Programm 2016 - Zeltlager Potzwenden

Feuerwehrzentrum Potzwenden
Eine kleine Information über das Feuerwehrzentrum Potzwenden, für die
Lagerteilnehmer und deren Eltern, insbesondere für alle Lagerteilnehmer die zum
ersten Mal an einem Zeltlager in Potzwenden teilnehmen.
Das Waldzeltlager liegt in einer sehr schönen landschaftlichen Lage ca. 18 km östlich
von Göttingen, in unmittelbarer Nähe des kleinen Ortes Potzwenden in der
Samtgemeinde Radolfshausen.
In Eigenleistung der Freiwilligen Feuerwehren, mit finanzieller Unterstützung des
Landkreises Göttingen sowie des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen e. V.,
wurde dieses Feuerwehrzentrum erstellt. Das Gelände mit einer Größe von ca. 60.000
m² bietet für ca. 100 Jugendfeuerwehren des Landkreises Göttingen u.a. je einen
eigenen im Wald oder am Waldrand gelegenen Zeltplatz, dessen Gestaltung und
Ausbau von jeder Jugendfeuerwehr individuell durchgeführt wird. Über befestigte
Hauptwege ist ein im Zentrum des Zeltlagers gelegener Dorfplatz mit Grillhütte und
Tischtennisplatten zu erreichen. Weiter bieten sich große Grünflächen sowie
Sportflächen für sportliche und spielerische Aktivitäten an. Ebenfalls steht seit 1985
ein kleiner Feuerlöschteich zum Schwimmen zur Verfügung. Die Grünflächen sowie
die befestigten Hofflächen werden für Ausbildungszwecke genutzt.
In einem zweigeschossigen Mehrzweckgebäude sind Küchenräume mit erforderlichen
Vorratsräumen, einem Kühlraum, der Heizungszentrale sowie großräumige sanitäre
Anlagen für weibliche und männliche Gäste vorhanden. Selbstverständlich verfügt es
über zwei Unterrichtsräume bzw. Aufenthaltsräume mit einer kleinen Kantine sowie
einer überdachten Terrasse, die bei jedem Wetter einen Aufenthalt im Freien
gewährleistet.
In Zusammenarbeit mit den Gemeinden, Gleichen, Adelebsen, Göttingen, Dransfeld,
Rosdorf, Radolfshausen, Friedland und Bovenden unter Mitarbeit der jeweiligen
Freiwilligen Feuerwehren wurden 8 beheizbare Blockhäuser errichtet. Leider haben
die Gemeinden Adelebsen. Friedland, Dransfeld und Rosdorf die Verantwortung für
ihre Blockhäuser aufgegeben und sie dem Verband zur Verfügung gestellt. In einem
weiteren Gebäude sind Räume für Erste Hilfe, Lagerleitung sowie eine Kantine
vorhanden. Bei schlechter Witterung ist die große Terrasse durch eine Zeltplane
überdacht und somit ist gewährleistet, dass auch dann draußen die Mahlzeiten
eingenommen werden können.
Des Weiteren befindet sich auch die Feuerwehrtechnische Zentrale des Landkreises
Göttingen im Feuerwehrzentrum Potzwenden.
Feuerwehrzentrum Potzwenden
Heinrich Schuchardt Weg
37136 Potzwenden
Tel.: 05508 / 8288
Fax.: 05508 / 1866
Lagerleitung :
05508 / 9749426
54. Kreiszeltlager vom 22.07. – 31. 07. 2016
im Feuerwehrzentrum Potzwenden
Der Lagerleitung gehören an:
Lagerleiter
Heinz – Uwe Koch
Falkenhagen 48
37136 Landolfshausen
Tel.: 05508 / 923084 priv.
05508 / 97510 dienstl.
E-Mail: [email protected]
Stellv. Lagerleiter
Fredie Gerke
Haardtfeld 6
37127 Ellershausen
Tel. : 05502 / 300674
Sicherheit und Ordnung
Dirk Maiwald
Gartenstr. 3
37133 Friedland
Frank Jünemann
Rollbachweg
37127 Bühren
Veranstaltungen / Spieleleitung
Torsten Freter
Niemetalstr. 4
37127 Löwenhagen
Lagerzeitung
Sandra Fuge
Brochthäuser Str. 38
37115 Brochthausen
Dennis Bährens
In den Ellern 4
37120 Bovenden
Kassenwesen
Elvira Koch
Falkenhagen 48
37136 Landolfshausen
Tel.:
05508 / 8288
Kerstin Maiwald
Gartenstr. 3
37133 Friedland
Tel.:
05503 / 2756
Verpflegung und Bewirtschaftung
Feuerwehrzentrum Potzwenden
Heinrich Schuchardt Weg
37136 Potzwenden
Lagerleitung
Tel. : 05508 / 8288
Fax. : 05508 / 1866
Tel.: 05508 / 9749426
Programm
Für das 54. Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren des Landkreises Göttingen
vom 22.07.16 – 31.07.16
Freitag
22.07.2016
ab ca. 17.00 Uhr
18.00 Uhr
ca.
20.00 Uhr
Anschließend
Samstag
23.07.2016
10.00 Uhr
14.00 Uhr
21.00 Uhr
Aufbau der Wettbewerbe
Beginn der Wettbewerbe
Filmabend ev. Filme alter Zeltlager ??
Sonntag
24.07.2016
09.00 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr
21.30 Uhr
Morgenrunde
Beginn der Wettbewerbe
Fortsetzung der Wettbewerbe
Nachtwanderung
Montag
25.07.2016
09.00 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr
Morgenrunde
Beginn der Wettbewerbe
Fortsetzung der Wettbewerbe
Abend steht zur freien Verfügung
Dienstag
26.07.2016
08.30 Uhr
Orientierungsmarsch
Ganztägig
Karaoke (Kommt auf die Beteiligung an)
Ca.21.00 Uhr
Mittwoch
Anmeldung
Abendessen
Eröffnungsveranstaltung
Betreuerversammlung
27.07.2016
09.00 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr
Morgenrunde
Beginn der Wettbewerbe
Fortsetzung der Wettbewerbe
Abend steht zur freien Verfügung
Donnerstag 28.07.2016
09.30 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr
21.00 Uhr
Morgenrunde
Beginn der Wettbewerbe
Fortsetzung der Wettbewerbe
Disco mit Stefan
Freitag
09.00 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr
20.00 Uhr
Morgenrunde
Wettbewerb und Spieleprogramm.
Fortsetzung
Lagerabend Beiträge vorbereiten
09.00 Uhr
10.00 Uhr
14.00 Uhr
Morgenrunde
Beginn der Wettbewerbe
Beginn der Endspiele
Abend steht zur freien Verfügung
09.00 Uhr
12.00 Uhr
13.00 Uhr
Morgenrunde
Abbau des Zeltlagers
Abschlussveranstaltung
29.07.2016
Samstag
30.07.2016
Sonntag
31.07.2016
Bis
ca.
Änderungen im Programmablauf werden rechtzeitig bekannt gegeben
Strichliste
Die aufgeführten Gegenstände sollten je nach Bedarf von jedem
Lagerteilnehmer mitgebracht werden:
-
Übungsanzug der Jugendfeuerwehr
-
Sportzeug, Turnschuhe, Trainingsanzug
-
Badehose / Badeanzug, Badetuch
-
Regenbekleidung, Stiefel und Wechselschuhe
-
Hygiene – Artikel, Wasch und Rasierzeug
-
Handtücher, Geschirrhandtücher
-
Kamm, Bürste, Föhn
-
Kleiderbürste, Schuhputzzeug
-
Wechselwäsche, Strümpfe, Strickjacken, Pullover, Westen, --Schlafanzug
-
Luftmatratze, Schlafsack, Wolldecken
-
Essbesteck, Tasse, Becher, Frühstücksbrett, flachen und tiefen
Teller
-
Persönlicher Bedarf: Brille / Medikamente usw.
Krankenschein der gesetzlichen Krankenkasse zur ärztlichen und
zahnärztlichen Behandlung
-
Flickzeug für Luftmatratze / Ersatzstöpsel
-
Jugendfeuerwehrmitgliederausweis
Jeder Gruppe wird empfohlen für die Allgemeinheit bei Bedarf
mitzubringen:
-
Sportgeräte, Fußball, Tischtennisschläger, Federballschläger usw.
-
Geräte zur Zeltplatz Reinigung / Besen, Schaufel, Spaten, Hammer
usw. .
Lagerordnung
zum
54.Kreiszeltlager der Jugendfeuerwehren im Feuerwehrzentrum Potzwenden
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
3.
3.1
3.2
Allgemeines
Das Kreiszeltlager in Potzwenden wird von den Jugendfeuerwehren des Landkreises
und der Stadt Göttingen eingerichtet. Das Zeltlager wird im Sinne des
Jugendwohlfahrtgesetzes als Jugendmaßnahme durchgeführt.
Wo sich junge Menschen zusammenfinden, bedürfen Sie eines Freiraumes. Dennoch
sind bestimmte Ordnungsgrundsätze unerlässlich, um gerade diesen Freiraum jedem
einzelnen zu erhalten. Diesem Ziel dient die Lagerordnung, die für alle verbindlich ist.
Sie kann und soll nur das Notwendigste regeln, um allen Teilnehmern einen
ungefährdeten und sinnvollen Ablauf des Lagerprogramms zu ermöglichen. Es ist
deshalb erforderlich, dass alle Teilnehmer ihre Interessen in Toleranz und
gegenseitiger Achtung aufeinander abstimmen und sich ergebende Probleme in Güte
regeln. Haustiere ( Hunde usw. ) dürfen nicht mit ins Zeltlager gebracht werden
auch von Gästen!!
Es wird eine Jugendsprecherversammlung abgehalten, die sich wie folgt
zusammensetzt: Jede Jugendfeuerwehr wählt aus ihren Reihen einen Jugendsprecher,
der seine Jugendfeuerwehr in der Jugendversammlung vertritt und einen
Lagersprecher und Vertreter wählt.
Das tragen von Armbändern zur besseren Erkennung von Lagerteilnehmern, Betreuer,
Lagerleitung und Gästen.
Fotos die während der Maßnahme gemacht werden, können für die
Öffentlichkeitsarbeit und der Homepage genutzt werden.
Organisatorischer Ablauf
Ihr werdet so früh geweckt, dass vor dem Frühstück noch genügend Zeit zum
Waschen bleibt und Ihr habt noch Zeit, die Zelte in Ordnung zu bringen und den Platz
um die Zelte aufzuräumen.
Von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist Mittagspause. Während dieser Zeit sollten
körperliche Anstrengungen oder lärmende Spiele unterbleiben.
Von 15.00 Uhr – 15.30 Uhr Kaffeepause
Die Lagerruhe beginnt um 22.30 Uhr und endet mit dem Wecken. Stört bitte in dieser
Zeit Eure Kameraden nicht.
Gäste haben mit Beginn der Lagerruhe das Gelände zu verlassen!!!
Die Krankenstation bei der Lagerleitung ist zur ambulanten Behandlung zu
bestimmten Zeiten geöffnet. Die genauen Zeiten werden am schwarzen Brett
bekanntgegeben. In dringenden Fällen kann die Krankenstation jedoch jederzeit
aufgesucht werden.
Allgemeine Verhaltensweise
Lagerfeuer dürfen klein nur an den dafür hergerichteten Plätzen abgebrannt werden,
aber erst nach dem Abendessen. Tagsüber nach Wetterlage und Absprache mit der
Lagerleitung.
Das Rauchen in den Zelten und im Waldbereich kann aus Sicherheitsgründen nicht
gestattet werden. Im Essenzelt ist das Rauchen Grundsätzlich verboten! Für
Raucher werden extra Raucherplätze eingerichtet, ebenso ist das Rauchen im Bereich
der Lagerfeuer gestattet. Es wird darauf hingewiesen das, das Rauchen für
Jugendliche unter 18 Jahren in der Öffentlichkeit verboten ist!
Während des gesamten Wettbewerbs - und Spielprogramms ist der Genuss von
Alkohol nicht gestattet.
Getränke dürfen nicht ins Lager gebracht werden!!!
Tagsüber kein Ausschank von alkoholischen Getränken!!!!
3.3
3.4
3.4.1
3.4.2
3.4.3
3.4.4
3.5
3.5.1
3.6
4.
4.1
4.2
5.
5.1
5.2
6.
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.1.4
6.1.5
6.2
6.3
7.
Verlast die Wasch- und Toilettenanlagen bitte so, wie Ihr sie selbst vorzufinden
wünschen. Im Interesse der Wohlbefinden und der Gesundheit aller Lagerteilnehmer
ist es auch bei Nacht untersagt, das Bedürfnis innerhalb und außerhalb des
Lagerbereiches im Freien zu verrichten.
Ihr seid selber für die Sauberkeit im Lager, Waschbereich, Toiletten und Spülbereich
verantwortlich. Dabei ist folgendes zu beachten:
Haltet den Lagerbereich – insbesondere den Schwimmbeckenbereich – frei von
Glassplittern und anderen scharfen Gegenständen.
Werft Abfälle nur in die dafür vorgesehenen Behälter. Zur Vermeidung von Müll kein
Einweggeschirr verwenden.
Reinigt nach jeder Mahlzeit das Essgeschirr in der Abwaschanlage. Säubert euren
Essenplatz im Essenzelt selber.
Nehmt die Mahlzeiten nur im Gemeinschaftszelt und in der geschlossen Gruppe ein.
Ausgegebene Verpflegung darf nicht auf die Plätze mitgenommen werden
(Kuchen, Brot usw.). Der Jugendfeuerwehrwart oder Betreuer begleitet immer die
Gruppe. Er ist der Lagerleitung gegenüber verantwortlich, dass nach jeder Mahlzeit
der Essenplatz gesäubert, die Essenreste in die Abfallkübel geschüttet und das
Essgeschirr an den Spülstellen gereinigt wird.
Die Jugendfeuerwehrwarte sind für Sauberkeit im Gemeinschaftszelt verantwortlich.
Die Ausgabe der Verpflegung erfolgt nur gegen Abgabe der Essenmarken.
Beim verlassen des Lagers ist sich grundsätzlich beim Jugendfeuerwehrwart und bei
der Lagerleitung abzumelden.
Gäste die im Lager eventuell übernachten möchten, müssen grundsätzlich das
Einverständnis des Jugendwartes oder Betreuers der jeweiligen Gruppe haben und
Gäste müssen sofort bei der Lagerleitung angemeldet werden.
Der Ordnungs- und Aufsichtsdienst wird im Wechsel von den eingeteilten Gemeinden
unter Aufsicht eines Jugendfeuerwehrwartes oder Betreuers durchgeführt.
Fahrbereitschaft und Ausgabe von Geräten
Die Benutzung von Werkzeugen, Geräten, Betreuungsmaterial und die in der
Fahrbereitschaft zur Verfügung stehenden Fahrzeuge ist nur mit Einverständnis der
dafür eingesetzten Verantwortlichen gestattet. Ausgeliehenes Gerät ist nach Gebrauch
sofort zurückzugeben.
Schaufeln, Spaten, Sägen usw. sind von den Gruppen selbst mitzubringen!!
Fahrten können nur mit Erlaubnis durchgeführt werden.
Obhut und Aufsichtspflicht
Diese Pflichten sind von den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer
auf den begleitenden Jugendfeuerwehrwart (min.18 Jahre) übertragen worden.
Der Jugendfeuerwehrwart hat weiter die Aufgabe, Mädchen und Jungen in getrennten
Zelten unterzubringen.
Weisungsrecht der Lagerleitung
Der Lagerleiter und seine Mitarbeiter haben unmittelbares Weisungsrecht gegenüber
jedem Teilnehmer, Besucher und Gästen.
Zur Wahrung der Lagerordnung.
Zur Einhaltung des Hausrechts.
Zur Durchführung des vorgesehenen Lagerprogramms.
Zur Wahrung von leiblicher und seelischer Unversehrtheit der Lagerteilnehmer.
Wenn das gesamte Wohl des Zeltlagers bedroht ist.
Im Rahmen des Weisungsrechtes ist der Lagerleiter berechtigt, Lagerteilnehmer und
Gäste nach Hause zu schicken. Die entstehenden Kosten müssen selbst getragen
werden.
Die im Lager gefundenen Gegenstände sind bei der Lagerleitung abzugeben und
können dort jederzeit abgeholt werden.
Wo die Lagerordnung nicht zutrifft gilt die Hausordnung des Feuerwehrzentrum
Potzwenden!