Feuerwehrzentrum Potzwenden Eine kleine Information über das Feuerwehrzentrum Potzwenden, für die Lagerteilnehmer und deren Eltern, insbesondere für alle Lagerteilnehmer die zum ersten Mal an einem Zeltlager in Potzwenden teilnehmen. Das Waldzeltlager liegt in einer sehr schönen landschaftlichen Lage ca. 18 km östlich von Göttingen, in unmittelbarer Nähe des kleinen Ortes Potzwenden in der Samtgemeinde Radolfshausen. In Eigenleistung der Freiwilligen Feuerwehren, mit finanzieller Unterstützung des Landkreises Göttingen sowie des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V., wurde dieses Feuerwehrzentrum erstellt. Das Gelände mit einer Größe von ca. 60.000 m² bietet für ca. 100 Jugendfeuerwehren des Landkreises Göttingen u.a. je einen eigenen im Wald oder am Waldrand gelegenen Zeltplatz, dessen Gestaltung und Ausbau von jeder Jugendfeuerwehr individuell durchgeführt wird. Über befestigte Hauptwege ist ein im Zentrum des Zeltlagers gelegener Dorfplatz mit Grillhütte und Tischtennisplatten zu erreichen. Weiter bieten sich große Grünflächen sowie Sportflächen für sportliche und spielerische Aktivitäten an. Ebenfalls steht seit 1985 ein kleiner Feuerlöschteich zum Schwimmen zur Verfügung. Die Grünflächen sowie die befestigten Hofflächen werden für Ausbildungszwecke genutzt. In einem zweigeschossigen Mehrzweckgebäude sind Küchenräume mit erforderlichen Vorratsräumen, einem Kühlraum, der Heizungszentrale sowie großräumige sanitäre Anlagen für weibliche und männliche Gäste vorhanden. Selbstverständlich verfügt es über zwei Unterrichtsräume bzw. Aufenthaltsräume mit einer kleinen Kantine sowie einer überdachten Terrasse, die bei jedem Wetter einen Aufenthalt im Freien gewährleistet. In Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Gleichen, Adelebsen, Göttingen, Dransfeld, Rosdorf, Radolfshausen, Friedland und Bovenden unter Mitarbeit der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehren wurden 8 beheizbare Blockhäuser errichtet. Leider haben die Gemeinden Adelebsen. Friedland, Dransfeld und Rosdorf die Verantwortung für ihre Blockhäuser aufgegeben und sie dem Verband zur Verfügung gestellt. In einem weiteren Gebäude sind Räume für Erste Hilfe, Lagerleitung sowie eine Kantine vorhanden. Bei schlechter Witterung ist die große Terrasse durch eine Zeltplane überdacht und somit ist gewährleistet, dass auch dann draußen die Mahlzeiten eingenommen werden können. Des Weiteren befindet sich auch die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises Göttingen im Feuerwehrzentrum Potzwenden. Feuerwehrzentrum Potzwenden Heinrich Schuchardt Weg 37136 Potzwenden Tel.: 05508 / 8288 Fax.: 05508 / 1866 Lagerleitung : 05508 / 9749426 54. Kreiszeltlager vom 22.07. – 31. 07. 2016 im Feuerwehrzentrum Potzwenden Der Lagerleitung gehören an: Lagerleiter Heinz – Uwe Koch Falkenhagen 48 37136 Landolfshausen Tel.: 05508 / 923084 priv. 05508 / 97510 dienstl. E-Mail: [email protected] Stellv. Lagerleiter Fredie Gerke Haardtfeld 6 37127 Ellershausen Tel. : 05502 / 300674 Sicherheit und Ordnung Dirk Maiwald Gartenstr. 3 37133 Friedland Frank Jünemann Rollbachweg 37127 Bühren Veranstaltungen / Spieleleitung Torsten Freter Niemetalstr. 4 37127 Löwenhagen Lagerzeitung Sandra Fuge Brochthäuser Str. 38 37115 Brochthausen Dennis Bährens In den Ellern 4 37120 Bovenden Kassenwesen Elvira Koch Falkenhagen 48 37136 Landolfshausen Tel.: 05508 / 8288 Kerstin Maiwald Gartenstr. 3 37133 Friedland Tel.: 05503 / 2756 Verpflegung und Bewirtschaftung Feuerwehrzentrum Potzwenden Heinrich Schuchardt Weg 37136 Potzwenden Lagerleitung Tel. : 05508 / 8288 Fax. : 05508 / 1866 Tel.: 05508 / 9749426 Programm Für das 54. Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren des Landkreises Göttingen vom 22.07.16 – 31.07.16 Freitag 22.07.2016 ab ca. 17.00 Uhr 18.00 Uhr ca. 20.00 Uhr Anschließend Samstag 23.07.2016 10.00 Uhr 14.00 Uhr 21.00 Uhr Aufbau der Wettbewerbe Beginn der Wettbewerbe Filmabend ev. Filme alter Zeltlager ?? Sonntag 24.07.2016 09.00 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr 21.30 Uhr Morgenrunde Beginn der Wettbewerbe Fortsetzung der Wettbewerbe Nachtwanderung Montag 25.07.2016 09.00 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr Morgenrunde Beginn der Wettbewerbe Fortsetzung der Wettbewerbe Abend steht zur freien Verfügung Dienstag 26.07.2016 08.30 Uhr Orientierungsmarsch Ganztägig Karaoke (Kommt auf die Beteiligung an) Ca.21.00 Uhr Mittwoch Anmeldung Abendessen Eröffnungsveranstaltung Betreuerversammlung 27.07.2016 09.00 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr Morgenrunde Beginn der Wettbewerbe Fortsetzung der Wettbewerbe Abend steht zur freien Verfügung Donnerstag 28.07.2016 09.30 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr 21.00 Uhr Morgenrunde Beginn der Wettbewerbe Fortsetzung der Wettbewerbe Disco mit Stefan Freitag 09.00 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr 20.00 Uhr Morgenrunde Wettbewerb und Spieleprogramm. Fortsetzung Lagerabend Beiträge vorbereiten 09.00 Uhr 10.00 Uhr 14.00 Uhr Morgenrunde Beginn der Wettbewerbe Beginn der Endspiele Abend steht zur freien Verfügung 09.00 Uhr 12.00 Uhr 13.00 Uhr Morgenrunde Abbau des Zeltlagers Abschlussveranstaltung 29.07.2016 Samstag 30.07.2016 Sonntag 31.07.2016 Bis ca. Änderungen im Programmablauf werden rechtzeitig bekannt gegeben Strichliste Die aufgeführten Gegenstände sollten je nach Bedarf von jedem Lagerteilnehmer mitgebracht werden: - Übungsanzug der Jugendfeuerwehr - Sportzeug, Turnschuhe, Trainingsanzug - Badehose / Badeanzug, Badetuch - Regenbekleidung, Stiefel und Wechselschuhe - Hygiene – Artikel, Wasch und Rasierzeug - Handtücher, Geschirrhandtücher - Kamm, Bürste, Föhn - Kleiderbürste, Schuhputzzeug - Wechselwäsche, Strümpfe, Strickjacken, Pullover, Westen, --Schlafanzug - Luftmatratze, Schlafsack, Wolldecken - Essbesteck, Tasse, Becher, Frühstücksbrett, flachen und tiefen Teller - Persönlicher Bedarf: Brille / Medikamente usw. Krankenschein der gesetzlichen Krankenkasse zur ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung - Flickzeug für Luftmatratze / Ersatzstöpsel - Jugendfeuerwehrmitgliederausweis Jeder Gruppe wird empfohlen für die Allgemeinheit bei Bedarf mitzubringen: - Sportgeräte, Fußball, Tischtennisschläger, Federballschläger usw. - Geräte zur Zeltplatz Reinigung / Besen, Schaufel, Spaten, Hammer usw. . Lagerordnung zum 54.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im Feuerwehrzentrum Potzwenden 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 3. 3.1 3.2 Allgemeines Das Kreiszeltlager in Potzwenden wird von den Jugendfeuerwehren des Landkreises und der Stadt Göttingen eingerichtet. Das Zeltlager wird im Sinne des Jugendwohlfahrtgesetzes als Jugendmaßnahme durchgeführt. Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen Sie eines Freiraumes. Dennoch sind bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jedem einzelnen zu erhalten. Diesem Ziel dient die Lagerordnung, die für alle verbindlich ist. Sie kann und soll nur das Notwendigste regeln, um allen Teilnehmern einen ungefährdeten und sinnvollen Ablauf des Lagerprogramms zu ermöglichen. Es ist deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer ihre Interessen in Toleranz und gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in Güte regeln. Haustiere ( Hunde usw. ) dürfen nicht mit ins Zeltlager gebracht werden auch von Gästen!! Es wird eine Jugendsprecherversammlung abgehalten, die sich wie folgt zusammensetzt: Jede Jugendfeuerwehr wählt aus ihren Reihen einen Jugendsprecher, der seine Jugendfeuerwehr in der Jugendversammlung vertritt und einen Lagersprecher und Vertreter wählt. Das tragen von Armbändern zur besseren Erkennung von Lagerteilnehmern, Betreuer, Lagerleitung und Gästen. Fotos die während der Maßnahme gemacht werden, können für die Öffentlichkeitsarbeit und der Homepage genutzt werden. Organisatorischer Ablauf Ihr werdet so früh geweckt, dass vor dem Frühstück noch genügend Zeit zum Waschen bleibt und Ihr habt noch Zeit, die Zelte in Ordnung zu bringen und den Platz um die Zelte aufzuräumen. Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagspause. Während dieser Zeit sollten körperliche Anstrengungen oder lärmende Spiele unterbleiben. Von 15.00 Uhr – 15.30 Uhr Kaffeepause Die Lagerruhe beginnt um 22.30 Uhr und endet mit dem Wecken. Stört bitte in dieser Zeit Eure Kameraden nicht. Gäste haben mit Beginn der Lagerruhe das Gelände zu verlassen!!! Die Krankenstation bei der Lagerleitung ist zur ambulanten Behandlung zu bestimmten Zeiten geöffnet. Die genauen Zeiten werden am schwarzen Brett bekanntgegeben. In dringenden Fällen kann die Krankenstation jedoch jederzeit aufgesucht werden. Allgemeine Verhaltensweise Lagerfeuer dürfen klein nur an den dafür hergerichteten Plätzen abgebrannt werden, aber erst nach dem Abendessen. Tagsüber nach Wetterlage und Absprache mit der Lagerleitung. Das Rauchen in den Zelten und im Waldbereich kann aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden. Im Essenzelt ist das Rauchen Grundsätzlich verboten! Für Raucher werden extra Raucherplätze eingerichtet, ebenso ist das Rauchen im Bereich der Lagerfeuer gestattet. Es wird darauf hingewiesen das, das Rauchen für Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten ist! Während des gesamten Wettbewerbs - und Spielprogramms ist der Genuss von Alkohol nicht gestattet. Getränke dürfen nicht ins Lager gebracht werden!!! Tagsüber kein Ausschank von alkoholischen Getränken!!!! 3.3 3.4 3.4.1 3.4.2 3.4.3 3.4.4 3.5 3.5.1 3.6 4. 4.1 4.2 5. 5.1 5.2 6. 6.1.1 6.1.2 6.1.3 6.1.4 6.1.5 6.2 6.3 7. Verlast die Wasch- und Toilettenanlagen bitte so, wie Ihr sie selbst vorzufinden wünschen. Im Interesse der Wohlbefinden und der Gesundheit aller Lagerteilnehmer ist es auch bei Nacht untersagt, das Bedürfnis innerhalb und außerhalb des Lagerbereiches im Freien zu verrichten. Ihr seid selber für die Sauberkeit im Lager, Waschbereich, Toiletten und Spülbereich verantwortlich. Dabei ist folgendes zu beachten: Haltet den Lagerbereich – insbesondere den Schwimmbeckenbereich – frei von Glassplittern und anderen scharfen Gegenständen. Werft Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter. Zur Vermeidung von Müll kein Einweggeschirr verwenden. Reinigt nach jeder Mahlzeit das Essgeschirr in der Abwaschanlage. Säubert euren Essenplatz im Essenzelt selber. Nehmt die Mahlzeiten nur im Gemeinschaftszelt und in der geschlossen Gruppe ein. Ausgegebene Verpflegung darf nicht auf die Plätze mitgenommen werden (Kuchen, Brot usw.). Der Jugendfeuerwehrwart oder Betreuer begleitet immer die Gruppe. Er ist der Lagerleitung gegenüber verantwortlich, dass nach jeder Mahlzeit der Essenplatz gesäubert, die Essenreste in die Abfallkübel geschüttet und das Essgeschirr an den Spülstellen gereinigt wird. Die Jugendfeuerwehrwarte sind für Sauberkeit im Gemeinschaftszelt verantwortlich. Die Ausgabe der Verpflegung erfolgt nur gegen Abgabe der Essenmarken. Beim verlassen des Lagers ist sich grundsätzlich beim Jugendfeuerwehrwart und bei der Lagerleitung abzumelden. Gäste die im Lager eventuell übernachten möchten, müssen grundsätzlich das Einverständnis des Jugendwartes oder Betreuers der jeweiligen Gruppe haben und Gäste müssen sofort bei der Lagerleitung angemeldet werden. Der Ordnungs- und Aufsichtsdienst wird im Wechsel von den eingeteilten Gemeinden unter Aufsicht eines Jugendfeuerwehrwartes oder Betreuers durchgeführt. Fahrbereitschaft und Ausgabe von Geräten Die Benutzung von Werkzeugen, Geräten, Betreuungsmaterial und die in der Fahrbereitschaft zur Verfügung stehenden Fahrzeuge ist nur mit Einverständnis der dafür eingesetzten Verantwortlichen gestattet. Ausgeliehenes Gerät ist nach Gebrauch sofort zurückzugeben. Schaufeln, Spaten, Sägen usw. sind von den Gruppen selbst mitzubringen!! Fahrten können nur mit Erlaubnis durchgeführt werden. Obhut und Aufsichtspflicht Diese Pflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer auf den begleitenden Jugendfeuerwehrwart (min.18 Jahre) übertragen worden. Der Jugendfeuerwehrwart hat weiter die Aufgabe, Mädchen und Jungen in getrennten Zelten unterzubringen. Weisungsrecht der Lagerleitung Der Lagerleiter und seine Mitarbeiter haben unmittelbares Weisungsrecht gegenüber jedem Teilnehmer, Besucher und Gästen. Zur Wahrung der Lagerordnung. Zur Einhaltung des Hausrechts. Zur Durchführung des vorgesehenen Lagerprogramms. Zur Wahrung von leiblicher und seelischer Unversehrtheit der Lagerteilnehmer. Wenn das gesamte Wohl des Zeltlagers bedroht ist. Im Rahmen des Weisungsrechtes ist der Lagerleiter berechtigt, Lagerteilnehmer und Gäste nach Hause zu schicken. Die entstehenden Kosten müssen selbst getragen werden. Die im Lager gefundenen Gegenstände sind bei der Lagerleitung abzugeben und können dort jederzeit abgeholt werden. Wo die Lagerordnung nicht zutrifft gilt die Hausordnung des Feuerwehrzentrum Potzwenden!
© Copyright 2025 ExpyDoc