mit den amtlichen Bekanntmachungen für die gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders- Nr. 13 Mütter-Väter-KindTreff in Wörrstadt Mit dem offenen Treff wollen wir Familien durch die turbulente Zeit des ersten Lebensjahres eines Babys begleiten. In der Regel am 1. Montag des Monats treffen sich Mütter und Väter mit ihren Babys zum gemeinsamen Singen, Spielen und Austausch untereinander. Begleitet und organisiert wird der Treff durch die Sozialpädagogin der Schwangerenberatung des Caritaszentrums Alzey, Frau Lamm und eine Kinderkrankenschwester. Fragen rund um das spannende erste Lebensjahr und das Familienleben mit Kind allgemein werden gemeinsam besprochen. Die Fachkräfte geben Informationen zu Themen wie Beikost, Spielen, frühkindliche Entwicklung, Kinderkrankheiten, Schlafen, Schreien, Gefahren im Haushalt oder vielfältige Unterstützungssysteme. Eltern finden im offenen Treff die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und sich mit anderen Müttern und Vätern auszutauschen. Sie lernen Lieder, Singspiele, Fingerspiele oder Kniereiterspiele kennen und können mit ihren Babys Spaß haben. Der nächste Treff findet am Montag, 4. April von 9.30 11 Uhr im Bonifatius Haus, Pariser Straße 44 in Wörrstadt statt. Informationen und Anmeldung im Caritaszentrum Alzey unter Tel. 06731-941597 oder per E-Mail an [email protected]. Der Treff ist kostenfrei und für alle Interessierten offen. Kommen Sie einfach vorbei, wir freuen uns auf Sie. A.Weh. Blatt latt Verbandsgemeinde Wörrstadt und die OrtsgeWeinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt Donnerstag, den 31. März 2016 49. Jahrgang Neue Weinmajestäten gewählt v.l.n.r.: Bürgermeister Markus Conrad, Laura I., Evelyn I., Bianca I. und Ortsbürgermeister Christian Geier von Gabsheim ie Verbandsgemeinde Wörrstadt hat ihre neuen Weinmajestäten gewählt, die am Donnerstag, den 26. Mai, bei der Weinfesteröffnung in Gabsheim offiziell ihr Amt antreten werden. Bianca Bartels aus Vendersheim wird dann als Bianca I. die Königinnenkrone übernehmen. Evelyn Wagner aus Gabsheim wird als Weinprinzessin Evelyn I. gemeinsam mit ihr ein Jahr lang regieren. Nach der Befragung durch die Mitglieder des Ausschusses für Tourismus, Kultur und Zukunftsentwicklung und der anschließenden Beratung hatte Bürgermeister Markus Conrad das D Wahlergebnisses verkündet: „Die Wahl ist uns nicht leicht gefallen, denn es standen wieder zwei äußerst sympathische junge Damen zur Wahl für dieses Ehrenamt. Ich bin sicher, dass sie in Ihrem Amtsjahr unsere Verbandsgemeinde Wörrstadt im Mittelpunkt des rheinhessischen Weinanbaugebietes, unsere Winzer und ihre hervorragenden Produkte sehr gut vertreten werden.“ Zuvor hatte Weinprinzessin Laura Kaufmann das langsam zu Ende gehende Majestätenjahr Revue passieren lassen. Charmant und humorvoll schilderte sie ihre Erlebnisse, die sie bei mehr als 50 offiziellen Terminen mit Weinkönigin Anna-Lena I. hatte. Da Weinkönigin Anna-Lena I. beruflich in Nürnberg tätig ist, konnte sie an diesem Abend leider nicht dabei sein. Sehr schöne Erinnerungen hat Weinprinzessin Laura I. an die Eröffnung des Residenzfestes in Kirchheimbolanden und die Eröffnung und den Umzug am Backfischfest in Worms. Auch der Umzug in Neustadt und der Reisemarkt in Mannheim waren einer der vielen Höhepunkte. Bürgermeister Conrad lobte das erstklassige Engagement der amtierenden Majestäten und wünschte für die bevorstehenden Termine noch viel Vergnügen. Text/Foto: K.Slg. SG U.N.S. Rheinhessen-Volleyballer starten in der Regionalliga hinten v.l.: Trainer R. Dörmer, Kapitän N. Manz, J. Sauer, O. Brand, A. Schenk, L. Becker, F. Manz, T. Brand; vorne v.l.:. T. Jung, Anh Duc Vu, P. Bitsch, T. Weyer Mit dem vorzeitig gewonnenen Meistertitel der Oberliga feiern Spieler und Unterstützer den größten Erfolg der Vereinsgeschichte der beteiligten Vereine der Spielgemeinschaft aus Undenheim, Nieder-Olm und Schornsheim. Damit hat es die SG innerhalb von drei Jahren zur aktuellen Nummer zwei in Rheinhessens Herren-Volleyball geschafft. Ausgangspunkt dieses ungewöhnlichen Höhenflugs ist die sehr erfolgreiche Jugendarbeit der beteiligten Vereine. Seit Jahren machte sich vor allem der SC Schornsheim mit guten Platzierungen bei den Deutschen Meisterschaften einen Namen, beteiligt waren dabei immer auch Spieler der Nachbarclubs Undenheim und Nieder-Olm. Nachdem die ersten Talente aber abwanderten, einige spielen in der Zweiten Bundesliga, initiierte SG-Trainer Richard Dörmer vor drei Jahren die Spielgemeinschaft mit 4 Mannschaf- ten, um allen Jugendspielern eine Spielgelegenheit in den Herrenklassen zu verschaffen. Dieses Konzept ging sensationell auf: In allen Teams spielen fast ausschließlich eigene „Gewächse“, die 2. Mannschaft spielt in der Verbandsliga, die 1. Herrenmannschaft wurde als jüngstes und größtes Team im zweiten Oberligajahr Meister und steigt damit zum zweiten Mal auf. Der Grund für diesen stabilen Leistungszuwachs liegt in einem hochwertigen, mit Auswahlspielern bestückten Kader, der gleichwertig einsetzbar ist. Auch beim Feiern weist das Team ein hohes Niveau auf, die Spieler kennen sich seit langem und unternehmen sehr viel gemeinsam: So schafft die SG U.N.S. ein für die Motivation wichtiges „Wir“-Gefühl. Der erfolgreiche Kader wird in dieser Form zusammenbleiben und die Herausforderung der vierten Liga begeistert annehmen. Text/Foto: Dö. NOTDIENSTE Notruf 110 Feuer 112 Polizeiwache Wörrstadt Rettungsdienst DRK Krankentransport 0 67 32 / 91 10 19 222 oder 112 Ärztlicher Bereitschaftsdienst Fr., 16 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag und am Tag vor einem Feiertag ab 18 Uhr 116 117 (bitte Postleitzahl bereithalten) Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen. Zahnärztlicher Notdienst Wochenendnotdienst von Fr 15 Uhr - Mo 8 Uhr An Feiertagen von 8.00-8.00 Uhr des folgenden Tages. Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis: Fr 16-17 Uhr, Sa und So 10-11 Uhr und 16-17 Uhr Alzey, (14 ct. aus dem dt. Festnetz) 0 18 05 / 66 60 07 Apothekennotdienst Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm 01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes für psychisch Kranke und Angehörige; Mo-Fr: 19 – 24 Uhr, Sa, So u. Feiertag: 16 – 22 Uhr (0,06 Euro/Anruf) 0 18 02 / 00 08 42 Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.) Notdienstbereite Apotheken im Internet: www.lak-rlp.de Elektro-Notdienst Störungsdienst des EWR Worms Nach Dienstschluss und am Wochenende 01 71 / 6 30 42 42 0 62 41 / 8 48 - 0 0 62 41 / 84 82 98 EWR Regionalteam Wörrstadt Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10 (während der üblichen Geschäftszeiten) EWR Störungsdienst rund um die Uhr unter 0 62 41 / 848 300 Notfalldienst Eigenbetrieb Abwasser 01 71 / 3 72 58 36 Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen. Telefonseelsorge evangelisch/katholisch rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich 08 00 / 1 84 88 00 Gasversorgung Störungsdienst Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim, Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt, RWE Energie Regionalversorgung, RNK 08 00 / 0 79 34 27 08 00 / 08 37 111 Krisentelefon 08 00 / 1 11 01 11 und 08 00 / 1 11 02 22 Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH Entstörungsdienst Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung an den zuständigen Meister weitergeleitet. 0 61 35 / 65 00 GOTTESDIENSTE Katholische Gottesdienste: Armsheim: So 10 Uhr Erstkommunionfeier, ev. Kirche; 18 Uhr Dankandacht der Erstkommunionkinder mit Kollekte Diaspora-Opfer, ev. Kirche. Di 12.15 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt. Gau-Weinheim, Gau-Bickelheim, Wallertheim, Vendersheim, Partenheim und Wolfsheim (Pfarrgruppe Wißberg): Fr 18.30 Uhr Hl. Messe in Gau-Bickelh. Sa 17 Uhr Hl. Messe in Vendersh.; 18.30 Uhr Hl. Messe in Gau-Weinh.; 18.30 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wolfsh. So 10 Uhr Erstkommunionfeier, 18 Uhr Dankandacht, beides in Gau-Bickelh.; 10.30 Uhr Hl. Messe in Wallerth.; 10.30 Uhr Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Partenheim. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim mit Filialgemeinden Schornsheim und Udenheim: Öffnungszeiten kath. Pfarrbüro der Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim in Saulheim: Mo+Fr 9-11 Uhr, Di+Do 16-18 Uhr, [email protected], Tel. 06732-61588, Fax 64060. Fr 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Hl. Messe in Saulh. Sa 17 Uhr Vorabendmesse in Schornsheim; 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Udenh. So 9.30 Uhr Amt in Gabsh.; 10 Uhr Festgottesdienst mit Erstkommunion in Saulh. Mo 10 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder in Saulh. Di 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Hl. Messe in Saulheim. Do Krankenkommunion, 8.30 Uhr Hl. Messe in Gabsheim. Spiesheim: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier f.d. Pfarrgruppe. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt. Sulzheim: Fr 9 Uhr Eucharistiefeier. So 9 Uhr Eucharistiefeier. Mi 19 Uhr Eucharistiefeier. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt. Wörrstadt: So 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier. Do 10 Uhr Eucharistiefeier, 11 Uhr Stille Stunde. E-Mail: [email protected]; Internet: www.pfarrgruppe-woerrstadt.de. Evangelische Gottesdienste: Armsheim: So 10.30 Uhr Gottesdienst im Ev. Gemeindehaus (G. Heinz). Ensheim: Sa 10 Uhr Kinder-Gottesdienst. So 9 Uhr Gottesdienst. Gau-Weinheim: Kein Gottesdienst. Nieder-Saulheim: Fr 19 Uhr Flötenkreis (Büroanbau DBH). So 10.10 Uhr Gottesdienst mit Taufen. Mo 20 Uhr Bläserkreis (DBH). Di 16.30 Uhr KonfirmandenUnterricht (DBH). Mi 20 Uhr Singkreis (MLH). Do 14.30 Uhr Seniorenkreis (DBH). Sprechzeiten v. Pfr. Mathias Engelbrecht n. tel. Vereinbarung unter 06732-3279. Bürozeiten: Di + Do 8.30-11 Uhr, Mi 1618 Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Tel. 067323279, Fax: 935538. Homepage: www.evki-saulheim.de, E-Mail: [email protected]. Ober-Saulheim: So 10 Uhr Gottesdienst, anschl. Kirchencafé. Mo 20 Uhr Bläserkreis (DBH). Mi 15 Uhr Gemeindetreff; 20 Uhr Singkreis. Sprechzeiten von Pfr. N. Ansorg n. tel. Vereinbarung unter 06732935727. Bürozeiten im MLH: Do 9-12 Uhr; Tel. 06732-4857. Kleidersammlung für die Nieder-Ramstädter-Diakonie: Abgabe jeden Samstag am MartinLuther-Haus von 9.30-12 Uhr (bitte Kleidersäcke in den Raum des Dachgeschosses stellen). Partenheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst mit Taufe („Kirchen-Taxi“ nach Absprache). Mo 19.30 Uhr Kirchenchor. Mi 10 Uhr Krabbelkreis; 16.30 Uhr Bücherei. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Schornsheim: Do 16 Uhr Jungschar mit Marion. So 10.15 Uhr Gottesdienst (Frau Schulze). Mo., 16 Uhr Jugendchar mit Marion Di 16.15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi 10 Uhr Krabbelgruppe, ev. Gemeindehaus; 20 Uhr Kirchenchor. Bürostunden v. Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi 9-12 und Do 15-17 Uhr, Tel. 4048, Fax: 963530, [email protected], www.ev-schorns heim-udenheim.de. Sprechstunden von Pfr. Klein nach tel. Vereinbarung unter Tel./Fax 06732-3367. Spiesheim: So 10.10 Uhr Gottesdienst. Udenheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Frau Schulze). Di 15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi 20 Uhr Kirchenchor. Büro- u. Sprechstunden v. Pfr. Klein siehe Schornsheim. Vendersheim: Sa 17.45 Uhr „Kirchen-Taxi“ zum Gottesdienst um 18 Uhr. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung. Wallertheim: Kein Gottesdienst. Wörrstadt: Sa 17 Uhr Gottesdienst in Sulzh. (Pfr. Koch). So 9 Uhr Gottesdienst (Pfr. Koch). Mi 16 Uhr Gottesdienst im Seniorenheim (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Do 18.30 Uhr Besuchsdienstkreis. So 14 Uhr Dekanatsfrauentag in Fürfeld. Mo 16 Uhr Kinderchor. Di 18.30 Uhr MS-Selbsthilfegruppe. Mi 18 Uhr Bläserkreis, 19.30 Uhr Suchtkrankenhilfe; 20 Uhr Theolog. Gesprächskreis im Gemeindehaus. Sprechstunde Pfrin. Becker: jederzeit n. tel. Vereinbarung, 961172 im ev. Gemeindebüro; 8175 privat. Sprechstunde Pfr. Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel. 963289 im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13. Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Hermannstr. 45, Tel. 8509; Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Do 10.3012 Uhr. Internet: www.woerrstadt-evangelisch.de. Rommersheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst (Pfr. Koch). Gemeindearbeit: So 17 Uhr Probe Bachchor. Mo 20 Uhr Probe Posaunenchor. Sprechstunde Pfr. Koch und Gemeindebürostunden siehe Wörrstadt. Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim; Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst „Königskinder” (3-10 J.) und „Fischlis” (10-14 J.) So 10 Uhr; Seniorentreff Fr 14.30 Uhr (14-tägig; in ungeraden Wochen). Kleingruppen/ Hauskreise in Partenheim, Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z.d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos: www.stadtmission-woerrstadt.de. Neuapostolische Kirche: Wörrstadt, Bleichstr. 1: So 9.30 Uhr Gottesdienst anschl. Chorprobe. Mi 20 Uhr Gottesdienst. Alzey, Wormser Straße 81: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst. „Männerrunde” im Diakonischen Werk Alzey, Gesprächskreis zu Alltagssorgen, Lebenskrisen, Partnerschaft, Familie, Beruf... jede gerade KW, donnerstags v. 19-21 Uhr Schloßgasse 14, Alzey, Tel. 06731-950317. Das Nachrichtenblatt online lesen unter www.nachrichtenblatt-woerrstadt.de Donnerstag, den 31. März 2016 VG Wörrstadt Zum Römergrund 2 - 6 55286 Wörrstadt Telefon Verwaltung 0 67 32 / 60 10 Telefon Bürgerbüro 0 67 32 / 6 01 - 2 30 Telefax 0 67 32 / 6 27 47 Internet: http://www.vgwoerrstadt.de E-Mail: [email protected] Öffnungszeiten Verwaltung: Montag, von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag, von 7.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, von 8.30 bis 12.00 Uhr, und von 14.00 bis 19.00 Uhr Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag, von 8.30 bis 16.00 Uhr Dienstag, von 7.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag, von 8.30 bis 19.00 Uhr, Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr, Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr Beginn Amtlicher Teil Seite 3 Anmeldung für den Weinfest-Festzug Der Festzug des Weinfestes in Gabsheim am Sonntag, den 29. Mai 2016 bildet wieder einen der Höhepunkte unseres Festprogramms. Wir laden auch dieses Jahr alle Gruppierungen und Vereine unserer Ortsgemeinden bzw. der Stadt Wörrstadt sowie des Umlandes herzlich ein, sich daran zu beteiligen. Wagen oder Fußgruppen mit lauter Disko-Musik oder ähnlichem, die eher zu einem Fastnachtsumzug passen, sind von den Veranstaltern jedoch nicht erwünscht. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung aller Zugteilnehmer ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt abgewickelt wird. Wir bitten Sie, uns das Anmeldeformular bis spätestens 6. Mai 2016 per Post oder per Fax an 06732-60188200 bzw. per Mail an [email protected] zu schicken. Der Festzug stellt sich im Feldweg westlich von Gabsheim auf. Mitarbeiter der Verbandsgemeinde werden dabei behilflich sein. Der Festzug läuft durch die Hauptstraße, Ulmenstraße, Nonnengasse, Kirchgasse, Graugasse und biegt dann in die „Weinstraße“ ein. Er durchläuft die „Weinstraße“ (Hauptstraße) komplett bis zum Abzweig Spiesheimer Weg. Im Spiesheimer Weg erfolgt die Auflösung. Näheres zur Festzugaufstellung (Reihenfolge der Zugnummern etc.) werden wir kurz vor dem Weinfest im Nachrichtenblatt und auf unserer Internetseite mitteilen. Wir weisen darauf hin, dass alle Teilnehmer des Festzuges selbst für die versicherungsrechtliche Absicherung ihres Festzugbeitrages verantwortlich sind. Sie sind verpflichtet, sich an die Richtlinien der VG Wörrstadt zur Festzugteilnahme zu halten, die Sie auf der Internetseite www.vgwoerrstadt.de (Startseite unter Themen-Highlights) finden. Weinfest 2016 in Gabsheim Anmeldung für den Festzug Folgender Festzugbeitrag wird hiermit verbindlich angemeldet: Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt die Verbandsgemeindeverwaltung. Bürgerbus in der VG Wörrstadt Name der Gemeinde/Stadt, des Vereins, der Gruppierung: Kontaktperson: Vor- und Nachname: VG-Busje (komplette VG) Anmeldung: Mo + Mi 15 – 17 Uhr Tel.: 0 67 32 601 555 Di + Do 8 – 17 Uhr und Mi 8 – 12 Uhr [email protected] Telefon, Handynummer: Fahrtage: E-Mail: Art des Beitrages (bitte ankreuzen bzw. ausfüllen). Fußgruppe mit ca. _____ Personen Verbandsgemeinde sucht Wohnungen für Asylbewerber Musikgruppe mit ca. _____ Personen Zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern (Einzelpersonen und Familien) sucht die Verbandsgemeinde dringend Wohnungen oder Häuser zum Anmieten. Interessenten, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten wollen, können sich gerne mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt (Ansprechpartner: Akim Menger, Tel. 06732 601-153 oder Marko Polak, Tel. 06732 601-202) in Verbindung setzen. Verbandsgemeinde Wörrstadt Fachbereich Jugend, Schutz- und Ordnung Festwagen mit Schlepper mit ca. ____ m Länge, ____ m Breite, _____ m Höhe Vielfalt, Eigenart, Schönheit Einladung, die Landschaft in der Verbandsgemeinde mitzugestalten Wie soll unsere Landschaft in 20 Jahren aussehen? Wie wollen wir sie unseren Kindern überlassen? Können wir sie so gestalten, dass auch sie sich hier wohlfühlen? Darauf will die Verbandsgemeinde zusammen mit möglichst vielen Bürgern in einem 2. öffentlichen Forum am Mittwoch, 6. April 2016, um 19.00 Uhr im Ratssaal der VG in Wörrstadt eine zukunftsfähige Antwort finden. Im vergangenen Jahr fand die Auftaktveranstaltung mit vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern statt. Die Ergebnisse wurden in den Konzeptentwurf eingearbeitet und es sollen nun konkrete Projekte umgesetzt werden. Dies kann aber nur gelingen, wenn möglichst viele Personen an der Umsetzung mitwirken. Was ist überhaupt ein „Integriertes ländliches Entwicklungskonzept“ (ILEK), welches die Verbandsgemeinde mit vielen Akteuren erarbeitet? Bisher haben sich Naturschutzbehörde, Jäger, Landwirtschaft, Umweltverbände, einzelne Bürger und die VG auf diesem Gebiet engagiert. Eigene Interessen sind nicht verwerflich, aber um ein gemeinsames Ziel zu erreichen, müssen all diese Interessen koordiniert und geplant werden. Dies soll das ILEK leisten.Warum ein öffentliches Forum? Den Verantwortlichen Wir beabsichtigen, folgende Produkte zu verteilen: Sonstiges (bitte beschreiben): Bitte beachten Sie folgende Hinweise: - Pferde und Pferdegespanne sind nicht erlaubt. - Es darf keine Musik von Tonträgern abgespielt werden. - Wagen mit Geschäftswerbung sind nicht erlaubt. Mit unserer Anmeldung erkennen wir die „Richtlinien für Festzugteilnehmer“ auf der Internetseite www.vgwoerrstadt.de (auf der Startseite unter „THEMEN HIGHLIGHTS - INFOS zum VG-Weinfest 2016 in Gabsheim“) an. Wir bestätigen durch unsere Unterschrift, dass wir die Richtlinien akzeptieren und für deren Einhaltung selbst verantwortlich sind. Ort, Datum Unterschrift Bitte senden Sie die Anmeldung an: Verbandsgemeinde Wörrstadt, Frau Ina Köhler, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Tel. 06732 601-200, Fax 06732 601-88200, Mail: [email protected] und den beauftragten Planern ist es wichtig, dass nicht nur die Institutionen und ausgewählte Personen zu Wort kommen, sondern alle Menschen, die hier leben. Wir wollen gemeinsam unsere Landschaft und unseren Lebensraum weiterentwickeln und für die nachfolgende Generation nachhaltig gestalten. Diese Generation wird uns dankbar sein, dass bei allem Streben nach mehr Wohlstand die Landschaft und die Natur nicht auf der Strecke geblieben sind. Zunächst wird an diesem Abend der von uns beauftragte Landschaftsplaner und Ingenieur Brauner aus Worms den aktuellen Sachstand darstellen. Danach werden verschiedene Projektskizzen, beispielsweise aus den Gemarkungen Wallertheim, Sulzheim oder Partenheim präsentiert, welche gemeinsam umgesetzt werden könnten. Überlassen Sie es nicht nur den Planern und einem kleinen Kreis von Personen, unseren Lebensraum und unsere Natur zu gestalten. Helfen Sie mit, bringen Sie sich ein, damit sich auch unsere Kinder in 20 Jahren hier noch wohlfühlen. Wir freuen uns auf Sie, auf Ihre Ideen, Ihre Meinungen und auf Ihre Vorstellungen. Kommen Sie zu unserem Bürgerforum Seite 4 und reden Sie mit. Wir danken jetzt schon allen, die bereit sind, sich in dieses zukunftsorientierte Vorhaben einzubringen. Unser Motto lautet: Vielfalt, Eigenart, Schönheit – die Landschaft der VG mitgestalten. Amtlicher Teil Donnerstag, den 31. März 2016 Bekanntmachung Öffentliche Auslegung (Offenlage) zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes II der VG Wörrstadt, Teilplan Wörrstadt (Bereich „Autohof“); siehe Plan Kleiderkammer braucht Sommerkleidung für Flüchtlinge Die im Oktober vergangenen Jahres eröffnete Kleiderkammer der Flüchtlingshilfe in Wörrstadt wird von den Flüchtlingen in der Verbandsgemeinde sehr gut angenommen. Während der Öffnungszeiten dienstags von 10-12 und 16-19 Uhr und donnerstags von 10-12 und 16-18 Uhr herrscht jeweils reger Betrieb in dem Ladengeschäft in der Friedrich-Ebert-Straße 19. Zahlreiche freiwillige Helfer, viele Sachspender und viele Flüchtlinge treffen hier aufeinander, die Atmosphäre ist entspannt, die „Kunden“ zumeist aus Syrien, Eritrea und Afghanistan, nehmen das Angebot dankbar an. Jetzt, wo der Frühling beginnt und der Sommer vor der Tür steht, kommt die gesammelte Winterkleidung in ein Lager - stattdessen bittet die Kleiderkammer nun um Spenden von Sommerkleidung und -schuhen für Damen und Herren, Kinder und Babys. Benötigt wird vorwiegend Herrenkleidung in den Größen S+M, Herren-Schuhe in kleinen Größen 41-44. Die Kleidungsstücke und Schuhe sollten in einem einwandfreien und sauberen Zustand sein. Benötigt werden weiterhin Bett-/Kissenbezüge und Laken/Spannbezüge, waschbare Decken und Kissen (keine Daunen-, Wolldecken oder Sofakissen), Handtücher, Geschirrtücher, Geschirr, Töpfe, Pfannen, Besteck, Trinkgläser (keine Wein-, Bier- oder Schnapsgläser). Auch hier sollten alle Spenden in einem gebrauchsfähigen sauberen Zustand sein. Die Mitarbeiter der Kleiderkammer bitten, keine Dekorationsartikel zu spenden, auch keine Haushaltsgegenstände wie Schüsseln, Behälter aus Plastik. Spenden können während der Öffnungszeiten in der Kleiderkammer abgegeben werden. Auch wenn die Kleiderkammer kein Telefon hat - für Fragen ist sie per E-Mail zu erreichen: [email protected] Doris Nissen, Flüchtlingshilfe VG Wörrstadt Armsheim Ortsbürgermeister Axel Spieckermann Sprechstunden: Montag, von 17.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag, von 18.00 bis 19.30 Uhr Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus) Telefon 0 67 34 / 96 05 48 (privat) Telefon 01 51 / 28 18 54 80 (mobil) Sprechstunden des 1. Beigeordneten Dr. Hans-Christian Gaebell (Umwelt und Kindertagesstätten) Donnerstag, von 18.00 bis 19.30 Uhr Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus) Sprechstunden der Beigeordneten Constanze Bräuer (Kultur, Jugend, Sport und Senioren) Freitag, von 11.00 bis 12.00 Uhr Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus) Sprechstunden des Beigeordneten Christian Wertke (Friedhofsangelegenheiten, Öffentlichkeitsarbeit, Internetauftritt, Verwaltung der Zukunft) Montag, von 18.00 bis 19.30 Uhr Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus) Öffnungszeiten Rathaus: Dienstag, Mittwoch und Freitag, von 11.00 bis 12.00 Uhr Montag und Donnerstag, von 18.00 bis 19.30 Uhr Rathaus, Bahnhofstraße 17 55288 Armsheim Telefon 0 67 34 / 3 52 Telefon Gemeindearbeiter 0 67 34 / 2 61 09 80 Telefax 0 67 34 / 96 26 50 Internet: http://www.armsheim.de E-Mail: [email protected] Dreck-weg-Tag Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, am Samstag, den 2. April 2016 möchten wir Armsheim wieder von überall weggeworfenem Müll befreien. Wir treffen uns um 09:30 Uhr am Parkplatz beim Kindergarten „Wiesenwichtel“. Kommen Sie bitte zahlreich, denn dann sind wir auch wieder schneller fertig. Danach lade ich Sie recht herzlich zu einem kleinen Umtrunk mit Imbiss in das Tennisheim ein. Wie vorhin schon gesagt, geben Sie Armsheim ein sauberes Gesicht. Armsheim hat es verdient. Dr. Hans-Christian Gaebell, 1. Ortsbeigeordneter Partnerschaftsfest in Fléville Am Wochenende vom 30.04.2016 bis 01.05.2016 findet in unserer französischen Partnergemeinde das alljährliche Partnerschaftsfest statt. Letztes Frühjahr hatten unsere französischen Freunde mit viel Liebe ein schönes und hochinteressantes Donnerstag, den 31. März 2016 Amtlicher Teil Seite 5 Prospektboxen am Rathaus Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hatte am 19.06.2008 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) für den Bereich „Autohof“ beschlossen. Nach Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte am 06.05.2010 die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen. Entsprechend den Ergebnissen der Abwägung sowie mittlerweile geänderten Rahmenbedingungen bezüglich planerischen Zielen und Vorgaben wird die in Aufstellung befindliche 3. Änderung jetzt mit dem formellen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fortgeführt. Alle Einzelheiten hierzu sind der Begründung zur Änderung zu entnehmen. Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 die Fortführung des Änderungsverfahrens beschlossen. Die Planungsunterlagen zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB wurden gebilligt. Die Planungsunterlagen mit Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 8. April 2016 bis einschließlich 9. Mai 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 205, während der Dienststunden: montags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr dienstags 7.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr mittwochs 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr donnerstags 8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr freitags 8.30 bis 12.00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Für die Planung sind bisher folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: (1) Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 (4) und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung (2) Zielabweichungsbescheid mit Schreiben vom 12.08.2009 (3) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB mit umweltbezogenen Informationen: Schreiben der EWR Netze GmbH vom 16.11.2009 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: (Medien) Schreiben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Dienststelle Alzey) vom 10.11.2009 zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Vorranggebiet für Landwirtschaft mit Ernährungsfunktion, Einkommensfunktion, Arbeitsplatzfunktion, Kulturlandschaftsfunktion) Schreiben der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abteilung Bauen und Umwelt, vom 02.12.2009 zum Schutzgut Tiere und Artenschutz (Feldhamster) Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 28.10.2009 zum Schutzgut Boden (Empfehlung Baugrundgutachten) Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden sich in (1): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schallimmissionen durch bestehende Windenergieanlagen, Geruchsimmissionen durch eine planungsrechtlich mögliche Biogasanlage im Umfeld, landwirtschaftlichen Nutzungen, Erholungsnutzung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen finden sich in (1) und (3): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotential für Pflanzen, Vögel und Feldhamster, Artenschutz sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in (1) und (3): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Altlastenstandorten und –verdachtsflächen, Empfehlung von Baugrunduntersuchungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen. Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in (1): Es wurden Aussagen getroffen zu den klimatischen Auswirkungen bezogen auf den Versiegelungsgrad sowie den umweltfachlichen Zielsetzungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Qualität des Landschaftsbildes und zu potenziellen Beeinträchtigungen durch die geplante Änderung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen. Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter finden sich in (1) und (3): Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Medien. Stellungnahmen zum Planentwurf können während dieser Auslegungsfrist an gleicher Stelle schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. Feierliche Enthüllung der Menhir-Schautafel Am Samstag, den 16.04.2016 um 16:00 Uhr, wird am Platz der Menhire die neue Schautafel mit allen Informationen zu den Steinen feierlich enthüllt. Dr. Bickel wird die Anwesenden eingehend über die Armsheimer Menhire informieren. Für eine kleine Stärkung ist selbstverständlich gesorgt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen. Zuvor wird unter Leitung von Erich Arnold eine ca. 6 km lange Wanderung angeboten. Start ist um 14:00 Uhr am Parkplatz Wiesenwichtel. Bei diesem Rundgang werden Sie nach einem kleinen Umtrunk am Start die neuen Ruhebänke am Wanderweg „einsitzen“ und pünktlich um 16:00 Uhr am Menhirplatz zur feierlichen Enthüllung der neuen Schautafel ankommen. Auch hierzu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Christian Wertke, Ortsbeigeordneter Ensheim Ortsbürgermeister Stefan Haßler Montag, von 19.00 bis 20.00 Uhr Gemeindebüro, Hahnengasse 16 55232 Ensheim Telefon 0 67 32 / 93 75 06 Internet: http://www.ensheim-rheinhessen.eu E-Mail: [email protected] Gabsheim Ortsbürgermeister Christian Geier Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 6 55288 Gabsheim Büro u. Dorfgemeinschaftsraum Telefon 0 67 32 / 33 06, Mobil: 01 76 / 43 32 39 07 Internet: http://www.gabsheim.de E-Mail: [email protected] TÜV-Abnahme für landwirtschaftliche Zugmaschinen Wörrstadt, den 31. März 2016 Markus Conrad, Bürgermeister Programm zusammengestellt. Wir besuchten ein Jugendstil-Museum, eine alte Brauerei (auch in Frankreich gibt es gutes Bier) und eine alte lothringische Kathedrale. Das Partnerschaftsfest wurde mit einem großen Essen beendet. Auf französischer Seite ist immer viel Interesse für dieses Fest vorhanden und viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten mit und kommen zu den Festen - auch zu uns. Wer am diesjährigen Partnerschaftsfest teilnehmen möchte und ich hoffe, dass es viele sind, möge sich kurzfristig im Ge- Vor kurzem wurden am Rathaus diverse Prospektboxen angebracht. So können sich alle Interessierte, unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses, über verschiedene Veranstaltungen, Wanderwege etc. informieren. Christian Wertke, Ortsbeigeordneter meindebüro bei Helga Stops unter der Telefonnummer 06734 352 oder per Mail: gemeindebuero@ armsheim.de melden. Besonders ansprechen möchte ich unsere Jugendlichen, denn beim letzten Treffen in Armsheim waren zwei Mädchen mit hervorragenden Deutsch- und Englischkenntnissen dabei. Bei solchen Veranstaltungen kann man auch mal sein schulisches Französisch anwenden und auffrischen. Dr. Hans-Christian Gaebell, 1. Ortsbeigeordneter Der TÜV Mainz beabsichtigt am 04.04.2016 ab 8:00 Uhr die diesjährige TÜV-Prüfung für landwirtschaftliche Fahrzeuge durchzuführen. Prüfungsort ist am Dorfgemeinschaftshaus. Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung Sitzung des Ortsgemeinderates Gabsheim Am Montag, 4. April 2016, findet um 19:30 Uhr die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates Gabsheim im Dorfgemeinschaftsraum, Hauptstraße 6, 55288 Gabsheim statt. Seite 6 Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer Absturzsicherung am Friedhof 4. Beratung und Beschlussfassung über Gestaltung der Kerb 5. Mitteilungen und Anfragen Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 6. Beratung und Beschlussfassung über bis zum Stichtag vorliegende Bauanträge, Bauvorhaben, Teilungs- und Vereinigungsanträge, Nutzungsanträge und Befreiungsanträge 7. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 8. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 9. Mitteilungen und Anfragen Gau-Weinheim Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer Freitag, von 18.30 bis 20.00 Uhr Rathaus, Sportfeldstraße 14 a 55578 Gau-Weinheim Telefon 0 67 32 / 25 58 oder 6 55 98 oder 84 60 Internet: http://www.gau-weinheim.de E-Mail: [email protected] TÜV-Abnahme für landwirtschaftliche Zugmaschinen Amtlicher Teil Saulheim Sprechstunden: Ortsbürgermeister Martin Fölix Mittwoch, von 14.00 bis 17.00 Uhr 1. Beigeordneter Franz Daichendt Montag, von 17.00 bis 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung Beigeordneter Dr. Markus Bachen Donnerstag, von 16.00 bis 18.00 Uhr Beigeordneter Torsten Wethlow Donnerstag, von 18.30 bis19.30 Uhr oder nach Vereinbarung Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens Donnerstag, von 15.00 bis 17.00 Uhr Bürozeiten Sekretariat: Montag und Dienstag, von 8.00 bis 12.00 Uhr Mittwoch, von 14.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag, von 8.00 bis 10.00 Uhr Rathaus, Auf dem Römer 8 55291 Saulheim Telefon: 0 67 32 / 50 75, Fax: 0 67 32 / 6 40 69 Internet: http://www.saulheim.de E-Mail: [email protected] Beigeordneten-Sprechstunde entfällt Die Sprechstunde am Montag, 04.04.2016 fällt wegen Urlaub aus. Franz Daichendt, 1. Beigeordneter Kennzeichnung der Erlebniswanderrallye – Hamstererlebnisweg Der TÜV Mainz beabsichtigt am 04.04.2016 ab 8:00 Uhr die diesjährige TÜV-Prüfung für landwirtschaftliche Fahrzeuge durchzuführen. Prüfungsort ist auf dem Sportplatz in der Sportfeldstraße. Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung Partenheim Ortsbürgermeister Volker Stahl Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr Donnerstag, von 17.30 bis 19.00 Uhr Rathaus, Schmiedgasse 7 55288 Partenheim Telefon 0 67 32 / 25 65 Internet http://www.partenheim.de E-Mail: [email protected] Wohnhausbrand in Partenheim In unserer Gemeinde ist in der Nacht von Sonntag auf Montag ein Einfamilienhaus bis auf die Außenmauern abgebrannt. Verletzt wurde zum Glück niemand, es entstand aber hoher Sachschaden und natürlich auch hoher persönlicher Schaden. Die Bewohner konnten sich ins Freie retten, stehen aber jetzt vor dem Nichts. Angesichts dieser Tatsache haben wir als Ortsgemeinde ein Spendenkonto für die erste Soforthilfe eingerichtet. Wenn „Sie“ hier helfen möchten, spenden Sie bitte auf das Konto der Ortsgemeinde Mainzer Volksbank IBAN: DE84 5519 0000 0030 7310 12 BIC: MVBMDE55XXX Mit dem Verwendungszweck „Hausbrand Partenheim 05/111000.462910“ (unbedingt angeben). Ihre Spende werden wir dann komplett an die Familie weitergeben. Helfen Sie unseren Mitbürgern. Wir bedanken uns recht herzlich. Volker Stahl, Ortsbürgermeister Vor ca. fünf Jahren wurde für die Kinder die Erlebniswanderrallye mit kleinen Schildern (Aufklebern) eingeführt. Die Rallye NaKu (Natur und Kultur) für Groß und Klein führt auf eine 3,5 km lange Entdeckungstour durch Saulheim und die Mühlbachaue. Die Strecke führt vom Bahnhof über die Bahnhofstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Ober-Saulheimer Straße, Ritter-Hundt-Straße zur Mühlbachaue. Zur Kennzeichnung der Wegstrecke werden wieder kleine Aufkleber-Schildchen mit einem Hamsterbild angebracht z.B. am Abfallrohr der Dachrinne. Sollten Sie betroffen sein, bitten wir um Verständnis. Wir möchten ja, dass die Kinder die Schilder sehen und sich daran orientieren können. Die kleinen runden Hamster-ErlebniswanderrallyeAufkleber sind dafür notwendig. Vielen Dank. Die Rallyeunterlagen gibt es bei der Tourismus GmbH Bahnhofstraße 21 - 6, 55286 Wörrstadt, Telefon: 06732 951 969-0 Martin Fölix, Ortsbürgermeister 21. VOR-TOUR der Hoffnung Für krebskranke und hilfsbedürftige Kinder wird kräftig in die Pedale getreten. Die Hoffnungsradler schwitzen für eine gute Sache. Zum 21. Mal treten vom 7. bis 9. August 2016 wieder namhafte Sportler, Politiker, Manager, Ärzte und idealistisch gesinnte Bürger kräftig in die Pedale, um krebskranke und hilfsbedürftige Kinder zu unterstützen. Die ca. 260 km lange Benefiz-Radtour beginnt am 7. August 2016 mit einem Prolog in und um Mainz. Am nächsten Tag, 8. August 2016 führt die Stecke durch den Landkreis Alzey-Worms. Tolle Begegnungen mit Kindern und Erwachsenen wird es mit Sicherheit auch am 3. Radlertag, 09.08.2016 im Kreis Mainz-Bingen geben. Als Stopp-Ort hat sich auch Saulheim herauskristallisiert. Die Organisatoren hoffen darauf, dass alle Gemein- Donnerstag, den 31. März 2016 den, die die Radler empfangen, sich mächtig ins Zeug legen, damit der jeweils 40-minütige Aufenthalt zu einem „Fest im Zeichen der Hilfe wird“. Das eigens für die Tour geschriebene Lied „Für alle Kinder dieser Welt“ soll vorgetragen werden und mit ihrem ganz persönlichen Motto „Kinder helfen Kindern“ die Tour unterstützen. Jetzt sprechen wir Sie als Bürger/innen, Vereine, Firmen und alle anderen Interessierten an, unterstützen Sie die Tour der Hoffnung mit ihrer Spende. Das Geld kommt Cent für Cent den Kindern zugute. Die begünstigten Institutionen verwenden diese Gelder für die so wichtigen Bereiche Forschung, Psychosoziale Betreuung und klinische Versorgung. Mit dieser 21. Benefiz-Radtour, wollen die Organisatoren ein Beispiel geben für ein Miteinander und Füreinander zum Wohle von Kindern, die unsere Hilfe benötigen. Mehr dazu werden wir in der nächsten Zeit noch berichten. Bei der VG Wörrstadt haben wird ein Spendenkonto eingerichtet. Bitte unterstützen Sie die gute Sache mit einer Spende – jeder Cent zählt. Für die, die es betrifft und die unsere Hilfe brauchen, hat sich die Welt von einem zum anderen Tag vollständig verändert. Danke für die Unterstützung. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Unterschriftslisten für den Zebrastreifen Seit Jahren drängen wir beim LBM auf einen Zebrastreifen in der Mainzer Straße – oberhalb der Bahnunterführung. Da in der Zwischenzeit sehr viele Neubürger im „Gewerbepark Teil III“ wohnen und die stark befahrene Mainzer Straße überqueren müssen um zu Kindergarten, Schule, Bus- und Bahnhof oder zum Einkaufen in den Ort zu kommen, fordern wir einen Zebrastreifen mit einer Fußgängerampel, bevor etwas passiert. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung mit Ihrer Unterschrift, da die Ortsgemeindeverwaltung immer wieder nur auf die Gefahrenstelle hinweisen kann, die Straße ist eine Landesstraße und dem Land Rheinland-Pfalz zugehörig. Unterschriftenlisten liegen im Rathaus, in Geschäften und bei Ärzten aus. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Die Brutzeit beginnt Pünktlich zum Frühlingsanfang bauen die Vögel die Nester und fangen an zu brüten. In der Mühlbachaue und an anderen offenen Gewässern ist das Wassergeflügel dabei Eier zu legen und mit dem Brutgeschäft zu beginnen. Ich bitte deshalb alle Hundebesitzer ihre Hunde an der Leine zu führen, damit die Bodenbrüter, z.B. Enten, Blesshühner nicht aufgeschreckt werden und ihre Gelege verlassen. Martin Fölix, Ortsbürgermeister Einrichtung einer „Außen-Kita-Gruppe“ Die Ortsgemeinde Saulheim plant die Einrichtung einer Außengruppe für 20 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren. Die Gruppe soll zur Kita Spatzennest gehören und in deren Nähe ihren „Heimatplatz“ haben. Pädagogisch ist das Ziel, die Gruppe am Konzept der sogenannten Waldkita auszurichten. Die Ortsgemeinde wird Eltern in den nächsten Wochen schriftlich befragen, ob Interesse besteht, ihr Kind in einer solchen Gruppe anzumelden. Ich bitte alle Eltern um Teilnahme an der Befragung. In unserem Landkreis gibt es bereits einige Waldgruppen, die von Eltern, deren Kinder gerne an der frischen Luft sind, stark nachgefragt werden und bereits Wartelisten haben. Dr. Markus Bachen, Beigeordneter Schornsheim Ortsbürgermeister Heiko Schmittbetz Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr Freitag, von 18.30 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Jahnstraße 16 Donnerstag, den 31. März 2016 55288 Schornsheim Telefon 0 67 32 / 39 35 (Büro) oder 33 76 (privat) Internet: http://www.gemeinde-schornsheim.de E-Mail: [email protected] Sitzung des Ortsgemeinderates Schornsheim Am Mittwoch, 6. April 2016, findet um 19:00 Uhr die 20. Sitzung des Ortsgemeinderates Schornsheim im Ratssaal in Schornsheim, Kirchstraße 1, 55288 Schornsheim statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Kostenübernahme der Sachkosten für die Sanierung der gemeindeeigenen Naturrasenplätze 4. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen mit dem gemeindeeigene Grundstück in der Mühlerstraße 5. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen mit dem gemeindeeigene Grundstück südlich des Pfaffenwiesenwegs 6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Grundschule zur Nutzung von gemeindeeigenen Räumen 7. Mitteilungen und Anfragen Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 1. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 2. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 3. Mitteilungen und Anfragen Gewerbegebiet „An der B420“ Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets „An der B420“ wird auch der Gehweg nördlich der B420 zwischen Spiesheimer Hohl und Friedrich-EbertStraße im Bestand erneuert. Eine Querungshilfe über die B420 wird in die Sperrfläche westlich der Linksabbiegerspur integriert, so dass auch fußläufig das Gebiet erreicht werden kann. Die Ringstraße im Gewerbegebiet bekommt einen einseitigen 2 m breiten außenliegenden Gehweg in dem u.a. auch alle Versorgungsleitungen liegen. Zurzeit laufen die Ausschreibungen der Gewerke, so dass ab Mai die Bauarbeiten beginnen dürften. Heiko Schmittbetz, Ortsbürgermeister Amtlicher Teil Seite 7 Geburtstage und Ehejubiläum Wer die Veröffentlichung seines Geburtstages (ab 70 Jahre) oder Ehejubiläums (Goldene, Diamantene, Eiserne, Gnadenhochzeit) wünscht, kann den nachfolgenden Vordruck ausfüllen und bis spätestens einen Monat vor dem Jubiläumstag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt oder beim Ortsbürgermeister abgeben. Ich/wir (Vor-/Nachname/n) wohnhaft in (Straße und Wohnort) Geburtsdatum Tag der Eheschließung bitte/n, meinen Geburtstag/unser Ehejubiläum im Nachrichten-Blatt zu veröffentlichen. Bitte ankreuzen! Einmalig Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt Sprechstunde Mittwoch, von 18.00 bis 19.30 Uhr Raum 1 der Sängerhalle 55288 Spiesheim Telefon 0 67 32 / 12 23 Internet: http://www.spiesheim.de E-Mail: [email protected] chen Tagesordnungspunkten stehen in diesem Jahr die Neuwahlen des Vorstandes auf dem Programm. Ich hoffe auf zahlreiches und pünktliches Erscheinen. Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister Haus- und Straßensammlungen In der nächsten Zeit stehen wieder zwei Haus- und Straßensammlungen an. Vom 25.04. – 04.05.2016 findet die Jugendsammelwoche statt. Diese steht unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Hier können Jugendgruppen bei erfolgter Sammlung die Hälfte des gesammelten Betrages für eigene Projekte behalten. Vom 06.05. – 15.05.2016 folgt dann die Sammlung des Deutschen Müttergenesungswerkes. Schirmherrin bei dieser Sammlung ist die Partnerin unseres Bundespräsidenten, Daniela Schadt. Ich bitte herzlich darum, dass sich für beide Sammlungen freiwillige Sammlerinnen und Sammler während der Bürostunde bei mir melden. Da können dann mit den Freiwilligen die weiteren Details besprochen und die Sammellisten übergeben werden. Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister Ortsbürgermeister Ulf Baasch Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr Rathaus, Hauptstraße 3 55286 Sulzheim Telefon 0 67 32 / 6 23 76 Internet: http://www.Sulzheim-rhh.de E-Mail: [email protected] Udenheim Umwelttag der Ortsgemeinde Ich darf an dieser Stelle noch einmal an den Umwelttag der Ortsgemeinde erinnern. Wir wollen mit hoffentlich vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern am Samstag, den 02.04.2016 um 09.30 Uhr mit der Müllsammelaktion beginnen. Treffpunkt ist auf dem Parkplatz am Sportplatz. Im Anschluss wird für alle ein deftiges Mittagessen bei Westenbergers in der Kirchstraße gereicht. Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister Generalversammlung der Landfrauen Am Donnerstag, den 07.04.2016 findet um 19.00 Uhr die Generalversammlung des Spiesheimer Landfrauenvereins in der Sängerhalle statt. Neben den übli- ____________________________________________ Unterschrift Sulzheim Spiesheim Jährlich Ortsbürgermeister Klaus Quednau Montag, von 18.00 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Wilhelmstraße 1 55288 Udenheim Telefon 0 67 32 / 49 33 Internet: http://www.udenheim.de E-Mail: [email protected] TÜV-Abnahme für landwirtschaftliche Zugmaschinen Der TÜV Mainz beabsichtigt am 04.04.2016 ab 13:00 Uhr die diesjährige TÜV-Prüfung für landwirtschaftliche Fahrzeuge durchzuführen. Prüfungsort ist der Parkplatz am Bauhof. Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung Sitzung des Ortsgemeinderates Udenheim Am Mittwoch, 6. April 2016, findet um 19:30 Uhr die 18. Sitzung des Ortsgemeinderates Udenheim im Sitzungssaal des Rathauses, Wilhelmstraße 1, 55288 Udenheim statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Müllplatzeinhausung für die Gaststätte in der Mehrzweckhalle 4. Beratung und Beschlussfassung über ein Schreiben der ev. Kirchengemeinde 5. Beratung und Beschlussfassung über das Einsäen von Blühflächen 6. Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen der Feldhut 7. Mitteilungen und Anfragen Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 8. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und Grundstücksangelegenheiten 9. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten 10. Mitteilungen und Anfragen Vendersheim Ortsbürgermeister Gerhard Lenz Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr Gemeindebüro, Hauptstraße 41 55578 Vendersheim, Telefon 0 67 32 / 95 12 46 Internet: http://www.vendersheim.de E-Mail: [email protected] Wallertheim Ortsbürgermeisterin Karla Martin Mittwoch, von 17.30 bis 19.00 Uhr Samstag, von 10.30 bis 12.00 Uhr oder nach Vereinbarung Rathaus, Neustraße 3 55578 Wallertheim, Telefon 0 67 32 / 25 78 in dringenden Fällen auch mobil 01 51 / 61 01 05 96 Internet: http://www.wallertheim.de E-Mail: [email protected] Seite 8 Amtlicher Teil Auszug aus dem Protokoll der 17. Sitzung des OGR Wallertheim vom 14.03.2016 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das Jahr 2016 Der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 wird einstimmig zugestimmt. Beratung und Beschlussfassung zur Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Wallertheim Der vorliegenden Satzung über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Wallertheim wird einstimmig zugestimmt. Mitteilungen 1. Am Bahnhäuschen ist die Scheibe schon wieder defekt. Es werden Alternativlösungen für Glas gesucht. 2. Im Bauausschuss wurde darüber gesprochen, die neuen lärmreduzierten Glascontainer auf dem Bahngelände unterzubringen. Die Bahn ist damit einverstanden, wenn die OG bereit ist, das Gelände zu mähen. Ein genauer Standort soll an der Ortsbegehung am 9.4.2016 festgelegt werden. Wörrstadt Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder Sprechstunden: Montag, von 9.00 bis 11.00 Uhr Mittwoch, von 9.00 bis 11.00 Uhr Donnerstag, von 16.00 bis 18.00 Uhr Sprechstunden der Beigeordneten Gerhard Seebald, Peter Mai, Karl-Heinz Andresen: Donnerstag, von 17.00 bis 18.00 Uhr und nach Vereinbarung. Öffnungszeiten Rathaus: täglich von 9.00 bis 11.00 Uhr Rathaus, Pariser Straße 75 55286 Wörrstadt Telefon 0 67 32 / 33 77 Fax: 0 67 32 / 6 28 73 Internet: http: //www.woerrstadt.de E-Mail: [email protected] Ortsvorsteher Rommersheim: Wolfgang Gfrörer Sprechstunden: 1. Mittwoch des Monats, von 16.00 bis 18.00 Uhr im Büro, Gartenstraße 9 und nach Vereinbarung unter Tel. 0 67 32 / 93 59 22 Sitzung des Stadtrates Wörrstadt Am Montag, 4. April 2016, findet um 19:00 Uhr die 17. Sitzung des Stadtrates Wörrstadt im Sitzungssaal des Rathauses, Pariser Straße 75, 55286 Wörrstadt statt. Tagesordnung: Öffentlich: 1. Begrüßung 2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41 (1) GemO 3. Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 und Beschluss der Jahresrechnung 2014 (Empfehlungsbeschluss HuF) 4. Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Stadtbürgermeisters und der ihn vertretenden Beigeordneten sowie des Bürgermeisters und der ihn vertretenden Beigeordneten für das Haushaltsjahr 2014 (Empfehlungsbeschluss HuF) 5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 (Empfehlungsbeschluss HuF) 6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 für den Stadtwald Wörrstadt Donnerstag, den 31. März 2016 Neuborn-Bus der Stadt Wörrstadt Neuborn-Bus (Wörrstadt) Anmeldung: Mo + Do 15 – 17 Uhr und Mi 11 – 12 Uhr für Seniorennachmittag Tel.: 0 67 32 22 58 Fahrtage: Di + Fr 8 – 18 Uhr [email protected] (Empfehlungsbeschluss HuF) 7. Beratung und Beschlussfassung über die Nachwahl von Ausschussmitgliedern 8. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden, Sponsorenleistungen und/oder Schenkungen 9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Marktplatz-Neubornhalle! (Festsetzung des Geltungsbereiches) 10. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „MarktplatzNeubornhalle“ 11. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplans für den Ortskern (Antrag SPD Fraktion) 12. Mitteilungen und Anfragen. Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO zu stellen. Nichtöffentlich: 13. Beratung und Beschlussfassung über Rechtsangelegenheiten 14. Beratung und Beschlussfassung über Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten 15. Beratung und Beschlussfassung über Bauangelegenheiten 16. Mitteilungen und Anfragen Richtlinie der Stadt Wörrstadt zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Stadtkern Wörrstadt“ Donnerstag, den 31. März 2016 Präambel Mit finanzieller Unterstützung des Landes RheinlandPfalz und ggf. des Bundes fördert die Stadt Wörrstadt (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Stadtkern Wörrstadt“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Modernisierung bedeutet im städtebaulichen Sinne die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch bauliche Maßnahmen gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) an bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen. Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht. Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung der Instandhaltung der baulichen Anlagen zurückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchgeführten Maßnahmen müssen entsprechend den Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nutzung oder der städtebaulich gebotenen Zustand von Gebäuden und deren Außenanlagen wiederhergestellt werden. Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom 27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter Modernisierung i.S.d. § 177 BauGB nicht die Errichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, soweit es sich um Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen handelt, die als solche nicht den Standard der vorhandenen Substanz anheben, sondern erstmals einen Bauteil schaffen. Dementsprechend schließen sich der Abbruch, sofern er als wesentlich anzusehen ist, und die Modernisierung von modernisierungsbedürftigen Gebäuden gegenseitig aus. §1 Rechtsgrundlage Die Zuwendungen werden auf der Grundlage der Vorschriften des Zweiten Kapitels „Besonderes Städtebaurecht“, Erster Teil „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ des BauGB und der Verwaltungsvorschrift über die Förderung der städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE) in der jeweils gültigen Fassung sowie dieser Richtlinie gewährt. Die Gewährung von Zuwendungen stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde im Rahmen der Städtebauförderung dar, auf die auch bei Erfüllung aller Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht. §2 Förderungsgrundsätze 1) Das Grundstück muss in dem Erneuerungsgebiet liegen und das Gebäude als modernisierungs/ instandsetzungsbedürftig ausgewiesen sein – siehe dazu im Detail Anlage Plan „Gebäudezustand“. Die im Plan rot und orange dargestellten Gebäude sind unmittelbar durch die Stadt förderfähig. Alle gelben und grünen Gebäude bedürfen einer Einzelfallprüfung und sind genehmigungspflichtig durch die ADD. 2) Die Durchführung der einzelnen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen muss im öffentlichen Interesse liegen und den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Gesamtmaßnahme entsprechen. 3) Die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten müssen im Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswertes und die Nutzungsdauer des Gebäudes unter Berücksichtigung seiner städtebaulichen Bedeutung und Funktion wirtschaftlich vertretbar sein. 4) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich vor Baubeginn zwischen dem/der Eigentümer/-in und der Gemeinde in einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung vertraglich vereinbart werden. Baubeginn ist die konkrete Beauftragung von Leistungen oder die Aufnahme von Eigenleistungen. Ausnahmsweise kann im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Zustimmung förderunschädlich vorzeitig mit dem Vorhaben begonnen werden. Pla- Amtlicher Teil nungsleistungen bleiben hiervon unberührt. 5) Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 10.000 Euro (brutto) werden nicht gefördert. 6) Die Gebäude müssen grundsätzlich umfassend saniert werden, d.h., die wesentlichen Missstände und Mängel müssen beseitigt werden. Eine umfassende Förderung liegt vor, wenn sie sich aus mehreren Maßnahmen zusammensetzt, die jeweils zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes des gesamten Gebäudes bzw. der Wohn- oder Gewerbeeinheit beitragen. 7) Aus technischen, wirtschaftlichen oder sozialen Gründen können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ausnahmsweise nach vorheriger Absprache mit der ADD in mehreren Abschnitten durchgeführt werden. 8) Die Restnutzungsdauer des Gebäudes soll nach Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Regel mindestens 30 Jahre betragen. §3 Förderungsfähige Maßnahmen 1) Förderungsfähig sind wohnraumwirksame Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Herrichten von Gebäuden und ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und Gewerbe einschließlich technologieorientierter Nutzungen. Die Kosten der Modernisierung und Instandsetzung dürfen grundsätzlich nicht mehr als die Kosten eines vergleichbaren Neubaus (Kostengruppen 300 und 400 gem. DIN 276-1) betragen. Bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung dürfen die Kosten grundsätzlich das Eineinhalbfache der Kosten eines vergleichbaren Neubaus nicht überschreiten. 2) Erneuerungsbedingte Aufstockungen und Erweiterungen können im angemessenen Verhältnis zum bisherigen Bestand einbezogen werden, wenn sie in der Regel weniger als die Hälfte der bisherigen Nutzfläche nach DIN 277 erreichen. 3) Förderungsfähig sind auch bauliche Maßnahmen (einzelne Gewerke), die zu einer erheblichen Verbesserung der äußeren Gestalt der Gebäude im Sinne einer Stadtbildaufwertung führen. 4) Unter Bezug auf § 2 Abs. 5 dieser Richtlinie ist die Förderung eines einzigen Gewerkes nur möglich, wenn das Gebäude vor kurzem umfassend modernisiert wurde (Restmodernisierung). 5) Die Gemeinde kann angemessene Arbeitsleistungen des/der Eigentümers/-in bis zur geltenden Obergrenze (zurzeit 10,00 €/Stunde) und bis zu 30 v.H. der sonstigen berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten anerkennen. §4 Nicht berücksichtigungsfähige Kosten 1) Nicht berücksichtigungsfähig sind Kosten für Maßnahmen, die - den anerkannten Regeln der Technik nicht entsprechen, - den Gebrauchswert des Gebäudes insoweit verändern, als der Gebrauchswert infolge der Modernisierung weit über den Anforderungen der Sanierung liegt (z.B. Luxusmodernisierungen von Wohnungen). Hierzu gehören beispielsweise Kosten für den Einbau eines offenen Kamins oder Kachelofens trotz bestehender Heizungsanlage, Schwimmbecken, Sauna, Bar oder ähnliche Einrichtungen. 2) Nicht berücksichtigungsfähig sind des Weiteren Kosten, die - von einer anderen Stelle durch einen Zuschuss gedeckt werden (s. § 177 Abs. 4 Satz 2 BauGB), - der/die Eigentümer/-in aufgrund anderer Rechtsvorschriften selbst zu tragen hat, oder wenn er Instandsetzungen unterlassen hat oder nicht nachweisen kann, dass ihre Vornahme wirtschaftlich unvertretbar oder ihm nicht zuzumuten waren (s. § 177 Abs. 4 Satz 3 BauGB), - ausschließlich für Aufgaben der Denkmalpflege anfallen. 3) Für unterlassene Instandsetzung ist vorab ein Pauschalbetrag von 10 v.H. der anerkannten Kosten abzuziehen, es sei denn, dass der/die Eigentümer/-in die unterlassene Instandsetzung nachweislich nicht zu vertreten hat. Seite 9 4) Die Umsatzsteuer, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist, Skonti und sonstige Abzüge gehören nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten. §5 Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Unter Bezugnahme auf den § 2 Abs. 5 dieser Richtlinie können die nachstehend exemplarisch genannten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Modernisierungsvereinbarungen als Teilmaßnahmen förderrechtlich Berücksichtigung finden: 1. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts 2. Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsleitungen, zentralen Heizungsanlagen und Sanitäreinrichtungen 3. Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes 4. Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes 5. Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung 6. Maßnahme zur Sicherstellung der Barrierefreiheit 7. Schaffung privater Stellplätze entsprechend dem bauordnungsrechtlich zu führenden Nachweis Die förderrechtliche Berücksichtigung weiterer Teilmaßnahmen bleibt der Gemeinde vorbehalten, sofern diese mit den Zielen und Zwecke des Entwicklungskonzepts im Einklang stehen. §6 Höhe und Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages 1) Der/Die Eigentümer/-in hat grundsätzlich die Kosten der Modernisierung und Instandsetzung selbst zu tragen. 2) Der Kostenerstattungsbetrag soll grundsätzlich als eine auf den Einzelfall bezogene Pauschale in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt werden (pauschalierter Kostenanteil). Ein komplementärer Kostenerstattungsbetrag kann insoweit gewährt werden, als die Kosten der Modernisierung und Instandsetzung nicht durch eigene oder fremde Mittel oder Zuschüsse anderer Institutionen gedeckt und die sich aus der Finanzierung ergebenden Kapitalkosten sowie die entstehenden Bewirtschaftungskosten nicht aus den tatsächlich erzielbaren Erträgen aufgebracht werden können. 3) Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie kann sich die Gemeinde an den berücksichtigungsfähigen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten durch Gewährung eines grundsätzlich nicht rückzahlbaren pauschalierten Kostenerstattungsbetrages beteiligen. Dieser beträgt maximal 40 v.H. der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten (ohne Grundstücks- und Gebäuderestwert), jedoch höchstens 25.000,00 €* . In begründeten Einzelfällen kann die Gemeinde mit Zustimmung der ADD von dieser Obergrenze abweichen. 4) Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie ist auch bei überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages auf der Grundlage einer Vergleichsberechnung* (Jahresmehrertrags- oder Jahresgesamtertragsberechnung) unter Verweis auf die Ziffer 8.4.1.5 Abs. 3 VV-StBauE entbehrlich. 5) Bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie bei Gebäuden von strukturpolitischer, konversionsbedingter oder technologieorientierter Bedeutung kann der Kostenerstattungsbetrag um bis zu 10 v.H. erhöht werden. Der in Abs. 3 genannte Höchstbetrag bleibt hiervon unberührt. 6) Die endgültige Festlegung des Kostenerstattungsbetrages erfolgt nach Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der mit Verwendungsnachweis gem. Teil I/Anlage 4 Muster 5 zu § 44 *1 Übersteigt der Kostenerstattungsbetrag den in Anwendung dieser Richtlinie vorgesehenen Höchstbetrag i.H.v. 30.000,00 €, ist ein Verfahren nach Ziffer 8.4.1.8 (Einzelgenehmigung der ADD) erforderlich. *2 Vergleichsberechnung erforderlich, sofern ein Kostenerstattungsbetrag über 50.000,00 € vorgesehen ist. Seite 10 Abs. 1 VV-LHO (http://www.add.rlp.de/Kommunale-und-hoheitliche-Aufgaben,-Soziales/ Kommunale-Entwicklung,-Sport,-Denkmalschutz/Staedtebauliche-Erneuerung/) nachgewiesenen und von der Gemeinde geprüften Kosten. Der endgültige Kostenerstattungsbetrag wird durch einseitige Erklärung der Gemeinde Bestandteil der Modernisierungsvereinbarung. 7) Die Überschreitung der der Modernisierungsvereinbarung zugrunde liegenden Kosten begründet grundsätzlich keinen Anspruch auf eine höhere Förderung. Die Mehrkosten können unter Beachtung des in Abs. 3 genannten Höchstbetrages ausnahmsweise insoweit anerkannt werden, als diese im Rahmen der Ausführung der in der Modernisierungsvereinbarung festgelegten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen angefallen sind und für notwendig erklärt werden können. Zusätzliche nicht vereinbarte Modernisierungsund Instandsetzungsmaßnahmen können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden; diesbezüglich wird auf § 9 Abs. 7 dieser Richtlinie verwiesen. Eine Unterschreitung der veranschlagten Kosten begründet hingegen eine anteilige Ermäßigung des Kostenerstattungsbetrages. 8) Erfolgt ein Rücktritt von der Modernisierungsvereinbarung aufgrund von Umständen, die der/die Eigentümer/-in zu vertreten hat, so sind die ausgezahlten Fördermittel unverzüglich und in ihrer Gesamthöhe zurückzuzahlen. Erfolgt ein Rücktritt, den der/die Eigentümer/-in nicht zu vertreten hat und sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereits durchgeführt, erfolgt eine anteilige Förderung insbesondere im Sinne des Abs. 7 dieser Richtlinie. Über- und Rückzahlungen sind entsprechend der Nr. 9.4 der VV zu § 44 LHO, Teil I/Anlage 3 (ANBest-P) vom Zeitpunkt der Entstehung mit jährlich 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. §7 Zahlungsweise 1) Der pauschalierte Kostenerstattungsbetrag wird in der Regel in zwei Teilzahlungen geleistet. 2) Nach Abschluss der Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung und nach Nachweis von 60 v.H. der berücksichtigungsfähigen Kosten können bis zu 50 v.H. des vereinbarten Kostenerstattungsbetrages gem. § 6 Abs. 3 dieser Richtlinie ausgezahlt werden. 3) Die ausstehende Schlusszahlung des Kostenerstattungsbetrages erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises mit Rechnungsbelegen sowie nach Feststellung der vertragsmäßigen Durchführung der vereinbarten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. §8* Sicherung der Zuwendung Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie ist eine dingliche Sicherung der gewährten Zuwendung (Kostenerstattungsbetrag) durch Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch an rangletzter Stelle zugunsten der Gemeinde nicht geboten. §9 Durchführung 1) Einer Modernisierungsvereinbarung sollen insbesondere folgende Unterlagen zugrunde liegen, die zugleich Bestandteil der abzuschließenden Vereinbarung sind: - Ausgefülltes Antragsformular - Auszug aus dem Grundbuch; - Auszug aus der Flurkarte des Liegenschaftskatasters; - Maßnahmenbeschreibung; - ggf. Bauentwurf Maßstab 1:100 mit Leistungsverzeichnis; *3 Eine dingliche Sicherung ist erst bei einem Kostenerstattungsbetrag über 50.000,00 € geboten. Amtlicher Teil 2) 3) 4) 5) 6) 7) 8) 9) 1) 2) - Kostenschätzung nach der DIN 276 (Vorkalkulation); - ggf. Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn; - Vorläufiger Finanzierungsplan; - Stellungnahme des Sanierungsberaters Der/Die Eigentümer/-in darf vor Abschluss der Modernisierungsvereinbarung mit den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen grundsätzlich nicht beginnen. Zum Ausschluss der Förderschädlichkeit bedarf ein Baubeginn vor Abschluss der Modernisierungsvereinbarung der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Der/Die Eigentümer/-in hat rechtzeitig vor Baubeginn die nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, insbesondere eine gebotene Baugenehmigung einzuholen. Ein Baubeginn ohne diese erforderlichen Genehmigungen führt zum Ausschluss der Förderung. Die Versagung einer Genehmigung mit der Konsequenz, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten objektiv nicht umgesetzt werden können, führt zu dem Recht der Vertragsparteien, von der Modernisierungsvereinbarung zurückzutreten. Der/Die Eigentümer/-in ist verpflichtet, vor Baubeginn die erforderlichen Versicherungen abzuschließen und bei der Gebäude- und Feuerversicherung nach Durchführung der Modernisierung/Instandsetzung die eingetretene Wertsteigerung entsprechend zu berücksichtigen. Mit der Durchführung der in der Modernisierungsvereinbarung festgelegten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung zu beginnen. Die Maßnahmen sind zügig durchzuführen und grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren zu beenden. Die Frist kann in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit der ADD angemessen verlängert werden. Der/Die Eigentümer/-in hat selbständig zu prüfen, ob und inwieweit für Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL) und für Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) anzuwenden sind. Änderungen gegenüber den in der Modernisierungsvereinbarung festgelegten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde und ggf. der Anpassung der Modernisierungsvereinbarung. Den Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hat der/die Eigentümer/-in der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen und ihr zeitnah einen Verwendungsnachweis nebst Rechnungsbelegen vorzulegen. Die Gemeinde ist berechtigt, die vertragsmäßige Durchführung vor Ort zu überprüfen. Stellt die Gemeinde fest, dass die dem/der Eigentümer/-in obliegenden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder mangelhaft durchgeführt sind, so kann die Gemeinde insoweit die Nachholung, Ergänzung oder Nachbesserung binnen einer angemessenen Frist verlangen. Kommt der/die Eigentümer/-in dem Verlangen nicht fristgemäß nach, so gilt § 11 Abs. 2 dieser Richtlinie entsprechend. § 10 Sonstige Pflichten des/der Eigentümers/-in Für die Unterhaltung und die Erhaltung des Zustandes des geförderten Gebäudes gilt eine 10jährige Zweckbindungsfrist. Die Frist beginnt mit der Feststellung der vertragsmäßigen Durchführung der vereinbarten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 3 dieser Richtlinie). Entsprechende Pflichten sind auf einen etwaigen Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Gemeinde ist über eine Veräußerung innerhalb der Zweckbindungsfrist unverzüglich zu unterrichten. Für die Zeit der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren hat der/die Eigentümer/-in sicherzustellen, Donnerstag, den 31. März 2016 dass die Gemeinde, die Aufsichtsbehörden und der Rechnungshof Rheinland-Pfalz berechtigt sind, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern, die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen oder durch Beauftragte zu prüfen. Hierzu hat der/die Eigentümer/-in die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu erteilen. 3) Nach Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet sich der/die Eigentümer/-in für die Dauer der Zweckbindungsfrist, die ortsüblichen Mieten/Pachten für Wohnräume/gewerbliche Räume einschließlich der zulässigen Miet-/Pachterhöhungen nicht zu überschreiten. Das gilt für sämtliche neu zu begründende Miet-/Pachtverhältnisse gleichermaßen. Für die Zulässigkeit von Mieterhöhungen für preisgebundenen Wohnraum und von Mieterhöhungen bei nicht preisgebundenem Wohnraum gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen. § 11 Rechtsfolgen bei vorzeitiger Beendigung der Vereinbarung 1) Erfolgt die Kündigung aufgrund von Umständen, die der/die Eigentümer/-in nicht zu vertreten hat, so kann der/die Eigentümer/-in verlangen, dass die Gemeinde ihm die notwendigen Aufwendungen erstattet, die ihm im Vertrauen auf die Durchführung der Vereinbarung entstanden sind. Die dem/der Eigentümer/-in aufgrund der Vereinbarung entstandenen Vorteile sind anzurechnen. Soweit vereinbarte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereits durchgeführt sind, verbleibt es insoweit bei der vereinbarten Zuwendung und zwar in der Höhe des Anteils, der sich ergibt, in dem die Kosten der durchgeführten Maßnahmen gem. Verwendungsnachweis zu den der Modernisierungsvereinbarung zugrunde gelegten berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten ins Verhältnis gebracht werden. Ausgezahlte Förderbeträge, die diese Höhe überschreiten, sind innerhalb von 30 Tagen nach Feststellung der Überzahlung an die Gemeinde zurückzuzahlen. 2) Erfolgt die Kündigung aufgrund von Umständen, die der/die Eigentümer/-in zu vertreten hat, so sind die ausgezahlten Förderbeträge sofort zurückzuzahlen und vom Tage der Auszahlung an mit 5 v.H. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen. § 12 Steuerrechtlicher Hinweis Die Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Absetzungen gem. §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) setzt voraus, dass das Grundstück in einem Erneuerungsgebiet belegen sein muss, welches gem. § 142 BauGB durch Beschluss förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt wurde, und eine Modernisierungsvereinbarung vor Baubeginn geschlossen wurde. Das EStG und die hierzu ergänzende Bescheinigungsrichtlinie stellen ausschließlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses der rechtsverbindlichen Modernisierungsvereinbarung ab. Die Zustimmung zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ist für die steuerrechtliche Betrachtung ohne Belang. Des Weiteren ist immer eine Bescheinigung der Gemeinde entsprechend der jeweils gültigen Bescheinigungsrichtlinie erforderlich. Nicht bescheinigungsfähig sind Arbeitsleistungen des/der Eigentümers/-in und der unentgeltlich Beschäftigten. § 13 Inkrafttreten 1) Der Rat der Stadt Wörrstadt hat am 01.12.2014 die Modernisierungsrichtlinie beschlossen. Die ADD hat diese Richtlinie mit Schreiben vom 27.10.2015 genehmigt. 2) Die Modernisierungsrichtlinie findet am Tag nach der Veröffentlichung Anwendung. Stadt Wörrstadt, 23.03.2016 Ingo Kleinfelder, Stadtbürgermeister Das Nachrichtenblatt online lesen unter www.nachrichtenblatt-woerrstadt.de Donnerstag, den 31. März 2016 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Wörrstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern Wörrstadt“ vom 24.11.2014 Seite 11 Hinweis zur Sanierungssatzung: Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. 3. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Übung der Feuerwehr Wörrstadt Am Montag, den 04.04.2016 findet um 19:00 Uhr eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Wörrstadt statt. Kleiderordnung: HUPF 3 Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Der Wehrführer Sonstige amtliche Bekanntmachungen Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser. Abb.: Abgrenzung des Sanierungsgebietes, Quelle: Eigene Darstellung Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Wörrstadt in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2014 folgende Satzung beschlossen: § 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Nach Durchführung Vorbereitender Untersuchungen im Sinne des § 141 BauGB aufgrund der Beschlüsse des Stadtrates vom 03.12.2012 über den Beginn Vorbereitender Untersuchungen sowie umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen des Förderprogrammes „Ländliche Zentren“ wird hiermit das Sanierungsgebiet unter der Bezeichnung „Stadtkern Wörrstadt“ gemäß §§ 136, 142 und 143 BauGB förmlich festgelegt. In diesem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll zusätzlich durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. § 2 Umgrenzung des Sanierungsgebietes Der räumliche Geltungsbereich und die genaue Gebietsabgrenzung dieser Satzung ist in einem Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt, der zur allgemeinen Einsichtnahme bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden ausgelegt ist. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der abgegrenzten Fläche und ist deckungsgleich mit dem Fördergebiet „Ländliche Zentren – Stadtkern Wörrstadt“. Der Plan ist Bestandteil dieser Satzung (siehe Anlage). § 3 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Ver- fahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. § 4 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. § 5 Inkrafttreten Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit Ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich. Ausgefertigt: Stadt Wörrstadt Wörrstadt, 23.03.2016 Ingo Kleinfelder, Stadtbürgermeister Anlage zur Sanierungssatzung Das Sanierungsgebiet umfasst den historischen Stadtkern der Stadt Wörrstadt und wird im Westen, Süden und Osten durch den Ulmengraben begrenzt. Da die wichtige innerstädtische Grün- und Naherholungsfläche des Ulmengrabens im Zuge der Stadterneuerung aufgewertet werden soll, wurden die Grabenflächen zusätzlich in das Sanierungsgebiet aufgenommen. Im nördlichen Bereich stellt die Bebauung entlang der Rommersheimer Straße, der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Breitenweg und die Bebauung entlang der Bleichstraße die Begrenzung des Sanierungsgebietes dar. Die Flächen des ehemaligen Tengelmann-Areals sowie die kommunale Fläche, auf der die Entwicklung des „Hauses der Vereine“ vorgesehen ist, wurden ebenfalls in das Sanierungsgebiet integriert. Das Sanierungsgebiet umfasst somit eine Größe von 23,83 ha. In dem nachstehenden Kartenausschnitt ist das Sanierungsgebiet rot umrandet dargestellt: Stadt Wörrstadt Ingo Kleinfelder, Stadtbürgermeister Bekanntmachung Agrarstrukturerhebung 2016 Ab Anfang März 2016 führt das Statistische Landesamt die Agrarstrukturerhebung durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst unter anderem Daten über die - Rechtsformen - Bodennutzung und Viehbestände - Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie Pachtentgelte - Bewässerung - Bodenbearbeitung und Erosionsschutz - Wirtschaftsdüngerausbringung - Ökologischer Landbau - Arbeitskräfte im landwirtschaftlichen Betrieb und Einkommenskombinationen - Landwirtschaftliche Berufsbildung des Betriebsleiters - Spezielle Merkmale für Betriebe mit Anbau von Gartengewächsen - Zwischenfruchtanbau und Erzeugung von Speisepilzen - Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung Um den Aufwand zu verringern, wird ein Teil der Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben als Stichprobe erhoben. Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von mindestens fünf Hektar oder mit einer Waldfläche von mindestens 10 Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter diesen Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B. Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem Umfang anbauen. Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2016“ bei der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jung- Seite 12 pflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Ebenso werden Daten zu Rinderbeständen aus dem HI-Tier übernommen. Grundvoraussetzung für Amtlicher Teil diese Datenübernahmen ist die Angabe der jeweiligen Unternehmensnummer/n. Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht Donnerstag, den 31. März 2016 rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Ende amtlicher Teil V.i.S.d.P. Dr. Petra Gruner-Bauer, Agendabüro der VG Wörrstadt Eine Welt-Waren beim Bauernmarkt Am 2. April findet zur gewohnten Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr der Bauernmarkt im Winzerhof Huth (Wörrstadt, Hermannstr. 19) statt, auf dem wir bei fair gehandeltem Kaffee oder einer Waffel über den fairen Handel informieren. Afemdi-Projekte Deutschland e.V. und die Büchertauschbörse sind ebenfalls vertreten. Schauen Sie doch mal rein, wir freuen uns auf Ihren Besuch. Christian Schnabel/Agendagruppe Gerechtigkeit und Frieden/Fair Trade Patinnen und Paten für „Pro Eltern – VG Wörrstadt“ gesucht Derzeit sind 10 Frauen und 3 Männer als Familienpaten aktiv. Sie engagieren sich für Eltern und ihre Kinder in der VG Wörrstadt. Sie haben Lebenserfahrung, Freude am Umgang mit Menschen und begleiten junge Familien mit Mehrfachbelastungen, die im täglichen Leben zeitweise Entlastung brauchen, oder Alleinerziehende, die Unterstützung im Alltag benötigen. Unterstützung wird z.B. bei Behördengängen oder Gesprächen mit anderen Institutionen, als Lernhilfen für Kinder, als Betreuer der Kinder während wichtiger Termine oder bei Fragen zu Erziehung und Haushaltsführung gegeben. Die Paten berichten über sehr gute Erfahrungen und die Eltern sind glücklich über deren Einsatz. Alle, die sich als Patin oder Pate engagieren möchten, können an folgenden Samstagen eine Basisqualifizierung erhalten: 09.04.2016, 16.04.2016 und 23.04.2016, jeweils von 09:30-16:30 Uhr im AWO-Seniorenzentrum in Wörrstadt. Außerdem erfahren die Familienpaten eine regelmäßige Praxisbegleitung. Vorabinformationen und das ausführliche Programm erhalten Interessierte bei Projektleiterin Agnes Weires-Strauch vom Caritaszentrum Alzey (Tel. 06731 941597, Mail [email protected]). Dort erfolgt auch die Anmeldung. Das Patenschaftsprojekt „Pro Eltern – VG Wörrstadt“ wird von der Verbandsgemeinde Wörrstadt sowie von der Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz finanziell gefördert. Das Projekt wird getragen vom Caritaszentrum Alzey, der Agendagruppe „Generationen“, der Koordinierungsstelle für Kinderschutz – Jugendamt, der Stadt Wörrstadt, der kath. und ev. Kirchengemeinde, dem Kath. Bildungswerk Rheinhessen sowie dem Bischöflichen Ordinariat (Referat Ehevorbereitung, Ehebegleitung). Praxisworkshop der Energieagentur Rheinland-Pfalz Die „Förderung von Energiemanagementsystemen“ ist Thema eines Workshops für Unternehmen, den die Energieagentur Rheinland-Pfalz am 28. April 2016 von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Kreisverwaltung in Bad Kreuznach, Salinenstr. 47 anbietet. Die Teilnahme ist kostenlos. Im Mittelpunkt des Workshops stehen u.a. die schrittweise Einführung eines Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001 mit den notwendigen Mess- und Zählerkonzepten sowie die Fördermöglichkeiten (allgemeine Voraussetzungen, Fördertatbestände, Ablauf des Verfahrens, Schulungs- und Beratungsleistungen u.ä.). Anhand von best-practice-Beispielen erfahren die Teilnehmer, wie sich die Visualisierung des Energieverbrauchs, das betriebliche Lastmanagement und die atypische Netznutzung darstellen lassen. Weitere Informationen unter www.energieagentur.rlp.de/veranstaltungen/ praxisworkshop-energiemanagementsysteme/. Kontakt: Kurt Seidel (Tel. 0631 205757137 oder per Mail an kurt.seidel@ energieagentur.rlp.de). Agendagruppe U.N.B.E.handelt, Dr. Petra Gruner-Bauer Gemeinsamkeit macht stark. Bringen Sie Ihre Ideen ein, machen Sie mit. Agenda 21 ist gelebte und praktizierte Demokratie! Sprechzeiten von Erika Korrell und Dr. Petra Gruner-Bauer, Agendabüro der VG Wörrstadt: jeweils donnerstags 15.30-17.30 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 224. Kontakt: Tel. 06732 601-203, Fax 06732 601-88200, Mail: [email protected]. Kontakt in der Verwaltung: Ina Köhler, Tel. 06732 601-200. Internet www.vgwoerrstadt.de. Ehrungen bei der Generalversammlung des Radfahrervereins Wörrstadt Neu im Programm des RV Wörrstadt wird in diesem Jahr ein Wandertag sein. Am 11. September findet das Event statt, zu dem alle Mitglieder und Freunde und Förderer des Vereins eingeladen sind. Das teilte RVPräsident Lothar Lang bei der Generalversammlung des Vereins mit. Lang würdigte auch die Verdienste von Klaus Vollmer, der im vergangenen Jahr unerwartet gestorben ist. Als Kunstradfahrer internationaler Klasse und als langjähriges Mitglied und als Unterstützer des Vereins bleibt Klaus Vollmer unvergessen. Breitensportfachwart Stefan Lukas berichtete von der Rekordteilnahme beim Rheinhessenzeitfahren und von der unverändert großen Beliebtheit des Triathlon-Festivals Rheinhessen bei den Triathleten. Im Kunstradfahren, so Fachwartin Christina Leitzig, sind junge Talente neu im Training dabei. Sie richtete einen dringenden Appell an die Mitglieder, da die Kunstradfahrer dringend Unterstützung bei den Übungsleitern brauchen. Nach den Berichten von Jugendwartin Sarah Alznauer und Schatzmeisterin Uschi Fischer wurden für 40-jährige Mitgliedschaft im RV Geschäftsführerin Annette Rogles und Werner Zahn geehrt. Für 25jährige Mitgliedschaft wurden geehrt: Claudia Stelzer, Eva Pilger, Karlo Frondorf und Annelore Höppner. Text/Foto: Be.Ra v.l.n.r.: Uschi Fischer, Karlo Frondorf, Annelore Höppner, Annette Rogles, Lothar Lang Donnerstag, den 31. März 2016 A Nichtamtlicher Teil Seite 13 Nichtamtlicher Teil ktuelles aus den Gemeinden Verbandsgemeinde Was sonst noch 1. FCK – Fanclub Rheinsender–Teufel Wolfsheim Bus zum Heimspiel des 1. FCK Am Sonntag, 3. April kommt SV Sandhausen auf den Betzenberg. Spielbeginn ist um 13.30 Uhr. Die Abfahrtszeiten sind wie folgt: 10.45 Uhr Wolfsheim, 11 Uhr Wörrstadt. Gelegenheitsnutzer des Fahrservices weisen wir darauf hin, dass der Bustransfer nur genutzt werden kann, wenn vorab eine Anmeldung bei Erika Volz erfolgte. E.V. Rheinhessischer Kinderwingert Kinder werden Rebstockpaten Am Dienstag, 5. April um 16.30 Uhr startet das „Kinderwingert-Projekt 2016“ der Kultur- und Weinbotschafter Rheinhessen im rheinhessischen Sulzheim. Mit Kultur- und Weinbotschafterin Angelika Friedrich verbringen die angehenden Kinder-Winzer über das Jahr verteilt an 5 Terminen (5.4., 3.5., 7.6., 5.7., 17.9.) viel Zeit in den rheinhessischen Weinbergen. Sie lernen so manches Wichtige über den Weinberg, die umliegende Natur und auch die dazugehörigen Tiere. Doch nicht nur die Weinreben alleine, sondern vor allem der Spaß aktiv in der Natur zu sein, steht im Vordergrund. Einer der Höhepunkte ist natürlich die Traubenlese im September, wo die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern und Geschwistern die Belohnung ihrer harten Arbeit ernten. Mitzubringen sind wettergerechte Kleidung und ein Rucksack mit Trinken und einem Pausenbrot. Treffpunkt ist der Parkplatz der Gemeindehalle, Böhlweg 11 in Sulzheim. Nähere Informationen unter www.rheinhessisches.de und Anmeldung unter Tel. 06732-7096 oder per Mail an [email protected]. Im Preis von 40 Euro/pro Kind sind 5 Treffen à 1,5 Stunden und jeweils ein rheinhessisches Getränk enthalten. Text/Foto: An.Fr. Kultur - Sport - Vereinsleben In gesunden Tagen vorsorgen Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung Stellen Sie sich vor, Sie sind auf Grund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage in einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen oder dringend erforderliche Anträge fristgerecht zu stellen. Wer kann nun für Sie handeln? Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen gefordert sind, sind weder Ehepartner noch Kinder automatisch handlungsfähig. Eine Möglichkeit, für solche Notsituationen Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bietet die Vorsorgevollmacht. Liegt im Falle einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht vor, kann die in dieser Vollmacht benannte Person rechtswirksam handeln. Die Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein bietet in Zusammenarbeit mit Sabine Tinnacher vom Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey am Mittwoch, 6. April von 15-17 Uhr eine Sprechstunde an, in der sich Interessierte im persönlichen Gespräch zu den Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren können. Die Beratung findet in den Räumen der Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein in der Schulrat-Spang-Straße 2 in Wöllstein statt und ist kostenlos. Es wird um telefonische Anmeldung bis spätestens 4.4. unter Tel. 06703-9111-17 gebeten. Lio.B. Armsheim Vereinsleben Landfrauenverein lädt ein Kochvortrag Food-Pops Am 7. April um 19 Uhr kommt Fr. K. Hartenbach zu uns ins Dorfgemeinschaftshaus Armsheim mit dem Kochvortrag Food-Pops - Aufgespießte Köstlichkeiten. Sie bringt uns die Grundlagen zur Vorbereitung von Lebensmitteln im Rahmen von Festlichkeiten regional, modern und mundgerecht näher. Die Unkosten für Mitglieder betragen 5 Euro, für Gäste 8 Euro. Bitte bringen Sie an diesem Abend ein Kaffeegedeck und einen Suppenlöffel mit. Anmeldung ab sofort bei Andrea Kröhl, Tel. 06734-913791 oder bei Sabine Frank, Tel. 06734-6166. Der Beitrag wird am Veranstaltungsabend eingesammelt. Sa.F. Was sonst noch Erstkommunion Pfarrgruppe Wörrstadt 2016 Am 3. April gehen in Armsheim in der ev. Kirche folgende Kinder zur Erstkommunion: Pauline Bubach, Max Huber, Johannes Kröhl, Zoe Lautenschläger, Franziska Meitzler. Die Gruppenlei- tung hatte Judith Bubach. Danken möchten wir ganz besonderes unseren Gruppenleitern, die in diesem Jahr ganz alleine für die Begleitung und Vorbereitung der Kinder sorgten und weiterhin allen, die die Erstkommuniongottesdienste mitgestalten. R.Gö. Räder werden selbstverständlich abgeholt. Anrufe nimmt Harald Goedel entgegen, Tel. 0151-63368863 oder per E-Mail an [email protected]. S.D.-S. Ensheim Kräuterwanderung in Armsheim Erkunden Sie gemeinsam mit der Naturpädagogin Conny Schermer aus Wörrstadt und den Mitgliedern des SPD-Ortsvereins Armsheim den Bestand und Austrieb an Wildkräutern im Frühling um Armsheim. Die ca. zweistündige Wanderung startet am Samstag, 9. April um 14 Uhr am Parkplatz Wiesenwichtel (unterhalb Sportplatz). Erfahren Sie Wissenswertes über Bäume, Sträucher sowie Pflanzen und genießen dabei die Aussicht und frische Luft. Alle Interessierten sind herzlich dazu eingeladen. Chr.Wk. Fahrräder für Flüchtlinge Zur ersten Runde der Flüchtlingshilfe trafen sich engagierte Bürger/innen mit Ansprechpartnern beider Kirchengemeinden (Harald Goedel und Hermann Schlamann) sowie der Vertreterin der Ortsgemeinde Constanze Bräuer. Gemeinsam möchte man ausloten, wie den neuen in der Gemeinde zugezogenen Familien und jungen Menschen aus den Kriegsgebieten die Integration erleichtert werden kann. Schön wäre es, wenn die Runde zur Flüchtlingshilfe sich erweitern könnte, um bei Problemen mangels Sprachkenntnis und der veränderten Lebensweise zu helfen. Oft fehlt es den Neuzugezogenen an den einfachsten praktischen Dingen des Alltag, um wieder zu einem menschenwürdigen Leben zurückzufinden. Gerne nehmen die Ansprechpartner Harald Goedel und Hermann Schlamann ihre Hilfsangebote entgegen. Das Team richtet den Aufruf mit der Bitte an die Bürger/innen des Dorfes, dass gebrauchte Fahrräder und Kinderfahrräder, auch solche die leicht reparaturbedürftig sind, für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Die Vereinsleben Mitgliederversammlung des AKKU-SV Ensheim Hiermit laden wir alle Mitglieder des AKKU-SV Ensheim zur ordentlichen Mitgliederversammlung, am 14. April 2016 ein. Beginn ist um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Ensheim, Hahnengasse 16, großer Sitzungssaal. Die vorläufigen Tagesordnungspunkte sind: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende; 2. Jahresrückblick und Vorausschau; 3. Kassenbericht; 4. Bericht der Kassenprüfer; 5. Entlastung der Schatzmeisterin; 6. Entlastung des Vorstandes; 7. Satzungsänderung; 8. Wahl des Schatzmeisters & Vertretung; 9. Wahl des Beisitzers; 10. Sonstiges. Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann. Wir freuen uns auf zahlreiches und pünktliches Erscheinen. N.Haß. Mitgliederversammlung des Bauernvereins Ensheim Am Freitag, 15. April 2016 findet um 19.30 Uhr im Weingut Rosenhof die Mitgliederversammlung des Bauernvereins Ensheim statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Geschäfts- und Kassenbericht; 3. Wahlen; 4. Sonstiges. Jagdgenossenschaftsversammlung Ensheim Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Bauernvereins (15.4.16 um 19.30 Uhr) findet die Jagdgenossenschaftsversammlung statt. Tagesordnung: 1. Eröffnung und Be- Seite 14 Nichtamtlicher Teil len: Willi Brummer, Hintergasse 13, Tel. 8294; Heidrun Wingert, An der Weed 1, Tel. 65085; Klaus Weber, Von-Wambold-Str. 15, Tel. 918473 und nach Absprache an der Abendkasse. Im Eintrittspreis von 6 Euro/Person sind Imbiss und Getränke enthalten. Unterstützen Sie uns mit Ihrem Kommen. Neue Gäste und auch neue Mitglieder sind jederzeit beim Kultur-Forum Partenheim willkommen. Wir freuen uns auf Sie. R.Oe. Raiffeisenplatz 2 . 55291 Saulheim Tel. (0 67 32) 614 82 . Fax 6 38 58 Vereinsleben Vortrag beim Bauern- und Winzerverein Partenheim grüßung; 2. Bestellung eines Schriftführers; 3. Geschäfts- und Kassenbericht; 4. Haushaltsplan; 5. Sonstiges. Zutritt zu der Versammlung haben nur Grundstückseigentümer, die in das Genossenschaftsregister eingetragen sind. Die Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 21.3.2014 und vom 10.4.2015 liegen vom 15. April bis zum 15. Mai 2016 bei dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Ensheim zur Einsicht aus. K.-H.Be. Gabsheim Vereinsleben Fleißige Helfer beim TuS Gabsheim Letzte Woche haben wieder einige Helfer die Bäume am Sportgelände geschnitten und das Efeu am Vereinsheim entfernt. Den Helfern gilt hierfür der Dank des Vereins. Text/Foto: Ra.Zi. Was sonst noch Kath. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim Der Bauern- und Winzerverein Partenheim lädt zu einem Vortrag über das neue Rebpflanzsystem und die Besonderheiten in der Weinbergsflurbereinigung ein am Dienstag, 5. April um 18.30 Uhr in der Gutsschänke GSchweitzer Hof, Bahnhofstraße, Fam. Frehner (Aussiedlung Ortsausgang Partenheim Richtung Jugenheim) in Partenheim. Der Vortrag wird gehalten vom Bezirksgeschäftsführer des Bauernverbandes Rheinland-Pfalz, Herrn Fr. Ellerbrock und es sind alle Mitglieder des Bauernvereins aus Partenheim sowie den betroffenen Nachbargemeinden eingeladen. Im Anschluss an den Vortrag erfolgt die Generalversammlung des Bauernund Winzervereins Partenheim. K.G.-A. Mitgliederversammlung des GV 1883 e.V. Partenheim Der Gesangverein 1883 e.V. Partenheim lädt alle seine Mitglieder und Ehrenmitglieder am Samstag, 16. April 2016 um 20 Uhr zur 133. ordentlichen Mitgliederversammlung in die Gutsschänke „Schweizer Hof“, Bahnhofstraße 7 ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Verlesung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung; 4. Jahresbericht; 5. Kassenbericht; 6. Bericht der Revisoren; 7. Entlastung des Vorstandes; 8. Neuwahlen; 9. Veranstaltungen; 10. Bestätigung der aktuellen Satzung; 11. Verschiedenes. Wir freuen uns, Sie an diesem Abend recht zahlreich begrüßen zu können. M.O. Saulheim Kunst / Kultur Siehe unter Saulheim, Rubrik Was sonst noch. Partenheim Kunst / Kultur Musikalisch-literarischer Abend beim Kultur-Forum Das Kultur-Forum Partenheim e.V. lädt zum musikalisch-literarischen Abend ein am Freitag, 15. April um 19.30 Uhr im Forumgewölbe im Anwesen von Ingrid und Günter Schmahl, Hintergasse 51. Einlass zu der Veranstaltung ist ab 19 Uhr. Bei Live-Musik mit Johanna und Paul erleben Sie Heiteres und Besinnliches von Erich Kästner und Heinz Erhard. Die literarischen Beiträge werden von Mitgliedern unseres Vereins vorgetragen. Eintrittskarten erhalten Sie an den bekannten Vorverkaufsstel- Donnerstag, den 31. März 2016 Ensheimer Eierverkäufer Insgesamt 4.000 bunt gefärbte Freilandeier haben die kleinen Eierverkäufer der Kita Spiesheim mit ihren Eltern eine Woche vor Ostern in Ensheim und Spiesheim verkauft. Der Erlös wird größtenteils für das gewünschte Trampolin für den Außenbereich der Kita verwendet. Der Elternausschuss bedankt sich herzlich bei allen Helfern sowie den Eierfans für ihre großzügigen Spenden. Text/Foto: Hr.W. Gau-Weinheim Erfolgreicher Ostereier-Verkauf der Kita Wißbergzwerge in Gau-Weinheim Wie zuvor per Flugblatt in allen Gau-Weinheimer Briefkästen angekündigt, wurde am 20.3. durch den Elternausschuss und die Kinder der Tagesstätte „Wißbergzwerge“ und Grundschüler zum ersten Mal ein ganz besonderer Service angeboten. Mit frisch gefärbten Ostereiern vom Bio-Hof wurden die Bollerwagen gefüllt und eine motivierte Kinderschar zog durch den Ort, um allen Gau-Weinheimer Bürgern Eier für das anstehende Osterfest zu verkaufen. Das Interesse der Gau-Weinheimer an den Ostereiern der Wißbergzwerge übertraf alle Erwartungen, so dass 650 Eier verkauft waren, bevor alle Haushalte besucht werden konnten. Im nächsten Jahr werden die Hühner und der Osterhase sich noch mehr anstrengen und hoffentlich genügend Eier für Gau-Weinheim zur Verfügung stellen, um alle Haushalte versorgen zu können. Für die Unterstützung der Kindergartenkinder möchten wir uns recht herzlich bedanken. Text/Foto: C.Qr. ten.Auch für die durstigen Kehlen ist bes-tens vorgesorgt. Zur Unterbringung der zahlreichen Besucher steht neben dem Bürgerhaus ein großes Festzelt bereit. W.Sch. Sport SG Saulheim – Handball Rheinhessen-Chorfestival in Saulheim Im Rahmen der 200 Jahr-Feierlichkeiten Rheinhessens veranstaltet der MGV Germania 1863 Saulheim e.V. eine große Chorveranstaltung in Saulheim. Am 9. April treffen sich 16 namhafte Chöre aus Rheinhessen und über die Grenzen Rheinhessens hinaus, zu einem Chorfestival im Bürgerhaus in Saulheim, darunter viele Meisterchöre. Das Programm verspricht einen Ohrenschmaus an vorgetragener Sangeskunst.Die Veranstaltung beginnt um 14 Uhr und des Chorfestival dauert ca. 5 Std. Der Eintritt ist frei. Für Verpflegung ist bestens gesorgt. Ab 13 Uhr ist die Küche geöffnet und es werden auch schon Kuchen und Kaffee angebo- Vorschau Heimspiele: Sa., 2.4. 19.30 Uhr: 1. Herren - Kl-Dansenberg Auswärtsspiele Sa., 2.4. 14.00 Uhr: Gonsenheim - m. E 17.30 Uhr: Sobernheim - 3. Herren So., 3.4. 11.00 Uhr: Nieder-Olm - 2. Damen (Heinz-Kerz-Halle) 12.00 Uhr: Büdesheim - 1. Damen 14.00 Uhr: Nieder-Olm - 2. Herren (Heinz-Kerz-Halle) 16.15 Uhr: Sobernheim - 4. Herren A.V. Vereinsleben Vortrag beim Bauern- und Winzerverein Partenheim Siehe unter Partenheim, Rubrik Vereinsleben. TSV Ober-Saulheim feiert 90-jähriges Jubiläum Wir laden ein zur Akademischen Feier zum 90-jährigen Vereinsjubiläum des TSV 1926 Ober-Saulheim. Aus diesem Anlass wollen wir mit Ihnen gemeinsam feiern am 2. April ab 16 Uhr im Bürgerhaus Saulheim. Die Festlichkeiten werden durch vereinshistorische Berichte, Ehrungen, Tanz und Gesangsvorführungen abgerundet. Wir freuen uns auf viele interessante neue Eindrücke und einen schönen erlebnisreichen Tag mit Ihnen. A.Gsm. Rückblick - Vorschau Behindertensportgruppe Saulheim Am 3.3. begrüßte der Vorsitzende Manfred Herz die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder. Nach dem Totengedenken berichtete er über 2015. Er zeigte sich erfreut, dass die Mitgliederzahl konstant geblieben ist, weiterhin reges Interesse an der Homepage (www.BSG-Saulheim.de) besteht und die Übungsstunden gut besucht sind. Danach folgten die Berichte der Übungsleitenden: Heike Rübel-Rensing und Sonja Krämer über die Kin- Donnerstag, den 31. März 2016 Wir gratulieren Saulheim 7. 4. 1922 Georg Lennerth 94 Jahre Wallertheim 6. 4. 1926 Heinrich Dietz 90 Jahre Kunst / Kultur Feste / Feiern Verbandsgemeinde Wörrstadt Saulheim 7. 4. 2016, 19.00 Uhr Verein „Saulheimer Heimatgeschichte“ in Zusammenarbeit mit OG Saulheim „Nor Amberaasch mit der Bagaasch“ Vortrag der Mundartdichterin H.-M. Vonderheit Bürgerhaus Eintritt frei - Spenden erbeten Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen finden Sie unter www.kultur-undweinbotschafter-rheinhessen.de Veranstaltungen Verbandsgemeinde Wörrstadt 4. 4. 2016, 20.00 Uhr TSG Rot-Silber Saulheim u.U. Jahreshauptversammlung Bürgerhaus, Saulheim Saulheim 4. 4. 2016, 14.30 Uhr Arbeiterwohlfahrt Seniorentreff „Alte Schule“, Neue Pforte 6. 4. 2016, 20.00 Uhr Jagdgenossenschaft 55291 Saulheim Jagdgenossenschaftsversammlung Gasthaus Münzenberger Schornsheim 4. 4. 2016, 19.30 Uhr Förderverein der FFW Schornsheim Mitgliederversammlung Mannschaftsraum der FFW Spiesheim 1. 4. 2016, 19.00 Uhr SG 1926 Spiesheim e.V. Jahreshauptversammlung Sängerhalle, Raum 1 Vendersheim 6. 4. 2016, 19.00 Uhr LandFrauen Vendersheim Kochvortrag „Food Pops“ Dorfgemeinschaftsraum Bitte Teller, Glas + Besteck mitbringen Wallertheim 7. 4. 2016, 19.00 Uhr Sängervereinigung Eintr. Wallertheim Generalversammlung Nebenraum der Mehrzweckhalle derschwimmgruppen, Belinda Fuchs über die Gymnastikstunden, Manfred Herz über die Wassergymnastik für Erwachsene, Sonja Krämer und Manfred Herz über Nordic-Walking-Gruppen sowie Jürgen Schott über die KegelGruppe. Neueinsteiger sind in allen Nichtamtlicher Teil Übungsstunden, vor allem jedoch beim Kegeln und Nordic-Walking, herzlich willkommen. Klaus Allermann berichtete von einem ausgeglichenen Haushalt. Die Kassenprüfer bestätigten eine vorbildliche Kassenführung und beantragten die Entlastung des Vorstandes. Diese wurde einstimmig durch die Versammlung erteilt. Weiter teilte Klaus Allermann mit, dass in 2015 wieder 5 Sportabzeichen abgelegt wurden und überreichte die Urkunden an die anwesenden Teilnehmer. Im Anschluss daran nahm er die Ehrung der diesjährigen Vereinsjubilare vor: Anneliese Walldorf (50 Jahre), Martha Haunz (45 Jahre), Dora Dechent, Günter Rühl, Frank und Jürgen Schott sowie Marianne Weyerhäuser (alle 35 Jahre), Belinda Fuchs und Manfred Herz (25 Jahre). Über die Fahrten (Rund um den Bodensee und Wetzlar) in 2015 berichtete Günter Rosinski und nannte die Termine für 2016: Jahresfahrt vom 12.-19.6. an den Lago Maggiore, 30.7. Tagesausflug nach Weilburg. Manfred Herz verwies auf die geplante Adventsfeier am 15.12. und bedankte sich für die Aufmerksamkeit. I.Mb. Was sonst noch Kath. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim Zusätzliche Gottesdienste Am Tag der Erstkommunion in Saulheim am 3.4. ist zusätzlich um 9.30 Uhr ein Amt in Gabsheim. Wenn in Gabsheim die Erstkommunion am So., 10.4. gefeiert wird, findet in Saulheim zusätzlich um 11 Uhr die Gemeindemesse statt. Die Vorabendmessen am 2.4. und 9.4. sind in Schornsheim und in Udenheim zu den gewohnten Zeiten. Bitte beachten Sie die Änderungen. Erstkommunion 2016 in Saulheim und Gabsheim In St. Bartholomäus Saulheim findet am Weißen Sonntag, 3. April um 10 Uhr der Festgottesdienst mit Erstkommunion statt. Dabei gehen folgende Kinder zum ersten Mal zum Tisch des Herrn: Lisa-Marie Beyer, Jonas Alexander Blöcher, Lia Brustkern, Maria Ayse Dogan, Laurin Flaig, Cheyenne Heisters, Tobias Hollmann, Helena Kuczka, Marlon Landgraf, Kai Mangelsdorf, Mara Petry, Dario Puente Cruz, Jonathan Racky, Amelie Lea Roller, Noah Rußler, Leon Scheid, Daron Schlösser, Filip Treszczynski. Am Montag, 4. April findet um 10 Uhr in St. Bartholomäus der Dankgottesdienst der Kommunionkinder statt. Die Erstkommunion in St. Alban Gabsheim ist am 10. April um 10 Uhr. Dort gehen Emely Becher, Paula Caspar, Fabian Rieckhoff, Annica Schmidt, Caitlin Tjeng und Emma Tot zum ersten Mal zur Hl. Kommunion. Am Montag, 11. April ist um 10 Uhr in St. Alban der Dankgottesdienst der Kommunionkinder. Firmung 2016 In diesem Jahr findet in unserer Pfarrgruppe am 5. November in Gabsheim und am 6. November in Saulheim die Firmung statt. Anmeldungstermine sind am Di., 12.4. von 14-17 Uhr, am Mi., 13.4. von 14-18 Uhr und am Do., 14.4. von 14-17 Uhr im Pfarrbüro, Weedengasse 4 in Saulheim bei Herrn Diakon Weyers. Die Eltern unserer Firmkandidaten sind schon jetzt zu einem ersten Elternabend am Mittwoch, 27. April um 20 Uhr in das Haus St. Josef in Saulheim eingeladen. Das Seite 15 4. Saulheimer Marktfrühstück gut besucht Zirka 80 Besucher hatten sich am 19.3. bei Weck, Worscht und Woi sowie „Ajerpännje“ zum gemeinsamen Marktfrühstück am Dorfbrunnen auf dem „Dalles“ (Rathausplatz) in Ober-Saulheim eingefunden, um in gemütlicher Runde einen Plausch abzuhalten. Ein Blickfang am Dorfbrunnen war die wunderschöne Osterkrone, die von den „Magic Witches“ vom TSV Ober-Saulheim und der „Lost and Found“Männer aufgestellt wurde. Bereits zum 4. Mal richtete die Ortsgemeinde dieses Marktfrühstück aus. Nicht nur erfreut über die Besucherzahl zeigten sich Ortsbürgermeister Martin Fölix und der 1. Ortsbeigeordnete Franz Daichendt, auf dessen Initiative das Marktfrühstück zurückgeht, auch das Spendenergebnis konnte sich wieder sehen lassen. Nach Abzug aller Kosten konnte so wieder eine Summe von 600 Euro dem Spendenkonto für die geplante Umgestaltung des Brunnenplatzes in Ober-Saulheim zugeführt werden, das nun insgesamt 1.800 Euro ausweist. Der Dank der beiden Gemeindevertreter galt besonders den Helfern und Spendern sowie dem Weinstifter. Man freue sich bereits auf das nächste „Dalles-Frühstück“. Wann dies sein wird, steht allerdings noch nicht fest. Der Termin wird aber rechtzeitig bekannt gegeben. Bereits jetzt wurde auf die nächste Veranstaltung auf dem Rathausplatz hingewiesen. Unter dem Motto „In Saulheim ist was los – kommen Sie zum Familienfest“ findet am Donnerstag (Christi Himmelfahrt), 5. Mai und Freitag, 6. Mai bereits das 4. Ober-Saulheimer Straßenfest statt. Text: Hee./Foto: F.Dac. 1. Treffen der Firmkandidatinnen und Firmkandidaten ist am Samstag, 30. April von 10-13 Uhr, ebenfalls im Haus St. Josef in Saulheim. Herzliche Einladung an die Jugendlichen, die bis zur Firmung 14 Jahre alt sind und sich firmen lassen möchten. Hei. Jahrgang 1940/41 Wir treffen uns am Montag, 11. April um 19 Uhr im Gasthaus Münzenberger. Thema des Abends: Wie feiern wir unseren 75. Geburtstag. Vorschläge werden gerne entgegengenommen. Bitte den Termin vormerken. Ich hoffe, alle begrüßen zu dürfen. H.Z. Auszeit im Sommer Die Ev. Kirchengemeinde Nieder-Saulheim bietet in der ersten Sommerferienwoche eine „Auszeit“ für Erwachsene im Kloster Engelthal in der Wetterau vom Mo., 18. Juli (11 Uhr) bis Fr., 22. Juli (14 Uhr) an. Zu den Angeboten gehören Meditation, Körperarbeit, Erkundungen in der Natur sowie Gesprächsrunden. Zeit für Begegnung und stille Stunden eröffnen neue Perspektiven. Eigene Anreise (ca. 1 Std. Fahrzeit); Kosten werden erhoben; maximal 16 Teilnehmende. Infos unter www.evki-saulheim.de und Anmeldung bis zum 18.4. im Gemeindebüro oder per E-Mail an [email protected]. St.Bd an. Herzlich dazu eingeladen sind alle aktiven und inaktiven Mitglieder. Der vorläufige Tagesplan sieht wie folgt aus: um 9 Uhr morgens startet der Bus in Richtung Koblenz. Nach einem Frühstück unterwegs heißt die erste Station „Deutsches Eck“. Dort ist Zeit die Sehenswürdigkeiten der Stadt individuell zu erkunden. Optional wird am Nachmittag eine Führung auf der Festung Ehrenbreitstein angeboten. Auf die Festung gelangen wir mit der Gondel über den Rhein. Am späten Nachmittag fahren wir mit dem Bus weiter in eine nahegelegene Brauerei, in der ebenfalls optional eine Führung angeboten wird. Nach einem reichhaltigen Abendessen dort treten wir die Heimreise an. Bei Interesse bitten wir um Anmeldung bis zum 3.4. bei Andreas Ebling (Tel. 06732-6090161 oder 0173-6569781). Die Teilnahmegebühr richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer. A.E. Was sonst noch Kath. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim Siehe unter Saulheim, Rubrik Was sonst noch. Spiesheim Kunst / Kultur Schornsheim Vereinsleben Tagesausflug nach Koblenz des MGV Sängerlust Schornsheim Der MGV Schornsheim bietet am 21. Mai einen Ausflug nach Koblenz Kirchenkonzert mit ZDF-Chor in Spiesheim Alle Freunde der Chormusik sind am Sonntag, 17. April um 17 Uhr ganz herzlich zu einem besonderen Konzert nach Spiesheim eingeladen. In der kath. Kirche St. Stephanus treten sowohl die Sänger des ZDF-Chores aus Seite 16 Nichtamtlicher Teil dein Kino in Alzey UNSER PROGRAMM vom 31.03. bis 06.04. Suffragette – Taten statt Worte (ab 12 J.) SO 20 Uhr Spotlight (ab 0 J.) DO und MO 20 Uhr Kung Fu Panda 3 (3D) (ab 0 J.) täglich 17.30 Uhr, DO bis SO auch 15 Uhr Das Tagebuch der Anne Frank (ab 12 J.) FR, SA und MI 20 Uhr Birnenkuchen mit Lavendel (ab 0 J.) DI 20 Uhr www.balikino.de Mainz unter der musikalischen Leitung von Musikdirektor Franz-Jürgen Dieter sowie der Gemischte Chor „Manual“ der Sängervereinigung 1861/89 Spiesheim e.V. mit ihrem Dirigenten Markus Schmidt auf. Gospels/Spirituals und afrikanischen Songs und wird mit Begeisterung zum guten Gelingen des Konzertes beitragen. Beginn dieses musikalischen Leckerbissens, durch dessen Programm Eckhard Wollny aus Alzey führt, ist um 17 Uhr; Einlass in die Kirche ist ab 16.30 Uhr. Der Eintritt kostet 10 Euro pro Person. Vorverkaufsstellen sind: Schreibwaren Dexheimer, Friedrich-Ebert-Str. 49 in Wörrstadt und die Buchhandlung Machwirth, Roßmarkt 2 in Alzey. Freuen Sie sich mit allen Mitwirkenden auf ein abwechslungsreiches und beeindruckendes Chorkonzert in der stimmungsvollen Atmosphäre der St. Stephanus Kirche in Spiesheim. Text/Foto: Gi.Di. Was sonst noch Ensheimer Eierverkäufer Neuer Rekord beim Ostereierverkauf der Kita Spiesheim Siehe Seite 14 Sulzheim Was sonst noch Mitgliederversammlung des VdK-Ortsverbandes Wörrstadt Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was sonst noch. Udenheim Infos Ihrer Gemeinde Umwelttag 2016 - Resumée Auch in diesem Jahr gilt mein Dank den Udenheimer Bürger/innen, Groß wie Klein, die sich am 19.3. unter der altbewährten Organisation von Friedel Grosch aufgemacht und dafür gesorgt haben, dass unsere Gemarkung wieder ein kleines bisschen sauberer ist. Dank auch der Freiwilligen Feuerwehr Udenheim um Hans-Günther Lahr, die mit dem Absichern der L430 dafür gesorgt habt, dass die Helfer/innen des Umwelttages ihre Arbeit ungefährdet erledigen konnten. Einen Bericht in der AZ über den Udenheimer Umwelttag können Sie lesen unter www.udenheim.de/aktuelles. Klaus Quednau, Ortsbürgermeister Was sonst noch Kath. Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim Donnerstag, den 31. März 2016 TG Wallertheim feiert erste Westdeutsche Hip-Hop-Meister Am 5.3. stand die Wettkampf-Premiere von 5 Wallertheimer Tänzerinnen bei der westdeutschen Hip-Hop-Meisterschaft in Gladbeck an. Unter der Regie unseres Kooperationspartners Own Risk (VfL Bad Kreuznach), wurden 2 Tänzerinnen mit ihrer Tanzgruppe Riskality westdeutscher Meister in der höchsten Leistungsklasse ihrer Jahrgangsstufe (Team under 18 Advanced). In der Königsklasse (Team over 18 Advanced) stellte Own Risk (Europameister 2015) wieder einmal ihre Extraklasse unter Beweis und belohnten sich ebenfalls mit dem westdeutschen Meistertitel. Für einen großen Überraschungserfolg sorgte jedoch Beat’n Risk (mit 3 TGW-Tänzerinnen vertreten). Die erst seit Dezember bestehende Gruppe belegte nach nur knapp 8 Wochen Vorbereitungszeit bei ihrer Wettkampf-Premiere den 6. Platz. Somit konnten sich alle 3 Gruppen für die Deutsche Meisterschaft in Limburg und die UDO European Championships in Kalkar qualifizieren. Die TG Wallertheim möchte sich auf diesem Wege nochmals für die sehr gute, erfolgreiche und vor allem freundschaftliche Zusammenarbeit mit der Own Risk Crew des VfL Bad Kreuznach bedanken. Text/Foto: S.Mau. nenflug-Wetter statt (kein Regen und über 12 Grad Celsius). Der Referent Jean Sebastien Larro ist Diplom-Geograph und Imker. Als Wildbienenbotschafter des BUND, NABU Naturführer und Referent des Netzwerkes Blühende Landschaft führt er Interessierte in die Welt der Blütenbesucher ein, informiert über ihre Lebensbedingungen und auf welche Weise wir sie unterstützen können. Treffpunkt ist das Insektenhotel am Sportplatz Udenheim, Osterstraße; Dauer: 1,5 Stunden; Strecke: ca. 2km. Kosten werden keine erhoben, aber Spenden gerne erbeten. Anmeldung unter Tel. 0176-232956. A.L.-J. Vendersheim Vereinsleben Vortrag beim Bauern- und Winzerverein Partenheim Siehe unter Partenheim, Rubrik Vereinsleben. Siehe unter Saulheim, Rubrik Was sonst noch. Wildbienen-Safari rund um Udenheim Bei diesem besonderen Kirchenkonzert geben die 35 Sänger des ZDFChores mit ihren Solisten Einblick in ihre stimmliche und musikalische Wandlungsfähigkeit und ihre virtuose Ausdruckskraft, die alle ZuhörerInnen sicherlich beeindrucken wird. Ein abwechslungsreiches Repertoire und sein großes Können hat der Gastchor, der aus dem Mitarbeiterkreis des ZDF gegründet wurde und mittlerweile von ausgebildeten Sängern aus Mainz und Umgebung unterstützt wird, mehrfach unter Beweis gestellt. Die kleine aber feine Chorgruppe „Manual“ der Sängervereinigung Spiesheim besticht durch Chorwerke aus Rock und Pop, Das sonnige Rheinhessen bietet mit seiner Trockenheit und Wärme, aber auch mit seinem Lößboden ideale natürliche Voraussetzungen für viele Arten von Wildbienen. Kommen Sie mit auf eine Safari rund um Udenheim am 16. April um 14 Uhr. Wir machen uns gemeinsam auf die Suche nach verschiedenen Arten von Wildbienen, die zu dieser Jahreszeit aktiv sind. Bei der entspannten Wanderung erhalten die Teilnehmer Einblick in die Lebensräume und Besonderheiten, die hier auf engstem Raum gefunden werden können. Die Wanderung führt über befestigte Wirtschaftswege zum Ausgangspunkt zurück. Sie findet nur bei Bie- Wallertheim Sport Tanzen für 4- bis 6-Jährige bei der TG Wallertheim Aufgrund der erfolgreichen Schnupperstunden werden wir das Tanzangebot für 4- bis 6-Jährige nun ganzjährig anbieten. Der Kurs wird von Sissy Chrysos geleitet. Sie ist eine ausgebildete Musicaldarstellerin, die Ballett-, Hip Hop-, Jazz- und Musical-Workshops für Kinder anbietet. Die Kurse starten nach den Osterferien (Do., 7. April) und finden immer donnerstags um 15.30 Uhr (nach den Sommerferien ab 16 Uhr) in der Sporthalle der Grundschule statt. Nichtmitglieder können mit unserer Schnupperkarte 3 Wochen kostenlos an allen Kursen teilnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.turngemeinde-wallertheim.de. S.Mau. Was sonst noch Kinder- und Teenager-Basar in Wallertheim Das Basarteam Wallertheim veranstaltet den Basar „Rund ums Kind“ am 17. April von 10-12.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Wallertheim, Schimsheimer Straße 38. Neben gut erhaltener Kinderkleidung werden auch Spielsachen und Bedarfsartikel (Kinderwagen, etc.) durch Selbstverkäufer angeboten. Diesmal erweitern wir auf vielfachen Wunsch unser Angebot und bieten nun auch Tische für „Teenie-Eltern“ an. Wer also Interesse zum Verkauf von guterhaltener Teenie-Kleidung hat oder kaufen möchte, der ist bei uns richtig! Weiterhin laden ein reichhaltiges Kuchenbuffet und Brezeln zum Verweilen ein. Verkäufer melden sich bitte unter folgender Telefonnummer an (bitte auch auf den AB sprechen): 06732-6002401 oder per E-Mail an [email protected]. Die Standgebühr beträgt 8 Euro pro Tisch und 2 Euro pro Ständer (Tische sind vorhanden, Ständer müssen mitgebracht werden). Die Gebühr ist am Basartag zu entrichten. Der Erlös kommt wie immer den Kindern der Kita Abenteuerland und anteilig dem Förderverein der GS Wallertheim zugute. Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren Besuch. Mt. Wörrstadt Sport Wörrstadt - Handball Vorschau: Heimspiele: 2.4.: 14.15 Uhr D-Jgd TuS - Büdesheim; 16 Uhr Männer TuS I - Budenheim III; 17.50 Uhr Männer II - Kirn II; Donnerstag, den 31. März 2016 Nichtamtlicher Teil Jazzclub Rheinhessen Jubiläumskonzert mit Barrelhouse Jazzband 30-jähriges Jubiläum mit Fotoausstellung Der Jazzclub Rheinhessen e.V. präsentiert am Freitag, 15. April um 20 Uhr in der Neubornhalle, Jahnstraße 14 in Wörrstadt Perlen des klassischen Jazz und Bilder aus drei Jahrzehnten. Der Jazzclub Rheinhessen e.V. feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Jubiläum. Zum Jubiläumskonzert kommt die Barrelhouse Jazzband - jene Band, die großen Anteil an der Vereinsgründung hatte. Die Musiker um Bandleader Reimer von Essen fühlten sich von Anfang an bei den Jazzfreunden in Rheinhessen so gut aufgehoben, dass sie die folgenden Jahrzehnte regelmäßig mit der Barrelhouse JazzGala zu Gast beim Jazzclub waren. Zum Jubiläumskonzert gestalten sie ein buntes Programm mit Perlen des klassischen Jazz von New Orleans bis Swing - angereichert durch eigene Kompositionen und damit echte „Publikumslieblinge“. Und natürlich dürfen Stücke mit kreolischen Rhythmen und der Blues beim Vereinsjubiläum nicht fehlen. Die Barrelhouse Jazzband spielt in der Besetzung: Reimer von Essen (cl, as), Horst Schwarz (tp, tb, voc), Frank Selten (saxes, cl), Christof Sänger (p), Lindy Huppertsberg (b), Roman Klöcker (g, bj), Michael Ehret (dr). Begleitet wird die Veranstaltung von einer Ausstellung mit Fotos aus drei Jahrzehnten, zusammengestellt vom langjährigen Clubmitglied Klaus Mümpfer. Vorverkauf/Reservierung: Jazzclub Rheinhessen e.V., Tel. 06732-3653 oder 06249-670443; Buchhandlung BiNO, Pariser Str. 107, Nieder-Olm; Bäckerei Kindlmann, Friedrich-Ebert-Str. 43, Wörrstadt; Buchhandlung Machwirth, Rossmarkt 2, Alzey. Text/Foto: Ldy. entgegen der bisherigen Planung finden die 3 Spiele in Wörrstadt statt; 15 Uhr B-Jgd TuS - Sobernheim; dieses Spiel findet in der GHS in Alzey statt. Weitere Informationen auf www.handball-woerrstadt.de. J.Lie. Super Rückrundenauftakt der TuS F2-Jugendfußballer Am 12.3. mussten unsere jungen Fußballer bei der TuS Nack 2 antreten. Es war von Anfang an ein temporeiches Fußballspiel. Leider mussten unsere Spieler mit einem 1:0-Rückstand in die Pause gehen. Danach wurde weiterhin auf dem schwer bespielbaren Rasenplatz um jeden Ball gekämpft und ein starkes und nervenaufreibendes Spiel nach vorne gespielt. Somit konnten die Jungs die Begegnung noch drehen und wurden mit einem 1:3-Sieg belohnt. Der Sieg war das Ergebnis einer tollen geschlossenen Mannschaftsleistung. Unsere Torschützen waren Laurin Flaig (2) und Fabian Rieckhoff. Weiterhin möchten wir alle Fußball begeisterten Kinder des Jahrgangs 2008 zu unserem Training einladen. Das Training findet jeden Mittwoch und Freitag an der Sportanlage am Neu- Seite 17 Jetzt an die Markise für den Sommer denken! dung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Neue Fassung: Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft (Verein) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt Wörrstadt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und kulturelle Zwecke zu verwenden hat. Anträge an die Mitgliederversammlung können bis zum Donnerstag, 14.4. bei der 1. Vors. Beate Petry, Hermannstraße 40, 55286 Wörrstadt eingereicht werden. Wir würden uns freuen, zahlreiche Mitglieder an unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können. Ri.Li. Tennisclub Wörrstadt bleibt unverändert Das s Nachrichtenblatt verlost 3 x 2 Eintrittskarten am 1.4.16 von 10.00-10.10 Uhr unter der Hotline 0 67 32 / 93 818 17 Viel Glück! born statt; jeweils von 16.45-18 Uhr. Bei Interesse schaut nach den Osterferien am 6.4. vorbei oder meldet euch unter Tel. 06732-64173 an. Sl.Re. Vereinsleben Mitgliederversammlung GV Liederkranz 1845 e.V. Wörrstadt Am Montag, 18. April 2016 findet um 19 Uhr im Sängerheim, Rommersheimer Straße 11 die Mitgliederversammlung des GV Liederkranz 1845 e.V. Wörrstadt statt. Auf der Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende; 2. Geschäftsbericht der Schriftführerin; 3. Bericht der Wirtschaftsführerin; 4. Bericht des Rechners; 5. Bericht der Rechnungsprüfer u. Entlastung des Vorstandes; 6. Wahl der Rechnungsprüfer; 7. Bericht des Chorleiters; 8. Aktivitäten im Jahr 2016/17; 9. Satzungsänderung § 12 Abs. 4; 10. Anträge; 11. Verschiedenes. Satzungsänderung: Alte Fassung: Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen steuerbegünstigten Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwen- In einer sehr harmonischen Generalversammlung wurden die bisherigen Vorstandsmitglieder für zwei weitere Jahre wiedergewählt (v.l.): Gerhard Müller, Manfred Krauß, Dr. Karl-Heinz Hohberger, Karl-Heinz Andresen, Horst Bossier. Der Vorstand hofft auf eine erfolgreiche Saison für alle Mitglieder, die mit einem Schleifchenturnier am 1. Mai eröffnet wird. Hierzu sind besonders die neuen Mitglieder recht herzlich eingeladen. Text/Foto: K.-H.H. Neues vom GV Sängerbund 1845 Wörrstadt v.l.n.r.: Annelie Krämer, Christa Oleschak, Waltraud Gehrmann, Heide Gärtner Viel Neues gibt es vom Gesangverein Sängerbund Wörrstadt zu vermelden, der am 15.3. seine Mitgliederversammlung durchführte. Nach der Begrüßung durch Erwin Mumm und einer Gedenkminute für die im vergangenen Jahr verstorbenen Mitglieder, gab Ulrike Holdenried in ihrem Geschäftsbericht einen ausführlichen Rückblick. Einen detaillierten Einblick in die Finanzen gab Kassenwart Reinhold Stuirbrink. Die Kassenprüferinnen Gerda Zimmermann und Cäcilia Vollmer berichteten über die Kassenprüfung und beantragten die Entlastung des Vorstandes. Diese wurde einstimmig erteilt. Hans Joachim Wiener vom Kreischorverband Oppenheim ehrte Gerda Zimmermann für 25 Jahre aktives Singen mit der silbernen Ehrennadel. Monika Witt wurde vom Verein für 20 Jahre Sängertätigkeit mit Urkunde und Nadel geehrt. Rainer Pühler und Christa Fischer wurden nach 50-jähriger Mitgliedschaft Ehrenmitglieder. Sie bekamen vom Verein eine Urkunde mit goldener Nadel. Chorleiter Manfred Bender machte auf das Sommerkonzert am 25. Juni in der Neubornhalle aufmerksam. In der Planung ist eine Chorreise nach Prag zum internationalen Chorwettbewerb „Praga Cantat 2016“ im Oktober. Wie es sich 2014 für unsere Teilnahme am Internationalen Adventssingen in Wien bereits bestens bewährt hatte, wird der Sängerbund auch die Vorbereitung für die Reise nach Prag als Projekt für interessierte Nichtmitglieder ausschreiben. Für das Jahr 2017 gibt es ebenfalls schon Pläne. Im Mai nimmt der Sängerbund am 7. Harmonie Festival, dem internationalen Chor und Folklorefestival in Limburg-Lindenholzhausen, teil. Die Mitglieder freuen sich auch darauf, die Sänger/innen eines der teilnehmenden internationalen Chöre zu beherbergen und mit ihnen gemeinsam in Wörrstadt ein kleines Konzert auf die Beine zu stellen. Eine komplette Erneuerung des geschäftsführenden Vorstandes vollzogen die Mitglieder bei der anstehenden Vorstandswahl. Da sich die bisherigen Vorstandsmitglieder nicht mehr zur Verfügung stellten, wählten die anwesenden Mitglieder unter der sachkundigen Führung des Wahlleiters Norbert Schult einstimmig einen komplett neuen Vorstand. Vorsitzende wurde Christa Oleschak, 2. Vorsitzende Heide Gärtner, das Amt der Schriftführerin übernahm Waltraud Gehrmann. Für die Kasse übernimmt zukünftig Annelie Krämer die Zuständigkeit. Die neue Vorsitzende dankte den Ausscheidenden für deren langjährige engagierte Arbeit, was von der Versammlung mit lange anhaltendem Applaus quittiert wurde. Alle „Ehemaligen“ versprachen, den neuen Vorstand tatkräftig zu unterstützen, damit der Führungswechsel so problemlos wie möglich von statten gehen kann. Der Sängerbund Wörrstadt und seine Chöre freuen sich nun nach einem ereignisreichen Jahr auf schöne Chor- Seite 18 Nichtamtlicher Teil für die Ausbildung inkl. anschließender Prüfung erhoben. Der diesjährige Ausbildungskurs startet am Mittwoch, 6. April um 18.30 Uhr auf dem Gelände des Teckelklubs „Am Eselsweg“ in Kirchheimbolanden. Informationen erhalten Sie unter Tel. 06352-700275. J.J. Telefon: 0 67 31 - 5 47 75 53 · Mail: [email protected] Alzey · Wilhelmstraße 18 · Mo - Fr. 10 - 17 Uhr und Sa. 10 - 13 Uhr www.aurumsuedwest.de projekte und viele schöne gesellige Erlebnisse. Text/Foto: Ch.Ok. Was sonst noch Jahrgang 1956/57 Unser nächster Stammtisch ist am Freitag, 1. April ab 19 Uhr. Wir treffen uns wie immer im Weingasthof Fritz. Ma.Ho. Seniorentreff der Kath. Kirchengemeinde Am 4. April um 14.30 Uhr laden wir alle Interessierten herzlich ein. Bei Kaffee und Kuchen wird uns Frau HohmannWeyer über das Thema „Was uns nicht schlafen lässt und was wir dagegen tun können?“ berichten. Über Ihr Kommen freuen wir uns. R.Gö. Seniorennachmittag Die Ev. Kirchengemeinde Wörrstadt lädt alle Seniorinnen und Senioren herzlich ein zum nächsten Seniorennachmittag am Freitag, 8. April um 14.30 Uhr im ev. Gemeindehaus in der Hermannstraße 45. Es gibt Musik und Tanz und es werden Geschichten vorgelesen. Über Kuchenspenden freuen wir uns. Bitte melden Sie sich bei Frau Dorst (Tel. 5772) oder im ev. Gemeindebüro (Tel. 8509). D.St. Mitgliederversammlung des VdK-Ortsverbandes Wörrstadt Zur Mitgliederversammlung des VdKOrtsverbandes Wörrstadt laden wir alle Mitglieder am Donnerstag, 21. April 2016 um 18 Uhr in den Weingasthof Fritz, Pariser Straße 54 in Wörrstadt herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit; 4. Genehmigung der Tagesordnung; 5. Berichte a. Bericht des Ortsverbandsvorsitzenden, b. Bericht der Kassenverwalterin, c. Revisionsbericht der Kassenprüfer; 6. Aussprache zu den Berichten; 7. Antrag auf Entlastung des Vorstandes; 8. Grußworte und Ehrungen; 9. Verschiedenes. Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme und bitten um Ihr Verständnis, dass wegen der Mitgliederversammlung der Stammtisch an diesem Tag ausfällt. R.Gö. Sonstiges Kunst / Kultur - ANZEIGE - „Gerry’s total verrückte COMEDY-Show“ im Gerry Jansen Theater in Alzey Die Vorstellungen sind Donnerstag, Freitag und Samstag jeweils um 20.15 Uhr und sonntags um 15.30 Uhr. Kartenreservierung: Mo-Fr 10-13 Uhr, Do-Sa 18-20 Uhr (an Spieltagen), So 14-15.15 Uhr. Tel. 06731-55285. kostenpfl. Text Sport Bei VfR Undenheim läuft Jugendfußballplanung Über das flächendeckende Projekt „Jahr des Kindertrainers“ vom SWFV erlangten Susie Grief und Markus Sommer die Trainer-C-Lizenz. Sie erlenten in 120 Lerneinheiten die Grundlagen des Trainings, die Rolle des Trainers und pädagogische Leitlinien im Umgang mit Kindern sowie die praktische Umsetzung der Lehrproben im Trainingsbetrieb. Somit ist der VfR Undenheim für die kommende Saison noch besser aufgestellt. Die wachsende Jugendabteilung erfordert viel Engagement und auch neues Wissen, um den Spielbetrieb noch weiter voranzutreiben. Ziel ist es dabei vor allem mit viel Spaß im Training, Grundlagen der Technik und auch Taktik zu vermitteln. Das Ziel des VfR ist es in naher Zukunft die Jugend, über die A-Jugend hinaus bis hin zu der aktiven Herrenmannschaft zu integrieren. Durch die Spielgemeinschaft mit Schornsheim im Aktivenbereich hat die Jugend eine gute Perspektive, um in der B-Klasse Alzey/Worms oder Bezirksliga zu spielen. Die Planung für die kommende Saison läuft schon auf Hochtouren. Um das realisieren zu können, werden noch Spieler des Jahrganges 2000/01 gesucht. Von Bambinis bis C-Jugend werden mindestens wieder eine Mannschaft gemeldet werden. Für interessierte, fußballbegeisterte Kinder und Jugendliche bieten wir gerne Schnuppertrainings an. Bei Interesse wenden Sie sich an S. Grief, Tel. 06737-761264, Homepage: www.vfrundenheim.de. Grf. Vereinsleben Begleithundeausbildung mit anschließender Prüfung Unsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen, wesensstarken und doch leichtführigen Hund. Wir verlangen von ihm neben dem Gehorsam, Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen und Menschen. Die Gruppe Kirchheimbolanden e.V. im Deutschen Teckelklub 1888 e.V. bietet daher nicht nur für die Besitzer von Dackeln, sondern allen Hundefreunden eine Begleithundeausbildung mit anschließender Begleithundeprüfung an. Interessenten müssen für ihren Hund einen gültigen Impfschutz und eine entsprechende Hundehaftpflicht beim ersten Besuch nachweisen. Ein Unkostenbeitrag wird Freundeskreis Katze und Mensch e.V. Gründung einer regionalen Gruppe In Alzey entsteht eine regionale Gruppe des bundesweiten gemeinnützigen Vereins „Freundeskreis Katze und Mensch e.V.“. Unter der Leitung von Katharina Philipp helfen sich die Mitglieder gegenseitig bei der Betreuung ihrer Vierbeiner. So können die Tiere in ihrem gewohnten Zuhause bleiben, wenn ihre Besitzer einmal unterwegs sind. Durch ihre Initiative der Gründung einer Regionalgruppe dieses Vereins möchte Katharina Philipp auch und gerade auf dem Land ein Forum bieten, in dem die Möglichkeit des Kennenlernens gegeben ist. Wenn Katzenbesitzer verreisen wollen, hilft der „Freundeskreis Katze und Mensch“, dessen Mitglieder vor allem das gegenseitige Catsitting organisieren. Zweimal täglich kommt ein Catsitter in die Wohnung und versorgt das Tier mit Futter, Wasser und Streicheleinheiten. Darüber hinaus werden die Blumen gegossen und der Briefkasten geleert, wenn es vereinbart wurde. Auch bei unvorhergesehener Abwesenheit etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts springt ein erfahrenes Vereinsmitglied ein. Über die Mitgliedsbeiträge hinaus ist diese Betreuung kostenlos. Seit seiner Gründung ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und verwendet seine Einnahmen zum größten Teil für den Tierschutz: die Heilbehandlung, Fütterung und Kastration herrenloser Tiere, um den unkontrollierten Katzennachwuchs in Städten und Gemeinden einzudämmen. Um bald mit dem Catsitting beginnen zu können, sucht Katharina Philipp daher jetzt Kontakte mit anderen Katzenliebhabern. Das Gründungstreffen der regionalen Gruppe findet am Donnerstag, 7. April um 19.30 Uhr im Wirtshaus am Adelberg, Nebenraum, Berliner Straße 16 in Flonheim statt. Interessenten sind herzlich willkommen und können sich unverbindlich informieren. Anmeldungen und Informationen bei Katharina Philipp telefonisch unter 06734-6811 oder per Mail an [email protected]. K.Ph. Frühlingsfrühstück Betreuungsverein des Diak. Werkes Der Betreuungsverein im Diakonischen Werk Worms-Alzey e.V. und die Ev. Erwachsenenbildung laden ehrenamtliche BetreuerInnen und Interessierte am 12. April von 9-11.30 Uhr zum traditionellen Frühlingsfrühstück mit dem Thema „Der psychisch erkrankte alte Mensch und Hilfsmöglichkeiten “ ein. Die Veranstaltung findet im Psychosozialen Zentrum des Caritasverbandes Worms im Cafe Gleis 7, Renzstraße 3 in Worms statt. Die Mitarbeiterinnen des Betreuungsvereins laden zunächst zu einem kleinen Frühstücksbuffet zum Ankommen und Erfahrungsaustausch ein. Im Anschluss daran steht Anja Jäger vom Beratungszentrum als Referentin zur Verfügung. Neben den Angeboten des Beratungszentrums Donnerstag, den 31. März 2016 Impressum für die Verbandsgemeinde Wörrstadt Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim, Wallertheim und der Stadt Wörrstadt. Auflage 13.312 Verantwortlich für den amtlichen Teil Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt Bürgermeister Markus Conrad Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt (Zugleich ladungsfähige Anschrift für die Verantwortlichen des amtlichen Teils) Telefon 0 67 32 / 6 01 - 0 Fax 0 67 32 / 6 27 - 47 E-Mail [email protected] Herausgeber-Verlag Oppenheimer Druckhaus GmbH Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt AG Mainz HRB 31819 USt-IdNr. DE 148 271 388 Steuer-Nr. 08 666 02 863 (Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im Impressum genannten Verlagsverantwortlichen) Gesellschafter/Geschäftsführer: Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz Verlagsleitung: Claudia Nitsche Telefon 0 67 32 / 93 818 0 Fax 0 67 32 / 93 818 20 E-Mail [email protected] Nichtamtlicher redaktioneller Teil V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Anita Friedrich Anzeigenteil Claudia Nitsche (verantwortlich) Druck Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG Alexander-Fleming-Ring 2 65428 Rüsselsheim Anzeigenannahme im Verlag Telefon Telefax 0 67 32 / 93 818 12 0 67 32 / 93 818 18 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Öffnungszeiten im Verlag Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr Mi. geschlossen Anzeigenannahmeschluss: Rahmenanzeigen Freitag, Kleinanzeigen Montag, Redaktionsschluss: Montag, 12.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr Gültige Mediadaten: Stand Januar 2016 Redaktion Telefon Telefax 0 67 32 / 93 818 17 0 67 32 / 93 818 20 [email protected] Familien- und Kleinanzeigen Annahmestelle Wallertheim Buntstift, Marktplatz 6 Das Nachrichtenblatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr), wird dies rechtzeitig angekündigt. Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden. Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung übernommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen. Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor. Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag sind ausgeschlossen. Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet. Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD. Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine Ansprüche an den Verlag. Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen redaktionellen Teil sind kostenpflichtig. Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text) Donnerstag, den 31. März 2016 Nichtamtlicher Teil Seite 19 Bastelspaß für Jung und Alt Holzbausatz Segelschiff Wir liefern prompt, zuverlässig und preisgünstig Natürlich auch samstags Ihr Altholzentsorger gemäß Altholzverordnung Wörrstadt Telefon 0 67 32 / 25 06 Mobil 01 71 / 650 09 36 Fax 0 67 32 / 6 45 37 • Annahme von Kleinmengen Eisen/Schrott • öffentliche Waage nur € 9,95 Der Holzbausatz Segelschiff besteht aus vorgestanzten Holzplatten und ist zum Stecken und Leimen geeignet. Die vorgestanzten Bauteile werden einfach aus den Holzplatten herausgedrückt, entgratet, zusammengesteckt und mit ein paar Tropfen Leim fixiert. Teile: 80 Endgröße: 42 x 30 cm Plattenmaß: 37,5 x 23,5 cm Anzahl Platten: 4 Erhältlich in unserer Geschäftsstelle Wir lösen jede Verstopfung und reparieren! Reinigung + Reparatur TV-Untersuchung Ingenieurleistungen und einer kurzen Einführung in die klassischen psychiatrischen Krankheitsbilder wird sie inhaltlich zum Thema Altersdepression, Hilfsmöglichkeiten und Soziotherapie informieren. Zum Abschluss der Veranstaltung besteht die Möglichkeit für Interessierte das Haus zu besichtigen. Zur besseren Planung wird um tel. Anmeldung unter 06241-920290 bis spätestens 7.4. gebeten. Es entsteht ein Unkostenbeitrag von 5 Euro. Ch.Ow. High School Schuljahr 2016/17 Ein Schuljahr in den USA, in Kanada, Australien oder Neuseeland zu verbringen, ist für viele junge Leute ein Traum. Wer im Schuljahr 2016/17 (für ein halbes oder ganzes Schuljahr) ins Ausland gehen möchte, für den wird es höchste Zeit, sich für einen High School Aufenthalt zu bewerben. Die Bewerbungsfristen enden bald. In Australien und Neuseeland sowie in einigen Regionen Kanadas ist auch ein 3monatiger Aufenthalt möglich. Auf der Website www.treff-sprachreisen.de kann man sich online bewerben und weitere interessante Informationen sehen. Kostenloses Informationsmaterial zu den Schulaufenthalten sowie zu Feriensprachreisen für Schüler und Sprachreisen für Erwachsene erhalten Sie bei TREFF Sprachreisen, Tel. 07121-6966960, Fax 07121-6966969, E-Mail [email protected]. Mül. Was sonst noch Qualifizierungstag für Menschen in der Begleitung von demenziell erkrankten Menschen Die Pflege eines demenziell erkrankten Menschen ist eine der größten Herausforderungen, die eine Gesellschaft zu s un r! it me m . m .. s i ft läu 24-Stunden-Notdienst www.kanal-werner.de Nachrichtenblatt Ober-Saulheimer Straße 5 55286 Wörrstadt 콯 0 67 32 / 9 38 18 -0 Öffnungszeiten: Mo., Di., Do., Fr. 8 – 17 Uhr, Mi. geschlossen vergeben hat. Viele Bürger/innen stellen sich dieser Herausforderung; sie pflegen ihren Angehörigen zu Hause. Das Caritaszentrum Alzey entlastet diese Angehörigen stundenweise mit dem niedrigschwelligen Betreuungsangebot „Aktiva“ durch ehrenamtliche Helfer/innen in der häuslichen Umgebung des demenziell erkrankten Menschen. Sie beinhaltet keine Pflege und Hauswirtschaft, sondern Beschäftigung und Aktivierung des demenziell Erkrankten. Außerdem bieten Ehrenamtliche in der Betreuungsgruppe „Wohlfühloase Sonnenblume“ einmal wöchentlich eine Entlastung für pflegende Angehörige an. Für Menschen, die an dieser Arbeit Interesse haben, bietet das Caritaszentrum Alzey einen Qualifizierungstag an, der am Sa., 2. April von 9.30-16 Uhr im Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz 8 in Alzey stattfindet unter dem Thema „Einfühlen in Menschen mit Demenz die Lebenswelt des erkrankten Menschen verstehen lernen“. Referentin, Margot Bohn-Ulrich, Altenpflegerin und Fachkraft für Gerontopsychiatrie, wird interessant und abwechslungsreich in diese Thematik einführen. Interessierte können sich an Agnes Weires-Strauch unter Tel. 06731941597 oder per E-Mail an [email protected] wenden. A.Weh. Bürgersprechstunde von MdB Marcus Held Am Mittwoch, 6. April lädt der Bundestagsabgeordnete Marcus Held alle Bürger/innen herzlich zur nächsten Sprechstunde in sein Alzeyer Bürgerbüro in der Hospitalstraße 7 ein. Wer Rat und Hilfe benötigt oder Probleme mit Behörden und staatlichen Stellen hat, dem bietet er ab 16.30 Uhr die Möglichkeit, sich in einem persönlichen Gespräch auszutauschen. Um Wartezeiten zu vermeiden und eine angemessene Gesprächsvorbereitung zu garantieren, bittet Marcus Held um telefonische oder schriftliche Anmeldung bei seinen Mitarbeitern im Wahlkreis. Diese sind wie folgt erreichbar: Tel. 06241-305249 oder E-Mail: [email protected]. M.Mo. SHG Prostatakrebs Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Sprendlingen und Umgebung lädt zum 134. Treffen am Donnerstag, 7. April um 18 Uhr in das ev. Gemeindehaus in Sprendlingen, Marktplatz 7 ein. Referent ist Dr. Andreas Werner, Leiter der Sektion Psychoonkologie Uni Mainz, mit dem Thema: Leben mit Krebs Umgang mit der Furcht vor der Wiederkehr. Ehefrauen und Lebenspartnerinnen sind wie immer herzlich willkommen. Ansprechpartner: Karl-Heinz Tiegs (1. Vors.), Tel. 06732-1246, Georg Schott (Gesundheitssprecher), Tel. 06701-202148. LaBr. Führungen im Ruhewald Rheinhessische Schweiz Am 9. April findet um 14 Uhr eine Führung in der einzigen rheinhessischen Waldbegräbnisstätte in Stein-Bockenheim statt. Anmeldungen unter 067033009382 oder 0160-91854107 oder unter www.ruhewald-rheinhessischeschweiz.de/Führungen/Führungen allgemein. Individuelle Führungen können auf Anfrage vereinbart werden. Rü.B. Sommerferien - nix wie weg Paella, Strand und Großstadtluft Vom 30. Juli bis 13. August reisen wir an die Costa Brava. Unser Ziel Platja d’Aro liegt 100 km nördlich von Barcelona. Ein über 2 km langer Sandstrand mit kristallklarem Wasser sowie wun- derhübsche Buchten machen dieses Ziel zum idealen Ort für Badeferien am Mittelmeer. Der Ausflug nach Barcelona wird bestimmt alle begeistern. Junge Leute von 13-17 Jahren sind zum Mitreisen eingeladen. Die An- und Heimreise erfolgt mit einem Reisebus. Bade- und Radelparadies Waarland Vom 1.-8. August geht’s in die Niederlande. Wasser und Wiesen so weit das Auge reicht, eine Gracht, über die wir mit dem Ausflugsboot oder auch mit Kanus die Gegend entdecken können, ein Badesee und jede Menge Schwimmbäder in der Nähe bieten viele Möglichkeiten. Unser Ferienhaus liegt unweit der Städte Alkmaar und Bergen. Ein Ausflug dorthin gehört natürlich auch ins Programm. Die 11 km bis zum Nordseestrand sind gut mit dem Radel, unserem Kleinbus und öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Teenies von 11-13 Jahren können teilnehmen. Kontakt und Anmeldung: Sabine Göhl, Jugendreferentin, Ev. Jugend im Dekanat Wöllstein, Tel. 06701-3843, E-Mail: [email protected], www.evjugend-woellstein.de. Sa.Gö. Unvergessliche Sommerferien Ihr seid zwischen 8 und 15 Jahren alt? Wollt zwei Wochen Spaß, Spannung und Erholung? Dann seid ihr bei uns genau richtig. Wir, die Kath. Jugend Nieder-Olm, veranstalten auch dieses Jahr wieder ein Zeltlager für Kinder und Jugendliche. Dieses Jahr führt uns unser Weg in das beschauliche Ebrach im Landkreis Bamberg. Dieses Jahr findet unser Zeltlager vom 8.-19.8. statt. Weitere Informationen und Anmeldung findet ihr unter www.zeltlager-kjno.de oder bei Stefan Stauder, Tel. 017663436006. K.Zl. Seite 20 Anzeigenteil Donnerstag, den 31. März 2016 Wir gratulieren zum 10-jährigen Jubiläum und wünschen weiterhin viel Erfolg. Pariser Straße 58 · 55286 Wörrstadt · Telefon 0 67 32 / 26 01 · Fax 96 04 03 [email protected] · www.adler-apotheke-woerrstadt.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8.00 - 18.30 Uhr · Sa. 8.30 - 12.30 Uhr Auch in unserem Sortiment Handpflege von Seit 10 Jahren Partner des Bioladens in Elektro- und Lichttechnik lichen Glückwunsch Zu Eurem 10- jährigen Firmenjubiläum! … Kinder wie die Zeit vergeht! Wir wünschen dem Bioladen-Team alles Gute, viel Erfolg und weiterhin gute Geschäfte mit Eurem reichhaltigen Angebot und geschmackvoll-gesunden Produkten. Ihr seid eine Bereicherung für Wörrstadt und wir freuen uns, Euch in unserer Nachbarschaft zu haben. Euer Schuhmacher Team mehr als 3000 Produkte Brot Käse Obst Gemüse KATTHAGEN & WEIS Snacks STEUERBERATER IN PARTNERSCHAFT mbB erlesene Öle Erfahrung. Kompetenz. Vertrauen. 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Mai 2016 Inhaberin: Ute Räke 0 67 32 / 96 15 03 0171/2731640 jetzt anmelden ! (Zweigstelle Nieder-Olm Tel. 06136/925363) www.ergotherapie-rein.de www.katja-brocke.de Telefon 0 67 34 - 35 80 71 Mobil 01 76 - 70 26 05 63 Teilnehmerzahl begrenzt ! Praxis Hagen Klein Heilpraktiker Physiotherapeut 0 67 32 - 9 32 10 62 Mitglied BVO e.V. NEUROFEEDBACK www.osteopathie-klein.com Seite 22 Anzeigenteil Donnerstag, den 31. März 2016 6. Rheinhessenball 2016 in Wörrstadt Der sechste Rheinhessenball findet dieses Jahr am 30. April 2016 wieder in der Neubornhalle in Wörrstadt statt. ir freuen uns sehr, Sie zum 6. Rheinhessenball, der diesmal auch ein festlicher „Tanz in den Mai“ ist, einzuladen. Es spielt für Sie die Tanz-Band SunSet und wie jedes Jahr können wir Ihnen exzellente Tanzdarbietungen präsentieren. Als Gast des Rheinhessenballs haben Sie sehr viel Gelegenheit zum Tanzen (Kartenanzahl begrenzt). W Wir freuen uns auf Sie! Weitere Informationen und Fotos vom letzten Rheinhessenball finden Sie unter www.tanzschuleviviengubi.de. Kartentelefon: 06731-94 77 554 oder [email protected]. Praxis für Physiotherapie Günter Steil Ulmenstraße 6 · Wörrstadt · 0 67 32 - 6 13 70 Wir wünschen allen Gästen einen angenehmen Abend Jetzt Karten sichern! Hotline: 0 67 31 / 9 47 75 54 Neueröffnung im Mai 2016 WÖRRSTADT Friedrich-Ebert Straße 43 Telefon 0 67 32 / 23 44 im NETTO-Markt Telefon 0 67 32 / 93 63 77 SAULHEIM Ober-Saulheimer Straße 5 Telefon 0 67 32 / 3071 Jakobstraße 18 67722 Winnweiler Tel. 06302/6090862 www.die-tanzschuhgalerie.de [email protected] Wir wünschen viel Spaß! · Blumengalerie Wiesbachtal 55237 Flonheim · Langgasse 12 www.blumengalerie-wiesbachtal.de Telefon: 06734/914640 Ihr Spezialist für Hochzeitsfloristik und Events Donnerstag, den 31. 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