Die Bürgerwind Isingort Verwaltungsgesellschaft mbH

Bekanntmachung
gemäß § 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Die Bürgerwind Isingort Verwaltungsgesellschaft mbH in 48739 Legden, Isingort 13, hat mit
Antrag vom 10.05.2016 die Errichtung von drei Windenergieanlagen des Typs GE 3.2-130
mit den zugehörigen Nebeneinrichtungen auf dem Grundstück in Legden, Isingort,
Gemarkung Legden, Flur 24, Flurstücke 11, 5 und 17 sowie Gemarkung Legden, Flur 20,
Flurstück 13, beantragt.
Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung
nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung
durchgeführt.
Das beantragte Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 BImSchG bekannt gemacht.
Sofern die beantragte Genehmigung erteilt wird, soll die Anlage sobald wie möglich in
Betrieb genommen werden.
Der Genehmigungsantrag und die dazugehörigen Unterlagen liegen nach der
Bekanntmachung einen Monat, vom 03.08.2016 bis 02.09.2016, während der Dienststunden
zur Einsicht bei folgenden Behörden aus:
01.
Gemeinde Legden, Fachbereich Bauen und Planen, Herr Benning, Zimmer 19
Amtshausstraße 1, 48739 Legden, während der Dienststunden montags bis donnerstags
von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und nachmittags von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr sowie
freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
02.
Kreisverwaltung Borken, Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz,
Etage 3A, Zimmer 2307, Burloer Straße 93, 46325 Borken, während der Dienststunden
montags bis mittwochs 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
donnerstags 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr.
03.
Gemeinde Rosendahl, Fachbereich Planen und Bauen, Zimmer 127, Hauptstraße 30,
48720 Rosendahl-Osterwick, während der Dienststunden montags, dienstags,
donnerstags und freitags vormittags jeweils von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr sowie
dienstags nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und donnerstags nachmittags von
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Daneben besteht die Möglichkeit die Antragsunterlagen unter der Adresse
https://kreis-borken.de/de/kreisverwaltung/aufgaben/bauen-wohnen-undimmissionsschutz/immissionsschutz/genehmigungsantraege/
im oben genannten Zeitraum einzusehen.
Die ausgelegten Antragsunterlagen enthalten folgende entscheidungserhebliche Unterlagen
über die Umweltauswirkungen des Vorhabens:
 Herstellerangaben zur Schallemission und Schallreduzierungsmaßnahmen der
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Anlagen sowie eine gutachterlich erstellte Prognose der Schallimmissionen
gutachterliche Prognose zum Schattenwurf sowie Herstellerangaben zu einem
Schattenwurfabschaltmodul
gutachterliche Artenschutzprüfung zur Beurteilung der Verbotstatbestände des § 44
BNatSchG für die Avifauna einschließlich vorgesehener Vermeidungs- und
Ausgleichmaßnahmen
gutachterliche Bewertung des Eingriffs sowie Ermittlung von Ausgleich und Ersatz
nach §§ 14 – 17 BNatSchG
landschaftspflegerischer Begleitplan nach § 6 Abs. 2 LG NRW
Herstellerangaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Herstellerangaben zum Abfallanfall und zur Abfallentsorgung
gutachterliche Bewertung der optisch bedrängenden Wirkung
gutachterliche Umweltverträglichkeitsstudie.
Etwaige Einwendungen nicht privatrechtlicher Natur gegen das Vorhaben können vom
03.08.2016 bis 16.09.2016 bei den vorgenannten Behörden schriftlich vorgebracht werden.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen
ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Dies gilt nicht für
ein sich anschließendes Gerichtsverfahren. Die Einwendungen sollen die volle leserliche
Anschrift des Einwenders tragen. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Einwendungsschreiben an den Antragsteller zur Stellungnahme weitergegeben werden. Auf
Verlangen des Einwenders werden dabei Name und Anschrift unkenntlich gemacht, soweit
die Angaben nicht zur Beurteilung des Inhaltes der Einwendung erforderlich sind.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist können die form- und fristgerecht erhobenen
Einwendungen gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 6 BImSchG aufgrund einer
Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde – auch bei Ausbleiben des Antragstellers
oder von Personen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben – in einem
Erörterungstermin erörtert werden. Der Erörterungstermin ist für den 11.10.2016, ab
10:00 Uhr im großen Sitzungssaal, 1. Obergeschoss im Haus Weßling, Busshook 6 in der
Gemeinde Legden, vorgesehen. Die Erörterung kann bei Bedarf fortgesetzt werden.
Für den Fall, dass der Erörterungstermin stattfindet, gilt diese Entscheidung hiermit als
öffentlich bekannt gemacht. Sollte der Erörterungstermin nicht stattfinden, wird der Wegfall
des Termins gesondert bekannt gemacht.
Der Erörterungstermin ist öffentlich. Ein Recht zur Teilnahme haben neben den Vertretern
der beteiligten Behörden, der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig - d. h. in der Zeit
vom 03.08.2016 bis 16.09.2016 - bei den Auslegungsstellen Einwendungen erhoben haben.
Sonstige Personen können als Zuhörer am Termin teilnehmen, sofern genügend freie Plätze
zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über den Genehmigungsantrag wird allen Einwendern schriftlich
zugestellt. Die Zustellung kann durch eine öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Kreis Borken, 18.07.2016
Der Landrat
Fachbereich Bauen, Wohnen und Immissionsschutz
Az.: 63-01438 2016-wolt
Im Auftrag
Martin Ohlms