Freitaler Anzeiger Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital

Freitaler Anzeiger
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Jahrgang 16
22. Juli 2016
Nummer 13
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S. 2:
Leserservice
S. 4 - 11:
Öffentliche
Bekanntmachungen
S. 18:
Einladung
zum Bürgerdialog
S. 19 - 20:
Baustellenkalender
S. 20:
Widerspruchsrecht
zur Übermittlung von
Daten an öffentlichrechtliche Religionsgesellschaften
S. 22:
125 Jahre Freiwillige
Feuerwehr in FreitalCoßmannsdorf
S. 25:
Spendenlauf am BSZ
„Otto Lilienthal“
S. 30:
Erster Pesterwitzer Spendenlauf „Lasst uns für
Kinder laufen, die nicht
mehr laufen können“
S. 31 - 32:
Veranstaltungskalender
S. 34
Stellenausschreibung
- Amtsleitung im Stadtplanungsamt
Stadtverwaltung Freital
Dresdner Straße 56
01705 Freital
Internet: http://www.freital.de
inklusive Amtsblatt
Lesen Sie bitte weiter auf Seite 21.
E-Mail: [email protected]
2
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Nr. 13/2016
Ö ffnungszeiten
• Stadtverwaltung Freital
Rathaus Potschappel
Dresdner Str. 56
Tel.: 6476-122
Rathaus Deuben
Dresdner Str. 212
Tel.: 6476-536
Öffnungszeiten der o. g. Dienststellen:
Mo.
8.00 - 12.00 Uhr
Di.
8.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Uhr
Mi.
geschlossen
Do.
8.00 - 12.00, 14.00 - 18.00 Uhr
Fr.
8.00 - 12.00 Uhr
Bauhof
Tharandter Str. 5
Tel.: 6491716
Mo. - Fr.
7.00 - 15.30 Uhr
Sprechstunde Bürgerpolizist
Nächste Sprechzeit PHK Scholz:
Donnerstag, 18.08.16 , 16.30 - 17.30 Uhr
Dresdner Straße 58, Zi. 113
Schiedsstelle
Dresdner Str. 54, 2. OG
Nächste Sprechzeit:
Dienstag, 19.07./16.08.16, 17.00 - 18.00 Uhr
Stadtarchiv
Dresdner Str. 56,
Hintergebäude
Tel.: 6476-140
Öffnungszeiten wie Rathaus Potschappel
(um telefon. Voranmeldung wird gebeten)
Städtische Sammlungen auf Schloss Burgk
Öffnungszeiten siehe Veranstaltungskalender
Seite 31
Stadtbibliothek Freital
Hauptbibliothek
Tel.: 6491747
Panschau-Galerie, Dresdner Straße 191
Mo.
12.00 - 18.30 Uhr
Di., Do., Fr.
9.00 - 18.30 Uhr
Kinderbibliothek
Dresdner Str. 283
Tel.: 6491955
Di., Do.
12.00 - 18.00 Uhr
Fr.
9.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
Zweigstelle Geschwister-Scholl-Grundschule
Richard-Wolf-Straße 1
Di.
11.00 - 14.00 Uhr (in den Ferien
geschlossen)
Zweigstelle Zauckerode
Wilsdruffer Str. 67d
Tel.: 6502569
Mo.
13.00 - 17.00 Uhr
Mi.
9.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
• Kommunale Gesellschaften
FREITALER STROM+GAS GMBH (FSG)
Potschappler Str. 2
Tel.: 647750
Mo.
8.00 - 16.00 Uhr
Di.
8.00 - 16.00 Uhr
Do.
8.00 - 18.00 Uhr
Fr.
8.00 - 13.00 Uhr
Technologie- und Gründerzentrum Freital GmbH
Dresdner Str. 172
Tel.: 79995300
Wirtschaftsbetriebe Freital GmbH (WBF)
Hainsberger Str. 1
Tel.: 6479710
Mo. - Mi.
8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Do.
8.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
Fr.
8.00 - 13.00 Uhr
Freitaler Projektentwicklungsgesellschaft mbH (FPE)
Hainsberger Str. 1
Tel.: 6479710
Mo. - Mi.
8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Do.
8.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
Fr.
8.00 - 13.00 Uhr
Technische Werke Freital GmbH (TWF)
Hainsberger Str. 1
Tel.: 6479800
Mo. - Mi.
8.00 - 12.00, 13.00 - 16.00 Uhr
Do.
8.00 - 12.00, 13.00 - 18.00 Uhr
Fr.
8.00 - 13.00 Uhr
Wohnungsgesellschaft Freital mbH (WGF)
Lutherstraße 22
Tel.: 6526190
Mo., Mi.
8.00 - 16.00 Uhr
Di., Do.
8.00 - 18.00 Uhr
Fr.
8.00 - 14.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
• Stadtrat/Fraktionen
CDU
Tel./Fax: 6476238
SPD/Die Grünen
Tel./Fax: 6476196
Bürger für Freital
Tel./Fax: 6476198
Freie Wähler Freital
Tel.: 647160
DIE LINKE.
Tel./Fax: 6476199
AfD
Tel./Fax: 6502300
Post an die Fraktionen ist an die Stadtverwaltung Freital, Dresdner Straße 56 in 01705
Freital zu adressieren und wird entsprechend
weitergeleitet.
• Ortschaftsräte
Kleinnaundorf
Ortsvorsteher
Thomas Käfer
Tel.: 0160 90100818
Sprechtag: nach Terminvereinbarung
Pesterwitz
Ortsvorsteher
Wolfgang Schneider
Tel.: 0176 51979204
Sprechtag: nach Terminvereinbarung
Wurgwitz
Ortsvorsteherin
Jutta Ebert
Tel.: 0152 53412165
Sprechtag: nach Terminvereinbarung
Weißig
Ortsvorsteher
Matthias Koch
Tel.: 0173 9727278
Sprechtag: nach Terminvereinbarung
• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst
Zentrale Rufnummer
Tel.: 116117 oder 0351 19292
Ärztliche Bereitschaftspraxis Dresden
Fiedlerstr. 25
Allgemein- und kinderärztlicher Bereitschaftsdienst
Mo. - Fr.
19.00 - 22.00 Uhr
Sa., So., feiertags
8.00 - 22.00 Uhr
Chirurgische Bereitschaftspraxis
Sa., So., feiertags
8.00 - 22.00 Uhr
Augenärztliche Bereitschaftspraxis
Klinikum Dresden-Friedrichstadt, Augenklinik
Bräuergasse/Seminarstraße
Mo. - Do.
19.00 - 7.00 Uhr
Fr.
16.00 - 7.00 Uhr
Sa., So., feiertags
7.00 - 7.00 Uhr
HNO-ärztliche Bereitschaftspraxis
Klinikum Dresden-Friedrichstadt, HNO-Klinik
Bräuergasse/Seminarstraße
Mo. - Fr.
19.00 - 7.00 Uhr
Sa., So., feiertags
7.00 - 7.00 Uhr
Hausbesuchsvermittlung
Mo. - Fr.
19.00 - 7.00 Uhr
Sa., So., feiertags
7.00 - 7.00 Uhr
Auskunft über diensthabende Praxen
Mi. und Fr.
14.00 - 7.00 Uhr
Notfallambulanz des Krankenhauses Freital
Bürgerstr. 7
Tel.: 64660
· Allgemeinärztlicher Notfalldienst
· Kinderärztlicher Notfalldienst
· Chirurgischer Notfalldienst
· Notfalldienst Gynäkologie/Geburtshilfe
• Zahnärztlicher Notfalldienst
23./24.07.16, 9 bis 12 Uhr
Dipl.-Stom. Karla Büttner, Rabenau,
Tel.: 0351 6470047
30./31.07.16, 9 bis 12 Uhr
Dipl.-Stom. Kathrin Kretzschmar, Freital, Tel.:
0351 6413660
06./07.08.16, 9 bis 12 Uhr
Dr. med. Steffen Rüger, Freital, Tel.: 0351 643333
13./14.08.16, 9 bis 12 Uhr
Dr. med. dent. Sabine Wittig, Kreischa,
Tel.: 035206 21239
Der Zahnarzt-Bereitschaftsdienst ist auch aktuell im Internet unter der Adresse http://www.
zahnaerzte-in-sachsen.de abrufbar.
• Tierärztlicher Notfalldienst
(Bitte um telefonische Anmeldung)
22.07.16, 12 Uhr bis 29.07.16, 7 Uhr
TA Th. Kießling, Possendorf, Tel.: 035206 21381
29.07.16, 12 Uhr bis 05.08.16, 7 Uhr
Dr. T. Gieseler, Dorfhain, Tel.: 035055 64558
05.08.16, 12 Uhr bis 12.08.16, 7 Uhr
DVM E. Schmöckel, Freital, Tel.: 0351 4600824
12.08.16, 12 Uhr bis 19.08.16, 7 Uhr
TA J. Richter, Freital, Tel.: 0351 6491285
• Ärztlicher Bereitschaftsdienst zentrale Rufnummer
Tel.: 116117
• Apotheken-Bereitschaftsdienst
Dienstbeginn: 8 Uhr
Dienstende:
8 Uhr am folgenden Tag
22.07.16 Fr. Grund-Apotheke Freital
23.07.16 Sa. Bären-Apotheke Freital
24.07.16 So. Stadt-Apotheke Freital
25.07.16 Mo. Windberg-Apotheke Freital
26.07.16 Di. Apotheke im Gutshof
27.07.16 Mi. Central-Apotheke Freital
28.07.16 Do. Glückauf-Apotheke Freital
29.07.16 Fr. Stern-Apotheke Freital
30.07.16 Sa. Markt-Apotheke Freital
31.07.16 So. Apotheke Kesselsdorf
01.08.16 Mo. Sidonien-Apotheke Tharandt
02.08.16 Di. Löwen-Apotheke Wilsdruff
03.08.16 Mi. Löwen-Apotheke Wilsdruff
04.08.16 Do. Raben-Apotheke Rabenau
05.08.16 Fr. St. Michaelis Apotheke Mohorn
06.08.16 Sa. Grund-Apotheke Freital
07.08.16 So. Bären-Apotheke Freital
08.08.16 Mo. Stadt-Apotheke Freital
09.08.16 Di. Windberg-Apotheke Freital
10.08.16 Mi. Apotheke im Gutshof
11.08.16 Do. Central-Apotheke Freital
12.08.16 Fr. Glückauf-Apotheke Freital
13.08.16 Sa. Stern-Apotheke Freital
14.08.16 So. Markt-Apotheke Freital
• Notrufe
Feuerwehr und
Rettungsdienst
112
Rettungsleitstelle
des Weißeritzkreises
03504 19222
Gift-Informationszentrum
0361 730730
Polizei
110
Bei Störungen der öffentlichen Sicherheit:
zu den Dienstzeiten
der Stadtverwaltung Freital:
Ordnungsamt
6476-222
sonst:
Polizeirevier Freital
647260
Bürgerpolizisten
6472670
• Bereitschaft
FREITALER STROM+GAS GMBH:
Strom, Öffentliche Beleuchtung
6477666
Gas
6477888
ENSO Energie Sachsen Ost AG:
Strom
0351 50178881
Gas
0351 50178880
Technische Werke Freital GmbH (TWF):
Heizung
6502927
Abwasser
6502927
Trinkwasserzweckverband Weißeritzgruppe (TWZ):
Wasserversorgung
bis 15.15 Uhr
6504040
danach
035202 510421
Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal
(ZAOE)
Service-Telefon
4040450
Tierkadaverbeseitigung
zu den Öffnungszeiten
der Stadtverwaltung
6476236
an Feiertagen und Wochenenden
7.00 bis 19.00 Uhr
01522 2916283
N otdienste vom 22.07.2016 bis 14.08.2016 (Angaben ohne Gewähr)
Nr. 13/2016
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vom 22. Juli 2016
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Nr. 13/2016
Öffentliche Bekanntmachungen
Öffentliche Beschlüsse des
Stadtrates vom 23. Juni 2016
Beschluss Nr.: 074/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital
stellt fest, dass bei Frau Rosa Spet ein wichtiger Grund nach § 18 Abs. 1 SächsGemO
für ihr Verlangen nach Beendigung ihrer
ehrenamtlichen Tätigkeit als Stadträtin vorliegt und sie aus dem Stadtrat der Großen
Kreisstadt Freital ausscheidet.
Beschluss-Nr.: 075/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital einigt sich auf folgende Besetzung der
Verbandsräte und deren Stellvertreter des
Trinkwasserzweckverbandes
Weißeritzgruppe:
Verbandsrat
Stellvertreter
1. Druhm, Heike
Pfitzenreiter, Peter
2. Mahoche, Candido Dr. Thomas, Ralf
3. Dr. Wasner, Olaf
Meyer, Chris
4. Kummer, Ines
Wolframm, Klaus
5. Dr. Müller, Hans
Heinzmann, Peter
6. Mayer, Norbert
Heger, Torsten
Beschluss-Nr.: 076/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital
bestätigt das mit Beschluss 084/2015 vom
8. Oktober 2015 abgegrenzte Fördergebiet
und beschließt das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Soziale Stadt (SSP) Freital-Potschappel
(Anlage 1) einschließlich der Austauschblätter S. 49 - 51 mit Stand vom 6. Juni
2016. Über die Realisierung der Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss im
Stadtrat zu fassen.
Beschluss-Nr.: 077/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital
beschließt das städtebauliche Entwicklungskonzept für das Fördergebiet Aktives
Stadt- und Ortsteilzentrum (SOP) FreitalPesterwitz (Anlage 1) einschließlich dem
Austauschblatt mit Stand vom 19. Mai
2016 und bestätigt die Gebietsabgrenzung gemäß dem beigefügten Lageplan
vom 2. Juni 2016 (Anlage 3) mit einer Gesamtfläche von 29 ha.
Über die Realisierung der Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss im Stadtrat zu
fassen.
Beschluss-Nr.: 078/2016
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Freital beschließt die in der Anlage
zur Vorlage B 2016/43 enthaltenen
Vorschläge zur Abwägung der Stellungnahmen der Behörden, sonstigen
Träger öffentlicher Belange und der
Öffentlichkeit zur 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Großen
Kreisstadt Freital und zum Entwurf
des Bebauungsplanes „Dölzschener
Straße Ost „ in Freital-Pesterwitz.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die
beschlossenen redaktionellen Änderungen in die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und in den Bebauungsplan einzuarbeiten.
Beschluss-Nr.: 079/2016
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Freital beschließt die 1. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Großen
Kreisstadt Freital.
2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Freital beschließt den Bebauungsplan
„Dölzschener Straße Ost“ in FreitalPesterwitz als Satzung.
3. Die Begründung mit Umweltbericht
und Artenschutzbeitrag wird gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die
Planungsunterlagen zur Genehmigung beim Landratsamt Sächsische
Schweiz/Osterzgebirge einzureichen.
Beschluss-Nr.: 080/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beschließt die im Haushaltsplan 2016
vollständig gesperrte Haushaltsermächtigung für das Vorhaben Sanierung Bahnhof Freital-Potschappel teilweise in Höhe
von 282.000,00 Euro für die Durchführung der vorgezogenen Vorbereitungsund Sicherungsmaßnahmen (unter Vorbehalt der Zustimmung der Sächsischen
Aufbaubank), für die Erstellung des Fördermittelantrags, für die Durchführung
des VOF-Verfahrens und für die Vergabe
der Genehmigungsplanung (Lph 4) freizugeben.
Beschluss-Nr.: 081/2016
1. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Freital stimmt dem in Anlage 1 beigefügten Umsetzungsvorschlag mit
Stand 23. Juni 2016 bzgl. eines dezentralen Lösungsansatzes für ein
Soziokulturelles Zentrum zu und
beauftragt den Oberbürgermeister
unter Freigabe der im Produktkonto
281001.431800 geplanten Mittel in
Höhe von 53.500 Euro, die für eine
entsprechende Realisierung des wei-
ter zu überarbeitenden Konzeptes
notwendigen Schritte einzuleiten.
Dies erfolgt mit der Maßgabe, die Trägerschaft des Soziokulturellen Zentrums zum nächstmöglichen Zeitpunkt
auf einen zu gründenden Trägerverein
(Arbeitstitel Verein Soziokultur Freital
e.V.) zu übertragen. Im Septemberstadtrat ist über die Ergebnisse der
Überarbeitung zu berichten.
2. Der Stadtrat der Großen Kreisstadt
Freital stimmt der Mitgliedschaft der
Großen Kreisstadt Freital im vorgenannten eingetragenen Verein als
Träger des Soziokulturellen Zentrums
Freital zu und ermächtigt den Oberbürgermeister, alle hierfür notwendigen Handlungen vorzunehmen und
Erklärungen abzugeben.
Beschluss-Nr.: 082/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital
beschließt die 1. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Benutzung und die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musikschule der Stadt Freital
entsprechend dem in der Anlage 1 beigefügten Entwurf vom 8. Juni 2016.
Beschluss-Nr.: 083/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital beauftragt den Oberbürgermeister, die
Ausschreibung zum Verkauf des Grundstücksareals „Sächsischer Wolf“ auf der
Grundlage des Exposé vom 2. Februar 2016
zu veranlassen.
Beschluss-Nr.: 084/2016
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Freital
beschließt zur Erarbeitung von Grundlagen für die Entscheidung zum Objekt
„ehemalige Lederfabrik“ die Aufhebung
des Sperrvermerkes im Produktkonto
511103 096100/785110.
Bekanntmachung der Neufassung der Hauptsatzung der
Großen Kreisstadt Freital
Aufgrund Artikel 2 der 3. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital vom 15. April
2016 (Freitaler Anzeiger vom 29. April
2016) wird nachstehend der Wortlaut der
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital in der seit 30. April 2016 geltenden
Fassung bekannt gemacht. Die Neufassung berücksichtigt:
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
1. die Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital vom 13. März 2008, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt
der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler
Anzeiger“ am 2. Mai 2008.
2. die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Freital
beschlossen durch Satzung zur Aufhebung des Abwasserbetriebsausschusses
vom 8. November 2010, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler Anzeiger“ am 26. November 2010.
3. die 2. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt
Freital vom 15. Januar 2013, öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler Anzeiger“ am 25. Januar 2013.
4. die 3. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung der Großen Kreisstadt
Freital vom 15. April 2016, öffentlich
bekannt gemacht im Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital „Freitaler Anzeiger“ am 29. April 2016.
Freital, 11. Juli 2016
gez. i. V. Kretschmer-Schöppan
Rumberg
Oberbürgermeister
Hauptsatzung der Großen
Kreisstadt Freital
(Präambel)
Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf Frauen und Männer.
§1
Rechtsstellung
Die Stadt Freital ist eine rechtsfähige Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts (§ 1 Abs.
3 SächsGemO). Mit Erklärung zur Großen
Kreisstadt durch die Staatsregierung nach § 3
Abs. 3 SächsGemO führt die Stadt Freital die
Bezeichnung „Große Kreisstadt Freital“, der
Bürgermeister die Amtsbezeichnung „Ober
„Oberbürgermeister“ und die Beigeordneten die
Amtsbezeichnung „Bürgermeister“.
§2
Gebiet, Wappen, Siegel und Flagge
(1) Die Stadt Freital besteht aus den Stadtteilen Birkigt, Burgk, Deuben, Döhlen,
Hainsberg, Kleinnaundorf, Niederhäslich, Pesterwitz, Potschappel, Saalhausen,
Schweinsdorf, Somsdorf, Weißig, Wurgwitz und Zauckerode.
vom 22. Juli 2016
(2)Wappen und Siegel der Stadt Freital zeigen ein Schild, geviert von 1 zu 4 rot und
von 2 zu 3 gold, vorn oben ein goldenes
Zahnrad, hinten oben eine schwarze Fichte, vorn unten eine schwarze Ähre, hinten
unten goldener Schlägel und Eisen schragenweise. Die Flagge der Stadt Freital ist
geviert von Gold und Rot mit in der Mitte
aufgelegtem Stadtwappen.
(3) Die Führung des Dienstsiegels ist dem
Oberbürgermeister vorbehalten. Der Oberbürgermeister kann Bedienstete der Stadtverwaltung mit der Führung des Dienstsiegels beauftragen. Näheres ist in einer
Siegelordnung zu regeln.
3.
4.
5.
6.
7.
§3
Organe
(1) Organe der Stadt Freital sind der Stadtrat und der Oberbürgermeister (§ 1 Abs. 4
SächsGemO).
(2) Der Stadtrat besteht aus den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträten) und dem
Oberbürgermeister als Vorsitzenden (§ 29
Abs. 1 SächsGemO).
(3) Nach dem Stand vom 31. Dezember
2014 beträgt die Einwohnerzahl der Stadt
Freital 39.547 Einwohner. Die Zahl der
Stadträte beträgt 34, § 29 Abs. 2 und 3
SächsGemO.
8.
9.
10.
11.
§4
Zuständigkeit des Stadtrates
(1) Der Stadtrat legt die Grundsätze für die
Verwaltung der Stadt fest und entscheidet
über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit
sie nicht nach § 41 Abs. 1 SächsGemO
auf einen beschließenden Ausschuss oder
nach § 28 Abs. 1 SächsGemO dem Oberbürgermeister übertragen sind oder soweit
nicht der Oberbürgermeister kraft Gesetzes
zuständig ist.
(2) Der Stadtrat ist insbesondere zuständig
für:
1.
Personalangelegenheiten,
wenn
über die Ernennung, Einstellung,
Beförderung,
Höhergruppierung
und Entlassung von Beamten ab
Besoldungsgruppe A 12 und von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 12
TVöD sowie über die Festsetzung
von Vergütungen für vorgenannte
Personengruppen, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht im Einvernehmen mit
dem Oberbürgermeister zu entscheiden ist (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 und
8, Abs. 4 SächsGemO),
2.
die Bestellung der Mitglieder der Ausschüsse und des Ältestenrates (§ 28
Abs. 2 Nr. 2 SächsGemO),
12.
13.
14.
15.
5
die Wahl, Bestellung und Abwahl
der Bürgermeister und die Erteilung
des Einvernehmens zur Abgrenzung
der Geschäftskreise der Bürgermeister (§ 28 Abs. 2 Nr. 2 und 10, § 55
Abs. 3 SächsGemO),
die Übernahme freiwilliger Aufgaben (§ 28 Abs. 2 Nr. 3 SächsGemO),
den Erlass, die Änderung und die
Aufhebung von Satzungen, anderem Ortsrecht und Flächennutzungsplänen (§ 28 Abs. 2 Nr. 4
SächsGemO),
die Änderung des Gemeindegebietes (§ 28 Abs. 2 Nr. 5 SächsGemO),
die Entscheidung über die Durchführung eines Bürgerentscheides oder
die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens (§ 28 Abs. 2 Nr. 6 SächsGemO),
die Übertragung von Aufgaben auf
den Oberbürgermeister (§ 28 Abs. 2
Nr. 9 SächsGemO),
die Übertragung von Aufgaben auf
das Rechnungsprüfungsamt (§ 28
Abs. 2 Nr. 11 SächsGemO),
den Erwerb, die Veräußerung und
die Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten
im Wert über 50.000,00 EUR im
Einzelfall (§ 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO),
die Verfügung über das bewegliche
Gemeindevermögen, sofern der
Wert im Einzelfall 50.000,00 EUR
übersteigt (§ 28 Abs. 2 Nr. 14 SächsGemO),
die Errichtung, Übernahme, wesentliche Veränderung, vollständige
oder teilweise Veräußerung und die
Auflösung von Unternehmen und
öffentlichen Einrichtungen sowie
die unmittelbare und mittelbare
Beteiligung an solchen (§ 28 Abs. 2
Nr. 15 SächsGemO),
ein Haushaltsstrukturkonzept (§ 28
Abs. 2 Nr. 16 SächsGemO),
die Bestellung von Sicherheiten,
die Übernahme von Bürgschaften
und von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und den Abschluss
der ihnen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsgeschäfte, sofern
der Wert im Einzelfall 50.000,00
EUR übersteigt (§ 28 Abs. 2 Nr. 17
SächsGemO),
Jahresabschlüsse und Gesamtabschlüsse, Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der Sondervermögen
und Treuhandvermögen (§ 28 Abs. 2
Nr. 18 SächsGemO), den Erlass der
Haushaltssatzung (§ 76 SächsGemO), den Erlass der Nachtragssatzung (§ 77 SächsGemO),
6
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
25.
26.
27.
28.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
die allgemeine Festsetzung von
Abgaben (§ 28 Abs. 2 Nr. 19
SächsGemO),
Freiwilligkeitsleistungen, den Verzicht auf Ansprüche sowie die
unbefristete oder erstmalige befristete Niederschlagung solcher
Ansprüche sofern der Wert im
Einzelfall 25.000,00 EUR übersteigt, im jeweiligen Verfahren ein
Ermessensspielraum gegeben ist
und es sich nicht um Insolvenzver
Insolvenzverfahren handelt (§ 28 Abs. 2 Nr. 20
SächsGemO),
die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Anspruch, der
Streitwert oder der Wert des Zugeständnisses der Stadt 50.000,00
EUR übersteigt (§ 28 Abs. 2 Nr. 20
SächsGemO),
den Beitritt zu Zweckverbänden
und den Austritt aus diesen (§ 28
Abs. 2 Nr. 21 SächsGemO),
die Verleihung und Aberkennung
des Ehrenbürgerrechtes (§§ 26, 28
Abs. 2 Nr. 7 SächsGemO),
die Feststellung von Hinderungsgründen für den Eintritt in den Stadtrat und von Gründen für das Ausscheiden von Mitgliedern (§§ 32, 34
SächsGemO),
den Erlass der Geschäftsordnung
des Stadtrates (§ 38 Abs. 2 SächsGemO),
die Benennung von Stadtteilen,
Straßen, Wegen, Plätzen und Brücken,
die Benennung von städtischen Einrichtungen,
die Ausübung von Vorkaufsrechten
nach §§ 24 ff. BauGB im Wert über
50.000,00 EUR,
die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen
oder Auszahlungen (§ 79 SächsGemO) sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 81 Abs. 5 SächsGemO) bei Überschreitungen eines
Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von über
100.000,00 EUR je Einzelfall. Dies
gilt nicht bei der Zuordnung von
Geschäftsvorfällen zu sachlich richtigen Produktsachkonten.
gesellschaftsvertragliche
Angelegenheiten, soweit nach § 15 dieser
Hauptsatzung die Entscheidung
dem Stadtrat vorbehalten ist,
der Entzug der Leitung des Rechnungsprüfungsamtes nach § 103
Abs. 4 SächsGemO
(§ 28 Abs. 2
Nr. 12 SächsGemO),
29.
30.
vom 22. Juli 2016
die Entscheidung der Auswahl des
örtlichen Prüfers nach § 103 Abs. 1
Satz 1 und 2 SächsGemO (§ 28 Abs. 2
Nr. 13 SächsGemO),
die Erteilung von Weisungen an
seine Vertreter in der Verbandsversammlung des Trinkwasserzweckverbandes Weißeritzgruppe (TWZ);
Beschlussvorlagen des TWZ zur
Bürgschaftsübernahme und zum
Haushalt sind grundsätzlich dem
Stadtrat zur Weisungserteilung vorzulegen.
§5
Bildung und Zusammensetzung von
beschließenden Ausschüssen
(1) Aus der Mitte des Stadtrates werden aufgrund § 41 Abs. 1 SächsGemO folgende
beschließende Ausschüsse gebildet:
1. der Finanz- und Verwaltungsausschuss,
bestehend aus dem Oberbürgermeister
als Vorsitzendem und 12 Stadträten,
2. der Technische und Umweltausschuss,
bestehend aus dem Oberbürgermeister
als Vorsitzendem und 12 Stadträten.
Für die Mitglieder der Ausschüsse sind in
gleicher Anzahl persönliche Stellvertreter
aus den Reihen des Stadtrates zu bestellen.
(2) Der Stadtrat kann in den Technischen
und Umweltausschuss sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen. Ihre Zahl darf 1 pro Fraktion
nicht überschreiten. Für jeden sachkundigen Einwohner kann ein Stellvertreter berufen werden.
§6
Beziehungen zwischen dem Stadtrat
und den beschließenden Ausschüssen,
Allgemeines
(1) Wenn eine Angelegenheit für die Stadt
von besonderer Bedeutung ist, können die
beschließenden Ausschüsse die Angelegenheit dem Stadtrat mit den Stimmen eines
Fünftels aller Mitglieder zur Beschlussfassung unterbreiten. Lehnt der Stadtrat eine
Behandlung ab, entscheidet der zuständige
beschließende Ausschuss. Angelegenheiten, die die Aufgabengebiete verschiedener
Bereiche berühren, kann der Stadtrat selbst
erledigen oder die Kompetenz bestimmen.
(2) Der Stadtrat kann jede Angelegenheit an
sich ziehen und Beschlüsse der beschließenden Ausschüsse, solange sie noch nicht
vollzogen sind, ändern oder aufheben. Im
Rahmen ihrer Zuständigkeit entscheiden
die Ausschüsse an Stelle des Stadtrates,
der ihnen allgemein oder im Einzelfall
Weisungen erteilen kann (§ 41 Abs. 3
SächsGemO).
Nr. 13/2016
(3) Angelegenheiten, deren Entscheidung
dem Stadtrat vorbehalten ist, sollen dem
zuständigen beschließenden Ausschuss zur
Vorberatung zugewiesen werden. Auf Antrag des Vorsitzenden oder eines Fünftels
aller Mitglieder des Stadtrates sind sie dem
zuständigen beschließenden Ausschuss zur
Vorberatung zu überweisen (§ 41 Abs. 4
SächsGemO).
(4) Widersprechen sich die noch nicht vollzogenen Beschlüsse zweier Ausschüsse, so
hat der Oberbürgermeister den Vollzug der
Beschlüsse auszusetzen und die Entscheidung des Stadtrates herbeizuführen.
(5) Soweit sich die Zuständigkeit der beschließenden Ausschüsse in §§ 7 und 8
nach Wertgrenzen bestimmt, beziehen sich
diese auf den einheitlichen wirtschaftlichen
Vorgang. Die Zerlegung eines solchen Vorgangs, in mehrere Teile zur Begründung
einer anderen Zuständigkeit, ist nicht zulässig. Bei voraussehbar wiederkehrenden
Leistungen bezieht sich die Wertgrenze auf
den Jahresbetrag.
§7
Zuständigkeit des Finanz- und
Verwaltungsausschusses
(1) Die Zuständigkeit des Finanz- und Verwaltungsausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1. Personalangelegenheiten, allgemeine
Verwaltungsangelegenheiten,
2. Abgabenwesen, Finanz- und Haushaltswirtschaft der Großen Kreisstadt
Freital einschließlich des Abwasserbetriebes der Stadt Freital,
3. Schul- und Sportwesen, Angelegenheiten nach dem Kindertagesstättengesetz,
4. Soziale und kulturelle Angelegenheiten,
5. Rechtsangelegenheiten,
6. Gesundheits- und Veterinärangelegenheiten,
7. Förderung des Wohnungsbaus und
der Bildung privaten Wohneigentums,
Wirtschaftsförderung, Marktwesen,
8. Liegenschaftsangelegenheiten,
einschließlich der Waldbewirtschaftung,
Jagd, Fischerei und Weide,
9. Beteiligungen an Gesellschaften.
(2) In seinen Aufgabengebieten entscheidet der Finanz- und Verwaltungsausschuss
über:
1.
Personalangelegenheiten,
wenn
über die Ernennung, Einstellung,
Beförderung,
Höhergruppierung
und Entlassung von Beamten ab
Besoldungsgruppe A 10 und von
Beschäftigten ab Entgeltgruppe 10
TVöD sowie über die Festsetzung
von Vergütungen für vorgenannte
Nr. 13/2016
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Personengruppen, auf die kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht im Einvernehmen mit
dem Oberbürgermeister zu entscheiden ist,
den Vollzug des Haushaltsplanes/
Wirtschaftsplanes
einschließlich
der Vergabe von Aufträgen außerhalb der von § 8 Abs. 2 Nr. 3 erfassten Bereiche soweit im Einzelfall der Betrag von 250.000,00 EUR
überschritten wird,
die Bestellung von Sicherheiten
und die Übernahme von Verpflichtungen aus Gewährverträgen und
den Abschluss der ihnen wirtschaftlich
gleichkommenden Rechtsgeschäfte bis
zu einem Betrag von 50.000,00 EUR
im Einzelfall sowie die Übernahme von Bürgschaften über einem
Betrag von 25.000,00 EUR bis zu
einer Höhe von 50.000,00 EUR im
Einzelfall,
die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen
oder Auszahlungen (§ 79 SächsGemO) sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 81 Abs. 5 SächsGemO) bei Überschreitungen eines
Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von über
25.000,00 EUR bis 100.000,00 EUR
je Einzelfall. Dies gilt nicht bei der
Zuordnung von Geschäftsvorfällen
zu sachlich richtigen Produktsachkonten.
Verfügungen über das bewegliche Gemeindevermögen mit einem Wert über 7.500,00 EUR bis
50.000,00 EUR im Einzelfall,
den Erwerb, die Veräußerung und
die Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten
im Wert über 10.000,00 EUR bis
50.000,00 EUR im Einzelfall,
die Ausübung von Vorkaufsrechten
nach §§ 24 ff. BauGB im Wert bis
50.000,00 EUR,
die Stundung von Beträgen im laufenden Haushaltsjahr über 50.000,00
EUR und über das Haushaltsjahr hinaus über 10.000,00 EUR,
den Abschluss, die Änderung und
die Aufhebung von Miet- und
Pachtverträgen ab einer jährlichen
Miet- und Pachtsumme von mehr
als 50.000,00 EUR,
die Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von
Vergleichen, wenn der Anspruch,
der Streitwert oder der Wert des
Zugeständnisses der Stadt über
15.000,00 EUR bis 50.000,00 EUR
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
vom 22. Juli 2016
beträgt,
gesellschaftsvertragliche
Angelegenheiten, soweit die Entscheidung
nach § 15 dieser Hauptsatzung dem
Finanz- und Verwaltungsausschuss
zugewiesen ist,
Freiwilligkeitsleistungen, den Verzicht auf Ansprüche sowie die unbefristete oder erstmalige befristete
Niederschlagung solcher Ansprüche sofern der Wert im Einzelfall
mehr als 10.000,00 EUR und bis zu
25.000,00 EUR beträgt, im jeweiligen Verfahren ein Ermessensspielraum gegeben ist und es sich nicht
um Insolvenzverfahren handelt,
die Entscheidung über Entleihungen aus den Städtischen Sammlungen und Leihersuchen für die
Städtischen Sammlungen für einen
oder mehrere Kunstgegenstände ab
einem
Gesamtversicherungswert
von 100.000,00 EUR,
die Zustimmung zu erfolgsgefährdenden Mehraufwendungen im Erfolgsplan des Abwasserbetriebes,
die Zustimmung zu Mehrausgaben im Liquiditätsplan des Abwasserbetriebes im Rahmen des
Gesamtvolumens, die für das einzelne Vorhaben über dem Betrag
von 50.000,00 EUR liegen und den
Betrag von 250.000,00 EUR nicht
übersteigen,
die Stundung von Ansprüchen des
Abwasserbetriebes, deren Höhe
den Betrag von 50.000,00 EUR
übersteigt,
die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen.
§8
Zuständigkeit des Technischen und
Umweltausschusses
(1) Die Zuständigkeit des Technischen und
Umweltausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
1.
Bauleitplanung und Bauwesen
(Hoch- und Tiefbau, Vermessung),
2.
Versorgung und Entsorgung insbesondere Abwasserentsorgung,
3.
Straßenbeleuchtung,
technische
Verwaltung der Straßen, Bauhof,
Fuhrpark,
4.
Verkehrswesen,
5.
städtebauliche Entwicklung und
Gestaltung,
6.
Umweltschutz,
7.
Umweltverträglichkeit von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen,
7
8.
Beratung kommunaler Umweltprobleme,
9.
Denkmalschutz,
10.
Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten, insbesondere Feuerlöschwesen und Katastrophen- und
Zivilschutz,
11.
Friedhofs- und Bestattungsangelegenheiten,
12.
Sport-, Spiel-, Bade- und Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen.
(2) In seinen Aufgabengebieten entscheidet der Technische und Umweltausschuss
über:
1.
die Zulassung von Ausnahmen von
der Veränderungssperre (§ 14 Abs. 2
BauGB),
2.
Anträge auf Zurückstellung von
Baugesuchen (§ 15 BauGB),
3.
die Vergaben bei Vorhaben in den
Geltungsbereichen von VOB und
VOL bei voraussichtlichen oder
tatsächlichen Gesamtkosten von
über 250.000,00 EUR im Einzelfall
entsprechend des Haushaltsplanes/
Wirtschaftsplanes,
4.
die Überschreitung von Bausummen und Erweiterung von Bauaufträgen, sofern nicht der Oberbürgermeister nach § 12 Abs. 2 Nr. 2
zuständig ist,
5.
entfällt.
§9
Beratende Ausschüsse
(1) Aus der Mitte des Stadtrates wird auf
Grund von § 43 Abs. 1 SächsGemO der
Sozial- und Kulturausschuss, bestehend
aus dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem und 8 Stadträten, als beratender Ausschuss gebildet. Der Stadtrat kann in den
beratenden Ausschuss sachkundige Einwohner widerruflich als beratende Mitglieder berufen. Ihre Zahl darf die der Stadträte in den
einzelnen Ausschüssen nicht erreichen
(§ 44 Abs. 2 SächsGemO). Für Stadträte
als Mitglieder der Ausschüsse sind in gleicher Anzahl persönliche Stellvertreter aus
den Reihen des Stadtrates zu bestellen. Für
jeden sachkundigen Einwohner kann ein
Stellvertreter berufen werden.
(2) Die Zuständigkeit des Sozial- und Kulturausschusses umfasst die sozialen und
kulturellen Angelegenheiten.
(3) Der Stadtrat kann für die Vorberatung
einzelner Angelegenheiten zeitlich begrenzt und mit konkreter Aufgabenstellung
weitere beratende Ausschüsse bilden.
(4) Ein Fünftel der Stadträte kann in allen
Angelegenheiten der Stadt verlangen, dass
der Oberbürgermeister den Stadtrat infor-
8
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
miert und diesem oder einem von ihm bestellten Ausschuss Akteneinsicht gewährt.
In dem Ausschuss müssen die Antragsteller
vertreten sein (§ 28 Abs. 5 SächsGemO). In
einen Ausschuss nach § 28 Abs. 5 SächsGemO
können keine sachkundigen Einwohner berufen werden.
(5) Für den Geschäftsgang in den beratenden Ausschüssen gelten die Vorschriften
der §§ 36, 37 Abs. 2 1. HS, §§ 38 bis 40
und 42 SächsGemO entsprechend.
1.
2.
§ 10
Ältestenrat
(1) Der Stadtrat bildet einen Ältestenrat.
Der Vorsitzende wird aus der Mitte des Ältestenrats gewählt (§ 45 SächsGemO). Das
nähere regelt die Geschäftsordnung für den
Stadtrat der Stadt Freital.
(2) Der Ältestenrat ist insbesondere zuständig für:
1. die Beratung des Oberbürgermeisters
in Fragen der Tagesordnung und des
Gangs der Verhandlungen,
2. die Bewertung der Überprüfungsergebnisse der Bundesbeauftragten für die
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR bezüglich der
Stadträte und Stadtbediensteten.
3.
4.
§ 11
Rechtsstellung des
Oberbürgermeisters
(1) Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender
des Stadtrates und Leiter der Stadtverwaltung. Er vertritt die Stadt (§ 51 Abs. 1
SächsGemO).
(2) Der Oberbürgermeister ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Er wird von den Bürgern für eine Amtszeit von sieben Jahren
gewählt (§§ 48, 51 Abs. 3 SächsGemO).
5.
6.
§ 12
Zuständigkeit des
Oberbürgermeisters
(1) Der Oberbürgermeister erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der
laufenden Verwaltung und die ihm sonst
durch Rechtsvorschrift oder vom Stadtrat
übertragenen Aufgaben und Weisungsaufgaben, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 53 SächsGemO). Gesetzliche
und vertragliche Aufwendungen und Auszahlungen für den laufenden Bedarf (z. B.
Bewirtschaftungskosten, Energie, Heizung)
sind ohne Betragsbegrenzung, aber im
Rahmen der Haushaltsansätze als Geschäfte der laufenden Verwaltung anzusehen.
(2) Geschäfte der laufenden Verwaltung
sind weiterhin insbesondere:
7.
8.
9.
10.
vom 22. Juli 2016
der Vollzug des Haushaltsplanes
einschließlich der Vergabe von Aufträgen bis zu einer Vergabesumme
von 250.000,00 EUR im Einzelfall;
die Wertgrenze bezieht sich auf einen einheitlichen wirtschaftlichen
Vorgang; sie gilt nicht für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand;
die Genehmigung zur Überschreitung von Bausummen und Erweiterung von Bauaufträgen bis zu einem
Betrag von 25.000,00 EUR sowie
wenn die Überschreitung oder Erweiterung im Einzelfall nicht mehr
als 20 vom Hundert der ursprünglichen Auftragssumme beträgt, max.
jedoch bis zu einem Betrag von
100.000,00 EUR und die Mittel
haushaltsrechtlich zur Verfügung
stehen,
die Anerkennung der Schlussrechnung ohne Wertgrenze,
die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen
oder Auszahlungen (§ 79 SächsGemO) sowie Verpflichtungsermächtigungen (§ 81 Abs. 5 SächsGemO)
bei Überschreitung eines Teilhaushalts- oder Querschnittbudgets
mit einem Wert bis einschließlich
25.000,00 EUR je Einzelfall sowie
in unbegrenzter Höhe bei über- und
außerplanmäßigen Aufwendungen/
Auszahlungen innerhalb von Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets und im Rahmen der Zuordnung
von Geschäftsvorfällen zu sachlich
richtigen Produktsachkonten,
die Aufnahme von Kassenkrediten
im Rahmen des Höchstbetrages der
Haushaltssatzung sowie die Geldanlagen,
öffentlich-rechtliche und sonstige
privatrechtliche Verträge im Vollzug
gesetzlicher Aufgaben,
die Verfügung über das bewegliche
Gemeindevermögen bis zu einem
Wert von 7.500,00 EUR im Einzelfall,
der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen bis zu einer jährlichen
Miet- und Pachtsumme bis zu
50.000,00 EUR,
die Stundung von Beträgen im
laufenden Haushaltsjahr bis zu
50.000,00 EUR und über das Haushaltsjahr hinaus bis zu 10.000,00 EUR,
Freiwilligkeitsleistungen, den Verzicht auf Ansprüche und die Niederschlagung solcher Ansprüche
sofern der Wert im Einzelfall den
Wert von 10.000,00 EUR nicht
übersteigt und im jeweiligen Ver-
Nr. 13/2016
fahren ein Ermessensspielraum
gegeben ist sowie in unbegrenzter
Höhe bei allen gebundenen Entscheidungen, bei Verlängerungen
von befristeten Niederschlagungen
und bei Insolvenzverfahren,
11.
die Führung von Rechtsstreitigkeiten
und der Abschluss von Vergleichen,
soweit der Anspruch oder der Streitwert oder der Wert des Zugeständnisses 15.000,00 EUR nicht übersteigt,
12.
die Übernahme von Bürgschaften bis
zu einem Betrag von 25.000,00 EUR,
soweit Rechtsvorschriften dem nicht
entgegenstehen,
13.
der Erwerb, die Veräußerung und
die Belastung von Grundstücken
und grundstücksgleichen Rechten
im Wert bis zu 10.000,00 EUR im
Einzelfall,
14.
die Entscheidung über Entleihungen aus den Städtischen Sammlungen und Leihersuchen für die Städtischen Sammlungen für einen oder
mehrere Kunstgegenstände mit einem Gesamtversicherungswert von
weniger als 100.000,00 EUR.
(3) Dem Oberbürgermeister sind folgende
Befugnisse übertragen:
1. die Entscheidung in Personalangelegenheiten, wenn über die Ernennung,
Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung und Entlassung von Beamten
bis Besoldungsgruppe A 9 und von
Beschäftigten unter Entgeltgruppe 10
TVöD, von Aushilfsangestellten und
von allen in Ausbildung befindlichen
Personen zu entscheiden ist sowie über
die Festsetzung von Vergütungen für
vorgenannte Personengruppen, auf die
kein Anspruch auf Grund eines Tarifvertrages besteht,
2. die Gewährung von unverzinslichen
Lohn- und Gehaltsvorschüssen sowie
von Unterstützungen und Arbeitgeberdarlehen im Rahmen vom Stadtrat er
erlassener Richtlinien,
3. die Verfügung über Mittel der Wirtschaftsförderung im Rahmen des Haushaltsansatzes,
4. die Entscheidung nach dem Straßengesetz für den Freistaat Sachsen über
a) die Widmung von Ortsstraßen und
sonstigen öffentlichen Straßen
(§ 6 SächsStrG),
b) die Einziehung von Ortsstraßen und
sonstigen öffentlichen Straßen
(§ 8 SächsStrG),
5. der Abschluss von Darlehensverträgen zur Finanzierung von Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen (§ 82
SächsGemO) im Rahmen der in der
Haushaltssatzung bestimmten Krediter-
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
mächtigung sowie zur Umschuldung.
Über geschlossene Darlehensverträge
ist der Stadtrat zu informieren.
(4) Der Stadtrat ist quartalsweise über folgende Entscheidungen des Oberbürgermeisters zu informieren:
1. Überschreitung von Auftragssummen
und Erweiterung von Aufträgen um
mehr als 5.000,00 EUR (Abs. 2 Nr. 2),
2. Anerkennung von Schlussrechnungen mit
einem Wert von mehr als 5.000,00 EUR
(Abs. 2 Nr. 3),
3. Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder
Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen bei Überschreitung
eines Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von mehr als
5.000,00 EUR je Einzelfall sowie innerhalb von Teilhaushalts- oder Querschnittsbudgets mit einem Wert von
mehr als 25.000,00 EUR je Einzelfall
(Abs. 2 Nr. 4),
4. Verzicht auf Ansprüche der Stadt und
die Verlängerung von befristeten Niederschlagungen mit einem Wert von
mehr als 5.000,00 EUR (Abs. 2 Nr. 10).
§ 13
Beauftragte
(1) Der Oberbürgermeister bestellt im Einvernehmen mit dem Stadtrat eine Stadtbedienstete als Gleichstellungsbeauftragte,
die insbesondere auf die Gleichstellung
von Frauen und Männern und die Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie
und Beruf bei Stadtrats- und Verwaltungsentscheidungen hinwirken soll (§ 64 SächsGemO).
(2) Der Oberbürgermeister bestellt im Einvernehmen mit dem Stadtrat einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten (§ 64
SächsGemO).
§ 14
Zahl und Aufgaben
(1) Als Stellvertreter des Oberbürgermeisters werden vom Stadtrat zwei Bürgermeister gewählt. Die Bürgermeister werden für
eine Amtszeit von sieben Jahren als hauptamtliche Beamte auf Zeit bestellt (§§ 55
Abs. 1, 56 Abs. 1 SächsGemO).
(2) Die Bürgermeister vertreten den Oberbürgermeister ständig in ihrem Geschäftskreis. Der Erste Bürgermeister ist ständiger
allgemeiner Stellvertreter des Oberbürgermeisters (§ 55 Abs. 4 SächsGemO).
(3) Die Geschäftskreise der Bürgermeister
werden vom Oberbürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat festgelegt (§ 55
Abs. 3 SächsGemO). Die Ämter der Stadt-
vom 22. Juli 2016
verwaltung werden den Geschäftskreisen
zugeordnet. Vor Ausschreibung und Wahl
der Bürgermeister soll Einvernehmen über
die Geschäftskreise bestehen.
§ 15
Gesellschaftsvertragliche
Entscheidungsbefugnisse
(1) Der Oberbürgermeister ist verpflichtet,
bevor er als gesetzlicher Vertreter der Stadt
Freital gesellschaftsvertragliche Entscheidungsbefugnisse wahrnimmt, in den nachgenannten Fällen den Vorgang zuerst dem
Stadtrat zur Beratung und Entscheidung zu
unterbreiten:
1. die Änderung des Gesellschaftsvertrages,
2. die Wahl und die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern,
3. die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern,
4. die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Mitglieder des Aufsichtsrates oder der Geschäftsführung,
5. die Einwilligung zu Verfügungen über
Geschäftsanteile,
6. die Auflösung der Gesellschaft,
7. die Ernennung und Abberufung von Liquidatoren.
(2) In Angelegenheiten von besonderer
Bedeutung, insbesondere soweit sie der
Gesellschafterversammlung von der Geschäftsführung oder vom Aufsichtsrat zur
Entscheidung vorgelegt werden, ist der
Oberbürgermeister verpflichtet, den Vorgang dem Finanz- und Verwaltungsausschuss zur Beratung und Entscheidung zu
unterbreiten. Insbesondere ist der Jahresabschluss vorzulegen.
(3) An Beschlüsse des Stadtrates oder des
beschließenden Ausschusses ist der Oberbürgermeister mit der Folge gebunden, dass
er gesellschaftsrechtlich die vom Stadtrat
getroffene Entscheidung als Vertreter der
Stadt in der Gesellschafterversammlung zu
vollziehen hat.
§ 16
Ortschaftsverfassung
(1) Für die Stadtteile Kleinnaundorf, Pesterwitz, Weißig und Wurgwitz wird die Ortschaftsverfassung eingeführt und jeweils
ein Ortschaftsrat gebildet. Den Ortschaftsräten Kleinnaundorf, Weißig und Wurgwitz
gehören jeweils acht, dem Ortschaftsrat
Pesterwitz zehn in der jeweiligen Ortschaft
wohnende Bürger der Stadt Freital an.
(2) Die in Absatz 1 genannten Ortschaften
umfassen folgende Gemarkungen:
- Ortschaft Kleinnaundorf, die Gemarkung Kleinnaundorf,
9
-
Ortschaft Pesterwitz, die Gemarkung
Oberpesterwitz,
- Ortschaft Weißig, die Gemarkungen
Weißig und Unterweißig,
- Ortschaft Wurgwitz, die Gemarkungen
Wurgwitz, Niederhermsdorf und Kohlsdorf.
(3) Vorsitzender des Ortschaftsrates ist der
Ortsvorsteher.
(4) Soweit nicht nach den Vorschriften der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen oder dieser Hauptsatzung der Stadtrat
zuständig ist, ist vor jedem Verkauf, jeder
Vermietung/Verpachtung und sonstigen
Nutzung der in den jeweiligen Ortschaften
liegenden und durch die Stadt oder eine
von ihr beauftragte Gesellschaft bewirtschafteten öffentlichen städtischen Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, nicht
jedoch bei Sondernutzungen nach dem
Straßengesetz, der Ortschaftsrat über die
beabsichtigte
Vermietung/Verpachtung/
Nutzung bzw. den Verkauf zu informieren.
Der Ortschaftsrat erhält Gelegenheit sich
hierzu innerhalb einer angemessenen Frist
zu äußern. Die Entscheidungsbefugnisse
entsprechend der Hauptsatzung bleiben
unberührt.
(5) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die die Ortschaft betreffen, rechtzeitig zu hören. Er hat ein Vorschlagsrecht zu allen Angelegenheiten, die
die Ortschaft betreffen, insbesondere für
die Benennung der öffentlichen Straßen,
Wege und Plätze im Gebiet der Ortschaft.
(6) Dem Ortschaftsrat werden Mittel zur
Verfügung gestellt. Das Nähere regelt die
Richtlinie über die Verwendung von Budgets der Ortschaftsräte. Über die Höhe der
Mittel ist mit der Haushaltssatzung zu entscheiden.
§ 17
Einwohnerversammlung
(1) Einwohnerversammlungen sollen
einmal im Jahr zur Erörterung allgemein bedeutsamer Stadtangelegenheiten anberaumt werden. Sie können auf
Stadtteile beschränkt werden (§ 22 Abs. 1
SächsGemO).
(2) Eine Einwohnerversammlung ist anzuberaumen, wenn dies von den Einwohnern
beantragt wird. Der Antrag muss unter
Bezeichnung der zu erörternden Angelegenheit schriftlich eingereicht werden; die
elektronische Form ist ausgeschlossen. Der
Antrag muss von mindestens 5 vom Hundert der Einwohner, die das sechzehnte
Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet
sein (§ 22 Abs. 2 SächsGemO). In dem Antrag sollen eine Vertrauensperson und eine
stellvertretende Vertrauensperson benannt
10
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
werden, die jede für sich zur Entgegennahme von Mitteilungen und Entscheidungen
der Stadt und zur Abgabe von Erklärungen
ermächtigt ist.
§ 18
Einwohnerantrag
(1) Der Stadtrat muss Stadtangelegenheiten,
für die er zuständig ist, innerhalb von drei
Monaten behandeln, wenn dies von den
Nr. 13/2016
vom 22. Juli 2016
Einwohnern beantragt wird (Einwohnerantrag).
(2) Ein Einwohnerantrag gemäß § 23 SächsGemO muss von mindestens 5 vom Hundert
der Einwohner, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein.
§ 19
Bürgerbegehren
Die Durchführung eines Bürgerentscheides
kann schriftlich von Bürgern der Stadt beantragt werden (Bürgerbegehren); die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das Bürgerbegehren muss mindestens von 5 vom
Hundert der Bürger der Stadt unterzeichnet
sein (§ 25 Abs. 1 SächsGemO). Dies gilt für
Stadtteile mit Ortschaftsverfassung entsprechend.
§ 20
(In-Kraft-Treten)
Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Großen Kreisstadt Freital für das Jahr 2015
1. Kindertageseinrichtungen
1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat
(Jahresdurchschnitt)
Krippe 9 h
in €
Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
erforderliche
Personalkosten
709,66
327,54
erforderliche
Sachkosten
163,86
75,63
44,24
erforderliche
Personalund Sachkosten
873,52
403,17
235,85
1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h
in €
in €
in €
Gesamtaufwendungen
je Platz und Monat
263,96
121,83
191,61
Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der
erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h).
1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat
(Jahresdurchschnitt)
2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und
Monat (Jahresdurchschnitt)
Kindertagespflege
9 h in €
Erstattung angemessener Kosten für den 500,00
Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)
und Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII)
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Beiträge zur Unfallversicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
1,77
durchschnittlicher Erstattungsbetrag
für Beiträge zur Alterssicherung
(§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
16,03
18,12
Krippe 9 h
in €
Kindergarten 9 h
in €
Hort 6 h
in €
Landeszuschuss
163,33
163,33
108,89
Elternbeitrag
(ungekürzt)
180,46
108,63
63,55
durchschnittlicher Erstattungsbetrag für
Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)
529,73
Gemeinde
(inkl. Eigenanteil
freier Träger)
131,20
63,41
= laufende Geldleistung
1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat
Aufwendungen
in €
Abschreibungen
1.572,04
Miete
2.645,00
28.667,14
535,92
freiwillige Angabe: weitere Kosten
für die Kindertagespflege (z.B. für
Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung,
Fortbildung, Fachberatung)
2.2. Deckung der laufenden Geldleistung je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)
Kindertagespflege
9 h in €
24.450,09
Zinsen
Gesamt
71,27
Landeszuschuss
163,33
Elternbeitrag (ungekürzt)
Gemeinde
180,46
192,13
Nr. 13/2016
11
vom 22. Juli 2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Elternbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Freital gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 EBeitragS,
gültig ab 01.09.2016
Für allein Erziehende sowie für Familien mit zwei oder mehr Kindern werden die ungekürzten Beitragssätze nach Spalte 2 auf die in den
Spalten 4 bis 9 dargestellten Werte ermäßigt.
Die Ermäßigungen ab dem 2. Kind gelten für Kinder von Familien und allein Erziehenden, die gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung
besuchen.
Art der
Einrichtung
1
1. Kinderkrippe
2. Kindergarten
3. Schulhort
Betreuungszeit
2
max. 11
Stunden/Tag
max. 10
Stunden/Tag
max. 9
Stunden/Tag
max. 7,5
Stunden/Tag
4,5 bis 6
Stunden/Tag
bis 4,5
Stunden/Tag
max. 11
Stunden/Tag
max. 10
Stunden/Tag
max. 9
Stunden/Tag
max. 7,5
Stunden/Tag
4,5 bis 6
Stunden/Tag
bis 4,5
Stunden/Tag
Ganztagstarif
(30 h/Woche)
Nachmittagstarif
(25 h/Woche)
Frühtarif
(12,5 h/Woche)
Ferientarif
(45 h/Woche)
Elternbeitrag je Monat
für das 1. Kind
für das 2. Kind
nicht allein allein Ernicht allein allein ErErziehende ziehende
Erziehende ziehende
3
4
5
6
297,97 €
268,17 €
193,68 €
178,78 €
für das 3. Kind
ab dem 4. Kind
nicht allein allein Er- alle
Erziehende ziehende
7
8
9
59,59 €
44,70 €
0,00 €
249,44 €
224,49 €
162,14 €
149,66 €
49,89 €
37,42 €
0,00 €
200,91 €
180,82 €
130,59 €
120,55 €
40,18 €
30,14 €
0,00 €
167,42 €
150,68 €
108,83 €
100,45 €
33,48 €
25,11 €
0,00 €
133,94 €
120,55 €
87,06 €
80,36 €
26,79 €
20,09 €
0,00 €
100,45 €
90,41 €
65,30 €
60,27 €
20,09 €
15,07 €
0,00 €
165,75 €
149,17 €
116,02 €
107,74 €
33,15 €
24,86 €
0,00 €
143,35 €
129,01 €
100,34 €
93,18 €
28,67 €
21,50 €
0,00 €
120,95 €
108,86 €
84,67 €
78,62 €
24,19 €
18,14 €
0,00 €
100,79 €
90,71 €
70,55 €
65,52 €
20,16 €
15,12 €
0,00 €
80,63 €
72,57 €
56,44 €
52,41 €
16,13 €
12,10 €
0,00 €
60,48 €
54,43 €
42,33 €
39,31 €
12,10 €
9,07 €
0,00 €
70,76 €
63,68 €
53,07 €
49,53 €
14,15 €
10,61 €
0,00 €
58,96 €
53,07 €
44,22 €
41,27 €
11,79 €
8,84 €
0,00 €
29,48 €
26,53 €
22,11 €
20,64 €
5,90 €
4,42 €
0,00 €
106,13 €
95,52 €
79,60 €
74,29 €
21,23 €
15,92 €
0,00 €
Abschnitt 2 - Abgaben zur Inanspruchnahme von Mehrbetreuungszeiten in städtischen Kindereinrichtungen gemäß § 5 Abs. 1, 2 und
3 EBeitragS
Art der Einrichtung
Betreuungszeit
1. Kinderkrippe
2. Kindergarten
3. Schulhort
je Stunde
je Stunde
je Stunde
Abgaben je Stunde
innerhalb
außerhalb
der Öffnungszeiten
4,85 €
25,00 €
2,24 €
25,00 €
1,31 €
25,00 €
Abschnitt 3 - Abgaben für Gastkindplätze in städtischen Kindereinrichtungen nach § 3 Abs. 7 EBeitragS
Art der Einrichtung
1. Kinderkrippe
2. Kindergarten
3. Schulhort
Betreuungszeit
je Betreuungstag
je Betreuungstag
je Betreuungstag
Abgaben je Tag
43,68 €
20,16 €
11,79 €
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
IMPRESSUM
Amtsblatt der Großen
Kreisstadt Freital
Herausgeber: Stadtverwaltung
Freital, Dresdner Straße 56,
01705 Freital
Verantwortlich für amtliche
Bekanntmachungen: Die Große
Kreisstadt Freital,
vertreten durch den
Oberbürgermeister
Uwe Rumberg
Verantwortlich für sonstige
Bekanntmachungen: Die Große
Kreisstadt Freital,
vertreten durch die persönliche
Referentin des Oberbürgermeisters Inge Nestler
Redaktion: Jona HildebrandtFischer, Tel.: 0351 6476136;
Inge Nestler,
Tel.: 0351 6476156
Verlag und Druck: Verlag +
Druck LINUS WITTICH KG,
04916 Herzberg,
An den Steinenden 10, Telefon:
03535/489-0
Für Textveröffentlichungen
gelten unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
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Druck LINUS WITTICH KG,
vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan,
www.wittich.de/agb/herzberg
Einzelexemplare sind gegen
Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen.
Die nächste Ausgabe
erscheint am
Freitag, dem 12. August 2016
Redaktionsschluss ist
Freitag, der 29. Juli 2016
Nr. 13/2016
vom 22. Juli 2016
Nachfolgend wird der öffentliche Teil der Niederschrift des Stadtrates vom 3. Mai 2016
veröffentlicht. Die dazugehörigen Beschlüsse wurden im Amtsblatt der Großen Kreisstadt
Freital vom 27. Mai 2016 bekannt gegeben.
NIEDERSCHRIFT
Körperschaft:
Gremium:
Sitzung am:
Sitzungsort:
Sitzungsbeginn:
Große Kreisstadt Freital
Stadtrat
3. Mai 2016
Rathaus Potschappel
18:15 Uhr
Sitzungsende: 19:55 Uhr
Die Sitzung setzte sich aus öffentlichen und nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zusammen.
Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieser Nieder
Niederschrift sind.
TEILNEHMERVERZEICHNIS
Körperschaft:
Gremium:
Sitzung am:
Große Kreisstadt Freital
Stadtrat
3. Mai 2016
Sitzungsteilnehmer
Vorsitzender
Uwe Rumberg
Stadträtinnen/Stadträte
Lothar Brandau
Dr. med. Franziska Darmstadt
Heike Druhm
Jutta Ebert
Alexander Frenzel
Norbert Frost
Frank Gliemann
Torsten Heger
Peter Heinzmann
Uwe Jonas
Ines Kummer
Candido Mahoche
Norbert Mayer
Chris Meyer
Claudia Irén Mihály-Anastasio
Karin Müller
Reinhard Nagel
Peter Pfitzenreiter
Harry Retz
Michael Richter
Martin Rülke
Wolfgang Schneider
Katrin Schulze
Günter Specht
Dr. Ralf Thomas
Lars Tschirner
Dr. Olaf Wasner
Heidrun Weigel
Klaus Wolframm
SPD/Die Grünen
Ortsvorsteher
Matthias Koch
Beauftragte
Carola Stejskal
Funktion
Bemerkungen
Oberbürgermeister
bis TOP 14, bis 19.45 Uhr
Ortsvorsteherin Wurgwitz ab TOP 5, ab 18.40 Uhr
ab TOP 4, ab 18.30 Uhr
Vorsitzender Fraktion Freie Wähler Freital
Vorsitzender AfD-Fraktion
Vorsitzender Fraktion Bürger für Freital
Vorsitzender CDU-Fraktion
Vorsitzender Fraktion DIE LINKE.
Ortsvorsteher Pesterwitz
Vorsitzender Fraktion
ab TOP 4, ab 18.20 Uhr
Weißig
Behindertenbeauftragte
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Bürgermeister
Mirko Kretschmer-Schöppan
Jörg-Peter Schautz
Erster Bürgermeister
Zweiter Bürgermeister, Geschäftsführer Technologieund Gründerzentrum Freital GmbH
Amtsleiter/innen und Mitarbeiter/innen
Andreas Funk
Amtsleiter Finanzverwaltung
Gerd Glöß
Amtsleiter Ordnungsamt
Daniel Hartig
Betriebsleiter Abwasserbetrieb
Ilona Helbig
Amtsleiterin Amt für Soziales, Schulen und Jugend
Gabriele Kerger
Amtsleiterin Rechnungsprüfungsamt
Holger Leuschner
Amtsleiter Hauptamt
Katrin Reis
Leiterin Büro Oberbürgermeister
Gerhard Schiller
Amtsleiter Stadtbauamt
Heike Tiltmann
Schriftführerin
Helmut Weichlein
Juristischer Referent
Geschäftsführer
Henryk Eismann
Prokurist Wohnungsgesellschaft Freital mbH
Michael Heinzig
Wohnungsgesellschaft Freital mbH
Alexander Karrei
Freitaler Projektentwicklungsgesellschaft mbH
Matthias Leuschner
Wirtschaftsbetriebe Freital GmbH und
FREITALER STROM+GAS GMBH
Ulrich Rudolph
FREITALER STROM+GAS GMBH
Abwesenheit:
Stadträtinnen/Stadträte
Dirk Abraham
entschuldigt, dienstlich
Ute-Maria Frost
entschuldigt, dienstlich
Thomas Käsemodel
entschuldigt, Urlaub
Jörg Müller
entschuldigt, dienstlich
Rosa Spet
entschuldigt, krank
Ortsvorsteher
Thomas Käfer
Kleinnaundorf
entschuldigt, krank
Zuhörer: 12
Herr Rumberg begrüßt die Anwesenden
und eröffnet die Sitzung. Zur vorliegenden
Tagesordnung gibt es keine Änderungen.
Damit ist sie angenommen.
VERZEICHNIS DER
TAGESORDNUNGSPUNKTE
Körperschaft: Große Kreisstadt Freital
Gremium:
Stadtrat
Sitzung am: 3. Mai 2016
Öffentlicher Teil
1.
Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung der Sitzung sowie der
Beschlussfähigkeit
2.
Beschluss über Einwendungen gegen
die Niederschrift vom 3. März 2016
3.
Information zum aktuellen Stand
der Unterbringung und Betreuung
der Asylbewerber
4.
Informationen und Anfragen
5.
(A 2016/006)
Antrag der Fraktion Freie Wähler
Freital zur Abberufung eines sachkundigen Einwohners
6.
(Vorlagen-Nr.: I 2016/006)
Informationen nach § 12 Abs. 4 Nr. 3
und 4 der Hauptsatzung der Großen
Kreisstadt Freital - 1. Quartal 2016
7.
8.
9.
10.
11.
12.
(Vorlagen-Nr.: B 2016/026)
Neuerlass der Entgeltordnung für
die Freibäder der Stadt Freital
(Vorlagen-Nr.: B 2016/029)
Annahme der Schenkung eines
Aquarells von Gottfried Bammes
durch die Stadt Geisingen
(Vorlagen-Nr.: B 2016/030)
Maßnahmenübersicht der Großen
Kreisstadt Freital zur Umsetzung des
Investitionskraftstärkungsgesetzes
(Vorlagen-Nr.: B 2016/031)
Beschluss zur Umsetzung des Bauvorhabens „Vorplatz Neumarkt“
(Vorlagen-Nr.: B 2016/032)
Umbesetzung der Arbeitsgruppe
„Gedenken“
(Vorlagen-Nr.: B 2016/035)
Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntage 2016
Tagesordnungspunkt 1
Feststellung der ordnungsgemäßen
Einberufung der Sitzung sowie der Beschlussfähigkeit
Herr Rumberg stellt die ordnungsgemäße Einberufung der Sitzung sowie die Beschlussfähigkeit fest.
13
Tagesordnungspunkt 2
Beschluss über Einwendungen gegen
die Niederschrift vom 3. März 2016
Gegen die genannte Niederschrift liegen
keine Einwendungen vor.
Tagesordnungspunkt 3
Information zum aktuellen Stand der
Unterbringung und Betreuung der
Asylbewerber
Herr Kretschmer-Schöppan informiert, dass
gegenwärtig 591 Asylbewerber in Freital
untergebracht sind. Davon 317 zentral in
der Asylunterkunft Am Langen Rain (300
Männer, 10 Frauen, 7 Kinder) und dezentral 274 (215 Männer, 23 Frauen, 36 Kinder). Es gibt einen leichten Rückgang der in
Freital lebenden Asylbewerber.
Es gibt keinen Diskussionsbedarf.
Tagesordnungspunkt 4
Informationen und Anfragen
Herr Rumberg informiert, dass
- am 8. Mai 2016, 9.00 Uhr der „Lauf in
den Frühling“ eröffnet wird.
- am 8. Mai 2016, 10.00 Uhr mit dem
Verein Das „Zusammenleben“ e.V. eine
Kranzniederlegung zum Tag der Befreiung stattfindet. Dazu sind alle Stadträte
und Freitaler eingeladen.
- am 12. Mai 2016, 15.00 Uhr das Richtfest an der Turnhalle Zauckerode, Ringstraße, stattfindet.
- folgende Anfragen schriftlich beantwortet wurden:
- von Herrn Jonas zur Verkehrsberuhigung der Straße Gemeindeweg,
- der CDU-Fraktion zu den Nationalitäten
der in Freital lebenden Asylbewerber.
Herr Wolframm kommt. Somit sind
28 Stimmberechtigte anwesend.
Herr Richter bedankt sich bei allen Mitwirkenden der gestrigen Veranstaltung „Laut
gegen Nazis“ sowie für die kooperative
Zusammenarbeit mit den Zuständigen und
bei den Bürgermeistern der Stadt die vor
Ort waren. Es war ein Zeichen, dass Freital
auch anders sein kann als Rechts.
Herr Gliemann äußert, dass mit Blick auf
die 100-Jahrfeier von Freital und Neuausrichtung des Windbergfestes über feste
Gebäude sowie entsprechende Anschlüsse und öffentliche Toiletten nachgedacht
werden sollte. Dazu wird die Fraktion
Freie Wähler einen entsprechenden Antrag
vorbereiten und Herr Gliemann begrüßt,
wenn dieser fraktionsübergreifend erstellt
und unterstützt wird. Freitaler Bürger sind
mit folgenden Fragen an die Fraktion Freie
Wähler Freital herangetreten:
14
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
1. Aus welchem Grund wird von der Verwaltung auf Einladungen der „Freitaler
Tafel“ nicht reagiert? Es erfolgen weder
Zu- noch Absagen.
2. Besteht die Möglichkeit der Unterstützung der „Freitaler Tafel“ durch die
FREITALER STROM+GAS GmbH bei
den Strompreisen und an wen muss
man sich wenden?
3. Weshalb gehen die Ampeln 5.30 Uhr
in Betrieb? Eine Schaltung ab 6.00 Uhr
spart Energie und der Verkehrsfluss ist
noch nicht so hoch, dass die Ampeln so
zeitig angeschaltet werden müssen.
4. Kann die Taktung der Linie A geändert werden, da diese bereits schon an
den Endpunkten voll ist? Des Weiteren sollte es Überlegungen geben, die
Preise für die Fahrradmitnahme im Bus
zu erhöhen, damit weniger mit ihrem
Fahrrad einsteigen und somit genügend
Platz für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer ist.
5. Weshalb ist die Fußgängerampel
in Höhe des Bahnhofes Hainsberg
samstags ausgeschaltet? Diese sollte
samstags an sein, um ein gefahrloses
Überqueren der Dresdner Straße zu er
ermöglichen.
Frau Müller begrüßt den Artikel „Sprache ist das Tor der Welt“ im Amtsblatt der
Stadt Freital vom 29. April 2016 zur Kindertagesstätte Storchenbrunnen, da die
Sprachkompetenz in den letzten Jahren
stark abgenommen hat. Eine altersgerechte
Sprachentwicklung bis zum Schuleintritt ist
nur in gemeinsamer Verantwortung Elternhaus, pädagogischer Fachkräfte und Logopäden zu lösen.
Herr Mayer bemerkt, dass Eltern vermehrt
feststellen, dass die 30 km/h vor der Lessingschule nicht eingehalten werden. Er
bittet, dass das mobile Geschwindigkeitsmessgerät über einen längeren Zeitraum in
Richtung Dresdner Straße aufgestellt wird.
Die Auswertung der Daten ist den Stadträten vorzulegen. Des Weiteren sind die
Verkehrsschilder „Zone 30“ von der Dresdner Straße in die Straße Am Bahnhof sowie
von der Dresdner Straße in die Kantstraße
so angebracht, dass diese beim Einfahren
in die Straßen schwer wahrzunehmen
sind. Dies sollte geprüft werden. Da sich
die „Zone 30“ über ein großes Gebiet er
erstreckt, bittet Herr Mayer weiterhin zu prüfen und um eine Kostenschätzung, vor und
hinter der Grund- und Oberschule Lessing
eine Aufpflasterung vorzunehmen.
Herr Frost kommt. Somit sind 29 Stimmberechtigte anwesend.
Herr Rumberg sichert die Aufstellung des
mobilen Geschwindigkeitsmessgerätes zu.
Herr Nagel nimmt Bezug auf die jetzigen
vom 22. Juli 2016
Maßnahmen entlang der Dresdner Straße
in Hainsberg, wo die Dresdner Straße auf
zwei Spuren zusammengeführt wird. Die
Fahrzeuge, vor allem LKWs fahren scharf
und knapp an den Straßenkanten vorbei. Er
bittet zu prüfen, die Geschwindigkeit auf
30 km/h herunterzusetzen.
Herr Rumberg wird es prüfen lassen.
Herr Mayer bittet, dass die im letzten Technischen und Umweltausschuss vorgestellte Präsentation zum Bahnhof Potschappel
den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.
Herr Schautz führt, wie schon im Technischen und Umweltausschuss aus, dass die
Präsentation nicht zur Verfügung gestellt
wird, weil demnächst ein VOF-Verfahren
und somit ein Wettbewerb ansteht.
Herr Mayer fügt hinzu, dass der Stadtrat
das Recht auf Informationen hat und dieses
mit der Anforderung der Präsentation zum
Bahnhof Potschappel eingefordert wird.
Herr Specht nimmt Bezug auf einen Artikel
in der Presse, dass der Geschäftsführer der
Wasserversorgung Weißeritzgruppe GmbH
gegen ein verlorenes Gerichtsverfahren
Klage vor dem Verfassungsgericht erhoben
hat. Hat die Gesellschafterversammlung
ihn bevollmächtigt, die Klage einzureichen?
Herr Rumberg antwortet, dass es eine entsprechende Abstimmung gegeben hat.
Herr Frost fragt nach dem Stand des Ausbaus des Internets in Pesterwitz und wann
mit der Freischaltung zu rechnen ist.
Herr Rumberg wird es prüfen.
Weitere Informationen und Anfragen gibt
es nicht.
Tagesordnungspunkt 5; A 2016/006
Antrag der Fraktion Freie Wähler Freital zur Abberufung eines sachkundigen
Einwohners
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016
Herr Gliemann erläutert die Sach- und
Rechtslage des Antrages. Von Herrn Richter wird die Thematik trotz gemeinsamer
Gespräche in der Presse falsch dargestellt.
Gegen die Unterstellung, dass der Antrag
sich gegen die Partei DIE LINKE. und gegen Herrn Brachtel wegen seiner Mitarbeit
im Willkommensbündnis richtet, verwahrt
sich Herr Gliemann in Namen der Fraktion
Freie Wähler Freital. Es geht allein um den
notwendigen Sachverstand, den ein sachkundiger Einwohner haben sollte und der
bei einem 16jährigen nicht gesehen wird.
Herr Gliemann zitiert aus einem Schreiben von Herrn Leichsenring, Referent im
Sächsischen Ministerium des Innern, dass
sachkundige Einwohner aufgrund ihrer Berufsausbildung oder Erfahrungen besonde-
Nr. 13/2016
re Kenntnisse besitzen sollten. Die Fraktion
Freie Wähler Freital sieht die Nominierung
von Herrn Brachtel als bewusste Täuschung
gegenüber dem Stadtrat. Als richtigen Weg
wird gesehen, wenn die Fraktion DIE LINKE. selbst Herrn Brachtel als sachkundigen
Einwohner zurückzieht.
Herr Richter verweist auf den § 44
Abs. 2 in Verbindung mit § 10 Sächsische
Gemeindeordnung, dass jede Person, die
in einer Gemeinde lebt, ein Einwohner ist
und somit auch ein 16jähriger. Der Antrag
zur Abberufung von Herrn Brachtel wird
als rein politisch motivierter Antrag gesehen, da bereits im vergangenen Jahr Herr
Richter von Herrn Gliemann aufgefordert
wurde, seine Ämter und Mandate niederzulegen. Herr Brachtel war unter anderem
Frau Mihály-Anastasio vor der Nominierung persönlich bekannt und ihr somit das
Alter auch. Damit hätte sie schon bei der
Berufung von Herrn Brachtel widersprechen können. Auch Mitglieder der CDUFraktion war Herr Brachtel im Vorfeld der
Berufung bekannt. Die Fraktion DIE LINKE.
wird dem Antrag A 2016/006 nicht zustimmen.
Frau Mihály-Anastasio stellt richtig, dass
sie sowohl Frau Kummer als auch die Mutter von Herrn Brachtel nach dessen Alter
gefragt hat. Von beiden wurde die Volljährigkeit bestätigt.
Herr Gliemann bittet Herrn Richter bei
der Wahrheit zu bleiben, denn bei dem
gemeinsamen Gespräch wurde klar unterstrichen, dass der Antrag nicht politisch
motiviert ist. Zur Aufforderung, dass Herr
Richter seine Ämter und sein Mandat niederlegen soll, stellt Herr Gliemann richtig,
dass er Herrn Richter aufgefordert hat, seinen Auftrag als gewählter Stadtrat zu erfüllen und sollte er nicht in der Lage dazu
sein, zurückzutreten, was ein wesentlicher
Unterschied ist.
Herr Brandau fordert, zum Antrag A
2016/006 zurückzukommen. Er begrüßt
die Mitarbeit jeden Bürgers, auch wenn er
erst 16 Jahre alt ist.
Herr Retz ist der Meinung, wenn die Fraktion DIE LINKE. ihn nominiert und der Stadtrat damals zugestimmt hat, es genug Zeit
gewesen wäre zu widersprechen. Er lehnt
den Antrag A 2016/006 ab.
Herr Pfitzenreiter weist darauf hin, wenn
auch sachkundige Einwohner im Technischen und Umweltausschuss kein Stimmrecht haben, sie dennoch ihre Sachkunde
gewinnbringend einfließen lassen sollten.
Ob die entsprechende Sachkunde bei
Herrn Brachtel vorliegt, wird die Zeit zeigen. Innerhalb der CDU-Fraktion gibt es
verschiedene Meinungen, so dass nicht
geschlossen abgestimmt wird. Herr Pfit-
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
zenreiter schlägt eine Konkretisierung der
Sachkunde in der Geschäftsordnung des
Stadtrates und der Hauptsatzung vor, um
solche Diskussionen in Zukunft zu vermeiden.
Frau Ebert kommt. Somit sind 30 Stimmberechtigte anwesend.
Herr Dr. Thomas sieht junge Leute als sachkundige Einwohner als Gelegenheit zum
Heranführen an die Politik, jedoch ohne
Stimmrecht.
Herr Mayer äußert, dass die AfD-Fraktion
sich grundsätzlich dafür ausspricht, dass
die Fraktionen die Möglichkeit haben, ihre
Kandidaten in die Ausschüsse zu entsenden, dabei muss man sich aber an Vorschriften und Gesetze halten. In dem von
Herrn Richter erwähnten § 10 Sächsischer
Gemeindeordnung gibt es keine Altersbegrenzung, so dass man, würde man es
übertreiben, auch 12jährige nominieren
könnte. Damit dies nicht passiert, sollte man auf die allgemeinen Grundsätze
der Wählbarkeit zurückgreifen und dabei
den § 15 Sächsischer Gemeindeordnung
heranziehen. Dieser sagt aus, Bürger der
Gemeinde sind im Sinne des Artikels 116
Grundgesetz die, die ihr 18. Lebensjahr
vollendet haben. Deutlich wird das auch
daran, dass Herr Brachtel die Einwillung
seiner Eltern gebraucht hat, um als sachkundiger Einwohner mitwirken zu können.
Die AfD-Fraktion stimmt dem Antrag A
2016/006 zu.
Herr Tschirner vertritt den Standpunkt, dass
jede Fraktion für die Qualität ihres sachkundigen Einwohners selbst verantwortlich
ist.
Herr Meyer stimmt den Wortmeldungen
von Herrn Tschirner und Herrn Dr. Thomas
zu. Die Fraktion Bürger für Freital lehnt
den Antrag A 2016/006 ab. Wie von Herrn
Pfitzenreiter vorgeschlagen, sollten klare
Regelungen zu sachkundigen Einwohnern
getroffen werden.
Herrn Wolframm war nicht bekannt, dass
Herr Brachtel keine 18 Jahre alt ist, was ihn
so auch nicht gestört hat, da er nicht unangenehm aufgefallen ist. Sicher kann Herr
Brachtel noch nicht die Lebenserfahrungen
einbringen wie ältere Stadträte oder sachkundige Einwohner, es ist aber ein Weg,
Jugendliche an die Arbeit der Politik heranzuführen.
Herr Nagel stellt die Frage in den Raum,
wer sich anmaßt über Sachkunde zu urteilen.
Frau Dr. Darmstadt bittet Herrn Richter um
eine Begründung, weshalb Herr Brachtel
für die Fraktion DIE LINKE. der entsprechende sachkundige Einwohner für den
Technischen und Umweltausschuss ist.
vom 22. Juli 2016
Herr Richter antwortet, dass er im Vorfeld
der Nominierung mit Herrn Brachtel und
seiner Mutter ausführlich gesprochen und
die Aufgaben des Technischen und Umweltausschusses dargelegt hat. Von Herrn
Brachtel wurde versichert den Aufgaben
gewachsen zu sein und entsprechend
beraten zu können. Für die Fraktion DIE
LINKE. war der Blickwinkel einer anderen
Altersklasse auf die Themen ausschlaggebend. Herr Richter ist überzeugt, dass Herr
Brachtel den Technischen und Umweltausschuss gewinnbringend unterstützen kann.
Herr Dr. Wasner stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Diskussion.
Da es zu dem Geschäftsordnungsantrag
keine Wortmeldungen gibt, bringt Herr
Rumberg diesen zur Abstimmung.
Die Mehrheit spricht sich für den Geschäftsordnungsantrag aus. Damit ist die Diskussion zum Antrag A 2016/006 beendet.
Herr Weichlein führt zum Prozedere aus,
dass man als sachkundiger Einwohner
durch Wahl in den jeweiligen Ausschuss
berufen wird. Eine Abberufung ist möglich,
sie ist aber keine Abwahl und somit ist kein
Wahlvorgang notwendig. Es ist eine normale offene Mehrheitsabstimmung.
Herr Mayer fragt, ob sich dies mit der Berufung bzw. Ablehnung von sachkundigen
Einwohnern im Februar 2014 deckt, als die
Berufung als Wahl deklariert wurde.
Herr Weichlein wiederholt, dass die Berufung selbst eine Wahl ist, die Abberufung
hingegen nicht. Sie ist eine Abstimmung.
Herr Rülke beantragt die geheime Abstimmung des Antrages A 2016/006.
Herr Weichlein legt dar, dass Abstimmungen grundsätzlich offen erfolgen und
für eine geheime Abstimmung sachliche,
schwerwiegende Gründe vorliegen müssen.
Herr Rülke begründet, dass man sich bei
der Berufung der sachkundigen Einwohner
in der Regel auf Listen geeinigt hat, so dass
da keiner einzelnen Person eine Stimme
gegeben wird. Hier geht es darum, einer
einzelnen Person das Vertrauen auszusprechen oder zu entziehen.
Herr Richter, Herr Wolframm, Herr Meyer
und Herr Gliemann sprechen sich jeweils
im Namen ihrer Fraktionen gegen den Antrag auf geheime Abstimmung aus.
Da es keine weiteren Wortmeldungen
zum Antrag auf geheime Abstimmung
gibt, bringt Herr Rumberg diesen zur Abstimmung. Nach der JA-Abstimmung, wo
10 Stimmberechtigte zugestimmt haben,
unterbricht Herr Gliemann die weitere Abstimmung und zieht den Antrag A 2016/006
zurück. Herr Gliemann begründet dies mit
dem Hin und Her und, egal wie die Entscheidung ausgeht, wird die Fraktion DIE
15
LINKE. Herrn Brachtel bei einer erneuten
Besetzung sachkundiger Einwohner wieder
auf die Liste setzen.
Weitere Wortmeldungen bzw. Einwände
von Stadträten gibt es nicht. Damit ist der
Tagesordnungspunkt beendet.
Tagesordnungspunkt 6; I 2016/006
Informationen nach § 12 Abs. 4 Nr. 3
und 4 der Hauptsatzung der Großen
Kreisstadt Freital - 1. Quartal 2016
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016
Es besteht kein Diskussionsbedarf.
Tagesordnungspunkt 7; B 2016/026
Neuerlass der Entgeltordnung für die
Freibäder der Stadt Freital
Vorberatung im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) am 19. April 2016
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016
Herr Funk erläutert die Sach- und Rechtslage der Vorlage. Aus der Vorberatung im
Finanz- und Verwaltungsausschuss heraus
ist den Stadträten eine neue Anlage 1 mit
Stand 26. April 2016 zugegangen. In dieser
Anlage sind im § 2 Abs. 1 bei a) das Wort
„(Vollzahler)“ und bei b) das Wort „(ermäßigt)“ zu streichen. Somit steht die Anlage
1 Stand 26. April 2016 einschließlich der
Streichung der zwei Worte zur Beschlussfassung und der Beschlussvorschlag wird
entsprechend geändert.
Herr Mayer stellt im Namen der AfD-Fraktion den Antrag, im § 2 Abs. 1 die Entgelte
der Tarifgruppe II nicht zu erhöhen. Die Tageskarte soll bei 2,00 Euro und die Jahreskarte bei 40,00 Euro bleiben. Den Bürgern
mit weniger Einkommen sollte die Möglichkeit eines Freibadbesuches eingeräumt
werden. Im Vergleich zu den Freibädern im
Umland liegen alle bis auf Dorfhain und
Hetzdorf unter bzw. bei 2,00 Euro. Die
Beibehaltung der bisherigen Preise in der
Tarifgruppe II verursacht zwar eine Mindereinnahme von 12.000 Euro, die sich die
Stadt aber leisten sollte.
Herr Pfitzenreiter erinnert an die Diskussion zum Haushalt 2015, wo eine Anpassung der Gebühren und Entgelte gefordert
wurde, wozu es auch einen Stadtratsbeschluss gibt. Mit dem neu einzuführenden
Familienpass gibt es die Möglichkeit, die
Freibäder zu berücksichtigen und so Freitaler Familien zu unterstützen. Die vorgeschlagene Erhöhung der Tarifgruppe I fällt
zu der vorgeschlagenen Erhöhung der Tarifgruppe II prozentual höher aus. Diese
Erhöhung kann nach zehn Jahren und steigender Kostenentwicklung vorgenommen
16
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
werden. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage mehrheitlich zustimmen.
Herr Nagel kritisiert, dass nach zwei Vorberatungen heute ein Antrag zur Änderung
der Entgelte eingereicht wird, was in den
Fraktionen nicht diskutiert werden kann.
Er spricht sich dafür aus, die Vorlage in die
Ausschüsse zurückzuweisen.
Herr Rumberg spricht sich gegen eine Ver
Vertagung aus.
Herr Dr. Wasner bemerkt, dass die Kostendeckung bei 40 % liegt und demzufolge 60 %
von der Stadt getragen werden. Dieses Verhältnis zeigt, was die Stadt Freital für ihre
Bürger ausgibt und er stimmt den Ausführungen von Herrn Pfitzenreiter zu.
Herr Gliemann äußert, dass die Fraktion
Freie Wähler Freital der Vorlage zustimmen
wird. Er regt jedoch für die nächste Änderung der Entgeltordnung an, über einen Familientarif nachzudenken.
Herr Richter sieht die starke Erhöhung als
kritisch. Zumal damit die Stadt Freital im
Vergleich zu anderen Kommunen mit eine
der Teuersten bei den Eintrittspreisen ist.
Die Stadt Freital sollte sich den „Luxus“
von zwei Freibädern leisten und sozial
bleiben.
Herr Rülke unterstützt die Ausführungen
von Herrn Dr. Wasner, was die städtische
Unterstützung von 60 % angeht. Sicher ist
der Eintritt im Vergleich zu umliegenden
Bädern wie Dresden oder Mohorn höher,
aber diese Bäder haben auch nicht das zu
bieten was Freital mit seinen zwei Erlebnisbädern bietet.
Herr Mayer äußert, dass er im Finanz- und
Verwaltungsausschuss der Vorlage zugestimmt hat, in der danach stattgefundenen
Fraktionssitzung hat man sich auf den heute eingereichten Änderungsantrag für die
Tarifgruppe II verständigt. Zwar reduziert
sich der errechnete Mehrerlös von 33.000
Euro auf 21.000 Euro, aber dennoch erfolgt
damit eine Erhöhung der Kostendeckung.
Frau Dr. Darmstadt ist ebenfalls der Meinung, dass ein Vergleich der Preise mit
anderen Bädern nicht möglich ist, weil sie
weniger bieten als Freital. Die Stadt Freital
leistet sich mit zwei Freibädern und einer
Schwimmhalle viel im Vergleich zu anderen Städten dieser Größe. Sie bittet den
Stadtrat, der Vorlage zuzustimmen.
Herr Wolframm stimmt den Ausführungen
von Herrn Rülke und Herrn Pfitzenreiter
zu. Das Wasser, die Rutschen sowie das
Personal verursachen Kosten, was jedem
klar sein muss. Eine gewisse Unterstützung
kann im Familienpass mit geregelt werden.
Herr Wolframm spricht sich für die vorliegende Vorlage aus.
Frau Ebert bittet für die Zukunft zu prüfen, ob es möglich wäre, einen Kurzzeit-
vom 22. Juli 2016
tarif (z. B. 2 Stunden) in den Freibädern
anzubieten.
Da es zum Änderungsantrag der AfDFraktion, im § 2 Abs. 1 keine Änderung der
Entgeltsätze bei der Tarifgruppe II vorzunehmen, keine weiteren Wortmeldungen
gibt, bringt Herr Rumberg diesen zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis
Gesetzliche Zahl
der Gremiumsmitglieder:
35
Zahl der anwesenden
Gremiumsmitglieder:
30
Davon stimmberechtigt:
30
Ja-Stimmen:
2
Nein-Stimmen:
22
Stimmenthaltungen:
6
Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es folgt die Abstimmung über den geänderten Beschlussvorschlag.
Beschluss-Nr.: 056/2016
Tagesordnungspunkt 8; B 2016/029
Annahme der Schenkung eines Aquarells von Gottfried Bammes durch die
Stadt Geisingen
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016
Da kein Diskussionsbedarf besteht, folgt
die Abstimmung.
Beschluss-Nr.: 057/2016
Tagesordnungspunkt 9; B 2016/030
Maßnahmenübersicht der Großen
Kreisstadt Freital zur Umsetzung des
Investitionskraftstärkungsgesetzes
Vorberatung im Sozial- und Kulturausschuss (SKA) am 19. April 2016
Vorberatung im Technischen und Umweltausschuss (TUA) am 21. April 2016
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016
Herr Funk erläutert die Sach- und Rechtslage der Vorlage.
Herr Richter äußert im Namen der Fraktion
DIE LINKE., dass sie der Vorlage zustimmt.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es folgt die Abstimmung.
Beschluss-Nr.: 058/2016
Tagesordnungspunkt 10; B 2016/031
Beschluss zur Umsetzung des Bauvorhabens „Vorplatz Neumarkt“
Vorberatung im Technischen und Umweltausschuss (TUA) am 21. April 2016
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016
Herr Schautz erläutert die Sach- und
Rechtslage der Vorlage.
Nr. 13/2016
Herr Gliemann führt aus, dass die Fraktion
Freie Wähler Freital der Vorlage zustimmt.
Hinsichtlich der jetzigen Gestaltung führt
er aus, dass der neu geschaffene Hang in
Richtung Wasserverlauf nicht gesichert ist.
Es sollte geprüft werden, ob mit Pollern
oder Stangen eine Abgrenzung möglich ist,
damit nicht erst ein Auto dort herunterfährt.
Herr Pechmann, Erbauer des Brunnen am
Neumarkt begrüßt die Erhaltung des Brunnens und er bietet an, seine Fachkenntnisse
entsprechend einzubringen.
Herr Meyer bringt den Hinweis bzw. die
Bitte zur Errichtung einer öffentlichen Toilette an, um auch die geschaffenen Anlagen an der Weißeritz richtig nutzen zu
können.
Herr Rülke möchte wissen, ob der Brunnen
tatsächlich seine Form verändert und eckig
wird. Wenn ja, weshalb? Weiterhin fragt er,
ob in den 190.000 Euro Planungskosten
auch schon Planungen für nachfolgende
Vorhaben enthalten sind.
Herr Schautz antwortet, dass in den
190.000 Euro nur Planungskosten für den
jetzigen Abschnitt enthalten sind. Der
Brunnen erhält eine andere Form, um ihn
erlebbarer zu machen. Mit Herrn Pechmann haben Gespräche standgefunden
und in Abstimmung mit ihm, wird die Maßnahme umgesetzt.
Herr Mayer legt dar, dass die AfD-Fraktion
der Vorlage zustimmt. Zur öffentlichen Toilette bemerkt er, dass es sicher eine Toilette im Erdgeschoss des Technologie- und
Gründerzentrums gibt, die öffentlich genutzt werden kann, zumindest an Arbeitstagen und während der Arbeitszeit. Wenn
ja, sollte auf diese aufmerksam gemacht
werden.
Frau Schulze möchte wissen, ob für Blinde
die Führungsrillen mit eingebaut werden
können.
Herr Schautz antwortet, dass der Bordstein
bereits erneuert wurde und dort die Führungsrillen für Blinde mit eingebaut sind.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es folgt die Abstimmung.
Beschluss-Nr.: 059/2016
Tagesordnungspunkt 11; B 2016/032
Umbesetzung der Arbeitsgruppe „Gedenken“
Herr Weichlein erläutert die Sach- und
Rechtslage der Vorlage.
Herr Richter kritisiert, dass mit der neuen
Wahlperiode im Jahr 2014 keine Neubesetzung der AG Gedenken vorgenommen
wurde. Jetzt gibt es die vorliegende Vorlage
mit der Besetzung der AG ohne im Vorfeld
die Fraktionen zu fragen, ob sie Vertreter in
die AG senden möchten.
Nr. 13/2016
Herr Dr. Wasner erwidert zu den Ausführungen von Herrn Richter, dass die Fraktion DIE LINKE. seit 1990, wenn auch unter
anderem Namen, im Stadtrat sitzt und so
auch die Entstehung der AG mit begleitet
hat. Demzufolge ist der Fraktion DIE LINKE.
wohl bekannt, dass es die AG Gedenken
gibt. Hinzukommt, dass Herr Dr. Thomas
als Vorsitzender der AG sich über tatkräftige Mitarbeit freut und jederzeit Namen
gemeldet werden können. Herr Dr. Wasner
bedankt sich auf diesem Weg für die kontinuierliche Arbeit der AG Gedenken.
Herr Rumberg ist der Meinung, dass die
AG personenmäßig festgesetzt ist und für
den Moment für keine weiteren Vorschläge
geöffnet werden sollte.
Herr Pfitzenreiter schließt sich den Worten
von Herrn Dr. Wasner an und dankt der
AG Gedenken ebenfalls für die bisherige
Arbeit. Herr Dr. Thomas ist zwar Mitglied
der CDU-Fraktion und Vorsitzender der
AG Gedenken, aber er ist nicht als CDU in
der AG sondern weil er die entsprechende
Sachkunde mitbringt. Die CDU-Fraktion
stimmt der Vorlage zu.
Frau Dr. Darmstadt informiert, dass es sich
bei Herrn Kretzschmar, der neu in die AG
Gedenken kommt, sich um den ehemaligen Ortsvorsteher von Wurgwitz handelt,
welcher sich seit vielen Jahren für die
Stadtgeschichte einsetzt.
Herr Mayer stimmt formal Herrn Richter zu, dass es sich um ein Gremium des
Stadtrates handelt und dieses mit der neu-
17
vom 22. Juli 2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
en Wahlperiode 2014 neu besetzt hätte
werden müssen. Dies wird mit dem heutigen Beschluss nun getan. Die AfD-Fraktion
stimmt der Vorlage zu.
Herr Dr. Thomas stellt richtig, dass die AG
Gedenken nicht als Ausschuss des Stadtrates gegründet wurde. Es war seinerseits
eine Gruppe wo jede Fraktion ein Mitglied
aus dem Stadtrat oder anderweitig entsandt
hat. Im Laufe der zwei Jahrzehnte sind die
Mitglieder älter geworden und es ist noch
das Ziel, das historische Straßennamensverzeichnis von Freital fertig zu stellen.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es folgt die Abstimmung.
Beschluss-Nr.: 060/2016
Tagesordnungspunkt 12; B 2016/035
Verordnung über die verkaufsoffenen
Sonntage 2016
Vorberatung im Finanz- und Verwaltungsausschuss (FVA) am 26. April 2016
Herr Rülke führt aus, dass die CDU-Fraktion nicht einheitlich abstimmen wird. Es
gibt zum einen Argumente für aber andererseits auch gegen die verkaufsoffenen
Sonntage. Dafür spricht zum Beispiel, die
Kunden die Möglichkeit zu geben, sonntags einkaufen zu gehen. Dagegen spricht,
dass es immer zu Lasten der Mitarbeiter
geht und damit gegen die Familien.
Herr Gliemann stellt den Antrag, nur einen
verkaufsoffenen Sonntag in den Dezember
zu legen und einen auf den, wo das Wind-
bergfest stattfindet. Die Händler entlang der
Dresdner Straße haben von den verkaufsoffenen Sonntagen im Dezember fast nichts.
Daher der Vorschlag, es auf den Sonntag
vom Windbergfest zu legen, wo mehr Leute die Dresdner Straße entlang gehen. Sollte
der Antrag heute aufgrund der Kurzfristigkeit
nicht angenommen werden, bittet Herr Gliemann, es für das kommende Jahr zu prüfen.
Herr Wolframm spricht sich grundsätzlich
gegen verkaufsoffene Sonntage aus, denn
Sonntag ist Ruhetag.
Herr Mayer stimmt der Vorlage zu. Die
Stadt Freital ist bisher immer maßvoll mit
den Sonntagsöffnungen umgegangen.
Herr Meyer führt aus, dass die Fraktion
Bürger für Freital der Vorlage zustimmt.
Zum Antrag von Herrn Gliemann bemerkt
er, dass dies zu überlegen wäre, wenn das
Windbergfest so umstrukturiert wird, dass
es in die Innenstadt verlegt wird. Vorher hat
dies für die Händler keinen Sinn.
Herr Rumberg fragt Herrn Gliemann, ob er
seinen Antrag aufrecht erhält oder im Rahmen der verkaufsoffenen Sonntage 2017
mit betrachtet werden kann, zum Windbergfest zu öffnen.
Herr Gliemann zieht seinen Antrag zurück
und wünscht, dass es im kommenden Jahr mit
geprüft und den Händlern besprochen wird.
Weiterer Diskussionsbedarf besteht nicht.
Es folgt die Abstimmung.
Beschluss-Nr.: 061/2016
Herr Rumberg beendet den öffentlichen
Teil und stellt die Nichtöffentlichkeit her.
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18
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Nr. 13/2016
vom 22. Juli 2016
Einladung zum Bürgerdialog
Der Wein und die Wahrheit
sind sich sehr ähnlich,
weil man mit beiden anstößt.
Sehr geehrte Freitalerinnen,
sehr geehrte Freitaler,
seit dem letzten Jahr hat sich unser Stadtbild gewandelt.
Viele neue Mitbürgerinnen und Mitbürger
aus anderen Ländern und Kulturkreisen
sind zu uns gekommen und begegnen uns
im alltäglichen Leben. Das hat auch in unserer Stadt in der Vergangenheit zu Spannungen und Konflikten geführt.
Ich lade Sie daher - auch im Namen des
Freitaler Stadtrates - recht herzlich zum
nächsten Bürgerdialog am Montag, dem
12. September 2016 um 19.00 Uhr (Einlass
ab 18.15 Uhr) in den Großen Saal des Freitaler Stadtkulturhauses, Lutherstr. 1 zum
Thema
Umgang mit Asyl - wie wollen wir gemeinsam in Freital leben?
ein.
Gemeinsam mit Experten und Fachleuten
aus Behörden, Verbänden und Vereinen
wollen wir uns zu diesem Thema in einer
offenen Bürgerdiskussion austauschen,
transparent informieren und anstehende
Fragen beantworten.
Sie sind herzlich eingeladen, uns Ihre Fragen oder auch Anregungen zum Thema
vorab zu übermitteln. Diese senden Sie
gern bis 19. August 2016 - Stichwort: Bürgerdialog - per E-Mail an
[email protected]
oder postalisch an
Stadtverwaltung Freital
Büro des Oberbürgermeisters
Dresdner Straße 56
01705 Freital
Die Veranstaltung wird moderiert von der
Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung.
Der Bürgerdialog findet ausschließlich für
die Einwohnerinnen und Einwohner der
Großen Kreisstadt Freital statt. Im Eingangsbereich des Stadtkulturhauses gibt es deshalb eine Sicherheitskontrolle. Aus diesem
Grund bringen Sie bitte Personalausweis
oder Reisepass mit.
Ich freue mich auf konstruktive und sachliche Gespräche.
Moritz Gottlieb Saphir
(1795 - 1858)
österreichischer Schriftsteller,
Journalist und Satiriker
Blutspende in Freital
Der DRK-Blutspendedienst Sachsen gibt
folgenden Blutspendetermin bekannt:
Montag
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Rumberg
Oberbürgermeister
28. Juli 2016, 15 - 19 Uhr
Weißeritzgymnasium
Freital, Krönertstr. 25
Der Oberbürgermeister der Stadt Freital gratuliert
zum 90. Geburtstag
am 22.07.16 Frau Ursula Glomm
am 26.07.16 Frau Erika Schultz
am 04.08.16 Frau Margot Hempelt
am 08.08.16 Frau Elfriede Reißig
am 11.08.16 Herrn Werner Buhr
zum 85. Geburtstag
am 24.07.16 Herrn Werner Eichhorn
am 25.07.16 Frau Elfride Kotzsch
am 25.07.16 Frau Käthe Reiche
am 27.07.16 Frau Inge Fleischer
am 31.07.16 Herrn Günter Thiel
am 02.08.16 Frau Gabriele Klein
am 02.08.16 Frau Ingeborg Steyer
am 05.08.16 Frau Eva Huhle
am 05.08.16 Frau Brigitte Dathe
am 08.08.16 Frau Elisabeth Grafe
am 10.08.16 Herrn Dr.
Joachim Matthäi
zum 80. Geburtstag
am 22.07.16 Frau Gudrun Lohse
am 23.07.16 Herrn Erhard Ebert
am 24.07.16 Frau Ruth Dittrich
am 26.07.16 Herrn Günter Heinze
am 28.07.16
am 28.07.16
am 29.07.16
am 30.07.16
am 31.07.16
am 01.08.16
am 01.08.16
am 03.08.16
am 04.08.16
am 05.08.16
am 05.08.16
am 07.08.16
am 07.08.16
am 08.08.16
am 08.08.16
am 08.08.16
am 09.08.16
am 09.08.16
am 10.08.16
am 10.08.16
am 11.08.16
am 11.08.16
Frau Helga Gäbler
Herrn Dr. Gebhard Rühle
Herrn Ulrich Brückner
Frau Dagmar Müller
Frau Irene Schlicke
Herrn Wolfgang Siegert
Frau Gisela Wallußek
Frau Gerda Clauß
Frau Eva Berthold
Frau Helga Großmann
Herrn Leonhard Kunze
Frau Gerda Baumgart
Frau Waltraud Kastner
Frau Erika Rost
Frau Gisela Scheltzke
Frau Christa Dietze
Frau Ingeborg Herzog
Frau Larissa Giebler
Herrn Helmut Block
Frau Käte Klotke
Frau Christa Kaefer
Frau Ursula Mulansky
zur „Diamantenen Hochzeit“
am 23.07.16 Ehepaar Hannelore und
Hans-Joachim Roßner
am 28.07.16
am 28.07.16
am 04.08.16
Ehepaar Ingrid und
Walter Hoffmann
Ehepaar Annelies und
Wolfgang Ahlswede
Ehepaar Erika und
Helmut Zimmer
zur „Goldenen Hochzeit“
am 23.07.16 Ehepaar Barbara und
Jürgen Glöckner
am 23.07.16 Ehepaar Carla und
Günter Mäge
am 27.07.16 Ehepaar Marianne und
Dr. Helmut Martin
am 28.07.16 Ehepaar Ferdinand und
Gisela Zitschke
am 30.07.16 Ehepaar Christel und
Roland Arnold
am 06.08.16 Ehepaar Karin und
Horst Hornig
am 06.08.16 Ehepaar Brigitte und
Erich Meyer
am 08.08.16 Ehepaar Christine und
Jürgen Niendorf
am 11.08.16 Ehepaar Rosemarie und
Werner Steudten
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
19
vom 22. Juli 2016
Baustellenkalender der Stadt Freital
- Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum -
Laufende
Maßnahmen
Stand: 14.07.2016
Bauherr/
Ansprechpartner
Baumaßnahme
Art und Umfang der Sperrung/
vorgesehene Umleitungen
Voraussichtliche
Sperrzeit
Stadtverwaltung Freital
Herr Knopsmeier
Tel.: 6476211
Grundhafter Ausbau
Schachtstraße zwischen
Hüttenstraße und einschließlich
Kita Schachtstraße
Verlegung Trinkwasserleitung
Gitterseer Straße, LudwigRichter-Straße, Bannewitzer
Straße
Vollsperrung Fahrbahn –
Umleitung über Weißiger Straße /
Lutherstraße in beiden Richtungen
14.03.2016 bis
04.11.2016
Vollsperrung Fahrbahn jeweils
entsprechend des Baufortschritts
und halbseitige Sperrung
Fahrbahn, teilweise mit
Ampelregelung
Vollsperrung Fahrbahn
18.04.2016 bis
08.10.2016
Wasserversorgung
Weißeritzgruppe GmbH
Herr Wohl
Tel.: 6480447
FREITALER STROM +
GAS GMBH
Tel.: 647750
Landkreis Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge
Herr Jäger
Tel.: 03501 5153620
Fernmeldekabel- und
Gasleitungsverlegung Zur
Quäne ab der Schule
FREITALER STROM +
GAS GMBH
Tel.: 647750
Wasserversorgung
Weißeritzgruppe GmbH
Frau Kühn
Tel.: 6480446
Wasserversorgung
Weißeritzgruppe GmbH
Frau Kühn
Tel.: 6480446
FREITALER STROM +
GAS GMBH
Tel.: 647750
Stadtverwaltung Freital
Frau Richter
Tel.: 6476204
Gas- und
Einengung teilweise Sperrung
Trinkwasserleitungserneuerung Gehwege u. halbseitige Sperrung
Dresdner Straße von Rabenauer Fahrbahn / Spureinengungen
Straße bis Zufahrt Bahnhof
Hainsberg in Bauabschnitten
25.04.2016 bis
02.12.2016
Verlegung Trinkwasserleitung
Halbseitige Sperrung Fahrbahn
Hauptstraße,
teilweise mit Ampelregelung,
Baumschulenstraße, Hoher Weg teilweise Sperrung Gehbahn
23.05.2016 bis
02.09.2016
Gas/FM Verlegung RudolfBreitscheid-Straße
06.06.2016 bis
29.07.2016
Grundhafter Ausbau
Poisentalstraße, 3. BA
Vollsperrung der Fahrbahn
Halbseitige Sperrung Fahrbahn,
Vollsperrung Gehbahn
Vollsperrung Fahrbahn
FREITALER STROM +
GAS GMBH
Tel.: 647750
FREITALER STROM +
GAS GMBH
Tel.: 647750
Verlegung Gas- und
Stromleitung Erich-HanischStraße von Zum Weinberg bis
Obere Straße
Kabelverlegung Zöllmener
Straße von Am Sonnenhang bis
Pesterwitzer Straße
Vollsperrung Fahrbahn und
Gehbahn
Vollsperrung Gehbahn, halbseitige
Sperrung Fahrbahn mit
Ampelregelung im
Kreuzungsbereich
Stadtverwaltung Freital
Gehwegerneuerung Hohe Lehne Vollsperrung Randstreifen,
Herr Knopsmeier
zwischen Weststraße und
halbseitige Fahrbahn mit
Tel.: 6476211
Bergstraße
Einbahnstraßenregelung
FREITALER STROM +
Kabelverlegung Kleinnaundorfer Vollsperrung Gehweg in
GAS GMBH
Straße von Cunnersdorfer
Abschnitten, halbseitige Sperrung
Tel.: 647750
Straße bis Am Seilerschuppen
Fahrbahn
Abwasserbetrieb der Stadt Abwasserhausanschlüsse Am
Vollsperrung Fahrbahn jeweils
Freital
Burgwartsberg zwischen
punktuell
Frau Braune
Uhlandstraße und
Hausnummer 16
Tel.: 6479840
FREITALER STROM +
Kabelverlegung Oppelstraße von Sperrung Gehweg und teilweise
GAS GMBH
Nr. 14a bis Kita „Sonnenblume“ Einengung der Fahrbahn
Tel.: 647750
18.04.2016 bis
02.09.2016 (Ende
Gesamtbaumaßnahme)
Gesamtmaßnahme
13.06.2016 bis
31.08.2017
Vollsperrung vom
26.06.2017 bis
06.08.2017
27.06.2016 bis
05.08.2016
04.07.2016 bis
12.08.2016
11.07.2016 bis
12.08.2016
11.07.2016 bis
06.08.2016
18.07.2016 bis
30.07.2016
18.07.2016 bis
26.08.2016
20
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Beginnende
Maßnahmen
Nr. 13/2016
vom 22. Juli 2016
Bauherr/
Ansprechpartner
Baumaßnahme
Art und Umfang der Sperrung/
vorgesehene Umleitungen
Voraussichtliche
Sperrzeit
Stadtverwaltung Freital
Herr Fischer
Tel.: 6476234
Stadtverwaltung Freital
Herr Fischer
Tel.: 6476234
Instandsetzung Weißeritzbrücke
Fichtestraße
Vollsperrung Brücke
08.08.2016 bis
07.10.2016
Deckenerneuerung Wilsdruffer
Straße zwischen Zufahrt
Regenrückhaltebecken Zum
Freibad und
Fußgängerquerungshilfe
Fußweginstandsetzung, Bordund Gerinneinstandsetzung
Dresdner Straße zwischen
Wehrstraße und Lange Straße
Neubau Fußweg Friedensstraße
Halbseitige Sperrung der Fahrbahn 15.08.2016 bis
mit Ampelregelung
09.09.2016
Decklagenerneuerung An der
Winzerei zwischen Kohlsdorfer
Straße und Zur Jakobuskirche
Stadtverwaltung Freital
Herr Fischer
Tel.: 6476234
Stadtverwaltung Freital
Herr Fischer
Tel.: 6476234
Stadtverwaltung Freital
Frau Richter
Tel.: 6476204
Sperrung Gehweg und Sperrung
einer Fahrspur Dresdner Straße in
Fahrtrichtung Dresden
15.08.2016 bis
07.10.2016
Vollsperrung Friedensstraße
von Grundstück Nr. 2 bis 10
29.08.2016 bis
07.10.2016
Halbseitige Sperrung Fahrbahn mit
Ampelregelung
Gesamtbauzeit
27.08.2016 bis
12.10.2016
27.08.16/ 03.09.16;
10.09.-11.09.16/
24.09.16-25.09.16/
01.10.16-02.10.16/
08.10.16-09.10.16
Vollsperrung Fahrbahn an 6
Wochenenden – Umleitung jeweils
über Pesterwitzer Straße / Zum
Weinberg
Änderungen vorbehalten.
Auskunft zu Terminen und zur Baudurchführung erteilt der jeweilige Bauherr.
Widerspruchsrecht zur Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
Die Meldebehörde darf einer öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft gemäß § 42
Bundesmeldegesetz Familienname, frühere
Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname, Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit,
rechtliche Zugehörigkeit zu der öffentlichrechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften, Ein- und Auszugsdatum,
Familienstand, Zahl der minderjährigen
Kinder, Auskunftssperren, Sterbedatum und
Sterbeort ihrer Mitglieder übermitteln. Zudem dürfen zum gesetzlichen Vertreter eines Mitgliedes Familienname, Vornamen,
Doktorgrad, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht, Sterbedatum sowie Auskunftssperren übermittelt werden. Haben Mitglieder
einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft Familienangehörige, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen
Religionsgesellschaft angehören, dürfen
von diesen Familienangehörigen Vor- und
Familiennamen, Geburtsdatum und Geburtsort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, derzeitige Anschriften und letzte
frühere Anschrift, Auskunftssperren sowie
Sterbedatum übermittelt werden. Familienangehörige im Sinne des § 42 Abs. 2
Bundesmeldegesetz sind Ehegatten oder
Lebenspartner, minderjährige Kinder
und die Eltern von minderjährigen Kindern. Die betroffenen Personen haben
gemäß § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetzes
das Recht, der Übermittlung ihrer Daten
zu widersprechen. Deshalb wird hiermit
auf das diesbezügliche Widerspruchsrecht
hingewiesen. Der Widerspruch ist formlos
schriftlich mit persönlicher Unterschrift
oder durch persönliche Erklärung bei der
Stadtverwaltung Freital, Ordnungsamt,
Sachgebiet Pass- und Meldewesen, Dresdner Straße 56 in 01705 Freital einzulegen.
Eine Begründung ist nicht erforderlich. Der
Widerspruch bleibt so lange wirksam, wie
derjenige, der Widerspruch eingelegt hat,
in Freital mit Wohnung gemeldet ist oder
bis der Widerspruch zurückgenommen
wird. Die Inanspruchnahme des Widerspruchsrechts ist gebührenfrei.
Nächste Termine des Amtsblattes der Großen Kreisstadt Freital
Ausgabe 14/2016
Ausgabe 15/2016
Ausgabe 16/2016
12.08.16 (Redaktionsschluss 29.07.2016)
26.08.16 (Redaktionsschluss 12.08.2016)
09.09.16 (Redaktionsschluss 26.08.2016)
Die Amtsblätter liegen auch in den Freitaler Rathäusern zum Mitnehmen aus.
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Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
21
Fortsetzung der Titelseite
Rückblick auf die vierten Freitaler Kultur(All)tage
Vom 17. bis 26. Juni 2016 präsentierte die Stadtverwaltung Freital die vierten Freitaler Kultur(All)
tage. Oberbürgermeister Uwe Rumberg und der
Erste Bürgermeister Mirko Kretschmer-Schöppan
luden alle Freitaler und Gäste zu zahlreichen
Events im Stadtgebiet ein. Diese standen unter
dem Slogan: von Freitalern und Freunden für
Freitaler und Gäste der Stadt. Zu erleben waren
Veranstaltungen verschiedener Genre: Theater,
Bildende Kunst, Musik, Tanz, Literatur, Stadtteilfeste und Workshops. Holger Blum, bekannt aus
dem Radeberger Biertheater als „Bierhahn Blumi“ übernahm als Freitaler die Schirmherrschaft
über die rund 50 Veranstaltungen. Vereine, Einrichtungen, Künstlerinnen und Künstler stellten
verschiedene Kunst- und Unterhaltungskategorien an rund 30 Veranstaltungsorten im Stadtgebiet, zwischen Einnehmerhaus und den Ballsälen Coßmannsdorf inklusive Schloss Burgk vor.
Kunst im Hof
Feierlich gestartet wurde am 18. Juni durch den
Ersten Bürgermeister Mirko Kretschmer-Schöppan und „Blumi“ mit „Kunst im Hof“, einer für
Familien angelegten Ganztagsveranstaltung.
Rund um die Christuskirche und die Lange Straße im Ortsteil Deuben öffneten Anwohner ihre
Höfe. Eine tolle Atmosphäre herrschte über die
gesamte Festdauer bis 21.00 Uhr trotz der anfänglichen Regenschauer. Für Stimmung sorgte das vielfältige Programm auf der Bühne mit
Tänzen von der Kultur- und Tanzwerkstatt und
den Free Valley Liners, mit Theatersport von der
Spielbühne Freital und Musik von den Spechten
vom Arzgebirg, Bruno Vogl, Frei auf Bewährung
und Timeless. In der Kirche wurde die Ausstellung von Christian Burkhardt eröffnet. Chormusik erklang vom Gospelchor Freital und dem
Musikverein Freital. Stefan Döhnert brachte seine Lesung „im windschatten der schattenwinde“
zu Gehör. Kunst gab es diesmal im Gemeindezentrum von Milota Petrenzova zu betrachten.
Ebenso zeigte dort Ekkehard Pöschel wieder
seine 3D-Bilder. Unter freiem Himmel konnten
Kinder die vielfältigen Aktionen des mobilen
Kinderfestes von Kuta-Werk ausprobieren, große Seifenblasen beim Stand vom Umweltzentrum herstellen oder sich schminken lassen, während sich Eltern entspannt in Gartenmöbeln beim
„Regenbogen“ Familienzentrum e. V. niederließen
oder an der Geschichte über Freital schreiben
konnten. Der Turmaufstieg bot wieder einen
herrlichen Rundblick. Und kulinarisch gab es
einiges für den Gaumen. Im Süßen Hof der
Zahnarztpraxis Flegel/Blochwitz gab es Kaffee
und Kuchen bei Flötenmusik. Der Internationale Hof bot Schaschlyk, der Bunte Hof der Firma
Rehn wartete mit gutem Wein, Crepés, Kaffee
und mediterranen Fladenbroten auf. Ebenso gab
es deftiges wie Bratwurst von den Schülern des
Weißeritzgymnasiums und Kesselgulasch von
der Physiotherapie Fiedler. Gutes Essen macht
durstig. Stillen konnte man diesen beim Getränkehandel Mierisch. Die Akteursrunde Deuben,
unterstützt vom Koordinationsbüro für Soziale
Arbeit dankt allen Akteuren herzlich für das Gelingen.
Soloshow
„Bierhahn Blumi“ trat in den Ballsälen Coßmannsdorf mit einem Soloprogramm vor rund
300 Zuschauerinnen und Zuschauern auf. Er
spendete den Eintrittspreis in Höhe von rund
2.000 Euro dem Förderverein zum Erhalt des BC.
Sommerfest „Buntes Freital“
Am 23. Juni 2016 fand das Sommerfest „Buntes
Freital“ statt. Zu der vom Förderkreis Biotec e. V.
mit der Stadtverwaltung organisierten Veranstaltung waren alle Freitaler Bürgerinnen und Bürger
mit und ohne Migrationshintergrund herzlich
eingeladen, um ein nachhaltiges Zeichen für die
Lebendigkeit, die Toleranz und die Weltoffenheit Freitals zu setzen. Vorstandsvorsitzender Dr.
Enrico Schwarz und Oberbürgermeister Uwe
Rumberg eröffneten das Fest mit kurzen Reden.
Anschließend übergab Pfarrer Christoph Singer
eine Spende der Emmausstiftung von 300 Euro.
Nachdem Oberbürgermeister Uwe Rumberg in
Anwesenheit von Maskottchen Potti symbolisch
eine Schürze und Ofenhandschuhe überreicht
wurden, um auch in Zukunft die politischen heißen Eisen meistern zu können, folgte ein buntes,
kulturell vielseitiges Bühnenprogramm, welches
mit kleinen Theatervorführungen der Spülbühne
Freital e. V. und der Projektfabrik Witten „JobAct
to Connect“, Tänzen verschiedener Schüler und
Kinder, Hip-Hop mit RoyAL Flash, einem Auftritt des Spielmannszuges Freital e. V., syrischer
Volksmusik sowie einem Auftritt der internationalen Band „Banda Comunale“ gefüllt war. Neben dem Bühnenprogramm gab es ein vielfältiges Rahmenprogramm, das von einer Hüpfburg
bis hin zu Kinderschminken, Wissensquiz und
Sportaktivitäten wie Torwandschießen, Tischtennis und Tischfußball reichte. Für das leibliche
Wohl war zum Beispiel mit Grillen, internationaler Küche, die von Flüchtlingen zubereitet
wurde und Eis gesorgt. So klang der Tag gegen
Abend gemütlich bei Essen, Kulturprogramm
und mit fröhlichen Menschen aus.
Porzellankunst
Der Freitaler Verein Dresdner Porzellankunstverein e. V. führte vom 20. - 22. Juni 2016 Kinder mit Migrantionshintergrund in Zusammenarbeit mit Freitaler Schülern an die Keramik- und
Porzellankunst heran. Anliegen war es, Kindern
das Miteinander, egal woher sie kommen, zu
erleichtern, indem alle zusammen etwas Kreatives gestalten können und diese Aktion bewusst gegen die teilweise ausländerfeindlichen
Bewegungen in Sachsen zu stellen. Die Idee
dieser Demonstration für Miteinander und Gemeinsam von einheimischen und zugereisten
Menschen griff die Stadt Freital gerne auf und si-
cherte finanzielle und personelle Unterstützung
zu und stellte ein Atelier im Technologiezentrum
kostenfrei zur Verfügung. Der städtische Asylund Integrationskoordinator Christian Brestrich
konnte in Gesprächen mit der Schulleitung die
Waldblickoberschule Freital für ein integratives
Schulprojekt mit Kindern der DaZ-Klassen und
einheimischen Kindern gewinnen. Firmen des
TGZ wie die Firma Quendt Innovation und die
ortsansässige „Wirtschaft“ des TGZ sorgten für
Imbiss und Getränke. Weiterer Sponsor war das
Ingenieurbüro Gunter Langer aus Bannewitz.
Kinder und Jugendliche im Alter von sieben bis
17 Jahre waren eingeladen, in 12 Kreativstunden mit Ton, aber auch mit Porzellan, einem
typischen Freitaler Werkstoff der Dresdner Por
Porzellanmanufaktur kleine Kunstwerke oder auch
Dinge des täglichen Gebrauchs, je nach eigener
Vorstellung zu schaffen. Allen Akteuren, die diese zusätzliche Leistung freiwillig und zu ihren
täglichen Aufgaben erbrachten gilt ein herzliches Dankeschön. Betreut und künstlerisch
angeleitet wurden die Kinder und Jugendlichen
von Gudrun Sochorik, Keramiklehrerin mit pädagogischer Ausbildung sowie Angelika Grießing und Regine Kunze, Mitglieder des Porzellanvereins. Material, Farben, Brennkosten und
Hilfsmittel wurden vom Verein in Kooperation
mit der Stadtverwaltung Freital zur Verfügung
gestellt.
„Ein Sommernachtstraum auf Säggs’sch“
Das finale Highlight aller Veranstaltungen war
ein von Profis gestalteter Abend im Innenhof
des Schlosses Burgk. Tom Pauls und die Elbland
Philharmonie Sachsen präsentierten open air ein
besonderes Konzerterlebnis mit dem Programm
„Ein Sommernachtstraum auf Säggs’sch“. Das
Werk William Shakespeares wurde unter der
musikalischen Leitung von Generalmusikdirektor Christian Voß vor rund 700 Konzertbesuchern aufgeführt. Die Veranstaltung wurde von
den kommunalen Gesellschaften WGF mbH,
FPE GmbH, FSG mbH und TWF mbH finanziell unterstützt. Die Stadt Freital bedankt sich als
Veranstalter bei den Künstlern, Besucherinnen
und Besuchern, Gewerbetreibenden und Sponsoren für ihr Engagement und ihre Unterstützung. Alle Beteiligten hoffen, dass es 2017 eine
Fortsetzung der erfolgreichen Kulturwoche geben wird. Sollten interessierte Bürgerinnen und
Bürger Hinweise und Anregungen für künftige
Veranstaltungen haben, kontaktieren Sie bitte
die Stadtverwaltung unter:
Große Kreisstadt Freital
Erster Bürgermeister
Dresdner Str. 212
01705 Freital
Tel.: 0351 6476608
E-Mail: [email protected]
22
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Nr. 13/2016
125 Jahre Freiwillige Feuerwehr in Freital-Coßmannsdorf
Im Jahr 1891 kamen interessierte Coßmannsdorfer Männer in der Restauration
„Zur Eisenbahn“, heute die Ballsäle Coßmannsdorf zusammen, um über die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr zu beraten. Es war schon seit längerer Zeit der
Wunsch der Einwohner von Coßmannsdorf, eine solche Einrichtung mit speziell
ausgebildetem Personal zu haben, um bei
Feuer und Wassergefahren besser vor dem
Verlust ihres Hab und Gutes geschützt zu
sein. Am 20. Juli 1891 war es dann soweit und die Gründung einer Freiwilligen
Feuerwehr in Coßmannsdorf wurde vollzogen. Am 4. August 1891 wurden Emil
Kleinjung als Hauptmann, Alwin Kleinhempel und Hermann Taubert als Stellvertreter in geheimer Wahl gewählt. Am 11.
August 1891 wurde über die Satzung der
Wehr beraten, welche sich an Statuten
der Freiwilligen Feuerwehren Tharandt,
Deuben und Potschappel orientierte. Bereits am 15. August 1891 wurde diese in
einer Mitgliederversammlung der Wehr zur
Beschlussfassung vorgelegt und einstimmig angenommen. In den Landesverband
Sächsischer Feuerwehren wurde die Wehr
im Dezember 1891 aufgenommen. Aus
kleinen Anfängen heraus und mit finanzieller Unterstützung einzelner Einwohner,
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Coßmannsdorf vor einem Gebäude der Kammgarnspinnerei Franz Dietel
Foto: Stadtverwaltung
Flüchtlinge verschönern
Wanderwege
Anerkannte Flüchtlinge aus Freital werden ab dem 25. Juli 2016 zusammen
mit Einheimischen für die Sauberkeit
auf Wanderwegen im Stadtgebiet sorgen. Die integrativen Arbeitsgelegenheiten
betreut der Förderkreis Biotec e. V. unter der
Anleitung von Dr. Enrico Schwarz. Das Projekt wird gemeinsam mit dem Asylkoordinator und dem Stadtplanungsamt/bauamt der Stadtverwaltung Freital
durchgeführt und läuft bis in den Herbst.
besonders des Fabrikbesitzers Franz Dietel, der seit 1880 in Coßmannsdorf eine
Kammgarnspinnerei betrieb, entstand mit
der Zeit eine schlagkräftige Freiwillige
Feuerwehr. Namenhafte Coßmannsdorfer
Persönlichkeiten unter ihnen Franz Dietel,
die Fabrikbesitzer Oskar Wolf sowie Hans
und Carl Römer wurden für ihre besonderen Verdienste bei der Beschaffung von
Gerätschaften zu Ehrenmitgliedern der
Wehr ernannt. Nach der Eingemeindung
von Coßmannsdorf zu Hainsberg im Jahre 1933 führte die Feuerwehr den Namen
„Freiwillige Feuerwehr Hainsberg“. Mit der
Eingemeindung von Hainsberg in die Stadt
Freital im Jahr 1964 wurde die Freiwillige
Feuerwehr Hainsberg als Kommandostelle
II und wird seit 1993 nach erneuter Umstrukturierung als Löschzug Hainsberg der
Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Freital
geführt. Im Gegensatz zur damaligen Zeit
steht den Hainsberger Kameraden heute
ein modernes Löschgruppenfahrzeug vom
Typ LF 8/6 zur Verfügung. Die hauptsächlichen Aufgaben des Löschzuges sind der
abwehrende Brandschutz sowie die technische Hilfeleistung bei Unfällen und gefährlichen Naturereignissen. Vom 11. bis
13. August 2016 wird der Löschzug Hainsberg dieses Gründungsjubiläum gebührlich
feiern. Am Samstag, dem 13. August 2016
wird es in der Zeit von 14.00 bis 18.00
Uhr ein Fest am Standort des Löschzuges
im Weißeritzgässchen geben. Dazu sind
alle interessierten Bürgerinnen und Bürger
herzlich eingeladen.
„Neue Wege“ - Fotoausstellung von Sven Hilker
im Rathaus Deuben
Der Freitaler Sven Hilker stellt gegenwärtig
eine Auswahl seiner Fotoarbeiten im Rathaus Deuben, Dresdner Straße 212 aus.
Die Wände des Treppenhauses sind mit
einer ganz eigenen Art Bilder geschmückt.
Thematisch geordnete Fotos zeigen Stadtansichten Freitals, Ablichtungen von Stillleben und Naturaufnahmen. Sven Hilker ist
ein verheirateter Vater von zwei Kindern,
der mitten im Leben steht und sich als Hobbyfotograf versucht. Unter der Überschrift
“Neue Wege“ zeigt der gelernte Handelsfachwirt eine Auswahl seiner Fotoarbeiten,
in denen es darum geht, nach Rückschlä-
gen nach vorn zu schauen, Mut zu fassen,
sich neue Ziele zu setzen und andere Wege
zu gehen. Seine Werke sind auch im Internet unter http://www.s-hilker.de zu sehen.
Die Besichtigung der Fotografien ist zu den
Öffnungszeiten der Stadtverwaltung wie
folgt möglich:
Montag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und
Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr
und 14.00 bis 18.00 Uhr
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Kinderzuschlag erhöht
Abholung der bestellten
Bienenmedikamente
Alle Imker, die im Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Referat
Veterinärdienst bis zum 15. April 2016
Medikamente für die Behandlung der
Varroa bestellt haben, können diese ab
sofort beim Landratsamt zu den Öffnungszeiten abholen. Eine vorherige Ter
Terminabsprache wird empfohlen.
Abholadressen
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Referat: Veterinärdienst
Tel.: 03501 5152424
Schlosshof 2/4, 01796 Pirna
oder
Tel.: 03501 5152426
Weißeritzstraße 7
01744 Dippoldiswalde
Öffnungszeiten
Montag
8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag/Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr
und
13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch
Schließtag
Freitag
8.00 - 12.00 Uhr
Gute Nachrichten für alle Elternpaare
und Alleinerziehenden, die Anspruch
auf den Kinderzuschlag haben: Ab dem
1. Juli 2016 wird der Kinderzuschlag um
monatlich bis zu 20 Euro auf 160 Euro
erhöht. Den Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende auf Antrag pro Kind erhalten, wenn dieses Kind
unverheiratet und unter 25 Jahre alt ist, in
ihrem Haushalt lebt, sie für dieses Kind
Kindergeld beziehen und die weiteren
Voraussetzungen erfüllt sind. Neben dem
Kinderzuschlag ist vor kurzem auch das
Wohngeld erhöht worden. Für Familien,
die ein geringes Einkommen haben, kann
dies eine Veränderung bedeuten: durch
die höheren Leistungen bei Wohngeld
und Kinderzuschlag kann es sein, dass
sie künftig keine Leistungen vom Jobcenter mehr benötigen. Ob dies der Fall
ist, kann am besten in einem Beratungsgespräch mit der Familienkasse vor Ort
geklärt werden.
Kontakt und Informationen
Familienkasse
Tel.: 0800 4555530 (kostenlos)
Internet: http://www.familienkasse.de
bzw.
http://www.kinderzuschlag.de
23
Impfsprechstunde
im Gesundheitsamt
Die nächste Impfsprechstunde des Gesundheitsamtes in Freital findet am Donnerstag,
dem 4. August 2016 in der Zeit von 15.30
bis 17.30 Uhr in der Hüttenstraße 14, Eingang C, 1. Etage, Impfzimmer 109 statt.
Angebote für Erwachsene:
Auffrischungsimpfung aller 10 Jahre gegen:
• Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung,
Keuchhusten (neu)
• Pneumokokken ab 60. Lebensjahr
Angebote für Kinder ab 6. Lebensjahr:
• Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Tetanus, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln,
• Hepatitis A+B bis 18. Lebensjahr (bitte
mit Einwilligung der Sorgeberechtigten)
Alle Impfungen sind vorbeugende Maßnahmen. Gesetzlich Versicherte erhalten die Impfungen kostenfrei. Privatversicherte können
die Kosten bei ihrer Krankenkasse einreichen.
Ein weiterer Service ist die Prüfung des aktuellen Impfstandes mit entsprechender Impf
Impfberatung und Impfung sowie die Übertragung
von Impfungen in den internationalen Impf
Impfausweis (gegen Gebühr). Bitte bringen Sie den
Impfausweis und die Chipkarte mit.
Weitere Informationen unter Tel.: 03501
5152301.
24
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Nr. 13/2016
Berufseinstieg nach einer Familienphase gut vorbereiten
Am 16. August 2016, 9.00 Uhr informiert
die Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Pirna
Yvonne Flemming im Gruppenraum des
Berufsinformationszentrum (BIZ), Seminarstraße 9 in 01796 Pirna zum beruflichen
Wiedereinstieg nach einer Familienphase.
Frauen und Männer, die nach der Elternzeit oder der Pflege von Angehörigen in das
Berufsleben wieder einsteigen möchten,
erhalten in dieser Veranstaltung Informationen zum Arbeitsmarkt, der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, zum Dienstleistungsangebot der Agentur für Arbeit, zur
Stellensuche und den Möglichkeiten zur
beruflichen Neuorientierung. Interessierte,
die sich noch in der Eltern- oder Pflegezeit
befinden, sind ebenso herzlich eingeladen.
Wurgwitzer Dorffest
Vom 17. bis 19. Juni 2016 luden die
SG Wurgwitz sowie der Karnevalsclub
Wurgwitz e. V. zum Wurgwitzer Dorffest
ein. Stellvertretend für Oberbürgermeister
Uwe Rumberg eröffnete der Erste Bürgermeister Mirko Kretschmer-Schöppan die
Veranstaltung mit einleitenden Grußworten und dem traditionellen Bieranstich.
Dabei wünschte er allen ein schönes, erfolgreiches Festwochenende. Neben Fußballturnieren,
Beach-Volleyball-Match
und anderen sportlichen Aktivitäten gab es
auch musikalische Untermalung mit dem
„Wurgwitzer Musikexpress“ sowie eine Fotoausstellung des Heimatvereins anlässlich
der „Wurgwitzer Heimatfeste.“
Mirko Kretschmer-Schöppan, Erster Bürgermeister beim traditionellen Bierfassanstich
Foto: Stadtverwaltung
In der Schule wird getanzt - Eine besondere Art das Schuljahr zu beenden
Vom 17. bis 23. Juni 2016 fand an der
Oberschule „Geschwister Scholl“ in Freital-Hainsberg das Projekt „Alles tanzt“
statt. Im Vorfeld der Projektwoche wurden die Schülerinnen und Schüler einer
von 12 Gruppen zugeordnet, um sich mit
dem jeweiligen Thema intensiv zu beschäftigen. Zur Auswahl standen elf Tänze und
eine Technik-Gruppe. Gemeinsam mit vier
Lehrern der Tanzschule Richter studierten die Schülerinnen und Schüler in den
jeweiligen Gruppen ihre Tänze ein, zum
Beispiel „Dirty Dancing“, „Rock `n` Roll“,
„Line Dance“ und „Square Dance“. Die
Technik-Gruppe war verantwortlich für die
Dokumentation des Geschehens mit Fotound Videoausrüstung. Außerdem gestalteten, druckten und verteilten die Mitglieder
Die Schülerinnen der Tanzgruppe „Line Dance“
Foto: Stadtverwaltung
dieser Gruppe die Eintrittskarten für die Abschlussveranstaltung. Auch die Vorbereitung
eines reibungslosen Ablaufes der Abschlussgala, welche am Abend des letzten Projekttages in der Turnhalle stattfand, zu der weit
über 400 Gästen kamen, gehörte zu ihrem
Aufgabenbereich. Jeder Projekttag begann
für alle Beteiligten gemeinsam in der Turnhalle mit der Erwärmung unter Anleitung
einer Tanzlehrerin. Die mitreißenden Rhythmen sorgten dafür, dass alle Teilnehmer auf
das Projekt eingestimmt wurden. Anschließend gingen die Gruppen in die für sie
vorgesehenen Klassenräume. Dort bereiteten sie sich intensiv auf die Abschlussgala,
den Höhepunkt am letzten Projekttag vor.
Zwei Stunden wurden täglich genutzt, um
die Tänze zu trainieren. In der übrigen Zeit
fertigten die Schüler unter Anleitung ihrer
Fachlehrer themenbezogene Plakate und
Kostüme an oder beschäftigten sich mit der
Herkunft und der Geschichte der jeweiligen
Tänze. Dabei entwickelten viele Schüler
kreative Ideen und stellten unter anderem
ihr Können an der Nähmaschine unter Beweis. Die Mehrzahl der Projektteilnehmer
sammelte völlig neue Erfahrungen, die weit
über das hinausgingen, was herkömmlicher
Unterricht zu vermitteln vermag. Ein Dank
gilt allen Organisatoren und besonders den
Tanzlehrern der Tanzschule Richter.
Nr. 13/2016
vom 22. Juli 2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Sommerfest im Kinderhaus Samenkorn
Das Sommerfest im Kinderhaus Samenkorn
ist traditionell der Abschluss des Kinderhaus-Themenjahres. Es stand diesmal unter
dem Motto: „Gott hat die Welt so schön gemacht - mit 94 Kindern um die Welt“. Der
Höhepunkt des diesjährigen Sommerfestes
war die Theatervorführung der Vorschulkinder. In dieser musikalisch-szenischen
Show wurde erzählt, wie die Mondstation
Samenkorn Astronauten aussendet, um die
Kontinente zu erkunden. Die einzelnen
Gruppen des Kinderhauses verkörperten
diese und zeigten in Tanz, Gesang und
Spiel landestypische Besonderheiten. Diese
reichen von auf Eisschollen tanzenden Pinguinen bis hin zu wilden Tiere aus Afrika,
einem Basar, einem Tanz der Ureinwohner
Australiens und einem Fußballspiel in Bra-
silien. Neben dem Auftritt der Kinder konnte diese Aufführung durch die große Unterstützung der Eltern ermöglicht werden.
Anschließend war es den Gästen möglich,
vorbereitete Stationen zu besuchen und ein
großes Kuchenangebot mit afrikanischem
Rührkuchen, süßen arabischen Teigtaschen
und deutschem Kirschkuchen zu probieren. Auch zahlreiche Bastelangebote und
ein Glücksrad standen den Besuchern zur
Verfügung. Nachdem es zunächst regnete,
zog es gegen Ende der Veranstaltung auf
und die Siegerehrung der Torschützenkönige konnte auf dem Theaterplatz stattfinden. Anschließend wurde die Veranstaltung
durch ein gemeinsames Singen von Kindern, Eltern und Großeltern fröhlich beendet.
Voller Einsatz beim Fußballspiel
Foto: Kinderhaus Samenkorn
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Spendenlauf am BSZ „Otto
Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde
Bereits zum sechsten Mal fällt am 13. September 2016 um 13.30 Uhr im Freitaler
Stadion des Friedens der Startschuss zum
einstündigen Spendenlauf des Beruflichen
Schulzentrums „Otto Lilienthal“ Freital-Dippoldiswalde (BSZ). Unter dem Motto „Laufen für eine gute Sache - eine Stunde gelebte soziale Verantwortung“ erliefen Schüler,
Auszubildende, Lehrer und Gastläufer in
den zurückliegenden fünf Jahren die beachtliche Gesamtspendensumme von über
23.500,00 Euro. Das Konzept der Organisatoren zielt auf die Unterstützung von konkreten, zeitnah abrechenbaren und sozial
notwendigen Projekten in der Freitaler Region. So profitierten bisher das Freitaler AWOKinderheim „Burgwartsblick“ 2011 für die
Spielplatzneugestaltung, der Verein Mundwerk e. V. 2012 für die sächliche Ausstattung
der Freizeitangebote, das DRK-Kinderheim
Dorfhain 2013 für Outdoorsport- und -spielgeräte, die Freitaler KiTa „Storchenbrunnen“
2014 für Sprachförderprojekt, die MediClowns Dresden 2014 für die Anschaffung von
sogenannten „Kummerkumpels“ für die Ar
Arbeit auf der Kinderkrebsstation und die Freitaler Tafel 2015 für die sächliche Ausstattung
des Schülerfrühstücks. Der Erlös der diesjährigen Benefizveranstaltung wird dem DRKKreisverband Freital e. V. für den Bau und die
Gestaltung eines Spielplatzes im Zuge einer
Kapazitätserweiterung für die intensivpädagogische Kleingruppenbetreuung im Objekt
Burgwartstraße zur Verfügung gestellt.
Wie funktioniert das Erfolgsmodell Spendenlauf? Die Läufer versuchen in einer festgelegten Zeit, hier 60 Minuten eine maximale
Strecke zurückzulegen. Für eine bestimmte
Streckenlänge, hier eine Stadionrunde mit
400 Metern ist mit einem oder mehreren Unterstützern, den Spendern ein entsprechender Geldbetrag vertraglich vereinbart. Die
Läufer suchen sich in der Regel ihre Spender
selbst. Damit ist auch die Gruppe der „Geber“ sozial vielschichtig durchsetzt. Angefangen bei Eltern und Großeltern über Freunde
sowie ehemalige und derzeitige Lehrer bis
hin zum Ausbildungsbetrieb oder anderen
Unternehmen sind alle vertreten. Das Team
„Geber & Läufer“ spendet dann durch Einzahlung auf ein Spendenkonto den „erlaufenen“ Geldbetrag für den gemeinnützigen
Zweck. Dank besonders verlässlicher Partner
wie der BARMER GEK, Bereitstellung von
Urkunden und Sachpreisen, der OPPACHERMineralquellen als Getränkesponsor und der
Gärtnerei Nietzold, Sponsoring von Blumen
hoffen die Organisatoren auch in diesem
Jahr erneut auf eine erfolgreiche Spendenlaufveranstaltung.
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Nr. 13/2016
vom 22. Juli 2016
Projektausschreibung „Die Kleinen stark machen“
In Anlehnung an das erfolgreiche Projekt
der letzten Jahre „Kita in Form“ startet der
Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. in diesem Jahr in Kooperation mit der Krankenkasse IKK classic erstmalig das Projekt „Die Kleinen stark machen“.
Kindertagesstätten bekommen dabei die
Gelegenheit, ihre Bewegungsstunden durch
einen qualifizierten Bewegungstrainer begutachten zu lassen sowie sich neue Ideen
und Anregungen für die tägliche Arbeit zu
holen. Ziel ist es, schon die Kleinsten spielerisch für Bewegung zu begeistern. Der
Projektzeitraum ist von September 2016 bis
Mai 2017 geplant. Die genaue Ausschreibung sowie ein Fragebogen wurden bereits
an alle Einrichtungen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge versandt. Alle
Einrichtungen haben die Möglichkeit ihre
Bewerbung beim Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. einzureichen. Aus allen Einsendungen werden drei
Einrichtungen ausgewählt, in denen das
Projekt „Die Kleinen stark machen“ durchgeführt wird.
Kontakt und Informationen
Kreissportbund Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V.
Regionalkoordinatorin Cindy Philipp
Tel.: 03501 4919027
E-Mail: [email protected]
5. Internationales Meeting für Behinderte in der Leichtathletik in Freital
Am Sonnabend, dem 9. Juli 2016 fand im
Station des Friedens das 5. Internationale
Meeting für Behinderte in der Leichtathletik
statt.
Organisiert und eingeladen hatte die Freitaler Paralympic-Goldmedaillengewinnerin
Siena Christen. 38 Sportler, darunter aktuelle und ehemalige Weltklasseathleten aus
den Vereinigten Arabischen Emiraten, Südafrika, Brasilien, Tschechien und Deutschland waren angereist.
Folgende Plätze wurden erzielt:
1. Platz: André Rocha, Brasilien
2. Platz: Marianne Buggenhagen
(PSC Berlin)
3. Platz: Martina Willing (BPRSV Cottbus)
4. Platz: Abdulla Hassan HAYAYAY (Dubai)
Viele Sportler nehmen an den offenen deutschen Meisterschaften teil.
Oberbürgermeister Uwe Rumberg und Siena Christen bedanken sich bei den vielen
freiwilligen Helfern. Durch ihr Engagement
wurde die Durchführung der Wettkämpfe ermöglicht. Weiterhin geht ein großer
Dank an die Helfer für das leibliche Wohl,
an die TWF GmbH für den unkomplizierten Aufbau der technischen Anlagen sowie
den Kreissportbund Sächsische Schweiz
Osterzgebirge, insbesondere an Daniela
Hofmann.
Sportler aus Dubai mit Siena Christen (3.
von r.)
Foto: privat
Die TWF Technische Werke Freital GmbH informiert
Mitteilung für Preisanpassung
Preise für Wärmeversorgung
Entsprechend §24 AVBFernwärmeV und der gültigen Preisblätter 15.3 F und 15.3 S
gültig ab
Arbeitspreis
Mengenpreis
Grundpreis (ohne Service)
Grundpreis (mit Service ab Sekundärnetz)
Grundpreis (mit Service frei Vorlauf Station)
Grundpreis (mit Service frei Vorlauf Mieter)
Grundpreis (mit Service frei Wohnung)
01.07.2016
netto
0,06228
0,08808
3,324
3,537
4,377
4,770
5,013
brutto*
0,07411
0,10482
3,956
4,209
5,209
5,676
5,965
EUR/kWh
EUR/kWh
EUR/kW Monat
EUR/kW Monat
EUR/kW Monat
EUR/kW Monat
EUR/kW Monat
*) Beinhaltet die jeweils gültige Umsatzsteuer (z. Z. 19 %)
Basis für die Preisanpassung sind folgende aktuelle Kosten:
Basisgrößen nach Preisblatt
HELo
30,000
Cent/Liter
HELoMP
18,381
FWIno
79,570
Elo
18,240
Cent/kWh
Lo
2726,05
EUR/Mon
IGo
100
Aktuelle Bezugsgrößen
HEL
36,510
FWIn
EL
L
IG
111,730
22,565
2726,05
102,2
Cent/Liter
Cent/kWh
EUR/Mon
Die detaillierten Daten, die zur Preisanpassung geführt haben, können bei den Technischen Werken Freital GmbH, Hainsberger Str. 1,
01705 Freital, eingesehen werden.
Nr. 13/2016
vom 22. Juli 2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
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Jannis Kirsch wurde Vize-Meister bei den Mitteldeutschen Meisterschaften im Ringen
Am 18. Juni 2016 wurde im sachsen-anhaltinischen Städtchen Braunsbedra die offene Mitteldeutsche Meisterschaft im freien Ringkampf
der Jugend D und C ausgetragen. Angereist
waren 215 Ringer aus acht Bundesländern.
Von der WSG Zauckerode nahmen nur zwei
Kämpfer an der Meisterschaft teil. Im Training
waren beide noch einmal ganz speziell auf
den Jahreshöhepunkt vorbereitet worden. Haben sich Schweiß und Muskelkater gelohnt?
Julius Zschoge startete in der mit 18 Teilnehmern stark besetzten Jugend D bis 29 Kilogramm. Er konnte sich während seiner ersten
beiden Kämpfe leider nicht durchsetzen und
verlor sie. Damit war Julius Zschoge aus dem
Turnier ausgeschieden. Jannis Kirsch startete
in der Jugend C bis 50 Kilogramm. Er gewann
seine ersten zwei Poolkämpfe auf Schultern
und den dritten mit technischer Überlegenheit. Damit stand er im Finale. Dort musste er
sich einem starken Gegner aus Weißwasser
geschlagen geben. Am Ende freute sich Jannis,
die Silbermedaille und damit den Vize-Meister nach Freital geholt zu haben.
gerecht zu werden und um die Wichtigkeit
dieses Engagements zu unterstreichen, hat
die Sächsische Jugendstiftung diese zusätzliche Möglichkeit der Unterstützung für Jugendinitiativen geschaffen.
Beitrag zur Veränderung ihres Umfeldes
leisten. Die Jugendprojekte tragen damit zu
einer stärkeren Identifikation mit dem eigenen Lebensumfeld der Jugendlichen bei
und machen die jeweiligen Wohnorte für
Jugendliche attraktiv.
Förderfonds statt Träumereien
„Träume sind Schäume?“ - Stimmt nicht!
Mit den Fördergeldern von NOVUM und
SALVETE haben sächsische Jugendliche die
Chance ihrem Traum vom idealen Umfeld
ein Stück näher zu kommen. Wie das geht?
Indem sie mit ihrem eigenen Projekt ihr
Umfeld gestalten. Die Sächsische Jugendstiftung bietet dafür zwei Fonds an, bei denen Jugendliche aus Sachsen unkompliziert
ihre Ideen einreichen und eine Förderung
für die Umsetzung bekommen können.
Wichtig hierbei: Die Projekte sollten für
und von Jugendlichen im Alter von 12 bis
22 Jahren, nicht kommerziell und nicht eigennützig sein.
Dem schon seit einigen Jahren existierenden Fonds NOVUM, welcher ohne spezielle thematische Ausrichtung Projekte von
und für Jugendliche fördert, wurde in diesem Jahr zusätzlich ein zweiter Fonds namens SALVETE zur Seite gestellt. SALVETE
fördert ähnlich wie NOVUM Projekte von
Jugendlichen in Sachsen, allerdings mit
einem thematischen Schwerpunkt: Projekte, die mit SALVETE unterstützt werden,
müssen gezielt ein tolerantes Miteinander
fördern und den interkulturellen Dialog
mit geflüchteten Menschen in den jeweiligen Regionen vorantreiben. Viele junge
Menschen wollen sich verstärkt in ihren
Regionen gegen Ängste und Vorurteile zur
Wehr setzen und vor allem geflüchteten
Menschen nach dem Verlust ihrer Heimat
das Ankommen in Sachsen erleichtern.
Dabei setzen sie sich mit verschiedensten
Projektideen für ein gemeinsames und tolerantes Miteinander ein. Um diesem Bedarf
Der Weg zur Förderung ist kurz: unter
www.saechsische-jugendstiftung.de/foerderung findet sich ein einfaches Antragsformular, mit dem die Projektidee bei uns
als Stiftung eingereicht werden kann. Ist die
Idee einmal da, entscheidet zeitnah eine
Fachjury über die jeweilige Förderung.
Warum das Ganze?
Ziel beider Förderfonds ist es, Jugendinitiativen eine Unterstützung bei der Umsetzung der von ihnen erdachten Projekte
zur Verfügung zu stellen. Jugendliche sind
Fachleute in eigener Sache, die an der Entwicklung ihres unmittelbaren Lebensraumes
beteiligt werden wollen. Schafft man ihnen
mit Rahmenbedingungen wie NOVUM und
SALVETE Möglichkeiten, tragen sie mit ihrem eigenen Verständnis und ihren eigenen
Ideen zur Weiterentwicklung unserer Gesellschaft bei.
Beide Fonds ermöglichen den Jugendlichen, sich wirkungsvoll in die Gestaltung
ihres unmittelbaren Lebensumfeldes einzubringen. Jugendinitiativen nutzen erfahrungsgemäß gern eigene Projekte, um sich
im Rahmen dieser mit den sie umgebenden
Herausforderungen auseinanderzusetzen.
Die Jugendlichen können mit Hilfe der
Förderfonds, ausgehend von ihren Bedürfnissen und Interessen, einen erheblichen
Die Auseinandersetzung mit ihrem Umfeld
im Rahmen der Planung des eigenen Jugendprojektes, die Erprobung der eigenen
Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Durchführung des Projektes und der Erfolg bei
der Umsetzung dieser Ideen zeigen große
Erfolgsaussichten für eine intensivere und
weitergehende Auseinandersetzung und
Bedeutungszunahme der eigenen Lebensweltgestaltung der Jugendlichen. Gleichzeitig beinhaltet der Prozess der Entwicklung,
Planung und Umsetzung eines eigenen Jugendprojektes verschiedenartige Bildungspotenziale, die zum einen effektiv auf das
weitere Leben anwendbar und zum anderen breiter gefächert sind, als es bei einem
fertigen Projekt, bei dem Jugendliche nur
teilnehmen können, je der Fall sein wird.
Kontakt und Informationen
Sächsische Jugendstiftung
Andrea Büttner
Weißeritzstraße 3, 01067 Dresden
Funk 0173 5768026
Tel. 0351 323719010
Fax 0351 32371909
www.saechsische-jugendstiftung.de/
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E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Nr. 13/2016
Pflanzaktion mit „Goldmarie“
Wie in den letzten Jahren rufen Goldmarie
und der Landschaftspflegeverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. wieder
zur Pflanzaktion „Drei Äpfel für Goldmarie“ im Landkreis auf. Alle Besitzer und
Bewirtschafter einer Streuobstwiese mit
einer Fläche von mindestens 1000 Quadratmetern oder zehn hochstämmigen Obstbäumen sind aufgefordert, sich mit einem
kleinen Beitrag zum Beispiel in Form einer Kurzgeschichte, einem Gedicht, Fotos,
Zeichnungen oder einer Collage über ihren
ganz persönlichen „Obst-Wiesen-Schatz“
beim Landschaftspflegeverband zu bewerben. Bestimmt helfen Kinder oder Enkelkinder dabei.
Nach einer Auswertung aller Einsendungen
setzen sich die Mitarbeiter mit den Einsendern in Verbindung. Für den kleinen Beitrag
erhalten diese drei hochstämmige Obstbäume gratis, damit die Streuobstwiese ergänzt werden kann. Gemeinsam wird unter
Beachtung der regionalen Bedingungen das
passende Obstgehölz ausgesucht. Ende Oktober ist es soweit. Die „Goldmarie-Bäume“
alter Sorten werden kostenfrei überreicht.
Bei der Gelegenheit wird rund um das fachgerechte Pflanzen informiert. Durch Ihren
fleißigen Einsatz leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zur Verjüngung Ihrer Streuobstwiese und helfen somit den Lebensraum vieler
inzwischen stark gefährdeter Pflanzen- und
Tierarten, wie den streng geschützten Käfer
Eremit sowie andere Baumhöhlen bewohnende Tiere und Insekten für die Zukunft
zu sichern. Ebenso bewahren Sie alte sowie
regionale Obstsorten und deren genetische
Vielfalt für zukünftige Generationen. Als
Dank und Anerkennung für die Nachpflanzung erhalten alle Teilnehmer überdies eine
„Goldmarie“-Plakette. Die Mitarbeiter freuen sich auf zahlreiche Beiträge. Unterstützen Sie die Goldmarie und lassen Sie Ihren
Pflanzaktionstag zu einem besonderen Erlebnis werden. Ihre Bewerbung senden Sie
bitte bis zum 21. August 2016 unter dem
Stichwort: „Drei Äpfel für Goldmarie“ ein.
Bitte geben Sie die Anzahl der vorhandenen Obstbäume und die Größe der Streuobstwiese sowie Ihre Kontaktdaten an.
Baumhöhlen und ihre heimlichen Bewohner
Baumhöhlen sind wertvolle Lebensräume für zahlreiche geschützte Tierarten.
Sie entstehen, wenn Bäume altern und
ihre Lebenszeit begrenzt ist. Aber gerade
dann bieten diese Baumveteranen besonders paradiesische Lebensbedingungen für
Höhlenbewohner. Diese leben in den teilweise absterbenden alten Bäumen meist
sehr zurückgezogen und im Verborgenen.
Erst bei genauerem Beobachten kann man
Vögel, Fledermäuse und viele Insekten
finden. Durch das vorschnelle Entfernen
alter, morscher Gehölze sind einige Tierarten bereits ausgestorben oder stehen auf
der „Roten Liste“ für gefährdete Arten. Eine
gezielte Pflege von Altbäumen mit Höhlen,
egal ob Obstbäume, Weiden oder Alleebäume trägt dazu bei, dass diese wichtigen Lebensräume erhalten bleiben. So ist
zum Beispiel der Eremit, ein seltener Käfer
aus der Familie der Blatthornkäfer ein typischer Bewohner solcher Höhlenbäume.
Da er sehr versteckt lebt, wird er kaum
wahrgenommen. Bekanntere Höhlenbe-
wohner sind dagegen Spechte, Meisen,
Fledermäuse oder Hornissen. Wer mehr
über das Leben in Höhlenbäumen erfahren
beziehungsweise Informationen zur Pflege
solcher Altbäume erhalten möchte, kann
dies am 17. August 2016 ab 9.30 Uhr im
Seminar des Landschaftspflegeverbandes
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. im
Alfred-Damm-Heim, Pesterwitzer Straße 6
tun. Nach einem theoretischen Teil führt
eine Exkursion zu Höhlenbäumen der Umgebung um auf Suche nach Bewohnern von
Baumhöhlen zu gehen.
Eine Anmeldung für die kostenfreien Seminare ist unbedingt erforderlich. Bitte nutzen
Sie dazu das Anmeldeformular auf der Internetseite unter der Rubrik „Seminare“.
Kontakt und Informationen
Landschaftspflegeverband
Sächsische
Schweiz-Osterzgebirge e. V.
Alte Straße 13
01744 Dippoldiswalde OT Ulberndorf
Projektkoordinatorin: Katrin Müller
Tel.: 03504 629661
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.obst-wiesen-schaetze.de
Die SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH informiert
Zuckertütenexpress für Erstklässler
So schnell vergeht die Zeit. Gerade noch
waren unsere lieben Kleinen im Kindergarten und schon müssen sie ihr kleines Ränzchen für die Schule schnüren. Natürlich
möchten wir den Kindern den Start in den
neuen Lebensabschnitt etwas versüßen. Im
Erzgebirge und auch im Elbland wachsen
schon seit vielen Jahren immer zur Schulanfängerzeit „Zuckertütensignale“. Auch
in diesem Jahr können sich die Kinder eine
Zuckertüte aussuchen. Wer von euch traut
sich, das Signal am Zuckertütenbaum auf
Fahrt zu stellen? Am Samstag, dem 6. August 2016 finden die Zuckertütenfahrten
der Weißeritztalbahn statt.
Oma-Opa-Tag bei der Weißeritztalbahn
Fit mit den Enkeln könnte das Motto dieses
Tages sein. Die SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH lädt ein zu einem
sportlichen Tag mit der Weißeritztalbahn
und dem Freizeitzentrum Hains. Freuen Sie
sich auf Spiel, Spaß und Sport. Anmeldung
erfolgt im Freizeitzentrum HAINS. Termin
ist Mittwoch, der 31. August 2016.
Kontakt und Informationen
SDG Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH
Weißeritztalbahn
Am Bahnhof 1
01468 Moritzburg
Tel.: 035207 89290
Fax: 035207 89291
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.weisseritztalbahn.
com
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Piraten auf der Schatzsuche
Am 24. Juni 2016 fand in den Räumen des
Vereins „Das Zusammenleben“ e. V. das
halbjährliche Konzert der Klavierschülerinnen und Klavierschüler unter dem Motto
„Piraten auf der Schatzsuche“ statt. Es zeigte
allen Beteiligten und Besuchern eindrucksvoll, wie freudvoll Musik im Leben der
Kinder ist. Beim Erlernen des Klavierspielens für die Kinder wird dabei besonderes
Augenmerk auf eine spielerische Lehrweise
gelegt. Dies kam auch bei den Beiträgen
der kleinen Klavierkünstler im Konzert zum
Ausdruck. Die unterschiedlichen Stücke
wurden durch ein Piratenspiel für die Kinder verbunden. Das Programm jedes einzelnen Musikers musste vorher im Raum auf
Schatzsuchkarten entdeckt werden, wurde
dann vom Künstler vorgestellt und dargeboten. Ob es sich dabei um das englische Piratenlied „Wir Segeln übers weite Meer“, das
deutsche Märchenlied „Hänsel und Gretel“
oder Musikstücke wie das südamerikanische
„Lambada“ oder den „Chinesen Tanz“, russische Volkslieder und vieles mehr handelte.
Die Kinder haben es mit gleicher Begeisterung und Spaß den Eltern, Geschwistern
und weiteren Besuchern präsentiert und
vorgesungen. Die Musiklehrerin Tatjana
Surko war mit ihren Schützlingen sehr zufrieden. Besonders attraktiv empfanden die
Zuschauer das vierhändige Klavierspiel der
kleinen Künstler sowie das Spiel ohne Notenblatt. Ein besonderer Höhepunkt zum
Spiel der Kinder bei einem russischen Volkslied war der spontane Gesangsbeitrag einer
Zuschauerin, welche Opernsängerin ist. Am
Ende führte die Suche bis zur Schatztruhe,
wo kleine Dankesgeschenke für die Kinder
warteten. Die pädagogisch wertvolle Arbeit
der Klavierlehrerin über das gesamte Schuljahr wussten die Eltern und Besucher sehr
zu schätzen.
Klavierlehrerin Tatjana Surko mit ihren Schülerinnen und Schülern bei der Programmdarbietung
Foto: „Das Zusammenleben“ e. V.
Trödelmarkt in Freital-Zauckerode
Der nächste Trödelmarkt in Freital-Zauckerode
findet am 6. August 2016 von 10.00 bis
18.00 Uhr auf dem Festplatz statt. Für Teilnehmer ist der Aufbau der Stände ab 9.00 Uhr
möglich. Die Mindeststandzeit dauert bis
16.00 Uhr. Die Stände sollten die Größe
eines Tapeziertisches nicht überschreiten.
Standgebühren werden nicht erhoben. Die
Veranstaltung ist wetterabhängig. Der Trödelmarkt findet von April bis September jeden ersten Samstag im Monat statt.
Kontakt und Informationen
TMZ Trödelmarkt Zacke Info
Wolfgang Schmidt
Tel.: 0351 6560961
Fax: 0351 6560960
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.freital-sachsen.de/
tmz
29
Die Volkshochschule Freital
informiert
10-Finger-Schreiben am Computer - Ferienkurs
01.08. - 04.08.16, montags bis donnerstags, 8.30 - 12.30 Uhr, 4-mal (110,00 Euro)
Spanisch - Intensiv-Grundkurs A1/1 (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse)
08.08. - 12.08.16, montags bis freitags,
8.00 - 13.00 Uhr, 5-mal (120,00 Euro)
Ein Kurs für Interessenten, die die Sprache
schnell und kompakt für Urlaub, Freizeit
oder Beruf lernen möchten.
Französisch - Intensiv-Einstiegskurs (Teilnehmer ohne Vorkenntnisse)
08.08. - 12.08.16, montags bis freitags,
8.30 - 12.30 Uhr, 5-mal (100,00 Euro)
Tschechisch - Intensiv-Grundkurs A1/1
(Teilnehmer ohne Vorkenntnisse)
08.08. - 12.08.16, montags bis freitags,
9.00 - 13.15 Uhr, 5-mal (100,00 Euro)
Englisch - Auffrischung der Grundkenntnisse A1 - Intensiv (Teilnehmer mit Vorkenntnissen)
08.08. - 19.08.16, montags bis freitags,
17.15 - 20.30 Uhr, 10-mal (160,00 Euro)
Spanisch - Intensiv-Grundkurs A1/2 (Teilnehmer mit sehr geringen Vorkenntnissen)
15.08. - 19.08.16, montags bis freitags,
8.00 - 13.00 Uhr, 5-mal (120,00 Euro)
Ein Kurs für Interessenten, die die Sprache
schnell und kompakt für Urlaub, Freizeit
oder Beruf lernen möchten.
Tschechisch - Intensiv-Grundkurs A1/2
(Teilnehmer mit geringen Vorkenntnissen)
15.08. - 19.08.16, montags bis freitags,
9.00 - 13.15 Uhr, 5-mal (100,00 Euro)
Fortsetzung sowie Neueinstieg für Teilnehmer mit sehr geringen Vorkenntnissen. Das
Kursbuch kann über die VHS 1 Woche vor
dem Kursbeginn bestellt werden.
VHS-Foto-Club: Sonne lacht, nimm Blende...
26.08.16 - 27.01.17, freitags, 18.00 21.00 Uhr, 6-mal (108,00 Euro)
Inline-Skating für jedermann
Sa., 27.08.16, 13.30 - 16.30 Uhr
(16,00 Euro)
Um sich sicher auf den Rollen bewegen zu
können und um Gefahren zu vermeiden,
lernen und üben Sie u. a. Einbahnfahren,
Bremsen, Heel Stop, T-Bremse, Fallen, Abrollen und Umsteigen.
Volkshochschule Freital
Kirchstraße 8
01705 Freital
Tel.: 0351 6413748
E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
Nr. 13/2016
Erster Pesterwitzer Spendenlauf „Lasst uns für Kinder laufen, die nicht mehr laufen können“
Der Sportverein Pesterwitz e. V. ist erst vor
wenigen Wochen vom Deutschen Fußball
Bund (DFB) für sein beeindruckendes soziales Engagement für die schwer erkrankten
Zwillinge Kenny und Ricky ausgezeichnet
worden. Jetzt arbeitet der Verein mit ganzer
Kraft weiter und organisiert am 13. August
2016 ab 10.00 Uhr in Zusammenarbeit mit
dem Verein ELA e. V. erstmals einen großen
Spendenlauf, um Kindern, die nicht mehr
laufen können zu helfen. Start und Ziel
ist der Sportplatz Freital-Pesterwitz, OttoHarzer-Straße. Erwachsene zahlen sechs
Euro Startgebühr, Kinder und Jugendliche
drei Euro. Es darf gerne ein höherer Betrag
gespendet werden. Für den Kinderlauf können die Sponsoren der Kinder, wie Eltern,
Großeltern und andere einen selbst festgelegten Betrag pro gelaufene Runde spenden. Die Anmeldung zum Lauf ist online
möglich. Die Wissenschaft ist noch nicht
soweit, um Kindern weltweit mit Leukodystrophie Krankheiten ganzheitlich helfen
zu können. Sie kämpfen jeden Tag gegen
einen unsichtbaren Feind in ihrem Körper.
„Wir sehen seit einem Jahr genau, wie sich
ein Kind tagtäglich verändert, das an dieser Krankheit leidet. Diese Kinder ringen
um ihre Beweglichkeit, ihr Gehör, ihr Augenlicht, ihre Fähigkeit selbstständig essen
oder atmen zu können. Für Kenny wurde
ein Spender gefunden, das gleicht einem
Wunder und wir freuen uns jeden Tag darüber, aber Ricky ist leider schon zu stark
erkrankt. Damit auch Kindern wie ihm in
Zukunft geholfen werden kann, muss dringend in die Wissenschaft an der richtigen
Stelle investiert werden. Aus diesem Grund
organisieren wir in Zusammenarbeit mit
dem ELA e. V., der sich seit vielen Jahren für
dieses Ziel engagiert, einen großen Spendenlauf“, berichtet Thomas Hesse, Sprecher
des SV Pesterwitz und Teil des Organisationsteams. ELA steht für die „European
Leukodystrophy Association“. Das große
Ziel des Vereins ist es, in Zukunft Kindern
eine Chance auf Heilung zu geben. „Wir
möchten gemeinsam mit ELA in erster Linie
Kindern helfen, die durch ihre gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr laufen
können. Daher haben wir uns für unseren
ersten Spendenlauf eine Menge einfallen
lassen und freuen uns auf Groß und Klein“,
erläutert Hesse. Die Teilnehmer laufen bei
der Veranstaltung mit einem herrlichen
Blick über Dresden durch zwei Städte:
den Freitaler Ortsteil Pesterwitz und Dresden. „Es geht fast nur durchs Grüne, da wir
die Natur und die herrliche Atmosphäre
beim SV Pesterwitz unbedingt mit einbinden wollen. Für unsere kleinen Teilnehmer
gibt es eine Kinderstrecke vor Ort. Für die
Großen gibt es zusätzlich zur Laufstrecke
mit wahlweise fünf oder zehn Kilometern
auch eine drei Kilometer lange WalkingStrecke. In Summe möchten wir die große
Laufszene, alle Sportvereine und natürlich
auch alle Interessenten, die für einen guten
Zweck laufen möchten, ansprechen“, so
Hesse. Am Lauf wird unter anderem auch
Peter Riebisch, Präsident des Kreisverbandes Fußball Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V. teilnehmen. „Die Gesundheit ist
das wichtigste Gut des Menschen. Leider
ist nicht jeder von uns gesund. Besonders
schlimm ist es, wenn es Kinder betrifft. Es
ist unsere Aufgabe zu helfen. Sport verbindet, Sport schlägt Brücken - für die Leukodystrophie-Krankheiten gibt es zurzeit weltweit fast keine Heilungschancen, so auch
bei Ricky. Der SV Pesterwitz hat zusammen
mit dem ELA e.V. einen Spendenlauf organisiert, zu dem ich hiermit alle Vereine aller
Sportarten und Interessenten sehr gern aufrufe teilzunehmen. Ich bin an dem Tag vor
Ort, bin bereits angemeldet und laufe mit“.
Namhafte Sportler wie Biathlon Olympiasieger und Weltmeister Frank-Peter Roetsch
unterstützen den Lauf. Vereine, Firmen, Familien können als Team laufen.
Weitere Informationen
Internet: http://www.kenny-und-ricky.de
oder
http://www.facebook.com/kennyundricky
Drachenfest im Ortsteil Pesterwitz
Zum Herbst- und Weinfest im Ortsteil
Pesterwitz findet am Samstag, dem
17. September 2016 ab 14.00 Uhr das
neunte Drachenfest auf der Wiese am Pavillon mit Zugang über die Freitaler Straße 6e
statt. Im vergangenen Jahr waren mehr als
160 Drachenfans und Schaulustige auf der
Festwiese zu Gast. Gesucht werden Kinder,
Erwachsene und Teams, die Lust haben sich
mit einem selbstgebastelten oder gekauften Drachen oder Flugobjekt zu beteiligen.
Zugelassen sind alle Drachen und Flugobjekte, die nicht motorbetrieben oder ferngesteuert sind.
Kontakt und Informationen
Organisationsteam Drachenfest
E-Mail: [email protected]
Internet: http://www.facebook.com/pesterwitzer.drachenfest
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Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
vom 22. Juli 2016
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Veranstaltungskalender vom 22. Juli bis 14. August
Ausstellungen
■ Sonntag, 08.05. bis 31.07.2016
C.F.A. Dathe von Burgk
Vorreiter der sächsischen Industrialisierung,
Sonderausstellung Di. - Fr., 13 - 16 Uhr, Sa.
und So., 10 - 17 Uhr
Städtische Sammlungen Freital auf Schloss
Burgk, Altburgk 61,
http://www.schloss-burgk-freital.de
■ Montag, 30.05. bis 05.08.2016
Neue Wege
Fotoausstellung Sven Hilker Mo. - Fr., 8 - 12
Uhr/Di. und Do., 14 - 18 Uhr
Rathaus Deuben, Dresdner Str. 212
■ Sonntag, 17.06. bis 18.08.2016
Skulpturen aus Holz
Ausstellung des Holzbildhauers Olaf Klepzig,
Pochert Augenopik, Dresdner Str. 61
Mo. - Fr., 9 - 18.30 Uhr/Sa., 9 - 11 Uhr
■ Donnerstag, 23.06. bis 26.07.2016
Ausstellung im Projekt „deubener schau
fenster“ der Akteursrunde Deuben
Unter dem Titel „Traumbuche“ stellt die
Freitaler Künstlerin Antje Menzel zu Märchen und Sagen aus. Gezeigt werden Arbeiten auf Papier in Mischtechnik und
Grafik (Punzenstiche). Schlendern Sie doch
mal durchs Mühlenviertel, träumen Sie am
Wasserlauf und lassen Sie sich inspirieren.
Schaufenster im Mühlenviertel
Kontakt: Koordinationsbüro für soziale
Arbeit Freital, Dresdner Str. 90, Tel.: 0351
6469734, http://www.sozialkoordination.de
Ständige Ausstellungen/Führungen
■ Städtische Sammlungen Freital auf
Schloss Burgk
Öffnungszeiten Museum: Di. - Fr., 13 - 16
Uhr, Sa./So./Feiertag, 10 - 17 Uhr, städtische Kunstsammlungen, Ausstellungen zur
Bergbau-, Industrie- und Regionalgeschichte, z. T. rollstuhlbefahrbar, Gruppen werden
um Vorbestellung gebeten
Öffnungszeiten Tagesstrecke Oberes Revier
Burgk: Di./Do., 13 - 16 Uhr, 1. Sonntag im
Monat 10 - 17 Uhr, November bis März geschlossen
Schloss Burgk, Altburgk 61, Tel.: 0351
6491562, Fax: 0351 6418310,
[email protected],
www.freital.de/museum
■ Informationen zur Weißeritztalbahn siehe Seite 28
Mo. - Fr., 9 - 17 Uhr, Sa./So. und Feiertag,
9 - 15 Uhr
Vereinsbüro der IG Weißeritztalbahn e. V. mit
Fahrkartenverkauf und Souvenirshop, Bahnhof
Hainsberg, Dresdner Straße 280, Tel.: 0351
6412701 oder 0351 4614968, Fax: 0351
6411495, E-Mail: [email protected],
www.weisseritztalbahn.de, weitere Informationen: SDG-Sächsische Dampfeisenbahngesellschaft mbH, www.weisseritztalbahn.com
■ Kirchturm der St. Jakobuskirche Pesterwitz
Für einen Blick hoch hinaus kann nach Ver
Vereinbarung der mehr als 40 m hohe Kirchturm
bestiegen werden. Termine beim Ortschronisten Eberhard Kammer, Tel.: 0351 6506575
Ev.-luth. St. Jakobuskirche Pesterwitz, Zur
Jakobuskirche 3, www.kirche-pesterwitz.de
■ Marienschacht Bannewitz
Sa., 14 - 18 Uhr Museum, Gruppenführungen nur nach vorheriger Anmeldung
Bergbau- und Regionalmuseum Bannewitz,
Schachtstraße 12, Ansprechpartnerin: Ullrike
Runge, Tel.: 0174 3201322 oder 0351 4708851
■ Windbergbahn
Führungen im Bahnhof Dresden-Gittersee sowie entlang der ehemaligen Bahntrasse nach
Possendorf, nach vorheriger Anmeldung
Windbergbahn e. V., Hermann-MichelStraße 5, Dresden, Tel: 0351 4013463 (AB),
E-Mail: [email protected],
www.windbergbahn.de
■ Besucherbergwerk „Aurora Erbstolln“
Dorfhain
Bis Ende Oktober 2016 jeden Sonnabend,
10.00 bis 14.30 Uhr geöffnet, Sonderführungen auf Anfrage, Eintritt: Erw. 3,00 Euro,
Kinder 2,00 Euro, Familienkarte 8,00 Euro,
Anfahrt zum Parkplatz von Klingenberg nach
Dorfhain in das Tal hinunter, danach zu Fuß
auf dem Wanderweg 10 Minuten bis zum
Stolln, Bergbautraditionsverein Gewerkschaft „Aurora Erbstolln“ e. V., Tel.: 0351
6502700, http://www.AuroraErbstolln.de
Wochenmarkt
■ mittwochs 8 - 16 Uhr
Markttreiben in Pesterwitz
■ Samstag, 06.08.2016, 10 - 18 Uhr siehe
Seite 29
Trödelmarkt Zauckerode
Wolfgang Schmidt TMZ - Trödelmarkt Zacke-Info, Tel.: 0351 656 09 61
Veranstaltungen
■ Dienstag, 02.08.2016, 9 - 12 Uhr
Auf den Spuren der Naturheilkunde
max. 12 -15 Plätze, 5 Euro, Anmeldung erforderlich
Umweltzentrum Freital e. V., Reformhaus „
Am Markt“, Tel.:0351645007,
http://www.umweltzentrum-freital.de,
[email protected]
■ Sonntag, 21.08.2016, 17.00 Uhr
Frische Glaubensklänge
Bossa Nova, Folk, Walzer, Swing mit Steffen Mürau, Stimme/Gitarre
Ev.-luth. Kirchgemeinde Freital, Christuskirche Freital-Deuben, Lange Straße, Tel.:
0351 6491384,
http://www.kirche-freital.de
Bildung, Information & Treff
■ Mittwoch, 27.07.2016, 10 - 13 Uhr
Sommerblumen trockenfilzen
für Kinder und Erwachsene Kosten 4 Euro
Umweltzentrum Freital e. V., August-Bebel
Straße 3, Tel.: 0351 645007,
http://www.umweltzentrum-freital.de
■ Samstag, 13.08.2016, 9.30 Uhr
Zum Wiesenweg im Triebischtal
Treffpunkt: Kurplatz Hartha, Dauer: ca. 2,5 Std.
Wanderzeit, Teilnehmergebühr: 1 Euro
Auf dem Harthaer Flügel wandern wir zur
Ernemannhütte. Hier ist der Wiesenweg erreicht. Dieser führt durch das reizvolle Triebischtal. Mit dem grünen Punkt laufen wir
nun nach Spechtshausen. Über den Hartheberg geht es zurück nach Hartha.
Umweltzentrum Freital e. V., Tel.: 0351
645007,
http://www.umweltzentrum-freital.de
■ Mittwoch, 17.08.2016, 10.00 Uhr
Heidenschanze und Hoher Stein
Treffpunkt: HP Dresden- Plauen, Rückfahrt:
mit Bahn bzw. Bus, Dauer: ca. 2,5 Std. Teilnehmergebühr: 1 Euro
Entlang der Weißeritz bis zum Felsenkeller
und dann hinauf zur Heidenschanze, so
startet diese Tour. Nun wandern wir zum
Hohen Stein und weiter zum Bienertpark.
Anschließend besuchen wir den Fichtepark
mit Turm. Die Tour endet in Dresden-Plauen, Nöthnitzer Straße.
Umweltzentrum Freital e. V., Tel.: 0351
645007,
http://www.umweltzentrum-freital.de
32
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Senioren
■ Mittwoch, 27.07.2016, 14.00 Uhr
Chantro der Gauckler und die Zigeunerein
Sylvia präsentiert mittelalterliche Zauberei
und Gauklerei.
advita-Seniorentreff Freital, Dresdner Straße 189, Tel.: 0351 6489670,
■ Mittwoch, 27.07.2016, 15.00 Uhr
Singen und Musizieren
... mit Herrn Lahmann
DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital,
DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207,
großer Saal, Tel.: 0351 6496480
■ Mittwoch, 03.08.2016, 15.00 Uhr
Hänsel und Gretel
Führung durch die Oper von Humperdinck
mit Frau Lahmann
DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital,
DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207,
großer Saal, Tel.: 0351 6496480
■ Mittwoch, 10.08.2016, 15.00 Uhr
Singen und Musizieren
... mit Herrn Lahmann
DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital,
DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207,
Großer Saal, Tel.: 0351 6496480
■ Mittwoch, 17.08.2016, 15.00 Uhr
Heiteres Gedächtnistraining
... mit Frau Schurig
DRK - Soziale Dienste gGmbH, Sitz Freital,
DRK-Seniorenclub, Dresdner Straße 207,
Großer Saal, Tel.: 0351 6496480
Schulferien
■ Dienstag, 14.06. bis 07.08.2016
Buchsommer Sachsen
Unter dem Motto: Beim Lesen tauch ich ab!
sind Jungs und Mädchen zwischen 11 und
vom 22. Juli 2016
16 Jahren eingeladen, die neusten Bücher
der Bibliotheken zu testen. Dafür gibt‘s ein
Zertifikat, eine Party und jede Menge Lesevergnügen.
Stadtbibliothek Freital, in allen Freitaler Filialen, http://www.freital.de/bibliothek
Regenbogen Familienzentrum e. V., Tel.:
0351 6441539,
http://www.regenbogen-freital.de
■ Montag, 25.07.2016, 10.00 Uhr
Freibad Zauckerode
Treff im Freibad Zauckerode Kosten 3 Euro
■ Dienstag, 26.07.2016, 8.15 Uhr
Besucherbergwerk Zinnwald
Besuch des Besucherbergwerks in Zinnwald mit anschließendem Baden in den
Galgenteichen. Treff am Busbahnhof Deuben Kosten 5 Euro
■ Mittwoch, 27.07.2016, 8.00 Uhr
Besuch des Felsenlabyrinths in der Sächsischen Schweiz
Treff am Busbahnhof Deuben Kosten 5 Euro
■ Donnerstag, 28.07.2016, 9.00 Uhr
Bilzbad Radebeul/Wellenbad
Kosten 5 Euro
■ Freitag, 29.07.2016, 10.00 Uhr
Baden im Windi und Zacke
Kosten 3 Euro
■ Samstag, 30.07.2016, 9.00 Uhr
Familienwanderung in die Sächsische
Schweiz
Weitere Informationen unter Tel.: 0351
6411619 oder http://www.kjv-freital.de
Treffpunkt Oppelschacht, Wilsdruffer Str. 67d,
Tel.: 0351 6411619,
[email protected]
■ Montag, 01.08.2016 - 04.08.2016
10-Finger-Schreiben am Computer
Vom 01. bis 04.08.16 täglich für Kinder ab
Nr. 13/2016
10 Jahre. Kosten 110 Euro, Anmeldung bis
25.07.16
Volkshochschule Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e. V., Kirchstraße 8, Tel.: 0351
6413748, http://www.vhs-ssoe.de,
[email protected]
■ Mittwoch, 03.08.2016, 10.00 Uhr
Das Näh Cafäh
für Kinder und Erwachsene, 4 Euro, Anmeldung erforderlich
Umweltzentrum Freital e. V., August-Bebel
Straße 3, Tel.: 0351 645007,
http://www.umweltzentrum-freital.de,
[email protected]
■ Donnerstag, 04.08.2016, 14.00 Uhr
Ferienabschlussfete
Treffpunkt Oppelschacht, Wilsdruffer Str.
67d, Tel.: 0351 6411619, http://www.kjvfreital.de, [email protected]
Veranstaltungskalender
Information & Kontakt:
Telefon:
0351 6476-122
Fax:
0351 6476-4850
E-Mail:
[email protected]
Internet:
http://www.freital.de/veranstaltungskalender
Die Stadt Freital übernimmt keinerlei
Gewähr für die Richtigkeit der Daten, für
den Inhalt, Ablauf, Vorverkauf, Organisation und/oder Änderung einer Veranstaltung. Die Verantwortung liegt allein
bei den Veranstaltern. Berichtigungen
und Ergänzungen können nur bei rechtzeitiger Nachmeldung des Veranstalters
vorgenommen werden.
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Nichts ist gewisser als der Tod
nichts ist ungewisser als
seine Stunde.
(Anselm von Canterbury)
Ihre Helfer im Trauerfall
Tag und Nacht
kompetent & persönlich
Vertrauensvolle Beratung und Hilfe im
Trauerfall
Erd-, Feuer-, See- und
Naturbestattungen
Bestattungshaus
Ute Müller
Winckelmannstraße 7
Kreischa | Lungkwitzer Straße 4 | 24 h Tel. 03 52 06/27 96 72
Freital | Dresdner Straße 129 | 24 h Tel. 03 51/267 12 363
Bannewitz
Tel. 03 51 / 4 01 13 63
Laubegast
Tel. 03 51 / 2 13 99 19
www.bestattungsservice-constantin-schoene.de
Mobil 01 73 / 2 98 27 76
Ines Constantin & Thomas Schöne
Bestattungseigener Trauerredner
Thomas Schöne
Nr. 13/2016
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
33
vom 22. Juli 2016
Gottesdienste
Samstag, 23. Juli 2016
Katholische Pfarrei St. Joachim Erste Sonntagsmesse
17.30 Uhr
Sonntag, 24. Juli 2016
Deuben Christuskirche Gottesdienst mit Kindergottesdienst
Hainsberg Hoffnungskirche Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst
Pesterwitz Jakobuskirche Gottesdienst
Freie evangelische Gemeinde (FeG) Gottesdienst
Katholische Pfarrei St. Joachim Heilige Messe
9.00 Uhr
10.30 Uhr
9.30 Uhr
10.00 Uhr
8.30 Uhr
Sonntag, 31. Juli 2016
Döhlen Lutherkirche Gottesdienst mit Taufe
Potschappel Emmauskirche Lektorengottesdienst
Kleinnaundorf Kapelle Abendmahlsgottesdienst
Pesterwitz Jakobuskirche Abendmahlsgottesdienst
Katholische Pfarrei St. Joachim Heilige Messe
9.00 Uhr
10.30 Uhr
9.00 Uhr
9.30 Uhr
10.30 Uhr
Samstag, 6. August 2016
Zauckerode „Treff am Brunnen“ Abendmahlsgottesdienst
Katholische Pfarrei St. Joachim Erste Sonntagsmesse
16.30 Uhr
17.30 Uhr
Sonntag, 7. August 2016
Deuben Christuskirche Abendmahlsgottesdienst mit Kindergottesdienst
Somsdorf Georgenkirche Gottesdienst
Pesterwitz Jakobuskirche Gottesdienst
Kleinnaundorf Kapelle Gottesdienst mit Taufe
Freie evangelische Gemeinde (FeG) Gottesdienst
Katholische Pfarrei St. Joachim Heilige Messe
10.30 Uhr
9.00 Uhr
9.30 Uhr
9.00 Uhr
10.00 Uhr
8.30 Uhr
Besondere Veranstaltungen
29. Juli 2016, 19.00 Uhr, Sommerkonzert mit „ensemble ponticello‘“
in der Christuskirche Deuben, Eintritt frei , Spenden erbeten
10. August 2016, 18.00 Uhr, Gebet für die Stadt
in den Räumen der Freien evangelischen Gemeinde (FeG), Dresdner Str. 72
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Meißner Straße 134
03521/452077
453139
035242/71006
035243/32963
03522/509101
03525/737330
0351/8951917
...die Bestattungsgemeinschaft
Auch in der Zeit der Trauer
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sind wir für Sie da.
Trauer- und Todesanzeigen.
wittich.de/trauer
34
Amtsblatt der Großen Kreisstadt Freital
Stellenausschreibung
In der Großen Kreisstadt Freital mit knapp 40.000 Einwohnern, unmittelbar an die sächsische Landeshauptstadt Dresden grenzend, ist
zum 1. November 2016 die Stelle der Amtsleitung
im Stadtplanungsamt zu besetzen.
Der Stelleninhaber ist verantwortlich für die Leitung und Koordinierung der Aufgaben in den ihm zugeordneten Sachgebieten: Bauleitplanung/Stadtentwicklung, Stadtsanierung/ Wohnungsbauförderung und Untere Bauaufsichtsbehörde.
Dazu gehören insbesondere:
- Planung der gesamtstädtischen Entwicklung
- Beteiligung an überörtlichen Planfeststellungsverfahren (Verkehrsplanung, Industrieanlagen, Rahmenbetriebspläne und
Standortverfahren nach Bergrecht)
- Entwicklung und Anpassung des Flächennutzungsplanes
- Aufstellung der Bebauungspläne anhand städtischer Entwicklungsziele
- Mitwirkung im Baugenehmigungsverfahren
- Abschließende Beurteilung von Vorkaufsrechten
- Auswahl von Planungsbüros
- Sanierungsmaßnahmen nach BauGB
- Wohnungsbauförderung
- Öffentlichkeitsarbeit / Erarbeitung von Beschlussvorlagen und
Erläuterungen vor dem Stadtrat
- Koordinierung bzw. Beurteilung von Planungen anderer Fachämter
Die Stelle ist als Vollzeitstelle ausgewiesen und die Eingruppierung
erfolgt in Entgeltgruppe 14 TVöD.
Neben einer tarifgerechten Eingruppierung und flexibler Arbeitszeitgestaltung bietet die Stadt Freital für Familien viele Möglichkeiten einer aktiven Freizeitgestaltung sowie attraktive Wohnlagen.
Bewerben sollten Sie sich, wenn Sie an neuen Herausforderungen
der städtebaulichen Gestaltung und Entwicklung interessiert sind
und über einen Hochschulabschluss im Bauwesen/Stadtplanung,
vorzugsweise Architektur verfügen oder die Qualifikation für den
gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst nachweisen können.
Neben fundierten Rechtskenntnissen im Bau- und Bauplanungsrecht ist ein rechtssicherer Umgang mit Verordnungen, Satzungen
und dem BGB unverzichtbar.
Wir wünschen uns eine Führungspersönlichkeit, die verantwortungsbewusst, entscheidungssicher und zukunftsweisend an der
Entwicklung in der Stadt Freital mitwirkt, daneben eine konstruktive Zusammenarbeit mit Mitarbeitern, Beteiligten und Bürgern fördert, um so bestmögliche Ergebnisse zu erreichen.
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (lückenloser Lebenslauf,
Ausbildungsnachweise, Arbeitszeugnisse) senden Sie bitte unter
Angabe der Kenn-Nummer 207/2016 bis zum 5. August 2016 an
die Große Kreisstadt Freital, Postfach 1570, 01691 Freital oder per
E-Mail an [email protected]. Bewerbungen, die später eingehen,
können nicht berücksichtigt werden.
Nr. 13/2016
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt, eine
Kopie des Nachweises legen Sie bitte den Unterlagen bei.
Wir bitten um Verständnis, dass Kosten, die im Zusammenhang mit
der Bewerbung entstehen, nicht erstattet werden können. Wünschen Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen, legen
Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Nach
Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre Unterlagen entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Gern können Sie aus ökologischen Gründen auf Kunststoffmappen
verzichten.
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Nach Redaktionsschluss eingegangen
vom 22. Juli 2016
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1. Tag: Anreise. Flug via Dubai nach Kapstadt.
2. Tag: Kapstadt. Empfang und Transfer zum Hotel.
3. Tag: Kapstadt – Knysna. inklusive Auffahrt
zum Tafelberg mit faszinierender Aussicht 1.
Anschließend Fahrt entlang der Garden Route und
Besichtigung von Knysna. Paket Teil I: Bootsfahrt
durch die romantische Lagune.
4. Tag: Tsitsikamma Nationalpark – Addo
Elephant Park – Port Elizabeth. inklusive Besuch
des „Big Tree“ im Tsitsikamma Nationalpark und
anschließend erleben Sie mit ein wenig Glück die
„Big 5“ – Elefanten, Löwen, Leoparden, Nashörner
und Büffel im Addo Elephant Park.
5. Tag: Oudtshoorn. Fahrt über den Outeniqua Pass
Richtung Oudtshoorn, die „Hauptstadt der Federn“.
6. Tag: Kapstadt. Paket Teil II: Besuch einer
Straußenfarm in Oudtshoorn. Die schöne Route
62 führt Sie nach Kapstadt.
7. Tag: Kap der Guten Hoffnung. Paket Teil III:
Ausflug zum Kap der Guten Hoffnung mit fantastischem Ausblick.
8. Tag: Kapstadt – Stellenbosch – Dubai.
inklusive Stadtrundfahrt durch Kapstadt mit
Company Garden und Südafrika Museum. Paket
Teil IV: Fahrt nach Stellenbosch mit Stadtführung
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Kapstadt und Flug nach Dubai.
9. Tag: Traditionelles Dubai. inklusive Stadtrund
Stadtrundfahrt mit Al Fahidi, dem ältesten Stadtteil, und Dubai
Museum. Fahrt per „Abra“ (Wasser-Taxi) über den
Dubai Creek zum Gewürzmarkt und Gold Souk
mit Shopping-Möglichkeit und Ledermodenschau.
10. Tag: Modernes Dubai. inklusive Fahrt zur
legendären Palmeninsel Jumeirah, Fotostopp am
Atlantis-Hotel und Besuch des Souk Madinat mit einzigartigem Blick auf das 7-Sterne-Hotel Burj Al Arab.
11. Tag: Tag zur freien Verfügung.
12. Tag: Abreise. Transfer zum Flughafen und
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Okt 17
08. 30.
08. 30.
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12. 20.
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