Keine 1% Regelung für Navigationsgeräte Aufgrund eines Urteils des Finanzgerichtes Düsseldorf (Az: 18 K 879/03 E) sind die Kosten für ein Navigationsgerät nicht in die Bemessungsgrundlage der 1% Regelung einzubeziehen. Das Navigationsgerät würde also den geldwerten Vorteil des Arbeitnehmers nicht erhöhen. Die Meinung der Richter steht jedoch in Widerspruch zur Auffassung der Finanzverwaltung in R 31 Abs. 9 Satz 6 der Lohnsteuerrichtlinien. Abschließende Klärung kann hier nur der Bundesfinanzhof in dem ihm vorliegenden Verfahren (Az. VI R 37/04) bringen. Um von einem eventuell positiven Urteil zu profitieren gilt: Einspruch gegen die abgegebene Lohnsteuervoranmeldung und mit Verweis auf die Prüfung des Bundesfinanzhofes Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Ob das Urteil des Finanzgerichtes auch auf die private Nutzung des Firmenwagens durch den Unternehmer anzuwenden ist, ist strittig da das Finanzgericht die Steuerfreiheit auf § 3 Nr. 45 EStG aufbaut und diese Regelung expressis verbis für Arbeitnehmer anzuwenden ist.
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