Seminar ERZIEHUNGSBERATUNG nach § 107 Abs. 3 AußStrG Wien: 20.09.2016 Wels: 23.09.2016 Salzburg: 26.09.2016 Wien: 04.10.2016 WIEN WIEN Dienstag, 20.09.2016 Dienstag, 04.10.2016 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr 1080 Wien, Albertgasse 35 1070 Wien, Neubaugürtel 34-36 Albert Hall Arcotel Wimberger Wien Anmeldeschluss: 15.09.2016 Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl Anmeldeschluss: 30.09.2016 Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl WELS Freitag, 23.09.2016 SALZBURG Montag, 26.09.2016 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr 4600 Wels, Puchberg 1 5020 Salzburg, Sterneckstraße 20 Bildungshaus Schloss Puchberg, www.schlosspuchberg.at Anmeldeschluss: 18.09.2016 Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl Mercure Salzburg Central www.mercure.com Anmeldeschluss: 21.09.2016 Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl Referentinnen: Mag.a Susanne BECK Familienrichterin, Fachbuchautorin (u.a. Verfasserin eines Kommentars zum Kindschaftsrecht, Verlag Manz, 2. Aufl., 2013, zahlreiche Publikationen in Fachzeitschriften) Univ.-Ass. Mag.a Regina STUDENER-KURAS, MA Institut für Bildungswissenschaft an der Universität Wien Erziehungsberaterin, Universitätslektorin und Supervisorin, Koordinatorin der ExpertInnengruppe im BMFJ zur Entwicklung von Qualitätsstandards zur Erziehungsberatung nach den §§ 95, 107 AußStrG Kosten: 90 Euro (inkl. MWSt. und Seminarunterlage) Aus dem Inhalt: ➡️ rechtliche Voraussetzungen einer Erziehungsberatung nach § 107 Abs 3 Z 1 AußStrG ➡️ Indikation für die Anordnung einer Erziehungsberatung: „zur Sicherung des Kindeswohls“ ➡️ Ziele, Aufgaben und Grenzen der verordneten Erziehungsberatung ➡️ Auswahl der ErziehungsberaterInnen im Verfahren ➡️ methodische Richtlinien ➡️ Setting und Stundenausmaß ➡️ Einbeziehung der Kinder in die Erziehungsberatung? ➡️ Kontraindikationen für die Anordnung einer Erziehungsberatung ➡️ Qualifikationserfordernisse für ErziehungsberaterInnen nach § 107 AußStrG Seit dem KindNamRÄG 2013 können die Familiengerichte Eltern in Verfahren über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte gemäß § 107 Abs 3 AußStrG zur Absolvierung einer Erziehungsberatung verpflichten, sofern dies zur Förderung des Kindeswohls erforderlich ist. Das Gesetz und die Materialien nennen keine methodischen Vorgaben und keine fachlichen Anforderungen an solche Beratungen. Eine im Bundesministerium für Familien und Jugend etablierte, interdisziplinär zusammengesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete Qualitätsstandards für die gerichtlich verordnete Erziehungsberatung. Die Hearings für InteressentInnen werden im Herbst 2016 stattfinden. Informieren Sie sich in diesem Seminar über die rechtlichen Rahmenbedingungen für verordnete Erziehungsberatung, den Inhalt der neuen Qualitätsstandards und die Voraussetzungen für die Eintragung in die "Liste". Eine Voranmeldung über die Homepage www.fkz-fortbildungsakademie.at ist aufgrund einer beschränkten Teilnehmerzahl zwingend erforderlich. Eine Anmeldung vor Ort ist nicht möglich. Wir danken für Ihr Verständnis. Anmeldung: Wir bitten um Anmeldung über die Homepage der Fortbildungsakademie des Familienkompetenzzentrums: www.fkz-fortbildungsakademie.at → Veranstaltungen 2016 → Anmeldung Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr Interesse und auf Ihr Kommen! Vorschau: Talking about Familienrecht – Herbst 2016 13.10.2016 und 24.11.2016 Wien Herbsttagung: Doppelresidenz – „… getrennt und doch gemeinsam …“ 04.11.2016 Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels, OÖ Informationen über weitere Veranstaltungen unter www.fkz-fortbildungsakademie.at
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