Kategorie F - Strassenverkehrsamt

Kategorie F
Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
Gesuchsformular
Gesuch
Basistheorie
Führeraus–
weis
Praktische Prüfung
Lernfahrauswei
s
Passfoto
Sehtest
Theorieprüfung
Mindestalter
Nothelferkurs
Gesuchsabgabe
Gültigkeit
Lernmaterial
Sprachen
Lernfahrausweis
Gültigkeit
Lernfahrten
Praktische Prüfung
Verkehrskunde
Prüfungsfahrzeug
Mitbringen
Dauer der Prüfung
Wiederholung
Führerausweiskategorie
Berechtigung
Befristung / Führerausweis
auf Probe / 2-PhasenAusbildung
Zustellung
I-14-16_003
- Erhältlich im Onlineschalter des Strassenverkehrsamts (Formular Nr. 12) oder bei der
Gemeindekanzlei
- 16 Jahre für Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis
45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge
- 18 Jahre für die übrigen Fahrzeuge bis 45 km/h (ausgenommen Motorräder)
- 1 aktuelles Farbfoto 35 x 45 mm
- Gültigkeit 2 Jahre
- Bestätigung durch einen Optiker oder Arzt auf dem Formular
- befreit
Erstmalige Einreichung:
- persönlich bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnorts oder
- persönlich beim Strassenverkehrsamt (zusätzlich Schiftenempfangsschein nötig)
Weitere Einreichung
- direkt per Post oder Abgabe im Strassenverkehrsamt
-
vereinfachte Basistheorie G/F notwendig
40 Fragen, max. 12 Fehler
befreit für Inhaber/innen der Führerausweiskategorie G
2 Jahre
Anbieter von offiziellen Lernmittel findet man unter www.asa.ch (Dienstleistungen)
Fahrlehrer
Deutsch
Französisch
Italienisch
wird ausgestellt nach/für
- bestandener Theorieprüfung
- Erreichen des Mindestalters
- Inhaber/innen der Führerausweiskategorie G
- 12 Monate
- Lernfahrten ohne Begleitperson erlaubt
- Mitfahrende müssen im Besitz der Führerausweiskategorie F sein
- „L“-Schild erforderlich
- erforderlich
- befreit
- Ein Motorfahrzeug der Spezialkategorie F, das eine Geschwindigkeit von mindestens
30 km/h erreicht.
- Unterlagen gemäss Terminbestätigung
- gültiger Lernfahrausweis
- bisheriger Führerausweis (falls vorhanden)
- Terminbestätigung
- Fahrzeugausweis (Original)
- 60 Minuten
- 3. Prüfung nur nach Ausbildungsbestätigung Fahrlehrer
- 4. Prüfung nur nach positivem Eignungstest
- Kategorie F
- Spezialkategorien G, M
- keine
- innert 10 Tagen nach bestandener praktischer Prüfung