Berufsgenossenschaft Holz und Metall Vergabeunterlagen

Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Vergabeunterlagen
Vergabeverfahren 2016-EU-009-HIT
„Rahmenvertrag Ultrabooks“
Offenes Verfahren
Rahmenvertrag Ultrabooks
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Teilnahme am Vergabeverfahren
2016-EU-009-HIT - Rahmenvertrag Ultrabooks
unserer Berufsgenossenschaft! Mit diesem Anschreiben erhalten Sie die Vergabeunterlagen
als PDF-Datei mit 50 Seiten mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Für Ihre Teilnahme an diesem Vergabeverfahren wünschen wir Ihnen viel Erfolg!
Mit freundlichen Grüßen
Stabsstelle Beschaffung
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil I
Inhaltsverzeichnis
Diese Vergabeunterlagen bestehen aus vier Teilen. Jeder Teil hat ein eigenes Inhaltsverzeichnis mit eigener Seitenzählung.
I. Vergaberechtlicher Teil
Umfang: 11 Seiten
Angaben zum Verfahren, Fristen, Nachweisen zur Eignung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
II. Leistungsverzeichnis
Umfang: 9 Seiten
Erläuterung zu den Anforderungen der Geräte und geforderten Dienstleistungen.
III. Anlagen
Umfang: 18 Seiten
Liste einzureichender Nachweise, Formblätter zu Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Eigenerklärung, Formblätter A- und B-Kriterien, Preisblatt.
IV. Vertragsentwurf
Umfang: 12 Seiten
Entwurf des Rahmenvertrages.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil I
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I. Vergaberechtlicher Teil
Inhaltsverzeichnis
1.
ANGABEN ZUM VERGABEVERFAHREN .................................................................... 3
1.1.
Vergabeart .................................................................................................................................. 4
1.2
Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen ................................................................. 4
1.3
Einreichung des Angebots ....................................................................................................... 4
1.4
Hinweise zur Angebotsabgabe ................................................................................................ 5
1.5
Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer ......................................................................... 6
1.6
Fristen ......................................................................................................................................... 7
1.6.1
Fristen des Vergabeverfahrens ........................................................................................... 7
1.6.2
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen ......................................... 7
1.6.3
Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens ................................................................ 7
1.7
Anschrift der zuständigen Vergabekammer ........................................................................... 8
2.
AUFTRAGGEBERIN BERUFSGENOSSENSCHAFT HOLZ UND METALL .............. 9
3.
GEGENSTAND DER VERGABEMAßNAHME ........................................................... 9
3.1
Art und Umfang der Leistung ................................................................................................... 9
4. EIGNUNG DER BIETER ................................................................................................10
5.
Bewertung der Angebote ............................................................................................................ 11
5.1
Ablauf der Bewertung der Angebote ..................................................................................... 11
5.2
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ........................................................................ 11
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil I
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Abkürzungsverzeichnis
BGHM
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
EG
Europäische Gemeinschaft
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
VgV
Vergabeverordnung
DW
Durchschnittswert
StGB
Strafgesetzbuch
STBES
Stabsstelle Beschaffung
Gleichstellungsartikel
Im Zuge sprachlicher Vereinfachung wird innerhalb des vorliegenden Dokuments jeweils nur
eine Form von Personenbezeichnungen (z.B. Mitarbeiter) verwendet. Selbstverständlich ist
stets auch die jeweils andere Form der entsprechenden Personenbezeichnung gemeint und
mit eingeschlossen.
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Teil I
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1.
Angaben zum Vergabeverfahren
Auftraggeberin der Vergabemaßnahme:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Bundesrepublik Deutschland
Vergabestelle:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Stabsstelle Beschaffung (STBES)
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Bundesrepublik Deutschland
E-Mail: [email protected]
Ansprechpartner
Anfragen zum Vergabeverfahren einschließlich Bieterfragen sind ausschließlich an die oben
genannte E-Mail-Adresse unter Nennung des Betreffs
„2016-EU-009-HIT“
zu richten. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden Anfragen grundsätzlich nur schriftlich - und nicht telefonisch - beantwortet. Es werden keine Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt. Die Kommunikation erfolgt für das gesamte Vergabeverfahren in deutscher
Sprache.
Alle gestellten Bieterfragen und Antworten werden auf der Homepage der Auftraggeberin
anonymisiert unter folgender Rubrik zur Verfügung gestellt:
http://www.bghm.de/bghm/oeffentliche-informationen/oeffentliche-ausschreibungen
Die Vergabeunterlagen ergänzende oder berichtigende Angaben werden ebenfalls an dieser
Stelle veröffentlicht. Sie gelten ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe als Bestandteil der
Vergabeunterlagen.
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Teil I
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1.1.
Vergabeart
Diese Ausschreibung erfolgt im offenen Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV).
Neben den rechtlichen Regelungen der VgV gelten grundsätzlich die übergeordneten
Rechtsvorschriften des GWB (IV. Teil) in ihrer jeweils aktuellen Fassung.
1.2
Prüfung und Behandlung der Vergabeunterlagen
Die Bieter prüfen die Vergabeunterlagen auf Vollständigkeit und Stimmigkeit. Bei festgestellten Fehlern oder Unklarheiten hat der Bieter die Vergabestelle schriftlich vor Ablauf der Angebotsfrist über die Beanstandungen zu informieren.
Die Unterlagen sind grundsätzlich vertraulich zu behandeln und dürfen nur im Zusammenhang mit dieser Ausschreibung verwendet werden. Jede andere Verwendung, Weitergabe
oder Veröffentlichung ohne eine ausdrückliche Genehmigung der Vergabestelle ist nicht gestattet.
Änderungen oder Ergänzungen dürfen an den Vergabeunterlagen nicht vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für die Formblätter der Anlagen, die Bestandteil der einzureichenden Unterlagen sind. Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss des
Bieters.
In den Formblättern sollen lediglich die geforderten Eintragungen durch den Bieter vorgenommen werden. Änderungen eigener Eintragungen, die der Bieter in den Unterlagen vornimmt, müssen als solche erkennbar und dokumentenecht sein.
1.3
Einreichung des Angebots
Das Angebot ist in einem von außen entsprechend gekennzeichneten und verschlossenen
Umschlag schriftlich inklusive aller Anlagen zu übermitteln.
Das Angebot kann per Post übermittelt oder persönlich in der Poststelle der vergebenden
Stelle
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Stabsstelle Beschaffung
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
abgegeben werden. Der Umschlag muss den Hinweis
„NICHT ÖFFNEN – 2016-EU-009-HIT“
enthalten.
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Angebote, die nicht den vorgenannten Anforderungen entsprechen oder nach dem Angebotsschlusstermin eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Berichtigungen und Änderungen zu bereits eingereichten Angeboten können bis zum Abgabetermin vorgenommen werden. Sie müssen analog zu den oben gemachten Vorgaben erfolgen.
Eine Teilnahme auf elektronischem Wege ist nicht zugelassen.
Aufbau des Angebots und einzureichende Nachweise sind Anlage 1 der Vergabeunterlagen
zu entnehmen.
1.4
Hinweise zur Angebotsabgabe
Allgemeine Geschäftsbedingungen und sonstige Vertragsbedingungen des Bieters sind nicht
zugelassen. Dies gilt auch, sofern der Auftragnehmer nach Vertragsschluss etwa im Rahmen
der Korrespondenz mit der Auftraggeberin auf Allgemeine Geschäftsbedingungen verweist
oder diese beilegt. Werden sie dennoch als Bestandteil der Angebotsunterlagen eingereicht,
so führt dies zum Ausschluss des Bieters vom Verfahren.
Nebenangebote werden nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Für die Erstellung des Angebotes und die Beteiligung im Vergabeverfahren wird keine Vergütung gewährt. Mit Abgabe eines Angebotes verzichten die Bieter ausdrücklich auf die Geltendmachung entstandener sowie evtl. entstehender Kosten.
Die Rückgabe der Angebotsunterlagen ist nicht vorgesehen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden.
Sofern geforderte Unterlagen nach Angebotsschlusstermin nicht vorliegen, können diese von
der Vergabestelle mit Fristsetzung nachträglich angefordert werden. Sollte der Bieter die
Unterlagen dann nicht vorlegen, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 63 VgV die Aufhebung des
Vergabeverfahrens vor. Den Bietern werden in diesem Fall die Gründe für die Entscheidung
mitgeteilt.
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1.5
Bietergemeinschaften / Unterauftragnehmer
Angebote von Bietergemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern, deren sämtliche Mitglieder mit Namen und Anschrift zu benennen sind, finden nur Berücksichtigung,
wenn

im Angebot ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für die Durchführung des
Vertrages benannt ist,

sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem
Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung
verpflichten,

und diese Punkte durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft im Original
unterschriebene, gesonderte Erklärung (Anlage 2) bestätigt werden.
Sofern im Rahmen der Angebotserstellung Unterschriften gefordert sind, müssen diese von
allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft geleistet werden.
Zur Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im Rahmen
der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o.g. Erklärung zu erteilen.
Ferner muss der Auftraggeberin durch eine Verpflichtungserklärung der an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Mittel bei
der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen.
Bei Angeboten durch eine Bietergemeinschaft sind die in Anlage 1 aufgelisteten Nachweise
und Erklärungen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Eine gleichzeitige
Angebotsabgabe als einzelner Bieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Bei Zuschlagserteilung ist der Bieter alleiniger Vertragspartner; er ist für die angebotenen
Leistungen allein verantwortlich. Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Subunternehmer, so sind diese im Angebot mit den zu leistenden Aufgaben aufzuführen. Der Generalunternehmer hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung den Unterauftragnehmer
der Auftraggeberin zu benennen. Dem Unterauftragnehmer sind insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin vereinbart
sind.
Die entsprechenden Formblätter zu Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmern können
Anlage 2 bzw. Anlage 3 entnommen werden.
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1.6
Fristen
1.6.1 Fristen des Vergabeverfahrens
Schlusstermin für den Eingang der Angebote:
05. August 2016, 12.00 Uhr.
Maßgeblich ist der Eingang bei der ausschreibenden Stelle.
Angebote, die bis zu diesem Termin nicht vorliegen, werden nicht berücksichtigt, es sei
denn, der Bieter weist im Falle des verspäteten Eingangs nach, dass er die Verspätung nicht
zu vertreten hat (vergleiche § 57 Absatz 1 Nr. 1 VgV).
Bindefrist des Angebots:
3 Monate ab dem Schlusstermin.
Für die Vergabestelle besteht keine Verpflichtung nach Freitag, 29. Juli 2016, 12:00 Uhr
eingehende Fragen zu beantworten.
1.6.2 Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage
nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist
ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
1.6.3 Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge
nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der
Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage,
gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
§ 62 VgV
Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen
über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung
zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
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(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters
unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform
nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines
Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den
Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des
wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.
1.7
Anschrift der zuständigen Vergabekammer
Anschrift und Kontaktdaten der zuständigen Vergabekammer des Bundes:
Vergabekammer des Bundes - Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
D - 53123 Bonn
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 228-94990
Fax:
+49 228-9499163
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2.
Auftraggeberin Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist eine Körperschaft des öffentlichen
Rechts mit Selbstverwaltung. Die BGHM ist die gesetzliche Unfallversicherung für Unternehmen des Holz und Metall verarbeitenden Gewerbes.
Als Teil des deutschen Sozialversicherungssystems ist die gesetzliche Unfallversicherung,
und damit die BGHM, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
ist die zentrale Aufgabe der BGHM. Im Schadensfall sorgt die BGHM für die bestmögliche
medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung.
Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den gesamten Wirtschaftsbereich innerhalb Deutschlands sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Als eine von neun gewerblichen Berufsgenossenschaften versichert die BGHM etwa 4,5 Millionen Arbeitnehmer in ca. 213.000 Betrieben.
3.
Gegenstand der Vergabemaßnahme
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages der die Lieferung moderner und leistungsfähiger Ultrabook-Systeme (14“) sowie Serviceleistungen wie Inventarisierung und Betankung umfasst. Die jeweilige Aufgabenstellung wird im Leistungsverzeichnis
(Teil II der Vergabeunterlagen) beschrieben.
3.1
Art und Umfang der Leistung
Für die Leistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Vorgesehen ist eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren mit der optionalen Verlängerung um ein weiteres Jahr. Benötigt werden ca. 650 Geräte pro Jahr. Die Geräte sollen betriebsbereit basisbetankt und an die Standorte der BGHM ausgeliefert werden.
Das geschätzte Auftragsvolumen für die Vertragslaufzeit von bis zu vier Jahren beläuft sich
auf ca. 3,64 Millionen Euro (netto). Geplanter Vertragsbeginn ist der 01.09.2016.
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4. Eignung der Bieter
Der Auftrag wird nur an jene Bieter vergeben, die für die Erfüllung der Aufgabenstellung geeignet sind. Zur Prüfung der Eignung eines Unternehmens dürfen von Auftraggebern Nachweise zur Fachkunde und Leistungsfähigkeit gefordert werden.
Nach § 123 GWB kann der Auftraggeber unzuverlässige Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen. Als Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach
den §§ 123 und 124 legen Sie bitte Ihrem Angebot die unterschriebene Eigenerklärung
(Anlage 4) bei.
Nach § 45 Abs. 1 VgV kann der öffentliche Auftraggeber im Hinblick auf die wirtschaftliche
und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerber oder Bieter Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bewerber oder Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen die entsprechenden in Anlage 1 aufgelisteten Nachweise eingereicht werden.
Hinweise zu den geforderten Nachweisen
Stellt die Auftraggeberin im Rahmen der Angebotsprüfung fest, dass bestimmte Erklärungen,
Angaben und ggf. Nachweise fehlen, so kann er diese bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist bei dem Bieter anfordern. Diese Nachforderungsmöglichkeit
betrifft alle Anforderungen der Angebotsunterlagen einschließlich der Erklärungen und
Nachweise zur Eignung.
Nach § 48 Abs. 8 VgV werden Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, zugelassen. Dazu ist das Zertifikat als Kopie einzureichen.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Vergabeverfahren eine Präqualifizierung die geforderten
Nachweise ersetzen kann.
Im Rahmen dieser Ausschreibung können Nachweise nach § 56 VgV nachgefordert
werden. Sollten jedoch mehr als zwei Nachweise fehlen, dann wird das Angebot ausgeschlossen.
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5.
Bewertung der Angebote
5.1
Ablauf der Bewertung der Angebote
Die Wertung der Angebote findet in folgenden Stufen statt:
Stufe 1:
Prüfung, Entscheidung und ggf. Ausschluss von Angeboten bei Bestehen von
zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen.
Stufe 2:
Prüfung und Bewertung der Eignung der Bieter.
Stufe 3:
Prüfung, ggf. Aufklärung und Bewertung, ob ein offenbares Missverhältnis
zwischen Preis und Leistung besteht.
Stufe 4:
Gewichtung von Bewertungskriterien und Preisangaben.
Stufe 5:
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots.
5.2
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird nach der Gewichteten Richtwertmethode (1) verfahren. Die Anwendung der Gewichteten Richtwertmethode wird dann empfohlen, wenn die Auftraggeberin Leistung und Kosten unterschiedlich gewichten möchte.
Dazu wird die gewichtete Gesamtpunktzahl eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert
der Gesamtpunktzahlen aller Teilnehmer dividiert. Davon werden die gewichteten Gesamtkosten eines Teilnehmers durch den Durchschnittswert aller Gesamtkosten aller Teilnehmer
abgezogen.
Die folgende Formel wird für jedes Angebot angewendet:
Bewertungspunkte:
30 %
Preis:
70 %
Berechnungsformel:
𝐵𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒 ∗ 30
𝐷𝑊 𝑎𝑙𝑙𝑒𝑟 𝐵𝑒𝑤𝑒𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔𝑠𝑝𝑢𝑛𝑘𝑡𝑒
𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 ∗ 70
- 𝐷𝑊 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠𝑒
Der Bieter mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
__________________________________________________________________________
(1) Gewichtete Richtwertmethode
Umfassende Informationen zu dieser aus dem IT-Bereich übernommenen Bewertungsmethode können der Publikation UfAB VI (Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, S. 161)
entnommen werden. Die Publikation steht auf der Internetseite des Beauftragten der Bundesregierung
für Informationstechnik: http://www.cio.bund.de.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil I
II. Leistungsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
1
BESCHREIBUNG DES IST-ZUSTANDES ............................................................ 2
2
BESCHAFFUNGSZIELE....................................................................................... 3
3
AUSSCHLUSS- UND BEWERTUNGSKRITERIEN .............................................. 4
3.1
Ausschlusskriterien Anbieter ............................................................................................. 4
3.2
Ausschlusskriterien Ultrabook-Systeme .......................................................................... 4
3.3
Bewertungskriterien Ultrabook-Systeme .......................................................................... 8
3.4
Ausschlusskriterien Dockingstation / Portreplikator ...................................................... 8
3.5
Ausschlusskriterien Dienstleistung .................................................................................. 9
4
LEISTUNGSBEWERTUNG ................................................................................... 9
4.1
Ausschlusskriterien ............................................................................................................ 9
4.2
Bewertungskriterien ............................................................................................................ 9
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1
Beschreibung des Ist-Zustandes
In der BGHM werden etwa 3900 Mitarbeiter mit Clientsystemen ausgestattet. Je nach
Einsatzbereich werden PC-Systeme für den stationären oder Notebooks für den mobilen
Einsatz verwendet. Bei allen Systemen werden an den Büroarbeitsplätzen 24“-Monitore an die
Clientsysteme angeschlossen. Es handelt sich um vollwertige Clientsysteme, die sämtlich im
Netzwerk der BGHM an den 32 Standorten im LAN und standortübergreifend im WAN über
das Corporate Network der Unfallversicherungsträger (CNUV) angeschlossen sind. Neben
den Büroarbeitsplätzen in den Gebäuden der BGHM gibt es auch eine große Anzahl von
Heimarbeitsplätzen, die mit Notebooks ausgestattet sind.
Sämtliche Clientsysteme werden über 36 Monate geleast und dann durch neue Geräte ersetzt.
Im Rahmen des letzten Wechsels des Betriebssystems vor gut 3 Jahren wurden fast alle
Notebook-Systeme ausgetauscht. Daher werden im ersten Vertragsjahr fast alle NotebookSysteme wieder zum Austausch anstehen, im zweiten und dritten Vertragsjahr ist die Anzahl
dann entsprechend geringer.
Ist das aktuelle Modell eines Gerätes nicht mehr lieferbar, wird die BGHM rechtzeitig durch
den Auftragnehmer informiert. Es wird dann ein Nachfolgemodell ausgewählt und konfiguriert,
es werden Testgeräte bereitgestellt, die Paketerstellung für die Betankung durchgeführt und
die Betankung getestet. Anschließend erfolgt die Aufnahme des neuen Modelltyps in den
Warenkorb und die Geräte können bestellt werden.
Die Systeme laufen unter Windows 10, als Bürosoftware wird Office 2016 inklusive Outlook
2016 für die Bürokommunikation eingesetzt. Hauptanwendung ist das eigenentwickelte BGliche Kernsystem vita.APPLICATIONS, das auf .NET 4.0 basiert und die umfassendste
Composite-Desktop-Application im Öffentlichen Sektor in Deutschland auf der MicrosoftPlattform darstellt. Darüber hinaus wird in den einzelnen Fachbereichen eine Fülle von
weiteren Softwareprodukten eingesetzt, die in einem Warenkorb definiert sind. Die
Bereitstellung der Software erfolgt meist durch Clientinstallation, teilweise auch über Citrix
oder über das Intranet.
Die Installation von Softwareprodukten auf den Clients erfolgt ausschließlich nach der
Erstellung von Paketen automatisiert und zentralisiert über die Softwareverteilung von
Microsoft SCCM. Auch die Installation des Betriebssystems und von Standardsoftware erfolgt
auf diese Weise.
Die Geräte werden vom Lieferanten an den BGHM-Standort Hannover gesendet, dort
ausgepackt, inventarisiert und in der Zentralbetankung in Hannover mit Microsoft SCCM in
einer von der BGHM entwickelten Tasksequenz mit dem Betriebssystem und mit der gemäß
BGHM-Warenkorb definierten Standardsoftware betankt. Anschließend erfolgt noch die
Einspielung der Patche und Virensignaturen sowie die Installation der benutzerspezifischen
Software über SCCM. Danach erfolgt die Auslieferung an einen BGHM-Standort zum
Endanwender und die Systemübergabe.
Mit der Beschaffung der Geräte wird eine Herstellergarantieerweiterung auf 36 Monate
mitgekauft. Störungen an den Geräten werden über eine zentrale Störungsannahme für
Geschäftskunden gemeldet und werden am nächsten Arbeitstag vor Ort an jedem der BGHMStandorte durch Reparatur oder Austausch behoben.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil II
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2
Beschaffungsziele
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der in den nächsten bis zu 4
Jahren verschiedene bei der BGHM aus dem Leasing auslaufenden Notebooks durch neue
Geräte (Ultrabooks) ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf (neue Mitarbeiter,
Wechsel von PC zu Ultrabook) abdeckt.
Gemäß den vorliegenden Leistungsanforderungen ist für die Ultrabooks ein geeigneter
Modelltyp mit integriertem 14“-Bildschirm anzubieten. Nach Auftragserteilung sind jeweils 3
Testgeräte kostenfrei für ca. 2 Monate zu liefern, um die Konfigurationen, die Paketerstellung
und die Betankung der Geräte zu testen.
Sind während der Vertragslaufzeit Modelltypen nicht mehr lieferbar, wird eine neue
Konfiguration für einen Nachfolgemodelltyp abgestimmt. Der Nachfolgemodelltyp darf in
seinen einzelnen Komponenten nicht weniger leistungsfähig als das Vorgängermodell sein
und der Gerätepreis darf, soweit keine zusätzlichen Komponenten hinzugefügt werden, den
Preis für den Vorgängermodelltyp nicht übersteigen. Das Procedere mit den Testgeräten ist
identisch zum Vorgehen bei den ersten Modelltypen.
Es wird angestrebt, die bisherigen Dockingstationen (Modell DELL E-Port Portreplicator
Advanced) für die zu beauftragenden neuen Ultrabooks weiter zu verwenden. Sollte dies für
den angebotenen Modelltyp nicht möglich sein, müssen durch den Auftraggeber in den ersten
3 Jahren der Vertragslaufzeit bis zu 2.000 neue Dockingstationen für die neuen Ultrabooks
geliefert werden. Der Preis für diese neuen Dockingstationen ist in die Basispreise für die
Ultrabooks einzukalkulieren.
Der angebotene Modelltyp und Nachfolgemodelltypen müssen vom selben Hersteller sein,
soweit der Hersteller der ersten angebotenen Modelltypen die Herstellung von Notebooks nicht
während der Vertragslaufzeit einstellt.
Der Leistungsumfang umfasst zunächst die kostenfreie Lieferung der von der BGHM im
Vertragszeitraum abgerufenen Geräte, die Erweiterung der Herstellergarantie auf 36 Monate
ab Lieferdatum, die Bereitstellung einer zentralen Störungsannahme für Geschäftskunden
sowie die Reparatur oder den Austausch defekter Geräte Next-Business-Day nach der
Störungsmeldung vor Ort an allen Standorten der BGHM.
Darüber hinaus sind die Geräte vor der Auslieferung mit einem von der BGHM bereitgestellten
Aufkleber zu labeln, gegebenenfalls zu inventarisieren oder es ist eine Tabelle für die
Inventarisierung an die BGHM zu senden.
Anschließend erfolgt vor der Auslieferung die Basisbetankung durch den Auftragnehmer. Die
Basisbetankung beinhaltet das Betriebssystem und diverse Softwareprodukte, die gemäß der
Festlegung aus dem Warenkorb der BGHM auf allen Clientgeräten installiert werden.
Der Auftraggeber stellt hierzu einen fertig konfigurierten SCCM-Distribution-Point sowie eine
gesicherte Anbindung an seine Infrastruktur (SCCM-Server) dem Auftragnehmer zur
Verfügung.
Nach Möglichkeit kann der Auftragnehmer für die Betankung eine dynamische TreiberAktualisierung und eine dynamische Patch-Aktualisierung realisieren, da dadurch die
Nachbetankungen an den Auslieferungsorten reduziert werden.
Sodann erfolgt die Auslieferung der Geräte an die jeweiligen Standorte der BGHM für die
Auslieferung an die Mitarbeiter, die ein neues Gerät bekommen sollen.
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Teil II
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3
Ausschluss- und Bewertungskriterien
3.1
Ausschlusskriterien Anbieter
EK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
1.
Der Anbieter ist mindestens 5 Jahre im Bereich Ultrabook-Vertrieb am Markt tätig.
2.
Der Anbieter ist in der Lage, den Support für die gelieferten Ultrabooks bundesweit zu
leisten. Ein geeigneter Nachweis ist erforderlich.
3.
Der Anbieter weist 3 Referenzen der vergangenen 5 Jahre vor, aus denen jeweils die
Lieferung von mehr als 500 Ultrabooks ersichtlich ist.
4.
Der angebotene Support ist seit mehr als 3 Jahren bundesweit etabliert.
3.2
Ausschlusskriterien Ultrabook-Systeme
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
1.
2.
Die Hardware hat die Microsoft-Tests für Kompatibilität mit 64-Bit-Versionen von Windows
10 durchlaufen und bestanden.
Die Treiber aller Komponenten sind Windows 10 zertifiziert.
3.
Die Geräte sind mit OEM Betriebssystem Windows 10 zu liefern.
4.
Die Bestandskennzeichnung MAC-Adresse ist als Barcode außen angebracht.
5.
7.
Die Bestandskennzeichnung Seriennummer oder eindeutige
Identifikationsnummer des Gerätes ist als Barcode außen angebracht.
Zu dem angebotenen Modell muss ein Datenblatt oder Handbuch in deutscher
Sprache vorhanden sein.
Die integrierte Sicherheit (TPM 2) ist kompatibel mit Microsoft Bitlocker.
8.
Die Basisbetankung muss mittels Microsoft SCCM möglich sein.
9.
UEFI Remote Management ist möglich.
10.
Das UEFI muss Bit Locker Network Unlock fähig sein. Die Authentifizierung gemäß IEEE
802.1x muss MD5 unterstützen.
PXE Boot ist deaktivierbar und kann durch ein Kennwort geschützt werden.
6.
11.
13.
Die Geräte besitzen onboard einen Netzwerk-Controller mit mindestens 1000 MBit/s,
Anschlusstyp RJ-45.
Netzwerk-Status-LED’s sind von außen ersichtlich.
14.
Ein Audiocontroller ist integriert, HD Audio muss abschaltbar sein.
12.
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LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
15.
Lautsprecher sind im Gehäuse integriert und müssen abschaltbar sein.
16.
Bei Anschluss von externen Lautsprechern oder Kopfhörern erfolgt eine
automatische Abschaltung der integrierten Lautsprecher.
Die Geräte verfügen über Audioanschlüsse: Kopfhörer und Mikrofon getrennt oder
kombiniert in einem Anschluss.
Die Geräte verfügen über mindestens ein Touchpad.
17.
18.
23.
Die Tastatur entspricht dem deutschen Standard-Layout. Die Tasten Control (Strg), Shift,
Capslock, Alt, AltGr sind vorhanden.
Die Tastatur bietet Schnelleinstellungen für Displayhelligkeit, Lautstärke und
Monitorausgang an.
Der verwendete Chipsatz muss die in diesem Dokument beschriebenen Anforderungen
unterstützen (64-Bit-Unterstützung, USB 3.0, HDMI usw.).
Prozessor: Performanter x64 kompatibler Prozessor mit mindestens 2 Kernen, z.B. Intel
Core i5 oder höherwertig.
Die Geräte verfügen über einen Arbeitsspeicher von mindestens 8 GB RAM, DDR3.
24.
Die Geräte besitzen ein integriertes LTE/3G/UMTS-Modem, ohne SIM-Karte, anbieterfrei.
25.
Unterstützung der folgenden WLAN Standards: 802.11ac Wi-Fi wireless networking; IEEE
802.11a/b/g/n.
Die Kommunikationsschnittstelle WLAN muss entweder mechanisch oder durch
Tastenkombination abschaltbar sein.
Die Geräte verfügen über mindestens 3 x USB 3.0-Anschlüsse oder höhere Version.
19.
20.
21.
22.
26.
27.
28.
29.
Die Geräte verfügen über eine eingebaute SSD-Festplatte von mindestens
256 GB.
Die Akkulaufzeit des Notebooks beträgt mindestens 300 min.
30.
Es wird eine Garantie von 3 Jahren auf den Akku gewährt; gegebenenfalls
auch durch Tausch des Akkus.
31.
Der Akkutyp ist Lithium Ionen / Lithium Polymer.
32.
Die Bildschirmgröße beträgt 13,8 bis 14,3 Zoll.
33.
Das Display ist entspiegelt und mattiert.
34.
35.
Das Gerät verfügt über eine Grafikkarte mit mindestens 512 MB Speicher, die eine
Auflösung von 2560x1600 Pixel ermöglicht.
Die Softwareunterstützung der Grafikkarte entspricht mindestens DirectX 11.
36.
Die Grafikkarte unterstützt die Darstellung auf mehreren Displays.
37.
Die Bildschirmauflösung beträgt mindestens 1920 x 1080.
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Teil II
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LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
38.
Die Masse des Gerätes beträgt max. 1,6 kg incl. Akku.
39.
Die Geräte besitzen das CE-Zeichen.
40.
Die Geräte entsprechen den Erfordernissen nach WEEE. Ein Nachweis ist beizulegen.
41.
44.
Die Geräte entsprechen mindestens den Erfordernissen nach
EnergyStar 6.0.
Ein Nachweis ist beizulegen.
Die Geräte enthalten keine gesundheitlich bedenklichen flammhemmenden Stoffe gem.
TBBP-A.
Ein Nachweis ist beizulegen.
Die Geräte entsprechen den Erfordernissen nach RoHS.
Ein Nachweis ist beizulegen.
Die Geräte verfügen über einen HDMI -Anschluss.
45.
Die Geräte verfügen über einen DC-Eingang.
46.
Bei Anschluss der Stromversorgung an den DC-Eingang erfolgt automatisch die Ladung
des Akkus.
Das Netzteil ist für den direkten Anschluss und für die Dockingstation verwendbar.
42.
43.
47.
51.
Die Kabellänge des mitgelieferten Anschlusskabels für das Netzteil beträgt mindestens
1,8 m.
Die Notebooks verfügen über eine Vorrichtung zur Anbringung eines NotebookSchlosses.
Eine optische 2-Tasten-Maus inkl. Mausrad mit Tilt-Funktion ist im Lieferumfang
enthalten und verfügt über eine CE-Kennzeichnung. Der Anschlusstyp ist USB.
Die Ergonomie der Maus ist gleichermaßen für Rechts- und Linkshänder geeignet.
52.
Das Anschlusskabel der Maus beträgt mindestens 1,8 m.
53.
54.
Im Lieferumfang enthalten ist eine ergonomische passende Tasche oder ein
entsprechender Rucksack in schwarz oder grau.
Zentrale deutschsprachige Support-Hotline für Business-Kunden.
55.
Der Anbieter leistet einen 3 Jahres-vor-Ort-Service Next-Business-Day.
56.
Die Ersatzteilversorgung wird mindestens 3 Jahre ab Lieferdatum gewährleistet.
57.
Die Hotline ist mindestens 8 Stunden an 5 Werktagen in der Woche verfügbar.
58.
Maximale Lieferzeit bis 50 Stück 2 Wochen, bis 100 Stück 3 Wochen, darüber hinaus 4
Wochen. Bei Nichteinhaltung pro Werktag 1% Preisnachlass, maximal 5% der
Rechnungssumme des Lieferauftrags.
Die Lieferung erfolgt frei Haus an einen BGHM-Standort. Maximales
Packmaß: Euro-Palette nach EN 13698-1 (1200mm x 800mm).
48.
49.
50.
59.
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Teil II
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LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
60.
Das Verpackungsmaterial wird kostenfrei von einem BGHM-Standort zurückgenommen.
61.
In den ersten 3 Monaten nach Vertragsabschluss ist bei Bedarf die
Lieferung von bis zu 1.950 Geräten möglich.
Das angebotene Modell verfügt über einen Lifecycle von mindestens 1 Jahr ab
Angebotsabgabe.
62.
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Teil II
Seite 8 von 9
3.3
Bewertungskriterien Ultrabook-Systeme
LK-Nr.
1.
Die Geräte können über das Netzwerk ferngesteuert und gewartet
werden, Statusinformationen können ebenfalls ausgelesen werden
0 (Nein) 
2 (Ja) 
Der Akku hat mindestens 4 Zellen mit Leistung von 55Wh
0 (Nein) 
2 (Ja) 
2.
3.
Das Gerät besitzt einen diskreten Grafikchip
0 (Nein) 
2 (Ja) 
Das Display hat eine Helligkeit von mindestens 300 cd/m 2
0 (Nein) 
2 (Ja) 
Die Geräte sind mit Intel vPro Technologie ausgestattet oder bieten
in vollem Umfang gleichwertige Eigenschaften
0 (Nein)
2 (Ja)
4.
5.
3.4
Frage bzw. Anforderung
10 Punkte;
Gewichtung 100 %
0/2
10 %
0/2
40 %
0/2
10 %
0/2
30 %
0/2
10 %
Ausschlusskriterien Dockingstation / Portreplikator
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
1.
Die Dockingstation verfügt über einen DC-Eingang.
2.
Die Dockingstation verfügt über einen VGA-Anschluss.
3.
Die Dockingstation verfügt über mindestens zwei Display Port -Anschlüsse.
4.
Die Dockingstation verfügt über mindestens zwei DVI-Anschlüsse.
5.
Die Dockingstation verfügt über mindestens 6 x USB 2.0- Anschlüsse oder höhere
Version.
6.
Die Dockingstation verfügt über Audioanschlüsse (Kopfhörer und Mikrofon oder
kombiniert in einem Anschluss).
7.
Die Dockingstation besitzt einen Ethernet-Anschluss (RJ-45).
8.
Die Dockingstation verfügt über eine Vorrichtung zur Anbringung eines
Notebook-Schlosses.
9.
Die Dockingstation unterstützt die Ladefunktion für den Akku des Gerätes.
10.
Die Dockingstation verfügt über einen kombinierten E-SATA-Anschluss/USB- Anschluss
der Version 2.0 oder höhere Version.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil II
Seite 9 von 9
3.5
Ausschlusskriterien Dienstleistung
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
1.
Die Geräte sind mit einem von der BGHM bereitgestellten Inventar-Aufkleber (1DBarcode) zu labeln.
Der Anbieter ergänzt die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datensätze um
folgende Daten:
- Seriennummer
- MAC-Adresse
- Inventarnummer.
Das Austauschformat ist CSV.
Die Geräte werden über einen durch den Auftraggeber konfigurierten SCCM-DistributionPoint vor der Auslieferung mit dem Betriebssystem und der Software aus dem StandardWarenkorb der BGHM betankt. Die SCCM-Pakete werden durch den Auftraggeber zur
Verfügung gestellt.
Ein robuster USB-Speicher-Stick (USB 2.0)
- max. 8 GB
- kein Deckel
- kein offen liegender Anschluss
- Metallgehäuse mit integrierter Öse zur Befestigung am Schlüsselbund
zur Speicherung des BitLocker-Keys wird durch den Anbieter mit ausgeliefert.
Die Schlüsseldatei mit dem BitLocker-Key für den Systemstart wird durch den Anbieter auf
dem unter LK-Nr. 4. genannten USB-Speicher-Stick gespeichert.
Die Geräte werden verpackt und an den jeweiligen BGHM Standort des Mitarbeiters frei
Haus angeliefert.
2.
3.
4.
5.
6.
4
Leistungsbewertung
4.1
Ausschlusskriterien
Alle Ausschlusskriterien müssen erfüllt und wo gefordert durch Nachweise belegt sein,
andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebots. Hierzu sind die Formblätter in Teil III, Anlage
5 zu nutzen. Wird hierbei ein Ausschlusskriterium nicht oder mit „Nein“ oder angekreuzt, ist
das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren auszuschließen.
4.2
Bewertungskriterien
Die Bewertung erfolgt bei diesem Vergabeverfahren anhand von Bewertungspunkten sowie
des Angebotspreises. Der Angebotspreis ist im Preisblatt (Teil III, Anlage 6) anzugeben. Die
Bewertungspunkte werden durch ausfüllen und der Formblätter in Teil III, Anlage 5 ermittelt.
Wie in Kapitel 3.3 angegeben, werden die Punkte mit einem Gewichtungskoeffizienten
gewichtet und zu einer Gesamtpunktzahl summiert. Abschließend erfolgt die Ermittlung des
wirtschaftlichsten Angebots wie in Teil I, Kapitel 5 dargelegt.
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Teil II
III. Anlagen
Inhaltsverzeichnis
1.
LISTE DER EINZUREICHENDEN NACHWEISE ...................................................... 2
2.
FORMBLATT ZU BIETERGEMEINSCHAFTEN ....................................................... 3
3.
ERKLÄRUNG ZUM EINSATZ VON NACHUNTERNEHMERN ................................. 9
4.
EIGENERKLÄRUNG ZUR ZUVERLÄSSIGKEIT ....................................................10
5.
FORMBLATT ZU AUSSCHLUSS- UND BEWERTUNGSKRITERIEN .....................11
6.
PREISBLATT ........................................................................................................18
Seite 2 von 18
1.
Liste der einzureichenden Nachweise
1. Anschreiben mit Datum und Unterschrift.
2. Unterschriebene Eigenerklärung (Anlage 4).
3. Unternehmensdarstellung.
4. Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre.
5. Vorlage einer Bankerklärung über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und
das Zahlungsverhalten (nicht älter als 3 Monate).
6. Nachweis, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWRAbkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (Handelsregisterauszug, nicht älter
als sechs Monate - eine Kopie ist ausreichend)
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem
anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der
zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen
geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen
Tätigkeit zulässt.
7. Mindestens drei nachprüfbare Referenzen.
Die Referenzen müssen erkennen lassen, dass der Bieter in der Lage ist, vergleichbare
Aufgabenstellungen zu leisten. Hier bitten wir Angaben zu folgenden Punkten zu
machen:




Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners
beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
Umfang der Auftragsleistung,
Zeitraum der Auftragsleistung,
Auftragswert der Auftragsleistung.
8. Falls zutreffend, die Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern (Anlage 3).
9. Falls zutreffend, das ausgefüllte Formblatt zu Bietergemeinschaften (Anlage 2).
10. Ausgefüllte und unterschriebene Preisblätter (Anlage 6).
11. Ausgefüllte Formblätter zu Ausschluss- und Bewertungskriterien (Anlage 5).
12. Nachweise zu den Ausschlusskriterien (wo gefordert).
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Teil III
Seite 3 von 18
2.
Formblatt zu Bietergemeinschaften
(Nur von Bietergemeinschaften auszufüllen!)
Hinweis:
Die Erklärung der Bietergemeinschaft ist zwingend von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen, geben für die oben bezeichnete Leistung im genannten Vergabeverfahren ein Angebot ab.
Unsere Bietergemeinschaft besteht aus folgenden Mitgliedern:
Mitglied 1:
Name (Firma)
Postanschrift (Hauptsitz)
Auszuführende Leistung
Telefon
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Teil III
E-Mail
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Mitglied 2:
Name (Firma)
Postanschrift (Hauptsitz)
Auszuführende Leistung
Telefon
E-Mail
Mitglied 3:
Name (Firma)
Postanschrift (Hauptsitz)
Auszuführende Leistung
Telefon
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Teil III
E-Mail
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Mitglied 4:
Name (Firma)
Postanschrift (Hauptsitz)
Auszuführende Leistung
Telefon
E-Mail
Mitglied 5:
Name (Firma)
Postanschrift (Hauptsitz)
Auszuführende Leistung
Telefon
E-Mail
(Hinweis: Bei weiteren Mitgliedern bitte Formblatt entsprechend vervielfältigen.)
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Teil III
Seite 6 von 18
Bevollmächtigter Vertreter unserer Bietergemeinschaft ist:
Name (Firma)
Postanschrift (Hauptsitz)
Auszuführende Leistung
Telefon
E-Mail
Wir erklären,
o
dass der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin
rechtsverbindlich vertritt;
o
dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, im Rahmen des Vergabeverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bietergemeinschaft zu handeln;
o
dass wir gesamtschuldnerisch haften.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
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Unterschriften aller Mitglieder der Bietergemeinschaft
Mitglied 1:
Ort
Datum
Name des Unterschriftleistenden
Firmenstempel
Unterschrift
Mitglied 2:
Ort
Datum
Name des Unterschriftleistenden
Firmenstempel
Unterschrift
Mitglied 3:
Ort
Datum
Name des Unterschriftleistenden
Firmenstempel
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Teil III
Unterschrift
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Mitglied 4:
Ort
Datum
Name des Unterschriftleistenden
Firmenstempel
Unterschrift
Mitglied 5:
Ort
Datum
Name des Unterschriftleistenden
Firmenstempel
Unterschrift
(Hinweis: Bei weiteren Mitgliedern bitte Formblatt entsprechend vervielfältigen.)
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Teil III
Seite 9 von 18
3.
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
(Nur auszufüllen, sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden!)
Folgende Leistungen werden an folgende Unterauftragnehmer bzw. Nachunternehmer weitergegeben:
Leistung
Unterauftragnehmer (Name, Rechtsform und Anschrift)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Teil III
Seite 10 von 18
4.
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
zum Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Der Bieter versichert, dass
1. er nicht wegen eines Deliktes rechtskräftig verurteilt ist, das seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt (Bestechung, Vorteilsgewährung, Steuerhinterziehung, Unterschlagung,
Untreue, Betrug, Urkundenfälschung; Verstöße gegen das GWB – z.B. Preisabsprachen),
2. er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates der Auftraggeberin ordnungsgemäß erfüllt hat,
3. er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine
Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
4. er keinerlei terroristische Vereinigungen oder Organisationen unterstützt,
5. er die für sein Land geltenden Arbeitsschutzbestimmungen einhält,
6. über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels
Masse abgelehnt worden ist. Ein ausländischer Bieter befindet sich nicht in Verhältnissen,
die nach den Rechtsvorschriften seines Landes mit den im vorhergehenden Satz genannten Verfahren vergleichbar sind,
7. das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet,
8. er keine sonstige schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter
in Frage stellt,
9. in seinem Unternehmen keine Schwarzarbeit stattfindet und weder das Unternehmen
noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften verurteilt worden sind,
10. alle beteiligten Personen in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren
können,
11. er den für sein Land vorgeschriebenen gesetzlichen Mindestlohn zahlt.
Ich bin mir / wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der vorstehenden
Erklärung meinen / unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur
Folge haben kann.
Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Teil III
Seite 11 von 18
5.
Formblatt zu Ausschluss- und Bewertungskriterien
zum Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Ultrabooks“
1. Ausschlusskriterien Anbieter
EK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
Erfüllt?
1.
Der Anbieter ist mindestens 5 Jahre im Bereich Ultrabook-Vertrieb am Markt
tätig.
Ja: 
Nein: 
2.
Der Anbieter ist in der Lage, den Support für die gelieferten Ultrabooks bundesweit zu leisten. Ein geeigneter Nachweis ist erforderlich.
Ja: 
Nein: 
3.
Der Anbieter weist 3 Referenzen der vergangenen 5 Jahre vor, aus denen
jeweils die Lieferung von mehr als 500 Ultrabooks ersichtlich ist.
Ja: 
Nein: 
4.
Der angebotene Support ist seit mehr als 3 Jahren bundesweit etabliert.
Ja: 
Nein: 
2. Ausschlusskriterien Ultrabook-Systeme
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
1.
Die Hardware hat die Microsoft-Tests für Kompatibilität mit 64-Bit-Versionen
von Windows 10 durchlaufen und bestanden.
Ja: 
Nein: 
2.
Die Treiber aller Komponenten sind Windows 10 zertifiziert.
Ja: 
Nein: 
3.
Die Geräte sind mit OEM Betriebssystem Windows 10 zu liefern.
Ja: 
Nein: 
4.
Die Bestandskennzeichnung MAC-Adresse ist als Barcode außen angebracht.
Ja: 
Nein: 
5.
Die Bestandskennzeichnung Seriennummer oder eindeutige
Identifikationsnummer des Gerätes ist als Barcode außen angebracht.
Ja: 
Nein: 
6.
Zu dem angebotenen Modell muss ein Datenblatt oder Handbuch in
deutscher Sprache vorhanden sein.
Ja: 
Nein: 
7.
Die integrierte Sicherheit (TPM 2) ist kompatibel mit Microsoft Bitlocker.
Ja: 
Nein: 
8.
Die Basisbetankung muss mittels Microsoft SCCM möglich sein.
Ja: 
Nein: 
9.
UEFI Remote Management ist möglich.
Ja: 
Nein: 
10.
Das UEFI muss Bit Locker Network Unlock fähig sein. Die Authentifizierung
gemäß IEEE 802.1x muss MD5 unterstützen.
Ja: 
Nein: 
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
Erfüllt?
Seite 12 von 18
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
Erfüllt?
11.
PXE Boot ist deaktivierbar und kann durch ein Kennwort geschützt werden.
Ja: 
Nein: 
12.
Die Geräte besitzen onboard einen Netzwerk-Controller mit mindestens
1000 MBit/s, Anschlusstyp RJ-45.
Ja: 
Nein: 
13.
Netzwerk-Status-LED’s sind von außen ersichtlich.
Ja: 
Nein: 
14.
Ein Audiocontroller ist integriert, HD Audio muss abschaltbar sein.
Ja: 
Nein: 
15.
Lautsprecher sind im Gehäuse integriert und müssen abschaltbar sein.
Ja: 
Nein: 
16.
Bei Anschluss von externen Lautsprechern oder Kopfhörern erfolgt
eine automatische Abschaltung der integrierten Lautsprecher.
Ja: 
Nein: 
17.
Die Geräte verfügen über Audioanschlüsse: Kopfhörer und Mikrofon getrennt oder kombiniert in einem Anschluss.
Ja: 
Nein: 
18.
Die Geräte verfügen über mindestens ein Touchpad.
Ja: 
Nein: 
19.
Die Tastatur entspricht dem deutschen Standard-Layout. Die Tasten Control (Strg), Shift, Capslock, Alt, AltGr sind vorhanden.
Ja: 
Nein: 
20.
Die Tastatur bietet Schnelleinstellungen für Displayhelligkeit, Lautstärke
und Monitorausgang an.
Ja: 
Nein: 
21.
Der verwendete Chipsatz muss die in diesem Dokument beschriebenen
Anforderungen unterstützen (64-Bit-Unterstützung, USB 3.0, HDMI usw.)
(bitte angeben).
Ja: 
Nein: 
22.
Chipsatz:
............................
Prozessor: Performanter x64 kompatibler Prozessor mit mindestens 2 Kernen, z.B. Intel Core i5 oder höherwertig.
Prozessortyp:
23.
24.
............................
Die Geräte verfügen über einen Arbeitsspeicher von mindestens 8 GB
RAM, DDR3.
Nennen Sie die maximal unterstützte Arbeitsspeicherkapazität. Maximale
Arbeitsspeicherkapazität:
.............................
Die Geräte besitzen ein integriertes LTE/3G/UMTS-Modem, ohne SIMKarte, anbieterfrei.
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
25.
Unterstützung der folgenden WLAN Standards: 802.11ac Wi-Fi wireless
networking; IEEE 802.11a/b/g/n.
Ja: 
Nein: 
26.
Die Kommunikationsschnittstelle WLAN muss entweder mechanisch oder
durch Tastenkombination abschaltbar sein.
Ja: 
Nein: 
27.
Die Geräte verfügen über mindestens 3 x USB 3.0-Anschlüsse oder höhere Ja: 
Version.
Nein: 
Die Geräte verfügen über eine eingebaute SSD-Festplatte von mindestens Ja: 
256 GB.
Nein: 
28.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
Seite 13 von 18
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
Erfüllt?
29.
Die Akkulaufzeit des Notebooks beträgt mindestens 300 min.
Ja: 
Nein: 
30.
Es wird eine Garantie von 3 Jahren auf den Akku gewährt;
gegebenenfalls auch durch Tausch des Akkus.
Ja: 
Nein: 
31.
Der Akkutyp ist Lithium Ionen / Lithium Polymer (bitte angeben).
Akkutyp:
............................
Ja: 
Nein: 
32.
Akkukapazität:
............................
Die Bildschirmgröße beträgt 13,8 bis 14,3 Zoll.
33.
Das Display ist entspiegelt und mattiert.
34.
Das Gerät verfügt über eine Grafikkarte mit mindestens 512 MB Speicher, die eine Auflösung von 2560x1600 Pixel ermöglicht (bitte angeben).
Grafikkartentyp:
............................
Größe Grafikkartenspeicher:
............................
Ja: 
Nein: 
35.
Die Softwareunterstützung der Grafikkarte entspricht mindestens DirectX
11.
Ja: 
Nein: 
36.
Die Grafikkarte unterstützt die Darstellung auf mehreren Displays.
Ja: 
Nein: 
37.
Die Bildschirmauflösung beträgt mindestens 1920 x 1080.
Ja: 
Nein: 
38.
Das Masse des Gerätes beträgt max. 1,6 kg incl. Akku.
Ja: 
Nein: 
39.
Die Geräte besitzen das CE-Zeichen.
40.
CE-Nummer:
............................
Die Geräte entsprechen den Erfordernissen nach WEEE. Ein Nachweis ist
beizulegen.
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Die Geräte entsprechen mindestens den Erfordernissen nach
EnergyStar 6.0.
Ein Nachweis ist beizulegen.
Die Geräte enthalten keine gesundheitlich bedenklichen flammhemmenden
Stoffe gem. TBBP-A.
Ein Nachweis ist beizulegen.
Die Geräte entsprechen den Erfordernissen nach RoHS. Ein Nachweis ist
beizulegen.
Ja: 
Nein: 
44.
Die Geräte verfügen über einen HDMI -Anschluss.
Ja: 
Nein: 
45.
Die Geräte verfügen über einen DC-Eingang.
Ja: 
Nein: 
46.
Bei Anschluss der Stromversorgung an den DC-Eingang erfolgt automatisch Ja: 
die Ladung des Akkus.
Nein: 
41.
42.
43.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Seite 14 von 18
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
Erfüllt?
47.
Das Netzteil ist für den direkten Anschluss und für die Dockingstation
verwendbar.
Ja: 
Nein: 
48.
Die Kabellänge des mitgelieferten Anschlusskabels für das Netzteil beträgt
mindestens 1,8 m.
Ja: 
Nein: 
49.
Die Notebooks verfügen über eine Vorrichtung zur Anbringung eines Notebook-Schlosses.
Ja: 
Nein: 
50.
Eine optische 2-Tasten-Maus inkl. Mausrad mit Tilt-Funktion ist im Lieferumfang enthalten und verfügt über eine CE-Kennzeichnung. Der Anschlusstyp ist USB.
Die Ergonomie der Maus ist gleichermaßen für Rechts- und Linkshänder
geeignet.
Ja: 
Nein: 
52.
Das Anschlusskabel der Maus beträgt mindestens 1,8 m.
Ja: 
Nein: 
53.
Im Lieferumfang enthalten ist eine ergonomische passende Tasche oder ein Ja: 
entsprechender Rucksack in schwarz oder grau.
Nein: 
Zentrale deutschsprachige Support-Hotline für Business-Kunden.
Ja: 
51.
54.
Ja: 
Nein: 
Nein: 
55.
Der Anbieter leistet einen 3 Jahres-vor-Ort-Service Next-Business-Day.
Ja: 
Nein: 
56.
Die Ersatzteilversorgung wird mindestens 3 Jahre ab Lieferdatum gewährleistet.
Ja: 
Nein: 
57.
Die Hotline ist mindestens 8 Stunden an 5 Werktagen in der Woche verfügbar.
Ja: 
Nein: 
58.
Maximale Lieferzeit bis 50 Stück 2 Wochen, bis 100 Stück 3 Wochen, darüber hinaus 4 Wochen. Bei Nichteinhaltung pro Werktag 1% Preisnachlass,
maximal 5% der Rechnungssumme des Lieferauftrags.
Die Lieferung erfolgt frei Haus an einen BGHM-Standort. Maximales
Packmaß: Euro-Palette nach EN 13698-1 (1200mm x 800mm).
Ja: 
Nein: 
60.
Das Verpackungsmaterial wird kostenfrei von einem BGHM-Standort zurückgenommen.
Ja: 
Nein: 
61.
In den ersten 3 Monaten nach Vertragsabschluss ist bei Bedarf die
Lieferung von bis zu 1.950 Geräten möglich.
Ja: 
Nein: 
62.
Das angebotene Modell verfügt über einen Lifecycle von mindestens 1 Jahr
ab Angebotsabgabe.
Ja: 
Nein: 
59.
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
Ja: 
Nein: 
Seite 15 von 18
3. Bewertungskriterien Ultrabook-Systeme
LK-Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
Frage bzw. Anforderung
10 Punkte;
Gewichtung 100 %
Die Geräte können über das Netzwerk ferngesteuert und gewartet
werden, Statusinformationen können ebenfalls ausgelesen werden
0 (Nein) 
2 (Ja) 
Der Akku hat mindestens 4 Zellen mit Leistung von 55Wh
0 (Nein) 
2 (Ja) 
Das Gerät besitzt einen diskreten Grafikchip
0 (Nein) 
2 (Ja) 
Das Display hat eine Helligkeit von mindestens 300 cd/m 2
0 (Nein) 
2 (Ja) 
Die Geräte sind mit Intel vPro Technologie ausgestattet oder bieten
in vollem Umfang gleichwertige Eigenschaften
0 (Nein)
2 (Ja)
LK-Nr.
Punktzahl * Prozentwert der Gewichtung
Ergebnis
1.
............... * 10
.......... 
2.
............... * 40
..........
3.
............... * 10
..........
4.
............... * 30
..........
5.
............... * 10
Gesamtsumme
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
..........
0/2
10 %
0/2
40 %
0/2
10 %
0/2
30 %
0/2
10 %
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4. Ausschlusskriterien Dockingstation / Portreplikator
LK-Nr.
Frage bzw. Anforderung
Erfüllt?
1.
Die Dockingstation verfügt über einen DC-Eingang.
Ja: 
Nein: 
2.
Die Dockingstation verfügt über einen VGA-Anschluss.
Ja: 
Nein: 
3.
Die Dockingstation verfügt über mindestens zwei Display Port -Anschlüsse. Ja: 
Nein: 
4.
Die Dockingstation verfügt über mindestens zwei DVI-Anschlüsse.
Ja: 
Nein: 
5.
Die Dockingstation verfügt über mindestens 6 x USB 2.0- Anschlüsse oder
höhere Version.
Ja: 
Nein: 
6.
Die Dockingstation verfügt über Audioanschlüsse (Kopfhörer und Mikrofon
oder kombiniert in einem Anschluss).
Ja: 
Nein: 
7.
Die Dockingstation besitzt einen Ethernet-Anschluss (RJ-45).
Ja: 
Nein: 
8.
Die Dockingstation verfügt über eine Vorrichtung zur Anbringung eines
Notebook-Schlosses.
Ja: 
Nein: 
9.
Die Dockingstation unterstützt die Ladefunktion für den Akku des Gerätes.
Ja: 
Nein: 
10.
Die Dockingstation verfügt über einen kombinierten E-SATA-Anschluss/USB- Anschluss der Version 2.0 oder höhere Version.
Ja: 
Nein: 
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
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5. Ausschlusskriterien Dienstleistung
LK-Nr.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Frage bzw. Anforderung
Die Geräte sind mit einem von der BGHM bereitgestellten InventarAufkleber (1D-Barcode) zu labeln.
Der Anbieter ergänzt die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten
Datensätze um folgende Daten:
- Seriennummer
- MAC-Adresse
- Inventarnummer.
Das Austauschformat ist CSV.
Die Geräte werden über einen durch den Auftraggeber konfigurierten
SCCM-Distribution-Point vor der Auslieferung mit dem Betriebssystem und
der Software aus dem Standard-Warenkorb der BGHM betankt. Die
SCCM-Pakete werden durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt.
Ein robuster USB-Speicher-Stick (USB 2.0)
- max. 8 GB
- kein Deckel
- kein offen liegender Anschluss
- Metallgehäuse mit integrierter Öse zur Befestigung am Schlüsselbund
zur Speicherung des BitLocker-Keys wird durch den Anbieter mit
ausgeliefert.
Die Schlüsseldatei mit dem BitLocker-Key für den Systemstart wird durch
den Anbieter auf dem unter LK-Nr. 4. genannten USB-Speicher-Stick
gespeichert.
Die Geräte werden verpackt und an den jeweiligen BGHM Standort des
Mitarbeiters frei Haus angeliefert.
Erfüllt?
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Ja: 
Nein: 
Alle Ausschlusskriterien müssen erfüllt und wo gefordert durch Nachweise belegt sein,
andernfalls erfolgt der Ausschluss des Angebots!
Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
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6.
Preisblatt
zum Vergabeverfahren „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Folgendes Gerät wird angeboten:
Hersteller:
_______________________________
Bezeichnung:
_______________________________
Preis (netto) für 1 Ultrabook-System
___________________ €
inkl. Dockingstation/Portreplikator
Position 1
Preis (netto) für 2600 Ultrabook-Systeme
___________________ €
inkl. Dockingstation/Portreplikator
Position 2
Preis (netto) der Dienstleistung für 1 Ultrabook-System
___________________ €
inkl. Dockingstation/Portreplikator
Position 3
Preis (netto) der Dienstleistung für 2600 Ultrabook-Systeme
___________________ €
inkl. Dockingstation/Portreplikator
Position 4
Gesamtpreis
___________________ €
Ort / Datum / Name in Druckbuchstaben oder Stempel / rechtsverbindliche Unterschrift
Vergabeunterlagen „Rahmenvertrag Ultrabooks“
Teil III
IV. Vertragsentwurf
Hinweis:
Der nachfolgend beigefügte Vertragsentwurf dient lediglich der Information der Bieter und
muss weder ausgefüllt noch eingereicht werden.
(Zum Vertragsschluss wird die Auftraggeberin den erfolgreichen Bieter informieren)
RAHMENVERTRAG
zwischen
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
- nachfolgend auch „BGHM" oder „Auftraggeberin" genannt -
und
- nachfolgend auch „…" oder „Auftragnehmer" genannt –
wird der im Folgenden beschriebene Rahmenvertrag geschlossen, der sich auf folgende Lieferungen bezieht:
14‘‘ Ultrabook-Systeme
Inhaltsverzeichnis
1.
Gegenstand und Vertragsbestandteile ............................................................. 3
2.
Mengen ............................................................................................................. 3
3.
Pflichten des Auftragnehmers ........................................................................... 3
4.
Einzelabruf und Bestellung ............................................................................... 5
5.
Reporting und Berichtswesen ........................................................................... 5
6.
Leistungs- und Liefertermine ............................................................................ 6
7.
Verzug .............................................................................................................. 6
8.
Verpackung und Kennzeichnung ...................................................................... 7
9.
Erfüllungsort...................................................................................................... 7
10.
Preise / Preisanpassung ................................................................................... 7
11.
Zahlungsbedingungen ...................................................................................... 8
12.
Eigentumsverhältnisse ...................................................................................... 8
13.
Gewährleistung ................................................................................................. 8
14.
Haftung ............................................................................................................. 8
15.
Laufzeit des Vertrages / Kündigung .................................................................. 9
16.
Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitszeitnormen der IAO ............... 9
17.
Form ............................................................................................................... 10
18.
Schlussbestimmungen .................................................................................... 11
Seite 2 von 11
1.
Gegenstand und Vertragsbestandteile
a) Gegenstand dieses Vertrages ist die Lieferung von Ultrabook-Systemen (14“) auf Basis
von Einzelaufträgen, inklusive damit zusammenhängender Dienstleistungen sowie die Erweiterung der Servicegarantie. Ziel, Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich
aus diesem Vertrag sowie aus den in Punkt 1 Abs. b) genannten Anlagen in der dort genannten Reihenfolge.
b) Für Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die vertragliche Abwicklung
sind die Dokumente in der aufgeführten Reihenfolge maßgebend, wobei die Regelungen des
jeweils vorrangig geltenden Dokumentes solche der nachrangigen ersetzen, soweit sie den
gleichen Regelungsgegenstand haben.

die Bestimmungen des Vertrages

das Angebot des Auftragnehmers vom xx.xx.2016 (Anlage 1)

das Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen (Anlage 2)

für den jeweiligen Einzelabruf die für die Leistungserbringung maßgeblichen Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (Vers. 2.0 vom 17.03.2016)

der für den jeweiligen Einzelabruf geltende EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung)

Verdingungsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – Teil B (VOL/B)
in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
Diese Unterlagen sind Bestandteil des Vertrages.
2. Mengen
Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt ca. 650 Geräte pro Jahr.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bis zu 25% mehr als die geschätzte Gesamtbedarfsmenge abzurufen.
3. Pflichten des Auftragnehmers
a) Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber der Auftraggeberin zur Erbringung nachfolgender Leistungen auf der Basis von Einzelaufträgen:

Lieferung der Hardware-Produkte nach Abstimmung mit dem Auftragsgeber
b) Die Bestellung erfolgt auf der Basis von Einzelabrufen (Bestellung) der Auftraggeberin.
Eine Verpflichtung zur Bestellung und Abnahme einer bestimmten Menge von Produkten besteht nicht.
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c) Der Auftragnehmer hat die in der Leistungsbeschreibung definierten und im Angebot beschriebenen Leistungen zu liefern. Im Falle technologischer Weiterentwicklungen oder sich
ändernder Rahmenbedingungen sind diese im Rahmen der in der Leistungsbeschreibung
definierten Leistungen durch den Auftragnehmer abzubilden. Für den Fall von Produktwechseln (z.B. durch die Einführung von neuer Hard- und Software) gelten nachfolgende Vorgaben:

Ist während der Vertragslaufzeit ein Modelltyp nicht mehr lieferbar, wird eine neue
Konfiguration für einen Nachfolgemodelltyp abgestimmt.

Der Nachfolgemodelltyp darf in seinen einzelnen Komponenten nicht weniger leistungsfähig als das Vorgängermodell sein.
Die Auftraggeberin ist über geplante Produktserienwechsel und technische Veränderungen
mindestens drei Monate im Voraus schriftlich in Kenntnis zu setzen. Des Weiteren ist die
Funktionsgleichwertigkeit entsprechend den Vorgaben der Leistungsbeschreibung und Kompatibilität zum Vorgängerprodukt nachzuweisen. Ein Produktwechsel bedarf dann der schriftlichen Genehmigung der Auftraggeberin.
Innerhalb einer jeden Bestellung müssen alle Produkte typ-, bau- und versionsgleich sowie
homogen geliefert werden.
Sofern Nachfolgeprodukte mit einem höheren Preis verbunden sind, können solche Preiserhöhungen nur im Rahmen der Preisanpassung gem. Punkt 10 an die Auftraggeberin weitergegeben werden.
d) Teillieferungen aus einer Bestellung sind nur zulässig, wenn sie für sich selbständig wirtschaftlich nutzbar sind.
e) Für konfigurierbare Produkte hat der Auftragnehmer im Internet einen Konfigurator mit Bestellfunktion bereitzustellen.
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4. Einzelabruf und Bestellung
a) Der Abruf erfolgt über die Hauptabteilung IT der Auftraggeberin. Darüber hinaus ist die
Auftraggeberin berechtigt, einen Leasinggeber zu benennen, an den die Rechnungen der
Abrufe zu stellen sind.
Für den Leasinggeber gelten die gleichen Vertragsbedingungen wie für den Auftragnehmer,
insbesondere gelten keine anders lautenden Vertragsbedingungen – z.B. AGB - des Leasinggebers. Der Leasinggeber ist verpflichtet, seine aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufenen Leistungen ausschließlich dem Auftragnehmer zu vermitteln.
b) Der Abruf aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt auf Grundlage des Vertragstyps: EVBIT Kaufvertrag (Kurzfassung)
c) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bestellungen aus dieser Rahmenvereinbarung per EMail oder mittels Onlinebestellportal des Auftragnehmers entgegenzunehmen und sie per
Format zu bestätigen.
Der Auftragnehmer kann Bestellungen ablehnen, sofern diese von den Rahmenbedingungen
abweichen.
d) Bei der Bestellung werden folgende Angaben übermittelt:

Lieferantenbezeichnung mit Adresse,

Lieferanschrift mit Adresse und Nennung des Ansprechpartners, dessen Tel.-Nr. und
E-Mail-Adresse,

Kundennummer,

lieferantenseitige RV-Kennung,

Bestellnummer (Referenzzeichen),

Stückzahl der einzelnen Artikel, Artikel-Nr., Kurzbezeichnung

und Rechnungsadresse
e) Die Lieferpflicht entsteht mit Zugang und Annahme der Bestellung.
5. Reporting und Berichtswesen
a) Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Auftraggeberin auf Anforderung Informationen
über die getätigten Einzelabrufe, den Lieferstand und die Fakturierung erhält.
b) Der Auftraggeberin sind ohne besondere Anforderung halbjährlich nachfolgende Informationen auf elektronischem Wege als Excel-Datei im Format .xls (MS Excel 2003) zur Verfügung zu stellen:
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
Übersicht aller Bestellungen

abgerufenes Beschaffungsvolumen seit Vertragsbeginn

durchschnittliche Lieferzeiten
6. Leistungs- und Liefertermine
a) Die Lieferungen erfolgen an verschiedene innerdeutsche Standorte der BGHM. Im Bestellvorgang können Auftraggeberin und Auftragnehmer einvernehmlich abweichende Leistungsund Liefertermine vereinbaren.
b) Erkennt der Auftragnehmer, dass er eine Leistungs- und Lieferfrist nicht einhalten kann,
so hat er der Auftraggeberin die Gründe für die Verzögerung unverzüglich mitzuteilen. Etwaige Ansprüche der Auftraggeberin aus der nicht fristgemäßen Erfüllung des Vertrages bleiben unberührt.
c) Die Lieferung erfolgt frei Haus einschl. aller Nebenkosten an den von der Auftraggeberin
benannten Lieferort in der Bundesrepublik Deutschland. Der Empfänger ist 2 Werktage vor
Lieferung, möglichst unter Angabe der Uhrzeit, rechtzeitig zu benachrichtigen. Dabei sind die
üblichen Dienstzeiten der Empfänger (Mo. - Do. von 8.00 - 16.00 Uhr und Fr. von 8.00 14.00 Uhr) zu berücksichtigen.
7. Verzug
a) Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung ganz oder teilweise um mehr als zehn Kalendertage in Verzug, so hat er an die Auftraggeberin eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Frist
beginnt mit Zugang und Annahme der Bestellung.
b) Diese beträgt für jeden Tag des Verzuges mit der Auftragnehmerleistung, ggf. auch mit
vereinbarten Teilleistungen, 1 vom Hundert desjenigen Teils der Leistung, der von der Auftraggeberin nicht genutzt werden kann, höchstens 5 vom Hundert des gesamten Auftragswertes.
Der Anspruch der Auftraggeberin auf Zahlung der Vertragsstrafe bleibt bis zur Schlusszahlung auch dann erhalten, wenn er bei Entgegennahme der Leistung nicht vorbehalten wurde.
Steht der Auftraggeberin wegen des Verzuges ein Schadensersatzanspruch zu, so sind auf
diesen Anspruch durch den Verzug entstandene Vertragsstrafen anzurechnen und so ist dieser insgesamt auf 5 vom Hundert des gesamten Auftragswertes begrenzt.
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8. Verpackung und Kennzeichnung
a) Die Auslieferung erfolgt in handelsüblicher, den Erfordernissen des Liefergegenstandes
und der Versandart angepasster Verpackung. Die Bestimmungen der Verordnung über die
Vermeidung von Verpackungsabfällen werden vom Auftragnehmer beachtet.
b) Das Verpackungsmaterial ist kostenfrei vom Auftragnehmer abzuholen und zu entsorgen.
9. Erfüllungsort
Erfüllungsorte sind die vom Auftragnehmer im Einzelabruf genannten Bestimmungsorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
10. Preise / Preisanpassung
a) Zuzüglich zu den vom Auftragnehmer angebotenen Nettopreisen schuldet die Auftraggeberin bzw. der Besteller die Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
b) Mit erstmaliger Wirkung nach 3 Monaten Laufzeit der Rahmenvereinbarung wird eine
Überprüfung und Anpassung der jeweiligen Produktpreise durch den Auftragnehmer im Hinblick auf die allgemeine Preisentwicklung vorgenommen.
Diese Überprüfung/Anpassung wiederholt sich jeweils in der ersten Woche eines Kalenderquartals (jeweils Anfang April, Juli, Oktober, Januar) bis zum Ende der Vertragslaufzeit.
c) Als Referenz der allgemeinen Preisentwicklung wird die Produktpreisliste des Auftragnehmers festgesetzt, welche Grundlage des initialen Angebots der Auftraggeberin war und welche zu Beginn eines jeden Kalendermonats der Auftraggeberin elektronisch zur Verfügung
zu stellen ist.
d) Der jeweilige Angebotspreis ergibt sich aus dem aktuellen Preis der Preisliste und dem
vom Auftragnehmer im Rahmen des Angebots angebotenen Rabattsatz. Die aktualisierten
Preislisten ersetzen jeweils die Preislisten des Angebots des Auftragnehmers und treten zum
01. des für Überprüfung der Preise nachfolgenden angesetzten Monats in Kraft.
e) In jedem Falle ist eine Preiskontinuität der zu Grunde gesetzten Produktpreisliste des Auftragnehmers Voraussetzung zur Übertragung eines ermittelten Produktrabatts der Auftraggeberin.
f) Generell ist im Falle der Erhöhung der Produktpreisliste im Mittel aller Werte von 10 % die
Auftraggeberin berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen.
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11. Zahlungsbedingungen
a) Rechnet die Auftraggeberin nicht selbst ab, so benennt sie die abrechnende Dienststelle
in der Bestellung.
b) Zahlungen der Auftraggeberin auf ein in der Rechnung zu benennendes Konto des Auftragnehmers erfolgen binnen 30 Tagen nach Eingang folgender Unterlagen:
Spezifizierte Rechnung in zweifacher Ausfertigung. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
ist anzugeben.
Lieferschein mit Empfangsbestätigung des Empfängers.
12. Eigentumsverhältnisse
Sofern gemäß Punkt 4a ein Leasing eingeschaltet wird, soll dieser das Eigentum an den entgegengenommenen Gegenständen erlangen.
13. Gewährleistung
a) Für sämtliche aufgrund dieses Vertrages gelieferten Systeme inkl. aller Komponenten
(Erstlieferung) gilt die Herstellergarantie von 36 Monaten.
b) Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Auftraggeberin die Ultrabbook-Systeme
nicht entsprechend der jeweiligen Produktspezifikation betreibt, insbesondere Reparatur- oder andere Maßnahmen selbst unsachgemäß durchgeführt.
14. Haftung
a) Für die Haftung aus der Erbringung der jeweiligen Einzelabrufe gilt:
Die Haftung für Leistungsstörungen, Verzug, Gewährleistung, Schutzrechtverletzungen,
Schlechtleistungen, qualitative Leistungsstörungen sind in den Regelungen der für den Einzelabruf geltenden Ergänzenden Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware abschließend geregelt. Sofern darin Haftungsgrenzen bezogen auf Vertragsjahr und/oder Auftragswert/Gesamtpreis vorgesehen sind, gilt als Vertragsjahr das Jahr der Laufzeit des jeweiligen
Einzelabrufs sowie als Auftragswert/Gesamtpreis der Auftragswert des Einzelabrufs. Sofern
in einem Einzelabruf gemeinsam Leistungen abgerufen werden, die mehreren EVB-IT Vertragsbedingungen zugeordnet werden können, so gilt die Haftungsgrenze gemäß der EVB-IT
Vertragsbedingung, welche für den Auftragnehmer die höchste Haftungsgrenze darstellt.
b) Für Ansprüche aus der Rahmenvereinbarung im Übrigen haften Auftraggeberin und Auftragnehmer einander für von ihnen zu vertretende Schäden wie folgt:
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für Sachschäden bis zu 500.000 Euro, insgesamt jedoch höchstens bis zu der bis zum Schadenseintritt aus der Rahmenvereinbarung entstandenen Gesamtvergütung für Vermögensschäden höchstens bis zu 10% der bis zum Schadenseintritt aus der Rahmenvereinbarung
entstandenen Gesamtvergütung je Schadensereignis, insgesamt jedoch höchstens bis zur
der bis zum Schadenseintritt aus der Rahmenvereinbarung entstandene Gesamtvergütung.
Ansprüche aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen.
c) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder soweit das Produkthaftungsgesetz
zur Anwendung kommt.
15. Laufzeit des Vertrages / Kündigung
a) Dieser Vertrag beginnt zum 01.09.2016 und endet nach Ablauf von 3 Jahren oder bei Erreichen der in Punkt 2 angegebenen Höchstmenge, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
b) Das Recht der Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Als wichtiger Grund gilt dabei ein Abweichen gemäß Punkt 10 f).
c) Nach Ablauf des Vertrages räumt der Auftragnehmer der Auftraggeberin eine Option zur
Verlängerung des Vertragsverhältnisses um 12 Monate ein. Die Ausübung der Option hat die
Auftraggeberin gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich bis spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages zu erklären.
16. Beachtung der Grundprinzipien und Kernarbeitszeitnormen der IAO
a) Der Auftragnehmer und seine Unterauftragnehmer sind verpflichtet, bei der Ausführung
des Auftrages die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit gemäß der Erklärung
der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) vom 18.06.1998 einzuhalten. Es sind dies:
die Vereinigungsfreiheit und das Recht zu Kollektivverhandlungen,
die Beseitigung aller Formen von Zwangsarbeit,
die Abschaffung der Kinderarbeit und
die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
b) Auftragnehmer und Unterauftragnehmer sind insbesondere verpflichtet, bei der Ausführung des Auftrages die Vorschriften einzuhalten, mit denen die entsprechenden Kernarbeitsnormen der IAO in nationales Recht umgesetzt worden sind; bei den Kernarbeitsnormen
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handelt es sich um die Übereinkommen Nr. 29, Nr. 87, Nr. 98, Nr. 100, Nr. 105, Nr. 111, Nr.
138 und Nr. 1821. Maßgeblich sind dabei die Vorschriften des Landes, in dem der Auftragnehmer oder seine Unterauftragnehmer bei der Ausführung des Auftrages jeweils tätig werden. Handelt es sich dabei um ein Land, das eine oder mehrere Kernarbeitsnormen nicht ratifiziert oder nicht in nationales Recht umgesetzt hat, so sind Auftragnehmer und Unterauftragnehmer verpflichtet, die innerstaatlichen Vorschriften mit gleicher Zielsetzung wie die betreffende Kernarbeitsnorm einzuhalten.
c) Bei Sachlieferungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur solche Waren zu liefern, bei
deren Herstellung die in Abs. a) erwähnten Rechte und Prinzipien sowie die in Abs. b) erwähnten Vorschriften eingehalten wurden. Herstellung in diesem Sinne umfasst die letzte
wesentliche Be- oder Verarbeitung und alle folgenden Be- und Verarbeitungen gemäß den
Regelungen des EG-Zollkodex, insbesondere Artikel 24.
d) Bei einem Verstoß gegen eine Regelung der Abs. a) bis c) handelt es sich um eine
schwerwiegende Pflichtverletzung des Auftragnehmers, so dass die Auftraggeberin unter
den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen
kann.
17. Form
a) Erklärungen, welche diesen Vertrag ändern oder ergänzen, bedürfen der Schriftform oder
der elektronischen Form mit qualifizierter oder fortgeschrittener elektronischer Signatur
(§126a BGB).
b) Jede Vertragspartei kann zu Dokumentationszwecken verlangen, dass so abgegebene Erklärungen in der Form des Abs. a) bestätigt werden.
c) Mündliche Abreden sind nur verbindlich, wenn sie in der in Abs. a) genannten Form bestätigt werden.
d) Der Form der Abs. a) und b) bedürfen auch Vereinbarungen, durch welche die Regelungen der Abs. a) bis c) aufgehoben oder erleichtert werden.
1
http://www.ilo.org/public/german/region/eurpro/bonn/download/ilo-erklaerung.pdf
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18. Schlussbestimmungen
a) Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
b) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz.
c) Ansprechpartner für die Vertragsparteien sind folgende Personen:
Auftraggeberin:
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
Götz Abele
Isaac-Fulda-Allee 18
55124 Mainz
Auftragnehmer:
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt werden.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die zulässig ist und dem
wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Bestimmung möglichst nahekommt.
e) Im Fall einer unbeabsichtigten Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem
entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte
man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
Mainz,
xx.xx. 2016
____________________________
Berufsgenossenschaft Holz und Metall
…,
xx.xx. 2016
____________________________
…
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