PDF zum - die PartnerFonds AG

EINLADUNG ZUR
HAUPTVERSAMMLUNG 2016 DER PARTNERFONDS AG
28. Juli 2016, 10:00 Uhr, Konferenzzentrum München, Hanns-Seidel-Stiftung, München
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der
PartnerFonds Aktiengesellschaft, Planegg für
Donnerstag, den 28. Juli 2016,
um 10:00 Uhr (MESZ).
Die Hauptversammlung findet statt im
Konferenzzentrum München
Hanns-Seidel-Stiftung, Saal Franz Josef Strauß
Lazarettstraße 33, 80636 München
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Tagesordnung
Tagesordnungspunkt 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der PartnerFonds AG und des gebilligten
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2015, der Lageberichte für die PartnerFonds AG
und für den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015
Tagesordnungspunkt 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns der PartnerFonds AG
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe
von 2.636.814,69 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von 0,06 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre. Unter Berücksichtigung der insgesamt von der Gesellschaft und im Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gehaltenen 2.109.366 Stück
eigener Aktien ergibt sich bei verbleibenden 37.890.918 Stück dividendenberechtigten Aktien
eine
Gesamtausschüttung von
Der verbleibende Bilanzgewinn wird in die
andere Gewinnrücklage eingestellt. Dies sind Bilanzgewinn
2.273.455,08 €
363.359,61 €
2.636.814,69 €
Die Dividende wird ab dem 29. Juli 2016 ausbezahlt.
Die vorstehende Gesamtausschüttung und der Betrag zur Einstellung in die andere Gewinnrücklage basieren auf dem im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger dividendenberechtigten Grundkapital in Höhe von 75.781.836 €,
das entspricht 37.890.918 Stückaktien.
Von der Gesellschaft und im Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gehaltene
Aktien sind nicht dividendenberechtigt. Zum Zeitpunkt der Einberufung beträgt die Anzahl
der somit nicht dividendenberechtigten Aktien 2.109.366. Bis zur Hauptversammlung kann
sich die Anzahl der dividendenberechtigten Aktien ändern. Für diesen Fall wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der
unverändert eine Dividende von 0,06 € je dividendenberechtigter Aktie und die Einstellung
des auf die nicht dividendenberechtigten Aktien rechnerisch entfallenden Dividendenbetrags
in die andere Gewinnrücklage vorsieht.
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Tagesordnungspunkt 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das mit Ablauf des 31. Dezember 2015
beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 4:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2015
Es ist beabsichtigt, dass die Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person
einzeln durchgeführt wird. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor,
4.1 Herrn Dr. Robin W. Bartels für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
4.2 Herrn Dr. Heinrich Jakobs für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
4.3 Herrn Hans-Dieter Lechleitner für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
4.4 Herrn Prof. Dr. Klaus Lessmann für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
4.5 Herrn Tobias Schmidbauer für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
4.6 Herrn Harald Weiler für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015
Entlastung zu erteilen,
4.7 Herrn Hans-Dieter Wunderlich für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
Tagesordnungspunkt 5:
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 zu
bestellen.
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Tagesordnungspunkt 6:
Beschlussfassung zur Vergütung des ersten Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Abweichend vom Beschluss der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013 erhält der erste Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden neben dem Ersatz seiner Auslagen eine feste jährliche
Vergütung von 7.500,00 €. Im Übrigen bleibt der Beschluss der Hauptversammlung vom
31. Juli 2013 unverändert bestehen. Dies gilt auch für das Sitzungstagegeld des ersten Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden.
Tagesordnungspunkt 7:
Beschlussfassung zum Geschäftsmodell gemäß der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013
In der Hauptversammlung vom 31. Juli 2013 haben Vorstand und Aufsichtsrat die Hauptversammlung in die Planung weiterer Geschäftsmodelle einbezogen und mit Unterstützung der
Hauptversammlung das bisherige Geschäftsmodell der PartnerFonds AG auf Direktbeteiligungen
an mittelständischen Unternehmen (Equity) ausgedehnt. Die damalige Zustimmung war auf
Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat in Summe auf 25 % des ausgewiesenen Eigenkapitals
des jeweils letzten festgestellten Jahresabschlusses der PartnerFonds AG beschränkt.
Die Eingehung von Direktbeteiligungen war auch in 2013 bereits vom Unternehmensgegenstand der PartnerFonds AG gedeckt, so dass sich der Vorstand hier innerhalb seiner Kompetenzen bewegte. Es war der Geschäftsführung jedoch wichtig, die Hauptversammlung in
diesen Schritt einzubeziehen.
Erste Investitionen nach diesem Geschäftsmodell wurden erfolgreich getätigt. Vorstand und
Aufsichtsrat möchten den Anteil der Investitionen in Direktbeteiligungen ausweiten. Dies ist
vom in der Satzung der PartnerFonds AG festgelegten Unternehmensgegenstand umfasst
und liegt daher nach Aufhebung der Anpassungen von 2013 innerhalb der satzungsmäßigen
Kompetenzen des Vorstands.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Die Hauptversammlung hebt hiermit die am 31. Juli 2013 beschlossene Anpassung des
Geschäftsmodells der PartnerFonds AG auf und gewährt dem Vorstand die aufgrund des
satzungsmäßigen Unternehmensgegenstandes bestehenden Kompetenzen.
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Tagesordnungspunkt 8:
Bestätigung der Beschlussfassungen für das Geschäftsjahr 2014
Tagesordnungspunkt 8 a:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über
die Verwendung des Bilanzgewinns der PartnerFonds AG für das Geschäftsjahr 2014
In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 3 über
die Verwendung des Bilanzgewinns mit 32.656.841 Ja-Stimmen gegen 581.527 Nein-Stimmen bei 215.979 Enthaltungen beschlossen, eine Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in
Höhe von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre auszuschütten. Die
Ausschüttung ist sodann auch erfolgt. Mit Blick auf die Anfechtung des Beschlusses über die
Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen:
Der zu Tagesordnungspunkt 3 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli
2015 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
„Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 0,10 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre. Unter Berücksichtigung der insgesamt von der Gesellschaft und im Mehrheitsbesitz stehenden Tochtergesellschaften gehaltenen 2.070.213 Stück
eigener Aktien ergibt sich bei verbleibenden 37.930.071 Stück dividendenberechtigten Aktien eine
Gesamtausschüttung von
3.793.007,10 €.
Der verbleibende Bilanzgewinn wird in die
andere Gewinnrücklage eingestellt. Dies sind
1.148.815,36 €.
Bilanzgewinn
4.941.822,46 €“
wird hiermit bestätigt.
Tagesordnungspunkt 8 b:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über
die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014
In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 4 über die
Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 mit 24.830.292 Ja-Stimmen gegen
8.206.985 Nein-Stimmen bei 414.634 Enthaltungen beschlossen, dem Vorstand für das am
31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Mit Blick auf die Anfechtung
des Beschlusses über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2014 schlagen Vorstand
und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen:
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Der zu Tagesordnungspunkt 4 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli
2015 gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
„Dem Vorstand wird für das am 31. Dezember 2014 beendete Geschäftsjahr Entlastung erteilt.“
wird hiermit bestätigt.
Tagesordnungspunkt 8 c:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014
In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 6 über
die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 für jedes Mitglied
einzeln beschlossen, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das am 31. Dezember 2014 beendete
Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen. Mit Blick auf die Anfechtung der Beschlüsse über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 schlagen Vorstand und
Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung über die Tagesordnungspunkte 6.1 bis 6.9 zu bestätigen:
Die zu Tagesordnungspunkt 6.1 bis 6.9 von der ordentlichen Hauptversammlung vom
22. bzw. 23. Juli 2015 gefassten Beschlüsse mit folgendem Inhalt:
„1. Herrn Wolfgang van Beek wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
2. Herrn Hans-Dieter Lechleitner wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
3. Herrn Prof. Dr. Klaus Lessmann wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
4. Herrn Rainer Nowak wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
5. Herrn Frank Visarius wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
6. Herrn Hans-Dieter Wunderlich wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
7. Herrn Dr. Robin W. Bartels wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
8. Herrn Dr. Heinrich Jakobs wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im
Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt,
9. Herrn Harald Weiler wird für seine Amtszeit als Mitglied des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.“
werden hiermit bestätigt. Es ist beabsichtigt, dass die Bestätigung zu diesem Tagesordnungspunkt zu jeder Person einzeln durchgeführt wird.
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Tagesordnungspunkt 8 d:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über
die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015
In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 7 über
die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 mit 31.922.422 Ja-Stimmen
gegen 804.664 Nein-Stimmen bei 715.311 Enthaltungen beschlossen, die Deloitte & Touche
GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
2015 zu bestellen. Mit Blick auf die Anfechtung des Beschlusses über die Bestellung des
Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2015 schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die
Beschlussfassung über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen:
Der zu Tagesordnungspunkt 7 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015
gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
„Die Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, wird als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015 bestellt.“
wird hiermit bestätigt.
Tagesordnungspunkt 8 e:
Bestätigungsbeschluss gemäß § 244 AktG betreffend die Beschlussfassung über die
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts
In der Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015 wurde im Tagesordnungspunkt 9 über die
Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG
auch unter Ausschluss des Bezugsrechts mit 31.518.040 Ja-Stimmen gegen 1.047.007 NeinStimmen bei 889.300 Enthaltungen beschlossen, die Gesellschaft zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter Ausschluss des Bezugsrechts zu ermächtigen. Mit Blick auf die Anfechtung des Beschlusses über die Ermächtigung
zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG auch unter
Ausschluss des Bezugsrechtes schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, die Beschlussfassung
über diesen Tagesordnungspunkt zu bestätigen:
Der zu Tagesordnungspunkt 9 von der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. bzw. 23. Juli 2015
gefasste Beschluss mit folgendem Inhalt:
„a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien zu jedem
zulässigen Zweck im Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der
folgenden Bestimmungen zu erwerben. Diese Ermächtigung gilt bis zum 21. Juli 2020.
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Sie ist insgesamt auf einen Anteil von bis zu 4.000.028 Stück Aktien (10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung oder – falls dieser Wert geringer ist –
des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals)
beschränkt. Dabei dürfen auf die gemäß dieser Ermächtigung erworbenen Aktien
zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, die die Gesellschaft bereits erworben
hat und jeweils noch besitzt oder die ihr gemäß den §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen
sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen.
Der Erwerb eigener Aktien kann mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
Aufforderung zur Abgabe von Verkaufsangeboten erfolgen.
Erfolgt der Erwerb mittels einer an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Aufforderung
zur Abgabe von Verkaufsangeboten, legt die Gesellschaft eine Kaufpreisspanne je Aktie
fest, innerhalb derer Verkaufsangebote abgegeben werden können. Zu diesem Zweck
dürfen eigene Aktien zu Preisen erworben werden, die 80 % des auf die jeweilige zu
erwerbende Aktie entfallenden Anteils am Eigenkapital nicht um mehr als 20 % des auf
die jeweilige zu erwerbende Aktie entfallenden Anteils am Eigenkapital über- beziehungsweise unterschreiten. Der insoweit maßgebliche Anteil am Eigenkapital bestimmt
sich jeweils nach dem letzten festgestellten Einzeljahresabschluss der Gesellschaft.
Das Volumen kann begrenzt werden. Sofern von mehreren gleichartigen Verkaufsangeboten wegen der Volumenbegrenzung nicht sämtliche angenommen werden können,
kann unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Andienungsrechtes der
Erwerb nach dem Verhältnis der Andienungsquoten statt nach Beteiligungsquoten
erfolgen. Darüber hinaus können unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen
Andienungsrechts eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück
angedienter Aktien je Aktionär sowie zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von
Aktien eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen vorgenommen werden.
Der Erwerb zum Zwecke des Handelns mit eigenen Aktien ist ausgeschlossen. Im Übrigen
obliegt die Bestimmung des Erwerbszwecks dem Vorstand.
Die Ermächtigung kann einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilbeträgen, in Verfolgung
eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, aber auch durch Konzernunternehmen
oder von Dritten für Rechnung der Gesellschaft oder der Konzernunternehmen ausgeübt werden.
b) Der Vorstand wird ermächtigt, bei einer Veräußerung eigener Aktien mit Zustimmung
des Aufsichtsrats zusätzlich zu einer Veräußerung über ein Angebot an alle Aktionäre im
Verhältnis ihrer Beteiligungsquote zu jedem zulässigen Zweck, insbesondere auch wie
folgt, zu verwenden:
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(1) Sie können gegen Sachleistungen angeboten und übertragen werden, insbesondere
im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum (auch mittelbaren) Erwerb
von Unternehmen, Betrieben, Unternehmensteilen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen,
einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne von §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen.
(2) Sie können an Dritte weiterveräußert werden gegen Barzahlung, auch anders als
durch eine an alle Aktionäre gerichtete öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufangeboten, soweit der Veräußerungspreis den auf die jeweilige Aktie entfallenden
Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet.
c)
Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird gemäß §§ 71
Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3, 4 AktG insoweit ausgeschlossen, als diese Aktien gemäß den
vorstehenden Ermächtigungen unter lit. b) Ziffern (1) und (2) verwendet werden. Darüber
hinaus kann der Vorstand im Falle der Veräußerung der eigenen Aktien durch Angebot
an alle Aktionäre das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge ausschließen. Diese
Ermächtigung beschränkt sich auf höchstens 10 % des bei Ausübung der Ermächtigung
bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft.
d)
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die aufgrund der Ermächtigung erworbenen eigenen
Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder
ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf.
Vor dem Hintergrund der unter diesem Tagesordnungspunkt vorgeschlagenen Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien erstattet der Vorstand schriftlich Bericht über die Gründe, aus denen er ermächtigt sein soll, in bestimmten Fällen das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (§§ 186 Abs. 4 Satz 2, 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG).
Bericht des Vorstands gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186
Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 2 AktG über den Ausschluss des Bezugsrechts bei
Veräußerung eigener Aktien gemäß diesem Punkt der Tagesordnung
Der Vorstand begründet die Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren
Weiterveräußerung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre wie folgt:
§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG gestattet dem Vorstand der Gesellschaft, aufgrund einer höchstens
fünf Jahre geltenden Ermächtigung der Hauptversammlung, eigene Aktien bis zu 10 %
des Grundkapitals zu einem Erwerbspreis, der sich innerhalb der von der Hauptversammlung vorgegebenen Preisspanne bewegt, zu erwerben. Der Gesetzgeber wollte
damit das Finanzierungsinstrumentarium deutscher Aktiengesellschaften an die inter-
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national übliche Praxis angleichen. Die Gesellschaft möchte diese gesetzlichen Möglichkeiten, wie viele andere Aktiengesellschaften, ebenfalls nutzen.
Durch die vorgeschlagene Ermächtigung erhält der Vorstand die Möglichkeit, bis zum
21. Juli 2020 eigene Aktien der Gesellschaft in einem Umfang von bis zu insgesamt 10 %
des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser
Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden
Grundkapitals zu erwerben und weiter zu veräußern. Dazu gehört auch die vorgeschlagene Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, eine Veräußerung
der erworbenen eigenen Aktien auch in anderer Weise als über ein Angebot an alle
Aktionäre vorzunehmen, sofern die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert
werden, der den auf die jeweilige Aktie entfallenden Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Da die Ermächtigung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und den auf die jeweilige
Aktie entfallenden Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet, ist ein Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 71
Abs. 1 Nr. 8 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zulässig und in der
Ermächtigung vorgesehen. Damit soll im Interesse der Gesellschaft insbesondere die
Möglichkeit geschaffen werden, institutionellen Anlegern im In- und Ausland Aktien der
Gesellschaft anzubieten, und eine Stärkung der Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft
zu erreichen. Der gesetzlich vorgesehene Bezugsrechtsausschluss gestattet der Verwaltung, Finanzierungsmöglichkeiten, die sich aufgrund der Marktlage bieten, schnell,
flexibel und kostengünstig zu nutzen, ohne die zeit- und kostenaufwendige Abwicklung
von Bezugsrechten durchführen zu müssen. Damit kann ein höherer und schnellerer
Mittelzufluss zugunsten der Gesellschaft erreicht werden als bei einem unter Wahrung
des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgenden Angebot an alle Aktionäre.
Die Interessen der Aktionäre werden dabei angemessen gewahrt, da die Ermächtigung
auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft begrenzt ist und eigene
Aktien in anderer Weise als durch Veräußerung über ein Angebot an alle Aktionäre nur
zu einem Preis veräußert werden dürfen, der den auf die jeweilige Aktie entfallenden
Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich
unterschreitet.
Der Ermächtigungsbeschluss soll der Verwaltung ferner gestatten, schnell, flexibel und
kostengünstig bei dem Erwerb von Unternehmen oder der Beteiligung an Unternehmen
handeln zu können. Die Praxis zeigt, dass beim Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen zunehmend Aktien der Gesellschaft als Gegenleistung verlangt
werden. Die Ermächtigung ermöglicht in derartigen Fällen den schnellen und flexiblen
Einsatz eigener Aktien als Gegenleistung anstelle von Bargeld, ohne auf das genehmigte
Kapital zurückgreifen zu müssen. Die Verwaltung wird einen geplanten Erwerb von
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Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im konkreten Einzelfall sorgfältig prüfen
und nur durchführen, wenn er im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und
damit auch ihrer Aktionäre liegt.“
wird hiermit bestätigt.
Teilnahmebedingungen
Der festgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss, der
Lagebericht für die Gesellschaft und für den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2014 und 2015 und der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2014 und 2015 können in den Geschäftsräumen der PartnerFonds AG, Fraunhoferstraße 15, 82152 Planegg, eingesehen werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der vorbezeichneten Unterlagen, die auch in der Hauptversammlung ausliegen werden.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen
Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind
und die sich bei der Gesellschaft so rechtzeitig angemeldet haben, dass der Gesellschaft die
Anmeldung bis spätestens zum Ablauf des 22. Juli 2016 zugeht. Umschreibungen im Aktienregister werden vom 23. Juli 2016, 0:00 Uhr (MESZ), bis einschließlich 28. Juli 2016 nicht
vorgenommen.
Anmeldung
Die Anmeldung zur Hauptversammlung kann durch Übermittlung eines Anmeldebogens an
die PartnerFonds AG entweder unter der Anschrift
PartnerFonds AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München,
oder per Telefax unter
+49 (89) 210 27 288
oder per Email unter
[email protected]
erfolgen.
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Zur leichteren Identifizierung der Aktionäre bitten wir Sie, in der Anmeldung den vollständigen
Namen des Aktionärs und seine Aktionärsnummer anzugeben.
Alle Aktionäre, die spätestens zu Beginn des 14. Tages vor der Hauptversammlung, also am
Donnerstag, den 14. Juli 2016, 0:00 Uhr (MESZ), im Aktienregister eingetragen sind, erhalten
von der Gesellschaft auf dem Postweg eine persönliche Einladung nebst einem Anmeldeformular und weiteren Informationen zur Hauptversammlung.
Nach Anmeldung des jeweiligen Aktionärs zur Hauptversammlung werden den Aktionären
oder den ordnungsgemäß Bevollmächtigten Eintrittskarten ausgestellt.
Stimmrechtsvertretung
Teilnahme- und stimmberechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, ein Kreditinstitut
oder eine Aktionärsvereinigung ausüben lassen. Auch in diesen Fällen ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich. Für die Vollmacht an
Bevollmächtigte ist, soweit sie nicht an ein Kreditinstitut oder eine Aktionärsvereinigung oder
eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Personen erteilt wird, gemäß § 15 Absatz 2
der Satzung die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift
wiedergibt, erforderlich. Weitere Informationen und ein Formular zur Vollmachtserteilung
finden sich in den Unterlagen, die den Aktionären übersandt werden.
Soweit ein Aktionär treuhänderischer Inhaber mehrerer Aktien ist und mehr als 5 % des Aktienkapitals vertritt, kann er mehreren Personen eine Stimmrechtsvollmacht erteilen. Auf Verlangen
der Gesellschaft ist dieser ein berechtigtes Interesse für die Erteilung mehrerer Stimmrechtsvollmachten nachzuweisen. Eine Erhöhung des Stimmrechts ist mit der Erteilung mehrerer
Stimmrechtsvollmachten nicht verbunden.
Die PartnerFonds AG bietet ihren Aktionären auch an, sich durch Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft in der Hauptversammlung vertreten zu lassen. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der ihnen
von den Aktionären erteilten Weisungen aus. Für die Bevollmächtigung und die Weisungserteilung ist die schriftliche Form oder ein eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnetes Telefax oder eine elektronisch übermittelte Kopie, welche die Namensunterschrift
wiedergibt, erforderlich. Einzelheiten zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter sind in den Unterlagen beschrieben, die den
Aktionären übersandt werden. Auch in diesem Fall ist jeweils eine fristgemäße Anmeldung
des betreffenden Aktienbesitzes erforderlich.
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Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
PartnerFonds AG insgesamt 80.000.568 € und ist eingeteilt in 40.000.284 Stückaktien, die
jeweils eine Stimme gewähren. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beläuft sich somit auf
40.000.284 Stimmrechte. Diese Gesamtzahl schließt auch die zum Zeitpunkt der Einberufung
von der Gesellschaft mittelbar und unmittelbar gehaltenen 2.109.366 eigenen Aktien mit ein,
aus denen ihr keine Rechte zustehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG
Gegenanträge von Aktionären gegen einen oder mehrere Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu einem bestimmten oder mehreren Tagesordnungspunkten gemäß § 126 Abs. 1
AktG sowie Wahlvorschläge im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich an die nachstehende
Adresse zu übersenden. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge können
nicht berücksichtigt werden.
PartnerFonds AG
c/o HCE Haubrok AG
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 (89) 210 27 298
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens
14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum Ablauf des 13. Juli 2016, 24:00 Uhr
(MESZ), unter vorstehender Adresse eingehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung im Internet unter
http://www.partnerfonds.ag/investor-relations/hauptversammlung/ unverzüglich veröffentlicht.
Planegg, im Juni 2016
PartnerFonds AG
Der Vorstand
14
Anfahrt
A9
Nürnberg
Konferenzzentrum München
Hanns-Seidel-Stiftung
Lazarettstraße 33
80636 München
A92
Deggendorf
Flughafen
A8
Stuttgart
München
Kreuz
M-Nord
A99
Autobahnumgehung
Ost
Mittlerer Ring
Konferenzzentrum
Frauenkirche
Hauptbahnhof
A94
Passau
A96
Lindau
A95
Richtung
Garmisch-P.
Leonrodplatz
A995
zur
Autobahn
Salzburg
A8
Salzburg
Kreuz
M-Süd
Konferenzzentrum
Albrechtstraße
s m
he u
sc tr
Lothut zen
straße
De erz
H
Rotkreuzplatz
Maillingerstraße
Stiglmaierplatz
Anreise mit MVV
Mit der U-Bahn der Linie U1 „Olympia-Einkaufszentrum“
bis Haltestelle „Maillingerstraße“. Dort Ausgang „Lazarettstraße“ folgend der Beschilderung
„Deutsches Herzzentrum“ ca. 500 Meter zu Fuß.
Anreise mit Pkw
Vom Mittleren Ring in München abzweigen in die Nymphenburger Straße oder in die
Dachauer Straße, immer stadteinwärts und von dort jeweils in die Lazarettstraße einbiegen.
Angaben für Navigationssysteme: „Lazarettstraße Ecke Thorwaldsenstraße“.
Bei der Anreise mit dem Pkw ist zu bedenken, dass nur sehr eingeschränkte Parkmöglichkeiten in den umliegenden Straßen bestehen. Wir empfehlen daher die Anreise mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln.
15
PartnerFonds AG
Fraunhoferstraße 15
D-82152 Planegg-Martinsried
Telefon: +49 (0)89 614 240-200
Telefax: +49 (0)89 614 240-299
E-Mail: [email protected]
www.partnerfonds.ag