Übersicht über die finanziellen Beiträge

Kuratorium für Kulturförderung
S Okultur und S chule
Schloss Waldegg, Waldeggstrasse 1
4532 Feldbrunnen-St. Niklaus
Telefon 032 627 63 63
www.sokulturundschule.ch
Allgem eine Hinw eis e zu den finanzielle n Beiträgen
S Okultur und S chule möchte mit finanziellen Beiträgen an Atelierbes uche, Autorenles ungen,
Bes uche v on Theater- Tanzv ors tellungen und Konzerten, S chulhaus v ors tellungen, S chulprojekte
und Works hops m it Kulturs chaffenden aller S parten bei möglichst vielen Kindern und Jugendlichen
das Interesse an zeitgenössischer Kunst und Kultur fördern.
Die finanziellen Beiträge decken einen Teil der jeweiligen Kos ten (bis zu 50%), der andere Teil
m us s v on der S chule oder Gem einde übernom m en w erden.
Finanzielle Beiträge werden in erster Linie an Angebote von Solothurner Kunst- und Kulturschaffende
vergeben. Auf Anfrage können in Ausnahmefällen auch ausserkantonale Angebote berücksichtigt werden.
Vorgehen für die Bew illigung v on finanziellen Beiträgen
Lehrpersonen von Schulen des Kantons Solothurn, die Kunst- und Kulturschaffenden aus allen Sparten für
Veranstaltungen oder Workshops engagieren oder mit ihrer Klasse eine kulturelle Veranstaltung besuchen
möchten, stellen mittels Gesuchsformular m indes tens 5 Wochen (Schulhausprojekte mindestens 8
Wochen) im Voraus ein Ges uch an
Kuratorium für Kulturförderung
S Okultur und S chule
S chlos s Waldegg
Waldeggs tras s e 1
4532 Feldbrunnen-S t. Niklaus
Der Antrag wird geprüft und eine schriftliche Zu- oder Absage erteilt.
Mit der Zusage erhält die Lehrperson ein Abrechnungs- und ein Auswertungsformular.
Die Auszahlung des Beitrages des Kantons Solothurn erfolgt nach Eingabe des Abrechnungs- und
Auswertungsformulars.
Inform ation und Beratung
Christine Teuteberg
032 627 63 63/62 (erreichbar Dienstagnachmittag und Donnerstag ganzer Tag)
[email protected]
Übers icht über die finanziellen Beiträge
Bildende Kuns t
Atelierbes uche
Bedingungen:
Unterstützt werden Besuche im Atelier von professionellen Solothurner Kunst- und Kulturschaffenden
Finanzielle Beiträge:

Übernommen wird
Fr. 100.- pro Stunde, maximal Fr. 300.- für den Halbtag (3-4 Lektionen)
Fr. 500.- für den ganzen Tag (6- 8 Lektionen)

Die Schule kommt für die Reisekosten zum Atelier auf.
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Schloss Waldegg, Waldeggstrasse 1
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Works hops
Bedingungen:
Unterstützt werden Workshops mit professionellen Solothurner Kunstschaffenden
Finanzielle Beiträge:
 Übernommen wird
bei einem Halbtagesworkshop (3-4 Lektionen) die Hälfte des Honorars maximal Fr. 250.bei einem Tagesworkshop (6-8 Lektionen) maximal Fr. 350.-.
 Reisekosten und Spesen werden nicht übernommen
Film
Bedingungen:
•
Unterstützt werden Workshops mit professionellen Solothurner Filmschaffenden
•
Nicht unterstützt werden Kinobesuche
Ausnahme: Vorstellungen von Filmen von Solothurner Filmschaffenden
•
Die Eintritte der Schulvorstellungen an den Solothurner Filmtagen sind vom Kanton Solothurn
bereits unterstützt
•
Ebenfalls bereits unterstützt sind die Vorstellungen vom mobilen Kino Roadmovie
Finanzielle Beiträge:
Works hops
 Übernommen wird
bei einem Halbtagesworkshop (3-4 Lektionen) die Hälfte des Honorars maximal Fr. 250.bei einem Tagesworkshop (6-8 Lektionen) maximal Fr. 350.-.
 Reisekosten und Spesen werden nicht übernommen
Kinov ors tellungen v on Film en v on S olothurner Film s chaffenden
 Übernommen wird ein Beitrag von Fr. 5.- pro Billett
 Reisekosten werden nicht übernommen
Literatur
Bitte w enden S ie s ich für Beiträge an Les ungen und Works hops direkt an
ev a.m athez@zbs olothurn.ch
Bedingungen:
•
Unterstützt werden Lesungen an Schulen von professionellen Solothurner Autoren und Autorinnen
•
Die Lesungen an den Solothurner Literaturtagen sind vom Kanton Solothurn bereits unterstützt
•
Unterstützt werden Workshops mit professionellen Solothurner Autoren und Autorinnen
Finanzielle Beiträge:
Les ungen
 Übernommen wird ein Autorenhonorar von Fr. 300. Reisekosten und Spesen werden nicht übernommen
Works hops
 Übernommen wird
bei einem Halbtagesworkshop (3-4 Lektionen) die Hälfte
des Honorars maximal Fr. 250.-,
bei einem Tagesworkshop (6-8 Lektionen) maximal Fr. 350.-.
 Reisekosten und Spesen werden nicht übernommen.
Kuratorium für Kulturförderung
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Mus ik
Bedingungen:
•
Unterstützt werden Besuche von Konzerten auf professionellem Niveau mit Bezug zum Kanton
Solothurn
•
Unterstützt wird das Engagement von professionellen Solothurner Musikformationen für
Schulhauskonzerte
Finanzielle Beiträge:
Konzertbes uche

Übernommen wird die Hälfte der Eintrittskosten, maximal Fr. 20.- pro Billett.
S chulhaus v ors tellungen

Übernommen wird die Hälfte der Gage, maximal Fr. 1000.- pro Vorstellung

Reisekosten und Spesen werden nicht übernommen
Theater / Tanz
Bedingungen:
•
Unterstützt werden Besuche von Theater- und Tanzaufführungen auf professionellem Niveau
•
Nicht unterstützt werden Besuche von Zirkusvorstellungen
Ausnahme: Vorstellungen vom Kinder- und Jugendzirkus Pittypalaty
•
Unterstützt werden Theater- und Tanzvorstellungen von Solothurner Theater- und
Tanzschaffenden auf professionellem Niveau im Schulhaus
•
Unterstützt werden Workshops mit professionellen Solothurner Theater- und Tanzschaffenden
Finanzielle Beiträge:
Theaterbes uch und Tanzv ors tellungen

Übernommen wird die Hälfte der Eintrittskosten, maximal Fr. 20.- pro Billett.

Reisekosten werden nicht übernommen
S chulhaus v ors tellungen

Übernommen wird die Hälfte der Gage, maximal Fr. 1000.- pro Vorstellung.

Reisekosten und Spesen werden nicht übernommen
Works hops
 Übernommen wird
bei einem Halbtagesworkshop (3-4 Lektionen) die Hälfte des Honorars maximal Fr. 250.bei einem Tagesworkshop (6-8 Lektionen) maximal Fr. 350. Reisekosten und Spesen werden nicht übernommen
S chulhaus projekte
Bedingungen:
•
Unterstützt werden Kunst- und Kulturprojekte, die über mehre Tage/Wochen dauern und von
professionellen Kunst- und Kulturschaffenden begleitet werden.
•
Am Projekt ist im Minimum eine ganze Klasse beteiligt
•
Das Projekt beinhaltet eine aktive Beteiligung von Schülerinnen und Schülern.
•
Eine öffentliche Präsentation ist Bestandteil des Projekts
Finanzielle Beiträge:
 Übernommen werden Beiträge an die Honorare der professionellen externen Kunst- und
Kulturschaffenden.