WIEN

Seminar
ERZIEHUNGSBERATUNG
nach § 107 Abs. 3 AußStrG
Wien: 20.09.2016
Wels: 23.09.2016
Salzburg: 26.09.2016
Wien: 04.10.2016
WIEN
WIEN
Dienstag, 20.09.2016
Dienstag, 04.10.2016
16:00 Uhr bis 20:00 Uhr
16:00 Uhr bis 20:00 Uhr
1080 Wien, Albertgasse 35
1070 Wien, Neubaugürtel 34-36
Albert Hall
Arcotel Wimberger Wien
Anmeldeschluss: 15.09.2016
Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl
Anmeldeschluss: 30.09.2016
Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl
WELS
Freitag, 23.09.2016
SALZBURG
Montag, 26.09.2016
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
4600 Wels, Puchberg 1
5020 Salzburg, Sterneckstraße 20
Bildungshaus Schloss Puchberg,
www.schlosspuchberg.at
Anmeldeschluss: 18.09.2016
Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl
Mercure Salzburg Central
www.mercure.com
Anmeldeschluss: 21.09.2016
Achtung: begrenzte Teilnehmerzahl
Referentinnen:
Mag.a Susanne BECK
Familienrichterin, Fachbuchautorin (u.a. Verfasserin eines Kommentars zum
Kindschaftsrecht, Verlag Manz, 2. Aufl., 2013, zahlreiche Publikationen in Fachzeitschriften)
Univ.-Ass. Mag.a Regina STUDENER-KURAS, MA
Institut für Bildungswissenschaft an der Universität Wien
Erziehungsberaterin, Universitätslektorin und Supervisorin, Koordinatorin der
ExpertInnengruppe im BMFJ zur Entwicklung von Qualitätsstandards zur
Erziehungsberatung nach den §§ 95, 107 AußStrG
Kosten:
90 Euro
(inkl. MWSt. und Seminarunterlage)
Aus dem Inhalt:
➡️ rechtliche Voraussetzungen einer Erziehungsberatung nach § 107 Abs 3
Z 1 AußStrG
➡️ Indikation für die Anordnung einer Erziehungsberatung: „zur Sicherung des
Kindeswohls“
➡️ Ziele, Aufgaben und Grenzen der verordneten Erziehungsberatung
➡️ Auswahl der ErziehungsberaterInnen im Verfahren
➡️ methodische Richtlinien
➡️ Setting und Stundenausmaß
➡️ Einbeziehung der Kinder in die Erziehungsberatung?
➡️ Kontraindikationen für die Anordnung einer Erziehungsberatung
➡️ Qualifikationserfordernisse für ErziehungsberaterInnen nach § 107 AußStrG
Seit dem KindNamRÄG 2013 können die Familiengerichte Eltern in Verfahren
über die Obsorge oder die persönlichen Kontakte gemäß § 107 Abs 3 AußStrG
zur Absolvierung einer Erziehungsberatung verpflichten, sofern dies zur
Förderung des Kindeswohls erforderlich ist. Das Gesetz und die Materialien
nennen keine methodischen Vorgaben und keine fachlichen Anforderungen an
solche Beratungen.
Eine im Bundesministerium für Familien und Jugend etablierte, interdisziplinär
zusammengesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete Qualitätsstandards für die
gerichtlich verordnete Erziehungsberatung. Die Hearings für InteressentInnen
werden im Herbst 2016 stattfinden.
Informieren Sie sich in diesem Seminar über die rechtlichen
Rahmenbedingungen für verordnete Erziehungsberatung, den Inhalt der neuen
Qualitätsstandards und die Voraussetzungen für die Eintragung in die "Liste".
Eine Voranmeldung über die Homepage www.fkz-fortbildungsakademie.at ist
aufgrund einer beschränkten Teilnehmerzahl zwingend erforderlich. Eine
Anmeldung vor Ort ist nicht möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Anmeldung:
Wir bitten um Anmeldung über die Homepage der Fortbildungsakademie des
Familienkompetenzzentrums:
www.fkz-fortbildungsakademie.at → Veranstaltungen 2016 → Anmeldung
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihr
Interesse und auf Ihr Kommen!
Vorschau:
Talking about Familienrecht – Herbst 2016
13.10.2016 und 24.11.2016
Wien
Herbsttagung:
Doppelresidenz – „… getrennt und doch gemeinsam …“
04.11.2016
Bildungshaus Schloss Puchberg, Wels, OÖ
Informationen über weitere Veranstaltungen unter
www.fkz-fortbildungsakademie.at