13 - Nachrichtenblätter

mit den amtlichen Bekanntmachungen für die
gemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim, Gauheim, Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Venders-
Nr. 13
Mütter-Väter-KindTreff in Wörrstadt
Mit dem offenen Treff wollen wir Familien durch die turbulente Zeit des ersten Lebensjahres eines Babys begleiten. In der Regel am 1. Montag des
Monats treffen sich Mütter und Väter
mit ihren Babys zum gemeinsamen
Singen, Spielen und Austausch untereinander. Begleitet und organisiert
wird der Treff durch die Sozialpädagogin der Schwangerenberatung des
Caritaszentrums Alzey, Frau Lamm
und eine Kinderkrankenschwester.
Fragen rund um das spannende erste
Lebensjahr und das Familienleben mit
Kind allgemein werden gemeinsam
besprochen. Die Fachkräfte geben Informationen zu Themen wie Beikost,
Spielen, frühkindliche Entwicklung,
Kinderkrankheiten, Schlafen, Schreien, Gefahren im Haushalt oder vielfältige Unterstützungssysteme. Eltern
finden im offenen Treff die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und
sich mit anderen Müttern und Vätern
auszutauschen. Sie lernen Lieder,
Singspiele, Fingerspiele oder Kniereiterspiele kennen und können mit ihren
Babys Spaß haben. Der nächste Treff
findet am Montag, 4. April von 9.30 11 Uhr im Bonifatius Haus, Pariser
Straße 44 in Wörrstadt statt. Informationen und Anmeldung im Caritaszentrum Alzey unter Tel. 06731-941597
oder per E-Mail an [email protected]. Der Treff ist
kostenfrei und für alle Interessierten
offen. Kommen Sie einfach vorbei, wir
freuen uns auf Sie.
A.Weh.
Blatt
latt
Verbandsgemeinde Wörrstadt und die OrtsgeWeinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim, Wallertheim und die Stadt Wörrstadt
Donnerstag, den 31. März 2016
49. Jahrgang
Neue Weinmajestäten gewählt
v.l.n.r.: Bürgermeister Markus Conrad, Laura I., Evelyn I., Bianca I. und Ortsbürgermeister Christian Geier von Gabsheim
ie Verbandsgemeinde Wörrstadt
hat ihre neuen Weinmajestäten
gewählt, die am Donnerstag, den
26. Mai, bei der Weinfesteröffnung in
Gabsheim offiziell ihr Amt antreten werden. Bianca Bartels aus Vendersheim
wird dann als Bianca I. die Königinnenkrone übernehmen. Evelyn Wagner aus
Gabsheim wird als Weinprinzessin Evelyn I. gemeinsam mit ihr ein Jahr lang
regieren.
Nach der Befragung durch die Mitglieder des Ausschusses für Tourismus,
Kultur und Zukunftsentwicklung und
der anschließenden Beratung hatte
Bürgermeister Markus Conrad das
D
Wahlergebnisses verkündet: „Die Wahl
ist uns nicht leicht gefallen, denn es
standen wieder zwei äußerst sympathische junge Damen zur Wahl für dieses
Ehrenamt. Ich bin sicher, dass sie in
Ihrem Amtsjahr unsere Verbandsgemeinde Wörrstadt im Mittelpunkt des
rheinhessischen Weinanbaugebietes,
unsere Winzer und ihre hervorragenden
Produkte sehr gut vertreten werden.“
Zuvor hatte Weinprinzessin Laura Kaufmann das langsam zu Ende gehende
Majestätenjahr Revue passieren lassen.
Charmant und humorvoll schilderte sie
ihre Erlebnisse, die sie bei mehr als
50 offiziellen Terminen mit Weinkönigin
Anna-Lena I. hatte. Da Weinkönigin
Anna-Lena I. beruflich in Nürnberg tätig
ist, konnte sie an diesem Abend leider
nicht dabei sein.
Sehr schöne Erinnerungen hat Weinprinzessin Laura I. an die Eröffnung des
Residenzfestes in Kirchheimbolanden
und die Eröffnung und den Umzug am
Backfischfest in Worms. Auch der Umzug in Neustadt und der Reisemarkt
in Mannheim waren einer der vielen
Höhepunkte. Bürgermeister Conrad
lobte das erstklassige Engagement der
amtierenden Majestäten und wünschte
für die bevorstehenden Termine noch
viel Vergnügen.
Text/Foto: K.Slg.
SG U.N.S. Rheinhessen-Volleyballer starten in der Regionalliga
hinten v.l.: Trainer R. Dörmer, Kapitän N. Manz, J. Sauer, O. Brand, A. Schenk,
L. Becker, F. Manz, T. Brand; vorne v.l.:. T. Jung, Anh Duc Vu, P. Bitsch, T. Weyer
Mit dem vorzeitig gewonnenen Meistertitel der Oberliga feiern Spieler und
Unterstützer den größten Erfolg der
Vereinsgeschichte der beteiligten Vereine der Spielgemeinschaft aus Undenheim, Nieder-Olm und Schornsheim. Damit hat es die SG innerhalb
von drei Jahren zur aktuellen Nummer
zwei in Rheinhessens Herren-Volleyball geschafft.
Ausgangspunkt dieses ungewöhnlichen Höhenflugs ist die sehr erfolgreiche Jugendarbeit der beteiligten Vereine. Seit Jahren machte sich vor allem
der SC Schornsheim mit guten Platzierungen bei den Deutschen Meisterschaften einen Namen, beteiligt waren
dabei immer auch Spieler der Nachbarclubs Undenheim und Nieder-Olm.
Nachdem die ersten Talente aber abwanderten, einige spielen in der Zweiten Bundesliga, initiierte SG-Trainer
Richard Dörmer vor drei Jahren die
Spielgemeinschaft mit 4 Mannschaf-
ten, um allen Jugendspielern eine
Spielgelegenheit in den Herrenklassen
zu verschaffen. Dieses Konzept ging
sensationell auf: In allen Teams spielen
fast ausschließlich eigene „Gewächse“, die 2. Mannschaft spielt in der
Verbandsliga, die 1. Herrenmannschaft
wurde als jüngstes und größtes Team
im zweiten Oberligajahr Meister und
steigt damit zum zweiten Mal auf.
Der Grund für diesen stabilen Leistungszuwachs liegt in einem hochwertigen, mit Auswahlspielern bestückten
Kader, der gleichwertig einsetzbar ist.
Auch beim Feiern weist das Team ein
hohes Niveau auf, die Spieler kennen
sich seit langem und unternehmen
sehr viel gemeinsam: So schafft die
SG U.N.S. ein für die Motivation wichtiges „Wir“-Gefühl. Der erfolgreiche
Kader wird in dieser Form zusammenbleiben und die Herausforderung der
vierten Liga begeistert annehmen.
Text/Foto: Dö.
NOTDIENSTE
Notruf 110
Feuer 112
Polizeiwache Wörrstadt
Rettungsdienst
DRK Krankentransport
0 67 32 / 91 10
19 222 oder 112
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Fr., 16 Uhr bis Mo., 7 Uhr; Mi., 14 Uhr bis Do., 7 Uhr
werktags, 19 Uhr bis 7 Uhr Folgetag
und am Tag vor einem Feiertag ab 18 Uhr
116 117
(bitte Postleitzahl bereithalten)
Kinderärztlichen Bereitschaftsdienst bei Zentrale anfragen.
Zahnärztlicher Notdienst
Wochenendnotdienst von Fr 15 Uhr - Mo 8 Uhr
An Feiertagen von 8.00-8.00 Uhr des folgenden Tages.
Feste Sprechzeiten der Notfalldienstpraxis:
Fr 16-17 Uhr, Sa und So 10-11 Uhr und 16-17 Uhr
Alzey, (14 ct. aus dem dt. Festnetz)
0 18 05 / 66 60 07
Apothekennotdienst
Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz
Partenheim, Thüga Rhh.-Pfalz Nieder-Olm
01 80 5 / 25 88 25 plus Postleitzahl des Standortes
für psychisch Kranke und Angehörige;
Mo-Fr: 19 – 24 Uhr, Sa, So u. Feiertag: 16 – 22 Uhr
(0,06 Euro/Anruf) 0 18 02 / 00 08 42
Festnetz (0,14 Euro/Min.) - Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)
Notdienstbereite Apotheken im Internet: www.lak-rlp.de
Elektro-Notdienst
Störungsdienst des EWR Worms
Nach Dienstschluss und am Wochenende
01 71 / 6 30 42 42
0 62 41 / 8 48 - 0
0 62 41 / 84 82 98
EWR Regionalteam Wörrstadt
Gewerbepark, Spiesheimer Weg 10
(während der üblichen Geschäftszeiten)
EWR Störungsdienst rund um die Uhr unter
0 62 41 / 848 300
Notfalldienst
Eigenbetrieb Abwasser
01 71 / 3 72 58 36
Bei Verstopfungen in Kanalhausanschlüssen
wenden Sie sich bitte direkt an ein Reinigungsunternehmen.
Telefonseelsorge evangelisch/katholisch
rund um die Uhr - gebührenfrei - vertraulich
08 00 / 1 84 88 00
Gasversorgung Störungsdienst
Armsheim, Gabsheim, Gau-Weinheim, Saulheim, Schornsheim,
Sulzheim, Udenheim, Wallertheim, Wörrstadt,
RWE Energie Regionalversorgung, RNK
08 00 / 0 79 34 27
08 00 / 08 37 111
Krisentelefon
08 00 / 1 11 01 11
und 08 00 / 1 11 02 22
Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz GmbH
Entstörungsdienst
Der Anruf wird über eine Rufweiterschaltung
an den zuständigen Meister weitergeleitet.
0 61 35 / 65 00
GOTTESDIENSTE
Katholische Gottesdienste:
Armsheim: So 10 Uhr Erstkommunionfeier, ev. Kirche; 18 Uhr Dankandacht der Erstkommunionkinder mit Kollekte Diaspora-Opfer, ev. Kirche. Di
12.15 Uhr Eucharistiefeier mit Erstkommunionkindern. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt.
Gau-Weinheim, Gau-Bickelheim, Wallertheim,
Vendersheim, Partenheim und Wolfsheim
(Pfarrgruppe Wißberg): Fr 18.30 Uhr Hl. Messe in
Gau-Bickelh. Sa 17 Uhr Hl. Messe in Vendersh.;
18.30 Uhr Hl. Messe in Gau-Weinh.; 18.30 Uhr
Wortgottesdienst mit Kommunionfeier in Wolfsh.
So 10 Uhr Erstkommunionfeier, 18 Uhr Dankandacht, beides in Gau-Bickelh.; 10.30 Uhr Hl. Messe in Wallerth.; 10.30 Uhr Wortgottesdienst mit
Kommunionfeier in Partenheim.
Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim mit Filialgemeinden Schornsheim und Udenheim: Öffnungszeiten kath. Pfarrbüro der Pfarrgruppe Saulheim-Gabsheim in Saulheim: Mo+Fr 9-11 Uhr,
Di+Do 16-18 Uhr, [email protected], Tel. 06732-61588, Fax 64060. Fr 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Hl. Messe in Saulh. Sa 17 Uhr
Vorabendmesse in Schornsheim; 18 Uhr Rosenkranz, 18.30 Uhr Vorabendmesse in Udenh. So
9.30 Uhr Amt in Gabsh.; 10 Uhr Festgottesdienst
mit Erstkommunion in Saulh. Mo 10 Uhr Dankgottesdienst der Kommunionkinder in Saulh. Di 18 Uhr
Rosenkranz, 18.30 Uhr Hl. Messe in Saulheim. Do
Krankenkommunion, 8.30 Uhr Hl. Messe in Gabsheim.
Spiesheim: Sa 18 Uhr Eucharistiefeier f.d. Pfarrgruppe. E-Mail + Internet siehe Wörrstadt.
Sulzheim: Fr 9 Uhr Eucharistiefeier. So 9 Uhr Eucharistiefeier. Mi 19 Uhr Eucharistiefeier. E-Mail +
Internet siehe Wörrstadt.
Wörrstadt: So 10.30 Uhr Wort-Gottes-Feier. Do 10
Uhr Eucharistiefeier, 11 Uhr Stille Stunde. E-Mail:
[email protected];
Internet:
www.pfarrgruppe-woerrstadt.de.
Evangelische Gottesdienste:
Armsheim: So 10.30 Uhr Gottesdienst im Ev. Gemeindehaus (G. Heinz).
Ensheim: Sa 10 Uhr Kinder-Gottesdienst. So 9 Uhr
Gottesdienst.
Gau-Weinheim: Kein Gottesdienst.
Nieder-Saulheim: Fr 19 Uhr Flötenkreis (Büroanbau
DBH). So 10.10 Uhr Gottesdienst mit Taufen. Mo 20
Uhr Bläserkreis (DBH). Di 16.30 Uhr KonfirmandenUnterricht (DBH). Mi 20 Uhr Singkreis (MLH). Do
14.30 Uhr Seniorenkreis (DBH). Sprechzeiten v. Pfr.
Mathias Engelbrecht n. tel. Vereinbarung unter
06732-3279. Bürozeiten: Di + Do 8.30-11 Uhr, Mi 1618 Uhr, Gemeindebüro Neupforte 16, Tel. 067323279, Fax: 935538. Homepage: www.evki-saulheim.de, E-Mail: [email protected].
Ober-Saulheim: So 10 Uhr Gottesdienst, anschl. Kirchencafé. Mo 20 Uhr Bläserkreis (DBH). Mi 15 Uhr
Gemeindetreff; 20 Uhr Singkreis. Sprechzeiten von
Pfr. N. Ansorg n. tel. Vereinbarung unter 06732935727. Bürozeiten im MLH: Do 9-12 Uhr; Tel.
06732-4857. Kleidersammlung für die Nieder-Ramstädter-Diakonie: Abgabe jeden Samstag am MartinLuther-Haus von 9.30-12 Uhr (bitte Kleidersäcke in
den Raum des Dachgeschosses stellen).
Partenheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst mit Taufe
(„Kirchen-Taxi“ nach Absprache). Mo 19.30 Uhr
Kirchenchor. Mi 10 Uhr Krabbelkreis; 16.30 Uhr
Bücherei. Termine mit Pfarrerin und Pfarrer nach Vereinbarung.
Schornsheim: Do 16 Uhr Jungschar mit Marion.
So 10.15 Uhr Gottesdienst (Frau Schulze). Mo., 16
Uhr Jugendchar mit Marion Di 16.15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi 10 Uhr Krabbelgruppe, ev. Gemeindehaus; 20 Uhr Kirchenchor. Bürostunden v.
Karin Trapp im ev. Gemeindehaus Schornsheim: Mi
9-12 und Do 15-17 Uhr, Tel. 4048, Fax: 963530,
[email protected], www.ev-schorns
heim-udenheim.de. Sprechstunden von Pfr. Klein
nach tel. Vereinbarung unter Tel./Fax 06732-3367.
Spiesheim: So 10.10 Uhr Gottesdienst.
Udenheim: So 9 Uhr Gottesdienst (Frau Schulze).
Di 15 Uhr Konfirmandenstunde. Mi 20 Uhr Kirchenchor. Büro- u. Sprechstunden v. Pfr. Klein siehe
Schornsheim.
Vendersheim: Sa 17.45 Uhr „Kirchen-Taxi“ zum
Gottesdienst um 18 Uhr. Termine mit Pfarrerin und
Pfarrer nach Vereinbarung.
Wallertheim: Kein Gottesdienst.
Wörrstadt: Sa 17 Uhr Gottesdienst in Sulzh. (Pfr.
Koch). So 9 Uhr Gottesdienst (Pfr. Koch). Mi 16 Uhr
Gottesdienst im Seniorenheim (Pfrin. Becker). Gemeindearbeit: Do 18.30 Uhr Besuchsdienstkreis.
So 14 Uhr Dekanatsfrauentag in Fürfeld. Mo 16 Uhr
Kinderchor. Di 18.30 Uhr MS-Selbsthilfegruppe.
Mi 18 Uhr Bläserkreis, 19.30 Uhr Suchtkrankenhilfe; 20 Uhr Theolog. Gesprächskreis im Gemeindehaus. Sprechstunde Pfrin. Becker: jederzeit n. tel.
Vereinbarung, 961172 im ev. Gemeindebüro; 8175
privat. Sprechstunde Pfr. Koch: jederzeit n. tel. Vereinbarung, Tel. 963289 im Pfarrhaus, Pfarrstr. 13.
Bürostunden im Ev. Gemeindebüro, Hermannstr. 45, Tel. 8509; Mo, Di, Mi, Fr 9-12 Uhr, Do 10.3012 Uhr. Internet: www.woerrstadt-evangelisch.de.
Rommersheim: So 10.15 Uhr Gottesdienst (Pfr.
Koch). Gemeindearbeit: So 17 Uhr Probe Bachchor. Mo 20 Uhr Probe Posaunenchor. Sprechstunde Pfr. Koch und Gemeindebürostunden siehe
Wörrstadt.
Stadtmission Wörrstadt: Osterstr. 32, Udenheim;
Gottesdienst mit Kinder-Gottesdienst „Königskinder” (3-10 J.) und „Fischlis” (10-14 J.) So 10 Uhr;
Seniorentreff Fr 14.30 Uhr (14-tägig; in ungeraden
Wochen). Kleingruppen/ Hauskreise in Partenheim,
Saulheim und Wörrstadt. Fahrdienste z.d. Veranstaltungen nach Absprache. Infos: www.stadtmission-woerrstadt.de.
Neuapostolische Kirche: Wörrstadt, Bleichstr. 1:
So 9.30 Uhr Gottesdienst anschl. Chorprobe. Mi 20
Uhr Gottesdienst.
Alzey, Wormser Straße 81: So 9.30 Uhr Gottesdienst. Mi 20 Uhr Gottesdienst.
„Männerrunde” im Diakonischen Werk Alzey, Gesprächskreis zu Alltagssorgen, Lebenskrisen, Partnerschaft, Familie, Beruf... jede gerade KW, donnerstags v. 19-21 Uhr Schloßgasse 14, Alzey, Tel.
06731-950317.
Das Nachrichtenblatt online lesen unter www.nachrichtenblatt-woerrstadt.de
Donnerstag, den 31. März 2016
VG Wörrstadt
Zum Römergrund 2 - 6
55286 Wörrstadt
Telefon Verwaltung 0 67 32 / 60 10
Telefon Bürgerbüro 0 67 32 / 6 01 - 2 30
Telefax 0 67 32 / 6 27 47
Internet: http://www.vgwoerrstadt.de
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeiten Verwaltung:
Montag, von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag, von 7.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, von 8.30 bis 12.00 Uhr,
und von 14.00 bis 19.00 Uhr
Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr
Öffnungszeiten Bürgerbüro:
Montag, von 8.30 bis 16.00 Uhr
Dienstag, von 7.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag, von 8.30 bis 19.00 Uhr,
Freitag, von 8.30 bis 12.00 Uhr,
Samstag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Beginn Amtlicher Teil
Seite 3
Anmeldung für den Weinfest-Festzug
Der Festzug des Weinfestes in Gabsheim am Sonntag, den 29. Mai 2016 bildet wieder einen der Höhepunkte unseres Festprogramms. Wir laden auch dieses Jahr alle Gruppierungen und Vereine unserer Ortsgemeinden bzw. der Stadt Wörrstadt sowie des Umlandes herzlich ein, sich daran zu beteiligen. Wagen
oder Fußgruppen mit lauter Disko-Musik oder ähnlichem, die eher zu einem Fastnachtsumzug passen,
sind von den Veranstaltern jedoch nicht erwünscht.
Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung aller Zugteilnehmer ausschließlich über die Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt abgewickelt wird. Wir bitten Sie, uns das Anmeldeformular bis spätestens
6. Mai 2016 per Post oder per Fax an 06732-60188200 bzw. per Mail an [email protected]
zu schicken.
Der Festzug stellt sich im Feldweg westlich von Gabsheim auf. Mitarbeiter der Verbandsgemeinde werden
dabei behilflich sein. Der Festzug läuft durch die Hauptstraße, Ulmenstraße, Nonnengasse, Kirchgasse,
Graugasse und biegt dann in die „Weinstraße“ ein. Er durchläuft die „Weinstraße“ (Hauptstraße) komplett
bis zum Abzweig Spiesheimer Weg. Im Spiesheimer Weg erfolgt die Auflösung. Näheres zur Festzugaufstellung (Reihenfolge der Zugnummern etc.) werden wir kurz vor dem Weinfest im Nachrichtenblatt und
auf unserer Internetseite mitteilen.
Wir weisen darauf hin, dass alle Teilnehmer des Festzuges selbst für die versicherungsrechtliche
Absicherung ihres Festzugbeitrages verantwortlich sind. Sie sind verpflichtet, sich an die Richtlinien der VG Wörrstadt zur Festzugteilnahme zu halten, die Sie auf der Internetseite www.vgwoerrstadt.de (Startseite unter Themen-Highlights) finden.
Weinfest 2016 in Gabsheim
Anmeldung für den Festzug
Folgender Festzugbeitrag wird hiermit verbindlich angemeldet:
Die Verantwortung für den amtlichen Teil trägt
die Verbandsgemeindeverwaltung.
Bürgerbus in der VG Wörrstadt
Name der Gemeinde/Stadt, des Vereins, der Gruppierung:
Kontaktperson:
Vor- und Nachname:
VG-Busje (komplette VG)
Anmeldung: Mo + Mi 15 – 17 Uhr
Tel.: 0 67 32 601 555
Di + Do 8 – 17 Uhr und
Mi
8 – 12 Uhr
[email protected]
Telefon, Handynummer:
Fahrtage:
E-Mail:
Art des Beitrages (bitte ankreuzen bzw. ausfüllen).
Fußgruppe mit ca. _____ Personen
Verbandsgemeinde sucht
Wohnungen für Asylbewerber
Musikgruppe mit ca. _____ Personen
Zur Unterbringung von zugewiesenen Asylbewerbern (Einzelpersonen und Familien) sucht die Verbandsgemeinde dringend Wohnungen oder Häuser
zum Anmieten.
Interessenten, die eine Wohnung oder ein Haus vermieten wollen, können sich gerne mit der Verbandsgemeinde Wörrstadt (Ansprechpartner: Akim Menger, Tel. 06732 601-153 oder Marko Polak, Tel. 06732
601-202) in Verbindung setzen.
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Fachbereich Jugend, Schutz- und Ordnung
Festwagen mit Schlepper mit ca. ____ m Länge, ____ m Breite, _____ m Höhe
Vielfalt, Eigenart, Schönheit
Einladung, die Landschaft in der Verbandsgemeinde mitzugestalten
Wie soll unsere Landschaft in 20 Jahren aussehen?
Wie wollen wir sie unseren Kindern überlassen? Können wir sie so gestalten, dass auch sie sich hier
wohlfühlen? Darauf will die Verbandsgemeinde zusammen mit möglichst vielen Bürgern in einem 2. öffentlichen Forum am Mittwoch, 6. April 2016, um
19.00 Uhr im Ratssaal der VG in Wörrstadt eine
zukunftsfähige Antwort finden.
Im vergangenen Jahr fand die Auftaktveranstaltung
mit vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern
statt. Die Ergebnisse wurden in den Konzeptentwurf
eingearbeitet und es sollen nun konkrete Projekte
umgesetzt werden. Dies kann aber nur gelingen,
wenn möglichst viele Personen an der Umsetzung
mitwirken.
Was ist überhaupt ein „Integriertes ländliches Entwicklungskonzept“ (ILEK), welches die Verbandsgemeinde mit vielen Akteuren erarbeitet?
Bisher haben sich Naturschutzbehörde, Jäger, Landwirtschaft, Umweltverbände, einzelne Bürger und die
VG auf diesem Gebiet engagiert. Eigene Interessen
sind nicht verwerflich, aber um ein gemeinsames Ziel
zu erreichen, müssen all diese Interessen koordiniert
und geplant werden. Dies soll das ILEK leisten.Warum ein öffentliches Forum? Den Verantwortlichen
Wir beabsichtigen, folgende Produkte zu verteilen:
Sonstiges (bitte beschreiben):
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Pferde und Pferdegespanne sind nicht erlaubt.
- Es darf keine Musik von Tonträgern abgespielt werden.
- Wagen mit Geschäftswerbung sind nicht erlaubt.
Mit unserer Anmeldung erkennen wir die „Richtlinien für Festzugteilnehmer“ auf der Internetseite
www.vgwoerrstadt.de (auf der Startseite unter „THEMEN HIGHLIGHTS - INFOS zum VG-Weinfest
2016 in Gabsheim“) an. Wir bestätigen durch unsere Unterschrift, dass wir die Richtlinien akzeptieren und für deren Einhaltung selbst verantwortlich sind.
Ort, Datum
Unterschrift
Bitte senden Sie die Anmeldung an:
Verbandsgemeinde Wörrstadt, Frau Ina Köhler, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt,
Tel. 06732 601-200, Fax 06732 601-88200, Mail: [email protected]
und den beauftragten Planern ist es wichtig, dass
nicht nur die Institutionen und ausgewählte Personen
zu Wort kommen, sondern alle Menschen, die hier leben.
Wir wollen gemeinsam unsere Landschaft und unseren Lebensraum weiterentwickeln und für die nachfolgende Generation nachhaltig gestalten. Diese Generation wird uns dankbar sein, dass bei allem Streben nach mehr Wohlstand die Landschaft und die
Natur nicht auf der Strecke geblieben sind.
Zunächst wird an diesem Abend der von uns beauftragte Landschaftsplaner und Ingenieur Brauner aus
Worms den aktuellen Sachstand darstellen. Danach
werden verschiedene Projektskizzen, beispielsweise
aus den Gemarkungen Wallertheim, Sulzheim oder
Partenheim präsentiert, welche gemeinsam umgesetzt werden könnten.
Überlassen Sie es nicht nur den Planern und einem
kleinen Kreis von Personen, unseren Lebensraum
und unsere Natur zu gestalten. Helfen Sie mit, bringen Sie sich ein, damit sich auch unsere Kinder in
20 Jahren hier noch wohlfühlen. Wir freuen uns auf
Sie, auf Ihre Ideen, Ihre Meinungen und auf Ihre Vorstellungen. Kommen Sie zu unserem Bürgerforum
Seite 4
und reden Sie mit. Wir danken jetzt schon allen, die
bereit sind, sich in dieses zukunftsorientierte Vorhaben einzubringen. Unser Motto lautet: Vielfalt, Eigenart, Schönheit – die Landschaft der VG mitgestalten.
Amtlicher Teil
Donnerstag, den 31. März 2016
Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung (Offenlage) zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes II der VG Wörrstadt,
Teilplan Wörrstadt (Bereich „Autohof“); siehe Plan
Kleiderkammer braucht
Sommerkleidung für Flüchtlinge
Die im Oktober vergangenen Jahres eröffnete Kleiderkammer der Flüchtlingshilfe in Wörrstadt wird von
den Flüchtlingen in der Verbandsgemeinde sehr gut
angenommen. Während der Öffnungszeiten dienstags von 10-12 und 16-19 Uhr und donnerstags von
10-12 und 16-18 Uhr herrscht jeweils reger Betrieb in
dem Ladengeschäft in der Friedrich-Ebert-Straße 19.
Zahlreiche freiwillige Helfer, viele Sachspender und
viele Flüchtlinge treffen hier aufeinander, die Atmosphäre ist entspannt, die „Kunden“ zumeist aus Syrien, Eritrea und Afghanistan, nehmen das Angebot
dankbar an.
Jetzt, wo der Frühling beginnt und der Sommer vor
der Tür steht, kommt die gesammelte Winterkleidung
in ein Lager - stattdessen bittet die Kleiderkammer
nun um Spenden von Sommerkleidung und -schuhen für Damen und Herren, Kinder und Babys.
Benötigt wird vorwiegend Herrenkleidung in den
Größen S+M, Herren-Schuhe in kleinen Größen
41-44. Die Kleidungsstücke und Schuhe sollten in einem einwandfreien und sauberen Zustand sein.
Benötigt werden weiterhin Bett-/Kissenbezüge und
Laken/Spannbezüge, waschbare Decken und Kissen
(keine Daunen-, Wolldecken oder Sofakissen),
Handtücher, Geschirrtücher, Geschirr, Töpfe, Pfannen, Besteck, Trinkgläser (keine Wein-, Bier- oder
Schnapsgläser). Auch hier sollten alle Spenden in
einem gebrauchsfähigen sauberen Zustand sein.
Die Mitarbeiter der Kleiderkammer bitten, keine Dekorationsartikel zu spenden, auch keine Haushaltsgegenstände wie Schüsseln, Behälter aus Plastik.
Spenden können während der Öffnungszeiten in der
Kleiderkammer abgegeben werden. Auch wenn die
Kleiderkammer kein Telefon hat - für Fragen ist sie
per E-Mail zu erreichen: [email protected]
Doris Nissen, Flüchtlingshilfe VG Wörrstadt
Armsheim
Ortsbürgermeister Axel Spieckermann
Sprechstunden:
Montag, von 17.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag, von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus)
Telefon 0 67 34 / 96 05 48 (privat)
Telefon 01 51 / 28 18 54 80 (mobil)
Sprechstunden des 1. Beigeordneten
Dr. Hans-Christian Gaebell
(Umwelt und Kindertagesstätten)
Donnerstag, von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus)
Sprechstunden der Beigeordneten
Constanze Bräuer
(Kultur, Jugend, Sport und Senioren)
Freitag, von 11.00 bis 12.00 Uhr
Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus)
Sprechstunden des Beigeordneten
Christian Wertke
(Friedhofsangelegenheiten,
Öffentlichkeitsarbeit,
Internetauftritt, Verwaltung der Zukunft)
Montag, von 18.00 bis 19.30 Uhr
Telefon 0 67 34 / 13 51 (Rathaus)
Öffnungszeiten Rathaus:
Dienstag, Mittwoch und Freitag,
von 11.00 bis 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag,
von 18.00 bis 19.30 Uhr
Rathaus, Bahnhofstraße 17
55288 Armsheim
Telefon 0 67 34 / 3 52
Telefon Gemeindearbeiter 0 67 34 / 2 61 09 80
Telefax 0 67 34 / 96 26 50
Internet: http://www.armsheim.de
E-Mail: [email protected]
Dreck-weg-Tag
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Samstag, den 2. April 2016 möchten wir Armsheim wieder von überall weggeworfenem Müll befreien. Wir treffen uns um 09:30 Uhr am Parkplatz beim
Kindergarten „Wiesenwichtel“. Kommen Sie bitte
zahlreich, denn dann sind wir auch wieder schneller
fertig. Danach lade ich Sie recht herzlich zu einem
kleinen Umtrunk mit Imbiss in das Tennisheim ein.
Wie vorhin schon gesagt, geben Sie Armsheim ein
sauberes Gesicht. Armsheim hat es verdient.
Dr. Hans-Christian Gaebell, 1. Ortsbeigeordneter
Partnerschaftsfest in Fléville
Am Wochenende vom 30.04.2016 bis 01.05.2016
findet in unserer französischen Partnergemeinde das
alljährliche Partnerschaftsfest statt.
Letztes Frühjahr hatten unsere französischen Freunde mit viel Liebe ein schönes und hochinteressantes
Donnerstag, den 31. März 2016
Amtlicher Teil
Seite 5
Prospektboxen am Rathaus
Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hatte am 19.06.2008 die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes
(FNP) für den Bereich „Autohof“ beschlossen. Nach Durchführung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) Baugesetzbuch (BauGB) erfolgte am 06.05.2010 die Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen. Entsprechend den Ergebnissen der Abwägung sowie mittlerweile geänderten
Rahmenbedingungen bezüglich planerischen Zielen und Vorgaben wird die in Aufstellung befindliche
3. Änderung jetzt mit dem formellen Beteiligungsverfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fortgeführt.
Alle Einzelheiten hierzu sind der Begründung zur Änderung zu entnehmen.
Der Verbandsgemeinderat Wörrstadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 die Fortführung des Änderungsverfahrens beschlossen. Die Planungsunterlagen zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 (2) BauGB wurden gebilligt.
Die Planungsunterlagen mit Planzeichnung, Begründung mit integriertem Umweltbericht sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 8. April 2016
bis einschließlich 9. Mai 2016 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 205, während der Dienststunden:
montags
8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
dienstags
7.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
mittwochs
8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
donnerstags
8.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 19.00 Uhr
freitags
8.30 bis 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Für die Planung sind bisher folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
(1) Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 (4) und § 2a BauGB zu beschreibenden und
zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung
(2) Zielabweichungsbescheid mit Schreiben vom 12.08.2009
(3) Bisher eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB mit umweltbezogenen
Informationen:
Schreiben der EWR Netze GmbH vom 16.11.2009
zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: (Medien)
Schreiben der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (Dienststelle Alzey) vom 10.11.2009
zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (Vorranggebiet für Landwirtschaft mit Ernährungsfunktion, Einkommensfunktion, Arbeitsplatzfunktion, Kulturlandschaftsfunktion)
Schreiben der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Abteilung Bauen und Umwelt, vom 02.12.2009
zum Schutzgut Tiere und Artenschutz (Feldhamster)
Schreiben des Landesamtes für Geologie und Bergbau vom 28.10.2009
zum Schutzgut Boden (Empfehlung Baugrundgutachten)
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Menschen und menschliche Gesundheit finden
sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Schallimmissionen durch bestehende Windenergieanlagen, Geruchsimmissionen durch eine planungsrechtlich mögliche Biogasanlage im Umfeld,
landwirtschaftlichen Nutzungen, Erholungsnutzung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung
von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen finden sich in (1) und (3):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotential für Pflanzen, Vögel und
Feldhamster, Artenschutz sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser finden sich in (1) und (3):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Altlastenstandorten und –verdachtsflächen,
Empfehlung von Baugrunduntersuchungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen zu den klimatischen Auswirkungen bezogen auf den Versiegelungsgrad sowie den umweltfachlichen Zielsetzungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaft finden sich in (1):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Qualität des Landschaftsbildes und zu potenziellen Beeinträchtigungen durch die geplante Änderung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung von Beeinträchtigungen.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter finden sich in (1)
und (3):
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Medien.
Stellungnahmen zum Planentwurf können während dieser Auslegungsfrist an gleicher Stelle schriftlich
oder zur Niederschrift abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind,
können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Feierliche Enthüllung
der Menhir-Schautafel
Am Samstag, den 16.04.2016 um 16:00 Uhr, wird am
Platz der Menhire die neue Schautafel mit allen
Informationen zu den Steinen feierlich enthüllt.
Dr. Bickel wird die Anwesenden eingehend über die
Armsheimer Menhire informieren. Für eine kleine
Stärkung ist selbstverständlich gesorgt. Alle Interessierten sind hierzu herzlich eingeladen.
Zuvor wird unter Leitung von Erich Arnold eine
ca. 6 km lange Wanderung angeboten. Start ist um
14:00 Uhr am Parkplatz Wiesenwichtel. Bei diesem
Rundgang werden Sie nach einem kleinen Umtrunk
am Start die neuen Ruhebänke am Wanderweg „einsitzen“ und pünktlich um 16:00 Uhr am Menhirplatz
zur feierlichen Enthüllung der neuen Schautafel ankommen. Auch hierzu sind alle Interessierten herzlich
eingeladen.
Christian Wertke, Ortsbeigeordneter
Ensheim
Ortsbürgermeister Stefan Haßler
Montag, von 19.00 bis 20.00 Uhr
Gemeindebüro, Hahnengasse 16
55232 Ensheim
Telefon 0 67 32 / 93 75 06
Internet: http://www.ensheim-rheinhessen.eu
E-Mail: [email protected]
Gabsheim
Ortsbürgermeister Christian Geier
Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Hauptstraße 6
55288 Gabsheim
Büro u. Dorfgemeinschaftsraum
Telefon 0 67 32 / 33 06, Mobil: 01 76 / 43 32 39 07
Internet: http://www.gabsheim.de
E-Mail: [email protected]
TÜV-Abnahme für
landwirtschaftliche Zugmaschinen
Wörrstadt, den 31. März 2016
Markus Conrad, Bürgermeister
Programm zusammengestellt. Wir besuchten ein Jugendstil-Museum, eine alte Brauerei (auch in Frankreich gibt es gutes Bier) und eine alte lothringische
Kathedrale. Das Partnerschaftsfest wurde mit einem
großen Essen beendet. Auf französischer Seite ist
immer viel Interesse für dieses Fest vorhanden und
viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten mit und kommen zu den Festen - auch zu uns. Wer am diesjährigen Partnerschaftsfest teilnehmen möchte und ich
hoffe, dass es viele sind, möge sich kurzfristig im Ge-
Vor kurzem wurden am Rathaus diverse Prospektboxen angebracht. So können sich alle Interessierte,
unabhängig von den Öffnungszeiten des Rathauses,
über verschiedene Veranstaltungen, Wanderwege
etc. informieren.
Christian Wertke, Ortsbeigeordneter
meindebüro bei Helga Stops unter der Telefonnummer 06734 352 oder per Mail: gemeindebuero@
armsheim.de melden.
Besonders ansprechen möchte ich unsere Jugendlichen, denn beim letzten Treffen in Armsheim waren
zwei Mädchen mit hervorragenden Deutsch- und
Englischkenntnissen dabei. Bei solchen Veranstaltungen kann man auch mal sein schulisches Französisch anwenden und auffrischen.
Dr. Hans-Christian Gaebell, 1. Ortsbeigeordneter
Der TÜV Mainz beabsichtigt am 04.04.2016 ab
8:00 Uhr die diesjährige TÜV-Prüfung für landwirtschaftliche Fahrzeuge durchzuführen.
Prüfungsort ist am Dorfgemeinschaftshaus.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Gabsheim
Am Montag, 4. April 2016, findet um 19:30 Uhr
die 13. Sitzung des Ortsgemeinderates Gabsheim
im Dorfgemeinschaftsraum, Hauptstraße 6, 55288
Gabsheim statt.
Seite 6
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Begrüßung
2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41
(1) GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über die Installation einer Absturzsicherung am Friedhof
4. Beratung und Beschlussfassung über Gestaltung
der Kerb
5. Mitteilungen und Anfragen
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO
zu stellen.
Nichtöffentlich:
6. Beratung und Beschlussfassung über bis zum
Stichtag vorliegende Bauanträge, Bauvorhaben,
Teilungs- und Vereinigungsanträge, Nutzungsanträge und Befreiungsanträge
7. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und
Grundstücksangelegenheiten
8. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten
9. Mitteilungen und Anfragen
Gau-Weinheim
Ortsbürgermeister Hans-Bernhard Krämer
Freitag, von 18.30 bis 20.00 Uhr
Rathaus, Sportfeldstraße 14 a
55578 Gau-Weinheim
Telefon 0 67 32 / 25 58 oder 6 55 98 oder 84 60
Internet: http://www.gau-weinheim.de
E-Mail: [email protected]
TÜV-Abnahme für
landwirtschaftliche Zugmaschinen
Amtlicher Teil
Saulheim
Sprechstunden:
Ortsbürgermeister Martin Fölix
Mittwoch, von 14.00 bis 17.00 Uhr
1. Beigeordneter Franz Daichendt
Montag, von 17.00 bis 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Beigeordneter Dr. Markus Bachen
Donnerstag, von 16.00 bis 18.00 Uhr
Beigeordneter Torsten Wethlow
Donnerstag, von 18.30 bis19.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Seniorenbeauftragter Wolfgang Rüttgens
Donnerstag, von 15.00 bis 17.00 Uhr
Bürozeiten Sekretariat:
Montag und Dienstag,
von 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch, von 14.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag, von 8.00 bis 10.00 Uhr
Rathaus, Auf dem Römer 8
55291 Saulheim
Telefon: 0 67 32 / 50 75, Fax: 0 67 32 / 6 40 69
Internet: http://www.saulheim.de
E-Mail: [email protected]
Beigeordneten-Sprechstunde
entfällt
Die Sprechstunde am Montag, 04.04.2016 fällt wegen Urlaub aus.
Franz Daichendt, 1. Beigeordneter
Kennzeichnung
der Erlebniswanderrallye
– Hamstererlebnisweg
Der TÜV Mainz beabsichtigt am 04.04.2016 ab
8:00 Uhr die diesjährige TÜV-Prüfung für landwirtschaftliche Fahrzeuge durchzuführen.
Prüfungsort ist auf dem Sportplatz in der Sportfeldstraße.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Partenheim
Ortsbürgermeister Volker Stahl
Montag von 18.00 bis 19.00 Uhr
Donnerstag, von 17.30 bis 19.00 Uhr
Rathaus, Schmiedgasse 7
55288 Partenheim
Telefon 0 67 32 / 25 65
Internet http://www.partenheim.de
E-Mail: [email protected]
Wohnhausbrand in Partenheim
In unserer Gemeinde ist in der Nacht von Sonntag
auf Montag ein Einfamilienhaus bis auf die Außenmauern abgebrannt. Verletzt wurde zum Glück niemand, es entstand aber hoher Sachschaden und
natürlich auch hoher persönlicher Schaden.
Die Bewohner konnten sich ins Freie retten, stehen
aber jetzt vor dem Nichts. Angesichts dieser Tatsache haben wir als Ortsgemeinde ein Spendenkonto
für die erste Soforthilfe eingerichtet.
Wenn „Sie“ hier helfen möchten, spenden Sie bitte
auf das Konto der Ortsgemeinde
Mainzer Volksbank
IBAN: DE84 5519 0000 0030 7310 12
BIC: MVBMDE55XXX
Mit dem Verwendungszweck „Hausbrand Partenheim 05/111000.462910“ (unbedingt angeben). Ihre Spende werden wir dann komplett an die Familie
weitergeben.
Helfen Sie unseren Mitbürgern.
Wir bedanken uns recht herzlich.
Volker Stahl, Ortsbürgermeister
Vor ca. fünf Jahren wurde für die Kinder die Erlebniswanderrallye mit kleinen Schildern (Aufklebern) eingeführt. Die Rallye NaKu (Natur und Kultur) für Groß
und Klein führt auf eine 3,5 km lange Entdeckungstour durch Saulheim und die Mühlbachaue. Die
Strecke führt vom Bahnhof über die Bahnhofstraße,
Ernst-Ludwig-Straße, Ober-Saulheimer Straße, Ritter-Hundt-Straße zur Mühlbachaue.
Zur Kennzeichnung der Wegstrecke werden wieder
kleine Aufkleber-Schildchen mit einem Hamsterbild
angebracht z.B. am Abfallrohr der Dachrinne.
Sollten Sie betroffen sein, bitten wir um Verständnis.
Wir möchten ja, dass die Kinder die Schilder sehen
und sich daran orientieren können.
Die kleinen runden Hamster-ErlebniswanderrallyeAufkleber sind dafür notwendig. Vielen Dank.
Die Rallyeunterlagen gibt es bei der
Tourismus GmbH
Bahnhofstraße 21 - 6, 55286 Wörrstadt,
Telefon: 06732 951 969-0
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
21. VOR-TOUR der Hoffnung
Für krebskranke und hilfsbedürftige Kinder wird kräftig in die Pedale getreten. Die Hoffnungsradler
schwitzen für eine gute Sache.
Zum 21. Mal treten vom 7. bis 9. August 2016 wieder
namhafte Sportler, Politiker, Manager, Ärzte und idealistisch gesinnte Bürger kräftig in die Pedale, um
krebskranke und hilfsbedürftige Kinder zu unterstützen. Die ca. 260 km lange Benefiz-Radtour beginnt
am 7. August 2016 mit einem Prolog in und um
Mainz. Am nächsten Tag, 8. August 2016 führt die
Stecke durch den Landkreis Alzey-Worms. Tolle Begegnungen mit Kindern und Erwachsenen wird es
mit Sicherheit auch am 3. Radlertag, 09.08.2016 im
Kreis Mainz-Bingen geben. Als Stopp-Ort hat sich
auch Saulheim herauskristallisiert.
Die Organisatoren hoffen darauf, dass alle Gemein-
Donnerstag, den 31. März 2016
den, die die Radler empfangen, sich mächtig ins
Zeug legen, damit der jeweils 40-minütige Aufenthalt
zu einem „Fest im Zeichen der Hilfe wird“. Das eigens für die Tour geschriebene Lied „Für alle Kinder
dieser Welt“ soll vorgetragen werden und mit ihrem
ganz persönlichen Motto „Kinder helfen Kindern“ die
Tour unterstützen.
Jetzt sprechen wir Sie als Bürger/innen, Vereine, Firmen und alle anderen Interessierten an, unterstützen
Sie die Tour der Hoffnung mit ihrer Spende. Das Geld
kommt Cent für Cent den Kindern zugute. Die begünstigten Institutionen verwenden diese Gelder für
die so wichtigen Bereiche Forschung, Psychosoziale
Betreuung und klinische Versorgung. Mit dieser
21. Benefiz-Radtour, wollen die Organisatoren ein
Beispiel geben für ein Miteinander und Füreinander
zum Wohle von Kindern, die unsere Hilfe benötigen.
Mehr dazu werden wir in der nächsten Zeit noch berichten.
Bei der VG Wörrstadt haben wird ein Spendenkonto
eingerichtet. Bitte unterstützen Sie die gute Sache mit
einer Spende – jeder Cent zählt. Für die, die es betrifft
und die unsere Hilfe brauchen, hat sich die Welt von
einem zum anderen Tag vollständig verändert.
Danke für die Unterstützung.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
Unterschriftslisten
für den Zebrastreifen
Seit Jahren drängen wir beim LBM auf einen
Zebrastreifen in der Mainzer Straße – oberhalb der
Bahnunterführung. Da in der Zwischenzeit sehr viele
Neubürger im „Gewerbepark Teil III“ wohnen und die
stark befahrene Mainzer Straße überqueren müssen
um zu Kindergarten, Schule, Bus- und Bahnhof oder
zum Einkaufen in den Ort zu kommen, fordern wir einen Zebrastreifen mit einer Fußgängerampel, bevor
etwas passiert.
Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung mit Ihrer
Unterschrift, da die Ortsgemeindeverwaltung immer
wieder nur auf die Gefahrenstelle hinweisen kann,
die Straße ist eine Landesstraße und dem Land
Rheinland-Pfalz zugehörig.
Unterschriftenlisten liegen im Rathaus, in Geschäften
und bei Ärzten aus.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
Die Brutzeit beginnt
Pünktlich zum Frühlingsanfang bauen die Vögel die
Nester und fangen an zu brüten. In der Mühlbachaue
und an anderen offenen Gewässern ist das Wassergeflügel dabei Eier zu legen und mit dem Brutgeschäft zu beginnen.
Ich bitte deshalb alle Hundebesitzer ihre Hunde an
der Leine zu führen, damit die Bodenbrüter, z.B.
Enten, Blesshühner nicht aufgeschreckt werden und
ihre Gelege verlassen.
Martin Fölix, Ortsbürgermeister
Einrichtung einer
„Außen-Kita-Gruppe“
Die Ortsgemeinde Saulheim plant die Einrichtung einer Außengruppe für 20 Kinder im Alter von 3 bis
6 Jahren. Die Gruppe soll zur Kita Spatzennest
gehören und in deren Nähe ihren „Heimatplatz“ haben. Pädagogisch ist das Ziel, die Gruppe am Konzept der sogenannten Waldkita auszurichten.
Die Ortsgemeinde wird Eltern in den nächsten Wochen schriftlich befragen, ob Interesse besteht, ihr
Kind in einer solchen Gruppe anzumelden. Ich bitte
alle Eltern um Teilnahme an der Befragung.
In unserem Landkreis gibt es bereits einige Waldgruppen, die von Eltern, deren Kinder gerne an der
frischen Luft sind, stark nachgefragt werden und bereits Wartelisten haben.
Dr. Markus Bachen, Beigeordneter
Schornsheim
Ortsbürgermeister Heiko Schmittbetz
Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr
Freitag, von 18.30 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Jahnstraße 16
Donnerstag, den 31. März 2016
55288 Schornsheim
Telefon 0 67 32 / 39 35 (Büro) oder 33 76 (privat)
Internet: http://www.gemeinde-schornsheim.de
E-Mail: [email protected]
Sitzung des Ortsgemeinderates
Schornsheim
Am Mittwoch, 6. April 2016, findet um 19:00 Uhr
die 20. Sitzung des Ortsgemeinderates Schornsheim im Ratssaal in Schornsheim, Kirchstraße 1,
55288 Schornsheim statt.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Begrüßung
2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41
(1) GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag auf Kostenübernahme der Sachkosten für
die Sanierung der gemeindeeigenen Naturrasenplätze
4. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen mit dem gemeindeeigene Grundstück in der Mühlerstraße
5. Beratung und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen mit dem gemeindeeigene Grundstück südlich des Pfaffenwiesenwegs
6. Beratung und Beschlussfassung über einen Antrag der Grundschule zur Nutzung von gemeindeeigenen Räumen
7. Mitteilungen und Anfragen
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO
zu stellen.
Nichtöffentlich:
1. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten
2. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und
Grundstücksangelegenheiten
3. Mitteilungen und Anfragen
Gewerbegebiet „An der B420“
Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebiets „An
der B420“ wird auch der Gehweg nördlich der B420
zwischen Spiesheimer Hohl und Friedrich-EbertStraße im Bestand erneuert. Eine Querungshilfe über
die B420 wird in die Sperrfläche westlich der Linksabbiegerspur integriert, so dass auch fußläufig das
Gebiet erreicht werden kann. Die Ringstraße im Gewerbegebiet bekommt einen einseitigen 2 m breiten
außenliegenden Gehweg in dem u.a. auch alle Versorgungsleitungen liegen.
Zurzeit laufen die Ausschreibungen der Gewerke, so
dass ab Mai die Bauarbeiten beginnen dürften.
Heiko Schmittbetz, Ortsbürgermeister
Amtlicher Teil
Seite 7
Geburtstage und Ehejubiläum
Wer die Veröffentlichung seines Geburtstages (ab 70 Jahre) oder Ehejubiläums (Goldene, Diamantene,
Eiserne, Gnadenhochzeit) wünscht, kann den nachfolgenden Vordruck ausfüllen und bis spätestens einen Monat vor dem Jubiläumstag bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt oder beim Ortsbürgermeister abgeben.
Ich/wir
(Vor-/Nachname/n)
wohnhaft in
(Straße und Wohnort)
Geburtsdatum
Tag der Eheschließung
bitte/n, meinen Geburtstag/unser Ehejubiläum im Nachrichten-Blatt zu veröffentlichen.
Bitte ankreuzen!
Einmalig
Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt
Sprechstunde
Mittwoch, von 18.00 bis 19.30 Uhr
Raum 1 der Sängerhalle
55288 Spiesheim
Telefon 0 67 32 / 12 23
Internet: http://www.spiesheim.de
E-Mail: [email protected]
chen Tagesordnungspunkten stehen in diesem Jahr
die Neuwahlen des Vorstandes auf dem Programm.
Ich hoffe auf zahlreiches und pünktliches Erscheinen.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister
Haus- und Straßensammlungen
In der nächsten Zeit stehen wieder zwei Haus- und
Straßensammlungen an.
Vom 25.04. – 04.05.2016 findet die Jugendsammelwoche statt. Diese steht unter der Schirmherrschaft
von Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Hier können Jugendgruppen bei erfolgter Sammlung die Hälfte des
gesammelten Betrages für eigene Projekte behalten.
Vom 06.05. – 15.05.2016 folgt dann die Sammlung
des Deutschen Müttergenesungswerkes. Schirmherrin bei dieser Sammlung ist die Partnerin unseres
Bundespräsidenten, Daniela Schadt.
Ich bitte herzlich darum, dass sich für beide Sammlungen freiwillige Sammlerinnen und Sammler
während der Bürostunde bei mir melden. Da können
dann mit den Freiwilligen die weiteren Details besprochen und die Sammellisten übergeben werden.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister
Ortsbürgermeister Ulf Baasch
Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr
Rathaus, Hauptstraße 3
55286 Sulzheim
Telefon 0 67 32 / 6 23 76
Internet: http://www.Sulzheim-rhh.de
E-Mail: [email protected]
Udenheim
Umwelttag der Ortsgemeinde
Ich darf an dieser Stelle noch einmal an den Umwelttag der Ortsgemeinde erinnern. Wir wollen mit
hoffentlich vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern
am Samstag, den 02.04.2016 um 09.30 Uhr mit der
Müllsammelaktion beginnen.
Treffpunkt ist auf dem Parkplatz am Sportplatz. Im
Anschluss wird für alle ein deftiges Mittagessen bei
Westenbergers in der Kirchstraße gereicht.
Hans Philipp Schmitt, Ortsbürgermeister
Generalversammlung
der Landfrauen
Am Donnerstag, den 07.04.2016 findet um 19.00 Uhr
die Generalversammlung des Spiesheimer Landfrauenvereins in der Sängerhalle statt. Neben den übli-
____________________________________________
Unterschrift
Sulzheim
Spiesheim
Jährlich
Ortsbürgermeister Klaus Quednau
Montag, von 18.00 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Wilhelmstraße 1
55288 Udenheim
Telefon 0 67 32 / 49 33
Internet: http://www.udenheim.de
E-Mail: [email protected]
TÜV-Abnahme für
landwirtschaftliche Zugmaschinen
Der TÜV Mainz beabsichtigt am 04.04.2016 ab
13:00 Uhr die diesjährige TÜV-Prüfung für landwirtschaftliche Fahrzeuge durchzuführen.
Prüfungsort ist der Parkplatz am Bauhof.
Fachbereich Jugend, Schutz und Ordnung
Sitzung des Ortsgemeinderates
Udenheim
Am Mittwoch, 6. April 2016, findet um 19:30 Uhr die
18. Sitzung des Ortsgemeinderates Udenheim im
Sitzungssaal des Rathauses, Wilhelmstraße 1, 55288
Udenheim statt.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Begrüßung
2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41
(1) GemO
3. Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung einer Müllplatzeinhausung für die Gaststätte in der Mehrzweckhalle
4. Beratung und Beschlussfassung über ein Schreiben der ev. Kirchengemeinde
5. Beratung und Beschlussfassung über das
Einsäen von Blühflächen
6. Beratung und Beschlussfassung über Maßnahmen der Feldhut
7. Mitteilungen und Anfragen
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO
zu stellen.
Nichtöffentlich:
8. Beratung und Beschlussfassung über Bau- und
Grundstücksangelegenheiten
9. Beratung und Beschlussfassung über Vertragsangelegenheiten
10. Mitteilungen und Anfragen
Vendersheim
Ortsbürgermeister Gerhard Lenz
Montag, von 18.30 bis 19.30 Uhr
Gemeindebüro, Hauptstraße 41
55578 Vendersheim, Telefon 0 67 32 / 95 12 46
Internet: http://www.vendersheim.de
E-Mail: [email protected]
Wallertheim
Ortsbürgermeisterin Karla Martin
Mittwoch, von 17.30 bis 19.00 Uhr
Samstag, von 10.30 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Rathaus, Neustraße 3
55578 Wallertheim, Telefon 0 67 32 / 25 78
in dringenden Fällen
auch mobil 01 51 / 61 01 05 96
Internet: http://www.wallertheim.de
E-Mail: [email protected]
Seite 8
Amtlicher Teil
Auszug aus dem Protokoll der
17. Sitzung des OGR Wallertheim
vom 14.03.2016
Beratung und Beschlussfassung über die
1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das Jahr 2016
Der 1. Nachtragshaushaltssatzung und dem
1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2016 wird einstimmig zugestimmt.
Beratung und Beschlussfassung zur Satzung
über die Zulassungs- und Kostenregelung zu den
Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Wallertheim
Der vorliegenden Satzung über die Zulassungs- und
Kostenregelung zu den Kindertagesstätten der Ortsgemeinde Wallertheim wird einstimmig zugestimmt.
Mitteilungen
1. Am Bahnhäuschen ist die Scheibe schon wieder
defekt. Es werden Alternativlösungen für Glas
gesucht.
2. Im Bauausschuss wurde darüber gesprochen,
die neuen lärmreduzierten Glascontainer auf dem
Bahngelände unterzubringen. Die Bahn ist damit
einverstanden, wenn die OG bereit ist, das Gelände zu mähen. Ein genauer Standort soll an der
Ortsbegehung am 9.4.2016 festgelegt werden.
Wörrstadt
Stadtbürgermeister Ingo Kleinfelder
Sprechstunden:
Montag, von 9.00 bis 11.00 Uhr
Mittwoch, von 9.00 bis 11.00 Uhr
Donnerstag, von 16.00 bis 18.00 Uhr
Sprechstunden der Beigeordneten
Gerhard Seebald, Peter Mai, Karl-Heinz Andresen:
Donnerstag, von 17.00 bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung.
Öffnungszeiten Rathaus:
täglich von 9.00 bis 11.00 Uhr
Rathaus, Pariser Straße 75
55286 Wörrstadt
Telefon 0 67 32 / 33 77
Fax: 0 67 32 / 6 28 73
Internet: http: //www.woerrstadt.de
E-Mail: [email protected]
Ortsvorsteher Rommersheim:
Wolfgang Gfrörer
Sprechstunden: 1. Mittwoch des Monats,
von 16.00 bis 18.00 Uhr im Büro, Gartenstraße 9
und nach Vereinbarung unter Tel. 0 67 32 / 93 59 22
Sitzung des Stadtrates Wörrstadt
Am Montag, 4. April 2016, findet um 19:00 Uhr die
17. Sitzung des Stadtrates Wörrstadt im Sitzungssaal des Rathauses, Pariser Straße 75, 55286 Wörrstadt statt.
Tagesordnung:
Öffentlich:
1. Begrüßung
2. Bestellung eines/r Schriftführers/in gemäß § 41
(1) GemO
3. Bericht der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Jahresrechnung 2014 und Beschluss der Jahresrechnung 2014 (Empfehlungsbeschluss HuF)
4. Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des Stadtbürgermeisters und der ihn vertretenden Beigeordneten sowie des Bürgermeisters
und der ihn vertretenden Beigeordneten für das
Haushaltsjahr 2014 (Empfehlungsbeschluss HuF)
5. Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen
für das Haushaltsjahr 2016 (Empfehlungsbeschluss HuF)
6. Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2016 für den Stadtwald Wörrstadt
Donnerstag, den 31. März 2016
Neuborn-Bus der Stadt Wörrstadt
Neuborn-Bus (Wörrstadt)
Anmeldung: Mo + Do 15 – 17 Uhr und
Mi 11 – 12 Uhr
für Seniorennachmittag
Tel.: 0 67 32 22 58
Fahrtage:
Di + Fr 8 – 18 Uhr
[email protected]
(Empfehlungsbeschluss HuF)
7. Beratung und Beschlussfassung über die Nachwahl von Ausschussmitgliedern
8. Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden, Sponsorenleistungen und/oder
Schenkungen
9. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Marktplatz-Neubornhalle! (Festsetzung des Geltungsbereiches)
10. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass
einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44 „MarktplatzNeubornhalle“
11. Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines Bebauungsplans für den Ortskern (Antrag SPD Fraktion)
12. Mitteilungen und Anfragen.
Im Anschluss haben die Zuhörer/innen bis zu 15 Minuten Gelegenheit, Fragen gemäß § 16a der GemO
zu stellen.
Nichtöffentlich:
13. Beratung und Beschlussfassung über Rechtsangelegenheiten
14. Beratung und Beschlussfassung über Grundstücks- und Vertragsangelegenheiten
15. Beratung und Beschlussfassung über Bauangelegenheiten
16. Mitteilungen und Anfragen
Richtlinie der Stadt Wörrstadt
zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden
innerhalb des Erneuerungsgebietes „Stadtkern Wörrstadt“
Donnerstag, den 31. März 2016
Präambel
Mit finanzieller Unterstützung des Landes RheinlandPfalz und ggf. des Bundes fördert die Stadt Wörrstadt (nachfolgend „Gemeinde“ genannt) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes
„Stadtkern Wörrstadt“ (nachfolgend „Erneuerungsgebiet“ genannt) als Teilmaßnahme der städtebaulichen Gesamtmaßnahme.
Modernisierung bedeutet im städtebaulichen Sinne
die Beseitigung städtebaulicher Missstände durch
bauliche Maßnahmen gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und
Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) an bestehenden Gebäuden, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Gebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern und
eine nachhaltige Energieeinsparung ermöglichen.
Städtebauliche Missstände liegen vor, wenn die bauliche Anlage nicht mehr den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse entspricht.
Unter Instandsetzung wird die Behebung von baulichen Mängeln gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3
BauGB verstanden, die auf eine Vernachlässigung
der Instandhaltung der baulichen Anlagen zurückzuführen sind und städtebaulich nachteilige Auswirkungen haben. Durch die durchgeführten Maßnahmen
müssen entsprechend den Sanierungszielen die bestimmungsgemäße Nutzung oder der städtebaulich
gebotenen Zustand von Gebäuden und deren
Außenanlagen wiederhergestellt werden.
Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Beschl. vom
27.08.1996 -8 B 165.96-) fallen unter Modernisierung
i.S.d. § 177 BauGB nicht die Errichtung eines maßstabgetreuen Neubaus an gleicher Stelle sowie wesentliche bauliche Änderungen, soweit es sich um
Ausbauten, Umbauten und Erweiterungen handelt,
die als solche nicht den Standard der vorhandenen
Substanz anheben, sondern erstmals einen Bauteil
schaffen. Dementsprechend schließen sich der Abbruch, sofern er als wesentlich anzusehen ist, und
die Modernisierung von modernisierungsbedürftigen
Gebäuden gegenseitig aus.
§1
Rechtsgrundlage
Die Zuwendungen werden auf der Grundlage der
Vorschriften des Zweiten Kapitels „Besonderes
Städtebaurecht“, Erster Teil „Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen“ des BauGB und der Verwaltungsvorschrift über die Förderung der städtebaulichen Erneuerung (VV-StBauE) in der jeweils gültigen
Fassung sowie dieser Richtlinie gewährt.
Die Gewährung von Zuwendungen stellt eine freiwillige Leistung der Gemeinde im Rahmen der Städtebauförderung dar, auf die auch bei Erfüllung aller
Voraussetzungen kein Rechtsanspruch besteht.
§2
Förderungsgrundsätze
1) Das Grundstück muss in dem Erneuerungsgebiet
liegen und das Gebäude als modernisierungs/
instandsetzungsbedürftig ausgewiesen sein –
siehe dazu im Detail Anlage Plan „Gebäudezustand“. Die im Plan rot und orange dargestellten
Gebäude sind unmittelbar durch die Stadt förderfähig. Alle gelben und grünen Gebäude bedürfen einer Einzelfallprüfung und sind genehmigungspflichtig durch die ADD.
2) Die Durchführung der einzelnen Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen muss
im öffentlichen Interesse liegen und den Zielen
und Zwecken der städtebaulichen Gesamtmaßnahme entsprechen.
3) Die Modernisierungs- und Instandsetzungskosten müssen im Hinblick auf die Erhöhung des
Gebrauchswertes und die Nutzungsdauer des
Gebäudes unter Berücksichtigung seiner städtebaulichen Bedeutung und Funktion wirtschaftlich
vertretbar sein.
4) Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen müssen grundsätzlich vor Baubeginn zwischen dem/der Eigentümer/-in und der Gemeinde in einer sogenannten Modernisierungsvereinbarung vertraglich vereinbart werden. Baubeginn
ist die konkrete Beauftragung von Leistungen
oder die Aufnahme von Eigenleistungen. Ausnahmsweise kann im Einzelfall nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung förderunschädlich vorzeitig mit dem Vorhaben begonnen werden. Pla-
Amtlicher Teil
nungsleistungen bleiben hiervon unberührt.
5) Maßnahmen mit Gesamtkosten unter 10.000 Euro (brutto) werden nicht gefördert.
6) Die Gebäude müssen grundsätzlich umfassend
saniert werden, d.h., die wesentlichen Missstände und Mängel müssen beseitigt werden. Eine
umfassende Förderung liegt vor, wenn sie sich
aus mehreren Maßnahmen zusammensetzt, die
jeweils zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes des gesamten Gebäudes bzw.
der Wohn- oder Gewerbeeinheit beitragen.
7) Aus technischen, wirtschaftlichen oder sozialen
Gründen können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ausnahmsweise nach vorheriger Absprache mit der ADD in mehreren Abschnitten durchgeführt werden.
8) Die Restnutzungsdauer des Gebäudes soll nach
Durchführung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in der Regel mindestens
30 Jahre betragen.
§3
Förderungsfähige Maßnahmen
1) Förderungsfähig sind wohnraumwirksame Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
sowie Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zum Herrichten von Gebäuden und
ihres Umfeldes für Handel, Dienstleistungen und
Gewerbe einschließlich technologieorientierter
Nutzungen. Die Kosten der Modernisierung und
Instandsetzung dürfen grundsätzlich nicht mehr
als die Kosten eines vergleichbaren Neubaus
(Kostengruppen 300 und 400 gem. DIN 276-1)
betragen. Bei Gebäuden von geschichtlicher,
künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung
dürfen die Kosten grundsätzlich das Eineinhalbfache der Kosten eines vergleichbaren Neubaus
nicht überschreiten.
2) Erneuerungsbedingte Aufstockungen und Erweiterungen können im angemessenen Verhältnis
zum bisherigen Bestand einbezogen werden,
wenn sie in der Regel weniger als die Hälfte der
bisherigen Nutzfläche nach DIN 277 erreichen.
3) Förderungsfähig sind auch bauliche Maßnahmen
(einzelne Gewerke), die zu einer erheblichen Verbesserung der äußeren Gestalt der Gebäude im
Sinne einer Stadtbildaufwertung führen.
4) Unter Bezug auf § 2 Abs. 5 dieser Richtlinie ist
die Förderung eines einzigen Gewerkes nur möglich, wenn das Gebäude vor kurzem umfassend
modernisiert wurde (Restmodernisierung).
5) Die Gemeinde kann angemessene Arbeitsleistungen des/der Eigentümers/-in bis zur geltenden Obergrenze (zurzeit 10,00 €/Stunde) und bis
zu 30 v.H. der sonstigen berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten anerkennen.
§4
Nicht berücksichtigungsfähige Kosten
1) Nicht berücksichtigungsfähig sind Kosten für
Maßnahmen, die
- den anerkannten Regeln der Technik nicht entsprechen,
- den Gebrauchswert des Gebäudes insoweit
verändern, als der Gebrauchswert infolge der
Modernisierung weit über den Anforderungen
der Sanierung liegt (z.B. Luxusmodernisierungen von Wohnungen). Hierzu gehören beispielsweise Kosten für den Einbau eines offenen Kamins oder Kachelofens trotz bestehender Heizungsanlage, Schwimmbecken, Sauna,
Bar oder ähnliche Einrichtungen.
2) Nicht berücksichtigungsfähig sind des Weiteren
Kosten, die
- von einer anderen Stelle durch einen Zuschuss
gedeckt werden (s. § 177 Abs. 4 Satz 2
BauGB),
- der/die Eigentümer/-in aufgrund anderer
Rechtsvorschriften selbst zu tragen hat, oder
wenn er Instandsetzungen unterlassen hat oder
nicht nachweisen kann, dass ihre Vornahme
wirtschaftlich unvertretbar oder ihm nicht zuzumuten waren (s. § 177 Abs. 4 Satz 3 BauGB),
- ausschließlich für Aufgaben der Denkmalpflege
anfallen.
3) Für unterlassene Instandsetzung ist vorab ein
Pauschalbetrag von 10 v.H. der anerkannten
Kosten abzuziehen, es sei denn, dass der/die Eigentümer/-in die unterlassene Instandsetzung
nachweislich nicht zu vertreten hat.
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4) Die Umsatzsteuer, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist, Skonti und
sonstige Abzüge gehören nicht zu den berücksichtigungsfähigen Kosten.
§5
Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen
Unter Bezugnahme auf den § 2 Abs. 5 dieser Richtlinie können die nachstehend exemplarisch genannten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Rahmen von Modernisierungsvereinbarungen als Teilmaßnahmen förderrechtlich Berücksichtigung finden:
1. Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnungszuschnitts
2. Maßnahmen zur Verbesserung der Ver- und Entsorgungsleitungen, zentralen Heizungsanlagen
und Sanitäreinrichtungen
3. Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
4. Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes
5. Maßnahmen zur Verbesserung der Funktionsabläufe innerhalb der Wohnung
6. Maßnahme zur Sicherstellung der Barrierefreiheit
7. Schaffung privater Stellplätze entsprechend dem
bauordnungsrechtlich zu führenden Nachweis
Die förderrechtliche Berücksichtigung weiterer Teilmaßnahmen bleibt der Gemeinde vorbehalten, sofern diese mit den Zielen und Zwecke des Entwicklungskonzepts im Einklang stehen.
§6
Höhe und Ermittlung
des Kostenerstattungsbetrages
1) Der/Die Eigentümer/-in hat grundsätzlich die
Kosten der Modernisierung und Instandsetzung
selbst zu tragen.
2) Der Kostenerstattungsbetrag soll grundsätzlich
als eine auf den Einzelfall bezogene Pauschale in
Form einer Anteilsfinanzierung gewährt werden
(pauschalierter Kostenanteil).
Ein komplementärer Kostenerstattungsbetrag
kann insoweit gewährt werden, als die Kosten
der Modernisierung und Instandsetzung nicht
durch eigene oder fremde Mittel oder Zuschüsse
anderer Institutionen gedeckt und die sich aus
der Finanzierung ergebenden Kapitalkosten sowie die entstehenden Bewirtschaftungskosten
nicht aus den tatsächlich erzielbaren Erträgen
aufgebracht werden können.
3) Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie
kann sich die Gemeinde an den berücksichtigungsfähigen Modernisierungs- und Instandsetzungskosten durch Gewährung eines grundsätzlich nicht rückzahlbaren pauschalierten Kostenerstattungsbetrages beteiligen. Dieser beträgt
maximal 40 v.H. der berücksichtigungsfähigen
Gesamtkosten (ohne Grundstücks- und Gebäuderestwert), jedoch höchstens 25.000,00 €* . In
begründeten Einzelfällen kann die Gemeinde mit
Zustimmung der ADD von dieser Obergrenze abweichen.
4) Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie ist
auch bei überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden die Ermittlung des Kostenerstattungsbetrages auf der Grundlage einer Vergleichsberechnung* (Jahresmehrertrags- oder Jahresgesamtertragsberechnung) unter Verweis auf die Ziffer
8.4.1.5 Abs. 3 VV-StBauE entbehrlich.
5) Bei Gebäuden von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sowie bei
Gebäuden von strukturpolitischer, konversionsbedingter oder technologieorientierter Bedeutung kann der Kostenerstattungsbetrag um bis
zu 10 v.H. erhöht werden. Der in Abs. 3 genannte Höchstbetrag bleibt hiervon unberührt.
6) Die endgültige Festlegung des Kostenerstattungsbetrages erfolgt nach Durchführung der
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf der Grundlage der mit Verwendungsnachweis gem. Teil I/Anlage 4 Muster 5 zu § 44
*1 Übersteigt der Kostenerstattungsbetrag den in Anwendung dieser Richtlinie vorgesehenen Höchstbetrag i.H.v. 30.000,00 €, ist
ein Verfahren nach Ziffer 8.4.1.8 (Einzelgenehmigung der
ADD) erforderlich.
*2 Vergleichsberechnung erforderlich, sofern ein Kostenerstattungsbetrag über 50.000,00 € vorgesehen ist.
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Abs. 1 VV-LHO (http://www.add.rlp.de/Kommunale-und-hoheitliche-Aufgaben,-Soziales/
Kommunale-Entwicklung,-Sport,-Denkmalschutz/Staedtebauliche-Erneuerung/) nachgewiesenen und von der Gemeinde geprüften Kosten. Der endgültige Kostenerstattungsbetrag
wird durch einseitige Erklärung der Gemeinde
Bestandteil der Modernisierungsvereinbarung.
7) Die Überschreitung der der Modernisierungsvereinbarung zugrunde liegenden Kosten begründet
grundsätzlich keinen Anspruch auf eine höhere
Förderung.
Die Mehrkosten können unter Beachtung des in
Abs. 3 genannten Höchstbetrages ausnahmsweise insoweit anerkannt werden, als diese im
Rahmen der Ausführung der in der Modernisierungsvereinbarung festgelegten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen angefallen sind und für notwendig erklärt werden können.
Zusätzliche nicht vereinbarte Modernisierungsund
Instandsetzungsmaßnahmen
können
grundsätzlich nicht berücksichtigt werden; diesbezüglich wird auf § 9 Abs. 7 dieser Richtlinie
verwiesen.
Eine Unterschreitung der veranschlagten Kosten
begründet hingegen eine anteilige Ermäßigung
des Kostenerstattungsbetrages.
8) Erfolgt ein Rücktritt von der Modernisierungsvereinbarung aufgrund von Umständen, die der/die
Eigentümer/-in zu vertreten hat, so sind die ausgezahlten Fördermittel unverzüglich und in ihrer
Gesamthöhe zurückzuzahlen. Erfolgt ein Rücktritt, den der/die Eigentümer/-in nicht zu vertreten
hat und sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereits durchgeführt, erfolgt
eine anteilige Förderung insbesondere im Sinne
des Abs. 7 dieser Richtlinie. Über- und Rückzahlungen sind entsprechend der Nr. 9.4 der VV zu
§ 44 LHO, Teil I/Anlage 3 (ANBest-P) vom Zeitpunkt der Entstehung mit jährlich 5 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen.
§7
Zahlungsweise
1) Der pauschalierte Kostenerstattungsbetrag wird
in der Regel in zwei Teilzahlungen geleistet.
2) Nach Abschluss der Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung und nach Nachweis von
60 v.H. der berücksichtigungsfähigen Kosten
können bis zu 50 v.H. des vereinbarten Kostenerstattungsbetrages gem. § 6 Abs. 3 dieser Richtlinie ausgezahlt werden.
3) Die ausstehende Schlusszahlung des Kostenerstattungsbetrages erfolgt nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises mit Rechnungsbelegen sowie nach Feststellung der vertragsmäßigen Durchführung der vereinbarten
Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.
§8*
Sicherung der Zuwendung
Im Rahmen der Anwendung dieser Richtlinie ist eine
dingliche Sicherung der gewährten Zuwendung
(Kostenerstattungsbetrag) durch Eintrag einer
Grundschuld im Grundbuch an rangletzter Stelle zugunsten der Gemeinde nicht geboten.
§9
Durchführung
1) Einer Modernisierungsvereinbarung sollen insbesondere folgende Unterlagen zugrunde liegen,
die zugleich Bestandteil der abzuschließenden
Vereinbarung sind:
- Ausgefülltes Antragsformular
- Auszug aus dem Grundbuch;
- Auszug aus der Flurkarte des Liegenschaftskatasters;
- Maßnahmenbeschreibung;
- ggf. Bauentwurf Maßstab 1:100 mit Leistungsverzeichnis;
*3 Eine dingliche Sicherung ist erst bei einem Kostenerstattungsbetrag über 50.000,00 € geboten.
Amtlicher Teil
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
1)
2)
- Kostenschätzung nach der DIN 276 (Vorkalkulation);
- ggf. Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn;
- Vorläufiger Finanzierungsplan;
- Stellungnahme des Sanierungsberaters
Der/Die Eigentümer/-in darf vor Abschluss der
Modernisierungsvereinbarung mit den Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
grundsätzlich nicht beginnen. Zum Ausschluss
der Förderschädlichkeit bedarf ein Baubeginn
vor Abschluss der Modernisierungsvereinbarung
der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
Der/Die Eigentümer/-in hat rechtzeitig vor Baubeginn die nach öffentlichem Recht erforderlichen Genehmigungen, insbesondere eine gebotene Baugenehmigung einzuholen. Ein Baubeginn ohne diese erforderlichen Genehmigungen
führt zum Ausschluss der Förderung.
Die Versagung einer Genehmigung mit der Konsequenz, dass die Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten objektiv nicht umgesetzt
werden können, führt zu dem Recht der Vertragsparteien, von der Modernisierungsvereinbarung zurückzutreten.
Der/Die Eigentümer/-in ist verpflichtet, vor Baubeginn die erforderlichen Versicherungen abzuschließen und bei der Gebäude- und Feuerversicherung nach Durchführung der Modernisierung/Instandsetzung die eingetretene Wertsteigerung entsprechend zu berücksichtigen.
Mit der Durchführung der in der Modernisierungsvereinbarung festgelegten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen ist unverzüglich nach Abschluss der Vereinbarung zu
beginnen. Die Maßnahmen sind zügig durchzuführen und grundsätzlich innerhalb von 2 Jahren
zu beenden. Die Frist kann in begründeten Einzelfällen im Einvernehmen mit der ADD angemessen verlängert werden.
Der/Die Eigentümer/-in hat selbständig zu prüfen, ob und inwieweit für Leistungen, ausgenommen Bauleistungen, die Vergabe- und Vertragsordnung (VOL) und für Bauleistungen die Vergabe- und Vertragsordnung (VOB) anzuwenden
sind.
Änderungen gegenüber den in der Modernisierungsvereinbarung festgelegten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung der Gemeinde
und ggf. der Anpassung der Modernisierungsvereinbarung.
Den Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hat der/die Eigentümer/-in der Gemeinde unverzüglich anzuzeigen
und ihr zeitnah einen Verwendungsnachweis
nebst Rechnungsbelegen vorzulegen.
Die Gemeinde ist berechtigt, die vertragsmäßige
Durchführung vor Ort zu überprüfen.
Stellt die Gemeinde fest, dass die dem/der Eigentümer/-in obliegenden Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen nicht, nicht vollständig oder mangelhaft durchgeführt sind, so
kann die Gemeinde insoweit die Nachholung, Ergänzung oder Nachbesserung binnen einer angemessenen Frist verlangen.
Kommt der/die Eigentümer/-in dem Verlangen
nicht fristgemäß nach, so gilt § 11 Abs. 2 dieser
Richtlinie entsprechend.
§ 10
Sonstige Pflichten des/der Eigentümers/-in
Für die Unterhaltung und die Erhaltung des Zustandes des geförderten Gebäudes gilt eine 10jährige Zweckbindungsfrist. Die Frist beginnt mit
der Feststellung der vertragsmäßigen Durchführung der vereinbarten Modernisierungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen (§ 7 Abs. 3 dieser
Richtlinie).
Entsprechende Pflichten sind auf einen etwaigen
Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Gemeinde
ist über eine Veräußerung innerhalb der Zweckbindungsfrist unverzüglich zu unterrichten.
Für die Zeit der Zweckbindungsfrist von 10 Jahren hat der/die Eigentümer/-in sicherzustellen,
Donnerstag, den 31. März 2016
dass die Gemeinde, die Aufsichtsbehörden und
der Rechnungshof Rheinland-Pfalz berechtigt
sind, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen anzufordern, die Verwendung der Zuwendung durch örtliche Erhebungen oder durch
Beauftragte zu prüfen. Hierzu hat der/die Eigentümer/-in die erforderlichen Unterlagen bereitzuhalten und die notwendigen Auskünfte zu
erteilen.
3) Nach Abschluss der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen verpflichtet sich
der/die Eigentümer/-in für die Dauer der Zweckbindungsfrist, die ortsüblichen Mieten/Pachten
für Wohnräume/gewerbliche Räume einschließlich der zulässigen Miet-/Pachterhöhungen nicht
zu überschreiten. Das gilt für sämtliche neu zu
begründende Miet-/Pachtverhältnisse gleichermaßen. Für die Zulässigkeit von Mieterhöhungen
für preisgebundenen Wohnraum und von Mieterhöhungen bei nicht preisgebundenem Wohnraum gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
§ 11
Rechtsfolgen bei vorzeitiger Beendigung der
Vereinbarung
1) Erfolgt die Kündigung aufgrund von Umständen,
die der/die Eigentümer/-in nicht zu vertreten hat,
so kann der/die Eigentümer/-in verlangen, dass
die Gemeinde ihm die notwendigen Aufwendungen erstattet, die ihm im Vertrauen auf die Durchführung der Vereinbarung entstanden sind.
Die dem/der Eigentümer/-in aufgrund der Vereinbarung entstandenen Vorteile sind anzurechnen.
Soweit vereinbarte Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen bereits durchgeführt
sind, verbleibt es insoweit bei der vereinbarten
Zuwendung und zwar in der Höhe des Anteils,
der sich ergibt, in dem die Kosten der durchgeführten Maßnahmen gem. Verwendungsnachweis zu den der Modernisierungsvereinbarung
zugrunde gelegten berücksichtigungsfähigen
Gesamtkosten ins Verhältnis gebracht werden.
Ausgezahlte Förderbeträge, die diese Höhe
überschreiten, sind innerhalb von 30 Tagen nach
Feststellung der Überzahlung an die Gemeinde
zurückzuzahlen.
2) Erfolgt die Kündigung aufgrund von Umständen,
die der/die Eigentümer/-in zu vertreten hat, so
sind die ausgezahlten Förderbeträge sofort
zurückzuzahlen und vom Tage der Auszahlung
an mit 5 v.H. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank jährlich zu verzinsen.
§ 12
Steuerrechtlicher Hinweis
Die Inanspruchnahme von erhöhten steuerlichen Absetzungen gem. §§ 7h, 10f und 11a Einkommensteuergesetz (EStG) setzt voraus, dass das Grundstück
in einem Erneuerungsgebiet belegen sein muss, welches gem. § 142 BauGB durch Beschluss förmlich
als Sanierungsgebiet festgelegt wurde, und eine Modernisierungsvereinbarung vor Baubeginn geschlossen wurde.
Das EStG und die hierzu ergänzende Bescheinigungsrichtlinie stellen ausschließlich auf den Zeitpunkt des Abschlusses der rechtsverbindlichen Modernisierungsvereinbarung ab. Die Zustimmung zum
förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn ist für
die steuerrechtliche Betrachtung ohne Belang.
Des Weiteren ist immer eine Bescheinigung der Gemeinde entsprechend der jeweils gültigen Bescheinigungsrichtlinie erforderlich. Nicht bescheinigungsfähig sind Arbeitsleistungen des/der Eigentümers/-in
und der unentgeltlich Beschäftigten.
§ 13
Inkrafttreten
1) Der Rat der Stadt Wörrstadt hat am 01.12.2014
die Modernisierungsrichtlinie beschlossen. Die
ADD hat diese Richtlinie mit Schreiben vom
27.10.2015 genehmigt.
2) Die Modernisierungsrichtlinie findet am Tag nach
der Veröffentlichung Anwendung.
Stadt Wörrstadt, 23.03.2016
Ingo Kleinfelder, Stadtbürgermeister
Das Nachrichtenblatt online lesen unter www.nachrichtenblatt-woerrstadt.de
Donnerstag, den 31. März 2016
Amtlicher Teil
Öffentliche Bekanntmachung
Satzung der Stadt Wörrstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Stadtkern
Wörrstadt“ vom 24.11.2014
Seite 11
Hinweis zur Sanierungssatzung:
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 24 Abs. 6 der
Gemeindeordnung wird darauf hingewiesen, dass
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrensoder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf
Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind,
ein Jahr nach der Bekanntgabe als von Anfang an
gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht,
wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder
die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder
jemand die Verletzung der Verfahrens- oder
Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts,
der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
3. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in
Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Übung der Feuerwehr Wörrstadt
Am Montag, den 04.04.2016 findet um 19:00 Uhr eine Übung der Freiwilligen Feuerwehr Wörrstadt statt.
Kleiderordnung: HUPF 3
Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Der Wehrführer
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
Die Verantwortung für die sonstigen amtlichen
Bekanntmachungen tragen die jeweiligen Verfasser.
Abb.: Abgrenzung des Sanierungsgebietes, Quelle: Eigene Darstellung
Aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153)
i. V. m. § 142 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Stadtrat der Stadt Wörrstadt in seiner öffentlichen Sitzung am 01.12.2014 folgende
Satzung beschlossen:
§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes
Nach Durchführung Vorbereitender Untersuchungen
im Sinne des § 141 BauGB aufgrund der Beschlüsse
des Stadtrates vom 03.12.2012 über den Beginn
Vorbereitender Untersuchungen sowie umfangreichen Öffentlichkeitsbeteiligungen im Rahmen des
Förderprogrammes „Ländliche Zentren“ wird hiermit
das Sanierungsgebiet unter der Bezeichnung „Stadtkern Wörrstadt“ gemäß §§ 136, 142 und 143 BauGB
förmlich festgelegt.
In diesem nachfolgend näher beschriebenen Gebiet
liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich
soll zusätzlich durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden.
§ 2 Umgrenzung des Sanierungsgebietes
Der räumliche Geltungsbereich und die genaue Gebietsabgrenzung dieser Satzung ist in einem Lageplan (ohne Maßstab) dargestellt, der zur allgemeinen
Einsichtnahme bei der Verbandsgemeinde Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden
ausgelegt ist.
Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und
Grundstücksteile innerhalb der abgegrenzten Fläche
und ist deckungsgleich mit dem Fördergebiet „Ländliche Zentren – Stadtkern Wörrstadt“. Der Plan ist
Bestandteil dieser Satzung (siehe Anlage).
§ 3 Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Ver-
fahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis
156a BauGB ist ausgeschlossen.
§ 4 Genehmigungspflichten
Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
§ 5 Inkrafttreten
Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit
Ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Ausgefertigt:
Stadt Wörrstadt
Wörrstadt, 23.03.2016
Ingo Kleinfelder, Stadtbürgermeister
Anlage zur Sanierungssatzung
Das Sanierungsgebiet umfasst den historischen
Stadtkern der Stadt Wörrstadt und wird im Westen,
Süden und Osten durch den Ulmengraben begrenzt.
Da die wichtige innerstädtische Grün- und Naherholungsfläche des Ulmengrabens im Zuge der Stadterneuerung aufgewertet werden soll, wurden die Grabenflächen zusätzlich in das Sanierungsgebiet aufgenommen. Im nördlichen Bereich stellt die Bebauung entlang der Rommersheimer Straße, der Friedrich-Ebert-Straße bis zum Breitenweg und die Bebauung entlang der Bleichstraße die Begrenzung des
Sanierungsgebietes dar. Die Flächen des ehemaligen
Tengelmann-Areals sowie die kommunale Fläche,
auf der die Entwicklung des „Hauses der Vereine“
vorgesehen ist, wurden ebenfalls in das Sanierungsgebiet integriert.
Das Sanierungsgebiet umfasst somit eine Größe von
23,83 ha.
In dem nachstehenden Kartenausschnitt ist das Sanierungsgebiet rot umrandet dargestellt:
Stadt Wörrstadt
Ingo Kleinfelder, Stadtbürgermeister
Bekanntmachung
Agrarstrukturerhebung 2016
Ab Anfang März 2016 führt das Statistische Landesamt die Agrarstrukturerhebung durch. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfasst unter anderem Daten
über die
- Rechtsformen
- Bodennutzung und Viehbestände
- Eigentums- und Pachtverhältnisse sowie
Pachtentgelte
- Bewässerung
- Bodenbearbeitung und Erosionsschutz
- Wirtschaftsdüngerausbringung
- Ökologischer Landbau
- Arbeitskräfte im landwirtschaftlichen Betrieb und
Einkommenskombinationen
- Landwirtschaftliche Berufsbildung des Betriebsleiters
- Spezielle Merkmale für Betriebe mit Anbau von
Gartengewächsen
- Zwischenfruchtanbau und Erzeugung von Speisepilzen
- Gewinnermittlung und Umsatzbesteuerung
Um den Aufwand zu verringern, wird ein Teil der
Sachverhalte nur in zufällig ausgewählten Betrieben
als Stichprobe erhoben.
Auskunftspflicht besteht für die Inhaber oder Leiter
von Betrieben mit einer landwirtschaftlich genutzten
Fläche von mindestens fünf Hektar oder mit einer
Waldfläche von mindestens 10 Hektar. Zum Erhebungsbereich gehören ferner Betriebe unter diesen
Grenzen, wenn ihre Viehhaltung festgelegte Größenordnungen übersteigt oder sie Sonderkulturen (z.B.
Reben, Obst, Gemüse, Speisepilze) in bestimmtem
Umfang anbauen.
Liegt ein vollständig ausgefüllter Flächennachweis
für das Antragsverfahren „Agrarförderung 2016“ bei
der zuständigen Kreisverwaltung vor, können die Angaben über die Nutzung der Bodenflächen übernommen werden. Lediglich Angaben für Gemüse und
Erdbeeren sowie Gartenbausämereien und Jung-
Seite 12
pflanzenerzeugung zum Verkauf unter hohen begehbaren Schutzabdeckungen einschließlich Gewächshäuser müssen noch zusätzlich nachgewiesen werden. Ebenso werden Daten zu Rinderbeständen aus
dem HI-Tier übernommen. Grundvoraussetzung für
Amtlicher Teil
diese Datenübernahmen ist die Angabe der jeweiligen Unternehmensnummer/n.
Wir machen darauf aufmerksam, dass ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht
Donnerstag, den 31. März 2016
rechtzeitig erteilt. Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen
Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen.
Ihr Statistisches Landesamt
Rheinland-Pfalz
Ende amtlicher Teil
V.i.S.d.P. Dr. Petra Gruner-Bauer, Agendabüro der VG Wörrstadt
Eine Welt-Waren beim Bauernmarkt
Am 2. April findet zur gewohnten Zeit von 8 Uhr bis 13 Uhr der Bauernmarkt
im Winzerhof Huth (Wörrstadt, Hermannstr. 19) statt, auf dem wir bei fair gehandeltem Kaffee oder einer Waffel über den fairen Handel informieren. Afemdi-Projekte Deutschland e.V. und die Büchertauschbörse sind ebenfalls vertreten.
Schauen Sie doch mal rein, wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Christian Schnabel/Agendagruppe Gerechtigkeit und Frieden/Fair Trade
Patinnen und Paten für „Pro Eltern – VG Wörrstadt“
gesucht
Derzeit sind 10 Frauen und 3 Männer als Familienpaten aktiv. Sie engagieren
sich für Eltern und ihre Kinder in der VG Wörrstadt. Sie haben Lebenserfahrung, Freude am Umgang mit Menschen und begleiten junge Familien mit
Mehrfachbelastungen, die im täglichen Leben zeitweise Entlastung brauchen,
oder Alleinerziehende, die Unterstützung im Alltag benötigen. Unterstützung
wird z.B. bei Behördengängen oder Gesprächen mit anderen Institutionen, als
Lernhilfen für Kinder, als Betreuer der Kinder während wichtiger Termine oder
bei Fragen zu Erziehung und Haushaltsführung gegeben. Die Paten berichten
über sehr gute Erfahrungen und die Eltern sind glücklich über deren Einsatz.
Alle, die sich als Patin oder Pate engagieren möchten, können an folgenden
Samstagen eine Basisqualifizierung erhalten: 09.04.2016, 16.04.2016 und
23.04.2016, jeweils von 09:30-16:30 Uhr im AWO-Seniorenzentrum in Wörrstadt. Außerdem erfahren die Familienpaten eine regelmäßige Praxisbegleitung. Vorabinformationen und das ausführliche Programm erhalten Interessierte bei Projektleiterin Agnes Weires-Strauch vom Caritaszentrum Alzey
(Tel. 06731 941597, Mail [email protected]). Dort erfolgt auch die Anmeldung. Das Patenschaftsprojekt „Pro Eltern – VG Wörrstadt“ wird von der
Verbandsgemeinde Wörrstadt sowie von
der Lotto Stiftung Rheinland-Pfalz finanziell
gefördert.
Das Projekt wird getragen vom Caritaszentrum Alzey, der Agendagruppe „Generationen“, der Koordinierungsstelle für Kinderschutz – Jugendamt, der Stadt Wörrstadt,
der kath. und ev. Kirchengemeinde, dem
Kath. Bildungswerk Rheinhessen sowie
dem Bischöflichen Ordinariat (Referat Ehevorbereitung, Ehebegleitung).
Praxisworkshop der Energieagentur Rheinland-Pfalz
Die „Förderung von Energiemanagementsystemen“ ist Thema eines
Workshops für Unternehmen, den die Energieagentur Rheinland-Pfalz am
28. April 2016 von 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr in der Kreisverwaltung in Bad
Kreuznach, Salinenstr. 47 anbietet. Die Teilnahme ist kostenlos.
Im Mittelpunkt des Workshops stehen u.a. die schrittweise Einführung eines
Energiemanagements nach DIN EN ISO 50001 mit den notwendigen
Mess- und Zählerkonzepten sowie die Fördermöglichkeiten (allgemeine
Voraussetzungen, Fördertatbestände, Ablauf des Verfahrens, Schulungs- und
Beratungsleistungen u.ä.). Anhand von best-practice-Beispielen erfahren die
Teilnehmer, wie sich die Visualisierung des Energieverbrauchs, das betriebliche Lastmanagement und die atypische Netznutzung darstellen lassen.
Weitere Informationen unter www.energieagentur.rlp.de/veranstaltungen/
praxisworkshop-energiemanagementsysteme/.
Kontakt: Kurt Seidel (Tel. 0631 205757137 oder per Mail an kurt.seidel@
energieagentur.rlp.de).
Agendagruppe U.N.B.E.handelt, Dr. Petra Gruner-Bauer
Gemeinsamkeit macht stark. Bringen Sie Ihre Ideen ein, machen Sie mit. Agenda 21 ist gelebte und praktizierte Demokratie!
Sprechzeiten von Erika Korrell und Dr. Petra Gruner-Bauer, Agendabüro der VG Wörrstadt:
jeweils donnerstags 15.30-17.30 Uhr, in der Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt, Zum Römergrund 2-6, Zimmer 224.
Kontakt: Tel. 06732 601-203, Fax 06732 601-88200, Mail: [email protected].
Kontakt in der Verwaltung: Ina Köhler, Tel. 06732 601-200. Internet www.vgwoerrstadt.de.
Ehrungen bei der Generalversammlung des Radfahrervereins Wörrstadt
Neu im Programm des RV Wörrstadt
wird in diesem Jahr ein Wandertag
sein. Am 11. September findet das
Event statt, zu dem alle Mitglieder
und Freunde und Förderer des Vereins eingeladen sind. Das teilte RVPräsident Lothar Lang bei der Generalversammlung des Vereins mit.
Lang würdigte auch die Verdienste
von Klaus Vollmer, der im vergangenen Jahr unerwartet gestorben ist.
Als Kunstradfahrer internationaler
Klasse und als langjähriges Mitglied
und als Unterstützer des Vereins
bleibt Klaus Vollmer unvergessen.
Breitensportfachwart Stefan Lukas
berichtete von der Rekordteilnahme
beim Rheinhessenzeitfahren und
von der unverändert großen Beliebtheit des Triathlon-Festivals Rheinhessen bei den Triathleten. Im
Kunstradfahren, so Fachwartin Christina Leitzig, sind junge Talente neu
im Training dabei. Sie richtete einen
dringenden Appell an die Mitglieder,
da die Kunstradfahrer dringend Unterstützung bei den Übungsleitern
brauchen. Nach den Berichten von
Jugendwartin Sarah Alznauer und
Schatzmeisterin Uschi Fischer wurden für 40-jährige Mitgliedschaft im
RV Geschäftsführerin Annette Rogles
und Werner Zahn geehrt. Für 25jährige Mitgliedschaft wurden geehrt:
Claudia Stelzer, Eva Pilger, Karlo
Frondorf und Annelore Höppner.
Text/Foto: Be.Ra
v.l.n.r.: Uschi Fischer, Karlo Frondorf,
Annelore Höppner, Annette Rogles,
Lothar Lang
Donnerstag, den 31. März 2016
A
Nichtamtlicher Teil
Seite 13
Nichtamtlicher Teil
ktuelles aus den Gemeinden
Verbandsgemeinde
Was sonst noch
1. FCK – Fanclub Rheinsender–Teufel Wolfsheim
Bus zum Heimspiel des 1. FCK
Am Sonntag, 3. April kommt SV Sandhausen auf den Betzenberg. Spielbeginn ist um 13.30 Uhr. Die Abfahrtszeiten sind wie folgt: 10.45 Uhr Wolfsheim, 11 Uhr Wörrstadt. Gelegenheitsnutzer des Fahrservices weisen wir
darauf hin, dass der Bustransfer nur
genutzt werden kann, wenn vorab eine
Anmeldung bei Erika Volz erfolgte.
E.V.
Rheinhessischer
Kinderwingert
Kinder werden Rebstockpaten
Am Dienstag, 5. April um 16.30 Uhr
startet das „Kinderwingert-Projekt
2016“ der Kultur- und Weinbotschafter
Rheinhessen im rheinhessischen Sulzheim. Mit Kultur- und Weinbotschafterin Angelika Friedrich verbringen die
angehenden Kinder-Winzer über das
Jahr verteilt an 5 Terminen (5.4., 3.5.,
7.6., 5.7., 17.9.) viel Zeit in den rheinhessischen Weinbergen. Sie lernen so
manches Wichtige über den Weinberg,
die umliegende Natur und auch die dazugehörigen Tiere. Doch nicht nur die
Weinreben alleine, sondern vor allem
der Spaß aktiv in der Natur zu sein,
steht im Vordergrund. Einer der Höhepunkte ist natürlich die Traubenlese im
September, wo die Kinder gemeinsam
mit ihren Eltern und Geschwistern die
Belohnung ihrer harten Arbeit ernten.
Mitzubringen sind wettergerechte Kleidung und ein Rucksack mit Trinken
und einem Pausenbrot.
Treffpunkt ist der Parkplatz der Gemeindehalle, Böhlweg 11 in Sulzheim.
Nähere
Informationen
unter
www.rheinhessisches.de und Anmeldung unter Tel. 06732-7096 oder per
Mail an [email protected]. Im Preis von 40 Euro/pro
Kind sind 5 Treffen à 1,5 Stunden und
jeweils ein rheinhessisches Getränk
enthalten.
Text/Foto: An.Fr.
Kultur - Sport - Vereinsleben
In gesunden Tagen
vorsorgen
Vorsorgevollmacht – Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
Stellen Sie sich vor, Sie sind auf Grund
einer schweren Erkrankung nicht in der
Lage in einen ärztlichen Eingriff einzuwilligen oder dringend erforderliche
Anträge fristgerecht zu stellen. Wer
kann nun für Sie handeln? Wenn
rechtsverbindliche Erklärungen oder
Entscheidungen gefordert sind, sind
weder Ehepartner noch Kinder automatisch handlungsfähig. Eine Möglichkeit, für solche Notsituationen Vorsorge zu treffen und zugleich eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden, bietet
die Vorsorgevollmacht. Liegt im Falle
einer Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit eine Vorsorgevollmacht vor,
kann die in dieser Vollmacht benannte
Person rechtswirksam handeln.
Die Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein bietet in Zusammenarbeit mit Sabine Tinnacher vom Betreuungsverein
im Diakonischen Werk Worms-Alzey
am Mittwoch, 6. April von 15-17 Uhr eine Sprechstunde an, in der sich Interessierte im persönlichen Gespräch zu
den Themen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung informieren können. Die Beratung
findet in den Räumen der Ev. Sozialstation Wörrstadt-Wöllstein in der Schulrat-Spang-Straße 2 in Wöllstein statt
und ist kostenlos. Es wird um telefonische Anmeldung bis spätestens 4.4.
unter Tel. 06703-9111-17 gebeten.
Lio.B.
Armsheim
Vereinsleben
Landfrauenverein lädt ein
Kochvortrag Food-Pops
Am 7. April um 19 Uhr kommt Fr. K.
Hartenbach zu uns ins Dorfgemeinschaftshaus Armsheim mit dem Kochvortrag Food-Pops - Aufgespießte
Köstlichkeiten. Sie bringt uns die
Grundlagen zur Vorbereitung von Lebensmitteln im Rahmen von Festlichkeiten regional, modern und mundgerecht näher. Die Unkosten für Mitglieder betragen 5 Euro, für Gäste 8 Euro.
Bitte bringen Sie an diesem Abend ein
Kaffeegedeck und einen Suppenlöffel
mit. Anmeldung ab sofort bei Andrea
Kröhl, Tel. 06734-913791 oder bei Sabine Frank, Tel. 06734-6166. Der Beitrag wird am Veranstaltungsabend eingesammelt.
Sa.F.
Was sonst noch
Erstkommunion
Pfarrgruppe Wörrstadt 2016
Am 3. April gehen in Armsheim in der
ev. Kirche folgende Kinder zur Erstkommunion: Pauline Bubach, Max Huber, Johannes Kröhl, Zoe Lautenschläger, Franziska Meitzler. Die Gruppenlei-
tung hatte Judith Bubach. Danken
möchten wir ganz besonderes unseren
Gruppenleitern, die in diesem Jahr
ganz alleine für die Begleitung und Vorbereitung der Kinder sorgten und weiterhin allen, die die Erstkommuniongottesdienste mitgestalten.
R.Gö.
Räder werden selbstverständlich abgeholt. Anrufe nimmt Harald Goedel
entgegen, Tel. 0151-63368863 oder
per E-Mail an [email protected].
S.D.-S.
Ensheim
Kräuterwanderung
in Armsheim
Erkunden Sie gemeinsam mit der Naturpädagogin Conny Schermer aus
Wörrstadt und den Mitgliedern des
SPD-Ortsvereins Armsheim den Bestand und Austrieb an Wildkräutern im
Frühling um Armsheim. Die ca. zweistündige Wanderung startet am Samstag, 9. April um 14 Uhr am Parkplatz
Wiesenwichtel (unterhalb Sportplatz).
Erfahren Sie Wissenswertes über Bäume, Sträucher sowie Pflanzen und genießen dabei die Aussicht und frische
Luft. Alle Interessierten sind herzlich
dazu eingeladen.
Chr.Wk.
Fahrräder für Flüchtlinge
Zur ersten Runde der Flüchtlingshilfe
trafen sich engagierte Bürger/innen mit
Ansprechpartnern beider Kirchengemeinden (Harald Goedel und Hermann
Schlamann) sowie der Vertreterin der
Ortsgemeinde Constanze Bräuer. Gemeinsam möchte man ausloten, wie
den neuen in der Gemeinde zugezogenen Familien und jungen Menschen
aus den Kriegsgebieten die Integration
erleichtert werden kann. Schön wäre
es, wenn die Runde zur Flüchtlingshilfe
sich erweitern könnte, um bei Problemen mangels Sprachkenntnis und der
veränderten Lebensweise zu helfen.
Oft fehlt es den Neuzugezogenen an
den einfachsten praktischen Dingen
des Alltag, um wieder zu einem menschenwürdigen Leben zurückzufinden.
Gerne nehmen die Ansprechpartner
Harald Goedel und Hermann Schlamann ihre Hilfsangebote entgegen.
Das Team richtet den Aufruf mit der
Bitte an die Bürger/innen des Dorfes,
dass gebrauchte Fahrräder und Kinderfahrräder, auch solche die leicht reparaturbedürftig sind, für die Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden. Die
Vereinsleben
Mitgliederversammlung
des AKKU-SV Ensheim
Hiermit laden wir alle Mitglieder des
AKKU-SV Ensheim zur ordentlichen
Mitgliederversammlung, am 14. April
2016 ein. Beginn ist um 19.30 Uhr im
Dorfgemeinschaftshaus Ensheim, Hahnengasse 16, großer Sitzungssaal.
Die vorläufigen Tagesordnungspunkte
sind: 1. Begrüßung durch die Vorsitzende; 2. Jahresrückblick und Vorausschau; 3. Kassenbericht; 4. Bericht der
Kassenprüfer; 5. Entlastung der
Schatzmeisterin; 6. Entlastung des
Vorstandes; 7. Satzungsänderung;
8. Wahl des Schatzmeisters & Vertretung; 9. Wahl des Beisitzers; 10. Sonstiges.
Anträge auf Ergänzungen der Tagesordnung müssen bis eine Woche vor
der Versammlung schriftlich beim Vorstand eingereicht werden, damit der
Vorstand sie noch auf die Tagesordnung setzen kann. Wir freuen uns auf
zahlreiches und pünktliches Erscheinen.
N.Haß.
Mitgliederversammlung
des Bauernvereins Ensheim
Am Freitag, 15. April 2016 findet um
19.30 Uhr im Weingut Rosenhof die
Mitgliederversammlung des Bauernvereins Ensheim statt.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Begrüßung; 2. Geschäfts- und Kassenbericht; 3. Wahlen; 4. Sonstiges.
Jagdgenossenschaftsversammlung
Ensheim
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung des Bauernvereins (15.4.16
um 19.30 Uhr) findet die Jagdgenossenschaftsversammlung statt.
Tagesordnung: 1. Eröffnung und Be-
Seite 14
Nichtamtlicher Teil
len: Willi Brummer, Hintergasse 13, Tel.
8294; Heidrun Wingert, An der Weed 1,
Tel. 65085; Klaus Weber, Von-Wambold-Str. 15, Tel. 918473 und nach Absprache an der Abendkasse. Im Eintrittspreis von 6 Euro/Person sind Imbiss und Getränke enthalten. Unterstützen Sie uns mit Ihrem Kommen.
Neue Gäste und auch neue Mitglieder
sind jederzeit beim Kultur-Forum Partenheim willkommen. Wir freuen uns
auf Sie.
R.Oe.
Raiffeisenplatz 2 . 55291 Saulheim
Tel. (0 67 32) 614 82 . Fax 6 38 58
Vereinsleben
Vortrag beim Bauern- und
Winzerverein Partenheim
grüßung; 2. Bestellung eines Schriftführers; 3. Geschäfts- und Kassenbericht; 4. Haushaltsplan; 5. Sonstiges.
Zutritt zu der Versammlung haben nur
Grundstückseigentümer, die in das
Genossenschaftsregister eingetragen
sind.
Die Niederschrift der Mitgliederversammlung vom 21.3.2014 und vom
10.4.2015 liegen vom 15. April bis zum
15. Mai 2016 bei dem Vorsitzenden der
Jagdgenossenschaft Ensheim zur Einsicht aus.
K.-H.Be.
Gabsheim
Vereinsleben
Fleißige Helfer
beim TuS Gabsheim
Letzte Woche haben wieder einige Helfer die Bäume am Sportgelände geschnitten und das Efeu am Vereinsheim entfernt. Den Helfern gilt hierfür
der Dank des Vereins.
Text/Foto: Ra.Zi.
Was sonst noch
Kath. Pfarrgruppe
Saulheim-Gabsheim
Der Bauern- und Winzerverein Partenheim lädt zu einem Vortrag über das
neue Rebpflanzsystem und die Besonderheiten in der Weinbergsflurbereinigung ein am Dienstag, 5. April um
18.30 Uhr in der Gutsschänke
GSchweitzer Hof, Bahnhofstraße,
Fam. Frehner (Aussiedlung Ortsausgang Partenheim Richtung Jugenheim)
in Partenheim. Der Vortrag wird gehalten vom Bezirksgeschäftsführer des
Bauernverbandes Rheinland-Pfalz,
Herrn Fr. Ellerbrock und es sind alle
Mitglieder des Bauernvereins aus Partenheim sowie den betroffenen Nachbargemeinden eingeladen.
Im Anschluss an den Vortrag erfolgt
die Generalversammlung des Bauernund Winzervereins Partenheim. K.G.-A.
Mitgliederversammlung
des GV 1883 e.V. Partenheim
Der Gesangverein 1883 e.V. Partenheim lädt alle seine Mitglieder und Ehrenmitglieder am Samstag, 16. April
2016 um 20 Uhr zur 133. ordentlichen
Mitgliederversammlung in die Gutsschänke „Schweizer Hof“, Bahnhofstraße 7 ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Verlesung
des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung;
4.
Jahresbericht;
5. Kassenbericht; 6. Bericht der Revisoren; 7. Entlastung des Vorstandes;
8. Neuwahlen; 9. Veranstaltungen;
10. Bestätigung der aktuellen Satzung;
11. Verschiedenes.
Wir freuen uns, Sie an diesem Abend
recht zahlreich begrüßen zu können.
M.O.
Saulheim
Kunst / Kultur
Siehe unter Saulheim, Rubrik Was
sonst noch.
Partenheim
Kunst / Kultur
Musikalisch-literarischer
Abend beim Kultur-Forum
Das Kultur-Forum Partenheim e.V. lädt
zum musikalisch-literarischen Abend
ein am Freitag, 15. April um 19.30 Uhr
im Forumgewölbe im Anwesen von
Ingrid und Günter Schmahl, Hintergasse 51. Einlass zu der Veranstaltung ist
ab 19 Uhr. Bei Live-Musik mit Johanna
und Paul erleben Sie Heiteres und Besinnliches von Erich Kästner und Heinz
Erhard. Die literarischen Beiträge werden von Mitgliedern unseres Vereins
vorgetragen. Eintrittskarten erhalten
Sie an den bekannten Vorverkaufsstel-
Donnerstag, den 31. März 2016
Ensheimer Eierverkäufer
Insgesamt 4.000
bunt gefärbte Freilandeier haben die
kleinen Eierverkäufer
der Kita Spiesheim
mit ihren Eltern eine
Woche vor Ostern in
Ensheim und Spiesheim verkauft. Der
Erlös wird größtenteils für das gewünschte Trampolin
für den Außenbereich der Kita verwendet.
Der Elternausschuss
bedankt sich herzlich
bei allen Helfern sowie den Eierfans für
ihre großzügigen
Spenden.
Text/Foto: Hr.W.
Gau-Weinheim
Erfolgreicher Ostereier-Verkauf
der Kita Wißbergzwerge in Gau-Weinheim
Wie zuvor per Flugblatt in
allen Gau-Weinheimer
Briefkästen angekündigt,
wurde am 20.3. durch
den Elternausschuss und
die Kinder der Tagesstätte „Wißbergzwerge“ und
Grundschüler zum ersten
Mal ein ganz besonderer
Service angeboten. Mit
frisch gefärbten Ostereiern vom Bio-Hof wurden die Bollerwagen gefüllt und eine motivierte
Kinderschar zog durch den Ort, um allen Gau-Weinheimer Bürgern Eier für
das anstehende Osterfest zu verkaufen. Das Interesse der Gau-Weinheimer
an den Ostereiern der Wißbergzwerge übertraf alle Erwartungen, so dass
650 Eier verkauft waren, bevor alle Haushalte besucht werden konnten. Im
nächsten Jahr werden die Hühner und der Osterhase sich noch mehr anstrengen und hoffentlich genügend Eier für Gau-Weinheim zur Verfügung
stellen, um alle Haushalte versorgen zu können.
Für die Unterstützung der Kindergartenkinder möchten wir uns recht herzlich
bedanken.
Text/Foto: C.Qr.
ten.Auch für die durstigen Kehlen ist
bes-tens vorgesorgt. Zur Unterbringung der zahlreichen Besucher steht
neben dem Bürgerhaus ein großes
Festzelt bereit.
W.Sch.
Sport
SG Saulheim – Handball
Rheinhessen-Chorfestival
in Saulheim
Im Rahmen der 200 Jahr-Feierlichkeiten Rheinhessens veranstaltet der
MGV Germania 1863 Saulheim e.V.
eine große Chorveranstaltung in Saulheim. Am 9. April treffen sich 16 namhafte Chöre aus Rheinhessen und über
die Grenzen Rheinhessens hinaus, zu
einem Chorfestival im Bürgerhaus in
Saulheim, darunter viele Meisterchöre.
Das Programm verspricht einen Ohrenschmaus an vorgetragener Sangeskunst.Die Veranstaltung beginnt um
14 Uhr und des Chorfestival dauert
ca. 5 Std.
Der Eintritt ist frei. Für Verpflegung ist
bestens gesorgt. Ab 13 Uhr ist die Küche geöffnet und es werden auch
schon Kuchen und Kaffee angebo-
Vorschau
Heimspiele:
Sa., 2.4.
19.30 Uhr: 1. Herren - Kl-Dansenberg
Auswärtsspiele
Sa., 2.4.
14.00 Uhr: Gonsenheim - m. E
17.30 Uhr: Sobernheim - 3. Herren
So., 3.4.
11.00 Uhr: Nieder-Olm - 2. Damen
(Heinz-Kerz-Halle)
12.00 Uhr: Büdesheim - 1. Damen
14.00 Uhr: Nieder-Olm - 2. Herren
(Heinz-Kerz-Halle)
16.15 Uhr: Sobernheim - 4. Herren
A.V.
Vereinsleben
Vortrag beim Bauern- und
Winzerverein Partenheim
Siehe unter Partenheim, Rubrik Vereinsleben.
TSV Ober-Saulheim feiert
90-jähriges Jubiläum
Wir laden ein zur Akademischen Feier
zum 90-jährigen Vereinsjubiläum des
TSV 1926 Ober-Saulheim. Aus diesem
Anlass wollen wir mit Ihnen gemeinsam feiern am 2. April ab 16 Uhr im
Bürgerhaus Saulheim. Die Festlichkeiten werden durch vereinshistorische
Berichte, Ehrungen, Tanz und Gesangsvorführungen abgerundet.
Wir freuen uns auf viele interessante
neue Eindrücke und einen schönen erlebnisreichen Tag mit Ihnen.
A.Gsm.
Rückblick - Vorschau
Behindertensportgruppe Saulheim
Am 3.3. begrüßte der Vorsitzende
Manfred Herz die zahlreich erschienenen Vereinsmitglieder. Nach dem Totengedenken berichtete er über 2015.
Er zeigte sich erfreut, dass die Mitgliederzahl konstant geblieben ist, weiterhin reges Interesse an der Homepage
(www.BSG-Saulheim.de) besteht und
die Übungsstunden gut besucht sind.
Danach folgten die Berichte der
Übungsleitenden: Heike Rübel-Rensing und Sonja Krämer über die Kin-
Donnerstag, den 31. März 2016
Wir gratulieren
Saulheim
7. 4. 1922
Georg Lennerth
94 Jahre
Wallertheim
6. 4. 1926
Heinrich Dietz
90 Jahre
Kunst / Kultur
Feste / Feiern
Verbandsgemeinde Wörrstadt
Saulheim
7. 4. 2016, 19.00 Uhr
Verein „Saulheimer Heimatgeschichte“
in Zusammenarbeit mit OG Saulheim
„Nor Amberaasch mit der Bagaasch“
Vortrag der
Mundartdichterin H.-M. Vonderheit
Bürgerhaus
Eintritt frei - Spenden erbeten
Veranstaltungen der Kulturund Weinbotschafter/innen
finden Sie unter www.kultur-undweinbotschafter-rheinhessen.de
Veranstaltungen
Verbandsgemeinde Wörrstadt
4. 4. 2016, 20.00 Uhr
TSG Rot-Silber Saulheim u.U.
Jahreshauptversammlung
Bürgerhaus, Saulheim
Saulheim
4. 4. 2016, 14.30 Uhr
Arbeiterwohlfahrt
Seniorentreff
„Alte Schule“, Neue Pforte
6. 4. 2016, 20.00 Uhr
Jagdgenossenschaft 55291 Saulheim
Jagdgenossenschaftsversammlung
Gasthaus Münzenberger
Schornsheim
4. 4. 2016, 19.30 Uhr
Förderverein der FFW Schornsheim
Mitgliederversammlung
Mannschaftsraum der FFW
Spiesheim
1. 4. 2016, 19.00 Uhr
SG 1926 Spiesheim e.V.
Jahreshauptversammlung
Sängerhalle, Raum 1
Vendersheim
6. 4. 2016, 19.00 Uhr
LandFrauen Vendersheim
Kochvortrag „Food Pops“
Dorfgemeinschaftsraum
Bitte Teller, Glas + Besteck mitbringen
Wallertheim
7. 4. 2016, 19.00 Uhr
Sängervereinigung Eintr. Wallertheim
Generalversammlung
Nebenraum der Mehrzweckhalle
derschwimmgruppen, Belinda Fuchs
über die Gymnastikstunden, Manfred
Herz über die Wassergymnastik für Erwachsene, Sonja Krämer und Manfred
Herz über Nordic-Walking-Gruppen
sowie Jürgen Schott über die KegelGruppe. Neueinsteiger sind in allen
Nichtamtlicher Teil
Übungsstunden, vor allem jedoch
beim Kegeln und Nordic-Walking,
herzlich willkommen. Klaus Allermann
berichtete von einem ausgeglichenen
Haushalt. Die Kassenprüfer bestätigten eine vorbildliche Kassenführung
und beantragten die Entlastung des
Vorstandes. Diese wurde einstimmig
durch die Versammlung erteilt.
Weiter teilte Klaus Allermann mit, dass
in 2015 wieder 5 Sportabzeichen abgelegt wurden und überreichte die Urkunden an die anwesenden Teilnehmer. Im Anschluss daran nahm er die
Ehrung der diesjährigen Vereinsjubilare
vor: Anneliese Walldorf (50 Jahre),
Martha Haunz (45 Jahre), Dora Dechent, Günter Rühl, Frank und Jürgen
Schott sowie Marianne Weyerhäuser
(alle 35 Jahre), Belinda Fuchs und
Manfred Herz (25 Jahre).
Über die Fahrten (Rund um den Bodensee und Wetzlar) in 2015 berichtete
Günter Rosinski und nannte die Termine für 2016: Jahresfahrt vom 12.-19.6.
an den Lago Maggiore, 30.7. Tagesausflug nach Weilburg. Manfred Herz
verwies auf die geplante Adventsfeier
am 15.12. und bedankte sich für die
Aufmerksamkeit.
I.Mb.
Was sonst noch
Kath. Pfarrgruppe
Saulheim-Gabsheim
Zusätzliche Gottesdienste
Am Tag der Erstkommunion in Saulheim am 3.4. ist zusätzlich um 9.30 Uhr
ein Amt in Gabsheim. Wenn in Gabsheim die Erstkommunion am So., 10.4.
gefeiert wird, findet in Saulheim zusätzlich um 11 Uhr die Gemeindemesse statt. Die Vorabendmessen am 2.4.
und 9.4. sind in Schornsheim und in
Udenheim zu den gewohnten Zeiten.
Bitte beachten Sie die Änderungen.
Erstkommunion 2016 in Saulheim
und Gabsheim
In St. Bartholomäus Saulheim findet
am Weißen Sonntag, 3. April um
10 Uhr der Festgottesdienst mit Erstkommunion statt. Dabei gehen folgende Kinder zum ersten Mal zum Tisch
des Herrn: Lisa-Marie Beyer, Jonas
Alexander Blöcher, Lia Brustkern, Maria Ayse Dogan, Laurin Flaig, Cheyenne Heisters, Tobias Hollmann, Helena Kuczka, Marlon Landgraf, Kai Mangelsdorf, Mara Petry, Dario Puente
Cruz, Jonathan Racky, Amelie Lea Roller, Noah Rußler, Leon Scheid, Daron
Schlösser, Filip Treszczynski. Am Montag, 4. April findet um 10 Uhr in St. Bartholomäus der Dankgottesdienst der
Kommunionkinder statt.
Die Erstkommunion in St. Alban Gabsheim ist am 10. April um 10 Uhr. Dort
gehen Emely Becher, Paula Caspar,
Fabian Rieckhoff, Annica Schmidt,
Caitlin Tjeng und Emma Tot zum ersten
Mal zur Hl. Kommunion. Am Montag,
11. April ist um 10 Uhr in St. Alban der
Dankgottesdienst der Kommunionkinder.
Firmung 2016
In diesem Jahr findet in unserer Pfarrgruppe am 5. November in Gabsheim
und am 6. November in Saulheim die
Firmung statt. Anmeldungstermine
sind am Di., 12.4. von 14-17 Uhr, am
Mi., 13.4. von 14-18 Uhr und am Do.,
14.4. von 14-17 Uhr im Pfarrbüro,
Weedengasse 4 in Saulheim bei Herrn
Diakon Weyers. Die Eltern unserer
Firmkandidaten sind schon jetzt zu einem ersten Elternabend am Mittwoch,
27. April um 20 Uhr in das Haus St.
Josef in Saulheim eingeladen. Das
Seite 15
4. Saulheimer Marktfrühstück gut besucht
Zirka 80 Besucher hatten sich am 19.3. bei Weck, Worscht und Woi sowie
„Ajerpännje“ zum gemeinsamen Marktfrühstück am Dorfbrunnen auf dem
„Dalles“ (Rathausplatz) in Ober-Saulheim eingefunden, um in gemütlicher
Runde einen Plausch abzuhalten.
Ein Blickfang am Dorfbrunnen war die wunderschöne Osterkrone, die von
den „Magic Witches“ vom TSV Ober-Saulheim und der „Lost and Found“Männer aufgestellt wurde. Bereits zum 4. Mal richtete die Ortsgemeinde dieses Marktfrühstück aus. Nicht nur erfreut über die Besucherzahl zeigten sich
Ortsbürgermeister Martin Fölix und der 1. Ortsbeigeordnete Franz Daichendt, auf dessen Initiative das Marktfrühstück zurückgeht, auch das Spendenergebnis konnte sich wieder sehen lassen. Nach Abzug aller Kosten
konnte so wieder eine Summe von 600 Euro dem Spendenkonto für die geplante Umgestaltung des Brunnenplatzes in Ober-Saulheim zugeführt werden, das nun insgesamt 1.800 Euro ausweist. Der Dank der beiden Gemeindevertreter galt besonders den Helfern und Spendern sowie dem Weinstifter.
Man freue sich bereits auf das nächste „Dalles-Frühstück“. Wann dies sein
wird, steht allerdings noch nicht fest. Der Termin wird aber rechtzeitig bekannt gegeben. Bereits jetzt wurde auf die nächste Veranstaltung auf dem
Rathausplatz hingewiesen. Unter dem Motto „In Saulheim ist was los – kommen Sie zum Familienfest“ findet am Donnerstag (Christi Himmelfahrt),
5. Mai und Freitag, 6. Mai bereits das 4. Ober-Saulheimer Straßenfest statt.
Text: Hee./Foto: F.Dac.
1. Treffen der Firmkandidatinnen und
Firmkandidaten ist am Samstag,
30. April von 10-13 Uhr, ebenfalls im
Haus St. Josef in Saulheim. Herzliche
Einladung an die Jugendlichen, die bis
zur Firmung 14 Jahre alt sind und sich
firmen lassen möchten.
Hei.
Jahrgang 1940/41
Wir treffen uns am Montag, 11. April
um 19 Uhr im Gasthaus Münzenberger.
Thema des Abends: Wie feiern wir unseren 75. Geburtstag. Vorschläge werden gerne entgegengenommen. Bitte
den Termin vormerken. Ich hoffe, alle
begrüßen zu dürfen.
H.Z.
Auszeit im Sommer
Die Ev. Kirchengemeinde Nieder-Saulheim bietet in der ersten Sommerferienwoche eine „Auszeit“ für Erwachsene im Kloster Engelthal in der Wetterau
vom Mo., 18. Juli (11 Uhr) bis Fr.,
22. Juli (14 Uhr) an. Zu den Angeboten
gehören Meditation, Körperarbeit, Erkundungen in der Natur sowie Gesprächsrunden. Zeit für Begegnung
und stille Stunden eröffnen neue Perspektiven. Eigene Anreise (ca. 1 Std.
Fahrzeit); Kosten werden erhoben; maximal 16 Teilnehmende.
Infos unter www.evki-saulheim.de und
Anmeldung bis zum 18.4. im Gemeindebüro oder per E-Mail an [email protected].
St.Bd
an. Herzlich dazu eingeladen sind alle
aktiven und inaktiven Mitglieder. Der
vorläufige Tagesplan sieht wie folgt
aus: um 9 Uhr morgens startet der Bus
in Richtung Koblenz. Nach einem
Frühstück unterwegs heißt die erste
Station „Deutsches Eck“. Dort ist Zeit
die Sehenswürdigkeiten der Stadt individuell zu erkunden. Optional wird am
Nachmittag eine Führung auf der Festung Ehrenbreitstein angeboten. Auf
die Festung gelangen wir mit der Gondel über den Rhein. Am späten Nachmittag fahren wir mit dem Bus weiter in
eine nahegelegene Brauerei, in der
ebenfalls optional eine Führung angeboten wird. Nach einem reichhaltigen
Abendessen dort treten wir die Heimreise an.
Bei Interesse bitten wir um Anmeldung
bis zum 3.4. bei Andreas Ebling (Tel.
06732-6090161 oder 0173-6569781).
Die Teilnahmegebühr richtet sich nach
der Anzahl der Teilnehmer.
A.E.
Was sonst noch
Kath. Pfarrgruppe
Saulheim-Gabsheim
Siehe unter Saulheim, Rubrik Was
sonst noch.
Spiesheim
Kunst / Kultur
Schornsheim
Vereinsleben
Tagesausflug nach Koblenz
des MGV Sängerlust Schornsheim
Der MGV Schornsheim bietet am
21. Mai einen Ausflug nach Koblenz
Kirchenkonzert mit
ZDF-Chor in Spiesheim
Alle Freunde der Chormusik sind am
Sonntag, 17. April um 17 Uhr ganz
herzlich zu einem besonderen Konzert
nach Spiesheim eingeladen. In der
kath. Kirche St. Stephanus treten sowohl die Sänger des ZDF-Chores aus
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Nichtamtlicher Teil
dein Kino in Alzey
UNSER PROGRAMM
vom 31.03. bis 06.04.
Suffragette – Taten
statt Worte
(ab 12 J.)
SO 20 Uhr
Spotlight
(ab 0 J.)
DO und MO 20 Uhr
Kung Fu Panda 3 (3D)
(ab 0 J.)
täglich 17.30 Uhr,
DO bis SO auch 15 Uhr
Das Tagebuch
der Anne Frank
(ab 12 J.)
FR, SA und MI 20 Uhr
Birnenkuchen mit
Lavendel
(ab 0 J.)
DI 20 Uhr
www.balikino.de
Mainz unter der musikalischen Leitung
von Musikdirektor Franz-Jürgen Dieter
sowie der Gemischte Chor „Manual“
der Sängervereinigung 1861/89 Spiesheim e.V. mit ihrem Dirigenten Markus
Schmidt auf.
Gospels/Spirituals und afrikanischen
Songs und wird mit Begeisterung zum
guten Gelingen des Konzertes beitragen. Beginn dieses musikalischen Leckerbissens, durch dessen Programm
Eckhard Wollny aus Alzey führt, ist um
17 Uhr; Einlass in die Kirche ist ab
16.30 Uhr.
Der Eintritt kostet 10 Euro pro Person.
Vorverkaufsstellen sind: Schreibwaren
Dexheimer, Friedrich-Ebert-Str. 49 in
Wörrstadt und die Buchhandlung
Machwirth, Roßmarkt 2 in Alzey. Freuen Sie sich mit allen Mitwirkenden auf
ein abwechslungsreiches und beeindruckendes Chorkonzert in der stimmungsvollen Atmosphäre der St. Stephanus Kirche in Spiesheim.
Text/Foto: Gi.Di.
Was sonst noch
Ensheimer Eierverkäufer
Neuer Rekord beim Ostereierverkauf der Kita Spiesheim
Siehe Seite 14
Sulzheim
Was sonst noch
Mitgliederversammlung
des VdK-Ortsverbandes Wörrstadt
Siehe unter Wörrstadt, Rubrik Was
sonst noch.
Udenheim
Infos Ihrer Gemeinde
Umwelttag 2016 - Resumée
Auch in diesem Jahr gilt mein Dank
den Udenheimer Bürger/innen, Groß
wie Klein, die sich am 19.3. unter der
altbewährten Organisation von Friedel
Grosch aufgemacht und dafür gesorgt
haben, dass unsere Gemarkung wieder ein kleines bisschen sauberer ist.
Dank auch der Freiwilligen Feuerwehr
Udenheim um Hans-Günther Lahr, die
mit dem Absichern der L430 dafür gesorgt habt, dass die Helfer/innen des
Umwelttages ihre Arbeit ungefährdet
erledigen konnten.
Einen Bericht in der AZ über den
Udenheimer Umwelttag können Sie lesen unter www.udenheim.de/aktuelles.
Klaus Quednau, Ortsbürgermeister
Was sonst noch
Kath. Pfarrgruppe
Saulheim-Gabsheim
Donnerstag, den 31. März 2016
TG Wallertheim feiert
erste Westdeutsche Hip-Hop-Meister
Am 5.3. stand die Wettkampf-Premiere von 5 Wallertheimer Tänzerinnen bei
der westdeutschen Hip-Hop-Meisterschaft in Gladbeck an. Unter der Regie
unseres Kooperationspartners Own Risk (VfL Bad Kreuznach), wurden
2 Tänzerinnen mit ihrer Tanzgruppe Riskality westdeutscher Meister in der
höchsten Leistungsklasse ihrer Jahrgangsstufe (Team under 18 Advanced).
In der Königsklasse (Team over 18 Advanced) stellte Own Risk (Europameister 2015) wieder einmal ihre Extraklasse unter Beweis und belohnten sich
ebenfalls mit dem westdeutschen Meistertitel. Für einen großen Überraschungserfolg sorgte jedoch Beat’n Risk (mit 3 TGW-Tänzerinnen vertreten).
Die erst seit Dezember bestehende Gruppe belegte nach nur knapp 8 Wochen Vorbereitungszeit bei ihrer Wettkampf-Premiere den 6. Platz. Somit
konnten sich alle 3 Gruppen für die Deutsche Meisterschaft in Limburg und
die UDO European Championships in Kalkar qualifizieren.
Die TG Wallertheim möchte sich auf diesem Wege nochmals für die sehr gute, erfolgreiche und vor allem freundschaftliche Zusammenarbeit mit der
Own Risk Crew des VfL Bad Kreuznach bedanken.
Text/Foto: S.Mau.
nenflug-Wetter statt (kein Regen und
über 12 Grad Celsius). Der Referent
Jean Sebastien Larro ist Diplom-Geograph und Imker. Als Wildbienenbotschafter des BUND, NABU Naturführer
und Referent des Netzwerkes Blühende Landschaft führt er Interessierte in
die Welt der Blütenbesucher ein, informiert über ihre Lebensbedingungen
und auf welche Weise wir sie unterstützen können.
Treffpunkt ist das Insektenhotel am
Sportplatz Udenheim, Osterstraße;
Dauer: 1,5 Stunden; Strecke: ca. 2km.
Kosten werden keine erhoben, aber
Spenden gerne erbeten. Anmeldung
unter Tel. 0176-232956.
A.L.-J.
Vendersheim
Vereinsleben
Vortrag beim Bauern- und
Winzerverein Partenheim
Siehe unter Partenheim, Rubrik Vereinsleben.
Siehe unter Saulheim, Rubrik Was
sonst noch.
Wildbienen-Safari
rund um Udenheim
Bei diesem besonderen Kirchenkonzert geben die 35 Sänger des ZDFChores mit ihren Solisten Einblick in ihre stimmliche und musikalische Wandlungsfähigkeit und ihre virtuose Ausdruckskraft, die alle ZuhörerInnen sicherlich beeindrucken wird. Ein abwechslungsreiches Repertoire und
sein großes Können hat der Gastchor,
der aus dem Mitarbeiterkreis des ZDF
gegründet wurde und mittlerweile von
ausgebildeten Sängern aus Mainz und
Umgebung unterstützt wird, mehrfach
unter Beweis gestellt. Die kleine aber
feine Chorgruppe „Manual“ der Sängervereinigung Spiesheim besticht
durch Chorwerke aus Rock und Pop,
Das sonnige Rheinhessen bietet mit
seiner Trockenheit und Wärme, aber
auch mit seinem Lößboden ideale natürliche Voraussetzungen für viele Arten von Wildbienen. Kommen Sie mit
auf eine Safari rund um Udenheim am
16. April um 14 Uhr. Wir machen uns
gemeinsam auf die Suche nach verschiedenen Arten von Wildbienen, die
zu dieser Jahreszeit aktiv sind. Bei der
entspannten Wanderung erhalten die
Teilnehmer Einblick in die Lebensräume und Besonderheiten, die hier auf
engstem Raum gefunden werden können. Die Wanderung führt über befestigte Wirtschaftswege zum Ausgangspunkt zurück. Sie findet nur bei Bie-
Wallertheim
Sport
Tanzen für 4- bis 6-Jährige
bei der TG Wallertheim
Aufgrund der erfolgreichen Schnupperstunden werden wir das Tanzangebot für 4- bis 6-Jährige nun ganzjährig
anbieten. Der Kurs wird von Sissy
Chrysos geleitet. Sie ist eine ausgebildete Musicaldarstellerin, die Ballett-,
Hip Hop-, Jazz- und Musical-Workshops für Kinder anbietet. Die Kurse
starten nach den Osterferien (Do.,
7. April) und finden immer donnerstags
um 15.30 Uhr (nach den Sommerferien
ab 16 Uhr) in der Sporthalle der Grundschule statt. Nichtmitglieder können
mit unserer Schnupperkarte 3 Wochen
kostenlos an allen Kursen teilnehmen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.turngemeinde-wallertheim.de.
S.Mau.
Was sonst noch
Kinder- und Teenager-Basar
in Wallertheim
Das Basarteam Wallertheim veranstaltet den Basar „Rund ums Kind“ am
17. April von 10-12.30 Uhr in der Mehrzweckhalle Wallertheim, Schimsheimer
Straße 38. Neben gut erhaltener Kinderkleidung werden auch Spielsachen
und Bedarfsartikel (Kinderwagen, etc.)
durch Selbstverkäufer angeboten.
Diesmal erweitern wir auf vielfachen
Wunsch unser Angebot und bieten nun
auch Tische für „Teenie-Eltern“ an. Wer
also Interesse zum Verkauf von guterhaltener Teenie-Kleidung hat oder kaufen möchte, der ist bei uns richtig! Weiterhin laden ein reichhaltiges Kuchenbuffet und Brezeln zum Verweilen ein.
Verkäufer melden sich bitte unter folgender Telefonnummer an (bitte auch
auf den AB sprechen): 06732-6002401
oder per E-Mail an [email protected]. Die Standgebühr beträgt 8 Euro pro Tisch und
2 Euro pro Ständer (Tische sind vorhanden, Ständer müssen mitgebracht
werden). Die Gebühr ist am Basartag
zu entrichten. Der Erlös kommt wie immer den Kindern der Kita Abenteuerland und anteilig dem Förderverein der
GS Wallertheim zugute.
Wir freuen uns schon jetzt auf Ihren
Besuch.
Mt.
Wörrstadt
Sport
Wörrstadt - Handball
Vorschau:
Heimspiele:
2.4.: 14.15 Uhr D-Jgd TuS - Büdesheim; 16 Uhr Männer TuS I - Budenheim III; 17.50 Uhr Männer II - Kirn II;
Donnerstag, den 31. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Jazzclub Rheinhessen
Jubiläumskonzert mit Barrelhouse Jazzband
30-jähriges Jubiläum mit Fotoausstellung
Der Jazzclub Rheinhessen e.V. präsentiert am Freitag, 15. April um 20 Uhr in
der Neubornhalle, Jahnstraße 14 in Wörrstadt Perlen des klassischen Jazz
und Bilder aus drei Jahrzehnten.
Der Jazzclub Rheinhessen e.V. feiert in diesem Jahr sein 30-jähriges Jubiläum. Zum Jubiläumskonzert kommt die Barrelhouse Jazzband - jene Band,
die großen Anteil an der Vereinsgründung hatte. Die Musiker um Bandleader
Reimer von Essen fühlten sich von Anfang an bei den Jazzfreunden in Rheinhessen so gut aufgehoben, dass sie die folgenden Jahrzehnte regelmäßig
mit der Barrelhouse JazzGala zu Gast beim Jazzclub waren. Zum Jubiläumskonzert gestalten sie ein buntes Programm mit Perlen des klassischen Jazz von New Orleans bis Swing - angereichert durch eigene Kompositionen und
damit echte „Publikumslieblinge“. Und natürlich dürfen Stücke mit kreolischen Rhythmen und der Blues beim Vereinsjubiläum nicht fehlen. Die Barrelhouse Jazzband spielt in der Besetzung: Reimer von Essen (cl, as), Horst
Schwarz (tp, tb, voc), Frank Selten (saxes, cl), Christof Sänger (p), Lindy
Huppertsberg (b), Roman Klöcker (g, bj), Michael Ehret (dr).
Begleitet wird die Veranstaltung von einer Ausstellung mit Fotos aus drei
Jahrzehnten, zusammengestellt vom langjährigen Clubmitglied Klaus
Mümpfer.
Vorverkauf/Reservierung:
Jazzclub Rheinhessen e.V.,
Tel. 06732-3653 oder 06249-670443;
Buchhandlung BiNO,
Pariser Str. 107, Nieder-Olm;
Bäckerei Kindlmann,
Friedrich-Ebert-Str. 43, Wörrstadt;
Buchhandlung Machwirth,
Rossmarkt 2, Alzey.
Text/Foto: Ldy.
entgegen der bisherigen Planung finden die 3 Spiele in Wörrstadt statt;
15 Uhr B-Jgd TuS - Sobernheim; dieses Spiel findet in der GHS in Alzey
statt.
Weitere Informationen auf www.handball-woerrstadt.de.
J.Lie.
Super Rückrundenauftakt
der TuS F2-Jugendfußballer
Am 12.3. mussten unsere jungen Fußballer bei der TuS Nack 2 antreten. Es
war von Anfang an ein temporeiches
Fußballspiel. Leider mussten unsere
Spieler mit einem 1:0-Rückstand in die
Pause gehen. Danach wurde weiterhin
auf dem schwer bespielbaren Rasenplatz um jeden Ball gekämpft und ein
starkes und nervenaufreibendes Spiel
nach vorne gespielt. Somit konnten die
Jungs die Begegnung noch drehen
und wurden mit einem 1:3-Sieg belohnt. Der Sieg war das Ergebnis einer
tollen geschlossenen Mannschaftsleistung. Unsere Torschützen waren Laurin
Flaig (2) und Fabian Rieckhoff.
Weiterhin möchten wir alle Fußball begeisterten Kinder des Jahrgangs 2008
zu unserem Training einladen. Das
Training findet jeden Mittwoch und
Freitag an der Sportanlage am Neu-
Seite 17
Jetzt an die
Markise für den
Sommer denken!
dung des Vermögens dürfen erst nach
Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden. Neue Fassung: Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft (Verein) oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an die Stadt
Wörrstadt, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und kulturelle Zwecke zu verwenden hat.
Anträge an die Mitgliederversammlung
können bis zum Donnerstag, 14.4. bei
der 1. Vors. Beate Petry, Hermannstraße 40, 55286 Wörrstadt eingereicht
werden. Wir würden uns freuen, zahlreiche Mitglieder an unserer Mitgliederversammlung begrüßen zu können.
Ri.Li.
Tennisclub Wörrstadt
bleibt unverändert
Das
s Nachrichtenblatt verlost
3 x 2 Eintrittskarten
am 1.4.16 von
10.00-10.10 Uhr
unter der Hotline
0 67 32 / 93 818 17
Viel Glück!
born statt; jeweils von 16.45-18 Uhr.
Bei Interesse schaut nach den Osterferien am 6.4. vorbei oder meldet euch
unter Tel. 06732-64173 an.
Sl.Re.
Vereinsleben
Mitgliederversammlung
GV Liederkranz 1845 e.V. Wörrstadt
Am Montag, 18. April 2016 findet um
19 Uhr im Sängerheim, Rommersheimer Straße 11 die Mitgliederversammlung des GV Liederkranz 1845 e.V.
Wörrstadt statt.
Auf der Tagesordnung stehen folgende
Punkte: 1. Begrüßung durch die 1. Vorsitzende; 2. Geschäftsbericht der
Schriftführerin; 3. Bericht der Wirtschaftsführerin; 4. Bericht des Rechners; 5. Bericht der Rechnungsprüfer
u. Entlastung des Vorstandes; 6. Wahl
der Rechnungsprüfer; 7. Bericht des
Chorleiters; 8. Aktivitäten im Jahr
2016/17; 9. Satzungsänderung § 12
Abs. 4; 10. Anträge; 11. Verschiedenes.
Satzungsänderung: Alte Fassung: Bei
Auflösung des Vereins oder bei Wegfall
seines bisherigen steuerbegünstigten
Zweckes ist das Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden.
Beschlüsse über die künftige Verwen-
In einer sehr harmonischen Generalversammlung wurden die bisherigen
Vorstandsmitglieder für zwei weitere
Jahre wiedergewählt (v.l.): Gerhard
Müller, Manfred Krauß, Dr. Karl-Heinz
Hohberger, Karl-Heinz Andresen, Horst
Bossier.
Der Vorstand hofft auf eine erfolgreiche
Saison für alle Mitglieder, die mit einem
Schleifchenturnier am 1. Mai eröffnet
wird. Hierzu sind besonders die neuen
Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Text/Foto: K.-H.H.
Neues vom GV Sängerbund 1845 Wörrstadt
v.l.n.r.: Annelie Krämer, Christa Oleschak, Waltraud Gehrmann, Heide
Gärtner
Viel Neues gibt es vom Gesangverein
Sängerbund Wörrstadt zu vermelden,
der am 15.3. seine Mitgliederversammlung durchführte. Nach der Begrüßung
durch Erwin Mumm und einer Gedenkminute für die im vergangenen Jahr
verstorbenen Mitglieder, gab Ulrike
Holdenried in ihrem Geschäftsbericht
einen ausführlichen Rückblick. Einen
detaillierten Einblick in die Finanzen
gab Kassenwart Reinhold Stuirbrink.
Die Kassenprüferinnen Gerda Zimmermann und Cäcilia Vollmer berichteten
über die Kassenprüfung und beantragten die Entlastung des Vorstandes.
Diese wurde einstimmig erteilt.
Hans Joachim Wiener vom Kreischorverband Oppenheim ehrte Gerda Zimmermann für 25 Jahre aktives Singen
mit der silbernen Ehrennadel. Monika
Witt wurde vom Verein für 20 Jahre
Sängertätigkeit mit Urkunde und Nadel
geehrt. Rainer Pühler und Christa Fischer wurden nach 50-jähriger Mitgliedschaft Ehrenmitglieder. Sie bekamen vom Verein eine Urkunde mit goldener Nadel.
Chorleiter Manfred Bender machte auf
das Sommerkonzert am 25. Juni in der
Neubornhalle aufmerksam. In der Planung ist eine Chorreise nach Prag zum
internationalen Chorwettbewerb „Praga Cantat 2016“ im Oktober. Wie es
sich 2014 für unsere Teilnahme am Internationalen Adventssingen in Wien
bereits bestens bewährt hatte, wird der
Sängerbund auch die Vorbereitung für
die Reise nach Prag als Projekt für interessierte Nichtmitglieder ausschreiben. Für das Jahr 2017 gibt es ebenfalls schon Pläne. Im Mai nimmt der
Sängerbund am 7. Harmonie Festival,
dem internationalen Chor und Folklorefestival in Limburg-Lindenholzhausen, teil. Die Mitglieder freuen sich
auch darauf, die Sänger/innen eines
der teilnehmenden internationalen
Chöre zu beherbergen und mit ihnen
gemeinsam in Wörrstadt ein kleines
Konzert auf die Beine zu stellen.
Eine komplette Erneuerung des geschäftsführenden Vorstandes vollzogen die Mitglieder bei der anstehenden
Vorstandswahl. Da sich die bisherigen
Vorstandsmitglieder nicht mehr zur
Verfügung stellten, wählten die anwesenden Mitglieder unter der sachkundigen Führung des Wahlleiters Norbert
Schult einstimmig einen komplett neuen Vorstand. Vorsitzende wurde
Christa Oleschak, 2. Vorsitzende Heide
Gärtner, das Amt der Schriftführerin
übernahm Waltraud Gehrmann. Für die
Kasse übernimmt zukünftig Annelie
Krämer die Zuständigkeit. Die neue
Vorsitzende dankte den Ausscheidenden für deren langjährige engagierte
Arbeit, was von der Versammlung mit
lange anhaltendem Applaus quittiert
wurde. Alle „Ehemaligen“ versprachen,
den neuen Vorstand tatkräftig zu unterstützen, damit der Führungswechsel
so problemlos wie möglich von statten
gehen kann.
Der Sängerbund Wörrstadt und seine
Chöre freuen sich nun nach einem ereignisreichen Jahr auf schöne Chor-
Seite 18
Nichtamtlicher Teil
für die Ausbildung inkl. anschließender
Prüfung erhoben.
Der diesjährige Ausbildungskurs startet am Mittwoch, 6. April um 18.30 Uhr
auf dem Gelände des Teckelklubs „Am
Eselsweg“ in Kirchheimbolanden. Informationen erhalten Sie unter Tel.
06352-700275.
J.J.
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projekte und viele schöne gesellige Erlebnisse.
Text/Foto: Ch.Ok.
Was sonst noch
Jahrgang 1956/57
Unser nächster Stammtisch ist am
Freitag, 1. April ab 19 Uhr. Wir treffen
uns wie immer im Weingasthof Fritz.
Ma.Ho.
Seniorentreff
der Kath. Kirchengemeinde
Am 4. April um 14.30 Uhr laden wir alle
Interessierten herzlich ein. Bei Kaffee
und Kuchen wird uns Frau HohmannWeyer über das Thema „Was uns nicht
schlafen lässt und was wir dagegen
tun können?“ berichten. Über Ihr Kommen freuen wir uns.
R.Gö.
Seniorennachmittag
Die Ev. Kirchengemeinde Wörrstadt
lädt alle Seniorinnen und Senioren
herzlich ein zum nächsten Seniorennachmittag am Freitag, 8. April um
14.30 Uhr im ev. Gemeindehaus in der
Hermannstraße 45. Es gibt Musik und
Tanz und es werden Geschichten vorgelesen.
Über Kuchenspenden freuen wir uns.
Bitte melden Sie sich bei Frau Dorst
(Tel. 5772) oder im ev. Gemeindebüro
(Tel. 8509).
D.St.
Mitgliederversammlung
des VdK-Ortsverbandes Wörrstadt
Zur Mitgliederversammlung des VdKOrtsverbandes Wörrstadt laden wir alle
Mitglieder am Donnerstag, 21. April
2016 um 18 Uhr in den Weingasthof
Fritz, Pariser Straße 54 in Wörrstadt
herzlich ein.
Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totengedenken; 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit; 4. Genehmigung der
Tagesordnung; 5. Berichte a. Bericht
des Ortsverbandsvorsitzenden, b. Bericht der Kassenverwalterin, c. Revisionsbericht der Kassenprüfer; 6. Aussprache zu den Berichten; 7. Antrag
auf Entlastung des Vorstandes;
8. Grußworte und Ehrungen; 9. Verschiedenes.
Wir freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme und bitten um Ihr Verständnis,
dass wegen der Mitgliederversammlung der Stammtisch an diesem Tag
ausfällt.
R.Gö.
Sonstiges
Kunst / Kultur
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„Gerry’s total verrückte
COMEDY-Show“
im Gerry Jansen Theater in Alzey
Die Vorstellungen sind Donnerstag,
Freitag und Samstag jeweils um
20.15 Uhr und sonntags um 15.30 Uhr.
Kartenreservierung: Mo-Fr 10-13 Uhr,
Do-Sa 18-20 Uhr (an Spieltagen),
So 14-15.15 Uhr. Tel. 06731-55285.
kostenpfl. Text
Sport
Bei VfR Undenheim läuft
Jugendfußballplanung
Über das flächendeckende Projekt
„Jahr des Kindertrainers“ vom SWFV
erlangten Susie Grief und Markus
Sommer die Trainer-C-Lizenz. Sie erlenten in 120 Lerneinheiten die Grundlagen des Trainings, die Rolle des Trainers und pädagogische Leitlinien im
Umgang mit Kindern sowie die praktische Umsetzung der Lehrproben im
Trainingsbetrieb. Somit ist der VfR Undenheim für die kommende Saison
noch besser aufgestellt. Die wachsende Jugendabteilung erfordert viel Engagement und auch neues Wissen, um
den Spielbetrieb noch weiter voranzutreiben. Ziel ist es dabei vor allem mit
viel Spaß im Training, Grundlagen der
Technik und auch Taktik zu vermitteln.
Das Ziel des VfR ist es in naher Zukunft
die Jugend, über die A-Jugend hinaus
bis hin zu der aktiven Herrenmannschaft zu integrieren. Durch die Spielgemeinschaft mit Schornsheim im Aktivenbereich hat die Jugend eine gute
Perspektive, um in der B-Klasse Alzey/Worms oder Bezirksliga zu spielen.
Die Planung für die kommende Saison
läuft schon auf Hochtouren. Um das
realisieren zu können, werden noch
Spieler des Jahrganges 2000/01 gesucht. Von Bambinis bis C-Jugend
werden mindestens wieder eine Mannschaft gemeldet werden.
Für interessierte, fußballbegeisterte
Kinder und Jugendliche bieten wir gerne Schnuppertrainings an. Bei Interesse wenden Sie sich an S. Grief, Tel.
06737-761264, Homepage: www.vfrundenheim.de.
Grf.
Vereinsleben
Begleithundeausbildung
mit anschließender Prüfung
Unsere heutige Umwelt fordert den sozialverträglichen, wesensstarken und
doch leichtführigen Hund. Wir verlangen von ihm neben dem Gehorsam,
Sicherheit im Straßenverkehr und Gelassenheit gegenüber Artgenossen
und Menschen. Die Gruppe Kirchheimbolanden e.V. im Deutschen Teckelklub
1888 e.V. bietet daher nicht nur für die
Besitzer von Dackeln, sondern allen
Hundefreunden eine Begleithundeausbildung mit anschließender Begleithundeprüfung an. Interessenten müssen für ihren Hund einen gültigen Impfschutz und eine entsprechende Hundehaftpflicht beim ersten Besuch
nachweisen. Ein Unkostenbeitrag wird
Freundeskreis
Katze und Mensch e.V.
Gründung einer regionalen Gruppe
In Alzey entsteht eine regionale Gruppe des bundesweiten gemeinnützigen
Vereins „Freundeskreis Katze und
Mensch e.V.“. Unter der Leitung von
Katharina Philipp helfen sich die Mitglieder gegenseitig bei der Betreuung
ihrer Vierbeiner. So können die Tiere in
ihrem gewohnten Zuhause bleiben,
wenn ihre Besitzer einmal unterwegs
sind. Durch ihre Initiative der Gründung
einer Regionalgruppe dieses Vereins
möchte Katharina Philipp auch und gerade auf dem Land ein Forum bieten,
in dem die Möglichkeit des Kennenlernens gegeben ist.
Wenn Katzenbesitzer verreisen wollen,
hilft der „Freundeskreis Katze und
Mensch“, dessen Mitglieder vor allem
das gegenseitige Catsitting organisieren. Zweimal täglich kommt ein Catsitter in die Wohnung und versorgt das
Tier mit Futter, Wasser und Streicheleinheiten. Darüber hinaus werden die
Blumen gegossen und der Briefkasten
geleert, wenn es vereinbart wurde.
Auch bei unvorhergesehener Abwesenheit etwa wegen eines Krankenhausaufenthalts springt ein erfahrenes
Vereinsmitglied ein. Über die Mitgliedsbeiträge hinaus ist diese Betreuung kostenlos. Seit seiner Gründung
ist der Verein als gemeinnützig anerkannt und verwendet seine Einnahmen
zum größten Teil für den Tierschutz:
die Heilbehandlung, Fütterung und Kastration herrenloser Tiere, um den unkontrollierten Katzennachwuchs in
Städten und Gemeinden einzudämmen.
Um bald mit dem Catsitting beginnen
zu können, sucht Katharina Philipp daher jetzt Kontakte mit anderen Katzenliebhabern. Das Gründungstreffen der
regionalen Gruppe findet am Donnerstag, 7. April um 19.30 Uhr im Wirtshaus
am Adelberg, Nebenraum, Berliner
Straße 16 in Flonheim statt. Interessenten sind herzlich willkommen und
können sich unverbindlich informieren.
Anmeldungen und Informationen bei
Katharina Philipp telefonisch unter
06734-6811 oder per Mail an
[email protected].
K.Ph.
Frühlingsfrühstück
Betreuungsverein des Diak. Werkes
Der Betreuungsverein im Diakonischen
Werk Worms-Alzey e.V. und die Ev. Erwachsenenbildung laden ehrenamtliche BetreuerInnen und Interessierte
am 12. April von 9-11.30 Uhr zum traditionellen Frühlingsfrühstück mit dem
Thema „Der psychisch erkrankte alte
Mensch und Hilfsmöglichkeiten “ ein.
Die Veranstaltung findet im Psychosozialen Zentrum des Caritasverbandes
Worms im Cafe Gleis 7, Renzstraße 3
in Worms statt. Die Mitarbeiterinnen
des Betreuungsvereins laden zunächst
zu einem kleinen Frühstücksbuffet
zum Ankommen und Erfahrungsaustausch ein. Im Anschluss daran steht
Anja Jäger vom Beratungszentrum als
Referentin zur Verfügung. Neben den
Angeboten des Beratungszentrums
Donnerstag, den 31. März 2016
Impressum
für die Verbandsgemeinde Wörrstadt
Wochenzeitung mit den öffentlichen Bekanntmachungen der Verbandsgemeinde Wörrstadt und der
Ortsgemeinden Armsheim, Ensheim, Gabsheim,
Gau-Weinheim, Partenheim, Saulheim, Schornsheim,
Spiesheim, Sulzheim, Udenheim, Vendersheim,
Wallertheim und der Stadt Wörrstadt.
Auflage 13.312
Verantwortlich für den amtlichen Teil
Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt
Bürgermeister Markus Conrad
Zum Römergrund 2-6, 55286 Wörrstadt
(Zugleich ladungsfähige Anschrift für die
Verantwortlichen des amtlichen Teils)
Telefon 0 67 32 / 6 01 - 0
Fax
0 67 32 / 6 27 - 47
E-Mail [email protected]
Herausgeber-Verlag
Oppenheimer Druckhaus GmbH
Ober-Saulheimer Straße 5, 55286 Wörrstadt
AG Mainz HRB 31819
USt-IdNr. DE 148 271 388
Steuer-Nr. 08 666 02 863
(Zugleich ladungsfähige Anschrift für alle im
Impressum genannten Verlagsverantwortlichen)
Gesellschafter/Geschäftsführer:
Gabriele Kerz-Greim, Hans Kerz
Verlagsleitung: Claudia Nitsche
Telefon 0 67 32 / 93 818 0
Fax
0 67 32 / 93 818 20
E-Mail [email protected]
Nichtamtlicher redaktioneller Teil
V.i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: Anita Friedrich
Anzeigenteil
Claudia Nitsche (verantwortlich)
Druck
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Alexander-Fleming-Ring 2
65428 Rüsselsheim
Anzeigenannahme im Verlag
Telefon
Telefax
0 67 32 / 93 818 12
0 67 32 / 93 818 18
0 67 32 / 93 818 20
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Öffnungszeiten im Verlag
Mo., Di., Do., Fr. von 8.00 - 17.00 Uhr
Mi. geschlossen
Anzeigenannahmeschluss:
Rahmenanzeigen
Freitag,
Kleinanzeigen
Montag,
Redaktionsschluss:
Montag,
12.00 Uhr
12.00 Uhr
12.00 Uhr
Gültige Mediadaten: Stand Januar 2016
Redaktion
Telefon
Telefax
0 67 32 / 93 818 17
0 67 32 / 93 818 20
[email protected]
Familien- und Kleinanzeigen
Annahmestelle Wallertheim
Buntstift, Marktplatz 6
Das Nachrichtenblatt erscheint wöchentlich donnerstags und wird kostenlos an alle Haushalte in der
VG zugestellt. Falls das Nachrichtenblatt nicht erscheint (z. B. zwischen Weihnachten und Neujahr),
wird dies rechtzeitig angekündigt.
Bei Erstattung der Portokosten und der Bearbeitungsgebühr können Einzelstücke über die Anzeigenannahme angefordert werden.
Bei Satzfehlern besteht in keinem Fall Anspruch auf
Schadensersatz; es kann nur die Aufnahme einer
Ersatzanzeige verlangt werden. Für telefonisch aufgegebene Anzeigen und Texte sowie unverlangt eingesandte Manuskripte und Bilder wird keine Haftung
übernommen. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Rücksendung eingegangener Unterlagen.
Angesichts der Fülle von Einsendungen behalten wir
uns in jedem Fall das Recht der Kürzung vor.
Für die Richtigkeit von Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag erstellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden.
Die im nichtamtlichen Teil mit Kennzeichnung veröffentlichten Artikel stellen stets die Meinung des
jeweiligen Verfassers dar. Die Verantwortlichkeit liegt
beim Verfasser. Schadensansprüche an den Verlag
sind ausgeschlossen.
Der Nachdruck von redaktionellen Beiträgen ist nur
mit schriftlicher Genehmigung des Verlags gestattet.
Dies gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigung auf CD.
Bei Nichtlieferung ohne Verschulden des Verlages
oder infolge höherer Gewalt, bestehen keine
Ansprüche an den Verlag.
Vereinsdanksagungen im nichtamtlichen
redaktionellen Teil sind kostenpflichtig.
Pro Zeile: 0,78 Euro + MwSt (kstpfl. Text)
Donnerstag, den 31. März 2016
Nichtamtlicher Teil
Seite 19
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Ingenieurleistungen
und einer kurzen Einführung in die
klassischen psychiatrischen Krankheitsbilder wird sie inhaltlich zum Thema Altersdepression, Hilfsmöglichkeiten und Soziotherapie informieren.
Zum Abschluss der Veranstaltung besteht die Möglichkeit für Interessierte
das Haus zu besichtigen.
Zur besseren Planung wird um tel. Anmeldung unter 06241-920290 bis spätestens 7.4. gebeten. Es entsteht ein
Unkostenbeitrag von 5 Euro. Ch.Ow.
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Schuljahr 2016/17
Ein Schuljahr in den USA, in Kanada,
Australien oder Neuseeland zu verbringen, ist für viele junge Leute ein Traum.
Wer im Schuljahr 2016/17 (für ein halbes oder ganzes Schuljahr) ins Ausland gehen möchte, für den wird es
höchste Zeit, sich für einen High
School Aufenthalt zu bewerben. Die
Bewerbungsfristen enden bald. In Australien und Neuseeland sowie in einigen Regionen Kanadas ist auch ein 3monatiger Aufenthalt möglich. Auf der
Website www.treff-sprachreisen.de
kann man sich online bewerben und
weitere interessante Informationen sehen. Kostenloses Informationsmaterial
zu den Schulaufenthalten sowie zu
Feriensprachreisen für Schüler und
Sprachreisen für Erwachsene erhalten
Sie bei TREFF Sprachreisen, Tel.
07121-6966960, Fax 07121-6966969,
E-Mail [email protected]. Mül.
Was sonst noch
Qualifizierungstag
für Menschen
in der Begleitung von demenziell erkrankten Menschen
Die Pflege eines demenziell erkrankten
Menschen ist eine der größten Herausforderungen, die eine Gesellschaft zu
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Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do., Fr. 8 – 17 Uhr,
Mi. geschlossen
vergeben hat. Viele Bürger/innen stellen sich dieser Herausforderung; sie
pflegen ihren Angehörigen zu Hause.
Das Caritaszentrum Alzey entlastet
diese Angehörigen stundenweise mit
dem niedrigschwelligen Betreuungsangebot „Aktiva“ durch ehrenamtliche
Helfer/innen in der häuslichen Umgebung des demenziell erkrankten Menschen. Sie beinhaltet keine Pflege und
Hauswirtschaft, sondern Beschäftigung und Aktivierung des demenziell
Erkrankten. Außerdem bieten Ehrenamtliche in der Betreuungsgruppe
„Wohlfühloase Sonnenblume“ einmal
wöchentlich eine Entlastung für pflegende Angehörige an.
Für Menschen, die an dieser Arbeit Interesse haben, bietet das Caritaszentrum Alzey einen Qualifizierungstag an,
der am Sa., 2. April von 9.30-16 Uhr im
Kardinal-Volk-Haus, Kirchenplatz 8 in
Alzey stattfindet unter dem Thema
„Einfühlen in Menschen mit Demenz die Lebenswelt des erkrankten Menschen verstehen lernen“. Referentin,
Margot Bohn-Ulrich, Altenpflegerin
und Fachkraft für Gerontopsychiatrie,
wird interessant und abwechslungsreich in diese Thematik einführen.
Interessierte können sich an Agnes
Weires-Strauch unter Tel. 06731941597 oder per E-Mail an [email protected] wenden.
A.Weh.
Bürgersprechstunde
von MdB Marcus Held
Am Mittwoch, 6. April lädt der Bundestagsabgeordnete Marcus Held alle
Bürger/innen herzlich zur nächsten
Sprechstunde in sein Alzeyer Bürgerbüro in der Hospitalstraße 7 ein. Wer
Rat und Hilfe benötigt oder Probleme
mit Behörden und staatlichen Stellen
hat, dem bietet er ab 16.30 Uhr die
Möglichkeit, sich in einem persönlichen Gespräch auszutauschen. Um
Wartezeiten zu vermeiden und eine angemessene Gesprächsvorbereitung zu
garantieren, bittet Marcus Held um telefonische oder schriftliche Anmeldung
bei seinen Mitarbeitern im Wahlkreis.
Diese sind wie folgt erreichbar: Tel.
06241-305249 oder E-Mail: [email protected].
M.Mo.
SHG Prostatakrebs
Die Selbsthilfegruppe Prostatakrebs
Sprendlingen und Umgebung lädt zum
134. Treffen am Donnerstag, 7. April
um 18 Uhr in das ev. Gemeindehaus in
Sprendlingen, Marktplatz 7 ein. Referent ist Dr. Andreas Werner, Leiter der
Sektion Psychoonkologie Uni Mainz,
mit dem Thema: Leben mit Krebs Umgang mit der Furcht vor der Wiederkehr. Ehefrauen und Lebenspartnerinnen sind wie immer herzlich willkommen.
Ansprechpartner: Karl-Heinz Tiegs
(1. Vors.), Tel. 06732-1246, Georg
Schott (Gesundheitssprecher), Tel.
06701-202148.
LaBr.
Führungen im Ruhewald
Rheinhessische Schweiz
Am 9. April findet um 14 Uhr eine Führung in der einzigen rheinhessischen
Waldbegräbnisstätte in Stein-Bockenheim statt. Anmeldungen unter 067033009382 oder 0160-91854107 oder
unter www.ruhewald-rheinhessischeschweiz.de/Führungen/Führungen allgemein. Individuelle Führungen können
auf Anfrage vereinbart werden. Rü.B.
Sommerferien - nix wie weg
Paella, Strand und Großstadtluft
Vom 30. Juli bis 13. August reisen wir
an die Costa Brava. Unser Ziel Platja
d’Aro liegt 100 km nördlich von Barcelona. Ein über 2 km langer Sandstrand
mit kristallklarem Wasser sowie wun-
derhübsche Buchten machen dieses
Ziel zum idealen Ort für Badeferien am
Mittelmeer. Der Ausflug nach Barcelona wird bestimmt alle begeistern. Junge Leute von 13-17 Jahren sind zum
Mitreisen eingeladen. Die An- und
Heimreise erfolgt mit einem Reisebus.
Bade- und Radelparadies Waarland
Vom 1.-8. August geht’s in die Niederlande. Wasser und Wiesen so weit das
Auge reicht, eine Gracht, über die wir
mit dem Ausflugsboot oder auch mit
Kanus die Gegend entdecken können,
ein Badesee und jede Menge
Schwimmbäder in der Nähe bieten viele Möglichkeiten. Unser Ferienhaus
liegt unweit der Städte Alkmaar und
Bergen. Ein Ausflug dorthin gehört natürlich auch ins Programm. Die 11 km
bis zum Nordseestrand sind gut mit
dem Radel, unserem Kleinbus und öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Teenies von 11-13 Jahren können teilnehmen.
Kontakt und Anmeldung: Sabine Göhl,
Jugendreferentin, Ev. Jugend im Dekanat Wöllstein, Tel. 06701-3843, E-Mail:
[email protected], www.evjugend-woellstein.de.
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Nieder-Olm, veranstalten auch dieses
Jahr wieder ein Zeltlager für Kinder
und Jugendliche. Dieses Jahr führt uns
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im Landkreis Bamberg. Dieses Jahr
findet unser Zeltlager vom 8.-19.8.
statt.
Weitere Informationen und Anmeldung
findet ihr unter www.zeltlager-kjno.de
oder bei Stefan Stauder, Tel. 017663436006.
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Der sechste Rheinhessenball findet dieses Jahr
am 30. April 2016 wieder in der Neubornhalle in
Wörrstadt statt.
ir freuen uns sehr, Sie
zum 6. Rheinhessenball,
der diesmal auch ein
festlicher „Tanz in den Mai“ ist,
einzuladen. Es spielt für Sie die
Tanz-Band SunSet und wie jedes
Jahr können wir Ihnen exzellente
Tanzdarbietungen präsentieren.
Als Gast des Rheinhessenballs haben Sie sehr viel Gelegenheit zum
Tanzen (Kartenanzahl begrenzt).
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Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Informationen und Fotos vom letzten
Rheinhessenball finden Sie unter
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