Teilnahmebedingungen Herbstfest

Gewerbeverein Donaueschingen e.V.
Karlstraße 11
78166 Donaueschingen
kai [ at ] sauser.de
www.gewerbeverein-donaueschingen.de
Donaueschingen, 20. Juli 2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vorbereitungen für das Herbstfest 2016 sind im Gange und es findet in diesem Jahr
am Samstag, 1. Oktober 2016 statt.
Die Anmeldungen werden erstmals über ein Online-Anmeldeformular der Stadt Donaueschingen
abgewickelt. Bitte dieses Formular bis spätestens Mittwoch, 31. August ausfüllen.
Die finale Bestätigung der Teilnahme inkl. Rechnungsstellung erfolgt dann im September. Zu
einer Besprechung im Vorfeld des Herbstfestes werden alle Teilnehmer separat per Email
eingeladen.
Mit freundlichen Grüßen
Gewerbeverein Donaueschingen e.V.
i.A. Kai Sauser
Unser Kontakt bei Rückfragen zur Anmeldung:
0151-55001991 / kai [ at ] sauser.de
Teilnahmebedingungen & Informationen Herbstfest 2016
1.
Die Anmeldung erfolgt verbindlich. Erst mit der schriftlichen Bestätigung/Rechnungsstellung des Veranstalters
erfolgt eine Zusage bei der Informationsveranstaltung. Die Anmeldung ist nur mit Erteilung einer
Bankeinzugsermächtigung möglich. Die Standgebühr und die Kosten für Stadtreinigung/Müllgebühr werden
vom Gewerbeverein Donaueschingen vor der Veranstaltung eingezogen.
2.
Die Stände müssen den Namen des Vereins/Firma tragen und sollten dekoriert sein.
3.
Wünschenswert sind tagsüber Vorführungen, Spiele für Kinder oder weitere attraktive Angebote.
4.
Es sollen keine gentechnisch veränderten Produkte angeboten werden.
Die Vorschriften vom Wirtschaftskontrolldienst und die Preisauszeichnung sind zu beachten.
5.
Bitte möglichst auf Einweggeschirr verzichten und ein einheitliches Glas- und Flaschenpfand (Flasche 1
Euro und Gläser 2 Euro) erheben.
6.
Bei einem beantragten „Freiplatz“ ist die gesamte Fläche für den Aufbau eines eigenen Standes sowie für die
Betischung unter freiem Himmel zu berücksichtigen. Bitte genau berechnen und angeben! Freiflächen können
nachträglich nicht erweitert werden. Nicht beantragte Freiflächen müssen wieder abgebaut werden und dürfen auf
keinen Fall eigenmächtig belegt werden!
7.
Da die Veranstaltung mitten in der Stadt platziert ist, dürfen die Anwohner lärmtechnisch nicht überbelastet
werden. Deshalb müssen die Stadtverwaltung und der Gewerbeverein als Veranstalter nachfolgende Vorgabe
machen: ab 22.00 Uhr Musiklautstärke reduzieren, ab 24.00 Uhr jegliche Musik einstellen!
8.
Bei laufenden Musikdarbietungen des Veranstalters ist eigene Musik an den Ständen untersagt.
Im Bereich Rathausplatz und Hanselbrunnen-Platz werden wiederum Musikgruppen auftreten. Daher ist dort und
in der Umgebung eigene Musik zur gleichen Zeit untersagt!
Ferner dürfen an den Ständen Musikdarbietungen nur so laut sein, dass sie andere Stände nicht stören!
9.
Bierausschank: nur Produkte der Fürstenberg Brauerei als Partner und Förderer des Herbstfestes!
Alcopops (Mischgetränke) sind verboten!
10. Untervermietung und Werbung Dritter ist nicht statthaft.
Parkende Fahrzeuge und Anhänger beim Stand sind nicht erlaubt.
11. Für Verlängerungskabel und Strombedarf etc. hat der Verein/Firma selbst zu sorgen.
Stromkosten bei Nutzung der Verteilerkästen sind zu entrichten. Stromkabel und Wasserleitungen im Laufbereich
auf der Strasse und auf den Gehwegen sind nicht erlaubt bzw. müssen bei Überqueren der Straße in mindestens 4
Meter Höhe sicher und stabil wegen der Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen aufgehängt werden.
12. Müllentsorgung tagsüber wie auch nach Beendigung muss der Verein/Firma selbst vornehmen. Der Standplatz ist
sauber zu verlassen und der Müll muss in die aufgestellten Container (Werderstraße, Höhe Commerzbank) /
Haldenstraße hinter Hotel Linde / Lehenstraße, vor der Polizei) eingeworfen werden.
13. Die Auf- und Abbauzeiten sind wie folgt einzuhalten:
Aufbau am Freitag, 30.09.2016 ab 18.00 Uhr
Aufbau am Samstag, 1.10.2016 ab 7.00 Uhr bis 9.30 Uhr
Abbau am Samstag 1.10.2016 ab 18 Uhr bzw. 24.00 Uhr.
Bis Sonntag, 2. Oktober 2016 um 7.00 Uhr muss der Standplatz komplett geräumt sein!
Beim Auf- und Abbau ist den Anweisungen der Herbstfest-Verantwortlichen Folge zu leisten!
14. Für die Sicherung des Standes übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Die Stände müssen am Abend bzw. in
der Nacht abgebaut werden.
15. Löschgeräte bei Verwendung von Gas
Zubereitung von warmen Speisen: 1 Feuerlöscher der Brandklasse ABC mit mindestens 6 Löschmitteleinheiten
Bei Verwendung von Friteusen: zusätzlich 1 Löschdecke oder 1 CO2- Löscher oder 1 Fettbrandlöscher