Änderung KLV inkl. Anhänge per 01.08.2016

Änderung der KLV inkl. Anhänge 1, 2 (MiGeL) und 3 (Analysenliste) per 01.08.2016
Per 01.08.2016 sind diverse Änderungen der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) inkl. Anhänge 1,2 (MiGeL) und 3 (Analysenliste) in Kraft getreten.
1. KLV: Die Änderungen der KLV vom 20.06.2016:
- Es wird im ganzen Erlass der Impfplan 2015 durch den Impfplan 2016 ersetzt.
- Bei Artikel 12a Bst. a Impfung und Booster gegen Diphterie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis;
Impfung gegen Masern Mumps und Röteln gilt neu der Impfplan 2016.
- Zudem gibt es eine neue Pflichtleistung: Genetische Beratung. Indikationsstellung für genetische Untersuchungen und Veranlassen der dazugehörigen Laboranalysen gemäss Analysenliste (AL) bei Verdacht auf das Vorliegen einer Prädisposition für eine akute hepatische
Porphyrie (akut-intermittierende Porphyrie, Porphyria variegata oder hereditäre Koproporphyrie) unter folgender Voraussetzung: Bei Familienangehörigen von Personenmit symptomatischer nachgewiesener Erkrankung, die ein Risiko von mindestens 12.5 % aufweisen, diese
genetische Krankheit zu erben.
Die Details zu diesen Änderungen können Sie der KLV-Änderung vom 20.06.2016 entnehmen. Siehe Link zum Bundesamt für Gesundheit BAG.
2. KLV, Anhang 1: Zudem gibt es diverse Änderungen des Anhang 1 der KLV, welche die Leistungspflicht und deren Voraussetzung der Leistung zum Inhalt haben. Dies betrifft im Speziellen
die folgenden Leistungen:
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Punkt 1.2 Transplantationschirurgie: Neu ist die Autologe Fetttransplantation zur Korrektur
konnataler, krankheitsbedingter und posttraumatischer Defekt eine Pflichtleistung unter folgender Voraussetzung: Betrifft nicht die postoperative Rekonstruktion der Mamma. Durch
Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie. Kostenübernahme nur auf
vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers und mit ausdrücklicher Bewilligung des
Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin.
Punkt 1.4 Urologie und Proktologie: Neu ist, dass die Behandlung von Blasenspeicherstörungen durch cystoskopische Injektion von Botulinumtoxin Typ A in die Blasenwand bei der Indikation Harninkontinenz infolge neurogener Detrusorhyperaktivität in Zusammenhang mit einer
neurologischen Erkrankung bei Erwachsenen durch einen Facharzt für Urologie und bei der
Indikation idiopathische Hyperaktive Blase bei Erwachsenen durch einen Facharzt für Urologie
oder Gynäkologie und Geburtshilfe mit Schwerpunkt Urogynäkologie zu erfolgen hat.
Punkt 2.1 Innere Medizin – Allgemein: Neu ist die Extrakorporelle Photophorese zusätzlich unter folgender Voraussetzung eine Pflichtleistung in Evaluation: Nach einer Lungentransplantation nur bei Bronchiolitis-obliterans-Syndrom, wenn augmentierte Immunsuppression sowie
Behandlungsversuch mit Makroliden erfolglos waren.
Punkt 10 Komplementärmedizin: Für die Akupunktur und die Arzneimitteltherapie der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) gilt neu das Fähigkeitsprogramm „Akupunktur - Chinesische Arzneimitteltherapie – TCM (ASA) vom 01.07.2015. Bei der Ärztlichen Klassischen Homöopathie gilt neu die Weiterbildung in Homöopathie, die dem Fähigkeitsprogramm Homöopathie (SVHA) vom 01.01.1999, revidiert am 10.09.2015, entspricht.
Die Details zu diesen Änderungen können Sie der KLV-Änderung vom 20.06.2016 entnehmen. Siehe Link zum Bundesamt für Gesundheit BAG.
3. KLV, Anhang 2: Weitere Änderungen gibt es im Anhang 2 (MiGeL) der KLV: Dies betrifft folgende Mittel- und Gegenstände:
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14.01.01.10.3 Die Silikonmaske zu Aerosol-Apparat gilt neu für Kleinkinder bis 2 Jahre.
21.02.04.00 Das Blutzuckermessgerät mit integriertem Insulinbolus-Ratgeber ist neu befristet
bis zum 01.07.2018 in die MiGeL aufgenommen worden.
34.02 Die Höchstvergütungsbeträge HVB der Vlieskompressen wurden nach unten angepasst.
Die Details zu diesen Änderungen können Sie der MiGeL-Änderung vom 20.06.2016 entnehmen.
Siehe Link zum Bundesamt für Gesundheit BAG.
4. KLV, Anhang 3: Letztlich gibt es noch folgender Änderungen des Anhang 3 (Analysenliste)
der KLV:
- 5.1.3.6 Hämatologie und medizinische Onkologie: Bei den Analysen 1012.00, 1013.00,
1288.00, 1653.00 gilt neu das Referenzdokument „Transfusionsmedizinische Laboruntersuchungen an patientenproben“, Empfehlung der SVTM und der B-CH SRK für Fachpersonen,
Laboratorien und medizinische Institutionen zu immunhämatologischen und molekularen Untersuchungen an Patientenblutproben, 5. Fassung vom 01.01.2016.
Die Details zu diesen Änderungen können Sie der AL-Änderung vom 20.06.2016 entnehmen. Siehe Link zum Bundesamt für Gesundheit BAG.
Detailinformationen zu den Änderungen:
KLV und Anhang 1: www.bag.admin.ch – Themen – Krankenversicherung – Rechts- und Vollzugsgrundlagen – Geltendes Recht – Krankenpflege-Leistungsverordnung
KLV, Anhang 2, MiGeL: www.bag.admin.ch – Themen – Krankenversicherung – Tarife und Preise –
Mittel- und Gegenstände-Liste
KLV, Anhang 3, AL: www.bag.admin.ch – Themen – Krankenversicherung – Tarife und Preise – Analysenliste.
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