AGB Tele Columbus

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kabelanschluss und Multimediadienste
1. Vertragsgegenstand
1.1 Die Gesellschaft betreibt Breitbandkabelnetze (BK-Netze) zur Versorgung mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie Multimediadiensten
(Kabelanschluss, Internet, Telefonie, Mobilfunk) und erbringt diese Dienste
auf Basis des Telekommunikationsgesetzes sowie der Allgemeinen und
Besonderen Geschäftsbedingungen sowie der Preisliste.
1.2 Der Vertrag regelt die Einrichtung und Überlassung eines Kabelanschlusses an der im Auftrag angegebenen Adresse sowie – soweit beauftragt – die Erbringung von Multimediadiensten.
1.3 Der Vertrag zwischen der Gesellschaft und dem Kunden kommt durch
einen Auftrag des Kunden, den dieser unter Verwendung eines hierfür vorgesehenen Auftragsformulars, über das Online-Bestellsystem oder durch
telefonische Bestellung abgibt, und Annahme dieses Auftrags zustande,
die beim Kabelanschluss durch Auftragsbestätigung der Gesellschaft spätestens jedoch mit Bereitstellung des Dienstes bzw. bei Multimediadiensten
durch Bereitstellung des Dienstes erfolgt. Der Kunde ist für die Dauer von
10 Werktagen an seinen Auftrag gebunden.
1.4 Bei Beauftragung eines Kabelanschlusses sowie zeitgleicher oder
zeitversetzter Beauftragung von Multimediadiensten werden jeweils unabhängige Vertragsverhältnisse begründet.
1.5 Im Falle der späteren Buchung eines höherwertigen Produktes innerhalb eines beauftragten Multimediadienstes endet die Bereitstellung des
gebuchten Produktes mit der Bereitstellung des höherwertigen Produktes.
Mit dieser Bereitstellung beginnt die Mindestvertragslaufzeit für das höherwertige Produkt. Sofern der Kunde für das höherwertige Produkt über ein
Widerrufsrecht verfügt und von diesem wirksamen Gebrauch macht, gilt
Ziffer 1.5, Satz 1 nicht.
1.6. Die Gesellschaft darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz
oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Die Gesellschaft hat dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde
kann in diesem Fall den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang
der Anzeige für den Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, kündigen. Dies gilt nicht bei der Übertragung auf ein mit der Gesellschaft iSd
§§ 15 AktG verbundenes Unternehmen.
1.7 Die Gesellschaft stellt beim Kabelanschluss Programmsignale nach
Maßgabe der Gesetze, Entscheidungen Dritter wie z. B. Landesmedienanstalten zur Verfügung. Eine vertragliche Verpflichtung zur Bereitstellung bestimmter Programme oder Benutzung bestimmter Übertragungstechniken
wird für die Gesellschaft durch den vorliegenden Vertrag nicht begründet.
1.8 Weitere Teilnehmeranschluss- oder Multimediadosen werden auf
Wunsch des Kunden ausschließlich durch die Gesellschaft oder in deren
Auftrag für den Kunden kostenpflichtig installiert.
AU-TC-110 Stand August 2016
2. Leistungsvoraussetzungen
2.1 Voraussetzungen für den Bezug der vertragsgegenständlichen Leistungen sind:
- Volljährigkeit des Kunden;
- für weitere Digital-TV Produkte ein digitaler Zugang zum BK-Netz, der von
der Gesellschaft eingerichtet wird, ein bestehender Kabelanschlussvertrag mit der Gesellschaft oder einem mit ihr nach §§ 15 ff. AktG
verbundenem Unternehmen über die Versorgung mit mind. 10 Fernsehprogrammen sowie
- ein kabeltauglicher Receiver oder CI+-Modul (im folgenden „Endgerät“)
sowie eine freigeschaltete SmartCard;
- für Internet- oder Telefonprodukte eine rückkanalfähige Hausverteilanlage, ein geeignetes Kabelmodem inkl. Multimedia-TerminalAdapter (MTA) und eine Multimediadose, die von der Gesellschaft zur
Verfügung gestellt werden.
2.2 Soweit die Gesellschaft bestimmte Leistungen unentgeltlich erbringt,
(Stand August 2016)
die nicht Vertragsbestandteil sind, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus
nicht.
2.3 Die Gesellschaft weist darauf hin, dass die Erbringung der Dienste
auch von der Inanspruchnahme von Übertragungswegen und Vermittlungseinrichtungen Dritter, die nicht Erfüllungsgehilfen der Gesellschaft sind, abhängig sein kann. Hierdurch können sich Qualitätsabweichungen der von
der Gesellschaft zu erbringenden Dienstleistungen ergeben, da insoweit die
Leistungsstandards der anderen Anbieter maßgeblich sind.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
- die von der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen;
- mit den ihm überlassenen PIN-Nummern und Kennworten sorgfältig umzugehen und diese geheim zu halten;
- der Gesellschaft unverzüglich jede Änderung seines Namens, der Anschrift, des Rechnungsempfängers sowie der für die Vertragsabwicklung
und für Online-Rechnungen benannten E-Mail-Adresse mitzuteilen;
- die Gesellschaft unverzüglich bei Änderung seiner Bankverbindung zu
informieren und ggf. ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen;
- Störungen und Schäden unverzüglich dem Technischen Service, der auf
dem Auftragsformular angegeben ist, zu melden;
- Kosten für eine unbegründete Entstörung bzw. eine Störung, die durch den
Kunden selbst z. B. durch Fehlbedienung verursacht werden, zu tragen;
- keine Einrichtungen zu benutzen oderAnwendungen auszuführen, die zu
Veränderungen des digitalen Zugangs oder des BK-Netzes führen
können;
- die ihm überlassenen Endgeräte pfleglich zu behandeln und weder Eingriffe in die installierten Anschlusskomponenten noch die darin befindliche
Software vorzunehmen oder vornehmen zu lassen und diese ausschließlich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch einzusetzen;
- bei einer vom Kunden verschuldeten Beschädigung oder Verlust eines Geräts der Gesellschaft Schadenersatz gemäß Preisliste zu leisten wobei
dem Kunden der Nachweis gestattet ist, dass kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist, in diesem Fall ist der tatsächliche
Schaden vom Kunden zu ersetzen.
4. Zutrittsregelung, Störungen und Schäden an der BK-Anlage
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft oder von ihr beauftragten
Dritten während üblicher Geschäftszeiten zum Zwecke der Errichtung, des
Betriebes, der Unterhaltung und der Wartung des BK-Netzes oder sonstiger im
Zusammenhang mit dem Vertrag stehenden Maßnahmen Zutritt zum Grundstück, Gebäude bzw. Wohnung nach Absprache zu gewähren. Verhindert er
diesen Zutritt aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist er zum Ersatz sämtlicher hierdurch an dem BK-Netz entstehenden Schäden sowie für die infolge
der Verhinderung des Zutritts bei der Gesellschaft oder Dritten entstehenden
Schäden verpflichtet.
4.2 Er ist weiterhin verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen, insbesondere die Anlage pfleglich und sachgerecht zu behandeln sowie zum Anschluss von Rundfunk
und Fernsehempfangsgeräten nur doppelt geschirmte Anschlusskabel
zu verwenden; der Gesellschaft erkennbare Mängel oder Schäden des
BK-Netzes unverzüglich anzuzeigen; sowie alle Instandhaltungs- und
Änderungsarbeiten an dem BK-Netz nur von der Gesellschaft bzw. von
der Gesellschaft beauftragten Dritten ausführen zu lassen.
4.3 Bei einer von ihm verschuldeten oder von einem von ihm eingesetzten Gerät oder Leitungsweg ausgehenden Störung oder Beschädigung des BK-Netzes oder im Eigentum der Gesellschaft stehenden
1
5. Zahlungsbedingungen, Entgelt, Fälligkeit
5.1 Der Kunde leistet an die Gesellschaft die periodischen Entgelte und/
oder Einmalentgelte gemäß vertraglicher Vereinbarung bzw. der Preisliste.
5.2. Die Zahlungspflicht beginnt ab Bereitstellung des Dienstes. Diese
kann bei mehreren beauftragten Diensten separat erfolgen.
5.3 Das zu zahlende Entgelt für die Bereitstellung des Kabelanschlusses inkl. analoger Signalversorgung wird jeweils vierteljährlich im Voraus
zur Zahlung fällig.
5.4 Das zu zahlende Entgelt für die Multimediadienste und digitaler
Signalversorgung über den Kabelanschluss wird jeweils zum 1. eines
Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Variable Entgelte werden am 1.
eines Monats rückwirkend für den vorangegangenen Monat zur Zahlung
fällig.
5.5 Das zu zahlende Entgelt für das Mobilprodukt wird jeweils zum
1. eines Monats im Voraus zur Zahlung fällig. Die Fälligkeit der variablen
Entgelte ist unter D. Besondere Geschäftsbedingungen Mobil geregelt.
5.6 Einmalig zu zahlende Entgelte werden mit der Erbringung der Leistung, spätestens mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
5.7 Die Rechnungsstellung bei Multimediadiensten kann in geeigneter
Form erfolgen, insbesondere über das Webportal. Eine Rechnungsstellung
bei Kunden mit ausschließlichem Bezug von Kabelfernsehen erfolgt per
E-Mail. Eine Rechnungsstellung in schriftlicher Form erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und nur gegen eine Entgeltzahlung gemäß der
Preisliste.
5.8 Der Kunde ist verpflichtet, die vertraglichen Entgelte durch das Lastschriftverfahren zu zahlen. Hierzu hat er oder ein Dritter der Gesellschaft
ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die Gesellschaft zieht das Entgelt
frühestens fünf Werktage nach Benachrichtigung per Rechnung vom angegebenen Konto des Kunden ein. Im Fall der Nichterteilung oder des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats bzw. nach zweimaliger Rücklastschrift
wird der Kunde mittels Papierrechnung zur Überweisung aufgefordert. Die
Gesellschaft ist berechtigt, für die schriftliche Rechnungsstellung und die
ggf. erfolgten Rücklastschriften einen Betrag gemäß der Preisliste zu berechnen.
5.9 Nimmt der Kunde entgegen seiner Verpflichtung gem. Ziffer 5.7
nicht am Lastschriftverfahren teil und überweist die Rechnungsbeträge,
bekommt der Kunde eine Papierrechnung zugeschickt, wofür der Kunde
einen Betrag gemäß der Preisliste an die Gesellschaft zu entrichten hat.
5.10 Der Kunde hat das Recht, Einwendungen gegen Rechnungen für
Telekommunikationsdienste innerhalb von acht Wochen ab Rechnungszugang schriftlich per Post oder Fax bei der Gesellschaft geltend zu machen.
Es gilt § 45i Telekommunikationsgesetz.
6. Änderung von AGB, Leistungen und Preisen
6.1 Wenn und soweit sich ihre folgenden Kosten für die Versorgung
mit Fernseh- und Hörfunkprogrammen sowie Multimediadiensten insgesamt erhöhen oder vermindern, ist die Gesellschaft bei einer Erhöhung
der Kosten zu einer Erhöhung der Entgelte berechtigt und bei einer
Verminderung der Kosten zu einer Senkung der Entgelte verpflichtet: (i)
Signalkosten oder Kosten dritter Vorlieferanten und (ii) Urheberrechtsvergütungen. Bei der Ermittlung, ob sich die Kosten insgesamt verändert
haben, ist zu berücksichtigen, ob und wieweit Steigerungen bei einem
Kostenfaktor durch Senkungen bei anderen Kostenfaktoren ausgeglichen werden. Zum Ausgleich von Kostensteigerungen darf die Gesellschaft die Entgelte jederzeit, aber nicht mehr als einmal innerhalb von
12 Monaten anpassen. Eine Erhöhung der Entgelte nachdieser Ziffer 6.1
ist ausschließlich zum Ausgleich von Kostensteigerungen zulässig. Die
Gesellschaft wird dem Kunden eine Erhöhung spätestens zwei Monate
im Voraus mitteilen.
6.2 Sollte eine Entgelterhöhung gemäß Ziffer 6.1 mehr als 5% des im
Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Entgelts betragen, so ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen vorzeitig innerhalb von 4 (vier) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die
Entgelterhöhung zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, wird der Vertrag bezüglich der betroffenen Vertragsleistungen mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltanpassung beendet. Die Gesellschaft wird den Kunden in der Mitteilung
auf sein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hinweisen.
6.3 Bei einer Veränderung des Umsatzsteuersatzes ändert sich das
monatliche Entgelt zum Zeitpunkt der Einführung des geänderten Satzes entsprechend.
6.4 Die Gesellschaft ist berechtigt Änderungen, Anpassungen oder
Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit vorzunehmen, sofern nicht wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses
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(insbesondere Art und Umfang, Laufzeit, Kündigung) umfasst sind. Dies
ist insbesondere dann erforderlich, wenn Regelungslücken nach Vertragsschluss entstanden sind (z.B. durch Gesetzesänderungen, Erklärung der
Unwirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch die Rechtsprechung). Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden in Textform
mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten bekanntgegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde diesen nicht innerhalb von
sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Bei Ausübung
des Widerspruchsrechts durch den Kunden werden die Änderungen nicht
Vertragsbestandteil und der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Die Gesellschaft wird auf die Möglichkeit des Widerspruchs und Einhaltung der
Frist gesondert hinweisen. Das Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
7. Verzug, Leistungsabschaltung, Abklemmung
7.1 Gerät der Kunde mit der Zahlung eines Betrages in Höhe von zwei
monatlichen Entgelten in Verzug, so ist die Gesellschaft zur fristlosen
Kündigung des Vertrages berechtigt.
7.2 Bei Zahlungsverzug ist die Gesellschaft berechtigt, eine Mahnpauschale gemäß Preisliste sowie Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu erheben. Dem Kunden
ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu
ersetzen.
7.3 Weiterhin hat der Kunde der Gesellschaft alle Kosten gemäß Preisliste
zu ersetzen, die durch eine verspätete Zahlung oder eine nicht eingelöste
oder rückbelastete Lastschrift entstehen, wobei dem Kunden der Nachweis
gestattet ist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden
ist, in diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden zu ersetzen.
Dies gilt nicht, wenn die verspätete Zahlung oder Lastschrift durch die Gesellschaft, ein mit ihr verbundenes Unternehmen oder eine Bank verursacht
wurde.
7.4 Die Gesellschaft ist berechtigt bei Zahlungsverzug und nach Mahnung des offenen Betrages die vertraglichen Leistungen abzuschalten
(Leistungsabschaltung). Nach Zahlungseingang aller ausstehenden
Entgelte, inkl. der Kosten der Leistungsabschaltung gemäß Preisliste
hebt die Gesellschaft die Leistungsabschaltung wieder auf.
7.5 Der Kunde bleibt auch während einer Leistungsabschaltung zur
Zahlung des monatlichen Entgeltes verpflichtet. Der Kunde hat die Kosten der Freischaltung der Leistungsabschaltung und die Kosten der
Abklemmung gemäß Preisliste zu tragen. Ihm ist der Nachweis gestattet,
dass keine oder geringere Kosten entstanden sind. In diesem Fall hat
der Kunde die tatsächlichen Kosten zu ersetzen.
7.6 Die Gesellschaft klemmt den Kabelanschluss/die Multimediadienste frühestens mit Beendigung (Kündigung) des Vertrages ab. Der
Kunde hat durch die Zahlung aller ausstehenden Entgelte, inkl. der
Kosten einer bereits beauftragten oder erfolgten Abklemmung, nicht die
Möglichkeit, die Abklemmung seines Kabelanschlusses/seiner Multimediadienste rückgängig zu machen. Ihm steht offen, einen Neuvertrag
mit einem einmalig erhöhten Einrichtungspreis gemäß der Preisliste
zu schließen. Bei Abschluss eines Neuvertrages über Telefondienstleistungen kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass dem Kunden
die Rufnummer aus dem zuvor abgeklemmten Vertrag zur Verfügung
gestellt werden kann.
8. Vertragsdauer, Kündigung, Umzug des Kunden
8.1 Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der Preisliste. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um jeweils ein
Jahr („Verlängerungszeitraum“), sofern er nicht mit einer Frist von sechs
Wochen vor Vertragsende gekündigt wurde.
8.2 Sofern der Kunde mehrere Multimediadienste beauftragt hat, kann
jeder Multimediadienst gesondert gekündigt werden. Dies gilt nicht bei
Kombipaketen, bei denen mehrere Multimediadienste ausschließlich zusammen vermarktet und bereitgestellt werden.
8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Darüber hinaus hat der Kunde im Fall seines Umzuges an einen Ort, an dem
die Gesellschaft das vertragsgegenständliche Produkt nicht selbst oder
durch Dritte zur Verfügung stellt, das Recht, den Vertrag mit einer Frist
von 3 Monaten zum Monatsende zu kündigen, jedoch frühestens mit
Wirkung zum Ende des Monats, in dem er aus der Wohnung auszieht.
Der Kunde ist in diesen Fällen verpflichtet, unverzüglich einen geeigneten
Nachweis der Änderung des Hauptwohnsitzes (in der Regel die amtliche Ummeldebestätigung oder eine Bestätigung des neuen Vermieters
mit vollständigem Namen und Anschrift über den Nutzungsbeginn des
neuen Hauptwohnsitzes)vorzulegen. Erfolgt die Kündigungserklärung
zunächst ohne Vorlage der Nachweise, so ist für die Kündigungsfrist der
Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Nachweise beigebracht worden sind.
Dieses Kündigungsrecht gilt nicht, sofern der Kunde in eine Liegenschaft
zieht, die von der Gesellschaft oder einem mit ihr iSd §§ 15 ff. AktG
verbundenen Unternehmen mit Fernseh-und Hörfunkprogrammen oder
AU-TC-110 Stand August 2016
Einrichtungen ist er verpflichtet, der Gesellschaft die Störungs- bzw.
Schadensermittlung zu vergüten sowie die Kosten der Behebung der
Störung bzw. Beschädigung zu ersetzen
Multimediadiensten versorgt wird. In diesem Fall bleibt der Kunde für die
Dauer seines Vertrags zum Bezug der beauftragten Dienste verpflichtet.
Der Vertrag wird unverändert fortgesetzt. Für den durch einen Umzug
entstandenen Aufwand, kann die Gesellschaft ein Einmalentgelt gemäß
der Preisliste verlangen.
8.4 Die Gesellschaft ist insbesondere dann zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn die Gestattung zur Versorgung der Wohnung gekündigt wird aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu vertreten hat oder
wenn eine Gefährdung der Einrichtungen der Gesellschaft, insbesondere
des BK-Netzes durch Rückwirkungen von Endeinrichtungen oder eine
Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht.
8.5 Kündigungen sind per Brief, Fax oder Email an die in der Auftragsbestätigung genannten Adressen zu richten.
8.6 Der Kunde ist verpflichtet einen in einer Summe fälligen pauschalierten
Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin zu entrichtenden restlichen monatlichen Entgelte gegenüber
der Gesellschaft zu entrichten, wenn der Kunde die Kündigung aus wichtigem Grund zu vertreten hatte. Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten einen
höheren Schadensersatz geltend zu machen, wenn sie diesen nachweist.
Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall ist der tatsächliche Schaden vom Kunden
zu ersetzen.
9. Haftung
9.1 Soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist, haften die
Gesellschaft sowie ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen bei
vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie für jede
schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit unbeschränkt.
Im Übrigen haftet die Gesellschaft bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht begrenzt auf das vertragstypisch
vorhersehbare Risiko. Eine „wesentliche Vertragspflicht“ ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf.
9.2 Für Vermögensschäden, die nicht auf Vorsatz beruhen, gilt zusätzlich die Haftungsbegrenzung gemäß § 44a Telekommunikationsgesetz
(TKG). Diese Haftungsbegrenzung nach § 44a TKG gilt auch bei grob
fahrlässigen Pflichtverletzungen, Satz 1 der Ziffer 9.1 gilt insoweit nicht.
9.3 Die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
wegen Arglist oder einer Garantie bleibt unberührt.
9.4 Die Haftung der Gesellschaft für Beeinträchtigungen des Empfangs oder
für Signalausfälle, die auf das Verschulden des Kunden oder Dritter zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt bei Fällen von höherer
Gewalt.
9.5 Der Kunde haftet für Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Behandlung der ihm überlassenen Geräte, unbefugte Eingriffe in
das BK-Netz oder auf sonstiges schuldhaftes Verhalten von ihm oder mit
seiner Genehmigung von Dritten zurückzuführen sind.
9.6 Die Gesellschaft haftet im Falle einer Reparatur und/oder Austauschs eines von der Gesellschaft gemieteten oder erworbenen Endgerätes nicht für vom Kunden auf der Festplatte des Endgerätes gespeicherte Inhalte. Dem Kunden obliegt die regelmäßige Datensicherung.
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10. Gemietete Receiver, SmartCards/Kabelmodems/Kabelmodems
mit MTA
10.1 Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft
einen Receiver (Endgerät) mietet, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft. Sofern der Kunde für die Dauer des Vertrages von der Gesellschaft eine SmartCard oder ein Modem unentgeltlich zur Verfügung
gestellt bekommt, verbleibt dieses im Eigentum der Gesellschaft.
10.2 Im Falle der Funktionsuntüchtigkeit des Endgerätes oder einer/s
SmartCard/Modems ersetzt die Gesellschaft diese auf ihre Kosten. Voraussetzung ist, dass der Kunde sich an den technischen Kundenservice
der Gesellschaft wendet und von diesem oder einen von der Gesellschaft
beauftragten Techniker die Funktionsuntüchtigkeit des Gerätes festgestellt
wird.
10.3 Der Kunde hat den Verlust oder den Diebstahl des ihm überlassenen
Endgerätes oder der ihm überlassenen SmartCard/Modem unverzüglich
der Gesellschaft mitzuteilen. Die Gesellschaft wird den Zugang zu dem
beauftragten Dienst auf seine Mitteilung hin sperren. Der Kunde erhält von
der Gesellschaft Ersatz für die zur Nutzung des Dienstes benötigten Informationen wie etwa persönliche Geheimzahlen (PIN) oder Passwort oder
den zur Nutzung des Dienstes benötigten Geräten zu den Bedingungen
der Preisliste.
10.4 Sofern der Kunde die Beschädigung oder den Verlust des Endgerätes
oder der Smart-Card/des Modems zu vertreten hat, haftet er der Gesellschaft gegenüber auf Ersatz gemäß Preisliste. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass der Gesellschaft kein oder ein geringerer Schaden
entstanden ist.
10.5 Bei Beendigung des Vertrages hat der Kunde die ihm überlassenen
Endgeräte/Smart-Card/ Modem an die von der Gesellschaft angegebene
Adresse zurückzusenden. Die Adresse sowie ein Retourenschein mit
Retourennummer werden dem Kunden zugeschickt.
10.6 Die unaufgeforderte Rückgabe eines Endgerätes oder einer/s
SmartCard/Modems vor Ablauf des Vertrages entbindet den Kunden
nicht von der Pflicht zur Zahlung der vertraglichen Entgelte.
10.7 Sofern der Kunde das Endgerät mietet, finden die §§ 536, 536b
BGB keine Anwendung, soweit nicht die Gesellschaft einen Mangel an
dem Endgerät arglistig verschweigt. Darüber hinaus ist § 543 Abs. 2 Satz
1 Nr. 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BGB nicht anwendbar.
10.8 Die Gesellschaft behält sich vor, die Software und/oder Hardware
der von ihr vermieteten Endgeräte oder von ihr zur Verfügung gestellten
SmartCards/Modems sowie technisches Zubehör jederzeit zu aktualisieren und/oder auszutauschen.
11. Gekaufte Receiver und Module
11.1 Sofern der Kunde ein Endgerät von der Gesellschaft käuflich erwirbt,
verbleibt dieses bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum der Gesellschaft.
11.2 Wenn das Endgerät zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. der Überlassung mit einem Mangel behaftet ist, stehen dem Kunden die gesetzlichen
Ansprüche aus Mängelhaftung zu.
11.3 Die Gesellschaft ist im Falle eines Mangels des Gerätes berechtigt,
die von dem Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten und/oder Aufwand möglich
ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für
den Kunden besteht. Im Falle eines Mangels des Gerätes ist die Gesellschaft berechtigt, dem Kunden ein vom Hersteller überarbeitetes, als
neuwertig einzustufendes Gerät als Tauschgerät zu stellen. Ausschlaggebend ist die volle Funktionsfähigkeit des Gerätes. Bei Fehlschlagen
dieser Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis für das
Endgerät zu mindern oder vom Kaufvertrag über das Endgerät zurückzutreten.
11.4 Zur Prüfung des Mangels und Abwicklung der Gewährleistungsansprüche hat der Kunde sich mit dem technischen Kundenservice der
Gesellschaft in Verbindung zu setzen. Der Kundenservice wird die Mangelhaftigkeit prüfen oder von einem von ihr beauftragten Techniker prüfen
lassen.
11.5 Macht der Kunde bei dem Erwerb von Endgeräten oder anderen
Waren im Fernabsatz von seinem gesetzlichen Widerrufsrecht nach §§
312d, 355 BGB Gebrauch, hat er die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung der Ware zu tragen.
12. Technische Verfügbarkeit Kabelanschluss/Telefon/Internet/
E-Mail
12.1 Voraussetzung für den Bezug der Dienste ist das Vorliegen der technischen Voraussetzungen an der vom Kunden bewohnten Adresse sowie
die Verwendung eines geeigneten Endgerätes sowie ggf. einer SmartCard.
12.2 Die Verfügbarkeit der von der Gesellschaft zu erbringenden Leistungen beträgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit wird von der Gesellschaft nicht garantiert. Von der Berechnung
der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die nicht von der Gesellschaft zu vertreten sind sowie Störungen aufgrund geplanter und
angekündigter Wartungsarbeiten.
12.3 Die Entstörung erfolgt während der Regelentstörzeit. Die Regelentstörzeiten sind in der Preisliste angegeben.
12.4 Die Gesellschaft wird auftretende Störungen ihrer technischen
Einrichtungen im Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten schnellstmöglich beheben. Sind die Störungen nicht im Netz der
Gesellschaft begründet, sondern in Fremdnetzen, so wird der Kunde
hierüber auf Anfrage unterrichtet. In diesem Fall gelten die jeweiligen
Entstörfristen des Fremdnetzbetreibers.
13. Datenschutz
Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Kundendaten gelten
die Datenschutzbestimmungen der Gesellschaft
14. Außergerichtliches Streitbeilegungsverfahren
Der Kunde kann im Streit mit der Gesellschaft, ob diese die Verpflichtungen der §§ 43a, 45 bis 46 Abs. 2 und § 84 TKG ihm gegenüber erfüllt hat,
bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren
einleiten.
3
15. Vertragsübernahme
15.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur
mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Gesellschaft auf einen
Dritten übertragen.
15.2 Die Gesellschaft darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag
ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Die Gesellschaft hat
dem Kunden die Übertragung vor ihrem Vollzug in angemessener Frist
in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zu
dem Zeitpunkt, zu dem die Übertragung wirksam wird, kündigen.
16. Preisliste
Die den AGB beigefügte Preisliste ist nur für die zum Vertragsschluss
gegenständlichen Produkte und die zur Vertragsdurchführung unmittelbar in Zusammenhang stehenden produktunabhängigen zusätzlichen
Leistungen und Kosten für die Dauer der Vertragslaufzeit verbindlich.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Preisliste jederzeit zu aktualisieren
und abzuändern. Wenn der Kunde sich für ein weiteres Produkt während seiner Vertragslaufzeit entscheidet, sind die Preise zum Zeitpunkt
des neuen Vertragsschlusses maßgeblich, die in der jeweils aktuellen
Preisliste ausgewiesen sind.
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17. Kundeneigene Kabelmodems
17.1 Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl ein eigenes Endgerät
(z.B. Kabelmodem/Router; „kundeneigenes Endgerät“) für den Zugang
zu Internet- und Telefoniediensten der Gesellschaft zu verwenden.
17.2 Sofern der Kunde ein eigenes Endgerät verwenden möchte, ist
er selbst für die Beschaffung eines mit dem BK-Netz der Gesellschaft
kompatiblen Endgeräts, das sämtliche vertraglich vereinbarten Leistung
der Gesellschaft unterstützt, sowie für dessen fachgerechten Anschluss
an das BK-Netz der Gesellschaft verantwortlich. Die Gesellschaft wird
ihm die für den Anschluss erforderlichen Informationen zur Verfügung
stellen. Sofern der Kunde ein nicht kompatibles Endgerät verwendet und
infolgedessen vertraglich vereinbarte Leistungen der Gesellschaft nicht
nutzen kann, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft
bestehen.
17.3 Bei erstmaligem Anschluss eines kompatiblen kundeneigenen
Endgeräts an das BK-Netz der Gesellschaft ist die Gesellschaft dazu
berechtigt, das Endgerät für die Nutzung der vertraglich vereinbarten
Leistungen der Gesellschaft zu konfigurieren (soweit das Endgerät diese
Leistungen unterstützt), sowie Möglichkeiten für den Zugriff der Gesellschaft auf bestimmte Informationen und Funktionen des Geräts z.B. zur
Überwachung der Netzqualität, Erkennung und Behebung von Netzstörungen oder für die Sicherstellung der Verfügbarkeit der vertraglich
vereinbarten Leistungen der Gesellschaft sowie für Support-Zwecke
einzurichten. Die Gesellschaft ist weiter dazu berechtigt aber nicht verpflichtet, diese Möglichkeiten im Einzelfall für die vorgenannten Zwecke
zu nutzen.
17.4 Sofern der Kunde ein kundeneigenes Endgerät verwendet, erbringt
die Gesellschaft bei technischen Störungen der vertraglich vereinbarten
Leistungen der Gesellschaft Support-Leistungen nur bis zur Kabelanschlussdose (passiver Netzabschlusspunkt). Für Störungen, welche
aufgrund der Nutzung kundeneigener Endgeräte und deren Zubehörs
entstehen, hat sich der Kunde ausschließlich an den Verkäufer oder
Hersteller des kundeneigenen Endgeräts zu wenden. Sollten einzelne
oder alle vertraglich vereinbarten Leistungen der Gesellschaft infolge
von Störungen im Sinne von Satz 2 nicht verfügbar sein, bleibt der entsprechende Entgeltanspruch der Gesellschaft bestehen.
17.5 Sofern von einem kundeneigenen Endgerät Störungen für das
BK-Netz der Gesellschaft ausgehen, ist die Gesellschaft dazu berechtigt, das Endgerät vom BK-Netz zu trennen. Hinsichtlich des Entgeltanspruchs der Gesellschaft gilt in diesem Fall Satz 3 der Ziffer 17.4
entsprechend.
17.6 Sofern der Kunde für die Nutzung von Telefoniediensten der Gesellschaft über ein kundeneigenes Endgerät von der Gesellschaft gesonderte Zugangsdaten erhält, ist er verpflichtet, diese Daten geheim zu halten,
nicht an Dritte weiterzugeben und auch ansonsten sorgfältig mit ihnen
umzugehen. Im Rahmen von Satz 1 ist der Kunde insbesondere dazu
verpflichtet, sicherzustellen, dass entsprechende Zugangsdaten nicht
mehr im kundeneigenen Endgerät gespeichert sind, sofern der Kunde
dieses an Dritte veräußert oder Dritten sonst zur Nutzung überlässt.
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A. Besondere Geschäftsbedingungen Kabelanschluss
1. Leistungsvoraussetzungen
1.1 Voraussetzung für den Bezug des Kabelanschlusses ist das Vorliegen
der technischen Voraussetzungen in der vom Kunden bewohnten Adresse sowie die Verwendung eines geeigneten Endgerätes sowie ggf. einer SmartCard.
1.2 Die Gesellschaft stellt den Kabelanschluss in dem Umfang zur Verfügung,
wie der Gesellschaft dies aufgrund vertraglicher Abreden mit den Programmveranstaltern oder Contentlieferanten möglich ist. Sie haftet nicht für Änderungen in der Zusammensetzung der in dem Produkt enthaltenen Sender.
2. Vertragsverlängerung
Schließt der Kunde während der Mindestvertragslaufzeit oder im Verlängerungszeitraum seines Kabelanschlussvertrags einen Zusatzvertrag mit der
Gesellschaft über ein anderes Produkt, dessen Voraussetzung ein Kabelanschlussvertrag ist, so verlängert sich mit Abschluss des Zusatzvertrags
die Laufzeit des Kabelanschlussvertrags bis zum Ende der Laufzeit des
Zusatzvertrags. Bei mehreren Zusatzverträgen gilt die jeweils längere Vertragslaufzeit.
3. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet,
- die Produkte weder ganz noch teilweise zur öffentlichen Vorführung und/
oder Wiedergabe zu nutzen oder eine solche Nutzung zu gestatten;
- die zur Verfügung gestellten Signale nicht für den Gebrauch außerhalb
seiner Räumlichkeiten zu kopieren, umzuleiten oder weiter zu leiten;
- für die Inanspruchnahme des Signals oder der Produkte von Dritten kein
Entgelt zu verlangen;
- die ihm überlassene SmartCard nur in Verbindung mit einem der SmartCard zugeordnetem Receiver zu verwenden;
- sowohl bei Vertragsbeginn als auch bei einem späteren Wechsel des
Receivers die Seriennummer des Receivers mitzuteilen;
- die auf der SmartCard und/oder dem Receiver enthaltene Software außer
in den Fällen von §§ 69d Abs. 2 und 3, 69e UrhG weder abzuändern noch
zurückzuentwickeln oder zu übersetzen;
- bei einer Rückkanalnutzung die auf der SmartCard bzw. dem Receiver gespeicherten Daten von der Gesellschaft zu Abrechnungszwecken mitzuteilen;
- Dritten nicht ohne vorherige schriftliche Erlaubnis der Gesellschaft, die
nur aus sachlichen Gründen verweigert werden darf, das bereitgestellte
Endgerät und/oder SmartCard zur ständigen Alleinnutzung zu überlassen. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die aus
der Nutzung durch Dritte entstehen.
4. Jugendschutz
4.1 Der Kunde hat die Vorschriften des Jugendschutzrechts zu beachten.
Insbesondere darf der Kunde Jugendlichen unter 18 Jahren den Zugang
zu nicht jugendfreien Sendungen nicht gewähren.
4.2 Der Kunde erhält bei Vertragsabschluss in einer die Geheimhaltung
sichernden Weise eine vierstellige Zahlenkombination (JugendschutzPIN-Code) um vorgesperrte Sendungen zu entsperren. Vorgesperrte Sendungen sind ohne Eingabe des Jugendschutz-PIN-Codes weder optisch
noch akustisch wahrzunehmen.
4.3 Zur Sicherstellung des Jugendschutzes empfiehlt die Gesellschaft
dem Kunden, gemäß der ausgehändigten Bedienungsanleitung unter Eingabe des ihm erteilten Jugendschutz-PIN-Codes die Zahlenkombination
zu ändern, das Schriftstück, auf dem der Jugendschutz-PIN-Code steht,
zu vernichten und den Code nicht zu notieren.
4.4 Nach dreimaliger Falscheingabe des Jugendschutz-PIN-Codes wird
die weitere Eingabe für einen Zeitraum von 10 Minuten gesperrt.
4.5 Sollte der Kunde keinen Zugriff mehr auf seinen Jugendschutz- PINCode haben, wird ihm auf seinen Antrag hin der Zugriff erneut ermöglicht.
Dieser Vorgang ist kostenpflichtig gemäß Preisliste und kann die erneute
Durchführung eines Identifikationsverfahrens erforderlich machen.
B. Besondere Geschäftsbedingungen Telefon
AU-TC-110 Stand August 2016
1. Leistungen der Gesellschaft
1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss einen
Netzzugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz gemäß Preisliste
zur Verfügung.
1.2 Zur Inanspruchnahme des Dienstes wird dem Kunden von der Gesellschaft ein Kabelmodem mit Multimedia-Terminal-Adapter zur Nutzung
überlassen.
1.3 Die Gesellschaft teilt dem Kunden neue lokale Rufnummern aus
seinem Ortsnetz zu.
1.4 Wahlweise kann der Kunde die Gesellschaft mit der Mitnahme seiner
bestehenden Rufnummer (mittels eines Portierungsauftrages) zum Anschluss der Gesellschaft beauftragen. Die Gesellschaft wird sich um die
Mitnahme der gewünschten Rufnummer bemühen, schuldet jedoch keinen
Erfolg. Der Kunde hat den Portierungsauftrag vollständig und korrekt auszufüllen und an die Gesellschaft zu übergeben. Der Bereitstellungstermin
zum öffentlichen Telekommunikationsnetz ist unabhängig vom Termin der
Freigabe der gewünschten Rufnummer des Voranbieters.
1.5 Die Anzahl der von der Gesellschaft maximal mitzunehmenden Rufnummern ergibt sich aus der Preisliste.
1.6 Eine Verbindung über Premium-Rate Dienste ist nur möglich, sofern
der mit der Gesellschaft zur Erbringung der Dienstleistung kooperierende
Verbindungsnetzbetreiber eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat.
Es steht der Gesellschaft frei, den Verbindungsnetzbetreiber zu wechseln.
2. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
2.1 Der Telefonanschluss wird ausschließlich zur Sprachübertragung zur
Verfügung gestellt, eine anderweitige Nutzung, insbesondere der Betrieb
von Standleitungen oder Datenfestverbindungen ist ausdrücklich untersagt. Der Kunde hat den Telefonanschluss nur bestimmungsgemäß im
Rahmen der Leistungsbeschreibung und nach Maßgabe des Telekommunikationsnetzes zu nutzen.
2.2 Der Kunde hat im Falle einer Rufumleitung sicherzustellen, dass die
Anrufe nicht an einen Anschluss weitergeschaltet werden, bei dem ankommende Anrufe ebenfalls weitergeschaltet werden, und dass der Inhaber
des Anschlusses, zu dem der Anruf weitergeschaltet wird, mit der Weiterschaltung einverstanden ist.
2.3 Eine Verbindung zu sog. Premium-Rate-Diensten wird dem Kunden
nur nach einer Freischaltung ermöglicht, die gesondert zu beauftragen ist.
Das Entgelt für die Freischaltung und die monatliche Entgeltrate für die
Verbindung zu Premium-Rate-Diensten ergeben sich aus der Preisliste.
Der Kunde kann die Freischaltung jederzeit durch schriftliche Beauftragung aufheben lassen.
2.4 Mit Beauftragung der Freischaltung verpflichtet sich der Kunde, die
Entgelte für die Nutzung von Premium-Rate-Diensten, die ihm von dem
Verbindungsnetzbetreiber gesondert in Rechnung gestellt werden, zu
zahlen.
2.5 Wird die Vertragskündigung durch den Auftrag einer Rufnummernmitnahme zu einem aufnehmenden Anbieter ausgelöst, muss der vollständig
ausgefüllte Portierungsauftrag vom aufnehmenden Anbieter mindestens
zehn Werktage (montags – freitags) vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der
Gesellschaft vorliegen. Zur Einhaltung dieser Frist muss der Kunde den
vollständig ausgefüllten Portierungsauftrag – unter Berücksichtigung der
vom aufnehmenden Anbieter vorgegebenen Fristen – dem aufnehmenden
Anbieter rechtzeitig zukommen lassen.
3. Leistungsabschaltung und Sperrung des Anschlusses
3.1 Die Gesellschaft ist gemäß § 45k Telekommunikationsgesetz (TKG)
berechtigt, den Telefonanschluss des Kunden ganz oder teilweise abzuschalten, wenn
a) der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 € (bezogen
auf die Leistungen des Gesamtproduktes) in Verzug ist, eine
eventuell geleistete Sicherheit aufgebraucht ist und die Leistungsabschaltung unter Hinweis auf die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen, mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich angedroht
worden ist oder
b) wegen einer sehr hohen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch die Höhe der Entgeltforderung der Gesellschaft in besonders hohem Maß ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Leistungsabschaltung Entgelte für in der Zwischenzeit erbrachte Leistungen
nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entrichtet und die Leistungsabschaltung nicht unverhältnismäßig ist.
4. Haftungseinschränkung
4.1 Die Gesellschaft weist den Kunden darauf hin, dass die Notruffunktion des Anschlusses bei einer Nutzung des Kabelmodems/MTA an einem
anderen als der Gesellschaft mitgeteilten Standort nicht gewährleistet bzw.
eingeschränkt ist. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die dadurch
entstehen, dass der Kunde das Gerät an einem anderen, der Gesellschaft
nicht bekannten Standort verwendet.
4.2 Die Gesellschaft weist weiter darauf hin, dass die Funktion – einschließlich der Notruffunktion – des Telefonanschlusses bei Stromausfall
nicht gewährleistet ist.
5
C. Besondere Geschäftsbedingungen Internet/E-Mail
1. Leistungen der Gesellschaft
1.1 Die Gesellschaft stellt dem Kunden über den Kabelanschluss den
Zugang zum Internet gemäß Preisliste zur Verfügung.
1.2 Zur Inanspruchnahme des Internetdienstes wird dem Kunden von der
Gesellschaft ein Kabelmodem unentgeltlich zur Nutzung überlassen.
1.3 Die Gesellschaft bietet technische und vertragsbezogene Unterstützung für alle Dienstleistungen an, die über diese zur Verfügung gestellt
werden. Dazu gehören Kabelfernsehen, Internet und Telefonie. Hilfestellungen bei Einrichtung von Programmen und Geräten von Drittherstellern
werden nur insofern gegeben, als diese im direkten Zusammenhang mit
einer Entstörung eines von der Gesellschaft angebotenen Dienstes stehen.
Bei darüber hinaus bestehenden Problemen mit kundeneigenen Geräten
muss sich der Kunde an den jeweiligen Hersteller wenden. Dies gilt auch für
z.B. im Rahmen von Aktionen von Tele Columbus bereitgestellte Endgeräte.
1.4 Die Gesellschaft ermöglicht, ohne eine Garantie für eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit zu übernehmen, eine möglichst hohe
Übertragungsgeschwindigkeit. Der Kunde erkennt jedoch an, dass die
Übertragungsleistung von der Leistung der Gegenstelle und von der Leistungsfähigkeit der vom Kunden eingesetzten Hard- und Softwaresysteme
abhängig ist, wofür die Gesellschaft ebenso wenig verantwortlich ist, wie für
Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet außerhalb ihres BK-Netzes.
1.5 Dem Kunden steht ein Kundenportal und ein Online-Postfach über die
Website www.telecolumbus.de zur Verfügung, über das er seine monatlichen Abrechnungen einsehen kann. Die Zugangsdaten erhält der Kunde
bei Vertragsschluss. Sofern der Kunde zusätzlich eine Rechnungsstellung
per Post wünscht, wird hierfür ein Entgelt gemäß Preisliste erhoben.
1.6 Der Zugang zu schutzwürdigen Bereichen der beauftragten Dienste
wird dem Kunden durch persönliche Zugangsdaten ermöglicht. Werden
die Zugangsdaten mehrfach falsch eingegeben, ist die Gesellschaft zur
Sperrung des Zugangs berechtigt. Auf Anfrage wird dem Kunden nach einer
erfolgten Sperrung dem Kunden ein neues Kennwort zugesandt und der
Zugang frei geschaltet. Der Kunde hat dafür die Kosten gemäß Preisliste
zu tragen.
1.7 Die Gesellschaft ermöglicht dem Kunden folgende E-Mail-Funktionalitäten:
- Versendung oder Empfang von E-Mails im Umfang der in der Preisliste
genannten Speicherkapazität
- Speicherung der empfangenen E-Mails für die Dauer von drei Monaten;
während der Speicherung können die E-Mails vom Kunden abgerufen und
eingesehen werden.
seinen Nutzernamen im öffentlichen Bereich der „Community WLAN“Community erfolgt, soweit er diese zu vertreten hat.
3. Berechtigung der Gesellschaft
3.1 Bei überdurchschnittlicher Belastung des Internet-Zugangs, welche
die Systeme der Gesellschaft oder Dritter gefährden könnte, ist die Gesellschaft berechtigt, den Zugang in seiner Bandbreite zu beschränken. Dies
gilt insbesondere im Fall der Wiederholung.
3.2 Die Gesellschaft ist berechtigt, die Internetleistung vorübergehend zu
unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistung teilweise oder
ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, gesetzliche Vorgaben zur Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung
der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter
oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Im Falle einer längeren, vorübergehenden Leistungseinstellung oder -beschränkung wird die
Gesellschaft – soweit möglich – den Kunden in geeigneter Form über Art,
Ausmaß und Dauer der Leistungseinstellung oder -beschränkung unterrichten. Insbesondere behält sich die Gesellschaft das Recht vor, bestimmte
Anwendungen der Protokollfamilie TCP/IP nicht zu unterstützen.3.3
Die Gesellschaft ist berechtigt,
- E-Mails, die der Kunde nicht innerhalb von drei Monaten auf seinen
Rechner heruntergeladen hat, zu löschen;
- bei Überschreitung der Speicherkapazität keine eingehenden Nachrichten
auf dem E-Mail Account des Kunden abzulegen, sondern diese mit einer
Meldung versehen an den Absender zurück zu senden;
- bei Überschreitung der maximalen Gesamtgröße einer E-Mail
einschließlich evtl. Dateianhänge die E-Mail nicht zu übertragen;
- den Kunden per E-Mail über vorhersehbare Betriebsunterbrechungen,
Änderungen der Geschäftsbedingungen sowie weitere für das Kundenverhältnis relevante Vorkommnisse zu unterrichten. Der Kunde hat
selbstständig sicherzustellen, dass er von den genannten Mitteilungen
Kenntnis erhält. Die Unterrichtung des Kunden gilt mit dem Versand der
Mitteilung als erfolgt.
3.4 Wichtiger Hinweis: Vier Wochen nach Erreichen des Vertragsendes
werden die Inhalte des Postfachs und der Zugangsdaten umgehend gelöscht. Es obliegt dem Kunden, die Daten rechtzeitig zu sichern. Die
Gesellschaft ist nach Vertragsende zur Löschung verpflichtet und somit
nicht mehr in der Lage, diese Daten wiederherzustellen. Wünscht der
Kunde eine unwiederbringliche Löschung seiner Daten vor Ablauf des
Aufbewahrungszeitraums, so hat er dies der Gesellschaft rechtzeitig,
schriftlich mitzuteilen.
2. WLAN Kabelbox/“Community WLAN“-Service
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4. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet,
- das Produkt Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
Bedrohungen und Belästigungen Dritter zu unterlassen sowie keine
Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig zu speichern, online oder
offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten oder auf Seiten
bereitzustellen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten,
Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig oder pornographisch bzw. geeignet sind Kinder und Jugendliche sittlich schwer zu
gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, die den Krieg
verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer
Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten oder sonstige
rechts- oder sittenwidrige Inhalte enthalten.
- nicht unaufgefordert E-Mails oder sonstige Nachrichten mit werbenden
Inhalten in wettbewerbswidriger oder sonst unzulässiger Weise an Dritte
zu versenden sowie keine Junk-E-Mails, Mailbomben sowie sonstigen
unverlangten Mitteilungen an Personen, Personengruppen oder Verteildienste zu versenden, insbesondere keine Kettenbriefe zu erstellen und/
oder weiterzuleiten;
- die Verbreitung von Viren, Würmern, Trojanischen Pferden etc. sowie
das Fälschen von Absenderangaben oder anderen Headerinformationen
zu unterlassen;
- die Verwendung von fremden E-Mail-Servern zum Versand von
Mitteilungen sowie das Sammeln von Informationen über Personen und
deren E-Mail-Adressen ohne Zustimmung der Inhaber zu unterlassen;
- nach Beendigung des Vertrages den IP-Adressraum nicht weiter zu
nutzen, keine schädigenden Eingriffe auf Daten fremder Rechner
durchzuführen sowie keine Eingriffe in den Netzbetrieb der Gesellschaft
oder anderer Netze durchzuführen,
- den Internetzugang nicht dazu zu nutzen, einen Rechner permanent als
Server zu betreiben oder einen Router oder vergleichbare Netzwerkelemente, die die Verbindung von Rechnernetzen mit dem Internet
ermöglichen, gewerblich zu betreiben,
AU-TC-110 Stand August 2016
2.1 Allgemeine Bestimmungen “Community WLAN“
Mit der Freischaltung des “Community WLAN“-Service wird an der WLAN
Kabelbox, die dem Kunden im Rahmen der Tarifoption entsprechend der
Vertragslaufzeit bereitgestellt wird, durch Tele Columbus neben dem privaten WLAN-Signal ein öffentliches WLAN Signal zur Verfügung gestellt
(„Community WLAN“-Service).
Kunden, deren WLAN Kabelbox für den „Community WLAN“-Service
freigeschaltet ist, können innerhalb der technisch verfügbaren Reichweite nach Anmeldung über Benutzername und Passwort den öffentlichen
Bereich freigeschalteter WLAN Kabelbox anderer Kunden zu nichtgewerblichen Zwecken nutzen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, die Nutzung der öffentlichen Signale auch
weiteren Nutzern durch entsprechende Vereinbarung mit Kooperationspartnern zu ermöglichen. Die Bereitstellung des „Community WLAN“Service richtet sich nach den jeweiligen technischen und örtlichen Möglichkeiten.
Nach genereller Verfügbarkeit des Dienstes kann der Kunde den „Community WLAN“-Service jederzeit im persönlichen Bereich des Kundenportals
auf http://www.telecolumbus.de/kunden-login/ mit einer Vorlaufzeit von bis
zu 14 Tagen einstellen. Der zugrunde liegende Internet und Telefon Vertrag
bleibt davon unberührt. Die Gesellschaft behält sich vor, den kostenlosen
„Community WLAN“-Service mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen einzustellen.
2.2 „Community WLAN“-Finder
Die Gesellschaft fasst die Standorte des „Community WLAN Service“ in
einen Hotspot-Finder zusammen. Dieser Service wird als abrufbare App
oder zum Download aus dem Internet zur Verfügung gestellt. Die Angabe der genauen Standortadresse des „Community WLAN“-Services
bleibt ausdrücklich der Gesellschaft vorbehalten.
2.3 Haftung
Der Kunde haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter bei der Nutzung
des öffentlichen Bereiches des „Community WLAN“-Service. Der Kunde
haftet für jegliche Nutzung des „Community WLAN“-Services, die über
- die Internet Flatrate nicht exzessiv durch Belassen von großen E-MailDateien auf dem Server der Gesellschaft zu nutzen und hierdurch die
angebotenen Dienste zu beeinträchtigen oder zu gefährden.
4.2 Angebote von Dritten im Internet, die vergütungspflichtig sind, sind nicht
Bestandteil der Leistung der Gesellschaft und daher ausschließlich vom
Kunden zu zahlen.
4.3 Der Kunde ist für die Inhalte der von ihm in das Internet eingestellten
privaten Homepage sowie für die Inhalte der von seinem Internet-Anschluss
versandten E-Mails verantwortlich und hat die Gesellschaft insoweit von
Ansprüchen Dritter frei zu stellen.
5. Haftung
AU-TC-110 Stand August 2016
5.1 Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die er über den Zugang zum
Internet oder durch die Dienste der Gesellschaft empfängt, speichert, überträgt oder verbreitet und haftet für die von ihm zu vertretenden Verletzungen
von Rechten Dritter.
5.2 Die Gesellschaft haftet nicht auf Schadensersatz für die Löschung von
solchen E-Mails oder sonstigen Inhalten auf Servern der Gesellschaft, die
durch handelsübliche Virenscanner als gefährlich eingestuft werden. Das
gleiche gilt im Falle einer Sperrung der E-Mail Adresse oder des Accounts
des Kunden wegen eines Verstoßes gegen seine vertraglichen Verpflichtungen.
5.3 Ausgeschlossen ist des Weiteren jede Haftung der Gesellschaft auf
der Grundlage der Festlegung des Leistungsumfanges der Gesellschaft für
Funktionsstörungen der Dienstleistung, die durch Umstände außerhalb des
BK-Netzes bzw. des Internetanschlusses der Gesellschaft verursacht und/
oder beeinflusst werden. Insbesondere übernimmt die Gesellschaft weder
Gewähr noch Haftung für die technische Fehlerfreiheit und Virenfreiheit von
übermittelten Daten, deren Verfügbarkeit oder Eignung für einen bestimmten
Zweck sowie für bestimmte Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet.
5.4 Für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte ist die Gesellschaft
ausschließlich nach Maßgabe der Gesetze verantwortlich; insbesondere
ist die Gesellschaft nicht verantwortlich für fremde oder von Kunden der
Gesellschaft über deren Domains beziehungsweise Websites in das BKNetz bzw. das Internet eingestellte Inhalte. Die Gesellschaft distanziert sich
ausdrücklich von allen diesen Inhalten und verpflichtet den Kunden, die
Gesellschaft von allen Folgen und/oder Forderungen, die diese Inhalte
betreffen, freizustellen.
5.5 Die Gesellschaft hat keinen Einfluss auf die übermittelten Inhalte und
haftet nicht für diese. Die übermittelten Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch die Gesellschaft, insbesondere auch nicht daraufhin, ob sie
schadenstiftende Software (z.B. Viren etc.) enthalten.
5.6 Vom Kunden verwendete Geräte oder von ihm verwendete Software
können das von der Gesellschaft bereitgestellte Produkt Internet beeinflussen. Für aus diesem Grund entstehende Beeinträchtigungen oder Abweichungen von der Leistungsbeschreibung haftet die Gesellschaft nicht.
7
D. Besondere Geschäftsbedingungen Mobilfunk
1.1 Da die Gesellschaft kein eigenes Mobilfunknetz betreibt, bezieht
sie die Netzleistungen von einem Netzinfrastrukturlieferanten (z.B. dem
Betreiber eines Mobilfunknetzes). Die Auswahl des Netzinfrastrukturlieferanten (nachfolgend „Mobilfunknetzbetreiber“) einschließlich eines
Wechsels des Mobilfunknetzbetreibers während der Vertragslaufzeit
liegt im Ermessen der Gesellschaft; der Kunde hat insbesondere keinen
Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Mobilfunknetzes.
1.2 Die Leistungen der Gesellschaft sind räumlich auf den Empfangsund Sendebereich des von dem betreffenden Mobilfunknetzbetreiber
betriebenen Netzes beschränkt. Die Erreichbarkeit des Nutzers für Teilnehmer aus anderen Netzen oder die Erreichbarkeit von Teilnehmern
in anderen Netzen ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der
jeweilige Mobilfunknetzbetreiber mit den anderen Netzbetreibern entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen getroffen hat.
1.3 Der Kunde hat zu beachten, dass die von der Gesellschaft angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen mit Rücksicht auf
den gegenwärtigen Stand der Technik Einschränkungen unterliegen
können. Daher ist ein Zugang zu dem Mobilfunknetz und damit die
Nutzungsmöglichkeit des Mobiltelefons weder innerhalb Deutschlands
noch (soweit für den Mobilfunkanschluss die Zusatzleistung Roaming
freigeschaltet ist) in den übrigen europäischen Ländern flächendeckend
gewährleistet und eine flächendeckende Versorgung von der Gesellschaft nicht geschuldet. Bezogen auf das Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist das bereitgestellte Netz im Jahresdurchschnitt in
mindestens 97 % des Gesamtgebietes verfügbar.
1.4 Zusatzleistungen: Die Gesellschaft lässt beim Mobilfunknetzbetreiber das internationale Roaming und weitere internationale Verbindungen
sowie Premiumdienste im Sinne von § 3 Nr. 17a TKG vier Wochen nach
Vertragsbeginn freischalten, soweit die Parteien solche Zusatzleistungen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich ganz oder teilweise ausgeschlossen haben.
1.5 Internationales Roaming bedeutet, dass der Kunde mit seiner SIMKarte in ausländischen GSM-Mobilfunknetzen für ankommende Dienste
erreichbar ist (ankommendes Roaming) und abgehende Dienste in Anspruch nehmen kann (abgehendes Roaming). Diese Mobilfunkleistungen werden von dem jeweiligen ausländischen Netzbetreiber erbracht.
Beide Arten des Roamings sind für den Kunden kostenpflichtig. Die
Verfügbarkeit von Roaming in einem Land setzt voraus, dass zwischen
dem deutschen Mobilfunknetzbetreiber und dem ausländischen Netzbetreiber entsprechende Verträge bestehen.
1.6 Die Gesellschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Roamingverbindungen, Verbindungen zu Premiumdiensten sowie über das
Sprach- oder Datennetz in Anspruch genommene Mehrwertdienste die
für die Abrechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber
übermittelt werden können. Dies kann dazu führen, dass diese Verbindungsdaten ggf. verzögert, d.h. nicht mit der Rechnung für den Zeitraum
der Entstehung des Entgeltes abgerechnet werden. Dies erfolgt dann in
einer der darauf folgenden Rechnungen.
1.7 Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Versendung
der Nachricht in das Netz des Empfängers. Die Zustellung von SMS an
den jeweils gewünschten Empfänger ist von dessen Erreichbarkeit abhängig. SMS, die nicht innerhalb von 48 Stunden zustellbar sind, werden
aus technischen Gründen gelöscht.
1.8 Die Gesellschaft gewährleistet auch bei grundsätzlich vorhandener
Netzabdeckung keine Funkversorgung innerhalb geschlossener Räume
oder an bestimmten Orten, da diese durch die baulichen Gegebenheiten
beeinträchtigt sein kann.
2. Vertragsverlängerung
2.1 Schließt der Kunde während der Mindestvertragslaufzeit oder im
Verlängerungszeitraum seines Internet-/ Telefonvertrages einen Zusatzvertrag mit der Gesellschaft über Mobilfunk, dessen Voraussetzung ein
Internet-/ Telefonvertrag ist, so verlängert sich mit Abschluss des Zusatzvertrags die Laufzeit des Internet-/ Telefonvertrages bis zum Ende
der Laufzeit des Zusatzvertrages. Bei mehreren Zusatzverträgen gilt die
jeweils längere Vertragslaufzeit.
3. Mobile Datenkarte
3.1 Die Gesellschaft überlässt dem Kunden eine SIM-Karte, mit der
der Kunde nach Freischaltung im Rahmen der bestehenden technischen
und betrieblichen Möglichkeiten unter Verwendung eines entsprechenden mobilen Endgerätes eine Verbindung zum Internet herstellen und
weitere Daten-Dienste (nachfolgend zusammen „Daten-Dienste“) nutzen kann.
3.2 Die bei der Nutzung der SIM-Karte entstehenden Kosten bestimmen sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Kommu8
nizierte Übertragungsgeschwindigkeiten sind Maximalwerte, das heißt
Werte die unter optimalen Bedingungen erreicht werden können. Die
Nutzung von Voice over IP und Instant Messaging unter Verwendung
der SIM-Karte ist untersagt und ausgeschlossen.
Die mit dem Endgerät des Kunden konkret erreichbare Übertragungsgeschwindigkeit hängt von den jeweiligen physikalischen Gegebenheiten des Funknetzes ab. Die Übertragungsgeschwindigkeit während der
Nutzung ist u. a. von der Auslastung des Funknetzes bzw. des InternetBackbones und der Übertragungsgeschwindigkeit des angewählten
Servers des jeweiligen Inhalteanbieters abhängig.
3.3 Die Leistung der SIM-Karte ist räumlich auf den Empfangs- und
Sendebereich des von dem Mobilfunknetzbetreiber betriebenen und
versorgten Mobilfunknetzes oder dessen Netzteile beschränkt. Informationen über den Umfang der Netzabdeckung, insbesondere bezüglich
der Funkversorgung an den vom Kunden bevorzugten Standorten, kann
der Kunde bei der Gesellschaft erfragen.
4. Rufnummernmitnahme
4.1 Beantragt der Kunde die Mitnahme einer Rufnummer von einem
dritten Mobilfunkanbieter zu der Gesellschaft, so kommt der Vertrag mit
der Gesellschaft im Zeitpunkt der tatsächlichen Rufnummernmitnahme
zustande.
4.2 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass nur zum Zeitpunkt der
Bestellung gültige Tarife vereinbart werden können. Diese gelten dann
ab dem Zeitpunkt der Rufnummernmitnahme.
4.3 Mitnahme der bisherigen Mobilnummer des Kunden von einem
anderen Mobilfunkanbieter zu der Gesellschaft:
4.3.1 Die Rufnummernmitnahme ist während der Laufzeit eines mit
einem anderen Mobilfunkanbieter („abgebender Mobilfunkanbieter“)
geschlossenen Mobilfunkvertrages („Altvertrag“) und bis spätestens
zum 90. Kalendertag nach dessen Beendigung auf den aufgrund des
vorliegenden Mobilfunkvertrages von der Gesellschaft bereitgestellten
Mobiltelefonanschluss möglich. Hierfür kann der Kunde die Gesellschaft
beauftragen, die den Auftrag zur Rufnummernmitnahme an den abgebenden Mobilfunkanbieter weiterleitet und mit diesem die notwendigen
Schritte abwickelt.
4.3.2 Die Rufnummernmitnahme kann bei Auftragserteilung beantragt
werden.
4.3.3 Dieser Auftrag zur Rufnummernmitnahme muss grundsätzlich
spätestens 80 Kalendertage nach Vertragsbeendigung des Kunden mit
dem abgebenden Mobilfunkanbieter der Gesellschaft zugehen; anderenfalls kann die Gesellschaft nicht sicherstellen, dass der Auftrag zur
Rufnummernmitnahme binnen maximal 90 Kalendertagen nach Beendigung des Vertrages dem abgebenden Mobilfunkanbieter zugeht.
4.3.4 Der bestehende Vertrag zwischen dem abgebenden Mobilfunkanbieter und dem Kunden bleibt von der Rufnummernmitnahme unberührt.
Der Kunde kann sich (u.a. telefonisch) beim abgebenden Mobilfunkanbieter über alle anfallenden Kosten betreffend seines bestehenden Altvertrages informieren.
4.3.5 Die vom Kunden gegenüber der Gesellschaft beauftragte Rufnummernmitnahme kann nur bis zu dem Zeitpunkt storniert werden, zu dem
die Gesellschaft mit dem abgebenden Mobilfunkanbieter ein Datum zur
Rufnummernmitnahme festgelegt hat und dieses mindestens sieben
Werktage in der Zukunft liegt.
Soll die betreffende Rufnummer nach diesem Zeitpunkt auf Wunsch des
Kunden wieder beim abgebenden Mobilfunkanbieter oder einem anderen
Mobilfunkanbieter genutzt werden, so ist hierfür ein neuer Auftrag erforderlich, der bei dem abgebenden bzw. neuen Mobilfunkanbieter zu stellen
ist. Für diese neue Beauftragung einer Rufnummernmitnahme erhebt die
Gesellschaft eine Bearbeitungsgebühr gemäß § 46 Absatz 5 TKG, welche
den bei der Gesellschaft durch den Wechsel entstandenen Kosten entspricht und der Preisliste zu entnehmen ist.
4.4 Mitnahme der eigenen Mobilnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter
4.4.1 Zur Mitnahme seiner Mobilnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter („aufnehmender Mobilfunkanbieter“) muss der Auftrag zur
Rufnummernmitnahme über den aufnehmenden Mobilfunkanbieter spätestens am 80. Kalendertag nach Vertragsbeendigung bei der Gesellschaft eingereicht worden sein. Nach Fristablauf ohne den genannten
Auftrag fällt die Rufnummer an die Gesellschaft zurück.
4.4.2 Soll auf Wunsch des Kunden, während der Laufzeit des Vertrages
mit der Gesellschaft eine Mitnahme der Mobilnummer zu einem aufnehmenden Mobilfunkanbieter erfolgen, so bleibt der bestehende Vertrag
zwischen dem Kunden und der Gesellschaft von der Rufnummernmitnahme unberührt. Der Kunde kann sowohl telefonisch bei der Gesellschaft die durch den bestehenden Vertrag weiterhin anfallenden Kosten
erfragen, als auch eine Kostenübersicht im Kundenportal abrufen. Auf
AU-TC-110 Stand August 2016
1. Leistungsvoraussetzungen
AU-TC-110 Stand August 2016
Wunsch des Kunden erhält dieser für die Dauer des Vertrages nach der
Mitnahme einer Rufnummer eine neue Mobilnummer.
4.4.3 Der Auftrag zur Rufnummernmitnahme ist bei dem aufnehmenden
Mobilfunkanbieter zu stellen, der die Gesellschaft über über diesen Auftrag informiert. Bei einer Rufnummernmitnahme aus einem laufenden
Vertrag wird die Gesellschaft über die Rahmenbedingungen der Mitnahme informieren.
4.4.4 Bei der Mitnahme sowohl von einem abgebenden Mobilfunkanbieter zur Gesellschaft als auch von der Gesellschaft zu einem aufnehmenden Mobilfunkanbieter kann es zu Ausfallzeiten von bis zu einem
Kalendertag kommen. Während dieses Zeitraums ist es aus technischen
Gründen nicht möglich, die Dienstleistungen des mit der Gesellschaft
bestehenden Mobilfunkvertrages, insbesondere Sprachtelefonie, Mailbox und Datenversand, zu nutzen.
4.4.5 Bei Mitnahme der Mobilnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter erhebt die Gesellschaft eine Bearbeitungsgebühr gemäß § 46
Absatz 5 TKG, welche den bei der Gesellschaft durch den Wechsel
entstandenen Kosten entspricht und der Preisliste zu entnehmen ist
4.4.6 Verletzt der Kunde im Rahmen der Rufnummernmitnahme seine
Pflichten aus dem Vertrag schuldhaft, insbesondere im Falle falscher
Angaben im Rahmen dieses Auftrages, oder ist die Rufnummernmitnahme aus einem sonstigen Grund, den der Kunde zu vertreten hat,
nicht möglich (z.B. durch die gleichzeitige Beauftragung mehrerer Mobilfunkanbietern mit der Mitnahme einer Rufnummer), hat die Gesellschaft
Anspruch auf Schadensersatz.
5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
5.1 Der Kunde ist verpflichtet, nur solche Endgeräte für die Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Mobilfunkleistungen zu verwenden, die den GSM-Zulassungsbedingungen entsprechen und eine gültige Typzulassung aufweisen.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine SIM-Karte vor missbräuchlicher
Nutzung sowie gegen Abhandenkommen zu sichern und sie sorgfältig
aufzubewahren. Die Pflicht zur Eingabe der persönlichen Identifikationsnummer (PIN) zur Inbetriebnahme des Mobiltelefons darf vom Kunden
nicht abgeschaltet werden. Die PIN darf nicht zusammen mit dem Telefon aufbewahrt und nicht an Dritte weitergegeben werden.
5.3 Der Kunde hat der Gesellschaft eine missbräuchliche Nutzung oder
den Verlust der ihm von der Gesellschaft überlassenen SIM-Karte unter
Nennung der Rufnummer und der persönlichen Sperr-PIN zwecks Sperrung der SIM-Karte unverzüglich mitzuteilen. Dies kann insbesondere
entweder telefonisch bei der Hotline der Gesellschaft oder elektronisch
im Kundenportal erfolgen.
5.4 Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte
bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum
Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen angefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen
bei der Gesellschaft zu vertreten hat. Dies gilt auch für Verbindungen,
die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind, und wenn der Kunde
schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an die Gesellschaft unterlässt.
Die Zahlungspflicht des Kunden bezüglich des monatlichen Entgeltes
und des Mindestverbrauchs bleibt hiervon unberührt.
5.5 Der Kunde ist berechtigt, Dritten die Nutzung seines Mobilfunkanschlusses zu gestatten. Auch in diesem Fall bleibt der Kunde Vertragspartner der Gesellschaft und haftet uneingeschränkt für sämtliche, sich aus
diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, insbesondere die Entgeltzahlungspflicht. Für das Verhalten Dritter, denen der Kunde die Benutzung der/
des SIM-Karte in zurechenbarer Weise ermöglicht hat, haftet der Kunde
also wie für eigenes Verhalten. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus
diesem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft auf Dritte übertragen.
5.6 Der Kunde verpflichtet sich, die aufgrund dieses Vertrages überlassene SIM-Karte ausschließlich zur Nutzung der vereinbarten Dienstleistungen als Endkunde zu gebrauchen. Eine weitergehende Nutzung (z.B. Verwendung zum Betrieb von Standleitungen) oder gewerbliche Nutzung zur
Erbringung von (Mobilfunk-) Dienstleistungen für Dritte ist untersagt und
berechtigt die Gesellschaft zur außerordentlichen Kündigung. Gleiches
gilt für die Nutzung von sog. SIM-Boxen bzw. Gateways zur Zusammenschaltung zwischen Festnetzen und Mobilfunknetzen im Sinne von § 3 Nr.
34 TKG sowie für den systemgesteuerten Massenversand von elektronischen Mitteilungen und Nachrichten (SMS, MMS, E-Mail) an Kunden der
Gesellschaft. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt
vorbehalten.
5.7 Der Kunde ist verpflichtet, die Mobilfunkdienstleistungen, die dem
Kunden unabhängig von einer Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis
zur Verfügung gestellt werden (z.B. im Rahmen einer Flatrate),
- nicht zum Betrieb von Mehrwert- oder Massenkommunikationsdiensten (z.B. Call-Center-Leistungen, Telemarketingleistungen
oder Faxbroadcastdienste),
- nicht zur Erbringung von entgeltlichen oder unentgeltlichen Zusammenschaltungs- oder sonstigen Telekommunikationsdienstleistungen für Dritte und
- nicht zur Herstellung von Verbindungen, die aufgrund einer Standleitung zustande kommen und bei denen der Anrufer oder Angerufene aufgrund des Anrufs und/oder der Dauer des Anrufs Zahlungen
oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält, zu nutzen.
5.8 Sämtliche SMS-Versandleistungen sind ausschließlich zur privaten Nutzung vorgesehen. Der SMS-Versand muss durch persönliche
Eingabe des Textes durch den Nutzer über das Endgerät erfolgen. Ein
Massenversand ist unzulässig. Für den Versand von SMS dürfen keine
automatisierten Verfahren (z.B. ausführbare Routinen, Apps, Programme) oder Dienste zur Erstellung und Versendung von SMS verwendet
werden. Die SMS-Versandleistungen gelten nicht für den Massenversand von SMS über einem Direktanschluss von EDV-Systemen an eine
Kurzmitteilungszentrale (SMSC-DA). Zudem ist jegliche Nutzung der
SMS-Versandleistungen unzulässig, die Auszahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an den Kunden zur Folge hat.
6. Sperrung
6.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist die Gesellschaft
berechtigt, die Inanspruchnahme seiner Leistungen ganz oder teilweise
zu verweigern (Sperre), wenn wegen einer im Vergleich zur bisherigen
Nutzung besonderen Steigerung des Verbindungsaufkommens auch
die Höhe der Entgeltforderung der Gesellschaft in sehr hohem Maße
ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde
diese Entgeltforderungen beanstanden wird.
6.2. Eine auch ankommende Verbindungen erfassende Vollsperrung
des Netzzugangs erfolgt frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Verbindungen.
6.3 Die Gesellschaft ist zudem zur vollständigen oder teilweisen Sperrung berechtigt, wenn die Gesellschaft gesicherte Kenntnis davon hat,
dass die Rufnummernutzung wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen gesetzliche Verbote i. S. v. § 45o TKG verursacht hat.
6.4 Trotz einer Sperre bleibt der Kunde verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen Grund- und Optionspreise (Grundgebühren, Flatrate-Preise, etc.), zu zahlen.
6.5 Auf Verlangen des Kunden und soweit dies technisch möglich ist,
veranlasst die Gesellschaft bei dem Netzbetreiber, dass die Nutzung des
Netzzugangs des Kunden für bestimmte Rufnummernbereiche im Sinne
von § 3 Nummer 18a TKG zukünftig unentgeltlich netzseitig gesperrt wird.
Der Kunde kann ebenfalls verlangen, dass die Identifizierung seines Mobilfunkanschlusses zur Inanspruchnahme und Abrechnung einer neben der
Verbindung erbrachten Leistung zukünftig unentgeltlich netzseitig gesperrt
wird.
7. Haftung
7.1 Der Kunde erkennt an, dass die ungestörte Nutzung der Telekommunikationsdienstleistungen durch den Kunden ferner aus zwingenden
technischen Gründen nicht von jedem Standort aus möglich ist und
die Verfügbarkeit verschiedenen Umgebungseinflüssen unterliegt (z.B.
Abschirmung in Gebäuden, Tunneln).
Die Leistungspflicht der Gesellschaft unterliegt deshalb den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des Einflussbereiches der
Gesellschaft liegen. Ansprüche des Kunden (insbesondere Schadensersatz- und Regressansprüche) aus der nicht flächendeckenden Verfügbarkeit eines Netzes sind deshalb ausgeschlossen.
7.2 Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen der Netzverfügbarkeit
oder Beschränkungen der Netzleistungen ist ausgeschlossen, wenn sie
auf höherer Gewalt beruhen. Entsprechendes gilt für unvorhersehbare
und von der Gesellschaft nicht zu vertretende Umstände, wenn diese
die von der Gesellschaft angebotenen Leistungen vorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. wesentliche
Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe
oder behördliche Maßnahmen.
7.3 Zu den Telekommunikationsdienstleistungen zählt auch der Zugang zu den Notrufnummern 110 und 112 sowie im Küstenbereich der
Nord- und Ostsee die Rufnummer 124124 (Seenotruf), gegebenenfalls
auch mit der Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort, sofern das
Endgerät des Kunden dies ermöglicht. Der Kunde hat zu beachten, dass
Voraussetzung für die Nutzung dieser Notrufnummern ein eingeschaltetes Endgerät sowie eine betriebsbereite SIM-Karte ist.
7.4 Der Bestand und die Laufzeit des Mobilfunkvertrages bleiben von
etwaig erforderlichen Reparaturmaßnahmen oder sonstigen Ausfallzeiten des vom Kunden genutzten Mobilfunkgerätes unberührt, auch wenn
das Mobilfunkgerät von der Gesellschaft bereitgestellt wurde. Dies gilt
auch für die Garantiezeit- oder Gewährleistungszeit des Mobilfunkgerätes. Der Kunde hat weiterhin die Möglichkeit, die Dienstleistungen der
Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, indem er die SIM-Karte in einem
anderen Mobilfunkgerät verwendet.
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einzuschränken (insbesondere die maximal mögliche Geschwindigkeitsübertragung einzuschränken) oder zu verweigern (Sperre), wenn
der Dienst im Ganzen oder gegenüber einzelnen Teilnehmern durch
missbräuchliche Nutzung durch den Kunden gestört ist oder eine solche
Störung droht. Eine missbräuchliche Nutzung liegt insbesondere bei
einer extrem über das übliche Maß hinausgehenden Nutzung des Dienstes vor, z.B. im Falle einer gewerblichen Nutzung zur massenhaften
Versendung von Werbe-E-Mails oder bei einem Aufbau von Dauerverbindungen.
AU-TC-110 Stand August 2016
7.5 Die Gesellschaft behält sich vor, ihre Leistungen im Hinblick auf
die Kapazitätsgrenzen des Netzes zeitweilig zu beschränken bzw. durch
den Mobilfunknetzbetreiber beschränken zu lassen. Zeitweilige Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen der Leistungen können
sich auch in Not- oder Katastrophenfällen, durch atmosphärische Bedingungen und geographische Gegebenheiten sowie funktechnische
Hindernisse, Unterbrechung der Stromversorgung oder technischer Änderung an den Anlagen, wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten oder Reparaturen), die für die ordnungsgemäße oder verbesserte
Erbringung der Leistungen erforderlich sind, oder aus Gründen höherer
Gewalt (einschließlich Streiks und Aussperrungen) ergeben. Gilt für den
Fall von Störungen, Beschränkungen oder Unterbrechungen von Telekommunikationsanlagen Dritter, die von der Gesellschaft zur Erfüllung
der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis benutzt werden.
7.6 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist die Gesellschaft
berechtigt, die Inanspruchnahme ihrer Leistungen ganz oder teilweise
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Widerrufsrecht
Die folgenden Ausführungen werden für Sie nur dann relevant, wenn Ihnen
aufgrund der Art des Vertragsschlusses von Gesetzes wegen ein Widerrufsrecht zusteht.
Wenn Sie uns als Verbraucher einen Auftrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen erteilen, steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Dienstleistun-
gen, wenn Ihr Auftrag die Erbringung einer Dienstleistung (z. B. Multimediadienste) zum Gegenstand hat.
Ihr Widerrufsrecht richtet sich nach der Widerrufsbelehrung für Waren, wenn
Ihr Auftrag die Lieferung von Waren (z. B. Receiver) zum Gegenstand hat.
Soweit Sie ein Gesamtpaket von miteinander verbundenen Waren und
Dienstleistungen erwerben (z. B. Kabelanschluss zusammen mit Receiver),
die derart miteinander verbunden sind, dass sie nicht oder nur zu anderen
Preisen einzeln erworben werden können, hat ein Widerruf des Kaufvertrags
zugleich den Widerruf des Dienstleistungsvertrags zur Folge und umgekehrt.
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder telefonisch widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor
Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie
unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
Tele Columbus AG
Widerruf
Goslarer Ufer 39
10589 Berlin
Oder über unser Online-Kontaktformular: www.telecolumbus.de/kontakt
oder telefonisch 030 3388 8080
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) her-
auszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.
B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns
insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb
von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer
Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Im Falle des Widerrufs einer Zusatzoption im Rahmen des Mobilfunkangebots
werden dem Kunden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen tatsächlichen
Kosten auf Basis der in der Preisliste hinterlegten Standardpreise berechnet.
Im Falle des Widerrufs eines Mobilproduktes, welches in Abhängigkeit zu
einem IP Produkt steht, werden die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen tatsächlichen Kosten auf Basis der in der Preisliste hinterlegten Standardpreise
in Rechnung gestellt. Das Widerrufsrecht für das TC Mobil Produkt erlischt,
sobald der Kunde die SIM-Karte aktiviert hat.
Besondere Hinweise
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ende der Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung für Waren
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail, Fax) oder telefonisch widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform,
jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie
unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit
Artikel 246 § 3 EGBGB.
Wichtiger Hinweis: Falls Sie Ihren Vertrag nach Erhalt der Sache widerrufen und die Ware zurücksenden möchten, können Sie uns gern
kontaktieren. Wir schicken Ihnen gern per Post einen Retourenschein,
mit dem Sie Ihre Endgeräte (z.B. Modem, Digital-Receiver) kostenpflichtig an uns zurücksenden können, zu.
AU-TC-110 Stand August 2016
Der Widerruf ist zu richten an:
Tele Columbus AG
Widerruf
Goslarer Ufer 39
10589 Berlin
Oder über unser Online-Kontaktformular: www.telecolumbus.de/kontakt
oder telefonisch 030 3388 8080
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.
B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns
insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen
oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen
ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht
man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf
unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten für
die Rücksendung zu tragen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen
müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit
der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren
Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden
oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder
die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet
sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software,
sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind
oder
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn,
dass der Verbraucher seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.
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Datenschutzbestimmungen
(Stand August 2016)
Was wird beim Besuch auf unserer Website erhoben bzw. gespeichert?
Beim Zugriff auf unsere Internet-Seiten verzeichnet unser Web-Server vorübergehend die Domain-Namen und/oder die IP-Adressen der anfragenden Rechner, die Dateianfragen der Clients (Dateiname und URL), den
http-Antwort-Code und die Internet-Seite, von der aus Sie uns besuchen.
Aus diesen, in einer technischen Protokolldatei (Logdatei) gespeicherten
Daten, ist nicht nachvollziehbar, welcher Nutzer Daten abgerufen hat. Es
werden keine anderen Techniken verwendet, die dazu dienen, einen Nutzer
zu identifizieren oder das Zugriffsverhalten eines Nutzers nachvollziehen
zu können. Eine Auswertung der gespeicherten Daten erfolgt nur für statistische Zwecke, ohne Personenbezug! Personenbezogene Daten wie Ihr
Name, Ihre Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse werden nur erfasst,
wenn Sie selbst auf der betreffenden Internet-Seite freiwillig die entsprechenden Angaben gemacht haben. Dies betrifft Anmeldungen für bestimmte
Informationsdienste, Newsletter, Anfragen, Umfragen usw. Wir speichern
den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten in der Auftragsbestätigung zu. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie über die
„AGB“-Schaltfläche auf unserer Webseite jederzeit einsehen.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten
Die durch uns erhobenen Daten speichern wir grundsätzlich nur solange,
wie es für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich und zulässig ist. Bei Entfall
der Grundlage für eine weitere Speicherung Ihrer Bestandsdaten, z. B.
bei Beendigung eines Vertragsverhältnisses, werden diese zum Ende des
folgenden Kalenderjahres gelöscht, soweit keine gesetzlichen Vorschriften
die weitere Verarbeitung, insbesondere die Aufbewahrung der Daten verlangen oder Sie hierfür Ihre Zustimmung erteilt haben. Sollte eine Löschung
aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht zulässig sein, tritt an die
Stelle der Löschung die Sperrung der Bestandsdaten. Für die Berechnung
von Entgelten erforderliche Verbindungsdaten und sonstige, inhaltsbezogene Leistungen werden spätestens nach 6 Monaten gelöscht, vorbehaltlich
anderweitiger gesetzlicher Regelungen.
Weitere Informationen zum Datenschutz
Für weitere Fragen und in allen Angelegenheiten zum Datenschutz wenden
Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten [email protected]. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein
Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten Daten sowie ggf.
ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
AU-TC-110 Stand August 2016
Verwendung personenbezogener Daten
Die bei Vertragsschluss erhobenen Daten (Bestandsdaten) nutzen wir
zum Zwecke der Vertragserfüllung, insb. zur Erbringung, Durchführung,
Abwicklung und Abrechnung der vertraglich vereinbarten Dienste und damit verbundenen sonstigen Leistungen. Dies gilt auch für die Erhebung
und Nutzung von Verbindungsdaten für Abrechnungszwecke aufgrund der
gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Nachweis angerufener Telefonnummern
mit Datum, Uhrzeit und Dauer der Verbindungen) und einbezogene Leistungen, z. B. für Programmfreischaltung, Telefonhotline, technischer Service,
Abrechnung und Störungsbeseitigung. Wir verpflichten uns zur Einhaltung
des Daten- und Fernmeldegeheimnisses und werden alle gesetzlichen
Bestimmungen aus Bundesdatenschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz sowie weitere relevante Datenschutzvorschriften beachten. Wir
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externe Diensteanbieter bzw. Dienstleister, die ganz oder teilweise mit der
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