Amtsblatt - Bezirksregierung Münster

Amtsblatt
für den Regierungsbezirk Münster
Herausgeber: Bezirksregierung Münster
Münster, den 5. August 2016
Nummer 31
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
I N H A LT S V E R Z E I C H N I S
B:
Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen
der Bezirksregierung
C:
Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer
Behörden und Dienststellen
134
Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung
Westfalen-Lippe266
265
132
Rückgabe der Sicherheit im Rahmen einer
Buchmacherkonzession265
133
Bekanntmachung gemäß § 10 des
Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
266
265
Hinweis:
Dieser Ausgabe liegt kein Öffentlicher Anzeiger bei.
B: Verordnungen, Verfügungen und Bekanntmachungen der Bezirksregierung
132
Rückgabe der Sicherheit im Rahmen einer
Buchmacherkonzession
Bezirksregierung Münster
Münster, 27.07.2016
- 21.03.01.01–
Die Fa. Buchmacher Albers Wettbörse hat ihren Geschäftssitz in Gelsenkirchen geschlossen. Ich beabsichtige daher,
die nach § 3 Ausführungsbestimmungen vom 16.06.1922
zum Rennwett- und Lotteriegesetz vom 08.04.1922 hinterlegte Sicherheit freizugeben.
Etwaige Forderungen gegen die Fa. Albers Wettbörse, die
aus ihrer Tätigkeit als Buchmacher herrühren, sind bei mir
binnen 14 Tage nach dieser Veröffentlichung geltend zu machen.
Abl. Bez.Reg. Mstr. 2016 S. 265
133
Bekanntmachung gemäß § 10 des
Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
Bezirksregierung Münster 48147 Münster, 27.07.2016
Dezernat 52
52-500-0007673/0001.V
Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) i. V. m. § 21 a der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV)
Genehmigung zur Errichtung einer Anlage zur Entwicklung natur-basierter Wertstoffe, Erzeugung von Biogas
zum Betreiben von BHKW‘s und Abfallbehandlung gemäß
Bundes-Immissionsschutzgesetz am Standort Anton-LutterStraße 9-11 in 46342 Velen
Die Bezirksregierung Münster, Dezernat 52, AlbrechtThaer-Straße 9 in 48147 Münster hat der NDM Naturwertstoffe GmbH, Butenwall 17 in 46325 Borken mit Datum
vom 27.07.2016 eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit dem folgenden verfügenden Teil erteilt:
Hiermit erteile ich Ihnen auf Ihren Antrag vom 01.06.2015
(Eingang 30.07.2015) gemäß §§ 4 und 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1
und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie § 1 Abs. 2 der Verordnung über das
Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) die
Genehmigung
auf dem Grundstück in 46342 Velen, Anton-Lutter-Straße 9-11,
Gemarkung Nordvelen, Flur 1, Flurstück 297, einer Anlage zur
Errichtung und dem Betrieb zur Entwicklung natur-basierter
Wertstoffe, Erzeugung von Biogas zum Betreiben von BHKW‘s
und Abfallbehandlung mit folgenden wesentlichen Anlagenteilen/Betriebseinheiten zu errichten und zu betreiben:
• Gülleannahme, Feststoffseparation, Fermentation (Biogasanlage), BHKW, Hygienisierung und Stickstoffrückgewinnung, Trocknung und Verbrennung der Feststoffe
die aus der Fermentation ausgeschleust wurden. In der
Anlage werden ca. 1.200 t Stickstoff und 1.200 t Phosphor pro Jahr zu Produkten umgewandelt.
Die Genehmigung schließt die Ausnahmen gemäß § 24 der 17.
BImSchV mit ein.
Diese Genehmigung schließt die erforderliche Baugenehmigung
gemäß BauO NRW mit ein.
Das Grundstück der Anlage liegt innerhalb des rechtsverbindlichen Bebauungsplans (§ 30 BauGB) „Hülsebrock/Neuer Kamp“ der Stadt Velen; das Einvernehmen der Gemeinde
gemäß § 36 BauGB wurde erteilt.
266
Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster
Die Rechtsmittelbelehrung zu diesem Bescheid lautet:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach
Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Münster, Piusallee
38, 48147 Münster, erheben. Die Klage ist schriftlich einzulegen
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle
des Gerichtes zu erklären.
Ich weise darauf hin, dass die Genehmigung vom 27.07.2016
nach Maßgabe der zugehörigen Antragsunterlagen und unter Vorbehalten, Bedingungen bzw. Befristungen (Ziffer III)
sowie unter Nebenbestimmungen zum Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Baurecht/Brandschutz, Arbeitsschutz, Veterinär-, Düngemittel- und Hygienerecht, Störfallrecht, Bodenschutz/Denkmalschutz und
Straßenverkehrsrecht (Ziffer IV) erteilt wurde.
Eine Ausfertigung des gesamten Genehmigungsbescheides
mit Begründung und den dazugehörigen Antragsunterlagen
wird nach der Bekanntmachung (05.08.2016) für zwei Wochen vom 08.08.2016 bis einschließlich 22.08.2016 während
der Dienststunden zur Einsicht bei folgenden Behörden ausgelegt:
1. Stadtverwaltung Velen, Bauamt – Zimmer 34, Ramsdorfer Straße 19, 46342 Velen
2.Bezirksregierung Münster, Dezernat 52, Raum N 4019,
Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Mit dem Ende der oben genannten Auslegungsfrist gilt der
Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen
erhoben haben, als zugestellt.
Personen, die Einwendungen erhoben haben, können den
Bescheid und seine Begründung nach der öffentlichen
Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist
schriftlich anfordern.
Im Auftrag
gez. Frank Gebauer
Abl. Bez.Reg. Mstr. 2016 S. 265-266
C: Rechtsvorschriften und Bekanntmachungen anderer Behörden und Dienststellen
134
Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe
Die nächste öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe findet am 7. September 2016,
09:30 Uhr, in Bielefeld, Institutsgebäude Rohrteichstraße 71,
Raum 202, mit folgender Tagesordnung statt:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Auslagerung des Fachbereichs Medizin und Rettungswesen
3.Verschiedenes
Der Vorsitzende der Verbandsversammlung
gez. Dr. Effing
Abl. Bez.Reg. Mstr. 2016 S. 266
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für den Regierungsbezirk Münster
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