Kastrationsgebot für alle Freigänger-Katzen

Kastrationsgebot für alle Freigänger-Katzen
Nach § 5 Abs. 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Halle (Westf.) gilt, dass
Katzenhalterinnen und Katzenhalter, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, - diese zuvor
von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen
müssen. Dies gilt nicht für Katzen, die weniger als fünf Monate alt sind.
Als Katzenhalter/-in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufende Katzen
regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.
Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht
zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt
wird.
Warum muss ich kastrieren lassen?
Katzen sind äußerst fruchtbare Tiere. Jede unkastrierte weibliche Katze, die zweimal im Jahr
Junge zur Welt bringt, kann theoretisch innerhalb von 10 Jahren über 80 Millionen
Nachkommen erzeugen.
Durch einen unkontrollierten Anstieg unkastrierter freilaufender und verwilderter Katzen
werden vermehrt Krankheiten unter den Katzen verbreitet, sie leiden an Parasiten und
Mangelernährung.
Wann muss ich kastrieren lassen?
Männliche und weibliche Freigängerkatzen müssen ab dem 5. Lebensmonat kastriert werden,
um eine Vermehrung zu verhindern. Eine Katze kann ab dem Alter von 6 Monaten wieder
neue Katzen zeugen. Durch die Kastration bleibt Ihre Katze gesünder, weil die Gefahr der
Ansteckung mit Katzenkrankheiten ohne Geschlechtsverkehr und Revierkämpfe deutlich
geringer ist.
Warum muss ich die Katze kennzeichnen lassen?
Um der Zahl verwildert lebender Katzen in der Stadt Halle (Westf.) entgegenzuwirken, sind
die Katzenbesitzer in Halle (Westf.) aufgefordert, ihre freilaufenden Tiere kastrieren und
kennzeichnen zu lassen. Nur durch die Kennzeichnung kann die erfolgte Kastration
nachvollzogen werden. Darüber hinaus ist die Kennzeichnung sinnvoll, um die Katze bei
Abgabe im Tierheim ihrem Halter zuordnen und zurückgeben zu können.
Wer führt die Kastration durch?
Jeder Tierarzt, der eine Kleintierpraxis betreibt, kastriert Katzen. Über die Durchführung,
Folgen und Kosten der Kastration sowie der Kennzeichnung berät Sie Ihr Tierarzt.
Übernehmen Sie Verantwortung!
Lassen Sie Ihre Katze oder Ihren Kater im Interesse des Tieres und zur Verhinderung einer
Vermehrung kastrieren.
Helfen Sie bitte mit, andere Katzenhalter von der Notwendigkeit zu überzeugen und
unterstützen Sie den Fang und die Kastration von streunenden Katzen durch Spenden an
Tierschutzvereine.
Tierschutzverein Bielefeld e.V.
Kampstr. 132, 33659 Bielefeld, Tel. 05205 98430
Herausgeber:
Stadt Halle (Westf.)