechtigte: Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) gelten gem. § 7 SGB II Personen, die • das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht haben, • erwerbsfähig sind, • hilfebedürftig sind und • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Als erwerbsfähig gilt gem. § 8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mindestens 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gem. § 9 SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen erhält. Bis zum 31.03.2011 wurden ELB als erwerbsfähige Hilfebedürftige (eHb) bezeichnet. Arbeitslose: Empfänger von Leistungen nach dem SGB II sind arbeitslos, wenn sie • nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten • eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und • sich bei einer Agentur für Arbeit/Jobcenter arbeitslos gemeldet haben Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos. Seite 17 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Glossar Bedarfsgemeinschaft: Eine Bedarfsmeinschaft (BG) bezeichnet eine Konstellation von Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Eine Bedarfsgemeinschaft (nach § 7 SGB II) hat mindestens einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Des weiteren zählen dazu: • weitere erwerbsfähige Leistungsberechtigte, • die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und der/die im Haushalt lebende/r Partner/-in dieses Elternteils, • als Partner/-in des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten • die/der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatttin/Ehegatte • der/die nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner/-in • eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen. • die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den ersten drei aufgezählten Punkten genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können. Der Begriff der Bedarfsgemeinschaft ist enger gefasst als derjenige der Haushaltsgemeinschaft respektive Wohnungsgemeinschaft, zu der alle Personen gehören, die auf Dauer mit einer Bedarfsgemeinschaft in einem Haushalt leben und wirtschaften. So zählen z.B. Großeltern und Enkelkinder sowie sonstige Verwandte und Verschwägerte nicht zur Bedarfsgemeinschaft. Von jedem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft wird erwartet, dass es sein Einkommen und Vermögen zur Deckung des Gesamtbedarfs aller Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft einsetzt (Ausnahme: Kinder), eine sog, bedingte Einstandspflicht. Zweckgemeinschaften (z.B. Studenten-WGs) fallen nicht unter die Definition der Bedarfsgemeinschaft. Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte / Sozialgeldempfänger: Als Sozialgeldempfänger gelten gem. § 19 Abs.1 SGB II Personen, die • nicht erwerbsfähig sind • mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, der selbst dem Grund nach Leistungen nach dem SGB II beanspruchen kann, in einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 Abs. 3 SGB II leben und • keinen Anspruch auf Grundsicherung nach § 41 SGB XII haben. Sonstige Leistungsberechtigte: Zu den sonstigen Leistungsberechtigten (SLB) gehören alle leistungsberechtigten Personen, die keinen Anspruch auf Gesamtregelleistung (ALG II oder Sozialgeld) haben, dafür jedoch ausschließlich eine der folgenden Leistungen erhalten: • Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung der Hilfebedürftigkeit nach § 26 SGB II Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 3 • Leistungen für Auszubildende nach § 27 SGB II • Leistungen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SGB II. Nicht Leistungsberechtigte: Hierunter fallen • vom Leistungsanspruch ausgeschlossene Personen, die selbst keinen Anspruch auf Leiistungen nach dem SGB II haben, obwohl sie ggf. mit ihrem Einkommen und Vermögen für die anderen BG-Mitglieder einstehen müssen. Darunter fallen beispielsweise Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Personen mit Anspruch auf BAföG/BAB oder Altersrente. • Kinder ohne Leistungsanspruch, die als minderjährige und unverheiratete Kinder in Bedarfsgemeinschaften leben und ihren individuellen Bedarf durch eigenes Einkommen decken können, also individuell nicht hilfebedürftig sind. Seite 18 von 20 Arbeitsmarktreport 01.08.2016 Jobcenter Ammerland Glossar U25: Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ü55: Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Erläuterungen zur Fördersystematik: Aktivierung und berufliche Eingliederung: In diese Kategorie fallen unter anderem Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, Maßnahmen aus dem Vermittlungsbudget, aber auch Probebeschäftigung und Arbeitshilfen für behinderte Menschen sowie der Vermittlungsgutschein. Berufswahl und Berufsorientierung: In diesen Bereich fallen unter anderem Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung behinderter und schwerbehinderter Menschen, die Einstiegsqalifizierung und Leistungen zur Unterstützung und Förderung der Berufsausbildung. Berufliche Weiterbildung: Hierunter werden die Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung nach § 81 ff. SGB III abgebildet. Aufnahme einer Erwerbstätigkeit: Hierunter werden Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, Einstiegsgeld und Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen zusammengefasst. Beschäftigung schaffende Maßnahmen: Bei Beschäftigung schaffenden Maßnahmen handelt es sich um Arbeitsgelegenheiten, Förderung von Arbeitsverhältnissen und dem Programm der Bürgerarbeit (Beschäftigungsphase). Freie Förderung: Die Freie Förderung nach § 16f SGB II bietet die Möglichkeit, die bestehenden Instrumente unter Beachtung des Umgehungs- und Aufstockungsverbots zu erweitern. Sonstige Förderung: In der Sonstigen Förderung werden unter anderem die kommunalen Eingliederungsleistungen wie Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung oder Kinderbetreuung zusammengefasst. Seite 19 von 20 Landkreis Ammerland Ammerlandallee 12 26655 Westerstede Ansprechpartner: Herr Ristau [email protected] Telefon: 04488 56-4850 Fax: 04488 56-1599 http://www.ammerland.de/jo bcenter_ammerland.php
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