Amtsblatt - Landkreis Tirschenreuth

B 11744
Amtsblatt
des Landkreises tirschenreuth
mit Veröffentlichungen von Behörden,
Gerichten und Gemeinden des Landkreises
Nr. 29/30
Tirschenreuth, den 25.07.2016
72. Jahrgang
Inhaltsverzeichnis
Seite
Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth am 31.12.2015 _____________ 69
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß § 3a
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Bioenergie Steinbühl GmbH & Co.KG, Steinbühl 4, 92703 Krummennaab – ________________ 70
Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO);
Bauantrag von Frau Evelyn Schmidt und Herrn Christian Schmidt, Frühlingsstraße 8, 95643 Tirschenreuth;
„Neubau einer Wohngemeinschaft für Intensivpflegebedürftige Menschen“ auf
dem Grundstück Fl.-Nr. 2447 Gemarkung Tirschenreuth;
Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO _________________________ 71
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth zur Feststellung gemäß § 3a
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
– Holger Schübel, Dorfstraße 12, 95701 Pechbrunn – ____________________________________ 72
____________________________________________________________________________________
Einwohnerzahlen der Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth am 31.12.2015
Nachstehend werden die vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung übermittelten mit
dem auf Basis Zensus 2011 fortgeschriebenen Einwohnerzahlen nach dem Stand vom 31.12.2015 bekannt gegeben.
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Einwohnerzahlen am 31.12.2015 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und
Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19. Juli 2002 (GVBl S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert
durch § 2 FinanzausgleichsänderungsG 2016 vom 22.12.2015 (GVBl S. 473) auch für die Berechnung
der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisungen nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG, der Zuweisungen nach Art. 15 FAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10 b
Abs. 2 FAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2017
(Finanzausgleichsjahr) maßgebend ist.
Gemeinde
3 77 112
3 77 113
3 77 115
3 77 116
3 77 117
Einwohner
Bärnau, St
Brand
Ebnath
Erbendorf, St
Falkenberg, M
3.227
1.180
1.293
5.150
940
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3 77 118
3 77 119
3 77 127
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3 77 131
3 77 132
3 77 133
3 77 137
3 77 139
3 77 141
3 77 142
3 77 143
3 77 145
3 77 146
3 77 148
3 77 149
3 77 154
3 77 157
3 77 158
3 77 159
Friedenfels
Fuchsmühl, M
Immenreuth
Kastl
Kemnath, St
Konnersreuth, M
Krummennaab
Kulmain
Leonberg
Mähring, M
Mitterteich, St.
Neualbenreuth, M
Neusorg
Pechbrunn
Plößberg, M
Pullenreuth
Reuth b. Erbendorf
Tirschenreuth, St.
Waldershof, St.
Waldsassen, St.
Wiesau, M
Kreissumme
1.263
1.620
1.885
1.393
5.399
1.805
1.473
2.272
1.015
1.830
6.634
1.372
1.931
1.351
3.294
1.754
1.194
8.899
4.284
6.741
4.115
73.314
Tirschenreuth, den 08.07.2016
Landratsamt
Wolfgang Lippert
Landrat
____________________________________________________________________________________
Az. 170/5–23/Mü
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth
zur Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Bioenergie Steinbühl GmbH & Co. KG, Steinbühl 4, 92703 Krummennaab beabsichtigt, die Errichtung
eines Biogas-BHKWs mit Hackschnitzel- und Flüssiggasheizanlage zur Erzeugung von Strom und Wärme auf dem Grundstück mit der Fl. Nrn. 554/1 der Gemarkung Thumsenreuth/ Gemeinde Krummennaab
zu errichten. Hierfür ist als Baumaßnahme die Errichtung einer Hackschnitzelheizung mit einem Lagerraum für Hackschnitzel geplant. Auf dem Betriebsgelände befindet sich bereits eine bestehende baurechtlich genehmigte Biogasverwertungsanlage.
Die geplante Anlage besteht aus einer Biogasverwertungseinheit und einer Hackschnitzelheizungsanlage; sowie für den Notbetrieb eine Flüssiggasfeuerungsanlage. Diese bedarf als gemeinsame Anlage zur
Erzeugung von Strom und Warmwasser in Verbrennungseinrichtungen mit den Anlagenteilen Hackschnitzel- und Flüssiggasheizung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung gemäß § 4 BImSchG.
Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens war gemäß § 3c Satz 2 i.V.m.
den Ziffern 1.2.2.2 Spalte 2 Buchstabe „S“ der Anlage 1 UVPG aufgrund überschlägiger Prüfung unter
Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu ermitteln, ob das Vorhaben
aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann.
Diese standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass durch das Vorhaben keine erhebli-
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chen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Hinweis: Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen zu dem Vorhaben sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen
Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Tirschenreuth, Sachgebiet 23 – Immissionsschutz,
Mähringer Straße 7, Zimmer 410, während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich.
Tirschenreuth, den 11.07.2016
Landratsamt Tirschenreuth
Kestel
Oberregierungsrätin
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S-2016-354-3-Sg. 17-Ho
Vollzug der Bayer. Bauordnung (BayBO);
Bauantrag von Frau Evelyn Schmidt und Herrn Christian Schmidt, Frühlingsstraße 8,
95643 Tirschenreuth;
„Neubau einer Wohngemeinschaft für Intensivpflegebedürftige Menschen“ auf dem Grundstück
Fl.-Nr. 2447 Gemarkung Tirschenreuth;
Öffentliche Bekanntmachung gemäß Art. 66 Abs. 2 Satz 4 BayBO
Das Landratsamt Tirschenreuth hat in oben bezeichneter Angelegenheit am 12.07.2016 unter dem
Aktenzeichen S-2016-354-3-Sg. 17-Ho folgenden Bescheid erlassen:
I.
Das im Betreff bezeichnete Bauvorhaben wird nach Maßgabe der Bauvorlagen vom 24.03.2016
gemäß den mit Genehmigungsvermerk versehenen Bauvorlagen genehmigt.
Die in den Bauvorlagen ggf. durch Prüfungsvermerk (Rotstift) eingetragenen Erinnerungen, Maße
und Änderungen sind unbedingt zu beachten. Bei mit blauer Farbe enthaltenen Korrekturen
handelt es sich um Anregungen und Verbesserungsvorschläge.
II.
Von den Festsetzungen des Bebauungsplanes "Rote Erde" wird hinsichtlich der Baugrenzen, der
Dachform und der Dachneigung nach § 31 Abs. 2 BauGB jeweils eine Befreiung gewährt.
III.
Die Genehmigung wird an folgende Nebenbestimmungen gebunden:
(…)
IV.
Die nachfolgenden Hinweise sind zu beachten:
V.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
VI.
Für diesen Bescheid werden folgende Gebühren erhoben:
(…)
VII.
Das nachfolgend abgedruckte Merkblatt ist zu beachten.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, Postfachanschrift: Postfach 11 01 65, 93014 Regensburg,
Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten
der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
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Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens
bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden.
Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:
-
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
29.06.2007 (GVBI 13/2007) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Bauordnungsrechts
abgeschafft.
Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen.
-
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z.B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
-
Hinweise:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit dem heutigen Tage der Bekanntmachung die
Zustellung als bewirkt gilt, d. h., von diesem Zeitpunkt an läuft die Klagefrist von einem Monat.
Die Zustellung der Baugenehmigung an die beteiligten Nachbarn wird hiermit durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt.
Der Baugenehmigungsbescheid im vollen Wortlaut sowie die genehmigten Bauvorlagen können
von beteiligten Nachbarn im Sinne von Art. 66 Abs. 1 BayBO während der üblichen Besuchszeiten
im Landratsamt Tirschenreuth, Johannisstraße 6, Amtsgebäude II, 1. Obergeschoss, Zimmer Nr.
408, eingesehen werden.
Tirschenreuth, 12.07.2016
Landratsamt Tirschenreuth
Alfred Meyer
Regierungsdirektor
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Az.: 170/5-23/Mü
Bekanntmachung des Landratsamtes Tirschenreuth
zur Feststellung gemäß § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Herr Holger Schübel, Dorfstraße 12, 95701 Pechbrunn beabsichtigt, die bereits bestehende, baurechtlich
genehmigte Biogasanlage auf dem Grundstück mit den Fl. Nrn. 239, 240 und 241 der Gemarkung
Groschlattengrün / Gemeinde Pechbrunn auf ein höheres Leistungsniveau umzurüsten. Hierfür sind folgende Baumaßnahmen geplant:




Errichtung eines zusätzlichen Fahrsilos,
Errichtung eines absenkbaren Nachfermenters
Neubau eines Havariewalles
Installation eines zweiten BHKWs
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Hinsichtlich der Produktion erfolgt eine Änderung hinsichtlich der Erhöhung der Einsatzstoffe und der
Gasproduktion.
Nach den geplanten Erweiterungsmaßnahmen übersteigen sowohl die Biogasverwertungs- als auch die
Biogaserzeugungsanlage (hier: Nebeneinrichtung der Verwertungseinheit) erstmals die Schwelle zur Genehmigungspflicht gemäß § 4 BImSchG.
Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens war gemäß § 3c Satz 2 i.V.m.
den Ziffern 8.4.2.2 Spalte 2 Buchstabe „S“ und 1.2.2.2 Spalte 2 Buchstabe „S“ der Anlage 1 UVPG aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien zu ermitteln, ob das Vorhaben aufgrund besonderer örtlicher Gegebenheiten erhebliche nachteilige
Umweltauswirkungen haben kann. Diese standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass
durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Hinweis: Gemäß § 3a UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.
Die Unterlagen zu dem Vorhaben sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bayerischen
Umweltinformationsgesetzes beim Landratsamt Tirschenreuth, Sachgebiet 23 – Immissionsschutz,
Mähringer Straße 7, Zimmer 410, während der üblichen Öffnungszeiten zugänglich.
Tirschenreuth, den 19.07.2016
Landratsamt Tirschenreuth
Kestel
Oberregierungsrätin
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Der Landrat in Tirschenreuth
gez. Lippert
Druck:
Landratsamt Tirschenreuth
Mähringer Str. 7
95643 Tirschenreuth
Verantwortlich für den Inhalt:
Das Landratsamt Tirschenreuth oder die
einsendende Dienststelle oder Gemeinde