Sektionen der Zentralschweiz (LU, NW, OW, SZ, UR, ZG) Touring Club Schweiz TCS Sektion Schwyz Bahnhofstrasse 4 Postfach 658 6431 Schwyz Tel +41 41 811 91 91 [email protected] www.tcs-schwyz.ch TCS-Jugendfahrlager im TCS-Feriendorf Scruengo/Tessin Samstag, 30. Juli - Freitag, 5. August 2016 oder Sonntag, 31. Juli – Freitag, 5. August 2016 So macht fahren lernen Spass: Im TCS-Jugendfahrlager drehen Jugendliche auf dem abgesperrten Flugplatz ihre Runden, lernen schalten, anfahren und lenken. Am Schluss der Intensivwoche erwerben sie die Theorieprüfung und im Bedarfsfall den Nothelferausweis. Vorteile durch diese Intensivwoche Gemeinsame Absolvierung des Nothelferkurses, wenn nicht schon vorhanden Exzellente Vorbereitung zur Theorieprüfung Abschluss der gesetzlich anerkannten Theorieprüfung (in den Kurskosten sind die Theorieprüfungsgebühr und die Kosten für den Lehrfahrausweis nicht inbegriffen) Selber Fahren auf gesichertem Areal (ca. 8 Fahrlektionen) Einfacherer Einstieg in die spätere Fahrausbildung Weniger Lektionen beim Fahrlehrer Neueste Übungsfahrzeuge Viele Infos rund ums Auto (Pannen, Unterhalt PW, etc.) Gruppendynamik und Lageratmosphäre Nothelferkurs Voraussetzung, dass Sie mit uns Ende Woche die Theorieprüfung absolvieren dürfen, ist ein vorhandener, gültiger Nothelferausweis. Besitzen Sie noch keinen Nothelferausweis: Dann beginnt der Kurs für Sie bereits am Samstag, 30. Juli 2016. Wir absolvieren zusammen mit Ihnen den zweitägigen Nothelferkurs. Besitzen Sie bereits einen Nothelferausweis: Dann beginnt der Kurs für Sie erst am Sonntag, 31. Juli 2016. Lernfahrausweis Das entsprechende Gesuch für den Lernfahrausweis werden wir Ihnen nach Anmeldung des Kurses mit der Kursbestätigung zustellen. Kategorie A1 Das 16. Altersjahr muss am 5. September 2016 erreicht sein, um den Lernfahrausweis der Kategorie A1 (Roller bis 125 ccm) zu beantragen. Dieser Kurs wird nur für Personen durchgeführt, welche die Absicht haben, die Grundschulung und praktische Führerprüfung zu absolvieren. Kategorie A oder B Das 18. Altersjahr muss am 5. September 2016 erreicht sein, um den Lernfahrausweis der Kategorie B (für Autos), zu beantragen. Weiteres Vorgehen Reichen Sie uns das ausgefüllte und unterzeichnete Anmeldeformular ein. Sie erhalten von uns umgehend eine Kursbestätigung sowie ein Gesuch um Erteilung des Lernfahrbzw. eines Führerausweises. Wir informieren Sie in der Kursbestätigung genauestens über das weitere Vorgehen. Hinweis Eine bestandene Theorieprüfung der Basistheorie gilt für zwei Jahre. Der gesetzlich geforderte Verkehrskundeunterricht (VKU) kann erst nach bestandener Theorieprüfung besucht werden und wird am Fahrschuldomizil absolviert. Weitere Infos erhalten Sie unter TCS Sektion Waldstätte 041 228 94 94 [email protected] www.tcs-waldstaette.ch 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc