Kategorie F Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h Gesuchsformular Gesuch Basistheorie Führeraus– weis Praktische Prüfung Lernfahrauswei s Passfoto Sehtest Theorieprüfung Mindestalter Nothelferkurs Gesuchsabgabe Gültigkeit Lernmaterial Sprachen Lernfahrausweis Gültigkeit Lernfahrten Praktische Prüfung Verkehrskunde Prüfungsfahrzeug Mitbringen Dauer der Prüfung Wiederholung Führerausweiskategorie Berechtigung Befristung / Führerausweis auf Probe / 2-PhasenAusbildung Zustellung I-14-16_003 - Erhältlich im Onlineschalter des Strassenverkehrsamts (Formular Nr. 12) oder bei der Gemeindekanzlei - 16 Jahre für Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge - 18 Jahre für die übrigen Fahrzeuge bis 45 km/h (ausgenommen Motorräder) - 1 aktuelles Farbfoto 35 x 45 mm - Gültigkeit 2 Jahre - Bestätigung durch einen Optiker oder Arzt auf dem Formular - befreit Erstmalige Einreichung: - persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts oder - persönlich beim Strassenverkehrsamt (zusätzlich Schiftenempfangsschein nötig) Weitere Einreichung - direkt per Post oder Abgabe im Strassenverkehrsamt - vereinfachte Basistheorie G/F notwendig 40 Fragen, max. 12 Fehler befreit für Inhaber/innen der Führerausweiskategorie G 2 Jahre Anbieter von offiziellen Lernmittel findet man unter www.asa.ch (Dienstleistungen) Fahrlehrer Deutsch Französisch Italienisch wird ausgestellt nach/für - bestandener Theorieprüfung - Erreichen des Mindestalters - Inhaber/innen der Führerausweiskategorie G - 12 Monate - Lernfahrten ohne Begleitperson erlaubt - Mitfahrende müssen im Besitz der Führerausweiskategorie F sein - „L“-Schild erforderlich - erforderlich - befreit - Ein Motorfahrzeug der Spezialkategorie F, das eine Geschwindigkeit von mindestens 30 km/h erreicht. - Unterlagen gemäss Terminbestätigung - gültiger Lernfahrausweis - bisheriger Führerausweis (falls vorhanden) - Terminbestätigung - Fahrzeugausweis (Original) - 60 Minuten - 3. Prüfung nur nach Ausbildungsbestätigung Fahrlehrer - 4. Prüfung nur nach positivem Eignungstest - Kategorie F - Spezialkategorien G, M - keine - innert 10 Tagen nach bestandener praktischer Prüfung
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