Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 60/6011 Az.: Datum: Vorlage für: am: Stadtrat 20.07.2016 07.07.2016 Drucksache: 1-044/2016 TOP: 7. öffentliche Sitzung •Betreff. Sachverhalt in der Anlage Bebauungsplan Nr. 115 „Paradiesweg": Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung und Beschiuss zur öffentlichen Auslegung nach §3(2) BauGB und formlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB Beschluss-Vorschlag: 1 ) Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen. Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 "Paradiesweg" mit Stand vom 04 07 2016 einschließlich seiner Begründung, gemäß § 3Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §4Abs. 2 BauGB durchzuführen. einmalig laufend Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen zur Verfügung Haushaltsstelle Unterschrift 1. Oriainal-Ausfertiauna zifrück an federführendes Amt (Kopiervorlage) Lindau, den 04.07.2016 Amt 60 Birnbaum Dem Betr.: Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2016 vorgelegt Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Beschiuss zur Abwägung der vorgebrachten Äußerungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Billigung des Bebauungsplanentwurfs mit Stand vom 04.07.2016 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Bebauungsplanentwurf Nr. 115 "Paradiesweg", mit Stand vom 04.07.2016 im DIN A4-Format Begründung mit Stand vom 04.07.2016 Pflege- und Entwicklungskonzept im Schutzgebiet „Spatzenwinker SACHVERHALT 1. 2. Ziel und Zweck der Planung, Art der Verfahrensbearbeitung Ausgangslage 3. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie zur frühzeitigen 4. Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag Seite 1 von 17 1. Ziel und Zweck der Planung, Art der Verfahrensbearbeitung Die LWB, Lindauer Wohnbau GmbH & Co OHG, ein Zusammenschluss der GWG Lindau und der BSG Allgäu Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, beabsichtigt im Plangebiet eine Wohnbebauung zu entwickeln. Dazu liegt ein Entwurf der BSG Allgäu Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG vor. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für den vorliegenden Bebauungsplan. In der Stadt Lindau sowie in den Ortsteilen herrscht eine große Nachfrage an Wohnraum. Insbesondere besteht eine große Nachfrage an er schwinglichen Reihenhausgrundstücken. Mit vorliegender Planung beabsichtigt die GWG Lindau sowie die BSG Allgäu, das Angebot an Wohn raum zu verbessern und nachfrageorientiere Wohntypen anzubieten. Für die Wohnbebauung sind Reihenhauszeilen sowie Doppelhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit der erforderlichen Erschließungs straße und ausreichenden Parkierungsmöglichkeiten vorgesehen. Kernziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes mit Erschließungsstraße und Eingrünungsmaßnahmen. Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein Baurecht. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgesehenen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines Wohngebiet. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 7.802 m2 auf und umfasst die Flurstücke. Nr. 390, 391, 392, 393, 394 und 395* (Teilbereich) der Gemarkung Oberreitnau. 2. Ausgangslage Der Stadtrat der Stadt Lindau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.10.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 115 "Paradiesweg" gemäß § 1 Abs. 3 BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt. Das Bauleitplan verfahren wird zweistufig nach §§ 3 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB durchgeführt. Seite 2 von 17 3. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerungen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zu dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich seiner Begründung mit Stand vom 15.10.2015 fand in der Zeit vom 16.11.2015 bis 16.12.2015 statt. Während dieser Zeit konnten Anregungen zu der Planung schrift lich oder zur Niederschrift bei der Stadt Lindau (B) vorgebracht werden. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden von 5 Einwendern Äußerungen vorgebracht. Die Stellungnahmen beziehen sich auf den ursprünglich kleine ren Umgriff des Bebauungsplanes mit Stand vom 15.10.2015. Die vorgebrachten Äußerungen der Öffentlichkeit werden von der Stadt Lindau wie folgt geprüft und abgewogen: Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung 1.0 Einwender 1 1. Die geplante Erschließungsstraße soll als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wer Die Anregung wird zur Kenntnis ge Die nommen. Um eine verkehrliche Ent- wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. den. 2. Entlang der bestehenden Wohneinheiten soll ein Gehweg errichtet werden. schleunigung zu erzielen wurde der Straßenraum im Bebauungsplanent Beschlussvorschlag Straßenverkehrsfläche wurf in Teilbereichen auf 3,50 m Breite verengt. Durch die Straßenverengungen wird der Verkehr gezwungen, entsprechend der örtlichen Gegebenheiten angepasst zu fahren. Zusätzlich wird die Verkehrsfläche als verkehrsberuhigter Bereich (Geschwindigkeit 7 km/h) aus gewiesen. Gehwege sind in einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätz lich nicht vorgesehen, da hier eine Gleichberechtigung von Fußgänger-, Rad- somit und die Autoverkehr gesamte besteht und Verkehrsfläche allen Verkehrsteilnehmern zur Verfü gung steht. Da es sich bei dem Vorha ben um eine wohnbauliche Entwick lung handelt, ist bis auf den Anwoh nerverkehr mit keinem größeren Ver kehrsaufkommen zu rechnen. Seite 3 von 17 Nr. Name / Datum 2.0 Einwender 2 Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Direkt vor dem Haus des Einwenders 2 soll die Siehe Abwägung zu Einwender 1. Straße mit Tempo 30 ausgebaut werden. Hier spielen Kinder und laufen Tiere umher. Es sollte Rücksicht auf die hier wohnenden Menschen ge nommen werden. Beschlussvorschlag Die Die Wendemöglichkeit hat sich auf grund der Vergrößerung des Gel tungsbereiches weiter nach Süden verschoben Straßenverkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. und befindet sich somit nicht mehr vor den Hauseingängen des Einwenders. Die Wendemöglich keit befindet sich jetzt zwischen den Gebäuden Paradiesweg Nr. 8 und 10 und damit nicht mehr vor einem Haus eingang. 3.0 4.0 Einwender 3 Einwender 4 Genau vor dem Hauseingang des Einwenders 3 soll die Zufahrt mit Wendemöglichkeit geschaffen werden. Es wird darum gebeten die Zufahrtsstra ße als Spielstraße auszuweisen, da dort einige Kinder sorglos spielen. Es wäre zu bedauern wenn ihnen dieser Raum genommen wird indem dort Autos schnell (30 km/h) fahren. Siehe Abwägung zu Einwender 1 u. 2. Es wird Einspruch gegen die geplante Zufahrts straße mit Wendeplattform eingelegt. Die Zufahrt Siehe Abwägung zu Einwender 1 u. 2. Die Straßenverkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Straßenverkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. ist nur ca. 2,0 m von der Haustüre des Einwen ders 4 entfernt. Da sich dort häufig spielende Kin der aufhalten, wird angeregt die Zufahrtsstraße als Spielstraße auszubauen und/oder einen Geh weg einzuplanen, damit ein Abstand zu den be reits bestehenden Häusern vorhanden ist. 5.0 Einwender 5 Einwender 5 ist unmittelbarer Grundstücksnach bar mit den landwirtschaftlichen Grundstücksflä chen Fl.st. Nr. 390, 393, 395. Durch die an der Zufahrtsstraße geplanten Maß nahmen (Straßenquerschnitt, Stellplätze, Baum pflanzungen) verengt sich die Verkehrsnutzung erheblich. Die uneingeschränkte Befahrbarkeit zur Anfahrt der genannten Flurstücke muss durch Durch die Erweiterung des Geltungs bereiches nach Süden, befinden sich die Grundstücke Fl.st. Nr. 390, 393 und 395 (Teilfläche) nun innerhalb des Bebauungsplanes. Die Landwirtschaftsflächen bzw. Eine Änderung der Planung wird nicht vorgenommen. die südlich des Plangebietes liegenden gärtnerisch genutzten Flächen sind Seite 4 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme die Neugestaltung/Veränderung der geplanten Zufahrtsstraße weiterhin gewährleistet sein. Durch die vorgesehene Zufahrtsstraße wird die Befahrbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen mit dem heutigen Standard entsprechenden Fahr zeugen erheblich beeinträchtigt. Die Straßenzu fahrt wird ausdrücklich verengt, anstatt sie auf landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Überbreite aus zurichten. !Stellungnahme der Verwaltung I Beschlussvorschlag weiterhin über den Flurweg 394/2 er reichbar. Eine Erschließung der südli chen landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Flächen über die Zufahrts straße des geplanten Wohngebietes und ein Befahren mit landwirtschaftli chen Fahrzeugen ist nicht vorgesehen und durch die Alternative über den Flurweg auch nicht erforderlich. 4. Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Äußerung zur frühzeitigen Behörden- und Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Die Unterlagen zur frühzeitige Trägerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurden am 03.11.2015 an insgesamt 21 Behörden verschickt. Folgen de Behörden haben keine schriftlichen Stellungnahmen vorgebracht: Feuerwehr Lindau GVS Gasversorgung Kreishandwerkerschaft Landespolizeiinspektion Regierung von Schwaben Telekommunikation Lindau (B) GmbH Zweckverband für Abfallwirtschaft. Folgende Behörden und Träger öffentlicher Belange haben schriftliche Stellungnahmen ohne Einwendungen oder Bedenken vorgebracht: Ak Eine Welt, Schreiben vom 09.11.2015 Telekommunikation Lindau (B) GmbH, Schreiben vom 18.11.2015 IHK Schwaben, Schreiben vom 14.12.2015 Regionaler Planungsverband Allgäu, Schreiben vom 09.12.2015 Landratsamt Lindau Untere Wasserrechtsbehörde, Schreiben vom 17.11.2015 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bau- und Kunstdenkmalpflege Schreiben vom 18.11.2015 Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bodendenkmäler, Schreiben vom 25.11.2015 Stadtwerke Lindau, Schreiben vom 18.11.2015 Seite 5 von 17 Die vorgebrachten Äußerungen der Träger öffentlicher Belange werden von der Stadt Lindau wie folgt geprüft und abgewogen: Stellungnahme Nr. Name / Datum 7.0 BUND Naturschutz Der BUND Naturschutz stimmt dem Vorhabenbe Bayern e.V., Schreiben zogenen Bebauungsplan in vollem Umfang zu. Bereits bei der Aufstellung des derzeitig gültigen Flächennutzungsplanes hat die Kreisgruppe in ihrer Stellungnahme vom 15.12.2009 folgendes ausgeführt: vom 11.11.2015 Zustimmung unter der Maßgabe, dass diese Be bauung der Endpunkt der Entwicklung darstellt. Eine weitere Fortsetzung in Richtung Westen wäre wegen der Zersiedlungseffekte nicht mehr vertretbar. Außerdem soll die Bebauung zur freien Landschaft hin abgestuft werden. Es wird besonderer Wert auf die Feststellung gelegt, dass mit diesem Baugebiet ein Endpunkt an dieser Stelle erreicht ist und eine weitere Aus dehnung aus Zersiedlungsgründen nicht mehr verantwortbar ist. Die westlich angrenzende Streuobstwiese sollte nicht mehr angetastet werden. Sie bildet eine natürliche Ortsrandbegrünung, die aus artenschutzrechtlichen Aspekten erhalten werden muss. Die westliche Grundstückseingrünung ist Stellungnahme der Verwaltung Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die geplante wohnbauli che Entwicklung entspricht dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan. Eine bauliche Entwicklung darüber hinaus ist nicht vorgesehen. Die west lich angrenzenden naturnahen Vegeta tionsbestände werden von der Planung Beschlussvorschlag Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. nicht berührt und bleiben im Bestand erhalten. Die Ortsrandeingrünung im Westen des Gebietes muss mit stand ortheimischen Bäumen und Sträuchern bepflanzt werden. dennoch nicht entbehrlich. Die Stadt Lindau sollte darauf hinwirken, dass die nach Süden ausgerichteten Dächer für Solarener gie nutzbar gemacht werden. Der Bebauungsplan lässt eine Errich tung von PV- und Solaranlagen auf Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. den Dachflächen zu. Da ein Großteil der geplanten Gebäude eine NordSüd-Ausrichtung aufweist, bietet sich eine entsprechende Ausstattung der Dachflächen mit Solar- und Photovol- taikanlagen an und wird auch ange strebt. Bzgl. der Ausgleichsmaßnahme wird angeregt: Für die Anregung zum Naturschutzge- Ergänzung der textlichen Seite 6 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Das amtlich ausgewiesene Naturschutzgebiet "Spatzenwinkel" befindet sich zum größten Teil im Besitz der Stadt Lindau. Es wurde Klage von en gagierten Bürgern geführt, dass einige Bereiche biet „Spatzenwinkel" wird gedankt. Der Ausgleich kann auf dem Flurstück ungsplan. turschutzgebietes zuzuwachsen befindet, erbracht werden. Die Aus drohen. Es wäre deshalb wün 1032, welches sich innerhalb des Na wurden bereits mit der Unteren Natur zu entwickeln, schutzbehörde abgestimmt. Natur gleichsflächen „Spatzenwinkel" schenswert, ein dauerhaftes Pflegekonzept im Rahmen der sogenannten Ausgleichsmaßnahme um den Charakter des Festsetzungen zum Bebau und -maßnahmen schutzgebietes zu erhalten. 8.0 LRA Lindau Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.11.2016 9.0 Landratsamt Lindau Immissionsschutzbe hörde, Schreiben vom 26.11.2016 Gegen die vorliegende Planung bestehen keine Einwände. Mit der Eingriffsbilanzierung besteht Einverständnis. Die externe Ausgleichsfläche ist, sofern keine bereits mit der UNB abgestimmte Der Ausgleichsbedarf kann auf dem Flurstück Nr. 1032 erbracht werden. Ökokontofläche verwendet wird, noch mit der Die Ausgleichsfläche befindet sich innerhalb des Naturschutzgebietes "Spatzenwinkel". Die Ausgleichsflä UNB abzustimmen chen und in der abschließenden und -maßnahmen wurden be Planung darzustellen. Danach erfolgt die Meldung reits mit der Unteren Naturschutzbe an das LfU durch die UNB. hörde abgestimmt. Entsprechend dem Gebietscharakter sind die nachstehenden Orientierungswerte zuzuordnen (DIN 18005):Tags/nachts 55/45 bzw. 40 dB(A) (Nachtzeit von 22,00 Uhr bis 6 Uhr) Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Bebau ungsplan Die Anregung wird zur Kenntnis ge nommen. Ergänzung der Hinweise zum Bebauungsplan Bei zwei angegebenen Nachtorientierungswerten soll der höhere Wert zur Beurteilung von Ver kehrslärmimmissionen herangezogen werden. Immissionssituation: Gemäß dem Prognosemodell der RLS-90 erge Der Hinweis wird zur Kenntnis ge Eine Änderung der Planung ben sich an der Nordseite des nördlichsten Rei nommen. Weiter Maßnahmen somit nicht erforderlich. ist nicht erforderlich. henhauses in einem Abstand von 25 m zur Fahr sind bahnmitte der Kreisstraße LI 6 Beurteilungspegel von tags/nachts 52/45 dB(A). Demzufolge ist der Tagesorientierungswert tagsüber um 3 dB(A) unterschritten und nachts gerade eingehalten. Aufgrund des geplanten Abstandes des nördlichs ten Reihenhauses zur Fahrbahnmitte der Kreis- Seite 7 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Der Hinweis, dass aufgrund der an grenzenden Landwirtschaftsflächen mit gänzt. Straße LI 6 sind keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Beurteilung: Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen ge gen die Bebauung "Paradiesweg" in Verbindung mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 15.10.2015 keine Bedenken, wenn nachstehender Hinweis aufgenommen wird: „Aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit Einwirkung von vo rübergehenden, belästigenden Geruchsimmissio nen (z.B. durch Aufbringung von Flüssigdung, Pflanzenschutzmittel etc.) sowie Lärmimmissio nen (z.B. Traktorengeräusche, Kuhglocken etc.) Geruchs- und Lärmimmissionen Der Hinweis 3.12. wird er zu rechnen ist, wird in den Bebauungs plan entsprechend der Anregung unter Punkt 3.12. aufgenommen. zu rechnen" 10.0 Schreiben vom Derzeit liegen nach jetzigem Kenntnisstand für die von der Planung betroffenen Grundstücke Fl. Nr. 390, 391, 392 und 393 Gemarkung Oberreitenau 09.11.2015 keine Hinweise auf eine Altlast auf diesen Flächen Landratsamt Lindau Bodenschutzrecht, vor. Die Grundstücke sind momentan Auf die Hinweise zum Bodenschutz wird im Bebauungsplan unter 3.10 Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. bereits verwiesen. nicht im Altlastenkataster erfasst. Hinweise: Sollte bei Bauarbeiten organoleptisch auffälliges Material zu Tage kommen sind die weiteren Bau arbeiten gutachterlich zu begleiten und zu doku mentieren. Das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Landratsamt Lindau (B), Fachbereich 32, Bodenschutz sind umgehend zu informieren. Der Aushub ist zudem entsprechend zu analysieren und unter Beachtung der Vorschriften des Kreis laufwirtschaftsgesetzes, sowie der Nachweisver ordnung einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen. Seite 8 von 17 Nr. 11.0 Name/Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlüssvorschlag Schwaben netz GmbH, Es werden gegen den Bebauungsplan keine Ein Die Schwaben Netz GmbH wird im Eine Änderung der Planung Schreiben vom wände erhoben. weiteren Verfahren beteiligt, rechtzeitig ist nicht erforderlich. Um weitere Beteiligung und um rechtzeitige In formation vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Plangebiet wird gebeten. tungsplanung eingebunden und über den Beginn der Bauarbeiten informiert. 10.11.2015 im Rahmen der koordinierten Lei Es wird darauf hingewiesen dass an den Planbe reich bereits Erdgasleitungen von der Schwaben licher Flächen und sind damit dauer Die Leitungen liegen im Bereich öffent netz GmbH betrieben werden. Der Bestand und haft zugänglich Betrieb ist zu sichern. 12.0 Staatliches Bauamt Kempten, Schreiben vom 14.12.2015 Die verkehrliche Erschließung soll über eine neue "Stichstraße" an die Kreisstraße Li 6 angeschlos sen werden. Diese ist zur öffentlichen Straße zu widmen. Die Kosten für die Umgestaltung der Einmündung sind von der Stadt Lindau als Bau lastträger der Erschließungsstraße zu tragen. Die Detailplanung der Einmündung ist straßenplanerisch mit dem Bauamt festzulegen. Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Die Detailplanung der Einmündung wurde bereits mit dem Staatlichen Bauamt abgestimmt. Die Kosten für die Umgestaltung der Ein mündung sowie die interne Erschlie ßung überträgt die Stadt Lindau an die LWB. An der Einmündung sind in 3 m Abstand vom Die Sichtdreiecke an der Einmündung Fahrbahnrand der Kreisstraße Sichtdreiecke auf zur Kreisstraße werden in den Bebau 70 m Länge von Sicht behindernden Gegenstän den aller Art, auch Anpflanzungen, mit einer Höhe von mehr als 0,80 m über den anliegenden Fahr ungsplan eingearbeitet. Ergänzung der Planzeich nung und Festsetzungen. bahnen freizuhalten. Den Straßengrundstücken und den Straßenent wässerungsanlagen dürfen keine Abwässer und kein Niederschlagswasser zugeleitet werden. Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt über bestehende sowie neu zu Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. bauende Kanäle. Somit kann sicher gestellt werden, dass kein Abwas ser/Niederschlagswasser den Straßen flächen zugeführt wird. Lärmschutzmaßnahmen, die durch die Aufstellung des Bebauungsplanes ggf. erforderlich werden, sind von der Stadt Lindau eigenverantwortlich und auf ihre Kosten durchzuführen. Grundlage für die Aufgrund der Stellungnahme des LRA Eine Änderung der Planung - Immissionsschutz (siehe Ziffer 8.0) ist nicht erfordelrich. sind keine erforderlich Lärmschutzmaßnahmen Beurteilung ist die zu diesem Zeitpunkt vorhande- Seite 9 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag ne Verkehrsbelastung der Kreisstraße. Mit der Herstellung der geplanten baulichen Anla gen (Garagen) entstehen senkrecht, schallharte Flächen entlang der Kreisstraße. Aufgrund von dadurch verursachten Schallreflexionen kann eine Die LWB wird über die zu verwenden den schallabsorbierenden Materialien an den Garagen, die der Kreisstraße zugewandt sind, informiert. partielle Erhöhung der von der Kreisstraße aus gehenden Emissionen nicht ausgeschlossen wer den. Die der Kreisstraße zugewandten Flächen der baulichen Anlagen sind erforderlichenfalls Schall absorbierend auszuführen. 13.0 Wasserwirtschaftsamt Aus wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Die Anregungen werden zur Kenntnis Kempten, Schreiben Einwände. Es sind jedoch folgende Aspekte rele genommen. vom 02.12.2015 vant und zu beachten: 1. Altlasten und Bodenschutz Im Planungsbereich sind keine kartierten Altlasten betroffen. Sollten wider Erwarten doch Altablage rungen angetroffen werden, sind das Wasserwirt schaftsamt Kempten und das Landratsamt Lindau Ein entsprechender Hinweis ist bereits unter Ziffer 3.10 im Bebauungsplan Eine Änderung der Planung ist nicht erforderlich. vorhanden. zu informieren. 2. Grundwasserschutz und Wasserversorgung Die Wasserversorgung ist durch Anschlussmög lichkeit an die Wasserversorgung der Stadtwerke Lindau sichergestellt. Das Plangebiet liegt außer halb festgesetzter oder geplanter Trinkwasser schutzgebiete, sowie außerhalb von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten der Regionalplanung zur Si cherung der öffentlichen Wasserversorgung 3. Die Stellungnahme wird zur Kenntnis Eine Änderung der Planung genommen. ist nicht erforderlich Bzgl. der Versickerung von Nieder schlagswasser wird im Bebauungsplan ist nicht erforderlich. Gewässerschutz Schmutzwasser kann an die Stadtentwässe rungswerke (SEW) Lindau angeschlossen und in dessen Klärwerk den Regel der Technik entspre chend gereinigt werden. Niederschlagswasser ist entspr. Ziff. 6.9 der Be gründung vorrangig möglichst oberflächig über Eine Änderung der Planung Seite 10 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme der Verwaltung Stellungnahme bewachsenen Oberboden zu versickern. Dazu sind, abhängig von der Größe der zu entwässern den Fläche, technische Regelwerke einzuhalten (bis 1000 m2 erlaubnisfrei unter Beachtung der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung NWFrerV in Verbindung mit TRENGW), oder grö ßer als 1000 m2 entsprechend DWA-Merkblätter M153 und A138 mit Wasserrechtsverfahren). : BeschTussvorschlag auf die zu beachtenden technischen Regelwerke verwiesen. Nicht sickerfähiges Niederschlagswasser befestig ter Flächen kleiner als 1000 m2 kann erlaubnisfrei nach NWFrerV u. TRENOG in den nächstgelege nen Vorfluter eingeleitet werden. Bei Ableitung von Niederschlagswasser aus befestigten Flächen größer 1000 m2 ist ein Wasserrechtsverfahren durchzuführen u. die Einhaltung der Regelwerke DWA M 153 und A 117 nachzuweisen. 4. Oberflächengewässer Es sind keine Oberflächengewässer betroffen. 14.0 Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten, Schreiben vom 09.11.2015 Das Wasserwirtschaftsamt ist am weiteren Verfah Das ren zu beteiligen. weiteren Verfahren beteiligt. Durch die Umsetzung der Planungsmaßnahme gehen landwirtschaftliche Ertragsflächen verloren. Die Hinweise werden genommen. Die zukünftigen Anwohner haben mit Geruchs-, Auf die Geräusch- und Geruchsimmis Geräusch- und Staubemissionen, die durch die sionen durch die Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen wird hingewiesen. Duldungs verpflichtungen sind planungsrechtlich nicht möglich, auf die Beeinträchtigung wird im Bebauungsplan hingewiesen. Bewirtschaftung der angrenzenden landwirtschaft lichen Flächen entstehen, alle Zeit zu dulden auch in den Abendstunden, am frühen Morgen und am Wochenende. Um Konflikte schon im Vorfeld zu begrenzen wird angeregt diese Duldungsverpflich tung von landwirtschaftlichen Emissionen, egal ob sie durch die Flächenbewirtschaftung oder von Hofstellen ausgehen, dinglich zu sichern und nicht Wasserwirtschaftsamt zur wird am Kenntnis Ergänzung der Hinweise zum Bebauungsplan. nur im Textteil zu beschreiben. Um den Flächenverlust für Landwirtschaft mög- Der Kompensationsbedarf wurde ent- Eine Änderung der Planung Seite 11 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag liehst gering zu halten, sollten die notwendigen Ausgleichsflächen - auf ein Mindestmaß begrenzt werden. sprechend der Eingriffsschwere und nach dem Leitfaden des bayerischen ist nicht erforderlich. - nur schlecht landwirtschaftlich nutzbare Flächen lung und Umweltfragen ermittelt. Der Ausgleich kann auf dem Flurstück Nr. 1032 erbracht werden. Die Ausgleichs herangezogen werden, - der Ausgleich möglichst im Geltungsbereich erfolgen durch Aufwertung der Grünflächen, - Aufwertung von bereits bestehenden Aus gleichsmaßnahmen oder Biotopen. Bei der Auswahl der Gehölze sollten grundsätzlich Staatsministeriums für Landesentwick flächen und -maßnahmen wurden bereits mit der Unteren Naturschutz behörde abgestimmt. Wird berücksichtigt. Gehölze, die als Zwischenwirt für die Erkrankun gen im Obst- und Ackerbau gelten, speziell die in der Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrand krankheit vermieden werden. I5.0 betriebe Lindau (GTL), Der Garten- und Tiefbaubetrieb Lindau regt zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan folgendes Schreiben vom an: Garten-und Tiefbau 16.12.2015 Schaffung weiterer öffentlicher Parkplätze Fixierung der Anzahl an Wohneinheiten im Bebauungsplan Schaffung eines Sicherheitsbereiches von fünf Metern zwischen Garagentoren und öffentli Schaffung von Baumquartieren 9 m2 Einhaltung der Freiflächengestaltungssatzung Die Stellplatz- und Garagensituation sowie die Grünordnung wurden im Entwurf zum Bebauungsplan überar beitet. Vor jeder Garage wird ein Stell platz angeordnet. Die öffentlichen Parkplätze im Gebiet wurden auch aufgrund der Gebietsvergrößerung auf sieben (7) erhöht. Eine Festsetzung zu den maximal zulässigen Wohneinhei ten wird in den Bebauungsplan aufge Übergang zum bestehenden Biotop nommen. cher Verkehrsfläche Verschiebung der gesamten Planung drei Meter südlich von der Unterreitnauer Straße Ergänzung der Planzeich nung und der textlichen Festsetzungen zum Bebau ungsplan. Anpassung der Zufahrtswinkel zu den jeweili gen Straßen Garagen und Stellplätze Es sind zu wenige Garagen im Plangebiet vorge sehen. Es wird davon ausgegangen dass jede Familie über zwei Fahrzeuge verfügt. Die Anzahl der öffentlichen Parkplätze und die Stellplätze In dem Plangebiet werden von Seiten der Stadt 2 St/WE gefordert. Dies wird durch eine Festsetzung im Bebau- Ergänzung der textlichen Festsetzungen zum Bebau ungsplan. ungsplan geregelt. Seite 12 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme der Verwaltung Stellungnahme Beschlussvorschlag sind zu erhöhen. Es wird angeregt, die Anzahl der Wohneinheiten im Bebauungsplan festzusetzten. Es sollten zwei Stellplätze pro Wohneinheit fixiert werden. Straße Die Straßenbreite ist grundsätzlich in Ordnung. Ein Anschluss im rechten Winkel an Eine Änderung der Planung Der Anschluss an die Kreisstraße sollte im rech die Kreisstraße wird nicht vorgenom wird nicht vorgenommen. ten Winkel erfolgen. Insbesondere ist zu befürch ten, dass die aus der parallel zur Unterreitnauer men, da der bestehenden Häu reits vorhandenen trichterförmigen Ausfahrten am östlichen Ende nicht weiter genutzt, sondern ver serstruktur entlang des vorhandenen Paradiesweges im Osten des Plange bietes gefolgt wird. Auch der beste hende Paradiesweg ist nicht im rech ten Winkel an die Kreisstraße ange schlossen. Sichtbeziehungen durch die Bäume beim Ausfahren aus der paral schmälert werden. lel zur Unterreitnauer Str. verlaufenden Straße verlaufenden Fahrstraße kommenden Fahrzeuge durch die Bäume links und rechts kei ne Sicht auf die Fahrbahn vor ihnen haben wer den. Zum anderen ist nicht klar, weshalb die be Erschließungsstraßen werden durch den höher liegenden Kronenansatz nicht gesehen. Der Verkehr wird durch die Straßenraumverengungen z.B. durch die Situierung von Bauminseln entschleunigt, somit ist ein vorsichtiges Auf- und Abfahren auch von der Kreis straße erforderlich. Die vorhandenen trichterförmigen Ausfahrten werden weiter genutzt und nicht verschmälert. Dies erscheint nur in der Planzeich nung des Bebauungsplanes so, da dem Verlauf des Flurstückes bei der Darstellung gefolgt wird. Gehwege Straße ab dem Kreisverkehr als Zäsur wäre diese Ein Ausbau des Gehweges entlang der Unterreitnauer Straße ist bislang nicht geplant. Sollte der Gehweg zu einem Radweg ausgebaut werden, müsste Maßnahme beitragsfähig und auf die Anlieger dafür von den 2 m breiten Streifen zw. umlegbar. Es wird daher ein weiterer Ausbau des Garagenzeile und Unterreitnauer Str. Fraglich ist, ob der an der Unterreitnauer Straße geplante Gehweg weiter gebaut werden soll. Bei einem Mindestausbau von einem Viertel der Anpassung der Planzeich nung. Die Straßenverkehrs fläche wird als verkehrsberu higter Bereich ausgewiesen. Seite 13 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Gehweges empfohlen. Flächen abgegeben werden. In Ermangelung des Platzes für Gehwege im Be reich des Bebauungsplangebietes sollte dieses als verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut wer den. Besonders lässt sich dies durch Aufpflaste rungen im Einfuhrbereich gestalten. Nördliche Straße Garagen parallel zur Die Straßenverkehrsfläche wird Beschlussvorschlag als verkehrsberuhigter Bereich ausgewie sen. Zusätzliche Gehwege sind nicht erforderlich. Unterreitnauer Die Planung der nördlichen Einzelgaragen sollte nochmals vollständig überdacht werden. Es gibt erhebliche Bedenken gegen die Anordnung der Garagenzeile so nah an der Erschließungsstraße. Ein normales Einordnen in den Verkehr ist mit den bislang geplanten Näheverhältnissen kaum möglich, da die Zu- und Abfahrt auf und von der Unterreitnauer Straße so nah an den Garagenein fahrten anliegen. Insbesondere wenn die Fahr zeuge Rangieren, um in die Garagen herein oder aus ihnen heraus zu gelangen, erscheint eine hohe Kollisionsgefahr mit den von der Unterreit nauer Straße abfahrenden Fahrzeugen nahezu unausweichlich. Es wird empfohlen den gesam ten geplanten Komplex einige Meter südlich zu Der nördliche Garagenstandort wurde im Rahmen des Bebauungsplanent wurfs überarbeitet. Die Zufahrt der Änderung der Planzeich nung. Der nördliche Gara genstandort wird angepasst. Garagen erfolgt aus Süden. Die Gara gen rücken vom Fahrbahnrand der Kreisstraße 2 m ab. Zudem wurden vor den Garagen Stellplätze eingeplant, was das Rangieren kollisionsfrei er möglicht. verschieben. Es dürften mindestens drei Meter vorzusehen sein (§ 2 Abs. 1 GaStellV). Es wird als fragwürdig angesehen dass an der nördlichen Garagenzeile eine Trennung von Fahrbahn und Garageneinfahrt nicht vorgesehen ist. Vor einer Garage ist eine freie Fläche von fünf Metern vorzuhalten (§ 4 Abs. 3 GaStellV. Dies Der Entwurf des Bebauungsplanes sieht vor den Garagen eine Freifläche Änderung der Planzeich von 5 m vor. eine Freifläche von 5 m ein nung. Vor den Garagen wird geplant. gewährleistet das problemlose aneinander vorbei fahren des Verkehrs für den Falle, dass ein Fahr zeug vor verschlossener Garage parkt. Auch gibt es durch das Nichtvorhandensein eines Gehwegs vor den Garagenausfahrten keinen Durch die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereiches entfällt das Er- Die Straßenverkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Seite 14 von 17 Nr. Name/Datum Stellungnähme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Sicherheitsbereich. fordernis eines Gehwegs. Im Garagenvorbereich ist durch die Umplanung eine ausreichende Sicherheit gegeben. Bereich ausgewiesen. Die Nutzer der östlichen und westlichen Garagen haben keinerlei Rangierbereich zur Verfügung. Die Straßen vor den Garagen sollten daher be reits jetzt durch den westlich abschließenden Grüngürtel durchgebaut oder Rangierbereiche geschaffen werden. Die Straßenbreite ist für die Ein- und Eine Änderung der Planung Ausfahrt der Stellplätze und Garagen ist nicht erforderlich. ausreichend dimensioniert. Eine Baumpflanzung erfolgt im Bereich der Straße nicht. Der Grüngürtel wird dadurch weitgehend offen gehalten. Anschluss an die Unterreitnauer Straße Es fehlt der Nachweis der Sichtbeziehungen im Die gegenüber einer Kreisstraße erfor Änderung Rahmen der Ausfahrt an der Unterreitnauer Stra ße. Die Mindestsichtdreiecke nach RASt 06 auf die Kreisstraße sind einzuhalten und nachzuwei derlichen Sichtdreiecke werden in den nung. Die Sichtdreiecke nach RASt 06 werden eingearbei sen. Dies gilt insbesondere auch für Kinder, die den Gehweg mit dem Fahrrad benutzen und von Westen kommend nach Oberreitnau bergab ein Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Siehe hierzu die Stellungnahme unter Ziffer 12.0 (Staatliches Bauamt Kemp ten). der Planzeich tet. fahren. Bepflanzunq und Begrünung Die im beigefügten Plan gekennzeichneten zu Die von der GTL vorgeschlagenen, Änderung sätzlichen Baumstandorte sind einzuhalten damit zusätzlichen nung. eine Eingrünung des Baugebietes gelingt. Laut Freiflächengestaltungssatzung der Stadt ist auf jeweils fünf Stellplätzen ein Baum nachzuweisen. im Bebauungsplanentwurf entspre chend ergänzt. Durch die Erweiterung des Geltungsbereiches werden noch weitere Bäume gepflanzt. Die Freiflä chengestaltungssatzung der Stadt Lindau gilt nur für den sogenannten Innenbereich nach § 34 BauGB. Zieht man die Freiflächengestaltungssat zung dennoch vergleichend heran, werden sogar mehr Bäume gepflanzt als darin gefordert wären.. Die Anpflanzung zur freien Landschaft Richtung Westen soll mindestens aus einer 3-5 reihigen Um die Baumstandorte privatgärtnerische werden Nutzung sowie die Besonnung der Baugrund- der Die Planzeich zusätzlichen Baumstandorte werden nachgetragen. Eine Änderung der Planung wird nicht vorgenommen. Seite 15 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung freiwachsenden Hecke mit Bäumen im Abstand von ca. 8-10 m bestehen. Ein Anschluss bzw. stücke nicht zu sehr einzuschränken, Übergang zum bestehenden Biotop ist herzustel len. Für den garantierten Anwuchs ist eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege zu vereinbaren. Beschlussvorschlag hat die Baumanpflanzungen in einem Abstand von 15 m zu erfolgen. Die Pflanzgebotsfläche weist eine Breite von 3,0 m auf. Dabei ist eine entspre chende 2-3 reihige Strauchpflanzung mit ergänzenden Baumpflanzungen möglich. Somit kann eine ausreichen de Eingrünung sichergestellt werden. Die Pflanzenauswahl für das gesamte Baugebiet erfolgt in Absprache mit der Stadtgärtnerei. Die Baumquartiere im öffentlichen Straßenraum entsprechen den Anre gungen derGTL. ist nicht erforderlich. Für jedes Baumquartier ist eine Mindestgröße von Der Bebauungsplan enthält bereits unter Ziffer 1.8.4 eine entsprechende Festsetzung. ist nicht erforderlich. 9 m2 vorzusehen, damit die Bäume im öffentlichen Bereich eine ausreichende Entwicklungsmöglich Eine Änderung der Planung Eine Änderung der Planung keit haben. Wenn die Garagendächer als Flachdächer ausge führt werden, ist im Bebauungsplan eine Dachbe grünung festzusetzen. Entwässerung Die Entwässerung wird als nicht ausreichend er achtet. Es ist eine persönliche Dienstbarkeit auf der Fl.-Nr. 397/0 (Gemeinnützige Kreiswohnungs gesellschaft), Gemarkung Oberreitnau, nötig. Erst dann ist die Erschließung gesichert. Sollte für die Entwässerung eine per Eine Änderung der Planung sönliche ist nicht erforderlich. Dienstbarkeit erforderlich sein, wird dies über eine dingliche Sicherung im Grundbuch geregelt. Ggf sollte über zusätzlich versiegelte Flächen zur Rückhaltung vor Ort nachgedacht werden. Diese würde dem Hochwasserschutz Oberreitnau Ach dienen. Weiteres Es wird angeregt Aufstellflächen für Mülleimer zu Die Errichtung von Nebenanlagen ist Eine Änderung der Planung kennzeichnen. auf den Privaten Grundstücksflächen wird nicht vorgenommen. Hiermit kann eine Blockade von Zufahrten durch falsch abgestellte Mülleimer ver zulässig. Von einer separaten Festset mieden werden. zung von Müllstandorten sowie einer Seite 16 von 17 Nr. Name / Datum Stellungnahme Stellungnahme der Verwaltung Beschlussvorschlag Es wird darauf hingewiesen dass auch eine Fest legung von Fahrradabstellflächen empfohlen wird. Vorherrschend sollte ein Stellplatz pro 40 m2 Wohnfläche gewährleistet werden. separaten Festsetzung von Fahr radabstellflächen wird daher abgese hen. BESCHLUSSVORSCHLAG 1.) Der Stadtrat der Stadt Lindau beschließt die von der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen. 2.) Der Stadtrat beschließt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 "Paradiesweg" mit Stand vom 04.07.2016 einschließlich seiner Begrün dung, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen, sowie parallel dazu die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. STADTBAUAMT LINDAU (B) Herrling Birnbaum (Leiter der Abt. Stadtplanung und Bauordnung) (Abt. Stadtplanung) Seite 17 von 17 Stadt Lindau (Bodensee) Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg", Stadtteil Oberreitnau ENTWURF Fassung vom 04.07.2016 für die öffentliche Auslegung Stadtbauamt Lindau Stadtplanung Georg Speth Planverfasser: Stadtbaudirektor Büro für Stadtplanung Zint BfS, Dipl.-Ing. E. Zint Christian Herrling Abt. Stadtplanung und Bauordnung wm-naN IC268 HqujQ jamnBH •S lU'Z (;unuB|dipBis Jnj ojng ;6uni|aqje9g neuijajjaqo ijaupejs '„ßaMsaipBJBd,, 9H. "jn UB|dsßunnBqag "\ (a) nepun ipeis ISA \ \ V*K W1 Wi|»uc|dm«1« o -r<- fr'O WM * V Dumtuqd «W o V fr'0 - EVM • ^J«^*\ / \^^-'T? Btfluiund ti|»5 j$£ o fr'O - ZVAA Bcjiujsurid MW .K-.K 08 O V'O - IVM a»EjJS«neu Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" DIE STADT LINDAU ERLÄSSTAUF DER GRUNDLAGE BAUGESETZBUCH (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt gändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) BAUNUTZUNGSVERORDNUNG (BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S.132) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. IS. 1548) BAYERISCHE BAUORDNUNG (BayBO) In der Fassung der Bekanntm. vom 14.08.2007 (GVBI S. 588, BayRS 2132-1-1) zuletzt gändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 24.07.2015 (GVBI S.296) PLANZEICHENVERORDNUNG (PlanzV90) In der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) FOLGENDE SATZUNG: 1. PLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN (§ 9 BauGB und BauNVO) 1.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 1-15 BauNVO) 1.1.1. 1.1.1.1. WA1 -4 allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO Zulässig sind: - Wohngebäude, - Anlagen für kirchliche, sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke - nicht störende Handwerksbetriebe 1.1.1.2. Nicht zulässig sind: - Betriebe des Beherbergungswesens - die der Versorgung des Gebietes dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften, - sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, - Anlagen für Verwaltungen, - Gartenbaubetriebe sowie - Tankstellen 1.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. §§ 16 - 21a BauNVO) 1.2.1. 1.2.1.1. 1.2.2. 0,4 Grundflächenzahl (GRZ) Die zulässige GRZvon 0,4 darf für Garagen und Stellplätze, Wege, Zufahrten und untergeordnete Nebenanlagen gem. § 19 Abs. 4 BauNVO bis zu einem Wert von 0,6 überschritten werden. z.B. OK max = 478,30 m ü. NN absolute Höhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß in Metern über Normalnull (m.ü.NN; Höhe im neuen System), gemäß Planeinschrieb (§ 16 Abs. 2 Satz 4 BauNVO) einschließlich Dachaufbauten. 1.3. BAUWEISE (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 22 BauNVO) 1.3.1. 1.4. o offene Bauweise ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHE (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 BauNVO) 1.4.1. ___._ Baugrenzen - 1.5. ZAHL DER WOHNUNGEN IN WOHNGEBAUDEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 6 BauGB) 1.5.1. 1.6. Pro freistehendes Einfamilienhaus sind maximal zwei Wohneinheiten zulässig. Pro Doppelhaushälfte ist maximal eine Wohneinheit zulässig. Pro Reihenhausparzelle ist maximal eine Wohneinheit zulässig. FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE, GARAGEN UND CARPORTS (§9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB) 1.6.1. St|Ga|Ca Umgrenzung von Flächen für Stellplätze (St), Garagen (Ga) und Carports (Ca) 1.6.2. Es sind pro Wohneinheit 2 Stellplätze auf dem Privatgrundstück nachzuweisen. 1.7. VERKEHRSFLÄCHEN (§9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 1.7.1. • Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Zweckbestimmung: verkehrsberuhigter Bereich 1.7.2. H öffentliche Parkplätze private Straßenverkehrsfläche 1.7.3. 1.7.4. private Fußwege 1.7.5. Straßenbegrenzungslinie V 1.7.6. private Grünfläche 1.7.7. 1.7.8. öffentliche Verkehrsgrünflächen VVWWWWW\AA*W Umgrenzung der Flächen die von der Bebauung freizuhalten sind «M«AMAAAAABf»f 1.8. ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN (§9 Abs. 1 Nr. 25 a BauGB) 1.8.1. 1.8.2. 1.8.3. 0 An den mit Planzeichen gekennzeichneten Stellen sind Bäume gemäß Artenliste 1 und 3 zu pflanzen. Die durch Planzeichen festgesetzten Bäume können zur Anpassung an die örtliche Situation verschoben werden. Je 500 m2 Grundstücksfläche ist mindestens 1 Baum der Artenliste 1 zu pflanzen. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind dauerhaft als Vegetationsfläche anzulegen und zu unterhalten. Die durch Pflanzflächen festgesetzen Bäume können dabei nicht angerechnet werden. pöooooq o Pfg. o Pflanzgebot: Private Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern gemäß Artenliste 2 0OQQQQQ 1.8.3.1. Die Pflanzgebotsfläche ist mit Sträuchern der Artenliste 2 zu bepflanzen. Hierbei ist unter Verwendung von mindestens 5 verschiedenen Gattungen der Artenliste 2 mit je 2,5 m2 /Strauch eine gemischte Strauchhecke zu entwickeln, zu pflegen und zu erhalten. 1.8.4. Flachdächer von Nebengebäuden und Garagen sind extensiv zu begrünen. Die Mindestsubstratstärke beträgt 8 cm. Artenlisten Artenliste 1 - Bäume, Baumhecke 3xv, Hochstamm StU 16 -18 cm - Feldahorn Acer campestre - Spitzahorn Acer platanoides Acer pseudoplatanus - Bergahorn - Hainbuche Carpinus betulus - Vogelkirsche Prunus avium Quercus robur Tilia cordata Tilia platyphyllos - Stieleiche - Winterlinde - Sommerlinde Rhamnus frangula Rhamnus cathartica Rosa canina Rosa rubiginosa Salix caprea Salix purpurea Sambucus nigra Faulbaum Kreuzdorn Hundsrose Weinrose Salweide Purpur-Weide Schwarzer Holunder Viburnum lantana Wolliger Schneeball Viburnum opulus Wasserschneeball Obstgehölze: Kulturapfel in Sorten Artenliste 3 - Straßenbäume Kulturbirne in Sorten 3xv, Hochstamm StU 16 - 18 cm Zwetschgen in Sorten Acer platanoides in Sorten Acer campestre in Sorten Prunus padus in Sorten Süß-Kirschen in Sorten Artenliste 2 - Sträucher 1 Strauch/2,5 m2, 2xv, Höhe 100 -150 cm Cornus mas Kornelkirsche Comus sanguinea Corylus avellana Euonymus europaeus Ligustrum vulgare Lonicera xylosteum Hartriegel 1.9. Prunus avium in Sorten Quercus robur Tilia cordata in Sorten - Spitzahorn - Feldahorn - Traubenkirsche - Vogelkirsche - Stieleiche - Winterlinde Haselnuss Pfaffenhütchen Liguster Heckenkirsche FLÄCHE FÜR MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT 1.9.1. Zuordnung der naturschutzfachlichen Ausqleichsfläche Der für den Eingriff erforderliche naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt insgesamt außerhalb des Bebauungsplangebietes. Der Kompensationsbedarf von 5.603 m2 kann auf den Flurstücken Nr. 1032 und 1033 erbracht werden. Die Bestandsbeschreibung ist dem Pflege- und Entwicklungskonzept im Schutzgebiet "Spatzenwinkel" zu entnehmen. Flurstück: Nr. 1032, Nr. 1033 Gemarkung: Oberreitnau Flurstücksgröße: 6.820 m2 (Flurstück Nr. 1032), 1.530 m2 (Flurstück Nr. 1033) Bestand: Teilweise Waldrand mit älterem Erlenbestand, aufkeimende Laub- und Nadelgehölze Neophyt: Indisches Springkraut. Teilweise falsche und unregelmäßig bewirtschaftete bzw. brachliegende Nieder-ZÜbergangsmoorfläche Entwicklungsziel: - Förderung und Erhalt stark gefährdeter Tier- und Pflanzenarten durch schonendes differneziertes Mahdregime - Erhalt der offenen Wiesenflächen - Förderung lichter gestufter Waldränder - Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute) Maßnahmen: M1: - Erhalt älterer Erlengruppen - Schaffung von Lichtungen durch Entfernen de raufkeimenden Jungerlen. - Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten - Entfernung der Neophyten - Vereinzelte Anpflanzung von standortgerechten, der natürlichen Vegetation entsprechenden Laubgehölze. M2: -1 - 2-malige Mahd pro Jahr, 1. Mahd im Frühjahr, April, 2. Mahd im Herbst, September Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen 2/3 der Fläche wird 1-2 mal jährlich gemäht. Die restlichen 1/3 liegen in dieser Zeit brach. Die Mahd hat in angepasster Mähtechnik mit Doppelmesserbalken und Bandrechen oder Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist schonend abzutransportieren. Die Mahd kann nach entsprechend stabiler Streuwiesenvegetationsentwicklung auf 1 mal jährlich (im September) reduziert werden. M3: - Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation - Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und Fichten. - Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten. f-*"J™~l • £ Räumlicher Geltungsbereich derAusgleichsfläche zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg". Pflege des Waldbestandes 1.10. SONSTIGE FESTSETZUNGEN Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes (§ 9 Abs. 7 BauGB) 1.10.1. 1.10.2. 1.11. )( )( X X Abgrenzung unterschiedlicher Gebäudehöhen NUTZUNGSSCHABLONE Art der baulichen Nutzung Grundflächenzahl Füllschema der Nutzungsschablone Bauweise Dachform / -neigung max. Höhe der baulichen Anlagen (Gebäudeoberkante) in m ü. NN 2. * ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (Art. 81 BayBO) 2.1. 2.1.1. DACHGESTALTUNG Es sind Satteldächer (SD) mit einer Neigung von 28° bis 33° zulässig. Für Nebengebäude und Garagen sind auch Flachdächer sowie Pultdächer zulässig. 2.1.2. Dachaufbauten in Form von Schleppgauben, Satteldachgauben und Zwerchgiebeln sind zulässig. Unterschiedliche Formen von Dachgauben dürfen nicht gleichzeitig auf einem Gebäude errichtet werden. Die Dachaufbauten einschließlich Dachfenster müssen einen Mindestabstand von 1,50 m zur Außenkante der Giebelmauer aufweisen. 2.1.3. Bei Reihen- und Doppelhäuser müssen deren Dachneigungen und das Deckmaterial identisch sein. 2.1.4. Photovoltaik- und Solaranlagen sind auf den Dächern generell zulässig. Sie müssen die Dachneigung der zugehörigen Dachfläche aufnehmen. 2.2. FREIFLÄCHENGESTALTUNG DER BAUGRUNDSTÜCKE 2.2.1. Die nicht überbauten Freiflächen sind gärtnerisch zu gestalten und zu bepflanzen. 2.2.2. Die Bodenversiegelung ist auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken. Private Stellplätze sind versickerungsfähig zu gestalten (z.B Rasengitterpflaster, Drainpflaster, Schotterrasen, etc.). 2.3. EINFRIEDUNGEN 2.3.1. Die Höhe der Einfriedungen darf max. 1,2 m betragen. 2.3.2. Einfriedungen zwischen den Grundstücken sind kleintiergängig und ohne Sockel auszuführen. 2.4. GELÄNDEMODELLIERUNGEN 2.4.1. Aufschüttungen und Abgrabungen sind bis zu einer Höhe von 0,5 m zulässig. 2.5. ABSTANDSFLÄCHEN 2.5.1. DieAbstandsflächen werden entsprechend der Höhenfestsetzungen i. V. m. den Baugrenzen reduziert. Für die Bereiche WA 1 bis WA 4 wird die Abstandsfläche der Nordseiten auf 0,5 H reduziert. Für den Bereich WA 1 wird die Abstandsfläche der Ostseite auf 0,1 H reduziert. Für den Bereich WA 3 wird die Abstandsfläche zwischen den Gebäuden auf 0,4 H reduziert. 2.6. ORDNUNGSWIDRIGKEITEN 2.6.1. Ordnungswidrig im Sinne des Art. 79 Abs. 1 Nr. 1 BayBO handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig den auf Grund von Art. 81 BayBO erlassenen örtlichen Bauvorschriften zuwider handelt. Zuwiderhandeln kann mit Geldbußen bis zu 500.000,- € (Fünfhunderttausend Euro) belegt werden. 3. HINWEISE 3.1. vorgeschlagene Grundstücksgrenze 3.2. vorgeschlagene Bebauung 3.3. bestehende Bebauung 3.4. Flurstücksnummern und Flurstücksgrenzen 3.5. Höhenlinien 3.6. , 6.00 Bemaßung 3.7. !™'0m „„---""' Sichtdreieck u- 3.8. 3.9. 0.1 h reduzierte Abstandsflächen, gemäß Planeinschrieb NIEDERSCHLAGSWASSER Gesammeltes Niederschlagswasser aus Dachflächen, Pkw-Stellplätzen sowie privaten Hof- und Ver kehrsflächen ist vorrangig flächenhaft über eine geeignete bewachsene Oberbodenschicht (z.B. über eine Mulde) in den Untergrund zu versickern. Sollte dies aufgrund der Untergrundverhältnisse nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich sein, so ist durch Rückhaltung dafür zu sorgen, dass derAbfluss auf den derzeitigen Wert ohne Versiegelung gepuffert wird. Die fachlichen Anforderungen der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NWFreiV), die Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW), das ATVArbeits blatt A138 "Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht schädlich verun reinigtem Niederschlagswasser" sowie das ATV-Merkblatt M 153 "Handlungsempfehlungen zum Um gang mit Regenwasser" sind bei der Errichtung von Sickeranlagen zu beachten. Zur Vermeidung von weitergehenden Behandlungsmaßnahmen des anfallenden Oberflächenwassers vor der Versickerung ist auf Dach- und Fassadenbekleidungen aus unbeschichteten Metallen wie z.B. Kupfer, Zink und Blei zu verzichten. 3.10. BODENSCHUTZ (§ 202 BauGB) Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicherAnlagen sowie bei wesentlichen anderen Änderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Ver nichtung oder Vergeudung zu schützen. Fachgerechter Abtrag und Wiederverwertung des Oberbodens. Lagerung des Oberbodens in Mieten von 2 Metern, bei Lagerung von länger als einem Jahr ist eine fachgerechte Zwischenbegrünung vorzusehen. Die DIN 19731 ist anzuwenden. Es liegen keine Hinweise auf Altlasten im Plangebiet vor. Sollten wider Erwarten doch Altablagerungen angetroffen werden, sind das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Landratsamt Lindau zu informierne. 3.11. DENKMALPFLEGE Bei allen Bodeneingriffen im Planungsgebiet muss damit gerechnet werden, dass man auf Bodendenkmäler stößt. Der betroffene Personenkreis (Eigentümer oder Besitzer der Grundstücke sowie Unternehmer und Leiter der Arbeiten) ist schriftlich auf die gesetzlichen Vorschriftenzum Auffinden von Bodendenkmälern nach Art. 8 des Denkmalschutzgesetzes hinzuweisen. Alle Beobachtungen und Funde (unter anderem auffällige Bodenverfärbungen, Holzreste, Mauern, Metall gegenstände, Scherben und Knochen) müssen unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege (Klosterberg 8, 86672 Thierhaupten, Tel.: 08271/81570, Fax: 08271/815750) mitgeteilt werden. Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablaufeiner Woche nach der Anzeige un verändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte und unmittelbare Besitzer eines Grundstückes, auf dem Boden denkmäler gefunden werden, können verpflichtetwerden, die notwendigen Maßnahmen zur sachgerechten Bergung des Fundgegenstandes sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden. Aufgefundene Gegenstände sind dem Bayerischen Landesamt für Denkmapflege oder der Denkmalschutz behörde unverzüglich zur Aufbewahrung zu übergeben, wenn die Gefahr ihres Abhandenkommens besteht. 3.12. IMMISSIONSSCHUTZ Aufgrund der angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen ist mit der Einwirkung von vorübergehenden, belästigenden Geruchsimmissionen (z.B. durch Aufbringen von Flüssigdung, Pflanzenschutzmittel etc.) sowie Lärmimmissionen (z.B. Traktorengeräusche, Kuhglocken etc.) zu rechnen. (Bodensee) Stadt Lindau (B) Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Stadtteil Oberreitnau Begründung zum Bebauungsplan Entwurf A. Städtebaulicher Teil B. Umweltbericht Stand: 04.07.2016 Bearbeitung: Büro für Stadtplanung BfS, Dipl.-Ing. E. Zint Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" A Städtebaulicher Teil 1. Inhalt des Flächennutzungsplans Begründung Städtebaulicher Teil Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) als geplante Wohnbaufläche dargestellt, die im Westen durch eine Ortsrandeingrünung gefasst wird. Im Norden zur LI 6 "Unterreitnauer Straße" hin wird ein Teilbereich mit dem Planzeichen "Um grenzung der Fläche zum Schutz gegen schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" dargestellt. Der Bebauungsplan kann somit gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. 2. Ziel und Zweck der Planung Die LWB, Lindauer Wohnbau GmbH & Co OHG, ein Zusammenschluss der GWG Lindau und der BSG Allgäu Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, beabsichtigt im Plangebiet eine Wohnbebauung zu entwickeln. Dazu liegt ein Entwurf der BSG Allgäu Bau- und Siedlungs genossenschaft eG vor. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für den vorliegenden Bebau ungsplan. In der Stadt Lindau sowie den Ortsteilen herrscht eine große Nachfrage an Wohnraum. Ins besondere besteht eine große Nachfrage an erschwinglichen Reihenhausgrundstücken. Mit vorliegender Planung beabsichtigt die GWG Lindau sowie die BSG Allgäu, das Angebot an Wohnraum zu verbessern und nachfrageorientiere Wohntypen anzubieten. Für die Wohnbebauung sind drei 4-parzellige Reihenhauszeilen sowie vier Doppelhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus mit der erforderlichen Erschließungsstraße und aus reichenden Parkierungsmöglichkeiten vorgesehen. Im Übergang zur freien Landschaft im Westen und Süden des geplanten Baugebietes wird zur Eingrünung und Einbindung zur freien Feldflur eine Randeingrünung hergestellt. Kernziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes mit Er schließungsstraße und Eingrünungsmaßnahmen. Für den Geltungsbereich besteht derzeit kein Baurecht. Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der vorgese henen Entwicklung im Plangebiet als allgemeines Wohngebiet. 3. Angaben zum Bestand Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes weist eine Größe von ca. 7.802 m2 auf und um fasst die Flurstücke. Nr. 390, 391, 392, 393, 394 und 395* (Teilbereich) der Gemarkung Oberreitnau. Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Lindauer Stadtteils Oberreitnau. Die Fläche besteht aus einem Intensivgrünland und hat ihren Hochpunkt im Bereich der Wende anlage. Das Gelände fällt nach Norden, Süden und Westen hin ab. Am östlichen Rand be steht ein ca. 2,80 m breiter asphaltierter Weg. Auf der Fläche selbst bestehen keine bauli chen Anlagen bzw. sind keine Gehölze oder sonstige naturnahe Strukturen vorhanden. Unmittelbar im Norden und Osten schließen die Wohngebäude des derzeitigen Ortsrands von Obereitnau an. Östlich bestehen direkt angrenzend ein Mehrfamilienhaus mit 3 Ge schossen zzgl. Dach sowie zwei Doppelhäuser mit 2 Geschossen zzgl. Dachgeschoss. Das östlich an den Geltungsbereich angrenzende Gebäude Paradiesweg Nr. 2 und 4 wirft gemäß dem Grundbuchauszug Urk. R. Nr.: 1158/1970 eine Abstandsfläche auf die Grundstücke Fl.Nr. 391 und 392. Eine Grunddienstbarkeit ist bereits eingetragen. Südlich des Geltungsbereichs wird das Intensivgrünland fortgesetzt. Direkt westlich angren zend besteht ein als Weide genutztes Grünland, das mit alten Obstbäumen bestanden ist. Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Städtebaulicher Teil Diese Nutzung wird im weiteren Umfeld durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen, überwiegend Grünland, in Richtung Süden und Westen fortgeführt. Weiter nördlich befinden sich durch die LI 6 "Unterreitnauer Straße" abgegrenzt weitere Wohngebäude mit Doppelund Einfamilienhäusern mit zumeist einem Geschoss zzgl. Dach, die in den Ortskern über gehen. 4. Geplante Gestaltung des Plangebiets Ziel der Planung ist die Schaffung eines Wohngebietes mit drei Reihenhauszeilen, vier Dop pelhäusern sowie einem freistehenden Einfamilienhaus. Die städtebauliche Gestaltung wur de dabei auf Grundlage des städtebaulichen Entwurfes der BSG-Allgäu erstellt. Der Entwurf wurde mit der Stadt Lindau abgestimmt und bildet die Grundlage für den Bebauungsplan. Dabei sind entlang der geplanten Erschließungsstraße drei Reihenhauszeiien sowie zwei Doppelhäuser mit Nord-Süd-Ausrichtung im nördlichen und mittleren Bereich, sowie zwei weitere Doppelhäuser und ein freistehendes Einfamilienhaus in Ost-West-Ausrichtung im südlichen Bereich vorgesehen. Mit dem Entwurf können ca. 21 Wohneinheiten realisiert wer den. Die Gebäude selbst sind bis auf das freistehende Einfamilienhaus im Süden, einheitlich mit 2 Vollgeschossen zzgl. einem Satteldach mit einer Neigung von ca. 28° bis 33° geplant. Das freistehende Einfamilienhaus orientiert sich am nachbarschaftlichen Bestand der Grund stücke 396/4 und 396/26 und ist daher nur mit einem Vollgeschoss geplant. Die relative Hö he der Gebäude beträgt dabei zwischen 7,50 m bis 10,00 m. Die Erschließung ist von der Unterreitnauer Straße (LI 6) über einen Stichweg mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 bis 6,00 m vorgesehen. Der variierende Straßenquerschnitt, mit den straßenbegleitenden Gehölzen wirkt sich verkehrsberuhigend aus. Am Ende der Stich straße befindet sich eine Wendeanlage mit einem Radius von 9,0 m. Inmitten der Wendean lage sieht der Entwurf die Anpflanzung einer Baumgruppe vor. Parallel zur Erschließungs straße sieht der städtebauliche Entwurf sieben öffentliche Parkplätze als Längsparker vor. Zusätzlich werden auf den Grundstücksflächen ca. 50 private Stellplätze in Form von Gara gen, Carports und offenen Stellplätzen nachgewiesen. Zur Schaffung eines Übergangs der Bebauung in die freie Feldflur ist entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine Ortsrandeingrünung mit einer Breite von 3,0 m vorgesehen, inner halb der Einzelbäume sowie Sträucher gepflanzt werden. 5. Art der Verfahrensbearbeitung Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB als qualifizierter Bebauungsplan aufge stellt und in einem zweistufigen Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 1 und 2 sowie 4 Abs.1 und 2 BauGB durchgeführt. Zum Bebauungsplan gehören ein Umweltbericht und ein artenschutzfachliches Gutachten. 6. Planinhalt 6.1 Art der baulichen Nutzung Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als allgemei nes Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Damit soll der vorgesehenen Wohn nutzung Rechnung getragen werden. Die zulässigen Nutzungen sind dabei wie folgt bestimmt: - Wohngebäude - Anlagen für kirchliche, sportliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke - Nicht störende Handwerksbetriebe Zum Schutz der im allgemeinen Wohngebiet vorgesehenen Nutzungen sind folgende Nut zungen nicht zulässig: - die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften StadtLindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Städtebaulicher Teil Die gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Die im Bebauungsplan ausgeschlossenen Nutzungen sind aufgrund ihrer Eigenart und der vorgesehenen Erschließungsstruktur nicht mit den im Plangebiet vorgesehenen vorrangigen Wohnnutzungen vereinbar. Mit den vorgesehenen Festsetzungen können alle im Plangebiet vorgesehenen Nutzungen und Einrichtungen planungsrechtlich ermöglicht werden. 6.2 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) sowie die Höhe der baulichen Anlagen als Höchstmaß bestimmt. Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) wird einheitlich auf den Wert von 0,4 festgelegt. Die ser Wert wird auf Grundlage der vorgesehenen Bebauung festgesetzt. Die Grundflächenzahl kann gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO für die Anlage von Garagen und Stellplätzen bis zu einem Wertvon 0,6 überschritten werden. Die Überschreitung der GRZ ist städtebaulich vertretbar, da es erforderlich ist, die den künftigen Wohneinheiten zurechenbaren PKW auf den Grund stücksflächen unterzubringen. Die maximal zulässige Höhe der Gebäude (Gebäudeoberkante) wird als absolute Höhe in m ü. NN festgesetzt, womit sich die Höhen von 477,80 m, 479,00 m, 480,20 m, 481,30 m, 481,50 m und 479,00 m ü. NN ergeben. Die Reale Gebäudehöhe beträgt zwischen 7,50 m und 10,00 m, je nach Gebäudetyp (freistehendes Einfamilienhaus, Doppel- und Reihen haus). Mit den Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung wird erreicht, dass sich die Bebau ung des Plangebiets in die vorhandene Struktur und Gestaltung der angrenzenden, bebau ten Gebiete einfügt und entsprechend der Lage des Plangebietes angemessene Bebauungs formen ermöglicht werden. 6.3 Überbaubare Grundstücksflächen, Bauweise Die überbaubaren Grundstücksflächen werden durch die Festsetzung von Baugrenzen be stimmt. Die Baufenster werden dabei auf Grundlage der vorgesehenen Planung festgelegt. Die Bauweise wird in Anlehnung an die umgebende und geplante Bebauung als offene Bau weise festgesetzt. 6.4 Abstandsflächen Damit eine Überlappung der Abstandsflächen bei Gebäude Nr. 2 und 4 der östlich angren zenden Bestandsbebauung, und der geplanten Gebäude innerhalb des Baufensters WA 1, vermieden werden kann, ist eine Reduzierung der Abstandsflächen erforderlich. Die Ab standsfläche wird für das Baufenster WA 1 an der Ostseite des Baufensters auf 0,1 H redu ziert. Durch die Reduktion der Abstandsfläche wird der Gebietseingang städtebaulich defi niert. Bei den Baufenstern WA 1 bis WA 4 werden die auf der Nordseite anfallenden Ab standsflächen auf 0,5 H reduziert. Außerdem wird im Baufenster WA 3 die Abstandsflächen zwischen den Gebäuden auf 0,4 H reduziert, so dass eine städtebaulich vertretbare und an gemessene Baudichte entsteht. 6.5 Verkehrliche Erschließung Die Erschließung des Geltungsbereichs erfolgt von der bestehenden öffentlichen Verkehrs fläche der LI 6 "Unterreitnauer Straße" aus über eine in Richtung Süden verlaufender Er schließungsstraße mit einer Wendeanlage und einer Fahrbahnbreite von 3,50 m bis 6,00 m. Die Erschließungsstraße besteht bereits und wird im Zuge der Ausbauarbeiten verbreitert. Die Wendeanlage ist mit einem Radius von 9,0 m so ausgebildet, dass ein 3-achsiges Müll fahrzeug wenden kann. Die öffentliche Verkehrsfläche wird als verkehrsberuhigter Bereich 4 Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115"Paradiesweg" Begründung Städtebaulicher Teil festgesetzt, so dass auf Gehwege im Plangebiet verzichtet werden kann. Durch die Festset zung als verkehrsberuhigter Bereich (Mischfläche ohne Trennung der Verkehrsart) sowie durch die Straßenverengungen kann der Straßenraum auch als gemeinschaftliche Kommu nikationsfläche genutzt werden. Entlang der Erschließungsstraße sind 7 öffentliche Parkplätze als Längsparker vorgesehen. Zusätzlich werden auf den Grundstücksflächen ca. 50 private Stellplätze in Form von Gara gen, Carports und offenen Stellplätzen nachgewiesen. 6.6 Grünordnung Im Rahmen der Grünordnung werden folgende Festsetzungen für das Plangebiet getroffen: - Festsetzung eines Pflanzgebots zur Eingrünung der Grundstücke (Randeingrünung) - Festsetzung von Baumstandorten im öffentlichen Straßenraum - Festsetzung von Baumpflanzungen auf den privaten Grundstücksflächen. - Flachdächer von Nebengebäuden und Garagen sind mit einer extensiven Dachbegrünung auszubilden. - Festlegung von Artenlisten für die Pflanzmaßnahmen mit standortheimischen Bäumen und Sträuchern Damit kann eine hochwertige Eingrünung und Durchgrünung des Gebietes erreicht werden. 6.7 Umweltbericht, naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz Für das Vorhaben wird ein Umweltbericht erstellt, der Teil B der Begründung ist. Im Umwelt bericht wird neben der Bestandsaufnahme und -beschreibung der Umweltschutzgüter sowie der Beschreibung der Auswirkungen des Vorhabens auf diese, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation der Eingriffe beschrieben. Die naturschutzfachliche Eingriffsregelung ist ebenfalls im Umweltbericht aufgeführt. Auf Ba sis des Leitfadens "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" wird die Bilanzierung des Eingriffs durchgeführt und der erforderliche Kompensationsbedarf errechnet und mit den festgesetzten Kompensationsmaßnahmen gegengerechnet. Insgesamt sind 3.362 m2 naturschutzfachlicher Ausgleichsflächen zur Kompensation der Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild zu erbringen. Die Ausgleichs- und Pflegemaßnahmen erfolgen auf den Flurstücken Nr. 1032 (6.820 m2) und Nr. 1033 (1.530 m2) südöstlich der Gemeinde Oberreitenau, Gemarkung Oberreitenau. Die Flurstücke liegen innerhalb des Naturschutzgebiets NSG-00624.01 "Spatzenwinkel" so wie innerhalb der Biotopfläche Nr. 8424-0023-001 „Niedermoorkomplex an der Gold schmiedsmühle". Da die Flurstücke bereits eine naturschutzfachliche Wertigkeit aufweist, wurde der Aufwer tungsfaktor auf 0,6 festgelegt, entsprechend der Abstimmung mit der Unteren Naturschutz behörde am Landratsamt Lindau (B). Demnach werden für die durch den Bebauungsplan Nr. 115 „Paradiesweg" ausgelösten Eingriffe, auf den Flurstücken Nr. 1032 und Nr. 1033, Ge markung Oberreitnau, 5.603 m2 naturschutzfachlicher Ausgleich erbracht. Der Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle (ABSP-8424-B23.1) ist als überregio nal bedeutsam eingestuft. Hierzu werden folgende Bemerkungen angeführt: "Im Zentrum Kleinseggenbestände mit Schienkenbildung (Ubergangsmoor), sehr stark von Hochstauden überwuchert; Tagfalter: Euphydryas aurinia (ü), Maculinea alcon (ü), M. nausithous (ü), M. teleius (ü), Libiellen: Somatochlora flavomaculata, Heuschrecken: Mecostethus grossus (ü)". Im Rahmen der Artenschutzkartierung wurden am 07.07.2004 zusätzlich stark gefährdete Orchideen (Liparis loeselii) und (Dactylorhiza incamata subsp. ochroleuca) von Dr. Joachim Kuhn nachgewiesen. B1: Waldrand - ältere Erlengruppen, aufkeimende Laub- und Nadelgehölze, Neophyt: Indi sches Springkraut Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Städtebaulicher Teil B2: brachliegende NiederVÜbergangsmoorfläche - die Flächen werden derzeit nicht mehr gepflegt, dies führt zu einer beginnenden Verbuschung und Verfilzung der Niedermoorvege tation. Die Aufgaben der Nutzung führte zum rapiden Rückgang ob aufgeführter überregional bedeutsamer Orchideen-, Tagfalter- und Libellenarten. B3: falsch bewirtschaftete Nieder-/Übergangsmoorflache - Die Flächen wurden in den letzten 10 Jahren unregelmäßig mit dem Kreiselmähwerk gemäht. Die Mahd mit schweren Maschi nen führte zur Verletzung der Grasnabe. Die unregelmäßige Mahd bedingte eine Nährstoff anreicherung und eine Ausbreitung von Neophyten (Goldrute). Die Verwendung eines Krei selmähwerkes mit sehr teifem Schnitt sorgte zusätzlich für einen sehr hohen Verlust oben aufgeführter Orchideen- und Tagfalterarten. Entwicklungsziel: - Förderung und Erhalt stark gefährdetet Tier- und Pflanzenarten durch schonendes differenziertes Mahdregime. - Erhalt der offenen Wiesenflächen - Förderung lichter, gestufter Waldränder - Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute) Maßnahmen: M1: - Erhalt älterer Erlengruppen. - Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Jungerlen. - Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten. - Entfernung der Neophyten. - Vereinzelte Anpflanzung von standortgerechten, der natürlichen Vegetation entsprechende Laubgehölze. M2: -1 - 2-malige Mahd pro Jahr 1. Mahd im Frühjahr, April 2. Mahd im Herbst, September Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen, je 2/3 der Fläche wird 1-2 mahl jährlich gemäht. Die restlichen 1/3 liegen in dieser Zeit brach. Die Mahd hat in angepasster Mähtechnik mit Doppelmesserbalken und Bandrechen oder Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist schonend abzutransportieren. Die Mahd kann nach entsprechend stabiler Streuvegetationsentwicklung auf 1 mal jährlich (im September) reduziert werden. M3: - Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation - Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und Fichten. - Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten. Die im Bebauungsplan festgesetzte Ausgleichsfläche ist durch Grundbucheintrag dinglich zu Gunsten des Freistaates Bayern zu sichern. 6.8 Artenschutzrechtliche Begutachtung Entsprechend den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes 2010 ist eine Berücksichti gung artenschutzrechtlicher Belange im Rahmen des Verfahrens notwendig. Daher wurde durch das Büro Umweltkonzept, Dipl. Biologin Tanja Irg eine artenschutzrechtliche Einschät zung erarbeitet. Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Städtebaulicher Teil Im Plangebiet wurden keine Brutvögel nachgewiesen bzw. es sind infolge der vorhandenen Habitatstrukturen und der derzeitigen Nutzung keine potenziellen Vorkommen von bodenbrü tenden Arten anzunehmen. Eine prinzipielle Nutzung zur Futtersuche durch Vogelarten des Siedlungsbereichs ist für das Plangebiet festgestellt worden. Hierbei handelt es sich jedoch um allgemeine und häufige Ar ten, so dass erhebliche Auswirkungen durch die geplante Bebauung nicht zu befürchten sind. Die Fläche ist für Fledermäuse von geringer Bedeutung, da keine Leitstrukturen im offenen Gelände vorhanden sind. Strukturen für höhlenbrütende Vögel oder Fledermäuse sind im Plangebiet nicht vorhanden. Zusammenfassend ist zu sagen, dass durch das geplante Bauvorhaben weder für gemein schaftlich geschützte Arten noch streng geschützte Arten Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, 2,3 BNatschG ausgelöst werden. Aufgrund der Grundstücksverfügbarkeit wurde im Laufe des Planungsprozesses der Gel tungsbereich von ca. 3.882 m2 auf 7.802 m2 vergrößerst. Nach Aussagen der Biologin ergibt sich aus der Geltungsbereichsvergrößerung ebenfalls keine Betroffenheit geschützter Arten. Durch die Erweiterung des Planumgriffes werden keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1, 2, 3 BNatschG ausgelöst. Die Vorgehensweise wurde mit der Unteren Naturschutzbehör de des Landratsamtes Lindau abgestimmt. Die artenschutzrechtliche Begutachtung hat demnach auch für den vergrößerten Geltungsbereich Gültigkeit. 6.9 Infrastrukturversorgung Die Wasserversorgung und die Schmutzwasserentsorgung werden über eine Erweiterung der bestehenden Hauptleitungen gesichert. Sämtliche anfallende Schmutzwässer werden dabei über das bestehende Entwässerungssystem der Kläranlage zugeführt. Die Stromver sorgung wird ebenfalls über eine Erweiterung der bestehenden Netze gesichert. 6.10 Entsorgung Niederschlagswasser Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist laut geotechnischer Untersu chung im gesamten Planungsgebiet nicht möglich. Das nicht schädlich verunreinigte Nieder schlagswasser von Dächern und versiegelten Flächen wird über eine geeignete Rückhalte anlage (Stauraumkanal oder Retentionszisterne), gedrosselt in den vorhandenen Regen wasserkanal eingeleitet. Die Regenwasserbewirtschaftung wird detailliert im Rahmen der Erschließungsplanung ge löst. Eine Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers ist laut geotechnischer Untersu chung im gesamten Plangebiet nicht möglich. Das nicht schädlich verunreinigte Nieder schlagswasser von Dächern und versiegelten Flächen wird über eine geeignete Rückhalte anlage (Stauraumkanal oder Retentionszisternen), gedrosselt in den vorhandenen Regen wasserkanal eingeleitet. 6.11 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen Zur Sicherung der Zielsetzung des Baugebiets als aufgelockertes und durchgrüntes Wohn gebiet werden für die Neubauten Gestaltungsanforderungen nach Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) als örtliche Bauvorschriften festgesetzt. Die Gestaltungsanforderungen werden für die Dachgestaltung, für die Freiflächengestaltung und für Einfriedungen festgesetzt. Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Städtebaulicher Teil 7.0 Kosten- und Flächenangaben 7.1 Flächenbilanz Nutzungskategorie - Allgemeines Wohngebiet (WA) gesamt Größe in m2 ca. 5.318 m2 (68,2 %) - Öffentliche Straßenverkehrsflächen ca. 1.390 m2 (17,8 %) davon: Verkehrsgrün ca. 295 m2 - Private Verkehrsfläche ca. 384 m2 ( 4,9 %) ca. 710 m2( 9,1 %) 7.802 m2 (100%) davon: Fußwege ca. 111 m2 - Pflanzgebot Geltungsbereich gesamt ca. 7.2 Kostenangaben Die Kosten für die Bearbeitung des Bebauungsplanes sowie die internen Erschließungskos ten werden vom Bauwerber, der LWB, Lindauer Wohnbau GmbH & Co OHG, übernommen. Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht B. Umweltbericht 1. Scoping Das Untersuchungsgebiet der Umweltprüfung entspricht zunächst dem Plangebiet des Bebau ungsplanes. Darüber hinaus erfolgt die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter im Wirkungsgefüge mit der Umgebung, soweit diese durch das geplante Vorhaben betroffen sind. Deren Un tersuchungstiefe wird der Bedeutung der zu erwartenden Umweltauswirkungen angepasst. 2. Einleitung 2.1. Inhalte und Ziele des Bebauungsplans Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Lindauer Stadtteils Oberreitnau. Die Flä che besteht aus einem Intensivgrünland und fällt mit ca. 5 % in Richtung Norden, Westen und Süden ab. Das Plangebiet hat seinen Geländehochpunkt im Bereich der Wendeanlage. Am öst lichen Rand besteht ein ca. 2,80 m breiter asphaltierter Weg. Auf der Fläche selbst bestehen keine baulichen Anlagen bzw. sind keine Gehölze oder sonstige Vegetationsbestände vorhan den. Im Norden und Ostenschließen Wohngebiete an. Östlich bestehen direkt angrenzend ein Mehr familienhaus mit 3 Geschossen zzgl. Dach sowie zwei Doppelhäuser mit 2 Geschossen zzgl. Dach. Südlich des Geltungsbereichs wird das Intensivgrünland fortgesetzt. Direkt westlich an grenzend besteht ein als Weide genutztes Grünland, das mit alten Obstbäumen bestanden ist. Diese Nutzung wird durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen, überwiegend Grünland in Richtung Süden und Westen fortgeführt. Nördlich befindet sich durch die LI6 "Unterreitnauer Straße" abgegrenzt weitere Wohngebäude mit Doppel- und Einfamilienhäusern mit 1 Geschoss zzgl. Dach die in den Ortskern übergehen. Das Vorhaben hat zum Ziel, ein Wohngebiet mit drei Reihenhäuserzeilen mit je 4 Parzellen, den erforderlichen Erschließungsstraßen und Stellplätzen, Wege- und Platzflächen sowie stra ßenbegleitenden Grünflächen herzustellen. Die Erschließung erfolgt über eine Stichstraße von der "Unterreitnauer Straße" ausgehend mit einer Wendeanlage am Ende der Erschließungs straße. Die Gebäude sind mit Ausnahme der nördlichsten Zeile über private Verkehrsflächen bzw. über private Fußwege erschlossen Entlang der Verkehrserschließung finden sich links und rechts öffentliche Parkplätze in Längsanordnung. Am nördlichen Ende des Geltungsbereichs zu Hauptstraße hin befinden sich Garagen mit vorgelagerten Stellplätzen, die durch eine 6,00 m breite Verkehrsfläche erschlos sen werden. Das Plangebiet wird durch eine am Westrand situierte Ortsrandeingrünung in die Landschaft eingebunden. 2.2. Rechtsgrundlagen Für den Bebauungsplan ist gemäß § 2a BauGB ein Umweltbericht zu erstellen, der als Ent scheidungsgrundlage bei der Abwägung dient. Im vorliegenden Umweltbericht wird der Grün ordnungsplan und die Eingriffs-/ Ausgleichs-Bilanzierung integriert. Der Umweltbericht wird ge mäß § 2a BauGB separater Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan. Für das Bebauungsplanverfahren ist insbesondere die Eingriffsregelung nach § 1a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit dem Naturschutzgesetz (BNatSchG) zu beachten. Die Eingriffsrege lung wird im vorliegenden Umweltbericht durch die Erarbeitung von Maßnahmen zur Vermei dung, Minimierung und Kompensation berücksichtigt. Als Beurteilungs- und Ermittlungsgrundla ge der Eingriffe in die Schutzgüter Boden, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird der Leit faden "Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft" (2003) des Bayerischen Staatsministeri ums für Landesentwicklung und Umweltfragen herangezogen. Das Ergebnis wird in der inte grierten Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung dargestellt. Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht 2.3. Übergeordnete und tangierte Planungen Regionalplan Laut des Regionalplans Allgäu liegt das Plangebiet im allgemeinen ländlichen Raum. Weiter Aussagen werden hierzu nicht getroffen. Flächennutzungsplan Das Plangebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Lindau (B) als geplante Wohnbaufläche dargestellt, die im Westen durch eine Ortsrandeingrünung gefasst wird. Im Norden zur LI6 "Unterreitnauer Straße" hin wird ein Teilbereich mit dem Planzeichen "Umgren zung der Fläche zum Schutz gegen schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BundesImmissionsschutzgesetzes" dargestellt. Landschaftsplan Im Landschaftsplan "Geologie" ist eine Moräne mit Wallform sowie im Plan "Landschaft, Land schaftsbild" eine Geländestufe/Hangkante dargestellt. Die ökologische Raumeinheit wird als Drumlinhügelland Nr. 14 "Drumlinfeld Oberreitnau" bezeichnet. Im Plan "Ziele Landschaftraum" ist die Fläche als Baufläche nach Flächennutzungsplan mit Ortsrandeingrünung gekennzeich net. Weiterhin ist für den südlichen und westlichen Bereich der Erhalt und die Entwicklung der Hochstammstreuobstwiesen dargestellt. 3. Bearbeitungsmethodik Alle Schutzgüter des Landschaftsraumes werden getrennt beschrieben und hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und das Landschaftsbild erfasst. Ebenso werden die Umwelt einwirkungen auf den Menschen durch die Nutzung des Plangebietes erfasst und bewertet. Da bei wird die argumentative Bewertung durch eine Klassifizierung der landschaftsökologischen Wertigkeit in die Stufen bedeutungslos, von geringer Bedeutung, von mittlerer Bedeutung und von hoher Bedeutung unterstützt. Es wird auf alle vorhandenen relevanten Daten aus dem Planungsraum zurückgegriffen. Hinzu kommt die örtliche Bestandsaufnahme der Oberflächenstrukturen und Vegetation im Plangebiet und dessen korrespondierender Umgebung. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern (z.B. Boden - Grundwasser oder Vegetation Klima) werden bei der Abarbeitung der Schutzgüter, soweit ergebnisrelevant, erfasst und be schrieben. Auf dieser Datengrundlage werden die Prognose über die Auswirkung des geplanten Vorha bens (unter Berücksichtigung aller möglichen und angemessenen Maßnahmen zur Minderung, Vermeidung und zum Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe) und die Prognose über die weite re Entwicklung ohne Durchführung des Vorhabens erstellt. Die Ergebnisse der Bestandsbewertung und der Wirkungsprognosen werden in der Anlage des Umweltberichts in tabellarischer Form zusammengefasst. Zur Ermittlung des Ausgleichsbedarfs für unvermeidbare Eingriffe werden die Flächen entspre chend dem Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umwelt fragen für die Eingriffsregelung in der Bauleitplanung klassifiziert und bilanziert. 4. Bestandsaufnahme und Bewertung der Umweltfaktoren 4.1. Allgemeine Beschreibung des Plangebiets Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Lindauer Stadtteils Oberreitnau. Die Flä che besteht aus einem Intensivgrünland und fällt mit ca. 5 % in Richtung Norden, Süden und Westen ab. Am östlichen Rand besteht ein ca. 2,80 m breiter asphaltierter Weg. Auf der Fläche selbst bestehen keine baulichen Anlagen bzw. sind keine Gehölze oder sonstige Vegetations bestände vorhanden. 10 Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht Im Norden und Osten schließen Wohngebiete an. Östlich bestehen direkt angrenzend ein Mehr familienhaus mit 3 Geschossen zzgl. Dach sowie zwei Doppelhäuser mit 2 Geschossen zzgl. Dach. Südlich des Geltungsbereichs wird das Intensiv-Grünland fortgesetzt. Direkt westlich an grenzend besteht ein als Weide genutztes Grünland das mit alten Obstbäumen bestanden ist. Diese Nutzung wird durch ausgedehnte landwirtschaftliche Flächen, überwiegend Grünland in Richtung Süden und Westen fortgeführt. Nördlich befinden sich durch die LI6 "Unterreitnauer Straße" abgegrenzt weitere Wohngebäude mit Doppel- und Einfamilienhäusern mit 1 Geschoss zzgl. Dach, die in den Ortskern übergehen. 4.2. Schutzgut Boden Das Plangebiet liegt laut dem Landschaftsplan "Geologie" auf einer Moräne mit Wallform des Pleistozäns. Die standortkundliche Landschaftsgliederung 1:1 Mio lokalisiert das Gebiet im Bo denseebecken. Die Übersichtsbodenkarte von Bayern 1:25.000 weist weiterhin vorherrschende Braunerde, verbreitet Parabraunerde aus kiesführendem Lehm (Deckschicht oder Jungmöräne) über tiefem Schluss- bis Lehmkies (Jungmoräne, carbonatisch, stark zentralalpin geprägt) aus. Der GeoFachDatenatlas Bodeninformationssystem Bayern weist für das Plangebiet "vorherr schende Braunerden aus Schlurf bis Schluffton (Lösslehm)" aus. Ausgehend von den natürlichen Bodenverhältnissen sind für das Schutzgut Boden hohe Bedeu tung hinsichtlich der ökologischen Funktionen "Filter- und Pufferwirkung gegenüber Stoffeinträgen", "Speicherfunktion im Wasserkreislauf" und "biotisches Ertragspotential" zu erwarten. Als Träger wertvoller Vegetationsgesellschaften und hinsichtlich der landesgeschichtlichen Ur kunde sind diese Flächen von geringer Bedeutung. Das Schutzgut Boden ist im Plangebiet von mittlerer Bedeutung 4.3. Schutzgut Wasser Das Bodeninformationssystem Bayern (BIS Bayern) weist als hydrogeologische Einheit Morä nenablagerungen mit der Klassifikation Poren-Grundwasserleiter mit geringen bis mäßigen Durchlässigkeiten bzw. Poren-Grundwasserleiter/Grundwassergeringleiter mit (stark) variablen Durchlässigkeiten im Verbreitungsgebiet Quartär aus. Die Kurzbeschreibung definiert unter schiedlich sandiger, schluffiger oder toniger Kies (Diamikt, u.a. Geschiebemergel) im kleinräumigen Wechsel, z.T. konglomeriert; Poren-Grundwasserleiter/Grundwassergeringleiter mit loka ler Grundwasserführung. Qberflächenqewässer Dauerhafte Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden. Vom Plangebiet ist auf grund des Oberflächengefälles von ca. 5 % ein geringer natürlicher Abfluss in Richtung Norden, Süden und Westen zu erwarten. Bei Versiegelung der Flächen ist auf eine entsprechende Nie derschlagsrückhaltung zu achten. Das Schutzgut Oberflächengewässer ist im Plangebiet von geringer Bedeutung Grund- und Schichtenwasser Grundwasserdaten aus dem Plangebiet liegen nicht vor. Aufgrund der Topografie ist davon auszugehen, dass das Grundwasser bei Baumaßnahmen nicht erreicht wird. Weiterhin ist mit Schichtenwasser zu rechnen. Das Schutzgut Grundwasser ist im Plangebiet von allgemeiner Bedeutung 4.4. Schutzgut Klima und Luft Das Plangebiet ist als Freilandklimatop zu bezeichnen und Teil ausgedehnter Freiflächen (Wie sen und Acker) mit Potential zur Kaltluftentstehung. Ausgeprägte Ventilationsbahnen sind auf grund der topografischen Lage nicht gegeben. Klimaausgleichende Wirkungen auf benachbarte Siedlungen sind kaum gegeben. Der Jahresniederschlag liegt zwischen 1300 mm und 1500 mm 11 Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht sowie die Jahresmitteltemperatur zwischen 8°C und 9°C. Der Trockenheitsindex liegt bei 70 bis 80 mm/C°. Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung. 4.5. Schutzgut Arten und Biotope Die Fläche ist der Großlandschaft Alpenvorland sowie der Naturraumeinheit Voralpines Moorund Hügelland mit Untereinheit Westallgäuer Hügelland zuzuordnen. Die natürliche potentielle Vegetation wird im Geoportal des Bayerischen Fachinformationssys tems Naturschutz als Grauerlen-Auwald im Komplex mit Giersch-Bergahorn-Eschenwald und Grauerlen- (Eschen-) Sumpfwald, örtlich mit Silberweiden-Auwald beschrieben. Die Realvegetation im Plangebiet setzt sich aus Arten des Intensiv-Grünlandes wie Quecke (Elymus repens), Wiesen-Lieschgras (Phleum pratense) und Knäulgras (Dactylis glomerata) sowie aus Kräutern wie Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Löwenzahn (Taraxacum officinale), Rotklee (Trifolium pratense), scharfer Hahnenfuß (Ranunculus acris) und weiteren Beikräu tern zusammen. Gesetzliche geschützte Biotope sind im Plangebiet nicht kartiert und nicht vorhanden. Allerdings befindet sich direkt westliche angrenzend das Biotop Nr. 8424-0188-018 "Streuobstbestände westlich bis südwestlich Oberreitnau" mit der Konkretisierung "Apfel-Birnen-Hochstamm auf ebener Weide". Östlich des Plangebiets findet sich in rund 200 m Entfernung das FFH-Gebiet "Laiblach und Lindauer Ach" Nr. 8424-371 sowie das Biotop "Gehölzsaum der Ach bei Oberreitnau" Nr. 84240016-002. Diese werden aufgrund der Entfernung nicht negativ beeinflusst, es besteht keine Wechselwirkung mit dem Plangebiet. Im Geltungsbereich konnten keine besonderen Potentiale für geschützte Tier- und Pflanzenar ten festgestellt werden, eine genaue Aussage hierzu wird durch die Artenschutzprüfung getrof fen. Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung. 4.6. Schutzgut Landschaftsbild, Erlebnis und Erholung Das Plangebiet ist Teil des Westallgäuer Hügellandes und liegt auf einer Moräne mit Wallform. Es ist landwirtschaftlich geprägt und Teil einer typischen "Stadtrandlandschaft" mit vielfältigen Kulissen, begrenzt durch die LI6 "Unterreitnauer Straße" im Norden und 2-3 geschossige Mehr familienhäuser im Osten sowie der offene Agrarlandschaft im Süden und Westen. Innerhalb des Geltungsbereiches sind keine baulichen Anlagen oder Gehölze vorhanden. Nach Westen geht die Fläche in die freie Landschaft mit Ausblick auf das Hügelland über. Auf diesen befinden sich in ca. 550 m Entfernung verschiedenen Aussichtspunkte die uneinge schränkten Blick auf das Plangebiet haben. Aufgrund der nördlichen Hangneigung besteht kei ne Blickachse in Richtung Süden. Somit besteht keine Wirkung durch das Plangebiet auf die südlich gelegenen Flächen. Aufgrund der fehlenden Feldwegeverbindungen kann davon ausgegangen werden, dass die unmittelbaren Flächen nicht zur Naherholung genutzt werden. Wanderwege finden sich deutlich nördlich des Plangebiets. Der Freizeit und Erholungsschwerpunkt liegt vermutlich in Richtung Südosten zu den Flächen des Naturschutzgebietes. Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung. 4.7. Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet sind keine Bodendenkmäler vorhanden bzw. bekannt. Das Plangebiet wird aus schließlich intensiv als landwirtschaftliche Fläche genutzt. Das Schutzgut ist von keiner Bedeutung. 12 Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht 4.8. Schutzgut Mensch Durch die Entwicklung des Wohngebietes am südwestlichen Ortsrand von Oberreitnau entste hen keine nennenswerten Beeinträchtigungen der Wohnfunktion, des Wohnumfelds und der Gesundheit der Einwohner des angrenzenden bestehenden Wohngebiets. Die zu erwartenden Schadstoff- und Lärmbelastungen der geplanten Wohnnutzung werden voraussichtlich unter halb der Erheblichkeitsschwelle liegen. Das Schutzgut ist von geringer Bedeutung. 5. Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung 5.1. Schutzgut Boden Baubedinat: - Sachgemäße Lagerung und Trennung des Mutterbodens vom Unterboden (nach DIN 18300) sowie Schutz vor Erosion - Vermeidung von Schadstoffeintrag - Schutz, vor allem der angrenzenden Flächen, vor Verdichtung und Erosion durch Festlegung der Fahrwege für die Baumaschinen - Flächensparende Ablagerung von Erdmassen und Baustoffen etc. 5.2. Schutzgut Wasser Baubedinat: - Vermeidung von Schadstoffeintrag Vorhabenbedinat: - Vermeidung von Grundwasserabsenkungen und Grundwasseranschnitten - Dachbegrünung bei Nebengebäuden und Garagen 5.3. Schutzgut Arten und Biotope (Biodiversität) Vorhabenbedinat: - Naturnahe Gestaltung der Flächen mit Pflanzgeboten - Sockellose Einfriedungen 5.4. Schutzgut Klima und Lufthygiene Vorhabenbedinat: - Eingrünung durch Pflanzgebote 5.5. Schutzgut Landschaft Vorhabenbedinat: - Eingrünung durch Pflanzgebote 5.6. Schutzgut Mensch Baubedinat: - Vermeidung von Staubimmissionen durch Lenkung des Baustellenverkehrs und be feuchten der Baustraßen bei trockenem Wetter. 6. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durch führung der Planung 6.1. Schutzgut Boden Im Bereich des Bodenpotentials ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen, da durch die geplante Versiegelung ein Verlust der Bodenoberfläche stattfindet. Dadurch reduzieren sich potenzielle Flächen für natürliche Vegetationsbestände. Die Filter- und Puffereigenschaften des Bodens und die Wasserrückhaltung von Oberflächenwasser werden trotz Maßnahmen zu Verminderung (Versickerung von unbelastetem Oberflächenwasser) vermindert bzw. gehen verloren. 13 Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht Fazit: Eingriff mit mittlerer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine mittlere Wir kung. 6.2. Schutzgut Wasser Die geplante Uberbauung und Versiegelung wirkt sich ebenfalls auf das Schutzgut Wasser aus. Die Fähigkeit zum Wasserrückhalt und zur Rückführung von Oberflächenwasser in den Was serkreislauf und damit die Grundwasserneubildungsrate wird reduziert. Aufgrund der vorgesehenen Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers vor Ort ist der Eingriffjedoch nicht erheblich. Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir kung. 6.3. Schutzgut Arten und Biotope (Biodiversität) Das Schutzgut Arten und Biotope erfährt durch Bebauung und Versiegelung einen Verlust an Fläche und Lebensraum. Dies führt zu einer vollständigen Zerstörung des Lebensraums der Ar ten- und Lebensgemeinschaften der landwirtschaftlichen Flächen. Die im Umfeld lebenden Siedlungsarten werden jedoch die neuen Grünflächen und Gebäude nach wenigen Jahren be siedelt haben. Die Artenvielfalt der Flächen wird vermutlich zunehmen. Allerdings wird die Ar tenzusammensetzung überwiegend aus häufigen Siedlungsarten bestehen. Der Eingriff wird durch die Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir kung. 6.4. Schutzgut Klima und Lufthygiene Aus klimatischer Sicht bewirkt die geplante Bebauung einen Verlust an klimaaktiven und kaltluftproduzierenden Flächen. Durch die Gebäude und Versiegelung erhöht sich die Abstrahlung. Eine spürbare Veränderung des Mesoklimas ist aufgrund der Vorbelastung, des ausgleichen den Umfeldes und der Begrünung nicht zu erwarten. Kaltluftbahnen oder Luftaustauschbahnen sind nicht vorhanden und werden somit nicht beeinträchtigt. Fazit: Eingriff mit sehr geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine sehr ge ringe Wirkung. 6.5. Schutzgut Landschaft Mit der Bebauung wird der Ortsrand von Oberreitnau geringfügig nach Südenwesten verlegt. Bisher war der bestehende Ortsrand nicht in die Landschaft eingebunden. Aufgrund der geplan ten Baum- und Gehölzpflanzung wird die negative Wirkung des Vorhabens auf das Land schaftsbild überwiegend kompensiert. Ebenso wird der Eingriff durch die Anlage der Aus gleichsflächen und Schaffung von höherwertigeren für die Tier- und Pflanzenwelt nutzbaren Be reich kompensiert. Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir kung. 6.6. Schutzgut Mensch Das Plangebiet wird aufgrund der Lage und der fehlenden Anbindung nicht als Erholungsraum genutzt. Durch die Entwicklung des Wohngebiets entstehen keine nennenswerten Beeinträchti gungen der Wohnfunktion, des Wohnumfelds und der Gesundheit der Bewohner des angren zenden Wohngebiets. Die zu erwartenden Schadstoff- und Lärmbelastungen werden voraus sichtlich unterhalb der Erheblichkeitsschwelle liegen. Fazit: Eingriff mit geringer Erheblichkeit in das Schutzgut. Es besteht eine geringe Wir kung. 14 Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht 6.7. Wechselwirkungen Durch die Entfernung von Vegetation und Boden sowie der Bebauung verändert sich das Mikroklima im Vorhabensbereich und im direkten Umfeld. Hierdurch resultieren Veränderungen des Bestandsklimas der Biotope und damit entstehen Auswirkungen auf die Vegetation, damit auf die Tiere und die landwirtschaftliche Produktion und in sehr geringem Maße auch auf die Bodenbildung. Die feldbewohnende Fauna wird zugunsten von Siedlungsarten zurückgedrängt werden. Insge samt ist von einer Erhöhung der Artenvielfalt aufgrund der Erhöhung der Biotopvielfalt auszu gehen. Ob die Kontinentalisierung des Klimas, die Wuchsleistungen der Nutzpflanzen beeinflusst oder ob die kühleren Nächte und wärmeren Tage sogar positive Wirkungen haben, wird nicht fest stellbar sein. Veränderungen der Kaltluftströme mit Wirkungen auf den Menschen sind nicht zu erwarten. Durch die geringe Reichweite und schnelle Abschwächung der Wirkungen in das Um feld sind die resultierenden Wechselwirkungen kaum feststellbar und als nicht erheblich einzu stufen. 7. Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung / Alternativen Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt der landwirtschaftlich geprägte Raum unverändert er halten. Die Festsetzungen des B-Plans entsprechen den vorhersehbaren Nutzungsanforderun gen. Alternativen mit geringeren Umweltbeeinträchtigungen sind innerhalb des Plangebiets nicht gegeben. 8. Naturschutzrechtliche Eingriffsbilanz / Ausgleichsberechnung Grundlage der Eingriffsbilanzierung und der Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs ist der Leitfaden „Bauen im Einklang mit Natur und Landschaft - Eingriffsregelung in der Bauleitpla nung" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen. Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 7.802 m2. Da Überlagerungen der versiegelten Flächen keine Änderung im Naturhaushalt darstellen, werden diese in den Aus gleichsberechnungen rechnerisch nicht berücksichtigt. Damit verbleibt eine ausgleichsrelevante Fläche von ca. 7.434 m2. Aufgrund der festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 liegt ein hoher Versiegelungsgrad, Ein griffstyp A, vor. Die Verkehrsfläche ist ebenso in den Eingriffstyp A, hoher Versiegelungsgrad einzuordnen. Vom Eingriff ist ausschließlich Intensivgrünland betroffen. Die Bewertung der Flä che ist in der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen. Tabelle 1 "Bewertung Ausgangszustand" ub1 b1 Asphaltierte Fläche Intensiv-Grünland 368 m2 - Kat. I oben 7.434 m2 Gesamtfläche Geltungsbereich 7.802 m2 Dem Eingriff stehen minimierende und ausgleichende Wirkungen in den Verkehrsgrün- und Pflanzgebotsflächen gegenüber. Die dortigen Planungsziele sind der Gebietskategorie II (unte rer und oberer Wert) des Leitfadens zuzuordnen. Die rechnerische Wirkung ist der Tabelle 2 "Minderungsmaßnahmen" zu entnehmen. Tabelle 2 "Minderungsmaßnahmen" Bezeichnung A ml Nutzung Bewertung Eingriff Pflanzgebotsfläche mit Gehölzen , , ^ . „ . . auf Intensivgrunland Gesamt: Von I oben nach „ . II oben Fläche -,Hn Faktor , 710 m2 710 m2 ., n 1,0 _ Fläch© . . Ergebnis _._, _ 710 mz 710 ma 15 Stadt Lindau (B), Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Begründung Umweltbericht Aufgrund der Minimierungsmaßnahmen durch die Pflanzgebotsfläche im Westen sowie den Baumpflanzungen als Straßenbäume und die je 500 m2 Grundstücksfläche festgesetzten Bäu me werden die Kompensationsfaktoren des überlagerten Grünlands von 0,6 auf 0,5 reduziert. Die Berechnung der Ausgleichsflächen ist der Tabelle 3 "Ausgleichsberechnung" zu entneh men. Tabelle 3 "Ausgleichsberechnung" Bezeichnung Nutzung Überlagerung von Intensiv- e1 Grünland durch WA-Fläche 3 Überlagerung von IntensivGrünland durch Verkehrsfläche Bewertung Eingriff Räche Faktor Fläche Ergebnis A I oben 5.318 m2 0,5 2.659 m2 A I oben 1.406 m2 0,5 703 m2 6.724 m2 3.362 m2 Gesamt: Für die Kompensation der Eingriffe ist eine Fläche von ca. 3.362 m2 notwendig. Innerhalb des Plangebiets stehen keine Ausgleichsflächen zur Verfügung. Der Ausgleichsbedarf kann auf den Flurstücken Nr. 1032 und Nr. 1033, der Gemarkung Ober reitnau erbracht werden. Die Flurstücke Nr. 1032 und Nr. 1033 liegt innerhalb des Naturschutz gebietes „Spatzenwinkel", sowie zum Großteil innerhalb der Biotopfläche Nr. 842-0023-001 „Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle". Da die Flurstücke bereits eine naturschutz fachliche Wertigkeit aufweisen, wurde der Aufwertungsfaktor auf 0,6 festgelegt, entsprechend der Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lindau (B). Demnach werden auf den Flurstücken Nr. 1032 und Nr. 1033 5.603 m2 naturschutzfachlicher Ausgleich erbracht. 9. Monitoring Für die geplanten Entwicklungsziele wird ein Entwicklungszeitraum von 10 Jahren angesetzt. Die Pflegemaßnahmen und die Entwicklung der Ausgleichsflächen sind zu überwachen. In wel chem Umfang und Zyklus, ist mit der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Lindau (B) abzustimmen. 10. Allgemeinverständliche Zusammenfassung - Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 7.802 m2 auf. - Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen eine von Bebauung umgebene landwirtschaftliche Fläche am südwestlichen Ortsrand von Oberreitnau. - Das Plangebiet liegt außerhalb von Schutzgebieten. - Im unbebauten Bereich stellt der Verlust von Böden durch Überbauung und durch Eingriffe in den Bodenhaushalt eine mittlere Beeinträchtigung dar. - Keine erheblichen Auswirkungen sind auf die Schutzgüter Mensch, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter zu erwarten. - Trotz der im Bebauungsplan festgesetzten Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen und internen Kompensationsmaßnahmen können die Auswirkungen auf die Umweltschutzgüter nicht vollständig kompensiert werden. Es ist ein externer Ausgleichsbedarf erforderlich, der im weiteren Verfahrensverlauf festgesetzt wird. 16 Entwicklungsziel: Pflege- und Entwicklungskonzept im Schutzgebiet "Spatzenwinkel" -Förderung und Erhalt stark gefährdetet Tier- und Pflanzenarten durch Die Flurstücke Nr. 1032 (6.820 m'), 1033 (1.530 m2) und 1034 - Förderung lichter, gestufter Waldränder schonendes differenziertes Mahdregime. - Erhalt der offenen Wiesenflächen (1.980 m1) liegen innerhalb des Naturschutzgebietes - Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute) "Spatzenwinkel" NSG-00624.01. sowie größtenteils innerhalb der amtlich kartierten Biotopflache Nr. 842-0023-001 Maßnahmen: "Niedermoor bei der Goldschmiedsmühle". Der M1: Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle (ABSP-8424- - Erhalt alterer Erlengruppen. B23.1) ist als überregional bedeutsam eingestuft. Hierzu werden folgende Bemerkungen angeführt: "Im Zentrum - Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Jungerlen. - Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten. Kleinseggenbestande mit Schlenkenbildung (Übergangsmoor), sehr stark von Hochstauden überwuchert; Tagfalter: Euphydryas aurinia (U), Maculinea alcon (ü), M. nausithous (ü), - Entfernung der Neophyten -Vereinzelte Anpflanzung von standortgerechten, der natürlichen Vegetation entsprechende Laubgeholze. M. teleius (ü), Libiellen: Somatochlora flavomaculata. Heuschrecken: Mecostethus grossus (U)". Im Rahmen der Artenschutzkartierung wurden am 07.07.2004 zusatzlich stark gefährdete Orchideen (üparis loeselii) und (Dactylorhiza mcarnata subsp. ochroleuca) von Dr. Joachim M2: -1 - 2-malige Mahd pro Jahr 1. Mahd im Frühjahr. April 2. Mahd im Herbst. September Kuhn nachgewiesen. Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen, je 2/3 der Flache wird 1-2 mal B1: Waldrand - altere Erlengruppen, aufkeimende Laub- und jahrlich gemäht. Die restlichen 1/3 liegen in dieser Zeit brach. Die Mahd hat in angepasster Mahtechnik mit Doppelmesserbalken und Nadelgeholze, Neophyt: Indisches Springkraut Bandrechen oder Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist schonend abzutransportieren. Die Mahd kann nach entsprechend stabiler B2: brachliegende Nieder-/Übergangsmoorflache - die Flachen Streuvegetationsentwicklung auf 1 mal jahrlich (im September) reduziert werden derzeit nicht mehr gepflegt, dies führt zu einer beginnenden Verbuschung und Verfilzung der Niedermoorvegetation. Die Aufgaben der Nutzung führte zum rapiden Rückgang ob aufgeführter überregional bedeutsamer Orchideen-, Tagfalter- und Libellenarten. werden. - Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und B3:falsch bewirtschaftete Nieder-/Übergangsmoorflache - Die - Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten. M3: - Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation Fichten. Flachen wurden in den letzten 10 Jahren unregelmäßig mit dem Kreiselmahwerk gemäht. Die Mahd mit schweren Maschinen führte zur Verletzung der Grasnabe. Die unregelmäßige Mahd Der Aufwertungsfaktor der Flachen innerhalb des Pflege- und Entwicklungskonzeptes wird auf 0,6. gemäß Abstimmung mit dem bedingte eine Nahrstoffanreicherung und eine Ausbreitung von Neophyten (Goldrute). Die Verwendung eines Landratsamt Lindau (B) festgelegt. Da die Flachen bereits eine Kreiselmahwerkes mit sehr teifem Schnitt sorgte zusatzlich für entsprechend geringer aus. einen sehr hohen Verlust oben aufgeführter Orchideen- und Tagfalterarten. naturschutzfaliche Wertigkeit aufweisen, fallt der Aufwertungsfaktor Raumlicher Geltungsbereich der Ausgleichsflache zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg". Riege des Waldbestandes Pflege Streuwiese Wiederherstellung Streuweise Stadt Lindau (B) Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Ortsteil Oberreitnau Pflege- und Entwicklungskonzept im * -S(«a«-nM- Übersichtsplan, maßstabslos Schutzgebiet "Spatzenwinkel" Bearbeitet: Büro für Stadtplanung Zint & Haußler GmbH Neu-Ulm, 04.07.2016 Pflege- und Entwicklungskonzept im Schutzgebiet "Spatzenwinkel" Die Flurstücke Nr. 1032 (6.820 m3), 1033 (1.530 m') und 1034 (1.980 m') hegen innerhalb des Naturschutzgebietes Entwicklungsziel: schonendes differenziertes Mahdregime. -Förderung und Erhalt stark gefährdetet Tier- und Pflanzenarten durch - Erhalt der offenen Wiesenflächen - Förderung lichter, gestufter Waldränder - Zurückdrängen von Neophyten (Indisches Springkraut, Goldrute) Mi: Maßnahmen: "Spatzenwinkel" NSG-00624.01. sowie größtenteils innerhalb - Erhalt alterer Erlengruppen. der amtlich kartierten Biotopflache Nr. 842-0023-001 Niedermoorkomplex bei der Goldschmiedsmühle (ABSP-8424- - Entfernung des Fichtenbestands und der aufkeimenden Jungfichten. - Entfernung der Neophyten. - Schaffung von Lichtungendurch Entfernen der aufkeimenden Jungerlen. "Niedermoor bei der Goldschmiedsmühle". Der B23.1) ist als überregional bedeutsam eingestuft. Hierzu sehr stark von Hochstauden überwuchert; Tagfalter: Euphydryas aurinia (U), Maculinea alcon (ü), M, nausithous (ü), M. teleius (ü), Libiellen: Somatochlora flavomaculata, -1 - 2-malige Mahd pro Jahr M2: - Vereinzelte Anpflanzungvon standortgerechten, der natürlichen Vegetation KleinseggenbestSnde mit Schlenkenbildung (Übergangsmoor), werden folgende Bemerkungen angeführt: "Im Zentrum Heuschrecken: Mecostethus grossus (ü)". entsprechende Laubgehölze. Im Rahmen der Artenschutzkartierung wurden am 07.07.2004 zusatzlich stark gefährdete Orchideen (Liparis loeselii) und (Dactylorhiza incarnata subsp. ochroleuca) von Dr. Joachim Kuhn nachgewiesen. Die Mahd hat in angepasster Mahtechnik mit Doppelmesserbalken und 1. Mahd im Frühjahr. April 2. Mahd im Herbst. September Die Mahd hat abschnittsweise zu erfolgen, je 2/3 der Flache wird 1-2 mal jahrlich gemäht. Die restlichen 1/3 liegen in dieser Zeit brach. werden. Streuvegetationsentwicklung auf 1 mal jahrlich (imSeptember) reduziert schonend abzutransportieren. Die Mahd kann nach entsprechend stabiler Bandrechen oder Zusammenrechen per Hand zu erfolgen. Das Mahdgut ist B1: Waldrand - altere Erlengruppen, aufkeimende Laub- und Nadelgcholzc. Neophyt: Indisches Springkraut B2: brachliegende Nieder-ZÜbergangsmoorflache- die Flachen Pflege des Waldbestandes Pflege Streuwiese Wiederherstellung Streuweise Stadt Lindau (B) Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg" Ortsteil Oberreitnau Pflege- und Entwicklungskonzept im Schutzgebiet "Spatzenwinkel" Neu-ulm, 04.07.2016 Zint & HSußler GmbH Büro für Stadtplanung Bearbeitet: Raumlicher Geltungsbereich der Ausgleichsfläche zum Bebauungsplan Nr. 115 "Paradiesweg". entsprechend geringer aus. naturschutzfaliche Wertigkeitaufweisen, fallt der Aufwertungsfaktor Der Aufwertungsfaktor der Flachen innerhalb des Pflege- und Entwicklungskonzeptes wird auf 0,6, gemäß Abstimmung mit dem Landratsamt Lindau (B) festgelegt. Da die Flachen bereits eine - Entfernung der sich ansiedelnden Neophyten. Fichten. - Schaffung von Lichtungen durch Entfernen der aufkeimenden Erlen und - Wiederherstellung der Streuwiesenvegetation M3: werden derzeit nicht mehr gepflegt, dies führt zu einer B3: falsch bewirtschaftete Nieder-/Übergangsmoorflache - Die beginnenden Vertuschung und Verfilzung der Niedermoorvegetation. Die Aufgaben der Nutzung führte zum rapiden Rückgang ob aufgeführter überregional bedeutsamer Orchideen-, Tagfalter- und Libellenarten. Flachen wurden in den letzten 10 Jahren unregelmäßig mit dem Kreiselmahwerk gemäht. Die Mahd mit schweren Maschinen führte zur Verletzung der Grasnabe. Die unregelmäßige Mahd bedingte eine Nahrstoffanreicherung und eine Ausbreitung von Neophyten (Goldrute). Die Verwendung eines Kreiselmahwerkes mit sehr teifem Schnitt sorgte zusatzlich für einen sehr hohen Verlust oben aufgeführter Orchideen- und Tagfalterarten. m > .:.. Ubersichtsplan, maßstabslos
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