Bekanntmachung gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) Die Bürgerwind Isingort Verwaltungsgesellschaft mbH in 48739 Legden, Isingort 13, hat mit Antrag vom 10.05.2016 die Errichtung von drei Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130 mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Legden, Isingort, Gemarkung Legden, Flur 24, Flurstücke 11, 5 und 17 sowie Gemarkung Legden, Flur 20, Flurstück 13, beantragt. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG bekannt gemacht. Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wie möglich in Betrieb genommen werden. Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen nach der Bekanntmachung einen Monat, vom 03.08.2016 bis 02.09.2016, während der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden aus: 01. Gemeinde Legden, Fachbereich Bauen und Planen, Herr Benning, Zimmer 19 Amtshausstraße 1, 48739 Legden, während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nachmittags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr. 02. Kreisverwaltung Borken, Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz, Etage 3A, Zimmer 2307, Burloer Straße 93, 46325 Borken, während der Dienststunden montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr. 03. Gemeinde Rosendahl, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 127, Hauptstraße 30, 48720 Rosendahl-Osterwick, während der Dienststunden montags, dienstags, donnerstags und freitags vormittags jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie dienstags nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags nachmittags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Daneben besteht die Möglichkeit die Antragsunterlagen unter der Adresse https://kreis-borken.de/de/kreisverwaltung/aufgaben/bauen-wohnen-undimmissionsschutz/immissionsschutz/genehmigungsantraege/ im oben genannten Zeitraum einzusehen. Die ausgelegten Antragsunterlagen enthalten folgende entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens: Herstellerangaben zur Schallemission und Schallreduzierungsmaßnahmen der Anlagen sowie eine gutachterlich erstellte Prognose der Schallimmissionen gutachterliche Prognose zum Schattenwurf sowie Herstellerangaben zu einem Schattenwurfabschaltmodul gutachterliche Artenschutzprüfung zur Beurteilung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG für die Avifauna einschließlich vorgesehener Vermeidungs- und Ausgleichmaßnahmen gutachterliche Bewertung des Eingriffs sowie Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach §§ 14 – 17 BNatSchG landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 6 Abs. 2 LG NRW Herstellerangaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Herstellerangaben zum Abfallanfall und zur Abfallentsorgung gutachterliche Bewertung der optisch bedrängenden Wirkung gutachterliche Umweltverträglichkeitsstudie. Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom 03.08.2016 bis 16.09.2016 bei den vorgenannten Behörden schriftlich vorgebracht werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sollen die volle leserliche Anschrift des Einwenders tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Einwendungsschreiben an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind. Nach Ablauf der Einwendungsfrist können die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem Erörterungstermin erörtert werden. Der Erörterungstermin ist für den 11.10.2016, ab 10:00 Uhr im großen Sitzungssaal, 1. Obergeschoss im Haus Weßling, Busshook 6 in der Gemeinde Legden, vorgesehen. Die Erörterung kann bei Bedarf fortgesetzt werden. Für den Fall, dass der Erörterungstermin stattfindet, gilt diese Entscheidung hiermit als öffentlich bekannt gemacht. Sollte der Erörterungstermin nicht stattfinden, wird der Wegfall des Termins gesondert bekannt gemacht. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern der beteiligten Behörden, der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig - d. h. in der Zeit vom 03.08.2016 bis 16.09.2016 - bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhoben haben. Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze zur Verfügung stehen. Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird allen Einwendern schriftlich zugestellt. Die Zustellung kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Kreis Borken, 18.07.2016 Der Landrat Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz Az.: 63-01438 2016-wolt Im Auftrag Martin Ohlms
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