Bebauungsplan Nr. 115 „Paradiesweg": Abwägung der

Stadt Lindau
(Bodensee)
Amt/Abt.:
60/6011
Az.:
Datum:
Vorlage für:
am:
Stadtrat
20.07.2016
07.07.2016
Drucksache: 1-044/2016
TOP:
7.
öffentliche Sitzung
•Betreff.
Sachverhalt in der Anlage
Bebauungsplan Nr. 115 „Paradiesweg": Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen
Beteiligung und Beschiuss zur öffentlichen Auslegung nach §3(2) BauGB und formlichen Beteiligung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB
Beschluss-Vorschlag:
1 )
Der
Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der
vorgebrachten Stellungnahmen.
Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 "Paradiesweg" mit Stand vom
04 07 2016 einschließlich seiner Begründung, gemäß § 3Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie
parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4Abs. 2
BauGB durchzuführen.
einmalig
laufend
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen zur Verfügung
Haushaltsstelle
Unterschrift
1. Oriainal-Ausfertiauna zifrück an federführendes Amt (Kopiervorlage)
Lindau, den 04.07.2016
Amt 60
Birnbaum
Dem
Betr.:
Stadtrat
in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2016 vorgelegt
Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Beschiuss zur Abwägung der vorgebrachten Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Billigung des Bebauungsplanentwurfs mit Stand vom 04.07.2016
Anlagen:
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Bebauungsplanentwurf Nr. 115 "Paradiesweg", mit Stand vom 04.07.2016 im DIN A4-Format
Begründung mit Stand vom 04.07.2016
Pflege- und Entwicklungskonzept im Schutzgebiet „Spatzenwinker
SACHVERHALT
1.
2.
Ziel und Zweck der Planung, Art der Verfahrensbearbeitung
Ausgangslage
3.
Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen
4.
Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag
Seite 1 von 17
1. Ziel und Zweck der Planung, Art der Verfahrensbearbeitung
Die LWB, Lindauer Wohnbau GmbH & Co OHG, ein Zusammenschluss der GWG Lindau und der BSG Allgäu Bau- und Siedlungsgenossenschaft
eG, beabsichtigt im Plangebiet eine Wohnbebauung zu entwickeln. Dazu liegt ein Entwurf der BSG Allgäu Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG
vor. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan.
In der Stadt Lindau sowie in den Ortsteilen herrscht eine große Nachfrage an Wohnraum. Insbesondere besteht eine große Nachfrage an er
schwinglichen Reihenhausgrundstücken. Mit vorliegender Planung beabsichtigt die GWG Lindau sowie die BSG Allgäu, das Angebot an Wohn
raum zu verbessern und nachfrageorientiere Wohntypen anzubieten.
Für die Wohnbebauung sind Reihenhauszeilen sowie Doppelhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit der erforderlichen Erschließungs
straße und ausreichenden Parkierungsmöglichkeiten vorgesehen.
Kernziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes mit Erschließungsstraße und Eingrünungsmaßnahmen. Für den
Geltungsbereich besteht derzeit kein Baurecht. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung im
Plangebiet als allgemeines Wohngebiet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 7.802 m2 auf und umfasst die Flurstücke. Nr. 390, 391, 392, 393, 394 und
395* (Teilbereich) der Gemarkung Oberreitnau.
2. Ausgangslage
Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 "Paradiesweg" gemäß
§ 1 Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Das Bauleitplan
verfahren wird zweistufig nach §§ 3 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt.
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3. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung
mit Stand vom 15.10.2015 fand in der Zeit vom 16.11.2015 bis 16.12.2015 statt. Während dieser Zeit konnten Anregungen zu der Planung schrift
lich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden von 5 Einwendern Äußerungen vorgebracht. Die Stellungnahmen beziehen sich auf den ursprünglich kleine
ren Umgriff des Bebauungsplanes mit Stand vom 15.10.2015.
Die vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit werden von der Stadt Lindau wie folgt geprüft und abgewogen:
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
1.0
Einwender 1
1. Die geplante Erschließungsstraße soll als
verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wer
Die Anregung wird zur Kenntnis ge
Die
nommen. Um eine verkehrliche Ent-
wird als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen.
den.
2. Entlang der bestehenden Wohneinheiten soll
ein Gehweg errichtet werden.
schleunigung zu erzielen wurde der
Straßenraum im Bebauungsplanent
Beschlussvorschlag
Straßenverkehrsfläche
wurf in Teilbereichen auf 3,50 m Breite
verengt.
Durch die Straßenverengungen wird
der Verkehr gezwungen, entsprechend
der örtlichen Gegebenheiten angepasst zu fahren. Zusätzlich wird die
Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter
Bereich (Geschwindigkeit 7 km/h) aus
gewiesen. Gehwege sind in einem
verkehrsberuhigten Bereich grundsätz
lich nicht vorgesehen, da hier eine
Gleichberechtigung von Fußgänger-,
Rad-
somit
und
die
Autoverkehr
gesamte
besteht
und
Verkehrsfläche
allen Verkehrsteilnehmern zur Verfü
gung steht. Da es sich bei dem Vorha
ben um eine wohnbauliche Entwick
lung handelt, ist bis auf den Anwoh
nerverkehr mit keinem größeren Ver
kehrsaufkommen zu rechnen.
Seite 3 von 17
Nr.
Name / Datum
2.0
Einwender 2
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Direkt vor dem Haus des Einwenders 2 soll die
Siehe Abwägung zu Einwender 1.
Straße mit Tempo 30 ausgebaut werden. Hier
spielen Kinder und laufen Tiere umher. Es sollte
Rücksicht auf die hier wohnenden Menschen ge
nommen werden.
Beschlussvorschlag
Die
Die Wendemöglichkeit hat sich auf
grund der Vergrößerung des Gel
tungsbereiches weiter nach Süden
verschoben
Straßenverkehrsfläche
wird als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen.
und befindet sich somit
nicht mehr vor den Hauseingängen
des Einwenders. Die Wendemöglich
keit befindet sich jetzt zwischen den
Gebäuden Paradiesweg Nr. 8 und 10
und damit nicht mehr vor einem Haus
eingang.
3.0
4.0
Einwender 3
Einwender 4
Genau vor dem Hauseingang des Einwenders 3
soll die Zufahrt mit Wendemöglichkeit geschaffen
werden. Es wird darum gebeten die Zufahrtsstra
ße als Spielstraße auszuweisen, da dort einige
Kinder sorglos spielen. Es wäre zu bedauern
wenn ihnen dieser Raum genommen wird indem
dort Autos schnell (30 km/h) fahren.
Siehe Abwägung zu Einwender 1 u. 2.
Es wird Einspruch gegen die geplante Zufahrts
straße mit Wendeplattform eingelegt. Die Zufahrt
Siehe Abwägung zu Einwender 1 u. 2.
Die
Straßenverkehrsfläche
wird als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen.
Die
Straßenverkehrsfläche
wird als verkehrsberuhigter
Bereich ausgewiesen.
ist nur ca. 2,0 m von der Haustüre des Einwen
ders 4 entfernt. Da sich dort häufig spielende Kin
der aufhalten, wird angeregt die Zufahrtsstraße
als Spielstraße auszubauen und/oder einen Geh
weg einzuplanen, damit ein Abstand zu den be
reits bestehenden Häusern vorhanden ist.
5.0
Einwender 5
Einwender 5 ist unmittelbarer Grundstücksnach
bar mit den landwirtschaftlichen Grundstücksflä
chen Fl.st. Nr. 390, 393, 395.
Durch die an der Zufahrtsstraße geplanten Maß
nahmen (Straßenquerschnitt, Stellplätze, Baum
pflanzungen) verengt sich die Verkehrsnutzung
erheblich. Die uneingeschränkte Befahrbarkeit
zur Anfahrt der genannten Flurstücke muss durch
Durch die Erweiterung des Geltungs
bereiches nach Süden, befinden sich
die Grundstücke Fl.st. Nr. 390, 393
und 395 (Teilfläche) nun innerhalb des
Bebauungsplanes.
Die
Landwirtschaftsflächen
bzw.
Eine Änderung der Planung
wird nicht vorgenommen.
die
südlich des Plangebietes liegenden
gärtnerisch genutzten Flächen sind
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Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
die Neugestaltung/Veränderung der geplanten
Zufahrtsstraße weiterhin gewährleistet sein.
Durch die vorgesehene Zufahrtsstraße wird die
Befahrbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen mit
dem heutigen Standard entsprechenden Fahr
zeugen erheblich beeinträchtigt. Die Straßenzu
fahrt wird ausdrücklich verengt, anstatt sie auf
landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite aus
zurichten.
!Stellungnahme der Verwaltung
I Beschlussvorschlag
weiterhin über den Flurweg 394/2 er
reichbar. Eine Erschließung der südli
chen landwirtschaftlich und gärtnerisch
genutzten Flächen über die Zufahrts
straße des geplanten Wohngebietes
und ein Befahren mit landwirtschaftli
chen Fahrzeugen ist nicht vorgesehen
und durch die Alternative über den
Flurweg auch nicht erforderlich.
4. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerung zur frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die Unterlagen zur frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 03.11.2015 an insgesamt 21 Behörden verschickt. Folgen
de Behörden haben keine schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht:
Feuerwehr Lindau
GVS Gasversorgung
Kreishandwerkerschaft
Landespolizeiinspektion
Regierung von Schwaben
Telekommunikation Lindau (B) GmbH
Zweckverband für Abfallwirtschaft.
Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht:
Ak Eine Welt, Schreiben vom 09.11.2015
Telekommunikation Lindau (B) GmbH, Schreiben vom 18.11.2015
IHK Schwaben, Schreiben vom 14.12.2015
Regionaler Planungsverband Allgäu, Schreiben vom 09.12.2015
Landratsamt Lindau Untere Wasserrechtsbehörde, Schreiben vom 17.11.2015
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bau- und Kunstdenkmalpflege Schreiben vom 18.11.2015
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmäler, Schreiben vom 25.11.2015
Stadtwerke Lindau, Schreiben vom 18.11.2015
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Die vorgebrachten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Lindau wie folgt geprüft und abgewogen:
Stellungnahme
Nr.
Name / Datum
7.0
BUND Naturschutz
Der BUND Naturschutz stimmt dem Vorhabenbe
Bayern e.V., Schreiben
zogenen Bebauungsplan in vollem Umfang zu.
Bereits bei der Aufstellung des derzeitig gültigen
Flächennutzungsplanes hat die Kreisgruppe in
ihrer Stellungnahme vom 15.12.2009 folgendes
ausgeführt:
vom 11.11.2015
Zustimmung unter der Maßgabe, dass diese Be
bauung der Endpunkt der Entwicklung darstellt.
Eine weitere Fortsetzung in Richtung Westen
wäre wegen der Zersiedlungseffekte nicht mehr
vertretbar. Außerdem soll die Bebauung zur freien
Landschaft hin abgestuft werden.
Es wird besonderer Wert auf die Feststellung
gelegt, dass mit diesem Baugebiet ein Endpunkt
an dieser Stelle erreicht ist und eine weitere Aus
dehnung aus Zersiedlungsgründen nicht mehr
verantwortbar ist.
Die westlich angrenzende Streuobstwiese sollte
nicht mehr angetastet werden. Sie bildet eine
natürliche Ortsrandbegrünung, die aus artenschutzrechtlichen Aspekten erhalten werden
muss. Die westliche Grundstückseingrünung ist
Stellungnahme der Verwaltung
Die
Hinweise
werden
zur
Kenntnis
genommen. Die geplante wohnbauli
che
Entwicklung
entspricht dem
rechtskräftigen Flächennutzungsplan.
Eine bauliche Entwicklung darüber
hinaus ist nicht vorgesehen. Die west
lich angrenzenden naturnahen Vegeta
tionsbestände werden von der Planung
Beschlussvorschlag
Eine Änderung der Planung
ist nicht erforderlich.
nicht berührt und bleiben im Bestand
erhalten. Die Ortsrandeingrünung im
Westen des Gebietes muss mit stand
ortheimischen Bäumen und Sträuchern
bepflanzt werden.
dennoch nicht entbehrlich.
Die Stadt Lindau sollte darauf hinwirken, dass die
nach Süden ausgerichteten Dächer für Solarener
gie nutzbar gemacht werden.
Der Bebauungsplan lässt eine Errich
tung von PV- und Solaranlagen auf
Eine Änderung der Planung
ist nicht erforderlich.
den Dachflächen zu. Da ein Großteil
der geplanten Gebäude eine NordSüd-Ausrichtung aufweist, bietet sich
eine entsprechende Ausstattung der
Dachflächen mit Solar- und Photovol-
taikanlagen an und wird auch ange
strebt.
Bzgl. der Ausgleichsmaßnahme wird angeregt:
Für die Anregung zum Naturschutzge-
Ergänzung
der
textlichen
Seite 6 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Das amtlich ausgewiesene Naturschutzgebiet
"Spatzenwinkel" befindet sich zum größten Teil im
Besitz der Stadt Lindau. Es wurde Klage von en
gagierten Bürgern geführt, dass einige Bereiche
biet „Spatzenwinkel" wird gedankt. Der
Ausgleich kann auf dem Flurstück
ungsplan.
turschutzgebietes
zuzuwachsen
befindet, erbracht werden. Die Aus
drohen.
Es
wäre
deshalb
wün
1032, welches sich innerhalb des Na
wurden bereits mit der Unteren Natur
zu entwickeln,
schutzbehörde abgestimmt.
Natur
gleichsflächen
„Spatzenwinkel"
schenswert, ein dauerhaftes Pflegekonzept im
Rahmen der sogenannten Ausgleichsmaßnahme
um den Charakter des
Festsetzungen zum Bebau
und
-maßnahmen
schutzgebietes zu erhalten.
8.0
LRA Lindau Untere
Naturschutzbehörde,
Schreiben vom
11.11.2016
9.0
Landratsamt Lindau
Immissionsschutzbe
hörde, Schreiben vom
26.11.2016
Gegen die vorliegende Planung bestehen keine
Einwände. Mit der Eingriffsbilanzierung besteht
Einverständnis. Die externe Ausgleichsfläche ist,
sofern keine bereits mit der UNB abgestimmte
Der Ausgleichsbedarf kann auf dem
Flurstück Nr.
1032 erbracht werden.
Ökokontofläche verwendet wird, noch mit der
Die Ausgleichsfläche befindet sich
innerhalb des Naturschutzgebietes
"Spatzenwinkel". Die Ausgleichsflä
UNB abzustimmen
chen
und
in
der abschließenden
und -maßnahmen wurden
be
Planung darzustellen. Danach erfolgt die Meldung
reits mit der Unteren Naturschutzbe
an das LfU durch die UNB.
hörde abgestimmt.
Entsprechend dem Gebietscharakter sind die
nachstehenden Orientierungswerte zuzuordnen
(DIN 18005):Tags/nachts 55/45 bzw. 40 dB(A)
(Nachtzeit von 22,00 Uhr bis 6 Uhr)
Ergänzung der textlichen
Festsetzungen zum Bebau
ungsplan
Die Anregung wird zur Kenntnis ge
nommen.
Ergänzung der Hinweise zum
Bebauungsplan
Bei zwei angegebenen Nachtorientierungswerten
soll der höhere Wert zur Beurteilung von Ver
kehrslärmimmissionen herangezogen werden.
Immissionssituation:
Gemäß dem Prognosemodell der RLS-90 erge
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge
Eine Änderung der Planung
ben sich an der Nordseite des nördlichsten Rei
nommen.
Weiter Maßnahmen
somit nicht erforderlich.
ist nicht erforderlich.
henhauses in einem Abstand von 25 m zur Fahr
sind
bahnmitte der Kreisstraße LI 6 Beurteilungspegel
von tags/nachts 52/45 dB(A). Demzufolge ist der
Tagesorientierungswert tagsüber um 3 dB(A)
unterschritten und nachts gerade eingehalten.
Aufgrund des geplanten Abstandes des nördlichs
ten Reihenhauses zur Fahrbahnmitte der Kreis-
Seite 7 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Hinweis, dass aufgrund der an
grenzenden Landwirtschaftsflächen mit
gänzt.
Straße LI 6 sind keine Lärmschutzmaßnahmen
erforderlich.
Beurteilung:
Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen ge
gen die Bebauung "Paradiesweg" in Verbindung
mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der
Fassung vom 15.10.2015 keine Bedenken, wenn
nachstehender Hinweis aufgenommen wird:
„Aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlich
genutzten Flächen ist mit Einwirkung von vo
rübergehenden, belästigenden Geruchsimmissio
nen (z.B. durch Aufbringung von Flüssigdung,
Pflanzenschutzmittel etc.) sowie Lärmimmissio
nen (z.B. Traktorengeräusche, Kuhglocken etc.)
Geruchs-
und
Lärmimmissionen
Der Hinweis 3.12.
wird er
zu
rechnen ist, wird in den Bebauungs
plan entsprechend der Anregung unter
Punkt 3.12. aufgenommen.
zu rechnen"
10.0
Schreiben vom
Derzeit liegen nach jetzigem Kenntnisstand für die
von der Planung betroffenen Grundstücke Fl. Nr.
390, 391, 392 und 393 Gemarkung Oberreitenau
09.11.2015
keine Hinweise auf eine Altlast auf diesen Flächen
Landratsamt Lindau
Bodenschutzrecht,
vor.
Die Grundstücke sind
momentan
Auf die
Hinweise zum
Bodenschutz
wird im Bebauungsplan unter 3.10
Eine Änderung der Planung
ist nicht erforderlich.
bereits verwiesen.
nicht im
Altlastenkataster erfasst.
Hinweise:
Sollte bei Bauarbeiten organoleptisch auffälliges
Material zu Tage kommen sind die weiteren Bau
arbeiten gutachterlich zu begleiten und zu doku
mentieren. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten
und das Landratsamt Lindau (B), Fachbereich 32,
Bodenschutz sind umgehend zu informieren. Der
Aushub ist zudem entsprechend zu analysieren
und unter Beachtung der Vorschriften des Kreis
laufwirtschaftsgesetzes, sowie der Nachweisver
ordnung einer ordnungsgemäßen Entsorgung
zuzuführen.
Seite 8 von 17
Nr.
11.0
Name/Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlüssvorschlag
Schwaben netz GmbH,
Es werden gegen den Bebauungsplan keine Ein
Die Schwaben Netz GmbH wird im
Eine Änderung der Planung
Schreiben vom
wände erhoben.
weiteren Verfahren beteiligt, rechtzeitig
ist nicht erforderlich.
Um weitere Beteiligung und um rechtzeitige In
formation vor Beginn eventueller Bauarbeiten im
Plangebiet wird gebeten.
tungsplanung eingebunden und über
den Beginn der Bauarbeiten informiert.
10.11.2015
im
Rahmen
der
koordinierten
Lei
Es wird darauf hingewiesen dass an den Planbe
reich bereits Erdgasleitungen von der Schwaben
licher Flächen und sind damit dauer
Die Leitungen liegen im Bereich öffent
netz GmbH betrieben werden. Der Bestand und
haft zugänglich
Betrieb ist zu sichern.
12.0
Staatliches Bauamt
Kempten, Schreiben
vom 14.12.2015
Die verkehrliche Erschließung soll über eine neue
"Stichstraße" an die Kreisstraße Li 6 angeschlos
sen werden. Diese ist zur öffentlichen Straße zu
widmen. Die Kosten für die Umgestaltung der
Einmündung sind von der Stadt Lindau als Bau
lastträger der Erschließungsstraße zu tragen. Die
Detailplanung der Einmündung ist straßenplanerisch mit dem Bauamt festzulegen.
Die Anregungen werden zur Kenntnis
genommen. Die Detailplanung der
Einmündung wurde bereits mit dem
Staatlichen Bauamt abgestimmt. Die
Kosten für die Umgestaltung der Ein
mündung sowie die interne Erschlie
ßung überträgt die Stadt Lindau an die
LWB.
An der Einmündung sind in 3 m Abstand vom
Die Sichtdreiecke an der Einmündung
Fahrbahnrand der Kreisstraße Sichtdreiecke auf
zur Kreisstraße werden in den Bebau
70 m Länge von Sicht behindernden Gegenstän
den aller Art, auch Anpflanzungen, mit einer Höhe
von mehr als 0,80 m über den anliegenden Fahr
ungsplan eingearbeitet.
Ergänzung der Planzeich
nung und Festsetzungen.
bahnen freizuhalten.
Den Straßengrundstücken und den Straßenent
wässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und
kein Niederschlagswasser zugeleitet werden.
Die Entwässerung des Plangebiets
erfolgt über bestehende sowie neu zu
Eine Änderung der Planung
ist nicht erforderlich.
bauende Kanäle. Somit kann sicher
gestellt werden, dass kein Abwas
ser/Niederschlagswasser den Straßen
flächen zugeführt wird.
Lärmschutzmaßnahmen, die durch die Aufstellung
des Bebauungsplanes ggf. erforderlich werden,
sind von der Stadt Lindau eigenverantwortlich und
auf ihre Kosten durchzuführen. Grundlage für die
Aufgrund der Stellungnahme des LRA Eine Änderung der Planung
- Immissionsschutz (siehe Ziffer 8.0) ist nicht erfordelrich.
sind
keine
erforderlich
Lärmschutzmaßnahmen
Beurteilung ist die zu diesem Zeitpunkt vorhande-
Seite 9 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
ne Verkehrsbelastung der Kreisstraße.
Mit der Herstellung der geplanten baulichen Anla
gen (Garagen) entstehen senkrecht, schallharte
Flächen entlang der Kreisstraße. Aufgrund von
dadurch verursachten Schallreflexionen kann eine
Die LWB wird über die zu verwenden
den schallabsorbierenden
Materialien
an den Garagen, die der Kreisstraße
zugewandt sind, informiert.
partielle Erhöhung der von der Kreisstraße aus
gehenden Emissionen nicht ausgeschlossen wer
den. Die der Kreisstraße zugewandten Flächen
der baulichen Anlagen sind erforderlichenfalls
Schall absorbierend auszuführen.
13.0
Wasserwirtschaftsamt
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine
Die Anregungen werden zur Kenntnis
Kempten, Schreiben
Einwände. Es sind jedoch folgende Aspekte rele
genommen.
vom 02.12.2015
vant und zu beachten:
1.
Altlasten und Bodenschutz
Im Planungsbereich sind keine kartierten Altlasten
betroffen. Sollten wider Erwarten doch Altablage
rungen angetroffen werden, sind das Wasserwirt
schaftsamt Kempten und das Landratsamt Lindau
Ein entsprechender Hinweis ist bereits
unter Ziffer 3.10 im Bebauungsplan
Eine Änderung der Planung
ist nicht erforderlich.
vorhanden.
zu informieren.
2. Grundwasserschutz und Wasserversorgung
Die Wasserversorgung ist durch Anschlussmög
lichkeit an die Wasserversorgung der Stadtwerke
Lindau sichergestellt. Das Plangebiet liegt außer
halb festgesetzter oder geplanter Trinkwasser
schutzgebiete, sowie außerhalb von Vorrang- oder
Vorbehaltsgebieten der Regionalplanung zur Si
cherung der öffentlichen Wasserversorgung
3.
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis
Eine Änderung der Planung
genommen.
ist nicht erforderlich
Bzgl. der Versickerung von Nieder
schlagswasser wird im Bebauungsplan
ist nicht erforderlich.
Gewässerschutz
Schmutzwasser
kann
an
die
Stadtentwässe
rungswerke (SEW) Lindau angeschlossen und in
dessen Klärwerk den Regel der Technik entspre
chend gereinigt werden.
Niederschlagswasser ist entspr. Ziff. 6.9 der Be
gründung vorrangig möglichst oberflächig über
Eine Änderung der Planung
Seite 10 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme
bewachsenen
Oberboden
zu
versickern.
Dazu
sind, abhängig von der Größe der zu entwässern
den Fläche, technische Regelwerke einzuhalten
(bis 1000 m2 erlaubnisfrei unter Beachtung der
Niederschlagswasserfreistellungsverordnung
NWFrerV in Verbindung mit TRENGW), oder grö
ßer als 1000 m2 entsprechend DWA-Merkblätter
M153 und A138 mit Wasserrechtsverfahren).
: BeschTussvorschlag
auf die zu beachtenden technischen
Regelwerke verwiesen.
Nicht sickerfähiges Niederschlagswasser befestig
ter Flächen kleiner als 1000 m2 kann erlaubnisfrei
nach NWFrerV u. TRENOG in den nächstgelege
nen Vorfluter eingeleitet werden. Bei Ableitung von
Niederschlagswasser aus befestigten Flächen
größer 1000 m2 ist ein Wasserrechtsverfahren
durchzuführen u. die Einhaltung der Regelwerke
DWA M 153 und A 117 nachzuweisen.
4. Oberflächengewässer
Es sind keine Oberflächengewässer betroffen.
14.0
Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und
Forsten Kempten,
Schreiben vom
09.11.2015
Das Wasserwirtschaftsamt ist am weiteren Verfah
Das
ren zu beteiligen.
weiteren Verfahren beteiligt.
Durch die Umsetzung der Planungsmaßnahme
gehen landwirtschaftliche Ertragsflächen verloren.
Die Hinweise werden
genommen.
Die zukünftigen Anwohner haben mit Geruchs-,
Auf die Geräusch- und Geruchsimmis
Geräusch- und Staubemissionen, die durch die
sionen durch die Bewirtschaftung der
angrenzenden
landwirtschaftlichen
Flächen wird hingewiesen. Duldungs
verpflichtungen sind planungsrechtlich
nicht möglich, auf die Beeinträchtigung
wird im Bebauungsplan hingewiesen.
Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaft
lichen Flächen entstehen, alle Zeit zu dulden auch
in den Abendstunden, am frühen Morgen und am
Wochenende. Um Konflikte schon im Vorfeld zu
begrenzen wird angeregt diese Duldungsverpflich
tung von landwirtschaftlichen Emissionen, egal ob
sie durch die Flächenbewirtschaftung oder von
Hofstellen ausgehen, dinglich zu sichern und nicht
Wasserwirtschaftsamt
zur
wird
am
Kenntnis
Ergänzung der Hinweise zum
Bebauungsplan.
nur im Textteil zu beschreiben.
Um den Flächenverlust für Landwirtschaft mög-
Der Kompensationsbedarf wurde ent-
Eine Änderung der Planung
Seite 11 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
liehst gering zu halten, sollten die notwendigen
Ausgleichsflächen
- auf ein Mindestmaß begrenzt werden.
sprechend der Eingriffsschwere und
nach dem Leitfaden des bayerischen
ist nicht erforderlich.
- nur schlecht landwirtschaftlich nutzbare Flächen
lung und Umweltfragen ermittelt. Der
Ausgleich kann auf dem Flurstück Nr.
1032 erbracht werden. Die Ausgleichs
herangezogen werden,
- der Ausgleich möglichst im Geltungsbereich
erfolgen durch Aufwertung der Grünflächen,
- Aufwertung von bereits bestehenden Aus
gleichsmaßnahmen oder Biotopen.
Bei der Auswahl der Gehölze sollten grundsätzlich
Staatsministeriums für Landesentwick
flächen
und
-maßnahmen
wurden
bereits mit der Unteren Naturschutz
behörde abgestimmt.
Wird berücksichtigt.
Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun
gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in
der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrand
krankheit vermieden werden.
I5.0
betriebe Lindau (GTL),
Der Garten- und Tiefbaubetrieb Lindau regt zum
Vorhabenbezogenen Bebauungsplan folgendes
Schreiben vom
an:
Garten-und Tiefbau
16.12.2015
Schaffung weiterer öffentlicher Parkplätze
Fixierung der Anzahl an Wohneinheiten im
Bebauungsplan
Schaffung eines Sicherheitsbereiches von fünf
Metern zwischen Garagentoren und öffentli
Schaffung von Baumquartieren 9 m2
Einhaltung der Freiflächengestaltungssatzung
Die Stellplatz- und Garagensituation
sowie die Grünordnung wurden im
Entwurf zum Bebauungsplan überar
beitet. Vor jeder Garage wird ein Stell
platz angeordnet. Die öffentlichen
Parkplätze im Gebiet wurden auch
aufgrund der Gebietsvergrößerung auf
sieben (7) erhöht. Eine Festsetzung zu
den maximal zulässigen Wohneinhei
ten wird in den Bebauungsplan aufge
Übergang zum bestehenden Biotop
nommen.
cher Verkehrsfläche
Verschiebung der gesamten
Planung
drei
Meter südlich von der Unterreitnauer Straße
Ergänzung der Planzeich
nung und der textlichen
Festsetzungen zum Bebau
ungsplan.
Anpassung der Zufahrtswinkel zu den jeweili
gen Straßen
Garagen und Stellplätze
Es sind zu wenige Garagen im Plangebiet vorge
sehen. Es wird davon ausgegangen dass jede
Familie über zwei Fahrzeuge verfügt. Die Anzahl
der öffentlichen Parkplätze und die Stellplätze
In dem Plangebiet werden von Seiten
der Stadt 2 St/WE gefordert. Dies wird
durch eine Festsetzung im Bebau-
Ergänzung
der
textlichen
Festsetzungen zum Bebau
ungsplan.
ungsplan geregelt.
Seite 12 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme der Verwaltung
Stellungnahme
Beschlussvorschlag
sind zu erhöhen. Es wird angeregt, die Anzahl der
Wohneinheiten im Bebauungsplan festzusetzten.
Es sollten zwei Stellplätze pro Wohneinheit fixiert
werden.
Straße
Die Straßenbreite ist grundsätzlich in Ordnung.
Ein Anschluss im rechten Winkel an
Eine Änderung der Planung
Der Anschluss an die Kreisstraße sollte im rech
die Kreisstraße wird nicht vorgenom
wird nicht vorgenommen.
ten Winkel erfolgen. Insbesondere ist zu befürch
ten, dass die aus der parallel zur Unterreitnauer
men,
da
der
bestehenden
Häu
reits vorhandenen trichterförmigen Ausfahrten am
östlichen Ende nicht weiter genutzt, sondern ver
serstruktur entlang des vorhandenen
Paradiesweges im Osten des Plange
bietes gefolgt wird. Auch der beste
hende Paradiesweg ist nicht im rech
ten Winkel an die Kreisstraße ange
schlossen. Sichtbeziehungen durch die
Bäume beim Ausfahren aus der paral
schmälert werden.
lel zur Unterreitnauer Str. verlaufenden
Straße
verlaufenden
Fahrstraße
kommenden
Fahrzeuge durch die Bäume links und rechts kei
ne Sicht auf die Fahrbahn vor ihnen haben wer
den. Zum anderen ist nicht klar, weshalb die be
Erschließungsstraßen
werden
durch
den höher liegenden Kronenansatz
nicht gesehen. Der Verkehr wird durch
die
Straßenraumverengungen z.B.
durch die Situierung von Bauminseln
entschleunigt, somit ist ein vorsichtiges
Auf- und Abfahren auch von der Kreis
straße erforderlich. Die vorhandenen
trichterförmigen Ausfahrten werden
weiter genutzt und nicht verschmälert.
Dies erscheint nur in
der Planzeich
nung des Bebauungsplanes so, da
dem Verlauf des Flurstückes bei der
Darstellung gefolgt wird.
Gehwege
Straße ab dem Kreisverkehr als Zäsur wäre diese
Ein Ausbau des Gehweges entlang der
Unterreitnauer Straße ist bislang nicht
geplant. Sollte der Gehweg zu einem
Radweg ausgebaut werden, müsste
Maßnahme beitragsfähig und auf die Anlieger
dafür von den 2 m breiten Streifen zw.
umlegbar. Es wird daher ein weiterer Ausbau des
Garagenzeile und Unterreitnauer Str.
Fraglich ist, ob der an der Unterreitnauer Straße
geplante Gehweg weiter gebaut werden soll. Bei
einem
Mindestausbau
von
einem
Viertel
der
Anpassung der Planzeich
nung. Die Straßenverkehrs
fläche wird als verkehrsberu
higter Bereich ausgewiesen.
Seite 13 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Gehweges empfohlen.
Flächen abgegeben werden.
In Ermangelung des Platzes für Gehwege im Be
reich des Bebauungsplangebietes sollte dieses
als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wer
den. Besonders lässt sich dies durch Aufpflaste
rungen im Einfuhrbereich gestalten.
Nördliche
Straße
Garagen
parallel
zur
Die
Straßenverkehrsfläche
wird
Beschlussvorschlag
als
verkehrsberuhigter Bereich ausgewie
sen. Zusätzliche Gehwege sind nicht
erforderlich.
Unterreitnauer
Die Planung der nördlichen Einzelgaragen sollte
nochmals vollständig überdacht werden. Es gibt
erhebliche Bedenken gegen die Anordnung der
Garagenzeile so nah an der Erschließungsstraße.
Ein normales Einordnen in den Verkehr ist mit
den bislang geplanten Näheverhältnissen kaum
möglich, da die Zu- und Abfahrt auf und von der
Unterreitnauer Straße so nah an den Garagenein
fahrten anliegen. Insbesondere wenn die Fahr
zeuge Rangieren, um in die Garagen herein oder
aus ihnen heraus zu gelangen, erscheint eine
hohe Kollisionsgefahr mit den von der Unterreit
nauer Straße abfahrenden Fahrzeugen nahezu
unausweichlich. Es wird empfohlen den gesam
ten geplanten Komplex einige Meter südlich zu
Der nördliche Garagenstandort wurde
im Rahmen des Bebauungsplanent
wurfs
überarbeitet.
Die
Zufahrt
der
Änderung
der
Planzeich
nung. Der nördliche Gara
genstandort wird angepasst.
Garagen erfolgt aus Süden. Die Gara
gen rücken vom Fahrbahnrand der
Kreisstraße 2 m ab. Zudem wurden vor
den Garagen Stellplätze eingeplant,
was das Rangieren kollisionsfrei er
möglicht.
verschieben. Es dürften mindestens drei Meter
vorzusehen sein (§ 2 Abs. 1 GaStellV).
Es wird als fragwürdig angesehen dass an der
nördlichen Garagenzeile eine Trennung von
Fahrbahn und Garageneinfahrt nicht vorgesehen
ist. Vor einer Garage ist eine freie Fläche von fünf
Metern vorzuhalten (§ 4 Abs. 3 GaStellV. Dies
Der Entwurf des Bebauungsplanes
sieht vor den Garagen eine Freifläche
Änderung
der
Planzeich
von 5 m vor.
eine Freifläche von 5 m ein
nung. Vor den Garagen wird
geplant.
gewährleistet das problemlose aneinander vorbei
fahren des Verkehrs für den Falle, dass ein Fahr
zeug vor verschlossener Garage parkt.
Auch gibt es durch das Nichtvorhandensein eines
Gehwegs vor den Garagenausfahrten keinen
Durch die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches entfällt das Er-
Die
Straßenverkehrsfläche
wird als verkehrsberuhigter
Seite 14 von 17
Nr.
Name/Datum
Stellungnähme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Sicherheitsbereich.
fordernis eines Gehwegs. Im Garagenvorbereich ist durch die Umplanung eine ausreichende Sicherheit
gegeben.
Bereich ausgewiesen.
Die Nutzer der östlichen und westlichen Garagen
haben keinerlei Rangierbereich zur Verfügung.
Die Straßen vor den Garagen sollten daher be
reits jetzt durch den westlich abschließenden
Grüngürtel durchgebaut oder Rangierbereiche
geschaffen werden.
Die Straßenbreite ist für die Ein- und
Eine Änderung der Planung
Ausfahrt der Stellplätze und Garagen
ist nicht erforderlich.
ausreichend
dimensioniert.
Eine
Baumpflanzung erfolgt im Bereich der
Straße nicht. Der Grüngürtel wird
dadurch weitgehend offen gehalten.
Anschluss an die Unterreitnauer Straße
Es fehlt der Nachweis der Sichtbeziehungen im
Die gegenüber einer Kreisstraße erfor
Änderung
Rahmen der Ausfahrt an der Unterreitnauer Stra
ße. Die Mindestsichtdreiecke nach RASt 06 auf
die Kreisstraße sind einzuhalten und nachzuwei
derlichen Sichtdreiecke werden in den
nung. Die Sichtdreiecke nach
RASt 06 werden eingearbei
sen. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die
den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen und von
Westen kommend nach Oberreitnau bergab ein
Bebauungsplanentwurf eingearbeitet.
Siehe hierzu die Stellungnahme unter
Ziffer 12.0 (Staatliches Bauamt Kemp
ten).
der
Planzeich
tet.
fahren.
Bepflanzunq und Begrünung
Die im beigefügten Plan gekennzeichneten zu
Die von der GTL vorgeschlagenen,
Änderung
sätzlichen Baumstandorte sind einzuhalten damit
zusätzlichen
nung.
eine Eingrünung des Baugebietes gelingt. Laut
Freiflächengestaltungssatzung der Stadt ist auf
jeweils fünf Stellplätzen ein Baum nachzuweisen.
im Bebauungsplanentwurf entspre
chend ergänzt. Durch die Erweiterung
des Geltungsbereiches werden noch
weitere Bäume gepflanzt. Die Freiflä
chengestaltungssatzung der Stadt
Lindau gilt nur für den sogenannten
Innenbereich nach § 34 BauGB. Zieht
man die Freiflächengestaltungssat
zung dennoch vergleichend heran,
werden sogar mehr Bäume gepflanzt
als darin gefordert wären..
Die Anpflanzung zur freien Landschaft Richtung
Westen soll mindestens aus einer 3-5 reihigen
Um
die
Baumstandorte
privatgärtnerische
werden
Nutzung
sowie die Besonnung der Baugrund-
der
Die
Planzeich
zusätzlichen
Baumstandorte
werden
nachgetragen.
Eine Änderung der Planung
wird nicht vorgenommen.
Seite 15 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
freiwachsenden Hecke mit Bäumen im Abstand
von ca. 8-10 m bestehen. Ein Anschluss bzw.
stücke nicht zu sehr einzuschränken,
Übergang zum bestehenden Biotop ist herzustel
len. Für den garantierten Anwuchs ist eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege zu vereinbaren.
Beschlussvorschlag
hat die Baumanpflanzungen in einem
Abstand von 15 m zu erfolgen. Die
Pflanzgebotsfläche weist eine Breite
von 3,0 m auf. Dabei ist eine entspre
chende 2-3 reihige Strauchpflanzung
mit ergänzenden Baumpflanzungen
möglich. Somit kann eine ausreichen
de Eingrünung sichergestellt werden.
Die Pflanzenauswahl für das gesamte Baugebiet
erfolgt in Absprache mit der Stadtgärtnerei.
Die Baumquartiere im öffentlichen
Straßenraum entsprechen den Anre
gungen derGTL.
ist nicht erforderlich.
Für jedes Baumquartier ist eine Mindestgröße von
Der Bebauungsplan enthält bereits
unter Ziffer 1.8.4 eine entsprechende
Festsetzung.
ist nicht erforderlich.
9 m2 vorzusehen, damit die Bäume im öffentlichen
Bereich eine ausreichende Entwicklungsmöglich
Eine Änderung der Planung
Eine Änderung der Planung
keit haben.
Wenn die Garagendächer als Flachdächer ausge
führt werden, ist im Bebauungsplan eine Dachbe
grünung festzusetzen.
Entwässerung
Die Entwässerung wird als nicht ausreichend er
achtet. Es ist eine persönliche Dienstbarkeit auf
der Fl.-Nr. 397/0 (Gemeinnützige Kreiswohnungs
gesellschaft), Gemarkung Oberreitnau, nötig. Erst
dann ist die Erschließung gesichert.
Sollte für die Entwässerung eine per
Eine Änderung der Planung
sönliche
ist nicht erforderlich.
Dienstbarkeit
erforderlich
sein, wird dies über eine dingliche
Sicherung im Grundbuch geregelt.
Ggf sollte über zusätzlich versiegelte Flächen zur
Rückhaltung vor Ort nachgedacht werden. Diese
würde dem Hochwasserschutz Oberreitnau Ach
dienen.
Weiteres
Es wird angeregt Aufstellflächen für Mülleimer zu
Die Errichtung von Nebenanlagen ist
Eine Änderung der Planung
kennzeichnen.
auf den Privaten Grundstücksflächen
wird nicht vorgenommen.
Hiermit kann eine Blockade von
Zufahrten durch falsch abgestellte Mülleimer ver
zulässig. Von einer separaten Festset
mieden werden.
zung von Müllstandorten sowie einer
Seite 16 von 17
Nr.
Name / Datum
Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Es wird darauf hingewiesen dass auch eine Fest
legung von Fahrradabstellflächen empfohlen wird.
Vorherrschend sollte ein Stellplatz pro 40 m2
Wohnfläche gewährleistet werden.
separaten Festsetzung von Fahr
radabstellflächen wird daher abgese
hen.
BESCHLUSSVORSCHLAG
1.) Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen.
2.) Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 "Paradiesweg" mit Stand vom 04.07.2016 einschließlich seiner Begrün
dung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
STADTBAUAMT LINDAU (B)
Herrling
Birnbaum
(Leiter der Abt. Stadtplanung und Bauordnung)
(Abt. Stadtplanung)
Seite 17 von 17
Stadt Lindau
(Bodensee)
Bebauungsplan Nr. 115
"Paradiesweg", Stadtteil Oberreitnau
ENTWURF
Fassung vom 04.07.2016
für die öffentliche Auslegung
Stadtbauamt Lindau
Stadtplanung
Georg Speth
Planverfasser:
Stadtbaudirektor
Büro für Stadtplanung Zint
BfS, Dipl.-Ing. E. Zint
Christian Herrling
Abt. Stadtplanung und Bauordnung
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Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
DIE STADT LINDAU ERLÄSSTAUF DER GRUNDLAGE
BAUGESETZBUCH (BauGB)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
zuletzt gändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722)
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132)
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548)
BAYERISCHE BAUORDNUNG (BayBO)
In der Fassung der Bekanntm. vom 14.08.2007 (GVBI S. 588, BayRS 2132-1-1)
zuletzt gändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.07.2015 (GVBI S.296)
PLANZEICHENVERORDNUNG (PlanzV90)
In der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58)
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509)
FOLGENDE SATZUNG:
1.
PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN
(§ 9 BauGB und BauNVO)
1.1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1-15 BauNVO)
1.1.1.
1.1.1.1.
WA1 -4
allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO
Zulässig sind:
- Wohngebäude,
- Anlagen für kirchliche, sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
- nicht störende Handwerksbetriebe
1.1.1.2.
Nicht zulässig sind:
- Betriebe des Beherbergungswesens
- die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften,
- sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
- Anlagen für Verwaltungen,
- Gartenbaubetriebe sowie
- Tankstellen
1.2.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO)
1.2.1.
1.2.1.1.
1.2.2.
0,4
Grundflächenzahl (GRZ)
Die zulässige GRZvon 0,4 darf für Garagen und Stellplätze, Wege, Zufahrten und untergeordnete
Nebenanlagen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einem Wert von 0,6 überschritten werden.
z.B. OK max =
478,30 m ü. NN
absolute Höhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß in Metern über Normalnull
(m.ü.NN; Höhe im neuen System), gemäß Planeinschrieb (§ 16 Abs. 2 Satz 4 BauNVO)
einschließlich Dachaufbauten.
1.3.
BAUWEISE
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO)
1.3.1.
1.4.
o
offene Bauweise
ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO)
1.4.1.
___._
Baugrenzen
-
1.5.
ZAHL DER WOHNUNGEN IN WOHNGEBAUDEN
(§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB)
1.5.1.
1.6.
Pro freistehendes Einfamilienhaus sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig.
Pro Doppelhaushälfte ist maximal eine Wohneinheit zulässig.
Pro Reihenhausparzelle ist maximal eine Wohneinheit zulässig.
FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE, GARAGEN UND CARPORTS
(§9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB)
1.6.1.
St|Ga|Ca
Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (St), Garagen (Ga) und Carports (Ca)
1.6.2.
Es sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Privatgrundstück nachzuweisen.
1.7.
VERKEHRSFLÄCHEN
(§9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
1.7.1.
•
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich
1.7.2.
H
öffentliche Parkplätze
private Straßenverkehrsfläche
1.7.3.
1.7.4.
private Fußwege
1.7.5.
Straßenbegrenzungslinie
V
1.7.6.
private Grünfläche
1.7.7.
1.7.8.
öffentliche Verkehrsgrünflächen
VVWWWWW\AA*W
Umgrenzung der Flächen die von der Bebauung freizuhalten sind
«M«AMAAAAABf»f
1.8.
ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN
(§9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB)
1.8.1.
1.8.2.
1.8.3.
0
An den mit Planzeichen gekennzeichneten Stellen sind Bäume gemäß
Artenliste 1 und 3 zu pflanzen. Die durch Planzeichen festgesetzten Bäume können
zur Anpassung an die örtliche Situation verschoben werden.
Je 500 m2 Grundstücksfläche ist mindestens 1 Baum der Artenliste 1 zu pflanzen. Die nicht überbauten
Grundstücksflächen sind dauerhaft als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die durch Pflanzflächen
festgesetzen Bäume können dabei nicht angerechnet werden.
pöooooq
o
Pfg.
o
Pflanzgebot: Private Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß Artenliste 2
0OQQQQQ
1.8.3.1.
Die Pflanzgebotsfläche ist mit Sträuchern der Artenliste 2 zu bepflanzen. Hierbei ist unter Verwendung von
mindestens 5 verschiedenen Gattungen der Artenliste 2 mit je 2,5 m2 /Strauch eine gemischte Strauchhecke zu
entwickeln, zu pflegen und zu erhalten.
1.8.4.
Flachdächer von Nebengebäuden und Garagen sind extensiv zu begrünen. Die Mindestsubstratstärke beträgt 8 cm.
Artenlisten
Artenliste 1 - Bäume, Baumhecke
3xv, Hochstamm StU 16 -18 cm
- Feldahorn
Acer campestre
- Spitzahorn
Acer platanoides
Acer pseudoplatanus - Bergahorn
- Hainbuche
Carpinus betulus
- Vogelkirsche
Prunus avium
Quercus robur
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
- Stieleiche
- Winterlinde
- Sommerlinde
Rhamnus frangula
Rhamnus cathartica
Rosa canina
Rosa rubiginosa
Salix caprea
Salix purpurea
Sambucus nigra
Faulbaum
Kreuzdorn
Hundsrose
Weinrose
Salweide
Purpur-Weide
Schwarzer Holunder
Viburnum lantana
Wolliger Schneeball
Viburnum opulus
Wasserschneeball
Obstgehölze:
Kulturapfel in Sorten
Artenliste 3 - Straßenbäume
Kulturbirne in Sorten
3xv, Hochstamm StU 16 - 18 cm
Zwetschgen in Sorten
Acer platanoides in Sorten
Acer campestre in Sorten
Prunus padus in Sorten
Süß-Kirschen in Sorten
Artenliste 2 - Sträucher
1 Strauch/2,5 m2, 2xv, Höhe 100 -150 cm
Cornus mas
Kornelkirsche
Comus sanguinea
Corylus avellana
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Hartriegel
1.9.
Prunus avium in Sorten
Quercus robur
Tilia cordata in Sorten
- Spitzahorn
- Feldahorn
- Traubenkirsche
- Vogelkirsche
- Stieleiche
- Winterlinde
Haselnuss
Pfaffenhütchen
Liguster
Heckenkirsche
FLÄCHE FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN,
NATUR UND LANDSCHAFT
1.9.1.
Zuordnung der naturschutzfachlichen Ausqleichsfläche
Der für den Eingriff erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt insgesamt außerhalb des
Bebauungsplangebietes. Der Kompensationsbedarf von 5.603 m2 kann auf den Flurstücken Nr. 1032 und 1033 erbracht
werden. Die Bestandsbeschreibung ist dem Pflege- und Entwicklungskonzept im Schutzgebiet "Spatzenwinkel" zu
entnehmen.
Flurstück:
Nr. 1032, Nr. 1033
Gemarkung:
Oberreitnau
Flurstücksgröße: 6.820 m2 (Flurstück Nr. 1032), 1.530 m2 (Flurstück Nr. 1033)
Bestand:
Teilweise Waldrand mit älterem Erlenbestand, aufkeimende Laub- und Nadelgehölze
Neophyt: Indisches Springkraut.
Teilweise falsche und unregelmäßig bewirtschaftete bzw. brachliegende Nieder-ZÜbergangsmoorfläche
Entwicklungsziel:
- Förderung und Erhalt stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten durch schonendes differneziertes Mahdregime
- Erhalt der offenen Wiesenflächen
- Förderung lichter gestufter Waldränder
- Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute)
Maßnahmen:
M1:
- Erhalt älterer Erlengruppen
- Schaffung von Lichtungen durch Entfernen de raufkeimenden Jungerlen.
- Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten
- Entfernung der Neophyten
- Vereinzelte Anpflanzung von standortgerechten, der natürlichen Vegetation entsprechenden
Laubgehölze.
M2:
-1 - 2-malige Mahd pro Jahr, 1. Mahd im Frühjahr, April, 2. Mahd im Herbst, September
Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen 2/3 der Fläche wird 1-2 mal jährlich gemäht. Die restlichen
1/3 liegen in dieser Zeit brach. Die Mahd hat in angepasster Mähtechnik mit Doppelmesserbalken und
Bandrechen oder Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist schonend
abzutransportieren. Die Mahd kann nach entsprechend stabiler Streuwiesenvegetationsentwicklung
auf 1 mal jährlich (im September) reduziert werden.
M3:
- Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation
- Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und Fichten.
- Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten.
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•
£
Räumlicher Geltungsbereich derAusgleichsfläche
zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg".
Pflege des Waldbestandes
1.10.
SONSTIGE FESTSETZUNGEN
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes
(§ 9 Abs. 7 BauGB)
1.10.1.
1.10.2.
1.11.
)(
)(
X
X
Abgrenzung unterschiedlicher Gebäudehöhen
NUTZUNGSSCHABLONE
Art der baulichen Nutzung
Grundflächenzahl
Füllschema der
Nutzungsschablone
Bauweise
Dachform / -neigung
max. Höhe der baulichen Anlagen
(Gebäudeoberkante) in m ü. NN
2. *
ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN
(Art. 81 BayBO)
2.1.
2.1.1.
DACHGESTALTUNG
Es sind Satteldächer (SD) mit einer Neigung von 28° bis 33° zulässig. Für Nebengebäude und Garagen
sind auch Flachdächer sowie Pultdächer zulässig.
2.1.2.
Dachaufbauten in Form von Schleppgauben, Satteldachgauben und Zwerchgiebeln sind zulässig.
Unterschiedliche Formen von Dachgauben dürfen nicht gleichzeitig auf einem Gebäude errichtet werden.
Die Dachaufbauten einschließlich Dachfenster müssen einen Mindestabstand von 1,50 m zur Außenkante
der Giebelmauer aufweisen.
2.1.3.
Bei Reihen- und Doppelhäuser müssen deren Dachneigungen und das Deckmaterial identisch sein.
2.1.4.
Photovoltaik- und Solaranlagen sind auf den Dächern generell zulässig. Sie müssen die Dachneigung der
zugehörigen Dachfläche aufnehmen.
2.2.
FREIFLÄCHENGESTALTUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE
2.2.1.
Die nicht überbauten Freiflächen sind gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen.
2.2.2.
Die Bodenversiegelung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Private Stellplätze sind
versickerungsfähig zu gestalten (z.B Rasengitterpflaster, Drainpflaster, Schotterrasen, etc.).
2.3.
EINFRIEDUNGEN
2.3.1.
Die Höhe der Einfriedungen darf max. 1,2 m betragen.
2.3.2.
Einfriedungen zwischen den Grundstücken sind kleintiergängig und ohne Sockel auszuführen.
2.4.
GELÄNDEMODELLIERUNGEN
2.4.1.
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig.
2.5.
ABSTANDSFLÄCHEN
2.5.1.
DieAbstandsflächen werden entsprechend der Höhenfestsetzungen i. V. m. den Baugrenzen reduziert.
Für die Bereiche WA 1 bis WA 4 wird die Abstandsfläche der Nordseiten auf 0,5 H reduziert.
Für den Bereich WA 1 wird die Abstandsfläche der Ostseite auf 0,1 H reduziert.
Für den Bereich WA 3 wird die Abstandsfläche zwischen den Gebäuden auf 0,4 H reduziert.
2.6.
ORDNUNGSWIDRIGKEITEN
2.6.1.
Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den
auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln
kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden.
3.
HINWEISE
3.1.
vorgeschlagene Grundstücksgrenze
3.2.
vorgeschlagene Bebauung
3.3.
bestehende Bebauung
3.4.
Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen
3.5.
Höhenlinien
3.6.
,
6.00
Bemaßung
3.7.
!™'0m „„---""'
Sichtdreieck
u-
3.8.
3.9.
0.1 h
reduzierte Abstandsflächen, gemäß Planeinschrieb
NIEDERSCHLAGSWASSER
Gesammeltes Niederschlagswasser aus Dachflächen, Pkw-Stellplätzen sowie privaten Hof- und Ver
kehrsflächen ist vorrangig flächenhaft über eine geeignete bewachsene Oberbodenschicht (z.B. über
eine Mulde) in den Untergrund zu versickern. Sollte dies aufgrund der Untergrundverhältnisse nur mit
unverhältnismäßigem Aufwand möglich sein, so ist durch Rückhaltung dafür zu sorgen, dass derAbfluss auf den derzeitigen Wert ohne Versiegelung gepuffert wird. Die fachlichen Anforderungen der
Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV), die Technischen Regeln zum schadlosen
Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW), das ATVArbeits
blatt A138 "Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verun
reinigtem Niederschlagswasser" sowie das ATV-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlungen zum Um
gang mit Regenwasser" sind bei der Errichtung von Sickeranlagen zu beachten.
Zur Vermeidung von weitergehenden Behandlungsmaßnahmen des anfallenden Oberflächenwassers
vor der Versickerung ist auf Dach- und Fassadenbekleidungen aus unbeschichteten Metallen wie z.B.
Kupfer, Zink und Blei zu verzichten.
3.10.
BODENSCHUTZ (§ 202 BauGB)
Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicherAnlagen sowie bei wesentlichen anderen
Änderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver
nichtung oder Vergeudung zu schützen.
Fachgerechter Abtrag und Wiederverwertung des Oberbodens. Lagerung des Oberbodens in Mieten
von 2 Metern, bei Lagerung von länger als einem Jahr ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung
vorzusehen. Die DIN 19731 ist anzuwenden.
Es liegen keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet vor. Sollten wider Erwarten doch Altablagerungen
angetroffen werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Landratsamt Lindau zu informierne.
3.11.
DENKMALPFLEGE
Bei allen Bodeneingriffen im Planungsgebiet muss damit gerechnet werden, dass man auf Bodendenkmäler
stößt. Der betroffene Personenkreis (Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke sowie Unternehmer und
Leiter der Arbeiten) ist schriftlich auf die gesetzlichen Vorschriftenzum Auffinden von Bodendenkmälern
nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes hinzuweisen.
Alle Beobachtungen und Funde (unter anderem auffällige Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metall
gegenstände, Scherben und Knochen) müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Bay.
Landesamt für Denkmalpflege (Klosterberg 8, 86672 Thierhaupten, Tel.: 08271/81570, Fax: 08271/815750)
mitgeteilt werden.
Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablaufeiner Woche nach der Anzeige un
verändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände freigibt oder die
Fortsetzung der Arbeiten gestattet.
Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte und unmittelbare Besitzer eines Grundstückes, auf dem Boden
denkmäler gefunden werden, können verpflichtetwerden, die notwendigen Maßnahmen zur sachgerechten
Bergung des Fundgegenstandes sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem
Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden.
Aufgefundene Gegenstände sind dem Bayerischen Landesamt für Denkmapflege oder der Denkmalschutz
behörde unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben, wenn die Gefahr ihres Abhandenkommens besteht.
3.12.
IMMISSIONSSCHUTZ
Aufgrund der angrenzenden
landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von
vorübergehenden, belästigenden Geruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung,
Pflanzenschutzmittel etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorengeräusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen.
(Bodensee)
Stadt Lindau (B)
Bebauungsplan Nr. 115
"Paradiesweg"
Stadtteil Oberreitnau
Begründung zum Bebauungsplan
Entwurf
A. Städtebaulicher Teil
B.
Umweltbericht
Stand: 04.07.2016
Bearbeitung:
Büro für Stadtplanung
BfS, Dipl.-Ing. E. Zint
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
A
Städtebaulicher Teil
1.
Inhalt des Flächennutzungsplans
Begründung Städtebaulicher Teil
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) als geplante
Wohnbaufläche dargestellt, die im Westen durch eine Ortsrandeingrünung gefasst wird. Im
Norden zur LI 6 "Unterreitnauer Straße" hin wird ein Teilbereich mit dem Planzeichen "Um
grenzung der Fläche zum Schutz gegen schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes" dargestellt.
Der Bebauungsplan kann somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt werden.
2.
Ziel und Zweck der Planung
Die LWB, Lindauer Wohnbau GmbH & Co OHG, ein Zusammenschluss der GWG Lindau
und der BSG Allgäu Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, beabsichtigt im Plangebiet eine
Wohnbebauung zu entwickeln. Dazu liegt ein Entwurf der BSG Allgäu Bau- und Siedlungs
genossenschaft eG vor. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für den vorliegenden Bebau
ungsplan.
In der Stadt Lindau sowie den Ortsteilen herrscht eine große Nachfrage an Wohnraum. Ins
besondere besteht eine große Nachfrage an erschwinglichen Reihenhausgrundstücken. Mit
vorliegender Planung beabsichtigt die GWG Lindau sowie die BSG Allgäu, das Angebot an
Wohnraum zu verbessern und nachfrageorientiere Wohntypen anzubieten.
Für die Wohnbebauung sind drei 4-parzellige Reihenhauszeilen sowie vier Doppelhäuser
und ein freistehendes Einfamilienhaus mit der erforderlichen Erschließungsstraße und aus
reichenden Parkierungsmöglichkeiten vorgesehen.
Im Übergang zur freien Landschaft im Westen und Süden des geplanten Baugebietes wird
zur Eingrünung und Einbindung zur freien Feldflur eine Randeingrünung hergestellt.
Kernziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes mit Er
schließungsstraße und Eingrünungsmaßnahmen. Für den Geltungsbereich besteht derzeit
kein Baurecht. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgese
henen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines Wohngebiet.
3.
Angaben zum Bestand
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 7.802 m2 auf und um
fasst die Flurstücke. Nr. 390, 391, 392, 393, 394 und 395* (Teilbereich) der Gemarkung
Oberreitnau.
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Lindauer Stadtteils Oberreitnau. Die
Fläche besteht aus einem Intensivgrünland und hat ihren Hochpunkt im Bereich der Wende
anlage. Das Gelände fällt nach Norden, Süden und Westen hin ab. Am östlichen Rand be
steht ein ca. 2,80 m breiter asphaltierter Weg. Auf der Fläche selbst bestehen keine bauli
chen Anlagen bzw. sind keine Gehölze oder sonstige naturnahe Strukturen vorhanden.
Unmittelbar im Norden und Osten schließen die Wohngebäude des derzeitigen Ortsrands
von Obereitnau an. Östlich bestehen direkt angrenzend ein Mehrfamilienhaus mit 3 Ge
schossen zzgl. Dach sowie zwei Doppelhäuser mit 2 Geschossen zzgl. Dachgeschoss. Das
östlich an den Geltungsbereich angrenzende Gebäude Paradiesweg Nr. 2 und 4 wirft gemäß
dem Grundbuchauszug Urk. R. Nr.: 1158/1970 eine Abstandsfläche auf die Grundstücke Fl.Nr. 391 und 392. Eine Grunddienstbarkeit ist bereits eingetragen.
Südlich des Geltungsbereichs wird das Intensivgrünland fortgesetzt. Direkt westlich angren
zend besteht ein als Weide genutztes Grünland, das mit alten Obstbäumen bestanden ist.
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Städtebaulicher Teil
Diese Nutzung wird im weiteren Umfeld durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen,
überwiegend Grünland, in Richtung Süden und Westen fortgeführt. Weiter nördlich befinden
sich durch die LI 6 "Unterreitnauer Straße" abgegrenzt weitere Wohngebäude mit Doppelund Einfamilienhäusern mit zumeist einem Geschoss zzgl. Dach, die in den Ortskern über
gehen.
4.
Geplante Gestaltung des Plangebiets
Ziel der Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes mit drei Reihenhauszeilen, vier Dop
pelhäusern sowie einem freistehenden Einfamilienhaus. Die städtebauliche Gestaltung wur
de dabei auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes der BSG-Allgäu erstellt. Der Entwurf
wurde mit der Stadt Lindau abgestimmt und bildet die Grundlage für den Bebauungsplan.
Dabei sind entlang der geplanten Erschließungsstraße drei Reihenhauszeiien sowie zwei
Doppelhäuser mit Nord-Süd-Ausrichtung im nördlichen und mittleren Bereich, sowie zwei
weitere Doppelhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus in Ost-West-Ausrichtung im
südlichen Bereich vorgesehen. Mit dem Entwurf können ca. 21 Wohneinheiten realisiert wer
den. Die Gebäude selbst sind bis auf das freistehende Einfamilienhaus im Süden, einheitlich
mit 2 Vollgeschossen zzgl. einem Satteldach mit einer Neigung von ca. 28° bis 33° geplant.
Das freistehende Einfamilienhaus orientiert sich am nachbarschaftlichen Bestand der Grund
stücke 396/4 und 396/26 und ist daher nur mit einem Vollgeschoss geplant. Die relative Hö
he der Gebäude beträgt dabei zwischen 7,50 m bis 10,00 m.
Die Erschließung ist von der Unterreitnauer Straße (LI 6) über einen Stichweg mit einer
Fahrbahnbreite von 3,50 bis 6,00 m vorgesehen. Der variierende Straßenquerschnitt, mit
den straßenbegleitenden Gehölzen wirkt sich verkehrsberuhigend aus. Am Ende der Stich
straße befindet sich eine Wendeanlage mit einem Radius von 9,0 m. Inmitten der Wendean
lage sieht der Entwurf die Anpflanzung einer Baumgruppe vor. Parallel zur Erschließungs
straße sieht der städtebauliche Entwurf sieben öffentliche Parkplätze als Längsparker vor.
Zusätzlich werden auf den Grundstücksflächen ca. 50 private Stellplätze in Form von Gara
gen, Carports und offenen Stellplätzen nachgewiesen.
Zur Schaffung eines Übergangs der Bebauung in die freie Feldflur ist entlang der westlichen
Grundstücksgrenze eine Ortsrandeingrünung mit einer Breite von 3,0 m vorgesehen, inner
halb der Einzelbäume sowie Sträucher gepflanzt werden.
5.
Art der Verfahrensbearbeitung
Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufge
stellt und in einem zweistufigen Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs.1 und 2
BauGB durchgeführt.
Zum Bebauungsplan gehören ein Umweltbericht und ein artenschutzfachliches Gutachten.
6.
Planinhalt
6.1 Art der baulichen Nutzung
Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als allgemei
nes Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Damit soll der vorgesehenen Wohn
nutzung Rechnung getragen werden.
Die zulässigen Nutzungen sind dabei wie folgt bestimmt:
- Wohngebäude
- Anlagen für kirchliche, sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke
- Nicht störende Handwerksbetriebe
Zum Schutz der im allgemeinen Wohngebiet vorgesehenen Nutzungen sind folgende Nut
zungen nicht zulässig:
- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften
StadtLindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Städtebaulicher Teil
Die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind nicht Bestandteil
des Bebauungsplans.
Die im Bebauungsplan ausgeschlossenen Nutzungen sind aufgrund ihrer Eigenart und der
vorgesehenen Erschließungsstruktur nicht mit den im Plangebiet vorgesehenen vorrangigen
Wohnnutzungen vereinbar.
Mit den vorgesehenen Festsetzungen können alle im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen
und Einrichtungen planungsrechtlich ermöglicht werden.
6.2
Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) sowie die Höhe der
baulichen Anlagen als Höchstmaß bestimmt.
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird einheitlich auf den Wert von 0,4 festgelegt. Die
ser Wert wird auf Grundlage der vorgesehenen Bebauung festgesetzt. Die Grundflächenzahl
kann gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO für die Anlage von Garagen und Stellplätzen bis zu einem
Wertvon 0,6 überschritten werden. Die Überschreitung der GRZ ist städtebaulich vertretbar,
da es erforderlich ist, die den künftigen Wohneinheiten zurechenbaren PKW auf den Grund
stücksflächen unterzubringen.
Die maximal zulässige Höhe der Gebäude (Gebäudeoberkante) wird als absolute Höhe in m
ü. NN festgesetzt, womit sich die Höhen von 477,80 m, 479,00 m, 480,20 m, 481,30 m,
481,50 m und 479,00 m ü. NN ergeben. Die Reale Gebäudehöhe beträgt zwischen 7,50 m
und 10,00 m, je nach Gebäudetyp (freistehendes Einfamilienhaus, Doppel- und Reihen
haus).
Mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird erreicht, dass sich die Bebau
ung des Plangebiets in die vorhandene Struktur und Gestaltung der angrenzenden, bebau
ten Gebiete einfügt und entsprechend der Lage des Plangebietes angemessene Bebauungs
formen ermöglicht werden.
6.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise
Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen be
stimmt. Die Baufenster werden dabei auf Grundlage der vorgesehenen Planung festgelegt.
Die Bauweise wird in Anlehnung an die umgebende und geplante Bebauung als offene Bau
weise festgesetzt.
6.4
Abstandsflächen
Damit eine Überlappung der Abstandsflächen bei Gebäude Nr. 2 und 4 der östlich angren
zenden Bestandsbebauung, und der geplanten Gebäude innerhalb des Baufensters WA 1,
vermieden werden kann, ist eine Reduzierung der Abstandsflächen erforderlich. Die Ab
standsfläche wird für das Baufenster WA 1 an der Ostseite des Baufensters auf 0,1 H redu
ziert. Durch die Reduktion der Abstandsfläche wird der Gebietseingang städtebaulich defi
niert. Bei den Baufenstern WA 1 bis WA 4 werden die auf der Nordseite anfallenden Ab
standsflächen auf 0,5 H reduziert. Außerdem wird im Baufenster WA 3 die Abstandsflächen
zwischen den Gebäuden auf 0,4 H reduziert, so dass eine städtebaulich vertretbare und an
gemessene Baudichte entsteht.
6.5 Verkehrliche Erschließung
Die Erschließung des Geltungsbereichs erfolgt von der bestehenden öffentlichen Verkehrs
fläche der LI 6 "Unterreitnauer Straße" aus über eine in Richtung Süden verlaufender Er
schließungsstraße mit einer Wendeanlage und einer Fahrbahnbreite von 3,50 m bis 6,00 m.
Die Erschließungsstraße besteht bereits und wird im Zuge der Ausbauarbeiten verbreitert.
Die Wendeanlage ist mit einem Radius von 9,0 m so ausgebildet, dass ein 3-achsiges Müll
fahrzeug wenden kann. Die öffentliche Verkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Bereich
4
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115"Paradiesweg"
Begründung Städtebaulicher Teil
festgesetzt, so dass auf Gehwege im Plangebiet verzichtet werden kann. Durch die Festset
zung als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche ohne Trennung der Verkehrsart) sowie
durch die Straßenverengungen kann der Straßenraum auch als gemeinschaftliche Kommu
nikationsfläche genutzt werden.
Entlang der Erschließungsstraße sind 7 öffentliche Parkplätze als Längsparker vorgesehen.
Zusätzlich werden auf den Grundstücksflächen ca. 50 private Stellplätze in Form von Gara
gen, Carports und offenen Stellplätzen nachgewiesen.
6.6 Grünordnung
Im Rahmen der Grünordnung werden folgende Festsetzungen für das Plangebiet getroffen:
- Festsetzung eines Pflanzgebots zur Eingrünung der Grundstücke (Randeingrünung)
- Festsetzung von Baumstandorten im öffentlichen Straßenraum
- Festsetzung von Baumpflanzungen auf den privaten Grundstücksflächen.
- Flachdächer von Nebengebäuden und Garagen sind mit einer extensiven Dachbegrünung
auszubilden.
- Festlegung von Artenlisten für die Pflanzmaßnahmen mit standortheimischen Bäumen und
Sträuchern
Damit kann eine hochwertige Eingrünung und Durchgrünung des Gebietes erreicht werden.
6.7 Umweltbericht, naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz
Für das Vorhaben wird ein Umweltbericht erstellt, der Teil B der Begründung ist. Im Umwelt
bericht wird neben der Bestandsaufnahme und -beschreibung der Umweltschutzgüter sowie
der Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese, geeignete Maßnahmen zur
Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Eingriffe beschrieben.
Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung ist ebenfalls im Umweltbericht aufgeführt. Auf Ba
sis des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" wird die Bilanzierung des
Eingriffs durchgeführt und der erforderliche Kompensationsbedarf errechnet und mit den
festgesetzten Kompensationsmaßnahmen gegengerechnet.
Insgesamt sind 3.362 m2 naturschutzfachlicher Ausgleichsflächen zur Kompensation der
Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu erbringen.
Die Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen erfolgen auf den Flurstücken Nr. 1032 (6.820 m2)
und Nr. 1033 (1.530 m2) südöstlich der Gemeinde Oberreitenau, Gemarkung Oberreitenau.
Die Flurstücke liegen innerhalb des Naturschutzgebiets NSG-00624.01 "Spatzenwinkel" so
wie innerhalb der Biotopfläche Nr. 8424-0023-001 „Niedermoorkomplex an der Gold
schmiedsmühle".
Da die Flurstücke bereits eine naturschutzfachliche Wertigkeit aufweist, wurde der Aufwer
tungsfaktor auf 0,6 festgelegt, entsprechend der Abstimmung mit der Unteren Naturschutz
behörde am Landratsamt Lindau (B). Demnach werden für die durch den Bebauungsplan Nr.
115 „Paradiesweg" ausgelösten Eingriffe, auf den Flurstücken Nr. 1032 und Nr. 1033, Ge
markung Oberreitnau, 5.603 m2 naturschutzfachlicher Ausgleich erbracht.
Der Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle (ABSP-8424-B23.1) ist als überregio
nal bedeutsam eingestuft. Hierzu werden folgende Bemerkungen angeführt: "Im Zentrum
Kleinseggenbestände mit Schienkenbildung (Ubergangsmoor), sehr stark von Hochstauden
überwuchert; Tagfalter: Euphydryas aurinia (ü), Maculinea alcon (ü), M. nausithous (ü), M.
teleius (ü), Libiellen: Somatochlora flavomaculata, Heuschrecken: Mecostethus grossus (ü)".
Im Rahmen der Artenschutzkartierung wurden am 07.07.2004 zusätzlich stark gefährdete
Orchideen (Liparis loeselii) und (Dactylorhiza incamata subsp. ochroleuca) von Dr. Joachim
Kuhn nachgewiesen.
B1: Waldrand - ältere Erlengruppen, aufkeimende Laub- und Nadelgehölze, Neophyt: Indi
sches Springkraut
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Städtebaulicher Teil
B2: brachliegende NiederVÜbergangsmoorfläche - die Flächen werden derzeit nicht mehr
gepflegt, dies führt zu einer beginnenden Verbuschung und Verfilzung der Niedermoorvege
tation. Die Aufgaben der Nutzung führte zum rapiden Rückgang ob aufgeführter überregional
bedeutsamer Orchideen-, Tagfalter- und Libellenarten.
B3: falsch bewirtschaftete Nieder-/Übergangsmoorflache - Die Flächen wurden in den letzten
10 Jahren unregelmäßig mit dem Kreiselmähwerk gemäht. Die Mahd mit schweren Maschi
nen führte zur Verletzung der Grasnabe. Die unregelmäßige Mahd bedingte eine Nährstoff
anreicherung und eine Ausbreitung von Neophyten (Goldrute). Die Verwendung eines Krei
selmähwerkes mit sehr teifem Schnitt sorgte zusätzlich für einen sehr hohen Verlust oben
aufgeführter Orchideen- und Tagfalterarten.
Entwicklungsziel:
- Förderung und Erhalt stark gefährdetet Tier- und Pflanzenarten durch schonendes
differenziertes Mahdregime.
- Erhalt der offenen Wiesenflächen
- Förderung lichter, gestufter Waldränder
- Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute)
Maßnahmen:
M1:
- Erhalt älterer Erlengruppen.
- Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Jungerlen.
- Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten.
- Entfernung der Neophyten.
- Vereinzelte Anpflanzung von standortgerechten, der natürlichen Vegetation entsprechende
Laubgehölze.
M2:
-1 - 2-malige Mahd pro Jahr
1. Mahd im Frühjahr, April
2. Mahd im Herbst, September
Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen, je 2/3 der Fläche wird 1-2 mahl jährlich gemäht.
Die restlichen 1/3 liegen in dieser Zeit brach.
Die Mahd hat in angepasster Mähtechnik mit Doppelmesserbalken und Bandrechen oder
Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist schonend abzutransportieren.
Die Mahd kann nach entsprechend stabiler Streuvegetationsentwicklung auf 1 mal jährlich
(im September) reduziert werden.
M3:
- Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation
- Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und Fichten.
- Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten.
Die im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche ist durch Grundbucheintrag dinglich zu
Gunsten des Freistaates Bayern zu sichern.
6.8 Artenschutzrechtliche Begutachtung
Entsprechend den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes 2010 ist eine Berücksichti
gung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Verfahrens notwendig. Daher wurde
durch das Büro Umweltkonzept, Dipl. Biologin Tanja Irg eine artenschutzrechtliche Einschät
zung erarbeitet.
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Städtebaulicher Teil
Im Plangebiet wurden keine Brutvögel nachgewiesen bzw. es sind infolge der vorhandenen
Habitatstrukturen und der derzeitigen Nutzung keine potenziellen Vorkommen von bodenbrü
tenden Arten anzunehmen.
Eine prinzipielle Nutzung zur Futtersuche durch Vogelarten des Siedlungsbereichs ist für das
Plangebiet festgestellt worden. Hierbei handelt es sich jedoch um allgemeine und häufige Ar
ten, so dass erhebliche Auswirkungen durch die geplante Bebauung nicht zu befürchten
sind.
Die Fläche ist für Fledermäuse von geringer Bedeutung, da keine Leitstrukturen im offenen
Gelände vorhanden sind. Strukturen für höhlenbrütende Vögel oder Fledermäuse sind im
Plangebiet nicht vorhanden.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass durch das geplante Bauvorhaben weder für gemein
schaftlich geschützte Arten noch streng geschützte Arten Verbotstatbestände nach § 44 Abs.
1, 2,3 BNatschG ausgelöst werden.
Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit wurde im Laufe des Planungsprozesses der Gel
tungsbereich von ca. 3.882 m2 auf 7.802 m2 vergrößerst. Nach Aussagen der Biologin ergibt
sich aus der Geltungsbereichsvergrößerung ebenfalls keine Betroffenheit geschützter Arten.
Durch die Erweiterung des Planumgriffes werden keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs.
1, 2, 3 BNatschG ausgelöst. Die Vorgehensweise wurde mit der Unteren Naturschutzbehör
de des Landratsamtes Lindau abgestimmt. Die artenschutzrechtliche Begutachtung hat
demnach auch für den vergrößerten Geltungsbereich Gültigkeit.
6.9 Infrastrukturversorgung
Die Wasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung werden über eine Erweiterung
der bestehenden Hauptleitungen gesichert. Sämtliche anfallende Schmutzwässer werden
dabei über das bestehende Entwässerungssystem der Kläranlage zugeführt. Die Stromver
sorgung wird ebenfalls über eine Erweiterung der bestehenden Netze gesichert.
6.10 Entsorgung Niederschlagswasser
Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist laut geotechnischer Untersu
chung im gesamten Planungsgebiet nicht möglich. Das nicht schädlich verunreinigte Nieder
schlagswasser von Dächern und versiegelten Flächen wird über eine geeignete Rückhalte
anlage (Stauraumkanal oder Retentionszisterne), gedrosselt in den vorhandenen Regen
wasserkanal eingeleitet.
Die Regenwasserbewirtschaftung wird detailliert im Rahmen der Erschließungsplanung ge
löst.
Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist laut geotechnischer Untersu
chung im gesamten Plangebiet nicht möglich. Das nicht schädlich verunreinigte Nieder
schlagswasser von Dächern und versiegelten Flächen wird über eine geeignete Rückhalte
anlage (Stauraumkanal oder Retentionszisternen), gedrosselt in den vorhandenen Regen
wasserkanal eingeleitet.
6.11 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen
Zur Sicherung der Zielsetzung des Baugebiets als aufgelockertes und durchgrüntes Wohn
gebiet werden für die Neubauten Gestaltungsanforderungen nach Art. 81 der Bayerischen
Bauordnung (BayBO) als örtliche Bauvorschriften festgesetzt.
Die Gestaltungsanforderungen werden für die Dachgestaltung, für die Freiflächengestaltung
und für Einfriedungen festgesetzt.
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Städtebaulicher Teil
7.0 Kosten- und Flächenangaben
7.1
Flächenbilanz
Nutzungskategorie
- Allgemeines Wohngebiet (WA) gesamt
Größe in m2
ca. 5.318 m2 (68,2 %)
- Öffentliche Straßenverkehrsflächen
ca. 1.390 m2 (17,8 %)
davon: Verkehrsgrün ca. 295 m2
- Private Verkehrsfläche
ca.
384 m2 ( 4,9 %)
ca.
710 m2( 9,1 %)
7.802 m2 (100%)
davon: Fußwege ca. 111 m2
- Pflanzgebot
Geltungsbereich gesamt
ca.
7.2 Kostenangaben
Die Kosten für die Bearbeitung des Bebauungsplanes sowie die internen Erschließungskos
ten werden vom Bauwerber, der LWB, Lindauer Wohnbau GmbH & Co OHG, übernommen.
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
B. Umweltbericht
1.
Scoping
Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung entspricht zunächst dem Plangebiet des Bebau
ungsplanes. Darüber hinaus erfolgt die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter im Wirkungsgefüge mit der Umgebung, soweit diese durch das geplante Vorhaben betroffen sind. Deren Un
tersuchungstiefe wird der Bedeutung der zu erwartenden Umweltauswirkungen angepasst.
2.
Einleitung
2.1. Inhalte und Ziele des Bebauungsplans
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Lindauer Stadtteils Oberreitnau. Die Flä
che besteht aus einem Intensivgrünland und fällt mit ca. 5 % in Richtung Norden, Westen und
Süden ab. Das Plangebiet hat seinen Geländehochpunkt im Bereich der Wendeanlage. Am öst
lichen Rand besteht ein ca. 2,80 m breiter asphaltierter Weg. Auf der Fläche selbst bestehen
keine baulichen Anlagen bzw. sind keine Gehölze oder sonstige Vegetationsbestände vorhan
den.
Im Norden und Ostenschließen Wohngebiete an. Östlich bestehen direkt angrenzend ein Mehr
familienhaus mit 3 Geschossen zzgl. Dach sowie zwei Doppelhäuser mit 2 Geschossen zzgl.
Dach. Südlich des Geltungsbereichs wird das Intensivgrünland fortgesetzt. Direkt westlich an
grenzend besteht ein als Weide genutztes Grünland, das mit alten Obstbäumen bestanden ist.
Diese Nutzung wird durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen, überwiegend Grünland in
Richtung Süden und Westen fortgeführt. Nördlich befindet sich durch die LI6 "Unterreitnauer
Straße" abgegrenzt weitere Wohngebäude mit Doppel- und Einfamilienhäusern mit 1 Geschoss
zzgl. Dach die in den Ortskern übergehen.
Das Vorhaben hat zum Ziel, ein Wohngebiet mit drei Reihenhäuserzeilen mit je 4 Parzellen,
den erforderlichen Erschließungsstraßen und Stellplätzen, Wege- und Platzflächen sowie stra
ßenbegleitenden Grünflächen herzustellen. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße von
der "Unterreitnauer Straße" ausgehend mit einer Wendeanlage am Ende der Erschließungs
straße. Die Gebäude sind mit Ausnahme der nördlichsten Zeile über private Verkehrsflächen
bzw. über private Fußwege erschlossen
Entlang der Verkehrserschließung finden sich links und rechts öffentliche Parkplätze in
Längsanordnung. Am nördlichen Ende des Geltungsbereichs zu Hauptstraße hin befinden sich
Garagen mit vorgelagerten Stellplätzen, die durch eine 6,00 m breite Verkehrsfläche erschlos
sen werden.
Das Plangebiet wird durch eine am Westrand situierte Ortsrandeingrünung in die Landschaft
eingebunden.
2.2. Rechtsgrundlagen
Für den Bebauungsplan ist gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht zu erstellen, der als Ent
scheidungsgrundlage bei der Abwägung dient. Im vorliegenden Umweltbericht wird der Grün
ordnungsplan und die Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung integriert. Der Umweltbericht wird ge
mäß § 2a BauGB separater Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan.
Für das Bebauungsplanverfahren ist insbesondere die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3
BauGB in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Die Eingriffsrege
lung wird im vorliegenden Umweltbericht durch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermei
dung, Minimierung und Kompensation berücksichtigt. Als Beurteilungs- und Ermittlungsgrundla
ge der Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird der Leit
faden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" (2003) des Bayerischen Staatsministeri
ums für Landesentwicklung und Umweltfragen herangezogen. Das Ergebnis wird in der inte
grierten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung dargestellt.
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
2.3. Übergeordnete und tangierte Planungen
Regionalplan
Laut des Regionalplans Allgäu liegt das Plangebiet im allgemeinen ländlichen Raum. Weiter
Aussagen werden hierzu nicht getroffen.
Flächennutzungsplan
Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) als geplante
Wohnbaufläche dargestellt, die im Westen durch eine Ortsrandeingrünung gefasst wird. Im
Norden zur LI6 "Unterreitnauer Straße" hin wird ein Teilbereich mit dem Planzeichen "Umgren
zung der Fläche zum Schutz gegen schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes" dargestellt.
Landschaftsplan
Im Landschaftsplan "Geologie" ist eine Moräne mit Wallform sowie im Plan "Landschaft, Land
schaftsbild" eine Geländestufe/Hangkante dargestellt. Die ökologische Raumeinheit wird als
Drumlinhügelland Nr. 14 "Drumlinfeld Oberreitnau" bezeichnet. Im Plan "Ziele Landschaftraum"
ist die Fläche als Baufläche nach Flächennutzungsplan mit Ortsrandeingrünung gekennzeich
net. Weiterhin ist für den südlichen und westlichen Bereich der Erhalt und die Entwicklung der
Hochstammstreuobstwiesen dargestellt.
3.
Bearbeitungsmethodik
Alle Schutzgüter des Landschaftsraumes werden getrennt beschrieben und hinsichtlich ihrer
Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erfasst. Ebenso werden die Umwelt
einwirkungen auf den Menschen durch die Nutzung des Plangebietes erfasst und bewertet. Da
bei wird die argumentative Bewertung durch eine Klassifizierung der landschaftsökologischen
Wertigkeit in die Stufen bedeutungslos, von geringer Bedeutung, von mittlerer Bedeutung und
von hoher Bedeutung unterstützt.
Es wird auf alle vorhandenen relevanten Daten aus dem Planungsraum zurückgegriffen. Hinzu
kommt die örtliche Bestandsaufnahme der Oberflächenstrukturen und Vegetation im Plangebiet
und dessen korrespondierender Umgebung.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (z.B. Boden - Grundwasser oder Vegetation Klima) werden bei der Abarbeitung der Schutzgüter, soweit ergebnisrelevant, erfasst und be
schrieben.
Auf dieser Datengrundlage werden die Prognose über die Auswirkung des geplanten Vorha
bens (unter Berücksichtigung aller möglichen und angemessenen Maßnahmen zur Minderung,
Vermeidung und zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe) und die Prognose über die weite
re Entwicklung ohne Durchführung des Vorhabens erstellt.
Die Ergebnisse der Bestandsbewertung und der Wirkungsprognosen werden in der Anlage des
Umweltberichts in tabellarischer Form zusammengefasst.
Zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für unvermeidbare Eingriffe werden die Flächen entspre
chend dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umwelt
fragen für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung klassifiziert und bilanziert.
4.
Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfaktoren
4.1. Allgemeine Beschreibung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Lindauer Stadtteils Oberreitnau. Die Flä
che besteht aus einem Intensivgrünland und fällt mit ca. 5 % in Richtung Norden, Süden und
Westen ab. Am östlichen Rand besteht ein ca. 2,80 m breiter asphaltierter Weg. Auf der Fläche
selbst bestehen keine baulichen Anlagen bzw. sind keine Gehölze oder sonstige Vegetations
bestände vorhanden.
10
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
Im Norden und Osten schließen Wohngebiete an. Östlich bestehen direkt angrenzend ein Mehr
familienhaus mit 3 Geschossen zzgl. Dach sowie zwei Doppelhäuser mit 2 Geschossen zzgl.
Dach. Südlich des Geltungsbereichs wird das Intensiv-Grünland fortgesetzt. Direkt westlich an
grenzend besteht ein als Weide genutztes Grünland das mit alten Obstbäumen bestanden ist.
Diese Nutzung wird durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen, überwiegend Grünland in
Richtung Süden und Westen fortgeführt. Nördlich befinden sich durch die LI6 "Unterreitnauer
Straße" abgegrenzt weitere Wohngebäude mit Doppel- und Einfamilienhäusern mit 1 Geschoss
zzgl. Dach, die in den Ortskern übergehen.
4.2. Schutzgut Boden
Das Plangebiet liegt laut dem Landschaftsplan "Geologie" auf einer Moräne mit Wallform des
Pleistozäns. Die standortkundliche Landschaftsgliederung 1:1 Mio lokalisiert das Gebiet im Bo
denseebecken. Die Übersichtsbodenkarte von Bayern 1:25.000 weist weiterhin vorherrschende
Braunerde, verbreitet Parabraunerde aus kiesführendem Lehm (Deckschicht oder Jungmöräne)
über tiefem Schluss- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch, stark zentralalpin geprägt) aus.
Der GeoFachDatenatlas Bodeninformationssystem Bayern weist für das Plangebiet "vorherr
schende Braunerden aus Schlurf bis Schluffton (Lösslehm)" aus.
Ausgehend von den natürlichen Bodenverhältnissen sind für das Schutzgut Boden hohe Bedeu
tung hinsichtlich der ökologischen Funktionen "Filter- und Pufferwirkung gegenüber Stoffeinträgen", "Speicherfunktion im Wasserkreislauf" und "biotisches Ertragspotential" zu erwarten.
Als Träger wertvoller Vegetationsgesellschaften und hinsichtlich der landesgeschichtlichen Ur
kunde sind diese Flächen von geringer Bedeutung.
Das Schutzgut Boden ist im Plangebiet von mittlerer Bedeutung
4.3. Schutzgut Wasser
Das Bodeninformationssystem Bayern (BIS Bayern) weist als hydrogeologische Einheit Morä
nenablagerungen mit der Klassifikation Poren-Grundwasserleiter mit geringen bis mäßigen
Durchlässigkeiten bzw. Poren-Grundwasserleiter/Grundwassergeringleiter mit (stark) variablen
Durchlässigkeiten im Verbreitungsgebiet Quartär aus. Die Kurzbeschreibung definiert unter
schiedlich sandiger, schluffiger oder toniger Kies (Diamikt, u.a. Geschiebemergel) im kleinräumigen Wechsel, z.T. konglomeriert; Poren-Grundwasserleiter/Grundwassergeringleiter mit loka
ler Grundwasserführung.
Qberflächenqewässer
Dauerhafte Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Vom Plangebiet ist auf
grund des Oberflächengefälles von ca. 5 % ein geringer natürlicher Abfluss in Richtung Norden,
Süden und Westen zu erwarten. Bei Versiegelung der Flächen ist auf eine entsprechende Nie
derschlagsrückhaltung zu achten.
Das Schutzgut Oberflächengewässer ist im Plangebiet von geringer Bedeutung
Grund- und Schichtenwasser
Grundwasserdaten aus dem Plangebiet liegen nicht vor. Aufgrund der Topografie ist davon
auszugehen, dass das Grundwasser bei Baumaßnahmen nicht erreicht wird. Weiterhin ist mit
Schichtenwasser zu rechnen.
Das Schutzgut Grundwasser ist im Plangebiet von allgemeiner Bedeutung
4.4. Schutzgut Klima und Luft
Das Plangebiet ist als Freilandklimatop zu bezeichnen und Teil ausgedehnter Freiflächen (Wie
sen und Acker) mit Potential zur Kaltluftentstehung. Ausgeprägte Ventilationsbahnen sind auf
grund der topografischen Lage nicht gegeben. Klimaausgleichende Wirkungen auf benachbarte
Siedlungen sind kaum gegeben. Der Jahresniederschlag liegt zwischen 1300 mm und 1500 mm
11
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
sowie die Jahresmitteltemperatur zwischen 8°C und 9°C. Der Trockenheitsindex liegt bei 70 bis
80 mm/C°.
Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung.
4.5. Schutzgut Arten und Biotope
Die Fläche ist der Großlandschaft Alpenvorland sowie der Naturraumeinheit Voralpines Moorund Hügelland mit Untereinheit Westallgäuer Hügelland zuzuordnen.
Die natürliche potentielle Vegetation wird im Geoportal des Bayerischen Fachinformationssys
tems Naturschutz als Grauerlen-Auwald im Komplex mit Giersch-Bergahorn-Eschenwald und
Grauerlen- (Eschen-) Sumpfwald, örtlich mit Silberweiden-Auwald beschrieben.
Die Realvegetation im Plangebiet setzt sich aus Arten des Intensiv-Grünlandes wie Quecke
(Elymus repens), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense) und Knäulgras (Dactylis glomerata)
sowie aus Kräutern wie Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Rotklee (Trifolium pratense), scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) und weiteren Beikräu
tern zusammen.
Gesetzliche geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht kartiert und nicht vorhanden. Allerdings
befindet sich direkt westliche angrenzend das Biotop Nr. 8424-0188-018 "Streuobstbestände
westlich bis südwestlich Oberreitnau" mit der Konkretisierung "Apfel-Birnen-Hochstamm auf
ebener Weide".
Östlich des Plangebiets findet sich in rund 200 m Entfernung das FFH-Gebiet "Laiblach und
Lindauer Ach" Nr. 8424-371 sowie das Biotop "Gehölzsaum der Ach bei Oberreitnau" Nr. 84240016-002. Diese werden aufgrund der Entfernung nicht negativ beeinflusst, es besteht keine
Wechselwirkung mit dem Plangebiet.
Im Geltungsbereich konnten keine besonderen Potentiale für geschützte Tier- und Pflanzenar
ten festgestellt werden, eine genaue Aussage hierzu wird durch die Artenschutzprüfung getrof
fen.
Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung.
4.6. Schutzgut Landschaftsbild, Erlebnis und Erholung
Das Plangebiet ist Teil des Westallgäuer Hügellandes und liegt auf einer Moräne mit Wallform.
Es ist landwirtschaftlich geprägt und Teil einer typischen "Stadtrandlandschaft" mit vielfältigen
Kulissen, begrenzt durch die LI6 "Unterreitnauer Straße" im Norden und 2-3 geschossige Mehr
familienhäuser im Osten sowie der offene Agrarlandschaft im Süden und Westen.
Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine baulichen Anlagen oder Gehölze vorhanden.
Nach Westen geht die Fläche in die freie Landschaft mit Ausblick auf das Hügelland über. Auf
diesen befinden sich in ca. 550 m Entfernung verschiedenen Aussichtspunkte die uneinge
schränkten Blick auf das Plangebiet haben. Aufgrund der nördlichen Hangneigung besteht kei
ne Blickachse in Richtung Süden. Somit besteht keine Wirkung durch das Plangebiet auf die
südlich gelegenen Flächen.
Aufgrund der fehlenden Feldwegeverbindungen kann davon ausgegangen werden, dass die
unmittelbaren Flächen nicht zur Naherholung genutzt werden. Wanderwege finden sich deutlich
nördlich des Plangebiets. Der Freizeit und Erholungsschwerpunkt liegt vermutlich in Richtung
Südosten zu den Flächen des Naturschutzgebietes.
Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung.
4.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Plangebiet sind keine Bodendenkmäler vorhanden bzw. bekannt. Das Plangebiet wird aus
schließlich intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt.
Das Schutzgut ist von keiner Bedeutung.
12
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
4.8. Schutzgut Mensch
Durch die Entwicklung des Wohngebietes am südwestlichen Ortsrand von Oberreitnau entste
hen keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Wohnfunktion, des Wohnumfelds und der
Gesundheit der Einwohner des angrenzenden bestehenden Wohngebiets. Die zu erwartenden
Schadstoff- und Lärmbelastungen der geplanten Wohnnutzung werden voraussichtlich unter
halb der Erheblichkeitsschwelle liegen.
Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung.
5.
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
5.1. Schutzgut Boden
Baubedinat:
- Sachgemäße Lagerung und Trennung des Mutterbodens vom Unterboden (nach DIN
18300) sowie Schutz vor Erosion
- Vermeidung von Schadstoffeintrag
- Schutz, vor allem der angrenzenden Flächen, vor Verdichtung und Erosion durch
Festlegung der Fahrwege für die Baumaschinen
- Flächensparende Ablagerung von Erdmassen und Baustoffen etc.
5.2. Schutzgut Wasser
Baubedinat:
-
Vermeidung von Schadstoffeintrag
Vorhabenbedinat:
- Vermeidung von Grundwasserabsenkungen und Grundwasseranschnitten
- Dachbegrünung bei Nebengebäuden und Garagen
5.3. Schutzgut Arten und Biotope (Biodiversität)
Vorhabenbedinat:
- Naturnahe Gestaltung der Flächen mit Pflanzgeboten
- Sockellose Einfriedungen
5.4. Schutzgut Klima und Lufthygiene
Vorhabenbedinat:
-
Eingrünung durch Pflanzgebote
5.5. Schutzgut Landschaft
Vorhabenbedinat:
-
Eingrünung durch Pflanzgebote
5.6. Schutzgut Mensch
Baubedinat:
- Vermeidung von Staubimmissionen durch Lenkung des Baustellenverkehrs und be
feuchten der Baustraßen bei trockenem Wetter.
6.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durch
führung der Planung
6.1. Schutzgut Boden
Im Bereich des Bodenpotentials ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen, da durch die geplante
Versiegelung ein Verlust der Bodenoberfläche stattfindet. Dadurch reduzieren sich potenzielle
Flächen für natürliche Vegetationsbestände. Die Filter- und Puffereigenschaften des Bodens
und die Wasserrückhaltung von Oberflächenwasser werden trotz Maßnahmen zu Verminderung
(Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser) vermindert bzw. gehen verloren.
13
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
Fazit: Eingriff mit mittlerer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine mittlere Wir
kung.
6.2. Schutzgut Wasser
Die geplante Uberbauung und Versiegelung wirkt sich ebenfalls auf das Schutzgut Wasser aus.
Die Fähigkeit zum Wasserrückhalt und zur Rückführung von Oberflächenwasser in den Was
serkreislauf und damit die Grundwasserneubildungsrate wird reduziert.
Aufgrund der vorgesehenen Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers vor Ort ist
der Eingriffjedoch nicht erheblich.
Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir
kung.
6.3. Schutzgut Arten und Biotope (Biodiversität)
Das Schutzgut Arten und Biotope erfährt durch Bebauung und Versiegelung einen Verlust an
Fläche und Lebensraum. Dies führt zu einer vollständigen Zerstörung des Lebensraums der Ar
ten- und Lebensgemeinschaften der landwirtschaftlichen Flächen. Die im Umfeld lebenden
Siedlungsarten werden jedoch die neuen Grünflächen und Gebäude nach wenigen Jahren be
siedelt haben. Die Artenvielfalt der Flächen wird vermutlich zunehmen. Allerdings wird die Ar
tenzusammensetzung überwiegend aus häufigen Siedlungsarten bestehen. Der Eingriff wird
durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.
Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir
kung.
6.4. Schutzgut Klima und Lufthygiene
Aus klimatischer Sicht bewirkt die geplante Bebauung einen Verlust an klimaaktiven und kaltluftproduzierenden Flächen. Durch die Gebäude und Versiegelung erhöht sich die Abstrahlung.
Eine spürbare Veränderung des Mesoklimas ist aufgrund der Vorbelastung, des ausgleichen
den Umfeldes und der Begrünung nicht zu erwarten. Kaltluftbahnen oder Luftaustauschbahnen
sind nicht vorhanden und werden somit nicht beeinträchtigt.
Fazit: Eingriff mit sehr geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine sehr ge
ringe Wirkung.
6.5. Schutzgut Landschaft
Mit der Bebauung wird der Ortsrand von Oberreitnau geringfügig nach Südenwesten verlegt.
Bisher war der bestehende Ortsrand nicht in die Landschaft eingebunden. Aufgrund der geplan
ten Baum- und Gehölzpflanzung wird die negative Wirkung des Vorhabens auf das Land
schaftsbild überwiegend kompensiert. Ebenso wird der Eingriff durch die Anlage der Aus
gleichsflächen und Schaffung von höherwertigeren für die Tier- und Pflanzenwelt nutzbaren Be
reich kompensiert.
Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir
kung.
6.6. Schutzgut Mensch
Das Plangebiet wird aufgrund der Lage und der fehlenden Anbindung nicht als Erholungsraum
genutzt. Durch die Entwicklung des Wohngebiets entstehen keine nennenswerten Beeinträchti
gungen der Wohnfunktion, des Wohnumfelds und der Gesundheit der Bewohner des angren
zenden Wohngebiets. Die zu erwartenden Schadstoff- und Lärmbelastungen werden voraus
sichtlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegen.
Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir
kung.
14
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
6.7. Wechselwirkungen
Durch die Entfernung von Vegetation und Boden sowie der Bebauung verändert sich das
Mikroklima im Vorhabensbereich und im direkten Umfeld. Hierdurch resultieren Veränderungen
des Bestandsklimas der Biotope und damit entstehen Auswirkungen auf die Vegetation, damit
auf die Tiere und die landwirtschaftliche Produktion und in sehr geringem Maße auch auf die
Bodenbildung.
Die feldbewohnende Fauna wird zugunsten von Siedlungsarten zurückgedrängt werden. Insge
samt ist von einer Erhöhung der Artenvielfalt aufgrund der Erhöhung der Biotopvielfalt auszu
gehen.
Ob die Kontinentalisierung des Klimas, die Wuchsleistungen der Nutzpflanzen beeinflusst oder
ob die kühleren Nächte und wärmeren Tage sogar positive Wirkungen haben, wird nicht fest
stellbar sein. Veränderungen der Kaltluftströme mit Wirkungen auf den Menschen sind nicht zu
erwarten. Durch die geringe Reichweite und schnelle Abschwächung der Wirkungen in das Um
feld sind die resultierenden Wechselwirkungen kaum feststellbar und als nicht erheblich einzu
stufen.
7.
Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung /
Alternativen
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der landwirtschaftlich geprägte Raum unverändert er
halten. Die Festsetzungen des B-Plans entsprechen den vorhersehbaren Nutzungsanforderun
gen. Alternativen mit geringeren Umweltbeeinträchtigungen sind innerhalb des Plangebiets
nicht gegeben.
8.
Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanz / Ausgleichsberechnung
Grundlage der Eingriffsbilanzierung und der Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs ist der
Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Eingriffsregelung in der Bauleitpla
nung" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen.
Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7.802 m2. Da Überlagerungen der
versiegelten Flächen keine Änderung im Naturhaushalt darstellen, werden diese in den Aus
gleichsberechnungen rechnerisch nicht berücksichtigt. Damit verbleibt eine ausgleichsrelevante
Fläche von ca. 7.434 m2.
Aufgrund der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 liegt ein hoher Versiegelungsgrad, Ein
griffstyp A, vor. Die Verkehrsfläche ist ebenso in den Eingriffstyp A, hoher Versiegelungsgrad
einzuordnen. Vom Eingriff ist ausschließlich Intensivgrünland betroffen. Die Bewertung der Flä
che ist in der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 1 "Bewertung Ausgangszustand"
ub1
b1
Asphaltierte Fläche
Intensiv-Grünland
368 m2
-
Kat. I oben
7.434 m2
Gesamtfläche Geltungsbereich
7.802 m2
Dem Eingriff stehen minimierende und ausgleichende Wirkungen in den Verkehrsgrün- und
Pflanzgebotsflächen gegenüber. Die dortigen Planungsziele sind der Gebietskategorie II (unte
rer und oberer Wert) des Leitfadens zuzuordnen.
Die rechnerische Wirkung ist der Tabelle 2 "Minderungsmaßnahmen" zu entnehmen.
Tabelle 2 "Minderungsmaßnahmen"
Bezeichnung
A
ml
Nutzung
Bewertung Eingriff
Pflanzgebotsfläche mit Gehölzen
, , ^
.
„ .
.
auf Intensivgrunland
Gesamt:
Von I oben nach
„
.
II oben
Fläche
-,Hn
Faktor
,
710
m2
710
m2
., n
1,0
_
Fläch©
.
.
Ergebnis
_._,
_
710
mz
710
ma
15
Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Begründung Umweltbericht
Aufgrund der Minimierungsmaßnahmen durch die Pflanzgebotsfläche im Westen sowie den
Baumpflanzungen als Straßenbäume und die je 500 m2 Grundstücksfläche festgesetzten Bäu
me werden die Kompensationsfaktoren des überlagerten Grünlands von 0,6 auf 0,5 reduziert.
Die Berechnung der Ausgleichsflächen ist der Tabelle 3 "Ausgleichsberechnung" zu entneh
men.
Tabelle 3 "Ausgleichsberechnung"
Bezeichnung
Nutzung
Überlagerung von Intensiv-
e1
Grünland durch WA-Fläche
3
Überlagerung von IntensivGrünland durch Verkehrsfläche
Bewertung
Eingriff
Räche
Faktor
Fläche
Ergebnis
A I oben
5.318
m2
0,5
2.659
m2
A I oben
1.406
m2
0,5
703
m2
6.724
m2
3.362
m2
Gesamt:
Für die Kompensation der Eingriffe ist eine Fläche von ca. 3.362 m2 notwendig. Innerhalb des
Plangebiets stehen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung.
Der Ausgleichsbedarf kann auf den Flurstücken Nr. 1032 und Nr. 1033, der Gemarkung Ober
reitnau erbracht werden. Die Flurstücke Nr. 1032 und Nr. 1033 liegt innerhalb des Naturschutz
gebietes „Spatzenwinkel", sowie zum Großteil innerhalb der Biotopfläche Nr. 842-0023-001
„Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle". Da die Flurstücke bereits eine naturschutz
fachliche Wertigkeit aufweisen, wurde der Aufwertungsfaktor auf 0,6 festgelegt, entsprechend
der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lindau (B). Demnach
werden auf den Flurstücken Nr. 1032 und Nr. 1033 5.603 m2 naturschutzfachlicher Ausgleich
erbracht.
9.
Monitoring
Für die geplanten Entwicklungsziele wird ein Entwicklungszeitraum von 10 Jahren angesetzt.
Die Pflegemaßnahmen und die Entwicklung der Ausgleichsflächen sind zu überwachen. In wel
chem Umfang und Zyklus, ist mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lindau (B)
abzustimmen.
10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung
- Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 7.802 m2 auf.
- Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen eine von Bebauung umgebene landwirtschaftliche
Fläche am südwestlichen Ortsrand von Oberreitnau.
- Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten.
- Im unbebauten Bereich stellt der Verlust von Böden durch Überbauung und durch Eingriffe
in den Bodenhaushalt eine mittlere Beeinträchtigung dar.
- Keine erheblichen Auswirkungen sind auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Klima/Luft,
Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter zu erwarten.
- Trotz der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und
internen Kompensationsmaßnahmen können die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter
nicht vollständig kompensiert werden. Es ist ein externer Ausgleichsbedarf erforderlich, der
im weiteren Verfahrensverlauf festgesetzt wird.
16
Entwicklungsziel:
Pflege- und Entwicklungskonzept
im Schutzgebiet "Spatzenwinkel"
-Förderung und Erhalt stark gefährdetet Tier- und Pflanzenarten durch
Die Flurstücke Nr. 1032 (6.820 m'), 1033 (1.530 m2) und 1034
- Förderung lichter, gestufter Waldränder
schonendes differenziertes Mahdregime.
- Erhalt der offenen Wiesenflächen
(1.980 m1) liegen innerhalb des Naturschutzgebietes
- Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute)
"Spatzenwinkel" NSG-00624.01. sowie größtenteils innerhalb
der amtlich kartierten Biotopflache Nr. 842-0023-001
Maßnahmen:
"Niedermoor bei der Goldschmiedsmühle". Der
M1:
Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle (ABSP-8424-
- Erhalt alterer Erlengruppen.
B23.1) ist als überregional bedeutsam eingestuft. Hierzu
werden folgende Bemerkungen angeführt: "Im Zentrum
- Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Jungerlen.
- Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten.
Kleinseggenbestande mit Schlenkenbildung (Übergangsmoor),
sehr stark von Hochstauden überwuchert; Tagfalter:
Euphydryas aurinia (U), Maculinea alcon (ü), M. nausithous (ü),
- Entfernung der Neophyten
-Vereinzelte Anpflanzung von standortgerechten, der natürlichen Vegetation
entsprechende Laubgeholze.
M. teleius (ü), Libiellen: Somatochlora flavomaculata.
Heuschrecken: Mecostethus grossus (U)".
Im Rahmen der Artenschutzkartierung wurden am 07.07.2004
zusatzlich stark gefährdete Orchideen (üparis loeselii) und
(Dactylorhiza mcarnata subsp. ochroleuca) von Dr. Joachim
M2:
-1 - 2-malige Mahd pro Jahr
1. Mahd im Frühjahr. April
2. Mahd im Herbst. September
Kuhn nachgewiesen.
Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen, je 2/3 der Flache wird 1-2 mal
B1: Waldrand - altere Erlengruppen, aufkeimende Laub- und
jahrlich gemäht. Die restlichen 1/3 liegen in dieser Zeit brach.
Die Mahd hat in angepasster Mahtechnik mit Doppelmesserbalken und
Nadelgeholze, Neophyt: Indisches Springkraut
Bandrechen oder Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist
schonend abzutransportieren. Die Mahd kann nach entsprechend stabiler
B2: brachliegende Nieder-/Übergangsmoorflache - die Flachen
Streuvegetationsentwicklung auf 1 mal jahrlich (im September) reduziert
werden derzeit nicht mehr gepflegt, dies führt zu einer
beginnenden Verbuschung und Verfilzung der
Niedermoorvegetation. Die Aufgaben der Nutzung führte zum
rapiden Rückgang ob aufgeführter überregional bedeutsamer
Orchideen-, Tagfalter- und Libellenarten.
werden.
- Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und
B3:falsch bewirtschaftete Nieder-/Übergangsmoorflache - Die
- Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten.
M3:
- Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation
Fichten.
Flachen wurden in den letzten 10 Jahren unregelmäßig mit dem
Kreiselmahwerk gemäht. Die Mahd mit schweren Maschinen
führte zur Verletzung der Grasnabe. Die unregelmäßige Mahd
Der Aufwertungsfaktor der Flachen innerhalb des Pflege- und
Entwicklungskonzeptes wird auf 0,6. gemäß Abstimmung mit dem
bedingte eine Nahrstoffanreicherung und eine Ausbreitung von
Neophyten (Goldrute). Die Verwendung eines
Landratsamt Lindau (B) festgelegt. Da die Flachen bereits eine
Kreiselmahwerkes mit sehr teifem Schnitt sorgte zusatzlich für
entsprechend geringer aus.
einen sehr hohen Verlust oben aufgeführter Orchideen- und
Tagfalterarten.
naturschutzfaliche Wertigkeit aufweisen, fallt der Aufwertungsfaktor
Raumlicher Geltungsbereich der Ausgleichsflache
zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg".
Riege des Waldbestandes
Pflege Streuwiese
Wiederherstellung Streuweise
Stadt Lindau (B)
Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Ortsteil Oberreitnau
Pflege- und Entwicklungskonzept im
* -S(«a«-nM-
Übersichtsplan, maßstabslos
Schutzgebiet "Spatzenwinkel"
Bearbeitet:
Büro für Stadtplanung
Zint & Haußler GmbH
Neu-Ulm, 04.07.2016
Pflege- und Entwicklungskonzept
im Schutzgebiet "Spatzenwinkel"
Die Flurstücke Nr. 1032 (6.820 m3), 1033 (1.530 m') und 1034
(1.980 m') hegen innerhalb des Naturschutzgebietes
Entwicklungsziel:
schonendes differenziertes Mahdregime.
-Förderung und Erhalt stark gefährdetet Tier- und Pflanzenarten durch
- Erhalt der offenen Wiesenflächen
- Förderung lichter, gestufter Waldränder
- Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute)
Mi:
Maßnahmen:
"Spatzenwinkel" NSG-00624.01. sowie größtenteils innerhalb
- Erhalt alterer Erlengruppen.
der amtlich kartierten Biotopflache Nr. 842-0023-001
Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle (ABSP-8424-
- Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten.
- Entfernung der Neophyten.
- Schaffung von Lichtungendurch Entfernen der aufkeimenden Jungerlen.
"Niedermoor bei der Goldschmiedsmühle". Der
B23.1) ist als überregional bedeutsam eingestuft. Hierzu
sehr stark von Hochstauden überwuchert; Tagfalter:
Euphydryas aurinia (U), Maculinea alcon (ü), M, nausithous (ü),
M. teleius (ü), Libiellen: Somatochlora flavomaculata,
-1 - 2-malige Mahd pro Jahr
M2:
- Vereinzelte Anpflanzungvon standortgerechten, der natürlichen Vegetation
KleinseggenbestSnde mit Schlenkenbildung (Übergangsmoor),
werden folgende Bemerkungen angeführt: "Im Zentrum
Heuschrecken: Mecostethus grossus (ü)".
entsprechende Laubgehölze.
Im Rahmen der Artenschutzkartierung wurden am 07.07.2004
zusatzlich stark gefährdete Orchideen (Liparis loeselii) und
(Dactylorhiza incarnata subsp. ochroleuca) von Dr. Joachim
Kuhn nachgewiesen.
Die Mahd hat in angepasster Mahtechnik mit Doppelmesserbalken und
1. Mahd im Frühjahr. April
2. Mahd im Herbst. September
Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen, je 2/3 der Flache wird 1-2 mal
jahrlich gemäht. Die restlichen 1/3 liegen in dieser Zeit brach.
werden.
Streuvegetationsentwicklung auf 1 mal jahrlich (imSeptember) reduziert
schonend abzutransportieren. Die Mahd kann nach entsprechend stabiler
Bandrechen oder Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist
B1: Waldrand - altere Erlengruppen, aufkeimende Laub- und
Nadelgcholzc. Neophyt: Indisches Springkraut
B2: brachliegende Nieder-ZÜbergangsmoorflache- die Flachen
Pflege des Waldbestandes
Pflege Streuwiese
Wiederherstellung Streuweise
Stadt Lindau (B)
Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg"
Ortsteil Oberreitnau
Pflege- und Entwicklungskonzept im
Schutzgebiet "Spatzenwinkel"
Neu-ulm, 04.07.2016
Zint & HSußler GmbH
Büro für Stadtplanung
Bearbeitet:
Raumlicher Geltungsbereich der Ausgleichsfläche
zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg".
entsprechend geringer aus.
naturschutzfaliche Wertigkeitaufweisen, fallt der Aufwertungsfaktor
Der Aufwertungsfaktor der Flachen innerhalb des Pflege- und
Entwicklungskonzeptes wird auf 0,6, gemäß Abstimmung mit dem
Landratsamt Lindau (B) festgelegt. Da die Flachen bereits eine
- Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten.
Fichten.
- Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und
- Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation
M3:
werden derzeit nicht mehr gepflegt, dies führt zu einer
B3: falsch bewirtschaftete Nieder-/Übergangsmoorflache - Die
beginnenden Vertuschung und Verfilzung der
Niedermoorvegetation. Die Aufgaben der Nutzung führte zum
rapiden Rückgang ob aufgeführter überregional bedeutsamer
Orchideen-, Tagfalter- und Libellenarten.
Flachen wurden in den letzten 10 Jahren unregelmäßig mit dem
Kreiselmahwerk gemäht. Die Mahd mit schweren Maschinen
führte zur Verletzung der Grasnabe. Die unregelmäßige Mahd
bedingte eine Nahrstoffanreicherung und eine Ausbreitung von
Neophyten (Goldrute). Die Verwendung eines
Kreiselmahwerkes mit sehr teifem Schnitt sorgte zusatzlich für
einen sehr hohen Verlust oben aufgeführter Orchideen- und
Tagfalterarten.
m
> .:..
Ubersichtsplan, maßstabslos