Gastspielvertrag Feuershow

der-feuermann.de
· Feuershows: Bühnen-Shows, Straßentheater- und Walk-Act-Shows
· Eventdeko & Spezialeffekte: Feuerschalen, Flammprojektoren und Geländebeleuchtungen
· Inszenierung: Showplanung, Eventregie, Beleuchtungsdesign
· Planung: Planung von Veranstaltungen, Angebots und Preisrecherchen
marcel dubiel
dipl. pyrologe
fachkraft für entzündungen
der feuermann | dorfbauerschaft 47 | 48346 ostbevern
dorfbauerschaft 47
48346 ostevern
[+49]170 - 44 44 628
fax:
[+49]2532 – 2774 253
[email protected]
st-nr: 346/5018/2421
Bitte ergänzen sie
ihre Anschrift
Gastspielvertrag Nr.
Die Firma der-feuermann.de vertreten durch Marcel Dubiel wird vom oben genannten Kunden beauftragt
nachstehende Lieferungen und Leistungen zu erbringen.
Anzahl
Artikel
1
Feuershow
Rabatt
Einzelpreis
Netto
850,00 €
850,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
1
Soundsystem [30W/100db]
für die Beschallung von 50 – 100 Personen
1
Fahrtkosten
100,00%
40,00 €
0,00 €
50,00 €
50,00 €
Summe netto
900,00 €
zzgl. Mehrwertsteuer
19%
171,00 €
Zu zahlender Betrag
1.071,00 €
Zahlungsbedingungen:
50% Vorauskasse als Auftragsbestätigung, zahlbar sofort an
akonto
Wüstenrot Bank AG IBAN DE60 6042 0000 9618 7736 79
50 % Barzahlung bei Lieferung, direkt nach der Aufführung [keine Schecks]
▪
▪
Es gelten für diesen Vertrag
•
nachfolgende Vertragsbedingungen [AGB]
•
beigefügte Bühnen – und Logistikanweisung
•
Veranstaltungsort und Zeit siehe Seite 2
Der Vertrag wird erst durch unsere Bestätigung wirksam
Bitte unterschreiben
sie den Vertrag
_____________________, _________ ___________________________
___________________________
Ort,
Unterschrift (Kunde)
Datum
Name Kunde (Klarschrift)
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Durchführung und Ablauf
Kontrollieren sie Datum
und Produktions-Anschrift
Veranstaltungsort und Datum:
Veranstaltungstag und genaue Uhrzeit
Lieferanschrift, bzw. genaue postalische Anschrift
Eintreffen am Veranstaltungsort:
Feuermann wird etwa 2-3 Stunden vor der Aufführung bei ihnen eintreffen und die Auftrittssituation mit
ihnen in Augenschein nehmen.
Ist es wichtig das Eintreffen des Feuermanns und die Showvorbereitungen diskret zu handhaben, da die
Aufführung eine Überraschung ist?
Ja, bitte geben sie sich den Veranstaltungsgästen gegenüber erst kurz vor Showbeginn zu erkennen.
Auftrittskoordination:
Am Tag der Veranstaltung werde ich mich ggf. von Unterwegs oder beim Eintreffen am Veranstaltungsort
melden. Bitte benennen sie eine Person und deren Kontaktinformationen, die mit der Ablaufkoordination
betraut ist und am Veranstaltungstag durchgängig mobil zu erreichen ist.
Name:
tel.
/
mobil
/
Email:
Wer ist am Veranstaltungstag
der Ansprechpartner?
In der nachfolgenden Bühnenanweisungen sind Punkte aufgelistet die für die Durchführung einer
Feuershow zu beachten sind. Ohne die Veranstaltungsstätte bei einem Ortstermin besichtigt zu haben sind
hier die Mindestanforderungen markiert.
= das muss sein
✘
= optionale Zusatzanforderungen
= das sollten sie wissen
Bitte studieren sie die folgende Auflistung und sprechen sie mich an falls sie den Eindruck haben einer der
Punkte könnte für ihre Veranstaltung und ihre Location zusätzlich wichtig sein.
Sollten sie den Ablauf an der Auftrittsfläche am Veranstaltungstag nicht persönlich betreuen, geben sie die
Bühnenanweisung bitte an die von ihnen benannte Person und/oder das technische Personal weiter.
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Bühnenanweisung / Logistik
= das muss sein
✘
= optionale Zusatzanforderungen
= das sollten sie wissen
Auftrittsfläche:
 mind. 4 x 6, besser 6 x 8
 Sicherheitsabstand: umlaufend 3 m
 ebener, nicht brennbarer Untergrund in Versammlungsstätten oder auf Bühnen [B1 gem. DIN 4102]
 Deckenhöhe 7 m über der Auftrittsfläche
 Die Rutschsicherheit der Auftrittsfläche ist vor der Aufführung zu kontrollieren!
▪
vereiste Trittflächen sind vollständig zu räumen und bei Eisglätte zu streuen oder abzudecken.
 trockene Rasenflächen sind im Vorfeld zu Wässern
 Wir empfehlen ab einer Anzahl von 200 Zuschauern Bühnenpodeste mit einer Höhe von 40 – 80 cm
 230 V Stromanschluss an der Bühne
abgesperrter Bereich am hinteren Bühneneingang ggf. mit Bewachung zum Umgang mit Flüssigbrennstoffen und
Lagerung von feuergefährlichen Requisiten, bei Regen überdacht.
Ton & Beleuchtung:
 Soundcheck: mind. 30 Minuten – 1 Std. vor Auftrittsbeginn
✘
Feuermann installiert ein Soundsystem
Der Veranstalter stellt eine Beschallungsanlage in geeigneter Relation zur Zuschaueranzahl und Bühnengröße
DI-Box oder Eingang 3,5mm Klinke an der Auftrittsfläche oder notfalls eine Abspielmöglichkeit für CD oder mp3
Medien am Pult
Eingang für einen Microsender an der Bühne, auf großen Bühnen ein geeignetes Monitoring
Tontechniker vor und während der Aufführung zur Einspielung von Musiktiteln und zur Lautstärkepegelung
✘
wir realisieren eine kleine Beleuchtungseinrichtung mit Baustrahlern aus dem Eigenbestand.
Beleuchtungseinrichtung für Bühnenshows
▪
Grundstimmung in grün oder blau (gerne Floorsports als Gegenlicht), dimmbar
▪
Front: 2 Theaterlinsen, weiß, mind. 1KW [L,R], dimmbar
▪
Pult-Operator
Umgebung – Bühnenhintergrund (wir empfehlen):
 Backdrop oder Vorhang: 4-6 Meter Farbe schwarz, Höhe 3m +
 Umgebungslicht: Straßenlaternen, Werbeschilder etc. sollten im Vorfeld abgeschaltet oder Verhängt werden.
 Straßenschilder im Bühnenhintergrund sollten verhüllt werden.
in Versammlungsstätten:
 In geschlossenen Räumen sind fest installierte Brandmeldeeinrichtungen vorher zu erkunden und in Absprache mit der
Feuerwehr zu deaktivieren.
 Lüftungseinrichtungen sind im Vorfeld zu erkunden und für den Zeitraum der Aufführung ggf. Fall zu deaktivieren.
 Stellen sie bei Indoorveranstaltungen sicher das ein verantwortlicher Haustechniker rechtzeitig vor Ort ist.
 gasbefüllte Leuchtmittel wie Neonröhren oder Halogendampflampen über der Auftrittsfläche sind unbedingt zu
entfernen.
Brandschutz und Sicherung:
 Helfer für Brandschutzmaßnahmen mit persönlicher Schutzausrüstung, mind. 1 Person über 18 Jahren
 Feuerlöscher [Brandklassen ABC] hinter der Bühne oder an der Auftrittsfläche.
 Sicherheitspersonal nach Rücksprache mit der zuständigen Ordnungsbehörde
 Absperrung, falls von der Ordnungsbehörde gefordert
Genehmigungen:
 Feuergefährliche Handlungen, sowie die „Handhabung von Feuer zur szenischen Darstellung“ sind im öffentlichen
Raum oder Versammlungsstätten der zuständigen Behörde durch den Veranstalter schriftlich anzuzeigen.
 Bei Veranstaltungen auf Privatgelände klären sie bitte etwaige Auflagen mit der zuständigen Behörde.
 bitte denken sie an Durchfahrtsgenehmigungen und ermöglichen sie uns die Zuwegung zum Veranstaltungsgelände.
Vorbereitung und Logistik:
 Geländeplan mit Markierungen für Parken, Bühne und Zugang zur Veranstaltung.
 Helfer zum Be- und Entladen von Material und Ausrüstung bei weiten Laufwegen
 Parkplatz für ein Transporterfahrzeug (mit ausdrücklicher Reservierung) in unmittelbarer Nähe zur Auftrittsfläche oder
zum Bühneneingang. Das Fahrzeug wird unbedingt zur Showvorbereitung benötigt.
 Trinkwasser (stilles Wasser) 1 Liter pro Aufführung
Garderobe, Catering und Übernachtung:
ein für Dritte nicht zugänglicher und bei kalten Temperaturen beheizter Raum
 Catering Getränke: Heißgetränke [Kaffee+Tee(Milch,Zucker)] , Wasser
Catering Essen: Vollverpflegung je nach Tageszeit für 1 - 2 Personen
Übernachtung
Übernachtung (Spätanreise): 1 - 2 Person ÜF in der Nähe des Auftrittsortes
Nachtparkplatz für ein Transporterfahrzeug. In der direkten Umgebung des Hotels.
Kontakt:
Marcel Dubiel
[email protected]
[+49]170 – 44 44 628
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Vertragsbedingungen - AGB
1. Geltung und AGBs des Kunden
1.1.Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
1.2.Dem Hinweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen der Vertragspartner (Kunden) sind nur gültig, wenn ihrer Geltung ausdrücklich, schriftlich zugestimmt
wurde. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er unverzüglich schriftlich darauf hinweisen.
2. Angebot und Auftragsanbahnung
2.1.Unsere Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Tag der Angebotserstellung. Das gestellte Angebot bezieht sich auf
das im Angebotstext genannte Produktionsdatum und die genannte Art von Veranstaltung und ist nicht auf andere Orte und
Daten übertragbar.
2.2.Unsere Angebote sind freibleibend soweit verfügbar.
2.3.Die Weitergabe von Konzeptionen, Materialaufstellungen und sonstiger Inhalte an dritte Personen ist nur mit einer
schriftlichen Einverständnis gestattet.
2.4.Ein Auftrag wird erst durch unsere Gegenzeichnung wirksam.
3. Preisanpassung
3.1.Wir sind berechtigt den Preis für unsere Produktion entsprechend der uns entstehenden Kosten abweichend vom Angebot an
zu passen. Im Besonderen bezieht sich dies auf Transportkosten durch Mietfahrzeuge und Treibstoffkosten für eben diese.
4. Durchführung und Abwicklung technischer Dienstleistungen
4.1.Wir behalten uns vor die Abwicklung von technischen und/oder Transportdienstleistungen durch die Beauftragung von
Subunternehmern realisieren zu lassen
5. Der Veranstalter trägt Sorge für die fachgerechte Installation und Betriebssicherheit veranstaltungstechnischer Gewerke wie z.B.
Bühnen, Dekorationen und Beleuchtungseinrichtungen die für die Aufführung der Feuershow genutzt werden sollen oder sich in
der Nähe der Auftrittsfläche befinden.
Auf Verlangen sind Prüfzertifikate über Hitzebeständigkeit und die flammhemmende Wirkung der eingesetzten Werkstoffe und
Materialien vorzulegen.
6. Anfallende Reinigungsarbeiten nach dem Auftritt gehen zu Lasten des Veranstalters.
7. Der Veranstalter ist hiermit ausdrücklich auf die von Feuershows ausgehende Brand- und Verletzungsgefahr hingewiesen. Der
Veranstalter ist verpflichtet, geeignete Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen zu treffen. Die Sicherheit der
Veranstaltungsteilnehmer ist in jedem Fall zu gewährleisten.
7.1.Dekorationen in unmittelbarer Nähe der Aufführung (Umkreis von 10 m) haben der Versammlungsstättenverordnung (schwer
entflammbar gemäß Klasse B1 nach DIN 4102) zu genügen, entsprechende Prüfzertifikate sind auf Verlangen vorzulegen.
Ausschmückungen unter der Decke sowie frei hängende Dekorationen sind in jedem Fall zu entfernen.
8. Haftung: In allen Fällen der Haftung, gelten die folgenden Beschränkungen:
8.1.Wir schließen unsere Haftung für Sachschäden die auch bei sachgemäßem und fachgerechtem Abbrand von Fest- und
Flüssigbrennstoffen in geschlossenen Räumen entstehen können, wie z.b. Rußablagerungen an Decken, aus.
8.2.Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzung aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten,
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen. Im übrigen ist unsere Haftung auf solche
Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen eines derartigen Vertrages typischerweise gerechnet werden muss und
zwar auf einen Höchstbetrag von 6.000.000 € für Sach- und Personenschäden.
8.3.Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
9. Der Veranstalter sorgt für die Sicherheit des Künstlers und dessen Utensilien, sowie für aufgestellte und installierte
Mietgegenstände des Künstlers. Alle Kosten, die daraus entstehen, dass die Sicherheit nicht gewährleistet war, gehen zu Lasten
des Veranstalters.
10.Der Veranstalter gewährt fünf Begleitpersonen freien Zutritt zur Veranstaltung. Das Kassenpersonal der Veranstaltung wird durch
eine Gästeliste informiert.
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11.Ausfall der Aufführung:
11.1.Der Künstler behält sich vor, bei Eintreffen am Veranstaltungsort aus brandschutz- oder sicherheitstechnischen Gründen
den Auftritt abzusagen. Es wird eine Ausfallgage in Höhe von 85% der vereinbarten Gagensumme fällig.
11.2.Der Künstler behält sich vor, aus Witterungsgründen (starkem Wind, andauerndem Regen, massiver Schneefall) den Auftritt
abzusagen, um eine Eigengefährdung auszuschließen. Es wird eine Ausfallgage in Höhe von 85% der vereinbarten
Gagensumme fällig.
11.3.Wird die Gesamtveranstaltung durch den Veranstalter abgesagt, wird ebenfalls eine Ausfallgage fällig.
a) Findet die Absage bis 24 std. vor Reiseantritt des Künstlers (i.d.R. ca. 28 Std. vor Showbeginn) statt, wird eine
Ausfallgage in Höhe von 75% der vereinbarten Gagensumme fällig.
b) Erfolgt die Absage bis 4 Wochen vor Auftrittsbeginn, wird eine Ausfallgage in Höhe von 50% der vereinbarten
Gagensumme fällig.
c) Wird die Aufführung nach Eintreffen des Künstlers am Veranstaltungsort und vor Beginn der Showvorbereitungen
abgesagt, wird eine Ausfallgage in Höhe von 85 % der vereinbarten Gagensumme fällig.
d) Wird die Aufführung nach Beginn der Showvorbereitungen abgesagt, wird eine Ausfallgage in Höhe der vereinbarten
Gagensumme fällig.
11.4.Muss der Künstler die Aufführung aus sicherheitstechnischen Gründen oder aufgrund des Verhaltens Dritter abbrechen, so
trägt der Veranstalter die Ausfallkosten in Höhe der vereinbarten Gagensumme.
11.5.Für den Fall der Krankheit übernimmt der Künstler keine Haftung für Schäden. Der Veranstalter wird umgehend
informiert, falls eine Erkrankung vorliegt. Es wird seitens des Künstlers der Nachweis durch ein ärztliches Attest erbracht.
11.6.Außerbetriebnahme von Feuerdekorationen:
a) ist der Betrieb aus Sicherheitsbedenken des technischen Personals aufgrund äußerer Einflüsse wie Wetter,
Vandalismus oder Brandgefahr nicht vertretbar, wird die Installation umgehend außer Betrieb genommen und ggf.
durch Demontage während der Veranstaltung gesichert. Es werden 100% der vereinbarten Angebotssumme fällig.
b) Wird die Installation oder Inbetriebnahme einer Feuerdekoration vor Ort durch den anwesenden Brandschutz
untersagt und ist dies nicht durch technische Mängel am Gerät oder der Installation zu begründen, so zahlt der
Veranstalter das vereinbarte Entgelt in voller Höhe.
12.Bei schuldhaftem Nichteinhalten dieses Vertrages (ausgenommen sind die Fälle höherer Gewalt) zahlt der schuldige
Vertragspartner eine Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Gage. Weitere Schadensersatzforderungen sind damit
ausgeschlossen.
13.Nutzungsrechte an Wort-, Audio-, Film- und Bildmaterial.
13.1.Der Veranstalter ist berechtigt Bilder, Texte und Videos die ihm durch den Künstler im Vorfeld der Veranstaltung zur
Verfügung gestellt wurden für seine Presse und Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Veranstaltung unentgeltlich
zu nutzen. Die Verwendung von eigenem Bildmaterial ist durch den Künstler zu genehmigen.
13.2.Die Veröffentlichung von Audio-, Film- und Bildmitschnitten der Aufführung setzt grundsätzlich die ausdrückliche
Zustimmung des Künstlers, sowie die namentliche Nennung des Künstlers durch dessen Internetadresse voraus.
13.3.Die kommerzielle Nutzung von Audio-, Film- und Tonaufzeichnungen der Show ist gesondert vertraglich zu regeln,
grundsätzlich gilt das Recht am eigenen Bild.
13.4.Der Veranstalter ist berechtigt, sofern er seine Gemeinnützigkeit nachweisen kann, Bild- und Filmaufzeichnungen des
Gastspiels für Eigenwerbung zu Nutzen. Die Verwendung des Materials setzt die Erwähnung des Künstlers durch dessen
Internetadresse www.der-feuerman.de voraus.
13.5.Die Nutzung von Aufzeichnungen und Fotos, die diese als Bestandteil eines neuen Vertrages ansehen (z.B. Sponsoring
etc.), sind gesondert vertraglich zu regeln und bedürfen in jedem Fall der ausdrücklichen Zustimmung des Künstlers.
14.Die Anmeldung der Aufführung bei der zuständigen Brandschutzbehörde und / oder Ordnungsbehörde erfolgt durch den
Veranstalter. Entstehende Kosten für Genehmigungsverfahren und ggf. eine Brandwache durch die Feuerwehr oder
Sicherheitspersonal werden durch den Veranstalter getragen.
15.Der Veranstalter übernimmt Anmeldung und Kosten für die GemA.
16.Abgaben für Erstverwerter künstlerischer Leistungen an die Künstlersozialkasse werden durch den Veranstalter abgeführt.
17.Gestellte Bühnen- und Logisitk- und Sicherheitsanweisung sind fester Bestandteil unserer Produktionsanforderungen
18.Sind einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen anfechtbar oder unwirksam, wird dadurch nicht die
Gültigkeit der gesamten getroffenen vertraglichen Vereinbarung berührt. An die Stelle der anfechtbaren oder unwirksamen
Bestimmung tritt eine entsprechende wirksame und unanfechtbare Bestimmung, die dem beiderseits angestrebten Ziel dieser
Vereinbarung am nächsten kommt. Ergänzend gilt ausschließlich das Recht der BRD. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag
resultierenden Streitigkeiten ist Münster.
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