Detailinfos

Sektionen der
Zentralschweiz
(LU, NW, OW, SZ, UR, ZG)
Touring Club Schweiz
TCS Sektion Schwyz
Bahnhofstrasse 4
Postfach 658
6431 Schwyz
Tel +41 41 811 91 91
[email protected]
www.tcs-schwyz.ch
TCS-Jugendfahrlager
im TCS-Feriendorf Scruengo/Tessin
Samstag, 30. Juli - Freitag, 5. August 2016 oder
Sonntag, 31. Juli – Freitag, 5. August 2016
So macht fahren lernen Spass: Im TCS-Jugendfahrlager drehen Jugendliche auf dem
abgesperrten Flugplatz ihre Runden, lernen schalten, anfahren und lenken. Am Schluss
der Intensivwoche erwerben sie die Theorieprüfung und im Bedarfsfall den Nothelferausweis.
Vorteile durch diese Intensivwoche









Gemeinsame Absolvierung des Nothelferkurses, wenn nicht schon vorhanden
Exzellente Vorbereitung zur Theorieprüfung
Abschluss der gesetzlich anerkannten Theorieprüfung
(in den Kurskosten sind die Theorieprüfungsgebühr und die Kosten für den Lehrfahrausweis nicht inbegriffen)
Selber Fahren auf gesichertem Areal (ca. 8 Fahrlektionen)
Einfacherer Einstieg in die spätere Fahrausbildung
Weniger Lektionen beim Fahrlehrer
Neueste Übungsfahrzeuge
Viele Infos rund ums Auto (Pannen, Unterhalt PW, etc.)
Gruppendynamik und Lageratmosphäre
Nothelferkurs
Voraussetzung, dass Sie mit uns Ende Woche die Theorieprüfung absolvieren dürfen, ist
ein vorhandener, gültiger Nothelferausweis.
Besitzen Sie noch keinen Nothelferausweis: Dann beginnt der Kurs für Sie bereits
am Samstag, 30. Juli 2016. Wir absolvieren zusammen mit Ihnen den zweitägigen Nothelferkurs.
Besitzen Sie bereits einen Nothelferausweis: Dann beginnt der Kurs für Sie erst
am Sonntag, 31. Juli 2016.
Lernfahrausweis
Das entsprechende Gesuch für den Lernfahrausweis werden wir Ihnen nach Anmeldung
des Kurses mit der Kursbestätigung zustellen.
Kategorie A1
Das 16. Altersjahr muss am 5. September 2016 erreicht sein, um den Lernfahrausweis der Kategorie A1 (Roller bis 125 ccm) zu beantragen. Dieser Kurs wird nur
für Personen durchgeführt, welche die Absicht haben, die Grundschulung und praktische Führerprüfung zu absolvieren.
Kategorie A oder B
Das 18. Altersjahr muss am 5. September 2016 erreicht sein, um den Lernfahrausweis der Kategorie B (für Autos), zu beantragen.
Weiteres Vorgehen
Reichen Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ein. Sie erhalten
von uns umgehend eine Kursbestätigung sowie ein Gesuch um Erteilung des Lernfahrbzw. eines Führerausweises.
 Wir informieren Sie in der Kursbestätigung genauestens über das weitere Vorgehen.
Hinweis
Eine bestandene Theorieprüfung der Basistheorie gilt für zwei Jahre.
Der gesetzlich geforderte Verkehrskundeunterricht (VKU) kann erst nach bestandener
Theorieprüfung besucht werden und wird am Fahrschuldomizil absolviert.
Weitere Infos erhalten Sie unter
TCS Sektion Waldstätte
041 228 94 94
[email protected]
www.tcs-waldstaette.ch
2 von 2