Kastrationsgebot für alle Freigänger-Katzen Nach § 5 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Halle (Westf.) gilt, dass Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, - diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen müssen. Dies gilt nicht für Katzen, die weniger als fünf Monate alt sind. Als Katzenhalter/-in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Warum muss ich kastrieren lassen? Katzen sind äußerst fruchtbare Tiere. Jede unkastrierte weibliche Katze, die zweimal im Jahr Junge zur Welt bringt, kann theoretisch innerhalb von 10 Jahren über 80 Millionen Nachkommen erzeugen. Durch einen unkontrollierten Anstieg unkastrierter freilaufender und verwilderter Katzen werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, sie leiden an Parasiten und Mangelernährung. Wann muss ich kastrieren lassen? Männliche und weibliche Freigängerkatzen müssen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden, um eine Vermehrung zu verhindern. Eine Katze kann ab dem Alter von 6 Monaten wieder neue Katzen zeugen. Durch die Kastration bleibt Ihre Katze gesünder, weil die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten ohne Geschlechtsverkehr und Revierkämpfe deutlich geringer ist. Warum muss ich die Katze kennzeichnen lassen? Um der Zahl verwildert lebender Katzen in der Stadt Halle (Westf.) entgegenzuwirken, sind die Katzenbesitzer in Halle (Westf.) aufgefordert, ihre freilaufenden Tiere kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Nur durch die Kennzeichnung kann die erfolgte Kastration nachvollzogen werden. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung sinnvoll, um die Katze bei Abgabe im Tierheim ihrem Halter zuordnen und zurückgeben zu können. Wer führt die Kastration durch? Jeder Tierarzt, der eine Kleintierpraxis betreibt, kastriert Katzen. Über die Durchführung, Folgen und Kosten der Kastration sowie der Kennzeichnung berät Sie Ihr Tierarzt. Übernehmen Sie Verantwortung! Lassen Sie Ihre Katze oder Ihren Kater im Interesse des Tieres und zur Verhinderung einer Vermehrung kastrieren. Helfen Sie bitte mit, andere Katzenhalter von der Notwendigkeit zu überzeugen und unterstützen Sie den Fang und die Kastration von streunenden Katzen durch Spenden an Tierschutzvereine. Tierschutzverein Bielefeld e.V. Kampstr. 132, 33659 Bielefeld, Tel. 05205 98430 Herausgeber: Stadt Halle (Westf.)
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